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Geschichtliches aus dem Sauerland - R.J.Sasse

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<strong>Geschichtliches</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Sauerland</strong><br />

von Pfarrer Johannes Dornseiffer


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e. ....................................... 4<br />

I. Abteilung. ................................................................................................... 4<br />

II. Abteilung. .................................................................................................. 4<br />

III. Abteilung: Pastöre in Bergh<strong>aus</strong>en ................................................................ 6<br />

IV. Vikare zu Bergh<strong>aus</strong>en. .............................................................................. 12<br />

V. Geistliche <strong>aus</strong> der Pfarrei Eslohe. ................................................................ 16<br />

VI. Abteilung. Geistliche, die von <strong>aus</strong>wärts zugewandert sind. ............................ 20<br />

VII. Abteilung ............................................................................................... 21<br />

Zusammengestoppeltes oder Aphorismen. ......................................... 22<br />

1. Wormbach................................................................................................ 22<br />

2. Fredeburg ................................................................................................ 28<br />

8. Dorlar. ..................................................................................................... 33<br />

Nochmals Bergh<strong>aus</strong>en ........................................................................ 39<br />

Gründung einer Vikarie in Landenbeck ............................................... 45<br />

Teilung der Gleier Mark im Jahre 1751 ............................................... 54<br />

2


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Im Jahre 1896 veröffentlichte Pfarrer Johannes Dornseiffer sein Buch "<strong>Geschichtliches</strong> über<br />

Eslohe". Während der nächsten Jahre beschäftigte er sich mit geschichtlichen Vorgängen der<br />

näheren Umgebung von Eslohe. Früchte dieser Forschungen waren eine Reihe von Aufsätzen.<br />

Die in den Jahren 1901 bis 1909 in der "Mescheder Zeitung" erschienen.<br />

Mit freundlicher Unterstützung von Frau Maria Drees, Meschede, die uns gestattete, die Aufsätze<br />

<strong>aus</strong> den Archivbänden der Mescheder Zeitung zu kopieren, können wir diese Arbeiten<br />

erneut der Öffentlichkeit zugänglich machen. Diesem ersten Band wird im Frühjahr 1982 ein<br />

weiterer folgen.<br />

Mit dieser Gabe wollen wir all denen danken, die uns mit ihrer Spende halfen, die Kosten für<br />

die Erneuerung unseres Pfarrheimes aufzubringen<br />

Der Pfarrgemeinderat der Pfarrei Sankt Peter und Paul in Eslohe.<br />

3


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e.<br />

Wenn bei lokalen Geschichtsforschungen größere Bibliotheken, Staats- und Provinz-Archive<br />

nicht zur Verfügung stehen, dann ist es erklärlich, dass die Resultate mehr oder minder lückenhafte<br />

sein müssen. Dies erfuhr ich auch in Bezug auf die Personal Chronik <strong>aus</strong> der Pfarrei<br />

Eslohe. Nach Her<strong>aus</strong>gabe des Buches "<strong>Geschichtliches</strong> über Eslohe" kann ich noch verschiedene<br />

geistliche Personen, die <strong>aus</strong> Eslohe oder <strong>dem</strong> Pfarrbezirk Eslohe entstammen, namhaft machen.<br />

Wenn ich dieses jetzt unterlassen wollte, steht zu befürchten, dass die Namen abermals<br />

der Vergessenheit verfallen würden. Da die gedachten Personen vielfach mit der Nachbar-<br />

Pfarrei Bergh<strong>aus</strong>en in inniger Beziehung stehen, sollen zunächst die Namen und die Amtsdauer<br />

der Geistlichen der genannten Pfarrei chronologisch hier aufgeführt werden. Sollten sich Irrtümer<br />

einstellen, dann muss es andern Herren, die dazu befähigt und besser unterrichtet sind,<br />

überlassen bleiben, Lücken <strong>aus</strong>zufüllen, Erweiterungen zu machen, kurz und gut, die bessernde<br />

Hand anzulegen. Um Wiederholungen zu vermeiden, sei von vorneherein darauf hingewiesen,<br />

dass viele wertvolle Einzelheiten bezüglich Bergh<strong>aus</strong>en <strong>dem</strong> Herrn Sanitätsrat Dr. Kieserling<br />

zu Fredeburg, gebürtig <strong>aus</strong> Bergh<strong>aus</strong>en, zu verdanken sind. In der Abhandlung selber<br />

glaube ich den jedesmaligen Hinweis auf Ursprung und Autorschaft mir und auch den Lesern<br />

ersparen zu dürfen, zumal andere Notizen mit Quellen-Angabe vermerkt werden sollen.<br />

I. Abteilung.<br />

Wie alt mag wohl die Kirchengemeinde Bergh<strong>aus</strong>en sein?<br />

Erzbischof Anno von Köln stiftete 1072 das Benediktinerkloster Grafschaft. Der Stifter vereinigte<br />

mit diesem Kloster eine ganze Reihe benachbarter und auch entfernter Pfarreien, die an<br />

das Kloster Abgaben zu entrichten hatten. Dafür hatte dann das Kloster die Verpflichtung,<br />

durch seine Patres an den gedachten Orten die Seelsorge wahrzunehmen. Bergh<strong>aus</strong>en und<br />

Fredeburg wurden von Wormbach <strong>aus</strong> pastoriert, dort wohnte als Archidiakon und ständiger<br />

Pfarrer ein Benediktinerpater <strong>aus</strong> Grafschaft, während in Bergh<strong>aus</strong>en nur ein Vikar residierte.<br />

Dieses Verhältnis dauerte von 1072 oder rund 1100 bis 1640; erst von da ab wohnte auch der<br />

Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en.<br />

Es ist also sicher, dass im Jahre 1072 die Kirchengemeinde Bergh<strong>aus</strong>en, sowie alle übrigen<br />

nach Grafschaft inkorporierten Pfarreien schon bestanden haben. Wie wäre es sonst möglich<br />

gewesen, diese Orte aufzuzählen?<br />

II. Abteilung.<br />

Nach Beantwortung der ersten Frage lege ich eine andere zur Beantwortung vor: Wann wird<br />

überhaupt das Christentum im Herzogrum Westfalen allgemein zur Einführung gelangt sein?<br />

Ich antworte: "Unter Kaiser Karl <strong>dem</strong> Großen."<br />

Beweis: Im Band 62 der Altertumskunde Paderborn, Jahrgang 1904, S. 98, sagte Professor<br />

Franz Jostes: "Die Lorscher Analen berichten zum Jahre 780, dass Karl der Große das sächsische<br />

Land unter Bischöfe und Priester verteilt habe." In der Anmerkung wird nach Hüffer gesagt,<br />

dass Karl bald, nach<strong>dem</strong> Sturmis (� 779) totam provinciam Saxonicam in parochias epicobales<br />

diviait et servis domini ad docendum et baptizandam potestatem dedit". - Das Fest<br />

des hl. Sturmi, des 1. Abtes von Fulda, eines Mitarbeiters und Landsmannes des hl. Bonifacius,<br />

wird am 17. Dezember gefeiert. "Ihn und seinem Gehilfen hatte Karl einen großen Teil des<br />

Volkes und jenes Landes überwiesen, damit er das Predigtamt daselbst übernehme", Brevier, 2<br />

Nokt. 6. Lektion: magnum populi et terrae illius partem Sturmio Abbati commisit, ut praedicationis<br />

officium in ea susciperet." Hiernach ist es sicher anzunehmen, dass unsere Gegend die<br />

Christianisierung <strong>dem</strong> hl. Abte Sturmi und seinen Mönchen zu verdanken hat, also da er 779<br />

gestorben, mindestens in den 70er Jahren. Im Jahre 785 wurde auch der zähe und hartnäckige<br />

Feind Kaiser Karls des Gr., der Sachsen Herzog Wittekind, zum Glauben bekehrt. Nun war auch<br />

der Widerstand des Volkes gebrochen. Jetzt konnte Karl zum weiteren Ausbau der kirchlichen<br />

Verfassung schreiten, und dies tat er nicht durch kaiserlichen Machtspruch, sondern in höchst<br />

kluger Weise, in<strong>dem</strong> er die Fürsten und den Adel, die Bischöfe und Priester, Freie und Hörige,<br />

im Jahre 785 zu einer Reichssitzung nach Paderborn berief, um hier die nötigen Verordnungen<br />

gemeinsam zu beraten und zu beschließen. Durch diese weise Rücksichtnahme auf alle seine<br />

4


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Untertanen hatte er <strong>dem</strong> Christentum festen Boden gesichert. Diese Dekrete und Reichsgesetze<br />

sind bekannt unter <strong>dem</strong> Namen: "Lorscher Annalen". Lorsch ist ein Städtchen in der Provinz<br />

Starkenburg, im Großherzogtum Hessen; daselbst wurde 764 ein Zisterzienser-Kloster gegründet,<br />

wo alle Wissenschaften fleißig betrieben wurden. Im Jahre 1621 brannte das Kloster ab,<br />

wurde aber nicht wieder aufgebaut. In diesem Kloster: monasterium Laurissenso oder Laureacense,<br />

waren die zu Paderborn gefassten Reichstags Beschlüsse in 34 Paragraphen handschriftlich<br />

aufbewahrt, und zwar in lateinischer Sprache. Auf sie beruft sich Professor Jostes,<br />

und noch <strong>aus</strong>führlicher tut dies Heinrich Schonlau, Pfarrer a.D. von Wenholth<strong>aus</strong>en, in seinen<br />

höchst interessanten "Beiträgen zu den Sachsen Kriegen Karls d. G. und zu <strong>dem</strong> Beginne der<br />

Kirchen und Schulen in Westfalen." (Abgedruckt im "Patriot" zu Lippstadt, 1905). Zur Annahme<br />

und Ratifikation der gefassten Beschlüsse und nach deren Verlesung oder Publikation wird bemerkt:<br />

"Hoc omnibus placuit", so hat es Allen gefallen: oder: "omnes consenserunt"; "Alle haben<br />

zugestimmt", "Alle sind einverstanden."<br />

Nun müssen wir uns einige Paragraphen näher ansehen.<br />

§ 15 besagt: "Für jede Kirche schenken die Kirchengemeinden-Angehörigen einen Meierhof<br />

und zwei Bauernhöfe: unam curtem et duos mansos." Curtis war ein Haupthof, d.h. ein größeres<br />

Besitztum, während ein mansus ein gewöhnliches Bauerngut von etwa 30 Morgen war.<br />

Die Aufsicht und Sorge für Ausführung dieser Bestimmung hatte neben den Geistlichen der<br />

Gaugraf, der an der Spitze eines Centgaues stand.<br />

Ein Centgau bestand <strong>aus</strong> mindestens 120 Familien oder Personen; 120 ist ein Großhundert;<br />

deshalb heißt eine solche Vereinigung eine "Hundertschaft". Für unsere Gegend war Lochtrup<br />

der Sitz des Centgaues. Alle die alten Pfarreien des <strong>Sauerland</strong>es können ihren nicht kleinen<br />

Grundbesitz auf diese Schenkung durch Kaiser Karl zurückführen. Der kirchliche Grundbesitz<br />

war früher staatliches Eigentum. Auch verordnete § 15, dass die adligen und die freien Besitzer<br />

für kirchliche Dienstleistungen einen Knecht und eine Magd stellen mussten. § 17 verpflichtet<br />

zur Zehntleistung. Alles Einrichtungen, die sich bis in unsere Zeit hinein erhalten haben bis sie<br />

endlich unter preußischer Herrschaft durch staatliche Ablösung ein glückliches Ende gefunden<br />

haben. - Die mansi, die kleineren Bauerngüter, wurden später Kolonate genannt und waren<br />

meistens auf die einzelnen Dörfer verteilt. Die Pfarrei Eslohe hatte ursprünglich 8 Kolonate, die<br />

durch die Ablösung zum freien Eigentum geworden sind. Die curtis, der Meierhof, für hiesige<br />

Pfarrei hatte wohl eine Größe von etwa 180 preußischen Morgen. So ist es auch jetzt noch, und<br />

so wird es bei allen unseren alten Pfarreien gewesen sein. Ihre Stiftung liegt im Jahre 785.<br />

Ich möchte hier eine Zwischenbemerkung machen. Ich bin nicht sicher - die alten Urkunden<br />

fehlen mir - ob Eslohe ursprünglich auch <strong>dem</strong> Kloster Grafschaft unterstellt gewesen ist. In<br />

"Binterim und Mooren, die Erzdiözese Köln". 1. Bd. Düsseldorf 1892, S. 507 wird gesagt:<br />

"Esleve hieß noch in der Bestätigungsurkunde für das Kloster Grafschaft durch Erzbischof<br />

Friedrich I. (um 1100) Eslipho: "Es-li-pho". "Das Patronat kam 1319 an den Thesaurarius des<br />

Stiftes Meschede". - Hier<strong>aus</strong> scheint gefolgert werden zu müssen, dass Eslohe ursprünglich<br />

ebenfalls von Grafschaft abhängig gewesen, man versteht sonst nicht weshalb Eslipho bei der<br />

erneuerten Bestätigung genannt wird. - "Esleve hieß damals noch Eslipho". 1319 und durch<br />

alle folgenden Jahrhunderte heißt der Pfarrort Esleve oder in deutschen Schriftzügen "Eßleue".<br />

Erst vor ca. 200 Jahren kennt man den Namen Eslohe. Das "Lohe" kann also nicht bedeuten:<br />

"Berg, Wald", wie dies bei verschiedenen Wort Zusammensetzungen wirklich der Fall ist. Ganz<br />

eigentümlich, wie bei Eslipho, ist auch bei anderen Ortsnamen die Endsilbe, so hieß Kirchilpe:<br />

Iffelpe und Elspe hieß: Elsape und Elsapu. Mögen die Sprachforscher sich hierüber verständigen.<br />

Binterim und Mooren sagen also: "Das Patronat kam 1319 an den Thesaurarius des Klosters<br />

Meschede". Auch diese Angabe scheint es zu bestätigen, dass die Besetzung und Verwaltung<br />

der Pfarrei Eslohe ursprünglich von Grafschaft abhängig gewesen ist. Warum und inwiefern ein<br />

Aust<strong>aus</strong>ch zwischen Grafschaft und Meschede stattgefunden hat, ist mir nicht bekannt. Im Jahre<br />

1308 wurde das adlige Fräuleinstift zu Meschede aufgehoben und in ein Mönchskloster umgewandelt.<br />

Vielleicht hat der Kölner Kurfürst und Erzbischof den neuen Mönchen durch Zuweisung<br />

von Zehnten und Abgaben ihre Aufgaben erleichtern wollen. So kann es gekommen sein,<br />

dass auch die beiden in der Pfarrei Eslohe gelegenen Haupthöfe: "Schulte zum Sterte" und<br />

"Bockheim zu Bockheim", beträchtliche Abgaben nach Meschede zu entrichten hatten. - Die<br />

Pfarrei zu Eslohe hat seit uralter Zeit einen jährlichen Kanon von 6 Mk. nach Meschede zu ent-<br />

5


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

richten; deshalb waren auch fast sämtliche Pastöre hierselbst Mönche <strong>aus</strong> Meschede. Wegen<br />

dieser Abhängigkeit von <strong>dem</strong> Kloster in Meschede glaubte die königliche Regierung bei Aufhebung<br />

des Klosters das Patronatsrecht über Eslohe beanspruchen zu können. Erst nach längeren<br />

Verhandlungen zwischen Arnsberg und Paderborn einigte man sich im Jahre 1853 dahin, das<br />

der Fiskus auf das Patronat verzichtete und der Bischof das alleinige und <strong>aus</strong>schließliche Besetzungsrecht<br />

haben solle.<br />

Kehren wir nun zu den Lorscher Annalen zurück. § 8 sagt: "Wenn im sächsischen Volke sich<br />

fernerhin ein Ungetaufter sich heimlich aufhalten und verbergen wollte, und zur Taufe zu<br />

kommen verschmähete und Heide bleiben wollte, der soll mit <strong>dem</strong> Tode bestraft werden: si<br />

quis deinceps in gente Saxonorum inter eos latens non baptizatus se abscondere volnerit et ad<br />

baptismum venire contemserit, paganusque permauere volnerit, morte moriatur.<br />

Wer noch im Zweifel sein sollte, ob wirklich das Christentum in unseren Landen schon um<br />

das Jahr 785 allgemein eingeführt gewesen ist, der braucht nur den § 8 der Reichsgesetze<br />

wiederholt zu lesen und zu studieren. "Wenn noch fernerhin ein Ungetaufter heimlich sich aufhalten<br />

und verbergen wollte" etc. - Also es sind nur vereinzelte Ausnahmen, dass noch ein Ungetaufter,<br />

ein Heide sich findet; alle anderen sind der christlichen Kirche durch die Taufe einverleibt.<br />

"Wer sich hartnäckig weigert, Christ zu werden und lieber Heide bleiben will, der soll -<br />

so hat es Allen gefallen, - so ist es von Reichswegen beschlossen worden, - er soll mit <strong>dem</strong><br />

Tode bestraft werden": morte moriatur.<br />

Es wird auch damals noch Hartnäckige gegeben haben, die sich der Kirche nicht anschließen<br />

mochten. In solchen Fällen wurde aber von Staatswegen kurzer Prozess gemacht, die Widerwilligen<br />

wurden <strong>aus</strong> ihrem Besitztum entfernt, und im Frankenlande, jenseits des Rheines, neu<br />

angesiedelt. Auf diese Weise wurden manche Güter frei, die nun durch kaiserliche Bestimmung<br />

zum Unterhalte von Kirchen und Priestern verwendet wurden.<br />

Nehmen wir noch den § 4 ins Auge: Si quis quadragesimale jejunium pro despectu Christianitatis<br />

contempserit, et carnem comederit, morte moriatur; "Wer die 40tägigen Fasten nicht<br />

hält, <strong>aus</strong> Verachtung gegen das Christentum, und Fleisch ist, der soll des Todes sterben." -<br />

Auch <strong>aus</strong> diesem Paragraphen ist ersichtlich, dass schon damals nicht bloß das innerkirchliche<br />

Leben, sondern auch das kirchliche Verhalten durch Strafgesetze fest umgrenzt war. Wie<br />

wäre dieses möglich und <strong>aus</strong>führbar gewesen, wenn die Bevölkerung in ihrer Mehrheit noch<br />

heidnisch gewesen wäre.<br />

Ähnliche Pönalgesetze haben sich bis ins 18. Jahrhundert, also über 1000 Jahre erhalten.<br />

"Wer an einem Sonntage sein Leinen bleichte, wurde mit einem Pfunde Wachs bestraft, das<br />

er an seine Kirche abzuliefern hatte." Beispiele dieser Art liefert unser Pfarrarchiv. Kurz und<br />

gut, von Kaiser Karl d. Gr., der 814 starb, rührt es her, dass die Kirche in unserem Sachsenlande<br />

schon so früh festen Fuß gefasst, und eine kirchlich soziale Verfassung zum Landesgesetz<br />

geworden ist.<br />

Nur die Wenigsten, selbst unter Studierten, sind es sich bewusst, wie weit man in Bezug auf<br />

Einführung des Christentums zurückgehen darf. Die Lorscher Annalen, von denen ich in meiner<br />

Studienzeit auch nicht ein Wörtchen vernommen habe, - wie Vielen mag es so ergangen sein?<br />

- geben sichere Auskunft. Da sehen wir wieder, was unser Vaterland den Mönchen und den<br />

Klöstern zu verdanken hat; in ihnen blühte Kunst und Wissenschaft. Auch hat speziell unsere<br />

Gegend eine auffällige Anhänglichkeit an Fulda bewahrt, in<strong>dem</strong> recht viele junge Leute dort<br />

ihre wissenschaftliche Ausbildung gesucht und gefunden haben. Das <strong>Sauerland</strong> darf sich sehen<br />

lassen. Dieser Ansicht huldigte auch der große Altertumsforscher Seibertz, der in seinen zwei<br />

Bänden: "Westfälische Beiträge zur deutschen Geschichte" eine große Reihe literarisch tätiger<br />

Männer <strong>aus</strong> unserer Heimat mit Angabe ihrer Werke namhaft gemacht hat. Möge es immer so<br />

bleiben und immer noch besser werden! Westfalen vor !!! -<br />

III. Abteilung: Pastöre in Bergh<strong>aus</strong>en<br />

1. Heinrich Sonneborn, von 1640 bis 1677, gebürtig <strong>aus</strong> Düsseldorf, Benediktiner-Pater <strong>aus</strong><br />

Grafschaft. Unter ihm war Küster in Bergh<strong>aus</strong>en unter anderen Jörge Himmelreich. Seib. Q.<br />

III. 450: "Henricus Sonneborn, pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, qui de parsimonia sua novam monstrantiam<br />

pro ecclesia fieri curavit 1677: von seinen Ersparnissen ließ er für Grafschaft eine neue<br />

Monstranz machen." Sonneborn kommt in ff Urkunden vor: -<br />

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Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

a) Franz Eberdes und Margaretha, Eheleute, verkaufen ihr Erbland, 1 1/2 Scheffel groß (also<br />

1 Morgen groß): hinter <strong>dem</strong> Ebelloh, vorhaupts an Käufers Lande, unten an Vollmer, oben an<br />

Köhnen-Land, zehntfrei, <strong>dem</strong> ehrbaren Hermann Sutoris, Köster tho Berghusen, und Anna,<br />

Eheleute. - Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en, Gogreve und die Scheffen des Amtes Fredeburg, anno<br />

1650, 17/4. In Ansein des wohlerwürdigen Herrn Hinrich Sonneborn, pastoris in Bergh<strong>aus</strong>en,<br />

und des edlen und ehrenfesten Junkern Ernst Georg Mailar. Zeuge ist Johannes Megandt, pastor<br />

in Dorlar.<br />

b) 1652 29/6. Eheberedung zwischen <strong>dem</strong> ehrbaren Diederich Becker <strong>aus</strong> Eslohe und der<br />

Catharina Dorlar von Menkh<strong>aus</strong>en. Die Bestimmungen werden urkundlich aufgenommen von<br />

Joh. Megandt, Pastor in Dorlar, in Gegenwart des wohlerwürdigen Herrn Hinrich Sonneborn,<br />

Pastors in Bergh<strong>aus</strong>en und des vornehmen Hermann Becker von Eslohe, Rötger Möller und<br />

Thonis Möller von Arpe und Godtfried Schulten zu Kückelheim. Es unterschreiben Johann<br />

Schulte von Kückelheim, Diederich Becker genannt Dorlar (weil er in genanntes H<strong>aus</strong> geheiratet);<br />

Hermann Becker, Thonis Möller, Gerhard Schulte; Thonis Dorlar, Gerichtsscheffe und<br />

Theod. Becker. - Für Rötger Molitor von Arpe und Adrian Henkel <strong>aus</strong> Bracht, itzo wohnhaft in<br />

Cöln, unterschreibt P. Hinr. Sonneborn.<br />

c) 1654 9/7. In der Auseinandersetzung des Schuldners Joh. Died. v. Esleben zu Henningh<strong>aus</strong>en<br />

und seinen Gläubigern, heißt es unter vielen andern: Henricus Sonneborn präsentierte<br />

wegen der Vikarie zu Bergh<strong>aus</strong>en eine jährliche Forderung von 2 Scheffel Roggen, 2 Scheffel<br />

Gerste, 1 Malter Hafer, wie solches mit <strong>dem</strong> Erbbriefe vom 11. März 1507 beweislich. - Die<br />

Forderung wird anerkannt. - Item ein Ländecken am Herschede ad 12 Tlr.; tut in Schatzung 2<br />

Stüber. Von obgemeltem Lande hinter den Höfen sollen gemelte Erben den Gerichtsschreibers<br />

Erben <strong>aus</strong>folgen lassen 10 Königstaler wegen rückständiger Schatzung, und von <strong>dem</strong> Ländecken<br />

am Herschede sollen sie her<strong>aus</strong>geben Herrn Henrichen zu Bergh<strong>aus</strong>en 2 Tlr. - Auch diese<br />

Forderung wird anerkannt. (Aus den Akten der Pfarrei Cobbenrode.)<br />

d) 1670 29/6. war Sonneborn Taufpate in Eslohe. Die Eltern heißen Bernard von der Heide<br />

und Anna Lengemanns; jetzt Lingeböll in Sieperting. Der Täufling erhält den Namen Henricus<br />

Henningius von der Heide. Paten: Adm. Rev. Dns. et Eximius Henricus Sonneborn und Ursula<br />

Kremer, Witwe Busbeck in Eslohe.<br />

e) 1676 7/2. Lehnsgesinnung. - "Sistierte vor mir unterschriebenen Notario und Zeugen der<br />

ehrbare Hans Everdes von Heimingh<strong>aus</strong>en seinen Vetter Franz Everdes, mit der Bitte denselben<br />

mittelst Eid zu fragen, was es mit Gesinnung des Lehns auf ihrem Hofe für eine Bewandtnis<br />

habe, und ob dasselbe nach Absterben seines Vaters selig Eberten Everdes zu gehöriger<br />

Zeit besprochen sei oder nicht, mitzuteilen, um sich dessen zu seiner Notdurft zu gebrauchen,<br />

worauf Franz Everdes sagt: Sei ungefähr 80 Jahre alt, sei zwar schwachen Leibes, jedoch guten<br />

Verstandes. Als sein Vater selig verstorben, wäre er auf Antrieb und Zuraten des Gogreven<br />

selig nach Arnsberg gegangen, und habe die Lehnsgesinnung Ernsten seinem Bruder schriftlich<br />

auf Bonn mitgegeben, um dieselbe gehörigen Orts einzuleiten und ihm den Schein mitzubringen,<br />

welcher aber folgendes berichtet, wie das er zwar die schriftliche Lehnsgesinnung übergeben,<br />

auch einen Zettel erhalten, welcher aber ihm in der Rückkehr verkommen und verloren<br />

wäre. Die Nachricht darob würde sich zu Bonn bei der Lehnkammer finden. Solches wolle er<br />

deponens mit einem Eide bekräftigen. Sic actum in Gegenwart Fried. Nagel, Churfürstlicher<br />

Landsknecht, und Georg B<strong>aus</strong>t zu Heimingh<strong>aus</strong>en. - Henricus Schmidt, Notarius. -<br />

Ich, P. Henricus Sonneborn, pastor zu Bergh<strong>aus</strong>en, zeuge hiermit, wie dass ich Frantzen<br />

Everdes zu Heimingh<strong>aus</strong>en nach vorhergegangener Beichte mit der hl. Kommunion und letzter<br />

Ölung heut dato versehen und bestärkt habe, wird nach allen Umständen und menschlichen<br />

Ansehen nicht mehr genesen. Urkund meiner eigenen Hand: Signatum Bergh<strong>aus</strong>en 10/2.<br />

1676; ita testor sub fide sacerdotali (auf sein priesterliches Wort) P. Henricus Sonneborn, Pastor<br />

in Bergh<strong>aus</strong>en. Dieser Pastor ist im Jahre 1676 im Kloster Grafschaft gestorben. 1)<br />

1) Aus Everdes H<strong>aus</strong>e in Heimingh<strong>aus</strong>en stammen vier Geistliche ab:<br />

1. "Heymannus, Pastor in Oedingen pui contalit. monasterio omnes libros suos et alla supellectilis. Stiftmesse<br />

im August zu Kloster Grafschaft, "er schenkte <strong>dem</strong> Kloster alle seine Bücher und anderes H<strong>aus</strong>gerät".<br />

Hier<strong>aus</strong> darf wohl geschlossen werden, daß Heymann ein Benediktiner Mönch in Grafschaft gewesen. Die<br />

Zeit seiner Pastoration kann nicht genau angegeben werden. Seib. Quellen, III. 446. Zu einer Meßstiftung<br />

für die Vikarie zu Bergh<strong>aus</strong>en, "dar nu tor tyt Johan Smedes von Esleue medde belehnt is" heißt es: Luci-<br />

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Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

2. Henricus Brünigh <strong>aus</strong> Rietberg, 1676 - 1683.<br />

Seibertz, Quellen, Bd. III S. 433, erwähnt, dass für P. Henricus Brünigh, Priester unseres<br />

Klosters und unserer Genossenschaft, vormals Kaplan in Belecke, nachher Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en<br />

und darauf Probst in Belecke, im Kloster Grafschaft, Ende März eine Memorie gestiftet sei.<br />

Unter diesem Pastor soll der Blitz die Kirche in Bergh<strong>aus</strong>en stark beschädigt haben. - Von 1683<br />

bis 1695 war Brünigh Probst in Belecke.<br />

3. Bernard Leiffern <strong>aus</strong> Westernkotten von 1683 - 1691.<br />

Seib. Q. III, S. 460: P. Bernardus Leifferen, Priester unseres Klosters und unserer Genossenschaft<br />

war zuerst Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, dann Beichtvater bei den Klosterschwestern in Odacker.<br />

Gestorben 1716. Für ihn war ebenfalls in Grafschaft eine Memorie gestiftet und zwar<br />

im Januar. Eine Klageschrift des Notars Wasserfall wurde am 21.2.1691 vom Churfürstlichen<br />

Gogreven Johannes Reutz zu Dorlar den Beklagten "Philippo Cobbenrodt allhier in Dorlar und<br />

Dieterichen Dorlar zu Menkh<strong>aus</strong>en" zugefertigt innerhalb 10 Tagen ein Inventarienverzeichnis<br />

anzufertigen und die Erbschaftssachen des Christian Becker zu Eslohe zu ordnen. Auf <strong>dem</strong><br />

Rande steht: "Executum per me P. Bernardum Leiffern pastorem Berghusanum anno 1691, 28.<br />

Februarii. (Aus geistliche Plaudereien, Mesch. Zeitung, Nr. 1, 1904.)<br />

4. Georg Schulte <strong>aus</strong> Altenhof, 1691 - 1695.<br />

Seib. Q. III, S. 443: P. Gregorius Schulte (ob Gregorius oder Georgius der richtige Name<br />

ist, mag ein Anderer entscheiden; Seib. sagt: Gregorius, Priester unseres Ordens, war zuerst<br />

Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, dann Novizenmeister in Grafschaft, 1700, Messstiftung zu Grafschaft, im<br />

Juli.<br />

5. Matthäus Poolmann <strong>aus</strong> Münster, 1685 - 1703.<br />

Er starb 1708 an Kolik im Kloster Grafschaft. Seib. Q. III, S. 436 berichtet: P. Matthäus<br />

Poolmann, Priester unseres Ordens, war zuerst Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, darnach Kaplan in Belecke.<br />

- Stiftmesse im Mai. Eine Urkunde vom J. 1402 des Dechanten Wrede, Pastor zu Wormbach<br />

und Bergh<strong>aus</strong>en besagt:<br />

"Up alle vnser leywen Browen Awende: assumtionis, nativitatis, conceptionis, purificationis,<br />

annuntiationis et visitationis eine Misse to halden in der kerken to Niederberndrop, d.h. der<br />

Dechant soll an den Vigiltagen vor Maria Himmelfahrt, -Geburt, -Empfängnis, -Reinigung, -<br />

Verkündigung und -Heimsuchung; also 6 Stiftmessen celebrandae a Decano Wormbacense,<br />

a, nachgelassene H<strong>aus</strong>frau des Hermann Wilstrop, <strong>dem</strong>e god genade, und Hinrich, myn sohn, wohnhaftig<br />

to Oedingen, Johan Wilstrop, myn sohn, Jost Schaden, unser Vetter, vermachen 10 Scheffel Korens; 2<br />

Sch. roggen, 2 Sch. Gerste und 1 Malter Haber: der hilligen kerken up St. Jois Apostoli Altar, <strong>aus</strong> Hinrickes<br />

Hofe zu Heminghusen.<br />

Zeugen: Eberhard Heyneman pastor to Oedingen, Hans to Kükelheim, Gervin Hans to Bracht, anno 1507<br />

den 21/3.<br />

Hiermit ist die ungefähre Pastoration in Oedingen gegeben.<br />

2. Im J. 1685 11/5. präsentieren <strong>dem</strong> Dechant Wilh. Schmittmann in Meschede die Witwe Anna Elisabeth<br />

geborene v. Rumpff, Wittibe von der Verschwordt und Ignatius Freiherr von und zur Weichs, den<br />

Hermann Everdes von Heimingh<strong>aus</strong>en zum Pastor von Oedingen. Zeugen sind: Vikar Antonius Becker zu<br />

Eslohe, Johannes Reutz, Gegreve des Amtes Fredeburg. (Akten von H<strong>aus</strong> Wenne.) - Diese Anna Elisabeth<br />

Rumpff, Wittibe Verschwordt, nennt den Ignatius v. Weichs, ihren Schwager, Churfürstlich Kölnischen<br />

Kammerherrn, bestalten Brigadier Obristen, und Stift Hildesheimschen Ober-, Forst- und Jägermeister,<br />

Erbgenahmen weiland des Wohlgeborenen Adam Diederich v. Rumpff, in Lebzeiten Churfürstlichen Drosten<br />

in Eslohe, Reiste, Hellefeld, Meschede etc. und Herrn zur Wenne in Oedingen."<br />

3. Der 3. Geistliche ist der erste Primissar in Eslohe, Johann Heinrich Everdes. Am 12. Nov. 1712 hat er<br />

als Primissar zuerst seine hl Messe in der Kapelle zu N.-Marpe gelesen. Sein Onkel Hermann war von<br />

1683 an bis 1725 Pastor in Oedingen; der Primissar ist Testamentsvollstrecker seines verstorbenen Onkels.<br />

Der Primissar starb in Eslohe, wohin das Primissariat vom Patron war verlegt worden, am 13. Sept.<br />

1756, im Alter von 74 Jahren, an Wassersucht. Er hat die Kirche von Eslohe zum Erben eingesetzt. (Geschichtl.<br />

über Eslohe, Seite 132)<br />

4. Dechant Heinrich Wrede zu Wormbach bekennt in einer Urkunde vom 22. Nov. 1398, daß Hinrich von<br />

Heyminkhusen, Priester der Diözese Cöln, und seine Mutter Adelheid, von ihrem Hofe, gelegen in der<br />

Pfarrei Bergh<strong>aus</strong>en (curtis sita in parochia de Berghusen) für immer und ewige Zeiten auf Martini 2 solidi<br />

zu entrichten verbunden seien.<br />

8


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

p.t. Henrico Wrede. Dafür empfängt der Celebr<strong>aus</strong> auf Martini von den Eingesessenen (oppidanis<br />

in Niederenberentrop) 3 Schillinge. Pastor Poolmann bemerkt: haec sacra sunt longo<br />

tempore neglecta ob stipendium insufficiens.<br />

Diese Messen sind lange Zeit wegen des geringen und ungenügenden Stipendiums nicht<br />

mehr gehalten worden. Hinc ego etiam non legi: "deshalb habe auch ich sie nicht gelesen: So<br />

bezeuge ich Matthäus Poolmann p.t. pastor in Bergh<strong>aus</strong>en 1700." Alles, was Recht ist. - Bemerkt<br />

sei, dass diese 6 Lesemessen keine eigentlichen Stiftmessen waren, sondern nur eine<br />

private Abmachung unter den Beteiligten. Wenn einer der Vertragsschließenden zurücktrat,<br />

dann war auch der andere Teil los und ledig. Kam der Pastor und las die hl. Messen, dann<br />

müssten die Verpflichteten bezahlen, und sonst nicht. Pastor Poolmann hatte ganz recht, wenn<br />

er sagte, dass auch er die Messen nicht gelesen habe und nicht lesen werde, wegen des ungenügenden<br />

Stipendiums: ob stipendium insufficiens.<br />

Ein Schilling wird zu 8 Pfg. berechnet, (Manz Konversationslexikon, Regensburg 1871) mithin<br />

3 x 8 = 24 Pfennig, jede Messe zu 4 Pfennig. Freilich konnte man damals (nach Professor<br />

Janssen) ein Huhn für 4 Pfennig kaufen. - Dass in Niederberndorf wegen Nichtlesung der erwähnten<br />

Messen eine Revolution oder Gärung <strong>aus</strong>gebrochen sei, berichtet die Chronik nicht.<br />

Die Leute waren ja in ihren Vermögenssachen nicht beeinträchtigt und geschmälert. Jeder behielt<br />

das Seinige; der Pastor seine Freiheit, die Eingesessenen ihre 3 Schillinge.<br />

6. P. Andreas Westarp, 1703 - 1710,<br />

War am 24. August 1663 zu Ahlen im Münsterlande geboren; legte am 11. Nov. 1685 seine<br />

Klostergelübde ab, wurde am 10. März 1691 zum Priester geweiht. Seit 1693 war er Kaplan in<br />

Belecke, seit April 1703 Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, vom 29. April 1710 ab Pastor in Fredeburg, im<br />

August 1719 Pastor in Langestraße, wo er am 16. Mai 1720 gestorben ist. Seib. Q. III, S. 488.<br />

7. Augustinus Hilgenhövel, 1710 - 1713.<br />

Er war gebürtig <strong>aus</strong> Werl. - Seib. Q. III, S. 429, sagt: P. Augustinus Hilgenhövel, Mönch <strong>aus</strong><br />

Grafschaft, war zuerst Kaplan in Belecke, sodann Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, und zuletzt Theologie<br />

Professor in unserem Kloster. Starb 1738. Stiftmesse im Februar.<br />

8. Alexander Mönig, 1713 - 1729.<br />

Gebürtig <strong>aus</strong> Berenbrock bei Erwitte. Wegen eines kranken Fußes kehrte er ins Kloster zurück<br />

und starb 1736. Er war im Jahre 1724 am 7/3. Taufpate in Eslohe. Getauft wurde Anna<br />

Theresia Maria Regina Hallmann, Tochter des vornehmen Herrn Maximilian Hallmann, Richters<br />

zu Oedingen, und der Maria geborene Wagemann. "Patrini fuerunt Rds. et eximus pastor Alexander<br />

N. ordinis S. Benedicti in Grafschaft. professus et pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, et gratiosa et<br />

perillustris Domina Anna Regina L.B. de Recke, vidua Dni. defuncti de Wrede in Amecke" -<br />

Seib. Q. III, S. 434.<br />

9. Franziskus Wulf, 1729 - 1732.<br />

P. Franziskus Wulf <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Kloster Grafschaft war zuerst Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, dann in<br />

Lenne; gestorben 1768. Messstiftung in Grafschaft. Gebürtig <strong>aus</strong> Menden. Seib. Q. III, S. 451.<br />

10. Godefridus Bötterich, 1734 - 1766.<br />

war gebürtig <strong>aus</strong> Warburg, geb. 17/1.1690; eingekleidet 18/11.1709, Profess abgelegt<br />

16/11.1710; Priester seit 1715; in Fredeburg Pastor seit März 1728, und seit Aug. 1732 Pastor<br />

in Bergh<strong>aus</strong>en, kehrte 1766 ins Kloster zurück, wo er am 11. Juli 1774 starb. Seib. Q. III, S.<br />

443.<br />

11. P. Ambrosius Hoock, 1766 - 1774.<br />

gebürtig <strong>aus</strong> Seligenstadt, geb. 24/8.1722; eingekleidet 15/8.1742, Profess abgelegt<br />

18/8.1743, Priester seit 31/5. 1749, Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en seit März 1766: in Fredeburg seit<br />

1774, und in Altenrüthen seit 1776, kehrte im Mai 1788 freiwillig ins Kloster zurück, starb daselbst<br />

am 29/11. 1794 und wurde in der Krypta begraben. Seib. Q. III, S. 457.<br />

12. Carolus Rubig, 1774 - 1806.<br />

gebürtig <strong>aus</strong> Medebach, starb 1811 in Wormbach. Im Jahre 1694 kommt in Eslohe ein Chirurg<br />

vor, namens Albert Rubich; seine Frau heißt Eva Christina Konring. Wenn dieser Chirurg,<br />

der nur kurze Zeit in Eslohe gewesen zu sein scheint, von hier nach Medebach übergesiedelt<br />

ist, dann könnte der hier am 18. Januar 1694 getaufte Franciscus Antonius der Stammherr des<br />

9


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

obige Carl Rubig sein: der Taufvermerk sagt: "commorencium in Eslohe - sie hielten sich hier<br />

auf. Taufpaten waren: Maximilianus v. Weichs, satrapa in Wenne und Joanna Maria a Schieder."<br />

2)<br />

13. Theodor Eckhard, 1806 - 1836.<br />

war <strong>aus</strong> Elleringh<strong>aus</strong>en gebürtig. Weiteres kann ich leider über ihn nicht vorbringen. Das<br />

Neueste ist oft am unbekanntesten. Woran mag das wohl liegen? Unter Pastor Eckhard war<br />

Küster und Lehrer: Anton Esleben. Unser Kirchenbuch sagt: "1823 am 13. Sept. ließ Ferdinand<br />

Dünnebacke und Frau Maria Francisca Roß zu Nieder Marpe einen Sohn taufen auf den Namen<br />

Ferdinand. Taufpate war Anton Esleben, Schullehrer in Bergh<strong>aus</strong>en.<br />

Dieser Anton Esleben ist der Großvater des Medizinalrates und Oberstabsarztes Dr. Franz<br />

Anton Esleben zu Bernburg-Anhalt.<br />

14. Christoph Grothoff; 1836 - 1895.<br />

Mit ihm treten wir in bekanntere Gefilde, denn von nun an steht uns auch der gedruckte<br />

Schematismus unserer Diözese Paderborn zu Diensten. Der erste Schematismus vom Jahre<br />

1849 berichtet: "Franz Christoph Grothoff <strong>aus</strong> Allendorf, geb. am 3/9.1805, zum Priester geweiht<br />

17. Jan. 1835, (er war vorher 4 Jahre Soldat gewesen, Gefreiter beim 2. Garderegiment)<br />

als Pfarrer von Bergh<strong>aus</strong>en angestellt am 22. März 1836," um fortan seine Pfarrei nicht mehr<br />

zu verlassen. Als Jubilarpriester, mit <strong>dem</strong> Ehrentitel "geistlicher Rat", ist er in Bergh<strong>aus</strong>en am<br />

12. Juli 1895 im 90. Lebensjahre, und im 60. seines Priesterstandes gestorben. Er war Inhaber<br />

des R. Adler Ordens IV. Klasse mit der Zahl 50, und des Kronenordens III. Klasse.<br />

In <strong>dem</strong> Nachrufe, Beilage zu Nr. 58 der Mesch. Zeitung, den ihm einer seiner Pfarrkinder,<br />

nämlich Probst Schauerte in Magdeburg, Dr. theol. gewidmet, heißt es: "Die erste Stelle seiner<br />

priesterlichen Wirksamkeit war Altenbüren, wo er nur ein Jahr die erledigte Pfarrei verwaltete.<br />

Am 5. April 1836 wurde er als Pfarrverweser nach Bergh<strong>aus</strong>en gesandt, wo der alte Pastor<br />

Eckardt vollständig dienstunfähig geworden war. "Gehen Sie nach Bergh<strong>aus</strong>en", so hatte ihm<br />

der Generalvikar gesagt: "und sehen Sie, ob Sie die Pfarrei retten können." Wegen der traurigen<br />

Verhältnisse in Bergh<strong>aus</strong>en, so fährt der Berichterstatter fort, trug man sich in Paderborn<br />

mit <strong>dem</strong> Gedanken, die Pfarrei aufzulösen, einen Teil zu Wormbach, einen zweiten nach Dorlar<br />

und einen dritten nach Cobbenrode zu schlagen. - Ein merkwürdiger und fast unglaublicher<br />

Gedanke: "Die Pfarrei aufzulösen." Die Berghäuser können sich gratulieren, dass dieses Projekt<br />

nicht verwirklicht worden ist, sonst hätte es ihnen noch schlimmer ergangen, wie den Fredeburgern,<br />

von denen ein Sprichwort seinen Ursprung genommen, so dass man bei Verlusten<br />

sagt: "Niu sind se deüme, as die Friäwersken üm et Höltken!" Schon Dutzendmale habe ich<br />

diesen Spruch gehört, aber über Ursprung und Bedeutung konnte mir niemand Auskunft geben.<br />

Vielleicht sind diese Zeilen Veranlassung, dass ein Kundiger in dieser Zeitung Mitteilung<br />

macht, und <strong>aus</strong>einandersetzt, wie Fredeburg "üme dat Höltken" gekommen 1 Gott sei Dank, ist<br />

Fredeburg jetzt reich gesegnet an Wald und Holz; Gott sei Dank auch, dass die Nachbarpfarrei<br />

ihre Rechte behalten hat und nun wieder hoch ist. Wenn Pastor Grothoff kein anderes Verdienst<br />

sich erworben, als dieses, dass er die Existenz und die Blüte seiner Pfarrei sichergestellt<br />

hat, dann wäre sein Ruhm schon groß genug.<br />

2) Ich Endes unterschrieben bezeuge und bekenne hiermit, daß der Herr Max Risse zu Leckmart mit Bewilligung<br />

des Prälaten Edmund zur Tilgung der Schulden ad 219: womit Herr Jodokus Kleine gewesenen<br />

hiesigen Pastor <strong>dem</strong> Herrn Wiese zu Hellefeld verhaftet und von hochgnädigen Herrn Prälaten durch einen<br />

Vergleich die Summe festgestellt: heut dato 80 Rt. vorgeschossen, dergestalt, daß von diesen 80 Rt.<br />

am 1. März 3 Rt. Zinsen jährlich von mir bezahlt werden müssen. Signatum: Wormbach, den 1. März<br />

1788, F. Heinrich Sicker, Pastor<br />

P. Carolus Rubig, Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, qua testis.<br />

1<br />

Zu diesem Spruche, dessen in No. 12 d. Ztg. Erwähnung geschehen, und um freundliche Aufklärung<br />

gebeten wurde, erhielt ich wenige Tage darauf erwünschte Auskunft. "Am Hinterwald, am sog. Langenstein,<br />

in der Richtung zum Astenberge hin, kurz vor Hunau liegt rechts von den Waldungen der sog.<br />

Zwersberg (Twiäsbiärg), der in uralter Zeit Eigentum der Bürger Fredeburgs gewesen sein soll. Die Bürger<br />

hatten den Patres in Grafschaft, die in der Nähe auch Wald hatten, die Erlaubnis gegeben, sich dort<br />

Asche zu brennen. Im Laufe der Zeit sollen die Patres sich aber den Wald als ihr Eigentum angeeignet<br />

habe. Hierdurch soll das Sprichwort entstanden sein: "Me kümmet drümme, as dei Friäwersken ümmet<br />

Höltken." Der erwähnte Wald gehört jetzt zu den fiskalischen Forsten."<br />

10


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Sein Vorgänger Eckhardt hat schlimme Zeiten mit durchgemacht. Alle Pastöre des <strong>Sauerland</strong>es<br />

waren wegen der großen und wiederholten Kriegskontributionen total verarmt, so dass<br />

bei verschiedenen nach ihrem Tode der Konkurs erklärt werden musste. So in Eslohe und<br />

Wenholth<strong>aus</strong>en. Es waren böse Zeiten; wirtschaftlich und leider auch moralisch so schlecht,<br />

wie zu Truchsess Zeiten. Zu der völligen Armut wird dann auch körperliches Leiden hinzugekommen<br />

sein, so dass er "vollständig arbeitsunfähig" genannt wird. Alles hat seine Gründe,<br />

alles auch seine Erklärung.<br />

Ein ferneres großes Verdienst hat sich Pastor Grothoff durch seine Waldkulturen erworben.<br />

In aller Munde ist sein wirklich schönes Waldlied gewesen:<br />

"Wie glücklich ist der Ackersmann,<br />

der seine Berge schonet etc."<br />

Hierdurch hat er sich ein Denkmal gesetzt, dauerhafter als Erz oder Granit. Wären vor 50<br />

Jahren überall im <strong>Sauerland</strong>e die Berge in ähnlicher Weise behandelt worden, unsere Gegend<br />

wäre um Millionen reicher; dann hätten wir auch schon längst eine Eisenbahn. Schon im Jahre<br />

1864 fing ich an, mir die Finger lahm zu schreiben; wir stehen fast noch auf <strong>dem</strong>selben Fleck<br />

wie anno dazumal.<br />

"Er sieht sie wachsen himmelan<br />

Und reichlich sich belohnet."<br />

Jawohl, wenn es überall so gemacht wäre! - Bei der Lesung dieser Strophen gedachte ich<br />

eines Liedes, welches unser Sauerländischer Dichter Fried. Wilh. Grimme verfasst hat, welches<br />

auf der Aula zu Paderborn im Herbst 1857 gesungen wurde, da wir Abiturienten entlassen<br />

wurden, und anfing:<br />

"Im grünen Wald gefällt es mir,<br />

Der Wald ist nicht von Druckpapier.<br />

Da gibt’s kein Griechisch, kein Latein,<br />

Der br<strong>aus</strong>t so recht auf Deutsch herein."<br />

Darauf folgte noch ein Waldlied:<br />

"Wer hat dich, du schöner Wald,<br />

Aufgebaut, so hoch da droben.<br />

Wohl den Meister will ich loben,<br />

So lang' noch mein Stimm erschallt."<br />

Im Walde regt sich Leben und Poesie. Auch Grothoff war unstreitig poetisch; das beweist<br />

sein meisterhaftes Lied. Freuet euch, ihr Berghäuser, und seit dankbar eurem Retter. Sollte<br />

noch kein Seelenamt für ihn gestiftet sein - was ich nicht weiß - dann möge man vorgehen und<br />

sammeln. Er hat's verdient! Nicht "auflösen", sondern aufbauen, war seine Parole. Ein schlechter<br />

Soldat, der rückwärts schaut. "Vorwärts!" heißt der Marschall von 1814. Von "Auflösen" will<br />

auch Paderborn jetzt nichts mehr wissen, sondern "aufbauen". Mögen sich dieses auch die Bewohner<br />

von Arpe und Umgegend gesagt sein lassen; eine Vikarie winkt ihnen, wenn sie einig<br />

sind:<br />

"Er sieht sie wachsen himmelan,<br />

und reichlich sich belohnt."<br />

Vielleicht kann Freund Hallmann, zurzeit Vikar in Altenrüthen, eine Adresse angeben an eine<br />

vollwichtige Persönlichkeit, als Helfer in der Not.<br />

15. Julius Köhne, 1895 - 1900.<br />

Gebürtig <strong>aus</strong> Bruchh<strong>aus</strong>en bei Brakel; geboren 8/9.1847, zum Priester geweihet 21/3.1874,<br />

war Kaplan in Bielefeld, Pastor in Arolsen, am 3/7.1882 ernannt zum Pfarrer in Weiberg und<br />

seit <strong>dem</strong> 23/12.1895 zum Pfarrer in Bergh<strong>aus</strong>en. Wegen Krankheit, schweren Herzleidens,<br />

legte er am 1/8.1900 seine Stelle nieder. Sehr bald ist er seinen Leiden erlegen; am 11. Juni<br />

1901 starb er in Grafschaft.<br />

16. Johannes Hatzfeld, von 1900 ab;<br />

geboren zu Benolpe, bei Welschenennest, am 1/8.1847, zum Priester geweihet am<br />

21.3.1874. Der Schematismus von 1888 nennt ihn Vikarieverweser in Altenhun<strong>dem</strong>, angestellt<br />

am 6/12.1886. Der Schem. 1893 nennt ihn Pfarrvikar in Altenhun<strong>dem</strong>, Kickenbach, Langenei,<br />

11


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Karlshütte und Rübergerbrücke. Zum Pfarrer in Altenhun<strong>dem</strong> ernannt am 22/9.1893. Der<br />

Schematismus von 1899 meldet: Pfarrer a.D., wohnhaft in seiner Heimat, in der Pfarrei Kirchveischede;<br />

dagegen meldet der Schematismus von 1902 wieder seine Genesung und am 24.<br />

Aug. 1900 seine Ernennung zum Pfarrer in Bergh<strong>aus</strong>en. - Die ganze Pfarre hat 1104 Katholiken;<br />

der Schematismus von 1849 erwähnte 518 Kommunikanten; hiernach muss in 50 Jahren<br />

die Seelenzahl um 200 bis 300 zugenommen haben. Filialen: Oberberndorf, Arpe, Mailar, Niederberndorf,<br />

Menkh<strong>aus</strong>en, Heimigh<strong>aus</strong>en, Kückelheim. Der neueste Schematismus von 1904<br />

kennt einen Seelenzuwachs von 3 Personen, nämlich im ganzen 1107 Seelen, aber nur eine<br />

Schulklasse mit 93 Kindern. In diesem Schematismus wird Heimingh<strong>aus</strong>en geschrieben und<br />

Kückelheim mit Kückelsheim; hinzugekommen ist die Kolonie Herschede, 7 km entfernt, 66<br />

Seelen.<br />

Salve, salvete, domus in monta!<br />

Semper sis florida fronis!<br />

"Im grünen Wald gefällt es mir,<br />

Der Wald ist nicht von Druckpapier."<br />

IV. Vikare zu Bergh<strong>aus</strong>en.<br />

Gestützt auf die Vorlagen, und soweit mir die Verhältnisse bekannt sind, ist hier als Vikar an<br />

erster Stelle zu nennen:<br />

1. Johann Schmidt, von 1474 bis etwa 1507.<br />

Dieses ist die jetzige Schreibweise; die vorliegenden Urkunden schreiben Johan Smedes,<br />

oder Smiedes <strong>aus</strong> Esleve. Sein Großneffe, Diederich Schmit, war Vikar in Eslohe. Vergl. S. 122<br />

m. Buches über Eslohe. Aus den vorfindlichen Akten geht hervor, dass Johan Smedes, Vikar in<br />

Bergh<strong>aus</strong>en, ein tüchtiger Vermögensverwalter gewesen ist und es sich sehr hat angelegen<br />

sein lassen, sein Benefizium hoch zu bringen.<br />

1474. Die Urkunden sagen: Der Junker auf der Leiße, unterhalb Altenhof bei Fredeburg,<br />

hatte um das Jahr 1300 ein etwa 600 Morgen großes Gut in Sellingh<strong>aus</strong>en. Dieses kam an die<br />

Familie von Hanxleden zu Bödefeld. Hennecke von Hanxleden verkaufte das Gut an die Vikarie<br />

zu Bergh<strong>aus</strong>en. Im Jahre 1848 kam das Gut unter den Hammer. Eine Gerichtsperson zu Fredeburg<br />

kaufte es, pflanzte an, parzellierte es, und verkaufte es zu 20,000 Rt. Schulte zu Altenhof<br />

kaufte eine Tannenkultur von 120 Morgen für 2200 Rt., die jetzt zu 100,000 M. zu taxieren<br />

ist.<br />

1474. Hennecke von Hanxleden und Kaethe, seine Frau, bekennen, dass sie ihr Gut zu<br />

Dörenholth<strong>aus</strong>en <strong>dem</strong> H<strong>aus</strong>e zu Heimighusen (Everdes) verkauft haben, welches Gut dieser<br />

wieder <strong>dem</strong> Vikar to Berghusen als ein Gotteslehn zu einer ewigen Misse gefundirt und gestiftet<br />

habe, und geben zu dieser Stiftung ihre Zustimmung. Anno 1474, ipso die St. Georgii M. -<br />

Am 23. April.<br />

1482. Der Vikar Johan Smiedes erwirbt für den Altar Sti. Joannis zu Bergh<strong>aus</strong>en eine Kornrente<br />

<strong>aus</strong> der Mühle zu Oedingen und eine Jahresrente <strong>aus</strong> Padbergs Gute zu Cobbenrode.<br />

1486. Band 21 des Paderb. Altert. Vereins, S. 306, meldet: "In die Stae Margarethae Uginis<br />

verkaufen Diederich und Hermann Rump von der Wenne, Brüder <strong>aus</strong> der Mühle zu Oedingen<br />

eine Rente an den ehrbaren Johannem to Bergh<strong>aus</strong>en, pastor. - Unter den Zeugen wird genannt,<br />

Johan van Esleben". - Der Vikar wird hier Pastor genannt, weil er die Geschäfte eines<br />

wirklichen Pastors zu besorgen hatte; der eigentliche Pfarrer war der Pastor zu Wormbach. - Es<br />

ist wohl wahrscheinlich, dass diese und die unmittelbar vorhergehende Notiz identisch sind,<br />

und letzte nur eine gerichtliche Eintragung sein soll.<br />

1492. Gervin v. Cobbenrodt schenkt der Vikarie zu Bergh<strong>aus</strong>en das Wesseln Gut zu Werntrop,<br />

285 Morgen groß. - Dieser Gervin, der auch auf S. 27 m. B. über Eslohe erwähnt wird,<br />

wird wohl der Vater gewesen, sein des so hochberühmten Dechanten Eberhard v. Cobbenrodt<br />

zu Wormbach. Seine Schenkung lässt darauf schließen, dass die altadlige Familie v. Cobbenrodt<br />

reich begütert war. Die Schenkung erfolgte zu der Zeit, als Eberhard zu den Benediktinern<br />

in Grafschaft ging. - Auch ist hier<strong>aus</strong> zu entnehmen, dass der hochverdiente Vikar Johan Smedes,<br />

<strong>aus</strong> Eslohe gebürtig als H<strong>aus</strong>freund und nächster Landsmann des Gervin und Eberh. v.<br />

Cobbenrodt, in hoher Gunst gestanden hat; ebenso bei der Familie von Rump, die damals in<br />

12


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

einem ihrer Familienzweige in Oedingen ansässig war, wie auch bei der Witwe Lucia Wilstrop in<br />

Valbert bei Oedingen; jetzt Kettelers Platz.<br />

1503. Heinrich Rump von der Wenne, wohnhaft zu Oedingen, übergibt sein Erbgut zu Henningh<strong>aus</strong>en,<br />

wie es der Vater Heinrich Hesse <strong>aus</strong> Mailar gehabt hat, auch <strong>dem</strong> Sohne Cord,<br />

und verpflichtet ihn, <strong>dem</strong> Vicario to Berghusen, als mit Namen Johan Smedes <strong>aus</strong> Esleve, zu<br />

einer Misse 5 Scheffel Korns zu ergeben.<br />

Die Urkunde ist besiegelt von Heinrich Rump von der Wenne, Zeugen: Manthen Waltesmed,<br />

Frygreve des Amtes Fredeburg, Heynemann Stracke to Winkh<strong>aus</strong>en, Tonis Stracke to Dorlar,<br />

Hans Hesse to Meigelar in ipso festo corporis Christi. -<br />

1507. Lucia, die nachgelassene H<strong>aus</strong>frau und Wedewesche (Witwe) Wilstrops zu Oedingen,<br />

ihre Söhne Heinrich und Johann und ihr Vetter Jost Schade, verkaufen erblich, für eine ewige<br />

Misse, zehn Scheffel Korn: 2 Scheffel Roggen, 2 Scheffel Gerste und 1 Malter Hafer, die ihnen<br />

jährlich <strong>aus</strong> Henrich Hessen Hofe zu Henningh<strong>aus</strong>en zufallen und gebracht werden, <strong>dem</strong> Johan<br />

Smedes <strong>aus</strong> Esleve, Vicario to Berghusen, für eine Summe Geldes, die ihnen von "<strong>dem</strong> genannten<br />

Johan Smedes und den Vormündern der Kerken getalt und gehandrieket is." Dey Dedingesliüde<br />

synt gewest dey Ederhde Heinemans pastor to Oedingen, Hans to Kükelhem, Gervin<br />

Hans to Bracht und mehr liüde genogh. Anno 1507.<br />

2. Johann Warmecke, 1518.<br />

Vikar zu Bergh<strong>aus</strong>en. Nach einer Urkunde von <strong>dem</strong> Dechanten Eberhard v. Cobbenrodt vom<br />

Jahre 1518, der zugleich auch Pastor von Fredeburg war, schenkte Warmecke den Altenhof bei<br />

Fredeburg zur Stiftung einer Vikarie daselbst.<br />

3. Mathias Molitor <strong>aus</strong> Arpe, 1529.<br />

Wurde später Prior und Abt in Grafschaft. In <strong>dem</strong> offiziellen Verzeichnisse der Benediktiner-<br />

Mönche wird er Matth<strong>aus</strong> genannt, 1548 - 1551. Seib. Q. III, S. 436, wird er der 3. Abt genannt<br />

nach der Erneuerung der Klostergemeinde; er war lange Zeit Prior im Kloster, amans<br />

religionis et disciplinae testimonium habens ab omnibus: er war ein Freund der Frömmigkeit<br />

und der Klosterzucht; dieses Zeugnis geben ihm alle. 1551. Die gestiftete Memorie für ihn fällt<br />

auf den 3. Mai. Der Name Molitor <strong>aus</strong> Arpe ist in den Esloher Kirchenakten nicht unbekannt; es<br />

ist der älteste Küster, den wir kennen. Vergl. darüber: "<strong>Geschichtliches</strong> über Eslohe" S. 152<br />

und 153. Ich bemerkte damals: "Weil der Name Molitor, Notar und Küster nicht <strong>aus</strong>gestorben<br />

ist, sondern noch in der Gemeinde lange fortbestanden hat, so darf wohl angenommen werden,<br />

dass er verheiratet war. Aber warum sind die Descendenten dieses Gottfried Molitor <strong>dem</strong><br />

Vater nicht im Amte gefolgt? - Die Zeiten sind dunkel". -<br />

Auf Veranlassung des Werler Offizials Conrad Leiter, der im höheren Auftrage das ganze<br />

<strong>Sauerland</strong> visitierte, in der Zeit von 1611 - 1623, ist Gottfried Molitor <strong>aus</strong> seinem Amte entlassen<br />

worden, das ist die Erklärung. (Vergl. S. 115 m. Buches)<br />

4. Hermann Blügel, 1534.<br />

Sonst nichts über ihn und seine nächsten Nachfolger bekannt.<br />

5. Franciskus Custodis 1583, 1600, 1605.<br />

Der Historiker v. Kleinsorge schreibt in seinem Tagebuche über den Kurfürsten Gebhard<br />

Truchsess vom Jahre 1583: "Wie man sich gegen geistliche Personen betrogen hat, lässt sich<br />

kaum <strong>aus</strong>sprechen. In diese Zeit, besonders im Monat Juni 1583, hat man nicht nur das Kloster<br />

Wedingh<strong>aus</strong>en, sondern auch die Kirche zu Elspe <strong>aus</strong>geplündert. So ging es auch im Amte<br />

Bilstein her. Kaum war Truchsess allda angelangt, wurden schon von <strong>dem</strong> Schlosse Bilstein<br />

etliche Rotröcke <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Kriegsvolke der Grafen von Moers und Neuenahr gen Wormbach beordert,<br />

welche dann nicht nur den Franciscus Custodis, der neulich zum Priester geweihet war<br />

und um das hl. Messopfer zum ersten Male zu verrichten, auch mit seinen eingeladenen Herren<br />

und Freunden, wie gebräuchlich, eine Gesellschaft halten wollte, sondern auch seinen Eltern,<br />

allen zum Gastmahl bestimmter Vorrat, als nämlich 4 ziemlich große Fässer Bier, 6 Hämmel,<br />

Gänse, Hühner, Brot und alles was sie gefunden, weggeraubt und zurück nach Bilstein zum<br />

Truchsess überbracht haben, der auch diesen Raub mit Freuden annahm. Gleichermaßen wurden<br />

<strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Benediktinerkloster Grafschaft verschiedene Fässer Bier, auch eine große Anzahl<br />

Hämmel, Fleisch und Brod etc. nach Bilstein hingeschleppt und verzehrt. Hierbei blieb es aber<br />

noch nicht, sondern die benannten Kriegsleute, die den Raub von Wormecke weggeführt, ha-<br />

13


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

ben anbei den jungen Priester Franciscum Custodis mit seinem Vater Johann Custodis, (er war<br />

Küster in Wormbach - daher auch der Name Custodis D. -) und mit <strong>dem</strong> Vincentio Custodis,<br />

Vicario zu Wormecke, (ob die beiden Geistlichen Brüder waren?) - gefänglich fortgerissen, in<br />

Eisen geschlagen und in des Vaters eigenem H<strong>aus</strong>e an einem Pfost angeschlossen und ihnen<br />

gedräuet, dass sie unverzüglich gefänglich nach Bilstein weggebracht werden sollten. Die<br />

Kriegsleute wurden zwar bei ihrer gewaltsamen Unternehmung gefragt, was die Ursache einer<br />

solchen Verstrickung sei! Sie zeigten aber keine andere Ursache an, als das sie sich hätten<br />

erkühnen wollen, wider den Willen des Truchsess die erste hl. Messe zu halten. Auf solche Weise<br />

half ihnen auch nicht die vorgeschützte Freistellung des Truchsess, sondern sahen sich genötigt<br />

- damit sie nicht gen Bilstein fortgeschleppt würden - eine beträchtliche Summe Geldes<br />

hinzuzählen. Nach kurzem Zeitverlauf sind 40 Soldaten von <strong>dem</strong> Volke des Grafen von Moers<br />

in das Kloster Grafschaft eingefallen, in der Meinung, dasselbe so wie vorhin das Kloster Wedingh<strong>aus</strong>en<br />

<strong>aus</strong>zuplündern. Weilen sie aber von einigen Landgesessenen an ihrem Vorhaben<br />

verhindert, sind sie in die Kirche von Lenne eingebrochen" etc. - Ich bemerkte damals in Nr. 4<br />

"meiner Plaudereien", in Nr. 67 der Mesch. Zeitung: "Das war eine böse Zeit! Der Volksmund<br />

fand bald den richtigen Ausdruck, in<strong>dem</strong> man sagt: "dat was in Druckes Tyen." Mit Hochdruck<br />

ist damals gearbeitet worden, um Geistliche und Laien zum Abfall zu bringen." das ganze<br />

<strong>Sauerland</strong> war dazumal verseucht, und zwar in einem Maße, dass man sich verwundern muss,<br />

dass das Volk noch katholisch geblieben ist. Eine Gesundung bei Adel und Klerus wurde aber<br />

durch 4 Faktoren allmählich herbeigeführt: 1. durch den energischen Landesdroste Caspar v.<br />

Fürstenberg, der am 15. April 1584 in Eslohe das Land für den neuen Kurfürsten in Eid nahm:<br />

"wo das Amt Fredeburg, samt den Stetten Schmallenberg und Fredeburg huldigten." (Pieler,<br />

Arnsberg 1873, S. 81.) 2. An vielen Orten des <strong>Sauerland</strong>es sind damals von den Jesuiten Missionen<br />

abgehalten worden. (S. 93 m. Buches über Eslohe.) 3. Zur Besserung der Zustände und<br />

zur Reinigung der Kloaken sorgte der Werler Kommissar und Visitator Conrad Lutter (1611 -<br />

1623); mit aller Schärfe ist er gegen Widerspenstige beiderlei Geschlechts vorgegangen und<br />

hat die Hartnäckigen mit schweren Geldstrafen oder gar Amtsentsetzung in gerechtester Weise<br />

bestraft. 4. Ein Sprichwort sagt: "Die Zeit heilt alles." Das trifft auch hier zu. Als der Hauptsturm<br />

vorüber war, als der Adel sich seiner Stellung wieder bewusst worden, und vom Abfall<br />

zurückkehrte, da war auch für das Volk die Gefahr vorbei. Pieler, Casp. v. Fürstb. S. 84. "Am<br />

2. Mai 1584 stellen sich zu Eslohe Christoffel v. Schade und Hermann v. Esleve bei Fürstenberg<br />

ein, um sich wegen ihrer Teilnahme an der Truchsessischen Revolution zu entschuldigen. "Und<br />

nun gewahren wir, wie in den ersten Dezennien nach beendigtem 30jährigen Kriege neues Leben<br />

<strong>aus</strong> den Ruinen entsteht. Die alten Kirchen und Kapellen, die so furchtbar gelitten, erstehen<br />

<strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Schutte und <strong>dem</strong> Verfalle, während andere neu errichtet wurden. Alle diese<br />

Dorfskapellen mit festen Altären (altaria fixa) sind von den Prälaten <strong>aus</strong> Grafschaft consekriert<br />

worden. Diese Notiz gilt besonders den jüngeren Geistlichen zur gefälligen Kenntnisnahme!<br />

Ein ganz naher Verwandter von Franziskus Custodis war Johann Custodis, Pastor in Altengeseke,<br />

von 1621 - 1632, wo er starb. Dieser war gebürtig <strong>aus</strong> Landenbeck; Franz Lübke oder<br />

Decker und Franz Bartholdi waren seine Schwäger.<br />

Franz Custodis war von 1605 bis 1618 Vikar in Wormbach; in einer Urkunde vom Jahre<br />

1621, in die Simonis et Judae, wird er weiland, gewesener Vize-Dekan und Vikar zu Wormbach<br />

genannt. Es handelte sich um eine Schuld von 150 Rt., jeden zu 26 Schilling gerechnet. Die<br />

genannten Angehörigen <strong>aus</strong> Landenbeck übernehmen <strong>dem</strong> Pastor Georg Zeppenfeld gegenüber,<br />

Dechanten zu Wormbach, in abgerundeter Form die Schulden von 110 Rt. und sehen<br />

zum Unterpfande die Voahlen Wiese zu Landenbeck. Beurkundet durch Hermann v. Rumpff zur<br />

Wenne, weil lehnrührig."<br />

Der Bruder des Franz Custodis war Vincentius Custodis, Vikar zu Wormbach. Im J. 1588 besiegelt<br />

Caspar v. Fürstenberg an Thonis Stracke zu Endorf. Zeuge sind "Vincenz Custodis, Vicarius<br />

zu Wormbecke" und Thonis Becker, Richter zu Schliprüthen.<br />

Im Jahre 1577 hatte der Pastor Johann Besten zu Iffelpe den Gördt Schulten daselbst wegen<br />

Sachbeschädigung am Pfarrgute verklagt. Die Untersuchungskommission besteht <strong>aus</strong> Thonis<br />

Becker, Richter zu Schliprüthen, Verwalter des Gogerichtes im Amte Fredeburg, und "Herrn<br />

Vinzenz Küster, Verwahrer der Dekanie zu Wermecke". Der Beklagte leistet Schadenersatz,<br />

<strong>dem</strong> Pastor aber wird "ein ewig Stillschweigen auferlegt." 1577 auf Mittwoch, den 18. Sept. -<br />

Vizedekan, Verwahrer der Dekanie, wird Vincentius Custodis genannt; er vertrat die Stelle<br />

eines Andern, nämlich des damaligen Benediktinermönches Theodor v. Fürstenberg, des späte-<br />

14


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

ren Fürstbischofs von Paderborn. Nach den Klosternotizen hat er am 2. Dezember 1585 auf die<br />

Pfarrstelle und die Dekanatswürde zu Gunsten seines Bruders Fried. von Fürstenberg, Domherr<br />

zu Mainz, verzichtet: resignativ pastoratum et Decanatum in Wormbach in favorem fratris sui<br />

Friderici canonici Moguntii." "Administratum per Vicarium Vincentium Custodis."<br />

Seib. Q. S. 443, Memorie desselben im Juli. Die Chronik sagt: Dns. Vincentius Custodis<br />

Vicedecanus et Vicarius in Wormbach, scriba dni Rotgeri Abbatis, monasterii ac conventus<br />

amator, qui conventui 5 daleros et librum: catena aurea divi Thomae Aquinatis inscriptus, testamento<br />

legavit. Hier wird noch gesagt, er sei der Schreiber des Abtes gewesen, ein Freund<br />

des Klosters und der Klostergemeinde, hat 5 Rt. testamentarisch vermacht, und ein Buch vom<br />

hl Thomas v. Aquin, betitelt: "Die goldene Kette".<br />

6. Gotfried Köhnen, 1607 - 1626.<br />

War gebürtig <strong>aus</strong> Bergh<strong>aus</strong>en und daselbst auch Vikar; darauf Pastor in Altenbüren. - 15<br />

Gulden ???tenstrafe wegen Handelsgeschäften.<br />

Ein anderer Köne ist der Ruhm Bergh<strong>aus</strong>ens; ein bedeutender Grieche, Lateiner und Germanist.<br />

Er hat den Heliand übersetzt und widmete das Werk <strong>dem</strong> König Fried. Wilhelm IV, wofür<br />

er die Medaille für Kunst und Wissenschaft erhielt. Er soll 1861 in Münster gestorben sein.<br />

Sein Name ist Rötger Köne.<br />

7. Jodocus Quinken, 1626 - 1638.<br />

"Ich, Friedrich v. Stockh<strong>aus</strong>en, Gogreve des Amtes und Gerichtes Fredeburg, verfüge: Der<br />

gewesene Contributionsaufheber Joh. Dickhoff gt. Veltmann, hat an den Tömpen zu Heimingh<strong>aus</strong>en<br />

zu fordern 12 Rt. wegen hinterständiger Kontribution; ferner an Thonis Dorlar zu<br />

Menkh<strong>aus</strong>en 15 Rt. wegen Kontribution, zusammen 27 Rt. verlangt Hypothek. Gerichtsscheffe<br />

Rupert Vogt zu Ebbinghoff, mit <strong>dem</strong> Gerichtsfrohnen Died. Schorten von Arpe, imitiert ihn in<br />

ein Ort von Tömpen Erbland, boven Bergh<strong>aus</strong>en, an Herrn Jobst Quinken gewesenen Vicarii<br />

selig seinen Orth anstoßend.<br />

Actum Dorlar, 17/3. 1640 Henrich Höffen<br />

Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en, Gogreve, Gerichtsschreiber."<br />

Antonius Schulte zu Mailar verkauft ein Land. Es besiegeln die Urkunde: Thonis Dorl zu<br />

Menkh<strong>aus</strong>en, Vogt zu Ebbinghoff, Paul Cordts zu Henneborn und Cord Hennichen zu Bracht,<br />

Gerichtsscheffen.<br />

Zeugen sind: "Herr Jobst Quinke, Vicarius to Berghusen, Thonis Nagel, Thonis Hennichen zu<br />

Menkh<strong>aus</strong>en, Johann Huxel und Rotger Moller to Arpe. Anno 1631 3/10.<br />

Jodocus Quinken, wahrscheinlich <strong>aus</strong> Schmallenberg gebürtig, war erst Vikar in Elspe gewesen.<br />

Der Werler Visitator hatte an ihm <strong>aus</strong>zusetzen, dass er zuweilen das Wirtsh<strong>aus</strong> besuche:<br />

interdum visitat tabernas. 1823 wurde er Vikar in Fredeburg, darauf von 1626 bis zu seinem<br />

Tode 1638 Vikar in Bergh<strong>aus</strong>en.<br />

8. Johannes Wulf.<br />

Näheres nicht über ihn bekannt. Er war Vikar in Bergh<strong>aus</strong>en, stellvertretender Pfarrer in<br />

Heinsberg, und als solcher Taufpate in Oedingen. Er ist gebürtig vom Oedingerberge, und ist<br />

daselbst gestorben. Das Oedinger Kirchenbuch meldet: "1691 17/4. obiit Adm. R. Dns. Joes<br />

Wulf natus ex monte Oedingensi, pastor in Heinsberg. "Die jeweilige Amtsdauer in Bergh<strong>aus</strong>en<br />

und Heinsberg kann nicht angegeben werden.<br />

9. Johannes Siebert genannt Dorlar, 1683 - 1695.<br />

War gebürtig <strong>aus</strong> Menkh<strong>aus</strong>en und wurde 1683 von der Gemeinde gewählt. Seine Halbschwester<br />

Anna Margarethe Becker, verheiratet gewesen mit Hermann Nagel zu Bergh<strong>aus</strong>en,<br />

wurde 1693 Witwe und zog wieder nach Menkh<strong>aus</strong>en. Im Oktob. 1695 vermacht sie ihrem lieben<br />

Bruder, Vikar Johann Siebert zu Bergh<strong>aus</strong>en ihres Mannes Erbgüter in der Flur zu Bergh<strong>aus</strong>en.<br />

Das Land am Heimingh<strong>aus</strong>er Kirchwege, welches seit 1657 an Eberhard Henkel für 15<br />

Rt. verpfändet war, löste Vikar Siebert, von Peter Henkel wieder ein und verschenkte es für<br />

eine Memorie an die Vikarie. Von <strong>dem</strong>selben wurden auch 2 Memorien in Oedingen gestiftet.<br />

Nach seinem Tode wurde bezüglich seines Nachlasses folgendes verordnet: "Bei Übertragung<br />

der durch weiland Herrn Johann Siebert zeitlebens gewesenen Vikar zu Bergh<strong>aus</strong>en be-<br />

15


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

findliche Verlassenschaft haben die Herren executores der Witwe Dorlars zu Menkh<strong>aus</strong>en als<br />

dessen leiblicher Mutter und einer betagten Frau zugelegt, wie folgt:<br />

1. Solle dieselbe die de anno 1696 auf Martini fälligen wie auch <strong>aus</strong> vorigem Jahre rückständigen<br />

Pächte, auch was sonsten an creditis und Schulgeld (war also auch Schulvikar) bei<br />

einem oder andern <strong>aus</strong>stehen möchte, erheben und genießen.<br />

2. Derselben die itzo befindlichen Bestialien und H<strong>aus</strong>gerät assigniert werden.<br />

3. Den auf <strong>dem</strong> Felde befindlichen Roggen für sich behalten.<br />

4. Wird für billig erachtet, dass die Wittib und künftiger Herr Vicarius den Garten gesamter<br />

Hand gebrauchen und sich in Güte vergleichen.<br />

Dahingegen soll die Wittib Dorlar und deren zukünftiger Erbe schuldig sein, die 3 Messen<br />

wöchentlich auf bestimmte Tag auf ihre Kosten halten zu lassen, auch einen Leystein auf das<br />

Grab gemeldeten Herrn vicarii selig legen lassen.<br />

Actum Bergh<strong>aus</strong>en, 2/4. 1696<br />

Mathaeus Poolmann Henricus Fabri<br />

pastor in Bergh<strong>aus</strong>en Notarius publicus<br />

10. Christian <strong>Sasse</strong>, 1696 - 1722.<br />

Gebürtig <strong>aus</strong> Bergh<strong>aus</strong>en, Sohn des Amtsführers Thonis <strong>Sasse</strong>, hat 1715 das Vikarieh<strong>aus</strong><br />

erbaut.<br />

11. Henricus Molitor, 1722 - 1764.<br />

Ob <strong>aus</strong> Arpe oder <strong>aus</strong> Bergh<strong>aus</strong>en gebürtig, ließ sich hier nicht ermitteln. Er war 1724<br />

10/12. Pate in Oedingen, bei einer Tochter des Johann Eberhard Schröder und der Antonette<br />

Fabri: "Adm. R. Dns. Joes Henricus Molitor, Vicarius in Bergh<strong>aus</strong>en." Neben ihm war Patin:<br />

Anna Ursula Pape.<br />

12. Benedictus Mönnig, 1764 - 1794.<br />

Er war der Sohn des Bürgermeisters in Schmallenberg; fiel am 14/12.1794 tot vom H<strong>aus</strong>boden.<br />

13. Albers, 1794 - 1806.<br />

Stammte <strong>aus</strong> Dornheim, und starb als Pastor zu Brunskappel. Unter Pastor Grothof war die<br />

Vikarie nicht mehr besetzt. Der Schematismus sagt: Der Pfarrer ist Administrator des Benefiziums<br />

ad St. Joannen Ap. - Der Kirchenvorstand hat das Präsentationsrecht.<br />

14. Der Schematismus vom J. 1893 notiert: Schulte Kaspar Franz <strong>aus</strong> Dormek, Cooperator;<br />

geb. 21/10.1866, geweihet 1/4.1891, angestellt 13/4.1892. - Der Schematismus des Jahres<br />

1899 notiert: Schulte Kaspar <strong>aus</strong> Dormeke, Kaplv. zu Schmechten; jener vom J. 1902 versetzt<br />

ihn nach Delbrück, angestellt am 27. Juni 1901; dann der jüngste Schem. von 1904 bringt<br />

seine Ernennung zum Pfarrer in Niederfleckenberg, vom 14/2.1903.<br />

V. Geistliche <strong>aus</strong> der Pfarrei Eslohe.<br />

Um ein sicheres Urteil fällen zu können, sollen zunächst einige Urkunden mitgeteilt werden:<br />

a) Ich, Johannes Koeffmann von Esleve, ein Priester von Gottes Gnaden, Vizekurat der<br />

Pfarrkirche zu Velmede, Belecke myne leve Modder, so wir <strong>dem</strong> würdigen lewen Heren Johannes<br />

Hoff, pastoit to Iffelpe in synem Lewen, <strong>dem</strong> Gott genade. - durch sonderliche Gunst und<br />

Bruitschatzes hinderständig, dey Wese in der Iffelpe, vermachen zu den ewigen Zeiten zu <strong>dem</strong><br />

neuen geistlichen göttlichen Lehn-Altar und Vikarie des hl. Altares Sti Antonii, Fabiani et Sebastiani<br />

zu Dorlar. Der Vikarius zu 5 Zeiten im Jahre 5 Memorien zu halten. a. Dienstag nach<br />

Marcus Tag, die andern zu den 4 Quatertembertagen, des Freitags oder Gudenstages; und<br />

allgemeines Gebet, vor Herrn Johan Hoff, eyn pastoir geweß is to Iffelpe; vor Hans Hoff synes<br />

Vadders von Meschede, vor Jutte seine H<strong>aus</strong>frau, und vor dat Geschlecht von Hermann Kopmann<br />

von Esleve, vor Beleken seine H<strong>aus</strong>frau, und vor Johan ihren Sohn, vor alle diejenigen,<br />

die von beiden Geschlechtern gestorben sind - überlassen zu diesem Zweck die genannte Wiese<br />

<strong>dem</strong> Vikarius und den Vormündern zu Dorlar. Ich, Her Koipman, Beleke meine Mutter, für<br />

uns und alle rechten Erben, habe diesen Brief mit eigener Hand geschrieben und unterschrieben,<br />

für mich und meine Mutter. Also bekenne Herrn Johannes mynes lewen Hern Handschrift<br />

an. Auch haben wir gebeten, einen offenbaren Notarius hierunter zu schreiben, anno 1508.<br />

16


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

b) Johannes Hoff, pastoir to Iffelpe, hat eine Wiese, genannt Bleffkens Wiese, gelegen in der<br />

Ilpe, von der Kirche zu Ilpe gekauft und vermacht sie seiner Schwester Bele und ihrem Sohn<br />

Johannes zur lebenslänglichen Nutznießung mit der Bestimmung, dass nach deren Tode diese<br />

Wiese zur Ehre Gottes zu einer Memorie verwandt werden soll anno 1491. Ausgestellt und besiegelt<br />

durch Johannes Hillen, Pastor zu Rarbecke, notarius publicus et approbatus; in Gegenwart<br />

des Herrn Hinrich Vicarius zu Esleve. Theod. Rump validus und Johannes Hoff de Dorlar.<br />

c) Johannes Hoffmann von Esleve, Benefiziat zu Meschede und Vikarius zu Velmede, vermacht<br />

nach <strong>dem</strong> Tode seiner Mutter die Wiese, welche sie von <strong>dem</strong> Pastor Hoff zu Ilpe geerbt<br />

habe, <strong>dem</strong> Caspar und Lambert Hoff, um ihr Schulgeld und anderes Notgeld davon zu erheben,<br />

bis sie ordiniert und gewigget sind. Sollten sie nicht geistlich werden, so soll die Rente der Kirche,<br />

an die sie angewiesen ist, zu den ewigen Zeiten verfallen. Actum et datum Velmede 1518<br />

in die Nativitatis Sti Jois Bapt.<br />

d) Wy Broder Oldernus tor tyt Prior und Gemeinde Convents Broder des Klosters Sti Salvatoris<br />

to Ewych by Attendorn, schließen eine Gebetsverbrüderung "met vusen besondern guiden<br />

Frynden in God": Hans Fryggede von Ebbinghoff, seiner Ehefrau: "Friede und Seligkeit im hl.<br />

Geiste." Volmar von Meggelar, Stynen seiner H<strong>aus</strong>frau, Henrich Vogt, Hans synem Sohn, Margaretha<br />

von Kückelheim, und Belen von Esleve; so dass dieselben teilhaftig werden sollen aller<br />

guten geistlichen Werke: als Missen, Vigilien, Gebeden, Vasten, Waken, Almosen, Arbeiten,<br />

Kasteiungen etc. Datum anno 1508 in die cathedrae Petri Ap. - Nun die Schlussfolgerungen.<br />

Die Eltern des Pastors Joh. Hoff zu Ilpe sind Hans Hoff und Jutte zu Meschede. Die Eltern des<br />

Johannes Koeffmann (Kopman, Koipman, in Urkunde c) nennt er sich Johannes Hoffmann)<br />

sind Hermann Kopmann und Bele zu Eslohe. Bele, Beleke, Abkürzung für Sybilla, ist die<br />

Schwester des Pastors Hoff von Ilpe. Bei Ausstellung der Urkunden und Kontrakte ist Hermann<br />

Kopmann nicht mehr unter den Lebenden; Bele, die Mutter des Geistlichen Johannes Koeffmann,<br />

oder Johannes Hoff, Benefiziat zu Meschede und Vikar zu Velmede, muss vor 1818 gestorben<br />

sein; denn nun verfügt der Sohn, als Erbe seiner Mutter, dass 2 Studierende: Caspar<br />

und Lambert Hoffmann, von den Renten ihrer Studien bestreiten sollen, bis sie Priester geworden.<br />

Es ist nicht gesagt, woher die Studiosen waren, ob <strong>aus</strong> Meschede oder Eslohe; ich fand<br />

auch sonst keine Anhaltspunkte für irgendeine Meinung.<br />

Der Name Hoff oder Hoffmann kann nur bis 1600 in Eslohe existiert haben. Wahrscheinlich<br />

wird von Meschede <strong>aus</strong> auf Schulten Hof in Eslohe eingeheiratet sein; dann müssen aber beide<br />

Familien denselben Namen getragen haben und sicherlich auch miteinander - wenigstens Namens<br />

- verwandt gewesen sein. Dass der Name Hoff Hoffmann, auf Schulten Hof in Eslohe zu<br />

suchen sei, wird durch die Tatsache erhärtet, dass die Wiese auf der Ilpe bis vor wenigen Jahren<br />

im Besitze der Familie Schulte gewesen, wo sie durch Verkauf in andere Hände übergegangen<br />

ist. Der Name Kopmann wird wohl mehr ein Geschäftsname gewesen sein.<br />

Tatsächlich ist das Schulten H<strong>aus</strong> seit alter Zeit ein Gasthof, eine Fuhrmanns Herberge und<br />

Logierh<strong>aus</strong> gewesen. Ein altes, noch vorhandenes eisernes Wirtsh<strong>aus</strong>schild trägt den Namen:<br />

"Zum goldenen Pfluge." Weil die erwähnte Wiese im Esloher Besitze war, glaube ich annehmen<br />

zu dürfen, dass auch die beiden Studiosi, die sich zum geistlichen Stande vorbildeten, zum<br />

goldenen Pfluge in Eslohe beheimatet waren. Somit hätten wir <strong>aus</strong> der Einen Familie 3 Geistliche:<br />

Johannes Kopmann, Benefiziat zu Meschede und Vikar in Velmede, und die beiden Neffen<br />

Caspar und Lambert. -<br />

Ein anderer Geistlicher <strong>aus</strong> Eslohe, der in meiner Esloher Chronik nicht aufgeführt ist, ist der<br />

vielgenannte und hochverdiente Vikar in Bergh<strong>aus</strong>en, Johann Schmidt. Auch dieser Name und<br />

Stamm ist in Eslohe <strong>aus</strong>gestorben; das H<strong>aus</strong> aber existiert noch. Die 5. Persönlichkeit, die<br />

noch nachzutragen ist, heißt:<br />

5. Hermann Theodor Stiesberg <strong>aus</strong> Sieperting. Er war Kanonikus im Kloster Scheda, jetzt<br />

Rittergut in der Nähe von Fröndenberg. Der Mönch Stiesberg ist am 29.5.1700 geboren, als<br />

Sohn des Gutsbesitzers Ludwig Stiesberg und der Anna Hoppe. Am 13.9.1759 ist er gestorben<br />

und hat für den Pfarrfonds eine Memorie gestiftet.<br />

6. Wilhelm Engelhard <strong>aus</strong> Eslohe, so berichtet Pfarrer Jos. Redegeld in seiner Geschichte<br />

von Ovenh<strong>aus</strong>en, Paderb. 1895, Bon-Druckerei S. 128, - unweit Meschede, war noch sehr<br />

jung, als er die hiesige Pfarrstelle übernahm. Am 10. Aug. 1721 wurde er von <strong>dem</strong> Prior des<br />

Klosters Corwey Ansgar v. Graß feierlich eingeführt. Er blieb jedoch nur bis zum J. 1729. -<br />

"Dem Propste in Marsberg war es gelungen, einen Geistlichen <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Herzogtum von Westfa-<br />

17


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

len als Nachfolger von Pfarrer v. Willre zum Pfarrer von Ovenh<strong>aus</strong>en zu finden." Es war Johann<br />

Wilhelm Engelhard, am 5.4.1694 zu Nieder-Eslohe geboren, als 6. Kind der Eheleute Joh.<br />

Kaspar Engelhard und der Apollonia Mönnig. Auf seinen Antrag wurde er 1729 von Ovenh<strong>aus</strong>en<br />

nach Thülen bei Brilon versetzt und ist dort im Jahre 1732, noch keine 40 Jahre alt, gestorben.<br />

7. P. August Lohmann, S.J. Obschon ich denselben als Student gekannt hatte, wusste ich<br />

doch nicht, dass er <strong>aus</strong> Eslohe gebürtig war, sondern <strong>aus</strong> der Pfarrei Hellefeld, wie ich meinte.<br />

Diese Unkenntnis war die Ursache, weshalb er in der Geschichte von Eslohe keine Erwähnung<br />

gefunden hat. Er war der Sohn des Justizamtmanns Josef Lohmann <strong>aus</strong> Brilon und der Gertrud<br />

Osterrath <strong>aus</strong> Arnsberg. Am 28. Dez. 1833 wurde er geboren und am 1. Januar 1834 getauft.<br />

Der Vater zog 1839 als Gerichts-Direktor in seine Vaterstadt Brilon. - Unterm 22. Aug. 1905<br />

brachte das Westf. Volksbl. f. Notiz: "Telegraphischer Mitteilung zufolge ist vor kurzem in Porto-Alegre<br />

der Superior der brasilianischen Jesuiten-Mission P. Aug. Lohmann gestorben. Er war<br />

am 28.12.1833 in Eslohe geboren, besuchte Elementarschule und Progymnasium in Brilon,<br />

studierte 3 Jahre Theologie in Münster und Paderborn und trat im Oktober 1855 in den Jesuitenorden<br />

ein. 1864 empfing er die hl. Priesterweihe durch die Hand unseres hochseligen Bischofs<br />

Conrad Martin. Seit 1869 wirkte er in Brasilien." Ähnlich berichtete auch der "Leo" in Nr.<br />

36 von <strong>dem</strong>selben Jahre. P. Lohmann hätte also in diesem Jahre das 50-jährige Jubiläum seiner<br />

Zugehörigkeit zum Jesuitenorden feiern können. Es hat nicht sollen sein; wie er auch niemals<br />

mehr sein irdisches Vaterland wiedergesehen hat. R.i.p.<br />

Diese 7 Vorgenannten sind diejenigen, von deren Dasein ich erst seit einiger Zeit Kenntnis<br />

erlangt habe. Wenn die Pfarr-Chroniken so lückenhaft sind, wie soll es späteren Generationen<br />

möglich sein, ihr Andenken aufzufrischen? Nur zu schnell fallen Personen und Tatsachen der<br />

Vergessenheit anheim. Hermann Theodor Stiesberg und Johann Wilhelm Engelhard waren sogar<br />

<strong>aus</strong> der Familien-Erinnerung gänzlich entschwunden; man hatte keine Ahnung mehr davon.<br />

Und doch ist es so schön, wenn bewährte und erprobte Personen als Muster können aufgestellt<br />

werden! Wer weiß, wie manches Kind im Hinweis auf solche Vorgänger in Familie und<br />

Gemeinde sich angetrieben fühlt, ihrem Beispiele zu folgen und in ihre Fußstapfen zu treten?<br />

Exempla trahunt: Beispiele ziehen an.<br />

8. - 11. v. Marpe, auf H<strong>aus</strong> Marpe, <strong>aus</strong> Niedermarpe.<br />

Hier sind noch einzureihen 4 geistliche Herren v. Marpe. In meiner Esloher Chronik haben<br />

dieselben keine Aufnahme gefunden, weil ich keine Sicherheit hatte, ob die Betreffenden auch<br />

wirklich <strong>aus</strong> der Pfarrei Eslohe bzw. <strong>aus</strong> Niedermarpe, vom Rittergute Marpe, abstammten.<br />

Meine früheren Zweifel sind jetzt beseitigt. Zum Beweise lasse ich eine urkundliche Nachricht<br />

folgen, die ich der gütigen Mitteilung des Herrn B. Steinhauer, Rendanten des Paderb. Altertums<br />

Vereins verdanke: "Wir, Johann v. Marpe und Catharina meine Ehefrau, Jürien ( Jürgen)<br />

unser Sohn, und ich Lucia v. Marpe, Witwe Stryk und Wilh., mein Sohn zu Niedermarpe bekennen,<br />

dass wir einen Kamp, gelegen zwischen Papen und Dettmars, an Hermann Pape verkauft<br />

haben." Diederich v. Broich; Richter in Esleve, besiegelt die Urkunde. 1586, 28/4. "1560,<br />

op dagh vincula Petri: Ich Johann v. Marpe, seligen Conrads v. Marpe Sohn, Lucia meine eheliche<br />

H<strong>aus</strong>frau, wir tun feierlich kund, so itzo Diedrich v. Eppe und Styne H<strong>aus</strong>frau unten-haben,<br />

ihr Gut <strong>dem</strong>selben erb- und eigentümlich verkauft haben. Unterschrieben von "Bernardus Marpe,<br />

Pastor zu Affeln." Dies bekenne ich Johann v. Marpe, mit meiner eigenen Hand geschrieben,<br />

dass es "war ys", (wahr ist)."<br />

Aus diesen beiden Notizen ergeben sich folgende Tatsachen: 1. Johann v. Marpe hat sein<br />

Rittergut an Died. v. Eppe verkauft. 2. Bernard Marpe, damals Pastor zu Affeln, hat den Kontrakt<br />

mit unterschrieben, er stammt von <strong>dem</strong>selben Hofe ab; und da er 1605 starb, so darf<br />

man wohl annehmen, dass Bernard der Sohn des Johann v. Marpe gewesen. 3. Der Vorbesitzer<br />

vor Died. v. Eppe und Styne, Eheleute in Niedermarpe, war Johann v. Marpe. "Wir haben erb-<br />

und eigentümlich verkauft."<br />

Nun steht aber geschichtlich fest, dass Died. v. Eppe im Jahr 1489 von Erzbischof Hermann<br />

mit <strong>dem</strong> Gute Marpe in Niedermarpe belehnt worden ist. 1513 wurden "die Gevattern<br />

Godthardt u. Johan von Bonslohe mit diesem Gute belehnt, " "für sie und ihre Erben," "auf<br />

welchem Gute Styne seligen Died. v. Eppe Witwe zu wohnen pflegt" - "1573 wird Hermann v.<br />

Marpe genannt Pape ex nova gratia mit <strong>dem</strong>selben Gute belehnt." - Aber, so muss man fragen,<br />

wie lassen sich denn diese Zeitangaben mit einander vereinigen? 1489 wird Died. v. Eppe<br />

von kompetenter Seite mit H<strong>aus</strong> Marpe belehnt; 1513 ist Died. v. Eppe nicht mehr unter den<br />

18


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Lebenden, auch nicht sein Schwiegersohn, Johann Pape, der die Erbtochter geheiratet. Rechtmäßige<br />

Erben sind nicht da; deshalb werden die von Bonslohe belehnt und darauf Hermann<br />

Pape ex nova gratia. Und erst 1560 wollen Joh. v. Marpe und der Pastor Bernard zu Affeln das<br />

Gut an Died. v. Eppe verkauft haben?<br />

Zunächst müssen wir uns an den Wortlaut halten. Es heißt: "wir haben verkauft." Es heißt<br />

also nicht: wir verkaufen, jetzt anno 1560. Es kann die Urkunde nachträglich am 1. Aug. 1560<br />

<strong>aus</strong>gestellt sein: "Dies bekenne ich, Johann v. Marpe, dass es wahr ist." Wenn es aber wahr<br />

ist, dann müsste der Verkauf vor 1513 erfolgt sein; damals war Died. v. Eppe schon gestorben.<br />

(Vergl. hierüber Nr. 4 der Geschichtlichen Nachrichten <strong>aus</strong> Schliprüthen und Geschichtl.<br />

über Eslohe S. 66 und ff.)<br />

Weshalb ist dann 1489 nicht ein direkter Nachkomme des H<strong>aus</strong>es Marpe belehnt worden?<br />

Dass solche da gewesen sind, beweist die Urkunde vom J. 1586: "Wir Johann v. Marpe etc.<br />

und Jürjen unser Sohn!" - Ich möchte annehmen, dass die v. Marpe ihres Hofes und Gutes<br />

verlustig erklärt worden sind, weil sie seit langen, langen Jahren die Lehnserneuerung unterlassen<br />

hatten. Sie glaubten freie Eigentümer zu sein, ohne dass sie es wirklich waren. Diese<br />

ihre Ansicht klingt durch, wenn sie sagen: Wir haben erb- und eigentümlich verkauft, sie wollen<br />

sich rechtfertigen. Einen Anhaltspunkt hierfür finde ich auch in der Belehnungsurkunde<br />

vom 20.1.1573. Erzbischof Salentin sagt: "Wiewohl Hof und Gut zu Niedermarpe, so früher von<br />

unsern Vorfahren Godhard Schieweknei und Died. v. Eppe zu Lehn empfangen etc., wir mit<br />

gutem Fug und Recht diesen Hof für unser heimgefallenes Erbe und Eigentum hätten ansehen<br />

können etc. Bei allen nachfolgenden Belehnungen werden sämtliche Lehnsvorgänger namhaft<br />

aufgezählt bis zurück auf Died. v. Eppe: aber von einem Johann v. Marpe ist nie die Rede. Diese<br />

Rittergutsbesitzer v. Marpe haben also die Belehnung nicht nachgesucht, und sind dann<br />

wegen fortwährender Auf- und Ablehnung nach Lehnsrecht <strong>aus</strong>gestoßen und Died. v. Eppe<br />

eingesetzt worden. Dies war von 1489 bis 1490, also kurz nach der Soester Fehde, in deren<br />

Folge das Land Fredeburg an den Churfürsten kam. Der neu hinzugekommene Teil heißt: "Die<br />

neuen Kölnischen," im Gegensatze zu jenem Landesteil, der schon 1364 an den Kurfürsten<br />

gekommen war, nämlich durch Verkauf der Grafschaft Arnsberg. Eppes Schwiegersohn, "der<br />

Ackerknecht Johan Pape, der die Erbtochter geheiratet," kaufte von seinem Schwiegervater<br />

1490 einen Teil des Marper Gutes, die Schwartmecke, und wurde mit diesem Gutsteile von<br />

<strong>dem</strong> berufenen Lehnsherrn v. Rump zu Remblingh<strong>aus</strong>en belehnt. Er will sich offenbar für die<br />

Zukunft sicherstellen; aber die Rechnung ist ohne einen höheren gemacht, Pape und die Erbtochter,<br />

seine Frau, sind vor 1513 gestorben. Die Schwiegermutter, seligen Died. v. Eppe<br />

nachgelassene Witwe, wohnt allein noch auf <strong>dem</strong> Gute; aber nicht sie, sondern die Bensloher<br />

werden mit <strong>dem</strong> Gute belehnt.<br />

Damit nun die Familie Pape, anknüpfend an die Belehnung der Schwartmecke, auch eine<br />

Handhabe hätte auf das eigentliche Rittergut, zu <strong>dem</strong> Zwecke haben sie in weiser Berechnung<br />

und Vor<strong>aus</strong>sicht sich mit Johann v. Marpe und <strong>dem</strong> Pastor von Affeln Bernard v. Marpe in Verbindung<br />

gesetzt und sie zu der Erklärung vermocht, dass sie ihren Hof an Died. v. Eppe verkauft<br />

hätten. Den Preis brauchte man nicht zu nennen, wenn nur ein Verkauf nachweisbar<br />

stattgefunden habe. Und dies wird in der Urkunde vom J. 1560 bezeugt. Die Arbeit ist mit Erfolg<br />

gekrönt; das Gut fällt 1573 nicht an den Erzbischof anheim, sondern ex nova gratia, <strong>aus</strong><br />

besonderer Gunst "haben wir uns auf unterständiges Bitten unseres lieben getreuen Hermann<br />

v. Marpe genannt Pape bewegen lassen etc." - Dass der beurkundet, Verkauf des Rittergutes<br />

Marpe an Died. v. Eppe und inhaltlich auch an dessen Schwiegersohn - und seine Familie, auf<br />

die Belehnung seitens des Erzbischofs Einfluss gehabt habe, steht nicht in der Belehnung, ist<br />

aber keineswegs <strong>aus</strong>geschlossen. "Das untertänige Bitten konnte wohl durch die beigebrachte<br />

Urkunde über Verkauf gestützt und getragen sein. Kurz und gut, die Diplomatie hat gesiegt.<br />

Hermann Pape wird belehnt. Und weil er kapitalkräftig war, ist es ihm geglückt, auch seine<br />

Nachbarn Stryck und Dettmar allmählich <strong>aus</strong>zukaufen; im Jahre 1586 wurde wie oben mitgeteilt,<br />

damit der Anfang gemacht. Er ist nächst <strong>dem</strong> Adel die angesehenste und mächtigste Persönlichkeit<br />

in der Pfarrei Eslohe und der ganzen Umgebung. Im J. 1598 ist er auch Kirchenrendant.<br />

- (Vergl. auch S. 62 und 63 "<strong>Geschichtliches</strong> über Eslohe").<br />

a. Ein Johann v. Marpe wird im Jahre 1402 als Pastor von Grevenstein genannt, er war der<br />

Nachfolger des Hermann von Kalle.<br />

19


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

b. Johannes Marpe, pastor et decanus in Affeln, war daselbst schon 1497 Pastor. Er wird<br />

erwähnt in den Urkunden von 1497, 98, 1508 und 1517. Er starb 1519, und wurde am Sonntage:<br />

"Esto mihi", am 6. März begraben.<br />

c. Auf ihn folgte Crato de Marpe, decanus et pastor in Affeln. Er wird als Pfarrer erwähnt<br />

1526, 30, 36; als Dechant 1547. Die letzte Würde scheint er Alters halber schon nach wenigen<br />

Jahren niedergelegt zu haben. Er starb 1559.<br />

d. Bernard Marpe. Dechant und Pastor zu Affeln; er war während der Amtsführung Cratos v.<br />

Marpe, 1551, Vikar ad St. Antonium in Affeln.<br />

Als Pastor daselbst wird er im Mendener Kalandregister schon um 1559 aufgeführt. Da aber<br />

sein Vorgänger erst im November desselben Jahres investiert wurde, so mag er damals die<br />

Pfarrei als Vikar administriert haben. Das gerechte Register nennt ihn als Pastor ferner 1565,<br />

66, 80. In einer anderen Urkunde wird er auch 1584, 88, und später als Pfarrer zu Affeln erwähnt.<br />

Am 14. März 1594 wurde er auf der Dekanatsversammlung zu Attendorn, als damaliger<br />

ältester Camerarius zum Dechant erwählt. Er starb am 29. Juli 1605. - So Seibertz in Bl.z.n.K.<br />

Westf. 1866, S. 35 und ff. - Auf S. 35 bemerkt Seib.: "Die v. Wilstrop gnt. Kolbe zu Oedingen<br />

waren im Besitze nicht nur der v. Affelschen Güter, sondern auch des Patronatsrechtes über<br />

die Kirche zu Affeln. Am 22. Januar 1595 ließ der Balver Droste Hermann v. Hatzfeld zu Wocklum<br />

die Güter, welche damals die Eheleute Kaspar v. Wilstrop gnt. Kolbe zu Oedingen und Anna<br />

von Leuenstein besaßen, wir wissen nicht <strong>aus</strong> welchem Grunde, mit Arrest belegen.<br />

Der Grund wird kein anderer gewesen sein, als dieser, dass wie bei vielen Andern, auch die<br />

Wilstrop sich geweigert, die Pflicht der Belehnung anzuerkennen. So war es bei H<strong>aus</strong> Marpe, so<br />

war es bei v. Esleben in Cobbenrode, so scheint es auch bei Kaspar v. Fürstenberg der Fall<br />

gewesen zu sein. Pieler, in <strong>dem</strong> Leben und Wirken des K. v. F., sagt S. 30, derselbe sei am 5.<br />

Januar 1575 nach Arnsberg vorgeladen in Sachen Hermann v. Hatzfeld und seiner H<strong>aus</strong>frau<br />

"gegen mich, belangend 4000 Goldgulden Hauptsumme und aufgelaufene Pension. Nach langem<br />

Handel verglichen. Muss auf künftig Dom. quasimodo bezahlen 5000 Goldg. binnen Attendorn."<br />

Dieses scharfe Zugreifen des Landesdrosten Hermann v. Hatzfeld beleuchtet die damaligen<br />

Zeitverhältnisse; man will sich emanzipieren; man will sich frei machen, und doch<br />

muss Recht Recht bleiben; auch damals.<br />

Die v. Wilstrop haben durch den Verlust ihrer Güter in Affeln das kirchliche Patronatsrecht<br />

nicht verloren; gen<strong>aus</strong>o ist es auch in Cobbenrode ergangen. Nicht Fried. Bischopinck gewann<br />

das beanspruchte Patronatsrecht, sondern Johann Caspar v. Esleben blieb im Besitze und<br />

konnte es deshalb auch seinem Schwager übertragen bzw. verkaufen.<br />

VI. Abteilung. Geistliche, die von <strong>aus</strong>wärts zugewandert sind.<br />

1. Fried. Anton Pieper. Er hat am 27. Mai 1741 den Joh. Hermann Godtfried von Esleben <strong>aus</strong><br />

Oberhun<strong>dem</strong>, und die Maria Theresia Wilhelmina Hoyinck <strong>aus</strong> N. Marpe in Oedingen getraut.<br />

Pieper war damals Pastor in Altenbüren, und ist als Pastor in Soest gestorben. Die Familie Pieper<br />

war <strong>aus</strong> Fleckenberg nach N. Marpe eingewandert, Gutsnachbar der Familie Hoyinck; der<br />

Bräutigam nennt ihn "Vetter."<br />

2. Anton Soemer. - Im J. 1787 war an der Kölner Hochschule immatrikuliert: "Soemer Anton<br />

<strong>aus</strong> Eslohe." - Dieser Name ist für die Pfarrei ein fremder. Bei näherem Nachsuchen stellte<br />

sich her<strong>aus</strong>, dass Franz Anton Soemer am 10. Januar 1764 zu Wenholth<strong>aus</strong>en geboren ist.<br />

Seine Eltern sind Christoph Soemer und Maria Cath. Bornemann gt. Becker. Mit seinen Verwandten<br />

ist er nach Nieder Eslohe übergesiedelt, die sich hier angebaut haben: "accolae in<br />

Nieder Eslohe." Es ist das H<strong>aus</strong>, <strong>aus</strong> welchem die 3 Geistlichen Hesse abstammen. - Die Familie<br />

Soemer war auch nach Wenholth<strong>aus</strong>en eingewandert, und war gebürtig <strong>aus</strong> Valbert, Pfarrei<br />

Elspe.<br />

Der Hof- und Staatskalender ins Arnsberg vom J. 1800 und 1801 erwähnt: "Vikar in Elspe<br />

Sömer." Im ganzen Herzogtum Westf. ist dies der einzige Sömer. Er ist seit 1792 Vikar in<br />

Elspe gewesen. In den Bl. z. n . K. Westf., 1881, S. 32, wird als Inhaber der Mutter Gottes<br />

Vikarie Anton Sömer erwähnt, von 1792 bis 1841. So der Verfasser der Elsper Chronik Fr.<br />

Xaver Schrader, z. Z. Pfarrer in Ratzungen.<br />

Dagegen meldet Pfarrer Budde in Elspe, er sei Vikar gewesen von 1792 bis zu seinem am<br />

24. Mai 1848 erfolgten Tode: Antonius Soemer <strong>aus</strong> Elspe," so steht im Lagerbuche. Sonst kam<br />

20


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

von dort keine weitere Auskunft. Schrader erwähnt für diese Zeit noch 3 Nachfolger: "Kleinsorge<br />

verwaltet von 1841 bis Oktober 1842 die Vikarie. - Wilhelm Lentmann <strong>aus</strong> Arnsberg von<br />

1842 bis Aug. 1843. - Wilhelm Hovestadt <strong>aus</strong> Hamm vom 4. Sept. 1847 bis Ende 1851." -<br />

Hiernach ist ersichtlich, dass der Vikar Anton Soemer sich 1841 in den Ruhestand begeben,<br />

aber erst 1848 in einem Alter von 84 Jahren, 4 M. und 14 Tagen gestorben ist. -<br />

3. Heinrich Koch, geboren 25.5.1870; wenn auch gebürtig <strong>aus</strong> Meschede, hat er doch von<br />

frühester Kindheit an bei seiner Tante, Schwester seiner Mutter, in Sallingh<strong>aus</strong>en, Pfarrei Eslohe<br />

sich aufgehalten. Nach Entlassung <strong>aus</strong> der Elementarschule fand er 1884 Aufnahme im Bischöfl.<br />

Knabenseminar, ging nach bestandenem Abitur nach Rom ins Germanikum und promovierte<br />

dort zum Dr. theol., zum Priester geweihet am 28.10.1894 verbrachte er einige Jahre in<br />

der Seelsorge, wurde am 22.3.1899 zum Kplv. an der Josephs-Pfarrei in Dortmund ernannt;<br />

sodann aber folgte er seinem Herzenswunsche und wurde Jesuit. Als solcher studierte er einige<br />

Semester an der Universität in Berlin "Gesellschaftslehre." Als Frucht dieser Studien veröffentliche<br />

er in den "Stimmen <strong>aus</strong> Maria Laach," Jahrg. 1905, Bd. 69, Heft 8 und 9 eine Abhandlung<br />

über "Gleichstellung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Großindustrie." Sehr bald folgte<br />

darauf sein Buch über die deutsche H<strong>aus</strong>industrie," M-Gladbach 1 Mk. In einer Rezension der<br />

Köln. V., Beilage Nr. 42, vom 25.10.1905 wird gesagt, die Schrift gehöre zu den besten, die<br />

bisher über diese schwierige Materie geschrieben worden. Das Urteil der Presse ist ein sehr<br />

schmeichelhaftes. - P. Koch rechnet sich selber als zur Pfarrei Eslohe gehörig, und nennt sich<br />

den 2. Jesuiten <strong>aus</strong> Eslohe. Man wird nicht fehl gehen, wenn man <strong>dem</strong> genannten Herrn noch<br />

eine große Zukunft vindiziert.<br />

4. Anton Jürgens, gebürtig <strong>aus</strong> der Pfarrei Wenholth<strong>aus</strong>en, geboren am 5. April 1873, zum<br />

Priester geweihet 18.8.1899, als 2. Kaplan in Hoerde angestellt 8.4.1903. Die Eltern sind Pächter<br />

des Rittergutes in Obersalwey.<br />

VII. Abteilung<br />

Neu hinzugekommen seit Abfassung der Esloher Chronik vom Jahre 1896 sind:<br />

1. Anton Eickelmann <strong>aus</strong> Kückelheim; seit einigen Jahren Pfarrer in Nord-Amerika. Besuchte<br />

als Knabenseminarist das Gymnasium in Paderborn.<br />

2. Heinrich Eickhoff, ebenfalls <strong>aus</strong> Kückelheim; geboren am 17.9.1873, zum Priester geweihet<br />

30.3.1900, angestellt als Vikar in Rudersdorf, Pfarrei Irmgarteichen am 17.4.1900.<br />

3. Franz Hardebusch von Wenne, geboren 3.8.1875, geweihet 30.3.1901, und in Medelon,<br />

Pfarrei Medebach, angestellt 2.4.1901.<br />

4. Wilhelm de Tempel (Detempel) <strong>aus</strong> Sieperting, geboren 8.4.1875, gew. 20.3.1899, als 2.<br />

Kaplan in Eickel angestellt 22.3.1899. - Seine Eltern, als Fabrik-Arbeiter zu Siepertinger-<br />

Hammer, sind alsbald nach der Geburt ihres Sohnes nach Hüsten verzogen.<br />

In der Folgezeit steht wieder geistlicher Nachwuchs in erfreulicher Aussicht. Gebe Gott seinen<br />

Segen!<br />

Zum Schlusse noch etwas [über] Kirchenbauten in Eslohe. Die jetzige Kirche ist im Jahre<br />

1783 erbaut worden. Die Kirche vor dieser war eine Kreuzkirche, aber klein und dunkel. Sie<br />

muss um 1650 - 56 erbaut worden sein. Der einzige Stützpunkt für diese Annahme - ich habe<br />

sonst nirgends etwas gefunden - bildet das Sterbebuch: "Anno 1656 praenobilis Joes Engelbertus<br />

von Schade in oberen Salwei communione s. matris ecclesiae animam Deo reddidit, cujus<br />

corpus sepultum in ecclesia nova parochiali et cuidam P. conventuali in Allendorf confessus<br />

sacroque viatica refectus." - Es heißt <strong>aus</strong>drücklich, er sei in der neuen Pfarrkirche beerdigt<br />

worden. Er war verheiratet mit Dorothea v. Wrede <strong>aus</strong> Amecke; am 3.3.1658 heiratete die<br />

Witwe den Jodocus Gaugrewen in Reiste: "Ex commissione Adm. Rdi Dni commissaris Decani<br />

Meschedensis copulavi praenobilem Dorotheam v. Wreden viduam Schaden."<br />

Die Sterbe Urkunde enthält eine wichtige Notiz; sie sagt: in communione s. matris ecclesiae,<br />

d.h. in Wiedervereinigung mit der Mutterkirche. Engelbert v. Schade gehörte zu den Vielen,<br />

die in jenen bösen Tagen sich zum Abfall von der Kirche hatten verleiten lassen. Erst auf<br />

<strong>dem</strong> Sterbebette ist er zurückgekehrt; irgendein P. hat in Allendorf (Amecke liegt in der Nähe)<br />

ihn Beichtgehört und die hl. Kommunion ihm gereicht. Infolge dessen konnte er nun auch<br />

kirchlich begraben werden, und zwar in der neuen Kirche zu Eslohe. Mit Engelbert Schade - für<br />

den seine Familie auch eine Memorie gestiftet hat - ist Simon v. Schade in Reiste nicht zu ver-<br />

21


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

wechseln. Letzterer polterte für sich allein, in<strong>dem</strong> er an drei Sonntagen auf offener Straße<br />

Skandal machte, um den Gottesdienst zu stören. Jene Zeiten waren noch die Nachwehen "von<br />

Druckes Tyen." -<br />

Die Kirche vor der 2. letzten ist im Jahre 1496 erbaut worden. Papst Alexander VI. hat denjenigen,<br />

die zum Kirchenbau ein Almosen beisteuern würden, einen Ablass von 100 Tagen bewilligt.<br />

Die Urkunde liegt im Pfarr-Archiv.<br />

Wie viele Kirchen, bzw. Baracken oder Blockhäuser von 785 bis 1496 gebaut worden sein<br />

mögen, entzieht sich der Berechnung. 1496, 1650, 1783, das sind geschichtlich festgesetzte<br />

Zahlen. Hoffentlich wird die jetzige Kirche noch für viele Jahrhunderte erhalten bleiben. Quod<br />

Deus bene vertat: Gott gebe es!<br />

Zusammengestoppeltes oder Aphorismen.<br />

1. Wormbach<br />

Die Pfarrei Wormbach besitzt kein chronologisches Verzeichnis seiner Pfarrer; und doch hätten<br />

grade die Mönche <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> nahen Grafschaft, denen die Pastorierung oblag, Zeit und sicherlich<br />

auch Fähigkeit gehabt, diesen Mangel abzuhelfen. Einem mir geäußerten Wunsche<br />

entsprechend, habe ich, soweit es mir möglich war, eine Zusammenstellung der amtierenden<br />

Herrn vorgenommen.<br />

Die Überschrift: "Zusammengestoppeltes" lässt hinreichend erkennen, dass meine Ausarbeitung<br />

auf absolute Genauigkeit keinen Anspruch macht; eine Vervollständigung muss von den<br />

dort residierenden Pfarrern vorgenommen werden, denen mehr Material zur Verfügung steht.<br />

Der hl. Erzbischof Anno von Köln hatte im Jahr 1072 das Benediktinerkloster in Grafschaft<br />

gegründet, mit der Bestimmung, dass von Conventsmitgliedern die Nachbar-Pfarreien verwaltet<br />

würden. Bei eintreten<strong>dem</strong> Mangel an Personal sollte der Abt befugt sein, den Pfarreien<br />

Weltgeistliche vorzusetzen, doch sollten diese dafür jährlich oder ein für alle Mal eine gewisse<br />

Summe an das Kloster zahlen: "in victum et vestitum monachorum", d.h. zum Unterhalt der<br />

Mönche.<br />

Zu den <strong>dem</strong> Kloster angegliederten Pfarreien gehörten: Wormbach mit den Filialkirchen Fredeburg<br />

und Bergh<strong>aus</strong>en, Dorlar, Kirchrarbach, Oberkirchen, Schmallenberg, Lenne, Saalh<strong>aus</strong>en<br />

und Grafschaft selber. Auch weiter entfernte Pfarreien waren vom Kloster abhängig: so<br />

Attendorn, Callenhard, Velmede, Bödefeld, Brunskappel mit Assingh<strong>aus</strong>en, Altenrüthen mit<br />

Essel, Langenstraße, Warstein und die Propstei Belecke; endlich noch die in der Mark gelegenen<br />

Pfarreien Lüdenscheid, Valbert, Herscheid, Hemer und Plettenberg; diese 5 zuletzt genannten<br />

sind in der Reformationszeit zum protestantischen Glauben übergetreten.<br />

Bis zum J. 1507 waren die Conventsmitglieder durchweg Adlige, welcher Umstand einen<br />

allmählichen Verfall der Klosterzucht herbeigeführt hat. Außer <strong>dem</strong> Abte waren im J. 1506 nur<br />

noch 7 Mitglieder vorhanden. Erzbischof Hermann bewilligte diesen 8 Personen eine lebenslängliche<br />

Pension; der Abt Peter v. Dörnbach bekam freie Wohnung im klösterlichen Zehnth<strong>aus</strong>e<br />

zu Schmallenberg; die anderen Mönche mussten das Kloster verlassen, - und nun konnte<br />

eine Neuordnung und eine Wiederbelebung der klösterlichen Zucht vorgenommen und mit Erfolg<br />

durchgeführt werden.<br />

Mit der Pfarrei Wormbach war seit den ältesten Zeiten das Archidiakonat verbunden, d.h.<br />

ein Aufsichtsrecht über die in nächster Umgebung befindlichen Pfarreien. Der jedesmalige Pfarrer<br />

von Wormbach war Decanus natus der erwähnten Pfarrbezirke. - Als das Personal des<br />

Klosters wieder zahlreicher geworden war, wurde im Jahre 1610 P. Georgius Zeppenfeld nur<br />

mit <strong>dem</strong> Pfarramte in Wormbach betraut, während der Abt mit Zustimmung des Erzbischofs<br />

und Herzogs Ernst von Baiern zur Erhöhung seiner Prälatenwürde allein mit <strong>dem</strong> Archidiakonate<br />

<strong>aus</strong>gestattet wurde. Seine Titulatur war nun diese: "Abt des freien Stiftes Alexandri M. in<br />

Grafschaft, O.S.B., Archidiakonus in Wormbach, Grund- und Lehnsherr in Oberkirchen und<br />

Grafschaft." - So blieb es bis zur Aufhebung des Klosters. Nach erfolgter Säkularisation nahm<br />

Pfarrer Heinrich Sicker das Archidiakonat als zu seiner Pfarrei gehörig wieder in Anspruch und<br />

22


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

behielt auch diese Würde unter Genehmigung des General-Vikariats in Deutz bis zu seinem<br />

Tode.<br />

Die Unterdrückung des Klosters geschah im Jahre 1804, und das große Vermögen, worüber<br />

im Reg. Amtsbl. zu Arnsberg vom Jahre 1826, S. 643, eine genaue Zusammenstellung veröffentlicht<br />

wurde, ist im Jahre 1828 von Fürstenberg-Borbeck für 36,000 Taler angekauft worden.<br />

Wie alle Herrlichkeit auf Erden einmal zu Ende geht, so auch hier. Es gibt nichts Neues<br />

unter der Sonne. Schon König David bekennt im 38. Ps.: "Ecce mensurabiles posuisti dies<br />

meos, et substantia mea ante te tamquam nitulum: siehe, du hast meine Tage gezählt, und<br />

meine ganze Herrlichkeit ist vor dir gleich Null." Wer glaubt, solche Verluste seien unersetzlich,<br />

der irrt sich.<br />

1. Als ältester Pastor in Wormbach ist bis zur Zeit bekannt ein Henricus, ohne Familiennamen.<br />

Es ist überhaupt eine Eigentümlichkeit, dass fast alle plebani, d.h. Pfarrer, vor 1500, nur<br />

ihren Personennamen gebraucht haben, nicht ihren Familienschreibnamen. Dieser Henricus<br />

kommt vor 1261 und 1284. In Seibertz Q. 3, S. 429 wird erwähnt Memoria Dni Henrici Decani<br />

in Wormbach, qui monasterio novem solidos annui census in Selkentrop contulit; d.h. er vermachte<br />

<strong>dem</strong> Kloster 18 Groschen jährlicher Einkünfte in Selkentrop. Dieser Ort liegt in der<br />

Pfarrei Wormbach; möglich, dass Henricus auch diesem Ort entstammte. 1)<br />

2. Godefridus, Vicedecanus. 1299 und 1301; also nur Pfarrverwalter.<br />

3. Godefridus, 1366 - (1355, Vergl. Bl. zur n. Kunde Westf. Jahrg. 1873, S. 99.) -<br />

4. Heinrich Wrede. 1398 - 1402.<br />

"1398 ipso die beatae Caeciliae Ego Henricus Wrede, Decanus tunc "christianitatis in Wormbecke,<br />

mecum Hinrico de Heyminchus clerico et presbytero Coloniensis dioecisios ipsiusque<br />

matre dicta Aleidis de Heyminchus, curtis sita in porochia de Berghusen, debent et tenentur<br />

solvere singulis annis perpetuis temporibus durantes in ca<strong>dem</strong> curte sita duorum solidorum<br />

redditus quator Koppenkuns (?) pro uno denario computat, ipso die Martini Eppi et ad ampliores<br />

nec majores pensiones de ca<strong>dem</strong> capella ipsi in Decanatui in Wormbecke sunt astricti. In<br />

cujus robur et verius testimonium Ego praenotatus Decanum sigillum privertum praesentibus<br />

appendebam. -<br />

Urkunde <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Pfarr-Archiv zu Bergh<strong>aus</strong>en, Stiftung einer hl. Messe zu Niederberndorf<br />

betreffend durch den Dechant Wrede, pastor zu Wormbach und Bergh<strong>aus</strong>en: "Upp alle unser<br />

leiwen Vrouen Awende assumtionis, nativitatis, conceptionis, purificationis, annuntiationis, et<br />

visitationis eine Misse halden in der Kerke to Niedernbendorf." Alle 6 Messen celebrandae a<br />

Decano Wormbacenso p.t. Henrico Wrede, pro quibus accipies in testo Sti. Martini Eppi 3 Schillinge<br />

ab oppidanis in Niederberndorf." lisco sacra sunt longo tempore negleota, ob stipendium<br />

insufficiena. Hinc et ego ea non legi: Testor Mathaeus Poolmann p.t. pastor in Bergh<strong>aus</strong>en.<br />

1700.<br />

5. Evert 1441. - Es vergleichen sich Biralle von Menkh<strong>aus</strong>en und Gobbelen Schmed im Beisein<br />

ihres Bruders "Hern Tillmann, canonicus in Meschede," anscheinend um die Ansprüche<br />

des Schmed an das väterliche Gut. (Dorls in Menkh<strong>aus</strong>en) Schmedt erhält 35 Goldgulden. Eine<br />

Schwester Aleke ist vorher gestorben; ebenso ein nicht genannter Bruder in Salwey, mit Hinterlassung<br />

eines Kindes. Zeugen sind: Evert, Dekan to Wormecke, Johan v. Hanxlede Amtmann<br />

in Fredeburg, Hennecke Frygreve, Heynemann von Berendorp, Gobbelen to Bracht, Hans<br />

von Heymichusen, Hennecke to Dorlar, Hennecke Schmed: feria tertia post Dominicam Trinitatis.<br />

6. Hartmann Modewick. 1467, 1468, 1469.<br />

Durch ihn erfolgte am 28. Oct. 1469 die kirchlich kanonische Errichtung der Vikarie in Eslohe.<br />

(Vergl. S. 121 m. Buches) - In dieser Urkunde nennt er sich: Hartmannus de Lippia die<br />

misericordia decanus ecclesiae Sti Petri Wormecensis Coloniensis dioeceseos, etc. apostolica et<br />

imperiali auctoritatibus Notarius.<br />

1468. Gervin von Cobbenrodt hatte Ansprüche erhoben auf die Zehnten von einigen Ländereien,<br />

die vor Zeiten von seinem Gute zu Niederlandenbeck (Bartholdi) an die Vorfahren des<br />

Frygreven Hennecke Dorlar zu Menkh<strong>aus</strong>en gekommen waren, verzichtet aber auf diese An-<br />

1) Ad 1. Vergl. Bl. z. n. Kunde W. Jahrg. 76. S. 14.<br />

23


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

sprüche, nach<strong>dem</strong> er von guten Freunden und den Besitzern des Greven Hofes zu Menkh<strong>aus</strong>en<br />

unterwiesen ist, dass von den Äckern niemals Zehnten gegeben seien. "Dit is ungedinget und<br />

vereiniget vor den zeitlichen Hern Poter Schade, Abt zu Grafschaft, Hern Hartmann Dekan to<br />

Wormecke, vor Wilhelm Vogt, Amtmann to Fredeburg, vor Johan von Oedingen, vor Herman<br />

Broik, vor Hern Johann Deker pastor to Lenne, vor Hansen von Heimichhusen, Henke von<br />

Gremlickhusen, Cord to Menkhusen und viele andere frym ut <strong>dem</strong> Lande." -<br />

7. Eberhard von Kobbenrodt. 1507 - 1543.<br />

Seibertz Q. 3. S. 428: "Dns. Eberhardus Kobbenrodt sacerdos et monasterii nostri congregationis.<br />

Decanus in Wormbach, qui comparavit monasterio calicem, vir multum spectabilis et<br />

honoratus 1543."<br />

S. 421 schreibt Seibertz: "Der in <strong>dem</strong> Nekrologium häufig vorkommende Ausdruck: post reformationem<br />

bezieht sich nicht auf die Reformation Luthers, sondern auf eine spezielle Reformation<br />

des Klosters, welche der Erzbischof Hermann IV., Landgraf von Hessen 1507 vornehmen<br />

ließ, weil die damaligen Mönche, welche sämtlich <strong>aus</strong> nachgeborenen Söhnen des Ministerialadels<br />

bestanden und die Einkünfte des Klosters als Sinecurpräbenden unter sich verteilten,<br />

meist weder innern Beruf zum geistlichen Stande besaßen und daher die Klosterdisziplin in<br />

Verfall hatten geraten lassen, der zum allgemeinen Ärgernisse diente. Der damalige Abt Peter<br />

v. Dörrenbach und sechs seiner Mönche, welche sich in die Reformation nicht fügen wollten,<br />

wurden mit Pension <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Kloster entlassen. Nur ein Mitglied des Convents Eberhard v.<br />

Cobbenrode fügte sich der Reformation und starb am 18. Feb. 1543 als sehr geachteter Dechant<br />

und Pastor von Wormbach.<br />

Eberhard v. Cobbenrodt war zugleich auch Pastor von Bergh<strong>aus</strong>en und Fredeburg. Als Leibrente<br />

bezog er die Pacht <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Klostergute zu Oberberndorf und den Zehnten von Arpe. Bl.<br />

Jahrg. 76 S. 15.<br />

Spuren seiner Tätigkeit finden sich noch vielfach. Ein Kelch in Fredeburg trägt seinen Namen<br />

als Geschenkgeber. - Zu meinem Aufsatz: Kirchl. Nachr. <strong>aus</strong> der Pfarrei Cobb., Nr. 2, Jahrg.<br />

1904, teilte Herr Pfarrer Potthöfer folgendes mit: "Der schöne, gotische Kelch <strong>aus</strong> vergoldetem<br />

Silber, hat in großen lateinischen Lettern folgende Inschrift: Reverendus ac validus Dns<br />

Everhardus a Kobbenrodt, Decanus in Wormbec, olim conventualis in Grafschaft me fieri fecit.<br />

- Der 2. Kelch, von <strong>dem</strong> oben schon gesagt worden: qui comparavit monasterio calicem, - ist<br />

der eigentliche Prälatenkelch und ist im Besitze der Kirche zu Belecke. Die Inschrift auf <strong>dem</strong><br />

Sechspass des Fußes lautet: Reverendus ac validus Dns Everhardus Kobbenrodt Decanus in<br />

Wormbeck olim conventualis in Grafschaft me fieri fecit 1509. Der Fredeburger Kelch hat keine<br />

Jahreszahl. Die Kelche dürften von einem und <strong>dem</strong>selben Meister herrühren.<br />

Als Heinemann Vogt zu Ebbinghoff mit Johann Köster zu Bergh<strong>aus</strong>en im Streite lag, um Figgen<br />

Brautschatz <strong>aus</strong> Vogts H<strong>aus</strong>e, ließ Eberhard v. Cobbenrodt die Parteien vor sich kommen,<br />

und bewirkte einen Vergleich in Gegenwart von Manthen Waldschmidt, Frygreven des Amtes<br />

Fredeburg, und vieler Zeugen, anno 1520 auf Donnerstag nach Laetare.<br />

Am Tage Philippi et Jacobi 1532 wurde das Verzeichnis der Kircheneinkünfte zu Bergh<strong>aus</strong>en<br />

erneuert durch den Dechant Eberhard v. Cobbenrodt und der Provisoren Hans von Heimingh<strong>aus</strong>en,<br />

Thonis Heyle zu Arpe, Hans Hegener zu Menkh<strong>aus</strong>en und Hennerich Schel<strong>dem</strong>ans zu<br />

Niederberndorf.<br />

Auf <strong>dem</strong> Landtage zu Bergh<strong>aus</strong>en, abgehalten am Mittwoch nach Pfingsten 1540 durch den<br />

Gogreven Thonis Heyle, erschienen als Beisitzer der würdige und ehrenhafte Eberhard v. Cobbenrodt,<br />

Dechant zu Wormbach, und der ehrsame und würdige Jost v. Esleben Frygreven des<br />

Amtes Fredeburg und viele Richter mehr, mit <strong>dem</strong> Umstande von 17 Kirchspielen. (Seib. Urk.)<br />

Die Schenkung eines Colonates für die Kirche zu Bergh<strong>aus</strong>en lässt darauf schließen, dass<br />

das H<strong>aus</strong> Cobbenrodt reich begütert war. Der Schenkgeber ist Gervin II. v. Cobbenrodt, 1492,<br />

als sein Sohn Eberhard unter die Benediktiner ging. Der um die Vikarie zu Bergh<strong>aus</strong>en hochverdiente<br />

Vikar Johann Smedes <strong>aus</strong> Eslohe wird als H<strong>aus</strong>freund in hoher Gunst gestanden haben<br />

bei Gervin und Eberhard, sowie bei Rumps in Oedingen und bei Witwe Lucia Wilstrop daselbst.<br />

- Dem H<strong>aus</strong>e Cobbenrodt gehörte das Dorf gleichen Namens, mit Kirche und Küsterei;<br />

ferner der Hof Stertschulte, Bockheim, Schulte in Hengesbeck, ein Gut in Landenbeck, der Hof<br />

Fredebeil bei Reiste, H<strong>aus</strong> Wenne, und Herdringen bei Hüsten, u.a.m.<br />

24


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

8. v. Oell. - 1565. Ob <strong>aus</strong> Langenei oder Bamenohl oder Frielentrop bei Lenh<strong>aus</strong>en oder<br />

Mailar abstammend, ist unbekannt. Auf <strong>dem</strong> Landtage zu Geseke im Juni 1584 unter Churfürst<br />

Ernst v. Baiern ist unter andern anwesend ein Ebert v. Oell zu Langenei, und auch ein Jost v.<br />

Oell in Frielentrop.<br />

9. Vincens Custodis. 1570 - 1585. Vicedecanus et Vicarius in Wormbach, sriba Dni Rotgeri<br />

Abbatis monasterii ac conventus amator, qui conventui quinque daleros et librum: catena aurea<br />

divi Thomae Aquinatis inscriptum testamento gavit. (Seib. Q. 3. S. 443.)<br />

Im J. 1577 18/9. verklagte Johann Best, Pfarrer zu Iffelpe, den Gördt Schulten daselbst wegen<br />

Sachbeschädigung am Pfarrgut. Zu Untersuchung wird eine Kommission ernannt: 1. Thonisse<br />

Becker, Richter zu Schliprüthen, Verwalter des Gogerichts im Amte Fredeburg, und 2.<br />

Vincenz Küster, Verwahrer der Dekanie zu Wormbach. - Goddert Schulte wird verurteilt, <strong>dem</strong><br />

Pastor Schadenersatz zu leisten, dann aber <strong>dem</strong> Pastor ein gewisses Stillschweigen auferlegt.<br />

Bei Pieler, Leben und Wirken Caspers v. Fürstenberg, S. 5, ist zu lesen, dass der Abt zu Grafschaft<br />

Rotgerus II Lindanus, <strong>dem</strong> Casper v. Fürstenberg die Pfarrei Wormbach übertrug. Er<br />

fühlte indes keinen Beruf zum Kleriker; da musste denn der ältere Bruder Friedrich sich entschließen,<br />

Geistlicher zu werden. - Vincentius Custodis, der Vikar von Wormbach, war inzwischen<br />

im Auftrage des Kaspar v. Fürstenberg, Verwahrer der Dekanie. - In seinem Tagebuch<br />

erzählt der Geschäftskundige: 1572 16/9. "Mir ist durch Herrn Vincentium Zeitung zugekommen,<br />

von <strong>dem</strong> Absterben des Jost von Grafschaft, des Schutzvogtes des Klosters". - 26/9.<br />

"Des Herrn Abis Schreiber zu mir gekommen." S. 26. 27. Der scriba Abbetis ist Vinzenz.<br />

An Stelle des Caspar v. Fürstenberg erhielt sein Bruder Diederich oder Theodor das Archidiakonat<br />

von Wormbach. Da er aber am 5. Juni 1585 zum Fürstbischof von Paderborn gewählt<br />

wurde, resiquativ 2da Dezembris 1585 pastoratum et Decanatum in Wormbacg in favoram<br />

fratris sui Friderici Canonici Moguntini. Administrator per Vincentium Custodis, d.h. zu Gunsten<br />

seines Bruders, des Mainzer Domherrn Fried. legte er seine Amtsgeschäfte in Wormbach nieder.<br />

Der Vincenz Custodis ist unter 3 Fürstenbergern, Vicedekanus bis 1588.<br />

1612. - Franziskus Custodis, wohl der Bruder des vorigen, der im J. 1583 in Wormbach seine<br />

Primiz mit Hindernissen feierte<br />

In <strong>dem</strong> Berichte des Werler Commissars Conrad Lutter heißt es: "Franciscus Custodis Vicedecanus<br />

et Vicarius, habet vicarium a provisoribus nondum investitus: er hat die Vikarei von<br />

den Kirchenprovisoren, ist aber noch nicht kanonisch eingesetzt:" Derselbe Kommissar berichtet<br />

über Rarbach: "Antonius Bartholdi pastor a Drosteto Bilsteinensi provisus a Decano Wormbacensi<br />

investitus: Ist zum Pastor ernannt vom Droste zu Bilstein (Casp. v. Fürstenberg) und<br />

vom Wormbacher Dechant eingeführt." Der Kommissar fährt dann fort: "Tempore Truchsessii<br />

suc pastoratu destitutus et Dns. Franciscus Custodis per Truchsessi superintendentem intrusus:"<br />

Antonius Bartholdi wurde von seiner Pfarrstelle vertrieben und durch die Truchsessischen<br />

Beamten statt seiner der Herr Franciscus Custodis an seine Stelle gesetzt." - Professor Pieler<br />

berichtet in seinem Leben und Wirken des Caspar v. Fürstenberg, Seite 61: "Die treu gebliebenen<br />

Geistlichen wurden verjagt, und eine noch größere Anzahl von Welt- und Ordensgeistlichen<br />

ließ sich zum Abfall und zum Heiraten verleiten." Caspar v. F. griff nun energisch zu: S.<br />

82: "Ich fördere etliche berittene Regierungsboten ab, Herrn Antonium zu Rarbach wieder einzusetzen<br />

und den adulterum zu greifen." S. 83: "Der intrusus pastor zu Rarbeck wird gefenglich<br />

anbracht hierher."<br />

Auf S. 230 findet sich noch ff. Notiz: "Zwen gefangene mutwillige Soldaten und herumstreichende<br />

Knechte werden mir von der Oberkirche nach Bilstein <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Amte Fredeburg in Haftung<br />

geliefert, worüber Inquisition geschehen soll, werden aber den Gefängnis erledigt gegen<br />

Abtracht," d.h. Kosten und Schadenersatz. - Franciscus Custodis war von 1605 - 1618 Vikar in<br />

Wormbach.<br />

11. Georg v. Hanxleden, - 1610.<br />

12. Georg Zeppenfeld, 1610 - 1657.<br />

Seib. Q. III. S. 445. Für ihn ist im Kloster Grafschaft 1615 eine Memorie gestiftet. Der Werler<br />

Kommissar berichtet: Georgius Z. Decanus conventualis in Grafschaft provisus a suo Abbate,<br />

a Reverendissimo habet confirmationem, habet unicum vicarium et sacellanum, debet ger-<br />

25


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

manicas cantiones illicitas prohibere; habet ecclesiam in Wormbecke cum filiabus ecclesiis in<br />

Fredeburg et Bergh<strong>aus</strong>en; item in Decanatu suo parochias in Schmallenberg, Dorlar, Rarbach,<br />

Bödefeld, Oberkirchen, Lenne und Oberhun<strong>dem</strong>; habet collationem et investuram vicariae in<br />

Wormbecke et investiturus totum suum Decanatum; non habet statua certa." - Dem Pastor<br />

wird aufgelegt, den unerlaubten deutschen Kirchengesang abzuschaffen; sonst alles in Ordnung.<br />

Unter Pastor Zeppenfeld wurde zuerst die Archidiakonatswürde vom Pfarramte getrennt;<br />

der Abt behielt sich diese Würde vor.<br />

13. Caspar Grube, 1671, 1674, 1684.<br />

Seib. Q. III. S. 428: Caspar Grube war erst Prior im Kloster, dann Caplan, später Pastor in<br />

Wormbach, 1684.<br />

Im Jahre 1683 auf Freitag vor Pfingsten hat der Blitz in die Kirche geschlagen, an einer Seite<br />

das Dach und einige Sparren zerschlagen; zwei Menschen im Turme blieben tot. -<br />

Abt Godefridus 3. Richardi <strong>aus</strong> Oberberndorf, geboren 1629, gewählt 22/4. 1671, und gestorben<br />

9/4. 1682, vollzieht einen Kaufbrief, den als Zeugen unterschreiben: P. Henricus Sonneborn,<br />

pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, P. Caspar Grober curatus in Wormbach, und Henricus Fabri,<br />

notarius und Gerichtsschreiber des Amtes Fredeburg.<br />

Anton Vogt <strong>aus</strong> Ebbinghoff meldet: "1673 17/12. ist ein Regierungsquartiermeister gekommen<br />

und hat bei uns für eine Nacht eine Kompagnie einquartieren wollen; haben wir mit ihm<br />

akkordiert und ihm geben müssen im Beisein unseres Hochwürdigen Herrn Casparum 4<br />

Reichstaler."<br />

14. P. Johannes Meckel, 1684. - (Johannes Cordes, Caplan in Wormbach 1652 (Seib. Q. 3.<br />

S. 453) - Seib. Q. 3. S. 445; war nacheinander Pastor in Esseln, Langenstrasse und Wormbach;<br />

hat durch Sparsamkeit so viel erworben, dass er der Klosterkirche eine silberne Lampe<br />

und noch 200 Tlr. <strong>dem</strong> Kloster schenken konnte.<br />

P. Maurus Rütingh, quondam sacellanus in Wormbach, dann Prior, sodann aber nur einige<br />

Monate Probst in Belecke. (1683.)<br />

15. P. Philippus Siler, zuerst Prior im Kloster, dann Pastor in Wormbach. (Seib. Q. 3. S.<br />

425.)<br />

P. Wilhelmus Zeppenfeld, früher Caplan in Wormbach, war schon gleich nach der Profess<br />

Caplan in Grafschaft. (Seib. Q. 3. S. 432.)<br />

16. P. Bonifatius Populo, Pastor in Wormbach. (Seib. Q. 3., S. 435.)<br />

Im Anfange des 18. Jahrhunderts war Franz Vogt genannt Boltze <strong>aus</strong> Ebbinghoff Vikar in<br />

Wormbach, zog aber nach Baiern, wo sein Vetter Anton Vogt <strong>aus</strong> Fredeburg, Domher in Regensburg<br />

war.<br />

17. P. Peter Spanke, 1730, 1749. - Unter ihm war Joh. Eberh. Rinscheid Vikar in Wormbach.<br />

(Seib. Q. 3., S. 430.)<br />

Petrus Spanke war nacheinander Prior, Pastor in Rarbach, Wormbach und Schmallenberg,<br />

dann zum 2. Male Prior, und Pastor in Grafschaft.<br />

18. P. Jacobus Moderich. Decanus in Wormbach, qui dedit tredecim florenos aureos. (Seib.<br />

Q. 3., S. 452). Gab 13 Florin.<br />

19. P. Josephus Grunau, erst Prior und Pastor in Grafschaft, dann in Wormbach 1757.<br />

20. P. Jodocus Kleine, 1763.<br />

Im Kirchenbuche von Schliprüthen heißt es: 1763 8/2. matrimonium contraxerunt coram P.<br />

Joe Jodoco Klein, O. Sti. B. in Wormbach pastor.<br />

Ich Endesunterzeichneter bezeuge und bekenne hiermit, dass Herr Maximilian Risse zu<br />

Leckmart mit Bewilligung des Prälaten Etmunde zu Tilgung der Schulden ad 219 Taler (womit<br />

Herr Jodocus Kleine, gewesener hiesiger Pastor den Herrn Wiese zu Hellefeld verhaftet und<br />

vom Hochgnädigen Herrn Prälaten durch einen Vergleich die Summe festgesetzt.) heut dato<br />

80 Thlr. vorgeschossen, dergestalt, dass von diesen 80 Thlr. am 1. Mai 3 Tlr. Zinsen jährlich<br />

von mir bezahlt werden sollen.<br />

Signatum Wormbach, den 1. Mai 1788 - P. Heinrich Sicker, Pastor.<br />

26


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

P. Carolus Rubig, Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, qua testis. (S. Q. 3. S. 435.)<br />

21. P. Heinrich Sicker, 1788. Nimmt die Dekanatswürde für sich wieder in Anspruch. - Unter<br />

ihm war Bergenthal Vikar; er war 10/12. 1794 zum Vikar in Oedingen gewählt worden, verzichtete<br />

aber. (Vergl. Aphorismen des Pastor a.D. Höynck Nr. 6.)<br />

22. Peter Hundt, <strong>aus</strong> Kirchensohl bei Olpe. Der erste Schematismus unserer Diözese 1849,<br />

meldet von ihm: geboren Januar 1802, geweihet 4/6.1828 angestellt als Pfarrer in Wormbach<br />

10.8.1838. - Unter ihm ist Schulvikar Johannes Wickel <strong>aus</strong> Niedernetphen; geb. 15/1.1819,<br />

gew. 7/3.1846, angestellt 7/9.1847.<br />

Der 2. Schematism. vom J. 1855, notiert: Hermann Spiegler <strong>aus</strong> Rheinsberg, Schulvikar;<br />

geb. 13/8.1810, gew. 11/3.1841, angest. 6/11.1852.<br />

Auf diesen folget als Schulvikar Caspar Lutter <strong>aus</strong> Mawicke, geb. 30/5.1825, geweihet<br />

17/8.1860, angestellt 26/10.1860. In <strong>dem</strong> Schematismus von 1881 wird Caspar Lutter einfach<br />

Vikar tituliert; er ist nicht mehr Schulvikar, es ist ihm ergangen wie so manchen andern. Eine<br />

neue Zeit sucht neue Wege. Der Schem. von 1888 gibt ihm den richtigen Titel: Vikarieverweser.<br />

Neu aufgeführt werden: 1. Lorenz Müller <strong>aus</strong> Brakel, Kaplaneiverw. geb. 28/11.1858,<br />

gew. 26/3.1882, angestellt 14/12.1886. 2. Peter Hufnagel <strong>aus</strong> Melbeck, Vkr. in Niederfleckenberg;<br />

geb. 29/1.1855, gew. 18/7.1880, angest. 7/1.1888. Ist seit<strong>dem</strong> zu einer Pfarrei erhoben.<br />

Der Pastor, Landdechant und Jubilar Peter Hundt starb 5/6.1889, im 88. Lebensjahr und im<br />

60. seines Priestertums. Sein sozius Vikar Caspar Lutter, starb 29/9.1888, alt 53 Jahre, im 28.<br />

seines priesterlichen Standes.<br />

23. Heinrich Rath <strong>aus</strong> Mönningh<strong>aus</strong>en, geb. 10/3.1850, gew. 21/3.1874, angest.<br />

14/9.1889. Vikarie unbesetzt; dagegen neu: Vikar in Bracht, Franz Schmidt <strong>aus</strong> Schmallenberg,<br />

geb. 15/7.1835, gew. 31/3.1865, angest. 12/3. 1890.<br />

Pfarrer Rath ließ sich nach Corbecke bei Warburg versetzen; ist zur Zeit Pastor in Horn bei<br />

Lippstadt.<br />

24. Joh. Jos. Hammecke <strong>aus</strong> Rehringh<strong>aus</strong>en bei Olpe; geb. 29/12.1859, gew. 21/3.1885,<br />

angest. 10/9.1901. - Vikarie noch unbesetzt; dagegen in Bracht ist angestellt Caspar Cremer<br />

<strong>aus</strong> Dormecke, geb. 22/7.1871, gew. 8/8.1898, angest. 10/8.1898.<br />

In Vorstehen<strong>dem</strong> sind unzweifelhaft noch viele Lücken enthalten, die nur durch fortgesetztes<br />

Suchen und Notieren beseitigt werden können.<br />

Auch übernehme ich keine Bürgschaft, dass die vorliegende Reihenfolge der Benefiziaten die<br />

richtige ist. Die Mönche haben nur selten in ihren Nekrologen und Memorienverzeichnissen<br />

eine Jahreszahl angegeben.<br />

Die Pastorisierung durch die Mönche hatte ihre Licht- aber auch ihre Schattenseite; das erstere<br />

insofern, als bei eintreten der Invalidität der Stelleninhaber, sofort neue Kräfte zur Verfügung<br />

standen, dagen die Kranken und Schwachen sich ins Kloster zurückziehen, ihre letzten<br />

Tage in stiller Zurückgezogenheit verbringen und sich auf ihre letzzte Stunde vorbereiten<br />

konnten. Eine Schattenseite erblicke ich darin, dass die Patres Pastöre weniger Veranlassung<br />

nahmen, das materielle Beste und die Weiterentwicklung ihres Pfarrsprengels ins Auge zu<br />

nehmen. Ihre erste Sorge war, - wie auch erklärlich - Vermehrung ihrer H<strong>aus</strong>macht. Ihr Orden<br />

steht an der Spitze ihrer Bestrebungen; sie waren "geteilt", wie Paulus von den Verehelichten<br />

sagt.<br />

Auch ist der häufige Wechsel der Patres Pastöre sicherlich nicht in je<strong>dem</strong> Falle von Nutzen<br />

gewesen. Kaum hatten sie sich eingelebt und waren warm geworden, dann verlangte die klösterliche<br />

Odedienz??? sich wieder neuen Verhältnissen einzugliedern. So erblicken wir denn<br />

auch eine Erneuerung in den kirchlichen Verhältnissen in einem Zeitraume von 400 Jahren<br />

nicht; alles blieb beim Alten, von der Stiftung des Klosters bis zur Reformation in <strong>dem</strong>selben.<br />

Erst der glanzvolle Dechant Eberhard v. Cobbenrodt tritt der Aufgabe näher, Fredeburg und<br />

Bergh<strong>aus</strong>en <strong>aus</strong> der Stiefmütterlichkeit zu lösen und sie kirchlich selbständiger zu machen. Wie<br />

er es eingeleitet hat, blieb es wiederum 400 Jahre lang. Die große und weit <strong>aus</strong>gedehnte Pfarrei<br />

Wormbach hat erst in neuester Zeit wieder eine Umgrenzung erfahren, durch Abpfarrung<br />

von Nied. Fleckenberg und durch Errichtung der Filialkirchengemeinde Bracht. Ich kann mich<br />

gar nicht zu der Meinung aufschwingen, dass dieses zu Mönchszeiten möglich gewesen wäre.<br />

27


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Ist einmal ein gewisses und erwünschtes Maß von Selbständigkeit gewährt, dann kommt die<br />

Weiterentwicklung von selbst. Wo allseitiges Interesse für eine Sache vorhanden ist, da kommt<br />

gemeinsames Zusammenhalten auch vorwärts. Was einem möglich ist, wird durch Vielheit erreicht.<br />

Man erinnere sich nur an die Errichtung der Vikarei in Wormbach und das herrliche Gabenverzeichnis,<br />

welches ich noch jüngst veröffentlicht habe.<br />

Wären Bergh<strong>aus</strong>en und Fredeburg nicht auf eigene Füße gestellt worden, sie würden sicherlich<br />

auch weniger rührig gewesen sein. Jeder ist sich selbst der Nächste; jeder für sich und<br />

Gott für uns Alle.<br />

Erwähnt sei nochmals, dass Wormbach einmal einen Pastor gehabt hat, der nicht Geistlicher<br />

war. Siehe die 9. Nummer, und S. 5. "Pieler, Leben und Wirken Caspar v. Fürstenberg." - Die<br />

erwähnten 3 Fürstenbergischen Benefiziaten haben in Wormbach nicht Residenz gehalten, wohingegen<br />

der Vicedechant noch äbtlicher Sekretär war, also totale Verhältnisse! - Die Kirche ist<br />

<strong>aus</strong> allen Stürmen verjüngt hervorgegangen. Ein göttliches Verheißungswort ist es: "Auf diesen<br />

Felsen will ich meine Kirche bauen, und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen."<br />

Die Pfarrei Wormbach hat zum Patron denjenigen, an den die Verheißungsworte gerichtet worden,<br />

ein Wort des Trostes und der Ermutigung für alle, die es angeht.<br />

2. Fredeburg<br />

In den Nummern 79, 81 und 83 und der Beilage zur Mesch. Zeitung, Jahrg. 1879, ist unter<br />

<strong>dem</strong> Zeichen "A.H." die Geschichte Fredeburgs eingehender behandelt worden, so dass hier<br />

von weiterem abgesehen werden kann, zumal diese Zeilen vorzugsweise nur das kirchliche<br />

Interesse im Auge haben. Bezüglich der Frühmessstiftung daselbst melden die Blätter z. n. K.<br />

Westf., Jahrg. 1873, S. 99: "Die Verwaltung des Gottesdienstes und anderer pfarramtlichen<br />

Obligenheiten blieb eine unvollkommene, so lange nicht ein eigener Geistlicher in Fredeburg<br />

selber residiere. Die Bürgerschaft beschloss daher, eine sogenannte Frühmessvikarie zu stiften.<br />

- Bekannlich wurde Fredeburg <strong>aus</strong> Wormbach pastoriert. Nach obiger Mitteilung sollen zur<br />

Stiftung der Frühmesse beigetragen haben, der Wormbacher Dekan Hermann von Cobbenrodt;<br />

es muss aber heißen Eberhard. Es gab 1518 nur den einen, hochgefeierten Dechant von<br />

Wormbach Eberhard, ein zweiter mit Namen Hermann ist nicht da. Außer diesem Wohltäter<br />

wird bei der erwähnten Stiftung noch genannt: der Fredeburger Rektor Hermann Leismann;<br />

wahrscheinlich liegt hier die Ursache der Verwechselung. Noch ein anderer geistlicher Wohltäter<br />

war Johann Wormecke, Vikar in Bergh<strong>aus</strong>en. Die Hauptaufgabe und Arbeit wird zweifelsohne<br />

den Bewohnern der Fredeburg zugefallen sein.<br />

Der Primissar oder Frühmessvikar musste wöchentlich 3 hl. Messen lesen, den Wormbacher<br />

Pfarrer und seinen Caplan zu Fredeburg bei Abhaltung des Gottesdienstes unterstützen und<br />

<strong>dem</strong> Dekan eine jährliche Abgabe von 4 Schilling entrichten. (S. 100 a.a.O.) das Wohnh<strong>aus</strong><br />

des Primissars wurde zwischen 1518 bis 1535 durch Brand zerstört. Der Kaplan Berthold erbaute<br />

eine neue Wohnung und verschaffte sich die Mittel dazu durch Kollekten. Infolge einer<br />

Visitation, veranlasst wegen Zwistigkeiten zwischen Fredeburg und Wormbach, wurde Fredeburg<br />

zu einer selbständigen Pfarrei erhoben; die Zeit, wann dies geschehen, ist bis jetzt nicht<br />

ermittelt worden. Das Kloster Grafschaft behielt das Patronatsrecht über Fredeburg; die Bürgerschaft<br />

hatte einen diesbezüglichen Prozess verloren; dies wird 1646 gewesen sein, "Ejus<br />

rectores fuerunt Decani Wormbacenses, usque domus pastoralis aedificaletur, quam primus<br />

inhabitaste videtur Daniel Sutorius, d.h. der erste Bewohner des neuen Pfarrh<strong>aus</strong>es scheint<br />

Dan. Sutorius gewesen zu sein." (S. 100 a.a.O.)<br />

Dieser Daniel Sutor, zu deutsch Schuhmacher, gebürtig <strong>aus</strong> Winkh<strong>aus</strong>en bei Oberkirchen,<br />

ein sturmbewegter Mann, hat eine merkwürdige Laufbahn hinter sich, wor<strong>aus</strong> sich schließen<br />

lässt, dass er "mit allen Hunden gehetzt ist." Als Pastor von Oberkirchen machte er im J. 1651<br />

vor <strong>dem</strong> Notar Caspar Trilling sein Testament, und resignierte auf seine Stelle, weil er auf der<br />

Kirchenschwelle einen Beinbruch erlitten hatte; er starb 1653 in einem Alter von 96 Jahren. In<br />

den schönen Aufsätzen über "Nordena" ist ebenfalls seiner gedacht worden, 96 Jahre alt! Nach<br />

diesen Angaben muss er um 1557 oder 1558 geboren sein, kann sonach, wenn er bei seiner<br />

Priesterweihe das vorgeschriebene kanonische Alter gehabt hat, um 1582 oder auch etwas<br />

früher geweiht sein. Er hat <strong>dem</strong>nach, wie sein Landsmann Franciscus Custodis, den ganze<br />

Truchseschischen Schwindel erlebt und mitgemacht. Sollte er nicht 1583 auf dessen Primiz in<br />

Wormbach anwesend gewesen sein? Der Geschichtsschreiber Gebhard v. Kleinsorgen schreibt:<br />

"Die Kriegsvölker, welche nicht nur den Franciscus Custodis, der neulich zum Priester geweihet<br />

28


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

war, und nun das hl. Messopfer zum 1. Male verrichten, auch mit seinen eingeladenen Herren<br />

und Freunden, wie gebräuchlich eine Gesellschaft halten wollte, sondern auch seinen Eltern<br />

allen zum Gastmahl bestimmter Vorrat weggeraubt und nach Bilstein - wo Truchsess sich aufhielt<br />

- überbracht; sie haben ferner den jungen Priester Franciscam Custodis mit seinem Vater<br />

Johann Custodis und mit <strong>dem</strong> Vincentio Custodis, Vikario zu Wormecke, gefänglich fortgerissen<br />

und in Eisen geschlagen und in des Vaters eigenem H<strong>aus</strong>e an einen Pfosten angeschlossen und<br />

ihnen gedräuet, dass sie unverzüglich nach Bilstein gefänglich weggebracht werden sollten<br />

etc."<br />

Bei solcher Behandlung muss den jungen Leuten, die sich keiner Schuld bewusst waren, ein<br />

gewaltiger Schrecken in die Glieder gefahren sein, und werden sich gedacht haben: wenn die<br />

Sache so <strong>aus</strong>läuft, dann gebietet uns die Klugheit, nicht gegen den Strom zu schwimmen!<br />

Diese Richtschnur haben denn auch beide befolgt und <strong>dem</strong>entsprechende Erfahrungen gemacht.<br />

Franciscus ist der intrusus in Rarbach und auch Daniel hat seine Burg verlassen müssen.<br />

Nicht Kriegsvölker haben ihn her<strong>aus</strong>geholt, sondern der Erzbischöfliche Werler Kommissar<br />

Conrad Lutter, dessen reinigende Spuren sich zwischen 1611 bis 1623 im ganzen <strong>Sauerland</strong>e<br />

nachweisen lassen. Eine böse, eine entsetzliche Zeit, jene Jahre der Truchseschischen Wirren!<br />

-<br />

In seinem Testament hat Daniel <strong>aus</strong>einandergesetzt: "postquam a tempore primae inaugurationis<br />

sacerdotalis in diversis locis pastoratus et vicariatus curam scilicet in Fredeburg, Dorlar,<br />

Olpe, Rhode egerit, nunc vero annis circiter triginta in hoc montoso, infrugifero, boreali<br />

loco saluti animarum omnibus nervis mentis et corporis insudaverit, et in perpessis belli hostilium,<br />

incursionum et depopulationum difficultatibus omnis rei domesticae jacturam fecerit; etc.<br />

d.h. Von Beginn seiner priesterlichen Laufbahn habe er als Pfarr- und Vikarie-Verwalter an verschiedenen<br />

Orten sich aufgehalten, nämlich in Fredeburg, von da in Dorlar, von Dorlar in Stadt<br />

Olpe, von Olpe in Rhode bei Olpe, von Rhode endlich in Oberkirchen, und hier habe er 30 Jahre<br />

lang "in <strong>dem</strong> kalten unfruchbaren Orte, in der Seelsorge sich abgemüht, und bei verschiedenen<br />

kriegerischen Einfällen (während des 30jährigen Krieges) sein ganzes Vermögen eingebüßt." -<br />

Sein Testament liefert den Beweis, dass Daniel Sutorius primus domum pastoralem in Fredeburg<br />

inhabitasse videtur; er hat zuerst das Pfarrh<strong>aus</strong> in Fredeburg bezogen.<br />

In Oberkirchen finden wir ihn schon im Jahre 1624, denn eine Mescheder Aufzeichnung des<br />

dortigen Collegiatstiftes, wovon er eine Pfründe in Besitz hatte, sagt: "1624, Daniel Sutorius,<br />

Pastor in Oberkirchen."<br />

"Im Jahre 1690 erschien die alte, vom Grafen Gottfried von Arnsberg errichtete Kapelle zu<br />

Fredeburg in einem so baufälligen Zustande, dass der damalige Pfarrer Anselm Arning einen<br />

Neubau plante; trotz<strong>dem</strong>, dass die Bürger wegen der Not der Zeit widersprachen, brachte er<br />

den Plan zur Ausführung. Im Jahre 1694 war die Kirche <strong>aus</strong>gebaut und 1704 auch der Turm<br />

errichtet. Bei <strong>dem</strong> Brande 1810 sanken Kirche und Pfarrh<strong>aus</strong> in Trümmer; jene wurde alsbald<br />

neu aufgebaut; für den Pfarrer wurde eine neue Wohnung käuflich erworben. S. 101, a.a.O."<br />

Von diesem großen Brande brachte das Arnsberger Intelligenzblatt vom Jahre 1810 in Nr.<br />

30 folgende Mitteilung: "Am 27. März, nachmittags 5 Uhr, ist Fredeburg abgebrannt; in Zeit<br />

von einer halben Stunde waren 55 Häuser mit allen Nebengebäuden, Kirche, Turm, Rath<strong>aus</strong>,<br />

Pastorat in lichten Flammen."<br />

Ein Zeitgenosse des Daniel Sutorius, und wahrscheinlich sein unmittelbarer Nachfolger war<br />

der Fredeburger Vikar Hieronimus Bergenthal; der Name seines Nachfolgers, der nach Scharfenberg<br />

versetzt wurde, ist nicht bekannt. Auf ihn folgte Jodocus Quinken, der 1626 nach<br />

Bergh<strong>aus</strong>en zog und dort 1638 gestorben ist.<br />

Die Familie Bergenthal ist seit uralter Zeit in Attendorn ansässig gewesen, und scheint sich<br />

von dort <strong>aus</strong> in die verschiedensten Orte <strong>aus</strong>gebreitet zu haben. In Eslohe war 1650 ein Henricus<br />

Bergenthal Vikar; er stammt <strong>aus</strong> Attendorn, wie die Kölner Immatrikulationsliste vom Jahre<br />

1646 es <strong>aus</strong>drücklich sagt. - Ein Anton Bergenthal wird 1694 als Pastor in Oberkirchen genannt.<br />

- 1517 war ein Henrich Bergenthal Bürgermeister in Schmallenberg. -<br />

Es folgen nunmehr die Namen der geistlichen Herren zu Fredeburg, wie sie das Grafschafter<br />

Memorienverzeichnis aufführt, und Seibertz sie uns in seinen Quellen, Band III aufbewahrt hat.<br />

Der Kürze halber werde ich nur die Seitenzahl des III. Bandes angeben; aber in Bezug auf Rei-<br />

29


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

henfolge und Amtsdauer kann ich keine Garantie übernehmen. Zuweilen ist nicht mal eine Jahreszahl<br />

angegeben, und dies trifft zu, gleich<br />

1. beim Ersten, S. 423: P. Georgius Anla sacerdos et mon. nost. cong. pastor in Fredeburg.<br />

2. Peter Braun. In einem Aktenstücke vom 12/8.1671 heißt es: Die Dorfschaften Ebbinghof<br />

und Heimingh<strong>aus</strong>en klagen gegen Heinrich Hulster und den Hansen Püttmann zu Fredeburg<br />

wegen unbefugten Fischens. Vor 25 Jahren, so lautet die Begründung, hätten Franz Everdes<br />

und Georg B<strong>aus</strong>t gt. Fömpe zu Heimingh<strong>aus</strong>en den Herren Petrum Baum, pastoren zu Fredeburg,<br />

und den Bürgermeister Caspar Custodis wegen Fischerei abgewiesen. 1653 16/5. hätte<br />

Hans Everdes zu Heimingh<strong>aus</strong>en den Hans Hermann Klodt, nebst <strong>dem</strong> Stadtdiener beim Fischen<br />

betroffen, die Fischhamel in Stücke geschnitten. Item: Georg Everdes hätte des Bürgermeisters<br />

Everd Knoden Sohn die Angel samt den Fischen abgenommen; wie dann auch, als<br />

Caspar Vogt Bürgermeister zu Fredeburg, sich nicht wollte pfänden lassen, hätten sie ihn ins<br />

Wasser geworfen, Hund und Fische abgenommen; den Hund hätte er mit 1/2 Kopfstück redimiert<br />

(losgekauft 1 Kopfstück = 5 Groschen).<br />

Es erschien in termino der Churfürstliche Richter Gottfried Becker, der regierende Bürgermeister<br />

Hans Hermann Klodt, Hans Püttmann und Henrich Hulster junior.<br />

Das unberechtigte Fischen wird in mehreren Terminen verboten, die Eingesessenen von<br />

Heimingh<strong>aus</strong>en und Ebbinghoff angewiesen, die Fredeburgischen Bürger ohne Unterschied, die<br />

auf ihren Wiesen und Wässern zu fischen betroffen würden beim Kopf zu nehmen und nach<br />

Dorlar zum Gogreven einzuliefern. Actum, Dorlar, den 30. Sept. 1671. Contra Püttmann und<br />

Gebrüder Hulster. - Henricus Fabri, notarius publicus. - So! Nun nehmt Euch in Acht! Sonst<br />

geht's Euch schlecht! Da kann man doch sehen, von wie großer Wichtigkeit Jagd- und Fischerei-Prozesse<br />

sind! Wer weiß, ob ohne diesen Prozess der Name des Pastors Braun jemals auf<br />

uns gekommen wäre!<br />

Ein bekannter Spruch sagt:<br />

Das Fischen und das Jagen,<br />

Hat noch niemals viel eingetragen;<br />

Doch ist das Fischen besser,<br />

Denn die Hosen werden nässer!<br />

3. P. Marianus Bödingh, ehemals Pastor in Fredeburg, darauf Propst in Belecke. 1681. - S.<br />

423.<br />

4. P. Everhardus Fredebölingh, sac. et mon. nost. congr. pastor in Fredeburg. 1690. - S.<br />

448.<br />

Johann Adam v. Bruch zu Fredeburg heiratet die Hermanna Margaretha v. Stael zu Holstein<br />

in Schönholth<strong>aus</strong>en. "Johann Adam v. Bruch hatte seinen Zehnten zu Menkh<strong>aus</strong>en den Eingesessenen<br />

des Dorfes Menkh<strong>aus</strong>en verpfändet. Behufs Einlösung desselben kommt es zu einem<br />

Vergleich zwischen J. Ad. v. Bruch zu Fredeburg und Johann Arnold v. Hörde zu Schönholth<strong>aus</strong>en<br />

und den Menkhäusern Creditoren. Joh. Ad. v. Bruch heiratet die Hermanna Margaretha v.<br />

Stael zu Holstein in Schönholth<strong>aus</strong>en und Arnold v. Hörde zu Schönholth<strong>aus</strong>en zahlt von den<br />

Brautschatzgeldern 830 Taler an die Eingesessenen von Menkh<strong>aus</strong>en. Unterschriften: Joh.<br />

Arnold v. Hörde, Joh. Adam v. Bruch, Diedr. Dorlar, Gerichtsscheffe, Thonis Hennecke, Hermann<br />

Greitemann, Hans Everdes, Gerichtsscheffe. Anno 1677, zu Fredeburg."<br />

Am 3. Februar 1655 hat Johann Hoberg, Gerichtsschreiber zu Bilstein folgende Urkunde geschrieben:<br />

"Bekennen wir Died. Dorlars, Hermann Greiten und Thonis Hennekens, Eingesessene des<br />

Dorfes Menkh<strong>aus</strong>en, dass mir von <strong>dem</strong> Hochwohlgeborenen Joh. Adam v. Bruch zu Fredeburg,<br />

und dessen Eheliebsten der auch Hochwohlgeborenen viel ehr- und tugendreichen Frau Hermanna<br />

Margaretta Stael von Holstein, deren Brautschatzgelder ad 800 und 30 Thlr. baar empfangen<br />

und voll entrichtet sein - vigore extradierter Pfandverschreibung - tun deswegen wohlgemelten<br />

Zehntherrn hiermit omni meliori modo von alinger gehabter Pfandschaft quittieren,<br />

neben Erbitterung, dass Churfürstl. Richter zu Fredeburg, wie auch des wohlerwürdigen Herrn<br />

Antonii Becker, pro tempore vicarii zu Eslohe, als hierzu spezialiter requirierten Zeugen. Sic<br />

Actum Fredeburg, am 21. Nov. 1678. Ut testis supsoripsit Joh. Arnold v. Hörde zu Schönholth<strong>aus</strong>en;<br />

Died. Dorlar Gerichtsscheffe. Im Namen Hermann Greiten und Thonis Henneken von<br />

Menkh<strong>aus</strong>en, habe ich dieses zu Urkund der Wahrheit unterschrieben: Anton Becker, Vicarius<br />

30


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Esloviensis, Godefridt Becker jude in Fredeburg, praemissa in fi<strong>dem</strong> scripsit et subscripsit. -<br />

Quod haec praesens vero suo originali verbotenus correspondeat attestatur per me P.<br />

Everhardum Fredebollingh pastorem in Fredeburg. - 1671 22/2. hatte Christian Becker von<br />

Eslohe seinem Bruder Died. genannt Dorlar zu Menkh<strong>aus</strong>en und Catharina dessen Ehefrau 80<br />

Thlr. geliehen.<br />

5. P. Anselmus Armingh. - S. 435. - früher in Beleke, darauf Pastor in Fredeburg, qui ecclesiam<br />

ibi<strong>dem</strong> et Fundamentis novum erexit 1710. Er hat die Kirche neu <strong>aus</strong>geführt.<br />

6. P. Andreas Westarp. - S. 438 - zuerst Kaplan in Beleke, dann Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, Fredeburg<br />

und zuletzt in Langenstraßen 1720.<br />

7. P. Maurus Baptista. - S. 451 - früher Professor in der Abtei Gerodiensi et Erfordiensi, darauf<br />

Beichtvater bei den Schwestern in Odacker und zuletzt Pastor in Fredeburg und Rarbach<br />

1734.<br />

8. P. Everhardus Pistorius. - S. 448. - Pastor in Fredeburg.<br />

9. P. Anselmus Cramer. - S. 424 - früher Beichtvater in Odacker später Pastor in Fredeburg<br />

1745.<br />

10. P. Bonifacius Stöver. - S. 446 - sac. et mon. nost. cong. pastor in Fredeburg 1757.<br />

11. P. Columbanus Böse. - S. 425 - Pastor in Fredeburg 1763.<br />

12. P. Antonius Illius. - S. 459 -756.<br />

13. P. Godefridus Bötterich. - S. 443 - zuerst in Fredeburg, dann in Bergh<strong>aus</strong>en Pastor<br />

1774.<br />

14. P. Heribertus Loos, früher Küchenmeister, dann Pastor in Fredeburg, zuletzt Beichtvater<br />

in Odacker 1787. - S. 451.<br />

15. P. Ambrosius Hook. - S. 457 - Erst in Bergh<strong>aus</strong>en, dann in Fredeburg, und zuletzt in Altenrüthen<br />

Pastor 1794.<br />

16. P. Christophorius Stoll. - S. 453 - ehemals Pastor in Fredeburg 1799.<br />

17. Hier endigen die Grafschafter Quellen. Der Staats- und Hofkalender von Arnsberg nennt<br />

zum J. 1800 als Pastor von Fredeburg einen Schäfers, und zum Jahre 1801 als Vikar Hangelscheid.<br />

18. Der erste Schematismus unserer Diözese vom Jahre 1849 sagt:<br />

Marianus Kunnoth <strong>aus</strong> Montabaur, Exconventual des Franziskanerordens zu Attendorn; geb.<br />

3/1.1779, gew. im März 1803, angestellt als Pfarrer in Fredeburg am 25. Juni 1822. - Vikarie<br />

vacat. - Kommunikanten 520, 2 Lehrer.<br />

Das Franziskanerkloster in Attendorn wurde am 18. Juni 1822 aufgelöst; die 4 patres erhielten<br />

vom Bischof von Paderborn Pfarrstellen, nämlich P. Honorius Kost die Pfarrstelle in Freienohl,<br />

P. Guido jene in Wenholth<strong>aus</strong>en, P. Chrysologus Schmelzer in Reiste, und P. Marianus<br />

Kunnoth in Fredeburg.<br />

Der Esloher Pastor Wiemers, der am 22. Aug. 1849 starb, hatte noch am 17. August seinen<br />

Freund zu Fredeburg besucht und daselbst consistiert. (m.B.)<br />

19. Der Schematismus vom J. 1855 meldet Peter Josef Belke <strong>aus</strong> Niederhelden; geb.<br />

12/7.1815, gew. 21/3.1843, angest. 16/2.1852. - Kapelle St. Georgii: 520 Kommunikanten; 2<br />

Lehrer.<br />

Diesen Pastor habe ich nicht persönlich gekannt; ich habe nur einmal im Pfarrh<strong>aus</strong>e sein<br />

Bildnis gesehen, ein ätherisch schöner Mann, ein glanzvolles Auge, und ein Antlitz, <strong>dem</strong> man<br />

den Dichter ansieht. Ich habe damals gedacht, wie schade, dass nicht jedes Pfarrh<strong>aus</strong> die Bildnisse<br />

seiner Bewohner besitzt. - Ich habe mir meine Consequenzen dar<strong>aus</strong> gezogen.<br />

Der Schemat. von 1863 sagt: Pfr. ad s. Georgium; 1 höhere Stadtschule mit einem geistlichen<br />

Lehrer; heißt: Fried. Aug. Butterweck <strong>aus</strong> Paderborn, geb. 11/11.1834, gew. 17/8.1850,<br />

angest. 17/12.1860.<br />

Der Schemat. vom J. 1868, Pfr. ad s. Georgium; 1 höhere Stadtschule mit einem geistlichen<br />

Lehrer, eine Elementarschule mit 1 Lehrer und 1 Lehrerin, Seelenzahl 940, Kommunikanten<br />

31


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

700. - Rektor Franz Josef Cramer <strong>aus</strong> Westernkotten, geb. 19/5.1838, gew. 31/3.1865, angest.<br />

15/8.1865. - Schulkinder 150.<br />

Der Schemat. von 1873: Johannes Schilp <strong>aus</strong> Welda, Vikar und Rektor; Vikarie bischöfl.<br />

Colation; geb. 2/10.1846, gew. 12/3.1870, angest. 4/10.1871.<br />

Der Schemat. von 1881: Vikar und Rektor: Johannes Henneke <strong>aus</strong> Brakel, geb. 21/2.1846,<br />

gew. 28/3.1873.<br />

Der Schemat. von 1888: Josef Tebbe <strong>aus</strong> Dörnholth<strong>aus</strong>en, Vikar und Rektor; geb.<br />

18/1.1857, gew. 14/4.1886, angest. 14/12.1886.<br />

Der Schemat. von 1893: 3 Schulklassen, 2 Lehrer, 1 Lehrerin, Rektoratschule mit 21 Schülern,<br />

700 Kommunikanten; Katholiken 1008. Wilhelm Wimhöfer <strong>aus</strong> Arnsberg, Rektor und Vikar;<br />

geb. 17/2.1864; gew. 16/8.1888, angest. 21/10.1890.<br />

Der Schemat. von 1895: 190 Schulkinder, 2 Lehrer, 1 Lehrerin, Rektoratschule mit 19<br />

Schülern; neben <strong>dem</strong> geistlichen Rektor noch 2 Elementarlehrer. Franz Scharz, Rektor, <strong>aus</strong><br />

Gerlingen, geb. 15/2.1868, gew. 17/3.1893, angest. 6/11.1893.<br />

Der Schemat. von 1899: 3 Schulkl. mit 173 Kindern. - Niederlassung der Franziskanerinnen<br />

<strong>aus</strong> Olpe mit 4 Schwestern, 1010 Katholiken. Potthöfer Josef, Pfarrer <strong>aus</strong> Büenfeld, Pfarrei<br />

Reiste, geb. 6/12.1843, gew. 12/3.1869, angest. 29/3.1899. Hammerschmidt Wilhelm, Rektor<br />

und Vikar, <strong>aus</strong> Neuenrade; geb. 15/5.1868, gew. 9/3.1894, angest. 5/4.1897.<br />

Der Schemat. von 1902 wie sein Vorgänger; nur eine verhältnismäßige starke Vermehrung<br />

der Seelenzahl, nämlich 1080. - Soll wohl der Eisenbahn zu verdanken sein. - Schulkinder 189,<br />

Rektoratschule 20.<br />

Der letzte Schemat. von 1904 nennt 197 Schulk., 18 Rektoratschüler, und Katholiken 1073.<br />

Sonst nichts weiter bemerkenswertes.<br />

Pastor Belke, Ritter des r.A.O.4.Kl. [Roter Adler Orden 4. Klasse] starb am 16. Dezember<br />

1898, nach<strong>dem</strong> er fast 47 Jahre Pfarrer in Fredeburg gewesen. Die Nekrologe der Kirchen- und<br />

Zivilgemeinde, datiert vom 20. Dezember, sind beide glanzvoll gehalten. Möge Fredeburg immer<br />

mehr blühen und gedeihen! Mögen ferner, in nicht allzuferner Zukunft, Eslohe und Fredeburg,<br />

die beiden Hauptorte unseres gemeinsamen "Fredeburgischen Landes" durch die Eisenbahn<br />

in nähere Beziehung gebracht werden! Wenn man's nur erlebte!<br />

Zusatz für Fredeburg.<br />

"Niu sind se drümme, as die Friäwersken ümmet Höltken." -<br />

Zu diesem Spruche, dessen in No. 12 d. Ztg. Erwähnung geschehen, und um freundliche<br />

Aufklärung gebeten wurde, erhielt ich wenige Tage darauf erwünschte Auskunft. "Am Hinterwald,<br />

am sog. Langenstein, in der Richtung zum Astenberge hin, kurz vor Hunau liegt rechts<br />

von den Waldungen der sog. Zwersberg (Twiäsbiärg), der in uralter Zeit Eigentum der Bürger<br />

Fredeburgs gewesen sein soll. Die Bürger hatten den Patres in Grafschaft, die in der Nähe auch<br />

Wald hatten, die Erlaubnis gegeben, sich dort Asche zu brennen. Im Laufe der Zeit sollen die<br />

Patres sich aber den Wald als ihr Eigentum angeeignet haben. Hierdurch soll das Sprichwort<br />

entstanden sein: "Me kümmet drümme, as dei Friäwersken ümmet Höltken." Der erwähnte<br />

Wald gehört jetzt zu den fiskalischen Forsten." - So weit die Aufklärung.<br />

Was ist von dieser Tradition zu halten? Ein Spruch sagt: "Lügen haben kurze Beine." Wenn<br />

diesem Spruche gar keine Wahrheit zu Grunde läge, dann wäre es nicht wahrscheinlich gewesen,<br />

dass diese Sage bis auf unsere Tage gekommen wäre und in der ganzen Umgebung Verbreitung<br />

gefunden hätte.<br />

Eine andere Frage ist die: Sind die Fredeburger Bürger nicht zu gutmütig und vertrauensselig<br />

gewesen? Wenn die Patres, "die in der Nähe auch Wald hatten", absolut Asche brennen<br />

wollten, warum ist ihnen nicht erwidert worden; geht dorthin, wo ihr Berechtigung habt! Weshalb<br />

in fremde Jagdgründe gehen.<br />

Freilich lässt sich diese Gutmütigkeit - abgesehen von natürlicher Erfurcht gegen geistliche<br />

Personen - noch besonders erklären durch die Abhängigkeit vom Kloster, weil von dort <strong>aus</strong> der<br />

Gottesdienst in Fredeburg zu besorgen war. - Zu den Zeiten der Machabäer hieß es auch einmal:<br />

"Ein Hoherpriester <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Stamme Aarons wird uns nicht verraten!" Wie entsetzlich war<br />

das Blutbad!<br />

32


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Die Patres haben mit der Zeit das Eigentumsrecht ersessen; durch Verjährung kann gesetzlich<br />

einem Streite ein Ende gemacht werden. Hätten die Fredeburger sich Brief und Siegel geben<br />

lassen, oder in anderer Form, ihr Recht in die Tat umgesetzt, dann würden Gogrewen und<br />

Setzgenossen schon den richtigen Spruch gefällt haben. Die Erfahrung beweist es, dass man<br />

ein Recht durch Nichtgebrauch verlieren kann. So wird es auch hier gewesen sein, und das<br />

dient den Patres zur Entlastung: "Augen auf, oder den Beutel auf", heißt es im geschäftlichen<br />

Leben. "Me kümmet drümme, as die Friärwersken ümmet Höltken." -<br />

Sollte der Name Twiäsbiärg nicht auch noch einen Anhaltspunkt geben zu diesem Streitobjekt.<br />

"Twiäs im Magen liegen" wird von Zuständen gesagt, die Unlust und Verdruss bereiten,<br />

weil die Dinge oder Zustände nicht mehr normal sind. Die Volksseele ist sehr erfinderisch, um<br />

Personen, Örtlichkeiten oder Begebenheiten einen zutreffenden Namen zu geben: "Twiärsbiärg."<br />

- "Hin ist hin, sagt der Münsteraner, Lotte liegt im Sterben." - Die Patres kommen auch<br />

nicht wieder. -<br />

8. Dorlar.<br />

Der sogenannte liber Valoris, angefertigt um das Jahr 1343, enthält ein Verzeichnis aller<br />

Kirchen der Kölner Erzdiözese mit ihren Einkünften, um nach diesem Maßstabe die zehntpflichtigen<br />

Abgaben zu bemessen. Unter der Rubrik: Decania Wormbecke, wird an dritter Stelle genannt<br />

Yflepe et Roirbecke, istae duae capellae: Ilpe und Rarbach, die beiden Kapellen, oder<br />

Filialkirchengemeinden, im Bereiche der Pfarrgemeinde Wormbach bezw. des Klosters Grafschaft.<br />

Im Jahre 1313 waren die beiden Orte noch keine Pfarreien, sind ihnen aber doch gleichgestellt<br />

wegen des Einkommens, welches beide zusammen aufweisen. Beide zusammen sind<br />

taxiert zu 7 Mark, haben also grade soviel Einkünfte wie Meschede, Calle, Bigge und Eslohe.<br />

Velmede hat nur 6 Mark, Schliprüthen 3, Oedingen 2 und Wenholth<strong>aus</strong>en nur 30 solidi, weshalb<br />

es die ärmste Pfarrei im <strong>Sauerland</strong>e genannt wurde.<br />

Um das Jahr 1888 aber haben Ilpe und Rarbach die Rechte einer Pfarrei; als solche werden<br />

sie in der Verkaufsurkunde der Grafschaft Arnsberg an die Kölner Kirche aufgezählt.<br />

Nicht lange nachher ist aber die Pfarrei Ilpe nach Dorlar verlegt worden. Die Zeit, wann dieses<br />

geschehen ist, läßt sich nach Tag und Datum nicht angeben, und kann nur annähernd oder<br />

schätzungsweise festgestellt werden. Heben wir einige Jahreszahlen her<strong>aus</strong>.<br />

1467. "Vor <strong>dem</strong> Dechant Hartmann Modewich zu Wormbach erschienen Kirchspielsleute von<br />

Dorlar mit <strong>dem</strong> Pastor Joh. Hoff zu Kirchilpe, um mit diesem einen Vertrag zu schließen. Um<br />

den Gottesdienst in Dorlar zu mehren, wird <strong>dem</strong> genannten Pastor eine jährliche Rente von 4<br />

Gulden zugesichert, wofür er sich verpflichtet, jeden Samstag und noch an verschiedenen andern<br />

noch näher zu bezeichnenden Tagen in Dorlar die hl. Messe zu halten, so wie "in Dope<br />

und Graft" daselbst zu halten (zu taufen und zu begraben). Aus <strong>dem</strong> Kirchspiel Dorlar und Iffelpe<br />

waren anwesend: Hennecke von Grimmingh<strong>aus</strong>en, Hennecke von <strong>dem</strong> Berghofe, im Beisein<br />

Hans von Hemickhusen und Hennecke Dorlar."<br />

1491. "Die Kirchenmeister und ganze Bauerschaft der Kapelle St. Humperts zu Dorlar stiften<br />

mit Bewilligung des Landdrosten Philipp v. Hoerde und des Pastors Johann Decker zu Iffelpe<br />

eine Vikarie zu Dorlar, weil diese Kapelle "ryke sei im Gelde, Gütern und Renten." Dem künftigen<br />

Rektor der Kapelle zu Dorlar wird jegliche Extravaganz untersagt. Sollte es aber vorkommen,<br />

dann haben den Pastor zu Iffelpe und 2 Zeugen den Rektor zu verwarnen evtl. zu entlassen.<br />

Besiegelt durch den Landdrosten Philipp v. Hoerde; und unterschrieben von Joh. Decker,<br />

Pastor zu Iffelpe im Jahre 1491, im Beisein Volmecke Cremer und Henken Burghardes to<br />

Grimmingh<strong>aus</strong>en, Hans Brechteken, Thomas Stracke und Henke Teypel."<br />

1492. Aliquo die Martii impetrata et concessa est illa processio, quae peragitui die Jovis post<br />

Pentecosten - es traf die Erlaubnis ein, am Freitage nach Pfingsten die Prozession abzuhalten -<br />

unter Joh. Decker, Rektor der Kirche zu Iffelpe und der Kapelle zu Dorlar.<br />

1492. "Hans Metten zu Dorlar, Styne seine H<strong>aus</strong>frau, Hans sein Sohn, und Bele dessen<br />

Frau, Thonissen sein Sohn, und "Styne meine Tochter", bekennen, dass sie <strong>dem</strong> Altar Sti Fabiani<br />

et Sebastiani, und Sti Antonii in St. Huberti-Kirche zu Dorlar, eine ewige Messe für die Vikarie<br />

alle Woche gestiftet. - Johann Hoff, Notarius; im Ansein von Hans Brechteken, Hans Mol-<br />

33


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

ner, Meister Thonis Schmet, Heinemann Scholer, Inwohner von Dorlar. Anno 1492, in die Michaelis<br />

Archangeli: Johannes Hoff, Notarius.<br />

Der bekannte älteste Pastor von Kirchilpe dürfte wohl Robbehaspel sein. Seib. Q. 3. S. 434,<br />

leider ohne Jahreszahl, meldet: "Dns. Joes. Robbehaspel plebanus in Iffelpe, qui contulis, monasterio<br />

omnia bona sua: "er habe <strong>dem</strong> Kloster in Grafschaft alle seine Güter vermacht." - Das<br />

war sein Recht, aber seine Pflicht ganz entschieden nicht.<br />

1547. Als erster Vikar von Dorlar begegnet uns Jörgen Hoppe. "Ich, Jasper Schade wohnhaft<br />

zu Schüren, Antonia v. Cobbenradt, meine eheliche H<strong>aus</strong>frau, bekennen, dass wir den würdigen<br />

und ehrbaren Herrn Jörgen Hoppe, Vikarius zu Dorlar, den ehrsamen Johann Metten darselwest<br />

und Johann Berghoff, Vormündern der hilligen Kerke to Dorlar, schuldig geworden sind<br />

20 enkende (vollwichtige) Joachims Thaler. Sie verpfänden ihren Zehnten an Hanses Bertels<br />

Hof zu Niederlandenbeck. Zeugen waren Herr Franz Klaucke, Pastor zu Cobbenrode, und Melchior<br />

Schmidt zu Dorlar."<br />

1551. Vertrag zwischen Arnd Beste zu Nierentrop und <strong>dem</strong> Vikar Jörgen Hoppe zu Dorlar<br />

über Anlegung eines Grabens und einer Schlacht, deren Benutzung und Erhaltung bei Besten<br />

Lande in der Pfarrwiese auf der Iffelpe. - Zeugen Rotger Cremer, Melchior Schmidt, Schreiber<br />

dieses Zettels Sevrin Schölers und Johann Berghoff, Vormündern. Anno 1551, prima Dominica<br />

post Frimitatem.<br />

1577. Den 18. Sept. verklagt Johann Besten, Pastor von Iffelpe, den Gördt Schulten daselbst<br />

wegen Sachbeschädigung am Pfarrgute. - Unter diesem Pastor wird Dorlar Pfarrei geworden<br />

sein, also zwischen 1570 bis 1580 ungefähr.<br />

Wahrscheinlich war er <strong>aus</strong> Nierentrop gebürtig, und war später Sekretär und Siegelbewahrer<br />

und Siegler in Werl.<br />

Die Abgrenzung zwischen den beiden Pfarrorten Ilpe und Dorlar scheint anfangs noch<br />

schwankend gewesen zu sein.<br />

1614. 24/2. "Dem Eberhard Everdes wird Abschrift gegeben von einer Schuldverschreibung<br />

vom 24. Febr. 1614. In Gegenwart Rdi. Dni. Georgii Zeppenfeld, Decani Wormbacensis, Dni.<br />

Danilis pastoris Iffelpensis, Eberhard Quinkens Notarii publicii Ebert to Hemighusen ist <strong>aus</strong> einer<br />

Wiese boven Hemighusen, unter Bolzen Bruche gelegen, einen Schilling Erbrente der Kirche<br />

zu Kirchilpe schuldig. - Unterschrift: 1632 31/3. Johannes Megandt, Pastor zu Dorlar.<br />

Der Name des Pastors Megandt kommt in Urkunden häufiger vor, ein Beweis seiner Sachkenntnis<br />

als Protokollführer.<br />

1646 20/1. nennt Hermann Sutorius, Köster zu Bergh<strong>aus</strong>en, den Johann Gerke zu Altenilpe<br />

seinen Schwager und resp. Bruder, und bekennt, 15 schwere Schillinge schwerer Münze empfangen<br />

zu haben. Zu Urkund: Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en, Gogreve, im Beisein Mathias Limberg,<br />

Thonissen Schmedt, Ludw. Stracke.<br />

Joh. Megandt, pastor in Dorlar - Hermann Sutorius, Küster in Bergh<strong>aus</strong>en, min egen Handt.<br />

1650. Franz Everdes von Heimingh<strong>aus</strong>en und Margaretha Eheleute, verkaufen ein Land <strong>dem</strong><br />

Hermann Sutorius, Kösters zu Bergh<strong>aus</strong>en etc. Zu dessen Urkund haben wir Herrn Fried. v.<br />

Stockh<strong>aus</strong>en, Gogreve, und Scheffen des Amtes Fredeburg gebeten, diesen Erbbrief mit <strong>dem</strong><br />

amtlichen und geistlichen Siegel neben eigener Hand-Unterschrift zu bekräftigen. Geschehen<br />

im Jahr 1650 17/4. in Ansein des wohlerwürdigen Herrn Heinrich Sonneborn, pastoris in Bergh<strong>aus</strong>en,<br />

und des edlen und ehrenfesten Ernst Georg Junkern in Mailar.<br />

Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en, Gogreve<br />

P. Henricus Sonneborn in Bergh<strong>aus</strong>en.<br />

In fi<strong>dem</strong> praemissorium Joes Megandt, pastor in Dorlar, rogatus et requisitus scripti et subscripti.<br />

1652. Died. v. Esleben und Marg. Schade zu Henningh<strong>aus</strong>en lassen eine Schuldurkunde aufsetzen<br />

zu Gunsten des Pastors von Oedingen und von Cobbenrode, mit Namen Joh. Muer. Zur<br />

Urkund haben wir debitores unsern gebietenden Herrn Gogreven gebeten, diese Obligation zur<br />

gewisseren Confirmation derer mit eigener Hand zu unterschreiben und mit <strong>dem</strong> Amtssiegel zu<br />

bekräftigen.<br />

Anno 1652 25/9.<br />

Died. v. Esleben<br />

34


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

L.S.<br />

Ad petitionem partium:<br />

Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en<br />

Died. v. Stockh<strong>aus</strong>en<br />

Hans Jürgen v. Esleben<br />

Joh. Megandt in fi<strong>dem</strong> praemissorum,<br />

scripsit et subscripsit, pastor in Dorlar.<br />

1658. "Zu wissen, dass im J. 1658, Donnerstag, den 8. Nov., um 2 Uhr ungefähr nachmittags<br />

zu Dorlar in Melchior Cobbenradts Beh<strong>aus</strong>ung, auf seiner Kram Kammer, vor mir Endesbenannten<br />

Notar und nach benanntenen erbetenen Zeugen, persönlich erschien die viel ehr-<br />

und tugensame Anna Eßling, Frau Gogreffin des Amtes Fredeburg, und hatte in Händen ein<br />

schriftlich aufgesetztes Fundationsverzeichnis, welches sie mir Notario überreichte mit der Bitte,<br />

es in Anwesenheit der Zeugen zu verlesen.<br />

"Ich, Anna Eßling von Arnsberg, jetzt im Amte Fredeburg zu Dorlar wohnend, bestimme zu<br />

Ehren des Allmächtigen Gottes, der hl. Jungfrau Maria und deren Mutter sanctae Annae, auch<br />

Allenheiligen Gottes, zum Troste meines in Gott ruhenden Ehemannes Christoph v. Hilbecke<br />

selig, auch mein und allen Meinigen, und jetzigen Ehewirtes Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en, folgende<br />

immerwährend Fundationen: der Kirche Sti Huberti zu Dorlar, der Pfarrkirche zu Wormbecke,<br />

Bergh<strong>aus</strong>en, Fredeburg und Rarbach, einer jeden 20 Thaler."<br />

Anmerkung: Anna Eßling <strong>aus</strong> Arnsberg war in erster Ehe verheiratet mit Christoph v. Hilbeck,<br />

in zweiter Ehe mit Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en. Vergl. Aufsatz No. 4 in den "Kirchlichen Nachrichten<br />

über Cobbenrode." Rudolph v. Essleben nennt Christoph v. Hilbeck seinen Pflegevater;<br />

ist also mit in die Ehe gebracht. So erklärt es sich auch, weshalb, "wegen ehrenhafter Ursachen"<br />

der Gogreve Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en sich weigert, persönlich anwesend zu sein in der Auseinandersetzungssache<br />

des Died. v. Esleben zu Henningh<strong>aus</strong>en und seinen zahlreichen Gläubigern.<br />

Geschehen zu Henningh<strong>aus</strong>en, den 9. Juli 1654 in Ansein Casp. Trillings, und Jois Megants<br />

pastoris in Dorlar - Demnach v. Churf. Herrn Gogreven Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en, weilen er<br />

ehrenhafter Ursachen halber diesem actui persönlich nicht beiwohnen können etc.<br />

Im Memorien-Verzeichniss des Klosters Grafschaft steht, nach Seib. Q. 3. S. 455.<br />

"Dns. Joes. Megandt, pastor in Dorlar, qui legovit sexaginte imperiales pro quod celebrantur<br />

hodie tres missae privatae": zur Stiftung von drei Lesemessen vermacht er <strong>dem</strong> Kloster 60 Thl.<br />

In der eigenen Pfarrkirche schien kein Platz mehr übrig zu sein!<br />

1658. "Ebertz Frantz, ad 100 Thl. <strong>dem</strong> Herrn Joh. Megandt, Pastoren zu Dorlar verpflichtet,<br />

verpfändet die oberste Wiese bis an den Ort, welchen Joh. Veltmann pfandweise in Gebrauch<br />

hat; ist frei, ledig, Leißen Gut, und gehört nicht in meine unterhabenden churfürstlicher Lehngüter.<br />

- In Gegenwart der Zeugen Joanne pastore zu Remblingh<strong>aus</strong>en, Joh. Boß von Niedersorpe;<br />

attestor ego Joes Megandt, pastor in Dorlar.<br />

Weil der unmittelbare Vorgänger Megandts der Pastor Daniel Sutorius war, möge hier ein<br />

Briefwechsel zwischen diesen beiden mitgeteilt sein.<br />

Megandt schreibt:<br />

Wohlerwürdiger und wohlgelehrter, großgeehrter Herr! Nächst Wünschung alles Guten, verhalte<br />

mich, was maßen aber gerichtlich die an Besten Gut zu Nierentrop Schuldigkeit prätendieren,<br />

gefordert und erschienen, ihre Schuldigkeit eingebracht und aufzeugen lassen, weil<br />

aber ich nit eigentlich weiß, wie viel Pacht selbiger Beste meiner Pastorat jährlich zu geben<br />

uraltersher schuldig, als bitte Ew. Wohlerwürden, weil dieselben vor langen Jahren die vices<br />

pastoris von Herrn Joh. Besten vertreten, wolle mir doch verständigen, was zu dero Zeit der<br />

Beste der Pastorat jährlich an Pacht gegeben. Ferner ist meine Bitte, Wohlerwürden wolle mich<br />

auch schriftlich verständigen, wie es mit der Beute des Landes (Gebot, bieten, Buite, Gebuit)<br />

und der Wiese mit Metten zu Dorlar ergangen. Denn Mette referiert, er habe Ew. Ehrwürden zu<br />

dero Zeit, da er Pastor in Dorlar gewesen, 5 Fuß von seinem Lande wiedergegeben, welches<br />

unglaublich, weil die alten Fohrsteine noch auf ihrem alten Platz stehen.<br />

Es hat zwar Ew. Hochw. neulich, da er bei mir war, geredet, es wären in Metten Lande keine<br />

Steine gelegt, damit wenn die Beute des Landes abgezeichnet, aber dieselben finden sich<br />

nicht, und Mette will auch davon nit wissen, also bitte ich abermal schriftliche dessen Resolution.<br />

Letzlich bitte ich, Ew. Wohlerw. wolle mir etwas Holwurz (?) übersenden. Diese alle tue ich<br />

35


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

mich zu Ew. Wohlerw. getrösten und glaube ich es auf alle Dizession nach Empfehlung Gottes<br />

zu remittieren verpflichtet.<br />

Dorlar 1651 18/5. Ew. Wohlerw. dienstfreundwilligst. Joes Megandt, Pastor in Dorlar.<br />

Dem Wohlerw. und Wohlgelehrten Herrn Danieli Sutoris, meinem besonders großgeehrten<br />

Herrn und Freunde."<br />

Auf dieses schwülstige Schreiben antwortete der 94jährige knapp und bündig: "Wohlerw.,<br />

Andächtiger und Hochgelehrter Herr Pastor!<br />

Ew. Ehrw. Schreiben ist mir gehändigt, gelesen und Inhalt vernommen, und ist meine Antwort<br />

also:<br />

Was den Besten zu Nierentrop belanget, die Rente oder Pächte hat Johannes Beste, Siegler<br />

zu Werl, sein Leben lang aufgehoben und gebrauchet. Nach dessen Tode haben die Besten<br />

mich bescheiden, sie gäben so viel. Wie es der Siegler gemacht hat, weiß ich nit.<br />

Item Metten belanget, weiß ich eigentlich nit, dass Steine sind gesetzt, nur allein, dass ich<br />

in die Fohre Steine zusammengelegt, wonach ich mich richtete.<br />

Daniel Sutorius. (Ohne Datum.) -"<br />

Ein deutliches Spiegelbild damaliger Zeitverhältnisse bieten uns folgende Verhandlungen:<br />

"Wir Hermann Schulte zu Sellingh<strong>aus</strong>en, Thonis Teipel zu Dorlar, Jost Limberg, daselbst Provisoren,<br />

und sämtliche Kirchspielsleute zu Iffelpe und Dorlar, tun kund, zeugen und bekennen<br />

vor uns und unseren Nachkommen, dass im Jahre 1607, Donnerstag den 7. Dezember um 11<br />

Uhr, vor der Kirche und auf <strong>dem</strong> Kirchhofe Kirchilpe erschienen ist Johann Schoerten, Herren<br />

Daniel Schoerten von Wydinghusen, unsers Pastors zu Iffelpe und Dorlar naher Verwandter<br />

und hat uns vorgebracht und behandelt 2 Briefe, die wir von ihm empfangen, gelesen, darin<br />

befunden, dass der ehrbare und fromme Meister Hennecke, Volmer zu Alteniffelpe mit Rat,<br />

Gewissen und Billigung seiner Kinder und Freundschaft, ihm genannten Johann und dessen<br />

Mutter Dorothea Jyt (Jütte) vor den Scheffen und Setzgenossen des Amtes Fredeburg, darnach<br />

vor einem offenbaren Notar und Zeugen verkauft, Cediert und überlassen habe alle Fettung<br />

und Gerechtigkeit, die genannter Hennecke hiebevor gehabt, jetzt hat, und haben möchte in<br />

<strong>dem</strong> Guitken zu Alteniffelpe, genannt dat Vollmers Guit, das der Kerke Iffelpe eigentümlich<br />

zuständig, ist nicht davon <strong>aus</strong>beschieden - welches Meister Hennecke Vollmar in Gegenwärtigkeit<br />

seines Edoms (Eidam = Schwiegersohn) Mertin Borghardtz vor sich und ihre Kinder wahr<br />

zu sein und vor uns Provisoren und Kirchspielsleuten öffentlich bekannt und bejaht, bitt und<br />

begehrt, dass wir genannten Johann und seine Mutter Dorothea mit <strong>dem</strong>selben Guitken aufs<br />

neue wiederum vermeyern wollen. Welche Aufdracht und Bitt wir vor billig erachtet, und haben<br />

wir Provisoren im Angesicht des Kirchspiels Johann und seine Mutter Dorothea und ihren rechten<br />

Erben, in Gebrauch und Gewinne getan, acht Jahre lang, nach dato diesem, auf Nicolai des<br />

hl. Bischofs anfangend, das genannte Kirchengut, H<strong>aus</strong>stätte, Speicher, Hofgarten, Wiese,<br />

Länder und Haigen (Hecken) und Torne (Zäune), Berg und Tal, wie und wo das binnen und um<br />

Alteniffelpe gelegen, nichts <strong>aus</strong>beschieden, also und dergestalt, dass genannter Johann und<br />

dessen Mutter Dorothea das H<strong>aus</strong> und Gebäude jetztfort vor sich und seine Erben aufbauen,<br />

und das Guitken und alle Zubehörungen, nichts <strong>aus</strong>beschieden, einnehmen, nutzen etc. und,<br />

wenn er es selbst nit gebrauchen kann, eine Zeit lang <strong>aus</strong>tun und ihres Gefallens die 8 Jahre<br />

lang gebrauchen sollen und mögen, unverhindert unser der Provisoren, Kirchspielsleute und<br />

jedermänniglich. Dahingegen bemelter Johann und Dorothea angelobt, verheißen vor sich und<br />

ihre Erben, der Kirche zu Iffelpe oder deren Vormündern vor einen Gebrauchs jährliche Zinsen<br />

und Pacht 15 Schillinge und 1 Pfd. Ungel jährlich auf St. Albini zu geben und in die Kerken<br />

oder Provisoren sichere Gewalt zu liefern und zu bezahlen, dazu alle Interessen unseres gnädigsten<br />

Herrn und Churfürsten und sonsten gebührliche servitutes verrichten. - Wir Provisoren<br />

und Kirchspielsleute geloben vor uns und unsere Nachkommen, abgemelten Johann und<br />

Dorothea und ihren Erben des genannten Guitkens und der Zubehörung rechte vollkommene<br />

Wachtschaft tun, und alle Beschwerden, Hindernis und Schaden <strong>aus</strong> der Kerken und unsere<br />

eigene Kosten abschaffen und sie ganz schadlos halten und nach Verlauf von 8 Jahren sollen<br />

und wollen Johann und Dorothea oder ihre Erben das Guitken wie obsteit, um gewöhnliche und<br />

gebräuchliche Pacht wiedergewinnen.<br />

Wir Provisoren und Kerspelsleute geloben auch vor uns und unsern Nachfolger, benannten<br />

Johann und Dorothea oder ihre Erben des Guits und Gewinnes ohne redliche und erhebliche<br />

36


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Ursachen nicht zu entsetzen, sondern wir wollen sie und ihre Erben dabei behalten, schützen<br />

und verdefendieren.<br />

Zur Urkund, im Beisein von Johann Schoerte obgemelt die gewöhnliche Vorhuir (Gewinngeld)<br />

hierauf empfangen. Zu mehrerer Beständigkeit und Bekräftigung aller obgemelten Punkte<br />

sind dieser Nottula zwei gleichlautend aufgerichtet, eins der Kirche zu Iffelpe niedergelegt,<br />

der andere Johann und Dorothea bei sich genommen. Und wenn der eine verloren oder versäumt<br />

worden, solle der andere gleich vollmächtig sein und bleiben.<br />

Mit eigener Hand unterschrieben: Geschehen am Festtage Nicolai des hl Bischofs: Thonis<br />

Teipel, Rotger Schmidt, für sich und für Jörgen Limberg, Thonis Scholer, Vincentius Kleinsorge.<br />

Ich Thonis Cremer habe dies für Tigges Cremer meinen Vater und für mich unterschrieben.<br />

Hermann Dicke, Thonis Koster, Mertin Cremer, alias Schmidt, bekenne dies mit meiner eigenen<br />

Handunterschrift. Ich Melchior Stracke bekenne dies mit eigener Hand, wie obsteit. Bekenne<br />

ich Rupert Nagel, Amtsfrone, das Obgeschrewene durch dieses meine eigene Hand als<br />

wahr.<br />

Gewinn-Zettel von Vollmars Gut zu Alteniffelpe.<br />

Es gibt nicht neues unter der Sonne; es ist alles schon dagewesen. In Eslohe lag die Sache<br />

just geradeso nur mit <strong>dem</strong> Unterschiede, dass es nicht mehr so klar und deutlich nachweisbar<br />

ist, wie in Iffelpe. Möge sich der Wissbegierige S. 115 und ff. meines Buches über Eslohe näher<br />

ansehen, und es wird ihm über jene dunkle Zeit ein Licht aufgehen. Wie in Ilpe und Eslohe hat<br />

es noch an andern Orten genau so zugegangen. Alles eine Copie von <strong>dem</strong> abtrünnigen Gebhard<br />

Truchsess! Diesem Manne allein hat Ilpe den Verlust seiner Pfarr-Rechte zuzuschreiben.<br />

Das Verlorene wird sich schwerlich jemals zurückgewinnen lassen, nur die Errichtung einer<br />

Filialkirchengemeinde ist noch möglich. Pastor Megandt ist vom Beginn des 30jährigen Krieges<br />

bis zum Ende desselben in Dorlar tätig gewesen. Während dieser Zeit hat dort ein Baierischer<br />

Officier im Quartier gelegen und hat bei dieser Gelegenheit mit einer Kugel den Hahn auf <strong>dem</strong><br />

Turme zum Zeichen seiner Treffsicherheit durchbohrt. Der Officier soll in Dorlar gestorben sein.<br />

Auf Megandt folgte als Pastor ein Herr mit Namen Kissing. Dem Namen nach zu urteilen,<br />

wird er <strong>aus</strong> Menden stammen. Um 1680 war er Pastor. Seine Schwester Anna wurde Frau<br />

Fried. Nagel in Nierentrop, deren Sohn Franciscus Josephus, geb. 19.3.1687, war Pastor in<br />

Menden, 1740, und ist Stifter des Studienfonds.<br />

Auf ihn folgte Hermann Cobbenrodt, von 1684 bis 1688.<br />

Er war gebürtig <strong>aus</strong> Dorlar, und war von 1688 bis 1689 Pastor in Eslohe; er starb hier nach<br />

kurzer Amtstätigkeit am 10. Juni 1689 (Vergl. S. 95 m.B.). - Sein Nachfolger in Dorlar war<br />

Hermann Nagel <strong>aus</strong> Nierentrop, vom 15. Dez. 1688 bis 31. Januar 1690, und war von da ab<br />

Pastor in Remblingh<strong>aus</strong>en.<br />

Vom 25. Feb. 1690 bis 1708 war ein Avenhövel Pastor in Dorlar.<br />

Näheres über ihn ist mir nicht bekannt.<br />

Der Nachfolger heißt B<strong>aus</strong>en, von 1708 bis 1768.<br />

Seib. Q. 6. S. 434 berichtet über ihn, dass Johann Theodor B<strong>aus</strong>en, Pastor in Dorlar <strong>dem</strong><br />

Kloster in Grafschaft 150 Taler vermacht habe, wofür 5 stille Messen zu halten waren, eine an<br />

seinem Todestage, die übrigen an den Quatemberzeiten; 1768; war also 60 Jahre Pastor.<br />

Er ist der Erbauer des jetzigen Pfarrh<strong>aus</strong>es. Weil damals hier zu Lande die Kartoffel noch<br />

fast unbekannt war, erhielt das Pfarrh<strong>aus</strong> auch keinen Kartoffelkeller. Der jetzige Keller mit<br />

<strong>dem</strong> über <strong>dem</strong>selben befindlichen Saale ist ein Anbau <strong>aus</strong> späterer Zeit. Die alten Häuser hatten<br />

wohl Kartoffelkammern zu ebener Erde, aber keine Keller. Man wolle mal die alten Pfarrhäuser<br />

in ihrer baulichen Einrichtung näher untersuchen, und man wird finden, dass es nicht<br />

bloß in Eslohe, Wenholth<strong>aus</strong>en und Dorlar so gewesen, sondern auch anderswo.<br />

Der Nachfolger von Johann Theodor B<strong>aus</strong>en war Johann Georg Heinrich Pape, geboren am<br />

16. Mai 1730 zu Bracht, Pfarrei Schliprüthen. Pape war von 1756 bis 1765 Primissar in Eslohe.<br />

Wo er von 1765 bis 1768, da er Pastor in Dorlar wurde, angestellt gewesen ist, ist mir unbekannt.<br />

Er starb am 16. März 1806, morgens um 8 Uhr. (Vergl. S. 133, m.B.)<br />

Odils Girte, Mönch <strong>aus</strong> Grafschaft und gebürtig <strong>aus</strong> Limburg an der Lahn, war zweimal Pastor<br />

in Rarbach, in Dorlar um 1810 und 1830, später in Altastenberg und starb dort 1840.<br />

37


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Ferner sind noch zu nennen Rörkes und Wockelkamp, der in den Kölner Wirren wegen Majestäts-Beleidigung<br />

verurteilt, aber 1840 beim Tode des Königs Friedrich Wilhelm III. begnadigt<br />

wurde - und Terbrügge von 1840 - 1849. Dieser wurde Ronglaner, fiel von der Kirche ab,<br />

heiratete, und wurde Gerichts-Sekretär in Unna.<br />

Der Schematismus von 1849 meldet: Dorlar, 575 Kommunikanten, Filialorte: Kirchilpe,<br />

Altenilpe und Grimmingh<strong>aus</strong>en. Schule in Dorlar, die Pfarrei ist erledigt und wird durch den<br />

Pfarrer Grothof in Bergh<strong>aus</strong>en administriert.<br />

Schemat. von 1855: Georg Schoene <strong>aus</strong> Brüllingsen, Pfarrverweser; geb. 27.8.1817, gew.<br />

6.9.1842, angest. 23.12.1851. Schulen in Dorlar und Altenilpe.<br />

Als Pastor Grothof seinen Confrater in Dorlar eingeführt, hat er zu den Anwesenden gesagt:<br />

"Euer Pastor heißt Schöne; er ist schön; nun lasst ihn auch schön."<br />

Schem. von 1863 verzeichnet: Dorlar Pfarrkirche ad s. Hubertum; Kirchliche Kapelle ad s.<br />

???????, als Filialorte werden noch genannt Nierentrop und Sellingh<strong>aus</strong>en, Seelenzahl 850,<br />

Schulkinder 100.<br />

Schem. von 1868: Altenilpe, Kapelle ad s. Luciam, Grimmingh<strong>aus</strong>en ad ss. Petr. et Paul.<br />

App. - Schulkinder 150. Seelenzahl 860.<br />

Schem. von 1873, gibt ff. Entfernungen von Pfarrorte an: Altenilpe 3/4 St., Schule mit 1<br />

Lehrerin; Grimmingh<strong>aus</strong>en 1/2 St.; Kirchilpe 3/4 St., Nierentrop 1/2 St., Sellingh<strong>aus</strong>en 1/2<br />

St., Berghof 1/4 St., Twismecke 1/2 St. Seelenzahl 870, Schulk. 158.<br />

Schem. 1888. Dorlar: Schule mit 1 Lehrer und 1 Lehrerin. Altenilpe Seelenzahl 113, Schule<br />

mit einem Lehrer, Sellingh<strong>aus</strong>en, Kap. ad s. Blasium, Seelenzahl 110.<br />

Pfarrer Georg Schöne, der vorher Schulvikar in Brenschede-Brunnen gewesen. Starb am 30.<br />

Nov. 1891; er wurde des Morgens tot im Lehnstuhl sitzend gefunden, den Rosenkranz in der<br />

Hand. Er war 75 Jahre alt, und zählte 48 Jahre seines Priestertums.<br />

Auf ihn folgte der jetzige Pfarrer, Dechant Josef Lappe <strong>aus</strong> Geseke, geb. am 5.1.1839, gew.<br />

12.3.1864, angest. 1892 am 18. Juli. - Ad multos annos!<br />

In alten Urkunden wird der Kirchenpatron zu Dorlar, St. Humbertem, genannt. "Hövelmann,<br />

Hövethiär, Marschal." Hövet-heben, hoch erheben. Der Wolkenhimmel wird auch jetzt noch<br />

genannt "Hiäven," "gin Hiäwen" die Augen erheben.<br />

Der Sauerländische Geschäftsschreiber Caspar Christian Vogt von Elspe, Herr von Siedlingh<strong>aus</strong>en<br />

und Brunskappel, den man mit Fug und Recht den deutschen Herodot nennen darf,<br />

berichtet nach Seib. Q. 3. S. 187. Folgendes:<br />

Parochia Dorlar ecclesiam satis amplam habet: die Pfarrei D. hat eine hinreichend große und<br />

geräumige Kirche; propter confluxum hominum, qui ad visitandum pollicem s. Huberti illuc<br />

convolant ac medelam contra rabiem canum quaerunt ac inveniunt. Eine große Menge eilt nach<br />

Dorlar zur Verehrung eines Daumens vom hl. Hubertus, um daselbst Heilung zu suchen gegen<br />

den Biss tollwütiger Hunde, ac inveniunt: und sie finden Heilung.<br />

In ipsa parochia domus Meidela extat, sedes quondam dominorum de Schaden, ?a quibus<br />

ad dominos de Ole pervenit; modo judicii scriba hunc Cocum inhabitat: früher wohnten die v.<br />

Schade in Mailar, dann die v. Ole, jetzt aber (1692) wohnt daselbst der Gerichtsschreiber. - In<br />

Dorlar habitat Gogravius, qui judico praesidet: Im Dorfe Dorlar wohnt der Gogreve (v. Stockh<strong>aus</strong>en),<br />

der den Vorsitz hat beim Gerichte. - Wenn Vogt ab Elspe die Behauptung aufstellt: in<br />

ipsa parochia Dorlar domus Meidelar extat: Mailar sei in der Pfarrei Dorlar gelegen, so ist dies<br />

ein Irrtum. Mailar gehört zur Pfarrei Bergh<strong>aus</strong>en. Überhaupt sind nicht alle Angaben des Verfassers<br />

einwandfrei; man darf nicht blindlings glauben. Der lateinische Verfasser kennt und übt<br />

auch Jägerlatein, und gerade S. 187 ist davon eine treffliche Probe zu finden. Seine Wolfsgeschichte<br />

in der Pfarrei Salwey ist geradezu klassisch.<br />

Erwähnt sei noch, wie Bd. 60 des Pad. Altert. Vereins S. 45 bezeugt, dass im J. 1675 zu<br />

Marburg immatrikuliert war: "Joh. Fried. Bischopinck ex Dorlar, Westfalus." - Derselbe war<br />

1656 zu Bilstein geboren, S. des Rentmeisters B. daselbst. Taufpaten waren Joh. Keres, Prälat<br />

in Grafschaft, und der Großvater Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en zu Dorlar." - Dieser Joh. Fried. B. heiratete<br />

1681 die Susanne Cath. v. Schledorn und wurde Rittergutbesitzer in Cobb. (Vergl. Seite<br />

80, 81, 198 m.B.)<br />

38


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Nochmals Bergh<strong>aus</strong>en<br />

In der Pfarr-Chronik von Bergh<strong>aus</strong>en war in Nr. 15 dsr. Ztg. schon kurz gesagt worden: "Ein<br />

anderer Köne ist der Ruhm Bergh<strong>aus</strong>ens; ein bedeutender Grieche, Lateiner und Germanist. Er<br />

hat den Heliand übersetzt und widmete das Werk <strong>dem</strong> Könige Friedrich Wilhelm IV., wofür er<br />

die Medaille für Kunst und Wissenschaft erhielt. Er soll 1861 in Münster gestorben sein. Sein<br />

voller Name ist Johann Rötger Köne."<br />

Dieser bedeutsame Gelehrte verdient es, dass wir uns etwas eingehender mit ihm beschäftigen.<br />

Er war Oberlehrer am Gymnasium zu Münster, Mitglied des Vereins für Geschichte und<br />

Altertumskunde Westfalens, des historischen Vereins zu Münster, des naturhistorischen Vereins<br />

für Rheinland und Westfalen, des vlämisch-holländischen Sprach Congresses, Inhaber der<br />

goldenen Denkmünze für Wissenschaft. So lautet seine vollständige Titulatur.<br />

Zuvörderst sei noch mitgeteilt, was Seibertz in seiner Landes- und Rechtsgeschichte des<br />

Herzogtums Westfalens, Bd. 1, S. 354, publiziert hat. Er sagt nämlich: "Wir dürfen den Bericht<br />

über die kirchlichen Zustände dieser Periode nicht schließen, ohne eines alten christlichen Epos<br />

zu erwähnen, welches unter der Regierung Ludwig d. Fr. in unserem Altsachsen gedichtet wurde<br />

und dessen hoher Wert in neuester Zeit, durch eine mehrfache Bearbeitung, zu klarer Anschauung<br />

der Gegenwart gebracht ist. Wir meinen unter <strong>dem</strong> Namen Heliand bekannte, die<br />

altsächsische Evangeliumharmonia. Die neuesten Bearbeitungen sind von Köne, einem Landsmanne<br />

<strong>aus</strong> unserem Herzogtum, von Rapp und Simrock. In der ersten findet sich zugleich eine<br />

Nachweise der früheren Ausgaben. Der Sage nach soll Ludwig d. Fr. einem berühmten sächsischen<br />

Sänger aufgetragen haben, die Geschichten des alten und neuen Testamentes für das<br />

sächsische Werk poetisch darzustellen und von dieser Dichtung soll der Heliand ein Teil sein.<br />

Der Sänger soll ferner ein ungelehrter Mann, ein Bauer sein und davon die volkstümliche Auffassung<br />

und Darstellung des Stoffes herrühren. Soviel scheint gewiss, dass ein gelehrter Geistlicher<br />

den Gegenstand anders behandelt haben würde; wiewohl man darum nicht zu der Annahme<br />

berechtigt ist, dass der Dichter ein Bauer gewesen. Die genaue Bekanntschaft mit den<br />

Schriften des a. und n.B. sowohl, als mit den höheren Lebensverhältnissen seiner Zeit, widerspricht<br />

jener Annahme geradezu. Sie wird auch ohne das durch den Zusatz der Sage widerlegt,<br />

der Dichter sei ein berühmter Sänger gewesen."<br />

Auf S. 357 fährt Seibertz fort und sagt: "Die Bearbeitung Köne's ist die umfänglichste, weil<br />

sie neben <strong>dem</strong> Texte des Originals eine wortgetreue Übersetzung, eben so belangreiche Anmerkungen<br />

dazu und ein doppeltes Wortregister gibt. In einem, nach Vollendung des mühevollen<br />

Unternehmens, dazu geschriebenen Nachworte drückt er die, <strong>aus</strong> der vielseitigsten Beschäftigung<br />

mit <strong>dem</strong> Originaltexte geschöpfte, Überzeugung <strong>aus</strong>, dass der Sänger des Heliand<br />

ein Zeitgenosse Ludger's, des ersten Bischofs von Münster (791 - 809) und dass er ein alter<br />

Sachse, ein Westfale gewesen, dessen Sprachidiom in <strong>dem</strong> mittelalterlichen Deutsch des<br />

Münsterlandes unverkennbar sei. Wir schließen unsern Bericht über dieses älteste unschätzbare<br />

Kleinod der westfälischen Nationalliteratur mit den Worten Simrocks: "der Heliand ist das<br />

einzige christliche Epos; er ist das in deutsches Blut und Leben verwandelte Christentum." So<br />

weit Seibertz in seinem erwähnten Geschichtswerke, welches 1860 her<strong>aus</strong>gegeben ist. Der<br />

Heliand des Dr. Köne kam 1855 her<strong>aus</strong>, und bereits 1860 ein anderes hochbedeutsames Werk<br />

desselben Verfassers: "Der altsächsische Beichtspiegel", in der selben Weise behandelt wie der<br />

Heliand.<br />

Ehe ich auf die literarische Tätigkeit des Prof. Dr. Köne näher eingehe, möchte ich eine Bemerkung<br />

machen. Es ist nämlich sofort aufgefallen, dass Seibertz nicht angibt, woher Dr. Köne<br />

gebürtig war, den Namen Bergh<strong>aus</strong>en kennt er nicht; wohl nennt er ihn einen Landsmann, <strong>aus</strong><br />

<strong>dem</strong> Herzogtum gebürtig. Sollte ihm der Ort seiner Herkunft unbekannt geblieben sein? Das ist<br />

nicht anzunehmen, weil doch sonst Seibertz bei seinen umfassenden Forschungen alle Umstände<br />

und Verhältnisse eingehend behandelt oder doch sonst angiebt, dass es ihm unbekannt<br />

sei. Auch ist zu erwägen, dass beide örtlich nicht sehr entfernte Landsleute waren; auch waren<br />

beide hoch berühmt und gefeiert: beide auch in Alter nicht sehr verschieden. Köne war der<br />

Ältere, und schon <strong>aus</strong> diesem Umstande lässt sich schließen, dass Seibertz - der Geschichtsforscher<br />

- sich nach allem diesen erkundigt habe. Und doch wird Bergh<strong>aus</strong>en nicht genannt; welches<br />

wird die Erklrärung dieser Unterlassung sein?<br />

Der Grund ist sicherlich ein kleiner Hieb, eine Rivalität, eine gewisse Verdrießlichkeit, ein<br />

Stich, eine Wiedervergeltung. Köne war der größte Sprachforscher und Sprachkenner seiner<br />

39


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Zeit, während Seibertz der größte und berühmteste, altbekannte Geschichtsforscher ist. Beide<br />

beackerten ihr eigenes Berufsfeld; beide vertraten die Ansicht, dass die übrigen Mitmenschen<br />

von <strong>dem</strong>selben Interesse beseelt sein müssten, wie sie selber.<br />

Nun beachte man, was Köne auf S. 8 seiner Einleitung zum niedersächsischen Beichtspiegel<br />

hervorhebt. Er sagt: Diese Deutung der Personen- und Ortsnamen mögen als Beispiele <strong>aus</strong><br />

den vielen t<strong>aus</strong>enden dienen dafür, welch ein weicher Schatz von Erd-, Orts- und Menschengeschichte<br />

in diesen Namen durch gründliche Sprachforschung zu finden und zu heben ist, zur<br />

Beschämung aller derjenigen, welche etwa eine gleiche Überzeugung hegen möchten mit einem,<br />

besonders der alten Geschichte Westfalens beflissenen jungen Mann, der auf die Frage,<br />

ob er denn auch die (Schritt für Schritt doch unumgängliche) altsächsische Sprache kenne oder<br />

lerne antwortete: "O, nein; die Sprache kümmert mich nicht; ich studiere nur allein bloß Geschichte."<br />

- So zu lesen im Beichtspiegel a.a. Orte, her<strong>aus</strong>gegeben 1860; während Seibertz in<br />

seinem Buche, welches 1861 her<strong>aus</strong>kam, den Geburtsort seines gestrengen Zensors nicht<br />

nennen mag, obschon er ihm sonst alle Anerkennung zollt, wie es auch nicht anders möglich<br />

war.<br />

Aber gewurmt hat ihn offenbar die erwähnte Bemerkung: Der Name Bergh<strong>aus</strong>en will ihm<br />

nicht über die Lippen. "Große Geister treffen sich!" Wer weiß, ob nicht noch ein hitzigeres Treffen<br />

sich entwickelt hätte, wenn nicht der eine Partner inzwischen in das Sprachgebiet des ewigen<br />

Friedens wäre abberufen worden. Der Tod versöhnt nicht bloß politische, sondern auch<br />

literarische Gegner. Beide waren große Männer; beide verdienen unsere Achtung und Wertschätzung;<br />

beide waren leuchtende Zierden unserer heimatlichen Berge. Möchten ihnen nur<br />

viele Nachfolger entstehen!<br />

Es bedarf wohl kaum der Erwähnung, dass ich mir beide Werke - Heliand und Beichtspiegel<br />

- die uns durch die Sprachkunde des Prof. Dr. Köne zugänglich gemacht worden sind, nicht<br />

bloß angeschafft, sondern auch eingesehen und studiert habe. Das gilt besonders vom Beichtspiegel,<br />

welches Werk zu<strong>dem</strong> am wenigsten umfangreich ist. Köne sagt in der Vorrede, S. VII:<br />

"Die altsächsische Sprache ist die älteste, edelste vornehmungswürdigste Tochter der gothischen<br />

Sprache. So ist schön wie Gold die Rede des Beichtspiegels in der Worte Laut und Ton,<br />

sie ist aber nicht minder schön wie Gold in der Worte Sinn und Bedeutung.<br />

Die Worte, wie sie in diesem Spiegel für den beichtenden Sachsen gedacht und gefasst sind,<br />

verraten den Geist eines Mannes, der schauete auf den tiefsten Grund göttlicher Tugend und<br />

menschlicher Sündhaftigkeit, so würdig eines von Gott gesandten Bekehrers der Heiden in unserem<br />

Vaterlande, eines Kirchenfürsten, eines Bischofs, eines großen Heiligen, eines heiligen<br />

Lintgerus." -<br />

Ludgar war der erste Bischof von Münster, ein Zeitgenosse des hl.Bonifacius, und Kaiser<br />

Karls d. Gr., er starb 809. - Es begreift sich, dass der Übersetzer gegen diesen verdienstvollen<br />

Missionar und Bischof, der auch die Pfarrei Hüsten gegründet und mit Gütern beschenkt hat,<br />

die höchste Verehrung im Herzen trug. Deshalb gab er auch seinem Werke als Geleitswort mit<br />

auf den Weg, das Gedenke:<br />

"erot endi minniot<br />

biscopos endi prestos,"<br />

d.h. in jetzigem Deutsch: Ehret und liebet Bischöfe und Priester.<br />

In dieser mehr als T<strong>aus</strong>end Jahre alten Sprache ist der Laut a und o vorherrschend; Doppellaute<br />

sind selten; die Vokale a, o und u sind rein und unvermischt, sind klangvoll und hochtönig;<br />

sie bilden den inneren Sprachenbau. Wer sich davon überzeugen will, muss das Buch oder<br />

diese Bücher selber zur Hand nehmen; es beschreiben wollen, bleibt Stückwerk.<br />

Für mich hatte das Studium dieses Beichtspiegels noch einen ganz besonderen Reiz und<br />

Wert. Man höre:<br />

In meiner Heimat lebt fort die Tradition, dass unsere Vorfahren in altersgrauer Vorzeit dort<br />

angesiedelt worden seien. Die Eingewanderten sollen <strong>aus</strong> Holland gekommen seien. So habe<br />

ich es schon als Kind in der Elementarschule gehört. Geschichtliche Dokumente und spezielle<br />

Nachweisungen über die erwähnte Tradition liegen meines Wissens nicht vor. Im allgemeinen<br />

aber ist es geschichtlich verbürgt, dass die Friesen und die Sachsen den fränkischen Königen<br />

und vor allem auch Karl d. Gr. viel zu schaffen gemacht haben. Immer fielen die Neubekehrten<br />

wieder in Revolution und Heidentum zurück, töteten die Priester, Bischöfe und Missionare, und<br />

40


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

verbrannten die Gotteshäuser. Dies alles steht geschichtlich fest. Ebenso ist es Tatsache, dass<br />

Kaiser Karl einen Teil der bisherigen Landesbewohner her<strong>aus</strong>hob und den Leuten andere<br />

Wohnplätze anwies, teils jenseits des Rheines im Frankenlande, teils auch diesseits. Zur letzteren<br />

Klasse gehören eben unsere Vorfahren, und zwar speziell in den Pfarreien Wenden, Römershagen<br />

und Friesenham oder Friesenhagen. Diese Eingewanderten bezw. zwangsweise<br />

Angesiedelten haben ihre heimatliche Sprache bewahrt und behalten; sie ist nur wenig vermischt<br />

mit benachbarten Mundarten. Wir sprechen ganz anders wie das benachbarte Siegerland;<br />

ganz anders wie der rheinisch-fränkische Volksstamm; ganz anders auch wie unser nördlicher<br />

Nachbar, das alte Herzogtum Westfalen, welchen Teil wir eigentümlicher Weise das Mukhänserland<br />

nennen. Das Wort bedeutet aber nicht Mucker oder Pietist, sondern hat - um es<br />

schon gleich hier zu sagen - eine ehrliche Bedeutung; vielleicht komme ich später noch darauf<br />

zurück.<br />

Auf S. 30 des Beichtspiegels macht Dr. Köne die Bemerkung: "Folgt dar<strong>aus</strong> nicht, dass der<br />

Verfasser des Beichtspiegels ein Friese war?" - Also, selbst der Landes- und Ortsname hat sich<br />

erhalten. Friesenhan, Römershagen, Wenden! Da kann man wohl sagen, nicht bloß die<br />

menschliche Seele ist unsterblich, auch die Volksseele ist es. Traditionen bleiben lebendig<br />

durch Jahrhunderte und Jahrt<strong>aus</strong>ende.<br />

Man wird es mir glauben, wenn ich sage, dass ich mich immer nach geschichtlichen Dokumenten<br />

umgesehen habe, um so die Tradition begründen zu können. Es ist mir nicht geglückt.<br />

Der emsige Geschichtsforscher Seibertz hat unsere Gegend auch durchstöbert, aber die Ausbeute<br />

ist mager <strong>aus</strong>gefallen, eine gewisse natürliche Begabung, eine geweckte, geistige Regsamkeit.<br />

Ich kann es mir nicht versagen, es wörtlich anzuführen, was Seib. in seinen Westf.<br />

Beiträgen zur Geschichte, 2 Bd. 1823, S. 423 festgelegt hat. "Vor allem zeichnete sich das Süderland<br />

gegen die nördlichen weit fruchtbareren Striche unsers Herzogtums <strong>aus</strong>. Nicht allein,<br />

dass hier die Schulen immer am besten eingerichtet waren, lieferten auch diese Gegenden,<br />

namentlich das Kirchspiel Wenden, weit und breit die Orten, wo von altersher nur Winterschulen<br />

hergebracht waren, wandernde Lehrer, welche gegen freie Beköstigung bei den Eltern, deren<br />

Kinder sie unterrichteten, und gegen ein geringes Schulgeld, sich den Winter durch, diesem<br />

gelehrten Fache widmeten, während sie sich im Sommer durch ein elendes Handwerk<br />

oder durch Bauernknechts-Arbeiten ernährten.<br />

In diesen Tälern des hohen Süderlandes, wo der Ertrag des Bodens oft kärglich ist, war das<br />

Schulhalten für Viele eine Nahrungsquelle geworden und man traf hin und wieder Wendener<br />

Lehrer, die es von ihren Urahnvätern gewissermaßen geerbt hatten. Wer indessen glauben<br />

wollte, dass durch diese Mietlinge nichts geleistet sei, der würde sich sehr irren." Dies möge<br />

genügen. Gewiss ein schönes Lob für meine Heimat. Ich darf diese Notizen noch dahin ergänzen,<br />

dass verschiedene solcher Wanderlehrer selbst bis zum geistlichen Stande sich emporgearbeitet<br />

haben. Als Beleg hierfür sei nur angeführt, dass der erste Schulvikar in Meschede Johannes<br />

Busenhagen <strong>aus</strong> meinem Heimatdorfe Gerlingen, zu diesen "Mietlingen", wie sie Seib.<br />

zu nennen beliebt, gehörte. Von 1819 bis 1823 war Busenhagen Schulvikar in Meschede und<br />

kam dann als Pastor nach Suttrop.<br />

Vor etwa Hundert Jahren hat ein von Stockh<strong>aus</strong>en, Richter in Olpe, auf behördliches Ersuchen<br />

einen <strong>aus</strong>führlichen Bericht eingereicht, über Land und Leute, über Sitten und Gebräuche,<br />

Handel und Gewerbe, Religion und Abstammung. In Bezug auf Letzteres ging der Verfasser<br />

sogar zurück bis auf die Römer, und deren Generalstabschef Drusus; in einem anderen Falle<br />

bis auf die Hunnen. Na, gelesen habe ich das Zeug, aber überzeugt hat mich das Elaborat ganz<br />

gewiss nicht.<br />

Nun lade ich die Leser der Mescheder Zeitung höflichst ein, sich das erwähnte Sprachgebiet,<br />

die niederländische, oder niedersächsische Kolonie etwas näher anzusehen; die Gegend ist ja<br />

jetzt auch erschlossen durch die Eisenbahn Finnentrop — Rothemühle, bis über Freudenberg<br />

hin<strong>aus</strong>. Es ist ein interessantes Völkchen, welches dort heimisch geworden ist und seine angestammten<br />

Eigentümlichkeiten sich bewahrt hat. Die Leute sind biegsam und schmiegsam wie<br />

eine Schmiele, aber auch scharf wie eine Distel, bewährt in Frömmigkeit und Gottesfurcht,<br />

aber auch groß im Kleinkriege; tapfer in Kriegsschlachten, und <strong>aus</strong>dauernd in Strapazen und<br />

Entbehrung; königstreu und glaubenstreu. Dagegen ist das Land, eine Hochebene zwischen<br />

Sieg und Bigge, arm und kalt; die besten Weideplätze hat man ihnen nicht angewiesen.<br />

41


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

In Anknüpfung an den Beichtspiegel will ich nun den geneigten Lesern eine Sprachprobe<br />

meiner Heimat vorführen; ich bemerke aber, dass es keine zusammenhängende Erzählung ist,<br />

sondern abgerissenes Zeug, aber Erlebnisse und Vorkommnisse <strong>aus</strong> den verschiedensten Lebenslagen,<br />

Dinge und Vorgänge, die ich selbst erlebt oder selbst gesehen oder selbst gehört<br />

habe.- Leihet mir euer Ohr!<br />

"Kunn ih ok platt spräken?"<br />

Joh, dat kann ek doch!<br />

"Dann dutt dat es!"<br />

Na, dann göw es paß!:<br />

"Dat Klino lett im Pötz"<br />

"Dat süll ek gedonn han!"<br />

"Gang un mak de Dör tu, du Pörzelok!<br />

So, nu du tu; best doch 'en bas Mädtchen"<br />

"Memmo! der Schlötel lett im Huhnerlok!"<br />

"Wat soll dat hitten!"<br />

"Oh! Jeseso! hä bitt mek"<br />

"Dat es awer nit nätt meh!"<br />

"Ih hat jo bale gen Hoore meh"<br />

"Et es verbi." -<br />

"Et es nu üt!"<br />

"Ek well't nu nit meh han!"<br />

"Wä hä dat gedacht!"<br />

Nun soll es mit meinen Sprach- und Sprechübungen auch vorbei sein. Diese Stichproben<br />

genügen, um einen Einblick in unser Kolonieland zu gewinnen. Ich bin sicher, wer diese Stilproben<br />

gelesen und verstanden hat - schwer zu verstehen sind sie ja nicht, wenn sie auch etwas<br />

fremdartig klingen - , er wird sagen, bei uns, in unseren Dörfern sprechen wir wirklich<br />

ganz anders. Gewiss, die Verschiedenheit ist zu groß, sie muss sofort auffallen, und die Frage<br />

veranlassen: Wie kommt das? Wo ist die Erklärung? Prof. Dr. Köne hat mir den Schlüssel zum<br />

Verständniss in die Hand gegeben. Meine Heimatsprache und die des Beichtspiegels sind im<br />

Grunde ein und dieselbe Sparche, mit ein und denselben Einrichtungen. In beiden herrscht die<br />

starke Deklination und Conjugation vor, bei beiden findet sich die Reduplikation. Im Beichtspiegel<br />

heißt es: githati, gisprak, gideda; d.h. gedacht, gesprochen, getan. Wir sagen plattdeutsch:<br />

gedächt, gesproken, gedonn; dagegen hier: dacht sproaken, dohn. Bei hiesiger<br />

Mundart fehlt die Reduplikation. Auch haben wir in meiner Heimat die altsächsische starke<br />

Form des Imperativs, der Stimmlaut ändert sich nicht; z.B."gang, un mak de Döre tu"; hier<br />

sagt man "goh". Mithin überall eine große sprachliche Verschiedenheit.<br />

Nach den Gesetzen der Sprache weiß ich jetzt <strong>aus</strong> lebendiger Quelle, besser als es mir eine<br />

trockene geschichtliche Notiz sagen könnte, woher unsere heimatlichen Vorfahren abstammen.<br />

Dr. Köne hat mich instruiert. Einem Sohne <strong>aus</strong> Bergh<strong>aus</strong>en habe ich diese Kenntnis zu verdanken.<br />

Ihm gelte deshalb auch das Wort <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Buche Judith: "tu es honorificentis populi nostri:<br />

Du bist die Zierde unseres deutschen Volkes; Du bist ein westfälischer Mann, ein Mann nicht<br />

<strong>aus</strong> der Niederung, nicht ein gewöhnlicher, ein geringer Mann, sondern ein Mann hoch vom<br />

Berge, ein Landsmann gebürtig <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Herzogtum," ich aber setze hinzu: Von Bergh<strong>aus</strong>en!<br />

1. Wir Kinder - es sind seit<strong>dem</strong> rund 60 Jahre verflossen - pflegten im Herbst alle Arten von<br />

Obst, besonders aber die härtesten Sorten von Äpfeln zurückzulegen, zu verstecken, zu verheimlichen,<br />

damit Geschwister oder Mitschüler nicht "darüber" könnten; "süs es me drümme."<br />

Als Lagerstätte und Bergungsplatz diente die Heub<strong>aus</strong>e oder auch das Grummet auf <strong>dem</strong> Balken.<br />

Mit raffinierter Schlauheit wurden die Verstecke <strong>aus</strong>gesucht und <strong>aus</strong>probiert. Dorthin kamen<br />

unsere Schätze, hübsch und fein zugedeckt. Niemand durfte den Ort des Versteckes wissen;<br />

höchstens wurden noch wohl die Eltern in das Geheimnis gezogen, aber unter der hochwichtigen<br />

Bedingung, es ja nicht zu verraten. Nicht bloß harte Äpfel, nicht bloß sure und die<br />

sürsten Surke, sondern auch die Schlehen, diese "Trauben, die von den Sauerländischen Dornen<br />

gesammelt werden," dieses alles kam in die Muke; taschenweise wurden die dicken,<br />

schwarzglänzenden Schlehen gesucht, und alles, alles rin in die Muke. So nannten wir dieses<br />

kaufmännische Geschäft: Das ist die Muke. Erst durch Lagerung musste unser kostbares Obst<br />

<strong>aus</strong>reifen und so seine angeborene Schärfe verlieren. Wenn das einigermaßen geschehen war,<br />

dann war es aber auch ein Leckerbissen für die kleinen Leckermäulchen! In Erinnerung daran<br />

42


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

wird mir noch jetzt der Mund wässrig. Ich glaube, es gab wohl kein H<strong>aus</strong> - wenigstens wo noch<br />

Kinder darin waren - wo nicht jeder Junge seine Muke gehabt hätte.<br />

Diese Muke war also eine Besserungsanstalt, ein Dörrofen ohne Feuersgefahr und ohne Unkosten,<br />

eine Versuchsstation für chemische und physikalische Prozesse, eine kaufmännische<br />

Vorschule. Die Eltern folgten mit lieben<strong>dem</strong> Interesse diesem kindlichen Unternehmen. "Was<br />

ein guter Haken werden will, biegt sich bei Zeiten." Wie ich höre, wird auch jetzt noch dieses<br />

kindliche Spiel geübt und getrieben. Schön so; sunt pueri pueri, pueri puerila trachant, so hat<br />

schon in alter Zeit ein trefflicher Pädagoge des römischen Reiches seine Beobachtung festgenagelt,<br />

in<strong>dem</strong> er sagte: Jungens sind Jungens, und haben es oft f<strong>aus</strong>tdick hinter den Ohren.<br />

Die Welt bleibt ewig neu und jung. Die Kinderwelt darf ja nicht <strong>aus</strong>sterben. - Nun eine Staffel<br />

höher hinauf!<br />

2. Aus der Elementarschule ging es auf die Studentenschule der nahen Kreisstadt. Im<br />

Sommer und Herbste war auf <strong>dem</strong> Marktplatz allerhand Obst käuflich zu haben. Männer und<br />

Frauen <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Bergischen Lande hatten daselbst ihren Standort. Die Studenten waren gern<br />

gesehene Abnehmer, d.h. gegen bar; Langfinger gab es nicht. Eins aber hatten die Händler<br />

nicht gern, wenn man nämlich hineingriff, die Sorten drückte, und untersuchte, ob nicht vielleicht<br />

ein "Küken" darin sei, ob die Äpfel weich oder hart seien. Wie gesagt, das wollte man<br />

nicht dulden. Ein alter, aber ehrlicher, von Allen gekannter "Appelmann," verbat sich diese<br />

operativen Eingriffe; mit knurrigen Worten und in näseln<strong>dem</strong> Tone rief er: "Näh! Finger us de<br />

Korf! Se sing gemukt, se sing so mür wie drieß." - "Mür" heißt mürbe; "se sing gemuckt"<br />

heißt: sie sind sortiert, sind <strong>aus</strong>gelesen; Minderwertiges ist <strong>aus</strong>gesondert, nur gute und<br />

brauchbare Ware wird feil geboten.<br />

Hier haben wir zum zweiten Male das Wort "Muken," und zugleich das Zeitwort muken: "se<br />

sing gemuckt." Die Bedeutung dieses Wortes ist nun noch mehr geklärt und erkennbar. Gehen<br />

wir nun hinüber ins Mukhänserland.<br />

3. Wo liegt denn dieses Wunderland? In meiner Heimat würde ein Schulkind auf diese Frage<br />

die Antwort geben: "das Mukhänserland liegt hinter der Grisemert." Die Antwort ist richtig; der<br />

Junge hat seine Geographie gut studiert. Die Grisemert ist jener Höhenzug, welcher die Ämter<br />

Kirchhun<strong>dem</strong>, Bilstein samt <strong>dem</strong> Hinterlande, vom Amt Olpe und Attendorn trennt; so ungefähr;<br />

dort ist der Anfang des Mukhänserlandes und erstreckt sich nach Norden und Osten über<br />

die Kreise Meschede, Arnsberg und Brilon; oder noch anders <strong>aus</strong>gedrückt, von der Grisemert<br />

bis zum Hellwege. Wo gäbe es einen alten Kohlefuhrmann, der die Grisemert nicht kännte! Wie<br />

oft wird er sich gesagt haben, Gott sei dank, dass wir endlich oben sind! Nun geht es leichter,<br />

weil bergab, nach den Eisenhütten Olpe, Rüblingh<strong>aus</strong>en, Gerlingen und zur Wendenerhütte. -<br />

Doch das sind alte Zeiten; die ganze Herrlichkeit ist vorbei.<br />

Hören wir, was uns die Handelskammer der Kreise Arnsberg, Meschede und Brilon zu sagen<br />

hat. In ihrem Berichte vom J. 1883, S. 3, gedruckt bei A. Harmann - Meschede ist folgendes zu<br />

lesen:<br />

"Eine lebendige Illustration der Vorteile, welche gute Transportwege für die Wohlfahrt<br />

und Kultur im Lande mit sich bringen, liefert der Vergleich der Zustände des hohen<br />

<strong>Sauerland</strong>es, wie sie vor etwa 70 Jahren waren, mit <strong>dem</strong> heutigen. Damals holten in je<strong>dem</strong><br />

Frühjahre die Besitzer der besten Bauerngüter ihr Brotkorn in einzelnen Säcken auf<br />

Pferden, 3 bis 4 hinter einander gekoppelt, über die Wasserscheide zwischen Ruhr und<br />

Möhne, den Stimmstamm." - In einer Anmerkung heißt es dann: "Dieser Gebrauch primitivster<br />

Verfrachtung stand nicht etwa vereinzelt da; derselbe bildete die Regel und<br />

war mit <strong>dem</strong> eigentlichen Namen "Mukhansen" bezeichnet."<br />

Die Handelskammer - man wolle gütig verzeihen - hat das Wort nicht richtig geschrieben;<br />

das "u" ist nicht kurz sondern lang; deshalb darf hinter "u" kein doppelt "k" stehen;<br />

es muss heißen Mukhansen, wie bei der Abstammung dieses Wortes näher darzulegen<br />

ist.<br />

Nach <strong>dem</strong> Referat der Handelskammer bestand das Mukhansen in <strong>dem</strong> Holen von<br />

Brotkorn: ich füge noch hinzu, es bestand auch in der Mischung des einheimischen Roggens<br />

mit der bessern Sorte <strong>aus</strong> der Kornkammer Westfalens. Hierbei bleibt wohl bestehen,<br />

dass der eigene, selbst gewonnene Vorrat, für den Bedarf in der H<strong>aus</strong>haltung nicht<br />

<strong>aus</strong>reichte. Der Ackerbau stand tatsächlich auf niedrigster Stufe; es war alles primitiv.<br />

43


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Meist das ganze Jahr war der Bauer als Fuhrmann auf Reisen; oft Monate lang dauerte<br />

die Abwesenheit von seiner H<strong>aus</strong>haltung in der Heimat.<br />

Pferde und Gefähr machten die Tour bis Frankfurt am Main, ja bis Hamburg und Bremen.<br />

Unterdeß mussten die Frauen die nötigen ländlichen Arbeiten verrichten. Das Vieh war schlecht<br />

genährt, weil Äcker und Wiesen keine Pflege hatten; an eine regelrechte Bewässerung dachte<br />

man nicht und kannte man auch nicht. Ist es doch häufig genug vorgekommen, dass man mit<br />

<strong>dem</strong>Pfluge, nach <strong>dem</strong> Augenmaße, Furchen über die Wiesen zog; das war die Bewässerung.<br />

Der Acker blieb gewöhnlich brach liegen und diente <strong>dem</strong> zahlreichen, zu zahlreichen Vieh zur<br />

mageren Weide. Der Stalldünger war spärlich und schlecht; die Jauche wurde in den Bach geleitet,<br />

weil man ihren Wert nicht erkannte. Dagegen wurden die Berge gehackt, gebrannt und<br />

getorft, sodann Roggen hineingesäet. Dieser Bergroggen hatte eine gute Eigenschaft, er war<br />

frei von Unkrautsämereien, und wurde <strong>aus</strong> diesem Grunde als T<strong>aus</strong>chobjekt gern verwertet.<br />

Einen Trieur, die heutige Reinigungsmaschine, kannte man noch nicht.<br />

Dieser in den Haubergen, wie auch der auf <strong>dem</strong> Ackerlande gewonnene Roggen wurde vor<br />

der Vermahlung gemischt, und das ist - wie die Handelskammer sich <strong>aus</strong>drückte - "das eigentümliche<br />

Muken." Das Begleitwort "Hansen" weißt hin auf Handel; auch heute noch spricht<br />

man von Hansa, von den Hansastädten, von hanseatischen Stapelplätzen, den großen Exporthäfen<br />

in Bremen, Hamburg und Lübeck. Im Mittelalter waren fast alle bedeutenden Städte in<br />

Westfalen und Rheinland im Hansabunde vereinigt, um sich durch gemeinsamen Schutz gegen<br />

Wegelagerer und Seeräuber zu unterstützen. Die Flotte der Hansa durchfurchte die Nord- und<br />

Ostsee. In Dänemark, Schweden, England waren feste Stapelplätze und organisierte kaufmännische<br />

Gilden. Das ist in kurzen Zügen die Tätigkeit der Hansa. - Die Karavanserei <strong>aus</strong> <strong>dem</strong><br />

<strong>Sauerland</strong>e, die nur den Zweck verfolgte, Getreide als Brotkorn herbeizuschaffen, hieß dagegen<br />

Mukhansen, war mithin auch ein Handelsgeschäft, aber ohne Gefahr für Personen und Ware.<br />

Es erübrigt uns nun noch, zu untersuchen, woher das Wort Muken komme, welches seine<br />

ursprüngliche Wurzel ist. Es ist das altsächsische Wort "mugan". Prof. Dr. Köne hat in seinem<br />

"Beichtspiegel", S. 95, auch dieses Wort erklärt. "Mugan heißt zunächst, um die einzelnen<br />

Buchstaben zur Geltung zu bringen, mögen." - Als solches gehört es zu den Hilfszeitwörtern<br />

der Möglichkeit: können, dürfen, mögen.<br />

Das Wort mugan hat aber eine noch viel weitere Bedeutung; Köne sagt: valere etwas vermögen,<br />

erwirken, erzeugen. Letzteres ist unser Muken. Durch die Vermischung des Haarroggens<br />

mit <strong>dem</strong> Sauerländischen wurde eine bedeutende Besserung bewirkt; die Mischung hatte<br />

einen größeren valor, Wert, als das nicht vermischte Korn. "Durch Mischung von Beimischung,<br />

und durch Beimischung von Zumischung" wie ein jovialer Professor sich <strong>aus</strong>drückte, gibt es die<br />

gewünschte Qualität.<br />

Das Muken ist also unter Nr. 3, wie unter den beiden vorhergehenden, eine rechte und echte<br />

Besserungsanstalt. Dieses altfränkische Mukhansen, wobei auch die sogenannten "Franken-<br />

Sättel" zur Anwerbung kommen, ist in unserer Zeit überflüssig geworden; einmal, weil der<br />

Landwirt es gelernt hat, seine Wirtschaft mit Verstand und Umsicht betreiben, in<strong>dem</strong> er nicht<br />

mehr importiert, sondern sogar exportiert. Ein anderer Grund wird von der Handelskammer<br />

hervorgehoben durch die Worte: "Nach<strong>dem</strong> unter der einsichtsvollen Preußischen Regierung<br />

Ch<strong>aus</strong>seen und Kommunialwege aller Art - (ich füge hinzu: und Eisenbahnen) - entstanden<br />

waren, Kalk eingeführt und die Landwirtschaft in ????????? Bahnen geführt worden, haben<br />

diese Brot??????? aufgehört, und es bleibt für immer das schlagende Beispiel von den Vorteilen<br />

guter Verkehrsmittel."<br />

Das alte Mukhänserland wird gut tun, wenn die Landwirte ihre Söhne und Töchter noch weiter<br />

landwirtschaftlich <strong>aus</strong>bilden lassen, durch Besuch von Winterschulen und H<strong>aus</strong>haltungsschulen,<br />

und wenn man es sich angelegen sein lässt, für Separation, Melioration, Waldkultur<br />

und Eisenbahnen, wo sie noch fehlen, kräftig sich ins Zeug zu legen. Mugan heißt nicht schlafen,<br />

sondern Werte erzeugen.<br />

Schließlich sei noch erwähnt, dass das Wort mugan auch sonst noch sprachlich Verwendung<br />

findet; wenn z.B. jemand sagt: ich mag nicht, (es schmeckt nicht) oder: ich mag nicht mehr<br />

(ich bin satt). Einstmal wurde ein stotternder H<strong>aus</strong>vater, der vor <strong>dem</strong> Essen ein heiles Brot auf<br />

den Tisch legte, gefragt: Wollt ihr das alle auf einmal essen. "Ne, sagte er, awer wat vy mumu-mu-mu-muget."<br />

-<br />

44


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Gründung einer Vikarie in Landenbeck<br />

Beleuchtet an historischen Aktenstücken von Pfarrer Dornseiffer-Eslohe.<br />

Landenbeck hat seit etwa Jahresfrist in ungewöhnlicher Weise die öffentliche Aufmerksamkeit<br />

auf sich gezogen. Seine Angelegenheit wird weit und breit lebhaft besprochen, und zur<br />

Stunde noch mehr, als es bisher schon der Fall war. Den Lesern der Mescheder Zeitung dürfte<br />

es daher nicht unwillkommen sein, wenn in ruhiger und klarer Weise der Sachverhalt zu ihrer<br />

Kenntnis gebracht wird; dann kann jeder sich selbständig ein Urteil bilden. Ohne vollständige<br />

Kenntnis und Erkenntnis gibt es eben kein haltbares Urteil.<br />

1. Zunächst sei ein Antrag des St. Agatha-Sammelvereins zu Hengesbeck-Landenbeck an<br />

Seine Bischöfliche Gnaden, den Hochwürdigsten Herrn Bischof Wilhelm vom 28. April 1903<br />

erwähnt. "Die 3 Ortschaften Hengesbeck, Nieder- und Oberlandenbeck, "so wird in der Einleitung<br />

gesagt", haben sich vor Jahresfrist, nach<strong>dem</strong> sie sich vergewissert hatten, dass ihre Herren<br />

Pfarrer in Eslohe und Wormbach einverstanden waren, vereinigt, um die Gründung einer<br />

Filialkirchengemeinde anzustreben." - "Hengesbeck, eine gute Stunde von Eslohe entfernt,<br />

sehnte sich schon lange nach eigenem Gottesdienste, konnte jedoch bei seiner geringen Einwohnerzahl<br />

die Mittel dafür nicht aufbringen. Daher suchte es Genossen, und fand sie an den<br />

beiden Landenbeck. Diese gingen schon seit Jahren mit <strong>dem</strong> Gedanken um, sich von Wormbach<br />

abpfarren zu lassen, weil dieses zu weit abliegt; es sind 9,3 km. Doch forderte Wormbach<br />

eine hohe Summe für die Auspfarrung, und Cobbenrode zu viel für die Einpfarrung. So nahm<br />

man die Einladung von Hengesbeck an."<br />

"Die Gemeinde Landenbeck sagte sich, dass sie bei einer Einpfarrung nach Cobbenrode einen<br />

sehr schlechten T<strong>aus</strong>ch mache, weil dort, sobald ein junger Pfarrer einzöge, der Neubau<br />

von Pfarrh<strong>aus</strong> und der Kirche unabweisbar sei. (Das Pfarrh<strong>aus</strong> ist seit<strong>dem</strong> zu stark 19000 Mark<br />

erbaut worden.) Wende man daher das Geld, was man bei Einpfarrung nach Cobbenrode freiwillige<br />

Gaben und Steuern bezahlen müsse, in der eigenen Gemeinde auf, so erreiche man<br />

etwas Besseres. Dem Einwurfe, das es undankbar gegen Cobbenrode sei, so zu handeln, konnte<br />

damit entgegnet werden, dass man Cobbenrode stets durch reichliche Gaben für seine<br />

Dienste vergolten habe." -<br />

"Nach<strong>dem</strong> man sich noch die Schwierigkeiten betreffs Neubaues einer Schule in Cobbenrode,<br />

wozu Cobbenrode genötigt würde, wegen der großen Anzahl von Schulkindern <strong>aus</strong> Landenbeck,<br />

vor Augen geführt, - (NB. seit 3 Jahren hat Landenbeck trotz des Widerstrebens seitens<br />

Cobbenrode seine eigene Schule und auch einen eigenen Kirchhof; Pfarrer in Wormbach ist<br />

Ortsschulinspektor nicht aber der Pfarrer von Cobbenrode) - beschloss man in Landenbeck,<br />

"<strong>dem</strong> St. Agatha-Sammelverein in Hengesbeck beizutreten. Ehe man sich gegenseitig band,<br />

ließ man eine Frist von 6 Wochen zur Überlegung, um jeder Übereilung vorzubeugen. Sämtliche<br />

Eingesessenen der 3 Ortschaften, mit Ausnahme von 4 - 5 <strong>aus</strong> Oberlandenbeck, haben<br />

sich durch Vereinsstatut auf diesen Zweck verpflichtet." -<br />

"Von Cobbenrode war stetig mit allen Mitteln für eine Einpfarrung von Landenbeck nach<br />

Cobbenrode agitiert worden. Die Werbung hatte dann auch bisher den Erfolg, dass einige Eingesessenen<br />

von Oberlandenbeck, die in Cobbenrode Verwandte haben, unserm Verein unschlüssig<br />

fern blieben. Der haupsächliche Grund für das Schwanken dieser Wenigen liegt in der<br />

Furcht, dass Sie, Hochwürdigster Herr Bischof, Landenbeck zwingen würden, sich an Cobbenrode<br />

anzuschließen. Hiermit wird wenigsten von Cobbenrode her gedroht. Einige Mitglieder des<br />

Vereins glauben solches Gerede auch, weil früher einmal ein Antrag auf Einpfarrung nach Cobbenrode<br />

von Landenbeck gestellt sei. Cobbenrode hat allerdings ein großes Interesse an Landenbeck,<br />

weil es tüchtige Steuerkräfte sucht. Wenn aber letztere Gemeinde nun - selbstverständlich<br />

unter Vorbehalt der Genehmigung Ew. Bischöflichen Gnaden - beschlossen hat, auf<br />

Verlangen eines eigenen Gottesdienstes hinzuarbeiten, wäre es doch wohl nicht mehr als billig,<br />

dass man es in Cobbenrode unterließe, Zwietracht unter unsere junge hoffnungsvolle Vereinigung<br />

zu säen." -<br />

"Wir sind der zuversichtlichen Hoffnung, dass Ew. Bischöflichen Gnaden unserm Unternehmen<br />

Ihre Genehmigung hochgeneigtest erteilen und durch ein gnädiges Wort der Aufmunterung<br />

alle Uneinigkeit beseitigt werden. Dann werden alle Einwohner unserer 3 Orte einig und<br />

mit doppelten Kräften <strong>dem</strong> schönen Ziele entgegenarbeiten, auf dessen Erreichung schon unsere<br />

Voreltern sich gefreut haben." -<br />

45


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Das sind die Hauptgedanken der Eingabe an den Hochwürdigsten Herrn; sie sind sämtlich<br />

durch Anführungszeichen als solche kenntlich gemacht. Alle Angaben sind schlicht und wahr<br />

und sprechen deshalb für sich selbst. Das Bittgesuch, wie auch die Statuten sind unterschrieben<br />

vom Vorstande des St. Agatha-Sammelvereins in Hengesbeck: Josef Beule, Vorsitzenden<br />

und Joh. Pieper <strong>aus</strong> Oberlandenbeck.<br />

2. Als 2. Urkunde kommt in Betracht die Verfügung des Bischöflichen Generalvikariates vom<br />

1. Mai 1903, J.-No. 5705.<br />

"Auf Schreiben vom 28. v. Mts. an Seine Bischöfliche Gnaden, unseren Hochwürdigsten<br />

Herrn Bischof Wilhelm, haben wir Ihnen zu erwidern, dass diesseits gewiss nichts dagegen zu<br />

erinnern ist, wenn der St. Agatha-Sammelverein fortfährt zu sammeln, um zur Errichtung einer<br />

Filialgemeinde zu gelangen.<br />

Doch machen wir <strong>aus</strong>drücklich darauf aufmerksam, dass es:<br />

1. mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, <strong>aus</strong> Filialen verschiedener Pfarreien eine Filialkirchengemeinde<br />

zu bilden. Es ist vielmehr erforderlich, dass die betreffenden Filialen zunächst<br />

einer einzigen Pfarrgemeinde einverleibt werden.<br />

2. Dass Filialkirchengemeinden mit eigener Vermögensverwaltung sowohl die kirchlichen<br />

Lasten für sich selbst, als auch die vollen Steuerbeträge etc. für die Pfarrkirche, zu der sie gehören,<br />

mitaufzubringen haben. - Den Mitunterzeichnern wollen Sie hiervon Mitteilung machen."<br />

- Bezüglich der Schwierigkeiten, worauf die Behörde unter Nr. 1 und 2 aufmerksam gemacht<br />

hat, ist zu beachten, dass man auf Erlangung eines eigenen Gottesdienstes hinstrebt. Dazu<br />

genügt aber die Gründung einer Vikarie in Landenbeck, wobei nur die Bischöfliche Behörde<br />

konkurriert. Das erste Erfordernis ist die Ansammlung eines Fonds zur Besoldung des Geistlichen;<br />

alles Übrige ist Nebensache. An einer andern Stelle habe ich schon gesagt: Landenbeck<br />

bleibe bei Wormbach und Hengesbeck bleibe bei Eslohe. So ist allen, die hier in Betracht kommen,<br />

in gleicher Weise geholfen und ist den Schwierigkeiten <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Wege gegangen. Kommt<br />

Zeit, kommt Rat.<br />

3. Die 3. Urkunde ist eine Beschwerdeschrift an das Hochwürdige General-Vikariat. Wormbach,<br />

den 7. März 1905.<br />

"Die gehorsamst unterzeichneten Mitglieder der Wormbacher kirchlichen Gemeindevertretung<br />

sehen sich gezwungen, bei der hohen Behörde gegen Herrn Pfarrer H. in Cobbenrode wegen<br />

seines Verhaltens gegen Landenbeck Beschwerde zu führen. Seit einem Jahre und schon<br />

länger hat sich Herr Pfarrer H. eifrig bemüht, die Einwohner der beiden Landenbeck der Muttergemeinde<br />

Wormbach abwendig zu machen und für Cobbenrode zu gewinnen. Dabei stieß er<br />

aber vielfach in Landenbeck auf energischenWiderstand. Im März 1904 wollte er in Landenbeck<br />

wegen Umpfarrungssache eine Versammlung abhalten und hatte dieselbe schon von der Kanzel<br />

publiziert. Dieselbe fand aber nicht statt, weil verschiedene Landenbecker sich deswegen in<br />

Wormbach beschwerten. Inzwischen bemühte sich Landenbeck, eine neue Schule zu bekommen,<br />

da in Cobbenrode die Errichtung einer 3. Schulklasse zum Bedürfniss geworden war. Herr<br />

Pfarrer H. arbeitete nun, weil Landenbeck sich nicht wollte umpfarren lassen, gegen die Errichtung<br />

der Schule in Landenbeck, trotz<strong>dem</strong> die Landenbecker Kinder zur Schule nach Cobbenrode<br />

einen Weg von 1/2 bis 3/4 Stunde zurückzulegen haben. Es wurde uns mitgeteilt,<br />

dass der frühere Amtmann von Eslohe, jetziger Bürgermeister von Warendorf, in einer Sitzung<br />

des Schulvorstandes <strong>dem</strong> Pfarrer H. gegenüber erklärt habe, Kirchen-und Schulsachen dürften<br />

nicht miteinander verquickt werden. Für Landenbeck sei die Schule ein Bedürfnis und deshalb<br />

müssten <strong>dem</strong>gemäß die Beschlüsse gefaßt werden.<br />

Wir halten die Schule in Landenbeck ebenfalls für ein Bedürfnis, weil daselbst 46 Schulkinder<br />

sind und Landenbeck über 1/3 der Cobbenroder Schulsteuer zahlt.<br />

Auf mehrfaches Bitten einzelner Bewohner von Landenbeck hielt unser Herr Pastor Hammeke<br />

am 25. September 1904 zur Regelung der kirchlichen Angelegenheit mit den H<strong>aus</strong>vätern<br />

von Landenbeck eine Versammlung ab, in der sich sämtliche Anwesenden mit einer Ausnahme<br />

für die Errichtung einer eigenen Vikarie mit Hengesbeck erklärten und gegen 9000 Mk. freiwillige<br />

Beiträge zeichneten. Als das Resultat dieser Versammlung bekannt wurde, begann alsbald<br />

in Cobbenrode die Maulwurfsarbeit. Am 2. oder 3. Sonntag im Oktober richtete Herr Pfarrer H.<br />

heftige Vorwürfe von der Kanzel gegen die Bewohner von Landenbeck, insbesondere auch,<br />

ohne den Namen zu nennen, gegen Lehrer Arens zu Altenhagen, einen geborenen Landenbe-<br />

46


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

cker, welcher die Ferienzeit in der Heimat zubrachte und Landenbeck die Gründung einer eigenen<br />

Vikarie angelegentlich empfohlen hatte. Bis zum 1. Advents-Sonntag 1904 sollte sich Landenbeck<br />

für die Umpfarrung nach Cobbenrode erklären, sonst würden die alten Beziehungen<br />

zwischen Cobbenrode und Landenbeck gelöst. Es wurde darauf ein richtiges Kesseltreiben gegen<br />

Landenbeck veranstaltet, in<strong>dem</strong> man einige für Cobbenrode interessierte Oberlandenbecker<br />

gewann, welche bei ihren Dorfgenossen die Geschäfte Cobbenrodes besorgten. Einige<br />

Sonntage später berief Herr Pfarrer H. beim Hauptgottesdienste die Landenbecker H<strong>aus</strong>väter<br />

für den 20. Nov. o. J. zu einer Versammlung nach Cobbenrode behufs Stellungnahme zur Umpfarrung.<br />

In dieser Versammlung wurden die anwesenden Landenbecker eingeschüchtert<br />

durch die Drohung, dass ihnen die kirchlichen Vorteile, welche Landenbeck bisher in Cobbenrode<br />

genossen, entzogen würden, wenn sie bei der Filialgründung beharrten; die meisten der<br />

Anwesenden erklärten sich darauf durch Unterzeichnung eines von Herrn Pfarrer H. aufgesetzten<br />

Schriftstückes für die Umpfarrung. Von nun an boten Herr Pfarrer H. und einige Landenbecker<br />

alles auf, um auch die übrigen H<strong>aus</strong>väter von Landenbeck zur Unterzeichnung des Umpfarrungs-Schriftstückes<br />

zu bewegen. Viele weigerten ihre Unterschrift und hielten an der Vikariegründung<br />

fest, deshalb entstand große Uneinigkeit in Landenbeck und die Folge davon<br />

war, dass 12 Landenbecker bei <strong>dem</strong> Kirchenvorstande und der kirchlichen Gemeinde-<br />

Vertretung zu Wormbach gegen die Cobbenroder Wühlerei Beschwerde erhoben. Um so rücksichtsloser<br />

ging Herr Pfarrer H. gegen die Widerstrebenden vor, in<strong>dem</strong> er Sonntags in der Kirche<br />

bekannt machte, dass diejenigen Landenbecker, welche die Umpfarrung nicht unterschreiben<br />

wollten, in Zukunft <strong>aus</strong>geschlossen würden:<br />

1. von der Beichte,<br />

2. von der Kommunionbank.<br />

3. von der Pachtung eines Platzes auf der Orgelbühne,<br />

Ferner sollten deren Kinder <strong>aus</strong>geschlossen sein vom Kommunion-Unterricht und der sonntäglichen<br />

Christenlehre zu Cobbenrode.<br />

Durch die Drohung erschreckt, unterschriebn noch 2 H<strong>aus</strong>väter, während die kommunionpflichtigen<br />

Kinder von 2 andern zum Erst-Kommunion-Unterricht nicht zugelassen wurden.<br />

Die Aufregung hierüber ist groß und Gewiss auch berechtigt. ..... Herr Pfarrer H. sollte doch<br />

etwas maßvoller vorgehen und namentlich die Kirche nicht zu solcher Agitation missbrauchen.<br />

Wenn diesem unwürdigen Treiben nicht Halt geboten wird, dann ist es nicht unmöglich, dass<br />

der Streitfall in die Zeitungen kommt.<br />

Wir bitten dringend, <strong>dem</strong> Herrn Pfarrer H. seine Wühlereien, insbesondere sein Drängen zur<br />

Unterzeichnung der Umpfarrungs-Erklärung gütigst untersagen zu wollen, und ihn anzuweisen,<br />

dass er für die Wiederherstellung des friedlichen Einvernehmens zwischen Cobbenrode und<br />

Landenbeck, das er zerstört, Sorge trägt.<br />

Franz Duwe, Vorsitzender der kirchlichen Gemeinde-Vertretung, mit noch 7 andern Unterschriften."<br />

-<br />

4. Die Ortschaften Ober- und Nieder-Landenbeck bitten um Schutz und Hülfe gegen die Zudringlichkeit<br />

Cobbenrodes.<br />

Landenbeck, den 10. März 1905.<br />

Hochwürdigster Herr Bischof!<br />

Ew. Bischöflichen Gnaden bitten wir unterzeichneten Eingesessenen der Orte Ober- und<br />

Nieder-Landenbeck um hochgeneigte Entgegennahme nachstehenden Berichtes. Seit altersher<br />

gehören die Ortschaften O.- und N.-Landenbeck zur Pfarrgemeinde Wormbach, von deren Kirche<br />

sie 9,3 km entfernt liegen. Ihrer kirchlichen Pflicht genügten die Eingesessenen in <strong>dem</strong> 3<br />

km entfernt gelegenen Cobbenrode, <strong>dem</strong> sie auch politisch angehören. Vor etwa 3 Jahren haben<br />

sich die genannten Ortschaften mit Hengesbeck, welches der Pfarrei Eslohe angehört, zusammengetan,<br />

um eine Filiale in N.-Landenbeck zu gründen, worüber Ew. Bischöfl. Gnaden<br />

unterm 28. April 1903 <strong>aus</strong>führlichen Bericht entgegenzunehmen geruheten. Die 3 Ortschaften<br />

sehen der Verwirklichung des Planes mit Zuversicht entgegen und haben bereits eine namhafte<br />

Summe zu <strong>dem</strong> Zwecke gesammelt. Cobbenrode sucht durch Gewaltmittel unsern Plan zu<br />

durchkreuzen und die Ortschaften O.- und N.-Landenbeck zu zwingen, sich nach Cobbenrode<br />

umzupfarren. Als nämlich Ende September 1904 die H<strong>aus</strong>väter von Landenbeck zusammentra-<br />

47


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

ten, um nochmals über die Beseitigung der misslichen kirchlichen Verhältnisse von Landenbeck<br />

sich zu besprechen, wurde nach eingehender Beratung der fast einstimmige Beschluss gefasst,<br />

an der Filialgründung festzuhalten, und die Anwesenden verpflichteten sich durch Namens-<br />

Unterschrift zu Zahlung eines größeren, ihren Kräften entsprechenden Beitrages für die neue<br />

Vikarie.<br />

Einige Sonntage später behandelte Herr Pfarrer H. in Cobbenrode diese Angelegenheit auf<br />

der Kanzel und suchte die Bewohner von Landenbeck durch heftige Ausfälle und allerhand Mittel<br />

von ihrem Vorhaben abzubringen. Im Nov. 1904 berief er sodann durch Bekanntmachung in<br />

der Kirche die Landenbecker zu einer Versammlung nach Cobbenrode, schüchterte die Erschienenen<br />

ein und brachte es leider fertig, dass ein Teil von der Filialgründung Abstand nahm und<br />

durch Unterzeichnung eines Schriftstückes, welches er aufsetzte, sich mit der Umpfarrung<br />

nach Cobbenrode einverstanden erklärten. Nachher gab er sich die größte Mühe, auch diejenigen<br />

Landenbecker, welche die Umpfarrung nicht mitunterschrieben hatten, durch Zureden und<br />

Drohen zur Unterschrift zu drängen, besonders auch dadurch, dass er während des sonntäglichen<br />

Hauptgottesdienstes bekannt machte, dass bei jenen Familien, welche sich der Umpfarrung<br />

widersetzten, in Zukunft zu Cobbenrode <strong>aus</strong>geschlossen würden:<br />

1. die Kommunikanten von der Beichte und beziehungsweise von der Kommunionbank,<br />

wenn sie <strong>aus</strong> wärts gebeichtet hätten;<br />

2. die schulpflichtigen Kinder von der Christenleh und <strong>dem</strong> Erst-Kommunion-Unterricht;<br />

3. die Männer von der Pacht eines Kirchenplatzes auf der Orgelbühne.<br />

4. auch würden von diesen Familien keine Messstipendien mehr angenommen.<br />

Tatsächlich sind die Kinder derjenigen Eltern, welche an der Filialgründung festhalten, vom<br />

Erst-Kommunion-Unterricht zurückgewiesen worden, obschon deren Mütter den Herrn Pfarrer<br />

H. darum gebeten hatten. Unter <strong>dem</strong> Hinweise: erst schickt eure Männer, dass sie die Einpfarrung<br />

unterschreiben; eher lasse ich die Kinder nicht zu, hat er die Bittenden abgewiesen.<br />

Es kommt noch hinzu, dass den Ortschaften O.- und N.-Landenbeck, die 46 Schulkinder<br />

aufzuweisen haben, seitens der Königlichen Regierung eine eigene Schule zuerkannt ist, und<br />

der Ankauf eines geeigneten Bauplatzes hierfür in N.-Landenbeck in Aussicht genommen ist.<br />

Obgleich Landenbeck, welches bis dahin zur Schulgemeinde Cobbenrode gehörte, sich zur<br />

Aufbringung der Bauplatzkosten den Betrage von 450 Mark verpflichtet hat und über 1/3 der<br />

ganzen Cobbenroder Schulsteuer bezahlt, erklärte Herr Pfarrer H. von der Kanzel, dass Cobbenrode<br />

gegen die Schule in Landenbeck arbeiten werde, wenn sie sich nicht umpfarren ließen.<br />

Eine Aufregung, wie sie in <strong>dem</strong> friedlichen Tale noch nicht dagewesen, hat sich angesichts<br />

solcher Repressalien der Bevölkerung von Landenbeck bemächtigt!<br />

Beichtstuhl und Kanzel, ja selbst das Heiligste muss hier herhalten, den Zweck zu erreichen!<br />

Gleich traurig ist der Umstand, dass Herr Pfarrer H. die Autorität der Eltern gegenüber ihren<br />

eigenen Kindern schmälert und untergräbt! Wir Unterzeichneten protestieren entschieden gegen<br />

solche Zudringlichkeit. Wir erkennen gern an, dass wir keinerlei Recht auf Seelsorge von<br />

Cobbenrode haben, dass die Bewohner Landenbecks ihre kirchlichen Pflichten in Cobbenrode<br />

erfüllen konnten und die Geistlichen von Cobbenrode die Kranken in Landenbeck versehen haben,<br />

wofür sich Landenbeck dankbar bezeigte durch freiwillige Beiträge für die Cobbenroder<br />

kirchlichen Bedürfnisse. Cobbenrode hatte auch sonst Nutzen davon, in<strong>dem</strong> Landenbeck dort<br />

fast alles kaufte. Könnte dies nicht weiter so gehen, bis die Gelder zur Gründung einer eigenen<br />

Vikarie zusammengebracht sind? Wir sind fest überzeugt, dass Friede und Einigkeit, welche<br />

jetzt durch die Cobbenroder Wühlerei zerstört sind, unter den Bewohnern Landenbecks bald<br />

wiederhergestellt werden, wenn Herr Pfarrer H. seine Agitation einstellt. Dann kommt die Vikarie-Gründung<br />

in 15 - 20 Jahren sicher zustande, da wir zu den größten Opfern bereit sind und<br />

die Witwe Josef Hegener zu diesem Zwecke in Nieder-Landenbeck ein großes Grundstück für<br />

Kirche, Vikarie und Friedhof zum Geschenke angeboten hat. Wir müssten die Umpfarrung nach<br />

Cobbenrode als ein sehr großes Unglück ansehen, weil dieselbe Landenbeck viel Geld kosten<br />

wird etc. etc.<br />

In tiefster Ehrfurcht verharren Ew. Bischöflichen Gnaden Untertänigste: 1. Wilhelm Pieper,<br />

2. Joh. Hermes, 3. Josef Vollmer, 4. Fritz Steilmann, 5. Hermann Henkel, 6. Engelbert Berls, 7.<br />

Johann Hamm, 8. Josef Heßmann, 9. August Fabri, 10. Wwe. Josef Hegener.<br />

48


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

5. Gesuch der Ortseingesessenen von O.- und N.-Landenbeck um gastweise Umschulung ihrer<br />

Kinder von Cobbenrode nach Hengesbeck.<br />

Landenbeck, den 10. Juni 1906.<br />

Die Ortseingesessenen von Ober- und Nieder-Landenbeck gehören politisch zum Schulverbande<br />

Cobbenrode, Amt Eslohe. Die 2klassige Schule in Cobbenrode ist völlig überfüllt. Von<br />

Hengesbeck liegen die Eingesessenen der beiden genannte Ortschaften 10 bis 20 Minuten entfernt.<br />

Die Schule in Hengesbeck ist in der Lage, Landenbecks Kinder gastweise aufnehmen zu<br />

können, so lange wenigstens, bis der für die beiden genannten Ortschaften im Plane genehmigte<br />

Schulneubau daselbst <strong>aus</strong>geführt ist, dessen Beschleunigung angesichts der schwierigen<br />

Verhältnisse zu wünschen steht.<br />

Es spricht aber noch ein anderer, weil wichtigerer Umstand für eine gastweise Umschulung<br />

nach Hengesbeck: Ober- und Nieder-Landenbeck gehören zur Pfarrei Wormbach, von der es<br />

9,3 km entfernt liegt. Man erstrebte seit Jahren eigene Filialgründung in den beiden Ortschaften<br />

und hat schon eine namhafte Summe zu <strong>dem</strong> Fonds gesammelt.<br />

Cobbenrode, an der Spitze Herr Pfarrer H., sucht dieses Unternehmen zu hintertreiben, um<br />

die genannten Ortschaften nach Cobbenrode um- oder einzupfarren. Gewaltmittel aller Art<br />

werden angewandt; unter anderen schließt der Herr Pfarrer H. unsere Kinder von der Beicht,<br />

der Erstkommunion, der christlichen Lehre an Sonn- und Feiertagen <strong>aus</strong> und weißt sie sogar<br />

von ihren Plätzen in der Kirche.<br />

Der Ortsschulinspektor in Eslohe wünscht die gastweise Aufnahme unserer Kinder in die<br />

Schule zu Hengesbeck. Herr Pfarrer Donseiffer war es auch, der unsere Kinder zur Vorbereitung<br />

auf die hl. Erstkommunion, weil in Cobbenrode abgewiesen, sofort aufnahm und beim<br />

Herrn Kreisschulinspektor die Genehmigung dazu beantragt hatte, dass die Kinder bis zum<br />

Ostertermin die Schule in Hengesbeck besuchen durften, was zu unserer großen Freude auch<br />

genehmigt worden ist.<br />

Neuerdings musste sich Herr Pfarrer Donseiffer von Eslohe auch jener Kinder annehmen, die<br />

ihre Osterbeichte ablegen wollten. Herr Pfarrer H. in Cobbenrode hatte auch diese abgewiesen,<br />

und seinem Lehrer einen Zettel übergeben mit <strong>dem</strong> Auftrage, 6 namhaft gemachte Kinder zurückzuweisen.<br />

Darunter war ein Kind, das seine erste Beichte ablegte; die 5 andern hatten<br />

schon einige Male gebeichtet.<br />

Es würde zu weit führen, wenn wir alles aufführen wollten. Eine genaue Untersuchung wird<br />

unsere Beschwerde bestätigen.<br />

Angesichts unserer traurigen Lage bitten wir Hohe Königliche Regierung, unsere Kinder<br />

gastweise nach Hengesbeck umschulen zu wollen, damit endlich einmal unsere Kinder zur Ruhe<br />

kommen und mit Freuden <strong>dem</strong> Unterricht zueilen können.<br />

Johann Hamm, Franz Bierbach, Joh. Hermes, Josef Lumme, Josef Vollmer, Wilhelm Pieper,<br />

Hermann Henkel, Wunnibald Schmidt, Josef Heßmann, Engelbert Berls, Josef Albrod, Fritz<br />

Steilmann.<br />

(NB. das Gesuch wurde bewilligt.)<br />

Bezüglich der gutachtlichen Äußerung des Amtmannes Tück in Eslohe, jetzigen Bürgermeisters<br />

von Attendorn, betreffend Schule, Einpfarrung nach Cobbenrode und Filialkirche, vermerken<br />

die Akte: "Die Mittel des Pfarrers H. zur Erreichung dieses Zweckes kann ich jedoch nicht<br />

billigen, zumal er damit gerade das Gegenteil erreicht."<br />

Eslohe, den 9. Aug. 1906, ad Nr. 4129. -<br />

6. In Nr. 25 der Westdeutschen Volkszeitung vom 1. Febr. 1909, unter Spitzmarke Eslohe,<br />

gelangte folgendes zum Abdruck: 2<br />

Anzeige des Kirchenvorstandes zu Cobbenrode gegen den Schreinermeister Josef Albrod zu<br />

Oberlandenbeck wegen H<strong>aus</strong>friedensbruches.<br />

2<br />

Was ich in der Zeitung schreibe, segelt unter meinem vollen Namen, damit Jedermann weiß, mit wem<br />

er es zu tun hat. Fehlt die Namensangabe, so bin ich nicht zu haben. Wer mir dann etwas anhaben will,<br />

möge sich melden und mit offenem Visier kämpfen; ich werde meinen Mann schon stehen.<br />

49


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Der Tatbestand ist folgender: Die Bewohner der Ortschaften Ober- und Nieder-Landenbeck<br />

gehören zwar zur Pfarrei Wormbach, besuchten aber fast sämtlich die hiesige Kirche, sodass<br />

sich die hiesigen Pfarreingesessenen ihretwegen dauernd einschränken mussten. Da nun dieser<br />

Zustand auf die Dauer unhaltbar wurde, so stellen wir es den Bewohnern von Landenbeck<br />

anheim, entweder eine gewisse Entschädigung an unsere Gemeinde zu entrichten oder unsere<br />

Kirche zu meiden. (NB., eine feine Logik! die dauernde Einschränkung hört sofort auf, wenn die<br />

verlangte Entschädigung entrichtet wird!!) - Bei einer im November vorigen Jahres (1908)<br />

stattgefundenen Versammlung haben sich nun die Bewohner von Landenbeck zu ersterem bereit<br />

erklärt, mit Ausnahme von Dreien, von denen einer garnichts bezahlen wollte, die beiden<br />

anderen aber nur einen Teil. Diesen Dreien nun samt ihren Familien ist der Aufenthalt in unserer<br />

Kirche von Pfarrer H. im Namen des Kirchenvorstandes zweimal untersagt worden. Zu letzteren<br />

gehört auch Josef Albrod; derselbe hat aber trotz dieses <strong>aus</strong>drücklichen Verbotes die<br />

hiesige Kirche zu wiederholten Malen betreten. Deshalb ersuchen wir eine Wohllöbliche Polizeibehörde<br />

das Weitere zu veranlassen. 3<br />

7. In Nov. No. 85 der Westdeutschen Volkszeitung vom 16. April 1909 schreibt der Kirchenvorstand<br />

von Cobbenrode:<br />

"Allerdings besuchen die Bewohner der Ortschaften Ober- und Nieder-Landenbeck seit langer<br />

Zeit unsere Kirche, und eben dieser Umstand scheint einigen Landenbeckern die Ansicht<br />

eingeprägt zu haben, hier<strong>aus</strong> ein Recht zum Besuche unserer Kirche herleiten zu können. Aber<br />

sollten denn dieselben nicht selber einsehen, dass es ein höchst unbilliges Verlangen ihrerseits<br />

ist, hier jahr<strong>aus</strong> jahrein die Kirche besuchen zu wollen und den hiesigen Pfarreingesessenen<br />

zuzumuten, sich ihretwegen dauernd einzuschränken und zwar ohne Entschädigung?"<br />

Dieser Einwand ist in Vorhergehen<strong>dem</strong> schon entkräftet. Der Einsender in No. 89 der Westdeutschen<br />

Volkszeitung hat vollständig recht, wenn er fragt: "Wo in aller Welt ist denn wohl je<br />

von einem Landenbecker im Ernst behauptet worden, Landenbeck habe ein Recht auf die<br />

Pfarrkirche zu Cobbenrode? Jeder Landenbecker wird sagen, dass er ein Recht nicht hat, dass<br />

er aber als Mitchrist soviel Nächstenliebe verlangen kann, dass man ihm nicht verwehrt, am hl.<br />

Opfer teilzunehmen, wenn es auch nicht gerade seine Pfarrkirche ist." - Warum werden die<br />

<strong>aus</strong>wärtigen Besucher z.B. von Hengesbeck, Isingheim, Bockheim, N.-Marpe, Schwartmecke<br />

etc. nicht auch so behandelt wie die Landenbecker? Sowas sollte in gemischten Gegenden vorkommen!!<br />

Sodann sagt der Kirchenvorstand in No. 85: Der von uns geforderte Betrag würde bei gleicher<br />

Verteilung pro Familie und Sonn-und Feiertag den ungefähren Kostenpunkt von 14 Pfg.<br />

<strong>aus</strong>machen." -<br />

Diese Angabe ist außerordentlich lehrreich; es steht fest, dass die Finanz-Abteilung der Königl.<br />

Regierung die Umlage nicht genehmigt hat; es steht fest, dass auch die Bischöfliche Behörde<br />

um ihre Genehmigung nicht angegangen ist; es steht ferner fest, dass auch die kirchlichen<br />

Korporationen von Wormbach nicht gefragt worden sind. - Mag die Familie zahlreich sein<br />

oder nicht; macht nichts. mag die eine wohlhabend, die andere arm sein, macht nichts; nach<br />

<strong>dem</strong> Steuerzettel hat man nicht gefragt. "Bei gleicher Verteilung pro Familie" etc. Man kann<br />

pro Jahr 80 Sonn- und Feiertage rechnen, das macht 80 mal 14 Pfennig auf jede Familie die<br />

runde Summe von 11 Mark, und auf 15 Familien 165 Mark.<br />

Nach meinen Informationen wurden jährlich 160 Mark beigetrieben; nämlich 110 Mark für<br />

"Seelsorge und eventl. zu Gunsten der Kirche", außer<strong>dem</strong> aber noch 50 Mark als spätere Abfindungssumme<br />

an Wormbach (Vergl. No. 79 der Westdeutschen Volkszeitung). Diese 50 Mark<br />

wollte Cobbenrode für die Landenbecker in Verwahr nehmen, bis die Zeit erfüllt sei, wo Landenbeck<br />

sich den Cobbenrodern freudig in die Arme werfen würde. Hierzu konnten sich die<br />

3<br />

Dem Josef Albrod vermag auch der Kirchenvorstand von Cobbenrode keine Ungebührlichkeiten zur Last<br />

legen. Er hat nur, trotz des Verbotes, wiederholt die Kirche betreten. Das ist sein ganzes und einziges<br />

Verbrechen, und nur hierauf beruht die Anklage auf H<strong>aus</strong>friedensbruch, sodass er, wie ihm bei der Voruntersuchung<br />

in Eslohe mitgeteilt wurde, vor den Staatsanwalt kommt und bis zu drei Jahren Gefängnis<br />

verurteilt werden könne. - Josef Albrod ist ein Esloher Pfarrkind, gebürtig <strong>aus</strong> Frielingh<strong>aus</strong>en, aber verheiratet<br />

nach O.-Landenbeck. Neben der persönlichen Kenntnis habe ich auch in meiner Pfarrei Erkundigungen<br />

über ihn eingezogen. Alle versichern, er sei ein Ehrenmann, aber mit festem Rückgrat, der sich<br />

nicht alles gefallen lasse. Begreiflich, daß ich für seine Ehrenrettung nach Kräften eintrete. -<br />

50


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Landenbecker nicht verstehen, da sie ja nicht die Absicht hatten, sich nach Cobbenrode umpfarren<br />

zu lassen. Die einzelnen Familienväter Landenbecks zahlten den auf sie fallenden Betrag<br />

des Teiles, der zur Aufbringung der 50 Mark erforderlich war.<br />

Von Cobbenrode sandte man diesen Familienvätern diesen unvollständigen Betrag zurück<br />

und drohte mit Hin<strong>aus</strong>werfen <strong>aus</strong> der Kirche, wenn nicht der volle Betrag gezahlt würde."<br />

Der Kirchenvorstand entgegnet: "Es ist unrichtig; letzterer Betrag (die 50 Mk. als spätere<br />

Abpfindungssumme an Wormbach) war in der Entschädigungssumme enthalten, war also nur<br />

ein Entgegenkommen unsererseits Landenbeck gegenüber; da aber Landenbeck trotz<strong>dem</strong><br />

hiermit nicht einverstanden war, wurde diese Summe bereitwilligst gestrichen." In derselben<br />

No. 85 behauptet der Kirchenvorstand: "ohne Entschädigung"; kurz darauf muss zugegeben<br />

werden, dass alljährlich eine Entschädigungssumme per Privat-Umlage erhoben worden ist. Die<br />

Abfindungssumme aber ist bereitwilligst gestrichen worden.-<br />

Man sollte glauben, dass nach Fallenlassen der 50 Mk. der Frieden zurückgekehrt und die<br />

Ausschließung <strong>aus</strong> der Kirche rückgängig gemacht sei!<br />

8. Untertänigste Bitte des Josef Albrod zu Landenbeck, Gestattung des Besuches der Kirche<br />

zu Cobbenrode für seine Frau betreffend.<br />

Landenbeck, den 8. Februar 1909.<br />

An das Hochwürdige Generalvikariat zu Paderborn.<br />

"Seitens des Kirchenvorstandes zu Cobbenrode bin ich wegen des Besuches der Kirche daselbst<br />

wegen H<strong>aus</strong>friedensbruches bei der Polizeibehörde angezeigt, weil, wie es in der Anklageschrift<br />

heißt, mir und meiner Familie die Kirche in Cobbenrode verboten ist. Mich trifft dieses<br />

Verbot weniger hart, da ich gesund und kräftig meinen Pflichten als Katholik in den Nachbargemeinden<br />

Eslohe, Dorlar und in der Mutterkirche zu Wormbach Genüge leisten kann; dahingegen<br />

ist es meiner Frau, ihres kränklichen und leidenden Zustandes wegen, nicht möglich,<br />

nach Eslohe, Dorlar oder Wormbach den weiten Weg machen zu können. Ich bitte daher ein<br />

Hochwürdiges Generalvikariat um Erteilung eines Erlaubnisscheines, dass es meiner Frau gestattet<br />

wird, die Kirche in Cobbenrode besuchen zu dürfen. Untertänigst Josef Albrod." -<br />

Das Bittgesuch, welches sich Albrod von irgend jemand hatte aufsetzen lassen, war ehrlich<br />

gemeint, und durch<strong>aus</strong> keine Fopperei. Unsere schlichten Landleute haben zu viel Ehrfurcht<br />

gegen ihre geistliche Behörde, als das sie sich solcher Ungezogenheiten schuldig machen würden.<br />

Zu<strong>dem</strong> kenne ich, wie schon gesagt, den Charakter des Bittstellers und stehe für die<br />

Wahrheit meiner Behauptung ein. Erst 4 Wochen später erfolgte die Bescheidung, und hat f.<br />

Wortlaut:<br />

"Das Bischöfl. General-Vikariat, No. 3364.<br />

Paderborn, den 13. März 1909.<br />

Auf Eingabe vom 9. v. Mts. wird erwidert, dass Sie sich nach der Vorschrift des Kirchenvorstandes<br />

und des Pfarrers zu Cobbenrode richten müssen, da Sie und die Ihrigen kein Recht<br />

haben, die Kirche zu Cobbenrode, als sei sie Ihre Pfarrkirche, in Anspruch zu nehmen.<br />

Weitere Korrespondenz in dieser Sache müssen wir uns verbitten. Schnitz."<br />

An Herrn Josef Albrod, Wohlgeboren, Landenbeck.<br />

Verwunderung ist der erste Eindruck, der sich beim Lesen dieser Verfügung einstellt.<br />

Man fragt sich unwillkürlich: Was soll das heißen? Was ist vorgegangen? Was ist geschehen<br />

zwischen <strong>dem</strong> 9. Februar, <strong>dem</strong> Einlaufstage des Bittgesuches und <strong>dem</strong> 13. März, an <strong>dem</strong> die<br />

Antwort expediert worden? Wer hat denn die Behauptung aufgestellt, dass er die Pfarrkirche in<br />

Cobbenrode als seine Pfarrkirche in Anspruch nehme? Wurde in <strong>dem</strong> Bittgesuche vom 8. Februar<br />

nicht förmlich und feierlich das Rechtsverhältnis anerkannt? Hätte Albrod die Pfarrkirche in<br />

Cobbenrode als seine Pfarrkirche in Anspruch genommen, weshalb dann seine Bitte, hohe Behörde<br />

möge gestatten, dass seine kränkliche Frau ihre Sonntagspflicht in Cobbenrode erfüllen<br />

dürfe? Ihr Mann ist zu charakterfest, um nach solcher Behandlung noch ferner die Kirche in<br />

Cobbenrode zu betreten. Wenn es ihre Pfarrkirche wäre, wozu das Bittgesuch? Wozu der ganze<br />

Umpfarrungsrummel? Wozu die 50 Mk. jährliche Umlage als Abpfindungssumme für Wormbach?<br />

Wer hätte jemals gehört, dass Katholiken und schlichte Landleute die Kühnheit gehabt,<br />

eine fremde Pfarrkirche zu annektieren, mithin das 7. und 10. Gebot Gottes zu übertreten? Wie<br />

51


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

aber würde diese Verwegenheit, wenn sie in Vollzug gesetzt worden, nach kirchlichen und bürgerlichen<br />

Gesetzen bestraft worden sein?<br />

Ein Beispiel: Wenn Jemand 30 Jahre unbehindert über ein fremdes Grundstück gegangen<br />

oder gefahren, dann hat er durch gesetzliche Verjährung ein Recht erworben, auch ferner<br />

dorther zu gehen oder zu fahren. Darf er nun auch das ganze Grundstück als sein Eigentum in<br />

Anspruch nehmen? Eine Unmöglichkeit!<br />

Ähnlich verhält es sich mit <strong>dem</strong> Besuche der Kirche in Cobbenrode, der seit Jahrhunderten<br />

und wahrlich nicht zum Nachteil der Pfarr-Eingesessenen erfolgt ist. Da kann man doch wohl<br />

von einem Gewohnheitsrechte sprechen, zumal jeder Christ in jeder andern Pfarrei seiner<br />

Sonntagspflicht genügen und sogar die hl. Sakramente daselbst empfangen kann! Nur die Osterkommunion<br />

soll in der eigenen Pfarrkirche empfangen werden.<br />

Diese Praxis wird in jeder Pfarrei geübt, ohne das im Ernste Jemand befürchtet hätte, die<br />

Pfarrei könnte von den Auswärtigen als ihre Pfarrkiche in Anspruch genommen werden.<br />

Ist vielleicht Oedingen damals in Gefahr gewesen, als die Bewohner von Bracht die Oedinger<br />

Pfarrkirche, als sei sie ihre Pfarrkirche, in Anspruch nehmen könnten?<br />

In einer Zuschrift an die Westd. Volkszeitung No. 299 vom 29/12. 1908 wurde von Bracht<br />

<strong>aus</strong> gemeldet: "Es kann keines vernünftigen Menschen Absicht sein, Leute, die wegen eines<br />

sehr weiten Kirchweges zur Pfarrkirche eine näher gelegene Kirche aufsuchen, um ihre Pflichten<br />

als Katholiken erfüllen zu können, <strong>aus</strong> derselben <strong>aus</strong>zuweisen, selbst dann nicht, wenn die<br />

Kirche für die eigenen Pfarrkinder nicht zu groß ist. Wir wissen es wohl zu schätzen, wenn man<br />

in einer näher gelegenen Kirche freundliche Aufnahme findet. Wir sind Oedingen heute noch<br />

dankbar. Den einsichtsvollen Bewohnern von Landenbeck, die den Plan haben, mit der Zeit<br />

eine eigene Filialgemeinde zu gründen, geben wir den Rat: Seid einig und kümmert euch nicht<br />

um einige weise Nörgler. Laßt die Kirche im Dorfe!"<br />

Offenbar befindet sich die Behörde in einem materiellen Irrtum, sonst ist diese Verfügung,<br />

die zu<strong>dem</strong> noch einen so schroffen Abschluß findet, gar nicht zu erklären. Da die Verfügung<br />

nun einmal besteht, hat die Mit- und Nachwelt ein Recht, darüber zu urteilen. Quod est in<br />

scriptis, est et in mundo: Jeder darf sich seine Gedanken machen über eine ihm vorliegende<br />

Verfügung.<br />

Wer das verschuldet hat, wer Schuld daran ist, dass viele Landenbecker an Sonn- und Feiertagen<br />

gar keine hl. Messe hören können, der hat eine große Verantworrtung auf sich geladen.<br />

Eins ist sicher: Cobbenrode kann jetzt definitiv auf Landenbeck verzichten. Landenbeck wird<br />

nun in Verbindung mit Hengesbeck zu seiner Zeit eine eigene Vikarie haben. Das ist mein<br />

sehnlichster Wunsch.<br />

Nachschrift. Vorstehende Artikel waren schon <strong>dem</strong> Druck überwiesen, als ich die Nachricht<br />

erhielt, dass der erste Staatsanwalt in Arnsberg <strong>dem</strong> Schreiner Albrod in Ober-Landenbeck die<br />

Mitteilung gemacht: "das gegen Sie ein geleitete Strafverfahren wegen H<strong>aus</strong>friedensbruchs ist<br />

eingestellt." -<br />

Mit <strong>dem</strong> famosen H<strong>aus</strong>friedensbruch ist es also nichts gewesen. Diese Anklage fand bei <strong>dem</strong><br />

ungebeugten Rechtsbewußtsein, der ganzen religiösen Veranlagung und der brüderlichen<br />

Nächstenliebe des gesamten Volkes den heftigsten Widerspruch. H<strong>aus</strong>friedensbruch, das konnte<br />

man nicht begreifen. Soll es denn nicht gestattet sein, so sagte man, in Andacht und Ruhe,<br />

ohne Störung zu machen und ohne den Eingesessenen den Platz wegzunehmen, <strong>dem</strong> Gottesdienste<br />

beizuwohnen: das wäre ja gegen die Kirchengebote!!<br />

Wenn ein Kirchenschweizer eingestellt wäre, wie es in größeren Städten der Fall ist, der mit<br />

fest umgrenzten Befugnissen unter kirchlicher Bestätigung, für Ordnung und Wohlverhalten<br />

der Kirchenbesucher zu sorgen hat, so ist dieser kraft seines Amtes berechtigt, jegliche Ungebühr<br />

in die Schranken zu weisen und die Widersetzlichen <strong>dem</strong> Strafgesetze zu überliefern.<br />

Aber im <strong>Sauerland</strong>e läßt sich Gott sei Dank das Volk von seinen Geistlichen willig leiten und<br />

regieren; solche Apparate sind überflüssig, wenn der Pfarrherr den richtigen Fuhrmann hat.<br />

Der H<strong>aus</strong>friedensbruch ist nun definitiv begraben. Aber es schwebt gegen den Attentäter<br />

Albrod noch ein Strafverfahren, er soll nämlich am 13. Dezember v. Js. die Kirchtür heftig zu-<br />

52


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

geschnackt und so den Gottesdienst gestört haben. - Es scheint, dass man noch weitere, und<br />

zwar recht bittere Erfahrungen machen will. Auf schiefer Ebene gibt es so leicht keinen Halt. -<br />

Der gütige Leser wird um eine milde Gabe für Landenbeck gebeten; die Leute haben es<br />

wohl verdient.<br />

53


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Teilung der Gleier Mark im Jahre 1751<br />

In Nachstehen<strong>dem</strong> soll eine Urkunde wörtlich mitgeteilt werden, welche die Beteiligten sicher<br />

interessieren wird. Das urkundliche Aktenstück befindet sich im Besitze des Gemeinde-<br />

Vorstehers Franz Gödde zu Leckmart, der es mir zum Zwecke der Veröffentlichung gütigst<br />

überlassen hat. Es empfiehlt sich, den Abdruck <strong>aus</strong> der Mescheder Zeitung <strong>aus</strong>zuschneiden<br />

und gut aufzubewahren. Nach erfolgtem Abdruck sollen dann noch verschiedene Bemerkungen,<br />

Erklärungen und Erläuterungen beigefügt werden, um zu zeigen, wie sich in früheren Zeiten<br />

die wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Vorfahren nach und nach gestaltet haben. Also<br />

zunächst die Urkunde selber:<br />

Kund und zu wissen sei hiermit Jedermänniglichen, dass heut unten gesetzten Dato die<br />

sämtlichen Interessenten der Hoch- oder Gleier Mark, nämlich Johannes Jacobus Plencker gt.<br />

Christes, und Johann Heinrich Müller zu Salh<strong>aus</strong>en, Johann Fritz Vogt von Leckmart, Johann<br />

Caspar Engelhard zu Eslohe, Johann Hermann Esleben zu Oberhun<strong>dem</strong>, Rötger Hömerg zu<br />

Arpe, Johannes Mues zu Niederberrentrop, Antonius Nöcker zu Brenschet, Johann Caspar Hebbecker,<br />

Jürgen Thönne, Arnold Teipel, Johannes Vos, Nikol<strong>aus</strong> Witte zu Selkentrop, Anton Gnacke,<br />

Jodocus Hennemann, Rötger Pieper, Johannes Wessel (Brächter), Caspar Rath gt. Geuecke,<br />

Johannes Volmer gt. Beste, Johannes Thumes, Johannes Schauerte, Johannes Huster,<br />

Johannes Gerbe, Johannes Vos, Johannes Riflinghusen gt. Rickes, Heinrich Fischer gt. Hennecke,<br />

Anton Volmer und Hermann Petz; - mich zu Endsbenannten Churköllnischen beeideten<br />

Landmesser befördert, ihnen die unter sich gemeinhabende Hoch- oder Gleiermark nach eines<br />

jeden Quoto zuzumessen und zu teilen, noch folgende Berge und Wiesengründe, so zur Hochmark<br />

gehörig sind, als erstlich namentlich die Berge, 1. das Risselt, 2. den Guberg, 3. den hohen<br />

Lemberg, 4. den Rinsberg, 5. den Hülsenberg, 6. in der Besemecke, Auergang und Calenberg,<br />

7. in den Sümpfen, 8. das Hersched oder Knick, 9. den Selberg, 10. den Löttenberg.<br />

Item die Wiesenplätze: 1. die Hude in der Gleier, 2. Vos-Wiese daselbs, 3. die Wiese in der<br />

Schlette, 4. die beiden Wiesenplätze in der Arpe, und Obersten zu Kückelheims-Wiese und den<br />

Platz in Henckeln Wiese daselbs, welche ich ihnen nach eines jeden Quoto zugeteilt und gemessen<br />

und ihnen vor <strong>dem</strong> Losziehen in Mal- und Plöcke gesetzt habe, und ein jeder in folgenden<br />

Briefen sein Los und Parzelle samt der ............(nicht mehr lesbar, weil von Motten zerstört)<br />

und Breite ein jeder in seinem Brief sehen und lesen kann, samt den Anstößen und<br />

Nachbarn, so ein jeder rechter und linker Hand hat, wie auch unten und oben. So haben sie<br />

sich auch den 27. Mai 1751 auch verglichen und verabredet, in Gegenwart des Gogreffen, damit<br />

ein jedes Dorf oder Ort nach seiner Gelegenheit sein Gehölze im Großgehölze bekommen<br />

möchte und wegen des Heimfahrens. Also hat erstlich Jacobus Plencker und Johann Heinrich<br />

Müller, beide zu Salh<strong>aus</strong>en, von Bergen das Risselt, den Guberg, ein Stück von Rinsberg und<br />

auch ein Stück vom Hüselberg samt <strong>dem</strong> Heidfeld um das Jagdh<strong>aus</strong> bekommen, wie auch 3<br />

Teile in der Hude in der Gleyer bekommen.<br />

Item haben Johann Fritz Vogt, Johann Caspar Engelhard, Hermann Esleben, Rötger Hömerg,<br />

Johannes Mues, Anton Nöcker und Johann Caspar Hebbecker den hohen Lemberg bekommen.<br />

Item die Velbecker, Werrentroper u. Witte zu Selkentrop haben auf <strong>dem</strong> Auergang, Hülseberg<br />

und in der Besemecke ihren Teil bekommen.<br />

Item die Brächter haben den Rinsberg, ein Stück vom Hülseberg, ober und unter <strong>dem</strong> Wege<br />

bekommen, in hohem Gehölze, was aber die übrigen Heidberge und Buschkasche belangt, haben<br />

der Christer und Müller zu Salh<strong>aus</strong>en den Brächtern-Interessenten ihren Anteil, so ihnen<br />

davon zusteht, auf 32 Mark geschenkt; dagegen haben die Brächter den Christes und Müller zu<br />

Salh<strong>aus</strong>en ihren Anteil in der Hude in der Gleyer frei und ledig geschenkt.<br />

Ferner haben der Esleben, Hebbecker und Nöcker, Vogt, Engelhard, Hömerg und Mues den<br />

Brächtern ihre Teile geschenkt wegen der T<strong>aus</strong>chung ihres Teiles, so ihnen auf <strong>dem</strong> Hülseberg<br />

gefallen; dagegen sie ein Mehreres bekommen haben am hohen Lemberg, aber ihren Anteil in<br />

<strong>dem</strong> Brantergen bover u. unter <strong>dem</strong> Schalmecker-Wege langs die Rabenschlade und Tiergaren,<br />

haben sie für sich behalten. Was den Esleben seinen Teil im Brantergen angeht, hat er seinen<br />

Teil im Brantergen bekommen, zwischen den Brächtern und Christes zu Salh<strong>aus</strong>en; was aber<br />

den Hömerg, Mues, Vogt und Engelhard betrifft wegen des Brantergen und ......... so sie dafür<br />

den Silberg und ein Stück auf <strong>dem</strong> Knick bekommen. Was aber den Nöcker und Hebbecker<br />

wegen des Brantergen betrifft, haben sie bei den Velbeckern und Werrentröpern bekommen,<br />

54


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

welche obige beide Teile die Velbecker und Werrentröper unter sich geteilt haben und sie sich<br />

mit <strong>dem</strong> Nöcker und Hebbecker zu vergleichen haben.<br />

Auch ist hierbei verabredet also und dergestalt, dass keiner keine Mark, wo einer in Not bekommen<br />

sollte, an keinen Auswärtigen verkaufen oder versetzen soll, mit Verlust seiner Mark,<br />

sondern sie sollen sie bei den Inressenten versetzen oder verkaufen, damit kein Zwiespalt oder<br />

Ruin unter den Märklingen entstehen dürfte, wie vorhin geschehen ist, dass allerhand Prozesse<br />

dadurch entstanden sind.<br />

2. Soll keiner <strong>dem</strong> Andern in seine Teile fallen mit Holz hauen, Heid hacken und Laub harken;<br />

wenn einer darüber ertappt wird mit Holz abhauen, soll von einem Stamm, mit einer<br />

?????? Straf belegt werden.<br />

3.Wann einer oder der andere einen ertappen wird, es sei auf <strong>dem</strong> seinen oder einem andern<br />

seinen Teilen, so soll ein jeder verbunden sein, den Übertreter zu pfänden und anzugeben,<br />

damit die Übertreter gestraft werden, damit die Berge imstande bleiben, wie auch die<br />

Polizeiordnung dahin zielt.<br />

4. Soll ein jeder mit <strong>dem</strong> Vieh, welche beisammen sind in den Bergen, auf <strong>dem</strong> ihrigen verbleiben;<br />

<strong>aus</strong>genommen, was die Salhäuser und Brächter betrifft, hüten die Brächter mit <strong>dem</strong><br />

Vieh und Schafen auf <strong>dem</strong> Guberg, aber nicht in die Hude in der Gleyer, welche die Brächter<br />

den Salhäusern, nämlich den Christes und Müller frei gegeben haben, wie in <strong>dem</strong> Vergleich, so<br />

Christes und Müller mit den Brächtern den 8. Mai dieses Jahres 1751 gemacht haben, zu sehen<br />

ist.<br />

5.Was Wasser und Weide und Mast betrifft, so sind die Werrentroper mit eingeschlossen.<br />

6. Was ferner die Maste angeht, soll an je<strong>dem</strong> Ort, wie ein jedes Dorf, Märklinge so beisammen<br />

an ihren Orten sind, in den Bergen, als Velbeck und Werrentrop am Hülsberg, Auergang<br />

und in der Besemecke; item die am hohen Lemberg gefallen sind, item die Brächter am<br />

Rinsberg, Hülsberg, soll ein jeder so zusammen seiend auf <strong>dem</strong> ihrigen verbleiben, welchen<br />

Ort sie zusammen haben in <strong>dem</strong> Maste, solle dann einer oder der andere seine Parzelle verwüsten<br />

oder verderben, dass keine Maste daran wachsen kann, Schweine darin zu hüten und<br />

zu mästen, derjenige soll so lange kein Schwein darin treiben bis dahin, dass sein Teil wieder<br />

zu Mastwachsung fähig ist; damit nun also den Streit künftighin zu verhüten, sind diese 6 Artikel<br />

in dieses Protokoll eingeschrieben und sind diese Protokölle 3 geschrieben, gleichlautend.<br />

Eins für Jakobus Plencker und Johann Henrich Müller zu Salh<strong>aus</strong>en; eins für die Interessenten<br />

zu Bracht und eins für den Vogt, Engelhard, Hömerg, Mues und die Velbecker und Werrentröpper;<br />

welche Teilung und Extrahirung geschehen ist vom 15. Juni bis den 23. August; solche<br />

Teilung vollzogen ist durch mich Ferdinanden Jungbluth, beeideten Churköllnischen Landmesser<br />

1751.<br />

Ferdinand Jungbluth mppr.<br />

Folget nun was ein jeder Interessent der Hoch- oder Gleyermark und namentlich in der<br />

Hochmark hat nach seinem Anteil:<br />

1. hat Johannes Jakobus Plenker 16 Mk.<br />

2. " Johann Heinrich Müller zu Salh<strong>aus</strong>en 16 "<br />

3. " Johann Fritz Vogt zu Leckmart 1 "<br />

4. " Johann Caspar Engelhard zu Eslohe 1 "<br />

5. " Hermannus Esleben zu Oberhun<strong>dem</strong> 1 "<br />

6. " Rötger Hömerg zu Arpe 1 "<br />

7. " Johannes Mues zu Niederberndorf 1 "<br />

8. " Anton Nöcker zu Prenschet 1 "<br />

9. " Johann Caspar Hebbecker 1 "<br />

10. " Jürgen Thöne zu Velbeck 1 "<br />

11. " Arnold Teipel 1 "<br />

12. " Johannes Vos 1 "<br />

13. " Nikol<strong>aus</strong> Witte zu Selkentrop 1 "<br />

14. " Jodokus Hennemann zu Werrentrop 1 "<br />

15. " Anton Quack 1 "<br />

16. " Rötger Pieper 1 "<br />

17. " Johannes Wessel 1 "<br />

18. " Kaspar Rath gt. Geuecke zu Bracht 1 "<br />

55


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

19. " Johannes Volmer gt. Beste 1 "<br />

20. " Johannes Thumes 1 "<br />

21. " Johannes Schauerte 1 "<br />

22. " Johannes Huster 2 "<br />

23. " Johannes Gerber 1 "<br />

24. " Johannes Vos 1 "<br />

25. " Joh. Riflinghusen gt. Rickes zu Bracht 1 "<br />

26. " Henrich Fischer gt. Hennecke zu Bracht 1 "<br />

27. " Anton Volmar 1 "<br />

28. " Hermannus Petz 1 "<br />

29. " Hennecken, Geuecken u. Beste zus. 1 "<br />

Summa - 60 Mk.<br />

Nun folgen die Briefe nach der Ordnung wie sie hier in der Ordnung stehen und wo ein jeder<br />

seine Teile bekommen hat samt den Anstößen.<br />

Nr. 1.<br />

Johannes Jakobus Plencker gt. Christes zu Salh<strong>aus</strong>en, hat in folgenden Orten zu seinem Anteil<br />

bekommen, wo ihn das Los hingewiesen hat und zwar erstlich:<br />

Nr. 2. und 1. am Risselt, und hat er dazu Anstößen oben des Herrn von Fürstenberg sein<br />

Gehölze und unten die Landstraße längs die Hude und des Hebbecker seine Wiese, und zur<br />

rechten und linken Hand den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en, und gemeltes Stück ist oben breit 113 Ruten,<br />

und in der Mitte 118 Ruten und unten längs die Landstraße 120 Ruten; und hat er da bekommen<br />

12 579 Ruten, welches tut 38 Malter, 4 Scheffel, 15 Becher.<br />

Nr. 1. Im Guberg nach der Gleyer, und hat er dazu Anstößen oben den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en,<br />

auf <strong>dem</strong> Rücken des Gubergs längs den Weg, und unten die Hebbecker Wiese und Vos zu<br />

Bracht seinen Pachtbruch und dessen Wiese bover <strong>dem</strong> Bruche, und zur linken Seite die Brächter<br />

Hagen, und rechten Seite den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en; und ist gemeltes Stück oben über die<br />

Wasserwage oder Rücken breit 124 Ruten, unten längs die Wiesen 126 Ruten breit, und hat er<br />

da bekommen 8728 Ruten oder 26 Malter, 5 Scheffel, 10 Becher, der 1. am Guberg längs <strong>dem</strong><br />

Barmecker Siepen bis an die Hude mit den Spitzen; hat er zu Anstößen rechter Hand den Müller<br />

zu Salh<strong>aus</strong>en und linken Hand spitz <strong>aus</strong>laufend an den Gleyerfluß, wo die Barweck in die<br />

Gleyer fließt, und über die Wasserwage oder Rücken den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en, und unten das<br />

Barwecker Siepen, und ist gemeltes Stück über den Rücken lang 165 Ruten und durch die<br />

Barweck 125 Ruten lang, und hat er da bekommen 4669 Ruten, oder 14 Malter, 2 Scheffel, 2<br />

Spint.<br />

Der 1. bover <strong>dem</strong> Weg, so durch den Hülseberg obenher geht, nach <strong>dem</strong> Jagdh<strong>aus</strong>e, und<br />

hat er dazu Anstößen rechter Hand den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en, und linker Hand den Rifflinghäuser,<br />

und oben die Velbecker Teilung und unten am Weg. Die Länge oben ist 73 Ruten und<br />

längs <strong>dem</strong> Weg 46 Ruten und hat er da bekommen 3391 Ruten oder 10 Malter, 2 Scheffel, 15<br />

Becher.<br />

Der 1. in <strong>dem</strong> Heidefeld in Brantergen und <strong>dem</strong> Schallmecker Land, und hat er dazu Anstößen<br />

nach <strong>dem</strong> Jagdh<strong>aus</strong>e den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en, und nach der Rabenschladen den Esleben<br />

und Romes zu Bracht, und ist solches am Wege breit 46 Ruten und am Rinsberg 14 1/2 Ruten<br />

breit vorhaupt, und hat er da bekommen 2340 Ruten oder 7 Malter, 2 Scheffel, 1 Becher.<br />

Der 1. am Rinsberg am selben Ort, und hat er dazu Anstößen rechter Hand den Thomes zu<br />

Bracht, und linker Hand den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en, und unten sein Heidefeld und oben spitz <strong>aus</strong>laufend<br />

an <strong>dem</strong> Schnadenbaum; und ist solches Stück unten breit 14 1/2 Ruten und oben spitz<br />

bei <strong>dem</strong> Schnadenbaum; und hat er da bekommen 368 Ruten oder 1 Malter, 1 Scheffel, 2 Becher.<br />

Diese 3 letzten Stücker sind in einem Stück; das Heidefeld liegt in der Mitte der 3. in der<br />

Hude in der Gleyer, und hat er dazu Anstößen oben den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en und den Vogt zu<br />

Leckmart, und rechter Hand den Gleyerfluß, und linker Hand die Landstraße, und hat er da<br />

bekommen 188 Ruten oder 3 1/2 Scheffel in Habersaat groß.<br />

Das erste Teil in der Hude hat er und der Müller zusammen, welches sich beträgt zur Halbscheid<br />

94 Ruten. Betragen sich also diese 7 Stücker zusammen 32387 Ruten oder 99 Malter,<br />

5 Scheffel, 13 Becher in Habersaat.<br />

56


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Nr. 2.<br />

Johannes Henricus Müller gt. Müller zu Salh<strong>aus</strong>en:<br />

Hat in folgenden Orten, wo das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen und zwar<br />

erstlich:<br />

1. am Risselt an der Tinken und hat er dazu Anstößen rechter Hand die Brachter und den<br />

Hebbecker, und linker Hand den Christes zu Salh<strong>aus</strong>en, und unten die Landstraße längs der<br />

Hebbecker Wiesen, und oben den Gurgensberg, und ist solches Stück oben breit 78 Ruten und<br />

unten 50 Ruten, und hat er bekommen 5796 Ruten oder 17 Malter, 5 1/2 Scheffel.<br />

Der 2. am Risselt, nach den Salhäuser Hagens hin; hat dazu Anstößen rechter Hand Christes<br />

zu Salh<strong>aus</strong>en, und linker Hand spitz zulaufend, und oben an des Herrn v. Fürstenberg sein<br />

Gehölze, unten an die Landstraße und Salhäuser Hagens. Solches Stück ist oben her lang 96<br />

Ruten und unten her längs die Salhäuser Hagens 100 Ruten lang, und hat er da bekommen<br />

6783 Ruten oder 20 Malter, 5 Scheffel, 10 Becher.<br />

Der 2. am Guberge, nach der Gleyer, längs die Hude und Hebbecker Wiese zum Teil, und<br />

hat er dazu Anstößen linker Hand Christas zu Sal h<strong>aus</strong>en, und rechter Hand spitz <strong>aus</strong>laufend,<br />

wo die Bar wecke in die Geyer fließt, und unten die Hude und Heb Becker-Wiese zum Teil, und<br />

oben längs den Christas zu Sal h<strong>aus</strong>en über die Wasserwage oder Rücken bis in die Spitze, und<br />

ist die Länge längs die Gleyer 190 Ruten und über die Wasserwage ist die Länge 165 Ruten<br />

und hat er da bekommen 8728 Ruten oder 26 Malter, 5 Sch., 10 B. groß.<br />

Der 2. am Guberg nach der Barwecke zu und hat er dazu Anstößen oben den Christes zu<br />

Salh<strong>aus</strong>en über die Wasserwage längs den Weg und in den Barwecker Siepen, rechter Hand an<br />

Geuecken, Hennecke und Besten zu Bracht ihren Teil stoßend, und linker Hand an den Christes<br />

zu Salh<strong>aus</strong>en, und ist solches Stück über die Wasserwage lang 124 R. und längs die Barwecke<br />

125 R. lang, und hat er da bekommen 4669 Ruten oder 14 Malter, 2 Sch., 2 Spint.<br />

Der 2. am Hülseberg vor <strong>dem</strong> Schulten Berge zu Salh<strong>aus</strong>en und hat er dazu Anstößen rechter<br />

Hand den Schulten zu Salh<strong>aus</strong>en, linker Hand den Christes zu Salh<strong>aus</strong>en, und oben den<br />

Witten zu Selkentrop und den Vos zu Velbecke, und unten sein ihre da gefallenes Heidfeld, und<br />

ist gemeltes Stück oben lang 51 Ruten und unten 69 Ruten oder 10 Malter, 2 Scheffel, 15 Becher.<br />

Der 2. daselbst beim Jagdh<strong>aus</strong>, und hat er da an rechter Hand den Schulten und Schütteler<br />

zu Salh<strong>aus</strong>en, und linker Hand den Christes zu Salh<strong>aus</strong>en, und beiden Seiten sein Gehölze und<br />

ist gemeltes Stück Heidfeld an einer Seite lang 69 Ruten, an der ander 14 1/2 Ruten oder 7<br />

Malter, 2 Scheffel, 1 Becher.<br />

Der 2. an gemeltem Ort am Rinsberg; und hat er dazu Anstößen linker Hand Schütteler zu<br />

Salh<strong>aus</strong>en, und rechter Hand den Christes zu Salh<strong>aus</strong>en, und unten sein Heidfeld, und oben<br />

spitz <strong>aus</strong>laufend an <strong>dem</strong> Schnadebaum und ist solches Stück unten breit 14 1/2 Ruten und<br />

oben spitz an <strong>dem</strong> Schnadebaum, und hat er da bekommen 368 Ruten oder 1 Malter, 1 Scheffel<br />

und 2 Becher.<br />

Der 4. in der Gleyer in der Hude, und hat er dazu Anstößen oben des Hebbecker Wiese, und<br />

unten den Christes zu Salh<strong>aus</strong>en und an einer Seite die Gleyer, an der andern Seite die Landstraße;<br />

und hat er da bekommen 3 1/2 Scheffel groß in der Habersaat; ist 188 Ruten.<br />

Der 1. in obgemelter Hude, unter, welcher er und Christes zusammen haben, kommt ihm zu<br />

die Halbscheid davon zu 94 Ruten und stößt solches Stück oben an den Nöcker zu Brenschet<br />

und tut diese Halbscheid 1 Scheffel, 13 Becher. Betragen sich also diese 8 Teile zusammen in<br />

einer Summa 32357 Ruten oder 99 Malter, 5 Scheffel und 3 Becher in der Habersaat.<br />

Nr. 3.<br />

Johannes Fridericus Vogt gt. Richter zu Leckmart.<br />

Hat in folgenden Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen, und zwar<br />

erstlich:<br />

[Es fehlen die ersten 4 Zeilen in der Kopie]<br />

.... und hat er allda bekommen 2090 Ruten oder 6 Malter, 2 3/4 Sch. in Habersaat.<br />

57


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Den Silberg und das Stück auf <strong>dem</strong> Knick hat er Engelhard, Hömerg zu Arpe und der Mues<br />

zu Niederberrentrop zusammen. Hat also der Silberg 1820 Ruten, davon je<strong>dem</strong> in 4 Teile geteilt<br />

= 455 Ruten.<br />

Auf <strong>dem</strong> Knick das Stück hat 608 Ruten davon je<strong>dem</strong> zukommt in 4 Teile geteilt = 152 R.<br />

Der 1. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruch, welchen der Vos zu Bracht in Gebrauch hat, und hat er<br />

dazu Anstößen unten Engelhard, oben Thomes zu Bracht, und ist solches zu beiden Seiten 1<br />

Rute, 5 Fuß breit, und hat er da bekommen 13 1/8 Ruten.<br />

Der 1. in der Arpe, bei des Obersten zu Kückelheim seiner Wiese, und hat er dazu Anstößen<br />

oben den Engelhard, und unten den Obersten zu Kückelheim und ist solches Stück 1 Rute, 1<br />

Fuß breit, und hat er da bekommen 7 1/3 Ruten.<br />

Der 15. in der Gleyer in der Hude, und hat er dazu Anstößen oben den Christes zu Salh<strong>aus</strong>en<br />

und unten den Wessel zu Werrentrop, und hat er da bekommen 12 1/2 Ruten.<br />

Betragen sich also diese 6 Stück, worin der Silberg und auf <strong>dem</strong> Knick miteingeschlossen<br />

2730 Ruten oder 8 Malter, 2 2/3 Scheffel in Habersaat.<br />

Nr. 4.<br />

Johannes Casparus Engelhard zu Eslohe.<br />

Hat in folgenden Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen u. zwar<br />

erstlich:<br />

Der 7. am hohen Lemberg, und hat er dazu Anstößen linker Hand den Vogt zu Lekmart, und<br />

rechter Hand spitz zulaufend in der Barwecke, und oben die Salh<strong>aus</strong>er, und unten das Barwecker<br />

Siepen, und ist gemeltes Stück oben lang 82 Ruten und unten an <strong>dem</strong> Siepen 25 Ruten<br />

lang, und weilen.... [Es fehlen die ersten 4 Zeilen in der Kopie] .... noch zusammen und ist der<br />

Silberg groß 1820 R. tut also der 4. Teil davon = 152 R.<br />

Der 2. der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruch, welchen der Vos zu Bracht in Pacht hat, und hat er dazu<br />

Anstößen unten den Hömerg zu Arpe, und oben den Vogt zu Leckmart, ist solches Stück 1 Rute,<br />

8 Fuß breit und hat er da bekommen 13 1/8 Ruten.<br />

Der 2. in der Arpe, und hat er dazu Anstößen unten den Vogt zu Leckmart und oben den<br />

Hömerg zu Arpe und ist solches Stück 1 Rute, 1 Fuß breit und hat er da bekommen 7 1/3 Rute.<br />

Der 9. in der Gleyer in der Hude, und hat er dazu Anstößen oben den Pieper zu Werrentrop<br />

und unten den Vos zu Velbecke, und hat er da bekommen 12 1/2 Ruten. Betragen sich also<br />

diese 6 Teile zusammen in einer Summa 2930 Ruten oder 9 Malter, 1 Spint in der Habersaat.<br />

Nr. 5.<br />

Johannes Hermannus Esleben zu Oberhun<strong>dem</strong>.<br />

Hat in folgenden Orten zu seinem Anteil bekommen, wo ihn das Los hingewiesen und zwar<br />

erstlich:<br />

Der 1. am hohen Lemberg, und hat er dazu Anstößen rechter Hand den Nöcker zu Brenschet,<br />

und linker Hand den Geuecken, Hennecken und Besten zu Bracht ihre Samtmark oder<br />

Teile, und unten das Siepen und oben die Salhäuser Marken und ist solches Stück oben breit<br />

20 Ruten und 12 Fuß, in der Mitte 20 Ruten und 24 3/4 Ruten und hat er da bekommen 2090<br />

Ruten oder 6 Malter, 2 3/4 Scheffel.<br />

In <strong>dem</strong> Brantergen bevor <strong>dem</strong> Schalmecker Wege ist ihm zugemessen von den Brantergen<br />

längs <strong>dem</strong> Christes zu Salh<strong>aus</strong>en, welches ein Triangel oder dreieckiges Stück ist, damit er<br />

daselbst seinen Teil nicht zwischen die Brachter bekomme, und ist..... [Es fehlen die ersten 4<br />

Zeilen in der Kopie] .... und hat er dazu Anstößen oben den Vos zu Velbecke und unten den<br />

Hömerg zu Arpe, und hat er da bekommen 12 1/2 Ruten.<br />

Was sein übriger Anteil in <strong>dem</strong> Bruch in der Gleyer, welchen der Vos unter hat, welches ist<br />

13 1/2 Ruten, und in der Arpe, welches sich beträgt 7 1/2 Kreuzruten, haben sich Brächter<br />

zumessen lassen an beiden Orten in ihre Teile, so betragen sich beide Teile zusammen 20 1/2<br />

Ruten oder 5 2/3 Becher, welches ihm die Brächter Interessenten vergüten wollen, wenn er<br />

ihnen diese beiden Pärtgers (Parzellen) nicht schenken will.<br />

58


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Betragen sich also obige 3 Teile zusammen in eine Summa 3212 1/2 R. oder 9 Malter, 5 1/2<br />

Sch. in Habersaat.<br />

Nr. 6.<br />

Joannes Rötgerus Hömerg zu Arpe,<br />

Herrn Gerichtsscheffen des Amtes Fredeburg, hat in folgenden Orten zu seinem Anteil bekommen,<br />

wo ihn das Los hingewiesen und zwar erstlich:<br />

Der 3. am hohen Lemberg, hat er daselbst zu Anstößen rechter Hand den Nöcker zu Brenschet<br />

und linker Hand den Hebbecker, und unten das Siepen, oben die Salhäuser, und ist solches<br />

oben breit 20 1/4 Ruten, in der Mitte 20 Ruten und unten 24 R., und hat er da bekommen<br />

2090 Ruten oder 6 M., 2 3/4 Sch. in Habersaat.<br />

In <strong>dem</strong> Silberg hat er und der Vogt zu Leckmart, Engelhard zu Eslohe und Mues zu Niederberrentrop<br />

zusammen, welcher groß ist 1820 Ruten, davon ihm der 4. Teil zukommt welches<br />

ist 455 R.<br />

In <strong>dem</strong> Stück auf <strong>dem</strong> Knick, welches groß ist 608 R., wovon ihm der 4. Teil zukommt, welcher<br />

ist 152 Ruten.<br />

Der 6. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruch, welchen der Vos zu Bracht pachtweise unter hat, hat er<br />

dazu Anstößen oben den Hebbecker, unten an die Wiese stoßend, und hat er da bekommen 13<br />

1/8 R.<br />

Der 3. in der Arpe, und hat er dazu Anstößen unten den Hebbecker, und oben den Geuecken,<br />

Hennecke und Besten zu Bracht, und hat er da bekommen 7 1/2 R.<br />

Der 12. in der Gleyer in der Hude; und hat er dazu Anstößen den Hennemann zu Werrentrop,<br />

und unten den Teipel zu Velbeck, und hat er da bekommen 12 1/2 Ruten.<br />

Betragen sich diese Teile zusammen in eine Summe 2730 R. oder 8 Malter, 2 2/3 Scheffel in<br />

Habersaat.<br />

Nr. 8.<br />

Antonius Nöcker zu Brenschet<br />

hat in folgenden Orten, wo ihn das Los hingewiesen hat, zu seinem Anteil bekommen und zwar<br />

erstlich:<br />

Der 2. am hohen Lemberg; hat er dazu Anstößen rechter Hand den Hömerg zu Arpe, und<br />

linker Hand den Bicks zu Oberhun<strong>dem</strong>, und oben die Salhäuser, und unten das Siepen; und ist<br />

solches Stück oben breit 20 1/2 R., mitten 20 R. oder 6 Malter, 2 3/4 Scheffel Habersaat.<br />

Seinen Teil, so er im Brantergen am Schallmecker Wege vorbehalten, haben die Brächter in<br />

die Besemecke, in die Buschgasche, verwiesen, welchen Teil sich die Velbecker und Werrentroper<br />

in ihre Teile haben zumessen lassen, welchen Teil ihm Abgemelte vergüten oder abstehen<br />

müssen.<br />

Der 1. in der Gleyer in der Hude; und hat er dazu Anstößen unten den Müller und Christes<br />

zu Salh<strong>aus</strong>en, und oben den Hebbecker, und hat er da bekommen 12 1/2 R.<br />

Der 4. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruch, welchen der Vos zu Bracht in Pacht hat, und hat er dazu<br />

Anstößen oben den Hömerg zu Arpe, und unten den Hebbecker; und ist solches Stück 1 R. und<br />

5 Fuß breit, und hat er da bekommen 13 1/8 R.<br />

Der 4. in Arpe, und hat er dazu Anstößen oben den Hebbecker und unten den Hömerg zu<br />

Arpe, und hat er da bekommen 7 1/3 R.<br />

Betragen sich also diese 4 Teile zusammen 2123 R. oder 6 Malter, 3 Scheffel, 4 1/2 Becher<br />

in der Habersaat.<br />

Nr. 9.<br />

Joannes Casparus Hebbecker<br />

hat in folgenden Orten, wo ihn das Los hingewiesen, sein zu seinem Anteil bekommen und<br />

zwar erstlich:<br />

Der 4. am hohen Lemberg, und hat er dazu Anstößen linker Hand den Hömerg zu Arpe,<br />

rechter Hand den Mues zu Niederberrentrop und oben die Salhäuser und unten das Siepen; es<br />

ist dieses Stück oben breit 22 R. und unten 26 R., und hat er da bekommen 2090 R. oder 6<br />

59


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Malter, 2 3/4 Sch. Seinen Teil, so er im Brantergen am Schalmecker Wege vorbehalten, haben<br />

die Brächter in die Besemecke in die Buschkasche verwiesen, welchen Teil sich die Velbecker<br />

und Werrentröper haben in ihre Teile zumessen lassen; welchen Teil ihre Obgemelte vergüten<br />

oder abstehen müssen.<br />

Der 2. in der Gleyer in der Hude; hat dazu Anstößen unten den Nöcker und oben den Witten<br />

zu Selkentrop; hat da bekommen 12 1/2 R.<br />

Der 5. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruch, welchen der Vos zu Bracht in Pacht hat; hat er dazu Anstößen<br />

unten den Mues zu Niederberrentrop, und oben den Nöcker zu Brenschet, und hat er da<br />

bekommen 13 1/8 R.<br />

Der 5. in der Arpe, hat er dazu Anstößen oben den Mues zu Niederberrentrop, und unten<br />

den Nöcker zu Brenschet; hat da bekommen 7 1/2 R.<br />

Betragen sich also diese 4 Teile zusammen 2133 R. oder 6 Malter, 3 Scheffel, 4 1/2 Becher<br />

in der Habersaat.<br />

Nr. 10.<br />

Jürgen Thöne zu Velbeck, Gerichtssschöffen des Amtes Fredeburg<br />

hat in ff. Orten zu seinem Anteil bekommen, wo ihn das Los hingewiesen, und zwar erstlich:<br />

Der 2. in der Teilung am Auergang und Hülseberg; hat dazu Anstößen rechter Hand Teipel<br />

zu Velbeck, und linker Hand den Vos zu Velbeck, und auf <strong>dem</strong> Hülseberg an Brächter und<br />

Christes zu Salh<strong>aus</strong>en stoßend, und unten nach der Besemecke in der Schlucht an den Schulten<br />

zu Velbeck stoßend, und ist dieses Stück an den Schulte breit 16 R., 8 Fuß, und oben 27 R.<br />

breit, und in der Mitte 21 R., hat da bekommen 2748 R. oder 8 Malter, 4 1/2 Scheffel.<br />

Der 5. in der Besemecke unten in der Buschkasche, und hat er zu Anstößen rechter Hand<br />

den Teipel, und linker Hand den Hennemann zu Velbeck, und oben an den Gerben zu Bracht,<br />

unten an das Besemecker Siepen; hat das Stück in der Breite oben an Gerben 20 R., unten 11<br />

R. und hat er da bekommen 1282 R. oder 3 Malter, 5 3/4 Scheffel in der Habersaat.<br />

Der 5. oben in der Besemecke, wo die Besemecke springt, hat dazu Anstößen rechter Hand<br />

den Gnacker zu Werrentrop, und linker Hand den Wessel zu Werrentrop, und hat dieses Stück<br />

unten in der Breite 5 R. und oben 4 1/2 R., hat da bekommen 147 R. oder 2 3/4 Scheffel.<br />

Der 4. in der Gleyer in der Hude; hat dazu Anstößen oben den Gnacken zu Werrentrop, und<br />

unten den Witten zu Selkentrop; hat da bekommen 12 1/2 R.<br />

Betragen sich also diese 4 Teile zusammen in einer Summe 4177 1/2 R. oder 12 Malter, 5<br />

1/3 Scheffel.<br />

Nr. 11.<br />

Arnoldus Teipel zu Velbeck<br />

hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen und zwar erstlich:<br />

Der 1. in der Teilung am Auergang und Hülseberg; hat zu Anstößen rechter Hand den Pieper<br />

zu Werrentrop und linker Hand den Thöven zu Velbecke, und oben die Brächter, und unten den<br />

Schulten zu Velbecke; ist dieses Stück breit oben 24 R., unten vor Schulten 15 R. und in der<br />

Mitte 20 R.; und hat er da bekommen 2748 R. oder 8 M., 4 1/2 Sch.<br />

Der 6. in der Besemecke; hat dazu Anstößen rechter Hand den Vos zu Velmecke, und linker<br />

Hand den Thönen daselbst, und oben den Gerben zu Bracht und unten das Besemecker Siepen,<br />

hat dieses Stück in der Breite oben 21 R. und unten 10 R., und hat er da bekommen 1282<br />

R. oder 3 M., 5 3/4 Sch.<br />

Der 2. oben in der Besemecke; hat dazu Anstößen rechter Hand den Pieper zu Werrentrop<br />

und linker Hand den Hennemann daselbst, und oben den Pieper und unten das Besemecker<br />

Siepen, und ist solches Stück in der Breite oben 7 R. und unten 7 R. und hat er da bekommen<br />

147 R.<br />

Der 2. in der Gleyer in der Hude; hat dazu Anstößen oben den Mues zu Niederberrentrop<br />

und unten den Pieper zu Werrentrop, und hat er da bekommen 12 1/2 Ruten. Betragen sich<br />

also diese 4 Teile in einer Summa 4177 1/2 R. oder 12 Malter, 5 1/3 Scheffel.<br />

60


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Nr. 12<br />

Johannes Vos zu Velbecke.<br />

Hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, seinen Anteil bekommen und zwar erstlich:<br />

Der 3. in der Teilung am Auergang und Hülseberg; hat dazu Anstößen rechter Hand den<br />

Thönen zu Velbecke und linker Hand den Witten zu Selkentrop, und oben den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en<br />

und unten den Schulten zu Velbecke, und ist dieses in der Breite oben 28 R., in der<br />

Mitte 22 R. und unten 16 R., und hat er da bekommen 2748 R.<br />

Der 7. unten in der Besemecke, und hat er dazu Anstößen rechter Hand den Witten zu Selkentrop<br />

und linker Hand den Teipel zu Velbecke und oben an den Gerben zu Bracht und unten<br />

an das Besemecker Siepen, und hat dieses Stück in der Breite oben 21 R. und unten 9 R., und<br />

hat er da bekommen 1364 R. oder 4 M., 1 1/4 Sch.<br />

Der 7. oben in der Besemecke, und hat er dazu Anstößen rechter Hand den Witten zu Selkentrop,<br />

und linker Hand den Gnacken zu Werrentrop und hat er da bekommen 157 R.<br />

Der 8. in der Gleyer in der Hude, hat zu Anstößen oben den Engelhard zu Eslohe und unten<br />

den Bicks zu Oberhun<strong>dem</strong>, und hat da bekommen 12 1/2 Ruten.<br />

Betragen sich also die 4 Teile zusammen in einer Summa 4177 1/2 R. oder 12 M., 5 Sch. 6<br />

B.<br />

Nr. 13.<br />

Nicol<strong>aus</strong> Witte zu Selkentrop.<br />

Hat in ff. Orten, wo ihn sein Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen und zwar erstlich<br />

wie folgt:<br />

Der 4. in der Teilung am Auergang und Hülseberg; hat zu Anstößen rechter Hand den<br />

Schulten zu Salh<strong>aus</strong>en, linker Hand den Vos zu Velbecke, und oben den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en<br />

und auf <strong>dem</strong> Auergang den Schulten zu Velbecke, und hat dieses Stück in der Breite an <strong>dem</strong><br />

Müller 29 R. und in der Mitte 24 R. und auf <strong>dem</strong> Auergang bei <strong>dem</strong> Schulten zu Velbecke 16 R.<br />

und hat er da bekommen 2748 Ruten.<br />

Der 8. unten in der Besemecke, hat dazu Anstößen rechter Hand das angehende Heidfeld<br />

am Calenberg, und linker Hand den Vos zu Velbecke, und oben den Gerben zu Bracht, und<br />

unten das Besemecker Siepen, und hat dieses Stück oben in der Breite 22 R. und unten 12 R.,<br />

und hat er da bekommen 1411 R.<br />

Der 8. oben in der Besemecke; hat zu Anstößen rechter Hand das Heidfeld des Lüdkenberges,<br />

und linker Hand den Vos zu Velbeck, und oben den Hennemann und unten das Besemecker<br />

Siepen. Dieses Stück ist oben breit an Hennemann zu Werrentrop 6 R. und unten am Siepen<br />

7 R., hat da bekommen 197 Ruten.<br />

Der 3. in der Gleyer in der Hude; hat zu Anstößen oben den Thönen zu Velbecke und unten<br />

den Hebbecker, und hat da bekommen 12 1/2 R.<br />

Betragen sich also diese 4 Teile zusammen in einer Summa 4356 1/2 R. oder 13 M., 2 1/2<br />

Sch.<br />

Nr. 14.<br />

Antonius Gnacke zu Werrentrop<br />

hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen, und zwar erstlich<br />

wie folgt:<br />

Der 2. auf <strong>dem</strong> Hülseberg nach der Besemecke zu; hat dazu Anstößen rechter Hand den<br />

Wessel zu Werrentrop, und linker Hand den Hennemann daselbst, und oben die Brächter, und<br />

unten das Heidfeld an <strong>dem</strong> Lütkenberg, und hat dieses in der Breite oben 28 R., in der Mitte 26<br />

R. und unten auch 26 R. und hat er da bekommen 2748 R.<br />

Der 6. oben in der Besemecke, hat dazu Anstößen rechter Hand den Vos zu Velbecke und<br />

linker Hand den Thönen zu Velbecke, und unten die Besemecke und oben den Hennemann zu<br />

Werrentrop; dieses Stück ist unten breit 5 R. und oben 4 1/2 R., hat da bekommen 147 R.<br />

61


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Der 3. unten in der Besemecke; hat dazu Anstößen rechter Hand den Hennemann, linker<br />

Hand den Pieper zu Werrentrop, und oben an den Weg und unten an die Besemecke, dieses<br />

Stück ist oben breit 19 R. unten 10 R., hat da bekommen 1282 Ruten.<br />

Der 5. in der Gleyer in der Hude; hat zu Anstößen unten den Thönen zu Velbecke und oben<br />

den Hömerg zu Arpe; hat bekommen 12 1/2 R.<br />

Betragen sich also diese 4 Teile zusammen in einer Summa 4177 1/2 R. oder 12 M., 5 1/8<br />

Sch.<br />

Nr. 15.<br />

Jodocus Hennemann zu Werrentrop.<br />

Hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil erhalten, und zwar erstlich<br />

wie folgt:<br />

Der 3. auf <strong>dem</strong> Hülseberg nach der Besemecke, hat zu Anstößen rechter Hand den Gnacke<br />

und linker Hand den Pieper zu Werrentrop, und oben an die Brächter und unten an das Heidfeld,<br />

und die oberste Teilung an der Besemecke. Dieses Stück ist oben breit längs die Brächter<br />

20 R., in der Mitte 23 R. und unten 22 1/2 R. und hat er da bekommen 2748 R. oder 8 M., 4<br />

1/2 Sch.<br />

Der 6. oben in der Besemecke; hat er dazu Anstößen rechter Hand den Teipel zu Velbecke<br />

und linker Hand spitzzulaufend, und oben an den Pieper zu Werrentrop, und unten an das Siepen.<br />

Länge unten und oben gleich ad 21 R., und hat da bekommen 147 R.<br />

Der 4. unten in der Besemecke; hat zu Anstößen rechter Hand den Thönen zu Velbecke und<br />

linker Hand den Gnacken zu Werrentrop, und oben an den Weg, und unten an das Besemecker<br />

Siepen. Die Breite oben ist 20 R., und unten 11 R., hat da bekommen 1282 R. oder 3 M., 5 3/4<br />

Sch.<br />

Der 13. in der Gleyer in der Hude; hat zu Anstößen unten den Mues zu Niederberrentrop<br />

und oben den Wessel zu Werrentrop; hat da bekommen 12 1/2 Ruten.<br />

Betragen sich also diese 4 Teile zusammen in einer Summa 4177 1/2 R. oder 12 M., 5 1/2<br />

Sch.<br />

Nr. 16.<br />

Rötgerus Pieper zu Werrentrop.<br />

Hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen, und zwar erstlich<br />

wie folgt:<br />

Der 4. auf <strong>dem</strong> Hülseberg bis in die Besemecke; und hat zu Anstößen rechter Hand den<br />

Hennemann zu Werrentrop, linker Hand den Teipel zu Velbecke, und oben an die Brächter Teilung,<br />

und unten an die kleine Teilung in der Besemecke; dieses Stück hat oben in der Breite 12<br />

R., in der Mitte 19 R. und unten 30 R., hat da bekommen 2748 R. oder 8 M., 4 1/2 Sch.<br />

Der 3. oben in der Besemecke; hat zu Anstößen rechter Hand den Wessel zu Werrentrop,<br />

linker Hand den Teipel zu Velbecke und oben an den Hennemann, und unten an das Siepen, ist<br />

dieses Stück unten und oben 6 Ruten breit, und hat er da bekommen 147 Ruten.<br />

Der 2. unten in der Besemecke; hat dazu Anstößen rechter Hand den Gnacken, linker Hand<br />

den Wessel zu Werrentrop. Dieses Stück hat in der Breite oben 18 R. und unten 9 R., hat da<br />

bekommen 1323 R. oder 4 M., 1/2 Sch.<br />

Der 10. in der Gleyer in der Hude; hat dazu Anstößen unten den Engelhard zu Eslohe und<br />

oben den Teipel zu Velbecke, hat bekommen 12 1/2 R.<br />

Betragen sich also diese 4 Teile zusammen in einer Summe 4197 R. oder 12 M., 5 Sch., 13<br />

B.<br />

Nr. 17.<br />

Joannes Wessel zu Werrentrop<br />

hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen und zwar erstlich wie<br />

folgt:<br />

Der 1. am Hülseberg, vorn nach der Besemecker Seiten; hat dazu Anstößen rechter Hand<br />

an den Schauerten zu Bracht, und linker Hand an den Gnacken zu Werrentrop, und oben an<br />

62


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

den Geuecken und Gerben zu Bracht, und unten an das unverteilte Heidfeld auf <strong>dem</strong> Lütchenberg.<br />

Dieses Stück hat oben in der Breite 34 R. und mitten 36 R., und hat da bekommen 2748<br />

R. oder 8 M., 5 1/3 Sch.<br />

Der 4. oben in der Besemecker Teilung; hat dazu Anstößen rechter Hand den Wessel zu<br />

Werrentrop, und oben an Hennemann, und unten an das Siepen, dieses Stück hat in der Breite<br />

unten und oben 8 R., hat bekommen 147 R.<br />

Der 1. unten in der Besemecker Teilung; hat zu Anstößen rechter Hand den Pieper zu Werrentrop<br />

und linker Hand das unverteilte Heidfeld auf <strong>dem</strong> Lütkenberge, und oben an den Weg<br />

und unten an das Siepen. Dieses Stück hat in der Breite oben 18 R., unten 10 1/2 R., hat da<br />

bekommen 1340 1/2 R. oder 4 M. und 3 Spint.<br />

Der 14. in der Gleyer in der Hude; hat zu Anstößen unten den Hennemann zu Werrentrop,<br />

oben den Vogt zu Leckmart, hat da bekommen 12 1/2 R.<br />

Betragen sich also diese 4 Teile zusammen in einer Summa 4236 R. oder 13 Malter, 7 Becher.<br />

NB. Die Werrentröper haben noch die Heidfelder an <strong>dem</strong> Calenberge noch den Besemecker<br />

Siepen und auch das Heidfeld an <strong>dem</strong> Lütkenberge unter sich gemein und unverteilt, welches<br />

ihnen die Velbecker allein gelassen haben. Hat also erstlich das Heidfeld am Lütkenberge in<br />

seiner Größe 3444 R. oder 10 M. und 4 Sch. in Habersaat.<br />

Das Heidfeld am Calenberge hat in seiner Größe 6598 R. oder 20 M., 2 Sch., 2 1/3 B.<br />

Nr. 18.<br />

Casparus Rath genannt Geuecke zu Bracht<br />

hat in ff. Orten, zu seinem Anteil bekommen, wo das Los ihn hingewiesen hat, und zwar erstlich<br />

wie folgt:<br />

Der 11. in der ersten Teilung am Hülseberg; hat dazu Anstößen rechter Hand den Besten<br />

und linker Hand Gerben, und oben an die Werrentröper Teilung, und unten an den Weg. Dieser<br />

Teil ist breit 11 R. und unten 16 R., und hat er da bekommen 590 R. oder 1 M., 5 Sch., 14 1/2<br />

B.<br />

Der 7. in der Teilung unter <strong>dem</strong> Wege vor <strong>dem</strong> Hülseberg; hat dazu Anstößen rechter Hand<br />

Thomes und linker Hand Hennecken, und oben und unten an <strong>dem</strong> Wege, so mitten durch das<br />

Branterge geht, dieses Stück hat in der Breite oben 4 R. und unten 5 R., und hat er da bekommen<br />

180 R. oder 3 Sch., 5 Becher.<br />

Der 4. am Rinsberg; hat zu Anstößen rechter Hand den Besten und linker Hand Volmers,<br />

und oben die Salhäuser, und unten die Brächter Hagens, und ist dieser in der Breite oben 13<br />

R., oberste Mittel 15 R., das unterste Mittel 14 R., und unten 14 R., und hat er da bekommen<br />

1784 R. oder 5 Malter, 3 Sch., 2 Becher.<br />

Der 7. und 8. am Knick; das 9. und 10. Part. hat er von <strong>dem</strong> Huster get<strong>aus</strong>cht, für seine<br />

Parzelle hinter Heller und in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruch, den der Vos hat in Pachtung, welche 2<br />

Teile der Huster wieder bekommen hat; hat allhier zu Anstößen rechter Hand den Hennecken,<br />

und linker Hand den Teil, so er und Hennecke und Beste hat, und unten an die Länder, und<br />

oben an den Vogt zu Leckmart; dieses Stück hat in der Breite unten 47 1/2 R. und oben 53 R.<br />

hat allda bekommen 2124 R. oder 6 Malter, 3 Scheffel, 8 Becher.<br />

Der 7. in der Teilung am Brantergen im Gehölze; hat dazu Anstößen rechter Hand Volmers,<br />

und linker Hand Rickes, und oben an <strong>dem</strong> Huster und unten an die Brächter Mark in der<br />

Schlucht; und ist dieses Stück oben breit 9 R. und unten 9 1/2 R., und hat er da bekommen<br />

338 R. oder 1 Malter und 1 Spint.<br />

Der 3. in der Schlette am Calenberge; hat dazu Anstößen rechter Hand Hennecken, linker<br />

Hand den Besten. Dieses Stück ist unten breit 8 R., in der Mitte 4 R. und oben 9 R. und hat er<br />

da bekommen 550 R. oder 1 Malter, 4 Scheffel, 3 Becher.<br />

Der 10. am Brantergen bover und unter <strong>dem</strong> Wege, und hat er bover <strong>dem</strong> Schalmecker<br />

Wege zu Anstößen rechter Hand Petz, linker Hand Schauerten, und ist dieses Stück oben breit<br />

3 R., 6 Fuß, und unten am Schalmecker Weg 7 R. und ist es groß 323 R., unter <strong>dem</strong> Wege 398<br />

R., tut zusammen 721 R. oder 2 Malter, 1 1/3 Scheffel.<br />

63


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Der 10. in der Wiese in der Arpe; hat dazu Anstößen oben Välen Mark, und unten den Vos;<br />

hat da bekommen 27 Ruten.<br />

Betragen sich also diese 8 Teile zusammen in einer Summa 6314 R. oder 19 Malter, 4 3/4<br />

Sch.<br />

Nr. 19.<br />

Joannes Volmer genannt Beste zu Bracht<br />

hat in ff. Orten zu seinem Anteil bekommen, wo ihn das Los hingewiesen, und zwar erstlich wie<br />

folgt:<br />

Der 10. in der Teilung des Hülseberges bover <strong>dem</strong> Wege, und hat dazu Anstößen rechter<br />

Hand Petz, linker Hand Geuecken und oben die Werrentröper, und unten den Weg. Dieses<br />

Stück ist oben breit 7 R., unten 13 R., und hat er da bekommen 580 R. oder 1 M., 5 Sch., 11<br />

1/2 B. in Habersaat.<br />

Der 10. daselbst unter <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand Gerben, linker Hand<br />

Vos, oben unten den Weg; dieses Stück ist oben breit 4 R., unten 8 R., und hat er da bekommen<br />

180 R. oder 3 Sch., 5 Becher.<br />

Der 3. in der Teilung am Rinsberge; hat dazu Anstößen rechter Hand den Vos, linker Hand<br />

Geuecken, oben die Salhäuser, unten die Brächter Hagen. Dieses Stück ist breit und beide Mittellinien<br />

13 R. und unten 14 R.; hat da bekommen 1784 R. oder 5 Malter, 3 Scheffel, 2<br />

Kreuzruten.<br />

Der 13. am Knick; hat dazu Anstößen rechter Hand Välen, linker die Oedinger, und oben<br />

den Rath auf <strong>dem</strong> Berge, und unten die Hagen. Dieses Stück hat in der Breite oben 12 1/2 R.<br />

und unten 28 R. und hat er da bekommen 648 R. oder 2 Malter.<br />

Der 1. im Löttenberg; hiervon hat er <strong>dem</strong> Rickes ein Stück auf <strong>dem</strong> gleichen vert<strong>aus</strong>cht, vor<br />

des Rickes seinen Teil in der Schlette und Calenberg, und hat er davon behalten das Stück unter<br />

<strong>dem</strong> Arper Wege, und hat er dazu Anstößen unten das Wasser, und oben den Weg, und hat<br />

er da noch behalten 357 R. oder 1 Malter, 10 Becher, und weilen dieses schlecht ist, ist es vor<br />

halb gerechnet.<br />

Der 11., 1. und 2. an der Eggen am Calenberg und Schlette; hat er dazu Anstößen rechter<br />

Hand Geuecken, und linker Hand und unten die Werrentröper und den Gerben, und ist das Nr.<br />

11 breit unten 24 R. und oben 18 R. und hat er in diesem Stück bekommen 536 R. und in den<br />

anderen Nummern 1 und 2 hat er zusammen bekommen 1090 R., haben also diese 3 Teile<br />

zusammen 1626 R. oder 5 Malter und 2 Kreuzruten.<br />

Der 12. in der Teilung hinter der Hellen; hat dazu Anstößen rechter Hand Välen und linker<br />

Hand das unverteilte Stück von 555 R., und oben an Gerben, und unten an die Schlette, und<br />

hat da in der Breite oben 20 1/2 R. und unten 21 1/2 R. Hat da bekommen wegen Schlechtigkeit<br />

des Orts 194 R. mehr, als die andern und hat da bekommen 700 R. oder 2 Malter, 1<br />

Scheffel.<br />

Der 4. im Brantergen bover und unter <strong>dem</strong> Schalmecker Wege; hat dazu Anstößen rechter<br />

Hand den Volmers und linker Hand den Hennecken, und ist das Stück bover <strong>dem</strong> Wege oben 3<br />

5/8 R. breit, und am Wege 7 R., das unter <strong>dem</strong> Wege ist oben breit 7 R. und unten 15 R.; er<br />

hat da bekommen in beiden Teilen zusammen 716 R. oder 2 Malter, 1 1/4 Scheffel.<br />

Der 12. und 13. in der Arpe in Henkeln Wiese und hat dazu Anstößen unten Henkelen, oben<br />

den Weg, und hat da bekommen 52 R.<br />

Betragen sich also diese 9 Stück zusammen in einer Summa 6643 R. oder 20 Malter, 3<br />

Scheffel, 1 Kreuzrute.<br />

Nr. 20.<br />

Joannes Domes zu Bracht<br />

hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen, und zwar erstlich<br />

wie folgt:<br />

Der 3. am Hülsenberge bover <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand den Volmer, linker<br />

Hand den Huster, oben die Werrentröper, und unten den Weg; dieses Stück ist oben breit<br />

7 R. und unten 13 R. und hat er da bekommen 430 R. oder 1 Malter, 2 Scheffel.<br />

64


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Der 6. daselbst unter <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand den Huster, linker Hand<br />

den Geuecken, und oben den Weg, dieses Stück ist in der Breite oben 4 R. und unten 5 R.; hat<br />

da bekommen 180 R. oder 3 1/2 Scheffel.<br />

Der 6. und 7. im Lüttenberge; hat zu Anstößen rechter Hand Volmers, linker Hand Petz an<br />

No. 7 oben Hennecken Hagen, und unten Winter- und Sommer-Seite an das Siepen; hat da<br />

bekommen 1124 R. oder 3 M., 2 Sch., 13 B., und ist dieses Stück unten an der Sommerseite<br />

lang 50 R. und an der Winterseite 12 R.<br />

Der 6. in der Teilung hinter der Hellen; hat dazu Anstößen rechter Hand den Rickes, linker<br />

Hand den Vos, dieses Stück ist oben breit 11 R. und unten 9 R., hat da bekommen 506 R. oder<br />

1 Malter, 3 1/3 Scheffel.<br />

Der 13. am Rinsberge; hat zu Anstößen rechter Hand den Gerben, linker Hand Christes zu<br />

Salh<strong>aus</strong>en und den Vix zu Oberhun<strong>dem</strong>, und oben die Salhäuser und unten spitzzulaufend an<br />

den Schalmecker Weg. Dieses Stück ist in der Breite oder Länge oben 38 R., nächste Mittellinie<br />

17 11/16 R., wieder die nächste Mittellinie 28 R. und dann die 3. Mittellinie 13 R. und unten<br />

spitz, und hat da 102 R. mehr als die andern, wegen der bloßen Plätze, so darinnen sind, und<br />

hat er da bekommen 1886 R. oder 5 M., 5 Sch., 4 Kreuzruten.<br />

Der 3. vor <strong>dem</strong> Hülseberg am Brantergen im Gehölz bei <strong>dem</strong> Schalmecker Wege; hat dazu<br />

Anstößen rechter Hand Gerbe, linker Hand Schauerte, oben den Huster und unten die Schlade.<br />

Dieses Stück ist oben breit 6 1/2 R., unten 6 1/2 R.: bekommen 338 R. oder 1 Malter, 1 Spint.<br />

Der 8. im Brantergen unter und bover <strong>dem</strong> Schallmecker Wege, hat dazu Anstößen einerseits<br />

den Schauerten, und andererseits den Rickes, und ist das Stück bover <strong>dem</strong> Wege oben<br />

breit 3 R., 6 Fuß und unten am Schalmecker Wege 7 R. breit, das Stück unter <strong>dem</strong> Wege ist<br />

oben am Wege 7 R. breit und unten am Tiergarten 12 R. breit, und hat er da bekommen an<br />

den beiden Teile zusammen 741 R. oder 2 Malter, 1 Scheffel und 12 Becher.<br />

Der 5. in der Schlette am Calenberg; hat dazu Anstößen rechter Hand Gerben, linker Hand<br />

Hennecken und oben das Werrentröper Heidfeld. Dieses Stück ist oben breit 9 R., mitten 5 R.,<br />

unten 10 R. Hat er bekommen 649 R. oder 2 Malter und 1 Kreuzrute.<br />

Der 1. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruche, den der Vos in Pacht hat, hat dazu Anstößen oben den<br />

Schauerten und unten den Vogt zu Leckmart. Dieses Stück ist 3 R. breit und hat er da bekommen<br />

27 Ruten.<br />

Der 1. in der Schlette, hat dazu Anstößen oben die Gerben Wiese, und unten Petz, und zu<br />

beiden Seiten Gerben, hat da bekommen 26 R.<br />

Betragen sich also diese 10 Teile zusammen in einer Summa 5907 R. oder 18 M., 1 Sch., 6<br />

B.<br />

Nr. 21.<br />

Joannes Schauerte zu Bracht<br />

hat in ff. Orten zu seinem Anteil bekommen, wo ihn das Los hingewiesen hat und zwar erstlich:<br />

Der 6. am Hülseberge bover <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand Hennecke, linker<br />

Hand Huster, und unten den Weg, und oben die Werrentröper. Dieses Stück ist oben breit 3 R.,<br />

unten 9 R., hat da bekommen 464 R. oder 1 Malter, 2 Scheffel, 9 1/2 Becher in der Habersaat.<br />

Den 12. in der Teilung am selben Ort unter <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand den<br />

Volmer, linker Hand den Vos, oben und unten den Weg. Dieses Stück ist breit oben 4 R., unten<br />

5 R., hat da bekommen 180 R. oder 3 1/2 Scheffel.<br />

Der 6. am Rinsberg; hat dazu Anstößen rechter Hand den Volmer, linker Hand den Huster,<br />

oben die Salhäuser, unten die Brächter Hagens. Dieses Stück ist oben breit 14 R., die erste<br />

Mittellinie 16 R. und die andere 15 R. und unten 16 R. breit. Hat da bekommen 1784 R. oder 5<br />

Malter, 3 Scheffel und 2 Kreuzruten.<br />

Der 3. und 4. am Knick. Hat dazu Anstößen rechter Hand den Vos, linker Hand den Hennecke;<br />

dieses Stück ist oben 35 R. und unten 39 1/2 R. lang; hat da bekommen 1140 R. oder<br />

3 Malter, 3 Sch., 2 1/2 Becher.<br />

Der 1. in der Teilung hinter <strong>dem</strong> Heller; hat dazu Anstößen rechter Seite den Huster, linker<br />

Seite den Wessel zu Werrentrop; unten an <strong>dem</strong> Weg bover den Wessel, oben an die Brächter<br />

65


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Mark. Dieses Stück ist unten breit 8 R. und oben 11 R. Hat da bekommen 506 R. oder 1 Malter,<br />

3 Sch., 6 Becher.<br />

Der 4. in der Teilung am Brantergen im Gehölz; hat dazu Anstößen rechter Seite den Huster,<br />

linker Seite Domes, oben den Huster, unten die Schlade. Dieses Stück ist oben und unten<br />

breit 7 R.; hat da bekommen 338 R. oder 1 Malter, 1 Spint.<br />

Der 9. in der Teilung, so bover und unter <strong>dem</strong> Schalmecker Wege ist. Hat dazu Anstößen<br />

einerseits den Domes, andererseits den Geuecke; und ist bover <strong>dem</strong> Schalmecker Wege oben<br />

3 R., 6 Fuß, und am Schalmecker Wege 7 R. breit; das zweite Stück unter <strong>dem</strong> gemelten Wege<br />

ist oben 7 R., unten am Tiergarten 12 R. breit, und hat er da bekommen zusammen 741 R.<br />

oder 2 Malter, 1 Sch., 2 Becher.<br />

Der 9. am Calenberge und Schlitte; hat dazu Anstößen rechter Hand den Vos, und linker<br />

Hand den Huster, und oben das Werrentroper Heidfeld, unten das Land. Dieses Stück ist oben<br />

breit 7 R., mitten 8 R., und unten 19 R. Hat da mehr bekommen, weil der schlechter ist, als<br />

der andere; hat bekommen 790 R. oder 2 Malter, 2 1/3 Scheffel.<br />

Der 2. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruch, so der Vos in Pacht hat; hat dazu Anstößen oben die Välen<br />

Mark, unten den Domes, und ist dieses Stück 3 R. breit, und hat da bekommen 27 R.<br />

Der 8. in der Arpe; hat dazu Anstößen oben das übriggebliebene Stück, und unten den Volmers;<br />

und hat da bekommen 26 R.<br />

Betragen sich also diese 10 Teile zusammen in einer Summe 5996 R. oder 18 Malter, 3<br />

Scheffel und 2 Kreuzruten.<br />

Nr. 22.<br />

Joannes Huster zu Bracht<br />

hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil erhalten, wie folgt:<br />

Der 4. am Hülseberg in der Teilung bover <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand Domes,<br />

linker Hand Hennecken, oben die Werrentroper, unten den Weg und den Rickes; dieses<br />

Stück ist oben breit 4 R., unten 11 R. und hat da bekommen 430 R., oder 1 Malter, 2 Scheffel.<br />

Der 7. in selbiger Teilung; hat dazu Anstößen rechter Hand den Schauerten, linker Hand die<br />

Välen Mark, so Hennecke, Beste und Geuecke hat, und oben die Werrentroper, und unten den<br />

Weg. Dieses Stück ist breit oben und unten 9 R. und hat da bekommen 464 R. oder 1 Malter, 2<br />

Scheffel, 9 2/3 Becher.<br />

Der 5. am Hülseberge unter <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Seite Domes, linker Seite<br />

Petz, oben und unten den Weg; dieses Stück ist breit oben 4 R. und unten 5 1/2 R., und hat<br />

er da bekommen 180 R. oder 3 1/3 Scheffel.<br />

Der 2. in selbiger Teilung, hat dazu Anstößen rechter Hand den Hennecke und Geuecke, linker<br />

Seite Rickes, oben und unten den Weg; dieses Stück ist oben breit 5 R., hat da bekommen<br />

180 R. oder 3 1/3 Scheffel.<br />

Der 7. und 8. am Rinsberg; hat dazu Anstößen rechter Hand Schauerte, linker Hand Rickes,<br />

unten den Hagen, oben die Salhäuser; die unterste Breite über 30 R., die beiden Mittellinien 26<br />

R. und oben 26 R., er hat da 204 R. mehr, als die anderen wegen der bloßen Plätze, so darinnen<br />

sind, und hat er in diesen beiden Teilen bekommen 3772 R. oder 11 Malter, 4 Scheffel<br />

weniger 8 R.<br />

Der 9. und 10. Teil am Knick hat er mit <strong>dem</strong> Geuecke vert<strong>aus</strong>cht für seinen Teil hinter der<br />

Heller und in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruch, so Vos unten hat.<br />

Der 2. und 3. am Löttenberg; hat dazu Anstößen rechter Hand Petz, linker Hand Besten und<br />

Rickes, oben Domes, unten das Siepen, und ist dieses Stück breit oben 18 1/2 R., unten 21 R.<br />

hat da bekommen 1040 R. oder 3 Malter, 3 Scheffel, 1 2/3 Becher.<br />

Der 1., 3. und 4. hinter der Hellen; hat dazu Anstößen rechter Hand den Rickes, linker Hand<br />

den Schauerte, oben die Brächter Mark, unten den Weg. Dieses Stück ist breit oben 28 R., unten<br />

24 R., und hat da bekommen 1518 R. oder 4 Malter, 4 Sch., 2 Becher.<br />

Der 5. in der Teilung am Brantergen im Gehölz; hat dazu Anstößen rechter Hand den<br />

Rickes, linker Hand den Schauerte, oben an seine Teilung bover <strong>dem</strong> Schalmecker Wege, und<br />

66


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

unten die Schlade. Dieses Stück ist unten und oben 7 1/2 R. breit, und hat er da bekommen<br />

338 R. oder 1 Malter, 1 Spint.<br />

Der 1. und 2. im Brantergen bover und unter <strong>dem</strong> Schalmecker Wege; hat dazu Anstößen<br />

linker Seite den Volmer, rechter Seite den Hennecke bover <strong>dem</strong> Wege, und unter <strong>dem</strong> Schalmecker<br />

Wege rechter Hand den Gerben und Hennecken, und linker Seite auch den Hennecken,<br />

und unten die Rabenschlade, und oben den Schalmecker Weg. Das Stück ist ober <strong>dem</strong> Schalmecker<br />

Wege oben breit 6 3/4 R., und unten 14 R., und das unter <strong>dem</strong> Wege ist oben breit 14<br />

R. und 24 R., er hat da bekommen, in diesen 2 Stücken 1580 R. oder 4 M., 4 2/3 Sch.<br />

Der 8. in der Teilung am Calenberge und Schlette; hat zu Anstößen rechter Hand Schauerten,<br />

linker Hand Volmer, oben das Werrentröper Heidfeld und unten Volmers Kamp. Dieses<br />

Stück ist breit unten 19 R., mitten 6 R. und oben 9 R. Weilen dieser Ort schlecht ist, hat er<br />

mehr als die andern und hat da bekommen 760 R. oder 2 M., 2 Sch. und 4 Kreuzruten.<br />

Der 7., 8., 9. und 10. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruche, den der Vos in der Pacht hat, wovon er 2<br />

Teile an sich get<strong>aus</strong>cht, hat dazu Anstößen oben den Vos, unten den Petz; dieses Stück ist 12<br />

R. breit und hat er da bekommen 104 R., beinahe zum Fuder-Heuwachs in gutem Grunde.<br />

Betragen sich also diese 11 Teile zusammen in einer Summe 10336 R. oder 31 Malter, 5<br />

Sch., 6 Becher.<br />

Nr. 23.<br />

Joannes Gerbe zu Bracht<br />

hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil erhalten, und zwar erstlich wie<br />

folgt:<br />

Der 12. in der Teilung am Hülseberg bover <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand<br />

Geuecke und linker Hand Schauerte, in der Teilung hinter der Hellen oben den Wessel zu Werrentrop,<br />

unten an <strong>dem</strong> Weg über den Weg hin bis zum Schnadebaum, so zur rechten Seite bei<br />

<strong>dem</strong> Jagdh<strong>aus</strong> steht. Dieses Stück hat unten in der Breite 29 R. oben 37 (?) R., und hat er hier<br />

180 R. mehr als die andern, weilen dieser Ort schlecht ist; hat bekommen 610 R. oder 1 M., 5<br />

Sch., 5 B.<br />

Der 9. unter <strong>dem</strong> Wege vorn am Hülseberg; hat zu Anstößen rechter Hand Besten, linker<br />

Hand Hennecken, oben und unten den Weg. Dieses Stück ist oben 4 R. breit, unten 5 R. und<br />

hat er da bekommen 180 R. oder 3 1/3 Sch.<br />

Der 12. am Rinsberg. Hat zu Anstößen rechter Hand Hennecken, linker Hand Domes, oben<br />

die Salhäuser, unten den Huster am Brantergen. Dieses Stück hat in seiner Breite 16 R., die<br />

nächste Mittellinie darunter 15 R., 11 Fuß, die zweite Mittellinie und die unterste 14 R.; hat<br />

hier 102 R. mehr bekommen als die andern wegen der bloßen Plätze in diesem Stück. Hat da<br />

bekommen 1886 R. oder 5 M., 5 Sch., 4 Kreuzruten.<br />

Der 12. und 13. in der Teilung des Knicks, Löttenberg und Frankenborn; hat dazu Anstößen<br />

rechter Hand das Siepen und Wiese in der Schlette, linker Hand an die Werrentroper stoßend<br />

und unten ein Stück Weg in den Sümpfen hinab; dieses Stück ist oben lang 96 R., unten 60 R.<br />

und hat er da bekommen 1028 R. oder 3 M., 1 Sch., 2 Kreuzruten.<br />

Der 13. in der Teilung hinter der Hellen, und ist ihm der Triangel gefallen zwischen <strong>dem</strong><br />

Wege und den Werrentröpern, und schließt der Beste mit seinem Teile an ihn über den Weg,<br />

und vorn nach <strong>dem</strong> Calenberg an das unverteilte Stück von 555 R. und ist dieses vorhaupt<br />

breit 21 R., und unten und oben lang 80 R., und hat er da bekommen 220 R. mehr als die andern,<br />

weil es längs des Weges liegt wegen der Schlechtigkeit und der Gefahr des Hauens an<br />

<strong>dem</strong> Wege, und hat er da bekommen 766 R. oder 2 M., 2 Sch., 3 B.<br />

Der 2. in der Teilung am Brantergen im Gehölze. Hat dazu Anstößen rechter Hand Domes,<br />

linker Hand Petz, und oben an den Huster, und unten die Schlade. Dieses Stück ist oben und<br />

unten 6 1/2 R. breit, hat da bekommen 338 R. oder 1 M., 1 Spint. Die 2 Teile in Brantergen<br />

ober und unter <strong>dem</strong> Schalmecker Wege hat er mit <strong>dem</strong> Huster vert<strong>aus</strong>cht.<br />

Der 6. am Calenberg und in der Schlette; hat dazu Anstößen rechter Hand Volmers, linker<br />

Hand Domes, dieses Stück ist breit oben 9 R., mitten 6 R. und unten 11 R.; er hat da bekommen<br />

664 R. oder 2 M., 5 B.<br />

67


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Der 3., 4. und 6. in der Schlette und in er Arper Teilung an Wiesenwachs. Hat obige Teile in<br />

der Schlette an sich get<strong>aus</strong>cht; hat dazu Anstößen oben Petz, unten Hennecke, und den Rickes<br />

zwischen 4. und 6. Hat da bekommen 81 Ruten Wiesenwachs.<br />

Betragen sich also diese 8 Teile zusammen in einer Summa 5553 R. oder 17 M. und 13 B.<br />

Nr. 24.<br />

Joannes Vos zu Bracht<br />

hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen, und zwar erstlich<br />

wie folgt:<br />

Der 1. in der Teilung vor <strong>dem</strong> Hülseberg bover <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand<br />

und oben die Velbecker, linker Hand den Volmer, und unten an <strong>dem</strong> Wege den Christes zu Salh<strong>aus</strong>en.<br />

Dieses Stück ist breit oben 11 R., unten 19 R., und hat er da bekommen 430 R. oder<br />

1 M., 2 Sch. weniger 2 R.<br />

Der 11. vor <strong>dem</strong> Hülseberg unter <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand Schauerten,<br />

linker Hand Besten, oben und unten an den Weg stoßend; dieses Stück ist breit oben 4 R. und<br />

unten 8 R.; er hat da bekommen 180 R. oder 3 1/3 Scheffel.<br />

Der 2. am Rinsberg; hat alldazu Anstößen rechter Hand Välen Mark, linker Hand den Besten,<br />

oben die Salhäuser, unten die Brächter Hagen; dieses Stück ist unten breit 14 R., und die<br />

beiden Mittellinien und oberste Breite ist gleich 12 R.; hat er da bekommen 1784 R. oder 6 M.,<br />

3 Sch. und 2 Kreuzruten.<br />

Der 1. und 2. am Knick; hat zu Anstößen rechter Seite den Weg an <strong>dem</strong> kahlen Markstück<br />

ad 322 R., und linker Hand Schauerte, und unten an die Hagens und Länder, und oben an den<br />

Vogt zu Leckmart, und hat solches Stück in der Länge unten 61 R., und oben 68 R. Hat da bekommen<br />

1108 R. oder 3 M., 2 1/2 Sch.<br />

Der 7. in der Teilung hinter der Hellen; hat dazu Anstößen rechter Hand den Volmer, linker<br />

Hand Domes, oben die Brächter Mark, und unten an den Weg. Dieses Stück ist oben 11 R.<br />

breit, unten 10 R.; hat da bekommen 506 R. oder 1 M., 3 Sch., 6 Becher.<br />

Der 10. in der Teilung am Brantergen im Gehölz; hat zu Anstößen rechter Hand den Petz,<br />

linker Hand den Hennecke, oben den Huster, und unten an die Schlucht bover <strong>dem</strong> Tiergarten.<br />

Dieses Stück ist unten und oben 11 R. breit, und hat er da bekommen 338 R. oder 1 M., 1<br />

Spint.<br />

Der 6. in der Teilung im Brantergen unter und bover <strong>dem</strong> Schalmecker Wege, und hat er<br />

diese beiden Stücke boven einander. Hat dazu Anstößen bover <strong>dem</strong> Wege rechter Hand den<br />

Rickes, linker Hand den Volmer, und unter <strong>dem</strong> Schalmecker Wege den Volmer zur rechten<br />

Hand, und den Rickes zur linken Hand. Dieses Stück ist oben breit 3 R. und 6 Fuß, mitten 7 R.<br />

und unten 12 R. er hat da bekommen 818 R., und und weil dieser der schlechteste Ort dieser<br />

Teilung ist, hat er hier 67 R. mehr bekommen und tun diese 818 R. 2 M., 3 Sch., 2 1/3 B.<br />

Der 10. in der Schlette am Calenberg; hat dazu Anstößen rechter Hand Petz, linker Hand<br />

Schauerten, unten das Land, und oben die Werrentröper Heidenmark; oben breit 9 R., mitten<br />

17 1/2 R. und 17 R. Er hat da bekommen 702 R. oder 2 M., 1 Scheffel.<br />

Der 13. und 6. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruche, den er in Pacht hat, hat er Nummer 13 an sich<br />

get<strong>aus</strong>cht vom Besten, und hat dazu Anstößen in No. 6 oben den Huster, und unten den Rickes<br />

und in No. 13 oben seine Wiesen, unten Hennecke, dieses Stück ist 3 R. breit, und haben sie<br />

beide zusammen 54 Ruten.<br />

Betragen sich also diese 9 Teile zusammen in einer Summa 5921 R. oder 18 M., 1 2/3 Sch.<br />

Nr. 25.<br />

Joannes Rifflinghusen genannt Rickes zu Bracht<br />

hat in ff. Orten zu seinem Anteil bekommen, wo ihn das Los hingewiesen, und zwar erstlich wie<br />

folgt:<br />

Der 13. in der Teilung am Hülseberg bover <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen oben und unten<br />

den Weg und hinter Christes zu Salh<strong>aus</strong>en, vorn, da der oberste Weg in den untersten läuft,<br />

ist diese Teilung spitz, und hat er hier nur 650 R. oder 2 M., 13 2/3 Becher.<br />

68


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Der 1. vor <strong>dem</strong> Hülseberg unter <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Seiten Schauerten,<br />

und linker Hand spitz. Hier hat er 70 R. mehr als die andern, weil dieser Teil schlecht ist, und<br />

hat er hier bekommen 250 R. oder 4 Sch., 10 B.<br />

Der 9. am Rinsberg; hat dazu Anstößen rechter Hand den Huster, linker Hand den Petz, unten<br />

die Rabenschlade, oben die Salhäuser. Dieses Stück ist breit unten 14 R., und die beiden<br />

Mittellinien, und die oberste Breite seiner gleich lang 12 R. und hat er da bekommen 1886 R.,<br />

hat hier 102 R. mehr als die andern, wegen der bloßen Plätze, so darinnen befindlich. Diese<br />

1886 R. geben 5 Malter, 5 Sch. weniger 6 Kreuzruten.<br />

Der 10. und 11. am Löttenberg, hat zu Anstößen rechter Hand die Ländereien, linker Hand<br />

den Volmer, oben Hennecke und unten das Siepen. Dieses Stück hat in der Breite oben 8 1/2<br />

R., unten 23 R.; er hat da bekommen 1152 R. oder 3 M., 3 1/3 Scheffel.<br />

Der 5. in der Teilung hinter der Hellen; hat dazu Anstößen rechter Hand Domes, linker Hand<br />

Huster, oben die Brächter Mark, unten den Weg. Dieses Stück ist oben breit 10 R., unten 9 R.<br />

und hat er da bekommen 506 R. oder 1 M., 3 Sch., 6 Becher.<br />

Der 6. in der Teilung am Brantergen im Gehölz; hat zu Anstößen rechter Hand den Geuecken,<br />

linker Hand den Huster, und unten die Schlade. Breit oben 8 1/2 R., und unten 8 1/3 R.<br />

Hat da bekommen 338 R. oder 1 M., 1 Spint.<br />

Der 7. in der Teilung am Brantergen bover und unter <strong>dem</strong> Schalmecker Wege; hat zu Anstößen<br />

einerseits den Vos, andererseits den Domes; gemeltes Stück hat ober <strong>dem</strong> Wege oben<br />

3 R., 6 Fuß, unten 7 R. und unter <strong>dem</strong> Wege oben 7 R., unten am Tiergarten 12 R.; bekommen<br />

743 R. oder 2 M., 1 Sch., 10 2/3 Becher.<br />

Der 5. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Vos Bruche; hat zu Anstößen oben den Vos, unten den Volmer.<br />

Breite 3 R., und hat da bekommen 27 R.<br />

Der 5. in der Schlette und Arpe; hat zu Anstößen oben und unten Gerben, hat da in der<br />

Schlette seinen Teil, und bekommen 26 R.<br />

Betragen sich also diese 9 Teile zusammen in einer Summa 5586 R. oder 17 M., 1 Sch., 7 B.<br />

Nr. 26.<br />

Henricus Fischer genannt Hennecke zu Bracht<br />

hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen hat, zu seinem Anteil bekommen, und zwar erstlich<br />

wie folgt:<br />

Der 8. in der Teilung am Hülseberg bover <strong>dem</strong> Wege. Hat zu Anstößen rechter Hand den<br />

Huster, linker Hand Schauerten, oben die Werrentröper, unten den Weg. Dieses Stück hat an<br />

Breite oben 4 R., unten 10 R. und hat er da bekommen 440 R. oder 1 M., 3 Sch., 2 1/2 B.<br />

Der 8. in der Teilung am selben Ort unter <strong>dem</strong> Wege. Hat zu Anstößen rechter Hand Gerben,<br />

linker Hand Geuecke, unten und oben den Weg. Breit oben 4 R., unten 5 R. und hat er da<br />

bekommen 180 R. oder 3 1/5 Sch.<br />

Der 11. am Rinsberg; hat zu Anstößen rechter Hand Petz, linker Hand Gerben, oben die<br />

Salhäuser, unten den Huster am Brantergen; breit oben und unten 14 R., eine Mittellinie 13,<br />

und die andere 15 R., und hat er da bekommen 1886 R. oder 5 M., 5 Sch. weniger 4 Kreuzruten,<br />

und hat dieser Ort 102 R. mehr wegen der bloßen Plätze, so darinnen sind.<br />

Der 5. und 6. am Knick; hat zu Anstößen rechter Hand den Schauerten, linker Hand den<br />

Geuecken, oben den Vogt zu Leckmart, unten die Länder, breit oben 27 R., unten 26 R., und<br />

hat er da bekommen 1098 R., auch hat er hier mehr bekommen als die andern, weilen der Ort<br />

schlechter ist, als die andern, und tun diese 1098 R. 3 M., 2 Sch., 5 2/3 Becher.<br />

Der 10. hinter der Hellen; hat zu Anstößen rechter Hand den Välen, linker Hand den Petz,<br />

oben die Brächter Mark, und unten den Weg; breit oben und unten 13 R., hat da bekommen<br />

506 R. oder 1 M., 3 Sch., 6 B.<br />

Der 9. in der Teilung am Brantergen im Gehölz; Anstößen rechter Hand Vos, linker Hand<br />

Volmer, oben Huster, unten an die Schlade oder Siepen. Breit oben 10 1/3 R. unten 10 R., und<br />

hat er bekommen 338 R. oder 1 M., 1 Spint.<br />

Der 3. bover und unter <strong>dem</strong> Schalmecker Wege im Brantergen; Anstößen einerseits Huster,<br />

andererseits Beste, breit oben 8 R. 6 Fuß, am Schalmecker Wege 7 R., das unter <strong>dem</strong> Wege<br />

69


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

oben 7 R., unten in der Rabenschlade 12 R., und haben diese beiden Teile zusammen 775 R.<br />

oder 2 M., 2 Sch., 6 Becher.<br />

Der 4. in der Schlette und Calenberg. Hat dazu Anstößen rechter Hand Domes, linker Hand<br />

Geuecken, unten Gerben, oben das Werrentröper Heidfeld. Dieses Stück ist breit oben 9 R.,<br />

mitten 5 R., unten 8 R., und hat er da bekommen 583 R. oder 1 M., 4 3/4 Sch.<br />

Der 12. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruche, so der Vos in Pacht hat, hat dazu Anstößen oben den<br />

Vos, unten den Petz; er hat da bekommen 27 R.<br />

Der 7. in der Schlette. Hat dazu Anstößen rechter und linker Hand den Gerben; hat da bekommen,<br />

weil der Ort mit Gelster bewachsen unten her, 38 R.<br />

Betragen sich also diese 10 Teile zusammen in einer Summa 5868 R. oder 18 M., 10 2/3<br />

Becher.<br />

Nr. 27.<br />

Antonius Volmer zu Bracht<br />

hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen:<br />

Der 2. am Hülseberg bover <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand den Vos, linker<br />

Hand Domes, oben die Werrentröper, unten den Weg, bover den Christes zu Salh<strong>aus</strong>en. Dieses<br />

Stück ist breit oben 9 R., unten 16 R., und hat er da bekommen 430 R. oder 1 Malter, 2 Scheffel<br />

weniger 2 R.<br />

Der 13. vor <strong>dem</strong> Hülseberg unter <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand den Huster,<br />

linker Hand Schauerte, oben und unten den Weg. Dieses Stück ist breit oben 4 R., unten 8 R.,<br />

hat da bekommen 180 R. oder 3 1/3 Sch.<br />

Der 5. am Rinsberge; hat dazu Anstößen rechter Hand Geuecke, linker Hand Schauerte,<br />

oben die Salhäuser, unten die Brächter Hagen. Dies Stück ist breit unten 18 R., die Linie hin<br />

oben 15 R., die nächste Mittellinie 16 R., und oberste Breite 14 R., hat er da bekommen 1784<br />

R. oder 8 Malter, 3 Scheffel und 2 Kreuzruten.<br />

Der 8. und 9. in Löttenberg; hat dazu Anstößen rechter Hand den Rickes, linker Hand Domes,<br />

oben Hennecken, unten das Siepen, Winter-Seite; dieses Stück ist breit oben 8 1/2 R.,<br />

unten 19 R., hat da bekommen 1152 R. oder 3 Malter, 3 1/2 Scheffel.<br />

Der 8. in der Teilung hinter den Hellen; hat dazu Anstößen rechter Hand Petz, linker Hand<br />

Vos, oben die Brächter Mark, unten den Weg. Dieses Stück ist breit oben 11 R., unten 10 R.,<br />

hat da bekommen 506 R. oder 1 Malter, 3 Scheffel, 6 Becher.<br />

Der 8. in der Teilung am Brantergen im Gehölz; hat dazu Anstößen rechter Hand Hennecke,<br />

linker Hand Geuecke, oben Huster, unten die Schlade. Dieses Stück ist breit oben und unten 9<br />

1/2 R., und hat er da bekommen 338 R. oder 1 Malter, 1 Spint.<br />

Der 5. in <strong>dem</strong> Brantergen, unter und bover <strong>dem</strong> Schalmecker Weg; hat dazu Anstößen einerseits<br />

den Vos, andererseits den Besten. Dieses Stück ist breit bover <strong>dem</strong> Wege oben 3 R., 6<br />

Fuß, unten am Schalmecker Wege 7 R., das unter <strong>dem</strong> Schalmecker Wege ist oben 7 R., unten<br />

in der Rabenschlade 12 R., hat er da in beiden Teilen zusammen bekommen 775 R. oder 2<br />

Malter, 2 Sch., 6 Becher.<br />

Der 7. in der Schlette am Calenberge; hat dazu Anstößen rechter Hand den Huster, linker<br />

Hand den Gerben, unten seinen Kamp, oben die Werrentröper. Dieses Stück ist breit oben 9<br />

R., mitten 6 R., unten 16 1/2 R., und hat er da bekommen 747 R. oder 2 Malter, 2 Scheffel, 3<br />

Becher.<br />

Der 4. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruche, den Vos in Pacht hat; hat dazu Anstößen unten Hennecke,<br />

Geuecken und Besten, oben den Rickes, und hat da bekommen 27 R.<br />

Der 9. in der Arpe, hat dazu Anstößen unten den Geuecken, oben den Schauerten, und hat<br />

da bekommen 27 R.<br />

Betragen sich also diese 10 Teile zusammen in einer Summe 5966 R. oder 18 Malter, 2 1/2<br />

Scheffel.<br />

70


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Nr. 28.<br />

Hermannus Petz zu Bracht<br />

hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen:<br />

Der 9. in der Teilung am Hülseberg bover <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen oben die Werrentröper,<br />

unten den Weg, rechter Hand Välen Mark, linker Hand den Besten; dieses Stück ist<br />

breit oben 4 R., unten 1 R., und hat er da bekommen 464 R. oder 1 Malter, 2 Sch., 9 1/3 Becher.<br />

Der 4. daselbst unter <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand Huster, linker Hand Välen<br />

Mark, oben und unten den Weg. Dieses Stück ist breit oben 8 R., unten 6 R., und hat er da<br />

bekommen 180 R. oder 3 1/3 Scheffel.<br />

Der 10. am Rinsberg; hat dazu Anstößen rechter Hand den Rickes, linker Hand Hennecken,<br />

unten die Rabenschlade, oben die Salhäuser. Dieses Stück ist breit unten und oben 12 R., die<br />

unterste Mittellinie 12 R. Hat da bekommen 1886 R. und hat er noch 102 R. mehr bekommen<br />

wegen der bloßen Plätze, und tun diese 1886 R. 5 Malter, 5 Scheffel weniger 4 Kreuzruten.<br />

Der 4. und 5. am Löttenberge; hat dazu Anstößen rechter Hand den Domes, linker Hand<br />

den Huster, oben den Domes, unten die Arpe. Dieses Stück ist breit unten 25 R., oben 24 1/2<br />

R., hat noch 40 R. mehr bekommen wegen des Bruchs und hat er da bekommen 1080 R., oder<br />

3 Malter, 2 Scheffel.<br />

Der 9. in der Teilung hinter der Heller; hat dazu Anstößen rechter Hand den Hennecke, linker<br />

Hand den Volmer, oben die Brächter Mark, unten den Weg. Dieses Stück ist breit oben 12<br />

R., unten 11 R., und hat er da bekommen 506 R. oder 1 Malter, 3 Scheffel und 6 Becher.<br />

Der 1. in der Teilung am Brantergen im Gehölz; hat dazu Anstößen oben den Weg, unten<br />

die Schlade, rechter Hand den Gerben. Dieses Stück ist obenher lang 34 R., in der Schlade 25<br />

1/2 R. und ist eine Triangel oder Dreieck, und hat er da bekommen 338 R. und 1 Spint.<br />

Der 11. in der Teilung in <strong>dem</strong> Brantergen bover und unter <strong>dem</strong> Schalmecker Wege; hat dazu<br />

Anstößen bover <strong>dem</strong> Wege rechter Hand den Vix zu Oberhun<strong>dem</strong>, linker Hand den Geuecke.<br />

Dieses Stück ist breit oben 3 R., 6 Fuß, unten am Wege 7 R., unter <strong>dem</strong> Wege ist dieses Stück<br />

breit oben an <strong>dem</strong> Wege 7 R., unten am Tiergarten 12 R., und hat er da bekommen 731 R.<br />

oder 2 Malter, 1 1/2 Sch. und 2 Kreuzruten.<br />

Der 11. in der Schlette am Calenberge; hat dazu Anstößen linker Hand den Vos, rechter<br />

Hand das ungeteilte Stück von 555 R., oben das Werrentröper Heidfeld, und unten die<br />

Schlette; dieses Stück ist breit oben 9 R., unten 19 R., in der Mitte 22 R., und hat er da bekommen<br />

693 R. oder 2 Malter, 13 Becher.<br />

Der 11. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruche, den der Vos in Pacht hat; hat dazu Anstößen unten<br />

den Huster, oben den Hennecke, und hat da bekommen 27 R.<br />

Der 2. in der Schlette; hat dazu Anstößen oben Domes, unter und rechter und linker Hand<br />

den Gerber, und hat bekommen 27 R.<br />

Betragen sich also die 10 Teile zusammen in einer Summe 5932 R. oder 18 Malter, 2 Sch.<br />

weniger 2 Kreuzruten in der Habersaat.<br />

Nr. 29.<br />

Caspar Rath, genannt Geuecke, Joannes Volmer, genannt Beste und Heinrich Fischer, genannt<br />

Hennecker zu Bracht<br />

haben die Välen Mark zusammen, und haben sie in ff. Orten, wo sie das Los hingewiesen zu<br />

ihrem Anteil bekommen:<br />

Die 8. in der Teilung am Hülseberg bover <strong>dem</strong> Wege; hier haben die zu Anstößen rechter<br />

Hand Huster, linker Hand Petz, oben die Werrentröper, und unten den Weg. Dieses Stück ist<br />

oben breit 4 R., unten 10 und haben da bekommen 464 R. oder 1 Malter, 2 Scheffel, 9 1/3<br />

Becher.<br />

Die 3. in der Teilung daselbst unter <strong>dem</strong> Wege; haben dazu Anstößen rechter Hand Petz,<br />

linker Hand Huster, unten und oben den Weg. Breit oben 5 R. unten 6 1/2 R. und haben da<br />

bekommen 180 R. oder 3 1/3 Scheffel.<br />

71


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Die 11. und 12. am Knick; haben dort zu Anstößen rechter Hand Geuecken, linker Hand<br />

Besten, oben den Vogt zu Leckmart und Johann Frantz zu Oedingen, unten die Hagens und<br />

Länder. Breite dieses Stückes oben 32 R. unten 36 1/2 R. und haben sie da bekommen 1130<br />

R. oder 3 Malter, 3 Scheffel, weniger 4 Kreuzruten.<br />

Die 11. in der Teilung hinter der Hellen, haben zu Anstößen rechter Hand Hennecken, linker<br />

Hand Beste, oben die Brächter Mark, unten den Weg. Dieses Stück hat in der Breite oben 18<br />

1/2 R., unten 16 R., zusammen 566 R. oder 1 Malter, 4 1/2 Scheffel.<br />

Die 1. am Rinsberg; haben zu Anstößen rechter Hand den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en und den Vix<br />

zu Oberhun<strong>dem</strong>, linker Hand den Vos, oben die Salhäuser, unten die Brächter Hege. Größe<br />

unten 43 1/4 R., an <strong>dem</strong> Lemberger Siepen, wo es sich dreht 5 1/4 R., und wo es springt 5 1/4<br />

R., oben am Ende von den Salhäusern 4 3/4 R. und haben sie da bekommen 1826 R. oder 5<br />

Malter, 3 Scheffel, 13 Becher.<br />

Die 3. in der Gleyer im Bruche, so Vos in Pacht hat, haben zu Anstößen oben den Schauerten<br />

und unten den Volmer. Breit 3 R. und haben sie da bekommen 47 Ruten.<br />

Die 11. in der Arpe; haben zu Anstößen oben Geuecke, unten Hömmerg zu Arpe, und haben<br />

sie da bekommen 27 R.<br />

Betragen sich also diese 7 Teile zusammen 4220 R. oder 13 Malter, 2 1/3 Becher.<br />

Es haben die Brächter noch an 3 Orten ein Stück, so noch nicht geteilt ist, das 1. ist oben in<br />

der Schletten und ist 555 R. groß, oder 1 Malter, 4 1/4 Scheffel. das 2. ist am Knick, zwischen<br />

Besten und Petz, hat an Anstößen linker Hand den Vos und ist 304 R. oder 5 2/3 Scheffel groß.<br />

Das 3. ist in den Sümpfen, groß 1080 R. oder 3 Malter, 2 Scheffel.<br />

Betragen sich also diese 3 unverteilten Stücker 1939 R. oder 6 Malter weniger 5 R.<br />

Ist also diese Teilung und Extrahierung geschehen durch mich Ferdinanden Jungbluth, beeideten<br />

Churköllnische Landmesser, vom 15. Juni bis 22. August 1751.<br />

Ferdinand Jungbluth mppr.<br />

P.S. Dies sind die Summen der Ruten oder Malter, die wenigsten gleich, welche gleich bekommen<br />

haben. Das kommt daher, weilen einige get<strong>aus</strong>cht haben, nach der Gelegenheit, weilen<br />

die T<strong>aus</strong>chstücker nicht gleicher Größe gewest, und übrigen ist auch etlichen zugegeben an<br />

den schlechten Orten, welche Zugabe an allen Orten bei den Parzellen nicht gemeldet ist, darum<br />

sich keiner wegen der Ungleichheit daran stoße oder ärgerlich sein soll, wie auch ihr eigen<br />

Wille gewesen, dass an den schlechten Orten sollte zugegeben werden.<br />

Im Anschluß an vorstehende Urkunden sollen einige Bemerkungen zugegeben werden:<br />

1. Die Schönholth<strong>aus</strong>er Mark ist im J. 1749 geteilt worden und zwar vorzugsweise auf<br />

Betreiben des damaligen Pastors daselbst Adolph Misderhoff. Wer die Vermessung<br />

vorgenommen ist mir unbekannt. Urkunde und Karten scheinen nicht mehr vorhanden<br />

zu sein.<br />

Die Esloher Mark ist im J. 1753 verteilt worden. Der Beamte heißt Johann Heinrich<br />

Jung. Die schriftliche Verhandlung und Zusammenstellung für die Interessenten muss<br />

wohl verloren gegangen sein, dagegen ist eine Bergkarte in drei Blättern noch vorhanden.<br />

Die Überschrift des 1. Blattes lautet: Grundriss verschiedener zur Esloher<br />

Mark gehörigen Berge, wie solche auf erhaltene Kommission sämtlicher Marktinteressenten<br />

verteilt und verlost, wie auch <strong>dem</strong>nächst allhier aufgetragen, die Malsteine so<br />

bei der Teilung gesetzt worden nach ihrer Distance mitaufgezeichnet; so geschehen<br />

anno Christi 1753. Johann Heinrich Jung, vereideter Landmesser.<br />

Die Teilung der Reister Mark ist, wie mir vorsteht, im Jahre 1752 erfolgt. Urkunde<br />

und Karten scheinen ebenfalls nicht mehr da zu sein.<br />

Dann im Jahre 1751 erfolgte die Vermessung und Verlosung der Hoch- und Gleyer-<br />

Mark, und zwar in der Zeit vom 22. Juni bis 23. August desselben Jahres. Dieser Beamte<br />

heißt Ferdinand Jungbluth. Die Urkunde, die allerdings etwas weitläufig ist, aber<br />

der Vollständigkeit wegen notwendig war, ist wie figura zeigt noch hier; ob auch Karten,<br />

möchte ich bezweifeln. Wenn eine Pfarrei bei der Verteilung in Betracht gekommen<br />

wäre, dann könnte man schon eher an eine Erhaltung und Aufbewahrung solch<br />

72


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

wichtiger wirtschaftlicher Urkunden denken, als wenn nur Private dabei beteiligt sind.<br />

H<strong>aus</strong> Leckmart macht als altadelige Besitzung eine Ausnahme.<br />

Nach den angeführten Beispielen machte sich überall das Bestreben geltend, den<br />

bisherigen Gemeinde-Besitz, die sogenannte Almende, in persönlichen oder Privatbesitz<br />

übergehen zu lassen, damit eben ein wirtschaftlicher Fortschritt möglich gemacht<br />

würde. Bisher stand der Eine <strong>dem</strong> Andern im Wege; die gemeinsame Benutzung in<br />

Hude und Mast ließ eine aufsteigende Kultur nicht zu, viel Streit und Zank, schwere<br />

Prozesse beklagt ja auch unsere Urkunde. Wer wollte es fertig bringen, alle Köpfe unter<br />

einen Hut zu bringen? Das ist auch jetzt noch nicht möglich. Dummheit und Eigensinn<br />

sind Kinder der Erbsünde.<br />

2. Die Vermessungsdauer der Gemeinde-Mark ist erstaunlich geringe gewesen. In ganz<br />

2 Monaten ist alles fertig. Solche Fixigkeit kennt man heutzutage nicht. Es muss aber<br />

auch gesagt werden, dass die alten Vermessungen nicht immer genau gewesen sind;<br />

fast überall sind Fehler nachweisbar. Bei den neuen Vermessungen wird die ursprüngliche<br />

Versteinung dennoch respektiert, der Flächeninhalt aber corrigiert.<br />

3. Der geometrische Flächeninhalt, wie es heute der Fall ist, war damals nicht in Gebrauch.<br />

Wohl wurde die Größe in Ruten angegeben, sodann aber sofort in Malter,<br />

Scheffel und Becher. Diese letzte Bezeichnung für die Größe eines Stückes war <strong>dem</strong><br />

Bauer handlicher und augenfälliger; das Saatquantum sagte ihm, so oder so groß ist<br />

die Parzelle; dieses Saatquatum war ihm der Wertmesser. In unserer Urkunde heißt<br />

es auch wiederholt: "in der Habersaat", obschon die Berge und Heidflächen niemals<br />

mit Hafer eingesäet waren. "Habersaat" war ein Collektivbegriff. Die Saatmenge<br />

scheint überreichlich bemessen gewesen zu sein. Zur Zeit rechnet man auf 1 Morgen<br />

1 1/2 Scheffel Aussaat, damals aber das Doppelte. Entweder ist der damalige Scheffel<br />

bedeutend kleiner gewesen wie ein Berliner Scheffel, oder die Rute größer; wahrscheinlich<br />

wird die Rute durchgehends zu 16 Fuß gerechnet sein. - Eigentümlich ist<br />

es, und zeigt wie sehr die alte Anschauungsweise <strong>dem</strong> Volk in Fleisch und Blut übergegangen<br />

war, dass noch in meiner Jugendzeit, und wie ich glaube auch jetzt noch,<br />

die Größe eines Grundstücks nach der Saatmenge beurteilt wird. Man spricht in meiner<br />

Heimat nur von Viertelscheid: - 7 Viertelscheid ist gleich einem preußischen Morgen;<br />

mit andern Worten: auf einen Morgen gehen 7/4 oder 1 3/4 Scheffel in Hafersaat.<br />

Hektar, Ar und Quadratmeter wird erst die jüngere Generation verstehen und<br />

sich aneignen. - Ein Malter sind 6 Scheffel; auf einen Scheffel rechnet unsere Urkunde<br />

bis zu 60 Ruten Fläche; wiederholt heißt es: 180 Ruten gleich 3 1/3 Scheffel. Eine Bezeichnung<br />

habe ich hier zum ersten Male kennen gelernt: "Kreuzrute." Das ist ein rein<br />

deutsches Wort statt des Bastards: "Quadratrute."<br />

4. Wenn jemand fragen sollte, wie kommt Johann Franz Engelhard <strong>aus</strong> Niedereslohe,<br />

Joh. Hermann v. Esleben <strong>aus</strong> Oberhun<strong>dem</strong>, gebürtig <strong>aus</strong> Cobbenrode, Rath, Joh.<br />

Frantz von Oedingen etc. als Beteiligte in die Hoch- oder Gleyer-Mark? so ist zu antworten:<br />

sie gehörten in die Verwandtschaft der herrschaftlichen Familie v. Esleben zu<br />

Leckmart.<br />

5. Seit Karls des Großen Zeit war der sämtliche Grundbesitz des Sachsenlandes, dass er<br />

durch das Recht der Eroberung seiner Krone angegliedert, Regierungsland. Der Landesherr<br />

überließ seinen Untertanen, <strong>dem</strong> Adel, seinen Berufssoldaten (ministerialis),<br />

den Colonen, den Bauern seine Güter zur Benutzung, teils zum Lohne für geleistete<br />

Dienste, oder zur Besoldung, oder aber gegen eine bestimmte jährliche Abgabe, die<br />

in Naturalien zu entrichten war. Das waren ihre Staatssteuern. Diese Güter hießen<br />

Lehngüter; sie waren leihweise überlassen. Das Lehngut blieb nach Lehnsrecht, wenn<br />

die Verpflichtungen erfüllt wurden, so lange bei einer und derselben Familie, bis sie<br />

<strong>aus</strong>starb. War durch Todesfall das Mannlehen erloschen, dann konnte der Landesfürst<br />

das erledigte Gut als an ihn heimgefallen, als sein freies, persönliches Eigentum erklären.<br />

In der Regel geschah dieses nicht, sondern ein neuer Besitzer wurde ex nova<br />

gratia - <strong>aus</strong> freier Entschließung des Landesherrn, mit <strong>dem</strong> Gute belehnt. Dieser neue<br />

Besitzer nahm nun den Hofesnamen an. Der Hofesname blieb unverändert; er war<br />

der Ständige, das Bleibende; die Besitzer mochten wechseln; der Hofesname lebt<br />

jetzt noch fort.<br />

73


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Dieses eigentliche Lehngut musste ein genau begrenztes und abgerundetes sein.<br />

Der Nachbar musste zu seinem Nachbarn sagen können: das ist mein, und das ist<br />

dein. Das ist meine Wiese, mein Ackerland, mein Garten, mein Kamp; diese Grenzen<br />

hast du zu respektieren, und umgekehrt. Wäre das nicht gewesen, die Nachbarn würden<br />

ständig in Streit und Zank gelebt haben. Anders verhielt es sich mit <strong>dem</strong> gemeinsamen<br />

Eigentum, mit der Almende. Ursprünglich mochten dieser Genossenschaftsmitglieder<br />

nur einige wenige sein, mit der Zeit aber mehrte sich ihre Zahl durch Zuzug<br />

von außen oder durch Familienverzweigungen. Der Nutznießer sind mehr geworden,<br />

das ideelle Eigentum musste nach Verhältnis geringer werden. Das Mein und<br />

Dein hat immer in der Menschheit eine große Rolle gespielt. Die Benachteiligten suchten<br />

einen Ausgleich dadurch herbeizuführen, dass Neu-Anziehende sich zuvor das<br />

Bürgerrecht erwerben mussten, in<strong>dem</strong> sie 5 oder 15 Rt. in die Gemeindekasse zu<br />

zahlen hatten, dann sollten sie zur Almende gleich berechtigt sein. Dieses Mittelchen<br />

hielt aber nur zeitweilig vor; man sah sich schließlich bemüßigt, die Almende zu teilen,<br />

in persönliches Eigentum übergehen zu lassen. Dieses geschah zunächst mit "der<br />

Binnermark", im Gegensatz zur Büssermark so genannt. Zur Binnermark gehörten die<br />

Länder an den Anhöhen und Bergen, terra non arabilis, nicht beackerbares Land, das<br />

sogenannte "Haberland", Oedland, Sümpfe, Sand-, Lehm- und Steinkuhlen usw. Über<br />

diese Binnenmark hin<strong>aus</strong> lag die Büssermark (biuten), die Berge und Waldungen.<br />

Dieser gemeinsame Besitz für Holzungen, Hude und Schweinemast hat am längsten<br />

<strong>aus</strong>gehalten, aber auch für ihn kam die Entscheidungsstunde. In der 2. Hälfte des 18.<br />

Jahrhunderts hat sich der hochwichtige Wechsel vollzogen. -<br />

Kaum 100 Jahre später schlug auch die letzte Stunde für das Lehngut. Unter preußischer<br />

Regierung wurde das Lehen allodifiziert, d.h. <strong>aus</strong>gekauft.<br />

Der Besitzer hatte den 10. Teil des Schätzungswertes seines unterhabenden Gutes<br />

an die Domänenkammer zu zahlen, dann bekam er definitiv Quittung. Schließlich<br />

wurden auch noch die bäuerlichen Reallasten abgelöst, meistenteils unter Beihülfe der<br />

Rentenbank. Nun war mit einer t<strong>aus</strong>endjährigen Vergangenheit endgültig gebrochen.<br />

Der Bauer war frei. Der Bauer war nur mehr abhängig von seinem Gott und Herrn im<br />

Himmel, abhängig von Wind und Wetter, und abhängig von ..... sich selbst. Letzteres<br />

war oft genug ein schwieriges Problem; die goldene Freiheit war zu verführerisch.<br />

Oder, - sind die alten Besitzer noch alle auf ihrem angestammten und von den Vätern<br />

ererbten Besitztum? - Wie man's treibt, so geht's.<br />

6. Wie in voriger Nummer gesagt, ist die altsächsische Agrarverfassung auf Kaiser Karl<br />

zurückzuführen. Wie steht es aber mit <strong>dem</strong> Grundbesitz der Pfarrbezirke z.B. Wormbach,<br />

Eslohe, Schliprüthen, Wenholth<strong>aus</strong>en, Reiste? Die Bauern hatten ihr Lehngut<br />

vom Landesherrn erhalten! Von wem aber die alten Pfarreien? Die meisten von ihnen<br />

haben ja ansehnlichen Grundbesitz, Hunderte von Morgen, und zwar Wiesen, Ackerländer<br />

und Berge, nach Auswahl und in bester Lage. Wie ist dies zu erklären? Die wenigsten<br />

mögen sich ernstlich mit dieser Frage beschäftigt haben. Einige mögen denken,<br />

dass der Besitz allmählich angekauft sei. Aber wer sollen denn die Käufer gewesen<br />

sein? Ein Haufen Geld gehörte sicherlich dazu, um solch schönes Besitztum käuflich<br />

erwerben zu können. Es müßte sich auch noch nachweisen lassen, wenigstens<br />

von der einen oder anderen Pfarrei, wer die großmütigen Käufer gewesen seien; aber<br />

nein, es ist nichts aufzutreiben. Selbst der bekannte Geschichts- und Altertumsforscher<br />

Seibertz hat nichts derartiges auftreiben können, und bemerkt deshalb auch,<br />

dass diejenigen Pfarreien, deren Ursprung nicht nachweisbar sei, auf Kaiser Karl zurückzuführen<br />

seien. Es ist sicher, dass die ersten Geistlichen nicht kaufen konnten,<br />

weil sie arme Missionäre, Klostergeistliche, Benediktiner waren <strong>aus</strong> Fulda und Marsberg.<br />

Nun, wenn nicht diese, dann haben es vielleicht Gemeindeglieder getan, die sich<br />

vereinigt haben zu einer so großartigen Schenkung? Das hört sich schön an, aber von<br />

vornherein muss gesagt werden, die Sache leidet an innerer Unwahrscheinlichkeit;<br />

aber vor<strong>aus</strong>gesetzt den guten Willen, es fehlte ihnen die physische Möglichkeit; sie<br />

hatten nichts zu verschenken, sie hatten selber leihweise bekommen, was sie besaßen.<br />

Wo ist ein Ausweg?<br />

74


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Im neuesten Schematismus unserer Diözese ist bei der Pfarrei Wormbach als Alter<br />

angegeben: "achtes Jahrhundert" von Eslohe heißt es: "1072 an Grafschaft überwiesen";<br />

von Schliprüthen wird das 14. Jahrhundert erwähnt, bei Wenholth<strong>aus</strong>en steht<br />

die Zahl 1300, und bei Reiste "13. Jahrhundert" aber mit einem angehängten Fragezeichen.<br />

Alle diese Angaben sind nicht falsch, aber auch nicht vollständig, denn alle<br />

unsere alten Pfarreien sind mehr oder weniger gleichaltrig mit Wormbach, reichen also<br />

in das 8. Jahrhundert zurück.<br />

Beweis:<br />

1. In der Lebensbeschreibung (Brevier vom 17. Dez.) des hl. Sturmi heißt es: "König Karl<br />

überwies <strong>dem</strong> Abte Sturmi<br />

a) "einen großen Teil des Volkes" zu seiner Missionstätigkeit. Also nicht das ganze Sachsenvolk,<br />

sondern magnam portem populi, nämlich den südlichen und gebirgigen Teil des Herzogtums.<br />

Der nördliche Teil, die Ruhrgegend von Werden bis Hüsten, war <strong>dem</strong> hl. Ludgerus, ersten<br />

Bischofe von Münster, überwiesen. Sturmi starb 779, Ludgerus 806.<br />

Die Überweisung des Volkes durch König Karl genügte aber allein nicht, es musste auch gesorgt<br />

werden für den Lebensunterhalt der Missionare, wie es auch der Stifter des Klosters<br />

Grafschaft getan hat: "ad victum et vestitum monachorum", zum Unterhalt der Mönche überwies<br />

der hl. Stifter, Erzbischof Anno von Cöln, eine ganze Reihe von Pfarreien an das Kloster;<br />

dies geschah im Jahre der Stiftung 1072. Dasselbe musste er auch tun, und tat er in hochherziger<br />

und freigebiger Weise König Karl. Die Urkunde sagt weiter:<br />

b) A magnam terrae illius partem commisit, ut praedicationis officium in ea susciperet:<br />

überwies ihm einen großen Teil des Landes, damit er, in ea, in diesem Lande das Evangelium<br />

predige. Unter <strong>dem</strong> großen Teile des Landes ist nichts anderes zu verstehen, als Schenkung<br />

von Grundbesitz zu einem dauernden und festen Aufenthaltsorte, damit so, durch diese Vorkehrung,<br />

durch diese festen Stützpunkte, das Christentum <strong>aus</strong>gearbeitet werde und immer<br />

festere Wurzeln schlagen könne. So war es notwendig. Wie hätten sonst die Missionare existieren<br />

können? Wer arbeitet, soll auch essen, und jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert.<br />

Wollte König Karl sein Werk dauernd sicher stellen und verhüten, dass das Volk nicht ins<br />

Heidentum zurückfalle, eines so hartnäckigen Volkes, mit <strong>dem</strong> er 33 Jahre in wechselvollem<br />

Kriege gelegen, dann war das Seßhaftmachen der Diener der Kirche das sicherste Mittel. Das<br />

aber konnte niemand, als der Landesherr, <strong>dem</strong> das ganze Territorium zur Verfügung stand. Er<br />

ist der hochherzige Schenkgeber unserer <strong>aus</strong>gedehnten Pfarrbesitzer. Die Kirche nennt ihn rex<br />

christianissimus: allerchristlicher König! Diesen <strong>aus</strong>zeichnenden Ehrennamen hat er wohl verdient.<br />

Auch Karl zählt zu den Heiligen; Gedenktag ist der 28. Januar.<br />

2. Beweis:<br />

6 Jahre nach <strong>dem</strong> Tode des ersten Apostels des <strong>Sauerland</strong>es, des hl. Sturmi, hielt König<br />

Karl im Jahre 785 zu Paderborn einen Reichstag ab, im Beisein der Großen seines Reiches und<br />

vieler seiner Untertanen. Auf diesem Reichstage wurden in 34 §§ hochwichtige Gesetze erlassen<br />

für Kirche und Staat. Einige dieser Gesetzesbestimmungen zeigen uns, wie damals schon<br />

das Christentum fest organisiert war. So sagt:<br />

§ 3. "Wer mit Gewalt in eine Kirche eindringt und etwas wegnimmt, soll des Todes sterben."<br />

§ 4. "Wenn jemand die 40tägige Fasten <strong>aus</strong> Verachtung gegen das Christentum durch<br />

Fleischessen verhöhnt, soll des Todes sterben."<br />

§ 5. "Wenn jemand einen Bischof, Priester, oder Diakon tötet, soll des Todes sterben."<br />

§ 8. "Wenn jemand im Sachsenvolke sich als Heide verbergen, nicht zur Taufe kommen,<br />

sondern lieber Heide bleiben will, soll des Todes sterben."<br />

§ 10. "Wer mit Heiden gegen die Christen Ratschläge und Pläne macht und dabei verharrt,<br />

oder auch gegen den König und das Christenvolk conspiriert, soll des Todes sterben."<br />

Aus diesen Bestimmungen lässt sich ersehen, wie noch heimlich im Lande Gärung herrschte,<br />

obschon die größere Mehrheit sich <strong>dem</strong> Christentum zugewandt hatte. Wohl war den Übertretern<br />

des Gesetzes die Todesstrafe angedroht, wurde aber sicherlich nur spärlich angewandt.<br />

Waren der Hartnäckigen und Revolutionäre mehrere, so wurden sie dadurch unschädlich ge-<br />

75


Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

macht, dass sie <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Lande verwiesen und im Frankenlande wieder angesiedelt wurden.<br />

Einmal sollen mehrere Hunderte auf diese Weise haben büßen müssen.<br />

Der wichtigste aller Paragraphen war § 15. "Für jede Kirche sollen die zur Kirche gehörigen<br />

Gläubigen eine curtis und zwei mansos schenken; auch sollen unter 120 Leuten, teils Edelleute<br />

oder Freie oder Hörige derselben Kirche einen Knecht und eine Magd stellen." Die lateinische<br />

Fassung lautet: "Ad unamquamque ecclesiam curtem et duos mansos terrae pagenses ad<br />

ecclesiam recurrentes condonent, et inter centum viginti homines, nobiles, ingenuos similiter<br />

et litos, servum et ancillam ei<strong>dem</strong> ecclesiae tribuant." - Der König verpflichtet hiernach durch<br />

Staatsgesetz seine christlichen Untertanen, dass sie innerhalb ihres Pfarrbezirks einen größeren<br />

und zwei kleinere Meierhöfe ihrer Kirchengemeinde überweisen. Unter Knecht und Magd<br />

sind hier die Nebendiener der Kirche zur Wirtschaftsführung zu verstehen. Hier haben wir den<br />

urkundlichen Beweis des Herkommens unserer Pfarrgüter. Ein mansus war ein Bauerngut nicht<br />

unter 30 Morgen, eine curtis hingegen bis über 100 Morgen. Schon damals gab es Kirchen im<br />

Lande, und die Kirchengemeinde war fest umgrenzt: terrae pagenses ad ecclesiam recurrentes.<br />

Diese Gesetze und Vorschriften des Reichstages wurden allgemein angenommen: "omnes<br />

consenserunt." Nur der Gesetzgeber, der Landesherr, der König, konnte solche Gesetze allen<br />

zur Pflicht machen und mit Erfolg durchführen. - Also, was bewiesen werden sollte - unsere<br />

ältesten Kirchengemeinden reichen zurück bis zum Jahre 785, <strong>dem</strong> Reichstage zu Paderborn;<br />

sie alle stammen <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> 8. Jahrhundert, wie es auch bei Wormbach angegeben ist.<br />

7. § 15 sagt, dass von den Land- und Dorfsleuten (terrae pagenses) je 120 Menschen (centum<br />

viginti homines) einen größeren und zwei kleinere Meierhöfe ihrer Pfarrkirch überweisen<br />

sollen. Diese 120 Leute werden dann noch gegliedert in Adlige, Freie und Hörige, sie zusammen<br />

sollen eine Pfarrei <strong>aus</strong>machen (ad ecclesiam recurrentes.).<br />

Man könnte entgegnen, das seien aber kleine Pfarreien gewesen! Wenn die Seelenzahl hier<br />

alleine in Betracht kommt, ja, dann wäre der Einwand stichhaltig, aber es kommt auch auf die<br />

Ausdehnung des Pfarrbezirks an. Die Ausdehnung war anfangs noch größer als jetzt. Nehmen<br />

wir Eslohe als Beispiel: der Sterthof, in Cobbenrode gelegen, hat bis in unsere Tage zum Pfarrbezirk<br />

Eslohe gehört. Wann das Feren-Bracht bei Serkenrode abgezweigt worden, ist bis jetzt<br />

nicht nachweisbar, und doch hat es nach geschichtlichen Quellen ursprünglich zu Eslohe gehört.<br />

Welch gewaltige Entfernungen! Ein einzige Geistlicher hatte Arbeit genug, wenn er alle<br />

diese Dörfer und Einhöfe unter Kontrolle halten wollte.<br />

Warum nennt der Gesetzgeber 120 Menschen? Ist die Zahl willkürlich aufgegriffen? Dann<br />

hätte man auch 100 oder 160 sagen können; warum also gerade 120? Das hat einen tiefreligiösen<br />

Grund, 120 ist nämlich ein Großhundert und ein Vielfaches von 3. Die allerheiligste Dreifaltigkeit<br />

oder Dreieinigkeit ist der Schöpfer aller Dinge. Alles Erschaffene ist ein Abbild von<br />

jenem Urbilde. Alle vernünftigen Geschöpfe sollen in der allerheiligsten Dreifaltigkeit zugleich<br />

ihr Vorbild anerkennen und verehren. Die erste Dreiheit hier auf Erden ist die menschliche Familie:<br />

Vater, Mutter, Kind. Adam hat schon im Paradiese dies wohl durchschaut, da er sprach:<br />

Darum wird der Mensch Vater und Mutter verlassen, und seinem Weibe anhangen, und diese<br />

Zwei werden Eins sein in einem Fleische. - So war es Gottes Wille. Gott läßt die Eltern teilhaben<br />

an seiner Macht und Autorität; sie sind seine Stellvertreter. Eine hohe Auszeichnung! Die<br />

Eltern sollen sich dieses Adels stets bewußt bleiben.<br />

Eine Erweiterung dieser ersten Dreiheit ist die Pfarrgemeinde: 120 homines, 40 mal 3, eine<br />

große Drittelung; eine erweiterte christliche Familie.<br />

Eine fernere Drittelung ist ein politisches Staatsgebilde, der sogenannte Centgau. Centum<br />

heißt hundert; es ist wiederum ein Großhundert gemeint, "eine Hundertschaft", dieses Mal<br />

nicht homines: Menschen, sondern sicherlich: familiae, Familien. Wir gehörten zum Centgau<br />

Lochtrop. An der Spitze dieser Hundertschaft stand der Centgraf, Gaugraf, Gogreve; er war<br />

das politische Oberhaupt unseres Landes, der Dynastie Fredeburg, und hatte auch in Fredeburg<br />

seinen Amtssitz, konnte aber in je<strong>dem</strong> Dorfe ansässig sein. Ein schön geordnetes, wohl<br />

gegliedertes Gebilde: an der Spitze der Familie der H<strong>aus</strong>vater, an der Spitze des Pfarrbezirks<br />

der Pfarrer, oder, wie der hl. Ludgerus ihn in seinem Beichtspiegel nennt: der Gottesmann; an<br />

der Spitze des Centgaues der weltliche Obere.<br />

Fügen wir einige Beispiele an über die Zahl 3 und deren Drittelung. 12 Stück sind ein Dutzend,<br />

30 eine Stiege, 60 ein Schock, 144 ein Gros. Längenmaß: 12 Zoll ein Fuß, 12 Fuß eine<br />

Rute, 180 Ruten 1 Morgen, 24000 eine deutsche Meile. Zeitmaß: 60 Sekunden 1 Minute, 60<br />

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Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />

Minuten 1 Stunde, 12 Stunden 1 Tag, 12 Stunden auch 1 Nacht, 30 Tage 1 Monat, 12 Monate<br />

1 Jahr. Geld: 12 Pfennig 1 Groschen, 30 Groschen 1 Taler, 36 Mariengroschen 1 Taler, 1 Gulden<br />

60 Kreuzer.<br />

Solcher Beispiele und Zusammensetzungen eines Vielfachen <strong>aus</strong> 3 lassen sich noch mehrere<br />

aufführen, diese genügen aber für unseren Zweck: 120 ist ein Großhundert.<br />

Nun noch ein Hinweis auf denjenigen, durch den alles gemacht worden, und ohne den nichts<br />

gemacht ist. Warum hat der Heiland 12 Apostel <strong>aus</strong>gewählt? Warum nicht 10 oder 20? Warum<br />

sind 72 Jünger berufen worden? Warum nicht 70 oder 80? Weisen diese Zahlen nicht hin auf<br />

das Urbild und Vorbild der allerheiligsten Dreifaltigkeit? - Das heutige Dezimalsystem suchen<br />

wir hier vergebens.<br />

Das Reich Karls des Großen war ein theokratischer Staat, wie auch das jüdische Reich im<br />

a.B., aufgebaut auf einem Vielfachen von 3 auf den 12 Stämmen Israels. Also ein theokratischer<br />

Staat vor Christus, und ein solcher von 800 - 1800 nach Christus im Reiche Karls des<br />

Großen.<br />

Ich schließe diese Erwägungen mit den Worten des Apostels Paulus im Briefe an die Römer<br />

(c. 15) "Alles, was geschrieben ist, ist zu unserer Belehrung geschrieben." -<br />

Ende.<br />

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