Geschäftsvereinbarung - salt&pepper
Geschäftsvereinbarung - salt&pepper
Geschäftsvereinbarung - salt&pepper
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kooperationsvereinbarung <br />
zwischen <br />
TR Systemgastronomie GmbH <br />
Tatjana Reinhardt <br />
Östliche-‐Karl-‐Friedrich-‐Str. 35, 75175 Pforzheim <br />
Phone 0151/ 506506966 <br />
und <br />
..................................................................................................................................................... <br />
..................................................................................................................................................... <br />
(Komplette Anschrift mit Rückrufnummer) <br />
§1 <br />
Der Veranstalter <br />
..................................................................................................................................................... <br />
Dem Veranstalter wird ein Haustürsteher für die gesamte Dauer der Veranstaltung zur <br />
Verfügung gestellt. Die Kosten (23:00 Uhr bis 05:00 Uhr = 100 Euro, jede weitere <br />
angefangene Stunde 15 Euro) übernimmt der Veranstalter. <br />
Die restlichen Türsteher werden vom ............................................ übernommen. <br />
Eine Aufsichtspflicht nach den Sperrzeiten gem. Jugendschutzgesetz an Dritte wird nicht <br />
genehmigt bzw. hingenommen. Bei einer Zuwiderhandlung erlauben wir uns die <br />
zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen. Die Bestimmung des Gesetzes <br />
zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neuesten Verfassung ist zu beachten <br />
und einzuhalten. Dies gilt auch für mitgebrachte Freunde des Veranstalters. <br />
Bei U18 Veranstaltungen gelten folgende Bestimmungen: <br />
-‐Zugangskontrollen und Kennzeichnung von Jugendlichen (z.B. durch verschiedenfarbige <br />
Armbänder), um zu verhindern, dass an jugendliche branntweinhaltige Getränke <br />
ausgeschenkt werden. <br />
-‐Umfassende Prüfung von so genannten Elternerlaubnissen (vergleiche § 2 ff. JuSchG) zur <br />
Verlängerung der Aufenthaltsdauer von Jugendlichen über Mitternacht hinaus. Hierzu <br />
gehört u.a. die Vorlage zumindest einer Kopie eines Elternausweises zur Prüfung der <br />
Echtheit der Unterschrift, Hinterlegung des Ausweises des Jugendlichen sowie der <br />
Begleitperson bis zum Verlassen der Diskothek.
-‐Der Ausweis des Jugendlichen, wie auch der Begleitperson darf nur in Begleitung <br />
derjenigen ausgehändigt werden. <br />
-‐Die Ausweise sind persönlich auszuhändigen. <br />
-‐Gilt der Ausweis als verloren, ist dieser vom Veranstalter zu ersetzen. Hierzu werden keine <br />
Ansprüche der TR Systemgastronomie gegenüber gestellt. <br />
§2 <br />
Der oben genannte Veranstalter haftet in eigenem Namen für seine mitgebrachten Geräte <br />
(Musikanlage, Lautsprecher, Schallplatten, CDs, Laptop o.ä.) <br />
Sollten im ................................. durch den Veranstalter selbst oder von mitgebrachten <br />
Helfern die vom .................................. zur Verfügung gestellten Geräte beschädigt werden, <br />
sind diese vom Veranstalter in eigenem Namen zu ersetzten bzw. anfallende Kosten zu <br />
übernehmen. <br />
Vor Beginn der Veranstaltung (mindestens 1Stunde vorher) wird eine Bestandsaufnahme der <br />
Musikanlage von Tatjana, Lothar oder befugtem Personal durchgeführt. Nach Beenden der <br />
Veranstaltung wird nochmals eine Bestandsaufnahme mit dem Veranstalter und Tatjana, <br />
Lothar oder befugtem Personal durchgeführt. Wird bei der Abnahme ein mutwilliger Defekt <br />
festgestellt, ist dieser Defekt sofort am darauf folgenden Tag von einer Fachfirma auf Kosten <br />
des Veranstalters zu reparieren. <br />
Sollten Mietgeräte in dieser Zeit notwendig sein, werden diese auf Kosten des Veranstalters <br />
angemietet. <br />
Der Veranstalter muss seine eigenen Systeme mitbringen wenn mit Plattenspielern <br />
aufgelegt wird. <br />
Folgende Geräte stellt das ....................................... dem Veranstalter zur Verfügung: <br />
.................................................................... <br />
.................................................................... <br />
.................................................................... <br />
Eine Veränderung der Verkabelung ist nur dann gestattet wenn der Inhaber zustimmt. <br />
Nach Beenden der Veranstaltung ist der Ursprungszustand wieder herzustellen. <br />
Das DJ Pult ist nach Beenden der Veranstaltung sauber zu verlassen, alle gebrauchten Gläser, <br />
Flaschen wie auch Aschenbecher sind an die Bar zu bringen. <br />
Es dürfen nur die DJ’s am DJ Pult stehen die auch auflegen. Alle weiteren Personen <br />
dürfen nicht in den DJ Bereich eintreten. Bei Übernahme sind auch 2 DJ´s am DJ Pult <br />
gestattet.
Alle Getränke sind hinter dem DJ Pult (weißes Regal) abzustellen. <br />
Der DJ hat darauf zu achten das auch die Gäste neben der Anlage keine Getränke abstellen. <br />
Der Aschenbecher darf ebenfalls nicht neben den elektronischen Geräten aufgestellt <br />
werden. <br />
Das Rauchen bzw. Abaschen über der Anlage ist verboten. <br />
Das Ablegen von Kleidungsstücken, Handtaschen o. ä. ist hinter dem DJ Pult ist verboten. <br />
Das Annehmen von Kleidungsstücken ist auf Grund möglichen Drogenmissbrauchs <br />
verboten. <br />
§3 <br />
Der Veranstalter ist mindestens 1 Stunde vor Auftrittsbeginn in den Räumlichkeiten <br />
............................................... , damit letzte Details besprochen, zusätzliches Equipment <br />
aufgebaut, weitere Dekorationen angebracht und Soundchecks durchführt werden können. <br />
Größere Veränderungen sind vorher mit dem Inhaber abzusprechen damit bereits früher mit <br />
den Vorbereitungen begonnen werden kann. <br />
§4 <br />
Der oben genannte Veranstalter tritt im ............................................... als eigener und <br />
selbständiger Veranstalter auf. <br />
Die GEMA-‐Gebühr wird vom ................................................... durch eine monatliche <br />
Pauschale übernommen. <br />
Sofern anderweitige Darbietungen des Künstlers eine zusätzliche GEMA-‐Gebühr erfordert, <br />
ist diese vom Veranstalter anzumelden und bei der GEMA Zentrale zu entrichten. <br />
Das ................................................. ist sonst zu keinerlei Zahlungen gegenüber dem <br />
Veranstalter wie auch den Behörden verpflichtet. <br />
Jegliche Arten an Kosten welche die Veranstaltung betreffen (z.B. zusätzliche DJ´s, Gogo´s, <br />
Werbematerial, etc.) sind vom Veranstalter zu tragen. <br />
Der Veranstalter versteuert sein Einkommen in Deutschland selbst. Der Inhaber ist nicht <br />
berechtigt irgendwelche Vorabzüge vorzunehmen. Alle Mitarbeiter die zusätzlich von den <br />
Veranstaltern eingestellt werden, sind anzumelden und zu versichern. Für die Mitarbeiter <br />
der Veranstalter wird keine Haftung übernommen. Im Gegenzug hierzu erhält der <br />
Veranstalter die kompletten Eintritts-‐Einnahmen.
Folgende Sonderregelungen wurden mit dem Veranstalter vereinbart und sind somit zu <br />
beachten. <br />
-‐ <br />
-‐ <br />
-‐ <br />
-‐ <br />
-‐ <br />
-‐ <br />
-‐ <br />
§5 <br />
Der Veranstalter wirbt in branchenüblicher Weise und auf eigene Kosten für die <br />
Veranstaltung. <br />
Für den Inhalt der Werbung ist alleine der Veranstalter verantwortlich. <br />
Alle Bilder, Schriftarten Worte, Partyname wurden überprüft und sind nicht geschützt. <br />
Jegliche Strafen im Bezug auf die Werbung werden vom Veranstalter übernommen. <br />
Die Flyer oder Plakatgestaltung ist dem Inhaber 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn per <br />
Email zuzuschicken. Die Bewerbung der Veranstaltung sollte mindestens 3 Wochen vorher <br />
beginnen. <br />
Schadenersatzansprüche bei Nichteinhaltung der Vereinbarung richten sich nach den Kosten <br />
und Aufwendungen. Der Inhaber stellt dem Veranstalter alle bereits vorhandenen <br />
Werbeplattformen zur Verfügung. <br />
Der Inhaber unterstützt den Veranstalter durch Platzierung auf unterschiedlichen <br />
Internetplattformen. <br />
Das Plakatieren und verteilen von Flyer oder sonstiger Werbung ist bei den zuständigen <br />
Behörden zu melden. <br />
Das wilde Plakatieren und verteilen von Flyern gilt als Straftat und wird zu Lasten des <br />
Veranstalters gelegt. Jegliche Strafen oder Zahlungen hierfür sind vom Veranstalter zu <br />
tragen.
§6 <br />
6.1 <br />
Dem Veranstalter wird vom ................................. folgendes Datum für seine Veranstaltung <br />
zugesichert: <br />
..................................................................................................................................................... <br />
Das Event Beginnt um ...................... Uhr, und endet um ...................... <br />
Das vorzeitige Beenden einer Veranstaltung ist mit dem Inhaber abzusprechen. <br />
Entfällt diese Veranstaltung muss dies schnellst möglich, mindestens jedoch 6 Wochen <br />
vorher schriftlich mitgeteilt werden. <br />
Wird die Veranstaltung nach 6 Wochen abgesagt, ist das ...................................berechtigt <br />
Ausfallgeld einzuklagen. <br />
6.2 <br />
Dem Veranstalter wird jeder ................................................. im Monat/Quartal zugesichert. <br />
Die Playtime ist von .................. Uhr bis ................... Uhr. <br />
Das Beenden einer Eventreihe ist mindestens 8 Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. <br />
Entfällt eine Veranstaltung nach dieser Zeit sind alle bereits getätigten Kosten um die <br />
Veranstaltung zu unterstützen vom Veranstalter zu tragen. <br />
Der Veranstalter gewährt während der Eventreihe eine Exklusivität in Pforzheim und <br />
Umgebung zu. Ähnliche Veranstaltungen sind mit Tatjana Reinhardt zu besprechen. Eine <br />
Ablehnung behält sich das ........................................... vor. <br />
§7 <br />
Der Veranstalter erhält an der Veranstaltung Getränkebons die an der Bar einzulösen sind. <br />
Die Getränkebons sind ausschließlich für die DJ´s oder das Veranstalterpersonal. <br />
Die Anzahl der Getränkebons wird vom Inhaber bestimmt und kann bei einer guten <br />
Veranstaltung jeder Zeit aufgestockt werden. <br />
Die Getränkebons dürfen nicht an die Gäste weiter verteilt werden. <br />
Der Inhaber behält sich vor ein Alkoholverbot an Dj´s, Veranstalterpersonal oder Kassierer <br />
auszusprechen. <br />
Dem Veranstalter oder mitgebrachtes Personal ist es nicht gestattet Getränke von außerhalb <br />
ins salt&<strong>pepper</strong> mitzubringen.
§8 <br />
Details über die Zusammenarbeit, Know-‐How, Inhalte dieses Vertrages <br />
(insbesondere Nebenabreden und Absprachen) oder Programminhalte sind streng <br />
vertraulich zu behandeln. <br />
§9 <br />
Der Inhaber darf bis zu 10 Personen kostenlos für dieses Event einladen. Das <br />
Personal des salt&<strong>pepper</strong> und SunDUNES ist ebenfalls kostenfrei der Zutritt zu gewähren. <br />
§10 <br />
Der Veranstalter hat bei mitgebrachten Gästen, DJ´s, Geschwistern etc. darauf zu achten <br />
dass keine Drogen, Betäubungsmittel, Waffen bzw. verbotene Gegenstände mitgebracht und <br />
im salt&<strong>pepper</strong>/SunDUNES konsumiert bzw. benutzt werden. <br />
Bei Zuwiderhandlungen behält sich das Aufsichtspersonal vor, die Personen vom Club und <br />
dem Gelände zu verweisen (Auch wenn es sich hierbei um die DJ´s dieser Veranstaltung <br />
handelt). <br />
§11 <br />
Bei Verletzung bzw. Zuwiderhandlungen gegen das BGB / HGB /JugSchG haftet der <br />
Veranstalter hiermit nochmals ausdrücklich im eigenen Namen. <br />
Strafe o.ä. hat der Veranstalter ausdrücklich selbst zu übernehmen. <br />
§12 <br />
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der <br />
Schriftform. Es gilt das deutsche Recht. <br />
§13 <br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so ist der Vertrag <br />
dennoch gültig. Jene Paragraphen werden in diesem Fall durch wirksame <br />
Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen Zwecke am nächsten sind, ersetzt. <br />
Der Vertrag enthält 13 Paragraphen und und umfasst 6 Seiten. <br />
Mit den genannten Bedingungen erkläre ich mich einverstanden. <br />
Das vereinbarte Veranstaltungsdatum wird erst nach Unterschrift des Vertrages <br />
reserviert.
Der Vertrag kann an die folgende Adresse postalisch oder an u.a. Emailadresse <br />
unterschrieben zugesendet werden. <br />
salt&<strong>pepper</strong> <br />
Östliche Karl-‐Friedrich-‐Str. 35 <br />
75175 Pforzheim <br />
tatjana@salt-‐and-‐<strong>pepper</strong>-‐pforzheim.de <br />
.........................................................................., den .................................................................. <br />
..................................................................................................................................................... <br />
Veranstalter <br />
TR Systemgastronomie GmbH
Protokoll am ................ <br />
im ......................................... <br />
Kasse 1 ........................................ <br />
Kasse 2 ......................................... <br />
Kasse 3 ......................................... <br />
Wechselgeld ................................ <br />
Stempel ....................................... <br />
Stempelkissen .............................. <br />
Systeme ....................................... <br />
Kabel ........................................... <br />
..................................................... <br />
..................................................... <br />
..................................................... <br />
..................................................... <br />
..................................................... <br />
..................................................... <br />
...................................................... <br />
...................................................... <br />
..................................................... ....................................................... <br />
..................................................... ....................................................... <br />
..................................................... ....................................................... <br />
..................................................... ....................................................... <br />
..................................................... ....................................................... <br />
..................................................... ....................................................... <br />
..................................................... ....................................................... <br />
..................................................... ....................................................... <br />
..................................................... ....................................................... <br />
..................................................... ....................................................... <br />
..................................................... ....................................................... <br />
..................................................... .......................................................