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PYC Segelanweisung BJÜM Opti B

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SEGELANWEISUNGEN<br />

und PROGRAMM<br />

Berliner Jüngstenmeisterschaft <strong>Opti</strong> B 2013<br />

vom 25. bis 26. Mai 2013<br />

Veranstalter: Potsdamer Yacht Club<br />

Wettfahrtleiter: Carsten Hanisch<br />

Start- und Zielrichter: Gudrun Koch<br />

Janine Schlüter<br />

Melanie Form<br />

Leonie Eichhorst<br />

Tobias Schlüter<br />

Volker Deutschmann<br />

Wolfgang Zobel<br />

Friedrich Semmer<br />

Carsten Beister<br />

Markus Witt<br />

Schiedsrichter: Michelle Hoffmann, KYC (Obmann)<br />

Pascal Andreovits, <strong>PYC</strong><br />

Florian Schlitter, <strong>PYC</strong><br />

Weitere Schiedsrichter können benannt werden.<br />

Revier: Große Breite<br />

Bahnmarken: Orange Tonnen<br />

Start- und Zielschiff: Startschiff „Charly“ des <strong>PYC</strong><br />

Motorboote: Rudi Könitzer“<br />

„Orka“<br />

„Brummer“<br />

Motorboote der DLRG, Bezirk Steglitz<br />

Zehlendorf<br />

1


<strong>Segelanweisung</strong>en 2013 <strong>PYC</strong><br />

Spezieller Teil<br />

1. Wettfahrtprogramm<br />

1.1. Wettfahrttage sind 25. und 26. Mai 2013.<br />

1.2. Steuermannsbesprechung am 25. Mai 2013 um 09:00Uhr.<br />

1.3. Ankündigungssignal zur 1. Wettfahrt ist am 25. Mai 2013 um 10:55Uhr.<br />

1.4. Sollte im Anschluss an eine Wettfahrt ein weiterer Start erfolgen, wird dies am Zielschiff durch das<br />

Setzen der Flagge Lima angezeigt. Der Zeitpunkt des Ankündigungssignals für die 1. Wettfahrt am<br />

Sonntag wird durch rechtzeitigen Aushang bekannt gegeben.<br />

1.5. Es sind 5 Wettfahrten vorgesehen.<br />

1.6. Als Ankündigungssignal werden die Gruppenflaggen (gelb und rot) verwendet.<br />

1.7. Gruppeneinteilung/-segeln:<br />

Alle Teilnehmer/innen werden in zwei Gruppen (gelb und rot) aufgeteilt. Bei der Anmeldung im <strong>PYC</strong><br />

wird das Gruppenbändsel ausgehändigt. Das Bändsel ist gut sichtbar an der Spriet zu befestigen.<br />

Die Boote werden, soweit möglich, in 2 gleichgroße und gleichstarke Gruppen eingeteilt. Die<br />

Einteilung erfolgt durch ein Komitee im Auftrag der Wettfahrtleitung anhand der DODV <strong>Opti</strong> B<br />

Rangliste Berlin Stand 10.05.2013.<br />

Die Gruppeneinteilungen sind kein Grund für Anträge auf Wiedergutmachungen. Dies ändert WR<br />

62.1(a).<br />

Eine Wettfahrt zählt erst, wenn beide Gruppen diese Wettfahrt gesegelt haben. Hat am Ende der<br />

Regatta eine Gruppe mehr Wettfahrten gesegelt als die andere, wird die letzte Wettfahrt annulliert,<br />

so dass beide Gruppen die gleiche Anzahl an Wettfahrtwertungen haben. Dies ändert WR 32.1.<br />

2. Wertung<br />

2.1. Es wird nach dem Low-Point-System gemäß WR Anhang A gesegelt.<br />

2.2. Ab 4 gesegelten Wettfahrten wird das schlechteste Ergebnis gestrichen.<br />

3. Besondere Hinweise<br />

3.1. Das Tragen von geeigneten Schwimmwesten ist Pflicht.<br />

3.2 Alle Begleitboote (Trainer, Betreuer, Zuschauer) müssen den Anweisungen der Wettfahrtleitung<br />

Folge leisten und haben sich in ausreichendem Abstand vom Regattagebiet freizuhalten.<br />

Anderenfalls erfolgt – ohne Protestverhandlung – eine Disqualifikation der Regattateilnehmer, die<br />

durch diese(s) Boot(e) betreut werden.<br />

4. Preise<br />

4.1. Es gibt Punktpreise für die 25 punktbesten Teilnehmer.<br />

4.2. Erinnerungsgaben für alle Teilnehmer.<br />

5. Veranstaltungen<br />

Samstag: Kleines Kuchenbuffet der <strong>PYC</strong> <strong>Opti</strong>-Eltern<br />

Sonntag: Nach Ende der letzten Wettfahrt gibt es ein Essen gegen Vorlage der Marke<br />

Ca. 1,5 Stunden nach Ende der letzten Wettfahrt ist die Siegerehrung im<br />

POTSDAMER YACHT CLUB<br />

2


<strong>Segelanweisung</strong>en 2013 <strong>PYC</strong><br />

Allgemeiner Teil<br />

1. Allgemeines<br />

1.1. Die Wettfahrten werden nach den Wettfahrtregeln Segeln der ISAF 2013- 2016, den<br />

Ordnungsvorschriften des DSV, den von der ISAF oder dem Technischen Ausschuss des DSV<br />

genehmigten Klassenregeln der jeweiligen Klasse, der Ausschreibung und den <strong>Segelanweisung</strong>en<br />

gesegelt.<br />

1.2. Es gilt für Werbung gem. WR Anhang 1, Regulation 20, Kategorie C.<br />

1.3. Die <strong>Segelanweisung</strong>en können durch Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen vor dem<br />

Sekretariat des <strong>PYC</strong> geändert werden. Änderungen werden bis spätestens um 19 Uhr bekannt<br />

gegeben. Sie gelten ab dem folgenden Tag.<br />

1.4. Alle teilnehmenden Boote müssen gültige Messbriefe oder bestätigte Kopien bereithalten<br />

(Ergänzung WR 78).<br />

1.5. Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer darf geführt werden. Ausnahmen bedürfen der<br />

vorherigen Genehmigung durch die Wettfahrtleitung.<br />

1.6. Alle Teilnehmer müssen Mitglied eines von ihrem nationalen Verband anerkannten Segelclubs sein<br />

und dürfen nicht von der ISAF gesperrt sein (vgl. ISAF Regulation 19).<br />

1.7. Steuerleute müssen im Besitz eines vom DSV oder ihrem nationalen Verband für das Gewässer<br />

vorgeschriebenen Führerscheines sein.<br />

1.8. Steuermannswechsel ist nicht erlaubt.<br />

1.9. Regattateilnehmer dürfen während der Wettfahrt weder senden oder telefonieren, noch spezielle<br />

Funkmitteilungen erhalten.<br />

2. Sicherheitsbestimmungen<br />

2.1. Jeder Schiffsführer ist für die richtige seemännische Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst<br />

verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste an Leben oder<br />

Eigentum, persönlichen Schäden oder Schäden am Eigentum, die durch die Teilnahme an der<br />

Regatta verursacht werden oder sich ergeben.<br />

2.2. Das Tragen von Schwimmwesten auf dem Wasser ist Pflicht. Nichttragen von Schwimmwesten<br />

kann zur Disqualifikation führen (Ergänzung WR 1.2 und 40). Die Wettfahrtleitung behält sich vor,<br />

ihr ungeeignet erscheinende Schwimmwesten zu verbieten.<br />

2.3. Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung oder dem<br />

Wettfahrtbüro bekannt geben. Nichtbeachtung führt zum Ausschluss aus einer Wettfahrt.<br />

3. Bekanntmachungen an Land<br />

3.1. Mitteilungen der Wettfahrtleitung oder des Schiedsgerichts erfolgen durch Aushang am Schwarzen<br />

Brett vor dem Wettfahrtbüro (Sekretariat des <strong>PYC</strong>).<br />

3.2. Bekanntmachungen werden durch Setzen folgender Signale am Flaggenmast signalisiert:<br />

- Flagge "L": An der offiziellen Tafel ist eine Bekanntmachung ausgehängt<br />

- Flagge "P": Auslaufen, es erfolgen in Kürze die Starts zu den Wettfahrten<br />

- Antwortwimpel "AP": Startverschiebung<br />

- Flagge "AP" über "A": Heute keine Wettfahrt<br />

- Flagge "Y": Schwimmwesten vor dem Auslaufen anlegen<br />

3


4. Start<br />

4.1. Die Wettfahrten werden nach WR 26 gestartet.<br />

4.2. Zur Startkontrolle haben alle Boote bei der ersten Tageswettfahrt vor ihrem Ankündigungssignal das<br />

Checktor, bestehend aus Startschiff und einer Boje mit grüner Flagge an der Steuerbordseite von<br />

Lee nach Luv zu passieren.<br />

4.3. Die Startlinie wird gebildet durch einen Mast mit orangefarbener Flagge auf dem Startschiff und der<br />

Startlinienbegrenzungsboje mit roter Flagge an der Backbordseite des Startschiffes.<br />

4.4. In Abänderung von WR 27.2 kann die Start-Bahnmarke bis 3 Minuten vor dem Startsignal verlegt<br />

werden.<br />

4.5. Boote, die nicht 4 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als nicht gestartet gewertet<br />

(Ergänzung WR 28.1 und 29.1).<br />

4.6. Nach Setzen der Flagge „AP“ nach einem Ankündigungssignal wird 1 Minute nach Streichen der<br />

Flagge „AP“ ein neues Ankündigungssignal gegeben (Ergänzung WR 26 und WR 27.3).<br />

5. Startverschärfung<br />

5.1. Boote, welche die „Schwarze-Flagge-Regel“ verletzt haben, können durch Anzeige ihrer<br />

Segelnummer von einem Schiff der Wettfahrtleitung informiert werden und haben dann das<br />

Regattafeld unverzüglich zu verlassen.<br />

6. Bahnen<br />

6.1. Die neben dem Revier liegenden Schifffahrtslinien dürfen durch die Teilnehmer während der<br />

Wettfahrt nicht befahren werden. Zurufe an die Teilnehmer aus den offiziellen<br />

Wettfahrtleitungsbooten zum Verlassen dieser Gebiete sind sofort zu befolgen. Zuwiderhandlung<br />

kann mit der Disqualifikation dieser Wettfahrt bestraft werden.<br />

6.2. Die Bahnmarken 1 - 5 sind orangefarbene Zylinder. Alle Start- und Zielbahnmarken sind rote<br />

Spierentonnen mit roter Flagge.<br />

6.3. Es wird ein „Trapez Kurse mit Innerloop / Außerloop“ gesegelt (siehe Kursdiagramm). Start- und<br />

Ziellinie sowie Bahnmarken werden nach Windrichtung ausgelegt. Die Bahnmarken sind wie folgt<br />

zu runden:<br />

Startgruppe 1 (gelb): Start - 1 - 2 – 3 (Gate) - 2 – 3 (Gate) - 5 – Ziel<br />

Startgruppe 2 (rot): Start – 1 – 4 (Gate) – 1 – 2 – 3 (Gate) – 5 - Ziel<br />

4


7. Bahnänderung, Abkürzung nach dem Start<br />

7.1. Wird Flagge „C“ mit einer dreieckigen grünen Flagge auf oder in der Nähe einer Bahnmarke<br />

gezeigt, bedeutet das: „die nächste Bahnmarke ist nach Steuerbord verlegt worden oder durch eine<br />

neue Bahnmarke ersetzt.“ Im letzteren Fall werden die ursprünglichen Bahnmarken sobald wie<br />

möglich entfernt.<br />

7.2. Wird Flagge „C“ mit einer roten viereckigen Flagge gesetzt, bedeutet das: „die nächste Bahnmarke<br />

ist nach Backbord verlegt oder ersetzt worden.“<br />

7.3. Kompasskurs und Bahnschenkellängenänderungen werden nicht angezeigt (Änderung WR 33).<br />

7.4. Flagge „S" mit 2 Schallsignalen an einer Bahnmarke bedeutet, „die Ziellinie befindet sich zwischen<br />

dieser Bahnmarke und der Stange mit der Flagge „S".<br />

7.5. Wird Flagge „S" mit 2 Schallsignalen in der Nähe des Tores gezeigt, bedeutet das: „die Ziellinie<br />

befindet sich zwischen den Torbahnmarken.“<br />

7.6. In Abänderung von WR 33 wird bei einer Bahnänderung weder der Kompasskurs, noch die<br />

Verschiebung nach backbord/steuerbord noch eine Längenänderung des nächsten Bahnschenkels<br />

signalisiert.<br />

8. Ziel<br />

8.1. Die Ziellinie wird gebildet durch den Peilmast des Zielschiffes und eine Zielbegrenzungsboje mit<br />

roter Flagge oder eine der bisherigen Bahnmarken und liegt in der Regel entsprechend der<br />

beigefügten Bahnskizze.<br />

8.2. In Abänderung der WR „Wettfahrtsignale“ bedeutet Flagge „L“ auf dem Zielschiff gesetzt: „Es ist<br />

beabsichtigt, eine weitere Wettfahrt direkt im Anschluss zu starten.“<br />

5


9. Beendigung der Wettfahrt, Zeitbegrenzung<br />

9.1. Das Ende der Wettfahrt wird durch Streichen der Flagge "blau" angezeigt.<br />

9.2. Die Wettfahrt ist spätestens 20 Minuten nach Zieldurchgang des ersten Bootes beendet. Alle dann<br />

noch auf der Bahn befindlichen Boote werden als „nicht durchs Ziel gegangen (DNF)“ gewertet.<br />

10. Proteste, Ersatzstrafen<br />

10.1. Jedes Boot, das protestieren will, muss der Wettfahrtleitung beim Zieldurchgang die Protestabsicht<br />

mitteilen.<br />

10.2. Die Protestfrist beginnt mit Ende der Wettfahrt (bei direkt aufeinander folgenden Wettfahrten, der<br />

letzten Wettfahrt des Tages) und dauert 90 Minuten (Ergänzung WR 61.3).<br />

10.3. Die Proteste sind auf dem offiziellen Formular im Regattabüro innerhalb der Protestfrist<br />

einzureichen. (Formulare sind dort erhältlich)<br />

10.4. Proteste werden, wenn möglich, in der Reihenfolge des Eingangs verhandelt. Beginn und<br />

Reihenfolge werden an der Tafel für Bekanntmachungen spätestens 15 min nach Ende der<br />

Protestfrist ausgehängt.<br />

10.5. Protestparteien und Zeugen haben sich zur angegebenen Zeit vor dem Verhandlungsraum<br />

„ECKERZIMMER“ (gegenüber dem Sekretariat des <strong>PYC</strong>) bereit zu halten.<br />

10.6. WR Anhang P findet Anwendung.<br />

10.7. In Abänderung von WR 66 werden am letzten Wettfahrttag Anträge von Booten auf<br />

Wiederaufnahme einer Protestverhandlung nicht später als 30 Minuten nach Verkündigung der<br />

Entscheidung angenommen.<br />

10.8. Vermessungsproteste oder Einwendungen über Tatsachen, deren Feststellung bereits an den<br />

vorhergehenden Tagen zumutbar gewesen wäre, werden gemäß WO 6.2 am Tag der letzten<br />

Wettfahrt nicht mehr angenommen.<br />

11. Offizielle Boote<br />

11.1. Boote der Wettfahrtleitung zeigen eine weiße Flagge mit den Buchstaben „RC“. Boote der Jury<br />

zeigen eine weiße Flagge mit dem Wort „JURY“.<br />

12. Abfall<br />

12.1. Teilnehmer und deren Betreuer dürfen keinen Abfall in das Wasser werfen. Die Strafe für eine<br />

Verletzung dieser Regel ist Minimum die 20% -Strafe ohne Protestverhandlung. Dies ändert WR 63.<br />

6


Anhang: Kursschema<br />

Startgruppe 1 (gelb): Start - 1 - 2 – 3 (Gate) - 2 – 3 (Gate) - 5 – Ziel<br />

Startgruppe 2 (rot): Start – 1 – 4 (Gate) – 1 – 2 – 3 (Gate) – 5 - Ziel<br />

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