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Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach § 1a ...

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Eingangsstempel<br />

<strong>Anzeige</strong> <strong>der</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Arbeitnehmers</strong><br />

<strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>1a</strong> Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt – AÜG - 1<br />

Betriebsnummer 2<br />

Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise<br />

von Arbeitern verrichtet werden, ist unzulässig. Sie ist zwischen Betrieben des Baugewerbes und an<strong>der</strong>en<br />

Betrieben gestattet, wenn diese Betriebe erfassende, für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge<br />

dies bestimmen. Sie ist weiterhin zwischen Betrieben des Baugewerbes gestattet, wenn <strong>der</strong> verleihende<br />

Betrieb <strong>nach</strong>weislich seit mindestens drei Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen<br />

o<strong>der</strong> von <strong>der</strong>en Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird. Dieser Nachweis ist mit Beginn des Verleihs<br />

vom Verleiher in geeigneter Weise vorzuhalten.<br />

1. <strong>Anzeige</strong>n<strong>der</strong><br />

Name, Vorname / Firma, von <strong>der</strong> aus Arbeitnehmerüberlassung betrieben werden soll<br />

Straße, Hausnummer Telefon Telefax<br />

Postleitzahl, Ort Staat Internet-Adresse<br />

2. Angaben zur Person<br />

Familiennahme (bei an<strong>der</strong>en als natürlichen Personen: Vertreter <strong>nach</strong> Gesetz / Satzung / Gesellschaftsvertrag)<br />

Geburtsname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit<br />

Vorname<br />

Telefon<br />

Straße, Hausnummer (bei an<strong>der</strong>en als natürlichen Personen: Anschrift <strong>der</strong> Firma etc.)<br />

Postleitzahl, Ort<br />

Staat<br />

3. Entleiher<br />

Firma<br />

Straße, Hausnummer Telefon Telefax<br />

Postleitzahl, Ort Staat Internet-Adresse<br />

4. Betriebliche Angaben<br />

Zahl <strong>der</strong> Arbeitnehmer zum<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> beabsichtigten<br />

<strong>Überlassung</strong>:<br />

Wäre <strong>der</strong> anzeigende Betrieb ohne die Arbeitnehmerüberlassung zu<br />

Kurzarbeit o<strong>der</strong> Entlassung gezwungen?<br />

ja<br />

nein<br />

AÜG 2b – 06/2004<br />

___________________________<br />

1<br />

Für jeden Arbeitnehmer ist eine geson<strong>der</strong>te <strong>Anzeige</strong> vor Beginn <strong>der</strong> <strong>Überlassung</strong> zu erstatten. Mehrere Arbeitnehmer können dann<br />

in einer <strong>Anzeige</strong> zusammengefasst werden, wenn sie demselben Entleiher überlassen werden sollen; in diesem Fall ist für jeden<br />

Beschäftigten <strong>der</strong> Zeitraum <strong>der</strong> <strong>Überlassung</strong> anzugeben.<br />

2<br />

Die Betriebsnummer wird von <strong>der</strong> zuständigen Arbeitsagentur vergeben.


5. Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes<br />

Ist <strong>der</strong> Betrieb des Entleihers dem Baugewerbe zuzuordnen? ja nein<br />

Wenn ja,<br />

- überlässt Ihr Baubetrieb Arbeitskräfte an an<strong>der</strong>e Betriebe<br />

außerhalb des Baugewerbes<br />

- überlässt Ihr Baubetrieb Arbeitskräfte an an<strong>der</strong>e Betriebe<br />

innerhalb des Baugewerbes<br />

(Beachten Sie bitte hierzu die Hinweise auf Seite 1)<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

6. Überlassene(r) Leiharbeitnehmer<br />

Angaben zu dem / den Leiharbeitnehmer(n) bitte auf dem dafür vorgesehenen Vordruck eintragen.<br />

Ich versichere / wir versichern, dass alle Voraussetzungen für die <strong>Anzeige</strong>(n) <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>1a</strong> Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />

(AÜG) vorliegen und dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind,<br />

insbeson<strong>der</strong>e dass die <strong>Überlassung</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitnehmer nicht länger als 12 Monate dauert.<br />

Ein Abdruck des AÜG und das Merkblatt 8 über Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber und Betriebsvertretungen<br />

habe ich / haben wir erhalten. Ich habe / Wir haben insbeson<strong>der</strong>e davon Kenntnis genommen, dass<br />

1. die Arbeitnehmerüberlassungen unerlaubt erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die <strong>Anzeige</strong> <strong>nach</strong><br />

<strong>§</strong> <strong>1a</strong> AÜG nicht vorliegen,<br />

2. <strong>der</strong> Verleiher, <strong>der</strong> gewerbsmäßig Leiharbeitnehmer ohne die erfor<strong>der</strong>liche Erlaubnis an Dritte überlässt,<br />

<strong>nach</strong> <strong>§</strong> 16 Abs. 1 AÜG ordnungswidrig handelt und mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € belegt<br />

werden kann (<strong>§</strong> 16 Abs. 2 AÜG),<br />

3. <strong>der</strong> Verleiher mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (in beson<strong>der</strong>s schweren Fällen bis zu fünf Jahren)<br />

o<strong>der</strong> mit Geldstrafe belegt werden kann, wenn er einen Auslän<strong>der</strong>, ohne die <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 284 Sozialgesetzbuch<br />

Drittes Buch erfor<strong>der</strong>liche Genehmigung des Arbeitsamtes einem Dritten überlässt (<strong>§</strong><strong>§</strong> 15, 15a<br />

AÜG).<br />

Ort, Datum Unterschrift des <strong>Anzeige</strong>nden (bei an<strong>der</strong>en als natürlichen Personen: Vertreter <strong>nach</strong> Gesetz /<br />

Satzung / Gesellschaftsvertrag)<br />

Bitte nicht vergessen:<br />

Vordruck mit Angaben zu dem / den Leiharbeitnehmer(n) beifügen!


<strong>Anzeige</strong>n<strong>der</strong>: ________________________________<br />

Anlage zur<br />

<strong>Anzeige</strong> <strong>der</strong> <strong>Überlassung</strong> <strong>eines</strong> <strong>Arbeitnehmers</strong><br />

<strong>Anzeige</strong> vom: ___________________<br />

Angaben zu dem / den Leiharbeitnehmer(n)<br />

Name, Vorname<br />

Geburtsdatum,<br />

Geburtsort<br />

Straße, PLZ, Ort<br />

Art <strong>der</strong> Tätigkeit<br />

Beginn und Ende<br />

<strong>der</strong> <strong>Überlassung</strong><br />

(Datum)<br />

Pflicht,<br />

auswärtige<br />

Leistungen zu<br />

erbringen<br />

ja nein<br />

AÜG 2c – 06/2004

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