PYC Segelanweisung BJÜM Opti B
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SEGELANWEISUNGEN<br />
und PROGRAMM<br />
Berliner Jüngstenmeisterschaft <strong>Opti</strong> B 2013<br />
vom 25. bis 26. Mai 2013<br />
Veranstalter: Potsdamer Yacht Club<br />
Wettfahrtleiter: Carsten Hanisch<br />
Start- und Zielrichter: Gudrun Koch<br />
Janine Schlüter<br />
Melanie Form<br />
Leonie Eichhorst<br />
Tobias Schlüter<br />
Volker Deutschmann<br />
Wolfgang Zobel<br />
Friedrich Semmer<br />
Carsten Beister<br />
Markus Witt<br />
Schiedsrichter: Michelle Hoffmann, KYC (Obmann)<br />
Pascal Andreovits, <strong>PYC</strong><br />
Florian Schlitter, <strong>PYC</strong><br />
Weitere Schiedsrichter können benannt werden.<br />
Revier: Große Breite<br />
Bahnmarken: Orange Tonnen<br />
Start- und Zielschiff: Startschiff „Charly“ des <strong>PYC</strong><br />
Motorboote: Rudi Könitzer“<br />
„Orka“<br />
„Brummer“<br />
Motorboote der DLRG, Bezirk Steglitz<br />
Zehlendorf<br />
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<strong>Segelanweisung</strong>en 2013 <strong>PYC</strong><br />
Spezieller Teil<br />
1. Wettfahrtprogramm<br />
1.1. Wettfahrttage sind 25. und 26. Mai 2013.<br />
1.2. Steuermannsbesprechung am 25. Mai 2013 um 09:00Uhr.<br />
1.3. Ankündigungssignal zur 1. Wettfahrt ist am 25. Mai 2013 um 10:55Uhr.<br />
1.4. Sollte im Anschluss an eine Wettfahrt ein weiterer Start erfolgen, wird dies am Zielschiff durch das<br />
Setzen der Flagge Lima angezeigt. Der Zeitpunkt des Ankündigungssignals für die 1. Wettfahrt am<br />
Sonntag wird durch rechtzeitigen Aushang bekannt gegeben.<br />
1.5. Es sind 5 Wettfahrten vorgesehen.<br />
1.6. Als Ankündigungssignal werden die Gruppenflaggen (gelb und rot) verwendet.<br />
1.7. Gruppeneinteilung/-segeln:<br />
Alle Teilnehmer/innen werden in zwei Gruppen (gelb und rot) aufgeteilt. Bei der Anmeldung im <strong>PYC</strong><br />
wird das Gruppenbändsel ausgehändigt. Das Bändsel ist gut sichtbar an der Spriet zu befestigen.<br />
Die Boote werden, soweit möglich, in 2 gleichgroße und gleichstarke Gruppen eingeteilt. Die<br />
Einteilung erfolgt durch ein Komitee im Auftrag der Wettfahrtleitung anhand der DODV <strong>Opti</strong> B<br />
Rangliste Berlin Stand 10.05.2013.<br />
Die Gruppeneinteilungen sind kein Grund für Anträge auf Wiedergutmachungen. Dies ändert WR<br />
62.1(a).<br />
Eine Wettfahrt zählt erst, wenn beide Gruppen diese Wettfahrt gesegelt haben. Hat am Ende der<br />
Regatta eine Gruppe mehr Wettfahrten gesegelt als die andere, wird die letzte Wettfahrt annulliert,<br />
so dass beide Gruppen die gleiche Anzahl an Wettfahrtwertungen haben. Dies ändert WR 32.1.<br />
2. Wertung<br />
2.1. Es wird nach dem Low-Point-System gemäß WR Anhang A gesegelt.<br />
2.2. Ab 4 gesegelten Wettfahrten wird das schlechteste Ergebnis gestrichen.<br />
3. Besondere Hinweise<br />
3.1. Das Tragen von geeigneten Schwimmwesten ist Pflicht.<br />
3.2 Alle Begleitboote (Trainer, Betreuer, Zuschauer) müssen den Anweisungen der Wettfahrtleitung<br />
Folge leisten und haben sich in ausreichendem Abstand vom Regattagebiet freizuhalten.<br />
Anderenfalls erfolgt – ohne Protestverhandlung – eine Disqualifikation der Regattateilnehmer, die<br />
durch diese(s) Boot(e) betreut werden.<br />
4. Preise<br />
4.1. Es gibt Punktpreise für die 25 punktbesten Teilnehmer.<br />
4.2. Erinnerungsgaben für alle Teilnehmer.<br />
5. Veranstaltungen<br />
Samstag: Kleines Kuchenbuffet der <strong>PYC</strong> <strong>Opti</strong>-Eltern<br />
Sonntag: Nach Ende der letzten Wettfahrt gibt es ein Essen gegen Vorlage der Marke<br />
Ca. 1,5 Stunden nach Ende der letzten Wettfahrt ist die Siegerehrung im<br />
POTSDAMER YACHT CLUB<br />
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<strong>Segelanweisung</strong>en 2013 <strong>PYC</strong><br />
Allgemeiner Teil<br />
1. Allgemeines<br />
1.1. Die Wettfahrten werden nach den Wettfahrtregeln Segeln der ISAF 2013- 2016, den<br />
Ordnungsvorschriften des DSV, den von der ISAF oder dem Technischen Ausschuss des DSV<br />
genehmigten Klassenregeln der jeweiligen Klasse, der Ausschreibung und den <strong>Segelanweisung</strong>en<br />
gesegelt.<br />
1.2. Es gilt für Werbung gem. WR Anhang 1, Regulation 20, Kategorie C.<br />
1.3. Die <strong>Segelanweisung</strong>en können durch Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen vor dem<br />
Sekretariat des <strong>PYC</strong> geändert werden. Änderungen werden bis spätestens um 19 Uhr bekannt<br />
gegeben. Sie gelten ab dem folgenden Tag.<br />
1.4. Alle teilnehmenden Boote müssen gültige Messbriefe oder bestätigte Kopien bereithalten<br />
(Ergänzung WR 78).<br />
1.5. Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer darf geführt werden. Ausnahmen bedürfen der<br />
vorherigen Genehmigung durch die Wettfahrtleitung.<br />
1.6. Alle Teilnehmer müssen Mitglied eines von ihrem nationalen Verband anerkannten Segelclubs sein<br />
und dürfen nicht von der ISAF gesperrt sein (vgl. ISAF Regulation 19).<br />
1.7. Steuerleute müssen im Besitz eines vom DSV oder ihrem nationalen Verband für das Gewässer<br />
vorgeschriebenen Führerscheines sein.<br />
1.8. Steuermannswechsel ist nicht erlaubt.<br />
1.9. Regattateilnehmer dürfen während der Wettfahrt weder senden oder telefonieren, noch spezielle<br />
Funkmitteilungen erhalten.<br />
2. Sicherheitsbestimmungen<br />
2.1. Jeder Schiffsführer ist für die richtige seemännische Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst<br />
verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste an Leben oder<br />
Eigentum, persönlichen Schäden oder Schäden am Eigentum, die durch die Teilnahme an der<br />
Regatta verursacht werden oder sich ergeben.<br />
2.2. Das Tragen von Schwimmwesten auf dem Wasser ist Pflicht. Nichttragen von Schwimmwesten<br />
kann zur Disqualifikation führen (Ergänzung WR 1.2 und 40). Die Wettfahrtleitung behält sich vor,<br />
ihr ungeeignet erscheinende Schwimmwesten zu verbieten.<br />
2.3. Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung oder dem<br />
Wettfahrtbüro bekannt geben. Nichtbeachtung führt zum Ausschluss aus einer Wettfahrt.<br />
3. Bekanntmachungen an Land<br />
3.1. Mitteilungen der Wettfahrtleitung oder des Schiedsgerichts erfolgen durch Aushang am Schwarzen<br />
Brett vor dem Wettfahrtbüro (Sekretariat des <strong>PYC</strong>).<br />
3.2. Bekanntmachungen werden durch Setzen folgender Signale am Flaggenmast signalisiert:<br />
- Flagge "L": An der offiziellen Tafel ist eine Bekanntmachung ausgehängt<br />
- Flagge "P": Auslaufen, es erfolgen in Kürze die Starts zu den Wettfahrten<br />
- Antwortwimpel "AP": Startverschiebung<br />
- Flagge "AP" über "A": Heute keine Wettfahrt<br />
- Flagge "Y": Schwimmwesten vor dem Auslaufen anlegen<br />
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4. Start<br />
4.1. Die Wettfahrten werden nach WR 26 gestartet.<br />
4.2. Zur Startkontrolle haben alle Boote bei der ersten Tageswettfahrt vor ihrem Ankündigungssignal das<br />
Checktor, bestehend aus Startschiff und einer Boje mit grüner Flagge an der Steuerbordseite von<br />
Lee nach Luv zu passieren.<br />
4.3. Die Startlinie wird gebildet durch einen Mast mit orangefarbener Flagge auf dem Startschiff und der<br />
Startlinienbegrenzungsboje mit roter Flagge an der Backbordseite des Startschiffes.<br />
4.4. In Abänderung von WR 27.2 kann die Start-Bahnmarke bis 3 Minuten vor dem Startsignal verlegt<br />
werden.<br />
4.5. Boote, die nicht 4 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als nicht gestartet gewertet<br />
(Ergänzung WR 28.1 und 29.1).<br />
4.6. Nach Setzen der Flagge „AP“ nach einem Ankündigungssignal wird 1 Minute nach Streichen der<br />
Flagge „AP“ ein neues Ankündigungssignal gegeben (Ergänzung WR 26 und WR 27.3).<br />
5. Startverschärfung<br />
5.1. Boote, welche die „Schwarze-Flagge-Regel“ verletzt haben, können durch Anzeige ihrer<br />
Segelnummer von einem Schiff der Wettfahrtleitung informiert werden und haben dann das<br />
Regattafeld unverzüglich zu verlassen.<br />
6. Bahnen<br />
6.1. Die neben dem Revier liegenden Schifffahrtslinien dürfen durch die Teilnehmer während der<br />
Wettfahrt nicht befahren werden. Zurufe an die Teilnehmer aus den offiziellen<br />
Wettfahrtleitungsbooten zum Verlassen dieser Gebiete sind sofort zu befolgen. Zuwiderhandlung<br />
kann mit der Disqualifikation dieser Wettfahrt bestraft werden.<br />
6.2. Die Bahnmarken 1 - 5 sind orangefarbene Zylinder. Alle Start- und Zielbahnmarken sind rote<br />
Spierentonnen mit roter Flagge.<br />
6.3. Es wird ein „Trapez Kurse mit Innerloop / Außerloop“ gesegelt (siehe Kursdiagramm). Start- und<br />
Ziellinie sowie Bahnmarken werden nach Windrichtung ausgelegt. Die Bahnmarken sind wie folgt<br />
zu runden:<br />
Startgruppe 1 (gelb): Start - 1 - 2 – 3 (Gate) - 2 – 3 (Gate) - 5 – Ziel<br />
Startgruppe 2 (rot): Start – 1 – 4 (Gate) – 1 – 2 – 3 (Gate) – 5 - Ziel<br />
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7. Bahnänderung, Abkürzung nach dem Start<br />
7.1. Wird Flagge „C“ mit einer dreieckigen grünen Flagge auf oder in der Nähe einer Bahnmarke<br />
gezeigt, bedeutet das: „die nächste Bahnmarke ist nach Steuerbord verlegt worden oder durch eine<br />
neue Bahnmarke ersetzt.“ Im letzteren Fall werden die ursprünglichen Bahnmarken sobald wie<br />
möglich entfernt.<br />
7.2. Wird Flagge „C“ mit einer roten viereckigen Flagge gesetzt, bedeutet das: „die nächste Bahnmarke<br />
ist nach Backbord verlegt oder ersetzt worden.“<br />
7.3. Kompasskurs und Bahnschenkellängenänderungen werden nicht angezeigt (Änderung WR 33).<br />
7.4. Flagge „S" mit 2 Schallsignalen an einer Bahnmarke bedeutet, „die Ziellinie befindet sich zwischen<br />
dieser Bahnmarke und der Stange mit der Flagge „S".<br />
7.5. Wird Flagge „S" mit 2 Schallsignalen in der Nähe des Tores gezeigt, bedeutet das: „die Ziellinie<br />
befindet sich zwischen den Torbahnmarken.“<br />
7.6. In Abänderung von WR 33 wird bei einer Bahnänderung weder der Kompasskurs, noch die<br />
Verschiebung nach backbord/steuerbord noch eine Längenänderung des nächsten Bahnschenkels<br />
signalisiert.<br />
8. Ziel<br />
8.1. Die Ziellinie wird gebildet durch den Peilmast des Zielschiffes und eine Zielbegrenzungsboje mit<br />
roter Flagge oder eine der bisherigen Bahnmarken und liegt in der Regel entsprechend der<br />
beigefügten Bahnskizze.<br />
8.2. In Abänderung der WR „Wettfahrtsignale“ bedeutet Flagge „L“ auf dem Zielschiff gesetzt: „Es ist<br />
beabsichtigt, eine weitere Wettfahrt direkt im Anschluss zu starten.“<br />
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9. Beendigung der Wettfahrt, Zeitbegrenzung<br />
9.1. Das Ende der Wettfahrt wird durch Streichen der Flagge "blau" angezeigt.<br />
9.2. Die Wettfahrt ist spätestens 20 Minuten nach Zieldurchgang des ersten Bootes beendet. Alle dann<br />
noch auf der Bahn befindlichen Boote werden als „nicht durchs Ziel gegangen (DNF)“ gewertet.<br />
10. Proteste, Ersatzstrafen<br />
10.1. Jedes Boot, das protestieren will, muss der Wettfahrtleitung beim Zieldurchgang die Protestabsicht<br />
mitteilen.<br />
10.2. Die Protestfrist beginnt mit Ende der Wettfahrt (bei direkt aufeinander folgenden Wettfahrten, der<br />
letzten Wettfahrt des Tages) und dauert 90 Minuten (Ergänzung WR 61.3).<br />
10.3. Die Proteste sind auf dem offiziellen Formular im Regattabüro innerhalb der Protestfrist<br />
einzureichen. (Formulare sind dort erhältlich)<br />
10.4. Proteste werden, wenn möglich, in der Reihenfolge des Eingangs verhandelt. Beginn und<br />
Reihenfolge werden an der Tafel für Bekanntmachungen spätestens 15 min nach Ende der<br />
Protestfrist ausgehängt.<br />
10.5. Protestparteien und Zeugen haben sich zur angegebenen Zeit vor dem Verhandlungsraum<br />
„ECKERZIMMER“ (gegenüber dem Sekretariat des <strong>PYC</strong>) bereit zu halten.<br />
10.6. WR Anhang P findet Anwendung.<br />
10.7. In Abänderung von WR 66 werden am letzten Wettfahrttag Anträge von Booten auf<br />
Wiederaufnahme einer Protestverhandlung nicht später als 30 Minuten nach Verkündigung der<br />
Entscheidung angenommen.<br />
10.8. Vermessungsproteste oder Einwendungen über Tatsachen, deren Feststellung bereits an den<br />
vorhergehenden Tagen zumutbar gewesen wäre, werden gemäß WO 6.2 am Tag der letzten<br />
Wettfahrt nicht mehr angenommen.<br />
11. Offizielle Boote<br />
11.1. Boote der Wettfahrtleitung zeigen eine weiße Flagge mit den Buchstaben „RC“. Boote der Jury<br />
zeigen eine weiße Flagge mit dem Wort „JURY“.<br />
12. Abfall<br />
12.1. Teilnehmer und deren Betreuer dürfen keinen Abfall in das Wasser werfen. Die Strafe für eine<br />
Verletzung dieser Regel ist Minimum die 20% -Strafe ohne Protestverhandlung. Dies ändert WR 63.<br />
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Anhang: Kursschema<br />
Startgruppe 1 (gelb): Start - 1 - 2 – 3 (Gate) - 2 – 3 (Gate) - 5 – Ziel<br />
Startgruppe 2 (rot): Start – 1 – 4 (Gate) – 1 – 2 – 3 (Gate) – 5 - Ziel<br />
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