Germar Rudolf, Widerstand ist Pflicht (2012; PDF-Datei
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GERMAR RUDOLF · WIDERSTAND IST PFLICHT
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />
<strong>Widerstand</strong><br />
<strong>ist</strong><br />
<strong>Pflicht</strong><br />
Einlassung im Strafverfahren<br />
2 KLs 503 Js 17319/01<br />
vor dem Landgericht Mannheim<br />
15. November 2006 bis 29. Januar 2007<br />
Castle Hill Publishers<br />
P.O. Box 243, Uckfield, TN22 9AW, UK<br />
Februar <strong>2012</strong>
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>:<br />
<strong>Widerstand</strong> <strong>ist</strong> <strong>Pflicht</strong>:<br />
Einlassung im Verfahren 2 KLs 503 Js 17319/01<br />
vor dem Landgericht Mannheim,<br />
15. November 2006 bis 29. Januar 2007<br />
Uckfield, UK: CASTLE HILL PUBLISHERS<br />
P.O. Box 243, Uckfield, TN22 9AW, UK<br />
Februar <strong>2012</strong> (East Sussex): Castle Hill Publishers<br />
PO Box 243, Uckfield TN22 9AW, UK<br />
ISBN: 978-1-59148-029-7<br />
© by <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> <strong>2012</strong><br />
50% des Umsatzes vom Verkauf dieses Buches kommen dem Autor<br />
zugute.<br />
Gesetzt in der / Set in Times New Roman.<br />
www.<strong>Germar</strong><strong>Rudolf</strong>.com<br />
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Umschlag: Im Hintergrund Galileo Galilei. Unten von links nach<br />
rechts und oben nach unten: Martin Luther, Nikolaus Kopernikus,<br />
Karl. R. Popper, Henry David Thoreau, Mahatma Gandhi.
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Inhalt<br />
Seite<br />
Vorwort von Daniel McGowan .................................................. 9<br />
A. Einleitung .............................................................................. 37<br />
I. Leidensweg eines friedlichen Dissidenten ....................... 37<br />
II. Allgemeine Erklärung zu meinem<br />
Verteidigungsverhalten ..................................................... 57<br />
B. Wissenschaftliches ................................................................ 59<br />
I. Menschliches .................................................................... 59<br />
1. Konflikt zwischen Staat und Neugierwesen ................. 59<br />
2. Wahrheitstrieb und Menschenwürde ............................ 66<br />
II. Wesentliches ..................................................................... 68<br />
III.Prinzipielles ...................................................................... 71<br />
IV.Das Bundesverfassungsgericht zur Definition der<br />
Wissenschaft ................................................................... 107<br />
V. Wissenschaft und Öffentlichkeit .................................... 112<br />
C. Jur<strong>ist</strong>isches .......................................................................... 115<br />
I. Ein Vergleich zweier Rechtssysteme ............................. 115<br />
II. Definition des Politischen Gefangenen .......................... 128<br />
III.Rechtsentwicklung ......................................................... 136<br />
IV.Rechtslage ....................................................................... 143<br />
1. Oberste Richtlinie ....................................................... 143<br />
2. Grundrechte und Grundrechtskonflikt ........................ 144<br />
3. Jugendschutz ............................................................... 152<br />
4. Willkürliche Begriffsauslegung (Immunisierung<br />
gegen Kritik) .............................................................. 160<br />
D. Konkretes ............................................................................ 169<br />
I. Allgemeines .................................................................... 169<br />
1. Identifizierung mit NS-Verfolgungsmaßnahmen ....... 169<br />
5
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
6<br />
2. Entlastung des Nationalsozialismus ............................ 171<br />
3. Leidenschaft ................................................................ 173<br />
II. Werbebroschüre .............................................................. 174<br />
1. Falsches Zitat .............................................................. 174<br />
2. Auslassung entlastender Stellen.................................. 175<br />
III.Vorlesungen über den Holocaust .................................... 178<br />
1. Generelle Vorwürfe .................................................... 180<br />
2. Zitate ........................................................................... 181<br />
3. Unterschlagene Ausführungen .................................... 186<br />
4. Zusammenfassung ...................................................... 191<br />
IV.Zusätzliche rechtliche Betrachtungen ............................. 192<br />
V. Entscheidungen der Bundesprüfstelle für<br />
jugendgefährdende Medien ............................................ 195<br />
1. KL Stutthof ................................................................. 196<br />
2. KL Majdanek .............................................................. 198<br />
3. Riese auf tönernen Füßen ........................................... 199<br />
4. Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung ....... 200<br />
5. Das <strong>Rudolf</strong>-Gutachten ................................................ 201<br />
6. Auschwitz: Nackte Fakten .......................................... 204<br />
7. Der Jahrhundertbetrug ................................................ 204<br />
8. Fazit ............................................................................ 207<br />
E. <strong>Widerstand</strong> .......................................................................... 209<br />
I. Grundsätzliches .............................................................. 209<br />
II. Der Staat als Ziel des <strong>Widerstand</strong>es ............................... 212<br />
III.<strong>Widerstand</strong> in der BRD .................................................. 218<br />
IV.Abhilfe ............................................................................ 229<br />
1. Parlamentarische Abhilfe ............................................ 230<br />
2. Jur<strong>ist</strong>ische Abhilfe ...................................................... 231<br />
3. Abhilfe durch Menschenrechtsorganisationen ............ 232<br />
4. Abhilfe durch öffentlichen Protest .............................. 233<br />
5. Abhilfe durch Wissenschaftler .................................... 233<br />
6. Abhilfe durch die Medien ........................................... 237<br />
V. Gewaltanwendung .......................................................... 241<br />
Nachtrag .......................................................................... 244
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
F. Schluss .................................................................................. 247<br />
G. Weg des größten <strong>Widerstand</strong>es ......................................... 259<br />
H. Anhänge .............................................................................. 265<br />
Anhang 1: Zitate zum Missbrauch der NS-Judenverfolgung265<br />
Anhang 2: Beweisanträge und deren Ablehnung ................. 274<br />
Anhang 3: Gutachten von Fachh<strong>ist</strong>orikern ........................... 302<br />
1. Dr. Olaf Rose .............................................................. 302<br />
2. Prof. Dr. Ernst Nolte ................................................... 310<br />
3. Kritik am Gutachten von Prof. Dr. Ernst Nolte .......... 347<br />
Anhang 4: Verfassungswidriges Geschichtsdiktat ............... 362<br />
Anhang 5: Fürsprache durch Professoren ............................ 370<br />
Anhang 6: Bücherverbrennung ............................................ 390<br />
Anhang 7: Das Urteil ........................................................... 391<br />
I. Allgemeine Betrachtungen .......................................... 391<br />
II. Vorspiel ...................................................................... 392<br />
III. Der Deal .................................................................... 394<br />
IV. Die Plädoyers ........................................................... 396<br />
V. Die mündliche Urteilsbegründung ............................. 396<br />
VI. Die schriftliche Urteilsbegründung .......................... 406<br />
Anhang 8: Erklärungen von Rechtanwälten ......................... 410<br />
Anhang 9: Verteidigung verboten ........................................ 414<br />
Anhang 10: Das Leben geht weiter ...................................... 416<br />
7
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Geburtstag, © <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 2006<br />
Gut zwei Monate nach meiner Verhaftung in den USA, zu Beginn des<br />
Weihnachtsgottesdienstes des Jahres 2005 in der JVA Stuttgart-<br />
Stammheim, erhielt jeder Gefangene eine rote Rose. Ich hängte diese<br />
in meiner Zelle zum Trocknen auf. Knapp zwei Monate später zeichnete<br />
ich darauf basierend diese Rose mit Kugelschreiber und sandte sie an<br />
meine Frau anlässlich des ersten Geburtstages unserer Tochter. Dies<br />
war der Beginn einer etwa zweijährigen künstlerischen Betätigung. Einige<br />
dieser Zeichnungen mit Blei- oder Buntstift auf Papier werden in<br />
diesem Buch reproduziert.<br />
8
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Vorwort von Daniel McGowan<br />
Ich bin kein Holocaust-Leugner<br />
Bezüglich der Wahrhaftigkeit der heiligen Lehrsätze der vorherrschenden,<br />
gegenwärtigen Holocaust-Schilderungen habe ich<br />
nie eine Meinung geäußert. Diejenigen, die diese Schilderungen<br />
fördern, 1 und diejenigen, die sie revidieren würden, stimmen darin<br />
überein, dass man diese Lehrsätze auf drei einfache Glaubensätze<br />
reduzieren kann, nämlich<br />
1) dass sechs Millionen Juden von den Nazis ermordet wurden,<br />
2) dass Hitler plante, die Juden auszurotten und nicht nur zu vertreiben,<br />
3) dass die Menschengaskammern das diabolischste Nazi-Massenmordinstrument<br />
waren.<br />
Da ich gerne einige der vierzehn Staaten bereise, die das Hinterfragen<br />
dieser Glaubenssätze strafbar gemacht haben, und weil<br />
ich mit 66 Jahren keine Lust habe auf langwierige Rechtskämpfe<br />
oder Gefängnisstrafen aufgrund der Äußerung gegenläufiger Ansichten,<br />
behalte ich diese Ansichten für mich.<br />
Ich bin auch kein Antisemit<br />
Zumindest glaube ich, der klassischen Definition folgend keiner<br />
zu sein, wonach ein Antisemit jemand <strong>ist</strong>, der Vorurteile und<br />
Feindseligkeit gegen Juden hegt, genährt durch den Hass auf ihren<br />
ethnischen Hintergrund. Aber wenn man dem heutigen, dümmlichen<br />
Gebrauch dieses Begriffs folgt als Schimpfwort gegen jeden,<br />
dessen Diskurse und Interessen viele Juden mit Feindseligkeit,<br />
Vorurteilen und Hass begegnen, so mag ich durchaus antisemitisch<br />
sein. Mein Wirken, dem Zionismus gegenüber die Wahrheit<br />
zu sagen, mein Engagement im Kampf für palästinensische Menschenrechte,<br />
mein Gedenken an das Massaker an den Arabern von<br />
Deir Yassin, meine hartnäckige Kritik an Elie Wiesel, meine<br />
Freundschaft mit bekannten jüdischen Antizion<strong>ist</strong>en (z.B. Paul Eisen,<br />
Gilad Atzmon, Rich Siegel und Henry Herskovitz) und meine<br />
1 www1.yadvashem.org/yv/en/holocaust/insights/video/holocaust_denial.asp<br />
9
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Treffen mit „bekannten“ Revision<strong>ist</strong>en bewirkt daher, dass einige<br />
Gegner mich verleumden und auf das Hobart & William Smith<br />
College Druck ausüben, meinen Status als emeritiertes Fakultätsmitglied<br />
aufzuheben.<br />
Es <strong>ist</strong> nicht einfach, eine antisemitische Grenzlinie zu definieren.<br />
Um von Hardcore-Zion<strong>ist</strong>en als Antisemit denunziert zu werden,<br />
reicht es schon, irgendetwas Positives über die Palästinenser<br />
zu sagen, oder wie Paul Eisen es ausgedrückt hat: 2<br />
“Obwohl die Verbrechen gegen das palästinensische Volk<br />
von einem jüdischen Staat mit jüdischen Soldaten begangen<br />
werden unter Verwendung von Waffen, die voll sind mit jüdischen<br />
religiösen Symbolen, und mit voller Unterstützung und<br />
Komplizenschaft der überwältigenden Masse der organisierten<br />
Juden auf der ganzen Welt, <strong>ist</strong> es dennoch zumindest in der<br />
westlichen Welt unmöglich, Juden als die Verantwortlichen für<br />
diese Verbrechen beim Namen zu nennen.”<br />
Aber selbst wenn man die gewalttätige Geschichte der jahrzehntelangen<br />
Bildung des jüdischen Staates in Palästina beiseite<br />
lässt, so reicht das bloße Zitieren unangefochtener demographischer<br />
Stat<strong>ist</strong>iken, die zeigen, dass mehr als die Hälfte der Menschen<br />
innerhalb der von Israel kontrollierten Grenzen nicht jüdisch<br />
sind, aus, um die gleiche Antisemitismus-Verleumdung auszulösen.<br />
Wenn selbst nach sechs Jahrzehnten der ethnischen Säuberungen<br />
mehr als die Hälfte der Bevölkerung nicht jüdisch <strong>ist</strong>,<br />
kann man dann wirklich sagen, der Kampf für die Schaffung eines<br />
jüdischen Staates sei erfolgreich gewesen? Schon allein das Stellen<br />
dieser Frage kennzeichnet einen als Antisemiten.<br />
Während einen “liberalere” Juden nicht gleich als Antisemiten<br />
beschimpfen würden, wenn man lediglich die Palästinenser und<br />
ihre Geschichte verteidigt, so betrachten es die me<strong>ist</strong>en jedoch als<br />
völlig inakzeptabel, wenn man den Holocaust hinterfragt oder Elie<br />
Wiesel schlecht macht. Und praktisch 99% aller Juden riechen<br />
Antisemitismus, wenn man irgendetwas Positives über Ernst Zündel,<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Arthur Butz, Robert Faurrison, Michael Hoffman<br />
II oder Richard Williamson äußert. Deine jüdischen Freunde<br />
2 Paul Eisen, “Jewish Power,” 2004, vgl. http://righteousjews.org/article10.html<br />
10
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
nützen Dir auch nichts, denn auch sie werden als antisemitisch, als<br />
Selbsthasser oder als noch Schlimmeres abgestempelt.<br />
Ich besuche gerne Holocaust-Museen<br />
Dies sind die Orte, an denen die Botschaft vom jüdischen Opfertum<br />
und jüdischen Unschuld am sorgsamsten choreographiert<br />
<strong>ist</strong>. Mein Favorit <strong>ist</strong> Yad Vashem im Westen Jerusalems. Das Museum<br />
<strong>ist</strong> wunderbar, und die Botschaft, “niemals die Unmenschlichkeit<br />
des Menschen gegen seinesgleichen zu vergessen“, <strong>ist</strong><br />
zeitlos. Das Kindermuseum <strong>ist</strong> besonders herzzerreißend; in einem<br />
dunklen Raum angefüllt mit Kerzen und Spiegeln werden die<br />
Namen der jüdischen Kinder, die während des Zweiten Weltkrieges<br />
umkamen, laut vorgetragen mit ihren Geburtsorten. Sogar der<br />
hartherzigsten Person kommen da die Tränen. Aber wenn man aus<br />
diesem Teil des Museums heraustritt, hat man einen Blick gen<br />
Norden direkt auf Deir Yassin. Dort gibt es keine Schilder, keine<br />
Tafeln, keine Denkmäler, und kein Reiseführer erwähnt je das<br />
Massaker an den arabischen Zivil<strong>ist</strong>en durch jüdische Terror<strong>ist</strong>en,<br />
welches dort am 9. April 1948 stattfand. Doch für jene, die wissen,<br />
wohin sie sehen, <strong>ist</strong> diese Gegenüberstellung von “niemals<br />
vergessen” und “vergiss es” bestürzend.<br />
Irgendwann, hoffentlich noch zu meinen Lebzeiten, wird die<br />
Idee eines ethnozentrischen jüdischen Staates ersetzt werden<br />
durch einen Staat mit gleichen Bürgerrechten für alle. Obwohl<br />
dies eine derart grundlegende amerikanische Idee <strong>ist</strong>, wird sie<br />
dennoch von 9 unter 10 Amerikanern völlig abgelehnt, die mit einer<br />
stetigen Diät von Holocaust-Filmen, -Doku-Dramen, -Büchern<br />
und -Artikeln aufwuchsen, welche von unseren prozion<strong>ist</strong>ischen<br />
Massenmedien produziert werden.<br />
Yad Vashem mag als Zeugnis für den Völkermord des Dritten<br />
Reiches an den Juden bestehen bleiben, aber es wird balanciert<br />
werden durch ein Wahrheits- und Versöhnungszentrum in den alten<br />
arabischen Gebäuden von Deir Yassin 1.400 Meter weiter<br />
nördlich. Dort wird die brutale Wahrheit über die Schaffung Israels<br />
und die Enteignung, Diskriminierung und Entmenschlichung<br />
des palästinensischen Volkes aufgezeigt werden anstatt sie hinter<br />
zion<strong>ist</strong>ischer Propaganda oder hasbara zu verbergen, die sogar<br />
11
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
noch heute leugnet, dass es Palästinenser gibt und nicht etwa nur<br />
Araber, die dorthin einwanderten, als Israel daran ging, “die Wüste<br />
fruchtbar zu machen” in “einem Land ohne Volk für ein Volk<br />
ohne Land.”<br />
In allen Holocaust-Denkmälern wird die Einzigartigkeit des<br />
jüdischen Leidens hervorgehoben. Paul Eisen schrieb in einem<br />
herrlich erfrischenden Artikel: 3<br />
“Es <strong>ist</strong> verständlich, dass die Juden meinen, ihr Leiden sei<br />
größer, geheimnisvoller und bedeutsamer als das Leid anderer<br />
Völker. Es <strong>ist</strong> sogar verständlich, dass Juden meinen, ihr Leiden<br />
gäbe ihnen das Recht, ein anderes Volk zu unterdrücken.<br />
Schwieriger zu verstehen <strong>ist</strong> jedoch, warum der Rest der Welt<br />
da mitmacht.<br />
Dass Juden gelitten haben, <strong>ist</strong> unbestreitbar. Aber es reicht<br />
selten aus, dieses Leiden anzuerkennen. Juden und andere haben<br />
verlangt, dass jüdisches Leid nicht nur anerkannt wird,<br />
sondern auch einen Sonderstatus zugeordnet bekommt. Jüdisches<br />
Leid soll einzigartig sein, im Mittelpunkt stehen, und vor<br />
allem geheimnisvoll sein.<br />
Selten wird jüdisches Leid mit dem Leiden anderer Gruppen<br />
verglichen. Schwarze, Frauen, Kinder, Schwule, Arbeiter,<br />
Bauern, Minderheiten aller Art haben alle gelitten, aber nicht<br />
so sehr wie die Juden. Protestanten unter Katholiken, Katholiken<br />
unter Protestanten, Heiden und Ketzer, alle haben sie religiöse<br />
Verfolgungen mitgemacht. Indianer, Armenier, Zigeuner<br />
und Australiens Eingeborene waren alle zur Eliminierung bestimmt,<br />
aber keiner so mörderisch und so vorsätzlich wie die<br />
Juden.<br />
Jüdisches Leid wird als geheimnisvoll angesehen, jenseits<br />
jeder Erklärung. Selten werden die Umstände untersucht. Die<br />
Rolle und Stellung der Juden in der Gesellschaft, ihre h<strong>ist</strong>orischen<br />
Beziehungen zu Kirche und Staat, zu Landbesitzern und<br />
Bauern wird kaum je untersucht, und während die Einstellung<br />
von Nichtjuden den Juden gegenüber auf intensives Interesse<br />
stößt, wird jüdisches Verhalten Nichtjuden gegenüber selten<br />
erwähnt. Versuche, dies zu ändern, treffen auf Misstrauen, ja<br />
3 Paul Eisen, “Speaking the Truth to Jews,” http://righteousjews.org/article19.html<br />
12
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Feindseligkeit, weil befürchtet wird, dass Erklärungen zu vernünftigen<br />
Begründungen führen könnten, was zu Schuldaufhebung<br />
oder gar zu Rechtfertigung führen könnte.”<br />
Holocaust-Museen sind faszinierend sowohl bezüglich dessen,<br />
was sie zeigen, wie auch bezüglich dessen, was sie absichtlich<br />
verbergen. Man bedenke die “sechs Millionen” Zahl. Nach dem<br />
Zweiten Weltkrieg behaupteten die Amerikaner, dass das Dritte<br />
Reich mehr als 20 Millionen Menschen ermordet hat, darunter 6<br />
Millionen Juden. Als das Holocaust-Museum in Washington errichtet<br />
wurde, war diese Zahl auf 11 Millionen abgesenkt worden,<br />
darunter 6 Millionen Juden. Jetzt behaupten Wiesel, Lipstadt und<br />
andere “Experten”, dass diese Zahl sogar noch niedriger sei, ausgenommen<br />
selbstverständlich die sechs Millionen Juden. Sogar<br />
als die Opferzahl von Auschwitz von 4 auf 1,5 Millionen revidiert<br />
wurde, blieb die sakrosankte Sechs-Millionen-Zahl unverändert.<br />
Und kein Museum erwähnt, dass die Sechs-Millionen-Zahl lange<br />
vor der Machtergreifung der Nazis die Runde machte; so schrieb<br />
zum Beispiel Martin Glynn, vormalig Gouverneur von New York,<br />
im Oktober 1919 in der Zeitschrift The American Hebrew von einem<br />
“drohenden Holocaust” an sechs Millionen Juden in der “Tyrannei<br />
von Krieg und engstirniger Begierde für jüdisches Blut”. 4<br />
Alle Holocaust-Museen huldigen jenem Mann, der den Holocaust<br />
mehr als jede andere lebende Person als Schwert und Schild<br />
des politischen Zionismus gestaltet, verpackt und verkauft hat.<br />
Wenn die Holocaust-Industrie einen Generaldirektor hätte, so wäre<br />
dies sicherlich Elie Wiesel. Obwohl Noam Chomsky ihn für<br />
“einen schrecklichen Schwindler” hält und Norman Finkelstein<br />
ihn als „Clown“ bezeichnet, haben Wiesels Bestseller-“Memoiren”<br />
Die Nacht der gegenwärtige Holocaust-Schilderung 50 Jahre<br />
lang ihren Rahmen gegeben. Und dennoch stützt Wiesels eigene<br />
Geschichte die Behauptungen der Revision<strong>ist</strong>en weitaus mehr als<br />
irgendein Holocaust-Museum willens wäre zuzugeben.<br />
4 http://balder.org/judea/American-Hebrew-October-31-1919-The-Crucifixion-Of-Jews-<br />
Must-Stop-Martin-H-Glynn-Six-Million.php; für weitere derartige Ausführung vgl.<br />
Don Heddesheimers Der erste Holocaust. Jüdische Spendenkampagnen mit Holocaust-<br />
Behauptungen im Ersten Weltkrieg und danach, Castle Hill Publishers, Hastings 2004.<br />
13
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Ich bin fasziniert von der Demontage Elie Wiesels<br />
Für einen Überlebenden der Verfolgung des Dritten Reiches <strong>ist</strong><br />
es eine erstaunliche Me<strong>ist</strong>erle<strong>ist</strong>ung, würdig eines Nobelpreises<br />
und jeder anderen Bürgerehre, der Welt eine 120-seitige “Erinnerung”<br />
als Basis für eine Industrie aufzuschwätzen und sich selbst<br />
zur Ikone moralischer Autorität zu küren, die von Präsidenten und<br />
Premiermin<strong>ist</strong>ern auf der ganzen Welt hofiert wird. Und dennoch<br />
<strong>ist</strong> es Elie Wiesels eigene Aussage, die die Zweifel der Holocaust-<br />
Revision<strong>ist</strong>en glaubhaft macht. Und seine vehemente Verurteilung<br />
der Holocaust-Leugnung verleitet den sorgsamen Leser zu dem<br />
Urteil, dass dieser „Schaumschläger und Darsteller“ 5 ein wenig zu<br />
viel protestiert.<br />
Der Lehrsatz von der vorsätzlichen Nazi-Politik zur Ausrottung<br />
aller Juden Europas wird von der Tatsache unterminiert, dass<br />
die Familie Wiesel und andere ungarische Juden erst im Mai 1944<br />
verhaftet und in Arbeitslager geschickt wurden, als der Krieg sich<br />
gegen Deutschland gewendet hatte. Elie und seine zwei älteren<br />
Schwestern überlebten zwei Konzentrationslager während der<br />
schlimmsten Phase des Krieges; sein Vater starb an einer Krankheit;<br />
seine Mutter und jüngere Schwester starben an Fleckfieber.<br />
Die me<strong>ist</strong>en der restlichen Verwandten Wiesels überlebten; keiner<br />
wurde unseres Wissens nach vergast.<br />
Und dennoch vermengt Wiesel ein “Krematorium” mit einer<br />
“Gaskammer” und behauptet, es habe “Tausende von Leuten gegeben,<br />
die täglich in Auschwitz und Birkenau starben, in den<br />
Krematorien […].” 6 Er weiß gewiss, dass dies unwahr <strong>ist</strong>; Krematorien<br />
werden benutzt, um die Leichen derer zu beseitigen, die bereits<br />
tot sind; sie dienen nicht als Massenmordinstrumente. Die<br />
me<strong>ist</strong>en derer, die in den Jahren 1944/45 in Konzentrationslagern<br />
starben, fielen Krankheiten zum Opfer oder wurden erschossen.<br />
Andere starben freilich an Überanstrengung, Erschöpfung oder<br />
Misshandlungen oder sie wurden erhängt usw. – aber Tausende<br />
starben nicht in den Krematorien.<br />
5 “windbag and poseur”, www.thenation.com/doc.mhtml?i=20010219&s=hitchens<br />
6 Night, S. 62; dt. vgl.: Die Nacht, Herder, Freiburg 2008.<br />
14
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Wiesel besteht darauf, dass Auschwitz ein Todeslager war, ein<br />
Teil von Hitlers Endlösung, die er als vorsätzlichen Plan zur Vernichtung<br />
aller europäischen Juden definiert. Aber seine Beschreibung<br />
eines Krankenwagens in Auschwitz zur Überführung kranker<br />
Gefangener ins Krankenhaus, 7 seine Freude darüber, in ein<br />
Krankenhausbett mit weißen Laken überführt zu werden, sowie<br />
eine Aussagen, es sei “eigentlich gar nicht so übel gewesen, auf<br />
der Krankenstation zu sein: wir hatten ein Anrecht auf gutes Brot,<br />
eine dickere Suppe,” stützen alle die Ansicht der Revision<strong>ist</strong>en,<br />
dass Auschwitz ein Arbeitskomplex und ein Durchgangslager<br />
war, das nicht dazu ausgelegt war, die Feinde des Dritten Reiches<br />
zu vernichten.<br />
Seine Entscheidung, Auschwitz mit den Nazis zu verlassen anstatt<br />
von den Russen befreit zu werden, legt zudem nahe, dass er<br />
die Nazis bevorzugte, was wohl kaum die Einstellung eines Gefangenen<br />
in einem Todeslager <strong>ist</strong>. In Die Nacht behauptet er, die<br />
Russen hätten Auschwitz zwei Tage nach seiner Evakuierung gen<br />
Buchenwald befreit; 8 In Alle Flüsse fließen ins Meer führt er aus,<br />
dies sei neun Tage später gewesen. 9 Für einen Roman <strong>ist</strong> der Unterschied<br />
unwesentlich, aber Wiesel hat unter Eid geschworen,<br />
dass das, was er in Die Nacht ausgeführt hat, geschichtliche<br />
Wahrheit <strong>ist</strong>. “Es <strong>ist</strong> ein wahrer Bericht. Jedes Wort darin <strong>ist</strong><br />
wahr.” 10<br />
Wiesel erzählte Francois Mauriac (und Mauriacs Bericht darüber<br />
befindet sich im Vorwort zu Die Nacht), dass er “seine Mutter,<br />
seine geliebte Schwester und die me<strong>ist</strong>en Mitglieder seiner<br />
Familie – mit Ausnahme seines Vaters und seiner zwei anderen<br />
Schwestern – in einem mit lebenden Kreaturen befeuerten Ofen<br />
verschwinden sah.” 11 Später gibt er zu, dass er nicht gewusst habe,<br />
wie oder wann seine Mutter und Schwester umkamen. In<br />
Auschwitz gab es gewiss keine Öfen, die mit lebenden Kreaturen<br />
7<br />
Ebd., S. 77<br />
8<br />
Ebd., S. 82<br />
9<br />
All Rivers Run to the Sea, S. 91; dt. vgl. Alle Flüsse fließen ins Meer, Goldmann, München<br />
1997<br />
10<br />
Carlo Mattogno, “Elie Wiesel: New Documents,” March 26, 2010,<br />
www.revblog.codoh.com/2010/03/elie-wiesel-new-documents<br />
11<br />
Night, S. xviii.<br />
15
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
befeuert wurden; dort sowie in allen anderen Gefangenenlagern<br />
des Dritten Reiches waren die Krematorien mit Koksgas befeuert.<br />
Es <strong>ist</strong> zudem eine Ironie, dass die Wiesel’sche Schilderung die<br />
dem Dritten Reich zugeordnete, teuflischste Vernichtungsmaschine<br />
kaum erwähnt, nämlich die Menschengaskammer. In Die<br />
Nacht verwendet er das Wort “vergast” auf Seite 68 und dann nie<br />
wieder. Er beschreibt Misshandlungen, Erschießungen, Hängen,<br />
flammende Gruben, Erschöpfung, Zwangsarbeit, Kälte und Hunger,<br />
aber keine Gaskammern – noch nicht einmal ein Gerücht darüber.<br />
Warum? Ist diese Auslassung ein weiteres einfaches Versehen<br />
oder könnte die dritte Behauptung der Revision<strong>ist</strong>en tatsächlich<br />
stichhaltig sein?<br />
Im Vorwort zur neuen Übersetzung von Die Nacht behauptet<br />
Wiesel, “Man erlaubte es Ilse Koch, dem notorischen sad<strong>ist</strong>ischen<br />
Monster von Buchenwald, später Kinder zu haben und glücklich<br />
und zufrieden zu leben.” Die Wahrheit <strong>ist</strong> jedoch, dass Koch zu<br />
lebenslanger Haft verurteilt wurde, wo sie sich 1967 erhängte.<br />
Warum wiederholt Elie eine solche einfach zu widerlegende Lüge?<br />
Warum weigern sich seine Verleger, denen zufolge Die Nacht<br />
ihr profitabelstes Buch <strong>ist</strong>, Wiesel zu korrigieren? Warum <strong>ist</strong> Wiesels<br />
Schilderung “offenkundig”, wenn sie so einfach als falsch<br />
nachzuweisen <strong>ist</strong>?<br />
Wiesel behauptet, Kleinkinder sein lebend in Feuergruben geworfen<br />
worden, obwohl die Führer des Auschwitz-Museums, die<br />
in Yad Vashem ausgebildet wurden, ausführen, so etwas sei nie<br />
geschehen. Wiesel unterfüttert seine Behauptung, indem der sagt,<br />
dass “H<strong>ist</strong>oriker, darunter Telford Taylor, dies bestätigt” hätten.<br />
Tatsächlich jedoch war Telford Taylor kein H<strong>ist</strong>oriker, sondern<br />
ein führender Ankläger in Nürnberg, und nirgendwo hat er geschrieben<br />
oder bestätigt, dass Menschen, geschweige denn Kleinkinder,<br />
lebend ins Feuer geworfen worden seien.<br />
Wiesel fährt allerdings fort, seine Lüge zu erzählen. 1985 sagte<br />
er unter Eid vor dem Auswärtigen Ausschuss des U.S. Senats: 12<br />
12 Mark Chmiel. Elie Wiesel and the Politics of Moral Leadership (Philadelphia: Temple<br />
University Press, 2001), S. 127f., aus: Senate Foreign Relations Committee, 99th Congress,<br />
1st sess., Congressional Record (7. März 1985), S2857.<br />
16
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
“Herr Vorsitzender, ich habe die Flammen gesehen. Ich<br />
habe gesehen, wie die Flammen in den nächtlichen Himmel<br />
stiegen. Ich habe Eltern und Kinder gesehen, Lehrer und ihre<br />
Schüler, Träumer und ihre Träume, und wehe mir, ich habe<br />
gesehen, wie Kinder in die Flammen geworfen wurden.”<br />
Während wir bezüglich der melodramatischen Darbringung<br />
nachsichtig sein können, bleiben die Fakten jedoch bestehen, dass<br />
es keinerlei forensischen Beweis dafür gibt, dass Menschen in<br />
Auschwitz dadurch massenhaft ermordet wurden, indem sie in<br />
Feuer geworfen wurden. Und dennoch bleibt diese Unwahrheit<br />
wiederum unbeanstandet, und Wiesel wird weiterhin als „ehrwürdiger<br />
Zeuge“ bewundert und als eine “landesweit anerkannte moralische<br />
Koryphäe.” 13<br />
Es gibt in berühmtes Foto vom Erwachsenen-Wohnblock 56<br />
im KL Buchenwald, aufgenommen vom professionalen Fotografen<br />
Harry Miller von einer US-Fernmeldeeinheit. Als das Foto am<br />
6. Mai 1945 in der New York Times veröffentlicht wurde, wurde<br />
keiner der Insassen identifiziert. 1983, also viele Jahre später, behauptete<br />
Wiesel, er sei in dem Fotos zu sehen, und als solcher<br />
wird er nun in Holocaust-Museen auf der ganzen Welt identifiziert.<br />
14<br />
Aber der Mann in dem Foto scheint nicht nur kein 16-jähriger<br />
Junge zu sein, sondern Wiesel hätte zudem gar nicht in dem Foto<br />
auftauchen können, wenn die Geschichte von Die Nach wahr <strong>ist</strong>.<br />
Buchenwald wurde von den Amerikanern am 11. April 1945 befreit;<br />
Wiesel behauptet, drei Tage später aufgrund einer Lebensmittelvergiftung<br />
sehr krank geworden zu sein, und gibt an, ins<br />
„Krankenhaus überführt worden zu sein“, wo er “zwei Wochen<br />
zwischen Leben und Tod verbrachte.” 15 Das Foto wurde am 16.<br />
April im Erwachsenen-Block 56 aufgenommen, nicht im Kinder-<br />
Block 66, wo Elie nach dem Tode seines Vaters im Januar untergebracht<br />
war. 16 Wiesel behauptet dennoch, dass “die Wahrheit,<br />
die ich darlege, ungeschminkt” sei.<br />
13<br />
Ebd., S. 136.<br />
14<br />
Samuel G. Freedman, “Bearing Witness: The life and Work of Elie Wiesel,” New York<br />
Times, 23. Oktober 1983.<br />
15<br />
Night, S. 115.<br />
16<br />
www.buchenwald.de/english/index.php?p=168<br />
17
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Als die US-Fernsehstation NBC das Doku-Drama Holocaust<br />
drehte, war Wiesel empört. Er behauptete “bescheiden”, dass der<br />
Herausgeber der New York Times ihn “überredet” habe, eine<br />
Gastkolumne zu schreiben, in der er NBCs Holocaust als “unwahr,<br />
anstößig und billig” bezeichnete. (Macht das Elie zu einem<br />
Holocaust-Leugner?) Er warf der NBC-Produktion vor, aus “erfundenen<br />
Situationen, sentimentalen Episoden und unglaubhaften<br />
Zufällen” zu bestehen. 17 Er beklagte, dass die “privaten Leben der<br />
zwei Familien so geschickt mit h<strong>ist</strong>orischen Fakten verflochten<br />
sind, dass es der allgemeinen Öffentlichkeit schwer fallen muss zu<br />
erkennen, wo die Fakten aufhören und wo die Fiktion beginnt.” Er<br />
beschwerte sich darüber, dass der “Ton falsch <strong>ist</strong>. Die me<strong>ist</strong>en<br />
Szenen klingen nicht glaubhaft: zu viel ‘Drama’, nicht genug<br />
‘Sachgeschichte’”. Aber das sind genau die Vorwürfe gegen seine<br />
eigenen Memoiren.<br />
Am Ende seiner Tiraden gegen NBCs Holocaust überzieht<br />
Wiesel deutlich. Er wiederholt, was er oftmals als zweifelsfrei behauptet<br />
hatte: 18<br />
“Auschwitz kann weder erklärt werden, noch kann man es<br />
bildlich darstellen. Ob der Holocaust nun der Gipfelpunkt oder<br />
eine Verirrung der Geschichte war, er transzendiert die Geschichte.<br />
Die Toten sind im Besitz einer Wahrheit, die wir, die<br />
Lebenden, weder wert noch fähig sind zu erfahren.”<br />
Er fährt fort:<br />
“Der Holocaust? Das ultimative Ereignis, das ultimative<br />
Mysterium, niemals zu verstehen oder zu vermitteln. Nur diejenigen,<br />
die dort waren, wissen, was es war; die anderen werden<br />
es niemals wissen.”<br />
Solch dozierender Unsinn öffnet die Türe sperrangelweit für<br />
den h<strong>ist</strong>orischen Revisionismus.<br />
Wiesel äußerte sich fast ungeschminkt, als er sich dem Bildungsdirektor<br />
der Nordamerikanischen Wolfsstiftung anschloss<br />
und das Buch Misha: A Mémoire of the Holocaust Years von<br />
Misha DeFonseca guthieß, der “wahren” Geschichte einer sieben-<br />
17<br />
And the Sea is Never Full, S. 117f.; dt. vgl. … und das Meer wird nicht voll, Goldmann,<br />
München 1999.<br />
18<br />
Ebd., S. 121.<br />
18
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
jährigen „Überlebenden“, die auf eigene Faust und mit Hilfe eines<br />
Wolfsrudels vier Jahre lang der Nazi-Verfolgung entging. Elie<br />
Wiesel, der als der Autor von Die Nacht und als Andrew W. Mellon,<br />
Professor für Ge<strong>ist</strong>eswissenschaften an der Universität Boston,<br />
unterschrieb, lobpries das Buch als “sehr bewegend.” Er muss<br />
besonders beeindruckt gewesen sein, wie es der kleinen Misha gelang,<br />
durch das Essen von Regenwürmern, Fröschen und sogar<br />
durch das Knabbern an Wundschorf zu überleben. 19 Teilte er ihre<br />
Ansicht, dass “Hitler, seine Niederlage voraussehend, eine Reihe<br />
von Todesmärschen organisiert hatte, um die ‘Endlösung’ zu beschleunigen<br />
und sich der restlichen Juden zu entledigen”? 20 Fühlte<br />
er eine enge Verbindung mit Misha, als sie erklärte, dass sie zwei<br />
“Aufträge erhalten hat – Zeugnis abzulegen und den Tieren zu<br />
helfen, so wie sie mir geholfen haben”? 21 Fühlte er sich im Stich<br />
gelassen, als er herausfand, dass Misha am Ende gar nicht jüdisch,<br />
sondern eine ausgemachte Schwindlerin war?<br />
Wiesels Beharren darauf, dass der Holocaust einzigartig sei, <strong>ist</strong><br />
ein weit schwerwiegenderer Unsinn. In einem Bericht der Holocaust-Kommission<br />
des US-Präsidenten schreibt er (27. September<br />
1979): 22<br />
“Der Holocaust war die systematische, bürokratische Vernichtung<br />
von sechs Millionen Juden durch die Nazis und ihre<br />
Kollaborateure als ein zentraler Staatsakt während des Zweiten<br />
Weltkriegs; […] Er war ein Verbrechen, das einzigartig <strong>ist</strong><br />
in den Annalen der Menschheitsgeschichte, andersartig nicht<br />
nur im Ausmaß an Gewalt – der schieren Zahl der Getöteten –,<br />
sondern in der Methode und dem Zweck als massenhaftes kriminelles<br />
Unterfangen, organisiert vom Staat gegen wehrlose<br />
zivile Bevölkerungsgruppen. Der Entschluss lautete, all Juden<br />
überall in Europa zu töten: die Definition des Juden als Zielgruppe<br />
für den Tod überschritt alle Grenzen.”<br />
Deborah Lipstadt und andere Holocaust-Experten folgen Wiesels<br />
Behauptung der Einzigartigkeit, indem sie sagen, das “Ziel<br />
19<br />
Misha Defonseca, Misha: A Memoire of the Holocaust Years, (Bluebell, PA: Mt. Ivy<br />
Press, 1997), pp. 73, 176.<br />
20<br />
Ebd., S. 202.<br />
21<br />
Ebd., S. 247.<br />
22<br />
www.ushmm.org/research/library/faq/languages/en/06/01/commission<br />
19
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
der Endlösung war die Zerstörung des gesamten jüdischen Volkes.”<br />
Sie führt zudem aus, dass das “Töten aller Juden – unabhängig<br />
von Alter, Ort, Bildung, Beruf, religiöser Ansicht, politischer<br />
Einstellung oder ethnischer Selbstbezeichnung – die Priorität<br />
im Rassekrieg war, den Nazi-Deutschland führte.” 23 Wenn<br />
dies wirklich eine Priorität war, warum unterließ es dann Hitler<br />
bis ins Frühjahr 1944, gegen die ungarischen Juden, darunter<br />
Wiesel, vorzugehen?<br />
Selbstverständlich <strong>ist</strong> die Behauptung der Einzigartigkeit bestenfalls<br />
Unsinn oder aber offenkundig; jedes geschichtliche Ereignis<br />
<strong>ist</strong> einzigartig oder hat einzigartige Eigenschaften. Indem<br />
man dem Holocaust eine Sonderstellung zuwe<strong>ist</strong>, ihn als ein Ereignis<br />
definiert, das sechs Millionen Menschen einer besonderen<br />
Gruppe betraf, und ihn als eine absichtliche, höchstrangige Politik<br />
eines Staates definiert, wird die Definition selbst „einzigartig“.<br />
Aber gegen die Einzigartigkeit des Holocaust zu argumentieren,<br />
was recht einfach <strong>ist</strong>, führt unmittelbar zu Vorwürfen von Holocaust-Leugnung<br />
und Antisemitismus. Das Problem liegt nicht in<br />
der Prämisse, sondern im Beweis, wie Norman Finkelstein in seinem<br />
Kapitel “ Schwindler, Geschäftemacher und die Geschichte”<br />
aufgezeigt hat. 24<br />
Es <strong>ist</strong> erwähnenswert, dass (nur) zwei der drei Hauptlehrsätze<br />
des Holocaust-Revisionismus in der Definition des Holocaust enthalten<br />
sind, eine Definition, die zu großen Teilen von Wiesel und<br />
seiner Schilderung kreiert wurde, von der er angibt, sie sei h<strong>ist</strong>orisch<br />
wahr. Der dritte Lehrsatz bezüglich der Menschengaskammern<br />
fehlt. Warum? Könnte es sein, dass Massenmorde in Gaskammern<br />
Mitte der 1950er Jahre, als Die Nacht verfasst wurde,<br />
keine bevorzugte Geschichte war? Wiesel berichtet über Men-<br />
23 Vgl. Paul Grubachs Rezension von Deborah E. Lipstadt, Denying the Holocaust: The<br />
Growing Assault on Truth and Memory (The Free Press, 1993);<br />
www.inconvenienth<strong>ist</strong>ory.codoh.com/archive/2011/volume_3/number_2/jewish_conspi<br />
racy_theory.php<br />
24 “Hoaxers, Hucksters, and H<strong>ist</strong>ory,” Norman Finkelstein, The Holocaust Industry; Reflections<br />
on the Exploitation of Jewish Suffering (New York: Verso, 2000), S. 43; dt.:<br />
Die Holocaust-Industrie. Wie das Leiden der Juden ausgebeutet wird, Piper, München,<br />
4. Auflage 2001. Der wahre Grund für die Behauptung der Einzigartigkeit <strong>ist</strong> es, jüdisches<br />
Leiden über das Leiden anderer zu erheben und damit den Juden ein größeres<br />
„moralisches Kapital“ zu verschaffen als den Nichtjuden.<br />
20
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
schen, die lebend in brennende Gruben geworfen oder in Krematorien<br />
gestopft wurden, was wesentlich besser zur originalen Definition<br />
des Begriffs Holocaust passt, was “völlig verbrannt” bedeutet.<br />
Und dennoch behaupten heutige H<strong>ist</strong>oriker und sogar das<br />
Auschwitz-Museum, dass die Mär vom Tod in Feuergruben<br />
schlicht unwahr <strong>ist</strong>.<br />
Aber warum werden die Gaskammern nicht in die offizielle<br />
Definition aufgenommen? Die Antwort darauf liegt womöglich in<br />
der Tatsache, dass es keine forensischen Beweise dafür gibt, dass<br />
es im Dritten Reich jemals Gaskammern für Massenhinrichtungen<br />
gegeben hat. Die in Auschwitz I gezeigte Gaskammer <strong>ist</strong> zugegebenermaßen<br />
ein von den Polen nach dem Krieg umgebauter Luftschutzbunker;<br />
die Gaskammer in Dachau <strong>ist</strong> ein Duschraum, der<br />
wahrscheinlich von den Amerikanern „umgebaut“ wurde. Aber<br />
sicherlich gibt es irgendwo handfeste Beweise für eine Menschengaskammer;<br />
es muss detaillierte Pläne für ihren Bau und<br />
Anweisungen für ihre Verwendung und Instandhaltung geben; die<br />
Deutschen waren derartige Prinzipienreiter für korrektes Protokoll<br />
und für die schriftliche Fixierung von allem. Und dennoch…<br />
Aufs Risiko hin, dass ich frevlerisch erscheine (denn der völlige<br />
Glaube an den Holocaust grenzt an eine religiöse Überzeugung),<br />
möge man annehmen, ein Professor lüftete das „Geheimnis“<br />
um Auschwitz und handelte dem Gebot Wiesels zuwider,<br />
wonach die “Wahrheit im Schweigen” liege. Angenommen, dass<br />
er es wagte, sich zu äußern, dass er aber, um seinen Ruf und seine<br />
Anstellung zu schützen, in schriftlichen eidesstattlichen Erklärungen<br />
seinen Glauben bekräftigt, dass nicht weniger als sechs Millionen<br />
Juden während der Endlösung vernichtet wurden und zudem,<br />
dass die Endlösung in der Tat Nazi-Deutschlands Plan von<br />
höchster Wichtigkeit war, alle Juden in Europa auszumerzen. Mit<br />
anderen Worten, angenommen er unterstütze unmissverständlich<br />
die gegenwärtige Definition des Holocaust, wie sie von Wiesel,<br />
Lipstadt und anderen “Experten” formuliert wird.<br />
Aber angenommen, er hat auch die Vorlesungen von <strong>Germar</strong><br />
<strong>Rudolf</strong> gelesen und <strong>ist</strong> jenseits des geringsten Zweifels davon<br />
überzeugt, dass keine Menschengaskammern vom Dritten Reich<br />
21
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
je gebaut oder benutzt wurden. 25 Wenn er es wagte, über seine<br />
Feststellung (dass es keine Menschengaskammern gegeben hat)<br />
öffentlich zu reden oder professionell zu schreiben, würde er dann<br />
als Holocaust-Leugner oder als Antisemit – oder als beides – verleumdet<br />
werden?<br />
Falls sich die Geschichte wirklich wiederholt, was so häufig<br />
der Fall <strong>ist</strong>, so würde dieser Professor zunächst ignoriert und gemieden<br />
werden. Seine Kollegen würden anfangen, jeden Kontakt<br />
mit ihm zu vermeiden; sein Zugang zu Universitätskomitees und<br />
Podiumsdiskussionen würde beschränkt werden, immer mit irgendeiner<br />
vorgeschützten Entschuldigung, falls überhaupt eine erfolgt.<br />
Falls es ihm gelänge, seine gegenläufigen Ansichten zu den<br />
Gaskammern zu veröffentlichen, und sei es in einer örtlich begrenzten<br />
kleinen Zeitschrift, so würden selbstgerechte und empörte<br />
Gegenartikel erscheinen, um seine Stimme zu ersticken. Protestbriefe<br />
würden an seinen Arbeitgeber versandt werden; Drohungen<br />
ehemaliger Absolventen würden abgegeben werden sowie<br />
Drohungen, seiner Universität Spenden vorzuenthalten.<br />
Falls er hartnäckig bliebe, würden ihn seine Kollegen nicht nur<br />
meiden, sondern sie würden ihn oft hinter seinem Rücken verleumden.<br />
Sie mögen ihm vorwerfen, “unangefochtene Fakten zu<br />
hinterfragen”, “die Opfer zu beschuldigen”, “unfundierte Hetze zu<br />
verbreiten”, “Hassreden zu begünstigen”, oder dass es ihm an “einem<br />
Minimum an rationalem und menschlichem Diskurs” fehle. 26<br />
Falls er kein Lehrstuhlinhaber wäre, so würde er sicher nie einen<br />
bekommen, egal, wie hervorragend auch seine Lehre, seine Veröffentlichungen<br />
und sein Dienst an der Gemeinde bewertet würden.<br />
27 Falls er einen Lehrstuhl hat, so würde er sein “neues” Büro<br />
abseits im Keller wiederfinden. 28 Falls emeritiert, so würde er sich<br />
25<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Lectures on the Holocaust: Controversial Issues Cross Examined, 2nd<br />
ed., The Barnes Review, Washington, DC, 2010; dt.: Vorlesungen über den Holocaust,<br />
Castle Hill Publishers, Hasting 2005.<br />
26<br />
Dies waren alles Vorwürfe gegen den Autor dieser Zeilen, niedergelegt in einem Verleumdungsschreiben<br />
an über 300 Leute durch sieben meiner Kollegen, nachdem ich lediglich<br />
den Begriff “Holocaust-Leugnung” definiert hatte, als Ahmadinejad Herbst<br />
2009 vor den Vereinten Nationen sprach .<br />
27<br />
Die Ablehnung eines Lehrstuhls für Norman Finkelstein durch die DePaul University<br />
<strong>ist</strong> das einzige Beispiel.<br />
28<br />
Das verbannte, unidentifizierte Büro von Professor Arthur Butz an der Northwestern<br />
University <strong>ist</strong> ein Paradebeispiel. Er <strong>ist</strong> Autor des Buches The Hoax of the Twentieth<br />
22
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Forderungen gegenüber sehen, seinen Status als emeritiertes Fakultätsmitglied<br />
aberkannt zu bekommen. 29<br />
Und es könnte schlimmer sein. Man könnte ihm “Forschungsbetrug”<br />
vorwerfen, ihm insgeheim den Prozess machen, wobei die<br />
Verwaltung professionelle Holocaust-Experten als Gutachter bestellt.<br />
30 Oder in vierzehn Ländern, einschließlich Deutschland,<br />
mag er wegen eines Vergehens angeklagt und zu Geld- oder Freiheitsstrafen<br />
verurteilt werden.<br />
Die gute Nachricht <strong>ist</strong>, dass das Hinterfragen der Gaskammer,<br />
obwohl sie nicht Teil der Wiesel’schen Definition des “Holocaust”<br />
<strong>ist</strong>, nicht dazu führt, dass unser hypothetischer Professor<br />
auf die Streckbank gelegt oder der Wasserfolter unterzogen wird.<br />
Noch nicht.<br />
In Die Nacht wird das Schicksal von Wiesels zwei älteren<br />
Schwestern Hilda und Beatrice absichtlich verschwiegen, so dass<br />
beim Leser der Eindruck entsteht, sie seien ebenso in Auschwitz<br />
umgekommen. Tatsächlich wurden sie in Auschwitz etwa drei<br />
Monate unter Quarantäne gestellt, wonach sie in ein anders Lager<br />
überführt wurden, nach Kaufering nahe Dachau, wo sie bis zu ihrer<br />
Befreiung am Ende des Krieges blieben. Die Geschichte von<br />
Wiesels Schwestern zwischen ihrer Ankunft in Auschwitz und<br />
dem Kriegsende <strong>ist</strong> sorgfältig verborgen geblieben. Warum? Hätte<br />
ihr Bericht die Geschichte ihres berühmten Bruders, die er in Die<br />
Nacht erzählt, gestützt oder aber untergraben?<br />
Century: The Case Against the Presumed Extermination of European Jewry, 3rd ed.,<br />
Theses & Dissertations Press, Chicago 2003.<br />
29 In einem Verleumdungsbrief, angeblich unterschrieben von Duzenden Fakultätsmitgliedern,<br />
wurde die Aberkennung meines Status als emeritiertes Fakultätsmitglied am<br />
Hobart & William Smith College gefordert als Vergeltung für einen Gastkolumne, worin<br />
ich lediglich die Holocaust-Leugnung, basierend auf den drei oben erwähnten Eigenschaften,<br />
definiert hatte.<br />
30 Dies <strong>ist</strong> David O’Connell passiert, einem emeritierten Professor an der Georgia State<br />
University. Sein Holocaust-Häresie-Verfahren wurde insgeheim zwischen Dezember<br />
2005 und Oktober 2006 abgehalten aufgrund seines Artikels mit der Überschrift “Elie<br />
Wiesel and the Catholics” (Culture Wars magazine, November 2004, S. 24-33). Die<br />
Verwaltung der Universität engagierte Deborah Lipstadt, die gegen O’Donnell aussagte,<br />
aber der ihr bezahlte Betrag konnte freilich nicht offengelegt werden, angeblich wegen<br />
“ethischer” Gründe. Nach zehnmonatigen Untersuchungen wurde Lipstadts Anwurf<br />
des Forschungsbetruges abgewiesen. Die Massenmedien berichteten niemals über dieses<br />
Verfahren.<br />
23
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
In einer auf Video aufgenommenen Aussage für das Shoa-<br />
Projekt führt Hilda Wiesel aus, sie sei zusammen mit ihrem Bruder,<br />
ihrer Mutter, ihren zwei Schwestern und ihrer Großmutter<br />
mütterlicherseits nach Auschwitz gesandt worden. 31 Ein Vergleich<br />
zwischen dem, was Hilda und Elie über der Schwester Überführung<br />
von Auschwitz nach Kaufering bei Dachau berichten, <strong>ist</strong> aufschlussreich.<br />
Elie zitiert Hilda wie folgt: 32<br />
“Ich erinnere mich an diese Nacht, unsere letzte Nacht in<br />
Auschwitz. In dieser Nacht schickten sie einen Transport von<br />
zwölfhundert Frauen raus. Nackt. Ja, nackt. Bea und ich waren<br />
Teil dieses Transports. […] In einem Viehwagen merkte<br />
eine sehr fromme Frau an: Heute <strong>ist</strong> […] der traurigste Tag<br />
des Jahres.”<br />
Tatsächlich sagte Hilda, dass sie sich auszogen und entwest<br />
wurden. 33 Dann<br />
“brachten sie uns an einen anderen Ort, gaben uns Kleidung,<br />
und am selben Morgen re<strong>ist</strong>en wir in einem Personenzug<br />
ab – sie steckten uns in einen Personenzug, die 800 Frauen –<br />
sie gaben uns zu essen, etwas Brot zum Mitnehmen – und wir<br />
fuhren ab, wir wussten nicht, wohin wir fuhren, und da war die<br />
Wehrmacht – nicht die SS, sondern Soldaten von der Wehrmacht<br />
– die die Wachen stellten.”<br />
Ohne irgendeinen der beiden Berichte in Zweifel ziehen zu<br />
wollen, <strong>ist</strong> klar, dass Elies Fassung offenkundig mehr gräuelorientiert<br />
<strong>ist</strong>. Er hat 50% mehr Frauen im Transport, und sie werden für<br />
eine dreitägige Reise nackt in Viehwagen gesperrt. Hat er diese<br />
Geschichte erfunden? Hat er das, was seine Schwester wirklich<br />
gesagt hat, „aufpoliert“? Hat er den Schrecken dessen vergrößert?<br />
Elie behauptet, er würde gern mehr über die Erfahrungen seiner<br />
zwei älteren Schwestern im Lager erfahren, aber er habe Angst zu<br />
fragen. Vielleicht hat er Angst, dass die Wahrheit näher bei der<br />
gegenwärtigen revision<strong>ist</strong>ischen Schilderung liegt als bei jener,<br />
die er mehr als 60 Jahre lang aufgetischt hat.<br />
31 www.holocaustdenier.com/2011/07/elie-wiesels-s<strong>ist</strong>er-apparently-doesnt-have-an-<br />
auschwitz-tattoo-either/<br />
32 And the Sea is Never Full, S. 404.<br />
33 Hilda Wiesel Interview, Teil 2, 28.8.2010, S. 1.<br />
24
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Wiesels Vater starb Ende Januar 1945 in Buchenwald, jedoch<br />
nicht an Gas, sondern an Erschöpfung, Hunger und Misshandlungen<br />
(laut Die Nacht) bzw. an Krankheit (den Dokumenten in Yad<br />
Vashem zufolge). Elie wurde mit 600 weiteren Kindern in den<br />
Kinder-Block überführt (Block 66; so seine Schilderung). Aber<br />
am Tage der Befreiung durch die Amerikaner sollen ihm zufolge<br />
nur noch wenige hundert Kinder übrig geblieben sein, 34 was im<br />
Leser den Eindruck erweckt, dass die me<strong>ist</strong>en umgekommen waren.<br />
Warum hat er vorsätzlich die Tatsache ausgelassen, dass über<br />
900 Kinder in Buchenwald befreit wurden, darunter einige im Alter<br />
von nur acht Jahren? 35 Solche Auslassungen verleihen den Revision<strong>ist</strong>en<br />
Glaubwürdigkeit, die argumentieren, dass die Sechs-<br />
Millionen-Zahl sehr wohl übertrieben sein mag und dass die Vernichtungsthese<br />
weniger wahrscheinlich sein mag als eine These<br />
basierend auf den Realitäten des Krieges und den ethnischen Säuberungen.<br />
Warum hat Elie dem Leser vorenthalten, dass der Kinder-<br />
Block in Buchenwald (Block 66) Teil einer “Rettungsoperation<br />
innerhalb des Lagers war, durchgeführt von Elementen des internationalen<br />
Untergrundes, geleitet von deutschen Kommun<strong>ist</strong>en,<br />
zusammen mit polnisch-jüdischen Elementen, die mit dem Untergrund<br />
zusammenarbeiteten”? 36 So schlimm die Lage auch war,<br />
warum hat er uns vorenthalten, dass die Kinder im Block 66 mehr<br />
Nahrung, mehr Kleidung und besseren Schutz erhielten als die<br />
erwachsenen Insassen? Untergräbt nicht die bloße Ex<strong>ist</strong>enz von<br />
Hunderten Jüdischer Kinder in einem Nazi-Konzentrationslager<br />
Wiesels eigene Definition des Holocaust als eine systematische,<br />
bürokratische Vernichtung der Juden überall in Europa?<br />
Wichtiger noch: warum erwähnt Wiesel nie die Massentötungen<br />
und Folterungen, die in Buchenwald und Sachsenhausen stattfanden,<br />
nachdem diese Lager evakuiert und den Russen übergeben<br />
worden waren zwecks Internierung deutscher Kriegsgefange-<br />
34<br />
Night, S. 114.<br />
35<br />
www.harpers.org/archive/2008/12/hbc-90004103<br />
36<br />
Wyatt Mason, “A False Story: Six Questions for Ken Waltzer,” Harpers Magazine, 31<br />
Dez. 2008, S. 4.<br />
25
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
ner und anti-kommun<strong>ist</strong>ischer politischer Gefangener? Diese Auslassung<br />
<strong>ist</strong> besonders gravierend, denn: 37<br />
“Die Sterberate in den sowjetischen Lagern war höher als<br />
die von den Stat<strong>ist</strong>iken gezeigte Rate der Nazi-Lager. Den von<br />
der Sowjetunion geführten Lagerakten zufolge wurden zwischen<br />
1945 und 1950 122.671 Personen verhaftet und im sowjetischen<br />
Lagersystem in Deutschland interniert, und 42.889<br />
von ihnen starben. Zudem wurden 756 Personen hingerichtet.<br />
Der Lagerführer sagt, ‘Diese Information wurde von diverser<br />
Seite bezweifelt, so dass weitergehende Forschungen nötig<br />
sind’.”<br />
Man bemerke, dass es in Ordnung <strong>ist</strong>, wenn H<strong>ist</strong>oriker die Opferstat<strong>ist</strong>iken<br />
russischer Massaker und Kriegsverbrechen hinterfragen,<br />
aber es <strong>ist</strong> jenseits des guten Geschmacks, ja sogar kriminell,<br />
die Schilderungen jüdischer Opfer wie jene von Elie Wiesel<br />
zu hinterfragen.<br />
Als Wiesel als Journal<strong>ist</strong> für die israelische Zeitung Yedioth<br />
Ahronoth arbeitete, sei er nach Dachau gegangen, so sagt er. Dies<br />
war wahrscheinlich Ende der 1940er oder Anfang der 1950er Jahre.<br />
Er will dort einige Tage allein verbracht haben. Er war aufgewühlt<br />
und deprimiert, “da die Jüdischkeit der Opfer kaum erwähnt<br />
wurde.” 38 Aber warum sollte jüdisches Leiden Vorrang haben? In<br />
Dachau gab es recht wenige Juden, als das Lager anno 1933 eröffnet<br />
wurde. Der Virtual Jewish Library zufolge, wohl kaum eine<br />
unvoreingenomme Quelle, “wuchs die Anzahl der jüdischen Insassen<br />
[…] mit zunehmender Verfolgung der Juden, und am<br />
10./11. November 1938, als Folge der Kr<strong>ist</strong>allnacht, waren mehr<br />
als 10.000 jüdische Männer dort interniert. (Die me<strong>ist</strong>en Männer<br />
aus dieser Gruppe wurden nach wenigen Wochen oder wenigen<br />
Monaten entlassen.)” 39<br />
Was Wiesel zudem verschweigt, <strong>ist</strong> der Umstand, dass die<br />
Deutschen bei Kriegsende begannen, Gefangene aus anderen<br />
Konzentrationslagern unter entsetzlichen Bedingungen nach<br />
Dachau zu verlegen, was zu Krankheiten und Hunger führte. Vie-<br />
37 www.scrapbookpages.com/buchenwald/SpecialCamp.html<br />
38 All Rivers…, S. 202.<br />
39 www.jewishvirtuallibrary.org/jsource/Holocaust/dachau.html<br />
26
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
le dieser Gefangenen waren Juden, aber selbst bei der Befreiung<br />
des Lagers am 29. April 1945 “gab es in Dachau und seinen Außenlagern<br />
67.665 reg<strong>ist</strong>rierte Gefangene. Von diesen gehörten<br />
43.350 in die Kategorie der politischen Gefangenen, während<br />
22.100 Juden waren, wobei der Rest in verschiedene andere Kategorien<br />
fiel.” 39<br />
Es <strong>ist</strong> zudem erwähnenswert, dass “im August 1944 ein Frauenlager<br />
innerhalb Dachaus eröffnet wurde. Die erste Einlieferung<br />
von Frauen kam aus Auschwitz-Birkenau.” 39 Dies war die gleiche<br />
Zeit, als Wiesels Schwestern in ein anders Lager nahe Dachau bei<br />
Landsberg-Kaufering überführt wurden, das nach 1943 mithilfe<br />
von Zwangsarbeitern errichtet worden war zwecks Herstellung<br />
von Kriegsgütern. Die Tatsache, dass sie per Personenzug in ein<br />
anderes Arbeitslager überführt wurden – und nicht etwa in Viehwagen<br />
– stützt die These der Revision<strong>ist</strong>en, dass Auschwitz kein<br />
Vernichtungslager war.<br />
Hilda Wiesel beschreibt ebenso die Ankunft von “3.000 Männern,<br />
die (nach Landsberg) kamen; sie kamen aus Auschwitz und<br />
sie waren ein Arbeitstrupp, der das Warschauer Getto aufgeräumt<br />
hat. Anfangs waren sie in Auschwitz, dann gingen sie, um das<br />
Getto aufzuräumen, und dann, danach, wurden sie in unser Lager<br />
geschickt.” 40 Verschweigt Elie solche Überlebendenberichte, weil<br />
sie nicht in sein Bild vom Vernichtungslager passen, das er gemalt<br />
hat und nun ständig und immer wieder zum Besten gibt? Und warum<br />
erwähnt er nie, dass seine ältere Schwester berichtet hat, Gefangene<br />
seien auch durch alliierte Bombardements getötet worden<br />
sowie durch Fliegerbeschuss, als sie vor der Befreiung die Straßen<br />
entlang marschiert seien?<br />
Hilda Wiesel hat auch ausgesagt, das Lager sei gegen Ende<br />
1944 und Anfang 1945 “von Fleckfieber heimgesucht worden.<br />
Die Männer starben mit einer Rate von 30 pro Tag.” 40 Fleckfieber<br />
und andere Krankheiten waren der Hauptgrund für den Tod der<br />
Insassen im letzten Kriegsjahr, aber in Elie Wiesels Holocaust-<br />
Schilderung <strong>ist</strong> dieser praktisch beseitigt. Warum sind alle seine<br />
Beschreibungen des Todes das Ergebnis von Brutalität und Sa-<br />
40 Übersetzung eines Interviews in Französisch von Hilda Wiesel Kudler in Nize, Frankreich,<br />
am 11. Dez. 1995 (siehe Anm. 31).<br />
27
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
dismus anstatt von Krankheit, Hunger und anderen, mit dem<br />
Krieg verknüpften Ursachen?<br />
Zu guter Letzt, als Wiesel Anfang der 1950er Jahre einen Tag<br />
in Dachau verbrachte, muss er bemerkt haben, dass die Baracken<br />
mit verarmten Deutschen belegt waren, die keinen anderen Ort<br />
zum Leben hatten. Ungefähr 80% von München war flachgebombt<br />
worden, und verarmte Menschen lebten ständig im vormaligen<br />
KL Dachau, bis das Lager 1965 in ein Museum umgewandelt<br />
wurde. Umfangreiche und brutale ethnische Säuberungen<br />
deutscher Zivil<strong>ist</strong>en nach dem Krieg werden von Wiesel völlig ignoriert.<br />
Während Wiesel es unterlässt, die verheerende Wirkung von<br />
Krankheiten auf alle Gefangenen in engen Behausungen unter oft<br />
unhygienischen Bedingungen hervorzuheben (im Militär oder in<br />
Gettos), so beschreibt er aber die Duschen und pflichtmäßige Hygieneroutine,<br />
der man gleichförmig im Dritten Reich nachging.<br />
Diese Betonung auf die Hygiene (fast schon eine Manie) war charakter<strong>ist</strong>isch<br />
für die deutschen Gefangenenlager, im Gegensatz zu<br />
den sowjetischen und japanischen. Elie teilt uns mit, dass die Insassen<br />
ihre Kleider auszogen, sich heiß duschten und dann saubere<br />
Kleider erhielten. Er sagt: 41<br />
“Dies waren die Duschen, eine <strong>Pflicht</strong>routine. Wenn wir<br />
von einem Lager ins andere fuhren, mehrere Male am Tag,<br />
mussten wir jedes Mal durch diese hindurch.”<br />
Und “in Buchenwald musste jeder in die Dusche gehen. Sogar<br />
die Kranken, die angewiesen wurden, zuletzt zu gehen.” 42<br />
Er hat nicht anerkannt, oder vielleicht wusste er es damals<br />
nicht, dass die von den Gefangenen abgegebene Kleidung in Gaskammern<br />
mit Zyklon B behandelt wurde, dem deutschen Ersatzmittel<br />
für DDT, das von den Amerikanern und Briten zur Bekämpfung<br />
von Läusen und Bettwanzen verwendet wurde.<br />
Diese Gaskammern waren für Kleider ausgelegt. Blechdosen<br />
mit Zyklon B Granulat wurden automatisch geöffnet (maschinell,<br />
nicht per Hand), um das Gas freizusetzen. Lüftungsventilatoren<br />
trieben das Gas aus den Kammern, wenn der Zyklus beendet und<br />
41 Night, S. 41.<br />
42 Night, S. 106.<br />
28
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
die Kleider vollständig entwest waren. Solche Gaskammern kann<br />
man heute in Dachau sehen, wo deren Funktionsweise ins Detail<br />
beschrieben <strong>ist</strong>.<br />
Aber diese Gaskammern waren keine Menschengaskammern;<br />
dies waren Entwesungsmaschinen für Kleider. Gleich neben den<br />
Entwesungsmaschinen in Dachau befindet sich der Raum, wo sich<br />
die Gefangenen auszogen und ihre Kleider abgaben, um in die<br />
Maschinen eingeführt zu werden. Der dritte Raum <strong>ist</strong> ein Duschraum,<br />
wo sich die Gefangenen heiß duschten, so wie Wiesel und<br />
andere es beschrieben haben. In einem weiteren Raum gab man<br />
ihnen andere Kleider, die bereits gesäubert oder zumindest entwest<br />
worden waren.<br />
Aber der Duschraum in Dachau <strong>ist</strong> verändert worden. Die Decke<br />
wurde niedriger gesetzt; die Duschköpfe und Wasserleitungen<br />
wurden entfernt oder verdeckt, und falsche Duschköpfe wurden in<br />
die Decke gesteckt. Die US-Regierung behauptete einst, dies sei<br />
eine Menschengaskammer gewesen, in der Gefangene in industriellem<br />
Ausmaß ermordet worden seien. Heute wird den Besuchern<br />
Dachaus immer noch gesagt, dies sei eine Menschengaskammer,<br />
aber sie sei nie benutzt worden. Die Frage, die der Leser von Die<br />
Nacht fragen mag, <strong>ist</strong>: wo haben sich die Gefangenen Dachaus<br />
geduscht, was ja Teil der vorgeschriebenen Hygieneroutine des<br />
Lagers war, wie Wiesel es beschrieb? Will man uns glauben machen,<br />
dass die Nazis den Gefangenen in Dachau keine Dusche zur<br />
Verfügung stellten, nachdem sie sich ausgezogen und man ihre<br />
Kleider entwest hatte? Warum sollten die Nazis die Decke abgesenkt<br />
und falsche Duschköpfe dort hinein gesteckt haben? Könnte<br />
es sein, dass die Amerikaner den echten Duschraum in Dachau<br />
verändert haben, um eine Menschengaskammer zu schaffen, weil<br />
sie weder den Massenmedien noch der Kommission des US-<br />
Kongresses, die damals verschiedene Lager in Deutschland besuchte,<br />
eine solche zeigen konnte?<br />
29
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Galileo wieder betrachtet 43<br />
Es wird erzählt, dass man Galileo bei seinem Verhör durch die<br />
Inquisition die Folterinstrumente zeigte. Galileo war unter anderem<br />
auch Arzt und wusste, was Metall mit Fleisch machen kann,<br />
und so widerrief er.<br />
Nicht aber <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>.<br />
Es wird auch erzählt, dass Galileo bei seinem Widerruf auf<br />
seinen Knien zu seinen Anklägern kroch.<br />
Nicht aber <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>.<br />
In einem Brief von seiner Gefängniszelle aus beschrieb er, warum<br />
er ein Holocaust-Revision<strong>ist</strong> wurde und warum er bereit war,<br />
solch einen schrecklichen Preis zu bezahlen. 44 Tatsache <strong>ist</strong>, dass<br />
<strong>Germar</strong> nie sehr am Zweiten Weltkrieg oder am Holocaust interessiert<br />
war. Was ihn bewegte, waren die Gründe und Zwecke, die<br />
hinter den Lügen, den Vorspiegelungen und der Propaganda lagen.<br />
Warum werden sie in die Welt gesetzt, wie werden sie verbreitet,<br />
aufrechterhalten und durchgesetzt, und warum glauben wir<br />
daran? Für <strong>Rudolf</strong> <strong>ist</strong> Holocaust-Propaganda keine lediglich h<strong>ist</strong>orische,<br />
sondern auch eine ideologische Frage. Und es scheint auch<br />
kein Einzelmotiv für <strong>Rudolf</strong>s Interesse zu geben, sondern ein Gemisch<br />
aus persönlicher Geschichte und Persönlichkeit. Schon als<br />
Kind war er mit einer ungeheuren Neugier gesegnet (oder belastet)<br />
und mit einem, wie er es ausdrückt, “übertriebenen Gerechtigkeitssinn”.<br />
Wir erfahren auch, dass er von seinem Vater brutal<br />
behandelt worden war.<br />
Während seiner typischen deutschen Schulbildung wurde der<br />
Holocaust mehrere Male behandelt:<br />
“Die üblichen Behauptungen darüber schienen mir unanzweifelbar,<br />
unbestreitbar zu sein, in Stein gemeißelte Wahrheit,<br />
offenkundig.”<br />
43<br />
Dieser Abschnitt reflektiert die Gedanken des UK Direktors von Deir Yassin Remembered,<br />
Paul Eisen.<br />
44<br />
Vom 27. Aug. 2006, als Antwort auf einen Brief an ihn von Israel Shamir;<br />
www.globalfire.tv/nj/06en/persecution/rudolf.htm; all subsequent quotes from there.<br />
30
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Im Jahre 1989 jedoch begegneten ihm die Schriften von Paul<br />
Rassinier, 45 einem ehemaligen französischen Kommun<strong>ist</strong>en, Partisanenkämpfer<br />
und Häftling im KL Buchenwald und Dora. Nach<br />
dem Krieg hörte Rassinier Geschichten von mechanisierten Vernichtungen<br />
in Buchenwald – eine Behauptung, die er als unwahr<br />
erkannte. Er frug sich: “Wenn sie darüber lügen können, was <strong>ist</strong><br />
sonst noch erlogen?” Rassinier öffnete dem jungen deutschen<br />
Studenten <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> die Augen „und ließ Zweifel zu. Nicht<br />
mehr, nur Zweifel.”<br />
<strong>Germar</strong> war dazu erzogen worden, die orthodoxe Holocaust-<br />
Erzählung nicht anzuzweifeln, was ihn an sich schon ärgerte, wie<br />
auch die in Deutschland zunehmende Verfolgung aller derer, die<br />
sich mit der Sache befassten.<br />
“[…] ich wusste sofort – und ein wenig Forschung bestätigte<br />
mir das auch – dass jeder, der zweifelt oder abweicht,<br />
gnadenlos ausgegrenzt, verfolgt und sogar angeklagt wird, mit<br />
keiner Chance auf eine Verteidigung. Ich sagte mir also: das<br />
<strong>ist</strong> empörend, unannehmbar, gegen alle Normen und Ideale<br />
dieser Gesellschaft, und die Tatsache, dass Abweichler bei<br />
keinem anderen Thema härter unterdrückt werden, <strong>ist</strong> für mich<br />
Beweis genug dafür, dass es auch das wichtigste Thema <strong>ist</strong>.<br />
Wer seiner Sache sicher <strong>ist</strong>, bleibt gelassen; nur Lügner rufen<br />
nach dem irdischen Richter. […]<br />
Ich war mir sicher, recht zu haben, und solange ich nicht<br />
mit rationalen, wissenschaftlichen Argumenten vom Gegenteil<br />
überzeugt würde, war ich nicht bereit, klein beizugeben. Sie<br />
begingen den Fehler, mich durch die Verfolgung bis aufs Blut<br />
zu reizen. Jetzt reicht‘s! Es wird nicht mehr verhandelt. Mein<br />
Vater hat es nicht vermocht, mich mit Faust, Peitsche und<br />
Stock zu brechen oder indem er mich als Wurfgeschoss benutzte,<br />
und so werden auch sie meinen Willen nicht mit Gewalt<br />
brechen. Jeder Schlag macht ihn nur stärker.”<br />
Dies <strong>ist</strong> <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: ein entschlossener Querdenker mit<br />
enormer Willenskraft.<br />
45<br />
In <strong>Rudolf</strong>s Fall war es Rassiniers book Was <strong>ist</strong> Wahrheit?, 8. Aufl., Druffel, Leoni,<br />
1982.<br />
31
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
32<br />
“Die einzige Art, mir dies zu nehmen, <strong>ist</strong>, mich zu töten.<br />
Punktum. Jeder, der mich lediglich dafür bestraft, dass ich<br />
mein angeborenes Recht ausübe, ein Mensch zu sein, ein Wesen,<br />
das zweifeln und forschen kann, wird auf meinen äußersten<br />
unbeugbaren <strong>Widerstand</strong> stoßen. Ich erlaube es niemandem,<br />
mich zu einem unterwürfigen Sklaven zu erniedrigen.<br />
Niemandem.”<br />
Die Holocaust-Schilderungen revidieren<br />
Eine wachsende Zahl von Fachleuten und Laien erkennen<br />
deutlich, dass etwas mit Elie Wiesel und der gegenwärtigen Holocaust-Schilderung<br />
nicht stimmt. Die Schriften von <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />
und anderen bestätigen lediglich, was sie bereits vermuten. Ihnen<br />
mögen chemische Spuren im Mauerwerk von Auschwitz recht<br />
gleichgültig sein oder auch topologische Beweise von Massengräbern,<br />
aber sie haben erlebt, wie andere Geschichtsereignisse revidiert<br />
wurden, und sie sind misstrauisch bezüglich der Empörung<br />
und der Verachtung, mit der jene gestraft werden, die die Einzigartigkeit<br />
und den Umfang dieses Ereignisses hinterfragen, insbesondere<br />
wenn es missbraucht wird, um die Palästinenser zu verfolgen<br />
und einen endlosen Krieg im Nahen Osten zu fördern.<br />
Dass die Juden während des Dritten Reiches schwer gelitten<br />
haben, steht außer Frage, aber das Konzept einer vorsätzlichen,<br />
geplanten und industriellen Ausrottung der europäischen Juden<br />
mittels der ikonenhaften Gaskammern und der unveränderlichen<br />
Zahl von sechs Millionen wird benutzt, um den Holocaust nicht<br />
nur zu etwas Besonderem, sondern zudem zu etwas Heiligem zu<br />
machen. Wir sehen uns hier einer neuen säkularen Religion gegenüber<br />
mit erstaunlicher Macht, ihre Anbetung zu erzwingen. So<br />
wie das Chr<strong>ist</strong>entum mit seiner unbefleckten Empfängnis, der<br />
Kreuzigung und Auferstehung, so hat auch der Holocaust seine<br />
heiligen Schlüsselelemente – den Ausrottungsimperativ, die Gaskammern<br />
und die heiligen sechs Millionen. Diese Elemente sind<br />
es, die den geheiligten Holocaust für Juden, Zion<strong>ist</strong>en und andere<br />
Anbeter ausmachen und die <strong>Germar</strong> und andere Revision<strong>ist</strong>en hinterfragen.
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Das <strong>ist</strong> auch keine triviale Angelegenheit. Wenn dem so wäre,<br />
warum dann die Aufregung? Warum die Hexenjagd? Warum die<br />
Dämonisierung und Einkerkerung von David Irving, Ernst Zündel<br />
und <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>? Und es sind nicht nur diese Ungläubigen.<br />
Was sehr wohl eine massive Lüge sein mag, wird verwendet, um<br />
ganze Nationen zu unterdrücken. So werden die Deutschen und<br />
Österreicher beschuldigt, das Schlachten geplant und durchgeführt<br />
zu haben; den Russen, Polen, Ukrainern, Litauern, Letten, Esten,<br />
Rumänen und Ungarn wird vorgeworfen, die Gastgeber des<br />
Schlachtens gewesen zu sein und dabei geholfen und applaudiert<br />
zu haben; die Amerikaner, Briten, Franzosen, Niederländer, Belgier<br />
und Italiener und sogar die Juden in der Diaspora werden beschuldigt,<br />
nicht genug gegen die Schlächterei unternommen zu<br />
haben; den Schweizern wird vorgeworfen, daran verdient zu haben;<br />
der gesamte Chr<strong>ist</strong>enheit wirft man ihre Glaubenstraditionen<br />
und Ideologien vor, die das Schlachten ermöglicht haben sollen;<br />
und heute werden die Palästinenser, die Araber und Moslems beschuldigt,<br />
das Schlachten fortsetzen zu wollen durch die Entlegitimierung<br />
Israels. In den Augen vieler unterjocht der Holocaust<br />
die gesamte nicht-jüdische Welt und auch noch einen großen Teil<br />
der Juden selbst.<br />
<strong>Germar</strong> <strong>ist</strong> ein Holocaust-Revision<strong>ist</strong> und ein engagierter Erforscher<br />
h<strong>ist</strong>orischer Beweise. Für ihn <strong>ist</strong> der Begriff “Holocaust-<br />
Leugner” ein Schimpfwort, das heute so verwendet wird wie etwa<br />
“Hexe” im Mittelalter. Für mich jedoch <strong>ist</strong> “Holocaust-Leugner”<br />
eine Bezeichnung, mit der ich beschimpft wurde, als ich lediglich<br />
versuchte, den Begriff zu definieren. Obwohl ich niemals irgendeinen<br />
der drei Lehrsätze der orthodoxen Holocaust-Schilderung<br />
abgestritten habe, hat die Tatsache, dass ich am Revisionismus interessiert<br />
bin und sogar einige gegenwärtige Revision<strong>ist</strong>en getroffen<br />
habe, die feigeren unter meinen Kollegen dazu veranlasst,<br />
mich zu verleumden und meinen Ruf am Hobart & William Smith<br />
College schlecht zu machen.<br />
Ich traf <strong>Germar</strong> das erste Mal im April 2010. Er war kurz zuvor<br />
aus dem Gefängnis in Deutschland entlassen worden und hielt<br />
sich in England auf, bis er ein Visum bekommen konnte, um zu<br />
seiner Ehefrau und Tochter in die USA zurückzukehren. Wir ver-<br />
33
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
brachten mehrere Tage zusammen mit dem UK-Direktor unseres<br />
Vereins Deir Yassin Remembered Paul Eisen, mit Henry Herskovitz<br />
aus Ann Arbor und mit Francis Clark-Lowes, einem Aktiv<strong>ist</strong>en<br />
aus Brighton.<br />
<strong>Germar</strong> sprach über viele Aspekte des Holocaust und Holocaust-Revisionismus,<br />
die für uns völlig neuartig waren. Wir waren<br />
fasziniert von seinem Kampf. Er sprach über seinen vormaligen<br />
katholischen Glauben, von Deutschland und den Deutschen damals<br />
und heute, vom Dritten Reich und Hitler, von seinen eignen<br />
gegenwärtigen Verhältnissen und Beziehungen, seinen Hoffnungen<br />
und Befürchtungen für die Zukunft und über viele andere<br />
Themen. Es sprach immer und fließend englisch, mit einem erstaunlichen<br />
Verständnis von Fakten und Interpretationen. Die<br />
Stunden wurden zu Tagen, aber er wiederholte sich kein einziges<br />
Mal.<br />
<strong>Widerstand</strong> <strong>ist</strong> <strong>Pflicht</strong><br />
In diesem Buch werden Sie die Rede lesen, die <strong>Germar</strong> vor<br />
seiner Verurteilung vor dem Landgericht Mannheim hielt. Sie<br />
werden <strong>Germar</strong>s Darlegungen zu einer Reihe von Dingen finden,<br />
darunter die Wahrheitssuche als Kern der Menschenwürde, der<br />
Konflikt zwischen dem Wahrheitssucher und dem Staat, der Bedeutung<br />
von Wissenschaft, Gerechtigkeit und <strong>Widerstand</strong> in<br />
Deutschland und in anderen Ländern. Sie werden Anhänge finden<br />
wie die zahlreichen Anträge an das Gericht und ihre Ablehnungen,<br />
Briefe an angesehene H<strong>ist</strong>oriker und deren feige oder<br />
manchmal auch weniger feige Antworten. Schließlich werden Sie<br />
das Urteil des Gerichts vernehmen.<br />
Lies und le<strong>ist</strong>e <strong>Widerstand</strong>!<br />
34<br />
Daniel McGowan<br />
Professor Emeritus<br />
Hobart & William Smith Colleges<br />
Geneva, New York, November 2011
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
London, April 2010; von links nach rechts: hinten Dan McGowan,<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Francis Clark-Lowes; kniend; Henry Herskovitz, Paul<br />
Eisen<br />
35
A. Einleitung<br />
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Wer argumentiert, dass friedliche Dissidenten bezüglich<br />
geschichtlicher Themen wegen ihrer abweichenden Ansichten<br />
ihrer Bürgerrechte beraubt, das heißt eingesperrt werden sollen,<br />
der <strong>ist</strong>, wenn er die Macht hat, seine Absichten umzusetzen,<br />
nichts anderes als entweder ein Tyrannen (falls er Gesetze<br />
schafft, um seine unterdrückerischen Taten zu unterstützen)<br />
oder ein Terror<strong>ist</strong> (falls er außerhalb des Rechts handelt).<br />
I. Leidensweg eines friedlichen Dissidenten<br />
Stellen Sie sich vor, Sie hätten die Ergebnisse von 15 Jahren<br />
Forschung in einem Buch zusammengefasst – und würden kurz<br />
nach dessen Veröffentlichung genau deshalb verhaftet und ins Gefängnis<br />
gesteckt werden. Stellen Sie sich weiter vor, Ihnen wäre<br />
mit unumstößlicher Sicherheit bewusst, dass man Ihnen und Ihren<br />
Strafverteidigern in dem angesetzten Strafverfahren unter Strafandrohung<br />
verbieten würde, die Sachbehauptungen in Ihrem Buch<br />
unter Beweis zu stellen; dass man auch alle anderen Beweisanträge<br />
zu Ihrer Entlastung ablehnen würde; dass alle Gerichte bis zur<br />
Schneeglöckchen, © <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 2006<br />
37
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
höchsten Instanz dieses Vorgehen gutheißen würden; dass es nur<br />
wenige Ihrer Forscherkollegen aus Angst vor ähnlicher Verfolgung<br />
wagen würden, die Legitimität und Qualität Ihres Buches<br />
hervorzuheben; dass Ihnen aber auch die Aussagen dieser Kollegen<br />
nichts nützen würden; dass schließlich die Medien als „Wächter<br />
der Meinungsfreiheit“ mit der Staatsanwaltschaft zusammen<br />
Ihre unbarmherzige Bestrafung verlangen würden. Wie würden<br />
Sie sich in solch einem Fall vor Gericht „verteidigen“?<br />
Genau in dieser kafkaesken Situation befand ich mich Ende<br />
2005, nachdem ich von der US-Einwanderungsbehörde in Chicago<br />
gewaltsam von Frau und Kind getrennt, nach Deutschland abgeschoben<br />
und dort flugs ins Gefängnis gesteckt worden war, um<br />
einem Prozess entgegen zu sehen, den man mir primär wegen<br />
meines im Sommer 2005 erschienenen Buches Vorlesungen über<br />
den Holocaust zu machen gedachte. Verschiedene Strafverteidiger,<br />
die sich in ähnlich gelagerten Fällen in den letzten 15 Jahren<br />
38<br />
Blütenstudie, © <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 2006
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
einen Namen gemacht hatten, legten mir erneut einstimmig dar,<br />
was ich durch 15 Jahre währenden Prozessbeobachtungen ohnehin<br />
schon wusste, dass nämlich jede Verteidigung im Prinzip zwecklos<br />
sei und dass ich unter allen Umständen mit einer Freiheitsstrafe<br />
nahe der Höchststrafe zu rechnen hätte (fünf Jahre).<br />
Andere, bisher nicht mit solchen Fällen befasste Anwälte<br />
winkten entweder ab, weil sie angesichts der völligen Aussichtslosigkeit<br />
jeder Verteidigung weder ihre eigene Zeit noch mein<br />
Geld verschwenden wollten. Oder aber sie rieten mir, meinen Ansichten<br />
in der öffentlichen Hauptverhandlung abzuschwören,<br />
Reue und Zerknirschung zu zeigen und für die Zukunft Besserung<br />
Enzian, © <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 2006<br />
39
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
zu geloben, um derart womöglich die Milde des Gerichts zu erheucheln,<br />
was günstigstenfalls mit drei Jahren Strafhaft enden<br />
würde.<br />
Meinen wissenschaftlichen Überzeugungen abzuschwören war<br />
freilich keine akzeptable Option, nicht zuletzt schon deshalb, weil<br />
ich nicht glauben konnte, dass mir irgendein Richter mit mindestens<br />
zu erwartender durchschnittlicher Intelligenz solch einen<br />
plötzlichen Sinneswandel nach 15-jähriger vollberuflicher Tätigkeit<br />
als Verleger dissidenter Geschichtsliteratur abnehmen würde.<br />
Es schien schon eher wahrscheinlich, dass ich wegen dieser<br />
durchsichtigen Heuchelei und Lüge noch zusätzlich bestraft würde<br />
– und sei es nur durch negative charakterliche Bewertungen in<br />
der Urteilsbegründung. Wenn auch der Rest des Urteils falsch wäre,<br />
in diesem Punkt erginge es zu Recht, und das wollte ich mir<br />
nicht antun.<br />
Eine Verteidigung in der Sache selbst war nicht nur aussichtslos,<br />
sondern hätte meine Lage zudem noch verschlimmert, weil<br />
ich ja in einem solchen Fall die gleiche Straftat der Bestreitung<br />
staatlicher Dogmen, wegen der ich vor Gericht stand, gleich noch<br />
einmal beging. Ich lehne eine solche selbstzerstörerische Strategie<br />
aber ohnehin ab, weil ich der festen Überzeugung bin, dass kein<br />
40<br />
Stiefmütterchen, © <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 2006
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Strafgericht der Welt das Recht hat, über wissenschaftliche Streitfragen<br />
verbindliche Urteile zu fällen. Es <strong>ist</strong> daher ein unzulässiges<br />
Zugeständnis an ein Gericht, es überhaupt über die Richtigkeit<br />
wissenschaftlicher Thesen – hier zur Geschichte – entscheiden zu<br />
lassen. Jeder solcher Beweisantrag <strong>ist</strong> nämlich schon an sich ein<br />
Flamboyant, © <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 2006<br />
41
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Verbrechen an der Wissenschaft, weil er ihre Unabhängigkeit untergräbt.<br />
Ich entschied mich daher schon recht früh, das mich erwartenden<br />
Strafverfahren nur als eine Gelegenheit zu betrachten, um diese<br />
kafkaesken Zustände in der BR Deutschland zu dokumentieren,<br />
um daraus nach Verfahrensende ein Buch zu machen. Dazu wollte<br />
42<br />
Rochester Castle, © <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 2006
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
ich mich sehr ausführlich zu Anfang der Hauptverhandlung zur<br />
Sache einlassen.<br />
Nach biographischen Ausführungen würde ich zunächst darlegen,<br />
was denn Wissenschaft überhaupt <strong>ist</strong> und welchen Stellenwert<br />
sie in der menschlichen Gesellschaft hat. Daran sollte sich<br />
eine Darstellung der kafkaesken Situation anschließen, wie sie in<br />
bundesdeutschen Gerichtsverfahren heutzutage herrscht, wenn es<br />
Blätterdach, © <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 2006<br />
43
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
darum geht, Ansichten zu unterdrücken, die den Mächtigen ein<br />
Dorn im Auge sind. Nach einer Analyse dieser menschenrechts-<br />
und verfassungswidrigen Praxis wollte ich dann die brisante Frage<br />
stellen, inwiefern wir als Bürger dieses Staates das Recht, ja die<br />
<strong>Pflicht</strong> haben, solchem Unrecht <strong>Widerstand</strong> zu le<strong>ist</strong>en.<br />
Wenn man aus einer kargen Gefängniszelle heraus plant, eine<br />
derartige Vorlesung in einem deutschen Gerichtssaal zu halten,<br />
sieht man sich freilich zwei Hindernissen gegenüber: Erstens <strong>ist</strong><br />
es schwierig, die zur Vorbereitung eines solchen Vortrags notwendige<br />
Fachliteratur zu bekommen, die in den etwas ärmlich<br />
ausgestatteten Knastbibliotheken nicht vorhanden <strong>ist</strong>. Zweitens<br />
44<br />
Glöckchen, © <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 2007
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
stellt sich natürlich die Frage, ob es der mit dem Verfahren beauftragte<br />
Vorsitzende Richter überhaupt zulassen wird, dass derart<br />
ausführliche Vorlesungen in seinem Gerichtssaal gehalten werden.<br />
Formal gesehen darf er zwar die Einlassungen des Angeklagten<br />
nicht beschneiden, aber wenn sich bundesdeutsche Richter an<br />
formales Recht halten würden, gäbe es derartige Schauprozesse<br />
gar nicht.<br />
Garten, © <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 2007<br />
45
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
46<br />
Akelei, © <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 2007
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Beide Probleme fanden aber eine Lösung. Das erste durch die<br />
großzügige Hilfe diverser Unterstützer, die mir im Jahr vor der<br />
Hauptverhandlung all jene Bücher zukommen ließen, die ich zur<br />
Filigran, © <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 2007<br />
47
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Vorbereitung brauchte, und das zweite durch einen Richter, der<br />
mich in keiner Weise hinderte, all das vorzutragen, was ich zu sagen<br />
hatte, ja, der mir sogar freundlicherweise ein Pult organisierte,<br />
damit ich im Stehen vortragen konnte.<br />
Meine sieben Tage dauernden Vorlesungen über die Zerstörung<br />
der Meinungsfreiheit in Deutschland waren nicht nur für<br />
mich anstrengend, sondern neben den Richtern sicher auch für das<br />
48<br />
Wales, © <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 2006
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Muttertag, © <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 2007<br />
Publikum. Allerdings sind diese Vorträge eben gar nicht primär<br />
für diese Zuhörer gehalten worden, sondern für Welt und Nachwelt<br />
– für Sie, die Sie dieses Buch nun in den Händen halten.<br />
Wenn diese Vorlesungen dennoch entscheidend dazu beitrugen,<br />
dass ich letztlich doch nicht die prophezeite Höchststrafe<br />
erhielt sondern „nur“ die Hälfte davon, so hatte ich das zwar immer<br />
irgendwo im hintersten Winkel meines Bewusstseins gehofft,<br />
davon ausgehen konnte man aber nicht. Dafür bedurfte es der<br />
Richter, die trotz aller sozialer Konditionierung und gesellschaftlicher<br />
Erwartungshaltung noch in der Lage waren, rational zu denken<br />
und wenigstens in begrenztem Umfang Fairness und Gnade<br />
walten zu lassen. Offenbar hatte ich Glück mit der Besetzung jener<br />
Kammer des Landgerichts Mannheim, die dann Ende<br />
2006/Anfang 2007 über mich zu Gericht saß.<br />
Nicht abgedruckt wurden in diesem Buch meine ausführlichen<br />
Darlegungen zu meinem persönlichen Werdegang, weil das für<br />
die breite Öffentlichkeit Wesentliche davon bereits verschiedentlich<br />
veröffentlicht wurde, zuletzt in den Büchern Frei-<br />
49
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
heit für <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 46 und Kardinalfragen. 47 Eine – allerdings<br />
bisweilen fehlerhafte – Zusammenfassung meiner biographischen<br />
Ausführungen vor Gericht durch eine Prozessbeobachterin erschien<br />
separat. 48 Eine detailliertere biographische Darstellung<br />
bleibt späteren Arbeiten vorbehalten.<br />
46<br />
Viktor Neumann, Patricia Willms (Hg.), Freiheit für <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Castle Hill Publishers,<br />
Hastings 2006.<br />
47<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Kardinalfragen an Deutschlands Politiker, Castle Hill Publishers, Hastings<br />
2005, www.vho.org/dl/DEU/kadp.pdf, darin vor allem die Beiträge „Eros der Erkenntnis“<br />
und „Von der Naivität eines Jungrevision<strong>ist</strong>en“ (S. 15–58) sowie „Jagd auf<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>“ und „Politisch verfolgte Deutsche genießen Asyl ... vielleicht im Ausland“,<br />
S. 313–375.<br />
48<br />
Elise Seidensticker, „<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> vor dem Landgericht Mannheim“,<br />
Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 10(3) (2007), S. 178–199.<br />
50<br />
Liebeserklärung, © <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 2007
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Rotkehlchen, © <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 2007<br />
Als kurze Übersicht über die Hintergründe des laufenden Verfahrens<br />
mag folgende Darstellung dienen:<br />
Auf Anfrage eines Strafverteidigers verfasste ich in den Jahren<br />
1991/1992 ein Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit<br />
von Cyanidverbindungen in den „Gaskammern“ von Auschwitz. 49<br />
Diese Arbeit fertigte ich als Privatperson an, parallel zu – aber unabhängig<br />
von – meinen damals stattfindenden andersartigen Untersuchungen<br />
in theoretischer Kr<strong>ist</strong>allographie zur Erlangung des<br />
Doktortitels am Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in<br />
Stuttgart. Der Sinn des Gutachtens war, die Mängel und Schwä-<br />
49 <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Das <strong>Rudolf</strong> Gutachten. Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit<br />
von Cyanidverbindungen in den ‘Gaskammern’ von Auschwitz, Cromwell Press,<br />
London 2003; www.vho.org/D/rga1/rga.html; 2., überarbeitete Auflage, Castle Hill<br />
Publishers, Hastings 2001; www.vho.org/dl/DEU/rga2.pdf.<br />
51
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
chen des sogenannten Leuchter-Reports zu beheben. 50 Zwischen<br />
1992 und 1994 wurde dieses Gutachten in insgesamt etwa sieben<br />
bis acht Gerichtsverfahren in Deutschland als Beweismittel angeboten,<br />
jedoch grundsätzlich in jedem Fall vom Gericht abgelehnt,<br />
weil die Vorgänge im Lager Auschwitz während des Dritten Reiches<br />
nach gegenwärtiger bundesdeutscher Rechtsprechung offenkundig<br />
seien, weshalb sie keines Beweises bedürfen und weshalb<br />
es seit 1996 sogar verboten <strong>ist</strong>, den Gegenbeweis zu versuchen.<br />
Nachdem einer der Angeklagten, für deren Verteidigung das<br />
Gutachten angefertigt worden war, dieses Werk veröffentlicht hatte,<br />
wurde ich deswegen angeklagt und schließlich zu 14 Monaten<br />
Haft verurteilt, weil meine chemischen und technischen For-<br />
50 Vgl. Fred A. Leuchter, Robert Faurisson, <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, The Leuchter Reports. Critical<br />
Edition, Theses & Dissertation Press, Chicago 2005; www.vho.org/dl/ENG/tlr.pdf.<br />
52<br />
Violet (unser Hund), © <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 2007
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
schungsergebnisse angeblich dazu beitrugen, zum Hass gegen Juden<br />
aufzustacheln. Anstatt allerdings diese 14 Monate abzusitzen,<br />
verließ ich 1996 Deutschland und gründete in England einen kleinen<br />
revision<strong>ist</strong>ischen Verlag mit dem Namen „Castle Hill Publishers“.<br />
1999 versuchte ich in die USA einzuwandern, um der Verfolgung<br />
in Europe zu entgehen, jedoch scheiterte mein Versuch, ein<br />
Arbeitsvisum zu erlangen. Also beantragte ich stattdessen im Oktober<br />
2000 politisches Asyl in den USA. Das Asylverfahren zog<br />
Unsere Tochter im Alter von 10 Monaten<br />
© <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> 2006<br />
53
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
sich über Jahre hin. In der Zwischenzeit heiratete ich im Jahr 2004<br />
eine US-Amerikanerin und wurde Anfang 2005 der stolze Vater<br />
einer Tochter. Daher beantragte ich zusätzlich zu meinem Asylantrag<br />
aufgrund meiner Ehe eine Daueraufenthaltsgenehmigung.<br />
Gegen Ende 2004 verwarf die US-Einwanderungsbehörde meinen<br />
Asylantrag und erklärte zudem einige Zeit später, dass ich gar<br />
kein Recht hätte, aufgrund meiner Ehe einen Antrag auf eine<br />
Daueraufenthaltsgenehmigung zu stellen. Daraufhin legte ich gegen<br />
diese beiden Entscheidungen beim zuständigen US-Bundesgericht<br />
Berufung ein.<br />
Trotz der Behauptung der US-Einwanderungsbehörde, dass ich<br />
kein Recht hätte, aufgrund meiner Ehe einen Antrag auf eine<br />
Daueraufenthaltsgenehmigung zu stellen, erhielten meine Frau<br />
und ich etwa ein Jahr später eine Einladung von derselben Behörde,<br />
während der man zu entscheiden gedachte, ob man meine Ehe<br />
als „echt“ anerkennt. Wir dachten daher, dass sie ihre P<strong>ist</strong>olen<br />
noch nicht ganz gezogen hatten, weshalb wir am 19. Oktober<br />
2005 frohen Mutes zu unserem Interviewtermin gingen. Da wir<br />
mit unserem Baby im Kinderwagen in das Büro kamen, war es ein<br />
Kinderspiel, diese Verwaltungshürde zu nehmen. Wir bekamen<br />
also unsere Ehe als “echt” anerkannt. 51 Jedoch nur Sekunden,<br />
nachdem man mir die schicke Anerkennungsurkunde überreicht<br />
hatte, wurde ich plötzlich verhaftet, weil ich angeblich einen Interviewtermin<br />
fünf Monate zuvor verpasst hätte, den es allerdings<br />
nie gegeben hat (oder zumindest <strong>ist</strong> weder mein Anwalt noch bin<br />
ich selbst darüber jemals informiert worden). 52<br />
Obwohl mein Anwalt den festnehmenden Beamten zeitweise<br />
davon überzeugen konnte, dass diese Verhaftung unberechtigt sei,<br />
erklärte der Beamte, er habe über den Fall keine Entscheidungs-<br />
51 Siehe http://germarrudolf.com/persecute/docs/ApprovedMarriage.pdf<br />
52 Bei meiner Verhaftung wurde mir mitgeteilt, dieser angebliche Termin hätte zur Abnahme<br />
von Fingerabdrücken und zur Herstellung eines Passfotos gedient, obwohl meine<br />
Fingerabdrücke bereits im Jahr 2001 abgenommen worden waren und obwohl ich<br />
regelmäßig jedes Jahr während meines Asylverfahrens aktuelle Passfotos eingesandt<br />
hatte, zuletzt gerade im Frühjahr 2005. Später behauptete die U.S.-Regierung, ich hätte<br />
mich am 7. April 2005 zwecks meiner Abschiebung einfinden müssen; siehe U.S. Immigrations<br />
and Customs Services, “ICE deports ‘Holocaust revision<strong>ist</strong>’ to Germany,”<br />
einst hier: www.ice.gov/pi/nr/0511/051115chicago.htm, aber seither entfernt; vgl.<br />
www.revision<strong>ist</strong>h<strong>ist</strong>ory.org/revision<strong>ist</strong>18.html.<br />
54
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
gewalt und müsse erst jemanden in Washington diesbezüglich um<br />
Instruktionen bitten. Nach über einer Stunde des hin und her Telefonierens<br />
kam ein Befehl aus Washington, mich unter allen Umständen<br />
festzunehmen und nach Deutschland abzuschieben. Weder<br />
meine anerkannte Ehe mit einer US-Bürgerin noch meine<br />
wohldokumentierte Furcht vor staatlicher Verfolgung durch eine<br />
langjährige Freiheitsstrafe in Deutschland aufgrund völlig legaler<br />
Veröffentlichungstätigkeiten in den USA wurde vom mit dem Fall<br />
betrauten US-Bundesgericht in Atlanta als Grund erwogen, mich<br />
von einer Abschiebung auszunehmen.<br />
Obwohl der fünfte Zusatz zur US-Verfassung allen, die sich<br />
auf US-Territorium befinden, ein ordentliches Gerichtsverfahren<br />
garantiert – und nicht etwa nur US-Bürgern – verwarf das US-<br />
Bundesgericht ohne Angabe von Gründen meinen Antrag, die Abschiebung<br />
bis zu einer Entscheidung in meinem anhängenden Gerichtsverfahren<br />
auszusetzen. 53 Der Oberste Gerichtshof der USA<br />
lehnte meinen Eilantrag ebenso ohne Angabe von Gründen ab. 54<br />
Meine vorzeitige Abschiebung machte daher mein ganzes Asylverfahren<br />
gegenstandslos, da das Gericht der Regierung erlaubt,<br />
irreversible Tatsachen zu schaffen und irreparablen Schaden anzurichten,<br />
der selbst durch den vorstellbar günstigsten Gerichtsentscheid<br />
nicht wieder gut zu machen <strong>ist</strong>. Die Rechtsstaatsgarantie<br />
wurde in meinen Fall einfach aufgehoben.<br />
Am 14.11.2005 wurde ich sodann nach Deutschland abgeschoben,<br />
wo die deutschen Behörden mich sofort in Gewahrsam<br />
nahmen, um mich sowohl die noch ausstehende 14-monatige<br />
Haftstrafe antreten als auch einem neuen Strafverfahren entgegensehen<br />
zu lassen, das wegen meiner verlegerischen Tätigkeit der<br />
letzten neun Jahre in England und in den USA angestrengt wurde.<br />
Obwohl diese Tätigkeit dort völlig legal war, maßen die deutschen<br />
Behörden sich an, deutsches Strafrecht auf legale Aktivitäten im<br />
Ausland anwenden.<br />
Im Frühjahr 2006 erklärte das US-Bundesgericht in Atlanta jene<br />
Verordnung für rechtswidrig, aufgrund der die US-Regierung<br />
53 Für den Antrag vgl.<br />
http://germarrudolf.com/persecute/docs/USSCEmergencyApplication.pdf<br />
54 Für beide Ablehnungen vgl. http://germarrudolf.com/persecute/docs/Denial.pdf<br />
55
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
sich zuvor geweigert hatte, meinen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis<br />
zu bescheiden. Daraufhin änderte die US-Regierung im Sommer<br />
2006 diese Verordnung dahingehend, dass man ab sofort derlei<br />
Anträge bearbeiten werde, nicht aber die alten Anträge von<br />
Personen, die bereits abgeschoben worden seien. Alle dagegen<br />
eingelegten Rechtsmittel waren erfolglos, da mir ja, so die Gerichte,<br />
die Möglichkeit offen stünde, nach Haftentlassung einen neuen<br />
Antrag zu stellen.<br />
Der ganze Vorgang eines neuen Antrages <strong>ist</strong> allerdings extrem<br />
langwierig, da ich dazu erst einmal entlassen werden muss. Sodann<br />
müssen eine Unmenge an Dokumenten besorgt werden, um<br />
einen neuen Antrag zu stellen, der dann über Monate hinweg erst<br />
einmal irgendwo „begutachtet“ wird. Und wenn dann ein negativer<br />
Bescheid ergeht, könnte sich daran die nächste Klage anschließen,<br />
was sich Jahre hinziehen kann, während denen meine<br />
Frau keinen Gatten und meine Tochter keinen Vater hat.<br />
Bei Abfassung der Urfassung dieser Zeilen hatte ich die ursprüngliche<br />
Haftstrafe von 14 Monaten so gut wie abgesessen,<br />
während zugleich das neue Strafverfahren vor der 2. Großen<br />
Strafkammer des Landgerichts Mannheim verhandelt wurde. In<br />
diesem Verfahren wurde mir wiederum Volksverhetzung vorgeworfen,<br />
angeblich begangen durch die Veröffentlichung geschichtlicher<br />
Forschungsergebnisse, wie sie auf der Webseite<br />
meiner damaligen Firma (vho.org) kostenlos heruntergeladen und<br />
auch in gedruckter Form erworben werden können und wie sie zusammenfassend<br />
in dem 2005 erschienenen Buch Vorlesungen<br />
über den Holocaust von mir dargelegt worden waren. 55 Dieses<br />
Buch war daher auch der Brennpunkt der neuen Anklage, da es<br />
laut Ausführungen der Staatsanwaltschaft meine angeblich verwerflichen<br />
Ansichten exemplarisch darlege.<br />
Ich begann meine Vorlesungen vor Gericht mit folgender allgemeinen<br />
Erklärung, die gleich zu Beginn verdeutlichen sollte,<br />
wie ich zu dem gesamten Strafverfahren gegen mich stehe:<br />
55 <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Vorlesungen über den Holocaust, Castle Hill Publishers, Hastings<br />
2005; www.vho.org/dl/DEU/vuedh.pdf.<br />
56
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
II. Allgemeine Erklärung zu meinem<br />
Verteidigungsverhalten<br />
1. Ausführungen zu h<strong>ist</strong>orischen Themen erfolgen nur, um<br />
a. meine biographische Entwicklung verständlich zu machen;<br />
b. Kriterien der Wissenschaftlichkeit beispielhaft zu illustrieren;<br />
c. konkrete Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bezüglich meiner<br />
Äußerungen in einen größeren Zusammenhang zu stellen.<br />
2. Diese Ausführungen erfolgen nicht, um damit meine h<strong>ist</strong>orischen<br />
Ansichten sachlich zu untermauern.<br />
3. Es werden von mir keine Anträge gestellt werden, mit denen<br />
das Gericht gebeten wird, von mir aufgestellte geschichtliche<br />
Thesen zu prüfen – aus folgenden Gründen:<br />
a. Politisch: Es <strong>ist</strong> deutschen Gerichten durch Weisung von<br />
oben verboten, solchen Beweisanträgen nachzugehen, frei<br />
nach Artikel 97 Grundgesetz: 56 „Die Richter sind unabhängig<br />
und nur dem Gesetz unterworfen.“<br />
b. Opportun<strong>ist</strong>isch: Zwar hielte mich Punkt a) nicht davon ab,<br />
dennoch Beweisanträge zu stellen. Jedoch würden diese alle<br />
abgelehnt werden, so dass dies vergebliche Liebesmühe<br />
wäre. Diese Verschwendung von Zeit und Energie können<br />
wir uns alle sparen.<br />
c. Gleichheitlich: Da mir nach herrschender Rechtsprechung<br />
das Recht verweigert wird, mich h<strong>ist</strong>orisch-inhaltlich zu<br />
verteidigen, spreche ich meinen Anklägern aufgrund des<br />
Gleichbehandlungsgrundsatzes im Gegenzug jedes Recht<br />
ab, mich h<strong>ist</strong>orisch-inhaltlich anzuklagen. Ich betrachte daher<br />
h<strong>ist</strong>orische Behauptungen der Anklage als nicht ex<strong>ist</strong>ent.<br />
d. Jur<strong>ist</strong>isch: Nikolaus Kopernikus schrieb 1543: 57<br />
56 Deutschlands Grundgesetz, das kurz nach dem Zweiten Weltkrieg zwischen deutschen<br />
Politikern und primär der U.S.-Besatzungsmacht ausgehandelt wurde, wird als seine<br />
Verfassung angesehen, obwohl es formal gesehen nie durch eine Volksabstimmung des<br />
deutschen Volkes angenommen wurde und es ihm somit an formaler Legitimität mangelt.<br />
57 Nikolaus Kopernikus, Über die Kreisbewegungen der Weltkörper, Thorn 1879, S. 7,<br />
nach Original De revolutionibus orbium coelestium, 1543; von 1616 bis 1822 war das<br />
Buch von der katholischen Kirche „suspendiert“, das heißt, es musste bei Zitieren des<br />
57
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
„Sollten aber vielleicht Schwätzer kommen, die, obgleich<br />
unwissend in der Mathematik, sich doch ein Urteil<br />
darüber anmaßen und es wagen sollten, auf Grund irgend<br />
einer Stelle in der heiligen Schrift, die sie böswillig für ihre<br />
Zwecke verdrehen, dieses mein Werk zu tadeln und anzugreifen,<br />
so mache ich mir nichts aus ihnen, ja will ihr Urteil<br />
sogar als leichtfertig verachten.“<br />
Kein Gericht der Welt hat das Recht bzw. die Kompetenz, wissenschaftliche<br />
Fragen autoritär zu entscheiden. Kein Parlament<br />
der Welt hat das Recht, die Antworten auf wissenschaftliche Fragen<br />
per Strafgesetz dogmatisch vorzuschreiben. Es wäre daher absurd,<br />
wenn ich als Wissenschaftsverleger ein Gericht bitten würde,<br />
über die Richtigkeit der von mir verlegten Publikationen zu<br />
entscheiden. Dazu berechtigt <strong>ist</strong> allein die dafür kompetente wissenschaftliche<br />
Gemeinde.<br />
58<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Stuttgart, den 4.11.2006<br />
Buches betont werden, dass das heliozentrische System lediglich ein mathematisches<br />
Modell sei.
B. Wissenschaftliches<br />
I. Menschliches<br />
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
1. Konflikt zwischen Staat und Neugierwesen<br />
Eine der wichtigsten Fragen in diesem Strafverfahren wird<br />
sein, ob die von mir veröffentlichten Schriften wissenschaftlich<br />
sind, ob ich mich also auf das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft<br />
berufen kann. Daher will ich mich nun nachfolgend ausführlich<br />
zu der Frage äußern, was Wissenschaft eigentlich <strong>ist</strong>. Ich<br />
werde mich dafür auf diverse Ge<strong>ist</strong>esgrößen beziehen und diese<br />
ausgiebig zitieren, damit deutlich wird, dass diese Ansichten nicht<br />
auf meinem M<strong>ist</strong> gewachsen sind, sondern sich wie ein roter Faden<br />
durch die Ge<strong>ist</strong>esgeschichte der Menschheit ziehen.<br />
Anfangen möchte ich mit der Frage, was den Menschen eigentlich<br />
ausmacht. Für mein erstes Zitat gehe ich weit zurück,<br />
nämlich zum griechischen Philosophen Sokrates, der ausführte: 58<br />
„Ein Leben ohne Wahrheitsdrang <strong>ist</strong> für den Menschen<br />
nicht lebenswert.“<br />
Der ebenso weltberühmte antike griechische Philosoph Ar<strong>ist</strong>oteles<br />
drückte es ganz ähnlich aus, als er ausführte: 59<br />
„Alle Menschen wollen von Natur aus wissen.“<br />
„[…] für den Menschen <strong>ist</strong> daher das vernunftgemäße Leben<br />
am besten und am angenehmsten, da die Vernunft mehr als<br />
alles andere den Menschen ausmacht.“ 60<br />
Der bekannte spanische Soziologe José Ortega y Gasset meinte<br />
etwas ausführlicher: 61<br />
„Ein Leben ohne Wahrheit läßt sich nicht leben. […] Ohne<br />
den Menschen gibt es keine Wahrheit, aber umgekehrt ohne<br />
Wahrheit auch keinen Menschen. Diesen kann man definieren<br />
als das Wesen, das der Wahrheit unbedingt bedarf, und umge-<br />
58<br />
Sokrates, Apologia, Sek. 38.<br />
59<br />
Ar<strong>ist</strong>oteles, Metaphysik, Buch 1, Kap. 1, erster Satz; Richard Keon (Hg.), The Basic<br />
Works of Ar<strong>ist</strong>otle, Random House, New York, 1941, S. 689.<br />
60<br />
Ar<strong>ist</strong>oteles, Nikomachäische Ethik, Buch X, Kap. 7; ebd., S. 1105.<br />
61<br />
José Ortega y Gasset, Aufstand der Massen, DVA, Stuttgart 1958; der Mensch <strong>ist</strong> allerdings<br />
ein Allesfresser.<br />
59
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
kehrt <strong>ist</strong> die Wahrheit das einzige, was den Menschen unumgänglich<br />
braucht. Er <strong>ist</strong> ihre einzige unbedingte Notwendigkeit.<br />
Alle anderen Bedürfnisse, das Essen eingeschlossen, sind<br />
notwendig unter der Bedingung, dass es die Wahrheit gibt, das<br />
heißt, dass es einen Sinn hat zu leben. Zoologisch müßte man<br />
den Menschen eher unter die Wahrheitsfresser als unter die<br />
Fleischfresser einreihen.“<br />
Der berühmte Verhaltensforscher und Nobelpre<strong>ist</strong>räger Konrad<br />
Lorenz schlug in die gleiche Kerbe, als er u.a. über die<br />
menschliche Neugierde ausführte: 62<br />
„Es gibt angeborene Verhaltenssysteme, die Menschenrechte<br />
sind und deren Unterdrückung zu schweren seelischen<br />
Störungen führt.“<br />
Lorenz’ Schüler, der langjährige Leiter des Max-Planck-<br />
Instituts für Verhaltensforschung Irenäus Eibl-Eibesfeld, drückte<br />
sich ähnlich aus: 63<br />
„[Der Mensch <strong>ist</strong>] durch stammesgeschichtliche Anpassungen<br />
[…] zum Kulturwesen vorprogrammiert – in der Neugier<br />
zum Beispiel, einen eigenen Antrieb, der ihn dazu drängt, von<br />
sich aus neue Situationen aufzusuchen, um daraus zu lernen.<br />
Man nennt ihn deshalb auch mit A. Gehlen das Neugierwesen.“<br />
Ein Rezensent meiner Zeitschrift Vierteljahreshefte für freie<br />
Geschichtsforschung 64 schrieb einmal, der Wille zur Wahrheit, also<br />
die Neugier, sei der göttliche Funke im Menschen. 65<br />
Nun mag der Wahrheitsdrang nicht für jeden Menschen eine so<br />
hohe Bedeutung haben, sehr wohl aber für die Gruppe von Menschen,<br />
die ich hier zitiert habe, also die Intellektuellen der<br />
Menschheitsgeschichte.<br />
Ich möchte nun einen Überblick geben über mein Leben unter<br />
dem Aspekt meines eigenen Neugiertriebes, woraus deutlich wer-<br />
62<br />
Konrad Lorenz, Der Abbau des Menschlichen, Piper, München 1983, S. 221.<br />
63<br />
Irenäus Eibl-Eibesfeld, Der vorprogrammierte Mensch, Fritz Molden, Wien 1973, S.<br />
272; Anspielung auf Arno Gehlen, Moral und Hypermoral, Athenäum, Frankfurt am<br />
Main 1969.<br />
64<br />
www.vho.org/VffG.<br />
65<br />
D. V., “‘Die Würde des Menschen <strong>ist</strong> unantastbar,’” Mensch und Maß, 39(1) (1999), p.<br />
44.<br />
60
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
den wird, dass ich ohne Zweifel zur Gruppe dieser Wahrheitsfresser<br />
gehöre, die ohne diese Nahrung verkümmern müssen.<br />
Es mag noch einigermaßen „normal“ gewesen sein, dass ich<br />
als kleiner Bub anfing, meinen Eltern Löcher in den Bauch zu fragen,<br />
womit ich insbesondere manchmal meiner Mutter auf die<br />
Nerven ging. Wohl aufgrund der kriegsbedingten mäßigen Ausbildung<br />
meiner Eltern – beide besuchten nur die Volksschule –<br />
waren ihre Möglichkeiten, meine kindliche Neugier zu befriedigen,<br />
eng begrenzt, was mich schnell frustrierte und an ihrer Kompetenz<br />
zweifeln ließ.<br />
Dass dahinter mehr steckte als normale kindliche Neugier,<br />
zeigten in den ersten drei Schuljahren die verzweifelten und vergeblichen<br />
Versuche meiner Mutter, mich dazu zu bringen, irgendetwas<br />
zu lesen. Weder Märchen, Sagen, Räuber- oder Abenteuergeschichten<br />
konnten mich reizen. Noch zu Beginn des 3. Schuljahres<br />
waren meine Lesekenntnisse so schlecht, dass allgemeine<br />
Besorgnis aufkam. Dann hatte meine Mutter den rettenden Einfall:<br />
sie schenkte mir zum 8. Geburtstag das Buch Luft, Wasser,<br />
Wärme, Schall – Physik für Kinder. Das war der Durchbruch!<br />
Endlich ein Buch, das mir nicht irgendwelche Lügengeschichten<br />
auftischte, sondern Erklärungen und Antworten auf lang gestellte<br />
Fragen gab! Seither gab es kein Halten mehr. Was auch immer ich<br />
an Literatur über Naturwissenschaft und Technik bekommen<br />
konnte, wollte ich haben. Mein höchster Schatz war damals die<br />
ständig wachsende Sammlung von Ausgaben der Tesloff-Reihe<br />
Was <strong>ist</strong> Was. Die Kleinstadt, in der ich aufwuchs, hatte nur eine<br />
winzige Buchhandlung, und die Stadtbücherei hatte nur ein Regal<br />
mit Naturwissenschaft und Technik. Ich blieb also auf Hungerration<br />
gestellt.<br />
Als Lieblingsthemen bildeten sich in meinen Kindheitsjahren<br />
die Themen Paläontologie, Astronomie und Meteorologie heraus.<br />
Mit 13 Jahren fing ich an, dreimal täglich Wetteraufzeichnungen<br />
zu machen, denn ich träumte davon, einst ein Meteorologe zu sein<br />
mit meiner eigenen Wetterstation. Nach einem Jahr ununterbrochener<br />
Messungen konnte ich so z.B. mein Barometer auf den<br />
durchschnittlichen Luftdruck eichen.<br />
61
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Um meinen 14. Geburtstag herum erfuhr ich durch Zufall – einen<br />
in den Schmutz getretenen Werbezettel – von einer neuen<br />
Zeitschrift: PM – Peter Moosleitners interessantes Magazin, eine<br />
populärwissenschaftliche Zeitschrift auf leicht verdaulichem Niveau.<br />
In einem Alter, in dem andere Teenager Bravo lesen und<br />
Popmusik-Zeitschriften verschlingen, setzte ich mich mit fiebriger<br />
Bege<strong>ist</strong>erung bei meiner Mutter dafür ein, diese populärwissenschaftliche<br />
Zeitung haben zu dürfen. Sie wurde mir bis zum Studienbeginn<br />
ein steter Begleiter. Eine Bravo hingegen habe ich<br />
mein ganzes Leben nicht in die Hand genommen.<br />
Als ich knapp 15 Jahre alt war, zogen wir in die Stadt Remscheid<br />
um, deren Stadtbücherei regalweise naturwissenschaftliche<br />
Bücher enthielt, so dass ich mir anfangs wie im Paradies vorkam.<br />
Ich fing an, Fachliteratur zu meinen Lieblingsthemen auszuleihen,<br />
darunter einmal sogar eine Doktorarbeit über ein klimatologisches<br />
Thema, die ich mit Inbrunst las und deren Inhalt sich tief in mein<br />
Gedächtnis eingrub.<br />
In der gymnasialen Oberstufe engagierte ich mich sodann in<br />
meiner nachmittäglichen Freizeit in diversen von der Schule angebotenen,<br />
freiwilligen Arbeitsgemeinschaften über konventionelle<br />
und alternative Energieträger und -gewinnung. Offenbar<br />
war mir das im normalen Unterricht vermittelte Wissen nicht genug.<br />
Da mir Berufsberater davon abrieten, Meteorologie zu studieren,<br />
da dies ein Studium auf Arbeitslosigkeit sei, und weil meine<br />
Schulle<strong>ist</strong>ungen in Chemie hervorragend waren, entschloss ich<br />
mich, Chemie zu studieren. Gleich zu Beginn des Studiums merkte<br />
ich, dass ich im Vergleich zur Mehrheit der Studienanfänger ein<br />
höheres Motivations- und Vorbildungsniveau besaß. Symptomatisch<br />
dafür <strong>ist</strong> ein Ereignis während des Physik-Praktikums, das<br />
ich nach dem 2. Semester durchlief. Bei einem der Versuche sollten<br />
wir die Geschwindigkeit eines Elektronenstrahls anhand der<br />
bekannten Feldstärke eines Magnetfeldes bestimmen, das die<br />
Elektronen auf eine Kreisbahn zwang, deren Radius aufgrund eines<br />
von den Elektronen zum Leuchten gebrachten Gases einfach<br />
zu messen war.<br />
62
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Bei der Auswertung des Versuches stellte sich heraus, dass die<br />
Geschwindigkeit einen nicht unerheblichen Prozentsatz der Lichtgeschwindigkeit<br />
erreichte. Ich prüfte daher aus Eigeninitiative, ob<br />
man in diesem Fall relativ<strong>ist</strong>ische Korrekturen durchführen musste,<br />
fand jedoch heraus, dass dies im Rahmen der stat<strong>ist</strong>ischen<br />
Messfehler nicht der Fall war. Als wir im Seminar dann unsere<br />
Auswertungsergebnisse besprachen, frug der Physikprofessor, ob<br />
jemand geprüft habe, ob es bei diesem Versuch einen relativ<strong>ist</strong>ischen<br />
Effekt gebe, worauf ich mich als einziger meldete und meine<br />
Ergebnisse vortrug. Vom Professor gefragt, mit welcher Formel<br />
ich denn die Berechnungen durchgeführt hätte, ratterte ich<br />
diese ihm aus dem Kopf vor, woraufhin mich der ganze Raum von<br />
Studenten anstarrte, als sei ich ein Wesen von einer anderen Welt.<br />
Als Studienanfänger in Chemie sollte man nun einmal keine Berechnungen<br />
in relativ<strong>ist</strong>ischer Physik durchführen können, und<br />
schon gleich nicht die Formeln im Kopf haben. Aber im Rahmen<br />
meines Interesses für Astronomie hatte ich eben schon zu Oberstufenzeiten<br />
Literatur über relativ<strong>ist</strong>ische Phänomene gelesen und<br />
selbst Berechnungen durchgeführt, so etwa, wie lange ein Raumschiff<br />
bei konstanter Beschleunigung bzw. Abbremsung von einem<br />
„g“ unter Berücksichtigung relativ<strong>ist</strong>ischer Zeitdehnung bis<br />
zum Stern Proxima Centauri benötigen würde. Ich muss an der<br />
Schule unterfordert gewesen sein.<br />
Für mich war das Studium kein Durchlauferhitzer für eine steile<br />
Karriere, sondern ein Abenteuerausflug in die Welt des Wissens,<br />
denn ich wollte schon immer im Faustischen Sinne wissen,<br />
was die Welt im Innersten zusammenhält.<br />
Während die Struktur des Grundstudiums in Chemie recht unflexibel<br />
<strong>ist</strong>, man dort also ein recht strikt vorgeschriebenes Programm<br />
abarbeiten muss, eröffnet das Hauptstudium Wahlmöglichkeiten,<br />
von denen ich dann mit anfänglicher Bege<strong>ist</strong>erung<br />
überreichlich Gebrauch machte. Anstatt ein Wahlpflichtfach zu<br />
belegen, wie es üblich <strong>ist</strong>, fing ich mit vier Fächern an: Biochemie,<br />
Elektrochemie, Nuklearchemie und Theoretische Chemie,<br />
was im Prinzip angewandte Quantenmechanik <strong>ist</strong>. Diese Fächer<br />
studierte ich, wohl gemerkt, neben den <strong>Pflicht</strong>fächern organische,<br />
anorganische und physikalische Chemie. Außerdem besuchte ich<br />
63
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
noch zeitweise Vorlesungen über Atomphysik am Institut für Physik,<br />
über Informatik am Institut für Mathematik, und da ich damals<br />
in einem Studentenwohnheim wohnte, das direkt neben dem<br />
meteorologischen Institut lag, konnte ich der Versuchung unmöglich<br />
widerstehen, auch dort hinzugehen.<br />
Freilich übernahm ich mich mit einem derartigen Programm<br />
gnadenlos und musste daher nach Auftreten ernsthafter Stresserscheinungen<br />
nach etwa einem Jahr einige der Wahlpflichtfächer<br />
streichen. Letztlich schloss ich aber dennoch in zwei Wahlpflichtfächern<br />
ab, nämlich Nuklear- und Elektrochemie, was die Fakultätsverwaltung<br />
in Schwierigkeiten brachte, da auf dem Diplomzeugnis<br />
nur Platz zum Eintrag eines Wahlpflichtfaches vorgesehen<br />
war.<br />
Mit einer Eins als glatter Durchschnittsnote meines Diploms<br />
standen mir dann zur Auswahl meiner Doktorarbeit quasi alle Türen<br />
offen, wobei jene, die mir vom Max-Planck-Institut für Festkörperforschung<br />
in Stuttgart und vom Max-Planck-Institut für Polymerforschung<br />
in Mainz angeboten wurden, attraktiv erschienen,<br />
nicht zuletzt auch aufgrund des Rufes der Max-Planck-<br />
Gesellschaft als Gipfel deutscher Wissenschaft. Um so enttäuschter<br />
war ich, als ich erkennen musste, dass die me<strong>ist</strong>en Doktoranden<br />
das Max-Planck-Institut in Stuttgart, wo ich schließlich landete,<br />
auch als nichts anderes ansahen als ein Mittel für eine Karriere,<br />
für eine Zukunft in hohem Ansehen und materiellem Wohlstand.<br />
Über das ganze Institut in Stuttgart schien sich der Mehltau des<br />
öffentlichen Dienstes gelegt zu haben mit einer Beamtenmentalität<br />
der Bediensteten wie auch vieler Forscher. Vom wissenschaftlichen<br />
Pionierge<strong>ist</strong>, den ich alten Veröffentlichungen aus der ersten<br />
Hälfte des 20. Jahrhunderts entnommen hatte, war nichts zu<br />
spüren. Unbekannt schien dort den me<strong>ist</strong>en der Begriff des Eros<br />
der Erkenntnis, das erregende Erlebnis, auf lang gestellte Fragen<br />
endlich Antworten zu finden, Unverstandenes endlich zu verstehen,<br />
Zusammenhänge zu entdecken, wissenschaftliches Neuland<br />
zu betreten.<br />
Was ich am Max-Planck-Institut nicht fand – selbstlosen, ideal<strong>ist</strong>ischen<br />
Forscherge<strong>ist</strong> –, fand ich allerdings zeitgleich dazu in<br />
meiner Privatzeit im Revisionismus: Eine wissenschaftliche Auf-<br />
64
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
bruchsstimmung, getragen von großer Neugier und dem befriedigenden<br />
Erlebnis, schon mit relativ geringen Mitteln viel lernen,<br />
viel entdecken, viel erreichen und viel bewegen zu können. Insbesondere<br />
die Stellung als Wissenschaftsverleger, in die ich mich ab<br />
1996 hinein entwickelte bzw. in die mich das Schicksal drängte,<br />
hatte für mich besondere Reize, <strong>ist</strong> ein solcher Verleger doch nach<br />
dem Forscher selbst me<strong>ist</strong> die zweite Person, die von den Forschungsergebnissen<br />
erfährt – allerdings ohne die oft jahrelangen<br />
Mühen akribischer Forschungsarbeiten. Zudem bekommt man als<br />
Verleger Ergebnisse von vielen Forschern diverser Forschungsansätze<br />
oder auch Fachrichtungen zu Gesicht. Man befindet sich daher<br />
in einer Position, aus der heraus man einen viel besseren<br />
Überblick über weite Forschungsfelder bekommen kann, als wenn<br />
man sich forschend um Spezialgebiete kümmert. Ich empfand<br />
meine neue Tätigkeit als Wissenschaftsverleger kontroverser Forschungsergebnisse<br />
daher als intellektuell höchst befriedigend.<br />
Hinzu kam, dass es auf eine ganze Reihe von Forschern offenbar<br />
motivierend wirkte, wenn sie zuversichtlich sein konnten, dass ihr<br />
Forschungsaufwand auch Früchte bringen würde in Form eines<br />
tatsächlich veröffentlichten Werkes. Diese symbiotische Beziehung<br />
zu den Autoren und Forschern, welche die Forschung selbst<br />
vorantrieben, war ebenso motivierend.<br />
Ich habe diese ausführliche Darstellung meines Lebens unter<br />
dem Aspekt des Neugiertriebes, des Willens zum Wissen und zur<br />
Wahrheit deshalb hier eingefügt, weil mir von der Anklage womöglich<br />
vorgeworfen werden könnte, nicht der Wille zur Wahrheit<br />
sei meine primäre Motivation, sondern irgendwelche mir lediglich<br />
unterstellten politischen oder religiösen Ansichten. Mein<br />
bisheriger Lebensweg bewe<strong>ist</strong>, dass eine solche Unterstellung absurd<br />
wäre.<br />
Auf einen letzten Aspekt der Neugier möchte ich hier noch<br />
eingehen, nämlich auf das bekannte Phänomen, dass das Gras jenseits<br />
des Zaunes immer grüner zu sein scheint. In unserem Fall<br />
heißt dies, dass meine Neugier auch und insbesondere deshalb angestachelt<br />
wurde und wird, weil man mir diese Früchte revision<strong>ist</strong>ischer<br />
Erkenntnis zu verbieten versucht. Wer wie bei sonst keinem<br />
anderen Thema alle dem Staat zur Verfügung stehende<br />
65
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Macht anwendet, um bestimmte Forschungen zu unterdrücken<br />
und deren Ergebnisse zu verbieten, setzt sich eben automatisch<br />
dem Verdacht aus, dass er etwas höchst Interessantes und Wichtiges<br />
zu verbergen trachtet. Kein wahrlich leidenschaftlicher Wissenschaftler<br />
kann da noch widerstehen.<br />
2. Wahrheitstrieb und Menschenwürde<br />
Da höchste deutsche Gerichte ausgeführt haben, es könne einen<br />
Konflikt zwischen Wahrheitstrieb und Menschenwürde geben<br />
– ich werde darauf später noch detaillierter eingehen –, möchte<br />
ich zunächst einmal darlegen, was Menschenwürde eigentlich <strong>ist</strong>.<br />
Wir schreiben uns Menschen eine höhere Würde zu als allem anderen<br />
Leben, das wir folgerichtig oft wenig würdevoll behandeln.<br />
Das liegt sicherlich einerseits an unserem anthropozentrischen<br />
Weltbild, also daran, dass wir unsere eigene Art deshalb als etwas<br />
Besonderes ansehen, weil es eben unsere eigene <strong>ist</strong>. Aber so einfach<br />
liegen die Dinge dann doch nicht, denn es gibt einen kategorischen<br />
Unterschied zwischen den Menschen und allem anderen<br />
uns bisher bekannten Leben. Der Philosoph Karl Raimund Popper<br />
hat diesen Unterschied wie folgt beschrieben: 66<br />
„Der Hauptunterschied zwischen Einstein und einer Amöbe<br />
[…] <strong>ist</strong> der, dass Einstein bewußt auf Fehlerbeseitigung aus<br />
<strong>ist</strong>. Er versucht, seine Theorien zu widerlegen: Er verhält sich<br />
ihnen gegenüber bewußt kritisch und versucht sie daher möglichst<br />
scharf, nicht vage, zu formulieren. Dagegen kann sich<br />
die Amöbe nicht kritisch gegenüber ihren Erwartungen oder<br />
Hypothesen verhalten, weil sie sich ihre Hypothesen nicht vorstellen<br />
kann. Sie sind ein Teil von ihr. (Nur objektive Erkenntnis<br />
<strong>ist</strong> kritisierbar; subjektive wird es erst, wenn sie objektiv<br />
wird, und das tut sie, wenn wir sie aussprechen, besonders<br />
wenn wir sie aufschreiben oder drucken.)“<br />
Und an anderer Stelle: 67<br />
66<br />
Karl Raimond Popper, Objektive Erkenntnis, 4. Aufl., Hoffmann & Campe, Hamburg<br />
1984, S. 25.<br />
67<br />
Ebd., S. 67.<br />
66
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
„Subjektive Erkenntnis unterliegt nicht der Kritik. Natürlich<br />
kann sie auf verschiedene Weise abgeändert werden – etwa<br />
durch Ausschaltung (Tötung) ihres Trägers. Die subjektive<br />
Erkenntnis kann sich entwickeln oder mittels der Darwinschen<br />
Methode der Mutation und Auslese der Organismen eine bessere<br />
Anpassung erlangen. Im Gegensatz dazu kann sich die objektive<br />
Erkenntnis verändern und entwickeln durch die Ausschaltung<br />
(Tötung) der sprachlich formulierten Vermutung:<br />
Der ‘Träger’ der Erkenntnis kann am Leben bleiben – <strong>ist</strong> er<br />
selbstkritisch, so kann er sogar seine eigene Vermutung fallenlassen.<br />
Der Unterschied <strong>ist</strong>, dass sprachlich formulierte Theorien<br />
‘kritisch diskutiert’ werden können.“<br />
Popper meint damit die folgenden zwei Hauptcharakter<strong>ist</strong>ika<br />
spezifisch menschlicher Würde:<br />
1. Im Gegensatz zu anderen Lebewesen muss der Mensch seine<br />
Sinneseindrücke nicht unkritisch als wahr hinnehmen, sondern<br />
kann sie bezweifeln und kritisch hinterfragen und notfalls korrigieren.<br />
2. Im Gegensatz zu anderen Lebewesen kann der Mensch die Ergebnisse<br />
seines zweifelnden Suchens nach der Wahrheit objektivieren,<br />
das heißt, von sich als Subjekt unabhängig machen,<br />
etwa in Wort, Schrift, Bild oder anderer Datenform, damit andere<br />
sie – ganz unabhängig von seiner Gegenwart – studieren<br />
und vor allem kritisieren können.<br />
Das Recht auf Zweifel und Kritik, auf neugierige Wahrheitssuche<br />
und auf Verkündung dessen, was man als Wahrheit meint<br />
herausgefunden zu haben, sind daher integrale Bestandteile der<br />
Würde des Menschen, ja machen sogar den Kern seiner Würde<br />
aus, die den Menschen über andere Lebewesen heraushebt. Diese<br />
Rechte sind daher nicht verhandelbar. Es <strong>ist</strong> daher eine kaum zu<br />
überbietende Niedertracht, wenn staatliche Organe die Wissenschaftsfreiheit<br />
gegen die Menschenwürde auszuspielen trachten.<br />
Die Freiheit zur Wahrheitssuche und -verkündung steht mir<br />
von Natur aus zu. Ich bedarf dafür keiner staatlichen Genehmigung.<br />
67
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
II. Wesentliches<br />
Artikel 19/2 des Grundgesetzes schreibt vor, dass im Falle eines<br />
Konflikts zwischen verschiedenen Grundrechten ein Ausgleich<br />
erfolgen muss, wobei keines der betroffenen Grundrechte<br />
in seinem Wesensgehalt ausgehöhlt werden dürfe. Ich darf daher<br />
jetzt darlegen, was das Wesen, also der unverhandelbare Kern der<br />
Wissenschaft <strong>ist</strong>.<br />
Als ersten Giganten abendländischen Denkens darf ich hier<br />
den Königsberger Philosophen Immanuel Kant zitieren: 68<br />
„Aufklärung <strong>ist</strong> der Ausgang des Menschen aus seiner<br />
selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit <strong>ist</strong> das Unvermögen,<br />
sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen<br />
zu bedienen. Selbstverschuldet <strong>ist</strong> diese Unmündigkeit, wenn<br />
die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes sondern<br />
der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne<br />
Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! [Wage zu<br />
wissen, GR] Habe Mut, dich deines Verstandes zu bedienen!<br />
<strong>ist</strong> also der Wahlspruch der Aufklärung.“<br />
Auch Karl Popper hat das Benutzen der eigenen Vernunft als<br />
Gegensatz zum untertänigen Unterwerfen unter Vorgaben von<br />
Autoritäten als zentral für die moderne, offene Gesellschaft charakterisiert,<br />
indem er ausführte: 69<br />
„Die geschlossene [= autoritäre, GR] Gesellschaft wird<br />
durch den Glauben an magische Tabus gekennzeichnet, während<br />
es die Menschen der offenen Gesellschaft gelernt haben,<br />
in gewissem Ausmaß den Tabus kritisch gegenüberzustehen<br />
und die Entscheidungen (nach einer Diskussion) auf die Autorität<br />
ihrer eigenen Intelligenz zu gründen.“<br />
Die Frage, die sich uns nun stellt, <strong>ist</strong>: Ist die Bundesrepublik<br />
Deutschland eine offene oder eine geschlossene, also autoritäre<br />
Gesellschaft? Können wir Tabus kritisch diskutieren und unser<br />
Urteil, basierend auf unserer eigenen Entscheidung, verkünden?<br />
68<br />
Immanuel Kant, „Beantwortung der Frage: Was <strong>ist</strong> Aufklärung?“, Berlinische Monatsschrift,<br />
Dezember 1784, S. 481-494; vgl. http://de.wikiquote.org/wiki/Immanuel_Kant.<br />
69<br />
Karl Popper, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, Bd. 1, Mohr Siebeck, 8. Aufl.,<br />
Tübingen 2005, S. 267f.<br />
68
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Ja, hat die deutsche Gesellschaft überhaupt Tabus? Tatsächlich<br />
geht es in diesem Prozess genau darum, nämlich um das Großtabu<br />
der deutschen Gesellschaft schlechthin. Dr. Robert Hepp, Professor<br />
für Soziologie, hat dazu folgendes zu sagen: 70<br />
„Gelegentliche Experimente, die ich in Seminaren angestellt<br />
habe, haben mich davon überzeugt, dass es sich bei ‘Auschwitz’<br />
tatsächlich um eines der wenigen Tabus im strengen<br />
ethnologischen Sinn handelt, die es in unserer ‘tabufreien Gesellschaft’<br />
noch gibt. […] Während sie auf andere Stimuli<br />
überhaupt nicht ansprachen, reagierten ‘aufgeklärte’ mitteleuropäische<br />
Studenten, die keine Tabus mehr kennen wollten,<br />
auf die Konfrontation mit ‘revision<strong>ist</strong>ischen’ Texten über die<br />
Gaskammern in Auschwitz genauso ‘elementar’ (auch mit vergleichbaren<br />
physiologischen Symptomen) wie Mitglieder primitiver<br />
polynesischer Stämme auf eine Tabuverletzung reagierten.<br />
Sie gerieten förmlich ‘außer sich’ und waren offenbar<br />
weder bereit noch fähig, über die dargebotenen Thesen nüchtern<br />
zu diskutieren – für den Soziologen <strong>ist</strong> das eine sehr wichtige<br />
Erfahrung, denn in den Tabus eines Volkes gibt sich zu erkennen,<br />
was ihm heilig <strong>ist</strong>. Sie verraten freilich auch, wovor es<br />
sich fürchtet. […] Eine ‘moderne’ Gesellschaft reagiert auf<br />
Tabubrüche oder Tabuverletzungen grundsätzlich nicht anders<br />
als eine ‘primitive’: sie werden allgemein als ‘Frevel’ oder<br />
‘Greuel’ empfunden und rufen spontan ‘Abscheu’ und ‘Entsetzen’<br />
hervor. Am Ende wird der Missetäter isoliert, von der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen und seinerseits ‘tabuisiert’.“<br />
Damit <strong>ist</strong> der soziologische Hintergrund dieses Verfahrens auf<br />
den Punkt gebracht. Als Konsequenz dessen heißt dies aber eben,<br />
dass sich niemand in dieser Gesellschaft rational, sachlich und<br />
unbefangen zu diesem Tabu äußern kann, da er entweder tabuhörig,<br />
also befangen <strong>ist</strong>, oder aber unter ständiger Ausgrenzungs-,<br />
Verfolgungs- und Tabuisierungsdrohung steht, sich also in einem<br />
Notstand befindet. Das gilt insbesondere auch für Sie als Richter<br />
in diesem Strafverfahren.<br />
70<br />
In: Rolf-Josef Eibich (Hg.), Hellmut Diwald, Grabert, Tübingen 1995, Fußnote 46, S.<br />
140.<br />
69
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Für die Wissenschaft jedoch sind Tabus grundsätzlich nicht<br />
akzeptabel.<br />
Die zwei unverhandelbaren Eckpfeiler der Wissenschaft sind<br />
mithin:<br />
1. Freie Hypothesenwahl: Als Anfang jeder Wissen schaffenden<br />
Tätigkeit darf jede Frage gestellt werden. Der Zweifel als der<br />
intellektuelle Urgrund des Menschen kann ja auch als Frage<br />
ausgedrückt werden: „Ist das wirklich wahr?“ Die Neugierde<br />
<strong>ist</strong> somit der fragende Verstand auf der Suche nach einer Antwort.<br />
In der Forschung gibt es für dieses Fragen viele Ausdrücke,<br />
unter anderem z.B. auch den des „Forschungsdesiderats“,<br />
was alles letztlich auf das Gleiche hinausläuft.<br />
2. Ergebnisoffenheit: Die Antwort(en) auf gestellte Forschungsfragen<br />
werden allein von überprüfbaren Beweisen bestimmt,<br />
nicht aber von Tabus oder von Vorgaben wissenschaftlicher,<br />
gesellschaftlicher, religiöser, politischer, jur<strong>ist</strong>ischer oder anderer<br />
Autoritäten. Dies entspricht der zuvor zitierten Mündigkeit<br />
Kants, also dem Aufklärungsideal.<br />
Werden Antworten vorgeschrieben, so wird Fragen zur rhetorischen<br />
Farce degradiert, Wissenschaft wird unmöglich. Dies <strong>ist</strong><br />
daher nicht nur eine Aushöhlung des Wesensgehalts der Wissenschaft,<br />
sondern deren vollständige Aufhebung.<br />
Je größer ein Tabu und je schärfer die Verfolgungsmaßnahmen<br />
gegen Tabubrecher, umso mehr sind Skepsis, Zweifel, Misstrauen<br />
angebracht, ja geradezu gefordert. Wer mit Gewalt verhindern<br />
will, dass ein Tabu kritisch beleuchtet wird, muss sich fragen lassen,<br />
wie viele Leichen er in seinem Keller zu verbergen versucht.<br />
In diesem Sinne hat der deutsche Physiker Georg Chr<strong>ist</strong>oph<br />
Lichtenberg treffend formuliert: 71<br />
„Die gemeinsten Meinungen und was jedermann für ausgemacht<br />
hält, verdient oft am me<strong>ist</strong>en untersucht zu werden.“<br />
Als Wissenschaftler und Wissenschaftsverleger <strong>ist</strong> es daher<br />
meine <strong>Pflicht</strong>, die Aushöhlung der Eckpfeiler der Wissenschaft<br />
71<br />
Georg Chr<strong>ist</strong>oph Lichtenberg, Vermischte Schriften, 1. Band, Dieterich, Göttingen<br />
1853, S. 98.<br />
70
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
aktiv zu bekämpfen, indem ich Zweifel, Skepsis und Kritik fördere<br />
und ihnen ein Publikationspodium biete.<br />
Lassen Sie mich an dieser Stelle ein paar Worte zum Begriff<br />
Zivilcourage anbringen, der ja wieder sehr in Mode gekommen<br />
<strong>ist</strong>. Zivilcourage bedeutet Stolz vor Königsthronen; sie bedeutet,<br />
Mut gegenüber den Mächtigen zu zeigen. Zivilcourage hat nichts<br />
damit zu tun, sich gegen irgendwelche gesellschaftliche Randgruppen<br />
zu wenden, wie dies heute so häufig im sogenannten<br />
„Kampf gegen Rechts“ gefordert wird. Sich gegen eine verfolgte<br />
und ausgegrenzte Minderheit zu wenden, gegen die ohnehin so<br />
gut wie jeder <strong>ist</strong>, hat überhaupt nichts mit Mut zu tun. Ganz im<br />
Gegenteil. Und ich sage das nicht, um für Rechte Stellung zu beziehen,<br />
sondern aus Prinzip. Wenn die Mächtigen und die Mehrheit<br />
auf eine machtlose Minderheit einschlagen, dann nennt man<br />
das im besten Fall Opportunismus, im schlechtesten sogar Feigheit.<br />
Mut braucht man erst, wenn man sich gegen die Mächtigen,<br />
gegen Mehrheiten und gegen den Zeitge<strong>ist</strong> wendet. Und in unserem<br />
Fall bedeutet Zivilcourage eben, <strong>Widerstand</strong> gegen die Feinde<br />
der Wissenschaft und der Menschenwürde aus den Reihen der<br />
Mächtigen zu le<strong>ist</strong>en. Zum Thema <strong>Widerstand</strong> werde ich später<br />
noch weitere Ausführungen machen.<br />
III. Prinzipielles<br />
Ich möchte nun auf die Prinzipien der Wahrheitssuche eingehen,<br />
die man als Grundmaximen der Wissenschaft charakterisieren<br />
kann. Dazu darf ich zunächst wieder Popper zitieren, der die<br />
Geburt der grundlegendsten aller wissenschaftlichen Maximen h<strong>ist</strong>orisch<br />
nachgezeichnet hat. Überhaupt wird sich ein Großteil der<br />
nachfolgenden Ausführungen auf Poppers Erkenntnisphilosophie<br />
stützen, denn dieser Philosoph gilt nicht von ungefähr als einer<br />
der bekanntesten und angesehensten des 20. Jahrhunderts. Man<br />
kann seine Philosophie sogar in gewisser Weise als die Überwindung<br />
von Kants kritischem Idealismus bezeichnen, dessen<br />
These von einem menschlichen „a priori“ Wissen durch die moderne<br />
Physik schwer erschüttert wurde.<br />
71
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Kant ging zum Beispiel davon aus, dass wir von Anfang an<br />
wahres Wissen über Raum und Zeit, über Kausalität und Kontinuität<br />
von Vorgängen und Gegenständen hätten. Jedoch wurde der<br />
Glaube an die Kausalität durch die Quantenmechanik, der Glaube<br />
an die konstante, kartesische Natur von Raum und Zeit durch die<br />
Relativitätstheorie und die „Wahrheit“ uns genetisch vermachter<br />
Informationen durch Genforschung, Evolutionsbiologie, Verhaltensforschung<br />
und Hirnphysiologie schwer erschüttert. Von Kants<br />
„a priori“ Wissen blieb daher praktisch nichts übrig. Da genau<br />
setzte nun Karl Raimund Popper an, der als Physiker, Mathematiker<br />
und Philosoph die Grundvoraussetzungen mitbrachte, um diese<br />
neuen Erkenntnisse der Naturwissenschaften in eine neue, solide<br />
Erkenntn<strong>ist</strong>heorie umzusetzen, die er ab den 1930er Jahren<br />
entwarf.<br />
Zur Geburt der Wissenschaft führt Popper aus: 72<br />
„In Babylon, bei den Griechen, bei den neuseeländischen<br />
Maoris, bei allen Völkern, die sich das Weltgeschehen mythologisch<br />
zu erklären versuchen, werden Geschichten erzählt, die<br />
vom Ursprung der Welt handeln und die ihre Struktur aus ihrem<br />
Ursprung verstehen wollen. Diese Geschichten werden<br />
zur Tradition, die in eigenen Schulen gepflegt wird. Sie sind oft<br />
der Besitz einer besonderen Klasse, der Priester oder Medizinmänner,<br />
die über die Traditionen wachen. Sie ändern sich<br />
nur wenig – hauptsächlich durch Ungenauigkeit der Überlieferung,<br />
durch Mißverständnisse, und manchmal durch Hinzufügung<br />
von neuen Mythen, die von Propheten oder Poeten erfunden<br />
werden.<br />
Das Neue, das die griechische Philosophie dem hinzufügt,<br />
scheint mir nun nicht so sehr in dem Ersatz der Mythen durch<br />
etwas mehr ‘Wissenschaftliches’ zu liegen, sondern eher in einer<br />
neuen Einstellung gegenüber den Mythen; dass sich dann<br />
deren Charakter zu ändern beginnt, scheint mir eine Folge<br />
dieser neuen Einstellung zu sein.<br />
Die neue Einstellung <strong>ist</strong> die der Kritik. An Stelle einer dogmatischen<br />
Überlieferung der Lehre (bei der alles Interesse auf<br />
die Bewahrung der authentischen Tradition gerichtet <strong>ist</strong>) tritt<br />
72 Karl Popper, Objektive Erkenntnis, aaO. (Anm. 66), S. 361.<br />
72
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
ihre kritische Diskussion. Man stellt Fragen, man bezweifelt<br />
die Glaubwürdigkeit, die Wahrheit der Lehre.<br />
Zweifel und Kritik wird es sicher schon früher gegeben haben.<br />
Das Neue <strong>ist</strong> jedoch, dass der Zweifel und die Kritik zur<br />
Schultradition werden. An Stelle der traditionellen Überlieferung<br />
des Dogmas tritt eine Tradition höherer Ordnung; an<br />
Stelle der traditionellen Theorie – des Mythos – tritt die Tradition,<br />
Theorien (die zunächst kaum etwas anderes sind als Mythen)<br />
kritisch zu diskutieren; und im Verlaufe dieser kritischen<br />
Diskussion wird dann auch die Beobachtung als Zeuge angerufen.“<br />
Als Antipoden stehen sich also Dogma und Kritik gegenüber,<br />
oder in unserem Fall der Staat dem Revisionismus, also der Wissenschaftsfeind<br />
der Wissenschaft:<br />
Dogma vs. Kritik<br />
Staat vs. Revisionismus<br />
Wissenschaftsfeind vs. Wissenschaft<br />
Der US-Politologe Fareed Zakaria hat diese Opposition der<br />
Wissenschaft gegen Dogmen in seinem Buch Die Zukunft der<br />
Freiheit in dem Kapitel „Eine kurze Geschichte der menschlichen<br />
Freiheit“ ebenso auf den Punkt gebracht: 73<br />
„Immerhin <strong>ist</strong> Wissenschaft ein konstanter Prozess der<br />
Herausforderung von Autoritäten und der Anfechtung von<br />
Dogmen.“<br />
Übrigens erläutert Zakaria in seinem Buch sehr deutlich, dass<br />
Demokratie und Rechtsstaat zwei ganz verschiedene Paar Schuhe<br />
sind. Denn wenn in einem Staat eine Mehrheit Minderheiten unterdrücken<br />
kann, so mag dies zwar mit demokratischen Mitteln erfolgen,<br />
aber bestimmt nicht mit rechtsstaatlichen. Denn erst wenn<br />
Mehrheiten durch die Herrschaft des Rechts Grenzen in ihrer<br />
Machtausübung auferlegt werden, die die Unterdrückung von<br />
Minderheiten unmöglich machen, kann man von einem Rechtsstaat<br />
sprechen. Ich erwähne dies deshalb, weil ich mit meiner<br />
73 Fareed Zakaria, The Future of Freedom, Norton & Co., New York 2004, S. 41. Zakaria<br />
<strong>ist</strong> Chefredakteur der U.S.-Zeitschrift Newsweek International und war zuvor Leitender<br />
Redakteur der Zeitschrift Foreign Affairs, Organ des U.S.-“Thinktanks“ Council on Foreign<br />
Relations; vgl. FareedZakaria.com.<br />
73
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Feststellung, beim heutigen Deutschland handele es sich um eine<br />
Diktatur, immer wieder den Gegenruf vernehme, dies sei doch<br />
nicht wahr, denn es sei doch offenkundig, dass Deutschland eine<br />
Demokratie sei. Dabei spielt die Frage, ob es eine Demokratie <strong>ist</strong><br />
oder nicht, gar keine Rolle, um festzustellen, ob es eine Diktatur<br />
<strong>ist</strong>. Selbst wenn eine Demokratie mit überwiegender Mehrheit und<br />
Zustimmung der breiten Volksmassen Gesetze beschließt, die das<br />
Äußern gewisser Ansichten verbieten und sodann eine Minderheit<br />
verfolgt – und sei sie noch so klein an Zahl –, so handelt es sich<br />
eben um eine demokratische Diktatur.<br />
Diktatur kommt von Lateinisch „dictare“ – vorschreiben. Und<br />
genau das macht die Bundesrepublik Deutschland: Sie schreibt<br />
per Strafgesetz vor, was man für wahr zu halten hat, und verfolgt<br />
eine Minderheit, die andere Ansichten äußert. Daher <strong>ist</strong> die Bundesrepublik<br />
Deutschland eine demokratische Diktatur, also in dieser<br />
Frage eben kein Rechtsstaat.<br />
Die grundsätzliche Dogmenfeindlichkeit der Wissenschaft hat<br />
auch mein Chemikerkollege Dr. Peter Plichta hervorgehoben, der<br />
mit den Ergebnissen der Forschungen zu seiner Doktorarbeit über<br />
die Chemie höherer Silizium-Wasserstoff-Verbindungen dem widersprach,<br />
was zu diesem Thema in der Fachliteratur mehr spekuliert<br />
als „gewusst“ wurde. Weil aber wahr sein muss, was in der<br />
Fachliteratur steht – so der irrige Glaube selbst vieler Wissenschaftler<br />
–, sah sich Dr. Plichta schier unüberwindlichem Dogmenglaube<br />
gegenüber. Er meinte daher treffend: 74<br />
„Selber zu denken und Bestehendes anzuzweifeln, <strong>ist</strong> aber<br />
die Grundlage aller schöpferischen Prozesse.“<br />
Als Kontrapunkt darf ich dazu die Crème de la Crème der<br />
französischen Holocaust-H<strong>ist</strong>oriker zitieren in Reaktion auf revision<strong>ist</strong>ische<br />
Thesen zur Frage der technischen Machbarkeit des<br />
behaupteten Massenmordes: 75<br />
„Man darf sich nicht fragen, wie ein Massenmord möglich<br />
war. Er war technisch möglich, weil er stattgefunden hat. Dies<br />
<strong>ist</strong> der obligatorische Ausgangspunkt jeder h<strong>ist</strong>orischen Unter-<br />
74<br />
Peter Plichta, Benzin aus Sand. Die Silan-Revolution, Herbig, 2. Aufl., München 2006,<br />
S. 248.<br />
75<br />
34 führende französische Forscher, Le Monde, 21.2.1979.<br />
74
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
suchung zu diesem Thema. Diese Wahrheit wollen wir einfach<br />
in Erinnerung rufen: Es gibt keine Debatte über die Ex<strong>ist</strong>enz<br />
der Gaskammern, und es darf auch keine geben.“<br />
Das <strong>ist</strong> Dogmatismus und Wissenschaftsfeindlichkeit par<br />
excellence! Der erste Satz verbietet das Fragen; der zweite Satz <strong>ist</strong><br />
ein unzulässiger Zirkelschluss; der dritte Satz verkündet ein Dogma;<br />
und der vierte verkündet alles zusammen: da wird das Frageverbot<br />
als unumstößliche Wahrheit verkündet.<br />
Der Begriff „Wahrheit“ selbst <strong>ist</strong> schon an sich problematisch,<br />
obwohl ich ihn auch selbst verwendet habe. Denn die Unmöglichkeit,<br />
Gewissheit darüber zu besitzen, dass man die Wahrheit erkannt<br />
hat, <strong>ist</strong> eine uralte philosophische Weisheit. Diese Unmöglichkeit<br />
liegt zum einen an der Unzulänglichkeit unserer Sinne<br />
und unseres Verstandes, was primär, aber nicht ausschließlich,<br />
physiologische Ursachen hat. Zum anderen liegt es aber eben auch<br />
daran, dass es kein wahres „a priori“ Wissen gibt.<br />
Karl Popper merkte daher dazu treffend an: 76<br />
„Obwohl wir in der Wissenschaft unser Bestes tun, die<br />
Wahrheit zu finden, sind wir uns doch des Umstandes bewußt,<br />
dass wir nie sicher sein können, ob wir sie gefunden haben.<br />
Wir haben in der Vergangenheit aus vielen Enttäuschungen<br />
gelernt, dass wir niemals Endgültigkeit erwarten dürfen; und<br />
wir haben gelernt, nicht mehr enttäuscht zu sein, wenn unsere<br />
wissenschaftlichen Theorien widerlegt werden;“ – sollte man<br />
meinen …<br />
In seinem erkenntn<strong>ist</strong>heoretischen Grundlagenwerk Logik der<br />
Forschung führt Popper den logischen und mathematischen Beweis,<br />
dass es sogar unmöglich sei, den Grad der Wahr–<br />
scheinlichkeit einer These anzugeben. Mit seinen interdisziplinären<br />
Fähigkeiten war er zu dieser Aussage geradezu prädestiniert.<br />
Kurz zusammengefasst darf ich seine Beweisführung etwa wie<br />
folgt umschreiben: Um die wahrscheinliche Nähe einer Theorie<br />
zur Wahrheit bestimmen zu können, müsste man eben zuerst wissen,<br />
wo genau die Wahrheit liegt, was einem aber gerade verwehrt<br />
<strong>ist</strong>. Popper folgert daher: 77<br />
76 Karl Popper, Die offene Gesellschaft …, aaO. (Anm. 69). Bd. 2, S. 18f.<br />
77 Karl Popper, Logik der Forschung, 11. Aufl., Mohr Siebeck, Tübingen 2005, S. 307.<br />
75
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
„Man wird sich also daran gewöhnen müssen, die Wissenschaft<br />
nicht als ein ‘System unseres Wissens’, sondern als ein<br />
System von Hypothesen aufzufassen, d. h. von grundsätzlich<br />
unbegründbaren [Erwartungen], mit denen wir arbeiten, so<br />
lange sie sich bewähren, ohne dass wir sie als ‘wahr’ oder<br />
auch nur als ‘mehr oder weniger sicher’ oder ‘wahrscheinlich’<br />
ansprechen dürfen.“<br />
Zur Illustration dafür, wie unsicher unser vermeintliches Wissen<br />
tatsächlich <strong>ist</strong>, darf ich das schon zuvor erwähnte Beispiel unseres<br />
heutigen astronomischen Weltbildes anführen.<br />
Das geozentrische Weltbild, über 2000 Jahre immer wieder bestätigt<br />
und bewährt, galt als „wahr“ oder wegen häufiger und langer<br />
Bewährung zumindest als „wahrscheinlich“, bis ein einziger<br />
Forscher mit einer singulären Meinung die These aus den Angeln<br />
hob: Nikolaus Kopernikus.<br />
Kopernikus, der von Galileo Galilei gegen Johannes Keplers<br />
Kritik verteidigt wurde, stellte sich als fehlerhaft heraus.<br />
Kepler und Galilei wurden ihrerseits von Newton korrigiert<br />
und verbessert.<br />
Newton, der lange für unwiderlegbar gehalten wurde, wurde<br />
von Einstein „relativiert“, als Näherung, als Spezialfall dargelegt.<br />
Es gibt aber wenig Anlass, sich nun selbstzufrieden zurückzulehnen,<br />
denn neuere Erkenntnisse der Physik, basierend unter anderem<br />
auf interstellaren und intergalaktischen Phänomenen wie<br />
Geschwindigkeit der Sonden Pioneer 10 & 11 und Probleme mit<br />
der Gravitationstheorie bringen auch dieses Bild wieder ins Wanken.<br />
Ich möchte an dieser Stelle gar nicht näher darauf eingehen,<br />
da ich das später noch tun werde. Dieses Beispiel zeigt aber, was<br />
eines der Hauptmerkmale der Wissenschaften <strong>ist</strong>: Es gibt keine<br />
endgültigen Wahrheiten. So lautet der Titel eines Kapitels meines<br />
Buches. 78<br />
Dazu nun sagt die Crème de la Crème der europäischen, ja internationalen<br />
Holocaust-Wissenschaftler im Buch NS-Massentö-<br />
78 <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Vorlesungen, aaO. (Anm. 55), Kap. 1.8., S. 49–58.<br />
76
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
tungen durch Giftgas, das immer noch als Standardwerk zur Widerlegung<br />
revision<strong>ist</strong>ischer Thesen vorgebracht wird: 79<br />
„Um solche Tendenzen [der Leugnung des NS-Massenmordes,<br />
GR] wirksam bekämpfen und eindämmen zu können, muß<br />
die ganze h<strong>ist</strong>orische Wahrheit ein für allemal unwiderlegbar<br />
festgeschrieben werden.“<br />
Das <strong>ist</strong> wiederum Dogmatismus und Wissenschaftsfeindlichkeit<br />
par excellence.<br />
Nun stellt sich freilich die Frage: Wenn schon der Wahrheitsgrad<br />
von Thesen nicht mit Gewissheit bestimmbar <strong>ist</strong>, wie kann<br />
man sicherstellen, dass man dennoch Fortschritte macht? Dazu<br />
gibt es zwei Prinzipien:<br />
Zum einen durch Bewährbarkeit<br />
Eine These muss überprüfbar sein, also Tests ausgesetzt werden<br />
können, durch die sie sich entweder als falsch oder für diesen<br />
Testfall als bewährt erwe<strong>ist</strong>. (Ich vermeide bewusst das Wort<br />
„wahr“, da ein Versagen der These in anderen Tests möglich <strong>ist</strong>.)<br />
Falsifizierbarkeit = empirische Prüfbarkeit<br />
Zum anderen durch den Bewährungsgrad<br />
Eine These muss überprüft werden. Je mehr Prüfungen – Widerlegungsversuche<br />
– sie besteht, umso bewährter <strong>ist</strong> sie. Je härter<br />
die Prüfung <strong>ist</strong>, d.h., je heftiger versucht wird, die These zu widerlegen,<br />
umso höher <strong>ist</strong> ihre Bewährtheit im Falle des Misslingens<br />
der Widerlegung.<br />
Falsifizierungsversuche = harte empirische Widerlegungsversuche<br />
Wissenschaft <strong>ist</strong> also im Kern die systematische Überprüfung<br />
bzw. Erprobung von Theorien. 80<br />
Popper führt weitergehend aus: 81<br />
„Wir stellen eine oberste Regel, eine Norm für die Beschlußfassung<br />
der übrigen methodologischen Regeln auf, also<br />
79<br />
Eugen Kogon, Hermann Langbein, Adalbert Rückerl u.a. (Hg.), ebd., S. Fischer, Frankfurt<br />
am Main 1983, S. 2.<br />
80<br />
Karl Popper, Logik, aaO. (Anm. 77) S. 83.<br />
81<br />
Ebd., S. 31, ähnlich S. 25.<br />
77
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
eine Regel von höherem Typus, nämlich die, die verschiedenen<br />
Regelungen des wissenschaftlichen Verfahrens so einzurichten,<br />
dass eine etwaige Falsifikation [= empirische Widerlegung,<br />
GR] der in der Wissenschaft verwendeten Sätze [= Thesen;<br />
GR] nicht verhindert wird.“<br />
Das Verbot von Widerlegungsversuchen, also auch von revision<strong>ist</strong>ischen<br />
Widerlegungsversuchen etablierter Thesen zum Holocaust,<br />
<strong>ist</strong> daher ein Anschlag auf das wichtigste Grundprinzip der<br />
Wissenschaft.<br />
Welche These unter den vielen diskutierten <strong>ist</strong> nun aber zu bevorzugen?<br />
Popper führt dazu aus: 82<br />
„Jene Theorie <strong>ist</strong> bevorzugt, die sich im Wettbewerb, in der<br />
Auslese der Theorien am besten behauptet, die am strengsten<br />
überprüft werden kann und den bisherigen strengen Prüfungen<br />
auch standgehalten hat.“<br />
„Das alte Wissenschaftsideal, das absolut gesicherte Wissen<br />
(ep<strong>ist</strong>m), hat sich als Idol erwiesen. Die Forderung der<br />
wissenschaftlichen Objektivität führt dazu, dass jeder wissenschaftliche<br />
Satz [= These, GR] vorläufig <strong>ist</strong>. Er kann sich wohl<br />
bewähren – aber jede Bewährung <strong>ist</strong> relativ. […]<br />
Der Ehrgeiz, recht zu behalten, verrät ein Mißverständnis:<br />
nicht der Besitz von Wissen, von unumstößlichen Wahrheiten<br />
macht den Wissenschaftler, sondern das rücksichtslos kritische,<br />
das unablässige Suchen nach Wahrheit.“<br />
„Wer seine Gedanken der Widerlegung nicht aussetzt, der<br />
spielt nicht mit in dem Spiel Wissenschaft.“<br />
Lassen Sie mich diesen Satz noch einmal ganz deutlich vorlesen,<br />
Herr Staatsanwalt:<br />
„Wer seine Gedanken der Widerlegung nicht aussetzt, der<br />
spielt nicht mit in dem Spiel Wissenschaft.“<br />
Welch eine Aussage!<br />
Die uralte, auf Lateinisch formulierte wissenschaftliche Maxime<br />
„de omnibus dubitandum est“ – an allem muss gezweifelt<br />
werden – liegt genau entlang dieser Argumentationslinie.<br />
Und nun darf ich noch einmal Kogon und Kollegen zitieren: 79<br />
82 Ebd., S. 85, 269, 268.<br />
78
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
„Um solche Tendenzen wirksam bekämpfen und eindämmen<br />
zu können, muß die ganze h<strong>ist</strong>orische Wahrheit ein für allemal<br />
unwiderlegbar festgeschrieben werden.“<br />
Dazu <strong>ist</strong> festzuhalten: Eine These, die als unwiderlegbar behauptet<br />
wird, kann nicht wissenschaftlich sein! Sich der Widerlegung<br />
(potentiell) auszusetzen, heißt eben, Widerlegungsversuche<br />
anzuerkennen, ja zu wünschen; heißt vor allem, solche zu nennen<br />
und zu diskutieren, was Kogon et al. gerade nicht tun.<br />
Ein weiteres Beispiel <strong>ist</strong> der französische Apotheker Jean-<br />
Claude Pressac. Insbesondere dessen 1993 erschienene Studie<br />
über die Krematorien von Auschwitz 83 wird immer wieder als<br />
Widerlegung revision<strong>ist</strong>ischer Argumente angeführt, und zwar<br />
sowohl von den Medien, von der Justiz als auch von Fachh<strong>ist</strong>orikern.<br />
Das Problem dabei <strong>ist</strong>, dass Pressac in seinem Buch an keiner<br />
Stelle irgendwelche revision<strong>ist</strong>ischen Werke zitiert und nirgendwo<br />
auch nur eines ihrer Argumente aufgreift, geschweige<br />
denn widerlegt. Ich habe 1996 in Zusammenarbeit mit verschiedenen<br />
anderen Forschern ein Buch herausgegeben, in dem wir<br />
Pressacs Studie detailliert analysiert, kritisiert und in entscheidenden<br />
Punkten widerlegt haben. Und genau weil dieses unser Buch<br />
im Gegensatz zu Pressacs Buch wissenschaftlich <strong>ist</strong>, hat mir dies<br />
vom deutschen Staat erneut ein Straf- und Einziehungsverfahren<br />
eingebrockt. 84<br />
Viele weitere Beispiele der Weigerung, sich der Widerlegung<br />
auszusetzen, ließen sich anführen, wovon ich einige in meinen<br />
Büchern Auschwitz-Lügen und Auschwitz-Lies (zusammen mit<br />
Carlo Mattogno) dargelegt habe. 85 Darunter befinden sich zum<br />
Beispiel die angeblichen Widerlegungsversuche revision<strong>ist</strong>ischer<br />
Argumente durch die beiden US-Amerikaner Shermer und Grobman,<br />
die es bei ihrem Versuch allerdings peinlich vermieden, aktuelle,<br />
detaillierte revision<strong>ist</strong>ische Studien mit ihren breitgefächer-<br />
83 Jean-Claude Pressac, Die Krematorien von Auschwitz, Piper, München 1994. Das französische<br />
Original: Les crématoires d’Auschwitz, erschienen im Jahr davor. (Presse du<br />
CNRS, Paris).<br />
84 Herbert Verbeke (Hg.), Auschwitz: Nackte Fakten, VHO, Berchem 1996; eingezogen<br />
vom AG Böblingen, Az. 9[8] Gs 228/97; vgl. www.vho.org/D/anf.<br />
85 Beide erschienen 2005 bei Castle Hill Publishers bzw. Theses & Dissertation Press;<br />
vgl. www.vho.org/dl/DEU/al.pdf und www.vho.org/dl/ENG/al.pdf.<br />
79
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
ten Argumenten auch nur zu erwähnen. Ebenso fällt darunter der<br />
polnische Forscher Dr. Markiewicz, auf den ich später noch zu<br />
sprechen komme, sowie der Österreicher Dr. Josef Bailer. Letzterer<br />
hat zwar versucht, chemisch zu argumentieren, allerdings weigert<br />
er sich in klassischer Vogel-Strauß-Manier, all jene Gegenargumente<br />
auch nur zur Kenntnis zu nehmen, die ich ihm anno 1993<br />
sogar persönlich zukommen ließ.<br />
Die Behauptung bundesdeutscher Gerichte und Staatsanwälte,<br />
dass etablierte H<strong>ist</strong>oriker den Revisionismus nicht ernst nehmen,<br />
bewe<strong>ist</strong> gerade die Unwissenschaftlichkeit dieser etablierten H<strong>ist</strong>oriker,<br />
denn Wissenschaft heißt primär:<br />
1. Widerlegungsversuche willkommen heißen;<br />
2. sie sachlich diskutieren.<br />
Genau das tut der Revisionismus: er freut sich über jeden Versuch<br />
etablierter Forscher, revision<strong>ist</strong>ische Thesen zu widerlegen,<br />
und diskutiert diese Widerlegungsversuche sachlich, d.h., ohne<br />
persönliche oder politische Verdächtigungen gegen die Autoren<br />
zu erheben und indem er die Kritiken selbst wieder kritisiert – was<br />
ihm dann wieder als Strafvorwurf entgegenschallt.<br />
Doch selbst wenn Kritik fehlerhaft oder mangelhaft <strong>ist</strong>, kann<br />
sie dennoch fruchtbar sein, dazu nochmals K.R. Popper: 86<br />
„Außerdem kann Kritik wichtig, aufklärend und sogar<br />
fruchtbar sein, ohne gültig zu sein: Die zur Widerlegung ungültiger<br />
Kritik verwendeten Argumente können manchmal<br />
auch neues Licht auf eine Theorie werfen, und sie können als<br />
ein (probeweises) Argument zu ihren Gunsten verwendet werden.“<br />
Wenn Fehlerhaftigkeit oder Mangelhaftigkeit an sich strafbar<br />
wären, säßen wir nach dem Prinzip allgemeiner Gesetze alle in<br />
Gefängnissen, denn jeder macht Fehler. Dies <strong>ist</strong> daher kein Argument<br />
zur Strafverfolgung.<br />
Letztlich <strong>ist</strong> das Prinzip von Versuch und Irrtum eine Hauptmethode<br />
der Wissenschaft. Irrtümer zu bestrafen, hieße aber,<br />
Menschsein zu bestrafen und Wissenschaft unmöglich zu machen.<br />
Selbst wenn die Revision<strong>ist</strong>en also falsch liegen: Na und?<br />
86 Karl Popper, Die offene Gesellschaft …, aaO. (Anm. 69), Bd. 2, S. 343.<br />
80
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Vorurteile und Immunisierung derselben<br />
Über die Allgegenwart menschlicher Vorurteile hat sich K.R.<br />
Popper wie folgt ausgelassen: 87<br />
„Der Umstand, dass ein Satz einigen oder sogar allen<br />
Menschen ‘selbstevident’ [= offenkundig, GR] erscheint, d.h.<br />
der Umstand, dass einige Menschen oder alle Menschen fest<br />
an seine Wahrheit glauben und seine Falschheit undenkbar<br />
finden, dieser Umstand <strong>ist</strong> kein Grund für die Wahrheit des<br />
Satzes. (Wenn uns die Falschheit eines Satzes undenkbar zu<br />
sein scheint, so <strong>ist</strong> das oft nur ein Grund für den Verdacht,<br />
dass unsere Vorstellungskraft mangelhaft oder unterentwickelt<br />
<strong>ist</strong>.) Es <strong>ist</strong> einer der schwersten Irrtümer, wenn die Philosophie<br />
die Selbstevidenz eines Satzes als ein Argument zugunsten seiner<br />
Wahrheit anführt;“<br />
„Dennoch besteht kein Zweifel, dass wir alle unter unserem<br />
eigenen System von Vorurteilen […] leiden; dass wir alle vieles<br />
als selbstverständlich hinnehmen und unkritisch akzeptieren,<br />
und das sogar mit dem naiven und überheblichen Glauben,<br />
dass Kritik eigentlich unnötig sei; und die Wissenschaftler<br />
sind keine Ausnahme von dieser Regel, selbst dann nicht, wenn<br />
sie sich oberflächlich in ihrem besonderen Gebiet von einigen<br />
Vorurteilen befreit haben mögen.“ 88<br />
„Ist es nicht eine allgemeine Erfahrung, dass gerade die<br />
von ihrer Vorurteilsfreiheit am stärksten überzeugten Menschen<br />
die me<strong>ist</strong>en Vorurteile besitzen?“ 89<br />
„So sehen wir im allgemeinen die Wahrheit nicht, wenn wir<br />
am me<strong>ist</strong>en davon überzeugt sind, dass wir sie sehen;“ 90<br />
Nun eine interessante und zugleich wichtige Frage:<br />
Wer <strong>ist</strong> in unserem Fall derjenige, der am fanatischsten vom<br />
Besitz der Wahrheit überzeugt <strong>ist</strong>? Um das herauszufinden, bedarf<br />
es des Toleranztests:<br />
87 Ebd., S. 380.<br />
88 Ebd., S. 253f.<br />
89 Ebd., S. 260.<br />
90 Ebd., S. 356.<br />
81
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Wer verbietet hier wem den Mund?<br />
Wer sperrt hier wen ins Gefängnis?<br />
Wer verbrennt hier wessen Bücher?<br />
Ich wünschte, die Antworten lauteten: „Keiner“ in allen Fällen.<br />
Bestimmt verbieten, verhaften und verbrennen die Revision<strong>ist</strong>en<br />
nichts und niemanden. Ob das in Zukunft wieder vom bundesdeutschen<br />
Staat gesagt werden kann, obliegt u.a. diesem Gericht.<br />
Je fanatischer man an die Wahrheit seiner Vorurteile glaubt,<br />
umso mehr tendiert man dazu, sie gegen Widerlegungsversuche<br />
zu immunisieren; Immunisierungsversuche sind daher ein gutes<br />
Anzeichen eines unwissenschaftlichen Dogmatismus.<br />
Um zu illustrieren, wie Thesen immunisiert werden können,<br />
darf ich hier zunächst zwei Beispiele sozusagen aus dem täglichen<br />
Leben geben:<br />
Beispiel 1:<br />
These: Gott ex<strong>ist</strong>iert.<br />
Forderung: nachprüfbare Beweise.<br />
Hilfsthese: Gott hat Eigenschaften, die mit Mitteln und Methoden<br />
dieser Welt nicht zu erfassen sind.<br />
Mit der Hilfsthese <strong>ist</strong> die Hauptthese erfolgreich für alle Zeit<br />
vor jedem Widerlegungsversuch gewappnet. Damit hat man Gott<br />
quasi dem Bereich der Wissenschaft entzogen. Die Theologie <strong>ist</strong><br />
mithin keine Wissenschaft.<br />
Das zweite Beispiel verläuft nach dem gleichen Prinzip, auch<br />
wenn es nicht theologischer Natur <strong>ist</strong>:<br />
Beispiel 2:<br />
These: Grüne Männchen aus dem All ex<strong>ist</strong>ieren.<br />
Forderung: nachprüfbare Beweise.<br />
Hilfsthese: Die Außerirdischen sind uns technisch so überlegen,<br />
dass sie sich unseren Beweisversuchen ihrer Ex<strong>ist</strong>enz<br />
völlig entziehen können.<br />
In beiden Fällen handelt es sich um logische Immunisierungen<br />
der These, eine in der Wissenschaft unzulässige Methode. Nun<br />
werden Sie vielleicht fragen, wo da der Zusammenhang mit unse-<br />
82
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
rem Thema <strong>ist</strong>. Als Antwort darauf gebe ich Ihnen ein Zitat von<br />
Simone Veil, der ersten Präsidentin des Europa-Parlaments und<br />
Auschwitz-Überlebenden. Als Reaktion auf revision<strong>ist</strong>ische Forderung<br />
nach nachprüfbaren Beweisen (vor allem von Prof. Faurisson)<br />
für die Ex<strong>ist</strong>enz der Gaskammern sagte sie: 91<br />
„Jeder weiß, dass die Nazis diese Gaskammern zerstörten<br />
und alle Zeugen systematisch auslöschten.“<br />
Diese Aussage darf ich nun wie bei den oben angeführten zwei<br />
Beispielen in ein ähnliches Schema gießen, was etwa wie folgt<br />
aussieht:<br />
Beispiel 3:<br />
These: Gaskammern ex<strong>ist</strong>ierten.<br />
Forderung: überprüfbare Beweise.<br />
Hilfsthese: alle Beweise wurden vernichtet.<br />
Folgeforderung: überprüfbare Beweise für Beweisvernichtung<br />
und für deren Inhalt.<br />
Die Konsequenz dieser als Argumentationskrücke gedachten<br />
Hilfsthese <strong>ist</strong> allerdings, dass die argumentative Lage nun noch<br />
schlimmer geworden <strong>ist</strong>. Denn nun muss nicht nur die ursprüngliche<br />
These bewiesen werden, sondern zusätzlich auch noch die<br />
Hilfsthese, die zudem gleich für zwei Dinge Beweise verlangt.<br />
Um Einwänden vorzubeugen, lassen Sie mich hier einschieben,<br />
dass niemand bestreiten wird, eine sich auf dem Rückzug befindende<br />
Armee, die einer Niederlage entgegengeht, könnte und<br />
würde potentiell alle möglichen Dinge vernichten, und zwar nicht<br />
nur mögliche Beweise für Verbrechen, sondern grundsätzlich alles,<br />
was dem Feind nützlich sein könnte. Auch darüber, dass Verbrecher<br />
Beweise zu vernichten trachten, besteht kein Streit. Aber<br />
das enthebt den Wissenschaftler eben nicht von der <strong>Pflicht</strong> der<br />
Beweisführung. Diese mag zwar in Folge der Beweisvernichtung<br />
schwieriger sein, was sicher tragisch <strong>ist</strong>; aber das Fehlen von Beweisen<br />
<strong>ist</strong> eben kein Ersatz für Beweise, und es kann erst recht<br />
nicht zur Untermauerung belastender Behauptungen dienen. Zudem<br />
darf ich darauf hinweisen, dass die These von der völligen<br />
91 France Soir, 7. Mai 1983, S. 47.<br />
83
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Beweisvernichtung durch die SS gerade nicht stimmt, wie die<br />
sowjetische Erbeutung des vollständigen Archivs der Zentralbauleitung<br />
von Auschwitz oder des Kriegsarchiv der Waffen-SS in<br />
Prag durch die Rote Armee belegt.<br />
Karl R. Popper untersuchte die diversen Methoden zur Immunisierung<br />
von Thesen systematisch. 92 Er arbeitete dabei vier<br />
Haupttaktiken zur Immunisierung heraus, die allesamt unwissenschaftlich,<br />
also unzulässig sind und die ich nachfolgend beschreiben<br />
möchte:<br />
1. Hilfsthesen, die die Überprüfbarkeit erschweren oder unmöglich<br />
machen<br />
Beispiel 1:<br />
Arno Mayer, Professor für moderne jüdische Geschichte an der<br />
Universität Princeton, schrieb zusammenfassend, was man das<br />
Credo der Holocaustforschung nennen könnte (analog zu Simone<br />
Veil): 93<br />
„Die Quellen zum Studium der Gaskammern sind sowohl<br />
selten als auch unzuverlässig. Auch wenn Hitler und die Nazis<br />
kein Geheimnis aus ihrem Krieg gegen die Juden machten,<br />
vernichteten die SS-Fachleute pflichtbewusst alle Spuren ihrer<br />
mörderischen Aktivitäten und Instrumente. Kein geschriebener<br />
Befehl für Vergasungen <strong>ist</strong> bisher aufgetaucht. Die SS zerstörte<br />
nicht nur die me<strong>ist</strong>en Lagerakten, die ohnehin unvollständig<br />
waren, sondern schleifte zudem noch fast alle Mord- und Kremierungsanlagen<br />
lange vor der Ankunft der sowjetischen<br />
Truppen. Auf ähnliche Weise wurde darauf geachtet, die Knochen<br />
und Asche der Opfer zu entsorgen.“<br />
Nun mag es zwar sein, dass Beweise vernichtet wurden – was<br />
Mayer allerdings zu beweisen für nicht notwendig hält, was aber<br />
sehr wohl notwendig wäre! – jedoch spielt es keine Rolle, warum<br />
keine Beweise ex<strong>ist</strong>ieren; nicht ex<strong>ist</strong>ierende Beweise beweisen<br />
eben nichts.<br />
92 Karl Popper, Logik der Forschung, aaO. (Anm. 77), S. 58–73.<br />
93 Arno Mayer, Why Did the Heavens Not Darken?, Pantheon, New York 1990, S. 362.<br />
84
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Beispiel 2:<br />
Prof. Dr. Raul Hilberg, zu Lebzeiten der weltweit anerkannteste<br />
Holocaust H<strong>ist</strong>oriker – anerkannt von der etablierten Gesellschaft,<br />
nicht von mir! – führte aus: 94<br />
„Aber was 1941 begann, war kein im voraus geplanter, von<br />
einem Amt zentral organisierter Vernichtungsvorgang [an den<br />
Juden, GR]. Es gab keine Pläne und kein Budget für diese<br />
Vernichtungsmaßnahmen. Sie [die Maßnahmen, GR] erfolgten<br />
Schritt für Schritt, einer nach dem anderen. Dies geschah daher<br />
nicht etwa durch die Ausführung eines Plans, sondern<br />
durch ein unglaubliches Zusammentreffen der Absichten, ein<br />
übereinstimmendes Gedankenlesen einer weitausgreifenden<br />
[deutschen, GR] Bürokratie.“<br />
Auch Hilbergs These darf ich wieder im oben angewandten<br />
Schema darstellen:<br />
These: Ein gigantischer Völkermord fand statt.<br />
Forderung: Nachprüfbare Beweise.<br />
1. Hilfsthese: Es wurden keine Beweise geschaffen.<br />
Forderung: Wie wurde er dann implementiert? Erklärung nötig.<br />
2. Hilfsthese: Per Gedankenübertragung.<br />
Da sich die 2. Hilfsthese den heutigen Wissenschaftsmethoden<br />
entzieht, <strong>ist</strong> die These somit logisch gegen Widerlegungsversuche<br />
immunisiert.<br />
Beispiel 3:<br />
Betrachten wir nun die Löcher in der Decke vom Leichenkeller<br />
1 des Krematoriums II in Auschwitz-Birkenau. Laut Zeugen sollen<br />
durch solche Löcher Zyklon B-Körner in den Keller eingeworfen<br />
worden sein zwecks Massenvergasung:<br />
Vorfeld-Thesen: (auf Aussagen beruhend, Beweisen widersprechend)<br />
– Sommer 41: KL Auschwitz erhält Auftrag zur Massenvernichtung<br />
– Herbst 41: Erste Probevergasung<br />
94 Newsday, Long Island, New York, 23.2.1983, S. II/3.<br />
85
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
– Winter 41: Implementierung & Start der Massenvernichtung<br />
– Sommer 42: Neue Krematorien für A.-Birkenau werden bestellt<br />
für effizientere Massenvernichtung<br />
– März 43: Krematorium II fertig; Vernichtung dort beginnt<br />
Hauptthese: Giftgranulat Zyklon B wurde durch Löcher in<br />
Decke in Gaskammer gefüllt.<br />
Forderung: Da Vernichtung seit 1941 geplant gewesen sein<br />
soll, müssen ordentlich eingeplante und gebaute<br />
Löcher in der Decke sein.<br />
Befund: Solche Löcher sind nicht vorhanden.<br />
1. Hilfsthese: Die Löcher wurden beim Bau vergessen, daher<br />
nachträglich durchgemeißelt (Schildbürger-<br />
These).<br />
Befund: Die gemeißelten Löcher wurden nie fertiggestellt<br />
und nachweisbar erst nach dem Krieg<br />
erzeugt.<br />
2. Hilfsthese: Die wirklichen Löcher befinden sich in der<br />
Bruchzone der durch Sprengung schwer beschädigten<br />
Decke und können von Sprengschäden<br />
nicht unterschieden werden.<br />
Mit dieser zweiten Hilfsthese <strong>ist</strong> das Ziel erreicht: Die perfekte<br />
Immunisierung gegen jede Widerlegung,<br />
Aber: Was nicht bewiesen werden kann bzw. nicht der Widerlegung<br />
zugänglich <strong>ist</strong>, gilt eben als nicht bewiesen, hier daher als<br />
nicht ex<strong>ist</strong>ent!<br />
Beispiel 4:<br />
Als letztes Beispiel möchte ich noch einmal auf das Thema Gravitation<br />
zurückkommen, also auf ein eigentlich völlig unemotionales<br />
Thema, um aufzuzeigen, dass auch in diesem Bereich ähnliche<br />
logische Fehlargumentationen vorkommen. Ich hatte zuvor<br />
schon die Entwicklung unseres Verständnisses der Schwerkraft<br />
erläutert, die wir mit den Namen Kopernikus, Kepler, Galilei,<br />
Newton und Einstein verbinden. Neuere Beobachtungen galaktischer<br />
Phänomene haben aber seit einigen Jahren ergeben, dass<br />
diese nicht mit den tradierten Vorstellungen über die Gravitation<br />
86
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
übereinstimmen. Ich benutze hier wiederum das oben eingeführte<br />
Schema, um das Problem darzustellen:<br />
Fakt: Die Umlaufgeschwindigkeit von Sonnen um Galaxienmittelpunkte<br />
gehorcht nicht den Keplerschen Gesetzen.<br />
Am Rand der Galaxie sind sie zu schnell<br />
(wenn man von der angenommenen Verteilung bekannter<br />
Materie innerhalb der Galaxie ausgeht).<br />
Hilfsthese: Es gibt zusätzliche, aber noch nicht nachgewiesene<br />
„dunkle Materie“ (nicht widerlegbare These!).<br />
Folge: Die Gesamtmasse des Universums wird zu groß, um<br />
die postulierte Expansion zu erklären.<br />
Hilfsthese: Um die Kräfte zu erklären, die Galaxien auseinandertreiben,<br />
wird eine z. Zt. nicht nachweisbare „dunkle<br />
Energie“ angenommen (nicht widerlegbare These!).<br />
Beide Hilfsthesen sind per definitionem nicht überprüfbar und<br />
daher wissenschaftlich unzulässig. Da die Alternative aber hieße,<br />
die ansonsten bewährten Theorien der Gravitation radikal in Frage<br />
zu stellen, nimmt man doch lieber zu diesen argumentativen Krücken<br />
Zuflucht. 95<br />
Seit etwa einem Jahrzehnt haben sich allerdings weitere Beobachtungen<br />
angesammelt, die ebenfalls darauf hinweisen, dass mit<br />
unserer Vorstellung von der Schwerkraft etwas nicht stimmt.<br />
Da <strong>ist</strong> z.B. das seltsame Flugverhalten der beiden Raumsonden<br />
Pioneer 10 und 11, die beide in den 1970er Jahren an den großen<br />
äußeren Planeten vorbei auf den Weg hinaus aus unserem Sonnensystem<br />
geschickt wurden. Beide Sonden sandten noch bis vor<br />
nicht allzu langer Zeit Signale zurück zur Erde, anhand derer ihre<br />
Positionen bestimmt werden konnten. Daraus ergab sich, dass sich<br />
die Sonden langsamer von der Sonne entfernten, als Berechnungen<br />
es vorausgesagt hatten. Die Astronomen bekamen daher den<br />
Verdacht, dass mit unserer Vorstellung von der Schwerkraft tatsächlich<br />
etwas nicht stimmt, weshalb man nun plant, eine Sonde<br />
95 Vgl. Pedro G. Ferreira, Glenn D. Starkman, „Einstein’s Theory of Gravity and the<br />
Problem of Missing Mass,“ Science, 326, 6. Nov. 2009, pp. 812-815.<br />
87
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
in den tiefen Raum zu schicken, die eigens dafür konstruiert wurde,<br />
die Schwerkraft zu messen. 96<br />
Und dann <strong>ist</strong> da der Fall des russischen Physikers Evgeni Podkletnov,<br />
der Mitte der 1990er Jahre in einem finnischen Forschungslabor<br />
bei Experimenten mit Hochtemperatur-Supraleitern<br />
durch Zufall einen Effekt beobachtete, den es eigentlich nicht geben<br />
durfte: Podkletnov ließ Scheiben, in denen Strom supraleitend<br />
floss, mit hoher Geschwindigkeit rotieren. Durch Zufall beobachtete<br />
er, dass Gegenstände, die sich über seinen rotierenden Supraleiterscheiben<br />
befanden, an Gewicht verloren. Als er erste Forschungsberichte<br />
über diese Erzeugung von Gravitationsstrahlen<br />
veröffentlichte, führte dies nicht etwa zu einer Sensation, sondern<br />
zur Ausgrenzung Podkletnovs. Aufgrund einer Rufmordkampagne<br />
verlor er zwischenzeitlich sogar seine Anstellung. Da sich der Effekt<br />
aber streng reproduzieren ließ, gelang es, die Skepsis der<br />
Fachwelt langsam auszuräumen, so dass schließlich Anfang der<br />
2000er Jahre sogar angesehene Fachzeitschriften für Physik, die<br />
zunächst Peer-Zensur betrieben hatten, ihre Spalten für entsprechende<br />
Artikel öffneten.<br />
Podkletnovs zufällige experimentelle Entdeckung der Möglichkeit<br />
der Erzeugung von gerichteten Schwerkraftstrahlen durch<br />
bestimmte elektromagnetische Effekte steht im krassen Widerspruch<br />
zum klassischen und auch zum relativ<strong>ist</strong>ischen Modell der<br />
Schwerkraft. Laut Einstein <strong>ist</strong> Gravitation nämlich lediglich die<br />
durch Energiesingularitäten, also Massen, hervorgerufene Raumkrümmung.<br />
Durch elektromagnetische Vorrichtungen erzeugte gerichtete<br />
Gravitationsstrahlen passen überhaupt nicht in dieses<br />
Konzept. Andererseits haben die Physiker seit fast einem Jahrhundert<br />
versucht, die Konzepte des Elektromagnetismus und der<br />
Gravitation in einer einzigen, sogenannten großen Feldgleichung<br />
zu vereinigen. Was den Theoretikern bisher versagt blieb, scheint<br />
dem Experimentalphysiker Podkletnov gelungen zu sein.<br />
Es könnte daher sein, dass die ganze Physik wieder einmal vor<br />
einer Revolution steht. Was bewe<strong>ist</strong>, wie unsicher der Boden <strong>ist</strong>,<br />
auf dem wir zu stehen meinen. 97<br />
96<br />
<strong>Rudolf</strong> Kipphahn, „Die Schwerkraft in der Krise?“, Sterne und Weltraum, 6 (2006), S.<br />
42f.<br />
88
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Und wenn schon unser Verständnis der Schwerkraft, das wir<br />
für so felsenfest gehalten haben, auf so schwankendem Boden<br />
steht, wie kann dann in anderen Bereichen, die wesentlich schwieriger<br />
zu erfassen sind, von Offenkundigkeit gesprochen werden?<br />
K.R. Popper hat angesichts der grundlegenden Unsicherheit all<br />
unseres Wissens daher völlig richtig festgehalten: 98<br />
„Nur wenn der Student erfährt, wie leicht man sich irren<br />
kann und wie schwer es <strong>ist</strong>, auch nur einen kleinen Fortschritt<br />
im Feld des Wissens zu machen, nur dann kann er ein Gefühl<br />
für die Maßstäbe intellektueller Ehrlichkeit erhalten, Achtung<br />
vor der Wahrheit und Geringschätzung vor Autoritäten und<br />
Aufgeblasenheit.“<br />
Die Tragödie, die sich heutzutage in der Wissenschaft im Allgemeinen<br />
und der Astrophysik im Besonderen zusammenbraut,<br />
hat Dr. Halton Arp, Prof. für Astrophysik am Max-Planck-Institut<br />
für Astrophysik nahe München, wie folgt zusammengefasst: 99<br />
„Der schädlichste Aspekt der heutigen Wissenschaft <strong>ist</strong> der<br />
absichtliche Versuch, Beweise zu verbergen, die dem heutigen<br />
Paradigma widersprechen. […] Auf menschliche Weise handeln<br />
sie entgegen den wissenschaftlichen Prinzipien: ‘wenn eine<br />
Beobachtung dem, was wir für wahr halten, widerspricht,<br />
so muss die Beobachtung falsch sein.’ Die Tradition der ‘peer<br />
review’ von Artikeln, die in wissenschaftlichen Zeitschriften<br />
veröffentlicht werden sollen, <strong>ist</strong> fast zur völligen Zensur verkommen.“<br />
Dies bringt uns gleich zur zweiten Taktik der Immunisierung<br />
von Theorien:<br />
2. Willkürliche Auswahl bzw. Eliminierung von Datensätzen<br />
Datensätze sind Informationen, die man durch Forschung über<br />
einen Gegenstand erworben hat und die einem entweder zur Bil-<br />
97<br />
David Cohen, “Going up,” New Scient<strong>ist</strong>, no. 2325, Jan. 12, 2002; Interview mit Dr.<br />
Eugene Podkletnov: www.youtube.com/watch?v=AgyAFElQZcU; vgl. <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>,<br />
„Von Reichsflugscheiben, Deutscher Physik und dem Perpetuum Mobile“, Vierteljahreshefte<br />
für freie Geschichtsforschung 5(4) (2001), S. 459–463.<br />
98<br />
Karl Popper, Die offene Gesellschaft …, aaO. (Anm. 69), Bd. 2, S. 369.<br />
99<br />
Halton Arp, „What has Science Come to?“, Journal of Scientific Exploration, 14(3)<br />
(2000), S. 447–454.<br />
89
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
dung einer neuen Theorie dienen oder aber zur Überprüfung einer<br />
bestehenden Theorie.<br />
Wenn ein Datensatz reproduzierbar und/oder überprüfbar <strong>ist</strong><br />
und sich bestätigen lässt, so darf er nicht eliminiert werden.<br />
Geschieht eine solche Eliminierung dennoch, um eine bestehende<br />
Theorie zu immunisieren, so <strong>ist</strong> dies unwissenschaftlich.<br />
Das Ignorieren, sprich: Eliminieren, (insbesondere bei zusätzlicher<br />
Zensur und Bücherverbrennung!) der umfangreichen vom<br />
Revisionismus erhobenen Datensätze durch die etablierte H<strong>ist</strong>orikerschaft<br />
<strong>ist</strong> allein schon ein Beweis für deren Dogmatismus, der<br />
Datensätze ausblendet, um die eigene Theorie zu immunisieren.<br />
Aber davon sei hier einmal abgesehen.<br />
Als Beweismittel stützt sich die These vom Holocaust, also der<br />
industriellen Judenvernichtung, fast ausschließlich auf Zeugenaussagen.<br />
Beispielhaft dafür <strong>ist</strong> das Urteil des Frankfurter<br />
Auschwitz-Prozesses: 100<br />
„Denn dem Gericht fehlten fast alle in einem normalen<br />
Mordprozeß zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten,<br />
um sich ein getreues Bild des tatsächlichen Geschehens im<br />
Zeitpunkt des Mordes zu verschaffen. Es fehlten die Leichen<br />
der Opfer, Obduktionsprotokolle, Gutachten von Sachverständigen<br />
über die Ursache des Todes und die Todesstunde, es<br />
fehlten Spuren der Täter, Mordwaffen usw. Eine Überprüfung<br />
der Zeugenaussagen war nur in seltenen Fällen möglich.“<br />
Nun <strong>ist</strong> es eigentlich schon sehr ungewöhnlich, einen Prozess<br />
wegen eines behaupteten Massenmordes zu führen, zu dem all jene<br />
Voraussetzungen fehlen, die zur Eröffnung eines normalen<br />
Mordprozesses unabdingbar sind. Wenn man sich allerdings die<br />
77 Aktenordner des Ermittlungsverfahrens zum Auschwitz-Prozess<br />
anschaut sowie den Prozess selber, so fällt auf, dass weder<br />
die Staatsanwaltschaft, noch das Gericht, noch die Verteidigung<br />
auch nur versuchte, irgendetwas gegen diesen Mangel zu unternehmen.<br />
Freilich hätte man dazu die enge Kooperation der polnischen<br />
und sowjetischen Behörden benötigt, etwa zur Durchfor-<br />
100 Irene Sagel-Grande, H. H. Fuchs, Chr<strong>ist</strong>iaan F. Rüter et al. (Hg.), Justiz und NS-<br />
Verbrechen, Bd. XXI, University Press, Amsterdam 1979, S. 434; Urteil des Frankfurter<br />
Auschwitz-Prozesses, Aktenzeichen 50/4 Ks 2/63. S. 108.<br />
90
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
schung ihrer Archive oder zur forensischen Untersuchung der angeblichen<br />
Tatorte und Tatwaffen. Womöglich wäre ein solches<br />
Ansinnen ausgeschlagen worden, was selbst schon bezeichnend<br />
gewesen wäre. Aber die deutschen Behörden haben dies in diesem<br />
Fall ebenso wenig versucht wie in allen anderen ähnlich gelagerten<br />
Prozessen. Zeugenaussagen sind daher praktisch alles, worauf<br />
diese Gerichtsurteile basieren.<br />
Aber:<br />
Zeugenaussagen sind keine Datensätze!<br />
Zeugenaussagen sind Behauptungen, sind das populäre Äquivalent<br />
der wissenschaftlichen These oder Theorie.<br />
Zeugenaussagen müssen daher erst durch überprüfbare Beweise<br />
untermauert werden. Solche Aussagen können Hinweise<br />
enthalten, wie, wo und wann solche Beweise beschafft werden<br />
können.<br />
Selbst wenn 100 Zeugen dasselbe behaupten, wird dadurch<br />
kein Beweis geschaffen. Das Schema „A behauptet X, B bestätigt<br />
A, und C bestätigt B“ usw. kann ins Unendliche fortgeführt<br />
werden, doch handelt es sich dabei nur um logische Zirkelschlüsse,<br />
wo jeder Zeuge als Beweis seiner Behauptung auf<br />
den jeweils anderen zeigen kann. Ein h<strong>ist</strong>orisches Beispiel dafür,<br />
wie eine solche gigantische zirkelhaftige Selbstbestätigung<br />
unzähliger Zeugen zu der irrigen Annahme führte, dass das<br />
Bezeugte daher ja irgendwie wahr sein müsse, <strong>ist</strong> die Hexenverfolgung<br />
des ausgehenden Mittelalters und der frühen Neuzeit.<br />
In ihrem wegweisenden Grundlagenwerk zur Hexenverfolgung<br />
haben Soldan und Heppe detailliert dargestellt, wie die<br />
me<strong>ist</strong>en Zeugen völlig ohne Zwang, angetrieben vom Zeitge<strong>ist</strong>,<br />
von gesellschaftlichem sogenannten „Allgemeinwissen“ immer<br />
wieder Ähnliches aussagten, weshalb sogar eigentlich unparteiische<br />
Beobachter zu der Schlussfolgerung kamen, an den<br />
Vorwürfen müsse einfach etwas Wahres dran sein. 101 Freilich<br />
wissen wir heute, dass dem nicht so war.<br />
Wer in den exakten Wissenschaften als Beweis einer These auf<br />
die Zeugenaussage von Kollegen oder Laien verwe<strong>ist</strong>, macht<br />
101 Vgl. Soldan-Heppe, Geschichte der Hexenprozesse, neu bearb. u. herausg. v. Max Bauer,<br />
2 Bd., Müller & Kiepenheuer, Hanau 1968.<br />
91
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
sich bodenlos lächerlich. Mein Doktorvater machte dies drastisch<br />
deutlich, als im Mitarbeiterseminar seiner Abteilung ein<br />
vortragender Mitarbeiter, Dr. Harald Hillebrecht, anno 1992<br />
als Beleg für eine physikalische Eigenschaft einer Verbindung<br />
die Aussage eines Kollegen zitierte. Mit typischer Schärfe<br />
meinte daraufhin Prof. von Schnering:<br />
„Mensch, das darfst du doch überhaupt nicht glauben. Hier<br />
hat doch jeder seine eigene Latrinenparole!“<br />
Wenn wir uns auf das Feld der Geschichte begeben, werden<br />
die Zeugenaussagen dadurch nicht etwa besser und zuverlässiger,<br />
sondern wegen der größeren menschlichen und politischen<br />
Emotionen sogar noch viel schlechter als von Schnerings „Latrinenparolen“.<br />
In der Geschichtswissenschaft <strong>ist</strong> oft sogar der Dokumentenbeweis<br />
zirkelhaftig, denn eine Bürokratie schafft mitunter Dokumente,<br />
nicht um die Wahrheit zu dokumentieren, sondern<br />
um politische Handlungen zu rechtfertigen. 102 Auch lassen sich<br />
h<strong>ist</strong>orische Vorgänge nie reproduzieren.<br />
Aus all dem folgt notwendigerweise, dass h<strong>ist</strong>orische Theorien<br />
grundsätzlich von recht niedrigem Bewährungsgrad sind, verglichen<br />
mit denen der Naturwissenschaften oder sogar der Sozialwissenschaften.<br />
Um so absurder <strong>ist</strong> es dann aber, gerade geschichtliche<br />
Thesen für offenkundig zu erklären und strafrechtlich<br />
vorzuschreiben.<br />
Zur Frage der subjektiven Wahrheitsüberzeugung eines Zeugen<br />
meint K.R. Popper richtig: 103<br />
„Auf die Intensität der Überzeugungserlebnisse kommt es<br />
dabei überhaupt nicht an; ich kann von der Wahrheit eines<br />
Satzes, von der Evidenz [= Offenkundigkeit, GR] einer Wahrnehmung,<br />
von der Überzeugungskraft eines Erlebnisses durchdrungen<br />
sein, jeder Zweifel kann mir absurd vorkommen; aber<br />
kann die Wissenschaft diesen Satz deshalb annehmen? Kann<br />
sie ihn darauf gründen, dass Herr N.N. von seiner Wahrheit<br />
durchdrungen <strong>ist</strong>? Das wäre mit ihrem Objektivitätscharakter<br />
unvereinbar. […] Es <strong>ist</strong> also erkenntn<strong>ist</strong>heoretisch gleichgül-<br />
102 Karl Popper, Die offene Gesellschaft …aaO. (Anm. 69), Bd. 2, S. 312.<br />
103 Karl Popper, Logik der Forschung, aaO. (Anm. 77), S. 23.<br />
92
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
tig, ob meine Überzeugungen schwach oder stark waren, ob<br />
‘Evidenz’ vorlag oder nur eine ‘Vermutung’: Mit der Begründung<br />
wissenschaftlicher Sätze hat das nichts zu tun.“<br />
Das heißt: so intensiv auch die Zeugen des Holocaust von der<br />
Wahrheit ihrer Überzeugungserlebnisse durchdrungen sein mögen<br />
und so sehr dies die me<strong>ist</strong>en Menschen überzeugt, den Wissenschaftler<br />
muss dies kalt lassen – nicht auf der menschlichen Ebene<br />
freilich, sondern ausschließlich auf der der Beweisbewertung.<br />
Bestätigend dazu möchte ich eine Aussage des französischen<br />
H<strong>ist</strong>orikers und Revision<strong>ist</strong>en-Gegners(!) Jacques Baynac zitieren:<br />
104<br />
„Für den wissenschaftlichen H<strong>ist</strong>oriker stellt eine Zeugenaussage<br />
nicht wirklich Geschichte dar. Sie <strong>ist</strong> ein Objekt der<br />
Geschichte. Und die Zeugenaussage wiegt nicht schwer; viele<br />
Zeugenaussagen wiegen nicht viel schwerer, wenn kein solides<br />
Dokument sie abstützt. Das Postulat der wissenschaftlichen<br />
Geschichtsschreibung, so könnte man ohne große Übertreibung<br />
sagen, lautet: Kein[e] Papier[e], keine nachgewiesenen<br />
Tatsachen. [Er vergisst den materiellen Beweis, GR…] Entweder<br />
man gibt den Vorrang des Archivs auf, und in diesem Fall<br />
muss man die Geschichte als Wissenschaft disqualifizieren, um<br />
sie sogleich neu als Kunst einzustufen. Oder aber man behält<br />
den Vorrang des Archivs bei, und in diesem Fall muss man zugeben,<br />
dass der Mangel an Spuren das Unvermögen nach sich<br />
zieht, die Ex<strong>ist</strong>enz der Menschentötungs-Gaskammern zu beweisen.“<br />
Nun mache ich ein Zugeständnis an das Gericht: Nehmen wir<br />
einmal an, Zeugenaussagen seien Datensätze, seien überprüfbare<br />
Beweise.<br />
Als Wissenschaftler stellt sich dann die Frage, nach welchen<br />
Kriterien man zuverlässige von unzuverlässigen Datensätzen, also<br />
hier Zeugenaussagen unterscheiden kann. Sind sie unzuverlässig,<br />
so muss man sie gegebenenfalls aus der Datensammlung entfernen.<br />
In der Geschichtswissenschaft wurde in diesem Zusammenhang<br />
im 19. Jahrhundert in Deutschland der Begriff der Quellen-<br />
104 Jacques Baynac, „Faute de documents probants sur les chambres à gaz, les h<strong>ist</strong>oriens<br />
esquivent le débat“, Nouveau Quotidien, Lausanne, 3.9.1996, S. 14.<br />
93
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
kritik geprägt, womit die kritische Untersuchung des Wertes, also<br />
der Zuverlässigkeit einer Informationsquelle gemeint <strong>ist</strong>, wobei<br />
darunter freilich nicht nur Zeugenaussagen fallen, sondern vor allem<br />
auch Dokumente. Der Begriff <strong>ist</strong> von so zentraler Bedeutung,<br />
dass er sich mittlerweile sogar in der angelsächsischen Fachliteratur<br />
als deutsches Fremdwort eingebürgert hat.<br />
Die nachfolgende Tabelle stellt die zwei Methoden der Datensatzauswahl<br />
gegenüber, wie sie im hier behandelten Fall von den<br />
sich gegenüberstehenden Gruppen angewendet werden. Da <strong>ist</strong> auf<br />
der einen Seite das fast völlige Fehlen jeder Quellenkritik, gepaart<br />
mit dem Ignorieren oder gar aktiven Unterdrücken von bestehender<br />
Quellenkritik, was bis hin zur gesellschaftlichen wie auch<br />
strafrechtlichen Verfolgung der Quellenkritiker geht, also hier der<br />
Revision<strong>ist</strong>en und inzwischen sogar ihrer Strafverteidiger, wie alle<br />
meine Anwälte in diesem Verfahren auf die eine oder andere Weise<br />
aus schlechter Erfahrung bezeugen können.<br />
Während meines Studiums unzähliger Bücher zum Thema wie<br />
auch Tausender Seiten von Untersuchungs- und Vernehmungsprotokollen<br />
deutscher Strafprozesse gegen vermeintliche NS-Gewalttäter<br />
hat sich zudem herausgestellt, dass dort nur solche Aussagen<br />
als wertvoll ausgewählt wurden, die bestätigen, was man ohnehin<br />
schon gleich zu Anfang der jeweiligen Strafprozesse als bekannt<br />
voraussetzte.<br />
Der Ausspruch von Heiner Lichtenstein, einem Journal<strong>ist</strong>en,<br />
der etliche solcher Prozesse beobachtete und darüber diverse Artikel<br />
und Bücher verfasste, hat diese Voreingenommenheit markant<br />
ausgedrückt, wie ich es in der Tabelle zitiert habe. Diese Einstellung<br />
zieht sich wie ein roter Faden durch sämtliche Ermittlungsverfahren<br />
und Prozesse, und zwar nicht nur bei den Darstellungen<br />
in den Medien und in der Literatur, sondern auch bei den Ermittlungsbeamten,<br />
den Staatsanwälten und Richtern und manchmal<br />
sogar bei Strafverteidigern.<br />
In jenen Prozessen ging es daher gar nicht darum, überhaupt<br />
erst festzustellen, ob und wenn dann in welchem Umfange Verbrechen<br />
stattfanden, sondern es ging letztlich nur darum, die<br />
schon vorher festgestellte Schuld den passenden Angeklagten aufzubürden<br />
und ein Strafmaß festzulegen.<br />
94
willkürliche<br />
Auswahl/Eliminierung<br />
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
objektive<br />
Auswahl/Eliminierung<br />
keine Quellenkritik Quellenkritik<br />
– Ignorieren/Unterdrücken<br />
von Quellenkritik<br />
– Verfolgung von Kritikern (Revision<strong>ist</strong>en,<br />
Anwälte)<br />
– Auswahl von Aussagen, die das<br />
Bekannte bestätigen. Dazu Heiner<br />
Lichtenstein: 105<br />
„Ein wertvoller Zeuge, einer der<br />
wenigen [SSler], die wenigstens<br />
einiges bestätigen, was ohnehin als<br />
bekannt vorausgesetzt werden<br />
muß.“<br />
Dies zieht sich wie ein roter Faden<br />
durch Ermittlungsverfahren & Prozesse.<br />
– Umstände der Aussage: 106<br />
Druck, Drohung, Folter, Suggestivfragen,<br />
unkritisches Erzählenlassen,<br />
Beeinflussung durch Organisationen,<br />
staatl. Apparat, Medien ...<br />
– Inhalt der Aussage:<br />
innere Widersprüche, Widerspruch<br />
zu anderen Aussagen, zu Dokumenten,<br />
zu materiellen Beweisen,<br />
zu Logik, zu technisch & naturwissenschaftlich<br />
Möglichem<br />
Bewertung der Glaubwürdigkeit<br />
von Zeugen<br />
Bewertung der Glaubhaftigkeit<br />
von Aussagen<br />
= etablierte H<strong>ist</strong>oriker & Justiz = Revisionismus<br />
Wo aber Datensätze, hier also Zeugenaussagen, ohne eingehende<br />
Quellenkritik und nur nach dem Kriterium ausgewählt bzw.<br />
eliminiert werden, ob sie die vorgefasste These, d.h., die Anklage<br />
bestätigen oder nicht, da herrscht eben unwissenschaftliche Willkür.<br />
Aber das <strong>ist</strong> genau die Methode der etablierten H<strong>ist</strong>oriker und<br />
leider auch der Strafjustiz.<br />
Dem gegenüber steht die Methode der sachorientierten Quellenkritik,<br />
die zum einen danach fragt, wie eine Aussage überhaupt<br />
zustande kam. Diesem Fragenkomplex habe ich in meinem Buch<br />
über 40 Seiten gewidmet. Da geht es u.a. um Fragen wie etwa, ob<br />
Druck, Drohungen oder gar Folter angewandt wurden, ob den<br />
Zeugen Suggestivfragen gestellt wurden, ob sie zu unkritischen<br />
Dahererzählen animiert wurden, und ob die Aussagen von Dritten<br />
beeinflusst wurden, also etwa durch private Organisationen, durch<br />
den staatlichen Apparat oder allgemein durch die Medien bzw.<br />
durch den Zeitge<strong>ist</strong>.<br />
105 Heiner Lichtenstein, Im Name des Volkes?, Bund, Köln 1984, S. 56.<br />
106 <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Vorlesungen, aaO. (Anm. 55) S. 358–400.<br />
95
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Als zweite Stufe der Quellenkritik schließt sich daran die inhaltliche<br />
Prüfung der Aussagen an. Dabei werden Fragen gestellt<br />
wie etwa: enthält eine Aussage innere Widersprüche oder widerspricht<br />
sie anderen Aussagen, Dokumenten oder materiellen Beweisen?<br />
Steht sie im Widerspruch zu logischen Denkgesetzen oder<br />
zu dem, was damals technisch möglich war oder was naturwissenschaftlich<br />
möglich <strong>ist</strong>?<br />
Der erste Fragenkomplex führt letztlich zu einer Bewertung<br />
der Glaubwürdigkeit eines Zeugen, während der zweite zur Bewertung<br />
der Glaubhaftigkeit des Inhalts der Aussage führt, was<br />
freilich wiederum auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen Einfluss<br />
hat. Nun dürfte ich Ihnen hier ja eigentlich nichts Neues erzählen,<br />
denn jeder Richter muss in jedem Gerichtsverfahren im Prinzip<br />
nach dem gleichen Muster verfahren.<br />
Das, was ich soeben beschrieben habe, also die objektive,<br />
sprich sachorientierte Bewertung und Auswahl von Zeugenaussagen,<br />
<strong>ist</strong> eine der wichtigsten Methoden des Revisionismus. Und<br />
gerade weil er mit seiner systematischen Quellenkritik an Zeugenaussagen<br />
wissenschaftlich <strong>ist</strong>, ruft er den Unmut der Staatsanwaltschaft<br />
hervor, die da meint, die Zeugen für den Holocaust und deren<br />
Aussagen dürften nicht der Quellenkritik unterzogen werden –<br />
jedenfalls dann nicht, wenn ihr das Ergebnis nicht gefällt.<br />
Als Abschluss der Diskussion von Immunisierungen von Theorien<br />
durch willkürliche Dateneliminierung darf ich ein Beispiel<br />
aus der Naturwissenschaft anbringen, und zwar die Vorgehensweise<br />
von Prof. Markiewicz und seinen Mitarbeitern, die ich<br />
schon zuvor kurz erwähnt und worüber ich auch in meinem Buch<br />
berichtet habe. 107<br />
Als der Leuchter-Report Ende der 1980er/Anfang der 1990er<br />
Jahre vor allem aufgrund seiner chemischen Analysenergebnisse<br />
für nicht unerhebliche Aufmerksamkeit sorgte, beauftragte das<br />
polnische Staatliche Auschwitz-Museum Prof. Markiewicz vom<br />
Institut für gerichtsmedizinische Studien in Krakau, die chemischen<br />
Untersuchungen Leuchters zu überprüfen. Eine 1991<br />
durchgeführte Pilotstudie führte zu beunruhigenden Ergebnissen,<br />
so dass diese nie veröffentlicht wurden. Die Studie gelangte nur<br />
107 Ebd., S. 247f.<br />
96
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
wegen einer Indiskretion an die Öffentlichkeit. 108 Eine zweite,<br />
ausführlichere Untersuchungsreihe war schließlich erfolgreicher.<br />
Sie wurde 1994 publiziert und schlussfolgerte, dass man sowohl<br />
in den Entlausungskammern, in denen mit Zyklon B lediglich<br />
Läuse getötet wurden, wie auch in den angeblichen Menschengaskammern<br />
von Auschwitz vergleichbare Mengen an Reaktionsprodukten<br />
finden könne, die von Zyklon B zurückgelassen worden<br />
seien. Damit sei bewiesen, dass beide Örtlichkeiten eine ähnliche<br />
Geschichte, sprich eine hohe und wiederholte Beaufschlagung<br />
mit dem Insektizid Zyklon B gehabt haben müssen. Damit<br />
meinten die polnischen Forscher, die Massenvergasungen von<br />
Menschen in Auschwitz bewiesen zu haben. 109<br />
Das Problem mit ihren chemischen Analysen war jedoch, dass<br />
sie in Abweichung vom international anerkannten Standard mit<br />
einer Analysemethode durchgeführt wurden, die den Nachweis<br />
der relevanten, langzeitstabilen Reaktionsprodukte gar nicht ermöglichte.<br />
Die Polen hatten diese Methode absichtlich gewählt,<br />
weil sie eben diese Produkte nicht nachweisen wollten, und zwar<br />
angeblich deshalb, weil ihnen unverständlich sei, wie sich diese<br />
überhaupt bilden könnten.<br />
Das Skandalöse daran <strong>ist</strong> nicht nur, dass ein Forscher gerade<br />
die <strong>Pflicht</strong> hat, sein Thema zuerst einmal zu verstehen, bevor er<br />
sich daran macht, darüber irgendwelche Schlussfolgerungen zu<br />
ziehen. Tatsächlich zitierten die Polen meine über ein Jahr zuvor<br />
veröffentlichten Forschungsergebnisse, in denen ich anhand allgemein<br />
zugänglicher chemischer Fachliteratur das den Polen Unverständliche<br />
ausführlich erklärt hatte. 110 Aber die Polen waren an<br />
meinen chemischen Argumenten gar nicht interessiert, denn sie<br />
zitierten mein Buch gar nicht, um meine Argumente auch nur zur<br />
Kenntnis zu nehmen, geschweige denn, sie zu kritisieren, sondern<br />
108<br />
J. Markiewicz, W. Gubala, J. Labedz, B. Trzcinska, Gutachten, Prof. Dr. Jan Sehn<br />
Institut für Gerichtsgutachten, Abteilung für Gerichtstoxikologie, Krakau, 24. September<br />
1990; teilweise veröffentlicht z.B. in: Deutschland in Geschichte und Gegegnwart,<br />
39(2) (1991), S. 18f. (www.vho.org/D/DGG/IDN39_2).<br />
109<br />
J. Markiewicz, W. Gubala, J. Labedz, Z Zagadnien Nauk Sadowych, Z. XXX (1994) S.<br />
17-27.<br />
110<br />
Ernst Gauss (=<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>), Vorlesungen über Zeitgeschichte, Grabert, Tübingen<br />
1993, S. 163-170; 290-294.<br />
97
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
schlicht als ein Beispiel für geschichtliche Thesen, die sie meinten,<br />
widerlegen zu müssen.<br />
Die polnischen Forscher wählten daher ganz bewusst und entgegen<br />
der ihnen bekannt sein müssenden Beweislage eine Analysemethode,<br />
die genau das nicht nachweisen konnte, um was es –<br />
über 40 Jahre nach Kriegsende – überhaupt nur gehen konnte,<br />
nämlich langzeitstabile Reaktionsprodukte. Es kann daher nicht<br />
verwundern, dass sie mittels dieser vorsätzlich falsch gewählten<br />
Methode ihre Wunschergebnisse erhielten, dass nämlich alle genommenen<br />
Proben, woher sie auch immer stammten, ähnliche<br />
Analyseergebnisse ergaben, nämlich im wesentlichen Nullwerte.<br />
Die Polen eliminierten daher durch ihre falsche Methode<br />
gleich von Anfang an alle Daten, die ihnen unangenehm werden<br />
könnten. Solch ein Vorgehen <strong>ist</strong> nichts anderes als wissenschaftlicher<br />
Betrug, und genau diesen Vorwurf habe ich auch öffentlich<br />
erhoben, nachdem die Polen, mit meinen Fragen und Kritiken<br />
konfrontiert, keine wissenschaftlichen Gründe für ihr Handeln angeben<br />
konnten. 111 Bis zum heutigen Tage habe ich gegen diesen<br />
Vorwurf keinen Widerspruch von ihnen erhalten.<br />
3. Willkürliche Änderungen von Begriffen und Definitionen<br />
In diese Kategorie der Immunisierungstaktiken von Theorien<br />
gehört die Tragödie von der angeblichen „Code-“ bzw. „Tarnsprache“,<br />
der sich, so die etablierte, offiziell abgesegnete Geschichtsauffassung,<br />
die Nationalsozial<strong>ist</strong>en im Krieg bedient haben<br />
sollen, um ihr massenmörderisches Treiben in Dokumenten<br />
zu verbergen. Während in Dokumenten zur „Judenfrage“ Begriffe<br />
wie „Auswanderung“, „Aussiedlung“, „Deportation“ usw. bis<br />
zum Ausbruch des Krieges mit der Sowjetunion im Juni 1941 genau<br />
das bedeuteten, was sie sagten – darüber <strong>ist</strong> man sich allgemein<br />
einig –, soll danach ein plötzlicher Bedeutungswandel dieser<br />
Begriffe stattgefunden haben. Denn ab diesem Zeitpunkt sollen<br />
111 Vgl. den Briefwechsel zwischen Prof. Markiewicz und mir, erstmals veröffentlicht in<br />
Sleipnir, Heft 3/1995, S. 29-33; ebenso in <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Auschwitz-Lügen, Castle Hill<br />
Publishers, Hastings 2005, S. 242-253 (www.vho.org/dl/DEU/al.pdf).<br />
98
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
diese Begriffe lediglich harmlos klingende Euphemismen für den<br />
Massenmord dargestellt haben.<br />
Das Problem damit <strong>ist</strong>, dass diese Umdefinition dieser Begriffe<br />
durch keine Beweise abgestützt wird, dass sie also willkürlich behauptet<br />
wird. Wie man aber ein Vorhaben, das drei Jahre andauerte,<br />
einen ganzen Kontinent umspannte und viele Millionen Menschen<br />
betraf, mit Hilfe von unzähligen Tausenden von Hilfskräften<br />
hätte organisieren können, ohne den Befehlsempfängern zu<br />
erklären, ab welchem Zeitpunkt und in welchen Fällen sie was unter<br />
welchem Begriff zu verstehen haben, <strong>ist</strong> kaum nachvollziehbar.<br />
Immerhin erwartete man von den Befehlsempfängern, dass<br />
sie schriftlich gegebenen Befehlen ausdrücklich zuwiderhandeln<br />
sollten, also anstatt einer barbarischen Deportation einen noch um<br />
Dimensionen barbarischeren Massenmord zu begehen. Raul Hilberg<br />
hat das dahinter liegende Problem zumindest erkannt und es<br />
mit seiner zuvor zitierten These von der Gedankenübertragung lösen<br />
wollen, wodurch das Problem freilich nur noch schwieriger<br />
wird.<br />
Beispielhaft für die willkürliche Umdefinition von Begriffen<br />
<strong>ist</strong> das bereits wiederholt zitierte Buch von Kogon, Langbein und<br />
Rückerl, 79 die ihr Buch gleich mit einem ganzen Kapitel einleiten,<br />
in dem der Leser darüber „aufgeklärt“ wird, dass er die später im<br />
Buch – oft aus dem Zusammenhang gerissen, also entstellt – zitierten<br />
deutschen Dokumente aus der Kriegszeit nicht etwa so verstehen<br />
solle, wie sie dort stehen, sondern so, wie die Autoren es<br />
behaupten. Da wird nämlich suggeriert, in allen Fällen, in denen<br />
in deutschen Dokumenten Worte wie „Sonderbehandlung“, „Sonderaktion“<br />
oder „Sonderkommando“ auftauchen, würden damit<br />
mörderische Aktivitäten umschrieben.<br />
Wenn auch ohne Zweifel feststeht, dass es Fälle gibt, wo solche<br />
Worte eine mörderische Bedeutung hatten – etwa wenn es in<br />
Dokumenten zum Beispiel heißt, die Sonderbehandlung als Bestrafung<br />
sei mit dem Strang durchzuführen –, so <strong>ist</strong> es doch falsch,<br />
von diesen nachweisbaren Fällen auf alle Fälle zu verallgemeinern.<br />
Denn wenn es sicherlich falsch <strong>ist</strong>, nach dem Motto „falsus<br />
in uno, falsus in omnibus“ (einmal falsch, immer falsch), von der<br />
Aufdeckung einer falschen Beweisführung auf die Fehlerhaf-<br />
99
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
tigkeit aller solcher Beweisführungen zu schließen, so <strong>ist</strong> auch das<br />
andere Extrem genauso falsch, nämlich von dem gelungen Beweis<br />
in einigen Fällen auf alle Fälle zu schließen. Dafür <strong>ist</strong> die Beweislage<br />
einfach zu komplex und zu vielfältig. Letztlich muss man<br />
somit in jedem einzelnen Fall untersuchen, was mit dem jeweiligen<br />
mehrdeutigen Begriff gemeint <strong>ist</strong>. Denn schließlich hat ja die<br />
deutsche Vorsilbe „Sonder-“ an sich nichts Sin<strong>ist</strong>eres zum Inhalt.<br />
Um aufzuzeigen, dass es eben auch eine Unmenge harmloser<br />
Verwendungen dieser Sonderbegriffe gibt, darf ich nachfolgend<br />
drei Beispiele aus dem Lagerkomplex Auschwitz anführen, die<br />
Carlo Mattogno in seinem akribisch recherchierten Buch Sonderbehandlung<br />
in Auschwitz ausgiebig dokumentiert hat. 112<br />
Das erste Beispiel betrifft eine Sonderaktion, die die Gestapo<br />
in Auschwitz im Dezember 1942 an allen im Lager beschäftigten<br />
Zivilarbeitern durchführte, also an jenen etwa 1.000 Zivil<strong>ist</strong>en, die<br />
von der Lagerverwaltung regulär angestellt waren und bei der Errichtung<br />
der Lagerinfrastruktur halfen. Da „Sonder-“ für die etablierte<br />
Wissenschaft für Mord steht – insbesondere dann, wenn die<br />
Gestapo involviert <strong>ist</strong> –, ergibt sich hier freilich ein Problem, denn<br />
wie könnte man ernsthaft glauben, die Gestapo hätte alle regulären<br />
Arbeitskräfte hingerichtet?<br />
Der US-amerikanische Revision<strong>ist</strong>engegner John Zimmerman<br />
stellte daher als Rettungsversuch für die Codewort-These die<br />
Hilfsthese auf, die Gestapo habe als Disziplinierungsmaßnahme<br />
gegen aufmüpfige Zivilarbeiter einige wenige exemplarisch hinrichten<br />
lassen. Wie Mattogno allerdings anhand der umfangreichen<br />
Dokumentenfunde nachweisen konnte, wurde keinem einzigen<br />
Zivilarbeiter auch nur ein Haar gekrümmt. Der Hintergrund<br />
dieser Aktion war die im Sommer 1942 im Lager Auschwitz ausgebrochene<br />
Fleckfieberepidemie, weshalb das ganze Lager unter<br />
Quarantäne gestellt und eine allgemeine Lagersperre erlassen<br />
wurde. Infolge dessen sahen sich danach auch die etwa 1.000 Zivilarbeiter<br />
plötzlich im Lager festgesetzt, wogegen sie kurz vor<br />
Weihnachten in den Streik traten, da sie in den ihnen zustehenden<br />
zweiwöchigen Weihnachtsurlaub entlassen werden wollten. Die<br />
112 Carlo Mattogno, Sonderbehandlung in Auschwitz, Castle Hill Publishers, Hastings,<br />
2003, www.vho.org/dl/DEU/sia.pdf.<br />
100
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Sonderaktion der Gestapo bestand nun darin, die Sprecher der Zivilarbeiter<br />
anzuhören, um den Grund für den Streik herauszufinden<br />
und um eine Lösung des Konflikts zu finden. Wie sich aus<br />
den Dokumenten ergibt, erreichten die Zivilarbeiter tatsächlich, in<br />
den Urlaub entlassen zu werden, und die Dokumente belegen sogar,<br />
dass alle Arbeiter nach Urlaubsende pünktlich wieder zur Arbeit<br />
erschienen.<br />
Als zweites Beispiel für die Unhaltbarkeit der Tarnsprachenthese<br />
darf ich hier den Begriff „Sonderkommando“ aufgreifen,<br />
der laut zahlreicher Zeugenaussagen eine Bezeichnung jener<br />
Häftlingsarbeitsgruppen gewesen sein soll, welche die abscheuliche<br />
Arbeit erledigt haben sollen, aus den vermeintlichen Menschengaskammern<br />
die Leichen ihrer dort ermordeten Mithäftlinge<br />
zu schleppen und jene nach verschiedenen Vorbereitungsarbeiten<br />
in offenen Gruben oder Kremierungsöfen einzuäschern. Aus den<br />
zahlreichen Dokumenten der Zentralbauleitung von Auschwitz<br />
ergibt sich jedoch, dass es in Auschwitz nicht etwa nur ein Sonderkommando,<br />
sondern eine ganze Reihe von Häftlingssonderkommandos<br />
gab. Allerdings stand keines davon im Zusammenhang<br />
mit irgendwelchen mörderischen Aktivitäten. Und ausgerechnet<br />
jene Häftlinge, die in den Krematorien die Leichen aus<br />
den Leichenhallen zu holen, für die Kremierung vorzubereiten<br />
und schließlich einzuäschern hatten, hießen schlicht „Heizer“,<br />
mitnichten also „Sonderkommando“. Der Ursprung dieser Bezeichnung<br />
für diese Häftlingsgruppe liegt also offenbar nicht in<br />
der Wirklichkeit, sondern in einer propagand<strong>ist</strong>ischen Verzerrung<br />
der Nachkriegszeit begründet.<br />
Als mein letztes Beispiel darf ich Sie darauf hinweisen, dass<br />
die Begriffe „Sonderbehandlung“ und „Sondermaßnahme“, die<br />
insbesondere bezüglich Auschwitz als Synonyme für den Massenmord<br />
gelten sollen, in der über 80.000 Seiten umfassenden<br />
Dokumentensammlung der Zentralbauleitung von Auschwitz in<br />
allen Fällen mit Maßnahmen zusammenhängen, mit höchster Priorität<br />
– daher „Sonder“ – die hygienischen Bedingungen im Lager<br />
zu verbessern, um die außer Kontrolle geratene Fleckfieberepidemie<br />
wieder in den Griff zu bekommen und jedes weitere zukünftige<br />
Massensterben der als Zwangsarbeiter in der Rüstungsindustrie<br />
101
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
dringend benötigten Häftlinge zu verhindern. Mithin dienten diese<br />
Maßnahmen dem genauen Gegenteil dessen, was offiziell behauptet<br />
wird, nämlich der Lebensrettung anstatt dem Massenmord.<br />
Die Unterdrückung dieser und anderer wohldokumentierter<br />
Forschungsergebnisse durch die etablierte Geschichtswissenschaft<br />
fügt also der Immunisierung ihrer Thesen durch willkürliche Begriffsdefinitionen<br />
noch die Immunisierung durch willkürliche Datensatzeliminierung<br />
hinzu.<br />
4. Angriffe „Ad Personam“<br />
Die letzte hier zu behandelnde Haupttaktik zur Immunisierung<br />
von Theorien besteht aus Angriffen auf die Person anstatt auf die<br />
Argumente, was häufig die letzte Verteidigungsposition derer <strong>ist</strong>,<br />
denen die Argumente ausgegangen sind. Popper stellt bezüglich<br />
dieser illegitimen Taktik schlicht fest: 113<br />
„[…] das Argument und nicht die argumentierende Person<br />
zählt.“<br />
Das <strong>ist</strong> eigentlich selbstverständlich, aber die ganze Verfolgung<br />
der Revision<strong>ist</strong>en basiert letztlich auf nichts anderem als auf<br />
persönlichen Unterstellungen und <strong>ist</strong> selbst nichts anderes als ein<br />
Angriff auf die argumentierende Person anstatt auf deren Argumente.<br />
Popper hat diese niederträchtige Methode ebenso treffend charakterisiert,<br />
indem er schrieb: 114<br />
„Es <strong>ist</strong> die Mode, Argumente nicht ernst zu nehmen, sie<br />
nicht einmal versuchsweise so aufzufassen, wie sie formuliert<br />
wurden, sondern in ihnen nichts anderes zu sehen als eine Art,<br />
in der sich tiefere irrationale Motive und Tendenzen [angeblich,<br />
GR] ausdrücken. Dies <strong>ist</strong> […] eine Einstellung, die sogleich<br />
nach den unbewußten Beweggründen und Determinanten<br />
im sozialen Standort des Denkers ausspäht, statt zuerst die<br />
Gültigkeit des Arguments selbst zu untersuchen. […] Aber<br />
wenn kein Versuch gemacht wird, ernsthafte Argumente auch<br />
113 Karl Popper, Die offene Gesellschaft …, aaO. (Anm. 69), Bd. 2, S. 264.<br />
114 Ebd., S. 294.<br />
102
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
wirklich ernst zu nehmen, dann, glaube ich, sind wir berechtigt,<br />
die Anklage des Irrationalismus zu erheben;“<br />
Lassen Sie mich nun vier Beispiele für diesen Irrationalismus<br />
darlegen aus dem hier behandelten Themenbereich:<br />
Bsp. 1: Da sind zunächst wieder einmal die Autoren Kogon,<br />
Langbein und Rückerl im oft zitierten Buch, 79 in welchem sie in<br />
der Vorbemerkung auf Seite 2 ihre Gegner beschimpfen, ohne<br />
diese beim Namen zu nennen und ohne deren Schriften zu erwähnen,<br />
geschweige denn, dass im Buch selber, das doch der Widerlegung<br />
der solchermaßen beschimpften Gegner dienen soll, deren<br />
Argumente genannt werden.<br />
Bsp. 2: Ich hatte bereits erwähnt, dass Prof. Markiewicz in seinem<br />
Artikel ein Buch von mir zitiert hat, aber nicht etwa, um die<br />
darin enthaltenen Argumente zu diskutieren, sondern um dies als<br />
verwerfliches, zu widerlegendes Beispiel für die „Weißwäscher<br />
Hitlers“ anzuführen. Der Vorwurf, ich wollte irgendjemanden moralisch<br />
weißwaschen, <strong>ist</strong> freilich ein politischer, somit illegitimer,<br />
und zudem eine Beleidigung, wird er doch von der überwiegenden<br />
Mehrheit der Leser ohne Zweifel als Unwerturteil verstanden.<br />
Bsp. 3: Sodann <strong>ist</strong> da Dr. Richard Green, ein US-amerikanischer<br />
Chemiker mit einem ähnlichen Ausbildungshintergrund,<br />
wie ich ihn besitze. Seine Einlassungen zu den chemischen Fragen<br />
in dieser Angelegenheit können auf Seiten der etablierten Auffassung<br />
für sich beanspruchen, die einzigen zu sein, die fachlich<br />
ernst zu nehmen sind. Leider hat Green seine Beiträge mit bis zu<br />
40% polemischen Ausfällen und politischen Verdächtigungen gespickt,<br />
was seine Seriosität untergräbt. Argumentativ in die Enge<br />
getrieben, musste er letztlich zugeben, dass die Wahl der Analysemethode<br />
von Markiewicz und Kollegen unhaltbar <strong>ist</strong>, wie zuvor<br />
dargelegt. Green meinte aber auch dann noch, die Weigerung der<br />
Polen, auf meine Argumente einzugehen, mit der Feststellung verteidigen<br />
zu müssen, dass man sich mit mir schon deshalb nicht<br />
ernsthaft auseinandersetzen müsse, weil ich ja keinen anerkannten<br />
Ruf besäße. Erst grenzt man also einen Forscher wegen seiner unbequemen<br />
Argumente aus und zerstört seinen Ruf, und nach vollbrachter<br />
Tat behauptet man, jetzt brauche man dessen Argumente<br />
103
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
ja nicht mehr zu diskutieren, weil er keinen guten Ruf habe. Das<br />
<strong>ist</strong> an Niedertracht wohl kaum mehr zu überbieten. 115<br />
Bsp. 4: Als letztes Beispiel möge mir der Vorsitzende Richter<br />
der 6. Großen Strafkammer am hiesigen Landgericht Mannheim<br />
dienen, also Dr. Meinerzhagen. In seiner Einlassung aufgrund<br />
meiner Beschwerde gegen den gegen mich erlassenen Haftbefehl<br />
meinte Dr. Meinerzhagen sinngemäß, meine Werke könnten<br />
schon deshalb nicht wissenschaftlich sein, weil ich angeblich bestimmte<br />
verwerfliche politische bzw. religiöse Ansichten hege. 116<br />
Auch das <strong>ist</strong> ein unzulässiger Angriff auf meine Person, der, und<br />
das sei nur am Rande erwähnt, vor Gericht gar keine Rolle spielen<br />
darf, denn laut dem deutschen Grundgesetz <strong>ist</strong> es verfassungswidrig,<br />
jemanden aufgrund seiner – tatsächlichen oder lediglich unterstellten<br />
– weltanschaulichen oder religiösen Ansichten nachteilig<br />
zu behandeln.<br />
Da die Verquickung der Frage der Wissenschaftlichkeit von<br />
Werken mit den Eigenschaften ihres Autors auch in diesem Verfahren<br />
eine Rolle spielen könnte, darf ich nunmehr darauf etwas<br />
näher eingehen, obwohl ich dem Staatsanwalt dankbar sein darf,<br />
dass er den Vorwurf von Dr. Meinerzhagen nicht in die Anklageschrift<br />
aufgenommen hat.<br />
Lassen Sie mich zunächst zwei simple Fakten in Erinnerung<br />
rufen:<br />
1. Tatsache: Der Grad der Wissenschaftlichkeit eines Werkes<br />
<strong>ist</strong> eine Eigenschaft des Werkes.<br />
2. Tatsache: Die politischen & religiösen Ansichten des Autors<br />
sind Eigenschaften des Autors.<br />
Die Eigenschaften des Autors, Schöpfer des Werkes, haben<br />
freilich auch Einfluss auf die Eigenschaften des Werkes. In welcher<br />
Weise und in welchem Ausmaß dies der Fall <strong>ist</strong>, lässt sich allerdings<br />
eben nicht am Autor erkennen, sondern nur an den Eigenschaften<br />
des Werkes selbst.<br />
115 Vgl. zu Jan Markiewicz und Richard Green auch die entsprechenden Kapitel in mein<br />
Buch Auschwitz-Lügen, aaO. (Anm. 111).<br />
116 Beschluss der 6. Strafkammer des LG Mannheim, 7.2.2006, Az. 6 Qs 3/06, S. 8.<br />
104
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Um zu verdeutlichen, was das konkret bedeutet, lassen Sie<br />
mich wieder eine Reihe von Beispielen zur Illustration anführen:<br />
Bsp. 1: Der griechische Philosoph Plato; er <strong>ist</strong> seit langem tot;<br />
über ihn als Person wissen wir nichts außer das, was sich aus seinen<br />
Werken ergibt. Frage: Kann man feststellen, ob Platos Werke<br />
wissenschaftlich sind, obwohl wir nichts sonst über den Autor<br />
wissen? Antwort: ja, denn die Eigenschaft des Werkes erkennt<br />
man eben nur durch Untersuchung des Werkes, nicht des Autors.<br />
Bsp. 2: Nikolaus Kopernikus; aus seinem Vorwort ergibt sich<br />
eine verachtende Einstellung gegen die Kirche, was zur Zensur<br />
seines Buches durch die Kirche beitrug. Frage: Tut diese polemische<br />
Stelle der Wissenschaftlichkeit des Werkes Abbruch? Antwort:<br />
nein, denn erstens kann die Polemik gerechtfertigt werden,<br />
zweitens hat sie auf das Werk selbst und dessen Argumente keinen<br />
Einfluss. Es zählen eben Argumente in der Sache, nicht politisch-religiöse<br />
Verdächtigungen.<br />
Bsp. 3: Ein hypothetischer Autor unter Pseudonym schreibt ein<br />
wissenschaftliches Buch. Der Autor bleibt unbekannt. Frage: kann<br />
festgestellt werden, ob das Buch wissenschaftlich <strong>ist</strong>? Antwort: ja,<br />
denn die Frage hat eben nichts mit dem Autor zu tun.<br />
Bsp. 4: Was würden Sie tun, um die Eigenschaften eines Porsches<br />
911 zu bestimmen? a) Methode <strong>Rudolf</strong>: Porsche kaufen und<br />
testen? Oder b) Methode Staatsanwaltschaft/Dr. Meinerzhagen:<br />
den Porsche-Vorstandsvorsitzenden Wendelin Wiedeking auf die<br />
Psychiatercouch legen und nach psychosozialen Störungen und<br />
politisch-religiöse Anomalien aushorchen? Oder man könnte zum<br />
Beispiel im Stil von Dr. Meinerzhagen auch argumentieren, weil<br />
Wendelin Wiedeking untersetzt <strong>ist</strong>, kann er keine Sportwagen<br />
bauen?<br />
Die Logik eines Dr. Meinerzhagen <strong>ist</strong> genauso schlüssig wie<br />
die Aussage:<br />
Nachts <strong>ist</strong> es kälter als draußen.<br />
Da werden ganze logische Kategorien verwechselt. Freilich<br />
gibt es einen Zusammenhang zwischen nachts, kälter und draußen,<br />
aber so, wie ich es gerade formulierte, geht es eben nicht.<br />
105
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Und genauso wenig darf man die – oft nur unterstellten – Eigenschaften<br />
eines Autors einfach linear auf sein Werk übertragen.<br />
Zusammenfassung<br />
Was <strong>ist</strong> Wissenschaft?<br />
Es gibt keine (endgültigen) Urteile, sondern immer nur mehr<br />
oder weniger gut bewährte Vor-Urteile (vorläufig).<br />
Die Gründe (Beweise) für unsere Vor-Urteile müssen so gut wie<br />
möglich prüfbar (empirisch widerlegbar) sein.<br />
Wir müssen aktiv und passiv prüfen und kritisieren:<br />
Vor-Urteile und Gründe Dritter prüfen und kritisieren.<br />
zur Prüfung und Kritik unserer Vor-Urteile einladen und diese<br />
willkommen heißen (Veröffentlichungspflicht).<br />
Prüfungen und Kritiken Dritter erwähnen und ebenso prüfen<br />
und kritisieren (nicht gleich klein beigeben).<br />
Wir müssen die Immunisierung unserer Vor-Urteile vermeiden:<br />
Vermeidung von Hilfsthesen.<br />
Datenauswahl nur nach objektiven Kriterien (Quellenkritik).<br />
exakte und gleichmäßig, konstante Begriffsdefinitionen.<br />
keine Angriffe auf Personen als Ersatz für Sachargumente.<br />
Was <strong>ist</strong> Pseudowissenschaft?<br />
Der Vorwurf der Pseudowissenschaft wird uns Revision<strong>ist</strong>en<br />
grundsätzlich und me<strong>ist</strong> ohne jede Begründung bzw. Beweisführung<br />
gemacht. „Pseudo“ <strong>ist</strong> griechisch und bedeutet so viel wie<br />
„falsch“. Pseudowissenschaft braucht daher hier nicht neu definiert<br />
zu werden, denn sie <strong>ist</strong> eigentlich nur das Komplementäre<br />
zur Wissenschaft, wobei es freilich fließende Übergänge gibt. Je<br />
weniger obige Prinzipien eingehalten werden, umso schlechter/falscher<br />
<strong>ist</strong> die entsprechende Wissenschaft. 117<br />
Nun scheint die Staatsanwaltschaft den Standpunkt zu vertreten,<br />
Pseudowissenschaft gehöre verboten. Jedenfalls wäre dies die<br />
Konsequenz, wenn man ihre Prinzipien dieses Verfahrens zu ei-<br />
117 Vgl. detailliertere Diskussion in <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Vorlesungen, aaO. (Anm. 55), S. 495–<br />
505; <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Kardinalfragen, aaO. (Anm. 47) S. 143–165; Vierteljahreshefte<br />
für freie Geschichtsforschung 7(3&4) (2003), S. 403–405, entlang anderer Diskussionslinien<br />
mit ähnlichem Ergebnis.<br />
106
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
nem allgemeinen Gesetz erhöbe, was ja eines der Hauptmerkmale<br />
eines Rechtsstaates <strong>ist</strong>. Das wäre allerdings ein gefährlicher Pfad.<br />
Denn nach dem, was ich hier dargelegt habe, könnte, ja müsste<br />
man sogar zu der Auffassung gelangen, dass die Mehrheit der<br />
etablierten Literatur zum Holocaust pseudowissenschaftlich <strong>ist</strong>,<br />
eine Meinung übrigens, die von berühmten Autoren wie Norman<br />
Finkelstein 118 und Raul Hilberg 119 durchaus – wenn auch mit anderen<br />
Worten – vertreten wird. Wenn man die Staatsanwaltschaft<br />
ernst nähme, wäre daher die Mehrheit der etablierten Literatur zur<br />
Judenverfolgung einzuziehen und zu verbrennen.<br />
Sind Sie sich der möglichen Konsequenzen Ihrer Argumentation<br />
eigentlich bewusst, Herr Staatsanwalt?<br />
Da ich grundsätzlich gegen Zensur bin, bin ich auch gegen ein<br />
Verbot schlechter Wissenschaft. Dies auch deshalb, weil selbst<br />
schlechte Wissenschaft zu richtigen Ergebnissen führen kann –<br />
wenn auch weniger wahrscheinlich – und auch schlechte Wissenschaft<br />
kann einen Lerneffekt haben.<br />
IV. Das Bundesverfassungsgericht<br />
zur Definition der Wissenschaft<br />
In einer Entscheidung über den Versuch der Bundesprüfstelle<br />
für jugendgefährdende Medien, ein revision<strong>ist</strong>isches Buch über<br />
die Ursachen des Zweiten Weltkrieges zu indizieren, hat sich das<br />
118 Norman G. Finkelstein, Ruth Bettina Birn, A Nation on Trial: The Goldhagen Thesis<br />
and H<strong>ist</strong>orical Truth, Metropolitan Books, New York 1998, bes. S. 88-92; N.G. Finkelstein,<br />
Die Holocaust-Industrie: Wie das Leiden der Juden ausgebeutet wird, 4. Aufl.,<br />
Piper, München 2001, S. 63: „Ein beträchtlicher Teil der Literatur zu Hitlers ‘Endlösung’<br />
<strong>ist</strong>, soweit darin die entscheidenden Holocaust-Dogmen zum Ausdruck kommen,<br />
wissenschaftlich gesehen wertlos.“<br />
119 „Wie <strong>ist</strong> es dazu gekommen, dass wir keine anständige Qualitätskontrolle haben, wenn<br />
es darum geht, Holocaust-Stoffe vor ihrer Veröffentlichung zu prüfen?“ So zitiert von<br />
N.G. Finkelstein, Die Holocaust-Industrie, aaO. (Anm. 118), S. 67; ebenso in einem<br />
Brief an Dr. Robert H. Countess vom 21.6.1988: „Superficiality is the major disease in<br />
the field of Holocaust studies“; ähnlich in einem Interview mit Eva Schweitzer, „Rücksicht<br />
auf die Verbündeten“, Berliner Zeitung, 4.9.2000: „Sie haben einmal gesagt, in<br />
der Holocaust-Debatte gibt es keine Qualitätskontrolle. [Hilberg:] Das stimmt, insbesondere<br />
an mehreren der US-Elite-Universitäten.“<br />
(www.vho.org/D/Beitraege/HilbergBZ040900.html).<br />
107
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
deutsche Bundesverfassungsgericht wie folgt zu der Frage geäußert,<br />
was denn eigentlich ein wissenschaftliches Buch ausmacht:<br />
120<br />
„Der Schutz des Grundrechts auf Wissenschaftsfreiheit hängt<br />
weder von der Richtigkeit der Methoden und Ergebnisse ab noch<br />
von der Stichhaltigkeit der Argumentation und Beweisführung oder<br />
der Vollständigkeit der Gesichtspunkte und Belege, die einem<br />
wissenschaftlichen Werk zugrunde liegen. Über gute und schlechte<br />
Wissenschaft, Wahrheit und Unwahrheit von Ergebnissen kann<br />
nur wissenschaftlich geurteilt werden. […] Die Wissenschaftsfreiheit<br />
schützt daher auch Minderheitsmeinungen sowie Forschungsansätze<br />
und -ergebnisse, die sich als irrig oder fehlerhaft<br />
erweisen. Ebenso genießt unorthodoxes oder intuitives Vorgehen<br />
den Schutz des Grundrechts. Voraussetzung <strong>ist</strong> nur, dass es sich<br />
dabei um Wissenschaft handelt; darunter fällt alles, was nach Inhalt<br />
und Form als ernsthafter Versuch zur Ermittlung der Wahrheit<br />
anzusehen <strong>ist</strong>. […]<br />
Einem Werk kann allerdings nicht schon deshalb die Wissenschaftlichkeit<br />
abgesprochen werden, weil es Einseitigkeiten und<br />
Lücken aufwe<strong>ist</strong> oder gegenteilige Auffassungen unzureichend berücksichtigt.<br />
[…] Dem Bereich der Wissenschaft <strong>ist</strong> es erst dann<br />
entzogen, wenn es den Anspruch von Wissenschaftlichkeit nicht<br />
nur im einzelnen oder nach der Definition bestimmter Schulen,<br />
sondern systematisch verfehlt. Das <strong>ist</strong> insbesondere dann der Fall,<br />
wenn es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet <strong>ist</strong>, sondern vorgefaßten<br />
Meinungen oder Ergebnissen lediglich den Anschein<br />
wissenschaftlicher Gesinnung oder Nachweisbarkeit verleiht. Dafür<br />
kann die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten<br />
und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage<br />
stellen, ein Indiz sein. Dagegen genügt es nicht, dass einem Werk<br />
in innerwissenschaftlichen Kontroversen zwischen verschiedenen<br />
inhaltlichen oder methodischen Richtungen die Wissenschaftlichkeit<br />
bestritten wird.“<br />
120 Urteil BVerfG, 11.1.1994, Az. 1 BvR 434/87,, S. 16f. Die Indizierung eines Mediums<br />
hat zur Folge, dass es Minderjährigen nicht mehr angeboten und verkauft werden darf,<br />
dass jede Werbung und jedes Verkaufsangebot in der allgemeinen Öffentlichkeit also<br />
verboten <strong>ist</strong>.<br />
108
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Nun hört sich das eigentlich nicht schlecht an, und tatsächlich<br />
verbot das Bundesverfassungsgericht mit dieser Entscheidung der<br />
Bundesprüfstelle auch die Indizierung des besagten Buches. Ich<br />
will es aber nicht beim unkritischen Zitieren belassen, sondern<br />
diese Passage etwas näher betrachten. Als Hintergrund dazu darf<br />
ich erwähnen, dass ich dieses Zitat auch in der englischen Ausgabe<br />
meiner Vorlesungen vollständig anführen wollte. Jedoch stellte<br />
sich bei der Übersetzung ins Englische die alte Weisheit erneut<br />
heraus, dass ein Übersetzer einen Text oft besser kennt als der Autor.<br />
Der ganze erste Absatz las sich in Übersetzung sehr merkwürdig,<br />
und eine nähere Betrachtung ergab dann auch, dass das<br />
Gericht hier mit langgewundenen Sätzen im Prinzip nur sagt, dass<br />
Wissenschaft dann den Schutz der Wissenschaftsfreiheit genießt,<br />
wenn es Wissenschaft <strong>ist</strong>. Das <strong>ist</strong> eine klassische Tautologie. Oder<br />
mit anderen, saloppen Worten: hier hat das Bundesverfassungsgericht<br />
jede Menge heiße Luft produziert.<br />
Wesentlich besorgniserregender sind dagegen die Ausführungen<br />
in dem Urteil, die sich nicht auf das betrachtete Werk richten,<br />
sondern auf vermeintliche Eigenschaften des Autors, etwa im positiven<br />
Sinne, wenn von einem „ernsthaften Versuch zur Ermittlung<br />
der Wahrheit“ die Rede <strong>ist</strong>, oder im negativen Sinne, wenn<br />
das Trachten „nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet“ sei oder<br />
nur „vorgefasste Meinungen oder Ergebnisse“ bestätigt werden<br />
sollen. Denn das Trachten, Versuchen und Voreingenommensein<br />
sind ja alles Eigenschaften des Autors, nicht des Werks. Da stellen<br />
sich zwangsläufig folgende Fragen:<br />
Wie stellt man fest, ob es jemand ernst meint?<br />
Wie stellt man fest, worauf ein Handeln gerichtet bzw. nicht<br />
gerichtet <strong>ist</strong>?<br />
Wie stellt man fest, dass jemand nur vorgefasste Meinungen<br />
bestätigen will?<br />
All diese Fragen zielen auf Intention und Motivation, also Eigenschaften<br />
des Autors, nicht des Werkes, und sind deshalb völlig<br />
IRRELEVANT!<br />
Wie festgestellt, haben wir alle bewusst oder unbewusst bestimmte<br />
vorgefasste Meinungen, Erwartungen, Urteile etc. Ob jemand<br />
als einziges oder oberstes, zumindest aber ernsthaftes Ziel<br />
109
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
die Wahrheit sucht, <strong>ist</strong> von außen praktisch nie sicher zu beurteilen,<br />
ja manchmal noch nicht einmal von innen. Diese Fragen zur<br />
Person des Wissenschaftlers bzw. Autors sind daher nicht maßgebend<br />
für die Frage der Wissenschaftlichkeit eines Werkes.<br />
Auch die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts, dass<br />
alles, was „nach Inhalt und Form“ ernsthaft sei, als Wissenschaft<br />
anzusehen sei, halte ich für verfehlt, denn der Inhalt als solcher <strong>ist</strong><br />
eben gerade kein Kriterium der Wissenschaftlichkeit. Zu Anfang<br />
des Zitats heißt es noch, dass diese inhaltlichen Faktoren (Richtigkeit,<br />
Stichhaltigkeit, Vollständigkeit) keine Rolle spielen. Jetzt<br />
tun sie es angeblich doch? Wissenschaft <strong>ist</strong> eine Formfrage. Die<br />
Inhalte ändern sich stetig (panta rei = alles fließt).<br />
Das Bundesverfassungsgericht wäre besser beraten gewesen,<br />
zur Frage der Wissenschaftlichkeit mehr „Indizien“ des Werkes<br />
aufzuführen, die Formfragen behandeln, anstatt der Willkür durch<br />
verfehlte und unzulässige Argumente zur Person und zum Inhalt<br />
Tür und Tor zu öffnen. Festzustellen <strong>ist</strong> daher, dass das Bundesverfassungsgericht<br />
offenkundig nicht sachverständig <strong>ist</strong>, um zu<br />
beurteilen, was Wissenschaft eigentlich <strong>ist</strong>.<br />
Sollte das deutsche Bundesverfassungsgericht in meinem Fall<br />
einst ebenso oberflächliche wie unhaltbare, ja peinlich inkompetente<br />
Aussagen machen, so darf ich schon jetzt ankündigen, dass<br />
es dann meine ethische <strong>Pflicht</strong> als Wissenschaftler <strong>ist</strong>, ein solches<br />
Urteil nicht anzuerkennen, wie auch immer es ausfallen mag. Oder<br />
um es im Stile von Kopernikus auszudrücken: 57<br />
„Sollten aber vielleicht Schwätzer kommen, die, obgleich<br />
unwissend in Geschichte und Ep<strong>ist</strong>emologie, sich doch ein Urteil<br />
darüber anmaßen und es wagen sollten, dieses mein Werk<br />
zu tadeln und anzugreifen, so mache ich mir nichts aus ihnen,<br />
ja ich will ihr Urteil als leichtfertig verachten.“<br />
Nun darf ich aber gleich anfügen, dass es mich nicht überrascht,<br />
ein solch schwaches Urteil vom Bundesverfassungsgericht<br />
zu lesen, denn eine der erstaunlichsten Tatsachen der deutschen<br />
Hochschulausbildung <strong>ist</strong>, dass meines Wissens kein Studiengang<br />
in Deutschland – freilich mit Ausnahme der Philosophie – auch<br />
nur eine Grundvorlesung über Wissenschaftstheorie oder Erkenntn<strong>ist</strong>heorie<br />
anbietet oder gar zur <strong>Pflicht</strong> macht. Da werden jährlich<br />
110
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Hunderttausende Studenten an Deutschlands Universitäten und<br />
Hochschulen zum großen Teil zu Wissenschaftlern ausgebildet,<br />
aber kaum einer von ihnen bekommt je eine formale Ausbildung<br />
darin, was das eigentlich <strong>ist</strong>: Wissenschaft. Auch ich, der ich bis<br />
zum Rigorosum studiert habe, also bis zu dem Punkte, an dem ich<br />
in der Lage hätte gewesen sein müssen, meine Fähigkeit zu selbständigem<br />
wissenschaftlichen Arbeiten nachzuweisen, habe nie<br />
auch nur eine einzige Vorlesung zu diesem Thema gehört – geschweige<br />
denn davon erfahren, dass sie überhaupt angeboten<br />
wird. Man lernt dieses Handwerk praktisch nur zwischen den Zeilen.<br />
Was Sie hier in den letzten Verhandlungstagen gehört haben,<br />
habe ich mir erst nach der Universitätsausbildung im Selbststudium<br />
angeeignet. Ich empfinde diesen Mangel der wissenschaftlichen<br />
Ausbildung in Deutschland als durchaus gravierend und<br />
womöglich mit ursächlich für das traurige Niveau nicht nur der zitierten<br />
Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, sondern der gesamten<br />
Diskussion um etablierte Wissenschaft und angebliche<br />
Pseudowissenschaft dissidenter Forscher, sei es nun in der Zeitgeschichte<br />
oder anderswo.<br />
Dies <strong>ist</strong> meiner Meinung nach einer der Hauptgründe dafür,<br />
warum in der Öffentlichkeit Autorität mit Wissenschaft verwechselt<br />
wird. Aber nicht das <strong>ist</strong> wissenschaftlich, was „anerkannte“ –<br />
oder einfach nur mächtige – Autoritäten behaupten, sondern das,<br />
was die hier dargelegten Formkriterien erfüllt. In dem Sinne darf<br />
ich noch einmal Karl R. Popper zitieren: 121<br />
„Der Pseudorationalismus <strong>ist</strong> der unbescheidene Glaube<br />
an die Überlegenheit der eigenen intellektuellen Gaben. Er erhebt<br />
den Anspruch, eingeweiht zu sein und mit Sicherheit und<br />
mit Autorität zu wissen. […] Dieser autoritäre Intellektualismus<br />
[…] tritt oft unter dem Namen ‘Rationalismus’ auf; er <strong>ist</strong><br />
aber das diametrale Gegenteil von dem, was wir so nennen.“<br />
121 Karl Popper, Die offene Gesellschaft …, aaO. (Anm. 69), Bd. 2, S. 266.<br />
111
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
V. Wissenschaft und Öffentlichkeit<br />
Am Schluss möchte ich noch auf das Verhältnis von Wissenschaft<br />
und Öffentlichkeit eingehen, denn schließlich stehe ich nur<br />
deshalb hier vor Gericht, weil ich wissenschaftliche Werke der<br />
Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe. Ich darf daher auf folgendes<br />
hinweisen, das sich zum Teil logisch aus dem bisher Dargelegten<br />
ergibt:<br />
Es <strong>ist</strong> das Recht und die <strong>Pflicht</strong> des Wissenschaftlers, seine<br />
Forschungsergebnisse öffentlich zugänglich zu machen für<br />
1. die wissenschaftliche Gemeinde;<br />
2. die Gesellschaft allgemein.<br />
Diese <strong>Pflicht</strong> ergibt sich aus der <strong>Pflicht</strong>,<br />
– die Arbeit der Kritik auszusetzen;<br />
– über das eigene Tun Rechenschaft abzulegen;<br />
– die Gesellschaft allgemein über neue Erkenntnisse zu informieren.<br />
Das Recht umfasst die Veröffentlichung<br />
a) der wissenschaftlichen Arbeit selbst;<br />
b) sachlich popularisierter Darstellungen derselben zur Information<br />
von Nichtfachleuten und Schülern/Studenten;<br />
c) sachliche Werbung für a) und b) zur Bekanntmachung und<br />
Verbreitung.<br />
Veröffentlichungen unter b) & c) sind dabei formal gesehen<br />
nicht oder nur bedingt wissenschaftlich, sind jedoch wesentlich<br />
für die Wissenschaft. Wird das Recht auf Veröffentlichung beschnitten,<br />
so bricht nicht nur die unverzichtbare Kommunikation<br />
von Wissenschaftlern untereinander und mit der Gesellschaft zusammen,<br />
sondern die Wissenschaft selbst kommt zum Stillstand.<br />
Dies hat zudem drastisch nachteilige Wirkungen für unsere moderne<br />
arbeitsteilige Gesellschaft, die von der Wissenschaft und<br />
der Kommunikation mit derselben abhängt.<br />
Ich führe dies hier auch deshalb an, weil ich ja nicht nur wegen<br />
der von mir verfassten, verlegten bzw. vertriebenen wissenschaftlichen<br />
Schriften vor Gericht stehe, sondern auch für Werbebroschüren<br />
und -flugblätter, mit denen für meine Produkte geworben<br />
wird. Ich würde niemals behaupten, derartiges Material genüge<br />
112
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
dem Standard wissenschaftlicher Schriften. Das können sie nicht<br />
und das sollen sie auch nicht. Aber wie oben ausgeführt müssen<br />
sie dennoch den Schutz der Wissenschaftsfreiheit genießen, weil<br />
sie der Wissenschaft dienen, denn ohne öffentliche Verkündung<br />
ihrer Ex<strong>ist</strong>enz und ihrer Ergebnisse kann Wissenschaft nicht ex<strong>ist</strong>ieren.<br />
Wissenschaft lebt nun einmal primär von der öffentlichen, kritischen<br />
Diskussion, und sie stirbt, wo ihr das verboten wird. In<br />
diesem Sinne darf ich nun meine Ausführungen zur Wissenschaft<br />
und zur Wissenschaftlichkeit wiederum mit einem Zitat Karl Poppers<br />
beenden: 122<br />
„Ich kann mir nichts ‘Vernünftigeres’ vorstellen als eine<br />
gut geführte kritische Diskussion.“<br />
Ich meine nun nicht, dass Sie sich in allen Punkten meinen<br />
Ausführungen zu diesem Thema anschließen müssen, aber ich<br />
denke doch, dass Sie mir nicht verwehren können, diese Ansichten<br />
als eine durchaus legitime Ansicht zu vertreten, nicht zuletzt<br />
auch deshalb, weil sie eben so tief in den Errungenschaften<br />
menschlicher Ge<strong>ist</strong>esgeschichte verwurzelt <strong>ist</strong>.<br />
122 Karl Popper, Objektive Erkenntnis, aaO. (Anm. 66), S. 22.<br />
113
C. Jur<strong>ist</strong>isches<br />
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Als nächstes werde ich mich nun einem Themengebiet zuwenden,<br />
auf dem ich kein Fachmann bin und wo mir das Gericht an<br />
Kompetenz überlegen <strong>ist</strong>, nämlich jur<strong>ist</strong>ischen Fragen. Dennoch<br />
möchte ich dazu einige Anmerkungen machen, darf aber zugleich<br />
das Gericht um Nachsicht bitten, sollten meine Kenntnisse nicht<br />
immer einem fachgerechten Standard genügen.<br />
I. Ein Vergleich zweier Rechtssysteme<br />
Als erstes möchte ich eine Gegenüberstellung machen zwischen<br />
den von mir erlebten bzw. beobachteten Zuständen des<br />
bundesdeutschen Rechtssystems und dem Rechtssystem eines anderen<br />
Staates, den ich erst am Ende des Vergleiches nennen werde.<br />
Ich werde daher nun zunächst Textstellen aus einem Buch eines<br />
prominenten Autors zitieren, worin das Rechtssystem dieses<br />
zunächst ungenannten Landes kommentiert wird, und dieses Zitat<br />
dann mit Zuständen in diesem unseren Land aus meiner Perspektive<br />
vergleichen. Im Quellennachweis jedes Zitats befindet sich in<br />
Klammern der Band und die jeweilige Seite der zitierten Textstelle.<br />
Unser ungenannter Autor berichtet detailliert über Spezialeinheiten<br />
der Regierung in seinem Land, die der Verfolgung politisch<br />
motivierter „Verbrechen“ dienen, worunter zume<strong>ist</strong> unerwünschte<br />
Meinungsäußerungen zu verstehen sind.<br />
Auch in Deutschland gibt es solche Spezialeinheiten, wie ich<br />
zu meinem bassen Erstaunen Ende 1992 feststellen musste. Damals<br />
flatterte mir ein Brief von einem gewissen Dezernat Staatsschutz<br />
ins Haus, ohne Briefkopf und ohne Unterschrift sowie mit<br />
billigem Nadeldrucker gedruckt. Man ermittelte gegen mich wegen<br />
Verdacht der Anstiftung zur Volksverhetzung, wurde darin<br />
behauptet, angeblich begangen durch mein Gutachten über<br />
Auschwitz. Da ich der festen Überzeugung war, dass es im „freiesten<br />
Staat deutscher Geschichte“ keine politische Polizei mehr<br />
115
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
gibt, die die Tradition von Gestapo und Stasi fortführt, dachte ich<br />
zunächst, der Brief müsse eine Fälschung irgendwelcher Spaßvögel<br />
sein. Eine Nachprüfung belehrte mich dann aber leider eines<br />
„Besseren“. Später erfuhr ich, dass die bei dieser Staatsschutzpolizei<br />
tätigen Kräfte offenbar eine gezielte politische Schulung<br />
durchlaufen, damit z.B. jene Beamte, die rechte „Gedankenverbrechen“<br />
verfolgen sollen, auf keinen Fall Sympathien für rechtes<br />
Gedankengut hegen, und umgekehrt genauso für linke Gedankenverbrechen.<br />
Und wie man den jährlich u.a. im Bericht des Bundesverfassungsschutzes<br />
veröffentlichten Kriminalstat<strong>ist</strong>iken entnehmen<br />
kann, werden in Deutschland jedes Jahr etwa 10.000<br />
Strafermittlungsverfahren wegen „Propagandadelikten“ eingeleitet,<br />
also wegen nichts anderem als Meinungsäußerungen, die den<br />
Behörden missfallen. In seinem Roman 1984 hatte George Orwell<br />
diese Deliktklasse „crimethink“ genannt – Gedankenverbrechen.<br />
Eine besondere Klasse bundesdeutscher Gedankenverbrechen<br />
<strong>ist</strong> die Volksverhetzung, der man sich laut Kriminalstat<strong>ist</strong>ik praktisch<br />
nur schuldig machen kann, wenn man als „Rechter“ angesehen<br />
wird, weshalb dann auch die „Rechten“ in diesen Stat<strong>ist</strong>iken<br />
gegenüber den Linken 10-bis 20-fach überrepräsentiert sind.<br />
Nun zum ersten Zitat unseres ungenannten Autors:<br />
„Und noch etwas <strong>ist</strong> wichtig im modernen Gerichtswesen:<br />
nicht Tonband und nicht Stenotyp<strong>ist</strong>in – sondern die lahmhändige<br />
Sekretärin, die mit dem Tempo einer Erstkläßlerin irgendwelche<br />
Hieroglyphen auf die Protokollbögen malt. Dieses<br />
Protokoll wird in der Verhandlung nicht verlesen, niemand bekommt<br />
es zu Gesicht, bevor es der Richter nicht durchgelesen<br />
und bestätigt hat. Und nur das, was der Richter bestätigt, hat<br />
im Gerichtssaal stattgefunden. Was wir mit eigenen Ohren gehört<br />
haben – <strong>ist</strong> Schall und Rauch, so gut wie nie gewesen.“<br />
(3/555)<br />
Wenn man die bundesdeutsche Verfahrensweise damit vergleicht,<br />
so muss man feststellen, dass es diesbezüglich noch<br />
schlimmer aussieht, denn bei Verfahren vor dem Landgericht wie<br />
in diesem Fall wird überhaupt kein Protokoll darüber geführt, wer<br />
hier wann was sagt. Sie sehen hier drüben den Gerichtssekretär an<br />
seinem Computer sitzen, aber alles, was er die ganze Zeit macht,<br />
116
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
während ich hier rede, <strong>ist</strong>, dass er mit der Maus mal hier und mal<br />
dort herumklickt. Protokolliert wird hier rein gar nichts. Sie selbst<br />
als Richter mögen sich zwar hier und da persönliche Notizen machen,<br />
aber die sind notwendigerweise rudimentär und außerdem<br />
Ihre ganz persönliche Angelegenheit.<br />
Dieses völlige Fehlen eines Protokolls eröffnet freilich dem<br />
Irrtum und der Willkür Tür und Tor und ermöglicht es Ihnen als<br />
Richtern, Ihr Urteil perfekt gegen jeden Widerlegungsversuch zu<br />
immunisieren, denn wie will man schon beweisen, was sich hier<br />
im Gerichtssaal abgespielt hat?<br />
Richter sind auch nur Menschen und können daher unmöglich<br />
immer alles richtig im Kopf behalten, was während eines Verfahrens<br />
vor sich geht. Allein schon deshalb sollte es ein Wortlautprotokoll<br />
geben.<br />
Dazu kommt, dass ich aus eigener Erfahrung weiß, wie insbesondere<br />
Strafrichter unbewusst eine negative Voreingenommenheit<br />
gegenüber Angeklagten entwickeln können. So hatte sich ein<br />
Bekannter von mir, der jahrzehntelang als Strafrichter tätig war,<br />
einen Zynismus zugelegt, der einem stellenweise das Blut in den<br />
Adern gefrieren ließ. Als Strafrichter haben Sie es ja in der Regel<br />
mit den unteren Schichten der Gesellschaft zu tun, deren Vertreter<br />
hier üblicherweise auf der Anklagebank sitzen, um es einmal vorsichtig<br />
auszudrücken. Ich habe ja nun ein Jahr in Stuttgart im Gefängnis<br />
verbracht und daher einen Eindruck von den dortigen<br />
Stammgästen bekommen. Es <strong>ist</strong> daher nur verständlich und vielleicht<br />
zu einem bestimmten Grade auch unvermeidbar, dass man<br />
als Richter gegenüber solchen Angeklagten eine negative Voreingenommenheit<br />
entwickeln kann, und sei es auch völlig unterbewusst.<br />
Um zu verhindern, dass sich diese Tendenz der unterbewussten<br />
Schuldvermutung zu Lasten des Angeklagten auswirkt,<br />
wäre ein Wortlautprotokoll wahrlich sehr wichtig.<br />
Dazu kommt natürlich noch die Möglichkeit der Willkür, die<br />
gerade in solchen Prozessen wie diesem hier droht, wo es aus diversen<br />
Lagern massive politische Erwartungen gibt. Nun möchte<br />
ich Ihnen hier diesbezüglich nichts unterstellen, denn ich weiß ja<br />
jetzt noch nicht, was Sie letztlich ins Urteil schreiben werden.<br />
Aber die Tatsache allein, dass Sie theoretisch die Möglichkeit ha-<br />
117
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
ben, über dieses Verfahren alles zu behaupten, was Sie wollen,<br />
muss doch nachdenklich machen. Dass diese Art von Missbrauch<br />
tatsächlich vorkommt, darf ich anhand meines ersten Prozesses an<br />
einem Beispiel demonstrieren.<br />
In jenem Prozess ging es zentral darum, ob ich die meinem<br />
Gutachten hinzugefügten Texte, für die Otto Ernst Remer die<br />
Verantwortung übernommen hatte (Vorwort und Dokumentationsanhang),<br />
gutgeheißen hatte. Ich bestritt dies während des<br />
Verfahrens unter anderem mit der Begründung, dass ich so gut<br />
wie möglich versucht hatte, zu O.E. Remer auf D<strong>ist</strong>anz zu bleiben.<br />
Als Versuch, das Gegenteil zu beweisen, führte das Gericht<br />
ein Original-Anmeldeformular zu einer revision<strong>ist</strong>ischen Konferenz<br />
im Jahr 1991 ein, das man bei mir gefunden hatte und das ich<br />
unterschrieben hatte. Veranstalter dieser Konferenz war offiziell<br />
O.E. Remer. In der Hauptverhandlung führte ich dazu aus, mir sei<br />
damals weder aufgefallen, wer der Veranstalter war, noch habe<br />
mich das überhaupt interessiert. Interessiert habe mich nur, wer<br />
dort gedachte, Vorträge zu halten, und diesbezüglich habe mich<br />
vor allem Wilhelm Stäglich und Robert Faurisson interessiert.<br />
Überdies stellte ich fest, dass ich an der Konferenz nicht teilgenommen<br />
hatte, was ja auch daran ersichtlich war, dass das Original<br />
des Formulars bei mir gefunden worden war, weil ich es eben<br />
nicht eingesandt hatte.<br />
Unmittelbar nach meiner Einlassung ließ sich mein Verteidiger<br />
Dr. Herzogenrath-Amelung vorübergehend von seinem <strong>Pflicht</strong>mandat<br />
entbinden, um zu dieser Sache selbst eine Zeugenaussage<br />
zu machen. Das war ein recht ungewöhnlicher Schritt, denn zu der<br />
Zeit, als sich mein Verteidiger im Zeugenstand befand, hatte ich<br />
formell gesehen keinen Verteidiger, und das vor einem Landgericht,<br />
wo man einen zugelassenen Verteidiger haben muss. Ich<br />
weiß nicht, ob dies ein rügbarer Formfehler war, jedenfalls war<br />
der Vorfall schon allein deswegen merkwürdig, und zwar nicht<br />
zuletzt auch deshalb, weil mein Verteidiger sodann aussagte, er<br />
selber habe an dieser revision<strong>ist</strong>ischen Konferenz teilgenommen<br />
und könne bezeugen, mich dort nicht gesehen zu haben, wobei er<br />
hinzufügte, dass ich als eine Person von 1,96 m Körpergröße unmöglich<br />
zu übersehen gewesen sei.<br />
118
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Nun hatte ich in einer schriftlichen Darstellung meiner Kontakte<br />
mit O.E. Remer, die ich etwa zwei Jahre vor dem Prozess angefertigt<br />
hatte, jene Konferenz korrekterweise nicht erwähnt. Auch<br />
dieses Dokument wurde als Beweis eingeführt. Im schriftlichen<br />
Urteil nahm das Gericht dieses Dokument zum Anlass, mir Unglaubwürdigkeit<br />
zu unterstellen, denn dort behauptete die Kammer,<br />
man habe in meinen Unterlagen eine Kopie(!) der Anmeldung<br />
zur Konferenz gefunden – aus dem Original machte das Gericht<br />
also eine Kopie! Außerdem wird im Urteil behauptet, ich<br />
hätte meine Teilnahme an dieser Konferenz in der Hauptverhandlung<br />
ja auch gar nicht bestritten, wenn genau das Gegenteil wahr<br />
<strong>ist</strong>! Und der recht dramatische Auftritt meines Verteidigers zur<br />
Abstützung meiner Ausführungen fiel schlicht ins Gedächtnisloch!<br />
Er wurde im Urteil einfach nicht erwähnt. Mit anderen Worten:<br />
Das Stuttgarter Gericht hat in seinem Urteil gelogen, um sein<br />
Urteil zu rechtfertigen. Und dies nicht nur bezüglich Aussagen diverser<br />
Prozessbeteiligter, sondern sogar bezüglich der Natur eines<br />
als Beweis eingeführten Dokumentes. Und dies <strong>ist</strong> nur einer,<br />
wenn auch der klarste von vielen Fällen in „meinem“ Urteil. Meiner<br />
Ansicht nach erfüllt ein solches Verhalten eindeutig den Tatbestand<br />
des §336 StGB, nämlich der der Rechtsbeugung. Aber<br />
wie wollte man eine solche Tat beweisen? Es gibt ja kein Wortlautprotokoll!<br />
Es gibt ja nur die Aussagen der Beteiligten. Und<br />
wem würden Sie glauben: dem Richter oder dem verurteilten<br />
Verbrecher?<br />
Dass es auch anders geht, zeigen die Praktiken in den USA,<br />
denn dort versuchte das Einwanderungsgericht bei meinem Asylverfahren<br />
den gleichen schmutzigen Trick, indem im Urteil etwas<br />
behauptet wurde, was dem völlig widersprach, was sich während<br />
der Anhörung abgespielt hatte. Im Urteil hieß es nämlich, mein<br />
Asylantrag sei betrügerisch gewesen, weshalb man mich auf Lebenszeit<br />
aus den USA zu verbannen trachte. Nun <strong>ist</strong> ein Betrug<br />
während eines Einwanderungsverfahrens das schlimmste im US-<br />
Einwanderungsrecht vorgesehene Vergehen. Diesbezüglich gelten<br />
daher strikte Normen, so unter anderem, dass der Betrugsvorwurf<br />
während der Anhörung vom Richter gemacht werden muss und<br />
dass die diesbezüglichen Beweise eingeführt bzw. genannt werden<br />
119
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
müssen, damit sich der Einwanderer dagegen verteidigen kann.<br />
Anhand des Wortlautprotokolls konnten wir nun beweisen, dass<br />
der Richter während der gesamten Anhörung nie den Vorwurf des<br />
Betrugs geäußert, sondern ganz im Gegenteil wiederholt die<br />
Ernsthaftigkeit, Wohlfundiertheit und Seriosität meines Asylantrages<br />
bestätigt hatte. Zudem waren die im Urteil als Scheinbeweise<br />
für meinen angeblichen Betrug angeführten Dokumente<br />
entweder gar nicht ins Verfahren eingeführt worden, oder ich war<br />
nicht darüber aufgeklärt worden, dass ein eingeführtes Dokument<br />
als Beweis für diese Behauptung angesehen würde.<br />
Da das Wortlautprotokoll Bestandteil der Verfahrensakte <strong>ist</strong>,<br />
die vom Berufungsgericht geprüft wird, war es uns ein Leichtes<br />
zu beweisen, dass das Asylurteil in dieser Frage ein Fehlurteil <strong>ist</strong>,<br />
und folgerichtig gewannen wir das Berufungsverfahren auch in<br />
diesem Punkt.<br />
Überhaupt kein Wortlautprotokoll zu haben <strong>ist</strong> daher meiner<br />
Ansicht nach eines Rechtsstaates unwürdig. Das lädt ja geradezu<br />
zu Irrtum und Willkür ein. Als Angeklagter <strong>ist</strong> man doch in diesem<br />
Lande völlig von der Unparteilichkeit bzw. der Unfehlbarkeit<br />
des Richters abhängig. Es sind aber eben nicht alle Richter unparteilich,<br />
und keiner von ihnen <strong>ist</strong> unfehlbar.<br />
Dies <strong>ist</strong> auch nicht nur meine Meinung, sondern <strong>ist</strong> ein ernsthafter<br />
Missstand des deutschen Rechtssystems, der wiederholt und<br />
heftig kritisiert worden <strong>ist</strong>, darunter zuletzt vom bekannten Strafverteidiger<br />
Rolf Bossi in seinem 2005 erschienenen Buch Halbgötter<br />
in Schwarz. 123 Darin moniert er ebenso, dass das bundesdeutsche<br />
Prinzip der freien Beweiswürdigung, dass also nur der<br />
mit dem Fall direkt befasste, „erkennende“ Richter die Beweise<br />
würdigen darf, zu einer totalen Narrenfreiheit der willkürlichen<br />
Beweisbehauptung verkommen <strong>ist</strong>. Dies gilt insbesondere in Verfahren<br />
vor Landgerichten, für die es ja keine Berufung, also keine<br />
zweite Tatsacheninstanz gibt. Nach einem Landgerichtsurteil kann<br />
man nur eine Revision durch den Bundesgerichtshof beantragen,<br />
doch der prüft ja nur reine Formfragen, niemals aber tatsächliche<br />
Feststellungen des untergeordneten Gerichts. Es gibt daher in Fällen,<br />
wo es für den Angeklagten wirklich um die Wurst geht, also<br />
123 Rolf Bossi, Halbgötter in Schwarz, Eichborn, Frankfurt/M, 2005.<br />
120
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
bei den angeblichen, vor den Landgerichten verhandelten schweren<br />
Verbrechen, keine Möglichkeit, sich gegen Richterirrtümer<br />
oder -willkür auf der Tatsachenebene zu wehren.<br />
In politischen Fällen kann man aber selbst in Fällen, die vor<br />
dem Amtsgericht verhandelt werden, dafür sorgen, dass es zu keiner<br />
Berufung kommt, wie der Fall des rechten Grabert-Verlages<br />
zeigt. Der Eigentümer dieses Verlages stand im Juni 1995 in Tübingen<br />
vor dem Amtsgericht wegen der Veröffentlichung des von<br />
mir herausgegebenen Buches Grundlagen zur Zeitgeschichte. 124<br />
Während dieses Verfahrens trat der sachverständige Zeuge Dr.<br />
Joachim Hoffmann, vormals Direktor am bundeseigenen Militärgeschichtlichen<br />
Forschungsamt in Freiburg, als Zeuge dafür auf,<br />
dass dieses mein Buch wissenschaftlich sei, weswegen es den<br />
Schutz der Wissenschaftsfreiheit gemäß Art. 5/3 des Grundgesetzes<br />
genießen müsse. Das Amtsgericht Tübingen setzte sich aber<br />
einfach über dieses Gutachten hinweg und verurteilte Herrn Grabert<br />
dennoch. Als dieser Berufung einlegte, wurde ihm seitens der<br />
Staatsanwaltschaft inoffiziell mitgeteilt, dass man seinen Verlag<br />
durch ständige Hausdurchsuchungen und Buchbeschlagnahmungen<br />
vernichten werde, sollte er seine Berufung nicht zurücknehmen.<br />
Tatsächlich musste Herr Grabert in den Jahren 1995/96 bereits<br />
eine Springflut solcher Hausdurchsuchungen und Buchbeschlagnahmungen<br />
über sich ergehen lassen. Er wusste daher, dass<br />
dies keine leere Drohung war, und zog daher die Berufung zurück.<br />
Dies teilte mir Graberts Lektor vor einigen Jahren auf meine<br />
Nachfrage zum Stand des Verfahrens persönlich mit, hatte ich<br />
doch gehofft, dass das Einziehungsverfahren meines Buches bis<br />
zum Bundesverfassungsgericht gehen würde.<br />
Und solche Vorgänge und Rahmenbedingungen sollen dann<br />
Eigenschaften eines Rechtsstaates sein.<br />
Nun zum zweiten Zitat des ungenannten Autors:<br />
„Die schönste Demosthenes-Rede [ 125 …] wird dir nichts<br />
helfen […], dann hängen sie dir ein neues Verfahren an, dann<br />
b<strong>ist</strong> du geliefert.“ (1/284)<br />
124 Ernst Gauss, (Hg. = <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>), Grundlagen zur Zeitgeschichte, Grabert, Tübingen<br />
1994 (www.vho.org/D/gzz).<br />
125 Bedeutender griechische Redner und führender Staatsmann Athens (384–322 v. Chr.).<br />
121
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Genauso <strong>ist</strong> es auch in der BR Deutschland in Verfahren gegen<br />
Geschichtsdissidenten, denn wenn ich hier versuchen würde, meine<br />
h<strong>ist</strong>orischen Ansichten unter Beweis zu stellen, so würde mir<br />
das wohl den Vorwurf des Gerichts einbringen, unverbesserlich,<br />
ja verstockt zu sein, was sich strafverschärfend auswirkt. Oder der<br />
Staatsanwalt würde gar ein neues Verfahren gegen mich einleiten,<br />
weil ich ja in einer öffentlichen Verhandlung die gleiche Straftat<br />
des „Leugnens“ gleich noch einmal begehe.<br />
Nun bin ich gespannt, wie dieses Gericht wohl meine Verteidigungsrede<br />
bewerten wird.<br />
Nun zum nächsten Zitat:<br />
„Den ersten Verteidiger […] selbst verhaften zu lassen,<br />
drohte das Tribunal […]“ (1/335)<br />
Auch das finden wir ja mittlerweile in bundesdeutschen Prozessen<br />
gegen Dissidenten, wo Verteidiger zwar noch nicht im Gerichtssaal<br />
selbst verhaftet, sehr wohl aber mit Strafverfahren bedroht<br />
werden, wenn sie versuchen, die geschichtlichen Ansichten<br />
ihrer Mandanten als korrekt nachzuweisen. In Prozessen wie diesem<br />
hier herrscht daher, was die Tatsachen selbst, also die h<strong>ist</strong>orischen<br />
Ansichten der Angeklagten angeht, in der BR Deutschland<br />
praktisch ein Beweisstellungs- und Redeverbot auch für Verteidiger.<br />
Herr Rechtsanwalt Bock zu meiner Rechten zum Beispiel<br />
wurde strafrechtlich geahndet, weil er es meines Wissens wagte,<br />
in einem Prozess in diesem Hause einen Beweisantrag zu stellen,<br />
hohe politische Prominente der Republik wie z.B. den Bundeskanzler<br />
und den Bundespräsidenten als Zeugen dafür zu hören,<br />
dass die kontroverse öffentliche Diskussion des Holocaust vorwiegend<br />
aus politischen Gründen verhindert werde. Mein dritter<br />
Verteidiger Jürgen Rieger, der nicht an der Hauptverhandlung<br />
teilnimmt, wurde verurteilt, weil er es 1996 gewagt hatte, einen<br />
Beweisantrag zu stellen, mich in einem Strafverfahren als Sachverständigen<br />
zur Frage hören zu wollen, ob es in Auschwitz Menschengaskammern<br />
gegeben habe. Meine Verteidigerin zur Linken,<br />
Frau Stolz, musste gar erleben, wie sie im parallel zu diesem Verfahren<br />
in diesem Hause stattfindenden Zündel-Prozess von der<br />
Polizei mit Gewalt aus dem Gerichtssaal entfernt wurde und wie<br />
auch gegen sie ein Strafverfahren wegen ihrer Äußerungen vor<br />
122
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Gericht eröffnet wurde, ähnlich wie auch kurz zuvor gegen den<br />
Strafverteidiger Horst Mahler, obwohl die Hintergründe dieser<br />
Strafverfolgungen eher Äußerungen politischer als h<strong>ist</strong>orischer<br />
Natur sind, so dass diese beiden Fälle etwas aus dem Rahmen fallen.<br />
Zum nächsten Zitat von der gleichen Seite:<br />
„Und gegen den Zeugen Professor xyz wurde tatsächlich<br />
an Ort und Stelle ein Haftbefehl erlassen, […]“<br />
Dies erinnert mich an einen Vorfall am Landgericht Nürnberg<br />
während des Strafverfahrens gegen den Schweizer Arthur Vogt im<br />
Jahr 1994. Vogt war angeklagt worden, weil er auf Einladung der<br />
FDP-nahen Thomas-Dehler-Stiftung im Jahr 1991 in Nürnberg<br />
einen Vortrag gehalten hatte, in dem er seine revision<strong>ist</strong>ischen<br />
Ansichten zum Holocaust vortrug. Auf Initiative der Verteidigung<br />
wurde ich zu diesem Verfahren als sachverständiger Zeuge geladen.<br />
Nachdem der Verteidiger seinen diesbezüglichen Beweisantrag<br />
vorgetragen hatte, laut dem meine gutachterlichen Untersuchungen<br />
beweisen würden, dass es in Auschwitz nicht wie bezeugt<br />
zu Menschenvergasungen gekommen sein kann, frug mich<br />
der Vorsitzende Richter Peter Stockhammer, ob ich wirklich in<br />
diesem Sinne auszusagen gedenke. Nachdem ich dies bejaht hatte,<br />
meinte der Richter nur lapidar, dass mir doch wohl klar sei, dass<br />
ich mich mit einer solchen Aussage strafbar machen würde. Zu<br />
einer Aussage kam es aber gar nicht, da der Beweisantrag ohnehin<br />
wie üblich abgelehnt wurde. Was diese Aussage des Vorsitzenden<br />
Richters Stockhammer bedeutet, <strong>ist</strong> Ihnen wohl hoffentlich klar:<br />
Er hat öffentlich in einer Hauptverhandlung einen geladenen<br />
sachverständigen Zeugen noch vor dessen potentieller Aussage<br />
mit Strafverfolgung bedroht für den Fall, dass er nach besten Wissen<br />
und Gewissen aussagt. Das <strong>ist</strong> doch nichts anderes als Zeugenbedrohung<br />
durch den Richter!<br />
Und was sich dann letztlich in meinem ersten Prozess in Stuttgart<br />
anno 1994/95 abspielte, war ja doch nichts anderes, als dass<br />
ich als sachverständiger Zeuge zu einer Freiheitsstrafe verurteilt<br />
wurde, weil meine gutachterlichen Forschungsergebnisse gewissen<br />
Zeugenaussagen widersprechen.<br />
123
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Das nächste Zitat <strong>ist</strong> wiederum von der gleichen Seite:<br />
„[…] die Zeugen der Verteidigung gar nicht erst zugelassen.“<br />
Auch das hat eine perfekte Parallele zu bundesdeutschen Prozessen<br />
gegen Geschichtsdissidenten, ja schlimmer noch: Bei uns<br />
werden nicht nur grundsätzlich alle Zeugen abgelehnt, die angeboten<br />
werden, die Ansichten des Angeklagten zu untermauern,<br />
sondern es werden alle Arten von Beweisen abgelehnt, ob nun<br />
Zeugen, Dokumente oder auch Sachverständige. Die sogenannte<br />
Offenkundigkeit ermöglicht es bundesdeutschen Gerichten, einfach<br />
alle Beweise abzuwehren.<br />
Das nächste Zitat lautet:<br />
„Der zweite Wesenszug unserer politischen Gerichte <strong>ist</strong> die<br />
Exaktheit, mit der sie funktionieren. Das heißt, dass das Urteil<br />
vorausbestimmt <strong>ist</strong>. Das heißt, dass die Richter immer wissen,<br />
was der Obrigkeit gefällig <strong>ist</strong> (dazu das Telefon!).“ (1/278)<br />
Auch das <strong>ist</strong> ein fester Bestandteil bundesdeutscher Prozesse<br />
gegen Dissidenten, wie ich aus meiner eigenen Erfahrung weiß<br />
und schon zuvor dargestellt habe. 126 Da unterbricht ein Richter<br />
plötzlich die Verhandlung, weil er sich einem Beweisantrag gegenübersieht,<br />
den er mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht abwehren<br />
kann, aus politischen Gründen aber abwehren muss. So holt er<br />
sich zunächst telefonisch von „oben“ die Anweisungen, wie er<br />
sich zu verhalten habe, d.h., er vergewissert sich der Rückendeckung<br />
für den politisch geforderten Rechtsbruch der Beweismittelunterdrückung,<br />
den er dabei <strong>ist</strong> zu begehen. Da äußert sich ein<br />
anderer Richter gegenüber dem Strafverteidiger Dr. Göbel telefonisch<br />
deutlich dahingehend, dass es Anweisungen von ganz oben<br />
gebe, eine Beweiserhebung zum Holocaust unter keinen Umständen<br />
zuzulassen.<br />
Und wenn dann doch einmal eine Panne passiert, wie hier im<br />
Hause anno 1994, als die Richter Orlet, Müller und Folkerts einen<br />
Geschichtsdissidenten nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilten<br />
mit der Begründung, er sei ja ein anständiger Kerl, meine es ja nur<br />
126 Bezug auf im vorliegenden Buch ausgelassene Ausführungen meinerseits von autobiographischer<br />
Natur am Anfang des Prozesses, vgl. in Kardinalfragen an Deutschlands<br />
Politiker, aaO. (Anm. 47), S. 38f., 266ff.<br />
124
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
gut und habe im Grunde keine illegalen Ansichten, dann wird<br />
auch das auf Druck von oben korrigiert, indem man die entsprechenden<br />
Richter vor die Wahl stellt, entweder in den vorzeitigen<br />
Ruhestand zu gehen oder selbst auf der Anklagebank zu landen,<br />
womit sich die sogenannten richterliche Unabhängigkeit in<br />
Deutschland vollends als Farce erwiesen hat.<br />
Spätestens seit diesem Ereignis <strong>ist</strong> daher klar, dass Geschichtsdissidenten<br />
nicht nur von der objektiven Tatseite her (der Straftat<br />
an sich) wegen der angeblichen Offenkundigkeit des Holocaust<br />
von Anfang an als schuldig gelten, ohne sich dagegen verteidigen<br />
zu können, sondern dass zudem auch die subjektive Tatseite (der<br />
Täter) festzustehen hat: Wir Revision<strong>ist</strong>en haben grundsätzlich als<br />
nicht resozialisierbare Straftäter zu gelten, denen weder legitime<br />
Motive noch gute Charaktereigenschaften oder andere mildernde<br />
Umstände zuzugestehen sind. Wir sind daher schon vor Prozessbeginn<br />
sowohl objektiv als auch subjektiv vorverurteilt.<br />
Die nächste interessante Textstelle des ungenannten Autors<br />
heißt:<br />
„Wie der Leser im Verlauf dieses Buches gesehen hat, gibt<br />
es in unserem Land […] keine politischen Gefangenen. […]<br />
Sie alle waren gewöhnliche Verbrecher.“ (3/539)<br />
Jede Regierung behauptet von sich offiziell, es gebe in ihrem<br />
Land keine politischen Häftlinge. Das hat auch die ehemalige<br />
kommun<strong>ist</strong>ische DDR immer von sich selbst behauptet. Es <strong>ist</strong> offenkundig,<br />
dass man nie die Regierung eines Landes fragen darf,<br />
um herauszufinden, ob es dort politische Gefangene gibt. Das <strong>ist</strong><br />
eine Binsenweisheit.<br />
Und dennoch gibt man in bundesdeutschen Gerichtsgebäuden<br />
hinter vorgehaltener Hand zu, dass es freilich politische Prozesse<br />
gibt. In dem Zusammenhang darf ich nochmals an meine Erfahrung<br />
anno 1992 in Bielefeld erinnern: Damals hörte ich durch Zufall<br />
nach dem Prozess gegen Udo Walendy am Landgericht Bielefeld,<br />
zu dem ich als Sachverständiger geladen, aber wie üblich<br />
wegen Offenkundigkeit nicht gehört worden war, wie der Staatsanwalt<br />
den Strafverteidiger Hajo Herrmann für dessen Sachverstand<br />
lobte, seine eigene Unkenntnis in der Sache aber damit<br />
entschuldigte, dass er nur für einen verhinderten Kollegen einge-<br />
125
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
sprungen sei, der sonst für diese „politischen Fälle“ zuständig sei.<br />
Somit gibt es offenbar auch innerhalb der Staatsanwaltschaft speziell<br />
delegierte Staatsanwälte, denen es obliegt, zum Schutze des<br />
demokratischen Staates vor seinen Bürgern diese dann aus – unter<br />
der Hand offen zugegebenen – politischen Gründen wegen ihrer<br />
Ansichten zu verfolgen. Und wenn solche Prozesse dann mit einer<br />
Freiheitsstrafe enden, wie sind dann wohl die inhaftierten Schuldiggesprochenen<br />
zu nennen? Diese Frage werde ich erst einmal<br />
für später zurückstellen.<br />
Nun zum nächsten Zitat:<br />
„Für uns gehört zum Begriff der Folter bereits die Tatsache<br />
der Inhaftierung politischer Gefangener in Gefängnissen!“<br />
(1/319; das <strong>ist</strong> die Aussage eines Staatsanwalts über die Praxis<br />
des Vorgängerregimes.)<br />
Das <strong>ist</strong> wohl auch die offizielle Ansicht der BR Deutschland<br />
über die politischen Gefangenen in der Zeit des Nationalsozialismus,<br />
und damit hat man auch Recht. Und da wir schon bei Folter<br />
sind, darf ich noch einmal auf die Fußfesseln zu sprechen kommen,<br />
die man mir heute beim Transport zum Gericht wiederum<br />
angelegt hat, ganz im Gegensatz zu der überwiegenden Mehrzahl<br />
aller anderen Häftlinge, die nie in Fußfesseln vorgeführt werden.<br />
Wissen Sie überhaupt, wie schmerzhaft Fußschellen sind, wie sie<br />
sich ins Fußgelenk mit jeder Bewegung, mit jedem Schritt einschneiden?<br />
127<br />
Doch nun zum letzten Zitat:<br />
„Eine andere Erweiterungsmöglichkeit bot die […] ‘Absicht’.<br />
Das heißt mit anderen Worten: [Das Verbrechen] wurde<br />
nicht begangen, jedoch bestand – nach Meinung des [Richters]<br />
– die Absicht dazu;“ (1/70)<br />
Das <strong>ist</strong> ziemlich exakt entlang der Argumentationslinie in meinem<br />
Stuttgarter Strafverfahren. Damals konnte man als Revision<strong>ist</strong><br />
nur dann wegen Volksverhetzung bestraft werden, wenn man<br />
die sogenannte „qualifizierte Auschwitz-Lüge“ begangen hatte,<br />
wenn man also ausdrücklich behauptet hatte, die Juden hätten den<br />
Holocaust erfunden um politischer und bzw. oder finanzieller<br />
Vorteile willen. Genau das aber hatte ich nie behauptet. Das hat<br />
127 Auf Anordnung des Richters wurden seither keine Fußschellen mehr angelegt.<br />
126
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
sogar das Stuttgarter Gericht zugeben müssen, was sie aber nicht<br />
davon abhielt, mich mittels der „Absichts“-Unterstellung dennoch<br />
zu verurteilen. Ich darf aus dem Urteil die entsprechenden Passagen<br />
zitieren: 128<br />
„Obwohl […] den Juden nicht ausdrücklich angelastet<br />
wird, sie hätten die Darstellung über den Holocaust insbesondere<br />
um ihres politischen und materiellen Vorteils willen erfunden,<br />
hatte [das Gutachten] zur Überzeugung der Kammer<br />
den Zweck, dies zu suggerieren.“<br />
Und gegen Ende des Urteils, nach einer ganzen Serie haarsträubender<br />
Interpretationen und Extrapolationen, kommt das Urteil<br />
dann sogar zu der Schlußfolgerung: 129<br />
„Damit wird den Juden das Lebensrecht […] abgesprochen.“<br />
Um es etwas überspitzt auszudrücken, meinte das Stuttgarter<br />
Gericht also, weil ich nichts über die Juden geschrieben hatte, hätte<br />
ich den Juden das Lebensrecht abgesprochen und müsse daher<br />
ins Gefängnis. Also wissen Sie, wenn man mit solchen Methoden<br />
„Recht“ spricht, darf man sich nicht wundern, wenn die Bürger in<br />
Kenntnis solcher Vorgänge das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren.<br />
Und nun möchte ich enthüllen, woher ich die Zitate habe: Sie<br />
stammen aus Alexander Solschenizyns Trilogie Der Archipel Gulag,<br />
Scherz Verlag, Bern 1974 und 1976, worin die Zustände des<br />
sowjetischen Rechtssystems zur Zeit Josef Stalins beschrieben<br />
werden. Sehen Sie: es passt!<br />
Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen dem<br />
sowjetischen und dem bundesdeutschen Rechtssystem: in bundesdeutschen<br />
Gefängnissen wird nämlich nicht gefoltert, und dafür<br />
bin ich sehr dankbar – wenn man einmal davon absieht, dass<br />
schon die Inhaftierung friedlicher Dissidenten wegen ihrer Ansichten<br />
eine Art Folter <strong>ist</strong>.<br />
128 LG Stuttgart, 17 KLs 83/94, S. 115.<br />
129 Ebd., S. 234.<br />
127
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
II. Definition des Politischen Gefangenen<br />
Da ich vorhin wiederholt von politischen Gefangenen sprach,<br />
möchte ich nun versuchen, einen solchen zu definieren, damit<br />
man nicht auf offizielle Behauptungen von Regierungen angewiesen<br />
<strong>ist</strong>. Dabei möchte ich die Kriterien möglichst eng wählen, um<br />
dem Vorwurf vorzubauen, ich hätte diese so gewählt, damit ich<br />
selber in diese Schublade passe. Zudem werde ich die nachfolgende<br />
Definition nur auf politische Gefangene im engeren Sinne<br />
beschränken. Nicht erfasst werden von ihr Gefangene, die wegen<br />
ihrer religiösen Ansichten, ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer<br />
sexuellen Orientierung inhaftiert sind, obgleich der Grund für<br />
deren Verfolgung im weiteren Sinne natürlich auch me<strong>ist</strong> politischer<br />
Natur <strong>ist</strong>. Aber allein, um die Diskussion auch zeitlich zu<br />
begrenzen, werde ich hier nur von politischen oder politisch interpretierten<br />
Dissidenten sprechen. In der nachfolgenden Tabelle<br />
sind links verschiedene Kriterien angeführt, die dazu dienen können,<br />
politische Gefangene zu erkennen, und rechts wird aufgeführt,<br />
ob und inwiefern diese Kriterien auf mich bzw. allgemein<br />
auf Revision<strong>ist</strong>en zutreffen.<br />
Das erste Kriterium <strong>ist</strong> zugleich auch das wichtigste. Unter<br />
friedlichem Dissens verstehe ich hier vor allem, dass keine Willkür,<br />
also keine ungesetzliche Verletzung der Bürgerrechte Dritter<br />
gerechtfertigt oder zu solcher aufgefordert wird. Das <strong>ist</strong>, so denke<br />
ich, die einzige wirklich essentielle Anforderung, die man an legitime<br />
Meinungsäußerungen stellen muss, wobei Pornographie,<br />
Gewaltdarstellungen, Beschimpfungen usw. hier nicht diskutiert<br />
werden, denn diese haben wenig, wenn überhaupt etwas mit Meinungen<br />
zu tun. Es kann gar kein Zweifel daran bestehen, dass all<br />
meine Schriften, wegen denen ich verfolgt werde, dieses Kriterium<br />
erfüllen, denn niemals wurde darin die ungesetzliche Verletzung<br />
der Bürgerrechte Dritter gerechtfertigt, gutgeheißen oder dazu<br />
aufgefordert.<br />
Ich habe in der Tabelle in Klammern hinzugefügt, dass genau<br />
dieses Kriterium auf die damaligen Terror<strong>ist</strong>en der RAF gerade<br />
nicht zutrifft. Der Hintergrund dessen <strong>ist</strong>, dass die Medien, allen<br />
voran die FAZ, zu Beginn des hier im Hause stattfindenden Pro-<br />
128
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
zesses gegen den Revision<strong>ist</strong>en Ernst Zündel Parallelen zogen zu<br />
den RAF-Prozessen der 1970er und 1980er Jahre. 130 Dabei kann<br />
man das überhaupt nicht vergleichen, denn das gesamte Vorgehen<br />
der RAF war eben das exakte Gegenteil von friedlich: Sie waren<br />
gewaltsam, wandten Willkür und Gewalt im Extremen an, hießen<br />
dies gut und forderten auch andere dazu auf. Dass man dies mit<br />
dem völlig friedlichen Dissens der Revision<strong>ist</strong>en zu vergleichen<br />
wagt, bewe<strong>ist</strong> doch nur, dass da eine erhebliche Verwirrung in den<br />
Köpfen der Journal<strong>ist</strong>en herrschen muss.<br />
Auch der nächste Punkt trifft auf Verfahren gegen Revision<strong>ist</strong>en<br />
zu, denn das Kritisieren herrschender Geschichtsthesen zum<br />
Holocaust <strong>ist</strong> nur in einer verschwindend geringen Zahl aller Länder<br />
der Welt überhaupt strafbar. Da stellte sich dann natürlich<br />
auch die Frage, wie ich überhaupt ein Unrechtsbewusstsein entwickeln<br />
soll, wenn das, was mir hier vorgeworfen wird, fast nirgends<br />
in der Welt strafbar <strong>ist</strong>, insbesondere dort nicht, wo ich die<br />
Taten beging, nämlich in England und den USA.<br />
Auch hier besteht wieder ein krasser Gegensatz zu den Taten<br />
der RAF, die in allen Staaten der Welt strafbar sind und wohl<br />
auch in jenem hypothetischen Staat strafbar wären, den die RAF-<br />
Terror<strong>ist</strong>en errichtet hätten, hätten sie die Möglichkeit dazu gehabt.<br />
Daher waren die Prozesse gegen die RAF-Terror<strong>ist</strong>en keine<br />
politischen Prozesse, denn die Angeklagten standen nicht wegen<br />
Meinungen, sondern wegen Gewalttaten vor Gericht, und deshalb<br />
waren die RAF-Terror<strong>ist</strong>en auch keine politischen Gefangenen,<br />
wie Linksradikale bis heute behaupten, sondern Gewaltverbrecher.<br />
Die RAF-Terror<strong>ist</strong>en waren Täter, die Menschen entführten<br />
und ermordeten sowie Bomben legten. Die Revision<strong>ist</strong>en hingegen<br />
sind Opfer, denn auf uns macht man Überfälle und Mordanschläge,<br />
wie zum Beispiel Prof. Faurisson öfter erleben musste,<br />
und uns schickt man Paketbomben und zündet die Häuser an, wie<br />
es Ernst Zündel erleben musste. 131 Es <strong>ist</strong> daher geradezu infam<br />
von den Medien, Prozesse gegen Revision<strong>ist</strong>en, also den Opfern<br />
von Terrorismus, mit denen gegen die Terror<strong>ist</strong>en auch nur in einem<br />
Atemzug zu nennen.<br />
130 Volker Zastrow, „Der Riß in der Robe“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.3.2006, S. 3.<br />
131 Vgl. dazu meine Zusammenfassung in den Vorlesungen, aaO. (Anm. 55), S. 505-510.<br />
129
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Als nächstes Kriterium sei die Anerkennung eines Häftlings<br />
als politischer Gefangener durch Menschenrechtsorganisationen<br />
zu nennen, wobei dies in unserem Bereich problematisch <strong>ist</strong>, denn<br />
die vom deutschen Staat verfolgten Meinungen werden generell<br />
als rechts bzw. rechtsradikal eingestuft. Die me<strong>ist</strong>en Menschen-<br />
132<br />
Vgl. Alexander Solschenizyn, Archipel Gulag, Scherz, Bern 1974, Bd. 1, S. 434–437,<br />
471f.<br />
133<br />
Zitat aus A. Solschenizyn, ebd., S. 52.<br />
130<br />
Definition des Politischen Gefangenen<br />
Kriterium <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />
1. friedlicher Dissens, friedliche Dar- gegeben (ungleich RAF)<br />
stellung (insb. keine Rechtfertigung<br />
von oder Aufforderung zur Verletzung<br />
von Bürgerrechten Dritter)<br />
2. nicht strafbar in der überwiegenden nicht strafbar in 195 von 205 Staaten (un-<br />
Mehrzahl von Staaten<br />
gleich RAF)<br />
3. Betreuung durch Menschenrechtsor- IGFM, Uomo e Libertá<br />
ganisationen<br />
4. Solidaritätsbekundungen durch alle vier gegeben<br />
Fremde (Briefverkehr, Besuche, Intervention<br />
bei Behörden, Demonstrationen)<br />
5. Behördliche Unterbindungsversuche Demonstrationsverbot; negative Sozialprog-<br />
von Solidaritätsbekundungen nose wegen Kontakten<br />
6. Solidaritätsbekundungen durch Pro- Professoren für Asyl; Kritik an Verfolgung<br />
minente<br />
durch Gegner (Aly, Hilberg, Lipstadt, Finkelstein)<br />
7. Solidaritätsbekundungen bzw. Kritik • islamische Welt<br />
an Verfolgung durch Medien & Poli- • England (Index on Censorship, Guardian)<br />
tik, besonders des Auslandes • allg. Medien in Nichtverfolgerstaaten<br />
•dt. Medien<br />
8. Beschneidung von Verteidigungs- • Offenkundigkeit = Beweisverbot<br />
rechten<br />
• Verfolgung von Verteidigern<br />
9. Anerkennungsverweigerung politi- gegeben, im Gegensatz zum Zarenreich<br />
scher Gefangene durch Verfolgerstaat<br />
trotz obiger Eigenschaften<br />
132<br />
10. schlechtere Behandlung als reguläre Zündel in Kanada, Nichtanerkennung in<br />
Gefangene.<br />
Deutschland; Täter charakterlich vorverurteilt,<br />
negative Sozialprognose, keine ½-<br />
bzw. -Strafe, Sicherheitsmaßnahmen (inkl.<br />
Fußfesseln); Strafe als „Soziale Prophylaxe“.<br />
133
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
rechtsorganisationen sind jedoch traditionell links eingestellt, was<br />
h<strong>ist</strong>orische Gründe hat, da die Menschenrechtsbewegung ja eine<br />
ursprünglich linke, in der französischen Revolution wurzelnde<br />
Idee <strong>ist</strong>. Als Folge dessen haben es Gefangene, die – zu recht oder<br />
zu unrecht – rechts eingeordnet werden, schwer, bei linken Organisationen<br />
Gehör zu finden.<br />
Ich darf in dem Zusammenhang auf ein Schreiben der deutschen<br />
Menschenrechtsorganisation „Internationale Gesellschaft<br />
für Menschenrechte“ (IGFM; www.ishr.org) vom 30.10.1996<br />
hinweisen, wovon ich Ihnen neulich eine Kopie übergab. Die<br />
IGFM <strong>ist</strong> eine Organisation, die u.a. deshalb gegründet worden<br />
war, weil linke Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International<br />
zur Zeit des kalten Krieges kaum Engagement bei der<br />
Anprangerung von Menschenrechtsverletzungen im Ostblock<br />
zeigten, und zwar insbesondere in der DDR und bezüglich der<br />
deutschen Minderheiten in verschiedenen osteuropäischen Staaten.<br />
Aufgrund ihres Engagements für politisch Verfolgte im Ostblock<br />
wurde die IGFM seit ihrem Bestehen in der BR Deutschland<br />
ihrerseits regelmäßig von linken Gruppen angegriffen, mitunter<br />
sogar gewalttätig. Sie sieht sich also seit Jahrzehnten in diesem<br />
Lande selber der gesellschaftlichen Verfolgung ausgesetzt.<br />
Das Ihnen in Kopie überreichte Schreiben der IGFM erhielt ich<br />
damals als Antwort auf meine Bitte, ob sich die IGFM in der Lage<br />
sieht, mich als politisch Verfolgten anzuerkennen und entsprechend<br />
zu unterstützen. Der damalige Geschäftsführende Vorsitzende<br />
der IGFM antwortete diesbezüglich mit den vielsagenden<br />
Worten:<br />
„Ich glaube, dass die IGFM nicht die Kraft hat, ein Verfahren<br />
ohne Schaden für den Gesamtverein durchzustehen.“<br />
Mit anderen Worten: Die IGFM hatte Angst, dass sie selbst<br />
Opfer gesellschaftlicher Verfolgung würde, wenn sie sich öffentlich<br />
für das Recht auf freie Meinungsäußerung auch für Revision<strong>ist</strong>en<br />
einsetzte. Wie schlimm muss es denn in einer Gesellschaft<br />
sein, wenn sogar Menschenrechtsorganisationen vor Verfolgung<br />
Angst haben müssen, falls sie es wagen sollten, sich für politisch<br />
Verfolgte einzusetzen?<br />
131
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Etwas mutiger zeigte sich dagegen die italienische Menschenrechtsorganisation<br />
Associazione Uomo e Libertá, die mich im<br />
Frühjahr 2006 darüber informierte, dass sie mich als Opfer gesellschaftlich-politischer<br />
Verfolgung anerkennt und mir ihre Hilfe<br />
anbietet. Da es in Italien nicht verboten <strong>ist</strong>, eine andere Auffassung<br />
zu haben als die Regierung, und weil man im Süden Europas<br />
offenbar auch gesellschaftlich wesentlich toleranter gegenüber<br />
Andersdenkenden <strong>ist</strong>, braucht diese Gesellschaft wegen dieses<br />
Schrittes auch keine Verfolgungsmaßnahmen zu befürchten.<br />
Als nächstes, wenn auch wesentlich weniger wichtiges Kriterium<br />
habe ich Solidaritätsbekundungen durch Fremde angeführt,<br />
die in meinem Fall alle wie aufgeführt vorkommen. So wissen<br />
Sie, Herr Vorsitzender, dass ich eine große Anzahl von Briefen<br />
von Personen bekomme, die ich entweder nur dem Namen nach –<br />
als vormalige Kunden – oder überhaupt nicht kenne. Die Beamten<br />
im Gefängnis sind immer wieder erstaunt, wenn sie feststellen,<br />
dass ich von Leuten im Gefängnis besucht werde, die ich nie zuvor<br />
gesehen habe. Ich musste diese Art von Fantourismus mit Hilfe<br />
einer Bekannten regulieren, weil mich bei solch starker Nachfrage<br />
meine eigene Familie ansonsten nicht mehr hätte besuchen<br />
können. Wir haben uns sogar schon überlegt, ob wir Eintritt verlangen<br />
sollen, aber das wäre dann wohl doch zu frech gewesen.<br />
Dazu kommen alle möglichen Protestschreiben an Botschaften in<br />
aller Welt, an das Gericht selbst sowie an führende Politiker<br />
Deutschlands, die ich zum großen Teil nicht gutheißen kann, denn<br />
bei den Adressaten sorgen sie zume<strong>ist</strong> lediglich für Unmut, was<br />
sich kaum positiv auf meine Lage auswirken kann. Schließlich <strong>ist</strong><br />
da noch die Demonstration für Meinungsfreiheit, die einige Aktiv<strong>ist</strong>en<br />
vor einigen Wochen hier in Mannheim veranstalten wollten,<br />
die dann aber verboten wurde. 134<br />
Damit bin ich auch schon beim nächsten Punkt, nämlich dem<br />
Versuch der Behörden, solche Solidaritätsbekundungen zu unterbinden,<br />
insbesondere dann, wenn diese öffentlich stattfinden. Was<br />
<strong>ist</strong> eigentlich von einem Staat zu halten, der Demonstrationen für<br />
die Meinungsfreiheit mit der Begründung verbietet, sie könnte ja<br />
134 Die Beschwerde dagegen beim BVerfG wurde am 6.4.2006 abgelehnt (1 BvQ 10/06);<br />
vgl. auch die Dokumentation bei www.ab-rhein-neckar.de/meinungsfreiheit.<br />
132
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
dazu dienen, verbotene Meinungen zu äußern? In welchem Staat<br />
leben wir eigentlich, wo so etwas möglich <strong>ist</strong>?<br />
Ein weiterer subtiler Versuch, Solidaritätsbekundungen zu unterbinden,<br />
läuft über die sogenannten Sozialarbeiter in den Gefängnissen.<br />
Als ich zu der für mich zuständigen Sozialarbeiterin in<br />
Stuttgart gerufen wurde zwecks Anhörung für einen Antrag auf<br />
Halb- bzw. Zweidrittelstrafe, meinte diese Sozialarbeiterin angesichts<br />
meiner umfangreichen Korrespondenz mit Unterstützern<br />
und Fans knochentrocken, ich würde ja nie mehr aus dem Knast<br />
herauskommen, wenn ich so weiter mache und auch den Kontakt<br />
mit diesen Leuten noch aufrecht erhalte, was ja wohl beweise,<br />
dass ich meine Ansichten nicht ändere. Da verhalte ich mich im<br />
Gefängnis also sozial und anständig, indem ich jedem freundlich<br />
antworte, der mir schreibt, und diese „Sozial“-Arbeiterin nimmt<br />
das als Zeichen mangelnder Resozialisierbarkeit. Was verlangt<br />
man eigentlich von mir als Resozialisation? Dass ich mich völlig<br />
entsozialisiere, also abkapsle, mithin quasi aut<strong>ist</strong>isch werde?<br />
Sodann gibt es diverse Solidaritätsbekundungen Prominenter,<br />
wie etwas die Reihe von Universitätsprofessoren aus verschiedenen<br />
Ländern und Fachrichtungen, die alle anläßlich meines Asylantrages<br />
in den USA eidesstattliche Erklärungen abgaben, worin<br />
sie erläuterten, dass ich Opfer unrechtmäßiger politischer Verfolgung<br />
in Deutschland sei und daher in den USA Asyl erhalten sollte.<br />
Wir werden diese Schreiben später noch vorlegen. 135 Darüber<br />
hinaus gibt es zudem die Kritik prominenter Revision<strong>ist</strong>engegner<br />
an dieser politischen Verfolgung Andersdenkender, allen voran<br />
der deutsche H<strong>ist</strong>oriker Götz Aly, der Doyen der Holocaustforschung<br />
Raul Hilberg und die U.S. Professorin für jüdische Studien<br />
Deborah Lipstadt, die sich alle anläßlich der Verurteilung des britischen<br />
H<strong>ist</strong>orikers David Irving wegen revision<strong>ist</strong>ischer Äußerungen<br />
in Österreich Anfang 2006 gegen eine Strafverfolgung der<br />
Revision<strong>ist</strong>en aussprachen, so wie auch der berühmte Zionismus-<br />
Kritiker Prof. Dr. Norman Finkelstein. 136<br />
Solidarität vernimmt man aber auch von den Medien, und zwar<br />
insbesondere im Ausland. Da <strong>ist</strong> zunächst die gesamte islamische<br />
135 Siehe Anhang 5, ab S. 370; s. auch www.germarrudolf.com/persecute/asylum.html.<br />
136 Vgl. Irvings Dokumentation auf fpp.co.uk/Austria/arrest_2005/index.html.<br />
133
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Welt zu nennen, was nicht überraschen kann, die aber den Finger<br />
in die Wunde des Westen legt, der da behauptet, im Nahen Osten<br />
für Demokratie und Menschenrechte zu kämpfen, zuhause aber<br />
zugleich seine eigenen Andersdenkenden in Kerker sperrt. So<br />
macht man sich in der islamischen Welt eben völlig unglaubwürdig.<br />
Anlässlich der Verurteilung von David Irving vernahm man<br />
wieder einmal, wie schon so oft in den letzten zehn Jahren, kritische<br />
Stimmen aus England, und zwar einerseits von der international<br />
hoch angesehenen Zeitschrift Index on Censorship, die sich<br />
weltweit gegen Zensur einsetzt, wie auch in der Tagespresse, so<br />
neulich im linken Manchester Guardian, der die Absurdität des<br />
Versuches kontinentaleuropäischer Staaten pointiert beschrieb, die<br />
Geschichtsschreibung per Strafgesetz vorschreiben zu wollen. Es<br />
fällt allgemein auf, dass die Medien insbesondere in jenen Staaten,<br />
die Revision<strong>ist</strong>en nicht verfolgen, wesentlich kritischer dieser<br />
Verfolgung gegenüberstehen, als jene in Verfolgerstaaten, was ja<br />
auch nicht verwundern kann, denn auch die Journal<strong>ist</strong>en und Herausgeber<br />
in den Verfolgerstaaten müssen mit gesellschaftlichen<br />
und strafrechtlichen Repressalien rechnen, wenn sie sich zu weit<br />
aus dem Fenster lehnen.<br />
Und dennoch hat es auch in deutschen Massenmedien vereinzelt<br />
und schüchtern Bedenken gegeben gegen diese neue politische<br />
Inquisition.<br />
Als nächster Indikator möge die Beschneidung der Verteidigungsrechte<br />
in politischen Prozessen gelten, was in der BR<br />
Deutschland offenkundig durch die Offenkundigkeit gegeben <strong>ist</strong>,<br />
die einem de-facto Verteidigungsverbot gleichkommt, sowie<br />
durch die Strafbedrohung gegen verteidigende Verteidiger und gerechte<br />
Richter.<br />
Ein nicht sehr relevantes, aber interessantes Kriterium <strong>ist</strong> die<br />
Tatsache, dass fast alle Verfolgerstaaten leugnen, dass sie Menschen<br />
politisch verfolgen, wie es ja auch die BR Deutschland tut.<br />
Als kuriose Randnotiz sei darauf hingewiesen, dass es laut<br />
Solschenizyns Archipel Gulag gerade das russische Zarenreich<br />
war, das in den letzten Jahrzehnten seiner Ex<strong>ist</strong>enz seine politischen<br />
Gefangenen als solche offiziell anerkannte und ihnen aller-<br />
134
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
lei Privilegien zugestand, wie etwa die Zusammenlegung in ein<br />
bestimmtes Gefängnis, ganztägig offene Zelltüren sowie Freiheit<br />
zum Erwerb politischer Schriften wie auch zum Versand politischer<br />
Traktate, die von den Gefangenen im Gefängnis verfasst<br />
worden waren. Angesichts solcher Narrenfreiheit braucht man<br />
sich nicht wundern, warum das Zarenreich unterging, hat es doch<br />
die Revolution quasi auf Staatskosten ausgebrütet.<br />
Als letzter Punkt findet sich der Umstand, dass politische Gefangene<br />
oft schlechter behandelt werden als normale Kriminelle.<br />
Das hat man ganz besonders bei Ernst Zündel gesehen, der in Kanada<br />
zwei Jahre lang wie ein gemeingefährlicher Terror<strong>ist</strong> behandelt<br />
wurde, obwohl er dort noch nicht einmal einer Straftat angeklagt<br />
worden war. Und hier in Deutschland ließ sich ein Jur<strong>ist</strong> im<br />
Verfahren gegen Zündel sogar dazu hinreißen, als Sachverständiger<br />
zu behaupten, Zündel sei nicht wegen seiner Ansichten zum<br />
Holocaust zwei Jahre in Kanada in Abschiebehaft gewesen. Formalrechtlich<br />
mag das vielleicht sogar stimmen, denn schließlich<br />
<strong>ist</strong> der Revisionismus in Kanada nicht strafbar, weshalb die kanadischen<br />
Behörden eben irgendeine Scheinbegründung für die Abschiebung<br />
an den Haaren herbeizogen. Aber angesichts der über<br />
20-jährigen Verfolgungsgeschichte, die Ernst Zündel in Kanada<br />
wegen nichts anderem aufzuweisen hat als wegen seiner revision<strong>ist</strong>ischen<br />
Ansichten, fragt man sich schon, wie ideologisch verblendet<br />
dieser Sachverständiger gewesen sein muss, um das Offenkundige<br />
zu leugnen. Und wie kann sich ein Richter, der Recht<br />
sprechen will, einem solchen pseudojur<strong>ist</strong>ischen Unfug anschließen?<br />
Dass wir Revision<strong>ist</strong>en schon von vornherein bezüglich der<br />
objektiven Seite unserer angeblichen Tat als vorverurteilt gelten,<br />
hatte ich bereits erwähnt. Wir seien Überzeugungstäter, die von<br />
ihren Ansichten nicht lassen wollen, schallt es uns entgegen. Aber<br />
wie sollen wir denn unsere Ansichten ändern, wenn man uns nicht<br />
mit Argumenten kommt, sondern nur mit Gewalt? Das <strong>ist</strong> ja nun<br />
wirklich keine überzeugende Art. Derart mit einer ungünstigen<br />
Sozialprognose versehen, gibt es dann für uns Politische auch keine<br />
vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung nach Abbüßung der<br />
Halb- oder Zweidrittelstrafe, wie es vielen Drogendealern, Räu-<br />
135
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
bern, Dieben und Mördern zugestanden wird. Nein, als angeblich<br />
Unbelehrbare müssen wir unsere Strafe bis zur letzten Minute absitzen.<br />
Zudem drückt man uns dann im Gefängnis auch noch alle<br />
möglichen Sicherheitsmaßnahmen auf, die das Leben im Knast<br />
weiter verschlimmern, wobei mir immer noch niemand nachvollziehbar<br />
erklärt hat, warum das so <strong>ist</strong>. Muss man die anderen Gefangenen<br />
vor unseren Gedanken schützen? Oder werden wir vor<br />
den anderen Häftlingen in Schutzhaft genommen, deren Hass gegen<br />
uns von den Medien aufgestachelt wurde? Wie dem auch sei,<br />
Tatsache <strong>ist</strong>, dass man der Öffentlichkeit die harschen Urteile gegen<br />
uns mitunter damit begründet, es handle sich dabei um Abschreckung,<br />
damit auch ja kein Untertan in diesem Staat auf die<br />
Idee kommt, eine von der Regierung abweichende Meinung öffentlich<br />
zu äußern. „Generalprävention“ heißt der Begriff im Jur<strong>ist</strong>endeutsch.<br />
Laut Solschenizyn nannte man diese Urteile in der<br />
Sowjetunion seligen Angedenkens „soziale Prophylaxe“, 137 was<br />
wohl auf das Gleiche hinausläuft.<br />
III. Rechtsentwicklung<br />
Ich möchte nun auf die Rechtsentwicklung in diesem Lande<br />
eingehen, und zwar in Hinsicht auf die fortschreitende Aushöhlung<br />
der Grundrechte. Anfangen darf ich mit einem Zitat aus der<br />
Rede des Staatsrechtlers Carlo Schmid, der anno 1948 für die<br />
SPD im parlamentarischen Rat saß, der damals über das zu schaffende<br />
Grundgesetz für die BR Deutschland beriet. Zur Frage eines<br />
allgemeinen Gesetzesvorbehalts zur Einschränkung der Grundrechte<br />
führte Schmid am 8.9.1948 aus: 138<br />
„Wir wollen es auch nicht haben, dass man diese Grundrechte<br />
[im Grundgesetz, GR] mit einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt<br />
versieht, wie das etwa in den Verfassungsrichtlinien<br />
des Volksrats und in einigen Verfassungen der Länder der Ostzone<br />
der Fall <strong>ist</strong>. Wenn ich jedes Grundrecht durch Gesetz ein-<br />
137 Alexander Solschenizyn, aaO. (Anm. 132), S. 52.<br />
138 Deutscher Bundestag, Bundesarchiv (Hg.), Der Parlamentarische Rat 1948–1949,<br />
Oldenbourg, München 1996, S. 22ff.<br />
136
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
schränken kann, dann <strong>ist</strong> es sinnlos, es durch die Verfassung<br />
zu garantieren, dann <strong>ist</strong> es eine bloße Deklamation und keine<br />
effektive Wirklichkeit. Der allgemeine Gesetzesvorbehalt entwertet<br />
das Grundrecht, reduziert es auf Null.“<br />
Genau das, was Carlo Schmid unbedingt verhindert sehen<br />
wollte, <strong>ist</strong> dann aber keine 20 Jahre später passiert, nämlich die<br />
Einführung allgemeiner Gesetzesvorbehalte in den Grundrechten<br />
im Zuge des Kalten Krieges und der damit entschuldigten Einführung<br />
der sogenannten Notstandsgesetze. Dieser Angriff auf die<br />
Grundrechte war ein Anlass zur Bildung der damaligen linken<br />
ausserparlamentarischen Opposition, und es <strong>ist</strong> tragisch, dass es<br />
gerade der extrem<strong>ist</strong>ische Flügel dieser APO war, der durch seinen<br />
Terror in den 1970er Jahren unter dem Kürzel RAF dem Staat<br />
einen neuen Vorwand gab, weitere Eingriffe in die Grundrechte<br />
zu machen, um die Rasterfahndung gegen eben diese Terror<strong>ist</strong>en<br />
zu erleichtern. Und es <strong>ist</strong> mindestens ebenso tragisch, dass diejenige<br />
Generation, die damals in ihrer Jugend auf die Straße ging im<br />
Protest gegen die Unterhöhlung der Grundrechte, nach ihrem erfolgreichen<br />
„Marsch durch die Institutionen“ nicht etwa die<br />
Grundrechte wiederherstellte, sondern weiter aushöhlte.<br />
Die nächste Welle der Grundrechtseinschränkung kam dann<br />
Anfang der 1980er Jahre im Zuge der Bekämpfung der organisierten<br />
Kriminalität, wobei Kritiker damals feststellten, dass das Problem<br />
bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität nicht am<br />
Mangel legaler Möglichkeiten lag, sondern an der mangelnden<br />
Ausrüstung, Besetzung und institutionellen wie öffentlichen Unterstützung<br />
der Polizei. 139<br />
Dieses Schema, gesellschaftliche Probleme nicht an der Wurzel<br />
anzugehen, sondern durch deklamatorische Gesetze, die die<br />
Grundrechte weiter beschneiden und nur oberflächlich an Symptomen<br />
herumkurieren, setzte sich 1983 fort, als aufgrund der<br />
Großdemonstrationen gegen die NATO-Nachrüstung, den Ausbau<br />
der Kernenergie und diverse industrielle Großbauprojekte wie etwa<br />
die Frankfurter Startbahn West mal eben schnell das Demonstrationsrecht<br />
verschärft wurde. 1985 erfolgte nach jahrzehntelanger<br />
139 Vgl. Dagobert Lindlau, Der Mob. Recherchen zum organisierten Verbrechen, Hoffmann<br />
und Campe, Hamburg 1987 4 .<br />
137
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Diskussion die erste Verschärfung des Strafrechts gegen Geschichtsdissidenten,<br />
hervorgerufen durch eine erhöhte Aktivität<br />
von Revision<strong>ist</strong>en weltweit. 140 Revision<strong>ist</strong>ische Thesen zum Holocaust<br />
wurden damals durch das sogenannte „Lex Engelhardt“ 141<br />
zum Offizialdelikt erklärt. Seither sind die deutschen Behörden<br />
gesetzlich verpflichtet, Revision<strong>ist</strong>en wegen ihrer veröffentlichten<br />
Thesen wegen „Beleidigung der Juden“ bzw. „Verunglimpfung<br />
des Andenkens Verstorbener“ zu verfolgen, selbst wenn keine<br />
Strafanzeige durch einen direkt Betroffenen eingereicht wurde.<br />
Die zweite, weitaus drastischere Einschränkung der Meinungsfreiheit<br />
erfolgte dann 1994 als Folge des von Medien und Politikern<br />
als skandalös empfundenen Ausgangs der ersten Runde im<br />
Prozess gegen den damaligen Bundesvorsitzenden der NPD Günter<br />
Deckert. Damals wurde mit der Neufassung des §130 StGB ein<br />
Sondergesetz eingeführt, mit dem erstmals in der deutschen<br />
Rechtsgeschichte ausdrücklich auf die Unterdrückung nur einer<br />
bestimmten Meinung zu nur einem bestimmten Thema gezielt<br />
wurde. Auch das war aber unvermeidlicherweise ein hilfloser und<br />
nutzloser Versuch, um eine obrigkeitsstaatliche Handhabe zu bekommen<br />
gegen den nach der Wiedervereinigung hochschießenden<br />
Patriotismus und Nationalismus in Gesamtdeutschland, gegen die<br />
durch soziale Spannungen verursachte, eskalierende Xenophobie<br />
in den neuen, vormals kommun<strong>ist</strong>ischen Bundesländern und<br />
schließlich auch gegen die sich nach Veröffentlichung der Leuchter-Reports<br />
tief ins bürgerliche Lager ausbreitenden und dramatisch<br />
zunehmenden revision<strong>ist</strong>ischen Aktivitäten.<br />
Kurz danach erfolgte ein neuer Angriff auf die Grundrechte<br />
mit dem sogenannten „großen Lauschangriff“, also dem Versuch<br />
der Regierung, weitreichende Befugnisse zu bekommen, um so<br />
ziemlich alles und alle abzuhören, die ihr verdächtig sind – wobei<br />
dieser Gesetzesentwurf später etwas zurecht gestutzt werden<br />
musste.<br />
140<br />
Vor allem durch das Buch von Wilhelm Stäglich, Der Auschwitz-Mythos, Grabert, Tübingen<br />
1979.<br />
141<br />
Benannt nach dem damaligen Justizmin<strong>ist</strong>er.<br />
138
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Nach dem 11. September 2001 musste dann wieder einmal die<br />
– für Deutschland nur angebliche – Bedrohung durch den Terrorismus<br />
dafür herhalten, die Grundrechte weiter zu beschneiden.<br />
Da sich die sozialen Probleme und demographischen Spannungen<br />
in den neuen Bundesländern durch Strafgesetze nicht lösen<br />
ließen, das Problem der unerwünschten rechten politischen<br />
Opposition also nicht verschwunden war, zog man 2005 die Daumenschrauben<br />
erneut kräftig an, indem dem §130 StGB noch<br />
einmal ein Sondertatbestand hinzugefügt wurde, wobei sich aus<br />
der parlamentarischen Debatte um diese erneute Beschränkung<br />
der Meinungsfreiheit klar ergibt, dass es sich hierbei um eine<br />
Maßnahme handelt, um gezielt und ausschließlich gegen revision<strong>ist</strong>ische<br />
Geschichtsdissidenten und rechte Oppositionspolitiker<br />
strafrechtlich vorgehen zu können. So besagt zum Beispiel die<br />
Begründung der Bundesregierung zu dieser Gesetzesänderung<br />
sinngemäß, Äußerungen zum Dritten Reich können bereits dann<br />
strafbar sein, wenn sich „konkludent“ aus dem Zusammenhang<br />
der Straftat bzw. des Täters ergebe, dass der Täter eine Verherrlichung<br />
oder Verharmlosung der Menschenrechtsverletzungen des<br />
Dritten Reiches beabsichtigte, selbst wenn diese Verletzungen gar<br />
nicht Gegenstand der beanstandeten Äußerungen waren. 142 Und<br />
das heißt auf gut Deutsch eben: Diese Straftat kann überhaupt nur<br />
von (vermeintlichen) Rechten begangen werden, denen ja in<br />
Deutschland automatisch unterstellt wird, sie hätten Glorifizierungsabsichten<br />
bezüglich des Dritten Reiches. §130 hat sich daher<br />
zu einem Paragraphen zur rechtswidrigen Unterdrückung der legalen<br />
rechten politischen Opposition gewandelt.<br />
Parallel zu dieser Erosion der Grundrechte hat sich auch die<br />
Stellung der Angeklagten und seines Verteidigers in Strafprozessen<br />
zusehends verschlechtert, so etwa durch die Abschaffung von<br />
142 Bundestags-Drucksache 15/5051, S. 5;<br />
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/050/1505051.pdf. Die entsprechende Passage<br />
taucht seither fast wortwörtlich in Urteilen deutscher Gerichte auf; vgl. Bayerischer<br />
Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 10.08.2005, Az. 24 CS 05.2053: „Für ein Billigen<br />
der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft reiche es aus, wenn der Täter konkludent – etwa<br />
durch Werturteile über verantwortliche Personen – eine positive Einschätzung der unter<br />
der NS-Herrschaft begangenen Menschenrechtsverletzungen abgebe.“ Bestätigt und<br />
näher gerechtfertigt durch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25.6.2008, Az.<br />
6 C 21.07.<br />
139
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Inhaltsprotokollen beim Landgericht in den 1970ern, durch die<br />
Abschaffung der Geschworenenprozesse, womit in deutschen Gerichtssälen<br />
eben eigentlich nicht mehr im Namen des Volkes gerichtet<br />
wird, sowie ganz drastisch freilich in dem uns hier betreffenden<br />
Bereich der Rechtsprechung durch den Missbrauch der sogenannten<br />
„Offenkundigkeit“ als Instrument zur kategorischen<br />
Beweismittelunterdrückung und durch die Strafverfolgung von<br />
Verteidigern wegen ihrer Beweisanträge zu strittigen Geschichtsthemen.<br />
Auch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien<br />
(BPjM) hat diese Entwicklung zunehmender Grundrechtsbeschränkungen<br />
mitgemacht. Ursprünglich war diese Zensurbehörde<br />
geschaffen worden, um Pornographie und Gewaltdarstellungen<br />
bzw. -verherrlichung von Minderjährigen fernzuhalten, wogegen<br />
nichts einzuwenden <strong>ist</strong>, obwohl der Blick in jeden Zeitungskiosk<br />
und ins Internet zeigt, dass es mit der Effektivität dieser Zensur<br />
nicht mehr weit her <strong>ist</strong>. Unter der Sozialliberalen Koalition Anfang<br />
der 1970er Jahre setze dann jedoch die verhängnisvolle Entwicklung<br />
ein, diese Zensurbehörde auch gegen mißliebiges politisches<br />
bzw. h<strong>ist</strong>orisches Material einzusetzen, wobei damals sowohl<br />
linke, als RAF-nah verdächtigte wie auch rechte Literatur<br />
ins Fadenkreuz dieser Zensoren geriet. Mit dem Einschlafen des<br />
RAF-Terrorismus Ende der 1970er Jahre hörte die Zensur linker<br />
Schriften jedoch praktisch völlig auf, wohingegen die Indizierung<br />
rechter Schriften immer weiter zunahm.<br />
Als unverdächtiger Zeuge für diese einseitige Instrumentalisierung<br />
dieser staatlichen Zensurbehörde gegen rechte oppositionelle<br />
Ansichten darf ich hier den Soziologen Prof. Dr. Eckhard Jesse zitieren,<br />
der sich das Studium des politischen Extremismus zur Lebensaufgabe<br />
gemacht hat. Ironischerweise in einer Veröffentlichung<br />
des Bundesamtes für Verfassungsschutz meinte er 1990,<br />
die Bundesprüfstelle habe sich „in mancher Hinsicht als Einfallstor<br />
eines einseitigen Antifaschismus erwiesen.“ 143<br />
143 Eckhard Jesse, Streitbare Demokratie und ‘Vergangenheitsbewältigung’ in: Bundesamt<br />
für Verfassungsschutz (Hg.), Verfassungsschutz in der Demokratie, Heymanns, Köln,<br />
1990, S. 304.<br />
140
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Und weiter: 144<br />
„Mit den Prinzipien einer freiheitlichen Gesellschaft <strong>ist</strong> die<br />
Vorgehensweise der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende<br />
Schriften jedenfalls nur schwer vereinbar, weil das geschriebene<br />
und gesprochene Wort in einer offenen Gesellschaft prinzipiell<br />
nicht unter Kuratel gestellt werden darf.“<br />
„[…] Die freiheitliche Gesellschaft darf den freien Austausch<br />
der Ideen und Standpunkte nicht ersticken und unterdrücken.“<br />
Nun wäre das Indizieren politischer bzw. politisch unerwünschter<br />
Literatur eigentlich kein so großes Drama, wenn dieser<br />
Zensurakt tatsächlich nur dazu diente, solche Bücher von Minderjährigen<br />
fernzuhalten. Schließlich sind ja auch alle möglichen<br />
pornographischen und Horrordarstellungen für Erwachsene frei<br />
erhältlich. Man muss dazu nur in die entsprechenden, nur für Erwachsene<br />
zugänglichen Spezialgeschäfte oder -abteilungen gehen,<br />
die es ja wie Sand am Meer gibt. Wenn es solche Spezialgeschäfte<br />
auch für indizierte, politisch unerwünschte Literatur in großem<br />
Umfange gäbe, könnte man mit solchen Zensurmaßnahmen noch<br />
leben, zumal diese Literatur ohnehin nicht für Heranwachsende<br />
verfasst wurde. Aber solche Geschäfte gibt es eben nicht. Oder<br />
besser gesagt: es gab einmal einen einzigen solchen Buchladen –<br />
in Frankfurt am Main –, der eine solche Spezialabteilung hatte.<br />
Aber da hierzulande nur als rechts verdächtigte Literatur indiziert<br />
wird, hatten die Linken etwas gegen diesen Buchladen, und so fiel<br />
er dann Anfang der 1990er Jahre einem nie aufgeklärten Brandanschlag<br />
zum Opfer.<br />
Die Indizierung politisch mißliebiger Medien durch die BPjM<br />
dient daher eben effektiv nicht primär dazu, diese unerwünschte<br />
Literatur von Jugendlichen fernzuhalten, die so etwas ohnehin<br />
nicht interessiert, sondern um sie praktisch komplett vom Markt<br />
verschwinden zu lassen, denn ein indiziertes Medium darf ja nicht<br />
nur nicht mehr öffentlich verkauft werden, sondern es darf dafür<br />
auch keine öffentliche Werbung gemacht werden. Daher kommt<br />
eine Indizierung politisch unerwünschten Materials eben einer To-<br />
144 Ebd. S. 287, 303.<br />
141
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
talzensur sehr nahe. Denn wenn man nicht schon im Voraus weiß,<br />
was man wo suchen muss, wird man eben kaum je fündig werden.<br />
Dieser bereits inakzeptable Zustand wurde dann im Jahr 2002<br />
mit der Verschärfung des Jugendschutzgesetzes noch weiter verschlimmert,<br />
wodurch nicht nur die Befugnisse der BPjM erweitert<br />
wurden, sondern zudem bestimmt wurde, dass die L<strong>ist</strong>e der indizierten<br />
und eingezogenen Medien nicht länger öffentlich zugänglich<br />
<strong>ist</strong>. Während zuvor jeder Bürger erfahren konnte, welche Medien<br />
in Deutschland indiziert oder gar völlig verboten sind, indem<br />
man sich die entsprechende L<strong>ist</strong>e der BPjM zuschicken ließ oder<br />
in einer öffentlichen Bücherei einsah, wird diese L<strong>ist</strong>e nun nur<br />
noch Büchereien und Buchhändlern ausschließlich für den internen<br />
Gebrauch zugänglich gemacht. Außerdem enthält diese L<strong>ist</strong>e<br />
nun nicht mehr jene Medien, die eingezogen und der Bücherverbrennung<br />
unterworfen sind. Diese Medien werden seit 2002 in<br />
geheimen L<strong>ist</strong>en geführt. Diese Geheimn<strong>ist</strong>uereien sollen wohl<br />
verhindern, dass diese L<strong>ist</strong>e wie Werbematerial für verbotene<br />
Medien benutzt wird. Die Bürger werden also von ihrer Regierung<br />
vorsätzlich darüber im Dunkeln gelassen, was in diesem Staat<br />
verboten <strong>ist</strong> und was nicht. Wenn ein Bürger sich dann aufgrund<br />
seiner unvermeidbaren Unkenntnis einer Straftat schuldig macht,<br />
weil er verbotene Medien zum Zwecke der Verbreitung herstellte,<br />
einführte, lagerte, verbreitete oder anbot, so trifft ihn das Prinzip<br />
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ dennoch mit voller<br />
Wucht, obwohl es gerade der Staat <strong>ist</strong>, der ihn vorsätzlich daran<br />
hindert, seiner Unkenntnis abzuhelfen. Und dieser Staat nennt sich<br />
dann selbst Rechtsstaat.<br />
Für meine Darstellung des zunehmenden Grundrechtsverfalls<br />
in der BR Deutschland habe ich mich hier zum Teil auf Ausführungen<br />
gestützt, die Prof. Eike Mußmann während eines Vortrages<br />
im Hause meiner damaligen katholischen Studentenverbindung<br />
in Stuttgart am 19.1.1993 machte. Prof. Mußmann lehrte<br />
damals Polizeirecht an der Akademie für öffentliche Verwaltung<br />
in Ludwigsburg. Zum Abschluss seines Vortrages über den<br />
Grundrechtsverfall in Deutschland meinte Prof. Mußmann, dass er<br />
in 40 Jahren nicht mehr in Deutschland leben wolle, wenn die Beschneidung<br />
der Grundrechte so weiterlaufe wie in den ersten 40<br />
142
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Jahren der BR Deutschland, denn dann würde es sich bei Deutschland<br />
um einen Polize<strong>ist</strong>aat handeln. 145 Die Entwicklung in den<br />
Jahren danach hat die Befürchtung Prof. Mußmanns leider bestätigt,<br />
denn der Abbau der Grundrechte ging seither munter weiter.<br />
Die Ausführungen dieses Experten für Polizeirecht waren für<br />
mich eine wichtige Bestätigung dafür, dass ich nicht unter einer<br />
subjektiven Verzerrung der Realität leide, wenn ich zu ähnlichen<br />
Schlußfolgerungen gelange. Es war aber auch eine Bestätigung<br />
für meine Auffassung, dass es höchste Zeit <strong>ist</strong>, sich gegen diesen<br />
Grundrechtsverfall zu wehren, denn es <strong>ist</strong> ohne Zweifel einfacher,<br />
Fehlentwicklungen auf einen polizeilichen Überwachungsstaat hin<br />
in seinen Anfängen zu stoppen und umzukehren, als wenn man<br />
sich dem vollentwickelten Polize<strong>ist</strong>aat gegenüber sieht. „Wehret<br />
den Anfängen!“ war in den 1960er und 1970er Jahren angebracht.<br />
Heute müssen wir Bürger uns gegen den mittlerweile recht weit<br />
fortgeschrittenen Grundrechtsverfall wehren!<br />
IV. Rechtslage<br />
1. Oberste Richtlinie<br />
Bevor ich mich nachfolgend zur momentanen herrschenden<br />
Rechtslage mit Bezug auf meinen Fall äußere, möchte ich darlegen,<br />
dass für mich als oberste Richtlinie nicht etwa das deutsche<br />
Grundgesetz gilt oder irgendwelche Interpretationen desselben<br />
durch das deutsche Bundesverfassungsgericht, und zwar alleine<br />
schon deshalb, weil sich meine Aktivitäten weit über den deutschen<br />
Rechtsraum hinaus erstreckten. Statt dessen dient mir Immanuel<br />
Kants Kategorischer Imperativ als oberster Leitstern: 146<br />
„Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich<br />
als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten<br />
kann.“<br />
145 S. Vorlesungen, aaO. (Anm. 55), S. 520.<br />
146 Immanuel Kant, Kritik der praktischen Vernunft, Riga 1788, S. 54 (§ 7 „Grundgesetz<br />
der reinen praktischen Vernunft“; neu: Meiner, Hamburg 2003, S. 41); auch zitiert in<br />
meinen Vorlesungen, aaO. (Anm. 55), S. 541.<br />
143
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Dieses Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung dient mir als<br />
roter Faden für die nachstehenden Betrachtungen.<br />
2. Grundrechte und Grundrechtskonflikt<br />
Meine nachfolgenden Ausführungen stützen sich, wenn nicht<br />
anders vermerkt, auf das Werk von K.H. Seifert und D. Hömig<br />
(Hg.), Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. 147 sofern Interpretationen<br />
des Grundgesetzes betroffen sind.<br />
Dieser Prozess findet überhaupt nur statt, weil die Staatsanwalt<br />
behauptet, es sei zu einem Grundrechtskonflikt gekommen zwischen<br />
meiner Ausübung der Meinungs- bzw. Wissenschaftsfreiheit<br />
einerseits und der Menschenwürde einer bestimmten Bevölkerungsgruppe<br />
andererseits.<br />
Artikel 19/2 des Grundgesetzes bestimmt, dass im Falle eines<br />
Konflikts zwischen verschiedenen Grundrechten ein Ausgleich erfolgen<br />
muss, wobei keines der betroffenen Grundrechte in seinem<br />
Wesensgehalt ausgehöhlt werden darf.<br />
Wenden wir uns zuerst dem in Art. 5/3 festgelegten Recht auf<br />
freie Wissenschaft zu. Wie zuvor dargelegt, besteht der Wesenskern<br />
der Wissenschaft darin, dass man seine Hypothese frei wählen<br />
kann und dass Ergebnisse forschender Tätigkeit nur von nachprüfbaren<br />
Beweisen bestimmt werden dürfen, nicht aber von sachfremden<br />
Pressionen.<br />
Die Menschenwürde hängt eben NICHT davon ab, wo Wahrheit<br />
gesucht bzw. wo man meint, sie gefunden zu haben, sondern<br />
davon, dass man überhaupt zweifeln darf, dass man sodann die<br />
Wahrheit suchen und schließlich verkünden darf, was man meint,<br />
dabei herausgefunden zu haben. Der Wille zur Wahrheit <strong>ist</strong> der<br />
göttliche Funke in uns Menschen, <strong>ist</strong> daher selbst integraler Bestandteil<br />
unserer Menschenwürde.<br />
Es sollte zudem nach allem, was ich hier bisher ausgeführt habe,<br />
klar sein, dass es kein Recht auf bestimmte Forschungsergebnisse<br />
geben kann, und schon gar kein Grundrecht. Dafür gibt es<br />
147 Karl-Heinz Seifert und Dieter Hömig (Hg.), Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland,<br />
2. Auflage, Nomos, Baden-Baden 1985.<br />
144
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
keine Ausnahmen, für niemanden, denn solche Ausnahmen widersprächen<br />
dem kategorischen Imperativ der „allgemeinen Gesetzgebung“<br />
und ebenso dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der ja<br />
selbst ein irgendwo im Grundgesetz festgelegtes Grundrecht <strong>ist</strong>, –<br />
nicht wahr, Herr Staatsanwalt?<br />
Als Beispiel dafür, was die Konsequenz wäre, wenn man die in<br />
Deutschland bezüglich der NS-Judenverfolgung angewandten Regeln<br />
zu einem allgemeinen Gesetz erhöbe, darf ich auf den sogenannten<br />
Kreationismus zu sprechen kommen. Wie bekannt, gibt<br />
es insbesondere in den USA eine unter fundamental<strong>ist</strong>ischen<br />
Chr<strong>ist</strong>en immer stärker werdende Bewegung, welche die Evolutionstheorie<br />
ablehnt, und zwar nicht nur, weil sie den Behauptungen<br />
der Bibel widerspricht. Tief im Innersten fühlen sich diese<br />
Menschen durch die Behauptung der modernen Biologie, der<br />
Mensch stamme von affenähnlichen Wesen ab, in ihrer Menschenwürde<br />
angegriffen. Für diese Chr<strong>ist</strong>en <strong>ist</strong> die Evolutionstheorie<br />
unzumutbar, und dementsprechend versuchen sie, Bücher<br />
darüber aus Bibliotheken zu entfernen und das Lehren dieser Theorie<br />
an Schulen zu unterbinden, was in einigen US-Bundesstaaten<br />
sogar teilweise gelungen <strong>ist</strong>.<br />
Wenn also das Prinzip zum allgemeinen Gesetz erhoben würde,<br />
all jene wissenschaftlichen Thesen zu verbieten, durch die sich<br />
Menschen beleidigt und in ihrer Würde angegriffen fühlen, dann<br />
würde man die Wissenschaft der Willkür der jeweiligen Volksstimmung<br />
bzw. des Zeitge<strong>ist</strong>es oder der Mächtigen aufopfern. Da<br />
bliebe wenig übrig, was dann nicht Gefahr liefe, irgendwo und irgendwann<br />
einmal dem Zensor zum Opfer zu fallen.<br />
Ein Grundrechtskonflikt zwischen der Wissenschaftsfreiheit<br />
und anderen Grundrechten <strong>ist</strong> daher nur möglich durch die in der<br />
Forschung angewandten Mittel und Methoden der Beweisgewinnung,<br />
also auf dem Weg von der Frage (Hypothese) zur Antwort<br />
(These), etwa durch die Anwendung von Forschungsmethoden zu<br />
Lasten von Menschen – im krassesten Fall zum Beispiel die<br />
Durchführung von Menschenversuchen –, Tieren oder der Umwelt.<br />
Das Fragenstellen und das Antwortengeben selbst aber darf<br />
nicht eingeschränkt werden. Die Ergebnisse der Forschung stehen<br />
niemals mit anderen Grundrechten im Konflikt!<br />
145
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Ich denke, dass auch der deutsche Gesetzgeber erkannt hat,<br />
dass es zwischen der Veröffentlichung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse<br />
und der Würde des Menschen keinen Konflikt<br />
geben kann. Denn im letzten Absatz des in diesem Verfahren relevanten<br />
§ 130 StGB findet sich der Bezug auf eine Bestimmung<br />
des § 86 a StGB, laut dem jene Fälle von einer Strafverfolgung<br />
ausgenommen sind, die Medien betreffen, welche der Wissenschaft<br />
dienen. Es kann überhaupt kein Zweifel daran bestehen,<br />
dass wissenschaftliche Schriften der Wissenschaft dienen, dass<br />
deren Verbreitung also sogar nach herrschender Gesetzeslage<br />
straffrei bleiben muss. Die einzige offene Frage <strong>ist</strong> daher nur<br />
noch, ob die Schriften, wegen denen ich hier angeklagt bin, wissenschaftlich<br />
sind oder doch zumindest der Wissenschaft dienen.<br />
Hier bietet sich daher dem Gericht meiner Ansicht nach der Königsweg<br />
zu einem trotz zweifelhafter Rechtslage gerechten Urteil.<br />
Wenn der erwähnte Absatz also mehr <strong>ist</strong> als ein kosmetisches Feigenblatt<br />
zur Irreführung der Öffentlichkeit, so müsste er hier meiner<br />
Meinung nach angewendet werden.<br />
Als nächstes wende ich mich nun dem Recht auf freie Meinungsäußerung<br />
zu, das im Art. 5/1 des deutschen Grundgesetzes<br />
garantiert wird, allerdings sogleich mit einer ganzen L<strong>ist</strong>e an Einschränkungen<br />
im zweiten Absatz. Was ich von diesem allgemeinen<br />
Gesetzesvorbehalt halte, hat Carlo Schmid auf den Punkt gebracht:<br />
Damit wird nämlich das Recht auf Meinungsäußerung<br />
wertlos. Meiner Auffassung nach <strong>ist</strong> ein solcher Gesetzesvorbehalt<br />
zudem unnötig, denn Art. 19/2 regelt ja, dass es im Konfliktfall<br />
mit anderen Grundrechten zu einem Ausgleich kommen muss.<br />
In Artikel 5/2 werden drei Einschränkungen der Meinungsfreiheit<br />
gemacht. Die erste bezieht sich auf „allgemeine Gesetze“.<br />
Laut gesundem Menschenverstand und ebenso laut Urteilen des<br />
Bundesverfassungsgerichts fallen darunter gerade NICHT solche<br />
Gesetze, die nur bestimmte Meinungen verbieten oder bestimmte<br />
Sachthemen regulieren. Schon allein aus diesem Grunde <strong>ist</strong> der<br />
§130 StGB in jenen Absätzen, die h<strong>ist</strong>orische Auffassungen regulieren<br />
wollen, grundgesetzwidrig – und nebenbei bemerkt freilich<br />
auch in Konflikt mit Kants kategorischem Imperativ. Es stellt sich<br />
doch wirklich die Frage, wieso dieses Gesetz nur diesen einen<br />
146
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Völkermord reguliert. Warum nicht alle Völkermorde der<br />
Menschheitsgeschichte? Und warum <strong>ist</strong> es auf Völkermorde beschränkt?<br />
Warum werden nicht alle Geschichtsauffassungen reguliert,<br />
die bestimmte Leute zu Missmut gegen andere aufbringen<br />
könnten? Dann wäre freilich alle Geschichtsschreibung zu verbieten,<br />
denn es findet sich immer jemand, der sich durch bestimmte<br />
Auffassungen angegriffen oder zu Unmut gegen andere motiviert<br />
fühlt.<br />
Zu welch absurden Zuständen der Versuch führen kann, Geschichtsschreibung<br />
per Strafgesetz reglementieren zu wollen,<br />
zeigt das Beispiel des Massakers an den Armeniern in der Türkei<br />
während des Ersten Weltkrieges. Vor kurzem hat Frankreich ein<br />
Gesetz erlassen, welches verbietet, diesen Völkermord zu leugnen.<br />
Gleichzeitig <strong>ist</strong> es zur Zeit in der Türkei verboten, die damaligen<br />
Ereignissen als Völkermord zu bezeichnen.<br />
Nun gehen wir einmal davon aus, dass die Türkei in absehbarer<br />
Zeit Mitglied der EU wird. Man stelle sich zum Beispiel vor,<br />
ein Engländer hielte sich in Deutschland auf und bestreitet in einem<br />
Artikel den Völkermord an den Armeniern. Daraufhin wird<br />
er aufgrund eines französischen Haftbefehls verhaftet und in<br />
Frankreich ins Gefängnis gesteckt. Da der Brite aus dieser Erfahrung<br />
gelernt hat, veröffentlicht er nach seiner Freilassung einen<br />
Artikel, in dem er den Völkermord an den Armeniern emphatisch<br />
bestätigt. Daraufhin wird er diesmal aufgrund eines türkischen<br />
Haftbefehls wiederum verhaftet – der europäische Haftbefehl<br />
macht’s möglich! – und in der Türkei ins Gefängnis gesteckt. Und<br />
da unser englischer Musterbürger ein Vorbild an Lernfähigkeit <strong>ist</strong>,<br />
aber wie ich den Schnabel nicht halten kann, publiziert er nach<br />
seiner Freilassung aus der Türkei einen Artikel, in dem er den<br />
Völkermord an den Armeniern wiederum abstreitet, woraufhin er<br />
wieder in einem französischen Knast landet. So verbringt er dann<br />
den Rest seines Lebens abwechselnd in französischen und türkischen<br />
Gefängnissen, da er es niemandem recht machen kann.<br />
Nun stellen Sie sich vor, alle europäischen Staaten würden das<br />
deutsche pathologische Verhaltensmuster, Diskussionen traumatischer<br />
Ereignisse ihrer nationalen Geschichte strafrechtlich vorzuschreiben,<br />
zur Norm erheben. Dann würde jeder, der sich in Euro-<br />
147
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
pa noch zu irgendeinem Kapitel der Menschheitsgeschichte zu<br />
äußern wagte, riskieren, auf eine Rundreise durch europäische Gefängnisse<br />
zu gehen.<br />
Das zeigt doch deutlich, dass am heutigen deutschen Wesen<br />
die Welt nicht genesen, sondern nur kaputt gehen kann. Und dennoch<br />
versuchen Sie hier dieses Wesen auch in anderen Ländern<br />
durchzusetzen, denn das, was mir hier vorgeworfen wird, habe ich<br />
ja nicht in Deutschland getan, sondern in England und in den<br />
USA, wo diese Handlungen völlig legal waren und sind.<br />
Und um das Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung konsequent<br />
zu Ende zu denken: Warum sollten nur potentiell gefühlsverletzende<br />
Geschichtsauffassungen verboten werden? Warum<br />
nicht überhaupt alle Ansichten, die negative Emotionen gegen<br />
Dritte hervorrufen könnten? Und da jede Meinung potentiell bei<br />
irgendjemandem negative Gefühle gegen jemand anderen hervorrufen<br />
könnte, sollten wir dann nicht konsequenterweise das Meinen<br />
an sich verbieten? Was wohl darauf hinausliefe, das Sprechen<br />
an sich zu verbieten.<br />
Als zweite Einschränkung der Meinungsfreiheit findet sich in<br />
Art. 5/2 der Schutz der Ehre. Laut Urteilen des Bundesverfassungsgerichts<br />
<strong>ist</strong> zur Ehrverletzung eine kränkende Ausdrucksweise<br />
nötig. Aber eine solche Ausdrucksweise findet sich in keinem<br />
meiner Bücher! In seinem berühmt-berüchtigten Urteil zu der<br />
Aussage „Soldaten sind Mörder“, mit dem dieser Spruch als nicht<br />
strafbar, da nicht ehrverletzend eingestuft wurde, hat das Bundesverfassungsgericht<br />
ganz bewusst 148<br />
„den in der Fachgerichtsbarkeit entwickelten Begriff der<br />
Schmähkritik aber eng definiert. Danach macht auch eine<br />
überzogene oder gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich<br />
genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muss vielmehr,<br />
dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung<br />
in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im<br />
Vordergrund steht.“<br />
148 Urteil des BVerfG, 10.10.1995, Az. 1 BvR 1476,1980/91, und 102,221/92; siehe<br />
www.servat.unibe.ch/dfr/bv093266.html; auch zitiert durch Rolf Bossi, aaO. (Anm.<br />
123), S. 160, der dafür keine Quelle angibt.<br />
148
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Tatsache <strong>ist</strong> aber, dass meine Publikationen keine Schmähkritiken<br />
enthalten, und zwar weder gegen Personen noch gegen<br />
Gruppen. Der Spruch „Soldaten sind Mörder“ <strong>ist</strong> also erlaubt,<br />
obwohl zweifellos nicht alle Soldaten Mörder sind. Dem Gleichbehandlungsgrundsatz<br />
folgend sollten dann doch auch Pauschalurteile<br />
gegen Juden zulässig sein, oder etwa nicht? Die Frage <strong>ist</strong> hier<br />
aber irrelevant, weil ich solche Urteile niemals gemacht oder veröffentlicht<br />
habe.<br />
Wenn es also eine vom deutschen Grundgesetz geforderte<br />
Gleichbehandlung gibt, so wird durch meine Publikationen niemandes<br />
Ehre verletzt, und es besteht mithin kein Konflikt mit den<br />
Grundrechten Dritter.<br />
Der dritte und letzte Fall der in Art. 5/2 bestimmten Einschränkung<br />
der Meinungsfreiheit betrifft Gesetze zum Schutz der<br />
Jugend, wobei laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />
nur dann aufgrund des Jugendschutzes zensiert werden darf, wenn<br />
von den so zensierten Ansichten „stets und typischerweise“ Gefährdung<br />
für die Jugend ausgehe. Diese leere Worthülse öffnet<br />
freilich der Willkür Tür und Tor. Dazu werde ich später noch<br />
mehr ausführen.<br />
Es gab einmal eine Zeit, da war ich stolz darauf, dass das deutsche<br />
Grundgesetz im Gegensatz zu den Verfassungen anderer<br />
Länder nicht nur die Meinungsfreiheit garantiert, sondern darüber<br />
hinaus auch noch ausdrücklich die Freiheit von Forschung, Lehre<br />
und Wissenschaft. Diese Zweiteilung der Meinungsfreiheit in wissenschaftliche<br />
und nichtwissenschaftliche Meinungen halte ich allerdings<br />
heute für eine Tragödie, denn sie führt zu einem Zwei-<br />
Klassen-Meinungsrecht. Während nämlich die Meinungsfreiheit<br />
für den Laien, also Nichtwissenschaftler durch einfache Gesetze<br />
eingeschränkt werden kann, bleibt sie für den Wissenschaftler und<br />
Forscher uneingeschränkt.<br />
Wenn dann allerdings ein Forscher zu aufmüpfig wird, dann<br />
erkennt der Staat diesem den Status als Wissenschaftler blitzschnell<br />
ab und verfolgt ihn als “Pseudowissenschaftler” oder<br />
Laien. Dieses Zweiklassenrecht ermöglicht dem Staat daher die<br />
perfekte Gängelung aller unter dem illusionären Eindruck größter<br />
Freiheit.<br />
149
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Die von der deutschen Justiz vertretene These vom Grundrechtskonflikt<br />
<strong>ist</strong> auch deshalb falsch, weil die me<strong>ist</strong>en Juden entsetzt<br />
wären, wenn sie wüssten, wie in ihrem Namen tadellose<br />
Wissenschaftler verfolgt werden. Kein Jude, der meine Bücher<br />
mit gesundem Menschenverstand liest, wird darin etwas Bösartiges<br />
oder Verhetzendes finden können.<br />
In diesem Zusammenhang darf ich noch einmal auf meine<br />
ehemalige jüdische Freundin Jodi Keating und ihre Familie hinweisen,<br />
die meine Behauptungen klar beweisen, denn diese hatten<br />
keinerlei Probleme mit meinen Ansichten. Ich darf auch anmerken,<br />
dass es eine Reihe jüdischer Revision<strong>ist</strong>en gibt, darunter zum<br />
Beispiel David Cole, den ich die Ehre hatte, einen Freund zu nennen.<br />
Seit Anfang der 1990er Jahre hat er eng mit verschiedenen<br />
Revision<strong>ist</strong>en zusammengearbeitet und trat erst in den Hintergrund,<br />
als er von seinen Religionsgenossen Morddrohungen erhielt<br />
wegen seines Engagements. Und als letztes Beispiel darf ich<br />
hier Israel Shamir erwähnen. Shamir wanderte in den 1960er Jahren<br />
aus der UdSSR nach Israel ein und nahm damals als Soldat an<br />
Israels Kriegen teil. Er wurde später Journal<strong>ist</strong>, wurde jedoch angesichts<br />
des Vorgehens der israelischen Behörden und Siedler gegenüber<br />
den Palästinensern ernüchtert und engagierte sich zunehmend<br />
für menschenrechtliche Belange der Palästinenser. Vor<br />
einigen Jahren <strong>ist</strong> er dann sogar zum Chr<strong>ist</strong>entum konvertiert,<br />
weshalb es fraglich <strong>ist</strong>, ob man ihn überhaupt noch als Juden bezeichnen<br />
kann, je nachdem, ob man den Begriff religiös oder ethnisch<br />
versteht, worüber sich ja noch nicht einmal die Juden einigen<br />
können.<br />
Jedenfalls befindet sich Shamir seit der zweiten Intifada an<br />
vorderster Front jener Bürgerrechtsbewegung, die für die Gleichberechtigung<br />
der Palästinenser eintritt. Shamirs Sohn war einer<br />
jener Helden der Internationalen Solidaritätsbewegung, die Ostern<br />
2002 jenen Palästinensern unter Einsatz ihres eigenen Lebens<br />
durch Lebensmittellieferungen zu überleben halfen, die bei der<br />
Belagerung Bethlehems durch die israelischen Besatzer in der<br />
Geburtskirche Jesu Zuflucht gesucht hatten. Vor einigen Monaten<br />
frug mich Herr Shamir, warum ich eigentlich bereit sei, für meine<br />
Überzeugungen so viel aufs Spiel zu setzen. Meine Antwort an<br />
150
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
ihn veröffentlichte er am 16.9.2006 im Internet mit einem einleitenden<br />
Kommentar von ihm selbst, den ich hier vorlesen darf: 149<br />
„Meiner Ansicht nach bedeutet Holocaust-Befürwortung<br />
die Hinnahme jüdischer Überlegenheit und Einzigartigkeit,<br />
während Holocaust-Bestreitung eine Zurückweisung dieses<br />
Überlegenheits-Dünkels <strong>ist</strong>. Damit wird Holocaust-Bestreitung<br />
zur <strong>Pflicht</strong> eines jeden Anti-Rass<strong>ist</strong>en bzw. eines jeden Chr<strong>ist</strong>en.<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> <strong>ist</strong> ein Wissenschaftler, ein Dissident, der<br />
2005 in den USA seiner jungen Frau und seinem Kindchen<br />
entrissen und in sein Herkunftsland BRD ausgeliefert wurde.<br />
Dort <strong>ist</strong> er angeklagt wegen seiner wissenschaftlichen Forschungsarbeiten<br />
über Auschwitz, die in dem weltbekannten<br />
‘<strong>Rudolf</strong>-Gutachten’ zusammengefasst sind. Er wurde 1964 geboren;<br />
er <strong>ist</strong> einer der jüngsten hochkarätigen Revision<strong>ist</strong>en,<br />
hervorgegangen aus der Nachkriegsgeneration. Junge Menschen<br />
in der BRD sind generell auf brutalste Weise gehirngewaschen<br />
mit konventioneller Holocaust-Überlieferung. <strong>Germar</strong>,<br />
wie wir alle wissen, <strong>ist</strong> anders.“<br />
Ich führe dies hier an, um deutlich zu machen, dass man eben<br />
bezüglich der Juden keine Pauschalurteile fällen kann, dass der<br />
deutsche Staat sie aber auch nicht pauschal als Rechtfertigung für<br />
die Verfolgung unschuldiger Dissidenten vereinnahmen darf.<br />
Denn genau das macht meiner Ansicht nach die Bundesrepublik<br />
Deutschland, um hinter diesem Vorwand ihr eigenes politisches<br />
Süppchen zu kochen. Tatsächlich besteht der Konflikt nicht zwischen<br />
den Juden und mir, sondern zwischen dem bundesdeutschen<br />
Staat und mir. Dass der wirkliche Konflikt me<strong>ist</strong> zwischen dem<br />
Bürger und dem Staat besteht, wenn es um Probleme mit den<br />
Grundrechten geht, haben auch Seifert und Hömig in ihrem anfangs<br />
erwähnten Buch zum Grundgesetz so gesehen: 150<br />
„Von ihrer h<strong>ist</strong>orischen Entwicklung her besteht die Funktion<br />
der Grundrechte zunächst darin, Abwehrrechte des Bürgers<br />
gegen staatliche Machtentfaltung zu sein. (BVerfG 1,<br />
104). Dies <strong>ist</strong> nach der Rechtsprechung auch heute noch ihre<br />
primäre und zentrale Wirkungsdimension (BVerfG 50, 337).“<br />
149 Siehe www.globalfire.tv/nj/06en/persecution/rudolf.htm.<br />
150 Seifert/Hömig, aaO. (Anm. 147), S. 28f.<br />
151
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Es kann gar kein Zweifel daran bestehen, dass der §130 StGB<br />
als ein Sondergesetz gegen bestimmte Meinungen dem Grundsatz<br />
der allgemeinen Gesetze widerspricht und daher grundgesetzwidrig<br />
<strong>ist</strong>. Und obwohl diese Tatsache offenkundig <strong>ist</strong>, verschließen<br />
sich sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Bundesverfassungsgericht<br />
in all ihren Entscheidungen in der hier behandelten<br />
Frage dieser Tatsache und handeln und urteilen gegen all ihre<br />
anderen Grundsatzurteile in sämtlichen anderen Fällen zur Meinungsfreiheit.<br />
Ja sie verschlimmern die ohnehin schon grundgesetzwidrige<br />
Gesetzeslage sogar noch durch eine weitergehende<br />
Erosion der Grundrechte, insbesondere durch die Verhinderung<br />
einer effektiven Verteidigung mittels Durchsetzung des Missbrauchs<br />
der Offenkundigkeitsregelung und der Strafverfolgung<br />
von Verteidigern.<br />
Die Ursache für dieses Verhalten insbesondere des Bundesverfassungsgerichts<br />
liegt meiner Meinung nach auch daran, dass<br />
die Richter dieses Gerichts aufgrund eines politischen Kuhhandels<br />
der dominierenden politischen Parteien in Deutschland berufen<br />
werden, wobei die politische Parteizugehörigkeit und Linientreue<br />
bisweilen wichtiger zu sein scheinen als die jur<strong>ist</strong>ische Kompetenz.<br />
Ein klassisches Beispiel dafür war die Berufung von Jutta<br />
Limbach als Quoten-Sozialdemokratin zur Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts,<br />
obwohl sie praktisch keine Berufserfahrung<br />
als Jur<strong>ist</strong>in aufzuweisen hatte. Das hat damals selbst in der<br />
jur<strong>ist</strong>ischen Fachpresse für unüberhörbare Kritik gesorgt. Angesichts<br />
solcher Zustände wird man wohl fragen müssen, inwiefern<br />
es in Deutschland eigentlich noch eine Gewaltenteilung gibt.<br />
Daher stellt sich erneut die Frage nach dem Recht auf <strong>Widerstand</strong><br />
laut Art. 20/4 des deutschen Grundgesetzes, doch dazu später<br />
mehr.<br />
3. Jugendschutz<br />
Als dritte rechtliche Möglichkeit der Einschränkung der Meinungsfreiheit<br />
in Deutschland werde ich nun auf das Jugendschutzgesetz<br />
eingehen, das ich ja auch gebrochen haben soll.<br />
152
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Zunächst einmal verbietet dieses Gesetz laut §18 Abs. 3 Satz 1<br />
die Indizierung von Medien allein aufgrund u.a. ihres politischen<br />
oder weltanschaulichen Inhalts. Aber bezüglich der als „rechts“<br />
verdächtigten Medien macht die BPjM genau das, was auch der<br />
vorhin zitiert Prof. Jesse moniert hat. Es <strong>ist</strong> daher meiner Ansicht<br />
nach die BPjM, die das Recht bricht, nicht ich. Die Gründe, warum<br />
ein Medium überhaupt indiziert werden kann, werden in § 15<br />
aufgel<strong>ist</strong>et, wobei die ersten vier Gründe eindeutig definiert sind,<br />
worunter insbesondere Pornographie, Kriegsverherrlichung und<br />
Gewaltdarstellungen völlig nachvollziehbar sind. Anders sieht es<br />
dagegen mit dem 5. Grund aus. Danach können Medien indiziert<br />
werden, die<br />
„offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern<br />
oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen<br />
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu<br />
gefährden.“<br />
Dieser Satz <strong>ist</strong> von solcher Unbestimmtheit und Unschärfe,<br />
dass mir unklar <strong>ist</strong>, welche Art von Medien darunter fallen könnte.<br />
Es <strong>ist</strong> auch nicht nachvollziehbar, wie diese schwammige Eigenschaft<br />
irgendwie „offensichtlich“ sein kann. Solch ein Gummiparagraph<br />
lädt doch zu politischem Missbrauch geradezu ein und <strong>ist</strong><br />
daher völlig inakzeptabel. Vor allem aber <strong>ist</strong> mir völlig schleierhaft,<br />
wie kritische Literatur zu Geschichtsthemen in der Lage sein<br />
soll, Minderjährige in der Entwicklung zu gemeinschaftsfähigen<br />
Persönlichkeiten schwer zu gefährden.<br />
Um Ihnen das Problem des möglichen politischen Missbrauchs<br />
deutlich zu machen, möchte ich hier einmal eine ganz andersartige<br />
Betrachtung einfügen. Wie durch diverse Meldungen und Diskussionen<br />
in der Öffentlichkeit inzwischen allgemein bekannt sein<br />
dürfte, geht die ursprünglich in Deutschland ansässige Bevölkerung<br />
dramatisch zurück. Das gleiche Phänomen, das man in seiner<br />
Rasanz schon als demographischen Kollaps bezeichnen könnte,<br />
beobachtet man auch in vielen anderen europäischen Ländern.<br />
Viele der heutigen gesellschaftlichen Probleme haben darin ihre<br />
Ursachen, wie etwa die Instabilität der Altersversorgung, die Explosion<br />
der Gesundheits- und Pflegekosten sowie die Masseneinwanderung<br />
aus dem Ausland, die eine demographisch notwendige<br />
153
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Kompensation sein soll, mit den sich daraus ergebenden sozialen,<br />
politischen und wirtschaftlichen Verwerfungen.<br />
Der Grund für diesen demographischen Kollaps <strong>ist</strong>, dass sich<br />
nun schon die zweite Generation faktisch weigert, die wichtigste<br />
aller sozialen Verhaltensweisen an den Tag zu legen, die zur physischen<br />
Erhaltung einer Gemeinschaft nötig <strong>ist</strong>, nämlich Familien<br />
zu gründen und Kinder zu bekommen. Angetrieben wird diese radikale<br />
Änderung des Verhaltens durch die seit Jahrzehnten propagierte<br />
Ideologie der Selbstverwirklichung als isoliertes Ego, also<br />
des Egoismus und Egozentrismus. Materialismus („Wohlstand“),<br />
Hedonismus („Genuss“) und Emanzipation von sozialen Bindungen<br />
sind „Werte“, denen man nachläuft. Die stat<strong>ist</strong>ischen Zahlen<br />
von Singlehaushalten, Ehescheidungen und Kinderarmut beweisen<br />
doch wohl überdeutlich, dass junge Menschen heute kaum<br />
mehr dauerhaft bindungsfähig sind; dass Liebe und Treue, Verantwortungsbewusstsein<br />
und Altruismus, also Aufopferungsbereitschaft<br />
für andere, vor allem und zu allererst für die eigene Familie,<br />
aber auch für Sippe, Gemeinde, Volk, Vaterland und Kulturkreis<br />
kaum mehr vorhanden sind. Die Liebe zu Kindern <strong>ist</strong> dabei<br />
die reinste, tiefste, selbstloseste und intensivste Form der Liebe,<br />
ja des Gefühlslebens überhaupt. Die Ablehnung von Kindern<br />
bewe<strong>ist</strong> daher letztlich die Liebesunfähigkeit dieser Generationen.<br />
Der krasse Mangel an diesen Eigenschaften, der diese Gesellschaft<br />
kollabieren lässt, und zwar in dem Maße, dass es bei steter<br />
Fortentwicklung in etwa 100 Jahren praktisch kein deutsches Volk<br />
mehr geben wird, <strong>ist</strong> doch unerschütterlicher Beweis dafür, dass<br />
diese nachwachsenden Generationen nicht mehr gemeinschaftsfähig<br />
sind. Ja mehr sogar: Das Verhalten dieser Generationen <strong>ist</strong><br />
unausweichlich gemeinschaftsvernichtend. Ich denke, es gibt<br />
wohl kaum ein gemeinschaftsunfähigeres Verhalten als ein solches,<br />
das zur gänzlichen Auslöschung der Gemeinschaft führt.<br />
Nun stellt sich die Frage, was die Ursachen dieser dramatischen<br />
Verhaltensänderung sind. Uns Revision<strong>ist</strong>en jedenfalls kann man<br />
das nicht anhängen.<br />
Aber wenn man nun politisch entsprechend eingestellt <strong>ist</strong>, so<br />
könnte die Antwort auf diese Frage etwa wie folgt lauten: Es <strong>ist</strong><br />
offensichtlich, dass eine alle Gesellschaftsschichten zugleich er-<br />
154
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
fassende Verhaltensänderung nur durch entsprechende Darstellungen<br />
in den Massenmedien hervorgerufen werden kann. Als<br />
primäre Ursache wäre daher die Propaganda von Hedonismus,<br />
Materialismus und ego<strong>ist</strong>ischer Selbstverwirklichung zu nennen<br />
sowie das Schlechtmachen traditioneller Familienwerte, darunter<br />
die Vater- und Mutterrolle, Kinderfeindlichkeit im Besonderen<br />
und die Abwertung aufopferungsvollen Einsatzes für eine Familie<br />
und auch für die Gemeinschaft im Allgemeinen. So, wie das deutsche<br />
Jugendschutzgesetz momentan formuliert <strong>ist</strong>, könnte man mit<br />
einer solchen Argumentation und dem entsprechenden politischen<br />
Willen einen nicht unerheblichen Teil der deutschen Massenmedien<br />
auf den Index setzen.<br />
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich bin durchaus nicht<br />
für solche Maßnahmen, weil ich generell gegen Zensur bin. Aber<br />
dieses Beispiel zeigt, welche Willkür Ihre Gesetze ermöglichen.<br />
Diese Textpassage <strong>ist</strong> in ihrer Unbestimmtheit daher meiner Ansicht<br />
nach nicht nur illegal, sondern sogar potentiell gemeingefährlich.<br />
Bei der Indizierung revision<strong>ist</strong>ischer Medien wird die Behauptung,<br />
diese gefährdeten die Gemeinschaftsfähigkeit Minderjähriger,<br />
stets ohne Begründung angeführt. Das sei angeblich offensichtlich.<br />
Offensichtlich <strong>ist</strong> für mich allein die Tatsache, dass unsere<br />
revision<strong>ist</strong>ischen Medien die Skepsis und Kritikfähigkeit gegenüber<br />
Autoritäten stärken. Unsere Schriften führen daher den<br />
deutschen Untertan im Kantschen Sinne aus seiner Unmündigkeit,<br />
indem sie darüber belehren, wie man sich seines Verstandes ohne<br />
die Anleitung Dritter bedient. Und genau das will der Obrigkeitsstaat<br />
mit diesem Zensur-Gummiparagraphen verhindern! Ich<br />
möchte hier sogar noch einen Schritt weitergehen, indem ich den<br />
Schuh umdrehe. Wie bekannt sein dürfte, <strong>ist</strong> es verboten, Minderjährigen<br />
Horrorfilme zugänglich zu machen, und das <strong>ist</strong> auch ganz<br />
richtig so, denn selbst wenn man den Kindern und Jugendlichen<br />
erklärt, dabei handele es sich nur um erfundene Geschichten und<br />
um Trickaufnahmen, so wirken die dort gezeigten blutigen Gemetzel<br />
dennoch traumatisierend.<br />
Im gleichen Atemzug behaupten die gleichen Pädagogen aber,<br />
ähnliche blutige Gemetzel müssten Jugendlichen als <strong>Pflicht</strong>veran-<br />
155
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
staltungen vorgeführt werden, dann nämlich, wenn es sich angeblich<br />
um echte Gegebenheiten h<strong>ist</strong>orischer Natur handelt. Damit<br />
meine ich, dass man mittlerweile praktisch in der gesamten westlichen<br />
Welt Schulkindern pflichtgemäß gewissen – echten wie gestellten<br />
– Filmaufnahmen und Textgeschichten aussetzt, um ihnen<br />
nahezubringen, was die Nationalsozial<strong>ist</strong>en angeblich während<br />
des Zweiten Weltkrieges anrichteten. Es <strong>ist</strong> doch wohl wirklich<br />
offenkundig, dass Derartiges auf die Minderjährigen noch wesentlich<br />
traumatisierender wirken muss als das Betrachten erfundener<br />
Horror-Trickaufnahmen. Wie kann man das eine als verwerflich<br />
verbieten, das andere aber als <strong>Pflicht</strong> verordnen? Ich darf betonen,<br />
dass ich durchaus nicht dagegen bin, Schulkinder über h<strong>ist</strong>orische<br />
Katastrophen und Gräuel zu unterrichten, aber bei der Wahl der<br />
Mittel sollte man doch ähnliche Maßstäbe erwarten dürfen wie bei<br />
der Freigabe von Horrorfilmen.<br />
Dass diese Art der „Erziehung“ tatsächlich traumatisierende<br />
Wirkung hat, darf ich an drei Beispielen erläutern, die ich selbst<br />
erlebt habe. In unregelmäßigen Abständen erhielt ich Emails von<br />
deutschen Schülern, die durch Zufall auf meine damalige Webseite<br />
gelangt waren. Diese berichteten mir, dass sie zur Zeit in den<br />
USA als Austauschschüler verweilten, wo sie in Geschichte gerade<br />
den Holocaust durchnahmen. Als Deutsche sahen sie sich<br />
plötzlich von den anderen Schülern in die Ecke gedrängt und mit<br />
Vorwürfen und Anklagen überhäuft, wie die Deutschen denn damals<br />
den Juden das hätten antun können. Diese deutschen Austauschschüler<br />
suchten ganz verzweifelt nach Argumenten, um sich<br />
ihrer Haut zu erwehren, wurden sie doch plötzlich ausgegrenzt<br />
und zu Sündenböcken gemacht.<br />
Ein noch drastischerer Fall war die Tochter einer zeitweiligen<br />
US-Freundin von mir, die anno 2002 im Alter von 13 Jahren während<br />
des Geschichtsunterrichts an der Schule das erste Mal in ihrem<br />
Leben mit dem Holocaust konfrontiert wurde. Nachdem ihr in<br />
der Schule ein entsprechender Film mit den üblichen Leichenbergen<br />
und den entsprechenden Kommentaren gezeigt worden war,<br />
kam sie nachmittags völlig verstört nach Hause und stammelte nur<br />
noch etwas in dem Sinne, sie hätte den Teufel gesehen und habe<br />
fürchterliche Angst. Wir mussten sie für diese Phase aus dem Ge-<br />
156
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
schichtsunterricht herausnehmen, um einen größeren psychischen<br />
Schaden zu verhindern.<br />
Das letzte Beispiel ergab sich im Sommer 2000, als ich zusammen<br />
mit amerikanischen Freunden in Los Angeles das Museum<br />
of Tolerance des Simon-Wiesenthal-Zentrums besuchte, welches<br />
im Wesentlichen ein Holocaust-Museum <strong>ist</strong>. Nach dem Museumsrundgang<br />
besuchten wir eine Vortragsveranstaltung einer<br />
Auschwitz-Überlebenden. Außer uns befanden sich im Saal vor<br />
allem Schüler im Alter von schätzungsweise 12 bis 14 Jahren. Die<br />
Vortragende berichtete über ihre angeblichen Erlebnisse in<br />
Auschwitz, wobei sie auch Dinge einflocht, von denen heute sogar<br />
die offizielle Geschichtsversion behauptet, sie seien nicht<br />
wahr, so etwa flammenschlagende Kamine, Seifenherstellung aus<br />
dem Körperfett der Opfer und überall im Lager verstreut liegende,<br />
spontan brennende Leichen. Im Anschluss an den Vortrag durften<br />
Fragen gestellt werden, woraufhin eine Bekannte von mir die Vortragende<br />
frug, was sie dazu meine, dass sogar das weltweit als<br />
führend bezeichnete Holocaust-Forschungsinstitut Yad Vashem in<br />
Israel festgestellt habe, die Behauptung von Seifenherstellung aus<br />
Menschenfett sei eine Propagandalüge. Kaum hatte sie die Frage<br />
gestellt, ging ein Raunen und Murren durch den Saal, hatten doch<br />
offenbar schon diese Schüler begriffen, dass es ein nicht hinnehmbares<br />
Sakrileg <strong>ist</strong>, die Aussage einer Überlebenden anzuzweifeln.<br />
Als wir dann nach Ende der Veranstaltung den Saal verlassen<br />
wollten, fand sich meine Bekannte von Schülern umringt, die ihr<br />
vorwarfen, wie sie es denn wagen könne, die Aussagen der Überlebenden<br />
anzuzweifeln, denn schließlich sei ja nur diese in Auschwitz<br />
anwesend gewesen, nicht aber meine Bekannte. Als ich<br />
meiner Bekannten mit Argumenten zur Seite stehen wollte, merkten<br />
die Schüler an meinem Akzent, dass ich Deutscher war, woraufhin<br />
die ganze Situation ins Unfeine abglitt, denn nun wurden<br />
die Jugendlichen unsachlich und fingen an, mich zu beschimpfen.<br />
Die Lehrerin der Schulklasse beendete die Konfrontation, indem<br />
sie die Schüler zum Weitergehen veranlasste. Wir gingen dann<br />
zusammen in die Tiefgarage zu unserem Auto. Dort unten trafen<br />
wird wiederum auf einige dieser Schüler, die aus der D<strong>ist</strong>anz un-<br />
157
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
flätige Bemerkungen über uns machten. Das nahm ich zum Anlass,<br />
zu ihnen hinüber zu gehen und sie zu bitten, sich doch zu<br />
überlegen, warum dieses Gebäude „Museum of Tolerance“ heiße.<br />
Das sei doch wohl auch als Aufforderung zu verstehen, anderen<br />
Auffassungen gegenüber tolerant zu sein. Aber die Jugendlichen<br />
hörten gar nicht mehr zu. Kaum hatte ich mich auf den Rückweg<br />
zu unserem Auto gemacht, kamen diese Jugendlichen mir plötzlich<br />
hinterher gelaufen mit Worten wie „Schlagt den Nazi!“<br />
Wir hatten damals die zwei Söhne meiner Bekannten dabei, die<br />
in einem ähnlichen Alter waren wie diese anderen Jugendlichen.<br />
Die beiden Buben waren wahrlich schockiert ob der Aggressivität<br />
dieser Jugendlichen. Ohne unser Dazutun stellten sie trocken fest,<br />
dass Kinder und Jugendliche in diesem Museum zu Hass und Intoleranz<br />
erzogen werden – und zwar ganz gezielt gegen Deutsche<br />
im allgemeinen und gegen h<strong>ist</strong>orische Dissidenten zu diesem<br />
Thema im Besonderen.<br />
Alle drei Beispiele belegen, dass die in allen westlichen Ländern<br />
permanent laufende Holocaust-Propaganda – egal ob auf<br />
Wahrheit beruhend oder nicht – nichts anderes <strong>ist</strong> als eine gigantische<br />
Volksverhetzung aller dieser Völker gegen das deutsche<br />
Volk. Und das gilt auch für Deutschland, wo die Bevölkerung<br />
ebenso gegen alles verhetzt wird, was deutsch <strong>ist</strong>; also mit anderen<br />
Worten: hier werden Deutsche gegen sich selbst verhetzt.<br />
Wenn Sie also nach Volksverhetzern suchen und nach Personen<br />
und Institutionen, die Jugendliche traumatisieren und zu gemeinschaftsunfähigen<br />
Menschen pervertieren, dann sollten Sie<br />
vielleicht einmal in die andere Richtung schauen. Wir Revision<strong>ist</strong>en<br />
jedenfalls traumatisieren mit unseren Medien niemanden, und<br />
bei uns findet man auch keine Gewaltdarstellungen oder -verherrlichungen.<br />
Im Zusammenhang mit den Versuchen der BPjM, ein revision<strong>ist</strong>isches<br />
Buch über die Ursachen des Zweiten Weltkrieges zu<br />
indizieren, hat das Verwaltungsgericht in Köln entschieden, dass<br />
eine solche Zensur unrechtmäßig sei. Das Urteil wurde kurz danach<br />
vom Bundesverfassungsgericht bestätigt mit einer Entscheidung,<br />
aus der ich schon zuvor im Zusammenhang mit der Defini-<br />
158
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
tion von Wissenschaft zitiert habe. Ich darf nun aus der Entscheidung<br />
des Verwaltungsgerichts zitieren: 151<br />
„Die Bundesprüfstelle verkennt, dass gerade durch die<br />
Möglichkeit der offenen Auseinandersetzung zwischen unterschiedlichen<br />
Meinungen die Kritikfähigkeit der Jugendlichen<br />
unterstützt wird, was eine freie Diskussion erfordert. Hierzu<br />
bedarf es neben der Vermittlung des h<strong>ist</strong>orischen Geschehens<br />
gerade der kritischen Auseinandersetzung mit abweichenden<br />
Meinungen. Hierdurch kann, was die Bundesprüfstelle in ihrer<br />
Abwägung überhaupt nicht eingestellt hat, […] die Jugend<br />
möglicherweise sehr viel wirksamer vor Anfälligkeiten für verzerrende<br />
Geschichtsdarstellungen geschützt werden als durch<br />
eine Indizierung, die solchen Meinungen sogar berechtigt Anziehungskraft<br />
verleihen könnte.“<br />
Das gilt freilich nicht nur für Bücher zur Kriegsursache, sondern<br />
prinzipiell für alle Themen, ob nun wissenschaftlich behandelt<br />
oder nicht. Wer verbietet, setzt sich eben immer dem Verdacht<br />
aus, keine Argumente mehr zu haben. Ich selbst werde daher<br />
den Verdacht nicht los, dass die Revision<strong>ist</strong>en deshalb zensiert<br />
werden, weil ihre Literatur die durch die etablierte Literatur und<br />
die Massenmedien verursachte Traumatisierung – sprich Gehirnwäsche<br />
bzw. „sozialethische Verwirrung“, wie es in einer älteren<br />
Fassung des Jugendschutzgesetzes hieß – neutralisiert und den<br />
Menschen wieder ein ausgewogenes, abwägendes Denken ermöglicht.<br />
Meine Fachliteratur jedenfalls kann von Kindern und Jugendlichen<br />
gar nicht intellektuell verarbeitet werden. Zensur gegen diese<br />
Bücher <strong>ist</strong> daher nicht nur illegal, sondern auch lächerlich. Die<br />
Zielgruppe dieser Zensur <strong>ist</strong> deswegen nicht der Jugendliche als<br />
zu schützendes Individuum, sondern der kritische Erwachsene,<br />
das heißt die allgemeine Bevölkerung.<br />
Auf die fragwürdige, meiner Ansicht nach klar rechtswidrige<br />
Verfahrensweise der BPjM, die L<strong>ist</strong>en indizierter Bücher nicht<br />
mehr allgemein zugänglich zu machen und insbesondere revisio-<br />
151 Verwaltungsgericht Köln, bestätigt vom BVerfG, 17 K 9534/94, i. S. Udo Walendy,<br />
Wahrheit für Deutschland, Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung, Vlotho<br />
1964.<br />
159
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
n<strong>ist</strong>ische Schriften sogar in geheimen L<strong>ist</strong>en zu führen, hatte ich<br />
bereits hingewiesen. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Einspruchsfr<strong>ist</strong><br />
gegen Indizierungsentscheidungen vor einigen Jahren<br />
auf eine Woche verkürzt wurde, was insbesondere für im Ausland<br />
ansässige Verleger schon wegen der Postlaufzeit ein Hohn <strong>ist</strong>.<br />
Zusammenfassend muss ich feststellen, dass die Vorgehensweise<br />
und die Rechtsgrundlagen der BPjM nicht mit dem Kantschen<br />
Prinzip der allgemeinen Gesetzgebung in Deckung gebracht<br />
werden können, das ja eigentlich auch dem Prinzip des deutschen<br />
Grundgesetzes entspricht. Denn ein völlig diffus formuliertes Gesetz,<br />
das erlaubt, alles das zu verbieten, was den gerade Herrschenden<br />
ideologisch gegen den Strich geht, muss zu Willkür entarten<br />
und <strong>ist</strong> daher inakzeptabel. Auf die mir vorgeworfenen Einzelfälle<br />
von Verletzungen des Jugendschutzgesetzes werde ich im<br />
Kapitel D.V. detailliert eingehen.<br />
4. Willkürliche Begriffsauslegung (Immunisierung<br />
gegen Kritik)<br />
Als letzten Punkt meiner jur<strong>ist</strong>ischen Betrachtung möchte ich<br />
nun auf die von deutschen Richtern und Staatsanwälten verwendeten<br />
Begriffsauslegungen zu sprechen kommen, wie sie in meinem<br />
wie auch in ähnlichen Fällen üblicherweise erfolgen. Diese Auslegungen<br />
sind geprägt von völliger Willkür, wie ich nachfolgend<br />
erläutern werde, was übrigens eine unzulässige Taktik der Immunisierung<br />
gegen Kritik darstellt, wie ich im Zusammenhang der<br />
Wissenschaft dargelegt habe. Die nachfolgend zitierten und diskutierten<br />
Begriffe finden sich so wörtlich in meiner Anklageschrift:<br />
a. Die strafrechtliche Verfolgung dissidenter Holocaust-Forscher,<br />
Schriftsteller bzw. Verleger wird damit begründet, ihre Schriften<br />
würden „in einer Weise, die geeignet <strong>ist</strong>, den öffentlichen<br />
Frieden zu stören“, „zum Hass aufstacheln“, „beschimpfen“,<br />
„böswillig verächtlich machen“, „verleumden“, und/oder „verunglimpfen“,<br />
indem sie h<strong>ist</strong>orische Vorgänge u.a. „geleugnet“<br />
bzw. „bewusst der Wahrheit zuwider“ dargestellt hätten.<br />
b. „Leugnen“ bedeutet, etwas wider besseres Wissen zu bestreiten,<br />
unterstellt also Kenntnis der Wahrheit und bewusste ge-<br />
160
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
genteilige Äußerungen. Es entzieht sich aber der Kenntnis jeden<br />
Gerichts, was einem Menschen bei einer Handlung in der<br />
Vergangenheit bewusst war. Es entzieht sich aber vor allem<br />
der Kompetenz und der Zuständigkeit jedes Gerichts, darüber<br />
bestimmen zu wollen, was wahr <strong>ist</strong> bzw. was der Bürger als<br />
wahr anzunehmen hat. „Bewusst der Wahrheit zuwider“ <strong>ist</strong><br />
daher die absurdeste aller Wortkonstruktionen der bundesdeutschen<br />
Justiz, die ernsthaft meint, geschichtliche Wahrheit und<br />
Bewusstsein per Urteilsspruch feststellen zu können. So kann<br />
man Geschichte nicht in Gerichtssälen behandeln.<br />
c. Eine Schrift <strong>ist</strong> nicht schon deshalb „beleidigend, verunglimpfend,<br />
beschimpfend, verleumdend, verächtlich machend oder<br />
verhetzend“, weil ein Leser dies subjektiv so empfindet. Insbesondere<br />
trifft dies auf Schriften zu, die Auffassungen enthalten,<br />
die von der Mehrheit als völlig abwegig, ja als Bruch eines<br />
Tabus angesehen werden. Denn selbst wenn solche als völlig<br />
abwegig empfundenen Ansichten absolut sachlich vorgetragen<br />
werden, haben sie dennoch oft wegen ihrer Exzentrität oder<br />
wegen ihres Tabubruchs eine sehr emotionale Wirkung auf den<br />
Leser. H<strong>ist</strong>orische Beispiele neuartiger, anfangs als völlig abwegig<br />
betrachteter Ansichten, die trotz sachlichen Vortrags<br />
höchst emotionale Wirkungen hatten, gibt es zuhauf.<br />
Ich habe hier schon wiederholt auf die Kopernikanische<br />
Wende hingewiesen, die ja als Beginn des wissenschaftlichen<br />
Zeitalters betrachtet werden kann und die enorme politische<br />
und soziale Umwälzungen zur Folge hatte. Die Emotionen<br />
schossen daher damals hoch, genauso wie Mitte des 19. Jahrhunderts<br />
anlässlich der bereits erwähnten Darwinschen Evolutionstheorie.<br />
Die beste Parallele zu unserem Fall <strong>ist</strong> aber wohl<br />
die Fälschung der sogenannten Konstantinischen Schenkung,<br />
die wohl zu recht als die bisher folgenschwerste Geschichtsfälschung<br />
betrachtet wird. Ihr zugrunde liegt ein Dokument, das<br />
angeblich vom römischen Kaiser Konstantin I. verfasst wurde.<br />
Darin soll er anlässlich seines Übertritts zum Chr<strong>ist</strong>entum im<br />
4. Jahrhundert alle Ländereien und westlichen Besitztümer des<br />
Römischen Reiches der katholischen Kirche übereignet haben.<br />
Dieses Dokument war die Rechtfertigung, mit der die Kirche<br />
161
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
162<br />
im Mittelalter Besitzansprüche auf das ganze Abendland stellte.<br />
Schon Mitte des 15. Jahrhundert hatte Kardinal Nicolaus<br />
Cusanus dieses Dokument in einer dünnen, sachlichen Abhandlung<br />
als mittelalterliche Fälschung entlarvt. Erst die etwa<br />
80-seitige, zum Teil polemische Streitschrift des päpstlichen<br />
Beraters Lorenzo Valla aber, die Ende des 15. Jahrhunderts erschien<br />
und eine Vielfalt von Argumente zur Stützung der Fälschungsthese<br />
lieferte, fand weite Verbreitung und Akzeptanz,<br />
vor allem auch dank der etwa zeitgleichen Erfindung des<br />
Buchdrucks durch Gutenberg. 152 Einer der vielen Leser Vallas<br />
war ein bestimmter Martin Luther, den diese Lektüre zu der<br />
Überzeugung brachte, dass der Papst der Antichr<strong>ist</strong> sei. Angespornt<br />
durch Vallas Schrift entwickelte Luther seine wohlbekannte<br />
Kritik am Machtmissbrauch der katholischen Kirche,<br />
und wir wissen heute nur allzu gut, wohin dies führte, nämlich<br />
zu den Bauernkriegen des 16. Jahrhunderts und zum 30jährigen<br />
Krieg, der mit der Verwüstung weiter Teile Deutschlands<br />
und dem Tod von etwa einem Viertel aller damaliger<br />
Deutschen endete.<br />
Würde man der Logik der bundesdeutschen Justiz folgen,<br />
so würden Cusanus, Valla und Luther heute in Deutschland<br />
aufgrund ihrer die Emotionen aufpeitschenden revolutionären<br />
Geschichtsthesen bzw. politisch-religiösen Ansichten wegen<br />
Volksverhetzung und Gefährdung des öffentlichen Friedens<br />
ins Gefängnis gesteckt werden – obwohl keiner von ihnen hetzerisch<br />
geschrieben hat.<br />
In solchen Fällen sind eben nicht die Ansichten für die<br />
emotionalen Reaktionen ursächlich, sondern die Einstellungen<br />
der Leser, die intolerant, fanatisch, verbohrt etc. sind. Ob eine<br />
Schrift beleidigend, verleumdend, verhetzend etc. <strong>ist</strong>, muss daher<br />
an rein formalen Kriterien der Schrift selbst festgestellt<br />
werden. Analog zu dem, was das deutsche Bundesverfassungsgericht<br />
für Ehrverletzungen bestimmt hat, müssen Wortwahl<br />
und Tonfall explizit und objektiv verletzend bzw. verhetzend<br />
usw. sein. Fehlen diese Eigenschaften, so kann der vorgeworfene<br />
Tatbestand nicht erfüllt sein.<br />
152 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Konstantinische_Schenkung.
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Reine Sachbehauptungen können solche Merkmale nie tragen,<br />
auch wenn sie noch so kontrovers und tabubrechend sind.<br />
Wenn dennoch behauptet wird, sachliche, als abwegig betrachtete<br />
Ansichten über die Judenverfolgung trügen diese Eigenschaften,<br />
so <strong>ist</strong> dies eine willkürliche, unzulässige Auslegung<br />
dieser Begriffe, die allgemein angewandt zum Verbot von allem<br />
und jedem missbraucht werden kann, wenn sich nur jemand<br />
findet, der sich darüber genügend echauffiert oder verunsichert<br />
fühlt.<br />
Um besser zu verdeutlichen, wie die Richter in meinem ersten<br />
Prozess vor etwa 12 Jahren argumentierten, darf ich hier<br />
ein emotional neutrales Beispiel anführen. Stellen Sie sich<br />
einmal vor, ein Angeklagter steht vor Gericht, weil er angeblich<br />
in betrunkenem Zustand einen Autounfall verursacht hat.<br />
Zu seiner Verteidigung lässt er 100 Freunde als Zeugen auftreten,<br />
die allesamt bezeugen, er habe an dem besagten Abend gar<br />
keinen Alkohol getrunken. Dann tritt jedoch ein Sachverständiger<br />
auf, der die vom Angeklagten kurz nach dem Unfall genommene<br />
Blutprobe analysiert hat. Er sagt vor Gericht aus, die<br />
Blutwerte hätten eindeutig ergeben hätten, dass der Angeklagte<br />
zum Unfallzeitpunkt schwer betrunken war.<br />
Und nun stellen Sie sich den Staatsanwalt vor, wie er fordert,<br />
der Sachverständige sei festzunehmen und selbst vor Gericht<br />
zu stellen, weil er durch seine Aussage indirekt den Eindruck<br />
erweckt habe, dass die 100 Zeugen gelogen haben könnten.<br />
Dadurch könnten bestimmte Kreise in der Bevölkerung<br />
schlussfolgern, die Zeugen hätten aus niederen Beweggründen<br />
gehandelt, weswegen diese Kreise negative Gefühle gegen die<br />
Zeugen entwickeln könnten. Dies könnte bei einigen Individuen<br />
so weit gehen, dass sie dazu aufrufen, irgendwie gegen die<br />
Zeugen vorzugehen. Dies würde daher beweisen, dass der<br />
Sachverständige mit seiner Aussage zu den Blutwerten des<br />
Angeklagten, die den Aussagen der anderen Zeugen widerspricht,<br />
diese beleidigt und die Bevölkerung gegen sie zu Gewalt<br />
aufgehetzt habe. Somit sei der Sachverständige wegen<br />
Volksverhetzung ins Gefängnis zu stecken.<br />
163
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Wenn in solch einem Fall ein Staatsanwalt wiederholt derart<br />
argumentierte, würde man ihm wohl nahelegen, den Beruf<br />
zu wechseln, und wenn er sich diesem Rat verschlösse und so<br />
weiter machte, würde man ihm wohl raten, psychiatrische Hilfe<br />
in Anspruch zu nehmen.<br />
Aber genauso hat man in meinem Fall anno 1994/95 in<br />
Stuttgart argumentiert, als man mich wegen meines Sachverständigengutachtens<br />
zu 14 Monaten Haft verurteilte, und das<br />
gleiche Argumentationsmuster findet sich jetzt wieder in meiner<br />
Anklageschrift. Wenn das Verbot, Zeugenaussagen zu widersprechen,<br />
zu einem allgemeinen Gesetz erhoben würde,<br />
gingen in diesem Land schnell die Lichter aus! Oder noch allgemeiner:<br />
Wenn nichts mehr gesagt werden dürfte, weil sich<br />
dadurch jemand lediglich subjektiv beleidigt oder angegriffen<br />
fühlt, dann müsste man wohl das Sprechen an sich verbieten.<br />
d. Schon das Dritte Reich sperrte friedliche Dissidenten in Konzentrationslager,<br />
weil deren Ansichten geeignet waren, „den<br />
öffentlichen Frieden zu stören“: So wurde z.B. der kath. Pfarrer<br />
Rupert Mayer wegen seiner Predigten öffentlich angeklagt:<br />
153 „fortgesetzt öffentlich hetzerische Äußerungen […]<br />
gemacht […und] in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden<br />
Weise“ Staatsangelegenheiten erörtert zu haben.<br />
Interessant <strong>ist</strong> in diesem Zusammenhang vielleicht, dass<br />
Rupert Mayer Mitte der 1930er Jahre auf Druck von „oben“<br />
aus dem Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen<br />
(CV) ausgeschlossen wurde. 1994 wurde auch<br />
ich auf Druck von „oben“ wegen meiner „öffentlichen Friedensstörung“<br />
aus dem gleichen CV ausgeschlossen.<br />
Freilich gibt es auch große Unterschiede zwischen uns,<br />
denn Rupert Mayer wurde später von der katholischen Kirche<br />
heilig gesprochen, worauf ich keinerlei Wert lege, zumal ich ja<br />
auch aus der katholischen Kirche ausgetreten bin.<br />
(Hier erfolgt der inhaltsschwangere Einwurf des Staatsanwalts<br />
Grossmann: „Nun nehmen Sie sich mal nicht so wichtig, Herr<br />
<strong>Rudolf</strong>!“)<br />
153 Otto Gritschneder (Hg.), Ich predige weiter. Pater Rupert Mayer und das Dritte Reich,<br />
Rosenheimer Verlag, Rosenheim 1987, S. 89.<br />
164
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Hypothetisch kann jede Meinung, die den Herrschenden bzw.<br />
dem herrschenden Zeitge<strong>ist</strong> massiv widerspricht, unter bestimmten<br />
Umständen geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören.<br />
Dieser unbestimmte Begriff <strong>ist</strong> daher geeignet, jeden politischen,<br />
wissenschaftlichen oder sozialen Dissens zu unterdrücken. Um eine<br />
solche willkürliche Auslegung zu verhindern, muss gefordert<br />
werden, dass sich die Geeignetheit zur Friedensstörung direkt aus<br />
der betrachteten Äußerung ergeben muss, um strafbar zu sein. Das<br />
heißt, die Äußerung muss aktiv zur Störung des öffentlichen Friedens<br />
aufrufen bzw. beitragen, etwa durch Aufruf zu bewaffneten<br />
Aufständen, Pogromen, Revolten oder anderen Gewalt- bzw.<br />
Willkürakten, oder doch mindestens durch Gutheißen solcher<br />
Handlungen. 154<br />
Die gefährliche Willkür der Begriffe, wie sie die von deutschen<br />
Gerichten gegen Dissidenten angewandt wird, wurde auch<br />
von Dr. Thomas Wandres betont in dessen Dissertation Die Strafbarkeit<br />
des Auschwitz-Leugnens, die sogar vom BGH als Rechtsquelle<br />
zitiert wurde – wenngleich nur jene Passagen, die eine<br />
Verurteilung erlauben. 155<br />
Wandres steht übrigens auf dem Standpunkt, dass die von mir<br />
verfassten und verlegten Bücher den vom deutschen Grundgesetz<br />
garantierten Schutz der Wissenschaftsfreiheit genießen müssen.<br />
Zu einem ähnlichen Resultat kam im Jahr 2003 Florian Körber in<br />
seiner Dissertation Rechtsradikale Propaganda im Internet – der<br />
Fall Töben. 156 Aus der Zusammenfassung dieser Doktorarbeit erlaube<br />
ich mir, einige Thesen zu zitieren:<br />
154 Neulich erst <strong>ist</strong> mir aufgegangen, dass das Konzept des “öffentlichen Friedens” der eigentliche<br />
Feind der Redefreiheit <strong>ist</strong>. Die einzige notwendige Regel zur Regulierung der<br />
Redefreiheit <strong>ist</strong>: Alles sollte legitim sein, solange nicht zur Verletzung der Menschenrechte<br />
Dritter aufgerufen oder dies gebilligt oder gerechtfertigt wird. Dies würde automatische<br />
alle Handlungen umfassen, die den öffentlichen Frieden wirklich gefährden,<br />
wie Aufrufe zu Revolutionen, Aufständen, Putsch, Krawallen, Pogromen, ethnischen<br />
Säuberungen usw., solange dies Aufrufe zur Verletzung der Menschenrechte Dritter beinhaltet.<br />
Dies heißt, dass man noch nicht einmal bestraft werden sollte, wenn man zu<br />
einer friedlichen Revolution oder Sezession aufruft, weil ich meine, dass jeder ein<br />
Recht dazu hat. 9. Nov. 2010.<br />
155 Paul Latussek, 2 StR 365/04, 22.12.2004, NJW 10/2005, S. 689–682; zu Wandres:<br />
Duncker & Humblot, Berlin 2000.<br />
156 Logos Verlag, Berlin.<br />
165
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
„7. These<br />
Das Tatbestandsmerkmal „öffentlicher Friede“ <strong>ist</strong> aufgrund<br />
seiner Unbestimmtheit zur Einschränkung des §130 1,<br />
III StGB wenig geeignet, zumal lediglich die Eignung zur Gefährdung<br />
des öffentlichen Friedens Tatbestandsvoraussetzung<br />
<strong>ist</strong>. […]<br />
15. These<br />
Der Volksverhetzungstatbestand <strong>ist</strong> nicht unbedingt erforderlich,<br />
da bereits Tatbestände wie die Anstiftung, die psychische<br />
Beihilfe oder das öffentliche Aufforderung [sic] zu Straftaten<br />
den Problemkreis ausreichend regeln.<br />
16. These<br />
Der Volksverhetzungstatbestand schränkt in riskanter Weise<br />
nicht nur die politische Diskussion ein, sondern auch die<br />
Diskussion über seine Legitimation.<br />
17. These<br />
Der strafrechtliche Schutz der geschichtlichen Wahrheit<br />
birgt die Gefahr, Abschnitte der Geschichte einer notwendigen<br />
gesellschaftlichen Diskussion zu entziehen.<br />
18. These<br />
§130 III StGB gewährt dem jüdischen Bevölkerungsteil<br />
trotz neutraler Fassung einen nicht unproblematischen Sonderschutz<br />
in Form eines ‘privilegium odiosum’. Es besteht die<br />
Gefahr, dass in den Augen der Bevölkerung eine Gruppe mehr<br />
geschützt wird als die Mehrheit, wodurch das Fremdheitsbewußtsein<br />
gegenüber der geschützten Gruppe verstärkt wird.<br />
[…]<br />
22. These<br />
Die Anwendung des Volksverhetzungstatbestandes bei so<br />
genannten ‘verteidigungsfremden Verhalten’ auf den Strafverteidiger<br />
schränkt die freie Advokatur und das Recht des Mandanten<br />
auf effektive Verteidigung in nicht hinnehmbarer Weise<br />
ein. Eine Beschränkung auf Verhalten ohne Bezug zur Verteidigung<br />
<strong>ist</strong> daher vorzuziehen.“<br />
Körber tritt also für eine gänzliche Abschaffung des §130<br />
StGB ein, und er erkennt auch, dass der „Sonderschutz“ für Juden<br />
166
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
für diese auch nach hinten losgehen kann, was es zu verhindern<br />
gilt.<br />
Auffallend <strong>ist</strong> übrigens, dass weder Wandres noch Körber die<br />
Frage überhaupt aufwerfen, geschweige denn behandeln, ob jene<br />
Absätze des §130 StGB, die nur bestimmte Meinungen zu nur einem<br />
einzigen Thema verbieten, als Sondergesetze überhaupt verfassungskonform<br />
sein können. Diese Frage wurde nur von wenigen<br />
Autoren in jur<strong>ist</strong>ischen Fachzeitschriften angesprochen – und<br />
selbstverständlich verneint. 157<br />
Fest steht, dass weder meine noch die von mir verlegten<br />
Schriften einen Inhalt haben, der bei objektiver Betrachtung als<br />
„zum Hass aufstachelnd“, „verunglimpfend, beschimpfend“, etc.<br />
und auch nicht als „friedensstörend“ bezeichnet werden kann.<br />
Dass die Staatsanwaltschaft solche Formulierungen verwendet –<br />
wider besseres Wissen – zeigt nur, worauf sie es wirklich abgesehen<br />
hat: Durch unwahre Behauptungen meine Person zu skandalisieren,<br />
zu tabuisieren und auszugrenzen.<br />
157 Vgl. z.B. Stefan Huster, Neue Jur<strong>ist</strong>ische Wochenschrift, 1995, S. 487–489.<br />
167
D. Konkretes<br />
I. Allgemeines<br />
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
1. Identifizierung mit NS-Verfolgungsmaßnahmen<br />
Als nächstes möchte ich mich den konkreten, in der Anklageschrift<br />
aufgeführten Vorwürfen widmen. 158 Zunächst werde ich<br />
allgemeine Vorwürfe aufgreifen.<br />
Die Anklageschrift behauptet auf S. 4, ich würde mich „mit<br />
den naz<strong>ist</strong>ischen Verfolgungsmaßnahmen“ identifizieren, was<br />
wohl heißen soll, dass ich diese gutheiße. Diese Behauptung <strong>ist</strong><br />
eine unwahre Verleumdung, für die es keine Beweise gibt. Schon<br />
einige Passagen aus den im Haftbefehl wiedergegeben Schriften<br />
von der Website www.vho.org beweisen das Gegenteil der Behauptung<br />
des Haftbefehls: 159<br />
1. S. 27 unter 5. Die Aufl<strong>ist</strong>ung, insbesondere der letzte Punkt<br />
sowie der erste Satz danach:<br />
„[…] und letztlich behauptet [der Revisionismus] nicht, die<br />
oben aufgeführten Dinge [Aspekte der Judenverfolgung] seien<br />
kein Unrecht gewesen. Alle diese Unrechtstaten des NS-<br />
Regimes werden vom Holocaust-Revisionismus nicht angezweifelt.“<br />
2. S. 29, letzter Absatz, Satz 2:<br />
„Unrechtmäßig eingesperrte Menschen waren daher selbst<br />
dann Opfer des Dritten Reiches, wenn sie ‘nur’ einer Seuche<br />
zum Opfer fielen.“<br />
3. S. 30, letzter Absatz, ersten 2 Sätze:<br />
„Ohne Zweifel <strong>ist</strong> es richtig, dass schon ein Opfer eines zuviel<br />
<strong>ist</strong> (und nicht erst 1000!). Ja man muss sogar noch weiter<br />
gehen: Selbst die nicht zum Tode führenden Verfolgungsmaß-<br />
158 Die Anklageschrift <strong>ist</strong> im Internet zu finden:<br />
www.germarrudolf.com/persecute/docs/<strong>Rudolf</strong>_Anklageschrift.pdf.<br />
159 Seitenzahlen beziehen sich auf die Anklageschrift; die Originaltexte: Von Ketzern wird<br />
behauptet: ‘den holocaust hat es nie gegeben’, www.vho.org/Intro/D/index.html, Die<br />
Holocaustkontroverse, www.vho.org/Intro/D/Flugblatt.html.<br />
169
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
nahmen des Dritten Reiches waren schon in jeder Hinsicht inakzeptabel.“<br />
4. S. 31, 1. Absatz, Zeilen 7f.:<br />
„Sowenig man jedem einzelnen Opfer die Tragik des individuellen<br />
Schicksals absprechen möchte […]“<br />
5. S. 32, ersten 2 Sätze:<br />
„Jedem, dem Unrecht widerfuhr, steht Wiedergutmachung<br />
zu, und jedem Opfer eines Verbrechens gebührt der seiner<br />
Menschenwürde entsprechende Respekt. Dem Revisionismus<br />
geht es nicht darum, irgend jemandem erlittenes Unrecht abzusprechen,<br />
Respekt zu versagen oder Wiedergutmachung vorzuenthalten.“<br />
6. S. 40, 2. Absatz, 1. Satz sowie die letzten 2 Sätze:<br />
„Die Revision<strong>ist</strong>en stimmen mit den etablierten H<strong>ist</strong>orikern<br />
soweit überein, dass die Juden von der nationalsozial<strong>ist</strong>ischen<br />
Regierung ausgegrenzt und einer besonderen und grausamen<br />
Behandlung unterzogen wurden. […] Infolgedessen wurden<br />
die Juden entrechtet, sie mußten in Ghettos leben, sie wurden<br />
zu Zwangsarbeit verpflichtet, ihres Vermögens beraubt, deportiert,<br />
und auf sonstige Weise schlecht behandelt. Viele kamen<br />
auf tragische Weise um.“<br />
In der Einleitung zu dem von mir herausgegebenen Buch<br />
Grundlagen zur Zeitgeschichte habe ich 1994 das von Revision<strong>ist</strong>en<br />
unbestrittene NS-Unrecht als solches klar beim Namen genannt.<br />
Das erste von mir verlegte Buch KL Majdanek von Jürgen<br />
Graf und Carlo Mattogno endete 1998 mit einem Abschnitt, der<br />
das tragische Unrecht klar beim Namen nannte und verurteilte,<br />
das die Häftlinge des KL Majdanek erduldet hatten und dem viele<br />
erlegen waren. Mit dem gleichen Zitat schloss ich mein drittes<br />
Kapitel des bisher letzten von mir zum Thema veröffentlichten<br />
Buches Vorlesungen über den Holocaust ab, in welchem ich auch<br />
auf vielen anderen Seiten das Verfolgungsschicksal nicht nur der<br />
Juden ausdrücklich als Unrecht anerkannte. Dies sind nur einige<br />
Beispiele, die sich vermehren lassen. Es gibt keine anderslautenden<br />
Äußerungen von mir.<br />
Die Staatsanwaltschaft <strong>ist</strong> per Gesetz dazu verpflichtet, auch<br />
entlastende Beweise zu ermitteln und anzuführen, was sie aller-<br />
170
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
dings hier offenbar nicht getan hat. Ich werde auf diesen Punkt im<br />
Detail noch im Abschnitt über meine Vorlesungen eingehen.<br />
2. Entlastung des Nationalsozialismus<br />
Zu der in der Anklageschrift niedergelegten Behauptung (S. 4),<br />
die von mir bis vor kurzem verlegten bzw. vertriebenen Schriften<br />
seien „von der Tendenz“ getragen, „den Nationalsozialismus von<br />
dem Makel des Judenmords zu entlasten“, empfehle ich die Lektüre<br />
des kursiv gesetzten Zitates aus der letzten Ausgabe meines<br />
Gutachtens, 160 S. 34f. des Haftbefehls:<br />
„Jedem, dem der Verdacht kommt, die Revision<strong>ist</strong>en wollten<br />
den Nationalsozialismus weißwaschen, rechte Regierungsformen<br />
wieder hoffähig machen oder den Nationalismus zum<br />
erneuten Durchbrach verhelfen, möchte ich folgendes erwidern:<br />
Bei der Untersuchung h<strong>ist</strong>orischer Ereignisse muss unsere<br />
oberste Richtschnur immer sein, dass wir herauszufinden versuchen,<br />
wie es wirklich war (frei nach dem großen deutschen<br />
H<strong>ist</strong>oriker des 19. Jahrhunderts, Leopold Ranke). Es sollte<br />
dem H<strong>ist</strong>oriker beispielsweise überhaupt nicht als Leitmotiv<br />
gelten, durch seine Forschung Dschingis Khan und seine mongolischen<br />
Reiterhorden mit Verbrechen zu belasten oder sie zu<br />
entlasten. Wenn nun aber jemand forderte, die Forschung dürfe<br />
Dschingis Khan nicht politisch und moralisch entlasten, so<br />
würde dies höchstens Hohn und Spott hervorrufen sowie den<br />
Vorwurf aufkommen lassen, dass derjenige, der derartige absurde<br />
Forderungen stellt, wohl selbst von politischen Motiven<br />
geleitet wird. Anders wäre jedenfalls nicht zu erklären, warum<br />
jemand die Forderung aufstellt, unser Geschichtsbild von<br />
Dschingis Khan müsse für immer jenes sein, das seine Opfer<br />
und Gegner von ihm gezeichnet haben.<br />
Gleiches gilt auch für Hitler und das Dritte Reich. Jeder<br />
Revision<strong>ist</strong> wie jeder Anti-Revision<strong>ist</strong> mag eine politische Auffassung<br />
haben wie er will. Der Vorwurf aber, die Revision<strong>ist</strong>en<br />
160 <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Das <strong>Rudolf</strong>-Gutachten, 2. Aufl. Castle Hill Publishers, Hastings 2001.<br />
171
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
täten nur, was sie tun, um den Nationalsozialismus zu entlasten,<br />
und dies sei verwerflich oder gar verbrecherisch, <strong>ist</strong> ein<br />
Bumerang: Denn der Vorwurf setzt ja voraus, dass es als unzulässig<br />
angesehen wird, den Nationalsozialismus h<strong>ist</strong>orisch<br />
(und damit partiell immer auch moralisch) zu entlasten. Wer<br />
aber dies als unzulässig hinstellt, gesteht offen ein, dass er<br />
nicht daran interessiert <strong>ist</strong>, die Wahrheit herauszufinden, sondern<br />
den Nationalsozialismus h<strong>ist</strong>orisch und moralisch zu belasten<br />
bzw. belastet zu sehen. Dafür aber kann man nur politische<br />
Gründe anführen. Somit hat sich derjenige, der den Revision<strong>ist</strong>en<br />
den Vorwurf der politischen Instrumentalisierung<br />
macht, selbst der politischen Instrumentalisierung des Themas<br />
überführt. Nicht die Revision<strong>ist</strong>en sind es also per se, die von<br />
politischen Motiven geleitet werden, sondern mit unumstößlicher<br />
Sicherheit all jene, die den Revision<strong>ist</strong>en vorwerfen, sie<br />
wollten eine längst vermoderte geschichtliche Gestalt, ein<br />
längst untergegangenes politisches System aus einer längst<br />
vergangenen Epoche irgendwie h<strong>ist</strong>orisch entlasten.<br />
Kurz: Uns hat bei unseren Forschungen nicht zu interessieren,<br />
welche Auswirkung unsere Ergebnisse auf den moralischen<br />
‘Wert’ eines verblichenen Politikers und Regimes haben<br />
könnten, sondern nur die Fakten. Wer anderes meint, <strong>ist</strong> unwissenschaftlich,<br />
und sollte sich nicht anmaßen, über Dritte zu<br />
urteilen.“<br />
Tatsächlich <strong>ist</strong> meine revision<strong>ist</strong>ische Aktivität nicht getragen<br />
von der Absicht, ein mir persönlich unsympathisches, weil die<br />
Menschenrechte nicht achtendes politisches System von irgendeinem<br />
Makel zu befreien, sondern<br />
a) weil ich glaube, recht zu haben.<br />
b) Weil ich das im Namen der Holocaust-Ideologie begangene<br />
und im Entstehen begriffene Unrecht nicht akzeptieren kann,<br />
wie ich auch anderes Unrecht nicht akzeptieren kann. Zu diesem<br />
Unrecht gehört auch die Unterdrückung und Verfolgung<br />
Andersdenkender im heutigen Deutschland.<br />
c) Weil diese Forschungs- und Verlegertätigkeit aufregend, interessant<br />
und befriedigend <strong>ist</strong>.<br />
d) Weil es die moralische <strong>Pflicht</strong> eines jeden Bürgers <strong>ist</strong>, das<br />
Recht auf Meinungs- und Forschungsfreiheit gerade da zu ver-<br />
172
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
teidigen, wo es die Mächtigen am intensivsten unterdrücken<br />
wollen. Mein Beitrag dazu war bisher, all jenen ein Podium<br />
mit meinem Verlag zu bieten, die ansonsten keine Veröffentlichungsmöglichkeit<br />
mehr hatten.<br />
Kurz: Die Frage, ob die von mir veröffentlichte Forschung die<br />
moralische Bewertung des NS-Systems verändert, <strong>ist</strong> völlig unerheblich,<br />
weil solche außerwissenschaftlichen, politisch-moralischen<br />
Beweggründe auf den Forschungsverlauf und das Endergebnis<br />
gar keinen Einfluss haben DÜRFEN! Der Vorwurf fällt<br />
daher auf jene zurück, die ihn machen, denn sie sind es, die der<br />
Wissenschaft nicht-wissenschaftliche Entscheidungskriterien aufzuzwingen<br />
versuchen. Dies <strong>ist</strong> aber unzulässig, ja, wenn der<br />
Zwang von staatlicher Seite kommt, sogar grundgesetzwidrig!<br />
Ergänzend darf ich erwähnen, dass ich schon deshalb kein Interesse<br />
daran haben kann, den Nationalsozialismus wieder hoffähig<br />
zu machen, weil ich auch und insbesondere unter solch einem<br />
Regime gegen das von ihm verübte Unrecht meine Meinung offen<br />
sagen und <strong>Widerstand</strong> le<strong>ist</strong>en würde, weshalb ich wohl mit einer<br />
der ersten wäre, der unter einem solchen Regime in einem Konzentrationslager<br />
landen würde. Wieso soll ich also solch ein Regime<br />
entlasten wollen?<br />
3. Leidenschaft<br />
Die Anklageschrift meint auf S. 4, die von mir vertriebenen<br />
Schriften hätten die Tendenz, „gesteigert und intensiv auf die Sinne<br />
und Leidenschaften der Leser einzuwirken.“ Der Ausdruck <strong>ist</strong><br />
äußerst unpräzise. Es <strong>ist</strong> noch nicht einmal klar, ob dies ein strafrechtlicher<br />
Vorwurf, eine sachliche Feststellung oder vielleicht<br />
gar ein Lob <strong>ist</strong>. Autoren und Verleger, denen es nicht gelingt, die<br />
Leidenschaft ihrer Leser für ihre Texte zu erregen, haben ihren<br />
Beruf verfehlt. Und natürlich erfolgt diese Erregung über die Sinne.<br />
Das Thema der von mir bis vor kurzem angebotenen Schriften<br />
<strong>ist</strong> von Natur aus sehr emotional befrachtet. Denn Ansichten, die<br />
der herrschenden Auffassung zuwiderlaufen, wirken oft sogar<br />
dann auf viele Leser leidenschaftlich und intensiv, wenn jene tro-<br />
173
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
cken und sachlich verfasst sind, was auf die weitaus me<strong>ist</strong>en der<br />
von mir angebotenen Schriften zutrifft. Objektiv betrachtet sind<br />
die me<strong>ist</strong>en davon so sachlich und trocken, dass sie schon als<br />
langweilig bezeichnet werden müssen. Wenn der Leser darauf<br />
dennoch leidenschaftlich reagiert, so liegt dies am Leser bzw. an<br />
dessen Konditionierung in einer Gesellschaft, die das Thema tabuisiert<br />
und damit irrationalisiert hat. Da der Haftbefehl weder Beispiele<br />
zitiert noch definiert, was in dem Zusammenhang unter<br />
„gesteigert“, „intensiv“ und „Leidenschaft“ zu verstehen <strong>ist</strong> und<br />
wie und aufgrund welcher Kriterien eine strafrechtliche Beurteilung<br />
stattfindet, kann ich diese Formulierung nur als unzumutbar<br />
zurückweisen. Ich darf aber feststellen, dass in keinem meiner<br />
Schriften zu irgendwelchen Leidenschaften gegenüber Juden als<br />
Kollektiv aufgestachelt wird, weder positiv noch negativ.<br />
II. Werbebroschüre<br />
Die in der Anklageschrift auszugsweise zitierte Werbebroschüre<br />
Von Ketzern wird behauptet: ‘den holocaust hat es nie<br />
gegeben’ sowie das Flugblatt Die Holocaust-Kontroverse beinhalten<br />
im Wesentlichen stark komprimierte Zusammenfassungen<br />
des Inhalts meines Buches Vorlesungen über den Holocaust,<br />
weshalb ich die dortigen Zitate hier nicht näher behandeln<br />
werde. Einzig das Thema „Wiedergutmachung“ wurde in den<br />
Vorlesungen nur am Rande erwähnt, und dann auch nur tangential<br />
in anderem Zusammenhang. Deshalb darf ich hier auf dieses<br />
Thema eingehen.<br />
1. Falsches Zitat<br />
Auf S. 6 der Anklageschrift muss das Zitat beginnend mit „Seit<br />
Ende des Krieges …“ lauten: „hat Deutschland weit über<br />
100.000.000.000 DM […] gezahlt“, d.h., 100 Milliarden, nicht<br />
1 Milliarde DM.<br />
174
2. Auslassung entlastender Stellen<br />
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Einleitend zu diesem Zitat heißt es:<br />
„Jedem, dem Unrecht widerfuhr, steht Wiedergutmachung<br />
zu, und jedem Opfer eines Verbrechens gebührt der seiner<br />
Menschenwürde entsprechende Respekt. Dem Revisionismus<br />
geht es nicht darum, irgend jemandem erlittenes Unrecht abzusprechen,<br />
Respekt zu versagen oder Wiedergutmachung vorzuenthalten.“<br />
Die Staatsanwaltschaft hat diese entscheidende, entlastende<br />
Passage weggelassen, wodurch ein schiefes Bild entstehen muss.<br />
Im Zitat danach:<br />
„Warum zahlen dann aber Sie als Steuerzahler und Verbraucher<br />
Milliarden über Milliarden an Wiedergutmachung?<br />
Warum werden dann aber Sie zu Sühne, Buße, Demut und Verzicht<br />
aufgefordert? Wundern Sie sich wirklich, warum die<br />
Steuern in Deutschland immer weiter steigen und die Arbeitslosigkeit<br />
grassiert? … Bei Ihnen, werter Leser, wird abkassiert<br />
für die (angebliche) Schuld Ihrer Eltern, Großeltern, Ur- und<br />
Ururgroßeltern!“<br />
wird eine entscheidende Passage durch Auslassungspunkte ersetzt<br />
und damit unterschlagen. Sie lautet:<br />
„Vielleicht erinnern Sie sich an folgenden, im Ursprung<br />
chr<strong>ist</strong>lichen Grundsatz, der heute in allen Rechtsstaaten gilt:<br />
Es darf keine Sippenhaftung und keine Erbschuld geben. – Er<br />
wird heute mißachtet.“<br />
Nun <strong>ist</strong> das Thema Wiedergutmachung und Kollektivhaftung<br />
ein brisantes, weshalb ich hier lieber auf einen ausländischen Gelehrten<br />
zurückgreifen möchte, um Ihnen diese Sache näher zu<br />
bringen. Prof. Dr. Gerard Radnitzky stammt ursprünglich aus den<br />
USA, wanderte jedoch nach Deutschland ein, um hier als Universitätsprofessor<br />
seiner Berufung nachzugehen. In der Zeitschrift<br />
eigentümlich frei, die von radikalen Liberalen herausgegeben<br />
wird, also von Leuten, die für eine freizügige Interpretation der<br />
175
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Menschen- und Bürgerrechte, also der Freiheit eintreten, schrieb<br />
Prof. Dr. Radnitzky in der Mai-Ausgabe 2003 folgendes: 161<br />
„Als ich in die BRD einwanderte, kam ich aus den USA,<br />
meine akademische Ausbildung hatte ich in Schweden gemacht,<br />
und ich dachte, ich käme in ein normales westliches<br />
Land. Bei Exoten gibt es Ehrkulturen oder Schamkulturen. In<br />
der BRD gibt es einen Erbschuldkult: Schuld wird nicht auf<br />
Personen bezogen, sondern auf ein Kollektiv, auf das deutsche<br />
Volk, sie wird geerbt: Rassismus! Ein Kuriosum, das sich als<br />
eine Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln entpuppte.<br />
Man würde vermuten, dass Kollektivschuldbehauptungen als<br />
Verstoß gegen die Menschenwürde des Individuums strafbar<br />
seien. Das Gegenteil <strong>ist</strong> jedoch der Fall: In der Bundesrepublik<br />
könnte man unter Umständen bestraft werden, wenn<br />
man sich gegen die aus ‘Singularität’ abgeleitete Kollektivschuldzurechnung<br />
wendet, weil dies eine ‘Relativierung’ impliziere,<br />
die gegen die ‘Menschenwürde’ gerichtet sei. Um das<br />
Phänomen zu beschreiben, braucht man Begriffe aus der Psychopathologie<br />
und Religionssoziologie. Beim ständigen Ins<strong>ist</strong>ieren<br />
auf Handlungen ihrer Väter- oder Großvätergeneration<br />
– ganz unabhängig von ihrem eigenen Tun und Lassen – handelt<br />
es sich um nichts anderes als um eine Form des Rassismus:<br />
Aufgrund ‘seiner’ Vergangenheit <strong>ist</strong> ‘der Deutsche’ moralisch<br />
minderwertig.<br />
[…]<br />
Die Strategie <strong>ist</strong> zweckrational: Wenn es gelingt, bei den<br />
Massen ein Schuldbewusstsein zu erzeugen und wach zu halten,<br />
dann sind sie fügsam, bereit, Buße zu tun. Und sie sind erpreßbar,<br />
auch in finanzieller Hinsicht. Cui bono? Interessensgruppen,<br />
die davon profitieren, sind leicht zu identifizieren.<br />
Auch Politiker und Medienmächtige sind an der Massenhysterie<br />
interessiert, bereits deswegen, weil sie ihnen Gelegenheit<br />
bietet, als Moralapostel zu posieren und Opponenten als unmoralisch<br />
auszuschalten. Kurz, für alle involvierten Entscheidungsträger<br />
<strong>ist</strong> es zweckrational, das Spiel mitzuspielen.“<br />
161<br />
Prof. Dr. Gerard Radnitzky, „Der Schuldkult der Deutschen <strong>ist</strong> rass<strong>ist</strong>isch“, eigentümlich<br />
frei, Mai 2003, S. 34–39.<br />
176
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Ich denke, das sollte man sich durchaus noch einmal durchlesen.<br />
Prof. Radnitzky zufolge bin also nicht ich es, der hier durch<br />
Kritik an den herrschenden Zuständen die Menschenwürde Anderer<br />
verletzt, sondern es sind Sie, Herr Staatsanwalt, als Vertreter<br />
des Staates, der durch die gewaltsame Durchsetzung von Kollektivschuld,<br />
Kollektivhaftung, Kollektivscham, Kollektivverantwortung<br />
– oder was für Begriffe man auch immer dafür erfinden mag<br />
– die Menschenwürde aller Deutschen mit Füßen tritt. So wird ein<br />
Schuh daraus! Sie brauchen sich übrigens keine Mühe mehr geben,<br />
Herr Staatsanwalt, denn Prof. Radnitzky <strong>ist</strong> vor kurzem verstorben.<br />
Wir befinden uns im 7. Jahrzehnt nach dem Ende des Zweiten<br />
Weltkriegs. Ich selbst bin Angehöriger der Enkelgeneration. Das<br />
heißt, dass man meine Generation und mich für das haftbar machen<br />
will, was Angehörige meiner Großelterngeneration getan haben<br />
sollen. Man beschneidet uns Enkeln die Rechte, kritisch die<br />
Geschichte des eigenen Volkes betrachten und darüber frei sprechen<br />
zu dürfen. Meine älteste Tochter <strong>ist</strong> nun 12 Jahre alt. In nur 6<br />
Jahren wird sie volljährig. Dann wird man ihr wohl auch die ganze<br />
Last der Kollektivschuld aufbürden und ihr nicht ihre vollen<br />
Bürgerrechte zugestehen. Meine Tochter gehört der Urenkelgeneration<br />
an! Wie lange wollen Sie diese Perversion rechtlicher Normen<br />
eigentlich noch so weiter treiben? Noch 100 Jahre? Oder gar<br />
1.000 Jahre?<br />
Das an diesem Thema wirklich Einzigartige <strong>ist</strong> doch, dass ein<br />
ganzes Volk sieben Jahrzehnte nach einem verlorenen Krieg immer<br />
noch derart unter der ge<strong>ist</strong>igen Knute der Sieger gehalten<br />
wird. Das hat es in der gesamten Menschheitsgeschichte noch<br />
nicht gegeben!<br />
Nun könnte man einwenden, dass meine Ausführungen in diesem<br />
Abschnitt der Werbebroschüre sich widersprechen, denn einerseits<br />
schreibe ich am Anfang, dass ich niemandem Wiedergutmachung<br />
vorenthalten will, dem Unrecht widerfuhr, andererseits<br />
schreibe ich später, es sei ungerecht, dass wir alle heute immer<br />
noch bezahlen müssten, insbesondere angesichts neuerer finanzieller<br />
Forderungen. Denn immerhin muss ja jemand zahlen,<br />
177
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
wenn ein Dritter etwas bekommen soll. Tatsächlich aber <strong>ist</strong> das<br />
ein Scheinwiderspruch, denn in dem Teil, in dem ich Kritik übe,<br />
geht es um die um das Jahr 2000 herum eskalierten neuen finanziellen<br />
Ansprüche, die ganz im Gegensatz zu berechtigten Forderungen<br />
von Individuen von bestimmten Lobbygruppen mit äußerst<br />
zweifelhaften Methoden eingefordert wurden. Ich habe mich aber<br />
zu der Frage, ob diese neuen Forderungen berechtigt sind, gar<br />
nicht geäußert, da dies in dem Zusammenhang der Broschüre<br />
nachrangig <strong>ist</strong>. Was tatsächlich von diesen jüngsten Methoden zur<br />
Eintreibung von „Wiedergutmachung“ in vielen europäischen<br />
Staaten durch diese Lobbygruppen zu halten <strong>ist</strong>, haben auch einige<br />
jüdische Prominente in jenen Jahren mit zum Teil sehr drastischen<br />
Worten ausgeführt, die ich hier nicht laut vorlesen möchte,<br />
sondern Ihnen zu Ihrer ausschließlichen Lektüre überlasse, weil<br />
ich ja niemanden provozieren möchte. 162<br />
Da diese wohl wesentlich radikaleren Stellungnahmen in<br />
Deutschland keine Strafverfolgungsmaßnahmen nach sich zogen,<br />
dürfen auch meine Ausführungen nicht strafverfolgt werden – vorausgesetzt,<br />
in diesem Land gilt gleiches Recht für alle. Wir werden<br />
dazu später noch Auszüge aus diversen Büchern vorlegen, in<br />
denen diese und weitere ähnliche Äußerungen zu finden sind. 163<br />
III. Vorlesungen über den Holocaust<br />
Die Staatsanwaltschaft hat in der Anklageschrift beantragt,<br />
mein Buch Vorlesungen solle eingezogen und vernichtet werden.<br />
Meiner Ansicht nach <strong>ist</strong> es wichtig, dass das Gericht begreift, was<br />
dies bedeutet, falls Sie hier beschließen sollten, dieses Buch tatsächlich<br />
einzuziehen. Ich habe Ihnen vor einiger Zeit die Kopie<br />
eines Zeitungsartikels aus der österreichischen Wochenzeitung<br />
Zur Zeit überreicht. 164 Darin wird darüber berichtet, wie ein aka-<br />
162 „Betrug“ (Norman Finkelstein, stern, 1.2.2001); „Erpressung“ (Norman Finkelstein,<br />
Die Welt, 6.2.2001; Raul Hilberg, Die Weltwoche, Zürich, 11.2.1999; Raul Hilberg, Israel<br />
Nachrichten, 31.1.1999); „Schwindel“, (Norman Finkelstein, Antisemitismus als<br />
politische Waffe, Piper, München 2006, S. 107).<br />
163 Vgl. die Auszüge im Anhang 1, ab S. 258.<br />
164 Zur Zeit (Wien), Nr. 9, 27.2.1998; vgl. Abbildung im Anhang 6, S. 390.<br />
178
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
demisches Sammelwerk zum Andenken an den deutschen H<strong>ist</strong>oriker<br />
Prof. Dr. Hellmut Diwald per Gerichtsbeschluss eingezogen<br />
wurde, weil darin ein Beitrag von Prof. Hepp enthalten war, der<br />
eine Fußnote in lateinischer Sprache enthält, worin Prof. Hepp erklärt,<br />
er bezweifle, dass die Geschichte von Gaskammern zur<br />
Ausrottung von Juden in Vernichtungslagern des Dritten Reiches<br />
wahr sei. Angeblich soll diese lateinische Fußnote volksverhetzend<br />
sein. Wie ein paar Sätze in einer Fußnote in lateinischer<br />
Sprache heutzutage, da kaum jemand mehr diese Sprache versteht,<br />
überhaupt jemanden verhetzen können, <strong>ist</strong> rätselhaft. Tatsache<br />
aber <strong>ist</strong>, dass das Buch deshalb eingezogen wurde und dass die<br />
anschließende Vernichtung der beschlagnahmten Exemplare in<br />
einem Müllverbrennungsofen unter Polizeiaufsicht durchgeführt<br />
wurde. Unter Polizeiaufsicht deshalb, weil man wohl sicherstellen<br />
muss, dass die Müllmänner das Buch nicht etwa lesen oder es sogar<br />
verkaufen, anstatt es zu verbrennen.<br />
Der beanstandete Beitrag von Prof. Hepp <strong>ist</strong> übrigens der gleiche,<br />
aus dem ich zuvor bezüglich Auschwitz als dem deutschen<br />
Großtabu zitiert habe. In trauriger deutscher Tradition führt also<br />
auch die Bundesrepublik Deutschland Bücherverbrennungen<br />
durch. Im Dritten Reich wurde dies an jenem berühmt-berüchtigten<br />
Abend von Berliner Studenten auf dem Opernplatz in Berlin<br />
öffentlich durchgeführt, wobei Josef Goebbels anwesend war und<br />
eine Rede hielt.<br />
Heute macht man dies dagegen klammheimlich, damit die Öffentlichkeit<br />
davon nichts merkt.<br />
Heinrich Heine hat einmal geschrieben: 165<br />
„Das war ein Vorspiel nur, dort wo man Bücher verbrennt,<br />
verbrennt man auch am Ende Menschen.“<br />
Bevor Sie sich also entscheiden, diesen fatalen Weg der bundesdeutschen<br />
Gesellschaft einen nächsten Schritt weiterzugehen,<br />
sollten Sie zumindest wissen, was Sie dort den Flammen überantworten.<br />
Meine Anwältin wird daher jetzt den Antrag stellen, dass<br />
mein Buch in der Hauptverhandlung verlesen wird.<br />
(Das Gericht beschließt anschließend, das Buch im Selbstleseverfahren<br />
einzuführen. Bis zum nächsten Verhandlungstermin<br />
165 In seinem Bühnenstück Almansor, 1821.<br />
179
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
vergehen drei Wochen. Bis dahin haben alle Richter und ein<br />
Schöffe das Buch gelesen, eine Schöffin nur die ersten vier Vorlesungen,<br />
gibt aber an, die letzte noch lesen zu wollen.)<br />
1. Generelle Vorwürfe<br />
Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, ich würde die Tatsache<br />
des „staatlich organisierten Völkermordes in Abrede“ stellen<br />
(S. 13, analog S. 17, Punkt 2.c), <strong>ist</strong> falsch. In dem Buch wird<br />
sogar ausdrücklich bestätigt, dass die Verfolgungsmaßnahmen des<br />
Nationalsozialismus gegenüber den Juden selbst von meinem revision<strong>ist</strong>ischen<br />
Standpunkt aus betrachtet den Tatbestand des § 6<br />
Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches erfüllten, also Völkermord<br />
waren. 166<br />
Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, ich hätte mir „schon<br />
durch den Titel des Werkes einen betont wissenschaftlichen Anstrich“<br />
gegeben (S. 29), <strong>ist</strong> völlig irrelevant, weil nicht ich das Objekt<br />
der Frage nach Wissenschaftlichkeit bin, sondern das fragliche<br />
Buch <strong>ist</strong> es. Diese Aussage bewe<strong>ist</strong> das grundlegende Unverständnis<br />
der Staatsanwaltschaft, die offenbar meint, die Wissenschaftlichkeit<br />
eines Werkes sei anhand der Auffassungen und Motive<br />
des Verfassers zu erkennen. Dem <strong>ist</strong> jedoch nicht so. 167<br />
Da nur promovierte H<strong>ist</strong>oriker, die durch ihre Dissertation<br />
nachwiesen, dass sie auf dem Gebiet der Geschichtswissenschaft<br />
zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten fähig sind, geeignet<br />
sind, sich zu der Frage sachverständig zu äußern, ob mein<br />
Buch den in der Geschichtswissenschaft geltenden Kriterien der<br />
Wissenschaftlichkeit genügt, die Staatsanwaltschaft aber mit derlei<br />
Sachverständigenbeweisen nicht aufwarten kann – oder besser<br />
gesagt: sie hat bisher keinen solchen Beweis geführt, aber vielleicht<br />
wird sie das ja noch versuchen – muss mir das Gericht daher<br />
nach dem Prinzip in dubio pro reo zugestehen, dass das Buch<br />
bis zum Beweis des Gegenteils wissenschaftlich <strong>ist</strong>.<br />
Die Staatsanwaltschaft meint wohl, Argumente, die „nicht<br />
leicht zu widerlegen seien“ und daher „Zweifel“ säen (S. 29), sei-<br />
166 Vorlesungen, aaO. (Anm. 55) S. 532f., siehe weiter unten unter D.III.3.<br />
167 Siehe dazu Kapitel B.III.4, ab S. 102.<br />
180
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
en gerade aus diesen Gründen verwerflich, insbesondere weil ich<br />
nicht etwa ungeschickt und polternd argumentiere sondern „raffiniert<br />
und subtil“. Unter Hinweis meiner Ausführungen unter B.I.<br />
(S. 59f.) weise ich darauf hin, dass die Fähigkeit zum Zweifeln<br />
gerade den Menschen vom Tier unterscheidet und das Fundament<br />
unserer besonderen Würde ausmacht. Der Zweifel <strong>ist</strong> der Anfang<br />
aller rationalen Wissenschaft. Das Säen von Zweifeln zu pönalisieren<br />
hingegen <strong>ist</strong> der Anfang vom Ende aller Menschenwürde<br />
und aller Wissenschaft. Zudem <strong>ist</strong> es geradezu ein Erkennungsmerkmal<br />
wissenschaftlicher Werke, dass sie eben nicht ungeschickt<br />
und polternd argumentieren, sondern geschickt (= raffiniert)<br />
und fein differenzierend (= subtil). Indem die Staatsanwaltschaft<br />
für diese wissenschaftlichen Eigenschaften meines Buches<br />
dezidiert negativ besetzte Adjektive verwendet, versucht sie, sogar<br />
diese Eigenschaften als verwerflich erscheinen zu lassen.<br />
Ich darf zudem darauf hinweisen, dass die Anklageschrift einen<br />
inneren Widerspruch enthält. Am Anfang heißt es allgemein<br />
und ohne Beleg, meine Schriften würden „gesteigert und intensiv<br />
auf die Sinne und Leidenschaften der Leser einwirken“ (S. 4).<br />
Hier, anhand eines konkreten Beispiels, heißt es dann aber, ich<br />
würde „raffiniert und subtil“ argumentieren. Beides zugleich kann<br />
ja wohl nicht stimmen, denn das eine schließt das andere aus.<br />
2. Zitate<br />
Nachgeschobene Vorbemerkung<br />
Am 10. August 2007, knapp 5 Monate nach Abschluss meines<br />
Strafverfahrens, erging durch das Landgericht Mannheim der Beschluss,<br />
in meiner Mannheimer Gefängniszelle eine Durchsuchung<br />
durchzuführen, um alle Unterlagen zu beschlagnahmen, die<br />
beweisen können, dass ich im Begriff war, meine hier vor Ihnen<br />
liegende Verteidigungsrede zu veröffentlichen. Am 25.9.2007 erhielt<br />
ich daher von den Beamten der Mannheimer Kriminalpolizei<br />
Besuch, die all meine Verfahrensunterlagen beschlagnahmten.<br />
Als Grund wurde u.a. angegeben, dass ich durch die geplante<br />
Veröffentlichung meiner Verteidigungsrede im Begriff sei, die<br />
mir im vorherigen Strafverfahren vorgeworfenen illegalen Aussagen<br />
meines Buches Vorlesungen über den Holocaust erneut zu<br />
181
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
verbreiten. Zudem lautete der Vorwurf, dass ich im Zusammenhang<br />
mit Aspekten des Holocaust, die in Deutschland strafrechtlich<br />
als Wahrheit vorgeschrieben sind, durch die Verwendung von<br />
Adjektiven wie „angeblich“, „vermeintlich“ und „behauptet“<br />
Volksverhetzung betriebe. 168<br />
Gäbe es in Deutschland bei Gerichtsverfahren Wortlautprotokolle,<br />
so wäre meine Verteidigungsrede protokollarisch festgehalten<br />
worden. Da es sich bei meinem Strafverfahren um einen öffentlichen<br />
Prozess handelte, wäre dieses Dokument automatisch<br />
ein öffentliches Dokument gewesen, das zu verbreiten jedem<br />
möglich gewesen wäre.<br />
Leider gibt es in Deutschland aber kein Wortlautprotokoll. Aus<br />
diesem Grunde habe ich von meiner eigenen Verteidigungsrede<br />
selbst ein Protokoll angefertigt, basiert auf meinem Redemanuskript,<br />
meinen Notizen und meiner Erinnerung.<br />
Unweigerlich musste dieses private Protokoll auch jene Passagen<br />
meiner Einführungen enthalten, in denen ich mich zu den<br />
konkreten Vorwürfen der Staatsanwaltschaft äußerte. Das <strong>ist</strong><br />
schließlich Sinn und Zweck einer Verteidigung. Da die Anklageschrift<br />
zu einem nicht unerheblichen Teil aus Zitaten meiner<br />
Schriften besteht, war es auch unvermeidbar, eben diese Zitate zu<br />
thematisieren.<br />
Tatsächlich war ich schon bei Abfassung dieses Protokolls unzufrieden<br />
mit der schier endlos erscheinenden Diskussion aus dem<br />
Zusammenhang gerissener Zitate. Besteht meine Verteidigungsrede<br />
ansonsten aus einer systematisch aufgebauten Argumentationskette,<br />
so zerfällt diese in dem hiesigen Unterkapitel in zusammenhanglose<br />
Einzelaspekte, denen der Leser wohl kaum wird folgen<br />
können, weil er ja das Buch, um das es geht, nicht vorliegen hat;<br />
und wenn er es doch vorliegen hat, so erscheint diese Zitat-<br />
Reiterei völlig überflüssig. Da lese er besser das ganze Buch.<br />
Diese Überlegungen zeigen schon, dass die Behauptung der<br />
Staatsanwaltschaft absurd <strong>ist</strong>, es sei mir darum gegangen, unter<br />
dem Deckmantel der Publikation meiner Verteidigungsrede die<br />
Thesen meines verbotenen Buches erneut zu verbreiten.<br />
168 Vgl. die Abbildung im Anhang 9, S. 414.<br />
182
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Die ganze Angelegenheit <strong>ist</strong> auch deshalb absurd, weil ich das,<br />
was ich in meinem Protokoll schriftlich niederlegte, fast wortgleich<br />
im öffentlichen(!) Verfahrens mündlich vorgetragen hatte.<br />
Der gleiche Staatsanwalt, der während des Verfahrens meinen<br />
Worten noch aufmerksam zugehört hatte, ohne daran Anstoß zu<br />
nehmen, leitete dann fünf Monate später ein neues Strafverfahren<br />
wegen genau dieser, diesmal schriftlich fixierten Worte ein.<br />
Das Strafverfahren wurde allerdings dank des Verhandlungsgeschicks<br />
meines Strafverteidigers im April 2008 eingestellt. 169<br />
Als Vorsichtsmaßnahme habe ich daher das nachfolgende Kapitel<br />
extrem gekürzt, indem ich lediglich exemplarisch auf zwei<br />
Zitate eingehe, die von der Staatsanwaltschaft angeführt wurden.<br />
Zudem habe ich meine ursprünglichen Ausführungen dazu so umgeschrieben,<br />
dass sie keine Zitate aus meinem verbotenen Buch<br />
mehr enthalten, sondern lediglich Umschreibungen des Inhalts.<br />
Zudem wurden insbesondere jene Passagen ausgelassen, die das<br />
offensichtliche Missfallen von Staatsanwaltschaft und/oder Gericht<br />
gefunden hatten.<br />
Wer die genauen Zitate nachlesen will, dem steht es frei, sich<br />
die Anklageschrift 158 anzuschauen und mein Buch daneben zu halten.<br />
* * *<br />
Die auf den Seiten 13–16 der Anklageschrift aufgeführten Zitate<br />
der Staatsanwaltschaft aus dem Buch Vorlesungen über den<br />
Holocaust sind entweder unvollständig, selektiv oder aus dem Zusammenhang<br />
herausgerissen worden. Dadurch wurde der Sinn einiger<br />
dieser Zitate verfälscht. Andere Zitate wiederum erfüllen offenkundig<br />
keinerlei Straftatbestand. Dagegen wurden Zitate, welche<br />
die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft entkräften, völlig unterschlagen.<br />
In der Summe hat sich die Staatsanwaltschaft daher<br />
durch dieses Vorgehen der sinnentstellenden Fälschung schuldig<br />
gemacht. Im Einzelnen <strong>ist</strong> zu den aufgeführten Zitaten folgendes<br />
anzumerken: (Vorlesungen = Vorlesungen über den Holocaust)<br />
169 Nach § 154 Abs. 1 StPO (zu erwartende Strafe fällt gegenüber der rechtskräftigen Verurteilung<br />
„nicht beträchtlich ins Gewicht“); Staatsanwaltschaft Mannheim, Az. 503 Js<br />
22710/07, vom 15.4.2008.<br />
183
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
S. 13 Anklageschrift, S. 18 Vorlesungen:<br />
Auf den Seiten 15–18 der Vorlesungen wird ein Artikel der<br />
Frankfurter Allgemeinen Zeitung besprochen, in dem von insgesamt<br />
26 Millionen Toten in Lagern des Dritten Reiches sowie von<br />
Schuhen als Spuren des Verbrechens berichtet wurde. Dass die<br />
von der FAZ unkritisch kolportierte Opferzahl von 26 Mio. völlig<br />
überhöht <strong>ist</strong>, <strong>ist</strong> offenkundig und bedarf keines weiteren Beweises.<br />
Auch die Frage, ob Schuhe per se Beweise von Verbrechen sind,<br />
wird auf den Seiten kritisch beleuchtet. Diese Behauptung wird<br />
anhand einer offiziellen polnisch-kommun<strong>ist</strong>ischen Quelle zurechtgerückt,<br />
die bereits 1969 feststellte, dass die im Lager Majdanek<br />
gefundenen Schuhberge nicht von Opfern des Lagers<br />
stammten, wie oft behauptet wird – so auch im kritisierten FAZ-<br />
Artikel –, sondern von einer Reparaturwerkstatt (Flickschusterei),<br />
in der Häftlinge als Zwangsarbeiter tätig waren. Daraus schlussfolgerte<br />
ich, (Vorlesungen S. 17f.) dass man in der aufgeputschten<br />
Atmosphäre des zu Ende gehenden Zweiten Weltkriegs häufig<br />
vorschnell zu Schlüssen kam, die sich später als falsch herausstellten.<br />
Ich wies zudem darauf hin, dass nicht alles, was die Medien<br />
berichten, was man in Büchern liest oder was einem Museen als<br />
Wahrheit verkaufen wollen, immer die unumschränkte Wahrheit<br />
sein muss.<br />
Diese Binsenweisheit sollte eigentlich für niemanden eine<br />
überraschende Neuigkeit sein, aber wenn man sie auch auf den<br />
Holocaust anwendet, schaltet sich flugs die Staatsanwaltschaft<br />
ein.<br />
In diesem Zusammenhang darf ich geschwind auf ein Buch des<br />
FAZ-Journal<strong>ist</strong>en Udo Ulfkotte aufmerksam machen mit dem Titel<br />
So lügen Journal<strong>ist</strong>en. 170 Das Buch beschäftigt sich mit Lügen,<br />
Verzerrungen und Übertreibungen der Medien im Allgemeinen<br />
anhand einer Unzahl von Beispielen. Auf S. 65 liest man dort:<br />
„Falschmeldungen spielen auch Revision<strong>ist</strong>en in die Hände,<br />
dann etwa, wenn Zeitungen Unwahrheiten drucken und<br />
Revision<strong>ist</strong>en dies dann aufgreifen. Ein Beispiel dafür <strong>ist</strong> der<br />
Titelseiten-Bericht der Berner Tagewacht vom 24. August<br />
170 Udo Ulfkotte, So lügen Journal<strong>ist</strong>en, Goldmann, München 2001.<br />
184
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
1945. ‘13 Millionen Ermordete in Dachau’, hieß es dort, und:<br />
‘26 Millionen in deutschen Konzentrationslagern ermordet.’<br />
Die von der Nachrichtenagentur Reuters stammende Meldung<br />
führte zu einer paradoxen Situation: Holocaust-Leugner benutzen<br />
die offensichtlich unwahre Meldung, um die h<strong>ist</strong>orisch<br />
gesicherte Wahrheit der Massenvergasungen in Zweifel zu ziehen.“<br />
Ulfkotte belegt seine Behauptung nicht, wir Revision<strong>ist</strong>en benutzten<br />
die Falschmeldung von 26 Mio. KL-Toten, um damit<br />
Zweifel bezüglich der Massenvergasungen zu nähren. Dies stimmt<br />
eben nicht.<br />
Schon in der deutschen Erstausgabe meiner Vorlesungen vom<br />
Jahre 1993 unter dem Titel Vorlesungen über Zeitgeschichte fing<br />
ich die erste Vorlesung so an wie in der Neuauflage, denn meine<br />
im Jahr 1992 gehaltenen Vorträge hatte ich mit einer Diskussion<br />
dieser falschen 26-Mio.-Zahl eingeleitet, die ebenfalls von der<br />
FAZ kolportiert worden war. Die Falschmeldung von 26 Mio. Opfern<br />
dient mir aber eben nicht dazu, Massenmorde in Zweifel zu<br />
ziehen, sondern nur dazu, dem Leser klar zu machen, dass nicht<br />
alles, was er in den Medien vernimmt, auch wahr sein muss. Insofern<br />
mache ich von dieser Meldung den gleichen Gebrauch wie<br />
Ulfkotte, der dem Thema „Medienlügen“ gleich ein ganzes Buch<br />
widmet. Als FAZ-Journal<strong>ist</strong> lobt Ulfkotte übrigens seine eigene<br />
Zeitung wiederholt zwischen den Zeilen oder auch ausdrücklich<br />
über den Klee. Da wimmelt es bei ihm nur so vor Stolz über die<br />
„Corporate Identity“ seines Arbeitgebers. Es muss ihm wohl entgangen<br />
sein, dass gerade seine geliebte FAZ diese „offensichtlich<br />
unwahre Meldung“, sprich die 26-Mio.-Lüge unkritisch wiedergegeben<br />
hat.<br />
S. 13 Anklageschrift, S. 20 Vorlesungen:<br />
In diesem Zitat geht es um den Ursprung der Zahl von sechs<br />
Millionen jüdischen Opfern. Dieses Zitat der Staatsanwaltschaft<br />
<strong>ist</strong> besonders bösartig verfälscht, indem der entscheidende erste<br />
Halbsatz ohne ersichtlichen Grund – es sei denn den der Täuschungsabsicht<br />
– weggelassen wurde. Aus diesem Halbsatz ergibt<br />
sich nämlich, dass die dann folgende Aussage auf nichts anderem<br />
beruht als auf Feststellungen des Internationalen Militärtribunals<br />
185
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
in Nürnberg (IMT), wie sie in dessen Protokoll festgehalten wurden.<br />
Auch aus den im Buch zitierten Quellen ergibt sich dies übrigens,<br />
welche die Staatsanwaltschaft ebenfalls ausgelassen hat.<br />
Nun <strong>ist</strong> es zwar üblich, bei Zitaten Fußnotennummern auszulassen,<br />
aber zum Verständnis meiner Aussage zur Sechs-Millionen-<br />
Zahl wäre es hier absolut unerlässlich zu wissen, dass diese mit<br />
Quellen belegt <strong>ist</strong>, und zwar nicht durch irgendwelche Quellen. In<br />
der dazugehörigen Fußnote zitierte ich 10 Stellen im Protokoll des<br />
IMT, in denen die 6 Mio. Zahl erwähnt bzw. behandelt wird.<br />
Durch Auslassung der Tatsache, dass sich meine Aussage auf das<br />
IMT in Nürnberg bezieht und durch dessen Protokolle bewiesen<br />
wird, vertuscht die Staatsanwaltschaft, dass nicht ich der Ursprung<br />
dieser Aussage bin, sondern das IMT, welches zu zitieren unmöglich<br />
ein Straftatbestand sein kann.<br />
Alle weiteren Ausführungen zu den Zitaten in der Anklageschrift<br />
müssen hier leider aus rechtlichen Gründen unterbleiben.<br />
3. Unterschlagene Ausführungen<br />
Entgegen ihrem Gesetzesauftrag hat die Staatsanwaltschaft alle<br />
Ausführungen in meinem Buch, die mich von den Tatvorwürfen<br />
entlasten, vorsätzlich unterschlagen. Es handelt sich dabei um die<br />
zahlreichen Stellen, an denen ich das Verfolgungsschicksal der<br />
Opfer des Dritten Reiches anerkenne, den Unrechtscharakter und<br />
die barbarische Natur dieser Maßnahmen feststelle und verurteile<br />
und, wie bereits erwähnt, die Judenverfolgung in der Gesamtbetrachtung<br />
als Völkermord einstufe:…<br />
[Die me<strong>ist</strong>en der sich hieran anschließenden, in meiner Verteidigungsrede<br />
zitierten entlastenden Stellen aus meinem Buch sowie<br />
deren Diskussion müssen hier leider ebenfalls aus rechtlichen<br />
Gründen ausgelassen werden. Lediglich die Seiten der von mir<br />
erwähnten, hier aber ausgelassenen Stellen seien aufgel<strong>ist</strong>et: S.<br />
19, 32f., 202, 229, 274, 321, 339f., 353, 534, 538. Anführen<br />
möchte ich hier aber eine Stelle meines Buches auf S. 532f., wo<br />
ich auf die Definition des Völkermordes durch das deutsche<br />
Strafgesetz zu sprechen komme:]<br />
186
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
„Z[uhörer]: Ist nicht eine unbedingte Voraussetzung für den<br />
akademischen Erfolg des Revisionismus, dass er das Verfolgungsschicksal<br />
der Opfer des Dritten Reiches anerkennt?<br />
R[udolf]: Unbedingt. Ich habe mich sogar auf den Standpunkt<br />
gestellt, dass die Verfolgungsmaßnahmen des Nationalsozialismus<br />
gegenüber den Juden nach heutigem Rechtsverständnis<br />
selbst dann als Völkermord bezeichnet werden können,<br />
wenn man nicht von einer Vernichtung der Juden ausgeht,<br />
sondern ‘lediglich’ von Entrechtungen, Deportationen und den<br />
damit einhergehenden Schäden an Eigentum, Leib und Seele!<br />
Nach heutigem Völkerrecht, das als §220a Eingang in das<br />
bundesdeutsche Strafgesetzbuch gefunden hat, [171] <strong>ist</strong> Völkermord<br />
nämlich wie folgt definiert:<br />
‘(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse<br />
oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz<br />
oder teilweise zu zerstören,<br />
1. Mitglieder der Gruppe tötet,<br />
2. Mitgliedern der Gruppe schwere körperliche oder seelische<br />
Schäden, insbesondere der in §226 (schwere Körperverletzung)<br />
bezeichneten Art zufügt,<br />
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet<br />
sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise<br />
herbeizuführen,<br />
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe<br />
verhindern sollen,<br />
5. Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam<br />
überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.<br />
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 <strong>ist</strong><br />
die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.’<br />
R: Es bedarf also keines Massenmordes, um einen Völkermord<br />
zu begehen… [der Rest des Zitates musste zensiert werden]<br />
…Serie von Tragödien der Menschheitsgeschichte ein.“<br />
Eigentlich <strong>ist</strong> es trivial, aber ich darf dennoch darauf hinweisen,<br />
dass es zum Begehen eines Völkermordes nach Definition<br />
bundesdeutscher Gesetze keiner Menschengaskammern bedarf.<br />
Wäre es anders, so hätte es – einmal abgesehen von dem hier be-<br />
171 Nun ersetzt durch §6 des Völkerstrafgesetzbuches VStGB.<br />
187
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
handelten Fall – in der Menschheitsgeschichte nie einen Völkermord<br />
gegeben, denn für keines der anderen als Völkermord bezeichneten<br />
Großverbrechen wird behauptet, dort seien Menschengaskammern<br />
zum Einsatz gekommen. Wenn die Staatsanwaltschaft<br />
also behauptet, das Bestreiten der Ex<strong>ist</strong>enz der Menschengaskammern<br />
komme der Leugnung des Völkermords gleich,<br />
so <strong>ist</strong> es die Staatsanwaltschaft, die alle Völkermorde der<br />
Menschheitsgeschichte leugnet, denn bei keinem davon gab es<br />
Gaskammern.<br />
Laut bundesdeutschem Gesetz <strong>ist</strong> eben nicht das Bestreiten<br />
von Menschengaskammern und systematischem Massenmord<br />
verboten, sondern ganz allgemein das Bestreiten des Völkermords.<br />
Und das habe ich in seiner legalen, bindenden Definition<br />
nie bestritten.<br />
Nun könnte man mir unterstellen, ich machte solche Feststellungen,<br />
wie ich sie soeben zitiert habe, nur aus taktischen Gründen,<br />
um zu versuchen, einer Strafverfolgung zu entgehen. Aber<br />
hat hier irgendjemand den Eindruck, ich würde jemandem nach<br />
dem Munde reden, um mir Vorteile dadurch zu verschaffen? Tatsächlich<br />
<strong>ist</strong> der primäre Adressat dieser Passage bestimmt nicht<br />
die deutsche Justiz, sondern es sind die Leser des Buches, also<br />
Anhänger des Revisionismus und potentielle, oft emotional überschwängliche<br />
Konvertiten.<br />
Meiner persönlichen Erfahrung nach <strong>ist</strong> es wichtig, dass die<br />
Leser nicht das Augenmaß verlieren. Wer herausfindet, dass man<br />
ihm kolossale Unwahrheiten unterschob, reagiert mitunter zornig.<br />
Und um einer darauf folgenden Überreaktion vorzubeugen, <strong>ist</strong> es<br />
notwendig, dem Leser klar zu machen, dass die unbestrittenen<br />
Verfolgungsmaßnahmen des Nationalsozialismus gegen die Juden<br />
immer noch den Tatbestand des Völkermords nach heutiger Definition<br />
erfüllen, selbst, wenn diese Definition erst nach Kriegsende<br />
erfolgte. Somit dient diese Passage dem Leser als Mahnung, auf<br />
dem Teppich zu bleiben.<br />
Dass meine Weigerung, anderen nach dem Mund zu reden,<br />
durchaus ein allgemeines Prinzip von mir <strong>ist</strong>, darf ich an zwei<br />
Beispielen illustrieren:<br />
188
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
In den Jahren 1997/98 wurde ich von einem Herrn in regelmäßigen<br />
Abständen mit 1.000 DM unterstützt. Im Jahr 1998 beschwerte<br />
er sich dann, dass ich in meiner deutschen Zeitschrift<br />
Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung etwa Negatives<br />
über den Nationalsozialismus geschrieben hatte. Er forderte von<br />
mir, dies nicht zu wiederholen, sonst würde er mich nicht weiter<br />
unterstützen. Ich antwortete ihm, dass ich durchaus bereit sei, einen<br />
Beitrag von ihm zu veröffentlichen, in dem er, belegt mit<br />
nachprüfbaren Beweisen, darlegt, wo ich falsch liege. Ich würde<br />
mich allerdings weder vom deutschen Staat noch von meinen Lesern<br />
und Unterstützern bedrohen und zensieren lassen. Daraufhin<br />
stellte besagter Herr seine Unterstützung ein und brach jeden<br />
Kontakt ab.<br />
Beim zweiten Beispiel geht es um meine Einleitung zum Buch<br />
Grundlagen zur Zeitgeschichte, die ich erst verfasste, als alle Beiträge<br />
meiner Mitautoren vorlagen. In dieser Einleitung befindet<br />
sich, wie erwähnt, eine ähnliche Passage über die Definition von<br />
Völkermord, wie ich sie hier aus den Vorlesungen zitierte. Da ich<br />
befürchtete, dass einige der beitragenden Autoren mit dem Text<br />
meiner Einleitung nicht einverstanden sein würden, teilte ich meinen<br />
Mitautoren den Inhalt nicht mit. Schließlich war es schon<br />
schwierig genug gewesen, alle Autoren an Bord dieses Projektes<br />
zu behalten, da während der Vorbereitungsphase bisweilen Streitereien<br />
ausgebrochen waren und diverse Autoren drohten, ihren<br />
Beitrag zurückzuziehen.<br />
Als die Mitautoren dann das fertige Buch zugesandt bekamen,<br />
erhielt ich tatsächlich von Johannes Peter Ney einen bösen Brief,<br />
in dem er mir vorwarf, der Gegenseite unnötige Zugeständnisse<br />
gemacht zu haben, indem ich zugab, dass die NS-Judenverfolgung<br />
selbst vom revision<strong>ist</strong>ischen Standpunkt aus betrachtet einem<br />
Völkermord gleichkomme. Herr Ney verbot mir daher, jemals in<br />
Zukunft irgendwelche Beiträge von ihm zu publizieren. Das <strong>ist</strong><br />
auch der Grund, warum der Beitrag von Herrn Ney über die Frage<br />
der Authentizität des Wannsee-Protokolls in der englischen Ausgabe<br />
der Grundlagen nicht enthalten <strong>ist</strong>. 172<br />
172 Eine englische Übersetzung befindet sich allerdings online, siehe Anm. 124.<br />
189
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Für beide hier erwähnten Herren war das Motto „Right or<br />
Wrong, my Country“ richtungsweisend, wie sie mir klarmachten.<br />
Sie verlangten von mir ausdrücklich, dass ich die Wahrheit politischen<br />
Erwägungen unterordnen solle, und das läuft mit mir eben<br />
nicht.<br />
Schließlich darf ich noch auf einen Pseudovorwurf eingehen,<br />
der zwar nicht in der Anklageschrift zu finden <strong>ist</strong>, der aber im Beschluss<br />
des Richters Dr. Meinerzhagen zum Haftbefehl enthalten<br />
<strong>ist</strong>. Demzufolge gehe es mir angeblich nicht darum, die Wahrheit<br />
herauszufinden, sondern nur darum, meinen Ansichten zum<br />
Durchbruch zu verhelfen.<br />
Tatsächlich geht beides Hand in Hand, denn nur der, der überzeugt<br />
<strong>ist</strong>, Wahrheit gefunden zu haben, hat auch die Motivation<br />
und Überzeugung, diese gegen anderes, für falsch Erachtetes<br />
durchzusetzen bzw. zumindest durchsetzen zu wollen. Außerdem<br />
<strong>ist</strong> der Wunsch nach Erfolg der eigenen Ansichten völlig legitim,<br />
zutiefst menschlich und im Wissenschaftsprozess sogar notwendig,<br />
denn schließlich braucht man ja eine Motivation, um seine<br />
Thesen auch gegen Kritik zu verteidigen, ganz zu schweigen davon,<br />
dass es noch wesentlich stärkerer Antriebe bedarf, um sie sogar<br />
trotz unsachlicher Angriffe, ja trotz gesellschaftlicher und<br />
staatlicher Verfolgung hochzuhalten. Ein Wissenschaftler, der<br />
schon beim kleinsten <strong>Widerstand</strong> einknickt, taugt nichts.<br />
[Zwei weitere Zitate aus meinem Buch und deren Diskussion<br />
mussten hier ebenfalls aus jur<strong>ist</strong>ischen Gründen gelöscht werden.<br />
Lediglich das letzte erwähnte Zitat sei angeführt:]<br />
S. 541:<br />
„Seien Sie sich zudem stets bewußt, dass wir auf die Anerkennung<br />
unserer Menschenrechte angewiesen sind und daher<br />
nie der Versuchung erliegen sollten, unseren Gegnern deren<br />
Menschenrechte abzuerkennen.“<br />
Und was den Gegnern gegenüber gilt, gilt natürlich ebenso allen<br />
anderen Menschen gegenüber. Wie kann daher irgendjemand<br />
behaupten, ich würde dazu aufrufen oder auch nur suggerieren,<br />
den Juden seien ihre Menschenrechte nicht zuzugestehen, wenn<br />
ich am Ende meines Buches genau den gegenteiligen Aufruf mache?<br />
190
4. Zusammenfassung<br />
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Das Buch Vorlesungen über den Holocaust <strong>ist</strong> ein Werk der<br />
Tertiärliteratur, das heißt, dass es sich primär auf Forschungsliteratur<br />
(Bücher, Artikel) bezieht und nur sekundär auf Primärquellen.<br />
Häufig habe ich in Fußnoten jene Quellen direkt angeführt, die<br />
in der von mir zu Rat gezogenen Literatur zitiert werden, um dem<br />
Leser einen direkten Zugriff auf diese Quelle ohne Umweg über<br />
die Sekundärliteratur zu ermöglichen. Dies <strong>ist</strong> für zusammenfassende<br />
Forschungsüberblicke durchaus üblich und wegen der<br />
Platzbeschränkungen auch unumgänglich.<br />
Um das Buch würdigen zu können, muss man seine ganzen<br />
540 Seiten verarbeiten, und nicht nur wenige, aus dem Zusammenhang<br />
gerissene und somit sinnentstellende Zitate, die zudem<br />
grob fahrlässig so parteiisch ausgewählt wurden, dass sie das<br />
Buch in einem denkbar schlechten Licht erscheinen lassen müssen.<br />
Die Ausblendung all jener Passagen, die diesen mit faulen<br />
Tricks suggerierten Eindruck widerlegen, bewe<strong>ist</strong> die Bösartigkeit<br />
der Anklage.<br />
Zur gerechten Bewertung des Buches gehört zudem die Kenntnisnahme<br />
der benutzten Sekundärliteratur, deren Umfang kaum zu<br />
beziffern <strong>ist</strong>. Die darunter befindlichen revision<strong>ist</strong>ischen Werke<br />
haben in den letzten Jahren die etablierte Geschichtsforschung<br />
qualitativ und quantitativ „an die Wand gedrückt“. Ich hatte Ihnen<br />
in meinem autobiographischen Teil die verschiedenen von mir<br />
verlegten Bücher vorgestellt, zu denen es nichts Vergleichbares<br />
von der etablierten H<strong>ist</strong>orikerschaft gibt. 173 Es steht dem revision<strong>ist</strong>ischen<br />
Material einfach nichts mehr entgegen, was es widerlegen<br />
könnte. Ist dieses Material legitim, so <strong>ist</strong> auch Werbematerial<br />
dafür legitim, etwa die ebenfalls in der Anklageschrift zitierten<br />
Werbebroschüren.<br />
173 Vgl. die englischsprachige Serie Holocaust Handbooks<br />
www.vho.org/GB/Books/HHS.html.<br />
191
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
IV. Zusätzliche rechtliche Betrachtungen<br />
In Heft 5 des 52. Jahrgangs (Mai 2002) der deutschen Zeitschrift<br />
Osteuropa wurde ein Beitrag des Leitenden Redakteurs des<br />
Nachrichtenmagazins Der Spiegel, Fritjof Meyer, veröffentlicht<br />
mit dem Titel „Die Zahl der Opfer von Auschwitz. Neue Erkenntnisse<br />
durch neue Archivfunde“ (S. 631–641). Darin führt Meyer<br />
aus, die bei Kriegsende behauptete Gesamtopferzahl des Lagers<br />
Auschwitz sei „ein Produkt der Kriegspropaganda gewesen“, doch<br />
auch die heute vom Auschwitz-Museum verbreitete Zahl von 1,5<br />
Millionen sei noch ca. um den Faktor drei überhöht. Zeugenaussagen<br />
bezüglich Massenvergasungen hält Meyer zum Teil für unglaubhaft,<br />
und er behauptet gegen die für „offenkundig“ erachtete<br />
offizielle „Wahrheit“, von den sechs Menschengaskammergebäuden,<br />
die in Auschwitz-Birkenau angeblich bestanden haben sollen,<br />
hätten nur zwei tatsächlich als Massenhinrichtungstätten gedient.<br />
Obwohl gegen Meyer sowie die Herausgeber dieser Zeitschrift<br />
daraufhin Strafanzeigen erstattet und somit Strafermittlungsverfahren<br />
wegen „Leugnen des Holocaust“ eingeleitet wurden, wurden<br />
diese letztlich eingestellt. 174 Die Staatsanwaltschaft Bochum<br />
stellte in ihrem Einstellungsbescheid zunächst fest, „dass vor dem<br />
Hintergrund der gemäß § 130 V StGB auch hier geltenden Sozialadäquanzklausel<br />
des § 86 III StGB eine wissenschaftliche Auseinandersetzung<br />
mit den Ursachen, [dem] Umfang und [den] Folgen<br />
des an dem jüdischen Volk begangenen nationalsozial<strong>ist</strong>ischen<br />
Völkermordes zulässig bleiben muß“, ein Faktum, das auch auf<br />
mein Buch Vorlesungen über den Holocaust zutrifft, dessen wissenschaftlicher<br />
Tiefgang und Umfang wesentlich größer <strong>ist</strong> als die<br />
oberflächliche und methodisch sehr fragwürdige Arbeit des Herrn<br />
Meyer, die beispielsweise jede systematische Quellenkritik vermissen<br />
lässt. 175 Meyers bloße Behauptung, bestimmte Aussagen<br />
174 StA Bochum, Az. 33 Js 145/03 vom 6.5.2003; StA Stuttgart, Az. 4 Js 75185/92, vom<br />
28.5.2003, bestätigt von der GeneralStA Stuttgart, Az. 25 Zs 1110/03, vom 16.7.2003.<br />
175 Vgl. folgende Kritiken: <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, „Vorsichtiger Spiegelrevisionismus“, VffG 6(4)<br />
(2002), S. 371–378; Carlo Mattogno, „Die neuen Revisionen Fritjof Meyers“, ebd. S.<br />
378–385; Carlo Mattogno, „Über die Kontroverse Piper-Meyer: Sowjetpropaganda gegen<br />
Halbrevisionismus“, VffG 8 (1), (2004), S. 68–76; Gottfried Zarnow, „Kritik an<br />
Fritjof Meyer durch einen Universitätslehrer“, VffG 8 (4) (2004) S. 443f.<br />
192
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
seien unglaubhaft, andere dagegen glaubhaft, ohne dafür nachvollziehbare<br />
Gründe anzugeben, <strong>ist</strong> schlicht unseriös.<br />
Sodann stellte die Staatsanwaltschaft Bochum fest, dass „das<br />
Tatbestandsmerkmal des ‘Verharmlosens’“ im Rahmen von §130<br />
StGB voraussetzt,<br />
„dass sich aus der Gesamtbetrachtung der tatgegenständlichen<br />
Äußerung ergibt, dass Art und Umfang der durch das<br />
nationalsozial<strong>ist</strong>ische Regime an dem jüdischen Volks [sic] begangene[n]<br />
Völkermordhandlungen, etwa durch Darstellungen<br />
als ‘Polizeimaßnahme’ oder ‘unvermeidliche Kriegshandlung’<br />
einer im Ergebnis anderen h<strong>ist</strong>orischen Bewertung unterzogen<br />
werden soll (vgl. Tröndle/Fischer, Kommentar zum StGB, 50.<br />
Aufl., § 130, Randnr. 24). Dies kann im Hinblick auf den Aufsatz<br />
‘Die Zahl der Opfer von Auschwitz’ nicht festgestellt werden.“<br />
Dies kann aber ebenso wenig für irgendeine der von mir verfassten<br />
oder verlegten Schriften festgestellt werden.<br />
Die Staatsanwaltschaft Bochum stellt schließlich fest, Meyer<br />
habe selbst „am Ende des Textes“ ausgeführt, „dass sein Ergebnis<br />
die Barbarei nicht relativiere, sondern verifiziere.“ In den oben<br />
unter III.3. angeführten Zitaten aus meinem Buch Vorlesungen,<br />
die von der Staatsanwaltschaft Mannheim unterschlagen wurden,<br />
führte ich – hier gerafft dargestellt – aus:<br />
a) Das Verfolgungsschicksal der Juden und dessen Unrechtscharakter<br />
sind anzuerkennen und werden anerkannt.<br />
b) Diese Verfolgung war schlimm und barbarisch.<br />
c) Schon nicht zum Tode führende Verfolgungsmaßnahmen waren<br />
inakzeptabel, und jedes Opfer <strong>ist</strong> eines zu viel.<br />
d) Den Opfern gebührt unser Mitgefühl und Respekt.<br />
e) Der Nationalsozialismus trägt unter allen Umständen zumindest<br />
eine Mitschuld am Schicksal unschuldig Eingesperrter,<br />
selbst wenn diese in Haft durch höhere Gewalt umkamen. 176<br />
176 Die Verwendung des Begriffs „Mitschuld“ in meiner Verteidigungsrede stieß dem<br />
Staatsanwalt bitter auf, da dies angeblich eine Verharmlosung sei. Dies war ein Grund<br />
für die Beschlagnahmung meiner Verteidigungsrede, vgl. Anhang 9, S. 414. Demnach<br />
muss man den Nationalsozialismus also für alles 100% verantwortlich machen, wenn<br />
man sich in Deutschland nicht strafbar machen will.<br />
193
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
f) Allein schon die Verschickung in Lager mit grauenhaften hygienischen<br />
und organisatorischen Zuständen und dem daraus<br />
resultierenden Tod vieler Zigtausender von Menschen erfüllt<br />
den Tatbestand des massenhaften grob fahrlässigen Totschlages.<br />
g) Selbst ohne Massenmord erfüllte die NS-Judenverfolgung den<br />
Tatbestand des Völkermordes.<br />
Punkt g) widerlegt die Behauptung, mein Buch Vorlesungen<br />
leugne den Tatbestand des Völkermordes, und die anderen Punkte<br />
a) bis f) widerlegen die Behauptung, mein Buch billige oder verharmlose<br />
die NS-Judenverfolgung, denn nirgendwo wird diese bei<br />
mir als „Polizeimaßnahme“ oder „unvermeidliche Kriegshandlung“<br />
oder ähnliches dargestellt, ganz im Gegenteil.<br />
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verneinte ebenso, Meyers<br />
Aufsatz erfülle den Tatbestand der Verharmlosung. Dieser liege<br />
dann vor, so die Staatsanwaltschaft Stuttgart,<br />
„wenn sich aus der Gesamtbetrachtung der tatgegenständlichen<br />
Äußerungen ergibt, dass die durch Nationalsozial<strong>ist</strong>en<br />
im Dritten Reich an Juden begangenen Völkermordhandlungen<br />
heruntergespielt, beschönigt oder in ihrem wahren<br />
Gewicht verschleiert (vgl. GBHSt 46, 40) werden sollen.“<br />
Dies sei deshalb bei Meyer nicht gegeben, weil dieser seinen<br />
Aufsatz mit der Behauptung abschließt, dass er „die Barbarei<br />
nicht relativiere, sondern verifiziere.“<br />
Die Frage, ob ein dissidenter Aufsatz zum Holocaust, wie ihn<br />
Meyer verfasst hat, nun „die Barbarei relativiert oder verifiziert“,<br />
hängt offenbar nicht davon ab,<br />
wie viele Opfer behauptet werden, denn Meyer reduziert die<br />
Opferzahl von Auschwitz drastisch und liegt somit näher bei<br />
der Zahl der Revision<strong>ist</strong>en als bei jener der etablierten H<strong>ist</strong>oriker<br />
(etabliert: 1,5 Mio.; Meyer: 0,5 Mio.; Revision<strong>ist</strong>en: 0,15<br />
Mio.).<br />
Ob, und wenn, dann wie viele Menschengaskammern bestritten<br />
werden, denn für Birkenau bestreitet Meyer die Ex<strong>ist</strong>enz<br />
von vier der insgesamt sechs von etablierten H<strong>ist</strong>orikern behaupteten<br />
Menschengaskammergebäuden, womit Meyer auch<br />
diesbezüglich näher an den Revision<strong>ist</strong>en liegt als bei den etab-<br />
194
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
lierten H<strong>ist</strong>orikern. (Die Revision<strong>ist</strong>en bestreiten alle sechs der<br />
angeblich derart benutzen Gebäude.)<br />
Ob und in welchem Umfang Zeugenaussagen für unglaubhaft<br />
gehalten und verworfen werden, denn Meyer erklärt sämtliche<br />
Zeugenaussagen für die vier von ihm bestrittenen angeblichen<br />
Menschengaskammergebäude für unglaubhaft und darüber<br />
hinaus auch noch jene des vormaligen Lagerkommandanten<br />
<strong>Rudolf</strong> Höß, der unter Folter zu Geständnissen gezwungen<br />
wurde. Auch mit dieser kritischen – wenngleich kaum wissenschaftlich<br />
begründeten – Einstellung gegenüber Zeugenaussagen<br />
befindet sich Meyer näher an den Revision<strong>ist</strong>en als an den<br />
etablierten H<strong>ist</strong>orikern, die es bezüglich dieser Quellenart fast<br />
gänzlich an Quellenkritik mangeln lassen.<br />
Wovon hängt dann aber der Unterschied ab, ob man die Barbarei<br />
nun relativiert oder verifiziert? Doch wohl kaum davon, dass<br />
man es einfach nur behauptet? Zwar hat Meyer mit seinem Aufsatz<br />
die Grundlagen der etablierten Geschichtsschreibung schwer<br />
erschüttert, aber darin liegt offenbar keine Relativierung der Barbarei.<br />
Dann kann aber auch die revision<strong>ist</strong>ische Geschichtsversion,<br />
wie sie in meinen Vorlesungen dargelegt <strong>ist</strong>, keine Relativierung<br />
der Barbarei sein, denn durch sie wird die etablierte Geschichtsschreibung<br />
zwar graduell noch etwas mehr erschüttert,<br />
aber letztlich wird auch darin das schlimme, barbarische NS-<br />
Unrecht gegenüber den Juden verifiziert.<br />
Quod licet Jovi Meyer, licet bovi <strong>Rudolf</strong>.<br />
(Was dem Gott Meyer erlaubt <strong>ist</strong>, <strong>ist</strong> auch dem Ochsen <strong>Rudolf</strong> erlaubt)<br />
V. Entscheidungen der Bundesprüfstelle für<br />
jugendgefährdende Medien<br />
Ich darf mich nun zu einigen Schriften äußern, die die Staatsanwaltschaft<br />
in der Anklageschrift erwähnt hat, indem sie einige<br />
Werbetexte von der Webseite www.vho.org zitierte, ohne allerdings<br />
auszuführen, was konkret an diesen Schriften auszusetzen<br />
sei. In den Akten habe ich nur in den dazugehörigen Indizierungs-<br />
195
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
beschlüssen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien<br />
(BPjM) Gründe gefunden, warum diese Schriften zu zensieren<br />
seien. Ich werde mich daher nachfolgend zu einigen Gesichtspunkten<br />
dieser Indizierungsbeschlüsse äußern. Allerdings werde<br />
ich dies auf Schriften beschränken, die ich selbst verfasst, herausgegeben<br />
oder veröffentlicht habe, denn ich fühle mich nicht kompetent<br />
genug, auch die Schriften Dritter zu verteidigen, für deren<br />
Veröffentlichung ich nicht ursprünglich verantwortlich war. Ich<br />
bin mir freilich bewusst, dass ich dennoch rechtlich dafür verantwortlich<br />
bin, sie auf meiner damaligen Internetseite angeboten zu<br />
haben.<br />
Wenn sich die Bundesprüfstelle als Indizierungsgrund darauf<br />
beruft, eine Schrift verletze den §130 StGB, so werde ich dies hier<br />
ignorieren, da ich, wie zuvor ausgeführt, diesen Strafrechtsparagraphen<br />
für verfassungs- bzw. grundgesetzwidrig halte, weswegen<br />
ich die entsprechende Entscheidung der BPjM als von Anfang<br />
an nichtig betrachte.<br />
1. KL Stutthof<br />
a) Einführend darf ich zu diesem Buch folgendes feststellen: Die<br />
von Carlo Mattogno und Jürgen Graf verfasste Studie zum KL<br />
Stutthof <strong>ist</strong> die erste Monographie überhaupt, die über dieses<br />
Lager verfasst wurde. 177 Insofern <strong>ist</strong> sie konkurrenzlos, ja einzigartig.<br />
Sie basiert vorwiegend auf Primärquellen (zeitgenössische<br />
Dokumente) osteuropäischer Archive, allen voran jenen<br />
des Museums Stutthof, welche die beiden Autoren während<br />
mehrerer Besuche gefunden und in Kopie erworben haben.<br />
Das Buch folgt daher dem unter H<strong>ist</strong>orikern geltenden Primat<br />
des Archivs. Als Sekundärquellen benutzt es sodann vor allem<br />
polnische Studien aus der kommun<strong>ist</strong>ischen Zeit, da es zu diesem<br />
relativ kleinen Lager kaum andere Studien gibt. Westliche<br />
Literatur wird dagegen nur am Rande erwähnt, da diese oft nur<br />
Tertiärquellencharakter hat, wie zum Beispiel die Übersichts-<br />
177 Jürgen Graf, Carlo Mattogno, Das Konzentrationslager Stutthof und seine Funktion in<br />
der nationalsozial<strong>ist</strong>ischen Judenpolitik, 2. Aufl., Castle Hill Publishers, Hastings 2004,<br />
www.vho.org/dl/DEU/kls.pdf.<br />
196
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
werke von Hilberg 178 oder Kogon/Langbein/Rückerl, (aaO.<br />
Anm. 79), und weil sie me<strong>ist</strong> nur auf anekdotischem Material,<br />
sprich Zeugenaussagen beruht, also offenbar nie systematisch<br />
auf Dokumente östlicher Archive zurückgriff. Zudem wird das<br />
Lager Stutthof in diesen Büchern nur am Rande erwähnt.<br />
b) Nun werde ich einige Anwürfe der BPjM diskutieren: 179<br />
In ihrem Indizierungsbeschluss behauptet sie, im Buch seien<br />
„unfundierte Behauptungen“ aufgestellt worden, was selbst eine<br />
unfundierte Behauptung der BPjM <strong>ist</strong>. Schließlich haben<br />
Mattogno und Graf als Beleg für ihre Angaben jeweils Dokumente<br />
und Publikationen genannt. Richtig stellt die BPjM hingegen<br />
fest, die Autoren nehmen „fast nur Bezug (zume<strong>ist</strong> auf<br />
polnische Dokumente)“, was angeblich ihre Behauptung der<br />
Unfundiertheit belegen soll. Aber gerade dieser Bezug auf zume<strong>ist</strong><br />
in polnischen Archiven lagernde Primärquellen, also<br />
Dokumente der deutschen Lagerleitung aus dem Zweiten<br />
Weltkrieg, sowie auf polnische Sekundärquellen entspricht<br />
doch der Definition wissenschaftlichen Arbeitens! Anschließend<br />
behauptet die BPjM, im Buch fänden sich „selten Quellen<br />
zum Beleg einer Behauptung“, obwohl gerade erst festgestellt<br />
worden war, die Autoren nähmen Bezug auf polnische<br />
Dokumente. Offenbar herrscht bei der BPjM Verwirrung bezüglich<br />
der Begriffe „Quelle“, „Beleg“ und „Bezug“. Das sind<br />
von der BPjM nicht näher definierte Begriffe, die sie gegeneinander<br />
ausspielt, die aber letztlich doch dasselbe bedeuten.<br />
Außerdem muss man wohl fragen, woher die BPjM eigentlich<br />
wissen will, ob die von Graf und Mattogno zitierten deutschen<br />
Dokumente und polnischen Artikel das von ihnen Behauptete<br />
belegen oder nicht? Sind die Verfasser des Indizierungsberichts<br />
in die von Graf und Mattogno genannten Archive gere<strong>ist</strong><br />
und haben den Inhalt der Dokumente geprüft? Das kann man<br />
wohl kaum annehmen, jedenfalls wird dies nicht behauptet.<br />
Der Vorwurf der BPjM, Mattogno und Graf hätten „Hilberg<br />
und Kogon […] nur einmal als Bezug […] eingebaut“, nicht<br />
178 Raul Hilberg, Die Vernichtung der europäischen Juden, Olle und Wolter, Berlin 1982,<br />
3 Bd., Fischer, Frankfurt am Main 1990, 1993, 1997.<br />
179 Entscheidung Nr. 5960, 9.3.01; BAnz 64, 31.3.01.<br />
197
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
aber als „ernsthafte h<strong>ist</strong>orische Quellen“ zitiert, zeigt die Inkompetenz<br />
der Zensoren, denn weder Hilberg noch Kogon<br />
sind in Bezug auf Stutthof Primär- noch auch nur ernsthafte<br />
Sekundärquellen, wie ich vorhin darlegte. Primärquellen sind<br />
ernsthafte Quellen, und die liegen eben in polnischen Archiven.<br />
c) Zusammenfassend <strong>ist</strong> festzustellen, dass die Verfasser dieses<br />
Indizierungsbeschlusses der BPjM offenkundig keinen blassen<br />
Dunst haben von den Methoden der Geschichtswissenschaft<br />
allgemein, von der Quellenlage im vorliegenden Fall im Besonderen,<br />
von Quellenkritik als Methode, und noch nicht einmal<br />
von Grundbegriffen wie „Quelle“, „Beleg“ oder „Bezug“.<br />
2. KL Majdanek<br />
Im Wesentlichen trifft das zum vorigen Buch Ausgeführte<br />
auch auf das von Mattogno und Graf verfasste Buch KL Majdanek<br />
zu, das in seiner Art ebenso einmalig <strong>ist</strong>. 180 Denn zu diesem Lager<br />
waren im Westen bei Erscheinen des Buches im Wesentlichen nur<br />
zwei weitere Bücher erschienen, verfasst von zwei Journal<strong>ist</strong>en,<br />
die über bundesdeutsche Strafprozesse über Vorfälle in diesem<br />
Lager berichteten. 181 Diese Bücher sind aber keine ernst zu nehmende<br />
h<strong>ist</strong>orische Literatur. Aus irgendeinem Grunde wurde das<br />
Buch von der Staatsanwaltschaft nicht in die Anklageschrift aufgenommen,<br />
obwohl es von der Bundesprüfstelle in gleichartiger<br />
Weise indiziert wurde. 182 Der fast schon mechanische Wiederholungscharakter<br />
der im Indizierungsbeschluss enthaltenen Pseudoargumente<br />
erweckt den Eindruck, dass da in stupider Beamtenmentalität<br />
nach vorgegebenem Schema F indiziert wird.<br />
180 Jürgen Graf, Carlo Mattogno, Konzentrationslager Majdanek: Eine h<strong>ist</strong>orische und<br />
technische Studie, 2. Aufl., Castle Hill Publishers, Hastings 2004,<br />
www.vho.org/dl/DEU/klm.pdf.<br />
181 Ingrid Müller-Münch, Frauen von Majdanek, Rohwolt, Reinbek 1982.<br />
182 Entscheidung Nr. 5715, BAnz 20, 29.1.00.<br />
198
3. Riese auf tönernen Füßen<br />
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
a) Einführend <strong>ist</strong> zu diesem Buch von Jürgen Graf 183 folgendes<br />
festzustellen: Grafs Buch <strong>ist</strong> eine Kritik an Raul Hilbergs Klassiker<br />
Die Vernichtung der europäischen Juden. 178 Wie ich im<br />
Abschnitt zur Wissenschaftlichkeit ausführte, <strong>ist</strong> das Kritisieren<br />
anderer Arbeiten nicht nur legitim, sondern geradezu erwünscht.<br />
Hilberg selbst hat wiederholt die revision<strong>ist</strong>ische Kritik<br />
als etwas bezeichnet, von dem man lernen könne, 184 obgleich<br />
er sich selber davon auszunehmen scheint, denn trotz<br />
der an ihm geübten Kritik <strong>ist</strong> er in Neuauflagen seiner Bücher<br />
nie auf diese eingegangen.<br />
Nimmt man den Titel von Hilbergs Buch als Programm, so<br />
muss man schlussfolgern, dass er mit seinem Buch das Thema<br />
verfehlt hat, denn etwa 90% seines Buches handeln nicht etwa<br />
von der Vernichtung der europäischen Juden, sondern von deren<br />
Entrechtung und Verfolgung, also von Maßnahmen, die<br />
nicht zu ihrer physischen Vernichtung führten. Aus diesem<br />
Grunde sind jene 90% von Hilbergs Buch auch irrelevant für<br />
eine revision<strong>ist</strong>ische Kritik im engeren Sinne, denn das dort<br />
Behandelte <strong>ist</strong> cum grano salis unstrittig.<br />
Die restlichen 10% von Hilbergs Buch basieren, was konkrete<br />
Vernichtungsbehauptungen anbelangt, fast ausschließlich auf<br />
Zeugenaussagen, also auf den Hypothesen von Laien. Hilberg<br />
zitiert nur wenige Dokumente und betreibt keine Quellenkritik.<br />
Es gibt bei ihm also kein Primat des Archivs.<br />
Hilbergs Buch <strong>ist</strong> daher unwissenschaftlich bezüglich dieses<br />
Abschnittes, und es verfehlt obendrein im Wesentlichen das<br />
selbstgestellten Thema. In jedem Studium mit normalen Bewertungskriterien<br />
wäre Hilberg mit solch einer Arbeit durchs<br />
Examen gefallen.<br />
b) In ihrem Indizierungsbeschluss schreibt die BPjM, Grafs Fußnoten<br />
„verweisen auf die üblichen Quellen der Holocaustleugnung“,<br />
was als „Beispiel für mangelnde Seriosität“ angeführt<br />
wird. Tatsächlich bewe<strong>ist</strong> der Verweis auf quellenkritische Se-<br />
183 Entscheidung Nr. 5959, 12.3.01, BAnz 64, 31.3.01; vgl. www.vho.org/D/Riese.<br />
184 Vgl. dazu im Anhang 2 den Beweisantrag Nr. 18, S. 289.<br />
199
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
kundärliteratur gerade die Seriosität von Grafs Kritik, denn<br />
damit korrigiert er einen Mangel von Hilbergs Werk. Dass lediglich<br />
Revision<strong>ist</strong>en Quellenkritik publizieren, welche diesen<br />
Namen verdient, man daher keine Werke der etablierten Quellenkritik<br />
zitieren kann, <strong>ist</strong> nicht Schuld der Revision<strong>ist</strong>en.<br />
Die BPjM verwendet in ihrem Beschluss übrigens den Begriff<br />
„Leugnung“, also Bestreitung wider besseres Wissen, womit<br />
der Autor als Lügner hingestellt wird, was ein unsachlicher<br />
persönlicher Angriff auf den revision<strong>ist</strong>ischen Autor <strong>ist</strong> und<br />
Befangenheit bewe<strong>ist</strong>.<br />
Die Behauptung der BPjM, Graf erkläre „den größten Teil der<br />
Untersuchungen Hilbergs für obsolet“, <strong>ist</strong> falsch. Graf erklärt<br />
nicht die Untersuchungen für obsolet, sondern deren Kritik, da<br />
diese Untersuchungen im Wesentlichen unstrittig sind und außerdem<br />
am Thema physischer Vernichtung vorbei gehen.<br />
Auch die Behauptung der BPjM, Graf versuche, „durch einfaches<br />
Bestreiten und Aufstellen von Gegenbehauptungen Hilbergs<br />
Erkenntnisse abzuqualifizieren“, <strong>ist</strong> unrichtig. Grafs Bestreiten<br />
<strong>ist</strong> nicht einfach, sondern mit Gründen und Argumenten<br />
belegt. Dahingegen basieren Hilbergs Behauptungen einer<br />
systematischen Vernichtung der Juden auf einfachen, unbewiesenen<br />
Behauptungen – von angeblichen Zeugen –, die zu hinterfragen<br />
Hilberg völlig unterlässt.<br />
c) Zusammenfassend <strong>ist</strong> daher erneut festzustellen, dass die Verfasser<br />
dieses Indizierungsbeschlusses offenkundig keinen blassen<br />
Dunst von den Methoden der Geschichtswissenschaft, von<br />
der Quellenlage und von Quellenkritik haben.<br />
4. Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung<br />
Die deutsche revision<strong>ist</strong>ische Zeitschrift Vierteljahreshefte für<br />
freie Geschichtsforschung wird in der Anklage gar nicht erwähnt,<br />
obwohl sich bezüglich der Ausgaben 1 und 2 von 1997 185 zwei<br />
Indizierungsbeschlüsse in den Untersuchungsakten befinden. Weil<br />
zwei Aussagen in diesen Beschlüssen ein bezeichnendes Licht auf<br />
185<br />
Entscheidungen Nr. 5264, 5265, 6.2.1998, BAnz 41, 28.2.1998; vgl.<br />
www.vho.org/VffG.<br />
200
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
die BPjM werfen, darf ich hier ganz kurz dennoch darauf eingehen.<br />
Bezüglich der Ausgabe 1/1997 meiner Zeitschrift wird als<br />
Grund für eine Indizierung u.a. angegeben, mein darin gemachter<br />
Vorwurf an die bundesdeutschen Behörden, es gebe in Deutschland<br />
eine Zensur, stelle eine „Verunglimpfung der Bundesrepublik<br />
Deutschland“ dar. Da stellt also die Bundesregierung an die Bundeszensurbehörde<br />
den Antrag, meine Zeitschrift zu zensieren,<br />
weil ich darin frecherweise behaupte, es gebe in diesem Lande<br />
Zensur. Da kann man den am Zensurverfahren Beteiligten nur<br />
noch raten, sich psychiatrisch untersuchen zu lassen.<br />
Andererseits behauptet die BPjM in ihrem Indizierungsbeschluss,<br />
in den Beiträgen meiner Zeitschrift erfolge „keine erschöpfende<br />
Behandlung“ der jeweiligen Themen. Aber das gilt<br />
aus prinzipiellen Gründen für alle Zeitschriftenbeiträge, die sich<br />
wegen ihrer Kürze immer nur auf einige Aspekte eines Themas<br />
konzentrieren können. Schon aus Platzgründen kann dies gar nicht<br />
anders sein. Das trifft ja z.B. auch auf den vorhin behandelten<br />
Zeitschriftenartikel von Fritjof Meyer zu, der als Entschuldigung<br />
dafür, dass er vieles nur tangential erwähnt, eben den Platzmangel<br />
anführen kann und angeführt hat. Allerdings betraf dies bei ihm<br />
zentrale Behauptungen seiner Argumentationsführung, und die<br />
hätte er wenigstens durch Verweis auf andere Arbeiten belegen<br />
müssen, was er aber nicht tat.<br />
5. Das <strong>Rudolf</strong>-Gutachten<br />
a) Der Indizierungsbeschluss der BPjM 186 zu meinem Gutachten 49<br />
enthält zunächst einmal eine Reihe glatter Lügen:<br />
i. Die BPjM behauptet, ich versuche „zu belegen, dass im<br />
Konzentrationslager Auschwitz kein einziger Mensch je getötet<br />
wurde“, und ich würde behaupten, dass „sogar nie die<br />
Tötung auch nur eines Menschen stattgefunden hat.“ Das <strong>ist</strong><br />
offenkundig unwahr, denn mein Gutachten behandelt lediglich<br />
die Frage, ob die von Zeugen dargestellten Massentötungen<br />
mit Giftgas in sogenannten Menschengaskammern<br />
wie behauptet stattgefunden haben. Weiter ging mein gut-<br />
186 Entscheidung Nr. 6182, 12.2.02, BAnz 41, 28.2.02.<br />
201
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
achterlicher Auftrag nicht, und weitergehend habe ich daher<br />
in dem Werk auch nicht argumentiert. Was sich ansonsten<br />
in dem Lager abgespielt hat, wird darin nicht behandelt.<br />
ii. Weiter versteigt sich die BPjM sogar zu der Aussage, durch<br />
das Zitieren eines Artikels aus der Jerusalem Post wollte<br />
ich „Die angebliche Menschenfreundlichkeit des NS-Regimes<br />
und Harmlosigkeit eines Aufenthalts im Konzentrationslager<br />
[…] untermauern.“ Das <strong>ist</strong> eine offenkundig bösartige<br />
Verfälschung der Tatsachen. Das erwähnte, in meinem<br />
Gutachten wiedergegebene Zitat stammt, wie sich aus<br />
dem Zitat selbst ergibt, von einem Auschwitz-Überlebenden,<br />
was die BPjM unterschlägt. Der Inhalt des Zitats wäre<br />
also dem Überlebenden zur Last zu legen, nicht mir. Außerdem<br />
erwähnt dieser Artikel ebenso die üblicherweise<br />
kolportierten grausamen Aspekte von Auschwitz, auch<br />
wenn darauf im Detail nicht eingegangen wird.<br />
b) Die Verfasser dieses Indizierungsbeschlusses legen eine krasse<br />
Unfähigkeit an den Tag, Wissenschaft als solche überhaupt zu<br />
erfassen, behaupten sie doch, mein Gutachten zeichne sich<br />
durch den „häufigen Gebrauch von Stat<strong>ist</strong>iken“ bzw. durch<br />
„zahlreiche Stat<strong>ist</strong>iken“ aus. Tatsächlich enthält mein Gutachten<br />
keine einzige Stat<strong>ist</strong>ik, sondern chemische Formeln, mathematische<br />
Gleichungen, Daten-Tabellen, physikalische Grafiken,<br />
chemische Analysenergebnisse, Auswertungen chemisch-toxikologischer<br />
Experimente usw. Die Verfasser des<br />
Beschlusses kennen offenbar noch nicht einmal mehr die zu<br />
Schulzeiten gelehrten wissenschaftlichen Grundbegriffe.<br />
c) Der Indizierungsbeschluss enthält darüber hinaus auch groben<br />
Unfug:<br />
i. So führt die BPjM aus: „Die Leugnung dieser Gräueltaten<br />
widerspricht zudem in eklatanter Weise der Auffassung der<br />
Mehrheit der deutschen Bevölkerung“. Wie ich aber zuvor<br />
schon darlegte, <strong>ist</strong> Wissenschaft keine demokratische Veranstaltung,<br />
sondern eine totale Diktatur nachprüfbarer Beweise.<br />
Was die Masse für richtig hält, <strong>ist</strong> völlig irrelevant.<br />
Oder wird in diesem Lande über die Zensur wissenschaftli-<br />
202
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
cher Veröffentlichungen neuerdings durch Volksabstimmung<br />
entschieden?<br />
ii. Die BPjM führt weiterhin aus: „Jedoch <strong>ist</strong> die Prämisse des<br />
Werkes – die Annahme, dass der Holocaust nicht stattgefunden<br />
hat – bereits so fehlerhaft“. Dazu <strong>ist</strong> folgendes zu<br />
erwidern:<br />
1. Der Begriff „Holocaust“ <strong>ist</strong> völlig undefiniert. Tatsächlich<br />
<strong>ist</strong> das Thema meines Werkes lediglich die Untersuchung<br />
der behaupteten Massenvernichtung in Menschengaskammern<br />
von Auschwitz. Der Gesamtkomplex<br />
der angeblichen Judenvernichtung im Zweiten Weltkrieg<br />
wird in meinem Gutachten gar nicht behandelt.<br />
2. Das Ergebnis einer Untersuchung kann nicht von Anfang<br />
an festgelegt sein, sonst kann man sich die Untersuchung<br />
sparen. Als Ausgangsvermutung <strong>ist</strong> aber, wie<br />
zuvor dargelegt, jede Hypothese legitim. Ob ich also am<br />
Anfang meiner Untersuchung davon ausgehe, dass es<br />
Menschengaskammern gab, oder ob ich vom Gegenteil<br />
ausgehe, <strong>ist</strong> völlig gleichberechtigt und daher irrelevant.<br />
Wenn man jur<strong>ist</strong>isch argumentiert, wäre allerdings nach<br />
dem Motto „in dubio pro reo“ anfangs davon auszugehen,<br />
dass die Tatwaffe und die Tat nicht ex<strong>ist</strong>ierten, bis<br />
das Gegenteil bewiesen <strong>ist</strong>. Insofern war mein Ansatz<br />
völlig legitim und korrekt.<br />
3. Nach dem Motto „de omnibus dubitandum est“ – an allem<br />
muss gezweifelt werden – <strong>ist</strong> der anfängliche Zweifel<br />
an der Ex<strong>ist</strong>enz des Behaupteten gerade Beweis meiner<br />
wissenschaftlichen, weil kritischen Einstellung.<br />
Wenn ich diese Zweifel aufrecht erhalten will, muss ich<br />
sie freilich mit Argumenten untermauern, und genau das<br />
habe ich in meinem Gutachten getan.<br />
4. Die BPjM <strong>ist</strong> kein staatliches Institut zur Feststellung,<br />
was richtig, falsch oder fehlerhaft <strong>ist</strong>.<br />
5. Selbst wenn mein Gutachten fehlerhaft sein sollte, bewiese<br />
das nicht dessen Unwissenschaftlichkeit.<br />
d) Fazit: Die Verfasser dieses Indizierungsbeschlusses sind offenbar<br />
wissenschaftliche Analphabeten.<br />
203
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
6. Auschwitz: Nackte Fakten<br />
Dieses von mir herausgegebene Buch 84 <strong>ist</strong>, wie ich bereits erwähnte,<br />
eine Sammlung von Beiträgen, die sich kritisch mit dem<br />
Buch des französischen Apothekers Jean Claude Pressac Die<br />
Krematorien von Auschwitz. Die Technik des Massenmordes, auseinandersetzen.<br />
83 Da Pressacs Buch international als Widerlegung<br />
revision<strong>ist</strong>ischer Argumente gepriesen wurde, <strong>ist</strong> es nicht nur legitim,<br />
dieses Buch einer revision<strong>ist</strong>ischen Kritik zu unterziehen,<br />
sondern unter dem Aspekt der Wissenschaftlichkeit geradezu ein<br />
Muss. Von der Kritik als dem Wesen der Wissenschaft scheint die<br />
BPjM allerdings noch nie gehört zu haben, denn als billiges Pauschalargument,<br />
um unsere in diesem Buch veröffentlichten Argumente<br />
vom Tisch zu wischen, meint die BPjM in ihrem Indizierungsbeschluss<br />
trocken: 187 „Tatsächlich geht es den Autoren darum<br />
[…] zu leugnen.“ Dazu <strong>ist</strong> folgendes zu sagen:<br />
a) Die Motivationen eines Autors spielt keine Rolle, da nur seine<br />
Argumente zählen.<br />
b) Die BPjM kann unmöglich die Motivationen der Autoren kennen.<br />
c) Widerlegungsversuche sind nicht nur legitim, sondern sogar<br />
erwünscht und notwendig im Wissenschaftsprozess zur Thesenprüfung<br />
als Bewährungsversuch.<br />
7. Der Jahrhundertbetrug<br />
Obwohl ich keine deutsche Ausgabe dieses Buches je verlegt<br />
habe, möchte ich dazu dennoch Stellung nehmen, denn im Jahr<br />
2003 veröffentlichte ich eine aktualisierte Neuauflage der originalen<br />
englischen Ausgabe. 188 Da der ursprüngliche Indizierungsbeschluss<br />
von 1979 zu diesem Buch nach 25 Jahren auslief, hat<br />
die BPjM das Werk neulich mit Rückgriff auf den alten Beschluss<br />
schlicht mit einem pauschalen und unfundierten Vorwurf erneut<br />
187 Entscheidung Nr. 4898, 8.4.99, BAnz 81, 30.4.99.<br />
188 Arthur R. Butz, The Hoax of the Twentieth Century: The Case Against the Presumed<br />
Extermination of European Jewry, 3. Aufl., Theses & Dissertations Press, Chicago<br />
2003, www.vho.org/dl/ENG/Hoax.pdf.<br />
204
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
indiziert: 189 „Medien solcher Art […] dienen ausschließlich dazu,<br />
erwiesene Tatsachen als unrichtig dazustellen.“ Dazu darf ich folgendes<br />
festhalten:<br />
a) Keine Regierung darf Wahrheit als „erwiesene Tatsachen“<br />
vorschreiben.<br />
b) Jede als „erwiesen“ geglaubte Tatsache darf und muss Widerlegungsversuchen<br />
ausgesetzt werden.<br />
Der alte Indizierungsbeschluss von 1979 beinhaltete noch ein<br />
umfangreiches Sachverständigen-Gutachten, das man vom Staatsanwalt<br />
Adalbert Rückerl eingeholt hatte. Heute macht man sich<br />
solche Mühen nicht mehr, sondern indiziert offensichtlich ohne<br />
jeden Rückgriff auf Sachverstand.<br />
Warum ein Staatsanwalt als Sachverständiger für Geschichtsbücher<br />
auftreten durfte, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls<br />
hat Rückerl in seinem Gutachten eine ernsthafte Analyse von<br />
Butz‘ Buch lediglich vorgetäuscht, denn er geht auf keines von<br />
Butz’ Argumenten ein. Er setzt ihnen nur seine eigenen Argumente<br />
entgegen, die aber völlig anderer Natur sind und somit Butz’<br />
Argumentation gar nicht berühren können. Zudem zeigt Rückerl<br />
mit seinem Widerlegungsversuch, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung<br />
mit Butz‘ Buch nötig <strong>ist</strong>. Aber darum dürfte es bei<br />
solch einem Gutachten gar nicht gehen, sondern lediglich um<br />
Formfragen der Wissenschaftlichkeit der untersuchten Schrift.<br />
Die BPjM schließlich hat in ihrem alten Indizierungsbeschluss<br />
geradezu absurde Kriterien für die Wissenschaftlichkeit eines Buches<br />
aufgestellt:<br />
So fordert sie, ein Werk zur Judenvernichtung müsse „sich mit<br />
dem pseudowissenschaftlichen [NS-]Rassenwahn […] auseinandersetzen“.<br />
Aber dieses Kriterium erfüllt noch nicht einmal jedes<br />
Werk der etablierten Zunft. Es <strong>ist</strong> auch nicht einzusehen, warum<br />
moralische und ideologische Fragen in einem Geschichtswerk behandelt<br />
werden müssen. Man könnte sich auch auf den genau gegenteiligen<br />
Standpunkt stellen, dass nämlich ideologische und<br />
moralische Fragen nicht in geschichtswissenschaftliche Abhand-<br />
189 Entscheidung Nr. 6639, 13.4.04, BAnz 82, 30.4.04; mit Rückverweis auf Entscheidung<br />
Nr. 2765, 17.5.1979, BAnz 95, 22.5.1979.<br />
205
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
lungen gehören. Jedenfalls <strong>ist</strong> dieses Kriterium der BPjM nicht<br />
verallgemeinerungsfähig und damit unzulässig.<br />
Weiterhin fordert die BPjM, ein Buch zur Judenvernichtung<br />
müsse „alle bekannten Fakten, Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteile<br />
darlegen und kritisch würdigen.“ Diese absolut<strong>ist</strong>ische<br />
Forderung <strong>ist</strong> schon allein aufgrund des Umfangs dieser<br />
Dinge völlig unmöglich. So gibt es inzwischen meines Wissens<br />
schon mehr als 1.000 Urteile zu angeblichen NS-Gewaltverbrechen.<br />
Wenn jedes dieser Urteile nur 20 Seiten umfasste, wie viele<br />
Seiten bräuchte man wohl, um alle Urteile darzulegen und kritisch<br />
zu würdigen? Und dann wäre dadurch noch nichts gewonnen,<br />
denn Gerichtsurteile sind letztlich nichts anderes als die Ansichten<br />
von Laien aufgrund von Informationen vom Hörensagen. Schließlich<br />
sind Richter – vom Standpunkt des H<strong>ist</strong>orikers betrachtet –<br />
eben nichts anderes als h<strong>ist</strong>orische Laien, und ihre Urteile beruhen<br />
eben auf Aussagen Dritter, die praktisch nie unabhängig durch<br />
Dokumente oder Sachbeweise verifiziert werden konnten. Insofern<br />
sind die Urteile von Strafgerichten für den Geschichtsforscher<br />
ziemlich wertlos. Anders verhielte es sich, wenn man auf<br />
die Ermittlungsakten direkt Zugriff bekäme oder wenn bei deutschen<br />
Strafprozessen Wortlautprotokolle angefertigt worden wären,<br />
die man einsehen könnte. Als langjähriger Leiter der Zentralen<br />
Stelle für die Ermittlung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg<br />
hatte Rückerl Zugriff auf fast alle Ermittlungsakten, aber für H<strong>ist</strong>oriker<br />
<strong>ist</strong> dieses Material unzugänglich. 190<br />
Fest steht daher, dass diese Forderung der BPjM weder praktisch<br />
noch theoretisch erfüllt werden kann.<br />
Diese willkürlichen, maximal<strong>ist</strong>ischen Anforderungen der<br />
BPjM an ein wissenschaftliches Werk zur Judenvernichtung, würden,<br />
so man sie erfüllen würde, dann wohl flugs durch neue, ebenso<br />
willkürliche und unsinnige ergänzt werden. Dieses Vorgehen<br />
<strong>ist</strong> pure Willkür!<br />
190 Das Archiv wurde vor kurzem für die Geschichtsforschung zugänglich gemacht, obgleich<br />
Revision<strong>ist</strong>en dort eher eine Verhaftung als eine Erleuchtung erwarten würde.<br />
206
8. Fazit<br />
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Nach dem deutschen Jugendschutzgesetz wird der Beirat der<br />
BPjM, der Indizierungen beschließt, mit Vertretern diverser gesellschaftlicher<br />
Gruppen besetzt, darunter solche von religiösen<br />
Gruppen, aus dem Verlagswesen, der Filmindustrie und ähnlichen<br />
Gruppen.<br />
Ein Vertreter der Wissenschaft findet sich darunter nicht. Man<br />
findet als unterzeichnende Verantwortliche unter einigen der hier<br />
erwähnten Indizierungsbeschlüssen einen Namen mit Doktortitel.<br />
191 Der Doktortitel wird eigentlich nur dem verliehen, der<br />
nachgewiesen hat, dass er zu wissenschaftlichem Arbeiten fähig<br />
<strong>ist</strong>. Allerdings scheint er in dem vorliegenden Fall nicht die Fähigkeit<br />
zu beweisen, überhaupt zu wissen, was Wissenschaft <strong>ist</strong>.<br />
Es <strong>ist</strong> daher festzustellen:<br />
Die BPjM <strong>ist</strong> intellektuell unterbesetzt.<br />
enn Dissidentenliteratur zensiert wird, handelt die BPjM als<br />
das Orwellsche Wahrheitsmin<strong>ist</strong>erium der Bundesrepublik<br />
Deutschland ohne jede rechtsstaatliche Legitimation. Deshalb<br />
halte ich es mit den Indizierungsbeschlüssen der BPjM wiederum<br />
wie Nikolaus Kopernikus:<br />
„Sollten aber vielleicht Schwätzer kommen, die, obgleich<br />
unwissend in Wissenschaft, sich doch ein Urteil darüber anmaßen<br />
und es wagen sollten, dieses mein Werk zu tadeln und<br />
anzugreifen, so mache ich mir nichts aus ihnen, ja ich will ihr<br />
Urteil als leichtfertig verachten.“<br />
191 So „Dr. Bettina Brockhorst“, unter den Beschlüssen gegen die Bücher Riese,<br />
Auschwitz: Nackte Fakten und KL Stutthof.<br />
207
E. <strong>Widerstand</strong><br />
I. Grundsätzliches<br />
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Ich wende mich nun einem sehr heiklen Thema zu, das ich<br />
schon mehrfach kurz erwähnt habe. Da ich auch hier nicht den<br />
Eindruck erwecken möchte, ich hätte mir etwas zurecht geschneidert,<br />
darf ich wiederum ausführlich auf die Ausführungen diverser<br />
prominenter Persönlichkeiten zurückgreifen.<br />
Ich fange mit dem Verhaltensforscher und Nobelpre<strong>ist</strong>räger<br />
Konrad Lorenz an, der schrieb: 192<br />
„Aldous Huxley hat in klaren Worten gesagt, dass die Freiheit<br />
des Einzelmenschen im umgekehrten Verhältnis zur Größe<br />
des Staates stehe, dessen Untertan er <strong>ist</strong>. […] Der auf Individualität<br />
und auf seine Menschenrechte pochende autonome<br />
Mensch <strong>ist</strong> in großen Staaten nicht beliebt, und zwar weder bei<br />
der Obrigkeit noch in der öffentlichen Meinung. Diese schreibt<br />
sehr genau vor, was ‘man’ tut oder nicht tut; wer sich anders<br />
verhält, <strong>ist</strong> zumindest verdächtig oder wird für nicht normal<br />
angesehen.“<br />
Lorenz’ Schüler, der langjährige Leiter des Max-Planck-Instituts<br />
für Verhaltensforschung, Irenäus Eibl-Eibesfeld, spann diesen<br />
Faden wie folgt weiter: 193<br />
„Das Verhalten [der Ausgrenzung von Außenseitern] erzwingt<br />
die Angleichung des Außenseiters, sofern ihm das möglich<br />
<strong>ist</strong>. Die gegen die Außenseiter gerichtete Aggression hat in<br />
diesem Sinne eine normerhaltende Funktion, und das mag in<br />
den Kleingruppen der Altsteinzeit adaptiv gewesen sein. Heute<br />
gilt das sicher nicht. Unsere Gesellschaft profitiert gerade von<br />
den Außenseitern, die oft besonders begabte Kulturträger<br />
sind.“<br />
Über die bedenklich eskalierende gesellschaftliche Verfolgung<br />
in Deutschland im Zuge der immer fanatischer durchgesetzten<br />
„political correctness“ schrieb Jens Jessen in der linken, also be-<br />
192 Konrad Lorenz, Der Abbau des Menschlichen, Piper, München 1983, S. 222.<br />
193 Irenäus Eibl-Eibesfeld, aaO. (Anm. 63), S. 105.<br />
209
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
stimmt nicht des Rechtsradikalismus verdächtigten Wochenzeitung<br />
Die Zeit am 21.3.2002:<br />
„Wer heute eine wirklich kontroverse Position formuliert,<br />
wird sogleich Skandalgeschrei vernehmen, wenn nicht gefährlichen<br />
Tabubruchs verdächtigt werden. Die liberale Öffentlichkeit<br />
neigt dazu, andere als liberale Meinungen [oder was<br />
sie dafür hält, GR] gar nicht mehr zuzulassen. Eine L<strong>ist</strong>e von<br />
Gedanken ließe sich aufstellen, deren Äußerung fast verboten<br />
<strong>ist</strong>. [Nur fast? GR …] Der Liberalismus hat gesiegt, aber dieser<br />
Sieg besteht darin, dass er seine Toleranz verloren hat. Es<br />
<strong>ist</strong> ein verfolgender Liberalismus entstanden, der alles Denken<br />
unter Radikalismusverdacht stellt, das nach Alternativen zu<br />
den bestehenden Verhältnissen sucht. […] Der siegreiche Liberalismus<br />
hat die Mentalität eines Staatsschutzes angenommen,<br />
der überall Verfassungsfeinde sieht. […] Als Fasch<strong>ist</strong> gilt<br />
heutzutage jemand schneller, als er blinzeln kann.“<br />
Mathias Kepplinger, der sich ausgiebig mit den Methoden der<br />
Medien zur Ausgrenzung Andersdenkender beschäftigte, schrieb<br />
in seiner Studie des Titels Die Kunst der Skandalierung und die<br />
Illusion der Wahrheit: 194<br />
„Was sind die Ursachen der intoleranten Reaktionen von<br />
Menschen, die sich selbst für tolerant halten? Ein Grund <strong>ist</strong><br />
die feste Überzeugung, Andersdenkende hätten nicht nur eine<br />
falsche Meinung, sondern verweigerten sich der Wirklichkeit,<br />
die ihrerseits eine Folge der erfolgreichen Etablierung allgemein<br />
verbindlicher Sichtweisen <strong>ist</strong>. […] Der Geltungsanspruch<br />
wird exemplarisch durch die Skandalierung von Personen<br />
und Organisationen dokumentiert, die die Normen verletzen.<br />
Das Ziel der Skandalierung <strong>ist</strong> ihre öffentliche Ächtung.<br />
[…] Die Nonkonform<strong>ist</strong>en müssen folglich ausgeschaltet werden.<br />
[…]<br />
Die Ächtung der Nonkonform<strong>ist</strong>en dient der Sicherung des<br />
Überlegenheitsgefühls der Mehrheit sowie der Unterwerfung<br />
der Skandalierten. […] In diesem Sinne weisen alle Skandale<br />
totalitäre Züge auf: Sie zielen auf die Gleichschaltung aller,<br />
weil die öffentliche Abweichung einiger den Machtanspruch<br />
194 Olzog, München 2001, S. 84f., 88f.<br />
210
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
der Skandalierer und ihrer Anhänger in Frage stellen würde.<br />
Die großen Skandale kann man deshalb auch als demokratische<br />
Varianten von Schauprozessen betrachten.“<br />
Und wenn die öffentliche Skandalierung zur Unterdrückung<br />
von Dissens nicht ausreicht, dann greift man auch in diesem Staat<br />
zum Prozess, wie man in meinem Fall sieht.<br />
Der Informationswissenschaftler Prof. Dr. Karl Steinbuch, der<br />
in den frühen 1970er Jahren den Zusammenbruch der Diskussionskultur<br />
an den deutschen Hochschulen miterleben musste, als<br />
linksradikale Studenten mit sogenannten „sit-ins“ dafür sorgten,<br />
dass unbequeme Professoren ihrem Lehrauftrag kaum mehr nachkommen<br />
konnten, hat dazu in weiser Voraussicht geschrieben: 195<br />
„Man gibt nicht zu, dass Demokratie darin besteht, auch<br />
andere sprechen zu lassen, und dass Diskutieren mit Zuhören<br />
beginnt. Dieser deprimierende Stil der öffentlichen Auseinandersetzung<br />
wird schließlich zur Entdemokratisierung führen.“<br />
Der ebenso bereits zuvor zitierte spanische Soziologe José Ortega<br />
y Gasset charakterisierte das, was in Deutschland seither vor<br />
sich geht, schon Jahrzehnte im Voraus völlig richtig, indem er<br />
schrieb: 196<br />
„[…] mit dem Diskutieren Schluß machen, […] heißt, man<br />
verzichtet auf ein kultiviertes Zusammenleben […] und fällt in<br />
eine barbarische Gemeinschaft zurück.“<br />
Dass Sie hier nicht versuchen, mich mit Argumenten von meiner<br />
Meinung abzubringen, sondern dadurch, dass Sie jede Diskussion<br />
verweigern und mich statt dessen ins Gefängnis zu werfen<br />
trachten, <strong>ist</strong> genau dieser Rückfall in die Barbarei. Denn, um noch<br />
einmal Karl Steinbuch zu zitieren: 197<br />
„[… die] Voraussetzung jeder glaubwürdigen und durchsetzbaren<br />
Verhaltensnorm in unserer Zeit [<strong>ist</strong>] ihre Begründung<br />
durch verstehbare Notwendigkeiten […].“<br />
Gewaltandrohungen sind aber keine Begründung durch verstehbare<br />
Notwendigkeiten. Wer eine Diskussion verweigert und<br />
195 Karl Steinbuch, Kurskorrektur, Seewald, Stuttgart 1973, S. 98.<br />
196 José Ortega y Gasset, aaO. (Anm. 61), S. 135.<br />
197 Karl Steinbuch, aaO. (Anm. 195), S. 60.<br />
211
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
stattdessen Gewalt anwendet, hat eben aufgehört, zu begründen.<br />
Der kann auch nicht erwarten, verstanden zu werden.<br />
Alexander und Margarete Mitscherlich sind durch ihr Buch<br />
Die Unfähigkeit zu trauern berühmt geworden, ein Meilenstein<br />
der bundesdeutschen Vergangenheitsbewältigung. Es scheint aber<br />
übersehen zu werden, mit welcher Prämisse die beiden Autoren<br />
das Buch geschrieben haben, daher darf ich diese hier aus deren<br />
Vorwort in Erinnerung rufen: 198<br />
„Gibt es neben unserem Streben nach Reichtum auch ein<br />
neuerdings erwachtes nach Freiheit? Mehrt oder mindert sich<br />
die Toleranz, abweichende Meinungen – auch solche, die uns<br />
ärgern – zu ertragen? Ist Gedankenfreiheit für die Bürger unseres<br />
Landes zur unabdingbaren Forderung an ihre Gesellschaft<br />
geworden? […]<br />
Wo aber Gedankenfreiheit nicht fortwährend kritisch herausgefordert<br />
wird, <strong>ist</strong> sie in Gefahr, wieder zu erlöschen.“<br />
In die gleiche Kerbe schlägt auch der hier schon oft bemühte<br />
Karl R. Popper in seinem Klassiker Die offene Gesellschaft und<br />
ihre Feinde: 199<br />
„Wer nicht bereit <strong>ist</strong>, für die Freiheit zu kämpfen, der wird<br />
sie verlieren.“<br />
II. Der Staat als Ziel des <strong>Widerstand</strong>es<br />
Was aber, wenn der Staat das Ziel des <strong>Widerstand</strong>es <strong>ist</strong>, weil er<br />
Freiheit unrechtmäßig beschneidet? Ich wurde hier vom Polizei-<br />
Dezernat Staatsschutz vor Gericht gezerrt. Der Staat meint also, er<br />
müsse sich vor mir schützen, weil ich ihn angeblich irgendwie bedrohe.<br />
Man sieht mich als Staatsfeind an. Das möchte ich aber<br />
nicht sein, und ich denke auch nicht, dass ich das bin. Während<br />
meiner biographischen Ausführungen habe ich verschiedentlich<br />
angedeutet, dass ich als Heranwachsender und junger Mann mit<br />
Freude bereit war, mich für diesen Staat, für dieses Gemeinwesen<br />
198<br />
Alexander und Margarete Mitscherlich, Die Unfähigkeit zu trauern, Piper, München, S.<br />
7f.<br />
199<br />
Karl Popper, Die offene Gesellschaft …, aaO. (Anm 69), Bd. 2, S. 374.<br />
212
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
einzusetzen, ihm zu dienen. Mein Enthusiasmus für diesen Staat<br />
erlahmte erst, als ich zu erkennen begann, wie der Staat gutwillige<br />
Bürger nur deshalb verfolgt, weil sie zu Aspekten der Geschichte<br />
andere Ansichten haben. Ich habe mich zu dieser Tragödie staatlichen<br />
Fehlverhaltens verschiedentlich geäußert, so auch im Anhang<br />
zu meinem Buch Grundlagen zur Zeitgeschichte, woraus ich<br />
zitieren darf: 200<br />
„Wer die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland von<br />
der Richtigkeit oder Falschheit der Geschichtsschreibung über<br />
ein Detail der Zeitgeschichte abhängig machen will (und dies<br />
tun in letzter Zeit fast alle großen Medien und viele Politiker),<br />
der hat nicht nur ein völlig falsches Verständnis von den<br />
Grundlagen dieser Republik, die sich eben nicht auf den Holocaust<br />
gründet, sondern auf die Zustimmung durch ihre Bürger<br />
und auf die unveräußerlichen Menschen- und Völkerrechte,<br />
sondern der begeht zugleich mehrere unverzeihliche Verbrechen:<br />
Zunächst gibt er den tatsächlichen Feinden dieser Republik<br />
eine einfache Handlungsanweisung, wie sie unseren<br />
Staat zerstören können. Sodann <strong>ist</strong> es an sich unverantwortlich<br />
und lächerlich zugleich, das Wohl und Wehe eines Staates von<br />
einem ‘geschichtlichen Detail’ abhängig zu machen. Was soll<br />
denn dieser Staat machen, wenn sich tatsächlich herausstellt,<br />
daß die Revision<strong>ist</strong>en recht haben? Soll er sich dann selbst<br />
auflösen? Oder soll er die Geschichtswissenschaft verbieten<br />
und alle H<strong>ist</strong>oriker in die Gefängnisse werfen? Hier erkennt<br />
man sofort, auf welch schiefe Bahn man sich mit solch falschen<br />
Ansichten begibt: Derjenige, der vorgibt, diese Republik durch<br />
eine rücksichtslose Verteidigung der herkömmlichen Holocaustgeschichten<br />
schützen zu wollen, wird im Ernstfall gezwungen<br />
sein, die tatsächlichen Pfeiler dieses Staates zu untergraben,<br />
die da sind: freie Meinungsäußerung, Freiheit der<br />
Forschung, Lehre und Wissenschaft und die rechtsstaatliche,<br />
unabhängige Justiz. Er wird somit vom vorgeblichen Beschützer<br />
der freiheitlich-demokratischen Grundordnung direkt zu<br />
ihrer größten Bedrohung. […]<br />
200 Ernst Gauss, aaO. (Anm. 124), S. 406f.<br />
213
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Aus der falschen Auffassung über die Grundlagen der freiheitlich-demokratischen<br />
Grundordnung der Bundesrepublik<br />
Deutschland ergibt sich aber noch eine weitere Gefahr für diese<br />
Ordnung. Sie liegt in dem Umstand, daß die Anhänger dieser<br />
falschen Auffassung auch jene zu Staatsfeinden erklären,<br />
die diesem Staat und seinem Volk nichts Böses wollen oder<br />
ihm gar zu dienen bereit sind – nur weil sie über gewisse zeitgeschichtliche<br />
Aspekte andere Auffassungen hegen. Es werden<br />
mithin imaginäre Feinde geschaffen, die eigentlich gar keine<br />
sind. Man treibt loyale Staatsbürger durch die gegen sie laufende<br />
Hetze geradezu in eine Feindrolle hinein, schafft also<br />
erst den Feind, den man zu bekämpfen vorgibt. Dieser selbstgeschaffene<br />
Feind dient dann als Rechtfertigung, die in der<br />
Verfassung garantierten Grundrechte wie oben beschrieben<br />
zusehends einzuschränken. Dieses Abdrängen eigentlich gutwilliger<br />
Staatsbürger in eine ungewollte Feindrolle muß mit<br />
zunehmendem wissenschaftlichen Erfolg des Revisionismus zu<br />
gesellschaftlichen Polarisierungen führen, was dem inneren<br />
Frieden der Bundesrepublik Deutschland nicht bekommt.<br />
Es <strong>ist</strong> daher an der Zeit, den sachlichen, wissenschaftlichen<br />
Dialog zu suchen und dem Holocaust lediglich jene Rolle als<br />
Mosaikstein eines Geschichtsbildes zuzuweisen, die ihm gebührt,<br />
um Schaden vom Ansehen unseres Staates zu wenden.“<br />
Indem der Staat meint, sich vor friedlichen Bürgern schützen<br />
zu müssen, hat er seine wichtigste Ex<strong>ist</strong>enzberechtigung aus den<br />
Augen verloren, wie es Karl Popper richtig hervorhob: 201<br />
„Aber ich verlange, dass der fundamentale Zweck des Staates<br />
nicht aus den Augen verloren wird, nämlich der Schutz jener<br />
Freiheit, die den anderen Bürgern keinen Schaden zufügt.“<br />
Wie erschreckend einfach es <strong>ist</strong>, Menschen dazu zu bringen,<br />
Grausamkeiten zu begehen, wenn sie nur an die Autorität ihrer<br />
Befehlsgeber glauben, hat der Soziologe St. Milgram Mitte der<br />
1960er Jahre anhand eines Experiments nachgewiesen. Dabei<br />
wurden Studenten von einem Professor aufgefordert, einer Testperson<br />
unter Umständen auch schmerzhafte Stromschläge zu verpassen<br />
als Bestrafung für begangene Fehler. Freilich war die<br />
201 Karl Popper, Die offene Gesellschaft …, aaO. (Anm. 69), Bd. 1, S. 132.<br />
214
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Testperson nur ein Schauspieler, und seine Reaktionen auf die<br />
fingierten Stromschläge waren gespielt, aber das wussten die Studenten<br />
nicht. Nur 37,5 % der Teststudenten verweigerten den Gehorsam,<br />
dieser „Versuchsperson“ schädigende Stromstöße zu versetzen.<br />
202 Milgram kommentierte dieses schockierende Untertanenverhalten<br />
wie folgt: 203<br />
„Wenn es in dieser Studie einem anonymen Experimentator<br />
möglich war, Erwachsenen zu befehlen, einen fünfzigjährigen<br />
Mann ins Joch zu zwingen und ihm trotz Protestes schmerzhafte<br />
Elektroschocks zu versetzen, dann kann man nur gespannt<br />
sein, was eine Regierung – die über weit größere Autorität und<br />
größeres Prestige verfügt –, ihren Untertanen zu befehlen<br />
vermag.“<br />
Dieses Experiment <strong>ist</strong> heute ein Klassiker, und man muss nicht<br />
lange suchen, um die Antwort zu finden, was ein Staatsdiener alles<br />
zu tun bereit <strong>ist</strong>, wenn ein Befehl von oben kommt. Schauen<br />
Sie sich nur um, wie viele Staatsdiener in diesem Raum artig gehorchen,<br />
wenn sie offenkundig unschuldige, friedliche Dissidenten<br />
ins Gefängnis sperren sollen. Die Ungehorsamsrate liegt da<br />
bisher noch bei 0%.<br />
Lassen Sie mich nun aus dem Klassiker schlechthin zitieren, in<br />
dem die Gehorsamsverweigerung gegen den ungerechten Staat<br />
ausformuliert wurde, nämlich aus dem Essay des US-Amerikaners<br />
Henry David Thoreau mit dem Titel „Civil Disobedience“, zu<br />
Deutsch: „Ziviler Ungehorsam“. Der Text wurde Mitte der 1850er<br />
Jahre verfasst angesichts des Aggressionskrieges der USA gegen<br />
Mexiko zur Eroberung von Texas sowie als Protest gegen die<br />
Sklaverei. Ich zitiere: 204<br />
„Ungerechte Gesetze ex<strong>ist</strong>ieren: sollten wir uns damit zufrieden<br />
geben, ihnen zu gehorchen, oder sollen wir uns bemühen,<br />
sie zu ändern und ihnen solange gehorchen, bis uns dies<br />
gelungen <strong>ist</strong>, oder sollen wir sie sofort übertreten? Unter einer<br />
202<br />
Stanley Milgram, „Einige Bedingungen von Autoritätsgehorsam und seiner Verweigerung“,<br />
Zeitschrift für experimentelle und angewandte Psychologie, 13 (1966), S. 433–<br />
463; vgl. www.de.wikipedia.org/wiki/Milgramexperiment.<br />
203<br />
Ebd., S. 460, nach Irenäus Eibl-Eibesfeld, Der vorprogrammierte Mensch, aaO. (Anm.<br />
63), S. 103.<br />
204<br />
Henry David Thoreau, Walden and other writings, Bantam, Toronto 1981, S. 92, 94.<br />
215
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Regierung wie dieser meinen die Menschen allgemein, dass sie<br />
warten müssten, bis sie die Mehrheit überredet haben, sie zu<br />
ändern. Sie denken, dass das Gegenmittel schlimmer wäre als<br />
das Übel, sollten sie sich widersetzen. Aber es <strong>ist</strong> der Fehler<br />
der Regierung selbst, dass das Gegenmittel schlimmer <strong>ist</strong> als<br />
das Übel. Sie macht es schlimmer. Warum <strong>ist</strong> es nicht angebrachter,<br />
Reformen vorauszusehen und sie vorzusehen? Warum<br />
würdigt sie [die Regierung] nicht ihre weise Minderheit?<br />
Warum schreit sie und widersteht, bevor ihr auch nur geschadet<br />
wurde? Warum ermuntert sie ihre Bürger nicht, wachsam<br />
zu sein, um ihre Fehler aufzuzeigen, und besser zu handeln, als<br />
sie diese handeln lassen würde? Warum kreuzigt sie immer<br />
Chr<strong>ist</strong>us, exkommuniziert Kopernikus und Luther und erklärt<br />
Washington und Franklin zu Rebellen? […]<br />
Eine Minderheit <strong>ist</strong> machtlos wenn sie sich der Mehrheit<br />
unterordnet; sie <strong>ist</strong> dann noch nicht einmal eine Minderheit;<br />
aber sie <strong>ist</strong> unwiderstehlich, wenn sie sich mit all ihrem Gewicht<br />
querstellt. Wenn die Alternative heißt, entweder alle gerechten<br />
Menschen in Gefängnissen zu halten oder aber den<br />
Krieg und die Sklaverei aufzugeben. so wird der Staat nicht<br />
zögern, welches er wählt. […]<br />
Unter einer Regierung, die jedweden ungerechtfertigterweise<br />
einsperrt, <strong>ist</strong> der wahre Platz für einen gerechten Menschen<br />
im Gefängnis.“<br />
Thoreau war damals für einen Tag ins Gefängnis gesperrt worden,<br />
weil er sich geweigert hatte, die Kirchensteuer zu zahlen,<br />
zumal er aus der Kirche ausgetreten war, aber das wurde damals<br />
einfach nicht toleriert. Er nahm diesen Vorfall aber zum Anlass,<br />
tiefergehende Gedanken zur Einkerkerung friedlicher Andersdenkender<br />
niederzulegen: 205<br />
„[die Regierungsvertreter] dachten, mein größter Wunsch<br />
sei gewesen, auf der anderen Seite dieser Gefängn<strong>ist</strong>ür zu stehen.<br />
Ich konnte nur noch lächeln, wie fleißig sie die Türe abschlossen<br />
gegen mein Nachdenken, das ihnen ohne Verzögerung<br />
und Behinderung hinaus folgte, und SIE waren wirklich<br />
alles, was gefährlich war. Da sie mich nicht antasten konnten,<br />
205 Ebd., S. 97.<br />
216
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
beschlossen sie, meinen Körper zu bestrafen; so wie Buben,<br />
wenn sie sich nicht an einer Person vergreifen können, gegen<br />
die sie einen Groll hegen, ihren Hund misshandeln werden. Ich<br />
sah, dass der Staat trottelhaft war, dass er eingeschüchtert war<br />
wie eine einsame Frau mit ihren Silberlöffeln, und dass er seine<br />
Freunde nicht von seinen Feinden unterscheiden konnte,<br />
und ich verlor all meinen verbliebenen Respekt für ihn, ich<br />
bemitleidete ihn. Der Staat konfrontiert daher nie eines Mannes<br />
Vernunft, intellektuell oder moralisch, sondern nur seinen<br />
Körper, seine Sinne. Er <strong>ist</strong> nicht bewaffnet mit höherem Verstand<br />
oder höherer Ehrlichkeit, sondern nur mit überlegener<br />
physischer Stärke. Ich wurde nicht geboren, um gezwungen zu<br />
werden. Ich werde nach meiner eigenen Façon atmen. Lasst<br />
uns sehen, wer stärker <strong>ist</strong>. Welche Stärke hat eine Masse? Nur<br />
jene können mich zwingen, die einem höheren Gesetz gehorchen<br />
als ich. […] Ich höre nicht von MÄNNERN, die von einer<br />
Menschenmasse gezwungen werden, auf diese oder jene Weise<br />
zu leben. […] Wenn eine Pflanze nicht gegen ihre Natur leben<br />
kann, stirbt sie; und so ein Mann.“<br />
Dieses Essay von Thoreau war Vorbild und Inspiration der<br />
weltweit wohl berühmtesten Persönlichkeit, die ihr ganzes Leben<br />
lang zivilen, friedlichen Ungehorsam gegen ungerechte Regierungen<br />
predigte und praktizierte, nämlich Mahatma Gandhi, aus dessen<br />
Schriften ich nachfolgend einige entscheidende Passagen zitieren<br />
möchte: 206<br />
„Solange der Aberglaube besteht, dass der Mensch ungerechte<br />
Gesetze befolgen soll, solange wird die Sklaverei bestehen.“<br />
„Eine Demokratie <strong>ist</strong> kein Staat, in dem sich die Menschen<br />
wie Schafe verhalten. In einer Demokratie werden die individuellen<br />
Meinungs- und Handlungsfreiheiten eifersüchtig gehütet.“<br />
207<br />
206 Shriman Narayan, (Hg.), The Selected Works of Mahatma Gandhi, Bd. 4, Navajivan<br />
Publishing House, Ahmedabad 1969, S. 174.<br />
207 Young India, 2.3,1922; Min<strong>ist</strong>ry of Information and Broadcasting, Government of India<br />
(Hg.), The Collected Works of Mahatma Gandhi (Electronic Book), Publications Division<br />
Government of India, New Delhi 1999, 98 Bände<br />
(www.gandhiserve.org/cwmg/cwmg.html), nachfolgend CWMG, hier Bd. 26, S. 246.<br />
217
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
„Mit anderen Worten: Ein wahrer Demokrat <strong>ist</strong>, wer mit<br />
rein gewaltfreien Mitteln seine Freiheit und damit die seines<br />
Landes und letztlich die der ganzen Menschheit verteidigt.“ 208<br />
„Ich wünschte, ich könnte jeden davon überzeugen, dass ziviler<br />
Ungehorsam das Recht eines jeden Bürgers <strong>ist</strong>. Er wagt<br />
es nicht, es aufzugeben, ohne aufzuhören, ein Mensch zu sein.<br />
[…] Aber die Unterdrückung von zivilem Ungehorsam <strong>ist</strong> der<br />
Versuch, das Gewissen einzusperren. […] Ziviler Ungehorsam<br />
wird deshalb zur heiligen <strong>Pflicht</strong>, wenn der Staat gesetzwidrig<br />
oder korrupt wird, was dasselbe <strong>ist</strong>. […] Es <strong>ist</strong> ein angeborenes<br />
Recht, das nicht aufgegeben werden kann, ohne die Selbstachtung<br />
aufzugeben.“ 209<br />
„Fester als je bin ich davon überzeugt, dass ein einzelner<br />
oder ein Volk das Recht, ja die <strong>Pflicht</strong> hat, dazu [zu zivilem<br />
Ungehorsam] zu greifen, wenn es um seine Ex<strong>ist</strong>enz geht.“ 210<br />
In seiner Dissertation über Gandhis Prinzip des gewaltfreien<br />
<strong>Widerstand</strong>es, für den Gandhi den indischen Begriff „satyagraha“<br />
prägte, kam Michael Blume nach einem umfassenden Literaturstudium<br />
zum Thema <strong>Widerstand</strong> zu folgender Schlussfolgerung:<br />
211<br />
„Alle für diese Studie herangezogenen Autoren sind sich<br />
darin einig, dass satyagraha auch in einer Demokratie eine<br />
wichtige Funktion zukommt. Satyagraha als Geburtsrecht des<br />
Menschen kann an kein politisches System abgetreten werden.“<br />
III. <strong>Widerstand</strong> in der BRD<br />
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gab es bisher<br />
drei Ereignisse, die zu einer öffentlichen Diskussion des Bür-<br />
208 Harijan, 15.4.1939, CWMG, Bd. 75, S. 249.<br />
209 Young India, 5.1.1922; CWMG, Bd 25, S. 391.<br />
210 Young India, 14.2.1922; zit. nach Fritz Kraus (Hg.), Vom Ge<strong>ist</strong> des Mahatma, Holle,<br />
Baden-Baden, 1957, S. 102; mir <strong>ist</strong> es jedoch nicht gelungen, dieses Zitat in CWMG zu<br />
finden.<br />
211 Michael Blume, Satyagraha. Wahrheit und Gewaltfreiheit, Yoga und <strong>Widerstand</strong> bei<br />
Gandhi, Dissertation, Hinder + Deelmann, Gladenbach 1987, S. 299.<br />
218
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
gerrechts auf <strong>Widerstand</strong> gegen den Staat führten, wie es im Artikel<br />
20, Abs. 4, des Grundgesetzes niedergelegt <strong>ist</strong>.<br />
Das erste Ereignis war die durch die Kubakrise 1962 ausgelöste<br />
Angst, es könne zu einem Atomkrieg und damit zu einer Auslöschung<br />
der menschlichen Zivilisation kommen. Der berühmte<br />
deutsch-amerikanische Psychologe Erich Fromm schrieb damals<br />
vor diesem Hintergrund folgendes: 212<br />
„Der Mensch hat sich durch Akte des Ungehorsams weiterentwickelt.<br />
Nicht nur, dass seine ge<strong>ist</strong>ige Entwicklung nur<br />
möglich war, weil es einzelne gab, die es wagten, im Namen<br />
ihres Gewissens und Glaubens zu den jeweiligen Machthabern<br />
‘nein’ zu sagen – auch die intellektuelle Entwicklung hatte die<br />
Fähigkeit zum Ungehorsam zur Voraussetzung, zum Ungehorsam<br />
gegenüber Autoritäten, die neue Ideen mundtot zu machen<br />
suchten, und gegenüber der Autorität lang etablierter Meinungen,<br />
die jede Veränderung für Unsinn erklärten.“<br />
„Alle Märtyrer der Religionen, der Freiheit und der Wissenschaft<br />
mußten denen den Gehorsam verweigern, die sie<br />
mundtot zu machen suchten, um ihrem eigenen Gewissen, den<br />
Gesetzen der Menschlichkeit und Vernunft folgen zu können.<br />
Wenn ein Mensch nur gehorchen und nicht auch den Gehorsam<br />
verweigern kann, <strong>ist</strong> er ein Sklave;“ (S. 11)<br />
„Tatsächlich sind Freiheit und Fähigkeit zum Ungehorsam<br />
nicht voneinander zu trennen. Daher kann kein gesellschaftliches,<br />
politisches oder religiöses System, das Freiheit proklamiert<br />
und Ungehorsam verteufelt, die Wahrheit sprechen.“ (S.<br />
14)<br />
„An diesem Punkt der Geschichte könnte möglicherweise<br />
allein die Fähigkeit zu zweifeln, zu kritisieren und ungehorsam<br />
zu sein, über die Zukunft für die Menschheit oder darüber das<br />
Ende der Zivilisation entscheiden.“ (S. 17)<br />
Nur fünf Jahre später ergab sich als Folge der Studentenbewegung<br />
und des Protestes gegen den Vietnamkrieg erneut eine<br />
Diskussion um das Recht auf zivilen Ungehorsam. Anlässlich die-<br />
212 Erich Fromm, Über den Ungehorsam, dtv, München 1985, S. 10.<br />
219
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
ses tiefgreifenden Protestes machte Fromm folgende interessante<br />
Beobachtungen: 213<br />
„Solange die Menschen Götzen anbeten, so lange empfinden<br />
sie den Angriff auf diesen Götzen als eine Bedrohung ihrer<br />
vitalen Interessen. Es gibt vielleicht keine Bedrohung, die mehr<br />
Feindseligkeit und Destruktivität in der Geschichte des Menschen<br />
hervorgerufen hat als die Bedrohung seiner Götzen; nur<br />
dass sich die Menschen immer darüber täuschen, indem sie<br />
glauben, die eigenen Götzen seien die wahren Götter, und die<br />
Götter der anderen seien die wahren Götzen. Aber diese Täuschung<br />
ändert nichts an der Tatsache, dass die Bedrohung der<br />
Götzen eine der Haupttriebfedern der Mobilisierung menschlicher<br />
Aggressivität <strong>ist</strong>.<br />
[…] Man kann dem Menschen einreden, dass seine vitalen<br />
Interessen bedroht sind, obwohl sie es gar nicht sind. Man<br />
kann sein Gehirn waschen – so nennt man’s, wenn man vom<br />
Gegner spricht –, oder ihn ‘erziehen’, so nennt man’s, wenn<br />
man von sich selbst spricht.“<br />
Das passt wunderbar zu unserem Thema. Wegen welchem<br />
Götzen ich hier und heute staatlicher Aggression ausgesetzt bin,<br />
<strong>ist</strong> wohl nicht schwer zu erkennen.<br />
Die nächste und vorerst letzte Diskussionswelle um den zivilen<br />
Ungehorsam ergab sich in den Jahren 1982/83 anlässlich des<br />
NATO-Beschlusses zur Aufstellung modernisierter Atomwaffen<br />
in Westdeutschland sowie im Gefolge des Protestes der Umweltschutzbewegung<br />
gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie als<br />
auch gegen diverse industrielle Großbauprojekte wie etwa die<br />
Startbahn West des Frankfurter Flughafens. 214 Angesichts des seinerzeit<br />
bisweilen eskalierenden Massenprotestes führte die damals<br />
frisch in der Opposition relegierte SPD eine Diskussionsveranstaltung<br />
im Rahmen ihres „Kulturforums der Sozialdemokratie“<br />
durch, in der von einer Reihe von Fachleuten die Frage behandelt<br />
213 Ebd., S. 144.<br />
214 In Erweiterung des Frankfurter Flughafens waren ursprünglich zwei zusätzliche Startbahnen<br />
geplant, jedoch wurde damals davon aufgrund des massiven und äußerst gewaltsamen<br />
Protests nur eine verwirklicht. Die zweite zusätzliche Startbahn wird bei<br />
Abfassung dieser Zeilen gerade gebaut (2010) – ohne großen <strong>Widerstand</strong>, da die Umweltbewegung<br />
sich totgelaufen zu haben scheint.<br />
220
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
wurde, wann und unter welchen Voraussetzungen es ein Recht auf<br />
zivilen Ungehorsam gebe. Der bekannte Frankfurter Philosoph<br />
Prof. Dr. Jürgen Habermas meinte in seinem Forumsbeitrag zur<br />
Rechtfertigung des zivilen Ungehorsams u.a.: 215<br />
„[…] der Protest muss sich gegen wohlumschriebene Fälle<br />
schwerwiegender Ungerechtigkeit richten; die Möglichkeiten<br />
aussichtsreicher legaler Einflußnahme müssen erschöpft sein;<br />
und die Aktivitäten des Ungehorsams dürfen kein Ausmaß annehmen,<br />
welches das Funktionieren der Verfassungsordnung<br />
gefährdet.“<br />
Habermas stellt klar, dass bei einem solchen Protest nicht private<br />
Überzeugungen verabsolutiert, also zur obersten Richtschnur<br />
erhoben werden dürften, „sondern [dass] geltende Verfassungsprinzipien<br />
eingeklagt“ werden müssten, wobei er sich auf den soeben<br />
von mir zitierten Henry Thoreau bezieht sowie auf Martin<br />
Luther King. 216<br />
Zur staatlichen Unterdrückung des zivilen Ungehorsams meint<br />
Habermas schließlich: 217<br />
„Aber der Rechtsstaat, der zivilen Ungehorsam als gemeines<br />
Verbrechen verfolgt, gerät auf die schiefe Bahn eines autoritären<br />
Legalismus.“<br />
Ein weiterer Beitragender zu diesem SPD-Forum war Ralf<br />
Dreier, damals in Göttingen Professor für allgemeine Rechtstheorie.<br />
Mit Bezug auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />
zum Verbot der Kommun<strong>ist</strong>ischen Partei Deutschlands<br />
führte er aus, dass es ein „<strong>Widerstand</strong>srecht gegen ein evidentes<br />
Unrechtsregime“ gebe, wie es im Artikel 20/4 des bundesdeutschen<br />
Grundgesetzes formuliert sei, sowie ein „<strong>Widerstand</strong>srecht<br />
gegen einzelne oder vermeintliche Grundgesetzwidrigkeiten“,<br />
wobei der letzte Aspekt aber vom Bundesverfassungsgericht nicht<br />
weiter behandelt worden sei. 218<br />
215<br />
Jürgen Habermas, „Ziviler Ungehorsam, Testfall für den demokratischen Rechtsstaat“,<br />
in: Peter Glotz (Hg.), Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat, Suhrkamp, Frankfurt am<br />
Main 1983, S. 34; Bezug auf John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit, Suhrkamp,<br />
Frankfurt am Main 1975, S. 401.<br />
216<br />
Habermas, ebd., S. 44.<br />
217<br />
Ebd., S. 51.<br />
218<br />
Ralf Dreier, „<strong>Widerstand</strong>srecht und ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat“, in: P. Glotz,<br />
ebd., S. 57; BVerfG 5, 85 (376f.).<br />
221
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Dreier zitierte zudem die Ansichten des ehemaligen Richters<br />
am Bundesverfassungsgericht W. Geiger, der in einem Beitrag zu<br />
einem Buch des Titels Gewissen, Ideologie, <strong>Widerstand</strong>, Nonkonformismus<br />
219 ein <strong>Widerstand</strong>srecht gegen verfassungswidrige<br />
Handlungen staatlicher Organe bejaht hatte, wenn kein Rechtsbehelf<br />
dagegen möglich bzw. erfolgreich sei. Allerdings stellte<br />
diese Ansicht eine Minderheitenmeinung dar. 220<br />
Zusammenfassend meinte Dreier zum Recht auf Ungehorsam:<br />
221<br />
„Eine Handlung <strong>ist</strong> grundrechtlich gerechtfertigt, wenn sie<br />
a) in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt und b) sich innerhalb<br />
der Schranken des Grundrechts hält. […]<br />
Selbstverständlich gebührt dem parlamentarischen Gesetzgeber<br />
Gehorsam, vorausgesetzt, er hält sich an die Verfassung.“<br />
In einem weiteren Diskussionsbeitrag führte Helmut Simon,<br />
damals Richter am Bundesverfassungsgericht, aus: 222<br />
„Andererseits <strong>ist</strong> der Mehrheitsentscheidung entzogen, was<br />
die Verfassung in den Grundrechten und anderen Grundprinzipien<br />
als das Unabstimmbare im Interesse aller Staatsbürger<br />
und insbesondere der Minderheiten schützt.“<br />
Ich meine, dass genau das in unserem Fall gegeben <strong>ist</strong>, denn<br />
Forschungsergebnisse, also die Freiheit von Forschung und Wissenschaft,<br />
dürfen eben nicht durch Mehrheitsentscheidungen vorgeschrieben<br />
bzw. eingeschränkt werden.<br />
Im gleichen SPD-Forum führte Wolfgang Huber, damals Professor<br />
für Sozialethik und evangelische Theologie in Würzburg, in<br />
seinem Beitrag „Die Grenzen des Staates und die <strong>Pflicht</strong> zum Ungehorsam“<br />
in Bezug auf die Erfahrungen im Dritten Reich folgendes<br />
aus: 223<br />
219<br />
Willi Geiger, Gewissen, Ideologie, <strong>Widerstand</strong>, Nonkonformismus, München 1963, S.<br />
705–712.<br />
220<br />
Peter Glotz, aaO. (Anm. 215), S. 58.<br />
221<br />
Ebd., S. 64, 72f.<br />
222<br />
Helmut Simon, „Fragen der Verfassungspolitik“, in: Peter Glotz, aaO. (Anm. 215), S.<br />
101.<br />
223<br />
Ebd., S. 109, Bezug: Thomas von Aquin, Summa Theologica, II/IIq, a6, ad 3.<br />
222
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
„Trotzdem blieb die Erinnerung erhalten, dass der staatlichen<br />
Macht Grenzen gesetzt sind, deren Überschreitung eine<br />
<strong>Pflicht</strong> zum Ungehorsam auslöst. […] das große Werk von<br />
Thomas von Aquin enthält diese Einsicht: ‘Ein Mensch<br />
braucht menschlichen Machthabern nur soweit zu folgen, als<br />
es die Ordnung der Gerechtigkeit fordert.’“<br />
Huber zitiert in diesem Zusammenhang Martin Luther wie<br />
folgt: 224<br />
„Es <strong>ist</strong> nicht Aufruhr oder Ungehorsam, wenn ich in jenen<br />
Dingen nicht gehorche, über welche dem Kaiser kein Recht zusteht.“<br />
Huber stellt fest, dass der Bürger eine doppelte Verantwortung<br />
trage, und zwar einerseits als eine Gehorsamspflicht gegenüber<br />
dem Rechtsstaat, 225<br />
„andererseits aber als die <strong>Pflicht</strong> zur selbständigen Prüfung<br />
des Gesetzes und gegebenenfalls zur Res<strong>ist</strong>enz gegen<br />
Maßnahmen, die nicht als allgemeines Gesetz gelten können.“<br />
Huber bezieht sich ausdrücklich auf Kants Kategorischen Imperativ,<br />
den ich ja hier in meinen Darlegungen auch schon zitiert<br />
habe. Und ich denke, es kann gar kein Zweifel daran bestehen,<br />
dass dieser Fall der <strong>Pflicht</strong> zur „Res<strong>ist</strong>enz“ hier und heute gegeben<br />
<strong>ist</strong>, denn der §130 StGB <strong>ist</strong> eben kein allgemeines Gesetz, sondern<br />
eindeutig ein Sondergesetz zur Unterdrückung nur einer bestimmten<br />
Ansicht zu nur einem einzigen Thema.<br />
Nachfolgend habe ich eine Tabelle erstellt, in der einige Kriterien<br />
aufgel<strong>ist</strong>et sind, anhand derer man ermitteln kann, ob ein ziviler<br />
Ungehorsam bzw. <strong>Widerstand</strong> sich auf das sogenannte „große<br />
<strong>Widerstand</strong>srecht“ berufen kann, wie es im Artikel 20/4 des<br />
Grundgesetzes niedergelegt <strong>ist</strong>, oder ob es sich nur um das sogenannte<br />
„kleine <strong>Widerstand</strong>srecht“ handelt, das sich gegen parlamentarische<br />
bzw. exekutive Beschlüsse oder Maßnahmen wendet,<br />
die keine direkte Verstöße gegen die grundgesetzlich garantierten<br />
Grund- und Menschenrechte darstellen. Dieses kleine <strong>Widerstand</strong>srecht<br />
wird von fast allen Fachleuten als illegitim einhellig<br />
abgelehnt. Die Tabelle vergleicht den Fall des Protestes bzw. Wi-<br />
224 Ebd., S. 110; Bezug: Weimarer Ausgabe, Bd. 32, S. 184.<br />
225 Ebd., S. 111, mit Bezug auf Kants Kategorischen Imperativ.<br />
223
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
derstandes der Friedens- bzw. Umweltbewegung der 1980er Jahre<br />
(Spalte „Frieden“) mit meinem Fall als Vertreter dissidenter Geschichtsauffassungen.<br />
Kriterium Frieden 226 G. <strong>Rudolf</strong><br />
Verletzung geltender Verfassungsprinzipien durch Regierung<br />
Verabsolutierung privater Überzeugungen durch Protestler<br />
Recht auf Artikulierung von Dissens<br />
Verletzung allgemeiner Gesetze im Protest<br />
Allg. Anerkennung dieser im Protest gebrochenen Gesetze<br />
Anerkennung dieser Gesetze durch Protestler<br />
224<br />
Nein<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Nein<br />
Das erste und wichtigste Kriterium <strong>ist</strong> natürlich, dass ein geltendes<br />
Verfassungsprinzip verletzt worden sein muss, wogegen<br />
sich der <strong>Widerstand</strong> richtet. Da weder die Frage der militärischen<br />
Rüstung noch der Energieerzeugung oder des Baus von Großprojekten<br />
Verfassungsrang haben, <strong>ist</strong> dieses Kriterium für die Friedens-<br />
bzw. Umweltbewegung nicht gegeben. Ganz anders aber<br />
beim Revisionismus, für den die in Artikel 5/1 und 5/3 des<br />
Grundgesetzes niedergeschriebenen fundamentalen Menschenrechte<br />
auf Meinungs- und Forschungs- bzw. Wissenschaftsfreiheit<br />
durch ein Sondergesetz aufgehoben werden, das zusätzlich durch<br />
seinen Sondercharakter gegen des Verfassungsprinzip allgemeiner<br />
Gesetze verstößt.<br />
Das nächste Kriterium verlangt, dass der <strong>Widerstand</strong> keine<br />
privaten Überzeugungen verabsolutiert. Genau das aber hat die<br />
Friedens- und Anti-Atomkraft-Bewegung getan. Ihre private<br />
Überzeugung war, dass die Aufstellung zusätzlicher Atomwaffen<br />
zu einem Atomkrieg in Europa führen würde und durch die Ausrottung<br />
der Menschen zwangsläufig auch zur Beseitigung der<br />
freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland. Ähnlich<br />
lautete die Argumentation bezüglich der Atomkraft, der man<br />
ebenso unterstellte, sie werde durch die radioaktive Verseuchung<br />
über längere Zeiträume den gleichen Effekt haben wie ein Atomkrieg.<br />
226 Vgl. neben P. Glotz, aaO. (Anm. 215), auch Jürgen Tatz (Hg.), Gewaltfreier <strong>Widerstand</strong><br />
gegen Massenvernichtungsmittel, Dreisam, Freiburg 1984.
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Beide Überlegungen haben sich als falsch bzw. sogar als fatal<br />
herausgestellt. Von heutiger Perspektive aus kann man nämlich<br />
argumentieren, die zusätzlichen Rüstungsanstrengungen der<br />
NATO haben entscheidend dazu beigetragen, die UdSSR in diesem<br />
Wettrüsten tot zu rüsten und damit den kalten Krieg, also die<br />
Bedrohung durch einen atomaren Holocaust, zu beenden. Und<br />
ähnlich sieht es mit dem Verzicht auf den weiteren Ausbau der<br />
Kernenergie aus als Folge des Anti-Atom-Protestes. Als Folge<br />
dessen hat wurde nämlich in aller Welt massiv die Nutzung fossiler<br />
Energieträger ausgebaut – mit erschreckenden Folgen: Allein<br />
in China sterben jedes Jahr etwa 5.000 Menschen im Kohlebergbau.<br />
Weltweit mag die Todesrate in Kohlebergwerken etwa<br />
10.000 pro Jahr betragen, und das berücksichtigt noch nicht die<br />
Todesfälle durch akute Atemwegserkrankungen durch Kohlesmog<br />
in den Ballungszentren der Entwicklungs- und Schwellenländer.<br />
Um also mit der jährlichen Todesziffer der fossilen Brennstoffe<br />
mitzuhalten, könnten wir uns mindestens alle zwei Jahre ein<br />
Tschernobyl le<strong>ist</strong>en, durch dessen Atomreaktorunfall nach gegenwärtigen<br />
pessim<strong>ist</strong>ischen Schätzungen insgesamt etwa 20.000<br />
Menschen umkamen. Damit sind wir mit den schlechten Nachrichten<br />
noch lange nicht am Ende. Laut neuesten Forschungsergebnissen<br />
von Paläontologen und Geologen, die in der Ausgabe<br />
Oktober 2006 der US-amerikanischen Wissenschaftszeitschrift<br />
Scientific American veröffentlicht wurden, <strong>ist</strong> man jetzt den<br />
Gründen auf der Spur, warum es im Laufe der Erdgeschichte immer<br />
wieder zu einem massenhaften Artensterben gekommen <strong>ist</strong>. 227<br />
Bezüglich des Aussterbens der Dinosaurier vor etwa 65 Millionen<br />
Jahren <strong>ist</strong> man sich einigermaßen einig, dass daran der Einschlag<br />
eines Meteoriten in der Karibik verantwortlich war. Für die anderen<br />
etwa fünf Massensterben konnten solche kosmischen Kollisionen<br />
bisher nicht nachgewiesen werden. Neuere Untersuchungen<br />
legen dagegen nahe, dass diese Episoden des Artensterbens Folgen<br />
massiver tektonischer Aktivitäten waren. Der damit zusammenhängende<br />
Vulkanismus setzte riesige Mengen an Kohlendioxid<br />
frei, der für einen intensiven Treibhauseffekt sorgte. Die<br />
dadurch aufgeheizten Weltmeere konnten schließlich nur noch<br />
227 Peter D. Ward, „Impact from the Deep“, Scientific American, 10/2006, S. 42–49.<br />
225
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
sehr geringe Mengen an Sauerstoff lösen, wodurch die Meere anaerob<br />
wurden, dass also ein Großteil der marinen Lebensformen,<br />
die von Sauerstoff abhängen, starb. Der von anaeroben Bakterien<br />
erzeugte giftige Schwefelwasserstoff wiederum wurde in die Atmosphäre<br />
abgegeben, wo er dann einen Großteil des Lebens an<br />
Land nach und nach erdrosselte. All dies meinen die Forscher,<br />
von diversen geologischen und fossilen Funden rückschließen zu<br />
können. Als Schwellenwert für einen Kohlendioxid-Gehalt in der<br />
Luft, bei dem die Biosphäre quasi umkippt und es zu einem massenhaften<br />
Artensterben kommt, haben die Forscher etwa 0,1%<br />
ermittelt. Wenn die Menschheit im gleichen Tempo wie bisher<br />
Kohlendioxid freisetzt, werden wir diesen Schwellenwert in etwa<br />
150–200 Jahren erreichen.<br />
Es <strong>ist</strong> also möglich, dass die nicht zuletzt durch die Anti-<br />
Atom-Bewegung erzwungene Stagnation des Ausbaus der Kernenergie,<br />
gefolgt von einer massiven Expansion des Verbrauchs<br />
Kohlendioxid-produzierender fossiler Energieträger dazu führen<br />
wird, dass wir das Leben, wie wir es auf der Erde kennen, im Wesentlichen<br />
in wenigen Jahrhunderten ausgerottet haben werden –<br />
uns Menschen eingeschlossen. Dann können wir der Anti-Atom-<br />
Bewegung dafür danken.<br />
Aber auch das <strong>ist</strong> freilich nur eine, wenngleich wissenschaftlich<br />
fundierte, persönliche Meinung. Sie kann sich ebenso als<br />
falsch herausstellen. Dies zeigt, warum man persönliche Ansichten<br />
nicht verabsolutieren sollte. Und das <strong>ist</strong> auch der Grund, warum<br />
ich meinen zivilen Ungehorsam nicht dadurch zu rechtfertigen<br />
versuche, indem ich zu beweisen trachte, die – sagen wir<br />
es einmal etwa platt – Holocaust-Propaganda habe gefährliche<br />
Auswirkungen, denen man <strong>Widerstand</strong> le<strong>ist</strong>en müsse, wie etwa<br />
eine unterdrückerische Politik im Nahen und Mittleren Osten oder<br />
die kulturelle und demographische Auflösung bzw. Selbstvernichtung<br />
des deutschen Volkes und auch anderer europäischer Völker.<br />
Das sind separate Probleme, die nicht in die <strong>Widerstand</strong>sdiskussion<br />
gehören, denn die Art des Zusammenhanges zwischen diesen<br />
Problemen und der dominierenden Geschichtsauffassung <strong>ist</strong> eine<br />
rein private Ansicht, die sich auch als falsch herausstellen kann.<br />
226
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Das dritte Kriterium, das Recht auf Artikulierung von Dissens,<br />
<strong>ist</strong> enthüllend, da es wohl den schärfsten Kontrast aufwe<strong>ist</strong> zwischen<br />
meinen beiden Vergleichsgruppen. Schließlich wurden die<br />
Friedens- und Anti-Atom-Bewegung staatlicherseits nie auch nur<br />
im Geringsten daran gehindert, ihre Meinungen zu allen möglichen<br />
Themen zu äußern. Nicht nur schritten die Behörden nicht<br />
gegen ihre Meinungsäußerungen ein, sondern ein nicht unerheblicher<br />
Teil der linken und liberalen Massenmedien öffnete diesen<br />
Ansichten zunehmend ihre Organe. Ganz anders geht es beim Revisionismus<br />
zu, denn da wird mit aller zur Verfügung stehenden<br />
staatlichen, medialen und gesellschaftlichen Gewalt verhindert,<br />
dass wir unsere Ansichten äußern können. Noch nicht einmal die<br />
rein wissenschaftstheoretische und menschenrechtliche Argumentation<br />
findet irgendwo Widerhall.<br />
Das vierte Kriterium – die Verletzung allgemeiner Gesetze im<br />
Protest – <strong>ist</strong> ebenso kennzeichnend, denn der Friedens- und Umweltbewegung<br />
war es nicht genug, ihre Meinung ungehindert äußern<br />
zu können, nein, sie griff überdies zu bewussten Gesetzesverletzungen<br />
wie Haus- und Landfriedensbruch sowie Nötigung,<br />
um das Maß öffentlicher Aufmerksamkeit noch zu steigern. Ganz<br />
anders dagegen die Revision<strong>ist</strong>en: Das einzige Gesetz, das wir<br />
brechen, <strong>ist</strong> ein Sondergesetz, das uns den Mund verbieten will.<br />
Wenn wir Revision<strong>ist</strong>en uns analog der Friedens- und Umweltbewegung<br />
verhielten, so würden wir z.B. bei Holocaustgedenkveranstaltungen<br />
Massendemonstrationen organisieren, die jene Veranstaltungen<br />
auch unter Anwendung von Gewalt zu stören und zu<br />
verhindern versuchten. Wir würden Museen mit Sitzblockaden<br />
sabotieren und Gedenkstätten gewaltsam zu beschädigen oder gar<br />
zu zerstören versuchen. Nichts davon <strong>ist</strong> jemals geschehen, und<br />
nichts davon <strong>ist</strong> von Revision<strong>ist</strong>en jemals gefordert oder auch nur<br />
gutgeheißen worden.<br />
Das fünfte Kriterium – die allgemeine Anerkennung der im<br />
Protest gebrochenen Gesetze – <strong>ist</strong> im Falle der Friedens- und<br />
Umweltbewegung unbestritten, denn die Gesetze gegen Haus- und<br />
Landfriedensbruch sowie gegen Nötigung werden selbstverständlich<br />
allgemein als legitime und notwendige Strafvorschriften anerkannt.<br />
Im Falle des Revisionismus <strong>ist</strong> die Lage verzwickt, denn<br />
227
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
einerseits wird §130 StGB als legitim und notwendig angenommen<br />
– zumindest durch die Mehrheit der veröffentlichten Meinung.<br />
Aber andererseits wird freilich das diesem Gesetz übergeordnete<br />
und widersprechende Prinzip der Allgemeinheit von Gesetzen<br />
als wichtig, ja als noch viel wichtiger angesehen. Nur im<br />
Falle von §130 meint man schlicht, eine Ausnahme von der Regel<br />
machen zu müssen, 228 wobei ich auf die dabei anzutreffenden argumentativen<br />
Verrenkungen später eingehen werde.<br />
Als letztes Kriterium dient die Frage, ob denn die Widerständler<br />
selber die gebrochenen Gesetze anerkennen Das <strong>ist</strong> bei der<br />
Friedens- und Umweltbewegung zweifelsfrei der Fall, denn deren<br />
Protest richtet sich ja nicht gegen die gebrochenen Strafgesetze,<br />
die Land- und Hausfriedensbruch sowie Nötigung unter Strafe<br />
stellen. Dies steht im scharfen Kontrast zum Revisionismus: Hier<br />
richtet sich der <strong>Widerstand</strong> einzig gegen das gebrochene und abgelehnte<br />
Gesetz, weil es wegen seiner grund- und menschenrechtswidrigen<br />
Natur nicht anerkannt wird.<br />
Beim Protest der Friedens- und Umweltbewegung handelt es<br />
sich also um einen Fall der Anwendung des „kleinen <strong>Widerstand</strong>srechts“,<br />
das allgemein als illegitim bzw. illegal betrachtet<br />
wird, zumindest innerhalb einer rechtsstaatlichen Demokratie. Im<br />
Falle des Revisionismus bzw. in meinem Fall richtet sich der Ungehorsam<br />
bzw. der <strong>Widerstand</strong> hingegen gegen ein verfassungswidriges<br />
Gesetz, und zwar einfach dadurch, dass dieses und nur<br />
dieses Gesetz ignoriert bzw. bewusst gebrochen wird. Dies <strong>ist</strong> eine<br />
ganz andere Dimension des Ungehorsams als jener der Friedens-<br />
und Umweltbewegung, da er gerade gegen ein Gesetz gerichtet<br />
<strong>ist</strong>, das – um den Verfassungsrichter Helmut Simon zu paraphrasieren<br />
– das Unabstimmbare abschafft, nämlich die Mei-<br />
228 So erneut festgestellt vom BVerfG am 4.11.2009, 1 BvR 2150/08; vgl.<br />
www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-129.html: „Grundsätzlich<br />
sind Eingriffe in die Meinungsfreiheit nur zulässig auf der Basis eines allgemeinen Gesetzes<br />
gemäß Art. 5 Abs. 2 Alternative 1 GG. Ein meinungsbeschränkendes Gesetz <strong>ist</strong><br />
unzulässiges Sonderrecht, wenn es nicht hinreichend offen gefasst <strong>ist</strong> und sich von<br />
vornherein nur gegen bestimmte Überzeugungen, Haltungen oder Ideologien richtet.<br />
[…] Zwar <strong>ist</strong> die Vorschrift des § 130 Abs. 4 StGB kein allgemeines Gesetz […sie] <strong>ist</strong><br />
aber auch als nichtallgemeines Gesetz ausnahmsweise mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar.<br />
Angesichts des Unrechts und Schreckens, die die nationalsozial<strong>ist</strong>ische Herrschaft<br />
verursacht hat, <strong>ist</strong> […] eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts immanent.“<br />
Oder anders ausgedrückt: Ausnahmegesetze sind verboten, außer in Ausnahmefällen.<br />
228
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
nungs- und Wissenschaftsfreiheit. Dies <strong>ist</strong> zudem ein Protest gegen<br />
die seit Jahrzehnten fortschreitende Erosion des freiheitlichen,<br />
rechtsstaatlichen Charakters der Bundesrepublik Deutschland. Es<br />
<strong>ist</strong> ein Fall des „Großen <strong>Widerstand</strong>srechts“, wie er im Artikel 20,<br />
Absatz 4, des Grundgesetzes niedergelegt <strong>ist</strong>, auf den ich mich<br />
daher hier ganz bewusst berufe:<br />
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,<br />
haben alle Deutschen das Recht zum <strong>Widerstand</strong>, wenn<br />
andere Abhilfe nicht möglich <strong>ist</strong>.“<br />
Es <strong>ist</strong> mir dabei sehr wohl klar, dass sich die Bundesrepublik<br />
Deutschland noch nicht in „ein evidentes Unrechtsregime“ verwandelt<br />
hat, denn in den me<strong>ist</strong>en gesellschaftlichen Bereichen<br />
funktioniert der Rechtsstaat angemessen. Aber wie wiederholt<br />
dargelegt und mit Zitaten kompetenter Autoren untermauert wurde,<br />
<strong>ist</strong> es des Bürgers, also meine <strong>Pflicht</strong>, schon den Anfängen zu<br />
wehren, zumal dies immer auch erfolgversprechender und unter<br />
geringerem Opferaufwand möglich <strong>ist</strong>, als wenn der Staat dann<br />
später zum totalitären Unrechtsstaat mutiert <strong>ist</strong>.<br />
IV. Abhilfe<br />
Nun klingt schon im Grundgesetz an, dass ein Recht auf <strong>Widerstand</strong><br />
erst besteht, wenn keine andere Abhilfe möglich <strong>ist</strong>. Mahatma<br />
Gandhi argumentierte ähnlich: 229<br />
„Bevor zu zivilem Ungehorsam übergegangen werden darf,<br />
müssen alle parlamentarischen Mittel zur Beseitigung des Unrechts<br />
ausgeschöpft worden sein.“<br />
Daher möchte ich jetzt darlegen, dass „andere Abhilfe“ in der<br />
Tat nicht mehr möglich <strong>ist</strong>, und zwar nicht nur mit parlamentarischen<br />
Mitteln, wie Gandhi es forderte, sondern auch nicht mit jur<strong>ist</strong>ischen,<br />
menschenrechtlichen, öffentlichen, wissenschaftlichen<br />
und medialen Mitteln.<br />
229 Zitiert nach M. Blume, aaO. (Anm. 211), S. 260; angeblich aus Young India, 9.6.1920,<br />
aber ich habe es in CWMG online nicht gefunden.<br />
229
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
1. Parlamentarische Abhilfe<br />
Die Handlungen des deutschen Parlaments sind leider die<br />
Hauptursache für die Grundrechtsverletzungen, denn die vom<br />
Bundestag verabschiedeten verfassungswidrigen Gesetze wurden<br />
ja ausdrücklich erlassen, um h<strong>ist</strong>orischen Dissens zu pönalisieren,<br />
und darüber hinaus ausdrücklich, um eine unbeliebte politische<br />
Opposition zu unterdrücken. 230<br />
Petitionen an den Bundestag werden mit billigen Floskeln abgewimmelt<br />
wie zum Beispiel im Falle einer Beschwerde gegen<br />
die rechtswidrige Auslegung der Offenkundigkeitsformel (§ 244<br />
StPO) durch die Justiz. 231 Die Antwort des Petitionsausschusses<br />
lief darauf hinaus, dass die Justiz, wenn sie die Strafprozessordnung<br />
wortgetreu auslegt, die Offenkundigkeit nicht so anwenden<br />
dürfe, wie sie es tut. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass<br />
sie es eben doch tut, und zwar mit voller und ausdrücklicher Rückendeckung<br />
durch dieses Parlament.<br />
Auf den Einwand, §130 StGB werde heute zur rechtswidrigen<br />
Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit benutzt, meinte das Mitglied<br />
des Bundestages Horst Eylmann in charakter<strong>ist</strong>ischer Manier<br />
nur, die „notwendige geschichtswissenschaftliche Beschäftigung<br />
mit dem Holocaust“ werde vom Bundesverfassungsgericht<br />
schon verteidigt werden, wenn es darauf ankäme. 232 Es sind die<br />
kleinen Worte, die große Wirkung haben, hier Eylmanns Wort<br />
„notwendige“. Was nämlich für notwendig erachtet wird, das entscheidet<br />
dann eben das Bundesverfassungsgericht – grundsätzlich<br />
zum Nachteil des revision<strong>ist</strong>ischen Angeklagten. Das Ganze wird<br />
so zu einer Farce.<br />
Wie viel Spielraum die Bundestagsabgeordneten selbst haben,<br />
zur herrschenden Meinung auf D<strong>ist</strong>anz zu gehen, hat der Fall von<br />
Martin Hohmann zur Genüge gezeigt. In einem privaten Vortrag<br />
hatte er den Vorwurf abgelehnt, bei den Juden handele es sich um<br />
230 Beide Verschärfungen von Deutschlands Zensurgesetz (§130) zur Unterdrückung des<br />
Revisionismus wurden 1994 und 2005 ausgelöst durch kontroverse öffentliche Äußerungen<br />
zur Geschichte des Dritten Reiches seitens Parteipolitikern der ausgegrenzten<br />
deutschen rechtsradikalen Partei NPD, die das deutsche politische Establishment seit<br />
Jahrzehnten zu verbieten trachtet, jedoch bisher ohne Erfolg.<br />
231 Vgl. dazu näher die 5. Vorlesung meiner Vorlesungen, aaO. (Anm. 55).<br />
232 Focus, 38/1994, S. 76.<br />
230
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
ein Tätervolk, nur weil diese überproportional an den Massakern<br />
der sowjetischen Revolution beteiligt gewesen waren. Im gleichen<br />
Sinne hatte Hohmann es auch abgelehnt, das deutsche Volk als<br />
Tätervolk zu bezeichnen, nur weil überproportional viele Deutsche<br />
an der Judenverfolgung im Zweiten Weltkrieg beteiligt gewesen<br />
waren. Allein den Begriff „Tätervolk“ mit Juden in einen<br />
Zusammenhang zu bringen – obwohl es ein ablehnender war –,<br />
hat ausgereicht, um Hohmanns parlamentarische Karriere zu beenden<br />
und ihn aus seiner Partei, der CDU, zu werfen. 233 Da stelle<br />
man sich erst einmal vor, was mit einem MdB passieren würde,<br />
der öffentlich forderte, dass es uns Revision<strong>ist</strong>en erlaubt sein sollte,<br />
frei unsere Meinung zu sagen. Wie lange würde der wohl im<br />
Parlament sitzen?<br />
Die einzigen deutschen Parteien, die signalisiert haben, gegen<br />
dieses menschenrechtswidrige Gesetz vorgehen zu wollen, sind<br />
die rechtsradikalen Parteien NPD und die DVU. Welche Chancen<br />
es gibt, dass deren Gesetzesinitiativen jemals mehrheitsfähig werden,<br />
kann man sich selbst ausrechnen, zumal dieses Zensurgesetz<br />
ja gerade geschaffen wurde, um solche Mehrheiten zu verhindern.<br />
Außerdem darf ich meinen Zweifel anmelden, ob die NPD,<br />
wenn sie die Möglichkeit dazu hätte, wirklich die Freiheit wieder<br />
herstellen würde, oder ob sie nicht einfach nur das ihr unpassende<br />
Gesetz abschaffen und durch andere ersetzen würde, mit der sie<br />
dann ihr unangenehme Gruppen verfolgen könnte. Jedenfalls hat<br />
mich ein Artikel in der Parteizeitung der NPD vom Frühjahr 2005<br />
skeptisch gemacht, in dem abfällig von der „Ideologie der Menschenrechte“<br />
die Rede war.<br />
Vom Parlament <strong>ist</strong> daher keine Abhilfe zu erwarten.<br />
2. Jur<strong>ist</strong>ische Abhilfe<br />
Die sekundäre Ursache für die grundgesetzwidrigen Zustände<br />
in Deutschland sind gerade die normsetzenden Urteile des Bundesgerichtshofes<br />
sowie die stete Weigerung des Bundesverfassungsgerichts,<br />
Verfassungsklagen auch nur anzunehmen. Die absolut<strong>ist</strong>ische<br />
Ausdehnung der Offenkundigkeitsformel zu einem<br />
233 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Hohmann.<br />
231
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
faktischen Beweiseinführungsverbot geht ebenso auf Entscheidungen<br />
des BGH zurück wie die neueste Forderung, Strafverteidiger<br />
wegen sachbezogener Beweisanträge strafrechtlich zu verurteilen.<br />
Ebenso hat der BGH die Ausweitung der Jurisdiktion der<br />
bundesdeutschen Justiz auf das gesamte Internet durchgesetzt<br />
durch den Fall des Revision<strong>ist</strong>en Dr. Fredrick Töben. Er hat deutsche<br />
Gerichte gezwungen, h<strong>ist</strong>orischen Dissidenten stets einen<br />
schlechten Charakter zuzusprechen anhand des Falles von Günter<br />
Deckert, der wegen seiner revision<strong>ist</strong>ischen Äußerungen verfolgt<br />
worden war. Und schließlich hat er sich geweigert, Richter rechtlich<br />
zu schützen, deren Unabhängigkeit durch öffentlichen Druck<br />
und unter Strafverfolgungsandrohung ausgehebelt wurde, nur weil<br />
sie einem Revision<strong>ist</strong>en gute Charaktereigenschaften und lautere<br />
Motive zusprachen, wie im Fall der Mannheimer Richter Orlet,<br />
Müller und Folkerts.<br />
Und bei all diesem Unglück hat sich herausgestellt, dass der<br />
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte alle vorgebrachten<br />
Fälle staatlicher Verfolgung von Geschichtsdissidenten einfach<br />
absegnet.<br />
Auch auf jur<strong>ist</strong>ischer Ebene <strong>ist</strong> daher keine Abhilfe möglich. 234<br />
3. Abhilfe durch Menschenrechtsorganisationen<br />
Inwiefern Menschenrechtsorganisationen überhaupt für Abhilfe<br />
sorgen können, sei dahingestellt. Die großen Organisationen<br />
jedenfalls, wie z.B. die tendenziell links eingestellte Amnesty International,<br />
weigern sich bisher grundsätzlich, Revision<strong>ist</strong>en als<br />
politisch Verfolgte anzuerkennen. Weniger linkslastige Organisationen<br />
wie z.B. die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte<br />
(www.igfm.de/) haben selbst Angst vor gesellschaftlicher Verfolgung,<br />
falls sie sich öffentlich für unsere Rechte einsetzen, wie<br />
ich zuvor dargelegt habe. Welches Armutszeugnis dies für die<br />
bundesdeutsche Gesellschaft <strong>ist</strong>, <strong>ist</strong> hoffentlich klar.<br />
Nun bin ich zwar von einer italienischen Menschenrechtsorganisation<br />
als politisch Verfolgter anerkannt worden, bloß<br />
234 2009 entschied das Bundesverfassungsgericht deutlich, dass es diese zugegebenermaßen(!)<br />
illegale Praxis der Strafverfolgung friedlicher Dissidenten mittels Sondergesetzen<br />
ebenfalls gutheißt, vgl. Anm. 228.<br />
232
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
scheint niemand diese Organisation zu kennen, weshalb das eben<br />
scheinbar niemanden juckt. Die Hunde bellen, aber die Karawane<br />
zieht ungerührt weiter.<br />
Die bisher einzige Organisation innerhalb Deutschlands, die<br />
sich für die Menschenrechte der Revision<strong>ist</strong>en einzusetzen versucht,<br />
nämlich der Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens<br />
des Holocaust Verfolgten (VRBHV), kam genau wegen dieser<br />
Aktivität schnell ins Fadenkreuz staatlicher Strafverfolgung,<br />
und soviel ich weiß, laufen zur Zeit gegen alle Vorstandsmitglieder<br />
dieses Vereins Strafverfahren. 235<br />
Somit <strong>ist</strong> also auch von dieser Seite keinerlei Abhilfe zu erwarten.<br />
4. Abhilfe durch öffentlichen Protest<br />
Auch öffentliche Demonstrationen zur Einforderung der Meinungsfreiheit<br />
für Revision<strong>ist</strong>en sind inzwischen unmöglich, wie<br />
der Versuch im April 2006 gezeigt hat, hier in Mannheim eine<br />
solche Demonstration zu organisieren. Sie wurde vom Staat mit<br />
der Begründung verboten, bei dieser Demonstration könnten verbotene<br />
Meinungen geäußert werden. 134<br />
Also wissen Sie, wenn es ja nicht so tieftraurig wäre, müsste<br />
man darüber eigentlich eine Satire schreiben.<br />
5. Abhilfe durch Wissenschaftler<br />
Eine andere, potentiell wirksame Abhilfe wäre, wenn eine<br />
merkliche Zahl etablierter H<strong>ist</strong>oriker öffentlich kundtäte, man<br />
müsse die Revision<strong>ist</strong>en ernstnehmen und ihnen daher selbstverständlich<br />
auch die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit gewähren.<br />
Leider aber gibt es auch dafür schier unüberwindliche Hindernisse,<br />
die ich nun erläutern will.<br />
Vor einiger Zeit gab ich Ihnen eine Kopie eines Schreibens des<br />
österreichischen Philosophen Prof. Dr. Ernst Topitsch. Der Hin-<br />
235 Der Verein wurde mittlerweile vom Bundesinnenmin<strong>ist</strong>er verboten und ex<strong>ist</strong>iert daher<br />
nicht mehr; vgl. Pressemitteilung des Bundesmin<strong>ist</strong>eriums des Innern, 7.5.2008,<br />
www.bmi.bund.de/cln_104/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2008/05/bm_verbietet_<br />
rechtsextr_Org.html; vgl. Die Welt, 7.5.2008; www.welt.de/themen/VRBHV.<br />
233
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
tergrund zu diesem Schreiben <strong>ist</strong>, dass Prof. Topitsch als Autor<br />
eines recht bekannten Buches über den deutsch-sowjetischen<br />
Krieg 236 für die englische Ausgabe 237 des Buches Stalins Vernichtungskrieg<br />
1941–1945 des Freiburger H<strong>ist</strong>orikers Dr. Joachim<br />
Hoffmann ein Vorwort verfasst hatte. Die englische Ausgabe<br />
wurde in den Jahren 2000/2001 im Verlag Theses & Dissertations<br />
Press in den USA vorbereitet, und zwar formal unter der Leitung<br />
von Dr. Robert Countess, wobei ich selbst damals die wichtigsten<br />
Aufgaben zur Realisierung dieses Projekts übernahm. In seinem<br />
ursprünglichen Vorwort beschrieb Prof. Topitsch mit heißer Feder,<br />
wie die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit für H<strong>ist</strong>oriker<br />
des Zweiten Weltkriegs in Deutschland aufgrund der immer weiter<br />
eskalierenden staatlichen Verfolgungsmaßnahmen auf unannehmbare<br />
Weise eingeschränkt wird. Dieses Vorwort hätte die<br />
dramatische Beschreibung Dr. Hoffmanns in seiner Einleitung zur<br />
englischen Ausgabe bestens ergänzt, wie er in Deutschland nur<br />
deshalb einer strafrechtlichen Verfolgung wegen dieses Buches<br />
entging, weil der Richter, auf dessen Tisch sein Fall gelangte, ein<br />
guter Freund von ihm war. Dr. Hoffmann wurde damals aber<br />
deutlich zu verstehen gegeben, dass jede inhaltliche Änderung<br />
seines Buches den Fall neu eröffnen würde, dass man in einem<br />
solchen Fall dann für nichts mehr garantieren könne. Wir mussten<br />
uns daher bei der englischen Übersetzung sklavisch an die deutsche<br />
Urfassung halten, selbst wenn gewisse Dinge sich als korrekturbedürftig<br />
herausgestellt hatten.<br />
Aber aus Prof. Topitschs flammender Freiheitsrede als Vorwort<br />
zu dieser Ausgabe wurde nichts, denn er zog sie zurück und<br />
ersetzte sie durch ein kurzes, nichtssagendes, lammfrommes Vorwort.<br />
Als Begründung, warum er sein ursprüngliches Vorwort zurückgezogen<br />
hatte, schrieb er oben erwähnten Brief. Darin bezieht<br />
er sich auf den Selbstmord eines Professors, der ihn zur Vorsicht<br />
ermahnt habe. Dazu darf ich etwas ausholen, um den Hintergrund<br />
klar zu machen.<br />
236<br />
Ernst Topitsch, Stalins Krieg, Busse-Seewald, Stuttgart 1985.<br />
237<br />
Stalin’s War of Extermination 1941-1945, Theses & Dissertations Press, Capshaw, AL,<br />
2001.<br />
234
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Mitte der 1990er Jahre veröffentlichte der an einer deutschen<br />
Universität Politologie lehrende österreichische Prof. Dr. Werner<br />
Pfeifenberger einen Artikel in einem Sammelband, der von der<br />
FPÖ in Österreich herausgegeben wurde. In diesem Beitrag verglich<br />
Pfeifenberger die Ideologien von Nationalismus und Internationalismus,<br />
wobei er seine Sympathie für den Nationalismus<br />
durchscheinen ließ. In diesem Artikel verwendete er u.a. auch einige<br />
Zitate, die er etwas unglücklich aus dem Zusammenhang gerissen<br />
hatte. Wegen dieses Artikels wurde Pfeifenberger zwischenzeitlich<br />
seines Lehramtes enthoben, jedoch konnte er sich<br />
zunächst gerichtlich in seine alte Position zurückklagen. Es setzte<br />
jedoch danach eine zweite Welle der Verfolgung gegen ihn ein,<br />
wodurch er zuerst an eine andere Universität zwangsversetzt, sodann<br />
mit einem Lehrverbot belegt und schließlich sogar ganz vom<br />
Dienst suspendiert wurde. Als dann die österreichische Justiz mit<br />
deutscher Amtshilfe auch noch ein Strafverfahren aufgrund seines<br />
Artikels wegen angeblicher nationalsozial<strong>ist</strong>ischer Wiederbetätigung<br />
eröffnete, sah Prof. Pfeifenberger nicht nur seine Karriere<br />
und seinen Ruf ruiniert, er sah überdies einer längeren Freiheitsstrafe<br />
entgegen. Er beging daher kurz darauf Selbstmord. 238 Dieser<br />
Fall eines durch gesellschaftliche und staatliche Verfolgung in den<br />
Selbstmord getriebenen konservativen Professors lief damals wie<br />
eine Schockwelle durch konservative Zirkel in Deutschland und<br />
Österreich und machte vielen Akademikern klar, wie gefährlich<br />
selbst akademische Meinungsäußerungen inzwischen geworden<br />
waren. Prof. Topitsch hatte in Folge dieses Ereignisses Angst bekommen,<br />
auch er könne wegen seines Vorworts ein Opfer dieser<br />
neuen Inquisition werden. So zog er seine scharfe Kritik an den<br />
Zuständen lieber zurück.<br />
Dass diese Angst vor staatlicher Verfolgung kein Einzelfall <strong>ist</strong>,<br />
zeigen die Reaktionen von H<strong>ist</strong>orikern, die ich bat, sich in diesem<br />
Verfahren öffentlich für die Aufrechterhaltung oder Wiederinstandsetzung<br />
der Wissenschaftsfreiheit einzusetzen. Ein Beispiel<br />
für eine typische Reaktion <strong>ist</strong> das Absageschreiben, das Prof. Dr.<br />
Franz W. Seidler schickte, der vor seiner Emeritierung in Mün-<br />
238 Rudi Zornig, „Zum Gedenken an Werner Pfeifenberger“, Vierteljahreshefte für freie<br />
Geschichtsforschung 4(2) (2000), S. 127–130.<br />
235
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
chen Zeitgeschichte lehrte, mit dem Dritten Reich als Spezialgebiet.<br />
Er sagte ab, aber nicht etwa mit der Begründung, dass er<br />
nicht wolle, sondern weil er, so wörtlich „feige“ sei. Mit anderen<br />
Worten: er hat Angst vor der deutschen Justiz.<br />
Anstatt hier die ganze L<strong>ist</strong>e ähnlich begründeter Absagen darzulegen,<br />
darf ich mich auf nur eine beschränken, nämlich die von<br />
Prof. Dr. Werner Maser. Prof. Maser gilt als einer der weltweit<br />
anerkanntesten Fachkapazitäten der Geschichte des Dritten Reiches.<br />
Mit Prof. Maser war ich seit Frühjahr 2005 in Kontakt aufgrund<br />
seines jüngsten Buches Fälschung, Dichtung und Wahrheit<br />
über Hitler und Stalin. 239 In mehreren Telefonaten nahm Prof.<br />
Maser die Gelegenheit wahr, sich mir gegenüber lauthals über die<br />
Zustände in der Bundesrepublik Deutschland zu beklagen, die<br />
schon eher denen in der vormaligen kommun<strong>ist</strong>ischen DDR glichen,<br />
denn als H<strong>ist</strong>oriker könne man heute ja nur noch Lügen oder<br />
Halbwahrheiten erzählen, wenn man nicht ins Gefängnis kommen<br />
wolle. Er wünschte mir zudem viel Glück bei meinem Versuch, in<br />
den USA Asyl zu bekommen. Kaum war ich aber nach Deutschland<br />
abgeschoben und saß hier in Haft, kannte mich Prof. Maser<br />
nicht mehr.<br />
Das Wort „Professor“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet<br />
„Bekenner“ – seiner Meinung, aber vor allem auch für akademische<br />
Prinzipien. Aber davon <strong>ist</strong> bei deutschen Zeith<strong>ist</strong>orikern<br />
wenig zu spüren. David Irving hat einmal gesagt, die deutschen<br />
H<strong>ist</strong>oriker seien entweder Lügner oder Feiglinge – oder beides.<br />
Leider muss ich Herrn Irving diesbezüglich über weite Strecken<br />
recht geben. Allerdings gibt es davon auch Ausnahmen, wie ich<br />
hoffe, noch darlegen zu können. 240<br />
Auch von den Wissenschaftlern war daher bisher keine Abhilfe<br />
zu erwarten. Dabei wäre es doch so einfach, wenn sie alle nur zusammenhielten<br />
und gemeinsam öffentlich aufstünden. Tatsächlich<br />
denken doch Millionen von Menschen: „Ich alleine kann ja doch<br />
nichts ändern.“ Diese Millionen müssten sich nur bewusst werden,<br />
239 Werner Maser, Fälschung, Dichtung und Wahrheit über Hitler und Stalin, Olzog, München<br />
2004. Maser verstarb 2007 kurz nach Abschluss meines Verfahrens.<br />
240 Vgl. das Gutachten von Dr. Olaf Rose im Anhang 3.1., S. 302.<br />
236
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
dass sie nicht alleine sind. Dann wäre dieser Spuk hier ziemlich<br />
schnell vorbei.<br />
6. Abhilfe durch die Medien<br />
Die Medien sollten es eigentlich als eine ihrer wichtigsten<br />
Aufgaben ansehen, Wächter der Meinungsfreiheit zu sein, und<br />
zwar nicht nur für die eigene Meinung. Aber bezüglich des Revisionismus<br />
<strong>ist</strong> genau das Gegenteil der Fall. Da ruft man sogar<br />
noch „Hängt sie höher!“ und sägt damit munter am Ast, auf dem<br />
man selber sitzt. Beispielhaft dafür <strong>ist</strong> die Rhein-Neckar-Ausgabe<br />
der Bild-Zeitung, die am Tag vor dem Beginn meiner Hauptverhandlung<br />
schlagzeilte: „Pöbel-Anwältin verteidigt Neonazi“. 241<br />
Es hat einen Grund, warum ich diesen Artikel heute dabei habe,<br />
denn ich habe ihn von einem Mitgefangenen bekommen. Welche<br />
Auswirkung diese Pressehetze hat, konnte ich am Morgen<br />
nach dem ersten Verhandlungstag spüren. Als ich an einer Werkbank<br />
bei der Arbeit saß, pöbelte mich ein deutsch-russischer Mitgefangener<br />
mit bedrohlichem Ton an, ob ich ein Nazi sei. Auf<br />
meine schlichte Antwort, ich sei keiner, erwiderte er, wieso dann<br />
aber die Bild-Zeitung das Gegenteil behauptet. Auf meine Bemerkung<br />
hin, dass die Bild-Zeitung lüge, fuhr er mich immer noch in<br />
aggressivem Ton an, warum die Bild-Zeitung denn lügen sollte.<br />
„Weil die mich hassen“ antwortete ich ihm. Seine Reaktion daraufhin<br />
war, mir zweideutig dahingehend zu drohen, dass er dies<br />
mit mir „draußen“ ausmachen werde, was womöglich eine Drohung<br />
war, mich verprügeln zu wollen.<br />
Nun bin ich als Erwachsener noch nie in eine Prügelei geraten,<br />
wohl aus dem einfachen Grunde, dass sich bisher keiner getraut<br />
zu haben scheint, sich an einem sportlichen Mann mit einer Körpergröße<br />
von 1,96 m zu vergreifen. Wenn ich in der Vergangenheit<br />
jemals angepöbelt wurde, so geschah dies grundsätzlich immer<br />
nur dann, wenn ich saß oder hockte. Es hat dann immer ausgereicht,<br />
aufzustehen, um das Thema flugs friedlich beizulegen.<br />
Und so war es auch hier, zumal ich mit Abstand der Größte im<br />
241<br />
Rhein-Neckar-Ausgabe der Bild-Zeitung, „Pöbel-Anwältin verteidigt Neonazi“,<br />
13.11.2006, S. 6.<br />
237
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Gefängnis bin. Als ich zur Pausenzeit aufstand, war dem Deutsch-<br />
Russen wohl entfallen, dass er mit mir noch etwas ausmachen<br />
wollte.<br />
Die Medien lügen aber nicht nur von sich aus, sondern sie sind<br />
auch sklavisch zu Diensten, wenn es darum geht, die Lügen anderer<br />
unkritisch zu verbreiten, vor allem, wenn es um Geschichtsdissidenten<br />
geht. Als Beispiel möge dazu die Presseerklärung von<br />
Ihnen, Herr Staatsanwalt, dienen, die Sie anlässlich der Anklageerhebung<br />
am 18.4.2006 an Nachrichtenagenturen versandten und<br />
die dann in leicht veränderter Form von der dpa an alle Medien<br />
weitergeleitet und dort auch veröffentlicht wurde. 242 Ich darf Ihre<br />
Aufmerksamkeit auf folgenden Satz Ihrer Presseerklärung richten:<br />
„Den ‘Revision<strong>ist</strong>en’ <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> und Siegfried Verbeke<br />
wird zur Last gelegt, im Internet und durch Verbreiten von Literatur<br />
den im Nationalsozialismus begangenen Völkermord<br />
an den Juden systematisch geleugnet bzw. verharmlost sowie<br />
durch antisemitische Hetze zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung<br />
aufgestachelt zu haben.“<br />
Als Reaktion darauf veröffentlichte die dpa u.a. folgende Zeilen:<br />
„Den Ermittlern zufolge sollen sie zudem mit antisemitischer<br />
Hetze zum Hass gegen Juden aufgestachelt haben.“<br />
„Mit antisemitischer Hetze“ – das hört sich ziemlich blutrünstig<br />
an. Nun habe ich die Anklageschrift mehrfach durchgelesen,<br />
habe aber nirgendwo das Wort „antisemitisch“ oder „Antisemitismus“<br />
oder ähnliches gefunden. Vielleicht haben Sie ja einfach<br />
vergessen, diesen Begriff zu verwenden, aber fest steht, dass er<br />
darin nicht vorkommt. Dann frage ich mich aber, wie es sein<br />
kann, dass Sie, kaum dass die Tinte der Anklageschrift getrocknet<br />
war, sich hinsetzen und solche Unwahrheiten über die Anklage<br />
behaupten und in aller Welt verbreiten konnten, die Sie gerade<br />
erst selbst verfasst hatten?<br />
Dass staatliche Stellen es nicht immer sehr genau mit der<br />
Wahrheit halten, wenn es darum geht, gegen Revision<strong>ist</strong>en zu hetzen,<br />
sieht man an einem weiteren Fall, bei dem Ihr pensionierter<br />
damaliger Staatsanwaltskollege Hans-Heiko Klein die Hauptrolle<br />
242 Z. B. in der Stuttgarter Zeitung, 19.4.2006, S. 8.<br />
238
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
spielt. In einem langen Artikel über Kleins Karriere als Revision<strong>ist</strong>enjäger<br />
behauptete die Sonntagsbeilage Sonntag Aktuell der<br />
Stuttgarter Zeitung am 1.1.2006:<br />
„<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> etwa, der seit diesem Jahr dank Klein in<br />
Stammheim einsitzt, schrieb in den Holocaust-leugnenden<br />
‘Vierteljahrsheften für freie Geschichtsforschung’: ‘In der Tat,<br />
dass Heiko Klein noch am Leben <strong>ist</strong>, grenzt schon an ein Wunder.’<br />
Unverhohlene Drohungen, von denen sich der unerschrockene<br />
Staatsanwalt nicht schrecken lässt.“<br />
Nun wird aus dem Artikel nicht klar, ob diese Aussage von<br />
dem Journal<strong>ist</strong>en stammt, der den Artikel verfasste, oder von<br />
Herrn Klein selbst, weshalb ich sie hier nicht Herrn Klein zur Last<br />
legen kann. Tatsache <strong>ist</strong>, dass man meine Aussage in besagtem<br />
Artikel glatt auf den Kopf gestellt hat. In jenem Zeitschriften-<br />
Artikel befasste ich mich an jener Stelle mit einer Aussage des<br />
damaligen und wohl auch noch jetzigen Direktors des USamerikanischen<br />
Instituts for H<strong>ist</strong>orical Review Mark Weber. Er<br />
hatte in einem Vortrag ausgeführt, die damals in Deutschland<br />
grassierende Hysterie gegen Rechts – die übrigens sogar vom linken<br />
Spiegel als solche charakterisiert worden war 243 – dichte der<br />
sogenannten rechten Szene in Deutschland eine von der Realität<br />
völlig abgehobene Gefährlichkeit an. Wäre die Rechte wirklich so<br />
gefährlich, wie man damals behauptete, hätte sie sich wohl schon<br />
längst an staatlichen Verfolgern von Rechten wie Hans-Heiko<br />
Klein vergriffen. In meinem Artikel paraphrasierte ich Webers<br />
Aussage – dies waren also gar nicht meine Worte –, um anschließend<br />
zu begründen, warum ich gegen jede Gewalt sei. Dies<br />
war auch einer der Gründe dafür, warum ich mich weigerte, Namen<br />
und womöglich gar Anschriften von Staatsanwälten und<br />
Richtern zu veröffentlichen, die Rechte und Revision<strong>ist</strong>en wegen<br />
friedlicher Meinungsäußerungen verfolgten – denn dazu war ich<br />
wiederholt von meinen Lesern aufgefordert worden. Jeden möglichen<br />
Missbrauch solcher L<strong>ist</strong>en für gewalttätige Zwecke wollte<br />
ich auf jeden Fall verhindern. Dessen ungeachtet behauptete wenige<br />
Monate später das linksextrem<strong>ist</strong>ische Denunziantenblatt<br />
blick nach rechts einen Artikel ab, in dem die Lüge erfunden wur-<br />
243 Spiegel, Ausgabe vom 4.12.2000.<br />
239
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
de, ich hätte zum Mord an Hans-Heiko Klein aufgerufen, obgleich<br />
das genaue Gegenteil davon wahr <strong>ist</strong>. Und da dieses Lügenblatt<br />
der deutschen rot-grünen Bundesregierung offenbar als seriöse Informationsquelle<br />
galt, erschien die gleiche Lüge von meinem angeblichen<br />
Mordaufruf in einer gegen den Revisionismus gerichteten<br />
Sonderveröffentlichung des Bundesverfassungsschutzes. 244<br />
Von da aus breitet sich dieses Lügengeschwür nun offensichtlich<br />
munter weiter aus, aber niemand macht sich die Mühe, bei mir<br />
nachzulesen, was ich wirklich geschrieben habe.<br />
Von solchen Massenmedien, die derart willfährig und unkritisch<br />
auch die bösartigsten Lügen verbreiten, kann man ebenfalls<br />
keine Abhilfe erwarten.<br />
* * *<br />
Es <strong>ist</strong> daher festzustellen, dass keinerlei andere Abhilfe als die<br />
des <strong>Widerstand</strong>es mehr möglich <strong>ist</strong>. Es <strong>ist</strong> offenkundig, dass jede<br />
Regierung einer solchen Analyse seiner Bürger immer widersprechen<br />
wird, denn der Staat muss erst noch erfunden werden, der<br />
seine Macht freiwillig den Bürgern überlässt und öffentlich zugibt,<br />
Unrecht zu begehen. Je autoritärer ein Staat <strong>ist</strong>, desto massiver<br />
und gewaltsamer wird seine Gegenreaktion gegen jede Ankündigung<br />
oder Handlung des friedlichen, zivilen <strong>Widerstand</strong>es<br />
sein. Die offizielle Selbstbeurteilung des Staates kann daher kein<br />
Maßstab sein. Fest steht aber doch wohl folgendes: Ein Staat, der<br />
Abhilfe schaffen will, hört zu, anstatt zu strafen. Aber dazu fehlt<br />
hier offenkundig der Wille, oder etwa nicht?<br />
Ich darf dieses Thema wieder mit einem Zitat von Karl Popper<br />
abrunden, der auch unterstrich, dass man mit seinem <strong>Widerstand</strong><br />
nicht erst warten dürfe, bis der Staat zu einem „evidenten Unrechtsregime“<br />
verkommenen <strong>ist</strong>: 245<br />
„Und antidemokratische Maßnahmen von Seiten der Herrscher<br />
sind natürlich weitaus gefährlicher als ähnliche Schachzüge<br />
von Seiten der Beherrschten. Die Aufgabe der [Beherrschten]<br />
würde darin bestehen, derartige gefährliche<br />
244 Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.), Rechtsextrem<strong>ist</strong>ischer Revisionismus. Ein<br />
Thema von heute, Köln 2002, S. 21.<br />
245 Die offene Gesellschaft …, Bd. 2, aaO. (Anm. 69), S. 192.<br />
240
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Schachzüge resolut zu bekämpfen und sie schon in ihren allerersten<br />
Anfängen zum Stillstand zu bringen.“<br />
Eben nicht erst, wenn die freiheitlich-demokratische Grundordnung<br />
sich gänzlich in Luft aufgelöst hat. Dann mag es zu spät<br />
sein.<br />
V. Gewaltanwendung<br />
Zum brisanten Thema Gewaltanwendung meint Popper: 246<br />
„In einem einzigen weiteren Fall halte ich die Anwendung<br />
von Gewalt in politischen Kämpfen für gerechtfertigt. Ich meine<br />
den <strong>Widerstand</strong> – nach Errichtung der Demokratie – gegen<br />
jeden Angriff (ob von innen oder von außen) auf die demokratische<br />
Verfassung und auf die Verwendung demokratischer<br />
Methoden. Jedem derartigen Angriff, und besonders einem<br />
Angriff, der von der herrschenden Regierung ausgeht oder von<br />
ihr toleriert wird, muss von allen loyalen Bürgern, selbst unter<br />
Anwendung von Gewalt, <strong>Widerstand</strong> gele<strong>ist</strong>et werden.“<br />
An diesem Punkt stimme ich nun nicht mehr mit Karl Popper<br />
überein, denn selbst im Falle des gerechtfertigten <strong>Widerstand</strong>es<br />
bin ich immer noch strikt gegen Gewalt, und zwar aus folgenden<br />
Gründen:<br />
1. Prinzipiell: Gewaltsamer <strong>Widerstand</strong> führt zu noch mehr Gegengewalt<br />
des Staates und <strong>ist</strong> daher kontraproduktiv.<br />
2. Moralisch: Man kann den Missbrauch staatlicher Gewalt nicht<br />
überzeugend mit Gegengewalt bekämpfen.<br />
3. Gewalt trifft me<strong>ist</strong>ens Unschuldige, wie man im Fall des Protests<br />
der Frieden- und Umweltbewegung gesehen hat. Die Opfer<br />
des beim Protest verübten Landfriedensbruchs und der Nötigung<br />
waren im besten Fall untergeordnete Regierungsangestellte<br />
oder sogar unbeteiligte Dritte, und die größte Opfergruppe<br />
der Gewalt waren ohne Zweifel die Poliz<strong>ist</strong>en als die<br />
Prügelknaben der Nation.<br />
246 Ebd., S. 178.<br />
241
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
4. Gewaltanwendung führt zur Ablehnung der Gewalttätigen und<br />
damit auch ihres Anliegens in der Bevölkerung, also genau<br />
zum Gegenteil dessen, was man erreichen will.<br />
5. Bei Gewaltanwendung lässt sich das Prinzip der Verhältnismäßigkeit<br />
nicht wahren, denn welche Gewalttat wäre beispielsweise<br />
gerechtfertigt, um einen Richter in Lynchmanier<br />
dafür zu bestrafen, dass er einen Dissidenten für einige Monate<br />
oder Jahre ins Gefängnis schickt?<br />
6. Das Gewaltmonopol des Staates <strong>ist</strong> besonders im Falle des<br />
Rechtsstaates ein zu wichtiges Prinzip, um es auszuhöhlen,<br />
denn sonst drohen als letzte Konsequenz Chaos und Anarchie.<br />
7. Wie bereits erwähnt, <strong>ist</strong> es ohnehin fraglich, ob Richter und<br />
Staatsanwälte, die Dissidenten einsperren, überhaupt schuldfähig<br />
sind, denn einerseits befinden sie sich in einem Notstand,<br />
da sie sich im Falle eines Freispruches der Gefahr selbst einer<br />
strafrechtlichen Verfolgung wegen angeblicher Rechtsbeugung<br />
aussetzen (für diese Angst wurde bereits der Begriff Orletitis<br />
geprägt). Andererseits sind Richter und Staatsanwälte durch<br />
die alles durchdringende Propaganda von der herrschenden paranoiden<br />
Hysterie so gehirngewaschen, dass sie psychisch unfähig<br />
sind zu einem objektiven Urteil. Die Medizin hat für diesen<br />
ge<strong>ist</strong>igen Zustand einen Begriff geprägt: „Holocaust-<br />
Hysterie-Syndrom“.<br />
8. Schließlich und letztlich brauchen wir in Deutschland eine<br />
Versöhnung mit uns selber, eine Generalamnestie und einen<br />
Schlussstrich, bestimmt aber keine weitere Umdrehung im<br />
Teufelskreis von Gewalt und Gegengewalt, Verfolgung und<br />
Gegenverfolgung.<br />
Als letzten Punkt dieses Abschnitts möchte ich auf den Fragenkomplex<br />
der Bestrafung zu sprechen kommen, sprich: auf<br />
Gewaltanwendung durch den Staat.<br />
Wenn mich vor meiner Haftentlassung ein Richter fragen sollte:<br />
„Herr <strong>Rudolf</strong>, wenn wir Sie nun freilassen, gedenken Sie dann<br />
in Zukunft, sich an die Rechtsordnung zu halten?“, so würde meine<br />
Antwort lauten: Ja, sicher, denn nichts anderes habe ich die<br />
letzten zehn Jahre getan. Ich habe mich über all diese Jahre an die<br />
Rechtsordnung der Länder gehalten, in denen ich lebte. Denn all<br />
242
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
das, wofür ich hier nun angeklagt bin, habe ich in England und in<br />
den USA getan, und dort war es völlig legal. Und wenn man mich<br />
freilässt, so werde ich zurück zu meiner Frau und meiner Tochter<br />
in die USA gehen, so Gott will. Oder besser gesagt, so mich die<br />
US-Regierung lässt. Das <strong>ist</strong> ja nicht dasselbe. Und selbstverständlich<br />
werde ich mich dann – wie auch in der Vergangenheit – an<br />
die dortige Rechtsordnung halten. Oder meinen Sie etwa ernsthaft,<br />
ich soll mich in den USA auch an die deutsche Rechtsordnung<br />
halten? Und wenn auch an die deutsche, warum nicht auch gleich<br />
noch an die chinesische, die nordkoreanische, die kubanische und<br />
die iranische Rechtsordnung? Mit welchem Recht glauben Sie eigentlich,<br />
die Durchsetzung der deutschen Rechtsordnung in der<br />
ganzen Welt fordern zu können?<br />
Wie Sie sicherlich besser wissen als ich, gibt es in der Rechtswissenschaft<br />
diverse Theorien, mit denen die Bestrafung von<br />
Straftätern gerechtfertigt wird, wovon ich einige hier auf meinen<br />
Fall bezogen erörtern darf:<br />
1. Individual-Prävention: Der Versuch, mich durch Bestrafung<br />
von zukünftigen Handlungen zivilen Ungehorsams abzuhalten,<br />
geht nach hinten los, da ich ja gerade wegen dieser ungerechten<br />
Verfolgung Andersdenkender <strong>Widerstand</strong> le<strong>ist</strong>e. Mehr ungerechte<br />
Verfolgung führt daher bei mir nur zu mehr <strong>Widerstand</strong>.<br />
Wenn mein Vater es schon nicht schaffte, meinen Willen<br />
im Alter von 2–3 Jahren mit brutaler Gewalt zu brechen,<br />
meinen Sie da ernsthaft, der Staat wird mit seinen Methoden<br />
mehr Erfolg haben? Ich lasse mich gerne von guten Argumenten<br />
überzeugen, aber nicht durch Gewalt!<br />
2. General-Prävention: Für die Öffentlichkeit abschreckende Beispiele<br />
zu statuieren, damit auch ja keiner mehr gegen staatliche<br />
Wahrheitsdiktate aufzumucken wagt, funktioniert nur, solange<br />
die Desinformationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit gelingt,<br />
was immer weniger der Fall <strong>ist</strong>. Die Veröffentlichung der<br />
Vorgänge in diesem Prozess zum Beispiel wird Tausenden,<br />
Zigtausenden, vielleicht sogar Hunderttausenden die Augen<br />
öffnen. Irgendwann kommt es dann zu einem Lawineneffekt,<br />
denn das Unrecht treibt die Leute auf die Barrikaden, sobald<br />
sie davon erfahren.<br />
243
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
3. Resozialisierung: Tatsächlich <strong>ist</strong> doch alles, was gegen mich<br />
getan wird, eine krasse Desozialisierung. Man vernichtet ständig<br />
meine Ex<strong>ist</strong>enzgrundlage, meine Familie usw. Nicht ich<br />
bedarf der Resozialisierung, sondern diese deutsche Gesellschaft,<br />
welche die Verfolgung friedlicher Dissidenten fordert<br />
oder doch zumindest mit Achselzucken geschehen lässt!<br />
4. Vertrauen in den Rechtsstaat bzw. Rechtssicherheit: Jeder, der<br />
von den Bedingungen und Inhalten dieser Art von Prozessen<br />
erfährt, verliert den letzten Funken an Vertrauen in diesen<br />
Staat. Und das schließt Juden ein!<br />
5. Rache und Vergeltung: Dieser archaische Strafgrund <strong>ist</strong> der<br />
einzige, auf den Sie sich wirklich berufen können. Wem die<br />
Argumente ausgehen, der greift eben zur Gewalt. Hassen und<br />
Zerstören <strong>ist</strong> alles, was der Staat noch tun kann angesichts eines<br />
friedlichen Dissenses.<br />
Nachtrag<br />
Sogar der vormalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes<br />
und spätere Bundespräsident der BR Deutschland Prof. Dr. Roman<br />
Herzog hat wiederholt ausgeführt, dass gegenüber staatlichen<br />
Eingriffen in die Menschenwürde und in die aus ihr entspringenden<br />
Menschenrechte „seit je ein <strong>Widerstand</strong>srecht des Verletzten<br />
und ein Nothilferecht aller anderen Staatsbürger bestanden“ habe.<br />
247 Nach Herzog <strong>ist</strong> jeder einzelne Verfassungsartikel des<br />
Grundgesetzes in der BR Deutschland – darunter auch die darin<br />
verbrieften Menschenrechte –<br />
„bei Lichte betrachtet… nichts anderes als die konkrete<br />
Ausgestaltung eines dieser Grundprinzipien westlicher Verfassungsstaatlichkeit,<br />
so dass der Angriff auf nahezu jeden einzelnen<br />
Artikel zugleich auch die Grundsätze des Art. 20 GG [<strong>Widerstand</strong>srecht]<br />
berührt.“ 248<br />
247 Roman Herzog, „Das positive <strong>Widerstand</strong>srecht“ in: Festschrift für A. Merkel, München<br />
1970, S. 102; zitiert nach Klaus Peters, <strong>Widerstand</strong>srecht und humanitäre Intervention,<br />
Osnabrücker Rechtswissenschaftliche Abhandlungen, Band 61, Carl Heymanns<br />
Verlag, Köln 2005, S. 184 (Dissertation der Univ. Osnabrück 2004/2005).<br />
248 R. Herzog, ebd., S. 100; K. Peters, ebd., S. 188.<br />
244
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Deshalb sei insbesondere auch der Artikel 1 des Grundgesetzes<br />
vom Artikel 20 Absatz 4 geschützt als dem Recht auf <strong>Widerstand</strong><br />
bei Angriffen des Staates auf die Menschenwürde. 249 Roman Herzog<br />
vertritt nicht als einziger die Auffassung, dass es sich bei Art.<br />
20 Abs. 4 nicht nur um eine Verfassungsschutzbestimmung, sondern<br />
vielmehr um ein Grundrecht jedes Bürgers handelt, bei Menschenrechtsverletzungen<br />
<strong>Widerstand</strong> le<strong>ist</strong>en zu dürfen. 250<br />
Damit schließt sich der Kreis meiner Argumentation, an deren<br />
Anfang ich das Recht zu zweifeln, die Wahrheit zu suchen und die<br />
Ergebnisse dieser Aktivitäten zu verbreiten als schlechthin konstituierend<br />
für das Menschsein dargelegt habe, also für die Menschenwürde<br />
als solche. 251<br />
249 R. Herzog, in: Theodor Maunz, Günter Dürig, Grundgesetz Kommentar, 41. Ergänzungslieferung,<br />
München 2002, Art. 20 Abs. 4, Rn. 17–19: nach K. Peters, ebd.<br />
250 R. Herzog, ebd., Rn. 1 & 4ff.; ähnlich: Friedrich E. Schnapp, in: Ingo von Münch, Philipp<br />
Kunig (Hg.), Grundgesetz Kommentar, 4./5. Aufl., München 2001, Art. 20, Rn. 59;<br />
sowie Josef Isensee, Das legalisierte <strong>Widerstand</strong>srecht, Bad Homburg 1969, S. 81: zitiert<br />
nach Peters, ebd., S. 189.<br />
251 Obwohl Monate vor Prozessbeginn bestellt, erhielt ich die hier zitierte, Roman Herzog<br />
quasi als Kronzeugen anführende Dissertation von Peters erst ein halbes Jahr nach Prozessende<br />
zugestellt, verzögert vor allem durch die extrem langwierige richterliche Zensur,<br />
die in den Monaten unmittelbar vor Prozessbeginn auf fast zwei Monate angelaufen<br />
war. Diese Einschränkung meiner Verteidigungsmöglichkeit sei durch diesen Nachtrag<br />
teilweise kompensiert. G.R., Mannheim, 29.8.2007.<br />
245
F. Schluss<br />
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Ich habe hier wiederholt betont, was für mich als Verleger das<br />
oberste Publikationsprinzip war: In keiner meiner Veröffentlichungen<br />
wurde anderen ihre Menschenrechte abgesprochen, dazu<br />
aufgerufen oder dies gerechtfertigt. Das schließt durchaus auch<br />
ein, dass ich Dinge veröffentlicht habe, mit denen ich inhaltlich<br />
nicht übereinstimme, solange nur dieses oberste Prinzip eingehalten<br />
wurde. In diesem Sinne handelte ich ganz im Sinne Voltaires,<br />
der geschrieben hat – und ich zitiere ihn jetzt hier aus dem Gedächtnis:<br />
252<br />
„Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür,<br />
dass Sie sie sagen dürfen.“<br />
Dass dies auch gelegentlich auf meine Tätigkeit zutraf, darf ich<br />
an einem Beispiel zeigen. Mitte der 1990er Jahre wurde unter dem<br />
Pseudonym Harold Cecil Robinson ein Buch von Johannes Peter<br />
Ney unter dem Titel Der verdammte Antisemitismus veröffentlicht.<br />
253 Ich geriet damals mit Herrn Ney in eine Auseinandersetzung<br />
über dieses Buch, da mir sowohl die inhaltlichen Aussagen,<br />
der Sprachstil wie auch die gesamte Tendenz zuwider waren. Als<br />
das Buch dann aber eingezogen wurde, 254 stellte ich es dennoch<br />
als elektronische <strong>Datei</strong> in meine Webseite, die sich ganz bewusst<br />
zum Ziel setzt, der illegalen deutschen Zensur das Rückgrat zu<br />
brechen. 255 Denn obwohl mir das Buch missfiel, bewegte es sich<br />
dennoch im Rahmen meines obersten Prinzips. Und darum entschloss<br />
ich mich, obwohl ich Neys Ansichten verabscheute, dennoch<br />
mit meinem Leben und hier nun ganz konkret mit meiner<br />
Freiheit dafür einzustehen, dass er sie öffentlich sagen kann.<br />
Prof. Faurisson hat einmal gesagt, er sei wie ein Vogel, dem es<br />
einfach in seiner Natur liegt zu singen. Selbst wenn man ihn in einen<br />
Käfig sperrt, so würde er dennoch nicht aufhören zu singen.<br />
252 Obwohl dieses Zitat Voltaire anscheinend fälschlich zugeschrieben wurde, vgl.<br />
http://de.wikiquote.org/wiki/Voltaire; danach wurden diese Worte „zuerst benutzt von<br />
Evelyn Beatrice Hall in Die Freunde von Voltaire (1906), geschrieben unter dem Pseudonym<br />
Stephen G. Tallentyre.”<br />
253 Verlag Neue Visionen, Würenlos, Schweiz.<br />
254 Im Verfahren gegen Neys Verleger Gerhard Förster in der Schweiz.<br />
255 www.vho.org/D/va.<br />
247
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Und genauso verhält es sich auch mit mir. Es <strong>ist</strong> Teil meiner Persönlichkeit,<br />
meines Wesens, ja es liegt mir in den Genen, dass ich<br />
meinen Schnabel nicht halten kann, dass ich insbesondere dann<br />
meine Meinung kundtun muss, wenn ich meine, Unrecht zu erkennen.<br />
Da wird mich nichts zum Schweigen bringen. So wie ein<br />
Neger nichts dafür kann, dass er schwarz <strong>ist</strong>, so kann ich es nicht<br />
ändern, dass ich meine Meinung sagen muss. Dies zu bestrafen <strong>ist</strong><br />
so unfair, wie den Neger zu bestrafen, weil er schwarz <strong>ist</strong>.<br />
Der damalige Bundespräsident Prof. Dr. Roman Herzog hat<br />
sich anlässlich der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen<br />
Buchhandels an Frau Prof. Dr. Annemarie Schimmel 1995 wie<br />
folgt geäußert: 256<br />
„Wenn wir in einen Dialog mit anderen eintreten, bringen<br />
wir einige Essentials ein, die nicht verhandelbar sind. Dazu<br />
gehört die Freiheit der Rede und dazu gehört vor allem, dass<br />
niemand wegen seiner Überzeugungen zu Schaden gebracht<br />
werden darf. Eine lange, oft blutig grausame Geschichte hat<br />
uns in Europa gelehrt, dass diese Rechte niemals mehr zur<br />
Disposition stehen dürfen.“<br />
Ich habe damals nachgehakt und den Bundespräsidenten gefragt,<br />
ob er denn auch gewillt sei, sich für die Meinungsfreiheit<br />
revision<strong>ist</strong>ischer Wissenschaftler einzusetzen. Und hier <strong>ist</strong> die<br />
Antwort, die er mir zukommen ließ: 257<br />
„Der Herr Bundespräsident hat Ihren Brief vom 4. Dezember<br />
[1995, GR] erhalten. Er bittet um Verständnis, dass er sich<br />
nicht in der von Ihnen beabsichtigten Weise instrumentalisieren<br />
läßt.“<br />
Schaut sie Euch an, die Heuchler! Da werden bei Festreden nur<br />
Lippenbekenntnisse abgegeben, aber wenn es darauf ankommt,<br />
wird gekniffen!<br />
George Orwell hat einmal treffend ausgeführt: 258<br />
„Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet<br />
sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht<br />
hören wollen.“<br />
256 FAZ, 16.10.1995.<br />
257 Vgl. G. <strong>Rudolf</strong>, Kardinalfragen, aaO. (Anm. 47) S. 308.<br />
258 Im ursprünglichen Vorwort zu seinem Roman Animal Farm.<br />
248
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Freiheit bedeutet insbesondere, den Mächtigen das sagen zu<br />
dürfen, was diese am wenigsten hören wollen. Denn jede Diktatur<br />
erlaubt Meinungsäußerungen, die den Mächtigen gleichgültig sind<br />
oder mit denen sie sogar übereinstimmen. Das kann daher nicht<br />
der Maßstab einer freiheitlichen und offenen Gesellschaft sein.<br />
Freilich werden Gründe angegeben, warum man meint, bei<br />
dem hier behandelten Thema eine Ausnahme machen zu müssen,<br />
sich also über Grund- und Menschenrechte hinwegsetzen zu können.<br />
Dazu möchte ich hier einen Jur<strong>ist</strong>en zitieren, der die Problematik<br />
des §130 StGB eingehend analysiert hat, nämlich einen<br />
ehemaligen Kollegen von Ihnen, Herr Schwab, 259 den Vorsitzenden<br />
Richter am Landgericht im Ruhestand Günther Bertram. Er<br />
verfasste einen Artikel des Titels „Der Rechtsstaat und seine<br />
Volksverhetzungs-Novelle“, der in der deutschen Rechtszeitschrift<br />
Neue Jur<strong>ist</strong>ische Wochenschrift, Ausgabe 21/2005, auf den<br />
Seiten 1476–1478 erschien. Es handelt sich hierbei um einen jener<br />
von mir bereits erwähnten Fachbeiträge von Jur<strong>ist</strong>en, in denen die<br />
Verfassungswidrigkeit des Strafgesetzes, unter dem ich hier verfolgt<br />
werde, klar hervorgehoben wird. Wegen seiner Bedeutung<br />
darf ich den Artikel nun vollständig laut vorlesen. (Siehe den<br />
Volltext des Artikels im Anhang 4, S. 362.)<br />
* * *<br />
Ich möchte anmerken, dass ich absolut nicht Bertrams Ansicht<br />
teile, die Shoa rechtfertige das deutsche Auschwitz-Tabu. Der Artikel<br />
sagt aber deutlich, dass §130 „Verfassungsrecht beiseite<br />
schiebe“, was eine gelinde Umschreibung für den Verfassungsbruch<br />
<strong>ist</strong>. In ähnlicher Weise wie Bertram hat auch der damalige<br />
und jetzige Bundesinnenmin<strong>ist</strong>er Wolfgang Schäuble das<br />
Auschwitz-Tabu zu rechtfertigen versucht, allerdings rechtfertigte<br />
er im Gegensatz zu Bertram ebenso dessen jur<strong>ist</strong>ische Zwangsdurchsetzung.<br />
In einem Gespräch mit dem damaligen Vorsitzenden<br />
des Zentralrats der Juden in Deutschland Ignatz Bubis, das in<br />
der FAZ veröffentlicht wurde, führte Schäuble aus: 260<br />
259 Vorsitzender Richter des gegenständlichen Verfahrens.<br />
260 Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 24.4.1996, S. 41.<br />
249
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
„Ich will zur Strafbarkeit der Auschwitzlüge, auch zum<br />
Verbot nationalsozial<strong>ist</strong>ischer Symbole nur folgendes sagen:<br />
Man könnte, wenn man in einem abstrakten Raum wäre, natürlich<br />
trefflich darüber streiten, dass es unter jur<strong>ist</strong>ischen Gesichtspunkten<br />
eigentlich Unfug <strong>ist</strong>, Meinungsäußerungen zu<br />
verbieten. Trotzdem <strong>ist</strong> es richtig, weil wir ja nicht in einem<br />
abstrakten Raum sind, sondern konkrete geschichtliche Erfahrungen<br />
hinter uns haben. Ich glaube zwar nicht, dass die<br />
Strafvorschriften für die Ewigkeit sind. Aber für hier und heute<br />
<strong>ist</strong> es richtig, selbst mit Gesetzen, die man unter rein jur<strong>ist</strong>ischen<br />
Gesichtspunkten als problematisch empfinden kann, zu<br />
sagen: Hier gibt es Barrieren oder Schranken, und da hört<br />
auch der Spaß auf.“<br />
Das <strong>ist</strong> offensichtlich ein Zirkelschluss, um nicht zu sagen: ein<br />
äußerst absurder ge<strong>ist</strong>iger Kurzschluss. Man kann diese Pseudologik<br />
auch etwa so ausdrücken: 261<br />
„Nun wissen alle Bescheid: Die Strafverfolgung revision<strong>ist</strong>ischer<br />
Geschichtsforscher erfolgt nicht aus jur<strong>ist</strong>ischen Gründen,<br />
denn die dafür geschaffenen Gesetze zur Bestrafung unbeliebter<br />
Meinungsträger können als problematischer Unfug bezeichnet<br />
werden. Vielmehr müssen angebliche ‘geschichtliche<br />
Erfahrungen’ dafür herhalten, damit eine offene Debatte über<br />
eben diese geschichtlichen Erfahrungen verboten werden<br />
kann. Oder anders ausgedrückt:<br />
§ 1: Die Partei hat immer recht.<br />
§ 2: Sollte die Partei einmal nicht recht haben, tritt automatisch<br />
§ 1 in Kraft.“<br />
Außerdem darf ich hier feststellen, dass die Praxis, dissidente<br />
H<strong>ist</strong>oriker in Gefängnisse zu stecken, nicht etwa problematischer<br />
Unfug <strong>ist</strong>, sondern ein glattes Verbrechen. Sie kennen das deutsche<br />
Strafgesetzbuch besser als ich. Da steht irgendwo etwas von<br />
Verfolgung Unschuldiger und Freiheitsberaubung.<br />
Wir werden per Strafgesetz gezwungen, etwas zu glauben, weil<br />
dieses Etwas angeblich so einzigartig war. Müssen wir also glauben,<br />
weil das Behauptete so einzigartig, so extrem gewesen sein<br />
261 G. <strong>Rudolf</strong>, in: Kardinalfragen, aaO. (Anm. 47), S. 196f.<br />
250
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
soll? Solch eine verquere Logik gab hat die Welt schon einmal<br />
gesehen, nämlich vor 1.800 Jahren: 262<br />
„[Wegen seiner] Verteidigung absurder, unlogischer, antirationaler<br />
Kirchendogmen wurde dem chr<strong>ist</strong>lichen Apologeten<br />
Tertullian (200 n. Chr.) vorgeworfen, er vertrete die These:<br />
‘Credo, quia absurdum est’/‘Ich glaube, weil es absurd <strong>ist</strong>.’ 263<br />
Darf das im Zeitalter der Aufklärung durch ein ‘Credendum<br />
est, quia extremum est’/‘Man muss glauben, weil es extrem<br />
<strong>ist</strong>’, ersetzt werden?“<br />
Ich hingegen fordere ebenso eine außerordentliche, einzigartig<br />
kritische und tiefgehende Untersuchung des einzigartig Behaupteten,<br />
mit dem man immerhin so extreme Maßnahmen rechtfertigt<br />
wie Kollektivschuld, Kollektivverantwortung, Kollektivscham<br />
und was da sonst noch für Kollektivbegriffe erfunden werden.<br />
Wenn man mir aufgrund einzigartiger Behauptungen ein Kainsmal<br />
verpasst und mir auf einzigartige Weise die Menschenrechte<br />
beschneiden will, fordere ich eben auch eine einzigartige Untersuchung<br />
der Behauptungen. Das <strong>ist</strong> doch wohl das Mindeste, was<br />
man erwarten kann!<br />
Als im Frühjahr 1993 aufgrund der Veröffentlichung meines<br />
Gutachtens über Auschwitz die Wogen am Max-Planck-Institut in<br />
Stuttgart, meinem damaligen Arbeitgeber, hochgingen, meinte der<br />
damalige Geschäftsführende Institutsdirektor Prof. Dr. Arndt Simon<br />
in einem persönlichen Gespräch mir gegenüber am 3.5.1993:<br />
„Jede Zeit hat ihr Tabu. Auch wir Forscher müssen das<br />
Tabu unserer Zeit achten. Wir Deutschen dürfen dieses Thema<br />
[der Massenvernichtung der Juden, GR] nicht aufgreifen; das<br />
müssen andere tun. Wir müssen akzeptieren, dass wir Deutsche<br />
weniger Rechte haben als die anderen.“<br />
Ich kann die Angst der Deutschen verstehen, als „Weißwäscher“<br />
verdächtigt zu werden. Aber das ändert nichts daran, dass<br />
man an solchen Offenbarungen klar die wahre Natur des §130<br />
StGB und des dahinter stehenden Tabus erkennt, denn diese sind<br />
262 Ebd., S. 140.<br />
263 Tatsächlich hatte Tertullian geschrieben: credibile est, quia ineptum est (es <strong>ist</strong> glaubhaft,<br />
weil es töricht/unpassend <strong>ist</strong>), was auch nicht viel besser <strong>ist</strong>; vgl. Timothy Barnes,<br />
Tertullian. A H<strong>ist</strong>orical and Literary Study, Oxford 1971, S. 223.<br />
251
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
nichts anderes als Ausgeburten des antideutschen Rassismus. Ich<br />
aber lasse mir von niemandem nur wegen meiner ethnischen Herkunft<br />
das Recht absprechen, bezüglich der Geschichte meines<br />
Volkes kritische Fragen zu stellen und vom auferlegten Dogma<br />
abweichende Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.<br />
Ich werde nun die Pseudologik, die sich hinter diesem absurden<br />
und verbrecherischen Unfug der Verfolgung Andersdenkender<br />
verbirgt, hier zusammenfassen. Diese Logik der Mächtigen in<br />
diesem Lande lautet doch so:<br />
Weil in der Vergangenheit Minderheiten entrechtet, Dissidenten<br />
eingesperrt und deren Bücher verbrannt wurden, müsse<br />
man alles tun, um eine Wiederholung zu verhindern – auch<br />
wenn man meint, dafür Minderheiten entrechten, Dissidenten<br />
einsperren und Bücher verbrennen zu müssen.<br />
Denn genau das <strong>ist</strong> es, was man heute tut! Man hat aus der<br />
Vergangenheit rein gar nichts gelernt. Man dreht sich nur um und<br />
verfolgt nun zur Abwechslung eine andere Gruppe.<br />
Nun gebe ich gerne zu, dass die Dimension der heutigen Verfolgung<br />
wesentlich kleiner <strong>ist</strong> als die der Vergangenheit, aber die<br />
dahinter stehenden Prinzipien sind dennoch die gleichen. Und<br />
wenn ich die sich stetig steigernde Verfolgung Andersdenkender<br />
durch diesen Staat während der letzten drei Jahrzehnte in die Zukunft<br />
extrapoliere, wird mir angst und bange. So darf es nicht weitergehen!<br />
Ich habe hier mit Immanuel Kant einen großen Preußen bemüht<br />
und darf nun auf Kants nicht minder berühmten preußischen<br />
Zeitgenossen Friedrich den Großen hinweisen. Sie kennen vielleicht<br />
die Geschichte des Müllers von Sanssouci. Neben Friedrichs<br />
neuem Schloss Sanssouci befand sich eine Windmühle, deren<br />
Geklappere Friedrich störte. Er wollte dem Müller die Mühle<br />
abkaufen, aber dieser lehnte das Angebot ab. Friedrichs Ansinnen,<br />
dem Müller daraufhin schlicht zu enteignen, scheiterte jedoch am<br />
Berliner Kammergericht, dessen Urteil sich Friedrich letztlich unterwarf.<br />
Nun mag an der Geschichte vieles mehr Mythos als Wahrheit<br />
sein. 264 Fest steht, dass Friedrich der Große aufgrund der mit die-<br />
264 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/H<strong>ist</strong>orische_M%C3%BChle_von_Sanssouci<br />
252
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
ser Geschichte angedeuteten Selbstunterwerfung unter das Gesetz<br />
als der Vater des preußischen und damit auch des deutschen<br />
Rechtsstaates gelten kann. Verbürgt <strong>ist</strong> hingegen das nachfolgende<br />
in die gleiche Richtung zielende Zitat des großen Königs: 265<br />
„Sie müssen wissen, dass der geringste Bauer, ja was noch<br />
mehr <strong>ist</strong>, der Bettler, ebensowohl ein Mensch <strong>ist</strong>, wie seine<br />
Majestät sind, und dem alle Justiz widerfahren muß, indem vor<br />
der Justiz alle Leute gleich sind, es mag sein ein Prinz, der wider<br />
einen Bauern klagt, oder auch umgekehrt, so <strong>ist</strong> der Prinz<br />
vor der Justiz dem Bauer gleich: und bei solchen Gelegenheiten<br />
muss pur nach der Gerechtigkeit verfahren werden, ohne<br />
Ansehen der Person. Danach mögen sich die Justizkollegia in<br />
allen Provinzen nur zu richten haben. Und wo sie nicht mit der<br />
Justiz ohne alles Ansehen der Person und des Standes gerade<br />
durchgehen, sondern die natürliche Billigkeit beiseite setzten,<br />
so sollen sie es mit seiner Sr. Kön. Maj. zu tun kriegen. Denn<br />
ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, <strong>ist</strong> gefährlicher<br />
und schlimmer wie eine Diebesbande; vor der kann man<br />
sich schützen, aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz<br />
gebrauchen, um ihre üble Passiones auszuführen, vor der kann<br />
sich kein Mensch hüten. Sie sind ärger wie die größten Spitzbuben,<br />
die in der Welt sind, und meritieren eine doppelte Bestrafung.“<br />
Und wenn Sie ins deutsche Strafgesetzbuch schauen, so <strong>ist</strong> die<br />
Höchststrafe, die mir wegen angeblicher Volksverhetzung droht, 5<br />
Jahre Haft, während die Höchststrafe für Freiheitsberaubung im<br />
Amt 10 Jahre <strong>ist</strong>. Hier haben Sie Friedrichs doppelte Bestrafung!<br />
Als letzte Persönlichkeit, die ich hier zitieren möchte, komme<br />
ich wieder auf Sokrates zurück, den ich als Allerersten zitiert hatte.<br />
Sokrates hatte die Kriegführung der Generäle des demokratischen<br />
Athens im Peloponnesischen Krieg gegen Sparta scharf kritisiert<br />
und war deswegen wegen Hochverrats angeklagt worden.<br />
In seiner Verteidigungsrede, bevor er schließlich den berühmten<br />
265 Bruno Frank, Friedrich der Große als Mensch im Spiegel seiner Briefe, Deutsche<br />
Buch-Gemeinschaft, Berlin 1926, S. 99.<br />
253
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Schierlingsbecher trinken musste, sagte er unter anderem folgendes:<br />
266<br />
„Ich bin wie die Stechfliege, die Gott in diese Stadt gesetzt<br />
hat, und den ganzen Tag lang und an allen Stellen hefte ich<br />
mich an euch und wecke euch auf; überrede euch und mache<br />
euch Vorwürfe. Ihr werdet nicht so bald einen anderen finden<br />
wie mich, und deshalb rate ich euch, mich zu schonen. […]<br />
Wenn ihr nach mir schlagt, […] und mich vorschnell tötet,<br />
dann werdet ihr für den Rest eures Lebens schlafen, außer<br />
wenn Gott in seiner Weisheit euch eine andere Stechfliege<br />
schickt.“<br />
Hier gibt es eine interessante Parallele zum Revisionismus,<br />
denn in seinem Buch Why people believe weird things beschrieb<br />
der US-amerikanische H<strong>ist</strong>oriker und Revision<strong>ist</strong>engegner Michael<br />
Shermer in einem Beitrag über den Revisionismus, Prof. Faurisson<br />
sei eine Stechfliege („gadfly“), weil er mit seinen unbequemen<br />
Fragen und penetranten Forderungen nach Beweisen extrem<br />
lästig sei. 267<br />
Ja, wir Revision<strong>ist</strong>en sind den me<strong>ist</strong>en ein Dorn im Auge. Wir<br />
sind lästig. Wir sind ein Ärgernis. Wir beunruhigen. Wir lassen es<br />
nicht zu, dass diese Gesellschaft in ihrer Selbstzufriedenheit und<br />
ihrer Illusion der Unfehlbarkeit ungestört bleibt. Und das <strong>ist</strong> gut<br />
so.<br />
Als letzten Punkt meiner Einlassungen darf ich nun einen interessanten<br />
Vergleich zwischen biographischen Daten einer bestimmten<br />
Persönlichkeit der Ge<strong>ist</strong>esgeschichte der Menschheit einerseits<br />
und meiner Wenigkeit andererseits vornehmen.<br />
Diese Persönlichkeit wurde wie ich im Jahr ‘64 geboren. Sie<br />
konnte ihr Universitätsstudium nicht mit der vorgesehenen Abschlussprüfung<br />
beenden, genauso wie ich. Diese Persönlichkeit<br />
hatte drei Kinder, nämlich zwei Töchter und einen Sohn – genauso<br />
wie ich. Sie war Wissenschaftler und Autor, wie ich es bin. Das<br />
Hauptwerk dieses Wissenschaftlers – oder doch zumindest sein<br />
266<br />
Apologia 30e/3la; zitiert nach Karl R. Popper, Die offene Gesellschaft …, aaO. (Anm.<br />
69), Bd. 1, S. 231.<br />
267<br />
Michael Shermer, Why People Believe Weird Things, W.H. Freeman & Co., New York<br />
1997, S. 190.<br />
254
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
berühmtestes Werk – hat über 500 Seiten, genauso wie auch mein<br />
Buch, wegen dem ich hier vor Gericht stehe. Dieses berühmte<br />
wissenschaftliche Buch jener berühmten Persönlichkeit <strong>ist</strong> zudem<br />
im Dialogstil geschrieben als eine Auseinandersetzung zwischen<br />
verschiedenen Ansichten – genau wie auch mein Buch im Dialogstil<br />
verfasst <strong>ist</strong>.<br />
Dies <strong>ist</strong> übrigens das zweite Beispiel eines berühmten,<br />
Menschheitsgeschichte machenden wissenschaftlichen Buches im<br />
Dialogstil, das ich zuvor angesprochen hatte. Es wurde von den<br />
Behörden verboten, eingezogen und verbrannt, genauso wie dies<br />
mit meinem Buch geschehen soll, wenn es nach dem Willen der<br />
Staatsanwaltschaft geht. Dieses berühmte Buch wurde verboten,<br />
weil es eines der Hauptdogmen seiner Zeit widerlegte und damit<br />
den Unfehlbarkeitsanspruch mächtiger Gruppen untergrub, genauso<br />
wie auch mein Buch das Hauptdogma seiner Zeit widerlegt und<br />
damit den Unfehlbarkeitsanspruch heutiger mächtiger Gruppen<br />
untergräbt.<br />
Die berühmte Persönlichkeit wurde wegen ihres Buches vor<br />
Gericht gestellt, wie auch ich hier wegen meines Buches vor Gericht<br />
stehe. Die berühmte Persönlichkeit wurde wegen ihres Buches<br />
der Leugnung des damals vorherrschenden Dogmas für<br />
schuldig befunden, genauso wie es die Staatsanwaltschaft auch in<br />
meinem Fall anstrebt. Die damalige berühmte Persönlichkeit wurde<br />
dafür mit einer Freiheitsstrafe belegt, genauso wie es die<br />
Staatsanwaltschaft wohl auch in meinem Fall zu beantragen gedenkt.<br />
Wer könnte diese Persönlichkeit sein?<br />
Nun, ich will Sie nicht länger auf die Folter spannen, weshalb<br />
mein Anwalt nun die vollständige Tabelle austeilen wird, in der<br />
des Rätsels Lösung steht.<br />
Bei der Persönlichkeit handelt es sich um Galileo Galilei<br />
Die Daten beruhen übrigens auf einer Galilei-Biographie, die<br />
ein Zellnach¬bar von mir im Stuttgarter Gefängnis geschenkt bekommen<br />
hatte und der sie mir im Juni 2006 auslieh. Als ich das<br />
Buch las, fielen mir Stück für Stück die Schuppen von den Augen<br />
angesichts der vielen Parallelen.<br />
255
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Geburtsjahr ‘64 ‘64<br />
Uni-Abschlussprüfung nicht abgelegt nicht abgelegt<br />
Kinder 2 Töchter, 1 Sohn 2 Töchter, 1 Sohn<br />
Beruf Wissenschaftler, Autor Wissenschaftler, Autor<br />
Umfang des<br />
Hauptwerks<br />
über 500 Seiten über 500 Seiten<br />
Stil des Hauptwerks Dialogform Dialogform<br />
Schicksal des<br />
Hauptwerks<br />
Bevor Sie, Herr Staatsanwalt, wieder mit Ihrem tiefsinnigen<br />
Einwand kommen, ich solle mich mal nicht so wichtig nehmen,<br />
darf ich gleich anmerken, dass ich mir selber sehr wohl bewusst<br />
bin, dass ich in keiner Weise mit der Bedeutung von Galileo Galilei<br />
vergleichbar bin, dessen Werke immerhin mit zu den Anfängen<br />
der exakten Wissenschaften gehören. Ich weiß selbst, dass ich dagegen<br />
nur ein unbedeutendes Rädchen im Getriebe bin, ein Bauernopfer<br />
im Schachspiel der Mächtigen.<br />
Galilei wurde 1564 geboren, ich 1964. Er konnte sein Uni-<br />
Studium nicht abschließen, weil er es abbrechen musste, um beim<br />
Lebensunterhalt seiner Familie mithelfen zu können. Mein Promotionsstudiengang<br />
hingegen wurde durch staatliche Verfolgung<br />
256<br />
verboten, eingezogen,<br />
verbrannt<br />
Grund für Verbot widerlegt Hauptdogma seiner<br />
Zeit, untergräbt<br />
Unfehlbarkeitsanspruch<br />
mächtiger Gruppen<br />
verboten, eingezogen,<br />
verbrannt<br />
widerlegt Hauptdogma<br />
seiner Zeit, untergräbt<br />
Unfehlbarkeitsanspruch<br />
mächtiger Gruppen<br />
Schicksal des Autors vor Gericht gestellt vor Gericht gestellt<br />
Urteil schuldig der Leugnung des<br />
Dogmas<br />
schuldig der Leugnung<br />
des Dogmas<br />
Strafe Freiheitsstrafe Freiheitsstrafe<br />
Name des Autors GALILEO GALILEI<br />
* 1564, † 1642<br />
GERMAR RUDOLF<br />
* 1964<br />
Titel des Buches Dialog über die zwei<br />
hauptsächlichen Weltsysteme,<br />
das ptolemäische und das<br />
kopernikanische<br />
Vorlesungen über den<br />
Holocaust, Strittige<br />
Fragen im Kreuzverhör<br />
Hauptgegner Katholische Kirche …<br />
Internet es.rice.ed/ES/humsoc/Galileo germarrudolf.com
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
gewaltsam beendet. Galileis Buch trägt den Titel Dialog über die<br />
zwei hauptsächlichen Weltsysteme, das ptolemäische und das kopernikanische,<br />
<strong>ist</strong> also eine Gegenüberstellung des heliozentrischen<br />
und des geozentrischen Weltbildes. Galilei wurde wegen<br />
dieses Buches zu lebenslänglichem Hausarrest verurteilt, wo er<br />
viele Freiräume genoss, nicht zuletzt auch, weil der damalige<br />
Papst ein Freund war. Das war sicher angenehmer als das, was<br />
man mir hier androht, nämlich eine karge Zelle, abgeschnitten von<br />
der Welt. Galileis Hauptgegner war, wie wir alle wissen, die katholische<br />
Kirche. Wer mein Hauptgegner <strong>ist</strong>, lasse ich ganz bewusst<br />
offen.<br />
Diese Gegenüberstellung <strong>ist</strong> durchaus mehr als ein interessantes<br />
Spiel. Denn was mit der Verfolgung Galileis zu Ende ging,<br />
war nichts weniger als die ge<strong>ist</strong>ige Vormachtstellung Italiens in<br />
Europa, die sich das Land während der Renaissance auf allen Gebieten<br />
von Kultur und Wissenschaft erkämpft hatte. Als dann mit<br />
der Herrschaft der Spanier die Inquisition in Italien einzog, wurde<br />
die Ge<strong>ist</strong>esfreiheit in diesem Land nach und nach erdrosselt. Der<br />
Schwerpunkt des Ge<strong>ist</strong>eslebens verlagerte sich daher anschließend<br />
gen Europas protestantischen Norden, wohin der Arm der „Heiligen<br />
Inquisition“ nicht reichte, nämlich vor allem nach Deutschland<br />
und England. Diese beiden Länder waren dann drei Jahrhunderte<br />
lang die ge<strong>ist</strong>ig dominierenden Mächte, bis sie sich in den<br />
zwei Weltkriegen gegenseitig die Schädel einschlugen.<br />
Deutschland befindet sich heute in einer ähnlichen Lage wie<br />
Italien zur Zeit Galileis. Ich habe hier Jens Jessen zitiert, der in<br />
Die Zeit schrieb, wie die „political correctness“ das Ge<strong>ist</strong>esleben<br />
in Deutschland abtötet, und auch der vorhin ausgiebig zitierte<br />
Günther Bertram hat festgestellt, dass das Auschwitz-Tabu mittlerweile<br />
viele „Trabanten-Tabus“ erzeugt habe, die das politische<br />
und ge<strong>ist</strong>ige Klima vergiften. Im Jahr 1994 veröffentlichte ich einen<br />
Beitrag in einem Sammelwerk, in dem ich aufzeigte, wie sich<br />
dieses Großtabu lähmend auf viele Wissenschaftsbereiche legt. 268<br />
268 Vgl. auch meinen Beitrag: „Wissenschaft und ethische Verantwortung“ in: Andreas<br />
Molau (Hg.), Opposition für Deutschland, Druffel-Verlag, Berg am Starnberger See<br />
1995, S. 260–288.<br />
257
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Es geht daher meiner Auffassung nach in diesem Prozess gar<br />
nicht so sehr um mich und meine Bücher. Dieser Prozess stellt<br />
vielmehr eine Art Wasserscheide dar. Hier wird entschieden, ob<br />
es Deutschland in Zukunft wieder möglich sein wird, seine Führungsposition<br />
auf ge<strong>ist</strong>iger, kultureller und wissenschaftlicher<br />
Ebene zu halten bzw. zurückzugewinnen, oder ob das Land weiter<br />
abfallen wird in die Zweit- und Drittklassigkeit. Das zu entscheiden<br />
<strong>ist</strong> Ihre Aufgabe. Daher kann ich Ihnen nur am Schluss meiner<br />
Ausführungen zurufen: 269<br />
258<br />
„Geben Sie Gedankenfreiheit, Sire!“<br />
Und in Anlehnung an Martin Luther darf ich schließen:<br />
All dies meine ich, ich kann nicht anders. Gott helfe mir!<br />
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.<br />
* * *<br />
Statt eines Nachwortes von mir möge ein Artikel der New York<br />
Times diesem Zwecke dienen, den ich von einem Mitinsassen etwa<br />
einen Monat vor meiner Entlassung aus dem Gefängnis erhielt.<br />
269 Aus Schillers Don Carlos, wie ich aufgeklärt wurde.
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
G. Weg des größten <strong>Widerstand</strong>es<br />
www.nytimes.com, May 26, 2009 *<br />
Memo From Cairo<br />
Warum befreite Dissidenten den Weg des<br />
größten <strong>Widerstand</strong>es wählen<br />
Von MICHAEL SLACKMAN<br />
KAIRO — Wenn politische Dissidenten, die autoritäre Führer<br />
herausfordern, in Gefängnissen weggesperrt werden, wenn sie gefoltert<br />
und ihre Familien bedroht werden, so mit dem Ziel, ihre<br />
Entschlossenheit zu brechen, ihren Ge<strong>ist</strong> zu zerstören, sie zum<br />
Schweigen zu bringen.<br />
Wie kommt es dann aber, dass so viele unter ihnen gleich wieder<br />
damit anfangen, sobald sie endlich freigelassen werden? Was<br />
treibt sie dazu, unter dem Risiko großer persönlicher Opfern zu<br />
kämpfen?<br />
Letzte Woche starb Fathi al-Jahmi als ein Gefangener Libyens.<br />
† Er war ein Vater, ein Ehemann, ein älterer Bruder und ein<br />
scharfer Kritiker von Oberst Muammar al-Gaddafi. Im Jahr 2004,<br />
nach 18 Monaten in Haft, wurde er freigelassen. Aber er sollte<br />
schweigen, nach Hause gehen und aus der Öffentlichkeit verschwinden.<br />
Seine Familie flehte ihn an, sich dem zu fügen. Er<br />
weigerte sich.<br />
“Er hatte so sehr gelitten, die Folter; er meinte wirklich, dass er<br />
keine Wahl hatte”, sagte sein jüngerer Bruder, Mohamed Eljahmi,<br />
in einem Telefoninterview von seinem Haus in den USA.<br />
* Online veröffentlicht auf www.nytimes.com/2009/05/27/world/middleeast/27egypt.html am<br />
26.5.2009. Eine Fassung dieses Artikels erschien gedruckt am 27.5.2009 auf Seite A6 der New<br />
Yorker Ausgabe unter der Überschrift “Once Freed from Prison, Dissidents Often Continue to Res<strong>ist</strong>”;<br />
in der Druckfassung ausgelassene Sätze stehen in Klammern.<br />
† www.hrw.org/en/news/2009/05/21/libya-libyan-dissident-long-imprisoned-dead<br />
259
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Im ganzen Nahen Osten, ja in der ganzen Welt benutzen autoritäre<br />
Regierungen die Macht der Bestrafung in dem Versuch, einzuschüchtern<br />
und zum Schweigen zu bringen.<br />
Diese Praxis mag als Abschreckung wirken, indem sich Angst<br />
unter jenen breit macht, die die Kälte einer Gefängniszelle noch<br />
nicht erlebt haben, die Erniedrigung einer Leibesvisitation, den<br />
Schmerz von Elektroschocks.<br />
Aber für jene, die das Schlimmste bereits erlebt haben, hat die<br />
Drohung oft die gegenteilige Wirkung. Im Iran schickte der Staat<br />
Emad Baghi * ins Gefängnis für seinen Einsatz gegen die Todesstrafe<br />
und für die Rechte der Gefangenen. In Syria wurde Michel<br />
Kilo eingesperrt, † nachdem er Präsident Bashar al-Assad aufgefordert<br />
hatte, eine Bürgerschaft und die Rechtsstaatlichkeit aufzubauen.<br />
In Ägypten wurde Saad Eddin Ibrahim eingekerkert, ‡ weil<br />
er sich für die Demokratie eingesetzt hatte.<br />
So wie Herr Jahmi, so entschieden sich auch all die anderen,<br />
weiterhin ihre Meinung zu sagen, als sie entlassen wurden.<br />
“Wenn ich meine Anliegen aufgebe, dann werden sie ihr Ziel<br />
erreichen”, sagte Herr Kilo in einem Telefoninterview nach seiner<br />
Entlassung diesen Monat nach drei Jahren im Gefängnis.<br />
(“Nein, ich wurde nicht gebrochen”, sagte er, mit einer immer<br />
noch gebrechlichen und leisen Stimme.)<br />
Ayman Nour, ein vormaliger Präsidentschaftskandidat und<br />
scharfer Kritiker von Präsident Hosni Mubarak, $ verbrachte vier<br />
Jahre in Ägyptens Tora Gefängnis, nachdem er wegen Anklagen<br />
verurteilt worden war, die weithin als politisch inspiriert angesehen<br />
wurden. Aber in der Nacht seiner Entlassung im Februar # erschien<br />
er in Ägyptens beliebtester Fernseh-Talkshow und nahm<br />
seine Angriffe auf die Regierung erneut auf.<br />
Sind diese Dissidenten außergewöhnlich? Sind sie vielleicht<br />
verrückt oder egomanisch, wie einige Kritiker gesagt haben? Oder<br />
sind sie nur allzu menschlich, die deshalb weiter kämpfen, um ein<br />
*<br />
www.martinennalsaward.org/<br />
†<br />
news.bbc.co.uk/1/hi/world/middle_east/8060073.stm<br />
‡<br />
www.cartercenter.org/peace/human_rights/defenders/defenders/Egypt_saad_eddin_ibrahim.html<br />
<br />
topics.nytimes.com/top/reference/timestopics/people/n/ayman_nour/index.html?inline=nyt-per<br />
$<br />
~/ timestopics/people/m/hosni_mubarak/index.html?inline=nyt-per<br />
#<br />
nytimes.com/2009/02/19/world/middleeast/19egypt.html?_r=1&scp=1&sq=nour egypt&st=cse<br />
260
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
persönliches Selbstwertgefühl zu behalten, das der Staat ihnen zu<br />
rauben versuchte?<br />
Es gibt freilich viele Gründe, warum sich verschiedene Leute<br />
in verschiedenen Kulturen für den Weg des größten <strong>Widerstand</strong>es<br />
entscheiden. Insbesondere in der Kultur des Nahen Ostens, die das<br />
Martyrium verehrt, sagen die Aktiv<strong>ist</strong>en selbst, dass das Gefängnis<br />
ein definierendes und abhärtendes Erlebnis <strong>ist</strong>, welches ihre<br />
Überzeugungen zementiert und jede Versuchung beseitigt, mit ihren<br />
Ansichten Kompromisse einzugehen.<br />
Eigentümlicherweise machen die Führer des Nahen Ostens den<br />
gleichen Fehler, wegen dem sie oft den Westen warnen: indem sie<br />
die Menschen demütigen, finden viele von ihnen persönlichen<br />
Sinn und Würde darin, sich zu wehren.<br />
“Interessant <strong>ist</strong>, welche Rolle die Regime spielen, um zu bewirken,<br />
dass Leute wie Kilo oder Fathi sich dauerhaft ihrem Konflikt<br />
mit der Regierung verpflichtet fühlen”, sagte Sarah Leah<br />
Whitson, Direktorin der Abteilung für den Nahen Osten und<br />
Nordafrika von Human Rights Watch. #<br />
Ihre Freiheit kommt sehr häufig mit so vielen Beschränkungen,<br />
sagte Frau Whitson, dass die Dissidenten sich produktiver fühlen,<br />
wenn sie hinter Gittern sitzen. Herr Nour, zum Beispiel, teilte einer<br />
Besucherklasse von Journalismus-Studenten der Northeastern<br />
University † neulich mit, dass er zurück ins Gefängnis möchte,<br />
weil er von dort eine größere Wirkung entfalten konnte als von<br />
draußen. * Er sagte den Studenten, es sei ihm nicht erlaubt worden,<br />
als Anwalt zu arbeiten, politisch tätig zu sein oder auch nur ein<br />
Bankkonto zu eröffnen.<br />
Von seinem Haus in Damaskus aus sprechend sagte Herr Kilo:<br />
“Es besteht kein Zweifel daran, dass wir schwach sind, was unsere<br />
politische Macht anbelangt, aber von unserem intellektuellen<br />
Standpunkt aus betrachtet sind wir nicht schwach, sind wir nicht<br />
besiegt. Ich bin nicht besiegt. Aber kann irgendein Poliz<strong>ist</strong> kommen<br />
und mich hier und jetzt ins Gefängnis stecken? Sicherlich.”<br />
# ~/timestopics/organizations/h/human_rights_watch/index.html?inline=nyt-org<br />
† ~/timestopics/organizations/n/northeastern_university/index.html?inline=nyt-org<br />
* daniprobably.wordpress.com/2009/05/17/ayman-nour-plans-to-return-to-prison-finish-sentence/<br />
261
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Dies <strong>ist</strong> (sicherlich) nicht nur die Art und Weise von Dissidenten<br />
im Nahen Osten. Die Nobelpre<strong>ist</strong>rägerin Daw Aung San Suu<br />
Kyi hatte ihre Freiheit für mehr als ein Jahrzehnt beschränkt aufgrund<br />
ihrer Opposition zu Myanmars Militärjunta.<br />
In Albanien war Fatos Lubonja ‡ 24, als die Polizei an seine Tür<br />
klopfte. Zu jener Zeit war Albanien ein stalin<strong>ist</strong>ischer Polize<strong>ist</strong>aat.<br />
Die Polizei fand seine versteckten Schriften, regierungsfeindliche<br />
Ideen, die er noch nicht einmal veröffentlicht hatte. Herr Lubonja<br />
wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.<br />
Als die kommun<strong>ist</strong>ische Regierung schließlich zusammenbrach,<br />
hatte Herr Lubonja insgesamt 17 Jahre als Gefangener verbracht.<br />
Als die neue Regierung ihn 1991 freiließ, hatte er die<br />
Wahl: sein Leben als Dissident gegen die alte Regierung in klingende<br />
Münze zu verwandeln oder seine Meinung über die neue<br />
auszusprechen, von der er behauptet, auch diese sei autoritär. Er<br />
sagte, er habe keine Wahl gehabt.<br />
“Dies <strong>ist</strong> nicht nur eine Frage der Würde, es <strong>ist</strong> der Sinn deines<br />
Lebens”, sagte er in einem Telefoninterview von Italien aus. “Es<br />
<strong>ist</strong> deine Lebensentscheidung, und wenn du aufgibst, wirst du deinen<br />
Lebenssinn verlieren.”<br />
(“Verunglimpfung von Ägyptens Ansehen” war der Grund,<br />
warum Herr Ibrahim im Jahr 2002 zu sechs Jahren Haft verurteilt<br />
wurde. Nach 10 Monaten wurde er von einem Berufungsgericht<br />
freigelassen. Er litt unter Nervenschäden und hatte Schwierigkeiten<br />
zu gehen. Herr Ibrahim fing sofort wieder an, Herrn Mubarak<br />
zu kritisieren. Vor zwei Jahren, als er außerhalb Ägyptens einer<br />
Konferenz beiwohnte, wurde er wieder angeklagt – und gewarnt,<br />
dass er besser nicht zurückkehre, da er sonst verhaftet würde. Er<br />
hat seither im selbstauferlegten Exil gelebt. Am Montag hob ein<br />
Gericht eine gegen ihn verhängte zweijährige Haftstrafe auf, und<br />
es <strong>ist</strong> nun die Rede davon, dass er zurückkehren kann.<br />
“Es <strong>ist</strong> fast wie, na, sagen wir, wie eine Rutsche; man bekommt<br />
dieses Sendungsgefühl und man wird besessen davon”,<br />
sagte Herr Ibrahim in einem Telefoninterview von den Vereinigten<br />
Staaten aus kurz vor der Verkündung des Urteils.<br />
‡ findarticles.com/p/articles/mi_m2267/is_1_71/ai_n6156699/<br />
262
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Er erinnert sich an einen schwierigen Moment nach einem Jahr<br />
im Exil, als ihn seine zwei Enkelsöhne in Istanbul besuchten. “Einer<br />
von ihnen sagte, ‘Opa, warum hörst Du nicht auf, entschuldigst<br />
dich bei Präsident Mubarak und kommst zurück nach Ägypten?’”<br />
“Ich habe mit diesen Kindern nie über Politik diskutiert”, sagte<br />
Herr Ibrahim anderntags. “Ich sagte: ‘Mich bei Mubarak entschuldigen?’<br />
Ich sagte: ‘Wofür entschuldigen?’<br />
“Sie sagten: ‘Wir wollen Dich zurück haben.’<br />
“Ich sagte: ‘Wenn er sich beim ägyptischen Volk entschuldigt,<br />
dann werde auch ich mich entschuldigen’”, erinnerte sich Herr<br />
Ibrahim.<br />
Er sagte, er habe keine Wahl gehabt.)<br />
Mona el-Naggar trug zu diesem Bericht bei<br />
Gerade so wie wir Revision<strong>ist</strong>en!<br />
263
H. Anhänge<br />
Anhang 1: Zitate zum Missbrauch<br />
der NS-Judenverfolgung<br />
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Zitate zur politischen und finanziellen Instrumentalisierung<br />
des „Holocaust“ durch jüdische Interessensgruppen, die<br />
strafrechtlich nicht verfolgt wurden bzw. werden, also als legal<br />
gelten.<br />
Ich erlaube mir, nachfolgend eine Reihe von Zitaten aus drei<br />
Büchern zu bringen, in denen die Ausbeutung der NS-Judenverfolgung<br />
zu politischen und finanziellen Zwecken mit deutlichen<br />
Worten kritisiert wird. 270<br />
Die ersten zwei Bücher stammen von dem in Chicago an der<br />
DePaul Universität Politologie lehrenden jüdisch-amerikanischen<br />
Professor Norman Finkelstein, 271 einem Sohn von Überlebenden<br />
des Konzentrationslagers Majdanek. Das dritte Buch wurde veröffentlicht<br />
vom deutschen rechtsgerichteten FZ-Verlag des Vorsitzenden<br />
der rechten Partei DVU, Dr. Gerhard Frey. Der Glaubwürdigkeit<br />
halber beschränke ich meine Zitate daraus deshalb auf<br />
solche, die ausgewiesenermaßen Quellen entnommen wurden,<br />
welche nicht als anrüchig gelten.<br />
1. Norman G. Finkelstein, Die Holocaust-Industrie. Wie das<br />
Leiden der Juden ausgebeutet wird, Piper, München, 4. Auflage<br />
2001:<br />
„Die Geschichten der ‘Überlebenden des Holocaust’ – alle<br />
waren KZ-Insassen, alle Helden des <strong>Widerstand</strong>s gewesen –<br />
bildeten zu Hause eine ganz besondere Quelle der Erheiterung.<br />
Vor langer Zeit hat John Stuart Mill erkannt, dass<br />
270 Nachtrag zu den Einlassungen von <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, drei Verhandlungstage nach Abschluss<br />
der eigentlichen Einlassungen vorgetragen.<br />
271 Nachdem Finkelstein eine ordentliche Professur verweigert worden war, kündigte er im<br />
Herbst 2007 seinen Vertrag mit der DePaul University, vgl.<br />
www.en.wikipedia.org/wiki/Norman_Finkelstein.<br />
265
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
266<br />
Wahrheiten, die nicht ständig hinterfragt werden, schließlich<br />
‘nicht länger als Wahrheit wirken, weil sie durch Übertreibung<br />
zur Unwahrheit werden’.“ (S. 14)<br />
„Die Berufung auf DEN HOLOCAUST war deshalb ein<br />
Trick, jeglicher Kritik an Juden die Legitimation zu entziehen<br />
– eine solche Kritik konnte nur einem krankhaften Haß entspringen.“<br />
(S. 46)<br />
„Schwindler, Geschäftemacher und die Geschichte,“<br />
(Überschrift 2. Kapitel, S. 49)<br />
„Boas Evron bedauert die ‘Lehre des Holocaust’ vom ewigen<br />
Haß der Nichtjuden und merkt dazu an, dass durch sie<br />
‘wirklich vorsätzlich Paranoia herangebildet wird … Diese<br />
Mentalität … entschuldigt von vornherein jede unmenschliche<br />
Behandlung von Nichtjuden, denn die vorherrschende Mythologie<br />
besagt, dass „bei der Vernichtung der Juden alle Völker<br />
mit den Nazis zusammengearbeitet“ (haben), von daher <strong>ist</strong> den<br />
Juden in ihrem Verhältnis zu anderen Völkern alles erlaubt.’“<br />
(S. 59)<br />
„Ein beträchtlicher Teil der Literatur zu Hitlers ‘Endlösung’<br />
<strong>ist</strong>, soweit darin die entscheidenden Holocaust-Dogmen<br />
zum Ausdruck kommen, wissenschaftlich gesehen wertlos.“ (S.<br />
63)<br />
„‘[…] Wie <strong>ist</strong> es dazu gekommen, dass wir keine anständige<br />
Qualitätskontrolle haben, wenn es darum geht, Holocaust-<br />
Stoffe vor ihrer Veröffentlichung zu prüfen?’“ (Prof. Raul Hilberg<br />
zitierend, S. 67)<br />
„Angesichts des Unsinns, den die Holocaust-Industrie täglich<br />
auf den Markt wirft, wundert man sich eher, warum es so<br />
wenige Skeptiker gibt.“ (S. 75)<br />
„Sowohl Arno Mayer in seiner bedeutenden Studie über die<br />
Massenvernichtung der Juden durch die Nazis als auch Raul<br />
Hilberg zitieren Veröffentlichungen, die den Holocaust leugnen.<br />
‘Wenn diese Leute reden wollen, soll man sie lassen’,<br />
meint Hilberg. ‘Das bringt jene von uns, die Forschung treiben,<br />
dazu, Dinge, die wir vielleicht als offensichtlich erachtet
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
haben, erneut zu überprüfen. Und das <strong>ist</strong> nützlich für uns.’“<br />
(S. 79)<br />
„Da Überlebende mittlerweile wie weltliche Heilige verehrt<br />
werden, wagt man nicht, sie in Frage zu stellen. Absurde Behauptungen<br />
läßt man kommentarlos durchgehen.“ (S. 86)<br />
„Das Büro des israelischen Premiermin<strong>ist</strong>ers Netanjahu<br />
bezifferte die Zahl der ‘noch lebenden Holocaust-Überlebenden’<br />
auf fast eine Million. Das Hauptmotiv hinter dieser inflationären<br />
Änderung <strong>ist</strong> auch hier leicht zu finden. Es <strong>ist</strong> schwierig,<br />
neue umfangreiche Ansprüche auf Wiedergutmachung<br />
durchzusetzen, wenn nur noch wenige Opfer des Holocaust am<br />
Leben sind.“ (S. 87)<br />
„In den letzten Jahren <strong>ist</strong> die Holocaust-Industrie geradezu<br />
zu einem erpresserischen Geschäft geworden. […] Anschließend<br />
wende ich mich den Beweisen zu, wobei ich zeigen werde,<br />
dass viele der Vorwürfe [gegen die Schweiz … ] auf Täuschung<br />
beruhten.“ (S. 93)<br />
„Bisher hat sich die öffentliche Meinung nicht gegen die<br />
Erpressung Schweizer Bankiers und deutscher Industrieller<br />
gestellt, aber einer Erpressung hungernder polnischer Bauern<br />
dürfte sie kaum so freundlich zusehen.“ (S. 136)<br />
„Die Holocaust-Industrie <strong>ist</strong> eindeutig dabei durchzudrehen.“<br />
(S. 144)<br />
„Als ‘Maßstab für Unterdrückung und Grausamkeit’ führt<br />
er [der Holocaust] tendenziell dazu, dass ‘Verbrechen geringeren<br />
Umfangs banalisiert’ werden.“ (S. 150, Prof. Peter Novick<br />
zitierend)<br />
„‘Das kann man nicht [mit dem Holocaust] vergleichen’ <strong>ist</strong><br />
der Glaubenssatz moralischer Erpresser.“ (S. 151)<br />
„Heute besteht die Herausforderung darin, die Massenvernichtung<br />
der Juden durch die Nazis wieder zu einem rationalen<br />
Forschungsgegenstand zu machen. Nur dann können wir<br />
wirklich etwas daraus lernen.“ (S. 153)<br />
267
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
„Es <strong>ist</strong> die Holocaust-Industrie mit ihren heftig aufgeblähten<br />
Zahlen an Überlebenden, die den Leugnern hilft. Es <strong>ist</strong> die<br />
Erpressertaktik, die Antisemitismus nährt. Das bin nicht ich.<br />
Die Jewish Claims Conference hat die Zahlen der Sklavenarbeiter<br />
aufgebläht, um mehr Geld von Deutschland zu bekommen.“<br />
(S. 179)<br />
„Im Fall der Schweiz handelte es sich, wie Raul Hilberg<br />
sagt, um glatte Erpressung.“ (S. 180)<br />
2. Norman G. Finkelstein, Antisemitismus als politische<br />
Waffe. Israel, Amerika und der Missbrauch der Geschichte, Piper,<br />
München 2005<br />
„Amerikanisch-jüdische Eliten setzen den ‘Antisemitismus’<br />
[…] als ideologische Waffe ein, um ihren gehobenen Status in<br />
der Gesellschaft zu verteidigen und das Ringen um weitere<br />
Privilegien zu erleichtern.“ (S. 63)<br />
„Auf der einen Seite fördern ‘politisch korrekte’, oft auch<br />
zynische Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens im Verein<br />
mit den Medien [in Deutschland] immer wieder Antisemiten<br />
zutage, obwohl diese so zahlreich nicht sind, und sie tun dies<br />
mit einem Eifer, der schon stark an die mittelalterliche Hexenverfolgung<br />
erinnert.“ (S. 75f.)<br />
„Erst <strong>ist</strong> es die Einzigartigkeit und Universalität des theologischen<br />
Absolutismus; dann <strong>ist</strong> es die Einzigartigkeit und<br />
Universalität des Marxismus-Leninismus; und jetzt <strong>ist</strong> es die<br />
Einzigartigkeit und Universalität des HOLOCAUST. Die einzige<br />
Konstante <strong>ist</strong> eine totalitäre Gesinnung sowie die dazugehörige<br />
Stigmatisierung von Dissens als eine Krankheit, die<br />
durch den Staat zu bekämpfen sei.“ (S. 92)<br />
268<br />
„Und so wie die Regierung Clinton den Schwindel mit der<br />
HOLOCAUST-Wiedergutmachung unterstützte, um an jüdisches<br />
Geld und jüdische Wählerstimmen zu gelangen, so unterstützt<br />
auch die Regierung Bush, zweifellos aus dem gleichen<br />
Kalkül heraus, den Schwindel mit dem neuen Antisemitismus.“<br />
(S. 107)
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
„Alles an den Juden <strong>ist</strong> einzigartig: der Antisemitismus, der<br />
HOLOCAUST, Israel, die jüdische Nation, das jüdische Volk<br />
… Der Chauvinismus hinter dieser behaupteten Einzigartigkeit<br />
wäre schon für sich genommen schwer zu ertragen. Hinzu<br />
kommt aber noch, dass diese erkenntn<strong>ist</strong>heoretisch wertlose<br />
Einzigartigkeitsdoktrin eine wichtige ideologische Funktion erfüllt:<br />
Sie erlaubt es Israel, eine moralische Vorzugsbehandlung<br />
einzufordern. Wenn das jüdische Leid einzigartig war, braucht<br />
sich Israel nicht an den gängigen moralischen Maßstäben<br />
messen zu lassen.“ (S. 109)<br />
„Man muss sich jedoch wundern, dass es nicht noch mehr<br />
Europäer sind, die das chauvin<strong>ist</strong>ische Herumreiten auf dem<br />
HOLOCAUST leid sind und nicht länger hinnehmen wollen,<br />
dass der HOLOCAUST politisch instrumentalisiert wird.“ (S.<br />
124)<br />
„So haben es amerikanisch-jüdische Organisationen gemeinsam<br />
mit Einzelpersonen aus allen Regierungsebenen und<br />
aus allen Teilen der Gesellschaft verstanden, unter dem Vorwand<br />
der Forderung von ‘Holocaust-Wiedergutmachung’ Europa<br />
zu erpressen.“ (S. 135)<br />
3. Gerhard Frey (Hg.), Die Erpressung. Wie Deutschlands<br />
Milliarden über den Jordan gehen, FZ-Verlag, München 2006<br />
„Im Herbst 2004 thematisierte der israelische Schriftsteller<br />
Yitzhak Laor, Träger des Literaturpreises des jüdischen Staates,<br />
eine perfide Beutelschneiderei mit dem Holocaust. In deutscher<br />
Übersetzung erschienen seine Darlegungen am 23. Oktober<br />
2004 in der ‘tageszeitung’. Laor fasste das heiße Eisen<br />
an, dass eine Art Ablasshandel zwischen Mitteleuropa und<br />
Nahost blüht, und schrieb: ‘[…] Emotionale Erpresser aus Israel,<br />
die die Tantiemen für die Leiden unserer Eltern und<br />
Großeltern einstreichen, versehen deutsche Politiker, von den<br />
Grünen bis zur CSU, mit einem amtlichen Siegel als beglaubigte<br />
Human<strong>ist</strong>en. Was für ein Erbe.’“ (S. 91f.)<br />
269
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
270<br />
„Auch Prof. Ben-Chanan kam in seinem genannten Aufsatz<br />
[272] auf die Verwendung von Auschwitz für die israelische<br />
Machtpolitik zu sprechen: ‘Das Verharren bei der Erinnerung<br />
an Auschwitz macht uns nicht nur krank, es macht uns auch<br />
friedensunfähig. Wir können dann auch politisch keinen Frieden<br />
finden, vor allem in Israel mit den Menschen, die dort mit<br />
uns auf dem gleichen Mutterboden wohnen und ein Recht auf<br />
ihn haben, wie wir auch.’“ (S. 93f.)<br />
„Der bereits erwähnte Shraga Elam sieht es ähnlich. In<br />
seinem Münchner Vortrag vom 6. November 2002 ‘Die Holocaust-Industrie<br />
und die „Holocaust-Religion“’ […] ging es<br />
[…] um den, so wörtlich, ‘politischen, finanziellen und kulturellen<br />
Missbrauch des Nazi-Judeozids durch den Staat Israel,<br />
die finanzielle Ausschlachtung des jüdischen Leides unter den<br />
Nazis’ und andererseits um die ‘aggressive und kolonial<strong>ist</strong>ische<br />
Politik des Judenstaates’ […].“ (S. 97)<br />
„Am 10. Dezember 1990 erklärte [die israelische Jur<strong>ist</strong>in]<br />
Felicia Langer in einem Interview mit der ‘Frankfurter Rundschau’<br />
[…]: ‘Ich habe mich politisch bewußt für Deutschland<br />
entschieden. Es <strong>ist</strong> eine Herausforderung für mich, weil ich<br />
verstanden habe, wie brutal und raffiniert Israel die Schuld<br />
der Deutschen ausnutzt. Ich meine: Die israelische Regierung<br />
benutzt die Schuldgefühle der Deutschen für ihre Politik gegen<br />
die Palästinenser.’“ (S. 98)<br />
„Finkelstein schreibt: […] ‘Jüdische Verbände nutzen ihre<br />
moralische Macht zu Erpressungsmanövern! […]’ Der Holocaust<br />
sei ‘von einer Bande von Hochstaplern und Betrügern<br />
gekidnappt’ worden“ (S. 101)<br />
„Im Gespräch mit der Illustrierten ‘stern’ (l. Februar 2001)<br />
berichtet Finkelstein über die bitteren Erfahrungen seiner<br />
Mutter, […] ‘Heute bin ich es ihrer Würde schuldig, diesen<br />
Betrug aufzudecken, der in ihrem Namen begangen wird. […]<br />
Die Deutschen haben pünktlich gezahlt, die Betrüger von der<br />
272<br />
„Sich an Auschwitz erinnern. Gedanken eines Überlebenden“, Wissenschaft & Frieden,<br />
3/1995, September 1995.
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Claims Conference nie. […] Sehen Sie sich doch diese gierigen<br />
Anwälte an. Wie Karikaturen aus dem „Stürmer!“’ […] In<br />
einem Interview mit der Welt, vom 6. Februar 2001 erläuterte<br />
Finkelstein näher, was er unter ‘Holocaust-Industrie’ versteht:<br />
‘Ein ideologisches Konstrukt, das ursprünglich den Interessen<br />
der jüdischen Eliten in Amerika diente, <strong>ist</strong> jetzt zu einem Instrument<br />
der Bereicherung verkommen, zum Wiedergutmachungsschwindel.<br />
Anfang der neunziger Jahre entdeckten<br />
Organisationen wie die Jewish Claims Conference eine Möglichkeit,<br />
europäische Regierungen abzuzocken, und jetzt laufen<br />
sie Amok. Sie betreiben Erpressung … Bestimmte Individuen<br />
und Organisationen haben den guten Willen der Deutschen für<br />
ihre eigenen üblen Zwecke ausgebeutet.’“ (S. 101f.)<br />
„In einem unter der Schlagzeile ‘Schindluder-L<strong>ist</strong>e’ ebenfalls<br />
im Februar 2001 veröffentlichten Interview mit der ‘Neuen<br />
Revue’ gab Finkelstein noch mehr Zunder: ‘Wenn es heute<br />
tatsächlich noch bedürftige jüdische Nazi-Opfer gibt, dann,<br />
weil die Jewish Claims Conference die deutschen Gelder, die<br />
für diese Menschen gedacht waren, veruntreute. Geld, das man<br />
der JCC gibt, <strong>ist</strong> in die Kloake geworfen … Die JCC und der<br />
Jüdische Weltkongress missbrauchen den guten Willen der<br />
Deutschen, indem sie Geld erpressen und ihre Geldschränke<br />
füllen. Mit ihren skrupellosen, gemeinen Erpressungstaktiken<br />
sind diese jüdischen Organisationen die wichtigsten Förderer<br />
des Antisemitismus geworden.’“ (S. 102f.)<br />
„Über seinen Berliner Auftritt hieß es im jüdischen Internet-Infodienst<br />
‘haGalilonLine’ am 9. Februar 2001: ‘[…] Finkelstein<br />
sprach von einer „schäbigen moralischen Erpressung“<br />
des Jüdischen Weltkongresses und der Jewish Claims<br />
Conference bei den Verhandlungen über die Entschädigung<br />
von NS-Zwangsarbeitern.’“ (S. 103)<br />
„In einer Sendung von Radio Österreich 1, 13. Februar<br />
2001, hieß es über Finkelsteins Auftritt in Wien: ‘[…] Neuerlich<br />
wiederholte Finkelstein die Hauptthesen seines Buches:<br />
Schuld an der Ausbreitung des Sumpfes der Korruption sei alleine<br />
eine Gang von Holocaust-Hausierern, die den Holocaust<br />
271
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
272<br />
für ihre politischen und finanziellen Zwecke „entführt“ hätten<br />
… Scharf ging Finkelstein mit den jüdischen Organisationen<br />
ins Gericht. Ihnen warf er „Betrug“ mit den Zahlen der Holocaust-Überlebenden<br />
vor, um damit möglichst hohe Entschädigungszahlungen<br />
zu erreichen. Von Erpressung sprach er in<br />
Zusammenhang mit Edgar Bronfman, dem Präsidenten des<br />
Jüdischen Weltkongresses. Wie die Mafia habe Bronfman<br />
agiert.’“ (S. 103f.)<br />
„In Großbritannien war es der H<strong>ist</strong>oriker Professor William<br />
Rubinstein, der Finkelsteins ‘mutige Attacken auf finanzielle<br />
Erpressungen durch Gruppen wie den Jüdischen Weltkongress’<br />
für ‘äußerst wichtig’ hielt und hoffte, ‘dass sie Wirkung<br />
zeigen.’ Für ihn als Juden, der seine Angehörigen im Holocaust<br />
verloren habe, sei es ‘offen gesagt ekelhaft’, wie der Holocaust<br />
benutzt werde, ‘um mehr Geld zu erpressen’, sagte Rubinstein<br />
weiter (zitiert nach: ‘stern’, Nr. 6/2001).“ (S. 105)<br />
„In Frankreich war Dr. Rony Brauman der prominenteste<br />
Jude, der sich auf Finkelsteins Seite schlug. […] Brauman hatte<br />
schon zuvor mehrfach die Instrumentalisierung von<br />
Auschwitz z. B. für Israels erbarmungsloses Niederschlagen<br />
der Palästinenser öffentlich vehement verurteilt.“ (S. 105)<br />
„Am 15. Juli 2002 schrieb der jüdische Soziologe und Publiz<strong>ist</strong><br />
Natan Sznaider in der ‘Frankfurter Rundschau’ über<br />
Hilberg: ‘Finkelsteins Analyse der „Holocaust-Industrie“ hält<br />
er für zutreffend, und für ihn sind die jüdischen Organisationen<br />
schlimmer als Shylock.’ In einem Interview mit der<br />
‘Frankfurter Rundschau’ vom 22. Januar 2001 hatte Hilberg<br />
betont: ‘[…] Ja, es handelt sich bei der Entschädigungsfrage<br />
um Erpressung, nicht im jur<strong>ist</strong>ischen Sinne, sondern in der öffentlichen<br />
Wahrnehmung.’<br />
Als es dem Jüdischen Weltkongress, der Jewish Claims<br />
Conference und weiteren zion<strong>ist</strong>isch dominierten Pressure<br />
Groups 1999 gelungen war, 1,25 Milliarden Dollar bei<br />
Schweizer Banken wegen deren angeblicher Verwicklung in<br />
den Holocaust herauszuschlagen, klagte Hilberg unumwunden<br />
an, ‘dass sich Juden einer Waffe bedient haben, die man nur
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
als Erpressung bezeichnen kann’ (Interview in: ‘Die Weltwoche’,<br />
Zürich, 11. Februar 1999). Am 31. Januar 1999 hatten<br />
die ‘Israel Nachrichten’, deutschsprachiges Zion<strong>ist</strong>enblatt aus<br />
Tel Aviv, gemeldet: ‘Die Anwälte der Sammelkläger und die<br />
Vertreter des World Jewish Congress hätten die Banken auf<br />
unmoralische Weise, mit Beleidigungen und Erpressung, zur<br />
Zahlung der Vergleichssumme bewegt, erklärte Hilberg.’“ (S.<br />
106)<br />
Ich habe diese Zitate hier nicht angeführt, um damit etwas zum<br />
Thema Wiedergutmachung oder über ihren Missbrauch zu beweisen.<br />
Es geht mir hier nur darum aufzuzeigen, dass die von der<br />
Staatsanwaltschaft in der Anklage zitierten Stellen meiner Schriften<br />
wesentlich weniger radikal und polemisch sind als das, was<br />
sich in den hier zitierten Büchern findet. Aber weder Prof. Finkelstein<br />
noch die anderen von Dr. Frey zitierten, zume<strong>ist</strong> jüdischen<br />
Persönlichkeiten oder die Zeitungen und Zeitschriften, die diese<br />
Äußerungen veröffentlichten, sind dafür in Deutschland strafrechtlich<br />
verfolgt worden, genauso wenig wie Dr. Frey. Wenn ich<br />
hier wegen meiner wesentlich weniger polemischen Aussagen zu<br />
bis zu 5 Jahren Haft verurteilt werden soll, so müsste Prof. Finkelstein<br />
zum Beispiel eigentlich zu 15 Jahren verurteilt werden. Aber<br />
nichts dergleichen passiert. Und es <strong>ist</strong> auch klar, warum dem so<br />
<strong>ist</strong>, denn Prof. Finkelstein selbst hat es ja ausführlich beschrieben:<br />
Juden benutzen den sogenannten Holocaust als Schutzschild gegen<br />
jede Art von Kritik und können sich daher Dinge erlauben,<br />
die man einem Nichtjuden nicht durchgehen lassen würde.<br />
273
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Anhang 2: Beweisanträge und deren Ablehnung<br />
Der erste im Verfahren gegen <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> von der Verteidigung<br />
gestellte Beweisantrag war zugleich der letzte, den das Gericht<br />
annahm, wenn auch nur teilweise. Er betraf die Einführung<br />
des Buches Vorlesungen über den Holocaust in das Verfahren<br />
durch öffentliche Verlesung. Das Gericht bestimmte hingegen die<br />
Einführung dieses Buches im Selbstleseverfahren. Das Buch wurde<br />
also nicht während der Hauptverhandlung öffentlich verlesen,<br />
sondern alle Verfahrensbeteiligten bekamen lediglich aufgetragen,<br />
das Buch in ihrer Freizeit zu lesen.<br />
Alle weiteren danach gestellten Anträge der Verteidigung<br />
wurden vom Gericht mit den verschiedensten Begründungen abgelehnt.<br />
Der Staatsanwalt stellte keinen einzigen Antrag – außer<br />
dem der Bestrafung des Angeklagten durch das Gericht. Nachfolgend<br />
werden einige der gestellten Anträge ganz oder auszugsweise<br />
wiedergegeben, gefolgt von der – manchmal kumulativen –<br />
Ablehnungsbegründung des Gerichts. Wo angebracht, schließen<br />
sich daran Kommentare an. 273<br />
Antrag vom 12.02.2007<br />
Anlage 2<br />
In der Angelegenheit <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> […] beantrage ich, folgende<br />
in der Anklageschrift als Gegenstand des Tatvorwurfs aufgeführte<br />
Bücher im Selbstleseverfahren in das Verfahren einzuführen:<br />
1. <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Das <strong>Rudolf</strong> Gutachten. Gutachten über die<br />
‘Gaskammern’ von Auschwitz, 2. erweiterte und überarbeitete<br />
Auflage<br />
2. Ernst Gauß, Grundlagen zur Zeitgeschichte. Ein Handbuch<br />
über strittige Fragen des 20. Jahrhunderts<br />
3. Herbert Verbeke, Auschwitz: Nackte Fakten<br />
273 Anschriften von Antragstellern und als Zeugen genannten Personen sowie das Aktenzeichen<br />
des laufenden Verfahrens wurden jeweils ausgelassen. Die Nummern der Beweisanträge<br />
bezeichnen die vom Gericht zugeordnete Anlagennummer des Hauptverhandlungsprotokolls.<br />
274
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
4. Wilhelm Stäglich, Der Auschwitz-Mythos. Legende oder Wirklichkeit<br />
5. Jürgen Graf, Carlo Mattogno, Das Konzentrationslager Stutthof<br />
und seine Funktion in der nationalsozial<strong>ist</strong>ischen Judenpolitik<br />
6. Jürgen Graf, Riese auf tönernen Füßen. Raul Hilberg und sein<br />
Standardwerk über den „Holocaust“<br />
7. Arthur R. Butz, Der Jahrhundertbetrug<br />
Die Bewerbung dieser Bücher wird Herrn <strong>Rudolf</strong> in der Anklageschrift<br />
zur Last gelegt. Bevor diesbezüglich ein Urteil ergehen<br />
kann, muss festgestellt werden, ob die betreffenden Bücher<br />
einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Hierzu <strong>ist</strong> es erforderlich,<br />
die Bücher im gesamten Wortlaut in das Verfahren einzuführen.<br />
Sylvia Stolz, Rechtsanwältin<br />
Ablehnung<br />
Anlage 3: Beschluss (der 2. Großen Strafkammer des LG Mannheim):<br />
Der Antrag der Verteidigerin RAin Stolz vom 12.07.2007, die<br />
im Antrag genannten Bücher im Selbstleseverfahren einzuführen,<br />
wird abgelehnt, da der Inhalt der genannten Bücher nicht Gegenstand<br />
der Anklage <strong>ist</strong> und es daher ohne Bedeutung <strong>ist</strong>, ob dieser<br />
einen Straftatbestand erfüllt.<br />
Kommentar<br />
Zuvor war schon ein Antrag der Verteidigerin, die sieben in<br />
der Anklageschrift aufgeführten Bücher für die Verteidigung zu<br />
beschaffen, mit der gleichen Begründung abgelehnt worden, und<br />
ein kurz danach gestellter Antrag des Angeklagten zur Feststellung,<br />
ob diese sieben Bücher wissenschaftlich sind oder doch zumindest<br />
der Wissenschaft dienen, erlitt das gleiche Schicksal<br />
(s.u.).<br />
Da die Staatsanwaltschaft es versäumte, im Hauptverfahren zu<br />
beweisen, dass die sieben von ihr aufgel<strong>ist</strong>eten Bücher einen<br />
strafbaren Inhalt haben, hätte das Gericht den Angeklagten nicht<br />
275
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
wegen der Bewerbung dieser Bücher verurteilen können, wenn es<br />
strikt dem Rechtsprinzip „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den<br />
Angeklagten) folgen würde. Und genau dies geschah: Im Urteil <strong>ist</strong><br />
von diesen sieben Büchern nicht mehr die Rede. Diese Anklagepunkte<br />
waren verschwunden, weil die Staatsanwaltschaft geschlafen<br />
hatte. Was also zuerst aussah wie eine Totalverweigerung des<br />
Gerichts gegenüber Verteidigungsversuchen des Angeklagten waren<br />
tatsächlich wohl eher Winke mit dem Zaunpfahl, die schlafenden<br />
Hunde der Staatsanwaltschaft nicht zu wecken.<br />
Weitere Anträge vom 12.02.2007<br />
Anlage 4<br />
In der Angelegenheit <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> beantrage ich, das Gericht<br />
möge als wahr unterstellen, dass Schriften i.S. des Gesetzes,<br />
die der Forschung und/oder Wissenschaft dienen, nicht strafbar<br />
sind gemäß dem im letzten Absatz von §130 StGB stehenden<br />
Rückverweis auf §86 III StGB („Sozialadäquatsklausel“).<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />
Anlage 5<br />
In dem Haftbefehl v. 29.01.2007 unterstellt (?) die Kammer<br />
durch die drei Berufsrichter dem Angeklagten eine „pseudowissenschaftliche<br />
Art“ – u.a. bezogen auf die von ihm verfassten<br />
Bücher.<br />
Entgegen der richterlichen Auffassung sind die Bücher des<br />
Angeklagten nicht „pseudowissenschaftlich“. Sie entsprechen den<br />
Grundsätzen der Wissenschaftlichkeit. Zum Beweis hierfür wird<br />
beantragt, ein SVG [Sachverständigengutachten] eines Wissenschaftstheoretikers<br />
einzuholen.<br />
Außerdem wird beantragt, mitzuteilen, welche Sätze, Schlüsse,<br />
Argumente, kurz: welche Stellen in den Werken des Angeklagten<br />
nach der – irrigen – Ansicht der Kammer das Verdikt „pseudowissenschaftlich“<br />
verdienen.<br />
Ludwig Bock, Rechtsanwalt<br />
276
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Anlage 6<br />
1. In dem Haftbefehl vom 29.01.2007 spricht die Kammer von<br />
dem „bekanntermaßen h<strong>ist</strong>orisch anerkannten Holocaust“. Es<br />
wird beantragt, mitzuteilen, was die Kammer unter dem „bekanntermaßen<br />
h<strong>ist</strong>orisch anerkannten Holocaust“ versteht.<br />
2. In dem Haftbefehl spricht die Kammer auch von einem „von<br />
den NS Machthabern geplanten Vernichtungsschicksal der Juden“.<br />
Es wird beantragt, mitzuteilen, was die Kammer damit<br />
meint. Welcher der NS-Machthaber hat nach Meinung der<br />
Kammer welchen Plan – wann? – gefasst? Kennt die Kammer<br />
hierzu Dokumente? Falls ja, welche? Nach Kenntnis der Verteidigung<br />
gibt es bei den H<strong>ist</strong>orikern hierzu verschiedene –<br />
sich widersprechende – Meinungen.<br />
3. Ebenfalls geht die Kammer in dem Haftbefehl von der „Ex<strong>ist</strong>enz<br />
von Gaskammern zur Massentötung“ aus. Nachdem es<br />
auch hierzu recht unterschiedliche Meinungen gibt, wird beantragt,<br />
mitzuteilen, auf Grund welcher Kenntnis die Kammer<br />
hiervon ausgeht.<br />
4. Kennt die Kammer den Aufsatz von Fritjof Meyer in „Osteuropa“<br />
zur Zahl der Opfer in Auschwitz? Falls ja: teilt sie dessen<br />
Meinung? Falls nein, wird beantragt, diesen Aufsatz in der<br />
Hauptverhandlung zum Beweis dafür zu verlesen, dass die z.<br />
Zt. genannte Opferzahl jetzt weniger als 10% der bis 1990 geltenden<br />
Zahlen beträgt. Hält die Kammer den Aufsatz auch für<br />
„pseudowissenschaftlich“?<br />
5. In dem Haftbefehl <strong>ist</strong> auch von einer „Übertreibung der Juden<br />
und der alliierten Siegermächte“ die Rede. Ist der Kammer bekannt,<br />
dass in Auschwitz bis 1990 eine Gedenktafel an die dort<br />
umgekommenen und ermordeten „4 Millionen“ erinnerte, und<br />
dass diese Tafel offiziell mit der Begründung entfernt wurde,<br />
diese Zahl sei weit überhöht? Es wird beantragt, die Meinung<br />
der Kammer zu der Frage mitzuteilen, wer denn ein Interesse<br />
daran haben konnte, jahrzehntelang eine grandiose Übertreibung<br />
der tatsächlichen Opferzahlen aufrecht zu erhalten.<br />
Ludwig Bock, Rechtsanwalt<br />
277
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Anlage 7<br />
In der Angelegenheit <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> beantrage ich, das Gericht<br />
möge als wahr unterstellen, dass Schriften i.S. des Gesetzes,<br />
die die Form-Kriterien der Wissenschaftlichkeit erfüllen und somit<br />
Teil der Wissenschaft selbst sind, automatisch der Forschung<br />
und/oder Wissenschaft dienen.<br />
Ich beantrage zudem, das Gericht möge als wahr unterstellen,<br />
dass Schriften i.S. des Gesetzes, die die Form-Kriterien der Wissenschaft<br />
nur teilweise oder gar nicht erfüllen, dennoch – unter<br />
gegebenenfalls festzustellenden Umständen – der Forschung<br />
und/oder Wissenschaft dienen können.<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />
Anlage 8<br />
In der Angelegenheit <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> beantrage ich, das Gericht<br />
möge den sachverständigen Zeugen Dr. Ulrich Hoyer, Professor<br />
emeritus für Philosophie mit Spezialwissen im Bereich<br />
Wissenschaftstheorie, zum Beweis für folgende Behauptung hören:<br />
A. Menschenwürde<br />
I. Zwei der wichtigsten Gründe, warum die Würde des Menschen<br />
von der anderer Lebewesen zume<strong>ist</strong> qualitativ höher bewertet<br />
wird, sind folgende zwei ausschließlich menschliche Le<strong>ist</strong>ungen:<br />
1. Die Möglichkeit, Sinneseindrücke nicht unkritisch als wahr<br />
hinnehmen zu müssen, sondern sie bezweifeln und kritisch<br />
hinterfragen zu können. Der Zweifel und die neugierige Suche<br />
nach der Wahrheit hinter dem Schein heben den Menschen<br />
vom Tier ab.<br />
2. Die Möglichkeit, die Ergebnisse des zweifelnden Suchens<br />
zu objektivieren, das heißt, sie in Wort, Schrift, Bild oder<br />
anderer Datenform vom jeweiligen Individuum unabhängig<br />
zu machen, so dass andere sie unabhängig von der biologischen<br />
Gegenwart dieses Individuums studieren können.<br />
II. Es <strong>ist</strong> daher ein ernsthafter Angriff auf die Würde des Menschen,<br />
ihm das Zweifeln, das Suchen nach der Wahrheit und<br />
278
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
das Verkünden des für wahr Erachteten zu verbieten. Ein solches<br />
Verbot, sich ohne fremde Anleitung seines Verstandes zu<br />
bedienen, kommt einer Entmündigung gleich, die dem Ge<strong>ist</strong><br />
der Aufklärung diametral entgegensteht. Durch diese Entmündigung<br />
wird der Mensch auf das intellektuelle und moralische<br />
Niveau niederer Lebensformen herabgezwungen.<br />
B. Wissenschaft<br />
I. Der wichtigste Wesensgehalt der Wissenschaft besteht aus folgenden<br />
zwei Eckpfeilern:<br />
1. Freie Wahl der Anfangsvermutung: Als Anfang jeder Wissen<br />
schaffenden Tätigkeit darf jede Vermutung gemacht,<br />
jeder Frage gestellt werden.<br />
2. Ergebnisoffenheit: Die Antwort(en) auf gestellte Forschungsfragen<br />
werden allein von überprüfbaren Beweisen<br />
bestimmt, nicht aber von Vorgaben wissenschaftlicher, gesellschaftlicher,<br />
religiöser, politischer, jur<strong>ist</strong>ischer oder anderer<br />
Autoritäten.<br />
Werden Antworten, also Forschungsergebnisse vorgeschrieben,<br />
so verkümmern Fragestellungen zu rein rhetorischen Fragen,<br />
und der Beweisführungsprozess wird zur Farce. Dies <strong>ist</strong> nicht nur<br />
eine Aushöhlung des Wesensgehalts der Wissenschaft, sondern<br />
die völlige Abschaffung der Wissenschaft.<br />
II. Vier Prinzipien sind unverzichtbar im Prozess wissenschaftlicher<br />
Erkenntnisgewinnung:<br />
1. Es gibt keine (endgültigen) Urteile, sondern immer nur<br />
mehr oder weniger gut bewährte Vor-Urteile, das heißt vorläufige<br />
Urteile.<br />
2. Die Gründe (Beweise) für unsere Vor-Urteile müssen so<br />
gut wie möglich prüfbar sein (empirisch widerlegbar). Sie<br />
müssen Bewährungstests unterzogen werden können.<br />
3. Man muss aktiv und passiv prüfen und kritisieren, indem<br />
man:<br />
a) die Vor-Urteile und Gründe (Beweise) Dritter prüft und<br />
kritisiert;<br />
b) zur Prüfung und Kritik der eigenen Vor-Urteile einlädt<br />
und diese Prüfung und Kritik willkommen heißt, was eine<br />
Veröffentlichungspflicht einschließt;<br />
279
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
c) Prüfungen und Kritiken Dritter erwähnt und ebenso<br />
prüft und kritisiert, also nicht gleich klein beigibt.<br />
Härteste Widerlegungsversuche sind nicht nur zulässig,<br />
sondern sogar notwendig, da sie die einzige Möglichkeit<br />
sind zur Feststellung der Zuverlässigkeit bzw.<br />
des Bewährungsgrades einer These. Besteht ein Zwang,<br />
bei bestimmten Themen von vorgegebenen Auffassungen<br />
auszugehen, die zudem Widerlegungsversuchen<br />
entzogen werden, etwa durch Tabus, Verbote oder Forschungsmoratorien,<br />
so <strong>ist</strong> der wissenschaftliche Erkenntnisprozess<br />
schwerstens behindert.<br />
4. Man muss die Immunisierung der eigenen Vor-Urteile gegen<br />
Widerlegungen vermeiden, indem man:<br />
a) Hilfsthesen zur Abstützung zweifelhafter Hauptthesen<br />
vermeidet;<br />
b) Daten nur nach objektiven Kriterien auswählt (Quellenkritik);<br />
c) exakte, gleichmäßige und konstante Begriffsdefinitionen<br />
verwendet;<br />
d) keine Personen angreift als Ersatz für Sachargumente.<br />
Jeder Immunisierungsversuch gegen Widerlegungsversuche<br />
<strong>ist</strong> illegitim.<br />
III. Ob ein Werk wissenschaftlich <strong>ist</strong>, erkennt man anhand von<br />
Eigenschaften des Werks selbst aufgrund formeller Kriterien.<br />
Man erkennt die Wissenschaftlichkeit eines Werkes nicht<br />
1. anhand der aufgestellten Anfangsvermutung (Ausgangshypothese);<br />
2. anhand der Forschungsergebnisse, solange diese auf wissenschaftliche<br />
Weise gewonnen wurden;<br />
3. anhand der religiösen, sexuellen, politischen oder weltanschaulichen<br />
Orientierung des Verfassers;<br />
4. anhand der nationalen oder ethnischen Herkunft des Verfassers;<br />
5. anhand der Motivationen oder Intentionen des Verfassers.<br />
IV. Es <strong>ist</strong> das Recht und die <strong>Pflicht</strong> des Wissenschaftlers, seine<br />
Forschungsergebnisse öffentlich zugänglich zu machen für<br />
1. die wissenschaftliche Gemeinde;<br />
280
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
2. die Gesellschaft allgemein.<br />
Diese <strong>Pflicht</strong> ergibt sich aus der Notwendigkeit,<br />
a) die Arbeit der Kritik auszusetzen;<br />
b) über das eigene Tun Rechenschaft abzulegen;<br />
c) die Gesellschaft allgemein über neue Erkenntnisse zu informieren.<br />
Das Recht umfasst die Veröffentlichung<br />
a) der wissenschaftlichen Arbeit selbst;<br />
b) sachlicher popularisierender Darstellungen derselben zur<br />
Information von Nichtfachleuten und Schülern/Studenten;<br />
c) sachliche Werbung für a. und b. zur Bekanntmachung und<br />
Verbreitung.<br />
Veröffentlichungen unter b. und c. sind dabei formal gesehen<br />
nicht unbedingt wissenschaftlich, sind jedoch wesentlich für die<br />
Wissenschaft. Wird das Recht auf Veröffentlichung beschnitten,<br />
so bricht nicht nur die unverzichtbare Kommunikation der Wissenschaftler<br />
untereinander und mit der Gesellschaft zusammen,<br />
sondern die Wissenschaft selbst kommt zum Stillstand. Dies hat<br />
zudem drastische nachteilige Wirkungen für die moderne arbeitsteilige<br />
Gesellschaft, die von der Wissenschaft und der Kommunikation<br />
mit derselben abhängt.<br />
Der Sachverständige <strong>ist</strong> zu laden über seine private Wohnanschrift.<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />
Ablehnungen<br />
Beschluss der 2. Großen Strafkammer des LG Mannheim<br />
1. Der auf Wahrunterstellung der Gesetzestexte gerichtete Antrag<br />
des Angeklagten vom 12.2.2007 (Anlage 4) wird abgelehnt,<br />
weil nur Tatsachenbehauptungen als wahr unterstellt werden<br />
können.<br />
2. Der Antrag des Verteidigers Rechtsanwalt Bock vom<br />
12.2.2007 (Anlage 5) auf Einholung eines Sachverständigengutachtens<br />
zum Beweis dafür, dass die Bücher des Angeklagten<br />
nicht „pseudowissenschaftlich“ sind, sondern den Grundsätzen<br />
der Wissenschaftlichkeit entsprechen, wird abgelehnt,<br />
weil die Beurteilung der Frage der Wissenschaftlichkeit von<br />
281
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Schriften von der Kammer in eigener Sachkunde anhand der<br />
vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze (vgl.<br />
etwa BVerfG NStZ 1992, 535) vorzunehmen <strong>ist</strong>.<br />
Der als Antrag auf Erteilung eines tatsächlichen Hinweises anzusehende<br />
Antrag mitzuteilen, „welche Sätze, Schlüsse, Argumente,<br />
kurz: welche Stellen in den Werken des Angeklagten<br />
nach der – irrigen – Ansicht der Kammer das Verdikt ‘pseudowissenschaftlich’<br />
verdienen“ wird abgelehnt, weil – wie<br />
schon in dem tatsächlichen und rechtlichen Hinweis gemäß §<br />
265 StPO vom 29.1.2007 unter Ziffer 1) ausgeführt – jeweils<br />
die den Gegenstand der Anklage bildenden Schriften in ihrer<br />
Gesamtheit bei der Beweiswürdigung und bei der Beurteilung<br />
der Strafbarkeit zugrunde zu legen sind.<br />
3. Auf den unter Ziff. 1 (Anlage 6) gestellten Antrag des Verteidigers<br />
Rechtsanwalt Bock vom 12.2.2007, mitzuteilen, was die<br />
Kammer unter dem „bekanntermaßen h<strong>ist</strong>orisch anerkannten<br />
Holocaust“ versteht, ergeht der Hinweis, dass die Kammer davon<br />
ausgeht, dass der systematische Massenmord an den Juden,<br />
begangen vor allem in den Gaskammern von Konzentrationslagern<br />
während des Zweiten Weltkriegs, als geschichtliche<br />
Tatsache offenkundig <strong>ist</strong> (vgl. BGH NStZ 1994, 140; BGHSt<br />
40, 97).<br />
Die unter Ziff. 2 bis 5 gestellten Anträge der Anklage werden<br />
abgelehnt, weil ein darüber hinausgehender Auskunftsanspruch<br />
gegen das Gericht nicht besteht. Ergänzend wird bezüglich des<br />
Antrags Ziffer 4 (der Anlage 6) angemerkt, dass die Kammer<br />
den Aufsatz im Rahmen der Einlassung des Angeklagten zur<br />
Kenntnis genommen hat. Der Antrag auf Verlesung <strong>ist</strong> schon<br />
deshalb abzulehnen, weil die Kammer schon durch die Einlassung<br />
des Angeklagten Kenntnis von den dort genannten Opferzahlen<br />
hat.<br />
4. Die Anträge des Angeklagten vom 12.2.2007 (Anlage 7), das<br />
Gericht möge als wahr unterstellen, dass Schriften im Sinne<br />
des Gesetzes, die die Form-Kriterien der Wissenschaftlichkeit<br />
erfüllen und somit Teil der Wissenschaft selbst sind, automatisch<br />
der Forschung und/oder Wissenschaft dienen und dass<br />
Schriften im Sinne des Gesetzes, die die Form-Kriterien der<br />
282
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Wissenschaft nur teilweise oder gar nicht erfüllen, dennoch –<br />
unter ggf. festzustellenden Umständen – der Forschung<br />
und/oder Wissenschaft dienen können, wird abgelehnt, weil<br />
nur Tatsachenbehauptungen als wahr unterstellt werden können<br />
und die Beurteilung der Wissenschaftlichkeit von Schriften<br />
eine Frage der Beweiswürdigung und eine Rechtsfrage <strong>ist</strong>.<br />
5. Der Antrag des Angeklagten vom 12.2.2007 (Anlage 8) auf<br />
Ladung des sachverständigen Zeugen Dr. Hoyer wird abgelehnt,<br />
weil die Kammer die angesprochenen Behauptungen in<br />
eigener Sachkunde zu entscheiden vermag.<br />
[…]<br />
Kommentare<br />
Die Anträge <strong>Rudolf</strong>s zur Wahrunterstellung bestimmter<br />
Rechtsfragen dienten dazu, die Aufmerksamkeit des Gerichts sowie<br />
der Öffentlichkeit auf die darin festgestellten Tatsachen zu<br />
richten, selbst wenn sie der Form nach nicht zulässig waren. Sie<br />
wären später durch entsprechende Anträge ergänzt worden zur<br />
Feststellung der Frage, ob die verfahrensgegenständlichen Schriften<br />
der Forschung bzw. Wissenschaft dienen, und zwar unabhängig<br />
davon, ob sie selbst wissenschaftlich sind. Zu diesen Anträgen<br />
kam es dann aber nur noch begrenzt aufgrund des abrupten Endes<br />
der Hauptverhandlung (vgl. Anhang 7, S. 391).<br />
Der von der Kammer zitierte Artikel über einen Beschluss des<br />
Bundesverfassungsgerichts enthält keinerlei Grundsätze zur Beurteilung<br />
der Wissenschaftlichkeit eines Werkes. 274<br />
Weitere Anträge vom 12.02.07<br />
Anlage 11<br />
In der Angelegenheit <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> beantrage ich, das Gericht<br />
möge der Verteidigung mitteilen, wie es Wissenschaft definiert<br />
und welche Kriterien es zur Feststellung der Wissenschaftlichkeit<br />
von Schriften i.S. des Gesetzes anlegt sowie aus welchen<br />
274 Die Passage des Urteils, die vom Wissenschaftsbegriff handelt, wurde im zitierten Artikel<br />
durch Auslassungspunkte ersetzt, so dass der Bezug des Gerichts auf diesen Artikel<br />
inhaltsleer <strong>ist</strong>.<br />
283
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Quellen es diesen Sachverstand schöpft, da bestritten wird, dass<br />
das Gericht selbst die sachverständige Kompetenz besitzt, diese<br />
Fragen rechtsverbindlich zu beantworten.<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />
Anlage 12<br />
In der Angelegenheit <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> beantrage ich, den Zeugen<br />
Prof. Dr. Werner Maser, Zeith<strong>ist</strong>oriker mit Spezialwissen zur<br />
Geschichte des Dritten Reiches, zu laden über seine Privatanschrift,<br />
zum Beweis für folgende Behauptungen zu hören:<br />
1. In einem längeren Telefongespräch mit <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> äußerte<br />
der Zeuge, dass die Einschränkungen der Meinungsfreiheit und<br />
der Wissenschaftsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland<br />
mittlerweile fast jene Zustände der ehemaligen DDR erreicht<br />
haben und dass man als H<strong>ist</strong>oriker in Deutschland heute nicht<br />
mehr die ungeschminkte Wahrheit sagen kann, wenn man sich<br />
nicht gesellschaftlicher und strafrechtlicher Verfolgung aussetzen<br />
will. (Sommer 2005)<br />
2. Der Zeuge wird bestätigen, dass es die ständige Bedrohung<br />
von Zeith<strong>ist</strong>orikern mit gesellschaftlicher und strafrechtlicher<br />
Verfolgung <strong>ist</strong>, die sie davon abhält, revision<strong>ist</strong>ische Veröffentlichungen<br />
öffentlich ernst zu nehmen oder gar revision<strong>ist</strong>ische<br />
Positionen selbst einzunehmen, nicht aber fachliche Bedenken.<br />
3. Der Zeuge wird bestätigen, dass es eine Einmütigkeit etablierter<br />
H<strong>ist</strong>oriker zu vielen Fragen des Dritten Reiches nur deshalb<br />
gibt, weil Meinungsabweichler gesellschaftlich und strafrechtlich<br />
verfolgt werden bzw. mit solcher Verfolgung bedroht<br />
werden.<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />
Anlage 13<br />
In der Sache <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> beantrage ich, den Zeith<strong>ist</strong>oriker<br />
Dr. Walter Post, Fachmann für die Geschichte des Dritten Reiches,<br />
zu laden über seine Privatanschrift, als sachverständigen<br />
Zeugen zum Beweis für folgende Tatsachen zu hören:<br />
284
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
1. In einem Brief an Dr. Rolf Kosiek vom 3.5.2006 schrieb Dr.<br />
Post u.a.: [275] „Eine sehr viel effektivere Strategie wäre die,<br />
wenn die Verteidigung darlegen würde, dass es mittlerweile<br />
keine Offenkundigkeit mehr gibt. Seit dem Zusammenbruch<br />
der Sowjetunion und dem Auseinanderfallen des Ostblocks<br />
sind zahllose Dokumente zugänglich geworden, deren Inhalt in<br />
z.T. krassem Widerspruch zu der bisher gängigen Version der<br />
Geschichte steht.“ Der Zeuge wird bekunden, dies geschrieben<br />
zu haben.<br />
2. Der Zeuge wird bestätigen, dass seiner Auffassung als Fachh<strong>ist</strong>oriker<br />
des Dritten Reiches [nach] keine Rede mehr [davon]<br />
sein kann, dass die tradierte Version von der Vernichtung der<br />
europäischen Juden durch das Dritte Reich offenkundig <strong>ist</strong>,<br />
sondern dass „zahllose Dokumente […] in krassem Widerspruch<br />
zu der bisher gängigen Version“ des sogenannten Holocaust,<br />
also der NS-Judenvernichtung stehen.<br />
3. Der Zeuge wird bestätigen, dass es die ständige Bedrohung<br />
von Zeith<strong>ist</strong>orikern mit gesellschaftlicher und strafrechtlicher<br />
Verfolgung <strong>ist</strong>, die sie davon abhält, revision<strong>ist</strong>ische Veröffentlichungen<br />
öffentlich ernst zu nehmen oder gar revision<strong>ist</strong>ische<br />
Positionen selbst einzunehmen, nicht aber fachliche Bedenken.<br />
4. Der Zeuge wird bestätigen, dass es eine Einmütigkeit etablierter<br />
H<strong>ist</strong>oriker zu vielen Fragen des Dritten Reiches nur deshalb<br />
gibt, weil Meinungsabweichler gesellschaftlich und strafrechtlich<br />
verfolgt werden bzw. mit solcher Verfolgung bedroht<br />
werden.<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />
Anlage 14<br />
In der Angelegenheit <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> beantrage ich, den Zeugen<br />
Prof. Dr. Ernst Topitsch zu laden über seine Privatanschrift<br />
zum Beweis für folgende Tatsachen zu hören:<br />
1. Der Zeuge verfasste im Jahr 2000 für die englische Ausgabe<br />
des Buches von Dr. Joachim Hoffmann, „Stalins Vernich-<br />
275 Vgl. Dokument am Ende dieses Anhangs.<br />
285
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
tungskrieg 1941–1945“, ein Vorwort, das er an den englischen<br />
Verleger, Dr. Robert H. Countess, 28755 Sagewood Circle,<br />
Toney, AL 35773, schickte.<br />
2. In diesem Vorwort beschrieb er, wie die Zeitgeschichtsforschung<br />
in Österreich und in Deutschland durch gesellschaftliche<br />
und strafrechtliche Verfolgung auf inakzeptable Weise behindert<br />
wird, insbesondere was Ereignisse des Dritten Reiches<br />
anbelangt.<br />
3. Nachdem Prof. Dr. Werner Pfeifenberger nach jahrelanger gesellschaftlicher<br />
Verfolgung, Zerstörung seiner Karriere und<br />
seines Rufes als Akademiker und schließlich Einleitung eines<br />
Strafverfahrens wegen eines Artikels in einem akademischen<br />
Sammelband Selbstmord begangen hatte, bekam es der Zeuge<br />
mit der Angst zu tun, auch er könne zum Opfer einer solchen<br />
inquisitorischen Verfolgung werden aufgrund seines kritischen<br />
Vorwortes.<br />
4. Daher schrieb der Zeuge am 9.1.2001 einen Brief an Dr. Countess,<br />
mit dem er ihm erklärte, warum er sein Vorwort zurückzieht<br />
und durch ein neues ersetzt, welches im Wesentlichen<br />
nichtssagend <strong>ist</strong>. In diesem Brief führte er u.a. aus: „Im vergangenen<br />
Jahr wurde bei uns ein Professor wegen eines wissenschaftlichen<br />
Aufsatzes durch Schikanen in den Selbstmord<br />
getrieben. Man muss bei uns jedes Wort genau überlegen, und<br />
es <strong>ist</strong> empfehlenswert, manche Themen überhaupt nicht zu berühren.“<br />
5. Der Zeuge wird bekunden, dass es die ständige Bedrohung von<br />
Zeith<strong>ist</strong>orikern mit gesellschaftlicher und strafrechtlicher Verfolgung<br />
<strong>ist</strong>, die sie davon abhält, revision<strong>ist</strong>ische Veröffentlichungen<br />
öffentlich ernst zu nehmen oder gar revision<strong>ist</strong>ische<br />
Positionen selbst einzunehmen, nicht aber fachliche Bedenken.<br />
6. Der Zeuge wird bestätigen, dass es eine Einmütigkeit etablierter<br />
H<strong>ist</strong>oriker zu vielen Fragen des Dritten Reiches nur deshalb<br />
gibt, weil Meinungsabweichler gesellschaftlich und strafrechtlich<br />
verfolgt werden bzw. mit solcher Verfolgung bedroht<br />
werden.<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />
286
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Anlage 15<br />
In der Angelegenheit <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> beantrage ich, den sachverständigen<br />
H<strong>ist</strong>oriker Prof. Dr. Franz W. Seidler, Experte für<br />
die Geschichte des Dritten Reiches, als Zeugen für folgende Beweisbehauptung<br />
zu hören, (zu laden über seine Privatanschrift).<br />
1. Der Zeuge schrieb in einem Brief vom 24.6.2006 an Dr. Rolf<br />
Kosiek: [ 275] „Ihrer Bitte, ein wissenschaftliches Gutachten für<br />
Herrn <strong>Rudolf</strong> <strong>Germar</strong> zu erstellen, habe ich sehr ernst genommen.<br />
Leider <strong>ist</strong> damit ein Auftritt vor Gericht als sachverständiger<br />
Zeuge unvermeidlich. Die Umstände kann man sich<br />
ausmalen. Der Arzt hat mir aus gesundheitlichen Gründen<br />
Aufregung jeder Art verboten. Dass meine Frau mich gebeten<br />
hat, um Gottes willen die Finger davon zu lassen, können Sie<br />
annehmen. Altersbedingt werden wir alle zu Feiglingen.“ Der<br />
Zeuge wird bestätigen, diese Passagen geschrieben zu haben.<br />
2. Der Zeuge wird bestätigen, dass er bei einer Zeugenaussage<br />
zum Holocaust nach besten Wissen und Gewissen befürchtet,<br />
gesellschaftlicher oder sogar strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt<br />
zu werden, weshalb er davon Abstand nimmt, überhaupt<br />
auszusagen.<br />
3. Der Zeuge wird bestätigen, dass diese Angst vor Verfolgung<br />
daher rührt, dass er nach bestem Wissen und Gewissen Aussagen<br />
tätigen müsste, die einer Strafverfolgung des Angeklagten<br />
[<strong>Rudolf</strong>] zuwiderlaufen.<br />
4. Der Zeuge wird bestätigen, dass es die ständige Bedrohung<br />
von Zeith<strong>ist</strong>orikern mit gesellschaftlicher und strafrechtlicher<br />
Verfolgung <strong>ist</strong>, die sie davon abhält, revision<strong>ist</strong>ische Veröffentlichungen<br />
öffentlich ernst zu nehmen oder gar revision<strong>ist</strong>ische<br />
Positionen selbst einzunehmen, nicht aber fachliche Bedenken.<br />
5. Der Zeuge wird bestätigen, dass es eine Einmütigkeit etablierter<br />
H<strong>ist</strong>oriker zu vielen Fragen des Dritten Reiches nur deshalb<br />
gibt, weil Meinungsabweichler gesellschaftlich und strafrechtlich<br />
verfolgt werden bzw. mit solcher Verfolgung bedroht<br />
werden.<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />
287
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Anlage 16<br />
In der Angelegenheit <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> beantrage ich im Hauptverfahren<br />
die Beiziehung und Verlesung des Gutachtens des H<strong>ist</strong>orikers<br />
Dr. Joachim Hoffmann, zu entnehmen den Verfahrensakten<br />
des Strafverfahrens gegen Wigbert Grabert, Amtsgericht Tübingen,<br />
AZ. 4 Gs 173/95, zum Beweis folgender Tatsachen:<br />
1. Das Gutachten wurde von o.g. Gericht als sachverständiges<br />
Gutachten anerkannt und eingeführt.<br />
2. Das Gutachten schlussfolgert, dass das Buch von Ernst Gauss<br />
[=<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>], „Grundlagen zur Zeitgeschichte“ den Kriterien<br />
wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet der Zeitgeschichte<br />
genügt und deshalb den Schutz von GG 5/3 genießen<br />
sollte.<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />
Anlage 17<br />
In der Angelegenheit <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> beantrage ich, die Kammer<br />
möge den sachverständigen H<strong>ist</strong>oriker Prof. Dr. hc. Emil<br />
Schlee, zu laden über seine Privatanschrift, als Zeuge für folgende<br />
Beweisbehauptungen hören:<br />
1. In einem Brief an Dr. Rolf Kosiek, schrieb Prof. Emil<br />
Schlee: [275] „Eine Bewertung der Arbeiten von Herrn <strong>Rudolf</strong><br />
im Sinne korrekter Wissenschaftlichkeit habe ich vor Jahrzehnten<br />
[…] bereits vorgenommen, […]. Es steht außer Frage,<br />
dass Herr <strong>Rudolf</strong> die Formkriterien erfüllt. Anderes unterstellen<br />
zu wollen, <strong>ist</strong> reine Böswilligkeit!“ Der Zeuge wird diese<br />
Aussage bestätigen. (Brief vom 27.7.2006)<br />
2. Der Zeuge wird bestätigen, dass die folgenden Werke die Kriterien<br />
wissenschaftlicher Arbeiten erfüllen:<br />
– <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Vorlesungen über den Holocaust<br />
– <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Das <strong>Rudolf</strong> Gutachten<br />
– Ernst Gauss, Grundlagen zur Zeitgeschichte<br />
– Herbert Verbeke, Auschwitz: Nackte Fakten<br />
– Wilhelm Stäglich, Der Auschwitz-Mythos<br />
– Jürgen Graf, Carlo Mattogno, Das Konzentrationslager<br />
Stutthof…<br />
– Jürgen Graf, Riese auf tönernen Füßen<br />
288
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
– Arthur R. Butz, Der Jahrhundertbetrug<br />
3. Der Zeuge wird zudem bestätigen, dass diese Werke der Forschung<br />
und Wissenschaft dienen.<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />
Anlage 18<br />
In der Angelegenheit <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> beantrage ich, die Kammer<br />
möge den Sachverständigen Zeugen Prof. Dr. Raul Hilberg,<br />
zu laden über seine Anschrift, zu folgenden Beweisbehauptungen<br />
hören:<br />
1. Der Zeuge führte folgendes aus, wie von der U.S.-Zeitschrift<br />
Vanity Fair (Ausgabe Juni 1996) im Beitrag „Hitler’s Ghost“<br />
von Chr<strong>ist</strong>opher Hitchens zitiert: „Wenn diese Leute [Revision<strong>ist</strong>en,<br />
G.R.] reden wollen, soll man sie lassen. Das bringt jene<br />
von uns, die Forschung treiben, dazu, Dinge, die wir vielleicht<br />
als offensichtlich erachtet haben, erneut zu überprüfen. Und<br />
das <strong>ist</strong> nützlich für uns.“<br />
2. Der Zeuge wird bestätigen, dass er als einer der führenden<br />
Wissenschaftler zum sogenannten Holocaust weltweit angesehen<br />
wird.<br />
3. Der Zeuge wird bestätigen, dass er die Publikationen der Revision<strong>ist</strong>en<br />
im Allgemeinen als nützlich ansieht, da sie der Forschung<br />
und Wissenschaft dadurch dienen, indem sie deren Ergebnisse<br />
einem harten Widerlegungsversuch unterziehen. Dies<br />
führt zur Aufdeckung von Schwachstellen in den Darstellungen<br />
zum Holocaust und somit zu deren qualitativer Verbesserung.<br />
Revision<strong>ist</strong>ische Publikationen stellen daher eine Art<br />
Qualitätskontrolle der etablierten Literatur zum Holocaust dar.<br />
4. Der Zeuge wird bestätigen, dass die dem Angeklagten zur Last<br />
gelegten Schriften insbesondere der Forschung und Wissenschaft<br />
dienen, da sie durch ihre breit angelegte und tiefgehende<br />
Kritik etablierter Arbeiten zum Holocaust diese einer ganz besonders<br />
harten Probe unterziehen, wovon die etablierten Wissenschaftler<br />
nur profitieren können.<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />
289
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Anlage 19<br />
In der Angelegenheit <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> beantrage ich,<br />
1. die gutachterliche Äußerung des Sachverständigen Prof. Dr.<br />
Gerhard Jagschitz, Institut für Zeitgeschichte der Universität<br />
Wien im Schreiben an das Landesgericht für Strafsachen,<br />
Wien, vom 10.1.1991, Az.: 26 b Vr 14 184/86, zu verlesen.<br />
Dieses hat im Wesentlichen folgenden Inhalt:<br />
„… Zunächst war nur daran gedacht, aus der wichtigsten<br />
einschlägigen Literatur die auf die engere Themenstellung Bezug<br />
nehmenden Informationen zusammenzufassen und daraus<br />
das Gutachten zu verfertigen. Durch zahlreiche Einwände in<br />
der revision<strong>ist</strong>ischen Literatur, die erhebliche Teile der bisherigen<br />
Literatur in Frage stellte, war es nicht zu verantworten,<br />
ein Gutachten lediglich darauf aufzubauen.<br />
Darüber hinaus stellte sich im Laufe der Literaturrecherche<br />
heraus, dass nur eine relativ geringe wissenschaftliche Literatur<br />
einer erheblich größeren Zahl von Erlebnisberichten oder<br />
nichtwissenschaftlichen Zusammenfassungen gegenübersteht.<br />
Es wurden dabei zahlreiche Widersprüche, Abschreibungen,<br />
Auslassungen und unvollständige Verwendung von Quellen<br />
festgestellt.<br />
Zudem sind durch einige Freisprüche in einschlägigen Verfahren<br />
durch Vorlage von Gutachten vor nationalen und internationalen<br />
Gerichten substantielle Zweifel an grundlegenden<br />
Fragen verstärkt worden, so dass die bloße Fortschreibung<br />
einschlägiger Gerichtsurteile und der Hinweis auf die Gerichtsnotorik<br />
der Bekanntheit von Vernichtung von Juden<br />
durch Gas im Konzentrationslager Auschwitz nicht mehr ausreichen,<br />
um Urteile in einem demokratischen Rechtsempfinden<br />
darauf aufzubauen.<br />
Es erwies sich daher als notwendig, [im] Gutachten …<br />
auch die notwendige Korrektur der Literatur vorzunehmen. …<br />
Während der bisherigen Arbeit hat sich des weiteren herausgestellt,<br />
dass Quellen aus bestimmten Archiven nicht vollständig<br />
verwendet wurden und durch die politischen Ereignisse<br />
der letzten Jahre auch erstmals Bestände verwendet werden<br />
können, die bisher für die westliche Forschung verschlossen<br />
290
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
waren. Es sind dies vor allem die Akten des Reichssicherheitshauptamtes<br />
in Potsdam, der riesige (mehrere Tonnen umfassende)<br />
Auschwitz-Bestand in einigen Moskauer Archiven …“<br />
Quelle: H<strong>ist</strong>orische Tatsachen Nr. 92, Seite 12<br />
2. Prof. Dr. Gerhard Jagschitz, Institut für Zeitgeschichte der Universität<br />
Wien, A 1090 Wien, Rotenhausgasse 6, als sachverständigen<br />
Zeugen zu hören.<br />
Der Zeuge wird bekunden,<br />
1. dass er im Strafverfahren des Landesgerichts Wien für<br />
Strafsachen Az.: 26 b Vr 14 184/86 als gerichtlicher Sachverständiger<br />
beauftragt gewesen sei, dem Gericht Erkenntnisgrundlagen<br />
zur Beantwortung der Frage zu erarbeiten,<br />
ob die für allgemeinkundig geltende Tatsachenfeststellung,<br />
dass im Konzentrationslager Auschwitz eine große Anzahl<br />
Menschen, insbesondere Juden, in Gaskammern mit dem<br />
Giftgas Zyklon B getötet worden seien, nach dem derzeitigen<br />
Forschungsstand (1991) unangefochten geblieben sei<br />
oder ob wissenschaftliche Forschungsarbeiten bekannt geworden<br />
seien, die einem H<strong>ist</strong>oriker geeignet erscheinen<br />
könnten, begründete Zweifel an dieser Tatsachenfeststellung<br />
hervorzurufen;<br />
2. dass er nach gründlichem und sorgfältigem Literaturstudium<br />
zu der Überzeugung gelangt sei, dass in der zeitgeschichtlichen<br />
Literatur gewichtige und ernst zu nehmende<br />
Einwände gegen die [generell] für unangefochten gehaltene<br />
Darstellung der Massenvernichtung im Konzentrationslager<br />
Auschwitz erhoben werden;<br />
3. dass er das zu Nr. 1 dieses Beweisantrages auszugsweise zitierte<br />
Schreiben an das Landesgericht Wien verfasst und an<br />
das Gericht gesandt habe;<br />
4. dass er seine Aussage in diesem Schreiben nach bestem<br />
Wissen und Gewissen abgefasst habe.<br />
Sylvia Stolz, Rechtsanwältin<br />
Anlage 20<br />
In der Angelegenheit <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> beantrage ich, einen<br />
Sachverständigen für Zeitgeschichtsforschung zu hören.<br />
291
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Dieser wird aufgrund besonderer Sachkunde zur Überzeugung<br />
des Gerichts darlegen, dass in den veröffentlichten Weltkrieg II-<br />
Erinnerungen von Winston Churchill, Dwight D. Eisenhower und<br />
Charles De Gaulle ein im Einflussbereich der Nationalsozial<strong>ist</strong>ischen<br />
Regierung des Deutschen Reiches aus rassischen Motiven<br />
an Juden verübter Massenmord in Gaskammern mit dem Insektizid<br />
„Zyklon B“ nicht erwähnt wird. […]<br />
Die Beweiserhebung <strong>ist</strong> geeignet, für sich – aber auch im Zusammenhang<br />
mit den anderen in diesem Verfahren unter Beweis<br />
gestellten Tatsachen – die Schlussfolgerung als zwingend erscheinen<br />
zu lassen, dass die Geheimdienste und sonstigen Informationsquellen<br />
der am Krieg gegen das Deutsche Reich beteiligten<br />
Westmächte über Judenvernichtungsaktionen des Feindes (Deutschen<br />
Reich) nichts in Erfahrung bringen konnten. Die wahrscheinlichste<br />
Erklärung für diese erstaunliche Tatsache <strong>ist</strong>, dass<br />
die von interessierter Seite erst nach der Kapitulation der Deutschen<br />
Wehrmacht behaupteten Verbrechen der genannten Art<br />
nicht stattgefunden haben. Damit wäre der Annahme der Boden<br />
entzogen, dass der durch das Deutsche Reich angeblich verübte<br />
Völkermord an den Juden („Holocaust“ genannt) offenkundig sei.<br />
Sylvia Stolz, Rechtsanwältin<br />
Anlage 21<br />
In der Angelegenheit <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> beantrage ich, einen<br />
Sachverständigen auf dem Gebiete der Zeitgeschichtsforschung –<br />
vorgeschlagen wird Prof. em. Dr. Ernst Nolte – zu hören.<br />
Der Sachverständige wird – geleitet durch die auf Tatsachen<br />
gestützte denkerische Vorarbeit in den Vorlesungen über den Holocaust<br />
– das Gericht zu der Überzeugung führen,<br />
1. dass die Vorlesungen über den Holocaust – Strittige Fragen<br />
im Kreuzverhör von <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Castle Hill Publishers,<br />
PO Box 118, Hastings, TN34 3ZQ, UK, ISBN 1-902619-07-<br />
2, als ein geschichtswissenschaftliches Werk von hoher Qualität<br />
zu bewerten <strong>ist</strong>, das in seiner Gedankenführung sowie<br />
bezüglich der Art und Weise der Zurückführung der getroffenen<br />
Feststellungen auf zuverlässige Quellen den handwerklichen<br />
Standards der Zeitgeschichtsforschung voll entspricht;<br />
292
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
2. dass diese Schrift aus sachverständiger Sicht eine methodisch<br />
geordnete Suche nach objektiv wahren (richtigen) und in einen<br />
Begründungszusammenhang eingeordneten Erkenntnissen<br />
erkennen lässt;<br />
3. dass das Vorgehen des Verfassers sachbezogen und planmäßig<br />
<strong>ist</strong>;<br />
4. dass die Realisierung des Vorhabens des Verfassers auf methodischer<br />
Reflexion des wissenschaftlichen Erkenntnisstrebens<br />
beruht; 276<br />
5. dass mit dem Buch die offizielle Darstellung der unter dem<br />
Namen „Holocaust“ zu fassenden Massentötungen von Juden<br />
als in sich nicht schlüssig nachgewiesen <strong>ist</strong>;<br />
6. dass der Autor der Vorlesungen zeigt, wie die offizielle Version<br />
voll von Ungereimtheiten <strong>ist</strong>;<br />
7. dass durchweg die dem Holocaustgeschichtsbild zugrunde<br />
gelegten Zeugenaussagen von den Verfechtern der offiziellen<br />
Version einer kritischen Prüfung nicht unterzogen worden<br />
sind;<br />
8. dass die offizielle Geschichtsschreibung es versäumt hat, die<br />
notwendigen technischen Bedingungen und Prozesse der behaupteten<br />
Massentötungen zu ergründen, zu reflektieren und<br />
die gerichtlichen Aussagen von Zeugen sowie die Erlebnisschilderungen<br />
von Zeitzeugen daraufhin zu untersuchen, ob<br />
und ggf. wieweit diese mit den technischen und naturgesetzlichen<br />
Erkenntnissen übereinstimmen oder als widerlegt gelten<br />
müssen;<br />
9. dass die hier unter 6. – 8. benannten Mängel die offizielle Holocaustgeschichtsschreibung<br />
als „unwissenschaftlich“ und<br />
„propagand<strong>ist</strong>isch“ erweisen;<br />
10. dass die Einwände der „revision<strong>ist</strong>ischen“ Geschichtsschreibung<br />
gegen die offizielle Version des „Holocausts“ mehr als<br />
nur plausibel erscheinen und ernsthafte Zweifel an dem durch<br />
§ 130 Abs. 3 StGB geschützten Geschichtsbild begründen;<br />
11. dass zu keinem Zeitpunkt die behauptete geplante und systematisch<br />
durchgeführte Massentötung von Juden aus rassischen<br />
Beweggründen von H<strong>ist</strong>orikern, die der herrschenden<br />
276 Das nennt man Fachchinesisch, glaube ich…<br />
293
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Lesart folgen, hinreichend und fachgerecht erforscht worden<br />
<strong>ist</strong>;<br />
12. dass vielmehr von Anfang an die These von der physischen<br />
Vernichtung der im Einflussbereich des Deutschen Reiches<br />
ansässigen Juden durch die nationalsozial<strong>ist</strong>ische Regierung<br />
der Geschichtsforschung als Dogma vorgegeben war und<br />
Versuche von Geschichtsforschern, sich dagegen zu stellen,<br />
mit massiven Diffamierungen, mit gesellschaftlicher Ausgrenzung<br />
und Vernichtung der sozialen Ex<strong>ist</strong>enz sowie gerichtlichen<br />
Verfolgungen geahndet und dadurch schließlich<br />
fast gänzlich unterdrückt worden sind;<br />
13. dass ein frei herausgebildeter Konsens im Sinne einer freiwillig<br />
anerkannten Unangefochtenheit des offiziellen Geschichtsbildes<br />
vom Holocaust nicht feststellbar <strong>ist</strong>;<br />
14. dass mit dem Erscheinen der „revision<strong>ist</strong>ischen“ Schriften<br />
[…] die offizielle Holocaustversion in allen wesentlichen Aspekten<br />
grundsätzlich in Frage gestellt war und sich jetzt die<br />
Frage stellt, ob die „revision<strong>ist</strong>ischen“ Argumente durch<br />
gründlichere Forschungen widerlegt werden könnten oder ob<br />
das offizielle Geschichtsbild aufgegeben werden muss, so<br />
dass von „Unangefochtenheit“ der Holocaustgeschichtsschreibung<br />
keine Rede sein kann. […]<br />
Sylvia Stolz, Rechtsanwältin<br />
Ablehnungen<br />
Beschluss der 2. Großen Strafkammer des LG Mannheim<br />
1. Der Antrag des Angeklagten auf Mitteilung (Anlage 11 zum<br />
Hauptverhandlungsprotokoll vom 12.2.2007) wird abgelehnt,<br />
weil ein Auskunftsanspruch gegen das Gericht über die bereits<br />
unter Ziffer 2 des Beschlusses vom 12.2.2007 gemachten Ausführungen<br />
hinaus nicht besteht.<br />
2. Die am 12.2.2007 vom Angeklagten gestellten Anträge auf<br />
Vernehmung von Prof. Dr. Maser (Anlage 12), Dr. Post (Anlage<br />
13), Prof. Dr. Seidler (Anlage 15) und die von der Verteidigerin<br />
Rechtsanwältin Stolz gestellten Anträge auf Vernehmung<br />
eines Sachverständigen für Zeitgeschichtsforschung (Anlage<br />
294
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
20) und Prof. Dr. Nolte bezüglich der Anträge 5 bis 14 (Anlage<br />
21) werden abgelehnt, weil die Beweiserhebung für die Entscheidung<br />
[des Gerichts] ohne Bedeutung <strong>ist</strong>, denn selbst wenn<br />
die benannten Personen die unter Beweis gestellten Behauptungen<br />
bestätigen würden, würde die Kammer nicht die Allgemeinkundigkeit<br />
des Holocausts im Sinne von Ziffer 3 des<br />
Beschlusses der Kammer vom 12.2.2007 in Frage stellen.<br />
3. Der vom Angeklagten am 12.2.2007 gestellte Antrag auf Beiziehung<br />
und Verlesung des Gutachtens von Dr. Hoffmann<br />
(Anlage 16) wird abgelehnt, weil die Beweiserhebung für die<br />
Entscheidung ohne Bedeutung <strong>ist</strong>, denn das genannte Buch <strong>ist</strong><br />
nicht Gegenstand der Anklage.<br />
4. Der vom Angeklagten am 12.2.2007 gestellte Antrag auf Vernehmung<br />
von Prof. Dr. Schlee (Anlage 17) wird abgelehnt,<br />
weil, soweit es sich um die angeklagten Schriften handelt, die<br />
Kammer – wie schon im Beschluss vom 12.2.2007 unter Ziffer<br />
2, 1. Absatz, ausgeführt – eigene Sachkunde bezüglich der Beurteilung<br />
der Wissenschaftlichkeit hat. Im Übrigen <strong>ist</strong> die Behauptung<br />
für die Entscheidung ohne Bedeutung, weil die<br />
Schriften nicht Gegenstand der Anklage sind.<br />
5. Der vom Angeklagten am 12.2.2007 gestellte Antrag auf Vernehmung<br />
von Prof. Dr. Hilberg (Anlage 18) wird abgelehnt.<br />
Bezüglich der Ziffern 1 bis 3 des Antrags <strong>ist</strong> die Beweiserhebung<br />
ohne Bedeutung, weil dessen Einschätzungen und seine<br />
Stellung für die Frage einer etwaigen Strafbarkeit des Handelns<br />
des Angeklagten keine Rolle spielen. Bezüglich Ziffer 4<br />
des Antrags hat die Kammer – wie schon im Beschluss vom<br />
12.2.2007 unter Ziffer 2, 1. Absatz, ausgeführt – eigene Sachkunde<br />
bezüglich der Beurteilung der Wissenschaftlichkeit.<br />
6. Der von der Verteidigerin Rechtsanwältin Stolz am 12.2.2007<br />
gestellte Antrag auf Verlesung der gutachterlichen Äußerung<br />
des Sachverständigen Prof. Dr. Jagschitz und dessen Vernehmung<br />
als sachverständigen Zeugen (Anlage 19) wird abgelehnt,<br />
weil die beantragten Beweiserhebungen für die Entscheidung<br />
ohne Bedeutung sind, denn selbst wenn die unter<br />
Beweis gestellten Behauptungen bestätigt würden, würde die<br />
Kammer nicht die Allgemeinkundigkeit des Holocausts im<br />
295
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Sinne von Ziffer 3 des Beschlusses der Kammer vom<br />
12.2.2007 in Frage stellen.<br />
7. Der am 12.2.2007 von der Verteidigerin Rechtsanwältin Stolz<br />
gestellte Antrag auf Vernehmung von Prof. Dr. Nolte (Anlage<br />
21) wird bezüglich Ziffern 1 bis 4 abgelehnt, weil die Kammer<br />
– wie schon im Beschluss vom 12.2.2007 unter Ziffer 2, 1. Absatz,<br />
ausgeführt – eigene Sachkunde bezüglich der Beurteilung<br />
der Wissenschaftlichkeit hat.<br />
Kommentare<br />
Der Antrag zur Ladung von Prof. Dr. Ernst Topitsch musste<br />
zurück gezogen werden, da der Zeuge am 26.1.2003 verstorben<br />
war.<br />
Der Punkt 2. des Ablehnungsbeschlusses bewe<strong>ist</strong>, dass die<br />
„Offenkundigkeit des Holocaust“, den die bundesdeutsche Justiz<br />
als Grund vorgibt, um Beweisanträge zur Erschütterung der Offenkundigkeit<br />
abzulehnen bzw. sogar unter Strafdrohung zu verbieten,<br />
völlig unabhängig davon besteht, was etablierte, ja sogar<br />
weltweit anerkannte Fachkapazitäten der Geschichte des Dritten<br />
Reiches für h<strong>ist</strong>orisch akkurat halten. Vier etablierte H<strong>ist</strong>oriker,<br />
davon drei emeritierte Lehrstuhlinhaber, äußern Zweifel, aber das<br />
Gericht rührt das nicht. Selbst wenn alle H<strong>ist</strong>oriker der Welt<br />
Zweifel äußerten, wäre das Gericht wohl immer noch ungerührt.<br />
Dies bewe<strong>ist</strong>, dass die Offenkundigkeitsformel ein unrechtsstaatliches<br />
Eigenleben entwickelt hat, dem mit keinem jur<strong>ist</strong>ischen<br />
Mittel mehr beizukommen <strong>ist</strong>.<br />
Bei der Ablehnung der Anträge zur Anhörung der Zeugen<br />
Prof. Schlee und Prof. Hilberg beging die Kammer einen entblößenden<br />
Fehler: beantragt wurde bezüglich Prof. Schlee zusätzlich<br />
und bezüglich Prof. Hilberg ausschließlich, diese mögen feststellen,<br />
ob die beanstandeten Werke der Forschung und Wissenschaft<br />
dienen. Dies <strong>ist</strong> eben nicht identisch mit der Frage, ob die Werke<br />
selbst wissenschaftlich sind. Ob die fraglichen Werke der Geschichtswissenschaft<br />
dienen, kann aber unmöglich von einem<br />
fachfremden Richter entschieden werden. Dazu bedarf es der<br />
Sachkenntnis eines Fachh<strong>ist</strong>orikers. Diese pauschale Ablehnung<br />
296
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
durch das Gericht <strong>ist</strong> ein Indiz dafür, dass nicht sachlich erwägt<br />
sondern nur reflexartig „nach Schema F“ abgelehnt wurde.<br />
Der Angeklagte sprach sich in der Hauptverhandlung gegen<br />
jene Punkte der Anträge der Verteidigerin Sylvia Stolz aus, in denen<br />
das Gericht gebeten wurde, Beweis bezüglich h<strong>ist</strong>orischer<br />
Fragen zu erheben. Er begründete seine Ablehnung damit, dass<br />
diese Punkte seiner Eingangserklärung widersprächen, dass kein<br />
Gericht der Welt befugt und kompetent sei, wissenschaftliche<br />
Streitfragen zu entscheiden.<br />
297
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
298
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
299
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
300
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
301
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Anhang 3: Gutachten von Fachh<strong>ist</strong>orikern<br />
1. Dr. Olaf Rose<br />
Das nachfolgende Gutachten des Zeitgeschichtlers Dr. Olaf<br />
Rose wurde auf Anfrage von <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> für dessen Verfahren<br />
erstellt. Da die mit dem Fall befasste 2. Strafkammer des Landgerichts<br />
Mannheim bei Stellung weiterer Beweisanträge zur Entlastung<br />
des Angeklagten <strong>Rudolf</strong> in Aussicht stellte, den Angeklagten<br />
zu 5 Jahren Haft zu verurteilen, wohingegen die sofortige Beendigung<br />
jeder Verteidigungshandlung zu einer Strafe von „nur“ 2 ½<br />
Jahren führen würde, wurde dieses Gutachten nicht mehr zur Entlastung<br />
des Angeklagten eingeführt. Angesichts der totalen Verweigerungshaltung<br />
der Kammer, irgendwelche Beweisanträge zuzulassen,<br />
war ohnehin damit zu rechnen, dass dieses Fachgutachten<br />
auch abgelehnt worden wäre, weil die Kammer angeblich<br />
selbst die hinreichende Sachkenntnis habe, um die Wissenschaftlichkeit<br />
der begutachteten Bücher zu beurteilen.<br />
302<br />
Gutachten<br />
über die Erfüllung formaler Kriterien wissenschaftlichen<br />
Arbeitens in den vom Dipl. Chem. <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> verfassten<br />
oder herausgegebenen Schriften zur Judenverfolgung im Dritten<br />
Reich<br />
Der Verfasser wurde vom <strong>Pflicht</strong>verteidiger RA Ludwig Bock<br />
des vor der Strafkammer 6 [korrekt: 2.] des Landgerichts Mannheim<br />
wegen des Verdachts der Volksverhetzung Angeklagten<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> gebeten, als sachverständiger Zeuge zur Beweisbehauptung<br />
gutachterlich Stellung zu nehmen, ob folgende vom<br />
Angeklagten verfassten Schriften in formaler Hinsicht den Anforderungen<br />
sauberen wissenschaftlichen Arbeitens im Bereich der<br />
Geschichtswissenschaft Genüge le<strong>ist</strong>en:<br />
1. Ernst Gauß (Hg.) (= <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>): Grundlagen zur Zeitgeschichte,<br />
Grabert, Tübingen 1994 (zitiert als Grundlagen)
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
2. <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: Das <strong>Rudolf</strong>-Gutachten, Castle Hill Publishers,<br />
Hastings 2 2001<br />
3. <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: Vorlesungen über den Holocaust, Castle<br />
Hill Publishers 2005 (zitiert als Vorlesungen).<br />
Nach Empfang und erster Durchsicht der drei Bände habe ich<br />
darum gebeten, mich auf die Begutachtung des ersten und dritten<br />
Buches beschränken zu wollen, da ich mich nicht im Stande sah,<br />
das sogenannte „<strong>Rudolf</strong>-Gutachten“, dessen Argumentation sich<br />
an zentralen Stellen zwangsläufig auf eine chemische und damit<br />
naturwissenschaftliche Beweisführung stützt, vollinhaltlich beurteilen<br />
zu können.<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> <strong>ist</strong> seiner Ausbildung nach Naturwissenschaftler.<br />
Als solcher <strong>ist</strong> er geschult, streng an Fakten orientiert zu arbeiten<br />
und lückenlose und stets durch Dritte überprüfbare Beweisketten<br />
aufzustellen. Arbeitshypothesen können für ihn zwar<br />
grundsätzlich aufgestellt werden, aber nur dann Geltung beanspruchen,<br />
wenn sie begründet und bewiesen werden können. Dieser<br />
nüchterne, „objektiv<strong>ist</strong>ische“ Ansatz <strong>ist</strong> auch in seinen mir<br />
vorliegenden h<strong>ist</strong>oriographischen Publikationen Leitsatz seines<br />
Forschungsinteresses. Mit dieser Art von Geschichtsschreibung<br />
auf „forensischer Grundlage“ grenzt er sich deutlich von H<strong>ist</strong>orikern<br />
ab, die indirekte Erkenntnisse nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit<br />
zu „wahren Geschichten“ ausformulieren, wobei sie<br />
in vielen Fällen dazu neigen, die Lücken des Belegbaren durch<br />
„mögliche Wahrheiten“ so auszugleichen, dass daraus eine überzeugende<br />
Darstellung wird. 1<br />
<strong>Rudolf</strong> wurde zum „H<strong>ist</strong>oriker wider Willen“; nachdem er als<br />
Reaktion auf sein chemisches Gutachten über den Holocaust nicht<br />
promoviert und ihm die bürgerlichen Ex<strong>ist</strong>enz vernichtet worden<br />
war, verschrieb er sich der h<strong>ist</strong>orischen Erforschung und h<strong>ist</strong>oriographischen<br />
Darstellung dieses – nicht nur für ihn – folgenschwersten<br />
Verbrechensvorwurfs des 20. Jahrhunderts. Im Zusammenhang<br />
mit der naturwissenschaftlichen Ausbildung <strong>Rudolf</strong>s<br />
stellt sich für den H<strong>ist</strong>oriker die Frage, ob der Angeklagte auch<br />
mit den typisch ge<strong>ist</strong>es- und geschichtswissenschaftlichen Werkzeugen<br />
und Methoden problemorientiert umzugehen vermag. Mir<br />
scheint nach der Lektüre seiner Werke, dass sich <strong>Rudolf</strong> als dop-<br />
303
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
pelter Außenseiter – als zunftfremder Chemiker und als h<strong>ist</strong>oriographischer<br />
„Revision<strong>ist</strong>“ – von Anbeginn an der für ihn zentralen<br />
Notwendigkeit bewusst war, dass die von ihm vorgetragenen Behauptungen<br />
nur dann diskussionswürdig sein können, wenn seine<br />
Beweisführung logisch, formal korrekt und ohne Einschränkung<br />
überprüfbar sein würde. Daher hat er sich sehr eingehend mit der<br />
h<strong>ist</strong>orischen und auch jur<strong>ist</strong>ischen Problematik befasst, was ein<br />
Beweis <strong>ist</strong>, Beweisarten und Beweishierarchien untersucht (Vorlesungen,<br />
S. 195–199) und seine Werke mehrmals fachgutachterlich<br />
überprüfen lassen (Vorlesungen, S. 137–147) sowie selbst zur<br />
Überprüfung vor Drucklegung angeregt (Grundlagen, S. 407–<br />
410). Letzteres <strong>ist</strong> als höchst seltene Geste zu bezeichnen, zumindest<br />
<strong>ist</strong> mir kein weiterer Fall eines solchen vorauseilenden Debattenangebots<br />
bekannt.<br />
Ich möchte im Folgenden die beiden oben genannten Werke in<br />
rein formaler Hinsicht auf ihre Wissenschaftlichkeit hin überprüfen,<br />
ohne mir inhaltlich das daraus von <strong>Rudolf</strong> Gefolgerte in irgendeiner<br />
Weise zu eigen zu machen. <strong>Rudolf</strong> fiel es als begabtem<br />
Naturwissenschaftler nicht schwer, sich autodidaktisch die formalen<br />
Kriterien anzueignen, die zur Erforschung der Zeitgeschichte<br />
unabdingbar sind. 2<br />
Unter „Wissenschaftlichkeit“ versteht der Chemiker <strong>Rudolf</strong>:<br />
„Ein Ergebnis muss exakt, folgerichtig, von Beweisen gestützt<br />
und widerspruchsfrei sein.“ (Vorlesungen, S. 52) Diese Kriterien<br />
legt <strong>Rudolf</strong> – soweit möglich – auch an seine h<strong>ist</strong>oriographischen<br />
Arbeiten an. Aussagen, die nicht eindeutig belegt werden, kennzeichnet<br />
er als solche und hält D<strong>ist</strong>anz zu ihnen, auch wenn sie<br />
geeignet wären, seine Beweisführung zu stützen (Vorlesungen, S.<br />
54 (Zündel); S. 104, Anm. 168 (Walendy); S. 118 unten in Bezug<br />
auf den gesamten Revisionismus). Er weicht von der Maxime,<br />
Tatsachenbehauptungen seien durch überprüfbare beziehungsweise<br />
nachvollziehbare Beweise zu belegen, nicht ab. Mutmaßungen<br />
und Wahrscheinlichkeiten werden stets als solche gekennzeichnet,<br />
fehlende Quellenangaben o.ä. machen ein Argument<br />
aus seiner Sicht beweisunfähig.<br />
Die Arbeiten <strong>Rudolf</strong>s werden von der offiziellen Geschichtsschreibung<br />
und der bundesdeutschen Publiz<strong>ist</strong>ik als „revisionis-<br />
304
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
tisch“ bezeichnet. Nicht pejorativ ausgelegt, sondern lediglich als<br />
Kennzeichnung einer Ausrichtung der Geschichtswissenschaft,<br />
die etablierte Positionen durch neue oder anders interpretierte<br />
Fakten revidieren will, versteht sich auch der Angeklagte als „Revision<strong>ist</strong>“;<br />
als solcher muss er den von der „Gegenseite“ vertretenen<br />
Standpunkt zunächst einmal darstellen und bewerten, bevor er<br />
versucht, diesen argumentativ zu widerlegen. <strong>Rudolf</strong> kommt dieser<br />
Mindestanforderung kontroverser h<strong>ist</strong>orischer Forschung stets<br />
nach. Die Gegenargumente werden in ihrem Zusammenhang ohne<br />
sinnentstellende Kürzungen dargestellt, diskutiert und in jedem<br />
von mir überprüften Fall bibliographisch korrekt ausgewiesen, so<br />
dass der Leser überprüfen kann, ob Argumente falsch dargestellt<br />
oder aus dem Zusammenhang gerissen wurden (vgl. Vorlesungen,<br />
S. 32–49). In seinen Grundlagen ging <strong>Rudolf</strong> sogar so weit, seine<br />
h<strong>ist</strong>orischen „Widersacher“ nicht nur ausführlich zu zitieren bzw.<br />
zitieren zu lassen, sondern er sandte einer Reihe deutscher H<strong>ist</strong>oriker<br />
(dem damaligen Vorsitzenden des Instituts für Zeitgeschichte<br />
[München] Prof. Dr. Hellmuth Auerbach, Prof. Dr. Michael<br />
Wolffsohn u.a.) und Politikern (Bundeskanzler Dr. Kohl, dem<br />
Vorsitzenden des Zentralrates der Juden Ignaz Bubis) und Jur<strong>ist</strong>en<br />
(Generalbundesanwalt Kai v. Nehm) vor Drucklegung des Werkes<br />
das vorläufige Typoskript mit der Bitte um Einsicht, Beurteilung,<br />
ggf. Einwände und jur<strong>ist</strong>ischer Einschätzung zu (Grundlagen, S.<br />
407–410). Auch die Resonanz <strong>ist</strong> dort nachzulesen.<br />
Sowohl die Grundlagen als auch die Vorlesungen sind systematisch<br />
und folgerichtig aufgebaut. Dies gilt sowohl im Hinblick<br />
auf das Inhaltsverzeichnis als auch auf den Argumentationszusammenhang<br />
der einzelnen Kapitel beziehungsweise Beiträge.<br />
<strong>Rudolf</strong> <strong>ist</strong> ferner strikt darauf bedacht, in beiden in Frage stehenden<br />
Publikationen keine Behauptungen aufzustellen, die sich<br />
einer Widerlegung beziehungsweise eines Beweises entziehen.<br />
Was für materielle, technische und naturwissenschaftliche Beweise<br />
und Tests die Überprüfbarkeit beziehungsweise die Wiederholung<br />
der Versuchsanordnung darstellen, <strong>ist</strong> im Bereich der Geschichtswissenschaft<br />
die genaue Angabe der verwendeten Quellen;<br />
beide Werke sind in dieser Hinsicht als mustergültig zu bezeichnen.<br />
<strong>Rudolf</strong>s Vorteil als Naturwissenschaftler liegt darüber<br />
305
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
hinaus darin, dass er bestrebt <strong>ist</strong>, die in seinem ursprünglichen<br />
Wissenschaftsbereich vorausgesetzte Widerspruchsfreiheit in sich<br />
wie auch zu allgemein anerkannten Paradigmen, die nicht in Frage<br />
gestellt werden können (hier wären beispielsweise technische, naturwissenschaftliche<br />
oder logische Gesetze aufzuführen), soweit<br />
es geht auch auf die geschichtswissenschaftliche Forschung und<br />
Darstellung zu übertragen.<br />
Zu diesem Komplex <strong>ist</strong> noch hinzuzufügen, dass mir in keinem<br />
der beiden Werke Zirkelschlüsse aufgefallen sind, also nicht mehrere<br />
als wahr apostrophierte Behauptungen aufstellt wurden, die<br />
sich gegenseitig als Beweisbehauptung stützen sollen. 3<br />
Geradezu auffällig sind die exzellente Beherrschung des Quellenmaterials<br />
und die alle Möglichkeiten der Textexegese und Textinterpretation<br />
ausleuchtende Quellenkritik. Diese Quellenkritik<br />
umfasst nahezu alle Arten von „oral h<strong>ist</strong>ory“, Zeugenaussagen,<br />
Erzählungen, Aussagen Dritter, etc. und deren umfassende Problematik,<br />
alle den Holocaust betreffenden Dokumentenarten, zum<br />
Beispiel die Prozessakten des Internationalen Militärgerichtshofes<br />
gegen die Hauptkriegsverbrecher, 4 hier besonders zur Problematik<br />
der Täter- und Opferaussagen (Vorlesungen S. 407, 455, 458);<br />
subsumiert man die Jahre und Jahrzehnte nach Kriegsende verfassten<br />
Erinnerungen und die Memoirenliteratur dazu, so werden<br />
diese ebendort (S. 438 ff.) analysiert. Geradezu mustergültig seziert<br />
und demonstriert <strong>Rudolf</strong> in einem Vergleich zweier stat<strong>ist</strong>ischer<br />
Werke, auf wie viele Arten man demographische Daten auslegen<br />
und hinterfragen muss, um den wahren Aussagewert hinter<br />
der scheinbar erratischen Stat<strong>ist</strong>ik zu ermitteln (Grundlagen, S.<br />
141–168, Vorlesungen, S. 34–43).<br />
Spätestens seit der Schließung der Ausstellung „Verbrechen<br />
der Wehrmacht“ weiß auch der Laie um die Problematik der Bild-<br />
und Fotobeweise als h<strong>ist</strong>orische Dokumente. In den Grundlagen<br />
befassen sich zwei Aufsätze mit der Beweiskraft von Bilddokumenten.<br />
Udo Walendy (S. 219–233) problematisiert im Zusammenhang<br />
des Zweiten Weltkrieges an Hand von zahlreichen Beispielen<br />
die Techniken und Motive von Bildfälschungen, wobei er<br />
eine zehn Jahre zuvor geschriebene Veröffentlichung zusammenfasst.<br />
John Clive Ball (S. 235–248) untersucht in seinem Aufsatz<br />
306
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
die Aussagekraft militärischer und zur Aufklärung benutzter Luftbildfotographien,<br />
deren Technologie, die Technik der Luftbildinterpretation<br />
sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Luftbildarchäologie.<br />
<strong>Rudolf</strong> fasst diese Arbeiten in seinen Vorlesungen noch<br />
einmal zusammen (vgl. S. 217–227, 309, 319–328 u.a.). Er zeigt<br />
hierbei gegenüber der Wehrmachtsausstellung ein erheblich geschärfteres<br />
Problembewusstsein hinsichtlich der Aussagekraft<br />
photographischer Dokumente.<br />
Ein weiteres Kriterium angewandter Wissenschaftlichkeit <strong>ist</strong><br />
die konsequente Beachtung der Beweismittelhierarchie. In den<br />
Vorlesungen (S. 197 ff.) stellt er auf der Grundlage von E.<br />
Schneiders Beweis und Beweiswürdigung (München 1987 4 ) die<br />
Beweishierarchien vom Parteibeweis über den Zeugenbeweis, den<br />
Dokumenten- beziehungsweise Urkundenbeweis, die Augenscheinnahme<br />
durch die ermittelnden Personen bis hin zum Sachbeweis<br />
durch Sachverständigengutachten vor. Der gleichen Rangfolge<br />
unterwirft er auch seine eigenen Forschungen und Ergebnisse.<br />
Darüber hinaus trennt <strong>Rudolf</strong> klar erkennbar Tatsachenbehauptungen<br />
von Meinungen und Bewertungen. Deutlich wird dies<br />
schon in dreien seiner Aufsätze (Grundlagen, S. 15–39, S. 141–<br />
168 sowie S. 249–279), in denen er durch Kapitelüberschriften<br />
eindeutig die Schlussfolgerungen von seiner Beweiserhebung<br />
trennt.<br />
Im Großen und Ganzen herrscht in <strong>Rudolf</strong>s Werken ein sachlich-nüchterner<br />
Sprachstil vor. Im Eingangsaufsatz seiner Grundlagen<br />
„Streitpunkt Judenvernichtung“ (S. 15–39) legt <strong>Rudolf</strong> seine<br />
Motive, Absichten und Hoffnungen dar. Es liest sich meines<br />
Erachtens nicht wie eine Schutzbehauptung, wenn er feststellt,<br />
dass es ihm gerade nicht darum geht, Antisemitismus oder Rassenhass<br />
zu schüren oder mit seinen Forschungen zur Störung des<br />
öffentlichen Friedens aufzurufen, sondern im Gegenteil um eine<br />
Entkrampfung und Normalisierung des deutschen-jüdischen Verhältnisses<br />
(S. 15 f.). Derartige Einschübe finden sich in den dialogisch<br />
aufgebauten Vorlesungen passim; die Opferwürde zu respektieren<br />
stellt er deutlich heraus. Konsequent hält sich <strong>Rudolf</strong> in<br />
den mir vorliegenden Schriften an einen sachlichen Sprachstil; ich<br />
konnte keine Beleidigungen, Verunglimpfungen, Beschimpfungen<br />
307
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
oder böswillige Verächtlichmachungen feststellen, auch dann<br />
nicht, wenn <strong>Rudolf</strong> vorausgegangene Angriffe auf seine Personen<br />
oder seine Arbeiten pariert. Das schließt nicht aus, dass es in einem<br />
„H<strong>ist</strong>orikerstreit“ wie diesem nicht auch zu kritischen Äußerungen<br />
über die gerichtliche Zulassung von Beweismitteln oder<br />
Gutachtern (Grundlagen, S. 17 ff), die „Verlagerung“ h<strong>ist</strong>orischer<br />
Kontroversen aus Publikationen und Vortragssälen vor die<br />
Schranken eines Gerichts (Grundlagen, S. 41, 111 ff.) oder die<br />
Anwendung nationalsozial<strong>ist</strong>ischer Rechtschöpfung vor bundesdeutschen<br />
Gerichten (Vorlesungen, Seite 90 ff.) kommt.<br />
Es soll aber auch nicht verschwiegen werden, dass <strong>Rudolf</strong><br />
mehrere „etablierte“ H<strong>ist</strong>oriker und Publiz<strong>ist</strong>en in seinen Werken<br />
angreift. Etwas unglücklich <strong>ist</strong> in diesem Zusammenhang, dass<br />
Erlebniszeugen wie Eugen Kogon oder H<strong>ist</strong>oriker wie Wolfgang<br />
Benz zum Beispiel als „Holocaust<strong>ist</strong>en“ bezeichnet werden, 277 ein<br />
Begriff, der vielleicht nur als Substitut für Holocaust-Verfechter<br />
eingeführt wurde, aber dennoch einen pejorativen Beigeschmack<br />
hat. Abfällige oder ironische Qualifizierungen sind auch feststellbar,<br />
wenn dieser Personenkreis in seinen Behauptungen und<br />
Schriften gegen naturwissenschaftliche Gesetze oder Logik verstoßen<br />
hat. 5 Diese gelegentlichen Polemiken sind aber nichts anderes<br />
als Repliken auf erheblich aggressivere Attacken, die von<br />
Seiten deutscher und ausländischer H<strong>ist</strong>oriker und Publiz<strong>ist</strong>en gegen<br />
<strong>Rudolf</strong> und seine Koautoren gezielt waren. Abgesehen davon<br />
sind Polemiken in öffentlich ausgetragenen h<strong>ist</strong>orischen Streitfragen<br />
nicht eo ipso unwissenschaftlich 6 , sofern sie bestimmte Grenzen<br />
an Verbalinjurien nicht überschreiten.<br />
<strong>Rudolf</strong>s Vorlesungen weisen eine stil<strong>ist</strong>ische Besonderheit auf:<br />
sie sind durchgängig in Dialogform abgefasst. Dies mag den Leser<br />
zunächst befremden, <strong>ist</strong> aber im Bereich der Wissenschaft nichts<br />
Ungewöhnliches. 7 <strong>Rudolf</strong> selbst begründet in der Einleitung (S.<br />
13) sein Vorgehen damit, dass diese Vorlesungen auf realen Vorlesungen<br />
basieren und zudem den Vorteil haben, die Einwände sofort<br />
formulieren zu können, die auf gewisse Tatsachenbehauptun-<br />
277 Korrekt: „Holocauster,“ S. 254, 257, 442, 479, 499 der Vorlesungen. Der Begriff wird<br />
nirgends im Zusammenhang mit Kogon oder Benz gebraucht, sondern immer nur allgemein.<br />
308
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
gen oder Schlussfolgerungen fast immer erhoben werden. Zudem<br />
bietet sich durch ein solches Verfahren Gelegenheit, an den eingeworfenen<br />
Argumenten auch der Gegenseite immer wieder das<br />
eigene Urteil kritisch zu messen.<br />
Nach meiner Überzeugung verstoßen die Publikationen von<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> Grundlagen zur Zeitgeschichte und Vorlesungen<br />
über den Holocaust nicht gegen Postulate, Methoden und Grundlagen<br />
der Geschichtswissenschaft. Gelegentliche Einwände gegen<br />
bestimmte Textstellen stellen dieses Gesamturteil nicht in Frage,<br />
da fast jedes wissenschaftliche Werk im Bereich der Gesellschaftswissenschaften<br />
Schwächen, Versäumnisse oder Desiderate<br />
aufwe<strong>ist</strong>, die Kritiker auf den Plan rufen – dies umso mehr bei einer<br />
solchen Thematik, die man als die am stärksten politisch,<br />
ideologisch und jur<strong>ist</strong>isch aufgeladene der Gegenwart bezeichnen<br />
kann.<br />
Bochum, 9. Januar 2007, Dr. Olaf Rose<br />
Anmerkungen<br />
1 Vgl. dazu Dirk van Laak, <strong>Widerstand</strong> gegen die Geschichtsgewalt. Zur Kritik an der<br />
„Vergangenheitsbewältigung“, in: Norbert Frei, Dirk van Laak, Michael Stolleis: Geschichte<br />
vor Gericht. H<strong>ist</strong>oriker, Richter und die Suche nach Gerechtigkeit. München<br />
2000, S. 11 ff., hier S. 24.<br />
Besonders deutlich wird dies beispielsweise an der Neuausgabe von Hermann<br />
Rauschning: Gespräche mit Hitler. Mit einer Einführung von Marcus Pyka. Zürich<br />
2005 (Erstausgabe: 1940). Obwohl die darin geschilderten 100 Gespräche mit Hitler<br />
frei erfunden waren, wird die neue Ausgabe mit der Begründung herausgegeben, sie sei<br />
„ein Dokument von unbezweifelbarem Quellenwert insofern, als sie Deutungen enthalten,<br />
die aus unmittelbarer Einsicht erwachsen sind.“ (S. 15)<br />
2 Vgl. <strong>Rudolf</strong>, Vorlesungen, S. 83. Auch führende Wissenschaftler der „offiziellen“ Holocaustgeschichtsschreibung<br />
sind Autodidakten, etwa Prof. Raul Hilberg. Die autodidaktische<br />
Aneignung der unabdingbaren „Werkzeuge“ eines H<strong>ist</strong>orikers <strong>ist</strong> natürlich<br />
für die zeitlich weiter zurückliegenden Bereiche der Geschichte, also für die Mediäv<strong>ist</strong>ik<br />
oder für das Altertum mit ihren Hilfswissenschaften erheblich aufwendiger.<br />
3 Zu dieser Problematik äußert sich <strong>Rudolf</strong> auch in den Vorlesungen, S. 195.<br />
4 Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof<br />
[IMT] Nürnberg, 14.11.1945 – 1.10.1946, Bd. 1–42. Nürnberg 1947–49.<br />
5 Lediglich der Beitrag von Herbert Tiedemann (Grundlagen, S. 375–399) geht meines<br />
Ermessens bei dem Versuch, selbst minimale Widersprüche in Zeugenaussagen aufzudecken,<br />
in einer Reihe von Fragen zu weit. So kann er sich die Vergewaltigung jüdischer<br />
Frauen durch deutsche Soldaten nicht vorstellen (S. 385), weil dies als „Blutschande“<br />
gegen die Rassegesetze verstoßen hätte und verboten war; für ein solches<br />
Verhalten liegen mir eindeutige archivarische Beweise aus Parteigerichtsverfahren<br />
während der Kriegszeit vor. Auch falsche Schreibung russischer Straßennamen sowie<br />
unbedachte Begrifflichkeiten wie etwa „Stelle“ für Schlucht sind keine Indizien für Fälschungsabsichten<br />
(S. 385 f, S. 393), sondern lediglich Beckmessereien von Tiedemann.<br />
309
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Falsche Prozentzahlen bei Tiedemann (S. 388, Absatz 3, Zeile 1 f.) sind hingegen<br />
Druckfehler oder Versehen.<br />
6 Man vergleiche in diesem Zusammenhang den sogenannten Berliner Antisemitismusstreit<br />
1879/80 oder den sogenannten H<strong>ist</strong>orikerstreit 1986/87.<br />
7 Immer dann, wenn es galt, unter Pseudonym zu schreiben oder Dritte zu schonen, wurden<br />
z. B. im 19. Jahrhundert Publikationen in Dialogform abgefasst; vgl. dazu: Militärische<br />
Briefe eines Verstorbenen an seine noch lebenden Freunde, h<strong>ist</strong>orischen, wissenschaftlichen,<br />
kritischen und humor<strong>ist</strong>ischen Inhalts, Adorf 1845 (5 Bde.).<br />
2. Prof. Dr. Ernst Nolte<br />
310<br />
Gutachten<br />
zur Frage der Wissenschaftlichkeit oder Unwissenschaftlichkeit<br />
der Grundlagen zur Zeitgeschichte<br />
Wer auch immer sich zu einem so überaus sensitiven Gegenstand<br />
wie den Schriften der sogenannten Holocaust-Leugner zu<br />
äußern hat, tut gut daran, seinen Sprachgebrauch zu erläutern und<br />
seinen eigenen Standpunkt zu kennzeichnen, damit seine unvermeidbaren<br />
Vor-Urteile oder Voreingenommenheiten erkennbar<br />
und damit tendenziell überwindbar werden.<br />
Der Terminus „Holocaust“ schließt bereits eine Interpretation<br />
in sich; denn er <strong>ist</strong> in gewisser Hinsicht älter und in gewisser Hinsicht<br />
jünger als die Ereignisse der Jahre 1941-1945. 1 „Auschwitz“<br />
<strong>ist</strong> aus noch zu erörternden Gründen nicht das sachlich geeignetste<br />
Symbol für die viel umfassenderen Vorgänge des nationalsozial<strong>ist</strong>ischen<br />
Versuchs einer „Endlösung der Judenfrage“ in Europa.<br />
Statt „Holocaust“ oder „Auschwitz“ verwende ich daher abkürzend<br />
den Terminus „Endlösung“. Die sogenannten Holocaust-<br />
Leugner sind durch die Bank radikale Revision<strong>ist</strong>en im Hinblick<br />
auf die „herrschende Meinung“ der etablierten oder „orthodoxen“<br />
H<strong>ist</strong>oriker, welche die millionenfache Massentötung durch Giftgas<br />
in Auschwitz, Treblinka und anderen Vernichtungslagern für<br />
ein offenkundiges Faktum und daher nicht für bestreitbar halten.<br />
Ich spreche {S. 2} abkürzend von „Revision<strong>ist</strong>en“ auf der einen<br />
und von „Etablierten“ oder „Orthodoxen“ auf der anderen Seite.<br />
Ich selbst habe mich seit drei Jahrzehnten des öfteren zu dem<br />
Thema geäußert, wenngleich immer in der Weise der Interpretation,<br />
da ich nie ein „Experte“ zu Fragen der Endlösung war,
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
sondern lediglich eine passable Kenntnis der Literatur aufzuweisen<br />
hatte und habe. Derartige Stellungnahmen sind schlechterdings<br />
unumgänglich, wenn man ein Buch mit dem Titel Der Faschismus<br />
in seiner Epoche (1963) schreibt. Im Rückblick muss ich<br />
sagen, dass meine Kenntnisse aus heutiger Sicht gering waren und<br />
sich in der Hauptsache auf die Bände der Dokumentation des<br />
Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher und zusätzlich<br />
auf die Aufzeichnungen von <strong>Rudolf</strong> Höss und Kurt Gerstein<br />
sowie die Bücher von Reitlinger und Hilberg beschränkten.<br />
Auf irgendwelche ernst zu nehmende Zweifel war ich nicht gestoßen,<br />
aber diese Haltung, die man „unkritisch“ nennen mag, unterschied<br />
sich nicht von der Grundauffassung der Verteidiger im<br />
Auschwitz-Prozess. Es war also keine Veranlassung zu sehen,<br />
dass ich als der Ideologieh<strong>ist</strong>oriker, der ich bin, nicht zu Aussagen<br />
wie derjenigen hätte kommen sollen, Auschwitz stecke in den<br />
Prinzipien der nationalsozial<strong>ist</strong>ischen Rassenlehre so sicher wie<br />
die Frucht im Keim. 2 Zu den konkreten Vorgängen sagte ich nicht<br />
viel mehr als das folgende: „Und seit Anfang 1942 wird die Vernichtung<br />
in großem Maßstabe geplant, zugleich aber partialisiert<br />
und industrialisiert. Die angeblich jüdischen Kommissare in Moskau<br />
und die angeblich jüdischen Bankiers in New York, die den<br />
Krieg führen, sind unerreichbar; daher soll ihr angeblicher biologischer<br />
Urgrund getroffen werden, und in unendlichen {S. 3}<br />
Reihen von Zügen rollt das armselige jüdische Proletariat des Ostens<br />
und rollen die Überreste des europäischen Judentums in die<br />
gigantischen Werkstätten der schnellen und hygienischen Vernichtung.“<br />
Aber meine ausführliche Analyse der Hitlerschen<br />
„Weltanschauung“ läuft darauf hinaus, dass dieser so geheimgehaltene<br />
Vorgang, die Endlösung in nicht mehr bloß „territorialer“<br />
Bedeutung, gleichwohl der zentralen Intention des Nationalsozialismus<br />
entsprochen habe, 3 und ich gelangte sogar zu<br />
der These, in dem frühesten und wichtigsten aller „Gespräche mit<br />
Hitler“, nämlich der von mir wiederentdeckten Schrift von Hitlers<br />
Mentor Dietrich Eckart Der Bolschewismus von Moses bis Lenin,<br />
finde sich eine kaum mißverständliche Vorausdeutung auf die<br />
Endlösung. 4 Der philosophische Sinn dieses meines ersten Buches<br />
wird vielleicht auf S. 512 besonders augenfällig, und eben dort <strong>ist</strong><br />
311
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
abermals von der Endlösung die Rede: Hitler erscheine in dieser<br />
philosophischen Perspektive nicht mehr nur als epochale Gestalt,<br />
sondern als der Abschluss eines Weltalters: „Die Kennzeichnung<br />
bedeutet aber nichts weniger als eine Heroisierung. Vielmehr gibt<br />
sie den Millionen seiner Opfer die höchste aller Ehren: sie stellt<br />
heraus, dass sie, die als Bazillen vertilgt wurden, nicht als unglückliche<br />
Objekte eines widerwärtigen Verbrechens starben,<br />
sondern als Stellvertreter bei dem verzweifeltsten Angriff, der je<br />
gegen das menschliche Wesen und die Transzendenz in ihm geführt<br />
wurde.“<br />
Wendungen wie diese waren zu Beginn der sechziger Jahre<br />
nicht bloß wegen der Terminologie alles andere als üblich, und<br />
ein israelischer H<strong>ist</strong>oriker brachte gute Gründe vor, als er 1985 in<br />
einer von der H<strong>ist</strong>orischen Zeitschrift veröffentlichten {S. 4} Studie<br />
schrieb, als erster deutscher H<strong>ist</strong>oriker hätte ich die zentrale<br />
Bedeutung der „Endlösung“ für ein angemessenes Verständnis<br />
des Nationalsozialismus herausgearbeitet. 5 Mithin ließe sich die<br />
Behauptung vertreten, ich sei 1963 ein Mitbegründer der „orthodoxen“<br />
und zugleich der „intentional<strong>ist</strong>ischen“ Interpretationsweise<br />
gewesen, d. h. derjenigen Auslegung, die in einem Entschluss<br />
Hitlers die Hauptursache der Endlösung sieht.<br />
Ich möchte hier mit Nachdruck betonen, dass ich nie aus einem<br />
Saulus zu einem Paulus geworden bin. Auch nachdem ich von den<br />
Zweifeln Kenntnis genommen habe, die seitens der Revision<strong>ist</strong>en<br />
vorgebracht werden, und nachdem ich mir eingestehen musste,<br />
dass ich auf einige dieser Zweifel von mir aus keine zureichende<br />
Antwort habe, bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass die<br />
Aussagen von <strong>Rudolf</strong> Höss und sogar diejenigen von Kurt Gerstein<br />
im Kern richtig sind. Derartiges, meine ich nach wie vor,<br />
lässt sich weder erfinden noch erzwingen 6 – es mag vorstellbar<br />
sein, dass Höss und Gerstein in ihren Gefängniszellen von Fieberträumen<br />
heimgesucht wurden, aber die beiden Aussagen sind unabhängig<br />
voneinander, und diejenige von Gerstein wurde durch<br />
seinen Begleiter, den Marburger Professor Pfannenstiel, in den<br />
Grundzügen bestätigt. Zahlreiche andere Zeugnisse von SS-<br />
Männern und Opfern weisen in die gleiche Richtung, und selbst<br />
starke Widersprüche in diesen Aussagen würden den Kern nicht<br />
312
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
tangieren: es <strong>ist</strong> denkbar, dass die Aussagen der Opfer eines<br />
schweren Erdbebens in entlegener Gegend im einzelnen weit voneinander<br />
abwichen, und doch würden sie im ganzen richtig sein<br />
und die Faktizität des Ereignisses unter Beweis stellen. Ich habe<br />
daher für die {S. 5} Rede von der „Auschwitz-Lüge“ in der ursprünglichen<br />
und revision<strong>ist</strong>ischen, fast durchweg tendenziell antijüdischen<br />
Bedeutung nie Verständnis aufbringen können; äußerstenfalls<br />
könnte es sich nur um eine Lüge von Höss und anderen<br />
SS-Offizieren wie Höttl und Wisliceny handeln.<br />
Wenn also von mir verlangt würde, meine heutige Position unter<br />
Benutzung der geläufigen Begriffe zu charakterisieren, so<br />
würde ich sagen: Ich nenne mich nach wie vor einen Orthodoxen<br />
und Intentional<strong>ist</strong>en. Mit anderen Worten heißt das: dass ich ein<br />
gravierendes Vor-Urteil oder eine unübersehbare Voreingenommenheit<br />
gegen die Revision<strong>ist</strong>en habe.<br />
Mein Buch von 1963 <strong>ist</strong> indessen unzureichend gekennzeichnet,<br />
wenn es bloß als die Artikulation einer „Faschismustheorie“<br />
verstanden wird. Der Faschismus in seinen drei Haupterscheinungsformen<br />
wird ja gleich zu Anfang als eine eigentümliche<br />
Art des „Antimarxismus“ definiert, und das bedeutet, dass<br />
der innere und äußere Zusammenhang mit der im 20. Jahrhundert<br />
wichtigsten und aktivsten Gestalt des Marxismus, nämlich dem<br />
sowjetischen und internationalen Kommunismus, nie aus dem<br />
Auge verloren werden darf, obwohl von der Fragestellung her die<br />
französische Action française, der italienische Faschismus und der<br />
deutsche Nationalsozialismus im Vordergrund des Interesses stehen.<br />
Insofern waren also der Faschismus und damit auch der Nationalsozialismus<br />
sogleich „relativiert“, aber nicht im Sinne der<br />
Infragestellung moralischer Urteile, sondern im Sinne einer h<strong>ist</strong>orischen<br />
Relationierung. Trotzdem ergab sich eine neue Situation<br />
erst 1986, kaum ein Jahr nach der erwähnten Studie jenes israelischen<br />
H<strong>ist</strong>orikers, nämlich im Zusammenhang des sogenannten<br />
H<strong>ist</strong>orikerstreits {S. 6}, der seine stärkste emotionale Zuspitzung<br />
durch meine in einem Zeitungsartikel formulierte These erfuhr, es<br />
bestehe ein unauflösbarer Zusammenhang zwischen „Gulag“ und<br />
„Auschwitz“. 7 In der Sache war das nichts anderes als eine – gewiss<br />
schlagwortartige – Kurzformulierung meiner Interpretation<br />
313
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
des 20. Jahrhunderts: dass zwei totalitäre Säuberungsideologien<br />
ihre je spezifischen Realitäten der Massenvernichtung entwickelt<br />
und dadurch das Gesicht der ersten Hälfte des Jahrhunderts, indirekt<br />
aber auch den weiteren Verlauf [der Geschichte] bis in die<br />
neunziger Jahre hinein bestimmt hätten. Die für meine „h<strong>ist</strong>orisch-genetische“<br />
Version der Totalitarismustheorie kennzeichnende<br />
Differenz bestand jedoch der „klassischen“ Konzeption<br />
Hannah Arendts und Carl J. Friedrichs gegenüber darin, dass nicht<br />
mehr bloß von Parallelen, sondern von Kausalität und Wechselwirkung<br />
die Rede war. Dass die Faktizität der Endlösung dadurch<br />
nicht in Zweifel gezogen wurde, bedarf keines Beweises, aber das<br />
gleiche gilt auch von ihrer Singularität, denn ich nahm keineswegs<br />
eine Gleichstellung vor, sondern traf eine genaue Unterscheidung<br />
zwischen der „sozialen“ Vernichtung von Klassen durch die Bolschewiki<br />
und der „biologischen, ja metabiologischen Vernichtung“<br />
von Völkern oder Rassen durch die Nationalsozial<strong>ist</strong>en.<br />
Gleichwohl brach nach der Veröffentlichung meines Artikels<br />
ein Sturm von Polemik und persönlicher Herabsetzung los, der<br />
schon innerhalb der ersten Jahre mehr als 1.000 Artikel und etwa<br />
drei Dutzend Bücher erzeugte. Dass meine Interpretation 1987 in<br />
dem umfangreichen Buch Der europäische Bürgerkrieg 1917–<br />
1945 viel ausführlicher dargelegt und begründet worden war als in<br />
dem kurzen Artikel von 1986, änderte das {S. 7} negative Urteil<br />
derjenigen nicht, die sich, ohne es wissen, an der scheinbaren<br />
Eindeutigkeit des [Buches] Faschismus in seiner Epoche orientierten.<br />
Als ich 1993 in meinem Buch Streitpunkte. Heutige und<br />
künftige Kontroversen um den Nationalsozialismus für eine wissenschaftliche<br />
Auseinandersetzung mit den Revision<strong>ist</strong>en plädierte,<br />
war es für nahezu die ganze veröffentlichte Meinung klar, dass<br />
ich nicht nur einer „Relativierung der nationalsozial<strong>ist</strong>ischen Verbrechen“<br />
das Wort redete, sondern sogar in eine bestürzende Nähe<br />
zu den „Holocaust-Leugnern“ geraten sei. Mir wiederum wurde<br />
klar, dass es den neuen Orthodoxen gar nicht in erster Linie auf<br />
die Faktizität und die Singularität der Endlösung ankam, sondern<br />
dass sie ihr einen „absoluten“ Charakter zuschreiben wollten, der<br />
selbst den unterscheidenden Vergleich zu verbieten suchte. 8 Ich<br />
kann daher nicht in Abrede stellen, dass ich auch gegenüber die-<br />
314
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
sen „Anti-Revision<strong>ist</strong>en“ ein gravierendes Vor-Urteil und insofern<br />
eine starke Voreingenommenheit hege. Ich halte deren Art der Polemik<br />
nämlich für unwissenschaftlich, ja für antiwissenschaftlich.<br />
{S. 8} Was in den h<strong>ist</strong>orischen Ge<strong>ist</strong>eswissenschaften wissenschaftliche<br />
Einstellungen und wissenschaftliche Verfahrensweisen<br />
sind, lässt sich nur in einer Stufenfolge kennzeichnen.<br />
Die erste Stufe bildet das „Eruieren“. Alle für die jeweilige<br />
Fragestellung relevanten Tatbestände müssen in möglichster Vollständigkeit<br />
ans Licht gebracht werden, und zwar in einem methodischen<br />
und zielbewussten Verfahren. Wer sich weigert, bestimmte<br />
Tatbestände oder auch bloß prätendierte bzw. scheinbare Tatsachen<br />
zur Kenntnis zu nehmen, weil sie ihm unsympathisch sind<br />
oder nicht „ins Bild passen“, verstößt gegen das Ethos dieser Stufe<br />
der Wissenschaft. Aber Wissenschaft kann hier durchaus eine<br />
Sache von Einzelnen sein. Als Heinrich Schliemann nach den<br />
Überresten Trojas suchte, folgte er nur seiner Intuition und war<br />
nicht in eine „Schule“ oder in ein Kollektiv eingebunden. Er war<br />
lediglich, wie jeder Wissenschaftler, auf die vorwissenschaftliche<br />
Ebene der Überlieferungen und der unmethodischen, ja manchmal<br />
mythologischen Zeugenaussagen angewiesen, aus denen er eine<br />
Auswahl treffen musste.<br />
Es <strong>ist</strong> indessen bekannt, dass Schliemann zwar einen „Goldschatz“<br />
fand, dass er aber unrecht hatte, ihn als „Schatz des Priamos“<br />
in eine direkte Verbindung zu der homerischen Ilias zu<br />
bringen. Seine Ergebnisse wurden in die zweite Stufe der Wissenschaft<br />
einbezogen, die man diejenige des „Kritisierens“ nennen<br />
mag. So sehr Schliemann ein Bahnbrecher war, so wenig war er<br />
allein in der wissenschaftlichen Welt, sondern er hatte Fachgenossen,<br />
Mitforscher, die in der Lage waren, andere Gesichtspunkte<br />
ins Spiel zu bringen und andere Tatbestände herauszustellen. Wissenschaft<br />
<strong>ist</strong> auf dieser {S. 9} Stufe Wechselkritik zwischen<br />
Fachwissenschaftlern, und in diesen Dialogen bilden sich häufig<br />
„Richtungen“ und „Schulen“. Schon Schliemann war ja von einem<br />
„Bild“, einer Vorstellung, einer Interpretation geleitet, sonst<br />
wäre sein Eruieren dem zufälligen Sammeln jener Schatzsucher<br />
zu vergleichen gewesen, die nichts anderes als Verkäufe an die<br />
Tour<strong>ist</strong>en im Auge hatten. Auch wissenschaftliche Schulen sind<br />
315
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
der Gefahr der Verführung durch solche Bilder oder Vorannahmen<br />
ausgesetzt: der Ideologieh<strong>ist</strong>oriker achtet vornehmlich auf<br />
Ideologien, dem Sozialh<strong>ist</strong>oriker sind in erster Linie die gesellschaftlichen<br />
Verhältnisse wichtig, dem politischen H<strong>ist</strong>oriker fallen<br />
vornehmlich die Entscheidungen der Mächtigen ins Auge. Oft<br />
verschärfen sich sogar die Einseitigkeiten der Wahrnehmung<br />
durch die Schulbildung, aber eine andere Schule greift diese Einseitigkeit<br />
an, und die nächste Wissenschaftlergeneration mag zu<br />
einer Synthese aus den Schul-Einseitigkeiten gelangen.<br />
Ein gewisses Ausmaß von Selbstkritik und Revisionsbereitschaft<br />
sollte indessen auch in den einzelnen Richtungen schon<br />
vorhanden sein. Wo das vollständig fehlt, mag eine Richtung, die<br />
sich selbst wissenschaftlich nennt, mit Recht als Form eines unwissenschaftlichen<br />
Dogmatismus beschrieben werden, und als<br />
Kennzeichen würden die folgenden gelten: ein Übermaß von Polemik,<br />
das Vorbringen unbelegter Behauptungen, Beschränkung<br />
auf Wechselzitate aus der eigenen Schule und im Extremfall ein<br />
Fanatismus, der einen Feind vernichten und nicht einem Gegner<br />
antworten will. Aber Wissenschaft hat auch ihre spezifischen Extreme:<br />
im Hinblick auf populäre Vorstellungen oder auch Glaubensinhalte<br />
<strong>ist</strong> sie nicht selten {S. 10} ikonoklastisch, wie etwa<br />
das große Beispiel der „Bibelkritik“ zeigt, und als extrem oder<br />
herausfordernd wird oft genug sogar dasjenige empfunden, was<br />
aller Wissenschaft gemeinsam sein sollte: die D<strong>ist</strong>anz zum Unmittelbaren,<br />
welche sich nicht selten wie „Herzlosigkeit“ ausnimmt.<br />
Daher <strong>ist</strong> Misstrauen angebracht, wo Wissenschaft sich allzu eindeutig<br />
in den Dienst von „Herzens“-Angelegenheiten stellt, wie es<br />
etwa bei der „Kriegsschulddiskussion“ nach dem Ersten Weltkrieg<br />
der Fall war. Aber eine schroffe Trennung <strong>ist</strong> auch hier nicht<br />
zulässig: im Hinblick auf so sensitive Themen bildet sich in der<br />
Regel ein ganzes Spektrum von Interpretationsmöglichkeiten aus,<br />
und sogar die Pole der ausschließlichen Schuldzuweisungen können<br />
als Idealtypen hilfreich und nützlich sein. Wer die alleinige<br />
Kriegsschuld Rußlands behauptet, könnte z.B. durch die Kritik eines<br />
Gegners zu dem Eingeständnis veranlasst werden, ihm gehe es<br />
nicht primär um die konkrete Kriegsschuld, sondern um den<br />
316
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Nachweis der essentiellen Ausrichtung des zar<strong>ist</strong>ischen Systems<br />
auf Eroberung und Krieg.<br />
Eine solche grundsätzliche Selbstkritik und Selbst-Infragestellung,<br />
die sehr wohl der Durchgangspunkt zu einer neuen<br />
Selbstaffirmation sein kann, wäre die dritte und höchste Stufe der<br />
Wissenschaft, die man die Stufe des „Reflektierens“ nennen mag.<br />
Die Offenlegung der eigenen „Vor-Urteile“ kann den Weg zu deren<br />
Überwindung bahnen, sie kann allerdings auch der besseren<br />
Begründung dessen dienen, was wissenschaftliche „Vor-Urteile“<br />
von populären „Vorurteilen“ unterscheidet.<br />
Obwohl sich Wissenschaft auf verschiedene Stufen vollzieht,<br />
<strong>ist</strong> ihr gemeinsames Kennzeichen doch die Universalität. Wenn<br />
selbst die „Heilige Schrift“ der die westliche Welt bis {S. 11} ins<br />
20. Jahrhundert hinein beherrschenden Religion der wissenschaftlichen<br />
Erörterung und Kritik, ja sogar der Verneinung ihres<br />
„heiligen“ Charakters nicht entzogen werden konnte, dann gibt es<br />
konsequenterweise nichts, was einem Untersuchungs-, Frage-<br />
oder Denkverbot durch wissenschaftliche Erörterung auf allen<br />
drei Stufen unterliegen dürfte. Die „Endlösung“ kann davon keine<br />
Ausnahme machen. Wer ein Forschungs- und Erörterungsverbot<br />
postulierte, verstieße mithin gegen eine Grundmaxime sowohl der<br />
amerikanischen wie der deutschen Verfassung. Untersagt werden<br />
könnten nur hetzerische, beleidigende und grob einseitige Äußerungen,<br />
die allesamt nicht mit den oben formulierten Regeln der<br />
Wissenschaftlichkeit in Einklang zu bringen wären.<br />
Aber es sind zwei möglicherweise einschränkende Umstände<br />
zu bedenken.<br />
Im Hinblick auf die Weimarer Republik sind schroff entgegengesetzte<br />
Bestimmungen und Auslegungen vorhanden und legitim.<br />
Man mag behaupten, sie sei nicht am 30. Januar 1933, sondern<br />
erst 1934 mit der Abschaffung des Reichsrats und der Verschmelzung<br />
der Ämter von Reichspräsident und Reichskanzler zu<br />
Ende gegangen, oder sogar, sie habe als (freilich mißachtete) Verfassung<br />
das Dritte Reich überlebt. Aber noch die entgegengesetztesten<br />
Auffassungen sind sich insoweit einig, als die Ex<strong>ist</strong>enz der<br />
Weimarer Republik als selbstverständlich und unbestreitbar gilt.<br />
Dagegen wird die Ex<strong>ist</strong>enz der Endlösung von einigen der radika-<br />
317
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
len Revision<strong>ist</strong>en verneint. In Abwandlung der mittelalterlichen<br />
Maxime „contra principia negantem non est disputatio“ [mit einem,<br />
der die Anfangssätze bestreitet, <strong>ist</strong> nicht zu streiten] könnte<br />
man also formulieren: „Contra ex<strong>ist</strong>entiam negantem non est disputatio“<br />
[mit einem, der die Ex<strong>ist</strong>enz bestreitet, <strong>ist</strong> nicht zu streiten].<br />
Die Frage {S. 12} <strong>ist</strong> freilich, ob beide Seiten unter „Endlösung“<br />
dasselbe verstehen.<br />
Nur im Zusammenhang mit der Endlösung ließe sich sogar ein<br />
Forschungsverbot begründen, freilich bloß mittels eines Gedankenexperiments:<br />
Angenommen, nicht Auschwitz, sondern Treblinka<br />
gelte allgemein als das Symbol der Endlösung, weil es tatsächlich<br />
ein reines Vernichtungslager gewesen wäre, in dem Millionen<br />
von Menschen den Tod gefunden hätten, ohne dass ein einziger<br />
Augenzeuge von den konkreten Umständen berichten könnte<br />
und ohne dass nach intensiver Zerstörung auch nur die geringsten<br />
Überreste zurückgeblieben wären. Angesichts eines solchen<br />
Tatbestandes würde sich die Wissenschaft aller Vermutung nach<br />
mit einem Forschungsverbot einverstanden erklärt haben, das<br />
nichts anderes als ein Gebot elementarer Pietät gewesen wäre.<br />
Eben dieses Gedankenexperiment lässt sich auf Auschwitz als<br />
ein bestimmtes Lager nicht anwenden. Auch Auschwitz-Birkenau<br />
war kein reines Vernichtungslager, und es lag nicht an versteckter<br />
Stelle in unbewohnter Gegend. Es lag inmitten eines Industriebezirks,<br />
und da es nie seine [vorgesehene] letzte Ausbaustufe erreichte,<br />
waren dort ständig auch zivile Arbeitskräfte beschäftigt.<br />
Zahlreiche Häftlinge überlebten, ja es wurden sogar manche Häftlinge<br />
entlassen. So wird in einem der frühesten Berichte über<br />
Auschwitz, dem Büchlein von Emil de Martini Vier Millionen Tote<br />
klagen an (1948), ausdrücklich gesagt, der Verfasser sei 1943<br />
entlassen worden. Bis zum heutigen Tage sind immer wieder vergleichbare<br />
und nicht selten voneinander abweichende Zeugenberichte<br />
erschienen. 9 Die Gebäude des Lagers sind zu einem großen<br />
Teil erhalten geblieben {S. 13}, darunter in beachtlichen Resten<br />
auch die fünf Krematorien. Auschwitz kann und muss daher ein<br />
Gegenstand der Wissenschaft sein, ein Forschungsverbot wäre<br />
unbegründbar. Revisionen wissenschaftlicher Ergebnisse und<br />
Aufklärung sind grundsätzlich legitim. Die Frage kann nur sein,<br />
318
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
ob auch ein Revisionismus gerechtfertigt sein kann, d.h. das systematische<br />
Bemühen einer ganzen Schule, ein abweichendes Gesamtbild<br />
zu zeichnen, und ob ein solcher Revisionismus, wenn er<br />
im Prinzip akzeptabel wäre, sich selbst Grenzen ziehen müsste<br />
bzw. zur Einhaltung von Grenzen gezwungen werden sollte.<br />
Während ständige Revisionen in allen Bereichen das tägliche<br />
Brot der Wissenschaft sind, entstehen solide „Revisionismen“ in<br />
der Regel dann, wenn eine bestimmte Auffassung zu einem bewegenden<br />
Gegenstand die uneingeschränkte Dominanz errungen zu<br />
haben scheint. Diese Situation liegt am ehesten dann vor, wenn in<br />
der Politik große Entscheidungen gefallen sind, insbesondere<br />
dann, wenn ein Krieg mit dem vollständigen Sieg der einen Seite<br />
beendet worden <strong>ist</strong>. So herrschte nach dem Ende des amerikanischen<br />
Bürgerkrieges die Konzeption der Sklavenbefreiung auch in<br />
der Geschichtsschreibung unbestritten vor, aber nach wenigen<br />
Jahrzehnten kam gleichwohl ein Revisionismus zur Ex<strong>ist</strong>enz, der<br />
verlangte, den Ideen und den Vorkämpfern der besiegten Südstaaten<br />
Gerechtigkeit angedeihen zu lassen, und der gelegentlich sogar<br />
einer Selbstidentifizierung mit den Besiegten nahekam. Nach<br />
der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg war es für das<br />
alliierte Lager ganz selbstverständlich, dass die Kriegsschuld dem<br />
autoritären und militärischen System „Preußens“ zugeschrieben<br />
werden müsse und dass „die Zivilisation“ der eigentliche {S. 14}<br />
Sieger sei. Doch schon nach wenigen Jahren wurden besonders in<br />
den USA Stimmen vernehmbar, die ein ganz anderes Bild der Lage<br />
von 1914 zeichneten und den alliierten Mächten mindestens<br />
eine erhebliche Mitschuld beimaßen. Es war nicht schwer zu sehen,<br />
dass die Protagon<strong>ist</strong>en dieses Revisionismus überwiegend<br />
dem Lager des amerikanischen Pazifismus entstammten, der von<br />
Anfang an die Rüstungsinteressenten als Kriegsverursacher bekämpft<br />
hatte. Nach dem Zweiten Weltkrieg fand in den USA eine<br />
ähnliche Entwicklung statt, und zu einem Teil ließ sich sogar eine<br />
Personenidentität konstatieren, wie etwa im Fall von Harry Elmer<br />
Barnes. Aber so sehr der Vorwurf der „Deutschfreundlichkeit“<br />
naheliegend sein mochte, so wenig wurden dadurch die Argumente<br />
als solche tangiert, und dass Roosevelt und seine Umgebung die<br />
Intervention an der Seite Englands zum Ziel gehabt hätten, wurde<br />
319
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
keineswegs bloß von Revision<strong>ist</strong>en behauptet. Selbst in Deutschland<br />
mussten die allzu handgreiflichen Thesen der „Antifasch<strong>ist</strong>en“<br />
zu Widerspruch herausfordern: nicht ein „Überfall Nazi-<br />
Deutschlands auf Polen“ markierte den Anfang des Zweiten<br />
Weltkriegs, sondern ein Teilungsvertrag zu Lasten Polens zwischen<br />
Stalin und Hitler. Aber seit dem Anfang der fünfziger Jahre<br />
kam in den USA auch ein anderer Revisionismus auf, nämlich der<br />
Revisionismus hinsichtlich des Kalten Krieges, der die etablierte<br />
These von der Urheberschaft der Sowjetunion nachdrücklich in<br />
Frage stellte und letztlich zu schroff system- und staatsfeindlichen<br />
Auffassungen gelangte, die auch in der Praxis einer Identifizierung<br />
mit der Sowjetunion bzw. dem Sowjetmarxismus sehr nahekamen.<br />
Diese Revision<strong>ist</strong>en hatten während der fünfziger Jahre<br />
und in der Zeit des Vietnam-Krieges kein leichtes Leben, aber ihre<br />
Bücher wurden nie verboten, da sie den {S. 15} Schutz der in<br />
den USA sehr hochgehaltenen Meinungsfreiheit genossen. Man<br />
könnte daher die These aufstellen, die Ex<strong>ist</strong>enz von provozierenden<br />
und systemfeindlichen Revisionismen stelle ein Hauptkennzeichen<br />
freiheitlicher Gesellschaftssysteme dar. Aber es <strong>ist</strong> keineswegs<br />
ausgemacht, dass allgemeine Feststellungen wie diese<br />
auch auf denjenigen Revisionismus Anwendung finden können,<br />
der im ganzen oder mindestens in Teilen „Auschwitz leugnet.“<br />
Dagegen kann es keine Frage sein, ob auch in der etablierten<br />
Wissenschaft hinsichtlich Auschwitz – sowohl dem konkreten<br />
Lager gegenüber wie dem Symbol für die „Endlösung“ – Revisionen<br />
stattgefunden haben und ein Revisionsbedarf anerkannt wurde.<br />
Peter Longerich schreibt in den kommentierenden Bemerkungen<br />
zu seiner Textsammlung Die Ermordung der europäischen<br />
Juden, auf der Wannseekonferenz sei „nicht, wie so häufig behauptet“<br />
der Judenmord beschlossen worden, die Konferenz habe<br />
vielmehr dazu gedient, bereits beschlossene Maßnahmen zu koordinieren.<br />
10 Die entsprechende Auffassung hatte Yehuda Bauer<br />
schon seit langem vertreten. Aber bekanntlich <strong>ist</strong> die entgegengesetzte<br />
These bis heute mindestens in Deutschland Allgemeingut<br />
der „veröffentlichten Meinung“.<br />
320
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Derselbe Autor Longerich nimmt in diese seine Textsammlung<br />
bemerkenswerterweise eines der bekanntesten und einflußreichsten<br />
Zeugnisse zu den Massenvergasungen in Belzec nicht<br />
auf, nämlich die Aussagen von Kurt Gerstein. Man wird annehmen<br />
dürfen, dass er die in der Tat exorbitanten {S. 16} Zahlenangaben<br />
dieses Augenzeugen für kontraproduktiv hielt und daher<br />
schweigend eine Revision vornahm.<br />
Wolfgang Benz besteht in seinem Sammelband Antisemitismus<br />
in Deutschland nachdrücklich darauf, dass „Mit Ausnahme der<br />
Seife, die längst als Legende aufgetan <strong>ist</strong>“, alle möglichen Ungeheuerlichkeiten<br />
zu der bewiesenen Realität gehörten, aber noch in<br />
jüngster Zeit wurde in dem weit verbreiteten Aufruf eines bekannten<br />
Filmregisseurs zum 8. Mai 1995 als unbestreitbare Tatsache<br />
hingestellt, was sogar für Wolfgang Benz „Legende“ <strong>ist</strong>, nämlich<br />
die Fabrikation von Seife aus jüdischem Menschenfett. 11 Auch<br />
hier weicht also ein Teil der „veröffentlichten Meinung“ weit von<br />
dem Resultat der etablierten Wissenschaft ab.<br />
Dagegen ging vor einigen Jahren die Meldung durch alle Zeitungen,<br />
die offizielle Gedenktafel in Auschwitz sei geändert worden,<br />
weil die dort angegebene Zahl von 4 Millionen Opfern nicht<br />
aufrechtzuerhalten sei und auf eine bis anderthalb Millionen reduziert<br />
werden müsse. Aber längst vorher hatte ein so anerkannter<br />
Forscher wie Raul Hilberg auf einem Kongress in Stuttgart von<br />
1984 mit starker Betonung gesagt: „Es wurden in Auschwitz nicht<br />
2,5 Millionen Juden vergast. Das <strong>ist</strong> eine Unmöglichkeit. Ich<br />
schätze die Zahl der Opfer in Auschwitz auf rund eine Million Juden“.<br />
12<br />
Wolfgang Scheffler hob bei der gleichen Gelegenheit hervor,<br />
Zyklon B sei, „was oft übersehen wird“, ein weithin gebrauchtes<br />
und einfaches Entwesungsmittel, gewesen; 13 mithin sind, so wird<br />
man folgern müssen, die vielen Fotographien von {S. 17} Büchsen<br />
mit der Aufschrift „Vorsicht Gift!“ keineswegs als solche ein<br />
Beweismittel für die Tötung von Menschen.<br />
Eberhard Jäckel stellte fest, es gebe zahlreiche Hinweise, dass<br />
Göring, Himmler, Goebbels und viele andere Bedenken hatten, als<br />
die Tötungen in Gang gesetzt wurden 14 – wie soll, wenn das richtig<br />
<strong>ist</strong>, die fast schon populäre These vom freiwilligen und ein-<br />
321
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
sichtigen Mitwirken großer Teile der führenden Schichten, ja des<br />
deutschen Volkes aufrechterhalten werden?<br />
Yehuda Bauer machte darauf aufmerksam, dass an den Pogromen<br />
in Lemberg Anfang Juli 1941 „ukrainische Kräfte stark beteiligt<br />
waren“ 15 und er wirft damit indirekt die Frage nach dem europäischen,<br />
insbesondere dem osteuropäischen Antisemitismus als<br />
einer Vorbedingung für die Realisierung der „Endlösung“ auf.<br />
Auch er erwähnt freilich die Präzedentien nicht, nämlich die Massenmorde<br />
des abziehenden NKWD in Lemberg, denen in<br />
Deutschland eine gewaltige und möglicherweise weit übertriebene<br />
Publizität gegeben wurde.<br />
Ein anderer Hinweis Hilbergs geht dahin, dass das Hörensagen<br />
sogar in den Dokumenten der SS eine erstaunlich große Rolle<br />
spielt: „So hören wir nur von einem Mann wie Eichmann, der von<br />
Heydrich gehört hatte, der von Himmler gehört hatte, was Hitler<br />
gesagt hatte. Für Geschichtsschreiber <strong>ist</strong> das allerdings nicht die<br />
beste Quelle.“ 16 Wenn aber die „Fama“ [Gerücht], die Ungenauigkeit<br />
des Wissens, sogar für die Spitzen der Täterseite so wichtig<br />
war, wie hätte sie nicht auch bei den Opfern von zentraler Bedeutung<br />
sein müssen, und es <strong>ist</strong> in der Tat aus den Aussagen von intellektuellen<br />
Zeugen wie etwa Benedikt {S. 18} Kautskys bekannt,<br />
dass die Lager insgesamt Brutstätten von Gerüchten waren.<br />
Nichts <strong>ist</strong> begreiflicher und leichter zu erklären als das, aber offenbar<br />
gilt es in der Öffentlichkeit immer noch nicht als selbstverständlich,<br />
dass die Wissenschaft verpflichtet <strong>ist</strong>, eine möglichst<br />
klare Sonderung von „Gerücht“ und „Realität“ vorzunehmen.<br />
Abermals <strong>ist</strong> festzustellen, dass die Kritik der etablierten Wissenschaft<br />
an zahlreichen frühen Behauptungen über die Methoden<br />
des Massenmordes – das Einblasen heißen Dampfes oder das<br />
Auspumpen der Luft oder die Tötung auf riesigen elektrischen<br />
Platten bzw. in Eisenbahnwagen voller ungelöschten Kalks –<br />
nicht explizit, sondern durch stillschweigendes Fortlassen erfolgte,<br />
nicht anders als im Falle der Aussagen von Gerstein.<br />
Eine ausdrückliche und ausführliche Kritik an den nach Arno<br />
Mayer „seltenen und unverläßlichen“ Augenzeugenberichten zu<br />
den Gaskammern 17 hat Jean-Claude Pressac in seinem monumentalen,<br />
schwer zugänglichen und mit einem irreführenden Titel<br />
322
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
versehenen Buch Technique and Operation of the Gas Chambers<br />
gegeben. Zwar stellt er die essentielle Richtigkeit der Aussagen<br />
von Männern wie Paul Bendel und Miklos Nyiszli keineswegs in<br />
Abrede, aber er kommt doch zu dem Ergebnis, dass die Zahlenangaben<br />
dieser Zeugen durchweg durch die Zahl vier zu dividieren<br />
sind. 18 In seinem jüngsten Werk Die Krematorien von Auschwitz<br />
äußert er sich auch zu der Gesamtzahl der Opfer von Auschwitz,<br />
und er gelangt in der deutschen Ausgabe auf freilich nicht recht<br />
durchsichtige Weise zu der Behauptung, die Gesamtzahl der<br />
nicht-reg<strong>ist</strong>rierten in den Gaskammern umgekommenen Juden sei<br />
auf 470.000-550.000 zu beziffern, dazu seien die Todesfälle von<br />
jüdischen und nicht-jüdischen {S. 19} reg<strong>ist</strong>rierten Häftlingen<br />
sowie etwa 35.000 sowjetische Kriegsgefangene, Zigeuner und<br />
andere hinzuzuzählen, so dass eine Gesamtzahl von 631.000 bis<br />
711.000 resultiere. 19 Daraus lässt sich schließen, dass die Division<br />
durch vier sich grosso modo auch auf die Gesamtzahl anwenden<br />
lässt, und Pressac könnte schwerlich widersprechen, wenn jemand<br />
behaupten würde, die Gesamtopferzahl liege näher an anderthalb<br />
als an sechs Millionen. Bisher hat aber noch niemand bestritten,<br />
dass Pressac zur „etablierten Literatur“ gehört; nicht selten wird<br />
ihm sogar eine Art Führerrolle zuerkannt.<br />
Es steht also außer Zweifel, dass die etablierte Wissenschaft<br />
gewichtige Revisionen an bisher weitverbreiteten und auch von<br />
H<strong>ist</strong>orikern akzeptierten Feststellungen und Auffassungen vorgenommen<br />
hat.<br />
Ein „Revisionismus“ müsste sich also in einer grundsätzlich<br />
anderen Dimension bewegen; er müsste nicht Einzelheiten, und<br />
seien sie noch so wichtig, kritisieren und in Frage stellen, sondern<br />
er müsste zu der Behauptung gelangen, die Massenmorde in den<br />
Gaskammern seien eine „ätiologische Legende“, nicht anders als<br />
die Berichte von den Massentötungen durch Elektrizität, heißen<br />
Dampf oder gelöschten Kalk. Damit braucht nicht notwendigerweise<br />
der Vorwurf der „Lügen“ oder der bewussten Mythenbildung<br />
gegen irgend jemanden verbunden zu sein; nichts wäre im<br />
Prinzip verständlicher, als dass sich gegenüber einem gewaltigen<br />
und erschreckenden Geschehen, dem spurlosen Verschwinden so<br />
323
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
vieler Menschen nach einer „Selektion“, die unterschiedlichsten<br />
Erklärungsversuche wie mit Naturgewalt einstellten.<br />
{S. 20} Die konkrete Frage geht dahin, ob die in dem Sammelband<br />
Grundlagen zur Zeitgeschichte vereinigten Beiträge verschiedener<br />
Autoren durchweg einem solchen Revisionismus zuzurechnen<br />
sind und ob man den Beiträgen, die dann „Abhandlungen“<br />
zu nennen wären, den Charakter der Wissenschaftlichkeit<br />
zuschreiben darf.<br />
Zunächst <strong>ist</strong> noch einmal zu betonen, dass „Wissenschaftlichkeit“<br />
durchaus nicht mit „Richtigkeit“ gleichzusetzen <strong>ist</strong>, sondern<br />
nur mit einem Streben nach Richtigkeit, das an einfachen<br />
formalen Kriterien zu erkennen <strong>ist</strong>: der argumentativen Weise der<br />
Darlegung, der überprüfbaren Bezugnahme auf andere und gegnerische<br />
Darlegungen und Resultate und der Abwesenheit von grober<br />
und allzu emotionaler Polemik.<br />
Diese Kriterien sind insofern so gut wie durchweg erfüllt, als<br />
in den me<strong>ist</strong>en Beiträgen zahlreiche Fußnoten zu finden sind, die<br />
sich keineswegs vornehmlich auf Werke von anderen Revision<strong>ist</strong>en<br />
beziehen, ja die streckenweise durch Rückgriffe auf Literatur<br />
des 19. Jahrhunderts zu Problemen von Desinfektion und Vergiftung<br />
einen ausgesprochen gelehrten Charakter haben, wie er sich<br />
in der etablierten Literatur kaum irgendwo findet. Mindestens<br />
„Scheinwissenschaftlichkeit“ muss daher dem Buch auch von<br />
scharfen Gegnern zugestanden werden, aber es <strong>ist</strong> fraglich, ob<br />
sich im gesamtwissenschaftlichen Bereich „Schein“ und „Sein“<br />
nach verläßlichen Kennzeichen von einander absondern lassen.<br />
Das nächstliegende Kriterium wäre die allzu grobschlächtige<br />
Polemik, und es springt ins Auge, dass Termini wie „Haßszenario“,<br />
„Greuellüge“, „Hexenjagd“, „grenzenlose Ignoranz“ {S. 21},<br />
„Holocaust-Propagand<strong>ist</strong>en“ u.ä. nicht selten zu finden sind.<br />
Wenn man sich aber vergegenwärtigt, mit welchen Wendungen<br />
antirevision<strong>ist</strong>ische Autoren wie Deborah Lipstadt oder Wolfgang<br />
Benz ihre Gegner zu kennzeichnen pflegen („Horden“, „amoralische<br />
Äquivalenzen“, „abstruse Gedankengänge“, „Lügner“ usw.),<br />
wird man diese polemischen Wendungen nicht von vornherein als<br />
Beweis dafür ansehen dürfen, dass die formalen Kriterien der<br />
Wissenschaftlichkeit nicht erfüllt sind.<br />
324
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Ich halte es jedoch für erforderlich, nicht bei allgemeinen Charakterisierungen<br />
des Buches im ganzen stehenzubleiben, sondern<br />
die einzelnen Beiträge ins Auge zu fassen, und zwar unter der<br />
Leitfrage, ob sie sich in den Bereich der auch in der etablierten Literatur<br />
auffindbaren Revisionen einordnen lassen oder ob sie einer<br />
andere Kategorie, derjenigen des expliziten Revisionismus, zu<br />
subsumieren sind. Ich beginne daher mit denjenigen Beiträgen, für<br />
die die Zugehörigkeit zum Bereich der Revisionen am leichtesten<br />
zu konstatieren <strong>ist</strong>, und gehe dann zu denjenigen über, die im<br />
strengeren Sinne als „revision<strong>ist</strong>isch“ bezeichnet werden müssen.<br />
Der Beitrag von Manfred Köhler über den „Wert von Aussagen<br />
und Geständnissen zum Holocaust“ stellt Überlegungen an,<br />
die in allgemeinerer Form in wissenschaftlichen Erörterungen<br />
über die starke Irrtumsunterworfenheit von Zeugenaussagen zu<br />
finden sind, etwa in dem Buch von Jan Vansina über Oral Tradition<br />
as H<strong>ist</strong>ory, 20 und die Zusammenstellung von „absurden“<br />
(besser gesagt: fragwürdigen) Zeugenaussagen über den „vermeintlichen<br />
NS-Völkermord“ (in seinem konkreten Ablauf) darf<br />
nicht als illegitim gelten.<br />
{S. 22} Das von Claus Jordan vorgestellte „Fallbeispiel“ des<br />
zu lebenslänglicher Haft verurteilten Gottfried Weise gehört eigentlich<br />
nicht in den Bereich der Wissenschaft, da es sich nur um<br />
einzelne Vorgänge handelt, aber die Untersuchung stellt ein solches<br />
Ausmaß von Bemühung unter Beweis, einem nach Meinung<br />
des Verfassers zu Unrecht Verurteilten zu Hilfe zu kommen, dass<br />
man sich des Wunsches nicht entschlagen kann, ein ähnlicher Arbeitsaufwand<br />
zu detaillierten, aber symptomatischen Problemen<br />
lasse sich auch in der etablierten Literatur häufiger konstatieren.<br />
Nach meiner Kenntnis kommt in dieser Literatur die Erzählung<br />
von Höss über die Erzwingung seines Geständnisses durch Folterungen,<br />
die in der Ausgabe von Broszat für jedermann zugänglich<br />
<strong>ist</strong>, so gut wie nirgendwo zur Erörterung (Wolfgang Benz weiß<br />
lediglich von dem „revision<strong>ist</strong>ischen Einwand“ zu berichten, Höss<br />
habe seine Aussagen gemacht, nachdem er gefoltert worden sei). 21<br />
Aber schon im Auschwitz-Prozess wurde der Angeklagte Breitwieser<br />
freigesprochen, nachdem sich bei der Ortsbesichtigung in<br />
325
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Auschwitz die Falschheit der Aussage des Hauptbelastungszeugen<br />
herausgestellt hatte. 22<br />
Johannes Peter Neys Studie über das Wannseeprotokoll gehört<br />
auf andere Weise als ein Kontrapunkt zu einem der auffälligsten<br />
Schwachpunkte der etablierten Literatur, nämlich der weitgehenden,<br />
wenngleich längst nicht vollständigen Abwesenheit von Dokumentenkritik.<br />
Kontrapunkte dieser Art sind in der Wissenschaft<br />
sogar dann wünschenswert, wenn der Inhalt völlig falsch sein sollte.<br />
Das letzte Urteil können nur Schriftsachverständige haben, und<br />
bloß die einhellige Meinung {S. 23} mehrerer und unabhängiger<br />
Sachverständiger wäre als Beweis zu betrachten.<br />
Auch Ingrid Weckerts Beitrag zu den „Gaswagen“ besteht im<br />
wesentlichen aus Dokumentenkritik. Er enthält darüber hinaus eine<br />
außerordentlich weittragende Behauptung, über die angeblichen<br />
Aussagen einer Sachbearbeiterin des Yad-Vashem-Institutes,<br />
die leicht zu überprüfen sein müsste.<br />
Dass eine unwiderstehliche Versuchung besteht, geheimgehaltene,<br />
kaum je fotografierte Vorgänge durch Bildfälschungen<br />
anschaulich zu machen, lässt sich als wahrscheinlich ansehen. Ob<br />
die Ausführungen von Udo Walendy richtig oder irreführend sind,<br />
kann ein Nicht-Experte nicht entscheiden, aber dass Untersuchungen<br />
dieser Art legitim sind, lässt sich nicht in Abrede<br />
stellen. Welche Schlußfolgerungen aus Einzelnachweisen gezogen<br />
werden dürfen, <strong>ist</strong> allerdings eine zweite Frage.<br />
Von weitaus größerer Tragweite <strong>ist</strong> die Studie von John Clive<br />
Ball über „Luftbild-Beweise“. Über die Interpretation der erst in<br />
den späten siebziger Jahren freigegebenen Luftaufnahmen der Alliierten<br />
können abermals nur Experten befinden, und jedenfalls <strong>ist</strong><br />
Balls These, dass die auf dem Dach von Krematorium II erkennbaren<br />
Schatten von Einfüllstutzen von einem Fälscher herrührten,<br />
dem Urteil aller Nicht-Experten entzogen.<br />
Der ausführlichste und weitaus gelehrteste Beitrag <strong>ist</strong> derjenige<br />
von Carlo Mattogno und Franco Deana über die „Krematoriumsöfen<br />
von Auschwitz-Birkenau“. Er <strong>ist</strong> zugleich derjenige,<br />
dem man am nachdrücklichsten „Herzlosigkeit“ bescheinigen<br />
{S. 24} möchte, da er Kapazitätsberechnungen anstellt, die<br />
gegenüber den Opfern höchst pietätlos wirken müssen. Aber wer,<br />
326
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
wie der Zeuge Filip Müller schon im Auschwitz-Prozess, die Behauptung<br />
aufstellt, in Birkenau seien nicht selten 25.000 Menschen<br />
an einem Tag vergast und die Leichen seien anschließend<br />
kremiert worden, ohne Spuren zu hinterlassen, muss die Konsequenz<br />
akzeptieren, dass untersucht wird, ob ein so ungeheuerlicher<br />
Vorgang technisch möglich war. Zu der Arbeitsle<strong>ist</strong>ung, die<br />
in dieser Studie steckt, gibt es meines Wissens in der etablierten<br />
Literatur keine vergleichbare Parallele; nach meinem Urteil könnte<br />
gegen diese außerordentliche Reduzierung der faktischen Opferzahl<br />
am ehesten der Einwand erhoben werden, dass unter<br />
exzeptionellen Verhältnissen gerade das Primitive effizienter sein<br />
kann als das Moderne und in heutigen Krematorien Selbstverständliche<br />
– ähnlich wie der sowjetische Panzer T 34 wegen seiner<br />
Primitivität geraume Zeit den deutschen Panzern überlegen<br />
war.<br />
Der Beitrag von Friedrich Paul Berg über die Diesel-Gaskammern<br />
stellt die herrschende Meinung weniger in Frage als die<br />
Studie von Mattogno und Deana, und der Autor nimmt am<br />
Schluss seine Hauptthese tendenziell zurück. Gleichwohl <strong>ist</strong> auch<br />
dieser Aufsatz jenen Herausforderungen zuzuzählen, welche die<br />
etablierte Auffassung zwingen, ihre Aufmerksamkeit mehr als<br />
bisher dem für unproblematisch Gehaltenen zuzuwenden.<br />
Die Ausführungen von Arnulf Neumaier über den „Treblinka-<br />
Holocaust“ weisen antisemitische Anklänge auf, etwa wenn er<br />
von der Kontinuität „alttestamentarischer Rachenschwüre und<br />
Haßinstinkte“ spricht. Indessen sind Hinweise auf nationale {S.<br />
25} oder religiöse Traditionen nicht eo ipso unzulässig, und sie<br />
lassen sich in der etablierten Literatur mit verändertem Bezugspunkt<br />
ebenfalls häufig finden. Für ungehörig und für einen Verstoß<br />
gegen wissenschaftliche Maximen muss man es dagegen halten,<br />
wenn Neumaier seine (vermutlich berechtigte) Polemik gegen<br />
die Vorstellung der Brennbarkeit von Leichen ohne Brennmaterial<br />
durch ein Faksimile der „Paulinchen“-Geschichte aus dem [dem<br />
deutschen Märchenbuch] Struwwelpeter illustriert. Seine Einwendungen<br />
gegen die Möglichkeit eines spurlosen Verschwindens<br />
von vielen Hunderttausenden von Leichen einschließlich der Zähne<br />
können aber der Erörterung nicht entzogen werden. Eben-<br />
327
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
sowenig <strong>ist</strong> der Hinweis auf die außerordentlichen Le<strong>ist</strong>ungen, zu<br />
denen die Vorgeschichtsforschung bei der Aufspürung von vorgeschichtlichen<br />
Feuerstätten mit Hilfe naturwissenschaftlicher Methoden<br />
fähig <strong>ist</strong>, mit einer Handbewegung abzutun.<br />
Der Aufsatz von Herbert Tiedemann über Babij Jar <strong>ist</strong> eine<br />
Leugnung, die auch für mich im ersten Augenblick geradezu unfaßbar<br />
war. Meines Wissens <strong>ist</strong> die Richtigkeit der Einsatzgruppenberichte<br />
auch von Robert Faurisson nicht verneint worden;<br />
der Verdacht gegen die dokumentarische Beweisführung <strong>ist</strong><br />
hier also zu einem Extrem geführt. Die Nebeneinanderstellung<br />
von zeitgenössischen Meldungen sowie Zeugenaussagen <strong>ist</strong> trotz<br />
der eklatanten Widersprüchlichkeit bei weitem kein zwingender<br />
Beweis, aber doch ein Verfahren, das bei künftigen Darstellungen<br />
nicht ausgespart werden sollte. Wie bei Neumaier findet sich eine<br />
fragwürdige, wenngleich nicht verbietbare Bezugnahme auf die<br />
Tradition des Alten Testaments (Psalm 137,9), die vermuten lässt,<br />
dass es dem Verfasser nicht bloß um Babij Jar geht. Aber als Kritik<br />
an den Berichten über ein {S. 26} Einzelereignis gehört dieser<br />
Beitrag ebenfalls noch in den Bereich jener „Revisionen“, die sich<br />
auch in der etablierten Literatur aufzeigen lassen.<br />
Am me<strong>ist</strong>en ein Mixtum compositum [gemischte Komposition]<br />
<strong>ist</strong> der Beitrag von Werner Rademacher über den „Fall Lüftl“.<br />
Soweit er sich direkt auf das Thema bezieht, sagt er Unbestreitbares<br />
und inzwischen auch gerichtlich Bestätigtes: dass ein Brandexperte<br />
behaupten darf, die aus den Kaminen der Krematorien<br />
herausschlagenden und von vielen Häftlingen bezeugten Flammen<br />
könnten infolge naturwissenschaftlicher Gesetz nicht entstehen, es<br />
müsse sich also um Phantasien handeln. Aber nicht nur ein Experte<br />
darf gegenüber diesem Experten, nämlich dem ehemaligen Präsidenten<br />
der österreichischen Ingenieurskammer Walter Lüftl<br />
selbst, zu Folgerungen Stellung nehmen, die aus der Detailfrage<br />
der Wirklichkeit oder Unwirklichkeit von Flammen nicht herzuleiten<br />
sind.<br />
Es bleiben die beiden bekanntesten unter den Autoren: <strong>Germar</strong><br />
<strong>Rudolf</strong> und Robert Faurisson. <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, ein Doktorand im<br />
Fach Chemie und Mitarbeiter in einem Max-Planck-Institut, legte<br />
vor einigen Jahren im Zusammenhang des Prozesses gegen einen<br />
328
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
wegen revision<strong>ist</strong>ischer Propaganda angeklagten Publiz<strong>ist</strong>en ein<br />
Gutachten zu den Zyanidspuren in den Gaskammern von Auschwitz<br />
vor, das sich in der Spur des sogenannten Leuchter-<br />
Gutachtens bewegte, aber offenbar sehr viel detaillierter und genauer<br />
war. Auszüge aus diesem Gutachten wurden, anscheinend<br />
ohne Autorisierung durch den Autor, in einem mit Recht als propagand<strong>ist</strong>isch<br />
qualifizierten Periodikum abgedruckt, so dass es zu<br />
einem gerichtlichen Ermittlungsverfahren gegen <strong>Rudolf</strong> kam. Inzwischen<br />
hatte er sein Gutachten erweitert und präzisiert und an<br />
zahlreichen Adressaten verschickt, so dass sein {S. 27} Name in<br />
der Öffentlichkeit häufig zusammen mit demjenigen Leuchters<br />
unter die „Auschwitz-Leugner“ subsumiert wurde. Diese Kennzeichnung<br />
war insofern berechtigt, als <strong>Rudolf</strong> ebenso wie Leuchter<br />
aus überprüfbaren und, für sich genommen, exakten Ergebnissen<br />
zu schnell eine zu weitgehende Schlußfolgerung abgeleitet<br />
hatte. Selbstverständlich <strong>ist</strong> es legitim, vergleichende Untersuchungen<br />
der Cyanid-Reste im Mauerwerk einerseits der Entwesungskammern<br />
und andererseits der als Gaskammern zur Menschentötung<br />
identifizierten und ursprünglich als Leichenkeller geplanten<br />
Räume vorzunehmen. 23<br />
Das Hauptergebnis war insofern keine Überraschung, als die<br />
Differenz zwischen dem blaugefärbten Mauerwerk der Entwesungsräume<br />
und der Abwesenheit solcher Spuren in den „Leichenkellern“<br />
bzw. „Gaskammern“ seit langem bekannt und sinnlich<br />
wahrnehmbar war. Leuchter und <strong>Rudolf</strong> brachten also nur<br />
Altbekanntes in wissenschaftliche Form, und die Erklärung der<br />
Differenz leuchtet auch dem Laien ein: zur Bekämpfung von Ungeziefer<br />
muss Zyklon-B als Entwesungsmittel sehr lange einwirken,<br />
während für Menschen schon eine weit geringere Dosis tödlich<br />
<strong>ist</strong>. Dennoch war der Weg, den Leuchter und <strong>Rudolf</strong> einschlugen,<br />
wissenschaftlich wertvoll, denn es ergab sich daraus die<br />
Möglichkeit einer objektiven Überprüfung der subjektiven Zeugenaussagen.<br />
Die Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass sich<br />
berechnen ließe, wie viele Cyanidspuren vorhanden sein müssten,<br />
wenn Angaben wie diejenigen von Filip Müller richtig wären. Die<br />
Schwierigkeiten, die sich einer solchen Berechnung entgegenstellen<br />
würden, sind leicht einsehbar; von Unmöglichkeit könnte aber<br />
329
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
nicht gesprochen werden, wenn man an die oben erwähnten und<br />
erstaunlichen Nachweise {S. 28} der Vorgeschichtsforschung<br />
denkt. Dieser Schritt <strong>ist</strong> jedoch meines Wissens noch nicht getan<br />
worden, und Leuchter sowie <strong>Rudolf</strong> kann lediglich als Verdienst<br />
zugeschrieben werden, dass sie den Weg zu noch einzuschlagenden<br />
naturwissenschaftlichen Wegen der Auschwitz-Forschung<br />
gebahnt haben.<br />
Aber gerade die Grundlagen zur Zeitgeschichte stellen unter<br />
Beweis, dass <strong>Rudolf</strong> sich nicht nur als Fachwissenschaftler zu einer<br />
Einzelfrage geäußert hatte, sondern dass er sich von einer Gesamtkonzeption<br />
leiten lässt, die er nicht bloß als Einzelner, sondern<br />
in Zusammenarbeit mit anderen zu artikulieren sucht. Der<br />
Herausgeber „Ernst Gauss“ <strong>ist</strong> nämlich mit <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> identisch,<br />
und mithin <strong>ist</strong> ein erheblicher Teil des Buches von ihm allein<br />
verfasst.<br />
Der erste Einzelbeitrag, der mit seinem Namen gezeichnet <strong>ist</strong>,<br />
kann als eine bloße und als solche völlig legitime Rezension des<br />
von Wolfgang Benz herausgegebenen Sammelbandes Dimension<br />
des Völkermords betrachtet werden, der in der Tat von der kritikwürdigen<br />
Prämisse ausgeht, man könne durch den Vergleich der<br />
in Stat<strong>ist</strong>iken angegebenen Anzahl der Juden vor und nach dem<br />
Zweiten Weltkrieg die Zahl der Opfer von nationalsozial<strong>ist</strong>ischen<br />
Vernichtungsmaßnahmen bestimmen. Da sich <strong>Rudolf</strong> aber mit<br />
den methodisch mindestens ebenso fragwürdigen Ergebnissen von<br />
Walter Sanning nahezu ohne Vorbehalt identifiziert, kommt die<br />
Erörterung faktisch auf eine „Leugnung des Holocaust“ hinaus.<br />
Ganz eindeutig we<strong>ist</strong> das Ergebnis des Aufsatzes „Die ‘Gaskammern’<br />
von Auschwitz und Majdanek“ in die gleiche Richtung.<br />
Der Kern dieser Leugnung <strong>ist</strong> indessen eine Tatsachenbehauptung<br />
{S. 29}, die überprüft werden kann. Es handelt sich um die These,<br />
die auch von John Clive Ball gestützt wird und die ursprünglich<br />
von Robert Faurisson vorgebracht wurde, dass es in der Betondecke<br />
der „Gaskammern“ 24 der Krematorien II und III von Birkenau<br />
keine Vorrichtungen für Einfüllstützen gegeben habe und dass die<br />
vorhandenen Löcher erst nachträglich angebracht worden seien,<br />
wie sich in Fotografien leicht erkennen lasse. Wenn diese Behauptung<br />
richtig wäre, würden zweifellos gravierende Konsequenzen<br />
330
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
resultieren. Und so gibt auch <strong>Rudolf</strong>s Einleitung, welche den inneren<br />
Zusammenhang der einzelnen Beiträge herauszustellen<br />
sucht, trotz ihres betont zurückhaltenden, fast unpolemischen Tones<br />
zu erkennen, dass er von der Nicht-Ex<strong>ist</strong>enz des „angeblichen“<br />
nationalsozial<strong>ist</strong>ischen Versuchs einer Endlösung der Judenfrage<br />
überzeugt <strong>ist</strong>.<br />
Auch der weltweit bekannteste Protagon<strong>ist</strong> dieser Überzeugung,<br />
Robert Faurisson, kommt zu Wort, und er äußert sich mit<br />
aller Klarheit, ja mit unübersehbarer Polemik gegen „die heutigen<br />
Juden“, die sich in ihren Holocaust-Museen „zu Anklägern der<br />
ganzen Welt“ aufwerfen (S. 9) und denen er bereits in früheren<br />
Publikationen vorgeworfen hatte, die Rede von der Endlösung im<br />
Interesse Israels als „Geschichtslüge“ in die Welt gesetzt und propagiert<br />
zu haben.<br />
Es scheint daher ausgeschlossen zu sein, auch den Beiträgen<br />
von Faurisson und <strong>Rudolf</strong> jenen Charakter der Wissenschaftlichkeit<br />
zuzuerkennen, der den anderen Studien zukommt,<br />
sofern man sie als Detailstudien betrachtet und die Frage nach einer<br />
dahinter stehenden „Gesinnung“ der Autoren als für die Wissenschaft<br />
irrelevant ausklammert.<br />
{S. 30} Aber das folgende sollte nicht unbedacht bleiben. In<br />
der Nummer 2272 des Express (Paris) vom 26.1.1995 erschien ein<br />
umfangreicher Artikel von Eric Conan über Auschwitz und insbesondere<br />
den gegenwärtigen Zustand der Anlagen. Der Autor hat<br />
nichts weniger im Sinn als eine Infragestellung des Genozids, und<br />
man könnte seine Auffassung in der Sache sogar als „jüdischen<br />
Revisionismus“ charakterisieren. Conan macht nämlich der kommun<strong>ist</strong>ischen<br />
Museumsleitung der Jahre bis 1990 außerordentlich<br />
schwere Vorwürfe, weil sie sich von der Absicht habe leiten lassen,<br />
den Anteil der jüdischen Opfer zugunsten der Polen und zumal<br />
der Kommun<strong>ist</strong>en unter ihnen herabzumindern. Überdies habe<br />
sie eine falsche Anschaulichkeit erstrebt und in der den Tour<strong>ist</strong>en<br />
gezeigten Gaskammer des Krematoriums I im Stammlager<br />
Auschwitz so viele Veränderungen vorgenommen, dass man zu<br />
dem Ergebnis kommen müsse „Tout y est faux.“ [Dort <strong>ist</strong> alles<br />
falsch] 25 Von Faurisson wird gesagt, ihm sei dadurch die Gelegenheit<br />
geboten worden, diese „Fälschungen“ auszubeuten.<br />
331
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Es <strong>ist</strong> aber weiter nichts als ein Gebot der Gerechtigkeit, daran<br />
zu erinnern, wie nach Faurissons eigener Darstellung seine Zweifel<br />
an den „Gaskammern“ entstanden sind, die er seit 1977 immer<br />
weiter begründet und zu einer totalen Verneinung ausgebaut hat.<br />
Er gewann nämlich bei seinem ersten Besuch in Auschwitz einen<br />
ganz ähnlichen Eindruck, wie Conan ihn heute formuliert: den<br />
Eindruck, dass „etwas nicht stimmen“ könne und dass die Museumsleitung<br />
sich Fälschungen habe zuschulden kommen lassen.<br />
Diesen ersten und zunächst nur zu Zweifeln führenden Eindruck<br />
hat er dann später bis zu einer Art von unflexiblem Dogmatismus<br />
vorangetrieben. Aber man wird ihm zugestehen müssen, dass es in<br />
der Tat eine ganze Anzahl {S. 31} von ungeklärten Fragen in bezug<br />
auf Auschwitz (sowohl als konkretes Lager wie als Symbol)<br />
gibt und dass der Versuch gemacht werden muss, sie auf wissenschaftliche<br />
Weise zu klären. Und deshalb dürfte auf ihn eine Regel<br />
anzuwenden sein, die man mit einem Körnchen Salz als ein<br />
Gesetz der wissenschaftlichen Schulbildung bezeichnen könnte:<br />
Gerade die Pioniere einer neuen und vielbekämpften Fragestellung<br />
neigen dazu, sich zu verhärten und eine eigentümliche Art<br />
von Dogmatismus zu entwickeln. Sie bilden dann einen Pol oder<br />
ein Extrem innerhalb ihrer eigenen Schule, die im gesamtwissenschaftlichen<br />
Felde selbst ein Pol oder ein Extrem <strong>ist</strong>. Aber sie behalten<br />
ihren Platz im wissenschaftlichen Spektrum.<br />
Im Falle Faurissons wird die Klarheit dieser Bestimmung allerdings<br />
dadurch beeinträchtigt, dass er offensichtlich auch von<br />
außerwissenschaftlichen Motiven bewegt wird, z.B. von seiner<br />
Abneigung gegen die in seinen Augen vorliegende und unberechtigte<br />
Instrumentalisierung der Endlösung durch die Zion<strong>ist</strong>en im<br />
Interesse des Staates Israel und ebenso sehr durch seinen Willen,<br />
das deutsche Volk gegen unberechtigte Anklagen und Ansprüche<br />
in Schutz zu nehmen. Aber man braucht nur das Buch von Deborah<br />
Lipstadt zu lesen, um zu erkennen, dass mindestens einige der<br />
Vertreter des orthodoxen Standpunkts nicht in erster Linie vom<br />
Willen zur Eruierung oder Verteidigung der Wahrheit über ein geschichtliches<br />
Ereignis geleitet werden, sondern dass sie vornehmlich<br />
die Rechtmäßigkeit des Staates Israel verteidigen und<br />
Deutschlands moralische Verpflichtung aufrechterhalten wollen,<br />
332
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
„alle aufzunehmen, die innerhalb seiner Grenzen Zuflucht suchen.“<br />
26 Aber wenn die Frage nach der Legitimität der Ex<strong>ist</strong>enz<br />
Israels {S. 32} aufgeworfen wird, so <strong>ist</strong> sie nach andersartigen<br />
Kriterien zu entscheiden, und die Aufnahme oder Nichtaufnahme<br />
aller Zuflucht suchenden in Deutschland <strong>ist</strong> eine Frage der deutschen<br />
Gegenwartspolitik und allgemeiner, von der Endlösung<br />
ebenfalls unabhängiger Prinzipien. Die Verschlungenheit wissenschaftlicher<br />
und politischer Motive <strong>ist</strong> bei einem so sensitiven<br />
Thema wie der Endlösung unvermeidbar und kann weder Faurisson<br />
noch Lipstadt oder Benz zum Vorwurf gemacht werden.<br />
Ich spreche mich daher dafür aus, auch den Beiträgen von <strong>Rudolf</strong><br />
und Faurisson in den Grundlagen zur Zeitgeschichte das Prädikat<br />
„wissenschaftlich“ zuzugestehen.<br />
{S. 33} Gerade durch dieses Zugeständnis ergibt sich für die<br />
etablierte Schule die Möglichkeit, einen eklatanten Sieg über die<br />
Revision<strong>ist</strong>en zu erringen. In den Grundlagen zur Zeitgeschichte<br />
werden zwei fundamentale Behauptungen aufgestellt, die unterhalb<br />
der veröffentlichten Meinung weiterwirken und vielleicht<br />
bedrohliche Dimensionen annehmen werden, wenn man sie durch<br />
Verbot und Bestrafung zudeckt, statt sie nachzuprüfen und das<br />
Ergebnis dem Publikum zu unterbreiten. Die erste <strong>ist</strong> die ursprünglich<br />
von Faurisson stammende und hier auch von <strong>Rudolf</strong><br />
und Ball übernommene These, dass es keine Löcher für Einfüllstutzen<br />
gegeben habe, und die zweite <strong>ist</strong> der Bericht von Ingrid<br />
Weckert über eine Aussage, die eine israelische Sachbearbeiterin<br />
des Yad Vashem Instituts im Juli 1985 ihr gegenüber gemacht habe:<br />
man wisse längst, dass es ein Vernichtungslager Treblinka nie<br />
gegeben habe…, das eigentliche Problem von Treblinka seien die<br />
Zeugenaussagen. (S. 210 f.) 27 Beide Behauptungen lassen sich<br />
leicht überprüfen. Wenn der Gegenbeweis gelingt (wie mir sehr<br />
wahrscheinlich <strong>ist</strong>), werden die Revision<strong>ist</strong>en tief diskreditiert<br />
sein und mindestens für geraume Zeit verstummen.<br />
Ich unterstreiche zum Schluss noch einmal, dass eine wissenschaftliche<br />
Auffassung sich als ganz unrichtig erweisen kann,<br />
wenn es auch in aller Regel wahrscheinlich <strong>ist</strong>, dass immerhin<br />
Teile oder Momente in die Synthese der nächsten Generation<br />
übernommen werden. Ich möchte auch keinen Zweifel daran auf-<br />
333
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
kommen lassen, dass in meinen Augen das methodische Verfahren<br />
der Revision<strong>ist</strong>en grob einseitig und insofern unzulässig <strong>ist</strong>:<br />
indem sie die Zeugenaussagen in extremen Ausmaße {S. 34}<br />
entwerten und Dokumenten gegenüber eine exzessive Kritik üben,<br />
untergraben sie eine wesentliche Grundlage der Geschichtswissenschaft,<br />
welche so häufig nur über zwei oder drei Zeugenaussagen<br />
bzw. Dokumente verfügt und deren Übereinstimmung me<strong>ist</strong><br />
als Beweis gelten lassen muss. Und indem die Revision<strong>ist</strong>en die<br />
Ideologie Hitlers und des Nationalsozialismus nicht ernstnehmen,<br />
ja sogar bloß kriegsbezügliche „Sprüche hüben wie drüben“ zu<br />
erkennen glauben, 28 verstellen sie sich den Blick auf das durch<br />
ideologische Konflikte geprägte Jahrhundert und nehmen ganz<br />
wie ihre Gegner das Grundfaktum des ersten Teils dieser Periode<br />
nicht wahr: dass sich bis 1945 zwei Regime gegenüberstanden,<br />
die sich wechselseitig – und nicht ohne Überzeugung oder objektive<br />
Gründe – als „verbrecherisch“ charakterisierten 29 und für sich<br />
selbst den Anspruch auf eine „Reinigung“ und „Heilung“ der<br />
Welt erhoben. Ein Ideologieh<strong>ist</strong>oriker kann kein Revision<strong>ist</strong> im<br />
Sinne Faurissons und <strong>Rudolf</strong>s sein.<br />
Aber er kann vielleicht eine Warnung Wolfgang Schefflers<br />
aufnehmen und weiterführen, der auf dem erwähnten Symposium<br />
sagte, er warne „vor der Überhöhung der Zahl der in Auschwitz-<br />
Birkenau Ermordeten.“ 30 Ich warne vor einer Überschätzung der<br />
Gaskammer-Frage. Wenn die Endlösung praktisch mit der Massenvernichtung<br />
in Gaskammern gleichgesetzt wird, muss jede<br />
nennenswerte Herabsetzung der Zahl der auf diese Weise Getöteten,<br />
die längst eingesetzt hat und möglicherweise weitergeführt<br />
werden wird, auch der Endlösung einen geringeren Rang zuweisen.<br />
Und bedeutet es nicht eine neue und andersartige Selektion,<br />
wenn nur die Gaskammeropfer als Opfer ersten Ranges gelten,<br />
während die an Seuchen Gestorbenen und die {S. 35} Verhungerten<br />
kaum Erwähnung finden? War etwa das Lager Salaspils weniger<br />
schrecklich, weil es dort keine Gaskammern gab? Die Obsession<br />
durch die Gaskammern lenkt den Blick vom eigentlich Wesentlichen<br />
und schlechthin Unbestreitbaren ab.<br />
Es gibt ein wenig bekanntes und kaum je angeführtes, von einer<br />
Institution unantastbaren Rufes verantwortetes Monumen-<br />
334
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
talwerk, das nach meinem Urteil weitaus eindrucksvoller <strong>ist</strong> als alle<br />
diejenigen Aussagen von Augenzeugen, welche die Erinnerung<br />
an Dantes Inferno evozieren. Es handelt sich um das zweibändige,<br />
vom Bundesarchiv herausgegebene Gedenkbuch über die Opfer<br />
der Verfolgung der Juden unter der nationalsozial<strong>ist</strong>ischen Gewaltherrschaft<br />
in Deutschland 1933-1945. Auf mehr als 1.700<br />
Seiten im Quartformat sind je etwa 75 Namen von Deportierten<br />
aufgeführt, und bei jedem Namen sind der Wohnort, das Geburtsdatum<br />
und der Ort verzeichnet, von dem die letzte Nachricht kam.<br />
In der vorletzten Spalte befinden sich Angaben zu dem jeweiligen<br />
Schicksal. Sie lauten nicht bei den einen „vergast“ und bei den<br />
anderen „an Typhus zugrunde gegangen“ oder „verhungert“ oder<br />
auch „an Altersschwäche verstorben“. Sie lauten vielmehr ganz<br />
überwiegend „verschollen“ oder „für tot erklärt“, und unter den<br />
Namen der letzten Aufenthaltsorte taucht sehr häufig „Auschwitz“<br />
auf, aber auch „Sobibor“, „Riga“ und „Theresienstadt“. Immer<br />
wieder sind ganze Großfamilien aufgeführt, und fast jedem älteren<br />
Deutschen sind Namen wie Abel, Abendroth oder Markus wohlbekannt<br />
und oft genug mit einer konkreten Personenerinnerung<br />
verknüpft. Angesichts dieser L<strong>ist</strong>en und im Wissen darum, dass<br />
diese ca. 130.000 Menschen nahezu die Gesamtzahl der bei<br />
Kriegsausbruch in Deutschland verbliebenen Juden darstellen, {S.<br />
36} muss jedem der Zeitgenossen nur allzu klar werden, dass Hitler<br />
nicht scherzte, als er am 30. Januar 1939 den Juden für den<br />
Fall des Kriegsausbruchs die Vernichtung androhte. Er muss<br />
Scham darüber empfinden, dass er diese Wendung damals überhört<br />
hat, und die Erinnerung muss ihn quälen, dass er dem Abtransport<br />
der Mitbewohner seiner Stadt damals ohne Empörung<br />
zugesehen hat, weil die nationalsozial<strong>ist</strong>ische Propaganda berichtete,<br />
in England seien die Deutschen und in den USA seien die Japaner<br />
in Lager gebracht worden, aber das Augenfällige unterdrückte,<br />
dass nämlich weder den emigrierten Deutschen in<br />
England noch den japanischen Bürgern in den USA vom Haupt<br />
der Regierung die Vernichtung vorhergesagt worden war und dass<br />
sie allesamt kein entwürdigendes Kennzeichen hatten tragen müssen.<br />
Und heute muss er einsehen, dass schon durch dieses Gedenkbuch<br />
der Tatbestand eines Genozids singulärer Art zwei-<br />
335
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
felsfrei unter Beweis gestellt wird und dass diese Untat nicht auf<br />
die deutschen Juden beschränkt werden kann, obgleich dann auch<br />
andere Gesichtspunkte ins Spiel kommen müssen. Er wird die<br />
Empfindungen der Scham und des Gequältseins nicht deshalb verlieren,<br />
weil er durch keine Handlung schuldig geworden <strong>ist</strong>, und<br />
er wird sie auch durch das Wissen nicht von sich stoßen, dass es<br />
ähnliche Deportationen und Massentötungen in einem anderen<br />
großen Staat Europas schon früher gegeben hatte. Ganz im Gegenteil<br />
wird sich das Gefühl des Bedrücktseins eher verstärken,<br />
wenn er sich vergegenwärtigt, dass diese Ärmeren und Verlasseneren<br />
unter den deutschen Juden von den Nationalsozial<strong>ist</strong>en<br />
als „Feinde“ angeklagt wurden, weil sie die „Urheber des Bolschewismus“<br />
und obendrein zugleich Repräsentanten des „Kapitalismus“<br />
seien. Nur eins wird er sich verbieten, so stark die Versuchung<br />
dazu sein muß: die Nation, {S. 37} der er angehört, als solche<br />
anzuklagen, denn er weiß, dass dieselbe Art der Anklage einst<br />
gegen die Juden gerichtet wurde und ihre Kraft aus dem allgemeinmenschlichen<br />
Trieb gewann, „das Böse“ zu identifizieren<br />
und „Schuldige“ ausfindig zu machen.<br />
Man sollte die Revision<strong>ist</strong>en nicht fragen: „Seid Ihr, wie wir es<br />
sind, von der Ex<strong>ist</strong>enz der Gaskammern zur Menschentötung<br />
überzeugt?“ Man sollte ihnen vielmehr die Frage stellen: „Empfindet<br />
Ihr angesichts des Gedenkbuchs, angesichts des Offenkundigen<br />
und Unbestreitbaren, eine ähnliche Betroffenheit, eine<br />
vergleichbare Niedergeschlagenheit, wie sie von jedem Menschen<br />
und zumal von jedem Deutschen erwartet werden darf?“ Wenn sie<br />
die Frage auf glaubwürdige Weise bejahen, darf man sagen:<br />
„Setzt Eure Untersuchungen fort und legt sie in Form von Argumenten<br />
dar. Wir werden Euren Argumenten durch Argumente widersprechen,<br />
aber wir werden in Euch keine Feinde, sondern Gegner<br />
sehen.“ Wenn die Antwort „Nein“ lautete, geschähe ihnen zu<br />
viel Ehre, wenn man sie als Feinde verfolgte; man sollte sich abwenden<br />
und nicht mehr über sie reden.<br />
Anmerkungen<br />
1 Shlomo Aronson, „Die dreifache Falle. Hitlers Judenpolitik, die Alliierten und die Juden“,<br />
in: Vjh. f. Ztg., 32. Jg., 1984, S. 29-65, S. 60.<br />
336
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
2<br />
Ernst Nolte, Der Faschismus in seiner Epoche. Action française, Italienischer Faschismus.<br />
Nationalsozialismus, München 1963 1 , 1995 9 , S. 438.<br />
3<br />
Ebenda, S. 437, 483.<br />
4<br />
Ebenda, S. 407.<br />
5<br />
Otto D. Kulka, „Die deusche Geschichtsschreibung über den Nationalsozialismus und<br />
die ‘Endlösung.’ Tendenzen und Entwicklungen 1924-1984“, in: H<strong>ist</strong>orische Zeitschrift,<br />
Bd. 240 (1985), S. 599-640, bes. S. 617ff.<br />
6<br />
Erzwingen lassen sich überhöhte Zahlenangaben, wie es bei Höss tatsächlich der Fall<br />
war. (Kommandant in Auschwitz. Autobiographische Aufzeichnungen des <strong>Rudolf</strong> Höss.<br />
Hrsg., v. Martin Broszat, München (dtv) 1963, S. 149, 167.) Schon daraus ergibt sich<br />
die Notwendigkeit wissenschaftlicher Revisionen im Hinblick auf verbreitete Meinungen<br />
über Auschwitz. In den Streitpunkten (Berlin-Frankfurt 1993) habe ich formuliert:<br />
„Etwas Derartiges läßt sich nicht erfinden, doch es läßt sich nur allzu leicht übertreiben“<br />
(S. 310).<br />
7<br />
Vgl. „H<strong>ist</strong>orikerstreit“. Die Dokumentation der Kontroverse um die Einzigartigkeit der<br />
nationalsozial<strong>ist</strong>ischen Judenvernichtung, München 1987. Mein Artikel „Vergangenheit,<br />
die nicht vergehen will“ (FAZ v. 6. Juni 1986) <strong>ist</strong> auf S. 39-47 zu finden.<br />
8<br />
Ich führe für die mangelnde Bereitschaft dieser Schule, Gedankengänge ohne grobe<br />
Verzerrung wiederzugeben oder ihren Gegnern redliche Motive zuzugestehen, nur ein<br />
einziges Beispiel aus jüngster Zeit an: In meinem Spiegel-Gespräch vom 3. Oktober<br />
1994 (Nr. 40, S. 83-103) habe ich gesagt, mehr als alles andere überzeuge mich der<br />
Umstand von der Realität der Gaskammern, dass sowohl von anderen Nationalsozial<strong>ist</strong>en<br />
als auch und vornehmlich von Hitler selbst im Hinblick auf die „Bestrafung“ der<br />
Juden das Adjektiv „human“ verwendet worden sei. Die für den Spiegel charakter<strong>ist</strong>ische<br />
Gegenfrage lautete, ob ich es womöglich für humaner hielte, in einem Nazi-KZ<br />
vergast zu werden als zu verhungern. Ich wies den Einwand zurück und sagte, natürlich<br />
handle es sich um eine Perversion des Begriffs „human“. Das hindert einen der Autoren<br />
des von Wolfgang Benz herausgegebenen Sammelbandes Antisemitismus in Deutschland<br />
nicht, die hinterhältige Unterstellung noch weiter zu treiben und zu behaupten, ich<br />
hätte die Gaskammern als ein „humanes Tötungsverfahren“ beschrieben. (Daniel Gerson,<br />
„Der Jude als Bolschew<strong>ist</strong>. Die Wiederbelebung eines Stereotyps“, in: Antisemitismus<br />
in Deutschland. Zur Aktualität eines Vorurteils, München (dtv) 1995, S. 157-<br />
180, S. 176).<br />
9<br />
Es <strong>ist</strong> ein merkwürdiger Tatbestand, dass eine Zusammenstellung der wichtigsten Zeugenberichte<br />
meines Wissens nur von revision<strong>ist</strong>ischer Seite erfolgt <strong>ist</strong>: Jürgen Graf,<br />
Auschwitz. Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust, Würenlos (Schweiz)<br />
1994. Von demselben Verfasser stammt die im Brustton der Überzeugung und mit großer<br />
moralischer Empörung vorgetragene populäre Darstellung: Der Holocaust-<br />
Schwindel. Vom Werden und Vergehen des Jahrhundertbetrugs, Basel 1993. Wenn man<br />
zum Vergleich das anonym zum 8. Mai 1995 erschienene Deutsche Manifest heranzieht,<br />
wird ganz deutlich, dass auch bei dem Revisionismus verschiedene Stufen zu<br />
unterscheiden sind: die hetzerische, die popul<strong>ist</strong>ische und eine dritte, vermutlich „wissenschaftlich“<br />
zu nennende.<br />
10<br />
Peter Longerich (Hrsg.), Die Ermordung der europäischen Juden. Eine umfassende<br />
Dokumentation des Holocaust 1941-1945, München-Zürich 1989, S. 69.<br />
11<br />
Wolfgang Benz, Antisemitismus in Deutschland (s. Anm. 8), S. 135; Artur Brauner u.a.,<br />
„Wider das Vergessen, denn wie sollte man vergessen“, in: FAZ vom 6. Mai 1995.<br />
12<br />
Eberhard Jäckel, Jürgen Rohwer, Der Mord an den Juden im Zweiten Weltkrieg. Entschlußbildung<br />
und Verwirklichung, Stuttgart 1985, S. 12.<br />
13<br />
Ebenda, S. 147.<br />
14 Ebenda, S. 190.<br />
15 Ebenda, S. 170.<br />
16 Ebenda, S. 187.<br />
337
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
17<br />
Dieser inzwischen von Revision<strong>ist</strong>en viel zitierte Satz des angesehenen amerikanischjüdischen<br />
H<strong>ist</strong>orikers entstammt einem Buch Der Krieg als Kreuzzug. Das Deutsche<br />
Reich, Hitlers Wehrmacht und die „Endlösung“, Reinbek 1989, S. 362, das in der gesamten<br />
wissenschaftlichen Literatur über die Endlösung infolge des Fehlens von Belegstellen<br />
einzig dasteht. Vgl. meine Rezension in dem Jahrbuch Extremismus & Demokratie,<br />
2. Jg. 1990, S. 335-339.<br />
18<br />
New York 1989, S. 475.<br />
19<br />
Jean-Claude Pressac, Die Krematorien von Auschwitz. Die Technik des Massenmordes,<br />
München-Zürich 1994, S. 202. In der französischen Originalausgabe von 1993, S. 148,<br />
waren etwas höhere Zahlen genannt (630.000 bzw. 775.000).<br />
20<br />
London-Nairobi, 1985.<br />
21<br />
Vgl. Benz (Anm. 8), S. 130.<br />
22<br />
Bernd Naumann, Auschwitz, Berichte über die Strafsache gegen Mulka und andere vor<br />
dem Schwurgericht Frankfurt, Bonn 1965, S. 511, 530f.<br />
23<br />
Die Tatsache, dass es in Auschwitz und anderen Lagern unzweifelhaft Entwesungsräume<br />
zur Vernichtung von Ungeziefer mittels Zyklon-B gab, die auch als „Gaskammern“<br />
bezeichnet wurden, und dass nach etablierter, aber von den Revision<strong>ist</strong>en bestrittener<br />
Meinung ebenfalls „Gaskammern“ zur Massentötung von Menschen in Gebrauch waren,<br />
stellt in sich eine Problematik dar, die nach Aufklärung ruft. Es sollte ferner nicht<br />
übersehen werden, dass die frühesten Meldungen über Massentötungen durch Vergasung<br />
aus dem ersten Weltkrieg stammen und von derselben Zeitung – dem Daily Telegraph<br />
– publiziert wurden, die auch 1942 wohl als erste eine entsprechende Nachricht<br />
brachte. (Walter Laqueur, Was niemand wissen wollte. Die Unterdrückung der Nachrichten<br />
über Hitlers „Endlösung“, Frankfurt 1981, S. 17). Es darf daher keinesfalls von<br />
vornherein als ein Beweis von lügenhafter Gesinnung gelten, wenn die „Gaskammerthese“<br />
als Kriegspropaganda aufgefaßt wird. Diese von den Revision<strong>ist</strong>en festgehaltene<br />
und fortgeführte These könnte eher als ein naheliegender Ausgangspunkt aufgefaßt<br />
werden, der erst unter dem Eindruck der Fülle von Berichten aufgegeben wurde.<br />
24<br />
Da ich die Auffassungen von <strong>Rudolf</strong> und Faurisson paraphrasiere, muß ich „Gaskammern“,<br />
wie schon weiter oben, in Anführungszeichen setzen.<br />
25<br />
„Auschwitz. La memoire du mal“, S. 44.<br />
26<br />
Deborah E. Lipstadt, Betrifft: Leugnen des Holocaust, Zürich 1994, S. 260.<br />
27<br />
Der Demjanjuk-Prozess in Jerusalem dürfte den zweiten Teil der Aussage veranschaulichen,<br />
aber eine Beziehung zu dem ersten und weitaus gravierenderen Teil <strong>ist</strong> von dort<br />
aus nicht herzustellen.<br />
28<br />
So J. Graf, Der Holocaust-Schwindel (Anm. 9), S. 66.<br />
29<br />
Es <strong>ist</strong> für die tiefen Gräben zwischen den Einzeldisziplinen sogar der Geschichtswissenschaft<br />
bezeichnend, dass es anscheinend noch niemanden aufgefallen <strong>ist</strong>, wie nahe<br />
benachbart, ja beinahe identisch die frühesten Zahlenangaben (1.750.000) über die Opfer<br />
des „Roten Terrors“ in Sowjetrußland und die entsprechenden Angaben in dem sognannten<br />
WRB-Report über Auschwitz vom November 1944 sind (S.P. Melgunow, Der<br />
rote Terror in Rußland 1918-1923, Berlin 1924, S. 168). Natürlich <strong>ist</strong> daraus nicht zu<br />
schließen, dass den aus Auschwitz entkommenen Häftlingen Vrba und Wetzler das<br />
Buch von Melgunow bzw. der zugrundeliegende Aufsatz von einem Autor namens Sarolea<br />
aus dem Scotsman vom November 1923 bekannt war. Es handelt sich um eine objektive<br />
Entsprechung, die man durch den Terminus „Relativierung“ nicht aus der Welt<br />
schaffen kann.<br />
30<br />
Jäckel-Rohwer (Anm. 12), S. 177.<br />
338
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Zusatz 2006<br />
Seitdem ich vor über zehn Jahren dieses Gutachten schrieb, <strong>ist</strong><br />
viel geschehen, und man könnte meinen, das Gutachten habe den<br />
Wert verloren, das es damals gehabt haben mag. Herr <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />
<strong>ist</strong> – meines Wissens vornehmlich wegen der Grundlagen zur<br />
Zeitgeschichte 278 – zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt<br />
worden, deren Verbüßung er sich durch Flucht bzw.<br />
„Emigration“ nach England und dann in die USA entzogen hat.<br />
Dort hat er eine sehr breite „revision<strong>ist</strong>ische“ Tätigkeit entfaltet,<br />
vornehmlich als Herausgeber der Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung.<br />
Sein Antrag auf Gewährung von Asyl wurde<br />
von den USA abgelehnt, und er wurde nach Deutschland ausgeliefert,<br />
279 wo er vermutlich, neben der Verbüßung der älteren Strafe,<br />
einen neuen Prozess zu erwarten hat. Ich habe mich einverstanden<br />
erklärt, dass mein Gutachten von 1995 in diesem Prozess Verwendung<br />
findet, denn ich habe den Eindruck, dass die intellektuelle<br />
und die rechtliche Situation sich nicht wesentlich geändert<br />
hat, weil die Vierteljahreshefte als eine Fortsetzung der Grundlagen<br />
zur Zeitgeschichte angesehen werden können. Der Kreis der<br />
Autoren hat sich beträchtlich erweitert, aber ein Kern <strong>ist</strong> erkennbar<br />
geblieben, in erster Linie natürlich <strong>Rudolf</strong> selbst.<br />
Ich habe mich mit der Zeitschrift bei weitem nicht so intensiv<br />
befassen können wie damals mit dem Buch. Ich habe lediglich einige<br />
Aufsätze darin gelesen – vornehmlich die des italienischen<br />
Autors Carlo Mattogno – die schon auf den ersten Blick von außerordentlich<br />
ausgedehnten Studien in bisher schwer zugänglichen<br />
Archiven des ehemaligen Ostblocks, nicht zuletzt in Moskau,<br />
Zeugnis geben und alle formalen Kriterien der Wissenschaftlichkeit<br />
erfüllen. Ich habe jedoch auch nicht ganz wenige sehr polemische,<br />
überwiegend gegen die „etablierte“ Geschichtswissenschaft<br />
gerichtete Artikel und mehrere Karikaturen gesehen, die<br />
von schlechtem Geschmack zeugen, die aber, mutatis mutandis<br />
[mit den nötigen Änderungen], gerade in den letzten Wochen<br />
278 Korrekt: wegen des <strong>Rudolf</strong>-Gutachtens, GR.<br />
279 Korrekt: abgeschoben, Anm. GR.<br />
339
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
durch den Streit um die Mohammed-Karikaturen in einer dänischen<br />
Zeitung eine überraschende Aktualität erhalten haben.<br />
Ich glaube deshalb, dass mein Gutachten nicht „veraltet“ <strong>ist</strong>,<br />
ich möchte jedoch einen kurzen Blick auf die Entwicklung des<br />
Denkens über den nationalsozial<strong>ist</strong>ischen Versuch einer „Endlösung<br />
der Judenfrage“ durch umfassende Vernichtungsmaßnahmen<br />
werfen.<br />
Zunächst <strong>ist</strong> festzustellen, dass die „Herabsetzung der Opferzahlen<br />
von Auschwitz“ durch „etablierte“ H<strong>ist</strong>oriker ihren Fortgang<br />
genommen hat, ohne dass jur<strong>ist</strong>ische Sanktionen erfolgt wären:<br />
Nach der „offiziellen“ Herabsetzung durch Franziscek Piper<br />
von vier Millionen auf 1,1 Millionen und der entsprechenden Änderung<br />
der Gedenktafel zu Beginn der 90er Jahre setzte {S. 2}<br />
Jean-Claude Pressac die Zahl auf 630.000 herunter, und 2002<br />
trennte Fritjof Meyer in seinem Artikel in der Zeitschrift Osteuropa<br />
die „Gastoten“ ausdrücklich von den „Seuchenopfern“ und gelangte<br />
zu der Zahl von 360.000. Insofern hatten sich die Zweifel,<br />
welche die Revision<strong>ist</strong>en von Anfang an artikuliert hatten, als gerechtfertigt<br />
erwiesen, so gewiss Meyers Resultate nicht als endgültig<br />
oder unantastbar gelten durften. Kein vernünftiger Mensch<br />
konnte indessen nun noch daran zweifeln, dass alle Zahlen, die<br />
unmittelbar nach Kriegsende genannt worden waren, in hohem<br />
Maße ungesichert waren und der Korrektur bedurften – sei es<br />
nach unten, sei es nach oben, denn die Zahlen über die sowjetischen<br />
Kriegsverluste wurden mehr und mehr als zu niedrig betrachtet.<br />
In meinen Augen erwies es sich jedoch als Unglück, dass<br />
der Begriff der Endlösung oder des Holocaust so eng mit dem<br />
konkreten Lager Auschwitz in Oberschlesien und mit den „Gaskammern<br />
(zur Menschentötung)“ verbunden worden war, denn in<br />
Wahrheit war die Endlösung ein viel umfassenderer Prozess, der<br />
auch durch die Aufzählung der anderen Vernichtungslager nicht<br />
zu erschöpfen war und der in der Tat erst durch eine Anzahl h<strong>ist</strong>orischer<br />
Detailforschungen wie die Bücher von Sandkühler und<br />
Gerlach beschrieben wurden 1 – allerdings fehlte es schon seit den<br />
Nürnberger Prozessen infolge der Offenlegung der Berichte der<br />
SS-Generale Stahlecker und Katzmann nicht an Kenntnis der<br />
grundlegenden Tatsachen und Vorstellungen.<br />
340
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Aber wenn man hier mit einigen Körnchen Salz von einem<br />
„Sieg der Revision<strong>ist</strong>en“ sprechen konnte, wies ein neu entdecktes<br />
SS-Dokument in die entgegengesetzte Richtung, das die Kapazität<br />
der fünf Krematorien im Stammlager Auschwitz und in Birkenau<br />
auf insgesamt nahezu 5.000 Einäscherungen pro Tag bezifferte.<br />
Selbst wenn man die dokumentenkritischen Einwendungen von<br />
Revision<strong>ist</strong>en 2 nicht einfach zurückwies, blieb sogar dann, wenn<br />
man die von Pressac vorgeschlagene Division durch vier akzeptierte,<br />
eine Grundtatsache bestätigt, die von Anfang an sichtbar<br />
gewesen war: selbst vor dem Hintergrund der zu erwartenden vielen<br />
Opfer von Seuchen bedurfte es nicht der vier gewaltigen Krematorien<br />
in Birkenau, um die „natürlichen“ Leichen zu verbrennen.<br />
Dieser „antirevision<strong>ist</strong>ischen“ Grundtatsache entsprach die<br />
außerordentliche Ausweitung von Gedenkstätten und Erinnerungsveranstaltungen<br />
rund um die „Endlösung“ nach der Wende<br />
[deutsche Wiedervereinigung 1990] und auch die Verschärfung<br />
des „Volksverhetzungsparagraphen“ 130 StGB, der allerdings die<br />
Frage aufkommen ließ, ob diese und der ganze Artikel mit den<br />
Freiheitsgarantien des Grundgesetzes vereinbar sei.<br />
{S. 3} Ich fasse nun kurz drei recht bekannte Bücher der „etablierten<br />
Richtung“ ins Auge, die während des letzten Jahrzehnts erschienen<br />
sind und deutlich machen, wie wenig sich die Frage der<br />
„Endlösung“ durch Bezugnahmen auf jur<strong>ist</strong>isch fassbare Details<br />
erschöpfen lässt.<br />
Am heftigsten umstritten, aber im Ganzen doch in der deutschen<br />
Öffentlichkeit sehr positiv aufgenommen, war das Buch<br />
von Daniel Goldhagen über Hitlers willige Vollstrecker. Dort <strong>ist</strong><br />
zu lesen: es werde fast immer behauptet, dass die Tötung von Millionen<br />
Juden ohne die „Gaskammern“ nicht möglich gewesen sei,<br />
und zwar wegen deren Le<strong>ist</strong>ungsfähigkeit, „die allerdings stark<br />
übertrieben“ werde. 3 Im Rahmen von Goldhagens Gesamtkonzeption,<br />
die „die Deutschen“ und deren „eliminatorischen Antisemitismus“<br />
statt „die Nationalsozial<strong>ist</strong>en“ oder „die SS“ oder gar<br />
„Hitler“ schuldig spricht, <strong>ist</strong> das eine naheliegende Behauptung,<br />
denn die Vorstellung der Vernichtung in Gaskammern macht es<br />
möglich, die Zahl der „Täter“ gering erscheinen zu lassen und die<br />
Rolle der jüdischen Zwangshelfer zu unterstreichen. Aber zweifel-<br />
341
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
los bedeutet diese Behauptung nach dem üblichen, stark auf die<br />
„Gaskammern“ konzentrierten Verständnis eine „Verharmlosung<br />
des Holocaust“ im Sinne des Paragraphen 130 StGB. Von der<br />
Einleitung eines Verfahrens gegen den Verfasser <strong>ist</strong> aber nichts<br />
bekanntgeworden, und wenn die Vermutung richtig sein sollte,<br />
dass diese Unterlassung deshalb erfolgte, weil die „Verharmlosung“<br />
nicht zum Zweck einer Entlastung „der Deutschen“ erfolgte,<br />
sondern das Gegenteil beabsichtigte, würde man den Revision<strong>ist</strong>en<br />
einen weiteren, wenngleich noch nicht leicht erkennbaren<br />
Sieg zuschreiben müssen.<br />
Eine verbreitete Resonanz fand auch das 2001 publizierte Buch<br />
von Peter Novick Nach dem Holocaust. Der Umgang mit dem<br />
Massenmord. Zu einem guten Teil stellt es ein Beispiel „jüdischer<br />
Selbstkritik“ dar, die vornehmlich am Verhalten der amerikanischen<br />
Juden festgemacht wird. Diese seien nämlich „die wohlhabendste,<br />
gebildetste, einflussreichste und in jeder Hinsicht erfolgreichste<br />
Gruppe innerhalb der amerikanischen Gesellschaft“, die<br />
keinerlei Diskriminierung oder Nachteile zu erleiden habe. Aber<br />
die Identität, ja die Ex<strong>ist</strong>enz dieser Gruppe sei durch ihre geringe<br />
Geburtenquote und die zahlreichen Mischheiraten mit nicht jüdischen<br />
Amerikanern auf äußerste [Weise] gefährdet, und daher<br />
mache diese Gruppe den großen Massenmord in Europa zum Mittel<br />
ihrer Selbstbehauptung – nur von dorther sei „das wütende Beharren<br />
auf der Einzigartigkeit des Holocaust“ zu verstehen. Daher<br />
sind sie in der Regel nicht gewillt, sich die Maximen der Wissenschaft<br />
zu eigen zu machen, denn: „Etwas h<strong>ist</strong>orisch zu verstehen,<br />
bedeutet, sich seiner Komplexität bewusst zu sein, über eine hinreichende<br />
D<strong>ist</strong>anz zu verfügen, es aus mehreren Perspektiven zu<br />
sehen, die Mehrdeutigkeit (auch die moralische {S. 4} Mehrdeutigkeit)<br />
der Motive und Verhaltensweisen der Protagon<strong>ist</strong>en zu<br />
akzeptieren.“ Und Novick erinnert sogar daran, dass die jüdischen<br />
Organisationen in den USA nicht schon immer für die Einzigartigkeit<br />
des Holocaust kämpften, sondern dass sie bis in die frühen<br />
60er Jahre hinein vor allem damit beschäftigt waren, die Gleichung<br />
„Jude =Kommun<strong>ist</strong>“ zu bekämpfen, aber die Aufgabe sei<br />
aus einsichtigen Gründen schwierig gewesen. Wer argumentativ<br />
über die „Endlösung“ sprechen will, muss also nach Novick Kon-<br />
342
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
texte mannigfaltiger Art mit einbeziehen, und er darf nicht von<br />
vornherein Begriffe wie „Einzigartigkeit“ und „Unvergleichbarkeit“<br />
zugrunde legen. 4 Aber das bedeutet natürlich nicht, dass die<br />
Revision<strong>ist</strong>en, welche die Anwendbarkeit dieser Begriffe verneinen,<br />
recht haben.<br />
Auch Yehuda Bauer, wohl der in der Welt angesehenste Holocaust-Forscher,<br />
hütet sich davor, die „Endlösung“ von vornherein<br />
zu isolieren und als „einzig“ aus allen konkreten h<strong>ist</strong>orischen Bezügen<br />
herauszulösen. Er verwendet den von Saul Friedländer gebildeten<br />
Begriff des „Erlösungsantisemitismus“, beschränkt ihn<br />
jedoch nicht auf „Judenfeindschaft“, sondern weitet ihn zum Begriff<br />
„Erlösungsideologie“ aus und schreibt: „Ich kenne nicht eine<br />
solche Erlösungsideologie, die keine mörderischen Züge trägt –<br />
vom Chr<strong>ist</strong>entum der Kreuzzüge bis hin zum gegenwärtigen jüdischen,<br />
islamischen oder hindu<strong>ist</strong>ischen Fundamentalismus“. Er<br />
will ebenfalls „die kommun<strong>ist</strong>ischen Gräuel ganz oben auf die<br />
L<strong>ist</strong>e setzen“, und er hätte auch von der „Kulakenvernichtung“<br />
sprechen können, wenn er den „Nazi-Plan“ erwähnt, „etwa 30<br />
Millionen der Bewohner der eroberten Sowjetunion verhungern<br />
zu lassen, um Nahrungsmittel für Deutschland verfügbar zu machen“.<br />
Aber all das setzt ihn in erster Linie instand, mit starker<br />
Betonung zu sagen: Pläne dieser Art hätten auf einen Genozid gezielt,<br />
das sei „jedoch nicht dasselbe wie die Shoa.“ Diese sei<br />
vielmehr „ein ganz besonderer Völkermord gewesen – total, global,<br />
rein ideologisch“. Aber offenbar akzeptiert Bauer dennoch die<br />
Interpretation der „Shoa“ durch die Orthodoxen [Juden] nicht, die<br />
im Begriff der „Einzigartigkeit des Holocaust“ eine beleidigende<br />
Herabsetzung der mehrtausendjährigen Leiden des jüdischen Volkes<br />
sehen und die Shoa sogar als die gerechte Strafe für die<br />
schweren Sünden der modernen Juden, insbesondere für die Assimilation<br />
an „die Völker“ betrachten. 5<br />
Von anderer Art sind Definitionen, die von modernen, häufig<br />
athe<strong>ist</strong>isch eingestellten Juden gegeben werden wie etwa: „Nur<br />
ein Teufel konnte sich so etwas ausdenken, ein technokratischer<br />
Teufel auf dem Höhepunkt einer irrsinnig gewordenen Wissenschaft“…<br />
„der höllische Prozess des perfekten Verbrechens“,<br />
„Philosophisch gesehen war dies das absolute Böse.“ 6 Theologi-<br />
343
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
schen Charakter haben Aussagen wie die, Hitler habe Gott selbst<br />
angegriffen, {S. 5} als er das „Volk Gottes“ angriff, und im<br />
Grunde auch die Klagen, der Holocaust sei für das jüdische Volk<br />
noch nicht vorbei, weil auch der Prozess der Assimilation als das<br />
Monster, das er sei, das böse Ziel habe, eine „judenfreie“ Welt zu<br />
schaffen. (Novick, S. 244, 259) Dass solche Klagen in deutschen<br />
Augen eine eklatante „Verharmlosung des Holocaust“ darstellen,<br />
was sie doch gerade nicht sein wollen, bedarf nicht der Hervorhebung.<br />
Ich darf hier noch einmal auf meine eigene Definition von<br />
1963 verweisen, auch deshalb, weil Yehuda Bauer ausdrücklich<br />
auf mein „berühmtes Buch“ (Der Faschismus in seiner Epoche)<br />
Bezug nimmt: „In Hitlers Judenvernichtung begingen nicht verbrecherische<br />
Menschen verbrecherische Taten, sondern in einer<br />
Untat ohnegleichen rasten sich Prinzipien zu Tode“… Diese<br />
Kennzeichnung „gibt den Millionen seiner [Hitlers] Opfer die<br />
höchste aller Ehren: sie stellt heraus, dass sie, die als Bazillen vertilgt<br />
wurden, nicht als unglückliche Objekte eines widerwärtigen<br />
Verbrechens starben, sondern als Stellvertreter bei dem verzweifeltsten<br />
Angriff, der je gegen das menschliche Wesen und die<br />
Transzendenz in ihm geführt wurde.“ 7 Auch meine Definition gehört<br />
also wie diejenige Bauers und Wiesels zu den philosophischen,<br />
wenngleich nicht zu den theologischen Bestimmungen, und<br />
sie <strong>ist</strong> älter als die me<strong>ist</strong>en anderen. Aber es wäre mir nie eingefallen,<br />
auch nur in Gedanken die Möglichkeit zu erwägen, dass diejenigen,<br />
die diese Bestimmung nicht annehmen oder kritisieren,<br />
bestraft werden sollten. Auch sie gehört in den Bereich der frei zu<br />
erörternden Gedanken und Konzeptionen, von denen es mehrere<br />
geben muss, wenn die Gesellschaft nicht auf eine religiöse bzw.<br />
pseudoreligiöse und dogmatische Grundlage zurückgebracht werden<br />
soll.<br />
Deshalb bin ich sogar dem Begriff der „Leugnung des Holocaust“<br />
gegenüber skeptisch. Er setzt ja den Kritisierten von vornherein<br />
herab, weil er ihm die volle Kenntnis des für den Kritiker<br />
„Wahren“ zuschreibt und ihm also den guten Glauben abspricht.<br />
Schon der Terminus „Holocaust“ impliziert eine Interpretation,<br />
die nicht durch Zwang und Strafe auferlegt werden darf. Nach<br />
344
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
meinem Urteil kann nur die beleidigende und herabsetzende Intention<br />
strafbar sein. Scharf kritisierbar aber <strong>ist</strong> ein Verfahren, das<br />
fast allen Antirevision<strong>ist</strong>en und vielen Revision<strong>ist</strong>en gemeinsam<br />
<strong>ist</strong>, nämlich dass sie die Endlösung von den großen ideologischen<br />
Auseinandersetzungen der Epoche isolieren und sie am ehesten<br />
als das Resultat eines ethnischen oder sogar „rassischen“ Kampfes<br />
zwischen zwei Völkern auffassen, von denen das eine ganz gut<br />
und das andere ganz böse <strong>ist</strong>.<br />
Ich fasse zusammen und begründe mein Urteil in der größtmöglichen<br />
Kürze: Nach den Schrecken und Blutopfern des Zweiten<br />
Weltkriegs erregten die Nachrichten über die Ex<strong>ist</strong>enz {S. 6}<br />
von „Vernichtungslagern im Osten“ besonders in Deutschland ein<br />
beispielloses Entsetzen, weil es bis dahin nichts auch nur annähernd<br />
Vergleichbares in der deutschen Geschichte gegeben hatte<br />
und weil die letzten Zeugnisse eines grenzenlosen Fanatismus auf<br />
der Seite Hitlers die Meldungen glaubwürdig sein ließen. Gerade<br />
dieses Entsetzen war die moralisch anerkennenswerte und wissenschaftlich<br />
unakzeptable Grundlage für extreme Zahlenangaben<br />
und angebliche Vorgehensweisen (wie das Einblasen von Dampf<br />
in abgeschlossene Kammern oder die Massentötung auf riesigen<br />
elektrischen Platten). „Revisionen“ waren also unausweichlich<br />
und wurden auch von der „etablierten“ Wissenschaft vorgenommen,<br />
wie oben gezeigt worden <strong>ist</strong>. Ein internationaler Revisionismus<br />
musste als Konzentrat oder als Instrumentalisierung von Revisionen<br />
mit kaum geringerer Notwendigkeit entstehen, als er<br />
nach dem Ersten Weltkrieg gegenüber den alliierten Thesen über<br />
eine deutsche „Alleinschuld“ entstanden war. Dass er, aus diesem<br />
Entsetzen hervorgegangen, jemals den Grund des Entsetzens in<br />
Abrede stellen könnte, war dagegen nicht notwendigerweise zu<br />
erwarten, und daran muss scharfe Kritik geübt werden, sofern tatsächlich<br />
die Ex<strong>ist</strong>enz ausgedehnter und speziell antijüdischer<br />
Vernichtungsmaßnahmen verneint wird und nicht einfach bloß<br />
<strong>Widerstand</strong> gegen eine bestimmte Auslegung der Endlösung, auch<br />
gegen die Auslegung als „Holocaust“, gele<strong>ist</strong>et werden soll. Im<br />
Bereich dieser Interpretationen kann und sollte selbstverständlich<br />
ebenfalls Kritik geübt werden, aber eine Kritik anderer Art, die<br />
sich des „konstruktiven“ Charakters aller Auslegungen bewusst <strong>ist</strong><br />
345
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
und für die eigene Konzeption zusätzliche Einsichten zu gewinnen<br />
strebt.<br />
Für die Frage, was einen herabsetzenden und gar beleidigenden<br />
Charakter hat, <strong>ist</strong> nicht der H<strong>ist</strong>oriker, sondern nur der Jur<strong>ist</strong><br />
kompetent. Aber der H<strong>ist</strong>oriker weiß, dass auch in der durchweg<br />
als wissenschaftlich anerkannten Literatur nicht ganz wenig an<br />
Herabsetzungen, ja an Beleidigungen zu finden <strong>ist</strong>, und er muss in<br />
jedem Falle für ein vorsichtiges Vorgehen plädieren. Vor allem<br />
aber wird er von dem Wunsch erfüllt sein, dass das Gericht sich<br />
vor dem Urteilsspruch über die sehr komplizierte und h<strong>ist</strong>orisch<br />
vielfältige Bedingtheit eines Gegenstandes wie des „Revisionismus“<br />
ins Klare kommen möge.<br />
Ernst Nolte, Berlin, den 5.2.2006<br />
Anmerkungen<br />
1<br />
Thomas Sandkühler, „Endlösung“ in Galizien. Der Judenmord in Ostpolen und die<br />
Rettungsinitiativen von Berthold Beitz, Bonn 1996; Chr<strong>ist</strong>ian Gerlach, Kalkulierte Morde.<br />
Die deutsche wirtschafts- und Vernichtungspolitik in Weißrussland 1941 bis 1944,<br />
Hamburg 1999.<br />
2<br />
Manfred Gerner, „‘Schlüsseldokument!’ <strong>ist</strong> Fälschung“, in: VffG, 2. Jg., Heft 3 (September<br />
1998), S. 166-174.<br />
3<br />
Daniel Jonah Goldhagen, Hitlers willige Vollstrecker. Ganz gewöhnliche Deutsche und<br />
der Holocaust, Berlin 1996, S. 23.<br />
4<br />
Peter Novick, Nach dem Holocaust. Der Umgang mir dem Massenmord, Stuttgart/München<br />
2001, S. 21f., 14, 127.<br />
5<br />
Yehuda Bauer, Die dunkle Seite der Geschichte. Die Shoah in h<strong>ist</strong>orischer Sicht. Interpretationen<br />
und Re-Interpretationen, Frankfurt a.M. 2001, S. 69, 83, 321, 244f.<br />
6<br />
Tomasz Gabis, „Die Holocaust-Religion“, in: VffG, 3. Jg., Heft 4 (Dezember 1999), S.<br />
410-417. Wenn ich nach der revision<strong>ist</strong>ischen Zeitschrift zitiere, so gebe ich damit zu<br />
erkennen, dass ich die Zitate für verlässlich halte.<br />
7<br />
Ernst Nolte, Der Faschismus in seiner Epoche. Die Action francaise – Der italienische<br />
Faschismus –- Der Nationalsozialismus, (zuerst) München 1963, S. 484, 512.<br />
346
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
3. Kritik am Gutachten von Prof. Dr. Ernst Nolte<br />
Analyse des „Gutachtens zur Frage der Wissenschaftlichkeit<br />
oder Unwissenschaftlichkeit“ des Buches Grundlagen zur Zeitgeschichte<br />
von Prof. em. Dr. Ernst Nolte (undatiert, 1996) einschließlich<br />
des „Zusatzes 2006“ vom 5.2.2006<br />
A. Einleitung<br />
Die nachfolgende Analyse des o.g. Gutachtens bezieht sich auf<br />
folgende Fragestellungen:<br />
1. Hat der Gutachter sich an die Grenzen des Gutachtensauftrages<br />
gehalten, das heißt, hat er ausschließlich die Frage der<br />
(Un-)Wissenschaftlichkeit des zu begutachtenden Buches behandelt,<br />
oder hat er diese Grenze überschritten und auch andere<br />
Fragen behandelt, und wenn, dann in welchem Umfang?<br />
2. Hat der Gutachter sich bei seinen Betrachtungen – ob innerhalb<br />
oder außerhalb der Grenzen seines Auftrages – innerhalb<br />
seines Kompetenzbereichs als H<strong>ist</strong>oriker bewegt oder hat er<br />
diesen Bereich überschritten, und wenn, dann in welchem<br />
Ausmaß?<br />
3. Hat der Gutachter seinen Auftrag kunstgerecht ausgeführt, das<br />
heißt, hat er das zu begutachtende Buch auf die wichtigsten<br />
Kriterien der Wissenschaftlichkeit hin untersucht, und hat er<br />
dies selbst auf wissenschaftliche Weise getan?<br />
Als wichtigste Kriterien werden hier betrachtet:<br />
1. Das Prinzip der freien Wahl der Anfangsvermutung wird anerkannt<br />
(„de omnibus dubitandum est“).<br />
2. Ergebnisoffenheit wird zugestanden, das heißt vor allem, dass<br />
Erwartungshaltungen Dritter zurückgewiesen werden und dass<br />
kein Dogmatismus vertreten wird.<br />
3. Tatsachenbehauptungen sind durch überprüfbare bzw. nachvollziehbare<br />
Beweise belegt.<br />
4. Gegenargumente werden diskutiert und, wenn veröffentlicht,<br />
überprüfbar ausgewiesen.<br />
347
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
5. Es wird ein sachlicher Sprachstil gepflegt; insbesondere werden<br />
nicht die Rechte Dritter verletzt, dazu aufgerufen oder solches<br />
gutgeheißen.<br />
6. Daten bzw. Beweise werden nur nach objektiven Kriterien<br />
ausgewählt (Quellenkritik).<br />
7. Es besteht Widerspruchsfreiheit in sich wie auch zu allgemein<br />
anerkannten Paradigmen, die nicht infrage gestellt werden (wie<br />
logische und naturwissenschaftliche Gesetze, technische Möglichkeiten<br />
etc.).<br />
8. Es besteht Freiheit von Zirkelschlüssen.<br />
9. Es finden sich keine Behauptungen, die sich einer Widerlegung<br />
bzw. eines Beweise entziehen (keine logische Immunisierung).<br />
10. Die Beweismittelhierarchie wird beachtet (materieller Beweis<br />
> Dokumentenbeweis > Zeugenbeweis).<br />
11. Meinungen und Bewertungen sind erkennbar von Tatsachenbehauptungen<br />
getrennt.<br />
12. Es herrscht ein systematischer Aufbau.<br />
B. Analyse<br />
1. Einhaltung des Auftrages<br />
Lediglich die Seiten 20-29 (sowie der letzte Satz auf S. 32) des<br />
vorliegenden Gutachtens befassen sich mit dem Buch Grundlagen<br />
zur Zeitgeschichte. Die Seiten 1-19 sowie 30-37 befassen sich dagegen<br />
mehrheitlich mit dem inhaltlichen Thema des zu begutachtenden<br />
Buches – jedoch ohne Bezug auf das Buch selbst. Dies<br />
liegt nicht im Rahmen des Gutachtensauftrages.<br />
Zwar <strong>ist</strong> es lobenswert, wenn der Gutachter eingangs angibt, er<br />
wolle seinen Sprachgebrauch erläutern und seine eigenen Vor-<br />
Urteile und Voreingenommenheiten darlegen (S. 1). Jedoch unterlässt<br />
er genau dies, denn in seinem Gutachten findet sich nicht etwa<br />
eine Abhandlung über seine Vor-Urteile und Voreingenommenheiten<br />
zur Frage der Wissenschaftlichkeit oder der Wissenschaft<br />
an sich, sondern lediglich zur Frage der sogenannten „Endlösung<br />
der Judenfrage“. Dass der Gutachter bezüglich dieses<br />
348
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Themas voreingenommen sein mag, <strong>ist</strong> völlig unerheblich, weil er<br />
sich zu dieser Frage gar nicht äußern sollte.<br />
Auch des Gutachters vorgebliche Erläuterung des Sprachgebrauchs<br />
erfolgte sehr unzureichend. Dies ergibt sich aus seinen<br />
Ausführungen, es sei fraglich, ob sich „Scheinwissenschaftlichkeit“<br />
von echter Wissenschaftlichkeit „nach verläßlichen Kennzeichen<br />
voneinander absondern lassen.“ (S. 20) Aber genau diese<br />
Unterscheidung zu treffen, liegt im Auftragsbereich des Gutachters.<br />
Indem er sich für unfähig erklärt, eine nachvollziehbare Definition<br />
des Begriffs „Scheinwissenschaftlichkeit“ zu geben, untergräbt<br />
er seine eigene Kompetenz. Eine systematische Erläuterung<br />
bzw. Definition des Begriffs Wissenschaft und ihrer Kriterien<br />
findet man bei ihm nicht. Von den ersten 19 Seiten des Gutachtens<br />
enthalten allein die Seiten 8-11 thematisch relevante Ausführungen:<br />
einige Kriterien der Wissenschaftlichkeit, die aber<br />
wiederum vermischt sind mit (irrelevanten) h<strong>ist</strong>orischen Beispielen.<br />
Insgesamt besteht das analysierte Gutachten also zu etwa zwei<br />
Dritteln aus auftragsfremdem Inhalt. Der Gutachter hat daher im<br />
Wesentlichen das Thema verfehlt. (Der Zusatz vom 5.2.2006 behandelt<br />
das zu begutachtende Buch gar nicht.)<br />
2. Einhalten sachverständiger Kompetenzgrenzen<br />
Zwar kann und darf jeder Wissenschaftler außerhalb gutachterlicher<br />
Stellungnahmen zu allen Themen Stellung beziehen, jedoch<br />
soll sich ein Gutachten lediglich im Rahmen dessen bewegen, für<br />
das der Gutachter sachverständig <strong>ist</strong>. Denn als Gehilfe des erkennenden<br />
Gerichts <strong>ist</strong> seine Meinung letztlich nur dort relevant, wo<br />
sein Sachverstand dem des Gerichts deutlich und nachweislich<br />
übersteigt.<br />
Der Sachverständige <strong>ist</strong> H<strong>ist</strong>oriker, jedoch nach eigenem Bekunden<br />
kein Experte zu Fragen der „Endlösung“ (S. 2). Damit <strong>ist</strong><br />
er zwar sachverständig bezüglich der Kriterien der Wissenschaftlichkeit<br />
in der Geschichtswissenschaft, nicht jedoch unbedingt zur<br />
inhaltlichen Beurteilung von Facharbeiten zu Fragen der Endlösung.<br />
Keineswegs sachverständig <strong>ist</strong> er dagegen bezüglich toxiko-<br />
349
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
logischer, chemischer, technischer, demographischer und moralischer<br />
Fragen.<br />
Nach dem Motto „in dubio pro reo“ sollen hier die auftragswidrigen<br />
Äußerungen des Gutachters zu geschichtlichen Fragen<br />
der „Endlösung“ nicht im Detail behandelt werden.<br />
Dass toxikologische Eigenschaften von Zyklon B „auch dem<br />
Laien“ einleuchten, wie der Gutachter schreibt (S. 27), bewe<strong>ist</strong><br />
zwar nicht die Richtigkeit dieser Behauptung, sehr wohl aber,<br />
dass der Gutachter als „Laie“ in toxikologischen Fragen nicht<br />
sachverständig <strong>ist</strong> und sich daher in einem Gutachten zu dieser<br />
Frage nicht äußern sollte.<br />
Ähnliches gilt für des Gutachters Aussage, chemischanalytische<br />
Erwartungswerte seien berechenbar (S. 27), seien allerdings<br />
von <strong>Rudolf</strong> nicht berechnet worden (S. 28). Auch für diese<br />
Fragen <strong>ist</strong> der Gutachter nicht sachverständig – und außerdem<br />
irrt er, denn der Versuch der Berechnung von chemischanalytischen<br />
Erwartungswerten wurde von <strong>Rudolf</strong> durchaus gemacht.<br />
Dass der Gutachter dies nicht bemerkte, unterstreicht nur<br />
dessen mangelnden Sachverstand sowie die Notwendigkeit von<br />
Sachverständigen, ihren Kompetenzbereich nicht zu überschreiten.<br />
Gleiches gilt auch bezüglich technischer Fragen, zu denen sich<br />
der Gutachter auftragswidrig und ohne Sachverstand äußert, so<br />
etwa auf S. 24, wo er ausführt, „das Primitive“ könne bezüglich<br />
Leichenkremierungen unter Umständen „effizienter sein […] als<br />
das Moderne“, wobei er als Beispiel den angeblich primitiven,<br />
aber überlegenen sowjetischen Panzer T34 anführt. Es darf bezweifelt<br />
werden, dass der Gutachter in der Lage <strong>ist</strong>, die Begriffe<br />
„primitiv“ und „effizient“ im technischen Sinne zu definieren, geschweige<br />
denn den Beweis für seine Behauptung zu führen, selbst<br />
wenn er wollte. Die entschuldbare und verständliche Inkompetenz<br />
des Gutachters auf technischem Gebiet ergibt sich ebenso aus dessen<br />
Zusatz vom 5.2.2006, worin er ein angeblich neu entdecktes<br />
Dokument zur behaupteten Kapazität der Krematorien in<br />
Auschwitz erwähnt (Zusatz, S. 2). Die Kapazität von Krematorien<br />
ergibt sich aber eben nicht aus Dokumenten – und auch nicht aus<br />
willkürlichen Faktoren französischer Apotheker, wie der Gutach-<br />
350
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
ter andeutet (Pressacs „Division durch vier“, ebd.) –, sondern aus<br />
technischen und thermodynamischen Berechnungen bzw. Experimenten.<br />
Diese Passage belegt im Übrigen auch den mangelnden<br />
Sachverstand des Gutachters zu den inhaltlichen Fragen, denn die<br />
womöglich wichtigste dokumentenkritische Arbeit zur Frage der<br />
Authentizität des fraglichen Dokumentes über die Kapazität der<br />
Krematorien in Auschwitz kennt der Gutachter offenbar nicht. 280<br />
Zudem <strong>ist</strong> das gegenständliche Dokument nicht „neu entdeckt“<br />
worden, sondern schon seit den 1950er Jahren bekannt. 281 Ebenso<br />
wenig scheint der Gutachter zu wissen, dass die für Auschwitz<br />
damals geplante Kremierungskapazität entgegen seiner Behauptung<br />
(Zusatz, S. 2) durchaus nicht höher war als für andere Lager<br />
im „Altreich“, wenn man sie zur geplanten Sollbelegstärke bzw.<br />
zur dokumentierten Sterblichkeitsrate in Beziehung setzt. 282<br />
Auch bezüglich der Frage, ob die demographischen Untersuchungen<br />
Dritter (Benz, Sanning) 283 von „kritikwürdigen Prämissen“<br />
ausgehen bzw. zu „methodisch […] fragwürdigen Ergebnissen“<br />
kommen (S. 28), <strong>ist</strong> nicht ersichtlich, warum der Gutachter<br />
sachverständiger sei soll als das erkennende Gericht.<br />
Auf den Seiten 36f. schießt der Gutachter weit über seinen<br />
Kompetenzbereich hinaus, wenn er fordert, ein jeder müsse bei<br />
der Lektüre bestimmter Dokumente bzw. Bücher „Scham“, „Gequältsein“,<br />
„Bedrücktsein“ und „Niedergeschlagenheit“ empfinden.<br />
Es <strong>ist</strong> schon fraglich, ob irgendein Mensch das Recht hat, von<br />
Dritten bestimmte Gefühlsregungen bei der Lektüre von geschichtlichem<br />
Material zu erwarten. Auf jeden Fall muss festgestellt<br />
werden, dass solche emotionalen Fragen, die der Gutachter<br />
als moralischen Lackmustest verstanden wissen will, in einem<br />
280 Vgl. Carlo Mattogno, „‘Schlüsseldokument’ – eine alternative Interpretation“, Vierteljahreshefte<br />
für freie Geschichtsforschung, 4(1) (2000), S. 51-56.<br />
281 Vgl. Komitee der antifasch<strong>ist</strong>ischen <strong>Widerstand</strong>skämpfer der DDR (Hg.), SS im Einsatz,<br />
Kongress-Verlag, Berlin 1957, S. 269.<br />
282 Vgl. Carlo Mattognos Erwiderung an John C. Zimmerman: „An Accountant Poses as<br />
Cremation Expert“, in C. Mattogno, G. <strong>Rudolf</strong>, Auschwitz-Lies, Theses & Dissertations<br />
Press, Chicago 2005, S. 87-194; der Beitrag erschien erstmals im Internet anno 2000;<br />
vgl. www.vho.org/GB/c/CM/Risposta-new-eng.html.<br />
283 Wolfgang Benz (Hg.), Dimension des Völkermords, Oldenbourg, München 1991. Walter<br />
N. Sanning, Die Auflösung des osteuropäischen Judentums, Grabert, Tübingen<br />
1983.<br />
351
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Gutachten über die Frage der Wissenschaftlichkeit aber auch rein<br />
gar nichts verloren haben.<br />
Die Kompetenzüberschreitungen des Gutachters auf nichtgeschichtswissenschaftliche<br />
Gebiete halten sich mengenmäßig in<br />
Grenzen, unterstreichen aber die Tendenz des Gutachters, die Frage<br />
der Wissenschaftlichkeit mit inhaltlichen Fragen zu verwechseln.<br />
3. Kunstgerechtheit der Begutachtung<br />
3.1. Freiheit der Anfangsvermutung<br />
In einer früheren Veröffentlichung hat der Gutachter die „fundamentale<br />
Bedeutung der Maxime ‘de omnibus dubitandum est’“<br />
(an allem muss gezweifelt werden) anerkannt und Verbotsforderungen<br />
als „Anschlag gegen das Prinzip der Wissenschaftsfreiheit“<br />
zurückgewiesen. 284 Tendenziell wiederholt der Gutachter<br />
diese Feststellung auch in seinem Gutachten (S. 11), führt jedoch<br />
sogleich „zwei möglicherweise einschränkende Umstände“ an<br />
(ebd.). Der Gutachter argumentiert, es könne fraglich sein, ob die<br />
radikale Infragestellung einer These legitim sei. („[…] könnte<br />
man also formulieren: „Contra ex<strong>ist</strong>entiam negantem non est disputatio“<br />
– mit einem, der die Ex<strong>ist</strong>enz bestreitet, <strong>ist</strong> nicht zu streiten),<br />
S. 11; „ob […] das systematische Bemühen, […] ein abweichendes<br />
Gesamtbild zu zeichnen […], akzeptabel wäre, sich selbst<br />
Grenzen ziehen müsste bzw. zur Einhaltung von Grenzen gezwungen<br />
werden sollte.“ S. 13; „Aber es <strong>ist</strong> keineswegs ausgemacht,<br />
dass [Toleranz gegenüber radikalen Revisionismen] auch<br />
auf denjenigen Revisionismus Anwendung finden könnte, der im<br />
ganzen oder in Teilen ‘Auschwitz leugnet’“, S. 15.)<br />
Später stellt der Gutachter dann die Frage, ob die Beiträge im<br />
begutachteten Buch „einem solchen [radikalen] Revisionismus<br />
zuzurechnen sind“ (S. 20, ähnlich S. 21). Auf S. 29 schreibt der<br />
Gutachter, es scheine „ausgeschlossen zu sein, auch den Beiträgen<br />
von Faurisson und <strong>Rudolf</strong> jenen Charakter der Wissenschaftlichkeit<br />
zuzugestehen“, entscheidet sich jedoch später gegen diesen<br />
Schein, also für die Wissenschaftlichkeit auch dieser Beiträge (S.<br />
284 Ernst Nolte, Streitpunkte, Ullstein, Frankfurt/ Berlin 1993, S. 308.<br />
352
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
32). Während der Gutachter bezüglich der Beiträge von Faurisson<br />
formale Einwände vorbringt (politische Rhetorik bzw. „unübersehbare<br />
Polemik“, S. 29, ähnlich S. 31), sind es gegenüber den<br />
Beiträgen <strong>Rudolf</strong>s prinzipielle Einwände, da dessen Beiträge „faktisch<br />
auf eine ‘Leugnung des Holocaust’ hinaus[laufen]“ (S. 28)<br />
bzw. weil <strong>Rudolf</strong> „von der Nicht-Ex<strong>ist</strong>enz […] einer Endlösung<br />
der Judenfrage“ überzeugt sei (S. 29). Der Gutachter stellt damit –<br />
immer im Konjunktiv – in den Raum, bestimmte Anfangsvermutungen<br />
seien eben möglicherweise doch unzulässig. Explizit wird<br />
er auf S. 12, wo er postuliert, die Wissenschaft solle sich dann<br />
„mit einem Forschungsverbot einverstanden erklären“, wenn es<br />
für eine Behauptung keinerlei überprüfbare Beweise gebe, und<br />
zwar aus Gründen „elementarer Pietät“. Dieser Ansatz stellt freilich<br />
das wichtigste Grundprinzip der Wissenschaft auf den Kopf,<br />
dass etwas nämlich nur dann als richtig angesehen werden kann,<br />
wenn es durch überprüfbare Beweise verifiziert <strong>ist</strong>. Des Gutachters<br />
Darlegung zu einem allgemeinen Prinzip erhoben liefe jedoch<br />
darauf hinaus: je weniger eine Behauptung beweisbar <strong>ist</strong>, umso<br />
unanzweifelbarer <strong>ist</strong> sie und umso weniger darf sie hinterfragt<br />
werden. Hier offenbart der Gutachter eine offen antiwissenschaftliche,<br />
ja sogar wissenschaftsfeindliche Einstellung, die an der<br />
Wurzel seiner Verwirrung liegen mag, bestimmte Anfangsvermutungen<br />
oder Ausgangshypothesen für potentiell unzulässig erklären<br />
zu wollen.<br />
Ob das begutachtete Buch Aussagen enthält, die dem Prinzip<br />
der freien Anfangsvermutung widersprechen, hat der Gutachter<br />
nicht untersucht. Dies <strong>ist</strong> durchaus nicht trivial, da ein erheblicher<br />
Teil der Literatur zu diesem Thema auf die eine oder andere Weise<br />
gerade solche antiwissenschaftlichen Tabu- bzw. Verbotsforderungen<br />
fast wie selbstverständlich kolportiert.<br />
3.2. Ergebnisoffenheit<br />
Hier <strong>ist</strong> in erster Linie von Bedeutung, ob die Autoren des begutachteten<br />
Buches sich ihre Ergebnisse von Dritten vorschreiben<br />
lassen bzw. mit Bezug auf Tradition, Paradigmen, Autoritäten,<br />
Dogmen, Tabus, gesellschaftliche oder jur<strong>ist</strong>ische Erwartungshaltungen<br />
usw. In zweiter Linie betrifft dies dogmatische Erklärungen<br />
der Autoren selbst ohne Bezug auf Dritte, etwa indem be-<br />
353
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
stimmte Ansichten ex cathedra als unerschütterlich wahr, unfehlbar,<br />
unwiderlegbar usw. erklärt und/oder Zweifel für unmöglich<br />
bzw. frevelhaft verurteilt werden. Der Gutachter hat diese Frage<br />
nicht untersucht. Er wirft zwar einem der beitragenden Autoren<br />
„unflexiblen Dogmatismus“ vor (Faurisson, S. 30), jedoch nicht<br />
mit Bezug auf irgendwelche konkreten Äußerungen im begutachteten<br />
Buch.<br />
3.3. Belegung von Tatsachenbehauptungen<br />
Der Gutachter bezeichnet „das Vorbringen unbelegter Behauptungen“<br />
als eines der Kennzeichen von „unwissenschaftlichem<br />
Dogmatismus“ (S. 9) und im Gegensatz dazu die „überprüfbare<br />
Bezugnahme auf andere […] Resultate“ als ein „formales Kriterium“<br />
der Wissenschaftlichkeit (S. 20). Er gesteht dem begutachteten<br />
Werk pauschal zu, dieses Kriterium zu erfüllen (ebd.). Eine<br />
wenigstens stichprobenartige Überprüfung der im Buch angeführten<br />
Belege für Tatsachenbehauptungen scheint der Gutachter nicht<br />
durchgeführt zu haben, jedenfalls erwähnt er es nicht.<br />
Auf der anderen Seite stellt der Gutachter selbst Tatsachenbehauptungen<br />
über das begutachtete Buch bzw. dessen Thema auf,<br />
die er nicht belegt bzw. die belegten Tatsachen zuwiderlaufen:<br />
Auf S. 4 schreibt er, die Aussage der SS-Männer <strong>Rudolf</strong> Höß<br />
und Kurt Gerstein seien „unabhängig voneinander“ entstanden<br />
ähnlich „Aussagen der Opfer eines schweren Erdbebens“. Allerdings<br />
wurden die Aussagen von Höß und Gerstein unter massivem<br />
Zwang (Freiheitsentzug, Drohungen, Misshandlungen, Folter)<br />
gegenüber Behörden gemacht, die schon zu Kriegszeiten ihre<br />
Propagandaaktivitäten koordiniert hatten. 285 Diese Koordination<br />
nahm nach dem Krieg in Form der verschiedenen alliierten Kommissionen<br />
im Rahmen der Vorbereitungen für die diversen Nachkriegsprozesse<br />
sogar offiziellen Charakter an. Des Gutachters<br />
Meinung, ähnlich lautende Aussagen könne man „weder erfinden<br />
noch erzwingen“ (S. 4), <strong>ist</strong> daher sowohl völlig unfundiert als<br />
auch offenkundig auf der falschen, unbelegten Prämisse der „Unabhängigkeit“<br />
dieser Aussagen voneinander aufgebaut. Die wo-<br />
285 Vgl. dazu Werner Maser, aaO. (Anm. 239), S. 339-343; Edward Rozek, Allied Wartime<br />
Diplomacy, Wiley, New York 1958, S. 209f.<br />
354
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
möglich als Beleg gedachte angebliche Parallele von Aussagen,<br />
die unter Zwang vor miteinander kommunizierenden Behörden<br />
abgelegt wurden, mit solchen Aussagen, die spontan von Zeugen<br />
von Naturkatastrophen abgelegt wurden, lässt mindestens Zweifel<br />
an der Ernsthaftigkeit der Argumentation des Gutachters aufkommen.<br />
Auffallend <strong>ist</strong>, dass der Gutachter gerade dann, wenn er seinen<br />
Kompetenzbereich verlässt, dazu tendiert, Tatsachenbehauptungen<br />
ohne nachprüfbare Beweise einfach in den Raum zu stellen,<br />
obwohl gerade in solchen Fällen das Gegenteil erforderlich wäre,<br />
um sicheren Boden unter den Füßen zu bewahren. So etwa seine<br />
Behauptung, technisch Primitiveres könne effizienter sein als Modernes<br />
(S. 24), die „Erklärung der Differenz“ von chemischen<br />
Analysewerten „leuchtet auch dem Laien ein“ (S. 27; aus <strong>Rudolf</strong>s<br />
Beitrag geht dieses Einleuchten nicht hervor!) und Sanning und<br />
Benz würden bei ihren demographischen Untersuchungen von<br />
„kritikwürdigen Prämissen“ ausgehen bzw. zu „methodisch […]<br />
fragwürdigen Ergebnissen“ kommen (S. 28), wobei der Gutachter<br />
es hier sogar zu erläutern unterlässt, welche Prämissen warum kritikwürdig<br />
bzw. welche Methoden weshalb fragwürdig seien.<br />
Gründe für eine Kritik an Benz ergeben sich zwar aus dem begutachteten<br />
Buch, nicht aber Gründe für eine Kritik an Sanning. Zumindest<br />
diese bedürfen daher der Nennung und Erläuterung.<br />
Auf den Seiten 33f. behauptet der Gutachter, die Revision<strong>ist</strong>en<br />
entwerteten pauschal „Zeugenaussagen in extremem Ausmaße“<br />
und übten „Dokumenten gegenüber eine exzessive Kritik“. In ihrer<br />
Pauschalität <strong>ist</strong> diese Behauptung unbelegt. Unter den vielen<br />
quellenkritischen Beiträgen des begutachteten Buches nämlich<br />
hält der Gutachter allein den von Herbert Tiedemann für eine „zu<br />
einem Extrem“ geführte Dokumentenkritik (S. 25). Überdies wäre<br />
zu erwarten, dass der Gutachter zunächst einmal definiert, ab<br />
wann eine Quellenkritik als „exzessiv“ einzuordnen <strong>ist</strong>, was er jedoch<br />
unterlässt.<br />
3.4. Diskussion und Ausweisung von Gegenargumenten<br />
Der Gutachter berührt diesen Punkt nur tangential, indem er<br />
dem begutachteten Werk zugesteht, es beziehe „sich keineswegs<br />
vornehmlich auf Werke von anderen Revision<strong>ist</strong>en“ (S. 20). Ob<br />
355
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Gegenargumente erwähnt und diskutiert werden, lässt der Gutachter<br />
unbehandelt, was ein bedauerlicher Mangel <strong>ist</strong>.<br />
3.5. Sachlicher Sprachstil<br />
Der Gutachter kritisiert bestimmte polemische Termini (S.<br />
20f., 24f.), die er jedoch nicht als so weitgehend betrachtet, dass<br />
dadurch „die formalen Kriterien der Wissenschaftlichkeit nicht erfüllt<br />
sind“ (S. 21). Als Grund für diese Toleranz gegenüber gelegentlicher<br />
Polemik führt er einerseits ein „tu quoque“ (du auch) an<br />
(S. 21-25) sowie andererseits, dass angesichts der „Verschlungenheit<br />
wissenschaftlicher und politischer Motive“ auf allen Seiten<br />
dieser Auseinandersetzung ein gewisses Maß an Polemik bzw. politischer<br />
Rhetorik „unvermeidbar“ sei und niemandem „zum Vorwurf<br />
gemacht werden“ solle (S. 32).<br />
Man hätte sich freilich eine Bewertung vorhandener Polemiken<br />
aufgrund objektiver Kriterien gewünscht. Nur weil ein Gegner<br />
schimpft oder gar droht, rechtfertigt dies noch lange nicht, dass<br />
man zurückschimpft und -droht. Hier gibt es klare Grenzen, die<br />
der Gutachter auf S. 9 auch anreißt, indem er einen Fanatismus als<br />
unwissenschaftlich bezeichnet, „der einen Feind vernichten will“.<br />
Die konsensfähigen Grenzen tolerierbarer Polemiken liegen dort,<br />
wo die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, etwa durch<br />
Beleidigung, Beschimpfung, Verleumdung, Aufforderung zu oder<br />
Billigung von Gewalt- und Willkürmaßnahmen.<br />
Wenn zum Beispiel der Revision<strong>ist</strong>engegner und Spiegel-<br />
Redakteur Fritjof Meyer über die Revision<strong>ist</strong>en sagt, man müsse<br />
„die Fasch<strong>ist</strong>en […] schlagen, wo man sie trifft“, 286 so würde auch<br />
ein Rechtfertigungsversuch mit Bezug auf das Prinzip „tu quoque“<br />
einen ähnlichen revision<strong>ist</strong>ischen Gewaltaufruf gegen etablierte<br />
H<strong>ist</strong>oriker nicht davor retten können, als illegitim und grob<br />
unwissenschaftlich zu gelten. Dass solche Verletzungen der Persönlichkeitsrechte<br />
Dritter im begutachteten Buch vorkommen,<br />
legt der Gutachter nicht dar. Einzig die Reproduktion einer Illustration<br />
aus dem deutschen Märchen vom „Brennenden Paulinchen“<br />
hält er für „ungehörig und für ein Verstoß gegen wissenschaftliche<br />
Maximen“ (S. 25), ohne jedoch zu erklären, warum dies so<br />
286 Offener Brief vom 12.2.2004, vgl. G. <strong>Rudolf</strong>, Vorlesungen, aaO. (Anm. 55), S. 175.<br />
356
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
<strong>ist</strong>, denn die Reproduktion einer 150 Jahre alten wohlbekannten<br />
Illustration verletzt per se niemandes Persönlichkeitsrechte. Ganz<br />
im Gegenteil dient die Illustration der Erklärung, warum so viele<br />
Zeugen wider die Tatsachen behaupteten, Menschenkörper könnten<br />
von selbst brennen und Blut sei ein guter Brennstoff. Ganze<br />
Generationen von Europäern wurden im Kindesalter durch die<br />
Lektüre von Märchen wie dem vom „Brennenden Paulinchen” sozialisiert,<br />
so dass es durchaus nicht von der Hand zu weisen <strong>ist</strong>,<br />
dass diese Geschichte an der Basis jener falschen Zeugenaussagen<br />
liegt. Dieses Beispiel zeigt, in welchem Ausmaß der Gutachter<br />
aufgrund seiner eigenen Sozialisation zur „Pietät“ (S. 12) gegenüber<br />
bestimmten h<strong>ist</strong>orischen Behauptungen zu einer rationalen<br />
Beurteilung eines Sachverhalts nicht in der Lage <strong>ist</strong>.<br />
In eine ähnliche Richtung deutet auch des Gutachters Bemerkung,<br />
er habe in anderem Zusammenhang „mehrere Karikaturen<br />
gesehen, die von schlechtem Geschmack zeugen“ (Zusatz, S. 1,<br />
bezüglich der Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung).<br />
Über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten; auf jeden<br />
Fall aber <strong>ist</strong> Geschmack kein Kriterium der Wissenschaftlichkeit.<br />
Der Gutachter bezeichnet Bezüge des Autors Arnulf Neumaier<br />
auf Passagen des Alten Testaments als „antisemitisch“ (S. 24). In<br />
seiner populären Bedeutung bezeichnet dieses Adjektiv Personen,<br />
die Juden aus ethnischen bzw. rassischen Gründen prinzipiell ablehnen.<br />
Als eine Unterart des Rassismusvorwurfs wirkt der Antisemitismusvorwurf<br />
heutzutage jedoch auf äußerste Weise sozial<br />
ausgrenzend, ja bisweilen sogar ex<strong>ist</strong>enzvernichtend, kann also,<br />
falls er unberechtigt <strong>ist</strong>, als illegitimer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht<br />
Dritter betrachtet werden.<br />
Aus Neumaiers Äußerung, die vom Gutachter kritisiert wird,<br />
mag sich eine negative Wertschätzung bestimmter Aspekte des<br />
Alten Testaments und damit der jüdischen Religion ergeben. Allerdings<br />
lässt sich daraus nicht schlussfolgern, Neumaier hege den<br />
Juden gegenüber eine rassische bzw. rass<strong>ist</strong>ische Abneigung prinzipieller<br />
Natur. Da Neumaier sich ebenso abschätzig über die<br />
Grundlage der chr<strong>ist</strong>lichen Religion äußert (erste Seite seines Beitrages),<br />
indem er sich über den chr<strong>ist</strong>lichen Auferstehungsglauben<br />
mokiert, we<strong>ist</strong> Neumaiers Polemik eher auf eine athe<strong>ist</strong>ische Ein-<br />
357
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
stellung als auf Antisemitismus hin. Jedenfalls sollten die<br />
schwerwiegenden Vorwürfe des Gutachters besser begründet<br />
werden, um nicht selbst in den Verdacht zu geraten, polemischer<br />
Natur zu sein.<br />
Auf ähnliche Weise kritisierbar <strong>ist</strong> des Gutachters Benutzung<br />
der Begriffe „Leugner“ bzw. „Leugnung” im Zusammenhang mit<br />
dem Holocaust-Revisionismus (S. 1, 15, 25, 27f.). „Leugnen“ <strong>ist</strong><br />
das Bestreiten wider besseres Wissen, mithin eine Unterkategorie<br />
des Lügens. Einen Menschen einen „Leugner“ zu nennen, stellt<br />
ein moralisches Werturteil dar und <strong>ist</strong> daher potentiell genauso beleidigend,<br />
wie jemanden einen „Lügner“ zu heißen. Solange es<br />
nicht zumindest Indizien dafür gibt, dass ein Mensch entgegen<br />
seinem eigenen Wissen etwas bestreitet, <strong>ist</strong> es eine Verletzung<br />
seiner Persönlichkeitsrechte, ihn einen Leugner zu nennen. Allerdings<br />
muss auch erwähnt werden, dass der Gutachter in Fußnote<br />
23 (S. 41) klarstellt, dass die revision<strong>ist</strong>ische Behauptung von der<br />
Gaskammerthese als Kriegspropaganda, „keinesfalls von vornherein<br />
als ein Beweis von lügenhafter Gesinnung gelten“ könne, und<br />
in seinem Zusatz vom 5.2.2006 stellt er richtig:<br />
„Deshalb bin ich sogar dem Begriff ‘Leugnung des Holocaust’<br />
gegenüber skeptisch. Er setzt ja den Kritisierten von vornherein<br />
herab, weil er ihm die volle Kenntnis des für den Kritiker ‘Wahren’<br />
zuschreibt und ihm also den guten Glauben abspricht.“ (Zusatz,<br />
S. 5)<br />
3.6. Quellenkritik<br />
Lobende Worte findet der Gutachter für die von diversen beitragenden<br />
Autoren des begutachteten Buches durchgeführten<br />
Quellenkritiken (Köhler, Jordan, Ney, Weckert, Walendy, Ball,<br />
Neumaier, S. 21-23, 25), die ein „Kontrapunkt zu einem der auffälligsten<br />
Schwachpunkte der etablierten Literatur“ seien (S. 22).<br />
Allein die Quellenkritik durch H. Tiedemann zum Thema „Babij<br />
Yar“ erscheint dem Gutachter als eine „zu einem Extrem geführte“<br />
Kritik, der er dennoch die Legitimität nicht abspricht („ein<br />
Verfahren, das […] nicht ausgespart werden sollte.“ S. 25).<br />
Später erklärt der Gutachter jedoch, er halte das quellenkritische<br />
Verfahren der Revision<strong>ist</strong>en für „grob einseitig und insofern<br />
unzulässig“, (S. 33) weil sie mit ihrer „exzessiven Kritik“ an Zeu-<br />
358
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
genaussagen und Dokumenten angeblich „eine wesentliche<br />
Grundlage der Geschichtswissenschaft“ untergrüben, die „häufig<br />
nur über zwei oder drei Zeugenaussagen bzw. Dokumente verfügt<br />
und deren Übereinstimmung me<strong>ist</strong> als Beweis gelten lassen muß”<br />
(S. 34). Leider unterlässt es der Gutachter, objektive, nachvollziehbare<br />
Kriterien dafür anzugeben, bis zu welcher Intensität<br />
Quellenkritik seiner Auffassung nach zulässig und ab wann sie als<br />
exzessiv abzulehnen <strong>ist</strong>. Auch belegt er seine pauschale Behauptung<br />
nicht. Noch nicht einmal ein Rückverweis auf den vom Gutachter<br />
kritisierten Beitrag von Tiedemann hätte hier geholfen,<br />
denn Tiedemann stellt ja gerade dar – so der Gutachter selbst –,<br />
dass die von ihm angeführten Quellen kaum Übereinstimmungen<br />
zeigen sondern „eklatante Widersprüchlichkeiten”, so der Gutachter<br />
selbst (S. 25).<br />
Die Frage, die der Gutachter zu beurteilen gehabt hätte, war<br />
nicht, in welchem Umfang die Revision<strong>ist</strong>en Quellen verwerfen,<br />
sondern ob und inwiefern sie dafür nachvollziehbare, zu rechtfertigende<br />
objektive Gründe angeben und ob sie sich an diese Gründe<br />
halten. Der Gutachter hat dies völlig unterlassen. Insofern sind<br />
seine Bewertungen nichts anderes als unbegründete Meinungsäußerungen.<br />
3.7. Nicht untersuchte Kriterien der Wissenschaftlichkeit<br />
Die unter A.3. angeführten Aspekte der Wissenschaftlichkeit,<br />
L<strong>ist</strong>en-Punkte 7-12, wurden vom Gutachter noch nicht einmal erwähnt,<br />
geschweige denn das begutachtete Buch daraufhin untersucht.<br />
Es <strong>ist</strong> nicht klar, warum dies so <strong>ist</strong>, jedoch bietet sich ein<br />
Analogschluss an. Fast die gesamte etablierte Literatur zum Holocaust<br />
zeichnet sich nach revision<strong>ist</strong>ischer Auffassung dadurch aus,<br />
dass sie voll von inneren Widersprüchlichkeiten und Widersprüchen<br />
zu logischen Denkgesetzen sowie zu naturwissenschaftlich<br />
und technisch Möglichem sei. Zudem werde darin die Beweismittelhierarchie<br />
me<strong>ist</strong> auf den Kopf gestellt, indem Zeugenaussagen<br />
vorgeben, wie Dokumente zu interpretieren seien, und indem materielle<br />
Beweise fast völlig ignoriert werden. Diese Kritikpunkte<br />
sind die objektive Basis revision<strong>ist</strong>ischer Quellenkritik, die der<br />
Gutachter völlig unterschlägt. Auch finden sich in der etablierten<br />
Literatur ständig Behauptungen, die sich aus logischen Gründen<br />
359
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
einer Überprüfung entziehen, was ebenso harsche revision<strong>ist</strong>ische<br />
Kritik hervorruft. Der Gutachter selbst begeht diesen fatalen unwissenschaft1ichen<br />
Fehler, indem er die These aufstellt, ein Verbrechen,<br />
für das es keine Beweise gebe, müsse aus Pietät, also aus<br />
Frömmigkeit als wahr angenommen werden (S. 12). Eine These<br />
zu behaupten, deren Eigenschaften, nämlich das Fehlen von Beweisen,<br />
ihre Überprüfung logisch unmöglich macht, <strong>ist</strong> aber grob<br />
unwissenschaftlich, da sie derart gegen Widerlegungsversuche<br />
immunisiert wird.<br />
Es kann, ja muss daher geschlossen werden, dass der Gutachter<br />
diese wesentlichen Aspekte der Wissenschaftlichkeit deshalb<br />
nicht untersucht – oder möglicherweise noch nicht einmal kennt?<br />
–, weil er eben selbst Teil dieser etablierten Unwissenschaftlichkeit<br />
<strong>ist</strong>.<br />
Zuletzt hätte man sich gewünscht, der Gutachter hätte seinem<br />
Gutachten einen systematischen Aufbau gegeben – ebenso ein<br />
Merkmal der Wissenschaftlichkeit! –, etwa indem er anfangs begründet<br />
dargelegt hätte, welche Kriterien der Wissenschaftlichkeit<br />
er für relevant hält, um diese dann als Messlatte den einzelnen<br />
Beiträgen des begutachteten Buches anzulegen.<br />
C. Schlussfolgerungen<br />
Der Gutachter hat<br />
– im Wesentlichen das Thema seines Gutachtensauftrages verfehlt,<br />
indem sich etwa zwei Drittel des Gutachtens nicht mit<br />
dem Auftragsthema befassen;<br />
– seine Kompetenzgrenzen als Gutachter überschritten, indem er<br />
sich zu Themen äußert, für die er nach eigenen Angaben kein<br />
Experte <strong>ist</strong> bzw. die sogar aus völlig artfremden Disziplinen<br />
stammen;<br />
– seinen Auftrag nicht kunstgerecht durchgeführt, indem er wesentliche<br />
Aspekte des Gutachtensauftrages – diverse Kriterien<br />
der Wissenschaftlichkeit – auslässt und selbst wiederholt und<br />
mitunter auf massive Weise gegen wissenschaftliche Prinzipien<br />
verstößt.<br />
360
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Das Gutachten sowie der Gutachter sind daher als gänzlich ungeeignete<br />
Beweismittel abzulehnen.<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>, Heidelberg, 24.2.2007<br />
Nachtrag<br />
Das obige Urteil <strong>ist</strong> harsch. Es mag sogar unfair sein, denn<br />
Prof. Dr. Ernst Nolte hat sein Gutachten über „mein“ Buch nicht<br />
für die isolierten Verwendung einiger weniger Richter verfasst,<br />
die ein Gutachten über die Wissenschaftlichkeit erwünschten und<br />
wie mein Buch da hineinpasst. Prof. Nolte war sich sehr wohl bewusst,<br />
dass dieses Gutachten gelegentlich an die Öffentlichkeit<br />
gelangen würde und dass dies die wahre Bewährungsprobe seiner<br />
Bewertung sein würde: wie würden die allgemeine Öffentlichkeit<br />
und seine Gegner in der akademischen Welt sowie in den Medien<br />
auf seine mutige – oder leichtsinnige? – Verteidigung eines der<br />
am me<strong>ist</strong>en verunglimpften Holocaust-Leugner reagieren? Daher<br />
<strong>ist</strong> Noltes Gutachten in erster Linie ein Versuch der Selbstrechtfertigung,<br />
verfasst in einer Weise, um die Angriffe, die er von seinen<br />
Gegnern und Feinden erwartet, vorbeugend abzuwehren. Und<br />
als solches mag man es wohl als Me<strong>ist</strong>erstück ansehen.<br />
361
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Anhang 4: Verfassungswidriges<br />
Geschichtsdiktat<br />
362<br />
Günter Bertram:<br />
Der Rechtsstaat und seine Volksverhetzungs-Novelle *<br />
Der Bundestag hat § 130 StGB, der „Volksverhetzung“ unter<br />
Strafe stellt, im Eilverfahren verschärft, um vermeintlichen<br />
Tagesbedürfnissen Rechnung zu tragen. Welche Rechtsgüter<br />
der Gesetzgeber gegen welche Angriffe in welchen<br />
Grenzen schützen wollte, war schon 1994 bei der Neufassung<br />
des Paragrafen unklar und umstritten geblieben; die jetzige<br />
Novelle vertieft die Zweifel. § 130 StGB enthält irreguläres<br />
Ausnahmestrafrecht und steht damit und insoweit zu Verfassungsrecht<br />
und Meinungsfreiheit im Widerspruch. Der Gesetzgeber<br />
muss sich hier zu einer Richtungsänderung durchringen<br />
und – über 60 Jahre nach dem Ende des „Dritten Reiches“<br />
– einen weit vorangetriebenen deutschen Sonderweg<br />
verlassen, um zu den normalen Maßstäben eines liberalen<br />
Rechtsstaats zurückzufinden.<br />
I. Einleitung<br />
Ein Assoziationstest zum Stichwort „Volksverhetzung“ würde<br />
vermutlich eine verwirrende Fülle von Namen auf das Papier zaubern;<br />
und der Test würde substanziell die verbreitete Meinung offenbaren,<br />
dass man ein paar prekäre Themen bei uns öffentlich<br />
nicht anschneiden oder über sie jedenfalls bei Gefahr der Ächtung<br />
nur reden dürfe wie ein Fernsehmoderator. Dass dieses Urteil zu<br />
oberflächlich und der Paragraf besser <strong>ist</strong> als sein Ruf, ändert<br />
nichts daran, dass einige seiner Elemente der notorischen Praxis<br />
Vorschub le<strong>ist</strong>en, ihn in politischen Auseinandersetzungen als<br />
Keule zu verwenden.<br />
* Günter Bertram, Neue Jur<strong>ist</strong>ische Wochenschrift 2005, Heft 21, S. 1476–1478. Im Anschluss<br />
an Poscher, NJW 2005, S. 1316. – Der Autor war zuletzt Vorsitzender Richter<br />
am LG Hamburg.
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
II. Die Neufassung<br />
Durch Gesetz vom 24.3.2005 1 <strong>ist</strong> dem § 130 StGB ein weiterer<br />
(vierter) Absatz angefügt worden, der lautet:<br />
§ 130. (4) Mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe wird bestraft,<br />
wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden<br />
in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch<br />
stört, dass er die nationalsozial<strong>ist</strong>ische Gewalt- und Willkürherrschaft<br />
billigt, verherrlicht oder rechtfertigt …<br />
Diese Neufassung <strong>ist</strong> am 25.3.2005 in Kraft getreten.<br />
III. Vorgeschichte<br />
Die Umwandlung des alten [antikommun<strong>ist</strong>ischen] Klassenkampf-Paragrafen<br />
in eine – knappe und noch ziemlich klare –<br />
Strafnorm gegen Volksverhetzung durch Gesetz vom 4. 8. 1960 2<br />
war eine Reaktion auf bestürzende Tagesaktualitäten gewesen 3 .<br />
Jahrzehnte später hatte ein glattes Missverstehen des so genannten<br />
ersten Deckert-Urteils des BGH vom Frühjahr 1994 4 zur Folge,<br />
dass die Öffentlichkeit und der Gesetzgeber annahmen, eine<br />
Auschwitz-Leugnung könne nicht bestraft werden, was aber nicht<br />
zutraf. Es war nämlich längst – notabene: kurz vor dem 8. 5. 1985,<br />
dem 40. Jahrestag der deutschen Kapitulation! – § 194 StGB dahin<br />
geändert worden, dass die Leugnung solcher NS-Verbrechen<br />
von Amts wegen als Beleidigung verfolgbar war 5 . Der BGH hatte<br />
das tatrichterliche Deckert-Urteil lediglich deshalb aufgehoben,<br />
weil zwar die Beleidigung, nicht aber darüber hinaus auch die Erschwerung<br />
der verleumderischen Hetze (sog. qualifizierte<br />
Auschwitzlüge nach § 130 1 StGB) tatrichterlich festgestellt worden<br />
war. Die überschäumende Empörung im In- und Ausland aber<br />
ließ sich durch keinerlei Erklärung mehr dämpfen, sondern allenfalls<br />
durch einen entschlossenen, wenngleich sachlich überflüssigen<br />
Bekenntnisakt des Gesetzgebers 6 . So wurde prompt – schon<br />
im Oktober 1994 – dem §130 StGB ein neuer Absatz 3 angefügt 7 .<br />
Jetzt war die einfache Leugnung, Billigung und Verharmlosung<br />
aus doppeltem Grunde strafbar: als Beleidigung mit bis zu einem<br />
Jahr und als Volksverhetzung mit bis zu fünf Jahren. Mit einer interessanten<br />
Begrenzung: soziale Adäquanz schränkte den Tatbe-<br />
363
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
stand dahin ein, dass Verpöntes, soweit unter anderem der staatsbürgerlichen<br />
Aufklärung oder ähnlichen Zwecken dienlich, erlaubt<br />
blieb 8 .<br />
Gut zehn Jahre später stand die Politik – standen Parteien, Parlament<br />
und Regierung, stand die deutsche Öffentlichkeit – vor der<br />
bangen Frage, wie der 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. 5.<br />
2005 mit heiler Haut zu überstehen sei. Angesichts erschreckender<br />
NPD-Flegeleien im sächsischen Landtag und der bedrängenden<br />
Aussicht, zum kritischen Datum am Fernsehschirm erleben zu<br />
müssen, wie Kolonnen pöbelnder Neonazis sich vor dem Berliner<br />
Holocaust-Mahnmal zusammenrotteten und durch das Brandenburger<br />
Tor marschierten, schien klar zu sein, dass gegen solche<br />
Umtriebe etwas geschehen müsse. Aber was? Hilfe versprach eine<br />
Änderung des Versammlungsrechts, die allerdings strafrechtlich<br />
flankiert werden sollte – durch erneute Verschärfungen des § 130<br />
StGB. Zwar waren Hasspredigt, Holocaust-Leugnung sowie jegliche<br />
Verwendung von Nazisymbolen oder -parolen 9 längst verboten;<br />
aber inzwischen wusste man, dass die „Neos“ nicht nur<br />
dumm und dumpf, sondern auch schlau und gerissen waren und<br />
aalglatt durch Gesetzeslücken zu schlüpfen verstanden; die waren<br />
also zu stopfen. Am 11.2.2005 stellte die Bundesjustizmin<strong>ist</strong>erin<br />
eine Gesetzesinitiative vor und verlautete, dass sich der Staat bislang<br />
wegen des hohen Rangs der Meinungs- und Versammlungsfreiheit<br />
mit deren Einschränkung schwer getan habe, nun aber –<br />
auch als Signal an junge Menschen – Lücken schließen müsse,<br />
unter anderem durch einen neuen Absatz des § 130 StGB, demzufolge<br />
bestraft werde, „wer in einer Weise, die geeignet <strong>ist</strong>, den öffentlichen<br />
Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung<br />
die nationalsozial<strong>ist</strong>ische Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht<br />
oder verharmlost“ 10 . Verherrlichen liege auch dann vor,<br />
wenn NS-Unrechtsverhältnisse in einem positiven Bewertungszusammenhang<br />
erschienen, oder wenn dabei positive Wertakzente<br />
gesetzt würden, und strafbare Billigung könne auch unter Vorbehalt<br />
oder konkludent erfolgen. Ging das vielleicht an die Substanz<br />
einiger Grundrechte? Darüber gab es auch innerhalb der Regierungskoalition<br />
eilige Debatten, aber schon einen Monat später<br />
364
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
passierte die Novelle – leicht abgewandelt, wie ersichtlich – die<br />
abschließenden Parlamentslesungen. 12<br />
IV. Fremdkörper im liberalen Rechtsstaat?<br />
1. § 130 III StGB<br />
In der Literatur finden sich gewichtige Zweifel schon daran, ob<br />
sich für den (jetzt unveränderten) Absatz 3 des § 130 StGB ein<br />
rechtlich legitimierbares Schutzgut finden lässt.<br />
Ist es die Ehre der Opfer, der öffentliche Friede, der Grundkonsens<br />
aller Demokraten, ein anständiges politisches Klima, außenpolitische<br />
Belange oder die geschichtliche Wahrheit? Für<br />
Letztere zu sorgen, <strong>ist</strong> Strafrecht gewiss untauglich – aber auch<br />
von den anderen Hypothesen lässt sich jede mit triftigem Grund in<br />
Frage stellen 13 . Und was heißt billigen, vor allem auch leugnen 14<br />
und verharmlosen – objektiv und subjektiv? Zielt die Vorschrift<br />
nur auf den Bösen, auch auf den Dummen und den, der leichtfertig<br />
oder naiv nachplappert? Was gilt für Überzeugungstäter? Ein<br />
teilweises Leugnen erfülle den Begriff des Verharmlosens, entschied<br />
der BGH am 22.12.2004 15 , wenn der Täter die geschichtlichen<br />
Tatsachen in ihrem wahren Gewicht verschleiere, gegenüber<br />
dem geschichtlich anerkannten Umfang des Massenmords die Opferzahlen<br />
herunterrechne, die geschichtlich feststehende – das<br />
heißt kraft bisheriger als gesichert geltender Erkenntnisse – Größenordnung<br />
nicht nur im Randbereich in Frage stelle … Das<br />
leuchtet nur auf den ersten Blick ein, denn hier kann nichts anderes<br />
gelten als sonst in der Wissenschaft: Die Grenzen der Erkenntnis<br />
liegen nie fest, auch nicht bezüglich der Opferzahlen in<br />
Auschwitz 16 , die im Laufe der Zeit ganz offiziell von etwa vier<br />
Millionen auf eine Million korrigiert worden sind, und die tatsächlich<br />
vielleicht darüber, vielleicht aber auch darunter gelegen haben<br />
17 . Wer kann hier verbindlich einen Randbereich bestimmen,<br />
wer die Grenzen des Gesicherten abstecken? Der Tatbestand des §<br />
130 III StGB wirft solche und viele weitere Fragen auf, denen hier<br />
aber nicht nachgegangen werden kann.<br />
Das umgreifende Problem, ob die Volksverhetzung vor der<br />
verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit bestehen kann,<br />
lässt zwar auch deren Absätze 1 und 2 nicht unberührt, <strong>ist</strong> freilich<br />
365
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
dort durch eine Auslegung, die im Zweifel das freie Wort ungekränkt<br />
lässt, wohl noch lösbar 18 . Den Absatz 3 aber trifft die Problematik<br />
mit voller Wucht: Die Meinungsfreiheit besitzt den hohen<br />
Rang, den ihr das BVerfG im Lüth-Urteil vom 15.1.1958 bescheinigt<br />
hatte 19 , – mit geradezu beschwörenden Worten! 20 – heute<br />
nicht weniger als damals.<br />
Das BVerfG hat bislang noch keine Gelegenheit genommen, §<br />
130 III StGB verfassungsrechtlich zu prüfen 21 : bemerkenswert<br />
angesichts der inzwischen erhobenen und sich aufdrängenden Bedenken.<br />
†<br />
2. Die Novellierung des Absatzes 4<br />
Es <strong>ist</strong> müßig zu prüfen, ob auch dieser Absatz bei äußerst restriktiver<br />
Auslegung seines Wortlauts als noch verfassungskonform<br />
zu retten wäre. Die Bundesjustizmin<strong>ist</strong>erin selbst nämlich hat den<br />
Willen des Gesetzgebers mit ihren oben zitierten und anderen<br />
Auslegungshinweisen zu Protokoll gegeben, die fast beliebige<br />
Reisen ins Blaue legitimieren würden. Ebenso fruchtlos wäre es,<br />
sich auch hier erneut um die Definition herkömmlicher Schutzgüter<br />
zu mühen. Die parlamentarischen Spatzen pfeifen es von den<br />
Dächern, dass es die panische Angst vor Bildern und Berichten –<br />
insbesondere vom 8.5.2005 in Berlin („widerwärtig, unerträglich,<br />
schädlich, schändlich, gemein …!“) – und einer weltweiten Entrüstung<br />
war, der die Blitzaktion zu verdanken <strong>ist</strong>. Kann der Gesetzgeber<br />
die Bilderflut unserer Mediengesellschaft steuern? – offenbar<br />
unmöglich! Lassen sich von Rechts wegen schändliche,<br />
unerträgliche Meinungsäußerungen verbieten? Das BVerfG hat<br />
das kürzlich 22 unter Hinweis auf Art 5 I 1 GG (Meinungsfreiheit)<br />
mit großer Entschiedenheit verneint: Auch wer Hitlers Schuld am<br />
Ausbruch des Zweiten Weltkriegs publiz<strong>ist</strong>isch bestreite, stehe<br />
unter diesem Verfassungsschutz. 23 Das <strong>ist</strong> das kraftvolle alte Pathos<br />
des Lüth-Urteils, nicht der bleiche, politisch korrekte Zungenschlag<br />
des Zeitge<strong>ist</strong>es, dem für das Wagnis einer freiheitlichoffenen<br />
– und deshalb auch riskanten – Ordnung jedes Verständnis<br />
fehlt 24 .<br />
† Am 4.11.2009 hat das Bundersverfassungsgericht den §130, Abs. IV, StGB als verfassungskonform<br />
abgesegnet, vgl. Anm. 228; G.R.<br />
366
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
V. Ausblick<br />
Das deutsche Auschwitz-Tabu <strong>ist</strong> durch die Schoah zutiefst<br />
begründet und legitimiert 25 . § 130 III StGB freilich gehört zu den<br />
fragwürdigen Konsequenzen, die hier gezogen worden sind; und<br />
seine Übertragung auf „Trabanten-Tabus“ (Isensee): fast beliebige<br />
andere Themen, die mit der NS-Zeit deshalb in Verbindung gebracht<br />
werden, weil Herrschaft im Diskurs über sie gewonnen<br />
werden soll, vergiftet das politische und ge<strong>ist</strong>ige Klima. Auch der<br />
neue Absatz 4 stellt eine solch’ zweifelhafte Weiterung dar, deren<br />
Grundmangel auch durch restriktive Auslegung kaum heilbar wäre.<br />
Brugger charakterisiert § 130 III StGB zutreffend als deutsches<br />
Sonderfall-Gesetz 26 , dessen exorbitant-einmalige Veranlassung allein<br />
es hier gestatten könnte, Verfassungsrecht ausnahmsweise<br />
beiseite zu schieben. Wenn man dem zustimmt, muss man zugleich<br />
bedenken, dass jedenfalls heute, über 60 Jahre nach dem<br />
Ende der NS-Herrschaft, die Zeit heranreift, diesen Sonderweg<br />
behutsam zu verlassen. Nur dies und nicht eine – fast grenzenlose!<br />
– neue Ausweitung der Norm kann ernsthaft zur Debatte stehen.<br />
Der Versuch aber – ganz im Gegenteil –, sogar andere europäische<br />
oder außereuropäische Länder für die bei uns entwickelten<br />
Spezialvorstellungen in <strong>Pflicht</strong> zu nehmen und zum Beispiel<br />
weltweit das Hakenkreuz ächten zu lassen 27 , mutet gespenstisch<br />
an …<br />
Wird der Gesetzgeber die Kraft zum Umsteuern aufbringen?<br />
Oder ganz im Gegenteil dem § 130 StGB über kurz oder lang eine<br />
weitere Etage anflicken, je nach aktuellen Tagesbedürfnissen, wie<br />
es schon Tradition <strong>ist</strong> und Beifall jedenfalls führender Medien<br />
verspricht? Dann wäre allenfalls das BVerfG noch eine letzte<br />
Hoffnung.<br />
Anmerkungen<br />
1 Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuchs, BGBl. I<br />
2005, 969. Art. 1 des Gesetzes bringt eine Verschärfung des § 15 VersG (betr. Holo-<br />
2<br />
caust-Mahnmal u. a.), Art. 2 die Änderung des § 130 StGB.<br />
„Wer in einer Weise, die geeignet <strong>ist</strong>, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde<br />
anderer dadurch angreift, dass er<br />
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt,<br />
2. zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder<br />
367
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
3. sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Gefängnis<br />
nicht unter drei Monaten bestraft.“<br />
3<br />
Nämlich den Hamburger Fall Nieland (vgl. dazu BGH, Neue Jur<strong>ist</strong>ische Wochenschrift<br />
(NJW) 1959, 1593), auf Vandalismus und Schmierereien, die freilich zum Teil gesteuerte<br />
Provokationen gewesen sein dürften (lit. Nachw. bei Bertram, NJW 1999, 3544).<br />
4<br />
BGHSt 40, 97 = NJW 1994, 1421: Der angeklagte NPD-Funktionär hatte in öffentlicher<br />
Versammlung bei einem Vortrag des amerikanischen Holocaust-Leugners Fred<br />
Leuchter erkennbar beifällig als Dolmetscher fungiert.<br />
5<br />
Der VI. Zivilsenat des BGH hatte am 30.11.1978 (BGHSt 75, 160 = NJW 1980, 45)<br />
entschieden, dass in der Leugnung der NS-Judenmorde eine Beleidigung deutscher Juden<br />
liege – eine These, der die Rechtsprechung dann einhellig gefolgt war.<br />
6<br />
Näher dazu Bertram, NJW 1994, 2002.<br />
7<br />
VerbrechensbekämpfungsG v. 28.10.1994; bei dieser Gelegenheit wurde auch Abs. 2<br />
eingefügt, der durch Schriften u. a. begangene Volksverhetzung unter Strafe stellt.<br />
8<br />
Das ergibt die Verweisungstechnik des § 130 VI auf § 86 III StGB. Über die Beliebigkeit<br />
der damit verfügten positiven oder negativen Zuschreibungen vgl. Bertram, NJW<br />
2002, 111.<br />
9<br />
Vgl. § § 86 1 Nr. 4, 86a StGB.<br />
10<br />
Vgl. Zypries: Strafrecht im Kampf gegen Rechtsextremismus verschärfen, BMJ-<br />
Newsletter v. 11.2.2005.<br />
11<br />
Die Pressemitt. des BMJ v. 11.3.2005 gleicht in ihren Auslegungshinweisen denen vom<br />
11.2.2005 fast wie ein Ei dem anderen – trotz kleiner Textveränderungen im Entwurf<br />
selbst.<br />
12<br />
Poscher, NJW 2005, 1316, sieht hier einen „aktion<strong>ist</strong>isch wirkenden Kraftakt des Gesetzgebers“.<br />
13<br />
Vgl. z. B. Wandres, Die Strafbarkeit des Auschwitz–Leugnens, 2000, S. 269f, 276–303,<br />
304ff. u. passim: zurzeit wohl die gründlichste Untersuchung des Themas; Beisel, NJW<br />
1995, 997 (1200f); Huster, NJW 1996, 487; Junge, Das Schutzgut des § 130 StGB,<br />
2000, S. 102ff. (124, 153f.); Jahn, Strafrechtliche Mittel gegen Rechtsextremismus,<br />
1998, S. 166ff. (204–208); Brugger, AöR 2003, 372 (zu § 130 III StGB insb. S. 402–<br />
409); Lackner, StGB, 21. Aufl. (1995), insb. § 130 Rdnr. 8; Tröndle/Fischer, StGB, 52.<br />
Aufl. (2004), insb. § 130 Rdnrn 23–25; Lenkner, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl.<br />
(2001), § 130 Rdnrn. la, 16–21; früher schon Köhler, NJW 1985, 2389. Zur Frage der<br />
Strafbarkeit des Leugnens von Völkermordtaten wegen außenpolitischer Rücksichten<br />
vgl. Brugger, AöR 2003, 372 (Fußn. 22 m. w. Nachw.); zum „Klimaschutz“ als (vermeintlich<br />
legitimem) Rechtsgut vgl. Bubnoff, in: LK, 11. Aufl. (1996), § 130 Rdnr. 43<br />
m. w. Nachw.; zweifelnd auch Poscher, NJW 2005, 1316 (1317), unter IV mit Fußn.<br />
15.<br />
14<br />
Wandres (o. Fußn. 13), S. 71–79, skizziert die Geschichte dieser Leugnungen, die ihren<br />
Ursprung im Ausland nahmen (Rassinier, Faurisson, Chr<strong>ist</strong>ophersen u. a.) und dann im<br />
Inland aufgegriffen wurden. „Auschwitz“ <strong>ist</strong> nicht nur der Name des h<strong>ist</strong>orischen Vernichtungslagers,<br />
sondern darüber hinaus schlechthin ein Symbolbegriff für den NS-<br />
Völkermord (an den Juden, zuweilen auch noch darüber hinaus). Das ermöglicht dann<br />
freilich auch doppelsinniges Lügen, Leugnen und Bezweifeln.<br />
15<br />
BGH, NJW 2005, 689.<br />
16<br />
Vgl. Beisel, NJW 1995, 997 (1000, Fußn. 39); ausf., Wandres (o. Fußn. 13), S. 43–46.<br />
17<br />
Der Spiegel-Redakteur Fritjof Meyer kommt in der Zeitschrift Osteuropa 5/2002, 631,<br />
auf eine halbe Mio. Opfer in diesem Vernichtungslager: „Damit rückt die Dimension<br />
des Zivilisationsbruchs endlich in den Bereich des Vorstellbaren und wird so erst zum<br />
überzeugenden Menetekel für die Nachgeborenen.“<br />
18<br />
Insoweit betrifft das Gesetz seiner Idee nach Pogromhetze (§ 130 II Nr. 1 StGB) und<br />
krasse Polemik (§ 130 II Nr. 2 StGB), was bei uns als natürlicherweise strafwürdig gilt.<br />
Wer aber den Rang freier, ungehemmter, auch krass-polemischer Rede so hoch schätzt<br />
wie die USA, kommt zu anderen Resultaten (dazu instruktiv und materialreich Brugger,<br />
368
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
in: Jb. d. öffentl. Rechts des Gegenwart, Bd. 52 (2004), S. 513ff.; ders., AöR 2003, 372<br />
(zu Holocaust-Lügen 396ff.); ders., in: VVDStRL 63 (2004), S. 101ff. (Volksverhetzung<br />
133ff.).<br />
19 BVerfGE 7, 198 = NJW 1958, 257.<br />
20 „… unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft …<br />
Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung <strong>ist</strong> es schlechthin konstituierend,<br />
denn es ermöglicht erst die ständige ge<strong>ist</strong>ige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen,<br />
der ihr Lebenselement <strong>ist</strong> … Es <strong>ist</strong> in gewissem Sinne die Grundlage der Freiheit<br />
überhaupt“ (BVerfGE 7, 198 = NJW 1958, 257 [258 1.Sp.] – Lüth). Dazu Grimm,<br />
NJW 1995, 1697.<br />
21 Im April 1994 (BVerfGE 90, 241 = NJW 1994, 1779) hatte der Erste Senat über § 130<br />
III StGB gerade nicht entschieden, obwohl seine damalige Presseerklärung eine gegenteilige<br />
Vermutung nahe legte, vielleicht nahe legen sollte; dazu Bertram, NJW 1994,<br />
2002 (2003).<br />
22 BVerfGE 90, 1 = NJW 1994, 178 1.<br />
23 Dass der Verfassungsschutz gelegentlich ganz andere Auffassungen exekutiert, steht<br />
auf einem Blatt für sich, dazu z. B. Bertram, NJW 2004, 344.<br />
24 Was vielfachen Ausdruck findet. Dazu instruktiv LeggewielMeier (Hrsg.): Verbot der<br />
NPD oder Mit Rechtsradikalen leben?, 2002, passim.<br />
25 Vgl. Isensee, Tabu im freiheitlichen Staat, 2003, S. 73ff.<br />
26 Vgl. Brugger, AöR 2003, 372 (403 m. w. Nachw.).<br />
27 Vgl. FAZ v. 25.2.2005: Kein Verbot extrem<strong>ist</strong>ischer Symbole – Europäische Justizmin<strong>ist</strong>er<br />
können sich nicht einigen; sowie Hammer, Sichel, Hakenkreuz: Balten gegen<br />
kommun<strong>ist</strong>ische Symbole; FAZ v. 28.2.2005: Mit Haken – Das europaweite Verbot der<br />
Swastika <strong>ist</strong> gescheitert.<br />
369
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Anhang 5: Fürsprache durch Professoren *<br />
* <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>s Name erscheint in den Dokumenten als <strong>Germar</strong> Scheerer, seinem Ehenamen<br />
von 1994-2002 aus seiner inzwischen aufgelösten ersten Ehe.<br />
370
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
371
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
372
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373
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Anhang 6: Bücherverbrennung<br />
390<br />
Zur Zeit (Wien), Nr. 9, 27.2.1998
Anhang 7: Das Urteil<br />
I. Allgemeine Betrachtungen<br />
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Die Vorstellungen der allgemeinen Öffentlichkeit, wie es zu<br />
einem Urteil und insbesondere zu einer Strafzumessung in einem<br />
Strafverfahren kommt, sind oft sehr naiv. Recht und Gerechtigkeit,<br />
so die landläufige naive Ansicht, sollten den Ausschlag geben,<br />
doch die Realität <strong>ist</strong> selbst in „normalen“, also unpolitischen<br />
Fällen wesentlich komplexer.<br />
Oft spielt die sogenannte Prozessökonomie eine wesentliche<br />
Rolle, also der Wille von überlasteten Staatsanwälten und Richtern,<br />
so viele Fälle wie möglich so schnell wie möglich vom Tisch<br />
zu bekommen. Dies führt dazu, dass bei komplizierten Fällen oft<br />
der Wille vorhanden <strong>ist</strong>, mit dem Angeklagten zu einem „Deal“<br />
zu kommen, wobei die Staatsanwaltschaft Teile der Anklage fallen<br />
lässt und/oder das Gericht eine mildere Strafe in Aussicht<br />
stellt, wenn der Angeklagte geständig <strong>ist</strong> und auf eine effektive<br />
Verteidigung verzichtet. Auf diese Weise kommt einerseits so<br />
mancher Ganove „zu billig“ davon, wie sich andererseits so mancher<br />
teilweise oder gänzlich Unschuldige, der auf seiner Verteidigung<br />
besteht, also auf Alles oder Nichts setzt, mit einer höheren<br />
Strafe bedroht sieht als der geständige Ganove. Deshalb <strong>ist</strong> es<br />
manchmal – insbesondere bei ambivalenter Beweislage – selbst<br />
für Unschuldige vorteilhaft, lieber fälschlich auf schuldig zu plädieren<br />
und eine relative milde Strafe in Kauf zu nehmen, als ein<br />
„Brett“ zu kassieren, also auf den Rabatt für geständige, reuige<br />
Sünder zu verzichten.<br />
Diese Recht und Gerechtigkeit konterkarierende, ja karikierende<br />
Praxis des „Dealens“ wurde daher meines Wissens sogar<br />
vom Bundesgerichtshof gerügt. Da sie aber eben hinter den Kulissen<br />
stattfindet und alle Prozessbeteiligten miteinander konspirieren,<br />
gibt es fast nie einen Kläger gegen diese Praxis, so dass eventuelle<br />
Entscheidungen höherer Gerichte keinerlei Auswirkung auf<br />
die weite Verbreitung des „Dealens“ haben.<br />
391
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Eine weitere oft übersehene Größe, die auf Urteil und Strafmaß<br />
einen entscheidenden Einfluss hat, <strong>ist</strong> der menschliche Faktor.<br />
Selbst wenn zwei völlig identische Taten, begangen von Tätern<br />
mit gleicher Persönlichkeit und biographischem Hintergrund, vor<br />
Gericht behandelt werden, können Urteil und Strafmaß dennoch<br />
mitunter weit auseinander klaffen, etwa weil der Fall des einen<br />
Angeklagten rein zufällig vor einem barmherzigen Richter behandelt<br />
wurde, der sich gerade besonders glücklich verliebt hatte,<br />
während der andere Fall bei einem gnadenlosen Richter landete,<br />
der zudem gerade ein dramatisches Stimmungstief durchlief, etwa<br />
weil ihm sein Frau weggelaufen, jemand sein Auto zu Schrott gefahren<br />
oder er per Taschendiebstahl seine Papiere und sein Geld<br />
verloren hatte. Da kann der eine Angeklagte mit Bewährung davon<br />
kommen, während der andere für fünf Jahre einrücken muss.<br />
Recht und Gerechtigkeit sind daher nur zwei der wichtigen<br />
Faktoren, die zu einem Strafrechtsurteil führen. Und in politischen<br />
Fällen wie dem hier behandelten spielen sie noch nicht einmal eine<br />
dominante Rolle, denn ginge es nach Recht und Gesetz, dürften<br />
solche Prozesse erst gar nicht stattfinden.<br />
II. Vorspiel<br />
Ich schicke diese Anmerkungen voraus, denn eine nicht ganz<br />
unähnliche Konstellation gab es zu der Zeit, als meine Hauptverhandlung<br />
am Landgericht Mannheim ablief. Bereits ein Jahr vor<br />
Beginn meiner Hauptverhandlung, also im November 2005, hatte<br />
am gleichen Gericht, allerdings vor anderen Richtern, der Prozess<br />
gegen einen weiteren Revision<strong>ist</strong>en begonnen: Ernst Zündel. Aufgrund<br />
einer gänzlich anderen Verteidigungsstrategie zog sich dieses<br />
Verfahren jedoch extrem in die Länge und fand erst über ein<br />
Jahr später fast zeitgleich mit dem Abschluss meines Verfahrens<br />
ein Ende. Nun gibt es zwar zwischen Ernst Zündels Taten wie<br />
auch Persönlichkeit und den meinen nicht unerhebliche Unterschiede,<br />
jedoch würden diese normalerweise bei politischen Prozessen<br />
keine große Rolle spielen. Ginge es also allein nach<br />
(Un)Recht und (Un)Gerechtigkeit, so hätte man in beiden Fällen<br />
mit einem ähnlichen Strafmaß rechnen müssen. Es kam aber alles<br />
ganz anders.<br />
392
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Wenn man anderthalb Jahr in einem bestimmten Gefängnis<br />
sitzt, bekommt man unvermeidlicherweise den Ruf von bestimmten<br />
Richtern mit, insbesondere vom berüchtigten und gefürchteten<br />
Richter Gnadenlos. Am Mannheimer Landgericht verbindet sich<br />
damit vor allen anderen ein Name: Dr. Meinerzhagen von der<br />
sechsten Großen Strafkammer, dem der Ruf vorauseilt, mit seinem<br />
Strafmaß gerne an der höchst möglichen Grenze anzusetzen.<br />
Das Schicksal wollte es, dass Ernst Zündels Fall genau auf dessen<br />
Tisch landete, wogegen meiner bei der zweiten Großen Strafkammer<br />
landete, dessen Vorsitzender Richter Schwab wohl eher<br />
zur fairen Gruppe zu rechnen <strong>ist</strong>.<br />
Ernst Zündel entschied sich zudem zu einer extremen Art der<br />
Konfliktverteidigung, indem er seine Verteidiger alles machen<br />
ließ, was den ohnehin schon gnadenlosen Richter auch noch bis<br />
aufs Blut reizen musste. Da wurden nicht nur all jene Beweisanträge<br />
zu geschichtlichen Sachfragen gestellt, die zu stellen in<br />
einem bundesdeutschen Gerichtssaal eben verboten <strong>ist</strong>, sondern<br />
Zündels Anwälte bestritten zudem auch noch die Legitimität des<br />
Verfahrens an sich, ja des Gerichts, der bundesdeutschen Justiz<br />
und der Ex<strong>ist</strong>enz der Bundesrepublik Deutschland als Ganzes, und<br />
um das Fass voll zu machen, taten sie dies mitunter garniert mit<br />
deftiger Rhetorik. Es war daher unausweichlich, dass Ernst Zündel<br />
ein „Brett“ bekommen würde, zumal der ihm angebotene<br />
„Deal“ – lächerliche sechs Monate weniger Haft im Gegenzug für<br />
die „freiwillige“ Selbststellung von Ernst Zündels Ehefrau gegenüber<br />
den bundesdeutschen Behörden – völlig inakzeptabel war.<br />
Ich muss gestehen, dass ich anfangs selbst versucht war, eine<br />
Konfliktverteidigung im Stile Ernst Zündels durchzuführen, und<br />
zwar mehr aus Trotz und Zorn als aus sachlichen Motiven. Die<br />
mediale und richterliche Resonanz auf den Zündelprozess heilte<br />
mich dann aber schnell und gründlich von dieser Versuchung.<br />
Geblieben war zum Zeitpunkt des Starts meiner Hauptverhandlung<br />
allerdings mein Verteidigertrio, das auch Ernst Zündel verteidigte<br />
bzw. verteidigt hatte und das sich deshalb bei der Richterschaft<br />
des LG Mannheim einen entsprechend schlechten Ruf erworben<br />
hatten. Das konnte ein Nachteil sein, aber man konnte es<br />
auch ins Gegenteil verkehren.<br />
393
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Eine weitere Lektion, die mich ungezählte Unterhaltungen mit<br />
Mitgefangenen lehrte, <strong>ist</strong>, dass es manchmal besser <strong>ist</strong>, sich auf<br />
einen Deal einzulassen, als trotzig alles zu riskieren, sprich seine<br />
Unschuld zu beteuern und auf Freispruch zu setzen. Doch zum<br />
Dealen braucht man einen Verteidiger, der beim Gericht in hohem<br />
Ansehen steht, und ein solcher befand sich nicht in meinem Trio.<br />
Da war guter Rat teuer.<br />
Erschwerend kam etwa vier Monate vor Verhandlungsbeginn<br />
hinzu, dass die Ehefrau meines <strong>Pflicht</strong>verteidigers Ludwig Bock<br />
an Hirnkrebs erkrankt war, so dass mein <strong>Pflicht</strong>verteidiger bis etwa<br />
zur Mitte der Hauptverhandlung fast völlig ausfiel. Es musste<br />
also ein neuer, reputierlicher Anwalt her.<br />
III. Der Deal<br />
In dieser Lage hatte eine Unterstützerin zwei Monate vor Verhandlungsbeginn<br />
die „Schnapsidee“, den berühmten deutschen<br />
Strafverteidiger Rolf Bossi zu fragen, ob er meinen Fall übernehmen<br />
würde. Wider alle Erwartungen sagte dieser tatsächlich zu,<br />
jedoch wurde das Mandat erst aktiv, als ich mit meinen Einlassungen<br />
in der Hauptverhandlung schon fertig war, denn die Korrespondenz<br />
mit der Kanzlei Bossi hatte sich wegen der unnötig<br />
langwierigen richterlichen Zensur (mitunter fast zwei Monate<br />
Laufzeit für einen Brief!) über vier Monate hingezogen. Diese<br />
Lage hatte freilich den Vorteil für mich, dass Bossi mich nicht<br />
mehr bei meinen Einlassungen stören konnte, und für Bossi, dass<br />
er sich nicht zu stark öffentlich exponieren musste. Tatsächlich<br />
signalisierte Bossis Kanzlei, man würde gar nicht mehr ins<br />
Hauptverfahren eingreifen, sondern nur die Revision des anstehende<br />
Urteils und eventuell eine Verfassungsbeschwerde durchführen<br />
wollen.<br />
Als ich einem jüngeren Kollegen aus Bossis Kanzlei bei dessen<br />
Besuch im Gefängnis Ende Januar 2007 erläuterte, dass ich im<br />
Prinzip ohne effektive Verteidigung sei und dringend jemanden<br />
suche, der bei der Kammer ausloten könne, ob es für einen Deal<br />
Verhandlungsspielraum gebe, erklärte er sich bereit, hinter den<br />
Kulissen in diesem Sinne für mich dann eingreifen zu wollen,<br />
wenn der rechte Zeitpunkt gekommen sei. Der sei dann gekom-<br />
394
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
men, wenn der Kammer klar würde, dass sie die Wahl habe zwischen<br />
einem akzeptablen Deal oder einer lang hinausgezogenen<br />
Konfliktverteidigung wie im parallelen Fall gegen Ernst Zündel.<br />
Ich sollte daher in ein paar wenigen Verhandlungstagen dafür sorgen,<br />
dass meine Verteidiger eine derartige Konfliktstrategie beginnen<br />
würden, woraufhin die Kanzlei Bossi kurz danach hinter<br />
den Kulissen anbieten würde, man würde sofort jede Verteidigungstätigkeit<br />
einstellen, wenn nur ein entsprechend niedriges<br />
Strafmaß angeboten würde. Zu weiteren Zugeständnissen war ich<br />
unter keinen Umständen bereit, also kein Abschwören, kein Kameradenverrat,<br />
keine Intervention zum Löschen von Webseiten<br />
oder Beendigung revision<strong>ist</strong>ischer Unternehmungen usw. 287<br />
Nach zwei Tagen Beweisantragsaktivitäten von meiner Verteidigerin<br />
Sylvia Stolz und mir am 12. und 13.2.2007 sprach Rechtsanwalt<br />
Pauls von der Kanzlei Bossi dann bei der 2. Großen Strafkammer<br />
und der Staatsanwaltschaft vor und rannte dort überraschenderweise<br />
weit offene Türen ein. Als einzige Bedingung, mir<br />
statt der eigentlich vorgesehenen fünf Jahre Haft „nur“ 2½ Jahre<br />
zu verpassen, verlangten Richter und Staatsanwaltschaft lediglich,<br />
dass ich jene Strafverteidiger vor die Türe setze, die durch das<br />
Zündel-Verfahren offenbar das gesamte Landgericht Mannheim in<br />
Angst und Schrecken versetzt hatten, und dass ich jede Verteidigungstätigkeit<br />
einstelle. 2½ Jahre waren weniger, als ich mir in<br />
den kühnsten Träumen erhofft und was mir sogar die optim<strong>ist</strong>ischsten<br />
Propheten vorausgesagt hatten, und die Bedingung, Verteidigern<br />
zu kündigen, die mir ohnehin nichts nutzten, war einfach<br />
und mit leichtem Herzen zu erfüllen. Das einzige, was ich bedauerte,<br />
war der Umstand, dass ich das extra für diesen Prozess angefertigte<br />
Gutachten des H<strong>ist</strong>orikers Dr. Rose 288 sowie jenes von<br />
Prof. Dr. Ernst Nolte 289 – einschließlich meiner kritischen Analyse<br />
desselben 290 – nicht mehr würde einführen können.<br />
Wenn Zündels radikale Konfliktverteidigungsstrategie auch<br />
sonst zu nichts nütze war, so hat sie es mir zumindest ermöglicht,<br />
287<br />
Zum Zustandekommen des Deals vgl. auch die öffentlichen Erklärungen der Rechtsanwälte<br />
Maximilian Pauls und Ludwig Bock im Anhang 8, ab S. 410.<br />
288<br />
Vgl. Anhang 3.1., S. 302.<br />
289<br />
Vgl. Anhang 3.2., S. 310.<br />
290<br />
Vgl. Anhang 3.3., S. 347.<br />
395
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
seine Verteidiger als Abschreckungswaffe einzusetzen, um für<br />
mich ein weit geringeres Strafmaß herauszuhandeln.<br />
Danke, Ernst!<br />
IV. Die Plädoyers<br />
Die am 5.3.2007 gehaltenen Plädoyers waren daher nur noch<br />
Formsache ohne jede inhaltliche Bedeutung. Umso erstaunlicher<br />
war es dann, dass der Staatsanwalt Andreas Grossmann jenseits<br />
seiner pseudojur<strong>ist</strong>ischen Plattitüden antirevision<strong>ist</strong>ischer Teufelsaustreibungen<br />
immerhin zugeben musste, dass ich wohl wirklich<br />
weder ein Nationalsozial<strong>ist</strong> noch ein Antisemit bin. Dies aus dem<br />
Mund eines staatlichen Nazijägers zu hören, <strong>ist</strong> wohl das Maximum<br />
dessen, was man erwarten kann. Als es dann darum ging,<br />
das von der Staatsanwaltschaft geforderte relativ „milde“ Strafmaß<br />
von 2½ Jahren Haft für den revision<strong>ist</strong>ischen Oberteufel zu<br />
rechtfertigen, hörten sich die Ausführungen des Staatsanwalts eher<br />
wie das Plädoyer eines Verteidigers an, so dass mein Verteidiger<br />
Pauls etwas in Verlegenheit geriet, als er selber plädierte,<br />
ohne dabei die Worte des Staatsanwalts einfach wiederholen zu<br />
wollen. Was Herr Pauls dann aus dem Stegreif vortrug, war nur<br />
teilweise und in groben Zügen mit mir abgesprochen gewesen,<br />
weshalb ich jede Verantwortung dafür ablehne.<br />
V. Die mündliche Urteilsbegründung<br />
Da die mündliche Urteilsbegründung im Vergleich zur schriftlichen<br />
etwas weniger aus meinem Buch zitierte, dafür aber mehr<br />
zu begründen versuchte, werde ich nun auf diese ausführlich eingehen.<br />
Zu Beginn meinte der Vorsitzende Richter in seiner mündlichen<br />
Urteilsbegründung am 15.3.2007 lapidar, er könne nicht erkennen,<br />
warum der §130 StGB verfassungswidrig sein solle. Eine<br />
Auseinandersetzung mit den von mir vorgebrachten Argumenten<br />
hielt er offenbar nicht für nötig. Sodann widmete sich Richter<br />
Schwab der von mir kritisierten Definition der Wissenschaft des<br />
deutschen Bundesverfassungsgerichts vom Jahr 1994. Ich hätte<br />
dort eine Passage ausgelassen, warf er mir vor, in der dargelegt<br />
396
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
würde, die Wissenschaftlichkeit dürfe nicht willkürlich so definiert<br />
werden, dass es auf einen selber passe.<br />
Diese von mir ausgelassene Passage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts<br />
unterstreicht nur meine Kritik daran, dass es<br />
sich überwiegend um heiße Luft handelt. Dass Wissenschaft und<br />
Wissenschaftlichkeit – wie übrigens alle Begriffe – nicht willkürlich<br />
definiert werden dürfen, <strong>ist</strong> derart selbstverständlich, dass<br />
man sich nicht dafür rechtfertigen muss, solche Trivialitäten beim<br />
Zitieren auszulassen.<br />
Richter Schwab warf mir zwar nicht explizit vor, ich hätte mir<br />
eine mir genehme Definition der Wissenschaftlichkeit zurechtgeschneidert,<br />
seine nachfolgenden Ausführungen liefen aber genau<br />
darauf hinaus. Angesichts meiner tiefgehenden und umfassenden<br />
Ausführungen zur Definition von Wissenschaft und Wissenschaftlichkeit<br />
während meiner Einlassungen, die gerade nicht von mir<br />
stammten, sondern vorwiegend von einem der bekanntesten und<br />
anerkanntesten Wissenschaftstheoretiker, Karl R. Popper, darf<br />
man wohl die Frage stellen, ob der Vorsitzende Richter während<br />
meiner Einlassungen überhaupt zugehört hat. Auch über die Unzulässigkeit<br />
willkürlicher Begriffsdefinitionen habe ich in meinen<br />
Einlassungen ausführlich referiert. Aber auch das scheint dem<br />
Richter entgangen zu sein.<br />
Anschließend erklärt Richter Schwab seinen Gefallen an der<br />
Definition des Bundesverfassungsgerichts, Wissenschaft sei „alles,<br />
was nach Form und Inhalt als ernsthafter Versuch zur Ermittlung<br />
der Wahrheit anzusehen <strong>ist</strong>.“ Was sich daran anschloss, war<br />
ein Paradebeispiel dessen, was ich als willkürliche Interpretationsmöglichkeit<br />
des schwammigen Begriffs „ernsthaft“ in meinen<br />
Einlassungen gerügt hatte. Wie erkennt Richter Schwab, ob es<br />
jemand ernst meint mit der Suche nach der Wahrheit? Ganz einfach:<br />
Wer Witze, ironische, zynische oder sarkastische Bemerkungen<br />
macht, <strong>ist</strong> nicht ernsthaft und kann deshalb auch nicht für<br />
sich beanspruchen, ernsthaft die Wahrheit ermitteln zu wollen.<br />
Als erstes Beispiel für meine angebliche Unernsthaftigkeit zitierte<br />
der Richter eine Passage auf S. 30f. meines Buches Vorlesungen<br />
(Urteil S. 35): 291<br />
291 Vgl. das Urteil, online: www.germarrudolf.com/persecute/docs/<strong>Rudolf</strong>_Urteil.pdf.<br />
397
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
„R: Ich hoffe, dass Sie ein Gespür für das sich dahinter<br />
verbergende Muster der angelsächsischen und zion<strong>ist</strong>ischen<br />
Kriegs- und Mitleidspropaganda bekommen: 1900, 1916,<br />
1920, 1926, 1936, 1942, 1991 …<br />
1991 war freilich wiederum alles erfunden, wie auch die<br />
späteren Behauptungen vor Amerikas zweitem Krieg gegen<br />
den Irak im Jahr 2003, dass der Irak Massenvernichtungswaffen<br />
besitze und bald einsetzen werde – wobei diesmal allerdings<br />
die ‘Massenvernichtungswaffe’ Gaskammer bzw. Zyklon<br />
B nicht erwähnt wurde. Aber wie Israels bekannte Tageszeitung<br />
Ha’aretz stolz verkündete:<br />
‘Der Krieg im Irak wurde von 25 neokonservativen Intellektuellen<br />
ausgeheckt, die me<strong>ist</strong>en davon Juden, die Präsident<br />
Bush drängen, den Gang der Geschichte zu ändern.’<br />
R: Weil ja, wie wir alle wissen, die Juden in Israel einen<br />
präventiven Schutz vor einer Ausrottung mit Waffenvernichtungswaffen<br />
verdienen – mit oder ohne Gaskammern und Zyklon<br />
B, ob diese Bedrohung nun frei erfunden <strong>ist</strong> oder nicht…<br />
Z: Höre ich da Zynismus heraus? Meinen Sie etwa nicht,<br />
dass Juden Schutz vor Vernichtung verdienen?<br />
R: Der Zynismus bezieht sich lediglich auf die Fälle, wo eine<br />
solche Bedrohung eine reine Erfindung war. Jede Volks-<br />
bzw. Religionsgruppe verdient Schutz vor drohender Vernichtung.<br />
Juden sind da keine Ausnahme.“<br />
Als zweites Beispiel erwähnte der Vorsitzende Richter folgende<br />
Passage auf S. 76 meines Buches (Urteil S. 40):<br />
„Z: Wenn es den Häftlingen gelang, drei Jahre lang den<br />
Bau einer Anlage zu verzögern, bewe<strong>ist</strong> das dann nicht, dass<br />
Dachau ein Ferienlager war, wo die Häftlinge ohne Bestrafung<br />
nach Belieben herumtrödeln konnten?<br />
R: Vorsicht! Mit solchen Spekulationen machen Sie sich<br />
strafbar!“<br />
Richter Schwab verwies sodann auf meine Einlassungen, in<br />
denen ich zugegeben habe, dass dieser hypothetische Einwurf des<br />
Zuhörers offensichtlich ironischer Natur sei, was angeblich die<br />
Unernsthaftigkeit meiner Absichten beweise. Als drittes Beispiel<br />
398
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
zitierte der Richter eine Passage auf S. 231 des Buches (Urteil S.<br />
48):<br />
„Z: Ich habe da eine andere Frage. Wenn das Gebiet um<br />
das Lager Birkenau herum so sumpfig war, wie Sie zuvor erwähnten,<br />
kann man da überhaupt einige Meter tiefe Gruben<br />
graben, ohne auf Grundwasser zu stoßen?<br />
R: Das <strong>ist</strong> ein hervorragender Einwand! Zwei sachverständige<br />
Studien haben tatsächlich unabhängig von einander<br />
nachgewiesen, dass der Grundwasserstand in und um Birkenau<br />
anno 1941 bis 1944 nur wenige Dezimeter unter der Oberfläche<br />
lag. Tiefe Gruben waren da recht schnell mit Wasser<br />
vollgelaufen.<br />
Z: Wie verbrennt man denn Leichen unter Wasser?<br />
R: Mit Schwarzer SS-Magie vielleicht.<br />
Z: Das <strong>ist</strong> nicht komisch! Sie leugnen den Massenmord und<br />
machen darüber noch Witze!<br />
R: Haben Sie eine bessere Erklärung?“<br />
Auch dieser sarkastische Satz beweise meine Unernsthaftigkeit.<br />
Diese drei Beispiele seien, so Richter Schwab, nicht die<br />
einzigen Stellen, an denen in meinem Buch rhetorische Stilmittel<br />
vorkämen, die der Kammer als Beweis meiner Unernsthaftigkeit<br />
dienten.<br />
Nehmen wir zunächst einmal zugunsten der Kammer an, es sei<br />
tatsächlich ein Mangel an Wissenschaftlichkeit, wenn man rhetorische<br />
Stilmittel wie etwa Ironie, Zynismus und Sarkasmus oder<br />
gar in Form eines simplen Witzes verwendet, dass also Humor in<br />
Deutschland strafbar <strong>ist</strong>. Wer hat da gelacht!?!<br />
All die anderen Kriterien der Wissenschaftlichkeit, die ich in<br />
meinen Einlassungen diskutierte, hat die Kammer dann allerdings<br />
einfach übergangen. Im Kollektiv der diversen Kriterien könnte<br />
die Frage, ob ein Werk in irgendeiner Weise kritikwürdige rhetorische<br />
Stilmittel enthält, wohl nur eine untergeordnete Rolle spielen,<br />
sagen wir einmal 10%. Und selbst diese 10% hätte ich mit<br />
meinem Buch nicht völlig verfehlt, denn schließlich enthält mein<br />
Buch auf 550 Seiten lediglich einige reklamierte Stellen. Also sagen<br />
wir einmal, ich hätte diesen Punkt der Freiheit von illegitimer<br />
Rhetorik nur zu 50% erfüllt. Dann wäre mein Buch aber immer<br />
399
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
noch zu 95% wissenschaftlich. (Da bezüglich der anderen Kriterien<br />
keine Kritik erfolgte, stehen mir diesbezüglich eben – in dubio<br />
pro reo – jeweils 100% zu.)<br />
Wenn sich Richter Schwab schon auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />
stützt, so hätte er einmal weiterlesen sollen.<br />
Dort steht nämlich auch, dass die Wissenschaftlichkeit erst dann<br />
nicht mehr gegeben <strong>ist</strong>, wenn die erforderlichen Kriterien „systematisch<br />
verfehlt“ werden. Genau das aber <strong>ist</strong> für mein Buch weder<br />
bezüglich der kritisierten rhetorischen Stilmittel noch ganz<br />
gewiss bezüglich anderer, weitaus wichtigerer Kriterien der Fall.<br />
Schließlich <strong>ist</strong> das kein Witzbuch.<br />
Allerdings <strong>ist</strong> schon die Behauptung, bestimmte rhetorische<br />
Stilmittel bewiesen die Unernsthaftigkeit des Anliegens des Autors,<br />
völlig unbegründet. Man kann sogar umgekehrt argumentieren:<br />
je polemischer und sarkastischer jemand argumentiert, umso<br />
ernster meint er es wahrscheinlich. Dass Polemik von manchen<br />
Lesern nicht ernst genommen wird, <strong>ist</strong> dabei ein ganz anderer<br />
Sachverhalt. Man darf daher nicht die Intention des Autors mit der<br />
Wirkung beim Leser verwechseln.<br />
Es kommt letztlich darauf an, warum man ein bestimmtes rhetorisches<br />
Stilmittel einsetzt. Wenn der Einsatz aus didaktischen<br />
Gründen erfolgt, um einen argumentativen bzw. wissenschaftlichen<br />
Standpunkt zu verdeutlichen, <strong>ist</strong> er durchaus berechtigt. Auf<br />
unzulässige Weise unwissenschaftlich argumentiert man definitiv<br />
erst dann, wenn man rhetorische Stilmittel einsetzt, um Angriffe<br />
nicht etwa auf Argumente, sondern auf Personen durchzuführen,<br />
wie ich in meinen Einlassungen dargelegt habe.<br />
Aber an jeder der von der Kammer aufgeführten Stellen meines<br />
Buches wurde genau aus didaktischen Gründen das entsprechende<br />
Stilmittel verwendet, um nicht etwa Personen, sondern<br />
wissenschaftliche oder logische Sachverhalte auf drastische Weise<br />
bloßzulegen. Ob diese rhetorischen Einlagen didaktisch einfühlsam<br />
und daher überzeugend, also erfolgreich sind, <strong>ist</strong> eine ganz<br />
andere Frage, die nichts mit der Beurteilung der Wissenschaftlichkeit<br />
zu tun hat, sondern nur mit der Überzeugungskraft des<br />
sprachlichen Stils in Abhängigkeit von der Art des lesenden Publikums.<br />
400
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Die Frage der Wissenschaftlichkeit ausschließlich davon abhängig<br />
zu machen, ob und in welchem Umfang man welches rhetorische<br />
Stilmittel zur Darlegung seiner Ansichten wählt, <strong>ist</strong> pure<br />
Willkür, ja eine Diktatur des Sprachstils, und <strong>ist</strong> deshalb strikt abzulehnen.<br />
Um Richter Schwabs Behauptung zu widerlegen, dass Witz,<br />
Ironie, Sarkasmus und andere rhetorische Stilmittel mit Wissenschaft<br />
per se inkompatibel seien, darf ich einige Beispiele zitieren.<br />
Da <strong>ist</strong> zunächst die in jeder Ausgabe der größten halbpopulären<br />
Wissenschaftszeitschrift Scientific American erscheinende<br />
Kolumne „Anti Gravity“ von Steve Mirsky, die nichts anderes<br />
macht, als mehr oder minder wissenschaftliche Themen mit Ironie<br />
und Sarkasmus auf die Schippe zu nehmen. 292<br />
Da rhetorische Stilmittel wie Ironie oder Sarkasmus praktisch<br />
nur Anwendung finden, wenn es um zwischenmenschliche Beziehungen<br />
geht, kommen sie in Naturwissenschaften und Technik<br />
entsprechend selten vor. Die größte naturwissenschaftliche Zeitschrift<br />
Science kann daher nur selten mit aufheiternden Wendungen<br />
aufwarten, aber auch dort kommen sie vor, wie ein flüchtiger<br />
Überblick der Ausgaben von Anfang 2007 ergab. So erschien zum<br />
Beispiel im Februar 2007 ein Leserbrief, der sich über das Kürzel<br />
„et al.“ (et alii = und Kollegen) lustig machte. 293 Und ein Übersichtsartikel<br />
über die Erforschung der evolutiven Ursprünge sexueller<br />
Keimzellen, vorangetrieben von der Entwicklungsbiologin<br />
Cassandra Extavour (Universität Cambridge), endet mit einem Zitat<br />
des Genetikers Adam Wilkins, Herausgeber der Zeitschrift<br />
Bioessays: 294<br />
„[…] Extavours Untersuchungen […] werden andere anziehen,<br />
die Evolution von Keimzellen und reproduktiven Systemen<br />
zu erforschen. Das Thema zu studieren, lacht Wilkins,<br />
‘wird, ich kann es mir nicht verkneifen, sexier werden.’“<br />
Das Editorial der Science-Ausgabe vom 3.8.2007 bestand sogar<br />
aus einer Satire, verfasst von einer Katze und getippt von einer<br />
292 Vgl. dazu auch die Sammlung entsprechender Kolumnen im Buch von Steve Mirsky,<br />
Anti Gravity, The Lyons Press, Mai 2007.<br />
293 Richard McDonald, „Who is et al.?“, Science 315, 16.2.2007, S. 940.<br />
294 John Travis, „A Close Look at Urbisexuality”, Science, 316, 20.4.2007, S. 390f.<br />
401
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Kakerlake (!) – so jedenfalls die Behauptung des Chefredakteurs.<br />
295 Mit Bezug auf einen Artikel zum genetischen Stammbaum<br />
der Hauskatze 296 wurde darin mit viel Humor und Sarkasmus<br />
von einer imaginären Katze über die von Massenmedien verbreitete<br />
Falschbehauptung hergezogen, Katzen seien ja zu Haustieren<br />
geworden, die vom Menschen abhängen, so wie etwa<br />
Hunde.<br />
Ironie, Zynismus, Sarkasmus und schwarzen Humor trifft man<br />
dagegen häufig an, wenn man sich wissenschaftlichen Werken der<br />
Gesellschaftswissenschaften zuwendet, und zwar umso öfter, je<br />
kontroverser ein Thema <strong>ist</strong>, je weiter miteinander konkurrierende<br />
Auffassungen voneinander entfernt sind.<br />
Als ersten Kronzeugen dafür darf ich wiederum Prof. Dr.<br />
Norman Finkelstein anführen, aus dessen Buch über den Missbrauch<br />
des Antisemitismus zu politischen Zwecken ich nun vier<br />
zusätzliche Stellen zitieren möchte. 297<br />
Finkelstein geißelt die paranoide Sucht der Autorin Phyllis<br />
Chesler, die in ihrem Buch Der neue Antisemitismus 298 aus jeder<br />
Mücke einen Elefanten macht und unter jedem Stein einen Antisemiten<br />
wittert. Auf S. 79 schlussfolgert Finkelstein:<br />
„[…] man fragt sich ob Cheslers Hauptwerk Frauen – das<br />
verrückte Geschlecht, womöglich autobiographisch geprägt<br />
war.“<br />
Diese polemisch-sarkastische Attacke <strong>ist</strong> hart an der Grenze zu<br />
einem Angriff ad personam.<br />
Weil der prominente US-Jude Wieseltier das aufgeregte Getue<br />
um den angeblichen neuen Antisemitismus für übertrieben hielt<br />
und bezweifelte, dass eine zweite Endlösung unmittelbar bevorstehe,<br />
wurde er von anderen jüdischen Prominenten als „Antisemitismusverharmloser“<br />
angegriffen. Dazu meint Finkelstein auf<br />
S. 80:<br />
295<br />
Donald Kennedy, „Domestic? Forget it“, Science, 317, 3.8.2007, S. 571.<br />
296<br />
Carlos A. Driscoll, Marilyn Menotti-Raymond, Alfred L. Roca et al., „The Near Eastern<br />
Origin of Cat Domestication“, Science, 317, 27.7.2007, S. 519–523.<br />
297<br />
Vgl. Anhang 1, S. 265.<br />
298<br />
Schwartzkopff, Hamburg/Berlin 2004; engl.: The New Anti-Semitism, Jossey-Bass, San<br />
Francisco 2003.<br />
402
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
„Und wenn man dann auch noch feststellen muß, dass [der<br />
Commentary-Chefredakteur Gabriel] Schoenfeld sogar Leon<br />
Wieseltier, den fanatischen ‘pro’-israelischen Literaturredakteur<br />
der fanatischen ‘pro’-israelischen Zeitschrift New Republic,<br />
verdächtigt, vom rechten Glauben abgefallen zu sein,<br />
fängt man an, sich ernsthaft um Schoenfelds ge<strong>ist</strong>iges Wohlbefinden<br />
zu sorgen.“<br />
Angesichts des „Haltet den Nazi!“-Geschreis vieler jüdischer<br />
Lobby<strong>ist</strong>en führt Finkelstein auf S. 103 aus:<br />
„Es sei daran erinnert, dass man diesen Leuten, die so<br />
sorgsam über die HOLOCAUST-Erinnerung wachen, normalerweise<br />
nach jedem Nazivergleich Riechsalz reichen muß,<br />
damit sie wieder zu sich kommen: Man könne und dürfe die<br />
Verbrechen des Nationalsozialismus mit nichts vergleichen,<br />
heißt es immer. Das gilt allerdings nicht, wenn sich der Vergleich<br />
gegen Israels ideologische Widersacher richtet beziehungsweise<br />
gegen diejenigen, die die israelische Politik kritisieren.“<br />
Zur Hochform läuft Finkelstein auf, wenn es darum geht, auf<br />
Anregung des UN-Generalsekretärs darüber zu sinnieren, welche<br />
Steigerungsformen der Bestrafung man wohl für „Einzigartigkeitsleugner“<br />
des Holocaust erfinden könnte: Freiheitsstrafe, Todesstrafe,<br />
??? Doch lesen Sie selbst auf S. 109:<br />
„[UN-Generalsekretär Kofi] Annan appellierte an alle ‘engagiert<br />
und kompromißlos jenen zu widersprechen, die den<br />
Holocaust oder seine Einzigartigkeit zu leugnen versuchen.’<br />
Wie wird wohl die Strafe derer aussehen, die diese Einzigartigkeit<br />
leugnen? Wird man sie ins Gefängnis werfen? Zum<br />
Tode verurteilen? Sie zwingen, eine Stunde mit Elie Wiesel zu<br />
verbringen?“<br />
Wer darüber lachen kann, hat bewiesen, dass er ins Gefängnis<br />
gehört wegen Beihilfe zur Volksverhetzung!<br />
Aber ich bin noch nicht fertig. Am Schluss dieser polemischhumor<strong>ist</strong>ischen<br />
Einlagen darf ich jemanden zu Worte kommen<br />
lassen, der wirklich wissen muss, was Wissenschaft eigentlich <strong>ist</strong>:<br />
Den seinerzeitigen Charles Simonyi Professor für das öffentliche<br />
403
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Verstehen der Wissenschaft an der Universität Oxford, den Entwicklungsbiologen<br />
Prof. Dr. Richard Dawkins. 299<br />
Da die chr<strong>ist</strong>lichen Fundamental<strong>ist</strong>en in den USA seit Jahrzehnten<br />
mit wachsendem Erfolg bemüht sind, in Sachen Evolutionslehre<br />
die Meinungsfreiheit im allgemeinen sowie die Freiheit<br />
von Forschung und Lehre im Besonderen einzuschränken, sah<br />
sich Dawkins zusehends in eine Rolle gedrängt, in der er meinte,<br />
diese fundamentalen menschlichen Grundrechte, welche die Basis<br />
der modernen Gesellschaft darstellen, gegen religiöse Fanatiker<br />
verteidigen zu müssen. (Man beachte die Parallelen zum Revisionismus,<br />
der in ähnlicher Weise versucht, diese Menschenrechte<br />
gegen Holocaust-religiöse Fanatiker zu verteidigen.)<br />
Im Jahr 2006 veröffentlichte Dawkins sein Buch The God Delusion<br />
(Der Gotteswahn). 300 Das Buch strotzt nur so vor Ironie<br />
und Sarkasmus, so dass ich weite Passagen davon zitieren müsste,<br />
wollte ich alle Stellen anbringen, an denen diese und andere rhetorische<br />
Stilmittel zum Einsatz kommen. Nicht jeder wird über<br />
Dawkins‘ Humor lachen können, aber je weniger religiös verbohrt<br />
man <strong>ist</strong>, umso mehr wird man an der Lektüre Gefallen und Erleuchtung<br />
finden. (Noch eine Parallele!)<br />
Ich werde mich hier auf drei Stellen in Dawkins‘ Buch beschränken.<br />
Da <strong>ist</strong> zunächst seine Persiflage auf absurde religiöse<br />
Dogmen durch den Vergleich mit dem religiösen Kult, der das<br />
„fliegende Spaghetti-Monster“ als Gott verehrt (S. 53). Dawkins<br />
zitiert kurz darauf die Definition des Wortes „beten“ durch einen<br />
gewissen Ambrose Bierce (S. 60):<br />
„Zu bitten, dass die Gesetze des Universums zugunsten eines<br />
einzigen, zugegebenermaßen unwürdigen Bittstellers annulliert<br />
werden.“<br />
Den Gipfel des Sarkasmus erreicht Prof. Dawkins bei der Diskussion<br />
der diversen angeblichen Gottesbeweise von Thomas von<br />
Aquin. Dessen vierter „Beweis“ für die Ex<strong>ist</strong>enz Gottes wird von<br />
Dawkins auf S. 78f. wie folgt zitiert:<br />
„Das Argument vom Grad. Wir bemerken, dass sich die<br />
Dinge in der Welt unterscheiden. Es gibt Grade von z.B. Güte<br />
299 Seit Oktober 2008 <strong>ist</strong> Dawkins im Ruhestand, vgl. Science, 322, 7.11.2008, S. 833.<br />
300 Houghton Mifflin, Boston/New York 2006; dt.: Der Gotteswahn, Ullstein, Berlin 2008.<br />
404
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
und Perfektion. Aber wir bewerten diese Grade nur durch<br />
Vergleich mit einem Maximum. Menschen können sowohl gut<br />
als auch böse sein, so dass die maximale Güte nicht in uns sein<br />
kann. Es muss daher ein anderes Maximum geben, das den<br />
Standard der Perfektion setzt, und dieses Maximum nennen wir<br />
Gott.“<br />
Dawkins kommentiert diese These Aquins wie folgt:<br />
„Das <strong>ist</strong> ein Argument? Man könnte genauso gut sagen, die<br />
Leute unterscheiden sich im Körpergeruch, aber wir können<br />
einen Vergleich nur machen durch Bezug auf ein perfektes<br />
Maximum denkbaren Körpergeruchs. Deshalb muss es einen<br />
überragenden, unvergleichlichen Stinker geben, und den nennen<br />
wir Gott. Oder setzen Sie jede beliebige Vergleichsgröße<br />
ein und leiten einen äquivalent albernen Schluss daraus ab.“<br />
Die Behauptung von Richter Schwab, Humor bzw. Polemik<br />
und Wissenschaft würden einander ausschließen, <strong>ist</strong> also offenkundig<br />
falsch. Tatsächlich hat also die Kammer eine Definition<br />
der Wissenschaft nach ihrem Gutdünken zurechtgeschneidert, die<br />
es ihr erlaubte, zu einem vorbestimmten Ergebnis zu gelangen,<br />
etwas, was Richter Schwab mir zwischen den Zeilen fälschlich<br />
vorgeworfen hat und was seinen eigenen Ausführungen zufolge<br />
vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig verworfen worden<br />
war.<br />
Zu guter(?) Letzt seiner mündlichen Urteilsbegründung kritisierte<br />
Richter Schwab schließlich folgende Passage meines Buches<br />
von S. 451 (Urteil S. 53):<br />
„R: Die nachfolgende L<strong>ist</strong>e von Holocaustabsurditäten<br />
wird ständig erweitert, angespornt durch ein Preisausschreiben.<br />
Auch Sie können also auch das Preisgeld gewinnen, wenn<br />
Sie in Gerichtsakten, Literatur oder Medienberichten uns noch<br />
unbekannte Absurditäten finden. Die Ergebnisse dieses Wettbewerbs<br />
werden regelmäßig in den Zeitschriften Vierteljahreshefte<br />
für freie Geschichtsforschung und The Revision<strong>ist</strong> veröffentlicht.<br />
Einige der nachfolgend wiedergegebenen Behauptungen<br />
werden heutzutage von etablierten H<strong>ist</strong>orikern als<br />
falsch abgelehnt, andere werden nach wie vor kolportiert. Da<br />
alle nachfolgenden Aussagen von ähnlicher Perversion und<br />
405
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Absurdität sind, muss sich jeder selbst seine Regeln aufstellen,<br />
wonach er entscheiden will, welche Behauptungen aus welchem<br />
Grund abzulehnen, andere aber als wahr zu akzeptieren<br />
sind. Ich gebe dazu keinen weiteren Kommentar ab. Genießen<br />
Sie einfach nur das, was man uns seit Ende des Krieges als ‘offenkundige<br />
Wahrheit’ kritiklos zu schlucken zwingt:“<br />
Richter Schwab hatte daran auszusetzen, aus dieser Textstelle<br />
ergebe sich nicht, dass es für die einzusendenden Aussagen irgendwelche<br />
Qualitätskontrollen gebe, so dass im Grunde jeder<br />
Einsender behaupten könne, was er wolle. Dies sei daher kein<br />
ernsthafter Versuch zur Ermittlung der Wahrheit. Was Richter<br />
Schwab aber offenbar übersehen hat, <strong>ist</strong> der Umstand, dass dieser<br />
Verweis auf einen anderswo abgehaltenen Wettbewerb eben genau<br />
nur das sein konnte und wollte: ein Verweis. Ein ernsthafter<br />
Versuch zur Ermittlung der Wahrheit hätte für Richter Schwab<br />
bedeutet, dass er diesem Verweis folgt und an der angegebenen<br />
Quelle nachprüft, ob und wenn dann welche Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
dort bestehen, die willkürliche Zusendungen verhindern<br />
bzw. herausfiltern. Tatsächlich bestanden dort solche Maßnahmen.<br />
Dieser Punkt in Richter Schwabs Argumentation bewe<strong>ist</strong> daher<br />
lediglich, dass sein Urteil nicht als ernsthafter Versuch zur Ermittlung<br />
der Wahrheit angesehen werden kann, dass es sich mithin lediglich<br />
um ein pseudojur<strong>ist</strong>isches Urteil handelt.<br />
Um zu verhindern, dass irgendjemand bei der Staatsanwaltschaft<br />
auf Druck von oben auf die dumme Idee kommt, gegen diesen<br />
Deal Revision einzulegen, was zu einer Neuverhandlung und<br />
damit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer empfindlich höheren<br />
Freiheitsstrafe geführt hätte, verzichteten wir in Übereinstimmung<br />
und zusammen mit Staatsanwalt Grossmann sofort nach Urteilsverkündung<br />
auf weitere Rechtsmittel, womit das Urteil in diesem<br />
Augenblick rechtskräftig wurde.<br />
VI. Die schriftliche Urteilsbegründung<br />
406<br />
„Der Angeklagte <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> wird wegen Volksverhetzung<br />
in Tateinheit mit Beleidigung und Verunglimpfung des<br />
Andenkens Verstorbener in zwei Fällen zu der Gesamt-
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.<br />
Hinsichtlich eines Betrages von 21.600 Euro wird der Verfall<br />
des Wertersatzes angeordnet. Das Werk von <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong><br />
‘Vorlesungen über den Holocaust. Strittige Fragen im Kreuzverhör’<br />
wird eingezogen. Der Angeklagte trägt die Kosten des<br />
Verfahrens.“ (Urteil S. 2)<br />
Der Diktion der mündlichen Urteilsbegründung folgend wird<br />
im schriftlichen Urteil behauptet, meinem Buch sei deshalb die<br />
Wissenschaftlichkeit abzusprechen, „weil es mit zahlreichen polemischen,<br />
zum Teil auch zynischen Passagen und Bemerkungen<br />
durchsetzt“ sei und weil ich darin „die Leiden der Opfer des Holocaust<br />
ins Lächerliche“ gezogen hätte (Urteil S. 23, ähnlich<br />
S. 65).<br />
Die letzte Behauptung <strong>ist</strong> offenkundiger Unfug. Ich habe nicht<br />
die Leiden der Opfer ins Lächerliche gezogen – man vergleiche<br />
nur die im Abschnitt D.III.3 meiner Einlassungen zitierten bzw.<br />
aufgeführten Passagen, die das Gegenteil beweisen –, sondern<br />
bisweilen lediglich absurde, offenkundig oder beweisbar unwahre<br />
Behauptungen Dritter über angebliche geschichtliche Vorkommnisse,<br />
die sich zudem durch ihren Inhalt zume<strong>ist</strong> selbst der Lächerlichkeit<br />
preisgeben. Da bedarf es von mir keines Zusatzes.<br />
Die Seiten 23–63 des Urteils enthalten dann 27 mitunter sehr<br />
lange Zitate aus meinem Buch, die völlig unkommentiert aneinandergereiht<br />
werden – so als würden sie für sich selber sprechen.<br />
Das tun sie vielleicht auch, allerdings im Auge des unbefangenen<br />
Lesers womöglich nicht im Sinne der Richter. Polemik jedenfalls<br />
muss man mitunter mit der Lupe suchen.<br />
Eine erstaunliche Unfähigkeit zum logischen Denken bewe<strong>ist</strong><br />
die Behauptung der Kammer, mein Buch sei vom „Willen zur<br />
Propagierung der Thesen des Holocaust-Revisionismus geprägt<br />
und nicht von dem Bestreben nach Wahrheit.“ (Urteil S. 23) Wo<br />
besteht da ein Konflikt oder gar ein Widerspruch? Ich habe den<br />
Willen, jene Thesen zu verbreiten (= propagare), die ich für wahr<br />
halte und die gemeinhin unter dem Begriff „Holocaust-Revisionismus“<br />
subsumiert werden. Wenn die Kammer meint, Revisionismus<br />
und Wahrheit seien per definitionem miteinander unver-<br />
407
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
einbar, dann <strong>ist</strong> es die Kammer, die eine dogmatische, unwissenschaftliche<br />
Vorstellung von Wahrheit hat, nicht ich.<br />
Später behauptet das Urteil in ähnlicher Manier, mein Buch<br />
enthalte<br />
„offensichtlich unschlüssige Argumentationen […], die<br />
auch dem intelligenten Angeklagten bewusst sein müssten und<br />
die deshalb den Schluss nahe legen, dass es ihm lediglich um<br />
die Propagierung revision<strong>ist</strong>ischer Thesen ging […]“ (Urteil<br />
S. 65)<br />
Vorweg darf ich feststellen, dass es dem Gericht verwehrt <strong>ist</strong>,<br />
zu wissen, was mir zur Zeit der Abfassung des Buches bewusst<br />
war. Weiterhin habe ich im Gegensatz zu diesen deutschen Richtern<br />
nie behauptet, in geschichtlichen Fragen die Wahrheit mit absoluter<br />
Sicherheit zu kennen und unfehlbar zu sein. Wenn ich also<br />
trotz meiner Intelligenz Fehler gemacht haben sollte – eine Frage,<br />
die zu klären dem innerwissenschaftlichen Diskurs obliegt, bestimmt<br />
aber keinem Strafgericht –, was folgt daraus bezüglich der<br />
Wissenschaftlichkeit meines Buches? Wer Fehler macht, <strong>ist</strong> unwissenschaftlich?<br />
Da alle Wissenschaftler Fehler machen, gibt es<br />
in Wirklichkeit keine Wissenschaftler?<br />
Die vom Gericht behaupteten „offensichtlich unschlüssigen<br />
Argumentationen“ sind übrigens alles andere als offensichtlich.<br />
Diese Beschuldigung war gegen die Ausführungen in meinem<br />
Buch gerichtet, die sich mit Jüdischen Spendenkampagnen mit<br />
Holocaust-Behauptungen im Ersten Weltkrieg und danach befassen.<br />
301 Die Frage, ob in den Jahren 1917–1927 tatsächlich 6 Millionen<br />
Juden von einem Holocaust bedroht waren oder nicht, wie<br />
jüdische Lobbygruppen während dieser Jahre behaupteten, <strong>ist</strong> zu<br />
komplex, um sie als „offensichtlich“ hinzustellen. Wenn die<br />
Kammer meine kurze Abhandlung dazu nicht überzeugend fand,<br />
so hätte es ihr als angeblich ernsthafter Wahrheitssucherin gut zu<br />
Gesicht gestanden, anhand der von mir genannten Quellen zu prüfen,<br />
ob meine Schlussfolgerungen davon gestützt werden oder<br />
nicht.<br />
301 Hauptsächlich basierend auf Don Heddesheimers Forschungsergebnissen, veröffentlicht<br />
in Der erste Holocaust. Jüdische Spendenkampagnen mit Holocaust-Behauptungen im<br />
Ersten Weltkrieg und danach, Castle Hill Publishers, Hastings 2004.<br />
408
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Die Behauptung der Kammer an gleicher Stelle schließlich, ich<br />
hätte die mögliche Überhöhung der Zahl der Holocaust-Überlebenden<br />
durch jüdische Lobbygruppen nicht problematisiert, <strong>ist</strong><br />
glatt falsch, wie sich sogar aus dem Zitat im Urteil selbst ergibt,<br />
entnommen meinem Buch auf S. 47:<br />
„Aber ich möchte hier gar keine definitive Zahl der Überlebenden<br />
festlegen, zumal das stat<strong>ist</strong>ische Ausgangsmaterial<br />
für die hier dargelegten Überlegungen zu unsicher und demzufolge<br />
die Streubreite unseres Ergebnisses zu groß <strong>ist</strong>, um darauf<br />
sichere Schlussfolgerungen aufzubauen.“ (Urteil S. 38)<br />
Auch diesbezüglich hätte es den ernsthaften Wahrheitssuchern<br />
dieser Strafkammer gut zu Gesicht gestanden zu prüfen, ob und<br />
inwieweit meine Angaben durch die zitierten Quellen gestützt<br />
werden oder nicht. Freilich liegt solch eine Aufgabe jenseits der<br />
Kompetenz und des möglichen Arbeitsaufwandes eines Strafgerichts.<br />
Es war daher unvermeidbar, dass dieses Gericht dadurch,<br />
dass es sich in wissenschaftliche Streitfragen inhaltlich einmischte,<br />
seine Befugnisse und Kompetenz überschritt und folglich zu<br />
einem pseudojur<strong>ist</strong>ischen Urteil kommen musste.<br />
Dazu ein letztes Mal Prof. Karl Popper: 114<br />
„Es <strong>ist</strong> die Mode, Argumente nicht ernst zu nehmen, sie<br />
nicht einmal versuchsweise so aufzufassen, wie sie formuliert<br />
wurden, sondern in ihnen nichts anderes zu sehen als eine Art,<br />
in der sich tiefere irrationale Motive und Tendenzen [angeblich,<br />
GR] ausdrücken. Dies <strong>ist</strong> […] eine Einstellung, die sogleich<br />
nach den unbewußten Beweggründen und Determinanten<br />
im sozialen Standort des Denkers ausspäht, statt zuerst die<br />
Gültigkeit des Arguments selbst zu untersuchen. […] Aber<br />
wenn kein Versuch gemacht wird, ernsthafte Argumente auch<br />
wirklich ernst zu nehmen, dann, glaube ich, sind wir berechtigt,<br />
die Anklage des Irrationalismus zu erheben;“<br />
Und frei nach Wolfgang Pauli: 302<br />
„Dieses Urteil <strong>ist</strong> noch nicht einmal falsch!“<br />
302 <strong>Rudolf</strong> E. Peierls in seiner Hommage an „Wolfgang Ernst Pauli, 1900-1958“, Biographical<br />
memoirs of fellows of the Royal Society, Bd. 5, Royal Society 1960, S. 175-<br />
192: „… a friend showed him the paper of a young physic<strong>ist</strong> which he suspected was<br />
not of great value but on which he wanted Pauli’s views. Pauli remarked sadly ‘That’s<br />
not right. It’s not even wrong.’”<br />
409
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Anhang 8: Erklärungen von Rechtanwälten<br />
410
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
411
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
412
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
413
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Anhang 9: Verteidigung verboten<br />
414
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
415
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Anhang 10: Das Leben geht weiter<br />
Am Tag meiner Freilassung (5.7.2009) empfing mich am Gefängn<strong>ist</strong>or<br />
mein Freund Dr. Kosiek, der mich in seinem Wagen zu<br />
sich nach Hause fuhr, wo ich mit ihm und seiner Frau ein leckeres<br />
Frühstück genießen durfte. Danach fuhr ich dann mit dem ICE<br />
nach Köln, wo mich meine Frau erwartete, mit der ich unter dem<br />
Dom zu Mittag aß. Von da aus ging es dann zu meinen Eltern, wo<br />
wir (einschließlich unserer 4 Jahre alten Tochter) bis Anfang August<br />
blieben. Während der Zeit erfuhr ich von meinem US-<br />
Anwalt, dass die gegen mich im November 2005 verhängte fünfjährige<br />
Einreisesperre in die USA immer noch läuft. Mit einer<br />
Rückkehr in die Staaten vor Ende 2010 war also kaum zu rechnen,<br />
obwohl wir einen Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Sperre<br />
stellten.<br />
Nachdem meine Frau und Tochter Anfang August in die Staaten<br />
zurückgekehrt waren, initiierte ich daher sofort „Plan B“: Ich<br />
zog wenige Tage später nach Eastbourne, einer Stadt im Südosten<br />
Englands, wo ich bereits zwischen 1996 und 1999 gewohnt hatte.<br />
Anfang September 2009 kam meine älteste Tochter aus erster Ehe<br />
(damals fast 15 Jahre) zu mir nach England, um mit mir ein<br />
Schuljahr in England zu verbringen. Ende Oktober stießen dann<br />
meine Frau und jüngste Tochter zu uns. Nach einigen zu erwartenden<br />
Anfangsschwierigkeiten normalisierte sich unser Familienleben<br />
rasch. Nach kurzer Zeit wetteiferten beide Töchter um die<br />
Gunst ihres Papas, den sie ja bis vor kurzem eigentlich gar nicht<br />
richtig gekannt hatten.<br />
Anfang April 2010 flogen meine Frau und jüngste Tochter<br />
wieder zurück in die Staaten. Meine älteste Tochter machte im<br />
Juni 2010 ihr britisches Schulexamen, und im August verbrachte<br />
ich mit ihr und meinem Sohn einen dreiwöchigen Sprachurlaub<br />
im Frankreich. Danach brach ich die Zelte in England ab und re<strong>ist</strong>e<br />
zeitweilig nach Mexiko in der Hoffnung, dass mein Antrag auf<br />
eine Daueraufenthaltsgenehmigung in den USA („Greencard“)<br />
nach Ablauf der Einreisesperre nun bald positiv beschieden würde.<br />
Aber daraus wurde erst einmal nichts…<br />
416
GERMAR RUDOLF, WIDERSTAND IST PFLICHT<br />
Immer wieder wurde ich von den US-Behörden auf einen späteren<br />
Zeitpunkt vertröstet, bis man mir dann kurz vor dem Jahreswechsel<br />
2010/2011 mitteilte, man könne nicht absehen, ob und<br />
wenn dann wann mein Fall je entschieden werden könnte. Daher<br />
reichten wir Anfang Februar 2011 gegen die U.S.-Regierung eine<br />
Untätigkeitsklage ein, die dann tatsächlich fruchtete: nach einigem<br />
jur<strong>ist</strong>ischen Hin und Her wurde mir im Juli 2011 tatsächlich ein<br />
Einreisevisum ausgestellt, mit dem ich knapp drei Wochen später<br />
nach Hause zu Frau und Kind reisen konnte.<br />
Und wenn sie nicht gestorben sind,…<br />
Falls Sie mein Schicksal weiter verfolgen wollen, lade ich Sie<br />
ein, meine Webseite zu besuchen: www.<strong>Germar</strong><strong>Rudolf</strong>.com<br />
417
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: Vorlesungen über den Holocaust. Strittige Fragen im Kreuzverhör<br />
Seit 1992 hält <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> Vorlesungen zum Holocaust. Dies <strong>ist</strong> eine literarische<br />
Ausarbeitung dieser Vorlesungen, angereichert mit den neuesten Erkenntnissen zu<br />
einem Thema, das die Regierungen per Strafrecht regulieren. Das Buches <strong>ist</strong> ein Dialog<br />
zwischen dem Referenten, der die wichtigsten Erkenntnissen darlegt, und den<br />
Reaktionen aus dem Publikum mit kritischen Einwänden und Gegenargumente. Die<br />
üblichen Argumente gegen eine kritische, tabulose Geschichtsbetrachtung werden<br />
sachlich diskutiert. Dieses Buch <strong>ist</strong> ein Kompendium von Antworten auf die wichtigsten<br />
Fragen zum Holocaust. Mit über tausend Quellenverweisen <strong>ist</strong> dieses leicht<br />
verständliche Buch die beste Einführung in dieses brandheiße Tabuthema sowohl für<br />
den interessierten Laien wie auch für Geschichtsliebhaber.<br />
576 S., A5 pb, s/w ill., Bibl., Index<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: Auschwitz-Lügen. Legenden, Lügen, Vorurteile<br />
“Das Institut für Zeitgeschichte hat den Leuchter-Bericht widerlegt” – eine Lüge.<br />
“Pressac hat die Revision<strong>ist</strong>en technisch widerlegt” – Pressac argumentierte nie technisch.<br />
“Die Chemiker Dr. Green und Dr. Bailer haben Leuchter und <strong>Rudolf</strong> widerlegt”<br />
– die beiden sind unehrliche Stümper. “Prof. Markiewicz wies nach, daß in Auschwitz<br />
Menschen vergast wurden” – Markiewicz hat seine Ergebnisse gefälscht. “Prof. van<br />
Pelt bewies die Gaskammern von Auschwitz” – er wiederholte die Fehler seiner Vorgänger.<br />
Diese und andere Unwahrheiten werden in diesem Buch aufgegriffen und als<br />
das entlarvt, was sie sind: politische Lügen, die geschaffen wurden, um dissidente<br />
H<strong>ist</strong>oriker zu verteufeln und die Welt in Holocaust-Knechtschaft zu halten. Ergänzungsband<br />
zu <strong>Rudolf</strong>s Vorlesungen über den Holocaust.<br />
384 S., A5 pb, s/w ill., Index<br />
Carlo Mattogno: Schiffbruch. Vom Untergang der Holocaust-Orthodoxie<br />
Aufgrund der wachsenden Lawine revision<strong>ist</strong>ischer Publikationen zum Holocaust sahen<br />
sich die orthodoxen H<strong>ist</strong>oriker gemüßigt, der etwas entgegen zu setzen. Daher erschien<br />
Anfang 2011 ein Sammelband, der vorgibt, die Argumente kritischer H<strong>ist</strong>oriker zu widerlegen.<br />
Bezeichnend für diese Studie <strong>ist</strong>, dass wieder einmal die revision<strong>ist</strong>ischen Argumente<br />
praktisch gar nicht diskutiert werden. Kaum eines der vielen revision<strong>ist</strong>ischen Werke wird<br />
auch nur erwähnt. In Schiffbruch legt Mattogno die peinliche Ober ächlichkeit und dogmatische<br />
Ignoranz dieser H<strong>ist</strong>oriker gnadenlos bloß. Ein ums andere Mal wird deutlich, dass<br />
deren Behauptungen teilweise völlig unfundiert sind oder oft darauf beruhen, dass Quellen<br />
völlig verzerrt und entstellt werden. Anhand seiner beeindruckenden Quellenkenntnisse<br />
führt Mattogno die Thesen dieser Hofh<strong>ist</strong>oriker gekonnt ad absurdum. Das orthodoxe Geschichtsbild<br />
des “Holocaust” hat daher einen völligen Schiffbruch erlitten – wie anno dazumal die Titanic.<br />
308 S., A5 pb, ill., Bibl., Index<br />
<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong>: Das <strong>Rudolf</strong> Gutachten über die Gaskammern von Auschwitz<br />
Der US-Hinrichtungsexperte Fred Leuchter verfaßte 1988 ein Gerichtsgutachten über<br />
die Gaskammern von Auschwitz. Fazit: “Technisch unmöglich.” Dadurch zutiefst<br />
verunsichert machte sich 1991 der damals am Max-Planck-Institut in Stuttgart promovierende<br />
deutsche Diplom-Chemiker <strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> in seiner Freizeit daran zu<br />
prüfen, ob Leuchter recht hat. Dies <strong>ist</strong> eine erweiterte Neuausgabe der Ergebnisse von<br />
<strong>Rudolf</strong>s chemischen, technischen und architektonischen Untersuchungen. Sie stellen<br />
Leuchters Untersuchungen auf eine sichere Grundlagen: “Technisch unmöglich.”<br />
“Diese wissenschaftlichen Analysen sind perfekt.” —H. Westra, Anne-Frank-<br />
Stiftung<br />
“diese[r] Bericht […] muß als wissenschaftlich annehmbar bezeichnet werden.”<br />
—Prof. Dr. Henri Ramuz, Gerichtsgutachten zum <strong>Rudolf</strong> Gutachten<br />
240 S., A5 geb., teilw. farbig ill.<br />
Für gegenwärtige Preise und Lieferbarkeit wenden sie sich bitte an Castle Hill Publishers, PO Box 243,<br />
Uck eld, TN22 9AW, Großbritannien; email: sales@vho.org, Internet: www.vho.org/shop
Jürgen Graf, Thomas Kues, Carlo Mattogno: Sobibor. Propaganda und Wirklichkeit<br />
Zwischen 25.000 und 2 Mio. Juden sollen in Sobibór (Ostpolen) zwischen 1942 und<br />
1943 in Gaskammern mittels Chlor oder einer schwarzen Flüssigkeit getötet worden<br />
sein. Nach dem Mord wurden die Kammerböden aufgeklappt, und die Leichen vielen<br />
in Hohlräume, von wo sie zu Massengräbern geschafft und dort beerdigt bzw. verbrannt<br />
worden sein sollen. Diese phantastische Version verschwand bald in der Mottenk<strong>ist</strong>e:<br />
Motorabgase statt Chlor, und keine aufklappbaren Böden, befahl die Orthodoxie.<br />
Diese und andere Absurditäten und Falschdarstellungen legt dieses Buch offen.<br />
Im Lager durchgeführte archäologische Untersuchungen führen zu fatalen Schlußfolgerungen<br />
für die Vernichtungslagerthese. Anhand vieler Dokumenten wird schließlich<br />
widerlegt, daß die „Endlösung“ und „Deportationen in den Osten“ Codewörter für<br />
Massenmord waren. Sobibór war ein simples Durchgangslagers gen Osten.<br />
526 S., A5 pb, ill., Bibl., Index<br />
Carlo Mattogno, Jürgen Graf: Treblinka. Vernichtungslager oder Durchgangslager?<br />
In dem in Ostpolen gelegenen Lager Treblinka sollen zwischen 1942 und 1943 zwischen<br />
700.000 und 3 Mio. Menschen umgebracht worden sein. Als Mordwaffen werden<br />
behauptet: mobile oder stationäre Gaskammern; verzögernd oder sofort wirkendes<br />
Giftgas; ungelöschter Kalk; heißer Dampf; elektrischer Strom; Dieselabgase… Die<br />
Leichname der Opfer sollen auf Scheiterhaufen von der Höhe mehrstöckiger Häuser<br />
fast ohne Brennstoff spurlos verbrannt worden sein. Mattogno und Graf analysieren<br />
dieses of zielle Treblinka-Bild bezüglich seiner Entstehung, Logik und technischen<br />
Machbarkeit und weisen anhand vieler Dokumente nach, was Treblinka wirklich war:<br />
ein Durchgangslager. Aufmunternd sind die originellen Zeugenaussagen sowie gekonnt<br />
entlarvten Absurditäten der etablierten Geschichtsschreibung.<br />
432 S., A5 pb, ill., Bibl., Index<br />
Carlo Mattogno: Beec in Propaganda, Zeugenaussagen, archäologischer Forschung und<br />
Geschichte<br />
Zwischen 600.000 und 3 Mio. Juden sollen in Beec (Ostpolen) zwischen Nov. 1941<br />
und Dez. 1942 mittels Dieselgaskammern, ungelöschtem Kalk, Starkstrom, oder Vakuumkammern<br />
ermordet worden sein. Die Leichen sollen auf riesigen Scheiterhaufen<br />
spurlos verbrannt worden sein. Beec <strong>ist</strong> die „kleinere“ Schwester von Treblinka.<br />
Diese Studie beschränkt sich daher auf neue Aspekte und verwe<strong>ist</strong> sonst auf die Aussagen<br />
und Analysen des oben aufgeführten Treblinka-Buches. Es wird die Entstehung<br />
des of ziellen Geschichtsbildes des Lagers erläutert und einer tiefgehenden Kritik<br />
unterzogen. In Beec kam es Ende der 1990er Jahre zu archäologischen Untersuchungen,<br />
deren Ergebnisse analysiert werden. Diese Resultate widerlegen die These<br />
von einem Vernichtungslager.<br />
170 S., A5 pb, ill., Bibl., Index<br />
Jürgen Graf, Carlo Mattogno: KL Majdanek. Eine h<strong>ist</strong>orische und technische Studie<br />
Im Lager Lublin-Majdanek sollen im 2. Weltkrieg je nach Quelle zwischen 50.000<br />
und über 1. Mio. Menschen umgekommen sein. Basierend auf erschöpfender Analyse<br />
von Primärquellen und materiellen Spuren des vormaligen Lagers versetzt dieses<br />
Buch der Lüge von Menschenvergasungen in Majdanek den Todesstoß. Die Autoren<br />
kommen zu eindeutigen und schonungslosen Schlußfolgerungen zur wirklichen Geschichte<br />
und Bedeutung des Lagers, die die of zielle These zerstören, ohne die vielen<br />
Mißhandlungen zu entschuldigen, die von Majdaneks SS-Kommandanten tatsächlich<br />
zugelassen wurden. Graf und Mattogno schufen damit erneut eine sorgfältig recherchiertes,<br />
methodisches Werk, das einen hohen Standard setzt.<br />
325 S., A5 pb, teilw. farbig ill., Bibl., Index<br />
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J. Graf, C. Mattogno: Das KL Stutthof und seine Funktion in der<br />
NS-Judenpolitik<br />
Das Konzentrationslager Stutthof (Westpreußen) <strong>ist</strong> von westlichen H<strong>ist</strong>orikern niemals<br />
untersucht worden. Der polnisch-kommun<strong>ist</strong>ische Literatur zufolge war Stutthof<br />
ein “Hilfsvernichtungslager.” Graf und Mattogno haben diese These untersucht, indem<br />
sie polnische Literatur sowie Dokumente aus russischen, polnischen und holländischen<br />
Archiven analysierten. Die Autoren beweisen, daß Stutthof kein “Hilfs-” oder<br />
anderweitiges Vernichtungslager war. Der als Gaskammer bezeichnete Raum war lediglich<br />
eine Entlausungskammer. Dies <strong>ist</strong> ein Meilenstein der Geschichtsforschung,<br />
den kein ernsthafter H<strong>ist</strong>oriker ignorieren kann.<br />
144 S., A5 pb, teilw. farbig ill., Bibl., Index<br />
Pierre Marais, Die Gaswagen. Eine kritische Untersuchung<br />
1984 starb der ehemalige SS-Obersturmbannführer Walter Rauff, angeblicher Verantwortlicher<br />
für den Einsatz von Gaswagen zur Menschentötung, in einem kleinen chilenischen<br />
Dorf. Die Presse ließ sich diese Gelegenheit zu einer neuen Hetzkampagne<br />
nicht entgehen. Pierre Marais beschloß damals, der Frage der berühmt-berüchtigten<br />
Gaswagen, die bis zu jenem Zeitpunkt noch niemals ernsthaft untersucht worden war,<br />
die ihr gebührende Aufmerksamkeit zu widmen. In mehrjähriger Arbeit hat Pierre<br />
Marais so gut wie alle vorhandenen Dokumente, Zeugenaussagen und Berichte zu<br />
diesem Thema gesammelt. Als er diese genauer unter die Lupe nahm, traten zahlreiche<br />
Anomalien zutage, von denen die eine befremdlicher war als die andere, so daß<br />
sich die Zweifel des Verfassers an der h<strong>ist</strong>orischen Realität dieser Fahrzeuge immer<br />
mehr verstärkten.<br />
zur Zeit ausverkauft; stark erweiterte Neuau age geplant<br />
Don Heddesheimer: Der Erste Holocaust. Jüdische Spendenkampagnen mit<br />
Holocaust-Behauptungen im Ersten Weltkrieg und danach.<br />
“Sechs Millionen Juden von Holocaust bedroht”: Dies behaupteten Medien wie die<br />
New York Times – aber schon 1919! Don Heddesheimers fundiertes Buch dokumentiert<br />
die Propaganda nach dem Ersten Weltkrieg, die behauptete, das osteuropäische<br />
Judentum befände sich am Rande der Vernichtung, wobei die mystische 6-Mio.-Zahl<br />
immer wieder auftauchte. Jüdische Spendenkampagnen in Amerika brachten riesige<br />
Summen unter der Prämisse ein, damit hungernde Juden zu ernähren. Sie wurden<br />
jedoch statt dessen für zion<strong>ist</strong>ische und kommun<strong>ist</strong>ische “konstruktive Unternehmen”<br />
verwendet. Der Erste Holocaust <strong>ist</strong> eine einschneidende Untersuchung der schlau<br />
ausgeheckten Kampagne von Greuel- und Vernichtungspropaganda zwei Jahrzehnte<br />
vor dem angeblichen Holocaust des Zweiten Weltkrieges.<br />
174 S., A5 pb, ill., Bibl., Index<br />
Walter N. Sanning: Die Auösung des osteuropäischen Judentums<br />
Wie viele Juden wurden Opfer der nationalsozial<strong>ist</strong>ischen Judenverfolgung? Walter N.<br />
Sanning stützt sich auf die Ergebnisse von Volkszählungen und andere Berichte, die<br />
er fast ausschließlich alliierten und jüdischen Quellen entnommen hat. In seiner Gesamtbilanz<br />
kommt er annähernd auf 750.000 jüdische Verschollene während der Zeit<br />
des Zweiten Weltkrieges. Dieses Buch war eine revision<strong>ist</strong>ische Herausforderung, auf<br />
die die etablierte Geschichtsforschung bis heute nur eine Antwort hat: totschweigen.<br />
Auch das einzige Werk der Gegenseite zur Frage der Opferzahlen der Juden während<br />
des Zweiten Weltkriegs (Dimension des Völkermords, 1991) verschweigt die Argumente<br />
dieses Klassikers und umgeht die darin aufgezeigten Argumente. Dieses Buch<br />
<strong>ist</strong> womöglich eines der wichtigsten jemals verfaßten revision<strong>ist</strong>ischen Bücher.<br />
320 S., A5 pb, Bibl., Index<br />
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Jürgen Graf: Riese auf tönernen Füßen. Raul Hilberg und sein Werk über den “Holocaust”<br />
Diese kurze Studie <strong>ist</strong> eine Demolierung der zentralen Behauptungen der Holocaust-<br />
These durch eine kritische Untersuchung von Raul Hilbergs kanonischem Werk Die<br />
Vernichtung der europäischen Juden. Es konzentriert sich auf jene Seiten in Die Vernichtung,<br />
die direkt vom angeblichen NS-Massenmords an den Juden handeln. Graf<br />
legt die Schwächen und Absurditäten von Hilbergs besten “Beweisen” für ein Vernichtungsprogramm,<br />
für Gaskammern und für die behaupteten 6 Mio. Opfer schonungslos<br />
offen. Auf humorvolle Art vernichtet dieses Buch Hilbergs jämmerlichen Versuch,<br />
Massenvernichtung in Auschwitz und anderswo zu beweisen. Seine fokussierte Kürze<br />
macht das Buch zu einer exzellenten Einführung in den Revisionismus.<br />
160 S., A5 pb, ill., Bibl., Index<br />
Jürgen Graf: Auschwitz: Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust<br />
Das erste wissenschaftliche Kompendium von Zeugenaussagen über die angebliche<br />
Judenvernichtung in Auschwitz. Für das vorliegenden Werk wurden die Aussagen so<br />
berühmter Zeugen analysiert wie: R. Vrba, J. Tabeau, C. Vaillant-Couturier, R. Höß,<br />
S. Lewenthal, A. Feinsilber, S. Dragon, H. Tauber, M. Kula, F. Müller, M. Benroubi,<br />
F. Griksch, P. Broad, J.P. Kremer, A. Lettich, C.S. Bendel, M. Nyiszli, O. Lengyel,<br />
R. Böck, E. Wiesel... Graf gibt die für seine Analyse ausschlaggebenden Passagen<br />
dieser Aussagen wieder, die sich auf die angebliche Massenvernichtung in Auschwitz<br />
beziehen, und unterzieht sie einer fachgerechten kritischen Analyse. Das Ergebnis <strong>ist</strong><br />
erschütternd: Keine der Aussagen kann bezüglich der darin enthaltenen Gaskammer-<br />
Behauptungen als glaubhaft eingestuft werden. Doch urteilen Sie selbst.<br />
280 S. pb, A5, Bibl., Index<br />
Carlo Mattogno: Sonderbehandlung in Auschwitz. Entstehung und Bedeutung<br />
Begriffe wie “Sonderbehandlung” und “Sonderaktion” sollen Tarnwörter für die<br />
Tötung von Häftlingen gewesen sein, wenn sie in deutschen Dokumenten aus der<br />
Kriegszeit auftauchten. Mit diesem Buch legt Carlo Mattogno die bisher ausführlichste<br />
Abhandlung zu diesem textlichen Problem vor. Indem er viele zume<strong>ist</strong> bisher unbekannte<br />
Dokumente über Auschwitz untersucht, we<strong>ist</strong> Mattogno nach, daß Begriffe,<br />
die mit “Sonder-” anfangen, zwar vielerlei Bedeutung hatten, die jedoch in Bezug auf<br />
Auschwitz in keinem einzigen Fall etwas mit Tötungen zu tun hatten. Diese wichtige<br />
Studie bewe<strong>ist</strong>, daß die übliche Praxis der Entzifferung einer angeblichen Tarnsprache<br />
durch die Zuweisung krimineller Inhalte für harmlose Worte – eine Schlüsselkomponente<br />
der etablierten Geschichtsschreibung – völlig unhaltbar <strong>ist</strong>.<br />
160 S., A5 pb., ill., Bibl., Index<br />
Carlo Mattogno: Auschwitz: Die erste Vergasung. Gerücht und Wirklichkeit<br />
Orthodoxe H<strong>ist</strong>oriker behaupten, die erste Menschenvergasung an 850 Opfern habe<br />
am 3. September 1941 im Stammlager von Auschwitz im Keller von Block 11 stattgefunden.<br />
Sie soll 15 Stunden gedauert haben, gefolgt von zwei Tagen Lüftung und<br />
der Entfernung der Leichen. Für die Gaskammerpropaganda <strong>ist</strong> diese Entstehungsgeschichte<br />
der Gaskammern sehr wichtig, denn mit ihr wurde die Grundlage einer<br />
beispiellosen Weltpropaganda geschaffen. Dieses Buch bewe<strong>ist</strong>, daß die selbsterklärten<br />
„Augenzeugen“ sich in allen Punkten radikal widersprechen: bezüglich des Zeitpunkts,<br />
des Ortes, der Opfer, der Opferzahl, der Täter, des Tathergangs, der Dauer, der<br />
Art und Dauer der Spurenbeseitigung. Mattogno widerlegt den Mythos von der ersten<br />
Vergasung mit einer Fülle von unerschütterlichen Dokumenten. Die of zielle Version<br />
über die angebliche erste Vergasung in Auschwitz <strong>ist</strong> daher nichts weiter als eine Er-<br />
ndung der politischen Geschichtsschreibung, die keine h<strong>ist</strong>orische Grundlage besitzt.<br />
148 S., A5 pb., ill., Bibl.<br />
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W. Stäglich: Der Auschwitz-Mythos. Legende oder Wirklichkeit?<br />
Der promovierte Jur<strong>ist</strong> Wilhelm Stäglich hat die Nürnberger Tribunale und den Frankfurter<br />
Auschwitz-Prozeß einer kritischen Analyse unterzogen. Seine Ergebnisse zeigen, auf<br />
welch skandalösen Art die alliierte Siegerjustiz und die bundesdeutschen Strafbehörden<br />
das Recht beugten, um zu politisch vorgegebenen Ergebnissen zu kommen. Das Original<br />
von 1979 wurde für diese Neuau age mit einem Anhang versehen, das jenes Gutachten<br />
enthält, aufgrund dessen das Buch als “pseudowissenschaftlich” eingezogen und verbrannt<br />
wurde, sowie eine Stellungnahme des Autors dazu.<br />
Erweitertet Neuau age (2010), 510 S., A5 pb<br />
Robert Lenski: Der Holocaust vor Gericht. Der 2. Zündel-Prozeß<br />
1988 fand in Toronto die Berufungsverhandlung gegen den Deutsch-Kanadier Ernst<br />
Zündel statt wegen „Holocaust-Leugnung“. Dieses Buch faßt die während des Prozesses<br />
von den sachverständigen Zeugen beider Seiten vorgebrachten Beweise zusammen und<br />
gibt auch einen Überblick über die wichtigsten Argumente des ersten Zündel-Prozesses<br />
(1985). Zeugen wie der Gaskammer-Gutachter Fred Leuchter und der britische H<strong>ist</strong>oriker<br />
David Irving schrieben damals Geschichte. Kritisch annotiert und mit neuem Vorwort.<br />
2., revidierte Au age (2010), 552 S., A5, pb<br />
Herbert Verbeke (Hg.): Auschwitz: Nackte Fakten. Eine<br />
Erwiderung an Jean-Claude Pressac<br />
Der einzige Wissenschaftler, der es in den 80er und 90er Jahren wagte, sich den Revision<strong>ist</strong>en<br />
entgegenzustellen, war der französische Apotheker Jean-Claude Pressac. Er wurde<br />
vom Establishments als “Widerleger der Revision<strong>ist</strong>en” hochgespielt. Pressacs Hauptwerke<br />
werden in diesem Buch einer detaillierten Kritik unterzogen. Sie bewe<strong>ist</strong>, daß Pressac<br />
unwissenschaftlich arbeitete: Er behauptet Dinge, die er nicht bewe<strong>ist</strong> oder die gar den<br />
Beweisen entgegenlaufen, unterstellt Dokumenten Inhalte, die sie nicht haben, offenbart<br />
krasse technische Inkompetenz und ignoriert wichtige, ihm bekannte Argumente.<br />
175 S., A5 pb, ill., Bibl., Index<br />
Steffen Werner: Die 2. Babylonische Gefangenschaft<br />
“Wo sind die Millionen nach Osten deportierter Juden geblieben?“ Diese Frage bedarf<br />
einer wohlfundierten Antwort. Bei Recherchen zu einem ganz anderen Thema stieß der<br />
Autor auf merkwürdige bevölkerungsstat<strong>ist</strong>ische Daten in Weißrußland. Jahrelanges Forschen<br />
bringt Beweismaterial an den Tag, das ihm schließlich erlaubt, eine atemberaubende<br />
These zu beweisen: Das Dritte Reich deportierte die Juden Europas tatsächlich nach Osteuropa,<br />
um sie dort “in den Sümpfen” anzusiedeln. Dies <strong>ist</strong> die erste und bisher einzige<br />
fundierte These über das Schicksal der vielen von den deutschen Nationalsozial<strong>ist</strong>en nach<br />
Osteuropa deportierten Juden Europas.<br />
200 S., A5 pb, ill.<br />
Alexander Calder: Der Holocaust. Die Argumente<br />
Dieses Buch führt den Leser in die wichtigsten Aspekte dessen ein, was heute mit dem<br />
Begriff “Holocaust” umfasst wird, und beleuchtet sie kritisch. Es zeichnet die Revisionen<br />
nach, die von der “of ziellen” Geschichtsschreibung am Geschichtsbild vorgenommen<br />
wurden, wie die wiederholten Verringerungen der behaupteten Opferzahlen vieler Lager<br />
des Dritten Reiches sowie das stillschweigende Übergehen absurder Tötungsmethoden.<br />
Darüber hinaus wird auch darauf hingewiesen, wo noch mit weiteren Revisionen am gegenwärtigen<br />
Geschichtsbild zu rechnen <strong>ist</strong>. Das Gegenüberstellen von Argumenten und<br />
Gegenargumenten ermöglicht es dem Leser, sich kritisch selber eine Meinung zu bilden.<br />
Hinweise auf Quellen und weiterführende Literatur ermöglichen es, sich tiefer in die Ma-<br />
terie einzuarbeiten. Eine grif ge und doch umfassende Einführung in diese brandheiße Materie. rie.<br />
118 S., A5 pb<br />
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