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Durchführungsbestimmung ASLP Silber - Landesfeuerwehrverband ...

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Leistungsprüfung – Allgemeines<br />

3. Allgemeine Bestimmungen<br />

Folgende, allgemeine Bestimmungen sind in den <strong>Durchführungsbestimmung</strong>en<br />

für das Atemschutzleistungsabzeichen in Bronze – Stufe I geregelt und gelten<br />

sinngemäß für das Atemschutzleistungsabzeichen in <strong>Silber</strong> – Stufe II:<br />

• Bewerter<br />

• Anmeldung zur Atemschutzleistungsprüfung<br />

4. Das Atemschutzleistungsabzeichen in <strong>Silber</strong> (Stufe II)<br />

Das Atemschutzleistungsabzeichen in <strong>Silber</strong> (Stufe II) hat eine ovale Form und ist<br />

aus Metall gefertigt.<br />

Das in <strong>Silber</strong> gehaltene Abzeichen beinhaltet das Kärntner Wappen sowie die<br />

Aufschrift „KLFV“.<br />

In der Mitte wird ein stilisierter Feuerwehrmann mit Atemschutzgerät in<br />

Einsatzaktion darstellt.<br />

4.1 Trageweise des Atemschutzleistungsabzeichens<br />

Das Atemschutzleistungsabzeichen wird gemäß der Auszeichnungsvorschrift des<br />

KLFV auf der linken Brusttasche der Dienstbluse getragen, wobei sich der untere<br />

Rand des Abzeichens mit dem unteren Rand der Brusttasche deckt.<br />

Es darf jeweils nur die höchste Stufe des Atemschutzleistungsabzeichens<br />

getragen werden.<br />

<strong>Landesfeuerwehrverband</strong> Kärnten Seite 5 von 30

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