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Wenn das Werkzeug ruht ...

Am kommenden Freitag wird mit dem Hoch- und Tiefbau der größte Bereich des Bausektors in den Kollektivurlaub treten. Ab dann ruht auf der Mehrzahl der Baustellen im Großherzogtum bis Mitte August die Arbeit.

Kein Baustopp: Am Tunnel „Stafelter“ werden die Arbeiten auch in den kommenden drei Wochen während des Kollektivurlaubs durchgeführt.
Kein Baustopp: Am Tunnel „Stafelter“ werden die Arbeiten auch in den kommenden drei Wochen während des Kollektivurlaubs durchgeführt. Foto: Anouk Antony
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Zollverwaltung und Gewerbeaufsicht nehmen während der Kollektivferien gezielt Baustellen unter die Lupe, auf den Verdacht hin, dass dort illegale Arbeiten ausgeführt werden.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Zollverwaltung und Gewerbeaufsicht nehmen während der Kollektivferien gezielt Baustellen unter die Lupe, auf den Verdacht hin, dass dort illegale Arbeiten ausgeführt werden. Foto: Zoll

von Gilles Siebenaler

Am kommenden Freitag wird mit dem Hoch- und Tiefbau der größte Bereich des Bausektors in den Kollektivurlaub treten. Bereits am vergangenen Samstag begannen für die Gipser sowie Fassadenmacher die Ferien und am kommenden Montag werden sich dann mit den Sanitär-, Klimatechnik- und Heizungsmonteuren auch die letzten noch verbliebenen Bauarbeiter in den Sommerurlaub verabschieden. Ab dann ruht auf der Mehrzahl der Baustellen im Großherzogtum bis Mitte August die Arbeit.

In den kommenden drei Wochen wird der allgemeine Geräuschpegel im ganzen Land um einige Dezibel sinken, wenn auf den meisten Baustellen die Arbeit eingestellt wird. Grund für den Baustopp ist der alljährliche Kollektivurlaub des Baugewerbes, wobei in der Hauptsache drei Bereiche mit insgesamt 805 Unternehmen und rund 20 000 Angestellten von dieser Maßnahme betroffen sind.

Denn drei der in Luxemburg geltenden Tarifverträge schreiben einen obligatorischen Kollektivurlaub vor: die der Unternehmen im Hoch- und Tiefbau, der Sanitär-, Klimatechnik- und Heizungsmonteurbetriebe sowie der Gipser und Fassadenmacher. Doch auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und ausländische Unternehmen müssen in Luxemburg im Hochsommer eine Pause einlegen. Diese Pause erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Wochen. Für die Unternehmen im Bereich der Gipser und Fassadenmacher („Stuckateure“) heißt das in diesem Jahr Ruhe vom 25. Juli bis zum 13. August. Für die Betriebe, die im Hoch- und Tiefbau tätig sind, beginnen die Ferien am 31. Juli und sie enden am 21. August. Die Sanitär-, Klimatechnik- und Heizungsmonteure kommen dann mit etwas Verspätung am 3. August in den Genuss ihres Sommerurlaubs, der dann ebenfalls bis zum 21. August andauern wird. Nicht alle Bereiche der Baubranche unterliegen den Kollektivferien. Vom Kollektivurlaub ausgeschlossen sind die Liftbauer, Platten- und Fliesenleger, Elektriker, Schreiner, Maler, Dachdecker, Zimmerleute, Klempner, Wärmeisolierer und Glaser.

Der Hoch- und Tiefbau ist als der Bereich mit den meisten Beschäftigten speziellen Bedingungen unterworfen. Im Hoch- und Tiefbau ist es Luxemburger Unternehmen nämlich ebenfalls untersagt, während der Kollektivferien Arbeiten im Ausland durchzuführen, während die Tarifverträge der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikbranche, beziehungsweise der Gipser und Fassadenmacher diesbezüglich kein Verbot vorsehen. Die Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus sind auch die einzigen Betriebe im Bausektor, die zusätzlich zu ihren Ferien im Sommer eine kollektive Pause im Winter einlegen, in diesem Jahr vom 19. Dezember 2009 bis zum 6. Januar 2010.

Entstehung Ende der 60er-Jahre

Der Kollektivurlaub hat in Luxemburg seit Ende der 1960er-Jahre Bestand. Damals wurde er sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern gefordert. Für das Patronat war die Einführung der Bauferien aus organisatorischen Gründen von großer Wichtigkeit, um unvorhersehbare Ausfälle von Angestellten zu vermeiden. Für die Beschäftigten im Baugewerbe, die sich zu dieser Zeit hauptsächlich aus italienischen und spanischen Staatsbürgern zusammensetzte, bot der festgelegte Sommerurlaub die Möglichkeit, in ihre jeweiligen Heimatländer zurückzukehren.

Heute nutzt diese Möglichkeit vor allem die portugiesische Mehrheit unter den Bauarbeitern. Der Frage, ob die Arbeit während der Kollektivferien auch tatsächlich ruht oder ob sich Unternehmen oder einzelne Arbeiter über die gesetzlich vorgeschriebene Pause hinwegsetzen, gehen die Behörden mit Nachdruck nach. Zusammen mit der „Inspection du travail et des mines“ (ITM) führt die nationale Zollverwaltung während der Kollektivferien gezielt Kontrollen durch.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Doch nicht auf allen Baustellen gilt ein Arbeitsstopp. Renovierungs- oder Erweiterungsarbeiten an Schulinfrastrukturen werden gezielt während der Sommerferien durchgeführt. Hierfür stellt die Gewerbeaufsicht spezielle Sondergenehmigungen aus. Dies gilt ebenso für Bauarbeiten in Krankenhäusern oder Fabriken, wo dann in diesem Zeitraum Produktionsstopp herrscht. Dem Kollektivurlaub ebenfalls nicht zum Opfer fallen Baustellen größeren Umfangs, die von nationalem Interesse sind und aufgrund ihrer Auswirkungen, im Besonderen auf den Verkehr, zügig vorangetrieben werden.

So werden auch in den kommenden drei Wochen die Arbeiten am Tunnel „Stafelter“ weitergeführt. Das gilt ebenfalls für die Renovierung der Moselbrücke in Remich, für die die ITM einige Sondergenehmigungen erlassen hat. Die Brückensanierung obliegt zwar unseren deutschen Nachbarn, jedoch sind auch Luxemburger Unternehmen daran beteiligt. Privatpersonen ist es übrigens auch während des Kollektivurlaubs erlaubt, Arbeiten durchzuführen unter der Voraussetzung, dass sie kein Unternehmen beschäftigen, das den Bauferien unterliegt.

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