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Clearing. Der Zahlungsverkehr der Schweiz mit den Achsenmächten

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UNABHÄNGIGE EXPERTENKOMMISSION<br />

SCHWEIZ – ZWEITER WELTKRIEG 1<br />

<strong>Clearing</strong>. <strong>Der</strong> <strong>Zahlungsverkehr</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> <strong>mit</strong> <strong>den</strong><br />

<strong>Achsenmächten</strong><br />

(Veröffentlichungen <strong>der</strong> UEK, Band 3)<br />

Stefan Frech<br />

ISBN 3-0340-0603-9<br />

Zusammenfassung<br />

Die Studie thematisiert <strong>den</strong> schweizerischen <strong>Zahlungsverkehr</strong> <strong>mit</strong> Deutschland und Italien vor<br />

und während des Zweiten Weltkrieges. Die gegenseitigen Zahlungen für die wirtschaftlichen<br />

Transaktionen (Warenhandel, Dienstleistungen, Vermögenswerte) erfolgten grösstenteils<br />

über ein staatlich reguliertes Verrechnungsverfahren (<strong>Clearing</strong>). Im Zentrum <strong>der</strong><br />

Untersuchung steht deshalb die Frage nach Entstehung und Organisation dieses komplexen<br />

Zahlungssystems sowie nach dessen Bedeutung für die Wirtschaftsbeziehungen zwischen<br />

<strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> und <strong>den</strong> <strong>Achsenmächten</strong> in <strong>den</strong> Kriegsjahren. Hierbei interessieren vor allem die<br />

von <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Regierung gewährten <strong>Clearing</strong>kredite und die ausserhalb des<br />

Verrechnungsverkehrs <strong>mit</strong> Devisen abgewickelten Geschäfte.<br />

Die in Staatsverträgen (<strong>Clearing</strong>abkommen) festgelegten Vorschriften im <strong>Zahlungsverkehr</strong><br />

bildeten sowohl in <strong>den</strong> Vorkriegs- als auch in <strong>den</strong> Kriegsjahren die Grundlage für die<br />

schweizerischen Wirtschaftsbeziehungen <strong>mit</strong> <strong>den</strong> <strong>Achsenmächten</strong>. Die Weltwirtschaftskrise<br />

hatte zu Beginn <strong>der</strong> 1930er Jahre in <strong>den</strong> <strong>mit</strong>tel- und osteuropäischen Staaten zu einer<br />

dramatischen Verknappung <strong>der</strong> Gold- und Devisenreserven geführt. Die Regierungen<br />

Deutschlands und Italiens griffen zu rigorosen Zahlungs- und Handelsbeschränkungen, die<br />

auch <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> zu einer starken Beeinträchtigung <strong>der</strong> Aussenwirtschaftsbeziehungen<br />

führten. Zum Schutz <strong>der</strong> Exportindustrie und des Tourismus schloss die <strong>Schweiz</strong>er<br />

Regierung 1934 <strong>mit</strong> Deutschland und 1935 <strong>mit</strong> Italien <strong>Clearing</strong>abkommen, welche <strong>den</strong><br />

bilateralen Wirtschaftsverkehr nahezu ohne Austausch von effektiven Devisen sicherstellten<br />

(Kapitel 1.2 und 2.1). Die meisten Zahlungen aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr<br />

sowie die Kapitalerträge wur<strong>den</strong> in das neue Verrechnungssystem einbezogen, <strong>der</strong> Kapitalund<br />

<strong>der</strong> Versicherungsverkehr hingegen konnten weiterhin ausserhalb des <strong>Clearing</strong>s (<strong>mit</strong><br />

freien Devisen) abgewickelt wer<strong>den</strong>. In <strong>den</strong> Kriegsjahren erfolgten die deutschen Zahlungen<br />

an die <strong>Schweiz</strong> zu rund 80% über das <strong>Clearing</strong>; die restlichen Verpflichtungen musste NS-<br />

Deutschland aus seinen spärlichen Bestän<strong>den</strong> an Devisen bezahlen, welche insbeson<strong>der</strong>e<br />

über die Goldverkäufe in <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> beschafft wur<strong>den</strong> (Tabelle 25).<br />

Innerhalb <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Wirtschaft entbrannte nach Einführung des <strong>Clearing</strong>verkehrs ein<br />

Kampf um die aus dem Ausland eingehen<strong>den</strong> Zahlungen. Industrieunternehmen, Banken,<br />

Versicherungen und Privatpersonen konkurrierten in <strong>der</strong> Wirtschaftskrise <strong>der</strong> 1930er Jahre<br />

um möglichst grosse Anteile an <strong>den</strong> beschränkten <strong>Clearing</strong><strong>mit</strong>teln, wobei die Exportindustrie<br />

von <strong>den</strong> <strong>Schweiz</strong>er Behör<strong>den</strong> aus beschäftigungspolitischen Überlegungen bevorzugt wurde.<br />

An<strong>der</strong>e Gruppierungen wie die Kapitalgläubiger (insbeson<strong>der</strong>e die Kleinanleger) mussten<br />

Verluste hinnehmen. Während NS-Deutschland immer neue Transferverbote im<br />

Finanzbereich durchsetzte und so<strong>mit</strong> die schweizerischen Gläubiger auf die Hälfte ihrer<br />

ursprünglichen Ansprüche (Zinsen, Divi<strong>den</strong><strong>den</strong>) verzichten mussten, fielen die Regelungen<br />

<strong>mit</strong> Italien relativ günstig aus (Kapitel 4). Auch die <strong>Schweiz</strong>er Regierung erliess<br />

Zahlungsverbote, insbeson<strong>der</strong>e gegen die in <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> leben<strong>den</strong> Auslän<strong>der</strong> und in <strong>den</strong><br />

Kriegsjahren gegen die in <strong>den</strong> deutsch besetzten Staaten wohnhaften Personen (Zahlungsund<br />

Vermögenssperren). Das <strong>Clearing</strong>system führte in <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> zu einer intensiven<br />

Zusammenarbeit zwischen Privatwirtschaft und Staat, einer Stärkung <strong>der</strong> Wirtschaftsverbände<br />

und einer Bürokratisierung <strong>der</strong> Aussenwirtschaft. Die komplexe und kaum<br />

überschaubare Fülle an Bestimmungen brachte ein Spezialistentum in Wirtschaft und


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SCHWEIZ – ZWEITER WELTKRIEG 2<br />

Verwaltung hervor, das <strong>der</strong> demokratischen Kontrolle weitgehend entzogen war. Weite Teile<br />

<strong>der</strong> <strong>Clearing</strong>abkommen wur<strong>den</strong> in <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> nicht publiziert, was in rechtsstaatlicher<br />

Hinsicht problematisch war (Kapitel 2.2).<br />

In <strong>den</strong> Kriegsjahren 1940 bis 1944 stellte sich eine Verbesserung <strong>der</strong> Zahlungssituation für die<br />

meisten Wirtschaftsgruppen ein: Die höheren Exportaufträge aus <strong>den</strong> Achsenstaaten und die<br />

steigen<strong>den</strong> Umsätze von in Deutschland tätigen Firmen liessen die Zahlungen an die<br />

<strong>Schweiz</strong> stark ansteigen. Während die Transfers von Erträgen aus Investitionen in<br />

Deutschland weiterhin beschränkt blieben und die Tourismusbranche Einbussen erlitt,<br />

wuchsen die <strong>Clearing</strong>auszahlungen für Exporte von Waren und Dienstleistungen<br />

(Lizenzgebühren, Honorare, Frachten) im Vergleich zu <strong>den</strong> Vorkriegsjahren um das Dreifache<br />

(Tabelle 8). Diese für die Exportwirtschaft günstige Situation wurde erst durch die staatlichen<br />

<strong>Clearing</strong>kredite ermöglicht, welche die <strong>Schweiz</strong>er Regierung <strong>den</strong> <strong>Achsenmächten</strong> aufgrund<br />

<strong>der</strong> Machtkonstellation nach Sommer 1940 gewährte. Mithilfe dieser bedeuten<strong>den</strong><br />

Staatskredite (rund 1,3 Mrd. Franken) konnten die <strong>Schweiz</strong>er Unternehmen ohne<br />

Zahlungsrisiko exportieren. Gleichzeitig dienten die <strong>Clearing</strong>kredite <strong>der</strong> Kriegsfinanzierung <strong>der</strong><br />

Achsenmächte, welche schweizerische Rüstungsgüter kaufen konnten, ohne dafür un<strong>mit</strong>telbar<br />

eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Wie gegenüber allen in ihrem Einflussbereich<br />

liegen<strong>den</strong> europäischen Staaten instrumentalisierten die Achsenmächte ihre <strong>Clearing</strong>abkommen<br />

auch <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> für ihre Macht- und Rüstungspolitik: Die Kredite im<br />

laufen<strong>den</strong> <strong>Zahlungsverkehr</strong> schufen die Voraussetzung, dass die Achsenmächte ihre<br />

enormen Importbedürfnisse für die Rüstung ohne Devisenverlust und über eine gezielte<br />

Verschuldung im Ausland finanzieren konnten. Ohne <strong>Clearing</strong>kredite wären die in <strong>der</strong><br />

<strong>Schweiz</strong> nach 1940 massiv erhöhten Rüstungskäufe nicht durchführbar gewesen. Für die<br />

Achsenmächte bildete deshalb die Kreditgewährung die wichtigste For<strong>der</strong>ung in <strong>den</strong><br />

Wirtschaftsverhandlungen <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> (Kapitel 3).<br />

Die ersten Vorschüsse sprach <strong>der</strong> Bundesrat im Sommer 1940 unter dem Eindruck <strong>der</strong><br />

militärischen Einkreisung <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> (150 Mio. Franken für Deutschland und 75 Mio. für<br />

Italien). <strong>Der</strong> zinslose <strong>Clearing</strong>kredit an NS-Deutschland wurde ein Jahr später auf 850 Mio.<br />

Franken und nach 1943 durch zusätzliche Bundesvorschüsse von 271 Mio. Franken<br />

(Wartefrist-, Kohlen- und Nachtragskredite) erhöht, weil Deutschland <strong>den</strong> <strong>Clearing</strong>kredit<br />

vertragswidrig überzogen hatte (Tabelle 18). Diese insgesamt 1,121 Milliar<strong>den</strong> Franken<br />

entsprachen rund 10% <strong>der</strong> gesamten Bundesausgaben in <strong>den</strong> Kriegsjahren o<strong>der</strong> ungefähr<br />

2% <strong>der</strong> gesamten deutschen, im <strong>Zahlungsverkehr</strong> gegenüber dem Ausland entstan<strong>den</strong>en<br />

Verschuldung. Dem deutschen Achsenpartner Italien räumte <strong>der</strong> Bundesrat Kredite im Wert<br />

von 390 Mio. Franken ein (<strong>Clearing</strong>-, Banken- und Bahntransportkredit). Den <strong>Clearing</strong>vorschuss<br />

von 215 Mio. Franken konnte das faschistische Italien bis Herbst 1943 nur rund zur<br />

Hälfte für seine Kriegsmaterialkäufe in <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> in Anspruch nehmen.<br />

Die gesamten <strong>Clearing</strong>kredite wur<strong>den</strong> von <strong>der</strong> deutschen Wehrmacht und <strong>der</strong> italienischen<br />

Armee für Käufe von <strong>Schweiz</strong>er Maschinen, Landwirtschaftsprodukten und vor allem<br />

Kriegsmaterial verwendet, so dass diese von <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>er Regierung gewährten Kredite im<br />

Wi<strong>der</strong>spruch zum Neutralitätsrecht stan<strong>den</strong>. Insgesamt ist diese staatliche Kreditierung als<br />

finanzieller «Tribut» an die Achsenstaaten zu werten, welche die <strong>Schweiz</strong> bis 1944 <strong>mit</strong>tels<br />

<strong>der</strong> Gegenblockade aussenwirtschaftlich kontrollierten. Die Kreditabkommen 1940 und 1941<br />

untermauerten die schweizerische Bereitschaft zur wirtschaftlichen Kooperation, welche<br />

gleichzeitig positive aussenpolitische Effekte erzeugen sollte. Ausserdem liess sich <strong>mit</strong>hilfe<br />

<strong>der</strong> Kredite die Versorgung <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> <strong>mit</strong> essentiellen Rohstofflieferungen in <strong>den</strong><br />

Wirtschaftsverhandlungen besser durchsetzen. Im Innern verschafften die staatlichen<br />

Vorschüsse <strong>der</strong> schweizerischen Exportwirtschaft zusätzliche Aufträge und trugen dadurch<br />

zur guten Lage auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt bei. Kritik an <strong>den</strong> Krediten kam nicht<br />

nur von Seiten <strong>der</strong> Alliierten: Die <strong>Schweiz</strong>erische Nationalbank fürchtete <strong>der</strong>en inflationäre


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SCHWEIZ – ZWEITER WELTKRIEG 3<br />

Wirkung, <strong>der</strong> Finanzminister war um die Staatskasse besorgt und die parlamentarische<br />

Opposition hegte neutralitätspolitische Be<strong>den</strong>ken. Die Achsenmächte trugen ihre<br />

Verschuldung im <strong>Clearing</strong>verkehr bis Kriegsende nicht ab. Die <strong>Schweiz</strong> erreichte wegen des<br />

Wi<strong>der</strong>stands <strong>der</strong> siegreichen Alliierten erst 1949 in Verhandlungen <strong>mit</strong> Italien und 1952 <strong>mit</strong> <strong>der</strong><br />

Bundesrepublik Deutschland (BRD) eine teilweise Rückzahlung dieser Staatsschul<strong>den</strong>.<br />

Italien anerkannte 232 Mio. Franken, die BRD 650 Mio. Franken.<br />

Neben diesen Krediten bot <strong>der</strong> <strong>Zahlungsverkehr</strong> <strong>den</strong> <strong>Achsenmächten</strong> weitere Möglichkeiten,<br />

ihre Macht- und Rüstungsinteressen zu befriedigen: Aufgrund aussenpolitischer<br />

Rücksichtnahmen und exportwirtschaftlicher Interessen stimmte <strong>der</strong> Bundesrat im Herbst<br />

1940 – trotz <strong>der</strong> in Finanzkreisen geäusserten Be<strong>den</strong>ken – einer Einglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

in die deutsch beherrschte Zahlungsunion («Europäisches Zentralclearing») zu. Dadurch<br />

konnte NS-Deutschland <strong>den</strong> schweizerischen Aussenhandel <strong>mit</strong> <strong>den</strong> besetzten Staaten<br />

Nie<strong>der</strong>lande, Belgien, Norwegen und Polen vollständig kontrollieren. Die Exilregierungen<br />

protestierten gegen diese Abmachungen, weil sie darin eine schweizerische Anerkennung <strong>der</strong><br />

völkerrechtswidrigen Besetzung erkannten. Für die Rüstungsinteressen <strong>der</strong> Achse war vor<br />

allem die Beschaffung von freien <strong>Schweiz</strong>er Franken über und ausserhalb des<br />

Verrechnungsverkehrs von zentraler Bedeutung. <strong>Der</strong> Franken stellte für die Achse nach 1941<br />

die wichtigste in Kontinentaleuropa frei verwendbare und deshalb begehrte Devise dar. Da die<br />

schweizerischen Behör<strong>den</strong> <strong>den</strong> Devisenmarkt und <strong>den</strong> Kapitalverkehr keiner Kontrolle<br />

unterwarfen, konnten sich die Achsenmächte Frankenbeträge über Gold- o<strong>der</strong><br />

Wertschriftenverkäufe in <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> beschaffen. Aber auch un<strong>mit</strong>telbar über <strong>den</strong><br />

<strong>Clearing</strong>verkehr («freie Devisenspitze») fielen <strong>der</strong> Deutschen Reichsbank in <strong>den</strong> Kriegsjahren<br />

rund 180 Mio. Franken zu, die ihr zur freien Verfügung stan<strong>den</strong> (Tabelle 23). Insgesamt<br />

verschaffte sich die Reichsbank in <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> zwischen Herbst 1939 und Frühjahr 1945<br />

ungefähr 2 Mrd. Franken. Eine Berechnung ergibt, dass rund die Hälfte dieser freien Devisen<br />

in <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> selber Verwendung fand (für Schul<strong>den</strong>tilgung, Warenkäufe o<strong>der</strong><br />

Geheimdienstaktivitäten), während die restliche Milliarde Franken auf <strong>den</strong> internationalen<br />

Märkten eingesetzt wer<strong>den</strong> konnte (Tabellen 24 und 25).<br />

© 2001 UEK / Chronos Verlag<br />

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