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Merkblatt über die Berufsaufbauschule - Technische Oberschule ...

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TECHNISCHE OBERSCHULE STUTTGART<br />

mit Berufskolleg und <strong>Berufsaufbauschule</strong><br />

Hohenheimer Str. 12, 70184 Stuttgart<br />

Telefon: (0711) 24 89 71 – 0<br />

Fax: (0711) 24 89 71 - 20<br />

Internet: http://www.to-stuttgart.de; E-Mail: tos@to.s.bw.schule.de<br />

<strong>Merkblatt</strong><br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Berufsaufbauschule</strong> (BAS) an der <strong>Technische</strong>n <strong>Oberschule</strong><br />

A. Allgemeines<br />

Die <strong>Berufsaufbauschule</strong> ist als Mittelstufe der Berufsoberschule der <strong>Technische</strong>n <strong>Oberschule</strong> (TO) angeschlossen.<br />

In ihr sollen begabte junge Facharbeiter und Gesellen mit Hauptschulbildung zur Fachschulreife<br />

geführt werden und damit eine weitere Allgemeinbildung erhalten.<br />

Der Vollzeit-Unterricht umfasst in 33 Wochenstunden folgende Pflichtfächer:<br />

Religionslehre (1), Deutsch(5), Englisch(8), Geschichte mit Gemeinschaftskunde(2), Mathematik(9), Physik(5)<br />

und Chemie(3). Die Prüfung der Fachschulreife wird nach einjähriger Ausbildung abgelegt. Mit<br />

einem Prüfungsergebnis von 3,0 oder besser in den Kernfächern kann anschließend <strong>die</strong> TO besucht werden,<br />

<strong>die</strong> zur fachgebundenen Hochschulreife führt (siehe besonderes <strong>Merkblatt</strong>).<br />

Das Zeugnis der BAS berechtigt zum Eintritt in <strong>die</strong> 2-jährige Oberstufe (TO) und zum Eintritt in das<br />

einjährige Berufskolleg gewerblicher Richtung zum Erwerb der Fachhochschulreife. Außerdem schafft <strong>die</strong><br />

Fachschulreife günstige Voraussetzungen für gehobene Stellen in Handwerk und Industrie.<br />

B. Aufnahmevoraussetzungen<br />

Voraussetzungen für <strong>die</strong> Aufnahme in <strong>die</strong> <strong>Berufsaufbauschule</strong> sind:<br />

1. Das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand;<br />

2.a) Das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder, wenn <strong>die</strong>se nicht besucht wurde, einer<br />

einjährigen Berufsfachschule oder<br />

b) das Abschlusszeugnis einer sonstigen, mindestens zweijährigen, nicht zur Prüfung der<br />

Fachschulreife führenden Berufsfachschule;<br />

3.a) der erfolgreiche Abschluss in einem für <strong>die</strong>se Schulart anerkannten Ausbildungsberuf<br />

oder, wenn ein solcher nicht festgelegt war, in einer sonstigen entsprechenden Berufs-<br />

ausbildung oder<br />

b) eine mindestens vierjährige, für den Schultyp einschlägige praktische Tätigkeit mit guten<br />

Beurteilungen, wobei <strong>die</strong> Zeit des Besuchs einer Berufsfachschule mit Ausnahme<br />

wiederholter Schuljahre angerechnet wird;<br />

4. Außerdem bei ausländischen Bewerbern ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Diese<br />

werden von der Schule in einem Test <strong>über</strong>prüft. Der Termin dafür wird gesondert<br />

mitgeteilt.


Dem Aufnahmeantrag (auf Formblatt, vgl unten) sind Abschriften der Zeugnisse beizufügen, in denen <strong>die</strong><br />

obigen Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen werden.<br />

Sofern Zeugnisse bei der Anmeldung noch nicht vorliegen, sind deren Kopien unverzüglich nachzureichen;<br />

dem Aufnahmeantrag ist in <strong>die</strong>sem Fall eine Kopie des letzten Schulzeugnisses beizufügen.<br />

Alle Schüler/-innen werden zunächst auf Probe aufgenommen. Am Ende des ersten Schulhalbjahres entscheidet<br />

<strong>die</strong> Klassenkonferenz aufgrund der Noten des Halbjahreszeugnisses, wer <strong>die</strong> Probezeit bestanden<br />

hat. Wer <strong>die</strong> Probezeit nicht bestanden hat, muss <strong>die</strong> <strong>Berufsaufbauschule</strong> verlassen und kann auf Antrag<br />

einmal erneut aufgenommen werden.<br />

C. Sonstiges<br />

Schulgeld wird nicht erhoben. Es besteht Lernmittelfreiheit.<br />

Wegen einer Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird empfohlen, sich bei<br />

der Ausbildungsförderungsstelle des zuständigen Landratsamts zu erkundigen. Bei Stuttgarter Wohnsitz<br />

ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Schulverwaltungsamt, Telefon (07 11) 216-6730, zuständig.<br />

Öffnungszeiten des Sekretariats der <strong>Technische</strong>n <strong>Oberschule</strong>:<br />

Montag bis Donnerstag 7:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Freitag 7:30 – 12:00 Uhr<br />

Die Beratung von Interessenten geschieht während der obengenannten Öffnungszeiten.<br />

Bewerben kann man sich mit einem Formblatt, das von der Homepage heruntergeladen werden kann oder<br />

auf Wunsch zugesandt wird. Für <strong>die</strong> Schulakten wird ein Passbild benötigt, das den Bewerbungsunterlagen<br />

beizufügen ist.<br />

Weitere Infos gibt`s auf unserer Homepage im Internet unter http://www.to-stuttgart.de<br />

Stand: Feb. 07

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