25.08.2013 Aufrufe

Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination

Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination

Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2010-2014<br />

<strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Umweltbewegte</strong><br />

Wie funktioniert die <strong>EU</strong>?


Impressum<br />

<strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong> <strong>für</strong> <strong>Umweltbewegte</strong> –<br />

Wie funktioniert die <strong>EU</strong>?<br />

ISBN 978-3-923458-76-9<br />

5. vollständig überarbeitete Auflage<br />

Herausgeber: Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)<br />

<strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong>sstelle, Marienstraße 19–20, 10117 Berlin<br />

Tel. +49 (0)30 / 678 17 75 -70, Fax -80,<br />

E-Mail: eu-info@dnr.de<br />

www.dnr.de/publikationen, www.eu-koordination.de<br />

Redaktion: Bjela Vossen, Juliane Grüning, Matthias Bauer,<br />

Florian Noto, Markus Steigenberger, Eric Janacek<br />

Mitautoren früherer Auflagen:<br />

Nika Greger, Thomas Frischmuth<br />

Grafik/DTP: Florian Noto, Eric Janacek<br />

Layout: Michael Chudoba<br />

Druck: Pachnicke-Druck, Göttingen. 100 % Recyclingpapier<br />

Titelfotos:<br />

1. The island of Samsoe: an example of a<br />

self-sufficient community in renewable energy,<br />

© European Union, 2010<br />

2. Commissioner Connie HEDEGAARD - Mr Janez POTOC-<br />

NIK, Member of the European Commission,<br />

© Rat der Europäischen Union, 2011<br />

3. European flags in front of the Berlaymont building,<br />

headquarter of the EC, © European Union, 2010<br />

Namentlich gezeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die<br />

Meinung der Redaktion/des Herausgebers wieder.<br />

© Deutscher Naturschutzring e.V.<br />

Die Nutzungsrechte liegen beim Herausgeber. Einzelne Artikel<br />

können nachgedruckt werden, wenn die Quelle angegeben<br />

wird und die Rechte Dritter gewahrt bleiben. Die Redaktion<br />

freut sich über ein Belegexemplar.<br />

Förderhinweis<br />

Diese Broschüre wird finanziell vom Bundesumweltministerium<br />

und vom Umweltbundesamt gefördert. Die Förderer<br />

übernehmen keine Gewähr <strong>für</strong> die Richtigkeit, Genauigkeit<br />

und Vollständigkeit der Angaben sowie <strong>für</strong> die Beachtung<br />

der Rechte Dritter. Die geäußerten Ansichten und Meinungen<br />

müssen nicht mit denen der Förderer übereinstimmen.


Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

Die Mehrzahl der nationalen Umweltgesetze hat heute ihren<br />

Ursprung in der Europäischen Union. Ähnliches gilt <strong>für</strong> Agrarpolitik<br />

sowie – in geringerem Maße – <strong>für</strong> andere wichtige<br />

Politikfelder wie Verkehrs- oder Energiepolitik. Wer sich daher<br />

mit deutscher Umweltpolitik beschäftigen möchte, wird seinen<br />

Blick zwangsläufig auch auf die <strong>EU</strong> richten müssen.<br />

Das fällt nicht immer leicht. Denn die <strong>EU</strong> erscheint vielen<br />

Menschen als weit entfernt und unübersichtlich. In gewisser<br />

Weise stimmt das. Wer sich nicht die Mühe macht, die Grundlagen<br />

der <strong>EU</strong> – Institutionen, Kompetenzen, Prozesse – etwas<br />

genauer anzuschauen, wird niemals verstehen, welches Spiel<br />

gerade gespielt wird. Wer sich allerdings darauf einlässt, wird<br />

feststellen, dass das System der <strong>EU</strong> auch nicht viel komplizierter<br />

ist als der deutsche Föderalstaat und dass es <strong>für</strong> Verbände<br />

und Einzelpersonen durchaus Möglichkeiten gibt, sich einzumischen.<br />

Mit diesem Handbuch möchten wir Ihnen einen Einstieg<br />

in die europäische Umweltpolitik bieten. Es stellt die Verträge,<br />

Institutionen, Prozesse und Akteure vor, erklärt kurz und knapp<br />

was sich hinter bestimmten Begriffen verbirgt, und gibt zahlreiche<br />

hilfreiche Tipps <strong>für</strong> alle diejenigen, die sich <strong>für</strong> europäische<br />

Umweltpolitik interessieren. Wir möchten Ihnen damit Mut<br />

machen, sich einzumischen und Ihre eigenen Erfahrungen und<br />

Meinungen in den politischen Prozess in der <strong>EU</strong> einzubringen.<br />

Das vorliegende „<strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>“ ist die fünfte, vollständig<br />

überarbeitete Auflage. Berücksichtigt sind sämtliche institutionelle<br />

Änderungen bis April 2012 – einschließlich des Vertrages<br />

von Lissabon, der Europäischen Bürgerinitiative und des Europäischen<br />

Semesters.<br />

Die <strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong>sstelle des Deutschen Naturschutzrings<br />

wünscht Ihnen viel Erfolg im <strong>Brüsseler</strong> Dschungel und eine<br />

anregende Lektüre!<br />

Nota bene:<br />

Die Nummerierung in den Europäischen Verträgen hat sich<br />

im Laufe der Zeit mehrfach geändert. Um Missverständnissen<br />

vorzubeugen, beziehen sich sämtliche in dieser Broschüre<br />

zitierten Artikel auf den gültigen Vertrag von Lissabon. Eine<br />

Synopse (Tabelle 1 auf Seite 8) stellt die Nummerierungen des<br />

Lissabon-Vertrages denen früherer Verträge gegenüber.<br />

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text durchgängig<br />

die männliche Schreibweise verwendet. Die Bezeichnung bezieht<br />

sich aber selbstverständlich auf beide Geschlechter.<br />

3


Inhalt<br />

1. Grundlagen der europäischen Umweltpolitik 5<br />

1.1 Struktur der Europäischen Union 5<br />

1.2 Umweltschutz in der <strong>EU</strong> – von Rom bis Lissabon 6<br />

1.3 Prinzipien und Ziele der europäischen Umweltpolitik 7<br />

1.4 Wichtige umweltrelevante Artikel in den<br />

Europäischen Verträgen 8<br />

1.5 Der <strong>EU</strong>-Haushalt 8<br />

1.6 Überblick über die <strong>EU</strong>-Institutionen 9<br />

2. Gesetzgebende Institutionen 10<br />

2.1 Der Europäische Rat 10<br />

2.2 Der Rat der Europäischen Union – Ministerrat 11<br />

2.3 Der Hohe Beauftragte der Union <strong>für</strong> Außen-<br />

und Sicherheitspolitik 13<br />

2.4 Die Europäische Kommission 13<br />

2.5 Das Europäische Parlament 16<br />

3. Gesetzgebungsverfahren 19<br />

3.1 Anhörungsverfahren 19<br />

3.2 Zustimmungsverfahren 19<br />

3.3 Ordentliches Verfahren 20<br />

3.4 Die Europäische Bürgerinitiative 22<br />

3.5 Europäisches Semester 23<br />

4. Rechtsakte und Soft Law 24<br />

4.1 Rechtsakte 24<br />

4.2 Soft Law 26<br />

5. Gerichtliche Instanzen und Klagearten 29<br />

5.1 Der Gerichtshof 29<br />

5.2 Das Gericht 30<br />

5.3 Klagerecht 30<br />

5.4 Klagearten 30<br />

5.5 Subsidiaritätsklausel 31<br />

4<br />

6. Weitere Institutionen, beratende<br />

Gremien und Agenturen 32<br />

6.1 Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss 32<br />

6.2 Ausschuss der Regionen 32<br />

6.3 Europäischer Rechnungshof 32<br />

6.4 Europäische Umweltagentur und andere Agenturen 33<br />

6.5 Europäische Investitionsbank 33<br />

6.6 Europarat 34<br />

7. Wie kann ich mich einmischen? 35<br />

7.1 Beschwerde einreichen 35<br />

7.2 Zugang zu Informationen und Gerichten –<br />

die Aarhus-Konvention 36<br />

7.3 Die europäischen Umweltverbände 36<br />

7.4 Lobbyarbeit <strong>für</strong> Umwelt und Natur in Brüssel 36<br />

Anhänge 42<br />

Anhang I: Wie werden <strong>EU</strong>-Dokumente bezeichnet? 42<br />

Anhang II: <strong>Brüsseler</strong> Umweltorganisationen 43<br />

Anhang III: Die Europäische Union im Internet 49<br />

Anhang IV: Die Europäische Kommission,<br />

Generaldirektionen und Agenturen 50<br />

Anhang V: Ausschüsse des Europäischen Parlaments 52<br />

Anhang VI: Die wichtigsten <strong>EU</strong>-Begriffe –<br />

Glossar und Wörterbuch 54<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


1. Grundlagen der europäischen<br />

Umweltpolitik<br />

Dieses erste Kapitel gibt eine Einführung in die Struktur der <strong>EU</strong> und erklärt, wann und wie der Umweltschutz<br />

seinen Weg in die Europäischen Verträge gefunden hat und an welcher Stelle die Ziele und Prinzipien<br />

rechtlich verankert sind.<br />

NACH DEM ENDE des Zweiten Weltkriegs gründeten<br />

sechs europäische Staaten kurz nacheinander die Europäische<br />

Gemeinschaft <strong>für</strong> Kohle und Stahl (EGKS),<br />

die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) und die Europäische<br />

Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Während die EGKS im<br />

Juli 2002 nach 50 Jahren auslief, bestehen die beiden anderen,<br />

die als Römische Verträge im März 1957 unterzeichnet wurden<br />

und am 1. Januar 1958 in Kraft getreten sind, noch immer.<br />

Der EWG-Vertrag wurde allerdings zunächst in „Vertrag zur<br />

Gründung der Europäischen Gemeinschaften“ (EG-Vertrag)<br />

und mittlerweile in „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen<br />

Union“ (A<strong>EU</strong>V) umbenannt.<br />

1.1 Struktur der Europäischen Union<br />

Mit dem Vertrag von Maastricht, der am 1. November 1993 in<br />

Kraft trat, wurde die Europäische Union gegründet. Man sprach<br />

davon, dass die <strong>EU</strong> auf drei Säulen basiere: Die erste Säule, der<br />

EG-Vertrag, unterschied sich von den beiden anderen durch<br />

ihre Art der Integration. Sie war supranational organisiert. Das<br />

heißt, dass die Mitgliedstaaten in den Politikbereichen dieser<br />

Säule ihre Souveränitätsrechte größtenteils abgetreten und ihre<br />

Machtbefugnis auf die europäische Ebene übertragen hatten.<br />

Damit akzeptierten sie europäische Vorschriften, die im nationalen<br />

Rechtssystem gleichermaßen gelten wie das inländische<br />

Recht. Die beiden anderen Säulen – die „Gemeinsame Außen-<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

und Sicherheitspolitik“ und die „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit<br />

in Strafsachen“ waren dagegen zwischenstaatlich<br />

geregelt und wurden somit in der Regel von den Mitgliedstaaten<br />

im Ministerrat einstimmig entschieden.<br />

Diese Drei-Säulen-Struktur wurde mit dem Lissabon-Vertrag,<br />

der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, aufgegeben. Die<br />

doppelte Struktur von <strong>EU</strong> und EG wurde zugunsten eines einheitlichen<br />

Rechtssubjekts, der <strong>EU</strong>, abgeschafft. Im Prinzip ist<br />

diese „neue“ <strong>EU</strong> supranational organisiert, <strong>für</strong> die Außen- und<br />

Sicherheitspolitik gibt es aber Sonderregelungen, sodass dieser<br />

Bereich weiterhin zwischenstaatlich organisiert ist. Trotzdem<br />

hat der Lissabon-Vertrag es nicht vermocht, sämtliches Primärrecht<br />

in einem einzigen Vertrag zusammenzufassen. Stattdessen<br />

besteht er aus drei unterschiedlichen Verträgen: dem Vertrag<br />

der Europäischen Union (<strong>EU</strong>V), in dem die Prinzipien und<br />

Institutionen der <strong>EU</strong> festgehalten sind, dem Vertrag über die<br />

Arbeitsweise der Europäischen Union (A<strong>EU</strong>V), der im Wesentlichen<br />

dem ehemaligen EG-Vertrag entspricht und die einzelnen<br />

Politikbereiche enthält, und schließlich der Europäischen<br />

Grundrechtecharta, die gleichwertigen rechtlichen Status erhalten<br />

hat. Zudem existiert auch der Euratom-Vertrag weiter<br />

– wenn auch außerhalb des Lissabon-Vertrages.<br />

5


1.2 Umweltschutz in der <strong>EU</strong> – von Rom<br />

bis Lissabon<br />

Weder Umweltschutz noch nachhaltige Entwicklung waren in<br />

den frühen Tagen der europäischen Integration ein Thema. Das<br />

hat sich grundlegend geändert, wie sich an den wesentlichen<br />

Verträgen im Laufe der Zeit ablesen lässt. Dieses Kapitel beschreibt,<br />

wie der Umweltschutz seinen Weg in die europäischen<br />

Verträge fand und wie er zu der Bedeutung gelangt ist, die ihm<br />

heute zukommt.<br />

Von Rom …<br />

Als die Europäische Gemeinschaft <strong>für</strong> Kohle und Stahl (EGKS)<br />

1951 sowie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)<br />

und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) 1957 gegründet<br />

wurden, standen Wirtschaftswachstum und Frieden<br />

im Mittelpunkt. Zu dieser Zeit umfassten die Gemeinschaften<br />

sechs Gründungsmitglieder, die vor allem Handelshemmnisse<br />

beseitigen und einen gemeinsamen Markt schaffen wollten.<br />

Auch zehn Jahre später, 1967, als EGKS, EWG und Euratom<br />

zusammengeführt wurden und sowohl ein gemeinsamer Ministerrat<br />

als auch eine gemeinsame Kommission und das Europäische<br />

Parlament eingesetzt wurden, existierten Umwelt- und<br />

Naturschutz nicht als gemeinschaftliche Ziele und Aufgaben.<br />

Erst Ende der 1960er Jahre begann die Gemeinschaft erste<br />

Maßnahmen in Form von Verordnungen und Richtlinien sowie<br />

Aktionsplänen zum Schutz der Umwelt zu erlassen. Mangels<br />

einer Rechtsgrundlage <strong>für</strong> Umweltpolitik basierten diese ersten<br />

Maßnahmen auf den Artikeln zur Harmonisierung und den<br />

Vorschriften <strong>für</strong> den gemeinsamen Markt.<br />

über die Einheitliche Europäische Akte …<br />

Mit der Annahme der Einheitlichen Europäischen Akte im Jahr<br />

1987 wurde ein Abschnitt über Umwelt in den EWG-Vertrag<br />

eingefügt (Art. 130r-130t; heute: Art. 191-193 A<strong>EU</strong>V) und die<br />

Umwelt ausdrücklich in Art. 100a (heute: Art. 114 A<strong>EU</strong>V), der<br />

sich auf den Binnenmarkt bezieht, erwähnt. Umweltschutz war<br />

jedoch nicht formal in den Zielen der Gemeinschaft berücksichtigt.<br />

Die Einheitliche Europäische Akte bildete die Grundlage<br />

<strong>für</strong> die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes. Darin<br />

wurde vereinbart, den freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs-<br />

und Kapitalverkehr ab Ende 1992 in allen Mitgliedstaaten<br />

zu ermöglichen.<br />

über Maastricht …<br />

Mit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags am 1. November<br />

1993 wurde schließlich der Umweltschutz in den Zielen der<br />

Gemeinschaft verankert (Art. 2 und 3k EG-Vertrag; heute:<br />

Art. 3 <strong>EU</strong>V). Zudem führte der Vertrag erstmals ein qualifiziertes<br />

Mehrheitswahlsystem ein, das in Umweltfragen anzuwenden<br />

war.<br />

6<br />

über Amsterdam …<br />

Der Vertrag von Amsterdam nahm 1999 im Bereich der Umweltpolitik<br />

der Gemeinschaft einige wichtige Änderungen vor.<br />

Zum einen wurde Art. 2 des EG-Vertrages geändert und beinhaltete<br />

nun ausdrücklich die Förderung einer „harmonischen,<br />

ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung“ sowie einer<br />

„hohen Ebene des Schutzes und der Verbesserung der Qualität<br />

der Umwelt“ als ein allgemeines Ziel der Gemeinschaft<br />

(heute: Art. 3 <strong>EU</strong>V). Zum anderen wurde das Umweltintegrationsprinzip<br />

(siehe Kapitel 1.3) in Art. 6 des Vertrages aufgenommen<br />

(heute: Art. 11 A<strong>EU</strong>V) und durch Gleichstellung mit den<br />

anderen „Prinzipien“ der <strong>EU</strong> gestärkt. Darüber hinaus wurde<br />

das Mitentscheidungsverfahren (heute: ordentliches Gesetzgebungsverfahren,<br />

siehe Kapitel 3.3) zur Regel bei der Annahme<br />

von Umweltmaßnahmen nach Art. 175 (heute: Art. 192 A<strong>EU</strong>V)<br />

– mit Ausnahme derjenigen Bereiche, die in Art. 175(2) (heute:<br />

Art. 192(2) A<strong>EU</strong>V) aufgeführt sind – sowie von Maßnahmen,<br />

die auf dem Binnenmarktsartikel 95 (heute: Art. 115 A<strong>EU</strong>V)<br />

beruhen.<br />

über Nizza …<br />

Mit Annahme des Vertrags von Nizza im Jahr 2003 wurde<br />

im Bereich des Umweltschutzes kein Fortschritt erzielt. Zwar<br />

standen einige Umweltthemen auf der Agenda der Regierungskonferenz,<br />

wie etwa die qualifizierte Mehrheitswahl <strong>für</strong><br />

die Einführung von Ökosteuern, allerdings konnten sich die<br />

Mitgliedstaaten in diesen Bereichen nicht einigen.<br />

… nach Lissabon<br />

Mit dem Vertrag von Nizza war es den <strong>EU</strong>-Staaten nicht gelungen,<br />

alle notwendigen institutionellen Reformen zu beschließen,<br />

die mit der anstehenden Osterweiterung zusammenhingen.<br />

Daher wurde 2003 ein Prozess gestartet, der eine Europäische<br />

Verfassung zum Ziel hatte. Der ausgehandelte Verfassungstext<br />

wurde zwar von den Staats- und Regierungschefs im Dezember<br />

2004 unterzeichnet, scheiterte aber im Frühjahr 2005 an<br />

Referenden in Frankreich und den Niederlanden, später auch<br />

in Irland. Nach einer „Denkpause“ wurde ein leicht veränderter<br />

Vertrag erarbeitetet – der Begriff Verfassung wurde dabei<br />

aufgegeben – und Anfang 2007 in Lissabon von den Staats- und<br />

Regierungschefs unterzeichnet. Nachdem auch das irische Volk<br />

dem Vertrag in einem zweiten Referendum zugestimmt hatte,<br />

konnte er am 1. Dezember 2009 in Kraft treten.<br />

Der Lissabon-Vertrag bringt eine Reihe institutioneller<br />

Änderungen mit sich. So schafft er etwa die Funktionen eines<br />

Präsidenten des Europäischen Rates, der <strong>für</strong> zweieinhalb Jahre<br />

gewählt wird, und eines Hohen Beauftragen <strong>für</strong> die Außen- und<br />

Sicherheitspolitik – eine Art Außenminister. Zudem weitet er<br />

das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (früher: Mitentscheidungsverfahren)<br />

sowie das Mehrheitsverfahren im Ministerrat<br />

auf eine Reihe neuer Politikbereiche aus. Umweltpolitik stand<br />

sicherlich nicht im Fokus dieser Vertragsreform. Gleichwohl<br />

gibt es einige wichtige Neuerungen, wie etwa die folgenden:<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


• Energiepolitik wird zum ersten Mal in einem eigenständigen<br />

Kapitel festgeschrieben und erhält damit eine eigene primärrechtliche<br />

Verankerung. Eine umweltverträgliche Energieversorgung<br />

wird dabei explizit erwähnt (Art. 194 A<strong>EU</strong>V).<br />

• Das Ziel, den Klimawandel zu bekämpfen, wird in<br />

Art. 191 A<strong>EU</strong>V verankert.<br />

• Der Lissabon-Vertrag führt erstmals das Prinzip der partizipativen<br />

Demokratie im europäischen Primärrecht ein:<br />

Die Europäische Bürgerinitiative gibt <strong>EU</strong>-Bürgern das<br />

Recht, von der <strong>EU</strong>-Kommission Vorschläge <strong>für</strong> Rechtsakte<br />

einzufordern, wenn mindestens eine Million Bürger die<br />

Initiative mit ihrer Unterschrift unterstützen (Art. 11 <strong>EU</strong>V<br />

und Art. 24 A<strong>EU</strong>V).<br />

• Die Verpflichtung, Zugang zu Informationen zu gewähren,<br />

wird auf alle <strong>EU</strong>-Organe, -Einrichtungen und sonstige Stellen<br />

ausgeweitet. Bisher waren lediglich Ministerrat, Parlament<br />

und Kommission dazu verpflichtet.<br />

• Die gesetzgeberischen Kompetenzen des <strong>EU</strong>-Parlaments<br />

werden durch die Ausdehnung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens<br />

(Mitentscheidungsverfahren) auf viele<br />

Politikbereiche (etwa Landwirtschaft, Fischerei, Forschung,<br />

Handel …) deutlich erweitert. Das Parlament erhält außerdem<br />

gleiche Rechte bei der Haushaltsaufstellung wie der<br />

Ministerrat – Ausgaben <strong>für</strong> Landwirtschaft und Kohäsionsfonds<br />

eingeschlossen.<br />

1.3 Prinzipien und Ziele der<br />

europäischen Umweltpolitik<br />

Die europäische Umweltpolitik verfolgt bestimmte Ziele und<br />

basiert auf einer Reihe von Prinzipien. Grundsätzlich sind die<br />

Ziele in Art. 3 <strong>EU</strong>V festgelegt. Demnach soll die <strong>EU</strong> auf eine<br />

nachhaltige Entwicklung Europas hinwirken, auf ein hohes Maß<br />

an Umweltschutz und eine Verbesserung der Umweltqualität<br />

hinarbeiten sowie einen Beitrag zu einer globalen nachhaltigen<br />

Entwicklung leisten.<br />

Ziele der <strong>EU</strong>-Umweltpolitik<br />

Art. 191 A<strong>EU</strong>V schreibt die Ziele der europäischen Umweltpolitik<br />

im Detail fest:<br />

• Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer<br />

Qualität,<br />

• Schutz der menschlichen Gesundheit,<br />

• umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen,<br />

• Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur<br />

Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme und<br />

insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels.<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

Art. 191 A<strong>EU</strong>V konkretisiert also die allgemeinen Ziele aus<br />

Art. 3 <strong>EU</strong>V und schafft somit eine Rechtsgrundlage <strong>für</strong> Maßnahmen<br />

der Union. Ein Beispiel: Ist der Hauptzweck einer<br />

Richtlinie die Rationalisierung bei der Nutzung von natürlichen<br />

Ressourcen, wäre die gesetzliche Grundlage Art. 191. Dieser<br />

Artikel legt fest, dass das ordentliche Gesetzgebungsverfahren<br />

anzuwenden ist und damit Parlament und Ministerrat dieselben<br />

Entscheidungsbefugnisse haben (zum Gesetzgebungsverfahren<br />

siehe Kapitel 3.3).<br />

Prinzipien der <strong>EU</strong>-Umweltpolitik<br />

Zusätzlich zu den Zielen legen die Verträge einige Prinzipien<br />

fest, nach denen gesetzliche umweltpolitische Maßnahmen ergriffen<br />

werden müssen.<br />

Das Prinzip eines hohen Schutzniveaus<br />

„Die Umweltpolitik der <strong>EU</strong> zielt (...) auf ein hohes Schutzniveau<br />

ab.“ Dieses Prinzip, das in den Artikeln 3 <strong>EU</strong>V, 114 A<strong>EU</strong>V<br />

und 191 A<strong>EU</strong>V festgeschrieben ist, setzt nicht zwingend die<br />

Erreichung des „höchsten“ möglichen Schutzniveaus voraus,<br />

sondern untersagt vielmehr die Verabschiedung von umweltpolitischen<br />

Maßnahmen mit einem geringen Schutzniveau.<br />

Das Vorsorgeprinzip<br />

Das Vorsorgeprinzip (Art. 191 A<strong>EU</strong>V) verlangt, dass vorbeugende<br />

Maßnahmen ergriffen werden müssen, sobald der<br />

glaubwürdige Nachweis erbracht wurde, dass eine bestimmte<br />

Handlung die Umwelt belasten könnte – auch wenn der kausale<br />

Bezug zwischen der Handlung und den negativen Auswirkungen<br />

nicht wissenschaftlich bewiesen ist. Dieses Prinzip gilt nicht<br />

nur <strong>für</strong> Umwelt-, sondern auch <strong>für</strong> Gesundheitsfragen.<br />

Das Vermeidungsprinzip<br />

Das Vermeidungsprinzip (Art. 191 A<strong>EU</strong>V) ist eng mit dem<br />

Vorsorgeprinzip verknüpft und beinhaltet eine vorbeugende<br />

Herangehensweise der <strong>EU</strong> in Bezug auf Umweltbelange. Dadurch<br />

sollen Maßnahmen, die Umweltschäden von Beginn an<br />

vermeiden, bevorzugt werden vor Maßnahmen zur Wiederherstellung<br />

der bereits geschädigten Umwelt.<br />

Schadensbeseitigung durch das Ursprungsprinzip<br />

Maßnahmen im Bereich der europäischen Umweltpolitik<br />

sollten Umweltschäden vorrangig an ihrer Quelle beheben<br />

(Art. 191 A<strong>EU</strong>V). Das bedeutet, dass sich die <strong>EU</strong> auf solche<br />

Problemfelder konzentrieren sollte, in denen die Verschmutzung<br />

entsteht.<br />

Das Verursacherprinzip<br />

Gemäß dem Verursacherprinzip (Art. 191 A<strong>EU</strong>V), das seit den<br />

frühen 1970er Jahren die europäische Umweltpolitik geprägt<br />

hat, müssen diejenigen, die <strong>für</strong> Umweltverschmutzung verantwortlich<br />

sind, die entstandenen Kosten <strong>für</strong> die Umweltsanierung<br />

selbst tragen. Die Kosten sollen also nicht der Allgemeinheit<br />

aufgebürdet werden.<br />

7


Das Integrationsprinzip<br />

Das Integrationsprinzip (Art. 11 A<strong>EU</strong>V) besagt, dass Umweltbelange<br />

in die Definition und Umsetzung von <strong>EU</strong>-Politiken<br />

und -maßnahmen integriert werden sollen. Der Hauptgedanke<br />

dabei ist, dass Umweltbelange nicht isoliert betrachtet werden<br />

1.4 Wichtige umweltrelevante Artikel<br />

in den Europäischen Verträgen<br />

Die folgenden Artikel sind aus umweltpolitischer Sicht besonders<br />

wichtig. Die Tabelle stellt den aktuellen Vertrag (Lissabon)<br />

seinen Vorgängerversionen gegenüber.<br />

8<br />

Lissabon (2009)<br />

(A<strong>EU</strong>V)<br />

können, da andere Bereiche wie Landwirtschaft, Verkehr oder<br />

Energie entscheidende Auswirkungen auf die Umwelt haben. In<br />

der Praxis bedeutet dies nicht, dass Umweltpolitik prioritär behandelt<br />

werden muss, sondern dass Umweltschutz den anderen<br />

Politikbereichen gegenüber gleichwertig sein muss.<br />

Nizza (2003)/<br />

Amsterdam (1999)<br />

(EG-Vertrag)<br />

Maastricht (1993)<br />

(EG-Vertrag)<br />

Prinzipien der <strong>EU</strong> Art. 3 <strong>EU</strong>V Art. 2 Art. 2<br />

Aktivitäten der <strong>EU</strong> Art. 3–6 Art. 3(1) Art. 2 k<br />

Integrationsprinzip Art. 11 Art. 6 Art. 130 r<br />

Europäische Bürgerinitiative Art. 24 + Art. 11 <strong>EU</strong>V --- ---<br />

Verbot mengenmäßiger Beschränkungen<br />

zwischen den Mitgliedstaaten<br />

Art. 34–35 Art. 28–29 Art. 30–31<br />

Landwirtschaft und Fischerei Art. 38–44 Art. 32–38 Art. 38–46<br />

Verkehr Art. 90–100 Art. 70–80 Art. 74–84<br />

Angleichungen der Rechtsvorschriften Art. 114 Art. 95 Art. 100 a<br />

Sozialpolitik Art. 151–161 Art. 136–145 Art. 117–122<br />

Öffentliche Gesundheit Art. 168 Art. 152 Art. 129<br />

Verbraucherschutz Art. 169 Art. 153 Art. 129 a<br />

Trans-Europäische Netzwerke <strong>für</strong> Verkehr<br />

und Energieinfrastruktur<br />

Art. 170–172 Art. 154–156 Art. 129 b–d<br />

Struktur- und Kohäsionsfonds Art. 174–178 Art. 158–162 Art. 130 a–e<br />

Umwelt Art. 191–193 Art. 174–176 Art. 130 r, s, t<br />

Energie Art. 194 --- ---<br />

Tourismus Art. 195 --- ---<br />

Handel Art. 206–207 Art. 131–133 Art. 110–114<br />

1.5 Der <strong>EU</strong>-Haushalt<br />

Das Europäische Parlament und der Ministerrat verfügen gemeinsam<br />

über das Budgetrecht. Der eigentliche Prozess, wie<br />

das <strong>EU</strong>-Budget aufgestellt wird, gliedert sich in drei Phasen:<br />

Zunächst entscheidet der Rat über die Budgetobergrenze. In<br />

einem zweiten Schritt legt er den „mehrjährigen Finanzrahmen“<br />

(ehemals die finanzielle Vorausschau) <strong>für</strong> eine Periode<br />

von sieben Jahren fest (Art. 312 A<strong>EU</strong>V). Bei beiden Schritten<br />

Tab. 1 Synopse der Verträge von Lissabon,<br />

Nizza/Amsterdam und Maastricht<br />

muss das Parlament zustimmen. In der dritten Phase entscheiden<br />

Parlament und Rat gemeinsam über den Jahreshaushalt.<br />

Da<strong>für</strong> verfahren sie nach einem speziellen Procedere, das dem<br />

ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ähnelt (Art. 314 A<strong>EU</strong>V).<br />

Das Parlament hat hierbei dieselben Rechte wie der Rat. Die<br />

frühere Unterscheidung zwischen obligatorischen und nichtobligatorischen<br />

Ausgaben wurde mit dem Lissabon-Vertrag<br />

2009 aufgegeben. Innerhalb des Parlaments ist der Haushaltsausschuss<br />

zuständig.<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


Insgesamt liegt das Budget der <strong>EU</strong> bei 134 Milliarden Euro<br />

(2011), das entspricht etwas mehr als einem Prozent des Bruttosozialprodukts<br />

der <strong>EU</strong>. Das Geld stammt aus drei Quellen:<br />

• Der bei weitem größte Teil wird durch eine einheitliche Rate<br />

von 0,73 % des Bruttosozialprodukts der Mitgliedstaaten<br />

aufgebracht (etwa 76 % des Gesamtbudgets).<br />

• Die traditionellen Eigenmittel, vor allem Einnahmen aus<br />

Importzöllen, bringen etwa 12 % der Gesamteinnahmen.<br />

• Schließlich ergänzt eine einheitliche Abgabe auf die Mehrwertsteuer<br />

die Gesamteinnahmen um weitere 11 %.<br />

Auf der Ausgabenseite dominieren nach wie vor die Landwirtschaft<br />

(mit 42,9 Milliarden Euro, bzw. 31 % im Jahr 2011) <strong>für</strong><br />

Direktbeihilfen und marktbezogene Ausgaben <strong>für</strong> Wachstum<br />

und Beschäftigung sowie die Kohäsionsfonds (51 Milliarden<br />

Euro bzw. 36 % in 2011). Allerdings nennt die Kommission<br />

diese Posten mittlerweile anders. Seit 2007 hat sie die Art und<br />

Weise, den <strong>EU</strong>-Haushalt zu präsentieren, vollständig umgestellt.<br />

Man spricht nun nicht mehr von Ausgaben <strong>für</strong> Landwirtschaft<br />

oder Fonds, sondern teilt das Budget in fünf sehr<br />

vage Kategorien:<br />

• Nachhaltiges Wachstum (45,5 %)<br />

• Bewahrung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen<br />

(41,3 %)<br />

• Die <strong>EU</strong> als globaler Akteur (6,2 %)<br />

• Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht (1,3 %)<br />

• Verwaltung (5,7 %)<br />

Man muss also genau hinschauen, um die aktuellen Zahlen<br />

mit denen der letzten Jahre zu vergleichen. Der größte Posten<br />

– Nachhaltiges Wachstum – mit etwa 64,5 Milliarden Euro<br />

beinhaltet etwa die früheren Posten der Struktur- und Kohäsionsfonds.<br />

Der zweitgrößte Posten – Bewahrung und Bewirtschaftung<br />

natürlicher Ressourcen mit knapp 58,7 Milliarden<br />

Euro – teilt sich wiederum in vier wesentliche Unterkategorien:<br />

Landwirtschaft (Direkthilfen<br />

und Marktstützung)<br />

42.900 Mio. Euro<br />

Ländliche Entwicklung 14.400 Mio. Euro<br />

Fischereifonds 658 Mio. Euro<br />

LIFE+ (Natur- und<br />

Umweltschutz)<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

333 Mio. Euro<br />

Tab. 2 Ausgaben 2011 im Posten „Natürliche Ressourcen“<br />

Bemühungen, den Haushalt der <strong>EU</strong> grundlegend zu reformieren,<br />

gab es viele. Der letzte Versuch stammt vom Europäischen<br />

Rat im Dezember 2005, als die Staats- und Regierungschefs<br />

über die Entscheidung <strong>für</strong> einen neuen finanziellen Rahmen <strong>für</strong><br />

die Jahre 2007 bis 2013 uneinig waren. Speziell Großbritannien<br />

hatte sich da<strong>für</strong> eingesetzt, die Agrarzahlungen deutlich zu reduzieren,<br />

Frankreich dagegen sprach sich <strong>für</strong> eine Abschaffung<br />

des sogenannten Briten-Rabatts – nach dem Großbritannien<br />

geringere Nettozahlungen leistet – aus. Letztlich einigte sich der<br />

Gipfel darauf, eine grundlegende Haushaltsreform <strong>für</strong> die Zeit<br />

nach 2014 anzugehen. Der Startschuss da<strong>für</strong> fiel im Jahr 2008,<br />

als die Kommission diesbezüglich eine Konsultation startete.<br />

Bis spätestens 2013 müssen sich Rat und Parlament auf einen<br />

reformierten Haushalt einigen, sodass dieser rechtzeitig <strong>für</strong> die<br />

Jahre ab 2014 in Kraft treten kann. Mehr zur Haushaltsreform:<br />

http://ec.europa.eu/budget/reform/index_de.htm<br />

1.6 Überblick über die <strong>EU</strong>-Institutionen<br />

Obwohl sehr häufig von „der <strong>EU</strong>“ die Rede ist, sind es die in den<br />

folgenden Kapiteln vorgestellten Institutionen oder Einrichtungen,<br />

die entsprechende Maßnahmen ergreifen, Vorschläge erarbeiten<br />

oder gesetzgeberisch tätig werden.<br />

Organe der Europäischen Union<br />

Die sieben Organe der Union sind in Art. 13 <strong>EU</strong>V festgelegt:<br />

Europäisches Parlament (EP), www.europarl.europa.eu<br />

Europäischer Rat, www. european-council.europa.eu<br />

Rat der <strong>EU</strong> (Ministerrat), www.consilium.europa.eu<br />

Europäische Kommission, www.ec.europa.eu<br />

Gerichtshof der Europäischen Union, www.curia.europa.eu<br />

Europäische Zentralbank (EZB), www.ecb.int<br />

Europäischer Rechnungshof, www.eca.europa.eu<br />

Weitere Einrichtungen<br />

Ausschuss der Regionen (AdR), www.cor.europa.eu<br />

Europäische Investitionsbank (EIB), www.eib.org<br />

Europäische Umweltagentur (EEA), www.eea.europa.eu<br />

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA),<br />

www.eesc.europa.eu<br />

Europäische Chemikalienagentur (ECHA), www.echa.europa.<br />

eu/de/<br />

Europäische Behörde <strong>für</strong> Lebensmittelsicherheit (EFSA),<br />

www.efsa.europa.eu/de/<br />

Wer ist wer in der <strong>EU</strong>?<br />

Um Kontaktpersonen in einzelnen Institutionen oder<br />

zu spezifischen Themen zu finden, hilft ein Blick auf<br />

die Website www.europa.eu/whoiswho<br />

Kostenlose Telefonhotline: 00800/6789 10 11<br />

9


2. Gesetzgebende Institutionen<br />

Dieses Kapitel beschreibt die wichtigsten Institutionen der <strong>EU</strong>: Europäischer Rat, Ministerrat, Kommission<br />

und Parlament. Es zeigt auf, welche Kompetenzen sie haben, wie sie strukturiert sind und wie sie<br />

arbeiten.<br />

DIE DREI GESETZGEBENDEN Institutionen der <strong>EU</strong><br />

sind die Europäische Kommission, der Ministerrat<br />

und das Europäische Parlament. Der Europäische<br />

Rat verfügt nicht über gesetzgeberische Kompetenzen, hat aber<br />

Weisungsbefugnisse. Welche grundsätzlichen Kompetenzen die<br />

<strong>EU</strong>-Institutionen im Vergleich mit den Mitgliedstaaten besitzen,<br />

wird in drei Kategorien definiert. Demnach gibt es<br />

• die geteilte Zuständigkeit zwischen <strong>EU</strong> und Mitgliedstaaten<br />

(Großteil der Fälle),<br />

• die exklusive Zuständigkeit der Union, wenn die Mitgliedstaaten<br />

unwiderruflich ihre Handlungsmöglichkeiten an die<br />

europäische Ebene delegiert haben (Beispiele: Zollwesen,<br />

Währungs- oder Wettbewerbspolitik), sowie<br />

• die unterstützende Zuständigkeit, das heißt die Kompetenz<br />

liegt nach wie vor bei den Mitgliedstaaten, die Union darf<br />

unterstützend tätig werden (Beispiele: Gesundheit, Tourismus,<br />

Kultur).<br />

Die Mitgliedstaaten sind die „Herren der Verträge“ (während<br />

die Kommission als „Hüterin der Verträge“ angesehen wird).<br />

Sie entscheiden nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung<br />

(Art. 5(1) <strong>EU</strong>V), welche Kompetenzen auf welcher<br />

Ebene wahrgenommen werden. Mit der Zeit – besonders<br />

mit den Verträgen von Maastricht und Amsterdam – sind<br />

immer mehr Kompetenzen in die Zuständigkeit der Union<br />

übergegangen. Art. 3 bis 6 A<strong>EU</strong>V listen die entsprechenden<br />

Politikbereiche der drei Zuständigkeitskategorien auf. Umwelt,<br />

Landwirtschaft, Fischerei, Energie, Verkehr, Verbraucherschutz<br />

und andere nachhaltigkeitsrelevante Politikbereiche fallen in<br />

die Kategorie der geteilten Zuständigkeit. Das heißt, dass die<br />

Mitgliedstaaten nur dann gesetzgeberisch tätig werden können,<br />

wenn die <strong>EU</strong> ihre Zuständigkeit nicht ausübt.<br />

10<br />

Für die Ausübung der Zuständigkeiten gelten die Grundsätze<br />

der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (Art. 5 <strong>EU</strong>V).<br />

Das Prinzip der Subsidiarität soll sicherstellen, dass Entscheidungen<br />

so nahe wie möglich bei den Bürgern getroffen werden.<br />

Es muss daher jeweils geprüft werden, ob ein Gegenstand tatsächlich<br />

auf europäischer Ebene geregelt werden muss oder ob<br />

dies nicht auch auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene<br />

geschehen könnte. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit legt<br />

fest, dass Maßnahmen der Union inhaltlich und formal nicht<br />

über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche<br />

Maß hinausgehen dürfen.<br />

2.1 Der Europäische Rat<br />

Der Europäische Rat ist das oberste Gremium der Europäischen<br />

Union. Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs, dem<br />

Präsidenten des Europäischen Rates sowie dem Präsidenten der<br />

Europäischen Kommission zusammen. Der Hohe Beauftragte<br />

<strong>für</strong> Außen- und Sicherheitspolitik nimmt ebenfalls an den<br />

Sitzungen teil. Der Europäische Rat war lange Zeit ein informelles<br />

Treffen, wurde aber mit dem Lissabon-Vertrag zu einer<br />

offiziellen Institution aufgewertet (Art. 15 <strong>EU</strong>V). Er kommt<br />

zweimal halbjährlich zum Gipfeltreffen zusammen, um über<br />

die Weiterentwicklung der <strong>EU</strong> zu beraten und allgemeine politische<br />

Leitlinien festzulegen. In besonderen Fällen entscheidet<br />

der Europäische Rat über strittige Fragen, die auf Ebene des<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


Ministerrates nicht geklärt werden konnten. Der Europäische<br />

Rat kann keine rechtlich verbindlichen Beschlüsse fassen, besitzt<br />

jedoch ein Weisungsrecht. Die Ergebnisse werden in den<br />

„Schlussfolgerungen des Vorsitzenden“ festgehalten, die von<br />

den übrigen europäischen Institutionen umgesetzt werden.<br />

Die Sitzungen sind nur teilweise öffentlich.<br />

Der Lissabon-Vertrag hat die Funktion des Ratspräsidenten<br />

eingeführt, der von den Staats- und Regierungschefs <strong>für</strong> zweieinhalb<br />

Jahre gewählt wird. Aufgabe des Präsidenten ist es,<br />

• den Vorsitz zu führen und der Arbeit Impulse zu geben,<br />

• gemeinsam mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission<br />

<strong>für</strong> die Vorbereitung und Kontinuität der Arbeit des<br />

Europäischen Rates zu sorgen,<br />

• den Zusammenhalt und die Konsensfindung im Europäischen<br />

Rat zu fördern und<br />

• dem Europäischen Parlament Bericht über die Sitzungen<br />

des Europäischen Rates zu erstatten. Als erster Präsident des<br />

Europäischen Rates ist 2009 der belgische Premierminister<br />

Herman Van Rompuy gewählt worden. 2012 wurde er im<br />

Amt bestätigt.<br />

Der Europäische Rat spielt zudem bei der Anpassung oder Änderung<br />

der Europäischen Verträge eine zentrale Rolle.<br />

2.2 Der Rat der Europäischen Union –<br />

Ministerrat<br />

Der Rat der Europäischen Union, im Allgemeinen als „Ministerrat“<br />

oder „Rat“ bezeichnet, setzt sich aus den Fachministern<br />

der <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten zusammen. Er ist – obwohl das Parlament<br />

inzwischen an Macht und Mitbestimmung hinzugewonnen<br />

hat – das mächtigste legislative Entscheidungsgremium<br />

der <strong>EU</strong>. Alle im Rat vertretenen Minister sind befugt, <strong>für</strong> ihre<br />

Regierungen verbindliche Entscheidungen zu treffen: Ihre Unterschrift<br />

steht <strong>für</strong> die Unterschrift der gesamten Regierung. Die<br />

Zusammensetzung der zehn Ratsformationen hängt von den zu<br />

behandelnden Themen ab. Stehen Umweltfragen auf der Tagesordnung,<br />

nehmen in der Regel die Umweltminister am „Umweltrat“<br />

teil, zum „Fischereirat“ kommt z. B. aus Deutschland<br />

die Landwirtschaftsministerin, da dieses Thema in ihr Ressort<br />

fällt. Es können aus terminlichen oder inhaltlichen Gründen<br />

jedoch auch andere Minister teilnehmen. Zur Zeit existieren<br />

die folgenden zehn Ratsformationen („die Räte“):<br />

• Allgemeine Angelegenheiten<br />

• Auswärtige Angelegenheiten<br />

• Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN)<br />

• Justiz und Inneres (JHA)<br />

• Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

(EPSCO)<br />

• Wettbewerbsfähigkeit (COMP)<br />

• Verkehr, Telekommunikation und Energie (TTE)<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

• Landwirtschaft und Fischerei (AGFISH)<br />

• Umwelt (ENV)<br />

• Bildung, Jugend und Kultur (EYC)<br />

Europäischer Rat<br />

Rue de la Loi 175<br />

B-1048 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 281 61 11<br />

Fax: +32 2 / 281 69 34<br />

E-Mail: Kontaktformular auf der Website<br />

www.european-council.europa.eu<br />

Rat der Europäischen Union<br />

Rue de la Loi 175<br />

B-1048 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 281 6111<br />

Fax: +32 2 / 281 6934<br />

E-Mail: public.info@consilium.europa.eu<br />

www.consilium.europa.eu<br />

Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland<br />

bei der Europäischen Union<br />

8-14 Rue Jacques de Lalaing<br />

B-1040 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 787 1000<br />

E-Mail: Kontaktformular auf der Website<br />

www.bruessel-eu.diplo.de<br />

Aufgaben des Ministerrates<br />

Die wichtigsten Funktionen des Ministerrates sind:<br />

• Der Ministerrat erlässt europäische Rechtsvorschriften, in<br />

den meisten Bereichen gemeinsam mit dem Europäischen<br />

Parlament im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Normalerweise<br />

kann der Ministerrat nur dann tätig werden,<br />

wenn die Kommission, die das Initiativrecht hat, einen<br />

konkreten Vorschlag vorlegt. Allerdings kann er die Kommission<br />

auch zum Handeln auffordern.<br />

• Im Rat <strong>für</strong> Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) werden die<br />

Grundzüge der Wirtschaftspolitik in den Mitgliedstaaten<br />

abgestimmt.<br />

• Der Ministerrat kann internationale Übereinkünfte zwischen<br />

der <strong>EU</strong> und einem oder mehreren Staaten oder internationalen<br />

Organisationen abschließen.<br />

• Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament genehmigt<br />

der Ministerrat den Jahreshaushalt der <strong>EU</strong> gemäß einem<br />

besonderen Verfahren nach Art. 314 A<strong>EU</strong>V.<br />

• Der Rat koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen<br />

Gerichte und Polizeikräfte.<br />

11


Beschlussfassung im Ministerrat<br />

In den Verträgen ist festgehalten, welche Beschlüsse der Rat mit<br />

welcher Mehrheit fasst:<br />

• mit qualifizierter Mehrheit (in den meisten Fällen),<br />

• einstimmig (z. B. Steuern oder Sozialpolitik) oder<br />

• mit einfacher Mehrheit (eher selten, z. B. Verfahrensfragen,<br />

Geschäftsordnung).<br />

Einstimmigkeit bedeutet, dass jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht<br />

besitzt. Die meisten Entscheidungen werden mit qualifizierter<br />

Mehrheit getroffen. Zur Zeit gilt eine qualifizierte Mehrheit als<br />

erreicht, wenn<br />

• die Mehrheit der Mitgliedstaaten (in einigen Fällen eine<br />

Zweidrittelmehrheit) zustimmt,<br />

• mindestens 255 be<strong>für</strong>wortende Stimmen von 345 möglichen<br />

Stimmen abgegeben werden sowie<br />

• die be<strong>für</strong>wortenden Stimmen mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung<br />

der <strong>EU</strong> vertreten.<br />

Die Stimmen im Ministerrat werden nach der Größe der Staaten<br />

vergeben: je größer die Bevölkerung eines Landes, desto<br />

mehr Stimmen hat es. Die Anzahl steigt allerdings nicht proportional,<br />

sondern wird zugunsten der bevölkerungsschwächeren<br />

Länder angepasst.<br />

Deutschland, Frankreich, Italien,<br />

Großbritannien<br />

29<br />

Spanien, Polen 27<br />

Rumänien 14<br />

Niederlande 13<br />

Tschechische Republik, Belgien, Ungarn,<br />

Portugal, Griechenland<br />

12<br />

Österreich, Schweden, Bulgarien 10<br />

Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei, Finnland 7<br />

Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg,<br />

Slowenien<br />

4<br />

Malta 3<br />

insgesamt 345<br />

12<br />

Tab. 3 Stimmenverteilung im Ministerrat<br />

Ab dem 01. Juli 2013 wird Kroatien als neues Vollmitglied der<br />

<strong>EU</strong> ebenfalls über sieben Stimmen im Ministerrat verfügen.<br />

Diese bestehende Regelung wird am 1. November 2014 abgelöst<br />

durch die sogenannte „doppelte Mehrheit“, die mit dem<br />

Lissabon-Vertrag eingeführt wurde (Art. 16 <strong>EU</strong>V). Danach gilt<br />

eine qualifizierte Mehrheit als erreicht, wenn<br />

• mindestens 55 % der Mitglieder des Rates (das sind mindestens<br />

15) zustimmen und<br />

• die positiven Voten mindestens 65 % der Bevölkerung der<br />

<strong>EU</strong> repräsentieren.<br />

Eine Sperrminorität muss mindestens vier Ratsmitglieder umfassen.<br />

Allerdings ermöglicht der Vertrag bis zum 31. März 2017<br />

noch eine Übergangsregelung. In dieser Zeitspanne kann ein<br />

Mitgliedstaat beantragen, zu dem alten Entscheidungsverfahren<br />

(vor 2014) zurückzukehren.<br />

Ratspräsidentschaft<br />

Die Arbeit des Ministerrates muss koordiniert und organisiert<br />

werden. Deshalb hat immer ein Mitgliedstaat <strong>für</strong> ein halbes<br />

Jahr die Ratspräsidentschaft inne. Gewechselt wird nach einem<br />

festgelegten Turnus. Die einzelnen Sitzungen und Gipfel werden<br />

von den jeweiligen Regierungsvertretern des Mitgliedstaates<br />

geleitet, was bedeutet, dass alle <strong>EU</strong>-Staaten abwechselnd jeweils<br />

sechs Monate lang <strong>für</strong> die Tagesordnung der Ministerräte<br />

verantwortlich sind. Die einzige Ausnahme bildet der Rat <strong>für</strong><br />

Auswärtige Angelegenheiten, dem der Hohe Beauftragte <strong>für</strong> die<br />

Außen- und Sicherheitspolitik vorsteht.<br />

Die Präsidentschaft treibt nicht nur gesetzgeberische und<br />

politische Entscheidungen voran und vermittelt zwischen den<br />

Mitgliedstaaten, sie kann auch eigene Arbeitsschwerpunkte<br />

setzen und ihnen besonderen Nachdruck verleihen.<br />

Im Dezember 2004 haben die <strong>EU</strong>-Außenminister die<br />

Reihenfolge der Ratspräsidentschaften bis zum Jahr 2020 beschlossen.<br />

Festgelegt wurde, dass ab der deutschen Ratspräsidentschaft<br />

im ersten Halbjahr 2007 immer drei aufeinander<br />

folgende Staaten als sogenannte „Dreier-Gruppe“ (oder „Trio-<br />

Präsidentschaft“) zusammenarbeiten und sich eineinhalb Jahre<br />

in enger Kooperation abstimmen. Dabei sollen in einer Dreier-<br />

Gruppe immer ein großes und ein kleines <strong>EU</strong>-Land und mindestens<br />

ein neuer <strong>EU</strong>-Mitgliedstaat (Aufnahme ab Mai 2004)<br />

vertreten sein.<br />

2011 Zweites Halbjahr<br />

2012 Erstes Halbjahr<br />

2012 Zweites Halbjahr<br />

2013 Erstes Halbjahr<br />

2013 Zweites Halbjahr<br />

2014 Erstes Halbjahr<br />

2014 Zweites Halbjahr<br />

2015 Erstes Halbjahr<br />

2015 Zweites Halbjahr<br />

2016 Erstes Halbjahr<br />

2016 Zweites Halbjahr<br />

2017 Erstes Halbjahr<br />

2017 Zweites Halbjahr<br />

2018 Erstes Halbjahr<br />

2018 Zweites Halbjahr<br />

2019 Erstes Halbjahr<br />

2019 Zweites Halbjahr<br />

2020 Erstes Halbjahr<br />

Polen<br />

Dänemark<br />

Zypern<br />

Irland<br />

Litauen<br />

Griechenland<br />

Italien<br />

Lettland<br />

Luxemburg<br />

Niederlande<br />

Slowakei<br />

Malta<br />

Großbritannien<br />

Estland<br />

Bulgarien<br />

Österreich<br />

Rumänien<br />

Finnland<br />

Tab. 4 Ratspräsidentschaften bis 2020<br />

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter – AStV (COREPER)<br />

Die Arbeit des Ministerrates wird vom Ausschuss der Ständigen<br />

Vertreter (AStV, auf frz.: COREPER, auch im Englischen gebräuchlich)<br />

vorbereitet bzw. koordiniert. Eine Ausnahme bildet<br />

der Bereich Landwirtschaft, <strong>für</strong> den der Sonderausschuss Landwirtschaft<br />

zuständig ist. Der AStV setzt sich aus den Leitern der<br />

Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten in Brüssel zusam-<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


men und umfasst dementsprechend 27 Mitglieder. Die Arbeit<br />

des AStV wird wiederum von Arbeitsgruppen vorbereitet, die<br />

aus den Delegierten der Mitgliedstaaten gebildet werden. Die<br />

anliegenden Themen auf der Tagesordnung des Rates werden<br />

in A-Punkte und B-Punkte unterteilt. A-Punkt heißt, der Rat<br />

kann ohne Aussprache annehmen – wenn der AStV bereits eine<br />

Einigung erzielt hat. B-Punkt bedeutet, dass der Rat das Thema<br />

erörtern bzw. abstimmen muss. Es gibt zwei Formationen des<br />

AStV:<br />

Im AStV 2 vertreten die <strong>EU</strong>-Botschafter der 27 Mitgliedstaaten<br />

ihre Länder. Sie bereiten die einmal im Monat tagenden Räte<br />

<strong>für</strong> Auswärtige Angelegenheiten, Allgemeine Angelegenheiten<br />

sowie die ECOFIN-Räte der Finanzminister und die drei- bis<br />

viermal pro Halbjahr tagenden Räte Justiz und Inneres vor.<br />

Im AStV 1 sitzen die Vertreter der Botschafter. Sie bereiten<br />

die übrigen sechs Ratsformationen vor, die normalerweise ein-<br />

bis zweimal im Halbjahr tagen.<br />

2.3 Der Hohe Beauftragte der Union <strong>für</strong><br />

Außen- und Sicherheitspolitik<br />

Der Lissabon-Vertrag hat eine neue Position in der <strong>EU</strong> geschaffen,<br />

die zwischen Ministerrat und Kommissison angesiedelt ist<br />

– den Hohen Beauftragten <strong>für</strong> Außen- und Sicherheitspolitik<br />

(Art. 18 <strong>EU</strong>V). Der Hohe Beauftragte ist eine Art Außenminister,<br />

auch wenn er so nicht heißen darf. Er wird vom Europäischen<br />

Rat mit qualifizierter Mehrheit gewählt und hat die<br />

Aufgabe, die Außen- und Sicherheitspolitik zu koordinieren.<br />

Er sitzt dem Rat <strong>für</strong> Auswärtige Angelegenheiten vor und ist<br />

gleichzeitig Vizepräsident der Kommission. Mit dieser doppelten<br />

Funktion soll er Konsistenz in der Außenpolitik der <strong>EU</strong><br />

sicherstellen. Zur ersten Hohen Beauftragen ist 2009 die Britin<br />

Catherine Ashton ernannt worden.<br />

2.4 Die Europäische Kommission<br />

Die Europäische Kommission ist das zentrale ausführende<br />

Organ der <strong>EU</strong> (Art. 17-18 <strong>EU</strong>V und Art. 244-250 A<strong>EU</strong>V). Sie<br />

arbeitet weisungsunabhängig von den nationalen Regierungen<br />

ausschließlich im Interesse der Europäischen Union. Die Kommission<br />

untersteht der demokratischen Kontrolle des Europäischen<br />

Parlaments, dem sie rechenschaftspflichtig ist.<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

Europäische Kommission<br />

Rue de la Loi 200<br />

B-1049 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 29 91111<br />

www.ec.europa.eu<br />

Vertretung Berlin<br />

Unter den Linden 78<br />

D-10117 Berlin<br />

Tel.: 030 / 2280 2000<br />

Fax: 030 / 2280 2222<br />

E-Mail: eu-de-kommission@ec.europa.eu<br />

www.ec.europa.eu/deutschland<br />

Vertretung München<br />

Erhardtstraße 27<br />

D-80469 München<br />

Tel.: 089 / 24 24 48-0<br />

Fax: 089 / 24 24 48-15<br />

E-Mail: eu-de-muenchen@ec.europa.eu<br />

Vertretung Bonn<br />

Bertha-von-Suttner-Platz 2-4<br />

D-53111 Bonn<br />

Tel.: 0228 / 530 09-0<br />

Fax: 0228 / 530 09 50<br />

E-Mail: eu-de-bonn@ec.europa.eu<br />

Der Kommissionspräsident<br />

Der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament<br />

gewählt – auf Vorschlag des Europäischen Rates, der bei der<br />

Auswahl des Kandidaten die Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen<br />

Parlament berücksichtigen muss. Präsident ist in zweiter<br />

Amtszeit der Portugiese José Manuel Barroso (2004–2009<br />

und seit 2009). Er legt die politischen Leitlinien <strong>für</strong> die Kommission<br />

fest, organisiert ihre Arbeit und beruft die Sitzungen<br />

des Kollegiums ein, welches er leitet. Der Präsident vertritt die<br />

Kommission bei den Tagungen des Europäischen Rates, bei<br />

der Gruppe der 20 führenden Industrienationen (G 20) sowie<br />

gegenüber dem Europäischen Parlament. Der Kommissionspräsident<br />

kann die Zuständigkeitsbereiche der Kommissionsmitglieder<br />

in der laufenden Amtszeit neu verteilen und sie zum<br />

Rücktritt auffordern.<br />

13


Die Kommissare und Generaldirektionen<br />

Der Kommissionspräsident ernennt im Einvernehmen mit den<br />

Regierungen der Mitgliedstaaten die Kommissare. Das gesamte<br />

Kollegium der Kommissare muss sich zunächst einer Befragung<br />

durch das Europäische Parlament stellen und wird erst nach<br />

dessen Zustimmung offiziell ernannt. Die Kommission besteht<br />

aus 26 Mitgliedern plus Kommissionspräsident. Die Verwaltung<br />

der Kommission gliedert sich in ein Generalsekretariat,<br />

das die Arbeit koordiniert, sowie über 30 Generaldirektionen<br />

(GD) und Ämter, die teilweise den thematisch zuständigen<br />

Kommissaren zugeordnet sind, teilweise aber auch allgemeine<br />

Dienstleistungen <strong>für</strong> die gesamte Kommission erbringen. Zu<br />

letzteren zählen etwa der juristische Dienst oder der Übersetzungsdienst.<br />

Der Kommission unterstehen Außenstellen und<br />

Forschungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten. Insgesamt beschäftigt<br />

sie etwa 30.000 Beamte sowie 16.000 Dolmetscher und<br />

Übersetzer. In der Regel tagt das Kollegium der Kommissare<br />

einmal in der Woche. Eine Liste der Kommissionsmitglieder<br />

befindet sich im Anhang.<br />

14<br />

Mitarbeiter der Kommission oder einer Generaldirektion<br />

können über die folgende E-Mail-Adresse<br />

kontaktiert werden:<br />

vorname.nachname@ec.europa.eu<br />

Bei Schwierigkeiten hilft der Adress-Informationsdienst<br />

weiter: address-information@ec.europa.eu<br />

Aufgaben der Europäischen Kommission<br />

Die Kommission ist die Exekutive der <strong>EU</strong>. Um diese Funk tion<br />

ausüben zu können, hat sie die folgenden Aufgaben bzw. Befugnisse:<br />

1. Initiativrecht – Entscheidungsvorbereitung<br />

Die Kommission hat das exklusive Initiativrecht im Gesetzgebungsprozess,<br />

d. h. nur sie kann dem Ministerrat und dem<br />

Parlament Vorschläge <strong>für</strong> Richtlinien und Verordnungen vorlegen.<br />

Rechtsgrundlage, Form und Inhalt ihrer Vorschläge<br />

kann sie dabei selbst bestimmen. Sie veröffentlicht außerdem<br />

Entscheidungen, Empfehlungen, Stellungnahmen, Grün- und<br />

Weißbücher, Berichte und Mitteilungen, die nicht zwangsläufig<br />

eine rechtlich bindende Wirkung haben, um auf diese Weise<br />

politische Impulse zu setzen.<br />

In ihrem Jahresprogramm definiert die Kommission ihre<br />

Prioritäten. Dabei legt sie die wichtigsten politischen Vorhaben<br />

fest und nennt Gesetzesinitiativen, die sie in der kommenden<br />

Zeit ergreifen will. Sämtliche Vorhaben der Kommission müssen<br />

auf ihre möglichen Auswirkungen hin untersucht werden<br />

(Folgenabschätzung). Zudem unterliegen sie den Vorgaben der<br />

„Besseren Rechtsetzung“.<br />

Die Initiative <strong>für</strong> Bessere Rechtsetzung wurde im Jahr 2002<br />

gestartet. Die Kommission reagierte damit auf zunehmende<br />

Kritik an überbordender Bürokratie <strong>für</strong> die europäische Wirtschaft,<br />

die auf die steigende Zahl rechtlicher Regelungen zurückgeführt<br />

wurde. Die Initiative zielt darauf ab, die „Effizienz,<br />

Effektivität, Kohärenz, Verantwortlichkeit und Transparenz der<br />

<strong>EU</strong>-Politik” zu gewährleisten. Zu diesem Zweck hat die Kommission<br />

drei Arbeitsfelder identifiziert:<br />

• Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften (des<br />

„acquis communautaire“),<br />

• Rücknahme einiger Kommissionsvorschläge, die bereits von<br />

Rat und Parlament verhandelt werden,<br />

• stärkere Folgenabschätzung bei der Abfassung neuer Gesetze<br />

und Vorschriften.<br />

Im Jahr 2006 identifizierte die Kommission 42 Rechtsakte in 13<br />

sogenannten prioritären Bereichen, in denen schätzungsweise<br />

administrative Kosten in Höhe von 115 bis 130 Milliarden Euro<br />

anfallen. Zu den 13 Bereichen zählen Landwirtschaft, Fischerei,<br />

Verkehr und Umwelt (KOM(2006) 691; zu Dokumenten siehe<br />

Anhang I). Auf der Basis dieser Schätzung sollen die administrativen<br />

Kosten bis zum Jahr 2012 um 25 % gesenkt werden. In<br />

ihrem dritten Bericht vom 18. Januar 2009 (KOM(2009) 15)<br />

zieht die Kommission eine Zwischenbilanz. Danach habe sie<br />

Maßnahmen ergriffen, die zu einer Vereinfachung und Reduzierung<br />

des acquis communautaire von fast zehn Prozent<br />

führen. Das entspräche 1.300 Rechtsakten oder 7.800 Seiten<br />

des Amtsblattes. Am 15. November 2011 veröffentlichte die<br />

Kommissionsarbeitsgruppe zum Bürokratieabbau einen Bericht,<br />

nach dem eine Reduktion der administrativen Kosten<br />

von ca. 22% erreicht worden sei.<br />

2. Durchführungsbefugnisse<br />

Im Laufe der Zeit hat sich eine Reihe unterschiedlicher<br />

Komitologieausschüsse entwickelt: Traditionell gab es drei<br />

Verfahren (Beschluss 1999/468/EG): Regelungs-, Beratungs-<br />

und Verwaltungsverfahren. Sie unterscheiden sich in ihren<br />

Kompetenzen. Während die Kommission die Meinung eines<br />

beratenden Ausschusses lediglich anzuhören braucht, können<br />

Regelungs- und Verwaltungsausschüsse sie dazu zwingen, ihre<br />

Vorschläge dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.<br />

Im Laufe der Zeit konnte das <strong>EU</strong>-Parlament durchsetzen,<br />

stärker in das Komitologieverfahren einbezogen zu werden.<br />

Nachdem es 1999 zunächst das Recht erhielt, angehört zu<br />

werden, setzte es 2006 eine vierte Ausschuss-Formation mit<br />

gestärkten eigenen Rechten durch, den Regelungsausschuss<br />

mit Kontrollbefugnissen (2006/512/EC). Diese Formation gibt<br />

dem Parlament (ebenso dem Rat) ein Vetorecht gegen die von<br />

der Kommission geplante Maßnahme, wenn es sich dabei um<br />

eine „quasi-legislative“ Maßnahme handelt. Das alte Komitologiesystem<br />

ist mit dem Lissabon-Vertrag geändert worden, die<br />

neuen Rechtsgrundlagen stellen „Durchführungsakte“ (Art.<br />

291 A<strong>EU</strong>V) und „delegierte Akte“ (Art. 290 A<strong>EU</strong>V) dar.<br />

Grundsätzlich sind nach Art. 291 A<strong>EU</strong>V die Mitgliedstaaten<br />

<strong>für</strong> die Durchführung von <strong>EU</strong>-Recht zuständig. In bestimmten<br />

Situationen – etwa wenn <strong>EU</strong>-weit einheitliche Bedingungen <strong>für</strong><br />

die Durchführung von verbindlichen Rechtsakten erforderlich<br />

sind – können Rat und Parlament der Kommission Durchführungsbefugnisse<br />

übertragen. Im Frühjahr 2011 ist die neue<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


Komitologie-Verordnung (<strong>EU</strong>) Nr. 182/2011 in Kraft getreten<br />

nach der die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse<br />

durch die Kommission kontrollieren. Die<br />

Kommission führt weiterhin den Vorsitz in Ausschüssen mit<br />

Vertretern der Mitgliedstaaten, hat jedoch kein Stimmrecht.<br />

Die Mitgliedstaaten verfügen damit über eine effektive Kontrollmöglichkeit<br />

bei der Ausarbeitung von Durchführungsbestimmungen<br />

durch die Kommission.<br />

Bei der Annahme von Durchführungsrechtsakten wird<br />

zwischen dem Prüfverfahren (examination procedure) und<br />

dem Beratungsverfahren (advisory procedure) unterschieden.<br />

Der Hauptunterschied ist, dass ein Beratungsverfahren mit<br />

einfacher Mehrheit im Ausschuss vonstattengeht und die <strong>EU</strong>-<br />

Kommission das Ergebnis nur „soweit wie möglich“ berücksichtigen<br />

muss. Das Prüfverfahren ist strenger, hier kann die<br />

<strong>EU</strong>-Kommission sich über eine Ablehnung des Ausschusses<br />

mit qualifizierter Mehrheit nicht einfach hinwegsetzen, es sei<br />

denn, es drohen Gefahren wie „eine erhebliche Störung der<br />

Agrarmärkte oder eine Gefährdung der finanziellen Interessen<br />

der Union“. Die <strong>EU</strong>-Kommission kann nach einer festgesetzten<br />

Frist einen neuen Vorschlag vorlegen oder einen Berufungsausschuss<br />

befassen.<br />

Die neue Komitologie-Verordnung (<strong>EU</strong>) Nr. 182/2011 hebt<br />

den Komitologiebeschluss 1999/468/EG auf. Wenn ein Basisrechtsakt<br />

auf das Beratungsverfahren bzw. das Verwaltungsverfahren<br />

oder Regelungsverfahren des alten Komitologiebeschlusses<br />

verweist, so findet das Beratungsverfahren bzw. Prüfverfahren<br />

der neuen Komitologie-Verordnung Anwendung.<br />

Nur das Regelungsverfahren mit Kontrolle gilt weiterhin, bis<br />

der Basisrechtsakt entsprechend geändert wird.<br />

Mittels der delegierten Akte kann die Kommission „Rechtsakte<br />

ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung<br />

oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften<br />

des betreffenden Gesetzgebungsaktes erlassen“. Es<br />

können also nur „nicht wesentliche“ Vorschriften geändert oder<br />

ergänzt werden, alle „wesentlichen“ Vorschriften obliegen der<br />

Verantwortung von Parlament und Rat. Eine Richtlinie oder<br />

eine Verordnung, mit der Rat und Parlament der Kommission<br />

den Auftrag zum Erlass eines delegierten Aktes erteilen, muss<br />

Ziele, Inhalte, Geltungsbereich und Dauer der Befugnisübertragung<br />

ausdrücklich regeln. Rat und Parlament behalten sich<br />

darüber hinaus vor, die Übertragung zu widerrufen oder Einwände<br />

gegen die Entscheidungen der Kommission zu erheben.<br />

Welches Verfahren letztlich zum Tragen kommt, bestimmt<br />

der jeweilige Rechtsakt – abhängig von dem Politikfeld und<br />

der politischen Bedeutung des jeweiligen Verhandlungsgegenstandes.<br />

Die gegenwärtig ungefähr 250 Komitologieausschüsse<br />

decken sämtliche <strong>EU</strong>-politischen Themen ab. 30 Ausschüsse<br />

befassen sich direkt mit Umweltthemen. So etwa<br />

• C14000 – Ständiger Ausschuss <strong>für</strong> die Durchführung der<br />

Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen<br />

mit gefährlichen Stoffen;<br />

• C11800 – Ausschuss zur Anpassung der Richtlinie über die<br />

Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ORNIS) an den<br />

wissenschaftlichen und technischen Fortschritt<br />

• C11500 – Ausschuss zur Anpassung und Anwendung der<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

Richtlinie über die Verbrennung von Abfällen an den wissenschaftlichen<br />

und technischen Fortschritt<br />

Alle Bürger haben die Möglichkeit, im Internet das sogenannte<br />

Komitologie-Register einzusehen. Darin sind<br />

sämtliche Dokumente der Komitologieverfahren aufgeführt<br />

– soweit sie nicht als vertraulich gekennzeichnet sind:<br />

http://ec.europa.eu/transparency/regcomitology<br />

3. Kontrolle der Umsetzung – Hüterin der Verträge<br />

Als „Hüterin der Verträge“ überwacht die Europäische Kommission<br />

die Einhaltung des <strong>EU</strong>-Rechts durch die Mitgliedstaaten,<br />

Behörden und Unternehmen.<br />

• Die Kommission überprüft, ob die Mitgliedstaaten ihre vertraglichen<br />

Verpflichtungen umsetzen. Ist dies nicht der Fall,<br />

kann die Kommission aktiv werden. Da<strong>für</strong> gibt sie zunächst<br />

dem betreffenden Staat Gelegenheit sich zu den Vorwürfen<br />

zu äußern, bevor sie ggf. selbst eine begründete Stellungnahme<br />

abgibt (Art. 258 A<strong>EU</strong>V). Bleibt diese Warnung ohne<br />

Erfolg, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren<br />

vor dem Gerichtshof anstrengen (Art. 260 A<strong>EU</strong>V).<br />

• Sie überwacht, ob Unternehmen den europäischen Wettbewerb<br />

durch unzulässige Preisabsprachen oder Fusionen<br />

verzerren. In diesem Fall kann sie Bußgelder verhängen und<br />

Unternehmensfusionen verbieten.<br />

• Sie kontrolliert die Arbeit von Rat, Parlament und Europäischer<br />

Zentralbank (auf Nichtzuständigkeit, Missachtung von<br />

Formvorschriften, Vertragsverletzung und Ermessensmissbrauch).<br />

• Sie überwacht die Haushaltslage der Mitgliedstaaten<br />

(Stabilitätspakt).<br />

Allerdings hat die Kommission nicht genügend Ressourcen,<br />

um die Einhaltung der <strong>EU</strong>-Vorschriften in den Mitgliedstaaten<br />

effektiv zu kontrollieren. Daher ist sie auf Informationen von<br />

nationalen Stellen sowie Dritten (etwa zivilgesellschaftlichen<br />

Gruppen) angewiesen.<br />

4. Die Kommission als Schatzmeister<br />

Die Kommission verwaltet sämtliche Finanzmittel der <strong>EU</strong> und<br />

ist <strong>für</strong> den Haushalt insgesamt verantwortlich. Dies umfasst<br />

auch die <strong>Koordination</strong> der Strukturfonds und der Rahmen- und<br />

Aktionsprogramme der <strong>EU</strong> (z. B. Umweltinvestitionsprogramme).<br />

Rund 80 % der Haushaltsmittel leitet die Kommission an<br />

die Mitgliedstaaten weiter, die die Fördermittel etwa an Regionalbehörden<br />

oder Landwirte auszahlen.<br />

5. Die Kommission als Unterhändler<br />

Schließlich verfügt die Kommission in bestimmten Politikfeldern<br />

über Verhandlungskompetenzen. So handelt sie zum<br />

Beispiel mit Beitrittskandidaten die jeweiligen Bestimmungen<br />

und die Umsetzung des acquis communautaire aus, also der<br />

Gesamtheit des <strong>EU</strong>-Rechts. Auch in der Handelspolitik – etwa<br />

bei der Welthandelsorganisation – haben die Mitgliedstaaten<br />

ihre Verhandlungskompetenzen an die Kommission abgetreten.<br />

15


2.5 Das Europäische Parlament<br />

Das Europäische Parlament (EP) hat Gesetzgebungs-, Haushalts-<br />

und Kontrollbefugnisse. Zudem wählt es den Kommissionspräsidenten.<br />

Es verfügt zwar nicht wie die Kommission über<br />

ein Initiativrecht im Rechtsetzungsprozess, hat aber gemeinsam<br />

mit dem Ministerrat die gesetzgebende Entscheidungsmacht in<br />

der Europäischen Union inne.<br />

Seit 1979 wird das Parlament allgemein und direkt gewählt.<br />

Da es kein einheitliches europäisches Wahlverfahren gibt, wählt<br />

jedes Land unterschiedlich. Das Parlament tagt öffentlich. Der<br />

Sitz ist geteilt: Zwei Wochen pro Monat tagen die parlamentarischen<br />

Ausschüsse in Brüssel, wo die meisten Abgeordneten<br />

(Mitglieder des Europäischen Parlaments/MEPs) auch ihr<br />

Hauptbüro haben. Eine Woche im Monat ist den Fraktionssitzungen<br />

vorbehalten. Die verbleibende Woche tagt das Plenum<br />

in Straßburg. Zusätzlich tagt das Plenum etwa einmal im Monat<br />

in Brüssel. Die sogenannte „Plenarwoche“ ist in einer der Ausschusswochen<br />

eingebunden. Der größte Teil des Generalsekretariats<br />

ist in Luxemburg angesiedelt.<br />

Aufgaben des Parlaments<br />

Das Europäische Parlament hat die folgenden Aufgaben bzw.<br />

Befugnisse.<br />

1. Gesetzgebung<br />

Das Parlament entscheidet zusammen mit dem Ministerrat<br />

über die von der Kommission erarbeiteten Gesetzesentwürfe.<br />

Ein Initiativrecht hat es nicht – mit Ausnahme des konkurrierenden<br />

Initiativrechts bei der Änderung der Verträge nach<br />

Art. 48 <strong>EU</strong>V. Je nach Entscheidungsverfahren hat das Parlament<br />

unterschiedliche Machtbefugnisse. Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren<br />

verfügt es über dieselben Rechte wie der Rat<br />

(siehe dazu Kapitel 3. Gesetzgebungsverfahren).<br />

Auf Gesetzgebungsebene ist die parlamentarische Arbeit wie<br />

folgt organisiert:<br />

• Das Europäische Parlament erhält einen Gesetzesvorschlag<br />

(Richtlinien- oder Verordnungsentwurf) der <strong>EU</strong>-Kommission;<br />

diesen leitet der Parlamentspräsident an einen federführenden<br />

sowie möglicherweise an weitere mitberatende<br />

Ausschüsse weiter, die jeweils Berichterstatter <strong>für</strong> das jeweilige<br />

Verfahren (Dossier) ernennen.<br />

• Die Abgeordneten in den der jeweiligen Ausschüssen können<br />

Änderungsanträge zu dem von dem Berichterstatter<br />

ausgearbeiteten Bericht einreichen; dieser wird anschließend,<br />

gegebenenfalls mit Änderungen, vom federführenden<br />

Ausschuss angenommen.<br />

• Der Bericht wird von den Fraktionen geprüft.<br />

• Der Bericht wird im Plenum debattiert. Das abschließende<br />

Votum des Plenums wird dann dem Rat übermittelt.<br />

2. Haushaltsbefugnisse<br />

Mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages wurden die<br />

Haushaltsbefugnisse des Parlaments deutlich ausgeweitet. Es<br />

16<br />

hat nun im wesentlichen dieselben Kompetenzen wie der Rat<br />

(siehe Kapitel 1.5 <strong>für</strong> Details).<br />

3. Parlamentarische Kontrolle<br />

Das Europäische Parlament wählt den Präsidenten der <strong>EU</strong>-<br />

Kommission auf Vorschlag des Europäischen Rates, führt<br />

Anhörungen der designierten Kommissionsmitglieder durch<br />

und entscheidet anschließend darüber, ob es der Kommission<br />

insgesamt (also entweder allen Kommissaren oder keinem) sein<br />

Vertrauen ausspricht. Tut es dies nicht, muss der Kommissionspräsident<br />

in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine<br />

neue Kommission vorstellen. Außerdem kann das Parlament<br />

der Kommission das Misstrauen aussprechen: Die Annahme<br />

eines Misstrauensantrags mit der absoluten Mehrheit der Abgeordneten<br />

(in diesem Fall mindestens eine Zweidrittelmehrheit)<br />

zwingt die Kommission zum Rücktritt. Zwar wurde vom<br />

Parlament bislang noch kein Misstrauensantrag angenommen,<br />

allerdings hat sich allein die Androhung in der Vergangenheit<br />

als äußerst effektiv erwiesen.<br />

Das Parlament kann die Arbeit der Kommission über verschiedene<br />

Fachausschüsse durch Anhörungen überwachen, es<br />

kann Kommissare zu bestimmten Diskussionsrunden einladen<br />

bzw. zur Erstellung von Berichten auffordern. Sowohl Ausschüsse<br />

und Fraktionen als auch einzelne Abgeordnete richten<br />

in der Praxis zahlreiche mündliche Anfragen an den Rat oder<br />

die Kommission. Wenn diese Anfragen wichtige politische<br />

Themen betreffen, können sie in eine Aussprache im Plenum<br />

und ggf. eine Resolution münden. Ferner kann das Plenum des<br />

Parlaments Rat und Kommission zur sogenannten Fragestunde<br />

einladen, zu der die entsprechenden Personen erscheinen<br />

müssen. Daneben beantwortet die Kommission jährlich mehr<br />

als 5.000 schriftliche Anfragen von MEPs. Zudem legt der Präsident<br />

des Europäischen Rates dem Parlament im Anschluss an<br />

jede Tagung einen Bericht vor.<br />

Präsident und Präsidium<br />

Der Präsident leitet alle Tätigkeiten des Parlaments und seiner<br />

Gremien. Er leitet die Sitzungen des Plenums, des Präsidiums<br />

und der Konferenz der Präsidenten. Er vertritt das Parlament<br />

in seinen Beziehungen nach außen.<br />

Das Präsidium ist das administrative Leitungsorgan und<br />

zuständig <strong>für</strong> den Haushalt des Parlaments sowie <strong>für</strong> Personal-<br />

und Organisationsfragen. Ihm gehören neben dem Präsidenten<br />

die 14 Vizepräsidenten sowie fünf Quästoren mit beratender<br />

Stimme an.<br />

Die Konferenz der Präsidenten, die aus dem Präsidenten<br />

und den Fraktionsvorsitzenden besteht, ist das politische Leitungsorgan<br />

des Parlaments. Sie beschließt die Tagesordnung des<br />

Plenums, legt den jährlichen Arbeitskalender der Parlamentsorgane<br />

fest und ist verantwortlich <strong>für</strong> die Zusammensetzung und<br />

die Zuständigkeiten der Ausschüsse und der Untersuchungsausschüsse<br />

sowie <strong>für</strong> die gemischten Parlamentarischen Ausschüsse,<br />

<strong>für</strong> die ständigen Delegationen und die Ad-hoc-Delegationen.<br />

Sie entscheidet zudem bei Kompetenzstreitigkeiten<br />

zwischen zwei Ausschüssen. Anfang 2012 wurde das Präsidium<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


neu gewählt. Präsident ist der Deutsche Martin Schulz (SPD).<br />

Als deutsche Vizepräsidenten wurden Rainer Wieland (CDU)<br />

und Alexander Alvaro (FDP) gewählt.<br />

Nationale Sitzverteilung<br />

Die Abgeordneten werden <strong>für</strong> fünf Jahre gewählt. Das derzeitige<br />

Parlament wurde noch auf der Basis des Nizza-Vertrages<br />

gewählt und hat 754 Mitglieder. Der Lissabon-Vertrag begrenzt<br />

die Anzahl der MEPs auf 750 plus Präsident (Art. 14 <strong>EU</strong>V). Der<br />

Vertrag selbst sieht keine Sitzverteilung vor, er bestimmt lediglich,<br />

dass die Bürger degressiv proportional, mindestens jedoch<br />

mit sechs und maximal mit 96 Abgeordneten vertreten sein<br />

sollen. Die derzeitige Sitzverteilung sieht folgendermaßen aus:<br />

Mitgliedstaat Anzahl der Abgeordneten<br />

(2009-2014)<br />

Deutschland 99<br />

Frankreich 74<br />

Großbritannien 73<br />

Italien 73<br />

Spanien 54<br />

Polen 51<br />

Rumänien 33<br />

Niederlande 26<br />

Griechenland 22<br />

Portugal 22<br />

Belgien 22<br />

Tschechische Republik 22<br />

Ungarn 22<br />

Schweden 20<br />

Österreich 19<br />

Bulgarien 18<br />

Dänemark 13<br />

Slowakei 13<br />

Finnland 13<br />

Irland 12<br />

Litauen 12<br />

Lettland 9<br />

Slowenien 8<br />

Estland 6<br />

Zypern 6<br />

Luxemburg 6<br />

Malta 6<br />

gesamt 754<br />

Erforderliche Stimmen <strong>für</strong><br />

absolute Mehrheit: 378<br />

Tab. 6 Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach Mitgliedstaaten<br />

Bei der kommenden Europawahl 2014 wird auch Kroatien<br />

zur <strong>EU</strong> gehören und mit 12 Sitzen im Parlament vertreten<br />

sein.<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

Die Parlamentarischen Ausschüsse<br />

Die Parlamentarischen Ausschüsse erarbeiten vor allem Positionen<br />

zu Gesetzgebungsvorschlägen der Kommission. Auch<br />

können sie aus eigener Initiative zu bestimmten politischen<br />

Themen Stellung nehmen. Da<strong>für</strong> ernennt der Ausschuss einen<br />

Berichterstatter, dessen Berichtsentwurf er debattiert und abstimmt,<br />

bevor er den einzelnen Fraktionen und dem Plenum<br />

vorgelegt wird.<br />

In der Sitzungsperiode 2009-2014 bereiten 20 Ausschüsse<br />

die Entscheidungen des Plenums vor. Jeder dieser Ausschüsse<br />

ernennt einen Vorsitzenden und mehrere stellvertretende Vorsitzende;<br />

die Arbeit wird von einem Sekretariat unterstützt. Der<br />

Vorsitzende des Umweltausschusses ist beispielsweise derzeit<br />

der Deutsche Matthias Groote von den Sozialdemokraten. Eine<br />

Liste der ständigen Ausschüsse, ihrer deutschen Mitglieder und<br />

der Vorsitzenden befindet sich in Anhang V. Das <strong>EU</strong>-Parlament<br />

kann zudem nichtständige Ausschüsse und nichtständige Untersuchungsausschüsse<br />

einsetzen. 2009 wurde etwa der Sonderausschuss<br />

Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise (CRIS) ins<br />

Leben gerufen.<br />

Die Fraktionen<br />

Die Abgeordneten organisieren sich in Fraktionen. Laut Parlamentarischer<br />

Geschäftsordnung (GO) müssen einer Fraktion<br />

Mitglieder angehören, die in mindestens einem Viertel der<br />

Mitgliedstaaten gewählt wurden. Zur Bildung einer Fraktion<br />

sind mindestens 25 Mitglieder notwendig (Art. 30 GO). Geht<br />

die Zahl der Mitglieder einer Fraktion unter die vorgeschriebene<br />

Schwelle zurück, kann der Präsident mit Zustimmung der<br />

Fraktionsvorsitzenden ihr Weiterbestehen bis zur nächsten konstituierenden<br />

Sitzung des Parlaments gestatten, vorausgesetzt<br />

die Mitglieder vertreten weiterhin mindestens ein Fünftel der<br />

Mitgliedstaaten und die Fraktion besteht länger als ein Jahr.<br />

Mitgliedern, die keiner Fraktion angehören, steht ein Sekretariat<br />

zur Verfügung (Art. 33 GO). Die Sitzordnung im Plenarsaal<br />

richtet sich nicht nach nationalen Delegationen, sondern nach<br />

der Fraktionszugehörigkeit. Es gibt sieben Fraktionen und die<br />

Gruppe der Fraktionslosen. Die vollständigen Anschriften der<br />

Fraktionen finden sich auf der jeweiligen Website. Die Fraktionen<br />

absteigend nach Zahl ihrer Mitglieder sind:<br />

EPP (deutsch: EVP)<br />

Europäische Volkspartei<br />

Politische Richtung: Christdemokraten, Konservative<br />

Deutsche Mitglieder: CDU, CSU<br />

Vorsitzender: Joseph Daul (Frankreich)<br />

Generalsekretär: Antonio López Istúriz<br />

www.eppgroup.eu<br />

S&D<br />

Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen<br />

Parlament<br />

Politische Richtung: Sozialdemokraten<br />

Deutsches Mitglied: SPD<br />

17


Vorsitzender: Johannes Swoboda (Österreich)<br />

Generalsekretärin: Anna Colombo<br />

www.socialistsanddemocrats.eu<br />

ALDE<br />

Allianz der Liberalen und Demokraten <strong>für</strong> Europa<br />

Politische Richtung: Liberale, Zentristen<br />

Deutsches Mitglied: FDP<br />

Vorsitzender: Guy Verhofstadt (Belgien)<br />

Generalsekretär: Alexander Beels<br />

www.alde.eu/de<br />

Greens/EFA (deutsch: Grüne/EFA)<br />

Die Grünen/Europäische Freie Allianz<br />

Politische Richtung: Grüne, Regionalparteien<br />

Deutsches Mitglied: Bündnis 90/Die Grünen<br />

Vorsitzende: Rebecca Harms (Deutschland), Daniel Cohn-<br />

Bendit (Frankreich)<br />

Generalsekretärin: Vula Tsetsi<br />

www.greens-efa.org<br />

ECR (deutsch: EKR)<br />

Europäische Konservative und Reformisten<br />

Politische Richtung: Konservative<br />

keine Mitglieder aus Deutschland<br />

Vorsitzender: Martin Callanan (Großbrittanien)<br />

Generalsekretär: Frank Barrett<br />

www.ecrgroup.eu<br />

GUE/NGL (deutsch: VEL/NGL)<br />

Konföderale Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nor-<br />

18<br />

Europäisches Parlament in Brüssel<br />

Foto: Euseson, Wikipedia<br />

dische Grüne Linke<br />

Politische Richtung: Links<br />

Deutsches Mitglied: Die Linke<br />

Vorsitzender: Gabriele Zimmer (Deutschland)<br />

Generalsekretärin: Maria D‘Alimonte<br />

www.guengl.eu<br />

EFD<br />

Europa der Freiheit und der Demokratie<br />

Politische Richtung: Europakritiker<br />

keine Mitglieder aus Deutschland<br />

Vorsitzender: Nigel Paul Farage (Großbritannien)<br />

Generalsekretär: Emmanuel Bordez<br />

www.efdgroup.eu<br />

Europäisches Parlament<br />

Rue Wiertz 60<br />

B-1047 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 284 2111<br />

Fax: +32 2 / 230 6933<br />

www.europarl.europa.eu<br />

Informationsbüro in Berlin<br />

Unter den Linden 78<br />

D-10117 Berlin<br />

Tel.: 030 / 2280 1000<br />

Fax: 030 / 2280 1111<br />

E-Mail: epberlin@europarl.europa.eu<br />

www.europarl.de<br />

Kontakte zu den Abgeordneten<br />

Alle Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEPs)<br />

sind in Brüssel und Straßburg zu erreichen. Die Postadresse<br />

aller Abgeordneten ist:<br />

Europäisches Parlament<br />

Rue Wiertz<br />

B-1047 Brüssel<br />

Generell gilt <strong>für</strong> alle MEPs dieselbe Postanschrift.<br />

Die Post kommt allerdings schneller an, wenn die<br />

Büronummer des jeweiligen Abgeordneten mit angegeben<br />

wird. Diese findet sich zusammen mit weiteren<br />

Informationen über die einzelnen Mitglieder des<br />

Parlaments auf www.europarl.europa.eu unter „Ihre<br />

Abgeordneten“.<br />

Die E-Mail-Adressen setzen sich folgendermaßen<br />

zusammen: vorname.nachname@europarl.europa.eu<br />

Doppelnamen werden mit Bindestrich, Umlaute als<br />

ae, oe und ue geschrieben.<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


3. Gesetzgebungsverfahren<br />

Den gesetzgebenden Institutionen der <strong>EU</strong> stehen gleich mehrere Verfahren zur Verfügung. Je nach<br />

Thema müssen sie entweder das ordentliche oder ein besonderes Verfahren anwenden. Die wichtigsten<br />

Verfahren werden im Folgenden beschrieben.<br />

IN DER <strong>EU</strong> GIBT ES drei wesentliche Gesetzgebungsverfahren:<br />

das ordentliche, das Anhörungs- und das Zustimmungsverfahren.<br />

Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich<br />

der Machtposition, die das Europäische Parlament<br />

einnimmt. Welches Verfahren anzuwenden ist, wird im A<strong>EU</strong>V<br />

festgelegt. Ein früheres viertes Verfahren, das Verfahren der<br />

Zusammenarbeit, wurde mit dem Lissabon-Vertrag gestrichen.<br />

Zusätzlich gibt es einige spezielle Verfahren, so zum Haushalt<br />

(Art. 313–319 A<strong>EU</strong>V), zur Europäischen Bürgerinitiative (Art.<br />

11(4) A<strong>EU</strong>V und Art. 24 A<strong>EU</strong>V) oder zur Änderung der Europäischen<br />

Verträge (Art. 48–50 und 352 A<strong>EU</strong>V).<br />

In den frühen Jahren der europäischen Integration war die<br />

Gesetzgebung recht einfach: Die Europäische Kommission legte<br />

einen Gesetzesvorschlag vor und der Ministerrat entschied. Zu<br />

dieser Zeit war das Anhörungsverfahren das häufigste Verfahren.<br />

Seitdem hat das Parlament mehr und mehr Macht erhalten.<br />

Heute ist das ordentliche Verfahren, das Rat und Parlament<br />

gleiche Rechte zugesteht, die Regel. Dieses Verfahren wurde in<br />

den Verträgen von Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon<br />

ständig ausgeweitet. Allein durch den Lissabon-Vertrag wurde<br />

die Zahl der Politikfelder, in denen das ordentliche Verfahren<br />

angewendet wird, von 45 auf 85 erhöht. Seit dem Amsterdamer<br />

Vertrag hat das Parlament auch die Möglichkeit, die Kommission<br />

zum Handeln aufzufordern. Diese ist zwar nicht verpflichtet,<br />

eine solche Forderung aufzugreifen, muss aber innerhalb von<br />

drei Monaten begründen, warum sie einen Vorschlag des Parlaments<br />

nicht weiter verfolgt, oder innerhalb eines Jahres eine<br />

entsprechende Gesetzesinitiative starten.<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

3.1 Anhörungsverfahren<br />

Das Anhörungsverfahren gestattet es dem Parlament lediglich,<br />

seine Meinung zu äußern und Fragen an den Rat zu richten.<br />

Die Kommission leitet ihren Gesetzesvorschlag an den Rat und<br />

das Parlament weiter. Das Parlament kann diesen annehmen<br />

oder ablehnen bzw. Änderungsvorschläge machen. Die Kommission<br />

kann die Meinung des Parlaments in einem geänderten<br />

Vorschlag berücksichtigen, ist dazu aber nicht gezwungen. Der<br />

Rat schließlich kann den endgültigen Vorschlag annehmen oder<br />

einstimmig abändern. Angewandt wird das Anhörungsverfahren<br />

beispielsweise <strong>für</strong> Wettbewerbsregeln (Art. 103 A<strong>EU</strong>V),<br />

Steuerrecht (Art. 113 A<strong>EU</strong>V) oder Vorschriften, die direkt die<br />

Funktion des Binnenmarktes beeinflussen (Art. 115 A<strong>EU</strong>V).<br />

3.2 Zustimmungsverfahren<br />

Dieses Verfahren wird relativ selten angewandt. Der Rat muss<br />

die Zustimmung des Parlaments einholen, bevor er eine Entscheidung<br />

fällen kann. Das Parlament kann keine Änderungsvorschläge<br />

machen; es nimmt entweder mit absoluter Mehrheit<br />

an oder lehnt ab. Das Zustimmungsverfahren wird etwa angewendet<br />

bei Vertragsergänzungen (Art. 48(3) und 48(7) A<strong>EU</strong>V),<br />

Austritten aus der <strong>EU</strong> (Art. 50(2) A<strong>EU</strong>V) oder verschiedenen<br />

internationalen Abkommen (Art. 218(6) A<strong>EU</strong>V).<br />

19


3.3 Ordentliches Verfahren<br />

Das ordentliche Verfahren (früher: Mitentscheidungsverfahren)<br />

nach Art. 289, 294 und 297 A<strong>EU</strong>V ist das wichtigste Rechtsetzungsverfahren<br />

in der Europäischen Union. Die von der<br />

Kommission vorgeschlagenen Gesetze werden von Parlament<br />

und Ministerrat gemeinsam angenommen oder verworfen.<br />

Zwar hat das Parlament nicht die Befugnis zur Gesetzesinitiative,<br />

die der Kommission vorbehalten ist, aber im ordentlichen<br />

Verfahren kann ein Rechtsakt gegen den Mehrheitswillen des<br />

Parlaments nicht zustande kommen.<br />

Das Verfahren kann bis zu drei Lesungen umfassen und<br />

verläuft über folgende Schritte:<br />

Initiative<br />

Der Kommissionsvorschlag <strong>für</strong> ein Gesetz (Richtlinie oder Verordnung)<br />

wird dem Parlament und dem Rat zugestellt.<br />

Erste Lesung<br />

Der Parlamentspräsident verweist den Text in den zuständigen<br />

Ausschuss, der darüber berät und Änderungen vorschlägt,<br />

wenn der Kommissionsentwurf nicht den Vorstellungen des<br />

Parlaments entspricht. Abschließend stimmt die Vollversammlung<br />

(das Plenum) mit einfacher Mehrheit, das heißt mit mehr<br />

als 50 % der anwesenden Stimmen, über den Text ab. Der<br />

Standpunkt des Parlaments wird dem Ministerrat übermittelt.<br />

Das Gesetz ist erlassen, wenn der Rat in seiner ersten Lesung<br />

sämtliche Änderungswünsche des Parlaments mit qualifizierter<br />

Mehrheit (siehe Kapitel 2.2) billigt oder wenn das Parlament<br />

keine Änderungen vorgeschlagen hat und der Rat dem Entwurf<br />

der Kommission ebenfalls zustimmt. Sind die Minister im Rat<br />

aber anderer Meinung als die Kommission oder das Parlamet,<br />

fassen sie ihre Änderungsvorschläge in einem Standpunkt<br />

(früher: gemeinsamer Standpunkt) zusammen und nennen<br />

die Gründe <strong>für</strong> jede gewünschte Änderung. Der Standpunkt<br />

wird dem Parlament zur zweiten Lesung zugestellt. Für die erste<br />

Lesung gibt es keine Fristen.<br />

Zweite Lesung<br />

Die zweite Lesung durch das Parlament muss binnen drei Monaten<br />

erfolgen. In Ausnahmefällen kann diese Frist um einen<br />

Monat verlängert werden. Dabei hat das Parlament drei Möglichkeiten:<br />

Mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder nimmt<br />

es den Standpunkt des Rates an (Gesetz wird erlassen), lehnt<br />

ihn ab (Gesetz gescheitert) oder ändert ihn. Im letzteren Fall<br />

gibt die Kommission ihre Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen<br />

des Parlaments ab und übermittelt beides dem Ministerrat.<br />

Billigen die Minister mit qualifizierter Mehrheit den<br />

Gesetzentwurf in der Fassung des Parlaments, ist das Gesetz<br />

erlassen. Wenn die Kommission die Änderungen des Parlaments<br />

abgelehnt hat, muss der Rat einstimmig entscheiden, um<br />

das Gesetz in Kraft zu setzen. Lehnt der Rat die Änderungen<br />

des Parlaments ab, muss ein Vermittlungsausschuss einberufen<br />

werden. Der Rat hat ebenfalls drei Monate Zeit <strong>für</strong> die zweite<br />

Lesung.<br />

20<br />

Vermittlungsausschuss<br />

Der Vermittlungsausschuss besteht je zur Hälfte aus Vertretern<br />

des Rates und des Parlaments plus einem Vertreter der Kommission.<br />

Auf der Grundlage des vom Parlament geänderten<br />

Textes versucht er, binnen sechs Wochen einen Kompromiss<br />

zu finden. In den allermeisten Fällen gelangen die beiden Seiten<br />

zu einer Einigung. Ist dies nicht der Fall, gilt der Gesetzesvorschlag<br />

als gescheitert.<br />

Dritte Lesung<br />

Gibt es eine Einigung im Vermittlungsausschuss, so müssen ihr<br />

Parlament und Rat in dritter Lesung zustimmen, das Parlament<br />

mit einfacher Mehrheit, der Rat mit qualifizierter Mehrheit.<br />

Das Gesetz ist gescheitert, wenn eines der beiden Organe den<br />

gemeinsamen Entwurf ablehnt. Für die dritte Lesung verfügen<br />

Parlament und Rat über eine Frist von sechs Wochen, die ausnahmsweise<br />

um zwei Wochen verlängert werden kann.<br />

Dieses Verfahren wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1993<br />

eingeführt und wird heute in 85 Politikfeldern angewendet.<br />

Im A<strong>EU</strong>V ist festgeschrieben, <strong>für</strong> welche Themen es gilt. Dazu<br />

zählen unter anderem:<br />

• Ausgestaltung der Europäischen Bürgerinitiative (Art. 24<br />

A<strong>EU</strong>V);<br />

• Landwirtschaft (Art. 42-43 A<strong>EU</strong>V);<br />

• Justizielle Zusammenarbeit in zivilen und Strafrechtsangelegenheiten<br />

(Art. 81-82 A<strong>EU</strong>V);<br />

• Verkehr (Art. 91 A<strong>EU</strong>V);<br />

• Harmonisierung des Binnenmarktes (Art. 114 A<strong>EU</strong>V);<br />

• Sozialpolitik (Art. 153 A<strong>EU</strong>V);<br />

• Bildung (Art. 165-166 A<strong>EU</strong>V);<br />

• Kultur (Art. 167 A<strong>EU</strong>V);<br />

• Öffentliche Gesundheit (Art. 168 A<strong>EU</strong>V);<br />

• Verbraucherschutz (Art. 169 A<strong>EU</strong>V);<br />

• Transeuropäische Netze (Art. 172 A<strong>EU</strong>V);<br />

• Struktur- und Kohäsionsfonds (Art. 177 A<strong>EU</strong>V);<br />

• Umwelt (Art. 192 A<strong>EU</strong>V);<br />

• Energie (Art. 194 A<strong>EU</strong>V);<br />

• Tourismus (Art. 195 A<strong>EU</strong>V);<br />

• Entwicklungshilfe (Art. 209 A<strong>EU</strong>V).<br />

Derzeit ist ein Trend zur Änderungsrechtsetzung bestehender<br />

Richtlinien und Verordnungen zu beobachten, bei der zunehmend<br />

eine Einigung in erster Lesung erreicht wird.<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


Ablehnung der<br />

Änderungsanträge des EP<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

Kommission (KOM)<br />

übermittelt Vorschlag<br />

Parlament (EP)<br />

1. Lesung (einf. Mehrheit)<br />

Ministerrat (Rat)<br />

1. Lesung (qual. Mehrheit)<br />

Annahme KOM-Vorschlag<br />

durch EP und Rat<br />

Standpunkt des Rates Rechtsakt erlassen *<br />

Ablehnung Standpunkt des<br />

Rates (absolute Mehrheit)<br />

Rechtsakt gescheitert<br />

Ablehnung der Änderungen<br />

des EP<br />

Vermittlungsausschuss<br />

gleiche Zahl Vertreter Rat + EP<br />

+ eine Person KOM (6 Wochen)<br />

keine Einigung oder Ablehnung<br />

durch EP oder Rat in 3. Lesung<br />

(6 Wochen)<br />

Rechtsakt gescheitert<br />

Parlament<br />

2. Lesung (in 3 Monaten)<br />

Änderungsanträge (absolute<br />

Mehrheit)<br />

Rat<br />

2. Lesung (in 3 Monaten)<br />

Einigung in 6 Wochen, im EP<br />

mit einf. Mehrheit, im Rat mit<br />

qual. Mehrheit<br />

Rechtsakt erlassen *<br />

Billigung Standpunkt des Rates<br />

(absolute Mehrheit oder keine<br />

Äußerung<br />

Rechtsakt erlassen *<br />

Billigung der Änderung des EP<br />

(qual. Mehrheit); wenn KOM<br />

ablehnt: einstimmig<br />

Rechtsakt erlassen *<br />

* offiziell erst nach<br />

Unterzeichnung durch Präsidenten<br />

von EP und Rat<br />

21


3.4 Die Europäische Bürgerinitiative<br />

Mit dem Vertrag von Lissabon hat die <strong>EU</strong> erstmals ein direktdemokratisches<br />

Instrument im Primärrecht verankert: die Europäische<br />

Bürgerinitiative. Nach dem Vertragstext (Art. 11(4)<br />

<strong>EU</strong>V) können <strong>EU</strong>-BürgerInnen, „deren Anzahl mindestens<br />

eine Million beträgt und bei denen es sich um Staatsangehörige<br />

einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss,<br />

die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern,<br />

im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu<br />

Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bür-<br />

22<br />

gerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um<br />

die Verträge umzusetzen.“ Die konkrete Ausgestaltung dieses<br />

Instruments regelt die Verordnung über die Bürgerinitiative<br />

((<strong>EU</strong>) Nr. 211/2011).<br />

Seit dem 1. April 2012 können Europäische Bürgerinitiativen<br />

in einem Online-Register der <strong>EU</strong>-Kommission angemeldet<br />

werden. Nach der Registrierung der Gesetzesinitiative durch<br />

einen Bürgerausschuss aus mindestens sieben Personen, die<br />

Einwohner mindestens sieben verschiedener <strong>EU</strong>-Länder sind,<br />

müssen in einem Zeitraum von zwölf Monaten eine Million<br />

Unterschriften von <strong>EU</strong>-Bürger aus mindestens einem Viertel<br />

aller Mitgliedstaaten gesammelt werden. Die Mindestanzahl<br />

Europäische Bürgerinitiatve – grafische Darstellung<br />

(DNR-<strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong>)<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


der Unterschriften in den einzelnen <strong>EU</strong>-Ländern berechnet<br />

sich durch die Anzahl der Vertreter des jeweiligen Mitgliedslandes<br />

im Europäischen Parlament multipliziert mit dem Faktor<br />

750 (in Deutschland sind es derzeit bei 99 ParlamentarierInnen<br />

74.250 Unterschriften). Die Unterschriften werden von den<br />

jeweiligen nationalen Behörden geprüft. Die Kommission hat<br />

drei Monate Zeit, die Initiative auf Zulässigkeit zu prüfen und<br />

Stellung zu nehmen. Die Gesetzesinitiative ist rechtlich nicht<br />

bindend. Die Kommission kann sie komplett oder zu Teilen<br />

annehmen oder gänzlich ablehnen. Stellen der hohe zeitliche,<br />

finanzielle und organisatorische Aufwand zwar hohe Hürden<br />

<strong>für</strong> Einzelpersonen und kleine Interessengruppen dar, kann die<br />

Europäische Bürgerinitiative jedoch als Instrument einflussreicher<br />

Interessenvertretungen genutzt werden.<br />

DNR-Factsheet zur Europäischen Bürgerinitiative: www.<br />

eu-koordination.de/PDF/factsheet-europaeische-buergerinitiative.pdf<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

3.5 Europäisches Semester<br />

Angesichts der krisenhaften Wirtschaftsentwicklung in den<br />

Jahren zuvor hat die Europäische Union im September 2010<br />

die Einführung des Europäischen Semesters beschlossen. Das<br />

Europäische Semester ist ein Instrument zur vorbeugenden<br />

Budgetüberwachung der <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten. Dabei überprüfen<br />

die <strong>EU</strong>-Institutionen die Haushalts- und Strukturpolitik der<br />

Mitgliedstaaten, um deren Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik<br />

abzustimmen und einen stabilen Rahmen <strong>für</strong> die<br />

gemeinsame europäische Finanzpolitik zu schaffen.<br />

Seit 2011 wird das Europäische Semester jährlich von Januar<br />

bis Juni durchgeführt. In diesem Zeitraum legen die Mitgliedstaaten<br />

ihre Haushaltsvorschläge der <strong>EU</strong>-Kommission vor, die<br />

diese dann prüft und Reformvorschläge erarbeitet. Die Grundlage<br />

dieses Prozesses bilden die jährlichen Wachstumsberichte<br />

der Europäischen Kommission, welche die Wirtschaftslage<br />

und die Arbeitsmarktsituation in den <strong>EU</strong>-Staaten erfassen und<br />

Handlungsvorschläge <strong>für</strong> Regierungen und die <strong>EU</strong>-Finanzpolitik<br />

erarbeiten. Diese Prioritäten werden jeweils im März auf<br />

dem Frühjahrsgipfel von den <strong>EU</strong>-Staats- und Regierungschefs<br />

gebilligt. Von April bis Mai legen dann die Mitgliedstaaten Stabilitäts-<br />

bzw. Konvergenzprogramme und nationale Reformprogramme<br />

vor, auf deren Basis die Kommission länderspezifische<br />

Empfehlungen abgibt. Die Verabschiedung der länderspezifischen<br />

Empfehlungen durch den Europäischen Rat im Juni ist<br />

der letzte Schritt des Europäischen Semesters.<br />

Europäisches Semester – grafische Darstellung<br />

(DNR-<strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong>)<br />

23


4. Rechtsakte und Soft Law<br />

Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsakte der <strong>EU</strong> – Verordnungen,<br />

Richtlinien, Entscheidungen – und bringt etwas Licht ins unüberschaubare Dunkel der weichen Instrumente,<br />

wie etwa Grünbücher, Schlussfolgerungen oder Aktionspläne.<br />

<strong>EU</strong>-RECHTSAKTE SIND häufig das Resultat langer<br />

Verhandlungsprozesse. In der Regel dauert es zwei bis<br />

drei Jahre – und manchmal deutlich länger – vom ersten<br />

Vorschlag <strong>für</strong> eine Regelung bis zum fertigen Rechtsakt,<br />

der im Amtsblatt der <strong>EU</strong> veröffentlicht wird. Normalerweise<br />

startet die <strong>EU</strong>-Kommission den Prozess mit einem Grünbuch,<br />

das eine Konsultation einleitet, woraus wiederum ein Weißbuch<br />

folgt, das dann zu einem Aktionsplan führen kann, aus dem<br />

schließlich ein Rechtsakt wird. Es kann aber auch ganz anders<br />

laufen als in dieser eher idealtypischen Darstellung. Rechtsakte<br />

können auch ohne jegliche vorherigen Papiere, Programme<br />

oder Pläne entstehen. Umgekehrt wird nicht aus jedem Grünbuch<br />

eines Tages eine Richtlinie oder eine Verordnung, und<br />

ein Weißbuch kann ebenso in ein freiwilliges Übereinkommen<br />

oder eine Selbstverpflichtung münden.<br />

Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die unterschiedlichen<br />

Rechtsakte und „weichen“ Instrumente (Soft Law) der<br />

Europäischen Union.<br />

4.1 Rechtsakte<br />

<strong>EU</strong>-Recht besteht grob gesagt aus Primärrecht und Sekundärrecht.<br />

Ersteres ist in den Europäischen Verträgen (<strong>EU</strong>V, A<strong>EU</strong>V,<br />

Menschenrechtscharta) festgeschrieben. Die Verträge sind die<br />

Grundlage <strong>für</strong> jede weitere rechtliche Entscheidung (Sekundärrecht),<br />

seien es Richtlinien, Verordnungen oder Entschei-<br />

24<br />

dungen. Jeder Rechtsakt in der <strong>EU</strong> muss auf einem spezifischen<br />

Artikel in den Verträgen beruhen.<br />

So heißt es etwa in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<br />

(FFH-Richtlinie):<br />

„Der Rat der Europäischen Gemeinschaften / gestützt auf den<br />

Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,<br />

insbesondere auf Artikel 130s [...] / in Erwägung nachstehender<br />

Gründe:<br />

Wie in Artikel 130r des Vertrages festgestellt wird, sind Erhaltung,<br />

Schutz und Verbesserung der Qualität der Umwelt<br />

wesentliches Ziel der Gemeinschaft und von allgemeinem Interesse;<br />

hierzu zählt auch der Schutz der natürlichen Lebensräume<br />

sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen / hat folgende<br />

Richtlinie erlassen: [...]“<br />

Gesetze werden im <strong>EU</strong>-Sprachgebrauch Rechtsakte genannt.<br />

Die wichtigsten sind Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen.<br />

Verordnung<br />

Verordnungen (engl.: regulation) sind die schärfste Form der<br />

europäischen Gesetzgebung und beruhen auf dem Prinzip der<br />

Rechtsvereinheitlichung. Sie gelten sofort und unmittelbar in<br />

allen Mitgliedstaaten, das heißt sie bedürfen keiner Umsetzung<br />

durch die nationalen Gesetzgeber und werden ohne die Zustimmung<br />

der nationalen Parlamente rechtlich wirksam. Sie<br />

setzen <strong>für</strong> alle gleiche Rechte und Pflichten: Die Mitgliedstaaten<br />

einschließlich ihrer Organe, Gerichte und Behörden sowie<br />

alle Personen, die vom persönlichen Anwendungsbereich der<br />

Verordnung erfasst werden, sind unmittelbar an das Unions-<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


echt gebunden und haben es ebenso zu beachten wie nationales<br />

Recht.<br />

Jedes Gesetz braucht wiederum Bestimmungen, an die<br />

sich die Verwaltung bei der Ausführung halten muss. Diese<br />

Durchführungsbestimmungen heißen in der <strong>EU</strong>, etwas verwirrend,<br />

ebenfalls Verordnungen. Der Ministerrat ermächtigt<br />

die Kommission, solche Verordnungen zu erlassen, kann sich<br />

dieses Recht aber auch selbst vorbehalten (siehe Komitologieverfahren,<br />

Kapitel 2.4/2.).<br />

Beispiele:<br />

• Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember<br />

1996 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier-<br />

und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (Amtsblatt<br />

L 61 vom 3.3.1997). Geändert durch folgende Maßnahme:<br />

Verordnung (EG) Nr. 1497/2003 der Kommission vom<br />

18. August 2003 (Amtsblatt L 215 vom 27.08.2003).<br />

• Verordnung (EG) Nr. 2494/2000 des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 7. November 2000 über Maßnahmen<br />

<strong>für</strong> die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung<br />

tropischer und anderer Wälder in den Entwicklungsländern.<br />

• Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 22. September 2003 über die<br />

Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch<br />

veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit<br />

von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten<br />

Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der<br />

Richtlinie 2001/18/EG.<br />

Richtlinie<br />

Die Richtlinie (engl.: directive) ist neben der Verordnung das<br />

wichtigste Rechtsinstrument der <strong>EU</strong>. Richtlinien sind Rahmengesetze<br />

und gründen auf dem Prinzip der Rechtsangleichung.<br />

Sie sind verbindlich hinsichtlich des zu erreichenden Ziels und<br />

der Umsetzungsfrist, müssen jedoch zunächst von den Parlamenten<br />

der Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.<br />

Den Mitgliedstaaten bleibt daher ein gewisser Spielraum in<br />

der Ausgestaltung der Richtlinie bei der nationalen Umsetzung.<br />

Die Dauer der Umsetzungsfrist wird im Einzelfall festgelegt,<br />

und dabei wird insbesondere berücksichtigt, wie umfangreich<br />

und komplex die umzusetzenden Vorschriften sind.<br />

Beispiele:<br />

• FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom<br />

21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />

sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.<br />

• Emissionshandelsrichtlinie: Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003<br />

über ein System <strong>für</strong> den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten<br />

in der Gemeinschaft und zur Änderung der<br />

Richtlinie 96/61/EG des Rates.<br />

Die Bezeichnung Ergänzungsrichtlinie betrifft eine Änderung<br />

bzw. Erweiterung einer Richtlinie.<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

Beispiel:<br />

• Richtlinie 2008/101/EG zur Änderung der Richtlinie<br />

2003/87/EC zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das<br />

System <strong>für</strong> den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen<br />

in der Gemeinschaft.<br />

Zudem gibt es Rahmen- und Tochterrichtlinien, die diese Rahmenrichtlinien<br />

konkretisieren. In der Umweltpolitik wurden<br />

Rahmenrichtlinien in der jüngeren Vergangenheit zunehmend<br />

eingesetzt.<br />

Beispiele:<br />

• Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG).<br />

• Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG).<br />

• Die Rahmenrichtlinie Luftqualität (96/62/EG vom 27. September<br />

1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der<br />

Luftqualität) wird durch die drei folgenden Tochterrichtlinien<br />

konkretisiert:<br />

1. Richtlinie 1999/30/EG vom 22. April 1999 über Grenzwerte<br />

<strong>für</strong> Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide,<br />

Partikel und Blei in der Luft.<br />

2. Richtlinie 2000/69/EG vom 16. November 2000 über<br />

Grenzwerte <strong>für</strong> Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft.<br />

3. Richtlinie 2002/3/EG vom 12. Februar 2002 über den<br />

Ozongehalt in der Luft.<br />

Wann wird ein Rechtsakt eine Richtlinie, wann eine Verordnung?<br />

Bis auf wenige festgelegte Fälle wählen die Institutionen<br />

bei der Gesetzgebung den Rechtsakt unter Berücksichtigung<br />

der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere<br />

des Subsidiaritätsprinzips (siehe Kapitel 2 und 5.5). Die Maßnahmen<br />

dürfen aber nicht über das <strong>für</strong> die Erreichung der Ziele<br />

des Vertrages erforderliche Maß hinausgehen. Als umsetzungsbedürftige<br />

generelle Rahmenregelung stellt die Richtlinie aus<br />

Sicht der Mitgliedstaaten prinzipiell den milderen Eingriff in<br />

ihre Souveränitätsrechte dar, weil ihnen hinsichtlich der Form<br />

und der Mittel ein Umsetzungsspielraum verbleibt. In der Praxis<br />

relativieren sich diese Eigenschaften von Richtlinien jedoch<br />

dadurch, dass diese häufig sehr detailreiche Regelungen beinhalten,<br />

die den Mitgliedstaaten teilweise kaum Ermessensspielraum<br />

lassen.<br />

Entscheidung<br />

Eine dritte Kategorie von Rechtsakten in der <strong>EU</strong> bilden die<br />

Entscheidungen. Die Entscheidung ist wie die Verordnung <strong>für</strong><br />

die Empfänger rechtlich verbindlich, bedarf also keiner nationalen<br />

Umsetzung. Dabei handelt es sich aber nicht um ein<br />

Gesetz im Sinne einer abstrakt-generellen Regelung. Vielmehr<br />

werden Entscheidungen zur Regelung von Einzelfällen genutzt<br />

und können an Unternehmen, Einzelpersonen oder Mitgliedstaaten<br />

gerichtet sein. Im zuletzt genannten Fall kann einer<br />

Entscheidung ein „quasi-legislativer“ Charakter zukommen,<br />

wenn <strong>für</strong> den betreffenden Mitgliedstaat damit bestimmte<br />

Umsetzungsmaßnahmen verbunden sind. In ihrer Bedeutung<br />

sind Entscheidungen mit dem bundesdeutschen Verwaltungs-<br />

25


akt vergleichbar.<br />

Entscheidungen können vom Rat oder von der Kommission<br />

erlassen werden. Die überwiegende Anzahl geht von der Kommission<br />

aus.<br />

Beispiele:<br />

• <strong>EU</strong>-Entscheidung zum VW-Gesetz vom März 2004: Die<br />

Kommission hatte die Bundesregierung ultimativ zur Änderung<br />

des umstrittenen VW-Gesetzes aufgefordert. Falls etwa<br />

das Vetorecht des Landes Niedersachsen bei dem Autobauer<br />

nicht innerhalb von zwei Monaten gekippt werde, drohe in<br />

dem seit einem Jahr laufenden Vertrags-Verletzungsverfahren<br />

eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.<br />

• Entscheidung 2000/418/EG der <strong>EU</strong>-Kommission vom 29.<br />

Juni 2000 zur Regelung der Verwendung von bestimmtem<br />

Tiermaterial angesichts des Risikos der Übertragung von<br />

BSE-Erregern und zur Änderung der Entscheidung 94/474/<br />

EG.<br />

• Durch die Entscheidung 2002/358/EG über die Genehmigung<br />

des Protokolls von Kyoto wurde das Abkommen<br />

genehmigt. Dieser Rechtsakt erfolgte in der Form einer Entscheidung,<br />

weil er über die bloße Genehmigung des Protokolls<br />

hinaus bestimmte Verpflichtungen der Mitgliedstaaten<br />

sowie eine Ermächtigung zum Erlass von Durchführungsbestimmungen<br />

regelt.<br />

4.2 Soft Law<br />

Es gibt eine verwirrende Zahl unterschiedlicher Dokumente,<br />

die Kommission, Rat und Parlament im Laufe der Zeit entwickelt<br />

haben, um ihre legislative Arbeit zu organisieren, die<br />

Ergebnisse von Treffen zu verbreiten oder politische Initiativen<br />

anzuschieben.<br />

Grün- und Weißbücher<br />

Die von der <strong>EU</strong>-Kommission herausgegebenen Grün- und<br />

Weißbücher, auch Konsultationsdokumente genannt, sind<br />

keine Rechtsakte, sondern Diskussionsgrundlagen. Sie sollen<br />

möglichst früh <strong>EU</strong>-Organe und die interessierte Öffentlichkeit<br />

in die Diskussion einbeziehen und laden deshalb explizit zu<br />

Stellungnahmen ein. Sie spielen eine bedeutende Rolle, da sie<br />

oft Aktionsprogramme oder Gesetze vorbereiten. Sie sind somit<br />

eine gute Möglichkeit, sich frühzeitig in den umweltpolitischen<br />

Gesetzgebungsprozess einzumischen.<br />

Grünbücher sollen auf europäischer Ebene eine Debatte<br />

über grundlegende politische Ziele in Gang setzen. Sie richten<br />

sich vor allem an interessierte Dritte, Organisationen und<br />

Einzelpersonen, die dadurch die Möglichkeit erhalten sollen,<br />

sich an der Konsultation und Beratung zu beteiligen. Die durch<br />

ein Grünbuch eingeleiteten Konsultationen können die Ver-<br />

26<br />

öffentlichung eines Weißbuchs zur Folge haben, in dem konkrete<br />

Maßnahmen <strong>für</strong> ein gemeinschaftliches Vorgehen vorgeschlagen<br />

werden. Die Unterschiede zwischen Grünbüchern<br />

und Weißbüchern sind de facto fließend. Idealtypisch handelt<br />

es sich bei einem Grünbuch um eine Diskussionsgrundlage,<br />

während sich die Kommission in einem Weißbuch bereits auf<br />

eine Positionsbestimmung festgelegt hat. Weißbücher enthalten<br />

eine Bestandsaufnahme zu bestimmten Problemfeldern in<br />

den Mitgliedstaaten und grundsätzliche Vorschläge zur Entwicklung<br />

der <strong>EU</strong>-Politik in einem bestimmten Bereich. Aus<br />

einem Weißbuch kann ein Aktionsprogramm der <strong>EU</strong> <strong>für</strong> den<br />

betreffenden Bereich entstehen.<br />

Beispiele:<br />

• Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen,<br />

Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen<br />

(KOM/2008/641)<br />

• Grünbuch – Anpassung an den Klimawandel in Europa –<br />

Optionen <strong>für</strong> Maßnahmen der <strong>EU</strong> (KOM/2007/354)<br />

• Weißbuch – Die europäische Verkehrspolitik bis 2010 – Weichenstellungen<br />

<strong>für</strong> die Zukunft (KOM/2001/370)<br />

• Weißbuch: Strategie <strong>für</strong> eine zukünftige Chemikalienpolitik<br />

(KOM/2001/88).<br />

Aktionsprogramme<br />

Aktionsprogramme werden vom Ministerrat sowie von der<br />

Kommission aus eigener Initiative oder auf Anregung des<br />

Europäischen Rates erstellt und dienen der Konkretisierung<br />

der in den Gemeinschaftsverträgen niedergelegten Gesetzgebungsprogramme<br />

und allgemeinen Zielvorstellungen. Soweit<br />

diese Programme in den Verträgen ausdrücklich vorgesehen<br />

sind, binden sie die <strong>EU</strong>-Organe an den Planungsinhalt. Andere<br />

Programme werden hingegen in der Praxis lediglich als Orientierungshilfen<br />

verstanden, denen keine rechtlich bindende Wirkung<br />

zukommt. Sie bringen jedoch die Absicht der <strong>EU</strong>-Organe<br />

zum Ausdruck, entsprechend zu handeln. Aktionsprogramme<br />

richten sich an die <strong>EU</strong>-Organe und die Mitgliedstaaten.<br />

Eines der Hauptinstrumente der <strong>EU</strong>-Umweltpolitik sind<br />

Umweltaktionsprogramme (UAP), die mittels Richtlinien Ziele<br />

und Maßnahmen im Umweltbereich festsetzen. Diese Programme<br />

galten früher <strong>für</strong> fünf und gelten mittlerweile <strong>für</strong> zehn Jahre.<br />

Da sie eine Grundlage <strong>für</strong> die konkreten umweltpolitischen<br />

Maßnahmen der <strong>EU</strong> bilden, sind sie rechtlich verbindlich <strong>für</strong><br />

alle <strong>EU</strong>-Institutionen. Für die Mitgliedstaaten haben sie erst<br />

dann unmittelbare rechtliche Folgen, wenn <strong>für</strong> ihre Umsetzung<br />

Rechtsakte erlassen werden.<br />

Das gegenwärtig gültige Sechste Umweltaktionsprogramm<br />

(6. UAP) mit dem Titel „Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in<br />

unserer Hand“ legt die Prioritäten <strong>für</strong> den Zeitraum von 2002<br />

bis Mitte 2012 fest. Schwerpunkte sind die Bekämpfung des<br />

Klimawandels, Umwelt und Gesundheit, der Schutz der biologischen<br />

Vielfalt sowie die nachhaltige Nutzung natürlicher<br />

Ressourcen und Bewirtschaftung von Abfällen. Einen Entwurf<br />

zum Siebten Umweltaktionsprogramm hat die <strong>EU</strong>-Kommission<br />

<strong>für</strong> den Herbst 2012 engekündigt. Das <strong>EU</strong>-Parlament hat dazu<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


Vorschläge erarbeitet.<br />

Beispiele:<br />

• Sechstes Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften,<br />

2002–2012.<br />

• <strong>EU</strong>-Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004–2010.<br />

Leitlinien<br />

Leitlinien dienen der Konkretisierung von Gesetzen, Programmen<br />

etc. Sie haben empfehlenden Charakter und zielen, einem<br />

Handbuch entsprechend, auf die Informationsebene. Sie richten<br />

sich an Mitgliedstaaten, ihre Organe und ihre Bürger.<br />

Beispiele:<br />

• Leitlinien der <strong>EU</strong>-Kommission <strong>für</strong> die Erarbeitung einzelstaatlicher<br />

Strategien und geeigneter Verfahren <strong>für</strong> die<br />

Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und<br />

ökologischer Kulturen vom 23. Juli 2003.<br />

• Leitlinie der <strong>EU</strong>-Kommission zur Analyse von Belastungen<br />

und ihren Auswirkungen in Übereinstimmung mit der Wasserrahmenrichtlinie<br />

(WRRL) vom 21./22. November 2002.<br />

• Leitlinie <strong>für</strong> das Verfahren zur Folgenabschätzung vom<br />

15. Juli 2005.<br />

• Leitlinien <strong>für</strong> die Erarbeitung von Abfallvermeidungsprogrammen<br />

vom Dezember 2009.<br />

Strategien und Strategiepapiere<br />

Strategien und Strategiepapiere sind Dokumente, in denen die<br />

Kommission ihre Vision <strong>für</strong> eine bestimmte Situation darlegt.<br />

Sie sollen eine Zusammenarbeit innerhalb der <strong>EU</strong> anstoßen.<br />

Allerdings werden sie ähnlich wie Grün- und Weißbücher<br />

auch genutzt, um Diskussionen anzustoßen oder fortzuführen.<br />

Strategien und Strategiepapiere wenden sich an <strong>EU</strong>-Organe,<br />

Mitgliedstaaten und in eingeschränkter Form an Bürger und<br />

Organisationen. Sie sind nicht verbindlich, können allerdings<br />

den politischen Diskurs stark beeinflussen. In bestimmten Fällen<br />

können sie auch verbindlich werden, dann nämlich, wenn<br />

Rat und Parlament in einem offiziellen Gesetzgebungsverfahren<br />

darüber befunden haben – so etwa bei den thematischen Strategien<br />

des Sechsten Umweltaktionsprogramms.<br />

Beispiele:<br />

• Nachhaltige Entwicklung in Europa <strong>für</strong> eine bessere Welt:<br />

Strategie der Europäischen Union <strong>für</strong> die nachhaltige Entwicklung<br />

(KOM/2001/264).<br />

• Zusammenarbeit <strong>für</strong> Wachstum und Arbeitsplätze – Ein<br />

Neubeginn <strong>für</strong> die Strategie von Lissabon (KOM/2005/24).<br />

• Das 6. UAP enthält sieben thematische Strategien zu den<br />

folgenden Politikfeldern: Luftverschmutzung (KOM(2001)<br />

245), Abfallvermeidung und -recycling (KOM(2005) 666),<br />

Meeresumwelt (KOM(2008) 5), Bodenschutz (KOM(2006)<br />

231), Pestizide (KOM(2006) 327, nachhaltige Nutzung natürlicher<br />

Ressourcen (KOM(2006)327) und Städtische Umwelt<br />

(KOM(2005) 718).<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

Mitteilungen<br />

Der Begriff Mitteilung (engl.: communication) wird normalerweise<br />

von der Kommission verwendet und hat eine sehr weitreichende<br />

Bedeutung. Der Großteil der Kommissionsmitteilungen<br />

sind legislative Dokumente, es kann sich aber auch z. B. um<br />

Grün- oder Weißbücher handeln.<br />

Schlussfolgerungen<br />

Der Begriff Schlussfolgerungen (engl.: conclusions) wird in<br />

verschiedenen Kontexten gebraucht. Er wird teilweise sehr<br />

allgemein <strong>für</strong> verschiedene Rechtsakte der <strong>EU</strong> verwendet.<br />

Manchmal bezieht sich der Begriff – dann allerdings im Sinne<br />

von Abschluss – auf rechtlich verbindliche Dokumente, etwa<br />

internationale Abkommen. Am bekanntesten ist die Verwendung<br />

<strong>für</strong> Abschlussdokumente von Rat und Parlament. Zudem<br />

fassen die Präsidenten von Ministerrat und Europäischem Rat<br />

die Ergebnisse der Sitzungen als „Schlussfolgerungen der Präsidentschaft“<br />

zusammen, um damit den Weg zu einem möglichen<br />

Kompromiss aufzuzeigen.<br />

Beispiele:<br />

• Beschluss des Rates vom 25. Juni 2002 über den Abschluss<br />

des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit<br />

im Namen der Europäischen Gemeinschaft.<br />

• Schlussfolgerungen der Präsidentschaft des Europäischen<br />

Rates vom 14. März 2008 in Brüssel (Themen: Lissabon-<br />

Strategie, Klimawandel und andere).<br />

• Schlussfolgerungen des Rates zum Aktionsplan <strong>für</strong> nachhaltige<br />

Verbrauchs- und Produktionsmuster und nachhaltige<br />

Industriepolitik, 2912. Umweltratstreffen, Brüssel, 4. Dezember<br />

2008.<br />

Empfehlungen und Stellungnahmen<br />

Empfehlungen und sind unverbindliche Äußerungen der <strong>EU</strong>-<br />

Organe gegenüber den Mitgliedstaaten und in einigen Fällen<br />

auch gegenüber den Unionsbürgern.<br />

In den Empfehlungen wird den Adressaten ein bestimmtes<br />

Verhalten nahegelegt, ohne diese jedoch rechtlich zu verpflichten.<br />

Stellungnahmen werden dagegen von den <strong>EU</strong>-Organen<br />

abgegeben, wenn es um die Beurteilung einer gegenwärtigen<br />

Lage oder bestimmter Vorgänge in der <strong>EU</strong> oder in den Mitgliedstaaten<br />

geht. Stellungnahmen können Basis <strong>für</strong> verbindliche<br />

Rechtsakte oder Voraussetzung eines Prozesses vor dem<br />

Gerichtshof der Europäischen Union sein.<br />

Beispiele:<br />

• Stellungnahme der Kommission gemäß Art. 251(2) Unterabsatz<br />

3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den Abänderungen am<br />

Gemeinsamen Standpunkt des Rates zum Vorschlag <strong>für</strong><br />

eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

über Abfälle zur Änderung des Vorschlags der Kommission<br />

gemäß Artikel 250(2) EG-Vertrag (KOM(2008) 559).<br />

• Empfehlung der Kommission vom 30. Mai 2008 über Risi-<br />

27


28<br />

kobegrenzungsmaßnahmen <strong>für</strong> die Stoffe 2,3-Epoxypropyltrimethylammoniumchlorid,(3-Chlor-2-hydroxypropyl)trimethylammoniumchlorid<br />

und Hexachlorcyclopentadien<br />

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 2316) [OJ L<br />

162, 21. Juni 2008, S. 37–38]<br />

Resolutionen<br />

Ähnlich wie bei den Schlussfolgerungen gibt es unterschiedliche<br />

Kontexte, in denen Resolutionen verwendet werden können.<br />

Einmal drücken Europäischer Rat, Ministerrat oder Parlament<br />

ihre Sichtweise auf bestimmte politische Entwicklungen<br />

mittels Resolutionen aus. Sie sind vor allem <strong>für</strong> die zukünftige<br />

Arbeit des Rates von Bedeutung.<br />

Die zweite Möglichkeit sind Abschlussdokumente von Europäischem<br />

Rat, Ministerrat oder Parlament, die bis vor einigen<br />

Jahren Resolutionen genannt wurden. Heute wird der Begriff<br />

in diesem Kontext kaum noch verwendet.<br />

Beispiele:<br />

• Resolution des Europäischen Parlaments vom 31. Januar<br />

2008 zu den Ergebnissen der Bali-Konferenz zum Klimawandel<br />

(COP 13 and COP/MOP 3).<br />

• Resolution des Europäischen Rates vom 13. Dezember 1997<br />

zur <strong>Koordination</strong> der Wirtschaftspolitik in der dritten Phase<br />

der Wirtschafts- und Währungsunion und zu den Artikeln<br />

111 und 113 EG-Vertrag.<br />

Erklärungen (Deklarationen)<br />

Zwei unterschiedliche Formen von Erklärungen können unterschieden<br />

werden: Eine Gruppe von Erklärungen richtet sich<br />

auf die zukünftige Entwicklung der <strong>EU</strong>. In dieser Form ist die<br />

Erklärung einer Resolution ähnlich. Sie richtet sich an eine breitere<br />

Öffentlichkeit oder eine spezifische Zielgruppe.<br />

Außerdem werden Erklärungen im Zusammenhang mit<br />

dem Entscheidungsprozess im Rat verwendet. So erklären<br />

Ratsmitglieder gemeinsam oder einzeln ihre Sicht der Dinge<br />

auf einen bestimmten Sachverhalt, um folglich eine Einigung<br />

innerhalb des Rates zu befördern.<br />

Beispiel:<br />

• Erklärung des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments<br />

und der Europäischen Kommission anlässlich des<br />

50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge,<br />

Berlin am 25. März 2007.<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


5. Gerichtliche Instanzen und<br />

Klagearten<br />

Europäisches Recht steht über nationalem Recht. Dem Gerichtshof der Europäischen Union kommt<br />

damit eine große und stetig wachsende Bedeutung zu. Dieses Kapital stellt die gerichtlichen Instanzen<br />

vor und erläutert die unterschiedlichen Klagearten.<br />

IN DER <strong>EU</strong> GIBT ES zwei juristische Ebenen: den Gerichtshof<br />

(früher: Europäischer Gerichtshof, EuGH) sowie<br />

das Gericht (früher: Gericht erster Instanz). Zusammen<br />

mit einigen Fachgerichten spricht man vom Gerichtshof der<br />

Europäischen Union (Art. 19 <strong>EU</strong>V, Art. 251–281 A<strong>EU</strong>V).<br />

5.1 Der Gerichtshof<br />

Der Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist das oberste Gericht<br />

der Europäischen Union. Er wurde 1952 als Europäischer Gerichtshof<br />

(EuGH) gegründet. Dieser Name und die Abkürzung<br />

werden auch weiter im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet.<br />

Amtlich heißt der EuGH seit dem Vertrag von Lissabon<br />

2009 nur „Gerichtshof “. Er hat die Aufgabe, die Wahrung des<br />

Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge sowie<br />

der von Ministerrat oder Kommission erlassenen Normen zu<br />

sichern. Der Rechtsprechung des Gerichtshofes kommt eine<br />

große Bedeutung zu, da sich dieser mit unpräzisen Vertragsformulierungen<br />

beschäftigt und dadurch die Lücken im Unionsrecht<br />

schließt. Die Urteile des Gerichtshofes gelten in allen<br />

Mitgliedstaaten.<br />

Zusammensetzung<br />

Der Gerichtshof besteht aus jeweils einem Richter aus jedem<br />

<strong>EU</strong>-Mitgliedstaat, die von Generalanwälten unterstützt wer-<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

den. Die Anzahl der Generalanwälte wird im Vertrag mit acht<br />

angegeben, allerdings hat der Rat die Möglichkeit, zusätzliche<br />

Generalanwälte zu bestellen; zurzeit sind es elf. Die Richter<br />

des Gerichtshofes wählen aus ihrer Mitte <strong>für</strong> die Dauer von<br />

drei Jahren den Präsidenten des Gerichtshofes. Der Präsident<br />

führt den Vorsitz und leitet die rechtsprechende Tätigkeit und<br />

die Verwaltung. Der Gerichtshof kann als Plenum, als Große<br />

Kammer mit 13 Richtern oder durch Kammern mit drei oder<br />

fünf Richtern entscheiden. Er tagt als Große Kammer, wenn<br />

ein Mitgliedstaat oder ein <strong>EU</strong>-Organ als Partei des Verfahrens<br />

dies beantragt, sowie in besonders komplexen oder bedeutsamen<br />

Rechtssachen. In den übrigen Rechtssachen obliegt die<br />

Entscheidung den Kammern mit drei oder fünf Richtern. In<br />

besonderen Ausnahmefällen (z. B. Amtsenthebung eines Mitglieds<br />

der Europäischen Kommission) und bei Rechtssachen<br />

von außergewöhnlicher Bedeutung tagt der Gerichtshof als<br />

Plenum oder Vollsitzung mit 27 Richtern.<br />

Zuständigkeiten<br />

Der Gerichtshof ist <strong>für</strong> folgende Aufgaben zuständig:<br />

• Er erlässt auf Anfrage eines nationalen Gerichts eines Mitgliedstaates<br />

Vorabentscheidungen, in denen er seine Interpretation<br />

des <strong>EU</strong>-Rechts darlegt.<br />

• Er entscheidet in verschiedenen Klageverfahren über Streitigkeiten<br />

zwischen Mitgliedstaaten, <strong>EU</strong>-Organen, juristischen<br />

und natürlichen Personen (Vertragsverletzungsverfahren,<br />

Nichtigkeitsklagen, Untätigkeitsklagen).<br />

• Er ist als zweite Instanz zuständig <strong>für</strong> Berufungsverfahren.<br />

Kommt ein Mitgliedstaat einem Urteil nicht nach, kann der<br />

Gerichtshof die Zahlung eines Zwangsgeldes verhängen. Au-<br />

29


ßerdem entscheidet er über die Rechte und Pflichten der <strong>EU</strong>-<br />

Organe und über den Gerichtsschutz des Einzelnen gegen<br />

Maßnahmen europäischer Organe.<br />

5.2 Das Gericht<br />

Dem Gerichtshof ist seit dem Jahr 1988 ein weiteres Gericht<br />

zur Entlastung angegliedert worden: das „Gericht“ (früher: Gericht<br />

erster Instanz oder Europäisches Gericht). Die Anzahl der<br />

Richter und möglicher Generalanwälte wird durch die Satzung<br />

des Gerichts bestimmt. Das Gericht ist <strong>für</strong> Klagen von Einzelpersonen<br />

und Unternehmen gegen die <strong>EU</strong> verantwortlich. Die<br />

wesentlichen Zuständigkeiten sind:<br />

• Klagen von natürlichen oder juristischen Personen gegen<br />

Maßnahmen der <strong>EU</strong>, die sie unmittelbar und individuell<br />

betreffen,<br />

• Klagen der Mitgliedstaaten gegen die Kommission,<br />

• Rechtsstreitigkeiten zwischen der <strong>EU</strong> und ihren Beamten<br />

und sonstigen Bediensteten.<br />

Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts können beim<br />

Gerichtshof eingelegt werden.<br />

5.3 Klagerecht<br />

Der Gerichtshof ist nur <strong>für</strong> Klagen zuständig, die von <strong>EU</strong>-Institutionen<br />

oder Mitgliedstaaten vorgebracht werden. Verstößt ein<br />

Mitgliedstaat gegen <strong>EU</strong>-Recht, so kann ihn nur die <strong>EU</strong>-Kommission<br />

im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens vor<br />

dem Gerichtshof verklagen. Juristische und natürliche Personen<br />

können nur dann klagen, wenn sie direkt oder unmittelbar von<br />

einem Rechtsakt betroffen sind. Sie wenden sich in diesem Fall<br />

an das Gericht. Solche Entscheidungen ergehen überwiegend<br />

gegenüber Beamten der <strong>EU</strong> oder im Bereich des europäischen<br />

Wettbewerbsrechts (Beispiel: Bußgeldverhängung bei Wettbewerbsverstößen).<br />

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann<br />

Widerspruch beim Gerichtshof eingelegt werden.<br />

30<br />

Gerichtshof der Europäischen Union<br />

Boulevard Konrad Adenaur<br />

L-2925 Luxemburg<br />

Tel.: +352 / 4303 1<br />

Fax: +352 / 4303 2600<br />

E-Mail: Kontaktformular auf der Website<br />

www.curia.europa.eu<br />

5.4 Klagearten<br />

Im europäischen Rechtssystem gibt es verschiedene Klagearten,<br />

die jeweils in spezifischen Fällen Anwendung finden.<br />

Vorabentscheidungen<br />

<strong>EU</strong>-Recht hat grundsätzlich Vorrang vor nationalem Recht der<br />

Mitgliedstaaten. Nationale Gerichte haben daher die Möglichkeit,<br />

vom Gerichtshof eine Vorabentscheidung zu verlangen,<br />

um zu gewährleisten, dass das Europarecht in allen Mitgliedstaaten<br />

und von allen Gerichten einheitlich ausgelegt und<br />

angewendet wird. Nationale Gerichte letzter Instanz sind im<br />

Zweifelsfall sogar verpflichtet, beim Gerichtshof Vorabentscheidungen<br />

einzuholen.<br />

Vertragsverletzungsverfahren<br />

Wenn Mitgliedstaaten ihren europarechtlichen Verpflichtungen<br />

nicht nachgekommen sind, kann die <strong>EU</strong>-Kommission ein<br />

Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Dieses Verfahren ist<br />

dreistufig aufgebaut: Einer Klage vor dem Gerichtshof ist eine<br />

zweiteilige außergerichtliche Phase vorgeschaltet, in der dem<br />

Mitgliedstaat Gelegenheit gegeben wird, sich zu den gegen ihn<br />

erhobenen Vorwürfen zu äußern und den Beschwerdegrund<br />

abzustellen.<br />

In der ersten Stufe schickt die <strong>EU</strong>-Kommission ein förmliches<br />

Mahnschreiben an den Mitgliedstaat, das die faktischen<br />

und rechtlichen Erwägungen der Kommission darlegt,<br />

und fordert ihn zur Stellungnahme auf. Ist nach Ablauf einer<br />

zweimonatigen Frist keine Antwort erfolgt oder lässt sich die<br />

Kommission von der Begründung des Mitgliedstaates nicht<br />

überzeugen, sendet die Kommission dem Mitgliedstaat eine<br />

begründete Stellungnahme, in der sie die rechtliche Beurteilung<br />

des Sachverhalts endgültig festgelegt (zweite Stufe). Der<br />

Mitgliedstaat hat nun wiederum zwei Monate Zeit, um den<br />

Vertragsverstoß zu beheben.<br />

Gelingt ihm dies nicht, kann die Kommission eine Vertragsverletzungsklage<br />

beim Gerichtshof anstrengen und dabei die<br />

Zahlung eines Zwangsgeldes beantragen (Art. 260 A<strong>EU</strong>V). Die<br />

Höhe der Strafe richtet sich nach dem Bruttosozialprodukt des<br />

Mitgliedstaates. Die Anrufung des Gerichtshofs als dritte Stufe<br />

in einem Vertragsverletzungsverfahren ist in der Praxis allerdings<br />

eher die Ausnahme. Häufig erledigen sich die Verfahren<br />

bereits auf der ersten Stufe.<br />

Nichtigkeitsklage<br />

Bei der Nichtigkeitsklage überprüft der Gerichtshof, ob bestimmte<br />

Vorschriften rechtmäßig sind. Wenn der Gerichtshof<br />

feststellt, dass ein Rechtsakt nicht korrekt verabschiedet wurde,<br />

sich nicht auf die richtige Rechtsgrundlage in den Verträgen<br />

beruft oder dass die <strong>EU</strong> keine entsprechende Zuständigkeit<br />

besitzt, kann er ihn ganz oder teilweise <strong>für</strong> nichtig erklären.<br />

Eine solche Nichtigkeitsklage kann von einem <strong>EU</strong>-Organ oder<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


einem Mitgliedstaat erhoben werden.<br />

Untätigkeitsklage<br />

Dieses Verfahren gestattet es dem Gerichtshof, die Rechtmäßigkeit<br />

der Untätigkeit eines <strong>EU</strong>-Organs zu prüfen und gegebenenfalls<br />

das Organ zum Tätigwerden aufzufordern.<br />

Schadensersatzklage<br />

Bei dieser Klage hat das Gericht darüber zu entscheiden, ob<br />

die <strong>EU</strong> <strong>für</strong> Schäden aufzukommen hat, die ihre Organe oder<br />

Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit Bürgern oder<br />

Unternehmen zugefügt haben (außervertragliche Haftung der<br />

<strong>EU</strong>).<br />

Rechtsmittelklage<br />

Beim Gerichtshof können Rechtsmittel gegen Urteile des erstinstanzlichen<br />

Gerichts eingelegt werden.<br />

5.5 Subsidiaritätsklausel<br />

Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages im Jahr 2009 ist die<br />

sogenannte Subsidiaritätsklausel vertraglich verankert. Dadurch<br />

wird der Deutsche Bundestag als Akteur noch wichtiger,<br />

denn frühzeitig stehen <strong>EU</strong>-Gesetzgebungsprozesse auch auf der<br />

Tagesordnung der Abgeordneten in Berlin.<br />

Die Subsidiaritätsklausel beinhaltet die Subsidiaritätsrüge<br />

und die Subsidiaritätsklage. Erstere ermöglicht es den nationalen<br />

Parlamenten der 27 <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten, gegen einen<br />

Gesetzesvorschlag der <strong>EU</strong>-Kommission vorzugehen, bevor<br />

dieser vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament<br />

verabschiedet wird, sofern sie die Prinzipien der Subsidiarität<br />

verletzt sehen. In Deutschland haben der Bundestag und der<br />

Bundesrat je eine Stimme. Eine von der <strong>EU</strong>-Kommission zu<br />

verfolgende Subsidiaritätsrüge benötigt ein Drittel der insgesamt<br />

zu vergebenden Stimmen (bei zurzeit 27 Mitgliedstaaten<br />

sind das 18 von 54 Stimmen). Die Subsidiaritätsklage ermöglicht<br />

es <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten oder deren Parlamenten, gegen<br />

einen beschlossenen <strong>EU</strong>-Gesetzgebungsakt vor dem Europäischen<br />

Gerichtshof (EuGH) zu klagen.<br />

Das Generalsekretariat der Europäischen Kommission –<br />

ihre zentrale Verwaltungseinrichtung – leitet neue Gesetzgebungsdokumente<br />

sowohl direkt an Bundestag und Bundesrat<br />

als auch an das Auswärtige Amt in Deutschland weiter. Das<br />

Auswärtige Amt übermittelt die Information an das Bundeswirtschaftsministerium<br />

(BMWi). Das BMWi als „Europabeauftragter“<br />

der Bundesregierung überwacht die Übertragung<br />

europäischer Rechtsnormen in deutsches Recht. Mit einem<br />

von beiden Ministerien erstellten Berichtsbogen werden die<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

<strong>EU</strong>-Dokumente an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet.<br />

Im Bundestag sind grundsätzlich alle Fachausschüsse ermächtigt,<br />

sich mit <strong>EU</strong>-Themen zu befassen, allerdings ist der<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Angelegenheiten der <strong>EU</strong> (Europaausschuss) als<br />

Integrations- und Querschnittsausschuss der zentrale Ort des<br />

europapolitischen Entscheidungsprozesses und federführend,<br />

sollten sich mehrere Ausschüsse mit einem Thema befassen.<br />

Weitere Informationen über die Rolle von Bundestag<br />

und Bundesrat in der <strong>EU</strong>-Gesetzgebung enthält ein<br />

Steckbrief der DNR-<strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong> zur Arbeit nationaler<br />

Parlamente: www.eu-koordination.de/PDF/<br />

steckbrief-nationale-parlamente.pdf<br />

31


6. Weitere Institutionen, beratende<br />

Gremien und Agenturen<br />

Es gibt eine ganze Reihe von Agenturen und beratenden Gremien in der <strong>EU</strong>. Im Folgenden werden die<br />

<strong>für</strong> die Umweltpolitik wichtigsten beschrieben.<br />

ZUSÄTZLICH ZU DEN bereits beschriebenen Organen,<br />

verfügt die <strong>EU</strong> über einige beratende Institutionen und<br />

Agenturen, die in der Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik<br />

eine wichtige Rolle spielen.<br />

6.1 Europäischer Wirtschafts- und<br />

Sozialausschuss<br />

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist<br />

eine der zwei beratenden Einrichtungen, deren Einsetzung in<br />

den Verträgen festgeschrieben ist (Art. 301–304 A<strong>EU</strong>V). In ihm<br />

sind Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landwirte, Verbraucher und<br />

andere Interessengruppen vertreten. Mitglieder werden vom<br />

Ministerrat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten <strong>für</strong> fünf Jahre<br />

ernannt. Mehrere Amtszeiten sind zulässig. Bevor Rat, Parlament<br />

und Kommission Beschlüsse über die Wirtschafts- und<br />

Sozialpolitik fassen, müssen sie in den meisten Politikfeldern<br />

zunächst eine Stellungnahme des EWSA einholen (z. B. in der<br />

Agrar- und Umweltpolitik, bei Gesundheits- oder Verbraucherthemen<br />

sowie <strong>für</strong> Forschungsrahmenprogramme). Der<br />

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (A<strong>EU</strong>V)<br />

legt fest, in welchen Fällen eine Stellungnahme des EWSA obligatorisch<br />

ist. Der EWSA kann sich auch aus eigener Initiative zu<br />

anderen Angelegenheiten, die er <strong>für</strong> wichtig hält, äußern. Seine<br />

Stellungnahmen haben keine bindende Wirkung.<br />

32<br />

6.2 Ausschuss der Regionen<br />

Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist die andere beratende<br />

Einrichtung, deren Anhörung in den Verträgen festgelegt ist<br />

(Art. 305-307 A<strong>EU</strong>V). Er setzt sich aus Vertretern der regionalen<br />

und kommunalen Regierungen zusammen. Auf diese Weise<br />

sollen die Interessen der Gemeinden, Städte, Regierungsbezirke<br />

und Provinzen bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden.<br />

Die Mitglieder werden vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten<br />

<strong>für</strong> fünf Jahre ernannt. Mehrere Amtszeiten sind zulässig.<br />

Rat, Parlament und Kommission müssen den AdR bei<br />

Angelegenheiten, die <strong>für</strong> die Regionen von Bedeutung sind,<br />

anhören (z. B. Regionalpolitik, Umwelt, Bildung, Verkehr). Der<br />

AdR kann sich zusätzlich auf eigene Initiative hin äußern. Seine<br />

Stellungnahmen haben keine bindende Wirkung.<br />

6.3 Europäischer Rechnungshof<br />

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat die Aufgabe,<br />

Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union sowie<br />

die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu prüfen (Art.<br />

285-287 A<strong>EU</strong>V). Er ist befugt, die Bücher aller Organisationen,<br />

die <strong>EU</strong>-Mittel verwalten, zu prüfen und gegebenenfalls<br />

den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen. Somit hat<br />

der Rechnungshof eine wichtige Kontrollfunktion. Sein Prüfbe-<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


icht wird im Amtsblatt veröffentlicht. Auf der Grundlage des<br />

Prüfberichts entscheidet das Europäische Parlament über die<br />

Entlastung der Kommission. Der Europäische Rechnungshof<br />

besteht aus einem Mitglied je <strong>EU</strong>-Staat und kann sogenannte<br />

Kammern (mit jeweils nur wenigen Mitgliedern) <strong>für</strong> die Annahme<br />

bestimmter Arten von Berichten oder Stellungnahmen<br />

einrichten.<br />

6.4 Europäische Umweltagentur und<br />

andere Agenturen<br />

Die Europäische Umweltagentur (EEA) ist – wie auch die anderen<br />

Agenturen – kein <strong>EU</strong>-Organ. Sie ist eine Institution, die<br />

zur Erfüllung spezifischer Aufgaben von der <strong>EU</strong> geschaffen<br />

wurde. Die Europäische Umweltagentur dient als wesentliche<br />

Informationsquelle <strong>für</strong> alle, die in die Entwicklung, Umsetzung<br />

oder Evaluierung von Umweltpolitik involviert sind, sowie <strong>für</strong><br />

eine breitere Öffentlichkeit. Zur Zeit hat die EEA 32 Mitglieder<br />

(<strong>EU</strong> plus Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Türkei).<br />

Ihr Sitz ist in Kopenhagen. Sie soll die <strong>EU</strong> und ihre anderen<br />

Mitglieder darin unterstützen, fundierte Entscheidungen zur<br />

Verbesserung der Umwelt zu treffen, Umweltaspekte in wirtschaftspolitische<br />

Entscheidungen zu integrieren sowie den Weg<br />

in Richtung Nachhaltigkeit zu beschreiten.<br />

Weitere Agenturen, die <strong>für</strong> die Umwelt- und Nachhaltigkeit<br />

eine wichtige Rolle spielen, sind:<br />

• die Europäische Chemikalienagentur ECHA<br />

(www.echa.europa.eu)<br />

• die Europäische Behörde <strong>für</strong> Lebensmittelsicherheit EFSA<br />

(www.efsa.europa.eu)<br />

• die Europäische Agentur <strong>für</strong> Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

am Arbeitsplatz OSHA (www.osha.europa.eu)<br />

• die europäische Fischereiaufsichtsbehörde CFCA<br />

(www.cfca.europa.eu)<br />

• die Exekutivagentur <strong>für</strong> Gesundheit und Verbraucher<br />

EAHC (www.ec.europa.eu/eahc)<br />

6.5 Europäische Investitionsbank<br />

Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Bank der Europäischen<br />

Union <strong>für</strong> langfristige Finanzierungen. Sie wurde<br />

1958 mit dem Ziel gegründet, „zur Integration, zu einer ausgewogenen<br />

Entwicklung und zum wirtschaftlichen und sozialen<br />

Zusammenhalt der <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten beizutragen“. Da<strong>für</strong><br />

nimmt sie finanzielle Mittel an den Kapitalmärkten auf, um<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)<br />

Rue Belliard, 99<br />

B-1040 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 546 90 11<br />

Fax: +32 / 25 13 48 93<br />

www.eesc.europa.eu<br />

Ausschuss der Regionen (AdR)<br />

Rue Belliard, 99-101<br />

B-1040 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 282 22 211<br />

Fax: +32 / 282 22 325<br />

www.cor.europa.eu<br />

Europäischer Rechnungshof (EuRH)<br />

Dienststelle Außenbeziehungen<br />

12, rue Alcide De Gasperi<br />

L-1615 Luxembourg<br />

Tel.: +35 2 / 4398 1<br />

Fax: +35 2 / 4398 46410<br />

E-Mail: visit@eca.europa.eu<br />

www.eca.europa.eu<br />

Europäische Umweltagentur (EEA)<br />

Kongens Nytorv 6<br />

DK-1050 Kopenhagen K<br />

Tel.: +45 33 / 36 71 00<br />

Fax: +45 33 / 36 71 99<br />

www.eea.europa.eu<br />

Europäische Investitionsbank (EIB)<br />

98-100, boulevard Konrad Adenauer<br />

L-2950 Luxembourg<br />

Tel.: +35 2 / 43 79 1<br />

Fax: +35 2 / 43 77 04<br />

E-Mail: info@eib.org<br />

www.eib.org<br />

Europarat<br />

www.coe.int<br />

33


34<br />

Sitz der der Europäischen Umweltagentur in Kopenhagen<br />

© Europäische Union, 2010<br />

damit Projekte zu finanzieren, die „zur Erreichung der politischen<br />

Ziele der <strong>EU</strong> beitragen“. Das Jahresbudget der EIB<br />

betrug im Jahr 2008 knapp 60 Milliarden Euro, was sie zu der<br />

größten öffentlichen internationalen Finanzinstitution macht.<br />

Die EIB operiert weltweit (gegenwärtig in 130 Staaten). In<br />

der Vergangenheit wurde sie von NGOs heftig kritisiert, weil<br />

sie nicht-nachhaltige Projekte fördere und über keine ausreichenden<br />

Umwelt- und Sozialstandards verfüge (siehe etwa<br />

www.bankwatch.org).<br />

Die Bank gehört den 27 Mitgliedstaaten. Die größten Anteilseigner<br />

sind Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien.<br />

Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Vertreter in den<br />

Verwaltungsrat (normalerweise den Finanzminister), der die<br />

ordnungsgemäße Verwaltung der Bank gewährleistet, sowie<br />

über Darlehen und Garantien entscheidet. Das 28. Mitglied<br />

stellt die <strong>EU</strong>-Kommission.<br />

6.6 Europarat<br />

Der Europarat ist keine Einrichtung der <strong>EU</strong> und wird hier nur<br />

erwähnt, um ihn begrifflich gegenüber dem Europäischen Rat<br />

und dem Ministerrat abzugrenzen. Der Europarat ist eine 1949<br />

gegründete zwischenstaatliche Organisation mit der Aufgabe,<br />

die Menschenrechte zu schützen, die kulturelle Vielfalt Europas<br />

zu fördern und gesellschaftlichen Problemen wie Rassismus<br />

und Intoleranz entgegenzutreten. Die Erarbeitung der Europäischen<br />

Menschenrechtskonvention geht auf den Europarat<br />

zurück. Damit die Bürger ihre Rechte im Rahmen dieser Konvention<br />

ausüben können, setzt der Europarat den Europäischen<br />

Gerichtshof <strong>für</strong> Menschenrechte ein. Der Europarat hat seinen<br />

Sitz in Straßburg.<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


7. Wie kann ich mich einmischen?<br />

Die Umweltbewegung ist auf europäischer Ebene erstaunlich gut vernetzt und gilt als „klein, aber erfolgreich“.<br />

Viele positive Beispiele zeigen, dass es sich <strong>für</strong> Umweltverbände lohnt, sich einzumischen. Hier<br />

steht, wie es geht.<br />

EIN GROSSER TEIL der nationalen Politik wird mittlerweile<br />

in Brüssel bestimmt – gerade in der Umweltpolitik<br />

ist der Anteil der europäischen Legislativkompetenz mit<br />

75 bis 80 % sehr hoch. Interessengegensätze – etwa zwischen<br />

Wirtschaft und Umwelt – werden daher zunehmend in Brüssel<br />

und Straßburg ausgetragen. Für Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen<br />

bedeutet dies, dass sie sich europäisieren<br />

und aktiv in die <strong>Brüsseler</strong> Politik einmischen müssen, wenn sie<br />

ihre Interessen effektiv vertreten wollen.<br />

7.1 Beschwerde einreichen<br />

Als <strong>EU</strong>-Bürger hat man zwar keine Möglichkeit juristische<br />

Verfahren einzuleiten, kann aber mittels der verschiedenen<br />

Beschwerdeverfahren die <strong>EU</strong>-Institutionen auf Missstände<br />

aufmerksam machen und ggf. zu Maßnahmen veranlassen.<br />

Beschwerden bei der <strong>EU</strong>-Kommission<br />

Die <strong>EU</strong>-Kommission überwacht als „Hüterin der Verträge“ die<br />

Einhaltung des Unionsrechts durch Mitgliedstaaten, Behörden<br />

und Unternehmen. Das heißt, wenn <strong>EU</strong>-Recht von den Mitgliedstaaten<br />

nicht oder nicht korrekt umgesetzt oder angewandt<br />

wird, wenn also eine innerstaatliche Regelung (Rechts- oder<br />

Verwaltungsvorschrift) oder Verwaltungspraxis einen Verstoß<br />

gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Unionsrechts<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

darstellt, muss die <strong>EU</strong>-Kommission aktiv werden. Allerdings<br />

hat die Kommission nicht genügend Personal, um die Umsetzung<br />

der europäischen Rechtsakte in den 27 Mitgliedstaaten<br />

zu überwachen. Daher ist sie auf Informationen von Dritten<br />

angewiesen.<br />

Beschweren können sich Privatpersonen oder NGOs mit<br />

Hilfe eines Beschwerdebriefes. Dieser sollte die Fakten, den<br />

„Rechtsbruch“ und möglichst viele sachlich relevante Informationen<br />

enthalten. Ein Standardformular ist im Internet zu<br />

finden unter www.ec.europa.eu/community_law/your_rights/<br />

your_rights_forms_de.htm. Das Formular kann per E-Mail an<br />

sg-plaintes@ec.europa.eu oder per Post direkt an das Generalsekretariat<br />

der Kommission in Brüssel oder eine Vertretung in<br />

den Mitgliedstaaten geschickt werden (siehe Kapitel 2.4).<br />

Zu bedenken ist allerdings, dass die Kommission nicht die<br />

Kapazitäten hat, um die große Menge an eingehenden Beschwerden<br />

zügig zu bearbeiten. Mitunter kann dies zwischen<br />

sechs Monaten und zwei Jahren dauern. Handelt es sich also<br />

um dringende Anliegen, sollte man sich nach anderen Wegen<br />

umsehen.<br />

Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten<br />

(Ombudsmann)<br />

Der Europäische Bürgerbeauftragte mit Sitz in Straßburg<br />

untersucht seit 1995 Beschwerden über Missstände in der<br />

Verwaltungsarbeit der Organe und Institutionen der Europäischen<br />

Union. Unter Missständen sind Unzulänglichkeiten<br />

oder Mängel auf Verwaltungsebene zu verstehen, beispielsweise<br />

ungerechte Behandlung, Diskriminierung, Machtmissbrauch,<br />

Fehlen oder Verweigern von Informationen, unnötige Verzöge-<br />

35


ung, falsche Verfahren. Der Ombudsmann soll zwischen den<br />

Bürgern und den Behörden der <strong>EU</strong> vermitteln und ist befugt,<br />

von Bürgern, Verbänden und Unternehmen der <strong>EU</strong> Beschwerden<br />

entgegenzunehmen. Er wird vom Europäischen Parlament<br />

<strong>für</strong> fünf Jahre gewählt.<br />

Deckt der Bürgerbeauftragte einen Missstand auf, so informiert<br />

er die betreffende Institution und unterbreitet ihr Empfehlungen.<br />

Die entsprechende Institution übermittelt innerhalb<br />

von drei Monaten eine Stellungnahme. Anschließend legt der<br />

Bürgerbeauftragte der entsprechenden Institution und dem Europäischen<br />

Parlament einen Bericht vor. Der Beschwerdeführer<br />

wird über die Untersuchung ebenfalls informiert.<br />

Der Sachverhalt einer Beschwerde darf allerdings nicht bereits<br />

Gegenstand eines Gerichtsverfahrens gewesen sein oder<br />

länger als zwei Jahre zurückliegen. Vor einer Beschwerde beim<br />

Bürgerbeauftragten ist mit der betroffenen Institution Verbindung<br />

aufzunehmen. Für die Beschwerde genügt ein formloses<br />

Schrei ben mit den konkreten Gründen sowie die Institution,<br />

auf die sich die Beschwerde bezieht.<br />

36<br />

Als Leitfaden <strong>für</strong> Beschwerden bei den <strong>EU</strong>-Institutionen<br />

sowie <strong>für</strong> Klagen vor dem Gerichtshof hat die<br />

DNR-<strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong> die Broschüre: „Meine Rechte<br />

- Handbuch <strong>für</strong> <strong>EU</strong>-Beschwerden“ veröffentlicht:<br />

www.eu-koordination.de/PDF/2010-1-meine-rechte_web.pdf<br />

7.2 Zugang zu Informationen und<br />

Gerichten – die Aarhus-Konvention<br />

Die Aarhus-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag,<br />

der Bürgern Rechte im Umweltschutz überträgt. Sie wurde 1998<br />

in der dänischen Stadt Aarhus im Rahmen von UN-Verhandlungen<br />

geschlossen und regelt drei Bereiche, die als „Säulen“<br />

der Konvention bezeichnet werden: erstens den Zugang zu Umweltinformationen,<br />

zweitens die Öffentlichkeitsbeteiligung bei<br />

Projekten mit Umweltauswirkungen sowie drittens den erweiterten<br />

Zugang zu Gerichten bei Projekten mit Umweltrelevanz.<br />

Die <strong>EU</strong> hat die Aarhus-Konvention im Jahr 2007 übernommen.<br />

Grundlegend ist die Verordnung 1367/2006/EG.<br />

<strong>EU</strong>-Bürger haben damit die Möglichkeit, Ansprüche auf<br />

Umweltinformationen gegenüber Organen und Einrichtungen<br />

der <strong>EU</strong> geltend zu machen. Zudem können Verbände europäische<br />

Verwaltungsakte im Umweltrecht zunächst behördenintern<br />

und dann auch gerichtlich überprüfen lassen, wenn<br />

sie negative Umweltauswirkungen sehen. Ein Antrag muss<br />

binnen einer Frist von sechs Wochen nach Veröffentlichung<br />

des entsprechenden Verwaltungsaktes gestellt werden und<br />

eine ausführliche Begründung enthalten. Die <strong>EU</strong>-Organe und<br />

Einrichtungen haben maximal 18 Wochen Zeit, den Antrag<br />

zu erwidern. Antragsberechtigt sind grundsätzlich auch alle<br />

in Deutschland anerkannten Vereinigungen, die sich <strong>für</strong> den<br />

Umweltschutz einsetzen. Der überprüfte Gegenstand muss allerdings<br />

unter das Satzungsziel fallen. Anträge können an die<br />

Generaldirektion Umwelt gestellt werden.<br />

7.3 Die europäischen Umweltverbände<br />

Um die Belangen von Natur und Umwelt in der europäischen<br />

Gesetzgebung zu stärken, haben sich verschiedene Umweltorganisationen<br />

in Brüssel etabliert, die als Dachverbände oder<br />

europäische Geschäftsstellen Umweltpolitik mitgestalten und<br />

Lobbyarbeit betreiben. Mit ihren nationalen Mitgliedsverbänden<br />

und Einheiten vertreten sie die Interessen von mehr als 20<br />

Millionen <strong>EU</strong>-Bürgern. Die <strong>Brüsseler</strong> Umweltorganisationen<br />

liefern unabhängige Expertise zur Gestaltung, Beobachtung<br />

und Kontrolle der <strong>EU</strong>-Politik und fungieren als Impulsgeber<br />

<strong>für</strong> neue umweltpolitische Vorhaben. Sie arbeiten mit den gesetzgebenden<br />

Institutionen der <strong>EU</strong> in beratenden Ausschüssen<br />

zusammen und werden in Konsultationen und durch die Erstellung<br />

von Gutachten und Studien gehört, wenn Umweltinteressen<br />

durch ein geplantes Gesetz berührt werden. Sie sind<br />

die kritische Instanz, die Fehlentwicklungen rechtzeitig bemerken<br />

und in die Öffentlichkeit bringen kann und fungieren als<br />

Multiplikatoren von Informationen an Umwelt- und Verbraucherorganisationen,<br />

interessierte Bürger und Medien. Dabei<br />

arbeiten sie eng mit den jeweiligen Mitgliedsorganisationen in<br />

den Mitgliedstaaten zusammen.<br />

Die Kontaktdaten der „Green 10“, der zehn größten europäischen<br />

Umweltorganisationen, finden sich im Anhang<br />

II. Detaillierte Informationen zu den europäischen Umweltverbänden<br />

stehen im DNR-Sonderheft I/2012 „Die europäischen<br />

Umweltverbände: Der heiße Draht nach Brüssel“:<br />

www.eu-koordination.de/PDF/eur-0412-sh.pdf<br />

7.4 Lobbyarbeit <strong>für</strong> Umwelt und Natur<br />

in Brüssel<br />

In der <strong>EU</strong> ist „Lobbyist“ kein Schimpfwort. Lobby arbeit wird<br />

vielmehr als ein normaler Weg gesehen, die eigenen Interessen<br />

zu vertreten. Viele <strong>EU</strong>-Mitarbeiter wünschen sogar, dass<br />

Interessenverbände ihnen ihre Argumente und Positionen zu<br />

den jeweiligen Gesetzgebungsprozessen mitteilen. Schließlich<br />

sollen die Regelungen einmal <strong>für</strong> 27, bald 28 Mitgliedstaaten<br />

mit knapp einer halben Milliarde Menschen gelten. Derzeit sind<br />

ca. 27.000 Lobbyisten in Brüssel tätig.<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


Europäische Kommission<br />

z.Hd. Generalsekretariat<br />

Rue de la Loi 200<br />

B-1049 Brüssel<br />

www.ec.europa.eu<br />

Europäischer Bürgerbeauftragter<br />

Avenue du Président Robert Schuman 1<br />

CS 30403<br />

F-67001 Straßburg Cedex<br />

Tel.: +33 3 / 88 17 23 13<br />

Fax: +33 3 / 88 17 90 62<br />

E-Mail: Kontaktformular auf der Website<br />

www.ombudsman.europa.eu<br />

Generaldirektion Umwelt<br />

Europäische Kommission<br />

B-1049 Brüssel<br />

Fax: +32 2 / 298 63 27<br />

E-Mail: env-internal-review@ec.europa.eu<br />

www.ec.europa.eu/environment<br />

Europäisches Parlament<br />

Petitionsausschuss - Sekretariat<br />

Rue Wiertz<br />

B-1047 Brüssel<br />

Fax: +32 2 / 284 68 44<br />

E-Mail: ip-peti@europarl.europa.eu<br />

www.europarl.europa.eu – Das Parlament – Petitionen<br />

Bei der Kommission<br />

Die <strong>EU</strong>-Kommission ist in der Regel die zeitlich erste Anlaufstation<br />

<strong>für</strong> die Einflussnahme auf europäische Gesetzgebungsprozesse.<br />

Denn die Kommission hat das alleinige Initiativrecht<br />

und erarbeitet daher die Gesetzesentwürfe. Grundsätzlich ist es<br />

sinnvoll, in einem möglichst frühen Stadium, also noch in der<br />

Konzeptionsphase, anzusetzen. Je weiter der Gesetzgebungsprozess<br />

fortgeschritten ist, desto detaillierter werden die Debatten<br />

und desto schwieriger wird die Einflussnahme.<br />

Mit dem Lissabonvertrag hat die <strong>EU</strong> ein neues Instrument<br />

zur Stärkung der partizipativen Demokratie eingeführt: Die Europäische<br />

Bürgerinitiative (EBI, siehe Kapitel 3.4). Allerdings<br />

ist die <strong>EU</strong>-Kommission rechtlich nicht an die Annahme oder<br />

Durchführung der EBI gebunden.<br />

Die Kommission veröffentlicht fast immer zunächst unverbindliche<br />

Dokumente wie Grün- und Weißbücher, auf<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

deren Basis eine Diskussion über den zu regelnden Gegenstand<br />

geführt wird. Häufig läuft dieser Prozess in Form einer<br />

„Konsultation“ ab. Dabei haben interessierte Personen und<br />

Gruppen die Möglichkeit, über das Internet oder auf Workshops<br />

in einem festgelegten Zeitraum ihre Meinung zu einem<br />

Vorschlag der Kommission einzureichen. Beteiligen kann<br />

sich im Prinzip jeder – Vertreter regionaler und kommunaler<br />

Gebietskörperschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft,<br />

Unternehmen und Unternehmensverbände, einzelne Bürger<br />

oder Wissenschaftler. Eine Liste aller laufenden (und kürzlich<br />

abgeschlossenen) Konsultationen mit den jeweiligen Formalien,<br />

Fristen und Teilnamebedingungen ist im Internet zu finden<br />

(www.ec.europa.eu/yourvoice). Wer sich an einer Konsultation<br />

beteiligen möchte, sollte sich möglichst vorher im (freiwilligen)<br />

Lobbyregister der Kommission registrieren – das erhöht die<br />

Glaubwürdigkeit.<br />

Man sollte sich jedoch nicht auf die Konsultation beschränken,<br />

sondern auch den direkten Kontakt zu den jeweiligen Bearbeitern<br />

in den Generaldirektionen der Kommission suchen.<br />

In der Phase des eigentlichen Gesetzgebungsprozesses tritt<br />

die Kommission in den Hintergrund. Rat und Parlament sind<br />

dann die vorrangigen Ziele von Lobbyaktivitäten. Ganz aus den<br />

Augen lassen sollte man die Kommission allerdings nicht, denn<br />

eine kleine Rolle spielt sie auch jetzt noch (siehe Kapitel 3.3).<br />

Nach der Verabschiedung von Rechtsakten wird die Kommission<br />

wieder wichtiger. Denn dann werden häufig Durchführungsmaßnahmen<br />

an die Komission delegiert, die diese im sogenannten<br />

Komitologieverfahren organisiert (siehe Kapitel 2.4).<br />

Hier werden vielfach weitreichende Entscheidungen getroffen.<br />

Eine Einflussnahme auf diese Durchführungsprozesse ist zwar<br />

schwierig, kann aber sehr effektiv sein, zumal die Diskussion<br />

weniger politisch als vielmehr technisch geführt wird. Nicht<br />

vergessen darf man hierbei allerdings, dass die entscheidenden<br />

Akteure in den Komitologieausschüssen aus den Mitgliedstaaten<br />

kommen – und auch dort lobbyiert werden können.<br />

Beim Europäischen Parlament<br />

Wenn das eigentliche Gesetzgebungsverfahren begonnen hat,<br />

ist das Europäische Parlament ein wichtiger Ansprechpartner<br />

<strong>für</strong> die eigenen Interessen. Umweltgesetze werden fast immer<br />

im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet, sodass<br />

das Parlament dieselben Rechte hat wie der Rat.<br />

Wichtige Gremien des Parlaments, um effektives Lobbying<br />

zu betreiben, sind die parlamentarischen Ausschüsse wie etwa<br />

der „Ausschuss <strong>für</strong> Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit“<br />

(ENVI). Hier werden die von der Kommission<br />

vorgelegten Gesetzesentwürfe geprüft und Änderungsvorschläge<br />

<strong>für</strong> das Plenum erarbeitet. Die Ausschusssitzungen<br />

sind öffentlich und an die Adressen der dort vertretenen Abgeordneten<br />

kann man sein Anliegen am besten richten.<br />

Zentrale Figur ist hierbei der Berichterstatter, der die Arbeit<br />

des Ausschusses zu dem entsprechenden Dossier inhaltlich<br />

vorbereitet und den Bericht <strong>für</strong> das Plenum erstellt, der<br />

wiederum Grundlage <strong>für</strong> die erste Lesung ist. Daneben gibt<br />

es Schattenberichterstatter, die das jeweilige Thema <strong>für</strong> ihre<br />

37


Fraktion behandeln. Günstig ist es, sein Anliegen noch vor der<br />

ersten Lesung einzubringen, da danach einzelne Abgeordnete<br />

keine Änderungsanträge mehr einbringen können. Auch eine<br />

Einflussnahme auf die thematisch spezialisierten Fraktionsmitarbeiter<br />

ist sinnvoll.<br />

Die meisten Parlamentarier haben sich trotz des Zwangs, als<br />

Generalist über viele Themen Bescheid wissen zu müssen, auf<br />

bestimmte Schwerpunkte spezialisiert. Man sollte immer nach<br />

diesen Spezialisten im jeweiligen Themengebiet suchen. Wenn<br />

man solche Abgeordneten <strong>für</strong> seine Sache gewinnen kann, ist<br />

dies eine gute Basis, denn sie werden ihren Standpunkt weitaus<br />

leidenschaftlicher vertreten als andere Abgeordnete.<br />

Ein weiterer lohnender Weg ist, Kontakt mit dem Abgeordneten<br />

des eigenen Wahlkreises oder der eigenen Region aufzunehmen.<br />

Dieser ist in der Regel bemüht, seinen Wählern Gehör<br />

zu schenken, gleich um welches Thema es sich handelt.<br />

Schließlich sollte man gerade beim Parlament bereit sein,<br />

auch Abgeordnete anzusprechen, die nicht ohnehin schon die<br />

eigene Meinung vertreten. Gegen die Stimmen der konservativen<br />

und sozialdemokratischen Fraktionen wird es kaum eine<br />

Mehrheit geben. Auch die Liberalen spielen in der derzeitigen<br />

Legislatur eine wichtige Rolle. Man sollte sich daher gut überlegen,<br />

mit welchen Parlamentariern man seine (Lobby-)Zeit<br />

am besten verbringt.<br />

38<br />

Die <strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong> des DNR verknüpft durch die<br />

Internetseite www.umweltchek-europarl.de die 99<br />

deutschen <strong>EU</strong>-Abgeordeten und die in ihrem Wahlkreis<br />

tätigen Umweltverbände<br />

Eine weitere Möglichkeit, die allen Bürgern und Organisationen<br />

offensteht, ist eine Petition an das Europäische Parlament.<br />

Der Petitionsausschuss prüft die an ihn gerichteten<br />

Beschwerden und entscheidet, was damit geschehen soll. Der<br />

Gegenstand der Petition muss in jedem Fall in den Zuständigkeitsbereich<br />

der Europäischen Union fallen, sich auf den Inhalt<br />

der Unionsverträge und das Unionsrecht beziehen oder einen<br />

Bezug zu einer <strong>EU</strong>-Institution haben. Die Bürger können in<br />

einer Petition sowohl Anliegen von allgemeinem Interesse als<br />

auch Einzelbeschwerden an das Parlament richten. Wenn einer<br />

Petition nach der Prüfung durch den Petitionsausschuss stattgegeben<br />

wird, wendet sich der Ausschuss an die Europäische<br />

Kommission, die die Einhaltung des Unionsrechts überwacht.<br />

Sie kann als „Hüterin der Verträge“ z. B. eine nationale Behörde<br />

wegen eines Verstoßes gegen Unionsrecht vor dem Gerichtshof<br />

der <strong>EU</strong> verklagen.<br />

Petitionen müssen Namen, Staatsangehörigkeit, Beruf und<br />

Wohnsitz enthalten, in einer der Amtssprachen der <strong>EU</strong> deutlich<br />

und leserlich geschrieben sowie unterzeichnet sein. Das<br />

Anliegen der Petition muss begründet sein und gegebenenfalls<br />

dokumentiert werden. Es kann sowohl über das Internet<br />

(www.europarl.europa.eu – Das Parlament – Petitionen) als<br />

auch postalisch an den Petitionsausschuss des Parlaments gesendet<br />

werden.<br />

Beim Ministerrat<br />

Trotz aller Reformen in den letzten Jahren ist der Rat nach wie<br />

vor das mächtigste Legislativgremium in der <strong>EU</strong>. Ihm muss<br />

daher bei der Lobbyarbeit besonderes Augenmerk geschenkt<br />

werden. Da der Rat aus den jeweils zuständigen Ministern der<br />

Mitgliedstaaten besteht, findet die Lobbyarbeit beim Rat nicht<br />

unbedingt in Brüssel statt, sondern in den Hauptstädten der<br />

Mitgliedstaaten.<br />

Die Ministerialbürokratien beginnen sich in der Regel bereits<br />

mit einem Thema zu befassen, lange bevor die erste Lesung<br />

im Rat naht. Es ist daher sinnvoll, sich rechtzeitig nach den<br />

zuständigen Personen in den Ministerien umzuschauen und<br />

das Gespräch mit ihnen zu suchen. Auch wenn das Dossier im<br />

Rat selbst vorliegt, sind in den meisten Fällen die Mitarbeiter<br />

des zuständigen Ministers die Hauptansprechpersonen, denn<br />

sie schreiben die Beschlussvorlagen. Wird ein Thema so wichtig,<br />

dass der Minister selbst in die Diskussion eingreift – das ist<br />

besonders in Konfliktfällen mit anderen Ministerien der Fall<br />

– gilt es, ihn zu lobbyieren.<br />

Eventuell kann auch der Umweg über die nationalen Parlamente<br />

sinnvoll sein. So kann etwa der Bundestag eine Resolution<br />

zu einem bestimmten Thema verabschieden, die den<br />

Handlungsspielraum des zuständigen Ministers zumindest<br />

politisch (allerdings nicht rechtlich) einschränkt – sofern eine<br />

Mehrheit zustande kommt.<br />

Ist die Einflussnahme auf nationaler Ebene erfolgreich, so<br />

hat dies Auswirkungen auf die Verhandlungen der Arbeitsgruppen<br />

des Rates sowie im Ausschuss der Ständigen Vertreter der<br />

Mitgliedstaaten (AStV/COREPER, siehe Kapitel 2.2), der die<br />

Ratsbeschlüsse vorbereitet. Sowohl die Mitglieder der Arbeitsgruppen<br />

als auch die Botschafter in den Ständigen Vertretungen<br />

sind an die Weisungen ihrer Regierung gebunden. Auch diese<br />

Personen können natürlich direkt angesprochen werden. Sie<br />

berichten regelmäßig über solche Kontakte, und vielleicht führt<br />

ihr Bericht ja bei den zuständigen Ministerien daheim zu einem<br />

Meinungsumschwung.<br />

Die Integration von <strong>EU</strong>-Vorgaben in nationales<br />

Recht und die Ausarbeitung von <strong>EU</strong>-Gesetzen und<br />

nationalen Gesetzesinitiativen erfordert die Zusam-<br />

menarbeit unterschiedlicher Akteure, Organisatio-<br />

nen und Institutionen. Einige Organisationen, die<br />

an der Schnittstelle zwischen Berlin und Brüssel die<br />

Umweltgesetzesinitiativen umsetzen und begleiten,<br />

werden im DNR-Themenheft „Ping-Pong Euro-<br />

papolitik“ vorgestellt. www.eu-koordination.de/<br />

PDF/2012-2-pingpong.pdf<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


<strong>EU</strong>-Lobbying in der Praxis<br />

14 Thesen zu einer erfolgreichen Lobbyarbeit in<br />

der Europäischen Union - Gastbeitrag von Frank<br />

Schwalba-Hoth, seit über 20 Jahren Umweltlobbyist in<br />

Brüssel<br />

1. Lobbying in Brüssel ist normal, akzeptiert und notwendig!<br />

Diese Tatsache ergibt sich aus einem ganz einfachen Grund:<br />

In Tschechien ist ein aus Pilsen oder Budweis stammender Beamter<br />

in seinem Prager Ministerium davon überzeugt, dass er<br />

weiß, was <strong>für</strong> ganz Tschechien wichtig ist. Jemand, der aus München<br />

oder Köln stammt und jetzt in seinem Berliner Ministerium<br />

sitzt, glaubt, dass er weiß, was gut ist <strong>für</strong> ganz Deutschland.<br />

Im Unterschied dazu gibt es in der <strong>EU</strong>, der <strong>EU</strong>-Kommission,<br />

dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat niemanden,<br />

der so vermessen ist zu glauben, er sei in der Lage <strong>für</strong> die<br />

gesamte <strong>EU</strong> in all ihren Facetten zu wissen, was das Beste wäre.<br />

Die <strong>EU</strong>-Struktur basiert sehr viel stärker als nationale Strukturen<br />

auf dem konzentrierten Input von außen. Das heißt, jede<br />

Person in den <strong>EU</strong>-Strukturen sitzt nicht nur isoliert allein am<br />

Schreibtisch, sondern saugt wie ein Schwamm Informationen<br />

auf, die von außen an sie herangetragen werden – und wenn<br />

dieses Lobbying richtig betrieben wird, ist die Person, die im<br />

Zentrum dieser Lobby-Aktivitäten steht, froh, Informationen<br />

zu bekommen. Lobbying oder, wie es heute immer mehr heißt<br />

„Public Affairs“ (nicht zu verwechseln mit „Public Relations“),<br />

ist ein Teil der politischen Kultur in Brüssel.<br />

2. Identifiziere die Schlüsselpersonen!<br />

In Brüssel gibt es etwa 50.000 Personen, die in irgendeinem<br />

Zusammenhang eine Schlüsselperson sind. Das „Buch der Bücher“<br />

<strong>für</strong> einen Lobbyisten in Brüssel ist darum die Publikation,<br />

die alle diese 50.000 Namen enthält: das im Landmarks-Verlag<br />

<strong>für</strong> 100 Euro alljährlich herausgegebene „European Public Affairs<br />

Directory“. Die Gefahr, die in diesem Buch steckt, ist, dass<br />

man versucht sein könnte zu glauben, dass man zu all diesen<br />

50.000 Menschen irgendwie Kontakt aufnehmen müsste. Die<br />

Kunst einer bestimmten Lobby-Kampagne liegt jedoch darin,<br />

seine Top 50 oder Top 60 oder Top 70 zu identifizieren. Nach<br />

der Identifikation folgt dann die Herstellung des Kontaktes,<br />

die Pflege des Kontaktes und schließlich das Monitoring, ob<br />

die ausgewählten Personen wirklich die ganze Bandbreite abdecken.<br />

Dieses Monitoring hat in Brüssel auch deshalb eine<br />

besondere Bedeutung, weil die Fluktuation besonders groß ist.<br />

Aus jeder Liste der Top 50 vom Anfang des Jahres werden zehn<br />

Leute am Ende des Jahres nicht mehr dabei sein.<br />

3. Misstraue allen akademischen Publikationen über<br />

Lobbying und Public Affairs!<br />

Der Grund, warum die meisten dieser Publikationen weit entfernt<br />

von der Wirklichkeit sind, ist relativ einfach: Wenn man<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

sich aus dem akademischen Milieu an ein Thema wie Lobbying<br />

heranwagt, braucht man empirische Daten, und die bekommt<br />

man über das Versenden von Fragebogen an Schlüsselpersonen.<br />

Nur – wer beantwortet einen solchen Fragebogen? In der Regel<br />

ist es nicht der Chef, der Abteilungsleiter, der Botschafter oder<br />

der Abgeordnete. Wenn überhaupt geantwortet wird, ist es der<br />

Assistent oder der Praktikant, der mit seinen Antworten widerspiegelt,<br />

was er glaubt, was sein Chef tut - und das ist nicht<br />

immer nah der Realität. Wenn die empirischen Daten somit<br />

falsch sind, kann auch die Forschung, die darauf aufbaut, nicht<br />

unbedingt richtig sein.<br />

4. Definiere klar dein Ziel!<br />

Dies klingt banal, wird aber häufig vernachlässigt. Ich habe<br />

viele Lobby-Anstrengungen gesehen, wo man sich durch ungenaue<br />

(oder unrealistische) Zielvorgaben selbst um den Erfolg<br />

gebracht hat. Für die Definition des Zieles gilt immer noch die<br />

alte englische Vorgabe „make it easy, make it simple“. Ohne ein<br />

klares (nicht überladenes) Ziel, das zu Beginn definiert wurde,<br />

lässt sich nur selten eine Kampagne gewinnen.<br />

5. Bilde Koalitionen!<br />

Ein Beispiel aus meiner Greenpeace-Zeit: Die Kampagne gegen<br />

gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) wurde nur deshalb<br />

ein Erfolg, weil auf der Grundlage eines klar definierten<br />

Zieles anschließend eine Art von Allianz gebildet wurde mit<br />

Gruppen, die aus ethischen oder religiösen Gründen gegen den<br />

Einsatz von GVOs waren. Weiteres Beispiel: Die <strong>EU</strong> beriet die<br />

Altauto-Richtlinie, also die Gesetzgebung, die da<strong>für</strong> sorgen soll,<br />

dass alte Pkws nach ihrer Nutzung wieder in den Rohstoffkreislauf<br />

zurückgeführt werden können. Es gab dort eine Koalition<br />

zwischen den Automobilbauern und der Elek-tronikindustrie.<br />

Letztere wusste, dass nach der Verabschiedung der Richtlinie zu<br />

Altautos eine Richtlinie zu Elektronikschrott anstehen würde.<br />

Viel von den grundsätzlichen Regelungen im Bereich der Altautos<br />

würden sich anschließend sicher im Bereich des Elektronikschrotts<br />

wiederfinden – und so geschah es auch. Dieses<br />

„coalition building“ gilt nicht nur auf fachlicher, sondern auch<br />

auf nationaler Ebene. Brüssel ist letztendlich kein homogener<br />

Schauplatz. Um wirklich erfolgreich eine Richtlinie beeinflussen<br />

zu wollen, darf man sich nicht nur auf Aktivitäten in Brüssel<br />

verlassen. Man muss ebenfalls in den meisten der nationalen<br />

Hauptstädte präsent sein – und dazu ist es notwendig, verschiedene<br />

Verbindungen einzugehen, eben „coalition building“.<br />

6. Sei aktiv auf verschiedenen Ebenen!<br />

Es ist ein Irrglaube davon auszugehen, dass ein guter Kontakt zu<br />

einem Kommissar alles regeln kann. Genauso wichtig ist es, mit<br />

der Person in der Mitte der Hierarchie der <strong>EU</strong>-Kommission in<br />

Kontakt zu stehen, die den konkreten Text erarbeitet, der dann<br />

in einem Jahr von den Kommissaren beraten und in zwei Jahren<br />

von Ministerrat und Parlament beschlossen werden wird.<br />

39


7. Fange so früh wie möglich an!<br />

Die meisten der Lobby-Aktivitäten, die ich sehe, fangen zu<br />

spät an. Sie fangen in der Regel dann an, wenn der Entwurf<br />

längst von der <strong>EU</strong>-Kommission verabschiedet wurde, auf der<br />

Tagesordnung des Parlaments steht oder in den Gruppensitzungen<br />

des Ministerrates behandelt wird. Wirklich erfolgreiches<br />

Lobbying startet in der Phase, wenn ein Entwurf noch im<br />

embryonalen Stadium ist bzw. es noch keinen fertigen Entwurf<br />

gibt. Für einen Lobbyisten ist es der Idealfall, wenn er selbst die<br />

Schlüsselpersonen auf der Ebene des Rates und des Parlaments<br />

über den Entwurf (und die voraussichtlichen Knackpunkte) informiert.<br />

8. Suche „Win-win-Situationen“!<br />

Die Treffen im Rahmen einer Lobby-Kampagne in Brüssel gehören<br />

zu den schwierigsten Aufgaben eines Umweltaktivisten.<br />

Sie sitzen jemandem gegenüber aus einem ganz anderen politischen<br />

und kulturellen Umfeld. In jedem Treffen muss man<br />

auf eine „Win-win-Situation“ abzielen, bei der beide Partner<br />

am Ende zufrieden sind. Das heißt konkret: niemals die Situation<br />

entstehen lassen, dass das Gegenüber den Eindruck hat,<br />

etwas aufgedrängt zu bekommen. Der Idealfall ist, dass er die<br />

– möglichst exklusive – Information, die man anbietet, als eine<br />

Art von Geschenk begreift. Im Gespräch sollte man auch die<br />

Körpersprache des Gegenübers nicht aus den Augen verlieren.<br />

Wenn Sie sehen, das Interesse nimmt ab, jemand rutscht nach<br />

vorn und guckt auf seine Uhr, dann brechen Sie lieber ab. Sie<br />

müssen auf offene Ohren stoßen. Wenn Sie Zurückweisung<br />

spüren, dann lieber stoppen als weitermachen. Zu „Win-win“<br />

gehört nichts Finanzielles. Ich bin jetzt über 20 Jahre in Brüssel<br />

– die Fälle von offener Korruption sind sehr sehr viel geringer<br />

als allgemein angenommen wird.<br />

9. Finde die richtigen Europaabgeordneten!<br />

Aus meiner eigenen Zeit als Abgeordneter weiß ich, dass alle<br />

Abgeordneten zwei Dinge tun (und die dritte Sache vernachlässigen).<br />

Das erste, was alle Abgeordnete dieser Welt tun: Sie versuchen<br />

ihre Wählerschaft zu befriedigen, den Wahlkreis, eine<br />

bestimmte soziale Schicht, eine politische Partei. Das zweite,<br />

was alle Abgeordneten dieser Welt tun, ist, sich an der legislativen<br />

Arbeit im Parlament zu beteiligen. Wenn man sich genau so<br />

verhält (Befriedigen der Klientel, Teilnahme an der legislativen<br />

Arbeit), dann hat man sehr schnell eine Art Midlife-Crisis: Man<br />

fühlt sich wie ein Hamster im Laufrad. Jeder Mensch möchte<br />

(und das gilt gerade auch <strong>für</strong> Politiker) Fingerabdrücke hinterlassen;<br />

etwas hinterlassen, das bleibt. Man möchte ein bisschen<br />

speziell sein, nicht wie all die anderen, man möchte seinen Bereich<br />

haben, wo man Spezialist ist, wo man unverwechselbare<br />

Spuren hinterlässt, man möchte ein Thema haben, wo man Profil<br />

gewinnt. Das kann alles sein: Tourismus oder Terrorismus,<br />

Ökologisierung des Haushaltes, Kuba, Kongo, Dioxine, was<br />

auch immer. Das dritte also, was viele Abgeordnete nicht oder<br />

zu spät tun: sich in einem Nischen-Bereich profilieren. Was<br />

40<br />

heißt das <strong>für</strong> einen Lobbyisten? Sie müssen einige Abgeordnete<br />

finden, denen Ihr Anliegen ebenfalls wichtig ist. Manchmal ist<br />

das alles ganz zufällig. Nehmen wir ein Beispiel: Durch Verkettung<br />

mehrerer Umstände ist ein schottischer Abgeordneter zum<br />

unwidersprochen aktivsten und kompetentesten <strong>EU</strong>-Politiker<br />

in Sachen Nuklearopfer in Kasachstan geworden – mit Ausstellungen<br />

im Parlament, mit einer Änderung im <strong>EU</strong>-Haushalt, mit<br />

einem Ehrendoktortitel, mit ständigen Hilfslieferungen.<br />

10. Suche Exklusivität!<br />

Wenn Sie <strong>für</strong> Ihr Anliegen – ob nun Lebensmittelsicherheit,<br />

Verkehrs- oder Finanzfragen – einige Abgeordnete gefunden<br />

haben, die sich da<strong>für</strong> interessieren, ist es kontraproduktiv, wenn<br />

alle diese Abgeordneten nun deutsche Sozialdemokraten sind<br />

oder spanische Konservative. Ihre Auswahl sollte immer breit<br />

gefächert und exklusiv sein: am besten eine Mischung aus<br />

einem finnischen Kommunisten, einem britischen Liberalen,<br />

einer belgischen Grünen, einer österreichischen Sozialdemokratin<br />

und einem französischen Konservativen (oder welch andere<br />

Mischung sich auch sonst ergibt); die Wahrnehmung der<br />

Aktivitäten des Parlaments und der Abgeordneten ist immer<br />

noch national. Wenn sich eine so breitgefächerte Gruppe von<br />

Parlamentariern zum selben Thema engagiert, gibt es in der<br />

Außenwahrnehmung nur wenig Gefahr einer Überschneidung.<br />

11. Nutze die Medien professionell!<br />

Im anfangs erwähnten „European Public Affairs Directory“<br />

finden Sie fast tausend Firmen mit ihren Lobby-Büros und<br />

von fast tausend Büros „Trade and Professional Associations“ –<br />

Branchenvereinigungen von Produzenten von Automobilen bis<br />

hin zu Mayonnaise. Dann finden Sie etwa 500 „Special Interest<br />

Groups“, etwa 200 Verbindungsbüros von Regionen, anschließend<br />

Consulting-Firmen und dann die etwa 800 akkreditierten<br />

Journalisten. Angesichts dieser hohen Zahl glauben nun viele,<br />

dass zu einer Lobby-Kampagne auch unbedingt eine Pressekonferenz<br />

gehört, und laden alle Journalisten dazu ein. Man<br />

glaubt ja von seinem eigenen Thema, dass es das wunderbarste,<br />

intelligenteste und wichtigste Thema sei. Überraschung: Die<br />

Pressekonferenz ist ein Flop – fast niemand kommt. Warum?<br />

Brüssel ist so übersättigt mit „wichtigen“ Themen, dass man<br />

schon Richard Gere, Kofi Annan oder den Papst haben muss,<br />

damit sich alle Journalisten drängeln. Der effektive Weg, um<br />

zwischen einer Lobby-Kampagne und den Medien eine „Winwin-Situation“<br />

herzustellen, ist wieder Exklusivität: ein Vier-<br />

Augen-Gespräch bringt in der Regel am meisten. Der Journalist<br />

ist dann (in seiner Sprache) der einzige, der über diesen Aspekt<br />

schreibt, und kann damit unter Umständen in die positive Situation<br />

geraten, von anderen als Quelle zitiert zu werden.<br />

12. Evaluiere deine eigenen Aktivitäten!<br />

Niemand ist perfekt, auch nur sehr wenige Lobby-Kampagnen<br />

sind perfekt geplant. Darum ist Monitoring unerlässlich - nicht<br />

nur eine Abschlussbewertung, sondern Zwischendurch-Eva-<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


luationen ebenfalls. Wenn sich herausstellen sollte, dass in der<br />

Planung etwas nicht stimmt, muss man auch den Mut haben,<br />

gegebenenfalls alles radikal zu ändern.<br />

13. Wie möchte ich in Brüssel präsent/vertreten sein?<br />

Es gibt vier grundsätzliche Möglichkeiten:<br />

• Man kann es über ein eigenes Büro machen. Das kann recht<br />

kostspielig werden: mit zwei, drei, vier Mitarbeitern und der<br />

ganzen damit zusammenhängenden Infrastruktur.<br />

• Man bedient sich eines schon in Brüssel ansässigen freien<br />

Lobbyisten, eines Beraters, der stellvertretend <strong>für</strong> einen<br />

selbst in Brüssel tätig ist. Da gibt es viele Möglichkeiten in<br />

Brüssel: kleinere und größere Public-Affairs-Firmen, die<br />

man ansprechen kann, gute und weniger gute, profilierte<br />

und weniger profilierte. Ein Problem ergibt sich aber immer:<br />

das der Glaubwürdigkeit. Stellen Sie sich vor, Sie haben sich<br />

<strong>für</strong> einen auf Energiefragen spezialisierten Berater entschieden,<br />

der <strong>für</strong> Sie im Bereich Windenergie tätig sein soll, der<br />

aber vor einigen Monaten bei denselben Leuten vorsprach<br />

– damals aber im Auftrag der Atomindustrie.<br />

• Man betreibt das Lobbying vom Sitz der Organisation außerhalb<br />

Brüssels. Konkret heißt das, man ernennt einen<br />

Mitarbeiter zum „Brüssel-Beauftragten“ und der fährt dann<br />

vier- oder fünf- oder sechsmal im Jahr nach Brüssel – zu<br />

Schlüsselmomenten, wenn eine bestimmte Sitzung in Brüssel<br />

stattfindet – und hängt noch ein, zwei Tage an, in denen<br />

er begleitende Gespräche führt. Wählt man diese Version<br />

(Lobby vom Sitz der Organisation), dann ist es in der Regel<br />

produktiv, sich einen freien Berater als begleitenden Coach<br />

zu suchen. Das ist auch die Rolle, die ich selbst häufig spiele.<br />

Ich arbeite also nie stellvertretend <strong>für</strong> jemanden, sondern<br />

immer mit jemandem.<br />

• Man bedient sich einer der in Brüssel ansässigen Rechtsanwaltskanzleien.<br />

Hochqualifizierte und hoch bezahlte<br />

Spitzenkräfte machen dann ein Monitoring darüber, was<br />

in Brüssel in einem bestimmten Bereich passiert. Ich habe<br />

beobachtet, dass dieses Verfahren häufig unbefriedigend<br />

endet. Der Grund liegt in den hohen Kosten und darin, dass<br />

viele Kanzleien mehrere Kunden im selben Bereich betreuen<br />

und dann denselben Monitoringbericht an mehrere Kunden<br />

schicken, wobei jeder Kunde davon ausgeht, dass es sich<br />

um ein nur <strong>für</strong> ihn exklusiv verfasstes Monitoring handelt<br />

– von dem man nicht will, dass der Mitbewerber dieselben<br />

Informationen bekommt.<br />

14. Wie sieht das Profil eines <strong>Brüsseler</strong> Lobbyisten aus?<br />

Es ist, wie alles im Leben, ein Mix. Zu dieser Mixtur gehören<br />

ganz sicher soziale Fähigkeiten, eine gewisse mediterrane Leichtigkeit<br />

und teutonische Bestimmtheit, um auf die Entscheidungsträger<br />

zuzugehen, eine gewisse Leidenschaftlichkeit, viel<br />

Sensibilität, viel Einfühlungsvermögen, wenig Arroganz, wenig<br />

Selbstzentriertheit. Dann kommt die Sachkenntnis, gefolgt von<br />

den Sprachkenntnissen. Englisch ist unabdingbar, Französisch<br />

mit kleinen Abstrichen ebenfalls. Deutsch kann hilfreich sein,<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

ebenso wie Spanisch und Italienisch. Als abschließende Ingredienz<br />

gehört zum Ideal-Profil eines <strong>Brüsseler</strong> Lobbyisten die<br />

Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit.<br />

41


Anhänge<br />

Anhang I: Wie werden<br />

<strong>EU</strong>-Dokumente bezeichnet?<br />

Die Nummerierungen der zahlreichen <strong>EU</strong>-Dokumente zu entziffern<br />

ist nicht immer leicht, hilft aber beim Verständnis des<br />

politischen Prozesses. Die gängigsten Dokumententypen sind<br />

die folgenden, jeweils vorgestellt anhand eines Beispiels.<br />

Legislative Dokumente<br />

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – die 1907. Verordnung des<br />

Jahres 2006.<br />

Richtlinie 2003/54/EG – die 54. Richtlinie des Jahres 2003.<br />

ABl C 112, 20.12.73 oder ABl L 57, 01.03.2008 – Amtsblatt der<br />

<strong>EU</strong>, Serie C (Informationen, Mitteilungen), veröffentlicht<br />

am 20.12.1973 oder Serie L (Gesetzgebung), veröffentlicht<br />

am 01.03.2008.<br />

Europäische Kommission<br />

KOM(2007) 342 – an die anderen Organe gerichtetes Dokument<br />

der Kommission (Vorschläge <strong>für</strong> Rechtsakte, Mitteilungen,<br />

Berichte usw.).<br />

SEK/2008/0034 final – Bezeichnung <strong>für</strong> verschiedene Dokumente<br />

der Kommission. In der Datenbank werden nur die<br />

Dokumente aufgeführt, die mit einem interinstitutionellen<br />

Verfahren zusammen hängen.<br />

IP/09/1883 – Pressemitteilung (Nummer 1883 des Jahres 2009).<br />

Ministerrat<br />

Dokumente des Rates können zwei Formate haben:<br />

42<br />

NNNNN/YY (Beispiel: 10917/06) oder NNNNN/RR/YY (Beispiel:<br />

7500/1/08). NNNNN (1 bis 5 Ziffern) bezeichnet dabei<br />

die laufende Nummer eines Dokuments. YY bezeichnet das<br />

jeweilige Jahr (die letzten beiden Zahlen). Und RR (1oder 2<br />

Ziffern) bezeichnet die Nummer des jeweiligen Entwurfs. An<br />

dieses Format können sich verschiedene Anhänge anschließen:<br />

ADD (Addendum), COR (Corrigendum), REV (Revision),<br />

EXT (Extract), AMD (Amendment).<br />

Europäisches Parlament<br />

Bei Dokumenten des Europäischen Parlaments geben Buchstaben<br />

Hinweise auf Art und Funktion:<br />

A – Report<br />

PE – Entwurf eines Reports<br />

T – Meinung, Resolution oder Entscheidung<br />

B – Antrag auf eine Resolution oder mündliche Anfrage<br />

COD – ordentliches Verfahren (früher Mitentscheidungsverfahren)<br />

CNS – Anhörungsverfahren<br />

AVC – Zustimmungsverfahren<br />

Gerichtshof der Europäischen Union<br />

Urteile des Gerichtshofs und des Gerichts werden wie folgt<br />

benannt:<br />

C-176/03 – Fall Nummer 176 im Jahr 2003 (Gerichtshof)<br />

T-123/07 – Fall Nummer 123 im Jahr 2007 (Gericht)<br />

Beratende Ausschüsse<br />

CDR – Berichte des Ausschusses der Regionen<br />

CES oder CESE – Berichte des Wirtschafts- und Sozialausschusses<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


Anhang II:<br />

<strong>Brüsseler</strong> Umweltorganisationen<br />

Eine ganze Reihe von Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen<br />

hat mittlerweile eigene Büros in Brüssel errichtet bzw.<br />

sich in europäischen Dachverbänden zusammengeschlossen.<br />

Viele praktische Informationen zu den auf <strong>EU</strong>-Ebene<br />

tätigen Umwelt- und Naturschutzverbänden stehen<br />

in dem 2012 vollständig überarbeiteten DNR-Sonderheft<br />

„Die europäischen Umweltverbände: Der<br />

heiße Draht nach Brüssel“, www.eu-koordination.de/<br />

PDF/eur-0412-sh.pdf.<br />

Die „Green 10“<br />

www.green10.org<br />

Die zehn größten „<strong>Brüsseler</strong> Umwelt-NGOs“ (das heißt europäisch<br />

agierende Nichtregierungsorganisationen, von denen nicht<br />

alle in Brüssel ansässig sein müssen) treten auch oft als „Green<br />

10“ auf. Sie wollen damit ihren Stimmen mehr Gewicht geben<br />

und bei koordinierten Aktivitäten eine bessere Außenwirkung<br />

erreichen. Gemeinsames Ziel der Green 10 ist die Verbesserung<br />

der Umweltsituation in der Europäischen Union und ihren<br />

Nachbarländern. Außenpolitisch setzen sie sich <strong>für</strong> eine weltweite<br />

Führungsrolle der <strong>EU</strong> in Umweltbelangen ein. Zu den<br />

Green 10 zählen folgende Organisationen:<br />

BirdLife International – European Division<br />

BirdLife International<br />

Avenue de la Toison d‘Or 67<br />

B-1060 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 280 08 30<br />

Fax: +32 2 / 230 38 02<br />

europe@birdlife.org<br />

europe.birdlife.org<br />

BirdLife International ist ein weltweites Bündnis von NGOs,<br />

die sich <strong>für</strong> den Schutz der Vögel und ihrer Lebensräume sowie<br />

<strong>für</strong> den Erhalt der globalen Artenvielfalt und eine nachhaltigen<br />

Nutzung der Naturressourcen einsetzen. Die Partner arbeiten<br />

in über hundert Ländern und Regionen<br />

weltweit. Das Europabüro (European Division, ED) beschäftigt<br />

sich mit jenen Bereichen der <strong>EU</strong>-Politik, die Auswirkungen auf<br />

die Vogelwelt und die Natur haben. BirdLife International hat<br />

45 Partner und 1,9 Millionen Mitglieder europaweit und ist<br />

in allen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten tätig. Deutsches Mitglied ist der<br />

Naturschutzbund Deutschland (NABU).<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

CAN Europe – Climate Action Network Europe<br />

CAN Europe<br />

Rue d‘Edimbourg 26<br />

B-1050 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 8944670<br />

Fax: +32 2 / 8944680<br />

info@caneurope.org<br />

www.caneurope.org<br />

Das Climate Action Network Europe arbeitet seit 1989 als Klima-<strong>Koordination</strong>sstelle<br />

<strong>für</strong> Umweltorganisationen in Westeuropa.<br />

Mit über 150 europäischen Mitgliedsorganisationen ist es<br />

Teil eines globalen Netzwerks, das weltweit 700 Organisationen<br />

umfasst. Ihr Anliegen ist die Begrenzung der vom Menschen<br />

verursachten Klimaveränderungen auf ein ökologisch nachhaltiges<br />

Maß und die Etablierung einer nachhaltigen Energiepolitik.<br />

CEE Bankwatch Network<br />

CEE Bankwatch Network, European Office<br />

Rue d‘Edimbourg 26<br />

B-1050 Brüssel<br />

Tel.: +32 2/ 893 10 31<br />

Fax: +32 2/ 893 10 35<br />

main@bankwatch.org<br />

www.bankwatch.org<br />

CEE Bankwatch Network ist eine internationale Nichtregierungsorganisation<br />

und hat Mitglieder in 14 mittel- und osteuropäischen<br />

Ländern. 1995 gegründet, hat sich die Organisation<br />

zu einem der größten Netzwerke in Mittel- und Osteuropa entwickelt,<br />

wo sich auch ihre Hauptaktivitäten konzentrieren. Ziel<br />

von CEE Bankwatch ist es, die internationalen Finanzinstitutionen<br />

(IFIs) zu beobachten und ihnen konstruktive Alternativen<br />

zu ihrer Politik und ihren Projekten anzubieten.<br />

EEB – European Environmental Bureau (Europäisches<br />

Umweltbüro)<br />

EEB - European Environmental Bureau<br />

Boulevard de Waterloo 34<br />

B-1000 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 289 10 90<br />

Fax: +32 2 / 289 10 99<br />

eeb@eeb.org<br />

www.eeb.org<br />

Das EEB ist Dachverband von über 140 Umweltschutzorganisationen<br />

in fast 30 Ländern innerhalb und außerhalb der <strong>EU</strong><br />

und damit der größte Umweltverband auf europäischer Ebene.<br />

Es repräsentiert damit insgesamt 15 Millionen Bürger. Entsprechend<br />

der Vielfalt seiner Mitgliederorganisationen bearbeitet<br />

das EEB ein breites Spektrum von Umweltthemen mit Schwerpunkt<br />

auf der <strong>EU</strong>-Umweltpolitik.<br />

43


FoEE – Friends of the Earth Europe<br />

FoE Europe<br />

Mundo-B Building<br />

Rue d‘Edimbourg 26<br />

B-1050 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 893 1000<br />

Fax: +32 2 / 893 1035<br />

info@foeeurope.org<br />

www.foeeurope.org<br />

Friends of the Earth Europe koordiniert die Aktivitäten von<br />

über 30 europäischen Mitgliederorganisationen <strong>für</strong> europäische<br />

Kampagnen und Lobbyarbeit. Schwerpunkte sind Klima-,<br />

Energie-, Agrar- und Ressourcenpolitik. Das Netzwerk ist eingebunden<br />

in Friends of the Earth International, das weltweit<br />

größte umweltpolitische Basisnetzwerk. Deutsches Mitglied ist<br />

der Bund <strong>für</strong> Umwelt und Naturschutz Deutschland<br />

(BUND).<br />

Greenpeace European Unit<br />

Greenpeace European Unit<br />

Rue Belliard 199<br />

B-1040 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 274 19 00<br />

Fax: +32 2 / 274 19 10<br />

european.unit@greenpeace.org<br />

www.greenpeace.eu<br />

Greenpeace ist als unabhängige Kampagnenorganisation<br />

weltweit in über 40 Ländern mit Büros vertreten. Aufgabe der<br />

Europaabteilung (European Unit) ist ein kontinuierliches Monitoring<br />

der Arbeit der <strong>EU</strong>-Institutionen, um Mängel in der<br />

<strong>EU</strong>-Politik und -gesetzgebung aufzuzeigen und die Entscheidungsträger<br />

zur Umsetzung von fortschrittlichen Lösungen<br />

aufzufordern. Die Ziele der Organisation sind der Erhalt der<br />

Biodiversität, der Schutz von Meer, Land, Luft und Wasser<br />

vor Verschmutzung und Missbrauch, das Ende der nuklearen<br />

Bedrohung und die Förderung von Frieden, Abrüstung und<br />

Gewaltlosigkeit.<br />

HEAL – Health and Environment Alliance<br />

HEAL<br />

Boulevard Charlemagne 28<br />

B-1000 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 234 36 40<br />

Fax: +32 2 / 234 36 49<br />

info@env-health.org<br />

www.env-health.org<br />

Die Health and Environment Alliance (früher EPHA Environment<br />

Network) ist eine unabhängige internationale Non-<br />

Profit-Organisation, die sich da<strong>für</strong> einsetzt, die Bedingungen<br />

<strong>für</strong> die öffentliche Gesundheit durch besseren Umweltschutz<br />

44<br />

zu fördern. Das 2004 gegründete Netzwerk verbindet über 70<br />

Organisationen, die sich <strong>für</strong> die vorrangige Behandlung von<br />

Gesundheitsfragen im Rahmen der Umweltpolitik einsetzen.<br />

HEAL befasst sich mit den vielfältigen Beziehungen zwischen<br />

Gesundheit und Umwelt, um den politischen Entscheidungsträgern<br />

ein klares Bild einer umfassenderen Herangehensweise<br />

zu vermitteln.<br />

NFI – Naturfreunde Internationale<br />

Naturefriends International, European Policy Office<br />

Rue d’Edimbourg 26<br />

B-1050 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 893 19 567<br />

Fax: +32 2 / 894 46 10<br />

seda.orhan@nf-int.org<br />

www.nf-int.org<br />

Die Naturfreunde Internationale ist der Dachverband von über<br />

50 Landesorganisationen mit einer Vielzahl von regionalen und<br />

lokalen Gruppierungen. Im Mittelpunkt der Aktivitäten der<br />

NFI stehen nachhaltige Entwicklung, ein verantwortungsvoller<br />

Natur- und Umweltschutz sowie sanfter Tourismus und interkultureller<br />

Austausch mit dem Ziel, gesunde Umwelt- und<br />

Lebensbedingungen zu schaffen, die <strong>für</strong> alle Menschen zugänglich<br />

sind<br />

T&E – European Federation for Transport and Environment<br />

T&E<br />

Rue d‘Edimbourg 26<br />

B-1050 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 893 0841<br />

Fax: +32 2 / 893 0842<br />

info@transportenvironment.org<br />

www.transportenvironment.org<br />

T&E ist die europäische Dachorganisation <strong>für</strong> ökologische Verkehrsclubs<br />

und NGOs, die sich <strong>für</strong> eine nachhaltige Verkehrs-<br />

und Umweltpolitik auf <strong>EU</strong>-Ebene einsetzen. Sie hat rund 50<br />

Mitgliedsorganisationen in über 20 Ländern. Zu den Aufgaben<br />

der Organisation gehört die Förderung einer Verkehrspolitik,<br />

die auf den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung beruht<br />

und dabei negative Einflüsse auf die Umwelt und die Gesundheit<br />

minimiert, Energie- und Landnutzung verringert, ökonomische<br />

und soziale Kosten senkt, Sicherheit maximiert und<br />

den Zugang zu Verkehrsmitteln <strong>für</strong> alle Menschen garantiert.<br />

Deutsche Mitglieder sind der Verkehrsclub Deutschland (VCD)<br />

und die Deutsche Umwelthilfe (DUH).<br />

WWF-EPO – WWF European Policy Office<br />

WWF European Policy Office (WWF-EPO)<br />

Avenue de Tervuren 168, Box 20<br />

B-1150 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 74388 00<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


Fax: +32 2 / 74388 19<br />

wwf-epo@wwf.eu<br />

www.wwf.eu<br />

Das WWF European Policy Office (WWF EPO) in Brüssel<br />

setzt die Europaprogramme von WWF International um und<br />

koordiniert die <strong>EU</strong>-relevanten Programme der nationalen<br />

Mitgliedorganisationen. Experten-Arbeitsgruppen behandeln<br />

Themen wie Klima- und Energiepolitik, Biodiversitätspolitik,<br />

Fischereipolitik, Wasserpolitik, Waldpolitik, <strong>EU</strong> Budget, europäische<br />

Außen- und Entwicklungspolitik.<br />

Weitere Organisationen<br />

Viele weitere NGOs setzen sich auf europäischer Ebene <strong>für</strong> den<br />

Umweltschutz ein, zählen aber nicht zu den Green 10.<br />

B<strong>EU</strong>C – Bureau Européen des Unions de Consommateurs<br />

B<strong>EU</strong>C<br />

Rue d‘Arlon 80, Bte 1<br />

B-1040 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 743 15 90<br />

Fax: +32 2 / 740 28 02<br />

consumers@beuc.org<br />

www.beuc.org<br />

B<strong>EU</strong>C ist die europäische Dachorganisation von 42 Verbraucherschutzverbänden<br />

in über 30 Ländern und vertritt die Interessen<br />

der europäischen Verbraucher gegenüber der <strong>EU</strong>-Politik.<br />

CDM Watch<br />

CDM Watch<br />

Rue d’Albanie 17<br />

B-1060 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 893 08 94<br />

info@cdm-watch.org<br />

www.cdm-watch.org<br />

CDM Watch ist eine internationale NGO-Initiative, mit der<br />

dazu beigetragen werden soll, die Zulassung von umweltverträglichen<br />

Entwicklungsprojekten schärfer zu prüfen. CDM<br />

Watch unterstützt außerdem NGOs in den CDM-Zielländern,<br />

auf solche Projekte qualifiziert und erfolgreich einzuwirken.<br />

Die Initiative wird federführend betreut vom Forum Umwelt<br />

& Entwicklung, einem vom Deutschen Naturschutzring getragenen<br />

Netzwerk.<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

European Bureau for Conservation and Development (EBCD)<br />

EBCD<br />

Rue de la Science 10<br />

B-1000 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 230 30 70,<br />

Fax: +32 2 / 230 82 72<br />

ebcd.info@ebcd.org<br />

www.ebcd.org<br />

EBCD ist ein internationaler Umweltverband, der sich den Erhalt<br />

und die sowohl ökologisch als auch sozial nachhaltige Nutzung<br />

natürlicher Ressourcen in Europa und weltweit zum Ziel<br />

gesetzt hat. Hierzu arbeitet EBCD eng mit den europäischen Institutionen<br />

zusammen und unterhält seit ihrer Gründung 1994<br />

das Sekretariat der europäischen Intergroup „Climate Change,<br />

Biodiversity and Sustainable Development“.<br />

ECAS – European Citizen Action Service<br />

ECAS<br />

Avenue de la Toison d’Or 77<br />

B-1060 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 548 04 90<br />

Fax: +32 2 / 548 04 99<br />

info@ecas.org<br />

www.ecas-citizens.eu<br />

ECAS ist eine internationale unabhängige Non-Profit-Organisation,<br />

die NGOs und Einzelpersonen zu Durchsetzungskraft in<br />

der <strong>EU</strong> verhelfen will. ECAS hilft seinen Mitgliedern, Kontakte<br />

mit den <strong>EU</strong>-Institutionen zu entwickeln, Finanzierungsmöglichkeiten<br />

zu finden oder einen neuen europäischen Verband<br />

oder ein Netzwerk zu gründen. Die Mitglieder von ECAS kommen<br />

aus verschiedenen Ländern und Tätigkeitsbereichen in<br />

der <strong>EU</strong>: Bürgerrechte, Kultur, Entwicklung, Gesundheit und<br />

Soziales.<br />

The European Cyclist Federation (ECF)<br />

ECF<br />

Rue Franklin 28<br />

B-1000 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 880 92 74<br />

Fax: +32 2 / 880 92 75<br />

office@ecf.com<br />

www.ecf.com<br />

Die European Cyclist Federation (ECF) versucht, die Fahrradnutzung<br />

in der <strong>EU</strong> zu fördern und somit zu einer nachhaltigen<br />

Mobilität und öffentlichem Wohlbefinden in Europa beizutragen.<br />

Hierzu koordiniert ECF den europäischen Informationsaustausch<br />

und die Arbeit der Fahrradbewegungen in den<br />

verschiedenen Ländern. Deutsches Mitglied von ECF ist der<br />

Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC).<br />

45


ECOS – European Environmental Citizens Organisation<br />

for Standardisation<br />

ECOS<br />

Rue d‘Edimbourg 26<br />

B-1050 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 894 46 68<br />

Fax: +32 2 / 894 46 10<br />

info@ecostandard.org<br />

www.ecostandard.org<br />

ECOS wurde zur Stärkung der Umweltpolitik innerhalb des<br />

europäischen Normungssystems von verschiedenen nationalen<br />

und europäischen Umwelt-NGOs gegründet und wird<br />

durch die <strong>EU</strong>-Kommission finanziert. ECOS repräsentiert die<br />

Umwelt-NGOs in politischen und technischen Gremien sowohl<br />

bei CEN (European Committee for Standardisation) als<br />

auch bei CENELEC (European Committee for Electrotechnical<br />

Standardisation). ECOS ist eine Non-Profit-Organisation mit<br />

wissenschaftlicher Ausrichtung.<br />

EEAC – European Environment and Sustainable Development<br />

Advisory Councils<br />

c/o Minaraad<br />

Kliniekstraat 25, 4th floor<br />

B-1070 Brüssel<br />

Tel: +32 2 558 01 50 / 51 / 52<br />

Fax:+32 2 558 01 31<br />

Ingeborg.Niestroy@eeac-net.org<br />

www.eeac-net.org<br />

EEAC ist ein Netzwerk von 30 Sachverständigenräten aus 16<br />

europäischen Ländern, deren Ziel es ist, unabhängige und wissenschaftlich<br />

basierte Expertise zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen<br />

zur Verfügung zu stellen. Deutsche Mitglieder sind<br />

der Sachverständigenrat <strong>für</strong> Umweltfragen (SRU), der Rat <strong>für</strong><br />

Nachhaltige Entwicklung (RNE), der Wissenschaftliche Beirat<br />

der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU)<br />

sowie der Deutsche Rat <strong>für</strong> Landespflege (DRL).<br />

EPE – European Partners for the Environment<br />

EPE<br />

Avenue de la Toison d‘Or 67<br />

B-1060 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 771 15 34<br />

Fax: +32 2 / 539 48 15<br />

info@epe.be<br />

www.epe.be<br />

Das EPE-Netzwerk besteht aus 40 Partnern in 16 Ländern<br />

aus den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft, Umwelt-NGOs<br />

und Sozialverbände. EPE vermittelt Informationen und praktische<br />

Beratung zur Kooperation von Partnern, um die Ziele<br />

von nachhaltiger Entwicklung zu erreichen. EPE arbeitet zu<br />

46<br />

allen Themenbereichen der nachhaltigen Entwicklung mit den<br />

Schwerpunkten Handel, Beschaffung und Finanzierung.<br />

Eurogroup for Animals<br />

Eurogroup for Animals<br />

Rue des Patriotes 6<br />

B-1000 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 740 08 20<br />

Fax: +32 2 / 740 08 29<br />

info@eurogroupforanimals.org<br />

www.eurogroupforanimals.org<br />

Die Eurogroup for Animals ist die Dachorganisation der europäischen<br />

Tierschutzorganisationen. Mit ihrem Fachwissen<br />

berät sie die <strong>EU</strong>-Institutionen und fordert verbindliche gesetzliche<br />

Regelungen der <strong>EU</strong> <strong>für</strong> den bestmöglichen Schutz von<br />

wilden Tieren, landwirtschaftlichen Nutztieren und Tieren <strong>für</strong><br />

Forschungszwecke. Die Eurogroup for Animals koordiniert 42<br />

Organisationen aus über 25 Ländern. Deutsches Mitglied ist der<br />

Deutsche Tierschutzbund.<br />

FERN – The Forests and the European Union Resource Network<br />

FERN<br />

Rue d‘Edimbourg 26<br />

B-1050 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 894 46 90<br />

Fax: +32 2 / 894 46 10<br />

info@fern.org<br />

www.fern.org<br />

Die Ziele von FERN sind die Bewahrung der Wälder und ihrer<br />

ökologischen Funktionsfähigkeit, sowie die Achtung der Rechte<br />

der darin lebenden sozialen Gemeinschaften durch die Politik<br />

der Europäischen Union. Schwerpunkte sind dabei Biodiversität,<br />

Klimawandel, Handel und Investitionen, Entwicklungshilfe<br />

sowie die Rechte von Waldvölkern.<br />

Green Budget Europe<br />

Green Budget Europe<br />

c/o European Environmental Bureau<br />

Boulevard de Waterloo 34<br />

B-1000 Brüssel<br />

constanze.adolf@green-budget.eu<br />

www.green-budget.eu, www.foes.de<br />

Green Budget Europe ist die europäische Plattform innerhalb<br />

des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS). Sie<br />

vereinigt Vertreter aus Wirtschaft, internationalen Organisationen,<br />

Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Im Kontext<br />

des Bedarfs an einer nachhaltigen fiskalischen Konsolidierung<br />

in vielen Ländern beraten sie in einem <strong>EU</strong>-Projekt mehrere<br />

<strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten in Bezug auf eine ökologische Finanzreform<br />

und den Einsatz von marktwirtschaftlichen Instrumenten.<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


HCWHE – Health Care Without Harm Europe<br />

Health Care Without Harm Europe<br />

Rue de la Pépinière 1<br />

B-1000 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 503 3137<br />

Fax: +32 2 / 402 3032<br />

anja.leetz@hcwh.org<br />

www.noharm.org/europe<br />

Health Care Without Harm ist ein internationales Bündnis von<br />

rund 480 Organisationen in über 50 Ländern, das sich <strong>für</strong> eine<br />

umweltfreundliche Reform im Gesundheitssektor einsetzt. Es<br />

engagiert sich unter anderem gegen toxischen Medizinmüll und<br />

gegen Gesundheitsverfahren, die wegen ihrer Nebenwirkungen<br />

<strong>für</strong> Mensch und Umwelt schädlich sind.<br />

IFOAM <strong>EU</strong> Group – International Federation of Organic<br />

Agriculture Movements<br />

IFOAM <strong>EU</strong> Group<br />

Marco Schlüter, Director<br />

Rue du Commerce 124<br />

B-1000 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 280 12 23<br />

Fax: +32 2 / 735 73 81<br />

info@ifoam-eu.org<br />

www.ifoam-eu.org<br />

IFOAM <strong>EU</strong> Group ist die Dachorganisation von über 300 Organisationen,<br />

Vereinigungen und Unternehmen des ökologischen<br />

Landbaus in Europa (<strong>EU</strong>, EFTA-Staaten, <strong>EU</strong>-Beitrittskandidaten).<br />

Zu den Arbeitsschwerpunkte gehören Gentechnik, ländliche<br />

Entwicklung und die <strong>EU</strong>-Agrarreform. IFOAM ist weltweit<br />

mit über 870 Partnern in 120 Ländern vertreten.<br />

IUCN ROfE – International Union for Conservation of Nature,<br />

Regional Office for Europe<br />

IUCN ROfE<br />

Boulevard Louis Schmidt 64<br />

B-1040 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 739 03 13<br />

Fax: +32 2 / 732 94 99<br />

europe@iucn.org<br />

www.iucn.org<br />

IUCN ROfE ist das europäische Regionalbüro der Weltnaturschutzorganisation<br />

IUCN. Neben dem Hauptbüro in Brüssel<br />

existieren weitere Zweigstellen in Tiflis, Belgrad und Moskau.<br />

Die Aufgabe von IUCN ROfE ist die Förderung und Stärkung<br />

eines europäischen Netzwerks zwischen Umweltforschung,<br />

Umweltpolitik und der praktischen Umsetzung. Wegen der<br />

Mitgliedschaft von Staaten und staatlichen Institutionen hat<br />

IUCN ROfE im Vergleich zu den <strong>Brüsseler</strong> NGOs eine Sonderstellung.<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

Oceana European Union Office<br />

Oceana <strong>EU</strong> Office<br />

Rue Montoyer 39<br />

B-1000 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 513 22 42<br />

Fax: +32 2 / 513 22 46<br />

brussels@oceana.org<br />

www.eu.oceana.org<br />

Oceana ist die weltweit größte Organisation, die ausschließlich<br />

zum Schutz der Meere, der marinen Ökosysteme und ihrer Biodiversität<br />

arbeitet. Die Kampagnen von Oceana basieren auf<br />

wissenschaftlicher Expertise und zielen darauf, den politischen<br />

Entscheidungsprozess in der <strong>EU</strong>-Meerespolitik positiv im Sinne<br />

des Meeresschutzes zu beeinflussen. Darüber hinaus ist Oceana<br />

weltweit aktiv und führt koordinierte Kampagnen in Nord-,<br />

Mittel-, Südamerika und Europa durch.<br />

Pesticide Action Network Europe (PAN Europe)<br />

PAN Europe<br />

Rue de la Pépinière 1<br />

B-1000 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 503 08 37<br />

Fax: +32 2 / 402 30 42<br />

henriette@pan-europe.info<br />

www.pan-europe.info<br />

PAN Europe vereint Verbraucher- und Umweltorganisationen,<br />

Gewerkschaften, Frauengruppen und Landwirtschaftsverbände<br />

aus 19 europäischen Ländern, die sich gegen die Nutzung gefährlicher<br />

Pestizide in der <strong>EU</strong> einsetzen. Ziel von PAN Europe<br />

ist es, durch die Informationen, die sie vonseiten der Organisationen,<br />

Wissenschaft, Landwirtschaft und Gewerkschaften erhalten,<br />

die Pestizidpolitik der <strong>EU</strong> positiv zu beeinflussen. Hierzu<br />

arbeitet PAN Europe eng mit Vertretern des <strong>EU</strong>-Parlaments,<br />

der Kommission und des Rates zusammen.<br />

Seas At Risk<br />

Seas At Risk<br />

Rue d‘Edimbourg 26<br />

B-1050 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 893 0965<br />

Fax: +32 2 / 893 0966<br />

secretariat@seas-at-risk.org<br />

www.seas-at-risk.org<br />

Seas At Risk setzt sich <strong>für</strong> den Schutz, die Renaturierung und<br />

die nachhaltige Nutzung der Meeresumwelt, insbesondere des<br />

Nordostatlantiks, ein. Die Hauptanliegen sind Nachhaltigkeit,<br />

Vorsorgemaßnahmen und die Integration und Demokratisierung<br />

von Meerespolitik. Mitglieder von Seas at Risk sind das<br />

EEB sowie nationale Umweltschutzorganisationen in elf europäischen<br />

Staaten. Deutsches Mitglied ist der BUND.<br />

47


Spring Alliance<br />

Spring Alliance<br />

c/o European Environmental Bureau<br />

Boulevard de Waterloo 34<br />

B-1000 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 790 88 12<br />

Fax: +32 2 / 289 10 99<br />

info@spingalliance.eu<br />

www.springalliance.eu<br />

Spring Alliance ist ein Netzwerk von europäischen und nationalen<br />

Zivilgesellschaftsorganisationen, <strong>EU</strong>-Parlamentariern und<br />

anderen InteressenvertreterInnen, das sich <strong>für</strong> eine nachhaltige<br />

Europapolitik einsetzt. Das von European Environmental<br />

Bureau (EEB), European Trade Union Confederation (ETUC),<br />

Social Platform und Concord initiierte Netzwerk zielt darauf,<br />

die strategische Ausrichtung der <strong>EU</strong>-Politik zu beeinflussen und<br />

sicherzustellen, dass Umwelt- und soziale Ziele der <strong>EU</strong> mindestens<br />

gleichrangig sind mit wirtschaftlichen Zielen.<br />

Vier Pfoten – Stiftung <strong>für</strong> Tierschutz<br />

Vier Pfoten, European Policy Office<br />

Av. de la Renaissance 19/11<br />

B-1000 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 / 740 08 88<br />

Fax: +32 2 / 733 90 27<br />

office@vier-pfoten.eu<br />

www.vierpfoten.eu<br />

Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten ist international aktiv<br />

und in neun europäischen Ländern vertreten. Zusammen mit<br />

Partnern aus Unternehmen, Wissenschaft und Forschung werden<br />

konstruktive Lösungsvorschläge entwickelt, die im europäischen<br />

Tierschutzrecht verwirklicht werden sollen. Vier Pfoten<br />

versucht durch Anwesenheit in entsprechenden Institutionen,<br />

Lobbyarbeit und gewaltfreie Aktionen am politischen Entscheidungsprozess<br />

teilzunehmen. Der deutsche Sitz ist in Hamburg.<br />

48<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


Anhang III:<br />

Die Europäische Union im Internet<br />

Die digitale <strong>EU</strong>-Welt bietet eine Menge wertvoller Informationen<br />

– man muss nur wissen, wo und wie man sie findet. Diese<br />

Liste finden Sie auch im Internet unter www.eu-koordination.de.<br />

Auf den meisten Websites der <strong>EU</strong> finden Sie eine Spracheinstellung,<br />

wo sie oft auch Deutsch auswählen können.<br />

Das Internetportal der Europäischen Union<br />

www.europa.eu<br />

Pressedienste<br />

Offizielle Nachrichten aus allen <strong>EU</strong>-Institutionen:<br />

www.europa.eu/news<br />

Pressemitteilungen der <strong>EU</strong>: www.europa.eu/press_room<br />

DNR <strong>EU</strong>-Umweltnews: www.eu-koordination.de<br />

Die <strong>EU</strong>-Umweltnews können auch als kostenloser wöchentlicher<br />

Newsletter oder bei Twitter (<strong>EU</strong>-Umweltinfo) abonniert<br />

werden.<br />

DNR-Infoservice: www.dnr.de/publikationen (Umweltpolitik/<br />

<strong>EU</strong>)<br />

EurActiv: www.euractiv.com/de<br />

DPA: www.eu-info.de<br />

<strong>EU</strong>-Organe<br />

Europäisches Parlament: www.europarl.europa.eu<br />

Europäischer Rat: www.european-council.europa.eu<br />

Ministerrat: www.consilium.europa.eu<br />

Europäische Kommission: www.ec.europa.eu<br />

Gerichtshof der <strong>EU</strong>: www.curia.europa.eu<br />

Einige Generaldirektionen der Kommission<br />

Umwelt: www.ec.europa.eu/environment<br />

Energie: www.ec.europa.eu/energy<br />

Verkehr: www.ec.europa.eu/transport<br />

Fischerei/Maritime Angelegenheiten:<br />

www.ec.europa.eu/fisheries<br />

Gesundheit und Verbraucher:<br />

www.ec.europa.eu/dgs/health_consumer<br />

Landwirtschaft: www.ec.europa.eu/agriculture<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

<strong>EU</strong>-Parlament<br />

Abgeordnete, Wahlkreise und Umwelt-NGOs vor Ort:<br />

www.umweltcheck-europarl.de<br />

Ausschüsse (laufende Arbeiten, Tagesordnungen, Protokolle,<br />

Dokumente, Kalender):<br />

www.europarl.europa.eu/activities/committees.do<br />

Live-Übertragung von EP-Sitzungen:<br />

www.europarl.europa.eu/eplive/public/default_de.htm<br />

Ministerrat (Rat)<br />

Deutsches Bundesumweltministerium zu Europa und Umwelt:<br />

www.bmu.de/europa/und/umwelt/aktuell/1238.php<br />

<strong>EU</strong>-Ratspräsidentschaften mit ausführlichen Terminkalendern:<br />

www.eu[Jahreszahl].[Länderkennung] z. B. Dänemark<br />

(Januar bis Juni 2012): www.eu2012.dk<br />

Abstimmungsrechner:<br />

www.consilium.europa.eu/council/voting-calculator<br />

Gesetzgebung<br />

Zugang zu <strong>EU</strong>-Recht: www.eur-lex.europa.eu<br />

PreLex, laufende Gesetzgebungsverfahren:<br />

www.ec.europa.eu/prelex<br />

Urteile des Gerichtshofs: www.curia.europa.eu<br />

Laufende Konsultationen/Ihre Stimme in Europa:<br />

www.ec.europa.eu/yourvoice<br />

Zusammenfassung der <strong>EU</strong>-Gesetzgebung:<br />

www.europa.eu/legislation_summaries<br />

Termine<br />

Vorschau aller <strong>EU</strong>-Institutionen: www.europa.eu/eucalendar<br />

Personen- und Telefonverzeichnis<br />

Amtliches Verzeichnis der <strong>EU</strong>: www.europa.eu/whoiswho<br />

Audiovisuelle Medien der <strong>EU</strong>-Kommission<br />

Video-, Foto-, Audiomaterial: www.ec.europa.eu/avservices<br />

Diplomatie<br />

Ständige Vertretung von Deutschland bei der <strong>EU</strong>:<br />

www.bruessel-eu.diplo.de<br />

Vertretung der Kommission in Deutschland:<br />

www.ec.europa.eu/deutschland<br />

49


Anhang IV: Die Europäische Kommission, Generaldirektionen und Agenturen<br />

Kommissar/Herkunftsland, Ressort Zuständigkeit: Generaldirektionen (GD) und Agenturen<br />

José Manuel Barroso/Portugal<br />

Präsident<br />

Joaquín Almunia/Spanien<br />

Vizepräsident<br />

Wettbewerb<br />

László Andor/Ungarn<br />

Beschäftigung, Soziales und Integration<br />

Catherine Ashton/Großbritannien<br />

Vizepräsidentin<br />

Hohe Beauftrage der Union <strong>für</strong> Außenund<br />

Sicherheitspolitik<br />

Michel Barnier/Frankreich<br />

Binnenmarkt und Dienstleistungen<br />

Dacian Cioloş/Rumänien<br />

Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung<br />

John Dalli/Malta<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

Maria Damanaki/Griechenland<br />

Maritime Angelegenheiten und Fischerei<br />

Štefan Füle/Tschechische Republik<br />

Erweiterung und europäische<br />

Nachbarschaftspolitik<br />

Maire Geoghegan-Quinn/Irland<br />

Forschung, Innovation und Wissenschaft<br />

Kristalina Georgiewa/Bulgarien<br />

Internationale Zusammenarbeit, humanitäre<br />

Hilfe und Krisenreaktion<br />

Karel de Gucht/Belgien<br />

Handel<br />

Johannes Hahn/Österreich<br />

Regionalpolitik<br />

Connie Hedegaard/Dänemark<br />

Klimapolitik<br />

Siim Kallas/Estland<br />

Vizepräsident<br />

Verkehr<br />

50<br />

GD Generalsekretariat (SG)<br />

GD Juristischer Dienst (SJ)<br />

Politischer Beraterstab<br />

GD Wettbewerb (COMP)<br />

GD Arbeit, Soziales und Gleichstellung (EMPL)<br />

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen<br />

(<strong>EU</strong>ROFOUND)<br />

GD Außenbeziehungen (RELEX)<br />

GD Binnenmarkt und Dienstleistungen (MARKT)<br />

Harmonisierungsamt <strong>für</strong> den Binnenmarkt (OHIM)<br />

GD Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung (AGRI)<br />

GD Gesundheit und Verbraucherschutz (SANCO)<br />

Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)<br />

Europäisches Zentrum <strong>für</strong> die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten<br />

(ECDC)<br />

Europäische Behörde <strong>für</strong> Lebensmittelsicherheit (EFSA)<br />

Europäische Arzneimittelagentur (EMEA)<br />

Exekutivagentur <strong>für</strong> Gesundheit und Verbraucher (EAHC)<br />

GD Maritime Angelegenheiten und Fischerei (MARE)<br />

Europäische Fischereiaufsichtsagentur (CFCA)<br />

GD Erweiterung (ELARG)<br />

GD Außenbeziehungen (RELEX)<br />

EuropeAid-Kooperationsbüro (AIDCO)<br />

GD Forschung (RTD)<br />

Gemeinsame Forschungsstelle (JRC)<br />

Europäischer Forschungsrat (ERC)<br />

Exekutivagentur <strong>für</strong> Forschung (REA)<br />

Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA)<br />

GD Humanitäre Hilfe (ECHO)<br />

GD Handel (TRADE)<br />

GD Regionalpolitik (REGIO)<br />

GD Klimapolitik (CLIM)<br />

GD Verkehr (MOVE)<br />

Europäische Eisenbahnagentur (ERA)<br />

Europäische Agentur <strong>für</strong> Flugsicherheit (EASA)<br />

Europäische Agentur <strong>für</strong> die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)<br />

Exekutivagentur <strong>für</strong> das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T EA)<br />

Exekutivagentur <strong>für</strong> Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI)<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


Kommissar/Herkunftsland, Ressort Zuständigkeit: Generaldirektionen (GD) und Agenturen<br />

Neelie Kroes/Niederlande<br />

Vizepräsidentin<br />

Digitale Agenda<br />

Janusz Lewandowski/Polen<br />

Haushalt und Finanzplanung<br />

Cecilia Malmström/Schweden<br />

Inneres<br />

Günter Oettinger/Deutschland<br />

Energie<br />

Andris Piebalgs/Lettland<br />

Entwicklung<br />

Janez Potočnik/Slowenien<br />

Umwelt<br />

Viviane Reding/Luxemburg<br />

Vizepräsidentin<br />

Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft<br />

Olli Rehn/Finnland<br />

Wirtschaft und Währung<br />

Maroš Šefčovič/Slowakei<br />

Vizepräsident<br />

Interinstitutionelle Beziehungen und Verwaltung<br />

Algirdas Šemeta/Litauen<br />

Steuern und Zollunion, Audit und<br />

Betrugsbekämpfung<br />

Antonio Tajani/Italien<br />

Vizepräsident<br />

Industrie und Unternehmen<br />

Androulla Vassiliou/Zypern<br />

Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

GD Informationsgesellschaft (INFSO)<br />

Europäische Agentur <strong>für</strong> Netz- und Informationssicherheit (ENISA)<br />

GD Haushalt (BUDG)<br />

GD Justiz, Freiheit und Sicherheit (JLS)<br />

Europäische Agentur <strong>für</strong> die operative Zusammenarbeit an den<br />

Außengrenzen (FRONTEX)<br />

Europäisches Polizeiamt (<strong>EU</strong>ROPOL)<br />

Europäische Polizeiakademie (CEPOL)<br />

Visa-Informationssystem (VIS II) und Schengener Informationssystem<br />

(SIS II)<br />

Europäische Beobachtungsstelle <strong>für</strong> Drogen und Drogensucht (EMCDDA)<br />

GD Energie (ENER)<br />

Euratom-Versorgungsagentur (ESA)<br />

Exekutivagentur <strong>für</strong> Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EACI)<br />

GD Entwicklung (DEV)<br />

EuropeAid-Kooperationsbüro (AIDCO)<br />

GD Umwelt (ENV)<br />

Europäische Umweltagentur (EEA)<br />

GD Justiz, Freiheit und Sicherheit (JLS)<br />

GD Kommunikation (COMM)<br />

Agentur <strong>für</strong> Grundrechte (FRA)<br />

Europäisches Institut <strong>für</strong> Gleichstellungsfragen (EIGE)<br />

Einheit <strong>für</strong> justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union<br />

(<strong>EU</strong>ROJUST)<br />

Amt <strong>für</strong> Veröffentlichungen (OP)<br />

GD Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN)<br />

Statistisches Amt (<strong>EU</strong>ROSTAT)<br />

GD Humanressourcen und Sicherheit (HR)<br />

GD Informatik (DIGIT)<br />

Amt <strong>für</strong> die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO)<br />

Amt <strong>für</strong> Gebäude, Anlagen und Logistik Brüssel (OIB)<br />

Amt <strong>für</strong> Gebäude, Anlagen und Logistik Luxemburg (OIL)<br />

Europäisches Amt <strong>für</strong> Personalauswahl (EPSO)<br />

Europäische Verwaltungsagentur (EAS)<br />

GD Steuern und Zollunion (TAXUD)<br />

Interner Auditdienst (IAS)<br />

Europäisches Amt <strong>für</strong> Betrugsbekämpfung (OLAF)<br />

GD Unternehmen und Industrie (ENTR)<br />

Europäische Chemikalienagentur (ECHA)<br />

GD Bildung und Kultur (EAC)<br />

GD Übersetzung (DGT)<br />

GD Dolmetschen (SCIC)<br />

Übersetzungszentrum <strong>für</strong> die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT)<br />

Europäisches Zentrum <strong>für</strong> die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)<br />

Europäische Stiftung <strong>für</strong> Berufsbildung (ETF)<br />

Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)<br />

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)<br />

51


Anhang V: Ausschüsse des<br />

Europäischen Parlaments<br />

Entwicklungsausschuss (DEVE, 60 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Eva Joly (Frankreich, GREENS/EFA)<br />

• deutsche Mitglieder: Birgit Schnieber-Jastram (EPP), Norbert<br />

Neuser (S&D), Franziska Keller (GREENS/EFA), Gabriele<br />

Zimmer (GUE/NGL)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Martin Kastler (EPP), Horst<br />

Schnellhardt (EPP), Gesine Meißner (ALDE)<br />

Ausschuss <strong>für</strong> auswärtige Angelegenheiten<br />

(AFET, 151 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Elmar Brok (Deutschland, EPP)<br />

• deutsche Mitglieder: Elmar Brok (EPP, Vorsitz), Michael<br />

Gahler (EPP), Hans-Gert Pöttering (EPP), Bernd Posselt (EPP),<br />

Wolfgang Kreissl-Dörfler (S&D), Alexander Graf Lambsdorff<br />

(ALDE), Franziska Katharina Brantner (GREENS/EFA), Werner<br />

Schulz (GREENS/EFA), Sabine Lösing (GUE/NGL)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Reimer Böge (EPP), Christian<br />

Ehler (EPP), Elisabeth Jeggle (EPP), Peter Liese (EPP), Doris<br />

Pack (EPP), Jo Leinen (S&D), Norbert Neuser (S&D), Reinhard<br />

Bütikofer (GREENS/EFA), Barbara Lochbihler (GREENS/<br />

EFA), Helmut Scholz (GUE/NGL), Knut Fleckenstein (S&D),<br />

Joachim Zeller (EPP)<br />

Ausschuss <strong>für</strong> internationalen Handel (INTA, Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Vital Moreira (Portugal, S&D)<br />

• deutsche Mitglieder: Daniel Caspary (EPP), Godelieve<br />

Quisthoudt-Rowohl (EPP), Bernd Lange (S&D), Helmut Scholz<br />

(GUE/NGL)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Albert Deß (EPP), Norbert<br />

Glante (S&D), Silvana Koch-Mehrin (ALDE)<br />

Haushaltsausschuss (BUDG, 85 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Alain Lamassoure (Frankreich, EPP)<br />

• deutsche Mitglieder: Reimer Böge (EPP), Ingeborg Gräßle<br />

(EPP), Monika Hohlmeier (EPP), Jens Geier (S&D), Jutta Haug<br />

(S&D), Vizevorsitzende), Alexander Alvaro (ALDE, Vizevorsitzender),<br />

Helga Trüpel (GREENS/EFA)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Peter Jahr (EPP), Axel Voß<br />

(EPP), Constanze Angela Krehl (S&D), Jutta Steinruck (S&D),<br />

Franziska Katharina Brantner (GREENS/EFA), Jürgen Klute<br />

(GUE/NGL<br />

Haushaltskontrollausschuss (CONT, 60 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Michael Theurer (Deutschland, ALDE)<br />

• deutsche Mitglieder: Michael Theurer (ALDE, Vorsitz),<br />

Ingeborg Gräßle (EPP), Jens Geier (S&D), Martin Häusling<br />

(GREENS/EFA)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Jorgo Chatzimarkakis (ALDE),<br />

(GREENS/EFA), Jürgen Klute (GUE/NGL), Monika Hohlmeier<br />

(EPP), Markus Pieper (EPP), Barbara Weiler (S&D)<br />

52<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Wirtschaft u. Währung (ECON, 95 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Sharon Bowles (Großbritannien, ALDE)<br />

• deutsche Mitglieder: Burkhard Balz (EPP), Markus Ferber<br />

(EPP), Werner Langen (EPP), Udo Bullmann (S&D), Peter<br />

Simon (S&D), Wolf Klinz (ALDE), Sven Giegold (GREENS/<br />

EFA), Jürgen Klute (GUE/NGL)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Thomas Mann (EPP), Andreas<br />

Schwab (EPP), Bernhard Rapkay (S&D), Godelieve Quisthoudt-Rowohl<br />

(EPP), Thomas Händel (GUE/NGL)<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Beschäftigung und soziale Angelegenheiten<br />

(EMPL, 97 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Pervenche Berès (Frankreich, S&D)<br />

• deutsche Mitglieder: Thomas Mann (EPP, Vizevorsitzender),<br />

Martin Kastler (EPP), Jutta Steinruck (S&D), Nadja Hirsch<br />

(ALDE), Elisabeth Schroedter (GREENS/EFA, Vizevorsitzende),<br />

Thomas Händel (GUE/NGL)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Ingeborg Gräßle (EPP), Dieter-Lebrecht<br />

Koch (EPP), Udo Bullmann (S&D), Birgit Sippel<br />

(S&D), Sven Giegold (GREENS/EFA), Silvana Koch-Mehrin<br />

(ALDE), Gabriele Zimmer (GUE/NGL)<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit<br />

(ENVI, 135 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Matthias Groote (Deutschland, S&D)<br />

• deutsche Mitglieder: Matthias Groote (S&D, Vorsitzender),<br />

Karl-Heinz Florenz (EPP), Christa Klaß (EPP), Peter Liese<br />

(EPP), Horst Schnellhardt (EPP), Anja Weisgerber (EPP), Jo<br />

Leinen (S&D), Dagmar Roth-Behrendt (S&D), Holger Krahmer<br />

(ALDE), Sabine Wils (GUE/NGL)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Birgit Schnieber-Jastram<br />

(EPP), Renate Sommer (EPP), Thomas Ulmer (EPP), Jutta<br />

Haug (S&D), Rebecca Harms (GREENS/EFA), Britta Reimers<br />

(ALDE)<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Industrie, Forschung und Energie (ITRE, 122<br />

Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Amalia Sartori (Italien, EPP)<br />

• deutsche Mitglieder: Christian Ehler (EPP), Angelika Niebler<br />

(EPP), Herbert Reul (EPP,), Norbert Glante (S&D), Reinhard<br />

Bütikofer (GREENS/EFA), Jürgen Creutzmann (ALDE)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Daniel Caspary (EPP), Markus<br />

Pieper (EPP), Hermann Winkler (EPP), Werner Langen (EPP),<br />

Matthias Groote (S&D), Bernd Lange (S&D), Rebecca Harms<br />

(GREENS/EFA), Holger Krahmer (ALDE)<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO,<br />

80 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Malcolm Harbour (Großbritannien, ECR)<br />

• deutsche Mitglieder: Jorgo Chatzimarkakis (ALDE), Hans-<br />

Peter Mayer (EPP), Andreas Schwab (EPP), Evelyne Gebhardt<br />

(S&D), Barbara Weiler (S&D), Heide Rühle (GREENS/EFA),<br />

Jürgen Creutzmann (ALDE), Birgit Collin-Langen (EPP)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Karl-Heinz Florenz (EPP),<br />

Anja Weisgerber (EPP), Kerstin Westphal (S&D)<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


Ausschuss <strong>für</strong> Verkehr und Fremdenverkehr<br />

(TRAN, 91 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Brian Simpson (Großbritannien, S&D)<br />

• deutsche Mitglieder: Dieter-Lebrecht Koch (EPP, Vizevorsitzender),<br />

Werner Kuhn (EPP), Thomas Ulmer (EPP), Ismail<br />

Ertug (S&D), Knut Fleckenstein (S&D), Gesine Meissner<br />

(ALDE), Michael Cramer (GREENS/EFA)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Burkhard Balz (EPP), Michael<br />

Gahler (EPP), Hans-Gert Pöttering (EPP), Markus Ferber<br />

(EPP), Petra Kammerevert (S&D), Sabine Wils (GUE/NGL),<br />

Wolf Klinz (ALDE)<br />

Ausschuss <strong>für</strong> regionale Entwicklung (REGI, 98 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Danuta Maria Hübner (Polen, EPP)<br />

• deutsche Mitglieder: Markus Pieper (EPP, Vizevorsitzender),<br />

Hermann Winkler (EPP), Joachim Zeller (EPP), Constanze<br />

Krehl (S&D), Kerstin Westphal (S&D)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Michael Theurer (ALDE), Sabine<br />

Verheyen (EPP), Manfred Weber (EPP), Jens Geier (S&D),<br />

Peter Simon (S&D), Heide Rühle (GREENS/EFA), Elisabeth<br />

Schroedter (GREENS/EFA), Cornelia Ernst (GUE/NGL)<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Landwirtschaft und ländliche Entwicklung<br />

(AGRI, 88 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Paolo de Castro (Italien, S&D)<br />

• deutsche Mitglieder: Albert Deß (EPP), Peter Jahr (EPP),<br />

Elisabeth Jeggle (EPP), Ulrike Rodust (S&D), Britta Reimers<br />

(ALDE), Martin Häusling (GREENS/EFA)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Christa Klaß (EPP), Hans-<br />

Peter Meyer (EPP), Ismail Ertug (S&D)<br />

Fischereiausschuss (PECH, 49 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Gabriel Mato Adrover (Spanien, EPP)<br />

• deutsche Mitglieder: Ulrike Rodust (S&D), Werner Kuhn<br />

(EPP)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Jorga Chatzimarkakis (ALDE),<br />

Rebecca Harms (GREENS/EFA)<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Kultur und Bildung (CULT, 61 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Doris Pack (Deutschland, EPP)<br />

• deutsche Mitglieder: Doris Pack (EPP, Vorsitzende), Sabine<br />

Verheyen (EPP), Petra Kammerevert (S&D), Helga Trüpel<br />

(GREENS/EFA, Vizevorsitzende), Lothar Bisky (GUE/NGL,<br />

Vizevorsitzender)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Bernd Posselt (EPP), Alexander<br />

Graf Lambsdorff (ALDE), Nadja Hirsch (ALDE)<br />

Rechtsausschuss (JURI, 49 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Klaus-Heiner Lehne (Deutschland, EPP)<br />

• deutsche Mitglieder: Klaus-Heiner Lehne (EPP, Vorsitzender)<br />

Rainer Wieland (EPP), Bernhard Rapkay (S&D), Alexandra<br />

Thein (ALDE), Gerald Häfner (GREENS/EFA)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Angelika Niebler (EPP), Dagmar<br />

Roth-Behrendt (S&D), Jan Philipp Albrecht (GREENS/<br />

EFA)<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

Ausschuss <strong>für</strong> bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres<br />

(LIBE, 119 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Juan Fernando López Aguilar (Spanien, S&D)<br />

• deutsche Mitglieder: Renate Sommer (EPP), Axel Voß<br />

(EPP), Birgit Sippel (S&D), Jan Philipp Albrecht (GREENS/<br />

EFA), Cornelia Ernst (GUE/NGL)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Manfred Weber (EPP), Herbert<br />

Reul (EPP), Monika Hohlmeier (EPP), Evelyne Gebhardt<br />

(S&D), Wolfgang Kreissl-Dörfler (S&D), Franziska Keller<br />

(GREENS/EFA), Alexander Alvaro (ALDE), Nadja Hirsch<br />

(ALDE), Klaus Heiner Lehne (EPP), Birgit Collin-Langen<br />

Ausschuss <strong>für</strong> konstitutionelle Fragen (AFCO, 48 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Carlo Casini (Italien, EPP)<br />

• deutsche Mitglieder: Gerald Häfner (GREENS/EFA), Manfred<br />

Weber (EPP)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Elmar Brok (EPP), Alexandra<br />

Thein (ALDE), Helmut Scholz (GUE/NGL), Rainer Wieland<br />

(EPP)<br />

Ausschuss <strong>für</strong> die Rechte der Frau und die Gleichstellung<br />

der Geschlechter (FEMM, 64 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Mikael Gustafsson (Schweden, GUE/NGL)<br />

• deutsche Mitglieder: Angelika Niebler (EPP), Silvana Koch-<br />

Mehrin (ALDE)<br />

• deutsche Stellvertreterinnen: Christa Klaß (EPP), Doris Pack<br />

(EPP), Franziska Katharina Brantner (GREENS/EFA), Cornelia<br />

Ernst (GUE/NGL), Gesine Meißner (ALDE)<br />

Petitionsausschuss (PETI, 61 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Erminia Mazzoni (Italien, EPP)<br />

• deutsche Mitglieder: Peter Jahr (EPP), Rainer Wieland (EPP)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Daniel Caspary (EPP), Axel<br />

Voß (EPP), Gerald Häfner (GREENS/EFA), Birgit Collin-Langen<br />

(EPP)<br />

Unterausschuss <strong>für</strong> Menschenrechte (DROI, 54 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Barbara Lochbihler (Deutschland, GREENS/EFA)<br />

• deutsche Mitglieder: Elisabeth Jeggle (EPP), Barbara Lochbihler<br />

(GREENS/EFA, Vorsitzende)<br />

• deutsche Stellvertreter: Manfred Weber (EPP)<br />

Unterausschuss <strong>für</strong> Sicherheit und Verteidigung<br />

(SEDE, 59 Mitglieder)<br />

• Vorsitz: Arnaud Danjean (Frankreich, EPP)<br />

• deutsche Mitglieder: Christian Ehler (EPP), Michael Gahler<br />

(EPP), Sabine Lösing (GUE/NGL)<br />

• deutsche StellvertreterInnen: Reinhard Bütikofer (GREENS/<br />

EFA), Elmar Brok (EPP), Godelieve Quisthoudt-Rowohl (EPP),<br />

Franziska Katharina Brantner (GREENS/EFA)<br />

Das <strong>EU</strong>-Parlament kann zudem nichtständige Ausschüsse und<br />

nichtständige Untersuchungsausschüsse einsetzen. 2009 wurde<br />

etwa der Sonderausschuss Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise<br />

(CRIS) ins Leben gerufen.<br />

53


Anhang VI: Die wichtigsten <strong>EU</strong>-Begriffe - Glossar und Wörterbuch<br />

In der Erklärung mit * gekennzeichnete Begriffe sind ebenfalls in der Liste zu finden. Eine Übersetzungshilfe <strong>für</strong> 24 Sprachen<br />

finden Sie im Internet unter www.iate.europa.eu.<br />

Deutsch Englisch Erklärung<br />

(Ab-)Änderung amendment im Rahmen des ordentlichen Verfahrens* und des Anhörungsverfahrens*<br />

kann das EP* Änderungen einbringen; diese müssen<br />

vom Rat* nur im ordentlichen Verfahren berücksichtigt werden<br />

Ablehnung rejection das EP* kann Gesetzesvorhaben im Zustimmungsverfahren*<br />

oder ordentlichen Verfahren* ablehnen<br />

Agenturen der <strong>EU</strong> Agencies of <strong>EU</strong> von der <strong>EU</strong> eingerichtete Gremien, die sehr spezifische fachliche,<br />

wissenschaftliche oder administrative Aufgaben wahrnehmen<br />

Aktionsprogramme action programmes werden vom Rat* sowie von der Kommission* aus eigener Initiative<br />

oder auf Anregung des Europäischen Rates* erstellt und<br />

dienen der Konkretisierung der in den Unionsverträgen niedergelegten<br />

Gesetzgebungsprogramme; sind die Programme in<br />

den Verträgen ausdrücklich vorgesehen, sind sie verbindlich,<br />

ansonsten Orientierungshilfen<br />

Anhörungsverfahren consultation procedure bei ihm darf das EP* seine Meinung nur äußern (Stellungnahme*)<br />

und Fragen an den Rat* richten; früher der Regelfall, inzwischen<br />

hat die Bedeutung des Verfahrens stark abgenommen<br />

Annahme adoption EP* nimmt einen Gesetzesvorschlag im Rahmen des ordentlichen<br />

Verfahrens* oder im Rahmen des Zustimmungsverfahrens*<br />

(dann ohne eigene Änderungsvorschläge) an<br />

Ausschuss der Regionen<br />

(AdR)<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Umweltfragen,<br />

Volksgesundheit und<br />

Verbraucherpolitik<br />

54<br />

Committee of the Regions<br />

(CoR)<br />

Committee on the Environment,<br />

Public Health and<br />

Consumer Policy<br />

beratendes Organ aus Vertretern der regionalen und kommunalen<br />

Gebietskörperschaften Europas; gewährleistet, dass sie ihren<br />

Standpunkt zur Politik der <strong>EU</strong> einbringen können und dass regionale<br />

und lokale Identitäten und Vorrechte respektiert werden<br />

Fachausschuss des EP*; einflussreich, da die meisten Gesetze zur<br />

Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherpolitik im ordentlichen<br />

Verfahren beschlossen werden<br />

Ausschussverfahren committee procedure siehe Komitologie*<br />

drei Säulen three pillars bis 2009 Metapher <strong>für</strong> die rechtliche Konstruktion der <strong>EU</strong> (mit<br />

dem Lissabon-Vertrag abgeschafft); demnach basierte die <strong>EU</strong><br />

auf den folgenden "drei Säulen":<br />

1. den drei Europäischen Gemeinschaften*,<br />

2. der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik*<br />

3. der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit<br />

Empfehlung recommendation nicht verbindlicher Rechtsakt*<br />

Entscheidung/Beschluss decision geht vom Rat* oder der Kommission* aus und ist <strong>für</strong> die Empfänger<br />

rechtlich verbindlich, bedarf keiner nationalen Umsetzungsmaßnahmen,<br />

kann an Mitgliedstaaten, Unternehmen oder<br />

Einzelpersonen gerichtet sein<br />

Entschließung resolution Urheber sind der Europäische Rat*, der Rat der <strong>EU</strong>* oder das<br />

EP*; in Entschließungen werden die gemeinsamen Auffassungen<br />

und Absichten im Hinblick auf die Gesamtentwicklung der Integration<br />

sowie über konkrete Aufgaben innerhalb und außerhalb<br />

der <strong>EU</strong> zum Ausdruck gebracht; haben vor allem politische Bedeutung<br />

als Orientierungshilfe <strong>für</strong> zukünftige Arbeit des Rates<br />

und als Erleichterung der Konsensfindung im Rat<br />

EP EP siehe „Europäisches Parlament“*<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


Deutsch Englisch Erklärung<br />

Erklärungen/<br />

auslegende Erklärungen<br />

Europäische Gemeinschaften<br />

Europäische Investitionsbank<br />

(EIB)<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

declarations/<br />

interpretative declarations<br />

einerseits in ähnlicher Form wie Entschließungen*; andererseits<br />

werden Erklärungen im Zusammenhang mit der Beschlussfassung<br />

im Rat* abgegeben: hier bringen die Ratsmitglieder gemeinsam<br />

oder einseitig ihre Auffassung über die Auslegung<br />

der gefassten Ratsbeschlüsse zum Ausdruck (sog. „auslegende<br />

Erklärungen“) – Mittel der Ratsmitglieder zur Konsensfindung<br />

European Communities Begriff 2009 abgeschafft, mit Gemeinschaften wurden die Europäische<br />

Wirtschaftsgemeinschaft, die Gemeinschaft <strong>für</strong> Kohle<br />

und Stahl sowie die Atomgemeinschaft bezeichnet<br />

European Investment Bank<br />

(EIB)<br />

Finanzierung von Investitionsprojekten, die die europäische Integration,<br />

eine ausgewogene Entwicklung, den wirtschaftlichen<br />

und sozialen Zusammenhalt und die Entwicklung einer auf Wissen<br />

und Innovation beruhenden Wirtschaft fördern<br />

Europäische Kommission European Commission ausführendes Organ (= Exekutive) der <strong>EU</strong> mit Verwaltungsapparat;<br />

weit reichende Initiativ-, Verwaltungs-, Aufsichts- und<br />

Kontrollbefugnisse, Verwaltung des Haushalts; Kommissare<br />

werden alle 5 Jahre von Mitgliedstaaten ernannt<br />

Europäische Sicherheits-<br />

und Verteidigungspolitik<br />

(ESVP)<br />

European security and defence<br />

policy<br />

Europäische Umweltagentur European Environment<br />

Agency (EEA)<br />

durch den Vertrag von Nizza 2003 eingeführtes Instrument, das<br />

sämtliche Bereiche abdeckt, die die Sicherheit der Union betreffen,<br />

darunter auch die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen<br />

Verteidigungspolitik<br />

sammelt, bearbeitet und verbreitet Daten und Informationen zur<br />

Umwelt; liefert technische, wissenschaftliche und wirtschaftliche<br />

Informationen, die dazu dienen, Umweltmaßnahmen festzulegen,<br />

vorzubereiten und umzusetzen; Schaltstelle zwischen<br />

europäischen und internationalen Programmen<br />

Europäische Verträge European treaties in der Fassung von Lissabon (seit 1.12.2009): Vertrag über die<br />

Europäische Union (<strong>EU</strong>V), Vertrag über die Arbeitsweise der<br />

Europäischen Union (A<strong>EU</strong>V), Charta der Europäischen Grundrechte<br />

Europäische Zentralbank<br />

(EZB)<br />

Europäischer Bürgerbeauftragter<br />

(Ombudsmann)<br />

Europäischer Investitionsfonds<br />

(EIF)<br />

European Central Bank<br />

(ECB)<br />

verwaltet und kontrolliert den Euro, führt Devisengeschäfte<br />

durch, stellt das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme<br />

und die Preisstabilität sicher; verantwortlich <strong>für</strong> die Gestaltung<br />

der Wirtschafts- und Währungspolitik der <strong>EU</strong>, arbeitet<br />

mit dem "Europäischen System der Zentralbanken" (ESZB)<br />

zusammen<br />

European Ombudsman nimmt von jedem Bürger der <strong>EU</strong> Beschwerden über Missstände<br />

in der Verwaltungsarbeit der Organe und Institutionen der<br />

Europäischen Union entgegen<br />

European Investment Fund<br />

(EIF)<br />

spezialisiert auf Risikokapital und Bürgschaften: unterstützt Risikokapitalfonds<br />

mit Kapitalinvestitionen zur Förderung kleiner<br />

und mittlerer Unternehmen (KMU), insbesondere Neugründungen<br />

und Technologie-Unternehmen; übernimmt gegenüber<br />

Finanzinstituten Garantien<br />

Europäischer Rat European Council setzt sich zusammen aus den Staats- oder Regierungschefs der<br />

Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rates und<br />

dem Kommissionspräsidenten sowie dem Hohen Beauftragten<br />

<strong>für</strong> Außen- und Sicherheitspolitik; tagt zweimal halbjährlich und<br />

legt allgemeine politische Leitlinien und Grundsatzentscheidungen<br />

der Union fest<br />

Europäischer Rechnungshof Court of Auditors prüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und<br />

Ausgaben der Union; kontrolliert Wirtschaftlichkeit des <strong>EU</strong>-<br />

Haushaltsplans; je ein Mitglied pro <strong>EU</strong>-Staat, vom Rat* auf 6<br />

Jahre ernannt<br />

55


Deutsch Englisch Erklärung<br />

Europäischer Wirtschafts-<br />

und Sozialausschuss<br />

(EWSA)<br />

Europäisches Parlament<br />

(EP)<br />

Gemeinsame Außen- und<br />

Sicherheitspolitik (GASP)<br />

56<br />

European Economic and<br />

Social Committee (EESC)<br />

beratendes Organ, vertritt Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landwirte,<br />

Verbraucher und andere Interessensgruppen, die gemeinsam<br />

die „organisierte Bürgergesellschaft“ bilden; vermittelt der<br />

Kommission* und dem Rat* Sachkenntnis in wirtschaftlichen<br />

und sozialen Fragen<br />

European Parliament (EP) direkt alle 5 Jahre vom Volk gewählt, Stimmenverteilung je nach<br />

Einwohnerzahl, Zusammenschluss zu europaweiten Fraktionen;<br />

teilt sich Gesetzgebung mit Rat*, übt demokratische Kontrolle<br />

aus (Misstrauensantrag gegenüber Kommission), Haushaltsbefugnis,<br />

Arbeit in Ausschüssen<br />

Common Foreign and Security<br />

Policy (CFSP)<br />

gemeinsamer Standpunkt common position siehe Standpunkt*<br />

gemeinschaftlicher Besitzstand<br />

(acquis communautaire)<br />

Generaldirektion (GD)<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

Generaldirektion (GD)<br />

Umwelt<br />

Gericht (früher: Gericht<br />

erster Instanz der Europäischen<br />

Gemeinschaften)<br />

erstmals in Maastricht 1993 als Ziel im Vertrag aufgenommen,<br />

seitdem kann die <strong>EU</strong> als solche auf der internationalen Bühne<br />

agieren; siehe auch: Hoher Beauftragter <strong>für</strong> die gemeinsame<br />

Außen- und Sicherheitspolitik<br />

acquis communautaire die Rechtsakte* im Primärrecht*, Sekundärrecht* und der Rechtsprechung*<br />

bilden gemeinsam den acquis communautaire<br />

Health and Consumer Protection<br />

Directorate-General<br />

(DG)<br />

Environment Directorat-<br />

General (DG)<br />

eine von 34 Generaldirektionen und Diensten der <strong>EU</strong>-Kommission*;<br />

Hauptaufgaben: Lebensqualität verbessern und Gesundheit<br />

der Bevölkerung schützen (öffentliche Gesundheit),<br />

Sicherheit und wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher gewährleisten<br />

(Verbraucherpolitik) sowie Lebensmittelsicherheit,<br />

Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit sicherstellen<br />

eine von 34 Generaldirektionen und Diensten der <strong>EU</strong>-Kommission*;<br />

Hauptaufgaben: neue Rechtsvorschriften im Umweltbereich<br />

initiieren und ausarbeiten; sicherstellen, dass vereinbarte<br />

Maβnahmen in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden;<br />

Ordinary Court 1989 zur Entlastung des Gerichtshofs* eingerichtet, ist das Gericht<br />

<strong>für</strong> alle direkten Klagen (Nichtigkeit, Untätigkeit, Schadensersatz)<br />

zuständig, es sei denn, sie sind dem Gerichtshof<br />

vorbehalten oder wurden an gerichtliche Kammern verwiesen<br />

Court of First Instance siehe Gericht*<br />

Gericht erster Instanz der<br />

EG (EuGeI)<br />

Gerichtshof der Europäi- Court of Justice kontrolliert die einheitliche Auslegung und Anwendung der<br />

schen Union (EuGH)<br />

<strong>EU</strong>-Rechtsvorschriften, entscheidet bei Rechtsstreitigkeiten<br />

zwischen Mitgliedstaaten, Organen der <strong>EU</strong>, Unternehmen und<br />

Privatpersonen; zur Unterstützung/Entlastung steht ihm das<br />

Gericht* zur Seite<br />

Grünbuch green paper von der Kommission herausgegebene Diskussionsgrundlage zu<br />

bestimmten politischen Bereichen; dadurch eingeleitete Konsultationen<br />

können zu Vorschlägen von konkreten Maßnahmen in<br />

einem Weißbuch* führen<br />

Gründungsverträge founding treaties Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft <strong>für</strong><br />

Kohle und Stahl (EGKS 1951), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft<br />

(EWG 1957), der Europäischen Atomgemeinschaft<br />

(EAG 1957) sowie der Europäischen Union (<strong>EU</strong>V 1992)<br />

Hoher Beauftragter <strong>für</strong> die High Representative for wird <strong>für</strong> 5 Jahre von den Mitgliedstaaten ernannt, koordiniert<br />

gemeinsame Außen- und Foreign and Security Policy die Außen- und Sicherheitspolitik, nimmt an den Sitzungen<br />

Sicherheitspolitik<br />

des Rates <strong>für</strong> Äußere Angelegenheiten teil und ist gleichzeitig<br />

als Kommissar <strong>für</strong> Außen- und Sicherheitspolitik Mitglied der<br />

<strong>EU</strong>-Kommission<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


Deutsch Englisch Erklärung<br />

Integrierte Vermeidung und<br />

Verminderung von Umweltverschmutzung<br />

(IVU-<br />

Richtlinie)<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

Integrated Pollution Prevention<br />

and Control (IPPC<br />

directive)<br />

1996 verabschiedete Richtlinie, die allgemeine Vorgaben über die<br />

behördliche Genehmigung bestimmter Industrieanlagen enthält;<br />

konkretisiert durch Referenzdokumente zur besten verfügbaren<br />

Technik <strong>für</strong> einzelne Anlagearten; seit 06.01.2011 Industrieemissionsrichtlinie<br />

(IED)<br />

Komitologie Comitology System von Experten- und Verwaltungsausschüssen; Komitologieausschüsse<br />

erlassen Durchführungsbestimmungen von<br />

Rechtsakten*; in den Ausschüssen entscheiden Mitgliedstaaten,<br />

teilweise Kontrolle durch das EP*<br />

Kommission Commission siehe „Europäische Kommission“*<br />

Konsultation consultation Anhörung von Betroffenen und Experten zu bevorstehenden<br />

Maßnahmen der Legislative auf der Basis von Internetkonsultationen;<br />

oft im Zusammenhang mit Grünbüchern*<br />

Leitlinien guidelines Empfehlungen, die der Konkretisierung von Rechtsakten* und<br />

Aktionsprogrammen* dienen<br />

Ministerrat = Rat der Europäischen<br />

Union = Rat<br />

Council of Ministers =<br />

Council of the European<br />

Union = Council<br />

je ein Fachminister aus den Mitgliedstaaten; Zusammensetzung<br />

der Ratstagungen hängt von den zu behandelnden Themen ab<br />

– mal tagen Außenminister (im Rat <strong>für</strong> Auswärtige Angelegenheiten),<br />

mal Umweltminister (im Umweltrat) etc. – insgesamt 10<br />

verschiedene Zusammensetzungen; wichtigstes Entscheidungsgremium:<br />

verabschiedet mal mit, mal ohne EP* Richtlinien* Verordnungen*,<br />

Resolutionen*, Schlussfolgerungen<br />

Mitentscheidungsverfahren Co-Decision procedure früherer Name <strong>für</strong> „ordentliches Verfahren“*<br />

Mitteilung communication von der Kommission* veröffentlicht, um Diskussion anzustoßen;<br />

geht häufig einem Strategiepapier* voran<br />

ordentliches Verfahren<br />

(früher: Mitentscheidungsverfahren)<br />

ordinary procedure Verfahren, das inzwischen beim Großteil aller Entscheidungen<br />

angewendet wird und bei dem EP* und Rat* gleichberechtigt<br />

sind; ohne Einigung kann bei diesem Verfahren kein Rechtsakt*<br />

zustande kommen, bei anhaltender Uneinigkeit wird ein<br />

Vermittlungsausschuss* eingesetzt<br />

Petition petition alle Personen mit Wohnort und alle Vereinigungen mit Sitz in<br />

der <strong>EU</strong> haben das Recht, eine Petition von allgemeinem Interesse<br />

oder als Einzelbeschwerde an das EP* zu richten; Petitionsausschuss<br />

des EP prüft die Petition und verweist ggf. an die<br />

Kommission*, bei Feststellung eines Verstoßes gegen <strong>EU</strong>-Recht<br />

wird beim Gerichtshof* Anklage erhoben<br />

polizeiliche und justizielle<br />

Zusammenarbeit<br />

Cooperation in Justice and<br />

Home Affairs<br />

eine der „drei Säulen“* mit dem Ziel durch gemeinsames Vorgehen<br />

bei der Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität, des<br />

Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit allen Bürgern Freiheit,<br />

Sicherheit und Recht zu garantieren; des Weiteren die Erleichterung<br />

und Beschleunigung der Zusammenarbeit bei Gerichtsverfahren,<br />

Vollstreckung von Entscheidungen etc.<br />

Primärrecht primary legislation Europäische Verträge*, die zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten<br />

ausgehandelt werden<br />

Rat Council siehe Ministerrat*<br />

Rechtsakt legal provision/legal instrument<br />

<strong>EU</strong>-Begriff <strong>für</strong> Gesetz<br />

Rechtsprechung case-law umfasst Urteile des Gerichtshofes* und des Gerichts* in Streitsachen,<br />

die z. B. von der Kommission, von innerstaatlichen Gerichten<br />

der Mitgliedstaaten oder Einzelpersonen vorgelegt wurden<br />

Richtlinie directive Form der europäischen Gesetzgebung, muss innerhalb bestimmter<br />

Frist in nationales Recht umgesetzt werden, Staaten haben<br />

gewissen Spielraum zur Erreichung des Richtlinienziels<br />

57


Deutsch Englisch Erklärung<br />

Sekundärrecht secondary legislation baut auf Verträgen auf und wird durch unterschiedliche Verfahren,<br />

die in einzelnen Vertragsartikeln festgelegt sind, erlassen;<br />

es beinhaltet folgende Rechtsakte: Verordnungen*, Richtlinien*,<br />

Entscheidungen und Beschlüsse*, Empfehlungen und Stellungnahmen*<br />

Standpunkt position Ergebnis der Meinungsbildung im Ministerrat*: der Standpunkt<br />

(früher „gemeinsamer Standpunkt“) spiegelt die Haltung des<br />

Rates wider, die dieser in Kenntnis des Vorschlages der Kommission*<br />

und der abgegebenen Stellungnahmen* (z. B. vom EP*)<br />

festlegt<br />

Stellungnahme opinion nicht verbindlicher Rechtsakt*<br />

Strategie, Strategiepapier strategy, strategy paper von der Kommission* veröffentlicht, um Diskussion anzustoßen;<br />

geht häufig Grün-* oder Weißbüchern* voran<br />

thematische Strategien Thematic Strategies im Rahmen des 6. UAP* zu erarbeitende und umzusetzende<br />

Strategien <strong>für</strong> 7 Schlüsselbereiche, die sich durch eine hohe Komplexität,<br />

eine große Vielfältigkeit betroffener Akteure und den<br />

dringenden Bedarf nach effektiven und innovativen Lösungen<br />

auszeichnen<br />

Umweltaktionsprogramm<br />

(UAP)<br />

58<br />

Environmental Action Programme<br />

(EAP)<br />

eines der Hauptinstrumente der <strong>EU</strong>-Umweltpolitik; legt Zielen<br />

und Maßnahmen fest, die <strong>für</strong> <strong>EU</strong>-Institutionen verbindlich sind;<br />

<strong>für</strong> Mitgliedstaaten erst dann rechtlich bindend, wenn Rechtsakte*<br />

erlassen werden<br />

Verfahren der Zusammenarbeit<br />

cooperation procedure Entscheidungsverfahren, das 2009 abgeschafft wurde<br />

Vermittlungsausschuss Conciliation Committee tritt ein bei ordentlichem Verfahren*, wenn sich Rat* und EP*<br />

nicht einigen können; setzt sich aus jeweils 15 gleichberechtigten<br />

Vertretern des Rates und des EP zusammen; er soll Kompromisse<br />

erarbeiten, der sowohl im Rat als auch im EP die erforderliche<br />

Mehrheit findet<br />

Verordnung regulation schärfste Form der europäischen Gesetzgebung; gilt unmittelbar,<br />

bedarf keiner Umsetzung durch nationale Gesetzgeber; steht im<br />

Konfliktfall über den nationalen Gesetzen<br />

Vertragsverletzungs- treaty infringement dient der Feststellung durch den Gerichtshof*, ob ein Mitgliedverfahren<br />

proceeding<br />

staat gegen Verpflichtungen, die ihm das <strong>EU</strong>-Recht auferlegt,<br />

verstoßen hat; betreffende Staaten haben Möglichkeit der Stellungnahme*,<br />

erfolgt keine Klärung, kann die Kommission* oder<br />

ein Mitgliedstaat Klage beim Gerichtshof wegen Vertragsverletzung<br />

erheben, stellt dieser eine Vertragsverletzung fest, muss der<br />

betreffende Staat den Mangel sofort beheben, ansonsten kann ein<br />

Pauschalbetrag bzw. ein Zwangsgeld gegen ihn erwirkt werden<br />

Weißbücher white papers an Grünbücher* anknüpfende Vorschlagsliste der Kommission*<br />

<strong>für</strong> ein gemeinschaftliches Vorgehen in einem bestimmten<br />

Bereich; bei positiver Aufnahme durch den Rat* kann ein Weißbuch<br />

in ein Aktionsprogramm* münden<br />

Zustimmung approval das EP* kann im Rahmen des Zustimmungsverfahrens* nur<br />

zustimmen oder ablehnen<br />

Zustimmungsverfahren approval procedure (auch Rechtsakt* kommt nur zustande, wenn er die Zustimmung des<br />

consent procedure) EP* erhalten hat, das EP kann jedoch nur annehmen oder ablehnen,<br />

keine Änderungen vorschlagen; vorgesehen <strong>für</strong> Sonderfälle<br />

wie Beitritt von Staaten zur <strong>EU</strong>, Abkommen mit Drittstaaten<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>


Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

Service der <strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong><br />

Die <strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong>sstelle des Deutschen Naturschutzrings<br />

informiert über umweltpolitische Themen<br />

und Prozesse in der <strong>EU</strong>.<br />

Aktuelles Wissen zu <strong>EU</strong>-Umweltthemen vermittelt<br />

das Team über die DNR-Monatszeitschrift umwelt<br />

aktuell, die Internetseite www.eu-koordination.de<br />

und den kostenlosen wöchentlichen <strong>EU</strong>-Umweltnewsletter.<br />

Im Newsletter eingebunden sind die Monatliche<br />

Vorausschau auf wichtige umweltpolitische<br />

<strong>EU</strong>-Termine und die Vorausschau auf die Ratssitzungen<br />

der <strong>EU</strong>-Umweltminister und die Plenarsitzungen<br />

des Europäischen Parlaments.<br />

X www.eu-koordination.de/umweltnews/<br />

newsletter-abonnieren<br />

<strong>EU</strong>-Grundlagenwissen fassen zwei Publikationen<br />

zusammen: „<strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong> <strong>für</strong> <strong>Umweltbewegte</strong> –<br />

Wie funktioniert die <strong>EU</strong>?“ und „Deine Rechte –<br />

Handbuch <strong>für</strong> <strong>EU</strong>-Beschwerden“.<br />

Zur Vermittlung von Spezialwissen über <strong>EU</strong>-Poli<br />

tik pro zesse und die langfristige Umweltpolitik<br />

erscheinen regelmäßig Themenhefte, Factsheets und<br />

Steckbriefe.<br />

Netzwerkwissen stellt das Team der <strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong><br />

persönlich oder in Sonderpublikationen zur<br />

Verfügung, zum Beispiel „Die Europäischen Umweltverbände<br />

– Der heiße Draht nach Brüssel“. Ein<br />

weiteres Mittel zur Vernetzung ist die Internetseite<br />

www.umweltcheck-europarl.de mit Informationen<br />

über die 99 deutschen <strong>EU</strong>-Abgeordneten und die in<br />

ihren Wahlkreisen tätigen Umweltverbände.<br />

X www.eu-koordination.de/publikationen/<br />

themenhefte<br />

Vom Wissen zur Praxis führt das Team auf den<br />

jährlich organisierten Lern- und Lobbyfahrten nach<br />

Brüssel, durch Seminare und den direkten Draht<br />

nach Brüssel.<br />

Deutscher Naturschutzring<br />

<strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong> und Internationales<br />

Marienstr. 19–20, D-10117 Berlin<br />

Tel. +49 (0)30 / 678 17 75-70<br />

Fax +49 (0)30 / 678 17 75-80<br />

www.eu-koordination.de<br />

www.umweltcheck-europarl.de<br />

59


60<br />

Die Broschüre „<strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong> <strong>für</strong> <strong>Umweltbewegte</strong> –<br />

Wie funktioniert die <strong>EU</strong>?“ ist eine Orientierungskarte<br />

durch den Dschungel der Europäischen Union.<br />

Eine Karte, die <strong>für</strong> alle diejenigen gedacht ist, die<br />

sich umweltpolitisch einmischen wollen – sei es<br />

beruflich oder ehrenamtlich. Das <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />

bietet einen kurzen Überblick über die Institutionen<br />

der <strong>EU</strong>, die Entwicklung und die Prinzipien der<br />

europäischen Umweltpolitik, Gesetzgebungs- und<br />

Gerichtsverfahren. Es enthält wertvolle Hinweise <strong>für</strong><br />

die Suche nach Informationen und Dokumenten,<br />

ein Glossar, Kontaktdaten zu europäischen<br />

Umweltorganisationen sowie zahlreiche Tipps <strong>für</strong><br />

eigene Lobbyaktivitäten.<br />

Dabei behält das <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong> immer den politisch<br />

aktiven Leser im Blick. Es ist praxisorientiert und legt<br />

Wert auf die großen Linien. Es liefert einen Überblick,<br />

verzichtet bewusst auf überflüssige Details und bietet<br />

genau so viel Expertenwissen wie man benötigt,<br />

um sich selbst in die europäische Umweltpolitik<br />

einzumischen.<br />

Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!