Arbeitshypothesen zur Inverkehrgabe des Euro-Bargeldes und zum ...
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Stand 30.03.2001<br />
Verzeichnis der Anlagen<br />
Anlage 1 Drittes <strong>Euro</strong>-Einführungsgesetz<br />
Anlage 2 Modifizierte Stichtagsregelung<br />
Anlage 3 Rechtliche Eckpunkte <strong>zur</strong> vorzeitigen Abgabe von <strong>Euro</strong>-<br />
Bargeld<br />
Anlage 4 Brief der EZB vom 25.02.2000 bzgl. vorzeitiger Abgabe von<br />
<strong>Euro</strong>-Banknoten an die Verbraucher<br />
Anlage 5 Auszug aus dem ECOFIN-Protokoll vom 8.11.1999<br />
Anlage 6 Produktionsvolumen <strong>Euro</strong>-Banknoten <strong>und</strong> –Münzen<br />
Anlage 7 <strong>Arbeitshypothesen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Inverkehrgabe</strong> <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>zum</strong> Rückfluss der DM-Banknoten <strong>und</strong> –Münzen <strong>zum</strong> Jahreswechsel<br />
2001/2002<br />
Anlage 8 Organisatorische Ausgestaltung der vorzeitigen Abgabe von<br />
<strong>Euro</strong>-Bargeld durch die Lan<strong>des</strong>zentralbanken<br />
Anlage 9 Verzeichnis der zulässigen Einzahlungsgebinde für Großeinzahler<br />
bei den LZB-Zweiganstalten beim DM-Münzrückfluss<br />
Anlage 10 a Richtlinien für die Fertigung von Papiergeldpäckchen <strong>und</strong><br />
-paketen<br />
Anlage 10 b Vereinbarung über die Verwendung von Papiergeld-Behältern<br />
im Vereinfachten Papiergeldverkehr<br />
Anlage 11 An Verbraucher gerichtete Informationen <strong>und</strong> Empfehlungen<br />
Anlage 12 Spezifikation <strong>des</strong> Holzcontainers
Gesetz<br />
über die Änderung währungsrechtlicher<br />
Vorschriften infolge der Einführung <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong><br />
(Drittes <strong>Euro</strong>-Einführungsgesetz - Drittes <strong>Euro</strong>EG)<br />
Vom 16. Dezember 1999<br />
(BGBl. I vom 21.12.1999, S. 2402)<br />
Der Bun<strong>des</strong>tag hat das folgende Gesetz beschlossen:<br />
Artikel 1<br />
Gesetz über die Beendigung der Zahlungsmitteleigenschaft<br />
der auf Deutsche Mark<br />
lautenden Banknoten <strong>und</strong> der auf Deutsche<br />
Mark oder Deutsche Pfennig lautenden<br />
Bun<strong>des</strong>münzen<br />
(DM-Beendigungsgesetz - DMBeEndG)<br />
§ 1<br />
Mit Ablauf <strong>des</strong> 31. Dezember 2001 verlieren die<br />
von der Deutschen Bun<strong>des</strong>bank ausgegebenen,<br />
auf Deutsche Mark lautenden Banknoten <strong>und</strong><br />
die von der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland ausgegebenen,<br />
auf Deutsche Mark oder Deutsche<br />
Pfennig lautenden Bun<strong>des</strong>münzen ihre Eigenschaft<br />
als gesetzliches Zahlungsmittel. Die<br />
Deutsche Bun<strong>des</strong>bank tauscht im Rahmen von<br />
Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 <strong>des</strong><br />
Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung <strong>des</strong><br />
<strong>Euro</strong> (ABl. EG Nr. L 139 S. 1) die in Satz 1 bezeichneten<br />
Banknoten <strong>und</strong> Bun<strong>des</strong>münzen ab<br />
1. Januar 2002 <strong>zum</strong> gemäß der Verordnung<br />
(EG) Nr. 2866/98 <strong>des</strong> Rates vom 31. Dezember<br />
1998 über die Umrechnungskurse zwischen<br />
dem <strong>Euro</strong> <strong>und</strong> den Währungen der Mitgliedstaaten,<br />
die den <strong>Euro</strong> einführen (ABl. EG Nr. L 359<br />
S. 1), unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs<br />
in <strong>Euro</strong>-Banknoten <strong>und</strong> <strong>Euro</strong>-Münzen um.<br />
§ 2<br />
Die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank ist nicht verpflichtet,<br />
für auf Deutsche Mark lautende vernichtete,<br />
verlorene, falsche oder verfälschte Banknoten<br />
Ersatz zu leisten. Sie darf für beschädigte auf<br />
Deutsche Mark lautende Banknoten Ersatz nur<br />
leisten, wenn der Inhaber entweder Teile einer<br />
Note vorlegt, die insgesamt größer sind als die<br />
- 1 -<br />
Anlage 1<br />
Hälfte der Note, oder den Nachweis führt, dass<br />
der Rest der Note, von der er nur die Hälfte oder<br />
einen geringeren Teil vorlegt, vernichtet ist.<br />
§ 3<br />
Die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank ist nicht verpflichtet,<br />
auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautende<br />
Bun<strong>des</strong>münzen in gesetzliche Zahlungsmittel<br />
umzutauschen, wenn diese verfälscht,<br />
durchlöchert oder anders als durch den gewöhnlichen<br />
Umlauf im Gewicht verringert sind.<br />
§ 4<br />
Für auf Deutsche Mark lautende Banknoten <strong>und</strong><br />
auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautende<br />
Bun<strong>des</strong>münzen gelten die Strafvorschriften<br />
<strong>des</strong> § 6 Nr. 7 in Verbindung mit §§ 146<br />
<strong>und</strong> 149, <strong>des</strong> § 138 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung<br />
mit § 146 <strong>und</strong> der §§ 146, 147, 149 <strong>und</strong> 150 <strong>des</strong><br />
Strafgesetzbuches, die Vorschrift <strong>des</strong> § 37<br />
Abs. 2 <strong>des</strong> Gesetzes über die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank<br />
sowie die Bußgeldvorschriften <strong>des</strong><br />
§ 127 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a <strong>und</strong> Nr. 3,<br />
Abs. 2 <strong>und</strong> 4, <strong>des</strong> § 128 Abs. 1, 2 <strong>und</strong> 4 <strong>und</strong><br />
<strong>des</strong> § 129 <strong>des</strong> Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten<br />
entsprechend.<br />
§ 5<br />
Die für die Verfolgung einer Straftat auf dem Gebiet<br />
der Geldfälschung geltenden Vorschriften<br />
der Strafprozessordnung gelten entsprechend<br />
für die Verfolgung einer Straftat nach § 4 in Verbindung<br />
mit einer dort genannten Vorschrift <strong>des</strong><br />
Strafgesetzbuches. Die für die Verfolgung einer<br />
Geldfälschung nach § 146 <strong>des</strong> Strafgesetzbuches<br />
geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung<br />
gelten entsprechend für die Verfolgung<br />
einer Straftat nach § 4 in Verbindung mit § 146<br />
<strong>des</strong> Strafgesetzbuches.
Anlage 1<br />
§ 6<br />
§ 4 ist auf Taten, die während seiner Geltung<br />
begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn<br />
er außer Kraft getreten ist.<br />
Artikel 2<br />
Münzgesetz<br />
(MünzG)<br />
§ 1<br />
Ausprägung von deutschen <strong>Euro</strong>-Münzen<br />
Der B<strong>und</strong> prägt Münzen (deutsche <strong>Euro</strong>-<br />
Münzen) gemäß der Verordnung (EG) Nr.<br />
975/98 <strong>des</strong> Rates vom 3. Mai 1998 über die<br />
Stückelungen <strong>und</strong> die technischen Merkmale<br />
der für den Umlauf bestimmten <strong>Euro</strong>-Münzen<br />
(ABl. EG Nr. L 139 S. 6) in der jeweils geltenden<br />
Fassung aus.<br />
§ 2<br />
Ausprägung von Sammlermünzen<br />
(1) Der B<strong>und</strong> kann als Sammlermünzen<br />
1. auf <strong>Euro</strong> lautende Gedenkmünzen (deutsche<br />
<strong>Euro</strong>-Gedenkmünzen) <strong>und</strong><br />
2. deutsche <strong>Euro</strong>-Münzen in Sonderausführung<br />
ausprägen.<br />
(2) Die deutschen <strong>Euro</strong>-Gedenkmünzen sind<br />
nach Maßgabe dieses Gesetzes gesetzliche<br />
Zahlungsmittel im Inland.<br />
(3) Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen kann<br />
für Sammlermünzen einen über dem Nennwert<br />
liegenden Verkaufspreis festlegen.<br />
§ 3<br />
Annahme- <strong>und</strong> Umtauschpflicht<br />
(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche <strong>Euro</strong>-<br />
Gedenkmünzen im Betrag von mehr als<br />
100 <strong>Euro</strong> bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.<br />
Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in<br />
<strong>Euro</strong>-Münzen als auch in deutschen <strong>Euro</strong>-<br />
Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr<br />
als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch<br />
dann, wenn der Gesamtbetrag 100 <strong>Euro</strong> unterschreitet.<br />
(2) Die Bun<strong>des</strong>kassen <strong>und</strong> die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank,<br />
letztere unbeschadet <strong>des</strong> Artikels 101<br />
- 2 -<br />
Abs. 1 <strong>des</strong> Vertrages <strong>zur</strong> Gründung der <strong>Euro</strong>päischen<br />
Gemeinschaft, haben <strong>Euro</strong>-Münzen<br />
<strong>und</strong> deutsche <strong>Euro</strong>-Gedenkmünzen in jeder Zahl<br />
<strong>und</strong> in jedem Betrag für Rechnung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
in Zahlung zu nehmen oder in andere gesetzliche<br />
Zahlungsmittel umzutauschen.<br />
(3) Niemand ist verpflichtet, <strong>Euro</strong>-Münzen <strong>und</strong><br />
deutsche <strong>Euro</strong>-Gedenkmünzen anzunehmen oder<br />
umzutauschen, die durchlöchert, anders als<br />
durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringert<br />
oder verfälscht sind.<br />
§ 4<br />
Gestaltung der deutschen <strong>Euro</strong>-Münzen<br />
(1) Die Bun<strong>des</strong>regierung bestimmt die Gestaltung<br />
der nationalen Münzseite der deutschen<br />
<strong>Euro</strong>-Münzen einschließlich <strong>des</strong> Wortlauts der<br />
Randschrift der auf 2 <strong>Euro</strong> lautenden deutschen<br />
<strong>Euro</strong>-Münze sowie im Einvernehmen mit der<br />
Deutschen Bun<strong>des</strong>bank die Verteilung der auszuprägenden<br />
Beträge auf die verschiedenen<br />
Nennwerte.<br />
(2) Die Gestaltung der nationalen Münzseite der<br />
deutschen <strong>Euro</strong>-Münzen ist im Bun<strong>des</strong>gesetzblatt<br />
bekannt<strong>zum</strong>achen.<br />
§ 5<br />
Gestalt der deutschen <strong>Euro</strong>-Gedenkmünzen<br />
Die Bun<strong>des</strong>regierung bestimmt die Nennwerte<br />
<strong>und</strong> die Gestaltung sowie im Benehmen mit der<br />
Deutschen Bun<strong>des</strong>bank die technischen Merkmale<br />
der deutschen <strong>Euro</strong>-Gedenk-münzen; sie<br />
müssen sich hinreichend von den <strong>Euro</strong>-Münzen<br />
unterscheiden. § 4 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.<br />
§ 6<br />
Münzprägung<br />
(1) Die deutschen <strong>Euro</strong>-Münzen <strong>und</strong> die deutschen<br />
<strong>Euro</strong>-Gedenkmünzen werden von denjenigen<br />
Münzstätten der Länder ausgeprägt, die<br />
sich dazu bereit erklären <strong>und</strong> die der B<strong>und</strong> beauftragt.<br />
Das Verfahren bei der Ausprägung unterliegt<br />
der Aufsicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums<br />
der Finanzen.<br />
(2) Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen bestimmt<br />
die Verteilung der auszuprägenden Beträge<br />
auf die einzelnen Münzstätten <strong>und</strong> die ihnen<br />
für die Prägung jeder einzelnen Münzgattung<br />
zu gewährende gleichmäßige <strong>und</strong> angemessene<br />
Vergütung.
(3) Die <strong>zur</strong> Ausprägung erforderlichen Münzmetalle<br />
werden den Münzstätten vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
der Finanzen zugewiesen.<br />
§ 7<br />
Inverkehrbringen von Münzen<br />
(1) Die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank bringt die deutschen<br />
<strong>Euro</strong>-Münzen <strong>und</strong> die deutschen <strong>Euro</strong>-<br />
Gedenkmünzen unbeschadet <strong>des</strong> Artikels 106<br />
Abs. 2 Satz 1 <strong>des</strong> Vertrages <strong>zur</strong> Gründung der<br />
<strong>Euro</strong>päischen Gemeinschaft nach Maßgabe der<br />
Bedürfnisse in den Verkehr. Zu diesem Zweck<br />
ist sie verpflichtet, die nach den §§ 1 <strong>und</strong> 2 ausgeprägten<br />
Münzen mit Ausnahme der Münzen<br />
gemäß § 2 Abs. 3 vom B<strong>und</strong> gegen Gutschrift<br />
<strong>des</strong> Nennbetrages zu übernehmen, soweit Artikel<br />
101 Abs. 1 <strong>des</strong> Vertrages nicht entgegensteht.<br />
(2) Der B<strong>und</strong> bringt unbeschadet <strong>des</strong> Artikels<br />
106 Abs. 2 Satz 1 <strong>des</strong> Vertrages <strong>zur</strong> Gründung<br />
der <strong>Euro</strong>päischen Gemeinschaft Sammlermünzen<br />
gemäß § 2 Abs. 3 in den Verkehr. Er<br />
kann eine andere Stelle damit beauftragen.<br />
§ 8<br />
Einziehung von Münzen<br />
<strong>Euro</strong>-Münzen <strong>und</strong> deutsche <strong>Euro</strong>-<br />
Gedenkmünzen, die infolge längeren Umlaufs<br />
<strong>und</strong> Abnutzung an Gewicht oder Erkennbarkeit<br />
erheblich eingebüßt haben, werden von den<br />
Bun<strong>des</strong>kassen <strong>und</strong> der Deutschen Bun<strong>des</strong>bank<br />
angenommen. Sie sind für Rechnung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
einzuziehen.<br />
§ 9<br />
Außerkurssetzung<br />
(1) Die Bun<strong>des</strong>regierung kann deutsche <strong>Euro</strong>-<br />
Münzen <strong>und</strong> deutsche <strong>Euro</strong>-Gedenkmünzen<br />
außer Kurs setzen. Die Einlösungsfrist muss<br />
min<strong>des</strong>tens sechs Monate betragen.<br />
(2) Die Außerkurssetzung der in Absatz 1 genannten<br />
Münzen ist im Bun<strong>des</strong>gesetzblatt, im<br />
Bun<strong>des</strong>anzeiger sowie in überregionalen Tageszeitungen<br />
bekannt zu machen <strong>und</strong> der Kommission<br />
der <strong>Euro</strong>päischen Gemeinschaften mitzuteilen.<br />
- 3 -<br />
§ 10<br />
Verordnungsermächtigung<br />
Anlage 1<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen wird ermächtigt,<br />
durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rates zu versagen oder<br />
unter Bedingungen zuzulassen, dass Medaillen<br />
<strong>und</strong> Marken, bei denen die Gefahr einer Verwechslung<br />
mit Münzen besteht, hergestellt, angeboten,<br />
<strong>zum</strong> Verkauf vorrätig gehalten, feilgehalten<br />
oder sonst in den Verkehr gebracht<br />
werden.<br />
(1) Es ist verboten,<br />
§ 11<br />
Münzschutz<br />
1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel<br />
ungültig gewordene Münzen<br />
a) nach<strong>zum</strong>achen oder zu verfälschen oder<br />
b) solche nachgemachten oder verfälschten<br />
Münzen <strong>zum</strong> Verkauf vorrätig zu halten,<br />
feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder<br />
in das Inland einzuführen;<br />
2. Gegenstände herzustellen, <strong>zum</strong> Verkauf vorrätig<br />
zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr<br />
zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken,<br />
als wären sie früher gültige Münzen<br />
gewesen.<br />
Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen<br />
gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt<br />
worden sind.<br />
(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für<br />
ausländische Münzen.<br />
§ 12<br />
Bußgeldvorschriften<br />
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer Rechtsverordnung<br />
nach § 10 zuwiderhandelt, soweit sie<br />
für einen bestimmten Tatbestand auf diese<br />
Bußgeldvorschrift verweist.<br />
(2) Ordnungswidrig handelt, wer<br />
1. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, auch in<br />
Verbindung mit Abs. 2, eine dort genannte<br />
Münze nachmacht, verfälscht, <strong>zum</strong> Verkauf<br />
vorrätig hält, feilhält, in den Verkehr bringt oder<br />
einführt oder
Anlage 1<br />
2. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, auch in<br />
Verbindung mit Abs. 2, einen dort genannten<br />
Gegenstand herstellt, <strong>zum</strong> Verkauf vorrätig<br />
hält, feilhält oder in den Verkehr bringt.<br />
(3) Der Versuch einer Ordnungswidrigkeit nach<br />
Absatz 2 kann geahndet werden.<br />
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen<br />
<strong>des</strong> Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu<br />
fünftausend <strong>Euro</strong>, in den übrigen Fällen mit einer<br />
Geldbuße bis zu tausend <strong>Euro</strong> geahndet werden.<br />
(5) Verwaltungsbehörde im Sinne von § 36 Abs.<br />
1 Nr. 1 <strong>des</strong> Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten<br />
ist die Bun<strong>des</strong>schuldenverwaltung.<br />
(6) Ist eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1<br />
oder 2 begangen worden, so können<br />
1. Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit<br />
bezieht, <strong>und</strong><br />
2. Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder<br />
Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt<br />
gewesen sind,<br />
eingezogen werden.<br />
§ 13<br />
Übergangsvorschrift<br />
Auf außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel<br />
ungültig gewordene Münzen, die auf<br />
Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lauten,<br />
ist § 12 Abs. 2 erst ab 1. Januar 2003 anzuwenden.<br />
Artikel 3<br />
Änderung <strong>des</strong> Gesetzes über die Deutsche<br />
Bun<strong>des</strong>bank<br />
§ 14 <strong>des</strong> Gesetzes über die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
22. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1782), das zuletzt<br />
durch Artikel 19 Abs. 7 <strong>des</strong> Gesetzes vom<br />
29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1666) geändert worden<br />
ist, wird wie folgt gefasst:<br />
„§ 14<br />
Notenausgabe<br />
(1) Die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank hat unbeschadet<br />
<strong>des</strong> Artikels 106 Abs. 1 <strong>des</strong> Vertrages <strong>zur</strong><br />
Gründung der <strong>Euro</strong>päischen Gemeinschaft das<br />
ausschließliche Recht, Banknoten im Gel-<br />
- 4 -<br />
tungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf<br />
<strong>Euro</strong> lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte<br />
gesetzliche Zahlungsmittel. Die<br />
Deutsche Bun<strong>des</strong>bank hat die Stückelung <strong>und</strong><br />
die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen<br />
Noten öffentlich bekannt zu machen.<br />
(2) Die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank kann unbeschadet<br />
<strong>des</strong> Artikels 106 Abs. 1 <strong>des</strong> Vertrages <strong>zur</strong><br />
Gründung der <strong>Euro</strong>päischen Gemeinschaft Noten<br />
<strong>zur</strong> Einziehung aufrufen. Aufgerufene Noten<br />
werden nach Ablauf der beim Aufruf bestimmten<br />
Umtauschfrist ungültig.“<br />
Artikel 4<br />
Änderung der Verordnung über die Herstellung<br />
<strong>und</strong> den Vertrieb von Medaillen <strong>und</strong><br />
Marken<br />
Die Verordnung über die Herstellung <strong>und</strong> den<br />
Vertrieb von Medaillen <strong>und</strong> Marken vom<br />
13. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3520), geändert<br />
durch Artikel 8 § 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom 9. Juni<br />
1998 (BGBl. I S. 1242), wird wie folgt geändert:<br />
1. § 2 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 wird wie folgt gefasst:<br />
„(1) Medaillen <strong>und</strong> Marken dürfen nicht das<br />
Bun<strong>des</strong>wappen, den Bun<strong>des</strong>adler oder ein<br />
Münzbild tragen, das mit dem Münzbild auf<br />
gültigen <strong>Euro</strong>-Münzen oder deutschen <strong>Euro</strong>-<br />
Gedenkmünzen übereinstimmt. Dem Bun<strong>des</strong>wappen,<br />
dem Bun<strong>des</strong>adler <strong>und</strong> den<br />
Münzbildern auf <strong>Euro</strong>-Münzen oder deutschen<br />
<strong>Euro</strong>-Gedenkmünzen stehen solche<br />
Wappen, Adler <strong>und</strong> Münzbilder gleich, die<br />
ihnen <strong>zum</strong> Verwechseln ähnlich sind.<br />
(2) Auf Medaillen <strong>und</strong> Marken darf weder die<br />
Bezeichnung einer Gattung gültiger <strong>Euro</strong>-<br />
Münzen noch die Angabe eines Geldwertes<br />
enthalten sein; die Angabe einer Zahl ohne<br />
einen weiteren Zusatz ist jedoch zulässig.“<br />
2. In § 3 Satz 1 wird die Angabe „19,0 mm“<br />
durch die Angabe „18,5 mm“ ersetzt.<br />
3. In § 4 Abs. 1 wird das Wort „Bun<strong>des</strong>münzen“<br />
durch die Worte „<strong>Euro</strong>-Münzen <strong>und</strong> deutsche<br />
<strong>Euro</strong>-Gedenkmünzen“ ersetzt.<br />
4. In § 5 wird die Angabe „§ 11 a Abs. 4 <strong>des</strong><br />
Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen“<br />
durch die Angabe „§ 12 Abs. 1 <strong>des</strong><br />
Münzgesetzes“ ersetzt.
Artikel 5<br />
Rückkehr <strong>zum</strong> einheitlichen Verordnungsrang<br />
Die auf Artikel 4 beruhenden Teile der Verordnung<br />
über die Herstellung <strong>und</strong> den Vertrieb von<br />
Medaillen <strong>und</strong> Marken können auf Gr<strong>und</strong> der<br />
Ermächtigung <strong>des</strong> Münzgesetzes durch<br />
Rechtsverordnung geändert werden.<br />
Artikel 6<br />
Beendigung der Anwendung von Artikel 1<br />
der Anlage I <strong>des</strong> Vertrages über die Schaffung<br />
einer Währungs-, Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialunion<br />
Artikel 1 der Anlage I <strong>des</strong> Vertrages über die<br />
Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- <strong>und</strong><br />
Sozialunion zwischen der Bun<strong>des</strong>republik<br />
Deutschland <strong>und</strong> der Deutschen Demokratischen<br />
Republik vom 18. Mai 1990 (BGBl. 1990<br />
II S. 518, 548) ist nicht mehr anzuwenden.<br />
Artikel 7<br />
Aufhebung von Rechtsvorschriften<br />
Es werden aufgehoben:<br />
1. das Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen<br />
in der im Bun<strong>des</strong>gesetzblatt<br />
Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten<br />
bereinigten Fassung, zuletzt geändert<br />
durch Artikel 8 § 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 9. Juni<br />
1998 (BGBl. I S. 1242),<br />
- 5 -<br />
Anlage 1<br />
2. die Verordnung <strong>zur</strong> Erstreckung <strong>des</strong> Gesetzes<br />
über die Ausprägung von Scheidemünzen<br />
auf das Land Berlin vom 6. Juni 1955<br />
(BGBl. I S. 272),<br />
3. das Gesetz über die Ausprägung einer Olympiamünze<br />
vom 18. April 1969 (BGBl. I<br />
S. 305),<br />
4. die Verordnung über die Zuständigkeit <strong>zur</strong><br />
Verfolgung <strong>und</strong> Ahndung von Ordnungswidrigkeiten<br />
nach § 11 a <strong>des</strong> Gesetzes über die<br />
Ausprägung von Scheidemünzen vom 9. Juli<br />
1975 (BGBl. I S. 1922),<br />
5. das Währungsgesetz vom 20. Juni 1948<br />
(WiGBl. Beilage Nr. 5 S. 1), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 9 § 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 9. Juni<br />
1998 (BGBl. I S. 1242) <strong>und</strong><br />
6. die Verordnung <strong>zur</strong> Einführung der Deutschen<br />
Mark im Saarland in der im Bun<strong>des</strong>gesetzblatt<br />
Teil III, Gliederungsnummer<br />
7600-2, veröffentlichten bereinigten Fassung,<br />
geändert durch Artikel 9 § 2 <strong>des</strong> Gesetzes<br />
vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242).<br />
Artikel 8<br />
Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich <strong>des</strong> Absatzes<br />
2 am 1. Januar 2002 in Kraft.<br />
(2) Artikel 1 § 1 tritt am Tage nach der Verkündung<br />
in Kraft.<br />
(3) Artikel 1 § 4 tritt mit Ablauf <strong>des</strong> 31. Dezember<br />
2002 außer Kraft.<br />
Die verfassungsmäßigen Rechte <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rates sind gewahrt.<br />
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt <strong>und</strong> wird im Bun<strong>des</strong>gesetzblatt verkündet.<br />
Berlin, den 16. Dezember 1999<br />
D e r B u n d e s p r ä s i d e n t<br />
D e r B u n d e s k a n z l e r<br />
D e r B u n d e s m i n i s t e r d e r F i n a n z e n
- 1 -<br />
Anlage 2<br />
Modifizierte Stichtagsregelung <strong>zur</strong> Einführung von <strong>Euro</strong>-Banknoten<br />
der Automatenwirtschaft:<br />
<strong>und</strong> -Münzen<br />
Gemeinsame Erklärung der Verbände<br />
• Bun<strong>des</strong>verband Automatenunternehmer e.V. (BA)<br />
• Bun<strong>des</strong>verband der Park- <strong>und</strong> Garagenhäuser e.V.<br />
• Bun<strong>des</strong>verband Deutscher Tabakwaren-Großhändler <strong>und</strong> Automatenaufsteller e.V. (BDTA)<br />
• Bun<strong>des</strong>verband Deutscher Verpflegungs- <strong>und</strong> Vending-Unternehmen e.V. (bdv)<br />
• Deutscher Automaten-Großhandels-Verband e.V. (DAGV)<br />
• Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI)<br />
<strong>des</strong> Handels <strong>und</strong> vergleichbarer Dienstleistungen:<br />
• Hauptverband <strong>des</strong> Deutschen Einzelhandels (HDE)<br />
• Deutscher Hotel- <strong>und</strong> Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)<br />
• Zentralverband <strong>des</strong> Deutschen Handwerks (ZDH)<br />
• Zentralverband Gewerblicher Verb<strong>und</strong>gruppen (ZGV)<br />
der Kreditwirtschaft:<br />
• Bun<strong>des</strong>verband der Deutschen Volksbanken <strong>und</strong> Raiffeisenbanken e.V. (BVR)<br />
• Bun<strong>des</strong>verband deutscher Banken e.V. (BdB)<br />
• Bun<strong>des</strong>verband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)<br />
• Deutscher Sparkassen- <strong>und</strong> Giroverband e.V. (DSGV)<br />
• Verband deutscher Hypothekenbanken e.V. (VdH)
Anlage 2<br />
Die beteiligten Verbände nehmen folgen<strong>des</strong> <strong>zur</strong> Kenntnis:<br />
- Ab 1. Januar 2002 sollen auf <strong>Euro</strong> lautende Banknoten <strong>und</strong> Münzen alleiniges gesetzliches<br />
Zahlungsmittel in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland werden. Die Bun<strong>des</strong>regierung bereitet den<br />
Entwurf eines Begleitgesetzes <strong>zur</strong> Einführung der <strong>Euro</strong>-Banknoten <strong>und</strong> -Münzen vor, der dem<br />
Gesetzgeber so bald wie möglich vorgelegt wird.<br />
- Die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank <strong>und</strong> das Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen werden für ihren Bereich<br />
sicherstellen, daß der Umlauf an DM-Banknoten <strong>und</strong> -Münzen nach dem 1. Januar 2002 innerhalb<br />
kurzer Frist umgetauscht werden kann.<br />
- Die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank wird gemäß den bestehenden Gepflogenheiten auf Deutsche Mark<br />
lautende Banknoten <strong>und</strong> Münzen nach dem 1. Januar 2002 weiterhin in <strong>Euro</strong> <strong>zum</strong> unwiderruflich<br />
festgelegten Umrechnungskurs umtauschen.<br />
- Die Modalitäten <strong>des</strong> Bargeldumtauschs, einschließlich der Bereitstellung einer ausreichenden<br />
Logistik, sind Gegenstand von Gesprächen mit den Verbänden, die von der Deutschen<br />
Bun<strong>des</strong>bank in Zusammenarbeit mit dem Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen koordiniert werden. Die<br />
Verbände erwarten, daß diese Gespräche zu einer für alle Seiten befriedigenden Lösung der noch<br />
offenen Fragen führen werden. Dies gilt insbesondere für die frühzeitige Verfügbarkeit von<br />
<strong>Euro</strong>-Münzen zu Testzwecken ab 1999 <strong>und</strong> von <strong>Euro</strong>-Münzen <strong>und</strong> -Banknoten zu<br />
Umstellungszwecken spätestens 2001.<br />
Die Mitglieder der beteiligten Verbände sind über die „Modifizierte Stichtagsregelung“ unterrichtet <strong>und</strong><br />
haben sie gr<strong>und</strong>sätzlich begrüßt. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> verpflichten sich die beteiligten Verbände,<br />
auf ihre Mitgliedsunternehmen einzuwirken, damit diese den Umgang mit Beständen an DM-Bargeld,<br />
die nach dem 1. Januar 2002 noch im Umlauf sind, in ihrem jeweiligen Bereich verläßlich in der<br />
nachstehenden Weise handhaben. Dabei streben sie im Rahmen von K<strong>und</strong>enbeziehungen auch über<br />
den 28. Februar 2002 hinaus eine flexible Handhabung an.<br />
1. Gebietsansässige Kreditinstitute mit Schalterbetrieb werden bis <strong>zum</strong> 28. Februar 2002 auf<br />
Deutsche Mark lautende Banknoten <strong>und</strong> Münzen annehmen.<br />
2. Der Einzelhandel wird bis <strong>zum</strong> 28. Februar 2002 auf DM lautende Banknoten <strong>und</strong> Münzen, davon<br />
Münzen bis zu einem Höchstbetrag von 20 DM je Einzelgeschäft, an der Kasse in Zahlung<br />
nehmen.<br />
- 2 -
3. Gebietsansässige Kreditinstitute mit Schalterbetrieb werden bis <strong>zum</strong> 28. Februar 2002 auf<br />
- 3 -<br />
Anlage 2<br />
Deutsche Mark lautende Münzen ab 0,10 DM in unmittelbarem Tausch gegen auf Deutsche Mark<br />
lautende Banknoten oder gegen Belastung auf dem K<strong>und</strong>enkonto aus den verfügbaren<br />
Kassenbeständen der jeweiligen Geschäftsstelle abgeben.<br />
4. Der Einzelhandel wird bis <strong>zum</strong> 28. Februar 2002 auf DM lautende Münzen aus verfügbaren<br />
Kassenbeständen <strong>des</strong> jeweiligen Betriebs abgeben. Dies könnte an Informationsständen in den<br />
Betrieben geschehen.<br />
5. Automaten, die im Zuge <strong>des</strong> technischen Umstellungsprozesses noch nicht auf <strong>Euro</strong> umgestellt<br />
sind, werden weiterhin auf DM lautende Banknoten <strong>und</strong> Münzen annehmen <strong>und</strong> als Rückgeld<br />
herausgeben.<br />
Bonn <strong>und</strong> Köln, den 22. Oktober 1998
Eckpunkte<br />
- 1 -<br />
Anlage 3<br />
<strong>zur</strong> vorzeitigen Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld<br />
- in der dem ZKA mit Schreiben H/R vom 21.02.2001 übersandten Fassung -<br />
1. Begriffsbestimmungen<br />
(1) Vorzeitige Abgabe ist die Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld durch die Bun<strong>des</strong>bank<br />
(nachfolgend Bank) an Kreditinstitute im Zeitraum vom 1. September 2001 bis<br />
<strong>zum</strong> 31. Dezember 2001.<br />
(2) Weitergabe von vorzeitig abgegebenem <strong>Euro</strong>-Bargeld ist die Abgabe von<br />
<strong>Euro</strong>-Bargeld von Kreditinstituten an Geschäftsk<strong>und</strong>en im Zeitraum vom 1. Sep-<br />
tember 2001 bis <strong>zum</strong> 31. Dezember 2001 sowie an Kreditinstitute mit Nieder-<br />
lassung oder Hauptsitz außerhalb <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Währungsgebiets ab<br />
1. Dezember 2001.<br />
(3) <strong>Euro</strong>-Bargeld umfasst die auf <strong>Euro</strong> lautenden Banknoten sowie die auf <strong>Euro</strong><br />
oder Cent lautenden Münzen, die von der Bank vorzeitig abgegeben <strong>und</strong> ab dem<br />
1. Januar 2002 gesetzliches Zahlungsmittel sein werden.<br />
(4) Kreditinstitute müssen für geldpolitische Operationen zugelassen sein, um an<br />
der vorzeitigen Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld teilnehmen zu können.<br />
(5) Geschäftsk<strong>und</strong>en sind in Deutschland ansässige oder niedergelassene Kun-<br />
den der Kreditinstitute (z. B. Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, Automa-<br />
tenbetreiber <strong>und</strong> öffentliche Verwaltungen sowie - soweit diese im eigenen Namen<br />
<strong>und</strong> für eigene Rechnung tätig sind - Werttransportunternehmen), die vorzeitig ab-<br />
gegebenes <strong>Euro</strong>-Bargeld im Wege der Weitergabe von Kreditinstituten erhalten.<br />
(6) Nachfolgende Erwerber sind Geschäftsk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Kreditinstitute mit Nie-<br />
derlassung oder Hauptsitz außerhalb <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Währungsgebiets. Empfänger von<br />
Münzhaushaltsmischungen gelten nicht als nachfolgende Erwerber.
Anlage 3<br />
2. Keine Ausgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld vor dem 1. Januar 2002<br />
<strong>Euro</strong>-Bargeld darf vor dem 1. Januar 2002 nur in den Besitz von Kreditinstituten<br />
i.S.v. Nr. 1 (4) <strong>und</strong> nachfolgenden Erwerbern gelangen. Eine Aushändigung von<br />
<strong>Euro</strong>-Bargeld vor dem 1. Januar 2002 an andere Empfänger ist unzulässig;<br />
hiervon ausgenommen sind Münzhaushaltsmischungen, die ab dem 17. Dezem-<br />
ber 2001 abgegeben werden dürfen.<br />
Vorzeitige Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld<br />
3. Zugang <strong>und</strong> Verfahren<br />
(1) Um an der vorzeitigen Abgabe teilnehmen zu können, müssen Kreditinstitute<br />
- ein Girokonto bei einer Lan<strong>des</strong>zentralbank, dem der Gegenwert <strong>des</strong> vorzeitig<br />
abgegebenen <strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong> belastet werden soll,<br />
- ein zugeordnetes Pfandkonto bei einer Lan<strong>des</strong>zentralbank<br />
- sowie ein Rahmenkonto<br />
benennen.<br />
Das Rahmenkonto ist bei der LZB-Zweiganstalt zu beantragen, in deren Bankbe-<br />
zirk das Kreditinstitut seinen Hauptsitz hat.<br />
(2) Kreditinstitute, die über kein Girokonto oder kein Pfandkonto verfügen, können<br />
über ein für ein anderes Kreditinstitut als Mittler geführtes Rahmenkonto an der<br />
vorzeitigen Abgabe <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong> teilnehmen. Hierzu müssen Kreditinstitute<br />
ohne eigenes Girokonto die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen<br />
Bun<strong>des</strong>bank (AGB/BBk) anerkennen.<br />
(3) Für Kreditinstitute, deren Geschäftsk<strong>und</strong>en sowie für Werttransportunterneh-<br />
men, die im Auftrag <strong>und</strong> für Rechnung eines Kreditinstituts handeln, kann bei der<br />
LZB-Zweiganstalt, bei der die Abholung erfolgen soll, ein Abholkonto geführt wer-<br />
den. Die Eröffnung <strong>des</strong> Abholkontos ist bei der LZB-Zweiganstalt zu beantragen,<br />
in deren Bankbezirk der Antragsteller seinen Sitz hat .<br />
- 2 -
- 3 -<br />
Anlage 3<br />
(4) Kreditinstitute können das beabsichtigte Volumen der vorzeitigen Abgabe in<br />
einem Betrag oder in Teilbeträgen zulasten ihres Rahmenkontos auf ein oder<br />
mehrere Abholkonten übertragen.<br />
4. Eigentums- <strong>und</strong> Gefahrübergang<br />
(1) Das Eigentum an vorzeitig abgegebenem <strong>Euro</strong>-Bargeld geht am<br />
1. Januar 2002 auf die Kreditinstitute über, es sei denn, das Kreditinstitut gerät<br />
zwischenzeitlich in Zahlungsschwierigkeiten oder es werden nicht in ausreichen-<br />
dem Umfang Sicherheiten gestellt.<br />
(2) Mit der Übergabe <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Bargelds an ein Kreditinstitut oder an von diesem<br />
Beauftragte geht die Sachgefahr, insbesondere die Gefahr <strong>des</strong> zufälligen Unter-<br />
gangs <strong>und</strong> <strong>des</strong> Abhandenkommens, auf das Kreditinstitut über.<br />
5. Kontoausgleich, Belastung<br />
(1) Die Abholkonten sind spätestens am 31. Dezember 2001, 13:00 Uhr, durch<br />
entsprechende Abholungen oder Rückübertragungen auf ein Rahmenkonto aus-<br />
zugleichen.<br />
(2) Der Saldo <strong>des</strong> Rahmenkontos weist mit Buchungsschluss am 31. Dezember<br />
2001 den Betrag <strong>des</strong> insgesamt vorzeitig an ein Kreditinstitut abgegebenen <strong>Euro</strong>-<br />
Bargel<strong>des</strong> aus.<br />
(3) Die Belastung <strong>des</strong> vorzeitig erhaltenen <strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong> auf dem Girokonto er-<br />
folgt zu je einem Drittel am 2., 23. <strong>und</strong> 30. Januar 2002. Mit der Belastung redu-<br />
ziert sich der Saldo auf dem Rahmenkonto entsprechend.<br />
6. Besicherung<br />
(1) Kreditinstitute sind verpflichtet, spätestens bis 31. Dezember 2001, 13:00 Uhr,<br />
Sicherheiten in Höhe <strong>des</strong> Saldos auf dem Rahmenkonto zu stellen.
Anlage 3<br />
(2) Die Bank ist berechtigt, in begründeten Einzelfällen Sicherheiten für einen Teil-<br />
betrag oder das gesamte Volumen <strong>des</strong> vorzeitig abgegebenen Bargelds bereits<br />
vor dem 31. Dezember 2001 zu verlangen.<br />
(3) Sicherheiten sind alle refinanzierungsfähigen Sicherheiten gemäß Abschnitt V<br />
Nr. 3 BBk/AGB. Die Bewertung richtet sich nach Abschnitt V Nr. 4 BBk/AGB. Er-<br />
gänzend dient das auf dem Girokonto bei einer Lan<strong>des</strong>zentralbank unterhaltene<br />
Kontoguthaben als Sicherheit.<br />
(4) Die Bank entsperrt Zug-um-Zug gegen Belastung <strong>des</strong> Girokontos (Nr. 5 (3))<br />
Sicherheiten in Höhe <strong>des</strong> belasteten Betrages.<br />
(5) Die Bank ist berechtigt, am 31. Dezember 2001 die Rückgabe <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Bar-<br />
gel<strong>des</strong> zu verlangen, wenn das Kreditinstitut nicht hinreichende Sicherheiten ge-<br />
stellt hat. Sollte die Rückgabe <strong>zum</strong> 31. Dezember 2001 nicht möglich sein, kann<br />
die Bank für den ungesicherten Betrag einen Zins in Höhe von 3 % über dem je-<br />
weils aktuellen Satz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität erheben.<br />
7. Verteilung von vorzeitig abgegebenem <strong>Euro</strong>-Bargeld<br />
(1) Kreditinstitute sind berechtigt, ab dem 1. September 2001 <strong>Euro</strong>-Bargeld an ihre<br />
Zweigstellen mit Sitz innerhalb <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Währungsgebiets zu verteilen.<br />
(2) Kreditinstitute sind berechtigt, ab dem 1. Dezember 2001 <strong>Euro</strong>-Bargeld an ihre<br />
Zweigstellen oder Zentrale mit Sitz außerhalb <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Währungsgebiets zu ver-<br />
teilen. Eine Weitergabe vor dem 1. Januar 2002 durch diese an Dritte ist nicht zu-<br />
lässig.<br />
8. Lagerung von <strong>Euro</strong>-Bargeld<br />
(1) Kreditinstitute sowie für sie tätige Dritte sind verpflichtet, <strong>Euro</strong>-Banknoten in der<br />
Weise sicher zu lagern, wie dies bei Eigenbeständen an DM-Banknoten üblich ist.<br />
<strong>Euro</strong>-Münzen sind in geeigneter Weise sicher zu lagern.<br />
(2) Kreditinstitute sind verpflichtet, in den mit den nachfolgenden Erwerbern abzu-<br />
schließenden Verträgen zu vereinbaren, dass jeder nachfolgende Erwerber <strong>Euro</strong>-<br />
- 4 -
- 5 -<br />
Anlage 3<br />
Münzen in geeigneter Weise <strong>und</strong> <strong>Euro</strong>-Banknoten in der Weise sicher lagert, wie<br />
dies bei seinen Eigenbeständen an DM-Banknoten üblich ist.<br />
9. Kontrollen<br />
(1) Die Bank ist berechtigt, die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen - ins-<br />
besondere hinsichtlich <strong>des</strong> Verbots der unzulässigen Aushändigung an andere<br />
Empfänger gemäß Nr. 2 Satz 2, der entgeltfreien Weitergabe gemäß Nr. 15 (1)<br />
sowie der Einhaltung der Bedingungen, die zu einer Vergütung gemäß Nr. 15 (2)<br />
<strong>und</strong> (3) führen, - zu kontrollieren. Zu diesem Zweck ist die Bank berechtigt, bei<br />
Kreditinstituten zu den üblichen Geschäftszeiten Prüfungen durchzuführen.<br />
(2) Kreditinstitute sind verpflichtet, der Bank die gleichen Rechte in den mit den<br />
nachfolgenden Erwerbern abzuschließenden Verträgen ein<strong>zur</strong>äumen.<br />
Weitergabe von vorzeitig abgegebenem <strong>Euro</strong>-Bargeld<br />
10. Allgemeiner Rahmen der Weitergabe<br />
(1) Kreditinstitute tragen die alleinige Verantwortung für die Auswahl der nachfol-<br />
genden Erwerber <strong>und</strong> die Weitergabe <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong> an diese. Die Bank ist<br />
berechtigt, im Einzelfall die Weitergabe zu untersagen.<br />
(2) Kreditinstitute werden durch die Weitergabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld nicht von ihren<br />
gegenüber der Bank bestehenden Pflichten befreit.<br />
(3) Kreditinstitute müssen nachfolgende Erwerber vertraglich verpflichten, <strong>Euro</strong>-<br />
Bargeld nicht vor dem 1. Januar 2002 an Dritte weiterzugeben; hiervon ausge-<br />
nommen sind Münzhaushaltsmischungen, die ab dem 17. Dezember 2001 weiter-<br />
gegeben werden dürfen .
Anlage 3<br />
11. Weitergabe an Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
Kreditinstitute sind berechtigt, ab dem 1. September 2001 <strong>Euro</strong>-Bargeld an ihre<br />
Geschäftsk<strong>und</strong>en weiterzugeben <strong>und</strong> diesen die Verteilung <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong><br />
an deren Niederlassungen in Deutschland zu gestatten.<br />
12. Weitergabe an Kreditinstitute außerhalb <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Währungsgebiets<br />
Kreditinstitute sind berechtigt, ab dem 1. Dezember 2001 <strong>Euro</strong>-Bargeld an ihre<br />
Tochtergesellschaften <strong>und</strong> an andere Kreditinstitute mit Niederlassung oder<br />
Hauptsitz außerhalb <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Währungsgebiets weiterzugeben.<br />
13. Ausschluss der sonstigen Weitergabe<br />
Außer in den oben genannten Fällen sind Kreditinstitute nicht berechtigt, <strong>Euro</strong>-<br />
Bargeld vor dem 1. Januar 2002 an Dritte weiterzugeben .<br />
14. Besicherung<br />
(1) Kreditinstitute sind verpflichtet, der Bank für den Gegenwert <strong>des</strong> an Geschäfts-<br />
k<strong>und</strong>en weitergegebenen <strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong> sowie der weitergegebenen Münzhaus-<br />
haltsmischungen Sicherheiten i.S.v. Nr. 6 (3) zu stellen.<br />
(2) Sie sind ferner verpflichtet, der Bank für den Gegenwert <strong>des</strong> an ihre Tochter-<br />
gesellschaften außerhalb <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Währungsgebiets <strong>und</strong> an andere Kreditinsti-<br />
tute mit Niederlassung oder Hauptsitz außerhalb <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Währungsgebiets wei-<br />
tergegebenen <strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong> Sicherheiten i.S.v. Nr. 6 (3) zu stellen.<br />
(3) Zur Sicherstellung der Erfüllung ihrer Verpflichtung nach Nr. 14 (1) <strong>und</strong> (2) sind<br />
Kreditinstitute verpflichtet, der das Rahmenkonto führenden LZB-Zweiganstalt je-<br />
weils am dritten Geschäftstag eines Monats Folgen<strong>des</strong> mitzuteilen:<br />
- im September 2001 den Wert <strong>des</strong> in diesem Monat voraussichtlich weiterzuge-<br />
benden <strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong><br />
- 6 -
- 7 -<br />
Anlage 3<br />
- von Oktober bis Dezember 2001 jeweils die bis <strong>zum</strong> letzten Geschäftstag <strong>des</strong><br />
Vormonats tatsächlich weitergegebenen Werte <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong> sowie den<br />
Wert <strong>des</strong> im laufenden Monat weiterzugebenden <strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong>.<br />
In die Anzeige am dritten Geschäftstag <strong>des</strong> Monats Dezember 2001 ist der Ge-<br />
genwert der bestellten Münzhaushaltsmischungen einzubeziehen.<br />
Die Bank wird in Höhe der jeweils gemeldeten Werte Sicherheiten sperren.<br />
(4) Kreditinstitute ohne eigenes Rahmenkonto melden die Beträge nicht der Bank,<br />
sondern dem für sie als Mittler tätigen Kreditinstitut, der diese Beträge bei seiner<br />
Meldung berücksichtigt.<br />
Verschiedenes<br />
15. Banknoten- <strong>und</strong> Münzmischungen für Geschäftsk<strong>und</strong>en, Standard-Misch-<br />
container, Münzhaushaltsmischungen, Bonus<br />
(1) Die Bank gibt Banknotenmischungen für Geschäftsk<strong>und</strong>en, Standard-Misch-<br />
container sowie Münzhaushaltsmischungen im verbindlich bestellten <strong>und</strong> zuge-<br />
sagten Umfang entgeltfrei an die Kreditinstitute ab; für die Weitergabe dieser Ge-<br />
binde dürfen die Kreditinstitute keine Entgelte erheben. Die Abgabe von Stan-<br />
dardgebinden bleibt unberührt.<br />
(2) Für die Fertigung von Münzmischungen <strong>zur</strong> entgeltfreien Abgabe an Ge-<br />
schäftsk<strong>und</strong>en gewährt die Bank für jeden im Zeitraum vom 1. September bis<br />
31. Oktober 2001 abgeholten sortenreinen Normcontainer mit rollierten Münzen<br />
eine Vergütung in Höhe von 400 <strong>Euro</strong> unter den Bedingungen, dass<br />
- die Münzen nicht ins Ausland verbracht werden,<br />
- die Münzmischungen in entsprechender Stückzahl tatsächlich hergestellt <strong>und</strong><br />
den Geschäftsk<strong>und</strong>en entgeltfrei bereitgestellt werden <strong>und</strong><br />
- eine entsprechende Erklärung auf dem Abgabeauftrag abgegeben wird.<br />
(3) Als Anreiz für die Kreditinstitute, die frühzeitig an der sortenreinen, vorzeitigen<br />
Abgabe von <strong>Euro</strong>-Banknoten der Nennwerte 5, 10, 20, 50 <strong>und</strong> 100 <strong>Euro</strong> teilneh-<br />
men, gewährt die Bank einen Bonus. Der Bonus beträgt
Anlage 3<br />
- bei Übernahme vom 01.09. bis 30.09.2001 0,36 ‰.<br />
- bei Übernahme vom 01.10. bis 31.10.2001 0,24 ‰.<br />
- bei Übernahme vom 01.11. bis 30.11.2001 0,12 ‰.<br />
Der Bonus wird nicht gewährt, soweit <strong>Euro</strong>-Bargeld für das Ausland bestimmt ist.<br />
(4) Banknotenmischungen, Standard-Mischcontainer, Münzhaushaltsmischungen<br />
sowie von den Münzstätten gefertigte Normcontainer werden nicht <strong>zur</strong>ückgenom-<br />
men.<br />
(5) Vergütungen nach Nr. 15 (2) <strong>und</strong> Boni nach Nr. 15 (3) werden in einer Sum-<br />
me am 17. Dezember 2001 auf einem bei Beantragung <strong>des</strong> Abholkontos zu be-<br />
nennenden Konto gutgeschrieben.<br />
16. Schlussbestimmungen<br />
(1) Für Unstimmigkeiten in dem von ihr abgegebenen <strong>Euro</strong>-Bargeld haftet die<br />
Bank nach Maßgabe ihrer für die Ersatzleistung bei Auszahlung von DM-Bank-<br />
noten <strong>und</strong> -Münzen geltenden Regelungen (Aushang an den Kassenschaltern für<br />
Ersatzleistung bei Auszahlungen, BBk-Vordruck 3133).<br />
(2) Bei einer schuldhaften Verletzung von im Rahmen der vorzeitigen Abgabe von<br />
<strong>Euro</strong>-Bargeld bestehenden Verpflichtungen eines Kreditinstituts, die dazu führt,<br />
dass <strong>Euro</strong>-Bargeld - mit Ausnahme der Münzhaushaltsmischungen - vor dem<br />
1. Januar 2002 in Verkehr gelangt, hat das Kreditinstitut eine Vertragsstrafe zu<br />
zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt [10 %] <strong>des</strong> in Verkehr gelangten<br />
<strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong>. Kreditinstitute sind verpflichtet, eine entsprechende Regelung in<br />
den mit den nachfolgenden Erwerbern abzuschließenden Verträgen zu vereinba-<br />
ren <strong>und</strong> vereinnahmte Vertragsstrafen an die Bank abzuführen.<br />
(3) Die Bank wird die vorzeitige Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld in ihren Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen regeln.<br />
(4) Änderungen, etwa aufgr<strong>und</strong> von Vorgaben <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>päischen Systems der<br />
Zentralbanken, bleiben vorbehalten.<br />
- 8 -
Anlage 4
2212. Tagung <strong>des</strong> Rates<br />
– Wirtschaft <strong>und</strong> Finanzen –<br />
Brüssel, 8. November 1999<br />
Präsident: Herr Sauli NIINISTÖ<br />
Minister der Finanzen der Republik Finnland<br />
DIE EINFÜHRUNG VON EURO-BANKNOTEN UND –MÜNZEN – GEMEINSAME ERKLÄRUNG<br />
Anlage 5<br />
Die Einführung von <strong>Euro</strong>-Banknoten <strong>und</strong> –Münzen im Januar 2002 wird der letzte<br />
<strong>und</strong> sichtbarste Schritt beim Übergang <strong>zur</strong> einheitlichen Währung sein. Die Mitgliedsstaaten<br />
sind sich der historischen Bedeutung dieses Schritts bewusst. Der Umtausch<br />
<strong>des</strong> Bargeldbestan<strong>des</strong> im <strong>Euro</strong>-Währungsgebiet stellt eine beispiellose logistische<br />
Herausforderung dar. In jedem der teilnehmenden Länder <strong>und</strong> auf der Ebene der<br />
Gemeinschaft ist in den vergangenen Monaten intensiv nach der bestmöglichen<br />
Strategie hierfür gesucht worden. Die bei den Bearatungen aller Beteiligten erzielten<br />
Ergebnisse haben es den Ministern der teilnehmenden Mitgliedsstaaten in enger Zusammenarbeit<br />
mit den einzelstaatlichen Zentralbanken <strong>und</strong> im Einklang mit den<br />
Stellungnahmen der <strong>Euro</strong>päischen Zentralbank ermöglicht, zu einer gemeinsamen<br />
Auffassung hinsichtlich der Gr<strong>und</strong>züge für den Umtausch <strong>des</strong> Bargeldbestands zu<br />
gelangen. Dabei bleibt den Mitgliedsstaaten genügend Spielraum, den Bargeldumtausch<br />
so vorzunehmen, dass die Besonderheiten der einzelnen Länder am besten<br />
berücksichtigt werden.<br />
1. Die Mitgliedsstaaten bemühen sich nach Kräften darum zu gewährleisten, dass<br />
das Gros der Bargeldgeschäfte zwei Wochen nach dem 1. Januar 2002 in <strong>Euro</strong><br />
abgewickelt werden kann.<br />
2. Die Mitgliedsstaaten vertreten die Auffassung, dass der Zeitraum, in dem alte<br />
<strong>und</strong> neue Banknoten <strong>und</strong> Münzen gleichzeitig in Umlauf sind, zwischen vier Wochen<br />
<strong>und</strong> zwei Monaten betragen wird. Die Mitgliedsstaaten können für einen<br />
erleichterten Umtausch alter Banknoten <strong>und</strong> Münzen nach diesem Zeitraum sorgen.<br />
3. Damit in den ersten Tagen im Januar 2002 eine ausreichende Menge Bargeld in<br />
Umlauf ist, wäre es hilfreich, wenn die Finanzinstitute <strong>und</strong> bestimmte andere<br />
Gruppen, insbesondere Geldbeförderungsunternehmen <strong>und</strong> Einzelhändler, bereits<br />
einige Zeit vor dem 1. Januar 2002 mit Banknoten <strong>und</strong> Münzen versorgt<br />
würden. Die Mitgliedsstaaten weisen darauf hin, dass eine derartige Vorabausstattung<br />
nicht dazu führen darf, dass Banknoten <strong>und</strong> Münzen vor dem<br />
1. Januar 2002 in Umlauf gebracht werden.<br />
4. Damit sich die Bürger mit den neuen Münzen vertraut machen können <strong>und</strong> die<br />
Umstellung erleichtert wird, kann nach übereinstimmender Auffassung der Mitgliedsstaaten<br />
erwogen werden, der Öffentlichkeit, insbesondere den besonders<br />
schützbedürftigen Bevölkerungsgruppen, auf Anfrage begrenzte Mengen an<br />
Münzen <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen, jedoch nicht vor der zweiten Dezemberhälfte<br />
<strong>des</strong> Jahres 2001.
Übersicht über die regionale <strong>und</strong> stückelungsmäßige Verteilung <strong>des</strong> auf Deutschland entfallenden Produktionsvolumens an<br />
<strong>Euro</strong>-Banknoten (Stand 06.2000)<br />
(Angaben in Mio. Stück, ger<strong>und</strong>et) 5 10 20 50 100 200 500 Summe<br />
in Baden-Württemberg 81,1 118,5 91,2 180,7 48,7 13,8 31,9 565,8<br />
Lan<strong>des</strong>zentralbank<br />
im Freistaat Bayern 90,6 117,1 102,0 204,5 59,1 16,8 36,7 626,8<br />
in Berlin-Brandenburg 34,1 42,8 64,7 103,6 19,2 6,2 13,3 283,8<br />
der Freien Hansestadt<br />
Bremen, in Niedersachen <strong>und</strong><br />
Sachen-Anhalt 89,9 134,0 101,7 192,2 41,6 11,6 23,3 594,2<br />
der Freien <strong>und</strong> Hansestadt<br />
Hamburg, in Mecklenburg-<br />
Vorpommern <strong>und</strong> Schleswig-<br />
Holstein 49,0 69,4 74,0 126,2 21,9 8,1 16,4 365,0<br />
in Hessen 40,4 59,3 51,7 103,4 30,2 7,8 17,6 310,4<br />
in Nordrhein-Westfalen<br />
in Rheinland-Pfalz <strong>und</strong> im<br />
121,9 172,2 165,9 337,2 95,2 23,6 53,9 969,9<br />
Saarland<br />
in den Freistaaten Sachsen<br />
35,6 49,2 45,3 92,7 25,1 5,4 14,4 267,7<br />
<strong>und</strong> Thüringen 56,1 74,6 75,4 112,5 22,1 6,4 11,0 358,2<br />
598,7 837,2 771,9 1.452,9 362,9 99,6 218,6 4.341,8<br />
Gesamt 1<br />
1 Gesamtmengen, bestehend aus Erstausstattungmengen <strong>zum</strong> Ersatz der umlaufenden DM-Noten <strong>und</strong> Reservebeständen<br />
Anlage 6
Übersicht über die regionale <strong>und</strong> stückelungsmäßige Verteilung <strong>des</strong> auf Deutschland entfallenden Produktionsvolumens an<br />
<strong>Euro</strong>-Münzen (Stand 01.2001)<br />
(Angaben in Mio. Stück, ger<strong>und</strong>et) 2 1 0,5 0,2 0,1 0,05 0,02 0,01 Summe<br />
in Baden-Württemberg 133,5 216,0 204,0 200,0 420,0 276,0 200,0 440,0 2.089,5<br />
Lan<strong>des</strong>zentralbank<br />
im Freistaat Bayern 150,0 237,7 233,0 230,0 468,0 324,0 250,0 490,0 2.382,7<br />
in Berlin-Brandenburg 61,7 107,1 99,2 99,7 196,1 140,6 99,4 259,4 1.063,2<br />
der Freien Hansestadt<br />
Bremen, in Niedersachen <strong>und</strong><br />
Sachen-Anhalt 126,1 228,2 204,9 214,5 420,2 282,2 250,1 450,1 2.176,2<br />
der Freien <strong>und</strong> Hansestadt<br />
Hamburg, in Mecklenburg-<br />
Vorpommern <strong>und</strong> Schleswig-<br />
Holstein 85,2 157,7 137,6 211,4 322,7 243,2 300,6 636,3 2.094,7<br />
in Hessen 72,0 119,3 129,0 115,2 225,3 172,6 102,3 282,3 1.217,9<br />
in Nordrhein-Westfalen<br />
in Rheinland-Pfalz <strong>und</strong> im<br />
222,0 379,0 354,0 304,9 756,6 510,0 300,0 554,3 3.380,8<br />
Saarland<br />
in den Freistaaten Sachsen<br />
71,0 117,0 110,0 95,8 212,1 159,4 147,7 257,7 1.170,8<br />
<strong>und</strong> Thüringen 78,5 138,0 128,2 128,6 279,0 192,0 150,0 330,0 1.424,3<br />
1.000,0 1.700,0 1.600,0 1.600,0 3.300,0 2.300,0 1.800,0 3.700,0 17.000,0<br />
Gesamt 1<br />
1 Gesamtmengen, bestehend aus Erstausstattungmengen <strong>zum</strong> Ersatz der umlaufenden DM-Münzen <strong>und</strong> Reservebeständen<br />
Anlage 6
Deutsche Bun<strong>des</strong>bank Frankfurt, den 15.02.01<br />
� 069/95 66 - 1<br />
Anlage 7<br />
<strong>Arbeitshypothesen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Inverkehrgabe</strong> <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>zum</strong> Rückfluss der DM-Banknoten <strong>und</strong> -Münzen <strong>zum</strong><br />
Jahreswechsel 2001/2002<br />
Gliederung<br />
1 Einleitung...........................................................................................................................1<br />
2 Vorgehensweise ..............................................................................................................2<br />
3 Ergebnisse........................................................................................................................3<br />
3.1 DM-Rückfluss...............................................................................................................3<br />
3.1.1 Zeitliche Verteilung <strong>und</strong> Kanäle <strong>des</strong> Banknotenrückflusses.........................3<br />
3.1.2 Zeitliche Verteilung <strong>und</strong> Kanäle <strong>des</strong> Münzrückflusses..................................4<br />
3.2 <strong>Euro</strong>-Frontloading ........................................................................................................5<br />
3.2.1 Frontloadingbedarf für Banknoten.....................................................................6<br />
3.2.2 Frontloadingbedarf für Münzen.........................................................................7<br />
4 Zusammenfassung <strong>und</strong> Ausblick..................................................................................7<br />
Anhänge
1 Einleitung<br />
Anlage 7<br />
Die Konzeptbeteiligten gehen auf der Gr<strong>und</strong>lage der im Konzept für die Inverkehrga-<br />
be von <strong>Euro</strong>-Bargeld in der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland <strong>und</strong> in der Gemeinsamen<br />
Erklärung <strong>zur</strong> Modifizierten Stichtagsregelung getroffenen Vereinbarungen von be-<br />
stimmten Annahmen <strong>zum</strong> Bargeldverhalten der Bevölkerung um den Jahreswechsel<br />
2001/2002 aus. Daraus werden in den hier vorliegenden <strong>Arbeitshypothesen</strong><br />
♦ die zeitliche Verteilung <strong>und</strong> die Kanäle <strong>des</strong> DM-Bargeldrückflusses um den Jah-<br />
reswechsel 2001/2002 sowie die <strong>Inverkehrgabe</strong> von <strong>Euro</strong>-Bargeld <strong>und</strong><br />
♦ die Menge an <strong>Euro</strong>-Banknoten <strong>und</strong> -Münzen, die vor dem 01.01.2002 von Kre-<br />
ditinstituten, Handel 1 <strong>und</strong> Automatenwirtschaft aus logistischen Gründen vor-<br />
gehalten werden sollte,<br />
ermittelt. Diese Globalbetrachtung soll eine Orientierung bieten für die im zweiten<br />
Schritt notwendige Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen vor Ort.<br />
Bei dem hier verwendeten praktischen Ansatz ist zu berücksichtigen, dass die den<br />
Berechnungen zugr<strong>und</strong>e liegenden Annahmen <strong>und</strong> Zahlen teilweise auf Schätzun-<br />
gen beruhen <strong>und</strong> einige Einflussfaktoren nicht berücksichtigt werden. Dazu gehören<br />
beispielsweise die Reduzierung <strong>des</strong> Banknotenumlaufs durch Sonderaktionen <strong>zur</strong><br />
vorzeitigen Auflösung von Bargeldhorten sowie die zeitliche Verteilung <strong>des</strong> Rückflus-<br />
ses <strong>des</strong> DM-Auslandsumlaufs. Da ein hohes Maß an Genauigkeit kaum zu erreichen<br />
ist <strong>und</strong> für die mit den <strong>Arbeitshypothesen</strong> angestrebte Orientierung auch nicht erfor-<br />
derlich ist, wird weiterhin der Bargeldumlauf <strong>zum</strong> Ende <strong>des</strong> Jahres 1999 <strong>und</strong> nicht<br />
der erwartete Bargeldumlauf <strong>zum</strong> Ende 2001 zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
Die den <strong>Arbeitshypothesen</strong> zugr<strong>und</strong>e liegende Aufgliederung <strong>des</strong> Bargeldumlaufs auf<br />
Wirtschaftssubjekte, die Verhaltensannahmen zu DM-Rückfluss <strong>und</strong> <strong>Euro</strong>-Nachfrage<br />
sowie die daraus abgeleiteten Schätzergebnisse weisen nach Auffassung aller Kon-<br />
1 Im folgenden wird aus Vereinfachungsgründen auch dann vom Handel gesprochen, wenn hierbei<br />
nicht ausschließlich Handelsunternehmen im engeren Sinne gemeint sind.<br />
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Anlage 7<br />
zeptbeteiligten gewisse Variationsbreiten auf. Dies wird insbesondere bei der Ermitt-<br />
lung der „Transaktionskasse Münzen“ deutlich.<br />
Ergänzend zu den <strong>Arbeitshypothesen</strong> haben sich die Konzeptbeteiligten auf einen<br />
Leitfaden verständigt, mit <strong>des</strong>sen Hilfe das individuelle Frontloadingvolumen ermittelt<br />
werden kann. Der Leitfaden (s. Anhang 15) greift die in der Praxis angewandten Be-<br />
rechnungsverfahren auf <strong>und</strong> gibt darüber hinaus Hinweise <strong>zur</strong> Ermittlung <strong>des</strong> auf<br />
Kreditinstitute entfallenden Anteils am DM-Rückfluss. Der Leitfaden stellt ein Be-<br />
rechnungsmodell dar, das alternativ zu anderen gebräuchlichen Berechnungsmo-<br />
dellen genutzt werden kann.<br />
2 Vorgehensweise<br />
Ausgangspunkt der <strong>Arbeitshypothesen</strong> ist der DM-Bargeldumlauf <strong>zum</strong> Jahresende<br />
1999. Dieser wird nach Wirtschaftssubjekten <strong>und</strong> Nominalen aufgegliedert. Für die<br />
Bargeldhaltung der inländischen Privaten wird darüber hinaus eine an den Zwecken<br />
der Bargeldhaltung orientierte Gliederung in Teilbestände vorgenommen. Während<br />
für die Betrachtung der Banknoten deren Wert maßgebend ist, stehen bei den Mün-<br />
zen die Stückzahlen im Mittelpunkt der Überlegungen.<br />
Für die Kreditinstitute <strong>und</strong> den Handel wird vereinfachend unterstellt, dass deren DM-<br />
Kassenbestände spätestens <strong>zum</strong> Jahresanfang 2002 aufgelöst werden. Demgegen-<br />
über werden für die Barbestände der inländischen Privaten differenzierte Annahmen<br />
darüber getroffen, wann <strong>und</strong> wie die einzelnen Teilbestände verausgabt bzw. in <strong>Euro</strong><br />
umgetauscht werden. Für den Rückfluss <strong>des</strong> DM-Auslandsumlaufs werden die An-<br />
nahmen im Rahmen der Konzeptfortschreibung noch abgestimmt.<br />
In den Rückfluss <strong>des</strong> von den privaten Inländern gehaltenen DM-Bargel<strong>des</strong> - <strong>und</strong><br />
folglich auch in die <strong>Inverkehrgabe</strong> von <strong>Euro</strong>-Bargeld - sind die Kreditinstitute, der<br />
Handel <strong>und</strong> die Automatenwirtschaft (Bargeldbetätigte Automaten, wie <strong>zum</strong> Beipiel<br />
Dienstleistungs-, Unterhaltungs-, Verpflegungs- <strong>und</strong> Warenautomaten, etc.) einbezo-<br />
gen . Bei den folgenden Mengenbetrachtungen bleibt die Frage, ob das DM-Bargeld<br />
vom Handel <strong>und</strong> den Automatenaufstellern (ggf. über Werttransportunternehmen)<br />
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Anlage 7<br />
unmittelbar zu den Lan<strong>des</strong>zentralbanken <strong>zur</strong>ückfließt oder ob Kreditinstitute zwi-<br />
schengeschaltet werden, unberücksichtigt. Gleiches gilt bei der Betrachtung <strong>des</strong><br />
Sub-Frontloadings, d. h., auch hierbei wird nicht unterschieden, ob der <strong>Euro</strong>-Bedarf<br />
von den Handelsunternehmen <strong>und</strong> Automatenaufstellern (bzw. von diesen beauf-<br />
tragten Werttransportunternehmen) direkt bei den Lan<strong>des</strong>zentralbanken abgeholt<br />
wird oder ob Kreditinstitute eingeschaltet sind.<br />
3 Ergebnisse<br />
3.1 DM-Rückfluss<br />
3.1.1 Zeitliche Verteilung <strong>und</strong> Kanäle <strong>des</strong> Banknotenrückflusses<br />
Bei Zugr<strong>und</strong>elegung der in den Anlagen dargestellten Annahmen werden über den<br />
Handel 17,4 Mrd. DM (334 Mio. Banknoten) aus der Transaktionskasse der privaten<br />
Haushalte <strong>zur</strong>ückfließen. Dieser Prozess wird vermutlich am Donnerstag, dem<br />
10.01.2002, abgeschlossen sein. Danach werden DM-Barzahlungen im Handel nur<br />
noch vereinzelt erfolgen.<br />
Die übrige Bargeldhaltung der inländischen Privaten (Ersparnis <strong>und</strong> die Hälfte der<br />
Bargeldhaltung für sonstige Transaktionszwecke) in Höhe von ca. 122 Mrd. DM<br />
(830 Mio. Banknoten) wird bei Kreditinstituten bar umgetauscht 2 . Von dem ge-<br />
nannten Betrag in Höhe von ca. 122 Mrd. DM werden voraussichtlich ca.<br />
60,9 Mrd. DM (415 Mio. Banknoten) auf die ersten beiden Kalenderwochen <strong>des</strong> Jah-<br />
res 2002 entfallen <strong>und</strong> ca. 61,1 Mrd. DM (416 Mio. Banknoten) auf den verbleiben-<br />
den Zeitraum bis Ende Februar 2002.<br />
2 Vereinfachend wird unterstellt, dass eventuellen Einzahlungen zeitnahe wertgleiche <strong>Euro</strong>-<br />
Barverfügungen gegenüber stehen.<br />
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Anlage 7<br />
3.1.2 Zeitliche Verteilung <strong>und</strong> Kanäle <strong>des</strong> Münzrückflusses<br />
Ausgehend vom Mün<strong>zum</strong>lauf Ende 1999 wird angenommen, das sich die Bargeld-<br />
haltung der inländischen Privaten bereits im Laufe <strong>des</strong> Jahres 2001 um den vorzeiti-<br />
gen Münzrückfluss reduziert. Unterschieden werden zwei Aspekte: Die Auflösung<br />
von Münzhorten sowie eine Reduzierung der Transaktionskasse durch die Förderung<br />
<strong>des</strong> betragsgenauen Bezahlens im Handel. Durch die beiden Maßnahmen reduziert<br />
sich die Bargeldhaltung der inländischen Privaten annahmegemäß auf r<strong>und</strong><br />
13,0 Mrd. Münzen <strong>zum</strong> 31.12.2001.<br />
Für die verbleibenden Bargeldbestände wird von zwei Szenarien (Varianten A <strong>und</strong> B)<br />
ausgegangen:<br />
• Generell wird unterstellt, dass die Transaktionskasse für den privaten Verbrauch<br />
überwiegend im Handel verausgabt wird (Variante A: 80%, Variante B: 100 %).<br />
• Für die Münzverausgabung im Handel wird für Variante A das betragsgenaue<br />
Bezahlen (Münzen bis zu einem Gegenwert von weniger als 10 DM) <strong>und</strong> für Vari-<br />
ante B eine Münzzahlung - insbesondere bei großen Handelsketten - bis zu<br />
20 DM je Bartransaktion 3 an Werktagen unterstellt.<br />
• Die Hortbestände werden nach Variante A vollständig über die Kreditinstitute zu-<br />
rückfließen, nach Variante B werden hiervon 10 % über den Handel verausgabt.<br />
Es wird unterstellt, dass die über Kreditinstitute <strong>zur</strong>ückfließenden Hortbestände<br />
zu je 50 % auf Konten eingezahlt bzw. bar getauscht werden.<br />
Nach den Annahmen der Variante A werden über den Handel bis Dienstag, den<br />
15.01.2002, ca. 6,5 Mrd. Münzen <strong>zur</strong>ückfließen. Über Kreditinstitute fließen insge-<br />
samt 6,4 Mrd. Münzen <strong>zur</strong>ück.<br />
Sollten Verbraucher gemäß Variante B im Handel nicht nur Spitzenbeträge mit DM-<br />
Münzen begleichen, beschleunigt sich der DM-Münzrückfluss. Sofern Privatpersonen<br />
Münzen nicht bei Kreditinstituten auf Konten einzahlen bzw. tauschen <strong>und</strong> neben den<br />
für den privaten Verbrauch gehaltenen Münzen auch einen geringen Teil (10 %) der<br />
Münzhorte im Handel verausgaben, könnte sich die Anzahl der über den Handel<br />
3 Gemäß Ziffer 2 der Modifizierten Stichtagsregelung verpflichtet sich der Handel, DM-Münzen bis zu<br />
einem Höchstbetrag von 20 DM je Einzelgeschäft anzunehmen.<br />
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Anlage 7<br />
<strong>zur</strong>ückfließenden Münzen auf ca. 8,4 Mrd. Stück erhöhen. Dieser Betrag könnte bis<br />
Dienstag, den 8. Januar 2002, an den Handel <strong>zur</strong>ückfließen. In diesem Fall fließen<br />
über die Kreditinstitute 4,5 Mrd. Münzen <strong>zur</strong>ück.<br />
Unter Berücksichtigung der auch außerhalb der privaten Haushalte umlaufenden<br />
DM- <strong>und</strong> Pf-Münzen ergibt sich aus den <strong>Arbeitshypothesen</strong> folgen<strong>des</strong> Mengengerüst:<br />
• Der erwartete DM-Münzrückfluss wird auf der Basis <strong>des</strong> Umlaufs Ende 1999<br />
<strong>und</strong> unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Schw<strong>und</strong>quote von 40 % auf<br />
insgesamt 28,5 Mrd. Münzen geschätzt.<br />
• Durch die Auflösung von Münzhorten <strong>und</strong> dem betragsgenauen Bezahlen könnte<br />
der Mün<strong>zum</strong>lauf um ca. 9,4 Mrd. Münzen vorzeitig reduziert werden.<br />
• Der DM-Münzrückfluss aus dem Ausland in Höhe von r<strong>und</strong> 0,2 Mrd. Münzen wird<br />
voraussichtlich nicht im Januar <strong>und</strong> Februar 2002 erfolgen.<br />
• Von den verbleibenden ca. 18,8 Mrd. Münzen könnten<br />
- in den ersten zwei Wochen <strong>des</strong> Jahres 2002 zwischen 6,8 <strong>und</strong> 8,7 Mrd. Mün-<br />
zen über den Handel <strong>zur</strong>ückfließen (inkl. Kassenbestand <strong>des</strong> Handels <strong>und</strong><br />
vergleichbarer Dienstleistungen) <strong>und</strong> 0,5 Mrd. Münzen über Automaten,<br />
- die eigenen Kassenbestände der Kreditinstitute in Höhe von 5,1 Mrd. Münzen<br />
- sofern sie nicht bereits Ende 2001 reduziert wurden - in den ersten Tagen<br />
<strong>des</strong> Jahres 2002 <strong>zur</strong>ückfließen;<br />
- die übrigen Münzen (zwischen 4,5 <strong>und</strong> 6,4 Mrd. Münzen) - in erster Linie<br />
Hortbestände <strong>und</strong> Transaktionskasse der inländischen Privaten für sonstige<br />
Zwecke - voraussichtlich im Januar <strong>und</strong> ggf. Februar 2002 über die Kreditin-<br />
stitute <strong>zur</strong>ückfließen.<br />
3.2 <strong>Euro</strong>-Frontloading<br />
Um den de-facto Parallelumlauf von DM- <strong>und</strong> <strong>Euro</strong>-Bargeld auf einen kurzen Zeit-<br />
raum zu beschränken, ist es erforderlich, dass die Kreditinstitute <strong>zum</strong> Jahresbeginn<br />
2002 über eine ausreichende Menge an <strong>Euro</strong>-Banknoten <strong>und</strong> -Münzen verfügen. Die<br />
Privaten werden insbesondere ihre Transaktionskasse, die sie <strong>zum</strong> Jahresende 2001<br />
deutlich reduziert haben, unverzüglich wieder auffüllen. Daneben müssen die Ban-<br />
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Anlage 7<br />
ken selbstverständlich auch auf einen rasch einsetzenden Bartausch der Ersparnis<br />
vorbereitet sein. Der Handel muss über umfangreiche Barbestände verfügen, um<br />
- wie vereinbart - gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>Euro</strong> als Wechselgeld herausgeben zu können.<br />
In den folgenden Ausführungen wird - analog dem DM-Rückfluss - nach Banknoten<br />
<strong>und</strong> Münzen unterschieden. Tatsächlich dürfte jedoch der für <strong>Euro</strong>-Banknoten aus-<br />
gewiesene Frontloading-Betrag den Wert der vorzeitig zu übernehmenden <strong>Euro</strong>-<br />
Münzen einschließen.<br />
3.2.1 Frontloadingbedarf für Banknoten<br />
Die <strong>Arbeitshypothesen</strong> kommen zu dem Ergebnis, dass unter der Voraussetzung <strong>des</strong><br />
oben dargestellten DM-Bargeldrückflusses in den ersten 10 Januartagen <strong>des</strong> Jah-<br />
res 2002 etwa 21 Mrd. <strong>Euro</strong> in Banknoten <strong>zum</strong> Aufbau <strong>und</strong> „Wiederauffüllen“ der<br />
<strong>Euro</strong>-Transaktionskasse von den Banken abfließen werden <strong>und</strong> daher <strong>zum</strong> Jah-<br />
resbeginn 2002 vor Ort verfügbar sein sollten.<br />
Aus dem in den ersten beiden Wochen <strong>des</strong> Jahres 2002 erwarteten Umtausch der<br />
DM-Ersparnis <strong>und</strong> <strong>des</strong> nicht über den Handel verausgabten Teils der DM-Bargeldhal-<br />
tung für sonstige Transaktionen errechnet sich für die Kreditinstitute ein zusätzlicher<br />
Frontloadingbedarf in Höhe von r<strong>und</strong> 31 Mrd. <strong>Euro</strong>.<br />
Sofern der Handel den <strong>Euro</strong>-Wechselgeldbedarf an Banknoten für die Geschäftstage<br />
bis <strong>zum</strong> 10.01.2002 vorhält, wäre hierfür ein Sub-Frontloadingvolumen in Höhe von<br />
3 Mrd. <strong>Euro</strong> erforderlich.<br />
Daneben ergeben sich für den Austausch der Kassenbestände der Kreditinstitute,<br />
der Unternehmen (ohne Handel) <strong>und</strong> der öffentlichen Hand ein Frontloading-<br />
bzw. Sub-Frontloadingvolumen von zusammen 13 Mrd. <strong>Euro</strong>.<br />
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3.2.2 Frontloadingbedarf für Münzen<br />
Anlage 7<br />
Zur Deckung <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Münzgeldbedarfs für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis<br />
08.01.2002 ergibt sich aus den <strong>Arbeitshypothesen</strong> für die Kreditinstitute ein Front-<br />
loadingbedarf in Höhe von ca. 1,3 Mrd. Münzen (inkl. der bereits verbindlich bestell-<br />
ten 1.070 Mio. Münzen in Starter Kits). Für den Handel ergibt sich ein Sub-<br />
Frontloadingbedarf in Höhe von ca. 2,9 Mrd. Münzen <strong>und</strong> für die Automatenwirt-<br />
schaft von ca. 0,2 Mrd. Münzen.<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Überlegungen ist, dass die Kreditinstitute beim Umtausch von DM-<br />
Banknoten <strong>und</strong> -Münzen in <strong>Euro</strong>-Bargeld für inländische Private lediglich Spitzenbe-<br />
träge in <strong>Euro</strong>-Münzen abgeben <strong>und</strong> ansonsten der Handel den Geldkreislauf mit<br />
<strong>Euro</strong>-Münzen versorgt.<br />
Ergänzend ist an<strong>zum</strong>erken:<br />
• Ein gegenüber heute höherer Anteil niedriger Nominale an den ausgegebenen<br />
<strong>Euro</strong>-Banknoten – wie vom Einzelhandel für die ersten Tage in 2002 gefordert<br />
<strong>und</strong> von allen Konzeptbeteiligten für die GAA-Bestückung empfohlen – reduziert<br />
lediglich den Wechselgeldbedarf <strong>des</strong> Handels an Banknoten; <strong>des</strong>sen Münz-<br />
Wechselgeldbedarf bleibt hierdurch unberührt.<br />
• Die in Variante B unterstellte höhere Rückflussgeschwindigkeit der DM-Münzen<br />
reduziert den <strong>Euro</strong>-Wechselgeldbedarf der ersten Tage nur unwesentlich. Um die<br />
Rückgabe von <strong>Euro</strong>-Münzen als Wechselgeld zu vermeiden, müsste wegen der<br />
Umrechnung von DM in <strong>Euro</strong> der gesamte Rechnungsbetrag passend in DM ge-<br />
zahlt werden. Die höhere Rückflussgeschwindigkeit der DM-Münzen bewirkt je-<br />
doch, dass der Münz-Wechselgeldbedarf schneller als in Variante A auf den<br />
heute üblichen Umfang <strong>zur</strong>ückgeht.<br />
4 Zusammenfassung <strong>und</strong> Ausblick<br />
Der Handel ist bei der <strong>Euro</strong>-Bargeldeinführung erheblich stärker als heute üblich in<br />
den Bargeldkreislauf involviert. Während der Handel derzeit Münzdefizite aufweist,<br />
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Anlage 7<br />
d. h. die Bevölkerung nur mit Münzen versorgt, wird er die Privaten in den ersten bei-<br />
den Wochen <strong>des</strong> Jahres 2002 mit ca. 5,3 Mrd. <strong>Euro</strong>-Münzen versorgen sowie zu-<br />
sätzlich ca. 6,5 Mrd. DM-Münzen entsorgen. Das Volumen von etwa 11,8 Mrd. Stück<br />
Münzen könnte sich deutlich erhöhen, wenn<br />
• der vorzeitige Münzrückfluss sowie die Förderung <strong>des</strong> betragsgenauen Bezah-<br />
lens nicht zu der angenommenen Reduzierung der Münzhorte <strong>und</strong> der Trans-<br />
aktionskasse führen würde <strong>und</strong>/oder<br />
• ein Teil der DM-Münzhorte in 2002 wegen einer engen Definition <strong>des</strong> Begriffs der<br />
„haushaltsüblichen Beträge“ ebenfalls im Handel verausgabt würde.<br />
Generell ist festzuhalten, dass das schnelle Übergangsszenario <strong>zum</strong> <strong>Euro</strong>-Bargeld<br />
zu einer erheblichen Beanspruchung der Bearbeitungs-, Lager- <strong>und</strong> Transportkapa-<br />
zitäten im Handel, bei den Kreditinstituten, im Werttransportgewerbe <strong>und</strong> den Zweig-<br />
anstalten der Bun<strong>des</strong>bank führen wird. Nach Auffassung aller Konzeptbeteiligten ist<br />
es daher erforderlich, <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t hinsichtlich der <strong>Euro</strong>-Münzen den für das Frontloa-<br />
ding insgesamt verfügbaren Zeitraum ab 1. September 2001 zu nutzen, da andern-<br />
falls insbesondere mit Engpässen bei der <strong>Euro</strong>-Bargeldversorgung <strong>zum</strong> Jahresan-<br />
fang 2002 zu rechnen ist.<br />
Anhänge<br />
Seite 8 von 8
Aufgliederung <strong>des</strong> DM-Banknotenumlaufs nach Stückelungen<br />
(Angaben in Mio Stück Banknoten - Differenzen durch R<strong>und</strong>ung)<br />
Spalte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />
Bank- Umlauf davon<br />
noten- Ende unwieder- Aus- Kassen- Kassen- Kassenhaltung Bargeld- davon<br />
stücke- 1999 bringlich lands- haltung haltung sonstiger Unter- haltung für Trans- davon Ersparlung<br />
verloren umlauf der Kredit- <strong>des</strong> nehmen, Auto- der inl. aktions- für privaten für sonstige nis<br />
institute Handels matenbestand Privaten zwecke Verbrauch Transaktionen<br />
1000 93 2 34 2 0 0 55 5 0 5 50<br />
500 56 1 20 5 0 0 30 3 0 3 27<br />
200 40 1 15 1 0 0 23 2 1 1 21<br />
100 1.064 21 388 101 0 10 544 164 66 98 380<br />
50 461 9 120 87 4 12 229 192 57 135 37<br />
20 477 9 124 103 4 12 225 200 66 134 25<br />
10 557 11 145 161 5 15 220 196 105 91 24<br />
5 60 1 16 6 0 0 37 4 3 1 33<br />
Summen<br />
Mio Stück 2.808 55 862 466 13 49 1.363 766 298 468 597<br />
Mrd DM 273,9 5,5 95,8 22,9 0,3 2,0 147,3 38,9 12,0 26,8 108,5<br />
Anlage 7<br />
Anhang 1
Anlage 7<br />
Anhang 2<br />
Erläuterung <strong>zur</strong> Aufgliederung <strong>des</strong> DM-Banknotenumlaufs nach<br />
Stückelungen<br />
Zu Spalte 2<br />
Für die Rate der unwiederbringlich verlorenen Banknoten wird für alle Stückelungen ein-<br />
heitlich 2 % unterstellt.<br />
Zu Spalte 3<br />
Annahme: 26 % der Banknotenstückelungen zu DM 5 bis DM 50 <strong>und</strong> 36,5 % der Bank-<br />
notenstückelungen DM 100 bis DM 1000 befinden sich im Ausland. (Vgl. „Der DM-<br />
Umlauf im Ausland“, Diskussionspapier 1/95, Volkswirtschaftliche Forschungsgruppe<br />
der Deutschen Bun<strong>des</strong>bank).<br />
Zu Spalte 4<br />
Die Aufgliederung der Kassenbestände basiert auf einer Befragung einzelner Kreditin-<br />
stitute sowie auf einer Auswertung der Sparkassen-Finanzgruppe. Diese Erhebungen<br />
zeigen, daß sowohl zwischen den als auch innerhalb der Institutsgruppen erhebliche<br />
Unterschiede bei der Aufgliederung <strong>des</strong> Kassenbestan<strong>des</strong> nach Nominalen bestehen.<br />
Gleichwohl wird angenommen, dass die ermittelten Durchschnittswerte für die gesamte<br />
Kreditwirtschaft repräsentativ sind.<br />
Zu Spalte 5<br />
Aus den Angaben <strong>des</strong> HDE läßt sich für die HDE-Mitgliedsinstitute ein durchschnittli-<br />
cher Wechselgeldbestand in Höhe von 5,2 % <strong>des</strong> durchschnittlichen Tagesumsatzes<br />
(bar <strong>und</strong> unbar) errechnen. Für die Kassenhaltung <strong>des</strong> Handels unter Einbeziehung der<br />
Nicht-HDE-Mitgliedsinstitute wird ein Sicherheitszuschlag von 0,8 Prozentpunkten ange-<br />
rechnet. Der Wechselgeldbedarf wird demnach auf 6 % der durchschnittlichen Tages-<br />
umsätze geschätzt. Für die Tagesumsätze wird der private Verbrauch zugr<strong>und</strong>e gelegt<br />
(1998: 2.022 Mrd DM). Unterstellt wird daher, daß die Kassenhaltung <strong>des</strong> Handels <strong>und</strong><br />
Seite 1 von 3
Anlage 7<br />
Anhang 2<br />
der Dienstleister 1 6 % <strong>des</strong> sich bei 305 Geschäftstagen durchschnittlich ergebenden<br />
täglichen privaten Verbrauchs beträgt. Von dem hierbei ermittelten Betrag in Höhe von<br />
r<strong>und</strong> 0,4 Mrd DM sind die Münzbestände, die nicht Gegenstand dieser Arbeitshypothe-<br />
sen sind, abzuziehen. Für die Aufgliederung <strong>des</strong> verbleibenden Betrages nach Bank-<br />
notenstückelungen wird unterstellt, daß der Handel im Wesentlichen kleine Nominale als<br />
Wechselgeld bereithält.<br />
Zu Spalte 6<br />
In der Kassenhaltung der sonstigen Unternehmen sind die Bestände der öffentlichen<br />
Hand enthalten. Die Bestände sind geschätzt. Gleiches gilt für den Bestand an Bank-<br />
noten in Automaten. Analog zu Spalte 5 wird unterstellt, daß die Bestände im wesentli-<br />
chen in kleinen Nominalen vorgehalten werden.<br />
Zu Spalte 7<br />
Die Bargeldhaltung der inländischen Privaten errechnet sich aus Spalte 1 abzüglich der<br />
Spalten 2 bis 6. Die Aufgliederung der Spalte 7 in Spalte 8 <strong>und</strong> Spalte 11 beruht in<br />
erster Linie auf Überlegungen <strong>zur</strong> Lebensdauer von Banknoten.<br />
Zu Spalte 9<br />
Unter Berücksichtigung von HDE-Angaben über den Anteil der Barumsätze seiner Mit-<br />
glieder beträgt der Anteil der Barzahlungen am privaten Verbrauch - internen Schätzun-<br />
gen zufolge - etwa 42 % bzw. r<strong>und</strong> 70 Mrd DM monatlich. Unter der Annahme, dass die<br />
Privaten durchschnittlich dreimal im Monat eine Barverfügung am Schalter/AKT bzw.<br />
GAA vornehmen, errechnet sich eine durchschnittliche Transaktionskasse der Privaten<br />
für Zwecke <strong>des</strong> privaten Verbrauchs in Höhe von 11,7 bzw. ger<strong>und</strong>et 12 Mrd DM.<br />
1 Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen auch dann vom Handel gesprochen, wenn hierbei nicht<br />
ausschließlich Handelsunternehmen im engeren Sinne gemeint sind.<br />
Seite 2 von 3
Anlage 7<br />
Anhang 2<br />
Zu Spalte 10<br />
Sonstige Transaktionen umfassen u.a. Verkäufe von Privat an Privat sowie Transaktio-<br />
nen, die im privaten Verbrauch nicht erfaßt werden. Die Höhe dieser Transaktionskasse<br />
errechnet sich aus Spalte 8 abzüglich Spalte 9<br />
Seite 3 von 3
Anlage 7<br />
Anhang 3<br />
<strong>Arbeitshypothesen</strong> Banknoten für den Handel<br />
Barumsätze, <strong>Euro</strong>-Wechselgeldbedarf, Entsorgung der täglichen<br />
Bareinnahmen (ohne Münzen)<br />
Annahmen:<br />
Die Barumsätze werden sich in den ersten Tagen <strong>des</strong> Jahres 2002 auf<br />
etwa 3,5 Mrd DM bzw. 1,8 Mrd <strong>Euro</strong> belaufen. An Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen<br />
beträgt der Umsatz 0,3 Mrd DM bzw. 0,15 Mrd <strong>Euro</strong> (Addition von Spalte2<br />
<strong>und</strong> Spalte5 der nachfolgenden Tabelle).<br />
Durch Öffentlichkeitsarbeit werden die Privaten dazu aufgefordert, ihre<br />
Transaktionskasse für den privaten Verbrauch <strong>zum</strong> Jahresende 2001<br />
deutlich zu reduzieren. Sie verringert sich von 12 Mrd DM auf 4 Mrd DM<br />
<strong>und</strong> umfaßt 100 Mio Banknoten.<br />
Die Privaten werden den Teil ihrer Bargeldhaltung, der für Transaktionszwecke<br />
<strong>des</strong> privaten Verbrauchs gehalten wird (4 Mrd DM), sowie die<br />
Hälfte <strong>des</strong> für sonstige Transaktionen gehaltenen Barvermögens (13,4<br />
Mrd DM bzw. 234 Mio Banknoten) zügig im Handel verausgaben (Spalte2<br />
der nachfolgenden Tabelle). Dem Handel fließen hierdurch etwa<br />
334 Mio Banknoten zu.<br />
Bei DM-Zahlungen ab dem 01.01.2002 wird sich der DM-Bestand der<br />
Privaten nicht mehr entsprechend den Umsätzen sondern den <strong>zur</strong> Zahlung<br />
gegebenen Nominalen verringern, sofern ab dem 01.01.2002 vom<br />
Handel ausschließlich <strong>Euro</strong>-Wechselgeld <strong>zur</strong>ückgegeben wird 1 . Die<br />
gegebenen DM-Nominale werden das 2 -fache der Barumsätze ausmachen<br />
(Spalte 3 der nachfolgenden Tabelle).<br />
1 Beispiel: Umsatz beträgt 31 <strong>Euro</strong>; Zahlung mittels 100-DM-Banknote; Wechselgeld 20,13 <strong>Euro</strong><br />
Seite 1 von 3
Anlage 7<br />
Anhang 3<br />
Bargeldzahlungen im Handel in den ersten Geschäftstagen <strong>des</strong><br />
Jahres 2002 (Zahlen ger<strong>und</strong>et – Umrechnung DM : <strong>Euro</strong> im Verhältnis 2 : 1)<br />
1 2 3 4 5 6<br />
Datum Durch DM- Bei DM- Für DM- Durch <strong>Euro</strong>- Spalte 4 bei<br />
Zahlung begli- Zahlungen ge- Zahlungen er- Zahlung beVerwenchenerUmgebener DM- forderlichesglichenerdung von<br />
satz<br />
Betrag <strong>Euro</strong>-Wechsel- Umsatz 80% der<br />
geld<br />
Beträge in<br />
Spalte 5<br />
(Jahr 2002)<br />
Seite 2 von 3<br />
(in Mrd DM)<br />
[in % vom Umsatz]<br />
01.01 (Di) 0,3<br />
[90 %]<br />
02.01. (Mi) 2,8<br />
[80 %]<br />
03.01. (Do) 2,1<br />
[60 %]<br />
04.01. (Fr) 1,4<br />
[40 %]<br />
05.01. (Sa) 0,7<br />
[20 %]<br />
06.01. (So) 0,1<br />
[10 %]<br />
07.01. (Mo) 0,4<br />
[10 %]<br />
08.01. (Di) 0,4<br />
[10 %]<br />
09.01. (Mi) 0,4<br />
[10 %]<br />
10.01. (Do) 0,1<br />
[Rest]<br />
0,6 Mrd DM<br />
12 Mio Banknoten<br />
5,6 Mrd DM<br />
107 Mio Banknoten<br />
4,2 Mrd DM<br />
81 Mio Banknoten<br />
2,8 Mrd DM<br />
54 Mio Banknoten<br />
1,4 Mrd DM<br />
27 Mio Banknoten<br />
0,2 Mrd DM<br />
4 Mio Banknoten<br />
0,8 Mrd DM<br />
15 Mio Banknoten<br />
0,8 Mrd DM<br />
15 Mio Banknoten<br />
0,8 Mrd DM<br />
15 Mio Banknoten<br />
0,2 Mrd DM<br />
4 Mio Banknoten<br />
Summen 8,7 17,4 Mrd DM<br />
334 Mio Banknoten<br />
(in Mrd <strong>Euro</strong>)<br />
(in Mrd <strong>Euro</strong>)<br />
(in Mrd <strong>Euro</strong>)<br />
0,15 0,0 0,15<br />
1,4 0,4 1,08<br />
1,05 0,7 0,49<br />
0,7 1,1 0,0<br />
0,35 1,4 0,0<br />
0,05 0,1 0,0<br />
0,2 1,6 0,0<br />
0,2 1,6 0,0<br />
0,2 1,6 0,0<br />
0,05 1,7 0,0<br />
4,35 10,2 1,72
Folgen:<br />
Anlage 7<br />
Anhang 3<br />
Die Privaten werden ihre reduzierte DM-Bargeldhaltung für Transaktionszwecke<br />
<strong>des</strong> privaten Verbrauchs sowie die Hälfte <strong>des</strong> für sonstige<br />
Transaktionen gehaltenen Barvermögens bis Donnerstag, den<br />
10.01.2002, im Handel verausgaben. Danach werden DM-Barzahlungen<br />
nur noch vereinzelt erfolgen.<br />
Sofern der Handel den <strong>Euro</strong>-Wechselgeldbedarf für die Geschäftstage<br />
bis einschließlich Donnerstag, den 10.01.2002, vorhalten sollte, wären<br />
für die in DM beglichenen Barzahlungen für sich betrachtet 4,35 Mrd <strong>Euro</strong><br />
erforderlich. Sollten jedoch die durch <strong>Euro</strong>-Zahlungen erhaltenen Beträge<br />
zu 80 % als Wechselgeld für DM-Zahlungen verwendet werden<br />
können, würde sich der Wechselgeldbedarf auf 1,72 Mrd <strong>Euro</strong> reduzieren<br />
2 . Für Umsätze, die durch <strong>Euro</strong>-Zahlungen beglichen werden, wird<br />
ein Wechselgeldbedarf angenommen, der maximal dem Gegenwert<br />
<strong>des</strong> heutigen Wechselgeldbestan<strong>des</strong> entsprechen wird (0,3 Mrd DM –<br />
0,15 Mrd <strong>Euro</strong> Tagesbestand, d. h. für zehn Tage 1,5 Mrd <strong>Euro</strong>).<br />
Die vom Handel zu entsorgenden DM-Bareinnahmen summieren sich für<br />
den genannten Zeitraum auf etwa 17,4 Mrd DM bzw. 334 Mio Banknoten.<br />
Darüber hinaus wären ab Freitag, dem 04.01.2002, die nicht als<br />
Wechselgeld für DM-Zahlungen benötigten <strong>Euro</strong>-Einnahmen zu entsorgen.<br />
2 Insbesondere für höhere <strong>Euro</strong>-Nominale dürfte diese Annahme nicht zutreffen. Der genannte Prozent-<br />
satz bedarf daher der kritischen Überprüfung.<br />
Seite 3 von 3
Anlage 7<br />
Anhang 4<br />
<strong>Arbeitshypothesen</strong> Banknoten für die Banken<br />
DM-Bareinzahlungen, Umtauschvolumen, Entsorgung der täglichen<br />
DM-Einnahmen (ohne Münzen)<br />
Annahmen:<br />
Der <strong>Euro</strong>-Bedarf der Banken für inländische Privatk<strong>und</strong>en errechnet<br />
sich aus<br />
1. den Barverfügungen am Schalter/AKT bzw. GAA <strong>zum</strong> Aufbau der<br />
Transaktionskasse für den privaten Verbrauch (6,1 Mrd <strong>Euro</strong>) <strong>und</strong> dem<br />
Aufbau der hälftigen Transaktionskasse für sonstige Transaktionen<br />
(6,9 Mrd <strong>Euro</strong>)<br />
2. dem hälftigen Umtausch der DM-Bargeldhaltung für sonstige Transaktionen<br />
(6,9 Mrd <strong>Euro</strong>) <strong>und</strong> dem Umtausch der Ersparnis (55,4 Mrd <strong>Euro</strong>).<br />
Zu 1.<br />
Für den Aufbau der <strong>Euro</strong>-Transaktionskasse für die Ausgaben <strong>des</strong> privaten<br />
Verbrauchs <strong>und</strong> der hälftigen Transaktionskasse für sonstige Transaktionen<br />
wären für sich betrachtet Barverfügungen in Höhe von r<strong>und</strong> 13<br />
Mrd <strong>Euro</strong> erforderlich. Jedoch werden entsprechend den <strong>Arbeitshypothesen</strong><br />
für den Handel bis Donnerstag, dem 03.01.2002, netto 1,5 Mrd<br />
<strong>Euro</strong> vom Handel an die Privaten als Wechselgeld abgegeben. Zum<br />
Aufbau der genannten Transaktionskassen müssen somit die Banken<br />
einen Auszahlungsbeitrag in Höhe von mehr als 11 Mrd <strong>Euro</strong> leisten.<br />
Außerdem werden die Privaten bereits in den ersten 10 Januartagen<br />
2002 Barverfügungen bei den Banken <strong>zum</strong> Wiederauffüllen ihrer Transaktionskasse<br />
in Höhe von 10,2 Mrd <strong>Euro</strong> vornehmen.<br />
Zu 2.<br />
Erwartet wird, daß die Ersparnis <strong>und</strong> die Hälfte der DM-Bargeldhaltung für<br />
sonstige Transaktionen, die sich zusammen auf r<strong>und</strong> 121,9 Mrd DM<br />
bzw. r<strong>und</strong> 830 Mio Banknoten belaufen, wie folgt bei den Banken bar<br />
umgetauscht werden:<br />
1. Woche: 30 % 36,5 Mrd DM bzw. 249 Mio Banknoten<br />
2. Woche: 20 % 24,4 Mrd DM bzw. 166 Mio Banknoten<br />
3. Woche: 10 % 12,2 Mrd DM bzw. 83 Mio Banknoten<br />
4. Woche: 6 % 07,3 Mrd DM bzw. 50 Mio Banknoten<br />
Seite 1 von 2
Anlage 7<br />
Anhang 4<br />
5. Woche: 6 % 07,3 Mrd DM bzw. 50 Mio Banknoten<br />
6. Woche: 6 % 07,3 Mrd DM bzw. 50 Mio Banknoten<br />
7. Woche: 6 % 07,3 Mrd DM bzw. 50 Mio Banknoten<br />
8. Woche: 6 % 07,3 Mrd DM bzw. 50 Mio Banknoten<br />
9. Woche: 10 % 12,4 Mrd DM bzw. 83 Mio Banknoten<br />
Folgen:<br />
Die Privaten werden in den ersten fünf Geschäftstagen min<strong>des</strong>tens 11<br />
Mrd <strong>Euro</strong> <strong>zum</strong> Aufbau ihrer für den privaten Verbrauch bestimmten<br />
Transaktionskasse <strong>und</strong> der hälftigen Transaktionskasse für sonstige<br />
Transaktionen bei den Kreditinstituten am Schalter/AKT bzw. GAA verfügen.<br />
Sofern die Banken den <strong>Euro</strong>-Bedarf für die ersten beiden Wochen <strong>des</strong><br />
Jahres 2002 frontloaden sollten, wären zusätzlich<br />
1. für die „Wiederauffüllung“ der durch Ausgaben <strong>des</strong> privaten Verbrauchs<br />
reduzierten Transaktionskasse ein <strong>Euro</strong>-Bedarf in Höhe von etwa 10<br />
Mrd <strong>Euro</strong> <strong>und</strong><br />
2. für den Umtausch der Ersparnis <strong>und</strong> der hälftigen Transaktionskasse für<br />
sonstige Transaktionen über 31 Mrd <strong>Euro</strong> erforderlich.<br />
Seite 2 von 2
Anlage 7<br />
Anhang 5<br />
<strong>Euro</strong>-Frontloading-Bedarf Banknoten <strong>zum</strong> 01.01.2002<br />
Annahmen: Frontloading<br />
in Mrd <strong>Euro</strong><br />
(ca.)<br />
Annahmen <strong>zum</strong> <strong>Euro</strong>-Eigenbedarf der Banken<br />
Die Banken erhalten vorab den Gegenwert ihres heutigen Kassenbe-<br />
stan<strong>des</strong> 12<br />
Aus dem Bargeldrücklauf aus dem Ausland resultiert kein Frontlao-<br />
ding-Bedarf 0<br />
Die Banken erhalten vorab für den Aufbau <strong>und</strong> die Wiederauffüllung<br />
der Transaktionskasse für den privaten Verbrauch sowie den hälftigen<br />
Aufbau der Transaktionskasse für sonstige Transaktionen 21<br />
Die Banken erhalten für den Umtausch der Ersparnis <strong>und</strong> der hälftigen<br />
Transaktionskasse für sonstige Transaktionen 31<br />
Annahmen <strong>zum</strong> <strong>Euro</strong>-Bedarf der Wirtschaft<br />
Der Handel erhält vorab den <strong>Euro</strong>-Wechselgeldbedarf für die bis Don-<br />
nerstag, den 03.01.2002, in DM getätigten Barzahlungen sowie den<br />
Wechselgeldbedarf für die bis Donnerstag, den 10.01.2002 in <strong>Euro</strong><br />
getätigte Barzahlungen (1,72 Mrd <strong>Euro</strong> + 1,5 Mrd <strong>Euro</strong>) 3<br />
Die Unternehmen (außer Handel) <strong>und</strong> die öffentliche Hand erhalten<br />
vorab den Gegenwert ihrer heutigen Kassenbestände 1<br />
Summe (ca.) 68<br />
Seite 1 von 1
Aufgliederung <strong>des</strong> DM-Mün<strong>zum</strong>laufs nach Stückelungen<br />
(Angaben in Mio Stück Münzen - Differenzen durch R<strong>und</strong>ung)<br />
Spalte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 9a<br />
Stückelung Umlauf davon durchschnittl. Bargeldhaltung<br />
Ende unwieder- Aus- Kassen- Kassenhaltung Auto- Bargeld- davon für privaten Verbrauch bei<br />
1999 bringlich lands- haltung <strong>des</strong> Handels maten- haltung für Trans- davon Münz- 78 Mio. Erwachsenen<br />
verloren umlauf der Kredit- <strong>und</strong> vergleichb. bestand der inl. aktions- für privaten für sonstige hortung mit DM-Geldbörsen<br />
institute Dienstleistungen* Privaten zwecke Verbrauch Transaktionen (Stück Münzen)<br />
5 DM 885 122 8 180 18 109 447 287 247 40 160 3,2<br />
2 DM 1.182 165 12 220 19 45 721 641 541 100 80 6,9<br />
1 DM 2.321 496 31 360 21 68 1.345 1.105 905 200 240 11,6<br />
50 Pf 2.270 676 21 360 19 31 1.163 843 643 200 320 8,2<br />
10 Pf 10.686 3.412 86 600 56 138 6.394 5.194 4.744 450 1.200 60,8<br />
5 Pf 6.472 2.938 35 400 40 0 3.058 2.658 2.308 350 400 29,6<br />
2 Pf 7.543 3.042 45 1.000 50 0 3.406 1.806 1.356 450 1.600 17,4<br />
1 Pf 16.718 8.678 80 2.000 42 0 5.917 1.917 1.467 450 4.000 18,8<br />
Summen<br />
Mio Stück 48.077 19.530 318 5.120 266 391 22.451 14.451 12.211 2.240 8.000 157<br />
Mio DM 11955,2 2412,2 116,2 2000,0 170,4 732,3 6524,2 4952,2 4176,2 776,0 1572,0 53,5<br />
* einschließlich öffentliche Kassen<br />
Anlage 7<br />
Anhang 6
Anlage 7<br />
Anhang 7<br />
Erläuterung <strong>zur</strong> Aufgliederung <strong>des</strong> Umlaufs der Bun<strong>des</strong>münzen nach Stücke-<br />
lungen<br />
Zu Spalte 2<br />
Der Anteil der unwiederbringlich verlorenen Bun<strong>des</strong>münzen wurde von der Bun<strong>des</strong>-<br />
bank anhand von Stichproben bei Einzahlungen ermittelt.<br />
Zu Spalte 3<br />
DM-Münzen, die langfristig im Ausland verbleiben, werden bei den Lan<strong>des</strong>zentral-<br />
banken nicht eingezahlt <strong>und</strong> daher in Spalte 2 als unwiederbringlich verloren ausge-<br />
wiesen. Es wird unterstellt, dass sich (geschätzt) 1 % <strong>des</strong> für Zahlungszwecke akti-<br />
ven Anteils <strong>des</strong> DM-Mün<strong>zum</strong>laufs (Spalte 1 abzügl. Spalte 2) kurz- bzw. mittelfristig<br />
im Ausland befindet. Bei den Stückelungen von 10 Pf bis 2 DM erfolgte ein stücke-<br />
lungsabhängiger Zuschlag, der der verstärkten Nachfrage nach diesen Stückelungen<br />
in einigen Nachfolgestaaten <strong>des</strong> ehemaligen Jugoslawiens Rechnung trägt.<br />
Zu Spalte 4<br />
Der Aufgliederung der Kassenbestände liegt eine Befragung einzelner Kreditinstitute<br />
sowie die Auswertung der Sparkassen-Finanzgruppe zu Gr<strong>und</strong>e. Es wird angenom-<br />
men, dass diese Angaben für die gesamte Kreditwirtschaft repräsentativ sind.<br />
Zu Spalte 5<br />
In dieser Spalte sind die Kassenbestände <strong>des</strong> Handels <strong>und</strong> Unternehmen vergleich-<br />
barer Dienstleistungen sowie Kassenbestände <strong>des</strong> Hotel- <strong>und</strong> Gastronomiegewerbes<br />
<strong>und</strong> der öffentlichen Kassen enthalten. Der in den <strong>Arbeitshypothesen</strong> <strong>zur</strong> Inverkehr-<br />
gabe der <strong>Euro</strong>-Banknoten <strong>und</strong> <strong>zum</strong> Rückfluss der DM-Banknoten <strong>zum</strong> Jahreswech-<br />
sel 2001/2002 angegebene Wechselgeldbestand der Einzelhandelsunternehmen in<br />
Höhe von 6 % <strong>des</strong> privaten Verbrauchs (1998: 2.022 Mrd. DM verteilt auf 305 Tage)<br />
wurde übernommen. Aus Angaben der Gewerbebetriebe ist zu entnehmen, dass ca.<br />
40 % <strong>des</strong> Wechselgeldbestan<strong>des</strong> Münzen sind. Diese Angabe wurde für den Wech-<br />
selgeldbestand <strong>des</strong> Handels übernommen. Die Aufgliederung <strong>des</strong> Wechselgeldbe-<br />
stan<strong>des</strong> orientiert sich im Wesentlichen an der durchschnittlichen Zusammensetzung<br />
der Münzabholungen der Filiale eines Handelsunternehmens bei einer Lan<strong>des</strong>zent-<br />
ralbank.<br />
Seite 1 von 2
Zu Spalte 6<br />
Anlage 7<br />
Anhang 7<br />
Die Aufgliederung <strong>des</strong> Bestands an Bun<strong>des</strong>münzen basiert im Wesentlichen auf An-<br />
gaben der Arbeitsgemeinschaft Automatenwirtschaft <strong>und</strong> <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> der Park-<br />
<strong>und</strong> Garagenhäuser sowie der Dt. Telekom AG <strong>und</strong> der Dt. Post AG.<br />
Zu den Spalten 7 bis 11<br />
Die Bargeldhaltung der inländischen Privaten (Spalte 7) errechnet sich aus der Spalte<br />
1 abzüglich der Spalten 2 bis 6.<br />
In Spalte 11 wird unter Berücksichtigung der Auswertung einer empirischen Erhe-<br />
bung <strong>zum</strong> Bargeldverhalten beim Übergang <strong>zum</strong> <strong>Euro</strong>-Bargeld eine Münzhortung<br />
von 8 Mrd. Münzen angenommen.<br />
Die Bargeldhaltung der inländischen Privathaushalte für Transaktionszwecke (Spalte<br />
8) ergibt sich als Restgröße aus der Spalte 7 abzüglich Spalte 11. Sie teilt sich auf<br />
in die Bargeldhaltung für den privaten Verbrauch (Spalte 9) <strong>und</strong> die Bargeldhaltung<br />
für sonstige Transaktionen (Spalte 10). Zu Letzteren gehören Münzen in Spenden-<br />
büchsen, Vereins- <strong>und</strong> Kaffeekassen. Zur Ermittlung der Münzmenge wird unterstellt,<br />
dass<br />
a) Spendenbüchsen ständig 3 Münzen je Einwohner (80 Mio.) enthalten <strong>und</strong><br />
b) auf 20 Einwohner eine Vereins- <strong>und</strong> Kaffeekasse mit durchschnittlich 500 Münzen<br />
kommt<br />
(Summe aus a) <strong>und</strong> b) 2,24 Mrd. Münzen).<br />
Die Transaktionskasse <strong>des</strong> privaten Verbrauchs (Spalte 9) errechnet sich aus der<br />
Spalte 8 abzüglich Spalte 10. Bei 78 Mio. Erwachsenen (ab 16 Jahren) einschließlich<br />
10 Mio. Erwachsenen im grenznahen Ausland mit DM-Transaktionskasse erscheint<br />
die durchschnittliche Transaktionskasse mit etwa 157 Münzen zu hoch. Es ist jedoch<br />
zu berücksichtigen, dass viele Münzen auch in der Hand von Kindern sind oder diese<br />
aufgr<strong>und</strong> ihres insgesamt geringen Wertes an den unterschiedlichsten Stellen nicht<br />
für den täglichen Zahlungsverkehr aufbewahrt werden, wie z.B. in Jackentaschen,<br />
Schubladen, Autos etc. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass viele Personen für<br />
spezielle Zwecke, wie z.B. Floh- bzw. Wochenmarktverkäufer <strong>und</strong> Bedienstete in der<br />
Gastronomie, ein zweites Portemonnaie mit einer großen Anzahl von Münzen haben.<br />
Seite 2 von 2
Anlage 7<br />
Anhang 8<br />
Annahmen<br />
- Durch das betragsgenaue Bezahlen im Handel reduziert sich die Transaktionskasse für den<br />
privaten Verbrauch um 0,15 Münzen je Bartransaktion (Berechnung s. Anh. 13). Bei geschätzt<br />
110 Mio. Bartransaktionen an Werktagen <strong>und</strong> 30 Mio. Transaktionen an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen<br />
(vgl. Anhang 9, Fußnote 1) finden vom 1.04. bis 31.12.2001 26.250 Mio. Bartransaktionen statt, mit<br />
denen die Transaktionskasse der Privaten um 3.938 Mio. Münzen reduziert werden kann.<br />
- Vereinfachend wird davon ausgegangen, dass die Verhaltensänderung der Privaten keine<br />
Auswirkungen auf die betriebsnotwendigen Kassenbestände <strong>des</strong> Handels <strong>und</strong> der Kreditwirtschaft<br />
hat.<br />
Ergebnis<br />
<strong>Arbeitshypothesen</strong> für den Mün<strong>zum</strong>lauf <strong>zum</strong> 31.12.2001<br />
hier: Annahmen <strong>zum</strong> Rückgang der Bargeldhaltung der Privaten<br />
Die durch Sonderaktionen <strong>zum</strong> vorzeitigen Münzrückfluss einschließlich der Förderung <strong>des</strong><br />
betragsgenauen Bezahlens reduzierte Bargeldhaltung der Privaten wird den Mün<strong>zum</strong>lauf<br />
verringern.<br />
Annahmen <strong>zur</strong> Reduzierung der Bargeldhaltung der inländischen Privaten:<br />
- 70% der Münzhorte (ca. 5,5 Mrd. Münzen) werden durch den vorzeitigen Münrückfluss aufgelöst.<br />
Anschließend werden keine neuen Horte mehr aufgebaut.<br />
Rückgang der Bargeldhaltung der inl. Privaten (in Mio. Stück Münzen)<br />
Bargeld- davon<br />
Plausibilitätsprüfung<br />
durchschnittl.<br />
haltung für Trans- davon<br />
Münz-<br />
Bargeldhaltung für<br />
privaten Verbrauch bei 78<br />
der inl. aktions- für privaten für sonstige hortung Mio. Erwachsenen<br />
(Stück)<br />
Privaten zwecke Verbrauch<br />
<strong>zum</strong> 31.12.1999 22.451 14.451 12.211 2.240 8.000 156,6<br />
reduziert um<br />
ca. 9.438 3.938 3.938 0 5.500 50,5<br />
<strong>zum</strong> 31.12.2001<br />
auf 13.014 10.514 8.274 2.240<br />
2.500 106,1<br />
darunter: 110 Mio.<br />
Münzen über<br />
Automaten<br />
Transaktionen
Annahmen<br />
in Mio. Stück Münzen<br />
<strong>Arbeitshypothesen</strong> für den DM-Münzrückfluss<br />
hier: Verhaltenannahmen <strong>zur</strong> Auflösung<br />
der <strong>zum</strong> 31.12.2001 vorhandenen Bargeldhaltung der Privaten<br />
Handel KI Automaten<br />
Variante A – 80 % der um 110 gekürzten<br />
Transaktionskasse für privaten<br />
Verbrauch 1<br />
Variante B – 100 % der um 110 gekürzten<br />
Transaktionskasse für<br />
privaten Verbrauch 3<br />
Ergebnis<br />
– 10% der Münzhortungsbestände<br />
– 20 % der um 110 gekürzten<br />
Transaktionskasse für privaten<br />
Verbrauch<br />
– 100% der Transaktionskasse<br />
für sonstige Zwecke<br />
– 100% der Münzhortungsbestände<br />
– 100% der Transaktionskasse<br />
für sonstige Zwecke<br />
– 90% der Münzhortungsbestände<br />
Anlage 7<br />
Anhang 9<br />
– 110 der Transaktionskasse<br />
für privaten<br />
Verbrauch 2<br />
– 110 der Transaktionskasse<br />
für privaten<br />
Verbrauch<br />
Über die einzelnen Kanäle fließen folgende Münzvolumina (in Mio. Stück) <strong>zur</strong>ück:<br />
Variante A Handel KI Automaten<br />
Transaktionskasse für<br />
privaten Verbrauch<br />
8.274 6.531 1.633 110<br />
Transaktionskasse für<br />
sonstige Zwecke<br />
2.240 0 2.240 0<br />
Münzhortung 2.500 0 2.500 0<br />
Bargeldhaltung der inl.<br />
Privaten insgesamt<br />
13.014 6.531 6.373 110<br />
Variante B Handel KI Automaten<br />
Transaktionskasse für<br />
privaten Verbrauch<br />
8.274 8.164 0 110<br />
Transaktionskasse für<br />
sonstige Zwecke<br />
2.240 0 2.240 0<br />
Münzhortung 2.500 250 2.250 0<br />
Bargeldhaltung der inl.<br />
Privaten insgesamt<br />
13.014 8.414 4.490 110<br />
1 Täglich erfolgen geschätzt ca. 110 Mio. Bartransaktionen im Einzelhandel <strong>und</strong> vergleichbarer Dienstleistungen <strong>und</strong> im Gastronomiegewerbe,<br />
an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen ca. 30 Mio. Am 1.1.2002 erfolgen 100 % der Bartransaktionen in DM, am 2.1.2002 90%, ab dem<br />
darauffolgenden Tag 80% bis keine DM-Transaktionskasse für den privaten Verbrauch mehr vorhanden ist. Dabei zahlen die K<strong>und</strong>en<br />
nur Spitzenbeträge in Münzen: 5,9 Münzen pro Transaktion (vgl. Anhang 13).<br />
2 Zum 1.1.2002 sind über 50 % der Automaten geeignet, <strong>Euro</strong>-Münzen anzunehmen; es ist zu erwarten, dass bis Ende Januar 2002 die<br />
Mehrzahl aller Automaten <strong>Euro</strong>-Münzen annehmen. Von den geschätzten 220 Mio. Transaktionen erfolgen in den ersten 10 Tagen<br />
lediglich 55 Mio. in DM. Es wird unterstellt, dass die dafür benötigten 110 Mio. DM-Münzen aus der Transaktionskasse für den privaten<br />
Verbrauch stammen.<br />
3 Siehe Fußnote 1. Die K<strong>und</strong>en zahlen jedoch bei den 110 Mio. Bartransaktionen werktags insbesondere bei großen Handelsunternehmen<br />
bis 20 DM in 15 Münzen (Gemeinsame Erklärung <strong>zur</strong> Modifizierten Stichtagsregelung). Bei den 30 Mio. Transaktionen an Sonn<strong>und</strong><br />
Feiertagen werden – da die großen Handelsunternehmen geschlossen sind - 5,9 Münzen pro Bartransaktion verwendet.
Datum<br />
Zeitliche Verteilung <strong>des</strong> DM-Münzrückflusses <strong>und</strong> der <strong>Inverkehrgabe</strong> der <strong>Euro</strong>-Münzen über den Handel*<br />
Variante A<br />
(Differenzen durch R<strong>und</strong>ung)<br />
Transaktionen <strong>Euro</strong>-Wechselgeldbedarf<br />
insges. davon Transaktionen in DM davon Transaktionen<br />
in<br />
<strong>Euro</strong><br />
(Stück) Mio. Stück<br />
Anzahl<br />
Münzen je<br />
Tr.<br />
vom Handel<br />
vereinnahmte<br />
Münzen<br />
(Mio. Stück)<br />
Restmenge**<br />
vom Handel noch<br />
zu<br />
vereinnahmende<br />
DM-Münzen<br />
bei <strong>Euro</strong>-Bartransaktionen<br />
(kumuliert mit vom Handel<br />
vereinnahmete Münzen)<br />
Mio. Stück Anzahl<br />
Münzen je<br />
Tr.<br />
(Stück)<br />
Anzahl benötigte<br />
Münzen für alle<br />
<strong>Euro</strong>-Bartr. eines<br />
Kalendertages<br />
bei DM-<br />
Bartransaktionen<br />
Anzahl<br />
Münzen je Tr.<br />
(Stück)<br />
Anzahl benötigte<br />
Münzen für alle<br />
DM-Bartr. eines<br />
Kalendertages<br />
insgesamt<br />
(DM- <strong>und</strong> <strong>Euro</strong>-<br />
Bartransaktionen<br />
seit 1.1.2002)<br />
(Anh. 9) (Anh.13) (Mio. Stück) (Anh. 9) (Anh. 13) (Mio. Stück) (Anh. 13) (Mio. Stück) (Mio. Stück)<br />
(A) (B) (D) (E) (F) (G) (H) (J) (K) (L)<br />
31.12 (MO) 6.531<br />
1.1 (DI) 30 30 5,9 177 6.354 0 0,68 0 4,6 138 138<br />
2.1 (MI) 110 105 5,9 617 5.737 6 0,68 4 4,6 481 622<br />
3.1 (DO) 110 99 5,9 584 5.153 11 0,68 7 4,6 455 1.085<br />
4.1 (FR) 110 88 5,9 519 4.634 22 0,68 15 4,6 405 1.505<br />
5.1 (SA) 110 88 5,9 519 4.115 22 0,68 15 4,6 405 1.925<br />
6.1 (SO) 30 24 5,9 142 3.973 6 0,68 4 4,6 110 2.039<br />
7.1 (MO) 110 88 5,9 519 3.454 22 0,68 15 4,6 405 2.459<br />
8.1 (DI) 110 88 5,9 519 2.935 22 0,68 15 4,6 405 2.879<br />
9.1 (MI) 110 88 5,9 519 2.416 22 0,68 15 4,6 405 3.299<br />
10.1 (DO) 110 88 5,9 519 1.896 22 0,68 15 4,6 405 3.718<br />
11.1 (FR) 110 88 5,9 519 1.377 22 0,68 15 4,6 405 4.138<br />
12.1 (SA) 110 88 5,9 519 858 22 0,68 15 4,6 405 4.558<br />
13.1 (SO) 30 24 5,9 142 716 6 0,68 4 4,6 110 4.672<br />
14.1 (MO) 110 88 5,9 519 197 22 0,68 15 4,6 405 5.092<br />
15.1 (DI) 110 33 5,9 195 2 77 0,68 52 4,6 152 5.296<br />
16.1 (MI) 110 0 5,9 0 2 110 0,68 75 4,6 0 5.371<br />
17.1 (DO) 110 0 5,9 0 2 110 0,68 75 4,6 0 5.446<br />
18.1 (FR) 110 0 5,9 0 2 110 0,68 75 4,6 0 5.521<br />
19.1 (SA) 110 0 5,9 0 2 110 0,68 75 4,6 0 5.595<br />
20.1 (SO) 30 0 5,9 0 2 30 0,68 20 4,6 0 5.616<br />
21.1 (MO) 110 0 5,9 0 2 110 0,68 75 4,6 0 5.691<br />
22.1 (DI) 110 0 5,9 0 2 110 0,68 75 4,6 0 5.765<br />
23.1 (MI) 110 0 5,9 0 2 110 0,68 75 4,6 0 5.840<br />
* Rückfluss über Automaten aus ** Restmenge 31.12.2001: 80 % von<br />
Vereinfachungsgründen nicht enthalten. (8.274 Mio. Münzen aus Bargeldhaltung für priv. Verbrauch<br />
abzügl. 110 Mio. Münzen für Automaten)<br />
Anlage 7<br />
Anhang 10
(Differenzen durch R<strong>und</strong>ung)<br />
Datum<br />
Zeitliche Verteilung <strong>des</strong> DM-Münzrücklaufs <strong>und</strong> die <strong>Inverkehrgabe</strong> der <strong>Euro</strong>-Münzen über den Handel*<br />
Variante B<br />
Transaktionen <strong>Euro</strong>-Wechselgeldbedarf<br />
insges. davon Transaktionen in DM davon Transaktionen<br />
in<br />
<strong>Euro</strong><br />
(Stück) Mio. Stück<br />
Anzahl<br />
Münzen je<br />
Tr.<br />
vom Handel<br />
vereinnahmte<br />
Münzen<br />
(Mio. Stück)<br />
Restmenge**<br />
vom Handel noch<br />
zu<br />
vereinnahmende<br />
DM-Münzen<br />
bei <strong>Euro</strong>-Bartransaktionen<br />
(kumuliert mit vom Handel<br />
vereinnahmete Münzen)<br />
Mio. Stück Anzahl<br />
Münzen je<br />
Tr.<br />
(Stück)<br />
Anzahl benötigte<br />
Münzen für alle<br />
<strong>Euro</strong>-Bartr. eines<br />
Kalendertages<br />
Anzahl<br />
Münzen je Tr.<br />
(Stück)<br />
Anzahl benötigte<br />
Münzen für alle<br />
DM-Bartr. eines<br />
Kalendertages<br />
(Anh. 9) (Anh. 9) (Anh. 13) (Mio. Stück) (Anh. 9) (Anh. 13) (Mio. Stück) (Anh. 13) (Mio. Stück) (Mio. Stück)<br />
(A) (B) (D) (E) (F) (G) (H) (J) (K) (L)<br />
31.12 (MO) 8.414<br />
1.1 (DI) 30 30 5,9 177 8.237 0 0,68 0 4,6 138 138<br />
2.1 (MI) 110 105 15,0 1.568 6.669 6 0,68 4 4,6 481 622<br />
3.1 (DO) 110 99 15,0 1.485 5.184 11 0,68 7 4,6 455 1.085<br />
4.1 (FR) 110 88 15,0 1.320 3.864 22 0,68 15 4,6 405 1.505<br />
5.1 (SA) 110 88 15,0 1.320 2.544 22 0,68 15 4,6 405 1.925<br />
6.1 (SO) 30 24 5,9 142 2.402 6 0,68 4 4,6 110 2.039<br />
7.1 (MO) 110 88 15,0 1.320 1.082 22 0,68 15 4,6 405 2.459<br />
8.1 (DI) 110 72 15,0 1.080 2 38 0,68 26 4,6 331 2.816<br />
9.1 (MI) 110 0 15,0 0 2 110 0,68 75 4,6 0 2.891<br />
10.1 (DO) 110 0 15,0 0 2 110 0,68 75 4,6 0 2.966<br />
11.1 (FR) 110 0 15,0 0 2 110 0,68 75 4,6 0 3.041<br />
12.1 (SA) 110 0 15,0 0 2 110 0,68 75 4,6 0 3.115<br />
13.1 (SO) 30 0 5,9 0 2 30 0,68 20 4,6 0 3.136<br />
14.1 (MO) 110 0 15,0 0 2 110 0,68 75 4,6 0 3.211<br />
15.1 (DI) 110 0 15,0 0 2 110 0,68 75 4,6 0 3.285<br />
16.1 (MI) 110 0 15,0 0 2 110 0,68 75 4,6 0 3.360<br />
17.1 (DO) 110 0 15,0 0 2 110 0,68 75 4,6 0 3.435<br />
18.1 (FR) 110 0 15,0 0 2 110 0,68 75 4,6 0 3.510<br />
19.1 (SA) 110 0 15,0 0 2 110 0,68 75 4,6 0 3.585<br />
20.1 (SO) 30 0 5,9 0 2 30 0,68 20 4,6 0 3.605<br />
21.1 (MO) 110 0 15,0 0 2 110 0,68 75 4,6 0 3.680<br />
22.1 (DI) 110 0 15,0 0 2 110 0,68 75 4,6 0 3.755<br />
23.1 (MI) 110 0 15,0 0 2 110 0,68 75 4,6 0 3.829<br />
* Rückfluss über Automaten aus ** Restmenge 31.12.2001:<br />
Vereinfachungsgründen nicht enthalten. (8.274 Mio. Münzen aus Bargeldhaltung für priv. Verbrauch<br />
abzügl. 110 Mio. Münzen für Automaten)<br />
bei DM-<br />
Bartransaktionen<br />
insgesamt<br />
(DM- <strong>und</strong> <strong>Euro</strong>-<br />
Bartransaktionen<br />
seit 1.1.2002)<br />
Anlage 7<br />
Anhang 11
Anlage 7<br />
Anhang 12<br />
<strong>Arbeitshypothesen</strong> für die <strong>Inverkehrgabe</strong> der <strong>Euro</strong>-Münzen<br />
hier: Annahmen <strong>zum</strong> Frontloadingbedarf an <strong>Euro</strong>-Münzen<br />
in Mio. Stück<br />
Annahmen Ergebnis<br />
Kreditinstitute<br />
– Die KI geben vor dem 1.1.2002 53,5 Mio. Starter Kits mit <strong>Euro</strong>-<br />
Münzen an die Privaten ab.<br />
– KI geben lediglich Spitzen (4,6 <strong>Euro</strong>-Münzen je Transaktion, vgl. Anh. 13) ab,<br />
die durch Barumtausch von DM-Banknoten oder Münzen (vgl. Annahmen<br />
Anh. 9) entstehen:<br />
Variante A:<br />
– 20 % (15,6 Mio.) der 78 Mio. Erwachsenen tauschen ihre<br />
Transaktionskasse <strong>des</strong> privaten Verbrauchs<br />
– Transaktionskasse für sonstige Zwecke: Kaffee- <strong>und</strong> Vereinskassen<br />
werden bar getauscht (78 Mio. / 20 = 3,9 Mio. aufzulösende Kassen)<br />
– Spendenbüchsen werden auf ein Konto eingezahlt<br />
– Münzhorte: 30 % der nicht vorzeitig aufgelösten Hortbestände<br />
(2,7 Mio. Haushalte), werden zu 100 % bei KI eingelöst, 50 %<br />
davon wünschen einen Bartausch<br />
Variante B:<br />
– Transaktionskasse für sonstige Zwecke: Kaffee- <strong>und</strong> Vereinskassen<br />
werden bar getauscht (78 Mio. / 20 = 3,9 Mio. aufzulösende Kassen)<br />
Spendenbüchsen werden auf ein Konto eingezahlt<br />
– Münzhorte: 30 % nicht vorzeitig aufgelösten Hortbestände<br />
(2,7 Mio. Haushalte), werden zu 90 % bei KI eingelöst, 50 % davon<br />
durch einen Bartausch<br />
– An Automaten werden 165 Mio. Transaktionen in <strong>Euro</strong> getätigt, für die<br />
geschätzt ca. 330 Mio. <strong>Euro</strong>-Münzen benötigt werden: diese erhalten<br />
die Automatennutzer als Wechselgeld/Starter Kit oder fordern sie bei<br />
KI ab (Annahme: je 50 %).<br />
Summe Kreditinstitute<br />
Variante A<br />
Variante B<br />
Handel 1,2<br />
– Die Privaten erhalten ihre <strong>Euro</strong>-Münzen gr<strong>und</strong>sätzlich über den Handel<br />
in Form von Wechselgeld:<br />
– Durchschnittlich 4,6 <strong>Euro</strong>-Münzen bei DM-Bartransaktionen (vgl.<br />
Anhang 9, Fußnote 1; Anhang 13).<br />
– Durchschnittlich 0,68 Münzen bei <strong>Euro</strong>-Bartransaktionen, wenn<br />
die <strong>zum</strong> Handel <strong>zur</strong>ückfließenden <strong>Euro</strong>-Münzen als Wechselgeld<br />
verwendet werden (vgl. Anhang 9, Fußnote 1; Anhang 13).<br />
1.070<br />
71,8<br />
17,9<br />
6,2<br />
17,9<br />
5,6<br />
165<br />
1.330,9<br />
1.258,5<br />
2.804<br />
Summe Handel 2.879<br />
1<br />
Zusätzlich werden <strong>Euro</strong>-Münzen über Automaten mit Wechseleinrichtung in den Verkehr gebracht. Dazu wurden bislang<br />
keine Annahmen getroffen.<br />
2<br />
Die Zahlen beziehen sich auf das benötigte Wechselgeld im Zeitraum 1.1. bis 8.1.2002.<br />
75
Ermittlung der durchschnittlichen Münzzahl je Bartransaktion<br />
Bartransaktionen mit <strong>Euro</strong>-Münzen<br />
betragsgenaues Bezahlen bzw. Wechselgeld bis 4,99 <strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong>-<br />
Beträge<br />
Anzahl<br />
Münzen "Zehner"-Cent<br />
Anzahl<br />
Münzen<br />
"Einer"-<br />
Cent<br />
Anzahl<br />
Münzen<br />
0,00 0 0,00 0 0,00 0<br />
1,00 1 0,10 1 0,01 1<br />
2,00 1 0,20 1 0,02 1<br />
3,00 2 0,30 2 0,03 2<br />
4,00 2 0,40 2 0,04 2<br />
0,50 1 0,05 1<br />
0,60 2 0,06 2<br />
0,70 2 0,07 2<br />
Anlage 7<br />
Anhang 13<br />
Seite 1<br />
0,80 3 0,08 3<br />
0,90 3 0,09 3<br />
Durchschnitt 1,2 Durchschnitt 1,7 Durchschnitt 1,7 4,6<br />
Bartransaktionen mit DM-Münzen<br />
betragsgenaues Bezahlen bzw. Wechselgeld bis 9,99 DM<br />
DM-<br />
Beträge<br />
Anzahl<br />
Münzen "Zehner"-Pf<br />
Anzahl<br />
Münzen<br />
"Einer"-<br />
Pf<br />
Anzahl<br />
Münzen<br />
0,00 0 0,00 0 0,00 0<br />
1,00 1 0,10 1 0,01 1<br />
2,00 1 0,20 2 0,02 1<br />
3,00 2 0,30 3 0,03 2<br />
4,00 2 0,40 4 0,04 2<br />
5,00 1 0,50 1 0,05 1<br />
6,00 2 0,60 2 0,06 2<br />
7,00 2 0,70 3 0,07 2<br />
8,00 3 0,80 4 0,08 3<br />
9,00 3 0,90 5 0,09 3<br />
Durchschnitt 1,7 Durchschnitt 2,5 Durchschnitt 1,7 5,9<br />
Beispiel: Für die Darstellung eines Spitzenbetrages in Höhe von DM 7,46 sind 8 Münzen erforderlich:<br />
1x 5,-DM + 1x 2,-DM + 4x 10 Pf + 1x 5 Pf + 1x 1 Pf<br />
Durchschnitt<br />
insgesamt
Anlage 7<br />
Anhang 13<br />
Seite 2<br />
DM-Bartransaktionen vor 2002<br />
Im Zusammenhang mit dem vorzeitigen DM-Münzrückfluss wird bereits in 2001 das betraggenaue<br />
Bezahlen gefördert. Danach werden folgende Verhaltensweisen der K<strong>und</strong>en unterstellt:<br />
Anteil an<br />
den Transaktionen<br />
Zahlung Wechselgeld<br />
Saldo ( bei Zahlung / beim Wechselgeld )<br />
20% betragsgenau --- -5,9 ( -5,9 / 0 )<br />
30% genauer Pf-Betrag glatte DM-Beträge -2,5 ( -4,2 / + 1,7 )<br />
30% auf volle DM aufger<strong>und</strong>et = 99 Pf + 2,5 ( -1,7 / + 4,2 )<br />
10% auf 5 DM aufger<strong>und</strong>et = 4,99 DM + 4,4 ( -1 / + 5,4 )<br />
10% auf 10 DM aufger<strong>und</strong>et = 9,99 DM + 5,9 ( 0 / + 5,9 )<br />
Im gewichteten Durchschnitt reduziert sich die Transaktionskasse für den privaten Verbrauch um 0,15<br />
Münzen je Bartransaktion.<br />
Für DM-Bartransaktionen in 2002 (Variante A) wird betragsgenaues Zahlen unterstellt, d.h. je Bartransaktion<br />
werden 5,9 Münzen aus dem Verkehr gezogen.<br />
Für DM-Bartransaktionen in 2002 (Variante B) wird unterstellt, dass werktags insbesondere im Handel<br />
bis zu 20 DM in Münzen gezahlt werden (ca. 15 Münzen). An Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen wird hingegen<br />
betragsgenau bezahlt <strong>und</strong> je Bartransaktion<br />
5,9 Münzen aus dem Verkehr gezogen.<br />
Für <strong>Euro</strong>-Bartransaktionen wird folgende Zahlungsweise unterstellt:<br />
Anteil an<br />
den Transaktionen<br />
Zahlung Wechselgeld<br />
Reduzierung/Erhöhung der Transaktionskasse der Privaten<br />
(in Stück Münzen je Transaktion)<br />
Reduzierung/Erhöhung der Transaktionskasse der Privaten<br />
(in Stück Münzen je Transaktion)<br />
Saldo ( bei Zahlung / beim Wechselgeld )<br />
20% betragsgenau --- -4,6 ( -4,6 / 0 )<br />
20% genauer Cent-Betrag glatte <strong>Euro</strong>-Beträge -2,2 ( -3,4 / + 1,2 )<br />
30% auf volle <strong>Euro</strong> aufger<strong>und</strong>et = 99 Cent + 2,2 ( -1,2 / + 3,4 )<br />
30% auf 5 <strong>Euro</strong> aufger<strong>und</strong>et = 4,99 <strong>Euro</strong> + 4,6 ( 0 / + 4,6 )<br />
Im gewichteten Durchschnitt benötigt der Handel für jede <strong>Euro</strong>-Bartransaktion<br />
Wechselgeld.<br />
0,68 Stück Münzen
in Mio. Stück<br />
Frontloading <strong>Euro</strong>-<br />
Münzen<br />
(<strong>zur</strong> Deckung <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Bargeldbedarfs<br />
für den Zeitraum 01.01.2002 -<br />
08.01.2002)<br />
DM-Münzrückfluss<br />
insgesamt<br />
Variante A<br />
Variante B<br />
in Mio. Stück, Differenzen durch R<strong>und</strong>ung<br />
davon:<br />
vorzeitiger DM-<br />
Münzrückfluss*<br />
davon:<br />
DM-Münzrückfluss im<br />
Januar 2002**<br />
Variante A<br />
Variante B<br />
Zusammenfassende Übersicht über<br />
DM-Münzrückflüsse<br />
<strong>und</strong><br />
<strong>Euro</strong>-Frontloadingbedarf (Münzen)<br />
Handel + vergleichb.Dienstleistungen<br />
Handel + vergleichb.Dienstleistungen<br />
KI Automaten<br />
Anlage 7<br />
Anhang 14<br />
insgesamt<br />
Anteil an der<br />
Erstausstattung<br />
2.879 1.331 210 4.420 29%<br />
2.816 1.259 210 4.285 28%<br />
Anh. 10 + 11 Anh. 12<br />
je Spalte L<br />
08.01.02<br />
KI Automaten<br />
insgesamt<br />
28.468<br />
3.938 5.500 9.438 Anh. 8<br />
6.797 11.493 501 18.791<br />
8.680 9.610 501 18.791<br />
davon:<br />
eigener Kassenbestand***<br />
266 5.120 391 5.777 Anh. 6<br />
davon:<br />
Bargeldhaltung<br />
Private<br />
Variante A 6.531 6.373 110 13.014 Anh. 9 + 10<br />
Variante B 8.414 4.490 110 13.014 Anh. 9 + 11<br />
davon:<br />
Ausland**** 0 0 0 0 Anh. 7<br />
davon:<br />
DM-Münzrückfluss<br />
März bis Ende 2002<br />
Ausland**** 239 239 Anh. 6<br />
* Der Rückgang <strong>des</strong> Mün<strong>zum</strong>laufs durch das betragsgenaue Zahlen bedeutet nicht, dass<br />
dieser Betrag über den Handel <strong>zur</strong>ückfließt. Vielmehr muss der Zahlungsverkehr mit weniger<br />
Wechselgeld versorgt werden.<br />
** Theoretisch möglicher Münzrückfluss, sofern die Transportkapazitäten ausreichen.<br />
*** Ein Teil <strong>des</strong> Kassenbestan<strong>des</strong> kann ggf. vorzeitig <strong>zur</strong>ückfließen.<br />
**** unterstellte Rückflussquote: 75 %, Rückfluss nicht in den ersten 2 Monaten.
Leitfaden <strong>zur</strong> Berechnung <strong>des</strong> individuellen Bargeldanteils von Kreditinstituten<br />
während <strong>des</strong> Übergangs <strong>zum</strong> <strong>Euro</strong>-Bargeld<br />
Aus den <strong>Arbeitshypothesen</strong> ermitteltes Bargeldaufkommen im<br />
gesamten Bun<strong>des</strong>gebiet (Orientierungsgröße)<br />
<strong>Euro</strong>-Frontloading-Bedarf :<br />
<strong>Euro</strong>-Banknoten: 68 Mrd. <strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong>-Münzen: 4,42 Mrd. Stück<br />
<strong>Euro</strong>-Frontloading-Bedarf:<br />
<strong>Euro</strong>-Banknoten:<br />
<strong>Euro</strong>-Münzen:<br />
Rückfluss <strong>des</strong> DM-Bargeldumlaufs (Inland):<br />
DM-Banknoten: 172,6 Mrd. DM<br />
DM-Münzen: 28,23 Mrd. Stück<br />
Schritt 1:<br />
Herunterbrechen <strong>des</strong> für das gesamte Bun<strong>des</strong>gebiet<br />
(Pfeil links) bzw. <strong>des</strong> für den jeweiligen LZB-Bereich<br />
(Pfeile rechts) ausgewiesenen Bargeldaufkommens auf<br />
das einzelne Kreditinstitut anhand von Marktanteilen.<br />
Anhaltspunkte für den Marktanteil können sein:<br />
– Durchschnittliche Bilanzsumme<br />
– Bevölkerungszahl im Geschäftsgebiet<br />
– Anzahl der Girokonten (Private / Geschäftsk<strong>und</strong>en)<br />
– Höhe der Bargeldbestände.<br />
Seite 1 von 4<br />
Nach LZB-Bereichen aufgegliedertes<br />
Bargeldaufkommen (Orientierungsgröße)<br />
<strong>Euro</strong>-Frontloading-Bedarf<br />
siehe Aufgliederung Seite 2<br />
Rechnerischer Anteil eines Kreditinstitutes am Bargeldaufkommen (Orientierungsgröße)<br />
Rückfluss <strong>des</strong> DM-Bargeldumlaufs:<br />
DM-Banknoten:<br />
DM-Münzen:<br />
Verteilmodus:<br />
70% nach Bevölkerungsanteil,<br />
30 % nach Ein- bzw. –auszahlungen bei<br />
den BBk-Zweiganstalten<br />
Schritt 2:<br />
Korrektur <strong>des</strong> rechnerischen Anteils um institutsindividuelle Faktoren (S. 3 f):<br />
Institutsindividuelle Faktoren schlagen sich nicht zwingend im derzeitigen Marktanteil nieder.<br />
Diese Faktoren können zu einer Reduzierung oder einer Erhöhung der für das Kreditinstitut ermittelten<br />
Orientierungsgrößen <strong>Euro</strong>-Frontloading-Bedarf <strong>und</strong>/oder DM-Bargeldrückfluss führen.<br />
Rückfluss <strong>des</strong> DM-Bargeldumlaufs<br />
(Inland):<br />
siehe Aufgliederung Seite 2<br />
Anlage 7<br />
Anhang 15
Anlage 7<br />
Anhang 15<br />
Nach LZB-Bereichen aufgegliederter<br />
<strong>Euro</strong>-Frontloadingbedarf *<br />
Verteilungsmodus: Verteiler <strong>Euro</strong>-Erstausstattung<br />
(70 % nach Bevölkerung, 30 % nach Auszahlungen bei den BBk-Zweiganstalten**)<br />
LZB-Bereich*** Banknoten Münzen<br />
in Mio. <strong>Euro</strong> in Mio. Stück<br />
BBB 4.444,8 280,5<br />
BNS 9.307,1 561,6<br />
BW 8.862,0 543,3<br />
BY 9.815,8 624,5<br />
H 4.861,1 305,1<br />
HMS 5.716,5 545,1<br />
NRW 15.189,7 875,7<br />
RS 4.193,0 311,0<br />
STH 5.610,0 373,2<br />
Summe 68.000,0 4.420,0<br />
Nach LZB-Bereichen aufgegliederter<br />
Rückfluss <strong>des</strong> DM-Bargeldumlaufs (Inland) *<br />
Verteilungsmodus: 70 % nach Bevölkerung, 30 % nach Einzahlungen bei den BBk-<br />
Zweiganstalten**<br />
LZB-Bereich*** Banknoten Münzen<br />
in Mio. DM in Mio. Stück<br />
BBB 12.161,0 1.808,3<br />
BNS 22.741,3 3.713,8<br />
BW 22.481,1 3.462,3<br />
BY 24.805,0 4.276,0<br />
H 13.270,7 2.025,9<br />
HMS 14.909,0 2.208,9<br />
NRW 37.041,7 6.551,9<br />
RS 10.306,0 1.986,0<br />
STH 14.884,2 2.195,9<br />
Summe 172.600,0 28.229,0<br />
* <strong>Euro</strong>-Bargeld, das evtl. für die Vorabausstattung <strong>des</strong> Auslands benötigt wird, sowie<br />
der Rückfluss <strong>des</strong> im Ausland umlaufenden DM-Bargel<strong>des</strong> sind in diesen Verteilern<br />
nicht berücksichtigt.<br />
** Der Verteiler berücksichtigt einerseits bisherige Kanäle für die Bargeldversorgung<br />
als auch die Tatsache, dass <strong>zum</strong> Jahreswechsel 2001/2002 jeder Bürger sein DM-<br />
Bargeld verbrauchen oder in <strong>Euro</strong> tauschen wird.<br />
*** Die für die Verteilquoten herangezogenen Basisdaten lassen nur eine Aufgliederung<br />
auf die LZB-Bereiche, nicht jedoch nach Bun<strong>des</strong>ländern zu.<br />
Seite 2 von 4
Schritt 2: Berücksichtigung institutsindividueller Faktoren<br />
Ausland<br />
Nicht abschließende Liste der ggf.<br />
zu berücksichtigenden institutsindividuellen Faktoren<br />
Anhang 7<br />
Anlage 15<br />
– Ver- <strong>und</strong> Entsorgung ausländischer Filialen, Niederlassungen sowie Korrespondenz-<br />
banken<br />
– Grenznähe, d.h. gute Erreichbarkeit für Ausländer, die ihre DM-Bargeldhaltung in<br />
<strong>Euro</strong>-Bargeld tauschen wollen<br />
– Nähe zu Arbeitsstellen mit hohem Anteil an Mitabeitern mit Beziehungen <strong>zum</strong> Aus-<br />
land<br />
Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
– Über-/unterdurchschnittliche Anzahl von Geschäftsk<strong>und</strong>en ohne nennenswerte Bar-<br />
geldaktivitäten<br />
– Über-/unterdurchschnittliche Anzahl von Geschäftsk<strong>und</strong>en mit hohem Wechselgeld-<br />
bedarf (Hinweis: Der Wechselgeldbedarf <strong>des</strong> Handels wird für wenige Tage immens anstei-<br />
gen, Entsorgung der gesamten DM-Tageseinnahmen wahrscheinlich => betrifft nahezu alle<br />
Geschäftsk<strong>und</strong>en)<br />
– Geschäftsk<strong>und</strong>en mit eigenem LZB-Girokonto für die Bargeldver- <strong>und</strong> –entsorgung<br />
– Geschäftsk<strong>und</strong>en, die sich eines Werttransportunternehmens bedienen, das wieder-<br />
um die Bargeldver- <strong>und</strong> -entsorgung über ein LZB-Girokonto abwickelt<br />
– Verwahrkapazitäten bei Geschäftsk<strong>und</strong>en <strong>zum</strong> Zwecke <strong>des</strong> Subfrontloadings<br />
Seite 3 von 4
Anhang 7<br />
Anlage 15<br />
Privatk<strong>und</strong>en<br />
Seite 4 von 4<br />
Berechnung <strong>des</strong> individuellen Bargeldanteils von Kreditinstituten<br />
während <strong>des</strong> Übergangs <strong>zum</strong> <strong>Euro</strong>-Bargeld<br />
– Über-/unterdurchschnittliche Beteiligung der Privatk<strong>und</strong>en an den Sonderaktionen<br />
<strong>zum</strong> vorgezogenen Bargeldrückfluss im Jahr 2001<br />
– Beachtung der „Goldenen Verhaltensregeln“ (z.B. Reduzierung der Transaktionskasse<br />
<strong>zum</strong> Jahresende 2000)<br />
– Über-/unterdurchschnittlicher Wissenstand der Privatk<strong>und</strong>en hinsichtlich <strong>des</strong> für den<br />
Bargeldumtausch <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Zeitraums 1<br />
– Über-/unterdurchschnittliches Interesse der Privatk<strong>und</strong>en am neuen Bargeld<br />
– Über-/unterdurchschnittliche Anzahl von Privatk<strong>und</strong>en ohne nennenswerte Bargeld-<br />
aktivitäten (z.B. sog. tote Konten)<br />
– K<strong>und</strong>en mit über- oder unterdurchschnittlichen Einzahlungsbeträgen<br />
Laufk<strong>und</strong>schaft<br />
– Nähe zu Touristenplätzen, Umsteigeplätzen im öffentlichen Nahverkehr <strong>und</strong> typi-<br />
schen Routen für Sonntagsspaziergänger<br />
– Nähe zu Fahrkarten-, Zigaretten- <strong>und</strong> anderen Automaten sowie zu Spielhallen<br />
– Verhalten der Konkurrenz<br />
– Umstellungszeitpunkt von Geldausgabeautomaten auf <strong>Euro</strong>,<br />
– Öffnungszeiten, Wartezeiten,<br />
– Ausstattung mit Münzhaushaltsmischungen,<br />
– Über-/unterdurchschnittliche Höhe <strong>des</strong> „haushaltsüblichen Betrages“<br />
– Über-/unterdurchschnittlicher Anteil an Bürgern ohne eigenes Girokonto<br />
– Nähe zu (Nichtk<strong>und</strong>en-) Geschäften mit hohem Wechselgeldbedarf (unerwarteter<br />
Bedarf nach zusätzlichen <strong>Euro</strong>-Münzen; Umtausch von hohen Banknotennominalen<br />
in Banknoten kleinerer Stückelung oder Münzrollen)<br />
1 Durch Öffentlichkeitsarbeit beeinflussbar
Organisatorische Ausgestaltung der vorzeitigen Abgabe<br />
von <strong>Euro</strong>-Bargeld durch die Lan<strong>des</strong>zentralbanken<br />
1 Abholstellen.................................................................................................................2<br />
2 Abwicklung über Konten..........................................................................................3<br />
2.1 Eröffnung von Konten..................................................................................................3<br />
2.1.1 Frontloading-Rahmenkonten......................................................................................4<br />
2.1.2 Frontloading-Abholkonten...........................................................................................4<br />
2.1.3 Exkurs: Organisatorische Möglichkeiten <strong>zur</strong> Weitergabe <strong>des</strong> vorzeitig<br />
abgegebenen <strong>Euro</strong>-Bargelds......................................................................................5<br />
2.1.4 Systematik der Kontonummern..................................................................................6<br />
2.2 Bestellung - Buchung - Abholung...............................................................................6<br />
2.2.1 Bestellung von <strong>Euro</strong>-Bargeld ......................................................................................6<br />
2.2.2 Übertragungsbuchung .................................................................................................7<br />
2.2.3 Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld ...........................................................................................7<br />
2.3 Abschluss der Konten am 31. Dezember 2001.......................................................8<br />
3 Besicherung ................................................................................................................8<br />
3.1 Besicherungsregelung .................................................................................................8<br />
3.1.1 Besicherung <strong>des</strong> vorzeitig abgegebenen <strong>Euro</strong>-Bargelds.......................................8<br />
3.1.2 Besicherung <strong>des</strong> vorzeitig weitergegebenen <strong>Euro</strong>-Bargelds.................................9<br />
3.1.3 Besicherung ab 31. Dezember 2001.........................................................................9<br />
3.2 Vornahme der Besicherung ........................................................................................9<br />
4 Belastung <strong>des</strong> Gegenwertes................................................................................ 10<br />
5 Gebindegrößen........................................................................................................ 11<br />
5.1 <strong>Euro</strong>-Banknoten......................................................................................................... 11<br />
5.1.1 Standard-Gebindeform ............................................................................................. 11<br />
5.1.2 Banknotenmischungen <strong>zur</strong> Abgabe an Geschäftsk<strong>und</strong>en.................................. 11<br />
5.2 <strong>Euro</strong>-Münzen.............................................................................................................. 11<br />
5.2.1 Normcontainer............................................................................................................ 11<br />
5.2.2 Münzhaushaltsmischungen...................................................................................... 12<br />
5.2.3 Standard-Mischcontainer.......................................................................................... 12<br />
6 Vergütung.................................................................................................................. 13<br />
6.1 Bonussystem.............................................................................................................. 13<br />
6.2 Kostenerstattung für Münzmischungen <strong>zur</strong> Abgabe an Geschäftsk<strong>und</strong>en...... 13<br />
6.3 Gutschrift der Vergütung........................................................................................... 14<br />
7 Entgelte...................................................................................................................... 15<br />
8 Übersicht der Vordrucke....................................................................................... 15<br />
Anhänge<br />
Anlage 8<br />
Stand 15.02.2001
Anlage 8<br />
Organisatorische Ausgestaltung der vorzeitigen Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld durch<br />
die Lan<strong>des</strong>zentralbanken<br />
Der Rat der <strong>Euro</strong>päischen Zentralbank hat am 21. Juni, 20. Juli <strong>und</strong> 30. November 2000<br />
Eckpunkte für die vorzeitige Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld beschlossen, die nunmehr in einer<br />
Leitlinie der <strong>Euro</strong>päischen Zentralbank zusammengefasst sind. Die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank<br />
wird diese Vorgaben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen umsetzen.<br />
Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage werden die Lan<strong>des</strong>zentralbanken in der Zeit vom 1. September 2001<br />
bis 31. Dezember 2001 <strong>Euro</strong>-Bargeld an Kreditinstitute vorzeitig abgeben (Frontloading).<br />
Kreditinstituten steht es frei, in dieser Zeit das vorzeitig abgegebene <strong>Euro</strong>-Bargeld in eige-<br />
ner Verantwortung – unter Beibehaltung der gegenüber der Deutschen Bun<strong>des</strong>bank be-<br />
stehenden Pflichten – an inländische Geschäftsk<strong>und</strong>en weiterzugeben (Sub-<br />
Frontloading). Hierfür kommen insbesondere in Betracht: Handelsunternehmen, Hand-<br />
werksbetriebe, Automatenbetreiber, öffentliche Verwaltungen <strong>und</strong> - ausnahmsweise im<br />
eigenen Namen <strong>und</strong> für eigene Rechnung tätige - Werttransportunternehmen.<br />
Um den Lan<strong>des</strong>zentralbanken eine möglichst bedarfsgerechte Kapazitätsplanung zu er-<br />
möglichen, sollen die Kreditinstitute der zuständigen Lan<strong>des</strong>zentralbank-Zweiganstalt<br />
(LZB-Zweiganstalt) bis <strong>zum</strong> 4. Mai 2001 die Höhe sowie die örtliche <strong>und</strong> zeitliche Vertei-<br />
lung der von ihnen (einschließlich ihrer Geschäftsk<strong>und</strong>en) beabsichtigten vorzeitigen<br />
Übernahme von <strong>Euro</strong>-Bargeld unverbindlich mitteilen. Hierauf werden wir in einem ge-<br />
sonderten R<strong>und</strong>schreiben <strong>zur</strong>ückkommen.<br />
Davon zu unterscheiden ist die verbindliche Bestellung von <strong>Euro</strong>-Bargeld durch Einrei-<br />
chung von Geldbestellungen (Fax der Abgabeaufträge, siehe Ziffer 2.2.1).<br />
Die <strong>Inverkehrgabe</strong> von <strong>Euro</strong>-Bargeld vor dem 1. Januar 2002 ist untersagt.<br />
1 Abholstellen<br />
Bei den unternehmens-individuellen Planungen ist zu berücksichtigen, dass <strong>Euro</strong>-Münzen<br />
<strong>zur</strong> rationellen <strong>und</strong> beschleunigten Abwicklung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t bis <strong>zum</strong> 31. Dezember 2001 nur<br />
bei externen Münzlagerstätten <strong>und</strong> bestimmten LZB-Zweiganstalten abgegeben werden.<br />
Stand 15.02.2001<br />
- 2 -
- 3 -<br />
Anlage 8<br />
Als Anhang 2 ist eine Übersichtskarte beigefügt, in der diese Stellen der Deutschen Bun-<br />
<strong>des</strong>bank verzeichnet sind. Die Ansprechpartner der LZB-Zweiganstalten erteilen gerne<br />
Auskunft, welche Abholstelle regional zuständig ist. Die Abholung von <strong>Euro</strong>-Banknoten ist<br />
dagegen bei allen LZB-Zweiganstalten möglich.<br />
Die Münzhaushaltsmischungen werden bei den LZB-Zweiganstalten abgegeben, bei de-<br />
nen sie im Juni 1999 <strong>und</strong> April 2000 verbindlich bestellt wurden. Überregional tätige Kre-<br />
ditinstitute, für die eine zentrale Bestellung abgegeben wurde, haben die Abholstellen be-<br />
reits benannt.<br />
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es sich auch bei der Abholung<br />
von <strong>Euro</strong>-Bargeld durch Werttransportunternehmen im Auftrag <strong>und</strong> für Rechnung eines<br />
oder mehrerer Kreditinstitute um Frontloading handelt.<br />
2 Abwicklung über Konten<br />
2.1 Eröffnung von Konten<br />
Die Abwicklung der vorzeitigen Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld erfolgt über folgende Konten,<br />
die gleichermaßen für <strong>Euro</strong>-Banknoten <strong>und</strong> -Münzen genutzt werden können:<br />
♦ Frontloading-Rahmenkonten für Kreditinstitute (siehe Ziffer 2.1.1),<br />
♦ Frontloading-Abholkonten für Werttransportunternehmen sowie für Kreditinstitute <strong>und</strong><br />
deren Geschäftsk<strong>und</strong>en mit umfangreichem Bargeldbedarf (siehe Ziffer 2.1.2).<br />
Diese Konten werden ausschließlich <strong>zur</strong> vorzeitigen Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld eingerichtet<br />
<strong>und</strong> sind daher von den Zahlungsverkehrskonten abgeschottet. Buchungen zwischen<br />
Frontloading-Konten <strong>und</strong> Zahlungsverkehrskonten sind ausgeschlossen.<br />
Sowohl die Kontoeröffnungsanträge als auch die Unterschriftenblätter sollten frühzeitig<br />
- nach Möglichkeit vor dem 1. September 2001 - eingereicht werden, um rechtzeitig die<br />
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die vorzeitige Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld rei-<br />
bungslos erfolgen kann. Einzelheiten <strong>zur</strong> Eröffnung der Frontloading-Rahmen- <strong>und</strong> -Ab-<br />
holkonten werden in einem gesonderten R<strong>und</strong>scheiben mitgeteilt. Hierin wird auch darauf<br />
Stand 15.02.2001
Anlage 8<br />
eingegangen, ob <strong>und</strong> ggf. welche Erleichterungen hinsichtlich der Erteilung von Zeich-<br />
nungsberechtigungen möglich sind.<br />
Der Kontoinhaber erhält über jede Kontoveränderung einen Kontoauszug.<br />
2.1.1 Frontloading-Rahmenkonten<br />
Für je<strong>des</strong> Kreditinstitut wird auf Antrag ein Frontloading-Rahmenkonto bei der LZB-<br />
Zweiganstalt eingerichtet, in deren Bankbezirk das Kreditinstitut seinen Hauptsitz hat <strong>und</strong><br />
bei der es über ein Girokonto nebst zugeordnetem Pfanddepot verfügt. Der am<br />
31. Dezember 2001 festgestellte Saldo <strong>des</strong> Frontloading-Rahmenkontos weist die Ge-<br />
samtforderung der Deutschen Bun<strong>des</strong>bank gegenüber dem Kreditinstitut aus dem vorzei-<br />
tig abgegebenen <strong>Euro</strong>-Bargeld aus.<br />
Alternativ <strong>zur</strong> Eröffnung eines Rahmenkontos können Kreditinstitute, die die Min<strong>des</strong>tre-<br />
serve indirekt halten, über das für den Mittler geführte Rahmenkonto an der vorzeitigen<br />
Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld teilnehmen. Hierzu müssen sie in einer gesonderten Erklärung<br />
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bun<strong>des</strong>bank anerkennen. Die Er-<br />
klärung ist über den Mittler an die das Rahmenkonto führende LZB-Zweiganstalt zuleiten.<br />
Einzelheiten werden in einem ergänzenden R<strong>und</strong>schreiben mitgeteilt. 1<br />
2.1.2 Frontloading-Abholkonten<br />
Für die vorzeitige Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld wird ein Frontloading-Abholkonto benötigt.<br />
Dieses wird auf Antrag bei der LZB-Zweiganstalt eingerichtet, bei der die Abholung <strong>des</strong><br />
<strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong> erfolgt. Bei externen Münzlagerstätten wird die Kontoeröffnung von der<br />
hierfür zuständigen LZB-Zweiganstalt (vgl. Anhang 2) vorgenommen. Frontloading-<br />
Abholkonten werden nicht als Treuhandkonten eingerichtet.<br />
Die Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld an den Kontoinhaber bzw. seinen Beauftragten ist nur mög-<br />
lich, wenn auf dem Frontloading-Abholkonto vor Ort ein entsprechen<strong>des</strong> „Guthaben“ <strong>zur</strong><br />
Verfügung steht. Die Anschaffung <strong>des</strong> „Guthabens“ erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich durch Übertrag<br />
1<br />
Es ist vorgesehen, dass auch Kreditinstitute, die über kein Girokonto oder kein Pfandkonto verfügen, über<br />
ein für ein anderes Kreditinstitut als Mittler geführtes Rahmenkonto an der vorzeitigen Abgabe von <strong>Euro</strong>-<br />
Bargeld teilnehmen können.<br />
Stand 15.02.2001<br />
- 4 -
- 5 -<br />
Anlage 8<br />
von einem Frontloading-Rahmenkonto auf ein Frontloading-Abholkonto. Ausnahmsweise<br />
kann ein „Guthaben“ auch von einem Frontloading-Abholkonto umgebucht werden.<br />
Die Abholung von <strong>Euro</strong>-Bargeld durch Werttransportunternehmen im Auftrag <strong>und</strong> für<br />
Rechnung eines oder mehrerer Kreditinstitute, kann auf verschiedene Weise erfolgen:<br />
� Gegen Vorlage eines Abgabeauftrags zulasten eines Abholkontos, das auf Antrag<br />
eines Werttransportunternehmens eingerichtet wurde (Kontoinhaber: Werttransport-<br />
unternehmen).<br />
� Gegen Vorlage eines Abgabeauftrags zulasten eines Abholkontos, das auf Antrag<br />
eines Kreditinstituts eingerichtet wurde (Kontoinhaber: Kreditinstitut) <strong>und</strong> für das das<br />
Kreditinstitut neben eigenen Mitarbeitern auch Mitarbeiter <strong>des</strong> von ihm beauftragten<br />
Werttransportunternehmens Zeichnungsberechtigung erteilt hat. In diesem Fall ist das<br />
beauftragte Werttransportunternehmen jedoch nicht in der Lage, individuelle – von den<br />
Abgabeeinheiten der Bank abweichende – K<strong>und</strong>enbestellungen zu bündeln.<br />
2.1.3 Exkurs: Organisatorische Möglichkeiten <strong>zur</strong> Weitergabe <strong>des</strong> vorzeitig abgegebenen<br />
<strong>Euro</strong>-Bargelds<br />
Für die Weitergabe <strong>des</strong> vorzeitig abgegebenen <strong>Euro</strong>-Bargelds an die Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
der Kreditinstitute bestehen im Wesentlichen folgende Möglichkeiten:<br />
� Die Übergabe <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Bargelds erfolgt in den Räumen <strong>des</strong> Kreditinstituts.<br />
� Das Kreditinstitut übergibt dem Geschäftsk<strong>und</strong>en einen rechtsverbindlich unterschrie-<br />
benen Abgabeauftrag zulasten <strong>des</strong> für das Kreditinstitut geführten Frontloading-<br />
Abholkontos. Der Geschäftsk<strong>und</strong>e holt das <strong>Euro</strong>-Bargeld unmittelbar bei der Abhol-<br />
stelle ab.<br />
� Das Kreditinstitut überträgt den weiterzugebenden Betrag auf das Frontloading-Abhol-<br />
konto eines Werttransportunternehmens, das das <strong>Euro</strong>-Bargeld bei der Abholstelle<br />
übernimmt <strong>und</strong> an den Geschäftsk<strong>und</strong>en ausliefert.<br />
� Das Kreditinstitut beauftragt ein Werttransportunternehmen, das <strong>Euro</strong>-Bargeld zulasten<br />
<strong>des</strong> für das Kreditinstitut eingerichteten Frontloading-Abholkontos abzuholen <strong>und</strong> an<br />
den Geschäftsk<strong>und</strong>en auszuliefern.<br />
� Der Geschäftsk<strong>und</strong>e eröffnet wegen seines umfangreichen Bargeldbedarfs ein eigenes<br />
Frontloading-Abholkonto. Das Kreditinstitut überträgt den weiterzugebenden Betrag auf<br />
das Frontloading-Abholkonto <strong>des</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en, der das <strong>Euro</strong>-Bargeld bei der Ab-<br />
Stand 15.02.2001
Anlage 8<br />
holstelle selbst übernimmt oder ein Werttransportunternehmen mit der Übernahme <strong>und</strong><br />
Auslieferung beauftragt.<br />
2.1.4 Systematik der Kontonummern<br />
Für die Frontloading-Rahmen- <strong>und</strong> -Abholkonten sind gesonderte Nummernkreise vorge-<br />
sehen. Die Ziffern 1 – 3 der achtstelligen Kontonummer stimmen gr<strong>und</strong>sätzlich mit der<br />
Ortsnummer der LZB-Zweiganstalt überein. Die Ziffern 4 <strong>und</strong> 5 sind mit der Ziffer „0“ be-<br />
legt. Zur weiteren Systematisierung sind für die Stellen 6 bis 8 die folgenden Nummern-<br />
kreise vorgesehen:<br />
001 – 299: Frontloading-Rahmenkonten <strong>Euro</strong><br />
301 – 998: Frontloading-Abholkonten <strong>Euro</strong><br />
Die kontoführende LZB-Zweiganstalt vergibt die Kontonummern nach Eingang der Konto-<br />
eröffnungsanträge.<br />
2.2 Bestellung - Buchung - Abholung<br />
Die Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld erfolgt analog der Auszahlung von DM-Bargeld durch Be-<br />
stellung, Bereitstellung eines ausreichenden „Guthabens“ <strong>und</strong> Abholung.<br />
2.2.1 Bestellung von <strong>Euro</strong>-Bargeld<br />
Der Verfügungsberechtigte eines Frontloading-Abholkontos bestellt das benötigte <strong>Euro</strong>-<br />
Bargeld bei der Abholstelle. Zur Vermeidung von Übertragungsfehlern ist die Bestellung<br />
unter Verwendung <strong>des</strong> für die spätere Abholung benötigte Vordrucks „Abgabeauftrag“ per<br />
Fax vorzunehmen. Der Abgabeauftrag enthält u. a. Felder für die gewünschten Stückelun-<br />
gen - einschließlich der verbindlich bestellten Banknotenmischungen, Münzhaushaltsmi-<br />
schungen <strong>und</strong> Standard-Mischcontainer - , Telefon-Nummern von Ansprechpartnern sowie<br />
den gewünschten Abholtermin.<br />
Damit die bestellte Menge termingerecht am Abholort bereitgestellt werden kann, sollte die<br />
Bestellung möglichst frühzeitig erfolgen. Die Min<strong>des</strong>tvorlaufzeit, die von der jeweiligen Ab-<br />
holstelle mitgeteilt wird, kann im Zeitablauf <strong>und</strong> von Abholstelle zu Abholstelle variieren.<br />
Sie hängt u. a. von der Anzahl <strong>und</strong> vom Umfang der für den gewünschten Termin vorlie-<br />
genden Bestellungen sowie von den vorhandenen Kapazitäten ab. Bei kurzfristigen Be-<br />
stellungen - insbesondere gegen Ende der Frontloading-Phase - ist nicht auszuschließen,<br />
- 6 -<br />
Stand 15.02.2001
- 7 -<br />
Anlage 8<br />
dass sie aus Kapazitätsgründen am gewünschten Abholort nicht mehr berücksichtigt wer-<br />
den können. In diesen Fällen muss die Abholung gegebenenfalls bei einer anderen Abhol-<br />
stelle erfolgen.<br />
Es empfiehlt sich daher, auf lokaler Ebene das Gespräch mit der Abholstelle zu suchen,<br />
um kurzfristigen Engpässen entgegenzuwirken.<br />
Die LZB-Zweiganstalt wird den Abholtermin verbindlich bestätigen bzw. mit den Abholern<br />
einen anderen Termin verbindlich vereinbaren.<br />
2.2.2 Übertragungsbuchung<br />
Spätestens am Geschäftstag vor dem verbindlich bestätigten Abholtermin hat das Kredit-<br />
institut eine Übertragungsbuchung zulasten seines Frontloading-Rahmenkontos auf das<br />
entsprechende Frontloading-Abholkonto zu veranlassen. Hierfür ist der Vordruck „Übertra-<br />
gungsauftrag“ zu verwenden.<br />
Mit Verbuchung <strong>des</strong> Übertragungsauftrags entsteht bzw. erhöht sich der Saldo auf dem<br />
Frontloading-Rahmenkonto. Gleichzeitig wird auf dem zu erkennenden Frontloading-<br />
Abholkonto ein „Guthaben“ geschaffen. Mit einem Übertragungsauftrag kann das Kreditin-<br />
stitut gleichzeitig mehrere Frontloading-Abholkonten bei einer LZB-Zweiganstalt oder meh-<br />
reren LZB-Zweiganstalten erkennen.<br />
2.2.3 Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld<br />
Die Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld erfolgt <strong>zum</strong> verbindlich bestätigten Abholtermin gegen Vor-<br />
lage eines rechtsverbindlich unterzeichneten Abgabeauftrages zulasten <strong>des</strong> Frontloading-<br />
Abholkontos.<br />
Aus Praktikabilitätsgründen gibt es für <strong>Euro</strong>-Banknoten <strong>und</strong> -Münzen separate Abgabe-<br />
aufträge, die aus Sicherheitsgründen nicht als Kopiervorlage, sondern in besonderer<br />
Papierqualität als Inhaberpapier ausgestaltet sind (vgl. Anhänge 6 <strong>und</strong> 7). Mit der Konto-<br />
eröffnung erhält der Kontoinhaber je zehn Abgabeaufträge für <strong>Euro</strong>-Banknoten <strong>und</strong> für<br />
<strong>Euro</strong>-Münzen gegen Empfangsbescheinigung sowie jeweils ein Bestellformular für die<br />
Anforderung weiterer Abgabeaufträge.<br />
Stand 15.02.2001
Anlage 8<br />
Die LZB-Zweiganstalten sind nicht verpflichtet, die Berechtigung <strong>des</strong> Inhabers eines ord-<br />
nungsgemäß unterzeichneten Abgabeauftrages zu prüfen. Die Lan<strong>des</strong>zentralbanken wer-<br />
den vom Kontoinhaber angezeigte Sperren (z. B. bei Verlust von Abgabevordrucken) be-<br />
achten.<br />
2.3 Abschluss der Konten am 31. Dezember 2001<br />
Die Frontloading-Abholkonten müssen am 31. Dezember 2001 abgeschlossen werden. An<br />
diesem Tag kann bis 13:00 Uhr <strong>Euro</strong>-Bargeld in Höhe etwaiger „Guthaben“ auf den<br />
Frontloading-Abholkonten bei den LZB-Zweiganstalten bzw. externen Münzlagerstätten<br />
abgeholt werden.<br />
Sofern auf den Frontloading-Abholkonten am 31. Dezember 2001 – nach Berücksichti-<br />
gung der für diesen Tag noch ausstehenden Abholungen – ein „Guthaben“ vorhanden ist,<br />
muss es auf ein Frontloading-Rahmenkonto <strong>zur</strong>ückübertragen werden. Da den LZB-<br />
Zweiganstalten insbesondere bei den für Werttransportunternehmen <strong>und</strong> Geschäftskun-<br />
den geführten Frontloading-Abholkonten nicht bekannt ist, auf welche Frontloading-<br />
Rahmenkonten nicht abgeholte „Guthaben“ <strong>zur</strong>ückzuübertragen sind, muss der jeweilige<br />
Kontoinhaber <strong>des</strong> Abholkontos die Glattstellung <strong>des</strong> Kontos unter Verwendung <strong>des</strong> Vor-<br />
drucks „Umbuchungsauftrag“ veranlassen.<br />
Die Frontloading-Abholkonten sind spätestens bis 31. Dezember 2001, 13:00 Uhr, glattzu-<br />
stellen.<br />
Der am 31. Dezember 2001 bei Buchungsschluss ermittelte Abschlusssaldo auf dem<br />
Frontloading-Rahmenkonto ist maßgeblich für Besicherung (siehe Ziffer 3) <strong>und</strong> Belastung<br />
(siehe Ziffer 4).<br />
3 Besicherung<br />
3.1 Besicherungsregelung<br />
3.1.1 Besicherung <strong>des</strong> vorzeitig abgegebenen <strong>Euro</strong>-Bargelds<br />
Bis <strong>zum</strong> 31. Dezember 2001 erfolgt das Frontloading ohne Stellung von Sicherheiten.<br />
Das Eigentum am <strong>Euro</strong>-Bargeld geht gr<strong>und</strong>sätzlich am 1. Januar 2002 auf die Kreditinsti-<br />
Stand 15.02.2001<br />
- 8 -
- 9 -<br />
Anlage 8<br />
tute über, während der Gefahrübergang bereits mit der Übergabe <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Bargelds an<br />
die Kreditinstitute oder von diesen Beauftragte erfolgt.<br />
3.1.2 Besicherung <strong>des</strong> vorzeitig weitergegebenen <strong>Euro</strong>-Bargelds<br />
Bei der Weitergabe von vorzeitig abgegebenem <strong>Euro</strong>-Bargeld – einschließlich der Münz-<br />
haushaltsmischungen – sind von den Kreditinstituten Sicherheiten zu stellen (siehe Zif-<br />
fer 3.2).<br />
3.1.3 Besicherung ab 31. Dezember 2001<br />
Vom 31. Dezember 2001 bis <strong>zur</strong> Belastung bzw. Teilbelastung sind Sicherheiten in Höhe<br />
<strong>des</strong> Nominalwertes <strong>des</strong> vorzeitig abgegebenen, aber noch nicht dem Girokonto <strong>des</strong> Kre-<br />
ditinstituts belasteten <strong>Euro</strong>-Bargelds zu stellen.<br />
3.2 Vornahme der Besicherung<br />
Die LZB-Zweiganstalten werden die erforderliche Besicherung durch eine bun<strong>des</strong>bankin-<br />
terne Sperre <strong>des</strong> Dispositionssaldos auf dem LZB-Girokonto <strong>des</strong> jeweiligen Kreditinstituts<br />
vornehmen.<br />
Die Besicherung <strong>des</strong> weitergegebenen <strong>Euro</strong>-Bargelds erfolgt auf der Gr<strong>und</strong>lage eines<br />
stichtagsbezogenen Meldeverfahrens. Danach hat das Kreditinstitut zu den Stichtagen<br />
1. September,<br />
1. Oktober,<br />
1. November <strong>und</strong><br />
1. Dezember 2001<br />
zu melden, in welcher Höhe es beabsichtigt, im jeweiligen Monat <strong>Euro</strong>-Bargeld weiter-<br />
zugeben. Beginnend mit dem Stichtag 1. Oktober 2001 muss im Rahmen der Meldung für<br />
den laufenden Monat eine eventuell im Vormonat erfolgte Über- oder Unterschreitung <strong>des</strong><br />
gemeldeten Betrages korrigiert werden. Die Meldung muss spätestens am dritten Ge-<br />
schäftstag nach dem jeweiligen Stichtag bei der das Frontloading-Rahmenkonto führen-<br />
den LZB-Zweiganstalt vorliegen.<br />
Stand 15.02.2001
Anlage 8<br />
Die Meldung <strong>zur</strong> Besicherung erfolgt mit dem Vordruck „Auftrag <strong>zur</strong> Besicherung <strong>des</strong> Sub-<br />
Frontloadings“ (Anhang 11). Der Besicherungsauftrag ist Gr<strong>und</strong>lage für die von der LZB-<br />
Zweiganstalt vorzunehmende Sperre <strong>des</strong> Dispositionssaldos auf dem LZB-Girokonto. In<br />
die Meldung <strong>zum</strong> Stichtag 1. Dezember 2001 sind die Münzhaushaltsmischungen einzu-<br />
beziehen.<br />
Beispiel:<br />
Kreditinstitut: Meldung 1. September 2001:<br />
geplantes Sub-Frontloading im September 2001 in Höhe von 1,2 Mio. <strong>Euro</strong><br />
LZB-Zweiganstalt: Sperre <strong>des</strong> Dispositionssaldos Anfang September 2001 in Höhe von 1,2 Mio. <strong>Euro</strong><br />
Kreditinstitut: Meldung 1. Oktober 2001<br />
tatsächliche Höhe <strong>des</strong> Sub-Frontloadings im September 2001: 1 Mio. <strong>Euro</strong><br />
geplantes Sub-Frontloading im Oktober 2001 in Höhe von 2 Mio. <strong>Euro</strong><br />
LZB-Zweiganstalt: Erhöhung der Sperre <strong>des</strong> Dispositionssaldos Anfang Oktober 2001 um 1,8 Mio. <strong>Euro</strong> auf<br />
insgesamt 3,0 Mio. <strong>Euro</strong>.<br />
Am 31. Dezember 2001 wird um 13:00 Uhr der Dispositionssaldo auf dem LZB-Girokonto<br />
in Höhe <strong>des</strong> Schlusssaldos auf dem Frontloading-Rahmenkonto gesperrt. Die zu diesem<br />
Zeitpunkt bestehenden Sperren <strong>zur</strong> Besicherung <strong>des</strong> Sub-Frontlloadings werden ange-<br />
rechnet.<br />
Im Kalenderjahr 2001 ist der 28. Dezember der letzte Geschäftstag, an dem die Zah-<br />
lungsverkehrs- <strong>und</strong> Wertpapierabwicklungssysteme <strong>zur</strong> Kontodisposition geöffnet sein<br />
werden. Die Kreditinstitute müssen sicherstellen, dass bei der Gelddisposition am<br />
28. Dezember 2001 die Höhe <strong>des</strong> zu besichernden Gegenwertes an vorzeitig übernom-<br />
menem <strong>Euro</strong>-Bargeld sowie die Höhe der Bargeldbestellungen bis <strong>zum</strong> 2. Januar 2002<br />
berücksichtigt werden.<br />
4 Belastung <strong>des</strong> Gegenwertes<br />
Der Gegenwert <strong>des</strong> vorzeitig übernommenen <strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong> wird zu je einem Drittel am<br />
2., 23. <strong>und</strong> 30. Januar 2002 dem LZB-Girokonto <strong>des</strong> jeweiligen Kreditinstituts belastet.<br />
Stand 15.02.2001<br />
- 10 -
5 Gebindegrößen<br />
5.1 <strong>Euro</strong>-Banknoten<br />
5.1.1 Standard-Gebindeform<br />
- 11 -<br />
Anlage 8<br />
Die vorzeitige Abgabe von <strong>Euro</strong>-Banknoten erfolgt in folienverschweißten Paketen mit<br />
10 Päckchen à 100 Banknoten. Bei entsprechendem Bedarf in einzelnen Stückelungen<br />
besteht die Möglichkeit, Packbeutel bzw. Druckereikartons mit 20 Paketen zu überneh-<br />
men. Eine Übersicht mit den Gebindegrößen ist als Anhang 4 beigefügt.<br />
5.1.2 Banknotenmischungen <strong>zur</strong> Abgabe an Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
Daneben werden – nach vorheriger verbindlicher Bestellung – Banknotenmischungen für<br />
Geschäftsk<strong>und</strong>en abgegeben. Diese sind <strong>zur</strong> Deckung <strong>des</strong> Wechselgeldbedarfs insbe-<br />
sondere der klein- <strong>und</strong> mittelständischen Unternehmen in den ersten Geschäftstagen im<br />
Januar 2002 bestimmt. Bei den Banknotenmischungen handelt es sich um Folienpäck-<br />
chen mit jeweils 80 Banknoten im Wert von 800 <strong>Euro</strong> (40 Banknoten à 5 <strong>Euro</strong>, 20 Bank-<br />
noten à 10 <strong>Euro</strong> <strong>und</strong> 20 Banknoten à 20 <strong>Euro</strong>). Die Abgabe erfolgt in Gebinden mit<br />
10 Banknotenmischungen im Gesamtwert von 8.000 <strong>Euro</strong>.<br />
Die vorgenannte verbindliche Bestellung der Banknotenmischungen ist zwischenzeitlich<br />
bei der LZB-Zweiganstalt erfolgt, in deren Bankbezirk das Kreditinstitut seinen Hauptsitz<br />
hat. Dieser LZB-Zweiganstalt ist die eventuelle Aufteilung der Bestellung auf verschiedene<br />
LZB-Abholzweiganstalten bis spätestens 4. Mai 2001 mitzuteilen. Hier können die Bank-<br />
notenmischungen während der gesamten Frontloading-Phase abgeholt werden. Eine<br />
Rücknahme der Banknotenmischungen durch die Lan<strong>des</strong>zentralbanken ist ausgeschlos-<br />
sen. Die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank behält sich für die Zuteilung eine Repartierung vor.<br />
5.2 <strong>Euro</strong>-Münzen<br />
5.2.1 Normcontainer<br />
Während der Frontloading-Phase ist mit Ausnahme der verbindlich bestellten Sonderge-<br />
bindeformen „Münzhaushaltsmischungen“ <strong>und</strong> „Standard-Mischcontainer“ (siehe Zif-<br />
fern 5.2.2. <strong>und</strong> 5.2.3) nur die vorzeitige Abgabe sortenreiner Münzcontainer möglich. Die-<br />
se enthalten rollierte Münzen in folienverschweißten Rollenpackungen à 10 Rollen. Für die<br />
Bestückung von Automaten stehen in geringem Umfang Münzbeutel mit lose eingefüllten<br />
Stand 15.02.2001
Anlage 8<br />
<strong>Euro</strong>-Münzen <strong>zur</strong> Verfügung. Als Anhänge 3 <strong>und</strong> 5 sind Übersichten mit den Inhalten bei-<br />
gefügt.<br />
5.2.2 Münzhaushaltsmischungen<br />
Zur vorzeitigen Versorgung der Bevölkerung mit <strong>Euro</strong>-Münzen haben die Kreditinstitute im<br />
Juni 1999 <strong>und</strong> im April 2000 Münzhaushaltsmischungen (Inhalt: 20 Stück <strong>Euro</strong>-Münzen<br />
mit einem Wert von 10,23 <strong>Euro</strong>) verbindlich bestellt. Diese sind bis spätestens<br />
14. Dezember 2001 bei den LZB-Zweiganstalten abzuholen <strong>und</strong> ab 17. Dezember 2001 zu<br />
einem Preis von 20,-- DM entgeltfrei an die Bevölkerung abzugeben. Die öffentliche Hand<br />
trägt die Kosten der Fertigung sowie die R<strong>und</strong>ungsdifferenz aus dem Wert einer Münz-<br />
haushaltsmischung von 10,23 <strong>Euro</strong> <strong>und</strong> dem Abgabepreis von 20,-- DM. Daher werden<br />
die Abholkonten bei der Abholung eines Gebin<strong>des</strong> à 50 Münzhaushaltsmischungen ledig-<br />
lich mit 511,29 <strong>Euro</strong> statt mit dem Nominalwert in Höhe von 511,50 <strong>Euro</strong> belastet. Münz-<br />
haushaltsmischungen werden von den Lan<strong>des</strong>zentralbanken nicht <strong>zur</strong>ückgenommen.<br />
Hinsichtlich der Besicherung der Münzhaushaltsmischungen verweisen wir auf Ziffer 3.<br />
5.2.3 Standard-Mischcontainer<br />
Als Sondergebindeform werden – nach vorheriger verbindlicher Bestellung – zwei ver-<br />
schiedene Typen von Standard-Mischcontainern für Kreditinstitute mit einem geringeren<br />
Bargeldbedarf gefertigt. Typ A enthält die vier Stückelungen von 1 bis 10 Cent mit einem<br />
Gesamtwert von 7.000 <strong>Euro</strong>, Typ B enthält die vier Stückelungen von 20 Cent bis 2 <strong>Euro</strong><br />
mit einem Gesamtwert von 70.000 <strong>Euro</strong>. Die folienverschweißten Rollenpackungen wer-<br />
den im Standard-Mischcontainer so gestapelt, dass auf jede Stückelung direkt zugegriffen<br />
werden kann. Die Abgabe ist auf je zwei Standard-Mischcontainer eines Typs pro selb-<br />
ständigem Kreditinstitut begrenzt.<br />
Ob ein Bedarf an Standard-Mischcontainern besteht, wird u. a. davon abhängen, ob die<br />
Kreditinstitute die Abholung selbst vornehmen oder sich eines Werttransportunternehmens<br />
bedienen. Werden die Dienstleistungen von einem Werttransportunternehmen erbracht, ist<br />
ein Bedarf für Standard-Mischcontainer eher unwahrscheinlich, da die Werttransportunter-<br />
nehmen die Bestellungen für ihre K<strong>und</strong>schaft i.d.R. bündeln, Normcontainer bei der Abga-<br />
bestelle abfordern <strong>und</strong> daraus für das jeweilige Kreditinstitut die gewünschte “Konfektio-<br />
nierung” übernehmen.<br />
Stand 15.02.2001<br />
- 12 -
- 13 -<br />
Anlage 8<br />
Die verbindliche Bestellung der Standard-Mischcontainer ist zwischenzeitlich bei der<br />
LZB-Zweiganstalt erfolgt, in deren Bankbezirk das Kreditinstitut seinen Hauptsitz hat. Die<br />
Standard-Mischcontainer können während der gesamten Frontloading-Phase bei der bis<br />
<strong>zum</strong> 4. Mai 2001 zu benennenden LZB-Zweiganstalt/externen Münzlagerstätte abgeholt<br />
werden. Eine Rücknahme der Standard-Mischcontainer durch die Lan<strong>des</strong>zentralbanken ist<br />
ausgeschlossen.<br />
6 Vergütung<br />
6.1 Bonussystem<br />
Um zu einer möglichst gleichmäßigen Ausnutzung der Ressourcen beizutragen <strong>und</strong> die<br />
frühzeitige Übernahme von <strong>Euro</strong>-Banknoten zu unterstützen, gewährt die Bun<strong>des</strong>bank bei<br />
der Abnahme von sortenreinen Paketen mit <strong>Euro</strong>-Banknoten zu 5, 10, 20, 50 <strong>und</strong><br />
100 <strong>Euro</strong> einen Bonus<br />
- vom 01.09. bis 30.09.2001 in Höhe von 0,36 ‰<br />
- vom 01.10. bis 31.10.2001 in Höhe von 0,24 ‰<br />
- vom 01.11. bis 30.11.2001 in Höhe von 0,12 ‰.<br />
Die Vergütung wird nur gewährt, wenn die <strong>Euro</strong>-Banknoten für das Inland bestimmt sind<br />
<strong>und</strong> die Vergütungsfähigkeit auf dem Abgabeauftrag durch Ankreuzen bestätigt wird.<br />
6.2 Kostenerstattung für Münzmischungen <strong>zur</strong> Abgabe an Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
Anstelle der Eigenfertigung wird die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank in der Weise für die Bereit-<br />
stellung von Münzmischungen für Geschäftsk<strong>und</strong>en sorgen, dass sie das Äquivalent der<br />
bei einer Eigenfertigung durch die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank erwarteten Kosten in Höhe von<br />
400 <strong>Euro</strong> für jeden im Zeitraum 1. September bis 31. Oktober 2001 bei den LZB-Zweig-<br />
anstalten bzw. externen Münzlagerstätten abgeholten sortenreinen Normcontainer mit rollierten<br />
Münzen vergütet. Hiermit soll den besonderen Bedürfnissen der Kreditinstitute <strong>und</strong><br />
deren Geschäftsk<strong>und</strong>en im Interesse eines reibungslosen Bargeldübergangs Rechnung<br />
getragen werden.<br />
Stand 15.02.2001
Anlage 8<br />
Die Vergütung erfolgt unter der Bedingung, dass<br />
- die Münzen nicht ins Ausland verbracht werden,<br />
- die von den Münzstätten gefertigten sortenreinen Container Anfang 2002 von den Lan-<br />
<strong>des</strong>zentralbanken nicht <strong>zur</strong>ückgenommen werden,<br />
- die Münzmischungen von den Kreditinstituten in entsprechender Stückzahl tatsächlich<br />
hergestellt <strong>und</strong> ihren Geschäftsk<strong>und</strong>en entgeltfrei bereitgestellt werden,<br />
- die Vergütungsfähigkeit auf dem Abgabeauftrag durch Ankreuzen bestätigt wird.<br />
6.3 Gutschrift der Vergütung<br />
Vergütungen i.S.v. Ziffer 6.1 <strong>und</strong> Ziffer 6.2 werden am 17. Dezember 2001 gutgeschrie-<br />
ben. Die Gutschrift erfolgt auf dem vom Inhaber <strong>des</strong> Frontloading-Abholkontos, zu <strong>des</strong>sen<br />
Lasten das <strong>Euro</strong>-Bargeld abgeholt wurde, benannten Konto; die Aufsplittung <strong>des</strong><br />
Gutschriftsbetrages auf mehrere Gutschriftskonten ist ausgeschlossen Das Gutschrifts-<br />
konto ist bei Eröffnung <strong>des</strong> Abholkontos anzugeben. Ist der Inhaber <strong>des</strong> Frontloading-<br />
Abholkontos kein Kreditinstitut, so hat er das Gutschriftskonto nach Weisung <strong>des</strong> Kreditin-<br />
stituts zu benennen, das die Übertragung zulasten seines Frontloading-Rahmenkontos<br />
vornimmt (vgl. Ziffer 2.2.2). Erfolgen Übertragungen auf ein Abholkonto zulasten mehrerer<br />
Frontloading-Rahmenkonten, ist zwischen den Beteiligten ein entsprechender Ausgleich<br />
zu vereinbaren.<br />
Sofern die im September <strong>und</strong> Oktober 2001 abgeholten <strong>Euro</strong>-Münzen für das Ausland<br />
oder nicht <strong>zur</strong> Fertigung von Münzmischungen <strong>zur</strong> entgeltfreien Abgabe an Geschäftskun-<br />
den bestimmt sind, ist dies auf dem Abgabeauftrag durch Ankreuzen <strong>des</strong> entsprechenden<br />
Fel<strong>des</strong> anzugeben. In diesem Fall erfolgt keine Vergütung. Gleiches gilt für im September,<br />
Oktober oder November 2001 abgeholte <strong>Euro</strong>-Banknoten, die für das Ausland bestimmt<br />
sind.<br />
Maßgeblich für die Vergütung ist gr<strong>und</strong>sätzlich der Abholtag, der von der Abholstelle ver-<br />
bindlich bestätigt wurde (siehe Ziffer 2.2.1).<br />
Stand 15.02.2001<br />
- 14 -
7 Entgelte<br />
- 15 -<br />
Anlage 8<br />
Die Frontloading-Rahmenkonten sowie die Frontloading-Abholkonten werden von der<br />
Deutschen Bun<strong>des</strong>bank entgeltfrei geführt. Die Ausführung von Übertragungs- <strong>und</strong> Umbu-<br />
chungsaufträgen erfolgt ebenso entgeltfrei wie die vorzeitige Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld.<br />
Bei Abgabe rollierter <strong>Euro</strong>-Münzen in der Zeit vom 1. September 2001 bis <strong>zum</strong><br />
28. Februar 2002 wird kein Rollenentgelt berechnet.<br />
8 Übersicht der Vordrucke<br />
Zusammenfassend werden folgende Vordrucke für die organisatorische <strong>und</strong> buchmäßige<br />
Abwicklung der vorzeitigen Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld benötigt. Die Vordrucke werden von<br />
den Lan<strong>des</strong>zentralbanken kostenlos abgegeben bzw. als Druckvorlage <strong>zur</strong> Verfügung ge-<br />
stellt werden:<br />
− Antrag auf Errichtung eines Frontloading-Rahmenkontos bzw. -Abholkontos<br />
(Muster folgt mit späterem R<strong>und</strong>schreiben)<br />
− Unterschriftenblatt (Muster folgt mit späterem R<strong>und</strong>schreiben)<br />
− Übertragungsauftrag (Druckvorlage)<br />
− Besicherungsauftrag (Druckvorlage)<br />
− Abgabeauftrag für <strong>Euro</strong>-Banknoten<br />
− Abgabeauftrag für <strong>Euro</strong>-Münzen<br />
− Empfangsbescheinigung <strong>zum</strong> Erhalt von<br />
Abgabeaufträgen<br />
− Umbuchungsauftrag (Druckvorlage)<br />
Bei Kontoeröffnung erhält der<br />
Kontoinhaber von diesen Vordrucken<br />
eine Anfangsausstattung.<br />
Stand 15.02.2001
Anlage 8<br />
Verzeichnis der Anhänge<br />
Anhang 1 Terminplan<br />
Anhang 2 Übersichtskarte<br />
Anhang 3-5 Übersichten mit den Gebindegrößen<br />
Anhang 6-11 Ausgewählte Muster der benötigten Vordrucke
Terminplan<br />
- 1 -<br />
Anlage 8<br />
Anhang 1<br />
4. Mai 2001 Benennung der Abholstellen für die verbindlich bestellten Banknotenmischungen<br />
<strong>und</strong> Standard-Mischcontainer.<br />
4. Mai 2001 Unverbindliche Bestellung <strong>des</strong> für die vorzeitige Übernahme<br />
vorgesehenen <strong>Euro</strong>-Bargelds sowie deren örtliche <strong>und</strong> zeitliche<br />
Verteilung.<br />
Bis 31. August 2001 Beantragung der Frontloading-Rahmen- <strong>und</strong> –Abholkonten, Einreichung<br />
von Unterschriftenblättern, Benennung <strong>des</strong> Kontos,<br />
dem die Vergütung gutzuschreiben ist.<br />
Ab 1. September 2001 Vorzeitige Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld bei den LZB-Zweiganstalten<br />
<strong>und</strong> externen Münzlagerstätten. Die verbindliche Bestellung<br />
erfolgt durch Einreichung der Geldbestellung (Fax <strong>des</strong><br />
Abgabeauftrags).<br />
5. September 2001 Einreichung <strong>des</strong> Auftrags <strong>zur</strong> Besicherung <strong>des</strong> Subfrontloadings.<br />
4. Oktober 2001 Einreichung <strong>des</strong> Auftrags <strong>zur</strong> Besicherung <strong>des</strong> Subfrontloadings.<br />
6. November 2001 Einreichung <strong>des</strong> Auftrags <strong>zur</strong> Besicherung <strong>des</strong> Subfrontloadings.<br />
5. Dezember 2001 Einreichung <strong>des</strong> Auftrags <strong>zur</strong> Besicherung <strong>des</strong> Subfrontloadings;<br />
bei der Meldung sind die Münzhaushaltsmischungen sowie die<br />
an Kreditinstitute außerhalb <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Währungsgebietes beabsichtigten<br />
Weitergaben von <strong>Euro</strong>-Banknoten zu berücksichtigen.<br />
Bis 14. Dezember 2001 Abholung der verbindlich bestellten Münzhaushaltsmischungen.<br />
Ab 17. Dezember 2001 Abgabe der Münzhaushaltsmischungen an die Bevölkerung.<br />
28. Dezember 2001 Letzter Geschäftstag im Kalenderjahr 2001 mit Öffnung der Zahlungsverkehrssysteme,<br />
an dem alle Kontodispositionen für die<br />
Bargeldversorgung bis <strong>zum</strong> 2. Januar 2002 <strong>und</strong> <strong>zur</strong> Besicherung<br />
<strong>des</strong> Frontloading-Volumens vorgenommen werden müssen.<br />
31. Dezember 2001,<br />
bis 13:00 Uhr<br />
31. Dezember 2001,<br />
13:00 Uhr<br />
31. Dezember 2001,<br />
13:00 Uhr<br />
31. Dezember 2001,<br />
13:00 Uhr<br />
Entgegennahme von DM-Einzahlungen (Weiterleitung <strong>des</strong> Gegenwertes<br />
nur bis <strong>zur</strong> kontoführenden Lan<strong>des</strong>zentralbank möglich)<br />
sowie vorzeitige Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld im Rahmen <strong>des</strong><br />
Frontloadings bei den LZB-Zweiganstalten <strong>und</strong> externen Münzlagerstätten.<br />
Die Inhaber der Frontloading-Abholkonten müssen die kontoführende<br />
LZB-Zweiganstalt beauftragen, ein eventuell noch vorhandenes<br />
„Guthaben“ auf den Frontloading-Abholkonten auf das<br />
Frontloading-Rahmenkonto <strong>zur</strong>ückzuübertragen.<br />
Abschluss <strong>des</strong> Frontloadings<br />
Besicherung <strong>des</strong> Frontloadingvolumens.<br />
Ab 1. Januar 2002 Belastungs- <strong>und</strong> Gutschriftskonditionen entsprechen den <strong>zur</strong>zeit<br />
üblichen Belastungs- bzw. Gutschriftskonditionen für DM-<br />
Bargeld.
Anlage 8<br />
Anhang 1<br />
Ab 1. Januar 2002<br />
DM-Bargeld wird nicht mehr ausgezahlt.<br />
1. Januar 2002 Entgegennahme von DM-Einzahlungen (Gutschrift erfolgt am<br />
2.1.2002) sowie Auszahlung von <strong>Euro</strong>-Bargeld gegen ausreichende<br />
Deckung auf dem LZB-Girokonto bei den LZB-<br />
Zweiganstalten <strong>und</strong> externen Münzlagerstätten (kein Frontloading,<br />
Gegenwert wird am 2. Januar 2002 in voller Höhe belastet).<br />
2. Januar 2002 Erster regulärer Geschäftstag im Kalenderjahr 2002 mit Öffnung<br />
der Zahlungsverkehrssysteme;<br />
Verbuchung der am 1. Januar 2002 vorgenommenen Bargeschäfte;<br />
Belastung eines Drittels <strong>des</strong> Frontloadingvolumens auf dem<br />
LZB-Girokonto; Freigabe der Besicherung in entsprechender<br />
Höhe.<br />
23. Januar 2002 Belastung eines Drittels <strong>des</strong> ursprünglichen Frontloadingvolumens<br />
auf dem LZB-Girokonto; Freigabe der Besicherung in entsprechender<br />
Höhe.<br />
30. Januar 2002 Belastung <strong>des</strong> letzten Drittels <strong>des</strong> ursprünglichen Frontloadingvolumens<br />
auf dem LZB-Girokonto; Freigabe der Besicherung in<br />
entsprechender Höhe.<br />
- 2 -
Anlage 8<br />
Anhang 2<br />
DEUTSCHE BUNDESBANK<br />
Stellen für die vorzeitige Abgabe von <strong>Euro</strong>- <strong>und</strong> Cent-Münzen<br />
Siehe Hinweise auf Seite 2<br />
NORDRHEIN-WESTFALEN<br />
Mechernich* •<br />
RHEINLAND-PFALZ<br />
•Trier •Wittlich<br />
SAARLAND<br />
•Saarlouis<br />
•<br />
Wilhelmshaven<br />
•Lingen<br />
•Leer<br />
•.<br />
• Wulfen*<br />
•Dortm<strong>und</strong><br />
• Hagen<br />
•Düsseldorf<br />
Saarbrücken<br />
•Neuwied<br />
•Koblenz<br />
•.<br />
Cuxhaven<br />
BREMEN<br />
• • Bremen<br />
Oldenburg<br />
NIEDERSACHSEN<br />
•Osnabrück •.<br />
Minden<br />
HESSEN<br />
SCHLESWIG-HOLSTEIN<br />
•Bremerhaven<br />
•<br />
Nienburg<br />
• Hameln<br />
Stand: März 2001 (Änderungen vorbehalten)<br />
• Flensburg<br />
•Kiel<br />
HAMBURG<br />
•Hamburg<br />
•<br />
Bad<br />
Hersfeld<br />
•<br />
Celle<br />
• Hannover<br />
•Göttingen<br />
•<br />
Lüneburg<br />
• Lübeck<br />
•Uelzen<br />
•Braunschweig<br />
•Halberstadt<br />
THÜRINGEN<br />
•Mainz<br />
•Bad •Neu-<br />
Kreuznach Isenburg*<br />
•Dietzenbach*<br />
• Würzburg<br />
• • Mannheim<br />
•.<br />
Kaisers-<br />
Ludwigs<br />
hafen<br />
lautern<br />
BADEN-WÜRTTEMBERG<br />
Landau •.<br />
• Karlsruhe<br />
•Freiburg<br />
•Sindelfingen<br />
•Villingen-<br />
Schwenningen<br />
• Ludwigsburg*<br />
•Reutlingen<br />
•Ravensburg<br />
•.<br />
Ulm<br />
•Aalen<br />
SACHSEN-ANHALT<br />
•Meiningen<br />
•Augsburg<br />
• Erfurt<br />
MECKLENBURG-VORPOMMERN<br />
•Nürnberg<br />
BAYERN<br />
•<br />
Halle<br />
•Rostock<br />
• Magdeburg<br />
•Gera<br />
•Bayreuth<br />
•München<br />
•Dessau<br />
• Leipzig<br />
• Neubrandenburg<br />
BERLIN<br />
� Berlin<br />
SACHSEN<br />
•Regensburg<br />
BRANDENBURG<br />
BRANDENBURG<br />
•Dresden<br />
* zuständige Zweiganstalten:<br />
Dietzenbach - Frankfurt/Main<br />
Ludwigsburg - Stuttgart<br />
Mechernich - Bonn<br />
Neu-Isenburg - Frankfurt/M.<br />
Wulfen - Bochum
Anlage 8<br />
Anhang 2<br />
- 2 -<br />
Deutsche Bun<strong>des</strong>bank<br />
Vorzeitige Abgabe von <strong>Euro</strong>- <strong>und</strong> Cent-Münzen (Stand Jan. 2001)<br />
Um eine rechtzeitige <strong>und</strong> ausreichende Versorgung mit <strong>Euro</strong>- <strong>und</strong> Cent-Münzen sicher-<br />
zustellen, gibt die Deutsche Bun<strong>des</strong>bank über die in der Karte verzeichneten Münzde-<br />
pots <strong>und</strong> Zweiganstalten ab dem 1. September 2001 Holzcontainer - mit den Abmes-<br />
sungen (L x B x H) 80 x 60 x 71 cm <strong>und</strong> dem nach Stückelungen unterschiedlichen<br />
Bruttogewicht von ca. 585 bis 660 kg - ab.<br />
Die Abfertigungskapazitäten der in der Karte verzeichneten Stellen sind unterschiedlich.<br />
Auskünfte hierzu, z.B. hinsichtlich der maximal einsetzbaren Fahrzeuggröße, erteilen<br />
folgende Ansprechstellen bei den Lan<strong>des</strong>zentralbanken:<br />
Lan<strong>des</strong>zentralbank in Baden-Württemberg (07 11) 9 44 - 15 71<br />
Lan<strong>des</strong>zentralbank im Freistaat Bayern<br />
Lan<strong>des</strong>zentralbank in Berlin <strong>und</strong> Brandenburg<br />
Lan<strong>des</strong>zentralbank in der Freien Hansestadt Bremen,<br />
in Niedersachsen <strong>und</strong> Sachsen-Anhalt<br />
Lan<strong>des</strong>zentralbank in der Freien <strong>und</strong> Hansestadt Hamburg,<br />
in Mecklenburg-Vorpommern <strong>und</strong> Schleswig-Holstein<br />
(089) 28 89 - 21 33<br />
(089) 28 89 - 21 12<br />
(030) 34 75 - 14 10<br />
(030) 34 75 - 14 20<br />
(05 11) 30 33 – 26 46<br />
(05 11) 30 33 – 21 32<br />
(040) 37 07 - 51 28<br />
(040) 37 07 - 51 10<br />
Lan<strong>des</strong>zentralbank in Hessen (069) 23 88 – 16 20<br />
(069) 23 88 – 16 11<br />
Lan<strong>des</strong>zentralbank in Nordrhein-Westfalen (0211) 874 – 27 46<br />
(0211) 874 – 27 45<br />
Lan<strong>des</strong>zentralbank in Rheinland-Pfalz <strong>und</strong> im Saarland (06131) 377 - 485<br />
(06131) 377 – 480<br />
Lan<strong>des</strong>zentralbank in den Freistaaten Sachsen <strong>und</strong><br />
Thüringen<br />
(0341) 860 - 20 53<br />
(0341) 860 - 20 75<br />
Über die in der Karte angegebenen Stellen hinaus werden Münz-Haushaltsmischungen<br />
auch bei den in der Karte nicht verzeichneten Zweiganstalten der Deutschen Bun-<br />
<strong>des</strong>bank abgegeben.
ÜBERSICHT ÜBER DIE STANDARDMÜNZGEBINDE FÜR EURO-MÜNZEN<br />
Stückelung Münzrollen Rollen-<br />
Münzbeutel Holzcontainer<br />
packungen<br />
(Maße: ca. 80x60x71 cm)<br />
Stückzahl Wert Wert Stückzahl Wert Gewicht Stückzahl Wert Gewicht*<br />
2 <strong>Euro</strong> 25 50 € 500 € 500 1000 € 4,25 kg 75.000 150000 € 670 kg<br />
1 <strong>Euro</strong> 25 25 € 250 € 500 500 € 3,75 kg 75.000 75000 € 595 kg<br />
50 Cent 40 20 € 200 € 400 200 € 3,12 kg 80.000 40000 € 655 kg<br />
20 Cent 40 8 € 80 € 1000 200 € 5,74 kg 100.000 20000 € 605 kg<br />
10 Cent 40 4 € 40 € 1000 100 € 4,10 kg 150.000 15000 € 645 kg<br />
5 Cent 50 2,5 € 25 € 1000 50 € 3,92 kg 150.000 7500 € 620 kg<br />
2 Cent 50 1 € 10 € 1000 20 € 3,06 kg 200.000 4000 € 645 kg<br />
1 Cent 50 0,5 € 5 € 2000 20 € 4,60 kg 250.000 2500 € 605 kg<br />
Stand 15.02.2001<br />
Anlage 8<br />
Anhang 3
ÜBERSICHT ÜBER DIE FÜLLMENGEN JE PAKET BZW. PACKBEUTEL MIT EURO-BANKNOTEN<br />
Stückelung Pakete Packbeutel/Kartons<br />
Stand 15.02.2001<br />
Wert Wert Gewicht<br />
5 <strong>Euro</strong> 5.000 <strong>Euro</strong> 100.000 <strong>Euro</strong> 15 kg<br />
10 <strong>Euro</strong> 10.000 <strong>Euro</strong> 200.000 <strong>Euro</strong> 17 kg<br />
20 <strong>Euro</strong> 20.000 <strong>Euro</strong> 400.000 <strong>Euro</strong> 19 kg<br />
50 <strong>Euro</strong> 50.000 <strong>Euro</strong> 1.000.000 <strong>Euro</strong> 21 kg<br />
100 <strong>Euro</strong> 100.000 <strong>Euro</strong> 2.000.000 <strong>Euro</strong> 23 kg<br />
200 <strong>Euro</strong> 200.000 <strong>Euro</strong> 4.000.000 <strong>Euro</strong> 24 kg<br />
500 <strong>Euro</strong> 500.000 <strong>Euro</strong> 10.000.000 <strong>Euro</strong> 25 kg<br />
Banknotenmischung*<br />
* Zusammensetzung:<br />
40 Banknoten à 5 <strong>Euro</strong><br />
20 Banknoten à 10 <strong>Euro</strong><br />
20 Banknoten à 20 <strong>Euro</strong><br />
8.000 <strong>Euro</strong> 200.000 <strong>Euro</strong> 17 kg<br />
Anlage 8<br />
Anhang 4
Inhalt<br />
(Stück,<br />
Wert,<br />
Gewicht)<br />
Abgabemenge<br />
Für die Abgabe an<br />
private Haushalte<br />
Gebinde mit<br />
„Starter Kits“<br />
50 Starter Kits<br />
je Starter Kit:<br />
2 St. à 2 €<br />
+ 3 St. à 1 €<br />
+ 4 St. à 0,50 €<br />
+ 4 St. à 0,20 €<br />
+ 3 St. à 0,10 €<br />
+ 2 St. à 0,05 €<br />
+ 1 St. à 0,02 €<br />
+ 1 St. à 0,01 €<br />
Wert Starter Kit: 10,23 €<br />
(Abgabepreis: 20 DM)<br />
Gesamtwert: 511,50 €<br />
(Abgabepreis: 511,29 €)<br />
Gewicht: 6 kg<br />
(je 100 Gebinde<br />
in 1 Holzcontainer)<br />
gemäß Bestellung<br />
Abgabeeinheiten im Münz-Frontloading<br />
Jeweils eine Stückelung<br />
je Normcontainer:<br />
300 Rp. à 2 € 150.000 € 670 kg<br />
300 Rp. à 1 € 75.000 € 595 kg<br />
200 Rp. à 0,50 € 40.000 € 655 kg<br />
250 Rp. à 0,20 € 20.000 € 605 kg<br />
375 Rp. à 0,10 € 15.000 € 645 kg<br />
300 Rp. à 0,05 € 7.500 € 620 kg<br />
400 Rp. à 0,02 € 4.000 € 645 kg<br />
500 Rp. à 0,01 € 2.500 € 605 kg<br />
Angabe <strong>des</strong> Bruttogewichtes mit Tara 25 kg<br />
Gewichtsschwankungen:<br />
Tara: 22,0 – 284 kg<br />
Münzen: max. ± 4,5 kg<br />
unbegrenzt<br />
Sortenreine<br />
Normcontainer<br />
mit<br />
Rollenpackungen<br />
(Rp.)<br />
Zum Befüllen<br />
der Kassen<br />
Mischcontainer<br />
mit<br />
Rollenpackungen<br />
Mischcontainer Typ A<br />
125 Rp. à 0,01 €<br />
+ 100 Rp. à 0,02 €<br />
+ 71 Rp. à 0,05 €<br />
+ 90 Rp. à 0,10 €<br />
Wert: 7.000 €<br />
Gewicht: ca. 610 kg<br />
Mischcontainer Typ B<br />
60 Rp. à 0,20 €<br />
+ 51 Rp. à 0,50 €<br />
+ 74 Rp. à 1 €<br />
+ 73 Rp. à 2 €<br />
Wert: 70.000 €<br />
Gewicht: ca. 620 kg<br />
Gemäß Bestellung<br />
(max. 2 Stück<br />
je Mischcontainertyp<br />
je Kreditinstitut)<br />
Bestelltermin wird zu einem späteren<br />
Zeitpunkt bekannt gegeben.<br />
Zur Befüllung<br />
von Automaten<br />
Metallgeldbeutel<br />
mit losen<br />
Münzen<br />
Jeweils eine Stückelung<br />
je Münzbeutel:<br />
500 St. à 2 € 1.000 € 4,25 kg<br />
500 St. à 1 € 500 € 3,75 kg<br />
400 St. à 0,50 € 200 € 3,12 kg<br />
1.000 St. à 0,20 € 200 € 5,74 kg<br />
1.000 St. à 0,10 € 100 € 4,10 kg<br />
1.000 St. à 0,05 € 50 € 3,92 kg<br />
1.000 St. à 0,02 € 20 € 3,06 kg<br />
2.000 St. à 0,01 € 20 € 4,60 kg<br />
im geringen Umfang nach Maßgabe<br />
örtlich vorhandener Bestände<br />
Anlage 8<br />
Anhang 5
Abgabeauftrag <strong>Euro</strong>-Banknoten FC 1225<br />
an Lan<strong>des</strong>zentralbank Telefax-Nr.<br />
Wir bitten, Betrag in Buchstaben<br />
noch Betrag in Buchstaben<br />
U Betrag<br />
an oder Überbringer<br />
in nachstehenden Stückelungen<br />
zu Lasten unseres Frontloading-Abholkontos Nr. abzugeben.<br />
Vergütungsfähig = Abholung von September bis Ende November 2001 <strong>und</strong> für das Inland.<br />
Nicht vergütungsfähig = Abholung im Dezember 2001 oder für das Ausland.<br />
Stückelung<br />
500 <strong>Euro</strong><br />
200 <strong>Euro</strong><br />
100 <strong>Euro</strong><br />
250 <strong>Euro</strong><br />
220 <strong>Euro</strong><br />
210 <strong>Euro</strong><br />
225 <strong>Euro</strong><br />
Banknotenmischung<br />
für Geschäftsk<strong>und</strong>en<br />
* Banknotenmischungen<br />
* zu Lasten <strong>des</strong> Kontingents<br />
500.000 <strong>Euro</strong><br />
200.000 <strong>Euro</strong><br />
100.000 <strong>Euro</strong><br />
250.000 <strong>Euro</strong><br />
220.000 <strong>Euro</strong><br />
210.000 <strong>Euro</strong><br />
225.000 <strong>Euro</strong><br />
8.000 <strong>Euro</strong> je Gebinde<br />
mit 10 Banknotenmischungen<br />
Stempel <strong>und</strong> Unterschrift(en)<br />
Wert eines Paketes Anzahl Gesamtwert<br />
Name <strong>des</strong> Kreditinstituts, ggf. Aufgliederung auf der Rückseite<br />
Summe<br />
Auszahlung ganzer Packbeutel/Druckereikartons à 20 Pakete erwünscht: ja nein<br />
Abholort (LZB-Zweiganstalt)<br />
Ansprechpartner/in für Rückfragen (Name, Tel.-Nr.)<br />
Betrag erhalten<br />
Name, Unterschrift <strong>des</strong> Abholers<br />
Bearbeitungsvermerke der LZB<br />
Ersterfasst Kontrollerfasst Bezahlt<br />
NZ <strong>des</strong> Kasseführers<br />
Vordr. 3900 05.01<br />
Laufende Nr.<br />
*<br />
Gewünschter Abholtermin, Uhrzeit<br />
Anlage 8<br />
Anhang 6<br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong>
Abgabeauftrag <strong>Euro</strong>-Münzen FC 1225<br />
an Lan<strong>des</strong>zentralbank Telefax-Nr.<br />
Anla<br />
Stückelung<br />
2,00 <strong>Euro</strong><br />
1,00 <strong>Euro</strong><br />
0,50 <strong>Euro</strong><br />
0,20 <strong>Euro</strong><br />
0,10 <strong>Euro</strong><br />
0,05 <strong>Euro</strong><br />
0,02 <strong>Euro</strong><br />
0,01 <strong>Euro</strong><br />
Mischcontainer A<br />
Mischcontainer B<br />
Münzhaushaltsmischung<br />
* Mischcontainer/Münzhaushaltsmischungen<br />
* zu Lasten <strong>des</strong> Kontingents<br />
Wert eines Norm-Gebin<strong>des</strong> Anzahl Gesamtwert<br />
150.000 <strong>Euro</strong><br />
75.000 <strong>Euro</strong><br />
40.000 <strong>Euro</strong><br />
20.000 <strong>Euro</strong><br />
15.000 <strong>Euro</strong><br />
27.500 <strong>Euro</strong><br />
24.000 <strong>Euro</strong><br />
22.500 <strong>Euro</strong><br />
27.000 <strong>Euro</strong><br />
70.000 <strong>Euro</strong><br />
511,29 <strong>Euro</strong> pro Gebinde<br />
Abholort (LZB-Zweiganstalt/externe Münzlagerstätte)<br />
Ansprechpartner/in für Rückfragen (Name, Tel.-Nr.)<br />
Betrag erhalten<br />
Name, Unterschrift <strong>des</strong> Abholers<br />
Summe<br />
Name <strong>des</strong> Kreditinstituts, ggf. Aufgliederung auf der Rückseite<br />
Bearbeitungsvermerke der LZB<br />
Ersterfasst Kontrollerfasst Bezahlt<br />
NZ <strong>des</strong> Kasseführers<br />
Vordr. 3901 05.01<br />
Wir bitten, Betrag in Buchstaben, Cent wie nebenstehend<br />
noch Betrag in Buchstaben<br />
Laufende Nr.<br />
U Betrag<br />
an oder Überbringer<br />
in nachstehenden Stückelungen<br />
zu Lasten unseres Frontloading-Abholkontos Nr. abzugeben.<br />
Vergütungsfähig = Abholung von September bis Ende Oktober 2001 für die Fertigung von Münzmischungen<br />
<strong>zur</strong> entgeltfreien Abgabe an Geschäftsk<strong>und</strong>en im Inland.<br />
Nicht vergütungsfähig = Abholung von November bis Ende Dezember 2001 oder für das Ausland oder<br />
nicht für die Fertigung von Münzmischungen <strong>zur</strong> entgeltfreien Abgabe an Geschäftsk<strong>und</strong>en.<br />
Stempel <strong>und</strong> Unterschrift(en)<br />
*<br />
*<br />
*<br />
Gewünschter Abholtermin, Uhrzeit<br />
Anlage 8<br />
Anhang 7<br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong>
Anlage 8<br />
Anhang 8<br />
Frontloading Stapelnummer _________<br />
Einlieferungszeit _________ Uhr<br />
(wird von LZB ausgefüllt)<br />
Übertragungsauftrag an Lan<strong>des</strong>zentralbank ____________________<br />
Wir bitten, zu Lasten unseres<br />
Frontloadingrahmenkontos Nr. €<br />
auf folgende Frontloading-Abholkonten<br />
BLZ Kontonummer Kontobezeichnung <strong>Euro</strong>-Betrag<br />
Gesamt<br />
zu übertragen. Der Saldo <strong>des</strong> Frontloadingrahmenkontos vom 31.12.2001 ist am 2.1., 23.1.<br />
<strong>und</strong> 30.1.2002 je zu einem Drittel unserem Girokonto zu belasten.<br />
(Stempel/Unterschrift(en))<br />
Bearbeitungsvermerke der LZB:<br />
Erfassungsvermerke:<br />
Stempel „ERFASST“, „ENDE“
Frontloading<br />
Stapelnummer _________<br />
Anlage 8<br />
Anhang 9<br />
Einlieferungszeit _________ Uhr<br />
(wird von LZB ausgefüllt)<br />
Umbuchungsauftrag an Lan<strong>des</strong>zentralbank ___________________<br />
Wir bitten, zu Lasten unseres<br />
Frontloadingabholkontos Nr. €<br />
auf folgende Frontloadingabholkonten bzw. Frontloadingrahmenkonten<br />
BLZ Kontonummer Kontobezeichnung <strong>Euro</strong>-Betrag<br />
zu übertragen.<br />
(Stempel/Unterschrift(en))<br />
Bearbeitungsvermerke der LZB:<br />
Erfassungsvermerke:<br />
Gesamt<br />
Stempel „ERFASST“, „ENDE“
LANDESZENTRALBANK<br />
Empfangsbescheinigung/Bestellung von Abgabeaufträgen <strong>Euro</strong>-Banknoten<br />
für das Frontloading-Abholkonto<br />
Abgabeaufträgen <strong>Euro</strong>-Münzen<br />
( )<br />
Konto-Nr.<br />
Anzahl der Vordrucke: 10<br />
Empfangsbescheinigung<br />
Auslieferung Aushändigung<br />
an mich an den Überbringer dieser<br />
persönlich Empfangsbescheingung<br />
Für den Geschäftsverkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
der Deutschen Bun<strong>des</strong>bank<br />
Stempel/Unterschrift(en) – wie hinterlegt – <strong>und</strong> Datum<br />
Laufende Nummern der Abgabeaufträge:<br />
von bis<br />
Bearbeitungsvermerke der LZB:<br />
Unterschrift(en) geprüft<br />
Kontrolliert<br />
Ausgehändigt/Übersandt am von<br />
Bestellung<br />
Zusendung<br />
unter Einschreiben<br />
Sollte die Sendung nicht innerhalb der<br />
normalen Postlaufzeit bei mir/uns eingehen,<br />
so werde(n) ich/wir Sie von dem Ausbleiben<br />
sofort verständigen<br />
Anlage 8<br />
Anhang 10
Frontloading<br />
Ort, Datum<br />
Auftrag <strong>zur</strong> Besicherung <strong>des</strong> Subfrontloadings<br />
an Lan<strong>des</strong>zentralbank ____________________<br />
Termine für die Einreichung: Stichtag 01.09.2001 Einreichungstag 05.09.2001<br />
Stichtag 01.10.2001 Einreichungstag 04.10.2001<br />
Stichtag 01.11.2001 Einreichungstag 06.11.2001<br />
Stichtag 01.12.2001* Einreichungstag 05.12.2001<br />
Anlage 8<br />
Anhang 11<br />
Wir beabsichtigen, folgenden Gegenwert an <strong>Euro</strong>-Bargeld im Rahmen <strong>des</strong> Subfrontloadings<br />
an Geschäftsk<strong>und</strong>en weiterzugeben <strong>und</strong> beauftragen Sie, die Besicherung durch Kürzung<br />
der Dispositionslinie auf unserem LZB-Girokonto vorzunehmen.<br />
Beabsichtigte Weitergabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld an<br />
Geschäftsk<strong>und</strong>en im Monat __________<br />
Korrektur der Meldung für Monat _________<br />
Zuzüglich/abzüglich der Differenz aus tatsächlicher<br />
Höhe der an Geschäftsk<strong>und</strong>en weitergegebenen <strong>Euro</strong>-<br />
Bargeld <strong>zur</strong> gemeldeten Höhe <strong>des</strong> Vormonats<br />
Zwischensumme der zusätzlich vorzunehmenden<br />
Besicherung<br />
Nachrichtlich:<br />
Höhe der bisherigen Besicherung<br />
Nachrichtlich:<br />
Höhe der Besicherung insgesamt<br />
Betrag<br />
* einschließlich Münzhaushaltsmischungen sowie Abgabe von <strong>Euro</strong>-Bargeld an Tochtergesellschaften<br />
außerhalb <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Währungsgebiets, sofern sie ebenfalls Kreditinstitute sind, <strong>und</strong> an andere Kreditinstitute<br />
mit Niederlassung oder Hauptsitz außerhalb <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Währungsgebiets<br />
________________________________________<br />
(Stempel <strong>und</strong> Unterschrift(en) Kreditinstitut)<br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong><br />
<strong>Euro</strong>
Zulässige Einzahlungsgebinde für Großeinzahler beim DM-Münzrückfluss<br />
Einzahler<br />
Einzahlungsgebinde<br />
Beutel<br />
Verpackungsmaterial<br />
Sortenreine<br />
Normcontainer *<br />
Behältereinzahlungen können<br />
einem oder mehreren<br />
Einzahler(n) gutgeschrieben<br />
werden.<br />
Containerinhalt:<br />
jeweils eine festgelegte Anzahl<br />
von Normbeuteln mit losen<br />
Münzen bzw. Münzrollen oder<br />
Rollenpackungen **<br />
Sortenreine<br />
Spitzencontainer<br />
Behältereinzahlungen können<br />
einem oder mehreren<br />
Einzahler(n) gutgeschrieben<br />
werden.<br />
Containerinhalt:<br />
- Normbeutel mit losen Münzen<br />
bzw. Münzrollen **<br />
- Rollenpackungen **<br />
- Für jede Stückelung einen<br />
gesonderten Behälter<br />
1 Pf – 10 Pf:<br />
bis 30.04.2001: Jutebeutel<br />
ab 01.05.2001: Safebags<br />
Behältereinzahlungen im<br />
Vereinfachten<br />
Metallgeldverkehr /<br />
Mischcontainer<br />
Für jeden Einzahler gesonderte<br />
Behälter<br />
Containerinhalt:<br />
- Normbeutel mit losen Münzen<br />
bzw. Münzrollen **<br />
- Rollenpackungen **<br />
- Mehrere Stückelungen in<br />
einem Behälter möglich.<br />
50 Pf – 5 DM:<br />
bis 30.11.2001: Jutebeutel<br />
ab 01.12.2001: Safebags<br />
Offene Einzahlungen<br />
Ein Einzahler je<br />
Geschäftsvorfall<br />
- Normbeutel mit losen Münzen<br />
bzw. Münzrollen **<br />
- Rollenpackungen **<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich Holzcontainer gr<strong>und</strong>sätzlich Holzcontainer<br />
Behälter Holzcontainer<br />
entfällt<br />
M-Behälter werden akzeptiert M-Behälter werden akzeptiert<br />
* Diese Verpackungsform wird von Seiten der Bank bevorzugt.<br />
**<br />
Stückelung Normcontainer Normbeutel Rollenpackungen<br />
1 Pf 150 Normbeutel = 3 TDM 2000 Münzen = 20 DM 500 Münzen in 10 Rollen à 50 Münzen = 5 DM<br />
2 Pf 200 Normbeutel = 4 TDM 1000 Münzen = 20 DM 500 Münzen in 10 Rollen à 50 Münzen = 10 DM<br />
5 Pf 100 Normbeutel = 10 TDM 2000 Münzen = 100 DM 500 Münzen in 10 Rollen à 50 Münzen = 25 DM<br />
10 Pf 150 Normbeutel = 15 TDM 1000 Münzen = 100 DM 500 Münzen in 10 Rollen à 50 Münzen = 50 DM<br />
50 Pf 150 Normbeutel = 75 TDM 1000 Münzen = 500 DM 500 Münzen in 10 Rollen à 50 Münzen = 250 DM<br />
1 DM 100 Normbeutel = 100 TDM 1000 Münzen = 1000 DM 500 Münzen in 10 Rollen à 50 Münzen = 500 DM<br />
2 DM 150 Normbeutel = 150 TDM 500 Münzen = 1000 DM 500 Münzen in 10 Rollen à 50 Münzen = 1000 DM<br />
5 DM 150 Normbeutel = 300 TDM 400 Münzen = 2000 DM 400 Münzen in 10 Rollen à 40 Münzen = 2000 DM<br />
Anlage 9
Richtlinien für die Fertigung von Papiergeldpäckchen <strong>und</strong> – paketen<br />
Notenstückelung<br />
DM zu DM<br />
Päckchen<br />
Anzahl Streifband<br />
der Farbe<br />
Pakete<br />
Anzahl<br />
der<br />
Anzahl<br />
der<br />
Noten<br />
Streifband Aufdruck2) 1 2 3 4 5<br />
zu DM<br />
6<br />
Päckchen<br />
7<br />
Noten<br />
8<br />
1 000<br />
1 000<br />
100 000<br />
20 000<br />
100<br />
20<br />
hellviolett schwarz 1 000 000 10 1 000<br />
1) gelb rot 1 000 000 50 1 000<br />
500 50 000 100 hellorange schwarz 500 000 10 1 000<br />
500 10 000 201) 200 20 000 100<br />
grün<br />
gelb<br />
rot<br />
schwarz<br />
500 000<br />
200 000<br />
50<br />
10<br />
1 000<br />
1 000<br />
100 10 000 100 grün schwarz 100 000 10 1 000<br />
50<br />
20<br />
5 000<br />
2 000<br />
100<br />
100<br />
weiß<br />
braun<br />
schwarz<br />
schwarz<br />
50 000 10 1 000<br />
* 20 000 10 1 000<br />
10 1 000 100 rosa schwarz 10 000 10 1 000<br />
5 500 100 hellblau schwarz 5 000 10 1 000<br />
1) Päckchen zu 20 Noten sind ausschließlich für die Einzahlung von Spitzenbeträgen zulässig<br />
2) Die Längsstreifen sind mit schwarzen, unterbrochenen Randstreifen bedruckt.<br />
Die Banknotendruckereien dürfen Streifbänder verwenden, die einen roten Aufdruck <strong>und</strong> unter der<br />
Wertaufschrift eine schwarze rechteckige Fläche aufweisen.<br />
Anlage10a
Anlage 10b<br />
Vereinbarung<br />
zwischen<br />
der Lan<strong>des</strong>zentralbank<br />
Haupt-/Zweigstelle .................<br />
der Deutschen Bun<strong>des</strong>bank<br />
(im Folgenden Bank genannt)<br />
<strong>und</strong> ...........................<br />
(im Folgenden K<strong>und</strong>e genannt)<br />
über die Verwendung von Papiergeld-Behältern im Vereinfachten Papiergeldverkehr<br />
1 Im Rahmen unseres Vereinfachten Papiergeldverkehrs werden Ein- <strong>und</strong> Auszahlungen<br />
in verplombten <strong>und</strong> von der Bank zugelassenen Papiergeld-Behältern (P-Behälter)<br />
abgewickelt, deren Art <strong>und</strong> Beschaffenheit von der Bank festgelegt sind. Die benötigten P-<br />
Behälter werden vom K<strong>und</strong>en <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />
2 Mit der Teilnahme an dem Verfahren verzichtet der K<strong>und</strong>e auf einen etwaigen<br />
Eigentumsanspruch an den eingelieferten P-Behältern <strong>und</strong> erhält statt<strong>des</strong>sen einen<br />
Herausgabeanspruch auf eine entsprechende Anzahl P-Behälter der gleichen Art <strong>und</strong> Güte.<br />
3 Der K<strong>und</strong>e <strong>und</strong> die Bank verpflichten sich, die P-Behälter bei jeder Übernahme auf<br />
Unversehrtheit bzw. Mängel zu untersuchen. Mängelbehaftete Behälter sind<br />
<strong>zur</strong>ückzuweisen. Übernommene P-Behälter gelten als mängelfrei. Der Empfang der<br />
übernommenen P-Behälter ist vom jeweiligen Empfänger auf Verlangen zu bescheinigen.<br />
Die dazu benötigten Quittungsunterlagen hat der Übergebende selbst zu erstellen.<br />
4 Die Bank führt für die in ihrem Besitz befindlichen P-Behälter <strong>des</strong> K<strong>und</strong>en eine<br />
Bestandskontrolle <strong>und</strong> teilt dem K<strong>und</strong>en min<strong>des</strong>tens einmal im Quartal den ermittelten<br />
Bestand mit. Sofern der K<strong>und</strong>e hiergegen innerhalb von drei Geschäftstagen keine<br />
Einwendungen erhebt, geht die Bank von seinem Einverständnis aus.<br />
5 Die Vereinbarung kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt<br />
werden. Die <strong>zum</strong> Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Außenstände sind unverzüglich<br />
auszugleichen.<br />
Ort, Datum Ort, Datum<br />
............................ ..............................................<br />
LANDESZENTRALBANK<br />
Haupt-/Zweigstelle .......... Firma, Unterschrift<br />
......................................... ..............................
- 1 -<br />
Anlage 11<br />
Deutsche Bun<strong>des</strong>bank Frankfurt, den 12.03. 01<br />
� 069/95 66 - 1<br />
An Verbraucher gerichtete Informationen <strong>und</strong> Empfehlungen<br />
Am 1. Januar 2002 werden die <strong>Euro</strong>-Banknoten <strong>und</strong> -Münzen gesetzliches Zahlungsmittel<br />
in allen Teilnehmerstaaten der <strong>Euro</strong>päischen Währungsunion. Damit wird<br />
der <strong>Euro</strong>, den es zunächst nur als Buchgeld gibt, für jedermann greifbar. Die Bargeldeinführung<br />
ist die letzte Stufe <strong>des</strong> Übergangs <strong>zum</strong> <strong>Euro</strong>. Bis dahin müssen auch<br />
alle Umstellungen im unbaren Bereich abgeschlossen sein. Die folgenden Informationen<br />
<strong>und</strong> Empfehlungen geben einen Überblick, wie Sie zu einem reibungslosen Übergang<br />
beitragen können:<br />
1. Der Kurs für die Umrechnung von DM in <strong>Euro</strong> lautet: Ein <strong>Euro</strong> gleich<br />
1,95583 DM. Nutzen Sie für die Umrechnung von <strong>Euro</strong>-Beträgen in DM die im<br />
Handel <strong>und</strong> bei Banken erhältlichen Umrechnungshilfen, mit denen Sie auch<br />
problemlos die Umrechnung von DM-Beträgen in <strong>Euro</strong> vornehmen können.<br />
2. Das <strong>Euro</strong>-Bargeld kommt am 1. Januar 2002. Ab diesem Zeitpunkt können Sie in<br />
Deutschland <strong>und</strong> 11 weiteren europäischen Ländern (Belgien, Finnland, Frank-<br />
reich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlanden, Österreich, Portu-<br />
gal <strong>und</strong> Spanien) mit <strong>Euro</strong>- Banknoten <strong>und</strong> -Münzen bezahlen.<br />
3. Informieren Sie sich frühzeitig über das Aussehen <strong>und</strong> die Sicherheitsmerkmale<br />
<strong>des</strong> <strong>Euro</strong>-Bargel<strong>des</strong>, z. B. anhand der Broschüren der Kreditwirtschaft <strong>und</strong><br />
der Bun<strong>des</strong>bank.<br />
4. Ab dem 17. Dezember 2001 werden Banken <strong>und</strong> Sparkassen für 20 DM gebührenfrei<br />
<strong>Euro</strong>-Münzhaushaltsmischungen (Starter Kits) im Wert von 10,23 € 1<br />
anbieten. So können Sie sich mit den neuen Münzen vertraut machen <strong>und</strong> diese<br />
– allerdings erst ab dem 1. Januar 2002 – für Ihre ersten Einkäufe mit <strong>Euro</strong>-<br />
Bargeld einsetzen. <strong>Euro</strong>-Banknoten erhalten Sie ab 1. Januar 2002 an Geldausgabeautomaten<br />
<strong>und</strong> spätestens am nächsten Tag auch an den Schaltern der<br />
Banken <strong>und</strong> Sparkassen.<br />
5. Zahlen Sie angesammelte DM-Bargeldbestände – insbesondere Münzen in<br />
Spardosen oder Flaschen – frühzeitig bei Banken <strong>und</strong> Sparkassen ein, um Anfang<br />
2002 Warteschlangen an den Kassenschaltern zu vermeiden. Nutzen Sie<br />
1 Zusammensetzung: 2 x € 2,00, 3 x € 1,00, 4 x € 0,50, 4 x € 0,20, 3 x € 0,10, 2 x € 0,05, 1 x € 0,02,<br />
1 x € 0,01
Anlage 11<br />
hierfür die Sonderaktionen ab Mai 2001. Natürlich können Sie Ihre Bar-Erspar-<br />
nisse auch 2002 noch auf Konten einzahlen oder in <strong>Euro</strong>-Bargeld tauschen. Das<br />
muss nicht in den ersten Tagen <strong>des</strong> neuen Jahres geschehen. Sie können Ihre<br />
Bar-Ersparnisse auch noch im Februar 2002 – im Rahmen von K<strong>und</strong>enbeziehun-<br />
gen sogar noch später – bei Banken <strong>und</strong> Sparkassen einzahlen oder in <strong>Euro</strong>-<br />
Bargeld tauschen.<br />
6. Zahlen Sie schon jetzt bei Ihren Einkäufen möglichst betragsgenau. Während<br />
<strong>des</strong> Jahreswechsels können sie auch durch den Gebrauch von Geldkarte, ec-<br />
Karte <strong>und</strong> Kreditkarte einen allzu großen Bargeldbedarf vermeiden.<br />
7. Halten Sie <strong>zum</strong> Jahresende 2001 Ihren DM-Bargeldbestand klein. Heben Sie<br />
Ende Dezember 2001 nur noch soviel DM-Bargeld ab, wie Sie bis <strong>zum</strong> Jahres-<br />
ende noch ausgeben werden – ab 1. Januar 2002 gibt es bereits an den Geldausgabeautomaten<br />
der Banken <strong>und</strong> Sparkassen <strong>Euro</strong>-Scheine. Da eine genaue<br />
Planung <strong>des</strong> persönlichen Bargeldverbrauchs schwierig ist, empfehlen wir, mög-<br />
lichst mit kleinen Scheinen bis höchstens DM 50 ins neue Jahr zu starten. Dies<br />
erleichtert es Ihnen, insbesondere Anfang 2002 betragsgenau zu zahlen. Damit<br />
leisten Sie einen Beitrag <strong>zur</strong> Verminderung <strong>des</strong> Wechselgeldbedarfs in den Ge-<br />
schäften.<br />
8. Anfang 2002 in Ihrem Portemonnaie noch vorhandenes DM-Bargeld können<br />
Sie problemlos bis <strong>zum</strong> 28. Februar im Handel <strong>und</strong> an noch nicht auf <strong>Euro</strong> umge-<br />
stellten bargeldbetriebenen Automaten ausgeben oder bei Banken <strong>und</strong> Sparkassen<br />
tauschen. Als Wechselgeld erhalten Sie im Handel bereits ab Anfang 2002<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>Euro</strong>-Banknoten <strong>und</strong> –Münzen (wegen der Abgabe von DM-<br />
Münzen aus verfügbaren Kassenbeständen siehe Ziffer 9). Nutzen Sie Ihre täglichen<br />
Geschäfte für diesen automatischen Bargeldtausch. Möchten Sie Ihr DM-<br />
Kleingeld zügig verausgaben <strong>und</strong> dazu beitragen, den Wechselgeldbedarf in den<br />
Geschäften während der Umstellungsphase nicht zu groß werden zu lassen,<br />
zahlen Sie bitte möglichst betragsgenau. Das gilt auch für Ihre Zahlungen mit<br />
<strong>Euro</strong>-Bargeld.<br />
9. Benötigen Sie Anfang 2002 ausnahmsweise noch DM-Münzen für Zahlungen<br />
an noch nicht umgestellten Automaten, so können Sie diese bis <strong>zum</strong><br />
28. Februar 2002 bei Kreditinstituten <strong>und</strong> im Handel aus verfügbaren Kassenbe-<br />
ständen erhalten. Hingegen ist die Abgabe von DM-Banknoten ab dem<br />
1. Januar 2002 nicht mehr vorgesehen. Auch die Geldausgabeautomaten der<br />
Banken <strong>und</strong> Sparkassen zahlen dann nur noch <strong>Euro</strong>-Banknoten aus.<br />
10. Es wird angestrebt, überall dort, wo zwei oder mehr bargeldbetriebene Automaten<br />
(z. B. Waren- oder Fahrkartenautomaten) in unmittelbarer Nähe zueinander<br />
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Anlage 11<br />
stehen, bis Ende 2001 <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t einen Automaten auf <strong>Euro</strong> um<strong>zur</strong>üsten <strong>und</strong><br />
entsprechend kenntlich zu machen.<br />
11. Das DM-Bargeld behält auch nach dem 28. Februar 2002 seinen Wert. Alle<br />
Lan<strong>des</strong>zentralbanken tauschen die D-Mark zeitlich unbefristet, betraglich unbe-<br />
grenzt <strong>und</strong> kostenfrei in <strong>Euro</strong> um.<br />
12. Ihre Konten werden spätestens <strong>zum</strong> 1. Januar 2002 automatisch, gebührenfrei<br />
<strong>und</strong> betragsgenau mit dem Umrechnungskurs 1,95583 auf <strong>Euro</strong> umgestellt. Auf<br />
Ihren Wunsch hin kann Ihr Konto auch schon vorher umgestellt werden.<br />
13. Beachten Sie, dass ab Anfang 2002 unbare Zahlungen mittels Überweisungs-<br />
oder Dauerauftrag nur noch auf <strong>Euro</strong> lauten dürfen. Brauchen Sie vorhandene<br />
DM- oder Doppelwährungsvordrucke bis dahin auf. Verschieben Sie Bankge-<br />
schäfte, die nicht dringend erledigt werden müssen, z. B. Sparbuchnachträge, auf<br />
die zweite Januarhälfte.<br />
14. Vermeiden Sie 2001 aus Ihrem Urlaub in Ländern, die ebenfalls <strong>zum</strong><br />
1. Januar 2002 das <strong>Euro</strong>-Bargeld einführen, die dort umlaufenden nationalen<br />
Banknoten <strong>und</strong> Münzen <strong>zur</strong>ückzubringen, da diese spätestens Ende Febru-<br />
ar 2002 ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verlieren werden. Wenn<br />
Sie sich <strong>zum</strong> Jahresanfang 2002 in einem der <strong>Euro</strong>-Länder aufhalten, wechseln<br />
Sie übrig gebliebene Reisezahlungsmittel möglichst noch vor Ort in <strong>Euro</strong>. Aus-<br />
ländische Banknoten <strong>des</strong> <strong>Euro</strong>raumes können in Deutschland gr<strong>und</strong>sätzlich nur<br />
bis <strong>zum</strong> 31. März 2002 in <strong>Euro</strong> gewechselt werden.<br />
15. Bitte beachten Sie Anfang 2002 bei Reisen ins Ausland, dass bereits ab 1. Janu-<br />
ar 2002 das DM-Bargeld kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr ist. Ausschließ-<br />
lich in Deutschland haben sich Banken <strong>und</strong> Einzelhandel auf freiwilliger Basis bereit<br />
erklärt, bis <strong>zum</strong> 28. Februar 2002 weiterhin DM-Bargeld entgegenzunehmen.<br />
Nehmen Sie <strong>des</strong>halb 2002 <strong>zum</strong> Tausch in die Währung <strong>des</strong> Reiselan<strong>des</strong> kein<br />
DM-Bargeld <strong>und</strong> keine DM-Reiseschecks mit.
Anlage 12
Anlage 12
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Anlage 12
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