Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach § 1a ...
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Eingangsstempel<br />
<strong>Anzeige</strong> <strong>der</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Arbeitnehmers</strong><br />
<strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>1a</strong> Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt – AÜG - 1<br />
Betriebsnummer 2<br />
Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise<br />
von Arbeitern verrichtet werden, ist unzulässig. Sie ist zwischen Betrieben des Baugewerbes und an<strong>der</strong>en<br />
Betrieben gestattet, wenn diese Betriebe erfassende, für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge<br />
dies bestimmen. Sie ist weiterhin zwischen Betrieben des Baugewerbes gestattet, wenn <strong>der</strong> verleihende<br />
Betrieb <strong>nach</strong>weislich seit mindestens drei Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen<br />
o<strong>der</strong> von <strong>der</strong>en Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird. Dieser Nachweis ist mit Beginn des Verleihs<br />
vom Verleiher in geeigneter Weise vorzuhalten.<br />
1. <strong>Anzeige</strong>n<strong>der</strong><br />
Name, Vorname / Firma, von <strong>der</strong> aus Arbeitnehmerüberlassung betrieben werden soll<br />
Straße, Hausnummer Telefon Telefax<br />
Postleitzahl, Ort Staat Internet-Adresse<br />
2. Angaben zur Person<br />
Familiennahme (bei an<strong>der</strong>en als natürlichen Personen: Vertreter <strong>nach</strong> Gesetz / Satzung / Gesellschaftsvertrag)<br />
Geburtsname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit<br />
Vorname<br />
Telefon<br />
Straße, Hausnummer (bei an<strong>der</strong>en als natürlichen Personen: Anschrift <strong>der</strong> Firma etc.)<br />
Postleitzahl, Ort<br />
Staat<br />
3. Entleiher<br />
Firma<br />
Straße, Hausnummer Telefon Telefax<br />
Postleitzahl, Ort Staat Internet-Adresse<br />
4. Betriebliche Angaben<br />
Zahl <strong>der</strong> Arbeitnehmer zum<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> beabsichtigten<br />
<strong>Überlassung</strong>:<br />
Wäre <strong>der</strong> anzeigende Betrieb ohne die Arbeitnehmerüberlassung zu<br />
Kurzarbeit o<strong>der</strong> Entlassung gezwungen?<br />
ja<br />
nein<br />
AÜG 2b – 06/2004<br />
___________________________<br />
1<br />
Für jeden Arbeitnehmer ist eine geson<strong>der</strong>te <strong>Anzeige</strong> vor Beginn <strong>der</strong> <strong>Überlassung</strong> zu erstatten. Mehrere Arbeitnehmer können dann<br />
in einer <strong>Anzeige</strong> zusammengefasst werden, wenn sie demselben Entleiher überlassen werden sollen; in diesem Fall ist für jeden<br />
Beschäftigten <strong>der</strong> Zeitraum <strong>der</strong> <strong>Überlassung</strong> anzugeben.<br />
2<br />
Die Betriebsnummer wird von <strong>der</strong> zuständigen Arbeitsagentur vergeben.
5. Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes<br />
Ist <strong>der</strong> Betrieb des Entleihers dem Baugewerbe zuzuordnen? ja nein<br />
Wenn ja,<br />
- überlässt Ihr Baubetrieb Arbeitskräfte an an<strong>der</strong>e Betriebe<br />
außerhalb des Baugewerbes<br />
- überlässt Ihr Baubetrieb Arbeitskräfte an an<strong>der</strong>e Betriebe<br />
innerhalb des Baugewerbes<br />
(Beachten Sie bitte hierzu die Hinweise auf Seite 1)<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
6. Überlassene(r) Leiharbeitnehmer<br />
Angaben zu dem / den Leiharbeitnehmer(n) bitte auf dem dafür vorgesehenen Vordruck eintragen.<br />
Ich versichere / wir versichern, dass alle Voraussetzungen für die <strong>Anzeige</strong>(n) <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>1a</strong> Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />
(AÜG) vorliegen und dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind,<br />
insbeson<strong>der</strong>e dass die <strong>Überlassung</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitnehmer nicht länger als 12 Monate dauert.<br />
Ein Abdruck des AÜG und das Merkblatt 8 über Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber und Betriebsvertretungen<br />
habe ich / haben wir erhalten. Ich habe / Wir haben insbeson<strong>der</strong>e davon Kenntnis genommen, dass<br />
1. die Arbeitnehmerüberlassungen unerlaubt erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die <strong>Anzeige</strong> <strong>nach</strong><br />
<strong>§</strong> <strong>1a</strong> AÜG nicht vorliegen,<br />
2. <strong>der</strong> Verleiher, <strong>der</strong> gewerbsmäßig Leiharbeitnehmer ohne die erfor<strong>der</strong>liche Erlaubnis an Dritte überlässt,<br />
<strong>nach</strong> <strong>§</strong> 16 Abs. 1 AÜG ordnungswidrig handelt und mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € belegt<br />
werden kann (<strong>§</strong> 16 Abs. 2 AÜG),<br />
3. <strong>der</strong> Verleiher mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (in beson<strong>der</strong>s schweren Fällen bis zu fünf Jahren)<br />
o<strong>der</strong> mit Geldstrafe belegt werden kann, wenn er einen Auslän<strong>der</strong>, ohne die <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 284 Sozialgesetzbuch<br />
Drittes Buch erfor<strong>der</strong>liche Genehmigung des Arbeitsamtes einem Dritten überlässt (<strong>§</strong><strong>§</strong> 15, 15a<br />
AÜG).<br />
Ort, Datum Unterschrift des <strong>Anzeige</strong>nden (bei an<strong>der</strong>en als natürlichen Personen: Vertreter <strong>nach</strong> Gesetz /<br />
Satzung / Gesellschaftsvertrag)<br />
Bitte nicht vergessen:<br />
Vordruck mit Angaben zu dem / den Leiharbeitnehmer(n) beifügen!
<strong>Anzeige</strong>n<strong>der</strong>: ________________________________<br />
Anlage zur<br />
<strong>Anzeige</strong> <strong>der</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Arbeitnehmers</strong><br />
<strong>Anzeige</strong> vom: ___________________<br />
Angaben zu dem / den Leiharbeitnehmer(n)<br />
Name, Vorname<br />
Geburtsdatum,<br />
Geburtsort<br />
Straße, PLZ, Ort<br />
Art <strong>der</strong> Tätigkeit<br />
Beginn und Ende<br />
<strong>der</strong> <strong>Überlassung</strong><br />
(Datum)<br />
Pflicht,<br />
auswärtige<br />
Leistungen zu<br />
erbringen<br />
ja nein<br />
AÜG 2c – 06/2004