Belehrung gemäß § 43 Abs.1 Nr.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
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<strong>Belehrung</strong> <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> <strong>43</strong> <strong>Abs.1</strong> <strong>Nr.1</strong> <strong>Infektionsschutzgesetz</strong> (<strong>IfSG</strong>)<br />
(erweiterte Fassung des RKI 1 -Merkblattes)<br />
Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf<br />
Hohenzollerndamm 174 - 177, 10713 Berlin<br />
Stand: 07/ 2008<br />
Zusätzliches Material für Arbeitgeber erhalten Sie gern von unseren Mitarbeitern!<br />
Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln<br />
Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder inverkehrbringen:<br />
1. Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus<br />
2. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis<br />
3. Fische, Krebse oder Weichtiere oder Erzeugnisse daraus<br />
4. Eiprodukte<br />
5. Säuglings- oder Kleinkindernahrung<br />
6. Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse<br />
7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder<br />
Auflage<br />
8. Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere<br />
emulgierte Soßen, Nahrungshefen<br />
und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z.B.<br />
Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen<br />
oder<br />
in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen<br />
mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind,<br />
benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung <strong>gemäß</strong><br />
<strong>§</strong> <strong>43</strong> <strong>Abs.1</strong> <strong>Infektionsschutzgesetz</strong>. Diese darf bei Arbeitsantritt nicht älter als 3<br />
Monate sein.<br />
Warum müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden?<br />
In den oben genannten Lebensmitteln können sich bestimmte Krankheitserreger besonders<br />
leicht vermehren. Durch den Verzehr von derartig mit Mikroorganismen verunreinigten<br />
Lebensmitteln können Menschen an Lebensmittelinfektionen oder –vergiftungen<br />
schwer erkranken. Für ältere Menschen, Kleinkinder oder immungeschwächte<br />
Personen kann dies sogar lebensgefährlich sein. In Gaststätten oder Gemeinschaftseinrichtungen<br />
kann eine große Anzahl von Menschen betroffen sein.<br />
Aus diesem Grunde muss von jedem Beschäftigten zum Schutz des Verbrauchers und<br />
zum eigenen Schutz ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Beachtung von Hygieneregeln<br />
verlangt werden.<br />
Die wichtigsten Regeln zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen finden Sie auf<br />
Seite 3.<br />
1 RKI = Robert-Koch-Institut<br />
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Das <strong>Infektionsschutzgesetz</strong> bestimmt, dass Sie die oben genannten Tätigkeiten<br />
nicht ausüben dürfen (Tätigkeitsverbot), wenn bei Ihnen Krankheitserscheinungen<br />
(Symptome) auftreten, die auf eine der folgenden Erkrankungen hinweisen oder ein<br />
Arzt bei Ihnen festgestellt hat:<br />
• Akute infektiöse Gastroenteritis (plötzlich auftretender, ansteckender Durchfall)<br />
ausgelöst durch Salmonellen, Shigellen, Cholerabakterien, Staphylokokken, Campylobacter,<br />
Rotaviren oder andere Durchfallerreger.<br />
• Typhus oder Paratyphus<br />
• Virushepatitis A oder E (Leberentzündung)<br />
• Infizierte Wunden oder eine Hautkrankheit, bei denen die Möglichkeit besteht, dass<br />
deren Krankheitserreger über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden<br />
können.<br />
Oder die Untersuchung einer Stuhlprobe von Ihnen hat den Nachweis eines der folgenden<br />
Krankheitserreger ergeben:<br />
• Salmonellen<br />
• Shigellen<br />
• Enterohämorrhagische Escherichia-coli–Bakterien<br />
• Choleravibrionen<br />
Auch, wenn Sie diese Bakterien ausscheiden ohne sich krank zu fühlen (meist als<br />
Zufallsbefund aufgrund ärztlicher Untersuchungen festgestellt), besteht ebenfalls ein<br />
Tätigkeitsverbot im Lebensmittelbereich.<br />
Diese Tätigkeitsverbote treten bei einer Erkrankung automatisch in Kraft; es bedarf<br />
keines ausdrücklichen Verwaltungsaktes durch das Gesundheitsamt! Der Arbeitnehmer<br />
kann nicht wegen eines Tätigkeitsverbotes entlassen werden und der Arbeitgeber<br />
ist gegen finanziellen Verlust abgesichert.<br />
Folgende Symptome weisen auf die genannten Erkrankungen hin:<br />
♦ Durchfall (evtl. blutig) mit mehr als 3 dünnflüssigen Stühlen 2 pro Tag, gegebenenfalls<br />
mit Übelkeit, Erbrechen und Fieber.<br />
♦ Hohes Fieber mit schweren Kopf-, Bauch- oder Gelenkschmerzen und Verstopfung<br />
(erst nach Tagen folgt schwerer Durchfall) sind zum Beispiel Zeichen für Typhus<br />
und Paratyphus.<br />
♦ Typisch für Cholera sind milchigweiße Durchfälle mit hohem Flüssigkeitsverlust.<br />
♦ Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel mit allgemeinem Schwächegefühl und<br />
Appetitlosigkeit weisen auf eine Hepatitis A oder E hin.<br />
Wunden oder offene Stellen von Hauterkrankungen können infiziert sein, wenn sie<br />
gerötet, schmierig belegt, nässend oder geschwollen sind.<br />
Treten bei Ihnen die oben genannten Krankheitszeichen auf, nehmen Sie unbedingt<br />
den Rat Ihres Haus- oder Betriebsarztes in Anspruch! Sagen Sie ihm auch,<br />
dass Sie in einem Lebensmittelbetrieb oder mit Lebensmitteln arbeiten.<br />
Außerdem sind Sie verpflichtet, unverzüglich Ihren Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber<br />
über die Erkrankung zu informieren.<br />
Wenn Sie noch mehr über die beschriebenen Erkrankungen wissen möchten, können<br />
Sie dies ab Seite 4 nachlesen<br />
2 Ein Durchfall ist definiert durch mindestens 3 dünnflüssige / nicht geformte Stühle an einem Tag (siehe<br />
„Infektionskrankheiten verstehen, erkennen, behandeln“ Suttorp, Mielke, Kiehl, Stück, Thieme Verlag<br />
2004, S. 204)<br />
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Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie direkt bei Arbeitsbeginn und dann mindestens<br />
jährlich erneut im Sinne des <strong>Infektionsschutzgesetz</strong>es zu belehren und dies zu dokumentieren<br />
3 . Die Erstbelehrungsbescheinigung und die Dokumentation der letzten Folgebelehrung<br />
muss so an der Arbeitsstelle verfügbar sein, dass sie bei Kontrollen<br />
durch die Ordnungsbehörden jederzeit einsehbar sind.<br />
Wie können Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen beitragen?<br />
• Schmuck<br />
Legen Sie vor Arbeitsbeginn den gesamten Schmuck (Fingerringe, Armbänder,<br />
die Armbanduhr u.a.) ab. Unter den Schmuckstücken könnten sich, vermischt mit<br />
Schweiß, Brutstätten für Krankheitserreger bilden.<br />
• Händewaschen (Sie können zusätzlich ein ausführlicheres Merkblatt zur Händehygiene<br />
erhalten! Sprechen Sie hierzu unsere Mitarbeiter an.)<br />
Waschen Sie sich<br />
• vor Arbeitsantritt,<br />
• vor jedem neuen Arbeitsgang,<br />
• nach Pausen,<br />
• bei sichtbarer Verschmutzung und<br />
• selbstverständlich nach jedem Toilettenbesuch oder<br />
Kontakt mit der Nase<br />
gründlich die Hände unter fließendem Wasser mit flüssiger Seife – Seifenstücken<br />
sind unhygienisch. Bei grober Verschmutzung verwenden Sie bitte eine Nagelbürste,<br />
die ebenfalls nach Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden muss.<br />
Bitte waschen Sie auch die Stellen besonders intensiv, die leicht vergessen werden:<br />
• die Fingerkuppen und Fingernägel<br />
• die Fingerzwischenräume<br />
• die Hand- und Fingerrücken<br />
• die Querfalten der Handinnenflächen<br />
• den Daumen von allen Seiten<br />
Verwenden Sie zum Händetrocknen Einwegtücher (Papier oder Stoff) und drehen<br />
Sie den Wasserhahn mit dem Einwegtuch zu, damit Sie den Wasserhahn<br />
nicht mehr mit der bloßen Hand berühren.<br />
Auch die Hautpflege gehört zum vorbeugenden Gesundheitsschutz, denn eine<br />
gepflegte Haut weist weniger feine Risse auf, die ein Keimreservoir darstellen.<br />
• Kleidung / Schutzkleidung<br />
Tragen Sie saubere Kleidung - bei Bedarf für eine Schutzkleidung muss auch<br />
diese sauber sein.<br />
Eine Kopfhaube soll bei Tätigkeiten getragen werden, bei denen sichergestellt<br />
sein muss, dass keine Haare oder Hautschuppen in die zuzubereitenden Lebensmittel<br />
fallen.<br />
Kittel, Handschuhe und Schuhe für Innenräume – wenn dies vorgeschrieben ist.<br />
• Verhalten<br />
Decken Sie Ihre Nase oder Ihren Mund ab, wenn Sie niesen oder husten! Papiertaschentücher<br />
verwenden – nach einmaligem Gebrauch wegwerfen!!! Anschließend<br />
die Hände waschen!<br />
3 Insbesondere die Dokumentation dieses ersten <strong>Belehrung</strong>sgespräches ist sinnvollerweise auch auf<br />
Ihrer roten <strong>Belehrung</strong>sbescheinigung festzuhalten. Dadurch ist die Arbeitsaufnahme innerhalb der 3-<br />
Monatsfrist gut nachweisbar ist.<br />
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Unterlassen Sie das Rauchen in der näheren Umgebung von Lebensmitteln oder<br />
Gebrauchsgegenständen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen!<br />
Zigarettenasche oder gar –stummel könnten in die Speisen fallen. Die Wechselkontakte<br />
der Hand zwischen Mund und Lebensmittel können Krankheitserreger übertragen.<br />
• Pflaster<br />
Decken Sie kleine Wunden an Händen und Armen mit wasserundurchlässigem<br />
Pflaster ab - sollte dies an den Rändern nicht fest abschließen, benutzen Sie zusätzlich<br />
einen Fingerling.<br />
Bei welchen Erkrankungen besteht ein gesetzliches Tätigkeitsverbot?<br />
Salmonellen-Infektionen<br />
Erreger sind zahlreiche Salmonellenarten, die durch Nahrungsmittel aus infizierten Tieren<br />
(z.B. Fleisch, Milch, Eier) aufgenommen werden. Die häufigste Erkrankung durch<br />
Salmonellen ist der akute Brech-Durchfall mit Bauchschmerzen und mäßigem Fieber. Allerdings<br />
können die Symptome erheblich schwanken.<br />
Diese Krankheitserreger sind weltweit verbreitet, mit einer Infektion ist jederzeit zu rechnen;<br />
häufig sind Erkrankungen in den Sommermonaten.<br />
Shigellose (bakterielle Ruhr)<br />
Die Erreger sind Shigella-Bakterien. Ihre Aufnahme erfolgt meist von Mensch zu Mensch<br />
(bei mangelhafter Händehygiene), aber auch durch verunreinigte Lebensmittel und Trinkwasser.<br />
Shigellen sind hochinfektiös, d.h. um krank zu werden genügt die Aufnahme von<br />
nur wenigen Bakterien! In Kindereinrichtungen sind auch bei uns immer wieder Epidemien<br />
beschrieben worden. Die Erkrankung beginnt plötzlich mit hohem Fieber, Kopf- und<br />
krampfartigen Bauchschmerzen. Die anfänglich wässrigen Durchfälle sind bald blutig. Der<br />
Erreger ist auch in Deutschland heimisch. Die Shigellose ist also keine typische Reisekrankheit;<br />
mit ihrem Auftreten muss jederzeit gerechnet werden.<br />
Gastroenteritis durch andere Erreger<br />
Auch andere Bakterienarten (z.B. Staphylokokken, bestimmte Colibakterien, Campylobacter,<br />
Yersinien) oder Viren (z.B. Rota-, Adeno-, Norwalkviren) können Durchfall, Erbrechen<br />
oder Bauchschmerzen verursachen.<br />
Hepatitis A oder E<br />
Die Erreger sind Viren. Ihre Aufnahme erfolgt durch Nahrungsmittel, die mit Hepatitis-Aoder<br />
– E-Viren behaftet sind. Auch Übertragungen von Mensch zu Mensch sind möglich,<br />
da das Virus 1-2 Wochen nach Infektion mit dem Stuhl ausgeschieden wird. Hauptsächlich<br />
Erwachsene erkranken an einer Gelbsucht mit Leberschwellung, Appetitlosigkeit<br />
und Abgeschlagenheit. Während das Hepatitis-A-Virus auch bei uns zirkuliert, kommt das<br />
Hepatitis-E-Virus hauptsächlich in Asien, Afrika und Zentralamerika vor (importierte Infektion<br />
nach Fernreisen!). Beide Erkrankungen verlaufen ganz ähnlich; die Übertragungswege<br />
sind gleich.<br />
Gegen Hepatitis A kann man sich durch Impfungen schützen - leider nicht gegen Hepatitis<br />
E. Sie sollten unbedingt an eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A denken – aber besonders<br />
vor Reisen in südliche Länder. Bei dieser Gelegenheit sollten Sie überlegen, ob<br />
Sie sich gleichzeitig gegen Hepatitis B impfen lassen, da der Kombinationsimpfstoff nur<br />
unwesentlich teurer ist als der Impfstoff für die Hepatitis A. Die Hepatitis B ist jedoch keine<br />
nahrungsmittelbedingte Erkrankung. Sie können gern ein gesondertes Informationsblatt zu<br />
diesem Thema bei uns erhalten.<br />
Typhus abdominalis, Paratyphus<br />
Die Erreger sind Salmonella typhi und paratyphi. Ihre Aufnahme erfolgt vorwiegend durch<br />
Wasser und Lebensmittel, die damit verunreinigt sind. Die Erkrankung beginnt mit ho-<br />
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hem Fieber, das über mehrere Tage ansteigt und unbehandelt wochenlang anhalten<br />
kann. Weitere Symptome sind Kopf-, Bauch- und Gliederschmerzen. Es kann zusätzlich<br />
Verstopfung auftreten, später bestehen häufig „erbsbreiartige“ Durchfälle. Aufgrund der<br />
guten Wasser- und Lebensmittelhygiene sind die beiden Erreger bei uns nicht verbreitet.<br />
Typhus und Paratyphus verlaufen ähnlich; allerdings sind die Symptome bei Paratyphus<br />
weniger schwer.<br />
Beide Erkrankungen werden in der Regel aus endemischen Gebieten (Afrika, Südamerika,<br />
Südostasien) oder aus Gebieten importiert (Reiseerkrankung), in denen sich die hygienischen<br />
Verhältnisse aufgrund von Katastrophen oder Kriegseinwirkungen dramatisch<br />
verschlechtert haben. Gegen Typhus stehen mehrere Schutzimpfungen zur Verfügung.<br />
Wenn Sie beruflich oder privat in die betroffenen Länder reisen wollen, sprechen Sie Ihren<br />
Hausarzt, Ihren Betriebsarzt oder Ihr Gesundheitsamt an; dort werden Sie zur Notwendigkeit<br />
einer Impfung beraten.<br />
Cholera<br />
Die Erreger sind Cholerabakterien. Ihre Aufnahme erfolgt durch verunreinigtes Wasser<br />
oder Lebensmittel; auch direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich. Die<br />
Infektion verläuft in der Regel als Durchfallerkrankung mit Erbrechen und Bauchschmerzen.<br />
Der Stuhl ist milchig weiß ohne Blutbeimengungen. Fieber ist nicht typisch. Bei<br />
schwerem Verlauf ist der Flüssigkeitsverlust hoch und der Körper trocknet aus (tiefliegende<br />
Augen, „stehende“ Hautfalten). Auch dieser Erreger kommt nur in Gegenden mit<br />
schlechten hygienischen Voraussetzungen und mangelhafter Trinkwasserversorgung vor<br />
(Ostasien, Südamerika, Afrika). Eine Schutzimpfung mit dem in Deutschland im Moment<br />
zugelassenen Impfstoff wird nicht empfohlen. Allerdings sind im Ausland besser verträgliche<br />
und wirksamere Impfstoffe verfügbar. Eine Bestellung über eine internationale Apotheke<br />
ist möglich. Deshalb sollten Sie bei Reisen in ein Risikogebiet auch dazu Ihren<br />
Hausarzt, Ihren Betriebsarzt oder Ihr Gesundheitsamt ansprechen.<br />
Warum gibt es bei der Erstbelehrung seit 2001 keine Untersuchungen mehr?<br />
Früher gab es eine Tuberkulosetestung:<br />
♦ Der hauptsächliche Erreger für Tuberkulose, Mycobacterium tuberculosis, wird von<br />
Mensch zu Mensch durch Tröpfchen übertragen; Lebensmittel spielen als Übertragungsmedium<br />
heute keine Rolle mehr. Aus diesem Grund ist die routinemäßige<br />
Testung entfallen.<br />
Früher wurden Stuhlproben untersucht:<br />
♦ Die vor Aufnahme der Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorgenommene Untersuchung<br />
einer Stuhlprobe ist kein taugliches Mittel, um Epidemien durch kontaminierte<br />
Lebensmittel zu verhindern. Sie stellt lediglich eine Momentaufnahme dar<br />
und kann ein falsches Gefühl der Sicherheit geben.<br />
♦ Systematische Untersuchungen haben ergeben, dass auch bei routinemäßigen<br />
jährlichen Untersuchungen von Stuhlproben die Zahl z.B. der Salmonellenerkrankungen<br />
nicht zu verringern war; ausschließlich die konsequente Erfassung der einzelnen<br />
Krankheitsfälle und die notwendige Entfernung vom Arbeitsplatz hat hier<br />
Verbesserungen gebracht.<br />
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Die Hände sind die hauptsächliche Ursache für die Übertragung von Krankheitserregern!<br />
Deshalb ist die Händehygiene eine der wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung<br />
von Infektionen!<br />
Voraussetzungen für eine effektive Händehygiene:<br />
- kurz geschnittene, mit den Fingerkuppen abschließende Fingernägel<br />
- Nageloberfläche nicht rissig (z. B. durch abgeplatzten oder gerissenen Nagellack)<br />
Ablegen von Schmuck und Armbanduhr vor der Arbeit!<br />
Welche Seife?<br />
� flüssige, nicht alkalische, milde Reinigungslösungen aus Spendern<br />
o möglichst geringes Irritations- und Sensibilisierungspotenzial<br />
o ohne Zusatz von Duftstoffen, schwach saurer pH-Wert<br />
� Keine Stückseife: potenzielles Keimreservoir<br />
Händewaschen mit Reinigungsmittel, wann?<br />
1. vor Arbeitsbeginn<br />
2. zwischen den Arbeitsgängen<br />
3. nach Pausen<br />
4. bei sichtbarer Verschmutzung<br />
5. nach Toilettenbesuch<br />
6. nach Kontakt mit der Nase<br />
Technik des Händewaschens:<br />
1. Hände und Unterarme bis zum Ellenbogen zuerst befeuchten<br />
2. mit Reinigungsmittel aus dem Spender einseifen<br />
3. 1 Minute waschen<br />
4. Orte höchster Krankheitserregerdichte nicht vergessen!<br />
Problemzonen beim<br />
Händewaschen<br />
Fingerkuppen und Fingernägel (Nagelfalz!) In den Fingerzwischenräumen, Querfalten Innenflächen<br />
Finger- und Handrücken Der Daumen<br />
5. Bürsten nicht routinemäßig benutzen,<br />
� nur bei besonderer Verschmutzung<br />
� ausschließlich für Fingernägel und Nagelfalz (Vermeidung mechanischer Hautschädigung<br />
an Hand und Unterarm)<br />
6. Gut abspülen!<br />
� Keime werden mit dem Wasser entfernt<br />
� Seifenreste können langfristig zu Hautschäden führen<br />
� Abspülrichtung: von den Ellenbogen zu den Fingerspitzen hin.<br />
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7. Abtrocknen mit Einmal-Papierhandtüchern oder textile Einweghandtücher!<br />
� Achtung: Lufttrockner wegen der unvermeidlichen Luftverwirbelung mit möglicherweise<br />
keimbeladenen Schmutzpartikeln, der mangelhaften Händetrocknung und der<br />
fehlenden mechanischen Entfernung von Restverschmutzung vermeiden<br />
� Wasserhahn mit dem Papierhandtuch zudrehen!<br />
8. Hautpflege:<br />
� feuchtigkeitsspendende Handcreme an Händen und Unterarmen<br />
� kleinste Risse bzw. Mikrotraumen sind potentielle Erregerreservoire<br />
� nicht gepflegte Haut lässt sich nicht sicher desinfizieren<br />
Umgebungshygiene<br />
o tägliche Reinigung von Armaturen und Waschbecken<br />
Desinfektion<br />
o Desinfektion nach der Händereinigung � zuerst Lebensmittelreste entfernen ∨<br />
Nach dem Waschen kann das Desinfektionsmittel voll wirken!<br />
o Wirkstoffbasis des Desinfektionsmittels: Alkohol (kein allergenes Potential !)<br />
o VAH-gelistete Mittel verwenden<br />
(Liste der Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene)<br />
o Vorgang Desinfektion<br />
1. Hände gründlich abtrocknen<br />
2. ca. 3 ml Handalkohol in die Handinnenfläche<br />
3. gründlich verreiben (Achtung: Problemzonen wie beim Händewaschen!)<br />
4. Einwirkungszeit: mindestens 30 Sekunden (bis zum kompletten Verdunsten<br />
verreiben). Die ausreichende Einwirkzeit des Desinfektionsmittels ist wichtig!<br />
� Achtung Händedesinfektionsmittel eignen sich nicht zur Flächendesinfektion!<br />
1. Wunde vollständig und sicher abdecken<br />
2. flüssigkeits- und keimdichtes Pflaster verwenden<br />
3. Pflaster nicht vom Streifen abschneiden,<br />
da sonst Erreger austreten können<br />
Rundum klebende Pflaster verwenden<br />
4. wenn Wunden nicht sicher abgedeckt werden<br />
können ∨ zusätzlich Fingerlinge oder<br />
Einmalhandschuhe verwenden<br />
Im privaten Bereich: Verletzungs- und Verschmutzungsgefahr vermindern!. Z.B Schutzhandschuhe<br />
für grobe Arbeiten, wie z.B. Gartenarbeit etc.<br />
Sie tragen für die Gesundheit Ihrer Kunden oder der Ihnen Anvertrauten besondere<br />
Verantwortung, daher ist die Händehygiene für Sie oberstes Gebot !<br />
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