Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Bereich Holz-Metall ...
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Bereich Holz-Metall ...
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Handwerkskammer Aachen<br />
Elektrotechnik<br />
<strong>Elektrofachkraft</strong> <strong>für</strong> <strong>festgelegte</strong> <strong>Tätigkeiten</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>Holz</strong>-<strong>Metall</strong>-Farbe - Nachschulung<br />
Unterrichtsart:<br />
Zeitrahmen<br />
Teilzeit<br />
08.03.2013 – 09.03.2013 oder<br />
13.09.2013 – 14.09.2013<br />
Unterrichtsstunden: 12<br />
Unterrichtszeiten: freitags 15.00 Uhr – 20.00 Uhr<br />
samstags 08.00 Uhr – 13.00 Uhr<br />
Lehrgangsort:<br />
Lehrgangsgebühren:<br />
Bildungszentrum BGE Aachen<br />
Tempelhofer Str. 15/17, 52068 Aachen<br />
in 2013: 228 Euro<br />
Der Lehrgang startet erst bei einer Mindest-Teilnehmerzahl von vier<br />
Teilnehmern.<br />
Für Sie zur Info: Spätestens 14 Tage vor Lehrgangsstart erhalten Sie die<br />
Mitteilung, ob der Lehrgang durchgeführt wird.<br />
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Inhalt:<br />
Zielgruppe/Zulassungsvoraussetzungen<br />
Abschluss/Zertifikat:<br />
Spätestens alle drei Jahre muss sich eine „<strong>Elektrofachkraft</strong> <strong>für</strong> <strong>festgelegte</strong><br />
<strong>Tätigkeiten</strong>“ einer Nachschulung unterziehen, ansonsten verliert das Zertifikat<br />
seine Gültigkeit.<br />
Der Teilnehmer muss <strong>im</strong> Besitz eines gültigen Zertifikates „<strong>Elektrofachkraft</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>festgelegte</strong> <strong>Tätigkeiten</strong>“ sein.<br />
Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat zur weiteren<br />
Ausübungsberechtigung <strong>im</strong> Rahmen der „<strong>Elektrofachkraft</strong> <strong>für</strong> <strong>festgelegte</strong><br />
<strong>Tätigkeiten</strong>“.<br />
Bildungszentrum BGE Aachen - Weiterbildungsberatung<br />
Tempelhofer Str. 15 – 17, 52068 Aachen<br />
Service- und Beratungszeiten – Tel.: 0241/ 96 74-111:<br />
mo – do 08.00 – 16.00 Uhr<br />
fr 08.00 – 12.00 Uhr<br />
sa nach telefonischer Vereinbarung – Tel.: 0241/96 74-123<br />
Bitte beachten: Eine Teilnahme am Lehrgang ist nur dann möglich, wenn die geforderte<br />
Sicherheitsausrüstung (Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung) mitgebracht wird.<br />
Steuervergünstigungen<br />
Die durch den Besuch des Lehrganges anfallenden Ausgaben können als Betriebsausgaben,<br />
Werbungskosten oder Sonderausgaben, in Abhängigkeit Ihrer persönlichen Steuersituation,<br />
abzugsfähig sein. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater informieren.<br />
Stand 10.12.2012
Handwerkskammer Aachen<br />
‣ Parken auf dem Gelände des Bildungszentrums BGE Aachen<br />
Reisen Sie mit dem eigenen Fahrzeug an, so bitten wir Sie, ausschließlich auf den da<strong>für</strong><br />
ausgewiesenen Flächen unseres Bildungszentrums zu parken, da es leider <strong>im</strong>mer wieder<br />
vorkommt, dass die Zufahrten <strong>für</strong> Feuerwehr und Rettungsdienste als Parkplätze benutzt<br />
werden!<br />
Alternativ stehen Ihnen die öffentlichen Parkmöglichkeiten an der Charlottenburger Allee, der<br />
Wilmersdorfer Straße, Auf der Hüls oder der Tempelhofer Straße zur Verfügung. Auch besteht<br />
die Möglichkeit, uns mit den Buslinien 23, 30 und 43 bis zu den Haltestellen „ASEAG“ zu<br />
erreichen. Von diesen Haltestellen/Standorten sind wir in circa fünf Minuten zu Fuß erreichbar!<br />
Änderungen vorbehalten.<br />
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Stand 10.12.2012
Handwerkskammer Aachen<br />
<strong>Elektrofachkraft</strong> <strong>für</strong> <strong>festgelegte</strong> <strong>Tätigkeiten</strong> <strong>Holz</strong>-<strong>Metall</strong>-Farbe<br />
Anmeldung zur Nachschulung<br />
Handwerkskammer Aachen<br />
Bildungszentrum BGE Aachen<br />
Weiterbildungsberatung<br />
Tempelhofer Str. 15/17<br />
52068 Aachen<br />
Fax: 0241/96 74-240<br />
Handwerkskammer Aachen<br />
Bildungszentrum BGE Aachen<br />
52068 Aachen, Tempelhofer Str. 15/17<br />
http://www.hwk-aachen.de<br />
weiterbildung@hwk-aachen.de<br />
Internet13<br />
Auskunft erteilen:<br />
Larissa Hüllenkremer - Tel.: 0241/ 96 74-117<br />
Petra Plum - Tel.: 0241/ 96 74-119<br />
Anmeldung: <strong>Elektrofachkraft</strong> <strong>für</strong> <strong>festgelegte</strong> <strong>Tätigkeiten</strong> <strong>Holz</strong>-<strong>Metall</strong>-Farbe - Nachschulung<br />
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Ja, ich melde mich an zu folgendem Lehrgang (*zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
…………………………………………………………. – Lehrgangsgebühr 2013: 228 Euro<br />
(Terminwunsch bitte eintragen)<br />
Bitte beachten: Der Lehrgang startet erst bei einer Mindest-Teilnehmerzahl von vier Teilnehmern.<br />
Name:<br />
Kostenübernahme Firma<br />
Selbstzahler<br />
Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort:<br />
Handwerk:<br />
Anschrift privat (Straße, PLZ, Ort):<br />
Handy:<br />
Telefon privat:<br />
Telefon dienstlich:<br />
Fax dienstlich:<br />
E-Mail:<br />
Anschrift Firma (bei Kostenübernahme Firma):<br />
Allgemeine Teilnahmebedingungen / Datenschutzerklärung<br />
Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich mit den umseitig abgedruckten „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“<br />
einverstanden, die ich zur Kenntnis genommen habe. Auch gebe ich mit meiner Unterschrift die Einwilligung, dass meine<br />
Daten bei der HWK Aachen/QualiTec GmbH gespeichert werden zur Durchführung der gebuchten Maßnahme.<br />
Außerdem erkläre ich meine Einwilligung (Zutreffendes bitte ankreuzen), dass<br />
meine Daten zur Unterbreitung weiterer Weiterbildungsmaßnahmen der o.g. Träger gespeichert werden,<br />
ich Informationsschreiben zur Weiterbildung (per Post oder per E-Mail) erhalte,<br />
ich telefonisch über Fort- und Weiterbildungsangebote der o.g. Träger informiert werde.<br />
Diese Einwilligung erfolgt freiwillig und ist jederzeit widerrufbar. Sollten diese Kästchen nicht bzw. nicht alle angekreuzt werden,<br />
gilt die Einwilligung als nicht bzw. nur teilweise erteilt.<br />
Datum<br />
Unterschrift<br />
Stand: 01.03.2010
Allgemeine Teilnahmebedingungen<br />
1 Veranstalter, Rechtsträger<br />
Diese Teilnahmebedingungen gelten <strong>für</strong> alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch die Handwerkskammer Aachen/QualiTec GmbH<br />
als Veranstalter durchgeführt werden.<br />
Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Handwerkskammer Aachen/QualiTec GmbH jedem offen. Sofern <strong>für</strong> die Zulassung zur<br />
Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet<br />
nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.<br />
2 Vertragsabschluss<br />
Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande.<br />
3 Gebühren / Entgelte<br />
Die Lehrgangsgebühren/Lehrgangsentgelte werden mit Zugang des Gebührenbescheides/der Rechnung fällig.<br />
4 Zahlungsbedingungen, Ratenzahlung<br />
Die Einzelheiten der beantragten Ratenzahlung werden in einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter<br />
festgelegt. Kommt es zu keiner Einigung hierüber, schuldet der Teilnehmer die Gebühr/das Entgelt gemäß Ziffer 3. Ein Anspruch auf Ratenzahlung<br />
besteht nicht.<br />
5 Rücktritt des Teilnehmers 1<br />
Bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter zurücktreten.<br />
Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter maßgebend.<br />
Vom 13. Tag vor Lehrgangsbeginn (erster Tag nach Ablauf der vorgenannten Rücktrittsfrist) bis zum Tag des Lehrgangsbeginns ist ein<br />
Rücktritt in der vorgenannten Form mit folgender Maßgabe möglich:<br />
Der Veranstalter kann einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von<br />
· 50% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtsstunden<br />
· 30% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 240 Unterrichtsstunden<br />
· 15% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer über 240 Unterrichtsstunden<br />
verlangen.<br />
Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der<br />
genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen<br />
wirtschaftlichen Nachteils.<br />
6 Kündigung durch den Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn<br />
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels. Bei berufsbegleitenden Lehrgängen bzw.<br />
Teilzeitschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Bei Vollzeitlehrgängen bzw. Tagesschulen ist<br />
eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.<br />
Die Lehrgangsgebühr/das Lehrgangsentgelt ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen. Kann der Teilnehmer den Nachweis<br />
erbringen, dass dem Veranstalter durch die Kündigung kein oder wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat der<br />
Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.<br />
7 Rücktritt durch den Veranstalter<br />
Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn<br />
des Lehrgangs diesen abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren/ Entgelte werden erstattet; weitergehende Ansprüche des Teilnehmers,<br />
insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.<br />
1 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Teilnehmer/Innen, verzichtet. Entsprechende<br />
Begriffe gelten <strong>im</strong> Sinne der Gleichbehandlung <strong>für</strong> beide Geschlechter.<br />
1
8 Computernutzung<br />
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur <strong>für</strong> Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben<br />
bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht<br />
werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und<br />
externer Daten ohne Zust<strong>im</strong>mung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.<br />
9 Internetnutzung<br />
Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht <strong>für</strong> schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind<br />
insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden<br />
Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.<br />
10 Hausordnung / Internatsordnung (optional)<br />
Der Teilnehmer hat die Hausordnung und ggf. die Internatsordnung zu befolgen.<br />
11 Ausschluss von Lehrgängen<br />
Der Veranstalter kann den Teilnehmer, der die jeweilige Lehrgangsgebühr/das jeweilige Lehrgangsentgelt oder die entsprechende Rate<br />
nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen<br />
verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Ziffer 8 u. 9) sowie die Hausordnung (Ziffer 10)<br />
nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Der Teilnehmer hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen.<br />
Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Lehrgangsgebühr/des gesamten Lehrgangsentgeltes bleibt in diesem Fall bestehen.<br />
12 Haftung<br />
Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet der Veranstalter nur<br />
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.<br />
13 Sonstiges<br />
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen<br />
Best<strong>im</strong>mungen unberührt. Im Übrigen gelten die Best<strong>im</strong>mungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.<br />
Widerrufsbelehrung bei Onlineanmeldung über die Homepage<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer<br />
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt<br />
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Handwerkskammer Aachen, Weiterbildungsberatung,Tempelhofer<br />
Straße 15- 17,52068 Aachen, Fax: 0241/96 74-111 oder Email: weiterbildung@hwk-aachen.de.<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen<br />
(z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder<br />
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit<br />
Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen <strong>für</strong> den Zeitraum bis zum Widerruf<br />
gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist<br />
beginnt <strong>für</strong> Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, <strong>für</strong> uns mit deren Empfang.<br />
Besondere Hinweise<br />
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor<br />
Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung<br />
Stand: 11.05.2012<br />
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