Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination
Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination
Brüsseler 1x1 für Umweltbewegte - EU-Koordination
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2010-2014<br />
<strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Umweltbewegte</strong><br />
Wie funktioniert die <strong>EU</strong>?
Impressum<br />
<strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong> <strong>für</strong> <strong>Umweltbewegte</strong> –<br />
Wie funktioniert die <strong>EU</strong>?<br />
ISBN 978-3-923458-76-9<br />
5. vollständig überarbeitete Auflage<br />
Herausgeber: Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)<br />
<strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong>sstelle, Marienstraße 19–20, 10117 Berlin<br />
Tel. +49 (0)30 / 678 17 75 -70, Fax -80,<br />
E-Mail: eu-info@dnr.de<br />
www.dnr.de/publikationen, www.eu-koordination.de<br />
Redaktion: Bjela Vossen, Juliane Grüning, Matthias Bauer,<br />
Florian Noto, Markus Steigenberger, Eric Janacek<br />
Mitautoren früherer Auflagen:<br />
Nika Greger, Thomas Frischmuth<br />
Grafik/DTP: Florian Noto, Eric Janacek<br />
Layout: Michael Chudoba<br />
Druck: Pachnicke-Druck, Göttingen. 100 % Recyclingpapier<br />
Titelfotos:<br />
1. The island of Samsoe: an example of a<br />
self-sufficient community in renewable energy,<br />
© European Union, 2010<br />
2. Commissioner Connie HEDEGAARD - Mr Janez POTOC-<br />
NIK, Member of the European Commission,<br />
© Rat der Europäischen Union, 2011<br />
3. European flags in front of the Berlaymont building,<br />
headquarter of the EC, © European Union, 2010<br />
Namentlich gezeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die<br />
Meinung der Redaktion/des Herausgebers wieder.<br />
© Deutscher Naturschutzring e.V.<br />
Die Nutzungsrechte liegen beim Herausgeber. Einzelne Artikel<br />
können nachgedruckt werden, wenn die Quelle angegeben<br />
wird und die Rechte Dritter gewahrt bleiben. Die Redaktion<br />
freut sich über ein Belegexemplar.<br />
Förderhinweis<br />
Diese Broschüre wird finanziell vom Bundesumweltministerium<br />
und vom Umweltbundesamt gefördert. Die Förderer<br />
übernehmen keine Gewähr <strong>für</strong> die Richtigkeit, Genauigkeit<br />
und Vollständigkeit der Angaben sowie <strong>für</strong> die Beachtung<br />
der Rechte Dritter. Die geäußerten Ansichten und Meinungen<br />
müssen nicht mit denen der Förderer übereinstimmen.
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
Liebe Leserin, lieber Leser,<br />
Die Mehrzahl der nationalen Umweltgesetze hat heute ihren<br />
Ursprung in der Europäischen Union. Ähnliches gilt <strong>für</strong> Agrarpolitik<br />
sowie – in geringerem Maße – <strong>für</strong> andere wichtige<br />
Politikfelder wie Verkehrs- oder Energiepolitik. Wer sich daher<br />
mit deutscher Umweltpolitik beschäftigen möchte, wird seinen<br />
Blick zwangsläufig auch auf die <strong>EU</strong> richten müssen.<br />
Das fällt nicht immer leicht. Denn die <strong>EU</strong> erscheint vielen<br />
Menschen als weit entfernt und unübersichtlich. In gewisser<br />
Weise stimmt das. Wer sich nicht die Mühe macht, die Grundlagen<br />
der <strong>EU</strong> – Institutionen, Kompetenzen, Prozesse – etwas<br />
genauer anzuschauen, wird niemals verstehen, welches Spiel<br />
gerade gespielt wird. Wer sich allerdings darauf einlässt, wird<br />
feststellen, dass das System der <strong>EU</strong> auch nicht viel komplizierter<br />
ist als der deutsche Föderalstaat und dass es <strong>für</strong> Verbände<br />
und Einzelpersonen durchaus Möglichkeiten gibt, sich einzumischen.<br />
Mit diesem Handbuch möchten wir Ihnen einen Einstieg<br />
in die europäische Umweltpolitik bieten. Es stellt die Verträge,<br />
Institutionen, Prozesse und Akteure vor, erklärt kurz und knapp<br />
was sich hinter bestimmten Begriffen verbirgt, und gibt zahlreiche<br />
hilfreiche Tipps <strong>für</strong> alle diejenigen, die sich <strong>für</strong> europäische<br />
Umweltpolitik interessieren. Wir möchten Ihnen damit Mut<br />
machen, sich einzumischen und Ihre eigenen Erfahrungen und<br />
Meinungen in den politischen Prozess in der <strong>EU</strong> einzubringen.<br />
Das vorliegende „<strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>“ ist die fünfte, vollständig<br />
überarbeitete Auflage. Berücksichtigt sind sämtliche institutionelle<br />
Änderungen bis April 2012 – einschließlich des Vertrages<br />
von Lissabon, der Europäischen Bürgerinitiative und des Europäischen<br />
Semesters.<br />
Die <strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong>sstelle des Deutschen Naturschutzrings<br />
wünscht Ihnen viel Erfolg im <strong>Brüsseler</strong> Dschungel und eine<br />
anregende Lektüre!<br />
Nota bene:<br />
Die Nummerierung in den Europäischen Verträgen hat sich<br />
im Laufe der Zeit mehrfach geändert. Um Missverständnissen<br />
vorzubeugen, beziehen sich sämtliche in dieser Broschüre<br />
zitierten Artikel auf den gültigen Vertrag von Lissabon. Eine<br />
Synopse (Tabelle 1 auf Seite 8) stellt die Nummerierungen des<br />
Lissabon-Vertrages denen früherer Verträge gegenüber.<br />
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text durchgängig<br />
die männliche Schreibweise verwendet. Die Bezeichnung bezieht<br />
sich aber selbstverständlich auf beide Geschlechter.<br />
3
Inhalt<br />
1. Grundlagen der europäischen Umweltpolitik 5<br />
1.1 Struktur der Europäischen Union 5<br />
1.2 Umweltschutz in der <strong>EU</strong> – von Rom bis Lissabon 6<br />
1.3 Prinzipien und Ziele der europäischen Umweltpolitik 7<br />
1.4 Wichtige umweltrelevante Artikel in den<br />
Europäischen Verträgen 8<br />
1.5 Der <strong>EU</strong>-Haushalt 8<br />
1.6 Überblick über die <strong>EU</strong>-Institutionen 9<br />
2. Gesetzgebende Institutionen 10<br />
2.1 Der Europäische Rat 10<br />
2.2 Der Rat der Europäischen Union – Ministerrat 11<br />
2.3 Der Hohe Beauftragte der Union <strong>für</strong> Außen-<br />
und Sicherheitspolitik 13<br />
2.4 Die Europäische Kommission 13<br />
2.5 Das Europäische Parlament 16<br />
3. Gesetzgebungsverfahren 19<br />
3.1 Anhörungsverfahren 19<br />
3.2 Zustimmungsverfahren 19<br />
3.3 Ordentliches Verfahren 20<br />
3.4 Die Europäische Bürgerinitiative 22<br />
3.5 Europäisches Semester 23<br />
4. Rechtsakte und Soft Law 24<br />
4.1 Rechtsakte 24<br />
4.2 Soft Law 26<br />
5. Gerichtliche Instanzen und Klagearten 29<br />
5.1 Der Gerichtshof 29<br />
5.2 Das Gericht 30<br />
5.3 Klagerecht 30<br />
5.4 Klagearten 30<br />
5.5 Subsidiaritätsklausel 31<br />
4<br />
6. Weitere Institutionen, beratende<br />
Gremien und Agenturen 32<br />
6.1 Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss 32<br />
6.2 Ausschuss der Regionen 32<br />
6.3 Europäischer Rechnungshof 32<br />
6.4 Europäische Umweltagentur und andere Agenturen 33<br />
6.5 Europäische Investitionsbank 33<br />
6.6 Europarat 34<br />
7. Wie kann ich mich einmischen? 35<br />
7.1 Beschwerde einreichen 35<br />
7.2 Zugang zu Informationen und Gerichten –<br />
die Aarhus-Konvention 36<br />
7.3 Die europäischen Umweltverbände 36<br />
7.4 Lobbyarbeit <strong>für</strong> Umwelt und Natur in Brüssel 36<br />
Anhänge 42<br />
Anhang I: Wie werden <strong>EU</strong>-Dokumente bezeichnet? 42<br />
Anhang II: <strong>Brüsseler</strong> Umweltorganisationen 43<br />
Anhang III: Die Europäische Union im Internet 49<br />
Anhang IV: Die Europäische Kommission,<br />
Generaldirektionen und Agenturen 50<br />
Anhang V: Ausschüsse des Europäischen Parlaments 52<br />
Anhang VI: Die wichtigsten <strong>EU</strong>-Begriffe –<br />
Glossar und Wörterbuch 54<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
1. Grundlagen der europäischen<br />
Umweltpolitik<br />
Dieses erste Kapitel gibt eine Einführung in die Struktur der <strong>EU</strong> und erklärt, wann und wie der Umweltschutz<br />
seinen Weg in die Europäischen Verträge gefunden hat und an welcher Stelle die Ziele und Prinzipien<br />
rechtlich verankert sind.<br />
NACH DEM ENDE des Zweiten Weltkriegs gründeten<br />
sechs europäische Staaten kurz nacheinander die Europäische<br />
Gemeinschaft <strong>für</strong> Kohle und Stahl (EGKS),<br />
die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) und die Europäische<br />
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Während die EGKS im<br />
Juli 2002 nach 50 Jahren auslief, bestehen die beiden anderen,<br />
die als Römische Verträge im März 1957 unterzeichnet wurden<br />
und am 1. Januar 1958 in Kraft getreten sind, noch immer.<br />
Der EWG-Vertrag wurde allerdings zunächst in „Vertrag zur<br />
Gründung der Europäischen Gemeinschaften“ (EG-Vertrag)<br />
und mittlerweile in „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen<br />
Union“ (A<strong>EU</strong>V) umbenannt.<br />
1.1 Struktur der Europäischen Union<br />
Mit dem Vertrag von Maastricht, der am 1. November 1993 in<br />
Kraft trat, wurde die Europäische Union gegründet. Man sprach<br />
davon, dass die <strong>EU</strong> auf drei Säulen basiere: Die erste Säule, der<br />
EG-Vertrag, unterschied sich von den beiden anderen durch<br />
ihre Art der Integration. Sie war supranational organisiert. Das<br />
heißt, dass die Mitgliedstaaten in den Politikbereichen dieser<br />
Säule ihre Souveränitätsrechte größtenteils abgetreten und ihre<br />
Machtbefugnis auf die europäische Ebene übertragen hatten.<br />
Damit akzeptierten sie europäische Vorschriften, die im nationalen<br />
Rechtssystem gleichermaßen gelten wie das inländische<br />
Recht. Die beiden anderen Säulen – die „Gemeinsame Außen-<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
und Sicherheitspolitik“ und die „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit<br />
in Strafsachen“ waren dagegen zwischenstaatlich<br />
geregelt und wurden somit in der Regel von den Mitgliedstaaten<br />
im Ministerrat einstimmig entschieden.<br />
Diese Drei-Säulen-Struktur wurde mit dem Lissabon-Vertrag,<br />
der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, aufgegeben. Die<br />
doppelte Struktur von <strong>EU</strong> und EG wurde zugunsten eines einheitlichen<br />
Rechtssubjekts, der <strong>EU</strong>, abgeschafft. Im Prinzip ist<br />
diese „neue“ <strong>EU</strong> supranational organisiert, <strong>für</strong> die Außen- und<br />
Sicherheitspolitik gibt es aber Sonderregelungen, sodass dieser<br />
Bereich weiterhin zwischenstaatlich organisiert ist. Trotzdem<br />
hat der Lissabon-Vertrag es nicht vermocht, sämtliches Primärrecht<br />
in einem einzigen Vertrag zusammenzufassen. Stattdessen<br />
besteht er aus drei unterschiedlichen Verträgen: dem Vertrag<br />
der Europäischen Union (<strong>EU</strong>V), in dem die Prinzipien und<br />
Institutionen der <strong>EU</strong> festgehalten sind, dem Vertrag über die<br />
Arbeitsweise der Europäischen Union (A<strong>EU</strong>V), der im Wesentlichen<br />
dem ehemaligen EG-Vertrag entspricht und die einzelnen<br />
Politikbereiche enthält, und schließlich der Europäischen<br />
Grundrechtecharta, die gleichwertigen rechtlichen Status erhalten<br />
hat. Zudem existiert auch der Euratom-Vertrag weiter<br />
– wenn auch außerhalb des Lissabon-Vertrages.<br />
5
1.2 Umweltschutz in der <strong>EU</strong> – von Rom<br />
bis Lissabon<br />
Weder Umweltschutz noch nachhaltige Entwicklung waren in<br />
den frühen Tagen der europäischen Integration ein Thema. Das<br />
hat sich grundlegend geändert, wie sich an den wesentlichen<br />
Verträgen im Laufe der Zeit ablesen lässt. Dieses Kapitel beschreibt,<br />
wie der Umweltschutz seinen Weg in die europäischen<br />
Verträge fand und wie er zu der Bedeutung gelangt ist, die ihm<br />
heute zukommt.<br />
Von Rom …<br />
Als die Europäische Gemeinschaft <strong>für</strong> Kohle und Stahl (EGKS)<br />
1951 sowie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)<br />
und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) 1957 gegründet<br />
wurden, standen Wirtschaftswachstum und Frieden<br />
im Mittelpunkt. Zu dieser Zeit umfassten die Gemeinschaften<br />
sechs Gründungsmitglieder, die vor allem Handelshemmnisse<br />
beseitigen und einen gemeinsamen Markt schaffen wollten.<br />
Auch zehn Jahre später, 1967, als EGKS, EWG und Euratom<br />
zusammengeführt wurden und sowohl ein gemeinsamer Ministerrat<br />
als auch eine gemeinsame Kommission und das Europäische<br />
Parlament eingesetzt wurden, existierten Umwelt- und<br />
Naturschutz nicht als gemeinschaftliche Ziele und Aufgaben.<br />
Erst Ende der 1960er Jahre begann die Gemeinschaft erste<br />
Maßnahmen in Form von Verordnungen und Richtlinien sowie<br />
Aktionsplänen zum Schutz der Umwelt zu erlassen. Mangels<br />
einer Rechtsgrundlage <strong>für</strong> Umweltpolitik basierten diese ersten<br />
Maßnahmen auf den Artikeln zur Harmonisierung und den<br />
Vorschriften <strong>für</strong> den gemeinsamen Markt.<br />
über die Einheitliche Europäische Akte …<br />
Mit der Annahme der Einheitlichen Europäischen Akte im Jahr<br />
1987 wurde ein Abschnitt über Umwelt in den EWG-Vertrag<br />
eingefügt (Art. 130r-130t; heute: Art. 191-193 A<strong>EU</strong>V) und die<br />
Umwelt ausdrücklich in Art. 100a (heute: Art. 114 A<strong>EU</strong>V), der<br />
sich auf den Binnenmarkt bezieht, erwähnt. Umweltschutz war<br />
jedoch nicht formal in den Zielen der Gemeinschaft berücksichtigt.<br />
Die Einheitliche Europäische Akte bildete die Grundlage<br />
<strong>für</strong> die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes. Darin<br />
wurde vereinbart, den freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs-<br />
und Kapitalverkehr ab Ende 1992 in allen Mitgliedstaaten<br />
zu ermöglichen.<br />
über Maastricht …<br />
Mit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags am 1. November<br />
1993 wurde schließlich der Umweltschutz in den Zielen der<br />
Gemeinschaft verankert (Art. 2 und 3k EG-Vertrag; heute:<br />
Art. 3 <strong>EU</strong>V). Zudem führte der Vertrag erstmals ein qualifiziertes<br />
Mehrheitswahlsystem ein, das in Umweltfragen anzuwenden<br />
war.<br />
6<br />
über Amsterdam …<br />
Der Vertrag von Amsterdam nahm 1999 im Bereich der Umweltpolitik<br />
der Gemeinschaft einige wichtige Änderungen vor.<br />
Zum einen wurde Art. 2 des EG-Vertrages geändert und beinhaltete<br />
nun ausdrücklich die Förderung einer „harmonischen,<br />
ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung“ sowie einer<br />
„hohen Ebene des Schutzes und der Verbesserung der Qualität<br />
der Umwelt“ als ein allgemeines Ziel der Gemeinschaft<br />
(heute: Art. 3 <strong>EU</strong>V). Zum anderen wurde das Umweltintegrationsprinzip<br />
(siehe Kapitel 1.3) in Art. 6 des Vertrages aufgenommen<br />
(heute: Art. 11 A<strong>EU</strong>V) und durch Gleichstellung mit den<br />
anderen „Prinzipien“ der <strong>EU</strong> gestärkt. Darüber hinaus wurde<br />
das Mitentscheidungsverfahren (heute: ordentliches Gesetzgebungsverfahren,<br />
siehe Kapitel 3.3) zur Regel bei der Annahme<br />
von Umweltmaßnahmen nach Art. 175 (heute: Art. 192 A<strong>EU</strong>V)<br />
– mit Ausnahme derjenigen Bereiche, die in Art. 175(2) (heute:<br />
Art. 192(2) A<strong>EU</strong>V) aufgeführt sind – sowie von Maßnahmen,<br />
die auf dem Binnenmarktsartikel 95 (heute: Art. 115 A<strong>EU</strong>V)<br />
beruhen.<br />
über Nizza …<br />
Mit Annahme des Vertrags von Nizza im Jahr 2003 wurde<br />
im Bereich des Umweltschutzes kein Fortschritt erzielt. Zwar<br />
standen einige Umweltthemen auf der Agenda der Regierungskonferenz,<br />
wie etwa die qualifizierte Mehrheitswahl <strong>für</strong><br />
die Einführung von Ökosteuern, allerdings konnten sich die<br />
Mitgliedstaaten in diesen Bereichen nicht einigen.<br />
… nach Lissabon<br />
Mit dem Vertrag von Nizza war es den <strong>EU</strong>-Staaten nicht gelungen,<br />
alle notwendigen institutionellen Reformen zu beschließen,<br />
die mit der anstehenden Osterweiterung zusammenhingen.<br />
Daher wurde 2003 ein Prozess gestartet, der eine Europäische<br />
Verfassung zum Ziel hatte. Der ausgehandelte Verfassungstext<br />
wurde zwar von den Staats- und Regierungschefs im Dezember<br />
2004 unterzeichnet, scheiterte aber im Frühjahr 2005 an<br />
Referenden in Frankreich und den Niederlanden, später auch<br />
in Irland. Nach einer „Denkpause“ wurde ein leicht veränderter<br />
Vertrag erarbeitetet – der Begriff Verfassung wurde dabei<br />
aufgegeben – und Anfang 2007 in Lissabon von den Staats- und<br />
Regierungschefs unterzeichnet. Nachdem auch das irische Volk<br />
dem Vertrag in einem zweiten Referendum zugestimmt hatte,<br />
konnte er am 1. Dezember 2009 in Kraft treten.<br />
Der Lissabon-Vertrag bringt eine Reihe institutioneller<br />
Änderungen mit sich. So schafft er etwa die Funktionen eines<br />
Präsidenten des Europäischen Rates, der <strong>für</strong> zweieinhalb Jahre<br />
gewählt wird, und eines Hohen Beauftragen <strong>für</strong> die Außen- und<br />
Sicherheitspolitik – eine Art Außenminister. Zudem weitet er<br />
das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (früher: Mitentscheidungsverfahren)<br />
sowie das Mehrheitsverfahren im Ministerrat<br />
auf eine Reihe neuer Politikbereiche aus. Umweltpolitik stand<br />
sicherlich nicht im Fokus dieser Vertragsreform. Gleichwohl<br />
gibt es einige wichtige Neuerungen, wie etwa die folgenden:<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
• Energiepolitik wird zum ersten Mal in einem eigenständigen<br />
Kapitel festgeschrieben und erhält damit eine eigene primärrechtliche<br />
Verankerung. Eine umweltverträgliche Energieversorgung<br />
wird dabei explizit erwähnt (Art. 194 A<strong>EU</strong>V).<br />
• Das Ziel, den Klimawandel zu bekämpfen, wird in<br />
Art. 191 A<strong>EU</strong>V verankert.<br />
• Der Lissabon-Vertrag führt erstmals das Prinzip der partizipativen<br />
Demokratie im europäischen Primärrecht ein:<br />
Die Europäische Bürgerinitiative gibt <strong>EU</strong>-Bürgern das<br />
Recht, von der <strong>EU</strong>-Kommission Vorschläge <strong>für</strong> Rechtsakte<br />
einzufordern, wenn mindestens eine Million Bürger die<br />
Initiative mit ihrer Unterschrift unterstützen (Art. 11 <strong>EU</strong>V<br />
und Art. 24 A<strong>EU</strong>V).<br />
• Die Verpflichtung, Zugang zu Informationen zu gewähren,<br />
wird auf alle <strong>EU</strong>-Organe, -Einrichtungen und sonstige Stellen<br />
ausgeweitet. Bisher waren lediglich Ministerrat, Parlament<br />
und Kommission dazu verpflichtet.<br />
• Die gesetzgeberischen Kompetenzen des <strong>EU</strong>-Parlaments<br />
werden durch die Ausdehnung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens<br />
(Mitentscheidungsverfahren) auf viele<br />
Politikbereiche (etwa Landwirtschaft, Fischerei, Forschung,<br />
Handel …) deutlich erweitert. Das Parlament erhält außerdem<br />
gleiche Rechte bei der Haushaltsaufstellung wie der<br />
Ministerrat – Ausgaben <strong>für</strong> Landwirtschaft und Kohäsionsfonds<br />
eingeschlossen.<br />
1.3 Prinzipien und Ziele der<br />
europäischen Umweltpolitik<br />
Die europäische Umweltpolitik verfolgt bestimmte Ziele und<br />
basiert auf einer Reihe von Prinzipien. Grundsätzlich sind die<br />
Ziele in Art. 3 <strong>EU</strong>V festgelegt. Demnach soll die <strong>EU</strong> auf eine<br />
nachhaltige Entwicklung Europas hinwirken, auf ein hohes Maß<br />
an Umweltschutz und eine Verbesserung der Umweltqualität<br />
hinarbeiten sowie einen Beitrag zu einer globalen nachhaltigen<br />
Entwicklung leisten.<br />
Ziele der <strong>EU</strong>-Umweltpolitik<br />
Art. 191 A<strong>EU</strong>V schreibt die Ziele der europäischen Umweltpolitik<br />
im Detail fest:<br />
• Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer<br />
Qualität,<br />
• Schutz der menschlichen Gesundheit,<br />
• umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen,<br />
• Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur<br />
Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme und<br />
insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels.<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
Art. 191 A<strong>EU</strong>V konkretisiert also die allgemeinen Ziele aus<br />
Art. 3 <strong>EU</strong>V und schafft somit eine Rechtsgrundlage <strong>für</strong> Maßnahmen<br />
der Union. Ein Beispiel: Ist der Hauptzweck einer<br />
Richtlinie die Rationalisierung bei der Nutzung von natürlichen<br />
Ressourcen, wäre die gesetzliche Grundlage Art. 191. Dieser<br />
Artikel legt fest, dass das ordentliche Gesetzgebungsverfahren<br />
anzuwenden ist und damit Parlament und Ministerrat dieselben<br />
Entscheidungsbefugnisse haben (zum Gesetzgebungsverfahren<br />
siehe Kapitel 3.3).<br />
Prinzipien der <strong>EU</strong>-Umweltpolitik<br />
Zusätzlich zu den Zielen legen die Verträge einige Prinzipien<br />
fest, nach denen gesetzliche umweltpolitische Maßnahmen ergriffen<br />
werden müssen.<br />
Das Prinzip eines hohen Schutzniveaus<br />
„Die Umweltpolitik der <strong>EU</strong> zielt (...) auf ein hohes Schutzniveau<br />
ab.“ Dieses Prinzip, das in den Artikeln 3 <strong>EU</strong>V, 114 A<strong>EU</strong>V<br />
und 191 A<strong>EU</strong>V festgeschrieben ist, setzt nicht zwingend die<br />
Erreichung des „höchsten“ möglichen Schutzniveaus voraus,<br />
sondern untersagt vielmehr die Verabschiedung von umweltpolitischen<br />
Maßnahmen mit einem geringen Schutzniveau.<br />
Das Vorsorgeprinzip<br />
Das Vorsorgeprinzip (Art. 191 A<strong>EU</strong>V) verlangt, dass vorbeugende<br />
Maßnahmen ergriffen werden müssen, sobald der<br />
glaubwürdige Nachweis erbracht wurde, dass eine bestimmte<br />
Handlung die Umwelt belasten könnte – auch wenn der kausale<br />
Bezug zwischen der Handlung und den negativen Auswirkungen<br />
nicht wissenschaftlich bewiesen ist. Dieses Prinzip gilt nicht<br />
nur <strong>für</strong> Umwelt-, sondern auch <strong>für</strong> Gesundheitsfragen.<br />
Das Vermeidungsprinzip<br />
Das Vermeidungsprinzip (Art. 191 A<strong>EU</strong>V) ist eng mit dem<br />
Vorsorgeprinzip verknüpft und beinhaltet eine vorbeugende<br />
Herangehensweise der <strong>EU</strong> in Bezug auf Umweltbelange. Dadurch<br />
sollen Maßnahmen, die Umweltschäden von Beginn an<br />
vermeiden, bevorzugt werden vor Maßnahmen zur Wiederherstellung<br />
der bereits geschädigten Umwelt.<br />
Schadensbeseitigung durch das Ursprungsprinzip<br />
Maßnahmen im Bereich der europäischen Umweltpolitik<br />
sollten Umweltschäden vorrangig an ihrer Quelle beheben<br />
(Art. 191 A<strong>EU</strong>V). Das bedeutet, dass sich die <strong>EU</strong> auf solche<br />
Problemfelder konzentrieren sollte, in denen die Verschmutzung<br />
entsteht.<br />
Das Verursacherprinzip<br />
Gemäß dem Verursacherprinzip (Art. 191 A<strong>EU</strong>V), das seit den<br />
frühen 1970er Jahren die europäische Umweltpolitik geprägt<br />
hat, müssen diejenigen, die <strong>für</strong> Umweltverschmutzung verantwortlich<br />
sind, die entstandenen Kosten <strong>für</strong> die Umweltsanierung<br />
selbst tragen. Die Kosten sollen also nicht der Allgemeinheit<br />
aufgebürdet werden.<br />
7
Das Integrationsprinzip<br />
Das Integrationsprinzip (Art. 11 A<strong>EU</strong>V) besagt, dass Umweltbelange<br />
in die Definition und Umsetzung von <strong>EU</strong>-Politiken<br />
und -maßnahmen integriert werden sollen. Der Hauptgedanke<br />
dabei ist, dass Umweltbelange nicht isoliert betrachtet werden<br />
1.4 Wichtige umweltrelevante Artikel<br />
in den Europäischen Verträgen<br />
Die folgenden Artikel sind aus umweltpolitischer Sicht besonders<br />
wichtig. Die Tabelle stellt den aktuellen Vertrag (Lissabon)<br />
seinen Vorgängerversionen gegenüber.<br />
8<br />
Lissabon (2009)<br />
(A<strong>EU</strong>V)<br />
können, da andere Bereiche wie Landwirtschaft, Verkehr oder<br />
Energie entscheidende Auswirkungen auf die Umwelt haben. In<br />
der Praxis bedeutet dies nicht, dass Umweltpolitik prioritär behandelt<br />
werden muss, sondern dass Umweltschutz den anderen<br />
Politikbereichen gegenüber gleichwertig sein muss.<br />
Nizza (2003)/<br />
Amsterdam (1999)<br />
(EG-Vertrag)<br />
Maastricht (1993)<br />
(EG-Vertrag)<br />
Prinzipien der <strong>EU</strong> Art. 3 <strong>EU</strong>V Art. 2 Art. 2<br />
Aktivitäten der <strong>EU</strong> Art. 3–6 Art. 3(1) Art. 2 k<br />
Integrationsprinzip Art. 11 Art. 6 Art. 130 r<br />
Europäische Bürgerinitiative Art. 24 + Art. 11 <strong>EU</strong>V --- ---<br />
Verbot mengenmäßiger Beschränkungen<br />
zwischen den Mitgliedstaaten<br />
Art. 34–35 Art. 28–29 Art. 30–31<br />
Landwirtschaft und Fischerei Art. 38–44 Art. 32–38 Art. 38–46<br />
Verkehr Art. 90–100 Art. 70–80 Art. 74–84<br />
Angleichungen der Rechtsvorschriften Art. 114 Art. 95 Art. 100 a<br />
Sozialpolitik Art. 151–161 Art. 136–145 Art. 117–122<br />
Öffentliche Gesundheit Art. 168 Art. 152 Art. 129<br />
Verbraucherschutz Art. 169 Art. 153 Art. 129 a<br />
Trans-Europäische Netzwerke <strong>für</strong> Verkehr<br />
und Energieinfrastruktur<br />
Art. 170–172 Art. 154–156 Art. 129 b–d<br />
Struktur- und Kohäsionsfonds Art. 174–178 Art. 158–162 Art. 130 a–e<br />
Umwelt Art. 191–193 Art. 174–176 Art. 130 r, s, t<br />
Energie Art. 194 --- ---<br />
Tourismus Art. 195 --- ---<br />
Handel Art. 206–207 Art. 131–133 Art. 110–114<br />
1.5 Der <strong>EU</strong>-Haushalt<br />
Das Europäische Parlament und der Ministerrat verfügen gemeinsam<br />
über das Budgetrecht. Der eigentliche Prozess, wie<br />
das <strong>EU</strong>-Budget aufgestellt wird, gliedert sich in drei Phasen:<br />
Zunächst entscheidet der Rat über die Budgetobergrenze. In<br />
einem zweiten Schritt legt er den „mehrjährigen Finanzrahmen“<br />
(ehemals die finanzielle Vorausschau) <strong>für</strong> eine Periode<br />
von sieben Jahren fest (Art. 312 A<strong>EU</strong>V). Bei beiden Schritten<br />
Tab. 1 Synopse der Verträge von Lissabon,<br />
Nizza/Amsterdam und Maastricht<br />
muss das Parlament zustimmen. In der dritten Phase entscheiden<br />
Parlament und Rat gemeinsam über den Jahreshaushalt.<br />
Da<strong>für</strong> verfahren sie nach einem speziellen Procedere, das dem<br />
ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ähnelt (Art. 314 A<strong>EU</strong>V).<br />
Das Parlament hat hierbei dieselben Rechte wie der Rat. Die<br />
frühere Unterscheidung zwischen obligatorischen und nichtobligatorischen<br />
Ausgaben wurde mit dem Lissabon-Vertrag<br />
2009 aufgegeben. Innerhalb des Parlaments ist der Haushaltsausschuss<br />
zuständig.<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
Insgesamt liegt das Budget der <strong>EU</strong> bei 134 Milliarden Euro<br />
(2011), das entspricht etwas mehr als einem Prozent des Bruttosozialprodukts<br />
der <strong>EU</strong>. Das Geld stammt aus drei Quellen:<br />
• Der bei weitem größte Teil wird durch eine einheitliche Rate<br />
von 0,73 % des Bruttosozialprodukts der Mitgliedstaaten<br />
aufgebracht (etwa 76 % des Gesamtbudgets).<br />
• Die traditionellen Eigenmittel, vor allem Einnahmen aus<br />
Importzöllen, bringen etwa 12 % der Gesamteinnahmen.<br />
• Schließlich ergänzt eine einheitliche Abgabe auf die Mehrwertsteuer<br />
die Gesamteinnahmen um weitere 11 %.<br />
Auf der Ausgabenseite dominieren nach wie vor die Landwirtschaft<br />
(mit 42,9 Milliarden Euro, bzw. 31 % im Jahr 2011) <strong>für</strong><br />
Direktbeihilfen und marktbezogene Ausgaben <strong>für</strong> Wachstum<br />
und Beschäftigung sowie die Kohäsionsfonds (51 Milliarden<br />
Euro bzw. 36 % in 2011). Allerdings nennt die Kommission<br />
diese Posten mittlerweile anders. Seit 2007 hat sie die Art und<br />
Weise, den <strong>EU</strong>-Haushalt zu präsentieren, vollständig umgestellt.<br />
Man spricht nun nicht mehr von Ausgaben <strong>für</strong> Landwirtschaft<br />
oder Fonds, sondern teilt das Budget in fünf sehr<br />
vage Kategorien:<br />
• Nachhaltiges Wachstum (45,5 %)<br />
• Bewahrung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen<br />
(41,3 %)<br />
• Die <strong>EU</strong> als globaler Akteur (6,2 %)<br />
• Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht (1,3 %)<br />
• Verwaltung (5,7 %)<br />
Man muss also genau hinschauen, um die aktuellen Zahlen<br />
mit denen der letzten Jahre zu vergleichen. Der größte Posten<br />
– Nachhaltiges Wachstum – mit etwa 64,5 Milliarden Euro<br />
beinhaltet etwa die früheren Posten der Struktur- und Kohäsionsfonds.<br />
Der zweitgrößte Posten – Bewahrung und Bewirtschaftung<br />
natürlicher Ressourcen mit knapp 58,7 Milliarden<br />
Euro – teilt sich wiederum in vier wesentliche Unterkategorien:<br />
Landwirtschaft (Direkthilfen<br />
und Marktstützung)<br />
42.900 Mio. Euro<br />
Ländliche Entwicklung 14.400 Mio. Euro<br />
Fischereifonds 658 Mio. Euro<br />
LIFE+ (Natur- und<br />
Umweltschutz)<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
333 Mio. Euro<br />
Tab. 2 Ausgaben 2011 im Posten „Natürliche Ressourcen“<br />
Bemühungen, den Haushalt der <strong>EU</strong> grundlegend zu reformieren,<br />
gab es viele. Der letzte Versuch stammt vom Europäischen<br />
Rat im Dezember 2005, als die Staats- und Regierungschefs<br />
über die Entscheidung <strong>für</strong> einen neuen finanziellen Rahmen <strong>für</strong><br />
die Jahre 2007 bis 2013 uneinig waren. Speziell Großbritannien<br />
hatte sich da<strong>für</strong> eingesetzt, die Agrarzahlungen deutlich zu reduzieren,<br />
Frankreich dagegen sprach sich <strong>für</strong> eine Abschaffung<br />
des sogenannten Briten-Rabatts – nach dem Großbritannien<br />
geringere Nettozahlungen leistet – aus. Letztlich einigte sich der<br />
Gipfel darauf, eine grundlegende Haushaltsreform <strong>für</strong> die Zeit<br />
nach 2014 anzugehen. Der Startschuss da<strong>für</strong> fiel im Jahr 2008,<br />
als die Kommission diesbezüglich eine Konsultation startete.<br />
Bis spätestens 2013 müssen sich Rat und Parlament auf einen<br />
reformierten Haushalt einigen, sodass dieser rechtzeitig <strong>für</strong> die<br />
Jahre ab 2014 in Kraft treten kann. Mehr zur Haushaltsreform:<br />
http://ec.europa.eu/budget/reform/index_de.htm<br />
1.6 Überblick über die <strong>EU</strong>-Institutionen<br />
Obwohl sehr häufig von „der <strong>EU</strong>“ die Rede ist, sind es die in den<br />
folgenden Kapiteln vorgestellten Institutionen oder Einrichtungen,<br />
die entsprechende Maßnahmen ergreifen, Vorschläge erarbeiten<br />
oder gesetzgeberisch tätig werden.<br />
Organe der Europäischen Union<br />
Die sieben Organe der Union sind in Art. 13 <strong>EU</strong>V festgelegt:<br />
Europäisches Parlament (EP), www.europarl.europa.eu<br />
Europäischer Rat, www. european-council.europa.eu<br />
Rat der <strong>EU</strong> (Ministerrat), www.consilium.europa.eu<br />
Europäische Kommission, www.ec.europa.eu<br />
Gerichtshof der Europäischen Union, www.curia.europa.eu<br />
Europäische Zentralbank (EZB), www.ecb.int<br />
Europäischer Rechnungshof, www.eca.europa.eu<br />
Weitere Einrichtungen<br />
Ausschuss der Regionen (AdR), www.cor.europa.eu<br />
Europäische Investitionsbank (EIB), www.eib.org<br />
Europäische Umweltagentur (EEA), www.eea.europa.eu<br />
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA),<br />
www.eesc.europa.eu<br />
Europäische Chemikalienagentur (ECHA), www.echa.europa.<br />
eu/de/<br />
Europäische Behörde <strong>für</strong> Lebensmittelsicherheit (EFSA),<br />
www.efsa.europa.eu/de/<br />
Wer ist wer in der <strong>EU</strong>?<br />
Um Kontaktpersonen in einzelnen Institutionen oder<br />
zu spezifischen Themen zu finden, hilft ein Blick auf<br />
die Website www.europa.eu/whoiswho<br />
Kostenlose Telefonhotline: 00800/6789 10 11<br />
9
2. Gesetzgebende Institutionen<br />
Dieses Kapitel beschreibt die wichtigsten Institutionen der <strong>EU</strong>: Europäischer Rat, Ministerrat, Kommission<br />
und Parlament. Es zeigt auf, welche Kompetenzen sie haben, wie sie strukturiert sind und wie sie<br />
arbeiten.<br />
DIE DREI GESETZGEBENDEN Institutionen der <strong>EU</strong><br />
sind die Europäische Kommission, der Ministerrat<br />
und das Europäische Parlament. Der Europäische<br />
Rat verfügt nicht über gesetzgeberische Kompetenzen, hat aber<br />
Weisungsbefugnisse. Welche grundsätzlichen Kompetenzen die<br />
<strong>EU</strong>-Institutionen im Vergleich mit den Mitgliedstaaten besitzen,<br />
wird in drei Kategorien definiert. Demnach gibt es<br />
• die geteilte Zuständigkeit zwischen <strong>EU</strong> und Mitgliedstaaten<br />
(Großteil der Fälle),<br />
• die exklusive Zuständigkeit der Union, wenn die Mitgliedstaaten<br />
unwiderruflich ihre Handlungsmöglichkeiten an die<br />
europäische Ebene delegiert haben (Beispiele: Zollwesen,<br />
Währungs- oder Wettbewerbspolitik), sowie<br />
• die unterstützende Zuständigkeit, das heißt die Kompetenz<br />
liegt nach wie vor bei den Mitgliedstaaten, die Union darf<br />
unterstützend tätig werden (Beispiele: Gesundheit, Tourismus,<br />
Kultur).<br />
Die Mitgliedstaaten sind die „Herren der Verträge“ (während<br />
die Kommission als „Hüterin der Verträge“ angesehen wird).<br />
Sie entscheiden nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung<br />
(Art. 5(1) <strong>EU</strong>V), welche Kompetenzen auf welcher<br />
Ebene wahrgenommen werden. Mit der Zeit – besonders<br />
mit den Verträgen von Maastricht und Amsterdam – sind<br />
immer mehr Kompetenzen in die Zuständigkeit der Union<br />
übergegangen. Art. 3 bis 6 A<strong>EU</strong>V listen die entsprechenden<br />
Politikbereiche der drei Zuständigkeitskategorien auf. Umwelt,<br />
Landwirtschaft, Fischerei, Energie, Verkehr, Verbraucherschutz<br />
und andere nachhaltigkeitsrelevante Politikbereiche fallen in<br />
die Kategorie der geteilten Zuständigkeit. Das heißt, dass die<br />
Mitgliedstaaten nur dann gesetzgeberisch tätig werden können,<br />
wenn die <strong>EU</strong> ihre Zuständigkeit nicht ausübt.<br />
10<br />
Für die Ausübung der Zuständigkeiten gelten die Grundsätze<br />
der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (Art. 5 <strong>EU</strong>V).<br />
Das Prinzip der Subsidiarität soll sicherstellen, dass Entscheidungen<br />
so nahe wie möglich bei den Bürgern getroffen werden.<br />
Es muss daher jeweils geprüft werden, ob ein Gegenstand tatsächlich<br />
auf europäischer Ebene geregelt werden muss oder ob<br />
dies nicht auch auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene<br />
geschehen könnte. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit legt<br />
fest, dass Maßnahmen der Union inhaltlich und formal nicht<br />
über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche<br />
Maß hinausgehen dürfen.<br />
2.1 Der Europäische Rat<br />
Der Europäische Rat ist das oberste Gremium der Europäischen<br />
Union. Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs, dem<br />
Präsidenten des Europäischen Rates sowie dem Präsidenten der<br />
Europäischen Kommission zusammen. Der Hohe Beauftragte<br />
<strong>für</strong> Außen- und Sicherheitspolitik nimmt ebenfalls an den<br />
Sitzungen teil. Der Europäische Rat war lange Zeit ein informelles<br />
Treffen, wurde aber mit dem Lissabon-Vertrag zu einer<br />
offiziellen Institution aufgewertet (Art. 15 <strong>EU</strong>V). Er kommt<br />
zweimal halbjährlich zum Gipfeltreffen zusammen, um über<br />
die Weiterentwicklung der <strong>EU</strong> zu beraten und allgemeine politische<br />
Leitlinien festzulegen. In besonderen Fällen entscheidet<br />
der Europäische Rat über strittige Fragen, die auf Ebene des<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
Ministerrates nicht geklärt werden konnten. Der Europäische<br />
Rat kann keine rechtlich verbindlichen Beschlüsse fassen, besitzt<br />
jedoch ein Weisungsrecht. Die Ergebnisse werden in den<br />
„Schlussfolgerungen des Vorsitzenden“ festgehalten, die von<br />
den übrigen europäischen Institutionen umgesetzt werden.<br />
Die Sitzungen sind nur teilweise öffentlich.<br />
Der Lissabon-Vertrag hat die Funktion des Ratspräsidenten<br />
eingeführt, der von den Staats- und Regierungschefs <strong>für</strong> zweieinhalb<br />
Jahre gewählt wird. Aufgabe des Präsidenten ist es,<br />
• den Vorsitz zu führen und der Arbeit Impulse zu geben,<br />
• gemeinsam mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission<br />
<strong>für</strong> die Vorbereitung und Kontinuität der Arbeit des<br />
Europäischen Rates zu sorgen,<br />
• den Zusammenhalt und die Konsensfindung im Europäischen<br />
Rat zu fördern und<br />
• dem Europäischen Parlament Bericht über die Sitzungen<br />
des Europäischen Rates zu erstatten. Als erster Präsident des<br />
Europäischen Rates ist 2009 der belgische Premierminister<br />
Herman Van Rompuy gewählt worden. 2012 wurde er im<br />
Amt bestätigt.<br />
Der Europäische Rat spielt zudem bei der Anpassung oder Änderung<br />
der Europäischen Verträge eine zentrale Rolle.<br />
2.2 Der Rat der Europäischen Union –<br />
Ministerrat<br />
Der Rat der Europäischen Union, im Allgemeinen als „Ministerrat“<br />
oder „Rat“ bezeichnet, setzt sich aus den Fachministern<br />
der <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten zusammen. Er ist – obwohl das Parlament<br />
inzwischen an Macht und Mitbestimmung hinzugewonnen<br />
hat – das mächtigste legislative Entscheidungsgremium<br />
der <strong>EU</strong>. Alle im Rat vertretenen Minister sind befugt, <strong>für</strong> ihre<br />
Regierungen verbindliche Entscheidungen zu treffen: Ihre Unterschrift<br />
steht <strong>für</strong> die Unterschrift der gesamten Regierung. Die<br />
Zusammensetzung der zehn Ratsformationen hängt von den zu<br />
behandelnden Themen ab. Stehen Umweltfragen auf der Tagesordnung,<br />
nehmen in der Regel die Umweltminister am „Umweltrat“<br />
teil, zum „Fischereirat“ kommt z. B. aus Deutschland<br />
die Landwirtschaftsministerin, da dieses Thema in ihr Ressort<br />
fällt. Es können aus terminlichen oder inhaltlichen Gründen<br />
jedoch auch andere Minister teilnehmen. Zur Zeit existieren<br />
die folgenden zehn Ratsformationen („die Räte“):<br />
• Allgemeine Angelegenheiten<br />
• Auswärtige Angelegenheiten<br />
• Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN)<br />
• Justiz und Inneres (JHA)<br />
• Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
(EPSCO)<br />
• Wettbewerbsfähigkeit (COMP)<br />
• Verkehr, Telekommunikation und Energie (TTE)<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
• Landwirtschaft und Fischerei (AGFISH)<br />
• Umwelt (ENV)<br />
• Bildung, Jugend und Kultur (EYC)<br />
Europäischer Rat<br />
Rue de la Loi 175<br />
B-1048 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 281 61 11<br />
Fax: +32 2 / 281 69 34<br />
E-Mail: Kontaktformular auf der Website<br />
www.european-council.europa.eu<br />
Rat der Europäischen Union<br />
Rue de la Loi 175<br />
B-1048 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 281 6111<br />
Fax: +32 2 / 281 6934<br />
E-Mail: public.info@consilium.europa.eu<br />
www.consilium.europa.eu<br />
Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland<br />
bei der Europäischen Union<br />
8-14 Rue Jacques de Lalaing<br />
B-1040 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 787 1000<br />
E-Mail: Kontaktformular auf der Website<br />
www.bruessel-eu.diplo.de<br />
Aufgaben des Ministerrates<br />
Die wichtigsten Funktionen des Ministerrates sind:<br />
• Der Ministerrat erlässt europäische Rechtsvorschriften, in<br />
den meisten Bereichen gemeinsam mit dem Europäischen<br />
Parlament im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Normalerweise<br />
kann der Ministerrat nur dann tätig werden,<br />
wenn die Kommission, die das Initiativrecht hat, einen<br />
konkreten Vorschlag vorlegt. Allerdings kann er die Kommission<br />
auch zum Handeln auffordern.<br />
• Im Rat <strong>für</strong> Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) werden die<br />
Grundzüge der Wirtschaftspolitik in den Mitgliedstaaten<br />
abgestimmt.<br />
• Der Ministerrat kann internationale Übereinkünfte zwischen<br />
der <strong>EU</strong> und einem oder mehreren Staaten oder internationalen<br />
Organisationen abschließen.<br />
• Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament genehmigt<br />
der Ministerrat den Jahreshaushalt der <strong>EU</strong> gemäß einem<br />
besonderen Verfahren nach Art. 314 A<strong>EU</strong>V.<br />
• Der Rat koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen<br />
Gerichte und Polizeikräfte.<br />
11
Beschlussfassung im Ministerrat<br />
In den Verträgen ist festgehalten, welche Beschlüsse der Rat mit<br />
welcher Mehrheit fasst:<br />
• mit qualifizierter Mehrheit (in den meisten Fällen),<br />
• einstimmig (z. B. Steuern oder Sozialpolitik) oder<br />
• mit einfacher Mehrheit (eher selten, z. B. Verfahrensfragen,<br />
Geschäftsordnung).<br />
Einstimmigkeit bedeutet, dass jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht<br />
besitzt. Die meisten Entscheidungen werden mit qualifizierter<br />
Mehrheit getroffen. Zur Zeit gilt eine qualifizierte Mehrheit als<br />
erreicht, wenn<br />
• die Mehrheit der Mitgliedstaaten (in einigen Fällen eine<br />
Zweidrittelmehrheit) zustimmt,<br />
• mindestens 255 be<strong>für</strong>wortende Stimmen von 345 möglichen<br />
Stimmen abgegeben werden sowie<br />
• die be<strong>für</strong>wortenden Stimmen mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung<br />
der <strong>EU</strong> vertreten.<br />
Die Stimmen im Ministerrat werden nach der Größe der Staaten<br />
vergeben: je größer die Bevölkerung eines Landes, desto<br />
mehr Stimmen hat es. Die Anzahl steigt allerdings nicht proportional,<br />
sondern wird zugunsten der bevölkerungsschwächeren<br />
Länder angepasst.<br />
Deutschland, Frankreich, Italien,<br />
Großbritannien<br />
29<br />
Spanien, Polen 27<br />
Rumänien 14<br />
Niederlande 13<br />
Tschechische Republik, Belgien, Ungarn,<br />
Portugal, Griechenland<br />
12<br />
Österreich, Schweden, Bulgarien 10<br />
Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei, Finnland 7<br />
Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg,<br />
Slowenien<br />
4<br />
Malta 3<br />
insgesamt 345<br />
12<br />
Tab. 3 Stimmenverteilung im Ministerrat<br />
Ab dem 01. Juli 2013 wird Kroatien als neues Vollmitglied der<br />
<strong>EU</strong> ebenfalls über sieben Stimmen im Ministerrat verfügen.<br />
Diese bestehende Regelung wird am 1. November 2014 abgelöst<br />
durch die sogenannte „doppelte Mehrheit“, die mit dem<br />
Lissabon-Vertrag eingeführt wurde (Art. 16 <strong>EU</strong>V). Danach gilt<br />
eine qualifizierte Mehrheit als erreicht, wenn<br />
• mindestens 55 % der Mitglieder des Rates (das sind mindestens<br />
15) zustimmen und<br />
• die positiven Voten mindestens 65 % der Bevölkerung der<br />
<strong>EU</strong> repräsentieren.<br />
Eine Sperrminorität muss mindestens vier Ratsmitglieder umfassen.<br />
Allerdings ermöglicht der Vertrag bis zum 31. März 2017<br />
noch eine Übergangsregelung. In dieser Zeitspanne kann ein<br />
Mitgliedstaat beantragen, zu dem alten Entscheidungsverfahren<br />
(vor 2014) zurückzukehren.<br />
Ratspräsidentschaft<br />
Die Arbeit des Ministerrates muss koordiniert und organisiert<br />
werden. Deshalb hat immer ein Mitgliedstaat <strong>für</strong> ein halbes<br />
Jahr die Ratspräsidentschaft inne. Gewechselt wird nach einem<br />
festgelegten Turnus. Die einzelnen Sitzungen und Gipfel werden<br />
von den jeweiligen Regierungsvertretern des Mitgliedstaates<br />
geleitet, was bedeutet, dass alle <strong>EU</strong>-Staaten abwechselnd jeweils<br />
sechs Monate lang <strong>für</strong> die Tagesordnung der Ministerräte<br />
verantwortlich sind. Die einzige Ausnahme bildet der Rat <strong>für</strong><br />
Auswärtige Angelegenheiten, dem der Hohe Beauftragte <strong>für</strong> die<br />
Außen- und Sicherheitspolitik vorsteht.<br />
Die Präsidentschaft treibt nicht nur gesetzgeberische und<br />
politische Entscheidungen voran und vermittelt zwischen den<br />
Mitgliedstaaten, sie kann auch eigene Arbeitsschwerpunkte<br />
setzen und ihnen besonderen Nachdruck verleihen.<br />
Im Dezember 2004 haben die <strong>EU</strong>-Außenminister die<br />
Reihenfolge der Ratspräsidentschaften bis zum Jahr 2020 beschlossen.<br />
Festgelegt wurde, dass ab der deutschen Ratspräsidentschaft<br />
im ersten Halbjahr 2007 immer drei aufeinander<br />
folgende Staaten als sogenannte „Dreier-Gruppe“ (oder „Trio-<br />
Präsidentschaft“) zusammenarbeiten und sich eineinhalb Jahre<br />
in enger Kooperation abstimmen. Dabei sollen in einer Dreier-<br />
Gruppe immer ein großes und ein kleines <strong>EU</strong>-Land und mindestens<br />
ein neuer <strong>EU</strong>-Mitgliedstaat (Aufnahme ab Mai 2004)<br />
vertreten sein.<br />
2011 Zweites Halbjahr<br />
2012 Erstes Halbjahr<br />
2012 Zweites Halbjahr<br />
2013 Erstes Halbjahr<br />
2013 Zweites Halbjahr<br />
2014 Erstes Halbjahr<br />
2014 Zweites Halbjahr<br />
2015 Erstes Halbjahr<br />
2015 Zweites Halbjahr<br />
2016 Erstes Halbjahr<br />
2016 Zweites Halbjahr<br />
2017 Erstes Halbjahr<br />
2017 Zweites Halbjahr<br />
2018 Erstes Halbjahr<br />
2018 Zweites Halbjahr<br />
2019 Erstes Halbjahr<br />
2019 Zweites Halbjahr<br />
2020 Erstes Halbjahr<br />
Polen<br />
Dänemark<br />
Zypern<br />
Irland<br />
Litauen<br />
Griechenland<br />
Italien<br />
Lettland<br />
Luxemburg<br />
Niederlande<br />
Slowakei<br />
Malta<br />
Großbritannien<br />
Estland<br />
Bulgarien<br />
Österreich<br />
Rumänien<br />
Finnland<br />
Tab. 4 Ratspräsidentschaften bis 2020<br />
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter – AStV (COREPER)<br />
Die Arbeit des Ministerrates wird vom Ausschuss der Ständigen<br />
Vertreter (AStV, auf frz.: COREPER, auch im Englischen gebräuchlich)<br />
vorbereitet bzw. koordiniert. Eine Ausnahme bildet<br />
der Bereich Landwirtschaft, <strong>für</strong> den der Sonderausschuss Landwirtschaft<br />
zuständig ist. Der AStV setzt sich aus den Leitern der<br />
Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten in Brüssel zusam-<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
men und umfasst dementsprechend 27 Mitglieder. Die Arbeit<br />
des AStV wird wiederum von Arbeitsgruppen vorbereitet, die<br />
aus den Delegierten der Mitgliedstaaten gebildet werden. Die<br />
anliegenden Themen auf der Tagesordnung des Rates werden<br />
in A-Punkte und B-Punkte unterteilt. A-Punkt heißt, der Rat<br />
kann ohne Aussprache annehmen – wenn der AStV bereits eine<br />
Einigung erzielt hat. B-Punkt bedeutet, dass der Rat das Thema<br />
erörtern bzw. abstimmen muss. Es gibt zwei Formationen des<br />
AStV:<br />
Im AStV 2 vertreten die <strong>EU</strong>-Botschafter der 27 Mitgliedstaaten<br />
ihre Länder. Sie bereiten die einmal im Monat tagenden Räte<br />
<strong>für</strong> Auswärtige Angelegenheiten, Allgemeine Angelegenheiten<br />
sowie die ECOFIN-Räte der Finanzminister und die drei- bis<br />
viermal pro Halbjahr tagenden Räte Justiz und Inneres vor.<br />
Im AStV 1 sitzen die Vertreter der Botschafter. Sie bereiten<br />
die übrigen sechs Ratsformationen vor, die normalerweise ein-<br />
bis zweimal im Halbjahr tagen.<br />
2.3 Der Hohe Beauftragte der Union <strong>für</strong><br />
Außen- und Sicherheitspolitik<br />
Der Lissabon-Vertrag hat eine neue Position in der <strong>EU</strong> geschaffen,<br />
die zwischen Ministerrat und Kommissison angesiedelt ist<br />
– den Hohen Beauftragten <strong>für</strong> Außen- und Sicherheitspolitik<br />
(Art. 18 <strong>EU</strong>V). Der Hohe Beauftragte ist eine Art Außenminister,<br />
auch wenn er so nicht heißen darf. Er wird vom Europäischen<br />
Rat mit qualifizierter Mehrheit gewählt und hat die<br />
Aufgabe, die Außen- und Sicherheitspolitik zu koordinieren.<br />
Er sitzt dem Rat <strong>für</strong> Auswärtige Angelegenheiten vor und ist<br />
gleichzeitig Vizepräsident der Kommission. Mit dieser doppelten<br />
Funktion soll er Konsistenz in der Außenpolitik der <strong>EU</strong><br />
sicherstellen. Zur ersten Hohen Beauftragen ist 2009 die Britin<br />
Catherine Ashton ernannt worden.<br />
2.4 Die Europäische Kommission<br />
Die Europäische Kommission ist das zentrale ausführende<br />
Organ der <strong>EU</strong> (Art. 17-18 <strong>EU</strong>V und Art. 244-250 A<strong>EU</strong>V). Sie<br />
arbeitet weisungsunabhängig von den nationalen Regierungen<br />
ausschließlich im Interesse der Europäischen Union. Die Kommission<br />
untersteht der demokratischen Kontrolle des Europäischen<br />
Parlaments, dem sie rechenschaftspflichtig ist.<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
Europäische Kommission<br />
Rue de la Loi 200<br />
B-1049 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 29 91111<br />
www.ec.europa.eu<br />
Vertretung Berlin<br />
Unter den Linden 78<br />
D-10117 Berlin<br />
Tel.: 030 / 2280 2000<br />
Fax: 030 / 2280 2222<br />
E-Mail: eu-de-kommission@ec.europa.eu<br />
www.ec.europa.eu/deutschland<br />
Vertretung München<br />
Erhardtstraße 27<br />
D-80469 München<br />
Tel.: 089 / 24 24 48-0<br />
Fax: 089 / 24 24 48-15<br />
E-Mail: eu-de-muenchen@ec.europa.eu<br />
Vertretung Bonn<br />
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4<br />
D-53111 Bonn<br />
Tel.: 0228 / 530 09-0<br />
Fax: 0228 / 530 09 50<br />
E-Mail: eu-de-bonn@ec.europa.eu<br />
Der Kommissionspräsident<br />
Der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament<br />
gewählt – auf Vorschlag des Europäischen Rates, der bei der<br />
Auswahl des Kandidaten die Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen<br />
Parlament berücksichtigen muss. Präsident ist in zweiter<br />
Amtszeit der Portugiese José Manuel Barroso (2004–2009<br />
und seit 2009). Er legt die politischen Leitlinien <strong>für</strong> die Kommission<br />
fest, organisiert ihre Arbeit und beruft die Sitzungen<br />
des Kollegiums ein, welches er leitet. Der Präsident vertritt die<br />
Kommission bei den Tagungen des Europäischen Rates, bei<br />
der Gruppe der 20 führenden Industrienationen (G 20) sowie<br />
gegenüber dem Europäischen Parlament. Der Kommissionspräsident<br />
kann die Zuständigkeitsbereiche der Kommissionsmitglieder<br />
in der laufenden Amtszeit neu verteilen und sie zum<br />
Rücktritt auffordern.<br />
13
Die Kommissare und Generaldirektionen<br />
Der Kommissionspräsident ernennt im Einvernehmen mit den<br />
Regierungen der Mitgliedstaaten die Kommissare. Das gesamte<br />
Kollegium der Kommissare muss sich zunächst einer Befragung<br />
durch das Europäische Parlament stellen und wird erst nach<br />
dessen Zustimmung offiziell ernannt. Die Kommission besteht<br />
aus 26 Mitgliedern plus Kommissionspräsident. Die Verwaltung<br />
der Kommission gliedert sich in ein Generalsekretariat,<br />
das die Arbeit koordiniert, sowie über 30 Generaldirektionen<br />
(GD) und Ämter, die teilweise den thematisch zuständigen<br />
Kommissaren zugeordnet sind, teilweise aber auch allgemeine<br />
Dienstleistungen <strong>für</strong> die gesamte Kommission erbringen. Zu<br />
letzteren zählen etwa der juristische Dienst oder der Übersetzungsdienst.<br />
Der Kommission unterstehen Außenstellen und<br />
Forschungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten. Insgesamt beschäftigt<br />
sie etwa 30.000 Beamte sowie 16.000 Dolmetscher und<br />
Übersetzer. In der Regel tagt das Kollegium der Kommissare<br />
einmal in der Woche. Eine Liste der Kommissionsmitglieder<br />
befindet sich im Anhang.<br />
14<br />
Mitarbeiter der Kommission oder einer Generaldirektion<br />
können über die folgende E-Mail-Adresse<br />
kontaktiert werden:<br />
vorname.nachname@ec.europa.eu<br />
Bei Schwierigkeiten hilft der Adress-Informationsdienst<br />
weiter: address-information@ec.europa.eu<br />
Aufgaben der Europäischen Kommission<br />
Die Kommission ist die Exekutive der <strong>EU</strong>. Um diese Funk tion<br />
ausüben zu können, hat sie die folgenden Aufgaben bzw. Befugnisse:<br />
1. Initiativrecht – Entscheidungsvorbereitung<br />
Die Kommission hat das exklusive Initiativrecht im Gesetzgebungsprozess,<br />
d. h. nur sie kann dem Ministerrat und dem<br />
Parlament Vorschläge <strong>für</strong> Richtlinien und Verordnungen vorlegen.<br />
Rechtsgrundlage, Form und Inhalt ihrer Vorschläge<br />
kann sie dabei selbst bestimmen. Sie veröffentlicht außerdem<br />
Entscheidungen, Empfehlungen, Stellungnahmen, Grün- und<br />
Weißbücher, Berichte und Mitteilungen, die nicht zwangsläufig<br />
eine rechtlich bindende Wirkung haben, um auf diese Weise<br />
politische Impulse zu setzen.<br />
In ihrem Jahresprogramm definiert die Kommission ihre<br />
Prioritäten. Dabei legt sie die wichtigsten politischen Vorhaben<br />
fest und nennt Gesetzesinitiativen, die sie in der kommenden<br />
Zeit ergreifen will. Sämtliche Vorhaben der Kommission müssen<br />
auf ihre möglichen Auswirkungen hin untersucht werden<br />
(Folgenabschätzung). Zudem unterliegen sie den Vorgaben der<br />
„Besseren Rechtsetzung“.<br />
Die Initiative <strong>für</strong> Bessere Rechtsetzung wurde im Jahr 2002<br />
gestartet. Die Kommission reagierte damit auf zunehmende<br />
Kritik an überbordender Bürokratie <strong>für</strong> die europäische Wirtschaft,<br />
die auf die steigende Zahl rechtlicher Regelungen zurückgeführt<br />
wurde. Die Initiative zielt darauf ab, die „Effizienz,<br />
Effektivität, Kohärenz, Verantwortlichkeit und Transparenz der<br />
<strong>EU</strong>-Politik” zu gewährleisten. Zu diesem Zweck hat die Kommission<br />
drei Arbeitsfelder identifiziert:<br />
• Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften (des<br />
„acquis communautaire“),<br />
• Rücknahme einiger Kommissionsvorschläge, die bereits von<br />
Rat und Parlament verhandelt werden,<br />
• stärkere Folgenabschätzung bei der Abfassung neuer Gesetze<br />
und Vorschriften.<br />
Im Jahr 2006 identifizierte die Kommission 42 Rechtsakte in 13<br />
sogenannten prioritären Bereichen, in denen schätzungsweise<br />
administrative Kosten in Höhe von 115 bis 130 Milliarden Euro<br />
anfallen. Zu den 13 Bereichen zählen Landwirtschaft, Fischerei,<br />
Verkehr und Umwelt (KOM(2006) 691; zu Dokumenten siehe<br />
Anhang I). Auf der Basis dieser Schätzung sollen die administrativen<br />
Kosten bis zum Jahr 2012 um 25 % gesenkt werden. In<br />
ihrem dritten Bericht vom 18. Januar 2009 (KOM(2009) 15)<br />
zieht die Kommission eine Zwischenbilanz. Danach habe sie<br />
Maßnahmen ergriffen, die zu einer Vereinfachung und Reduzierung<br />
des acquis communautaire von fast zehn Prozent<br />
führen. Das entspräche 1.300 Rechtsakten oder 7.800 Seiten<br />
des Amtsblattes. Am 15. November 2011 veröffentlichte die<br />
Kommissionsarbeitsgruppe zum Bürokratieabbau einen Bericht,<br />
nach dem eine Reduktion der administrativen Kosten<br />
von ca. 22% erreicht worden sei.<br />
2. Durchführungsbefugnisse<br />
Im Laufe der Zeit hat sich eine Reihe unterschiedlicher<br />
Komitologieausschüsse entwickelt: Traditionell gab es drei<br />
Verfahren (Beschluss 1999/468/EG): Regelungs-, Beratungs-<br />
und Verwaltungsverfahren. Sie unterscheiden sich in ihren<br />
Kompetenzen. Während die Kommission die Meinung eines<br />
beratenden Ausschusses lediglich anzuhören braucht, können<br />
Regelungs- und Verwaltungsausschüsse sie dazu zwingen, ihre<br />
Vorschläge dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.<br />
Im Laufe der Zeit konnte das <strong>EU</strong>-Parlament durchsetzen,<br />
stärker in das Komitologieverfahren einbezogen zu werden.<br />
Nachdem es 1999 zunächst das Recht erhielt, angehört zu<br />
werden, setzte es 2006 eine vierte Ausschuss-Formation mit<br />
gestärkten eigenen Rechten durch, den Regelungsausschuss<br />
mit Kontrollbefugnissen (2006/512/EC). Diese Formation gibt<br />
dem Parlament (ebenso dem Rat) ein Vetorecht gegen die von<br />
der Kommission geplante Maßnahme, wenn es sich dabei um<br />
eine „quasi-legislative“ Maßnahme handelt. Das alte Komitologiesystem<br />
ist mit dem Lissabon-Vertrag geändert worden, die<br />
neuen Rechtsgrundlagen stellen „Durchführungsakte“ (Art.<br />
291 A<strong>EU</strong>V) und „delegierte Akte“ (Art. 290 A<strong>EU</strong>V) dar.<br />
Grundsätzlich sind nach Art. 291 A<strong>EU</strong>V die Mitgliedstaaten<br />
<strong>für</strong> die Durchführung von <strong>EU</strong>-Recht zuständig. In bestimmten<br />
Situationen – etwa wenn <strong>EU</strong>-weit einheitliche Bedingungen <strong>für</strong><br />
die Durchführung von verbindlichen Rechtsakten erforderlich<br />
sind – können Rat und Parlament der Kommission Durchführungsbefugnisse<br />
übertragen. Im Frühjahr 2011 ist die neue<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
Komitologie-Verordnung (<strong>EU</strong>) Nr. 182/2011 in Kraft getreten<br />
nach der die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse<br />
durch die Kommission kontrollieren. Die<br />
Kommission führt weiterhin den Vorsitz in Ausschüssen mit<br />
Vertretern der Mitgliedstaaten, hat jedoch kein Stimmrecht.<br />
Die Mitgliedstaaten verfügen damit über eine effektive Kontrollmöglichkeit<br />
bei der Ausarbeitung von Durchführungsbestimmungen<br />
durch die Kommission.<br />
Bei der Annahme von Durchführungsrechtsakten wird<br />
zwischen dem Prüfverfahren (examination procedure) und<br />
dem Beratungsverfahren (advisory procedure) unterschieden.<br />
Der Hauptunterschied ist, dass ein Beratungsverfahren mit<br />
einfacher Mehrheit im Ausschuss vonstattengeht und die <strong>EU</strong>-<br />
Kommission das Ergebnis nur „soweit wie möglich“ berücksichtigen<br />
muss. Das Prüfverfahren ist strenger, hier kann die<br />
<strong>EU</strong>-Kommission sich über eine Ablehnung des Ausschusses<br />
mit qualifizierter Mehrheit nicht einfach hinwegsetzen, es sei<br />
denn, es drohen Gefahren wie „eine erhebliche Störung der<br />
Agrarmärkte oder eine Gefährdung der finanziellen Interessen<br />
der Union“. Die <strong>EU</strong>-Kommission kann nach einer festgesetzten<br />
Frist einen neuen Vorschlag vorlegen oder einen Berufungsausschuss<br />
befassen.<br />
Die neue Komitologie-Verordnung (<strong>EU</strong>) Nr. 182/2011 hebt<br />
den Komitologiebeschluss 1999/468/EG auf. Wenn ein Basisrechtsakt<br />
auf das Beratungsverfahren bzw. das Verwaltungsverfahren<br />
oder Regelungsverfahren des alten Komitologiebeschlusses<br />
verweist, so findet das Beratungsverfahren bzw. Prüfverfahren<br />
der neuen Komitologie-Verordnung Anwendung.<br />
Nur das Regelungsverfahren mit Kontrolle gilt weiterhin, bis<br />
der Basisrechtsakt entsprechend geändert wird.<br />
Mittels der delegierten Akte kann die Kommission „Rechtsakte<br />
ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung<br />
oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften<br />
des betreffenden Gesetzgebungsaktes erlassen“. Es<br />
können also nur „nicht wesentliche“ Vorschriften geändert oder<br />
ergänzt werden, alle „wesentlichen“ Vorschriften obliegen der<br />
Verantwortung von Parlament und Rat. Eine Richtlinie oder<br />
eine Verordnung, mit der Rat und Parlament der Kommission<br />
den Auftrag zum Erlass eines delegierten Aktes erteilen, muss<br />
Ziele, Inhalte, Geltungsbereich und Dauer der Befugnisübertragung<br />
ausdrücklich regeln. Rat und Parlament behalten sich<br />
darüber hinaus vor, die Übertragung zu widerrufen oder Einwände<br />
gegen die Entscheidungen der Kommission zu erheben.<br />
Welches Verfahren letztlich zum Tragen kommt, bestimmt<br />
der jeweilige Rechtsakt – abhängig von dem Politikfeld und<br />
der politischen Bedeutung des jeweiligen Verhandlungsgegenstandes.<br />
Die gegenwärtig ungefähr 250 Komitologieausschüsse<br />
decken sämtliche <strong>EU</strong>-politischen Themen ab. 30 Ausschüsse<br />
befassen sich direkt mit Umweltthemen. So etwa<br />
• C14000 – Ständiger Ausschuss <strong>für</strong> die Durchführung der<br />
Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen<br />
mit gefährlichen Stoffen;<br />
• C11800 – Ausschuss zur Anpassung der Richtlinie über die<br />
Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ORNIS) an den<br />
wissenschaftlichen und technischen Fortschritt<br />
• C11500 – Ausschuss zur Anpassung und Anwendung der<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
Richtlinie über die Verbrennung von Abfällen an den wissenschaftlichen<br />
und technischen Fortschritt<br />
Alle Bürger haben die Möglichkeit, im Internet das sogenannte<br />
Komitologie-Register einzusehen. Darin sind<br />
sämtliche Dokumente der Komitologieverfahren aufgeführt<br />
– soweit sie nicht als vertraulich gekennzeichnet sind:<br />
http://ec.europa.eu/transparency/regcomitology<br />
3. Kontrolle der Umsetzung – Hüterin der Verträge<br />
Als „Hüterin der Verträge“ überwacht die Europäische Kommission<br />
die Einhaltung des <strong>EU</strong>-Rechts durch die Mitgliedstaaten,<br />
Behörden und Unternehmen.<br />
• Die Kommission überprüft, ob die Mitgliedstaaten ihre vertraglichen<br />
Verpflichtungen umsetzen. Ist dies nicht der Fall,<br />
kann die Kommission aktiv werden. Da<strong>für</strong> gibt sie zunächst<br />
dem betreffenden Staat Gelegenheit sich zu den Vorwürfen<br />
zu äußern, bevor sie ggf. selbst eine begründete Stellungnahme<br />
abgibt (Art. 258 A<strong>EU</strong>V). Bleibt diese Warnung ohne<br />
Erfolg, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren<br />
vor dem Gerichtshof anstrengen (Art. 260 A<strong>EU</strong>V).<br />
• Sie überwacht, ob Unternehmen den europäischen Wettbewerb<br />
durch unzulässige Preisabsprachen oder Fusionen<br />
verzerren. In diesem Fall kann sie Bußgelder verhängen und<br />
Unternehmensfusionen verbieten.<br />
• Sie kontrolliert die Arbeit von Rat, Parlament und Europäischer<br />
Zentralbank (auf Nichtzuständigkeit, Missachtung von<br />
Formvorschriften, Vertragsverletzung und Ermessensmissbrauch).<br />
• Sie überwacht die Haushaltslage der Mitgliedstaaten<br />
(Stabilitätspakt).<br />
Allerdings hat die Kommission nicht genügend Ressourcen,<br />
um die Einhaltung der <strong>EU</strong>-Vorschriften in den Mitgliedstaaten<br />
effektiv zu kontrollieren. Daher ist sie auf Informationen von<br />
nationalen Stellen sowie Dritten (etwa zivilgesellschaftlichen<br />
Gruppen) angewiesen.<br />
4. Die Kommission als Schatzmeister<br />
Die Kommission verwaltet sämtliche Finanzmittel der <strong>EU</strong> und<br />
ist <strong>für</strong> den Haushalt insgesamt verantwortlich. Dies umfasst<br />
auch die <strong>Koordination</strong> der Strukturfonds und der Rahmen- und<br />
Aktionsprogramme der <strong>EU</strong> (z. B. Umweltinvestitionsprogramme).<br />
Rund 80 % der Haushaltsmittel leitet die Kommission an<br />
die Mitgliedstaaten weiter, die die Fördermittel etwa an Regionalbehörden<br />
oder Landwirte auszahlen.<br />
5. Die Kommission als Unterhändler<br />
Schließlich verfügt die Kommission in bestimmten Politikfeldern<br />
über Verhandlungskompetenzen. So handelt sie zum<br />
Beispiel mit Beitrittskandidaten die jeweiligen Bestimmungen<br />
und die Umsetzung des acquis communautaire aus, also der<br />
Gesamtheit des <strong>EU</strong>-Rechts. Auch in der Handelspolitik – etwa<br />
bei der Welthandelsorganisation – haben die Mitgliedstaaten<br />
ihre Verhandlungskompetenzen an die Kommission abgetreten.<br />
15
2.5 Das Europäische Parlament<br />
Das Europäische Parlament (EP) hat Gesetzgebungs-, Haushalts-<br />
und Kontrollbefugnisse. Zudem wählt es den Kommissionspräsidenten.<br />
Es verfügt zwar nicht wie die Kommission über<br />
ein Initiativrecht im Rechtsetzungsprozess, hat aber gemeinsam<br />
mit dem Ministerrat die gesetzgebende Entscheidungsmacht in<br />
der Europäischen Union inne.<br />
Seit 1979 wird das Parlament allgemein und direkt gewählt.<br />
Da es kein einheitliches europäisches Wahlverfahren gibt, wählt<br />
jedes Land unterschiedlich. Das Parlament tagt öffentlich. Der<br />
Sitz ist geteilt: Zwei Wochen pro Monat tagen die parlamentarischen<br />
Ausschüsse in Brüssel, wo die meisten Abgeordneten<br />
(Mitglieder des Europäischen Parlaments/MEPs) auch ihr<br />
Hauptbüro haben. Eine Woche im Monat ist den Fraktionssitzungen<br />
vorbehalten. Die verbleibende Woche tagt das Plenum<br />
in Straßburg. Zusätzlich tagt das Plenum etwa einmal im Monat<br />
in Brüssel. Die sogenannte „Plenarwoche“ ist in einer der Ausschusswochen<br />
eingebunden. Der größte Teil des Generalsekretariats<br />
ist in Luxemburg angesiedelt.<br />
Aufgaben des Parlaments<br />
Das Europäische Parlament hat die folgenden Aufgaben bzw.<br />
Befugnisse.<br />
1. Gesetzgebung<br />
Das Parlament entscheidet zusammen mit dem Ministerrat<br />
über die von der Kommission erarbeiteten Gesetzesentwürfe.<br />
Ein Initiativrecht hat es nicht – mit Ausnahme des konkurrierenden<br />
Initiativrechts bei der Änderung der Verträge nach<br />
Art. 48 <strong>EU</strong>V. Je nach Entscheidungsverfahren hat das Parlament<br />
unterschiedliche Machtbefugnisse. Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren<br />
verfügt es über dieselben Rechte wie der Rat<br />
(siehe dazu Kapitel 3. Gesetzgebungsverfahren).<br />
Auf Gesetzgebungsebene ist die parlamentarische Arbeit wie<br />
folgt organisiert:<br />
• Das Europäische Parlament erhält einen Gesetzesvorschlag<br />
(Richtlinien- oder Verordnungsentwurf) der <strong>EU</strong>-Kommission;<br />
diesen leitet der Parlamentspräsident an einen federführenden<br />
sowie möglicherweise an weitere mitberatende<br />
Ausschüsse weiter, die jeweils Berichterstatter <strong>für</strong> das jeweilige<br />
Verfahren (Dossier) ernennen.<br />
• Die Abgeordneten in den der jeweiligen Ausschüssen können<br />
Änderungsanträge zu dem von dem Berichterstatter<br />
ausgearbeiteten Bericht einreichen; dieser wird anschließend,<br />
gegebenenfalls mit Änderungen, vom federführenden<br />
Ausschuss angenommen.<br />
• Der Bericht wird von den Fraktionen geprüft.<br />
• Der Bericht wird im Plenum debattiert. Das abschließende<br />
Votum des Plenums wird dann dem Rat übermittelt.<br />
2. Haushaltsbefugnisse<br />
Mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages wurden die<br />
Haushaltsbefugnisse des Parlaments deutlich ausgeweitet. Es<br />
16<br />
hat nun im wesentlichen dieselben Kompetenzen wie der Rat<br />
(siehe Kapitel 1.5 <strong>für</strong> Details).<br />
3. Parlamentarische Kontrolle<br />
Das Europäische Parlament wählt den Präsidenten der <strong>EU</strong>-<br />
Kommission auf Vorschlag des Europäischen Rates, führt<br />
Anhörungen der designierten Kommissionsmitglieder durch<br />
und entscheidet anschließend darüber, ob es der Kommission<br />
insgesamt (also entweder allen Kommissaren oder keinem) sein<br />
Vertrauen ausspricht. Tut es dies nicht, muss der Kommissionspräsident<br />
in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine<br />
neue Kommission vorstellen. Außerdem kann das Parlament<br />
der Kommission das Misstrauen aussprechen: Die Annahme<br />
eines Misstrauensantrags mit der absoluten Mehrheit der Abgeordneten<br />
(in diesem Fall mindestens eine Zweidrittelmehrheit)<br />
zwingt die Kommission zum Rücktritt. Zwar wurde vom<br />
Parlament bislang noch kein Misstrauensantrag angenommen,<br />
allerdings hat sich allein die Androhung in der Vergangenheit<br />
als äußerst effektiv erwiesen.<br />
Das Parlament kann die Arbeit der Kommission über verschiedene<br />
Fachausschüsse durch Anhörungen überwachen, es<br />
kann Kommissare zu bestimmten Diskussionsrunden einladen<br />
bzw. zur Erstellung von Berichten auffordern. Sowohl Ausschüsse<br />
und Fraktionen als auch einzelne Abgeordnete richten<br />
in der Praxis zahlreiche mündliche Anfragen an den Rat oder<br />
die Kommission. Wenn diese Anfragen wichtige politische<br />
Themen betreffen, können sie in eine Aussprache im Plenum<br />
und ggf. eine Resolution münden. Ferner kann das Plenum des<br />
Parlaments Rat und Kommission zur sogenannten Fragestunde<br />
einladen, zu der die entsprechenden Personen erscheinen<br />
müssen. Daneben beantwortet die Kommission jährlich mehr<br />
als 5.000 schriftliche Anfragen von MEPs. Zudem legt der Präsident<br />
des Europäischen Rates dem Parlament im Anschluss an<br />
jede Tagung einen Bericht vor.<br />
Präsident und Präsidium<br />
Der Präsident leitet alle Tätigkeiten des Parlaments und seiner<br />
Gremien. Er leitet die Sitzungen des Plenums, des Präsidiums<br />
und der Konferenz der Präsidenten. Er vertritt das Parlament<br />
in seinen Beziehungen nach außen.<br />
Das Präsidium ist das administrative Leitungsorgan und<br />
zuständig <strong>für</strong> den Haushalt des Parlaments sowie <strong>für</strong> Personal-<br />
und Organisationsfragen. Ihm gehören neben dem Präsidenten<br />
die 14 Vizepräsidenten sowie fünf Quästoren mit beratender<br />
Stimme an.<br />
Die Konferenz der Präsidenten, die aus dem Präsidenten<br />
und den Fraktionsvorsitzenden besteht, ist das politische Leitungsorgan<br />
des Parlaments. Sie beschließt die Tagesordnung des<br />
Plenums, legt den jährlichen Arbeitskalender der Parlamentsorgane<br />
fest und ist verantwortlich <strong>für</strong> die Zusammensetzung und<br />
die Zuständigkeiten der Ausschüsse und der Untersuchungsausschüsse<br />
sowie <strong>für</strong> die gemischten Parlamentarischen Ausschüsse,<br />
<strong>für</strong> die ständigen Delegationen und die Ad-hoc-Delegationen.<br />
Sie entscheidet zudem bei Kompetenzstreitigkeiten<br />
zwischen zwei Ausschüssen. Anfang 2012 wurde das Präsidium<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
neu gewählt. Präsident ist der Deutsche Martin Schulz (SPD).<br />
Als deutsche Vizepräsidenten wurden Rainer Wieland (CDU)<br />
und Alexander Alvaro (FDP) gewählt.<br />
Nationale Sitzverteilung<br />
Die Abgeordneten werden <strong>für</strong> fünf Jahre gewählt. Das derzeitige<br />
Parlament wurde noch auf der Basis des Nizza-Vertrages<br />
gewählt und hat 754 Mitglieder. Der Lissabon-Vertrag begrenzt<br />
die Anzahl der MEPs auf 750 plus Präsident (Art. 14 <strong>EU</strong>V). Der<br />
Vertrag selbst sieht keine Sitzverteilung vor, er bestimmt lediglich,<br />
dass die Bürger degressiv proportional, mindestens jedoch<br />
mit sechs und maximal mit 96 Abgeordneten vertreten sein<br />
sollen. Die derzeitige Sitzverteilung sieht folgendermaßen aus:<br />
Mitgliedstaat Anzahl der Abgeordneten<br />
(2009-2014)<br />
Deutschland 99<br />
Frankreich 74<br />
Großbritannien 73<br />
Italien 73<br />
Spanien 54<br />
Polen 51<br />
Rumänien 33<br />
Niederlande 26<br />
Griechenland 22<br />
Portugal 22<br />
Belgien 22<br />
Tschechische Republik 22<br />
Ungarn 22<br />
Schweden 20<br />
Österreich 19<br />
Bulgarien 18<br />
Dänemark 13<br />
Slowakei 13<br />
Finnland 13<br />
Irland 12<br />
Litauen 12<br />
Lettland 9<br />
Slowenien 8<br />
Estland 6<br />
Zypern 6<br />
Luxemburg 6<br />
Malta 6<br />
gesamt 754<br />
Erforderliche Stimmen <strong>für</strong><br />
absolute Mehrheit: 378<br />
Tab. 6 Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach Mitgliedstaaten<br />
Bei der kommenden Europawahl 2014 wird auch Kroatien<br />
zur <strong>EU</strong> gehören und mit 12 Sitzen im Parlament vertreten<br />
sein.<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
Die Parlamentarischen Ausschüsse<br />
Die Parlamentarischen Ausschüsse erarbeiten vor allem Positionen<br />
zu Gesetzgebungsvorschlägen der Kommission. Auch<br />
können sie aus eigener Initiative zu bestimmten politischen<br />
Themen Stellung nehmen. Da<strong>für</strong> ernennt der Ausschuss einen<br />
Berichterstatter, dessen Berichtsentwurf er debattiert und abstimmt,<br />
bevor er den einzelnen Fraktionen und dem Plenum<br />
vorgelegt wird.<br />
In der Sitzungsperiode 2009-2014 bereiten 20 Ausschüsse<br />
die Entscheidungen des Plenums vor. Jeder dieser Ausschüsse<br />
ernennt einen Vorsitzenden und mehrere stellvertretende Vorsitzende;<br />
die Arbeit wird von einem Sekretariat unterstützt. Der<br />
Vorsitzende des Umweltausschusses ist beispielsweise derzeit<br />
der Deutsche Matthias Groote von den Sozialdemokraten. Eine<br />
Liste der ständigen Ausschüsse, ihrer deutschen Mitglieder und<br />
der Vorsitzenden befindet sich in Anhang V. Das <strong>EU</strong>-Parlament<br />
kann zudem nichtständige Ausschüsse und nichtständige Untersuchungsausschüsse<br />
einsetzen. 2009 wurde etwa der Sonderausschuss<br />
Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise (CRIS) ins<br />
Leben gerufen.<br />
Die Fraktionen<br />
Die Abgeordneten organisieren sich in Fraktionen. Laut Parlamentarischer<br />
Geschäftsordnung (GO) müssen einer Fraktion<br />
Mitglieder angehören, die in mindestens einem Viertel der<br />
Mitgliedstaaten gewählt wurden. Zur Bildung einer Fraktion<br />
sind mindestens 25 Mitglieder notwendig (Art. 30 GO). Geht<br />
die Zahl der Mitglieder einer Fraktion unter die vorgeschriebene<br />
Schwelle zurück, kann der Präsident mit Zustimmung der<br />
Fraktionsvorsitzenden ihr Weiterbestehen bis zur nächsten konstituierenden<br />
Sitzung des Parlaments gestatten, vorausgesetzt<br />
die Mitglieder vertreten weiterhin mindestens ein Fünftel der<br />
Mitgliedstaaten und die Fraktion besteht länger als ein Jahr.<br />
Mitgliedern, die keiner Fraktion angehören, steht ein Sekretariat<br />
zur Verfügung (Art. 33 GO). Die Sitzordnung im Plenarsaal<br />
richtet sich nicht nach nationalen Delegationen, sondern nach<br />
der Fraktionszugehörigkeit. Es gibt sieben Fraktionen und die<br />
Gruppe der Fraktionslosen. Die vollständigen Anschriften der<br />
Fraktionen finden sich auf der jeweiligen Website. Die Fraktionen<br />
absteigend nach Zahl ihrer Mitglieder sind:<br />
EPP (deutsch: EVP)<br />
Europäische Volkspartei<br />
Politische Richtung: Christdemokraten, Konservative<br />
Deutsche Mitglieder: CDU, CSU<br />
Vorsitzender: Joseph Daul (Frankreich)<br />
Generalsekretär: Antonio López Istúriz<br />
www.eppgroup.eu<br />
S&D<br />
Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen<br />
Parlament<br />
Politische Richtung: Sozialdemokraten<br />
Deutsches Mitglied: SPD<br />
17
Vorsitzender: Johannes Swoboda (Österreich)<br />
Generalsekretärin: Anna Colombo<br />
www.socialistsanddemocrats.eu<br />
ALDE<br />
Allianz der Liberalen und Demokraten <strong>für</strong> Europa<br />
Politische Richtung: Liberale, Zentristen<br />
Deutsches Mitglied: FDP<br />
Vorsitzender: Guy Verhofstadt (Belgien)<br />
Generalsekretär: Alexander Beels<br />
www.alde.eu/de<br />
Greens/EFA (deutsch: Grüne/EFA)<br />
Die Grünen/Europäische Freie Allianz<br />
Politische Richtung: Grüne, Regionalparteien<br />
Deutsches Mitglied: Bündnis 90/Die Grünen<br />
Vorsitzende: Rebecca Harms (Deutschland), Daniel Cohn-<br />
Bendit (Frankreich)<br />
Generalsekretärin: Vula Tsetsi<br />
www.greens-efa.org<br />
ECR (deutsch: EKR)<br />
Europäische Konservative und Reformisten<br />
Politische Richtung: Konservative<br />
keine Mitglieder aus Deutschland<br />
Vorsitzender: Martin Callanan (Großbrittanien)<br />
Generalsekretär: Frank Barrett<br />
www.ecrgroup.eu<br />
GUE/NGL (deutsch: VEL/NGL)<br />
Konföderale Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nor-<br />
18<br />
Europäisches Parlament in Brüssel<br />
Foto: Euseson, Wikipedia<br />
dische Grüne Linke<br />
Politische Richtung: Links<br />
Deutsches Mitglied: Die Linke<br />
Vorsitzender: Gabriele Zimmer (Deutschland)<br />
Generalsekretärin: Maria D‘Alimonte<br />
www.guengl.eu<br />
EFD<br />
Europa der Freiheit und der Demokratie<br />
Politische Richtung: Europakritiker<br />
keine Mitglieder aus Deutschland<br />
Vorsitzender: Nigel Paul Farage (Großbritannien)<br />
Generalsekretär: Emmanuel Bordez<br />
www.efdgroup.eu<br />
Europäisches Parlament<br />
Rue Wiertz 60<br />
B-1047 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 284 2111<br />
Fax: +32 2 / 230 6933<br />
www.europarl.europa.eu<br />
Informationsbüro in Berlin<br />
Unter den Linden 78<br />
D-10117 Berlin<br />
Tel.: 030 / 2280 1000<br />
Fax: 030 / 2280 1111<br />
E-Mail: epberlin@europarl.europa.eu<br />
www.europarl.de<br />
Kontakte zu den Abgeordneten<br />
Alle Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEPs)<br />
sind in Brüssel und Straßburg zu erreichen. Die Postadresse<br />
aller Abgeordneten ist:<br />
Europäisches Parlament<br />
Rue Wiertz<br />
B-1047 Brüssel<br />
Generell gilt <strong>für</strong> alle MEPs dieselbe Postanschrift.<br />
Die Post kommt allerdings schneller an, wenn die<br />
Büronummer des jeweiligen Abgeordneten mit angegeben<br />
wird. Diese findet sich zusammen mit weiteren<br />
Informationen über die einzelnen Mitglieder des<br />
Parlaments auf www.europarl.europa.eu unter „Ihre<br />
Abgeordneten“.<br />
Die E-Mail-Adressen setzen sich folgendermaßen<br />
zusammen: vorname.nachname@europarl.europa.eu<br />
Doppelnamen werden mit Bindestrich, Umlaute als<br />
ae, oe und ue geschrieben.<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
3. Gesetzgebungsverfahren<br />
Den gesetzgebenden Institutionen der <strong>EU</strong> stehen gleich mehrere Verfahren zur Verfügung. Je nach<br />
Thema müssen sie entweder das ordentliche oder ein besonderes Verfahren anwenden. Die wichtigsten<br />
Verfahren werden im Folgenden beschrieben.<br />
IN DER <strong>EU</strong> GIBT ES drei wesentliche Gesetzgebungsverfahren:<br />
das ordentliche, das Anhörungs- und das Zustimmungsverfahren.<br />
Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich<br />
der Machtposition, die das Europäische Parlament<br />
einnimmt. Welches Verfahren anzuwenden ist, wird im A<strong>EU</strong>V<br />
festgelegt. Ein früheres viertes Verfahren, das Verfahren der<br />
Zusammenarbeit, wurde mit dem Lissabon-Vertrag gestrichen.<br />
Zusätzlich gibt es einige spezielle Verfahren, so zum Haushalt<br />
(Art. 313–319 A<strong>EU</strong>V), zur Europäischen Bürgerinitiative (Art.<br />
11(4) A<strong>EU</strong>V und Art. 24 A<strong>EU</strong>V) oder zur Änderung der Europäischen<br />
Verträge (Art. 48–50 und 352 A<strong>EU</strong>V).<br />
In den frühen Jahren der europäischen Integration war die<br />
Gesetzgebung recht einfach: Die Europäische Kommission legte<br />
einen Gesetzesvorschlag vor und der Ministerrat entschied. Zu<br />
dieser Zeit war das Anhörungsverfahren das häufigste Verfahren.<br />
Seitdem hat das Parlament mehr und mehr Macht erhalten.<br />
Heute ist das ordentliche Verfahren, das Rat und Parlament<br />
gleiche Rechte zugesteht, die Regel. Dieses Verfahren wurde in<br />
den Verträgen von Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon<br />
ständig ausgeweitet. Allein durch den Lissabon-Vertrag wurde<br />
die Zahl der Politikfelder, in denen das ordentliche Verfahren<br />
angewendet wird, von 45 auf 85 erhöht. Seit dem Amsterdamer<br />
Vertrag hat das Parlament auch die Möglichkeit, die Kommission<br />
zum Handeln aufzufordern. Diese ist zwar nicht verpflichtet,<br />
eine solche Forderung aufzugreifen, muss aber innerhalb von<br />
drei Monaten begründen, warum sie einen Vorschlag des Parlaments<br />
nicht weiter verfolgt, oder innerhalb eines Jahres eine<br />
entsprechende Gesetzesinitiative starten.<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
3.1 Anhörungsverfahren<br />
Das Anhörungsverfahren gestattet es dem Parlament lediglich,<br />
seine Meinung zu äußern und Fragen an den Rat zu richten.<br />
Die Kommission leitet ihren Gesetzesvorschlag an den Rat und<br />
das Parlament weiter. Das Parlament kann diesen annehmen<br />
oder ablehnen bzw. Änderungsvorschläge machen. Die Kommission<br />
kann die Meinung des Parlaments in einem geänderten<br />
Vorschlag berücksichtigen, ist dazu aber nicht gezwungen. Der<br />
Rat schließlich kann den endgültigen Vorschlag annehmen oder<br />
einstimmig abändern. Angewandt wird das Anhörungsverfahren<br />
beispielsweise <strong>für</strong> Wettbewerbsregeln (Art. 103 A<strong>EU</strong>V),<br />
Steuerrecht (Art. 113 A<strong>EU</strong>V) oder Vorschriften, die direkt die<br />
Funktion des Binnenmarktes beeinflussen (Art. 115 A<strong>EU</strong>V).<br />
3.2 Zustimmungsverfahren<br />
Dieses Verfahren wird relativ selten angewandt. Der Rat muss<br />
die Zustimmung des Parlaments einholen, bevor er eine Entscheidung<br />
fällen kann. Das Parlament kann keine Änderungsvorschläge<br />
machen; es nimmt entweder mit absoluter Mehrheit<br />
an oder lehnt ab. Das Zustimmungsverfahren wird etwa angewendet<br />
bei Vertragsergänzungen (Art. 48(3) und 48(7) A<strong>EU</strong>V),<br />
Austritten aus der <strong>EU</strong> (Art. 50(2) A<strong>EU</strong>V) oder verschiedenen<br />
internationalen Abkommen (Art. 218(6) A<strong>EU</strong>V).<br />
19
3.3 Ordentliches Verfahren<br />
Das ordentliche Verfahren (früher: Mitentscheidungsverfahren)<br />
nach Art. 289, 294 und 297 A<strong>EU</strong>V ist das wichtigste Rechtsetzungsverfahren<br />
in der Europäischen Union. Die von der<br />
Kommission vorgeschlagenen Gesetze werden von Parlament<br />
und Ministerrat gemeinsam angenommen oder verworfen.<br />
Zwar hat das Parlament nicht die Befugnis zur Gesetzesinitiative,<br />
die der Kommission vorbehalten ist, aber im ordentlichen<br />
Verfahren kann ein Rechtsakt gegen den Mehrheitswillen des<br />
Parlaments nicht zustande kommen.<br />
Das Verfahren kann bis zu drei Lesungen umfassen und<br />
verläuft über folgende Schritte:<br />
Initiative<br />
Der Kommissionsvorschlag <strong>für</strong> ein Gesetz (Richtlinie oder Verordnung)<br />
wird dem Parlament und dem Rat zugestellt.<br />
Erste Lesung<br />
Der Parlamentspräsident verweist den Text in den zuständigen<br />
Ausschuss, der darüber berät und Änderungen vorschlägt,<br />
wenn der Kommissionsentwurf nicht den Vorstellungen des<br />
Parlaments entspricht. Abschließend stimmt die Vollversammlung<br />
(das Plenum) mit einfacher Mehrheit, das heißt mit mehr<br />
als 50 % der anwesenden Stimmen, über den Text ab. Der<br />
Standpunkt des Parlaments wird dem Ministerrat übermittelt.<br />
Das Gesetz ist erlassen, wenn der Rat in seiner ersten Lesung<br />
sämtliche Änderungswünsche des Parlaments mit qualifizierter<br />
Mehrheit (siehe Kapitel 2.2) billigt oder wenn das Parlament<br />
keine Änderungen vorgeschlagen hat und der Rat dem Entwurf<br />
der Kommission ebenfalls zustimmt. Sind die Minister im Rat<br />
aber anderer Meinung als die Kommission oder das Parlamet,<br />
fassen sie ihre Änderungsvorschläge in einem Standpunkt<br />
(früher: gemeinsamer Standpunkt) zusammen und nennen<br />
die Gründe <strong>für</strong> jede gewünschte Änderung. Der Standpunkt<br />
wird dem Parlament zur zweiten Lesung zugestellt. Für die erste<br />
Lesung gibt es keine Fristen.<br />
Zweite Lesung<br />
Die zweite Lesung durch das Parlament muss binnen drei Monaten<br />
erfolgen. In Ausnahmefällen kann diese Frist um einen<br />
Monat verlängert werden. Dabei hat das Parlament drei Möglichkeiten:<br />
Mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder nimmt<br />
es den Standpunkt des Rates an (Gesetz wird erlassen), lehnt<br />
ihn ab (Gesetz gescheitert) oder ändert ihn. Im letzteren Fall<br />
gibt die Kommission ihre Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen<br />
des Parlaments ab und übermittelt beides dem Ministerrat.<br />
Billigen die Minister mit qualifizierter Mehrheit den<br />
Gesetzentwurf in der Fassung des Parlaments, ist das Gesetz<br />
erlassen. Wenn die Kommission die Änderungen des Parlaments<br />
abgelehnt hat, muss der Rat einstimmig entscheiden, um<br />
das Gesetz in Kraft zu setzen. Lehnt der Rat die Änderungen<br />
des Parlaments ab, muss ein Vermittlungsausschuss einberufen<br />
werden. Der Rat hat ebenfalls drei Monate Zeit <strong>für</strong> die zweite<br />
Lesung.<br />
20<br />
Vermittlungsausschuss<br />
Der Vermittlungsausschuss besteht je zur Hälfte aus Vertretern<br />
des Rates und des Parlaments plus einem Vertreter der Kommission.<br />
Auf der Grundlage des vom Parlament geänderten<br />
Textes versucht er, binnen sechs Wochen einen Kompromiss<br />
zu finden. In den allermeisten Fällen gelangen die beiden Seiten<br />
zu einer Einigung. Ist dies nicht der Fall, gilt der Gesetzesvorschlag<br />
als gescheitert.<br />
Dritte Lesung<br />
Gibt es eine Einigung im Vermittlungsausschuss, so müssen ihr<br />
Parlament und Rat in dritter Lesung zustimmen, das Parlament<br />
mit einfacher Mehrheit, der Rat mit qualifizierter Mehrheit.<br />
Das Gesetz ist gescheitert, wenn eines der beiden Organe den<br />
gemeinsamen Entwurf ablehnt. Für die dritte Lesung verfügen<br />
Parlament und Rat über eine Frist von sechs Wochen, die ausnahmsweise<br />
um zwei Wochen verlängert werden kann.<br />
Dieses Verfahren wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1993<br />
eingeführt und wird heute in 85 Politikfeldern angewendet.<br />
Im A<strong>EU</strong>V ist festgeschrieben, <strong>für</strong> welche Themen es gilt. Dazu<br />
zählen unter anderem:<br />
• Ausgestaltung der Europäischen Bürgerinitiative (Art. 24<br />
A<strong>EU</strong>V);<br />
• Landwirtschaft (Art. 42-43 A<strong>EU</strong>V);<br />
• Justizielle Zusammenarbeit in zivilen und Strafrechtsangelegenheiten<br />
(Art. 81-82 A<strong>EU</strong>V);<br />
• Verkehr (Art. 91 A<strong>EU</strong>V);<br />
• Harmonisierung des Binnenmarktes (Art. 114 A<strong>EU</strong>V);<br />
• Sozialpolitik (Art. 153 A<strong>EU</strong>V);<br />
• Bildung (Art. 165-166 A<strong>EU</strong>V);<br />
• Kultur (Art. 167 A<strong>EU</strong>V);<br />
• Öffentliche Gesundheit (Art. 168 A<strong>EU</strong>V);<br />
• Verbraucherschutz (Art. 169 A<strong>EU</strong>V);<br />
• Transeuropäische Netze (Art. 172 A<strong>EU</strong>V);<br />
• Struktur- und Kohäsionsfonds (Art. 177 A<strong>EU</strong>V);<br />
• Umwelt (Art. 192 A<strong>EU</strong>V);<br />
• Energie (Art. 194 A<strong>EU</strong>V);<br />
• Tourismus (Art. 195 A<strong>EU</strong>V);<br />
• Entwicklungshilfe (Art. 209 A<strong>EU</strong>V).<br />
Derzeit ist ein Trend zur Änderungsrechtsetzung bestehender<br />
Richtlinien und Verordnungen zu beobachten, bei der zunehmend<br />
eine Einigung in erster Lesung erreicht wird.<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
Ablehnung der<br />
Änderungsanträge des EP<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
Kommission (KOM)<br />
übermittelt Vorschlag<br />
Parlament (EP)<br />
1. Lesung (einf. Mehrheit)<br />
Ministerrat (Rat)<br />
1. Lesung (qual. Mehrheit)<br />
Annahme KOM-Vorschlag<br />
durch EP und Rat<br />
Standpunkt des Rates Rechtsakt erlassen *<br />
Ablehnung Standpunkt des<br />
Rates (absolute Mehrheit)<br />
Rechtsakt gescheitert<br />
Ablehnung der Änderungen<br />
des EP<br />
Vermittlungsausschuss<br />
gleiche Zahl Vertreter Rat + EP<br />
+ eine Person KOM (6 Wochen)<br />
keine Einigung oder Ablehnung<br />
durch EP oder Rat in 3. Lesung<br />
(6 Wochen)<br />
Rechtsakt gescheitert<br />
Parlament<br />
2. Lesung (in 3 Monaten)<br />
Änderungsanträge (absolute<br />
Mehrheit)<br />
Rat<br />
2. Lesung (in 3 Monaten)<br />
Einigung in 6 Wochen, im EP<br />
mit einf. Mehrheit, im Rat mit<br />
qual. Mehrheit<br />
Rechtsakt erlassen *<br />
Billigung Standpunkt des Rates<br />
(absolute Mehrheit oder keine<br />
Äußerung<br />
Rechtsakt erlassen *<br />
Billigung der Änderung des EP<br />
(qual. Mehrheit); wenn KOM<br />
ablehnt: einstimmig<br />
Rechtsakt erlassen *<br />
* offiziell erst nach<br />
Unterzeichnung durch Präsidenten<br />
von EP und Rat<br />
21
3.4 Die Europäische Bürgerinitiative<br />
Mit dem Vertrag von Lissabon hat die <strong>EU</strong> erstmals ein direktdemokratisches<br />
Instrument im Primärrecht verankert: die Europäische<br />
Bürgerinitiative. Nach dem Vertragstext (Art. 11(4)<br />
<strong>EU</strong>V) können <strong>EU</strong>-BürgerInnen, „deren Anzahl mindestens<br />
eine Million beträgt und bei denen es sich um Staatsangehörige<br />
einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss,<br />
die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern,<br />
im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu<br />
Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bür-<br />
22<br />
gerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um<br />
die Verträge umzusetzen.“ Die konkrete Ausgestaltung dieses<br />
Instruments regelt die Verordnung über die Bürgerinitiative<br />
((<strong>EU</strong>) Nr. 211/2011).<br />
Seit dem 1. April 2012 können Europäische Bürgerinitiativen<br />
in einem Online-Register der <strong>EU</strong>-Kommission angemeldet<br />
werden. Nach der Registrierung der Gesetzesinitiative durch<br />
einen Bürgerausschuss aus mindestens sieben Personen, die<br />
Einwohner mindestens sieben verschiedener <strong>EU</strong>-Länder sind,<br />
müssen in einem Zeitraum von zwölf Monaten eine Million<br />
Unterschriften von <strong>EU</strong>-Bürger aus mindestens einem Viertel<br />
aller Mitgliedstaaten gesammelt werden. Die Mindestanzahl<br />
Europäische Bürgerinitiatve – grafische Darstellung<br />
(DNR-<strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong>)<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
der Unterschriften in den einzelnen <strong>EU</strong>-Ländern berechnet<br />
sich durch die Anzahl der Vertreter des jeweiligen Mitgliedslandes<br />
im Europäischen Parlament multipliziert mit dem Faktor<br />
750 (in Deutschland sind es derzeit bei 99 ParlamentarierInnen<br />
74.250 Unterschriften). Die Unterschriften werden von den<br />
jeweiligen nationalen Behörden geprüft. Die Kommission hat<br />
drei Monate Zeit, die Initiative auf Zulässigkeit zu prüfen und<br />
Stellung zu nehmen. Die Gesetzesinitiative ist rechtlich nicht<br />
bindend. Die Kommission kann sie komplett oder zu Teilen<br />
annehmen oder gänzlich ablehnen. Stellen der hohe zeitliche,<br />
finanzielle und organisatorische Aufwand zwar hohe Hürden<br />
<strong>für</strong> Einzelpersonen und kleine Interessengruppen dar, kann die<br />
Europäische Bürgerinitiative jedoch als Instrument einflussreicher<br />
Interessenvertretungen genutzt werden.<br />
DNR-Factsheet zur Europäischen Bürgerinitiative: www.<br />
eu-koordination.de/PDF/factsheet-europaeische-buergerinitiative.pdf<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
3.5 Europäisches Semester<br />
Angesichts der krisenhaften Wirtschaftsentwicklung in den<br />
Jahren zuvor hat die Europäische Union im September 2010<br />
die Einführung des Europäischen Semesters beschlossen. Das<br />
Europäische Semester ist ein Instrument zur vorbeugenden<br />
Budgetüberwachung der <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten. Dabei überprüfen<br />
die <strong>EU</strong>-Institutionen die Haushalts- und Strukturpolitik der<br />
Mitgliedstaaten, um deren Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik<br />
abzustimmen und einen stabilen Rahmen <strong>für</strong> die<br />
gemeinsame europäische Finanzpolitik zu schaffen.<br />
Seit 2011 wird das Europäische Semester jährlich von Januar<br />
bis Juni durchgeführt. In diesem Zeitraum legen die Mitgliedstaaten<br />
ihre Haushaltsvorschläge der <strong>EU</strong>-Kommission vor, die<br />
diese dann prüft und Reformvorschläge erarbeitet. Die Grundlage<br />
dieses Prozesses bilden die jährlichen Wachstumsberichte<br />
der Europäischen Kommission, welche die Wirtschaftslage<br />
und die Arbeitsmarktsituation in den <strong>EU</strong>-Staaten erfassen und<br />
Handlungsvorschläge <strong>für</strong> Regierungen und die <strong>EU</strong>-Finanzpolitik<br />
erarbeiten. Diese Prioritäten werden jeweils im März auf<br />
dem Frühjahrsgipfel von den <strong>EU</strong>-Staats- und Regierungschefs<br />
gebilligt. Von April bis Mai legen dann die Mitgliedstaaten Stabilitäts-<br />
bzw. Konvergenzprogramme und nationale Reformprogramme<br />
vor, auf deren Basis die Kommission länderspezifische<br />
Empfehlungen abgibt. Die Verabschiedung der länderspezifischen<br />
Empfehlungen durch den Europäischen Rat im Juni ist<br />
der letzte Schritt des Europäischen Semesters.<br />
Europäisches Semester – grafische Darstellung<br />
(DNR-<strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong>)<br />
23
4. Rechtsakte und Soft Law<br />
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsakte der <strong>EU</strong> – Verordnungen,<br />
Richtlinien, Entscheidungen – und bringt etwas Licht ins unüberschaubare Dunkel der weichen Instrumente,<br />
wie etwa Grünbücher, Schlussfolgerungen oder Aktionspläne.<br />
<strong>EU</strong>-RECHTSAKTE SIND häufig das Resultat langer<br />
Verhandlungsprozesse. In der Regel dauert es zwei bis<br />
drei Jahre – und manchmal deutlich länger – vom ersten<br />
Vorschlag <strong>für</strong> eine Regelung bis zum fertigen Rechtsakt,<br />
der im Amtsblatt der <strong>EU</strong> veröffentlicht wird. Normalerweise<br />
startet die <strong>EU</strong>-Kommission den Prozess mit einem Grünbuch,<br />
das eine Konsultation einleitet, woraus wiederum ein Weißbuch<br />
folgt, das dann zu einem Aktionsplan führen kann, aus dem<br />
schließlich ein Rechtsakt wird. Es kann aber auch ganz anders<br />
laufen als in dieser eher idealtypischen Darstellung. Rechtsakte<br />
können auch ohne jegliche vorherigen Papiere, Programme<br />
oder Pläne entstehen. Umgekehrt wird nicht aus jedem Grünbuch<br />
eines Tages eine Richtlinie oder eine Verordnung, und<br />
ein Weißbuch kann ebenso in ein freiwilliges Übereinkommen<br />
oder eine Selbstverpflichtung münden.<br />
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die unterschiedlichen<br />
Rechtsakte und „weichen“ Instrumente (Soft Law) der<br />
Europäischen Union.<br />
4.1 Rechtsakte<br />
<strong>EU</strong>-Recht besteht grob gesagt aus Primärrecht und Sekundärrecht.<br />
Ersteres ist in den Europäischen Verträgen (<strong>EU</strong>V, A<strong>EU</strong>V,<br />
Menschenrechtscharta) festgeschrieben. Die Verträge sind die<br />
Grundlage <strong>für</strong> jede weitere rechtliche Entscheidung (Sekundärrecht),<br />
seien es Richtlinien, Verordnungen oder Entschei-<br />
24<br />
dungen. Jeder Rechtsakt in der <strong>EU</strong> muss auf einem spezifischen<br />
Artikel in den Verträgen beruhen.<br />
So heißt es etwa in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie<br />
(FFH-Richtlinie):<br />
„Der Rat der Europäischen Gemeinschaften / gestützt auf den<br />
Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,<br />
insbesondere auf Artikel 130s [...] / in Erwägung nachstehender<br />
Gründe:<br />
Wie in Artikel 130r des Vertrages festgestellt wird, sind Erhaltung,<br />
Schutz und Verbesserung der Qualität der Umwelt<br />
wesentliches Ziel der Gemeinschaft und von allgemeinem Interesse;<br />
hierzu zählt auch der Schutz der natürlichen Lebensräume<br />
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen / hat folgende<br />
Richtlinie erlassen: [...]“<br />
Gesetze werden im <strong>EU</strong>-Sprachgebrauch Rechtsakte genannt.<br />
Die wichtigsten sind Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen.<br />
Verordnung<br />
Verordnungen (engl.: regulation) sind die schärfste Form der<br />
europäischen Gesetzgebung und beruhen auf dem Prinzip der<br />
Rechtsvereinheitlichung. Sie gelten sofort und unmittelbar in<br />
allen Mitgliedstaaten, das heißt sie bedürfen keiner Umsetzung<br />
durch die nationalen Gesetzgeber und werden ohne die Zustimmung<br />
der nationalen Parlamente rechtlich wirksam. Sie<br />
setzen <strong>für</strong> alle gleiche Rechte und Pflichten: Die Mitgliedstaaten<br />
einschließlich ihrer Organe, Gerichte und Behörden sowie<br />
alle Personen, die vom persönlichen Anwendungsbereich der<br />
Verordnung erfasst werden, sind unmittelbar an das Unions-<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
echt gebunden und haben es ebenso zu beachten wie nationales<br />
Recht.<br />
Jedes Gesetz braucht wiederum Bestimmungen, an die<br />
sich die Verwaltung bei der Ausführung halten muss. Diese<br />
Durchführungsbestimmungen heißen in der <strong>EU</strong>, etwas verwirrend,<br />
ebenfalls Verordnungen. Der Ministerrat ermächtigt<br />
die Kommission, solche Verordnungen zu erlassen, kann sich<br />
dieses Recht aber auch selbst vorbehalten (siehe Komitologieverfahren,<br />
Kapitel 2.4/2.).<br />
Beispiele:<br />
• Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember<br />
1996 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier-<br />
und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (Amtsblatt<br />
L 61 vom 3.3.1997). Geändert durch folgende Maßnahme:<br />
Verordnung (EG) Nr. 1497/2003 der Kommission vom<br />
18. August 2003 (Amtsblatt L 215 vom 27.08.2003).<br />
• Verordnung (EG) Nr. 2494/2000 des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates vom 7. November 2000 über Maßnahmen<br />
<strong>für</strong> die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung<br />
tropischer und anderer Wälder in den Entwicklungsländern.<br />
• Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates vom 22. September 2003 über die<br />
Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch<br />
veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit<br />
von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten<br />
Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Änderung der<br />
Richtlinie 2001/18/EG.<br />
Richtlinie<br />
Die Richtlinie (engl.: directive) ist neben der Verordnung das<br />
wichtigste Rechtsinstrument der <strong>EU</strong>. Richtlinien sind Rahmengesetze<br />
und gründen auf dem Prinzip der Rechtsangleichung.<br />
Sie sind verbindlich hinsichtlich des zu erreichenden Ziels und<br />
der Umsetzungsfrist, müssen jedoch zunächst von den Parlamenten<br />
der Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.<br />
Den Mitgliedstaaten bleibt daher ein gewisser Spielraum in<br />
der Ausgestaltung der Richtlinie bei der nationalen Umsetzung.<br />
Die Dauer der Umsetzungsfrist wird im Einzelfall festgelegt,<br />
und dabei wird insbesondere berücksichtigt, wie umfangreich<br />
und komplex die umzusetzenden Vorschriften sind.<br />
Beispiele:<br />
• FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom<br />
21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.<br />
• Emissionshandelsrichtlinie: Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003<br />
über ein System <strong>für</strong> den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten<br />
in der Gemeinschaft und zur Änderung der<br />
Richtlinie 96/61/EG des Rates.<br />
Die Bezeichnung Ergänzungsrichtlinie betrifft eine Änderung<br />
bzw. Erweiterung einer Richtlinie.<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
Beispiel:<br />
• Richtlinie 2008/101/EG zur Änderung der Richtlinie<br />
2003/87/EC zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das<br />
System <strong>für</strong> den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen<br />
in der Gemeinschaft.<br />
Zudem gibt es Rahmen- und Tochterrichtlinien, die diese Rahmenrichtlinien<br />
konkretisieren. In der Umweltpolitik wurden<br />
Rahmenrichtlinien in der jüngeren Vergangenheit zunehmend<br />
eingesetzt.<br />
Beispiele:<br />
• Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG).<br />
• Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG).<br />
• Die Rahmenrichtlinie Luftqualität (96/62/EG vom 27. September<br />
1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der<br />
Luftqualität) wird durch die drei folgenden Tochterrichtlinien<br />
konkretisiert:<br />
1. Richtlinie 1999/30/EG vom 22. April 1999 über Grenzwerte<br />
<strong>für</strong> Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide,<br />
Partikel und Blei in der Luft.<br />
2. Richtlinie 2000/69/EG vom 16. November 2000 über<br />
Grenzwerte <strong>für</strong> Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft.<br />
3. Richtlinie 2002/3/EG vom 12. Februar 2002 über den<br />
Ozongehalt in der Luft.<br />
Wann wird ein Rechtsakt eine Richtlinie, wann eine Verordnung?<br />
Bis auf wenige festgelegte Fälle wählen die Institutionen<br />
bei der Gesetzgebung den Rechtsakt unter Berücksichtigung<br />
der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere<br />
des Subsidiaritätsprinzips (siehe Kapitel 2 und 5.5). Die Maßnahmen<br />
dürfen aber nicht über das <strong>für</strong> die Erreichung der Ziele<br />
des Vertrages erforderliche Maß hinausgehen. Als umsetzungsbedürftige<br />
generelle Rahmenregelung stellt die Richtlinie aus<br />
Sicht der Mitgliedstaaten prinzipiell den milderen Eingriff in<br />
ihre Souveränitätsrechte dar, weil ihnen hinsichtlich der Form<br />
und der Mittel ein Umsetzungsspielraum verbleibt. In der Praxis<br />
relativieren sich diese Eigenschaften von Richtlinien jedoch<br />
dadurch, dass diese häufig sehr detailreiche Regelungen beinhalten,<br />
die den Mitgliedstaaten teilweise kaum Ermessensspielraum<br />
lassen.<br />
Entscheidung<br />
Eine dritte Kategorie von Rechtsakten in der <strong>EU</strong> bilden die<br />
Entscheidungen. Die Entscheidung ist wie die Verordnung <strong>für</strong><br />
die Empfänger rechtlich verbindlich, bedarf also keiner nationalen<br />
Umsetzung. Dabei handelt es sich aber nicht um ein<br />
Gesetz im Sinne einer abstrakt-generellen Regelung. Vielmehr<br />
werden Entscheidungen zur Regelung von Einzelfällen genutzt<br />
und können an Unternehmen, Einzelpersonen oder Mitgliedstaaten<br />
gerichtet sein. Im zuletzt genannten Fall kann einer<br />
Entscheidung ein „quasi-legislativer“ Charakter zukommen,<br />
wenn <strong>für</strong> den betreffenden Mitgliedstaat damit bestimmte<br />
Umsetzungsmaßnahmen verbunden sind. In ihrer Bedeutung<br />
sind Entscheidungen mit dem bundesdeutschen Verwaltungs-<br />
25
akt vergleichbar.<br />
Entscheidungen können vom Rat oder von der Kommission<br />
erlassen werden. Die überwiegende Anzahl geht von der Kommission<br />
aus.<br />
Beispiele:<br />
• <strong>EU</strong>-Entscheidung zum VW-Gesetz vom März 2004: Die<br />
Kommission hatte die Bundesregierung ultimativ zur Änderung<br />
des umstrittenen VW-Gesetzes aufgefordert. Falls etwa<br />
das Vetorecht des Landes Niedersachsen bei dem Autobauer<br />
nicht innerhalb von zwei Monaten gekippt werde, drohe in<br />
dem seit einem Jahr laufenden Vertrags-Verletzungsverfahren<br />
eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.<br />
• Entscheidung 2000/418/EG der <strong>EU</strong>-Kommission vom 29.<br />
Juni 2000 zur Regelung der Verwendung von bestimmtem<br />
Tiermaterial angesichts des Risikos der Übertragung von<br />
BSE-Erregern und zur Änderung der Entscheidung 94/474/<br />
EG.<br />
• Durch die Entscheidung 2002/358/EG über die Genehmigung<br />
des Protokolls von Kyoto wurde das Abkommen<br />
genehmigt. Dieser Rechtsakt erfolgte in der Form einer Entscheidung,<br />
weil er über die bloße Genehmigung des Protokolls<br />
hinaus bestimmte Verpflichtungen der Mitgliedstaaten<br />
sowie eine Ermächtigung zum Erlass von Durchführungsbestimmungen<br />
regelt.<br />
4.2 Soft Law<br />
Es gibt eine verwirrende Zahl unterschiedlicher Dokumente,<br />
die Kommission, Rat und Parlament im Laufe der Zeit entwickelt<br />
haben, um ihre legislative Arbeit zu organisieren, die<br />
Ergebnisse von Treffen zu verbreiten oder politische Initiativen<br />
anzuschieben.<br />
Grün- und Weißbücher<br />
Die von der <strong>EU</strong>-Kommission herausgegebenen Grün- und<br />
Weißbücher, auch Konsultationsdokumente genannt, sind<br />
keine Rechtsakte, sondern Diskussionsgrundlagen. Sie sollen<br />
möglichst früh <strong>EU</strong>-Organe und die interessierte Öffentlichkeit<br />
in die Diskussion einbeziehen und laden deshalb explizit zu<br />
Stellungnahmen ein. Sie spielen eine bedeutende Rolle, da sie<br />
oft Aktionsprogramme oder Gesetze vorbereiten. Sie sind somit<br />
eine gute Möglichkeit, sich frühzeitig in den umweltpolitischen<br />
Gesetzgebungsprozess einzumischen.<br />
Grünbücher sollen auf europäischer Ebene eine Debatte<br />
über grundlegende politische Ziele in Gang setzen. Sie richten<br />
sich vor allem an interessierte Dritte, Organisationen und<br />
Einzelpersonen, die dadurch die Möglichkeit erhalten sollen,<br />
sich an der Konsultation und Beratung zu beteiligen. Die durch<br />
ein Grünbuch eingeleiteten Konsultationen können die Ver-<br />
26<br />
öffentlichung eines Weißbuchs zur Folge haben, in dem konkrete<br />
Maßnahmen <strong>für</strong> ein gemeinschaftliches Vorgehen vorgeschlagen<br />
werden. Die Unterschiede zwischen Grünbüchern<br />
und Weißbüchern sind de facto fließend. Idealtypisch handelt<br />
es sich bei einem Grünbuch um eine Diskussionsgrundlage,<br />
während sich die Kommission in einem Weißbuch bereits auf<br />
eine Positionsbestimmung festgelegt hat. Weißbücher enthalten<br />
eine Bestandsaufnahme zu bestimmten Problemfeldern in<br />
den Mitgliedstaaten und grundsätzliche Vorschläge zur Entwicklung<br />
der <strong>EU</strong>-Politik in einem bestimmten Bereich. Aus<br />
einem Weißbuch kann ein Aktionsprogramm der <strong>EU</strong> <strong>für</strong> den<br />
betreffenden Bereich entstehen.<br />
Beispiele:<br />
• Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen,<br />
Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen<br />
(KOM/2008/641)<br />
• Grünbuch – Anpassung an den Klimawandel in Europa –<br />
Optionen <strong>für</strong> Maßnahmen der <strong>EU</strong> (KOM/2007/354)<br />
• Weißbuch – Die europäische Verkehrspolitik bis 2010 – Weichenstellungen<br />
<strong>für</strong> die Zukunft (KOM/2001/370)<br />
• Weißbuch: Strategie <strong>für</strong> eine zukünftige Chemikalienpolitik<br />
(KOM/2001/88).<br />
Aktionsprogramme<br />
Aktionsprogramme werden vom Ministerrat sowie von der<br />
Kommission aus eigener Initiative oder auf Anregung des<br />
Europäischen Rates erstellt und dienen der Konkretisierung<br />
der in den Gemeinschaftsverträgen niedergelegten Gesetzgebungsprogramme<br />
und allgemeinen Zielvorstellungen. Soweit<br />
diese Programme in den Verträgen ausdrücklich vorgesehen<br />
sind, binden sie die <strong>EU</strong>-Organe an den Planungsinhalt. Andere<br />
Programme werden hingegen in der Praxis lediglich als Orientierungshilfen<br />
verstanden, denen keine rechtlich bindende Wirkung<br />
zukommt. Sie bringen jedoch die Absicht der <strong>EU</strong>-Organe<br />
zum Ausdruck, entsprechend zu handeln. Aktionsprogramme<br />
richten sich an die <strong>EU</strong>-Organe und die Mitgliedstaaten.<br />
Eines der Hauptinstrumente der <strong>EU</strong>-Umweltpolitik sind<br />
Umweltaktionsprogramme (UAP), die mittels Richtlinien Ziele<br />
und Maßnahmen im Umweltbereich festsetzen. Diese Programme<br />
galten früher <strong>für</strong> fünf und gelten mittlerweile <strong>für</strong> zehn Jahre.<br />
Da sie eine Grundlage <strong>für</strong> die konkreten umweltpolitischen<br />
Maßnahmen der <strong>EU</strong> bilden, sind sie rechtlich verbindlich <strong>für</strong><br />
alle <strong>EU</strong>-Institutionen. Für die Mitgliedstaaten haben sie erst<br />
dann unmittelbare rechtliche Folgen, wenn <strong>für</strong> ihre Umsetzung<br />
Rechtsakte erlassen werden.<br />
Das gegenwärtig gültige Sechste Umweltaktionsprogramm<br />
(6. UAP) mit dem Titel „Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in<br />
unserer Hand“ legt die Prioritäten <strong>für</strong> den Zeitraum von 2002<br />
bis Mitte 2012 fest. Schwerpunkte sind die Bekämpfung des<br />
Klimawandels, Umwelt und Gesundheit, der Schutz der biologischen<br />
Vielfalt sowie die nachhaltige Nutzung natürlicher<br />
Ressourcen und Bewirtschaftung von Abfällen. Einen Entwurf<br />
zum Siebten Umweltaktionsprogramm hat die <strong>EU</strong>-Kommission<br />
<strong>für</strong> den Herbst 2012 engekündigt. Das <strong>EU</strong>-Parlament hat dazu<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
Vorschläge erarbeitet.<br />
Beispiele:<br />
• Sechstes Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften,<br />
2002–2012.<br />
• <strong>EU</strong>-Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004–2010.<br />
Leitlinien<br />
Leitlinien dienen der Konkretisierung von Gesetzen, Programmen<br />
etc. Sie haben empfehlenden Charakter und zielen, einem<br />
Handbuch entsprechend, auf die Informationsebene. Sie richten<br />
sich an Mitgliedstaaten, ihre Organe und ihre Bürger.<br />
Beispiele:<br />
• Leitlinien der <strong>EU</strong>-Kommission <strong>für</strong> die Erarbeitung einzelstaatlicher<br />
Strategien und geeigneter Verfahren <strong>für</strong> die<br />
Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und<br />
ökologischer Kulturen vom 23. Juli 2003.<br />
• Leitlinie der <strong>EU</strong>-Kommission zur Analyse von Belastungen<br />
und ihren Auswirkungen in Übereinstimmung mit der Wasserrahmenrichtlinie<br />
(WRRL) vom 21./22. November 2002.<br />
• Leitlinie <strong>für</strong> das Verfahren zur Folgenabschätzung vom<br />
15. Juli 2005.<br />
• Leitlinien <strong>für</strong> die Erarbeitung von Abfallvermeidungsprogrammen<br />
vom Dezember 2009.<br />
Strategien und Strategiepapiere<br />
Strategien und Strategiepapiere sind Dokumente, in denen die<br />
Kommission ihre Vision <strong>für</strong> eine bestimmte Situation darlegt.<br />
Sie sollen eine Zusammenarbeit innerhalb der <strong>EU</strong> anstoßen.<br />
Allerdings werden sie ähnlich wie Grün- und Weißbücher<br />
auch genutzt, um Diskussionen anzustoßen oder fortzuführen.<br />
Strategien und Strategiepapiere wenden sich an <strong>EU</strong>-Organe,<br />
Mitgliedstaaten und in eingeschränkter Form an Bürger und<br />
Organisationen. Sie sind nicht verbindlich, können allerdings<br />
den politischen Diskurs stark beeinflussen. In bestimmten Fällen<br />
können sie auch verbindlich werden, dann nämlich, wenn<br />
Rat und Parlament in einem offiziellen Gesetzgebungsverfahren<br />
darüber befunden haben – so etwa bei den thematischen Strategien<br />
des Sechsten Umweltaktionsprogramms.<br />
Beispiele:<br />
• Nachhaltige Entwicklung in Europa <strong>für</strong> eine bessere Welt:<br />
Strategie der Europäischen Union <strong>für</strong> die nachhaltige Entwicklung<br />
(KOM/2001/264).<br />
• Zusammenarbeit <strong>für</strong> Wachstum und Arbeitsplätze – Ein<br />
Neubeginn <strong>für</strong> die Strategie von Lissabon (KOM/2005/24).<br />
• Das 6. UAP enthält sieben thematische Strategien zu den<br />
folgenden Politikfeldern: Luftverschmutzung (KOM(2001)<br />
245), Abfallvermeidung und -recycling (KOM(2005) 666),<br />
Meeresumwelt (KOM(2008) 5), Bodenschutz (KOM(2006)<br />
231), Pestizide (KOM(2006) 327, nachhaltige Nutzung natürlicher<br />
Ressourcen (KOM(2006)327) und Städtische Umwelt<br />
(KOM(2005) 718).<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
Mitteilungen<br />
Der Begriff Mitteilung (engl.: communication) wird normalerweise<br />
von der Kommission verwendet und hat eine sehr weitreichende<br />
Bedeutung. Der Großteil der Kommissionsmitteilungen<br />
sind legislative Dokumente, es kann sich aber auch z. B. um<br />
Grün- oder Weißbücher handeln.<br />
Schlussfolgerungen<br />
Der Begriff Schlussfolgerungen (engl.: conclusions) wird in<br />
verschiedenen Kontexten gebraucht. Er wird teilweise sehr<br />
allgemein <strong>für</strong> verschiedene Rechtsakte der <strong>EU</strong> verwendet.<br />
Manchmal bezieht sich der Begriff – dann allerdings im Sinne<br />
von Abschluss – auf rechtlich verbindliche Dokumente, etwa<br />
internationale Abkommen. Am bekanntesten ist die Verwendung<br />
<strong>für</strong> Abschlussdokumente von Rat und Parlament. Zudem<br />
fassen die Präsidenten von Ministerrat und Europäischem Rat<br />
die Ergebnisse der Sitzungen als „Schlussfolgerungen der Präsidentschaft“<br />
zusammen, um damit den Weg zu einem möglichen<br />
Kompromiss aufzuzeigen.<br />
Beispiele:<br />
• Beschluss des Rates vom 25. Juni 2002 über den Abschluss<br />
des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit<br />
im Namen der Europäischen Gemeinschaft.<br />
• Schlussfolgerungen der Präsidentschaft des Europäischen<br />
Rates vom 14. März 2008 in Brüssel (Themen: Lissabon-<br />
Strategie, Klimawandel und andere).<br />
• Schlussfolgerungen des Rates zum Aktionsplan <strong>für</strong> nachhaltige<br />
Verbrauchs- und Produktionsmuster und nachhaltige<br />
Industriepolitik, 2912. Umweltratstreffen, Brüssel, 4. Dezember<br />
2008.<br />
Empfehlungen und Stellungnahmen<br />
Empfehlungen und sind unverbindliche Äußerungen der <strong>EU</strong>-<br />
Organe gegenüber den Mitgliedstaaten und in einigen Fällen<br />
auch gegenüber den Unionsbürgern.<br />
In den Empfehlungen wird den Adressaten ein bestimmtes<br />
Verhalten nahegelegt, ohne diese jedoch rechtlich zu verpflichten.<br />
Stellungnahmen werden dagegen von den <strong>EU</strong>-Organen<br />
abgegeben, wenn es um die Beurteilung einer gegenwärtigen<br />
Lage oder bestimmter Vorgänge in der <strong>EU</strong> oder in den Mitgliedstaaten<br />
geht. Stellungnahmen können Basis <strong>für</strong> verbindliche<br />
Rechtsakte oder Voraussetzung eines Prozesses vor dem<br />
Gerichtshof der Europäischen Union sein.<br />
Beispiele:<br />
• Stellungnahme der Kommission gemäß Art. 251(2) Unterabsatz<br />
3 Buchstabe c EG-Vertrag zu den Abänderungen am<br />
Gemeinsamen Standpunkt des Rates zum Vorschlag <strong>für</strong><br />
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
über Abfälle zur Änderung des Vorschlags der Kommission<br />
gemäß Artikel 250(2) EG-Vertrag (KOM(2008) 559).<br />
• Empfehlung der Kommission vom 30. Mai 2008 über Risi-<br />
27
28<br />
kobegrenzungsmaßnahmen <strong>für</strong> die Stoffe 2,3-Epoxypropyltrimethylammoniumchlorid,(3-Chlor-2-hydroxypropyl)trimethylammoniumchlorid<br />
und Hexachlorcyclopentadien<br />
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 2316) [OJ L<br />
162, 21. Juni 2008, S. 37–38]<br />
Resolutionen<br />
Ähnlich wie bei den Schlussfolgerungen gibt es unterschiedliche<br />
Kontexte, in denen Resolutionen verwendet werden können.<br />
Einmal drücken Europäischer Rat, Ministerrat oder Parlament<br />
ihre Sichtweise auf bestimmte politische Entwicklungen<br />
mittels Resolutionen aus. Sie sind vor allem <strong>für</strong> die zukünftige<br />
Arbeit des Rates von Bedeutung.<br />
Die zweite Möglichkeit sind Abschlussdokumente von Europäischem<br />
Rat, Ministerrat oder Parlament, die bis vor einigen<br />
Jahren Resolutionen genannt wurden. Heute wird der Begriff<br />
in diesem Kontext kaum noch verwendet.<br />
Beispiele:<br />
• Resolution des Europäischen Parlaments vom 31. Januar<br />
2008 zu den Ergebnissen der Bali-Konferenz zum Klimawandel<br />
(COP 13 and COP/MOP 3).<br />
• Resolution des Europäischen Rates vom 13. Dezember 1997<br />
zur <strong>Koordination</strong> der Wirtschaftspolitik in der dritten Phase<br />
der Wirtschafts- und Währungsunion und zu den Artikeln<br />
111 und 113 EG-Vertrag.<br />
Erklärungen (Deklarationen)<br />
Zwei unterschiedliche Formen von Erklärungen können unterschieden<br />
werden: Eine Gruppe von Erklärungen richtet sich<br />
auf die zukünftige Entwicklung der <strong>EU</strong>. In dieser Form ist die<br />
Erklärung einer Resolution ähnlich. Sie richtet sich an eine breitere<br />
Öffentlichkeit oder eine spezifische Zielgruppe.<br />
Außerdem werden Erklärungen im Zusammenhang mit<br />
dem Entscheidungsprozess im Rat verwendet. So erklären<br />
Ratsmitglieder gemeinsam oder einzeln ihre Sicht der Dinge<br />
auf einen bestimmten Sachverhalt, um folglich eine Einigung<br />
innerhalb des Rates zu befördern.<br />
Beispiel:<br />
• Erklärung des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments<br />
und der Europäischen Kommission anlässlich des<br />
50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge,<br />
Berlin am 25. März 2007.<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
5. Gerichtliche Instanzen und<br />
Klagearten<br />
Europäisches Recht steht über nationalem Recht. Dem Gerichtshof der Europäischen Union kommt<br />
damit eine große und stetig wachsende Bedeutung zu. Dieses Kapital stellt die gerichtlichen Instanzen<br />
vor und erläutert die unterschiedlichen Klagearten.<br />
IN DER <strong>EU</strong> GIBT ES zwei juristische Ebenen: den Gerichtshof<br />
(früher: Europäischer Gerichtshof, EuGH) sowie<br />
das Gericht (früher: Gericht erster Instanz). Zusammen<br />
mit einigen Fachgerichten spricht man vom Gerichtshof der<br />
Europäischen Union (Art. 19 <strong>EU</strong>V, Art. 251–281 A<strong>EU</strong>V).<br />
5.1 Der Gerichtshof<br />
Der Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist das oberste Gericht<br />
der Europäischen Union. Er wurde 1952 als Europäischer Gerichtshof<br />
(EuGH) gegründet. Dieser Name und die Abkürzung<br />
werden auch weiter im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet.<br />
Amtlich heißt der EuGH seit dem Vertrag von Lissabon<br />
2009 nur „Gerichtshof “. Er hat die Aufgabe, die Wahrung des<br />
Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge sowie<br />
der von Ministerrat oder Kommission erlassenen Normen zu<br />
sichern. Der Rechtsprechung des Gerichtshofes kommt eine<br />
große Bedeutung zu, da sich dieser mit unpräzisen Vertragsformulierungen<br />
beschäftigt und dadurch die Lücken im Unionsrecht<br />
schließt. Die Urteile des Gerichtshofes gelten in allen<br />
Mitgliedstaaten.<br />
Zusammensetzung<br />
Der Gerichtshof besteht aus jeweils einem Richter aus jedem<br />
<strong>EU</strong>-Mitgliedstaat, die von Generalanwälten unterstützt wer-<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
den. Die Anzahl der Generalanwälte wird im Vertrag mit acht<br />
angegeben, allerdings hat der Rat die Möglichkeit, zusätzliche<br />
Generalanwälte zu bestellen; zurzeit sind es elf. Die Richter<br />
des Gerichtshofes wählen aus ihrer Mitte <strong>für</strong> die Dauer von<br />
drei Jahren den Präsidenten des Gerichtshofes. Der Präsident<br />
führt den Vorsitz und leitet die rechtsprechende Tätigkeit und<br />
die Verwaltung. Der Gerichtshof kann als Plenum, als Große<br />
Kammer mit 13 Richtern oder durch Kammern mit drei oder<br />
fünf Richtern entscheiden. Er tagt als Große Kammer, wenn<br />
ein Mitgliedstaat oder ein <strong>EU</strong>-Organ als Partei des Verfahrens<br />
dies beantragt, sowie in besonders komplexen oder bedeutsamen<br />
Rechtssachen. In den übrigen Rechtssachen obliegt die<br />
Entscheidung den Kammern mit drei oder fünf Richtern. In<br />
besonderen Ausnahmefällen (z. B. Amtsenthebung eines Mitglieds<br />
der Europäischen Kommission) und bei Rechtssachen<br />
von außergewöhnlicher Bedeutung tagt der Gerichtshof als<br />
Plenum oder Vollsitzung mit 27 Richtern.<br />
Zuständigkeiten<br />
Der Gerichtshof ist <strong>für</strong> folgende Aufgaben zuständig:<br />
• Er erlässt auf Anfrage eines nationalen Gerichts eines Mitgliedstaates<br />
Vorabentscheidungen, in denen er seine Interpretation<br />
des <strong>EU</strong>-Rechts darlegt.<br />
• Er entscheidet in verschiedenen Klageverfahren über Streitigkeiten<br />
zwischen Mitgliedstaaten, <strong>EU</strong>-Organen, juristischen<br />
und natürlichen Personen (Vertragsverletzungsverfahren,<br />
Nichtigkeitsklagen, Untätigkeitsklagen).<br />
• Er ist als zweite Instanz zuständig <strong>für</strong> Berufungsverfahren.<br />
Kommt ein Mitgliedstaat einem Urteil nicht nach, kann der<br />
Gerichtshof die Zahlung eines Zwangsgeldes verhängen. Au-<br />
29
ßerdem entscheidet er über die Rechte und Pflichten der <strong>EU</strong>-<br />
Organe und über den Gerichtsschutz des Einzelnen gegen<br />
Maßnahmen europäischer Organe.<br />
5.2 Das Gericht<br />
Dem Gerichtshof ist seit dem Jahr 1988 ein weiteres Gericht<br />
zur Entlastung angegliedert worden: das „Gericht“ (früher: Gericht<br />
erster Instanz oder Europäisches Gericht). Die Anzahl der<br />
Richter und möglicher Generalanwälte wird durch die Satzung<br />
des Gerichts bestimmt. Das Gericht ist <strong>für</strong> Klagen von Einzelpersonen<br />
und Unternehmen gegen die <strong>EU</strong> verantwortlich. Die<br />
wesentlichen Zuständigkeiten sind:<br />
• Klagen von natürlichen oder juristischen Personen gegen<br />
Maßnahmen der <strong>EU</strong>, die sie unmittelbar und individuell<br />
betreffen,<br />
• Klagen der Mitgliedstaaten gegen die Kommission,<br />
• Rechtsstreitigkeiten zwischen der <strong>EU</strong> und ihren Beamten<br />
und sonstigen Bediensteten.<br />
Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts können beim<br />
Gerichtshof eingelegt werden.<br />
5.3 Klagerecht<br />
Der Gerichtshof ist nur <strong>für</strong> Klagen zuständig, die von <strong>EU</strong>-Institutionen<br />
oder Mitgliedstaaten vorgebracht werden. Verstößt ein<br />
Mitgliedstaat gegen <strong>EU</strong>-Recht, so kann ihn nur die <strong>EU</strong>-Kommission<br />
im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens vor<br />
dem Gerichtshof verklagen. Juristische und natürliche Personen<br />
können nur dann klagen, wenn sie direkt oder unmittelbar von<br />
einem Rechtsakt betroffen sind. Sie wenden sich in diesem Fall<br />
an das Gericht. Solche Entscheidungen ergehen überwiegend<br />
gegenüber Beamten der <strong>EU</strong> oder im Bereich des europäischen<br />
Wettbewerbsrechts (Beispiel: Bußgeldverhängung bei Wettbewerbsverstößen).<br />
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann<br />
Widerspruch beim Gerichtshof eingelegt werden.<br />
30<br />
Gerichtshof der Europäischen Union<br />
Boulevard Konrad Adenaur<br />
L-2925 Luxemburg<br />
Tel.: +352 / 4303 1<br />
Fax: +352 / 4303 2600<br />
E-Mail: Kontaktformular auf der Website<br />
www.curia.europa.eu<br />
5.4 Klagearten<br />
Im europäischen Rechtssystem gibt es verschiedene Klagearten,<br />
die jeweils in spezifischen Fällen Anwendung finden.<br />
Vorabentscheidungen<br />
<strong>EU</strong>-Recht hat grundsätzlich Vorrang vor nationalem Recht der<br />
Mitgliedstaaten. Nationale Gerichte haben daher die Möglichkeit,<br />
vom Gerichtshof eine Vorabentscheidung zu verlangen,<br />
um zu gewährleisten, dass das Europarecht in allen Mitgliedstaaten<br />
und von allen Gerichten einheitlich ausgelegt und<br />
angewendet wird. Nationale Gerichte letzter Instanz sind im<br />
Zweifelsfall sogar verpflichtet, beim Gerichtshof Vorabentscheidungen<br />
einzuholen.<br />
Vertragsverletzungsverfahren<br />
Wenn Mitgliedstaaten ihren europarechtlichen Verpflichtungen<br />
nicht nachgekommen sind, kann die <strong>EU</strong>-Kommission ein<br />
Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Dieses Verfahren ist<br />
dreistufig aufgebaut: Einer Klage vor dem Gerichtshof ist eine<br />
zweiteilige außergerichtliche Phase vorgeschaltet, in der dem<br />
Mitgliedstaat Gelegenheit gegeben wird, sich zu den gegen ihn<br />
erhobenen Vorwürfen zu äußern und den Beschwerdegrund<br />
abzustellen.<br />
In der ersten Stufe schickt die <strong>EU</strong>-Kommission ein förmliches<br />
Mahnschreiben an den Mitgliedstaat, das die faktischen<br />
und rechtlichen Erwägungen der Kommission darlegt,<br />
und fordert ihn zur Stellungnahme auf. Ist nach Ablauf einer<br />
zweimonatigen Frist keine Antwort erfolgt oder lässt sich die<br />
Kommission von der Begründung des Mitgliedstaates nicht<br />
überzeugen, sendet die Kommission dem Mitgliedstaat eine<br />
begründete Stellungnahme, in der sie die rechtliche Beurteilung<br />
des Sachverhalts endgültig festgelegt (zweite Stufe). Der<br />
Mitgliedstaat hat nun wiederum zwei Monate Zeit, um den<br />
Vertragsverstoß zu beheben.<br />
Gelingt ihm dies nicht, kann die Kommission eine Vertragsverletzungsklage<br />
beim Gerichtshof anstrengen und dabei die<br />
Zahlung eines Zwangsgeldes beantragen (Art. 260 A<strong>EU</strong>V). Die<br />
Höhe der Strafe richtet sich nach dem Bruttosozialprodukt des<br />
Mitgliedstaates. Die Anrufung des Gerichtshofs als dritte Stufe<br />
in einem Vertragsverletzungsverfahren ist in der Praxis allerdings<br />
eher die Ausnahme. Häufig erledigen sich die Verfahren<br />
bereits auf der ersten Stufe.<br />
Nichtigkeitsklage<br />
Bei der Nichtigkeitsklage überprüft der Gerichtshof, ob bestimmte<br />
Vorschriften rechtmäßig sind. Wenn der Gerichtshof<br />
feststellt, dass ein Rechtsakt nicht korrekt verabschiedet wurde,<br />
sich nicht auf die richtige Rechtsgrundlage in den Verträgen<br />
beruft oder dass die <strong>EU</strong> keine entsprechende Zuständigkeit<br />
besitzt, kann er ihn ganz oder teilweise <strong>für</strong> nichtig erklären.<br />
Eine solche Nichtigkeitsklage kann von einem <strong>EU</strong>-Organ oder<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
einem Mitgliedstaat erhoben werden.<br />
Untätigkeitsklage<br />
Dieses Verfahren gestattet es dem Gerichtshof, die Rechtmäßigkeit<br />
der Untätigkeit eines <strong>EU</strong>-Organs zu prüfen und gegebenenfalls<br />
das Organ zum Tätigwerden aufzufordern.<br />
Schadensersatzklage<br />
Bei dieser Klage hat das Gericht darüber zu entscheiden, ob<br />
die <strong>EU</strong> <strong>für</strong> Schäden aufzukommen hat, die ihre Organe oder<br />
Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit Bürgern oder<br />
Unternehmen zugefügt haben (außervertragliche Haftung der<br />
<strong>EU</strong>).<br />
Rechtsmittelklage<br />
Beim Gerichtshof können Rechtsmittel gegen Urteile des erstinstanzlichen<br />
Gerichts eingelegt werden.<br />
5.5 Subsidiaritätsklausel<br />
Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages im Jahr 2009 ist die<br />
sogenannte Subsidiaritätsklausel vertraglich verankert. Dadurch<br />
wird der Deutsche Bundestag als Akteur noch wichtiger,<br />
denn frühzeitig stehen <strong>EU</strong>-Gesetzgebungsprozesse auch auf der<br />
Tagesordnung der Abgeordneten in Berlin.<br />
Die Subsidiaritätsklausel beinhaltet die Subsidiaritätsrüge<br />
und die Subsidiaritätsklage. Erstere ermöglicht es den nationalen<br />
Parlamenten der 27 <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten, gegen einen<br />
Gesetzesvorschlag der <strong>EU</strong>-Kommission vorzugehen, bevor<br />
dieser vom Ministerrat und dem Europäischen Parlament<br />
verabschiedet wird, sofern sie die Prinzipien der Subsidiarität<br />
verletzt sehen. In Deutschland haben der Bundestag und der<br />
Bundesrat je eine Stimme. Eine von der <strong>EU</strong>-Kommission zu<br />
verfolgende Subsidiaritätsrüge benötigt ein Drittel der insgesamt<br />
zu vergebenden Stimmen (bei zurzeit 27 Mitgliedstaaten<br />
sind das 18 von 54 Stimmen). Die Subsidiaritätsklage ermöglicht<br />
es <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten oder deren Parlamenten, gegen<br />
einen beschlossenen <strong>EU</strong>-Gesetzgebungsakt vor dem Europäischen<br />
Gerichtshof (EuGH) zu klagen.<br />
Das Generalsekretariat der Europäischen Kommission –<br />
ihre zentrale Verwaltungseinrichtung – leitet neue Gesetzgebungsdokumente<br />
sowohl direkt an Bundestag und Bundesrat<br />
als auch an das Auswärtige Amt in Deutschland weiter. Das<br />
Auswärtige Amt übermittelt die Information an das Bundeswirtschaftsministerium<br />
(BMWi). Das BMWi als „Europabeauftragter“<br />
der Bundesregierung überwacht die Übertragung<br />
europäischer Rechtsnormen in deutsches Recht. Mit einem<br />
von beiden Ministerien erstellten Berichtsbogen werden die<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
<strong>EU</strong>-Dokumente an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet.<br />
Im Bundestag sind grundsätzlich alle Fachausschüsse ermächtigt,<br />
sich mit <strong>EU</strong>-Themen zu befassen, allerdings ist der<br />
Ausschuss <strong>für</strong> Angelegenheiten der <strong>EU</strong> (Europaausschuss) als<br />
Integrations- und Querschnittsausschuss der zentrale Ort des<br />
europapolitischen Entscheidungsprozesses und federführend,<br />
sollten sich mehrere Ausschüsse mit einem Thema befassen.<br />
Weitere Informationen über die Rolle von Bundestag<br />
und Bundesrat in der <strong>EU</strong>-Gesetzgebung enthält ein<br />
Steckbrief der DNR-<strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong> zur Arbeit nationaler<br />
Parlamente: www.eu-koordination.de/PDF/<br />
steckbrief-nationale-parlamente.pdf<br />
31
6. Weitere Institutionen, beratende<br />
Gremien und Agenturen<br />
Es gibt eine ganze Reihe von Agenturen und beratenden Gremien in der <strong>EU</strong>. Im Folgenden werden die<br />
<strong>für</strong> die Umweltpolitik wichtigsten beschrieben.<br />
ZUSÄTZLICH ZU DEN bereits beschriebenen Organen,<br />
verfügt die <strong>EU</strong> über einige beratende Institutionen und<br />
Agenturen, die in der Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik<br />
eine wichtige Rolle spielen.<br />
6.1 Europäischer Wirtschafts- und<br />
Sozialausschuss<br />
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist<br />
eine der zwei beratenden Einrichtungen, deren Einsetzung in<br />
den Verträgen festgeschrieben ist (Art. 301–304 A<strong>EU</strong>V). In ihm<br />
sind Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landwirte, Verbraucher und<br />
andere Interessengruppen vertreten. Mitglieder werden vom<br />
Ministerrat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten <strong>für</strong> fünf Jahre<br />
ernannt. Mehrere Amtszeiten sind zulässig. Bevor Rat, Parlament<br />
und Kommission Beschlüsse über die Wirtschafts- und<br />
Sozialpolitik fassen, müssen sie in den meisten Politikfeldern<br />
zunächst eine Stellungnahme des EWSA einholen (z. B. in der<br />
Agrar- und Umweltpolitik, bei Gesundheits- oder Verbraucherthemen<br />
sowie <strong>für</strong> Forschungsrahmenprogramme). Der<br />
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (A<strong>EU</strong>V)<br />
legt fest, in welchen Fällen eine Stellungnahme des EWSA obligatorisch<br />
ist. Der EWSA kann sich auch aus eigener Initiative zu<br />
anderen Angelegenheiten, die er <strong>für</strong> wichtig hält, äußern. Seine<br />
Stellungnahmen haben keine bindende Wirkung.<br />
32<br />
6.2 Ausschuss der Regionen<br />
Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist die andere beratende<br />
Einrichtung, deren Anhörung in den Verträgen festgelegt ist<br />
(Art. 305-307 A<strong>EU</strong>V). Er setzt sich aus Vertretern der regionalen<br />
und kommunalen Regierungen zusammen. Auf diese Weise<br />
sollen die Interessen der Gemeinden, Städte, Regierungsbezirke<br />
und Provinzen bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden.<br />
Die Mitglieder werden vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten<br />
<strong>für</strong> fünf Jahre ernannt. Mehrere Amtszeiten sind zulässig.<br />
Rat, Parlament und Kommission müssen den AdR bei<br />
Angelegenheiten, die <strong>für</strong> die Regionen von Bedeutung sind,<br />
anhören (z. B. Regionalpolitik, Umwelt, Bildung, Verkehr). Der<br />
AdR kann sich zusätzlich auf eigene Initiative hin äußern. Seine<br />
Stellungnahmen haben keine bindende Wirkung.<br />
6.3 Europäischer Rechnungshof<br />
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat die Aufgabe,<br />
Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union sowie<br />
die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu prüfen (Art.<br />
285-287 A<strong>EU</strong>V). Er ist befugt, die Bücher aller Organisationen,<br />
die <strong>EU</strong>-Mittel verwalten, zu prüfen und gegebenenfalls<br />
den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen. Somit hat<br />
der Rechnungshof eine wichtige Kontrollfunktion. Sein Prüfbe-<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
icht wird im Amtsblatt veröffentlicht. Auf der Grundlage des<br />
Prüfberichts entscheidet das Europäische Parlament über die<br />
Entlastung der Kommission. Der Europäische Rechnungshof<br />
besteht aus einem Mitglied je <strong>EU</strong>-Staat und kann sogenannte<br />
Kammern (mit jeweils nur wenigen Mitgliedern) <strong>für</strong> die Annahme<br />
bestimmter Arten von Berichten oder Stellungnahmen<br />
einrichten.<br />
6.4 Europäische Umweltagentur und<br />
andere Agenturen<br />
Die Europäische Umweltagentur (EEA) ist – wie auch die anderen<br />
Agenturen – kein <strong>EU</strong>-Organ. Sie ist eine Institution, die<br />
zur Erfüllung spezifischer Aufgaben von der <strong>EU</strong> geschaffen<br />
wurde. Die Europäische Umweltagentur dient als wesentliche<br />
Informationsquelle <strong>für</strong> alle, die in die Entwicklung, Umsetzung<br />
oder Evaluierung von Umweltpolitik involviert sind, sowie <strong>für</strong><br />
eine breitere Öffentlichkeit. Zur Zeit hat die EEA 32 Mitglieder<br />
(<strong>EU</strong> plus Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Türkei).<br />
Ihr Sitz ist in Kopenhagen. Sie soll die <strong>EU</strong> und ihre anderen<br />
Mitglieder darin unterstützen, fundierte Entscheidungen zur<br />
Verbesserung der Umwelt zu treffen, Umweltaspekte in wirtschaftspolitische<br />
Entscheidungen zu integrieren sowie den Weg<br />
in Richtung Nachhaltigkeit zu beschreiten.<br />
Weitere Agenturen, die <strong>für</strong> die Umwelt- und Nachhaltigkeit<br />
eine wichtige Rolle spielen, sind:<br />
• die Europäische Chemikalienagentur ECHA<br />
(www.echa.europa.eu)<br />
• die Europäische Behörde <strong>für</strong> Lebensmittelsicherheit EFSA<br />
(www.efsa.europa.eu)<br />
• die Europäische Agentur <strong>für</strong> Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
am Arbeitsplatz OSHA (www.osha.europa.eu)<br />
• die europäische Fischereiaufsichtsbehörde CFCA<br />
(www.cfca.europa.eu)<br />
• die Exekutivagentur <strong>für</strong> Gesundheit und Verbraucher<br />
EAHC (www.ec.europa.eu/eahc)<br />
6.5 Europäische Investitionsbank<br />
Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Bank der Europäischen<br />
Union <strong>für</strong> langfristige Finanzierungen. Sie wurde<br />
1958 mit dem Ziel gegründet, „zur Integration, zu einer ausgewogenen<br />
Entwicklung und zum wirtschaftlichen und sozialen<br />
Zusammenhalt der <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten beizutragen“. Da<strong>für</strong><br />
nimmt sie finanzielle Mittel an den Kapitalmärkten auf, um<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)<br />
Rue Belliard, 99<br />
B-1040 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 546 90 11<br />
Fax: +32 / 25 13 48 93<br />
www.eesc.europa.eu<br />
Ausschuss der Regionen (AdR)<br />
Rue Belliard, 99-101<br />
B-1040 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 282 22 211<br />
Fax: +32 / 282 22 325<br />
www.cor.europa.eu<br />
Europäischer Rechnungshof (EuRH)<br />
Dienststelle Außenbeziehungen<br />
12, rue Alcide De Gasperi<br />
L-1615 Luxembourg<br />
Tel.: +35 2 / 4398 1<br />
Fax: +35 2 / 4398 46410<br />
E-Mail: visit@eca.europa.eu<br />
www.eca.europa.eu<br />
Europäische Umweltagentur (EEA)<br />
Kongens Nytorv 6<br />
DK-1050 Kopenhagen K<br />
Tel.: +45 33 / 36 71 00<br />
Fax: +45 33 / 36 71 99<br />
www.eea.europa.eu<br />
Europäische Investitionsbank (EIB)<br />
98-100, boulevard Konrad Adenauer<br />
L-2950 Luxembourg<br />
Tel.: +35 2 / 43 79 1<br />
Fax: +35 2 / 43 77 04<br />
E-Mail: info@eib.org<br />
www.eib.org<br />
Europarat<br />
www.coe.int<br />
33
34<br />
Sitz der der Europäischen Umweltagentur in Kopenhagen<br />
© Europäische Union, 2010<br />
damit Projekte zu finanzieren, die „zur Erreichung der politischen<br />
Ziele der <strong>EU</strong> beitragen“. Das Jahresbudget der EIB<br />
betrug im Jahr 2008 knapp 60 Milliarden Euro, was sie zu der<br />
größten öffentlichen internationalen Finanzinstitution macht.<br />
Die EIB operiert weltweit (gegenwärtig in 130 Staaten). In<br />
der Vergangenheit wurde sie von NGOs heftig kritisiert, weil<br />
sie nicht-nachhaltige Projekte fördere und über keine ausreichenden<br />
Umwelt- und Sozialstandards verfüge (siehe etwa<br />
www.bankwatch.org).<br />
Die Bank gehört den 27 Mitgliedstaaten. Die größten Anteilseigner<br />
sind Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien.<br />
Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Vertreter in den<br />
Verwaltungsrat (normalerweise den Finanzminister), der die<br />
ordnungsgemäße Verwaltung der Bank gewährleistet, sowie<br />
über Darlehen und Garantien entscheidet. Das 28. Mitglied<br />
stellt die <strong>EU</strong>-Kommission.<br />
6.6 Europarat<br />
Der Europarat ist keine Einrichtung der <strong>EU</strong> und wird hier nur<br />
erwähnt, um ihn begrifflich gegenüber dem Europäischen Rat<br />
und dem Ministerrat abzugrenzen. Der Europarat ist eine 1949<br />
gegründete zwischenstaatliche Organisation mit der Aufgabe,<br />
die Menschenrechte zu schützen, die kulturelle Vielfalt Europas<br />
zu fördern und gesellschaftlichen Problemen wie Rassismus<br />
und Intoleranz entgegenzutreten. Die Erarbeitung der Europäischen<br />
Menschenrechtskonvention geht auf den Europarat<br />
zurück. Damit die Bürger ihre Rechte im Rahmen dieser Konvention<br />
ausüben können, setzt der Europarat den Europäischen<br />
Gerichtshof <strong>für</strong> Menschenrechte ein. Der Europarat hat seinen<br />
Sitz in Straßburg.<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
7. Wie kann ich mich einmischen?<br />
Die Umweltbewegung ist auf europäischer Ebene erstaunlich gut vernetzt und gilt als „klein, aber erfolgreich“.<br />
Viele positive Beispiele zeigen, dass es sich <strong>für</strong> Umweltverbände lohnt, sich einzumischen. Hier<br />
steht, wie es geht.<br />
EIN GROSSER TEIL der nationalen Politik wird mittlerweile<br />
in Brüssel bestimmt – gerade in der Umweltpolitik<br />
ist der Anteil der europäischen Legislativkompetenz mit<br />
75 bis 80 % sehr hoch. Interessengegensätze – etwa zwischen<br />
Wirtschaft und Umwelt – werden daher zunehmend in Brüssel<br />
und Straßburg ausgetragen. Für Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen<br />
bedeutet dies, dass sie sich europäisieren<br />
und aktiv in die <strong>Brüsseler</strong> Politik einmischen müssen, wenn sie<br />
ihre Interessen effektiv vertreten wollen.<br />
7.1 Beschwerde einreichen<br />
Als <strong>EU</strong>-Bürger hat man zwar keine Möglichkeit juristische<br />
Verfahren einzuleiten, kann aber mittels der verschiedenen<br />
Beschwerdeverfahren die <strong>EU</strong>-Institutionen auf Missstände<br />
aufmerksam machen und ggf. zu Maßnahmen veranlassen.<br />
Beschwerden bei der <strong>EU</strong>-Kommission<br />
Die <strong>EU</strong>-Kommission überwacht als „Hüterin der Verträge“ die<br />
Einhaltung des Unionsrechts durch Mitgliedstaaten, Behörden<br />
und Unternehmen. Das heißt, wenn <strong>EU</strong>-Recht von den Mitgliedstaaten<br />
nicht oder nicht korrekt umgesetzt oder angewandt<br />
wird, wenn also eine innerstaatliche Regelung (Rechts- oder<br />
Verwaltungsvorschrift) oder Verwaltungspraxis einen Verstoß<br />
gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Unionsrechts<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
darstellt, muss die <strong>EU</strong>-Kommission aktiv werden. Allerdings<br />
hat die Kommission nicht genügend Personal, um die Umsetzung<br />
der europäischen Rechtsakte in den 27 Mitgliedstaaten<br />
zu überwachen. Daher ist sie auf Informationen von Dritten<br />
angewiesen.<br />
Beschweren können sich Privatpersonen oder NGOs mit<br />
Hilfe eines Beschwerdebriefes. Dieser sollte die Fakten, den<br />
„Rechtsbruch“ und möglichst viele sachlich relevante Informationen<br />
enthalten. Ein Standardformular ist im Internet zu<br />
finden unter www.ec.europa.eu/community_law/your_rights/<br />
your_rights_forms_de.htm. Das Formular kann per E-Mail an<br />
sg-plaintes@ec.europa.eu oder per Post direkt an das Generalsekretariat<br />
der Kommission in Brüssel oder eine Vertretung in<br />
den Mitgliedstaaten geschickt werden (siehe Kapitel 2.4).<br />
Zu bedenken ist allerdings, dass die Kommission nicht die<br />
Kapazitäten hat, um die große Menge an eingehenden Beschwerden<br />
zügig zu bearbeiten. Mitunter kann dies zwischen<br />
sechs Monaten und zwei Jahren dauern. Handelt es sich also<br />
um dringende Anliegen, sollte man sich nach anderen Wegen<br />
umsehen.<br />
Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten<br />
(Ombudsmann)<br />
Der Europäische Bürgerbeauftragte mit Sitz in Straßburg<br />
untersucht seit 1995 Beschwerden über Missstände in der<br />
Verwaltungsarbeit der Organe und Institutionen der Europäischen<br />
Union. Unter Missständen sind Unzulänglichkeiten<br />
oder Mängel auf Verwaltungsebene zu verstehen, beispielsweise<br />
ungerechte Behandlung, Diskriminierung, Machtmissbrauch,<br />
Fehlen oder Verweigern von Informationen, unnötige Verzöge-<br />
35
ung, falsche Verfahren. Der Ombudsmann soll zwischen den<br />
Bürgern und den Behörden der <strong>EU</strong> vermitteln und ist befugt,<br />
von Bürgern, Verbänden und Unternehmen der <strong>EU</strong> Beschwerden<br />
entgegenzunehmen. Er wird vom Europäischen Parlament<br />
<strong>für</strong> fünf Jahre gewählt.<br />
Deckt der Bürgerbeauftragte einen Missstand auf, so informiert<br />
er die betreffende Institution und unterbreitet ihr Empfehlungen.<br />
Die entsprechende Institution übermittelt innerhalb<br />
von drei Monaten eine Stellungnahme. Anschließend legt der<br />
Bürgerbeauftragte der entsprechenden Institution und dem Europäischen<br />
Parlament einen Bericht vor. Der Beschwerdeführer<br />
wird über die Untersuchung ebenfalls informiert.<br />
Der Sachverhalt einer Beschwerde darf allerdings nicht bereits<br />
Gegenstand eines Gerichtsverfahrens gewesen sein oder<br />
länger als zwei Jahre zurückliegen. Vor einer Beschwerde beim<br />
Bürgerbeauftragten ist mit der betroffenen Institution Verbindung<br />
aufzunehmen. Für die Beschwerde genügt ein formloses<br />
Schrei ben mit den konkreten Gründen sowie die Institution,<br />
auf die sich die Beschwerde bezieht.<br />
36<br />
Als Leitfaden <strong>für</strong> Beschwerden bei den <strong>EU</strong>-Institutionen<br />
sowie <strong>für</strong> Klagen vor dem Gerichtshof hat die<br />
DNR-<strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong> die Broschüre: „Meine Rechte<br />
- Handbuch <strong>für</strong> <strong>EU</strong>-Beschwerden“ veröffentlicht:<br />
www.eu-koordination.de/PDF/2010-1-meine-rechte_web.pdf<br />
7.2 Zugang zu Informationen und<br />
Gerichten – die Aarhus-Konvention<br />
Die Aarhus-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag,<br />
der Bürgern Rechte im Umweltschutz überträgt. Sie wurde 1998<br />
in der dänischen Stadt Aarhus im Rahmen von UN-Verhandlungen<br />
geschlossen und regelt drei Bereiche, die als „Säulen“<br />
der Konvention bezeichnet werden: erstens den Zugang zu Umweltinformationen,<br />
zweitens die Öffentlichkeitsbeteiligung bei<br />
Projekten mit Umweltauswirkungen sowie drittens den erweiterten<br />
Zugang zu Gerichten bei Projekten mit Umweltrelevanz.<br />
Die <strong>EU</strong> hat die Aarhus-Konvention im Jahr 2007 übernommen.<br />
Grundlegend ist die Verordnung 1367/2006/EG.<br />
<strong>EU</strong>-Bürger haben damit die Möglichkeit, Ansprüche auf<br />
Umweltinformationen gegenüber Organen und Einrichtungen<br />
der <strong>EU</strong> geltend zu machen. Zudem können Verbände europäische<br />
Verwaltungsakte im Umweltrecht zunächst behördenintern<br />
und dann auch gerichtlich überprüfen lassen, wenn<br />
sie negative Umweltauswirkungen sehen. Ein Antrag muss<br />
binnen einer Frist von sechs Wochen nach Veröffentlichung<br />
des entsprechenden Verwaltungsaktes gestellt werden und<br />
eine ausführliche Begründung enthalten. Die <strong>EU</strong>-Organe und<br />
Einrichtungen haben maximal 18 Wochen Zeit, den Antrag<br />
zu erwidern. Antragsberechtigt sind grundsätzlich auch alle<br />
in Deutschland anerkannten Vereinigungen, die sich <strong>für</strong> den<br />
Umweltschutz einsetzen. Der überprüfte Gegenstand muss allerdings<br />
unter das Satzungsziel fallen. Anträge können an die<br />
Generaldirektion Umwelt gestellt werden.<br />
7.3 Die europäischen Umweltverbände<br />
Um die Belangen von Natur und Umwelt in der europäischen<br />
Gesetzgebung zu stärken, haben sich verschiedene Umweltorganisationen<br />
in Brüssel etabliert, die als Dachverbände oder<br />
europäische Geschäftsstellen Umweltpolitik mitgestalten und<br />
Lobbyarbeit betreiben. Mit ihren nationalen Mitgliedsverbänden<br />
und Einheiten vertreten sie die Interessen von mehr als 20<br />
Millionen <strong>EU</strong>-Bürgern. Die <strong>Brüsseler</strong> Umweltorganisationen<br />
liefern unabhängige Expertise zur Gestaltung, Beobachtung<br />
und Kontrolle der <strong>EU</strong>-Politik und fungieren als Impulsgeber<br />
<strong>für</strong> neue umweltpolitische Vorhaben. Sie arbeiten mit den gesetzgebenden<br />
Institutionen der <strong>EU</strong> in beratenden Ausschüssen<br />
zusammen und werden in Konsultationen und durch die Erstellung<br />
von Gutachten und Studien gehört, wenn Umweltinteressen<br />
durch ein geplantes Gesetz berührt werden. Sie sind<br />
die kritische Instanz, die Fehlentwicklungen rechtzeitig bemerken<br />
und in die Öffentlichkeit bringen kann und fungieren als<br />
Multiplikatoren von Informationen an Umwelt- und Verbraucherorganisationen,<br />
interessierte Bürger und Medien. Dabei<br />
arbeiten sie eng mit den jeweiligen Mitgliedsorganisationen in<br />
den Mitgliedstaaten zusammen.<br />
Die Kontaktdaten der „Green 10“, der zehn größten europäischen<br />
Umweltorganisationen, finden sich im Anhang<br />
II. Detaillierte Informationen zu den europäischen Umweltverbänden<br />
stehen im DNR-Sonderheft I/2012 „Die europäischen<br />
Umweltverbände: Der heiße Draht nach Brüssel“:<br />
www.eu-koordination.de/PDF/eur-0412-sh.pdf<br />
7.4 Lobbyarbeit <strong>für</strong> Umwelt und Natur<br />
in Brüssel<br />
In der <strong>EU</strong> ist „Lobbyist“ kein Schimpfwort. Lobby arbeit wird<br />
vielmehr als ein normaler Weg gesehen, die eigenen Interessen<br />
zu vertreten. Viele <strong>EU</strong>-Mitarbeiter wünschen sogar, dass<br />
Interessenverbände ihnen ihre Argumente und Positionen zu<br />
den jeweiligen Gesetzgebungsprozessen mitteilen. Schließlich<br />
sollen die Regelungen einmal <strong>für</strong> 27, bald 28 Mitgliedstaaten<br />
mit knapp einer halben Milliarde Menschen gelten. Derzeit sind<br />
ca. 27.000 Lobbyisten in Brüssel tätig.<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
Europäische Kommission<br />
z.Hd. Generalsekretariat<br />
Rue de la Loi 200<br />
B-1049 Brüssel<br />
www.ec.europa.eu<br />
Europäischer Bürgerbeauftragter<br />
Avenue du Président Robert Schuman 1<br />
CS 30403<br />
F-67001 Straßburg Cedex<br />
Tel.: +33 3 / 88 17 23 13<br />
Fax: +33 3 / 88 17 90 62<br />
E-Mail: Kontaktformular auf der Website<br />
www.ombudsman.europa.eu<br />
Generaldirektion Umwelt<br />
Europäische Kommission<br />
B-1049 Brüssel<br />
Fax: +32 2 / 298 63 27<br />
E-Mail: env-internal-review@ec.europa.eu<br />
www.ec.europa.eu/environment<br />
Europäisches Parlament<br />
Petitionsausschuss - Sekretariat<br />
Rue Wiertz<br />
B-1047 Brüssel<br />
Fax: +32 2 / 284 68 44<br />
E-Mail: ip-peti@europarl.europa.eu<br />
www.europarl.europa.eu – Das Parlament – Petitionen<br />
Bei der Kommission<br />
Die <strong>EU</strong>-Kommission ist in der Regel die zeitlich erste Anlaufstation<br />
<strong>für</strong> die Einflussnahme auf europäische Gesetzgebungsprozesse.<br />
Denn die Kommission hat das alleinige Initiativrecht<br />
und erarbeitet daher die Gesetzesentwürfe. Grundsätzlich ist es<br />
sinnvoll, in einem möglichst frühen Stadium, also noch in der<br />
Konzeptionsphase, anzusetzen. Je weiter der Gesetzgebungsprozess<br />
fortgeschritten ist, desto detaillierter werden die Debatten<br />
und desto schwieriger wird die Einflussnahme.<br />
Mit dem Lissabonvertrag hat die <strong>EU</strong> ein neues Instrument<br />
zur Stärkung der partizipativen Demokratie eingeführt: Die Europäische<br />
Bürgerinitiative (EBI, siehe Kapitel 3.4). Allerdings<br />
ist die <strong>EU</strong>-Kommission rechtlich nicht an die Annahme oder<br />
Durchführung der EBI gebunden.<br />
Die Kommission veröffentlicht fast immer zunächst unverbindliche<br />
Dokumente wie Grün- und Weißbücher, auf<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
deren Basis eine Diskussion über den zu regelnden Gegenstand<br />
geführt wird. Häufig läuft dieser Prozess in Form einer<br />
„Konsultation“ ab. Dabei haben interessierte Personen und<br />
Gruppen die Möglichkeit, über das Internet oder auf Workshops<br />
in einem festgelegten Zeitraum ihre Meinung zu einem<br />
Vorschlag der Kommission einzureichen. Beteiligen kann<br />
sich im Prinzip jeder – Vertreter regionaler und kommunaler<br />
Gebietskörperschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft,<br />
Unternehmen und Unternehmensverbände, einzelne Bürger<br />
oder Wissenschaftler. Eine Liste aller laufenden (und kürzlich<br />
abgeschlossenen) Konsultationen mit den jeweiligen Formalien,<br />
Fristen und Teilnamebedingungen ist im Internet zu finden<br />
(www.ec.europa.eu/yourvoice). Wer sich an einer Konsultation<br />
beteiligen möchte, sollte sich möglichst vorher im (freiwilligen)<br />
Lobbyregister der Kommission registrieren – das erhöht die<br />
Glaubwürdigkeit.<br />
Man sollte sich jedoch nicht auf die Konsultation beschränken,<br />
sondern auch den direkten Kontakt zu den jeweiligen Bearbeitern<br />
in den Generaldirektionen der Kommission suchen.<br />
In der Phase des eigentlichen Gesetzgebungsprozesses tritt<br />
die Kommission in den Hintergrund. Rat und Parlament sind<br />
dann die vorrangigen Ziele von Lobbyaktivitäten. Ganz aus den<br />
Augen lassen sollte man die Kommission allerdings nicht, denn<br />
eine kleine Rolle spielt sie auch jetzt noch (siehe Kapitel 3.3).<br />
Nach der Verabschiedung von Rechtsakten wird die Kommission<br />
wieder wichtiger. Denn dann werden häufig Durchführungsmaßnahmen<br />
an die Komission delegiert, die diese im sogenannten<br />
Komitologieverfahren organisiert (siehe Kapitel 2.4).<br />
Hier werden vielfach weitreichende Entscheidungen getroffen.<br />
Eine Einflussnahme auf diese Durchführungsprozesse ist zwar<br />
schwierig, kann aber sehr effektiv sein, zumal die Diskussion<br />
weniger politisch als vielmehr technisch geführt wird. Nicht<br />
vergessen darf man hierbei allerdings, dass die entscheidenden<br />
Akteure in den Komitologieausschüssen aus den Mitgliedstaaten<br />
kommen – und auch dort lobbyiert werden können.<br />
Beim Europäischen Parlament<br />
Wenn das eigentliche Gesetzgebungsverfahren begonnen hat,<br />
ist das Europäische Parlament ein wichtiger Ansprechpartner<br />
<strong>für</strong> die eigenen Interessen. Umweltgesetze werden fast immer<br />
im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet, sodass<br />
das Parlament dieselben Rechte hat wie der Rat.<br />
Wichtige Gremien des Parlaments, um effektives Lobbying<br />
zu betreiben, sind die parlamentarischen Ausschüsse wie etwa<br />
der „Ausschuss <strong>für</strong> Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit“<br />
(ENVI). Hier werden die von der Kommission<br />
vorgelegten Gesetzesentwürfe geprüft und Änderungsvorschläge<br />
<strong>für</strong> das Plenum erarbeitet. Die Ausschusssitzungen<br />
sind öffentlich und an die Adressen der dort vertretenen Abgeordneten<br />
kann man sein Anliegen am besten richten.<br />
Zentrale Figur ist hierbei der Berichterstatter, der die Arbeit<br />
des Ausschusses zu dem entsprechenden Dossier inhaltlich<br />
vorbereitet und den Bericht <strong>für</strong> das Plenum erstellt, der<br />
wiederum Grundlage <strong>für</strong> die erste Lesung ist. Daneben gibt<br />
es Schattenberichterstatter, die das jeweilige Thema <strong>für</strong> ihre<br />
37
Fraktion behandeln. Günstig ist es, sein Anliegen noch vor der<br />
ersten Lesung einzubringen, da danach einzelne Abgeordnete<br />
keine Änderungsanträge mehr einbringen können. Auch eine<br />
Einflussnahme auf die thematisch spezialisierten Fraktionsmitarbeiter<br />
ist sinnvoll.<br />
Die meisten Parlamentarier haben sich trotz des Zwangs, als<br />
Generalist über viele Themen Bescheid wissen zu müssen, auf<br />
bestimmte Schwerpunkte spezialisiert. Man sollte immer nach<br />
diesen Spezialisten im jeweiligen Themengebiet suchen. Wenn<br />
man solche Abgeordneten <strong>für</strong> seine Sache gewinnen kann, ist<br />
dies eine gute Basis, denn sie werden ihren Standpunkt weitaus<br />
leidenschaftlicher vertreten als andere Abgeordnete.<br />
Ein weiterer lohnender Weg ist, Kontakt mit dem Abgeordneten<br />
des eigenen Wahlkreises oder der eigenen Region aufzunehmen.<br />
Dieser ist in der Regel bemüht, seinen Wählern Gehör<br />
zu schenken, gleich um welches Thema es sich handelt.<br />
Schließlich sollte man gerade beim Parlament bereit sein,<br />
auch Abgeordnete anzusprechen, die nicht ohnehin schon die<br />
eigene Meinung vertreten. Gegen die Stimmen der konservativen<br />
und sozialdemokratischen Fraktionen wird es kaum eine<br />
Mehrheit geben. Auch die Liberalen spielen in der derzeitigen<br />
Legislatur eine wichtige Rolle. Man sollte sich daher gut überlegen,<br />
mit welchen Parlamentariern man seine (Lobby-)Zeit<br />
am besten verbringt.<br />
38<br />
Die <strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong> des DNR verknüpft durch die<br />
Internetseite www.umweltchek-europarl.de die 99<br />
deutschen <strong>EU</strong>-Abgeordeten und die in ihrem Wahlkreis<br />
tätigen Umweltverbände<br />
Eine weitere Möglichkeit, die allen Bürgern und Organisationen<br />
offensteht, ist eine Petition an das Europäische Parlament.<br />
Der Petitionsausschuss prüft die an ihn gerichteten<br />
Beschwerden und entscheidet, was damit geschehen soll. Der<br />
Gegenstand der Petition muss in jedem Fall in den Zuständigkeitsbereich<br />
der Europäischen Union fallen, sich auf den Inhalt<br />
der Unionsverträge und das Unionsrecht beziehen oder einen<br />
Bezug zu einer <strong>EU</strong>-Institution haben. Die Bürger können in<br />
einer Petition sowohl Anliegen von allgemeinem Interesse als<br />
auch Einzelbeschwerden an das Parlament richten. Wenn einer<br />
Petition nach der Prüfung durch den Petitionsausschuss stattgegeben<br />
wird, wendet sich der Ausschuss an die Europäische<br />
Kommission, die die Einhaltung des Unionsrechts überwacht.<br />
Sie kann als „Hüterin der Verträge“ z. B. eine nationale Behörde<br />
wegen eines Verstoßes gegen Unionsrecht vor dem Gerichtshof<br />
der <strong>EU</strong> verklagen.<br />
Petitionen müssen Namen, Staatsangehörigkeit, Beruf und<br />
Wohnsitz enthalten, in einer der Amtssprachen der <strong>EU</strong> deutlich<br />
und leserlich geschrieben sowie unterzeichnet sein. Das<br />
Anliegen der Petition muss begründet sein und gegebenenfalls<br />
dokumentiert werden. Es kann sowohl über das Internet<br />
(www.europarl.europa.eu – Das Parlament – Petitionen) als<br />
auch postalisch an den Petitionsausschuss des Parlaments gesendet<br />
werden.<br />
Beim Ministerrat<br />
Trotz aller Reformen in den letzten Jahren ist der Rat nach wie<br />
vor das mächtigste Legislativgremium in der <strong>EU</strong>. Ihm muss<br />
daher bei der Lobbyarbeit besonderes Augenmerk geschenkt<br />
werden. Da der Rat aus den jeweils zuständigen Ministern der<br />
Mitgliedstaaten besteht, findet die Lobbyarbeit beim Rat nicht<br />
unbedingt in Brüssel statt, sondern in den Hauptstädten der<br />
Mitgliedstaaten.<br />
Die Ministerialbürokratien beginnen sich in der Regel bereits<br />
mit einem Thema zu befassen, lange bevor die erste Lesung<br />
im Rat naht. Es ist daher sinnvoll, sich rechtzeitig nach den<br />
zuständigen Personen in den Ministerien umzuschauen und<br />
das Gespräch mit ihnen zu suchen. Auch wenn das Dossier im<br />
Rat selbst vorliegt, sind in den meisten Fällen die Mitarbeiter<br />
des zuständigen Ministers die Hauptansprechpersonen, denn<br />
sie schreiben die Beschlussvorlagen. Wird ein Thema so wichtig,<br />
dass der Minister selbst in die Diskussion eingreift – das ist<br />
besonders in Konfliktfällen mit anderen Ministerien der Fall<br />
– gilt es, ihn zu lobbyieren.<br />
Eventuell kann auch der Umweg über die nationalen Parlamente<br />
sinnvoll sein. So kann etwa der Bundestag eine Resolution<br />
zu einem bestimmten Thema verabschieden, die den<br />
Handlungsspielraum des zuständigen Ministers zumindest<br />
politisch (allerdings nicht rechtlich) einschränkt – sofern eine<br />
Mehrheit zustande kommt.<br />
Ist die Einflussnahme auf nationaler Ebene erfolgreich, so<br />
hat dies Auswirkungen auf die Verhandlungen der Arbeitsgruppen<br />
des Rates sowie im Ausschuss der Ständigen Vertreter der<br />
Mitgliedstaaten (AStV/COREPER, siehe Kapitel 2.2), der die<br />
Ratsbeschlüsse vorbereitet. Sowohl die Mitglieder der Arbeitsgruppen<br />
als auch die Botschafter in den Ständigen Vertretungen<br />
sind an die Weisungen ihrer Regierung gebunden. Auch diese<br />
Personen können natürlich direkt angesprochen werden. Sie<br />
berichten regelmäßig über solche Kontakte, und vielleicht führt<br />
ihr Bericht ja bei den zuständigen Ministerien daheim zu einem<br />
Meinungsumschwung.<br />
Die Integration von <strong>EU</strong>-Vorgaben in nationales<br />
Recht und die Ausarbeitung von <strong>EU</strong>-Gesetzen und<br />
nationalen Gesetzesinitiativen erfordert die Zusam-<br />
menarbeit unterschiedlicher Akteure, Organisatio-<br />
nen und Institutionen. Einige Organisationen, die<br />
an der Schnittstelle zwischen Berlin und Brüssel die<br />
Umweltgesetzesinitiativen umsetzen und begleiten,<br />
werden im DNR-Themenheft „Ping-Pong Euro-<br />
papolitik“ vorgestellt. www.eu-koordination.de/<br />
PDF/2012-2-pingpong.pdf<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
<strong>EU</strong>-Lobbying in der Praxis<br />
14 Thesen zu einer erfolgreichen Lobbyarbeit in<br />
der Europäischen Union - Gastbeitrag von Frank<br />
Schwalba-Hoth, seit über 20 Jahren Umweltlobbyist in<br />
Brüssel<br />
1. Lobbying in Brüssel ist normal, akzeptiert und notwendig!<br />
Diese Tatsache ergibt sich aus einem ganz einfachen Grund:<br />
In Tschechien ist ein aus Pilsen oder Budweis stammender Beamter<br />
in seinem Prager Ministerium davon überzeugt, dass er<br />
weiß, was <strong>für</strong> ganz Tschechien wichtig ist. Jemand, der aus München<br />
oder Köln stammt und jetzt in seinem Berliner Ministerium<br />
sitzt, glaubt, dass er weiß, was gut ist <strong>für</strong> ganz Deutschland.<br />
Im Unterschied dazu gibt es in der <strong>EU</strong>, der <strong>EU</strong>-Kommission,<br />
dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat niemanden,<br />
der so vermessen ist zu glauben, er sei in der Lage <strong>für</strong> die<br />
gesamte <strong>EU</strong> in all ihren Facetten zu wissen, was das Beste wäre.<br />
Die <strong>EU</strong>-Struktur basiert sehr viel stärker als nationale Strukturen<br />
auf dem konzentrierten Input von außen. Das heißt, jede<br />
Person in den <strong>EU</strong>-Strukturen sitzt nicht nur isoliert allein am<br />
Schreibtisch, sondern saugt wie ein Schwamm Informationen<br />
auf, die von außen an sie herangetragen werden – und wenn<br />
dieses Lobbying richtig betrieben wird, ist die Person, die im<br />
Zentrum dieser Lobby-Aktivitäten steht, froh, Informationen<br />
zu bekommen. Lobbying oder, wie es heute immer mehr heißt<br />
„Public Affairs“ (nicht zu verwechseln mit „Public Relations“),<br />
ist ein Teil der politischen Kultur in Brüssel.<br />
2. Identifiziere die Schlüsselpersonen!<br />
In Brüssel gibt es etwa 50.000 Personen, die in irgendeinem<br />
Zusammenhang eine Schlüsselperson sind. Das „Buch der Bücher“<br />
<strong>für</strong> einen Lobbyisten in Brüssel ist darum die Publikation,<br />
die alle diese 50.000 Namen enthält: das im Landmarks-Verlag<br />
<strong>für</strong> 100 Euro alljährlich herausgegebene „European Public Affairs<br />
Directory“. Die Gefahr, die in diesem Buch steckt, ist, dass<br />
man versucht sein könnte zu glauben, dass man zu all diesen<br />
50.000 Menschen irgendwie Kontakt aufnehmen müsste. Die<br />
Kunst einer bestimmten Lobby-Kampagne liegt jedoch darin,<br />
seine Top 50 oder Top 60 oder Top 70 zu identifizieren. Nach<br />
der Identifikation folgt dann die Herstellung des Kontaktes,<br />
die Pflege des Kontaktes und schließlich das Monitoring, ob<br />
die ausgewählten Personen wirklich die ganze Bandbreite abdecken.<br />
Dieses Monitoring hat in Brüssel auch deshalb eine<br />
besondere Bedeutung, weil die Fluktuation besonders groß ist.<br />
Aus jeder Liste der Top 50 vom Anfang des Jahres werden zehn<br />
Leute am Ende des Jahres nicht mehr dabei sein.<br />
3. Misstraue allen akademischen Publikationen über<br />
Lobbying und Public Affairs!<br />
Der Grund, warum die meisten dieser Publikationen weit entfernt<br />
von der Wirklichkeit sind, ist relativ einfach: Wenn man<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
sich aus dem akademischen Milieu an ein Thema wie Lobbying<br />
heranwagt, braucht man empirische Daten, und die bekommt<br />
man über das Versenden von Fragebogen an Schlüsselpersonen.<br />
Nur – wer beantwortet einen solchen Fragebogen? In der Regel<br />
ist es nicht der Chef, der Abteilungsleiter, der Botschafter oder<br />
der Abgeordnete. Wenn überhaupt geantwortet wird, ist es der<br />
Assistent oder der Praktikant, der mit seinen Antworten widerspiegelt,<br />
was er glaubt, was sein Chef tut - und das ist nicht<br />
immer nah der Realität. Wenn die empirischen Daten somit<br />
falsch sind, kann auch die Forschung, die darauf aufbaut, nicht<br />
unbedingt richtig sein.<br />
4. Definiere klar dein Ziel!<br />
Dies klingt banal, wird aber häufig vernachlässigt. Ich habe<br />
viele Lobby-Anstrengungen gesehen, wo man sich durch ungenaue<br />
(oder unrealistische) Zielvorgaben selbst um den Erfolg<br />
gebracht hat. Für die Definition des Zieles gilt immer noch die<br />
alte englische Vorgabe „make it easy, make it simple“. Ohne ein<br />
klares (nicht überladenes) Ziel, das zu Beginn definiert wurde,<br />
lässt sich nur selten eine Kampagne gewinnen.<br />
5. Bilde Koalitionen!<br />
Ein Beispiel aus meiner Greenpeace-Zeit: Die Kampagne gegen<br />
gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) wurde nur deshalb<br />
ein Erfolg, weil auf der Grundlage eines klar definierten<br />
Zieles anschließend eine Art von Allianz gebildet wurde mit<br />
Gruppen, die aus ethischen oder religiösen Gründen gegen den<br />
Einsatz von GVOs waren. Weiteres Beispiel: Die <strong>EU</strong> beriet die<br />
Altauto-Richtlinie, also die Gesetzgebung, die da<strong>für</strong> sorgen soll,<br />
dass alte Pkws nach ihrer Nutzung wieder in den Rohstoffkreislauf<br />
zurückgeführt werden können. Es gab dort eine Koalition<br />
zwischen den Automobilbauern und der Elek-tronikindustrie.<br />
Letztere wusste, dass nach der Verabschiedung der Richtlinie zu<br />
Altautos eine Richtlinie zu Elektronikschrott anstehen würde.<br />
Viel von den grundsätzlichen Regelungen im Bereich der Altautos<br />
würden sich anschließend sicher im Bereich des Elektronikschrotts<br />
wiederfinden – und so geschah es auch. Dieses<br />
„coalition building“ gilt nicht nur auf fachlicher, sondern auch<br />
auf nationaler Ebene. Brüssel ist letztendlich kein homogener<br />
Schauplatz. Um wirklich erfolgreich eine Richtlinie beeinflussen<br />
zu wollen, darf man sich nicht nur auf Aktivitäten in Brüssel<br />
verlassen. Man muss ebenfalls in den meisten der nationalen<br />
Hauptstädte präsent sein – und dazu ist es notwendig, verschiedene<br />
Verbindungen einzugehen, eben „coalition building“.<br />
6. Sei aktiv auf verschiedenen Ebenen!<br />
Es ist ein Irrglaube davon auszugehen, dass ein guter Kontakt zu<br />
einem Kommissar alles regeln kann. Genauso wichtig ist es, mit<br />
der Person in der Mitte der Hierarchie der <strong>EU</strong>-Kommission in<br />
Kontakt zu stehen, die den konkreten Text erarbeitet, der dann<br />
in einem Jahr von den Kommissaren beraten und in zwei Jahren<br />
von Ministerrat und Parlament beschlossen werden wird.<br />
39
7. Fange so früh wie möglich an!<br />
Die meisten der Lobby-Aktivitäten, die ich sehe, fangen zu<br />
spät an. Sie fangen in der Regel dann an, wenn der Entwurf<br />
längst von der <strong>EU</strong>-Kommission verabschiedet wurde, auf der<br />
Tagesordnung des Parlaments steht oder in den Gruppensitzungen<br />
des Ministerrates behandelt wird. Wirklich erfolgreiches<br />
Lobbying startet in der Phase, wenn ein Entwurf noch im<br />
embryonalen Stadium ist bzw. es noch keinen fertigen Entwurf<br />
gibt. Für einen Lobbyisten ist es der Idealfall, wenn er selbst die<br />
Schlüsselpersonen auf der Ebene des Rates und des Parlaments<br />
über den Entwurf (und die voraussichtlichen Knackpunkte) informiert.<br />
8. Suche „Win-win-Situationen“!<br />
Die Treffen im Rahmen einer Lobby-Kampagne in Brüssel gehören<br />
zu den schwierigsten Aufgaben eines Umweltaktivisten.<br />
Sie sitzen jemandem gegenüber aus einem ganz anderen politischen<br />
und kulturellen Umfeld. In jedem Treffen muss man<br />
auf eine „Win-win-Situation“ abzielen, bei der beide Partner<br />
am Ende zufrieden sind. Das heißt konkret: niemals die Situation<br />
entstehen lassen, dass das Gegenüber den Eindruck hat,<br />
etwas aufgedrängt zu bekommen. Der Idealfall ist, dass er die<br />
– möglichst exklusive – Information, die man anbietet, als eine<br />
Art von Geschenk begreift. Im Gespräch sollte man auch die<br />
Körpersprache des Gegenübers nicht aus den Augen verlieren.<br />
Wenn Sie sehen, das Interesse nimmt ab, jemand rutscht nach<br />
vorn und guckt auf seine Uhr, dann brechen Sie lieber ab. Sie<br />
müssen auf offene Ohren stoßen. Wenn Sie Zurückweisung<br />
spüren, dann lieber stoppen als weitermachen. Zu „Win-win“<br />
gehört nichts Finanzielles. Ich bin jetzt über 20 Jahre in Brüssel<br />
– die Fälle von offener Korruption sind sehr sehr viel geringer<br />
als allgemein angenommen wird.<br />
9. Finde die richtigen Europaabgeordneten!<br />
Aus meiner eigenen Zeit als Abgeordneter weiß ich, dass alle<br />
Abgeordneten zwei Dinge tun (und die dritte Sache vernachlässigen).<br />
Das erste, was alle Abgeordnete dieser Welt tun: Sie versuchen<br />
ihre Wählerschaft zu befriedigen, den Wahlkreis, eine<br />
bestimmte soziale Schicht, eine politische Partei. Das zweite,<br />
was alle Abgeordneten dieser Welt tun, ist, sich an der legislativen<br />
Arbeit im Parlament zu beteiligen. Wenn man sich genau so<br />
verhält (Befriedigen der Klientel, Teilnahme an der legislativen<br />
Arbeit), dann hat man sehr schnell eine Art Midlife-Crisis: Man<br />
fühlt sich wie ein Hamster im Laufrad. Jeder Mensch möchte<br />
(und das gilt gerade auch <strong>für</strong> Politiker) Fingerabdrücke hinterlassen;<br />
etwas hinterlassen, das bleibt. Man möchte ein bisschen<br />
speziell sein, nicht wie all die anderen, man möchte seinen Bereich<br />
haben, wo man Spezialist ist, wo man unverwechselbare<br />
Spuren hinterlässt, man möchte ein Thema haben, wo man Profil<br />
gewinnt. Das kann alles sein: Tourismus oder Terrorismus,<br />
Ökologisierung des Haushaltes, Kuba, Kongo, Dioxine, was<br />
auch immer. Das dritte also, was viele Abgeordnete nicht oder<br />
zu spät tun: sich in einem Nischen-Bereich profilieren. Was<br />
40<br />
heißt das <strong>für</strong> einen Lobbyisten? Sie müssen einige Abgeordnete<br />
finden, denen Ihr Anliegen ebenfalls wichtig ist. Manchmal ist<br />
das alles ganz zufällig. Nehmen wir ein Beispiel: Durch Verkettung<br />
mehrerer Umstände ist ein schottischer Abgeordneter zum<br />
unwidersprochen aktivsten und kompetentesten <strong>EU</strong>-Politiker<br />
in Sachen Nuklearopfer in Kasachstan geworden – mit Ausstellungen<br />
im Parlament, mit einer Änderung im <strong>EU</strong>-Haushalt, mit<br />
einem Ehrendoktortitel, mit ständigen Hilfslieferungen.<br />
10. Suche Exklusivität!<br />
Wenn Sie <strong>für</strong> Ihr Anliegen – ob nun Lebensmittelsicherheit,<br />
Verkehrs- oder Finanzfragen – einige Abgeordnete gefunden<br />
haben, die sich da<strong>für</strong> interessieren, ist es kontraproduktiv, wenn<br />
alle diese Abgeordneten nun deutsche Sozialdemokraten sind<br />
oder spanische Konservative. Ihre Auswahl sollte immer breit<br />
gefächert und exklusiv sein: am besten eine Mischung aus<br />
einem finnischen Kommunisten, einem britischen Liberalen,<br />
einer belgischen Grünen, einer österreichischen Sozialdemokratin<br />
und einem französischen Konservativen (oder welch andere<br />
Mischung sich auch sonst ergibt); die Wahrnehmung der<br />
Aktivitäten des Parlaments und der Abgeordneten ist immer<br />
noch national. Wenn sich eine so breitgefächerte Gruppe von<br />
Parlamentariern zum selben Thema engagiert, gibt es in der<br />
Außenwahrnehmung nur wenig Gefahr einer Überschneidung.<br />
11. Nutze die Medien professionell!<br />
Im anfangs erwähnten „European Public Affairs Directory“<br />
finden Sie fast tausend Firmen mit ihren Lobby-Büros und<br />
von fast tausend Büros „Trade and Professional Associations“ –<br />
Branchenvereinigungen von Produzenten von Automobilen bis<br />
hin zu Mayonnaise. Dann finden Sie etwa 500 „Special Interest<br />
Groups“, etwa 200 Verbindungsbüros von Regionen, anschließend<br />
Consulting-Firmen und dann die etwa 800 akkreditierten<br />
Journalisten. Angesichts dieser hohen Zahl glauben nun viele,<br />
dass zu einer Lobby-Kampagne auch unbedingt eine Pressekonferenz<br />
gehört, und laden alle Journalisten dazu ein. Man<br />
glaubt ja von seinem eigenen Thema, dass es das wunderbarste,<br />
intelligenteste und wichtigste Thema sei. Überraschung: Die<br />
Pressekonferenz ist ein Flop – fast niemand kommt. Warum?<br />
Brüssel ist so übersättigt mit „wichtigen“ Themen, dass man<br />
schon Richard Gere, Kofi Annan oder den Papst haben muss,<br />
damit sich alle Journalisten drängeln. Der effektive Weg, um<br />
zwischen einer Lobby-Kampagne und den Medien eine „Winwin-Situation“<br />
herzustellen, ist wieder Exklusivität: ein Vier-<br />
Augen-Gespräch bringt in der Regel am meisten. Der Journalist<br />
ist dann (in seiner Sprache) der einzige, der über diesen Aspekt<br />
schreibt, und kann damit unter Umständen in die positive Situation<br />
geraten, von anderen als Quelle zitiert zu werden.<br />
12. Evaluiere deine eigenen Aktivitäten!<br />
Niemand ist perfekt, auch nur sehr wenige Lobby-Kampagnen<br />
sind perfekt geplant. Darum ist Monitoring unerlässlich - nicht<br />
nur eine Abschlussbewertung, sondern Zwischendurch-Eva-<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
luationen ebenfalls. Wenn sich herausstellen sollte, dass in der<br />
Planung etwas nicht stimmt, muss man auch den Mut haben,<br />
gegebenenfalls alles radikal zu ändern.<br />
13. Wie möchte ich in Brüssel präsent/vertreten sein?<br />
Es gibt vier grundsätzliche Möglichkeiten:<br />
• Man kann es über ein eigenes Büro machen. Das kann recht<br />
kostspielig werden: mit zwei, drei, vier Mitarbeitern und der<br />
ganzen damit zusammenhängenden Infrastruktur.<br />
• Man bedient sich eines schon in Brüssel ansässigen freien<br />
Lobbyisten, eines Beraters, der stellvertretend <strong>für</strong> einen<br />
selbst in Brüssel tätig ist. Da gibt es viele Möglichkeiten in<br />
Brüssel: kleinere und größere Public-Affairs-Firmen, die<br />
man ansprechen kann, gute und weniger gute, profilierte<br />
und weniger profilierte. Ein Problem ergibt sich aber immer:<br />
das der Glaubwürdigkeit. Stellen Sie sich vor, Sie haben sich<br />
<strong>für</strong> einen auf Energiefragen spezialisierten Berater entschieden,<br />
der <strong>für</strong> Sie im Bereich Windenergie tätig sein soll, der<br />
aber vor einigen Monaten bei denselben Leuten vorsprach<br />
– damals aber im Auftrag der Atomindustrie.<br />
• Man betreibt das Lobbying vom Sitz der Organisation außerhalb<br />
Brüssels. Konkret heißt das, man ernennt einen<br />
Mitarbeiter zum „Brüssel-Beauftragten“ und der fährt dann<br />
vier- oder fünf- oder sechsmal im Jahr nach Brüssel – zu<br />
Schlüsselmomenten, wenn eine bestimmte Sitzung in Brüssel<br />
stattfindet – und hängt noch ein, zwei Tage an, in denen<br />
er begleitende Gespräche führt. Wählt man diese Version<br />
(Lobby vom Sitz der Organisation), dann ist es in der Regel<br />
produktiv, sich einen freien Berater als begleitenden Coach<br />
zu suchen. Das ist auch die Rolle, die ich selbst häufig spiele.<br />
Ich arbeite also nie stellvertretend <strong>für</strong> jemanden, sondern<br />
immer mit jemandem.<br />
• Man bedient sich einer der in Brüssel ansässigen Rechtsanwaltskanzleien.<br />
Hochqualifizierte und hoch bezahlte<br />
Spitzenkräfte machen dann ein Monitoring darüber, was<br />
in Brüssel in einem bestimmten Bereich passiert. Ich habe<br />
beobachtet, dass dieses Verfahren häufig unbefriedigend<br />
endet. Der Grund liegt in den hohen Kosten und darin, dass<br />
viele Kanzleien mehrere Kunden im selben Bereich betreuen<br />
und dann denselben Monitoringbericht an mehrere Kunden<br />
schicken, wobei jeder Kunde davon ausgeht, dass es sich<br />
um ein nur <strong>für</strong> ihn exklusiv verfasstes Monitoring handelt<br />
– von dem man nicht will, dass der Mitbewerber dieselben<br />
Informationen bekommt.<br />
14. Wie sieht das Profil eines <strong>Brüsseler</strong> Lobbyisten aus?<br />
Es ist, wie alles im Leben, ein Mix. Zu dieser Mixtur gehören<br />
ganz sicher soziale Fähigkeiten, eine gewisse mediterrane Leichtigkeit<br />
und teutonische Bestimmtheit, um auf die Entscheidungsträger<br />
zuzugehen, eine gewisse Leidenschaftlichkeit, viel<br />
Sensibilität, viel Einfühlungsvermögen, wenig Arroganz, wenig<br />
Selbstzentriertheit. Dann kommt die Sachkenntnis, gefolgt von<br />
den Sprachkenntnissen. Englisch ist unabdingbar, Französisch<br />
mit kleinen Abstrichen ebenfalls. Deutsch kann hilfreich sein,<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
ebenso wie Spanisch und Italienisch. Als abschließende Ingredienz<br />
gehört zum Ideal-Profil eines <strong>Brüsseler</strong> Lobbyisten die<br />
Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit.<br />
41
Anhänge<br />
Anhang I: Wie werden<br />
<strong>EU</strong>-Dokumente bezeichnet?<br />
Die Nummerierungen der zahlreichen <strong>EU</strong>-Dokumente zu entziffern<br />
ist nicht immer leicht, hilft aber beim Verständnis des<br />
politischen Prozesses. Die gängigsten Dokumententypen sind<br />
die folgenden, jeweils vorgestellt anhand eines Beispiels.<br />
Legislative Dokumente<br />
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – die 1907. Verordnung des<br />
Jahres 2006.<br />
Richtlinie 2003/54/EG – die 54. Richtlinie des Jahres 2003.<br />
ABl C 112, 20.12.73 oder ABl L 57, 01.03.2008 – Amtsblatt der<br />
<strong>EU</strong>, Serie C (Informationen, Mitteilungen), veröffentlicht<br />
am 20.12.1973 oder Serie L (Gesetzgebung), veröffentlicht<br />
am 01.03.2008.<br />
Europäische Kommission<br />
KOM(2007) 342 – an die anderen Organe gerichtetes Dokument<br />
der Kommission (Vorschläge <strong>für</strong> Rechtsakte, Mitteilungen,<br />
Berichte usw.).<br />
SEK/2008/0034 final – Bezeichnung <strong>für</strong> verschiedene Dokumente<br />
der Kommission. In der Datenbank werden nur die<br />
Dokumente aufgeführt, die mit einem interinstitutionellen<br />
Verfahren zusammen hängen.<br />
IP/09/1883 – Pressemitteilung (Nummer 1883 des Jahres 2009).<br />
Ministerrat<br />
Dokumente des Rates können zwei Formate haben:<br />
42<br />
NNNNN/YY (Beispiel: 10917/06) oder NNNNN/RR/YY (Beispiel:<br />
7500/1/08). NNNNN (1 bis 5 Ziffern) bezeichnet dabei<br />
die laufende Nummer eines Dokuments. YY bezeichnet das<br />
jeweilige Jahr (die letzten beiden Zahlen). Und RR (1oder 2<br />
Ziffern) bezeichnet die Nummer des jeweiligen Entwurfs. An<br />
dieses Format können sich verschiedene Anhänge anschließen:<br />
ADD (Addendum), COR (Corrigendum), REV (Revision),<br />
EXT (Extract), AMD (Amendment).<br />
Europäisches Parlament<br />
Bei Dokumenten des Europäischen Parlaments geben Buchstaben<br />
Hinweise auf Art und Funktion:<br />
A – Report<br />
PE – Entwurf eines Reports<br />
T – Meinung, Resolution oder Entscheidung<br />
B – Antrag auf eine Resolution oder mündliche Anfrage<br />
COD – ordentliches Verfahren (früher Mitentscheidungsverfahren)<br />
CNS – Anhörungsverfahren<br />
AVC – Zustimmungsverfahren<br />
Gerichtshof der Europäischen Union<br />
Urteile des Gerichtshofs und des Gerichts werden wie folgt<br />
benannt:<br />
C-176/03 – Fall Nummer 176 im Jahr 2003 (Gerichtshof)<br />
T-123/07 – Fall Nummer 123 im Jahr 2007 (Gericht)<br />
Beratende Ausschüsse<br />
CDR – Berichte des Ausschusses der Regionen<br />
CES oder CESE – Berichte des Wirtschafts- und Sozialausschusses<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
Anhang II:<br />
<strong>Brüsseler</strong> Umweltorganisationen<br />
Eine ganze Reihe von Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen<br />
hat mittlerweile eigene Büros in Brüssel errichtet bzw.<br />
sich in europäischen Dachverbänden zusammengeschlossen.<br />
Viele praktische Informationen zu den auf <strong>EU</strong>-Ebene<br />
tätigen Umwelt- und Naturschutzverbänden stehen<br />
in dem 2012 vollständig überarbeiteten DNR-Sonderheft<br />
„Die europäischen Umweltverbände: Der<br />
heiße Draht nach Brüssel“, www.eu-koordination.de/<br />
PDF/eur-0412-sh.pdf.<br />
Die „Green 10“<br />
www.green10.org<br />
Die zehn größten „<strong>Brüsseler</strong> Umwelt-NGOs“ (das heißt europäisch<br />
agierende Nichtregierungsorganisationen, von denen nicht<br />
alle in Brüssel ansässig sein müssen) treten auch oft als „Green<br />
10“ auf. Sie wollen damit ihren Stimmen mehr Gewicht geben<br />
und bei koordinierten Aktivitäten eine bessere Außenwirkung<br />
erreichen. Gemeinsames Ziel der Green 10 ist die Verbesserung<br />
der Umweltsituation in der Europäischen Union und ihren<br />
Nachbarländern. Außenpolitisch setzen sie sich <strong>für</strong> eine weltweite<br />
Führungsrolle der <strong>EU</strong> in Umweltbelangen ein. Zu den<br />
Green 10 zählen folgende Organisationen:<br />
BirdLife International – European Division<br />
BirdLife International<br />
Avenue de la Toison d‘Or 67<br />
B-1060 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 280 08 30<br />
Fax: +32 2 / 230 38 02<br />
europe@birdlife.org<br />
europe.birdlife.org<br />
BirdLife International ist ein weltweites Bündnis von NGOs,<br />
die sich <strong>für</strong> den Schutz der Vögel und ihrer Lebensräume sowie<br />
<strong>für</strong> den Erhalt der globalen Artenvielfalt und eine nachhaltigen<br />
Nutzung der Naturressourcen einsetzen. Die Partner arbeiten<br />
in über hundert Ländern und Regionen<br />
weltweit. Das Europabüro (European Division, ED) beschäftigt<br />
sich mit jenen Bereichen der <strong>EU</strong>-Politik, die Auswirkungen auf<br />
die Vogelwelt und die Natur haben. BirdLife International hat<br />
45 Partner und 1,9 Millionen Mitglieder europaweit und ist<br />
in allen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten tätig. Deutsches Mitglied ist der<br />
Naturschutzbund Deutschland (NABU).<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
CAN Europe – Climate Action Network Europe<br />
CAN Europe<br />
Rue d‘Edimbourg 26<br />
B-1050 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 8944670<br />
Fax: +32 2 / 8944680<br />
info@caneurope.org<br />
www.caneurope.org<br />
Das Climate Action Network Europe arbeitet seit 1989 als Klima-<strong>Koordination</strong>sstelle<br />
<strong>für</strong> Umweltorganisationen in Westeuropa.<br />
Mit über 150 europäischen Mitgliedsorganisationen ist es<br />
Teil eines globalen Netzwerks, das weltweit 700 Organisationen<br />
umfasst. Ihr Anliegen ist die Begrenzung der vom Menschen<br />
verursachten Klimaveränderungen auf ein ökologisch nachhaltiges<br />
Maß und die Etablierung einer nachhaltigen Energiepolitik.<br />
CEE Bankwatch Network<br />
CEE Bankwatch Network, European Office<br />
Rue d‘Edimbourg 26<br />
B-1050 Brüssel<br />
Tel.: +32 2/ 893 10 31<br />
Fax: +32 2/ 893 10 35<br />
main@bankwatch.org<br />
www.bankwatch.org<br />
CEE Bankwatch Network ist eine internationale Nichtregierungsorganisation<br />
und hat Mitglieder in 14 mittel- und osteuropäischen<br />
Ländern. 1995 gegründet, hat sich die Organisation<br />
zu einem der größten Netzwerke in Mittel- und Osteuropa entwickelt,<br />
wo sich auch ihre Hauptaktivitäten konzentrieren. Ziel<br />
von CEE Bankwatch ist es, die internationalen Finanzinstitutionen<br />
(IFIs) zu beobachten und ihnen konstruktive Alternativen<br />
zu ihrer Politik und ihren Projekten anzubieten.<br />
EEB – European Environmental Bureau (Europäisches<br />
Umweltbüro)<br />
EEB - European Environmental Bureau<br />
Boulevard de Waterloo 34<br />
B-1000 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 289 10 90<br />
Fax: +32 2 / 289 10 99<br />
eeb@eeb.org<br />
www.eeb.org<br />
Das EEB ist Dachverband von über 140 Umweltschutzorganisationen<br />
in fast 30 Ländern innerhalb und außerhalb der <strong>EU</strong><br />
und damit der größte Umweltverband auf europäischer Ebene.<br />
Es repräsentiert damit insgesamt 15 Millionen Bürger. Entsprechend<br />
der Vielfalt seiner Mitgliederorganisationen bearbeitet<br />
das EEB ein breites Spektrum von Umweltthemen mit Schwerpunkt<br />
auf der <strong>EU</strong>-Umweltpolitik.<br />
43
FoEE – Friends of the Earth Europe<br />
FoE Europe<br />
Mundo-B Building<br />
Rue d‘Edimbourg 26<br />
B-1050 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 893 1000<br />
Fax: +32 2 / 893 1035<br />
info@foeeurope.org<br />
www.foeeurope.org<br />
Friends of the Earth Europe koordiniert die Aktivitäten von<br />
über 30 europäischen Mitgliederorganisationen <strong>für</strong> europäische<br />
Kampagnen und Lobbyarbeit. Schwerpunkte sind Klima-,<br />
Energie-, Agrar- und Ressourcenpolitik. Das Netzwerk ist eingebunden<br />
in Friends of the Earth International, das weltweit<br />
größte umweltpolitische Basisnetzwerk. Deutsches Mitglied ist<br />
der Bund <strong>für</strong> Umwelt und Naturschutz Deutschland<br />
(BUND).<br />
Greenpeace European Unit<br />
Greenpeace European Unit<br />
Rue Belliard 199<br />
B-1040 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 274 19 00<br />
Fax: +32 2 / 274 19 10<br />
european.unit@greenpeace.org<br />
www.greenpeace.eu<br />
Greenpeace ist als unabhängige Kampagnenorganisation<br />
weltweit in über 40 Ländern mit Büros vertreten. Aufgabe der<br />
Europaabteilung (European Unit) ist ein kontinuierliches Monitoring<br />
der Arbeit der <strong>EU</strong>-Institutionen, um Mängel in der<br />
<strong>EU</strong>-Politik und -gesetzgebung aufzuzeigen und die Entscheidungsträger<br />
zur Umsetzung von fortschrittlichen Lösungen<br />
aufzufordern. Die Ziele der Organisation sind der Erhalt der<br />
Biodiversität, der Schutz von Meer, Land, Luft und Wasser<br />
vor Verschmutzung und Missbrauch, das Ende der nuklearen<br />
Bedrohung und die Förderung von Frieden, Abrüstung und<br />
Gewaltlosigkeit.<br />
HEAL – Health and Environment Alliance<br />
HEAL<br />
Boulevard Charlemagne 28<br />
B-1000 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 234 36 40<br />
Fax: +32 2 / 234 36 49<br />
info@env-health.org<br />
www.env-health.org<br />
Die Health and Environment Alliance (früher EPHA Environment<br />
Network) ist eine unabhängige internationale Non-<br />
Profit-Organisation, die sich da<strong>für</strong> einsetzt, die Bedingungen<br />
<strong>für</strong> die öffentliche Gesundheit durch besseren Umweltschutz<br />
44<br />
zu fördern. Das 2004 gegründete Netzwerk verbindet über 70<br />
Organisationen, die sich <strong>für</strong> die vorrangige Behandlung von<br />
Gesundheitsfragen im Rahmen der Umweltpolitik einsetzen.<br />
HEAL befasst sich mit den vielfältigen Beziehungen zwischen<br />
Gesundheit und Umwelt, um den politischen Entscheidungsträgern<br />
ein klares Bild einer umfassenderen Herangehensweise<br />
zu vermitteln.<br />
NFI – Naturfreunde Internationale<br />
Naturefriends International, European Policy Office<br />
Rue d’Edimbourg 26<br />
B-1050 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 893 19 567<br />
Fax: +32 2 / 894 46 10<br />
seda.orhan@nf-int.org<br />
www.nf-int.org<br />
Die Naturfreunde Internationale ist der Dachverband von über<br />
50 Landesorganisationen mit einer Vielzahl von regionalen und<br />
lokalen Gruppierungen. Im Mittelpunkt der Aktivitäten der<br />
NFI stehen nachhaltige Entwicklung, ein verantwortungsvoller<br />
Natur- und Umweltschutz sowie sanfter Tourismus und interkultureller<br />
Austausch mit dem Ziel, gesunde Umwelt- und<br />
Lebensbedingungen zu schaffen, die <strong>für</strong> alle Menschen zugänglich<br />
sind<br />
T&E – European Federation for Transport and Environment<br />
T&E<br />
Rue d‘Edimbourg 26<br />
B-1050 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 893 0841<br />
Fax: +32 2 / 893 0842<br />
info@transportenvironment.org<br />
www.transportenvironment.org<br />
T&E ist die europäische Dachorganisation <strong>für</strong> ökologische Verkehrsclubs<br />
und NGOs, die sich <strong>für</strong> eine nachhaltige Verkehrs-<br />
und Umweltpolitik auf <strong>EU</strong>-Ebene einsetzen. Sie hat rund 50<br />
Mitgliedsorganisationen in über 20 Ländern. Zu den Aufgaben<br />
der Organisation gehört die Förderung einer Verkehrspolitik,<br />
die auf den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung beruht<br />
und dabei negative Einflüsse auf die Umwelt und die Gesundheit<br />
minimiert, Energie- und Landnutzung verringert, ökonomische<br />
und soziale Kosten senkt, Sicherheit maximiert und<br />
den Zugang zu Verkehrsmitteln <strong>für</strong> alle Menschen garantiert.<br />
Deutsche Mitglieder sind der Verkehrsclub Deutschland (VCD)<br />
und die Deutsche Umwelthilfe (DUH).<br />
WWF-EPO – WWF European Policy Office<br />
WWF European Policy Office (WWF-EPO)<br />
Avenue de Tervuren 168, Box 20<br />
B-1150 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 74388 00<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
Fax: +32 2 / 74388 19<br />
wwf-epo@wwf.eu<br />
www.wwf.eu<br />
Das WWF European Policy Office (WWF EPO) in Brüssel<br />
setzt die Europaprogramme von WWF International um und<br />
koordiniert die <strong>EU</strong>-relevanten Programme der nationalen<br />
Mitgliedorganisationen. Experten-Arbeitsgruppen behandeln<br />
Themen wie Klima- und Energiepolitik, Biodiversitätspolitik,<br />
Fischereipolitik, Wasserpolitik, Waldpolitik, <strong>EU</strong> Budget, europäische<br />
Außen- und Entwicklungspolitik.<br />
Weitere Organisationen<br />
Viele weitere NGOs setzen sich auf europäischer Ebene <strong>für</strong> den<br />
Umweltschutz ein, zählen aber nicht zu den Green 10.<br />
B<strong>EU</strong>C – Bureau Européen des Unions de Consommateurs<br />
B<strong>EU</strong>C<br />
Rue d‘Arlon 80, Bte 1<br />
B-1040 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 743 15 90<br />
Fax: +32 2 / 740 28 02<br />
consumers@beuc.org<br />
www.beuc.org<br />
B<strong>EU</strong>C ist die europäische Dachorganisation von 42 Verbraucherschutzverbänden<br />
in über 30 Ländern und vertritt die Interessen<br />
der europäischen Verbraucher gegenüber der <strong>EU</strong>-Politik.<br />
CDM Watch<br />
CDM Watch<br />
Rue d’Albanie 17<br />
B-1060 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 893 08 94<br />
info@cdm-watch.org<br />
www.cdm-watch.org<br />
CDM Watch ist eine internationale NGO-Initiative, mit der<br />
dazu beigetragen werden soll, die Zulassung von umweltverträglichen<br />
Entwicklungsprojekten schärfer zu prüfen. CDM<br />
Watch unterstützt außerdem NGOs in den CDM-Zielländern,<br />
auf solche Projekte qualifiziert und erfolgreich einzuwirken.<br />
Die Initiative wird federführend betreut vom Forum Umwelt<br />
& Entwicklung, einem vom Deutschen Naturschutzring getragenen<br />
Netzwerk.<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
European Bureau for Conservation and Development (EBCD)<br />
EBCD<br />
Rue de la Science 10<br />
B-1000 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 230 30 70,<br />
Fax: +32 2 / 230 82 72<br />
ebcd.info@ebcd.org<br />
www.ebcd.org<br />
EBCD ist ein internationaler Umweltverband, der sich den Erhalt<br />
und die sowohl ökologisch als auch sozial nachhaltige Nutzung<br />
natürlicher Ressourcen in Europa und weltweit zum Ziel<br />
gesetzt hat. Hierzu arbeitet EBCD eng mit den europäischen Institutionen<br />
zusammen und unterhält seit ihrer Gründung 1994<br />
das Sekretariat der europäischen Intergroup „Climate Change,<br />
Biodiversity and Sustainable Development“.<br />
ECAS – European Citizen Action Service<br />
ECAS<br />
Avenue de la Toison d’Or 77<br />
B-1060 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 548 04 90<br />
Fax: +32 2 / 548 04 99<br />
info@ecas.org<br />
www.ecas-citizens.eu<br />
ECAS ist eine internationale unabhängige Non-Profit-Organisation,<br />
die NGOs und Einzelpersonen zu Durchsetzungskraft in<br />
der <strong>EU</strong> verhelfen will. ECAS hilft seinen Mitgliedern, Kontakte<br />
mit den <strong>EU</strong>-Institutionen zu entwickeln, Finanzierungsmöglichkeiten<br />
zu finden oder einen neuen europäischen Verband<br />
oder ein Netzwerk zu gründen. Die Mitglieder von ECAS kommen<br />
aus verschiedenen Ländern und Tätigkeitsbereichen in<br />
der <strong>EU</strong>: Bürgerrechte, Kultur, Entwicklung, Gesundheit und<br />
Soziales.<br />
The European Cyclist Federation (ECF)<br />
ECF<br />
Rue Franklin 28<br />
B-1000 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 880 92 74<br />
Fax: +32 2 / 880 92 75<br />
office@ecf.com<br />
www.ecf.com<br />
Die European Cyclist Federation (ECF) versucht, die Fahrradnutzung<br />
in der <strong>EU</strong> zu fördern und somit zu einer nachhaltigen<br />
Mobilität und öffentlichem Wohlbefinden in Europa beizutragen.<br />
Hierzu koordiniert ECF den europäischen Informationsaustausch<br />
und die Arbeit der Fahrradbewegungen in den<br />
verschiedenen Ländern. Deutsches Mitglied von ECF ist der<br />
Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC).<br />
45
ECOS – European Environmental Citizens Organisation<br />
for Standardisation<br />
ECOS<br />
Rue d‘Edimbourg 26<br />
B-1050 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 894 46 68<br />
Fax: +32 2 / 894 46 10<br />
info@ecostandard.org<br />
www.ecostandard.org<br />
ECOS wurde zur Stärkung der Umweltpolitik innerhalb des<br />
europäischen Normungssystems von verschiedenen nationalen<br />
und europäischen Umwelt-NGOs gegründet und wird<br />
durch die <strong>EU</strong>-Kommission finanziert. ECOS repräsentiert die<br />
Umwelt-NGOs in politischen und technischen Gremien sowohl<br />
bei CEN (European Committee for Standardisation) als<br />
auch bei CENELEC (European Committee for Electrotechnical<br />
Standardisation). ECOS ist eine Non-Profit-Organisation mit<br />
wissenschaftlicher Ausrichtung.<br />
EEAC – European Environment and Sustainable Development<br />
Advisory Councils<br />
c/o Minaraad<br />
Kliniekstraat 25, 4th floor<br />
B-1070 Brüssel<br />
Tel: +32 2 558 01 50 / 51 / 52<br />
Fax:+32 2 558 01 31<br />
Ingeborg.Niestroy@eeac-net.org<br />
www.eeac-net.org<br />
EEAC ist ein Netzwerk von 30 Sachverständigenräten aus 16<br />
europäischen Ländern, deren Ziel es ist, unabhängige und wissenschaftlich<br />
basierte Expertise zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen<br />
zur Verfügung zu stellen. Deutsche Mitglieder sind<br />
der Sachverständigenrat <strong>für</strong> Umweltfragen (SRU), der Rat <strong>für</strong><br />
Nachhaltige Entwicklung (RNE), der Wissenschaftliche Beirat<br />
der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU)<br />
sowie der Deutsche Rat <strong>für</strong> Landespflege (DRL).<br />
EPE – European Partners for the Environment<br />
EPE<br />
Avenue de la Toison d‘Or 67<br />
B-1060 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 771 15 34<br />
Fax: +32 2 / 539 48 15<br />
info@epe.be<br />
www.epe.be<br />
Das EPE-Netzwerk besteht aus 40 Partnern in 16 Ländern<br />
aus den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft, Umwelt-NGOs<br />
und Sozialverbände. EPE vermittelt Informationen und praktische<br />
Beratung zur Kooperation von Partnern, um die Ziele<br />
von nachhaltiger Entwicklung zu erreichen. EPE arbeitet zu<br />
46<br />
allen Themenbereichen der nachhaltigen Entwicklung mit den<br />
Schwerpunkten Handel, Beschaffung und Finanzierung.<br />
Eurogroup for Animals<br />
Eurogroup for Animals<br />
Rue des Patriotes 6<br />
B-1000 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 740 08 20<br />
Fax: +32 2 / 740 08 29<br />
info@eurogroupforanimals.org<br />
www.eurogroupforanimals.org<br />
Die Eurogroup for Animals ist die Dachorganisation der europäischen<br />
Tierschutzorganisationen. Mit ihrem Fachwissen<br />
berät sie die <strong>EU</strong>-Institutionen und fordert verbindliche gesetzliche<br />
Regelungen der <strong>EU</strong> <strong>für</strong> den bestmöglichen Schutz von<br />
wilden Tieren, landwirtschaftlichen Nutztieren und Tieren <strong>für</strong><br />
Forschungszwecke. Die Eurogroup for Animals koordiniert 42<br />
Organisationen aus über 25 Ländern. Deutsches Mitglied ist der<br />
Deutsche Tierschutzbund.<br />
FERN – The Forests and the European Union Resource Network<br />
FERN<br />
Rue d‘Edimbourg 26<br />
B-1050 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 894 46 90<br />
Fax: +32 2 / 894 46 10<br />
info@fern.org<br />
www.fern.org<br />
Die Ziele von FERN sind die Bewahrung der Wälder und ihrer<br />
ökologischen Funktionsfähigkeit, sowie die Achtung der Rechte<br />
der darin lebenden sozialen Gemeinschaften durch die Politik<br />
der Europäischen Union. Schwerpunkte sind dabei Biodiversität,<br />
Klimawandel, Handel und Investitionen, Entwicklungshilfe<br />
sowie die Rechte von Waldvölkern.<br />
Green Budget Europe<br />
Green Budget Europe<br />
c/o European Environmental Bureau<br />
Boulevard de Waterloo 34<br />
B-1000 Brüssel<br />
constanze.adolf@green-budget.eu<br />
www.green-budget.eu, www.foes.de<br />
Green Budget Europe ist die europäische Plattform innerhalb<br />
des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS). Sie<br />
vereinigt Vertreter aus Wirtschaft, internationalen Organisationen,<br />
Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Im Kontext<br />
des Bedarfs an einer nachhaltigen fiskalischen Konsolidierung<br />
in vielen Ländern beraten sie in einem <strong>EU</strong>-Projekt mehrere<br />
<strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten in Bezug auf eine ökologische Finanzreform<br />
und den Einsatz von marktwirtschaftlichen Instrumenten.<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
HCWHE – Health Care Without Harm Europe<br />
Health Care Without Harm Europe<br />
Rue de la Pépinière 1<br />
B-1000 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 503 3137<br />
Fax: +32 2 / 402 3032<br />
anja.leetz@hcwh.org<br />
www.noharm.org/europe<br />
Health Care Without Harm ist ein internationales Bündnis von<br />
rund 480 Organisationen in über 50 Ländern, das sich <strong>für</strong> eine<br />
umweltfreundliche Reform im Gesundheitssektor einsetzt. Es<br />
engagiert sich unter anderem gegen toxischen Medizinmüll und<br />
gegen Gesundheitsverfahren, die wegen ihrer Nebenwirkungen<br />
<strong>für</strong> Mensch und Umwelt schädlich sind.<br />
IFOAM <strong>EU</strong> Group – International Federation of Organic<br />
Agriculture Movements<br />
IFOAM <strong>EU</strong> Group<br />
Marco Schlüter, Director<br />
Rue du Commerce 124<br />
B-1000 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 280 12 23<br />
Fax: +32 2 / 735 73 81<br />
info@ifoam-eu.org<br />
www.ifoam-eu.org<br />
IFOAM <strong>EU</strong> Group ist die Dachorganisation von über 300 Organisationen,<br />
Vereinigungen und Unternehmen des ökologischen<br />
Landbaus in Europa (<strong>EU</strong>, EFTA-Staaten, <strong>EU</strong>-Beitrittskandidaten).<br />
Zu den Arbeitsschwerpunkte gehören Gentechnik, ländliche<br />
Entwicklung und die <strong>EU</strong>-Agrarreform. IFOAM ist weltweit<br />
mit über 870 Partnern in 120 Ländern vertreten.<br />
IUCN ROfE – International Union for Conservation of Nature,<br />
Regional Office for Europe<br />
IUCN ROfE<br />
Boulevard Louis Schmidt 64<br />
B-1040 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 739 03 13<br />
Fax: +32 2 / 732 94 99<br />
europe@iucn.org<br />
www.iucn.org<br />
IUCN ROfE ist das europäische Regionalbüro der Weltnaturschutzorganisation<br />
IUCN. Neben dem Hauptbüro in Brüssel<br />
existieren weitere Zweigstellen in Tiflis, Belgrad und Moskau.<br />
Die Aufgabe von IUCN ROfE ist die Förderung und Stärkung<br />
eines europäischen Netzwerks zwischen Umweltforschung,<br />
Umweltpolitik und der praktischen Umsetzung. Wegen der<br />
Mitgliedschaft von Staaten und staatlichen Institutionen hat<br />
IUCN ROfE im Vergleich zu den <strong>Brüsseler</strong> NGOs eine Sonderstellung.<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
Oceana European Union Office<br />
Oceana <strong>EU</strong> Office<br />
Rue Montoyer 39<br />
B-1000 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 513 22 42<br />
Fax: +32 2 / 513 22 46<br />
brussels@oceana.org<br />
www.eu.oceana.org<br />
Oceana ist die weltweit größte Organisation, die ausschließlich<br />
zum Schutz der Meere, der marinen Ökosysteme und ihrer Biodiversität<br />
arbeitet. Die Kampagnen von Oceana basieren auf<br />
wissenschaftlicher Expertise und zielen darauf, den politischen<br />
Entscheidungsprozess in der <strong>EU</strong>-Meerespolitik positiv im Sinne<br />
des Meeresschutzes zu beeinflussen. Darüber hinaus ist Oceana<br />
weltweit aktiv und führt koordinierte Kampagnen in Nord-,<br />
Mittel-, Südamerika und Europa durch.<br />
Pesticide Action Network Europe (PAN Europe)<br />
PAN Europe<br />
Rue de la Pépinière 1<br />
B-1000 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 503 08 37<br />
Fax: +32 2 / 402 30 42<br />
henriette@pan-europe.info<br />
www.pan-europe.info<br />
PAN Europe vereint Verbraucher- und Umweltorganisationen,<br />
Gewerkschaften, Frauengruppen und Landwirtschaftsverbände<br />
aus 19 europäischen Ländern, die sich gegen die Nutzung gefährlicher<br />
Pestizide in der <strong>EU</strong> einsetzen. Ziel von PAN Europe<br />
ist es, durch die Informationen, die sie vonseiten der Organisationen,<br />
Wissenschaft, Landwirtschaft und Gewerkschaften erhalten,<br />
die Pestizidpolitik der <strong>EU</strong> positiv zu beeinflussen. Hierzu<br />
arbeitet PAN Europe eng mit Vertretern des <strong>EU</strong>-Parlaments,<br />
der Kommission und des Rates zusammen.<br />
Seas At Risk<br />
Seas At Risk<br />
Rue d‘Edimbourg 26<br />
B-1050 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 893 0965<br />
Fax: +32 2 / 893 0966<br />
secretariat@seas-at-risk.org<br />
www.seas-at-risk.org<br />
Seas At Risk setzt sich <strong>für</strong> den Schutz, die Renaturierung und<br />
die nachhaltige Nutzung der Meeresumwelt, insbesondere des<br />
Nordostatlantiks, ein. Die Hauptanliegen sind Nachhaltigkeit,<br />
Vorsorgemaßnahmen und die Integration und Demokratisierung<br />
von Meerespolitik. Mitglieder von Seas at Risk sind das<br />
EEB sowie nationale Umweltschutzorganisationen in elf europäischen<br />
Staaten. Deutsches Mitglied ist der BUND.<br />
47
Spring Alliance<br />
Spring Alliance<br />
c/o European Environmental Bureau<br />
Boulevard de Waterloo 34<br />
B-1000 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 790 88 12<br />
Fax: +32 2 / 289 10 99<br />
info@spingalliance.eu<br />
www.springalliance.eu<br />
Spring Alliance ist ein Netzwerk von europäischen und nationalen<br />
Zivilgesellschaftsorganisationen, <strong>EU</strong>-Parlamentariern und<br />
anderen InteressenvertreterInnen, das sich <strong>für</strong> eine nachhaltige<br />
Europapolitik einsetzt. Das von European Environmental<br />
Bureau (EEB), European Trade Union Confederation (ETUC),<br />
Social Platform und Concord initiierte Netzwerk zielt darauf,<br />
die strategische Ausrichtung der <strong>EU</strong>-Politik zu beeinflussen und<br />
sicherzustellen, dass Umwelt- und soziale Ziele der <strong>EU</strong> mindestens<br />
gleichrangig sind mit wirtschaftlichen Zielen.<br />
Vier Pfoten – Stiftung <strong>für</strong> Tierschutz<br />
Vier Pfoten, European Policy Office<br />
Av. de la Renaissance 19/11<br />
B-1000 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 / 740 08 88<br />
Fax: +32 2 / 733 90 27<br />
office@vier-pfoten.eu<br />
www.vierpfoten.eu<br />
Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten ist international aktiv<br />
und in neun europäischen Ländern vertreten. Zusammen mit<br />
Partnern aus Unternehmen, Wissenschaft und Forschung werden<br />
konstruktive Lösungsvorschläge entwickelt, die im europäischen<br />
Tierschutzrecht verwirklicht werden sollen. Vier Pfoten<br />
versucht durch Anwesenheit in entsprechenden Institutionen,<br />
Lobbyarbeit und gewaltfreie Aktionen am politischen Entscheidungsprozess<br />
teilzunehmen. Der deutsche Sitz ist in Hamburg.<br />
48<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
Anhang III:<br />
Die Europäische Union im Internet<br />
Die digitale <strong>EU</strong>-Welt bietet eine Menge wertvoller Informationen<br />
– man muss nur wissen, wo und wie man sie findet. Diese<br />
Liste finden Sie auch im Internet unter www.eu-koordination.de.<br />
Auf den meisten Websites der <strong>EU</strong> finden Sie eine Spracheinstellung,<br />
wo sie oft auch Deutsch auswählen können.<br />
Das Internetportal der Europäischen Union<br />
www.europa.eu<br />
Pressedienste<br />
Offizielle Nachrichten aus allen <strong>EU</strong>-Institutionen:<br />
www.europa.eu/news<br />
Pressemitteilungen der <strong>EU</strong>: www.europa.eu/press_room<br />
DNR <strong>EU</strong>-Umweltnews: www.eu-koordination.de<br />
Die <strong>EU</strong>-Umweltnews können auch als kostenloser wöchentlicher<br />
Newsletter oder bei Twitter (<strong>EU</strong>-Umweltinfo) abonniert<br />
werden.<br />
DNR-Infoservice: www.dnr.de/publikationen (Umweltpolitik/<br />
<strong>EU</strong>)<br />
EurActiv: www.euractiv.com/de<br />
DPA: www.eu-info.de<br />
<strong>EU</strong>-Organe<br />
Europäisches Parlament: www.europarl.europa.eu<br />
Europäischer Rat: www.european-council.europa.eu<br />
Ministerrat: www.consilium.europa.eu<br />
Europäische Kommission: www.ec.europa.eu<br />
Gerichtshof der <strong>EU</strong>: www.curia.europa.eu<br />
Einige Generaldirektionen der Kommission<br />
Umwelt: www.ec.europa.eu/environment<br />
Energie: www.ec.europa.eu/energy<br />
Verkehr: www.ec.europa.eu/transport<br />
Fischerei/Maritime Angelegenheiten:<br />
www.ec.europa.eu/fisheries<br />
Gesundheit und Verbraucher:<br />
www.ec.europa.eu/dgs/health_consumer<br />
Landwirtschaft: www.ec.europa.eu/agriculture<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
<strong>EU</strong>-Parlament<br />
Abgeordnete, Wahlkreise und Umwelt-NGOs vor Ort:<br />
www.umweltcheck-europarl.de<br />
Ausschüsse (laufende Arbeiten, Tagesordnungen, Protokolle,<br />
Dokumente, Kalender):<br />
www.europarl.europa.eu/activities/committees.do<br />
Live-Übertragung von EP-Sitzungen:<br />
www.europarl.europa.eu/eplive/public/default_de.htm<br />
Ministerrat (Rat)<br />
Deutsches Bundesumweltministerium zu Europa und Umwelt:<br />
www.bmu.de/europa/und/umwelt/aktuell/1238.php<br />
<strong>EU</strong>-Ratspräsidentschaften mit ausführlichen Terminkalendern:<br />
www.eu[Jahreszahl].[Länderkennung] z. B. Dänemark<br />
(Januar bis Juni 2012): www.eu2012.dk<br />
Abstimmungsrechner:<br />
www.consilium.europa.eu/council/voting-calculator<br />
Gesetzgebung<br />
Zugang zu <strong>EU</strong>-Recht: www.eur-lex.europa.eu<br />
PreLex, laufende Gesetzgebungsverfahren:<br />
www.ec.europa.eu/prelex<br />
Urteile des Gerichtshofs: www.curia.europa.eu<br />
Laufende Konsultationen/Ihre Stimme in Europa:<br />
www.ec.europa.eu/yourvoice<br />
Zusammenfassung der <strong>EU</strong>-Gesetzgebung:<br />
www.europa.eu/legislation_summaries<br />
Termine<br />
Vorschau aller <strong>EU</strong>-Institutionen: www.europa.eu/eucalendar<br />
Personen- und Telefonverzeichnis<br />
Amtliches Verzeichnis der <strong>EU</strong>: www.europa.eu/whoiswho<br />
Audiovisuelle Medien der <strong>EU</strong>-Kommission<br />
Video-, Foto-, Audiomaterial: www.ec.europa.eu/avservices<br />
Diplomatie<br />
Ständige Vertretung von Deutschland bei der <strong>EU</strong>:<br />
www.bruessel-eu.diplo.de<br />
Vertretung der Kommission in Deutschland:<br />
www.ec.europa.eu/deutschland<br />
49
Anhang IV: Die Europäische Kommission, Generaldirektionen und Agenturen<br />
Kommissar/Herkunftsland, Ressort Zuständigkeit: Generaldirektionen (GD) und Agenturen<br />
José Manuel Barroso/Portugal<br />
Präsident<br />
Joaquín Almunia/Spanien<br />
Vizepräsident<br />
Wettbewerb<br />
László Andor/Ungarn<br />
Beschäftigung, Soziales und Integration<br />
Catherine Ashton/Großbritannien<br />
Vizepräsidentin<br />
Hohe Beauftrage der Union <strong>für</strong> Außenund<br />
Sicherheitspolitik<br />
Michel Barnier/Frankreich<br />
Binnenmarkt und Dienstleistungen<br />
Dacian Cioloş/Rumänien<br />
Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung<br />
John Dalli/Malta<br />
Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
Maria Damanaki/Griechenland<br />
Maritime Angelegenheiten und Fischerei<br />
Štefan Füle/Tschechische Republik<br />
Erweiterung und europäische<br />
Nachbarschaftspolitik<br />
Maire Geoghegan-Quinn/Irland<br />
Forschung, Innovation und Wissenschaft<br />
Kristalina Georgiewa/Bulgarien<br />
Internationale Zusammenarbeit, humanitäre<br />
Hilfe und Krisenreaktion<br />
Karel de Gucht/Belgien<br />
Handel<br />
Johannes Hahn/Österreich<br />
Regionalpolitik<br />
Connie Hedegaard/Dänemark<br />
Klimapolitik<br />
Siim Kallas/Estland<br />
Vizepräsident<br />
Verkehr<br />
50<br />
GD Generalsekretariat (SG)<br />
GD Juristischer Dienst (SJ)<br />
Politischer Beraterstab<br />
GD Wettbewerb (COMP)<br />
GD Arbeit, Soziales und Gleichstellung (EMPL)<br />
Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen<br />
(<strong>EU</strong>ROFOUND)<br />
GD Außenbeziehungen (RELEX)<br />
GD Binnenmarkt und Dienstleistungen (MARKT)<br />
Harmonisierungsamt <strong>für</strong> den Binnenmarkt (OHIM)<br />
GD Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung (AGRI)<br />
GD Gesundheit und Verbraucherschutz (SANCO)<br />
Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)<br />
Europäisches Zentrum <strong>für</strong> die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten<br />
(ECDC)<br />
Europäische Behörde <strong>für</strong> Lebensmittelsicherheit (EFSA)<br />
Europäische Arzneimittelagentur (EMEA)<br />
Exekutivagentur <strong>für</strong> Gesundheit und Verbraucher (EAHC)<br />
GD Maritime Angelegenheiten und Fischerei (MARE)<br />
Europäische Fischereiaufsichtsagentur (CFCA)<br />
GD Erweiterung (ELARG)<br />
GD Außenbeziehungen (RELEX)<br />
EuropeAid-Kooperationsbüro (AIDCO)<br />
GD Forschung (RTD)<br />
Gemeinsame Forschungsstelle (JRC)<br />
Europäischer Forschungsrat (ERC)<br />
Exekutivagentur <strong>für</strong> Forschung (REA)<br />
Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA)<br />
GD Humanitäre Hilfe (ECHO)<br />
GD Handel (TRADE)<br />
GD Regionalpolitik (REGIO)<br />
GD Klimapolitik (CLIM)<br />
GD Verkehr (MOVE)<br />
Europäische Eisenbahnagentur (ERA)<br />
Europäische Agentur <strong>für</strong> Flugsicherheit (EASA)<br />
Europäische Agentur <strong>für</strong> die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)<br />
Exekutivagentur <strong>für</strong> das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T EA)<br />
Exekutivagentur <strong>für</strong> Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EAWI)<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
Kommissar/Herkunftsland, Ressort Zuständigkeit: Generaldirektionen (GD) und Agenturen<br />
Neelie Kroes/Niederlande<br />
Vizepräsidentin<br />
Digitale Agenda<br />
Janusz Lewandowski/Polen<br />
Haushalt und Finanzplanung<br />
Cecilia Malmström/Schweden<br />
Inneres<br />
Günter Oettinger/Deutschland<br />
Energie<br />
Andris Piebalgs/Lettland<br />
Entwicklung<br />
Janez Potočnik/Slowenien<br />
Umwelt<br />
Viviane Reding/Luxemburg<br />
Vizepräsidentin<br />
Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft<br />
Olli Rehn/Finnland<br />
Wirtschaft und Währung<br />
Maroš Šefčovič/Slowakei<br />
Vizepräsident<br />
Interinstitutionelle Beziehungen und Verwaltung<br />
Algirdas Šemeta/Litauen<br />
Steuern und Zollunion, Audit und<br />
Betrugsbekämpfung<br />
Antonio Tajani/Italien<br />
Vizepräsident<br />
Industrie und Unternehmen<br />
Androulla Vassiliou/Zypern<br />
Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
GD Informationsgesellschaft (INFSO)<br />
Europäische Agentur <strong>für</strong> Netz- und Informationssicherheit (ENISA)<br />
GD Haushalt (BUDG)<br />
GD Justiz, Freiheit und Sicherheit (JLS)<br />
Europäische Agentur <strong>für</strong> die operative Zusammenarbeit an den<br />
Außengrenzen (FRONTEX)<br />
Europäisches Polizeiamt (<strong>EU</strong>ROPOL)<br />
Europäische Polizeiakademie (CEPOL)<br />
Visa-Informationssystem (VIS II) und Schengener Informationssystem<br />
(SIS II)<br />
Europäische Beobachtungsstelle <strong>für</strong> Drogen und Drogensucht (EMCDDA)<br />
GD Energie (ENER)<br />
Euratom-Versorgungsagentur (ESA)<br />
Exekutivagentur <strong>für</strong> Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EACI)<br />
GD Entwicklung (DEV)<br />
EuropeAid-Kooperationsbüro (AIDCO)<br />
GD Umwelt (ENV)<br />
Europäische Umweltagentur (EEA)<br />
GD Justiz, Freiheit und Sicherheit (JLS)<br />
GD Kommunikation (COMM)<br />
Agentur <strong>für</strong> Grundrechte (FRA)<br />
Europäisches Institut <strong>für</strong> Gleichstellungsfragen (EIGE)<br />
Einheit <strong>für</strong> justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union<br />
(<strong>EU</strong>ROJUST)<br />
Amt <strong>für</strong> Veröffentlichungen (OP)<br />
GD Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN)<br />
Statistisches Amt (<strong>EU</strong>ROSTAT)<br />
GD Humanressourcen und Sicherheit (HR)<br />
GD Informatik (DIGIT)<br />
Amt <strong>für</strong> die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO)<br />
Amt <strong>für</strong> Gebäude, Anlagen und Logistik Brüssel (OIB)<br />
Amt <strong>für</strong> Gebäude, Anlagen und Logistik Luxemburg (OIL)<br />
Europäisches Amt <strong>für</strong> Personalauswahl (EPSO)<br />
Europäische Verwaltungsagentur (EAS)<br />
GD Steuern und Zollunion (TAXUD)<br />
Interner Auditdienst (IAS)<br />
Europäisches Amt <strong>für</strong> Betrugsbekämpfung (OLAF)<br />
GD Unternehmen und Industrie (ENTR)<br />
Europäische Chemikalienagentur (ECHA)<br />
GD Bildung und Kultur (EAC)<br />
GD Übersetzung (DGT)<br />
GD Dolmetschen (SCIC)<br />
Übersetzungszentrum <strong>für</strong> die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT)<br />
Europäisches Zentrum <strong>für</strong> die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)<br />
Europäische Stiftung <strong>für</strong> Berufsbildung (ETF)<br />
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)<br />
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)<br />
51
Anhang V: Ausschüsse des<br />
Europäischen Parlaments<br />
Entwicklungsausschuss (DEVE, 60 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Eva Joly (Frankreich, GREENS/EFA)<br />
• deutsche Mitglieder: Birgit Schnieber-Jastram (EPP), Norbert<br />
Neuser (S&D), Franziska Keller (GREENS/EFA), Gabriele<br />
Zimmer (GUE/NGL)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Martin Kastler (EPP), Horst<br />
Schnellhardt (EPP), Gesine Meißner (ALDE)<br />
Ausschuss <strong>für</strong> auswärtige Angelegenheiten<br />
(AFET, 151 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Elmar Brok (Deutschland, EPP)<br />
• deutsche Mitglieder: Elmar Brok (EPP, Vorsitz), Michael<br />
Gahler (EPP), Hans-Gert Pöttering (EPP), Bernd Posselt (EPP),<br />
Wolfgang Kreissl-Dörfler (S&D), Alexander Graf Lambsdorff<br />
(ALDE), Franziska Katharina Brantner (GREENS/EFA), Werner<br />
Schulz (GREENS/EFA), Sabine Lösing (GUE/NGL)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Reimer Böge (EPP), Christian<br />
Ehler (EPP), Elisabeth Jeggle (EPP), Peter Liese (EPP), Doris<br />
Pack (EPP), Jo Leinen (S&D), Norbert Neuser (S&D), Reinhard<br />
Bütikofer (GREENS/EFA), Barbara Lochbihler (GREENS/<br />
EFA), Helmut Scholz (GUE/NGL), Knut Fleckenstein (S&D),<br />
Joachim Zeller (EPP)<br />
Ausschuss <strong>für</strong> internationalen Handel (INTA, Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Vital Moreira (Portugal, S&D)<br />
• deutsche Mitglieder: Daniel Caspary (EPP), Godelieve<br />
Quisthoudt-Rowohl (EPP), Bernd Lange (S&D), Helmut Scholz<br />
(GUE/NGL)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Albert Deß (EPP), Norbert<br />
Glante (S&D), Silvana Koch-Mehrin (ALDE)<br />
Haushaltsausschuss (BUDG, 85 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Alain Lamassoure (Frankreich, EPP)<br />
• deutsche Mitglieder: Reimer Böge (EPP), Ingeborg Gräßle<br />
(EPP), Monika Hohlmeier (EPP), Jens Geier (S&D), Jutta Haug<br />
(S&D), Vizevorsitzende), Alexander Alvaro (ALDE, Vizevorsitzender),<br />
Helga Trüpel (GREENS/EFA)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Peter Jahr (EPP), Axel Voß<br />
(EPP), Constanze Angela Krehl (S&D), Jutta Steinruck (S&D),<br />
Franziska Katharina Brantner (GREENS/EFA), Jürgen Klute<br />
(GUE/NGL<br />
Haushaltskontrollausschuss (CONT, 60 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Michael Theurer (Deutschland, ALDE)<br />
• deutsche Mitglieder: Michael Theurer (ALDE, Vorsitz),<br />
Ingeborg Gräßle (EPP), Jens Geier (S&D), Martin Häusling<br />
(GREENS/EFA)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Jorgo Chatzimarkakis (ALDE),<br />
(GREENS/EFA), Jürgen Klute (GUE/NGL), Monika Hohlmeier<br />
(EPP), Markus Pieper (EPP), Barbara Weiler (S&D)<br />
52<br />
Ausschuss <strong>für</strong> Wirtschaft u. Währung (ECON, 95 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Sharon Bowles (Großbritannien, ALDE)<br />
• deutsche Mitglieder: Burkhard Balz (EPP), Markus Ferber<br />
(EPP), Werner Langen (EPP), Udo Bullmann (S&D), Peter<br />
Simon (S&D), Wolf Klinz (ALDE), Sven Giegold (GREENS/<br />
EFA), Jürgen Klute (GUE/NGL)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Thomas Mann (EPP), Andreas<br />
Schwab (EPP), Bernhard Rapkay (S&D), Godelieve Quisthoudt-Rowohl<br />
(EPP), Thomas Händel (GUE/NGL)<br />
Ausschuss <strong>für</strong> Beschäftigung und soziale Angelegenheiten<br />
(EMPL, 97 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Pervenche Berès (Frankreich, S&D)<br />
• deutsche Mitglieder: Thomas Mann (EPP, Vizevorsitzender),<br />
Martin Kastler (EPP), Jutta Steinruck (S&D), Nadja Hirsch<br />
(ALDE), Elisabeth Schroedter (GREENS/EFA, Vizevorsitzende),<br />
Thomas Händel (GUE/NGL)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Ingeborg Gräßle (EPP), Dieter-Lebrecht<br />
Koch (EPP), Udo Bullmann (S&D), Birgit Sippel<br />
(S&D), Sven Giegold (GREENS/EFA), Silvana Koch-Mehrin<br />
(ALDE), Gabriele Zimmer (GUE/NGL)<br />
Ausschuss <strong>für</strong> Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit<br />
(ENVI, 135 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Matthias Groote (Deutschland, S&D)<br />
• deutsche Mitglieder: Matthias Groote (S&D, Vorsitzender),<br />
Karl-Heinz Florenz (EPP), Christa Klaß (EPP), Peter Liese<br />
(EPP), Horst Schnellhardt (EPP), Anja Weisgerber (EPP), Jo<br />
Leinen (S&D), Dagmar Roth-Behrendt (S&D), Holger Krahmer<br />
(ALDE), Sabine Wils (GUE/NGL)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Birgit Schnieber-Jastram<br />
(EPP), Renate Sommer (EPP), Thomas Ulmer (EPP), Jutta<br />
Haug (S&D), Rebecca Harms (GREENS/EFA), Britta Reimers<br />
(ALDE)<br />
Ausschuss <strong>für</strong> Industrie, Forschung und Energie (ITRE, 122<br />
Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Amalia Sartori (Italien, EPP)<br />
• deutsche Mitglieder: Christian Ehler (EPP), Angelika Niebler<br />
(EPP), Herbert Reul (EPP,), Norbert Glante (S&D), Reinhard<br />
Bütikofer (GREENS/EFA), Jürgen Creutzmann (ALDE)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Daniel Caspary (EPP), Markus<br />
Pieper (EPP), Hermann Winkler (EPP), Werner Langen (EPP),<br />
Matthias Groote (S&D), Bernd Lange (S&D), Rebecca Harms<br />
(GREENS/EFA), Holger Krahmer (ALDE)<br />
Ausschuss <strong>für</strong> Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO,<br />
80 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Malcolm Harbour (Großbritannien, ECR)<br />
• deutsche Mitglieder: Jorgo Chatzimarkakis (ALDE), Hans-<br />
Peter Mayer (EPP), Andreas Schwab (EPP), Evelyne Gebhardt<br />
(S&D), Barbara Weiler (S&D), Heide Rühle (GREENS/EFA),<br />
Jürgen Creutzmann (ALDE), Birgit Collin-Langen (EPP)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Karl-Heinz Florenz (EPP),<br />
Anja Weisgerber (EPP), Kerstin Westphal (S&D)<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
Ausschuss <strong>für</strong> Verkehr und Fremdenverkehr<br />
(TRAN, 91 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Brian Simpson (Großbritannien, S&D)<br />
• deutsche Mitglieder: Dieter-Lebrecht Koch (EPP, Vizevorsitzender),<br />
Werner Kuhn (EPP), Thomas Ulmer (EPP), Ismail<br />
Ertug (S&D), Knut Fleckenstein (S&D), Gesine Meissner<br />
(ALDE), Michael Cramer (GREENS/EFA)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Burkhard Balz (EPP), Michael<br />
Gahler (EPP), Hans-Gert Pöttering (EPP), Markus Ferber<br />
(EPP), Petra Kammerevert (S&D), Sabine Wils (GUE/NGL),<br />
Wolf Klinz (ALDE)<br />
Ausschuss <strong>für</strong> regionale Entwicklung (REGI, 98 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Danuta Maria Hübner (Polen, EPP)<br />
• deutsche Mitglieder: Markus Pieper (EPP, Vizevorsitzender),<br />
Hermann Winkler (EPP), Joachim Zeller (EPP), Constanze<br />
Krehl (S&D), Kerstin Westphal (S&D)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Michael Theurer (ALDE), Sabine<br />
Verheyen (EPP), Manfred Weber (EPP), Jens Geier (S&D),<br />
Peter Simon (S&D), Heide Rühle (GREENS/EFA), Elisabeth<br />
Schroedter (GREENS/EFA), Cornelia Ernst (GUE/NGL)<br />
Ausschuss <strong>für</strong> Landwirtschaft und ländliche Entwicklung<br />
(AGRI, 88 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Paolo de Castro (Italien, S&D)<br />
• deutsche Mitglieder: Albert Deß (EPP), Peter Jahr (EPP),<br />
Elisabeth Jeggle (EPP), Ulrike Rodust (S&D), Britta Reimers<br />
(ALDE), Martin Häusling (GREENS/EFA)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Christa Klaß (EPP), Hans-<br />
Peter Meyer (EPP), Ismail Ertug (S&D)<br />
Fischereiausschuss (PECH, 49 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Gabriel Mato Adrover (Spanien, EPP)<br />
• deutsche Mitglieder: Ulrike Rodust (S&D), Werner Kuhn<br />
(EPP)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Jorga Chatzimarkakis (ALDE),<br />
Rebecca Harms (GREENS/EFA)<br />
Ausschuss <strong>für</strong> Kultur und Bildung (CULT, 61 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Doris Pack (Deutschland, EPP)<br />
• deutsche Mitglieder: Doris Pack (EPP, Vorsitzende), Sabine<br />
Verheyen (EPP), Petra Kammerevert (S&D), Helga Trüpel<br />
(GREENS/EFA, Vizevorsitzende), Lothar Bisky (GUE/NGL,<br />
Vizevorsitzender)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Bernd Posselt (EPP), Alexander<br />
Graf Lambsdorff (ALDE), Nadja Hirsch (ALDE)<br />
Rechtsausschuss (JURI, 49 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Klaus-Heiner Lehne (Deutschland, EPP)<br />
• deutsche Mitglieder: Klaus-Heiner Lehne (EPP, Vorsitzender)<br />
Rainer Wieland (EPP), Bernhard Rapkay (S&D), Alexandra<br />
Thein (ALDE), Gerald Häfner (GREENS/EFA)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Angelika Niebler (EPP), Dagmar<br />
Roth-Behrendt (S&D), Jan Philipp Albrecht (GREENS/<br />
EFA)<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
Ausschuss <strong>für</strong> bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres<br />
(LIBE, 119 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Juan Fernando López Aguilar (Spanien, S&D)<br />
• deutsche Mitglieder: Renate Sommer (EPP), Axel Voß<br />
(EPP), Birgit Sippel (S&D), Jan Philipp Albrecht (GREENS/<br />
EFA), Cornelia Ernst (GUE/NGL)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Manfred Weber (EPP), Herbert<br />
Reul (EPP), Monika Hohlmeier (EPP), Evelyne Gebhardt<br />
(S&D), Wolfgang Kreissl-Dörfler (S&D), Franziska Keller<br />
(GREENS/EFA), Alexander Alvaro (ALDE), Nadja Hirsch<br />
(ALDE), Klaus Heiner Lehne (EPP), Birgit Collin-Langen<br />
Ausschuss <strong>für</strong> konstitutionelle Fragen (AFCO, 48 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Carlo Casini (Italien, EPP)<br />
• deutsche Mitglieder: Gerald Häfner (GREENS/EFA), Manfred<br />
Weber (EPP)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Elmar Brok (EPP), Alexandra<br />
Thein (ALDE), Helmut Scholz (GUE/NGL), Rainer Wieland<br />
(EPP)<br />
Ausschuss <strong>für</strong> die Rechte der Frau und die Gleichstellung<br />
der Geschlechter (FEMM, 64 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Mikael Gustafsson (Schweden, GUE/NGL)<br />
• deutsche Mitglieder: Angelika Niebler (EPP), Silvana Koch-<br />
Mehrin (ALDE)<br />
• deutsche Stellvertreterinnen: Christa Klaß (EPP), Doris Pack<br />
(EPP), Franziska Katharina Brantner (GREENS/EFA), Cornelia<br />
Ernst (GUE/NGL), Gesine Meißner (ALDE)<br />
Petitionsausschuss (PETI, 61 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Erminia Mazzoni (Italien, EPP)<br />
• deutsche Mitglieder: Peter Jahr (EPP), Rainer Wieland (EPP)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Daniel Caspary (EPP), Axel<br />
Voß (EPP), Gerald Häfner (GREENS/EFA), Birgit Collin-Langen<br />
(EPP)<br />
Unterausschuss <strong>für</strong> Menschenrechte (DROI, 54 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Barbara Lochbihler (Deutschland, GREENS/EFA)<br />
• deutsche Mitglieder: Elisabeth Jeggle (EPP), Barbara Lochbihler<br />
(GREENS/EFA, Vorsitzende)<br />
• deutsche Stellvertreter: Manfred Weber (EPP)<br />
Unterausschuss <strong>für</strong> Sicherheit und Verteidigung<br />
(SEDE, 59 Mitglieder)<br />
• Vorsitz: Arnaud Danjean (Frankreich, EPP)<br />
• deutsche Mitglieder: Christian Ehler (EPP), Michael Gahler<br />
(EPP), Sabine Lösing (GUE/NGL)<br />
• deutsche StellvertreterInnen: Reinhard Bütikofer (GREENS/<br />
EFA), Elmar Brok (EPP), Godelieve Quisthoudt-Rowohl (EPP),<br />
Franziska Katharina Brantner (GREENS/EFA)<br />
Das <strong>EU</strong>-Parlament kann zudem nichtständige Ausschüsse und<br />
nichtständige Untersuchungsausschüsse einsetzen. 2009 wurde<br />
etwa der Sonderausschuss Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise<br />
(CRIS) ins Leben gerufen.<br />
53
Anhang VI: Die wichtigsten <strong>EU</strong>-Begriffe - Glossar und Wörterbuch<br />
In der Erklärung mit * gekennzeichnete Begriffe sind ebenfalls in der Liste zu finden. Eine Übersetzungshilfe <strong>für</strong> 24 Sprachen<br />
finden Sie im Internet unter www.iate.europa.eu.<br />
Deutsch Englisch Erklärung<br />
(Ab-)Änderung amendment im Rahmen des ordentlichen Verfahrens* und des Anhörungsverfahrens*<br />
kann das EP* Änderungen einbringen; diese müssen<br />
vom Rat* nur im ordentlichen Verfahren berücksichtigt werden<br />
Ablehnung rejection das EP* kann Gesetzesvorhaben im Zustimmungsverfahren*<br />
oder ordentlichen Verfahren* ablehnen<br />
Agenturen der <strong>EU</strong> Agencies of <strong>EU</strong> von der <strong>EU</strong> eingerichtete Gremien, die sehr spezifische fachliche,<br />
wissenschaftliche oder administrative Aufgaben wahrnehmen<br />
Aktionsprogramme action programmes werden vom Rat* sowie von der Kommission* aus eigener Initiative<br />
oder auf Anregung des Europäischen Rates* erstellt und<br />
dienen der Konkretisierung der in den Unionsverträgen niedergelegten<br />
Gesetzgebungsprogramme; sind die Programme in<br />
den Verträgen ausdrücklich vorgesehen, sind sie verbindlich,<br />
ansonsten Orientierungshilfen<br />
Anhörungsverfahren consultation procedure bei ihm darf das EP* seine Meinung nur äußern (Stellungnahme*)<br />
und Fragen an den Rat* richten; früher der Regelfall, inzwischen<br />
hat die Bedeutung des Verfahrens stark abgenommen<br />
Annahme adoption EP* nimmt einen Gesetzesvorschlag im Rahmen des ordentlichen<br />
Verfahrens* oder im Rahmen des Zustimmungsverfahrens*<br />
(dann ohne eigene Änderungsvorschläge) an<br />
Ausschuss der Regionen<br />
(AdR)<br />
Ausschuss <strong>für</strong> Umweltfragen,<br />
Volksgesundheit und<br />
Verbraucherpolitik<br />
54<br />
Committee of the Regions<br />
(CoR)<br />
Committee on the Environment,<br />
Public Health and<br />
Consumer Policy<br />
beratendes Organ aus Vertretern der regionalen und kommunalen<br />
Gebietskörperschaften Europas; gewährleistet, dass sie ihren<br />
Standpunkt zur Politik der <strong>EU</strong> einbringen können und dass regionale<br />
und lokale Identitäten und Vorrechte respektiert werden<br />
Fachausschuss des EP*; einflussreich, da die meisten Gesetze zur<br />
Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherpolitik im ordentlichen<br />
Verfahren beschlossen werden<br />
Ausschussverfahren committee procedure siehe Komitologie*<br />
drei Säulen three pillars bis 2009 Metapher <strong>für</strong> die rechtliche Konstruktion der <strong>EU</strong> (mit<br />
dem Lissabon-Vertrag abgeschafft); demnach basierte die <strong>EU</strong><br />
auf den folgenden "drei Säulen":<br />
1. den drei Europäischen Gemeinschaften*,<br />
2. der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik*<br />
3. der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit<br />
Empfehlung recommendation nicht verbindlicher Rechtsakt*<br />
Entscheidung/Beschluss decision geht vom Rat* oder der Kommission* aus und ist <strong>für</strong> die Empfänger<br />
rechtlich verbindlich, bedarf keiner nationalen Umsetzungsmaßnahmen,<br />
kann an Mitgliedstaaten, Unternehmen oder<br />
Einzelpersonen gerichtet sein<br />
Entschließung resolution Urheber sind der Europäische Rat*, der Rat der <strong>EU</strong>* oder das<br />
EP*; in Entschließungen werden die gemeinsamen Auffassungen<br />
und Absichten im Hinblick auf die Gesamtentwicklung der Integration<br />
sowie über konkrete Aufgaben innerhalb und außerhalb<br />
der <strong>EU</strong> zum Ausdruck gebracht; haben vor allem politische Bedeutung<br />
als Orientierungshilfe <strong>für</strong> zukünftige Arbeit des Rates<br />
und als Erleichterung der Konsensfindung im Rat<br />
EP EP siehe „Europäisches Parlament“*<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
Deutsch Englisch Erklärung<br />
Erklärungen/<br />
auslegende Erklärungen<br />
Europäische Gemeinschaften<br />
Europäische Investitionsbank<br />
(EIB)<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
declarations/<br />
interpretative declarations<br />
einerseits in ähnlicher Form wie Entschließungen*; andererseits<br />
werden Erklärungen im Zusammenhang mit der Beschlussfassung<br />
im Rat* abgegeben: hier bringen die Ratsmitglieder gemeinsam<br />
oder einseitig ihre Auffassung über die Auslegung<br />
der gefassten Ratsbeschlüsse zum Ausdruck (sog. „auslegende<br />
Erklärungen“) – Mittel der Ratsmitglieder zur Konsensfindung<br />
European Communities Begriff 2009 abgeschafft, mit Gemeinschaften wurden die Europäische<br />
Wirtschaftsgemeinschaft, die Gemeinschaft <strong>für</strong> Kohle<br />
und Stahl sowie die Atomgemeinschaft bezeichnet<br />
European Investment Bank<br />
(EIB)<br />
Finanzierung von Investitionsprojekten, die die europäische Integration,<br />
eine ausgewogene Entwicklung, den wirtschaftlichen<br />
und sozialen Zusammenhalt und die Entwicklung einer auf Wissen<br />
und Innovation beruhenden Wirtschaft fördern<br />
Europäische Kommission European Commission ausführendes Organ (= Exekutive) der <strong>EU</strong> mit Verwaltungsapparat;<br />
weit reichende Initiativ-, Verwaltungs-, Aufsichts- und<br />
Kontrollbefugnisse, Verwaltung des Haushalts; Kommissare<br />
werden alle 5 Jahre von Mitgliedstaaten ernannt<br />
Europäische Sicherheits-<br />
und Verteidigungspolitik<br />
(ESVP)<br />
European security and defence<br />
policy<br />
Europäische Umweltagentur European Environment<br />
Agency (EEA)<br />
durch den Vertrag von Nizza 2003 eingeführtes Instrument, das<br />
sämtliche Bereiche abdeckt, die die Sicherheit der Union betreffen,<br />
darunter auch die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen<br />
Verteidigungspolitik<br />
sammelt, bearbeitet und verbreitet Daten und Informationen zur<br />
Umwelt; liefert technische, wissenschaftliche und wirtschaftliche<br />
Informationen, die dazu dienen, Umweltmaßnahmen festzulegen,<br />
vorzubereiten und umzusetzen; Schaltstelle zwischen<br />
europäischen und internationalen Programmen<br />
Europäische Verträge European treaties in der Fassung von Lissabon (seit 1.12.2009): Vertrag über die<br />
Europäische Union (<strong>EU</strong>V), Vertrag über die Arbeitsweise der<br />
Europäischen Union (A<strong>EU</strong>V), Charta der Europäischen Grundrechte<br />
Europäische Zentralbank<br />
(EZB)<br />
Europäischer Bürgerbeauftragter<br />
(Ombudsmann)<br />
Europäischer Investitionsfonds<br />
(EIF)<br />
European Central Bank<br />
(ECB)<br />
verwaltet und kontrolliert den Euro, führt Devisengeschäfte<br />
durch, stellt das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme<br />
und die Preisstabilität sicher; verantwortlich <strong>für</strong> die Gestaltung<br />
der Wirtschafts- und Währungspolitik der <strong>EU</strong>, arbeitet<br />
mit dem "Europäischen System der Zentralbanken" (ESZB)<br />
zusammen<br />
European Ombudsman nimmt von jedem Bürger der <strong>EU</strong> Beschwerden über Missstände<br />
in der Verwaltungsarbeit der Organe und Institutionen der<br />
Europäischen Union entgegen<br />
European Investment Fund<br />
(EIF)<br />
spezialisiert auf Risikokapital und Bürgschaften: unterstützt Risikokapitalfonds<br />
mit Kapitalinvestitionen zur Förderung kleiner<br />
und mittlerer Unternehmen (KMU), insbesondere Neugründungen<br />
und Technologie-Unternehmen; übernimmt gegenüber<br />
Finanzinstituten Garantien<br />
Europäischer Rat European Council setzt sich zusammen aus den Staats- oder Regierungschefs der<br />
Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rates und<br />
dem Kommissionspräsidenten sowie dem Hohen Beauftragten<br />
<strong>für</strong> Außen- und Sicherheitspolitik; tagt zweimal halbjährlich und<br />
legt allgemeine politische Leitlinien und Grundsatzentscheidungen<br />
der Union fest<br />
Europäischer Rechnungshof Court of Auditors prüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und<br />
Ausgaben der Union; kontrolliert Wirtschaftlichkeit des <strong>EU</strong>-<br />
Haushaltsplans; je ein Mitglied pro <strong>EU</strong>-Staat, vom Rat* auf 6<br />
Jahre ernannt<br />
55
Deutsch Englisch Erklärung<br />
Europäischer Wirtschafts-<br />
und Sozialausschuss<br />
(EWSA)<br />
Europäisches Parlament<br />
(EP)<br />
Gemeinsame Außen- und<br />
Sicherheitspolitik (GASP)<br />
56<br />
European Economic and<br />
Social Committee (EESC)<br />
beratendes Organ, vertritt Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landwirte,<br />
Verbraucher und andere Interessensgruppen, die gemeinsam<br />
die „organisierte Bürgergesellschaft“ bilden; vermittelt der<br />
Kommission* und dem Rat* Sachkenntnis in wirtschaftlichen<br />
und sozialen Fragen<br />
European Parliament (EP) direkt alle 5 Jahre vom Volk gewählt, Stimmenverteilung je nach<br />
Einwohnerzahl, Zusammenschluss zu europaweiten Fraktionen;<br />
teilt sich Gesetzgebung mit Rat*, übt demokratische Kontrolle<br />
aus (Misstrauensantrag gegenüber Kommission), Haushaltsbefugnis,<br />
Arbeit in Ausschüssen<br />
Common Foreign and Security<br />
Policy (CFSP)<br />
gemeinsamer Standpunkt common position siehe Standpunkt*<br />
gemeinschaftlicher Besitzstand<br />
(acquis communautaire)<br />
Generaldirektion (GD)<br />
Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
Generaldirektion (GD)<br />
Umwelt<br />
Gericht (früher: Gericht<br />
erster Instanz der Europäischen<br />
Gemeinschaften)<br />
erstmals in Maastricht 1993 als Ziel im Vertrag aufgenommen,<br />
seitdem kann die <strong>EU</strong> als solche auf der internationalen Bühne<br />
agieren; siehe auch: Hoher Beauftragter <strong>für</strong> die gemeinsame<br />
Außen- und Sicherheitspolitik<br />
acquis communautaire die Rechtsakte* im Primärrecht*, Sekundärrecht* und der Rechtsprechung*<br />
bilden gemeinsam den acquis communautaire<br />
Health and Consumer Protection<br />
Directorate-General<br />
(DG)<br />
Environment Directorat-<br />
General (DG)<br />
eine von 34 Generaldirektionen und Diensten der <strong>EU</strong>-Kommission*;<br />
Hauptaufgaben: Lebensqualität verbessern und Gesundheit<br />
der Bevölkerung schützen (öffentliche Gesundheit),<br />
Sicherheit und wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher gewährleisten<br />
(Verbraucherpolitik) sowie Lebensmittelsicherheit,<br />
Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit sicherstellen<br />
eine von 34 Generaldirektionen und Diensten der <strong>EU</strong>-Kommission*;<br />
Hauptaufgaben: neue Rechtsvorschriften im Umweltbereich<br />
initiieren und ausarbeiten; sicherstellen, dass vereinbarte<br />
Maβnahmen in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden;<br />
Ordinary Court 1989 zur Entlastung des Gerichtshofs* eingerichtet, ist das Gericht<br />
<strong>für</strong> alle direkten Klagen (Nichtigkeit, Untätigkeit, Schadensersatz)<br />
zuständig, es sei denn, sie sind dem Gerichtshof<br />
vorbehalten oder wurden an gerichtliche Kammern verwiesen<br />
Court of First Instance siehe Gericht*<br />
Gericht erster Instanz der<br />
EG (EuGeI)<br />
Gerichtshof der Europäi- Court of Justice kontrolliert die einheitliche Auslegung und Anwendung der<br />
schen Union (EuGH)<br />
<strong>EU</strong>-Rechtsvorschriften, entscheidet bei Rechtsstreitigkeiten<br />
zwischen Mitgliedstaaten, Organen der <strong>EU</strong>, Unternehmen und<br />
Privatpersonen; zur Unterstützung/Entlastung steht ihm das<br />
Gericht* zur Seite<br />
Grünbuch green paper von der Kommission herausgegebene Diskussionsgrundlage zu<br />
bestimmten politischen Bereichen; dadurch eingeleitete Konsultationen<br />
können zu Vorschlägen von konkreten Maßnahmen in<br />
einem Weißbuch* führen<br />
Gründungsverträge founding treaties Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft <strong>für</strong><br />
Kohle und Stahl (EGKS 1951), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft<br />
(EWG 1957), der Europäischen Atomgemeinschaft<br />
(EAG 1957) sowie der Europäischen Union (<strong>EU</strong>V 1992)<br />
Hoher Beauftragter <strong>für</strong> die High Representative for wird <strong>für</strong> 5 Jahre von den Mitgliedstaaten ernannt, koordiniert<br />
gemeinsame Außen- und Foreign and Security Policy die Außen- und Sicherheitspolitik, nimmt an den Sitzungen<br />
Sicherheitspolitik<br />
des Rates <strong>für</strong> Äußere Angelegenheiten teil und ist gleichzeitig<br />
als Kommissar <strong>für</strong> Außen- und Sicherheitspolitik Mitglied der<br />
<strong>EU</strong>-Kommission<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
Deutsch Englisch Erklärung<br />
Integrierte Vermeidung und<br />
Verminderung von Umweltverschmutzung<br />
(IVU-<br />
Richtlinie)<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
Integrated Pollution Prevention<br />
and Control (IPPC<br />
directive)<br />
1996 verabschiedete Richtlinie, die allgemeine Vorgaben über die<br />
behördliche Genehmigung bestimmter Industrieanlagen enthält;<br />
konkretisiert durch Referenzdokumente zur besten verfügbaren<br />
Technik <strong>für</strong> einzelne Anlagearten; seit 06.01.2011 Industrieemissionsrichtlinie<br />
(IED)<br />
Komitologie Comitology System von Experten- und Verwaltungsausschüssen; Komitologieausschüsse<br />
erlassen Durchführungsbestimmungen von<br />
Rechtsakten*; in den Ausschüssen entscheiden Mitgliedstaaten,<br />
teilweise Kontrolle durch das EP*<br />
Kommission Commission siehe „Europäische Kommission“*<br />
Konsultation consultation Anhörung von Betroffenen und Experten zu bevorstehenden<br />
Maßnahmen der Legislative auf der Basis von Internetkonsultationen;<br />
oft im Zusammenhang mit Grünbüchern*<br />
Leitlinien guidelines Empfehlungen, die der Konkretisierung von Rechtsakten* und<br />
Aktionsprogrammen* dienen<br />
Ministerrat = Rat der Europäischen<br />
Union = Rat<br />
Council of Ministers =<br />
Council of the European<br />
Union = Council<br />
je ein Fachminister aus den Mitgliedstaaten; Zusammensetzung<br />
der Ratstagungen hängt von den zu behandelnden Themen ab<br />
– mal tagen Außenminister (im Rat <strong>für</strong> Auswärtige Angelegenheiten),<br />
mal Umweltminister (im Umweltrat) etc. – insgesamt 10<br />
verschiedene Zusammensetzungen; wichtigstes Entscheidungsgremium:<br />
verabschiedet mal mit, mal ohne EP* Richtlinien* Verordnungen*,<br />
Resolutionen*, Schlussfolgerungen<br />
Mitentscheidungsverfahren Co-Decision procedure früherer Name <strong>für</strong> „ordentliches Verfahren“*<br />
Mitteilung communication von der Kommission* veröffentlicht, um Diskussion anzustoßen;<br />
geht häufig einem Strategiepapier* voran<br />
ordentliches Verfahren<br />
(früher: Mitentscheidungsverfahren)<br />
ordinary procedure Verfahren, das inzwischen beim Großteil aller Entscheidungen<br />
angewendet wird und bei dem EP* und Rat* gleichberechtigt<br />
sind; ohne Einigung kann bei diesem Verfahren kein Rechtsakt*<br />
zustande kommen, bei anhaltender Uneinigkeit wird ein<br />
Vermittlungsausschuss* eingesetzt<br />
Petition petition alle Personen mit Wohnort und alle Vereinigungen mit Sitz in<br />
der <strong>EU</strong> haben das Recht, eine Petition von allgemeinem Interesse<br />
oder als Einzelbeschwerde an das EP* zu richten; Petitionsausschuss<br />
des EP prüft die Petition und verweist ggf. an die<br />
Kommission*, bei Feststellung eines Verstoßes gegen <strong>EU</strong>-Recht<br />
wird beim Gerichtshof* Anklage erhoben<br />
polizeiliche und justizielle<br />
Zusammenarbeit<br />
Cooperation in Justice and<br />
Home Affairs<br />
eine der „drei Säulen“* mit dem Ziel durch gemeinsames Vorgehen<br />
bei der Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität, des<br />
Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit allen Bürgern Freiheit,<br />
Sicherheit und Recht zu garantieren; des Weiteren die Erleichterung<br />
und Beschleunigung der Zusammenarbeit bei Gerichtsverfahren,<br />
Vollstreckung von Entscheidungen etc.<br />
Primärrecht primary legislation Europäische Verträge*, die zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten<br />
ausgehandelt werden<br />
Rat Council siehe Ministerrat*<br />
Rechtsakt legal provision/legal instrument<br />
<strong>EU</strong>-Begriff <strong>für</strong> Gesetz<br />
Rechtsprechung case-law umfasst Urteile des Gerichtshofes* und des Gerichts* in Streitsachen,<br />
die z. B. von der Kommission, von innerstaatlichen Gerichten<br />
der Mitgliedstaaten oder Einzelpersonen vorgelegt wurden<br />
Richtlinie directive Form der europäischen Gesetzgebung, muss innerhalb bestimmter<br />
Frist in nationales Recht umgesetzt werden, Staaten haben<br />
gewissen Spielraum zur Erreichung des Richtlinienziels<br />
57
Deutsch Englisch Erklärung<br />
Sekundärrecht secondary legislation baut auf Verträgen auf und wird durch unterschiedliche Verfahren,<br />
die in einzelnen Vertragsartikeln festgelegt sind, erlassen;<br />
es beinhaltet folgende Rechtsakte: Verordnungen*, Richtlinien*,<br />
Entscheidungen und Beschlüsse*, Empfehlungen und Stellungnahmen*<br />
Standpunkt position Ergebnis der Meinungsbildung im Ministerrat*: der Standpunkt<br />
(früher „gemeinsamer Standpunkt“) spiegelt die Haltung des<br />
Rates wider, die dieser in Kenntnis des Vorschlages der Kommission*<br />
und der abgegebenen Stellungnahmen* (z. B. vom EP*)<br />
festlegt<br />
Stellungnahme opinion nicht verbindlicher Rechtsakt*<br />
Strategie, Strategiepapier strategy, strategy paper von der Kommission* veröffentlicht, um Diskussion anzustoßen;<br />
geht häufig Grün-* oder Weißbüchern* voran<br />
thematische Strategien Thematic Strategies im Rahmen des 6. UAP* zu erarbeitende und umzusetzende<br />
Strategien <strong>für</strong> 7 Schlüsselbereiche, die sich durch eine hohe Komplexität,<br />
eine große Vielfältigkeit betroffener Akteure und den<br />
dringenden Bedarf nach effektiven und innovativen Lösungen<br />
auszeichnen<br />
Umweltaktionsprogramm<br />
(UAP)<br />
58<br />
Environmental Action Programme<br />
(EAP)<br />
eines der Hauptinstrumente der <strong>EU</strong>-Umweltpolitik; legt Zielen<br />
und Maßnahmen fest, die <strong>für</strong> <strong>EU</strong>-Institutionen verbindlich sind;<br />
<strong>für</strong> Mitgliedstaaten erst dann rechtlich bindend, wenn Rechtsakte*<br />
erlassen werden<br />
Verfahren der Zusammenarbeit<br />
cooperation procedure Entscheidungsverfahren, das 2009 abgeschafft wurde<br />
Vermittlungsausschuss Conciliation Committee tritt ein bei ordentlichem Verfahren*, wenn sich Rat* und EP*<br />
nicht einigen können; setzt sich aus jeweils 15 gleichberechtigten<br />
Vertretern des Rates und des EP zusammen; er soll Kompromisse<br />
erarbeiten, der sowohl im Rat als auch im EP die erforderliche<br />
Mehrheit findet<br />
Verordnung regulation schärfste Form der europäischen Gesetzgebung; gilt unmittelbar,<br />
bedarf keiner Umsetzung durch nationale Gesetzgeber; steht im<br />
Konfliktfall über den nationalen Gesetzen<br />
Vertragsverletzungs- treaty infringement dient der Feststellung durch den Gerichtshof*, ob ein Mitgliedverfahren<br />
proceeding<br />
staat gegen Verpflichtungen, die ihm das <strong>EU</strong>-Recht auferlegt,<br />
verstoßen hat; betreffende Staaten haben Möglichkeit der Stellungnahme*,<br />
erfolgt keine Klärung, kann die Kommission* oder<br />
ein Mitgliedstaat Klage beim Gerichtshof wegen Vertragsverletzung<br />
erheben, stellt dieser eine Vertragsverletzung fest, muss der<br />
betreffende Staat den Mangel sofort beheben, ansonsten kann ein<br />
Pauschalbetrag bzw. ein Zwangsgeld gegen ihn erwirkt werden<br />
Weißbücher white papers an Grünbücher* anknüpfende Vorschlagsliste der Kommission*<br />
<strong>für</strong> ein gemeinschaftliches Vorgehen in einem bestimmten<br />
Bereich; bei positiver Aufnahme durch den Rat* kann ein Weißbuch<br />
in ein Aktionsprogramm* münden<br />
Zustimmung approval das EP* kann im Rahmen des Zustimmungsverfahrens* nur<br />
zustimmen oder ablehnen<br />
Zustimmungsverfahren approval procedure (auch Rechtsakt* kommt nur zustande, wenn er die Zustimmung des<br />
consent procedure) EP* erhalten hat, das EP kann jedoch nur annehmen oder ablehnen,<br />
keine Änderungen vorschlagen; vorgesehen <strong>für</strong> Sonderfälle<br />
wie Beitritt von Staaten zur <strong>EU</strong>, Abkommen mit Drittstaaten<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
Service der <strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong><br />
Die <strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong>sstelle des Deutschen Naturschutzrings<br />
informiert über umweltpolitische Themen<br />
und Prozesse in der <strong>EU</strong>.<br />
Aktuelles Wissen zu <strong>EU</strong>-Umweltthemen vermittelt<br />
das Team über die DNR-Monatszeitschrift umwelt<br />
aktuell, die Internetseite www.eu-koordination.de<br />
und den kostenlosen wöchentlichen <strong>EU</strong>-Umweltnewsletter.<br />
Im Newsletter eingebunden sind die Monatliche<br />
Vorausschau auf wichtige umweltpolitische<br />
<strong>EU</strong>-Termine und die Vorausschau auf die Ratssitzungen<br />
der <strong>EU</strong>-Umweltminister und die Plenarsitzungen<br />
des Europäischen Parlaments.<br />
X www.eu-koordination.de/umweltnews/<br />
newsletter-abonnieren<br />
<strong>EU</strong>-Grundlagenwissen fassen zwei Publikationen<br />
zusammen: „<strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong> <strong>für</strong> <strong>Umweltbewegte</strong> –<br />
Wie funktioniert die <strong>EU</strong>?“ und „Deine Rechte –<br />
Handbuch <strong>für</strong> <strong>EU</strong>-Beschwerden“.<br />
Zur Vermittlung von Spezialwissen über <strong>EU</strong>-Poli<br />
tik pro zesse und die langfristige Umweltpolitik<br />
erscheinen regelmäßig Themenhefte, Factsheets und<br />
Steckbriefe.<br />
Netzwerkwissen stellt das Team der <strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong><br />
persönlich oder in Sonderpublikationen zur<br />
Verfügung, zum Beispiel „Die Europäischen Umweltverbände<br />
– Der heiße Draht nach Brüssel“. Ein<br />
weiteres Mittel zur Vernetzung ist die Internetseite<br />
www.umweltcheck-europarl.de mit Informationen<br />
über die 99 deutschen <strong>EU</strong>-Abgeordneten und die in<br />
ihren Wahlkreisen tätigen Umweltverbände.<br />
X www.eu-koordination.de/publikationen/<br />
themenhefte<br />
Vom Wissen zur Praxis führt das Team auf den<br />
jährlich organisierten Lern- und Lobbyfahrten nach<br />
Brüssel, durch Seminare und den direkten Draht<br />
nach Brüssel.<br />
Deutscher Naturschutzring<br />
<strong>EU</strong>-<strong>Koordination</strong> und Internationales<br />
Marienstr. 19–20, D-10117 Berlin<br />
Tel. +49 (0)30 / 678 17 75-70<br />
Fax +49 (0)30 / 678 17 75-80<br />
www.eu-koordination.de<br />
www.umweltcheck-europarl.de<br />
59
60<br />
Die Broschüre „<strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong> <strong>für</strong> <strong>Umweltbewegte</strong> –<br />
Wie funktioniert die <strong>EU</strong>?“ ist eine Orientierungskarte<br />
durch den Dschungel der Europäischen Union.<br />
Eine Karte, die <strong>für</strong> alle diejenigen gedacht ist, die<br />
sich umweltpolitisch einmischen wollen – sei es<br />
beruflich oder ehrenamtlich. Das <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong><br />
bietet einen kurzen Überblick über die Institutionen<br />
der <strong>EU</strong>, die Entwicklung und die Prinzipien der<br />
europäischen Umweltpolitik, Gesetzgebungs- und<br />
Gerichtsverfahren. Es enthält wertvolle Hinweise <strong>für</strong><br />
die Suche nach Informationen und Dokumenten,<br />
ein Glossar, Kontaktdaten zu europäischen<br />
Umweltorganisationen sowie zahlreiche Tipps <strong>für</strong><br />
eigene Lobbyaktivitäten.<br />
Dabei behält das <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong> immer den politisch<br />
aktiven Leser im Blick. Es ist praxisorientiert und legt<br />
Wert auf die großen Linien. Es liefert einen Überblick,<br />
verzichtet bewusst auf überflüssige Details und bietet<br />
genau so viel Expertenwissen wie man benötigt,<br />
um sich selbst in die europäische Umweltpolitik<br />
einzumischen.<br />
Deutscher Naturschutzring – <strong>Brüsseler</strong> <strong>1x1</strong>