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Hinweise zu einer Remonstration

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Wie schreibt man eine <strong>Remonstration</strong>?<br />

Vorausgeschickt seien folgenden Bemerkungen:<br />

1. Ihre Prüfer lehren Rechtswissenschaft. Anders als das möglicherweise in anderen Fächern der Fall<br />

ist, können Sie daher davon ausgehen, dass die Prüfer nicht nur fair prüfen wollen, sondern auch die<br />

rechtlichen Bedingungen <strong>einer</strong> fairen Prüfung kennen, genau wie alle erfolgversprechenden<br />

Rechtsschutzmöglichkeiten.<br />

2. Sie studieren Rechtswissenschaften. In den von Ihnen angestrebten Berufsfeldern werden Sie<br />

daher mit großer Sicherheit rechtliche Fragen vor Gericht oder in rechtsgestaltenden Berufen lösen<br />

müssen. Wenn Sie remonstrieren möchten, sollten Sie dies deshalb auch als eine Chance sehen,<br />

bereits frühzeitig Grundanforderungen an schriftliche Ausarbeitungen von Rechtsfragen <strong>zu</strong> erlernen.<br />

Da<strong>zu</strong> gehört vor allem<br />

- eine sachliche Auseinanderset<strong>zu</strong>ng mit den Rechtsfragen, hier mit der rechtlichen Bewertung Ihrer<br />

Klausur/Hausarbeit durch die Gegenseite (den Prüfer)<br />

- eine strukturierte Auseinanderset<strong>zu</strong>ng mit den Rechtsfragen<br />

- einen höflichen und respektvollen Umgang mit der Gegenseite<br />

Eine <strong>Remonstration</strong> ist ein Antrag auf sachliche Neubewertung <strong>einer</strong> Prüfungsleistung. Sie haben<br />

darauf einen Anspruch, wenn die ursprüngliche Bewertung fehlerhaft ist. Fehlerhaft ist sie<br />

insbesondere dann, wenn vertretbare Lösungen als falsch gewertet werden oder Geprüftes<br />

übersehen wird und die Fehlbeurteilung gravierend ist.<br />

Vor <strong>einer</strong> <strong>Remonstration</strong>:<br />

1. Setzen Sie sich mit der Korrektur auseinander.<br />

2. Korrektoren sind auch Menschen. Fehler können ihnen unterlaufen, und dann ist es<br />

selbstverständlich berechtigt, diese Fehler <strong>zu</strong> rügen. Tun Sie dies aber bitte in einem angemessenen<br />

Ton. Sie können davon ausgehen, dass der Korrektor Sie nicht persönlich beleidigen oder abwerten<br />

will. Unterstellen Sie ihm das nicht.<br />

3. Ziehen Sie bitte auch in Erwägung, dass Korrekturanmerkungen berechtigt sein können. Sie selbst<br />

sind genauso wenig unfehlbar wie der Korrektor.<br />

4. Bevor Sie eine <strong>Remonstration</strong> schreiben, sollten Sie mindestens einen Tag darüber nachdenken.<br />

5. Bevor Sie eine <strong>Remonstration</strong> abschicken, sollten Sie sie laut lesen.<br />

1


Bewertung der Korrekturleistung<br />

In <strong>einer</strong> <strong>Remonstration</strong> setzen Sie sich mit der Korrekturleistung auseinander. Um beurteilen <strong>zu</strong><br />

können, wie gut oder schlecht diese ist, beachten Sie bitte die folgenden <strong>Hinweise</strong>:<br />

1. Bedeutung von Korrekturanmerkungen<br />

Nicht jede Korrekturanmerkung bedeutet einen Fehler Ihrer Bearbeitung. Sie befinden sich in der<br />

Phase vor dem Examen und es ist selbstverständlich, dass Ihnen die Korrektoren – auf Grund ihrer<br />

längeren Erfahrung – Tipps und <strong>Hinweise</strong> geben, wie Sie Probleme in Zukunft besser lösen können.<br />

Verstehen Sie dies als Hilfe, nicht als Bevormundung.<br />

Bitte berücksichtigen Sie bei <strong>einer</strong> <strong>Remonstration</strong> auch, dass nicht jeder kleine Fehler (auch wenn er<br />

offensichtlich ist), <strong>zu</strong> <strong>einer</strong> besseren Bewertung führt. Die möglichen 18 Punkte verteilen sich über<br />

die ganze Klausur und einfache oder kleine Fragen stellen dann unter Umständen auch nur ¼ oder<br />

gar keinen Punkt dar.<br />

2. Fehler<br />

Entgegen des Eindrucks, der in einigen Veranstaltungen entstehen kann, gibt es auch in juristischer<br />

Falllösung Fehler. Es ist nicht alles vertretbar.<br />

3. Bewertung der Sprache<br />

Es ist selbstverständlich, dass in Klausuren auf Grund der gedrängten Zeit Rechtschreib- und<br />

Grammatikfehler nicht immer vermieden werden können. Weist aber eine Arbeit solche Fehler auf,<br />

die nicht aus Zeitnot erklärbar sind, führt dies <strong>zu</strong> Punktabzügen. Das gilt auch für gehäuftes Auftreten<br />

deutlicher stilistischer Mängel (falsche / schiefe Verwendung von Worten). Eine genaue und präzise<br />

Sprache ist Ihr Handwerkszeug und muss deshalb auch beherrscht werden.<br />

In Hausarbeiten gilt dies natürlich umso mehr.<br />

Bitte bedenken Sie im Übrigen auch den Zusammenhang zwischen der Beherrschung der Sprache<br />

und der Anwendung auf den Fall: Sprachliche Defizite liegen vor allem dann vor, wenn die<br />

rechtlichen Begriffe nicht hinreichend verstanden wurden. Sind sie verstanden, werden die Begriffe<br />

automatisch richtig verwandt. Die sprachlichen Defizite schlagen so unmittelbar auf die rechtliche<br />

Qualität Ihrer Bearbeitungen durch.<br />

Inhalt der <strong>Remonstration</strong> - Anforderungen<br />

1. Die (angegebene) Frist muss eingehalten werden.<br />

2. Es handelt sich um einen offiziellen Antrag. Halten Sie eine entsprechende Form ein und schreiben<br />

Sie in ganzen Sätzen.<br />

2


3. Die <strong>Remonstration</strong> sollte einen angemessenen Umfang im Verhältnis <strong>zu</strong> der Arbeit haben, d.h. sie<br />

kann bei <strong>einer</strong> Hausarbeit länger sein als bei <strong>einer</strong> Klausur. Es sollte aber dennoch deutlich werden,<br />

dass einzelne Punkte angegangen werden.<br />

4. Wenn Sie Ansichten belegen möchten, reicht die Angabe der Fundstelle. Seitenweise Auszüge aus<br />

Quellen machen Ihre <strong>Remonstration</strong> schwer lesbar, und – wenn Ihre eigene Argumentation nicht<br />

mehr erkennbar ist – auch unbrauchbar. Im Übrigen muss die Quelle ohnehin unabhängig<br />

nachgeprüft werden.<br />

5. Begründen Sie Ihre <strong>Remonstration</strong> sachlich. Eine <strong>Remonstration</strong> ist kein Wettbewerb beleidigter<br />

Leberwürste.<br />

6. Bringen Sie Ihre Beschwerde jeweils auf den Punkt. Haben Sie den Eindruck, dass der Korrektor<br />

durchgehend etwas falsch gewertet hat, reicht der Hinweis darauf völlig aus. Bei der Nachkorrektur<br />

muss das dann ohnehin bewertet werden.<br />

Folgende Inhalte von <strong>Remonstration</strong>en führen <strong>zu</strong> <strong>einer</strong> Ablehnung des Antrags als un<strong>zu</strong>lässig (d.h.<br />

Nichtbearbeitung!):<br />

1. Formulierungen wie: „Ich bitte um eine wohlwollende Prüfung.“<br />

Grund: Sie haben Anspruch auf eine sachliche Neubewertung. Eine wohlwollende Prüfung impliziert<br />

den Wunsch nach <strong>einer</strong> Bevor<strong>zu</strong>gung Ihren Kommilitonen gegenüber, die selbstverständlich<br />

ausgeschlossen und im Übrigen eine Zumutung für den Zweitprüfer ist. Als Höflichkeitsfloskel am<br />

Ende ist der Satz entbehrlich.<br />

2. <strong>Hinweise</strong> auf persönliche Umstände (Nichtbestehen der Zwischenprüfung und Vergleichbares)<br />

Grund: Persönliche Umstände sind keine sachlichen Gründe. Die Erwähnung impliziert ebenfalls den<br />

Wunsch nach <strong>einer</strong> Bevor<strong>zu</strong>gung gegenüber den Kommilitonen.<br />

3. Überlänge<br />

Grund: Eine <strong>Remonstration</strong> ist keine neue Klausur.<br />

4. Fristüberschreitung<br />

Grund: Die Frist wurde nicht eingehalten.<br />

Falsche Zitate / Nachweise<br />

Falsche Zitate sind ein Beleg dafür, dass Sie keine angemessene und sachliche neue Bewertung<br />

wünschen, sondern einen Vorteil gegenüber Ihren Kommilitonen anstreben. Sind Zitate<br />

offensichtlich oder gehäuft falsch, kann dies <strong>zu</strong> Punktabzügen, bei massiven Falschangaben<br />

gegebenenfalls auch <strong>zu</strong> <strong>einer</strong> Bewertung als Täuschungsversuch (0 P) führen.<br />

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