13.07.2015 Aufrufe

und wie kann ich Strafanzeige erstatten? - Anlaufstelle Häusliche ...

und wie kann ich Strafanzeige erstatten? - Anlaufstelle Häusliche ...

und wie kann ich Strafanzeige erstatten? - Anlaufstelle Häusliche ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Was ist strafbar an Häusl<strong>ich</strong>er Gewalt – <strong>und</strong> <strong>wie</strong> <strong>kann</strong> <strong>ich</strong> <strong>Strafanzeige</strong> <strong>erstatten</strong>?Häusl<strong>ich</strong>e Gewalt ist strafbar, wenn Sie in einer Ehe oder Partnerschaft• geschlagen werden. Das „Schlagen“ <strong>kann</strong> unterschiedl<strong>ich</strong>e Formen haben. Dazu zählen auch Ohrfeigen,Fusstritte, Faustschläge, das Zuschlagen/Zustechen mit einem Werkzeug;• eingesperrt <strong>und</strong> belästigt werden. Dazu gehört auch das bewacht <strong>und</strong> kontrolliert werden, Telefon-<strong>und</strong> SMS-Terror <strong>und</strong> das gewaltsame Eindringen in Ihre Wohnung;• vergewaltigt oder zu anderen sexuellen Handlungen gezwungen werden;• andere Gewalttaten erleben <strong>wie</strong> gewürgt, an den Haaren gerissen oder auf irgendeine Art bedrohtoder erniedrigt werden:• gezwungen werden, etwas zu tun oder zu unterlassen, in dem Ihnen mit Gewalt gedroht wirdoder Sie Gewalt erleiden müssen.Einige der strafbaren Taten werden als „Offizialdelikte“ beze<strong>ich</strong>net. Die Polizei untersucht diese Delikte„von Amtes wegen“, wenn sie davon weiss. Wenn sie n<strong>ich</strong>ts davon erfährt, <strong>kann</strong> irgendeine Person(Sie selber, eine Be<strong>kann</strong>te, ein Familienangehöriger, etc.) eine Anzeige machen . Die w<strong>ich</strong>tigstenOffizialdelikte sind im Kästchen weiter unten aufgelistet. Wenn hingegen die Tat ein „Antragsdelikt“ist, <strong>kann</strong> nur von der betroffenen Person Anzeige gemacht werden (die w<strong>ich</strong>tigsten Antragsdeliktefinden sie ebenfalls im Kästchen weiter unten).Eine Anzeige können Sie beim nächsten Polizeiposten machen. Alle Polizisten <strong>und</strong> Polizistinnen aufjedem Polizeiposten sind dazu verpfl<strong>ich</strong>tet, eine Anzeige entgegenzunehmen. Besprechen Sie die Anzeigeerstattungvorher wenn immer mögl<strong>ich</strong> mit einer Fachperson (z.B. einer Beraterin/einem Beraterauf der Opferhilfestelle, einem Anwalt/einer Anwältin, einer Rechtsberatungsstelle)!Tipps zur Anzeigeerstattung:- Erstatten Sie die Anzeige bei der Kantonspolizei <strong>und</strong> machen Sie vorher telefonisch einen Terminab. Dies <strong>kann</strong> auch eine andere Person für Sie erledigen (Beraterin, Anwältin, KollegIn).- Teilen Sie der Polizei mit, ob Sie eine/n Dolmetscher/in benötigen.- Lassen Sie s<strong>ich</strong> von einer Person begleiten, welcher Sie vertrauen.- Bringen Sie Beweismaterial mit, wenn Sie solches besitzen (z.B. Arztzeugnis, Drohmails, SMS).Ziegelrain 1, 5000 Aarau info@ahg-aargau.ch Telefon 062 550 20 20


- Sie haben das Recht, Fragen zu Ihrer Intimsphäre zu verweigern (z.B. die Frage, ob Sie neben IhremEhemann auch noch einen Geliebten haben).- Bei Sexualdelikten haben Sie das Recht, von einer Person des gle<strong>ich</strong>en Geschlechts befragt zuwerden (gilt auch für den/die Dolmetscher/in).- Eine körperl<strong>ich</strong>e Untersuchung muss von einem Arzt oder einer Ärztin vorgenommen werden.Hinweis: eine Strafuntersuchung <strong>kann</strong> lange dauern <strong>und</strong> für Sie eine Belastung bedeuten. Es ist w<strong>ich</strong>tig,dass Sie dabei gut unterstützt werden. Dies <strong>kann</strong> durch Personen aus Ihrem Privatleben, abereventuell auch durch Fachpersonen erfolgen, <strong>wie</strong> z.B. einen Anwalt/eine Anwältin oder eine Psychologin.Die Opferhilfestelle hilft Ihnen bei der Vermittlung von Fachpersonen <strong>und</strong> informiert Sie überdie Mögl<strong>ich</strong>keiten der Übernahme der Kosten.Offizial- <strong>und</strong> AntragsdelikteDie w<strong>ich</strong>tigsten Offizialdelikte:- Schwere Körperverletzung- Unterlassung der Nothilfe- Gefährdung des Lebens- Freiheitsberaubung/Entführung- Sexuelle Nötigung <strong>und</strong> Vergewaltigung- Einfache Körperverletzung, <strong>wie</strong>derholte Tätl<strong>ich</strong>keit,Nötigung <strong>und</strong> schwere Drohung (*)Die w<strong>ich</strong>tigsten Antragsdelikte:- Einmalige Tätl<strong>ich</strong>keit- Sachbeschädigung- Üble Nachrede, Beschimpfung, Verleumdung- Hausfriedensbruch*Diese Taten sind nur in einer Ehe <strong>und</strong> PartnerschaftOffizialdelikte. Bei allen diesen Tatenhat das Opfer die Mögl<strong>ich</strong>keit, die Anzeige späterzurückzuziehen.All diese Delikte finden Sie im Strafgesetzbuch(StGB), siehe folgenden Link:http://www.admin.ch/ch/d/sr/c311_0.html.Welche Tat jedoch genau zu welchem Strafgesetzbuchartikelzählt, muss in einer Beratung aufeiner Opferhilfestelle, Rechtsberatungsstelleoder bei einer Anwältin/einem Anwalt geklärtwerden.Aarau, Januar 2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!