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Geschäftsvereinbarung - salt&pepper

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Kooperationsvereinbarung <br />

zwischen <br />

TR Systemgastronomie GmbH <br />

Tatjana Reinhardt <br />

Östliche-­‐Karl-­‐Friedrich-­‐Str. 35, 75175 Pforzheim <br />

Phone 0151/ 506506966 <br />

und <br />

..................................................................................................................................................... <br />

..................................................................................................................................................... <br />

(Komplette Anschrift mit Rückrufnummer) <br />

§1 <br />

Der Veranstalter <br />

..................................................................................................................................................... <br />

Dem Veranstalter wird ein Haustürsteher für die gesamte Dauer der Veranstaltung zur <br />

Verfügung gestellt. Die Kosten (23:00 Uhr bis 05:00 Uhr = 100 Euro, jede weitere <br />

angefangene Stunde 15 Euro) übernimmt der Veranstalter. <br />

Die restlichen Türsteher werden vom ............................................ übernommen. <br />

Eine Aufsichtspflicht nach den Sperrzeiten gem. Jugendschutzgesetz an Dritte wird nicht <br />

genehmigt bzw. hingenommen. Bei einer Zuwiderhandlung erlauben wir uns die <br />

zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen. Die Bestimmung des Gesetzes <br />

zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neuesten Verfassung ist zu beachten <br />

und einzuhalten. Dies gilt auch für mitgebrachte Freunde des Veranstalters. <br />

Bei U18 Veranstaltungen gelten folgende Bestimmungen: <br />

-­‐Zugangskontrollen und Kennzeichnung von Jugendlichen (z.B. durch verschiedenfarbige <br />

Armbänder), um zu verhindern, dass an jugendliche branntweinhaltige Getränke <br />

ausgeschenkt werden. <br />

-­‐Umfassende Prüfung von so genannten Elternerlaubnissen (vergleiche § 2 ff. JuSchG) zur <br />

Verlängerung der Aufenthaltsdauer von Jugendlichen über Mitternacht hinaus. Hierzu <br />

gehört u.a. die Vorlage zumindest einer Kopie eines Elternausweises zur Prüfung der <br />

Echtheit der Unterschrift, Hinterlegung des Ausweises des Jugendlichen sowie der <br />

Begleitperson bis zum Verlassen der Diskothek.


-­‐Der Ausweis des Jugendlichen, wie auch der Begleitperson darf nur in Begleitung <br />

derjenigen ausgehändigt werden. <br />

-­‐Die Ausweise sind persönlich auszuhändigen. <br />

-­‐Gilt der Ausweis als verloren, ist dieser vom Veranstalter zu ersetzen. Hierzu werden keine <br />

Ansprüche der TR Systemgastronomie gegenüber gestellt. <br />

§2 <br />

Der oben genannte Veranstalter haftet in eigenem Namen für seine mitgebrachten Geräte <br />

(Musikanlage, Lautsprecher, Schallplatten, CDs, Laptop o.ä.) <br />

Sollten im ................................. durch den Veranstalter selbst oder von mitgebrachten <br />

Helfern die vom .................................. zur Verfügung gestellten Geräte beschädigt werden, <br />

sind diese vom Veranstalter in eigenem Namen zu ersetzten bzw. anfallende Kosten zu <br />

übernehmen. <br />

Vor Beginn der Veranstaltung (mindestens 1Stunde vorher) wird eine Bestandsaufnahme der <br />

Musikanlage von Tatjana, Lothar oder befugtem Personal durchgeführt. Nach Beenden der <br />

Veranstaltung wird nochmals eine Bestandsaufnahme mit dem Veranstalter und Tatjana, <br />

Lothar oder befugtem Personal durchgeführt. Wird bei der Abnahme ein mutwilliger Defekt <br />

festgestellt, ist dieser Defekt sofort am darauf folgenden Tag von einer Fachfirma auf Kosten <br />

des Veranstalters zu reparieren. <br />

Sollten Mietgeräte in dieser Zeit notwendig sein, werden diese auf Kosten des Veranstalters <br />

angemietet. <br />

Der Veranstalter muss seine eigenen Systeme mitbringen wenn mit Plattenspielern <br />

aufgelegt wird. <br />

Folgende Geräte stellt das ....................................... dem Veranstalter zur Verfügung: <br />

.................................................................... <br />

.................................................................... <br />

.................................................................... <br />

Eine Veränderung der Verkabelung ist nur dann gestattet wenn der Inhaber zustimmt. <br />

Nach Beenden der Veranstaltung ist der Ursprungszustand wieder herzustellen. <br />

Das DJ Pult ist nach Beenden der Veranstaltung sauber zu verlassen, alle gebrauchten Gläser, <br />

Flaschen wie auch Aschenbecher sind an die Bar zu bringen. <br />

Es dürfen nur die DJ’s am DJ Pult stehen die auch auflegen. Alle weiteren Personen <br />

dürfen nicht in den DJ Bereich eintreten. Bei Übernahme sind auch 2 DJ´s am DJ Pult <br />

gestattet.


Alle Getränke sind hinter dem DJ Pult (weißes Regal) abzustellen. <br />

Der DJ hat darauf zu achten das auch die Gäste neben der Anlage keine Getränke abstellen. <br />

Der Aschenbecher darf ebenfalls nicht neben den elektronischen Geräten aufgestellt <br />

werden. <br />

Das Rauchen bzw. Abaschen über der Anlage ist verboten. <br />

Das Ablegen von Kleidungsstücken, Handtaschen o. ä. ist hinter dem DJ Pult ist verboten. <br />

Das Annehmen von Kleidungsstücken ist auf Grund möglichen Drogenmissbrauchs <br />

verboten. <br />

§3 <br />

Der Veranstalter ist mindestens 1 Stunde vor Auftrittsbeginn in den Räumlichkeiten <br />

............................................... , damit letzte Details besprochen, zusätzliches Equipment <br />

aufgebaut, weitere Dekorationen angebracht und Soundchecks durchführt werden können. <br />

Größere Veränderungen sind vorher mit dem Inhaber abzusprechen damit bereits früher mit <br />

den Vorbereitungen begonnen werden kann. <br />

§4 <br />

Der oben genannte Veranstalter tritt im ............................................... als eigener und <br />

selbständiger Veranstalter auf. <br />

Die GEMA-­‐Gebühr wird vom ................................................... durch eine monatliche <br />

Pauschale übernommen. <br />

Sofern anderweitige Darbietungen des Künstlers eine zusätzliche GEMA-­‐Gebühr erfordert, <br />

ist diese vom Veranstalter anzumelden und bei der GEMA Zentrale zu entrichten. <br />

Das ................................................. ist sonst zu keinerlei Zahlungen gegenüber dem <br />

Veranstalter wie auch den Behörden verpflichtet. <br />

Jegliche Arten an Kosten welche die Veranstaltung betreffen (z.B. zusätzliche DJ´s, Gogo´s, <br />

Werbematerial, etc.) sind vom Veranstalter zu tragen. <br />

Der Veranstalter versteuert sein Einkommen in Deutschland selbst. Der Inhaber ist nicht <br />

berechtigt irgendwelche Vorabzüge vorzunehmen. Alle Mitarbeiter die zusätzlich von den <br />

Veranstaltern eingestellt werden, sind anzumelden und zu versichern. Für die Mitarbeiter <br />

der Veranstalter wird keine Haftung übernommen. Im Gegenzug hierzu erhält der <br />

Veranstalter die kompletten Eintritts-­‐Einnahmen.


Folgende Sonderregelungen wurden mit dem Veranstalter vereinbart und sind somit zu <br />

beachten. <br />

-­‐ <br />

-­‐ <br />

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-­‐ <br />

§5 <br />

Der Veranstalter wirbt in branchenüblicher Weise und auf eigene Kosten für die <br />

Veranstaltung. <br />

Für den Inhalt der Werbung ist alleine der Veranstalter verantwortlich. <br />

Alle Bilder, Schriftarten Worte, Partyname wurden überprüft und sind nicht geschützt. <br />

Jegliche Strafen im Bezug auf die Werbung werden vom Veranstalter übernommen. <br />

Die Flyer oder Plakatgestaltung ist dem Inhaber 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn per <br />

Email zuzuschicken. Die Bewerbung der Veranstaltung sollte mindestens 3 Wochen vorher <br />

beginnen. <br />

Schadenersatzansprüche bei Nichteinhaltung der Vereinbarung richten sich nach den Kosten <br />

und Aufwendungen. Der Inhaber stellt dem Veranstalter alle bereits vorhandenen <br />

Werbeplattformen zur Verfügung. <br />

Der Inhaber unterstützt den Veranstalter durch Platzierung auf unterschiedlichen <br />

Internetplattformen. <br />

Das Plakatieren und verteilen von Flyer oder sonstiger Werbung ist bei den zuständigen <br />

Behörden zu melden. <br />

Das wilde Plakatieren und verteilen von Flyern gilt als Straftat und wird zu Lasten des <br />

Veranstalters gelegt. Jegliche Strafen oder Zahlungen hierfür sind vom Veranstalter zu <br />

tragen.


§6 <br />

6.1 <br />

Dem Veranstalter wird vom ................................. folgendes Datum für seine Veranstaltung <br />

zugesichert: <br />

..................................................................................................................................................... <br />

Das Event Beginnt um ...................... Uhr, und endet um ...................... <br />

Das vorzeitige Beenden einer Veranstaltung ist mit dem Inhaber abzusprechen. <br />

Entfällt diese Veranstaltung muss dies schnellst möglich, mindestens jedoch 6 Wochen <br />

vorher schriftlich mitgeteilt werden. <br />

Wird die Veranstaltung nach 6 Wochen abgesagt, ist das ...................................berechtigt <br />

Ausfallgeld einzuklagen. <br />

6.2 <br />

Dem Veranstalter wird jeder ................................................. im Monat/Quartal zugesichert. <br />

Die Playtime ist von .................. Uhr bis ................... Uhr. <br />

Das Beenden einer Eventreihe ist mindestens 8 Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. <br />

Entfällt eine Veranstaltung nach dieser Zeit sind alle bereits getätigten Kosten um die <br />

Veranstaltung zu unterstützen vom Veranstalter zu tragen. <br />

Der Veranstalter gewährt während der Eventreihe eine Exklusivität in Pforzheim und <br />

Umgebung zu. Ähnliche Veranstaltungen sind mit Tatjana Reinhardt zu besprechen. Eine <br />

Ablehnung behält sich das ........................................... vor. <br />

§7 <br />

Der Veranstalter erhält an der Veranstaltung Getränkebons die an der Bar einzulösen sind. <br />

Die Getränkebons sind ausschließlich für die DJ´s oder das Veranstalterpersonal. <br />

Die Anzahl der Getränkebons wird vom Inhaber bestimmt und kann bei einer guten <br />

Veranstaltung jeder Zeit aufgestockt werden. <br />

Die Getränkebons dürfen nicht an die Gäste weiter verteilt werden. <br />

Der Inhaber behält sich vor ein Alkoholverbot an Dj´s, Veranstalterpersonal oder Kassierer <br />

auszusprechen. <br />

Dem Veranstalter oder mitgebrachtes Personal ist es nicht gestattet Getränke von außerhalb <br />

ins salt&<strong>pepper</strong> mitzubringen.


§8 <br />

Details über die Zusammenarbeit, Know-­‐How, Inhalte dieses Vertrages <br />

(insbesondere Nebenabreden und Absprachen) oder Programminhalte sind streng <br />

vertraulich zu behandeln. <br />

§9 <br />

Der Inhaber darf bis zu 10 Personen kostenlos für dieses Event einladen. Das <br />

Personal des salt&<strong>pepper</strong> und SunDUNES ist ebenfalls kostenfrei der Zutritt zu gewähren. <br />

§10 <br />

Der Veranstalter hat bei mitgebrachten Gästen, DJ´s, Geschwistern etc. darauf zu achten <br />

dass keine Drogen, Betäubungsmittel, Waffen bzw. verbotene Gegenstände mitgebracht und <br />

im salt&<strong>pepper</strong>/SunDUNES konsumiert bzw. benutzt werden. <br />

Bei Zuwiderhandlungen behält sich das Aufsichtspersonal vor, die Personen vom Club und <br />

dem Gelände zu verweisen (Auch wenn es sich hierbei um die DJ´s dieser Veranstaltung <br />

handelt). <br />

§11 <br />

Bei Verletzung bzw. Zuwiderhandlungen gegen das BGB / HGB /JugSchG haftet der <br />

Veranstalter hiermit nochmals ausdrücklich im eigenen Namen. <br />

Strafe o.ä. hat der Veranstalter ausdrücklich selbst zu übernehmen. <br />

§12 <br />

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der <br />

Schriftform. Es gilt das deutsche Recht. <br />

§13 <br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so ist der Vertrag <br />

dennoch gültig. Jene Paragraphen werden in diesem Fall durch wirksame <br />

Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen Zwecke am nächsten sind, ersetzt. <br />

Der Vertrag enthält 13 Paragraphen und und umfasst 6 Seiten. <br />

Mit den genannten Bedingungen erkläre ich mich einverstanden. <br />

Das vereinbarte Veranstaltungsdatum wird erst nach Unterschrift des Vertrages <br />

reserviert.


Der Vertrag kann an die folgende Adresse postalisch oder an u.a. Emailadresse <br />

unterschrieben zugesendet werden. <br />

salt&<strong>pepper</strong> <br />

Östliche Karl-­‐Friedrich-­‐Str. 35 <br />

75175 Pforzheim <br />

tatjana@salt-­‐and-­‐<strong>pepper</strong>-­‐pforzheim.de <br />

.........................................................................., den .................................................................. <br />

..................................................................................................................................................... <br />

Veranstalter <br />

TR Systemgastronomie GmbH


Protokoll am ................ <br />

im ......................................... <br />

Kasse 1 ........................................ <br />

Kasse 2 ......................................... <br />

Kasse 3 ......................................... <br />

Wechselgeld ................................ <br />

Stempel ....................................... <br />

Stempelkissen .............................. <br />

Systeme ....................................... <br />

Kabel ........................................... <br />

..................................................... <br />

..................................................... <br />

..................................................... <br />

..................................................... <br />

..................................................... <br />

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