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AUFTRAG UND VOLLMACHT LEO SIGG

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EINGETRAGEN IM ANWALTSREGISTER<br />

MITGLIED DES LUZERNER ANWALTSVERBANDES <strong>AUFTRAG</strong> <strong>UND</strong> <strong>VOLLMACHT</strong><br />

<strong>LEO</strong> <strong>SIGG</strong>, Rechtsanwalt, Luzern<br />

wird in der Angelegenheit<br />

zu allen Rechtshandlungen eines Generalbevollmächtigten mit dem Recht, Stellvertreter zu ernennen, beauftragt und<br />

bevollmächtigt.<br />

Die Vollmacht schliesst insbesondere ein: aussergerichtliche Vertretung, Vertretung vor allen Gerichten, Verwaltungsbehör -<br />

den und Schiedsgerichten, Abschluss von Gerichtsstandsvereinbarungen und Schiedsverträgen, Ergreifung von Rechtsmitteln,<br />

Abgabe von Abstandserklärungen, Abschluss von Vergleichen, Vollzug von abgeschlossenen Vergleichen und Urteilen,<br />

Anhebungen und Durchführung von Betreibungen, einschliesslich Stellung des Konkursbegehrens, Empfangnahme und<br />

Herausgabe von Wertschriften, Zahlungen und anderen Streitgegenständen, Vertretung in Erbschaftssachen und bei<br />

öffentlichen Beurkundungen und Grundbuchgeschäften, Vertretung in Strafsachen, insbesondere Stellung und Rückzug von<br />

Strafklagen und Strafanträgen.<br />

Abweichende prozessrechtliche Bestimmungen vorbehalten, erlischt diese Vollmacht nicht mit dem Ableben, der Verschol -<br />

lenerklärung, dem Verlust der Handlungsfähigkeit oder dem Konkurs der Klientschaft.<br />

Für die Tätigkeit einzelner, unter der gemeinsamen Kanzleibezeichnung auftretender Rechtsanwälte oder Notare besteht<br />

ausdrücklich keine solidarische Haftung der übrigen auf dem Briefkopf aufgeführten bzw. in dieser Vollmacht allenfalls<br />

genannten Rechtsanwälte oder Notare. Allfällige haftungsrechtliche Ansprüche der Klientschaft können sich ausschliesslich<br />

gegen diejenigen Rechtsanwälte oder Notare richten, welche die vorliegende Vollmacht als Bevollmächtigte unterzeichnet<br />

haben.<br />

Die Klientschaft verpflichtet sich in allen Fällen zur Zahlung des Honorars und der Barauslagen von Leo Sigg sowie zur<br />

Leistung angemessener Kostenvorschüsse. Das Honorar bemisst sich nach der separaten Honorarregelung auf der Rückseite.<br />

Die Klientschaft beauftragt Leo Sigg, das Inkasso der zugesprochenen Streitsumme zu besorgen. Die Klientschaft ermächtigt<br />

Leo Sigg zur Verrechnung eingegangener Zahlungen mit seinen Ansprüchen. Ferner tritt die Klientschaft Leo Sigg allfällige<br />

Prozessentschädigungen bis zur Höhe seiner Ansprüche zahlungshalber ab. Leo Sigg kann seine Entschädigungsansprüche<br />

auch unmittelbar gegen den Auftraggeber geltend machen. Soweit zur Einbringung der Honorar forderung nötig, wird Leo<br />

Sigg hiermit vom Anwaltsgeheimnis entbunden.<br />

Leo Sigg ist berechtigt, die Handakten nach Ablauf von zehn Jahren seit Erledigung der Sache ohne vorherige Anfrage zu<br />

vernichten.<br />

Die Klientschaft ermächtigt Leo Sigg, bei Personen, die ein Berufs-, Amts- oder anderes Geheimnis tragen, nach Bedarf<br />

Auskünfte einzuholen und entbindet diese gegenüber Leo Sigg ausdrücklich von der Wahrung der Geheimhaltungspflicht.<br />

Informationen, welche unverschlüsselt per E-Mail verschickt werden, können von Dritten unbefugt gelesen, verändert oder<br />

sonst wie manipuliert werden. Auch besteht die Gefahr von Fehlzustellungen oder dass Dritte zu erheben versuchen, wer mit<br />

wem Informationen austauscht. Leo Sigg ist ausdrücklich berechtigt, trotz dieser Risiken mit der Klientschaft oder anderen mit<br />

diesem Auftragsverhältnis in Verbindung stehenden Personen unverschlüsselt Informationen per E-Mail auszutauschen.<br />

Sollten sich die genannten Risiken verwirklichen, kann Leo Sigg für einen allenfalls dadurch entstandenen Schaden nicht<br />

haftbar gemacht werden.<br />

Für die Erledigung von Streitigkeiten aus diesem Auftragsverhältnis werden die Gerichte in Luzern als zuständig anerkannt.<br />

Das schweizerische Recht ist anwendbar.<br />

Luzern,<br />

Leo Sigg Die Klientschaft<br />

Rechtsanwalt


HONORARREGELUNG<br />

Für den auf der Vorderseite umschriebenen und erteilten Auftrag gelten folgende, auf der Kostenstruktur eines freiberuflich<br />

geführten Anwaltsbüros beruhenden, Honorarregelungen:<br />

Bestandteile der Vergütung<br />

Die Vergütung setzt sich zusammen aus dem Honorar für die Dienstleistungen des Anwalts, dem Ersatz der Auslagen und der<br />

Mehrwertsteuer.<br />

Kriterien für die Bemessung des Honorars<br />

Kriterien für die Bemessung des Honorars sind der nach den Umständen gebotene Zeitaufwand, die Bedeutung der Sache für<br />

die Klientschaft, die Schwierigkeit der Sache und die übernommene Verantwortung.<br />

Honorar nach Stundenansatz (Zeitaufwand)<br />

Der übliche Grundansatz pro Arbeitsstunde beträgt CHF 230.00 (exkl. Mehrwertsteuer). Er trägt der wirtschaftlichen Bedeutung<br />

der Sache, der allfälligen Anwendung von Spezialkenntnissen oder Fremdsprachen und der allenfalls bestehenden<br />

Dringlichkeit der Verrichtung Rechnung. Reisezeiten werden zum Grundansatz berechnet. Die eigentlichen Sekretariatsarbeiten<br />

sind im Grundansatz inbegriffen. Für Sachbearbeitungen durch Nicht-Juristen/Juristinnen beträgt der Stundenansatz<br />

CHF 100.--. Die vorstehenden Ansätze sind auch üblich bei Testamentsvollstreckungen und Liquidationen sowie für<br />

Vorbereitungs- und Folgearbeiten im Zusammenhang mit öffentlichen Beurkundungen, die in der Beurkundungsgebühr nicht<br />

inbegriffen sind.<br />

Falls die von Gerichten oder anderen Behörden zugesprochene Parteientschädigung höher ausfällt als das nach Zeitaufwand<br />

abgerechnete Honorar, ist die Parteientschädigung geschuldet. In jedem Fall ist aber mindestens das nach Zeitaufwand<br />

abgerechnete Honorar zu bezahlen, auch wenn eine zugesprochene Parteientschädigung tiefer ausfallen sollte.<br />

Andere Kostenträger (z.B. bei unentgeltlicher Rechtspflege oder amtlicher Verteidigung)<br />

In diesen Fällen gilt das von den Kostenträgern jeweils separat festgelegte oder mit diesen vereinbarte Honorar, welches von<br />

diesen direkt geschuldet wird.<br />

Auslagen<br />

Die Auslagen (Gebühren, Porti, Kosten der Telekommunikation, Kopien, Reisen sowie Kosten für Leistungen Dritter usw.)<br />

werden nach den tatsächlichen Aufwendungen berechnet.<br />

Luzern,<br />

Die Klientschaft

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