Durchführungsbestimmung ASLP Silber - Landesfeuerwehrverband ...
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Leistungsprüfung – Allgemeines<br />
3. Allgemeine Bestimmungen<br />
Folgende, allgemeine Bestimmungen sind in den <strong>Durchführungsbestimmung</strong>en<br />
für das Atemschutzleistungsabzeichen in Bronze – Stufe I geregelt und gelten<br />
sinngemäß für das Atemschutzleistungsabzeichen in <strong>Silber</strong> – Stufe II:<br />
• Bewerter<br />
• Anmeldung zur Atemschutzleistungsprüfung<br />
4. Das Atemschutzleistungsabzeichen in <strong>Silber</strong> (Stufe II)<br />
Das Atemschutzleistungsabzeichen in <strong>Silber</strong> (Stufe II) hat eine ovale Form und ist<br />
aus Metall gefertigt.<br />
Das in <strong>Silber</strong> gehaltene Abzeichen beinhaltet das Kärntner Wappen sowie die<br />
Aufschrift „KLFV“.<br />
In der Mitte wird ein stilisierter Feuerwehrmann mit Atemschutzgerät in<br />
Einsatzaktion darstellt.<br />
4.1 Trageweise des Atemschutzleistungsabzeichens<br />
Das Atemschutzleistungsabzeichen wird gemäß der Auszeichnungsvorschrift des<br />
KLFV auf der linken Brusttasche der Dienstbluse getragen, wobei sich der untere<br />
Rand des Abzeichens mit dem unteren Rand der Brusttasche deckt.<br />
Es darf jeweils nur die höchste Stufe des Atemschutzleistungsabzeichens<br />
getragen werden.<br />
<strong>Landesfeuerwehrverband</strong> Kärnten Seite 5 von 30