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Informationen für Besucher der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe

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<strong>Justizvollzugsanstalt</strong> <strong>Karlsruhe</strong><br />

Riefstahlstraße 9, 76133 <strong>Karlsruhe</strong>, Tel.:0721-926-6126,<br />

Postanschrift: Postfach 2880, 76015 <strong>Karlsruhe</strong>,<br />

<strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Besucher</strong> <strong>der</strong> <strong>Justizvollzugsanstalt</strong> <strong>Karlsruhe</strong><br />

1. Besuchszeiten<br />

Vormittags: montags bis freitags von<br />

Nachmittags: montags bis freitags von<br />

08.00 Uhr bis 11.00 Uhr<br />

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

2. Terminvereinbarungen<br />

Besuchsvereinbarungen sind nur an Werktagen in <strong>der</strong> Zeit von<br />

07.30 Uhr bis 08.15 Uhr und von 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

unter <strong>der</strong> Telefon-Nummer 0721/ 926-6017 möglich.<br />

Ohne vorherige Terminabsprache können keine Besuche durchgeführt werden.<br />

3. Besuchsregeln<br />

3.1 Allgemeines<br />

Zutritt in die <strong>Justizvollzugsanstalt</strong> ist nur mit einem gültigen Reisepass/<br />

Bundespersonalausweis möglich. Verspätungen werden auf die Besuchszeit<br />

angerechnet.<br />

<strong>Besucher</strong>, <strong>für</strong> die keine Genehmigung des zuständigen Gerichts/ Staatsanwaltschaft<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anstaltsleitung vorliegt, dürfen die <strong>Justizvollzugsanstalt</strong><br />

nicht betreten.<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> gleichzeitig zu einem Besuch zugelassenen Personen ist<br />

auf maximal drei Personen beschränkt, wobei Kleinkin<strong>der</strong> bis drei Jahre<br />

nicht mitgezählt werden.<br />

Personen unter 14 Jahren werden nur in Begleitung eines Erwachsenen<br />

zum Besuch zugelassen.<br />

Aus Gründen <strong>der</strong> Sicherheit werden die <strong>Besucher</strong>innen und <strong>Besucher</strong><br />

kontrolliert bzw. mit technischen o<strong>der</strong> sonstigen Hilfsmitteln auf verbotene<br />

Gegenstände abgesucht.<br />

3.2 Besuche von Untersuchungsgefangenen/ Strafgefangenen<br />

Gefangene dürfen regelmäßig Besuch empfangen. Die Gesamtdauer beträgt<br />

grundsätzlich eine Stunde im Monat (14tägig/ 30 Minuten).<br />

Strafgefangene:<br />

Auf Antrag des Gefangenen erteilt die Anstalt eine Besuchsgenehmigung.


- 2 -<br />

Untersuchungsgefangene:<br />

Sofern das Gericht/Staatsanwaltschaft die Besuchsgenehmigung erteilt,<br />

ist diese im Original vorzulegen. Sie ist nur <strong>für</strong> einen Besuch gültig, es sei<br />

denn, <strong>der</strong> zuständige Richter o<strong>der</strong> Staatsanwalt stellt eine Dauerbesuchserlaubnis<br />

aus.<br />

In jedem Fall ist auch eine Besuchsgenehmigung <strong>der</strong> Anstalt erfor<strong>der</strong>lich.<br />

3.3 Dolmetscher<br />

Ist ein Dolmetscher erfor<strong>der</strong>lich, ist dies bei <strong>der</strong> Terminvereinbarung mitzuteilen.<br />

Dolmetscher werden ausschließlich von <strong>der</strong> <strong>Justizvollzugsanstalt</strong><br />

beauftragt.<br />

Sollte sich erst während des Besuchs herausstellen, dass ein Dolmetscher<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist, wird <strong>der</strong> Besuch abgebrochen.<br />

3.4 Wäschetausch<br />

3.4.1 Beim Besuch können <strong>für</strong> den Gefangenen Kleidungsstücke und<br />

Bettwäsche nach Maßgabe <strong>der</strong> unter Punkt 11 aufgeführten Wäscheliste<br />

abgegeben und mitgenommen werden. Nach <strong>der</strong> Inhaftierung bis zum<br />

ersten Besuch kann von Montags bis Freitag in <strong>der</strong> Zeit von 08.00 Uhr<br />

bis 11.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr Wäsche abgegeben<br />

werden.<br />

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Wäschepaket per Post zu<br />

versenden (siehe unten Punkt 6.2).<br />

Bitte beachten Sie dass <strong>der</strong> Gefangene Wäsche nur in angemessenem<br />

Umfang in Besitz haben darf. Für den Fall, dass dieser Umfang überschritten<br />

würde, kann die Annahme zusätzlicher Wäsche verweigert werden.<br />

3.4.2 Zum Wäschetausch vor dem ersten Besuch sowie <strong>für</strong> die Zusendung<br />

eines Wäschepaketes per Post ist eine vorherige Genehmigung<br />

<strong>der</strong> <strong>Justizvollzugsanstalt</strong> erfor<strong>der</strong>lich. Bitte wenden Sie sich zu diesem<br />

Zweck zu den unter Nummer 2 angegebenen Zeiten an die Rufnummer<br />

0721-9266017. Wäschepakete, die ohne vorherige Genehmigung in die<br />

Anstalt gelangen, können zurückgewiesen werden.<br />

Stand: Juni 2013<br />

4. Einkauf beim Besuch<br />

Nahrungs- und Genussmittel im Wert von bis zu 10 Euro können in <strong>der</strong> <strong>Justizvollzugsanstalt</strong><br />

vor dem Besuch erworben werden. Hierzu benötigen Sie 1-Euro-<br />

Münzen. Das Wechseln von Geld ist <strong>der</strong> <strong>Justizvollzugsanstalt</strong> lei<strong>der</strong> nicht möglich.<br />

5. Geld <strong>für</strong> den Gefangeneneinkauf<br />

Beim Besuch kann Geld <strong>für</strong> den Gefangeneneinkauf eingezahlt werden.


- 3 -<br />

In Ausnahmefällen kann auch in den ersten zwei Wochen <strong>der</strong> Inhaftierung<br />

an Werktagen in <strong>der</strong> Zeit von 08.15 Uhr bis 11.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis<br />

15.00 Uhr Geld eingezahlt werden. Für Überweisungen nutzen Sie bitte folgende<br />

Bankverbindung:<br />

Bank:<br />

Baden-Württembergische Bank <strong>Karlsruhe</strong><br />

Empfänger:<br />

Zentrale Zahlstelle Justizvollzug<br />

Kontonummer: 4552107<br />

Bankleitzahl: 600 501 01<br />

IBAN-Nummer: DE25600501010004552107<br />

BIC-Nummer: SOLA DE ST 600<br />

Verwendungszweck: - Name und Geburtsdatum des Inhaftierten<br />

Stand: Juni 2013<br />

Sie können dem Gefangenen monatlich bis zu 56,70 Euro so genanntes<br />

„Son<strong>der</strong>geld I“ zukommen lassen. Dieses Geld kann nicht von Gläubigern des<br />

Gefangenen gepfändet werden. Falls Sie „Son<strong>der</strong>geld I“ überweisen möchten,<br />

müssen Sie als Verwendungszweck zusätzlich das Stichwort „Son<strong>der</strong>geld I“ angeben.<br />

Überweisungen, die nicht als Son<strong>der</strong>geld gekennzeichnet sind stehen<br />

dem Gefangene nur soweit zur Verfügung, als keine Pfändung vorliegt. Werden<br />

Gefangenen im Monat mehr als 56,70 Euro „Son<strong>der</strong>geld I“ zugewendet, unterliegt<br />

<strong>der</strong> Mehrbetrag ebenfalls <strong>der</strong> Pfändung.<br />

Rechnen Sie mit drei Werktagen, bis eine Überweisung dem Gefangenen in <strong>der</strong><br />

<strong>Justizvollzugsanstalt</strong> zur Verfügung steht.<br />

6. Paketempfang<br />

Pakete werden grundsätzlich nur angenommen, wenn sie von dem Gefangenen<br />

beantragt und von <strong>der</strong> Anstalt genehmigt wurden.<br />

6.1 Nahrungs- und Genussmittelpakete<br />

Der Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln ist in jedem Fall<br />

ausgeschlossen.<br />

6.2 Wäschepakete<br />

6.2.1 Wäschepakete sind zulässig. Sie dürfen ausschließlich Kleidungsstücke<br />

und Bettzeug enthalten. Ein Inhaltsverzeichnis ist beizulegen.<br />

Die Annahme erfolgt dann, wenn das Paket sichtbar als Wäschepaket<br />

gekennzeichnet ist und eine Absen<strong>der</strong>adresse festgestellt<br />

werden kann.<br />

6.2.2 Das Wäschepaket darf nur die unter Punkt 11 (Wäscheliste)<br />

aufgeführten Gegenstände enthalten, da sonst die Annahme<br />

verweigert wird.<br />

6.3 Bücher und CDs<br />

Bücher und CDs dürfen beim Besuch nicht eingebracht werden.


- 4 -<br />

Dritte dürfen <strong>für</strong> Gefangene Bücher und CDs jedoch bei dem online Buchhändler<br />

„www.thalia.de“ bestellen. Voraussetzung ist ein vorheriger Antrag<br />

des Gefangenen und die Genehmigung <strong>der</strong> Anstaltsleitung. Sendungen mit<br />

Büchern und CDs an<strong>der</strong>er Händler o<strong>der</strong> ohne Genehmigung werden zurückgewiesen.<br />

Die bestellten Bücher und CDs sind von dem Besteller (nicht dem Gefangenen)<br />

zu bezahlen. Als Lieferanschrift ist die Adresse <strong>der</strong> <strong>Justizvollzugsanstalt</strong><br />

<strong>Karlsruhe</strong> anzugeben. Die Lieferung muss direkt vom Händler erfolgen; an<strong>der</strong>enfalls<br />

wird sie zurückgewiesen.<br />

7. Fernsehgeräte<br />

Fernsehgeräte dürfen nicht eingebracht werden.<br />

8. Tonwie<strong>der</strong>gabegeräte<br />

Radio-, Kassetten- und CD-Abspielgeräte dürfen zu Besuchsbeginn abgegeben<br />

werden. MP3 dürfen nicht eingebracht werden. Hörfunk-, Tonband- und sonstige<br />

Tonwie<strong>der</strong>gabegeräte dürfen dem Gefangenen nur überlassen werden, wenn ihr<br />

Volumen 27.000 cm³ und ihre Maße insgesamt (Länge + Breite + Höhe) 100 cm<br />

nicht übersteigen.<br />

Der Frequenzbereich muss bei Kurzwelle zwischen 3950 KHz und 26100 KHz<br />

und im UKW-Bereich zwischen 87,5 KHz bis 108 MHz liegen. Tonwie<strong>der</strong>gabegeräte<br />

mit einem USB-, LAN-, FIREWIRE- Anschluss, CARD SLOT, 32BIT-<br />

CARD-BUS-ÖFFNUNG o<strong>der</strong> bluetooth-Fähigkeit werden nicht zugelassen.<br />

Die Lautsprecher an den Geräten dürfen nicht abnehmbar sein. Die Verplombung<br />

<strong>der</strong> Geräte erfolgt durch einen Fachhändler und kostet <strong>der</strong>zeit 11 €. Das Geld ist<br />

zu Besuchsbeginn unter Angabe des Verwendungszwecks passend auf das Konto<br />

des Gefangenen einzuzahlen.<br />

Kopfhörer dürfen nicht eingebracht werden.<br />

9. Elektrorasierer und/o<strong>der</strong> Bartschnei<strong>der</strong><br />

Zu Beginn des Regelbesuchs kann ein Elektrorasierer o<strong>der</strong> ein Bartschnei<strong>der</strong><br />

abgegeben werden. Die Geräte dürfen keinen herausnehmbaren Akkus besitzen.<br />

Ist <strong>der</strong> Spannungsmin<strong>der</strong>er am Kabel verbaut, muss dieses fest mit dem Gerät<br />

verbunden sein. Batterien dürfen nicht eingebracht werden.<br />

Stand: Juni 2013<br />

10. Wäscheliste<br />

Folgende Wäschestücke und Utensilien zur Körperpflege dürfen beim Wäschetausch<br />

abgegeben werden:<br />

Wäschestücke:<br />

Hose/Jeans lang und kurz<br />

Gürtel


- 5 -<br />

Jacke<br />

Oberhemd<br />

Oberbekleidung lang und kurz (T-Shirt, Unterhemd , Pullover, Sweatshirt)<br />

Unterhosen<br />

Freizeitanzüge kurz und lang (Schlaf- Jogginganzug)<br />

Bademantel<br />

Bettwäsche<br />

Socken/Strümpfe<br />

Handtücher<br />

Schuhe (Sport-Halbschuhe)<br />

Badeschuhe<br />

Sonstiges<br />

(Zahnbürste, Kamm aus Plastik, Bürste aus Plastik , Nassrasierer, Mütze,<br />

Schal, Handschuhe) jeweils im angemessenem Rahmen.<br />

Stand: Juni 2013

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