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Einfach ab die Post! - Deutsche Kreditbank AG

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DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong><strong>Deutsche</strong> <strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>DKB-Business<strong>Post</strong>fach 11 02 4110832 Berlin<strong>Einfach</strong> <strong>ab</strong> <strong>die</strong> <strong>Post</strong>!So gehen Sie vor:1. Bitte prüfen Sie, ob Sie den definierten Zielbranchen zur Nutzung „DKB-Business“ angehören.2. Nachdem Sie den DKB-Business-Kundenauftrag und <strong>die</strong> von Ihnen benötigten Anlagen vollständig ausgefüllt h<strong>ab</strong>en (bitte geben Sie unbedingt IhreE-Mail-Adresse an, da ansonsten eine Bearbeitung nicht erfolgen kann), unterzeichnen bitte--Sie bzw. bei juristischen Personen (z. B. GmbH) der gesetzliche Vertreter und--sämtliche Zeichnungsberechtigte (alle Kontoinh<strong>ab</strong>er/ Verfügungsberechtigte)Ihre Kontoeröffnungsunterlagen bzw. <strong>die</strong> Anlagen.Möchten Sie zur Teilnahme am Onlinebanking ein anderes Verfahren als PIN/ TAN nutzen, muss eine separate Vereinbarung getroffen werden.3. Gehen Sie (bzw. bei juristischen Personen der gesetzliche Vertreter) sowie sämtliche Zeichnungsberechtigte (alle Kontoinh<strong>ab</strong>er/ Verfügungsberechtigte)mit folgenden Unterlagen zu einer <strong>Post</strong>filiale Ihrer Wahl und lassen Sie bitte alle Ihre Identität bestätigen:RRR<strong>Post</strong>Ident-Coupon zur Identitätsfeststellungeinen gültigen Personalausweis odereinen gültigen Reisepass inkl. einer Kopie der aktuellen Meldebescheinigung und ggf. AufenthaltsgenehmigungDie Identitätsbestätigung ist nur für <strong>die</strong> im Antrag aufgeführten Zeichnungsberechtigten notwendig, welche noch keine Kunden der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Kreditbank</strong><strong>AG</strong> sind.4. Ein Mitarbeiter der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> <strong>AG</strong> führt <strong>die</strong> Identitätsbestätigung durch. Die Kosten hierfür übernimmt <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> für Sie.5. Senden Sie uns bitte Ihre Kontounterlagen und Anlagen vollständig ausgefüllt und von sämtlichen Zeichnungsberechtigten unterschrieben (bei juristischenPersonen ergänzt um einem aktuellen Handels- bzw. Partnerschafts-Registerauszug) an <strong>die</strong> o. g. Anschrift.6. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie dann Ihre persönlichen Begrüßungsunterlagen.


DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>DKB-Businessbestehend aus Internet-Konto (nur zur geschäftlichen Nutzung), Onlinebanking, DKB-VISA-Business-Card, Girokarte, Business-Guth<strong>ab</strong>enkonto (nicht für den laufenden Zahlungsverkehr)e Kontoeröffnung(für freiberuflich selbst -ständige odergewerbliche Tätigkeit)Kontoinh<strong>ab</strong>er□e Frau e Herr e Firmae Einzelgirokontoe GemeinschaftsgirokontoKonto-Nr.IBANBIC(wird von der DKB <strong>AG</strong> ausgefüllt)Name, Vorname(n)/ FirmenbezeichnungGeschäftsadresse/ KontaktdatenStraße, Hausnr.PLZ, Ort<strong>ab</strong>weichende <strong>Post</strong>anschriftStraße, Hausnr.PLZ, OrtTelefon-/ Fax-Nr.E-Mail-Adresseweitere Personen-/ Firmenang<strong>ab</strong>enGeburts-/ Gründungsdatumselbständig seitHandels-/ PartnerschaftsregisternummerGeburtsortRechtsformAmtsgerichtBeruf/ Wirtschaftszweig/Geschäftszweck** Bei Ärzten/ Zahnärzten bitte genaue Fachgruppenbezeichnung angeben.e GmbH in Gründunge Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)e notarieller beurkundeter Gesellschaftsvertrag vome Gesellschaftsvertrag vomAntrag auf Kontokorrentkredit (optional)e Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er beantragt/ beantragen einen Kontokorrentkredit übere EUR 10.000,00 e EUR 20.000,00 e EUR (max. 10 % vom letzten Jahresumsatz)Folgende Unterlagen sind bei Beantragung eines Kontokorrentkredites einzureichen:--bis EUR 25.000,00 (unter Einbeziehung bereits bei der DKB <strong>AG</strong> beantragter/ gewährter Kredite)--letzter Jahres<strong>ab</strong>schluss o. aktuelle kumulierte, betriebswirtschaftliche Auswertung für 12 Monate mit Summen- u. Saldenliste (BWA)(Anlagen bitte unterschreiben)--über EUR 25.000,00 (unter Einbeziehung bereits bei der DKB <strong>AG</strong> beantragter/ gewährter Kredite) --Selbstauskunft ( hier downloaden), aktuelle BWA, letzten 2 Jahres<strong>ab</strong>schlüsse, aktueller Einkommenssteuerbescheid (Anlagen bitteunterschreiben)DKB-Business 1 von 5 DKB.D.156a/ 11.2013


□□DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>a)KontoführungIn laufender Rechnung. Der Rechnungs<strong>ab</strong>schluss erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderquartals.b)Übermittlung der Kontoauszügee Quartalsauszuge monatlichc)Verfügungsberechtigung/ Kontovollmacht/ Vertretungsbefugnisgesetzlicher Vertreter des/ der Kontoinh<strong>ab</strong>er(s) (bei geschäftsunfähigen und juristischen Personen mit anzugeben):Jeder Kontoinh<strong>ab</strong>er haftet auch für solche Verbindlichkeiten, <strong>die</strong> durch Verfügung eines anderen Kontoinh<strong>ab</strong>ers über das Kontoentstanden sind (auch geduldete Überziehungen). Die Verfügungsberechtigung bezieht sich auch auf <strong>die</strong> DKB-VISA-Business-Card-Konten, für <strong>die</strong> das Girokonto als Abrechnungskonto gilt. Nach dem Tode eines Kontoinh<strong>ab</strong>ers kann/ können der/ <strong>die</strong> überlebende(n)Kontoinh<strong>ab</strong>er ohne Mitwirkung der Erben das Konto auflösen, sofern es sich bei allen Kontoinh<strong>ab</strong>ern um natürliche Personen handelt.Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er bevollmächtigt(en) <strong>die</strong> folgenden Personen in gleicher Weise wie der Kontoinh<strong>ab</strong>er über das Konto zu verfügensowie Kontoauszüge, Konto<strong>ab</strong>rechnungen und sonstige das Konto betreffende Schriftstücke entgegenzunehmen und anzuerkennen.Der/ Die Bevollmächtigte(n) ist/ sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht erlischt mit Zugang eines schriftlichenWiderrufs bei der DKB <strong>AG</strong>; sie erlischt nicht mit dem Tode des Vollmachtgebers.Bitte hier auch <strong>die</strong> Verfügungsmittel für den Kontoinh<strong>ab</strong>er eintragen (sofern natürliche Person).Nr. Grundlage derVerfügungsberechtigung1 e Kontoinh<strong>ab</strong>ere Kontovollmachte gesetzliche/gesellschaftsvertraglicheRegelung2 e Kontoinh<strong>ab</strong>ere Kontovollmachte gesetzliche/gesellschaftsvertraglicheRegelung3 e Kontoinh<strong>ab</strong>ere Kontovollmachte gesetzliche/gesellschaftsvertraglicheRegelung4 e Kontoinh<strong>ab</strong>ere Kontovollmachte gesetzliche/gesellschaftsvertraglicheRegelungTitel, Name, Vorname(n) Verfügung mittels Zeichnungsberechtigung**e DKB-VISA-Business-Card*Einzel-Kartenlimite Girokarte*e Onlinebanking (PIN/ TAN)*e DKB-VISA-Business-Card*Einzel-Kartenlimite Girokarte*e Onlinebanking (PIN/ TAN)*e DKB-VISA-Business-Card*Einzel-Kartenlimite Girokarte*e Onlinebanking (PIN/ TAN)*e DKB-VISA-Business-Card*Einzel-Kartenlimite Girokarte*e Onlinebanking (PIN/ TAN)** nur möglich bei Zeichnungsberechtigung Einzel- (E)/ Karteninh<strong>ab</strong>er und Kontoinh<strong>ab</strong>er haften als Gesamtschuldner** Zeichnungsbereichtigung: E- einzelnA- gemeinsam mit einem anderen ZeichnungsberechtigtenB- nur gemeinsam mit einem A- ZeichnungsberechtigtemUnterschrift des Kontoinh<strong>ab</strong>ers/Verfügungsberechtigten7777Der Kontoinh<strong>ab</strong>er hat das Erlöschen oder <strong>die</strong> Änderung einer der DKB <strong>AG</strong> bekannt gegebenen Vertretungsberechtigung der DKB<strong>AG</strong> unverzüglich und aus Beweisgründen schriftlich mitzuteilen.DKB-Business 2 von 5 DKB.D.156a/ 11.2013


DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>d)Gesamtverfügungsrahmen für alle DKB-VISA-Business-CardsDie DKB <strong>AG</strong> räumt dem/ den Kontoinh<strong>ab</strong>er(n) einen Gesamtverfügungsrahmen für den Einsatz der DKB-VISA-Business-Cards ein.Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er beantragt(en), ihm/ ihnen einen erstmaligen Gesamtverfügungsrahmenin Höhe von EUR(mindestens <strong>die</strong> Summe der vergebenen Einzel-Kartenlimite)einzuräumen. Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er wird/ werden der DKB <strong>AG</strong> zur notwendigen Durchführung banküblicher und bankaufsichtsrechtlicherforderlicher Prüfungen sämtliche von der DKB <strong>AG</strong> angeforderten Unterlagen über seine/ ihre Finanz-, Vermögens- und Ertragslageund sonstige Unterlagen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> für <strong>die</strong> Einräumung des Gesamtverfügungsrahmens als notwendig oder zweck<strong>die</strong>nlichansieht, zur Überprüfung vorlegen. Die DKB <strong>AG</strong> wird nach Abschluss der Überprüfung und Annahme des Antrags den erstmaligenGesamtverfügungsrahmen schriftlich bestätigen. Dieser Gesamtverfügungsrahmen gilt bis auf weiteres. Die DKB <strong>AG</strong> kann <strong>die</strong>senjederzeit her<strong>ab</strong>setzen sowie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B., wenn <strong>die</strong> geforderten Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitigzur Verfügung gestellt werden) vollständig aufheben.Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er hat/ h<strong>ab</strong>en im Rahmen seines Gesamtverfügungsrahmens <strong>die</strong> Einzelverfügungsrahmen für <strong>die</strong> einzelnen Karteninh<strong>ab</strong>erfestzulegen und der DKB <strong>AG</strong> mitzuteilen. Der einzelne Karteninh<strong>ab</strong>er kann <strong>die</strong> DKB-VISA-Business-Card innerhalb seinesEinzelverfügungsrahmens nutzen, wenn sich seine Verfügungen und <strong>die</strong> der anderen Karteninh<strong>ab</strong>er insgesamt innerhalb des Gesamtverfügungsrahmensdes Kontoinh<strong>ab</strong>ers bewegen. Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er wird/ werden den/ <strong>die</strong> Karteninh<strong>ab</strong>er auf <strong>die</strong> Beschränkungseines/ ihres individuellen Verfügungsrahmens hinweisen. Etwaige Überschreitungen des Gesamtverfügungsrahmens bzw. des Einzelverfügungsrahmensdes Karteninh<strong>ab</strong>ers lassen <strong>die</strong> Haftung des/ der Kontoinh<strong>ab</strong>er(s) und des/ der Karteninh<strong>ab</strong>er(s) unberührt.Auch nach Festlegung der Einzelverfügungsrahmen durch den/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er bleibt <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> berechtigt, <strong>die</strong> Einzelverfügungsrahmenanzupassen und gegebenenfalls <strong>die</strong> Sperrung einzelner DKB-VISA-Business-Cards zu veranlassen.Die DKB <strong>AG</strong> ist berechtigt, eine Bonitätsprüfung des/ der Kontoinh<strong>ab</strong>er(s) sowie des/ der Karteninh<strong>ab</strong>er(s) vorzunehmen. Die DKB<strong>AG</strong> behält sich eine Ablehnung des Kartenantrags bei nicht ausreichender Bonität vor.Ausstattung der DKB-VISA-Business-Cards (optional)e Abbildung des Firmen-Logos auf der DKB-VISA-Business-CardoderDazu liefert/ liefern der/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er nach Anforderung des Kundenbetreuers den Schriftzug und das Logo in digitalisierterForm an <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong>. Das Firmenlogo wird der DKB <strong>AG</strong> wie folgt zur Verfügung gestellt:--Grafikformat: PCX/ JPEG; Breite: max. 4 cm; Höhe: max. 1,5 cm; Auflösung: 240 dpi 1 bit Monochrom; Farbe: grau/ weißDie DKB <strong>AG</strong> berechnet für <strong>die</strong> Aufbringung des Firmenlogos ein Entgelt in Höhe von einmalig EUR 20,00.e der Firmen-Name soll auf der DKB-VISA-Business-Card stehen (kein Firmen-Logo)(max. 19 Zeichen; inklusive Leerzeichen und Umlaute)SCHUFA-Auskunft und Übermittlung von Daten an <strong>die</strong> SCHUFA (gilt nur für natürliche Personen als Kontoin-h<strong>ab</strong>er und gesetzliche Vertreter)e)Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er willigt/ willigen ein, dass <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> der SCHUFA Holding <strong>AG</strong>, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Datenüber <strong>die</strong> Beantragung, <strong>die</strong> Durchführung und Beendigung <strong>die</strong>ser Kontoverbindung übermittelt.Un<strong>ab</strong>hängig davon wird <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> der SCHUFA auch Daten über ihre gegen den/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er bestehenden fälligen Forderungenübermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn <strong>die</strong> geschuldete Leistung trotzFälligkeit nicht erbracht wurde, <strong>die</strong> Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der DKB <strong>AG</strong> oder Dritter erforderlich ist und--<strong>die</strong> Forderung vollstreckbar ist oder der/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er <strong>die</strong> Forderung ausdrücklich anerkannt hat/ h<strong>ab</strong>en--der/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist/ sind--<strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> den/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über <strong>die</strong> bevorstehende Übermittlung nachmindestens vier Wochen unterrichtet hat und der/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er <strong>die</strong> Forderung nicht bestritten hat/ h<strong>ab</strong>en oder--das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen von der DKB <strong>AG</strong> fristlos gekündigtwerden kann und das Kreditinstitut den/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er über <strong>die</strong> bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.DKB-Business 3 von 5 DKB.D.156a/ 11.2013


DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>Darüber hinaus wird <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (Konten- oder Kreditkartenmissbrauchoder sonstiges betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit <strong>die</strong>s zur Wahrung berechtigter Interessen der DKB <strong>AG</strong> oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zuder Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.Insoweit befreit/ befreien der/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> zugleich vom Bankgeheimnis.Die SCHUFA speichert und nutzt <strong>die</strong> erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch <strong>die</strong> Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertesauf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihreVertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um <strong>die</strong>sen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit vonnatürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, <strong>die</strong> aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielleAusfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, <strong>ab</strong>er auch etwa Vermietungs-,Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogeneDaten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und <strong>die</strong> Übermittlungnach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartnerunterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt <strong>die</strong> SCHUFA <strong>die</strong> Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personenauf Anfrage ihrer Vertragspartner, <strong>die</strong> beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er kann/ können Auskunft bei der SCHUFA über <strong>die</strong> ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationenüber das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de <strong>ab</strong>rufbar.Die postalische Adresse der SCHUFA lautet:SCHUFA Holding <strong>AG</strong>, Privatkunden ServiceCenter, <strong>Post</strong>fach 103441, 50474 Köln.f)Creditreform-Auskunft und Einwilligung zur Datenübermittlung an den Verband der Vereine Creditreform e.V.Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er willigt/ willigen ein, dass <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> zum Zweck der Bonitätsprüfung von der nachfolgenden AuskunfteiAuskünfte einholt und dass <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> Daten, wie Name, Adresse, Geburtsort und -datum bei Beantragung und im Rahmen<strong>die</strong>ser Kontoverbindung übermittelt.Die Adresse der Auskunftei lautet:Verband der Vereine Creditreform e. V., Hellersbergstraße 12, 41460 Neuss.Insoweit befreit/ befreien der/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> vom Bankgeheimnis.Die Auskunftei speichert und übermittelt Daten, um den ihr angeschlossenen Unternehmen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeitvon Kunden zu geben. Bei dem Verband der Vereine Creditreform e.V. handelt es sich hierbei um Bonitätsinformationen. DieAuskunftei stellt <strong>die</strong> Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn <strong>die</strong>se ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlungim Einzelfall glaubhaft darlegen. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu <strong>die</strong>sem Zweck verarbeitet und genutzt. Der/ DieKontoinh<strong>ab</strong>er kann/ können Auskunft bei der Auskunftei über <strong>die</strong> ihn/ sie betreffenden gespeicherten Daten erhalten.g)Datenübermittlung an Dienstleister oder DritteDer/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er nimmt/ nehmen zur Kenntnis, dass <strong>die</strong> in <strong>die</strong>sem Antrag erhobenen Daten von der DKB <strong>AG</strong> zum Zweckeder Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet, genutzt und auf Grundlagen des Bundesdatenschutzgesetzes oder eineranderen Rechtsvorschrift, <strong>die</strong> <strong>die</strong>s erlaubt oder anordnet, an Dienstleister oder Dritte übermittelt werden kann.h)Allgemeine Geschäftsbedingungen und SonderbedingungenMaßgebend für <strong>die</strong> Geschäftsverbindung sind <strong>die</strong> Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DKB <strong>AG</strong>, <strong>die</strong> Girokartenbedingungen,<strong>die</strong> Kreditkartenbedingungen für DKB-VISA-Business-Card, <strong>die</strong> Bedingungen für DKB-Onlinebanking mit PIN und TAN, <strong>die</strong> Bedingungenfür den Überweisungsverkehr sowie <strong>die</strong> Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungs- undAbbuchungsauftragsverfahren, für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und für Zahlungen mittelsLastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren. All <strong>die</strong>se Bedingungen können in den Geschäftsräumen der DKB <strong>AG</strong> oder im Interneteingesehen werden. Auf Wunsch erhält der Kunde ein Exemplar der Bedingungen.i)Einwilligung zur Datenübermittlung an VermittlerFür den Fall, dass <strong>die</strong> Geschäftsanbahnung mit der DKB <strong>AG</strong> über einen Vermittler erfolgt, willigt/ willigen der/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er ein,dass <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> <strong>die</strong> Vermittler über den aktuellen Bearbeitungsstand des beantragten DKB-Business, über <strong>die</strong> noch fehlendenUnterlagen sowie über <strong>die</strong> Bewilligung informiert. Der/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er willigt/ willigen ferner ein, dass <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> berechtigt ist,DKB-Business 4 von 5 DKB.D.156a/ 11.2013


DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong><strong>die</strong> Vermittler zu Informations- und Abrechnungszwecken über ein Zustandekommen <strong>die</strong>ses DKB-Business unter Ang<strong>ab</strong>e seines/ihrer Name(n), seiner/ ihrer Adresse und des Datums der Eröffnung des Kontos zu informieren.Insoweit befreit/ befreien der/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> vom Bankgeheimnis.j)GerichtsstandSoweit sich <strong>die</strong> Zuständigkeit des allgemeinen Gerichtsstandes der DKB <strong>AG</strong> nicht bereits aus § 29 ZPO ergibt, kann <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> ihreAnsprüche an ihrem allgemeinen Gerichtsstand verfolgen, wenn der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Kunde Kaufmann odereine juristische Person im Sinne der Nr. 6 <strong>AG</strong>B ist oder bei Vertrags<strong>ab</strong>schluss keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oderspäter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicherAufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung bekannt ist. Im Übrigen vereinbaren der/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er und <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong>, dass für<strong>die</strong>sen Vertrag deutsches Recht gilt.k)Haftungserklärung für eine GmbH in GründungDie Gesellschaft ist noch nicht im Handelsregister eingetragen. Der Antrag auf Eintragung ist/ wird gestellt. Sobald <strong>die</strong> Eintragung imHandelsregister vollzogen ist, wird/ werden der/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> unverzüglich unterrichten und ihr einen Handelsregisterauszugzukommen lassen. Die GmbH i. G. steht mit der DKB <strong>AG</strong> in Geschäftsverbindung. Für alle Ansprüche, <strong>die</strong> der DKB <strong>AG</strong> ausder bankmäßigen Geschäftsverbindung (insbesondere aus Kreditgewährung jeder Art) gegen <strong>die</strong> GmbH i. G. zustehen oder nochzustehen werden, haftet/ haften der/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er bis zur Eintragung der GmbH in das Handelsregister gesamtschuldnerisch undunbeschränkt, d. h. <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> kann von jedem Gesellschafter <strong>die</strong> Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern. Im übrigen stellt/ stellender/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> auch für <strong>die</strong> Zeit nach der Eintragung der GmbH in das Handelsregister von allen Ansprüchen frei,<strong>die</strong> von dritter Seite gegen <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> geltend gemacht werden, weil <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> Verfügungen über Beträge zugelassen h<strong>ab</strong>en, <strong>die</strong>für <strong>die</strong> eingetragene GmbH bestimmt sind.Sollte ein Gesellschafter der GmbH vor deren Eintragung aus der Gesellschaft ausscheiden, so erlischt seine Haftung nicht für <strong>die</strong>Verpflichtungen, <strong>die</strong> der DKB <strong>AG</strong> gegenüber bis zum Zeitpunkt entstanden sind, in dem der DKB <strong>AG</strong> das Ausscheiden mitgeteilt wurdeoder in sonstiger Weise bekannt geworden ist.l)Erklärung nach den Geldwäschevorschriftene Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er erklärt/ erklären im Sinne des Geldwäschegesetzes, dass er/ sie im eigenen wirtschaftlichen Interesse undnicht auf fremde Veranlassung handelt/ handeln.Sofern der/ <strong>die</strong> Kontoinh<strong>ab</strong>er im Sinne des Geldwäschegesetzes nicht erklären kann/ können, im eigenen wirtschaftlichen Interesseund nicht auf fremde Veranlassung zu handeln, wendet er sich/ wenden sie sich an seinen/ ihren Kundenbetreuer.m) Werbewiderspruch (gilt nur für natürliche Personen)Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er kann/ können jederzeit der Verwendung seiner/ ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen.Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er kann/ können den Widerspruch sowohl per E-Mail an info@dkb.de, als auch postalisch an DKB <strong>AG</strong>Taubenstr. 7-9, 10117 Berlin richten. Hierfür entstehen lediglich <strong>die</strong> Übermittlungskosten nach Basistarif. Seitens der DKB <strong>AG</strong> werdenkeine Kosten in Rechnung gestellt.Die DKB <strong>AG</strong> bittet, <strong>die</strong> hier <strong>ab</strong>gegebenen Handzeichen bei allen Unterschriften uns gegenüber genau beizubehalten. Auf Grund gesetzlicherVorschriften werden <strong>die</strong> Daten der Berechtigten von der DKB <strong>AG</strong> in einer Datei gespeichert. Etwaige früher erteilte Berechtigungenerlöschen hiermit.Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er bestätigt/ bestätigen, dass <strong>die</strong>ses Geschäftsgirokonto nur für geschäftliche Zwecke genutzt werden wird.Der/ Die Kontoinh<strong>ab</strong>er verpflichtet/ verpflichten sich, <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> unverzüglich zu informieren, wenn (eine) per <strong>Post</strong> übersandte Karte(n)oder einer der Briefe mit der Geheimzahl nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Beantragung zugegangen ist.7Ort, Datum7Firma und Unterschrift(en) des/ der Kontoinh<strong>ab</strong>er(s)/ des/ der gesetzlichenVertreter(s), ggf. FirmenstempelDKB-Business 5 von 5 DKB.D.156a/ 11.2013


Achtung MaV!Formular und <strong>die</strong>sen Coupon im<strong>Post</strong>sache-Fensterbriefumschlagoder im Kundenrückumschlag anangegebene Anschrift schicken!Wichtig!Bitte nehmen sie <strong>die</strong>sen Coupon und lassen Sie sich beieiner <strong>Post</strong>filiale mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepassidentifizieren.<strong>Deutsche</strong> <strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>DKB Business<strong>Post</strong>fach 11 02 4110832 BerlinAbrechnungsnummer6 0 6 1 3 8 4 8 2 5 3 7 6 8ReferenznummerB U S I N E S SAchtung MaV!• Barcode einscannen• POSTIDENT BASIC ® -Formular nutzen• Formular an AbsenderMaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an <strong>die</strong> Mitarbeiter-Hotline


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DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>FreistellungserklärungIch/ Wir (Name und Anschrift)werde/ werden Ihnen<strong>Deutsche</strong> <strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>Niederlassungkünftig in eiligen Fällen Aufträge nachstehender ArteÜberweisungeneSonstiges(Hier ist der Auftrag genau zu bezeichnen!)mittelseTelefaxeelektronischer <strong>Post</strong> ("E-Mail")eefür <strong>die</strong> Konten Nr:bzw.für alle Konten des folgenden Kunden:zuleiten.Derartige Aufträge erkenne ich/ erkennen wir als für uns verbindlich an,ewenn das jeweilige Ihnen zugegangene Telefax <strong>die</strong> Nennung unsereseeTelefax-Anschlusses Nr.bzw.<strong>die</strong> folgende Telefax-Hauptanschluss Nr.(in Verbindung mit möglichen verschiedenen Durchwahlnummern)trägt und <strong>die</strong> <strong>ab</strong>gebildeten Unterschriften dem Telefax-Erscheinungsbild nach den bei Ihnen hinterlegten Unterschriften entsprechen,ewenn <strong>die</strong> jeweilige Ihnen zugegangene elektronische <strong>Post</strong>e unsere E-Mail-Adressebzw.e <strong>die</strong> folgende Domäne (Bsp.: vorname.nachname@dkb.de) unserer E-Mail-Adressedas Erscheinungsbild dem(n) bei Ihnen hinterlegten Muster(n) entspricht.beinhaltet undIch stelle/ wir stellen <strong>die</strong> DKB <strong>AG</strong> hiermit von allen Nachteilen und Schäden frei, <strong>die</strong> bei <strong>die</strong>ser Handh<strong>ab</strong>ung entstehen können, insbesondereim Falle der Ausführung von gefälschten oder verfälschten Aufträgen und im Falle von Übermittlungsfehlern.Gleichwohl eingereichte Originalaufträge gelten als neuer Auftrag, es sei denn, dass ich/ wir auf dem Auftrag deutlich erkennbar hervorgehobenh<strong>ab</strong>e/ h<strong>ab</strong>en, dass es sich um ein Auftragsdoppel handelt.Diese Regelung gilt so lange, bis ich/ wir <strong>die</strong>selbe ausdrücklich schriftlich widerrufe/ widerrufen.7Ort, Datum7Kundenunterschrift(en)DKB.D-134/ 09.2010 1 von 2


DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>Bearbeitungsmerkmale der Bank:e Legitimation geprüft bei Kontoeröffnunge Erscheinungsbild E-Mail per Briefpost/ persönlich hereingenommene Ablage zzgl. Muster Erscheinungsbild beim jew. Unterschriftenblatt7Datum, Unterschrift MitarbeiterDKB.D-134/01.2009 2 von 2


DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>KontonummerIBAN<strong>Deutsche</strong> <strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>Taubenstraße 7 - 910117 BerlinUSt-ID-Nr.: DE137178746Vereinbarung über den Einzug von Forderungendurch SEPA-Basis-LastschriftenSEPA-Basis-Lastschriftverfahrenzwischen000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000Gläubiger-Identifikationsnummer:nachstehend „Zahlungsempfänger“ genannt – und dem Zahlungs<strong>die</strong>nstleister des Zahlungsempfängers000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000nachstehend „Institut“ genannt – wird folgende Vereinbarung getroffen:114 910.000 B D1 (Fassung Oktober 2013) - v123 manuell© <strong>Deutsche</strong>r Sparkassenverlag1. SEPA-Basis-Lastschriftverfahren – Begriffsbestimmungund wesentliche Merkmale1.1 Eine SEPA-Basis-Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfängerausgelöster Zahlungsvorgang zu Lasten des Kontos desZahlers (nachstehend „Zahlungspflichtiger“ genannt) beidessen Zahlungs<strong>die</strong>nstleister, bei dem <strong>die</strong> Höhe des jeweiligenZahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger angegebenwird.1.2 Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren richtet sich nach dem„SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook“ des EuropeanPayments Council (EPC) in der jeweils gültigen Version. 1Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren kann ein Zahlungspflichtigerüber seinen Zahlungs<strong>die</strong>nstleister an denZahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebietsdes einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („SingleEuro Payments Area“, SEPA) bewirken. Zu SEPA gehören<strong>die</strong> in der Anlage B genannten Staaten und Gebiete.Für <strong>die</strong> Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basis-Lastschriftenmuss der Zahlungspflichtige vor dem Zahlungsvorgangdem Zahlungsempfänger das SEPA-Lastschriftmandaterteilen (siehe Nummer 5). Der Zahlungsempfänger löst denjeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über sein Institutdem Zahlungs<strong>die</strong>nstleister des Zahlungspflichtigen <strong>die</strong>Lastschriften vorlegt. Der Zahlungspflichtige kann bei einerautorisierten Zahlung auf Grund einer SEPA-Basis-Lastschriftbinnen einer Frist von acht Wochen <strong>ab</strong> dem Zeitpunkt derBelastungsbuchung auf seinem Konto von seinem Zahlungs<strong>die</strong>nstleister<strong>die</strong> Erstattung des belasteten Lastschriftbetragesohne Ang<strong>ab</strong>e von Gründen verlangen. Dies führt zueiner Rückgängigmachung der Vorbehaltsgutschrift auf demKonto des Zahlungsempfängers2. Inkasso<strong>ab</strong>redeDer Zahlungsempfänger ist berechtigt, fällige Forderungen, fürderen Geltendmachung <strong>die</strong> Vorlage einer Urkunde nicht erforderlichist, durch Lastschriften im SEPA-Basis-Lastschriftverfahreneinzuziehen. Der Zahlungsempfänger verpflichtet sich, Lastschriftennur dann zum Einzug einzureichen, wenn ihm hierzudas schriftliche und vom Zahlungspflichtigen unterzeichneteSEPA-Lastschriftmandat gemäß Nummer 5.1 vorliegt.3. Entgelte und Auslagen3.1 Für Lastschriften im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wirdfolgendes Entgelt erhoben:e Das Institut berechnet <strong>die</strong> im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ausgewiesenen Entgelte.e Abweichend vom „Preis- und Leistungsverzeichnis“ werden<strong>die</strong> folgenden Entgelte berechnet:3.2 Sofern es sich bei dem Zahlungsempfänger nicht um einenVerbraucher handelt, wird für jede nicht eingelöste bzw.wegen eines Erstattungsverlangens des Zahlungspflichtigenzurückzubelastende SEPA-Basis-Lastschrift ein Entgelt von1Das „SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook“ kann auf der Webseite des European Payments Council unter www.europeanpaymentscouncil.eu eingesehen oder heruntergeladenwerden.SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.DKB-Business 1 von 7 Stand: Januar 2014


DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>Kontonummer114 910.000 B D1 (Fassung Oktober 2013) - v123EUR berechnet. § 675f Abs. 4Satz 2 (Entgelte für <strong>die</strong> Erfüllung von Nebenpflichten) desBürgerlichen Gesetzbuches gilt nicht. Nummer 15.2 gilt entsprechend.3.3 Der Ersatz von Aufwendungen der Bank richtet sich nachden gesetzlichen Vorschriften.3.4 Das Institut ist berechtigt, <strong>die</strong> ihm zustehenden Entgelte sowieanfallende Auslagen von dem gutzuschreibenden Lastschriftbetrag<strong>ab</strong>zuziehen.4. KundenkennungenFür das Verfahren hat der Zahlungsempfänger--<strong>die</strong> ihm von dem Institut erteilte IBAN² – und bei grenzüberschreitendenZahlungen bis 31. Januar 2016 zusätzlich denBIC³ – als seine Kundenkennungsowie--<strong>die</strong> ihm vom Zahlungspflichtigen mitgeteilte IBAN² – und beigrenzüberschreitenden Zahlungen (innerhalb des EuropäischenWirtschaftsraums 4 bis 31. Januar 2016) zusätzlichden BIC³ des Zahlungs<strong>die</strong>nstleisters des Zahlungspflichtigen– als Kundenkennung des Zahlungspflichtigen zu verwenden.Das Institut ist berechtigt, den Einzug der SEPA-Basis-Lastschriftenausschließlich auf der Grundlage der ihm übermittelten Kundenkennungendurchzuführen.5. SEPA-Lastschriftmandat5.1 Der Zahlungsempfänger muss vor Einreichung von SEPA-Basis-Lastschriften vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat einholen. In dem SEPA-Lastschriftmandatmüssen <strong>die</strong> folgenden Erklärungen des Zahlungspflichtigenenthalten sein:--Ermächtigung des Zahlungsempfängers durch denZahlungspflichtigen, Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigenmittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen,und--Weisung des Zahlungspflichtigen an seinen Zahlungs<strong>die</strong>nstleister,<strong>die</strong> vom Zahlungsempfänger auf das Kontodes Zahlungspflichtigen gezogenen SEPA-Basis-Lastschrifteneinzulösen.Für ein SEPA-Lastschriftmandat muss der als Anlage A.1, A.2bzw. A.3 beigefügte Autorisierungstext oder ein inhaltsgleicherText in einer Amtssprache der in Anlage B genannten Staaten undGebiete gemäß den Vorg<strong>ab</strong>en des EPC 5 verwendet werden.2International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer)3Business Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code)4Für <strong>die</strong> Mitgliedstaaten siehe Anlage B5siehe hierzu unter: http://www.europeanpaymentscouncil.eu6siehe hierzu unter: http://glaeubiger-id.bundesbank.de7Telefonisch oder per Internet erteilte Einzugsermächtigungen sind nicht SEPA-fähig.Neben dem Autorisierungstext muss das SEPA-Lastschriftmandatfolgende Mindestang<strong>ab</strong>en enthalten:--Name des Zahlungsempfängers--<strong>die</strong> Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers(<strong>die</strong>se wird für in Deutschland ansässige Zahlungsempfängervon der <strong>Deutsche</strong>n Bundesbank vergeben) 6--Name des Zahlungspflichtigen oder Bezeichnung gemäß AnlageC2--Kundenkennung (IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen[innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums 4 bis31. Januar 2016] zusätzlich den des Zahlungspflichtigen)--Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenderZahlungen--Datum des SEPA-Lastschriftmandats--Unterschrift des ZahlungspflichtigenDie vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Mandatsreferenz--bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummerdas jeweilige Mandat eindeutig,--ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und--kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahlungspflichtigennachträglich bekannt gegeben werden.Über <strong>die</strong> genannten Daten hinaus kann das SEPA-Lastschriftmandatzusätzliche Ang<strong>ab</strong>en enthalten.5.2 Der Zahlungsempfänger kann eine vor dem 1. Februar 2014erteilte Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandatnutzen.(1) Dazu müssen <strong>die</strong> folgenden Voraussetzungen vorliegen:--Der Zahlungspflichtige hat dem Zahlungsempfänger eineschriftliche 7 Einzugsermächtigung erteilt, mit der er denZahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinemKonto mittels Lastschrift einzuziehen.--Der Zahlungspflichtige und dessen Zahlungs<strong>die</strong>nstleisterh<strong>ab</strong>en vereinbart, dass--der Zahlungspflichtige mit der Einzugsermächtigungzugleich seinen Zahlungs<strong>die</strong>nstleister anweist, <strong>die</strong> vomZahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschrifteneinzulösen, und--<strong>die</strong>se Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandatgenutzt werden kann.(2) Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdatenenthalten:--Bezeichnung des Zahlungsempfängers,--Bezeichnung des Zahlungspflichtigen,--Kundenkennung nach Nummer 4 oder Kontonummer undBankleitzahl des Zahlungspflichtigen.Über <strong>die</strong> Autorisierungsdaten hinaus kann <strong>die</strong> Einzugsermächtigungzusätzliche Ang<strong>ab</strong>en enthalten.(3) Vor dem ersten SEPA-Basis-Lastschrifteinzug hat der Zahlungsempfängerden Zahlungspflichtigen über den Wechselvom Einzug per Einzugsermächtigungslastschrift aufden Einzug per SEPA-Basis-Lastschrift unter Ang<strong>ab</strong>e vonGläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz inTextform zu unterrichten. Auf Nachfrage des Instituts hat derZahlungsempfänger <strong>die</strong> Unterrichtung des Zahlungspflichtigennach Satz 1 in geeigneter Weise nachzuweisen.SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.DKB-Business 2 von 7 Stand: Januar 2014


DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>Kontonummer114 910.000 B D1 (Fassung Oktober 2013) - v123(4) Die erste SEPA-Basislastschrift, <strong>die</strong> nach dem Wechsel vonder Einzugsermächtigungslastschrift erfolgt, ist als Erstlastschriftzu kennzeichnen. Im Datensatz der eingereichtenLastschriften ist als Datum der Unterschrift des Zahlungspflichtigendas Datum der Unterrichtung des Zahlungspflichtigennach Absatz 3 anzugeben.5.3 Auf Anforderung hat der Zahlungsempfänger dem Institutinnerhalb von sieben Geschäftstagen das SEPA-Lastschriftmandatund gegebenenfalls weitere Informationen zu deneingereichten SEPA-Basis-Lastschriften zur Verfügung zustellen.5.4 Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, das vom Zahlungspflichtigenerteilte SEPA-Lastschriftmandat – einschließlicherfolgter Änderungen – in der gesetzlich vorgeschriebenenForm aufzubewahren. Das SEPA-Lastschriftmandat ist unbefristetgültig, sofern seit dem letzten Einzug nicht mehr als36 Monate vergangen sind. Nach Erlöschen des SEPA-Lastschriftmandatsist <strong>die</strong>ses in der gesetzlich vorgeschriebenenForm noch für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten,gerechnet vom Fälligkeitsdatum der letzten eingezogenenSEPA-Basis-Lastschrift, aufzubewahren.5.5 Widerruft ein Zahlungspflichtiger gegenüber dem Zahlungsempfängerein SEPA-Lastschriftmandat, darf der Zahlungsempfängerkeine weiteren SEPA-Basis-Lastschriften mehrauf Grundlage <strong>die</strong>ses SEPA-Lastschriftmandats einziehen.5.6 Erhält der Zahlungsempfänger eine SEPA-Basis-Lastschriftmit dem Rückg<strong>ab</strong>egrund „no valid mandate“ zurück, teiltder Zahlungs<strong>die</strong>nstleister des Zahlungspflichtigen damitdem Zahlungsempfänger mit, dass der Zahlungspflichtigedas dem Zahlungsempfänger erteilte SEPA-Lastschriftmandatwiderrufen hat. Der Zahlungsempfänger darf dann keineweiteren SEPA-Basis-Lastschriften mehr auf Grundlage <strong>die</strong>sesSEPA-Lastschriftmandats einziehen.6. Ankündigung des LastschrifteinzugsDer Zahlungsempfänger hat dem Zahlungspflichtigen spätestens14 Kalendertage vor der Fälligkeit der Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschrift den Lastschrifteinzug anzukündigen (z. B. imRahmen der Rechnungsstellung); Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigerkönnen auch eine andere Frist vereinbaren. Beiwiederkehrenden Lastschriften mit gleichen bzw. feststehendenLastschriftbeträgen genügen eine einmalige Unterrichtung desZahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug und <strong>die</strong>Ang<strong>ab</strong>e der Fälligkeitstermine.7. Einreichung der SEPA-Basis-Lastschriften7.1 Das vom Zahlungspflichtigen erteilte SEPA-Lastschriftmandatverbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt<strong>die</strong> Autorisierungsdaten und etwaige zusätzliche Ang<strong>ab</strong>enin den Datensatz zur Einziehung von SEPA-Basis-Lastschriften.Der jeweilige Lastschriftbetrag und der Fälligkeitstag derLastschriftzahlung werden vom Zahlungsempfänger angegeben.8mindestens 5 Geschäftstage + eigene Bearbeitungszeit vor Fälligkeit der Lastschrift9mindestens 2 Geschäftstage + eigene Bearbeitungszeit vor Fälligkeit der Lastschrift7.2 Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatzzur Einziehung der SEPA-Basis-Lastschrift unter Beachtungder vereinbarten Einreichungsfristen an das Institut.Hierfür gelten <strong>die</strong> Bedingungen für <strong>die</strong> Datenfernübertragungund das Online-Banking. Die SEPA-Basis-Lastschrift istwie folgt zu kennzeichnen: „CORE“ bzw. „COR1“ im Element„Code“ der Elementgruppe „Local Instrument“. DerZahlungs<strong>die</strong>nstleister des Zahlungspflichtigen ist berechtigt,<strong>die</strong> SEPA-Basis-Lastschrift nach der Kennzeichnung zu bearbeiten.7.3 Regelmäßig einzuziehende Kleinstbeträge sollten zu vierteloderhalbjährlichem Einzug zusammengezogen werden, sodass sich nach Möglichkeit ein Einzugsbetrag von mindestens5 Euro je SEPA-Basis-Lastschrift ergibt.7.4 Der im Datensatz anzugebende Fälligkeitstag muss ein Geschäftstagdes Instituts sein. Fällt der im Datensatz vomZahlungsempfänger angegebene Fälligkeitstag auf keinenGeschäftstag des Instituts, so gilt der folgende Geschäftstagals Fälligkeitstag. Die Geschäftstage des Instituts ergebensich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“.7.5 Reicht der Zahlungsempfänger zu einem SEPA-Lastschriftmandatin einem Zeitraum von 36 Monaten (gerechnetvom Fälligkeitsdatum der zuletzt vorgelegten SEPA-Basis-Lastschrift) keine SEPA-Basis-Lastschrift ein, hat er Lastschrifteinzügeauf Basis <strong>die</strong>ses Mandats zu unterlassen undist verpflichtet, ein neues SEPA-Lastschriftmandat einzuholen,wenn er zukünftig SEPA-Basis-Lastschriften von demZahlungspflichtigen einziehen möchte. Das Institut und derZahlungs<strong>die</strong>nstleister des Zahlungspflichtigen sind nichtverpflichtet, <strong>die</strong> Einhaltung der Maßnahmen in Satz 1 zuprüfen.7.6 Das Institut wird <strong>die</strong> rechtzeitig und ordnungsgemäß eingereichteSEPA-Basis-Lastschrift so an den Zahlungs<strong>die</strong>nstleisterdes Zahlungspflichtigen übermitteln, dass <strong>die</strong>Verrechnung an dem im Lastschriftdatensatz enthaltenenFälligkeitstag ermöglicht wird.8. EinreichungsfristenBei der Einreichung von SEPA-Basis-Lastschriften sind bestimmteEinreichungsfristen vor dem Fälligkeitstermin zwingend zu beachten.Es wird Folgendes vereinbart:e Es gelten <strong>die</strong> im Preis- und Leistungsverzeichnis hinterlegtenEinreichungsfristen.e Es gelten <strong>die</strong> folgenden Einreichungsfristen:bei Erst- und Einmallastschriften im „CORE“-VerfahrenfrühestensKalendertage undspätestens Geschäftstage bis Uhr vorFälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 8bei FolgelastschriftenfrühestensKalendertage undspätestens Geschäftstage bis Uhr vorFälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 9SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.DKB-Business 3 von 7 Stand: Januar 2014


DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>Kontonummer114 910.000 B D1 (Fassung Oktober 2013) - v123bei Lastschriften im „CORE1-Verfahren (Euro-Express-Lastschrift)frühestensKalendertage undspätestens Geschäftstage bis Uhr vorFälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 109. Lastschrifteinzug und Ausführung des Zahlungsvorgangs9.1 Bei SEPA-Basis-Lastschriften können <strong>die</strong> Lastschriftdatenüber das Nachrichtenübermittlungssystem der Society forWorldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT)mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der EuropäischenUnion und in der Schweiz von dem Institut an den Zahlungs<strong>die</strong>nstleisterdes Zahlungspflichtigen weitergeleitet werden.9.2 Der Zahlungs<strong>die</strong>nstleister des Zahlungspflichtigen leitet denvon ihm dem Konto des Zahlungspflichtigen aufgrund derSEPA-Basis-Lastschrift belasteten Lastschriftbetrag dem Institutdes Zahlungsempfängers zu.9.3 Teileinlösungen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahrennicht vorgenommen.9.4 Lastschrifteinzugsbeträge werden dem Konto des Zahlungsempfängersmit „Eingang vorbehalten“ (Vorbehaltsgutschrift)gutgeschrieben.10. Rücklastschriften10.1 Bei einer vom Zahlungs<strong>die</strong>nstleister des Zahlungspflichtigennicht eingelösten oder wegen des Erstattungsverlangensdes Zahlungspflichtigen zurückgegebenen SEPA-Basis-Lastschriftmacht das Institut <strong>die</strong> Vorbehaltsgutschriftrückgängig. Dies geschieht un<strong>ab</strong>hängig davon, ob in derZwischenzeit ein Rechnungs<strong>ab</strong>schluss erteilt wurde.10.2 SEPA-Basis-Lastschriften, <strong>die</strong> zurückbelastet worden sind,dürfen nicht erneut zum Einzug eingereicht werden.11. Unterrichtung11.1 Das Institut unterrichtet den Zahlungsempfänger mindestenseinmal monatlich über <strong>die</strong> Ausführung von Lastschriftinkassoaufträgenim SEPA-Basis-Lastschriftverfahren undRücklastschriften auf dem für Kontoinformationen vereinbartenWeg.11.2 Abweichend von 11.1 wird mit Zahlungsempfängern, <strong>die</strong>keine Verbraucher sind, hinsichtlich der Häufigkeit und/oder der Form und/ oder des Verfahrens der UnterrichtungFolgendes vereinbart:11.3 Ergänzend zu Nummer 11.2 werden bei Zahlungsempfängern,<strong>die</strong> keine Verbraucher sind, bei Sammelgutschriften10mindestens 1 Geschäftstag + eigene Bearbeitungszeit vor Fälligkeit der Lastschriftvon SEPA-Basis-Lastschrifteinzügen nicht <strong>die</strong> einzelnenZahlungsvorgänge ausgewiesen, sondern nur der Gesamtbetragder einzuziehenden Forderungen.12. Erstattungsansprüche des Zahlungsempfängers12.1 Der Zahlungsempfänger hat das Institut unverzüglich nachFeststellung fehlerhaft ausgeführter SEPA-Basis-Lastschrifteinzügezu unterrichten.12.2 Im Falle eines nicht erfolgten oder fehlerhaften Einzugs einerSEPA-Basis-Lastschrift kann der Zahlungsempfängerverlangen, dass das Institut <strong>die</strong>se unverzüglich, gegebenenfallserneut, an den Zahlungs<strong>die</strong>nstleister des Zahlungspflichtigenübermittelt.12.3 Der Zahlungsempfänger kann über Nummer 12.2 hinausvon dem Institut <strong>die</strong> Erstattung derjenigen Entgelte undZinsen insoweit verlangen, als ihm <strong>die</strong>se im Zusammenhangmit dem nicht erfolgten oder fehlerhaften Einzug einerSEPA-Basis-Lastschrift in Rechnung gestellt oder auf seinemKonto belastet wurden.13. Schadensersatzansprüche des Zahlungsempfängers13.1 Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines SE-PA-Basis-Lastschriftinkassoauftrages kann der Zahlungsempfängervon dem Institut den Ersatz des hierdurchentstandenen Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenndas Institut <strong>die</strong> Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Hatder Zahlungsempfänger durch ein schuldhaftes Verhaltenzu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmtsich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchemUmfang das Institut und der Zahlungsempfänger denSchaden zu tragen h<strong>ab</strong>en.13.2 Soweit es sich bei dem Zahlungsempfänger nicht um einenVerbraucher handelt, ist <strong>die</strong> Haftung des Instituts für Schädender Höhe nach auf den Lastschriftbetrag begrenzt. Soweites sich hierbei um Folgeschäden handelt, ist <strong>die</strong> Haftungzusätzlich auf höchstens 12.500 Euro je Lastschriftbegrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht fürVorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Instituts und für Gefahren,<strong>die</strong> das Institut besonders übernommen hat.14. Haftungs- und EinwendungsausschlussAnsprüche des Zahlungsempfängers nach den Nummern 12.2und 12.3 sowie Einwendungen des Zahlungsempfängers gegendas Institut aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Inkassoaufträgesind ausgeschlossen, wenn der Zahlungsempfänger dasInstitut nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Buchungmit einem fehlerhaft ausgeführten Inkassovorgang hiervon unterrichtethat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn das Institut denZahlungsempfänger entsprechend dem für Kontoinformationenvereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach derBuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn derTag der Unterrichtung maßgeblich.SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.DKB-Business 4 von 7 Stand: Januar 2014


DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>Kontonummer15. Änderungen <strong>die</strong>ser Vereinbarung15.1 Änderungen <strong>die</strong>ser Vereinbarung insbesondere der Entgeltegemäß Nummer 3 werden dem Zahlungsempfänger spätestenszwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdensin Textform angeboten. Hat der Zahlungsempfängermit dem Institut im Rahmen der Geschäftsbeziehung einenelektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können<strong>die</strong> Änderungen auch auf <strong>die</strong>sem Wege angeboten werden.Die Zustimmung des Zahlungsempfängers gilt als erteilt,wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenenZeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigthat. Auf <strong>die</strong>se Genehmigungswirkung wird ihn das Institutin seinem Angebot besonders hinweisen. Werden demZahlungsempfänger Änderungen der Entgelte angeboten,kann er <strong>die</strong>se Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenenZeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auchfristlos und kostenfrei kündigen. Auf <strong>die</strong>ses Kündigungsrechtwird ihn das Institut in seinem Angebot besondershinweisen.15.2 Bei Entgelten und deren Änderung bei Zahlungsempfängern,<strong>die</strong> keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungenin Nummer 17 Absätze 2 bis 6 <strong>AG</strong>B der Bank.16. Sonstiges16.2 Für <strong>die</strong> Beilegung von Streitigkeiten mit dem Institut kannsich der Zahlungsempfänger an <strong>die</strong> im „Preis- und Leistungsverzeichnis“näher bezeichneten StreitschlichtungsoderBeschwerdestellen wenden.17. Datenschutz/ BankgeheimnisDer Zahlungsempfänger ist damit einverstanden, dass dasInstitut seinen Namen und seine Anschrift an den Zahlungs<strong>die</strong>nstleisterdes Zahlungspflichtigen weitergibt, sofern <strong>die</strong>sergegenüber dem Institut geltend macht, dass bereicherungsrechtlicheAnsprüche des Zahlungspflichtigen gegenüberdem Zahlungsempfänger bestehen. In <strong>die</strong>sem Umfang befreitder Zahlungsempfänger das Institut auch vom Bankgeheimnis.18. Besondere Vereinbarungen:18.1 Die Formulierungen zur Kundenkennung in Ziffer 4(1. und 2. Spiegelstrich) und Ziffer 5 (6. Spiegelstrich)gelten erst <strong>ab</strong> dem 01.02.2014 vollumfänglich. Bis zum31.01.2014 müssen Sie für Zahlungen im Inland zusätzlichzur IBAN (Internationale Bankkontonummer) auch denBIC (Bank-Identifizierungs-Code) als Kundenkennung desZahlungspflichtigen angeben.16.1 Gegenüber Zahlungsempfängern, <strong>die</strong> keine Verbrauchersind, gilt – soweit nicht anders vereinbart – <strong>ab</strong>weichendvon Nummer 26 Abs. 1 Satz 3 <strong>AG</strong>B der Bank eine Mindestkündigungsfristdes Instituts von zwei Wochen.7Ort, Datum7Firma und Unterschrift(en) des/ der Zahlungsempfänger(s)Anlage(n):A.1 Autorisierungstext des SEPA-Lastschriftmandats für wiederkehrende ZahlungenA.2 Autorisierungstext des SEPA-Lastschriftmandats für eine einmalige ZahlungB Liste der zu SEPA gehörenden Staaten und GebieteC Name des Zahlers gemäß Nummer 5.1Legitimationsprüfung gemäß § 154 Abs. 2 der Abg<strong>ab</strong>enordnung/Identifizierung nach GwG:114 910.000 B D1 (Fassung Oktober 2013) - v123NameVorname(n)GeburtsdatumGeburtsortStaatsangehörigkeitAng<strong>ab</strong>en geprüft und für <strong>die</strong> Richtigkeit der Unterschriften:Art der LegitimationAusweis-ArtAusweis-Nummerausgestellt vonoder Verweis auf erfolgte Legitimation/ Identifizierung:am:SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.DKB-Business 5 von 7 Stand: Januar 2014


DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>KontonummerAnlage A.1: Autorisierungstext für das SEPA-Lastschriftmandat (SEPA Direct Debit Mandate)des Zahlungsempfängers im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für wiederkehrende ZahlungenSEPA-LastschriftmandatIch ermächtige/ Wir ermächtigenName des ZahlungsempfängersZahlungen von meinem/ unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an,114 910.000 B D1 (Fassung Oktober 2013) - v123<strong>die</strong> vonName des Zahlungsempfängersauf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.Hinweis: Ich kann/ Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, <strong>die</strong> Erstattung des belastetenBetrages verlangen. Es gelten d<strong>ab</strong>ei <strong>die</strong> mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.Hinweis: Weitere Mandatsbestandteile entnehmen Sie bitte der Nummer 5.1Anlage A.2: Autorisierungstext für das SEPA-Lastschriftmandat (SEPA Direct Debit Mandate)des Zahlungsempfängers im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für eine einmalige ZahlungSEPA-LastschriftmandatIch ermächtige/ Wir ermächtigenName des Zahlungsempfängerseinmalig eine Zahlung von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unserKreditinstitut an, <strong>die</strong> vonName des ZahlungsempfängersMUSTERauf mein/ unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen.Hinweis: Ich kann/ Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, <strong>die</strong> Erstattung des belastetenBetrages verlangen. Es gelten d<strong>ab</strong>ei <strong>die</strong> mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.Hinweis: Weitere Mandatsbestandteile entnehmen Sie bitte der Nummer 5.1SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.DKB-Business 6 von 7 Stand: Januar 2014


DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>KontonummerAnlage B: Liste der zu SEPA gehörenden Staaten und Gebiete1. Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)1.1 Mitgliedstaaten der Europäischen UnionBelgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Kroatien, Malta, Niederlande, Österreich,Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich vonGroßbritannien und Nordirland sowie Zypern.114 910.000 B D1 (Fassung Oktober 2013) - v1231.2 Weitere StaatenIsland, Liechtenstein und Norwegen.2. Sonstige Staaten und GebieteMonaco, Schweiz, Saint-Pierre und Miquelon.Anlage C:Sofern ein Lastschriftmandat für eine SEPA-Basis-Lastschrift (Local Instrument=CORE oder COR1) am POS (Point Of Sale/ Kartenterminalaus Bankkartendaten generiert wird und soweit der Name des Zahlers nicht verfügbar ist, können zur Identifizierungdes Zahlers anstelle des Namens auch Daten der Karte wie folgt angegeben werden: Konstante/ CDGM (Card Data GeneratedMandate), gefolgt von /Kartennummer, /Kartenfolgenummer und /Verfalldatum der Karte (4-stellig im Format JJMM). Soweit <strong>die</strong>Kartennummer nicht verfügbar ist, ist <strong>die</strong> PAN zu verwenden. Um eine gleiche Feldlänge Kartennummer/ PAN zu bewirken, ist <strong>die</strong>Kartennummer linksbündig mit Nullen auf 19 Stellen aufzufüllen.MUSTERSEPA-Basis-Lastschriftverfahren.DKB-Business 7 von 7 Stand: Januar 2014


DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>Personennr.Kontonr.(wird von der DKB <strong>AG</strong> ausgefüllt)ErhebungsbogenAng<strong>ab</strong>en zum wirtschaftlich Berechtigten bei juristischen Personen & PersonengesellschaftenFirmaAnschrift des Sitzes der HauptniederlassungNach §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 3 Nr. 2 Geldwäschegesetz sind wir zur Erhebung bestimmter Ang<strong>ab</strong>en von juristischen Personen undPersonengesellschaften verpflichtet. Ferner sind wir nach §§ 3 Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 5 Geldwäschegesetz verpflichtet, <strong>die</strong> Namen derwirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmen zu erheben. Abgestellt wird hierbei auf <strong>die</strong> natürlichen Personen, welche im Sinne von §1 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 GwG als wirtschaftlich Berechtigte aufgrund ihrer Eigentümerstellung oder einer faktischen Kontroll- bzw. Steuerungsmöglichkeitzu betrachten sind.Zur Erfüllung der bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen reichen Sie uns bitte <strong>die</strong> nachfolgend aufgeführten Unterlagen ein:e Aktueller Handelsregisterauszuge Aktueller Gesellschaftsvertrag/ Satzunge Aktuelle Gesellschafterlistee Sonstige Dokumente (z. B. Organigramm, ausländische Gründungsdokumente etc.)e Aktuelle Liste der Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen VertreterStellt eine juristische Person (z. B. GmbH, <strong>AG</strong>) ein Mitglied des Vertretungsorgans Ihres Unternehmens, so geben Sie uns bitte deren Firma, Nameoder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden und Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung an:Firma, Name oderBezeichnung, Rechtsformder juristischen PersonRegister/ Amtsgerichtund RegisternummerStraße, HausnummerPLZ, Ort (ggf. Land)Ang<strong>ab</strong>en zu den wirtschaftlichen BerechtigtenDie Kontoinh<strong>ab</strong>erin iste eine Gesellschaft, deren Anteile an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG notiert sind.e eine juristische Person des öffentlichen Rechts/ Behörde i. S. v. § 5 Abs. 2 Nr. 4 GwG.e eine Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter eine juristische Person des öffentlichen Rechts/ Behörde i. S. v. § 5 Abs. 2 Nr. 4 GwGist.e eine Gesellschaft, bei der keine Beteiligung an oder Kontrolle über mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte durch einenatürliche Person besteht (Bitte informieren Sie uns unverzüglich, sofern sich <strong>die</strong> Beteiligungsverhältnisse ändern).Ang<strong>ab</strong>en zu wirtschaftlich Berechtigten sind in <strong>die</strong>sen v. g. Einzelfällen nicht zu machen.Andernfalls ergänzen Sie bitte <strong>die</strong> Ang<strong>ab</strong>en zu der/ den natürlichen Person(en), <strong>die</strong>e eine Beteiligung von mehr als 25 % der Kapitalanteile hält/ halten.e mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert(en).DKB.0874 / 12.2012 1 von 2


DKB <strong>Deutsche</strong><strong>Kreditbank</strong> <strong>AG</strong>Achtung:Ist eine juristische Person oder eine Personengesellschaft mit mehr als 25 % als Gesellschafter an Ihrem Unternehmen beteiligt oder werdenmehr als 25 % der Stimmrechte der Gesellschafteranteile Ihres Unternehmens durch eine juristische Person oder Personengesellschaftkontrolliert (z. B. im Rahmen eines Stimmbindungsvertrages), so machen Sie bitte nachfolgende Ang<strong>ab</strong>en zu derjenigen natürlichenPerson, <strong>die</strong> mehr als 50 % der Anteile der o. g. juristischen Person oder Personengesellschaft hält oder mittelbar kontrolliert. Stellen Siein <strong>die</strong>sem Fall bitte auf einem gesonderten Blatt <strong>die</strong> Beteiligungsstruktur dar.Geben Sie bitte nachfolgend <strong>die</strong> Daten zu <strong>die</strong>ser(n) Person(en) (= wirtschaftlich Berechtigte) an:1. wirtschaftlich Berechtigter aufgrund Eigentümer-/ KontrollstellungNameVorname(n)Straße, HausnummerPLZ, OrtGeburtsdatumGeburtsort/ -landStaatsangehörigkeitBeruf (sofern bekannt)ggf. Land2. wirtschaftlich Berechtigter aufgrund Eigentümer-/ KontrollstellungNameVorname(n)Straße, HausnummerPLZ, OrtGeburtsdatumGeburtsort/ -landStaatsangehörigkeitBeruf (sofern bekannt)ggf. Land3. wirtschaftlich Berechtigter aufgrund Eigentümer-/ KontrollstellungNameVorname(n)Straße, HausnummerPLZ, OrtGeburtsdatumGeburtsort/ -landStaatsangehörigkeitBeruf (sofern bekannt)ggf. LandBei Konzernverflechtungen benötigen wir entsprechende Ang<strong>ab</strong>en für jedes der beteiligten Unternehmen, ggf. bitte mit Organigramm.e s. Blatt.Mir/ Uns ist bekannt, dass ich/ wir Änderungen in der Person des wirtschaftlich Berechtigten (insbesondere der Gesellschafterstruktur)nach § 4 Abs. 6 Geldwäschegesetz der DKB unverzüglich anzuzeigen h<strong>ab</strong>e(n).7Ort, Datum7Firmenstempel, Unterschrift(en)DKB.0874 / 12.2012 2 von 2

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