Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Abs. 2 Satz 1 KStG ...
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Finanzamt<br />
Steuernummer<br />
Steuerpflichtiger<br />
Anlage zur Feststellungserklärung KSt 1 F<br />
Anlage zum Feststellungsbescheid<br />
2012<br />
Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung.<br />
<strong>Ermittlung</strong> <strong>des</strong> <strong>steuerlichen</strong> <strong>Einlagekontos</strong> (<strong>§</strong> <strong>27</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>Satz</strong> 1 <strong>KStG</strong>) und <strong>des</strong><br />
durch Umwandlung von Rücklagen entstandenenNennkapitals(<strong>§</strong>28<strong>Abs</strong>.1<strong>Satz</strong>3<strong>KStG</strong>)<br />
zum 2012<br />
Zeile Vorspalte<br />
1<br />
1a<br />
2<br />
3<br />
3a<br />
4<br />
5<br />
6<br />
6a<br />
1<br />
EUR<br />
2<br />
A. Anfangsbestände <br />
Bei Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht am:<br />
48.230<br />
zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Eintritts in die unbeschränkte Steuerpflicht vorhandener Bestand:<br />
– der nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen, vgl. <strong>§</strong> <strong>27</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>Satz</strong> 3 <strong>KStG</strong><br />
(Betrag lt. Zeile 9a <strong>des</strong> Vordrucks KSt 1 F; einzutragen in Spalte 3)<br />
– <strong>des</strong> Sonderausweises nach <strong>§</strong> 28 <strong>Abs</strong>. 1 <strong>Satz</strong> 3 <strong>KStG</strong> (Betrag lt. Zeile 9b <strong>des</strong> Vordrucks<br />
KSt 1 F; einzutragen in Spalte 4) . . . . . . . . . . . . .<br />
Bestand gem. <strong>§</strong> <strong>27</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>Satz</strong> 1 <strong>KStG</strong> zum Schluss <strong>des</strong> vorangegangenen<br />
Wirtschaftsjahres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Bestand gem. <strong>§</strong> 28 <strong>Abs</strong>. 1 <strong>Satz</strong> 3 und 4 <strong>KStG</strong> zum Schluss <strong>des</strong> vorangegangenen<br />
Wirtschaftsjahres . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
B. Verrechnung von Leistungen mit dem <strong>steuerlichen</strong><br />
Einlagekonto<br />
Im Wirtschaftsjahr erbrachte Leistungen ohne Leistungen aus der Rückzahlung<br />
von Nennkapital (Summe der Beträge lt. Zeilen 13 bis 16 und 17a der Anlage WA)<br />
Leistungen i. S. <strong>des</strong> <strong>§</strong> 20 <strong>Abs</strong>. 1 Nr. 10 Buchstabe a EStG<br />
48.188<br />
(einschließlich verdeckter Gewinnausschüttungen) . . . . . . . . . . .<br />
Ausschüttbarer Gewinn (<strong>§</strong> <strong>27</strong> <strong>Abs</strong>. 1 <strong>Satz</strong> 5 <strong>KStG</strong>) –<br />
Betrag lt. Zeile 13 <strong>des</strong> Vordrucks KSt 1 F . . . . . . . . . . . . . . –<br />
Abzug vom <strong>steuerlichen</strong> Einlagekonto<br />
Summe<br />
–<br />
–<br />
positiver Betrag lt. Zeile 5, höchstens positiver Betrag lt. Zeile 1 oder 1a oder<br />
nach <strong>§</strong> <strong>27</strong> <strong>Abs</strong>. 5 <strong>KStG</strong> zu berücksichtigender Betrag . . . . . . . . . –<br />
In Fällen einer unterjährigen <strong>Abs</strong>paltung, soweit Leistungen vorliegen, die nach<br />
dem <strong>steuerlichen</strong> Übertragungsstichtag erfolgt sind bzw. als erfolgt gelten:<br />
–<br />
–<br />
anteiliger Betrag aus Zeile 6, der auf diese Leistungen entfällt oder<br />
insoweit nach <strong>§</strong> <strong>27</strong> <strong>Abs</strong>. 5 <strong>KStG</strong> zu berücksichtigender Betrag . . . . .<br />
+<br />
Steuerliches<br />
Einlagekonto<br />
EUR<br />
3<br />
Sonderausweis<br />
EUR<br />
4<br />
48.217 48.235<br />
7<br />
Zwischensumme<br />
C. Herabsetzung <strong>des</strong> Nennkapitals (außerhalb einer<br />
Umwandlung) oder Auflösung der Körperschaft;<br />
Rückzahlung <strong>des</strong> Nennkapitals (<strong>§</strong> 28 <strong>Abs</strong>. 2 <strong>KStG</strong>)<br />
Betrag der Herabsetzung <strong>des</strong> Nennkapitals oder<br />
– bei Liquidation der Körperschaft – <strong>Abs</strong>chlagszahlung, soweit diese als Nenn-<br />
48.134<br />
8 kapitalrückzahlung zu beurteilen ist (Betrag lt. Zeile 17 der Anlage WA) . . . .<br />
48.139<br />
9 Im Wirtschaftsjahr ausgezahlte Beträge i. S. der Zeile 8 . .<br />
9a frei Von dem Betrag der Herabsetzung <strong>des</strong> Nennkapitals<br />
lt. Zeile 8 sind im Herabsetzungsbeschluss zur Auszahlung<br />
48.121<br />
9b<br />
10<br />
11<br />
vorgesehen . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Abzug <strong>des</strong> Betrags lt. Zeile 8 vom Sonderausweis bis zu <strong>des</strong>sen Verbrauch<br />
(nur, soweit die Kapitalherabsetzung auf den eingezahlten Teil <strong>des</strong> Nennkapitals entfällt)<br />
Ausstehende Einlagen in das Nennkapital (nur, soweit durch die Kapitalherabsetzung<br />
die Einzahlungsverpflichtung <strong>des</strong> Anteilseigners entfällt) . . . . . .<br />
–<br />
–<br />
48.176<br />
48.137<br />
–<br />
12 Verbleibender Betrag: Gutschrift beim <strong>steuerlichen</strong> Einlagekonto . . . . . . +<br />
12a<br />
Zwischensumme<br />
Betrag der Rückzahlung <strong>des</strong> Nennkapitals, soweit die Rückzahlung nicht aus der<br />
12b Minderung <strong>des</strong> Sonderausweises stammt . . . . . . . . . . . . . .<br />
13<br />
Abzug vom <strong>steuerlichen</strong> Einlagekonto (höchstens in Höhe <strong>des</strong> positiven Betrags lt.<br />
Zeile 12a Spalte 3) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Übersteigender Betrag<br />
– –<br />
13a = Bezüge <strong>des</strong> Anteilseigners i. S. <strong>des</strong> <strong>§</strong> 20 <strong>Abs</strong>. 1 Nr. 2 EStG . . . . . . .<br />
Die Kapitalertragsteueranmeldung zu Sachverhalten lt. <strong>Abs</strong>chnitt C<br />
14 wird/wurde gesondert übermittelt<br />
D. Im Wirtschaftsjahr geleistete Einlagen<br />
Zwischensumme<br />
15<br />
Einlagen, die in diesem Wirtschaftsjahr einkommensmindernd berücksichtigt worden<br />
sind, einschließlich entsprechender Erhöhungsbeträge i. S. <strong>des</strong> <strong>§</strong> 23 <strong>Abs</strong>. 2<br />
und 3 UmwStG (Betrag lt. Zeile 33 <strong>des</strong> Vordrucks KSt 1 A) . . . . . . . . +<br />
15a<br />
Nicht erfolgswirksam gebuchte Einlagen i. S. <strong>des</strong> <strong>§</strong> 8 <strong>Abs</strong>. 3 <strong>Satz</strong> 4 <strong>KStG</strong> (Betrag<br />
lt. Zeile 28 <strong>des</strong> Vordrucks KSt 1 A) . . . . . . . . . . . . . . . . +<br />
15b<br />
KSt 1 F - <strong>27</strong>/28 Okt. 2012<br />
Übertrag<br />
48.117<br />
48.225<br />
48.135
Steuernummer<br />
Zeile Vorspalte<br />
15b<br />
16<br />
17<br />
17a<br />
17b<br />
17c<br />
17d<br />
17e<br />
17f<br />
17g<br />
17h<br />
17i<br />
–2–<br />
EUR<br />
1 2<br />
Übertrag<br />
Sonstige im Wirtschaftsjahr geleistete Einlagen; ohne Beträge i. S. der Zeilen 15<br />
und 15a (z. B. Zugänge bei Einbringung nach <strong>§</strong><strong>§</strong> 20 oder 21 UmwStG in eine bestehende<br />
Körperschaft, Agio, Minderabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher<br />
Zeit haben (<strong>§</strong> 14 <strong>Abs</strong>. 3 <strong>KStG</strong>), Einlagen, die in einem früheren Wirtschaftsjahr<br />
einkommensmindernd berücksichtigt worden sind, Erhöhungsbeträge<br />
i. S. <strong>des</strong> <strong>§</strong> 23 <strong>Abs</strong>. 2 und 3 UmwStG) . . . . . . . . . . . . . . .<br />
E. Minder- / Mehrabführungen nach <strong>§</strong> <strong>27</strong> <strong>Abs</strong>. 6 <strong>KStG</strong><br />
Einkommen der Organgesellschaft vor Zurechnung beim Organträger<br />
(Betrag lt. Zeile 24 der Anlage ORG) . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Davon ab: Ausgleichszahlungen und verdeckte Gewinnausschüttungen an<br />
außenstehende Anteilseigner (<strong>§</strong> 4 <strong>Abs</strong>. 5 <strong>Satz</strong> 1 Nr. 9 EStG) (Betrag lt. Zeile 22 der<br />
Anlage ORG); von der Organgesellschaft selbst zu versteuern<strong>des</strong> Einkommen aus<br />
einem Übertragungsgewinn nach <strong>§</strong> 11 UmwStG (Betrag lt. Zeile <strong>27</strong>a der Anlage<br />
ORG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . –<br />
Dazu/Davon ab: Außerbilanzielle Gewinn- / Einkommenskorrekturen (Saldo der<br />
Beträge aus den Zeilen 24 bis 30, 34a bis 44, 44j, 44k, 44l, 57, 63a und 64b <strong>des</strong> Vordrucks<br />
KSt 1 A; mit umgekehrtem Vorzeichen eintragen) . . . . . . . . +/–<br />
Dazu: abziehbare Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke (Betrag lt. Zeile<br />
54b bzw. 56 <strong>des</strong> Vordrucks KSt 1 A) . . . . . . . . . . . . . . . +<br />
Zwischensumme<br />
Davon ab: Gewinnabführung an den Organträger zzgl. an den Organträger<br />
geleistete verdeckte Gewinnausschüttungen (Summe der Beträge aus Zeilen 20b<br />
Spalte 1 und 22a der Anlage ORG) . . . . . . . . . . . . . . . . –<br />
Dazu: Vom Organträger zum Ausgleich eines sonst entstehenden Jahresfehlbetrags<br />
zu leistender Betrag (Betrag lt. Zeile 21b Spalte 2 der Anlage ORG) . . . +<br />
Zwischensumme<br />
Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben (Betrag<br />
lt. Zeile 29 der Anlage ORG, <strong>§</strong> 14 <strong>Abs</strong>. 3 <strong>KStG</strong>) . . . . . . . . . . . . +<br />
Minderabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben (Betrag lt.<br />
Zeile 30 der Anlage ORG, <strong>§</strong> 14 <strong>Abs</strong>. 3 <strong>KStG</strong>) . . . . . . . . . . . . –<br />
17j<br />
Zwischensumme<br />
Zeilen 17k bis 17m nur ausfüllen, wenn zugleich Organträger<br />
Außerbilanzielle Gewinn- / Einkommenskorrekturen der unmittelbar vorgelagerten<br />
Organgesellschaften (Saldo der Beträge lt. Zeilen 17b, 17c, 17k bis 17m <strong>des</strong> Vor-<br />
17k drucks KSt 1 F-<strong>27</strong>/28 dieser Organgesellschaften; mit Vorzeichen eintragen) . +/–<br />
17l<br />
17m<br />
Dazu: Körperschaftsteuer auf die von den unmittelbar vorgelagerten Organgesellschaften<br />
zu versteuernden Ausgleichszahlungen ( 3 /17 der Ausgleichszahlungen)<br />
Dazu/Davon ab: Sonstiger Korrekturbetrag (Erläuterungen auf besonderem Blatt)<br />
+<br />
+/–<br />
48.186<br />
48.187<br />
48.122<br />
+<br />
Steuerliches<br />
Einlagekonto<br />
EUR<br />
3<br />
18<br />
19 frei<br />
Summe der Zeilen 17j bis 17m +/–<br />
20<br />
Zwischensumme<br />
21 und F. Im Falle einer Umwandlung beim übernehmenden<br />
22 frei Rechtsträger<br />
Zugänge durch Verschmelzung, Auf- oder <strong>Abs</strong>paltung<br />
I. Hinzurechnung <strong>des</strong> <strong>steuerlichen</strong> <strong>Einlagekontos</strong> <strong>des</strong> übertragenden<br />
Rechtsträgers<br />
(ohne Fälle, die unter II. fallen; bei Beteiligung <strong>des</strong> übernehmenden Rechtsträgers<br />
am übertragenden Rechtsträger unterbleibt diese Hinzurechnung im Verhältnis<br />
der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung <strong>des</strong> übernehmenden<br />
48.111<br />
23<br />
Rechtsträgers an dem übertragenden Rechtsträger – <strong>§</strong> 29 <strong>Abs</strong>. 2 <strong>Satz</strong> 2, <strong>§</strong> 29<br />
<strong>Abs</strong>. 6 <strong>KStG</strong>) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
II. Bei Beteiligung <strong>des</strong> übertragenden Rechtsträgers am übernehmenden<br />
+<br />
Rechtsträger<br />
Fiktive Herabsetzung <strong>des</strong> Nennkapitals (<strong>§</strong> 29 <strong>Abs</strong>. 1 <strong>KStG</strong>): Betrag <strong>des</strong> Nenn-<br />
48.179<br />
24 kapitals <strong>des</strong> übernehmenden Rechtsträgers am Übertragungsstichtag . . .<br />
25 Abzug <strong>des</strong> Sonderausweises . . . . . . . . . . . . . . . . . –<br />
48.181<br />
<br />
–<br />
26 Ausstehende Einlagen in das Nennkapital . . . . . . . . . . . . –<br />
<strong>27</strong> Verbleibender Betrag: Gutschrift beim <strong>steuerlichen</strong> Einlagekonto . . . . . +<br />
28<br />
29<br />
30<br />
31<br />
Zwischensumme<br />
Minderung <strong>des</strong> <strong>steuerlichen</strong> <strong>Einlagekontos</strong> <strong>des</strong> übernehmenden Rechtsträgers<br />
im Verhältnis der Beteiligung <strong>des</strong> übertragenden Rechtsträgers am übernehmenden<br />
Rechtsträger (<strong>§</strong> 29 <strong>Abs</strong>. 2 <strong>Satz</strong> 3 <strong>KStG</strong>) . . . . . . . . . .<br />
Hinzurechnung <strong>des</strong> <strong>steuerlichen</strong> <strong>Einlagekontos</strong> <strong>des</strong> übertragenden Rechtsträgers<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Zwischensumme / Übertrag<br />
–<br />
+<br />
48.119<br />
48.112<br />
48.182<br />
Sonderausweis<br />
EUR<br />
4
Steuernummer<br />
Zeile Vorspalte<br />
31<br />
32<br />
33<br />
34<br />
35<br />
36<br />
37<br />
38<br />
39<br />
40<br />
41<br />
42<br />
43<br />
44<br />
45<br />
46<br />
46a<br />
46b<br />
46c<br />
47<br />
48<br />
49<br />
50<br />
51<br />
52<br />
53<br />
53a<br />
54<br />
54a<br />
54b<br />
54c<br />
54d<br />
54e<br />
–3–<br />
EUR<br />
1 2<br />
Übertrag<br />
In den Fällen der Zeilen 23 und 24:<br />
Anpassung an das Nennkapital <strong>des</strong> übernehmenden Rechtsträgers (<strong>§</strong> 29 <strong>Abs</strong>. 4 <strong>KStG</strong>):<br />
– in den Fällen der Zeile 23: Betrag der Erhöhung <strong>des</strong> Nennkapitals<br />
– in den Fällen der Zeile 24: Betrag <strong>des</strong> Nennkapitals<br />
(nicht, soweit die Kapitalerhöhung auf baren Zuzahlungen bzw. Sacheinlagen beruht)<br />
(Bei mehreren Übernahmen: Beträge auf besonderem Blatt jeweils für jede Umwandlung getrennt ermitteln<br />
und als Summe eintragen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Ausstehende Einlagen in das Nennkapital (Betrag lt. Zeile 26) . . . . . . . –<br />
48.131<br />
Zwischensumme<br />
Hierfür Verwendung eines positiven <strong>steuerlichen</strong> <strong>Einlagekontos</strong> bis zu <strong>des</strong>sen<br />
Verbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – –<br />
Steuerliches<br />
Einlagekonto<br />
EUR<br />
3<br />
Verbleibender Betrag: Nennkapitalerhöhung aus sonstigen Rücklagen . . . . +<br />
Zwischensumme<br />
G. Erhöhung <strong>des</strong> Nennkapitals durch Umwandlung<br />
von Rücklagen (<strong>§</strong> 28 <strong>Abs</strong>. 1 <strong>KStG</strong>) – außerhalb einer<br />
Umwandlung i. S. <strong>des</strong> UmwStG<br />
48.115<br />
Betrag der Erhöhung <strong>des</strong> Nennkapitals . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Hierfür Verwendung eines positiven <strong>steuerlichen</strong> <strong>Einlagekontos</strong> bis zu <strong>des</strong>sen<br />
Verbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – –<br />
Verbleibender Betrag: Nennkapitalerhöhung aus sonstigen Rücklagen . . . . +<br />
Zwischensumme<br />
H. Im Falle einer Umwandlung beim übertragenden<br />
Rechtsträger:<br />
(Im Falle einer Vermögensübertragung auf eine Personengesellschaft<br />
oder eine natürliche Person oder <strong>des</strong> Formwechsels in eine Personengesellschaft<br />
sind stets zusätzlich die Zeilen 68 ff. auszufüllen!)<br />
Veränderungen durch <strong>Abs</strong>paltung<br />
Fiktive Herabsetzung <strong>des</strong> Nennkapitals (<strong>§</strong> 29 <strong>Abs</strong>. 1 <strong>KStG</strong>): Betrag <strong>des</strong> Nenn-<br />
48.136<br />
kapitals am Übertragungsstichtag . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Abzug <strong>des</strong> Sonderausweises . . . . . . . . . . . . . . . . . . – –<br />
48.132<br />
Ausstehende Einlagen in das Nennkapital . . . . . . . . . . . . . . –<br />
Verbleibender Betrag: Gutschrift beim <strong>steuerlichen</strong> Einlagekonto . . . . . . +<br />
Zwischensumme<br />
Betrag lt. Zeile 46 Spalte 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Korrektur um in den Zeilen 8 bis 41 enthaltene Zu- und Abgänge aufgrund von<br />
Sachverhalten, die nach dem <strong>steuerlichen</strong> Übertragungsstichtag verwirklicht wurden<br />
(bitte auf besonderem Blatt erläutern) . . . . . . . . . . . . . . +/–<br />
Zwischensumme<br />
Verringerung <strong>des</strong> <strong>steuerlichen</strong><br />
48.113<br />
<strong>Einlagekontos</strong> (Betrag lt. Zeile 46c) in Höhe von % . . . . . . . .<br />
Zwischensumme<br />
Anpassung an das Nennkapital <strong>des</strong> übertragenden Rechtsträgers<br />
(<strong>§</strong> 29 <strong>Abs</strong>. 4 <strong>KStG</strong>)<br />
Höhe <strong>des</strong> Nennkapitals nach der Übertragung . . . . . . . . . . . .<br />
Ausstehende Einlagen in das Nennkapital . . . . . . . . . . . . . .<br />
–<br />
48.226<br />
48.118<br />
48.180<br />
Zwischensumme<br />
Hierfür Verwendung eines positiven <strong>steuerlichen</strong> <strong>Einlagekontos</strong> bis zu <strong>des</strong>sen<br />
Verbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – –<br />
Verbleibender Betrag: Nennkapitalerhöhung aus sonstigen Rücklagen . . . . +<br />
Zwischensumme<br />
Verringerung <strong>des</strong> <strong>steuerlichen</strong> <strong>Einlagekontos</strong> im Falle von Leistungen, die nicht<br />
bis zum <strong>steuerlichen</strong> Übertragungsstichtag erfolgt sind bzw. als erfolgt gelten:<br />
– Betrag lt. Zeile 6a, höchstens Summe der Beträge lt. Zeile 46b Vorspalte und<br />
Zeile 53a Spalte 3, wenn Summe positiv oder<br />
– insoweit nach <strong>§</strong> <strong>27</strong> <strong>Abs</strong>. 5 <strong>KStG</strong> zu berücksichtigender Betrag . . . . . –<br />
Veränderungen durch Verschmelzung oder Aufspaltung<br />
Fiktive Herabsetzung <strong>des</strong> Nennkapitals (<strong>§</strong> 29 <strong>Abs</strong>. 1 <strong>KStG</strong>): Betrag <strong>des</strong> Nenn-<br />
48.236<br />
kapitals am Übertragungsstichtag . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Abzug <strong>des</strong> Sonderausweises . . . . . . . . . . . . . . . . . . – –<br />
48.232<br />
Ausstehende Einlagen in das Nennkapital . . . . . . . . . . . . . . –<br />
Verbleibender Betrag: Gutschrift beim <strong>steuerlichen</strong> Einlagekonto . . . . . . +<br />
Zwischensumme / Übertrag<br />
–<br />
Sonderausweis<br />
EUR<br />
4
Steuernummer<br />
Zeile Vorspalte<br />
–4–<br />
EUR<br />
1 2<br />
Steuerliches<br />
Einlagekonto<br />
EUR<br />
3<br />
54e<br />
Übertrag<br />
I. Zugang nach <strong>§</strong> 35 <strong>KStG</strong><br />
54f Zugang nach <strong>§</strong> 35 <strong>KStG</strong> aufgrund eines Verlustabzugs . . . . . . . . . +<br />
54g<br />
Zwischensumme<br />
J. Verminderung <strong>des</strong> Sonderausweises und <strong>des</strong> <strong>steuerlichen</strong><br />
<strong>Einlagekontos</strong> nach <strong>§</strong> 28 <strong>Abs</strong>. 3 <strong>KStG</strong><br />
Abzug <strong>des</strong> Betrages lt. Zeile 54g Spalte 4–maximalinHöhe<strong>des</strong>positiven<br />
55 Betrages lt. Zeile 54g Spalte 3 – jeweils in Spalten 3 und 4 . . . .<br />
K. Endbestände zum Schluss <strong>des</strong> Wirtschaftsjahres<br />
. . . . – –<br />
56 (Übertrag nach Zeilen 5 bzw. 6 <strong>des</strong> Vordrucks KSt 1 F) . . . . . . . . .<br />
Nachrichtlich bei Liquidation:<br />
Schlussauskehrung, soweit diese als Nennkapitalrückzahlung zu beurteilen ist<br />
57 Betrag lt. Zeile 18 der Anlage WA . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
58<br />
Abzug <strong>des</strong> Betrages lt. Zeile 57 vom Sonderausweis (Betrag lt. Zeile 56) bis zu<br />
<strong>des</strong>sen Verbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – –<br />
58a frei<br />
58b Verbleibender Betrag: Gutschrift beim <strong>steuerlichen</strong> Einlagekonto . . . . . . +<br />
58c<br />
Zwischensumme<br />
Betrag der Rückzahlung <strong>des</strong> Nennkapitals, soweit die Rückzahlung nicht aus der<br />
58d Minderung <strong>des</strong> Sonderausweises stammt . . . . . . . . . . . . . .<br />
58e<br />
Abzug vom <strong>steuerlichen</strong> Einlagekonto (höchstens in Höhe <strong>des</strong> positiven Betrags lt.<br />
Zeile 58c Spalte 3) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Übersteigender Betrag<br />
– –<br />
58f = Bezüge <strong>des</strong> Anteilseigners i. S. <strong>des</strong> <strong>§</strong> 20 <strong>Abs</strong>. 1 Nr. 2 EStG . . . . . . .<br />
58g<br />
Die Kapitalertragsteueranmeldung (zu Beträgen lt. Zeilen 58 und 58f)<br />
wird/wurde gesondert übermittelt<br />
Zwischensumme<br />
Schlussauskehrung, soweit diese nicht als Nennkapitalrückzahlung zu beurteilen<br />
ist:<br />
48.183<br />
59 Eigenkapital lt. Liquidations-Schlussbilanz . . . . . . . . . . . .<br />
48.184<br />
60 Nennkapital zu Beginn der Liquidation . . . . . . . . . . . . . . –<br />
61<br />
62<br />
63<br />
64<br />
65<br />
66<br />
67<br />
Steuerliches Einlagekonto zum Zeitpunkt der Liquidations-Schlussbilanz<br />
(Betrag lt. Zeile 56 Spalte 3) . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Ausschüttbarer Gewinn i. S. <strong>des</strong> <strong>§</strong> <strong>27</strong> <strong>Abs</strong>. 1 <strong>Satz</strong> 5 <strong>KStG</strong> zum Zeitpunkt der<br />
Liquidations-Schlussbilanz (wenn negativ: „0“ eintragen) . . . . . . .<br />
Schlussauskehrung, soweit diese nicht als Nennkapitalrückzahlung zu beurteilen<br />
ist (Betrag lt. Zeile 19 der Anlage WA) . . . . . . . . . . . . .<br />
Abzüglich Betrag lt. Zeile 62 . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Summe<br />
Wenn Betrag lt. Zeile 65 positiv: niedrigerer Betrag aus Zeile 65 und einem positiven<br />
Betrag aus Zeile 58g = Leistung, für die das steuerliche Einlagekonto als<br />
verwendet gilt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Betrag lt. Zeile 63 abzüglich Betrag lt. Zeile 66 =<br />
Bezüge <strong>des</strong> Anteilseigners i. S. <strong>des</strong> <strong>§</strong> 20 <strong>Abs</strong>. 1 Nr. 2 EStG<br />
Die Kapitalertragsteueranmeldung (zu Beträgen lt. Zeile 67)<br />
wird/wurde gesondert übermittelt<br />
. . . . . .<br />
Zusätzliche Angaben bei Vermögensübertragung<br />
auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person<br />
oder<br />
beim Formwechsel in eine Personengesellschaft<br />
–<br />
–<br />
Sonderausweis<br />
Zeile 1. Übertragung<br />
2. Übertragung<br />
EUR<br />
EUR<br />
48.220 48.240<br />
68 Zum Übertragungsstichtag ausgewiesenes Eigenkapital lt. Steuerbilanz . . .<br />
69<br />
Betrag aus Zeile 46c / Zeile 54e Spalte 3 . . . . . . . . . . . . . – –<br />
70 Verbleibender Betrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
70a<br />
Vom Betrag aus Zeile 70 entfallen auf eine Vermögensübertragung auf eine<br />
Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person oder auf einen Formwechsel<br />
in eine Personengesellschaft . . . . . . . . . . . . . .<br />
48.233<br />
%<br />
48.234<br />
%<br />
71<br />
= Bezüge <strong>des</strong> Anteilseigners i. S. <strong>des</strong> <strong>§</strong> 20 <strong>Abs</strong>. 1 Nr. 1 EStG . . . . . .<br />
Die Kapitalertragsteueranmeldung wird/wurde gesondert übermittelt<br />
EUR<br />
4