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Abmahnung und Unterlassungserklärung (Muster)

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<strong>Abmahnung</strong><br />

<strong>Unterlassungserklärung</strong> (<strong>Muster</strong>)<br />

Bitte lesen Sie zuvor diese Benutzungshinweise. Dazu klicken Sie bitte<br />

auf diesen Link: http://7th.in/1708<br />

Vorbemerkungen<br />

Immobilienmakler nehmen eine Reihe von rechtlichen Handlungen vor, die in sich Stolperfallen<br />

bergen <strong>und</strong> auf <strong>Abmahnung</strong>en spezialisierte Anwälte, Abmahnvereine oder Mitbewerber<br />

zum Anlass nehmen können, abzumahnen <strong>und</strong> eine <strong>Unterlassungserklärung</strong> zu verlangen.<br />

Nicht in jedem Falle ist eine <strong>Abmahnung</strong> gerechtfertigt <strong>und</strong> auf keinem Fall sollte eine <strong>Unterlassungserklärung</strong><br />

ungeprüft <strong>und</strong> unverändert abgegeben werden.<br />

Der BVFI wurde immer wieder gebeten, „<strong>Muster</strong>-<strong>Unterlassungserklärung</strong>en“ zur Verfügung<br />

zu stellen. Diese kann es so nicht geben, weil jeder Fall anders gelagert ist. Gleichwohl wollen<br />

wir unten denkbare Formulierungen von Antwortschreiben <strong>und</strong> <strong>Unterlassungserklärung</strong>en<br />

aufzeigen. Die <strong>Muster</strong> können nicht 1:1 übernommen werden, sondern sie sind der jeweiligen<br />

Situation anzupassen.<br />

Wir raten dringend an, einen Anwalt hinzuzuziehen, da Fehler ungeahnte Folgen, meist finanzieller<br />

Art, haben können.<br />

Bei <strong>Abmahnung</strong>en des Herr Hans Hauser aus München wird zusätzlich auf folgenden Link<br />

verwiesen:<br />

http://www.medienrechtsanwaelte.de/service/wissenswertes/wettbewerbsrecht/rechtsmissbr<br />

aeuchliche_abmahnungen.html<br />

Berechtigte <strong>Abmahnung</strong><br />

Bei einer berechtigten <strong>Abmahnung</strong> ist ein Wettbewerbsverletzer auch verpflichtet, einem<br />

Mitwettbewerber die für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu<br />

erstatten. Dies sind z.B. die Anwaltskosten. Wettbewerbsvereine dürfen nur einen Aufwendungsersatzanspruch<br />

geltend machen.<br />

Unberechtigte <strong>Abmahnung</strong><br />

Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen ist unzulässig, wenn sie missbräuchlich<br />

ist. Eine rechtsmissbräuchliche <strong>Abmahnung</strong> führt zum Erlöschen des geltend gemachten<br />

Unterlassungsanspruches. Ob ein Missbrauch vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung<br />

der gesamten Umstände zu beurteilen. Ein Indiz für einen Missbrauch ist es, wenn dem Anspruchsberechtigten<br />

schonendere Möglichkeiten zur Verfügung stehen würden. Ein Missbrauch<br />

könnte schon dann anzunehmen sein, wenn die Abmahntätigkeit sich verselbständigt,<br />

d. h. in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zur eigentlichen Geschäftstätigkeit steht <strong>und</strong><br />

bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes<br />

wirtschaftliches Interesse als dem der Gebührenerzielung besteht. Bei missbräuchlichen<br />

<strong>Abmahnung</strong>en kann der Abmahner auch keine Kostenerstattung verlangen, dagegen<br />

aber der rechtsmissbräuchlich Abgemahnte seine Kosten der Rechtsverteidigung.<br />

Was ist eine <strong>Unterlassungserklärung</strong>?


Einer <strong>Unterlassungserklärung</strong> (auch Unterwerfungserklärung) geht eine <strong>Abmahnung</strong> voraus.<br />

Dabei handelt es sich um eine Erklärung, in der sich der Erklärende verpflichtet, künftig eine<br />

beanstandete Handlung in Zukunft nicht mehr vorzunehmen oder zu unterlassen.<br />

Zumeist kommt die <strong>Unterlassungserklärung</strong> im Wettbewerbsrecht, sowie im Marken- <strong>und</strong> Urheberrecht<br />

vor. Es gibt jedoch auch Vorschriften außerhalb dieser Rechtsgebiete, nach welchen<br />

eine <strong>Unterlassungserklärung</strong> gefordert werden kann, z. B. im Falle von Besitzstörungen<br />

(siehe § 862 BGB) oder im Falle von Beseitigungsansprüchen (siehe § 1004 BGB).<br />

Regelmäßiger Bestandteil einer <strong>Abmahnung</strong> ist eine vorformulierte <strong>Unterlassungserklärung</strong><br />

des Abmahnenden, womit der Abgemahnte sich verpflichten soll, sein angeblich rechtswidriges<br />

Verhalten nicht mehr zu wiederholen. Für den Fall der Zuwiderhandlung soll der Abgemahnte<br />

eine Vertragsstrafe an den Abmahnenden entrichten.<br />

Die gesetzten Fristen zur Abgabe der Erklärung sind meist recht kurz <strong>und</strong> sollten unbedingt<br />

eingehalten werden. Wird nämlich eine <strong>Unterlassungserklärung</strong> nicht oder nicht ausreichend<br />

abgegeben, kann mit einer Unterlassungsklage eine gerichtliche Entscheidung eingeholt<br />

werden. Damit während der Dauer des Verfahrens keine weiteren Verletzungen stattfinden,<br />

kann im vorläufigen Rechtsschutz eine „Einstweilige Verfügung“ beim zuständigen Landgericht<br />

beantragt werden. Das Gericht überprüft lediglich, ob die rechtlichen Voraussetzungen<br />

des Wettbewerbsverstoßes vorliegen <strong>und</strong> ob die tatsächlichen Voraussetzungen glaubhaft<br />

gemacht wurden. Werden beide Voraussetzungen bejaht, wird die einstweilige Verfügung in<br />

der Regel ohne Anhörung des Abgemahnten erlassen. Dies geschieht innerhalb von wenigen<br />

Tagen <strong>und</strong> kann sehr nachteilige Folgen für den Abgemahnten haben.<br />

Sollte tatsächlich ein abmahnfähiger Verstoß vorliegen, sollte dieser unverzüglich beseitigt<br />

werden.<br />

So könnte ein Antwortschreiben <strong>und</strong> eine <strong>Unterlassungserklärung</strong> aussehen<br />

Es werden folgende Varianten behandelt:<br />

1. Der Abmahnende ist ein Mittbewerber,<br />

2. der Abmahnende ist ein vermutlich seriöser Abmahnverein, wie z.B. die „Zentrale zur<br />

Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.“ aus Bad Homburg,<br />

3. der Abmahnende ist ein vermutlich unseriöser Abmahnverein <strong>und</strong><br />

4. die <strong>Abmahnung</strong> ist unberechtigt.<br />

<strong>Muster</strong> Antwortschreiben zu Variante 1:<br />

Ihre <strong>Abmahnung</strong> vom ...<br />

AZ:<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

beigefügt erhalten Sie die <strong>Unterlassungserklärung</strong> zum o. g. Verfahren. Wir setzen dabei voraus,<br />

dass die Anspruchsberechtigung gegeben ist. Demzufolge erwarten wir von Ihnen umgehend<br />

die Übersendung von entsprechenden Nachweisen.<br />

Zur Prüfung Ihrer Mitbewerbereigenschaft legen Sie uns bitte folgende Nachweise vor:


1) Eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeerlaubnis,<br />

2) aktueller Tätigkeitsnachweis (z.B. Anzeigen mit Nachweis der Veröffentlichung, Kopien<br />

von Anzeige-Rechnungen, Kopien von Maklerverträgen usw.)<br />

3) Nachweis Ihrer Geschäftstätigkeit (z.B. durch den Steuerberater testierte Umsatzsteueranmeldungen)<br />

Sollten diese Unterlagen nicht bis zum .......... (Frist 2 Wochen) vorliegen, gehen wir von einer<br />

fehlenden Anspruchsberechtigung Ihrerseits aus.<br />

An den Kosten der <strong>Abmahnung</strong> werden wir uns erst nach Eingang <strong>und</strong> Prüfung der oben angeforderten<br />

Unterlagen unter der Voraussetzung beteiligen, dass die Nachweise in ausreichender<br />

Weise vorgelegt wurden.<br />

Sollten Sie keinen Kostennachweis erbringen, gehen wir davon aus, dass ihre Forderung in<br />

dieser Höhe unberechtigt war. Für diesen Fall behalten wir uns entsprechende Schritte vor.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

<strong>Muster</strong> Antwortschreiben zu Variante 2:<br />

Ihre <strong>Abmahnung</strong> vom ...<br />

AZ:<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

beigefügt erhalten Sie die <strong>Unterlassungserklärung</strong> zum o. g. Verfahren. Wir setzen dabei voraus,<br />

dass die Anspruchsberechtigung gegeben ist. Demzufolge erwarten wir von Ihnen umgehend<br />

die Übersendung von entsprechenden Nachweisen.<br />

Zur Prüfung der Anspruchsberechtigung bitten wir um Überlassung einer aktuellen Mitgliederliste<br />

die den Anforderungen des BGH-Urteils vom 18.10.1995 (Anonyme Mitgliederlisten I<br />

ZR 126/93) entspricht, einer Satzung, der Teilkostenrechnung für die Abmahnpauschale <strong>und</strong><br />

des letzten testierten Abschlusses.<br />

Sollten diese Unterlagen nicht bis zum .......... (Frist 2 Wochen) vorliegen, gehen wir von einer<br />

fehlenden Anspruchsberechtigung Ihrerseits aus.<br />

An den Kosten der <strong>Abmahnung</strong> werden wir uns erst nach Eingang <strong>und</strong> Prüfung der oben angeforderten<br />

Unterlagen unter der Voraussetzung beteiligen, dass die Nachweise in ausreichender<br />

Weise vorgelegt wurden.<br />

Sollten Sie keinen Kostennachweis erbringen, gehen wir davon aus, dass ihre Forderung in<br />

dieser Höhe unberechtigt war. Für diesen Fall behalten wir uns entsprechende Schritte vor.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen


<strong>Muster</strong> <strong>Unterlassungserklärung</strong> zu Varianten 1 <strong>und</strong> 2<br />

Vorbemerkungen:<br />

Es ist nicht zu empfehlen, die vom Abmahner vorformulierte <strong>Abmahnung</strong> zu verwenden. Die<br />

<strong>Unterlassungserklärung</strong> sollte auf einem separaten Blatt geschrieben <strong>und</strong> zusammen mit<br />

dem Anschreiben an den Abmahner gesendet werden. Senden Sie das Schreiben <strong>und</strong> die<br />

<strong>Unterlassungserklärung</strong> per Post <strong>und</strong> zusätzlich vorab per eMail.<br />

<strong>Unterlassungserklärung</strong> zum Aktenzeichen-Nr.:<br />

Hiermit verpflichten wir uns, die Firma # in Zukunft - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht,<br />

aber rechtsverbindlich - gegenüber ...<br />

(hier Abmahner eintragen)<br />

1. es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr <strong>und</strong> zu Zwecken des Wettbewerbs<br />

... (hier ist der abgemahnte Wettbewerbsverstoß exakt wiederzugeben)<br />

beispielsweise wie folgt zu werben:<br />

(hier den konkreten Text der Werbung, des Impressums usw. wiedergeben)<br />

2. für den Fall einer zukünftigen schuldhaften Zuwiderhandlung eine vom Unterlassungsgläubiger<br />

nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit<br />

zu überprüfende Vertragsstrafe an den/die ... (Abmahner eintragen) zu zahlen.<br />

3. Die <strong>Unterlassungserklärung</strong> wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen,<br />

d. h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärungen<br />

des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben.<br />

___________________________<br />

(Ort, Datum)<br />

____________________________<br />

(Unterschrift)<br />

<strong>Muster</strong> Antwortschreiben zu Variante 3:<br />

Ihre <strong>Abmahnung</strong> vom ...<br />

AZ:<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,


nach Rücksprache mit der IHK (oder unserem Branchenverband) teilen wir Ihnen mit, dass<br />

erhebliche Zweifel an der Klagebefugnis des Vereins existieren. Wir geben Ihnen Gelegenheit,<br />

den Nachweis der Klagebefugnis nach § 8 Abs. 3 UWG zu erbringen.<br />

Nach vorliegenden Informationen hat Ihr Verein nicht die geforderte „erhebliche Zahl von<br />

Gewerbetreibenden, die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art<br />

auf demselben Markt vertreiben“.<br />

Auch die personelle, sachliche <strong>und</strong> finanzielle Ausstattung des Vereins muss vorhanden sein,<br />

um die satzungsgemäße Aufgabe der Verfolgung gewerblicher Interessen tatsächlich wahrnehmen<br />

zu können. Auch daran bestehen erhebliche Zweifel.<br />

Wenn Sie uns eine erhebliche Zahl von gewerblich tätigen Mitgliedern in der ........ Branche<br />

durch eine überprüfbare Mitgliederliste (siehe BGH vom 18.10.1995, I ZR 126/93) <strong>und</strong> die<br />

erforderliche personelle, sachliche <strong>und</strong> vor allem finanzielle Ausstattung des Vereins nachweisen,<br />

sind wir bereit, eine strafbewehrte <strong>Unterlassungserklärung</strong> abzugeben.<br />

Wir erwarten deshalb bis zum ..... (Frist 2 Wochen), 12.00 Uhr, die entsprechenden Nachweise<br />

oder eine schriftliche Erklärung, dass Sie den Anspruch nicht aufrechterhalten. Andernfalls<br />

erwägen wir die Erhebung einer negative Feststellungsklage <strong>und</strong> darüber hinaus eine<br />

Strafanzeige.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

<strong>Muster</strong> Antwortschreiben zu Variante 4:<br />

Ihre <strong>Abmahnung</strong> vom<br />

AZ:<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens mit Posteingang bei uns am ..... Auf Anraten<br />

der IHK (<strong>und</strong> unseres Berufsverbandes) teilen wir Ihnen mit, dass Ihre <strong>Abmahnung</strong> nicht gerechtfertigt<br />

ist,<br />

Beispiele<br />

… weil eine unlautere Werbung nicht vorliegt<br />

… weil sie eine Werbung betrifft, die unter die Bagatellgrenze fällt.<br />

Wir werden deshalb keine strafbewehrte <strong>Unterlassungserklärung</strong> abgeben.<br />

An den Kosten der <strong>Abmahnung</strong> werden wir uns erst nach Eingang <strong>und</strong> Prüfung der oben angeforderten<br />

Unterlagen unter der Voraussetzung beteiligen, dass die Nachweise in ausreichender<br />

Weise vorgelegt wurden.<br />

Sollten Sie keinen Kostennachweis erbringen, gehen wir davon aus, dass ihre Forderung in<br />

dieser Höhe unberechtigt war. Für diesen Fall behalten wir uns entsprechende Schritte vor.


Sollten Sie entgegen unserer Aussagen dennoch der Meinung sein, Ihre <strong>Abmahnung</strong> wäre<br />

gerechtfertigt, dann bitten wir Sie, zur Prüfung Ihrer Mitbewerbereigenschaft um Vorlage<br />

folgender Unterlagen:<br />

1) Eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeerlaubnis,<br />

2) aktueller Tätigkeitsnachweis (z.B. Anzeigen mit Nachweis der Veröffentlichung, Kopien<br />

von Anzeige-Rechnungen, Kopien von Maklerverträgen usw.)<br />

Sollten uns diese Unterlagen nicht bis zum .......... (Frist 2 Wochen) vorliegen, gehen wir von<br />

einer fehlenden Anspruchsberechtigung Ihrerseits aus.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Hinweise:<br />

Diese Vorschläge wurden nach bestem Wissen erstellt. Sie ersetzen aber keine Beratung für<br />

den Einzelfall. Eine Haftung kann daher nicht übernommen werden. Bitte wägen Sie daher<br />

ab, ob Sie sich an einen auf <strong>Abmahnung</strong>en spezialisierten Juristen oder Verbandsjuristen des<br />

BVFI wenden. Ebenso können Sie sich an die für Sie zuständige IHK wenden. Auf keinem Fall<br />

sollten Sie die gesetzte Frist ohne Reaktion verstreichen lassen.<br />

Zur weiteren Vertiefung des Themas verweisen wir auf folgenden Link:<br />

3) Nachweis Ihrer Geschäftstätigkeit (z.B. durch den Steuerberater testierte Umsatzsteueranmeldungen)<br />

http://www.frankfurtmain.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/abmahnungsverfahren/reaktion/

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