Geschichtliches aus dem Sauerland - R.J.Sasse
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<strong>Geschichtliches</strong> <strong>aus</strong> <strong>dem</strong><br />
<strong>Sauerland</strong><br />
von Pfarrer Johannes Dornseiffer
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e. ....................................... 4<br />
I. Abteilung. ................................................................................................... 4<br />
II. Abteilung. .................................................................................................. 4<br />
III. Abteilung: Pastöre in Bergh<strong>aus</strong>en ................................................................ 6<br />
IV. Vikare zu Bergh<strong>aus</strong>en. .............................................................................. 12<br />
V. Geistliche <strong>aus</strong> der Pfarrei Eslohe. ................................................................ 16<br />
VI. Abteilung. Geistliche, die von <strong>aus</strong>wärts zugewandert sind. ............................ 20<br />
VII. Abteilung ............................................................................................... 21<br />
Zusammengestoppeltes oder Aphorismen. ......................................... 22<br />
1. Wormbach................................................................................................ 22<br />
2. Fredeburg ................................................................................................ 28<br />
8. Dorlar. ..................................................................................................... 33<br />
Nochmals Bergh<strong>aus</strong>en ........................................................................ 39<br />
Gründung einer Vikarie in Landenbeck ............................................... 45<br />
Teilung der Gleier Mark im Jahre 1751 ............................................... 54<br />
2
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Im Jahre 1896 veröffentlichte Pfarrer Johannes Dornseiffer sein Buch "<strong>Geschichtliches</strong> über<br />
Eslohe". Während der nächsten Jahre beschäftigte er sich mit geschichtlichen Vorgängen der<br />
näheren Umgebung von Eslohe. Früchte dieser Forschungen waren eine Reihe von Aufsätzen.<br />
Die in den Jahren 1901 bis 1909 in der "Mescheder Zeitung" erschienen.<br />
Mit freundlicher Unterstützung von Frau Maria Drees, Meschede, die uns gestattete, die Aufsätze<br />
<strong>aus</strong> den Archivbänden der Mescheder Zeitung zu kopieren, können wir diese Arbeiten<br />
erneut der Öffentlichkeit zugänglich machen. Diesem ersten Band wird im Frühjahr 1982 ein<br />
weiterer folgen.<br />
Mit dieser Gabe wollen wir all denen danken, die uns mit ihrer Spende halfen, die Kosten für<br />
die Erneuerung unseres Pfarrheimes aufzubringen<br />
Der Pfarrgemeinderat der Pfarrei Sankt Peter und Paul in Eslohe.<br />
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Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e.<br />
Wenn bei lokalen Geschichtsforschungen größere Bibliotheken, Staats- und Provinz-Archive<br />
nicht zur Verfügung stehen, dann ist es erklärlich, dass die Resultate mehr oder minder lückenhafte<br />
sein müssen. Dies erfuhr ich auch in Bezug auf die Personal Chronik <strong>aus</strong> der Pfarrei<br />
Eslohe. Nach Her<strong>aus</strong>gabe des Buches "<strong>Geschichtliches</strong> über Eslohe" kann ich noch verschiedene<br />
geistliche Personen, die <strong>aus</strong> Eslohe oder <strong>dem</strong> Pfarrbezirk Eslohe entstammen, namhaft machen.<br />
Wenn ich dieses jetzt unterlassen wollte, steht zu befürchten, dass die Namen abermals<br />
der Vergessenheit verfallen würden. Da die gedachten Personen vielfach mit der Nachbar-<br />
Pfarrei Bergh<strong>aus</strong>en in inniger Beziehung stehen, sollen zunächst die Namen und die Amtsdauer<br />
der Geistlichen der genannten Pfarrei chronologisch hier aufgeführt werden. Sollten sich Irrtümer<br />
einstellen, dann muss es andern Herren, die dazu befähigt und besser unterrichtet sind,<br />
überlassen bleiben, Lücken <strong>aus</strong>zufüllen, Erweiterungen zu machen, kurz und gut, die bessernde<br />
Hand anzulegen. Um Wiederholungen zu vermeiden, sei von vorneherein darauf hingewiesen,<br />
dass viele wertvolle Einzelheiten bezüglich Bergh<strong>aus</strong>en <strong>dem</strong> Herrn Sanitätsrat Dr. Kieserling<br />
zu Fredeburg, gebürtig <strong>aus</strong> Bergh<strong>aus</strong>en, zu verdanken sind. In der Abhandlung selber<br />
glaube ich den jedesmaligen Hinweis auf Ursprung und Autorschaft mir und auch den Lesern<br />
ersparen zu dürfen, zumal andere Notizen mit Quellen-Angabe vermerkt werden sollen.<br />
I. Abteilung.<br />
Wie alt mag wohl die Kirchengemeinde Bergh<strong>aus</strong>en sein?<br />
Erzbischof Anno von Köln stiftete 1072 das Benediktinerkloster Grafschaft. Der Stifter vereinigte<br />
mit diesem Kloster eine ganze Reihe benachbarter und auch entfernter Pfarreien, die an<br />
das Kloster Abgaben zu entrichten hatten. Dafür hatte dann das Kloster die Verpflichtung,<br />
durch seine Patres an den gedachten Orten die Seelsorge wahrzunehmen. Bergh<strong>aus</strong>en und<br />
Fredeburg wurden von Wormbach <strong>aus</strong> pastoriert, dort wohnte als Archidiakon und ständiger<br />
Pfarrer ein Benediktinerpater <strong>aus</strong> Grafschaft, während in Bergh<strong>aus</strong>en nur ein Vikar residierte.<br />
Dieses Verhältnis dauerte von 1072 oder rund 1100 bis 1640; erst von da ab wohnte auch der<br />
Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en.<br />
Es ist also sicher, dass im Jahre 1072 die Kirchengemeinde Bergh<strong>aus</strong>en, sowie alle übrigen<br />
nach Grafschaft inkorporierten Pfarreien schon bestanden haben. Wie wäre es sonst möglich<br />
gewesen, diese Orte aufzuzählen?<br />
II. Abteilung.<br />
Nach Beantwortung der ersten Frage lege ich eine andere zur Beantwortung vor: Wann wird<br />
überhaupt das Christentum im Herzogrum Westfalen allgemein zur Einführung gelangt sein?<br />
Ich antworte: "Unter Kaiser Karl <strong>dem</strong> Großen."<br />
Beweis: Im Band 62 der Altertumskunde Paderborn, Jahrgang 1904, S. 98, sagte Professor<br />
Franz Jostes: "Die Lorscher Analen berichten zum Jahre 780, dass Karl der Große das sächsische<br />
Land unter Bischöfe und Priester verteilt habe." In der Anmerkung wird nach Hüffer gesagt,<br />
dass Karl bald, nach<strong>dem</strong> Sturmis (� 779) totam provinciam Saxonicam in parochias epicobales<br />
diviait et servis domini ad docendum et baptizandam potestatem dedit". - Das Fest<br />
des hl. Sturmi, des 1. Abtes von Fulda, eines Mitarbeiters und Landsmannes des hl. Bonifacius,<br />
wird am 17. Dezember gefeiert. "Ihn und seinem Gehilfen hatte Karl einen großen Teil des<br />
Volkes und jenes Landes überwiesen, damit er das Predigtamt daselbst übernehme", Brevier, 2<br />
Nokt. 6. Lektion: magnum populi et terrae illius partem Sturmio Abbati commisit, ut praedicationis<br />
officium in ea susciperet." Hiernach ist es sicher anzunehmen, dass unsere Gegend die<br />
Christianisierung <strong>dem</strong> hl. Abte Sturmi und seinen Mönchen zu verdanken hat, also da er 779<br />
gestorben, mindestens in den 70er Jahren. Im Jahre 785 wurde auch der zähe und hartnäckige<br />
Feind Kaiser Karls des Gr., der Sachsen Herzog Wittekind, zum Glauben bekehrt. Nun war auch<br />
der Widerstand des Volkes gebrochen. Jetzt konnte Karl zum weiteren Ausbau der kirchlichen<br />
Verfassung schreiten, und dies tat er nicht durch kaiserlichen Machtspruch, sondern in höchst<br />
kluger Weise, in<strong>dem</strong> er die Fürsten und den Adel, die Bischöfe und Priester, Freie und Hörige,<br />
im Jahre 785 zu einer Reichssitzung nach Paderborn berief, um hier die nötigen Verordnungen<br />
gemeinsam zu beraten und zu beschließen. Durch diese weise Rücksichtnahme auf alle seine<br />
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Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Untertanen hatte er <strong>dem</strong> Christentum festen Boden gesichert. Diese Dekrete und Reichsgesetze<br />
sind bekannt unter <strong>dem</strong> Namen: "Lorscher Annalen". Lorsch ist ein Städtchen in der Provinz<br />
Starkenburg, im Großherzogtum Hessen; daselbst wurde 764 ein Zisterzienser-Kloster gegründet,<br />
wo alle Wissenschaften fleißig betrieben wurden. Im Jahre 1621 brannte das Kloster ab,<br />
wurde aber nicht wieder aufgebaut. In diesem Kloster: monasterium Laurissenso oder Laureacense,<br />
waren die zu Paderborn gefassten Reichstags Beschlüsse in 34 Paragraphen handschriftlich<br />
aufbewahrt, und zwar in lateinischer Sprache. Auf sie beruft sich Professor Jostes,<br />
und noch <strong>aus</strong>führlicher tut dies Heinrich Schonlau, Pfarrer a.D. von Wenholth<strong>aus</strong>en, in seinen<br />
höchst interessanten "Beiträgen zu den Sachsen Kriegen Karls d. G. und zu <strong>dem</strong> Beginne der<br />
Kirchen und Schulen in Westfalen." (Abgedruckt im "Patriot" zu Lippstadt, 1905). Zur Annahme<br />
und Ratifikation der gefassten Beschlüsse und nach deren Verlesung oder Publikation wird bemerkt:<br />
"Hoc omnibus placuit", so hat es Allen gefallen: oder: "omnes consenserunt"; "Alle haben<br />
zugestimmt", "Alle sind einverstanden."<br />
Nun müssen wir uns einige Paragraphen näher ansehen.<br />
§ 15 besagt: "Für jede Kirche schenken die Kirchengemeinden-Angehörigen einen Meierhof<br />
und zwei Bauernhöfe: unam curtem et duos mansos." Curtis war ein Haupthof, d.h. ein größeres<br />
Besitztum, während ein mansus ein gewöhnliches Bauerngut von etwa 30 Morgen war.<br />
Die Aufsicht und Sorge für Ausführung dieser Bestimmung hatte neben den Geistlichen der<br />
Gaugraf, der an der Spitze eines Centgaues stand.<br />
Ein Centgau bestand <strong>aus</strong> mindestens 120 Familien oder Personen; 120 ist ein Großhundert;<br />
deshalb heißt eine solche Vereinigung eine "Hundertschaft". Für unsere Gegend war Lochtrup<br />
der Sitz des Centgaues. Alle die alten Pfarreien des <strong>Sauerland</strong>es können ihren nicht kleinen<br />
Grundbesitz auf diese Schenkung durch Kaiser Karl zurückführen. Der kirchliche Grundbesitz<br />
war früher staatliches Eigentum. Auch verordnete § 15, dass die adligen und die freien Besitzer<br />
für kirchliche Dienstleistungen einen Knecht und eine Magd stellen mussten. § 17 verpflichtet<br />
zur Zehntleistung. Alles Einrichtungen, die sich bis in unsere Zeit hinein erhalten haben bis sie<br />
endlich unter preußischer Herrschaft durch staatliche Ablösung ein glückliches Ende gefunden<br />
haben. - Die mansi, die kleineren Bauerngüter, wurden später Kolonate genannt und waren<br />
meistens auf die einzelnen Dörfer verteilt. Die Pfarrei Eslohe hatte ursprünglich 8 Kolonate, die<br />
durch die Ablösung zum freien Eigentum geworden sind. Die curtis, der Meierhof, für hiesige<br />
Pfarrei hatte wohl eine Größe von etwa 180 preußischen Morgen. So ist es auch jetzt noch, und<br />
so wird es bei allen unseren alten Pfarreien gewesen sein. Ihre Stiftung liegt im Jahre 785.<br />
Ich möchte hier eine Zwischenbemerkung machen. Ich bin nicht sicher - die alten Urkunden<br />
fehlen mir - ob Eslohe ursprünglich auch <strong>dem</strong> Kloster Grafschaft unterstellt gewesen ist. In<br />
"Binterim und Mooren, die Erzdiözese Köln". 1. Bd. Düsseldorf 1892, S. 507 wird gesagt:<br />
"Esleve hieß noch in der Bestätigungsurkunde für das Kloster Grafschaft durch Erzbischof<br />
Friedrich I. (um 1100) Eslipho: "Es-li-pho". "Das Patronat kam 1319 an den Thesaurarius des<br />
Stiftes Meschede". - Hier<strong>aus</strong> scheint gefolgert werden zu müssen, dass Eslohe ursprünglich<br />
ebenfalls von Grafschaft abhängig gewesen, man versteht sonst nicht weshalb Eslipho bei der<br />
erneuerten Bestätigung genannt wird. - "Esleve hieß damals noch Eslipho". 1319 und durch<br />
alle folgenden Jahrhunderte heißt der Pfarrort Esleve oder in deutschen Schriftzügen "Eßleue".<br />
Erst vor ca. 200 Jahren kennt man den Namen Eslohe. Das "Lohe" kann also nicht bedeuten:<br />
"Berg, Wald", wie dies bei verschiedenen Wort Zusammensetzungen wirklich der Fall ist. Ganz<br />
eigentümlich, wie bei Eslipho, ist auch bei anderen Ortsnamen die Endsilbe, so hieß Kirchilpe:<br />
Iffelpe und Elspe hieß: Elsape und Elsapu. Mögen die Sprachforscher sich hierüber verständigen.<br />
Binterim und Mooren sagen also: "Das Patronat kam 1319 an den Thesaurarius des Klosters<br />
Meschede". Auch diese Angabe scheint es zu bestätigen, dass die Besetzung und Verwaltung<br />
der Pfarrei Eslohe ursprünglich von Grafschaft abhängig gewesen ist. Warum und inwiefern ein<br />
Aust<strong>aus</strong>ch zwischen Grafschaft und Meschede stattgefunden hat, ist mir nicht bekannt. Im Jahre<br />
1308 wurde das adlige Fräuleinstift zu Meschede aufgehoben und in ein Mönchskloster umgewandelt.<br />
Vielleicht hat der Kölner Kurfürst und Erzbischof den neuen Mönchen durch Zuweisung<br />
von Zehnten und Abgaben ihre Aufgaben erleichtern wollen. So kann es gekommen sein,<br />
dass auch die beiden in der Pfarrei Eslohe gelegenen Haupthöfe: "Schulte zum Sterte" und<br />
"Bockheim zu Bockheim", beträchtliche Abgaben nach Meschede zu entrichten hatten. - Die<br />
Pfarrei zu Eslohe hat seit uralter Zeit einen jährlichen Kanon von 6 Mk. nach Meschede zu ent-<br />
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Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
richten; deshalb waren auch fast sämtliche Pastöre hierselbst Mönche <strong>aus</strong> Meschede. Wegen<br />
dieser Abhängigkeit von <strong>dem</strong> Kloster in Meschede glaubte die königliche Regierung bei Aufhebung<br />
des Klosters das Patronatsrecht über Eslohe beanspruchen zu können. Erst nach längeren<br />
Verhandlungen zwischen Arnsberg und Paderborn einigte man sich im Jahre 1853 dahin, das<br />
der Fiskus auf das Patronat verzichtete und der Bischof das alleinige und <strong>aus</strong>schließliche Besetzungsrecht<br />
haben solle.<br />
Kehren wir nun zu den Lorscher Annalen zurück. § 8 sagt: "Wenn im sächsischen Volke sich<br />
fernerhin ein Ungetaufter sich heimlich aufhalten und verbergen wollte, und zur Taufe zu<br />
kommen verschmähete und Heide bleiben wollte, der soll mit <strong>dem</strong> Tode bestraft werden: si<br />
quis deinceps in gente Saxonorum inter eos latens non baptizatus se abscondere volnerit et ad<br />
baptismum venire contemserit, paganusque permauere volnerit, morte moriatur.<br />
Wer noch im Zweifel sein sollte, ob wirklich das Christentum in unseren Landen schon um<br />
das Jahr 785 allgemein eingeführt gewesen ist, der braucht nur den § 8 der Reichsgesetze<br />
wiederholt zu lesen und zu studieren. "Wenn noch fernerhin ein Ungetaufter heimlich sich aufhalten<br />
und verbergen wollte" etc. - Also es sind nur vereinzelte Ausnahmen, dass noch ein Ungetaufter,<br />
ein Heide sich findet; alle anderen sind der christlichen Kirche durch die Taufe einverleibt.<br />
"Wer sich hartnäckig weigert, Christ zu werden und lieber Heide bleiben will, der soll -<br />
so hat es Allen gefallen, - so ist es von Reichswegen beschlossen worden, - er soll mit <strong>dem</strong><br />
Tode bestraft werden": morte moriatur.<br />
Es wird auch damals noch Hartnäckige gegeben haben, die sich der Kirche nicht anschließen<br />
mochten. In solchen Fällen wurde aber von Staatswegen kurzer Prozess gemacht, die Widerwilligen<br />
wurden <strong>aus</strong> ihrem Besitztum entfernt, und im Frankenlande, jenseits des Rheines, neu<br />
angesiedelt. Auf diese Weise wurden manche Güter frei, die nun durch kaiserliche Bestimmung<br />
zum Unterhalte von Kirchen und Priestern verwendet wurden.<br />
Nehmen wir noch den § 4 ins Auge: Si quis quadragesimale jejunium pro despectu Christianitatis<br />
contempserit, et carnem comederit, morte moriatur; "Wer die 40tägigen Fasten nicht<br />
hält, <strong>aus</strong> Verachtung gegen das Christentum, und Fleisch ist, der soll des Todes sterben." -<br />
Auch <strong>aus</strong> diesem Paragraphen ist ersichtlich, dass schon damals nicht bloß das innerkirchliche<br />
Leben, sondern auch das kirchliche Verhalten durch Strafgesetze fest umgrenzt war. Wie<br />
wäre dieses möglich und <strong>aus</strong>führbar gewesen, wenn die Bevölkerung in ihrer Mehrheit noch<br />
heidnisch gewesen wäre.<br />
Ähnliche Pönalgesetze haben sich bis ins 18. Jahrhundert, also über 1000 Jahre erhalten.<br />
"Wer an einem Sonntage sein Leinen bleichte, wurde mit einem Pfunde Wachs bestraft, das<br />
er an seine Kirche abzuliefern hatte." Beispiele dieser Art liefert unser Pfarrarchiv. Kurz und<br />
gut, von Kaiser Karl d. Gr., der 814 starb, rührt es her, dass die Kirche in unserem Sachsenlande<br />
schon so früh festen Fuß gefasst, und eine kirchlich soziale Verfassung zum Landesgesetz<br />
geworden ist.<br />
Nur die Wenigsten, selbst unter Studierten, sind es sich bewusst, wie weit man in Bezug auf<br />
Einführung des Christentums zurückgehen darf. Die Lorscher Annalen, von denen ich in meiner<br />
Studienzeit auch nicht ein Wörtchen vernommen habe, - wie Vielen mag es so ergangen sein?<br />
- geben sichere Auskunft. Da sehen wir wieder, was unser Vaterland den Mönchen und den<br />
Klöstern zu verdanken hat; in ihnen blühte Kunst und Wissenschaft. Auch hat speziell unsere<br />
Gegend eine auffällige Anhänglichkeit an Fulda bewahrt, in<strong>dem</strong> recht viele junge Leute dort<br />
ihre wissenschaftliche Ausbildung gesucht und gefunden haben. Das <strong>Sauerland</strong> darf sich sehen<br />
lassen. Dieser Ansicht huldigte auch der große Altertumsforscher Seibertz, der in seinen zwei<br />
Bänden: "Westfälische Beiträge zur deutschen Geschichte" eine große Reihe literarisch tätiger<br />
Männer <strong>aus</strong> unserer Heimat mit Angabe ihrer Werke namhaft gemacht hat. Möge es immer so<br />
bleiben und immer noch besser werden! Westfalen vor !!! -<br />
III. Abteilung: Pastöre in Bergh<strong>aus</strong>en<br />
1. Heinrich Sonneborn, von 1640 bis 1677, gebürtig <strong>aus</strong> Düsseldorf, Benediktiner-Pater <strong>aus</strong><br />
Grafschaft. Unter ihm war Küster in Bergh<strong>aus</strong>en unter anderen Jörge Himmelreich. Seib. Q.<br />
III. 450: "Henricus Sonneborn, pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, qui de parsimonia sua novam monstrantiam<br />
pro ecclesia fieri curavit 1677: von seinen Ersparnissen ließ er für Grafschaft eine neue<br />
Monstranz machen." Sonneborn kommt in ff Urkunden vor: -<br />
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Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
a) Franz Eberdes und Margaretha, Eheleute, verkaufen ihr Erbland, 1 1/2 Scheffel groß (also<br />
1 Morgen groß): hinter <strong>dem</strong> Ebelloh, vorhaupts an Käufers Lande, unten an Vollmer, oben an<br />
Köhnen-Land, zehntfrei, <strong>dem</strong> ehrbaren Hermann Sutoris, Köster tho Berghusen, und Anna,<br />
Eheleute. - Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en, Gogreve und die Scheffen des Amtes Fredeburg, anno<br />
1650, 17/4. In Ansein des wohlerwürdigen Herrn Hinrich Sonneborn, pastoris in Bergh<strong>aus</strong>en,<br />
und des edlen und ehrenfesten Junkern Ernst Georg Mailar. Zeuge ist Johannes Megandt, pastor<br />
in Dorlar.<br />
b) 1652 29/6. Eheberedung zwischen <strong>dem</strong> ehrbaren Diederich Becker <strong>aus</strong> Eslohe und der<br />
Catharina Dorlar von Menkh<strong>aus</strong>en. Die Bestimmungen werden urkundlich aufgenommen von<br />
Joh. Megandt, Pastor in Dorlar, in Gegenwart des wohlerwürdigen Herrn Hinrich Sonneborn,<br />
Pastors in Bergh<strong>aus</strong>en und des vornehmen Hermann Becker von Eslohe, Rötger Möller und<br />
Thonis Möller von Arpe und Godtfried Schulten zu Kückelheim. Es unterschreiben Johann<br />
Schulte von Kückelheim, Diederich Becker genannt Dorlar (weil er in genanntes H<strong>aus</strong> geheiratet);<br />
Hermann Becker, Thonis Möller, Gerhard Schulte; Thonis Dorlar, Gerichtsscheffe und<br />
Theod. Becker. - Für Rötger Molitor von Arpe und Adrian Henkel <strong>aus</strong> Bracht, itzo wohnhaft in<br />
Cöln, unterschreibt P. Hinr. Sonneborn.<br />
c) 1654 9/7. In der Auseinandersetzung des Schuldners Joh. Died. v. Esleben zu Henningh<strong>aus</strong>en<br />
und seinen Gläubigern, heißt es unter vielen andern: Henricus Sonneborn präsentierte<br />
wegen der Vikarie zu Bergh<strong>aus</strong>en eine jährliche Forderung von 2 Scheffel Roggen, 2 Scheffel<br />
Gerste, 1 Malter Hafer, wie solches mit <strong>dem</strong> Erbbriefe vom 11. März 1507 beweislich. - Die<br />
Forderung wird anerkannt. - Item ein Ländecken am Herschede ad 12 Tlr.; tut in Schatzung 2<br />
Stüber. Von obgemeltem Lande hinter den Höfen sollen gemelte Erben den Gerichtsschreibers<br />
Erben <strong>aus</strong>folgen lassen 10 Königstaler wegen rückständiger Schatzung, und von <strong>dem</strong> Ländecken<br />
am Herschede sollen sie her<strong>aus</strong>geben Herrn Henrichen zu Bergh<strong>aus</strong>en 2 Tlr. - Auch diese<br />
Forderung wird anerkannt. (Aus den Akten der Pfarrei Cobbenrode.)<br />
d) 1670 29/6. war Sonneborn Taufpate in Eslohe. Die Eltern heißen Bernard von der Heide<br />
und Anna Lengemanns; jetzt Lingeböll in Sieperting. Der Täufling erhält den Namen Henricus<br />
Henningius von der Heide. Paten: Adm. Rev. Dns. et Eximius Henricus Sonneborn und Ursula<br />
Kremer, Witwe Busbeck in Eslohe.<br />
e) 1676 7/2. Lehnsgesinnung. - "Sistierte vor mir unterschriebenen Notario und Zeugen der<br />
ehrbare Hans Everdes von Heimingh<strong>aus</strong>en seinen Vetter Franz Everdes, mit der Bitte denselben<br />
mittelst Eid zu fragen, was es mit Gesinnung des Lehns auf ihrem Hofe für eine Bewandtnis<br />
habe, und ob dasselbe nach Absterben seines Vaters selig Eberten Everdes zu gehöriger<br />
Zeit besprochen sei oder nicht, mitzuteilen, um sich dessen zu seiner Notdurft zu gebrauchen,<br />
worauf Franz Everdes sagt: Sei ungefähr 80 Jahre alt, sei zwar schwachen Leibes, jedoch guten<br />
Verstandes. Als sein Vater selig verstorben, wäre er auf Antrieb und Zuraten des Gogreven<br />
selig nach Arnsberg gegangen, und habe die Lehnsgesinnung Ernsten seinem Bruder schriftlich<br />
auf Bonn mitgegeben, um dieselbe gehörigen Orts einzuleiten und ihm den Schein mitzubringen,<br />
welcher aber folgendes berichtet, wie das er zwar die schriftliche Lehnsgesinnung übergeben,<br />
auch einen Zettel erhalten, welcher aber ihm in der Rückkehr verkommen und verloren<br />
wäre. Die Nachricht darob würde sich zu Bonn bei der Lehnkammer finden. Solches wolle er<br />
deponens mit einem Eide bekräftigen. Sic actum in Gegenwart Fried. Nagel, Churfürstlicher<br />
Landsknecht, und Georg B<strong>aus</strong>t zu Heimingh<strong>aus</strong>en. - Henricus Schmidt, Notarius. -<br />
Ich, P. Henricus Sonneborn, pastor zu Bergh<strong>aus</strong>en, zeuge hiermit, wie dass ich Frantzen<br />
Everdes zu Heimingh<strong>aus</strong>en nach vorhergegangener Beichte mit der hl. Kommunion und letzter<br />
Ölung heut dato versehen und bestärkt habe, wird nach allen Umständen und menschlichen<br />
Ansehen nicht mehr genesen. Urkund meiner eigenen Hand: Signatum Bergh<strong>aus</strong>en 10/2.<br />
1676; ita testor sub fide sacerdotali (auf sein priesterliches Wort) P. Henricus Sonneborn, Pastor<br />
in Bergh<strong>aus</strong>en. Dieser Pastor ist im Jahre 1676 im Kloster Grafschaft gestorben. 1)<br />
1) Aus Everdes H<strong>aus</strong>e in Heimingh<strong>aus</strong>en stammen vier Geistliche ab:<br />
1. "Heymannus, Pastor in Oedingen pui contalit. monasterio omnes libros suos et alla supellectilis. Stiftmesse<br />
im August zu Kloster Grafschaft, "er schenkte <strong>dem</strong> Kloster alle seine Bücher und anderes H<strong>aus</strong>gerät".<br />
Hier<strong>aus</strong> darf wohl geschlossen werden, daß Heymann ein Benediktiner Mönch in Grafschaft gewesen. Die<br />
Zeit seiner Pastoration kann nicht genau angegeben werden. Seib. Quellen, III. 446. Zu einer Meßstiftung<br />
für die Vikarie zu Bergh<strong>aus</strong>en, "dar nu tor tyt Johan Smedes von Esleue medde belehnt is" heißt es: Luci-<br />
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Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
2. Henricus Brünigh <strong>aus</strong> Rietberg, 1676 - 1683.<br />
Seibertz, Quellen, Bd. III S. 433, erwähnt, dass für P. Henricus Brünigh, Priester unseres<br />
Klosters und unserer Genossenschaft, vormals Kaplan in Belecke, nachher Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en<br />
und darauf Probst in Belecke, im Kloster Grafschaft, Ende März eine Memorie gestiftet sei.<br />
Unter diesem Pastor soll der Blitz die Kirche in Bergh<strong>aus</strong>en stark beschädigt haben. - Von 1683<br />
bis 1695 war Brünigh Probst in Belecke.<br />
3. Bernard Leiffern <strong>aus</strong> Westernkotten von 1683 - 1691.<br />
Seib. Q. III, S. 460: P. Bernardus Leifferen, Priester unseres Klosters und unserer Genossenschaft<br />
war zuerst Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, dann Beichtvater bei den Klosterschwestern in Odacker.<br />
Gestorben 1716. Für ihn war ebenfalls in Grafschaft eine Memorie gestiftet und zwar<br />
im Januar. Eine Klageschrift des Notars Wasserfall wurde am 21.2.1691 vom Churfürstlichen<br />
Gogreven Johannes Reutz zu Dorlar den Beklagten "Philippo Cobbenrodt allhier in Dorlar und<br />
Dieterichen Dorlar zu Menkh<strong>aus</strong>en" zugefertigt innerhalb 10 Tagen ein Inventarienverzeichnis<br />
anzufertigen und die Erbschaftssachen des Christian Becker zu Eslohe zu ordnen. Auf <strong>dem</strong><br />
Rande steht: "Executum per me P. Bernardum Leiffern pastorem Berghusanum anno 1691, 28.<br />
Februarii. (Aus geistliche Plaudereien, Mesch. Zeitung, Nr. 1, 1904.)<br />
4. Georg Schulte <strong>aus</strong> Altenhof, 1691 - 1695.<br />
Seib. Q. III, S. 443: P. Gregorius Schulte (ob Gregorius oder Georgius der richtige Name<br />
ist, mag ein Anderer entscheiden; Seib. sagt: Gregorius, Priester unseres Ordens, war zuerst<br />
Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, dann Novizenmeister in Grafschaft, 1700, Messstiftung zu Grafschaft, im<br />
Juli.<br />
5. Matthäus Poolmann <strong>aus</strong> Münster, 1685 - 1703.<br />
Er starb 1708 an Kolik im Kloster Grafschaft. Seib. Q. III, S. 436 berichtet: P. Matthäus<br />
Poolmann, Priester unseres Ordens, war zuerst Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, darnach Kaplan in Belecke.<br />
- Stiftmesse im Mai. Eine Urkunde vom J. 1402 des Dechanten Wrede, Pastor zu Wormbach<br />
und Bergh<strong>aus</strong>en besagt:<br />
"Up alle vnser leywen Browen Awende: assumtionis, nativitatis, conceptionis, purificationis,<br />
annuntiationis et visitationis eine Misse to halden in der kerken to Niederberndrop, d.h. der<br />
Dechant soll an den Vigiltagen vor Maria Himmelfahrt, -Geburt, -Empfängnis, -Reinigung, -<br />
Verkündigung und -Heimsuchung; also 6 Stiftmessen celebrandae a Decano Wormbacense,<br />
a, nachgelassene H<strong>aus</strong>frau des Hermann Wilstrop, <strong>dem</strong>e god genade, und Hinrich, myn sohn, wohnhaftig<br />
to Oedingen, Johan Wilstrop, myn sohn, Jost Schaden, unser Vetter, vermachen 10 Scheffel Korens; 2<br />
Sch. roggen, 2 Sch. Gerste und 1 Malter Haber: der hilligen kerken up St. Jois Apostoli Altar, <strong>aus</strong> Hinrickes<br />
Hofe zu Heminghusen.<br />
Zeugen: Eberhard Heyneman pastor to Oedingen, Hans to Kükelheim, Gervin Hans to Bracht, anno 1507<br />
den 21/3.<br />
Hiermit ist die ungefähre Pastoration in Oedingen gegeben.<br />
2. Im J. 1685 11/5. präsentieren <strong>dem</strong> Dechant Wilh. Schmittmann in Meschede die Witwe Anna Elisabeth<br />
geborene v. Rumpff, Wittibe von der Verschwordt und Ignatius Freiherr von und zur Weichs, den<br />
Hermann Everdes von Heimingh<strong>aus</strong>en zum Pastor von Oedingen. Zeugen sind: Vikar Antonius Becker zu<br />
Eslohe, Johannes Reutz, Gegreve des Amtes Fredeburg. (Akten von H<strong>aus</strong> Wenne.) - Diese Anna Elisabeth<br />
Rumpff, Wittibe Verschwordt, nennt den Ignatius v. Weichs, ihren Schwager, Churfürstlich Kölnischen<br />
Kammerherrn, bestalten Brigadier Obristen, und Stift Hildesheimschen Ober-, Forst- und Jägermeister,<br />
Erbgenahmen weiland des Wohlgeborenen Adam Diederich v. Rumpff, in Lebzeiten Churfürstlichen Drosten<br />
in Eslohe, Reiste, Hellefeld, Meschede etc. und Herrn zur Wenne in Oedingen."<br />
3. Der 3. Geistliche ist der erste Primissar in Eslohe, Johann Heinrich Everdes. Am 12. Nov. 1712 hat er<br />
als Primissar zuerst seine hl Messe in der Kapelle zu N.-Marpe gelesen. Sein Onkel Hermann war von<br />
1683 an bis 1725 Pastor in Oedingen; der Primissar ist Testamentsvollstrecker seines verstorbenen Onkels.<br />
Der Primissar starb in Eslohe, wohin das Primissariat vom Patron war verlegt worden, am 13. Sept.<br />
1756, im Alter von 74 Jahren, an Wassersucht. Er hat die Kirche von Eslohe zum Erben eingesetzt. (Geschichtl.<br />
über Eslohe, Seite 132)<br />
4. Dechant Heinrich Wrede zu Wormbach bekennt in einer Urkunde vom 22. Nov. 1398, daß Hinrich von<br />
Heyminkhusen, Priester der Diözese Cöln, und seine Mutter Adelheid, von ihrem Hofe, gelegen in der<br />
Pfarrei Bergh<strong>aus</strong>en (curtis sita in parochia de Berghusen) für immer und ewige Zeiten auf Martini 2 solidi<br />
zu entrichten verbunden seien.<br />
8
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
p.t. Henrico Wrede. Dafür empfängt der Celebr<strong>aus</strong> auf Martini von den Eingesessenen (oppidanis<br />
in Niederenberentrop) 3 Schillinge. Pastor Poolmann bemerkt: haec sacra sunt longo<br />
tempore neglecta ob stipendium insufficiens.<br />
Diese Messen sind lange Zeit wegen des geringen und ungenügenden Stipendiums nicht<br />
mehr gehalten worden. Hinc ego etiam non legi: "deshalb habe auch ich sie nicht gelesen: So<br />
bezeuge ich Matthäus Poolmann p.t. pastor in Bergh<strong>aus</strong>en 1700." Alles, was Recht ist. - Bemerkt<br />
sei, dass diese 6 Lesemessen keine eigentlichen Stiftmessen waren, sondern nur eine<br />
private Abmachung unter den Beteiligten. Wenn einer der Vertragsschließenden zurücktrat,<br />
dann war auch der andere Teil los und ledig. Kam der Pastor und las die hl. Messen, dann<br />
müssten die Verpflichteten bezahlen, und sonst nicht. Pastor Poolmann hatte ganz recht, wenn<br />
er sagte, dass auch er die Messen nicht gelesen habe und nicht lesen werde, wegen des ungenügenden<br />
Stipendiums: ob stipendium insufficiens.<br />
Ein Schilling wird zu 8 Pfg. berechnet, (Manz Konversationslexikon, Regensburg 1871) mithin<br />
3 x 8 = 24 Pfennig, jede Messe zu 4 Pfennig. Freilich konnte man damals (nach Professor<br />
Janssen) ein Huhn für 4 Pfennig kaufen. - Dass in Niederberndorf wegen Nichtlesung der erwähnten<br />
Messen eine Revolution oder Gärung <strong>aus</strong>gebrochen sei, berichtet die Chronik nicht.<br />
Die Leute waren ja in ihren Vermögenssachen nicht beeinträchtigt und geschmälert. Jeder behielt<br />
das Seinige; der Pastor seine Freiheit, die Eingesessenen ihre 3 Schillinge.<br />
6. P. Andreas Westarp, 1703 - 1710,<br />
War am 24. August 1663 zu Ahlen im Münsterlande geboren; legte am 11. Nov. 1685 seine<br />
Klostergelübde ab, wurde am 10. März 1691 zum Priester geweiht. Seit 1693 war er Kaplan in<br />
Belecke, seit April 1703 Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, vom 29. April 1710 ab Pastor in Fredeburg, im<br />
August 1719 Pastor in Langestraße, wo er am 16. Mai 1720 gestorben ist. Seib. Q. III, S. 488.<br />
7. Augustinus Hilgenhövel, 1710 - 1713.<br />
Er war gebürtig <strong>aus</strong> Werl. - Seib. Q. III, S. 429, sagt: P. Augustinus Hilgenhövel, Mönch <strong>aus</strong><br />
Grafschaft, war zuerst Kaplan in Belecke, sodann Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, und zuletzt Theologie<br />
Professor in unserem Kloster. Starb 1738. Stiftmesse im Februar.<br />
8. Alexander Mönig, 1713 - 1729.<br />
Gebürtig <strong>aus</strong> Berenbrock bei Erwitte. Wegen eines kranken Fußes kehrte er ins Kloster zurück<br />
und starb 1736. Er war im Jahre 1724 am 7/3. Taufpate in Eslohe. Getauft wurde Anna<br />
Theresia Maria Regina Hallmann, Tochter des vornehmen Herrn Maximilian Hallmann, Richters<br />
zu Oedingen, und der Maria geborene Wagemann. "Patrini fuerunt Rds. et eximus pastor Alexander<br />
N. ordinis S. Benedicti in Grafschaft. professus et pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, et gratiosa et<br />
perillustris Domina Anna Regina L.B. de Recke, vidua Dni. defuncti de Wrede in Amecke" -<br />
Seib. Q. III, S. 434.<br />
9. Franziskus Wulf, 1729 - 1732.<br />
P. Franziskus Wulf <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Kloster Grafschaft war zuerst Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, dann in<br />
Lenne; gestorben 1768. Messstiftung in Grafschaft. Gebürtig <strong>aus</strong> Menden. Seib. Q. III, S. 451.<br />
10. Godefridus Bötterich, 1734 - 1766.<br />
war gebürtig <strong>aus</strong> Warburg, geb. 17/1.1690; eingekleidet 18/11.1709, Profess abgelegt<br />
16/11.1710; Priester seit 1715; in Fredeburg Pastor seit März 1728, und seit Aug. 1732 Pastor<br />
in Bergh<strong>aus</strong>en, kehrte 1766 ins Kloster zurück, wo er am 11. Juli 1774 starb. Seib. Q. III, S.<br />
443.<br />
11. P. Ambrosius Hoock, 1766 - 1774.<br />
gebürtig <strong>aus</strong> Seligenstadt, geb. 24/8.1722; eingekleidet 15/8.1742, Profess abgelegt<br />
18/8.1743, Priester seit 31/5. 1749, Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en seit März 1766: in Fredeburg seit<br />
1774, und in Altenrüthen seit 1776, kehrte im Mai 1788 freiwillig ins Kloster zurück, starb daselbst<br />
am 29/11. 1794 und wurde in der Krypta begraben. Seib. Q. III, S. 457.<br />
12. Carolus Rubig, 1774 - 1806.<br />
gebürtig <strong>aus</strong> Medebach, starb 1811 in Wormbach. Im Jahre 1694 kommt in Eslohe ein Chirurg<br />
vor, namens Albert Rubich; seine Frau heißt Eva Christina Konring. Wenn dieser Chirurg,<br />
der nur kurze Zeit in Eslohe gewesen zu sein scheint, von hier nach Medebach übergesiedelt<br />
ist, dann könnte der hier am 18. Januar 1694 getaufte Franciscus Antonius der Stammherr des<br />
9
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
obige Carl Rubig sein: der Taufvermerk sagt: "commorencium in Eslohe - sie hielten sich hier<br />
auf. Taufpaten waren: Maximilianus v. Weichs, satrapa in Wenne und Joanna Maria a Schieder."<br />
2)<br />
13. Theodor Eckhard, 1806 - 1836.<br />
war <strong>aus</strong> Elleringh<strong>aus</strong>en gebürtig. Weiteres kann ich leider über ihn nicht vorbringen. Das<br />
Neueste ist oft am unbekanntesten. Woran mag das wohl liegen? Unter Pastor Eckhard war<br />
Küster und Lehrer: Anton Esleben. Unser Kirchenbuch sagt: "1823 am 13. Sept. ließ Ferdinand<br />
Dünnebacke und Frau Maria Francisca Roß zu Nieder Marpe einen Sohn taufen auf den Namen<br />
Ferdinand. Taufpate war Anton Esleben, Schullehrer in Bergh<strong>aus</strong>en.<br />
Dieser Anton Esleben ist der Großvater des Medizinalrates und Oberstabsarztes Dr. Franz<br />
Anton Esleben zu Bernburg-Anhalt.<br />
14. Christoph Grothoff; 1836 - 1895.<br />
Mit ihm treten wir in bekanntere Gefilde, denn von nun an steht uns auch der gedruckte<br />
Schematismus unserer Diözese Paderborn zu Diensten. Der erste Schematismus vom Jahre<br />
1849 berichtet: "Franz Christoph Grothoff <strong>aus</strong> Allendorf, geb. am 3/9.1805, zum Priester geweiht<br />
17. Jan. 1835, (er war vorher 4 Jahre Soldat gewesen, Gefreiter beim 2. Garderegiment)<br />
als Pfarrer von Bergh<strong>aus</strong>en angestellt am 22. März 1836," um fortan seine Pfarrei nicht mehr<br />
zu verlassen. Als Jubilarpriester, mit <strong>dem</strong> Ehrentitel "geistlicher Rat", ist er in Bergh<strong>aus</strong>en am<br />
12. Juli 1895 im 90. Lebensjahre, und im 60. seines Priesterstandes gestorben. Er war Inhaber<br />
des R. Adler Ordens IV. Klasse mit der Zahl 50, und des Kronenordens III. Klasse.<br />
In <strong>dem</strong> Nachrufe, Beilage zu Nr. 58 der Mesch. Zeitung, den ihm einer seiner Pfarrkinder,<br />
nämlich Probst Schauerte in Magdeburg, Dr. theol. gewidmet, heißt es: "Die erste Stelle seiner<br />
priesterlichen Wirksamkeit war Altenbüren, wo er nur ein Jahr die erledigte Pfarrei verwaltete.<br />
Am 5. April 1836 wurde er als Pfarrverweser nach Bergh<strong>aus</strong>en gesandt, wo der alte Pastor<br />
Eckardt vollständig dienstunfähig geworden war. "Gehen Sie nach Bergh<strong>aus</strong>en", so hatte ihm<br />
der Generalvikar gesagt: "und sehen Sie, ob Sie die Pfarrei retten können." Wegen der traurigen<br />
Verhältnisse in Bergh<strong>aus</strong>en, so fährt der Berichterstatter fort, trug man sich in Paderborn<br />
mit <strong>dem</strong> Gedanken, die Pfarrei aufzulösen, einen Teil zu Wormbach, einen zweiten nach Dorlar<br />
und einen dritten nach Cobbenrode zu schlagen. - Ein merkwürdiger und fast unglaublicher<br />
Gedanke: "Die Pfarrei aufzulösen." Die Berghäuser können sich gratulieren, dass dieses Projekt<br />
nicht verwirklicht worden ist, sonst hätte es ihnen noch schlimmer ergangen, wie den Fredeburgern,<br />
von denen ein Sprichwort seinen Ursprung genommen, so dass man bei Verlusten<br />
sagt: "Niu sind se deüme, as die Friäwersken üm et Höltken!" Schon Dutzendmale habe ich<br />
diesen Spruch gehört, aber über Ursprung und Bedeutung konnte mir niemand Auskunft geben.<br />
Vielleicht sind diese Zeilen Veranlassung, dass ein Kundiger in dieser Zeitung Mitteilung<br />
macht, und <strong>aus</strong>einandersetzt, wie Fredeburg "üme dat Höltken" gekommen 1 Gott sei Dank, ist<br />
Fredeburg jetzt reich gesegnet an Wald und Holz; Gott sei Dank auch, dass die Nachbarpfarrei<br />
ihre Rechte behalten hat und nun wieder hoch ist. Wenn Pastor Grothoff kein anderes Verdienst<br />
sich erworben, als dieses, dass er die Existenz und die Blüte seiner Pfarrei sichergestellt<br />
hat, dann wäre sein Ruhm schon groß genug.<br />
2) Ich Endes unterschrieben bezeuge und bekenne hiermit, daß der Herr Max Risse zu Leckmart mit Bewilligung<br />
des Prälaten Edmund zur Tilgung der Schulden ad 219: womit Herr Jodokus Kleine gewesenen<br />
hiesigen Pastor <strong>dem</strong> Herrn Wiese zu Hellefeld verhaftet und von hochgnädigen Herrn Prälaten durch einen<br />
Vergleich die Summe festgestellt: heut dato 80 Rt. vorgeschossen, dergestalt, daß von diesen 80 Rt.<br />
am 1. März 3 Rt. Zinsen jährlich von mir bezahlt werden müssen. Signatum: Wormbach, den 1. März<br />
1788, F. Heinrich Sicker, Pastor<br />
P. Carolus Rubig, Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, qua testis.<br />
1<br />
Zu diesem Spruche, dessen in No. 12 d. Ztg. Erwähnung geschehen, und um freundliche Aufklärung<br />
gebeten wurde, erhielt ich wenige Tage darauf erwünschte Auskunft. "Am Hinterwald, am sog. Langenstein,<br />
in der Richtung zum Astenberge hin, kurz vor Hunau liegt rechts von den Waldungen der sog.<br />
Zwersberg (Twiäsbiärg), der in uralter Zeit Eigentum der Bürger Fredeburgs gewesen sein soll. Die Bürger<br />
hatten den Patres in Grafschaft, die in der Nähe auch Wald hatten, die Erlaubnis gegeben, sich dort<br />
Asche zu brennen. Im Laufe der Zeit sollen die Patres sich aber den Wald als ihr Eigentum angeeignet<br />
habe. Hierdurch soll das Sprichwort entstanden sein: "Me kümmet drümme, as dei Friäwersken ümmet<br />
Höltken." Der erwähnte Wald gehört jetzt zu den fiskalischen Forsten."<br />
10
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Sein Vorgänger Eckhardt hat schlimme Zeiten mit durchgemacht. Alle Pastöre des <strong>Sauerland</strong>es<br />
waren wegen der großen und wiederholten Kriegskontributionen total verarmt, so dass<br />
bei verschiedenen nach ihrem Tode der Konkurs erklärt werden musste. So in Eslohe und<br />
Wenholth<strong>aus</strong>en. Es waren böse Zeiten; wirtschaftlich und leider auch moralisch so schlecht,<br />
wie zu Truchsess Zeiten. Zu der völligen Armut wird dann auch körperliches Leiden hinzugekommen<br />
sein, so dass er "vollständig arbeitsunfähig" genannt wird. Alles hat seine Gründe,<br />
alles auch seine Erklärung.<br />
Ein ferneres großes Verdienst hat sich Pastor Grothoff durch seine Waldkulturen erworben.<br />
In aller Munde ist sein wirklich schönes Waldlied gewesen:<br />
"Wie glücklich ist der Ackersmann,<br />
der seine Berge schonet etc."<br />
Hierdurch hat er sich ein Denkmal gesetzt, dauerhafter als Erz oder Granit. Wären vor 50<br />
Jahren überall im <strong>Sauerland</strong>e die Berge in ähnlicher Weise behandelt worden, unsere Gegend<br />
wäre um Millionen reicher; dann hätten wir auch schon längst eine Eisenbahn. Schon im Jahre<br />
1864 fing ich an, mir die Finger lahm zu schreiben; wir stehen fast noch auf <strong>dem</strong>selben Fleck<br />
wie anno dazumal.<br />
"Er sieht sie wachsen himmelan<br />
Und reichlich sich belohnet."<br />
Jawohl, wenn es überall so gemacht wäre! - Bei der Lesung dieser Strophen gedachte ich<br />
eines Liedes, welches unser Sauerländischer Dichter Fried. Wilh. Grimme verfasst hat, welches<br />
auf der Aula zu Paderborn im Herbst 1857 gesungen wurde, da wir Abiturienten entlassen<br />
wurden, und anfing:<br />
"Im grünen Wald gefällt es mir,<br />
Der Wald ist nicht von Druckpapier.<br />
Da gibt’s kein Griechisch, kein Latein,<br />
Der br<strong>aus</strong>t so recht auf Deutsch herein."<br />
Darauf folgte noch ein Waldlied:<br />
"Wer hat dich, du schöner Wald,<br />
Aufgebaut, so hoch da droben.<br />
Wohl den Meister will ich loben,<br />
So lang' noch mein Stimm erschallt."<br />
Im Walde regt sich Leben und Poesie. Auch Grothoff war unstreitig poetisch; das beweist<br />
sein meisterhaftes Lied. Freuet euch, ihr Berghäuser, und seit dankbar eurem Retter. Sollte<br />
noch kein Seelenamt für ihn gestiftet sein - was ich nicht weiß - dann möge man vorgehen und<br />
sammeln. Er hat's verdient! Nicht "auflösen", sondern aufbauen, war seine Parole. Ein schlechter<br />
Soldat, der rückwärts schaut. "Vorwärts!" heißt der Marschall von 1814. Von "Auflösen" will<br />
auch Paderborn jetzt nichts mehr wissen, sondern "aufbauen". Mögen sich dieses auch die Bewohner<br />
von Arpe und Umgegend gesagt sein lassen; eine Vikarie winkt ihnen, wenn sie einig<br />
sind:<br />
"Er sieht sie wachsen himmelan,<br />
und reichlich sich belohnt."<br />
Vielleicht kann Freund Hallmann, zurzeit Vikar in Altenrüthen, eine Adresse angeben an eine<br />
vollwichtige Persönlichkeit, als Helfer in der Not.<br />
15. Julius Köhne, 1895 - 1900.<br />
Gebürtig <strong>aus</strong> Bruchh<strong>aus</strong>en bei Brakel; geboren 8/9.1847, zum Priester geweihet 21/3.1874,<br />
war Kaplan in Bielefeld, Pastor in Arolsen, am 3/7.1882 ernannt zum Pfarrer in Weiberg und<br />
seit <strong>dem</strong> 23/12.1895 zum Pfarrer in Bergh<strong>aus</strong>en. Wegen Krankheit, schweren Herzleidens,<br />
legte er am 1/8.1900 seine Stelle nieder. Sehr bald ist er seinen Leiden erlegen; am 11. Juni<br />
1901 starb er in Grafschaft.<br />
16. Johannes Hatzfeld, von 1900 ab;<br />
geboren zu Benolpe, bei Welschenennest, am 1/8.1847, zum Priester geweihet am<br />
21.3.1874. Der Schematismus von 1888 nennt ihn Vikarieverweser in Altenhun<strong>dem</strong>, angestellt<br />
am 6/12.1886. Der Schem. 1893 nennt ihn Pfarrvikar in Altenhun<strong>dem</strong>, Kickenbach, Langenei,<br />
11
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Karlshütte und Rübergerbrücke. Zum Pfarrer in Altenhun<strong>dem</strong> ernannt am 22/9.1893. Der<br />
Schematismus von 1899 meldet: Pfarrer a.D., wohnhaft in seiner Heimat, in der Pfarrei Kirchveischede;<br />
dagegen meldet der Schematismus von 1902 wieder seine Genesung und am 24.<br />
Aug. 1900 seine Ernennung zum Pfarrer in Bergh<strong>aus</strong>en. - Die ganze Pfarre hat 1104 Katholiken;<br />
der Schematismus von 1849 erwähnte 518 Kommunikanten; hiernach muss in 50 Jahren<br />
die Seelenzahl um 200 bis 300 zugenommen haben. Filialen: Oberberndorf, Arpe, Mailar, Niederberndorf,<br />
Menkh<strong>aus</strong>en, Heimigh<strong>aus</strong>en, Kückelheim. Der neueste Schematismus von 1904<br />
kennt einen Seelenzuwachs von 3 Personen, nämlich im ganzen 1107 Seelen, aber nur eine<br />
Schulklasse mit 93 Kindern. In diesem Schematismus wird Heimingh<strong>aus</strong>en geschrieben und<br />
Kückelheim mit Kückelsheim; hinzugekommen ist die Kolonie Herschede, 7 km entfernt, 66<br />
Seelen.<br />
Salve, salvete, domus in monta!<br />
Semper sis florida fronis!<br />
"Im grünen Wald gefällt es mir,<br />
Der Wald ist nicht von Druckpapier."<br />
IV. Vikare zu Bergh<strong>aus</strong>en.<br />
Gestützt auf die Vorlagen, und soweit mir die Verhältnisse bekannt sind, ist hier als Vikar an<br />
erster Stelle zu nennen:<br />
1. Johann Schmidt, von 1474 bis etwa 1507.<br />
Dieses ist die jetzige Schreibweise; die vorliegenden Urkunden schreiben Johan Smedes,<br />
oder Smiedes <strong>aus</strong> Esleve. Sein Großneffe, Diederich Schmit, war Vikar in Eslohe. Vergl. S. 122<br />
m. Buches über Eslohe. Aus den vorfindlichen Akten geht hervor, dass Johan Smedes, Vikar in<br />
Bergh<strong>aus</strong>en, ein tüchtiger Vermögensverwalter gewesen ist und es sich sehr hat angelegen<br />
sein lassen, sein Benefizium hoch zu bringen.<br />
1474. Die Urkunden sagen: Der Junker auf der Leiße, unterhalb Altenhof bei Fredeburg,<br />
hatte um das Jahr 1300 ein etwa 600 Morgen großes Gut in Sellingh<strong>aus</strong>en. Dieses kam an die<br />
Familie von Hanxleden zu Bödefeld. Hennecke von Hanxleden verkaufte das Gut an die Vikarie<br />
zu Bergh<strong>aus</strong>en. Im Jahre 1848 kam das Gut unter den Hammer. Eine Gerichtsperson zu Fredeburg<br />
kaufte es, pflanzte an, parzellierte es, und verkaufte es zu 20,000 Rt. Schulte zu Altenhof<br />
kaufte eine Tannenkultur von 120 Morgen für 2200 Rt., die jetzt zu 100,000 M. zu taxieren<br />
ist.<br />
1474. Hennecke von Hanxleden und Kaethe, seine Frau, bekennen, dass sie ihr Gut zu<br />
Dörenholth<strong>aus</strong>en <strong>dem</strong> H<strong>aus</strong>e zu Heimighusen (Everdes) verkauft haben, welches Gut dieser<br />
wieder <strong>dem</strong> Vikar to Berghusen als ein Gotteslehn zu einer ewigen Misse gefundirt und gestiftet<br />
habe, und geben zu dieser Stiftung ihre Zustimmung. Anno 1474, ipso die St. Georgii M. -<br />
Am 23. April.<br />
1482. Der Vikar Johan Smiedes erwirbt für den Altar Sti. Joannis zu Bergh<strong>aus</strong>en eine Kornrente<br />
<strong>aus</strong> der Mühle zu Oedingen und eine Jahresrente <strong>aus</strong> Padbergs Gute zu Cobbenrode.<br />
1486. Band 21 des Paderb. Altert. Vereins, S. 306, meldet: "In die Stae Margarethae Uginis<br />
verkaufen Diederich und Hermann Rump von der Wenne, Brüder <strong>aus</strong> der Mühle zu Oedingen<br />
eine Rente an den ehrbaren Johannem to Bergh<strong>aus</strong>en, pastor. - Unter den Zeugen wird genannt,<br />
Johan van Esleben". - Der Vikar wird hier Pastor genannt, weil er die Geschäfte eines<br />
wirklichen Pastors zu besorgen hatte; der eigentliche Pfarrer war der Pastor zu Wormbach. - Es<br />
ist wohl wahrscheinlich, dass diese und die unmittelbar vorhergehende Notiz identisch sind,<br />
und letzte nur eine gerichtliche Eintragung sein soll.<br />
1492. Gervin v. Cobbenrodt schenkt der Vikarie zu Bergh<strong>aus</strong>en das Wesseln Gut zu Werntrop,<br />
285 Morgen groß. - Dieser Gervin, der auch auf S. 27 m. B. über Eslohe erwähnt wird,<br />
wird wohl der Vater gewesen, sein des so hochberühmten Dechanten Eberhard v. Cobbenrodt<br />
zu Wormbach. Seine Schenkung lässt darauf schließen, dass die altadlige Familie v. Cobbenrodt<br />
reich begütert war. Die Schenkung erfolgte zu der Zeit, als Eberhard zu den Benediktinern<br />
in Grafschaft ging. - Auch ist hier<strong>aus</strong> zu entnehmen, dass der hochverdiente Vikar Johan Smedes,<br />
<strong>aus</strong> Eslohe gebürtig als H<strong>aus</strong>freund und nächster Landsmann des Gervin und Eberh. v.<br />
Cobbenrodt, in hoher Gunst gestanden hat; ebenso bei der Familie von Rump, die damals in<br />
12
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
einem ihrer Familienzweige in Oedingen ansässig war, wie auch bei der Witwe Lucia Wilstrop in<br />
Valbert bei Oedingen; jetzt Kettelers Platz.<br />
1503. Heinrich Rump von der Wenne, wohnhaft zu Oedingen, übergibt sein Erbgut zu Henningh<strong>aus</strong>en,<br />
wie es der Vater Heinrich Hesse <strong>aus</strong> Mailar gehabt hat, auch <strong>dem</strong> Sohne Cord,<br />
und verpflichtet ihn, <strong>dem</strong> Vicario to Berghusen, als mit Namen Johan Smedes <strong>aus</strong> Esleve, zu<br />
einer Misse 5 Scheffel Korns zu ergeben.<br />
Die Urkunde ist besiegelt von Heinrich Rump von der Wenne, Zeugen: Manthen Waltesmed,<br />
Frygreve des Amtes Fredeburg, Heynemann Stracke to Winkh<strong>aus</strong>en, Tonis Stracke to Dorlar,<br />
Hans Hesse to Meigelar in ipso festo corporis Christi. -<br />
1507. Lucia, die nachgelassene H<strong>aus</strong>frau und Wedewesche (Witwe) Wilstrops zu Oedingen,<br />
ihre Söhne Heinrich und Johann und ihr Vetter Jost Schade, verkaufen erblich, für eine ewige<br />
Misse, zehn Scheffel Korn: 2 Scheffel Roggen, 2 Scheffel Gerste und 1 Malter Hafer, die ihnen<br />
jährlich <strong>aus</strong> Henrich Hessen Hofe zu Henningh<strong>aus</strong>en zufallen und gebracht werden, <strong>dem</strong> Johan<br />
Smedes <strong>aus</strong> Esleve, Vicario to Berghusen, für eine Summe Geldes, die ihnen von "<strong>dem</strong> genannten<br />
Johan Smedes und den Vormündern der Kerken getalt und gehandrieket is." Dey Dedingesliüde<br />
synt gewest dey Ederhde Heinemans pastor to Oedingen, Hans to Kükelhem, Gervin<br />
Hans to Bracht und mehr liüde genogh. Anno 1507.<br />
2. Johann Warmecke, 1518.<br />
Vikar zu Bergh<strong>aus</strong>en. Nach einer Urkunde von <strong>dem</strong> Dechanten Eberhard v. Cobbenrodt vom<br />
Jahre 1518, der zugleich auch Pastor von Fredeburg war, schenkte Warmecke den Altenhof bei<br />
Fredeburg zur Stiftung einer Vikarie daselbst.<br />
3. Mathias Molitor <strong>aus</strong> Arpe, 1529.<br />
Wurde später Prior und Abt in Grafschaft. In <strong>dem</strong> offiziellen Verzeichnisse der Benediktiner-<br />
Mönche wird er Matth<strong>aus</strong> genannt, 1548 - 1551. Seib. Q. III, S. 436, wird er der 3. Abt genannt<br />
nach der Erneuerung der Klostergemeinde; er war lange Zeit Prior im Kloster, amans<br />
religionis et disciplinae testimonium habens ab omnibus: er war ein Freund der Frömmigkeit<br />
und der Klosterzucht; dieses Zeugnis geben ihm alle. 1551. Die gestiftete Memorie für ihn fällt<br />
auf den 3. Mai. Der Name Molitor <strong>aus</strong> Arpe ist in den Esloher Kirchenakten nicht unbekannt; es<br />
ist der älteste Küster, den wir kennen. Vergl. darüber: "<strong>Geschichtliches</strong> über Eslohe" S. 152<br />
und 153. Ich bemerkte damals: "Weil der Name Molitor, Notar und Küster nicht <strong>aus</strong>gestorben<br />
ist, sondern noch in der Gemeinde lange fortbestanden hat, so darf wohl angenommen werden,<br />
dass er verheiratet war. Aber warum sind die Descendenten dieses Gottfried Molitor <strong>dem</strong><br />
Vater nicht im Amte gefolgt? - Die Zeiten sind dunkel". -<br />
Auf Veranlassung des Werler Offizials Conrad Leiter, der im höheren Auftrage das ganze<br />
<strong>Sauerland</strong> visitierte, in der Zeit von 1611 - 1623, ist Gottfried Molitor <strong>aus</strong> seinem Amte entlassen<br />
worden, das ist die Erklärung. (Vergl. S. 115 m. Buches)<br />
4. Hermann Blügel, 1534.<br />
Sonst nichts über ihn und seine nächsten Nachfolger bekannt.<br />
5. Franciskus Custodis 1583, 1600, 1605.<br />
Der Historiker v. Kleinsorge schreibt in seinem Tagebuche über den Kurfürsten Gebhard<br />
Truchsess vom Jahre 1583: "Wie man sich gegen geistliche Personen betrogen hat, lässt sich<br />
kaum <strong>aus</strong>sprechen. In diese Zeit, besonders im Monat Juni 1583, hat man nicht nur das Kloster<br />
Wedingh<strong>aus</strong>en, sondern auch die Kirche zu Elspe <strong>aus</strong>geplündert. So ging es auch im Amte<br />
Bilstein her. Kaum war Truchsess allda angelangt, wurden schon von <strong>dem</strong> Schlosse Bilstein<br />
etliche Rotröcke <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Kriegsvolke der Grafen von Moers und Neuenahr gen Wormbach beordert,<br />
welche dann nicht nur den Franciscus Custodis, der neulich zum Priester geweihet war<br />
und um das hl. Messopfer zum ersten Male zu verrichten, auch mit seinen eingeladenen Herren<br />
und Freunden, wie gebräuchlich, eine Gesellschaft halten wollte, sondern auch seinen Eltern,<br />
allen zum Gastmahl bestimmter Vorrat, als nämlich 4 ziemlich große Fässer Bier, 6 Hämmel,<br />
Gänse, Hühner, Brot und alles was sie gefunden, weggeraubt und zurück nach Bilstein zum<br />
Truchsess überbracht haben, der auch diesen Raub mit Freuden annahm. Gleichermaßen wurden<br />
<strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Benediktinerkloster Grafschaft verschiedene Fässer Bier, auch eine große Anzahl<br />
Hämmel, Fleisch und Brod etc. nach Bilstein hingeschleppt und verzehrt. Hierbei blieb es aber<br />
noch nicht, sondern die benannten Kriegsleute, die den Raub von Wormecke weggeführt, ha-<br />
13
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
ben anbei den jungen Priester Franciscum Custodis mit seinem Vater Johann Custodis, (er war<br />
Küster in Wormbach - daher auch der Name Custodis D. -) und mit <strong>dem</strong> Vincentio Custodis,<br />
Vicario zu Wormecke, (ob die beiden Geistlichen Brüder waren?) - gefänglich fortgerissen, in<br />
Eisen geschlagen und in des Vaters eigenem H<strong>aus</strong>e an einem Pfost angeschlossen und ihnen<br />
gedräuet, dass sie unverzüglich gefänglich nach Bilstein weggebracht werden sollten. Die<br />
Kriegsleute wurden zwar bei ihrer gewaltsamen Unternehmung gefragt, was die Ursache einer<br />
solchen Verstrickung sei! Sie zeigten aber keine andere Ursache an, als das sie sich hätten<br />
erkühnen wollen, wider den Willen des Truchsess die erste hl. Messe zu halten. Auf solche Weise<br />
half ihnen auch nicht die vorgeschützte Freistellung des Truchsess, sondern sahen sich genötigt<br />
- damit sie nicht gen Bilstein fortgeschleppt würden - eine beträchtliche Summe Geldes<br />
hinzuzählen. Nach kurzem Zeitverlauf sind 40 Soldaten von <strong>dem</strong> Volke des Grafen von Moers<br />
in das Kloster Grafschaft eingefallen, in der Meinung, dasselbe so wie vorhin das Kloster Wedingh<strong>aus</strong>en<br />
<strong>aus</strong>zuplündern. Weilen sie aber von einigen Landgesessenen an ihrem Vorhaben<br />
verhindert, sind sie in die Kirche von Lenne eingebrochen" etc. - Ich bemerkte damals in Nr. 4<br />
"meiner Plaudereien", in Nr. 67 der Mesch. Zeitung: "Das war eine böse Zeit! Der Volksmund<br />
fand bald den richtigen Ausdruck, in<strong>dem</strong> man sagt: "dat was in Druckes Tyen." Mit Hochdruck<br />
ist damals gearbeitet worden, um Geistliche und Laien zum Abfall zu bringen." das ganze<br />
<strong>Sauerland</strong> war dazumal verseucht, und zwar in einem Maße, dass man sich verwundern muss,<br />
dass das Volk noch katholisch geblieben ist. Eine Gesundung bei Adel und Klerus wurde aber<br />
durch 4 Faktoren allmählich herbeigeführt: 1. durch den energischen Landesdroste Caspar v.<br />
Fürstenberg, der am 15. April 1584 in Eslohe das Land für den neuen Kurfürsten in Eid nahm:<br />
"wo das Amt Fredeburg, samt den Stetten Schmallenberg und Fredeburg huldigten." (Pieler,<br />
Arnsberg 1873, S. 81.) 2. An vielen Orten des <strong>Sauerland</strong>es sind damals von den Jesuiten Missionen<br />
abgehalten worden. (S. 93 m. Buches über Eslohe.) 3. Zur Besserung der Zustände und<br />
zur Reinigung der Kloaken sorgte der Werler Kommissar und Visitator Conrad Lutter (1611 -<br />
1623); mit aller Schärfe ist er gegen Widerspenstige beiderlei Geschlechts vorgegangen und<br />
hat die Hartnäckigen mit schweren Geldstrafen oder gar Amtsentsetzung in gerechtester Weise<br />
bestraft. 4. Ein Sprichwort sagt: "Die Zeit heilt alles." Das trifft auch hier zu. Als der Hauptsturm<br />
vorüber war, als der Adel sich seiner Stellung wieder bewusst worden, und vom Abfall<br />
zurückkehrte, da war auch für das Volk die Gefahr vorbei. Pieler, Casp. v. Fürstb. S. 84. "Am<br />
2. Mai 1584 stellen sich zu Eslohe Christoffel v. Schade und Hermann v. Esleve bei Fürstenberg<br />
ein, um sich wegen ihrer Teilnahme an der Truchsessischen Revolution zu entschuldigen. "Und<br />
nun gewahren wir, wie in den ersten Dezennien nach beendigtem 30jährigen Kriege neues Leben<br />
<strong>aus</strong> den Ruinen entsteht. Die alten Kirchen und Kapellen, die so furchtbar gelitten, erstehen<br />
<strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Schutte und <strong>dem</strong> Verfalle, während andere neu errichtet wurden. Alle diese<br />
Dorfskapellen mit festen Altären (altaria fixa) sind von den Prälaten <strong>aus</strong> Grafschaft consekriert<br />
worden. Diese Notiz gilt besonders den jüngeren Geistlichen zur gefälligen Kenntnisnahme!<br />
Ein ganz naher Verwandter von Franziskus Custodis war Johann Custodis, Pastor in Altengeseke,<br />
von 1621 - 1632, wo er starb. Dieser war gebürtig <strong>aus</strong> Landenbeck; Franz Lübke oder<br />
Decker und Franz Bartholdi waren seine Schwäger.<br />
Franz Custodis war von 1605 bis 1618 Vikar in Wormbach; in einer Urkunde vom Jahre<br />
1621, in die Simonis et Judae, wird er weiland, gewesener Vize-Dekan und Vikar zu Wormbach<br />
genannt. Es handelte sich um eine Schuld von 150 Rt., jeden zu 26 Schilling gerechnet. Die<br />
genannten Angehörigen <strong>aus</strong> Landenbeck übernehmen <strong>dem</strong> Pastor Georg Zeppenfeld gegenüber,<br />
Dechanten zu Wormbach, in abgerundeter Form die Schulden von 110 Rt. und sehen<br />
zum Unterpfande die Voahlen Wiese zu Landenbeck. Beurkundet durch Hermann v. Rumpff zur<br />
Wenne, weil lehnrührig."<br />
Der Bruder des Franz Custodis war Vincentius Custodis, Vikar zu Wormbach. Im J. 1588 besiegelt<br />
Caspar v. Fürstenberg an Thonis Stracke zu Endorf. Zeuge sind "Vincenz Custodis, Vicarius<br />
zu Wormbecke" und Thonis Becker, Richter zu Schliprüthen.<br />
Im Jahre 1577 hatte der Pastor Johann Besten zu Iffelpe den Gördt Schulten daselbst wegen<br />
Sachbeschädigung am Pfarrgute verklagt. Die Untersuchungskommission besteht <strong>aus</strong> Thonis<br />
Becker, Richter zu Schliprüthen, Verwalter des Gogerichtes im Amte Fredeburg, und "Herrn<br />
Vinzenz Küster, Verwahrer der Dekanie zu Wermecke". Der Beklagte leistet Schadenersatz,<br />
<strong>dem</strong> Pastor aber wird "ein ewig Stillschweigen auferlegt." 1577 auf Mittwoch, den 18. Sept. -<br />
Vizedekan, Verwahrer der Dekanie, wird Vincentius Custodis genannt; er vertrat die Stelle<br />
eines Andern, nämlich des damaligen Benediktinermönches Theodor v. Fürstenberg, des späte-<br />
14
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
ren Fürstbischofs von Paderborn. Nach den Klosternotizen hat er am 2. Dezember 1585 auf die<br />
Pfarrstelle und die Dekanatswürde zu Gunsten seines Bruders Fried. von Fürstenberg, Domherr<br />
zu Mainz, verzichtet: resignativ pastoratum et Decanatum in Wormbach in favorem fratris sui<br />
Friderici canonici Moguntii." "Administratum per Vicarium Vincentium Custodis."<br />
Seib. Q. S. 443, Memorie desselben im Juli. Die Chronik sagt: Dns. Vincentius Custodis<br />
Vicedecanus et Vicarius in Wormbach, scriba dni Rotgeri Abbatis, monasterii ac conventus<br />
amator, qui conventui 5 daleros et librum: catena aurea divi Thomae Aquinatis inscriptus, testamento<br />
legavit. Hier wird noch gesagt, er sei der Schreiber des Abtes gewesen, ein Freund<br />
des Klosters und der Klostergemeinde, hat 5 Rt. testamentarisch vermacht, und ein Buch vom<br />
hl Thomas v. Aquin, betitelt: "Die goldene Kette".<br />
6. Gotfried Köhnen, 1607 - 1626.<br />
War gebürtig <strong>aus</strong> Bergh<strong>aus</strong>en und daselbst auch Vikar; darauf Pastor in Altenbüren. - 15<br />
Gulden ???tenstrafe wegen Handelsgeschäften.<br />
Ein anderer Köne ist der Ruhm Bergh<strong>aus</strong>ens; ein bedeutender Grieche, Lateiner und Germanist.<br />
Er hat den Heliand übersetzt und widmete das Werk <strong>dem</strong> König Fried. Wilhelm IV, wofür<br />
er die Medaille für Kunst und Wissenschaft erhielt. Er soll 1861 in Münster gestorben sein.<br />
Sein Name ist Rötger Köne.<br />
7. Jodocus Quinken, 1626 - 1638.<br />
"Ich, Friedrich v. Stockh<strong>aus</strong>en, Gogreve des Amtes und Gerichtes Fredeburg, verfüge: Der<br />
gewesene Contributionsaufheber Joh. Dickhoff gt. Veltmann, hat an den Tömpen zu Heimingh<strong>aus</strong>en<br />
zu fordern 12 Rt. wegen hinterständiger Kontribution; ferner an Thonis Dorlar zu<br />
Menkh<strong>aus</strong>en 15 Rt. wegen Kontribution, zusammen 27 Rt. verlangt Hypothek. Gerichtsscheffe<br />
Rupert Vogt zu Ebbinghoff, mit <strong>dem</strong> Gerichtsfrohnen Died. Schorten von Arpe, imitiert ihn in<br />
ein Ort von Tömpen Erbland, boven Bergh<strong>aus</strong>en, an Herrn Jobst Quinken gewesenen Vicarii<br />
selig seinen Orth anstoßend.<br />
Actum Dorlar, 17/3. 1640 Henrich Höffen<br />
Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en, Gogreve, Gerichtsschreiber."<br />
Antonius Schulte zu Mailar verkauft ein Land. Es besiegeln die Urkunde: Thonis Dorl zu<br />
Menkh<strong>aus</strong>en, Vogt zu Ebbinghoff, Paul Cordts zu Henneborn und Cord Hennichen zu Bracht,<br />
Gerichtsscheffen.<br />
Zeugen sind: "Herr Jobst Quinke, Vicarius to Berghusen, Thonis Nagel, Thonis Hennichen zu<br />
Menkh<strong>aus</strong>en, Johann Huxel und Rotger Moller to Arpe. Anno 1631 3/10.<br />
Jodocus Quinken, wahrscheinlich <strong>aus</strong> Schmallenberg gebürtig, war erst Vikar in Elspe gewesen.<br />
Der Werler Visitator hatte an ihm <strong>aus</strong>zusetzen, dass er zuweilen das Wirtsh<strong>aus</strong> besuche:<br />
interdum visitat tabernas. 1823 wurde er Vikar in Fredeburg, darauf von 1626 bis zu seinem<br />
Tode 1638 Vikar in Bergh<strong>aus</strong>en.<br />
8. Johannes Wulf.<br />
Näheres nicht über ihn bekannt. Er war Vikar in Bergh<strong>aus</strong>en, stellvertretender Pfarrer in<br />
Heinsberg, und als solcher Taufpate in Oedingen. Er ist gebürtig vom Oedingerberge, und ist<br />
daselbst gestorben. Das Oedinger Kirchenbuch meldet: "1691 17/4. obiit Adm. R. Dns. Joes<br />
Wulf natus ex monte Oedingensi, pastor in Heinsberg. "Die jeweilige Amtsdauer in Bergh<strong>aus</strong>en<br />
und Heinsberg kann nicht angegeben werden.<br />
9. Johannes Siebert genannt Dorlar, 1683 - 1695.<br />
War gebürtig <strong>aus</strong> Menkh<strong>aus</strong>en und wurde 1683 von der Gemeinde gewählt. Seine Halbschwester<br />
Anna Margarethe Becker, verheiratet gewesen mit Hermann Nagel zu Bergh<strong>aus</strong>en,<br />
wurde 1693 Witwe und zog wieder nach Menkh<strong>aus</strong>en. Im Oktob. 1695 vermacht sie ihrem lieben<br />
Bruder, Vikar Johann Siebert zu Bergh<strong>aus</strong>en ihres Mannes Erbgüter in der Flur zu Bergh<strong>aus</strong>en.<br />
Das Land am Heimingh<strong>aus</strong>er Kirchwege, welches seit 1657 an Eberhard Henkel für 15<br />
Rt. verpfändet war, löste Vikar Siebert, von Peter Henkel wieder ein und verschenkte es für<br />
eine Memorie an die Vikarie. Von <strong>dem</strong>selben wurden auch 2 Memorien in Oedingen gestiftet.<br />
Nach seinem Tode wurde bezüglich seines Nachlasses folgendes verordnet: "Bei Übertragung<br />
der durch weiland Herrn Johann Siebert zeitlebens gewesenen Vikar zu Bergh<strong>aus</strong>en be-<br />
15
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
findliche Verlassenschaft haben die Herren executores der Witwe Dorlars zu Menkh<strong>aus</strong>en als<br />
dessen leiblicher Mutter und einer betagten Frau zugelegt, wie folgt:<br />
1. Solle dieselbe die de anno 1696 auf Martini fälligen wie auch <strong>aus</strong> vorigem Jahre rückständigen<br />
Pächte, auch was sonsten an creditis und Schulgeld (war also auch Schulvikar) bei<br />
einem oder andern <strong>aus</strong>stehen möchte, erheben und genießen.<br />
2. Derselben die itzo befindlichen Bestialien und H<strong>aus</strong>gerät assigniert werden.<br />
3. Den auf <strong>dem</strong> Felde befindlichen Roggen für sich behalten.<br />
4. Wird für billig erachtet, dass die Wittib und künftiger Herr Vicarius den Garten gesamter<br />
Hand gebrauchen und sich in Güte vergleichen.<br />
Dahingegen soll die Wittib Dorlar und deren zukünftiger Erbe schuldig sein, die 3 Messen<br />
wöchentlich auf bestimmte Tag auf ihre Kosten halten zu lassen, auch einen Leystein auf das<br />
Grab gemeldeten Herrn vicarii selig legen lassen.<br />
Actum Bergh<strong>aus</strong>en, 2/4. 1696<br />
Mathaeus Poolmann Henricus Fabri<br />
pastor in Bergh<strong>aus</strong>en Notarius publicus<br />
10. Christian <strong>Sasse</strong>, 1696 - 1722.<br />
Gebürtig <strong>aus</strong> Bergh<strong>aus</strong>en, Sohn des Amtsführers Thonis <strong>Sasse</strong>, hat 1715 das Vikarieh<strong>aus</strong><br />
erbaut.<br />
11. Henricus Molitor, 1722 - 1764.<br />
Ob <strong>aus</strong> Arpe oder <strong>aus</strong> Bergh<strong>aus</strong>en gebürtig, ließ sich hier nicht ermitteln. Er war 1724<br />
10/12. Pate in Oedingen, bei einer Tochter des Johann Eberhard Schröder und der Antonette<br />
Fabri: "Adm. R. Dns. Joes Henricus Molitor, Vicarius in Bergh<strong>aus</strong>en." Neben ihm war Patin:<br />
Anna Ursula Pape.<br />
12. Benedictus Mönnig, 1764 - 1794.<br />
Er war der Sohn des Bürgermeisters in Schmallenberg; fiel am 14/12.1794 tot vom H<strong>aus</strong>boden.<br />
13. Albers, 1794 - 1806.<br />
Stammte <strong>aus</strong> Dornheim, und starb als Pastor zu Brunskappel. Unter Pastor Grothof war die<br />
Vikarie nicht mehr besetzt. Der Schematismus sagt: Der Pfarrer ist Administrator des Benefiziums<br />
ad St. Joannen Ap. - Der Kirchenvorstand hat das Präsentationsrecht.<br />
14. Der Schematismus vom J. 1893 notiert: Schulte Kaspar Franz <strong>aus</strong> Dormek, Cooperator;<br />
geb. 21/10.1866, geweihet 1/4.1891, angestellt 13/4.1892. - Der Schematismus des Jahres<br />
1899 notiert: Schulte Kaspar <strong>aus</strong> Dormeke, Kaplv. zu Schmechten; jener vom J. 1902 versetzt<br />
ihn nach Delbrück, angestellt am 27. Juni 1901; dann der jüngste Schem. von 1904 bringt<br />
seine Ernennung zum Pfarrer in Niederfleckenberg, vom 14/2.1903.<br />
V. Geistliche <strong>aus</strong> der Pfarrei Eslohe.<br />
Um ein sicheres Urteil fällen zu können, sollen zunächst einige Urkunden mitgeteilt werden:<br />
a) Ich, Johannes Koeffmann von Esleve, ein Priester von Gottes Gnaden, Vizekurat der<br />
Pfarrkirche zu Velmede, Belecke myne leve Modder, so wir <strong>dem</strong> würdigen lewen Heren Johannes<br />
Hoff, pastoit to Iffelpe in synem Lewen, <strong>dem</strong> Gott genade. - durch sonderliche Gunst und<br />
Bruitschatzes hinderständig, dey Wese in der Iffelpe, vermachen zu den ewigen Zeiten zu <strong>dem</strong><br />
neuen geistlichen göttlichen Lehn-Altar und Vikarie des hl. Altares Sti Antonii, Fabiani et Sebastiani<br />
zu Dorlar. Der Vikarius zu 5 Zeiten im Jahre 5 Memorien zu halten. a. Dienstag nach<br />
Marcus Tag, die andern zu den 4 Quatertembertagen, des Freitags oder Gudenstages; und<br />
allgemeines Gebet, vor Herrn Johan Hoff, eyn pastoir geweß is to Iffelpe; vor Hans Hoff synes<br />
Vadders von Meschede, vor Jutte seine H<strong>aus</strong>frau, und vor dat Geschlecht von Hermann Kopmann<br />
von Esleve, vor Beleken seine H<strong>aus</strong>frau, und vor Johan ihren Sohn, vor alle diejenigen,<br />
die von beiden Geschlechtern gestorben sind - überlassen zu diesem Zweck die genannte Wiese<br />
<strong>dem</strong> Vikarius und den Vormündern zu Dorlar. Ich, Her Koipman, Beleke meine Mutter, für<br />
uns und alle rechten Erben, habe diesen Brief mit eigener Hand geschrieben und unterschrieben,<br />
für mich und meine Mutter. Also bekenne Herrn Johannes mynes lewen Hern Handschrift<br />
an. Auch haben wir gebeten, einen offenbaren Notarius hierunter zu schreiben, anno 1508.<br />
16
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
b) Johannes Hoff, pastoir to Iffelpe, hat eine Wiese, genannt Bleffkens Wiese, gelegen in der<br />
Ilpe, von der Kirche zu Ilpe gekauft und vermacht sie seiner Schwester Bele und ihrem Sohn<br />
Johannes zur lebenslänglichen Nutznießung mit der Bestimmung, dass nach deren Tode diese<br />
Wiese zur Ehre Gottes zu einer Memorie verwandt werden soll anno 1491. Ausgestellt und besiegelt<br />
durch Johannes Hillen, Pastor zu Rarbecke, notarius publicus et approbatus; in Gegenwart<br />
des Herrn Hinrich Vicarius zu Esleve. Theod. Rump validus und Johannes Hoff de Dorlar.<br />
c) Johannes Hoffmann von Esleve, Benefiziat zu Meschede und Vikarius zu Velmede, vermacht<br />
nach <strong>dem</strong> Tode seiner Mutter die Wiese, welche sie von <strong>dem</strong> Pastor Hoff zu Ilpe geerbt<br />
habe, <strong>dem</strong> Caspar und Lambert Hoff, um ihr Schulgeld und anderes Notgeld davon zu erheben,<br />
bis sie ordiniert und gewigget sind. Sollten sie nicht geistlich werden, so soll die Rente der Kirche,<br />
an die sie angewiesen ist, zu den ewigen Zeiten verfallen. Actum et datum Velmede 1518<br />
in die Nativitatis Sti Jois Bapt.<br />
d) Wy Broder Oldernus tor tyt Prior und Gemeinde Convents Broder des Klosters Sti Salvatoris<br />
to Ewych by Attendorn, schließen eine Gebetsverbrüderung "met vusen besondern guiden<br />
Frynden in God": Hans Fryggede von Ebbinghoff, seiner Ehefrau: "Friede und Seligkeit im hl.<br />
Geiste." Volmar von Meggelar, Stynen seiner H<strong>aus</strong>frau, Henrich Vogt, Hans synem Sohn, Margaretha<br />
von Kückelheim, und Belen von Esleve; so dass dieselben teilhaftig werden sollen aller<br />
guten geistlichen Werke: als Missen, Vigilien, Gebeden, Vasten, Waken, Almosen, Arbeiten,<br />
Kasteiungen etc. Datum anno 1508 in die cathedrae Petri Ap. - Nun die Schlussfolgerungen.<br />
Die Eltern des Pastors Joh. Hoff zu Ilpe sind Hans Hoff und Jutte zu Meschede. Die Eltern des<br />
Johannes Koeffmann (Kopman, Koipman, in Urkunde c) nennt er sich Johannes Hoffmann)<br />
sind Hermann Kopmann und Bele zu Eslohe. Bele, Beleke, Abkürzung für Sybilla, ist die<br />
Schwester des Pastors Hoff von Ilpe. Bei Ausstellung der Urkunden und Kontrakte ist Hermann<br />
Kopmann nicht mehr unter den Lebenden; Bele, die Mutter des Geistlichen Johannes Koeffmann,<br />
oder Johannes Hoff, Benefiziat zu Meschede und Vikar zu Velmede, muss vor 1818 gestorben<br />
sein; denn nun verfügt der Sohn, als Erbe seiner Mutter, dass 2 Studierende: Caspar<br />
und Lambert Hoffmann, von den Renten ihrer Studien bestreiten sollen, bis sie Priester geworden.<br />
Es ist nicht gesagt, woher die Studiosen waren, ob <strong>aus</strong> Meschede oder Eslohe; ich fand<br />
auch sonst keine Anhaltspunkte für irgendeine Meinung.<br />
Der Name Hoff oder Hoffmann kann nur bis 1600 in Eslohe existiert haben. Wahrscheinlich<br />
wird von Meschede <strong>aus</strong> auf Schulten Hof in Eslohe eingeheiratet sein; dann müssen aber beide<br />
Familien denselben Namen getragen haben und sicherlich auch miteinander - wenigstens Namens<br />
- verwandt gewesen sein. Dass der Name Hoff Hoffmann, auf Schulten Hof in Eslohe zu<br />
suchen sei, wird durch die Tatsache erhärtet, dass die Wiese auf der Ilpe bis vor wenigen Jahren<br />
im Besitze der Familie Schulte gewesen, wo sie durch Verkauf in andere Hände übergegangen<br />
ist. Der Name Kopmann wird wohl mehr ein Geschäftsname gewesen sein.<br />
Tatsächlich ist das Schulten H<strong>aus</strong> seit alter Zeit ein Gasthof, eine Fuhrmanns Herberge und<br />
Logierh<strong>aus</strong> gewesen. Ein altes, noch vorhandenes eisernes Wirtsh<strong>aus</strong>schild trägt den Namen:<br />
"Zum goldenen Pfluge." Weil die erwähnte Wiese im Esloher Besitze war, glaube ich annehmen<br />
zu dürfen, dass auch die beiden Studiosi, die sich zum geistlichen Stande vorbildeten, zum<br />
goldenen Pfluge in Eslohe beheimatet waren. Somit hätten wir <strong>aus</strong> der Einen Familie 3 Geistliche:<br />
Johannes Kopmann, Benefiziat zu Meschede und Vikar in Velmede, und die beiden Neffen<br />
Caspar und Lambert. -<br />
Ein anderer Geistlicher <strong>aus</strong> Eslohe, der in meiner Esloher Chronik nicht aufgeführt ist, ist der<br />
vielgenannte und hochverdiente Vikar in Bergh<strong>aus</strong>en, Johann Schmidt. Auch dieser Name und<br />
Stamm ist in Eslohe <strong>aus</strong>gestorben; das H<strong>aus</strong> aber existiert noch. Die 5. Persönlichkeit, die<br />
noch nachzutragen ist, heißt:<br />
5. Hermann Theodor Stiesberg <strong>aus</strong> Sieperting. Er war Kanonikus im Kloster Scheda, jetzt<br />
Rittergut in der Nähe von Fröndenberg. Der Mönch Stiesberg ist am 29.5.1700 geboren, als<br />
Sohn des Gutsbesitzers Ludwig Stiesberg und der Anna Hoppe. Am 13.9.1759 ist er gestorben<br />
und hat für den Pfarrfonds eine Memorie gestiftet.<br />
6. Wilhelm Engelhard <strong>aus</strong> Eslohe, so berichtet Pfarrer Jos. Redegeld in seiner Geschichte<br />
von Ovenh<strong>aus</strong>en, Paderb. 1895, Bon-Druckerei S. 128, - unweit Meschede, war noch sehr<br />
jung, als er die hiesige Pfarrstelle übernahm. Am 10. Aug. 1721 wurde er von <strong>dem</strong> Prior des<br />
Klosters Corwey Ansgar v. Graß feierlich eingeführt. Er blieb jedoch nur bis zum J. 1729. -<br />
"Dem Propste in Marsberg war es gelungen, einen Geistlichen <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Herzogtum von Westfa-<br />
17
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
len als Nachfolger von Pfarrer v. Willre zum Pfarrer von Ovenh<strong>aus</strong>en zu finden." Es war Johann<br />
Wilhelm Engelhard, am 5.4.1694 zu Nieder-Eslohe geboren, als 6. Kind der Eheleute Joh.<br />
Kaspar Engelhard und der Apollonia Mönnig. Auf seinen Antrag wurde er 1729 von Ovenh<strong>aus</strong>en<br />
nach Thülen bei Brilon versetzt und ist dort im Jahre 1732, noch keine 40 Jahre alt, gestorben.<br />
7. P. August Lohmann, S.J. Obschon ich denselben als Student gekannt hatte, wusste ich<br />
doch nicht, dass er <strong>aus</strong> Eslohe gebürtig war, sondern <strong>aus</strong> der Pfarrei Hellefeld, wie ich meinte.<br />
Diese Unkenntnis war die Ursache, weshalb er in der Geschichte von Eslohe keine Erwähnung<br />
gefunden hat. Er war der Sohn des Justizamtmanns Josef Lohmann <strong>aus</strong> Brilon und der Gertrud<br />
Osterrath <strong>aus</strong> Arnsberg. Am 28. Dez. 1833 wurde er geboren und am 1. Januar 1834 getauft.<br />
Der Vater zog 1839 als Gerichts-Direktor in seine Vaterstadt Brilon. - Unterm 22. Aug. 1905<br />
brachte das Westf. Volksbl. f. Notiz: "Telegraphischer Mitteilung zufolge ist vor kurzem in Porto-Alegre<br />
der Superior der brasilianischen Jesuiten-Mission P. Aug. Lohmann gestorben. Er war<br />
am 28.12.1833 in Eslohe geboren, besuchte Elementarschule und Progymnasium in Brilon,<br />
studierte 3 Jahre Theologie in Münster und Paderborn und trat im Oktober 1855 in den Jesuitenorden<br />
ein. 1864 empfing er die hl. Priesterweihe durch die Hand unseres hochseligen Bischofs<br />
Conrad Martin. Seit 1869 wirkte er in Brasilien." Ähnlich berichtete auch der "Leo" in Nr.<br />
36 von <strong>dem</strong>selben Jahre. P. Lohmann hätte also in diesem Jahre das 50-jährige Jubiläum seiner<br />
Zugehörigkeit zum Jesuitenorden feiern können. Es hat nicht sollen sein; wie er auch niemals<br />
mehr sein irdisches Vaterland wiedergesehen hat. R.i.p.<br />
Diese 7 Vorgenannten sind diejenigen, von deren Dasein ich erst seit einiger Zeit Kenntnis<br />
erlangt habe. Wenn die Pfarr-Chroniken so lückenhaft sind, wie soll es späteren Generationen<br />
möglich sein, ihr Andenken aufzufrischen? Nur zu schnell fallen Personen und Tatsachen der<br />
Vergessenheit anheim. Hermann Theodor Stiesberg und Johann Wilhelm Engelhard waren sogar<br />
<strong>aus</strong> der Familien-Erinnerung gänzlich entschwunden; man hatte keine Ahnung mehr davon.<br />
Und doch ist es so schön, wenn bewährte und erprobte Personen als Muster können aufgestellt<br />
werden! Wer weiß, wie manches Kind im Hinweis auf solche Vorgänger in Familie und<br />
Gemeinde sich angetrieben fühlt, ihrem Beispiele zu folgen und in ihre Fußstapfen zu treten?<br />
Exempla trahunt: Beispiele ziehen an.<br />
8. - 11. v. Marpe, auf H<strong>aus</strong> Marpe, <strong>aus</strong> Niedermarpe.<br />
Hier sind noch einzureihen 4 geistliche Herren v. Marpe. In meiner Esloher Chronik haben<br />
dieselben keine Aufnahme gefunden, weil ich keine Sicherheit hatte, ob die Betreffenden auch<br />
wirklich <strong>aus</strong> der Pfarrei Eslohe bzw. <strong>aus</strong> Niedermarpe, vom Rittergute Marpe, abstammten.<br />
Meine früheren Zweifel sind jetzt beseitigt. Zum Beweise lasse ich eine urkundliche Nachricht<br />
folgen, die ich der gütigen Mitteilung des Herrn B. Steinhauer, Rendanten des Paderb. Altertums<br />
Vereins verdanke: "Wir, Johann v. Marpe und Catharina meine Ehefrau, Jürien ( Jürgen)<br />
unser Sohn, und ich Lucia v. Marpe, Witwe Stryk und Wilh., mein Sohn zu Niedermarpe bekennen,<br />
dass wir einen Kamp, gelegen zwischen Papen und Dettmars, an Hermann Pape verkauft<br />
haben." Diederich v. Broich; Richter in Esleve, besiegelt die Urkunde. 1586, 28/4. "1560,<br />
op dagh vincula Petri: Ich Johann v. Marpe, seligen Conrads v. Marpe Sohn, Lucia meine eheliche<br />
H<strong>aus</strong>frau, wir tun feierlich kund, so itzo Diedrich v. Eppe und Styne H<strong>aus</strong>frau unten-haben,<br />
ihr Gut <strong>dem</strong>selben erb- und eigentümlich verkauft haben. Unterschrieben von "Bernardus Marpe,<br />
Pastor zu Affeln." Dies bekenne ich Johann v. Marpe, mit meiner eigenen Hand geschrieben,<br />
dass es "war ys", (wahr ist)."<br />
Aus diesen beiden Notizen ergeben sich folgende Tatsachen: 1. Johann v. Marpe hat sein<br />
Rittergut an Died. v. Eppe verkauft. 2. Bernard Marpe, damals Pastor zu Affeln, hat den Kontrakt<br />
mit unterschrieben, er stammt von <strong>dem</strong>selben Hofe ab; und da er 1605 starb, so darf<br />
man wohl annehmen, dass Bernard der Sohn des Johann v. Marpe gewesen. 3. Der Vorbesitzer<br />
vor Died. v. Eppe und Styne, Eheleute in Niedermarpe, war Johann v. Marpe. "Wir haben erb-<br />
und eigentümlich verkauft."<br />
Nun steht aber geschichtlich fest, dass Died. v. Eppe im Jahr 1489 von Erzbischof Hermann<br />
mit <strong>dem</strong> Gute Marpe in Niedermarpe belehnt worden ist. 1513 wurden "die Gevattern<br />
Godthardt u. Johan von Bonslohe mit diesem Gute belehnt, " "für sie und ihre Erben," "auf<br />
welchem Gute Styne seligen Died. v. Eppe Witwe zu wohnen pflegt" - "1573 wird Hermann v.<br />
Marpe genannt Pape ex nova gratia mit <strong>dem</strong>selben Gute belehnt." - Aber, so muss man fragen,<br />
wie lassen sich denn diese Zeitangaben mit einander vereinigen? 1489 wird Died. v. Eppe<br />
von kompetenter Seite mit H<strong>aus</strong> Marpe belehnt; 1513 ist Died. v. Eppe nicht mehr unter den<br />
18
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Lebenden, auch nicht sein Schwiegersohn, Johann Pape, der die Erbtochter geheiratet. Rechtmäßige<br />
Erben sind nicht da; deshalb werden die von Bonslohe belehnt und darauf Hermann<br />
Pape ex nova gratia. Und erst 1560 wollen Joh. v. Marpe und der Pastor Bernard zu Affeln das<br />
Gut an Died. v. Eppe verkauft haben?<br />
Zunächst müssen wir uns an den Wortlaut halten. Es heißt: "wir haben verkauft." Es heißt<br />
also nicht: wir verkaufen, jetzt anno 1560. Es kann die Urkunde nachträglich am 1. Aug. 1560<br />
<strong>aus</strong>gestellt sein: "Dies bekenne ich, Johann v. Marpe, dass es wahr ist." Wenn es aber wahr<br />
ist, dann müsste der Verkauf vor 1513 erfolgt sein; damals war Died. v. Eppe schon gestorben.<br />
(Vergl. hierüber Nr. 4 der Geschichtlichen Nachrichten <strong>aus</strong> Schliprüthen und Geschichtl.<br />
über Eslohe S. 66 und ff.)<br />
Weshalb ist dann 1489 nicht ein direkter Nachkomme des H<strong>aus</strong>es Marpe belehnt worden?<br />
Dass solche da gewesen sind, beweist die Urkunde vom J. 1586: "Wir Johann v. Marpe etc.<br />
und Jürjen unser Sohn!" - Ich möchte annehmen, dass die v. Marpe ihres Hofes und Gutes<br />
verlustig erklärt worden sind, weil sie seit langen, langen Jahren die Lehnserneuerung unterlassen<br />
hatten. Sie glaubten freie Eigentümer zu sein, ohne dass sie es wirklich waren. Diese<br />
ihre Ansicht klingt durch, wenn sie sagen: Wir haben erb- und eigentümlich verkauft, sie wollen<br />
sich rechtfertigen. Einen Anhaltspunkt hierfür finde ich auch in der Belehnungsurkunde<br />
vom 20.1.1573. Erzbischof Salentin sagt: "Wiewohl Hof und Gut zu Niedermarpe, so früher von<br />
unsern Vorfahren Godhard Schieweknei und Died. v. Eppe zu Lehn empfangen etc., wir mit<br />
gutem Fug und Recht diesen Hof für unser heimgefallenes Erbe und Eigentum hätten ansehen<br />
können etc. Bei allen nachfolgenden Belehnungen werden sämtliche Lehnsvorgänger namhaft<br />
aufgezählt bis zurück auf Died. v. Eppe: aber von einem Johann v. Marpe ist nie die Rede. Diese<br />
Rittergutsbesitzer v. Marpe haben also die Belehnung nicht nachgesucht, und sind dann<br />
wegen fortwährender Auf- und Ablehnung nach Lehnsrecht <strong>aus</strong>gestoßen und Died. v. Eppe<br />
eingesetzt worden. Dies war von 1489 bis 1490, also kurz nach der Soester Fehde, in deren<br />
Folge das Land Fredeburg an den Churfürsten kam. Der neu hinzugekommene Teil heißt: "Die<br />
neuen Kölnischen," im Gegensatze zu jenem Landesteil, der schon 1364 an den Kurfürsten<br />
gekommen war, nämlich durch Verkauf der Grafschaft Arnsberg. Eppes Schwiegersohn, "der<br />
Ackerknecht Johan Pape, der die Erbtochter geheiratet," kaufte von seinem Schwiegervater<br />
1490 einen Teil des Marper Gutes, die Schwartmecke, und wurde mit diesem Gutsteile von<br />
<strong>dem</strong> berufenen Lehnsherrn v. Rump zu Remblingh<strong>aus</strong>en belehnt. Er will sich offenbar für die<br />
Zukunft sicherstellen; aber die Rechnung ist ohne einen höheren gemacht, Pape und die Erbtochter,<br />
seine Frau, sind vor 1513 gestorben. Die Schwiegermutter, seligen Died. v. Eppe<br />
nachgelassene Witwe, wohnt allein noch auf <strong>dem</strong> Gute; aber nicht sie, sondern die Bensloher<br />
werden mit <strong>dem</strong> Gute belehnt.<br />
Damit nun die Familie Pape, anknüpfend an die Belehnung der Schwartmecke, auch eine<br />
Handhabe hätte auf das eigentliche Rittergut, zu <strong>dem</strong> Zwecke haben sie in weiser Berechnung<br />
und Vor<strong>aus</strong>sicht sich mit Johann v. Marpe und <strong>dem</strong> Pastor von Affeln Bernard v. Marpe in Verbindung<br />
gesetzt und sie zu der Erklärung vermocht, dass sie ihren Hof an Died. v. Eppe verkauft<br />
hätten. Den Preis brauchte man nicht zu nennen, wenn nur ein Verkauf nachweisbar<br />
stattgefunden habe. Und dies wird in der Urkunde vom J. 1560 bezeugt. Die Arbeit ist mit Erfolg<br />
gekrönt; das Gut fällt 1573 nicht an den Erzbischof anheim, sondern ex nova gratia, <strong>aus</strong><br />
besonderer Gunst "haben wir uns auf unterständiges Bitten unseres lieben getreuen Hermann<br />
v. Marpe genannt Pape bewegen lassen etc." - Dass der beurkundet, Verkauf des Rittergutes<br />
Marpe an Died. v. Eppe und inhaltlich auch an dessen Schwiegersohn - und seine Familie, auf<br />
die Belehnung seitens des Erzbischofs Einfluss gehabt habe, steht nicht in der Belehnung, ist<br />
aber keineswegs <strong>aus</strong>geschlossen. "Das untertänige Bitten konnte wohl durch die beigebrachte<br />
Urkunde über Verkauf gestützt und getragen sein. Kurz und gut, die Diplomatie hat gesiegt.<br />
Hermann Pape wird belehnt. Und weil er kapitalkräftig war, ist es ihm geglückt, auch seine<br />
Nachbarn Stryck und Dettmar allmählich <strong>aus</strong>zukaufen; im Jahre 1586 wurde wie oben mitgeteilt,<br />
damit der Anfang gemacht. Er ist nächst <strong>dem</strong> Adel die angesehenste und mächtigste Persönlichkeit<br />
in der Pfarrei Eslohe und der ganzen Umgebung. Im J. 1598 ist er auch Kirchenrendant.<br />
- (Vergl. auch S. 62 und 63 "<strong>Geschichtliches</strong> über Eslohe").<br />
a. Ein Johann v. Marpe wird im Jahre 1402 als Pastor von Grevenstein genannt, er war der<br />
Nachfolger des Hermann von Kalle.<br />
19
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
b. Johannes Marpe, pastor et decanus in Affeln, war daselbst schon 1497 Pastor. Er wird<br />
erwähnt in den Urkunden von 1497, 98, 1508 und 1517. Er starb 1519, und wurde am Sonntage:<br />
"Esto mihi", am 6. März begraben.<br />
c. Auf ihn folgte Crato de Marpe, decanus et pastor in Affeln. Er wird als Pfarrer erwähnt<br />
1526, 30, 36; als Dechant 1547. Die letzte Würde scheint er Alters halber schon nach wenigen<br />
Jahren niedergelegt zu haben. Er starb 1559.<br />
d. Bernard Marpe. Dechant und Pastor zu Affeln; er war während der Amtsführung Cratos v.<br />
Marpe, 1551, Vikar ad St. Antonium in Affeln.<br />
Als Pastor daselbst wird er im Mendener Kalandregister schon um 1559 aufgeführt. Da aber<br />
sein Vorgänger erst im November desselben Jahres investiert wurde, so mag er damals die<br />
Pfarrei als Vikar administriert haben. Das gerechte Register nennt ihn als Pastor ferner 1565,<br />
66, 80. In einer anderen Urkunde wird er auch 1584, 88, und später als Pfarrer zu Affeln erwähnt.<br />
Am 14. März 1594 wurde er auf der Dekanatsversammlung zu Attendorn, als damaliger<br />
ältester Camerarius zum Dechant erwählt. Er starb am 29. Juli 1605. - So Seibertz in Bl.z.n.K.<br />
Westf. 1866, S. 35 und ff. - Auf S. 35 bemerkt Seib.: "Die v. Wilstrop gnt. Kolbe zu Oedingen<br />
waren im Besitze nicht nur der v. Affelschen Güter, sondern auch des Patronatsrechtes über<br />
die Kirche zu Affeln. Am 22. Januar 1595 ließ der Balver Droste Hermann v. Hatzfeld zu Wocklum<br />
die Güter, welche damals die Eheleute Kaspar v. Wilstrop gnt. Kolbe zu Oedingen und Anna<br />
von Leuenstein besaßen, wir wissen nicht <strong>aus</strong> welchem Grunde, mit Arrest belegen.<br />
Der Grund wird kein anderer gewesen sein, als dieser, dass wie bei vielen Andern, auch die<br />
Wilstrop sich geweigert, die Pflicht der Belehnung anzuerkennen. So war es bei H<strong>aus</strong> Marpe, so<br />
war es bei v. Esleben in Cobbenrode, so scheint es auch bei Kaspar v. Fürstenberg der Fall<br />
gewesen zu sein. Pieler, in <strong>dem</strong> Leben und Wirken des K. v. F., sagt S. 30, derselbe sei am 5.<br />
Januar 1575 nach Arnsberg vorgeladen in Sachen Hermann v. Hatzfeld und seiner H<strong>aus</strong>frau<br />
"gegen mich, belangend 4000 Goldgulden Hauptsumme und aufgelaufene Pension. Nach langem<br />
Handel verglichen. Muss auf künftig Dom. quasimodo bezahlen 5000 Goldg. binnen Attendorn."<br />
Dieses scharfe Zugreifen des Landesdrosten Hermann v. Hatzfeld beleuchtet die damaligen<br />
Zeitverhältnisse; man will sich emanzipieren; man will sich frei machen, und doch<br />
muss Recht Recht bleiben; auch damals.<br />
Die v. Wilstrop haben durch den Verlust ihrer Güter in Affeln das kirchliche Patronatsrecht<br />
nicht verloren; gen<strong>aus</strong>o ist es auch in Cobbenrode ergangen. Nicht Fried. Bischopinck gewann<br />
das beanspruchte Patronatsrecht, sondern Johann Caspar v. Esleben blieb im Besitze und<br />
konnte es deshalb auch seinem Schwager übertragen bzw. verkaufen.<br />
VI. Abteilung. Geistliche, die von <strong>aus</strong>wärts zugewandert sind.<br />
1. Fried. Anton Pieper. Er hat am 27. Mai 1741 den Joh. Hermann Godtfried von Esleben <strong>aus</strong><br />
Oberhun<strong>dem</strong>, und die Maria Theresia Wilhelmina Hoyinck <strong>aus</strong> N. Marpe in Oedingen getraut.<br />
Pieper war damals Pastor in Altenbüren, und ist als Pastor in Soest gestorben. Die Familie Pieper<br />
war <strong>aus</strong> Fleckenberg nach N. Marpe eingewandert, Gutsnachbar der Familie Hoyinck; der<br />
Bräutigam nennt ihn "Vetter."<br />
2. Anton Soemer. - Im J. 1787 war an der Kölner Hochschule immatrikuliert: "Soemer Anton<br />
<strong>aus</strong> Eslohe." - Dieser Name ist für die Pfarrei ein fremder. Bei näherem Nachsuchen stellte<br />
sich her<strong>aus</strong>, dass Franz Anton Soemer am 10. Januar 1764 zu Wenholth<strong>aus</strong>en geboren ist.<br />
Seine Eltern sind Christoph Soemer und Maria Cath. Bornemann gt. Becker. Mit seinen Verwandten<br />
ist er nach Nieder Eslohe übergesiedelt, die sich hier angebaut haben: "accolae in<br />
Nieder Eslohe." Es ist das H<strong>aus</strong>, <strong>aus</strong> welchem die 3 Geistlichen Hesse abstammen. - Die Familie<br />
Soemer war auch nach Wenholth<strong>aus</strong>en eingewandert, und war gebürtig <strong>aus</strong> Valbert, Pfarrei<br />
Elspe.<br />
Der Hof- und Staatskalender ins Arnsberg vom J. 1800 und 1801 erwähnt: "Vikar in Elspe<br />
Sömer." Im ganzen Herzogtum Westf. ist dies der einzige Sömer. Er ist seit 1792 Vikar in<br />
Elspe gewesen. In den Bl. z. n . K. Westf., 1881, S. 32, wird als Inhaber der Mutter Gottes<br />
Vikarie Anton Sömer erwähnt, von 1792 bis 1841. So der Verfasser der Elsper Chronik Fr.<br />
Xaver Schrader, z. Z. Pfarrer in Ratzungen.<br />
Dagegen meldet Pfarrer Budde in Elspe, er sei Vikar gewesen von 1792 bis zu seinem am<br />
24. Mai 1848 erfolgten Tode: Antonius Soemer <strong>aus</strong> Elspe," so steht im Lagerbuche. Sonst kam<br />
20
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
von dort keine weitere Auskunft. Schrader erwähnt für diese Zeit noch 3 Nachfolger: "Kleinsorge<br />
verwaltet von 1841 bis Oktober 1842 die Vikarie. - Wilhelm Lentmann <strong>aus</strong> Arnsberg von<br />
1842 bis Aug. 1843. - Wilhelm Hovestadt <strong>aus</strong> Hamm vom 4. Sept. 1847 bis Ende 1851." -<br />
Hiernach ist ersichtlich, dass der Vikar Anton Soemer sich 1841 in den Ruhestand begeben,<br />
aber erst 1848 in einem Alter von 84 Jahren, 4 M. und 14 Tagen gestorben ist. -<br />
3. Heinrich Koch, geboren 25.5.1870; wenn auch gebürtig <strong>aus</strong> Meschede, hat er doch von<br />
frühester Kindheit an bei seiner Tante, Schwester seiner Mutter, in Sallingh<strong>aus</strong>en, Pfarrei Eslohe<br />
sich aufgehalten. Nach Entlassung <strong>aus</strong> der Elementarschule fand er 1884 Aufnahme im Bischöfl.<br />
Knabenseminar, ging nach bestandenem Abitur nach Rom ins Germanikum und promovierte<br />
dort zum Dr. theol., zum Priester geweihet am 28.10.1894 verbrachte er einige Jahre in<br />
der Seelsorge, wurde am 22.3.1899 zum Kplv. an der Josephs-Pfarrei in Dortmund ernannt;<br />
sodann aber folgte er seinem Herzenswunsche und wurde Jesuit. Als solcher studierte er einige<br />
Semester an der Universität in Berlin "Gesellschaftslehre." Als Frucht dieser Studien veröffentliche<br />
er in den "Stimmen <strong>aus</strong> Maria Laach," Jahrg. 1905, Bd. 69, Heft 8 und 9 eine Abhandlung<br />
über "Gleichstellung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Großindustrie." Sehr bald folgte<br />
darauf sein Buch über die deutsche H<strong>aus</strong>industrie," M-Gladbach 1 Mk. In einer Rezension der<br />
Köln. V., Beilage Nr. 42, vom 25.10.1905 wird gesagt, die Schrift gehöre zu den besten, die<br />
bisher über diese schwierige Materie geschrieben worden. Das Urteil der Presse ist ein sehr<br />
schmeichelhaftes. - P. Koch rechnet sich selber als zur Pfarrei Eslohe gehörig, und nennt sich<br />
den 2. Jesuiten <strong>aus</strong> Eslohe. Man wird nicht fehl gehen, wenn man <strong>dem</strong> genannten Herrn noch<br />
eine große Zukunft vindiziert.<br />
4. Anton Jürgens, gebürtig <strong>aus</strong> der Pfarrei Wenholth<strong>aus</strong>en, geboren am 5. April 1873, zum<br />
Priester geweihet 18.8.1899, als 2. Kaplan in Hoerde angestellt 8.4.1903. Die Eltern sind Pächter<br />
des Rittergutes in Obersalwey.<br />
VII. Abteilung<br />
Neu hinzugekommen seit Abfassung der Esloher Chronik vom Jahre 1896 sind:<br />
1. Anton Eickelmann <strong>aus</strong> Kückelheim; seit einigen Jahren Pfarrer in Nord-Amerika. Besuchte<br />
als Knabenseminarist das Gymnasium in Paderborn.<br />
2. Heinrich Eickhoff, ebenfalls <strong>aus</strong> Kückelheim; geboren am 17.9.1873, zum Priester geweihet<br />
30.3.1900, angestellt als Vikar in Rudersdorf, Pfarrei Irmgarteichen am 17.4.1900.<br />
3. Franz Hardebusch von Wenne, geboren 3.8.1875, geweihet 30.3.1901, und in Medelon,<br />
Pfarrei Medebach, angestellt 2.4.1901.<br />
4. Wilhelm de Tempel (Detempel) <strong>aus</strong> Sieperting, geboren 8.4.1875, gew. 20.3.1899, als 2.<br />
Kaplan in Eickel angestellt 22.3.1899. - Seine Eltern, als Fabrik-Arbeiter zu Siepertinger-<br />
Hammer, sind alsbald nach der Geburt ihres Sohnes nach Hüsten verzogen.<br />
In der Folgezeit steht wieder geistlicher Nachwuchs in erfreulicher Aussicht. Gebe Gott seinen<br />
Segen!<br />
Zum Schlusse noch etwas [über] Kirchenbauten in Eslohe. Die jetzige Kirche ist im Jahre<br />
1783 erbaut worden. Die Kirche vor dieser war eine Kreuzkirche, aber klein und dunkel. Sie<br />
muss um 1650 - 56 erbaut worden sein. Der einzige Stützpunkt für diese Annahme - ich habe<br />
sonst nirgends etwas gefunden - bildet das Sterbebuch: "Anno 1656 praenobilis Joes Engelbertus<br />
von Schade in oberen Salwei communione s. matris ecclesiae animam Deo reddidit, cujus<br />
corpus sepultum in ecclesia nova parochiali et cuidam P. conventuali in Allendorf confessus<br />
sacroque viatica refectus." - Es heißt <strong>aus</strong>drücklich, er sei in der neuen Pfarrkirche beerdigt<br />
worden. Er war verheiratet mit Dorothea v. Wrede <strong>aus</strong> Amecke; am 3.3.1658 heiratete die<br />
Witwe den Jodocus Gaugrewen in Reiste: "Ex commissione Adm. Rdi Dni commissaris Decani<br />
Meschedensis copulavi praenobilem Dorotheam v. Wreden viduam Schaden."<br />
Die Sterbe Urkunde enthält eine wichtige Notiz; sie sagt: in communione s. matris ecclesiae,<br />
d.h. in Wiedervereinigung mit der Mutterkirche. Engelbert v. Schade gehörte zu den Vielen,<br />
die in jenen bösen Tagen sich zum Abfall von der Kirche hatten verleiten lassen. Erst auf<br />
<strong>dem</strong> Sterbebette ist er zurückgekehrt; irgendein P. hat in Allendorf (Amecke liegt in der Nähe)<br />
ihn Beichtgehört und die hl. Kommunion ihm gereicht. Infolge dessen konnte er nun auch<br />
kirchlich begraben werden, und zwar in der neuen Kirche zu Eslohe. Mit Engelbert Schade - für<br />
den seine Familie auch eine Memorie gestiftet hat - ist Simon v. Schade in Reiste nicht zu ver-<br />
21
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
wechseln. Letzterer polterte für sich allein, in<strong>dem</strong> er an drei Sonntagen auf offener Straße<br />
Skandal machte, um den Gottesdienst zu stören. Jene Zeiten waren noch die Nachwehen "von<br />
Druckes Tyen." -<br />
Die Kirche vor der 2. letzten ist im Jahre 1496 erbaut worden. Papst Alexander VI. hat denjenigen,<br />
die zum Kirchenbau ein Almosen beisteuern würden, einen Ablass von 100 Tagen bewilligt.<br />
Die Urkunde liegt im Pfarr-Archiv.<br />
Wie viele Kirchen, bzw. Baracken oder Blockhäuser von 785 bis 1496 gebaut worden sein<br />
mögen, entzieht sich der Berechnung. 1496, 1650, 1783, das sind geschichtlich festgesetzte<br />
Zahlen. Hoffentlich wird die jetzige Kirche noch für viele Jahrhunderte erhalten bleiben. Quod<br />
Deus bene vertat: Gott gebe es!<br />
Zusammengestoppeltes oder Aphorismen.<br />
1. Wormbach<br />
Die Pfarrei Wormbach besitzt kein chronologisches Verzeichnis seiner Pfarrer; und doch hätten<br />
grade die Mönche <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> nahen Grafschaft, denen die Pastorierung oblag, Zeit und sicherlich<br />
auch Fähigkeit gehabt, diesen Mangel abzuhelfen. Einem mir geäußerten Wunsche<br />
entsprechend, habe ich, soweit es mir möglich war, eine Zusammenstellung der amtierenden<br />
Herrn vorgenommen.<br />
Die Überschrift: "Zusammengestoppeltes" lässt hinreichend erkennen, dass meine Ausarbeitung<br />
auf absolute Genauigkeit keinen Anspruch macht; eine Vervollständigung muss von den<br />
dort residierenden Pfarrern vorgenommen werden, denen mehr Material zur Verfügung steht.<br />
Der hl. Erzbischof Anno von Köln hatte im Jahr 1072 das Benediktinerkloster in Grafschaft<br />
gegründet, mit der Bestimmung, dass von Conventsmitgliedern die Nachbar-Pfarreien verwaltet<br />
würden. Bei eintreten<strong>dem</strong> Mangel an Personal sollte der Abt befugt sein, den Pfarreien<br />
Weltgeistliche vorzusetzen, doch sollten diese dafür jährlich oder ein für alle Mal eine gewisse<br />
Summe an das Kloster zahlen: "in victum et vestitum monachorum", d.h. zum Unterhalt der<br />
Mönche.<br />
Zu den <strong>dem</strong> Kloster angegliederten Pfarreien gehörten: Wormbach mit den Filialkirchen Fredeburg<br />
und Bergh<strong>aus</strong>en, Dorlar, Kirchrarbach, Oberkirchen, Schmallenberg, Lenne, Saalh<strong>aus</strong>en<br />
und Grafschaft selber. Auch weiter entfernte Pfarreien waren vom Kloster abhängig: so<br />
Attendorn, Callenhard, Velmede, Bödefeld, Brunskappel mit Assingh<strong>aus</strong>en, Altenrüthen mit<br />
Essel, Langenstraße, Warstein und die Propstei Belecke; endlich noch die in der Mark gelegenen<br />
Pfarreien Lüdenscheid, Valbert, Herscheid, Hemer und Plettenberg; diese 5 zuletzt genannten<br />
sind in der Reformationszeit zum protestantischen Glauben übergetreten.<br />
Bis zum J. 1507 waren die Conventsmitglieder durchweg Adlige, welcher Umstand einen<br />
allmählichen Verfall der Klosterzucht herbeigeführt hat. Außer <strong>dem</strong> Abte waren im J. 1506 nur<br />
noch 7 Mitglieder vorhanden. Erzbischof Hermann bewilligte diesen 8 Personen eine lebenslängliche<br />
Pension; der Abt Peter v. Dörnbach bekam freie Wohnung im klösterlichen Zehnth<strong>aus</strong>e<br />
zu Schmallenberg; die anderen Mönche mussten das Kloster verlassen, - und nun konnte<br />
eine Neuordnung und eine Wiederbelebung der klösterlichen Zucht vorgenommen und mit Erfolg<br />
durchgeführt werden.<br />
Mit der Pfarrei Wormbach war seit den ältesten Zeiten das Archidiakonat verbunden, d.h.<br />
ein Aufsichtsrecht über die in nächster Umgebung befindlichen Pfarreien. Der jedesmalige Pfarrer<br />
von Wormbach war Decanus natus der erwähnten Pfarrbezirke. - Als das Personal des<br />
Klosters wieder zahlreicher geworden war, wurde im Jahre 1610 P. Georgius Zeppenfeld nur<br />
mit <strong>dem</strong> Pfarramte in Wormbach betraut, während der Abt mit Zustimmung des Erzbischofs<br />
und Herzogs Ernst von Baiern zur Erhöhung seiner Prälatenwürde allein mit <strong>dem</strong> Archidiakonate<br />
<strong>aus</strong>gestattet wurde. Seine Titulatur war nun diese: "Abt des freien Stiftes Alexandri M. in<br />
Grafschaft, O.S.B., Archidiakonus in Wormbach, Grund- und Lehnsherr in Oberkirchen und<br />
Grafschaft." - So blieb es bis zur Aufhebung des Klosters. Nach erfolgter Säkularisation nahm<br />
Pfarrer Heinrich Sicker das Archidiakonat als zu seiner Pfarrei gehörig wieder in Anspruch und<br />
22
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
behielt auch diese Würde unter Genehmigung des General-Vikariats in Deutz bis zu seinem<br />
Tode.<br />
Die Unterdrückung des Klosters geschah im Jahre 1804, und das große Vermögen, worüber<br />
im Reg. Amtsbl. zu Arnsberg vom Jahre 1826, S. 643, eine genaue Zusammenstellung veröffentlicht<br />
wurde, ist im Jahre 1828 von Fürstenberg-Borbeck für 36,000 Taler angekauft worden.<br />
Wie alle Herrlichkeit auf Erden einmal zu Ende geht, so auch hier. Es gibt nichts Neues<br />
unter der Sonne. Schon König David bekennt im 38. Ps.: "Ecce mensurabiles posuisti dies<br />
meos, et substantia mea ante te tamquam nitulum: siehe, du hast meine Tage gezählt, und<br />
meine ganze Herrlichkeit ist vor dir gleich Null." Wer glaubt, solche Verluste seien unersetzlich,<br />
der irrt sich.<br />
1. Als ältester Pastor in Wormbach ist bis zur Zeit bekannt ein Henricus, ohne Familiennamen.<br />
Es ist überhaupt eine Eigentümlichkeit, dass fast alle plebani, d.h. Pfarrer, vor 1500, nur<br />
ihren Personennamen gebraucht haben, nicht ihren Familienschreibnamen. Dieser Henricus<br />
kommt vor 1261 und 1284. In Seibertz Q. 3, S. 429 wird erwähnt Memoria Dni Henrici Decani<br />
in Wormbach, qui monasterio novem solidos annui census in Selkentrop contulit; d.h. er vermachte<br />
<strong>dem</strong> Kloster 18 Groschen jährlicher Einkünfte in Selkentrop. Dieser Ort liegt in der<br />
Pfarrei Wormbach; möglich, dass Henricus auch diesem Ort entstammte. 1)<br />
2. Godefridus, Vicedecanus. 1299 und 1301; also nur Pfarrverwalter.<br />
3. Godefridus, 1366 - (1355, Vergl. Bl. zur n. Kunde Westf. Jahrg. 1873, S. 99.) -<br />
4. Heinrich Wrede. 1398 - 1402.<br />
"1398 ipso die beatae Caeciliae Ego Henricus Wrede, Decanus tunc "christianitatis in Wormbecke,<br />
mecum Hinrico de Heyminchus clerico et presbytero Coloniensis dioecisios ipsiusque<br />
matre dicta Aleidis de Heyminchus, curtis sita in porochia de Berghusen, debent et tenentur<br />
solvere singulis annis perpetuis temporibus durantes in ca<strong>dem</strong> curte sita duorum solidorum<br />
redditus quator Koppenkuns (?) pro uno denario computat, ipso die Martini Eppi et ad ampliores<br />
nec majores pensiones de ca<strong>dem</strong> capella ipsi in Decanatui in Wormbecke sunt astricti. In<br />
cujus robur et verius testimonium Ego praenotatus Decanum sigillum privertum praesentibus<br />
appendebam. -<br />
Urkunde <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Pfarr-Archiv zu Bergh<strong>aus</strong>en, Stiftung einer hl. Messe zu Niederberndorf<br />
betreffend durch den Dechant Wrede, pastor zu Wormbach und Bergh<strong>aus</strong>en: "Upp alle unser<br />
leiwen Vrouen Awende assumtionis, nativitatis, conceptionis, purificationis, annuntiationis, et<br />
visitationis eine Misse halden in der Kerke to Niedernbendorf." Alle 6 Messen celebrandae a<br />
Decano Wormbacenso p.t. Henrico Wrede, pro quibus accipies in testo Sti. Martini Eppi 3 Schillinge<br />
ab oppidanis in Niederberndorf." lisco sacra sunt longo tempore negleota, ob stipendium<br />
insufficiena. Hinc et ego ea non legi: Testor Mathaeus Poolmann p.t. pastor in Bergh<strong>aus</strong>en.<br />
1700.<br />
5. Evert 1441. - Es vergleichen sich Biralle von Menkh<strong>aus</strong>en und Gobbelen Schmed im Beisein<br />
ihres Bruders "Hern Tillmann, canonicus in Meschede," anscheinend um die Ansprüche<br />
des Schmed an das väterliche Gut. (Dorls in Menkh<strong>aus</strong>en) Schmedt erhält 35 Goldgulden. Eine<br />
Schwester Aleke ist vorher gestorben; ebenso ein nicht genannter Bruder in Salwey, mit Hinterlassung<br />
eines Kindes. Zeugen sind: Evert, Dekan to Wormecke, Johan v. Hanxlede Amtmann<br />
in Fredeburg, Hennecke Frygreve, Heynemann von Berendorp, Gobbelen to Bracht, Hans<br />
von Heymichusen, Hennecke to Dorlar, Hennecke Schmed: feria tertia post Dominicam Trinitatis.<br />
6. Hartmann Modewick. 1467, 1468, 1469.<br />
Durch ihn erfolgte am 28. Oct. 1469 die kirchlich kanonische Errichtung der Vikarie in Eslohe.<br />
(Vergl. S. 121 m. Buches) - In dieser Urkunde nennt er sich: Hartmannus de Lippia die<br />
misericordia decanus ecclesiae Sti Petri Wormecensis Coloniensis dioeceseos, etc. apostolica et<br />
imperiali auctoritatibus Notarius.<br />
1468. Gervin von Cobbenrodt hatte Ansprüche erhoben auf die Zehnten von einigen Ländereien,<br />
die vor Zeiten von seinem Gute zu Niederlandenbeck (Bartholdi) an die Vorfahren des<br />
Frygreven Hennecke Dorlar zu Menkh<strong>aus</strong>en gekommen waren, verzichtet aber auf diese An-<br />
1) Ad 1. Vergl. Bl. z. n. Kunde W. Jahrg. 76. S. 14.<br />
23
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
sprüche, nach<strong>dem</strong> er von guten Freunden und den Besitzern des Greven Hofes zu Menkh<strong>aus</strong>en<br />
unterwiesen ist, dass von den Äckern niemals Zehnten gegeben seien. "Dit is ungedinget und<br />
vereiniget vor den zeitlichen Hern Poter Schade, Abt zu Grafschaft, Hern Hartmann Dekan to<br />
Wormecke, vor Wilhelm Vogt, Amtmann to Fredeburg, vor Johan von Oedingen, vor Herman<br />
Broik, vor Hern Johann Deker pastor to Lenne, vor Hansen von Heimichhusen, Henke von<br />
Gremlickhusen, Cord to Menkhusen und viele andere frym ut <strong>dem</strong> Lande." -<br />
7. Eberhard von Kobbenrodt. 1507 - 1543.<br />
Seibertz Q. 3. S. 428: "Dns. Eberhardus Kobbenrodt sacerdos et monasterii nostri congregationis.<br />
Decanus in Wormbach, qui comparavit monasterio calicem, vir multum spectabilis et<br />
honoratus 1543."<br />
S. 421 schreibt Seibertz: "Der in <strong>dem</strong> Nekrologium häufig vorkommende Ausdruck: post reformationem<br />
bezieht sich nicht auf die Reformation Luthers, sondern auf eine spezielle Reformation<br />
des Klosters, welche der Erzbischof Hermann IV., Landgraf von Hessen 1507 vornehmen<br />
ließ, weil die damaligen Mönche, welche sämtlich <strong>aus</strong> nachgeborenen Söhnen des Ministerialadels<br />
bestanden und die Einkünfte des Klosters als Sinecurpräbenden unter sich verteilten,<br />
meist weder innern Beruf zum geistlichen Stande besaßen und daher die Klosterdisziplin in<br />
Verfall hatten geraten lassen, der zum allgemeinen Ärgernisse diente. Der damalige Abt Peter<br />
v. Dörrenbach und sechs seiner Mönche, welche sich in die Reformation nicht fügen wollten,<br />
wurden mit Pension <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Kloster entlassen. Nur ein Mitglied des Convents Eberhard v.<br />
Cobbenrode fügte sich der Reformation und starb am 18. Feb. 1543 als sehr geachteter Dechant<br />
und Pastor von Wormbach.<br />
Eberhard v. Cobbenrodt war zugleich auch Pastor von Bergh<strong>aus</strong>en und Fredeburg. Als Leibrente<br />
bezog er die Pacht <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Klostergute zu Oberberndorf und den Zehnten von Arpe. Bl.<br />
Jahrg. 76 S. 15.<br />
Spuren seiner Tätigkeit finden sich noch vielfach. Ein Kelch in Fredeburg trägt seinen Namen<br />
als Geschenkgeber. - Zu meinem Aufsatz: Kirchl. Nachr. <strong>aus</strong> der Pfarrei Cobb., Nr. 2, Jahrg.<br />
1904, teilte Herr Pfarrer Potthöfer folgendes mit: "Der schöne, gotische Kelch <strong>aus</strong> vergoldetem<br />
Silber, hat in großen lateinischen Lettern folgende Inschrift: Reverendus ac validus Dns<br />
Everhardus a Kobbenrodt, Decanus in Wormbec, olim conventualis in Grafschaft me fieri fecit.<br />
- Der 2. Kelch, von <strong>dem</strong> oben schon gesagt worden: qui comparavit monasterio calicem, - ist<br />
der eigentliche Prälatenkelch und ist im Besitze der Kirche zu Belecke. Die Inschrift auf <strong>dem</strong><br />
Sechspass des Fußes lautet: Reverendus ac validus Dns Everhardus Kobbenrodt Decanus in<br />
Wormbeck olim conventualis in Grafschaft me fieri fecit 1509. Der Fredeburger Kelch hat keine<br />
Jahreszahl. Die Kelche dürften von einem und <strong>dem</strong>selben Meister herrühren.<br />
Als Heinemann Vogt zu Ebbinghoff mit Johann Köster zu Bergh<strong>aus</strong>en im Streite lag, um Figgen<br />
Brautschatz <strong>aus</strong> Vogts H<strong>aus</strong>e, ließ Eberhard v. Cobbenrodt die Parteien vor sich kommen,<br />
und bewirkte einen Vergleich in Gegenwart von Manthen Waldschmidt, Frygreven des Amtes<br />
Fredeburg, und vieler Zeugen, anno 1520 auf Donnerstag nach Laetare.<br />
Am Tage Philippi et Jacobi 1532 wurde das Verzeichnis der Kircheneinkünfte zu Bergh<strong>aus</strong>en<br />
erneuert durch den Dechant Eberhard v. Cobbenrodt und der Provisoren Hans von Heimingh<strong>aus</strong>en,<br />
Thonis Heyle zu Arpe, Hans Hegener zu Menkh<strong>aus</strong>en und Hennerich Schel<strong>dem</strong>ans zu<br />
Niederberndorf.<br />
Auf <strong>dem</strong> Landtage zu Bergh<strong>aus</strong>en, abgehalten am Mittwoch nach Pfingsten 1540 durch den<br />
Gogreven Thonis Heyle, erschienen als Beisitzer der würdige und ehrenhafte Eberhard v. Cobbenrodt,<br />
Dechant zu Wormbach, und der ehrsame und würdige Jost v. Esleben Frygreven des<br />
Amtes Fredeburg und viele Richter mehr, mit <strong>dem</strong> Umstande von 17 Kirchspielen. (Seib. Urk.)<br />
Die Schenkung eines Colonates für die Kirche zu Bergh<strong>aus</strong>en lässt darauf schließen, dass<br />
das H<strong>aus</strong> Cobbenrodt reich begütert war. Der Schenkgeber ist Gervin II. v. Cobbenrodt, 1492,<br />
als sein Sohn Eberhard unter die Benediktiner ging. Der um die Vikarie zu Bergh<strong>aus</strong>en hochverdiente<br />
Vikar Johann Smedes <strong>aus</strong> Eslohe wird als H<strong>aus</strong>freund in hoher Gunst gestanden haben<br />
bei Gervin und Eberhard, sowie bei Rumps in Oedingen und bei Witwe Lucia Wilstrop daselbst.<br />
- Dem H<strong>aus</strong>e Cobbenrodt gehörte das Dorf gleichen Namens, mit Kirche und Küsterei;<br />
ferner der Hof Stertschulte, Bockheim, Schulte in Hengesbeck, ein Gut in Landenbeck, der Hof<br />
Fredebeil bei Reiste, H<strong>aus</strong> Wenne, und Herdringen bei Hüsten, u.a.m.<br />
24
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
8. v. Oell. - 1565. Ob <strong>aus</strong> Langenei oder Bamenohl oder Frielentrop bei Lenh<strong>aus</strong>en oder<br />
Mailar abstammend, ist unbekannt. Auf <strong>dem</strong> Landtage zu Geseke im Juni 1584 unter Churfürst<br />
Ernst v. Baiern ist unter andern anwesend ein Ebert v. Oell zu Langenei, und auch ein Jost v.<br />
Oell in Frielentrop.<br />
9. Vincens Custodis. 1570 - 1585. Vicedecanus et Vicarius in Wormbach, sriba Dni Rotgeri<br />
Abbatis monasterii ac conventus amator, qui conventui quinque daleros et librum: catena aurea<br />
divi Thomae Aquinatis inscriptum testamento gavit. (Seib. Q. 3. S. 443.)<br />
Im J. 1577 18/9. verklagte Johann Best, Pfarrer zu Iffelpe, den Gördt Schulten daselbst wegen<br />
Sachbeschädigung am Pfarrgut. Zu Untersuchung wird eine Kommission ernannt: 1. Thonisse<br />
Becker, Richter zu Schliprüthen, Verwalter des Gogerichts im Amte Fredeburg, und 2.<br />
Vincenz Küster, Verwahrer der Dekanie zu Wormbach. - Goddert Schulte wird verurteilt, <strong>dem</strong><br />
Pastor Schadenersatz zu leisten, dann aber <strong>dem</strong> Pastor ein gewisses Stillschweigen auferlegt.<br />
Bei Pieler, Leben und Wirken Caspers v. Fürstenberg, S. 5, ist zu lesen, dass der Abt zu Grafschaft<br />
Rotgerus II Lindanus, <strong>dem</strong> Casper v. Fürstenberg die Pfarrei Wormbach übertrug. Er<br />
fühlte indes keinen Beruf zum Kleriker; da musste denn der ältere Bruder Friedrich sich entschließen,<br />
Geistlicher zu werden. - Vincentius Custodis, der Vikar von Wormbach, war inzwischen<br />
im Auftrage des Kaspar v. Fürstenberg, Verwahrer der Dekanie. - In seinem Tagebuch<br />
erzählt der Geschäftskundige: 1572 16/9. "Mir ist durch Herrn Vincentium Zeitung zugekommen,<br />
von <strong>dem</strong> Absterben des Jost von Grafschaft, des Schutzvogtes des Klosters". - 26/9.<br />
"Des Herrn Abis Schreiber zu mir gekommen." S. 26. 27. Der scriba Abbetis ist Vinzenz.<br />
An Stelle des Caspar v. Fürstenberg erhielt sein Bruder Diederich oder Theodor das Archidiakonat<br />
von Wormbach. Da er aber am 5. Juni 1585 zum Fürstbischof von Paderborn gewählt<br />
wurde, resiquativ 2da Dezembris 1585 pastoratum et Decanatum in Wormbacg in favoram<br />
fratris sui Friderici Canonici Moguntini. Administrator per Vincentium Custodis, d.h. zu Gunsten<br />
seines Bruders, des Mainzer Domherrn Fried. legte er seine Amtsgeschäfte in Wormbach nieder.<br />
Der Vincenz Custodis ist unter 3 Fürstenbergern, Vicedekanus bis 1588.<br />
1612. - Franziskus Custodis, wohl der Bruder des vorigen, der im J. 1583 in Wormbach seine<br />
Primiz mit Hindernissen feierte<br />
In <strong>dem</strong> Berichte des Werler Commissars Conrad Lutter heißt es: "Franciscus Custodis Vicedecanus<br />
et Vicarius, habet vicarium a provisoribus nondum investitus: er hat die Vikarei von<br />
den Kirchenprovisoren, ist aber noch nicht kanonisch eingesetzt:" Derselbe Kommissar berichtet<br />
über Rarbach: "Antonius Bartholdi pastor a Drosteto Bilsteinensi provisus a Decano Wormbacensi<br />
investitus: Ist zum Pastor ernannt vom Droste zu Bilstein (Casp. v. Fürstenberg) und<br />
vom Wormbacher Dechant eingeführt." Der Kommissar fährt dann fort: "Tempore Truchsessii<br />
suc pastoratu destitutus et Dns. Franciscus Custodis per Truchsessi superintendentem intrusus:"<br />
Antonius Bartholdi wurde von seiner Pfarrstelle vertrieben und durch die Truchsessischen<br />
Beamten statt seiner der Herr Franciscus Custodis an seine Stelle gesetzt." - Professor Pieler<br />
berichtet in seinem Leben und Wirken des Caspar v. Fürstenberg, Seite 61: "Die treu gebliebenen<br />
Geistlichen wurden verjagt, und eine noch größere Anzahl von Welt- und Ordensgeistlichen<br />
ließ sich zum Abfall und zum Heiraten verleiten." Caspar v. F. griff nun energisch zu: S.<br />
82: "Ich fördere etliche berittene Regierungsboten ab, Herrn Antonium zu Rarbach wieder einzusetzen<br />
und den adulterum zu greifen." S. 83: "Der intrusus pastor zu Rarbeck wird gefenglich<br />
anbracht hierher."<br />
Auf S. 230 findet sich noch ff. Notiz: "Zwen gefangene mutwillige Soldaten und herumstreichende<br />
Knechte werden mir von der Oberkirche nach Bilstein <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Amte Fredeburg in Haftung<br />
geliefert, worüber Inquisition geschehen soll, werden aber den Gefängnis erledigt gegen<br />
Abtracht," d.h. Kosten und Schadenersatz. - Franciscus Custodis war von 1605 - 1618 Vikar in<br />
Wormbach.<br />
11. Georg v. Hanxleden, - 1610.<br />
12. Georg Zeppenfeld, 1610 - 1657.<br />
Seib. Q. III. S. 445. Für ihn ist im Kloster Grafschaft 1615 eine Memorie gestiftet. Der Werler<br />
Kommissar berichtet: Georgius Z. Decanus conventualis in Grafschaft provisus a suo Abbate,<br />
a Reverendissimo habet confirmationem, habet unicum vicarium et sacellanum, debet ger-<br />
25
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
manicas cantiones illicitas prohibere; habet ecclesiam in Wormbecke cum filiabus ecclesiis in<br />
Fredeburg et Bergh<strong>aus</strong>en; item in Decanatu suo parochias in Schmallenberg, Dorlar, Rarbach,<br />
Bödefeld, Oberkirchen, Lenne und Oberhun<strong>dem</strong>; habet collationem et investuram vicariae in<br />
Wormbecke et investiturus totum suum Decanatum; non habet statua certa." - Dem Pastor<br />
wird aufgelegt, den unerlaubten deutschen Kirchengesang abzuschaffen; sonst alles in Ordnung.<br />
Unter Pastor Zeppenfeld wurde zuerst die Archidiakonatswürde vom Pfarramte getrennt;<br />
der Abt behielt sich diese Würde vor.<br />
13. Caspar Grube, 1671, 1674, 1684.<br />
Seib. Q. III. S. 428: Caspar Grube war erst Prior im Kloster, dann Caplan, später Pastor in<br />
Wormbach, 1684.<br />
Im Jahre 1683 auf Freitag vor Pfingsten hat der Blitz in die Kirche geschlagen, an einer Seite<br />
das Dach und einige Sparren zerschlagen; zwei Menschen im Turme blieben tot. -<br />
Abt Godefridus 3. Richardi <strong>aus</strong> Oberberndorf, geboren 1629, gewählt 22/4. 1671, und gestorben<br />
9/4. 1682, vollzieht einen Kaufbrief, den als Zeugen unterschreiben: P. Henricus Sonneborn,<br />
pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, P. Caspar Grober curatus in Wormbach, und Henricus Fabri,<br />
notarius und Gerichtsschreiber des Amtes Fredeburg.<br />
Anton Vogt <strong>aus</strong> Ebbinghoff meldet: "1673 17/12. ist ein Regierungsquartiermeister gekommen<br />
und hat bei uns für eine Nacht eine Kompagnie einquartieren wollen; haben wir mit ihm<br />
akkordiert und ihm geben müssen im Beisein unseres Hochwürdigen Herrn Casparum 4<br />
Reichstaler."<br />
14. P. Johannes Meckel, 1684. - (Johannes Cordes, Caplan in Wormbach 1652 (Seib. Q. 3.<br />
S. 453) - Seib. Q. 3. S. 445; war nacheinander Pastor in Esseln, Langenstrasse und Wormbach;<br />
hat durch Sparsamkeit so viel erworben, dass er der Klosterkirche eine silberne Lampe<br />
und noch 200 Tlr. <strong>dem</strong> Kloster schenken konnte.<br />
P. Maurus Rütingh, quondam sacellanus in Wormbach, dann Prior, sodann aber nur einige<br />
Monate Probst in Belecke. (1683.)<br />
15. P. Philippus Siler, zuerst Prior im Kloster, dann Pastor in Wormbach. (Seib. Q. 3. S.<br />
425.)<br />
P. Wilhelmus Zeppenfeld, früher Caplan in Wormbach, war schon gleich nach der Profess<br />
Caplan in Grafschaft. (Seib. Q. 3. S. 432.)<br />
16. P. Bonifatius Populo, Pastor in Wormbach. (Seib. Q. 3., S. 435.)<br />
Im Anfange des 18. Jahrhunderts war Franz Vogt genannt Boltze <strong>aus</strong> Ebbinghoff Vikar in<br />
Wormbach, zog aber nach Baiern, wo sein Vetter Anton Vogt <strong>aus</strong> Fredeburg, Domher in Regensburg<br />
war.<br />
17. P. Peter Spanke, 1730, 1749. - Unter ihm war Joh. Eberh. Rinscheid Vikar in Wormbach.<br />
(Seib. Q. 3., S. 430.)<br />
Petrus Spanke war nacheinander Prior, Pastor in Rarbach, Wormbach und Schmallenberg,<br />
dann zum 2. Male Prior, und Pastor in Grafschaft.<br />
18. P. Jacobus Moderich. Decanus in Wormbach, qui dedit tredecim florenos aureos. (Seib.<br />
Q. 3., S. 452). Gab 13 Florin.<br />
19. P. Josephus Grunau, erst Prior und Pastor in Grafschaft, dann in Wormbach 1757.<br />
20. P. Jodocus Kleine, 1763.<br />
Im Kirchenbuche von Schliprüthen heißt es: 1763 8/2. matrimonium contraxerunt coram P.<br />
Joe Jodoco Klein, O. Sti. B. in Wormbach pastor.<br />
Ich Endesunterzeichneter bezeuge und bekenne hiermit, dass Herr Maximilian Risse zu<br />
Leckmart mit Bewilligung des Prälaten Etmunde zu Tilgung der Schulden ad 219 Taler (womit<br />
Herr Jodocus Kleine, gewesener hiesiger Pastor den Herrn Wiese zu Hellefeld verhaftet und<br />
vom Hochgnädigen Herrn Prälaten durch einen Vergleich die Summe festgesetzt.) heut dato<br />
80 Thlr. vorgeschossen, dergestalt, dass von diesen 80 Thlr. am 1. Mai 3 Tlr. Zinsen jährlich<br />
von mir bezahlt werden sollen.<br />
Signatum Wormbach, den 1. Mai 1788 - P. Heinrich Sicker, Pastor.<br />
26
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
P. Carolus Rubig, Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, qua testis. (S. Q. 3. S. 435.)<br />
21. P. Heinrich Sicker, 1788. Nimmt die Dekanatswürde für sich wieder in Anspruch. - Unter<br />
ihm war Bergenthal Vikar; er war 10/12. 1794 zum Vikar in Oedingen gewählt worden, verzichtete<br />
aber. (Vergl. Aphorismen des Pastor a.D. Höynck Nr. 6.)<br />
22. Peter Hundt, <strong>aus</strong> Kirchensohl bei Olpe. Der erste Schematismus unserer Diözese 1849,<br />
meldet von ihm: geboren Januar 1802, geweihet 4/6.1828 angestellt als Pfarrer in Wormbach<br />
10.8.1838. - Unter ihm ist Schulvikar Johannes Wickel <strong>aus</strong> Niedernetphen; geb. 15/1.1819,<br />
gew. 7/3.1846, angestellt 7/9.1847.<br />
Der 2. Schematism. vom J. 1855, notiert: Hermann Spiegler <strong>aus</strong> Rheinsberg, Schulvikar;<br />
geb. 13/8.1810, gew. 11/3.1841, angest. 6/11.1852.<br />
Auf diesen folget als Schulvikar Caspar Lutter <strong>aus</strong> Mawicke, geb. 30/5.1825, geweihet<br />
17/8.1860, angestellt 26/10.1860. In <strong>dem</strong> Schematismus von 1881 wird Caspar Lutter einfach<br />
Vikar tituliert; er ist nicht mehr Schulvikar, es ist ihm ergangen wie so manchen andern. Eine<br />
neue Zeit sucht neue Wege. Der Schem. von 1888 gibt ihm den richtigen Titel: Vikarieverweser.<br />
Neu aufgeführt werden: 1. Lorenz Müller <strong>aus</strong> Brakel, Kaplaneiverw. geb. 28/11.1858,<br />
gew. 26/3.1882, angestellt 14/12.1886. 2. Peter Hufnagel <strong>aus</strong> Melbeck, Vkr. in Niederfleckenberg;<br />
geb. 29/1.1855, gew. 18/7.1880, angest. 7/1.1888. Ist seit<strong>dem</strong> zu einer Pfarrei erhoben.<br />
Der Pastor, Landdechant und Jubilar Peter Hundt starb 5/6.1889, im 88. Lebensjahr und im<br />
60. seines Priestertums. Sein sozius Vikar Caspar Lutter, starb 29/9.1888, alt 53 Jahre, im 28.<br />
seines priesterlichen Standes.<br />
23. Heinrich Rath <strong>aus</strong> Mönningh<strong>aus</strong>en, geb. 10/3.1850, gew. 21/3.1874, angest.<br />
14/9.1889. Vikarie unbesetzt; dagegen neu: Vikar in Bracht, Franz Schmidt <strong>aus</strong> Schmallenberg,<br />
geb. 15/7.1835, gew. 31/3.1865, angest. 12/3. 1890.<br />
Pfarrer Rath ließ sich nach Corbecke bei Warburg versetzen; ist zur Zeit Pastor in Horn bei<br />
Lippstadt.<br />
24. Joh. Jos. Hammecke <strong>aus</strong> Rehringh<strong>aus</strong>en bei Olpe; geb. 29/12.1859, gew. 21/3.1885,<br />
angest. 10/9.1901. - Vikarie noch unbesetzt; dagegen in Bracht ist angestellt Caspar Cremer<br />
<strong>aus</strong> Dormecke, geb. 22/7.1871, gew. 8/8.1898, angest. 10/8.1898.<br />
In Vorstehen<strong>dem</strong> sind unzweifelhaft noch viele Lücken enthalten, die nur durch fortgesetztes<br />
Suchen und Notieren beseitigt werden können.<br />
Auch übernehme ich keine Bürgschaft, dass die vorliegende Reihenfolge der Benefiziaten die<br />
richtige ist. Die Mönche haben nur selten in ihren Nekrologen und Memorienverzeichnissen<br />
eine Jahreszahl angegeben.<br />
Die Pastorisierung durch die Mönche hatte ihre Licht- aber auch ihre Schattenseite; das erstere<br />
insofern, als bei eintreten der Invalidität der Stelleninhaber, sofort neue Kräfte zur Verfügung<br />
standen, dagen die Kranken und Schwachen sich ins Kloster zurückziehen, ihre letzten<br />
Tage in stiller Zurückgezogenheit verbringen und sich auf ihre letzzte Stunde vorbereiten<br />
konnten. Eine Schattenseite erblicke ich darin, dass die Patres Pastöre weniger Veranlassung<br />
nahmen, das materielle Beste und die Weiterentwicklung ihres Pfarrsprengels ins Auge zu<br />
nehmen. Ihre erste Sorge war, - wie auch erklärlich - Vermehrung ihrer H<strong>aus</strong>macht. Ihr Orden<br />
steht an der Spitze ihrer Bestrebungen; sie waren "geteilt", wie Paulus von den Verehelichten<br />
sagt.<br />
Auch ist der häufige Wechsel der Patres Pastöre sicherlich nicht in je<strong>dem</strong> Falle von Nutzen<br />
gewesen. Kaum hatten sie sich eingelebt und waren warm geworden, dann verlangte die klösterliche<br />
Odedienz??? sich wieder neuen Verhältnissen einzugliedern. So erblicken wir denn<br />
auch eine Erneuerung in den kirchlichen Verhältnissen in einem Zeitraume von 400 Jahren<br />
nicht; alles blieb beim Alten, von der Stiftung des Klosters bis zur Reformation in <strong>dem</strong>selben.<br />
Erst der glanzvolle Dechant Eberhard v. Cobbenrodt tritt der Aufgabe näher, Fredeburg und<br />
Bergh<strong>aus</strong>en <strong>aus</strong> der Stiefmütterlichkeit zu lösen und sie kirchlich selbständiger zu machen. Wie<br />
er es eingeleitet hat, blieb es wiederum 400 Jahre lang. Die große und weit <strong>aus</strong>gedehnte Pfarrei<br />
Wormbach hat erst in neuester Zeit wieder eine Umgrenzung erfahren, durch Abpfarrung<br />
von Nied. Fleckenberg und durch Errichtung der Filialkirchengemeinde Bracht. Ich kann mich<br />
gar nicht zu der Meinung aufschwingen, dass dieses zu Mönchszeiten möglich gewesen wäre.<br />
27
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Ist einmal ein gewisses und erwünschtes Maß von Selbständigkeit gewährt, dann kommt die<br />
Weiterentwicklung von selbst. Wo allseitiges Interesse für eine Sache vorhanden ist, da kommt<br />
gemeinsames Zusammenhalten auch vorwärts. Was einem möglich ist, wird durch Vielheit erreicht.<br />
Man erinnere sich nur an die Errichtung der Vikarei in Wormbach und das herrliche Gabenverzeichnis,<br />
welches ich noch jüngst veröffentlicht habe.<br />
Wären Bergh<strong>aus</strong>en und Fredeburg nicht auf eigene Füße gestellt worden, sie würden sicherlich<br />
auch weniger rührig gewesen sein. Jeder ist sich selbst der Nächste; jeder für sich und<br />
Gott für uns Alle.<br />
Erwähnt sei nochmals, dass Wormbach einmal einen Pastor gehabt hat, der nicht Geistlicher<br />
war. Siehe die 9. Nummer, und S. 5. "Pieler, Leben und Wirken Caspar v. Fürstenberg." - Die<br />
erwähnten 3 Fürstenbergischen Benefiziaten haben in Wormbach nicht Residenz gehalten, wohingegen<br />
der Vicedechant noch äbtlicher Sekretär war, also totale Verhältnisse! - Die Kirche ist<br />
<strong>aus</strong> allen Stürmen verjüngt hervorgegangen. Ein göttliches Verheißungswort ist es: "Auf diesen<br />
Felsen will ich meine Kirche bauen, und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen."<br />
Die Pfarrei Wormbach hat zum Patron denjenigen, an den die Verheißungsworte gerichtet worden,<br />
ein Wort des Trostes und der Ermutigung für alle, die es angeht.<br />
2. Fredeburg<br />
In den Nummern 79, 81 und 83 und der Beilage zur Mesch. Zeitung, Jahrg. 1879, ist unter<br />
<strong>dem</strong> Zeichen "A.H." die Geschichte Fredeburgs eingehender behandelt worden, so dass hier<br />
von weiterem abgesehen werden kann, zumal diese Zeilen vorzugsweise nur das kirchliche<br />
Interesse im Auge haben. Bezüglich der Frühmessstiftung daselbst melden die Blätter z. n. K.<br />
Westf., Jahrg. 1873, S. 99: "Die Verwaltung des Gottesdienstes und anderer pfarramtlichen<br />
Obligenheiten blieb eine unvollkommene, so lange nicht ein eigener Geistlicher in Fredeburg<br />
selber residiere. Die Bürgerschaft beschloss daher, eine sogenannte Frühmessvikarie zu stiften.<br />
- Bekannlich wurde Fredeburg <strong>aus</strong> Wormbach pastoriert. Nach obiger Mitteilung sollen zur<br />
Stiftung der Frühmesse beigetragen haben, der Wormbacher Dekan Hermann von Cobbenrodt;<br />
es muss aber heißen Eberhard. Es gab 1518 nur den einen, hochgefeierten Dechant von<br />
Wormbach Eberhard, ein zweiter mit Namen Hermann ist nicht da. Außer diesem Wohltäter<br />
wird bei der erwähnten Stiftung noch genannt: der Fredeburger Rektor Hermann Leismann;<br />
wahrscheinlich liegt hier die Ursache der Verwechselung. Noch ein anderer geistlicher Wohltäter<br />
war Johann Wormecke, Vikar in Bergh<strong>aus</strong>en. Die Hauptaufgabe und Arbeit wird zweifelsohne<br />
den Bewohnern der Fredeburg zugefallen sein.<br />
Der Primissar oder Frühmessvikar musste wöchentlich 3 hl. Messen lesen, den Wormbacher<br />
Pfarrer und seinen Caplan zu Fredeburg bei Abhaltung des Gottesdienstes unterstützen und<br />
<strong>dem</strong> Dekan eine jährliche Abgabe von 4 Schilling entrichten. (S. 100 a.a.O.) das Wohnh<strong>aus</strong><br />
des Primissars wurde zwischen 1518 bis 1535 durch Brand zerstört. Der Kaplan Berthold erbaute<br />
eine neue Wohnung und verschaffte sich die Mittel dazu durch Kollekten. Infolge einer<br />
Visitation, veranlasst wegen Zwistigkeiten zwischen Fredeburg und Wormbach, wurde Fredeburg<br />
zu einer selbständigen Pfarrei erhoben; die Zeit, wann dies geschehen, ist bis jetzt nicht<br />
ermittelt worden. Das Kloster Grafschaft behielt das Patronatsrecht über Fredeburg; die Bürgerschaft<br />
hatte einen diesbezüglichen Prozess verloren; dies wird 1646 gewesen sein, "Ejus<br />
rectores fuerunt Decani Wormbacenses, usque domus pastoralis aedificaletur, quam primus<br />
inhabitaste videtur Daniel Sutorius, d.h. der erste Bewohner des neuen Pfarrh<strong>aus</strong>es scheint<br />
Dan. Sutorius gewesen zu sein." (S. 100 a.a.O.)<br />
Dieser Daniel Sutor, zu deutsch Schuhmacher, gebürtig <strong>aus</strong> Winkh<strong>aus</strong>en bei Oberkirchen,<br />
ein sturmbewegter Mann, hat eine merkwürdige Laufbahn hinter sich, wor<strong>aus</strong> sich schließen<br />
lässt, dass er "mit allen Hunden gehetzt ist." Als Pastor von Oberkirchen machte er im J. 1651<br />
vor <strong>dem</strong> Notar Caspar Trilling sein Testament, und resignierte auf seine Stelle, weil er auf der<br />
Kirchenschwelle einen Beinbruch erlitten hatte; er starb 1653 in einem Alter von 96 Jahren. In<br />
den schönen Aufsätzen über "Nordena" ist ebenfalls seiner gedacht worden, 96 Jahre alt! Nach<br />
diesen Angaben muss er um 1557 oder 1558 geboren sein, kann sonach, wenn er bei seiner<br />
Priesterweihe das vorgeschriebene kanonische Alter gehabt hat, um 1582 oder auch etwas<br />
früher geweiht sein. Er hat <strong>dem</strong>nach, wie sein Landsmann Franciscus Custodis, den ganze<br />
Truchseschischen Schwindel erlebt und mitgemacht. Sollte er nicht 1583 auf dessen Primiz in<br />
Wormbach anwesend gewesen sein? Der Geschichtsschreiber Gebhard v. Kleinsorgen schreibt:<br />
"Die Kriegsvölker, welche nicht nur den Franciscus Custodis, der neulich zum Priester geweihet<br />
28
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
war, und nun das hl. Messopfer zum 1. Male verrichten, auch mit seinen eingeladenen Herren<br />
und Freunden, wie gebräuchlich eine Gesellschaft halten wollte, sondern auch seinen Eltern<br />
allen zum Gastmahl bestimmter Vorrat weggeraubt und nach Bilstein - wo Truchsess sich aufhielt<br />
- überbracht; sie haben ferner den jungen Priester Franciscam Custodis mit seinem Vater<br />
Johann Custodis und mit <strong>dem</strong> Vincentio Custodis, Vikario zu Wormecke, gefänglich fortgerissen<br />
und in Eisen geschlagen und in des Vaters eigenem H<strong>aus</strong>e an einen Pfosten angeschlossen und<br />
ihnen gedräuet, dass sie unverzüglich nach Bilstein gefänglich weggebracht werden sollten<br />
etc."<br />
Bei solcher Behandlung muss den jungen Leuten, die sich keiner Schuld bewusst waren, ein<br />
gewaltiger Schrecken in die Glieder gefahren sein, und werden sich gedacht haben: wenn die<br />
Sache so <strong>aus</strong>läuft, dann gebietet uns die Klugheit, nicht gegen den Strom zu schwimmen!<br />
Diese Richtschnur haben denn auch beide befolgt und <strong>dem</strong>entsprechende Erfahrungen gemacht.<br />
Franciscus ist der intrusus in Rarbach und auch Daniel hat seine Burg verlassen müssen.<br />
Nicht Kriegsvölker haben ihn her<strong>aus</strong>geholt, sondern der Erzbischöfliche Werler Kommissar<br />
Conrad Lutter, dessen reinigende Spuren sich zwischen 1611 bis 1623 im ganzen <strong>Sauerland</strong>e<br />
nachweisen lassen. Eine böse, eine entsetzliche Zeit, jene Jahre der Truchseschischen Wirren!<br />
-<br />
In seinem Testament hat Daniel <strong>aus</strong>einandergesetzt: "postquam a tempore primae inaugurationis<br />
sacerdotalis in diversis locis pastoratus et vicariatus curam scilicet in Fredeburg, Dorlar,<br />
Olpe, Rhode egerit, nunc vero annis circiter triginta in hoc montoso, infrugifero, boreali<br />
loco saluti animarum omnibus nervis mentis et corporis insudaverit, et in perpessis belli hostilium,<br />
incursionum et depopulationum difficultatibus omnis rei domesticae jacturam fecerit; etc.<br />
d.h. Von Beginn seiner priesterlichen Laufbahn habe er als Pfarr- und Vikarie-Verwalter an verschiedenen<br />
Orten sich aufgehalten, nämlich in Fredeburg, von da in Dorlar, von Dorlar in Stadt<br />
Olpe, von Olpe in Rhode bei Olpe, von Rhode endlich in Oberkirchen, und hier habe er 30 Jahre<br />
lang "in <strong>dem</strong> kalten unfruchbaren Orte, in der Seelsorge sich abgemüht, und bei verschiedenen<br />
kriegerischen Einfällen (während des 30jährigen Krieges) sein ganzes Vermögen eingebüßt." -<br />
Sein Testament liefert den Beweis, dass Daniel Sutorius primus domum pastoralem in Fredeburg<br />
inhabitasse videtur; er hat zuerst das Pfarrh<strong>aus</strong> in Fredeburg bezogen.<br />
In Oberkirchen finden wir ihn schon im Jahre 1624, denn eine Mescheder Aufzeichnung des<br />
dortigen Collegiatstiftes, wovon er eine Pfründe in Besitz hatte, sagt: "1624, Daniel Sutorius,<br />
Pastor in Oberkirchen."<br />
"Im Jahre 1690 erschien die alte, vom Grafen Gottfried von Arnsberg errichtete Kapelle zu<br />
Fredeburg in einem so baufälligen Zustande, dass der damalige Pfarrer Anselm Arning einen<br />
Neubau plante; trotz<strong>dem</strong>, dass die Bürger wegen der Not der Zeit widersprachen, brachte er<br />
den Plan zur Ausführung. Im Jahre 1694 war die Kirche <strong>aus</strong>gebaut und 1704 auch der Turm<br />
errichtet. Bei <strong>dem</strong> Brande 1810 sanken Kirche und Pfarrh<strong>aus</strong> in Trümmer; jene wurde alsbald<br />
neu aufgebaut; für den Pfarrer wurde eine neue Wohnung käuflich erworben. S. 101, a.a.O."<br />
Von diesem großen Brande brachte das Arnsberger Intelligenzblatt vom Jahre 1810 in Nr.<br />
30 folgende Mitteilung: "Am 27. März, nachmittags 5 Uhr, ist Fredeburg abgebrannt; in Zeit<br />
von einer halben Stunde waren 55 Häuser mit allen Nebengebäuden, Kirche, Turm, Rath<strong>aus</strong>,<br />
Pastorat in lichten Flammen."<br />
Ein Zeitgenosse des Daniel Sutorius, und wahrscheinlich sein unmittelbarer Nachfolger war<br />
der Fredeburger Vikar Hieronimus Bergenthal; der Name seines Nachfolgers, der nach Scharfenberg<br />
versetzt wurde, ist nicht bekannt. Auf ihn folgte Jodocus Quinken, der 1626 nach<br />
Bergh<strong>aus</strong>en zog und dort 1638 gestorben ist.<br />
Die Familie Bergenthal ist seit uralter Zeit in Attendorn ansässig gewesen, und scheint sich<br />
von dort <strong>aus</strong> in die verschiedensten Orte <strong>aus</strong>gebreitet zu haben. In Eslohe war 1650 ein Henricus<br />
Bergenthal Vikar; er stammt <strong>aus</strong> Attendorn, wie die Kölner Immatrikulationsliste vom Jahre<br />
1646 es <strong>aus</strong>drücklich sagt. - Ein Anton Bergenthal wird 1694 als Pastor in Oberkirchen genannt.<br />
- 1517 war ein Henrich Bergenthal Bürgermeister in Schmallenberg. -<br />
Es folgen nunmehr die Namen der geistlichen Herren zu Fredeburg, wie sie das Grafschafter<br />
Memorienverzeichnis aufführt, und Seibertz sie uns in seinen Quellen, Band III aufbewahrt hat.<br />
Der Kürze halber werde ich nur die Seitenzahl des III. Bandes angeben; aber in Bezug auf Rei-<br />
29
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
henfolge und Amtsdauer kann ich keine Garantie übernehmen. Zuweilen ist nicht mal eine Jahreszahl<br />
angegeben, und dies trifft zu, gleich<br />
1. beim Ersten, S. 423: P. Georgius Anla sacerdos et mon. nost. cong. pastor in Fredeburg.<br />
2. Peter Braun. In einem Aktenstücke vom 12/8.1671 heißt es: Die Dorfschaften Ebbinghof<br />
und Heimingh<strong>aus</strong>en klagen gegen Heinrich Hulster und den Hansen Püttmann zu Fredeburg<br />
wegen unbefugten Fischens. Vor 25 Jahren, so lautet die Begründung, hätten Franz Everdes<br />
und Georg B<strong>aus</strong>t gt. Fömpe zu Heimingh<strong>aus</strong>en den Herren Petrum Baum, pastoren zu Fredeburg,<br />
und den Bürgermeister Caspar Custodis wegen Fischerei abgewiesen. 1653 16/5. hätte<br />
Hans Everdes zu Heimingh<strong>aus</strong>en den Hans Hermann Klodt, nebst <strong>dem</strong> Stadtdiener beim Fischen<br />
betroffen, die Fischhamel in Stücke geschnitten. Item: Georg Everdes hätte des Bürgermeisters<br />
Everd Knoden Sohn die Angel samt den Fischen abgenommen; wie dann auch, als<br />
Caspar Vogt Bürgermeister zu Fredeburg, sich nicht wollte pfänden lassen, hätten sie ihn ins<br />
Wasser geworfen, Hund und Fische abgenommen; den Hund hätte er mit 1/2 Kopfstück redimiert<br />
(losgekauft 1 Kopfstück = 5 Groschen).<br />
Es erschien in termino der Churfürstliche Richter Gottfried Becker, der regierende Bürgermeister<br />
Hans Hermann Klodt, Hans Püttmann und Henrich Hulster junior.<br />
Das unberechtigte Fischen wird in mehreren Terminen verboten, die Eingesessenen von<br />
Heimingh<strong>aus</strong>en und Ebbinghoff angewiesen, die Fredeburgischen Bürger ohne Unterschied, die<br />
auf ihren Wiesen und Wässern zu fischen betroffen würden beim Kopf zu nehmen und nach<br />
Dorlar zum Gogreven einzuliefern. Actum, Dorlar, den 30. Sept. 1671. Contra Püttmann und<br />
Gebrüder Hulster. - Henricus Fabri, notarius publicus. - So! Nun nehmt Euch in Acht! Sonst<br />
geht's Euch schlecht! Da kann man doch sehen, von wie großer Wichtigkeit Jagd- und Fischerei-Prozesse<br />
sind! Wer weiß, ob ohne diesen Prozess der Name des Pastors Braun jemals auf<br />
uns gekommen wäre!<br />
Ein bekannter Spruch sagt:<br />
Das Fischen und das Jagen,<br />
Hat noch niemals viel eingetragen;<br />
Doch ist das Fischen besser,<br />
Denn die Hosen werden nässer!<br />
3. P. Marianus Bödingh, ehemals Pastor in Fredeburg, darauf Propst in Belecke. 1681. - S.<br />
423.<br />
4. P. Everhardus Fredebölingh, sac. et mon. nost. congr. pastor in Fredeburg. 1690. - S.<br />
448.<br />
Johann Adam v. Bruch zu Fredeburg heiratet die Hermanna Margaretha v. Stael zu Holstein<br />
in Schönholth<strong>aus</strong>en. "Johann Adam v. Bruch hatte seinen Zehnten zu Menkh<strong>aus</strong>en den Eingesessenen<br />
des Dorfes Menkh<strong>aus</strong>en verpfändet. Behufs Einlösung desselben kommt es zu einem<br />
Vergleich zwischen J. Ad. v. Bruch zu Fredeburg und Johann Arnold v. Hörde zu Schönholth<strong>aus</strong>en<br />
und den Menkhäusern Creditoren. Joh. Ad. v. Bruch heiratet die Hermanna Margaretha v.<br />
Stael zu Holstein in Schönholth<strong>aus</strong>en und Arnold v. Hörde zu Schönholth<strong>aus</strong>en zahlt von den<br />
Brautschatzgeldern 830 Taler an die Eingesessenen von Menkh<strong>aus</strong>en. Unterschriften: Joh.<br />
Arnold v. Hörde, Joh. Adam v. Bruch, Diedr. Dorlar, Gerichtsscheffe, Thonis Hennecke, Hermann<br />
Greitemann, Hans Everdes, Gerichtsscheffe. Anno 1677, zu Fredeburg."<br />
Am 3. Februar 1655 hat Johann Hoberg, Gerichtsschreiber zu Bilstein folgende Urkunde geschrieben:<br />
"Bekennen wir Died. Dorlars, Hermann Greiten und Thonis Hennekens, Eingesessene des<br />
Dorfes Menkh<strong>aus</strong>en, dass mir von <strong>dem</strong> Hochwohlgeborenen Joh. Adam v. Bruch zu Fredeburg,<br />
und dessen Eheliebsten der auch Hochwohlgeborenen viel ehr- und tugendreichen Frau Hermanna<br />
Margaretta Stael von Holstein, deren Brautschatzgelder ad 800 und 30 Thlr. baar empfangen<br />
und voll entrichtet sein - vigore extradierter Pfandverschreibung - tun deswegen wohlgemelten<br />
Zehntherrn hiermit omni meliori modo von alinger gehabter Pfandschaft quittieren,<br />
neben Erbitterung, dass Churfürstl. Richter zu Fredeburg, wie auch des wohlerwürdigen Herrn<br />
Antonii Becker, pro tempore vicarii zu Eslohe, als hierzu spezialiter requirierten Zeugen. Sic<br />
Actum Fredeburg, am 21. Nov. 1678. Ut testis supsoripsit Joh. Arnold v. Hörde zu Schönholth<strong>aus</strong>en;<br />
Died. Dorlar Gerichtsscheffe. Im Namen Hermann Greiten und Thonis Henneken von<br />
Menkh<strong>aus</strong>en, habe ich dieses zu Urkund der Wahrheit unterschrieben: Anton Becker, Vicarius<br />
30
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Esloviensis, Godefridt Becker jude in Fredeburg, praemissa in fi<strong>dem</strong> scripsit et subscripsit. -<br />
Quod haec praesens vero suo originali verbotenus correspondeat attestatur per me P.<br />
Everhardum Fredebollingh pastorem in Fredeburg. - 1671 22/2. hatte Christian Becker von<br />
Eslohe seinem Bruder Died. genannt Dorlar zu Menkh<strong>aus</strong>en und Catharina dessen Ehefrau 80<br />
Thlr. geliehen.<br />
5. P. Anselmus Armingh. - S. 435. - früher in Beleke, darauf Pastor in Fredeburg, qui ecclesiam<br />
ibi<strong>dem</strong> et Fundamentis novum erexit 1710. Er hat die Kirche neu <strong>aus</strong>geführt.<br />
6. P. Andreas Westarp. - S. 438 - zuerst Kaplan in Beleke, dann Pastor in Bergh<strong>aus</strong>en, Fredeburg<br />
und zuletzt in Langenstraßen 1720.<br />
7. P. Maurus Baptista. - S. 451 - früher Professor in der Abtei Gerodiensi et Erfordiensi, darauf<br />
Beichtvater bei den Schwestern in Odacker und zuletzt Pastor in Fredeburg und Rarbach<br />
1734.<br />
8. P. Everhardus Pistorius. - S. 448. - Pastor in Fredeburg.<br />
9. P. Anselmus Cramer. - S. 424 - früher Beichtvater in Odacker später Pastor in Fredeburg<br />
1745.<br />
10. P. Bonifacius Stöver. - S. 446 - sac. et mon. nost. cong. pastor in Fredeburg 1757.<br />
11. P. Columbanus Böse. - S. 425 - Pastor in Fredeburg 1763.<br />
12. P. Antonius Illius. - S. 459 -756.<br />
13. P. Godefridus Bötterich. - S. 443 - zuerst in Fredeburg, dann in Bergh<strong>aus</strong>en Pastor<br />
1774.<br />
14. P. Heribertus Loos, früher Küchenmeister, dann Pastor in Fredeburg, zuletzt Beichtvater<br />
in Odacker 1787. - S. 451.<br />
15. P. Ambrosius Hook. - S. 457 - Erst in Bergh<strong>aus</strong>en, dann in Fredeburg, und zuletzt in Altenrüthen<br />
Pastor 1794.<br />
16. P. Christophorius Stoll. - S. 453 - ehemals Pastor in Fredeburg 1799.<br />
17. Hier endigen die Grafschafter Quellen. Der Staats- und Hofkalender von Arnsberg nennt<br />
zum J. 1800 als Pastor von Fredeburg einen Schäfers, und zum Jahre 1801 als Vikar Hangelscheid.<br />
18. Der erste Schematismus unserer Diözese vom Jahre 1849 sagt:<br />
Marianus Kunnoth <strong>aus</strong> Montabaur, Exconventual des Franziskanerordens zu Attendorn; geb.<br />
3/1.1779, gew. im März 1803, angestellt als Pfarrer in Fredeburg am 25. Juni 1822. - Vikarie<br />
vacat. - Kommunikanten 520, 2 Lehrer.<br />
Das Franziskanerkloster in Attendorn wurde am 18. Juni 1822 aufgelöst; die 4 patres erhielten<br />
vom Bischof von Paderborn Pfarrstellen, nämlich P. Honorius Kost die Pfarrstelle in Freienohl,<br />
P. Guido jene in Wenholth<strong>aus</strong>en, P. Chrysologus Schmelzer in Reiste, und P. Marianus<br />
Kunnoth in Fredeburg.<br />
Der Esloher Pastor Wiemers, der am 22. Aug. 1849 starb, hatte noch am 17. August seinen<br />
Freund zu Fredeburg besucht und daselbst consistiert. (m.B.)<br />
19. Der Schematismus vom J. 1855 meldet Peter Josef Belke <strong>aus</strong> Niederhelden; geb.<br />
12/7.1815, gew. 21/3.1843, angest. 16/2.1852. - Kapelle St. Georgii: 520 Kommunikanten; 2<br />
Lehrer.<br />
Diesen Pastor habe ich nicht persönlich gekannt; ich habe nur einmal im Pfarrh<strong>aus</strong>e sein<br />
Bildnis gesehen, ein ätherisch schöner Mann, ein glanzvolles Auge, und ein Antlitz, <strong>dem</strong> man<br />
den Dichter ansieht. Ich habe damals gedacht, wie schade, dass nicht jedes Pfarrh<strong>aus</strong> die Bildnisse<br />
seiner Bewohner besitzt. - Ich habe mir meine Consequenzen dar<strong>aus</strong> gezogen.<br />
Der Schemat. von 1863 sagt: Pfr. ad s. Georgium; 1 höhere Stadtschule mit einem geistlichen<br />
Lehrer; heißt: Fried. Aug. Butterweck <strong>aus</strong> Paderborn, geb. 11/11.1834, gew. 17/8.1850,<br />
angest. 17/12.1860.<br />
Der Schemat. vom J. 1868, Pfr. ad s. Georgium; 1 höhere Stadtschule mit einem geistlichen<br />
Lehrer, eine Elementarschule mit 1 Lehrer und 1 Lehrerin, Seelenzahl 940, Kommunikanten<br />
31
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
700. - Rektor Franz Josef Cramer <strong>aus</strong> Westernkotten, geb. 19/5.1838, gew. 31/3.1865, angest.<br />
15/8.1865. - Schulkinder 150.<br />
Der Schemat. von 1873: Johannes Schilp <strong>aus</strong> Welda, Vikar und Rektor; Vikarie bischöfl.<br />
Colation; geb. 2/10.1846, gew. 12/3.1870, angest. 4/10.1871.<br />
Der Schemat. von 1881: Vikar und Rektor: Johannes Henneke <strong>aus</strong> Brakel, geb. 21/2.1846,<br />
gew. 28/3.1873.<br />
Der Schemat. von 1888: Josef Tebbe <strong>aus</strong> Dörnholth<strong>aus</strong>en, Vikar und Rektor; geb.<br />
18/1.1857, gew. 14/4.1886, angest. 14/12.1886.<br />
Der Schemat. von 1893: 3 Schulklassen, 2 Lehrer, 1 Lehrerin, Rektoratschule mit 21 Schülern,<br />
700 Kommunikanten; Katholiken 1008. Wilhelm Wimhöfer <strong>aus</strong> Arnsberg, Rektor und Vikar;<br />
geb. 17/2.1864; gew. 16/8.1888, angest. 21/10.1890.<br />
Der Schemat. von 1895: 190 Schulkinder, 2 Lehrer, 1 Lehrerin, Rektoratschule mit 19<br />
Schülern; neben <strong>dem</strong> geistlichen Rektor noch 2 Elementarlehrer. Franz Scharz, Rektor, <strong>aus</strong><br />
Gerlingen, geb. 15/2.1868, gew. 17/3.1893, angest. 6/11.1893.<br />
Der Schemat. von 1899: 3 Schulkl. mit 173 Kindern. - Niederlassung der Franziskanerinnen<br />
<strong>aus</strong> Olpe mit 4 Schwestern, 1010 Katholiken. Potthöfer Josef, Pfarrer <strong>aus</strong> Büenfeld, Pfarrei<br />
Reiste, geb. 6/12.1843, gew. 12/3.1869, angest. 29/3.1899. Hammerschmidt Wilhelm, Rektor<br />
und Vikar, <strong>aus</strong> Neuenrade; geb. 15/5.1868, gew. 9/3.1894, angest. 5/4.1897.<br />
Der Schemat. von 1902 wie sein Vorgänger; nur eine verhältnismäßige starke Vermehrung<br />
der Seelenzahl, nämlich 1080. - Soll wohl der Eisenbahn zu verdanken sein. - Schulkinder 189,<br />
Rektoratschule 20.<br />
Der letzte Schemat. von 1904 nennt 197 Schulk., 18 Rektoratschüler, und Katholiken 1073.<br />
Sonst nichts weiter bemerkenswertes.<br />
Pastor Belke, Ritter des r.A.O.4.Kl. [Roter Adler Orden 4. Klasse] starb am 16. Dezember<br />
1898, nach<strong>dem</strong> er fast 47 Jahre Pfarrer in Fredeburg gewesen. Die Nekrologe der Kirchen- und<br />
Zivilgemeinde, datiert vom 20. Dezember, sind beide glanzvoll gehalten. Möge Fredeburg immer<br />
mehr blühen und gedeihen! Mögen ferner, in nicht allzuferner Zukunft, Eslohe und Fredeburg,<br />
die beiden Hauptorte unseres gemeinsamen "Fredeburgischen Landes" durch die Eisenbahn<br />
in nähere Beziehung gebracht werden! Wenn man's nur erlebte!<br />
Zusatz für Fredeburg.<br />
"Niu sind se drümme, as die Friäwersken ümmet Höltken." -<br />
Zu diesem Spruche, dessen in No. 12 d. Ztg. Erwähnung geschehen, und um freundliche<br />
Aufklärung gebeten wurde, erhielt ich wenige Tage darauf erwünschte Auskunft. "Am Hinterwald,<br />
am sog. Langenstein, in der Richtung zum Astenberge hin, kurz vor Hunau liegt rechts<br />
von den Waldungen der sog. Zwersberg (Twiäsbiärg), der in uralter Zeit Eigentum der Bürger<br />
Fredeburgs gewesen sein soll. Die Bürger hatten den Patres in Grafschaft, die in der Nähe auch<br />
Wald hatten, die Erlaubnis gegeben, sich dort Asche zu brennen. Im Laufe der Zeit sollen die<br />
Patres sich aber den Wald als ihr Eigentum angeeignet haben. Hierdurch soll das Sprichwort<br />
entstanden sein: "Me kümmet drümme, as dei Friäwersken ümmet Höltken." Der erwähnte<br />
Wald gehört jetzt zu den fiskalischen Forsten." - So weit die Aufklärung.<br />
Was ist von dieser Tradition zu halten? Ein Spruch sagt: "Lügen haben kurze Beine." Wenn<br />
diesem Spruche gar keine Wahrheit zu Grunde läge, dann wäre es nicht wahrscheinlich gewesen,<br />
dass diese Sage bis auf unsere Tage gekommen wäre und in der ganzen Umgebung Verbreitung<br />
gefunden hätte.<br />
Eine andere Frage ist die: Sind die Fredeburger Bürger nicht zu gutmütig und vertrauensselig<br />
gewesen? Wenn die Patres, "die in der Nähe auch Wald hatten", absolut Asche brennen<br />
wollten, warum ist ihnen nicht erwidert worden; geht dorthin, wo ihr Berechtigung habt! Weshalb<br />
in fremde Jagdgründe gehen.<br />
Freilich lässt sich diese Gutmütigkeit - abgesehen von natürlicher Erfurcht gegen geistliche<br />
Personen - noch besonders erklären durch die Abhängigkeit vom Kloster, weil von dort <strong>aus</strong> der<br />
Gottesdienst in Fredeburg zu besorgen war. - Zu den Zeiten der Machabäer hieß es auch einmal:<br />
"Ein Hoherpriester <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Stamme Aarons wird uns nicht verraten!" Wie entsetzlich war<br />
das Blutbad!<br />
32
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Die Patres haben mit der Zeit das Eigentumsrecht ersessen; durch Verjährung kann gesetzlich<br />
einem Streite ein Ende gemacht werden. Hätten die Fredeburger sich Brief und Siegel geben<br />
lassen, oder in anderer Form, ihr Recht in die Tat umgesetzt, dann würden Gogrewen und<br />
Setzgenossen schon den richtigen Spruch gefällt haben. Die Erfahrung beweist es, dass man<br />
ein Recht durch Nichtgebrauch verlieren kann. So wird es auch hier gewesen sein, und das<br />
dient den Patres zur Entlastung: "Augen auf, oder den Beutel auf", heißt es im geschäftlichen<br />
Leben. "Me kümmet drümme, as die Friärwersken ümmet Höltken." -<br />
Sollte der Name Twiäsbiärg nicht auch noch einen Anhaltspunkt geben zu diesem Streitobjekt.<br />
"Twiäs im Magen liegen" wird von Zuständen gesagt, die Unlust und Verdruss bereiten,<br />
weil die Dinge oder Zustände nicht mehr normal sind. Die Volksseele ist sehr erfinderisch, um<br />
Personen, Örtlichkeiten oder Begebenheiten einen zutreffenden Namen zu geben: "Twiärsbiärg."<br />
- "Hin ist hin, sagt der Münsteraner, Lotte liegt im Sterben." - Die Patres kommen auch<br />
nicht wieder. -<br />
8. Dorlar.<br />
Der sogenannte liber Valoris, angefertigt um das Jahr 1343, enthält ein Verzeichnis aller<br />
Kirchen der Kölner Erzdiözese mit ihren Einkünften, um nach diesem Maßstabe die zehntpflichtigen<br />
Abgaben zu bemessen. Unter der Rubrik: Decania Wormbecke, wird an dritter Stelle genannt<br />
Yflepe et Roirbecke, istae duae capellae: Ilpe und Rarbach, die beiden Kapellen, oder<br />
Filialkirchengemeinden, im Bereiche der Pfarrgemeinde Wormbach bezw. des Klosters Grafschaft.<br />
Im Jahre 1313 waren die beiden Orte noch keine Pfarreien, sind ihnen aber doch gleichgestellt<br />
wegen des Einkommens, welches beide zusammen aufweisen. Beide zusammen sind<br />
taxiert zu 7 Mark, haben also grade soviel Einkünfte wie Meschede, Calle, Bigge und Eslohe.<br />
Velmede hat nur 6 Mark, Schliprüthen 3, Oedingen 2 und Wenholth<strong>aus</strong>en nur 30 solidi, weshalb<br />
es die ärmste Pfarrei im <strong>Sauerland</strong>e genannt wurde.<br />
Um das Jahr 1888 aber haben Ilpe und Rarbach die Rechte einer Pfarrei; als solche werden<br />
sie in der Verkaufsurkunde der Grafschaft Arnsberg an die Kölner Kirche aufgezählt.<br />
Nicht lange nachher ist aber die Pfarrei Ilpe nach Dorlar verlegt worden. Die Zeit, wann dieses<br />
geschehen ist, läßt sich nach Tag und Datum nicht angeben, und kann nur annähernd oder<br />
schätzungsweise festgestellt werden. Heben wir einige Jahreszahlen her<strong>aus</strong>.<br />
1467. "Vor <strong>dem</strong> Dechant Hartmann Modewich zu Wormbach erschienen Kirchspielsleute von<br />
Dorlar mit <strong>dem</strong> Pastor Joh. Hoff zu Kirchilpe, um mit diesem einen Vertrag zu schließen. Um<br />
den Gottesdienst in Dorlar zu mehren, wird <strong>dem</strong> genannten Pastor eine jährliche Rente von 4<br />
Gulden zugesichert, wofür er sich verpflichtet, jeden Samstag und noch an verschiedenen andern<br />
noch näher zu bezeichnenden Tagen in Dorlar die hl. Messe zu halten, so wie "in Dope<br />
und Graft" daselbst zu halten (zu taufen und zu begraben). Aus <strong>dem</strong> Kirchspiel Dorlar und Iffelpe<br />
waren anwesend: Hennecke von Grimmingh<strong>aus</strong>en, Hennecke von <strong>dem</strong> Berghofe, im Beisein<br />
Hans von Hemickhusen und Hennecke Dorlar."<br />
1491. "Die Kirchenmeister und ganze Bauerschaft der Kapelle St. Humperts zu Dorlar stiften<br />
mit Bewilligung des Landdrosten Philipp v. Hoerde und des Pastors Johann Decker zu Iffelpe<br />
eine Vikarie zu Dorlar, weil diese Kapelle "ryke sei im Gelde, Gütern und Renten." Dem künftigen<br />
Rektor der Kapelle zu Dorlar wird jegliche Extravaganz untersagt. Sollte es aber vorkommen,<br />
dann haben den Pastor zu Iffelpe und 2 Zeugen den Rektor zu verwarnen evtl. zu entlassen.<br />
Besiegelt durch den Landdrosten Philipp v. Hoerde; und unterschrieben von Joh. Decker,<br />
Pastor zu Iffelpe im Jahre 1491, im Beisein Volmecke Cremer und Henken Burghardes to<br />
Grimmingh<strong>aus</strong>en, Hans Brechteken, Thomas Stracke und Henke Teypel."<br />
1492. Aliquo die Martii impetrata et concessa est illa processio, quae peragitui die Jovis post<br />
Pentecosten - es traf die Erlaubnis ein, am Freitage nach Pfingsten die Prozession abzuhalten -<br />
unter Joh. Decker, Rektor der Kirche zu Iffelpe und der Kapelle zu Dorlar.<br />
1492. "Hans Metten zu Dorlar, Styne seine H<strong>aus</strong>frau, Hans sein Sohn, und Bele dessen<br />
Frau, Thonissen sein Sohn, und "Styne meine Tochter", bekennen, dass sie <strong>dem</strong> Altar Sti Fabiani<br />
et Sebastiani, und Sti Antonii in St. Huberti-Kirche zu Dorlar, eine ewige Messe für die Vikarie<br />
alle Woche gestiftet. - Johann Hoff, Notarius; im Ansein von Hans Brechteken, Hans Mol-<br />
33
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
ner, Meister Thonis Schmet, Heinemann Scholer, Inwohner von Dorlar. Anno 1492, in die Michaelis<br />
Archangeli: Johannes Hoff, Notarius.<br />
Der bekannte älteste Pastor von Kirchilpe dürfte wohl Robbehaspel sein. Seib. Q. 3. S. 434,<br />
leider ohne Jahreszahl, meldet: "Dns. Joes. Robbehaspel plebanus in Iffelpe, qui contulis, monasterio<br />
omnia bona sua: "er habe <strong>dem</strong> Kloster in Grafschaft alle seine Güter vermacht." - Das<br />
war sein Recht, aber seine Pflicht ganz entschieden nicht.<br />
1547. Als erster Vikar von Dorlar begegnet uns Jörgen Hoppe. "Ich, Jasper Schade wohnhaft<br />
zu Schüren, Antonia v. Cobbenradt, meine eheliche H<strong>aus</strong>frau, bekennen, dass wir den würdigen<br />
und ehrbaren Herrn Jörgen Hoppe, Vikarius zu Dorlar, den ehrsamen Johann Metten darselwest<br />
und Johann Berghoff, Vormündern der hilligen Kerke to Dorlar, schuldig geworden sind<br />
20 enkende (vollwichtige) Joachims Thaler. Sie verpfänden ihren Zehnten an Hanses Bertels<br />
Hof zu Niederlandenbeck. Zeugen waren Herr Franz Klaucke, Pastor zu Cobbenrode, und Melchior<br />
Schmidt zu Dorlar."<br />
1551. Vertrag zwischen Arnd Beste zu Nierentrop und <strong>dem</strong> Vikar Jörgen Hoppe zu Dorlar<br />
über Anlegung eines Grabens und einer Schlacht, deren Benutzung und Erhaltung bei Besten<br />
Lande in der Pfarrwiese auf der Iffelpe. - Zeugen Rotger Cremer, Melchior Schmidt, Schreiber<br />
dieses Zettels Sevrin Schölers und Johann Berghoff, Vormündern. Anno 1551, prima Dominica<br />
post Frimitatem.<br />
1577. Den 18. Sept. verklagt Johann Besten, Pastor von Iffelpe, den Gördt Schulten daselbst<br />
wegen Sachbeschädigung am Pfarrgute. - Unter diesem Pastor wird Dorlar Pfarrei geworden<br />
sein, also zwischen 1570 bis 1580 ungefähr.<br />
Wahrscheinlich war er <strong>aus</strong> Nierentrop gebürtig, und war später Sekretär und Siegelbewahrer<br />
und Siegler in Werl.<br />
Die Abgrenzung zwischen den beiden Pfarrorten Ilpe und Dorlar scheint anfangs noch<br />
schwankend gewesen zu sein.<br />
1614. 24/2. "Dem Eberhard Everdes wird Abschrift gegeben von einer Schuldverschreibung<br />
vom 24. Febr. 1614. In Gegenwart Rdi. Dni. Georgii Zeppenfeld, Decani Wormbacensis, Dni.<br />
Danilis pastoris Iffelpensis, Eberhard Quinkens Notarii publicii Ebert to Hemighusen ist <strong>aus</strong> einer<br />
Wiese boven Hemighusen, unter Bolzen Bruche gelegen, einen Schilling Erbrente der Kirche<br />
zu Kirchilpe schuldig. - Unterschrift: 1632 31/3. Johannes Megandt, Pastor zu Dorlar.<br />
Der Name des Pastors Megandt kommt in Urkunden häufiger vor, ein Beweis seiner Sachkenntnis<br />
als Protokollführer.<br />
1646 20/1. nennt Hermann Sutorius, Köster zu Bergh<strong>aus</strong>en, den Johann Gerke zu Altenilpe<br />
seinen Schwager und resp. Bruder, und bekennt, 15 schwere Schillinge schwerer Münze empfangen<br />
zu haben. Zu Urkund: Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en, Gogreve, im Beisein Mathias Limberg,<br />
Thonissen Schmedt, Ludw. Stracke.<br />
Joh. Megandt, pastor in Dorlar - Hermann Sutorius, Küster in Bergh<strong>aus</strong>en, min egen Handt.<br />
1650. Franz Everdes von Heimingh<strong>aus</strong>en und Margaretha Eheleute, verkaufen ein Land <strong>dem</strong><br />
Hermann Sutorius, Kösters zu Bergh<strong>aus</strong>en etc. Zu dessen Urkund haben wir Herrn Fried. v.<br />
Stockh<strong>aus</strong>en, Gogreve, und Scheffen des Amtes Fredeburg gebeten, diesen Erbbrief mit <strong>dem</strong><br />
amtlichen und geistlichen Siegel neben eigener Hand-Unterschrift zu bekräftigen. Geschehen<br />
im Jahr 1650 17/4. in Ansein des wohlerwürdigen Herrn Heinrich Sonneborn, pastoris in Bergh<strong>aus</strong>en,<br />
und des edlen und ehrenfesten Ernst Georg Junkern in Mailar.<br />
Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en, Gogreve<br />
P. Henricus Sonneborn in Bergh<strong>aus</strong>en.<br />
In fi<strong>dem</strong> praemissorium Joes Megandt, pastor in Dorlar, rogatus et requisitus scripti et subscripti.<br />
1652. Died. v. Esleben und Marg. Schade zu Henningh<strong>aus</strong>en lassen eine Schuldurkunde aufsetzen<br />
zu Gunsten des Pastors von Oedingen und von Cobbenrode, mit Namen Joh. Muer. Zur<br />
Urkund haben wir debitores unsern gebietenden Herrn Gogreven gebeten, diese Obligation zur<br />
gewisseren Confirmation derer mit eigener Hand zu unterschreiben und mit <strong>dem</strong> Amtssiegel zu<br />
bekräftigen.<br />
Anno 1652 25/9.<br />
Died. v. Esleben<br />
34
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
L.S.<br />
Ad petitionem partium:<br />
Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en<br />
Died. v. Stockh<strong>aus</strong>en<br />
Hans Jürgen v. Esleben<br />
Joh. Megandt in fi<strong>dem</strong> praemissorum,<br />
scripsit et subscripsit, pastor in Dorlar.<br />
1658. "Zu wissen, dass im J. 1658, Donnerstag, den 8. Nov., um 2 Uhr ungefähr nachmittags<br />
zu Dorlar in Melchior Cobbenradts Beh<strong>aus</strong>ung, auf seiner Kram Kammer, vor mir Endesbenannten<br />
Notar und nach benanntenen erbetenen Zeugen, persönlich erschien die viel ehr-<br />
und tugensame Anna Eßling, Frau Gogreffin des Amtes Fredeburg, und hatte in Händen ein<br />
schriftlich aufgesetztes Fundationsverzeichnis, welches sie mir Notario überreichte mit der Bitte,<br />
es in Anwesenheit der Zeugen zu verlesen.<br />
"Ich, Anna Eßling von Arnsberg, jetzt im Amte Fredeburg zu Dorlar wohnend, bestimme zu<br />
Ehren des Allmächtigen Gottes, der hl. Jungfrau Maria und deren Mutter sanctae Annae, auch<br />
Allenheiligen Gottes, zum Troste meines in Gott ruhenden Ehemannes Christoph v. Hilbecke<br />
selig, auch mein und allen Meinigen, und jetzigen Ehewirtes Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en, folgende<br />
immerwährend Fundationen: der Kirche Sti Huberti zu Dorlar, der Pfarrkirche zu Wormbecke,<br />
Bergh<strong>aus</strong>en, Fredeburg und Rarbach, einer jeden 20 Thaler."<br />
Anmerkung: Anna Eßling <strong>aus</strong> Arnsberg war in erster Ehe verheiratet mit Christoph v. Hilbeck,<br />
in zweiter Ehe mit Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en. Vergl. Aufsatz No. 4 in den "Kirchlichen Nachrichten<br />
über Cobbenrode." Rudolph v. Essleben nennt Christoph v. Hilbeck seinen Pflegevater;<br />
ist also mit in die Ehe gebracht. So erklärt es sich auch, weshalb, "wegen ehrenhafter Ursachen"<br />
der Gogreve Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en sich weigert, persönlich anwesend zu sein in der Auseinandersetzungssache<br />
des Died. v. Esleben zu Henningh<strong>aus</strong>en und seinen zahlreichen Gläubigern.<br />
Geschehen zu Henningh<strong>aus</strong>en, den 9. Juli 1654 in Ansein Casp. Trillings, und Jois Megants<br />
pastoris in Dorlar - Demnach v. Churf. Herrn Gogreven Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en, weilen er<br />
ehrenhafter Ursachen halber diesem actui persönlich nicht beiwohnen können etc.<br />
Im Memorien-Verzeichniss des Klosters Grafschaft steht, nach Seib. Q. 3. S. 455.<br />
"Dns. Joes. Megandt, pastor in Dorlar, qui legovit sexaginte imperiales pro quod celebrantur<br />
hodie tres missae privatae": zur Stiftung von drei Lesemessen vermacht er <strong>dem</strong> Kloster 60 Thl.<br />
In der eigenen Pfarrkirche schien kein Platz mehr übrig zu sein!<br />
1658. "Ebertz Frantz, ad 100 Thl. <strong>dem</strong> Herrn Joh. Megandt, Pastoren zu Dorlar verpflichtet,<br />
verpfändet die oberste Wiese bis an den Ort, welchen Joh. Veltmann pfandweise in Gebrauch<br />
hat; ist frei, ledig, Leißen Gut, und gehört nicht in meine unterhabenden churfürstlicher Lehngüter.<br />
- In Gegenwart der Zeugen Joanne pastore zu Remblingh<strong>aus</strong>en, Joh. Boß von Niedersorpe;<br />
attestor ego Joes Megandt, pastor in Dorlar.<br />
Weil der unmittelbare Vorgänger Megandts der Pastor Daniel Sutorius war, möge hier ein<br />
Briefwechsel zwischen diesen beiden mitgeteilt sein.<br />
Megandt schreibt:<br />
Wohlerwürdiger und wohlgelehrter, großgeehrter Herr! Nächst Wünschung alles Guten, verhalte<br />
mich, was maßen aber gerichtlich die an Besten Gut zu Nierentrop Schuldigkeit prätendieren,<br />
gefordert und erschienen, ihre Schuldigkeit eingebracht und aufzeugen lassen, weil<br />
aber ich nit eigentlich weiß, wie viel Pacht selbiger Beste meiner Pastorat jährlich zu geben<br />
uraltersher schuldig, als bitte Ew. Wohlerwürden, weil dieselben vor langen Jahren die vices<br />
pastoris von Herrn Joh. Besten vertreten, wolle mir doch verständigen, was zu dero Zeit der<br />
Beste der Pastorat jährlich an Pacht gegeben. Ferner ist meine Bitte, Wohlerwürden wolle mich<br />
auch schriftlich verständigen, wie es mit der Beute des Landes (Gebot, bieten, Buite, Gebuit)<br />
und der Wiese mit Metten zu Dorlar ergangen. Denn Mette referiert, er habe Ew. Ehrwürden zu<br />
dero Zeit, da er Pastor in Dorlar gewesen, 5 Fuß von seinem Lande wiedergegeben, welches<br />
unglaublich, weil die alten Fohrsteine noch auf ihrem alten Platz stehen.<br />
Es hat zwar Ew. Hochw. neulich, da er bei mir war, geredet, es wären in Metten Lande keine<br />
Steine gelegt, damit wenn die Beute des Landes abgezeichnet, aber dieselben finden sich<br />
nicht, und Mette will auch davon nit wissen, also bitte ich abermal schriftliche dessen Resolution.<br />
Letzlich bitte ich, Ew. Wohlerw. wolle mir etwas Holwurz (?) übersenden. Diese alle tue ich<br />
35
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
mich zu Ew. Wohlerw. getrösten und glaube ich es auf alle Dizession nach Empfehlung Gottes<br />
zu remittieren verpflichtet.<br />
Dorlar 1651 18/5. Ew. Wohlerw. dienstfreundwilligst. Joes Megandt, Pastor in Dorlar.<br />
Dem Wohlerw. und Wohlgelehrten Herrn Danieli Sutoris, meinem besonders großgeehrten<br />
Herrn und Freunde."<br />
Auf dieses schwülstige Schreiben antwortete der 94jährige knapp und bündig: "Wohlerw.,<br />
Andächtiger und Hochgelehrter Herr Pastor!<br />
Ew. Ehrw. Schreiben ist mir gehändigt, gelesen und Inhalt vernommen, und ist meine Antwort<br />
also:<br />
Was den Besten zu Nierentrop belanget, die Rente oder Pächte hat Johannes Beste, Siegler<br />
zu Werl, sein Leben lang aufgehoben und gebrauchet. Nach dessen Tode haben die Besten<br />
mich bescheiden, sie gäben so viel. Wie es der Siegler gemacht hat, weiß ich nit.<br />
Item Metten belanget, weiß ich eigentlich nit, dass Steine sind gesetzt, nur allein, dass ich<br />
in die Fohre Steine zusammengelegt, wonach ich mich richtete.<br />
Daniel Sutorius. (Ohne Datum.) -"<br />
Ein deutliches Spiegelbild damaliger Zeitverhältnisse bieten uns folgende Verhandlungen:<br />
"Wir Hermann Schulte zu Sellingh<strong>aus</strong>en, Thonis Teipel zu Dorlar, Jost Limberg, daselbst Provisoren,<br />
und sämtliche Kirchspielsleute zu Iffelpe und Dorlar, tun kund, zeugen und bekennen<br />
vor uns und unseren Nachkommen, dass im Jahre 1607, Donnerstag den 7. Dezember um 11<br />
Uhr, vor der Kirche und auf <strong>dem</strong> Kirchhofe Kirchilpe erschienen ist Johann Schoerten, Herren<br />
Daniel Schoerten von Wydinghusen, unsers Pastors zu Iffelpe und Dorlar naher Verwandter<br />
und hat uns vorgebracht und behandelt 2 Briefe, die wir von ihm empfangen, gelesen, darin<br />
befunden, dass der ehrbare und fromme Meister Hennecke, Volmer zu Alteniffelpe mit Rat,<br />
Gewissen und Billigung seiner Kinder und Freundschaft, ihm genannten Johann und dessen<br />
Mutter Dorothea Jyt (Jütte) vor den Scheffen und Setzgenossen des Amtes Fredeburg, darnach<br />
vor einem offenbaren Notar und Zeugen verkauft, Cediert und überlassen habe alle Fettung<br />
und Gerechtigkeit, die genannter Hennecke hiebevor gehabt, jetzt hat, und haben möchte in<br />
<strong>dem</strong> Guitken zu Alteniffelpe, genannt dat Vollmers Guit, das der Kerke Iffelpe eigentümlich<br />
zuständig, ist nicht davon <strong>aus</strong>beschieden - welches Meister Hennecke Vollmar in Gegenwärtigkeit<br />
seines Edoms (Eidam = Schwiegersohn) Mertin Borghardtz vor sich und ihre Kinder wahr<br />
zu sein und vor uns Provisoren und Kirchspielsleuten öffentlich bekannt und bejaht, bitt und<br />
begehrt, dass wir genannten Johann und seine Mutter Dorothea mit <strong>dem</strong>selben Guitken aufs<br />
neue wiederum vermeyern wollen. Welche Aufdracht und Bitt wir vor billig erachtet, und haben<br />
wir Provisoren im Angesicht des Kirchspiels Johann und seine Mutter Dorothea und ihren rechten<br />
Erben, in Gebrauch und Gewinne getan, acht Jahre lang, nach dato diesem, auf Nicolai des<br />
hl. Bischofs anfangend, das genannte Kirchengut, H<strong>aus</strong>stätte, Speicher, Hofgarten, Wiese,<br />
Länder und Haigen (Hecken) und Torne (Zäune), Berg und Tal, wie und wo das binnen und um<br />
Alteniffelpe gelegen, nichts <strong>aus</strong>beschieden, also und dergestalt, dass genannter Johann und<br />
dessen Mutter Dorothea das H<strong>aus</strong> und Gebäude jetztfort vor sich und seine Erben aufbauen,<br />
und das Guitken und alle Zubehörungen, nichts <strong>aus</strong>beschieden, einnehmen, nutzen etc. und,<br />
wenn er es selbst nit gebrauchen kann, eine Zeit lang <strong>aus</strong>tun und ihres Gefallens die 8 Jahre<br />
lang gebrauchen sollen und mögen, unverhindert unser der Provisoren, Kirchspielsleute und<br />
jedermänniglich. Dahingegen bemelter Johann und Dorothea angelobt, verheißen vor sich und<br />
ihre Erben, der Kirche zu Iffelpe oder deren Vormündern vor einen Gebrauchs jährliche Zinsen<br />
und Pacht 15 Schillinge und 1 Pfd. Ungel jährlich auf St. Albini zu geben und in die Kerken<br />
oder Provisoren sichere Gewalt zu liefern und zu bezahlen, dazu alle Interessen unseres gnädigsten<br />
Herrn und Churfürsten und sonsten gebührliche servitutes verrichten. - Wir Provisoren<br />
und Kirchspielsleute geloben vor uns und unsere Nachkommen, abgemelten Johann und<br />
Dorothea und ihren Erben des genannten Guitkens und der Zubehörung rechte vollkommene<br />
Wachtschaft tun, und alle Beschwerden, Hindernis und Schaden <strong>aus</strong> der Kerken und unsere<br />
eigene Kosten abschaffen und sie ganz schadlos halten und nach Verlauf von 8 Jahren sollen<br />
und wollen Johann und Dorothea oder ihre Erben das Guitken wie obsteit, um gewöhnliche und<br />
gebräuchliche Pacht wiedergewinnen.<br />
Wir Provisoren und Kerspelsleute geloben auch vor uns und unsern Nachfolger, benannten<br />
Johann und Dorothea oder ihre Erben des Guits und Gewinnes ohne redliche und erhebliche<br />
36
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Ursachen nicht zu entsetzen, sondern wir wollen sie und ihre Erben dabei behalten, schützen<br />
und verdefendieren.<br />
Zur Urkund, im Beisein von Johann Schoerte obgemelt die gewöhnliche Vorhuir (Gewinngeld)<br />
hierauf empfangen. Zu mehrerer Beständigkeit und Bekräftigung aller obgemelten Punkte<br />
sind dieser Nottula zwei gleichlautend aufgerichtet, eins der Kirche zu Iffelpe niedergelegt,<br />
der andere Johann und Dorothea bei sich genommen. Und wenn der eine verloren oder versäumt<br />
worden, solle der andere gleich vollmächtig sein und bleiben.<br />
Mit eigener Hand unterschrieben: Geschehen am Festtage Nicolai des hl Bischofs: Thonis<br />
Teipel, Rotger Schmidt, für sich und für Jörgen Limberg, Thonis Scholer, Vincentius Kleinsorge.<br />
Ich Thonis Cremer habe dies für Tigges Cremer meinen Vater und für mich unterschrieben.<br />
Hermann Dicke, Thonis Koster, Mertin Cremer, alias Schmidt, bekenne dies mit meiner eigenen<br />
Handunterschrift. Ich Melchior Stracke bekenne dies mit eigener Hand, wie obsteit. Bekenne<br />
ich Rupert Nagel, Amtsfrone, das Obgeschrewene durch dieses meine eigene Hand als<br />
wahr.<br />
Gewinn-Zettel von Vollmars Gut zu Alteniffelpe.<br />
Es gibt nicht neues unter der Sonne; es ist alles schon dagewesen. In Eslohe lag die Sache<br />
just geradeso nur mit <strong>dem</strong> Unterschiede, dass es nicht mehr so klar und deutlich nachweisbar<br />
ist, wie in Iffelpe. Möge sich der Wissbegierige S. 115 und ff. meines Buches über Eslohe näher<br />
ansehen, und es wird ihm über jene dunkle Zeit ein Licht aufgehen. Wie in Ilpe und Eslohe hat<br />
es noch an andern Orten genau so zugegangen. Alles eine Copie von <strong>dem</strong> abtrünnigen Gebhard<br />
Truchsess! Diesem Manne allein hat Ilpe den Verlust seiner Pfarr-Rechte zuzuschreiben.<br />
Das Verlorene wird sich schwerlich jemals zurückgewinnen lassen, nur die Errichtung einer<br />
Filialkirchengemeinde ist noch möglich. Pastor Megandt ist vom Beginn des 30jährigen Krieges<br />
bis zum Ende desselben in Dorlar tätig gewesen. Während dieser Zeit hat dort ein Baierischer<br />
Officier im Quartier gelegen und hat bei dieser Gelegenheit mit einer Kugel den Hahn auf <strong>dem</strong><br />
Turme zum Zeichen seiner Treffsicherheit durchbohrt. Der Officier soll in Dorlar gestorben sein.<br />
Auf Megandt folgte als Pastor ein Herr mit Namen Kissing. Dem Namen nach zu urteilen,<br />
wird er <strong>aus</strong> Menden stammen. Um 1680 war er Pastor. Seine Schwester Anna wurde Frau<br />
Fried. Nagel in Nierentrop, deren Sohn Franciscus Josephus, geb. 19.3.1687, war Pastor in<br />
Menden, 1740, und ist Stifter des Studienfonds.<br />
Auf ihn folgte Hermann Cobbenrodt, von 1684 bis 1688.<br />
Er war gebürtig <strong>aus</strong> Dorlar, und war von 1688 bis 1689 Pastor in Eslohe; er starb hier nach<br />
kurzer Amtstätigkeit am 10. Juni 1689 (Vergl. S. 95 m.B.). - Sein Nachfolger in Dorlar war<br />
Hermann Nagel <strong>aus</strong> Nierentrop, vom 15. Dez. 1688 bis 31. Januar 1690, und war von da ab<br />
Pastor in Remblingh<strong>aus</strong>en.<br />
Vom 25. Feb. 1690 bis 1708 war ein Avenhövel Pastor in Dorlar.<br />
Näheres über ihn ist mir nicht bekannt.<br />
Der Nachfolger heißt B<strong>aus</strong>en, von 1708 bis 1768.<br />
Seib. Q. 6. S. 434 berichtet über ihn, dass Johann Theodor B<strong>aus</strong>en, Pastor in Dorlar <strong>dem</strong><br />
Kloster in Grafschaft 150 Taler vermacht habe, wofür 5 stille Messen zu halten waren, eine an<br />
seinem Todestage, die übrigen an den Quatemberzeiten; 1768; war also 60 Jahre Pastor.<br />
Er ist der Erbauer des jetzigen Pfarrh<strong>aus</strong>es. Weil damals hier zu Lande die Kartoffel noch<br />
fast unbekannt war, erhielt das Pfarrh<strong>aus</strong> auch keinen Kartoffelkeller. Der jetzige Keller mit<br />
<strong>dem</strong> über <strong>dem</strong>selben befindlichen Saale ist ein Anbau <strong>aus</strong> späterer Zeit. Die alten Häuser hatten<br />
wohl Kartoffelkammern zu ebener Erde, aber keine Keller. Man wolle mal die alten Pfarrhäuser<br />
in ihrer baulichen Einrichtung näher untersuchen, und man wird finden, dass es nicht<br />
bloß in Eslohe, Wenholth<strong>aus</strong>en und Dorlar so gewesen, sondern auch anderswo.<br />
Der Nachfolger von Johann Theodor B<strong>aus</strong>en war Johann Georg Heinrich Pape, geboren am<br />
16. Mai 1730 zu Bracht, Pfarrei Schliprüthen. Pape war von 1756 bis 1765 Primissar in Eslohe.<br />
Wo er von 1765 bis 1768, da er Pastor in Dorlar wurde, angestellt gewesen ist, ist mir unbekannt.<br />
Er starb am 16. März 1806, morgens um 8 Uhr. (Vergl. S. 133, m.B.)<br />
Odils Girte, Mönch <strong>aus</strong> Grafschaft und gebürtig <strong>aus</strong> Limburg an der Lahn, war zweimal Pastor<br />
in Rarbach, in Dorlar um 1810 und 1830, später in Altastenberg und starb dort 1840.<br />
37
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Ferner sind noch zu nennen Rörkes und Wockelkamp, der in den Kölner Wirren wegen Majestäts-Beleidigung<br />
verurteilt, aber 1840 beim Tode des Königs Friedrich Wilhelm III. begnadigt<br />
wurde - und Terbrügge von 1840 - 1849. Dieser wurde Ronglaner, fiel von der Kirche ab,<br />
heiratete, und wurde Gerichts-Sekretär in Unna.<br />
Der Schematismus von 1849 meldet: Dorlar, 575 Kommunikanten, Filialorte: Kirchilpe,<br />
Altenilpe und Grimmingh<strong>aus</strong>en. Schule in Dorlar, die Pfarrei ist erledigt und wird durch den<br />
Pfarrer Grothof in Bergh<strong>aus</strong>en administriert.<br />
Schemat. von 1855: Georg Schoene <strong>aus</strong> Brüllingsen, Pfarrverweser; geb. 27.8.1817, gew.<br />
6.9.1842, angest. 23.12.1851. Schulen in Dorlar und Altenilpe.<br />
Als Pastor Grothof seinen Confrater in Dorlar eingeführt, hat er zu den Anwesenden gesagt:<br />
"Euer Pastor heißt Schöne; er ist schön; nun lasst ihn auch schön."<br />
Schem. von 1863 verzeichnet: Dorlar Pfarrkirche ad s. Hubertum; Kirchliche Kapelle ad s.<br />
???????, als Filialorte werden noch genannt Nierentrop und Sellingh<strong>aus</strong>en, Seelenzahl 850,<br />
Schulkinder 100.<br />
Schem. von 1868: Altenilpe, Kapelle ad s. Luciam, Grimmingh<strong>aus</strong>en ad ss. Petr. et Paul.<br />
App. - Schulkinder 150. Seelenzahl 860.<br />
Schem. von 1873, gibt ff. Entfernungen von Pfarrorte an: Altenilpe 3/4 St., Schule mit 1<br />
Lehrerin; Grimmingh<strong>aus</strong>en 1/2 St.; Kirchilpe 3/4 St., Nierentrop 1/2 St., Sellingh<strong>aus</strong>en 1/2<br />
St., Berghof 1/4 St., Twismecke 1/2 St. Seelenzahl 870, Schulk. 158.<br />
Schem. 1888. Dorlar: Schule mit 1 Lehrer und 1 Lehrerin. Altenilpe Seelenzahl 113, Schule<br />
mit einem Lehrer, Sellingh<strong>aus</strong>en, Kap. ad s. Blasium, Seelenzahl 110.<br />
Pfarrer Georg Schöne, der vorher Schulvikar in Brenschede-Brunnen gewesen. Starb am 30.<br />
Nov. 1891; er wurde des Morgens tot im Lehnstuhl sitzend gefunden, den Rosenkranz in der<br />
Hand. Er war 75 Jahre alt, und zählte 48 Jahre seines Priestertums.<br />
Auf ihn folgte der jetzige Pfarrer, Dechant Josef Lappe <strong>aus</strong> Geseke, geb. am 5.1.1839, gew.<br />
12.3.1864, angest. 1892 am 18. Juli. - Ad multos annos!<br />
In alten Urkunden wird der Kirchenpatron zu Dorlar, St. Humbertem, genannt. "Hövelmann,<br />
Hövethiär, Marschal." Hövet-heben, hoch erheben. Der Wolkenhimmel wird auch jetzt noch<br />
genannt "Hiäven," "gin Hiäwen" die Augen erheben.<br />
Der Sauerländische Geschäftsschreiber Caspar Christian Vogt von Elspe, Herr von Siedlingh<strong>aus</strong>en<br />
und Brunskappel, den man mit Fug und Recht den deutschen Herodot nennen darf,<br />
berichtet nach Seib. Q. 3. S. 187. Folgendes:<br />
Parochia Dorlar ecclesiam satis amplam habet: die Pfarrei D. hat eine hinreichend große und<br />
geräumige Kirche; propter confluxum hominum, qui ad visitandum pollicem s. Huberti illuc<br />
convolant ac medelam contra rabiem canum quaerunt ac inveniunt. Eine große Menge eilt nach<br />
Dorlar zur Verehrung eines Daumens vom hl. Hubertus, um daselbst Heilung zu suchen gegen<br />
den Biss tollwütiger Hunde, ac inveniunt: und sie finden Heilung.<br />
In ipsa parochia domus Meidela extat, sedes quondam dominorum de Schaden, ?a quibus<br />
ad dominos de Ole pervenit; modo judicii scriba hunc Cocum inhabitat: früher wohnten die v.<br />
Schade in Mailar, dann die v. Ole, jetzt aber (1692) wohnt daselbst der Gerichtsschreiber. - In<br />
Dorlar habitat Gogravius, qui judico praesidet: Im Dorfe Dorlar wohnt der Gogreve (v. Stockh<strong>aus</strong>en),<br />
der den Vorsitz hat beim Gerichte. - Wenn Vogt ab Elspe die Behauptung aufstellt: in<br />
ipsa parochia Dorlar domus Meidelar extat: Mailar sei in der Pfarrei Dorlar gelegen, so ist dies<br />
ein Irrtum. Mailar gehört zur Pfarrei Bergh<strong>aus</strong>en. Überhaupt sind nicht alle Angaben des Verfassers<br />
einwandfrei; man darf nicht blindlings glauben. Der lateinische Verfasser kennt und übt<br />
auch Jägerlatein, und gerade S. 187 ist davon eine treffliche Probe zu finden. Seine Wolfsgeschichte<br />
in der Pfarrei Salwey ist geradezu klassisch.<br />
Erwähnt sei noch, wie Bd. 60 des Pad. Altert. Vereins S. 45 bezeugt, dass im J. 1675 zu<br />
Marburg immatrikuliert war: "Joh. Fried. Bischopinck ex Dorlar, Westfalus." - Derselbe war<br />
1656 zu Bilstein geboren, S. des Rentmeisters B. daselbst. Taufpaten waren Joh. Keres, Prälat<br />
in Grafschaft, und der Großvater Fried. v. Stockh<strong>aus</strong>en zu Dorlar." - Dieser Joh. Fried. B. heiratete<br />
1681 die Susanne Cath. v. Schledorn und wurde Rittergutbesitzer in Cobb. (Vergl. Seite<br />
80, 81, 198 m.B.)<br />
38
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Nochmals Bergh<strong>aus</strong>en<br />
In der Pfarr-Chronik von Bergh<strong>aus</strong>en war in Nr. 15 dsr. Ztg. schon kurz gesagt worden: "Ein<br />
anderer Köne ist der Ruhm Bergh<strong>aus</strong>ens; ein bedeutender Grieche, Lateiner und Germanist. Er<br />
hat den Heliand übersetzt und widmete das Werk <strong>dem</strong> Könige Friedrich Wilhelm IV., wofür er<br />
die Medaille für Kunst und Wissenschaft erhielt. Er soll 1861 in Münster gestorben sein. Sein<br />
voller Name ist Johann Rötger Köne."<br />
Dieser bedeutsame Gelehrte verdient es, dass wir uns etwas eingehender mit ihm beschäftigen.<br />
Er war Oberlehrer am Gymnasium zu Münster, Mitglied des Vereins für Geschichte und<br />
Altertumskunde Westfalens, des historischen Vereins zu Münster, des naturhistorischen Vereins<br />
für Rheinland und Westfalen, des vlämisch-holländischen Sprach Congresses, Inhaber der<br />
goldenen Denkmünze für Wissenschaft. So lautet seine vollständige Titulatur.<br />
Zuvörderst sei noch mitgeteilt, was Seibertz in seiner Landes- und Rechtsgeschichte des<br />
Herzogtums Westfalens, Bd. 1, S. 354, publiziert hat. Er sagt nämlich: "Wir dürfen den Bericht<br />
über die kirchlichen Zustände dieser Periode nicht schließen, ohne eines alten christlichen Epos<br />
zu erwähnen, welches unter der Regierung Ludwig d. Fr. in unserem Altsachsen gedichtet wurde<br />
und dessen hoher Wert in neuester Zeit, durch eine mehrfache Bearbeitung, zu klarer Anschauung<br />
der Gegenwart gebracht ist. Wir meinen unter <strong>dem</strong> Namen Heliand bekannte, die<br />
altsächsische Evangeliumharmonia. Die neuesten Bearbeitungen sind von Köne, einem Landsmanne<br />
<strong>aus</strong> unserem Herzogtum, von Rapp und Simrock. In der ersten findet sich zugleich eine<br />
Nachweise der früheren Ausgaben. Der Sage nach soll Ludwig d. Fr. einem berühmten sächsischen<br />
Sänger aufgetragen haben, die Geschichten des alten und neuen Testamentes für das<br />
sächsische Werk poetisch darzustellen und von dieser Dichtung soll der Heliand ein Teil sein.<br />
Der Sänger soll ferner ein ungelehrter Mann, ein Bauer sein und davon die volkstümliche Auffassung<br />
und Darstellung des Stoffes herrühren. Soviel scheint gewiss, dass ein gelehrter Geistlicher<br />
den Gegenstand anders behandelt haben würde; wiewohl man darum nicht zu der Annahme<br />
berechtigt ist, dass der Dichter ein Bauer gewesen. Die genaue Bekanntschaft mit den<br />
Schriften des a. und n.B. sowohl, als mit den höheren Lebensverhältnissen seiner Zeit, widerspricht<br />
jener Annahme geradezu. Sie wird auch ohne das durch den Zusatz der Sage widerlegt,<br />
der Dichter sei ein berühmter Sänger gewesen."<br />
Auf S. 357 fährt Seibertz fort und sagt: "Die Bearbeitung Köne's ist die umfänglichste, weil<br />
sie neben <strong>dem</strong> Texte des Originals eine wortgetreue Übersetzung, eben so belangreiche Anmerkungen<br />
dazu und ein doppeltes Wortregister gibt. In einem, nach Vollendung des mühevollen<br />
Unternehmens, dazu geschriebenen Nachworte drückt er die, <strong>aus</strong> der vielseitigsten Beschäftigung<br />
mit <strong>dem</strong> Originaltexte geschöpfte, Überzeugung <strong>aus</strong>, dass der Sänger des Heliand<br />
ein Zeitgenosse Ludger's, des ersten Bischofs von Münster (791 - 809) und dass er ein alter<br />
Sachse, ein Westfale gewesen, dessen Sprachidiom in <strong>dem</strong> mittelalterlichen Deutsch des<br />
Münsterlandes unverkennbar sei. Wir schließen unsern Bericht über dieses älteste unschätzbare<br />
Kleinod der westfälischen Nationalliteratur mit den Worten Simrocks: "der Heliand ist das<br />
einzige christliche Epos; er ist das in deutsches Blut und Leben verwandelte Christentum." So<br />
weit Seibertz in seinem erwähnten Geschichtswerke, welches 1860 her<strong>aus</strong>gegeben ist. Der<br />
Heliand des Dr. Köne kam 1855 her<strong>aus</strong>, und bereits 1860 ein anderes hochbedeutsames Werk<br />
desselben Verfassers: "Der altsächsische Beichtspiegel", in der selben Weise behandelt wie der<br />
Heliand.<br />
Ehe ich auf die literarische Tätigkeit des Prof. Dr. Köne näher eingehe, möchte ich eine Bemerkung<br />
machen. Es ist nämlich sofort aufgefallen, dass Seibertz nicht angibt, woher Dr. Köne<br />
gebürtig war, den Namen Bergh<strong>aus</strong>en kennt er nicht; wohl nennt er ihn einen Landsmann, <strong>aus</strong><br />
<strong>dem</strong> Herzogtum gebürtig. Sollte ihm der Ort seiner Herkunft unbekannt geblieben sein? Das ist<br />
nicht anzunehmen, weil doch sonst Seibertz bei seinen umfassenden Forschungen alle Umstände<br />
und Verhältnisse eingehend behandelt oder doch sonst angiebt, dass es ihm unbekannt<br />
sei. Auch ist zu erwägen, dass beide örtlich nicht sehr entfernte Landsleute waren; auch waren<br />
beide hoch berühmt und gefeiert: beide auch in Alter nicht sehr verschieden. Köne war der<br />
Ältere, und schon <strong>aus</strong> diesem Umstande lässt sich schließen, dass Seibertz - der Geschichtsforscher<br />
- sich nach allem diesen erkundigt habe. Und doch wird Bergh<strong>aus</strong>en nicht genannt; welches<br />
wird die Erklrärung dieser Unterlassung sein?<br />
Der Grund ist sicherlich ein kleiner Hieb, eine Rivalität, eine gewisse Verdrießlichkeit, ein<br />
Stich, eine Wiedervergeltung. Köne war der größte Sprachforscher und Sprachkenner seiner<br />
39
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Zeit, während Seibertz der größte und berühmteste, altbekannte Geschichtsforscher ist. Beide<br />
beackerten ihr eigenes Berufsfeld; beide vertraten die Ansicht, dass die übrigen Mitmenschen<br />
von <strong>dem</strong>selben Interesse beseelt sein müssten, wie sie selber.<br />
Nun beachte man, was Köne auf S. 8 seiner Einleitung zum niedersächsischen Beichtspiegel<br />
hervorhebt. Er sagt: Diese Deutung der Personen- und Ortsnamen mögen als Beispiele <strong>aus</strong><br />
den vielen t<strong>aus</strong>enden dienen dafür, welch ein weicher Schatz von Erd-, Orts- und Menschengeschichte<br />
in diesen Namen durch gründliche Sprachforschung zu finden und zu heben ist, zur<br />
Beschämung aller derjenigen, welche etwa eine gleiche Überzeugung hegen möchten mit einem,<br />
besonders der alten Geschichte Westfalens beflissenen jungen Mann, der auf die Frage,<br />
ob er denn auch die (Schritt für Schritt doch unumgängliche) altsächsische Sprache kenne oder<br />
lerne antwortete: "O, nein; die Sprache kümmert mich nicht; ich studiere nur allein bloß Geschichte."<br />
- So zu lesen im Beichtspiegel a.a. Orte, her<strong>aus</strong>gegeben 1860; während Seibertz in<br />
seinem Buche, welches 1861 her<strong>aus</strong>kam, den Geburtsort seines gestrengen Zensors nicht<br />
nennen mag, obschon er ihm sonst alle Anerkennung zollt, wie es auch nicht anders möglich<br />
war.<br />
Aber gewurmt hat ihn offenbar die erwähnte Bemerkung: Der Name Bergh<strong>aus</strong>en will ihm<br />
nicht über die Lippen. "Große Geister treffen sich!" Wer weiß, ob nicht noch ein hitzigeres Treffen<br />
sich entwickelt hätte, wenn nicht der eine Partner inzwischen in das Sprachgebiet des ewigen<br />
Friedens wäre abberufen worden. Der Tod versöhnt nicht bloß politische, sondern auch<br />
literarische Gegner. Beide waren große Männer; beide verdienen unsere Achtung und Wertschätzung;<br />
beide waren leuchtende Zierden unserer heimatlichen Berge. Möchten ihnen nur<br />
viele Nachfolger entstehen!<br />
Es bedarf wohl kaum der Erwähnung, dass ich mir beide Werke - Heliand und Beichtspiegel<br />
- die uns durch die Sprachkunde des Prof. Dr. Köne zugänglich gemacht worden sind, nicht<br />
bloß angeschafft, sondern auch eingesehen und studiert habe. Das gilt besonders vom Beichtspiegel,<br />
welches Werk zu<strong>dem</strong> am wenigsten umfangreich ist. Köne sagt in der Vorrede, S. VII:<br />
"Die altsächsische Sprache ist die älteste, edelste vornehmungswürdigste Tochter der gothischen<br />
Sprache. So ist schön wie Gold die Rede des Beichtspiegels in der Worte Laut und Ton,<br />
sie ist aber nicht minder schön wie Gold in der Worte Sinn und Bedeutung.<br />
Die Worte, wie sie in diesem Spiegel für den beichtenden Sachsen gedacht und gefasst sind,<br />
verraten den Geist eines Mannes, der schauete auf den tiefsten Grund göttlicher Tugend und<br />
menschlicher Sündhaftigkeit, so würdig eines von Gott gesandten Bekehrers der Heiden in unserem<br />
Vaterlande, eines Kirchenfürsten, eines Bischofs, eines großen Heiligen, eines heiligen<br />
Lintgerus." -<br />
Ludgar war der erste Bischof von Münster, ein Zeitgenosse des hl.Bonifacius, und Kaiser<br />
Karls d. Gr., er starb 809. - Es begreift sich, dass der Übersetzer gegen diesen verdienstvollen<br />
Missionar und Bischof, der auch die Pfarrei Hüsten gegründet und mit Gütern beschenkt hat,<br />
die höchste Verehrung im Herzen trug. Deshalb gab er auch seinem Werke als Geleitswort mit<br />
auf den Weg, das Gedenke:<br />
"erot endi minniot<br />
biscopos endi prestos,"<br />
d.h. in jetzigem Deutsch: Ehret und liebet Bischöfe und Priester.<br />
In dieser mehr als T<strong>aus</strong>end Jahre alten Sprache ist der Laut a und o vorherrschend; Doppellaute<br />
sind selten; die Vokale a, o und u sind rein und unvermischt, sind klangvoll und hochtönig;<br />
sie bilden den inneren Sprachenbau. Wer sich davon überzeugen will, muss das Buch oder<br />
diese Bücher selber zur Hand nehmen; es beschreiben wollen, bleibt Stückwerk.<br />
Für mich hatte das Studium dieses Beichtspiegels noch einen ganz besonderen Reiz und<br />
Wert. Man höre:<br />
In meiner Heimat lebt fort die Tradition, dass unsere Vorfahren in altersgrauer Vorzeit dort<br />
angesiedelt worden seien. Die Eingewanderten sollen <strong>aus</strong> Holland gekommen seien. So habe<br />
ich es schon als Kind in der Elementarschule gehört. Geschichtliche Dokumente und spezielle<br />
Nachweisungen über die erwähnte Tradition liegen meines Wissens nicht vor. Im allgemeinen<br />
aber ist es geschichtlich verbürgt, dass die Friesen und die Sachsen den fränkischen Königen<br />
und vor allem auch Karl d. Gr. viel zu schaffen gemacht haben. Immer fielen die Neubekehrten<br />
wieder in Revolution und Heidentum zurück, töteten die Priester, Bischöfe und Missionare, und<br />
40
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
verbrannten die Gotteshäuser. Dies alles steht geschichtlich fest. Ebenso ist es Tatsache, dass<br />
Kaiser Karl einen Teil der bisherigen Landesbewohner her<strong>aus</strong>hob und den Leuten andere<br />
Wohnplätze anwies, teils jenseits des Rheines im Frankenlande, teils auch diesseits. Zur letzteren<br />
Klasse gehören eben unsere Vorfahren, und zwar speziell in den Pfarreien Wenden, Römershagen<br />
und Friesenham oder Friesenhagen. Diese Eingewanderten bezw. zwangsweise<br />
Angesiedelten haben ihre heimatliche Sprache bewahrt und behalten; sie ist nur wenig vermischt<br />
mit benachbarten Mundarten. Wir sprechen ganz anders wie das benachbarte Siegerland;<br />
ganz anders wie der rheinisch-fränkische Volksstamm; ganz anders auch wie unser nördlicher<br />
Nachbar, das alte Herzogtum Westfalen, welchen Teil wir eigentümlicher Weise das Mukhänserland<br />
nennen. Das Wort bedeutet aber nicht Mucker oder Pietist, sondern hat - um es<br />
schon gleich hier zu sagen - eine ehrliche Bedeutung; vielleicht komme ich später noch darauf<br />
zurück.<br />
Auf S. 30 des Beichtspiegels macht Dr. Köne die Bemerkung: "Folgt dar<strong>aus</strong> nicht, dass der<br />
Verfasser des Beichtspiegels ein Friese war?" - Also, selbst der Landes- und Ortsname hat sich<br />
erhalten. Friesenhan, Römershagen, Wenden! Da kann man wohl sagen, nicht bloß die<br />
menschliche Seele ist unsterblich, auch die Volksseele ist es. Traditionen bleiben lebendig<br />
durch Jahrhunderte und Jahrt<strong>aus</strong>ende.<br />
Man wird es mir glauben, wenn ich sage, dass ich mich immer nach geschichtlichen Dokumenten<br />
umgesehen habe, um so die Tradition begründen zu können. Es ist mir nicht geglückt.<br />
Der emsige Geschichtsforscher Seibertz hat unsere Gegend auch durchstöbert, aber die Ausbeute<br />
ist mager <strong>aus</strong>gefallen, eine gewisse natürliche Begabung, eine geweckte, geistige Regsamkeit.<br />
Ich kann es mir nicht versagen, es wörtlich anzuführen, was Seib. in seinen Westf.<br />
Beiträgen zur Geschichte, 2 Bd. 1823, S. 423 festgelegt hat. "Vor allem zeichnete sich das Süderland<br />
gegen die nördlichen weit fruchtbareren Striche unsers Herzogtums <strong>aus</strong>. Nicht allein,<br />
dass hier die Schulen immer am besten eingerichtet waren, lieferten auch diese Gegenden,<br />
namentlich das Kirchspiel Wenden, weit und breit die Orten, wo von altersher nur Winterschulen<br />
hergebracht waren, wandernde Lehrer, welche gegen freie Beköstigung bei den Eltern, deren<br />
Kinder sie unterrichteten, und gegen ein geringes Schulgeld, sich den Winter durch, diesem<br />
gelehrten Fache widmeten, während sie sich im Sommer durch ein elendes Handwerk<br />
oder durch Bauernknechts-Arbeiten ernährten.<br />
In diesen Tälern des hohen Süderlandes, wo der Ertrag des Bodens oft kärglich ist, war das<br />
Schulhalten für Viele eine Nahrungsquelle geworden und man traf hin und wieder Wendener<br />
Lehrer, die es von ihren Urahnvätern gewissermaßen geerbt hatten. Wer indessen glauben<br />
wollte, dass durch diese Mietlinge nichts geleistet sei, der würde sich sehr irren." Dies möge<br />
genügen. Gewiss ein schönes Lob für meine Heimat. Ich darf diese Notizen noch dahin ergänzen,<br />
dass verschiedene solcher Wanderlehrer selbst bis zum geistlichen Stande sich emporgearbeitet<br />
haben. Als Beleg hierfür sei nur angeführt, dass der erste Schulvikar in Meschede Johannes<br />
Busenhagen <strong>aus</strong> meinem Heimatdorfe Gerlingen, zu diesen "Mietlingen", wie sie Seib.<br />
zu nennen beliebt, gehörte. Von 1819 bis 1823 war Busenhagen Schulvikar in Meschede und<br />
kam dann als Pastor nach Suttrop.<br />
Vor etwa Hundert Jahren hat ein von Stockh<strong>aus</strong>en, Richter in Olpe, auf behördliches Ersuchen<br />
einen <strong>aus</strong>führlichen Bericht eingereicht, über Land und Leute, über Sitten und Gebräuche,<br />
Handel und Gewerbe, Religion und Abstammung. In Bezug auf Letzteres ging der Verfasser<br />
sogar zurück bis auf die Römer, und deren Generalstabschef Drusus; in einem anderen Falle<br />
bis auf die Hunnen. Na, gelesen habe ich das Zeug, aber überzeugt hat mich das Elaborat ganz<br />
gewiss nicht.<br />
Nun lade ich die Leser der Mescheder Zeitung höflichst ein, sich das erwähnte Sprachgebiet,<br />
die niederländische, oder niedersächsische Kolonie etwas näher anzusehen; die Gegend ist ja<br />
jetzt auch erschlossen durch die Eisenbahn Finnentrop — Rothemühle, bis über Freudenberg<br />
hin<strong>aus</strong>. Es ist ein interessantes Völkchen, welches dort heimisch geworden ist und seine angestammten<br />
Eigentümlichkeiten sich bewahrt hat. Die Leute sind biegsam und schmiegsam wie<br />
eine Schmiele, aber auch scharf wie eine Distel, bewährt in Frömmigkeit und Gottesfurcht,<br />
aber auch groß im Kleinkriege; tapfer in Kriegsschlachten, und <strong>aus</strong>dauernd in Strapazen und<br />
Entbehrung; königstreu und glaubenstreu. Dagegen ist das Land, eine Hochebene zwischen<br />
Sieg und Bigge, arm und kalt; die besten Weideplätze hat man ihnen nicht angewiesen.<br />
41
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
In Anknüpfung an den Beichtspiegel will ich nun den geneigten Lesern eine Sprachprobe<br />
meiner Heimat vorführen; ich bemerke aber, dass es keine zusammenhängende Erzählung ist,<br />
sondern abgerissenes Zeug, aber Erlebnisse und Vorkommnisse <strong>aus</strong> den verschiedensten Lebenslagen,<br />
Dinge und Vorgänge, die ich selbst erlebt oder selbst gesehen oder selbst gehört<br />
habe.- Leihet mir euer Ohr!<br />
"Kunn ih ok platt spräken?"<br />
Joh, dat kann ek doch!<br />
"Dann dutt dat es!"<br />
Na, dann göw es paß!:<br />
"Dat Klino lett im Pötz"<br />
"Dat süll ek gedonn han!"<br />
"Gang un mak de Dör tu, du Pörzelok!<br />
So, nu du tu; best doch 'en bas Mädtchen"<br />
"Memmo! der Schlötel lett im Huhnerlok!"<br />
"Wat soll dat hitten!"<br />
"Oh! Jeseso! hä bitt mek"<br />
"Dat es awer nit nätt meh!"<br />
"Ih hat jo bale gen Hoore meh"<br />
"Et es verbi." -<br />
"Et es nu üt!"<br />
"Ek well't nu nit meh han!"<br />
"Wä hä dat gedacht!"<br />
Nun soll es mit meinen Sprach- und Sprechübungen auch vorbei sein. Diese Stichproben<br />
genügen, um einen Einblick in unser Kolonieland zu gewinnen. Ich bin sicher, wer diese Stilproben<br />
gelesen und verstanden hat - schwer zu verstehen sind sie ja nicht, wenn sie auch etwas<br />
fremdartig klingen - , er wird sagen, bei uns, in unseren Dörfern sprechen wir wirklich<br />
ganz anders. Gewiss, die Verschiedenheit ist zu groß, sie muss sofort auffallen, und die Frage<br />
veranlassen: Wie kommt das? Wo ist die Erklärung? Prof. Dr. Köne hat mir den Schlüssel zum<br />
Verständniss in die Hand gegeben. Meine Heimatsprache und die des Beichtspiegels sind im<br />
Grunde ein und dieselbe Sparche, mit ein und denselben Einrichtungen. In beiden herrscht die<br />
starke Deklination und Conjugation vor, bei beiden findet sich die Reduplikation. Im Beichtspiegel<br />
heißt es: githati, gisprak, gideda; d.h. gedacht, gesprochen, getan. Wir sagen plattdeutsch:<br />
gedächt, gesproken, gedonn; dagegen hier: dacht sproaken, dohn. Bei hiesiger<br />
Mundart fehlt die Reduplikation. Auch haben wir in meiner Heimat die altsächsische starke<br />
Form des Imperativs, der Stimmlaut ändert sich nicht; z.B."gang, un mak de Döre tu"; hier<br />
sagt man "goh". Mithin überall eine große sprachliche Verschiedenheit.<br />
Nach den Gesetzen der Sprache weiß ich jetzt <strong>aus</strong> lebendiger Quelle, besser als es mir eine<br />
trockene geschichtliche Notiz sagen könnte, woher unsere heimatlichen Vorfahren abstammen.<br />
Dr. Köne hat mich instruiert. Einem Sohne <strong>aus</strong> Bergh<strong>aus</strong>en habe ich diese Kenntnis zu verdanken.<br />
Ihm gelte deshalb auch das Wort <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Buche Judith: "tu es honorificentis populi nostri:<br />
Du bist die Zierde unseres deutschen Volkes; Du bist ein westfälischer Mann, ein Mann nicht<br />
<strong>aus</strong> der Niederung, nicht ein gewöhnlicher, ein geringer Mann, sondern ein Mann hoch vom<br />
Berge, ein Landsmann gebürtig <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Herzogtum," ich aber setze hinzu: Von Bergh<strong>aus</strong>en!<br />
1. Wir Kinder - es sind seit<strong>dem</strong> rund 60 Jahre verflossen - pflegten im Herbst alle Arten von<br />
Obst, besonders aber die härtesten Sorten von Äpfeln zurückzulegen, zu verstecken, zu verheimlichen,<br />
damit Geschwister oder Mitschüler nicht "darüber" könnten; "süs es me drümme."<br />
Als Lagerstätte und Bergungsplatz diente die Heub<strong>aus</strong>e oder auch das Grummet auf <strong>dem</strong> Balken.<br />
Mit raffinierter Schlauheit wurden die Verstecke <strong>aus</strong>gesucht und <strong>aus</strong>probiert. Dorthin kamen<br />
unsere Schätze, hübsch und fein zugedeckt. Niemand durfte den Ort des Versteckes wissen;<br />
höchstens wurden noch wohl die Eltern in das Geheimnis gezogen, aber unter der hochwichtigen<br />
Bedingung, es ja nicht zu verraten. Nicht bloß harte Äpfel, nicht bloß sure und die<br />
sürsten Surke, sondern auch die Schlehen, diese "Trauben, die von den Sauerländischen Dornen<br />
gesammelt werden," dieses alles kam in die Muke; taschenweise wurden die dicken,<br />
schwarzglänzenden Schlehen gesucht, und alles, alles rin in die Muke. So nannten wir dieses<br />
kaufmännische Geschäft: Das ist die Muke. Erst durch Lagerung musste unser kostbares Obst<br />
<strong>aus</strong>reifen und so seine angeborene Schärfe verlieren. Wenn das einigermaßen geschehen war,<br />
dann war es aber auch ein Leckerbissen für die kleinen Leckermäulchen! In Erinnerung daran<br />
42
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
wird mir noch jetzt der Mund wässrig. Ich glaube, es gab wohl kein H<strong>aus</strong> - wenigstens wo noch<br />
Kinder darin waren - wo nicht jeder Junge seine Muke gehabt hätte.<br />
Diese Muke war also eine Besserungsanstalt, ein Dörrofen ohne Feuersgefahr und ohne Unkosten,<br />
eine Versuchsstation für chemische und physikalische Prozesse, eine kaufmännische<br />
Vorschule. Die Eltern folgten mit lieben<strong>dem</strong> Interesse diesem kindlichen Unternehmen. "Was<br />
ein guter Haken werden will, biegt sich bei Zeiten." Wie ich höre, wird auch jetzt noch dieses<br />
kindliche Spiel geübt und getrieben. Schön so; sunt pueri pueri, pueri puerila trachant, so hat<br />
schon in alter Zeit ein trefflicher Pädagoge des römischen Reiches seine Beobachtung festgenagelt,<br />
in<strong>dem</strong> er sagte: Jungens sind Jungens, und haben es oft f<strong>aus</strong>tdick hinter den Ohren.<br />
Die Welt bleibt ewig neu und jung. Die Kinderwelt darf ja nicht <strong>aus</strong>sterben. - Nun eine Staffel<br />
höher hinauf!<br />
2. Aus der Elementarschule ging es auf die Studentenschule der nahen Kreisstadt. Im<br />
Sommer und Herbste war auf <strong>dem</strong> Marktplatz allerhand Obst käuflich zu haben. Männer und<br />
Frauen <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Bergischen Lande hatten daselbst ihren Standort. Die Studenten waren gern<br />
gesehene Abnehmer, d.h. gegen bar; Langfinger gab es nicht. Eins aber hatten die Händler<br />
nicht gern, wenn man nämlich hineingriff, die Sorten drückte, und untersuchte, ob nicht vielleicht<br />
ein "Küken" darin sei, ob die Äpfel weich oder hart seien. Wie gesagt, das wollte man<br />
nicht dulden. Ein alter, aber ehrlicher, von Allen gekannter "Appelmann," verbat sich diese<br />
operativen Eingriffe; mit knurrigen Worten und in näseln<strong>dem</strong> Tone rief er: "Näh! Finger us de<br />
Korf! Se sing gemukt, se sing so mür wie drieß." - "Mür" heißt mürbe; "se sing gemuckt"<br />
heißt: sie sind sortiert, sind <strong>aus</strong>gelesen; Minderwertiges ist <strong>aus</strong>gesondert, nur gute und<br />
brauchbare Ware wird feil geboten.<br />
Hier haben wir zum zweiten Male das Wort "Muken," und zugleich das Zeitwort muken: "se<br />
sing gemuckt." Die Bedeutung dieses Wortes ist nun noch mehr geklärt und erkennbar. Gehen<br />
wir nun hinüber ins Mukhänserland.<br />
3. Wo liegt denn dieses Wunderland? In meiner Heimat würde ein Schulkind auf diese Frage<br />
die Antwort geben: "das Mukhänserland liegt hinter der Grisemert." Die Antwort ist richtig; der<br />
Junge hat seine Geographie gut studiert. Die Grisemert ist jener Höhenzug, welcher die Ämter<br />
Kirchhun<strong>dem</strong>, Bilstein samt <strong>dem</strong> Hinterlande, vom Amt Olpe und Attendorn trennt; so ungefähr;<br />
dort ist der Anfang des Mukhänserlandes und erstreckt sich nach Norden und Osten über<br />
die Kreise Meschede, Arnsberg und Brilon; oder noch anders <strong>aus</strong>gedrückt, von der Grisemert<br />
bis zum Hellwege. Wo gäbe es einen alten Kohlefuhrmann, der die Grisemert nicht kännte! Wie<br />
oft wird er sich gesagt haben, Gott sei dank, dass wir endlich oben sind! Nun geht es leichter,<br />
weil bergab, nach den Eisenhütten Olpe, Rüblingh<strong>aus</strong>en, Gerlingen und zur Wendenerhütte. -<br />
Doch das sind alte Zeiten; die ganze Herrlichkeit ist vorbei.<br />
Hören wir, was uns die Handelskammer der Kreise Arnsberg, Meschede und Brilon zu sagen<br />
hat. In ihrem Berichte vom J. 1883, S. 3, gedruckt bei A. Harmann - Meschede ist folgendes zu<br />
lesen:<br />
"Eine lebendige Illustration der Vorteile, welche gute Transportwege für die Wohlfahrt<br />
und Kultur im Lande mit sich bringen, liefert der Vergleich der Zustände des hohen<br />
<strong>Sauerland</strong>es, wie sie vor etwa 70 Jahren waren, mit <strong>dem</strong> heutigen. Damals holten in je<strong>dem</strong><br />
Frühjahre die Besitzer der besten Bauerngüter ihr Brotkorn in einzelnen Säcken auf<br />
Pferden, 3 bis 4 hinter einander gekoppelt, über die Wasserscheide zwischen Ruhr und<br />
Möhne, den Stimmstamm." - In einer Anmerkung heißt es dann: "Dieser Gebrauch primitivster<br />
Verfrachtung stand nicht etwa vereinzelt da; derselbe bildete die Regel und<br />
war mit <strong>dem</strong> eigentlichen Namen "Mukhansen" bezeichnet."<br />
Die Handelskammer - man wolle gütig verzeihen - hat das Wort nicht richtig geschrieben;<br />
das "u" ist nicht kurz sondern lang; deshalb darf hinter "u" kein doppelt "k" stehen;<br />
es muss heißen Mukhansen, wie bei der Abstammung dieses Wortes näher darzulegen<br />
ist.<br />
Nach <strong>dem</strong> Referat der Handelskammer bestand das Mukhansen in <strong>dem</strong> Holen von<br />
Brotkorn: ich füge noch hinzu, es bestand auch in der Mischung des einheimischen Roggens<br />
mit der bessern Sorte <strong>aus</strong> der Kornkammer Westfalens. Hierbei bleibt wohl bestehen,<br />
dass der eigene, selbst gewonnene Vorrat, für den Bedarf in der H<strong>aus</strong>haltung nicht<br />
<strong>aus</strong>reichte. Der Ackerbau stand tatsächlich auf niedrigster Stufe; es war alles primitiv.<br />
43
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Meist das ganze Jahr war der Bauer als Fuhrmann auf Reisen; oft Monate lang dauerte<br />
die Abwesenheit von seiner H<strong>aus</strong>haltung in der Heimat.<br />
Pferde und Gefähr machten die Tour bis Frankfurt am Main, ja bis Hamburg und Bremen.<br />
Unterdeß mussten die Frauen die nötigen ländlichen Arbeiten verrichten. Das Vieh war schlecht<br />
genährt, weil Äcker und Wiesen keine Pflege hatten; an eine regelrechte Bewässerung dachte<br />
man nicht und kannte man auch nicht. Ist es doch häufig genug vorgekommen, dass man mit<br />
<strong>dem</strong>Pfluge, nach <strong>dem</strong> Augenmaße, Furchen über die Wiesen zog; das war die Bewässerung.<br />
Der Acker blieb gewöhnlich brach liegen und diente <strong>dem</strong> zahlreichen, zu zahlreichen Vieh zur<br />
mageren Weide. Der Stalldünger war spärlich und schlecht; die Jauche wurde in den Bach geleitet,<br />
weil man ihren Wert nicht erkannte. Dagegen wurden die Berge gehackt, gebrannt und<br />
getorft, sodann Roggen hineingesäet. Dieser Bergroggen hatte eine gute Eigenschaft, er war<br />
frei von Unkrautsämereien, und wurde <strong>aus</strong> diesem Grunde als T<strong>aus</strong>chobjekt gern verwertet.<br />
Einen Trieur, die heutige Reinigungsmaschine, kannte man noch nicht.<br />
Dieser in den Haubergen, wie auch der auf <strong>dem</strong> Ackerlande gewonnene Roggen wurde vor<br />
der Vermahlung gemischt, und das ist - wie die Handelskammer sich <strong>aus</strong>drückte - "das eigentümliche<br />
Muken." Das Begleitwort "Hansen" weißt hin auf Handel; auch heute noch spricht<br />
man von Hansa, von den Hansastädten, von hanseatischen Stapelplätzen, den großen Exporthäfen<br />
in Bremen, Hamburg und Lübeck. Im Mittelalter waren fast alle bedeutenden Städte in<br />
Westfalen und Rheinland im Hansabunde vereinigt, um sich durch gemeinsamen Schutz gegen<br />
Wegelagerer und Seeräuber zu unterstützen. Die Flotte der Hansa durchfurchte die Nord- und<br />
Ostsee. In Dänemark, Schweden, England waren feste Stapelplätze und organisierte kaufmännische<br />
Gilden. Das ist in kurzen Zügen die Tätigkeit der Hansa. - Die Karavanserei <strong>aus</strong> <strong>dem</strong><br />
<strong>Sauerland</strong>e, die nur den Zweck verfolgte, Getreide als Brotkorn herbeizuschaffen, hieß dagegen<br />
Mukhansen, war mithin auch ein Handelsgeschäft, aber ohne Gefahr für Personen und Ware.<br />
Es erübrigt uns nun noch, zu untersuchen, woher das Wort Muken komme, welches seine<br />
ursprüngliche Wurzel ist. Es ist das altsächsische Wort "mugan". Prof. Dr. Köne hat in seinem<br />
"Beichtspiegel", S. 95, auch dieses Wort erklärt. "Mugan heißt zunächst, um die einzelnen<br />
Buchstaben zur Geltung zu bringen, mögen." - Als solches gehört es zu den Hilfszeitwörtern<br />
der Möglichkeit: können, dürfen, mögen.<br />
Das Wort mugan hat aber eine noch viel weitere Bedeutung; Köne sagt: valere etwas vermögen,<br />
erwirken, erzeugen. Letzteres ist unser Muken. Durch die Vermischung des Haarroggens<br />
mit <strong>dem</strong> Sauerländischen wurde eine bedeutende Besserung bewirkt; die Mischung hatte<br />
einen größeren valor, Wert, als das nicht vermischte Korn. "Durch Mischung von Beimischung,<br />
und durch Beimischung von Zumischung" wie ein jovialer Professor sich <strong>aus</strong>drückte, gibt es die<br />
gewünschte Qualität.<br />
Das Muken ist also unter Nr. 3, wie unter den beiden vorhergehenden, eine rechte und echte<br />
Besserungsanstalt. Dieses altfränkische Mukhansen, wobei auch die sogenannten "Franken-<br />
Sättel" zur Anwerbung kommen, ist in unserer Zeit überflüssig geworden; einmal, weil der<br />
Landwirt es gelernt hat, seine Wirtschaft mit Verstand und Umsicht betreiben, in<strong>dem</strong> er nicht<br />
mehr importiert, sondern sogar exportiert. Ein anderer Grund wird von der Handelskammer<br />
hervorgehoben durch die Worte: "Nach<strong>dem</strong> unter der einsichtsvollen Preußischen Regierung<br />
Ch<strong>aus</strong>seen und Kommunialwege aller Art - (ich füge hinzu: und Eisenbahnen) - entstanden<br />
waren, Kalk eingeführt und die Landwirtschaft in ????????? Bahnen geführt worden, haben<br />
diese Brot??????? aufgehört, und es bleibt für immer das schlagende Beispiel von den Vorteilen<br />
guter Verkehrsmittel."<br />
Das alte Mukhänserland wird gut tun, wenn die Landwirte ihre Söhne und Töchter noch weiter<br />
landwirtschaftlich <strong>aus</strong>bilden lassen, durch Besuch von Winterschulen und H<strong>aus</strong>haltungsschulen,<br />
und wenn man es sich angelegen sein lässt, für Separation, Melioration, Waldkultur<br />
und Eisenbahnen, wo sie noch fehlen, kräftig sich ins Zeug zu legen. Mugan heißt nicht schlafen,<br />
sondern Werte erzeugen.<br />
Schließlich sei noch erwähnt, dass das Wort mugan auch sonst noch sprachlich Verwendung<br />
findet; wenn z.B. jemand sagt: ich mag nicht, (es schmeckt nicht) oder: ich mag nicht mehr<br />
(ich bin satt). Einstmal wurde ein stotternder H<strong>aus</strong>vater, der vor <strong>dem</strong> Essen ein heiles Brot auf<br />
den Tisch legte, gefragt: Wollt ihr das alle auf einmal essen. "Ne, sagte er, awer wat vy mumu-mu-mu-muget."<br />
-<br />
44
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Gründung einer Vikarie in Landenbeck<br />
Beleuchtet an historischen Aktenstücken von Pfarrer Dornseiffer-Eslohe.<br />
Landenbeck hat seit etwa Jahresfrist in ungewöhnlicher Weise die öffentliche Aufmerksamkeit<br />
auf sich gezogen. Seine Angelegenheit wird weit und breit lebhaft besprochen, und zur<br />
Stunde noch mehr, als es bisher schon der Fall war. Den Lesern der Mescheder Zeitung dürfte<br />
es daher nicht unwillkommen sein, wenn in ruhiger und klarer Weise der Sachverhalt zu ihrer<br />
Kenntnis gebracht wird; dann kann jeder sich selbständig ein Urteil bilden. Ohne vollständige<br />
Kenntnis und Erkenntnis gibt es eben kein haltbares Urteil.<br />
1. Zunächst sei ein Antrag des St. Agatha-Sammelvereins zu Hengesbeck-Landenbeck an<br />
Seine Bischöfliche Gnaden, den Hochwürdigsten Herrn Bischof Wilhelm vom 28. April 1903<br />
erwähnt. "Die 3 Ortschaften Hengesbeck, Nieder- und Oberlandenbeck, "so wird in der Einleitung<br />
gesagt", haben sich vor Jahresfrist, nach<strong>dem</strong> sie sich vergewissert hatten, dass ihre Herren<br />
Pfarrer in Eslohe und Wormbach einverstanden waren, vereinigt, um die Gründung einer<br />
Filialkirchengemeinde anzustreben." - "Hengesbeck, eine gute Stunde von Eslohe entfernt,<br />
sehnte sich schon lange nach eigenem Gottesdienste, konnte jedoch bei seiner geringen Einwohnerzahl<br />
die Mittel dafür nicht aufbringen. Daher suchte es Genossen, und fand sie an den<br />
beiden Landenbeck. Diese gingen schon seit Jahren mit <strong>dem</strong> Gedanken um, sich von Wormbach<br />
abpfarren zu lassen, weil dieses zu weit abliegt; es sind 9,3 km. Doch forderte Wormbach<br />
eine hohe Summe für die Auspfarrung, und Cobbenrode zu viel für die Einpfarrung. So nahm<br />
man die Einladung von Hengesbeck an."<br />
"Die Gemeinde Landenbeck sagte sich, dass sie bei einer Einpfarrung nach Cobbenrode einen<br />
sehr schlechten T<strong>aus</strong>ch mache, weil dort, sobald ein junger Pfarrer einzöge, der Neubau<br />
von Pfarrh<strong>aus</strong> und der Kirche unabweisbar sei. (Das Pfarrh<strong>aus</strong> ist seit<strong>dem</strong> zu stark 19000 Mark<br />
erbaut worden.) Wende man daher das Geld, was man bei Einpfarrung nach Cobbenrode freiwillige<br />
Gaben und Steuern bezahlen müsse, in der eigenen Gemeinde auf, so erreiche man<br />
etwas Besseres. Dem Einwurfe, das es undankbar gegen Cobbenrode sei, so zu handeln, konnte<br />
damit entgegnet werden, dass man Cobbenrode stets durch reichliche Gaben für seine<br />
Dienste vergolten habe." -<br />
"Nach<strong>dem</strong> man sich noch die Schwierigkeiten betreffs Neubaues einer Schule in Cobbenrode,<br />
wozu Cobbenrode genötigt würde, wegen der großen Anzahl von Schulkindern <strong>aus</strong> Landenbeck,<br />
vor Augen geführt, - (NB. seit 3 Jahren hat Landenbeck trotz des Widerstrebens seitens<br />
Cobbenrode seine eigene Schule und auch einen eigenen Kirchhof; Pfarrer in Wormbach ist<br />
Ortsschulinspektor nicht aber der Pfarrer von Cobbenrode) - beschloss man in Landenbeck,<br />
"<strong>dem</strong> St. Agatha-Sammelverein in Hengesbeck beizutreten. Ehe man sich gegenseitig band,<br />
ließ man eine Frist von 6 Wochen zur Überlegung, um jeder Übereilung vorzubeugen. Sämtliche<br />
Eingesessenen der 3 Ortschaften, mit Ausnahme von 4 - 5 <strong>aus</strong> Oberlandenbeck, haben<br />
sich durch Vereinsstatut auf diesen Zweck verpflichtet." -<br />
"Von Cobbenrode war stetig mit allen Mitteln für eine Einpfarrung von Landenbeck nach<br />
Cobbenrode agitiert worden. Die Werbung hatte dann auch bisher den Erfolg, dass einige Eingesessenen<br />
von Oberlandenbeck, die in Cobbenrode Verwandte haben, unserm Verein unschlüssig<br />
fern blieben. Der haupsächliche Grund für das Schwanken dieser Wenigen liegt in der<br />
Furcht, dass Sie, Hochwürdigster Herr Bischof, Landenbeck zwingen würden, sich an Cobbenrode<br />
anzuschließen. Hiermit wird wenigsten von Cobbenrode her gedroht. Einige Mitglieder des<br />
Vereins glauben solches Gerede auch, weil früher einmal ein Antrag auf Einpfarrung nach Cobbenrode<br />
von Landenbeck gestellt sei. Cobbenrode hat allerdings ein großes Interesse an Landenbeck,<br />
weil es tüchtige Steuerkräfte sucht. Wenn aber letztere Gemeinde nun - selbstverständlich<br />
unter Vorbehalt der Genehmigung Ew. Bischöflichen Gnaden - beschlossen hat, auf<br />
Verlangen eines eigenen Gottesdienstes hinzuarbeiten, wäre es doch wohl nicht mehr als billig,<br />
dass man es in Cobbenrode unterließe, Zwietracht unter unsere junge hoffnungsvolle Vereinigung<br />
zu säen." -<br />
"Wir sind der zuversichtlichen Hoffnung, dass Ew. Bischöflichen Gnaden unserm Unternehmen<br />
Ihre Genehmigung hochgeneigtest erteilen und durch ein gnädiges Wort der Aufmunterung<br />
alle Uneinigkeit beseitigt werden. Dann werden alle Einwohner unserer 3 Orte einig und<br />
mit doppelten Kräften <strong>dem</strong> schönen Ziele entgegenarbeiten, auf dessen Erreichung schon unsere<br />
Voreltern sich gefreut haben." -<br />
45
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Das sind die Hauptgedanken der Eingabe an den Hochwürdigsten Herrn; sie sind sämtlich<br />
durch Anführungszeichen als solche kenntlich gemacht. Alle Angaben sind schlicht und wahr<br />
und sprechen deshalb für sich selbst. Das Bittgesuch, wie auch die Statuten sind unterschrieben<br />
vom Vorstande des St. Agatha-Sammelvereins in Hengesbeck: Josef Beule, Vorsitzenden<br />
und Joh. Pieper <strong>aus</strong> Oberlandenbeck.<br />
2. Als 2. Urkunde kommt in Betracht die Verfügung des Bischöflichen Generalvikariates vom<br />
1. Mai 1903, J.-No. 5705.<br />
"Auf Schreiben vom 28. v. Mts. an Seine Bischöfliche Gnaden, unseren Hochwürdigsten<br />
Herrn Bischof Wilhelm, haben wir Ihnen zu erwidern, dass diesseits gewiss nichts dagegen zu<br />
erinnern ist, wenn der St. Agatha-Sammelverein fortfährt zu sammeln, um zur Errichtung einer<br />
Filialgemeinde zu gelangen.<br />
Doch machen wir <strong>aus</strong>drücklich darauf aufmerksam, dass es:<br />
1. mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, <strong>aus</strong> Filialen verschiedener Pfarreien eine Filialkirchengemeinde<br />
zu bilden. Es ist vielmehr erforderlich, dass die betreffenden Filialen zunächst<br />
einer einzigen Pfarrgemeinde einverleibt werden.<br />
2. Dass Filialkirchengemeinden mit eigener Vermögensverwaltung sowohl die kirchlichen<br />
Lasten für sich selbst, als auch die vollen Steuerbeträge etc. für die Pfarrkirche, zu der sie gehören,<br />
mitaufzubringen haben. - Den Mitunterzeichnern wollen Sie hiervon Mitteilung machen."<br />
- Bezüglich der Schwierigkeiten, worauf die Behörde unter Nr. 1 und 2 aufmerksam gemacht<br />
hat, ist zu beachten, dass man auf Erlangung eines eigenen Gottesdienstes hinstrebt. Dazu<br />
genügt aber die Gründung einer Vikarie in Landenbeck, wobei nur die Bischöfliche Behörde<br />
konkurriert. Das erste Erfordernis ist die Ansammlung eines Fonds zur Besoldung des Geistlichen;<br />
alles Übrige ist Nebensache. An einer andern Stelle habe ich schon gesagt: Landenbeck<br />
bleibe bei Wormbach und Hengesbeck bleibe bei Eslohe. So ist allen, die hier in Betracht kommen,<br />
in gleicher Weise geholfen und ist den Schwierigkeiten <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Wege gegangen. Kommt<br />
Zeit, kommt Rat.<br />
3. Die 3. Urkunde ist eine Beschwerdeschrift an das Hochwürdige General-Vikariat. Wormbach,<br />
den 7. März 1905.<br />
"Die gehorsamst unterzeichneten Mitglieder der Wormbacher kirchlichen Gemeindevertretung<br />
sehen sich gezwungen, bei der hohen Behörde gegen Herrn Pfarrer H. in Cobbenrode wegen<br />
seines Verhaltens gegen Landenbeck Beschwerde zu führen. Seit einem Jahre und schon<br />
länger hat sich Herr Pfarrer H. eifrig bemüht, die Einwohner der beiden Landenbeck der Muttergemeinde<br />
Wormbach abwendig zu machen und für Cobbenrode zu gewinnen. Dabei stieß er<br />
aber vielfach in Landenbeck auf energischenWiderstand. Im März 1904 wollte er in Landenbeck<br />
wegen Umpfarrungssache eine Versammlung abhalten und hatte dieselbe schon von der Kanzel<br />
publiziert. Dieselbe fand aber nicht statt, weil verschiedene Landenbecker sich deswegen in<br />
Wormbach beschwerten. Inzwischen bemühte sich Landenbeck, eine neue Schule zu bekommen,<br />
da in Cobbenrode die Errichtung einer 3. Schulklasse zum Bedürfniss geworden war. Herr<br />
Pfarrer H. arbeitete nun, weil Landenbeck sich nicht wollte umpfarren lassen, gegen die Errichtung<br />
der Schule in Landenbeck, trotz<strong>dem</strong> die Landenbecker Kinder zur Schule nach Cobbenrode<br />
einen Weg von 1/2 bis 3/4 Stunde zurückzulegen haben. Es wurde uns mitgeteilt,<br />
dass der frühere Amtmann von Eslohe, jetziger Bürgermeister von Warendorf, in einer Sitzung<br />
des Schulvorstandes <strong>dem</strong> Pfarrer H. gegenüber erklärt habe, Kirchen-und Schulsachen dürften<br />
nicht miteinander verquickt werden. Für Landenbeck sei die Schule ein Bedürfnis und deshalb<br />
müssten <strong>dem</strong>gemäß die Beschlüsse gefaßt werden.<br />
Wir halten die Schule in Landenbeck ebenfalls für ein Bedürfnis, weil daselbst 46 Schulkinder<br />
sind und Landenbeck über 1/3 der Cobbenroder Schulsteuer zahlt.<br />
Auf mehrfaches Bitten einzelner Bewohner von Landenbeck hielt unser Herr Pastor Hammeke<br />
am 25. September 1904 zur Regelung der kirchlichen Angelegenheit mit den H<strong>aus</strong>vätern<br />
von Landenbeck eine Versammlung ab, in der sich sämtliche Anwesenden mit einer Ausnahme<br />
für die Errichtung einer eigenen Vikarie mit Hengesbeck erklärten und gegen 9000 Mk. freiwillige<br />
Beiträge zeichneten. Als das Resultat dieser Versammlung bekannt wurde, begann alsbald<br />
in Cobbenrode die Maulwurfsarbeit. Am 2. oder 3. Sonntag im Oktober richtete Herr Pfarrer H.<br />
heftige Vorwürfe von der Kanzel gegen die Bewohner von Landenbeck, insbesondere auch,<br />
ohne den Namen zu nennen, gegen Lehrer Arens zu Altenhagen, einen geborenen Landenbe-<br />
46
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
cker, welcher die Ferienzeit in der Heimat zubrachte und Landenbeck die Gründung einer eigenen<br />
Vikarie angelegentlich empfohlen hatte. Bis zum 1. Advents-Sonntag 1904 sollte sich Landenbeck<br />
für die Umpfarrung nach Cobbenrode erklären, sonst würden die alten Beziehungen<br />
zwischen Cobbenrode und Landenbeck gelöst. Es wurde darauf ein richtiges Kesseltreiben gegen<br />
Landenbeck veranstaltet, in<strong>dem</strong> man einige für Cobbenrode interessierte Oberlandenbecker<br />
gewann, welche bei ihren Dorfgenossen die Geschäfte Cobbenrodes besorgten. Einige<br />
Sonntage später berief Herr Pfarrer H. beim Hauptgottesdienste die Landenbecker H<strong>aus</strong>väter<br />
für den 20. Nov. o. J. zu einer Versammlung nach Cobbenrode behufs Stellungnahme zur Umpfarrung.<br />
In dieser Versammlung wurden die anwesenden Landenbecker eingeschüchtert<br />
durch die Drohung, dass ihnen die kirchlichen Vorteile, welche Landenbeck bisher in Cobbenrode<br />
genossen, entzogen würden, wenn sie bei der Filialgründung beharrten; die meisten der<br />
Anwesenden erklärten sich darauf durch Unterzeichnung eines von Herrn Pfarrer H. aufgesetzten<br />
Schriftstückes für die Umpfarrung. Von nun an boten Herr Pfarrer H. und einige Landenbecker<br />
alles auf, um auch die übrigen H<strong>aus</strong>väter von Landenbeck zur Unterzeichnung des Umpfarrungs-Schriftstückes<br />
zu bewegen. Viele weigerten ihre Unterschrift und hielten an der Vikariegründung<br />
fest, deshalb entstand große Uneinigkeit in Landenbeck und die Folge davon<br />
war, dass 12 Landenbecker bei <strong>dem</strong> Kirchenvorstande und der kirchlichen Gemeinde-<br />
Vertretung zu Wormbach gegen die Cobbenroder Wühlerei Beschwerde erhoben. Um so rücksichtsloser<br />
ging Herr Pfarrer H. gegen die Widerstrebenden vor, in<strong>dem</strong> er Sonntags in der Kirche<br />
bekannt machte, dass diejenigen Landenbecker, welche die Umpfarrung nicht unterschreiben<br />
wollten, in Zukunft <strong>aus</strong>geschlossen würden:<br />
1. von der Beichte,<br />
2. von der Kommunionbank.<br />
3. von der Pachtung eines Platzes auf der Orgelbühne,<br />
Ferner sollten deren Kinder <strong>aus</strong>geschlossen sein vom Kommunion-Unterricht und der sonntäglichen<br />
Christenlehre zu Cobbenrode.<br />
Durch die Drohung erschreckt, unterschriebn noch 2 H<strong>aus</strong>väter, während die kommunionpflichtigen<br />
Kinder von 2 andern zum Erst-Kommunion-Unterricht nicht zugelassen wurden.<br />
Die Aufregung hierüber ist groß und Gewiss auch berechtigt. ..... Herr Pfarrer H. sollte doch<br />
etwas maßvoller vorgehen und namentlich die Kirche nicht zu solcher Agitation missbrauchen.<br />
Wenn diesem unwürdigen Treiben nicht Halt geboten wird, dann ist es nicht unmöglich, dass<br />
der Streitfall in die Zeitungen kommt.<br />
Wir bitten dringend, <strong>dem</strong> Herrn Pfarrer H. seine Wühlereien, insbesondere sein Drängen zur<br />
Unterzeichnung der Umpfarrungs-Erklärung gütigst untersagen zu wollen, und ihn anzuweisen,<br />
dass er für die Wiederherstellung des friedlichen Einvernehmens zwischen Cobbenrode und<br />
Landenbeck, das er zerstört, Sorge trägt.<br />
Franz Duwe, Vorsitzender der kirchlichen Gemeinde-Vertretung, mit noch 7 andern Unterschriften."<br />
-<br />
4. Die Ortschaften Ober- und Nieder-Landenbeck bitten um Schutz und Hülfe gegen die Zudringlichkeit<br />
Cobbenrodes.<br />
Landenbeck, den 10. März 1905.<br />
Hochwürdigster Herr Bischof!<br />
Ew. Bischöflichen Gnaden bitten wir unterzeichneten Eingesessenen der Orte Ober- und<br />
Nieder-Landenbeck um hochgeneigte Entgegennahme nachstehenden Berichtes. Seit altersher<br />
gehören die Ortschaften O.- und N.-Landenbeck zur Pfarrgemeinde Wormbach, von deren Kirche<br />
sie 9,3 km entfernt liegen. Ihrer kirchlichen Pflicht genügten die Eingesessenen in <strong>dem</strong> 3<br />
km entfernt gelegenen Cobbenrode, <strong>dem</strong> sie auch politisch angehören. Vor etwa 3 Jahren haben<br />
sich die genannten Ortschaften mit Hengesbeck, welches der Pfarrei Eslohe angehört, zusammengetan,<br />
um eine Filiale in N.-Landenbeck zu gründen, worüber Ew. Bischöfl. Gnaden<br />
unterm 28. April 1903 <strong>aus</strong>führlichen Bericht entgegenzunehmen geruheten. Die 3 Ortschaften<br />
sehen der Verwirklichung des Planes mit Zuversicht entgegen und haben bereits eine namhafte<br />
Summe zu <strong>dem</strong> Zwecke gesammelt. Cobbenrode sucht durch Gewaltmittel unsern Plan zu<br />
durchkreuzen und die Ortschaften O.- und N.-Landenbeck zu zwingen, sich nach Cobbenrode<br />
umzupfarren. Als nämlich Ende September 1904 die H<strong>aus</strong>väter von Landenbeck zusammentra-<br />
47
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
ten, um nochmals über die Beseitigung der misslichen kirchlichen Verhältnisse von Landenbeck<br />
sich zu besprechen, wurde nach eingehender Beratung der fast einstimmige Beschluss gefasst,<br />
an der Filialgründung festzuhalten, und die Anwesenden verpflichteten sich durch Namens-<br />
Unterschrift zu Zahlung eines größeren, ihren Kräften entsprechenden Beitrages für die neue<br />
Vikarie.<br />
Einige Sonntage später behandelte Herr Pfarrer H. in Cobbenrode diese Angelegenheit auf<br />
der Kanzel und suchte die Bewohner von Landenbeck durch heftige Ausfälle und allerhand Mittel<br />
von ihrem Vorhaben abzubringen. Im Nov. 1904 berief er sodann durch Bekanntmachung in<br />
der Kirche die Landenbecker zu einer Versammlung nach Cobbenrode, schüchterte die Erschienenen<br />
ein und brachte es leider fertig, dass ein Teil von der Filialgründung Abstand nahm und<br />
durch Unterzeichnung eines Schriftstückes, welches er aufsetzte, sich mit der Umpfarrung<br />
nach Cobbenrode einverstanden erklärten. Nachher gab er sich die größte Mühe, auch diejenigen<br />
Landenbecker, welche die Umpfarrung nicht mitunterschrieben hatten, durch Zureden und<br />
Drohen zur Unterschrift zu drängen, besonders auch dadurch, dass er während des sonntäglichen<br />
Hauptgottesdienstes bekannt machte, dass bei jenen Familien, welche sich der Umpfarrung<br />
widersetzten, in Zukunft zu Cobbenrode <strong>aus</strong>geschlossen würden:<br />
1. die Kommunikanten von der Beichte und beziehungsweise von der Kommunionbank,<br />
wenn sie <strong>aus</strong> wärts gebeichtet hätten;<br />
2. die schulpflichtigen Kinder von der Christenleh und <strong>dem</strong> Erst-Kommunion-Unterricht;<br />
3. die Männer von der Pacht eines Kirchenplatzes auf der Orgelbühne.<br />
4. auch würden von diesen Familien keine Messstipendien mehr angenommen.<br />
Tatsächlich sind die Kinder derjenigen Eltern, welche an der Filialgründung festhalten, vom<br />
Erst-Kommunion-Unterricht zurückgewiesen worden, obschon deren Mütter den Herrn Pfarrer<br />
H. darum gebeten hatten. Unter <strong>dem</strong> Hinweise: erst schickt eure Männer, dass sie die Einpfarrung<br />
unterschreiben; eher lasse ich die Kinder nicht zu, hat er die Bittenden abgewiesen.<br />
Es kommt noch hinzu, dass den Ortschaften O.- und N.-Landenbeck, die 46 Schulkinder<br />
aufzuweisen haben, seitens der Königlichen Regierung eine eigene Schule zuerkannt ist, und<br />
der Ankauf eines geeigneten Bauplatzes hierfür in N.-Landenbeck in Aussicht genommen ist.<br />
Obgleich Landenbeck, welches bis dahin zur Schulgemeinde Cobbenrode gehörte, sich zur<br />
Aufbringung der Bauplatzkosten den Betrage von 450 Mark verpflichtet hat und über 1/3 der<br />
ganzen Cobbenroder Schulsteuer bezahlt, erklärte Herr Pfarrer H. von der Kanzel, dass Cobbenrode<br />
gegen die Schule in Landenbeck arbeiten werde, wenn sie sich nicht umpfarren ließen.<br />
Eine Aufregung, wie sie in <strong>dem</strong> friedlichen Tale noch nicht dagewesen, hat sich angesichts<br />
solcher Repressalien der Bevölkerung von Landenbeck bemächtigt!<br />
Beichtstuhl und Kanzel, ja selbst das Heiligste muss hier herhalten, den Zweck zu erreichen!<br />
Gleich traurig ist der Umstand, dass Herr Pfarrer H. die Autorität der Eltern gegenüber ihren<br />
eigenen Kindern schmälert und untergräbt! Wir Unterzeichneten protestieren entschieden gegen<br />
solche Zudringlichkeit. Wir erkennen gern an, dass wir keinerlei Recht auf Seelsorge von<br />
Cobbenrode haben, dass die Bewohner Landenbecks ihre kirchlichen Pflichten in Cobbenrode<br />
erfüllen konnten und die Geistlichen von Cobbenrode die Kranken in Landenbeck versehen haben,<br />
wofür sich Landenbeck dankbar bezeigte durch freiwillige Beiträge für die Cobbenroder<br />
kirchlichen Bedürfnisse. Cobbenrode hatte auch sonst Nutzen davon, in<strong>dem</strong> Landenbeck dort<br />
fast alles kaufte. Könnte dies nicht weiter so gehen, bis die Gelder zur Gründung einer eigenen<br />
Vikarie zusammengebracht sind? Wir sind fest überzeugt, dass Friede und Einigkeit, welche<br />
jetzt durch die Cobbenroder Wühlerei zerstört sind, unter den Bewohnern Landenbecks bald<br />
wiederhergestellt werden, wenn Herr Pfarrer H. seine Agitation einstellt. Dann kommt die Vikarie-Gründung<br />
in 15 - 20 Jahren sicher zustande, da wir zu den größten Opfern bereit sind und<br />
die Witwe Josef Hegener zu diesem Zwecke in Nieder-Landenbeck ein großes Grundstück für<br />
Kirche, Vikarie und Friedhof zum Geschenke angeboten hat. Wir müssten die Umpfarrung nach<br />
Cobbenrode als ein sehr großes Unglück ansehen, weil dieselbe Landenbeck viel Geld kosten<br />
wird etc. etc.<br />
In tiefster Ehrfurcht verharren Ew. Bischöflichen Gnaden Untertänigste: 1. Wilhelm Pieper,<br />
2. Joh. Hermes, 3. Josef Vollmer, 4. Fritz Steilmann, 5. Hermann Henkel, 6. Engelbert Berls, 7.<br />
Johann Hamm, 8. Josef Heßmann, 9. August Fabri, 10. Wwe. Josef Hegener.<br />
48
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
5. Gesuch der Ortseingesessenen von O.- und N.-Landenbeck um gastweise Umschulung ihrer<br />
Kinder von Cobbenrode nach Hengesbeck.<br />
Landenbeck, den 10. Juni 1906.<br />
Die Ortseingesessenen von Ober- und Nieder-Landenbeck gehören politisch zum Schulverbande<br />
Cobbenrode, Amt Eslohe. Die 2klassige Schule in Cobbenrode ist völlig überfüllt. Von<br />
Hengesbeck liegen die Eingesessenen der beiden genannte Ortschaften 10 bis 20 Minuten entfernt.<br />
Die Schule in Hengesbeck ist in der Lage, Landenbecks Kinder gastweise aufnehmen zu<br />
können, so lange wenigstens, bis der für die beiden genannten Ortschaften im Plane genehmigte<br />
Schulneubau daselbst <strong>aus</strong>geführt ist, dessen Beschleunigung angesichts der schwierigen<br />
Verhältnisse zu wünschen steht.<br />
Es spricht aber noch ein anderer, weil wichtigerer Umstand für eine gastweise Umschulung<br />
nach Hengesbeck: Ober- und Nieder-Landenbeck gehören zur Pfarrei Wormbach, von der es<br />
9,3 km entfernt liegt. Man erstrebte seit Jahren eigene Filialgründung in den beiden Ortschaften<br />
und hat schon eine namhafte Summe zu <strong>dem</strong> Fonds gesammelt.<br />
Cobbenrode, an der Spitze Herr Pfarrer H., sucht dieses Unternehmen zu hintertreiben, um<br />
die genannten Ortschaften nach Cobbenrode um- oder einzupfarren. Gewaltmittel aller Art<br />
werden angewandt; unter anderen schließt der Herr Pfarrer H. unsere Kinder von der Beicht,<br />
der Erstkommunion, der christlichen Lehre an Sonn- und Feiertagen <strong>aus</strong> und weißt sie sogar<br />
von ihren Plätzen in der Kirche.<br />
Der Ortsschulinspektor in Eslohe wünscht die gastweise Aufnahme unserer Kinder in die<br />
Schule zu Hengesbeck. Herr Pfarrer Donseiffer war es auch, der unsere Kinder zur Vorbereitung<br />
auf die hl. Erstkommunion, weil in Cobbenrode abgewiesen, sofort aufnahm und beim<br />
Herrn Kreisschulinspektor die Genehmigung dazu beantragt hatte, dass die Kinder bis zum<br />
Ostertermin die Schule in Hengesbeck besuchen durften, was zu unserer großen Freude auch<br />
genehmigt worden ist.<br />
Neuerdings musste sich Herr Pfarrer Donseiffer von Eslohe auch jener Kinder annehmen, die<br />
ihre Osterbeichte ablegen wollten. Herr Pfarrer H. in Cobbenrode hatte auch diese abgewiesen,<br />
und seinem Lehrer einen Zettel übergeben mit <strong>dem</strong> Auftrage, 6 namhaft gemachte Kinder zurückzuweisen.<br />
Darunter war ein Kind, das seine erste Beichte ablegte; die 5 andern hatten<br />
schon einige Male gebeichtet.<br />
Es würde zu weit führen, wenn wir alles aufführen wollten. Eine genaue Untersuchung wird<br />
unsere Beschwerde bestätigen.<br />
Angesichts unserer traurigen Lage bitten wir Hohe Königliche Regierung, unsere Kinder<br />
gastweise nach Hengesbeck umschulen zu wollen, damit endlich einmal unsere Kinder zur Ruhe<br />
kommen und mit Freuden <strong>dem</strong> Unterricht zueilen können.<br />
Johann Hamm, Franz Bierbach, Joh. Hermes, Josef Lumme, Josef Vollmer, Wilhelm Pieper,<br />
Hermann Henkel, Wunnibald Schmidt, Josef Heßmann, Engelbert Berls, Josef Albrod, Fritz<br />
Steilmann.<br />
(NB. das Gesuch wurde bewilligt.)<br />
Bezüglich der gutachtlichen Äußerung des Amtmannes Tück in Eslohe, jetzigen Bürgermeisters<br />
von Attendorn, betreffend Schule, Einpfarrung nach Cobbenrode und Filialkirche, vermerken<br />
die Akte: "Die Mittel des Pfarrers H. zur Erreichung dieses Zweckes kann ich jedoch nicht<br />
billigen, zumal er damit gerade das Gegenteil erreicht."<br />
Eslohe, den 9. Aug. 1906, ad Nr. 4129. -<br />
6. In Nr. 25 der Westdeutschen Volkszeitung vom 1. Febr. 1909, unter Spitzmarke Eslohe,<br />
gelangte folgendes zum Abdruck: 2<br />
Anzeige des Kirchenvorstandes zu Cobbenrode gegen den Schreinermeister Josef Albrod zu<br />
Oberlandenbeck wegen H<strong>aus</strong>friedensbruches.<br />
2<br />
Was ich in der Zeitung schreibe, segelt unter meinem vollen Namen, damit Jedermann weiß, mit wem<br />
er es zu tun hat. Fehlt die Namensangabe, so bin ich nicht zu haben. Wer mir dann etwas anhaben will,<br />
möge sich melden und mit offenem Visier kämpfen; ich werde meinen Mann schon stehen.<br />
49
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Der Tatbestand ist folgender: Die Bewohner der Ortschaften Ober- und Nieder-Landenbeck<br />
gehören zwar zur Pfarrei Wormbach, besuchten aber fast sämtlich die hiesige Kirche, sodass<br />
sich die hiesigen Pfarreingesessenen ihretwegen dauernd einschränken mussten. Da nun dieser<br />
Zustand auf die Dauer unhaltbar wurde, so stellen wir es den Bewohnern von Landenbeck<br />
anheim, entweder eine gewisse Entschädigung an unsere Gemeinde zu entrichten oder unsere<br />
Kirche zu meiden. (NB., eine feine Logik! die dauernde Einschränkung hört sofort auf, wenn die<br />
verlangte Entschädigung entrichtet wird!!) - Bei einer im November vorigen Jahres (1908)<br />
stattgefundenen Versammlung haben sich nun die Bewohner von Landenbeck zu ersterem bereit<br />
erklärt, mit Ausnahme von Dreien, von denen einer garnichts bezahlen wollte, die beiden<br />
anderen aber nur einen Teil. Diesen Dreien nun samt ihren Familien ist der Aufenthalt in unserer<br />
Kirche von Pfarrer H. im Namen des Kirchenvorstandes zweimal untersagt worden. Zu letzteren<br />
gehört auch Josef Albrod; derselbe hat aber trotz dieses <strong>aus</strong>drücklichen Verbotes die<br />
hiesige Kirche zu wiederholten Malen betreten. Deshalb ersuchen wir eine Wohllöbliche Polizeibehörde<br />
das Weitere zu veranlassen. 3<br />
7. In Nov. No. 85 der Westdeutschen Volkszeitung vom 16. April 1909 schreibt der Kirchenvorstand<br />
von Cobbenrode:<br />
"Allerdings besuchen die Bewohner der Ortschaften Ober- und Nieder-Landenbeck seit langer<br />
Zeit unsere Kirche, und eben dieser Umstand scheint einigen Landenbeckern die Ansicht<br />
eingeprägt zu haben, hier<strong>aus</strong> ein Recht zum Besuche unserer Kirche herleiten zu können. Aber<br />
sollten denn dieselben nicht selber einsehen, dass es ein höchst unbilliges Verlangen ihrerseits<br />
ist, hier jahr<strong>aus</strong> jahrein die Kirche besuchen zu wollen und den hiesigen Pfarreingesessenen<br />
zuzumuten, sich ihretwegen dauernd einzuschränken und zwar ohne Entschädigung?"<br />
Dieser Einwand ist in Vorhergehen<strong>dem</strong> schon entkräftet. Der Einsender in No. 89 der Westdeutschen<br />
Volkszeitung hat vollständig recht, wenn er fragt: "Wo in aller Welt ist denn wohl je<br />
von einem Landenbecker im Ernst behauptet worden, Landenbeck habe ein Recht auf die<br />
Pfarrkirche zu Cobbenrode? Jeder Landenbecker wird sagen, dass er ein Recht nicht hat, dass<br />
er aber als Mitchrist soviel Nächstenliebe verlangen kann, dass man ihm nicht verwehrt, am hl.<br />
Opfer teilzunehmen, wenn es auch nicht gerade seine Pfarrkirche ist." - Warum werden die<br />
<strong>aus</strong>wärtigen Besucher z.B. von Hengesbeck, Isingheim, Bockheim, N.-Marpe, Schwartmecke<br />
etc. nicht auch so behandelt wie die Landenbecker? Sowas sollte in gemischten Gegenden vorkommen!!<br />
Sodann sagt der Kirchenvorstand in No. 85: Der von uns geforderte Betrag würde bei gleicher<br />
Verteilung pro Familie und Sonn-und Feiertag den ungefähren Kostenpunkt von 14 Pfg.<br />
<strong>aus</strong>machen." -<br />
Diese Angabe ist außerordentlich lehrreich; es steht fest, dass die Finanz-Abteilung der Königl.<br />
Regierung die Umlage nicht genehmigt hat; es steht fest, dass auch die Bischöfliche Behörde<br />
um ihre Genehmigung nicht angegangen ist; es steht ferner fest, dass auch die kirchlichen<br />
Korporationen von Wormbach nicht gefragt worden sind. - Mag die Familie zahlreich sein<br />
oder nicht; macht nichts. mag die eine wohlhabend, die andere arm sein, macht nichts; nach<br />
<strong>dem</strong> Steuerzettel hat man nicht gefragt. "Bei gleicher Verteilung pro Familie" etc. Man kann<br />
pro Jahr 80 Sonn- und Feiertage rechnen, das macht 80 mal 14 Pfennig auf jede Familie die<br />
runde Summe von 11 Mark, und auf 15 Familien 165 Mark.<br />
Nach meinen Informationen wurden jährlich 160 Mark beigetrieben; nämlich 110 Mark für<br />
"Seelsorge und eventl. zu Gunsten der Kirche", außer<strong>dem</strong> aber noch 50 Mark als spätere Abfindungssumme<br />
an Wormbach (Vergl. No. 79 der Westdeutschen Volkszeitung). Diese 50 Mark<br />
wollte Cobbenrode für die Landenbecker in Verwahr nehmen, bis die Zeit erfüllt sei, wo Landenbeck<br />
sich den Cobbenrodern freudig in die Arme werfen würde. Hierzu konnten sich die<br />
3<br />
Dem Josef Albrod vermag auch der Kirchenvorstand von Cobbenrode keine Ungebührlichkeiten zur Last<br />
legen. Er hat nur, trotz des Verbotes, wiederholt die Kirche betreten. Das ist sein ganzes und einziges<br />
Verbrechen, und nur hierauf beruht die Anklage auf H<strong>aus</strong>friedensbruch, sodass er, wie ihm bei der Voruntersuchung<br />
in Eslohe mitgeteilt wurde, vor den Staatsanwalt kommt und bis zu drei Jahren Gefängnis<br />
verurteilt werden könne. - Josef Albrod ist ein Esloher Pfarrkind, gebürtig <strong>aus</strong> Frielingh<strong>aus</strong>en, aber verheiratet<br />
nach O.-Landenbeck. Neben der persönlichen Kenntnis habe ich auch in meiner Pfarrei Erkundigungen<br />
über ihn eingezogen. Alle versichern, er sei ein Ehrenmann, aber mit festem Rückgrat, der sich<br />
nicht alles gefallen lasse. Begreiflich, daß ich für seine Ehrenrettung nach Kräften eintrete. -<br />
50
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Landenbecker nicht verstehen, da sie ja nicht die Absicht hatten, sich nach Cobbenrode umpfarren<br />
zu lassen. Die einzelnen Familienväter Landenbecks zahlten den auf sie fallenden Betrag<br />
des Teiles, der zur Aufbringung der 50 Mark erforderlich war.<br />
Von Cobbenrode sandte man diesen Familienvätern diesen unvollständigen Betrag zurück<br />
und drohte mit Hin<strong>aus</strong>werfen <strong>aus</strong> der Kirche, wenn nicht der volle Betrag gezahlt würde."<br />
Der Kirchenvorstand entgegnet: "Es ist unrichtig; letzterer Betrag (die 50 Mk. als spätere<br />
Abpfindungssumme an Wormbach) war in der Entschädigungssumme enthalten, war also nur<br />
ein Entgegenkommen unsererseits Landenbeck gegenüber; da aber Landenbeck trotz<strong>dem</strong><br />
hiermit nicht einverstanden war, wurde diese Summe bereitwilligst gestrichen." In derselben<br />
No. 85 behauptet der Kirchenvorstand: "ohne Entschädigung"; kurz darauf muss zugegeben<br />
werden, dass alljährlich eine Entschädigungssumme per Privat-Umlage erhoben worden ist. Die<br />
Abfindungssumme aber ist bereitwilligst gestrichen worden.-<br />
Man sollte glauben, dass nach Fallenlassen der 50 Mk. der Frieden zurückgekehrt und die<br />
Ausschließung <strong>aus</strong> der Kirche rückgängig gemacht sei!<br />
8. Untertänigste Bitte des Josef Albrod zu Landenbeck, Gestattung des Besuches der Kirche<br />
zu Cobbenrode für seine Frau betreffend.<br />
Landenbeck, den 8. Februar 1909.<br />
An das Hochwürdige Generalvikariat zu Paderborn.<br />
"Seitens des Kirchenvorstandes zu Cobbenrode bin ich wegen des Besuches der Kirche daselbst<br />
wegen H<strong>aus</strong>friedensbruches bei der Polizeibehörde angezeigt, weil, wie es in der Anklageschrift<br />
heißt, mir und meiner Familie die Kirche in Cobbenrode verboten ist. Mich trifft dieses<br />
Verbot weniger hart, da ich gesund und kräftig meinen Pflichten als Katholik in den Nachbargemeinden<br />
Eslohe, Dorlar und in der Mutterkirche zu Wormbach Genüge leisten kann; dahingegen<br />
ist es meiner Frau, ihres kränklichen und leidenden Zustandes wegen, nicht möglich,<br />
nach Eslohe, Dorlar oder Wormbach den weiten Weg machen zu können. Ich bitte daher ein<br />
Hochwürdiges Generalvikariat um Erteilung eines Erlaubnisscheines, dass es meiner Frau gestattet<br />
wird, die Kirche in Cobbenrode besuchen zu dürfen. Untertänigst Josef Albrod." -<br />
Das Bittgesuch, welches sich Albrod von irgend jemand hatte aufsetzen lassen, war ehrlich<br />
gemeint, und durch<strong>aus</strong> keine Fopperei. Unsere schlichten Landleute haben zu viel Ehrfurcht<br />
gegen ihre geistliche Behörde, als das sie sich solcher Ungezogenheiten schuldig machen würden.<br />
Zu<strong>dem</strong> kenne ich, wie schon gesagt, den Charakter des Bittstellers und stehe für die<br />
Wahrheit meiner Behauptung ein. Erst 4 Wochen später erfolgte die Bescheidung, und hat f.<br />
Wortlaut:<br />
"Das Bischöfl. General-Vikariat, No. 3364.<br />
Paderborn, den 13. März 1909.<br />
Auf Eingabe vom 9. v. Mts. wird erwidert, dass Sie sich nach der Vorschrift des Kirchenvorstandes<br />
und des Pfarrers zu Cobbenrode richten müssen, da Sie und die Ihrigen kein Recht<br />
haben, die Kirche zu Cobbenrode, als sei sie Ihre Pfarrkirche, in Anspruch zu nehmen.<br />
Weitere Korrespondenz in dieser Sache müssen wir uns verbitten. Schnitz."<br />
An Herrn Josef Albrod, Wohlgeboren, Landenbeck.<br />
Verwunderung ist der erste Eindruck, der sich beim Lesen dieser Verfügung einstellt.<br />
Man fragt sich unwillkürlich: Was soll das heißen? Was ist vorgegangen? Was ist geschehen<br />
zwischen <strong>dem</strong> 9. Februar, <strong>dem</strong> Einlaufstage des Bittgesuches und <strong>dem</strong> 13. März, an <strong>dem</strong> die<br />
Antwort expediert worden? Wer hat denn die Behauptung aufgestellt, dass er die Pfarrkirche in<br />
Cobbenrode als seine Pfarrkirche in Anspruch nehme? Wurde in <strong>dem</strong> Bittgesuche vom 8. Februar<br />
nicht förmlich und feierlich das Rechtsverhältnis anerkannt? Hätte Albrod die Pfarrkirche in<br />
Cobbenrode als seine Pfarrkirche in Anspruch genommen, weshalb dann seine Bitte, hohe Behörde<br />
möge gestatten, dass seine kränkliche Frau ihre Sonntagspflicht in Cobbenrode erfüllen<br />
dürfe? Ihr Mann ist zu charakterfest, um nach solcher Behandlung noch ferner die Kirche in<br />
Cobbenrode zu betreten. Wenn es ihre Pfarrkirche wäre, wozu das Bittgesuch? Wozu der ganze<br />
Umpfarrungsrummel? Wozu die 50 Mk. jährliche Umlage als Abpfindungssumme für Wormbach?<br />
Wer hätte jemals gehört, dass Katholiken und schlichte Landleute die Kühnheit gehabt,<br />
eine fremde Pfarrkirche zu annektieren, mithin das 7. und 10. Gebot Gottes zu übertreten? Wie<br />
51
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
aber würde diese Verwegenheit, wenn sie in Vollzug gesetzt worden, nach kirchlichen und bürgerlichen<br />
Gesetzen bestraft worden sein?<br />
Ein Beispiel: Wenn Jemand 30 Jahre unbehindert über ein fremdes Grundstück gegangen<br />
oder gefahren, dann hat er durch gesetzliche Verjährung ein Recht erworben, auch ferner<br />
dorther zu gehen oder zu fahren. Darf er nun auch das ganze Grundstück als sein Eigentum in<br />
Anspruch nehmen? Eine Unmöglichkeit!<br />
Ähnlich verhält es sich mit <strong>dem</strong> Besuche der Kirche in Cobbenrode, der seit Jahrhunderten<br />
und wahrlich nicht zum Nachteil der Pfarr-Eingesessenen erfolgt ist. Da kann man doch wohl<br />
von einem Gewohnheitsrechte sprechen, zumal jeder Christ in jeder andern Pfarrei seiner<br />
Sonntagspflicht genügen und sogar die hl. Sakramente daselbst empfangen kann! Nur die Osterkommunion<br />
soll in der eigenen Pfarrkirche empfangen werden.<br />
Diese Praxis wird in jeder Pfarrei geübt, ohne das im Ernste Jemand befürchtet hätte, die<br />
Pfarrei könnte von den Auswärtigen als ihre Pfarrkiche in Anspruch genommen werden.<br />
Ist vielleicht Oedingen damals in Gefahr gewesen, als die Bewohner von Bracht die Oedinger<br />
Pfarrkirche, als sei sie ihre Pfarrkirche, in Anspruch nehmen könnten?<br />
In einer Zuschrift an die Westd. Volkszeitung No. 299 vom 29/12. 1908 wurde von Bracht<br />
<strong>aus</strong> gemeldet: "Es kann keines vernünftigen Menschen Absicht sein, Leute, die wegen eines<br />
sehr weiten Kirchweges zur Pfarrkirche eine näher gelegene Kirche aufsuchen, um ihre Pflichten<br />
als Katholiken erfüllen zu können, <strong>aus</strong> derselben <strong>aus</strong>zuweisen, selbst dann nicht, wenn die<br />
Kirche für die eigenen Pfarrkinder nicht zu groß ist. Wir wissen es wohl zu schätzen, wenn man<br />
in einer näher gelegenen Kirche freundliche Aufnahme findet. Wir sind Oedingen heute noch<br />
dankbar. Den einsichtsvollen Bewohnern von Landenbeck, die den Plan haben, mit der Zeit<br />
eine eigene Filialgemeinde zu gründen, geben wir den Rat: Seid einig und kümmert euch nicht<br />
um einige weise Nörgler. Laßt die Kirche im Dorfe!"<br />
Offenbar befindet sich die Behörde in einem materiellen Irrtum, sonst ist diese Verfügung,<br />
die zu<strong>dem</strong> noch einen so schroffen Abschluß findet, gar nicht zu erklären. Da die Verfügung<br />
nun einmal besteht, hat die Mit- und Nachwelt ein Recht, darüber zu urteilen. Quod est in<br />
scriptis, est et in mundo: Jeder darf sich seine Gedanken machen über eine ihm vorliegende<br />
Verfügung.<br />
Wer das verschuldet hat, wer Schuld daran ist, dass viele Landenbecker an Sonn- und Feiertagen<br />
gar keine hl. Messe hören können, der hat eine große Verantworrtung auf sich geladen.<br />
Eins ist sicher: Cobbenrode kann jetzt definitiv auf Landenbeck verzichten. Landenbeck wird<br />
nun in Verbindung mit Hengesbeck zu seiner Zeit eine eigene Vikarie haben. Das ist mein<br />
sehnlichster Wunsch.<br />
Nachschrift. Vorstehende Artikel waren schon <strong>dem</strong> Druck überwiesen, als ich die Nachricht<br />
erhielt, dass der erste Staatsanwalt in Arnsberg <strong>dem</strong> Schreiner Albrod in Ober-Landenbeck die<br />
Mitteilung gemacht: "das gegen Sie ein geleitete Strafverfahren wegen H<strong>aus</strong>friedensbruchs ist<br />
eingestellt." -<br />
Mit <strong>dem</strong> famosen H<strong>aus</strong>friedensbruch ist es also nichts gewesen. Diese Anklage fand bei <strong>dem</strong><br />
ungebeugten Rechtsbewußtsein, der ganzen religiösen Veranlagung und der brüderlichen<br />
Nächstenliebe des gesamten Volkes den heftigsten Widerspruch. H<strong>aus</strong>friedensbruch, das konnte<br />
man nicht begreifen. Soll es denn nicht gestattet sein, so sagte man, in Andacht und Ruhe,<br />
ohne Störung zu machen und ohne den Eingesessenen den Platz wegzunehmen, <strong>dem</strong> Gottesdienste<br />
beizuwohnen: das wäre ja gegen die Kirchengebote!!<br />
Wenn ein Kirchenschweizer eingestellt wäre, wie es in größeren Städten der Fall ist, der mit<br />
fest umgrenzten Befugnissen unter kirchlicher Bestätigung, für Ordnung und Wohlverhalten<br />
der Kirchenbesucher zu sorgen hat, so ist dieser kraft seines Amtes berechtigt, jegliche Ungebühr<br />
in die Schranken zu weisen und die Widersetzlichen <strong>dem</strong> Strafgesetze zu überliefern.<br />
Aber im <strong>Sauerland</strong>e läßt sich Gott sei Dank das Volk von seinen Geistlichen willig leiten und<br />
regieren; solche Apparate sind überflüssig, wenn der Pfarrherr den richtigen Fuhrmann hat.<br />
Der H<strong>aus</strong>friedensbruch ist nun definitiv begraben. Aber es schwebt gegen den Attentäter<br />
Albrod noch ein Strafverfahren, er soll nämlich am 13. Dezember v. Js. die Kirchtür heftig zu-<br />
52
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
geschnackt und so den Gottesdienst gestört haben. - Es scheint, dass man noch weitere, und<br />
zwar recht bittere Erfahrungen machen will. Auf schiefer Ebene gibt es so leicht keinen Halt. -<br />
Der gütige Leser wird um eine milde Gabe für Landenbeck gebeten; die Leute haben es<br />
wohl verdient.<br />
53
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Teilung der Gleier Mark im Jahre 1751<br />
In Nachstehen<strong>dem</strong> soll eine Urkunde wörtlich mitgeteilt werden, welche die Beteiligten sicher<br />
interessieren wird. Das urkundliche Aktenstück befindet sich im Besitze des Gemeinde-<br />
Vorstehers Franz Gödde zu Leckmart, der es mir zum Zwecke der Veröffentlichung gütigst<br />
überlassen hat. Es empfiehlt sich, den Abdruck <strong>aus</strong> der Mescheder Zeitung <strong>aus</strong>zuschneiden<br />
und gut aufzubewahren. Nach erfolgtem Abdruck sollen dann noch verschiedene Bemerkungen,<br />
Erklärungen und Erläuterungen beigefügt werden, um zu zeigen, wie sich in früheren Zeiten<br />
die wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Vorfahren nach und nach gestaltet haben. Also<br />
zunächst die Urkunde selber:<br />
Kund und zu wissen sei hiermit Jedermänniglichen, dass heut unten gesetzten Dato die<br />
sämtlichen Interessenten der Hoch- oder Gleier Mark, nämlich Johannes Jacobus Plencker gt.<br />
Christes, und Johann Heinrich Müller zu Salh<strong>aus</strong>en, Johann Fritz Vogt von Leckmart, Johann<br />
Caspar Engelhard zu Eslohe, Johann Hermann Esleben zu Oberhun<strong>dem</strong>, Rötger Hömerg zu<br />
Arpe, Johannes Mues zu Niederberrentrop, Antonius Nöcker zu Brenschet, Johann Caspar Hebbecker,<br />
Jürgen Thönne, Arnold Teipel, Johannes Vos, Nikol<strong>aus</strong> Witte zu Selkentrop, Anton Gnacke,<br />
Jodocus Hennemann, Rötger Pieper, Johannes Wessel (Brächter), Caspar Rath gt. Geuecke,<br />
Johannes Volmer gt. Beste, Johannes Thumes, Johannes Schauerte, Johannes Huster,<br />
Johannes Gerbe, Johannes Vos, Johannes Riflinghusen gt. Rickes, Heinrich Fischer gt. Hennecke,<br />
Anton Volmer und Hermann Petz; - mich zu Endsbenannten Churköllnischen beeideten<br />
Landmesser befördert, ihnen die unter sich gemeinhabende Hoch- oder Gleiermark nach eines<br />
jeden Quoto zuzumessen und zu teilen, noch folgende Berge und Wiesengründe, so zur Hochmark<br />
gehörig sind, als erstlich namentlich die Berge, 1. das Risselt, 2. den Guberg, 3. den hohen<br />
Lemberg, 4. den Rinsberg, 5. den Hülsenberg, 6. in der Besemecke, Auergang und Calenberg,<br />
7. in den Sümpfen, 8. das Hersched oder Knick, 9. den Selberg, 10. den Löttenberg.<br />
Item die Wiesenplätze: 1. die Hude in der Gleier, 2. Vos-Wiese daselbs, 3. die Wiese in der<br />
Schlette, 4. die beiden Wiesenplätze in der Arpe, und Obersten zu Kückelheims-Wiese und den<br />
Platz in Henckeln Wiese daselbs, welche ich ihnen nach eines jeden Quoto zugeteilt und gemessen<br />
und ihnen vor <strong>dem</strong> Losziehen in Mal- und Plöcke gesetzt habe, und ein jeder in folgenden<br />
Briefen sein Los und Parzelle samt der ............(nicht mehr lesbar, weil von Motten zerstört)<br />
und Breite ein jeder in seinem Brief sehen und lesen kann, samt den Anstößen und<br />
Nachbarn, so ein jeder rechter und linker Hand hat, wie auch unten und oben. So haben sie<br />
sich auch den 27. Mai 1751 auch verglichen und verabredet, in Gegenwart des Gogreffen, damit<br />
ein jedes Dorf oder Ort nach seiner Gelegenheit sein Gehölze im Großgehölze bekommen<br />
möchte und wegen des Heimfahrens. Also hat erstlich Jacobus Plencker und Johann Heinrich<br />
Müller, beide zu Salh<strong>aus</strong>en, von Bergen das Risselt, den Guberg, ein Stück von Rinsberg und<br />
auch ein Stück vom Hüselberg samt <strong>dem</strong> Heidfeld um das Jagdh<strong>aus</strong> bekommen, wie auch 3<br />
Teile in der Hude in der Gleyer bekommen.<br />
Item haben Johann Fritz Vogt, Johann Caspar Engelhard, Hermann Esleben, Rötger Hömerg,<br />
Johannes Mues, Anton Nöcker und Johann Caspar Hebbecker den hohen Lemberg bekommen.<br />
Item die Velbecker, Werrentroper u. Witte zu Selkentrop haben auf <strong>dem</strong> Auergang, Hülseberg<br />
und in der Besemecke ihren Teil bekommen.<br />
Item die Brächter haben den Rinsberg, ein Stück vom Hülseberg, ober und unter <strong>dem</strong> Wege<br />
bekommen, in hohem Gehölze, was aber die übrigen Heidberge und Buschkasche belangt, haben<br />
der Christer und Müller zu Salh<strong>aus</strong>en den Brächtern-Interessenten ihren Anteil, so ihnen<br />
davon zusteht, auf 32 Mark geschenkt; dagegen haben die Brächter den Christes und Müller zu<br />
Salh<strong>aus</strong>en ihren Anteil in der Hude in der Gleyer frei und ledig geschenkt.<br />
Ferner haben der Esleben, Hebbecker und Nöcker, Vogt, Engelhard, Hömerg und Mues den<br />
Brächtern ihre Teile geschenkt wegen der T<strong>aus</strong>chung ihres Teiles, so ihnen auf <strong>dem</strong> Hülseberg<br />
gefallen; dagegen sie ein Mehreres bekommen haben am hohen Lemberg, aber ihren Anteil in<br />
<strong>dem</strong> Brantergen bover u. unter <strong>dem</strong> Schalmecker-Wege langs die Rabenschlade und Tiergaren,<br />
haben sie für sich behalten. Was den Esleben seinen Teil im Brantergen angeht, hat er seinen<br />
Teil im Brantergen bekommen, zwischen den Brächtern und Christes zu Salh<strong>aus</strong>en; was aber<br />
den Hömerg, Mues, Vogt und Engelhard betrifft wegen des Brantergen und ......... so sie dafür<br />
den Silberg und ein Stück auf <strong>dem</strong> Knick bekommen. Was aber den Nöcker und Hebbecker<br />
wegen des Brantergen betrifft, haben sie bei den Velbeckern und Werrentröpern bekommen,<br />
54
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
welche obige beide Teile die Velbecker und Werrentröper unter sich geteilt haben und sie sich<br />
mit <strong>dem</strong> Nöcker und Hebbecker zu vergleichen haben.<br />
Auch ist hierbei verabredet also und dergestalt, dass keiner keine Mark, wo einer in Not bekommen<br />
sollte, an keinen Auswärtigen verkaufen oder versetzen soll, mit Verlust seiner Mark,<br />
sondern sie sollen sie bei den Inressenten versetzen oder verkaufen, damit kein Zwiespalt oder<br />
Ruin unter den Märklingen entstehen dürfte, wie vorhin geschehen ist, dass allerhand Prozesse<br />
dadurch entstanden sind.<br />
2. Soll keiner <strong>dem</strong> Andern in seine Teile fallen mit Holz hauen, Heid hacken und Laub harken;<br />
wenn einer darüber ertappt wird mit Holz abhauen, soll von einem Stamm, mit einer<br />
?????? Straf belegt werden.<br />
3.Wann einer oder der andere einen ertappen wird, es sei auf <strong>dem</strong> seinen oder einem andern<br />
seinen Teilen, so soll ein jeder verbunden sein, den Übertreter zu pfänden und anzugeben,<br />
damit die Übertreter gestraft werden, damit die Berge imstande bleiben, wie auch die<br />
Polizeiordnung dahin zielt.<br />
4. Soll ein jeder mit <strong>dem</strong> Vieh, welche beisammen sind in den Bergen, auf <strong>dem</strong> ihrigen verbleiben;<br />
<strong>aus</strong>genommen, was die Salhäuser und Brächter betrifft, hüten die Brächter mit <strong>dem</strong><br />
Vieh und Schafen auf <strong>dem</strong> Guberg, aber nicht in die Hude in der Gleyer, welche die Brächter<br />
den Salhäusern, nämlich den Christes und Müller frei gegeben haben, wie in <strong>dem</strong> Vergleich, so<br />
Christes und Müller mit den Brächtern den 8. Mai dieses Jahres 1751 gemacht haben, zu sehen<br />
ist.<br />
5.Was Wasser und Weide und Mast betrifft, so sind die Werrentroper mit eingeschlossen.<br />
6. Was ferner die Maste angeht, soll an je<strong>dem</strong> Ort, wie ein jedes Dorf, Märklinge so beisammen<br />
an ihren Orten sind, in den Bergen, als Velbeck und Werrentrop am Hülsberg, Auergang<br />
und in der Besemecke; item die am hohen Lemberg gefallen sind, item die Brächter am<br />
Rinsberg, Hülsberg, soll ein jeder so zusammen seiend auf <strong>dem</strong> ihrigen verbleiben, welchen<br />
Ort sie zusammen haben in <strong>dem</strong> Maste, solle dann einer oder der andere seine Parzelle verwüsten<br />
oder verderben, dass keine Maste daran wachsen kann, Schweine darin zu hüten und<br />
zu mästen, derjenige soll so lange kein Schwein darin treiben bis dahin, dass sein Teil wieder<br />
zu Mastwachsung fähig ist; damit nun also den Streit künftighin zu verhüten, sind diese 6 Artikel<br />
in dieses Protokoll eingeschrieben und sind diese Protokölle 3 geschrieben, gleichlautend.<br />
Eins für Jakobus Plencker und Johann Henrich Müller zu Salh<strong>aus</strong>en; eins für die Interessenten<br />
zu Bracht und eins für den Vogt, Engelhard, Hömerg, Mues und die Velbecker und Werrentröpper;<br />
welche Teilung und Extrahirung geschehen ist vom 15. Juni bis den 23. August; solche<br />
Teilung vollzogen ist durch mich Ferdinanden Jungbluth, beeideten Churköllnischen Landmesser<br />
1751.<br />
Ferdinand Jungbluth mppr.<br />
Folget nun was ein jeder Interessent der Hoch- oder Gleyermark und namentlich in der<br />
Hochmark hat nach seinem Anteil:<br />
1. hat Johannes Jakobus Plenker 16 Mk.<br />
2. " Johann Heinrich Müller zu Salh<strong>aus</strong>en 16 "<br />
3. " Johann Fritz Vogt zu Leckmart 1 "<br />
4. " Johann Caspar Engelhard zu Eslohe 1 "<br />
5. " Hermannus Esleben zu Oberhun<strong>dem</strong> 1 "<br />
6. " Rötger Hömerg zu Arpe 1 "<br />
7. " Johannes Mues zu Niederberndorf 1 "<br />
8. " Anton Nöcker zu Prenschet 1 "<br />
9. " Johann Caspar Hebbecker 1 "<br />
10. " Jürgen Thöne zu Velbeck 1 "<br />
11. " Arnold Teipel 1 "<br />
12. " Johannes Vos 1 "<br />
13. " Nikol<strong>aus</strong> Witte zu Selkentrop 1 "<br />
14. " Jodokus Hennemann zu Werrentrop 1 "<br />
15. " Anton Quack 1 "<br />
16. " Rötger Pieper 1 "<br />
17. " Johannes Wessel 1 "<br />
18. " Kaspar Rath gt. Geuecke zu Bracht 1 "<br />
55
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
19. " Johannes Volmer gt. Beste 1 "<br />
20. " Johannes Thumes 1 "<br />
21. " Johannes Schauerte 1 "<br />
22. " Johannes Huster 2 "<br />
23. " Johannes Gerber 1 "<br />
24. " Johannes Vos 1 "<br />
25. " Joh. Riflinghusen gt. Rickes zu Bracht 1 "<br />
26. " Henrich Fischer gt. Hennecke zu Bracht 1 "<br />
27. " Anton Volmar 1 "<br />
28. " Hermannus Petz 1 "<br />
29. " Hennecken, Geuecken u. Beste zus. 1 "<br />
Summa - 60 Mk.<br />
Nun folgen die Briefe nach der Ordnung wie sie hier in der Ordnung stehen und wo ein jeder<br />
seine Teile bekommen hat samt den Anstößen.<br />
Nr. 1.<br />
Johannes Jakobus Plencker gt. Christes zu Salh<strong>aus</strong>en, hat in folgenden Orten zu seinem Anteil<br />
bekommen, wo ihn das Los hingewiesen hat und zwar erstlich:<br />
Nr. 2. und 1. am Risselt, und hat er dazu Anstößen oben des Herrn von Fürstenberg sein<br />
Gehölze und unten die Landstraße längs die Hude und des Hebbecker seine Wiese, und zur<br />
rechten und linken Hand den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en, und gemeltes Stück ist oben breit 113 Ruten,<br />
und in der Mitte 118 Ruten und unten längs die Landstraße 120 Ruten; und hat er da bekommen<br />
12 579 Ruten, welches tut 38 Malter, 4 Scheffel, 15 Becher.<br />
Nr. 1. Im Guberg nach der Gleyer, und hat er dazu Anstößen oben den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en,<br />
auf <strong>dem</strong> Rücken des Gubergs längs den Weg, und unten die Hebbecker Wiese und Vos zu<br />
Bracht seinen Pachtbruch und dessen Wiese bover <strong>dem</strong> Bruche, und zur linken Seite die Brächter<br />
Hagen, und rechten Seite den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en; und ist gemeltes Stück oben über die<br />
Wasserwage oder Rücken breit 124 Ruten, unten längs die Wiesen 126 Ruten breit, und hat er<br />
da bekommen 8728 Ruten oder 26 Malter, 5 Scheffel, 10 Becher, der 1. am Guberg längs <strong>dem</strong><br />
Barmecker Siepen bis an die Hude mit den Spitzen; hat er zu Anstößen rechter Hand den Müller<br />
zu Salh<strong>aus</strong>en und linken Hand spitz <strong>aus</strong>laufend an den Gleyerfluß, wo die Barweck in die<br />
Gleyer fließt, und über die Wasserwage oder Rücken den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en, und unten das<br />
Barwecker Siepen, und ist gemeltes Stück über den Rücken lang 165 Ruten und durch die<br />
Barweck 125 Ruten lang, und hat er da bekommen 4669 Ruten, oder 14 Malter, 2 Scheffel, 2<br />
Spint.<br />
Der 1. bover <strong>dem</strong> Weg, so durch den Hülseberg obenher geht, nach <strong>dem</strong> Jagdh<strong>aus</strong>e, und<br />
hat er dazu Anstößen rechter Hand den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en, und linker Hand den Rifflinghäuser,<br />
und oben die Velbecker Teilung und unten am Weg. Die Länge oben ist 73 Ruten und<br />
längs <strong>dem</strong> Weg 46 Ruten und hat er da bekommen 3391 Ruten oder 10 Malter, 2 Scheffel, 15<br />
Becher.<br />
Der 1. in <strong>dem</strong> Heidefeld in Brantergen und <strong>dem</strong> Schallmecker Land, und hat er dazu Anstößen<br />
nach <strong>dem</strong> Jagdh<strong>aus</strong>e den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en, und nach der Rabenschladen den Esleben<br />
und Romes zu Bracht, und ist solches am Wege breit 46 Ruten und am Rinsberg 14 1/2 Ruten<br />
breit vorhaupt, und hat er da bekommen 2340 Ruten oder 7 Malter, 2 Scheffel, 1 Becher.<br />
Der 1. am Rinsberg am selben Ort, und hat er dazu Anstößen rechter Hand den Thomes zu<br />
Bracht, und linker Hand den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en, und unten sein Heidefeld und oben spitz <strong>aus</strong>laufend<br />
an <strong>dem</strong> Schnadenbaum; und ist solches Stück unten breit 14 1/2 Ruten und oben spitz<br />
bei <strong>dem</strong> Schnadenbaum; und hat er da bekommen 368 Ruten oder 1 Malter, 1 Scheffel, 2 Becher.<br />
Diese 3 letzten Stücker sind in einem Stück; das Heidefeld liegt in der Mitte der 3. in der<br />
Hude in der Gleyer, und hat er dazu Anstößen oben den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en und den Vogt zu<br />
Leckmart, und rechter Hand den Gleyerfluß, und linker Hand die Landstraße, und hat er da<br />
bekommen 188 Ruten oder 3 1/2 Scheffel in Habersaat groß.<br />
Das erste Teil in der Hude hat er und der Müller zusammen, welches sich beträgt zur Halbscheid<br />
94 Ruten. Betragen sich also diese 7 Stücker zusammen 32387 Ruten oder 99 Malter,<br />
5 Scheffel, 13 Becher in Habersaat.<br />
56
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Nr. 2.<br />
Johannes Henricus Müller gt. Müller zu Salh<strong>aus</strong>en:<br />
Hat in folgenden Orten, wo das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen und zwar<br />
erstlich:<br />
1. am Risselt an der Tinken und hat er dazu Anstößen rechter Hand die Brachter und den<br />
Hebbecker, und linker Hand den Christes zu Salh<strong>aus</strong>en, und unten die Landstraße längs der<br />
Hebbecker Wiesen, und oben den Gurgensberg, und ist solches Stück oben breit 78 Ruten und<br />
unten 50 Ruten, und hat er bekommen 5796 Ruten oder 17 Malter, 5 1/2 Scheffel.<br />
Der 2. am Risselt, nach den Salhäuser Hagens hin; hat dazu Anstößen rechter Hand Christes<br />
zu Salh<strong>aus</strong>en, und linker Hand spitz zulaufend, und oben an des Herrn v. Fürstenberg sein<br />
Gehölze, unten an die Landstraße und Salhäuser Hagens. Solches Stück ist oben her lang 96<br />
Ruten und unten her längs die Salhäuser Hagens 100 Ruten lang, und hat er da bekommen<br />
6783 Ruten oder 20 Malter, 5 Scheffel, 10 Becher.<br />
Der 2. am Guberge, nach der Gleyer, längs die Hude und Hebbecker Wiese zum Teil, und<br />
hat er dazu Anstößen linker Hand Christas zu Sal h<strong>aus</strong>en, und rechter Hand spitz <strong>aus</strong>laufend,<br />
wo die Bar wecke in die Geyer fließt, und unten die Hude und Heb Becker-Wiese zum Teil, und<br />
oben längs den Christas zu Sal h<strong>aus</strong>en über die Wasserwage oder Rücken bis in die Spitze, und<br />
ist die Länge längs die Gleyer 190 Ruten und über die Wasserwage ist die Länge 165 Ruten<br />
und hat er da bekommen 8728 Ruten oder 26 Malter, 5 Sch., 10 B. groß.<br />
Der 2. am Guberg nach der Barwecke zu und hat er dazu Anstößen oben den Christes zu<br />
Salh<strong>aus</strong>en über die Wasserwage längs den Weg und in den Barwecker Siepen, rechter Hand an<br />
Geuecken, Hennecke und Besten zu Bracht ihren Teil stoßend, und linker Hand an den Christes<br />
zu Salh<strong>aus</strong>en, und ist solches Stück über die Wasserwage lang 124 R. und längs die Barwecke<br />
125 R. lang, und hat er da bekommen 4669 Ruten oder 14 Malter, 2 Sch., 2 Spint.<br />
Der 2. am Hülseberg vor <strong>dem</strong> Schulten Berge zu Salh<strong>aus</strong>en und hat er dazu Anstößen rechter<br />
Hand den Schulten zu Salh<strong>aus</strong>en, linker Hand den Christes zu Salh<strong>aus</strong>en, und oben den<br />
Witten zu Selkentrop und den Vos zu Velbecke, und unten sein ihre da gefallenes Heidfeld, und<br />
ist gemeltes Stück oben lang 51 Ruten und unten 69 Ruten oder 10 Malter, 2 Scheffel, 15 Becher.<br />
Der 2. daselbst beim Jagdh<strong>aus</strong>, und hat er da an rechter Hand den Schulten und Schütteler<br />
zu Salh<strong>aus</strong>en, und linker Hand den Christes zu Salh<strong>aus</strong>en, und beiden Seiten sein Gehölze und<br />
ist gemeltes Stück Heidfeld an einer Seite lang 69 Ruten, an der ander 14 1/2 Ruten oder 7<br />
Malter, 2 Scheffel, 1 Becher.<br />
Der 2. an gemeltem Ort am Rinsberg; und hat er dazu Anstößen linker Hand Schütteler zu<br />
Salh<strong>aus</strong>en, und rechter Hand den Christes zu Salh<strong>aus</strong>en, und unten sein Heidfeld, und oben<br />
spitz <strong>aus</strong>laufend an <strong>dem</strong> Schnadebaum und ist solches Stück unten breit 14 1/2 Ruten und<br />
oben spitz an <strong>dem</strong> Schnadebaum, und hat er da bekommen 368 Ruten oder 1 Malter, 1 Scheffel<br />
und 2 Becher.<br />
Der 4. in der Gleyer in der Hude, und hat er dazu Anstößen oben des Hebbecker Wiese, und<br />
unten den Christes zu Salh<strong>aus</strong>en und an einer Seite die Gleyer, an der andern Seite die Landstraße;<br />
und hat er da bekommen 3 1/2 Scheffel groß in der Habersaat; ist 188 Ruten.<br />
Der 1. in obgemelter Hude, unter, welcher er und Christes zusammen haben, kommt ihm zu<br />
die Halbscheid davon zu 94 Ruten und stößt solches Stück oben an den Nöcker zu Brenschet<br />
und tut diese Halbscheid 1 Scheffel, 13 Becher. Betragen sich also diese 8 Teile zusammen in<br />
einer Summa 32357 Ruten oder 99 Malter, 5 Scheffel und 3 Becher in der Habersaat.<br />
Nr. 3.<br />
Johannes Fridericus Vogt gt. Richter zu Leckmart.<br />
Hat in folgenden Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen, und zwar<br />
erstlich:<br />
[Es fehlen die ersten 4 Zeilen in der Kopie]<br />
.... und hat er allda bekommen 2090 Ruten oder 6 Malter, 2 3/4 Sch. in Habersaat.<br />
57
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Den Silberg und das Stück auf <strong>dem</strong> Knick hat er Engelhard, Hömerg zu Arpe und der Mues<br />
zu Niederberrentrop zusammen. Hat also der Silberg 1820 Ruten, davon je<strong>dem</strong> in 4 Teile geteilt<br />
= 455 Ruten.<br />
Auf <strong>dem</strong> Knick das Stück hat 608 Ruten davon je<strong>dem</strong> zukommt in 4 Teile geteilt = 152 R.<br />
Der 1. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruch, welchen der Vos zu Bracht in Gebrauch hat, und hat er<br />
dazu Anstößen unten Engelhard, oben Thomes zu Bracht, und ist solches zu beiden Seiten 1<br />
Rute, 5 Fuß breit, und hat er da bekommen 13 1/8 Ruten.<br />
Der 1. in der Arpe, bei des Obersten zu Kückelheim seiner Wiese, und hat er dazu Anstößen<br />
oben den Engelhard, und unten den Obersten zu Kückelheim und ist solches Stück 1 Rute, 1<br />
Fuß breit, und hat er da bekommen 7 1/3 Ruten.<br />
Der 15. in der Gleyer in der Hude, und hat er dazu Anstößen oben den Christes zu Salh<strong>aus</strong>en<br />
und unten den Wessel zu Werrentrop, und hat er da bekommen 12 1/2 Ruten.<br />
Betragen sich also diese 6 Stück, worin der Silberg und auf <strong>dem</strong> Knick miteingeschlossen<br />
2730 Ruten oder 8 Malter, 2 2/3 Scheffel in Habersaat.<br />
Nr. 4.<br />
Johannes Casparus Engelhard zu Eslohe.<br />
Hat in folgenden Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen u. zwar<br />
erstlich:<br />
Der 7. am hohen Lemberg, und hat er dazu Anstößen linker Hand den Vogt zu Lekmart, und<br />
rechter Hand spitz zulaufend in der Barwecke, und oben die Salh<strong>aus</strong>er, und unten das Barwecker<br />
Siepen, und ist gemeltes Stück oben lang 82 Ruten und unten an <strong>dem</strong> Siepen 25 Ruten<br />
lang, und weilen.... [Es fehlen die ersten 4 Zeilen in der Kopie] .... noch zusammen und ist der<br />
Silberg groß 1820 R. tut also der 4. Teil davon = 152 R.<br />
Der 2. der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruch, welchen der Vos zu Bracht in Pacht hat, und hat er dazu<br />
Anstößen unten den Hömerg zu Arpe, und oben den Vogt zu Leckmart, ist solches Stück 1 Rute,<br />
8 Fuß breit und hat er da bekommen 13 1/8 Ruten.<br />
Der 2. in der Arpe, und hat er dazu Anstößen unten den Vogt zu Leckmart und oben den<br />
Hömerg zu Arpe und ist solches Stück 1 Rute, 1 Fuß breit und hat er da bekommen 7 1/3 Rute.<br />
Der 9. in der Gleyer in der Hude, und hat er dazu Anstößen oben den Pieper zu Werrentrop<br />
und unten den Vos zu Velbecke, und hat er da bekommen 12 1/2 Ruten. Betragen sich also<br />
diese 6 Teile zusammen in einer Summa 2930 Ruten oder 9 Malter, 1 Spint in der Habersaat.<br />
Nr. 5.<br />
Johannes Hermannus Esleben zu Oberhun<strong>dem</strong>.<br />
Hat in folgenden Orten zu seinem Anteil bekommen, wo ihn das Los hingewiesen und zwar<br />
erstlich:<br />
Der 1. am hohen Lemberg, und hat er dazu Anstößen rechter Hand den Nöcker zu Brenschet,<br />
und linker Hand den Geuecken, Hennecken und Besten zu Bracht ihre Samtmark oder<br />
Teile, und unten das Siepen und oben die Salhäuser Marken und ist solches Stück oben breit<br />
20 Ruten und 12 Fuß, in der Mitte 20 Ruten und 24 3/4 Ruten und hat er da bekommen 2090<br />
Ruten oder 6 Malter, 2 3/4 Scheffel.<br />
In <strong>dem</strong> Brantergen bevor <strong>dem</strong> Schalmecker Wege ist ihm zugemessen von den Brantergen<br />
längs <strong>dem</strong> Christes zu Salh<strong>aus</strong>en, welches ein Triangel oder dreieckiges Stück ist, damit er<br />
daselbst seinen Teil nicht zwischen die Brachter bekomme, und ist..... [Es fehlen die ersten 4<br />
Zeilen in der Kopie] .... und hat er dazu Anstößen oben den Vos zu Velbecke und unten den<br />
Hömerg zu Arpe, und hat er da bekommen 12 1/2 Ruten.<br />
Was sein übriger Anteil in <strong>dem</strong> Bruch in der Gleyer, welchen der Vos unter hat, welches ist<br />
13 1/2 Ruten, und in der Arpe, welches sich beträgt 7 1/2 Kreuzruten, haben sich Brächter<br />
zumessen lassen an beiden Orten in ihre Teile, so betragen sich beide Teile zusammen 20 1/2<br />
Ruten oder 5 2/3 Becher, welches ihm die Brächter Interessenten vergüten wollen, wenn er<br />
ihnen diese beiden Pärtgers (Parzellen) nicht schenken will.<br />
58
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Betragen sich also obige 3 Teile zusammen in eine Summa 3212 1/2 R. oder 9 Malter, 5 1/2<br />
Sch. in Habersaat.<br />
Nr. 6.<br />
Joannes Rötgerus Hömerg zu Arpe,<br />
Herrn Gerichtsscheffen des Amtes Fredeburg, hat in folgenden Orten zu seinem Anteil bekommen,<br />
wo ihn das Los hingewiesen und zwar erstlich:<br />
Der 3. am hohen Lemberg, hat er daselbst zu Anstößen rechter Hand den Nöcker zu Brenschet<br />
und linker Hand den Hebbecker, und unten das Siepen, oben die Salhäuser, und ist solches<br />
oben breit 20 1/4 Ruten, in der Mitte 20 Ruten und unten 24 R., und hat er da bekommen<br />
2090 Ruten oder 6 M., 2 3/4 Sch. in Habersaat.<br />
In <strong>dem</strong> Silberg hat er und der Vogt zu Leckmart, Engelhard zu Eslohe und Mues zu Niederberrentrop<br />
zusammen, welcher groß ist 1820 Ruten, davon ihm der 4. Teil zukommt welches<br />
ist 455 R.<br />
In <strong>dem</strong> Stück auf <strong>dem</strong> Knick, welches groß ist 608 R., wovon ihm der 4. Teil zukommt, welcher<br />
ist 152 Ruten.<br />
Der 6. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruch, welchen der Vos zu Bracht pachtweise unter hat, hat er<br />
dazu Anstößen oben den Hebbecker, unten an die Wiese stoßend, und hat er da bekommen 13<br />
1/8 R.<br />
Der 3. in der Arpe, und hat er dazu Anstößen unten den Hebbecker, und oben den Geuecken,<br />
Hennecke und Besten zu Bracht, und hat er da bekommen 7 1/2 R.<br />
Der 12. in der Gleyer in der Hude; und hat er dazu Anstößen den Hennemann zu Werrentrop,<br />
und unten den Teipel zu Velbeck, und hat er da bekommen 12 1/2 Ruten.<br />
Betragen sich diese Teile zusammen in eine Summe 2730 R. oder 8 Malter, 2 2/3 Scheffel in<br />
Habersaat.<br />
Nr. 8.<br />
Antonius Nöcker zu Brenschet<br />
hat in folgenden Orten, wo ihn das Los hingewiesen hat, zu seinem Anteil bekommen und zwar<br />
erstlich:<br />
Der 2. am hohen Lemberg; hat er dazu Anstößen rechter Hand den Hömerg zu Arpe, und<br />
linker Hand den Bicks zu Oberhun<strong>dem</strong>, und oben die Salhäuser, und unten das Siepen; und ist<br />
solches Stück oben breit 20 1/2 R., mitten 20 R. oder 6 Malter, 2 3/4 Scheffel Habersaat.<br />
Seinen Teil, so er im Brantergen am Schallmecker Wege vorbehalten, haben die Brächter in<br />
die Besemecke, in die Buschgasche, verwiesen, welchen Teil sich die Velbecker und Werrentroper<br />
in ihre Teile haben zumessen lassen, welchen Teil ihm Abgemelte vergüten oder abstehen<br />
müssen.<br />
Der 1. in der Gleyer in der Hude; und hat er dazu Anstößen unten den Müller und Christes<br />
zu Salh<strong>aus</strong>en, und oben den Hebbecker, und hat er da bekommen 12 1/2 R.<br />
Der 4. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruch, welchen der Vos zu Bracht in Pacht hat, und hat er dazu<br />
Anstößen oben den Hömerg zu Arpe, und unten den Hebbecker; und ist solches Stück 1 R. und<br />
5 Fuß breit, und hat er da bekommen 13 1/8 R.<br />
Der 4. in Arpe, und hat er dazu Anstößen oben den Hebbecker und unten den Hömerg zu<br />
Arpe, und hat er da bekommen 7 1/3 R.<br />
Betragen sich also diese 4 Teile zusammen 2123 R. oder 6 Malter, 3 Scheffel, 4 1/2 Becher<br />
in der Habersaat.<br />
Nr. 9.<br />
Joannes Casparus Hebbecker<br />
hat in folgenden Orten, wo ihn das Los hingewiesen, sein zu seinem Anteil bekommen und<br />
zwar erstlich:<br />
Der 4. am hohen Lemberg, und hat er dazu Anstößen linker Hand den Hömerg zu Arpe,<br />
rechter Hand den Mues zu Niederberrentrop und oben die Salhäuser und unten das Siepen; es<br />
ist dieses Stück oben breit 22 R. und unten 26 R., und hat er da bekommen 2090 R. oder 6<br />
59
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Malter, 2 3/4 Sch. Seinen Teil, so er im Brantergen am Schalmecker Wege vorbehalten, haben<br />
die Brächter in die Besemecke in die Buschkasche verwiesen, welchen Teil sich die Velbecker<br />
und Werrentröper haben in ihre Teile zumessen lassen; welchen Teil ihre Obgemelte vergüten<br />
oder abstehen müssen.<br />
Der 2. in der Gleyer in der Hude; hat dazu Anstößen unten den Nöcker und oben den Witten<br />
zu Selkentrop; hat da bekommen 12 1/2 R.<br />
Der 5. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruch, welchen der Vos zu Bracht in Pacht hat; hat er dazu Anstößen<br />
unten den Mues zu Niederberrentrop, und oben den Nöcker zu Brenschet, und hat er da<br />
bekommen 13 1/8 R.<br />
Der 5. in der Arpe, hat er dazu Anstößen oben den Mues zu Niederberrentrop, und unten<br />
den Nöcker zu Brenschet; hat da bekommen 7 1/2 R.<br />
Betragen sich also diese 4 Teile zusammen 2133 R. oder 6 Malter, 3 Scheffel, 4 1/2 Becher<br />
in der Habersaat.<br />
Nr. 10.<br />
Jürgen Thöne zu Velbeck, Gerichtssschöffen des Amtes Fredeburg<br />
hat in ff. Orten zu seinem Anteil bekommen, wo ihn das Los hingewiesen, und zwar erstlich:<br />
Der 2. in der Teilung am Auergang und Hülseberg; hat dazu Anstößen rechter Hand Teipel<br />
zu Velbeck, und linker Hand den Vos zu Velbeck, und auf <strong>dem</strong> Hülseberg an Brächter und<br />
Christes zu Salh<strong>aus</strong>en stoßend, und unten nach der Besemecke in der Schlucht an den Schulten<br />
zu Velbeck stoßend, und ist dieses Stück an den Schulte breit 16 R., 8 Fuß, und oben 27 R.<br />
breit, und in der Mitte 21 R., hat da bekommen 2748 R. oder 8 Malter, 4 1/2 Scheffel.<br />
Der 5. in der Besemecke unten in der Buschkasche, und hat er zu Anstößen rechter Hand<br />
den Teipel, und linker Hand den Hennemann zu Velbeck, und oben an den Gerben zu Bracht,<br />
unten an das Besemecker Siepen; hat das Stück in der Breite oben an Gerben 20 R., unten 11<br />
R. und hat er da bekommen 1282 R. oder 3 Malter, 5 3/4 Scheffel in der Habersaat.<br />
Der 5. oben in der Besemecke, wo die Besemecke springt, hat dazu Anstößen rechter Hand<br />
den Gnacker zu Werrentrop, und linker Hand den Wessel zu Werrentrop, und hat dieses Stück<br />
unten in der Breite 5 R. und oben 4 1/2 R., hat da bekommen 147 R. oder 2 3/4 Scheffel.<br />
Der 4. in der Gleyer in der Hude; hat dazu Anstößen oben den Gnacken zu Werrentrop, und<br />
unten den Witten zu Selkentrop; hat da bekommen 12 1/2 R.<br />
Betragen sich also diese 4 Teile zusammen in einer Summe 4177 1/2 R. oder 12 Malter, 5<br />
1/3 Scheffel.<br />
Nr. 11.<br />
Arnoldus Teipel zu Velbeck<br />
hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen und zwar erstlich:<br />
Der 1. in der Teilung am Auergang und Hülseberg; hat zu Anstößen rechter Hand den Pieper<br />
zu Werrentrop und linker Hand den Thöven zu Velbecke, und oben die Brächter, und unten den<br />
Schulten zu Velbecke; ist dieses Stück breit oben 24 R., unten vor Schulten 15 R. und in der<br />
Mitte 20 R.; und hat er da bekommen 2748 R. oder 8 M., 4 1/2 Sch.<br />
Der 6. in der Besemecke; hat dazu Anstößen rechter Hand den Vos zu Velmecke, und linker<br />
Hand den Thönen daselbst, und oben den Gerben zu Bracht und unten das Besemecker Siepen,<br />
hat dieses Stück in der Breite oben 21 R. und unten 10 R., und hat er da bekommen 1282<br />
R. oder 3 M., 5 3/4 Sch.<br />
Der 2. oben in der Besemecke; hat dazu Anstößen rechter Hand den Pieper zu Werrentrop<br />
und linker Hand den Hennemann daselbst, und oben den Pieper und unten das Besemecker<br />
Siepen, und ist solches Stück in der Breite oben 7 R. und unten 7 R. und hat er da bekommen<br />
147 R.<br />
Der 2. in der Gleyer in der Hude; hat dazu Anstößen oben den Mues zu Niederberrentrop<br />
und unten den Pieper zu Werrentrop, und hat er da bekommen 12 1/2 Ruten. Betragen sich<br />
also diese 4 Teile in einer Summa 4177 1/2 R. oder 12 Malter, 5 1/3 Scheffel.<br />
60
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Nr. 12<br />
Johannes Vos zu Velbecke.<br />
Hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, seinen Anteil bekommen und zwar erstlich:<br />
Der 3. in der Teilung am Auergang und Hülseberg; hat dazu Anstößen rechter Hand den<br />
Thönen zu Velbecke und linker Hand den Witten zu Selkentrop, und oben den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en<br />
und unten den Schulten zu Velbecke, und ist dieses in der Breite oben 28 R., in der<br />
Mitte 22 R. und unten 16 R., und hat er da bekommen 2748 R.<br />
Der 7. unten in der Besemecke, und hat er dazu Anstößen rechter Hand den Witten zu Selkentrop<br />
und linker Hand den Teipel zu Velbecke und oben an den Gerben zu Bracht und unten<br />
an das Besemecker Siepen, und hat dieses Stück in der Breite oben 21 R. und unten 9 R., und<br />
hat er da bekommen 1364 R. oder 4 M., 1 1/4 Sch.<br />
Der 7. oben in der Besemecke, und hat er dazu Anstößen rechter Hand den Witten zu Selkentrop,<br />
und linker Hand den Gnacken zu Werrentrop und hat er da bekommen 157 R.<br />
Der 8. in der Gleyer in der Hude, hat zu Anstößen oben den Engelhard zu Eslohe und unten<br />
den Bicks zu Oberhun<strong>dem</strong>, und hat da bekommen 12 1/2 Ruten.<br />
Betragen sich also die 4 Teile zusammen in einer Summa 4177 1/2 R. oder 12 M., 5 Sch. 6<br />
B.<br />
Nr. 13.<br />
Nicol<strong>aus</strong> Witte zu Selkentrop.<br />
Hat in ff. Orten, wo ihn sein Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen und zwar erstlich<br />
wie folgt:<br />
Der 4. in der Teilung am Auergang und Hülseberg; hat zu Anstößen rechter Hand den<br />
Schulten zu Salh<strong>aus</strong>en, linker Hand den Vos zu Velbecke, und oben den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en<br />
und auf <strong>dem</strong> Auergang den Schulten zu Velbecke, und hat dieses Stück in der Breite an <strong>dem</strong><br />
Müller 29 R. und in der Mitte 24 R. und auf <strong>dem</strong> Auergang bei <strong>dem</strong> Schulten zu Velbecke 16 R.<br />
und hat er da bekommen 2748 Ruten.<br />
Der 8. unten in der Besemecke, hat dazu Anstößen rechter Hand das angehende Heidfeld<br />
am Calenberg, und linker Hand den Vos zu Velbecke, und oben den Gerben zu Bracht, und<br />
unten das Besemecker Siepen, und hat dieses Stück oben in der Breite 22 R. und unten 12 R.,<br />
und hat er da bekommen 1411 R.<br />
Der 8. oben in der Besemecke; hat zu Anstößen rechter Hand das Heidfeld des Lüdkenberges,<br />
und linker Hand den Vos zu Velbeck, und oben den Hennemann und unten das Besemecker<br />
Siepen. Dieses Stück ist oben breit an Hennemann zu Werrentrop 6 R. und unten am Siepen<br />
7 R., hat da bekommen 197 Ruten.<br />
Der 3. in der Gleyer in der Hude; hat zu Anstößen oben den Thönen zu Velbecke und unten<br />
den Hebbecker, und hat da bekommen 12 1/2 R.<br />
Betragen sich also diese 4 Teile zusammen in einer Summa 4356 1/2 R. oder 13 M., 2 1/2<br />
Sch.<br />
Nr. 14.<br />
Antonius Gnacke zu Werrentrop<br />
hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen, und zwar erstlich<br />
wie folgt:<br />
Der 2. auf <strong>dem</strong> Hülseberg nach der Besemecke zu; hat dazu Anstößen rechter Hand den<br />
Wessel zu Werrentrop, und linker Hand den Hennemann daselbst, und oben die Brächter, und<br />
unten das Heidfeld an <strong>dem</strong> Lütkenberg, und hat dieses in der Breite oben 28 R., in der Mitte 26<br />
R. und unten auch 26 R. und hat er da bekommen 2748 R.<br />
Der 6. oben in der Besemecke, hat dazu Anstößen rechter Hand den Vos zu Velbecke und<br />
linker Hand den Thönen zu Velbecke, und unten die Besemecke und oben den Hennemann zu<br />
Werrentrop; dieses Stück ist unten breit 5 R. und oben 4 1/2 R., hat da bekommen 147 R.<br />
61
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Der 3. unten in der Besemecke; hat dazu Anstößen rechter Hand den Hennemann, linker<br />
Hand den Pieper zu Werrentrop, und oben an den Weg und unten an die Besemecke, dieses<br />
Stück ist oben breit 19 R. unten 10 R., hat da bekommen 1282 Ruten.<br />
Der 5. in der Gleyer in der Hude; hat zu Anstößen unten den Thönen zu Velbecke und oben<br />
den Hömerg zu Arpe; hat bekommen 12 1/2 R.<br />
Betragen sich also diese 4 Teile zusammen in einer Summa 4177 1/2 R. oder 12 M., 5 1/8<br />
Sch.<br />
Nr. 15.<br />
Jodocus Hennemann zu Werrentrop.<br />
Hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil erhalten, und zwar erstlich<br />
wie folgt:<br />
Der 3. auf <strong>dem</strong> Hülseberg nach der Besemecke, hat zu Anstößen rechter Hand den Gnacke<br />
und linker Hand den Pieper zu Werrentrop, und oben an die Brächter und unten an das Heidfeld,<br />
und die oberste Teilung an der Besemecke. Dieses Stück ist oben breit längs die Brächter<br />
20 R., in der Mitte 23 R. und unten 22 1/2 R. und hat er da bekommen 2748 R. oder 8 M., 4<br />
1/2 Sch.<br />
Der 6. oben in der Besemecke; hat er dazu Anstößen rechter Hand den Teipel zu Velbecke<br />
und linker Hand spitzzulaufend, und oben an den Pieper zu Werrentrop, und unten an das Siepen.<br />
Länge unten und oben gleich ad 21 R., und hat da bekommen 147 R.<br />
Der 4. unten in der Besemecke; hat zu Anstößen rechter Hand den Thönen zu Velbecke und<br />
linker Hand den Gnacken zu Werrentrop, und oben an den Weg, und unten an das Besemecker<br />
Siepen. Die Breite oben ist 20 R., und unten 11 R., hat da bekommen 1282 R. oder 3 M., 5 3/4<br />
Sch.<br />
Der 13. in der Gleyer in der Hude; hat zu Anstößen unten den Mues zu Niederberrentrop<br />
und oben den Wessel zu Werrentrop; hat da bekommen 12 1/2 Ruten.<br />
Betragen sich also diese 4 Teile zusammen in einer Summa 4177 1/2 R. oder 12 M., 5 1/2<br />
Sch.<br />
Nr. 16.<br />
Rötgerus Pieper zu Werrentrop.<br />
Hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen, und zwar erstlich<br />
wie folgt:<br />
Der 4. auf <strong>dem</strong> Hülseberg bis in die Besemecke; und hat zu Anstößen rechter Hand den<br />
Hennemann zu Werrentrop, linker Hand den Teipel zu Velbecke, und oben an die Brächter Teilung,<br />
und unten an die kleine Teilung in der Besemecke; dieses Stück hat oben in der Breite 12<br />
R., in der Mitte 19 R. und unten 30 R., hat da bekommen 2748 R. oder 8 M., 4 1/2 Sch.<br />
Der 3. oben in der Besemecke; hat zu Anstößen rechter Hand den Wessel zu Werrentrop,<br />
linker Hand den Teipel zu Velbecke und oben an den Hennemann, und unten an das Siepen, ist<br />
dieses Stück unten und oben 6 Ruten breit, und hat er da bekommen 147 Ruten.<br />
Der 2. unten in der Besemecke; hat dazu Anstößen rechter Hand den Gnacken, linker Hand<br />
den Wessel zu Werrentrop. Dieses Stück hat in der Breite oben 18 R. und unten 9 R., hat da<br />
bekommen 1323 R. oder 4 M., 1/2 Sch.<br />
Der 10. in der Gleyer in der Hude; hat dazu Anstößen unten den Engelhard zu Eslohe und<br />
oben den Teipel zu Velbecke, hat bekommen 12 1/2 R.<br />
Betragen sich also diese 4 Teile zusammen in einer Summe 4197 R. oder 12 M., 5 Sch., 13<br />
B.<br />
Nr. 17.<br />
Joannes Wessel zu Werrentrop<br />
hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen und zwar erstlich wie<br />
folgt:<br />
Der 1. am Hülseberg, vorn nach der Besemecker Seiten; hat dazu Anstößen rechter Hand<br />
an den Schauerten zu Bracht, und linker Hand an den Gnacken zu Werrentrop, und oben an<br />
62
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
den Geuecken und Gerben zu Bracht, und unten an das unverteilte Heidfeld auf <strong>dem</strong> Lütchenberg.<br />
Dieses Stück hat oben in der Breite 34 R. und mitten 36 R., und hat da bekommen 2748<br />
R. oder 8 M., 5 1/3 Sch.<br />
Der 4. oben in der Besemecker Teilung; hat dazu Anstößen rechter Hand den Wessel zu<br />
Werrentrop, und oben an Hennemann, und unten an das Siepen, dieses Stück hat in der Breite<br />
unten und oben 8 R., hat bekommen 147 R.<br />
Der 1. unten in der Besemecker Teilung; hat zu Anstößen rechter Hand den Pieper zu Werrentrop<br />
und linker Hand das unverteilte Heidfeld auf <strong>dem</strong> Lütkenberge, und oben an den Weg<br />
und unten an das Siepen. Dieses Stück hat in der Breite oben 18 R., unten 10 1/2 R., hat da<br />
bekommen 1340 1/2 R. oder 4 M. und 3 Spint.<br />
Der 14. in der Gleyer in der Hude; hat zu Anstößen unten den Hennemann zu Werrentrop,<br />
oben den Vogt zu Leckmart, hat da bekommen 12 1/2 R.<br />
Betragen sich also diese 4 Teile zusammen in einer Summa 4236 R. oder 13 Malter, 7 Becher.<br />
NB. Die Werrentröper haben noch die Heidfelder an <strong>dem</strong> Calenberge noch den Besemecker<br />
Siepen und auch das Heidfeld an <strong>dem</strong> Lütkenberge unter sich gemein und unverteilt, welches<br />
ihnen die Velbecker allein gelassen haben. Hat also erstlich das Heidfeld am Lütkenberge in<br />
seiner Größe 3444 R. oder 10 M. und 4 Sch. in Habersaat.<br />
Das Heidfeld am Calenberge hat in seiner Größe 6598 R. oder 20 M., 2 Sch., 2 1/3 B.<br />
Nr. 18.<br />
Casparus Rath genannt Geuecke zu Bracht<br />
hat in ff. Orten, zu seinem Anteil bekommen, wo das Los ihn hingewiesen hat, und zwar erstlich<br />
wie folgt:<br />
Der 11. in der ersten Teilung am Hülseberg; hat dazu Anstößen rechter Hand den Besten<br />
und linker Hand Gerben, und oben an die Werrentröper Teilung, und unten an den Weg. Dieser<br />
Teil ist breit 11 R. und unten 16 R., und hat er da bekommen 590 R. oder 1 M., 5 Sch., 14 1/2<br />
B.<br />
Der 7. in der Teilung unter <strong>dem</strong> Wege vor <strong>dem</strong> Hülseberg; hat dazu Anstößen rechter Hand<br />
Thomes und linker Hand Hennecken, und oben und unten an <strong>dem</strong> Wege, so mitten durch das<br />
Branterge geht, dieses Stück hat in der Breite oben 4 R. und unten 5 R., und hat er da bekommen<br />
180 R. oder 3 Sch., 5 Becher.<br />
Der 4. am Rinsberg; hat zu Anstößen rechter Hand den Besten und linker Hand Volmers,<br />
und oben die Salhäuser, und unten die Brächter Hagens, und ist dieser in der Breite oben 13<br />
R., oberste Mittel 15 R., das unterste Mittel 14 R., und unten 14 R., und hat er da bekommen<br />
1784 R. oder 5 Malter, 3 Sch., 2 Becher.<br />
Der 7. und 8. am Knick; das 9. und 10. Part. hat er von <strong>dem</strong> Huster get<strong>aus</strong>cht, für seine<br />
Parzelle hinter Heller und in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruch, den der Vos hat in Pachtung, welche 2<br />
Teile der Huster wieder bekommen hat; hat allhier zu Anstößen rechter Hand den Hennecken,<br />
und linker Hand den Teil, so er und Hennecke und Beste hat, und unten an die Länder, und<br />
oben an den Vogt zu Leckmart; dieses Stück hat in der Breite unten 47 1/2 R. und oben 53 R.<br />
hat allda bekommen 2124 R. oder 6 Malter, 3 Scheffel, 8 Becher.<br />
Der 7. in der Teilung am Brantergen im Gehölze; hat dazu Anstößen rechter Hand Volmers,<br />
und linker Hand Rickes, und oben an <strong>dem</strong> Huster und unten an die Brächter Mark in der<br />
Schlucht; und ist dieses Stück oben breit 9 R. und unten 9 1/2 R., und hat er da bekommen<br />
338 R. oder 1 Malter und 1 Spint.<br />
Der 3. in der Schlette am Calenberge; hat dazu Anstößen rechter Hand Hennecken, linker<br />
Hand den Besten. Dieses Stück ist unten breit 8 R., in der Mitte 4 R. und oben 9 R. und hat er<br />
da bekommen 550 R. oder 1 Malter, 4 Scheffel, 3 Becher.<br />
Der 10. am Brantergen bover und unter <strong>dem</strong> Wege, und hat er bover <strong>dem</strong> Schalmecker<br />
Wege zu Anstößen rechter Hand Petz, linker Hand Schauerten, und ist dieses Stück oben breit<br />
3 R., 6 Fuß, und unten am Schalmecker Weg 7 R. und ist es groß 323 R., unter <strong>dem</strong> Wege 398<br />
R., tut zusammen 721 R. oder 2 Malter, 1 1/3 Scheffel.<br />
63
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Der 10. in der Wiese in der Arpe; hat dazu Anstößen oben Välen Mark, und unten den Vos;<br />
hat da bekommen 27 Ruten.<br />
Betragen sich also diese 8 Teile zusammen in einer Summa 6314 R. oder 19 Malter, 4 3/4<br />
Sch.<br />
Nr. 19.<br />
Joannes Volmer genannt Beste zu Bracht<br />
hat in ff. Orten zu seinem Anteil bekommen, wo ihn das Los hingewiesen, und zwar erstlich wie<br />
folgt:<br />
Der 10. in der Teilung des Hülseberges bover <strong>dem</strong> Wege, und hat dazu Anstößen rechter<br />
Hand Petz, linker Hand Geuecken und oben die Werrentröper, und unten den Weg. Dieses<br />
Stück ist oben breit 7 R., unten 13 R., und hat er da bekommen 580 R. oder 1 M., 5 Sch., 11<br />
1/2 B. in Habersaat.<br />
Der 10. daselbst unter <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand Gerben, linker Hand<br />
Vos, oben unten den Weg; dieses Stück ist oben breit 4 R., unten 8 R., und hat er da bekommen<br />
180 R. oder 3 Sch., 5 Becher.<br />
Der 3. in der Teilung am Rinsberge; hat dazu Anstößen rechter Hand den Vos, linker Hand<br />
Geuecken, oben die Salhäuser, unten die Brächter Hagen. Dieses Stück ist breit und beide Mittellinien<br />
13 R. und unten 14 R.; hat da bekommen 1784 R. oder 5 Malter, 3 Scheffel, 2<br />
Kreuzruten.<br />
Der 13. am Knick; hat dazu Anstößen rechter Hand Välen, linker die Oedinger, und oben<br />
den Rath auf <strong>dem</strong> Berge, und unten die Hagen. Dieses Stück hat in der Breite oben 12 1/2 R.<br />
und unten 28 R. und hat er da bekommen 648 R. oder 2 Malter.<br />
Der 1. im Löttenberg; hiervon hat er <strong>dem</strong> Rickes ein Stück auf <strong>dem</strong> gleichen vert<strong>aus</strong>cht, vor<br />
des Rickes seinen Teil in der Schlette und Calenberg, und hat er davon behalten das Stück unter<br />
<strong>dem</strong> Arper Wege, und hat er dazu Anstößen unten das Wasser, und oben den Weg, und hat<br />
er da noch behalten 357 R. oder 1 Malter, 10 Becher, und weilen dieses schlecht ist, ist es vor<br />
halb gerechnet.<br />
Der 11., 1. und 2. an der Eggen am Calenberg und Schlette; hat er dazu Anstößen rechter<br />
Hand Geuecken, und linker Hand und unten die Werrentröper und den Gerben, und ist das Nr.<br />
11 breit unten 24 R. und oben 18 R. und hat er in diesem Stück bekommen 536 R. und in den<br />
anderen Nummern 1 und 2 hat er zusammen bekommen 1090 R., haben also diese 3 Teile<br />
zusammen 1626 R. oder 5 Malter und 2 Kreuzruten.<br />
Der 12. in der Teilung hinter der Hellen; hat dazu Anstößen rechter Hand Välen und linker<br />
Hand das unverteilte Stück von 555 R., und oben an Gerben, und unten an die Schlette, und<br />
hat da in der Breite oben 20 1/2 R. und unten 21 1/2 R. Hat da bekommen wegen Schlechtigkeit<br />
des Orts 194 R. mehr, als die andern und hat da bekommen 700 R. oder 2 Malter, 1<br />
Scheffel.<br />
Der 4. im Brantergen bover und unter <strong>dem</strong> Schalmecker Wege; hat dazu Anstößen rechter<br />
Hand den Volmers und linker Hand den Hennecken, und ist das Stück bover <strong>dem</strong> Wege oben 3<br />
5/8 R. breit, und am Wege 7 R., das unter <strong>dem</strong> Wege ist oben breit 7 R. und unten 15 R.; er<br />
hat da bekommen in beiden Teilen zusammen 716 R. oder 2 Malter, 1 1/4 Scheffel.<br />
Der 12. und 13. in der Arpe in Henkeln Wiese und hat dazu Anstößen unten Henkelen, oben<br />
den Weg, und hat da bekommen 52 R.<br />
Betragen sich also diese 9 Stück zusammen in einer Summa 6643 R. oder 20 Malter, 3<br />
Scheffel, 1 Kreuzrute.<br />
Nr. 20.<br />
Joannes Domes zu Bracht<br />
hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen, und zwar erstlich<br />
wie folgt:<br />
Der 3. am Hülsenberge bover <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand den Volmer, linker<br />
Hand den Huster, oben die Werrentröper, und unten den Weg; dieses Stück ist oben breit<br />
7 R. und unten 13 R. und hat er da bekommen 430 R. oder 1 Malter, 2 Scheffel.<br />
64
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Der 6. daselbst unter <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand den Huster, linker Hand<br />
den Geuecken, und oben den Weg, dieses Stück ist in der Breite oben 4 R. und unten 5 R.; hat<br />
da bekommen 180 R. oder 3 1/2 Scheffel.<br />
Der 6. und 7. im Lüttenberge; hat zu Anstößen rechter Hand Volmers, linker Hand Petz an<br />
No. 7 oben Hennecken Hagen, und unten Winter- und Sommer-Seite an das Siepen; hat da<br />
bekommen 1124 R. oder 3 M., 2 Sch., 13 B., und ist dieses Stück unten an der Sommerseite<br />
lang 50 R. und an der Winterseite 12 R.<br />
Der 6. in der Teilung hinter der Hellen; hat dazu Anstößen rechter Hand den Rickes, linker<br />
Hand den Vos, dieses Stück ist oben breit 11 R. und unten 9 R., hat da bekommen 506 R. oder<br />
1 Malter, 3 1/3 Scheffel.<br />
Der 13. am Rinsberge; hat zu Anstößen rechter Hand den Gerben, linker Hand Christes zu<br />
Salh<strong>aus</strong>en und den Vix zu Oberhun<strong>dem</strong>, und oben die Salhäuser und unten spitzzulaufend an<br />
den Schalmecker Weg. Dieses Stück ist in der Breite oder Länge oben 38 R., nächste Mittellinie<br />
17 11/16 R., wieder die nächste Mittellinie 28 R. und dann die 3. Mittellinie 13 R. und unten<br />
spitz, und hat da 102 R. mehr als die andern, wegen der bloßen Plätze, so darinnen sind, und<br />
hat er da bekommen 1886 R. oder 5 M., 5 Sch., 4 Kreuzruten.<br />
Der 3. vor <strong>dem</strong> Hülseberg am Brantergen im Gehölz bei <strong>dem</strong> Schalmecker Wege; hat dazu<br />
Anstößen rechter Hand Gerbe, linker Hand Schauerte, oben den Huster und unten die Schlade.<br />
Dieses Stück ist oben breit 6 1/2 R., unten 6 1/2 R.: bekommen 338 R. oder 1 Malter, 1 Spint.<br />
Der 8. im Brantergen unter und bover <strong>dem</strong> Schallmecker Wege, hat dazu Anstößen einerseits<br />
den Schauerten, und andererseits den Rickes, und ist das Stück bover <strong>dem</strong> Wege oben<br />
breit 3 R., 6 Fuß und unten am Schalmecker Wege 7 R. breit, das Stück unter <strong>dem</strong> Wege ist<br />
oben am Wege 7 R. breit und unten am Tiergarten 12 R. breit, und hat er da bekommen an<br />
den beiden Teile zusammen 741 R. oder 2 Malter, 1 Scheffel und 12 Becher.<br />
Der 5. in der Schlette am Calenberg; hat dazu Anstößen rechter Hand Gerben, linker Hand<br />
Hennecken und oben das Werrentröper Heidfeld. Dieses Stück ist oben breit 9 R., mitten 5 R.,<br />
unten 10 R. Hat er bekommen 649 R. oder 2 Malter und 1 Kreuzrute.<br />
Der 1. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruche, den der Vos in Pacht hat, hat dazu Anstößen oben den<br />
Schauerten und unten den Vogt zu Leckmart. Dieses Stück ist 3 R. breit und hat er da bekommen<br />
27 Ruten.<br />
Der 1. in der Schlette, hat dazu Anstößen oben die Gerben Wiese, und unten Petz, und zu<br />
beiden Seiten Gerben, hat da bekommen 26 R.<br />
Betragen sich also diese 10 Teile zusammen in einer Summa 5907 R. oder 18 M., 1 Sch., 6<br />
B.<br />
Nr. 21.<br />
Joannes Schauerte zu Bracht<br />
hat in ff. Orten zu seinem Anteil bekommen, wo ihn das Los hingewiesen hat und zwar erstlich:<br />
Der 6. am Hülseberge bover <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand Hennecke, linker<br />
Hand Huster, und unten den Weg, und oben die Werrentröper. Dieses Stück ist oben breit 3 R.,<br />
unten 9 R., hat da bekommen 464 R. oder 1 Malter, 2 Scheffel, 9 1/2 Becher in der Habersaat.<br />
Den 12. in der Teilung am selben Ort unter <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand den<br />
Volmer, linker Hand den Vos, oben und unten den Weg. Dieses Stück ist breit oben 4 R., unten<br />
5 R., hat da bekommen 180 R. oder 3 1/2 Scheffel.<br />
Der 6. am Rinsberg; hat dazu Anstößen rechter Hand den Volmer, linker Hand den Huster,<br />
oben die Salhäuser, unten die Brächter Hagens. Dieses Stück ist oben breit 14 R., die erste<br />
Mittellinie 16 R. und die andere 15 R. und unten 16 R. breit. Hat da bekommen 1784 R. oder 5<br />
Malter, 3 Scheffel und 2 Kreuzruten.<br />
Der 3. und 4. am Knick. Hat dazu Anstößen rechter Hand den Vos, linker Hand den Hennecke;<br />
dieses Stück ist oben 35 R. und unten 39 1/2 R. lang; hat da bekommen 1140 R. oder<br />
3 Malter, 3 Sch., 2 1/2 Becher.<br />
Der 1. in der Teilung hinter <strong>dem</strong> Heller; hat dazu Anstößen rechter Seite den Huster, linker<br />
Seite den Wessel zu Werrentrop; unten an <strong>dem</strong> Weg bover den Wessel, oben an die Brächter<br />
65
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Mark. Dieses Stück ist unten breit 8 R. und oben 11 R. Hat da bekommen 506 R. oder 1 Malter,<br />
3 Sch., 6 Becher.<br />
Der 4. in der Teilung am Brantergen im Gehölz; hat dazu Anstößen rechter Seite den Huster,<br />
linker Seite Domes, oben den Huster, unten die Schlade. Dieses Stück ist oben und unten<br />
breit 7 R.; hat da bekommen 338 R. oder 1 Malter, 1 Spint.<br />
Der 9. in der Teilung, so bover und unter <strong>dem</strong> Schalmecker Wege ist. Hat dazu Anstößen<br />
einerseits den Domes, andererseits den Geuecke; und ist bover <strong>dem</strong> Schalmecker Wege oben<br />
3 R., 6 Fuß, und am Schalmecker Wege 7 R. breit; das zweite Stück unter <strong>dem</strong> gemelten Wege<br />
ist oben 7 R., unten am Tiergarten 12 R. breit, und hat er da bekommen zusammen 741 R.<br />
oder 2 Malter, 1 Sch., 2 Becher.<br />
Der 9. am Calenberge und Schlitte; hat dazu Anstößen rechter Hand den Vos, und linker<br />
Hand den Huster, und oben das Werrentroper Heidfeld, unten das Land. Dieses Stück ist oben<br />
breit 7 R., mitten 8 R., und unten 19 R. Hat da mehr bekommen, weil der schlechter ist, als<br />
der andere; hat bekommen 790 R. oder 2 Malter, 2 1/3 Scheffel.<br />
Der 2. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruch, so der Vos in Pacht hat; hat dazu Anstößen oben die Välen<br />
Mark, unten den Domes, und ist dieses Stück 3 R. breit, und hat da bekommen 27 R.<br />
Der 8. in der Arpe; hat dazu Anstößen oben das übriggebliebene Stück, und unten den Volmers;<br />
und hat da bekommen 26 R.<br />
Betragen sich also diese 10 Teile zusammen in einer Summe 5996 R. oder 18 Malter, 3<br />
Scheffel und 2 Kreuzruten.<br />
Nr. 22.<br />
Joannes Huster zu Bracht<br />
hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil erhalten, wie folgt:<br />
Der 4. am Hülseberg in der Teilung bover <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand Domes,<br />
linker Hand Hennecken, oben die Werrentroper, unten den Weg und den Rickes; dieses<br />
Stück ist oben breit 4 R., unten 11 R. und hat da bekommen 430 R., oder 1 Malter, 2 Scheffel.<br />
Der 7. in selbiger Teilung; hat dazu Anstößen rechter Hand den Schauerten, linker Hand die<br />
Välen Mark, so Hennecke, Beste und Geuecke hat, und oben die Werrentroper, und unten den<br />
Weg. Dieses Stück ist breit oben und unten 9 R. und hat da bekommen 464 R. oder 1 Malter, 2<br />
Scheffel, 9 2/3 Becher.<br />
Der 5. am Hülseberge unter <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Seite Domes, linker Seite<br />
Petz, oben und unten den Weg; dieses Stück ist breit oben 4 R. und unten 5 1/2 R., und hat<br />
er da bekommen 180 R. oder 3 1/3 Scheffel.<br />
Der 2. in selbiger Teilung, hat dazu Anstößen rechter Hand den Hennecke und Geuecke, linker<br />
Seite Rickes, oben und unten den Weg; dieses Stück ist oben breit 5 R., hat da bekommen<br />
180 R. oder 3 1/3 Scheffel.<br />
Der 7. und 8. am Rinsberg; hat dazu Anstößen rechter Hand Schauerte, linker Hand Rickes,<br />
unten den Hagen, oben die Salhäuser; die unterste Breite über 30 R., die beiden Mittellinien 26<br />
R. und oben 26 R., er hat da 204 R. mehr, als die anderen wegen der bloßen Plätze, so darinnen<br />
sind, und hat er in diesen beiden Teilen bekommen 3772 R. oder 11 Malter, 4 Scheffel<br />
weniger 8 R.<br />
Der 9. und 10. Teil am Knick hat er mit <strong>dem</strong> Geuecke vert<strong>aus</strong>cht für seinen Teil hinter der<br />
Heller und in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruch, so Vos unten hat.<br />
Der 2. und 3. am Löttenberg; hat dazu Anstößen rechter Hand Petz, linker Hand Besten und<br />
Rickes, oben Domes, unten das Siepen, und ist dieses Stück breit oben 18 1/2 R., unten 21 R.<br />
hat da bekommen 1040 R. oder 3 Malter, 3 Scheffel, 1 2/3 Becher.<br />
Der 1., 3. und 4. hinter der Hellen; hat dazu Anstößen rechter Hand den Rickes, linker Hand<br />
den Schauerte, oben die Brächter Mark, unten den Weg. Dieses Stück ist breit oben 28 R., unten<br />
24 R., und hat da bekommen 1518 R. oder 4 Malter, 4 Sch., 2 Becher.<br />
Der 5. in der Teilung am Brantergen im Gehölz; hat dazu Anstößen rechter Hand den<br />
Rickes, linker Hand den Schauerte, oben an seine Teilung bover <strong>dem</strong> Schalmecker Wege, und<br />
66
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
unten die Schlade. Dieses Stück ist unten und oben 7 1/2 R. breit, und hat er da bekommen<br />
338 R. oder 1 Malter, 1 Spint.<br />
Der 1. und 2. im Brantergen bover und unter <strong>dem</strong> Schalmecker Wege; hat dazu Anstößen<br />
linker Seite den Volmer, rechter Seite den Hennecke bover <strong>dem</strong> Wege, und unter <strong>dem</strong> Schalmecker<br />
Wege rechter Hand den Gerben und Hennecken, und linker Seite auch den Hennecken,<br />
und unten die Rabenschlade, und oben den Schalmecker Weg. Das Stück ist ober <strong>dem</strong> Schalmecker<br />
Wege oben breit 6 3/4 R., und unten 14 R., und das unter <strong>dem</strong> Wege ist oben breit 14<br />
R. und 24 R., er hat da bekommen, in diesen 2 Stücken 1580 R. oder 4 M., 4 2/3 Sch.<br />
Der 8. in der Teilung am Calenberge und Schlette; hat zu Anstößen rechter Hand Schauerten,<br />
linker Hand Volmer, oben das Werrentröper Heidfeld und unten Volmers Kamp. Dieses<br />
Stück ist breit unten 19 R., mitten 6 R. und oben 9 R. Weilen dieser Ort schlecht ist, hat er<br />
mehr als die andern und hat da bekommen 760 R. oder 2 M., 2 Sch. und 4 Kreuzruten.<br />
Der 7., 8., 9. und 10. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruche, den der Vos in der Pacht hat, wovon er 2<br />
Teile an sich get<strong>aus</strong>cht, hat dazu Anstößen oben den Vos, unten den Petz; dieses Stück ist 12<br />
R. breit und hat er da bekommen 104 R., beinahe zum Fuder-Heuwachs in gutem Grunde.<br />
Betragen sich also diese 11 Teile zusammen in einer Summe 10336 R. oder 31 Malter, 5<br />
Sch., 6 Becher.<br />
Nr. 23.<br />
Joannes Gerbe zu Bracht<br />
hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil erhalten, und zwar erstlich wie<br />
folgt:<br />
Der 12. in der Teilung am Hülseberg bover <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand<br />
Geuecke und linker Hand Schauerte, in der Teilung hinter der Hellen oben den Wessel zu Werrentrop,<br />
unten an <strong>dem</strong> Weg über den Weg hin bis zum Schnadebaum, so zur rechten Seite bei<br />
<strong>dem</strong> Jagdh<strong>aus</strong> steht. Dieses Stück hat unten in der Breite 29 R. oben 37 (?) R., und hat er hier<br />
180 R. mehr als die andern, weilen dieser Ort schlecht ist; hat bekommen 610 R. oder 1 M., 5<br />
Sch., 5 B.<br />
Der 9. unter <strong>dem</strong> Wege vorn am Hülseberg; hat zu Anstößen rechter Hand Besten, linker<br />
Hand Hennecken, oben und unten den Weg. Dieses Stück ist oben 4 R. breit, unten 5 R. und<br />
hat er da bekommen 180 R. oder 3 1/3 Sch.<br />
Der 12. am Rinsberg. Hat zu Anstößen rechter Hand Hennecken, linker Hand Domes, oben<br />
die Salhäuser, unten den Huster am Brantergen. Dieses Stück hat in seiner Breite 16 R., die<br />
nächste Mittellinie darunter 15 R., 11 Fuß, die zweite Mittellinie und die unterste 14 R.; hat<br />
hier 102 R. mehr bekommen als die andern wegen der bloßen Plätze in diesem Stück. Hat da<br />
bekommen 1886 R. oder 5 M., 5 Sch., 4 Kreuzruten.<br />
Der 12. und 13. in der Teilung des Knicks, Löttenberg und Frankenborn; hat dazu Anstößen<br />
rechter Hand das Siepen und Wiese in der Schlette, linker Hand an die Werrentroper stoßend<br />
und unten ein Stück Weg in den Sümpfen hinab; dieses Stück ist oben lang 96 R., unten 60 R.<br />
und hat er da bekommen 1028 R. oder 3 M., 1 Sch., 2 Kreuzruten.<br />
Der 13. in der Teilung hinter der Hellen, und ist ihm der Triangel gefallen zwischen <strong>dem</strong><br />
Wege und den Werrentröpern, und schließt der Beste mit seinem Teile an ihn über den Weg,<br />
und vorn nach <strong>dem</strong> Calenberg an das unverteilte Stück von 555 R. und ist dieses vorhaupt<br />
breit 21 R., und unten und oben lang 80 R., und hat er da bekommen 220 R. mehr als die andern,<br />
weil es längs des Weges liegt wegen der Schlechtigkeit und der Gefahr des Hauens an<br />
<strong>dem</strong> Wege, und hat er da bekommen 766 R. oder 2 M., 2 Sch., 3 B.<br />
Der 2. in der Teilung am Brantergen im Gehölze. Hat dazu Anstößen rechter Hand Domes,<br />
linker Hand Petz, und oben an den Huster, und unten die Schlade. Dieses Stück ist oben und<br />
unten 6 1/2 R. breit, hat da bekommen 338 R. oder 1 M., 1 Spint. Die 2 Teile in Brantergen<br />
ober und unter <strong>dem</strong> Schalmecker Wege hat er mit <strong>dem</strong> Huster vert<strong>aus</strong>cht.<br />
Der 6. am Calenberg und in der Schlette; hat dazu Anstößen rechter Hand Volmers, linker<br />
Hand Domes, dieses Stück ist breit oben 9 R., mitten 6 R. und unten 11 R.; er hat da bekommen<br />
664 R. oder 2 M., 5 B.<br />
67
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Der 3., 4. und 6. in der Schlette und in er Arper Teilung an Wiesenwachs. Hat obige Teile in<br />
der Schlette an sich get<strong>aus</strong>cht; hat dazu Anstößen oben Petz, unten Hennecke, und den Rickes<br />
zwischen 4. und 6. Hat da bekommen 81 Ruten Wiesenwachs.<br />
Betragen sich also diese 8 Teile zusammen in einer Summa 5553 R. oder 17 M. und 13 B.<br />
Nr. 24.<br />
Joannes Vos zu Bracht<br />
hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen, und zwar erstlich<br />
wie folgt:<br />
Der 1. in der Teilung vor <strong>dem</strong> Hülseberg bover <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand<br />
und oben die Velbecker, linker Hand den Volmer, und unten an <strong>dem</strong> Wege den Christes zu Salh<strong>aus</strong>en.<br />
Dieses Stück ist breit oben 11 R., unten 19 R., und hat er da bekommen 430 R. oder<br />
1 M., 2 Sch. weniger 2 R.<br />
Der 11. vor <strong>dem</strong> Hülseberg unter <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand Schauerten,<br />
linker Hand Besten, oben und unten an den Weg stoßend; dieses Stück ist breit oben 4 R. und<br />
unten 8 R.; er hat da bekommen 180 R. oder 3 1/3 Scheffel.<br />
Der 2. am Rinsberg; hat alldazu Anstößen rechter Hand Välen Mark, linker Hand den Besten,<br />
oben die Salhäuser, unten die Brächter Hagen; dieses Stück ist unten breit 14 R., und die<br />
beiden Mittellinien und oberste Breite ist gleich 12 R.; hat er da bekommen 1784 R. oder 6 M.,<br />
3 Sch. und 2 Kreuzruten.<br />
Der 1. und 2. am Knick; hat zu Anstößen rechter Seite den Weg an <strong>dem</strong> kahlen Markstück<br />
ad 322 R., und linker Hand Schauerte, und unten an die Hagens und Länder, und oben an den<br />
Vogt zu Leckmart, und hat solches Stück in der Länge unten 61 R., und oben 68 R. Hat da bekommen<br />
1108 R. oder 3 M., 2 1/2 Sch.<br />
Der 7. in der Teilung hinter der Hellen; hat dazu Anstößen rechter Hand den Volmer, linker<br />
Hand Domes, oben die Brächter Mark, und unten an den Weg. Dieses Stück ist oben 11 R.<br />
breit, unten 10 R.; hat da bekommen 506 R. oder 1 M., 3 Sch., 6 Becher.<br />
Der 10. in der Teilung am Brantergen im Gehölz; hat zu Anstößen rechter Hand den Petz,<br />
linker Hand den Hennecke, oben den Huster, und unten an die Schlucht bover <strong>dem</strong> Tiergarten.<br />
Dieses Stück ist unten und oben 11 R. breit, und hat er da bekommen 338 R. oder 1 M., 1<br />
Spint.<br />
Der 6. in der Teilung im Brantergen unter und bover <strong>dem</strong> Schalmecker Wege, und hat er<br />
diese beiden Stücke boven einander. Hat dazu Anstößen bover <strong>dem</strong> Wege rechter Hand den<br />
Rickes, linker Hand den Volmer, und unter <strong>dem</strong> Schalmecker Wege den Volmer zur rechten<br />
Hand, und den Rickes zur linken Hand. Dieses Stück ist oben breit 3 R. und 6 Fuß, mitten 7 R.<br />
und unten 12 R. er hat da bekommen 818 R., und und weil dieser der schlechteste Ort dieser<br />
Teilung ist, hat er hier 67 R. mehr bekommen und tun diese 818 R. 2 M., 3 Sch., 2 1/3 B.<br />
Der 10. in der Schlette am Calenberg; hat dazu Anstößen rechter Hand Petz, linker Hand<br />
Schauerten, unten das Land, und oben die Werrentröper Heidenmark; oben breit 9 R., mitten<br />
17 1/2 R. und 17 R. Er hat da bekommen 702 R. oder 2 M., 1 Scheffel.<br />
Der 13. und 6. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruche, den er in Pacht hat, hat er Nummer 13 an sich<br />
get<strong>aus</strong>cht vom Besten, und hat dazu Anstößen in No. 6 oben den Huster, und unten den Rickes<br />
und in No. 13 oben seine Wiesen, unten Hennecke, dieses Stück ist 3 R. breit, und haben sie<br />
beide zusammen 54 Ruten.<br />
Betragen sich also diese 9 Teile zusammen in einer Summa 5921 R. oder 18 M., 1 2/3 Sch.<br />
Nr. 25.<br />
Joannes Rifflinghusen genannt Rickes zu Bracht<br />
hat in ff. Orten zu seinem Anteil bekommen, wo ihn das Los hingewiesen, und zwar erstlich wie<br />
folgt:<br />
Der 13. in der Teilung am Hülseberg bover <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen oben und unten<br />
den Weg und hinter Christes zu Salh<strong>aus</strong>en, vorn, da der oberste Weg in den untersten läuft,<br />
ist diese Teilung spitz, und hat er hier nur 650 R. oder 2 M., 13 2/3 Becher.<br />
68
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Der 1. vor <strong>dem</strong> Hülseberg unter <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Seiten Schauerten,<br />
und linker Hand spitz. Hier hat er 70 R. mehr als die andern, weil dieser Teil schlecht ist, und<br />
hat er hier bekommen 250 R. oder 4 Sch., 10 B.<br />
Der 9. am Rinsberg; hat dazu Anstößen rechter Hand den Huster, linker Hand den Petz, unten<br />
die Rabenschlade, oben die Salhäuser. Dieses Stück ist breit unten 14 R., und die beiden<br />
Mittellinien, und die oberste Breite seiner gleich lang 12 R. und hat er da bekommen 1886 R.,<br />
hat hier 102 R. mehr als die andern, wegen der bloßen Plätze, so darinnen befindlich. Diese<br />
1886 R. geben 5 Malter, 5 Sch. weniger 6 Kreuzruten.<br />
Der 10. und 11. am Löttenberg, hat zu Anstößen rechter Hand die Ländereien, linker Hand<br />
den Volmer, oben Hennecke und unten das Siepen. Dieses Stück hat in der Breite oben 8 1/2<br />
R., unten 23 R.; er hat da bekommen 1152 R. oder 3 M., 3 1/3 Scheffel.<br />
Der 5. in der Teilung hinter der Hellen; hat dazu Anstößen rechter Hand Domes, linker Hand<br />
Huster, oben die Brächter Mark, unten den Weg. Dieses Stück ist oben breit 10 R., unten 9 R.<br />
und hat er da bekommen 506 R. oder 1 M., 3 Sch., 6 Becher.<br />
Der 6. in der Teilung am Brantergen im Gehölz; hat zu Anstößen rechter Hand den Geuecken,<br />
linker Hand den Huster, und unten die Schlade. Breit oben 8 1/2 R., und unten 8 1/3 R.<br />
Hat da bekommen 338 R. oder 1 M., 1 Spint.<br />
Der 7. in der Teilung am Brantergen bover und unter <strong>dem</strong> Schalmecker Wege; hat zu Anstößen<br />
einerseits den Vos, andererseits den Domes; gemeltes Stück hat ober <strong>dem</strong> Wege oben<br />
3 R., 6 Fuß, unten 7 R. und unter <strong>dem</strong> Wege oben 7 R., unten am Tiergarten 12 R.; bekommen<br />
743 R. oder 2 M., 1 Sch., 10 2/3 Becher.<br />
Der 5. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Vos Bruche; hat zu Anstößen oben den Vos, unten den Volmer.<br />
Breite 3 R., und hat da bekommen 27 R.<br />
Der 5. in der Schlette und Arpe; hat zu Anstößen oben und unten Gerben, hat da in der<br />
Schlette seinen Teil, und bekommen 26 R.<br />
Betragen sich also diese 9 Teile zusammen in einer Summa 5586 R. oder 17 M., 1 Sch., 7 B.<br />
Nr. 26.<br />
Henricus Fischer genannt Hennecke zu Bracht<br />
hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen hat, zu seinem Anteil bekommen, und zwar erstlich<br />
wie folgt:<br />
Der 8. in der Teilung am Hülseberg bover <strong>dem</strong> Wege. Hat zu Anstößen rechter Hand den<br />
Huster, linker Hand Schauerten, oben die Werrentröper, unten den Weg. Dieses Stück hat an<br />
Breite oben 4 R., unten 10 R. und hat er da bekommen 440 R. oder 1 M., 3 Sch., 2 1/2 B.<br />
Der 8. in der Teilung am selben Ort unter <strong>dem</strong> Wege. Hat zu Anstößen rechter Hand Gerben,<br />
linker Hand Geuecke, unten und oben den Weg. Breit oben 4 R., unten 5 R. und hat er da<br />
bekommen 180 R. oder 3 1/5 Sch.<br />
Der 11. am Rinsberg; hat zu Anstößen rechter Hand Petz, linker Hand Gerben, oben die<br />
Salhäuser, unten den Huster am Brantergen; breit oben und unten 14 R., eine Mittellinie 13,<br />
und die andere 15 R., und hat er da bekommen 1886 R. oder 5 M., 5 Sch. weniger 4 Kreuzruten,<br />
und hat dieser Ort 102 R. mehr wegen der bloßen Plätze, so darinnen sind.<br />
Der 5. und 6. am Knick; hat zu Anstößen rechter Hand den Schauerten, linker Hand den<br />
Geuecken, oben den Vogt zu Leckmart, unten die Länder, breit oben 27 R., unten 26 R., und<br />
hat er da bekommen 1098 R., auch hat er hier mehr bekommen als die andern, weilen der Ort<br />
schlechter ist, als die andern, und tun diese 1098 R. 3 M., 2 Sch., 5 2/3 Becher.<br />
Der 10. hinter der Hellen; hat zu Anstößen rechter Hand den Välen, linker Hand den Petz,<br />
oben die Brächter Mark, und unten den Weg; breit oben und unten 13 R., hat da bekommen<br />
506 R. oder 1 M., 3 Sch., 6 B.<br />
Der 9. in der Teilung am Brantergen im Gehölz; Anstößen rechter Hand Vos, linker Hand<br />
Volmer, oben Huster, unten an die Schlade oder Siepen. Breit oben 10 1/3 R. unten 10 R., und<br />
hat er bekommen 338 R. oder 1 M., 1 Spint.<br />
Der 3. bover und unter <strong>dem</strong> Schalmecker Wege im Brantergen; Anstößen einerseits Huster,<br />
andererseits Beste, breit oben 8 R. 6 Fuß, am Schalmecker Wege 7 R., das unter <strong>dem</strong> Wege<br />
69
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
oben 7 R., unten in der Rabenschlade 12 R., und haben diese beiden Teile zusammen 775 R.<br />
oder 2 M., 2 Sch., 6 Becher.<br />
Der 4. in der Schlette und Calenberg. Hat dazu Anstößen rechter Hand Domes, linker Hand<br />
Geuecken, unten Gerben, oben das Werrentröper Heidfeld. Dieses Stück ist breit oben 9 R.,<br />
mitten 5 R., unten 8 R., und hat er da bekommen 583 R. oder 1 M., 4 3/4 Sch.<br />
Der 12. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruche, so der Vos in Pacht hat, hat dazu Anstößen oben den<br />
Vos, unten den Petz; er hat da bekommen 27 R.<br />
Der 7. in der Schlette. Hat dazu Anstößen rechter und linker Hand den Gerben; hat da bekommen,<br />
weil der Ort mit Gelster bewachsen unten her, 38 R.<br />
Betragen sich also diese 10 Teile zusammen in einer Summa 5868 R. oder 18 M., 10 2/3<br />
Becher.<br />
Nr. 27.<br />
Antonius Volmer zu Bracht<br />
hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen:<br />
Der 2. am Hülseberg bover <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand den Vos, linker<br />
Hand Domes, oben die Werrentröper, unten den Weg, bover den Christes zu Salh<strong>aus</strong>en. Dieses<br />
Stück ist breit oben 9 R., unten 16 R., und hat er da bekommen 430 R. oder 1 Malter, 2 Scheffel<br />
weniger 2 R.<br />
Der 13. vor <strong>dem</strong> Hülseberg unter <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand den Huster,<br />
linker Hand Schauerte, oben und unten den Weg. Dieses Stück ist breit oben 4 R., unten 8 R.,<br />
hat da bekommen 180 R. oder 3 1/3 Sch.<br />
Der 5. am Rinsberge; hat dazu Anstößen rechter Hand Geuecke, linker Hand Schauerte,<br />
oben die Salhäuser, unten die Brächter Hagen. Dies Stück ist breit unten 18 R., die Linie hin<br />
oben 15 R., die nächste Mittellinie 16 R., und oberste Breite 14 R., hat er da bekommen 1784<br />
R. oder 8 Malter, 3 Scheffel und 2 Kreuzruten.<br />
Der 8. und 9. in Löttenberg; hat dazu Anstößen rechter Hand den Rickes, linker Hand Domes,<br />
oben Hennecken, unten das Siepen, Winter-Seite; dieses Stück ist breit oben 8 1/2 R.,<br />
unten 19 R., hat da bekommen 1152 R. oder 3 Malter, 3 1/2 Scheffel.<br />
Der 8. in der Teilung hinter den Hellen; hat dazu Anstößen rechter Hand Petz, linker Hand<br />
Vos, oben die Brächter Mark, unten den Weg. Dieses Stück ist breit oben 11 R., unten 10 R.,<br />
hat da bekommen 506 R. oder 1 Malter, 3 Scheffel, 6 Becher.<br />
Der 8. in der Teilung am Brantergen im Gehölz; hat dazu Anstößen rechter Hand Hennecke,<br />
linker Hand Geuecke, oben Huster, unten die Schlade. Dieses Stück ist breit oben und unten 9<br />
1/2 R., und hat er da bekommen 338 R. oder 1 Malter, 1 Spint.<br />
Der 5. in <strong>dem</strong> Brantergen, unter und bover <strong>dem</strong> Schalmecker Weg; hat dazu Anstößen einerseits<br />
den Vos, andererseits den Besten. Dieses Stück ist breit bover <strong>dem</strong> Wege oben 3 R., 6<br />
Fuß, unten am Schalmecker Wege 7 R., das unter <strong>dem</strong> Schalmecker Wege ist oben 7 R., unten<br />
in der Rabenschlade 12 R., hat er da in beiden Teilen zusammen bekommen 775 R. oder 2<br />
Malter, 2 Sch., 6 Becher.<br />
Der 7. in der Schlette am Calenberge; hat dazu Anstößen rechter Hand den Huster, linker<br />
Hand den Gerben, unten seinen Kamp, oben die Werrentröper. Dieses Stück ist breit oben 9<br />
R., mitten 6 R., unten 16 1/2 R., und hat er da bekommen 747 R. oder 2 Malter, 2 Scheffel, 3<br />
Becher.<br />
Der 4. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruche, den Vos in Pacht hat; hat dazu Anstößen unten Hennecke,<br />
Geuecken und Besten, oben den Rickes, und hat da bekommen 27 R.<br />
Der 9. in der Arpe, hat dazu Anstößen unten den Geuecken, oben den Schauerten, und hat<br />
da bekommen 27 R.<br />
Betragen sich also diese 10 Teile zusammen in einer Summe 5966 R. oder 18 Malter, 2 1/2<br />
Scheffel.<br />
70
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Nr. 28.<br />
Hermannus Petz zu Bracht<br />
hat in ff. Orten, wo ihn das Los hingewiesen, zu seinem Anteil bekommen:<br />
Der 9. in der Teilung am Hülseberg bover <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen oben die Werrentröper,<br />
unten den Weg, rechter Hand Välen Mark, linker Hand den Besten; dieses Stück ist<br />
breit oben 4 R., unten 1 R., und hat er da bekommen 464 R. oder 1 Malter, 2 Sch., 9 1/3 Becher.<br />
Der 4. daselbst unter <strong>dem</strong> Wege; hat dazu Anstößen rechter Hand Huster, linker Hand Välen<br />
Mark, oben und unten den Weg. Dieses Stück ist breit oben 8 R., unten 6 R., und hat er da<br />
bekommen 180 R. oder 3 1/3 Scheffel.<br />
Der 10. am Rinsberg; hat dazu Anstößen rechter Hand den Rickes, linker Hand Hennecken,<br />
unten die Rabenschlade, oben die Salhäuser. Dieses Stück ist breit unten und oben 12 R., die<br />
unterste Mittellinie 12 R. Hat da bekommen 1886 R. und hat er noch 102 R. mehr bekommen<br />
wegen der bloßen Plätze, und tun diese 1886 R. 5 Malter, 5 Scheffel weniger 4 Kreuzruten.<br />
Der 4. und 5. am Löttenberge; hat dazu Anstößen rechter Hand den Domes, linker Hand<br />
den Huster, oben den Domes, unten die Arpe. Dieses Stück ist breit unten 25 R., oben 24 1/2<br />
R., hat noch 40 R. mehr bekommen wegen des Bruchs und hat er da bekommen 1080 R., oder<br />
3 Malter, 2 Scheffel.<br />
Der 9. in der Teilung hinter der Heller; hat dazu Anstößen rechter Hand den Hennecke, linker<br />
Hand den Volmer, oben die Brächter Mark, unten den Weg. Dieses Stück ist breit oben 12<br />
R., unten 11 R., und hat er da bekommen 506 R. oder 1 Malter, 3 Scheffel und 6 Becher.<br />
Der 1. in der Teilung am Brantergen im Gehölz; hat dazu Anstößen oben den Weg, unten<br />
die Schlade, rechter Hand den Gerben. Dieses Stück ist obenher lang 34 R., in der Schlade 25<br />
1/2 R. und ist eine Triangel oder Dreieck, und hat er da bekommen 338 R. und 1 Spint.<br />
Der 11. in der Teilung in <strong>dem</strong> Brantergen bover und unter <strong>dem</strong> Schalmecker Wege; hat dazu<br />
Anstößen bover <strong>dem</strong> Wege rechter Hand den Vix zu Oberhun<strong>dem</strong>, linker Hand den Geuecke.<br />
Dieses Stück ist breit oben 3 R., 6 Fuß, unten am Wege 7 R., unter <strong>dem</strong> Wege ist dieses Stück<br />
breit oben an <strong>dem</strong> Wege 7 R., unten am Tiergarten 12 R., und hat er da bekommen 731 R.<br />
oder 2 Malter, 1 1/2 Sch. und 2 Kreuzruten.<br />
Der 11. in der Schlette am Calenberge; hat dazu Anstößen linker Hand den Vos, rechter<br />
Hand das ungeteilte Stück von 555 R., oben das Werrentröper Heidfeld, und unten die<br />
Schlette; dieses Stück ist breit oben 9 R., unten 19 R., in der Mitte 22 R., und hat er da bekommen<br />
693 R. oder 2 Malter, 13 Becher.<br />
Der 11. in der Gleyer in <strong>dem</strong> Bruche, den der Vos in Pacht hat; hat dazu Anstößen unten<br />
den Huster, oben den Hennecke, und hat da bekommen 27 R.<br />
Der 2. in der Schlette; hat dazu Anstößen oben Domes, unter und rechter und linker Hand<br />
den Gerber, und hat bekommen 27 R.<br />
Betragen sich also die 10 Teile zusammen in einer Summe 5932 R. oder 18 Malter, 2 Sch.<br />
weniger 2 Kreuzruten in der Habersaat.<br />
Nr. 29.<br />
Caspar Rath, genannt Geuecke, Joannes Volmer, genannt Beste und Heinrich Fischer, genannt<br />
Hennecker zu Bracht<br />
haben die Välen Mark zusammen, und haben sie in ff. Orten, wo sie das Los hingewiesen zu<br />
ihrem Anteil bekommen:<br />
Die 8. in der Teilung am Hülseberg bover <strong>dem</strong> Wege; hier haben die zu Anstößen rechter<br />
Hand Huster, linker Hand Petz, oben die Werrentröper, und unten den Weg. Dieses Stück ist<br />
oben breit 4 R., unten 10 und haben da bekommen 464 R. oder 1 Malter, 2 Scheffel, 9 1/3<br />
Becher.<br />
Die 3. in der Teilung daselbst unter <strong>dem</strong> Wege; haben dazu Anstößen rechter Hand Petz,<br />
linker Hand Huster, unten und oben den Weg. Breit oben 5 R. unten 6 1/2 R. und haben da<br />
bekommen 180 R. oder 3 1/3 Scheffel.<br />
71
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Die 11. und 12. am Knick; haben dort zu Anstößen rechter Hand Geuecken, linker Hand<br />
Besten, oben den Vogt zu Leckmart und Johann Frantz zu Oedingen, unten die Hagens und<br />
Länder. Breite dieses Stückes oben 32 R. unten 36 1/2 R. und haben sie da bekommen 1130<br />
R. oder 3 Malter, 3 Scheffel, weniger 4 Kreuzruten.<br />
Die 11. in der Teilung hinter der Hellen, haben zu Anstößen rechter Hand Hennecken, linker<br />
Hand Beste, oben die Brächter Mark, unten den Weg. Dieses Stück hat in der Breite oben 18<br />
1/2 R., unten 16 R., zusammen 566 R. oder 1 Malter, 4 1/2 Scheffel.<br />
Die 1. am Rinsberg; haben zu Anstößen rechter Hand den Müller zu Salh<strong>aus</strong>en und den Vix<br />
zu Oberhun<strong>dem</strong>, linker Hand den Vos, oben die Salhäuser, unten die Brächter Hege. Größe<br />
unten 43 1/4 R., an <strong>dem</strong> Lemberger Siepen, wo es sich dreht 5 1/4 R., und wo es springt 5 1/4<br />
R., oben am Ende von den Salhäusern 4 3/4 R. und haben sie da bekommen 1826 R. oder 5<br />
Malter, 3 Scheffel, 13 Becher.<br />
Die 3. in der Gleyer im Bruche, so Vos in Pacht hat, haben zu Anstößen oben den Schauerten<br />
und unten den Volmer. Breit 3 R. und haben sie da bekommen 47 Ruten.<br />
Die 11. in der Arpe; haben zu Anstößen oben Geuecke, unten Hömmerg zu Arpe, und haben<br />
sie da bekommen 27 R.<br />
Betragen sich also diese 7 Teile zusammen 4220 R. oder 13 Malter, 2 1/3 Becher.<br />
Es haben die Brächter noch an 3 Orten ein Stück, so noch nicht geteilt ist, das 1. ist oben in<br />
der Schletten und ist 555 R. groß, oder 1 Malter, 4 1/4 Scheffel. das 2. ist am Knick, zwischen<br />
Besten und Petz, hat an Anstößen linker Hand den Vos und ist 304 R. oder 5 2/3 Scheffel groß.<br />
Das 3. ist in den Sümpfen, groß 1080 R. oder 3 Malter, 2 Scheffel.<br />
Betragen sich also diese 3 unverteilten Stücker 1939 R. oder 6 Malter weniger 5 R.<br />
Ist also diese Teilung und Extrahierung geschehen durch mich Ferdinanden Jungbluth, beeideten<br />
Churköllnische Landmesser, vom 15. Juni bis 22. August 1751.<br />
Ferdinand Jungbluth mppr.<br />
P.S. Dies sind die Summen der Ruten oder Malter, die wenigsten gleich, welche gleich bekommen<br />
haben. Das kommt daher, weilen einige get<strong>aus</strong>cht haben, nach der Gelegenheit, weilen<br />
die T<strong>aus</strong>chstücker nicht gleicher Größe gewest, und übrigen ist auch etlichen zugegeben an<br />
den schlechten Orten, welche Zugabe an allen Orten bei den Parzellen nicht gemeldet ist, darum<br />
sich keiner wegen der Ungleichheit daran stoße oder ärgerlich sein soll, wie auch ihr eigen<br />
Wille gewesen, dass an den schlechten Orten sollte zugegeben werden.<br />
Im Anschluß an vorstehende Urkunden sollen einige Bemerkungen zugegeben werden:<br />
1. Die Schönholth<strong>aus</strong>er Mark ist im J. 1749 geteilt worden und zwar vorzugsweise auf<br />
Betreiben des damaligen Pastors daselbst Adolph Misderhoff. Wer die Vermessung<br />
vorgenommen ist mir unbekannt. Urkunde und Karten scheinen nicht mehr vorhanden<br />
zu sein.<br />
Die Esloher Mark ist im J. 1753 verteilt worden. Der Beamte heißt Johann Heinrich<br />
Jung. Die schriftliche Verhandlung und Zusammenstellung für die Interessenten muss<br />
wohl verloren gegangen sein, dagegen ist eine Bergkarte in drei Blättern noch vorhanden.<br />
Die Überschrift des 1. Blattes lautet: Grundriss verschiedener zur Esloher<br />
Mark gehörigen Berge, wie solche auf erhaltene Kommission sämtlicher Marktinteressenten<br />
verteilt und verlost, wie auch <strong>dem</strong>nächst allhier aufgetragen, die Malsteine so<br />
bei der Teilung gesetzt worden nach ihrer Distance mitaufgezeichnet; so geschehen<br />
anno Christi 1753. Johann Heinrich Jung, vereideter Landmesser.<br />
Die Teilung der Reister Mark ist, wie mir vorsteht, im Jahre 1752 erfolgt. Urkunde<br />
und Karten scheinen ebenfalls nicht mehr da zu sein.<br />
Dann im Jahre 1751 erfolgte die Vermessung und Verlosung der Hoch- und Gleyer-<br />
Mark, und zwar in der Zeit vom 22. Juni bis 23. August desselben Jahres. Dieser Beamte<br />
heißt Ferdinand Jungbluth. Die Urkunde, die allerdings etwas weitläufig ist, aber<br />
der Vollständigkeit wegen notwendig war, ist wie figura zeigt noch hier; ob auch Karten,<br />
möchte ich bezweifeln. Wenn eine Pfarrei bei der Verteilung in Betracht gekommen<br />
wäre, dann könnte man schon eher an eine Erhaltung und Aufbewahrung solch<br />
72
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
wichtiger wirtschaftlicher Urkunden denken, als wenn nur Private dabei beteiligt sind.<br />
H<strong>aus</strong> Leckmart macht als altadelige Besitzung eine Ausnahme.<br />
Nach den angeführten Beispielen machte sich überall das Bestreben geltend, den<br />
bisherigen Gemeinde-Besitz, die sogenannte Almende, in persönlichen oder Privatbesitz<br />
übergehen zu lassen, damit eben ein wirtschaftlicher Fortschritt möglich gemacht<br />
würde. Bisher stand der Eine <strong>dem</strong> Andern im Wege; die gemeinsame Benutzung in<br />
Hude und Mast ließ eine aufsteigende Kultur nicht zu, viel Streit und Zank, schwere<br />
Prozesse beklagt ja auch unsere Urkunde. Wer wollte es fertig bringen, alle Köpfe unter<br />
einen Hut zu bringen? Das ist auch jetzt noch nicht möglich. Dummheit und Eigensinn<br />
sind Kinder der Erbsünde.<br />
2. Die Vermessungsdauer der Gemeinde-Mark ist erstaunlich geringe gewesen. In ganz<br />
2 Monaten ist alles fertig. Solche Fixigkeit kennt man heutzutage nicht. Es muss aber<br />
auch gesagt werden, dass die alten Vermessungen nicht immer genau gewesen sind;<br />
fast überall sind Fehler nachweisbar. Bei den neuen Vermessungen wird die ursprüngliche<br />
Versteinung dennoch respektiert, der Flächeninhalt aber corrigiert.<br />
3. Der geometrische Flächeninhalt, wie es heute der Fall ist, war damals nicht in Gebrauch.<br />
Wohl wurde die Größe in Ruten angegeben, sodann aber sofort in Malter,<br />
Scheffel und Becher. Diese letzte Bezeichnung für die Größe eines Stückes war <strong>dem</strong><br />
Bauer handlicher und augenfälliger; das Saatquantum sagte ihm, so oder so groß ist<br />
die Parzelle; dieses Saatquatum war ihm der Wertmesser. In unserer Urkunde heißt<br />
es auch wiederholt: "in der Habersaat", obschon die Berge und Heidflächen niemals<br />
mit Hafer eingesäet waren. "Habersaat" war ein Collektivbegriff. Die Saatmenge<br />
scheint überreichlich bemessen gewesen zu sein. Zur Zeit rechnet man auf 1 Morgen<br />
1 1/2 Scheffel Aussaat, damals aber das Doppelte. Entweder ist der damalige Scheffel<br />
bedeutend kleiner gewesen wie ein Berliner Scheffel, oder die Rute größer; wahrscheinlich<br />
wird die Rute durchgehends zu 16 Fuß gerechnet sein. - Eigentümlich ist<br />
es, und zeigt wie sehr die alte Anschauungsweise <strong>dem</strong> Volk in Fleisch und Blut übergegangen<br />
war, dass noch in meiner Jugendzeit, und wie ich glaube auch jetzt noch,<br />
die Größe eines Grundstücks nach der Saatmenge beurteilt wird. Man spricht in meiner<br />
Heimat nur von Viertelscheid: - 7 Viertelscheid ist gleich einem preußischen Morgen;<br />
mit andern Worten: auf einen Morgen gehen 7/4 oder 1 3/4 Scheffel in Hafersaat.<br />
Hektar, Ar und Quadratmeter wird erst die jüngere Generation verstehen und<br />
sich aneignen. - Ein Malter sind 6 Scheffel; auf einen Scheffel rechnet unsere Urkunde<br />
bis zu 60 Ruten Fläche; wiederholt heißt es: 180 Ruten gleich 3 1/3 Scheffel. Eine Bezeichnung<br />
habe ich hier zum ersten Male kennen gelernt: "Kreuzrute." Das ist ein rein<br />
deutsches Wort statt des Bastards: "Quadratrute."<br />
4. Wenn jemand fragen sollte, wie kommt Johann Franz Engelhard <strong>aus</strong> Niedereslohe,<br />
Joh. Hermann v. Esleben <strong>aus</strong> Oberhun<strong>dem</strong>, gebürtig <strong>aus</strong> Cobbenrode, Rath, Joh.<br />
Frantz von Oedingen etc. als Beteiligte in die Hoch- oder Gleyer-Mark? so ist zu antworten:<br />
sie gehörten in die Verwandtschaft der herrschaftlichen Familie v. Esleben zu<br />
Leckmart.<br />
5. Seit Karls des Großen Zeit war der sämtliche Grundbesitz des Sachsenlandes, dass er<br />
durch das Recht der Eroberung seiner Krone angegliedert, Regierungsland. Der Landesherr<br />
überließ seinen Untertanen, <strong>dem</strong> Adel, seinen Berufssoldaten (ministerialis),<br />
den Colonen, den Bauern seine Güter zur Benutzung, teils zum Lohne für geleistete<br />
Dienste, oder zur Besoldung, oder aber gegen eine bestimmte jährliche Abgabe, die<br />
in Naturalien zu entrichten war. Das waren ihre Staatssteuern. Diese Güter hießen<br />
Lehngüter; sie waren leihweise überlassen. Das Lehngut blieb nach Lehnsrecht, wenn<br />
die Verpflichtungen erfüllt wurden, so lange bei einer und derselben Familie, bis sie<br />
<strong>aus</strong>starb. War durch Todesfall das Mannlehen erloschen, dann konnte der Landesfürst<br />
das erledigte Gut als an ihn heimgefallen, als sein freies, persönliches Eigentum erklären.<br />
In der Regel geschah dieses nicht, sondern ein neuer Besitzer wurde ex nova<br />
gratia - <strong>aus</strong> freier Entschließung des Landesherrn, mit <strong>dem</strong> Gute belehnt. Dieser neue<br />
Besitzer nahm nun den Hofesnamen an. Der Hofesname blieb unverändert; er war<br />
der Ständige, das Bleibende; die Besitzer mochten wechseln; der Hofesname lebt<br />
jetzt noch fort.<br />
73
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Dieses eigentliche Lehngut musste ein genau begrenztes und abgerundetes sein.<br />
Der Nachbar musste zu seinem Nachbarn sagen können: das ist mein, und das ist<br />
dein. Das ist meine Wiese, mein Ackerland, mein Garten, mein Kamp; diese Grenzen<br />
hast du zu respektieren, und umgekehrt. Wäre das nicht gewesen, die Nachbarn würden<br />
ständig in Streit und Zank gelebt haben. Anders verhielt es sich mit <strong>dem</strong> gemeinsamen<br />
Eigentum, mit der Almende. Ursprünglich mochten dieser Genossenschaftsmitglieder<br />
nur einige wenige sein, mit der Zeit aber mehrte sich ihre Zahl durch Zuzug<br />
von außen oder durch Familienverzweigungen. Der Nutznießer sind mehr geworden,<br />
das ideelle Eigentum musste nach Verhältnis geringer werden. Das Mein und<br />
Dein hat immer in der Menschheit eine große Rolle gespielt. Die Benachteiligten suchten<br />
einen Ausgleich dadurch herbeizuführen, dass Neu-Anziehende sich zuvor das<br />
Bürgerrecht erwerben mussten, in<strong>dem</strong> sie 5 oder 15 Rt. in die Gemeindekasse zu<br />
zahlen hatten, dann sollten sie zur Almende gleich berechtigt sein. Dieses Mittelchen<br />
hielt aber nur zeitweilig vor; man sah sich schließlich bemüßigt, die Almende zu teilen,<br />
in persönliches Eigentum übergehen zu lassen. Dieses geschah zunächst mit "der<br />
Binnermark", im Gegensatz zur Büssermark so genannt. Zur Binnermark gehörten die<br />
Länder an den Anhöhen und Bergen, terra non arabilis, nicht beackerbares Land, das<br />
sogenannte "Haberland", Oedland, Sümpfe, Sand-, Lehm- und Steinkuhlen usw. Über<br />
diese Binnenmark hin<strong>aus</strong> lag die Büssermark (biuten), die Berge und Waldungen.<br />
Dieser gemeinsame Besitz für Holzungen, Hude und Schweinemast hat am längsten<br />
<strong>aus</strong>gehalten, aber auch für ihn kam die Entscheidungsstunde. In der 2. Hälfte des 18.<br />
Jahrhunderts hat sich der hochwichtige Wechsel vollzogen. -<br />
Kaum 100 Jahre später schlug auch die letzte Stunde für das Lehngut. Unter preußischer<br />
Regierung wurde das Lehen allodifiziert, d.h. <strong>aus</strong>gekauft.<br />
Der Besitzer hatte den 10. Teil des Schätzungswertes seines unterhabenden Gutes<br />
an die Domänenkammer zu zahlen, dann bekam er definitiv Quittung. Schließlich<br />
wurden auch noch die bäuerlichen Reallasten abgelöst, meistenteils unter Beihülfe der<br />
Rentenbank. Nun war mit einer t<strong>aus</strong>endjährigen Vergangenheit endgültig gebrochen.<br />
Der Bauer war frei. Der Bauer war nur mehr abhängig von seinem Gott und Herrn im<br />
Himmel, abhängig von Wind und Wetter, und abhängig von ..... sich selbst. Letzteres<br />
war oft genug ein schwieriges Problem; die goldene Freiheit war zu verführerisch.<br />
Oder, - sind die alten Besitzer noch alle auf ihrem angestammten und von den Vätern<br />
ererbten Besitztum? - Wie man's treibt, so geht's.<br />
6. Wie in voriger Nummer gesagt, ist die altsächsische Agrarverfassung auf Kaiser Karl<br />
zurückzuführen. Wie steht es aber mit <strong>dem</strong> Grundbesitz der Pfarrbezirke z.B. Wormbach,<br />
Eslohe, Schliprüthen, Wenholth<strong>aus</strong>en, Reiste? Die Bauern hatten ihr Lehngut<br />
vom Landesherrn erhalten! Von wem aber die alten Pfarreien? Die meisten von ihnen<br />
haben ja ansehnlichen Grundbesitz, Hunderte von Morgen, und zwar Wiesen, Ackerländer<br />
und Berge, nach Auswahl und in bester Lage. Wie ist dies zu erklären? Die wenigsten<br />
mögen sich ernstlich mit dieser Frage beschäftigt haben. Einige mögen denken,<br />
dass der Besitz allmählich angekauft sei. Aber wer sollen denn die Käufer gewesen<br />
sein? Ein Haufen Geld gehörte sicherlich dazu, um solch schönes Besitztum käuflich<br />
erwerben zu können. Es müßte sich auch noch nachweisen lassen, wenigstens<br />
von der einen oder anderen Pfarrei, wer die großmütigen Käufer gewesen seien; aber<br />
nein, es ist nichts aufzutreiben. Selbst der bekannte Geschichts- und Altertumsforscher<br />
Seibertz hat nichts derartiges auftreiben können, und bemerkt deshalb auch,<br />
dass diejenigen Pfarreien, deren Ursprung nicht nachweisbar sei, auf Kaiser Karl zurückzuführen<br />
seien. Es ist sicher, dass die ersten Geistlichen nicht kaufen konnten,<br />
weil sie arme Missionäre, Klostergeistliche, Benediktiner waren <strong>aus</strong> Fulda und Marsberg.<br />
Nun, wenn nicht diese, dann haben es vielleicht Gemeindeglieder getan, die sich<br />
vereinigt haben zu einer so großartigen Schenkung? Das hört sich schön an, aber von<br />
vornherein muss gesagt werden, die Sache leidet an innerer Unwahrscheinlichkeit;<br />
aber vor<strong>aus</strong>gesetzt den guten Willen, es fehlte ihnen die physische Möglichkeit; sie<br />
hatten nichts zu verschenken, sie hatten selber leihweise bekommen, was sie besaßen.<br />
Wo ist ein Ausweg?<br />
74
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Im neuesten Schematismus unserer Diözese ist bei der Pfarrei Wormbach als Alter<br />
angegeben: "achtes Jahrhundert" von Eslohe heißt es: "1072 an Grafschaft überwiesen";<br />
von Schliprüthen wird das 14. Jahrhundert erwähnt, bei Wenholth<strong>aus</strong>en steht<br />
die Zahl 1300, und bei Reiste "13. Jahrhundert" aber mit einem angehängten Fragezeichen.<br />
Alle diese Angaben sind nicht falsch, aber auch nicht vollständig, denn alle<br />
unsere alten Pfarreien sind mehr oder weniger gleichaltrig mit Wormbach, reichen also<br />
in das 8. Jahrhundert zurück.<br />
Beweis:<br />
1. In der Lebensbeschreibung (Brevier vom 17. Dez.) des hl. Sturmi heißt es: "König Karl<br />
überwies <strong>dem</strong> Abte Sturmi<br />
a) "einen großen Teil des Volkes" zu seiner Missionstätigkeit. Also nicht das ganze Sachsenvolk,<br />
sondern magnam portem populi, nämlich den südlichen und gebirgigen Teil des Herzogtums.<br />
Der nördliche Teil, die Ruhrgegend von Werden bis Hüsten, war <strong>dem</strong> hl. Ludgerus, ersten<br />
Bischofe von Münster, überwiesen. Sturmi starb 779, Ludgerus 806.<br />
Die Überweisung des Volkes durch König Karl genügte aber allein nicht, es musste auch gesorgt<br />
werden für den Lebensunterhalt der Missionare, wie es auch der Stifter des Klosters<br />
Grafschaft getan hat: "ad victum et vestitum monachorum", zum Unterhalt der Mönche überwies<br />
der hl. Stifter, Erzbischof Anno von Cöln, eine ganze Reihe von Pfarreien an das Kloster;<br />
dies geschah im Jahre der Stiftung 1072. Dasselbe musste er auch tun, und tat er in hochherziger<br />
und freigebiger Weise König Karl. Die Urkunde sagt weiter:<br />
b) A magnam terrae illius partem commisit, ut praedicationis officium in ea susciperet:<br />
überwies ihm einen großen Teil des Landes, damit er, in ea, in diesem Lande das Evangelium<br />
predige. Unter <strong>dem</strong> großen Teile des Landes ist nichts anderes zu verstehen, als Schenkung<br />
von Grundbesitz zu einem dauernden und festen Aufenthaltsorte, damit so, durch diese Vorkehrung,<br />
durch diese festen Stützpunkte, das Christentum <strong>aus</strong>gearbeitet werde und immer<br />
festere Wurzeln schlagen könne. So war es notwendig. Wie hätten sonst die Missionare existieren<br />
können? Wer arbeitet, soll auch essen, und jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert.<br />
Wollte König Karl sein Werk dauernd sicher stellen und verhüten, dass das Volk nicht ins<br />
Heidentum zurückfalle, eines so hartnäckigen Volkes, mit <strong>dem</strong> er 33 Jahre in wechselvollem<br />
Kriege gelegen, dann war das Seßhaftmachen der Diener der Kirche das sicherste Mittel. Das<br />
aber konnte niemand, als der Landesherr, <strong>dem</strong> das ganze Territorium zur Verfügung stand. Er<br />
ist der hochherzige Schenkgeber unserer <strong>aus</strong>gedehnten Pfarrbesitzer. Die Kirche nennt ihn rex<br />
christianissimus: allerchristlicher König! Diesen <strong>aus</strong>zeichnenden Ehrennamen hat er wohl verdient.<br />
Auch Karl zählt zu den Heiligen; Gedenktag ist der 28. Januar.<br />
2. Beweis:<br />
6 Jahre nach <strong>dem</strong> Tode des ersten Apostels des <strong>Sauerland</strong>es, des hl. Sturmi, hielt König<br />
Karl im Jahre 785 zu Paderborn einen Reichstag ab, im Beisein der Großen seines Reiches und<br />
vieler seiner Untertanen. Auf diesem Reichstage wurden in 34 §§ hochwichtige Gesetze erlassen<br />
für Kirche und Staat. Einige dieser Gesetzesbestimmungen zeigen uns, wie damals schon<br />
das Christentum fest organisiert war. So sagt:<br />
§ 3. "Wer mit Gewalt in eine Kirche eindringt und etwas wegnimmt, soll des Todes sterben."<br />
§ 4. "Wenn jemand die 40tägige Fasten <strong>aus</strong> Verachtung gegen das Christentum durch<br />
Fleischessen verhöhnt, soll des Todes sterben."<br />
§ 5. "Wenn jemand einen Bischof, Priester, oder Diakon tötet, soll des Todes sterben."<br />
§ 8. "Wenn jemand im Sachsenvolke sich als Heide verbergen, nicht zur Taufe kommen,<br />
sondern lieber Heide bleiben will, soll des Todes sterben."<br />
§ 10. "Wer mit Heiden gegen die Christen Ratschläge und Pläne macht und dabei verharrt,<br />
oder auch gegen den König und das Christenvolk conspiriert, soll des Todes sterben."<br />
Aus diesen Bestimmungen lässt sich ersehen, wie noch heimlich im Lande Gärung herrschte,<br />
obschon die größere Mehrheit sich <strong>dem</strong> Christentum zugewandt hatte. Wohl war den Übertretern<br />
des Gesetzes die Todesstrafe angedroht, wurde aber sicherlich nur spärlich angewandt.<br />
Waren der Hartnäckigen und Revolutionäre mehrere, so wurden sie dadurch unschädlich ge-<br />
75
Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
macht, dass sie <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Lande verwiesen und im Frankenlande wieder angesiedelt wurden.<br />
Einmal sollen mehrere Hunderte auf diese Weise haben büßen müssen.<br />
Der wichtigste aller Paragraphen war § 15. "Für jede Kirche sollen die zur Kirche gehörigen<br />
Gläubigen eine curtis und zwei mansos schenken; auch sollen unter 120 Leuten, teils Edelleute<br />
oder Freie oder Hörige derselben Kirche einen Knecht und eine Magd stellen." Die lateinische<br />
Fassung lautet: "Ad unamquamque ecclesiam curtem et duos mansos terrae pagenses ad<br />
ecclesiam recurrentes condonent, et inter centum viginti homines, nobiles, ingenuos similiter<br />
et litos, servum et ancillam ei<strong>dem</strong> ecclesiae tribuant." - Der König verpflichtet hiernach durch<br />
Staatsgesetz seine christlichen Untertanen, dass sie innerhalb ihres Pfarrbezirks einen größeren<br />
und zwei kleinere Meierhöfe ihrer Kirchengemeinde überweisen. Unter Knecht und Magd<br />
sind hier die Nebendiener der Kirche zur Wirtschaftsführung zu verstehen. Hier haben wir den<br />
urkundlichen Beweis des Herkommens unserer Pfarrgüter. Ein mansus war ein Bauerngut nicht<br />
unter 30 Morgen, eine curtis hingegen bis über 100 Morgen. Schon damals gab es Kirchen im<br />
Lande, und die Kirchengemeinde war fest umgrenzt: terrae pagenses ad ecclesiam recurrentes.<br />
Diese Gesetze und Vorschriften des Reichstages wurden allgemein angenommen: "omnes<br />
consenserunt." Nur der Gesetzgeber, der Landesherr, der König, konnte solche Gesetze allen<br />
zur Pflicht machen und mit Erfolg durchführen. - Also, was bewiesen werden sollte - unsere<br />
ältesten Kirchengemeinden reichen zurück bis zum Jahre 785, <strong>dem</strong> Reichstage zu Paderborn;<br />
sie alle stammen <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> 8. Jahrhundert, wie es auch bei Wormbach angegeben ist.<br />
7. § 15 sagt, dass von den Land- und Dorfsleuten (terrae pagenses) je 120 Menschen (centum<br />
viginti homines) einen größeren und zwei kleinere Meierhöfe ihrer Pfarrkirch überweisen<br />
sollen. Diese 120 Leute werden dann noch gegliedert in Adlige, Freie und Hörige, sie zusammen<br />
sollen eine Pfarrei <strong>aus</strong>machen (ad ecclesiam recurrentes.).<br />
Man könnte entgegnen, das seien aber kleine Pfarreien gewesen! Wenn die Seelenzahl hier<br />
alleine in Betracht kommt, ja, dann wäre der Einwand stichhaltig, aber es kommt auch auf die<br />
Ausdehnung des Pfarrbezirks an. Die Ausdehnung war anfangs noch größer als jetzt. Nehmen<br />
wir Eslohe als Beispiel: der Sterthof, in Cobbenrode gelegen, hat bis in unsere Tage zum Pfarrbezirk<br />
Eslohe gehört. Wann das Feren-Bracht bei Serkenrode abgezweigt worden, ist bis jetzt<br />
nicht nachweisbar, und doch hat es nach geschichtlichen Quellen ursprünglich zu Eslohe gehört.<br />
Welch gewaltige Entfernungen! Ein einzige Geistlicher hatte Arbeit genug, wenn er alle<br />
diese Dörfer und Einhöfe unter Kontrolle halten wollte.<br />
Warum nennt der Gesetzgeber 120 Menschen? Ist die Zahl willkürlich aufgegriffen? Dann<br />
hätte man auch 100 oder 160 sagen können; warum also gerade 120? Das hat einen tiefreligiösen<br />
Grund, 120 ist nämlich ein Großhundert und ein Vielfaches von 3. Die allerheiligste Dreifaltigkeit<br />
oder Dreieinigkeit ist der Schöpfer aller Dinge. Alles Erschaffene ist ein Abbild von<br />
jenem Urbilde. Alle vernünftigen Geschöpfe sollen in der allerheiligsten Dreifaltigkeit zugleich<br />
ihr Vorbild anerkennen und verehren. Die erste Dreiheit hier auf Erden ist die menschliche Familie:<br />
Vater, Mutter, Kind. Adam hat schon im Paradiese dies wohl durchschaut, da er sprach:<br />
Darum wird der Mensch Vater und Mutter verlassen, und seinem Weibe anhangen, und diese<br />
Zwei werden Eins sein in einem Fleische. - So war es Gottes Wille. Gott läßt die Eltern teilhaben<br />
an seiner Macht und Autorität; sie sind seine Stellvertreter. Eine hohe Auszeichnung! Die<br />
Eltern sollen sich dieses Adels stets bewußt bleiben.<br />
Eine Erweiterung dieser ersten Dreiheit ist die Pfarrgemeinde: 120 homines, 40 mal 3, eine<br />
große Drittelung; eine erweiterte christliche Familie.<br />
Eine fernere Drittelung ist ein politisches Staatsgebilde, der sogenannte Centgau. Centum<br />
heißt hundert; es ist wiederum ein Großhundert gemeint, "eine Hundertschaft", dieses Mal<br />
nicht homines: Menschen, sondern sicherlich: familiae, Familien. Wir gehörten zum Centgau<br />
Lochtrop. An der Spitze dieser Hundertschaft stand der Centgraf, Gaugraf, Gogreve; er war<br />
das politische Oberhaupt unseres Landes, der Dynastie Fredeburg, und hatte auch in Fredeburg<br />
seinen Amtssitz, konnte aber in je<strong>dem</strong> Dorfe ansässig sein. Ein schön geordnetes, wohl<br />
gegliedertes Gebilde: an der Spitze der Familie der H<strong>aus</strong>vater, an der Spitze des Pfarrbezirks<br />
der Pfarrer, oder, wie der hl. Ludgerus ihn in seinem Beichtspiegel nennt: der Gottesmann; an<br />
der Spitze des Centgaues der weltliche Obere.<br />
Fügen wir einige Beispiele an über die Zahl 3 und deren Drittelung. 12 Stück sind ein Dutzend,<br />
30 eine Stiege, 60 ein Schock, 144 ein Gros. Längenmaß: 12 Zoll ein Fuß, 12 Fuß eine<br />
Rute, 180 Ruten 1 Morgen, 24000 eine deutsche Meile. Zeitmaß: 60 Sekunden 1 Minute, 60<br />
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Kirchengeschichtliches <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Sauerland</strong>e<br />
Minuten 1 Stunde, 12 Stunden 1 Tag, 12 Stunden auch 1 Nacht, 30 Tage 1 Monat, 12 Monate<br />
1 Jahr. Geld: 12 Pfennig 1 Groschen, 30 Groschen 1 Taler, 36 Mariengroschen 1 Taler, 1 Gulden<br />
60 Kreuzer.<br />
Solcher Beispiele und Zusammensetzungen eines Vielfachen <strong>aus</strong> 3 lassen sich noch mehrere<br />
aufführen, diese genügen aber für unseren Zweck: 120 ist ein Großhundert.<br />
Nun noch ein Hinweis auf denjenigen, durch den alles gemacht worden, und ohne den nichts<br />
gemacht ist. Warum hat der Heiland 12 Apostel <strong>aus</strong>gewählt? Warum nicht 10 oder 20? Warum<br />
sind 72 Jünger berufen worden? Warum nicht 70 oder 80? Weisen diese Zahlen nicht hin auf<br />
das Urbild und Vorbild der allerheiligsten Dreifaltigkeit? - Das heutige Dezimalsystem suchen<br />
wir hier vergebens.<br />
Das Reich Karls des Großen war ein theokratischer Staat, wie auch das jüdische Reich im<br />
a.B., aufgebaut auf einem Vielfachen von 3 auf den 12 Stämmen Israels. Also ein theokratischer<br />
Staat vor Christus, und ein solcher von 800 - 1800 nach Christus im Reiche Karls des<br />
Großen.<br />
Ich schließe diese Erwägungen mit den Worten des Apostels Paulus im Briefe an die Römer<br />
(c. 15) "Alles, was geschrieben ist, ist zu unserer Belehrung geschrieben." -<br />
Ende.<br />
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