Tarifbereich/Branche Erwerbsgartenbau Tarifvertragsparteien ...
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<strong>Tarifbereich</strong>/<strong>Branche</strong> <strong>Erwerbsgartenbau</strong><br />
<strong>Tarifvertragsparteien</strong>/Ansprechpartner<br />
Landesverband Gartenbau Sachsen e.V.<br />
Landesbaumschulenverband Sachsen e.V.<br />
Landesverband Sächsisches Obst e.V.<br />
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Landesverband Sachsen<br />
Fachlicher Geltungsbereich<br />
Die Tarifverträge gelten für Betriebe des <strong>Erwerbsgartenbau</strong>s, Betriebe des Blumen- und<br />
Zierpflanzenbaus, gärtnerische Samenbaubetriebe, Gemüsebaubetriebe,<br />
Staudengärtnereien, Obstbaubetriebe, Pilzanbaubetriebe, Baumschulen, Werks- und<br />
Anstaltsgärtnereien, Garten-Center, Friedhofsgärtnereien.<br />
Laufzeit des Manteltarifvertrages: gültig ab 01.11.91 – kündbar zum<br />
31.12.1992<br />
Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab 01.11.97 – gekündigt zum<br />
30.10.1999<br />
Anzahl der Lohngruppen: 8<br />
Anzahl der Gehaltsgruppen: 5-7<br />
Differenzierung der Gehaltsgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: ja<br />
Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer (ab 01.11.1998)<br />
Unterste Lohngruppe LG 6d<br />
ungelernte Arbeitskräfte<br />
3,27€<br />
LG 6c<br />
Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung bis zu 2 Jahren Betriebszugehörigkeit<br />
4,09€<br />
Ecklohn LG 5<br />
5,46€<br />
Einstieg nach Ausbildung<br />
Gärtner und Floristen mit Abschlussprüfung<br />
1. Gesellenjahr 5,18€<br />
2. Gesellenjahr 5,18€<br />
3. Gesellenjahr 5,46€<br />
LG 2<br />
Gärtnermeister, Floristenmeister, Gartenbauingenieure, die unter eigener Mitarbeit<br />
andere Arbeitnehmer verantwortlich anleiten, beaufsichtigen und als solche eingestellt<br />
sind.<br />
7,26€<br />
Höchste Lohngruppe LG 1<br />
Gärtnermeister, Floristenmeister, Gartenbauingenieure, die für eine selbständige leitende<br />
Tätigkeit eingestellt sind und diese ausüben.<br />
7,85€<br />
Höhe der Monatsgehälter für Angestellte (ab 01.11.1998)<br />
Unterste Gehaltsgruppe T1
Gartenbautechnische Angestellte mit überwiegend schematischer Tätigkeit, für die eine<br />
Berufsausbildung nicht erforderlich ist.<br />
687,69€ bis 840,05€<br />
Unterste Gehaltsgruppe K1<br />
Kaufmännische Angestellte mit überwiegend mechanischer oder schematischer<br />
Tätigkeit, für die eine Berufsausbildung nicht erforderlich ist.<br />
476,52€ bis 581,85€<br />
Unterste Gehaltsgruppe V1<br />
Angestellte mit einfacher Verkaufstätigkeit, für die eine Berufsausbildung nicht<br />
erforderlich ist.<br />
528,68€ bis 646,27€<br />
Mittlere Gehaltsgruppe Eckgehalt T3<br />
Gartenbautechnische Angestellte mit größeren Arbeitsbereichen bzw. schwieriger<br />
Tätigkeit, die nach allgemeiner Anweisung arbeiten.<br />
Mit Meisterprüfung, Fachschulausbildung, mit abgeschlossener Ausbildung an einer<br />
Techniker-, einer Ingenieurschule oder Fachschule oder mit gleichwertigen Kenntnissen<br />
und Fähigkeiten, welche die Aufsicht in größeren Arbeitsbereichen bzw.<br />
Betriebsabteilungen führen, Kulturen selbständig durchführen, Kostenberechnungen<br />
erstellen.<br />
1.057,86€ bis 1.293,06€<br />
Eckgehalt K3<br />
Kaufmännische Angestellte, die unter Anleitung schwierige Arbeiten erledigen. Mit<br />
kaufmännischer Berufsausbildung, Handelsschule, Ausbildung als Gartenbau-Sekretärin<br />
oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten.<br />
846,19€ bis 1.034,34€<br />
Eckgehalt V2<br />
Angestellte mit Verkaufstätigkeit mit abgeschlossener fachlicher oder kaufmännischer<br />
Ausbildung.<br />
687,69€ bis 840,05€<br />
Höchste Gehaltsgruppe T6<br />
Gartenbautechnische Angestellte, denen die selbständige Leitung eines Betriebes oder<br />
einer selbständigen, größeren Betriebsabteilung übertragen ist.<br />
Mit abgeschlossener Hochschulausbildung, abgeschlossener Ausbildung an einer<br />
Ingenieur-/Fachhochschule oder mit gleichwertigen Fähigkeiten und Kenntnissen.<br />
1.481,21€ bis 1.810,48€<br />
T 7<br />
Gartenbautechnische Angestellte, denen die selbständige Leitung eines Betriebes oder<br />
mehrerer Teilbetriebe übertragen ist.<br />
Mit abgeschlossener Hochschulausbildung, abgeschlossener Ausbildung an einer<br />
Ingenieur-/Fachhochschule oder mit gleichwertigen Fähigkeiten und Kenntnissen.<br />
freie Vereinbarung<br />
Höchste Gehaltsgruppe K6<br />
Kaufmännisch Angestellte als selbständige Leiter eines Betriebes oder selbständiger<br />
Betriebsabteilungen.<br />
1.322,71€ bis 1.616,19€<br />
K7<br />
Kaufmännisch Angestellte als selbständige Leiter eines größeren Betriebes oder<br />
mehrerer Teilbetriebe.<br />
freie Vereinbarung (K7)<br />
Höchste Gehaltsgruppe V5<br />
Angestellte mit verantwortlicher Tätigkeit, die überwiegend im Einkauf und/oder Verkauf
tätig sind; mit fachlicher oder kaufmännischer Ausbildung, mit Meisterprüfung.<br />
1.269,54€ bis 1.551,77€<br />
Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung (ab 01.11.1997)<br />
1. Ausbildungsjahr 214,74€<br />
2. Ausbildungsjahr 296,55€<br />
3. Ausbildungsjahr 332,34€<br />
Wöchentliche Regelarbeitszeit<br />
40 Stunden<br />
Urlaubsdauer<br />
22 Arbeitstage<br />
nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit 1 Arbeitstag zusätzlich<br />
nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit 2 Arbeitstag zusätzlich<br />
nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit 3 Arbeitstag zusätzlich<br />
nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit 4 Arbeitstag zusätzlich<br />
zusätzliches Urlaubsgeld<br />
Ständige, vollbeschäftigte Arbeitnehmer erhalten nach einer Betriebszugehörigkeit von<br />
sechs Monaten für jeden Urlaubstag ein Urlaubsgeld in Höhe von 3,58€. Ständige<br />
Arbeitnehmer, die nicht die volle betriebsübliche Arbeitszeit erreichen, erhalten das<br />
Urlaubsgeld anteilig.<br />
Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)<br />
keine Vereinbarungen<br />
Vermögenswirksame Leistung<br />
keine Vereinbarungen