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Merkblatt für Lizenzinhaber

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<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Lizenzinhaber</strong><br />

(Stand 18.01.2005)<br />

Im Folgenden werden wichtige Hinweise rund um die Lizenz gegeben. Wir bitten Sie um Beachtung<br />

und um ein aufmerksames Studium.<br />

Gültigkeit der Lizenzen<br />

Die DSV-Lizenz ist im gesamten Bereich des Deutschen Schwimm-Verbandes gültig.<br />

Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet jeweils am 31. Dezember des<br />

letzten Jahres der Gültigkeitsdauer.<br />

Folgende Lizenzen sind maximal vier Jahre lang gültig (1. Lizenzstufe):<br />

- Fachübungsleiter/in C Breitensport<br />

- Jugendleiter/in<br />

- Trainer/in C<br />

Folgende Lizenzen sind drei Jahre gültig (2. Lizenzstufe):<br />

- Fachübungsleiter/in B Breitensport<br />

- Fachübungsleiter/in B Prävention<br />

- Trainer/in B<br />

Verlängerung der Lizenz ( Fortbildung)<br />

Für die Kontrolle der Gültigkeit der Lizenz ist der/die <strong>Lizenzinhaber</strong>/in verantwortlich. Zur Verlängerung<br />

einer Lizenz ist der Nachweis des Besuches von Fortbildungsveranstaltungen mit Kopie<br />

des Lehrgangsprogramms zu erbringen. Es werden nur Fortbildungsveranstaltungen des<br />

Schwimmverbandes NRW, seiner Gliederungen (Bezirke, Kreise) oder vom SV NRW autorisierter<br />

und/oder anerkannter Institutionen, wie z. B. Deutsche Schwimmtrainervereinigung (DSTV) anerkannt.<br />

Hinweis: Die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen weiterer Träger ist durch<br />

den/die <strong>Lizenzinhaber</strong>/in vorab mit dem SV NRW abzustimmen.<br />

Lizenzen mit drei und vier Jahren Gültigkeit<br />

Für die Verlängerung von Lizenzen mit einer Gültigkeit von drei und vier Jahren sind Fortbildungsnachweise<br />

von mindestens 15 UE innerhalb der Gültigkeitsdauer notwendig.<br />

Die Fortbildung hat in der höchsten bisher erworbenen Lizenzstufe zu erfolgen.<br />

Mit der Verlängerung der Lizenz werden darunter liegende Lizenzstufen dieses Fachbereiches<br />

<strong>für</strong> die jeweilige Gültigkeitsdauer der höheren Lizenz mit verlängert.<br />

Im Schwimmverband NRW werden seit 2000 die offiziellen Fortbildungsmaßnahmen durch die<br />

Fachsparten, mit wenigen Ausnahmen, gegenseitig anerkannt. Dies gilt sowohl <strong>für</strong> die Lehrgänge<br />

der Bezirke als auch <strong>für</strong> die Maßnahmen des Verbandes. Diese Regelung gilt <strong>für</strong> die Lizenzen<br />

der ersten Lizenzstufe (Trainer C und Fachübungsleiter C Breitensport), und mit Einschränkungen<br />

<strong>für</strong> die Jugendleiterlizenz. Für die Jugendleiterlizenz werden gesondert ausgewiesene Lehrgänge<br />

der Schwimmjugend NRW und anderer Jugendverbände (z.B. Sportjugend NRW oder<br />

DSV-Jugend) angeboten. Für die Anerkennung einer Fortbildung von anderen Fachsparten, bedarf<br />

es einer vorherigen Absprache mit der Schwimmjugend NRW.


Inhaber/innen von B-Lizenzen müssen gesondert ausgewiesene Fortbildungsmaßnahmen der<br />

Fachsparten zur Verlängerung ihrer Lizenz besuchen.<br />

Die Eigenverantwortung des/der <strong>Lizenzinhaber</strong>s/in <strong>für</strong> seine Qualifikation bekommt durch diese<br />

Entscheidung des SV NRW-Ausschusses Lehrwesen eine besondere Bedeutung. Erstmals kann<br />

der/die Inhaber/in einer Lizenz selbst entscheiden, welche Qualifikationsmaßnahme er/sie persönlich<br />

aus der breiten Palette des Bildungsangebotes des SV NRW <strong>für</strong> seine/ihre Vereinsarbeit<br />

benötigt.<br />

Beispiele<br />

Der/die Inhaber/in einer Fachübungsleiter Lizenz C Breitensport kann an einer Fortbildung<br />

Schwimmen des Bezirks oder an einer Fortbildung aus dem Bereich Wasserball teilnehmen; oder<br />

der/die Inhaber/in einer Trainer C Lizenz Schwimmen besucht einen Wochenendlehrgang aus<br />

dem Themenfeld „Gesundheit, Fitness, Prävention“; oder der/die Inhaber/in einer Fachübungsleiter<br />

Lizenz C (Breitensport) besucht einen Lehrgang der Schwimmjugend.<br />

Nachweis von 15 Unterrichtseinheiten<br />

In allen Fällen ist zur Verlängerung der Lizenz der Nachweis von 15 Unterrichtseinheiten ausschlaggebend.<br />

Sollte jemand in einem Jahr zwei oder mehr Lizenzen aus unterschiedlichen Fachsparten verlängern<br />

müssen, ist es allerdings n i c h t mit e i n e m Lehrgang getan; denn es gilt die Regel:<br />

pro besuchtem Lehrgang (15 Unterrichtseinheiten) ist nur die Verlängerung<br />

e i n e r Lizenz möglich.<br />

Nachweis der Rettungsfähigkeit<br />

Mit den Fortbildungsnachweisen ist <strong>für</strong> alle Lizenzstufen der Nachweis über die Auffrischung der<br />

Rettungsfähigkeit, einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW), einzureichen. Innerhalb<br />

des DSV hat die Bescheinigung über die Rettungsfähigkeit eine Gültigkeitsdauer von vier<br />

Jahren.<br />

Der Schwimmverband NRW überprüft bei der Verlängerung der Lizenzen die Gültigkeit des<br />

Nachweises der Selbst- und Fremdrettungsfähigkeit. Die Gültigkeit dieses Nachweises liegt in der<br />

Verantwortung des/der <strong>Lizenzinhaber</strong>s/in. Bei fehlendem Nachweis der Selbst- und Fremdrettungsfähigkeit<br />

erlischt die Gültigkeit der Lizenz.<br />

Erneuerung der Gültigkeit einer Lizenz<br />

Ist die Gültigkeit der Lizenz erloschen, sind mindestens 30 UE Fortbildung in den folgenden drei<br />

Jahren nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nachzuweisen. Nach diesem Zeitraum verfällt das Anrecht<br />

auf Verlängerung durch Fortbildung. Die Gültigkeit der Lizenz kann durch 30 Unterrichtseinheiten<br />

Fortbildung und eine Prüfung des Schwimmverbandes NRW wieder erlangt werden.<br />

Lizenzentzug<br />

Der Schwimmverband NRW hat das Recht, die in seinem Bereich ausgestellten Lizenzen <strong>für</strong><br />

ungültig zu erklären, wenn der/die <strong>Lizenzinhaber</strong>/in schwer wiegend gegen die Satzung und Bestimmungen<br />

des Verbandes schuldhaft verstößt oder seine Stellung mißbraucht.<br />

Information/Rückfragen<br />

Schwimmverband NRW – Postfach 10 14 54 – 47014 Duisburg<br />

Tel. 0203/7381-633; Fax 0203/7381631;<br />

Internet: www.swimpool.de<br />

Email: p.freyer@swimpool.de, Sportreferent<br />

r.collette@swimpool.de, Jugendbildungsreferent<br />

SV NRW - Ausschuss Lehrwesen

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