Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH
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Buchhaltung 2010<br />
<strong>Bedienanleitung</strong><br />
Autor: Horst-Dieter Radke<br />
<strong>Buhl</strong> Data <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong><br />
1
WISO Buchhaltung 2010<br />
Liebe Leserin, lieber Leser,<br />
schön, dass Sie sich für eine WISO Software entschieden<br />
haben! Das Programm genügt aus unserer Sicht höchsten<br />
qualitativen Ansprüchen. Das dazu gehörige Handbuch ist<br />
ebenfalls sorgfältig und gewissenhaft erstellt. Druck- und<br />
Übertragungsfehler sind trotzdem nicht ganz auszuschließen.<br />
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
der Inhalte übernehmen wir daher nicht.<br />
Dieses Handbuch und die darin beschriebene Software werden<br />
nur in Lizenz vergeben und dürfen nur in Übereinstimmung<br />
mit den Bedingungen des Lizenzvertrages verwendet<br />
werden. Außerdem ist dieses Handbuch urheberrechtlich<br />
geschützt. Jede Verwendung außerhalb des bestimmungs-<br />
2<br />
gemäßen Gebrauchs mit der zugehörigen Software ist<br />
ohne Zustimmung der Rechteinhaber unzulässig. Das gilt<br />
insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Veröffentlichung<br />
(auch auszugsweise) und die Einspeicherung in<br />
elektronische Systeme.<br />
Alle Softwarebezeichnungen, die in diesem Buch erwähnt<br />
werden, sind geschützte Warenzeichen der Hersteller und<br />
sind als solche zu betrachten.<br />
Lizenz durch ZDF Enterprises<br />
Software-Entwicklung, Produktion und Vertrieb: <strong>Buhl</strong> Data<br />
<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>
Inhaltsverzeichnis<br />
Wie Sie "WISO Buchhalutng 2010" installieren ..... 9<br />
Lese-Ausflug 1:<br />
Vom Abakus zum Blechtrottel ...................... 11<br />
Welche Maschine muss her? .............................. 15<br />
Nicht kompatibel? .......................................... 16<br />
Eine kurze Begriffsklärung .................................. 17<br />
Lese-Ausflug 2:<br />
Buchhalter sind keine Lesehilfen ............... 21<br />
Was ist eigentlich Buchhaltung? ......................... 23<br />
Für wen werden Bücher geführt? ................... 23<br />
Wer hat die Buchhaltung „erfunden“? ........... 24<br />
Alles was Recht ist .......................................... 25<br />
Nicht nur für Penible: Die Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung ..................... 29<br />
Ausgerechnet: Das Bild des Unternehmens ....... 31<br />
Welche Buchhaltungssysteme gibt es? ......... 31<br />
Das Ganze und die Teile:<br />
Das betriebliche Rechnungswesen ............... 34<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Der Spiegel des Unternehmens:<br />
Die Finanzbuchhaltung ....................................... 36<br />
Die Bücher der Buchhaltung .......................... 36<br />
Eine zweiseitige Angelegenheit: Das Konto .... 40<br />
Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ... ................. 43<br />
Bestandsaufnahme: Inventar und Inventur ........ 44<br />
Alles was man zählen kann: Die Inventur ...... 45<br />
Der Reihe nach: Die Aufstellung<br />
eines Inventars ............................................... 48<br />
Bilanz – die Waagschale des Unternehmens ..... 52<br />
Ziehen und Wiegen, oder wie man sich<br />
über die Situation Klarheit verschafft ............. 52<br />
Wie lange müssen alle Unterlagen<br />
aufbewahrt werden? ....................................... 60<br />
Eröffnungs(bilanz)buchungen durchführen ........ 62<br />
3
WISO Buchhaltung 2010<br />
Lese-Ausflug 4:<br />
Quittungen präsentieren ............................. 67<br />
Ordentliche Verhältnisse:<br />
Belege und andere Papiere ................................ 68<br />
4<br />
Was ist ein Beleg? .......................................... 68<br />
Keine Buchung ohne Beleg ........................... 68<br />
Vom Beleg zur Buchung ................................ 69<br />
EDV und Buchhaltung .................................... 70<br />
Anwendung der GoS ...................................... 71<br />
GoS (in Auszügen) ......................................... 72<br />
Der Buchungssatz –<br />
Grundlage jeder Buchung .............................. 77<br />
Für alles den richtigen Rahmen finden:<br />
Konten und Klassen ....................................... 78<br />
Ein Konto anpassen ............................................. 81<br />
Jetzt aber mal genau:<br />
Die Kontenklassen im Detail .......................... 84<br />
Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt:<br />
Ausgeglichen geht’s am Besten ................. 97<br />
Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz ...... 98<br />
Die Kunst der Auflösung: Eröffnungsbilanz<br />
erstellen und auf Konten verteilen .................. 98<br />
Zuerst das, was Bestand hat:<br />
Buchen auf Bestandskonten .......................... 99<br />
Alles ändert sich:<br />
Werteveränderungen in der Bilanz ............... 113<br />
Buchen auf Erfolgskonten:<br />
was hat’s gebracht? ..................................... 114<br />
Leseausflug 6: Buchungsalltag:<br />
Passendes für alle „Fälle“ .......................... 119<br />
Nun aber richtig: Buchen mit Kontenrahmen .... 120<br />
Sinn und Zweck von Kontennummern<br />
und Kontengliederungen .............................. 120<br />
Kontenpläne in WISO Buchhaltung .............. 121<br />
Die Eine kommt, die Andere geht –<br />
die Problematik des Warenverkehrs .................. 126<br />
Wo ist nur die Ware geblieben? .................... 126<br />
Mal mehr, mal weniger:<br />
Buchungen im Warenverkehr ...................... 129<br />
Warenbuchungen mit WISO Buchhaltung ........ 131<br />
Bestandsveränderungen auf Warenkonten.... 135<br />
Wo’s um die Knete geht:<br />
Buchungen im Zahlungsverkehr ...................... 136
Wo kommt das Geld hin?<br />
Buchungen von Zahlungsvorgängen ........... 137<br />
Zahlungen mit WISO Buchhaltung buchen ... 138<br />
Personalbuchungen:<br />
Auf wessen Konto geht die Sekretärin? ............ 140<br />
Lohnbuchungen mit WISO Buchhaltung ...... 143<br />
Lese-Ausflug 7:<br />
Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ... 147<br />
Steuern im Unternehmen und<br />
in der Buchhaltung ............................................ 148<br />
Umatzsteuer für Einsteiger ............................... 149<br />
Was heißt eigentlich Umsatzsteuer? ............ 149<br />
Die gesetzlichen Regelungen<br />
der Umsatzsteuer .............................................. 151<br />
Gar nicht diebisch: Elster .................................. 161<br />
Wie sicher ist das Verfahren? ....................... 163<br />
Nicht beliebt aber im Kommen:<br />
die elektronische Signatur ........................... 164<br />
Wie die Umsatzsteuer gebucht wird ................. 171<br />
Auch das noch:<br />
Sonstige Unternehmenssteuern ....................... 177<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür:<br />
Darf’s ein wenig mehr sein? ..................... 179<br />
Was Sie sonst noch können müssen:<br />
Spezielle Buchungstechniken .......................... 180<br />
Besonderheiten auf Warenkonten ............... 181<br />
Achten Sie auf das Kleingedruckte:<br />
Warenbezugsnebenkosten .......................... 181<br />
Was zahlt der Kunde sonst noch?<br />
Warenverkaufsnebenkosten.......................... 183<br />
Wenn was nicht in Ordnung war:<br />
Rücksendungen und Gutschriften ............... 184<br />
Darf es etwas weniger sein?<br />
Rabatte und Boni .......................................... 185<br />
Besonderheiten im Zahlungsverkehr ........... 187<br />
Der Crash auf dem Bankkonto:<br />
Rückbuchungen ........................................... 188<br />
Mit Papieren den Zahlungsspielraum<br />
erweitern: Wechselbuchungen .................... 190<br />
Der Intimbereich der Buchhaltung:<br />
Das Privatkonto ............................................ 196<br />
Die Buchführung im Einzelhandel .................... 198<br />
Die Buchführung in der Industrie ...................... 200<br />
5
WISO Buchhaltung 2010<br />
6<br />
Kosten und Leistungen in einem<br />
Industriebetrieb ............................................ 200<br />
Der Kontenrahmen der Industrie .................. 201<br />
Das Betriebsergebnis im Industriebetrieb ... 201<br />
Zweikreissystem: Die Kosten- und<br />
Leistungsrechnung ....................................... 202<br />
Buchen im Industriebetrieb .......................... 207<br />
Lese-Ausflug 9:<br />
Einfach und doch nicht nur die Hälfte:<br />
Einnahme-Ausgaben Rechnung ............... 211<br />
Vereinfachte Buchführung für wen? ................. 212<br />
Unterschiede zur Doppelten Buchführung .... 214<br />
Die Umsatzsteuer in der<br />
Überschussrechnung ................................... 216<br />
Grenzenlose Freiheit?<br />
Die Form der Überschussrechnung ............. 217<br />
Heute so, morgen so?<br />
Wechsel der Gewinnermittlungsart .............. 220<br />
Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.:<br />
Das Jahr geht zu Ende .............................. 223<br />
Zum Ende kommen:<br />
Abschluss und Ergebnisrechnung .................... 224<br />
Nichts bleibt, wie es war:<br />
Abschreibungen ........................................... 224<br />
Buchung der linearen Abschreibung ........... 227<br />
Weitere Abschreibungsmethoden ............... 228<br />
Sofortabschreibung bei geringwertigen<br />
Wirtschaftsgütern ......................................... 229<br />
Poolabschreibung (Sammelpostenbildung) ... 230<br />
Abschreibung des Umlaufvermögens ......... 231<br />
Zeitfallen in der Buchhaltung:<br />
Die Abgrenzung ............................................ 231<br />
Die hohe Kante: Rückstellungen .................. 233<br />
Was ist was (noch) wert?<br />
Bewertungen in der Bilanz ........................... 236<br />
Wer kriegt wie viel?<br />
Die Gewinnverwendung ............................... 237<br />
Das richtige Ende finden:<br />
Abschlusstechnik ......................................... 240<br />
Abschlüsse mit WISO Buchhaltung ................... 241<br />
Glossar ....................................................... 245<br />
Im Buch benutzte Konten ................................. 262<br />
Die Menüs von WISO Buchhaltung .................. 264<br />
Menü Datei .................................................... 264
Menü Bearbeiten ........................................... 266<br />
Menü Ansicht ................................................. 267<br />
Menü Listen ................................................... 268<br />
Menü Optionen .............................................. 269<br />
Menü Extras ................................................... 269<br />
Menü Fenster ................................................. 269<br />
Menü ? ........................................................... 269<br />
Anhang ......................................................... 271<br />
DATEV-Kontenrahmen nach dem Bilanzrichtlinien-<br />
Gesetz – SKR 04 (gekürzt) ................................. 271<br />
Stichwortverzeichnis .................................. 311<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
7
WISO Buchhaltung 2010<br />
8
Wie Sie "WISO Buchhalutng 2010" installieren<br />
Sobald Sie die Installations-CD in das Laufwerk gelegt haben,<br />
sehen Sie sich einem Startfenster gegenüber. Wählen<br />
Sie "Jetzt installieren", um den Installationsassistenten zu<br />
starten. Klicken Sie auf "Weiter" und lesen Sie den Lizenzvertrag<br />
aufmerksam durch. Bestätigen Sie bitte, dass Sie<br />
mit dem Inhalt des Vertrages einverstanden sind, und klicken<br />
Sie danach auf "Weiter".<br />
Der Installationsassistent prüft automatisch, ob genügend<br />
Speicherplatz auf dem Ziellaufwerk vorhanden ist. Anschließend<br />
legen Sie fest, ob das Programm nur von Ihnen<br />
selbst oder allen Benutzern des Computers genutzt werden<br />
darf. Außerdem wählen Sie das Laufwerk, auf dem "WISO<br />
Buchhaltung 2010" installiert werden soll. Als Zielordner<br />
ist "Programme/<strong>Buhl</strong>/Buchhaltung 2010" voreingestellt.<br />
Sie können stattdessen aber auch einen anderen Ordner<br />
vorgeben: Dazu klicken Sie auf "Ändern", wählen einen anderen<br />
Ordner oder geben einen Pfad von Hand ein. Klicken<br />
Sie dann auf "OK" und "Weiter".<br />
Installation<br />
Zu guter Letzt entscheiden Sie dann noch, ob Verknüpfungen<br />
zu "WISO Buchhaltung 2010" auf dem Desktop<br />
und / oder der Schnellstartleiste angelegt werden sollen.<br />
Klicken Sie abschließend auf "Weiter" und starten Sie den<br />
Installationsprozess per Mausklick auf die Schaltfläche<br />
"Installieren".<br />
9
WISO Buchhaltung 2010<br />
10
Lese-Ausflug 1:<br />
Vom Abakus zum Blechtrottel<br />
Der Computer wurde erfunden, weil die Mathematiker<br />
und Statistiker es leid waren, umfangreiche Berechnungen<br />
vorzunehmen. Diese Meinung zur Geschichte und „Erfindung“<br />
des Computers hört man immer wieder - und sie<br />
ist ja zumindest nicht ganz falsch. Aber auch wieder nicht<br />
ganz richtig, denn im Wirtschaftsleben gab es ebenfalls eintönige<br />
Arbeit, die nach Automatisierung und Erleichterung<br />
verlangte und dies führte zu Automatisierung von Produktionsanlagen<br />
(der Jacquardsche Webstuhl mag als Beispiel<br />
dienen), zur Schreibmaschine und zu Buchungsapparaten.<br />
Mechanische Rechenmaschinen fanden in den Büros und<br />
Fabriken eine viel größere Verbreitung als an Universitäten<br />
und wissenschaftlichen Instituten. 1970 hielten elektronische<br />
Tischrechner Einzug in die Bürowelt. Auf vielen<br />
Schreibtischen standen aber noch mechanische Rechenmaschinen<br />
und die wurden oft in einer Geschwindigkeit und<br />
Perfektion benutzt, die beeindruckend war. Beide Richtun-<br />
Lese-Ausflug 1: Vom Abakus zum Blechtrottel<br />
gen - die wissenschaftliche und die praktische - führten zur<br />
Entwicklung und Perfektionierung des Computers.<br />
In den dreißiger und vierziger Jahren war „überall“ eine<br />
Aufbruchsstimmung in der Welt hinsichtlich des Baues<br />
mechanischer und elektronischer Rechenmaschinen<br />
zu finden, die zur Realisierung des Computers nach dem<br />
zweiten Weltkrieg führte. Bereits 1937 stellte in Berlin<br />
Konrad Zuse seinen ersten, mechanischen Relaisrechner<br />
fertig: im Wohnzimmer seiner Eltern und ohne staatliche<br />
Unterstützung. Weitgehend allein konzipiert, war dies der<br />
erste funktionsfähige Computer, der fertig gebaut wurde.<br />
Er funktionierte nicht sonderlich gut, was nicht verwunderlich<br />
war, da viele Bauteile noch nicht mit der nötigen<br />
Präzision hergestellt werden konnten. Konrad Zuse sägte<br />
viele Relaisbleche mit der Laubsäge selber aus - bei den<br />
restlichen halfen ihm Freunde. Aber bereits die Variante<br />
11
WISO Buchhaltung 2010<br />
Z3 war ein funktionierendes Modell, das leider bei einem<br />
Bombenangriff zerstört wurde. Unverdrossen baute Zuse<br />
ein weiteres Gerät, das er von Berlin – unter teils abenteuerlichen<br />
Umständen – in den Allgäu transportierte und erfolgreich<br />
vor den Alliierten in einem Pferdestall versteckte.<br />
Hier führte er es auch Professoren von der berühmten ETH<br />
(Eidgenössischen Technischen Hochschule) in Zürich vor,<br />
die daraufhin den Rechner mieteten und bis 1959 einsetzten.<br />
In der ersten Zeit war es der einzige in Europa arbeitende<br />
Computer an einer Hochschule. In Frankreich wurde<br />
zur gleichen Zeit ebenfalls an einem mechanischen Relaisrechner<br />
gearbeitet, der aber nie fertig gestellt wurde.<br />
In den USA und in England dagegen wurde bereits länger<br />
an elektronischen Rechnervarianten gebastelt. Zu nennen<br />
wären hier Atanasoff, der ab 1937 ein Computermodel mit<br />
Röhren entwickelte (ABC, 1940 - USA), Mauchly und Eckert<br />
(ENIAC, 1945; UNIVAC 1951 - USA), von Neumann (EDVAC,<br />
1952 - USA) und Wilkes (EDSAC, 1949 - GB). Einen erheblichen<br />
Entwicklungsschub brachte die Erfindung des Transistors<br />
im Jahre 1947 durch das amerikanische Entwicklertrio<br />
Bardee, Brattain und Shockley. Die Computer, die in den<br />
fünfziger Jahren damit entwickelt wurden, waren schneller<br />
und etwas kompakter. Der richtige Durchbruch kam aber<br />
erst, als 1957/58 der integrierte Schaltkreis erfunden wur-<br />
12<br />
de. Immer mehr Transistoren und Bauelemente brachte<br />
man auf einem Chip unter, bis es 1971 gelang eine komplette<br />
Recheneinheit darauf zu platzieren.<br />
Zunächst waren diese Computer nur an Forschungseinrichtungen<br />
zu finden. Sie wurden aber während des Krieges bereits<br />
beim Militär (für ballistische Berechnungen) und später<br />
in der Industrie für spezielle (beispielsweise statische) Kalkulationen<br />
eingesetzt. Nachdem die Geräte kleiner, fehlertoleranter<br />
und dabei auch preiswerter wurden, eroberten sie<br />
sich die Unternehmen, insbesondere die „Mittlere Datentechnik“<br />
sorgte in den siebziger Jahren für den Einzug auch<br />
in Unternehmen mittlerer Größe und den Aufstieg des deutschen<br />
Computerpioniers Nixdorf. Die Erfindung des Personal<br />
Computer in den 80er Jahren brachte schließlich die elektronische<br />
Datenverarbeitung auch in den Kleinbetrieb.<br />
Ein Computer ist nichts ohne Software. In der Anfangszeit<br />
musste für jede Anwendung ein Programm neu erstellt<br />
werden. Die Einsatzvarianten in den großen Unternehmen<br />
waren so unterschiedlich wie die Betriebe selbst und mussten<br />
deshalb individuell erarbeitet werden. Je mehr Betriebe<br />
Computer einsetzten und gebrauchten, umso mehr kamen<br />
Situationen vor, die sich wiederholten. Deshalb setzte bald<br />
die Standardisierung von Software ein. Für viele Fälle kann
heute ein Programm erworben werden, das in zahlreichen<br />
Situationen auf die gleiche Art und Weise eingesetzt werden<br />
kann. Standardisierte Software heißt übrigens nicht,<br />
dass nicht individuelle Einstellungen möglich wären. Ein<br />
solches Produkt haben Sie mit WISO Kaufmann oder WISO<br />
Buchhaltung vor sich. Sie können das gleiche Programm<br />
auf Ihrem Computer installieren wie viele andere Betriebe<br />
auch. Ihre Anwendung unterscheidet sich aber – je<br />
nachdem was Sie für einen Betrieb haben: Dienstleistung,<br />
Handwerk, Handel oder andere – doch von vielen Einsatzvarianten<br />
anderer Unternehmen.<br />
Der Vorteil, der auch einem Kleinbetrieb aus der Computernutzung<br />
erwächst, ist erst nach einiger Zeit richtig einzuschätzen.<br />
Die ersten Lieferscheine und Rechnungen werden<br />
nicht unbedingt schneller geschrieben, als mit der Schreibmaschine.<br />
Wenn dann aber einmal ein Ordner voll ist und<br />
ein ganz bestimmter Beleg neu gesucht werden muss, wird<br />
der Nutzen vielleicht zum ersten Mal deutlich. Noch effektiver<br />
ist aber die Weiterverarbeitung der Daten: etwa die<br />
automatische Übergabe der Belegdaten an die Buchhaltung<br />
oder die Auswertung der Umsätze. Der Blick auf noch nicht<br />
gezahlte Rechnungen und die noch offenen Außenstände ist<br />
viel leichter möglich und so ergibt der Einsatz des Computers<br />
eine Effektivität für das kleine Unternehmen, das dieses auch<br />
Lese-Ausflug 1: Vom Abakus zum Blechtrottel<br />
dringend braucht, da der Einsatz von Personal doch in der<br />
Regel sehr begrenzt und kostenträchtig ist. Um diese Vorteile<br />
richtig zu nutzen, sind aber zwei Dinge Voraussetzung:<br />
■ dass die richtigen Geräte (der Fachmann spricht von<br />
Hardware) vorhanden sind und<br />
■ dass das Programm (die Software) passend eingerichtet<br />
wurde.<br />
WISO Buchhaltung kann vieles, benötigt dafür aber auch<br />
die richtige Hardware. Es muss zwar nicht die allerneuste<br />
Technologie sein, aber eine Grenze sollte doch gezogen<br />
werden: Mindestens ein Pentium II Prozessor und eine<br />
nicht zu knappe Hauptspeicherausstattung (wenigstens<br />
256 MByte) sowie genügend freier Festplattenplatz sollten<br />
vorhanden sein (siehe dazu auch die Ausführungen unter<br />
„Welche Maschine muss her?“). Stehen Sie vor einer Neuanschaffung,<br />
so sollten Sie sich nach einem preiswerten<br />
(nicht billigen!) Markengerät umsehen. Die in Zeitschriften<br />
angebotenen, selbst zusammengebauten Billig-Rechner diverser<br />
Werkstätten und Discounter sollten sie besser meiden.<br />
So etwas ist für Bastler durchaus geeignet, nicht aber<br />
für Ihren Betrieb, in dem der Computer einwandfrei und<br />
möglichst ohne Störungen laufen soll. Da ist einer der in<br />
regelmäßigen Abständen angebotenen Rechner mit Ga-<br />
13
WISO Buchhaltung 2010<br />
rantie aus dem Fachhandel oder einem Elektronikmarkt oft<br />
die bessere Wahl. PCs, die in Lebensmittelketten angeboten<br />
werden, zielen eher auf den privaten Anwender, da sie mit<br />
Funktionen voll gestopft sind, die im Büroalltag selten gebraucht<br />
werden. Ein Markengerät im Fachhandel gekauft,<br />
ist meist eine gute Wahl, auch wenn es etwas teurer ist.<br />
Fachhandel ist aber nicht gleich Fachhandel. Wenn Sie den<br />
Eindruck haben, dass der „Fachhändler“ in ihrer Nähe nach<br />
der Devise arbeitet: „Der deutsche Handwerker bringt sich<br />
nicht durch Eile und übertriebenen <strong>Service</strong> in Gefahr!“,<br />
dann schauen Sie besser nach einem Direktanbieter mit<br />
einer „Vor-Ort-Garantie“, das heißt mit der Schadensbehebung<br />
durch einen Werkskundendienst innerhalb angemessener<br />
Zeit bei Ihnen im Büro – üblicherweise innerhalb von<br />
48 Stunden.<br />
Erfahrungsgemäß bleibt ein Computer nicht von alleine<br />
ohne Probleme arbeitsfähig. Es sind Wartungsaufgaben zu<br />
erfüllen und immer wieder auch kleinere Probleme zu bewältigen.<br />
Haben Sie ein Netzwerk installiert, so trifft dies<br />
in besonderem Maße zu. Kaum ein Kleinbetrieb wird eine<br />
EDV-Abteilung einrichten (können). Besser ist es, wenn<br />
eigene Mitarbeiter dies „nebenher“ übernehmen und sich<br />
entsprechend schulen und weiterbilden. Die Investition in<br />
diese Weiterbildung ist meist gut angelegt und in der Regel<br />
14<br />
nicht zu aufwendig. In den angelsächsischen Ländern gibt<br />
es kleine <strong>Service</strong>unternehmen, die die Betreuung solcher<br />
Installationen übernehmen. Ein Techniker kann sich leicht<br />
um vier bis sechs Unternehmen (je nach Größe) langfristig<br />
kümmern und für einen reibungslosen Betrieb sorgen. Diese<br />
<strong>Service</strong>techniker übernehmen dann in der Regel auch<br />
die Einrichtung der Software mit. Auch bei uns sind solche<br />
Dienstleistungsunternehmen immer häufiger zu finden.<br />
Schauen Sie ins Branchenbuch oder fragen Sie etwas im<br />
Kollegenkreis herum. Wahrscheinlich sind solche <strong>Service</strong>firmen<br />
auch schon in Ihrer Nähe zu finden.<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Fragen Sie auch die Berufsvertretungen (Industrie-<br />
und Handelskammern sowie die Handwerkskammern),<br />
die über solche Dienstleistungen oft gut informiert<br />
sind und die Informationen gerne weitergeben.<br />
Wenn gar nichts mehr geht, hilft häufig nur noch ein<br />
professioneller Computer-Notdienst- eine Art ADAC<br />
für den PC. Wo der nächste Notdienst ist, können Sie<br />
aus den Anzeigen in der örtlichen Tageszeitung, aus<br />
den „Gelben Seiten“ oder durch Nachfrage bei einem<br />
großen Händler erfragen (etwa MediaMarkt), die sich<br />
nicht selten selbst solcher Dienstleister bedienen.
Neben bundesweit agierenden <strong>Service</strong>hotlines gibt es eine<br />
Reihe PC-Notdienste, deren Einsatzgebiet begrenzt ist oder<br />
die nur Computer reparieren, die bei ihnen gekauft wurden.<br />
Solche Notdienste sind selbstverständlich kostenpflichtig –<br />
eine Stunde kostet mindestens 50 Euro (bei Netzwerkproblemen<br />
auch mehr). Dazu kommen eventuell Anfahrtspauschalen<br />
und bei einigen auch ein Schnellservicezuschlag.<br />
Also: Vor dem Auftrag genau nachfragen!<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Es gibt übrigens eine spezielle Variante des WISO Kaufmann,<br />
den WISO Webkaufmann. Zusätzlich hat er eine<br />
Synchronisierungs-Schnittstelle zu Strato-Webshops.<br />
Der Online-Shop ist damit sofort mit einer Offline-Warenwirtschaft<br />
inkl. Buchhaltung ergänzt. Komfortabler<br />
kann man das als Online-Händler nicht haben.<br />
Welche Maschine muss her?<br />
Natürlich braucht es nicht nur das Programm. Um dieses<br />
nutzen zu können, muss auch ein Computer vorhanden<br />
sein. Da in der Praxis noch die unterschiedlichsten Geräte<br />
Lese-Ausflug 1: Vom Abakus zum Blechtrottel<br />
Für die zweite Voraussetzung – die richtige Einstellung dieser<br />
Software – haben Sie dieses Begleitbuch. Sie finden im<br />
ersten Teil viele Hinweise auf die passende Einrichtung für<br />
unterschiedliche Situationen. Außerdem steht Ihnen aber<br />
in einem zweiten Teil eine detaillierte Beschreibung der<br />
Software samt Installation und Einrichtung zur Verfügung.<br />
Wir haben uns bemüht, so zu schreiben, dass Sie auch ohne<br />
Informatik-Ausbildung mit den Handbüchern klar kommen.<br />
Wenn doch einmal ein Problem ungelöst bleibt, schauen<br />
Sie auf den Internet-Seiten von <strong>Buhl</strong>-Data <strong>Service</strong> (www.<br />
buhl.de) nach; möglicherweise liegt schon eine Lösung parat,<br />
beispielsweise bei den so genannten „FAQs“ – häufig<br />
gestellten Fragen.<br />
zu finden sind und durchaus für bestimmte Aufgaben auch<br />
noch ihren Zweck erfüllen, sollte kurz darauf geschaut<br />
werden, was denn wirklich benötigt wird. Nicht immer wird<br />
15
WISO Buchhaltung 2010<br />
man einen Computer neu anschaffen müssen, ebenso ist<br />
aber der alte nicht immer sinnvoll einzusetzen.<br />
Wenn Sie einen alten Pentium III PC mit mindestens 1 GHz<br />
Taktfrequenz haben, der mit wenigstens 512 MB Arbeitsspeicher<br />
ausgestattet ist, ein DVD-Laufwerk enthält und<br />
etwa 200 MB freier Platz auf der Festplatte vorhanden ist,<br />
dann können Sie fast loslegen. Vielleicht ist es aber besser,<br />
vorher noch etwas nachzudenken. Diese Mindestanforderungen<br />
reichen aus, das Programm zu installieren und zu<br />
nutzen. Nur ist zugegebenermaßen die Nutzung nicht sehr<br />
effektiv. Deshalb empfehlen wir als Voraussetzung für ein<br />
angenehmes Arbeiten mindestens:<br />
■ Einen PC mit Pentium III Prozessor (oder kompatibel)<br />
mit 1 GHz Taktfrequenz, besser schneller<br />
■ Einen Hauptspeicher mit 1 GB<br />
■ Freien Festplattenplatz von mindestens 500 MB DVD-<br />
Laufwerk er<br />
■ Grafik: Super VGA mit mind. 1024 x 768 Bildpunkten<br />
Auflösung (und den dazu passenden Monitor)<br />
Ach ja, Windows 2000 (oder höher) sollte installiert sein<br />
Einen Drucker brauchen Sie natürlich auch. Mit solch einer<br />
Ausstattung werden Sie gut mit WISO Buchhaltung arbei-<br />
16<br />
ten können. Passt es bei einzelnen Details nicht, so können<br />
Sie vor der Neuinvestition überlegen, ob Sie Ihr Gerät nicht<br />
aufrüsten. Arbeitsspeicher ist z.B. nicht sehr teuer. Auch<br />
eine zu kleine Festplatte kann mit wenig Kapital gegen<br />
eine größere ausgetauscht werden. Da werden Sie auch<br />
schnell merken, dass größere Platten im Verhältnis billiger<br />
sind, als kleine – hier zu knausern macht also keinen<br />
Sinn. Stimmt es aber in fast allen Details nicht (Prozessor<br />
zu langsam, Hauptspeicher zu knapp, die Festplatte war<br />
vorher schon überfüllt und das CD-Laufwerk ist eines von<br />
den alten, langsamen), dann sollten Sie nicht ans Aufrüsten<br />
denken, sondern an eine Neuinstallation. Das ist wenig<br />
teurer und hat mehr Zukunft.<br />
Nicht kompatibel?<br />
Sie arbeiten mit einem Apple Computer und dem Betriebssystem<br />
Mac OS X oder haben auf Ihrem PC Linux installiert?<br />
Dann läuft WISO Buchhaltung nicht, denn es wurde nur für<br />
das Betriebssystem Windows entwickelt. Möglich ist der<br />
Einsatz aber trotzdem, wenn Sie Virtualisierungssoftware<br />
einsetzen. Davon gibt es inzwischen eine ganze Reihe, die<br />
mit unterschiedlichen Betriebssystemen arbeiten, etwa<br />
VMWare etc. Beachten Sie aber, dass Support nur für reine<br />
Windows Lösungen gewährt werden kann.
Auf Apple Computern mit Intel-Prozessor kann sogar mit<br />
dem von Apple gelieferten Programm Boot Camp wahlweise<br />
mit Mac OS X oder Windows gebootet werden. Die Soft-<br />
Eine kurze Begriffsklärung<br />
Bevor es richtig losgeht, noch eine kurze Begriffsklärung.<br />
Auftragsbearbeitung und Warenwirtschaft, diese beiden<br />
Bezeichnungen für ein computergestütztes kaufmännisches<br />
Abrechnungssystem wurden bereits in den vorangegangenen<br />
Abschnitten erwähnt und spielen in der Praxis<br />
auch immer wieder eine Rolle. Handelt es sich um zwei<br />
Begriffe für ein und dieselbe Sache? Oder gibt es tatsächlich<br />
Unterschiede?<br />
Ganz abgesehen davon, dass normalerweise auch unterschiedliche<br />
Leistungskategorien damit gemeint sind, können<br />
wir uns für dieses Buch und die zugrunde liegende<br />
Software so einigen: Eine Auftragsbearbeitung speichert<br />
alle Daten, die nötig sind, um Aufträge zu verwalten und<br />
alle nötigen Belege (Angebote, Lieferscheine, Rechnungen,<br />
Gutschriften, Mahnungen und so fort) damit zu drucken.<br />
Natürlich lassen sich die dazu nötigen Daten (Kunden, Lieferanten,<br />
Artikel) auch entsprechend verwalten, so dass<br />
Lese-Ausflug 1: Vom Abakus zum Blechtrottel<br />
ware Parallels erlaubt sogar das parallele ausführen beider<br />
Betriebssysteme.<br />
durchaus Merkmale einer Warenwirtschaft in der Auftragsverwaltung<br />
zu finden sind.<br />
Bei einem Warenwirtschaftssystem stehen die Daten im<br />
Mittelpunkt. Meist geht es um größere Mengen und die<br />
Verwaltung muss von einem leistungsfähigen Datenbanksystem<br />
übernommen werden. Möglicherweise hängt<br />
auch noch eine Produktion mit dran und es müssen unterschiedliche<br />
Waren (Fertigerzeugnisse, Halbfertigerzeugnisse,<br />
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) verwaltet werden.<br />
Natürlich kann solch eine Warenwirtschaft auch Angebote<br />
und Rechnungen schreiben. Die Mahnungen kommen dann<br />
aber meist schon aus der Buchhaltung.<br />
So gesehen handelt es sich bei dem Modul Auftrag in WISO<br />
Kaufmann um eine Auftragsbearbeitung. Dass damit auch<br />
ganz komfortabel eine Lagerbuchhaltung geführt werden<br />
kann und auch ein Bestellwesen (Einkauf) damit verbunden<br />
ist, wird noch gezeigt werden.<br />
17
WISO Buchhaltung 2010<br />
18<br />
Übrigens ...<br />
... finden Sie im gesamten Text dieses Buches immer<br />
wieder hervorgehobene Abschnitte, die Sie besonders<br />
beachten sollten.<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Achten Sie auf die Einträge in den Pulldown-Menüs.<br />
Hier werden neben vielen Befehlen auch die zugehörigen<br />
Hotkeys angezeigt. Bei einigen Menü- oder<br />
Schaltbefehlen finden Sie einen unterstrichenen<br />
Buchstaben. Diese Buchstaben sind ebenfalls Hotkeys.<br />
Sie aktivieren ihn, wenn Sie die „Alt“-Taste gedrückt<br />
halten und zusätzlich die Taste für den (unterstrichenen)<br />
Buchstaben betätigen.<br />
Wichtig: In den folgenden Kapiteln erfahren Sie Grundsätzliches<br />
zum Umgang mit der WISO Buchhaltung. Dabei<br />
wird auch auf das Programm Bezug genommen. Eine vollständige<br />
Beschreibung des Moduls ist dies aber nicht.<br />
1. Öffnen sie das Menü mit dem Fragezeichen (?).<br />
2. Wählen Sie Hilfe > Inhalt & Index (oder Hilfe > Hilfe).<br />
3. Aktivieren Sie auf der Registerkarte Inhalt die Auftragsverwaltung.
Lese-Ausflug 1: Vom Abakus zum Blechtrottel<br />
In der Hilfe ist ein vollständiges Bedienhandbuch zu WISO Buchhaltung enthalten.<br />
19
WISO Buchhaltung 2010<br />
20
Lese-Ausflug 2:<br />
Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />
Neulich im Buchladen: Kunde im Overall, staubige Hände,<br />
tritt auf die freundlich lächelnde Buchhändlerin zu:<br />
„Hallo Herr Moritz. Was soll’s denn diesmal sein? Wieder<br />
etwas von Stephan King?<br />
Der angesprochene schüttelt den Kopf, zieht einen Zettel<br />
aus der Tasche und liest ab:<br />
„Ich brauche das Buch: Rechnungslegung. Bilanzierung<br />
und Bewertung nach HGB, außerdem etwas aktuelles zum<br />
Steuerrecht und Gesetzestextausgaben zum HGB, EStG, AO<br />
und BGB.“<br />
Die Buchhändlerin sieht ihn überrascht an.<br />
„Das ist aber nicht für den Eigenbedarf, nicht wahr? So können<br />
sich ja ihre Lesegewohnheiten nicht geändert haben.“<br />
„Doch, doch. Ich mach mich ja jetzt selbstständig.“<br />
Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />
„Sind sie sicher, dass Sie sich da mit Steuerrecht und Bilanzierung<br />
beschäftigen müssen?“<br />
„Das hat mir der Sohn von meinem Nachbarn erzählt. Der<br />
studiert Finanzwirtschaft oder so etwas Ähnliches. Der<br />
hat mir gesagt, dass ich mich mit solchen Fragen auseinandersetzen<br />
muss, sonst bekomme ich Ärger mit dem<br />
Finanzamt.“<br />
„Augenblick mal, Herr Moritz. Hier steht Herr Felleisen, der<br />
sich mit solchen Sachen auskennt. Der berät kleine Betriebe<br />
und Handwerker und weiß, was man braucht. Vielleicht<br />
kann er ihnen in dieser Sache einen Rat geben.“<br />
„Ja“ sagt Mario Felleisen, der sich umdreht und Herrn Moritz<br />
die Hand schüttelt. „Ich habe das alles gehört, stand ja<br />
sozusagen gleich daneben und einen Rat hätte ich auch.“<br />
„Prima“ sagte Herr Moritz. „Schießen sie los.“<br />
21
WISO Buchhaltung 2010<br />
„Binden Sie dem Sohn ihres Nachbarn die schweren Bücher<br />
zur Rechnungslegung und Bilanzierung samt Gesetzestexte<br />
um den Hals und werfen Sie ihn in den nächsten See, den<br />
sie finden können – nur tief genug muss er sein.“<br />
Herr Moritz und die Buchhändlerin schauen ihn entgeistert<br />
an.<br />
„Aber ich muss doch Bücher führen, wie mir auch der Herr<br />
Berater erzählt hat, den mir die Handwerkskammer vermittelt<br />
hatte.<br />
„Das ist richtig. Als Selbstständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender<br />
kommen Sie um Aufzeichnungen nicht<br />
umhin. Dass Sie sich dazu aber mit Steuerrecht und Bilanzierung<br />
intensiv auseinandersetzen müssen, ist Blödsinn.<br />
Zunächst ist erst einmal zu klären, welche Buchführung<br />
überhaupt notwendig ist.“<br />
„Ja gibt es denn da mehrere?“ staunt Herr Moritz.<br />
„Einmal die doppelte Buchführung und einmal die Einnahme-Überschuss-Rechnung.“<br />
„Aha, und welche kommt für mich in Frage?“<br />
„Dazu müsste ich erst näher wissen, welche Art von Geschäft<br />
sie betreiben und in welchem Umfang. Das Beste<br />
22<br />
wird sein, wird setzen uns mal dafür zusammen. Haben<br />
Sie Zeit für eine Tasse Kaffee? Das Wetter ist gut und wir<br />
könnten uns gleich dort drüben vor das Café hocken. Ich<br />
kann ihnen keine Schulung in dieser Kürze geben, aber einige<br />
wesentliche Informationen lassen sich doch bei einer<br />
Tasse Kaffee weiterreichen.“<br />
„Einverstanden“ sagte Herr Moritz erfreut „und ich lade<br />
sie auch ein, denn wenn ich mir die teuren Bücher nicht<br />
kaufen muss, kann ich mir den Kaffee locker nicht nur für<br />
mich leisten.“<br />
Als die beiden die kleine Buchhandlung verlassen hatten,<br />
sagte eine andere Kundin zur Buchhändlerin: „Sie sind aber<br />
eine schlechte Geschäftsfrau. Jetzt hat der Mann die Bücher<br />
nicht gekauft, weil Sie jemanden hinzugezogen haben,<br />
der ihm das ausgeredet hat.“<br />
„Das sehe ich etwas anders. Eine gute Geschäftsfrau achtet<br />
auch darauf, dass Kunden langfristig wiederkommen, möglichst<br />
oft. Und schlechte oder keine Beratung fällt irgendwann<br />
auch auf. Ob die Kunden dann gerne in den Laden<br />
kommen bezweifle ich doch sehr.
Was ist eigentlich Buchhaltung?<br />
Dass Buchhaltung etwas für Überpenible, für Beamte und<br />
Erbsenzähler, das bekommt man allenthalben zu hören,<br />
wenn dies Thema in Gesprächen angerissen wird. Selbst<br />
in Kreisen von Unternehmensverantwortlichen halten sich<br />
penetrant drei Vorurteile:<br />
■ Dass Buchhaltung nur für das Finanzamt geführt werden<br />
muss,<br />
■ dass Buchhaltung und Jahresabschluss für den eigentlichen<br />
Betriebsablauf nicht so wichtig sind (allenfalls<br />
noch für die Bank),<br />
■ dass es – außer für steuerliche Zwecke – keine gesetzlichen<br />
Regelungen für die Buchhaltung gibt.<br />
Für wen werden Bücher geführt?<br />
Diese Vorurteile treffen sämtlich nicht zu! Selbstverständlich<br />
gibt es gesetzliche Regelungen und sie gehen weit über<br />
die steuerlichen Aspekte hinaus. Buchhaltung ist ein wichtiges<br />
Instrument der Unternehmensführung (unabhängig<br />
von der Größe des Unternehmens) und sie wird auch nicht<br />
für das Finanzamt und die Bank, sondern primär für den<br />
Unternehmer selbst geführt. Dass es für den Staat und die<br />
Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />
Banken wichtig ist, dass ein Geschäftsmann Bücher führt<br />
und diese zur Einsicht vorlegt, zeigt allerdings, dass ihr ein<br />
hoher Stellenwert beigemessen wird; in dem einen Fall, um<br />
eine korrekte Grundlage für die Besteuerung zu haben in<br />
dem anderen Fall, um zu sehen, ob sich die Kreditvergabe<br />
für das Unternehmen überhaupt lohnt.<br />
Dabei ist das Bedürfnis, Aufzeichnungen über geschäftliche<br />
Vorgänge zu machen, so alt, wie es schriftliche Chroniken<br />
gibt. Keilschriftdokumente und ägyptische Papyri belegen,<br />
dass Menschen über Verkäufe, Waren- und Geldbewegungen<br />
Aufzeichnungen geführt haben und das sicherlich<br />
nicht, um damit literarischen Ansprüchen zu genügen. Auch<br />
im privaten Bereich ist das Bedürfnis, Überblick über Geld-<br />
und Vermögensvorgänge zu bekommen, nicht zu übersehen.<br />
Selbst der Wirtschaft so fern stehende Menschen wie<br />
zum Beispiel Künstler können als Beispiel dienen. Eduard<br />
Mörike etwa hat Aufzeichnungen über Einnahmen und<br />
Ausgaben geführt und Hermann Hesse ebenfalls.<br />
Der Buchhalter beziehungsweise die Buchhalterin ist heute<br />
eine spezialisierte Fachkraft im kaufmännischen Umfeld,<br />
die eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit aus-<br />
23
WISO Buchhaltung 2010<br />
übt. Grundlage ist in der Regel eine kaufmännische Ausbildung<br />
und die kontinuierliche Fortbildung, die bis zur<br />
Bilanzbuchhalterprüfung führen kann.<br />
Kurz gesagt ist Buchhaltung ein System, Einnahmen und<br />
Ausgaben so zu führen, dass ein Überblick über die augenblickliche<br />
Vermögenslage sowie über die Ertragssituation<br />
Auskunft gegeben werden kann. Außerdem lassen sich<br />
Geldbewegungen in der Buchhaltung lückenlos verfolgen.<br />
Wer hat die Buchhaltung „erfunden“?<br />
So alt das Bemühen um geschäftliche Aufzeichnungen also<br />
ist, unsere heutige Form der „doppelten Buchführung“ wurde<br />
im Italien der Renaissance entwickelt. Die Führung von<br />
Konten kann bereits für das 13. Jahrhundert nachgewiesen<br />
werden, Hauptbücher von 1340 fand man beispielsweise in<br />
Genua. Das Jahr 1494 ist allerdings insofern für die Buchführung<br />
bedeutend, als in diesem Jahr der Franziskanermönch<br />
Luca Pacioli ein Sammelwerk zur Darstellung der<br />
gesamten Mathematik veröffentlichte und darin eine Abhandlung<br />
über die Buchführung enthalten war. Diese Abhandlung<br />
war nicht nur ein systematischer Überblick über<br />
das System der doppelten Buchführung, sondern gleichzeitig<br />
eine praktische Anleitung für Kaufleute.<br />
24<br />
Luca Pacioli begründet dieses Kapitel<br />
folgendermaßen:<br />
Damit die verehrten Untertanen des erlauchten und großmütigen<br />
Herzogs von Urbino einen vollständigen Begriff der<br />
ganzen Ordnung des Handels bekommen ... entschloss ich<br />
mich ... noch diese besondere, höchst notwendige Abhandlung<br />
zu verfassen ... Damit beabsichtige ich, ihnen ausreichende<br />
und genügende Anweisungen zur ordnungsmäßigen<br />
Führung aller ihrer Konten und Bücher zu geben.<br />
Bis heute haben sich die von Pacioli aufgezeichneten<br />
Grundlagen der doppelten Buchführung nicht geändert.<br />
Und manchmal vermisst man in Lehrbüchern unserer Tage<br />
die Deutlichkeit und Prägnanz in der Darstellung der grundlegenden<br />
Prinzipien.<br />
Pacioli begründet auch gleich zu Anfang, warum Buchhaltung<br />
für alle, die Handel treiben, so enorm wichtig ist:<br />
Die dritte und letzte notwendige Sache ist, dass man mit<br />
schöner Ordnung alle seine Geschäfte in gebührender Weise<br />
einträgt, damit man in aller Kürze von jedem Kenntnis<br />
haben kann, sowohl von den Schulden als auch von den<br />
Guthaben, denn auf anderes erstreckt sich der Handel nicht.<br />
Dieser Teil ist ihnen sehr nützlich, weil es unmöglich sein
würde, ihre Geschäfte anders zu leiten, als ohne die gebührende<br />
Ordnung der Buchungen, und ohne irgendeine Ruhe<br />
wäre ihr Geist immer in großer Sorge.<br />
Natürlich hat bis heute eine Spezialisierung stattgefunden.<br />
Unsere heutige Buchhaltung ist vielfältiger geworden<br />
und nur als Teil des „betrieblichen Rechnungswesens“<br />
anzusehen. Diese Spezialisierung erfordert auch, dass die<br />
Buchhaltung professionell – das heißt von Spezialisten –<br />
ausgeführt wird. Kaufleute, die keine Buchhalter sind oder<br />
haben, geben diese Aufgabe deshalb gern an ihren Steuerberater<br />
ab. Trotzdem sollte jeder Kaufmann Buchhaltung<br />
verstehen und in den Grundlagen erfassen können.<br />
Alles was Recht ist<br />
„Also gut“ sagte Herr Moritz, „das ist interessant, was sie<br />
da über die Buchhaltung zu erzählen wissen. Aber es muss<br />
doch Gesetze geben, wo das alles drinsteht. Und wenn ich<br />
sie richtig verstanden habe, dann komme ich um Aufzeichnungen<br />
ja nicht herum.“<br />
„Stimmt, aber so weit waren wir ja noch nicht“, antwortete<br />
Herr Felleisen.<br />
„Aber die Tasse Kaffee ist schon leer.“<br />
„Die nächste geht auf meine Kosten.“<br />
Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />
„Zunächst müssen wir auch noch klären, ob sie nun Kaufmann<br />
sind oder nicht.“<br />
„Ich bin Heizungstechniker, das habe ich gelernt. Muss ich<br />
jetzt auch noch eine Ausbildung als Kaufmann vorweisen<br />
können?“<br />
„Eine Ausbildung müssen sie selbstverständlich nicht machen.<br />
Ob sie Kaufmann<br />
sind oder nicht, dass hängt auch nicht wesentlich von einer<br />
Ausbildung ab.“<br />
„Aber ich dachte, bestimmte Berufsbezeichnungen sind geschützt<br />
und dürfen nur geführt werden, wenn eine Prüfung<br />
abgelegt und bestanden wurde, zum Beispiel vor der Handwerkskammer<br />
oder der Handelskammer.“<br />
„Bei der Kaufmannseigenschaft, wie der Gesetzgeber sie<br />
sieht, handelt es sich zunächst nicht um eine Berufsbezeichnung,<br />
wie der Einzelhandelskaufmann oder der Großhandelskaufmann.<br />
Und überhaupt ist das inzwischen alles<br />
viel einfacher geworden. Sprach man früher noch vom Soll-,<br />
Muss-, Voll- und Minderkaufmann, so gibt es heute nur<br />
noch den Kaufmann – allerdings in zwei Ausprägungen.“<br />
„Bis jetzt ist das für mich gar nicht einfach.“<br />
„Sie werden sehen …“<br />
25
WISO Buchhaltung 2010<br />
Ein eigenes Gesetz zur Buchführungspflicht gibt es nicht.<br />
Allerdings finden sich in einigen Gesetzbüchern Abschnitte<br />
und Paragrafen, welche die Pflicht zur Führung von Büchern<br />
eindeutig regeln. Das trifft insbesondere zu auf<br />
■ Das Handelsgesetzbuch (HGB)<br />
■ Die Abgabenordnung (AO)<br />
■ Das Umsatzsteuergesetz (UStG)<br />
■ Das Gewerbesteuergesetz (GewStG)<br />
■ Das Einkommensteuergesetz (EStG) und<br />
■ Das Körpersteuergesetz (KStG)<br />
Die wesentlichsten Vorschriften zur Führung von Büchern<br />
finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB).<br />
§ 238 Abs. 1 HGB<br />
(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und<br />
in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens<br />
nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung<br />
ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so<br />
beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten<br />
innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle<br />
und über die Lage des Unternehmens ver-<br />
26<br />
mitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer<br />
Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.<br />
Die wichtigsten Merkmale, die sich daraus ableiten lassen<br />
sind:<br />
■ Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen<br />
■ und zwar nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />
Buchführung.<br />
■ Ein sachverständiger Dritter muss in angemessener<br />
Zeit die Buchführung verstehen können.<br />
■ Die einzelnen Geschäftsvorfälle müssen „zeitlich“ eingeordnet<br />
werden.<br />
Am 22.6.1998 wurde das Handelsrecht in Wesentlichen<br />
Teilen reformiert. Eine auch für die Buchführung wichtige<br />
Änderung betrifft die Kaufmannseigenschaft. Gab es bisher<br />
in einem komplizierten System den Muss- und Sollkaufmann<br />
sowie den Voll- und Minderkaufmann, so kennt<br />
das neue Recht nur noch den Kaufmann (Istkaufmann und<br />
Kannkaufmann).<br />
§ 1 HGB<br />
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein<br />
Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn,<br />
dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in<br />
kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb<br />
nicht erfordert.<br />
§ 2 HGB<br />
Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb<br />
nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist, gilt als<br />
Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetzbuchs, wenn die<br />
Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen<br />
ist ...<br />
§ 5 HGB<br />
Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann<br />
gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung<br />
beruft, nicht geltend gemacht werden, dass das unter der<br />
Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.<br />
Verkürzt kann gesagt werden:<br />
■ Kaufmann ist jeder, dessen Betrieb einen in kaufmännischer<br />
Weise organisierten Geschäftsbetrieb erfordert.<br />
■ Nichtkaufmann ist der nicht in das Handelsregister<br />
eingetragene Gewerbetreibende, dessen Betrieb eine<br />
kaufmännische Betriebsführung nicht erfordert.<br />
Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />
Alle Kaufleute sind verpflichtet, Bücher zu führen; lediglich<br />
Nichtkaufleuten ist dies also erlassen. Erfüllt allerdings ein<br />
Nichtkaufmann eine der folgenden Bedingungen, so muss<br />
auch er Aufzeichnungen in Form der Buchführung erstellen:<br />
■ Mehr als 500.000 Euro Umsatz jährlich (350.000 vor<br />
dem 1.1.2007)<br />
■ Gewinn von mehr als 30.000 Euro jährlich<br />
Auch Freiberufler sind von der Buchführungspflicht befreit.<br />
Sie müssen dem Finanzamt gegenüber die Erlöse nur in Form<br />
einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorlegen, welche die<br />
jährlichen Betriebserlösen die Betriebsausgaben gegenüberstellt.<br />
Dies kann in Form eines Kassenbuchs oder einer speziellen<br />
Überschussrechnung geschehen (AO § 140 f.). Dieses Verfahren<br />
wird auch vereinfachte Gewinnermittlung genannt.<br />
Bei einer freiberuflichen Tätigkeit handelt es sich um eine<br />
wissenschaftliche, schriftstellerische, künstlerische, unterrichtende<br />
oder erzieherische Tätigkeit oder um einen der<br />
namentlich im Gesetz aufgeführten „ Katalogberufe“. Dazu<br />
gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten<br />
und Journalisten.<br />
„Aha“, sagt Herr Moritz. „Dann bin ich schon mal kein Freiberufler.<br />
Gott sei Dank, das hört sich auch so nach Freiwild<br />
oder Vogelfrei an.“<br />
27
WISO Buchhaltung 2010<br />
„Keinesfalls“, antwortet Herr Felleisen. „Freiberufler genießen<br />
einige Vorteile, zum Beispiel die Befreiung von der Gewerbesteuer.<br />
Aber es stimmt, auf Sie als Handwerker dürfte<br />
diese Bezeichnung eher nicht zutreffen.“<br />
„Bleibt nur noch die Frage, ob ich nun von der Buchführungspflicht<br />
befreit bin. Das wäre natürlich klasse, dann<br />
kann ich mir das ganze Aufzeichnen sparen und muss nur<br />
schauen, dass immer genug in der Kasse ist.“<br />
„Ganz so einfach ist das nicht. Von der Buchführungspflicht<br />
befreit heißt nur, dass Sie keine doppelte Buchführung<br />
führen müssen. Um Aufzeichnungen, um eine einfache<br />
Buchführung kommen sie nicht herum.“<br />
„Doppelt? Einfach? Ich verstehe nur Bahnhof!“<br />
„Gleich erkläre ich Ihnen das. Ist auch gar nicht so schwer<br />
zu verstehen. Vorher schauen wir aber noch einmal auf die<br />
‚Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung‘.“<br />
„Ordnungsmäßig – das hört sich schon wieder an wie bei<br />
der Bundeswehr.“<br />
28<br />
Das Modul Buchhaltung aus WISO Kaufmann<br />
beherrscht die doppelte Buchführung (Bilanz)<br />
und die einfache Gewinnermittlung (Einnahme-<br />
Überschussrechnung).
Nicht nur für Penible: Die Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung<br />
Das HGB weist in § 238 Abs.1 auf die „Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung“ hin. Nun ist es leider nicht so,<br />
dass diese „Grundsätze“ irgendwo zusammenhängend in<br />
einem Gesetz niedergeschrieben sind. Vielmehr haben sie<br />
sich aus der Praxis und der Rechtsprechung ergeben und<br />
ihren Niederschlag in vielen handels- und steuerrechtlichen<br />
Vorschriften gefunden. Das Wesentliche davon findet<br />
man allerdings auch im Handelsgesetzbuch.<br />
§ 239 HGB<br />
(1) Bei der Führung der Handelsbücher und bei den sonst<br />
erforderlichen Aufzeichnungen hat sich der Kaufmann einer<br />
lebenden Sprache zu bedienen. Werden Abkürzungen,<br />
Ziffern, Buchstaben oder Symbole verwendet, muss im Einzelfall<br />
deren Bedeutung eindeutig festliegen.<br />
(2) Die Eintragungen in Büchern und die sonst erforderlichen<br />
Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht<br />
und geordnet vorgenommen werden.<br />
(3) Eine Eintragung oder eine Aufzeichnung darf nicht in<br />
einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt<br />
nicht mehr feststellbar ist. Auch solche Veränderungen<br />
Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />
dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit<br />
es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht<br />
worden sind.<br />
(4) Die Handelsbücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen<br />
können auch in der geordneten Ablage von<br />
Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt werden,<br />
soweit diese Formen der Buchführung einschließlich des<br />
dabei angewandten Verfahrens den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />
Buchführung entsprechen ...<br />
Grundsätze dieses Paragrafen sind:<br />
■ Führung der Bücher in einer „verständlichen“ Sprache.<br />
■ Vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung<br />
der Geschäftsvorfälle.<br />
■ Eintragungen dürfen nicht „unleserlich“ gemacht<br />
werden.<br />
§ 242 HGB<br />
(1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes<br />
und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das<br />
Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden<br />
Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen ...<br />
29
WISO Buchhaltung 2010<br />
(2) Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine<br />
Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs<br />
(Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen.<br />
(3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden<br />
den Jahresabschluss.<br />
Die Essenz dieses Paragrafen ist:<br />
■ Der Kaufmann muss eine Eröffnungsbilanz bei Beginn<br />
und weiter jährlich zum Abschluss eine Bilanz erstellen.<br />
■ Aufwendungen und Erträge sind in einer Gewinn- und<br />
Verlustrechnung zum Ende des Geschäftsjahres aufzustellen.<br />
§ 243 HGB<br />
(1) Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />
Buchführung aufzustellen.<br />
(2) Er muss klar und übersichtlich sein.<br />
(3) Der Jahresabschluss ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen<br />
Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen.<br />
Zusammengefasst sagt dieser Paragraph:<br />
Grundlage des Jahresabschlusses sind die Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung (GoB)<br />
30<br />
■ Er muss klar und übersichtlich sein<br />
■ sowie zeitgerechte aufgestellt werden.<br />
§ 246 HGB<br />
(1) Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände,<br />
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen<br />
und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts<br />
anderes bestimmt ist ...<br />
(2) Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite,<br />
Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte<br />
nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden.<br />
Grundsätze dieses Paragrafen sind:<br />
■ Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
müssen vollständig sein<br />
■ Verrechnungsverbot.<br />
Der Verstoß gegen die Grundsätze der ordnungsmäßigen<br />
Buchführung kann schwer wiegende Folgen haben.<br />
Das reicht von der Schätzung der Besteuerungsgrundlage<br />
durch die Finanzämter – was wahrscheinlich zu einer<br />
ungünstigeren Besteuerungsgrundlage führt – bis hin zu<br />
Strafverfahren mit Geld- und Freiheitsstrafen. Dies vor allem<br />
dann, wenn Jahresabschlüsse verfälscht wurden oder
im Konkursfall die Verschleierung der betrieblichen Finanzsituation<br />
nachgewiesen werden kann.<br />
Aus diesen Paragraphen ist aber noch einiges andere herauszulesen:<br />
So ist von der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
und einem Jahresabschluss die Rede. Die Bilanz<br />
kommt in zwei Formen vor: die Eröffnungsbilanz und die<br />
Schlussbilanz. Die Eröffnungsbilanz steht am Anfang eines<br />
Geschäftsbetriebes (und jeden neuen Geschäftsjahres).<br />
Sie zeigt, was an Vermögen und an Schulden vorhanden<br />
Ausgerechnet: Das Bild des Unternehmens<br />
Welche Buchhaltungssysteme gibt es?<br />
Sprechen wir heute von Buchführung, so ist immer die<br />
„doppelte Buchführung“ gemeint. Das bedeutet nicht, dass<br />
die Buchführung doppelt gemacht werden muss. Dieses<br />
System zeichnet sich vor allem dadurch aus,<br />
■ dass eine Buchung immer aus einer „Doppelbuchung“<br />
besteht: einmal auf der Sollseite eines Kontos und einmal<br />
auf der Habenseite eines anderen Kontos,<br />
Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />
sind. Die Schlussbilanz gibt in dieser Form am Ende eines<br />
Geschäftsjahres einen neuen Überblick und zeigt im Vergleich<br />
zur vorhergehenden, was sich an der Vermögenssituation<br />
geändert hat. Die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
zeigt den Erfolg der vergangenen Periode (in der Regel des<br />
Geschäftsjahres) auf. Beides zusammen (bei Kapitalgesellschaften<br />
auch noch mit einem Geschäftsbericht) bilden<br />
den Jahresabschluss.<br />
und das es eine doppelte Gewinnermittlung gibt: Betriebsvermögensvergleich<br />
am Anfang und Ende des Geschäftsjahres<br />
(Bilanz) und die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
(GuV) am Ende des Geschäftsjahres.<br />
31
WISO Buchhaltung 2010<br />
32<br />
Die Bilanzerstellung ist in das Modul Buchhaltung<br />
bereits integriert<br />
Es gibt noch ein zweites System: Die einfache Buchführung<br />
beziehungsweise Gewinnermittlung, die etwa in Form eines<br />
Kassenbuches oder einer Einnahme-Überschussrechnung<br />
geführt wird, weist je Vorgang nur eine Buchung auf. Mit<br />
der Überschussrechnung legen Sie dem Finanzamt über<br />
Ihre Einkunftssituation Rechenschaft ab, wenn Sie von der<br />
doppelten Buchführung befreit sind. Diese Form der Buchhaltung<br />
unterscheidet sich von jener nicht nur durch die<br />
einfache Buchung je Vorgang, sondern auch noch durch<br />
die zeitliche Zuordnung der Geschäftsvorfälle:<br />
■ Bei der doppelten Buchführung werden die Geschäftsvorfälle<br />
nach ihrer Zugehörigkeit zu einer zeitlichen<br />
Periode gebucht. Wird etwa im Dezember schon die<br />
Miete für den Januar des folgenden Jahres gezahlt, so<br />
wird diese Zahlung für das laufende Jahr im Jahresabschluss<br />
nicht berücksichtigt (man sagt dann, es wird<br />
„abgegrenzt“).<br />
■ Bei der Überschussrechnung zählt der Zahlungszeitraum.<br />
In diesem Fall würde die vorzeitige Mietzahlung<br />
den Überschuss mindern.
w<br />
WISO Tipp<br />
Da die doppelte Buchführung aussagekräftiger<br />
ist, als die einfache Buchführung in Form einer<br />
Überschussrechnung, empfiehlt sich auch dort die<br />
Führung einer doppelten Buchführung, wo zeitaktuelle<br />
Informationen über den Geschäftsverlauf nötig<br />
sind, eine gesetzliche Anforderung aber eigentlich<br />
noch nicht gegeben ist. Hinzu kommt, dass Verluste<br />
aus vergangenen Jahren oder aus der Wertminderung<br />
von Geschäftsanteilen nur geltend gemacht werden<br />
können, wenn bilanziert wird.<br />
„Da kommt für mich ja höchstwahrscheinlich die einfache<br />
Buchführung in Frage, oder?“<br />
„Das vermute ich auch und das erleichtert am Anfang doch<br />
einiges. Trotzdem sollten Sie nicht aus dem Auge verlieren,<br />
dass Ihnen die doppelte Buchführung bei gutem Geschäftsverlauf<br />
irgendwann ins Haus steht.“<br />
„So von heute auf morgen?“<br />
Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />
„Eher von einem Jahr zum nächsten.“<br />
„Soll ich dass denn vermeiden?“<br />
„Nein, nicht unbedingt. Aber darauf achten, wann sie die<br />
Grenze überschreiten – zum Beispiel den Jahresgewinn von<br />
30.000 Euro.“ „Müsste mich da mein Steuerberater nicht<br />
drauf hinweisen?“<br />
„Wenn er rechtzeitig die nötigen Informationen von Ihnen<br />
bekommt, wird er das bestimmt tun. Die Frage ist aber,<br />
wann der Steuerberater dazu in der Lage ist.“<br />
„Also mein früherer Chef hat ihm immer am Anfang des<br />
nächsten Jahres die Schachtel mit den Quittungen, Rechnungen<br />
und Zetteln gebracht und dann dauerte das meist<br />
fast ein halbes Jahr, bis der Steuerberater alles fertig<br />
hatte. Der Chef hat auf den immer wie ein Rohspatz geschimpft.“<br />
„Zu Unrecht, wie ich meine. Aus einer Zettelwirtschaft eine<br />
Buchführung zu machen ist kein Vergnügen und für die<br />
Einflussnahme auf das Unternehmensergebnis ist dann<br />
meist auch wenig Spielraum vorhanden. Buchführung ist<br />
eben mehr als nur eine Ansammlung von Zetteln.“<br />
33
WISO Buchhaltung 2010<br />
Das Ganze und die Teile: Das betriebliche<br />
Rechnungswesen<br />
Buchführung wird heute oft in einem Zusammenhang genannt,<br />
den man „betriebliches Rechnungswesen“ nennt.<br />
Dieses soll ein möglichst exaktes Abbild des gesamten Unternehmensgeschehens<br />
liefern, sozusagen „ausrechnen“. Es<br />
sollen also nicht nur die Vermögensverhältnisse dargestellt<br />
werden, sondern lückenlos alle Vorgänge aufgezeichnet<br />
werden, die den Unternehmenserfolg bestimmen. Mit dieser<br />
Aufzeichnung allein ist es aber nicht getan. Das Rechnungswesen<br />
soll die Informationen auch „auswerten“ und<br />
damit zur „Überwachung“ der betrieblichen Prozesse beitragen.<br />
Da die Überwachung alleine aber wiederum nicht<br />
ausreicht, ist „Steuerung“ des Unternehmens angesagt und<br />
damit wird der Rahmen des Rechnungswesens in Richtung<br />
Unternehmensleitung auch schon gesprengt.<br />
Im Einzelnen besteht das betriebliche Rechnungswesen aus<br />
folgenden Komponenten:<br />
Die Geschäfts- und Finanzbuchhaltung ist allerdings<br />
ein ganz wesentlicher Teil des betrieblichen Rechnungswesens.<br />
Hier werden alle Bestände und Bestandsveränderungen<br />
der Vermögens- und Kapitalteile des Unternehmens<br />
erfasst sowie der Werteverbrauch und -zuwachs aufge-<br />
34<br />
zeichnet. In der Summe ergibt diese Aufzeichnung den –<br />
positiven oder negativen – Erfolg des Unternehmens, der<br />
in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung dokumentiert<br />
wird. Diese Aufzeichnungen sind immer zeitbezogen<br />
(für einen Monat, ein Quartal, ein Jahr und so weiter),<br />
man spricht deshalb auch von einer Zeitrechnung.<br />
Ergänzt wird die Finanzbuchhaltung durch die Kosten-<br />
und Leistungsrechnung (man spricht auch manchmal<br />
von einer Betriebsbuchhaltung). Hier wird nur der Teil der<br />
betrieblichen Vorgänge erfasst, der zur Erfüllung der eigentlichen<br />
betrieblichen Tätigkeit nötig ist. Sämtliche Kosten<br />
werden neu in einer Kostenstellenrechnung auf alle betrieblichen<br />
Kostenstellen verteilt und anschließend in der<br />
Kostenträgerrechnung stückbezogen über die Kalkulation<br />
und zeitbezogen in einer Erfolgsrechnung genutzt.<br />
Die Betriebsstatistik wertet die Zahlen der Finanzbuchhaltung,<br />
der Kosten- und Leistungsrechnung aus und ergänzt<br />
diese gegebenenfalls durch Daten des allgemeinen<br />
Markt- und Wirtschaftsgeschehens. In der Planungsrechnung<br />
wird dann versucht, in einer Vorschaurechnung eine<br />
Orientierung für die künftige Unternehmensentwicklung<br />
zu geben und damit die Entscheidungsfindung für alle betrieblichen<br />
Bereiche zu erleichtern.
Das Controlling wertet dann alle vorliegenden Informationen<br />
aus und erstellt daraus ein betriebliches Kontroll-<br />
und Steuerungssystem, das führungsrelevante Informationen<br />
liefern soll.<br />
In der Betriebswirtschaftlichen Auswertung<br />
(BWA) werden Daten aus der Buchhaltung und<br />
Kostenstellenrechnung zu Auswertungen zusammengefasst,<br />
die unternehmerische Entscheidungen<br />
erleichtern.<br />
Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />
Das alles hört sich zunächst so an, als gelte es nur für große<br />
Unternehmen. Was soll ein Handwerker oder ein Kleinbetrieb<br />
mit Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebsstatistik<br />
oder Planungsrechnung anfangen?<br />
Betrachtet man es aber genauer, so ergibt sich ein anderes<br />
Bild. Die Geschäftsbuchhaltung gehört ja auf jeden<br />
Fall zu einem Unternehmen. Eine Kalkulation wird auch<br />
jeder vornehmen: der Handwerker, der Händler und auch<br />
der Dienstleister. In die Kalkulation sollten aber möglichst<br />
Daten einfließen, die sehr eng mit der Realität verbunden<br />
sind. Fiktive, nur angenommene Werte in einer Kalkulation<br />
können bewirken, dass der Unternehmenserfolg negativ<br />
ist, das heißt, es kommt nicht das herein, was an Kosten<br />
und Aufwendungen herausgeht. Andererseits kann es aber<br />
auch zu unrealistischen Preisen führen, die am Markt nicht<br />
akzeptiert werden. Damit sind wir bei der Kostenträger-<br />
Stückrechnung und der Feststellung, dass eine Kosten- und<br />
Leistungsrechnung, zumindest in einer einfachen Form, zu<br />
fast jedem Unternehmen gehört.<br />
Dass jeder Unternehmer den Betriebserfolg betrachtet und<br />
zu beurteilen versucht, ist selbstverständlich. Die Daten liefert<br />
die Buchhaltung, wenn sie zeitgemäß und im Sinne der<br />
Gesetzgebung geführt wird. Alles Zusätzliche erhöht die<br />
35
WISO Buchhaltung 2010<br />
Sicherheit der Beurteilung. Daten der zugehörigen Branche<br />
helfen, den eigenen Betrieb in den Rahmen vergleichbarer<br />
anderer Betriebe einzuordnen. Ein gewisses Maß an Vorausschau,<br />
an Planung, hilft ebenfalls, den Betrieb auch<br />
durch schwierige Zeiten zu bringen.<br />
In diesem Zusammenhang ist es interessant, auf eine Anmerkung<br />
von Luca Pacioli, dem wir die erste Aufzeichnung<br />
der doppelten Buchführung verdanken, zu schauen. Darin<br />
Der Spiegel des Unternehmens: Die Finanzbuchhaltung<br />
Die weiteren Ausführungen in diesem Fachteil des Buches<br />
werden sich allerdings ausschließlich mit der „Finanzbuchhaltung“<br />
beschäftigen, dem Teil des Rechnungswesens, in<br />
dem die Geschäftsvorgänge des Unternehmens in Zahlen<br />
erfasst und abgebildet werden. Wie der Name schon andeutet,<br />
wird diese Buchhaltung in „Büchern“ erfasst, wobei<br />
die manuelle Buchführung heute immer mehr durch eine<br />
EDV-Buchführung abgelöst wird.<br />
36<br />
fasst er knapp den Zweck des kaufmännischen Handelns<br />
zusammen:<br />
Man muss zuerst voraussetzen und sich vorstellen, dass<br />
jeder Handelnde durch einen Zweck geleitet wird, und um<br />
diesen gebührend erreichen zu können, jede Anstrengung<br />
in seinem Vorgehen zu machen habe. Das Ziel eines jeden<br />
Kaufmannes ist die Erwerbung eines erlaubten und angemessenen<br />
Gewinns für seinen Unterhalt.<br />
Die Bücher der Buchhaltung<br />
Da die Buchführung heute weitgehend über die EDV erledigt<br />
wird, ist es leider kaum noch im Bewusstsein, dass die<br />
Buchführung eigentlich aus verschiedenen „Büchern“ besteht.<br />
Es mag ketzerisch klingen bei einem Begleitbuch zu<br />
einer Buchhaltungssoftware: Wir empfehlen aber trotzdem<br />
jedem, der sich mit der Buchhaltung vertraut macht, sich<br />
solche handgeschriebenen Buchhaltungen einmal anzusehen.<br />
Möglicherweise gibt es im eigenen Umfeld einen Kleinbetrieb,<br />
der die Bücher noch so führt oder noch aufbewahrt<br />
hat aus Zeiten, wo diese mit der Hand geführt wurden.
Eine andere Variante, sich der „Buchhaltung im wörtlichen<br />
Sinne“ anzunähern, ist, im Schreibwarengeschäft Vordrucke<br />
für Journal und Hauptbuch zu erstehen und die ersten<br />
Übungen mit der Hand durchzuführen. In einer Zeit, in<br />
der immer nach dem Vorteil einer Handlungsweise gefragt<br />
wird, darf die Begründung für diese Empfehlung natürlich<br />
nicht fehlen: Das Verständnis für die Zusammenhänge in<br />
der so genannten „Blackbox“ bei der elektronischen Buchhaltung<br />
wird wesentlich erleichtert.<br />
Als Erstes ist das Grundbuch oder das Journal zu nennen, in<br />
das die laufenden Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge<br />
eingetragen werden. Hier finden sich außerdem<br />
■ Die Eröffnungsbuchungen,<br />
■ die vorbereitenden Abschlussbuchungen und<br />
■ die Abschlussbuchungen.<br />
Das Journal ist also wichtig, um die Geschäftsvorfälle zeitlich<br />
einordnen zu können. Durch die Angabe der Belegnummer<br />
ist eine Rückverfolgung zum Originalbeleg jederzeit<br />
schnell möglich. Außerdem wird durch ein fortlaufend<br />
geführtes Journal die Lückenlosigkeit der Buchhaltung<br />
Gewähr leistet. Wesentliche Anforderungen des HGB sind<br />
durch ein sauber geführtes Journal schon mal erfüllt.<br />
Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />
Allerdings ist es schwierig, aus dem fortlaufenden Journal<br />
den Stand des Vermögens und der Schulden zu ersehen.<br />
Deshalb wird ein Hauptbuch geführt, das alle Konten enthält,<br />
von der Eröffnungs- bis zur Schlussbilanz.<br />
Im Hauptbuch finden wir die Konten mit ihrer Soll- und<br />
Haben-Einteilung, die jederzeit den gewünschten Überblick<br />
Gewähr leisten. Dabei gilt, dass diese Einteilung auch<br />
bei einer EDV-gestützten Buchhaltung noch vorhanden ist,<br />
selbst wenn die Bücher nicht in der Form geführt wurden,<br />
wie es bei uns noch bis vor gar nicht so langer Zeit in vielen<br />
Kleinbetrieben Realität war.<br />
Und noch etwas ist beim Hauptbuch wichtig: Hier ist die<br />
Kontrolle der gesamten Buchhaltung möglich, indem die<br />
Soll- und Habenposten zusammenaddiert werden. Besteht<br />
keine Übereinstimmung, so ist die Buchhaltung fehlerhaft.<br />
37
WISO Buchhaltung 2010<br />
38<br />
Das Hauptbuch zu erstellen ist mit WISO Buchhaltung keine Kunst mehr.
Außerdem gibt es noch eine Reihe von Nebenbüchern. Die<br />
wichtigsten sind:<br />
■ Die Lagerbuchhaltung<br />
■ Die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung<br />
■ Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung<br />
■ Das Wechselbuch<br />
In der Lagerbuchhaltung werden Aufzeichnungen über<br />
Bestände, Zugänge und Abgänge der einzelnen Waren geführt.<br />
Die Zeit raubende Bestandsaufnahme (Inventur) kann<br />
durch die sorgfältige Führung einer Lagerbuchhaltung rationalisiert<br />
werden oder gar ganz entfallen (etwa bei der<br />
permanenten Inventur, die das ganze Jahr über stichprobenweise<br />
durchgeführt wird, und zwar so, dass einmal im<br />
Jahr alle Artikel durchgeprüft wurden).<br />
Bei der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, auch Offene-Posten-Buchhaltung<br />
genannt, handelt es sich um die<br />
Auflistung der Verbindlichkeiten (Kreditoren = Lieferanten)<br />
und Forderungen (Debitoren = Kunden), die noch nicht<br />
ausgeglichen sind. Hierbei werden keine echten Buchhaltungs-Konten<br />
geführt, sondern nur einzelne Positionen<br />
aus den Konten übernommen. Bei Ausgleich einer Position<br />
Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />
durch Zahlung verschwindet der Posten. Es stehen also nur<br />
„offene Posten“ in diesen Listen.<br />
In der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird die gesamte<br />
Lohn- und Gehaltsabrechnung eines Betriebes geführt.<br />
Mit der Buchhaltung findet dann meist monatlich ein Abgleich<br />
der summierten Positionen statt. Dazu finden Sie im<br />
Handbuch(teil) zu WISO Lohn ausführliche Informationen.<br />
Das Wechselbuch ist heute noch in vielen Betrieben üblich.<br />
Hier werden Besitz- und Schuldwechsel aufgeführt<br />
und verwaltet. Es korrespondiert mit den entsprechenden<br />
Konten der Buchhaltung, enthält aber mehr Informationen<br />
als dort aufgenommen werden können.<br />
„Jetzt schwirrt mir doch der Kopf“ stöhnt Herr Moritz und<br />
winkt der Kellnerin, um noch einen Kaffee zu bestellen.<br />
„Bisher habe ich Bücher immer gelesen und jetzt muss ich<br />
sie führen.“<br />
Herr Felleisen lacht.<br />
„Und außerdem“ ergänzt Herr Moritz „ist plötzlich noch<br />
nicht einmal von einer doppelten Buchführung die Rede,<br />
sondern von unzähligen Büchern.“<br />
„Das scheint nur so und ist eigentlich ganz einfach. Wenn<br />
Sie eine doppelte Buchführung nutzen, dann sind wirklich<br />
39
WISO Buchhaltung 2010<br />
notwendig das Journal und das Hauptbuch. Alle anderen<br />
Bücher sind zwar je nach Unternehmen mal weniger mal<br />
mehr wichtig, ergänzen aber die eigentliche Buchführung<br />
nur. Und wenn Sie die Buchführung selbst in die Hand nehmen<br />
wollen oder, was besser wäre von einer Fachkraft in<br />
ihrem Betrieb erledigen lassen, dann rate ich doch zu einer<br />
Buchhaltungssoftware, die die Führung der verschiedenen<br />
Bücher für sie übernimmt.“<br />
„Fachkraft? Wer soll die denn bezahlen?“<br />
„Und wer bezahlt die ausgefallene Arbeitszeit von Ihnen?“<br />
Herr Moritz schweigt nachdenklich ein paar Minuten und<br />
sagt dann:<br />
„Und überhaupt, was war das eben mit den Konten? Bisher<br />
kenne ich nur meine Bankkonten. Aber wenn ich es richtig<br />
verstanden habe, dann gibt es plötzlich auch eine Reihe<br />
von Konten in der Buchführung?“<br />
Eine zweiseitige Angelegenheit:<br />
Das Konto<br />
Der Begriff Konto ist heute jedem geläufig. Zumeist ist<br />
damit das Bankkonto gemeint, das durchaus verschiedene<br />
Zustände haben kann (es ist ein positiver Geldbetrag darauf<br />
40<br />
vermerkt, es ist nichts drauf oder es ist sogar ein negativer<br />
Geldbetrag eingetragen, das heißt es werden Schulden<br />
gegenüber der Bank ausgewiesen). Wenn irgendjemand<br />
etwas angestellt hat, sagt man auch umgangssprachlich:<br />
„Das geht auf sein Konto!“ Hier wurde dann ein negativer<br />
Eindruck „verbucht“. Tatsächlich stammt dieser Begriff aus<br />
dem italienischen (conto = Rechnung).<br />
Mit dem Konto ist es in der doppelten Buchführung wie im<br />
richtigen Leben: Es hat zwei Seiten! In Anlehnung an die<br />
italienische „Urbedeutung“ können wir sagen: Es wird eine<br />
zweiseitige Rechnung geführt. Auf die eine Seite kommen<br />
zum Beispiel die Einnahmen, auf die andere Seite die Ausgaben.<br />
Für die linke Seite hat sich im Deutschen die Bedeutung<br />
SOLL eingebürgert, für die rechte Seite HABEN. Wir<br />
können aber nicht grundsätzlich der Soll- und der Haben-<br />
Seite eine Bedeutung zuweisen. Das wird im Laufe dieses<br />
Buches noch herausgestellt werden.<br />
SOLL und HABEN auf einem Konto sind zunächst für den<br />
Buchhalter Platzhalter, denen erst mit der Art des Kontos<br />
eine bestimmte Bedeutung zufällt.
Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />
Mit dem T-Konto hat eine Kontenübersicht in WISO Buchhaltung nur noch wenig gemein.<br />
41
WISO Buchhaltung 2010<br />
42<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, sich das zu merken,<br />
benutzen Sie eine „Eselsbrücke“: Links ist die Seite<br />
mit dem „L“, also „SOLL“.<br />
Im Gegensatz zum Konto ist der Kontokorrent eine laufende<br />
Rechnung in Listenform (ital. Conto corrente = laufende<br />
Rechnung). Diese Form ist aus den Kontoauszügen der<br />
Bank gut bekannt. Die Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung<br />
für Freiberufler und andere Nicht-Buchführungspflichtige<br />
wird ebenfalls oft noch in dieser Form geführt.<br />
Besser ist es aber, auch diese vereinfachte Buchführung<br />
schon mit Konten zu führen. Das erleichtert nicht nur die<br />
Übersicht sondern einen Übergang zur doppelten Buchführung,<br />
wenn das einmal notwendig werden sollte.<br />
„So, für heute reicht es. Mehr Kaffee ist nicht gut“, Herr<br />
Moritz wendet sich um und ruft zum Kellner: „Ich möchte<br />
bitte zahlen?“<br />
„Ist Ihnen denn inzwischen etwas klarer geworden, um was<br />
es geht?“<br />
„Das schon. Ich verstehe zwar immer noch nichts von Buchführung,<br />
weiß aber worum es geht. Oder anders gesagt: Ich<br />
verstehe jetzt, was ich nicht verstehe.“<br />
„Das ist viel für ein Stündchen und drei Tassen Kaffee“ sagt<br />
Herr Felleisen schmunzelnd.<br />
„Sie müssen mir aber den Gefallen tun, und nächstens zu<br />
einer richtigen Beratung bei mir vorbei zu schauen, denn<br />
mit der Geschäftsgründung ist es mir schon ernst und da<br />
möchte ich alles richtig machen.“<br />
Beide trennen sich, nachdem sie einen Termin abgesprochen<br />
habe. Herr Moritz schlägt den Weg zurück in die<br />
Buchhandlung ein – allerdings nicht, um sich teure Fachliteratur<br />
anzuschaffen, sonder um etwas zur Entspannung zu<br />
suchen, die er sich, wie er meint, jetzt redlich verdient hat.
Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />
„Schön, dass sie so schnell Zeit gefunden haben.“<br />
Herr Moritz schüttelt Herrn Felleisen die Hand. „Es sind<br />
viele Fragen aus ihren Ausführungen entstanden. Insbesondere<br />
das mit der Eröffnungsbilanz will mir nicht aus<br />
dem Kopf. Ich fange doch erst an, wie soll ich da schon<br />
eine Bilanz ziehen?“<br />
„Nicht nur dass“ erwidert Herr Felleisen. „Sie müssen sogar<br />
schon eine Inventur durchführen und zählen, was Sie alles<br />
haben?“<br />
„Um Himmels willen – ich hab doch noch gar nichts?“<br />
„Wenn Sie am Ende eines Geschäftsjahres die Veränderungen<br />
dokumentieren wollen, die im Laufe des Jahres entstanden<br />
sind, dann müssen Sie aber Vergleichswerte haben,<br />
die am Anfang der Periode aufgezeichnet wurden.“<br />
„Aber man fängt doch in der Regel immer bei Null an?!“<br />
Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />
„Nicht ganz! Als Handwerker bringen Sie vielleicht Werkzeuge<br />
mit ein …“<br />
„Stimmt!“<br />
„… und haben möglicherweise auch Material. Vielleicht<br />
übernehmen Sie auch einen alteingesessenen Geschäftsbetrieb<br />
oder ihr privater Computer wird plötzlich zum Geschäftscomputer.<br />
Ohne Geld geht sowieso nichts. Das Betriebskapital<br />
– ob privat eingebracht oder geliehen – muss<br />
festgestellt werden und falls Sie Patente oder ähnliches<br />
haben, so sind diese ebenfalls wertmäßig zu erfassen.“<br />
„So habe ich das noch gar nicht gesehen.“<br />
„Und damit fangen wir heute nämlich auch an, mit dem<br />
Inventar, der Inventur und der Bilanz.“<br />
43
WISO Buchhaltung 2010<br />
Bestandsaufnahme: Inventar und Inventur<br />
Fängt man eine neue Sache an, ist es gut, zuvor eine Bestandsaufnahme<br />
zu machen. Dadurch wird nicht nur die<br />
Ausgangssituation klar und deutlich beschrieben, sondern<br />
auch schnell erkannt, was aus der Vergangenheit noch zu<br />
bewältigen ist. Dies gilt ganz besonders für den Neubeginn<br />
einer geschäftlichen Tätigkeit und für das Ende einer<br />
Geschäftsperiode (meistens des Geschäftsjahres). Handelsrecht<br />
und Steuerrecht schreiben es dem Kaufmann vor,<br />
wann er eine solche Bestandsaufnahme (Inventur) vorzunehmen<br />
hat.<br />
§ 240 HGB<br />
(1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes<br />
seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden,<br />
den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände<br />
genau zu verzeichnen und dabei den<br />
Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden<br />
anzugeben.<br />
(2) Er hat demnächst für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres<br />
ein solches Inventar aufzustellen. Die Dauer<br />
des Geschäftsjahres darf zwölf Monate nicht überschreiten.<br />
Die Aufstellung des Inventars ist innerhalb der einem<br />
44<br />
ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu<br />
bewirken.<br />
Weitere Vorschriften finden sich in: § 140 und § 141<br />
Abs. 1 der Abgabenordnung (AO). Zusammengefasst bedeutet<br />
dies:<br />
■ Das Inventar ist bei der Gründung oder Übernahme eines<br />
Unternehmens,<br />
■ am Schluss eines jeden Geschäftsjahres und<br />
■ bei der Auflösung oder Veräußerung des Unternehmens<br />
aufzustellen.<br />
In dieser Bestandsaufnahme geht es vor allem darum, Vermögen<br />
und Schulden des Unternehmens festzustellen. Dies<br />
geschieht durch eine mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme,<br />
die Inventur. Die Aufzeichnung dieser Bestandsaufnahme<br />
nennt man Inventar. Dieser Begriff entstammt<br />
wieder dem Lateinischen (inventarium = Verzeichnis des<br />
Vorgefundenen). Enthalten ist in diesem Verzeichnis nicht<br />
nur der Wert, sondern auch Art und Menge der Vermögensgegenstände.
Alles was man zählen kann: Die Inventur<br />
Im ursprünglichen Sinne versteht man unter einer Inventur<br />
immer die körperliche Inventur, das heißt, es wird gezählt,<br />
was da ist. Möglich ist dies vor allem für alle materiellen<br />
Gegenstände wie Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung,<br />
Warenbestände und so weiter.<br />
Was nicht gezählt werden kann, sind alle nichtkörperlichen<br />
Gegenstände. Dazu gehören Bankguthaben und -schulden,<br />
Forderungen und Verbindlichkeiten. Hier findet dann eine<br />
Buchinventur statt. Die Werte können auf Grund von Belegen<br />
(Kontoauszügen, Aufzeichnungen) ermittelt werden.<br />
In der Praxis hat heute die Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens<br />
beim Geschäftsjahreswechsel die größte Bedeutung.<br />
Klassischer Fall ist die Stichtagsinventur. An einem<br />
bestimmten Termin (der übrigens auch über mehrere Tage<br />
gehen kann, wenn gewährleistet ist, dass keine sonstige<br />
Geschäftstätigkeit diesen Vorgang beeinträchtigen kann)<br />
wird eine komplette mengenmäßige Bestandsaufnahme<br />
vorgenommen. Termin ist in der Regel der tatsächliche<br />
Jahresabschluss (zum Beispiel der 31.12.). Man kann von<br />
diesem Termin jedoch auch geringfügig abweichen. Eine<br />
Frist von 10 Tagen vor oder nach diesem Abschlussstichtag<br />
wird im Allgemeinen toleriert. Zugänge und Abgänge<br />
Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />
in diesem Zeitraum müssen allerdings dokumentiert sein<br />
und in die Inventur eingerechnet werden.<br />
Diese Art der Bestandsaufnahme ist aber oft arbeitsintensiv<br />
und aufwendig. Deshalb gibt es einige Vereinfachungsverfahren,<br />
die eine betriebsindividuelle Vorgehensweise<br />
ermöglichen:<br />
§ 241 Abs. 1 – Die Stichprobeninventur<br />
(1) Bei der Aufstellung des Inventars darf der Bestand der<br />
Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch<br />
mithilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden<br />
auf Grund von Stichproben ermittelt werden ...<br />
Die Stichprobeninventur ermittelt den Warenbestand also<br />
auf Grund anerkannter mathematisch statistischer Verfahren<br />
durch Stichproben, die allerdings körperlich aufgenommen<br />
werden müssen.<br />
§ 241 Abs. 2 – Die permanente Inventur<br />
(2) Bei der Aufstellung des Inventars für den Schluss eines<br />
Geschäftsjahres bedarf es einer körperlichen Bestandsaufnahme<br />
der Vermögensgegenstände für diesen Zeitpunkt<br />
nicht, soweit durch Anwendung eines den Grundsätzen<br />
ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden anderen<br />
45
WISO Buchhaltung 2010<br />
Verfahrens gesichert ist, dass der Bestand der Vermögensgegenstände<br />
nach Art, Menge und Wert auch ohne die<br />
körperliche Bestandsaufnahme für diesen Zeitpunkt festgestellt<br />
werden kann.<br />
Die permanente Inventur ermöglicht eine Bestandsaufnahme<br />
ohne eine körperliche Gesamtaufnahme am Abschlussstichtag.<br />
Der Bestand wird dann aus einer laufend und aktuell<br />
geführten Lagerkartei (heutzutage meist EDV-gestützt)<br />
übernommen. Wichtig ist, dass im Laufe des Geschäftsjahres<br />
jeder Artikel einmal durch körperliche Bestandsaufnahme<br />
geprüft wurde. Richtig angewandt ist die permanente<br />
Inventur ein sehr rationelles Inventurverfahren. Die Inventur<br />
findet quasi nebenher das ganze Jahr über statt.<br />
§ 241 Abs. 3 – Die verlegte Inventur<br />
(3) In dem Inventar für den Schluss eines Geschäftsjahres<br />
brauchen Vermögensgegenstände nicht verzeichnet zu<br />
werden, wenn<br />
1. der Kaufmann ihren Bestand auf Grund einer körperlichen<br />
Bestandsaufnahme oder auf Grund eines nach Absatz<br />
2 zulässigen anderen Verfahrens ... in einem besonderen<br />
Inventar verzeichnet hat, das für einen Tag innerhalb der<br />
46<br />
letzten drei Monate vor oder der ersten beiden Monate<br />
nach dem Schluss des Geschäftsjahres aufgestellt ist, und<br />
2. auf Grund des besonderen Inventars durch Anwendung<br />
eines ... entsprechenden Fortschreibungs- oder Rückrechnungsverfahrens<br />
gesichert ist, dass der am Schluss des Geschäftsjahrs<br />
vorhandene Bestand der Vermögensgegenstände<br />
für diesen Zeitpunkt ordnungsgemäß bewertet werden kann.<br />
Die verlegte Inventur ermöglicht eine Abweichung vom Abschlussstichtag<br />
von bis zu 3 Monaten vor oder 2 Monaten<br />
nach dem Bilanzstichtag. Dabei können auch die verschiedenen<br />
Vermögensgruppen zu unterschiedlichen Zeitpunkten<br />
aufgenommen werden. Eine „wertmäßige“ Fortschreibung<br />
zum Abschlussstichtag ist aber zwingend erforderlich.<br />
Moderne Warenwirtschaftssysteme erleichtern die Inventuraufgaben<br />
heute ungemein. Das beginnt mit dem<br />
Ausdruck von Zähllisten, die bei guter Lagerorganisation<br />
bereits so ausgedruckt werden, dass nicht jeder Artikel<br />
neu gesucht werden muss, sondern alles nach der Reihe<br />
kommt. Und mittels moderner Technik (Nutzung von EAN-<br />
Strichcode und Lesegeräten) kann die Zählaufgabe weitgehend<br />
automatisiert werden.<br />
Wichtig: Solche Listen finden Sie im Modul Auftrag unter<br />
Abrechnung.
Hier (im Verkaufsmodul) finden Sie bei WISO Kaufmann Hilfe für die Inventur.<br />
Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />
47
WISO Buchhaltung 2010<br />
Beim Start eines Unternehmens ist es gut, wirklich alles<br />
zu erfassen, was in den Geschäftsbetrieb eingebracht oder<br />
für diesen mitgebracht wird. Gerade bei Neugründungen<br />
gibt es eine Grauzone, in der schon vor der eigentlichen<br />
Geschäftseröffnung Anschaffungen und Investitionen gemacht<br />
und Vorleistungen erbracht werden. Dass dies alles<br />
nicht untergeht, dafür sorgt die Bestandsaufnahme durch<br />
Inventur (und Eröffnungsbilanz).<br />
Der Reihe nach: Die Aufstellung eines<br />
Inventars<br />
Die Aufzeichnung eines Inventars kann nicht irgendwie auf<br />
einem Zettel erfolgen. Auch die Art und Weise der Aufzeichnung<br />
ist nicht beliebig. Schließlich soll die Aufstellung<br />
die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden<br />
ja einen Überblick verschaffen und Aussagen über das tatsächliche<br />
Kapital ermöglichen. Ungeordnete oder beliebige<br />
Listen helfen da kaum.<br />
Heute haben sich folgende Regeln durchgesetzt:<br />
Das Inventar ist dreigeteilt in:<br />
A) Vermögen<br />
B) Schulden<br />
C) Reinvermögen oder Eigenkapital<br />
48<br />
Das Vermögen ist geordnet nach der Flüssigkeit.<br />
1. Zunächst kommt das langfristig genutzte Vermögen<br />
wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge,<br />
Geschäftsausstattung und so weiter. Man spricht auch<br />
vom Anlagevermögen.<br />
2. Dann kommt das Vermögen, das nur relativ kurzfristig<br />
im Unternehmen verweilt: Bestände an Roh-, Hilfs-<br />
und Betriebsstoffen, unfertige und fertige Erzeugnisse,<br />
Forderungen und alle Geldmittel (Bar-, Bank- und<br />
Postgiroguthaben). Man spricht auch vom Umlaufvermögen.<br />
Die Schulden werden nach der Fälligkeit geordnet:<br />
1. An erster Stelle stehen hier die langfristigen Schulden<br />
(Hypotheken-, Darlehnsschulden).<br />
2. Dann kommen die kurzfristigen Schulden (Lieferantenschulden,<br />
kurzfristige Bankschulden und so weiter).<br />
Das Eigenkapital (der Reinerlös oder Festkapital) ergibt sich<br />
aus der einfachen Subtraktion der beiden vorangegangenen<br />
Gruppen. Wenn man vom Vermögen die Schulden abzieht,<br />
bleibt das Eigenkapital übrig.
Bleibt nichts übrig oder ist das Eigenkapital gar negativ,<br />
so sind die Schulden größer als das Vermögen. Dies ist in<br />
jedem Unternehmen eine kritische Situation, zumindest<br />
dann, wenn sie über einen längeren Zeitraum anhält.<br />
Bereits mit dem Inventar kann eine einfache Erfolgsrechnung<br />
durchgeführt werden, und zwar durch einen so<br />
genannten Betriebsvermögensvergleich. Dazu wird vom<br />
Eigenkapital des aktuellen Inventars das Eigenkapital des<br />
vorangegangenen Inventars abgezogen. Die Differenz ergibt<br />
den Gewinn (falls der Betrag positiv ist) oder einen<br />
Verlust (bei einem negativen Ergebnis).<br />
Das Einkommensteuergesetz (EStG) fasst die Definition,<br />
was Gewinn und Betriebsvermögen ist und wer dieses zu<br />
ermitteln hat genau in den Paragrafen 4 und 5.<br />
§ 4 EStG<br />
(1) Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen<br />
am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem<br />
Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres,<br />
vermehrt um den Wert der Entnahmen und<br />
vermindert um den Wert der Einlagen ...<br />
Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />
§ 5 EStG<br />
(1) Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher<br />
Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig<br />
Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche<br />
Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse<br />
machen, ist für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen<br />
anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1), das nach<br />
den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />
Buchführung auszuweisen ist ...<br />
49
WISO Buchhaltung 2010<br />
Beispiel: Inventar der Maschinenfabrik Schneider & Söhne, Stuttgart, zum 31. Dez. 200x<br />
50<br />
A Vermögen Euro Euro<br />
I Anlagevermögen<br />
1. Bebaute Grundstücke, Hauptstr. 77 340.000,00<br />
2. Gebaude, hauptstr. 77 2.917.000,00<br />
3. Maschinen lt. Anlagenverz. 1 395.300,00<br />
4. Fuhrpark lt. Anlagenverz. 2 215.200,00<br />
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung lt. Anlagenverz. 3 117.200,00<br />
II Umlaufvermögen<br />
1. Rohstoffe lt. Inventurliste 1 125.340,00<br />
2. Hilfsstoffe lt. Inventurliste 2 35.207,00<br />
3. Unfertige Erzeugnisse lt. Inventurliste 3 19.201,00<br />
4. Fertigerzeugnisse lt. Inventurliste 4 490.709,00 670.457,00<br />
5. Forderungen an Kunden, lt. OP-Aufst. 1 376.720,00<br />
6. Bankguthaben<br />
Raiffeisenbank Stuttgart 13.303,00<br />
Südwestbank Stuttgart 27.007,00 40.310,00<br />
Summe des vermögens 5.072.187,00
Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />
B Schulden Euro Euro<br />
I Langfristige Schulden<br />
1. Hypothek Südwestbank Stuttgart 2.130.000,00<br />
2. Darlehn Südwestbank Stuttgart 907.000,00<br />
3. Darlehn Raiffeisenbank Stuttgart 85.000,00 3.122.000,00<br />
II Kurzfristige Schulden<br />
1. Kontokorrent Deutsche Bank, Stuttgart 257.300,00<br />
2. Verbindlichkeiten an Lieferanten lt. OP-Aufstellung 2 877.350,00 1.134.650,00<br />
Summe der Schulden 4.256.650,00<br />
C Ermittlung des Eigenkapitals Euro Euro<br />
w<br />
Summe des Vermögens 5.072.187,00<br />
– der Schulden 4.256.650,00<br />
= Eigenkapital (Reinvermögen) 815.537,00<br />
WISO Tipp<br />
Die Inventarerstellung wird kaum von einem Buchhaltungsprogramm übernommen. Meist<br />
lassen sich aber aus den Programmmodulen (zum Beispiel der Anlagenbuchhaltung) wesentliche<br />
Details für die Inventur herausholen. Mit einer Tabellenkalkulation bringen Sie die<br />
Inventur in eine ansprechende Form.<br />
51
WISO Buchhaltung 2010<br />
Bilanz – die Waagschale des Unternehmens<br />
„Das leuchtet mir nun ein. Alles einmal aufschreiben und<br />
weglegen, damit man später auch noch weiß, was man anfangs<br />
hatte. Aber eine Bilanz beim Start? Das kling schon<br />
irgendwie nach Schlussstrich ziehen!“<br />
„Irgendwie stimmt das auch“ sagt Herr Felleisen. „Stellen<br />
Sie sich einfach vor, Sie ziehen einen Schlussstrich zu ihrem<br />
bisherigen Leben als Unselbstständiger. Jetzt fangen<br />
Sie ein neues an.“<br />
„Vielleicht geht es so, aber ein bisschen hinkt diese Vorstellung<br />
für mich doch noch.“<br />
„Mit der Eröffnungsbilanz schießen Sie nicht nur das alte<br />
ab, sondern sorgen auch für eine Fortführung ins neue.“<br />
„Wie das?“<br />
„Die Eröffnungsbilanz ist auch die Grundlage für das Übertragen<br />
der Werte in die<br />
Konten, mit denen jetzt im neuen (für Sie im ersten) Geschäftsjahr<br />
gearbeitet wird.“<br />
„Schon wieder diese Konten …“<br />
„Bleiben wir erstmal bei der Bilanz. Um die Konten kümmern<br />
wir uns danach.“<br />
52<br />
Ziehen und Wiegen, oder wie man sich<br />
über die Situation Klarheit verschafft<br />
Wenn jemand sagt, dass eine Bilanz zu ziehen sei, so bedeutet<br />
das meist, sich darüber klar zu werden, wie die augenblickliche<br />
Situation gerade ist. Dabei werden alle positiven<br />
den negativen Gegebenheiten gegenübergestellt und gegeneinander<br />
„abgewogen“. Wiegt die positive Seite schwerer,<br />
so ist das ein gutes Zeichen. Ist die Situation andersherum,<br />
so ist meist Anlass zur Veränderung gegeben. Die „Waage“<br />
ist deshalb nicht nur als bildhafter Vergleich zu sehen; der<br />
Begriff selbst kommt tatsächlich aus dem Italienischen und<br />
bedeutet bilancia = Gleichgewicht der Waage.<br />
Die Bilanz in der Buchhaltung hat eine ähnliche Funktion.<br />
Anders als beim Inventar, in der alles untereinander angeordnet<br />
wird, werden Vermögen und Schulden in der Bilanz<br />
einander gegenübergestellt. Besteht eine Differenz (der<br />
Buchhalter sagt dazu „Saldo“) auf der Seite der Schulden,<br />
so ist Aktivkapital (das heißt Eigenkapital) vorhanden. Findet<br />
sich der Saldo auf der Seite des Vermögens, so ist Passivkapital<br />
(das heißt Verlust) entstanden. Wem dies nicht<br />
sofort deutlich wird, behelfe sich wieder mit einem bildhaften<br />
Vergleich: Differenz bedeutet ja, es ist „weniger“ auf der
Waagschale. Weniger auf der Waagschale „Vermögen“ muss<br />
demnach bedeuten, das Vermögen reicht nicht aus, um die<br />
Schulden zu decken. Umgekehrt ist es natürlich besser.<br />
Die linke Seite der Bilanz wird als Aktiva, die rechte Seite<br />
der Bilanz als Passiva bezeichnet. Die formelle Gliederung<br />
einer Bilanz ist im Handelsgesetzbuch festgelegt. Ebenso<br />
wie beim Inventar werden die Vermögenswerte nach ihrer<br />
Flüssigkeit und die Kapitalpositionen nach ihrer Verfügbarkeit<br />
(der Fälligkeit) geordnet.<br />
§ 266 HGB<br />
(1) Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. Dabei haben<br />
große und mittelgroße Kapitalgesellschaften ... auf der Aktivseite<br />
die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz<br />
3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen<br />
Reihenfolge auszuweisen. Kleine Kapitalgesellschaften<br />
... brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die<br />
nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen<br />
Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der<br />
vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.<br />
In § 266 HGB (2) + (3) ist die Struktur genau vorgegeben.<br />
Hier die leicht angepasste Gliederung für die Bilanz. Zunächst<br />
für die Aktivseite:<br />
Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />
A. Anlagevermögen:<br />
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:<br />
1 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und<br />
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an<br />
solchen rechten und Werten;<br />
2 Geschäfts- oder Firmenwert;<br />
3 geleistete Anzahlungen.<br />
II. Sachanlagen:<br />
1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und<br />
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden<br />
Grundstücken;<br />
2 technische Anlagen und Maschinen;<br />
3 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;<br />
4 geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.<br />
III. Finanzanlagen:<br />
1 Anteile an verbundenen Unternehmen;<br />
2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen;<br />
53
WISO Buchhaltung 2010<br />
54<br />
3 Beteiligungen;<br />
4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein<br />
Beteiligungsverhältnis besteht;<br />
5 Wertpapiere des Anlagevermögens;<br />
6 sonstige Ausleihungen.<br />
B. Umlaufvermögen:<br />
I. Vorräte:<br />
1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;<br />
2 unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;<br />
3 fertige Erzeugnisse und Waren;<br />
4 geleistete Anzahlungen.<br />
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:<br />
1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;<br />
2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen;<br />
3 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein<br />
Beteiligungsverhältnis besteht;<br />
4 sonstige Vermögensgegenstände.<br />
III. Wertpapiere:<br />
1 Anteile an verbundenen Unternehmen;<br />
2 eigene Anteile;<br />
3 sonstige Wertpapiere.<br />
IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben,<br />
Guthaben bei Kreditinstituten und<br />
Schecks.<br />
C. Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Die Passivseite sollte folgendermaßen aufgebaut sein:<br />
A. Eigenkapital:<br />
I. Gezeichnetes Kapital;<br />
II. Kapitalrücklagen;<br />
III. Gewinnrücklagen:<br />
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;<br />
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.
B. Rückstellungen:<br />
1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;<br />
2 Steuerrückstellungen;<br />
3 sonstige Rückstellungen.<br />
C. Verbindlichkeiten:<br />
1 Anleihen, davon konvertibel;<br />
2 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;<br />
3 erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;<br />
4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;<br />
5 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener<br />
Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;<br />
6 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;<br />
7 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, gegenüber<br />
denen ein Beteiligungsverhältnis steht;<br />
6. sonstige Verbindlichkeiten,<br />
Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />
davon aus Steuern,<br />
davon im rahmen der sozialen Sicherheit;<br />
D. Rechnungsabgrenzungsposten.<br />
Das Handelsgesetzbuch schreibt die Form der Bilanz<br />
also sehr genau vor:<br />
■ Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen<br />
■ Eine bestimmte Gliederung ist einzuhalten<br />
Die Gliederung der Bank im Sinne des HGB ist<br />
bei WISO Buchhaltung vorgegeben.<br />
55
WISO Buchhaltung 2010<br />
Kleine Kapitalgesellschaften können aber eine vereinfachte<br />
Gliederung wählen: Dabei fallen die Positionen der 3.<br />
Gliederungsstufe heraus (also alles, was hinter arabischen<br />
Zahlen aufgeführt ist). Was sind aber kleine Kapitalgesellschaften?<br />
§ 267 HGB Abs. 1<br />
Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens<br />
zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:<br />
1. 4 015 000 Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite<br />
ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs.3)<br />
2. 8 030 000 Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor<br />
dem Abschlussstichtag.<br />
3. Im Jahresdurchschnitt fünfzig Arbeitnehmer.<br />
Die Bezeichnungen Aktiva und Passiva (auch: Aktivseite<br />
und Passivseite) können Sie durchaus wörtlich nehmen:<br />
Die Aktivseite enthält Informationen darüber, wie<br />
die Mittel angelegt wurden (wie investiert wurde). Noch<br />
etwas deutlicher: was mit den zur Verfügung stehenden<br />
Mitteln „aktiv“ gemacht wurde. Die Passivseite gibt Aus-<br />
56<br />
kunft darüber, wo die Mittel herkommen (wie finanziert<br />
wurde), oder anders gesagt: wer jetzt „passiv“ über dieses<br />
Mittel verfügt.<br />
Bei genauerem Hinsehen werden Sie feststellen, dass die<br />
Bilanz nichts anderes ist als ein kurz gefasstes und anders<br />
aufgegliedertes Inventar, dessen Erstellung ebenfalls vom<br />
Gesetzgeber verlangt wird. Sie unterscheidet sich aber dadurch,<br />
dass im Inventar Mengen, Einzelwerte und Gesamtwerte<br />
aufgeführt werden. In der Bilanz genügt die Aufführung<br />
der Gesamtwerte der einzelnen Positionen.<br />
Für die Erstellung der Bilanz gelten einige Grundsätze:<br />
■ Der Grundsatz der Bilanzwahrheit besagt, dass man<br />
weder etwas weglassen noch etwas hinzufügen darf.<br />
■ Der Grundsatz der Bilanzklarheit bedeutet, dass die<br />
Bilanz übersichtlich sein und Menschen mit Sachverstand<br />
einen Einblick in die Vermögensverhältnisse des<br />
Unternehmens geben muss.<br />
■ Der Grundsatz der Bilanzkontinuität drückt aus, dass<br />
die verschiedenen Bilanzen eines Unternehmens einander<br />
in Aufbau und Inhalt entsprechen müssen.
Außerdem sind ständig gleiche Bewertungsgrundsätze zu<br />
benutzen, d.h. es kann nicht jedes Jahr beliebig gewechselt<br />
werden. Der Gestaltungsspielraum bei der Erstellung einer<br />
Bilanz ist also nicht allzu groß. Handels- und steuerrechtliche<br />
Vorschriften sind immer zu berücksichtigen.<br />
Ein wichtiger formaler Anspruch an eine Bilanz ist, dass sie<br />
immer vom Unternehmer unterzeichnet sein muss!<br />
§ 245 HGB<br />
Der Jahresabschluss ist vom Kaufmann unter Angabe des<br />
Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere persönlich haftende<br />
Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.<br />
Die Bilanz ist Ausgangspunkt einer Buchführung (Eröffnungsbilanz)<br />
und Endpunkt einer Buchführung (Schlussbilanz).<br />
Sie wird zur Bestandsklärung auch in kürzeren<br />
Zeiträumen, (etwa als Monats- oder Quartalsbilanz) erstellt<br />
oder für bestimmte Zwecke weiterentwickelt (so zum<br />
Beispiel die Bewegungsbilanz, um die Zahlungsströme zwischen<br />
zwei Bilanzzeitpunkten zu ermitteln).<br />
Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />
Die Beispiel-Bilanz, die aus dem Beispiel-Inventar der Maschinenfabrik<br />
Schneider & Söhne entwickelt werden kann,<br />
sieht folgendermaßen aus:<br />
57
WISO Buchhaltung 2010<br />
Der Ausdruck einer Bilanz gehört heute zu den gängigen<br />
Merkmalen einer Buchhaltungssoftware. Bei WISO<br />
Kaufmann ist diese Option im Modul Buchhaltung unter<br />
Abrechnung/Abschluss - Kontengliederungen drucken<br />
zu finden. Allerdings ist diese Bilanz erst dann Jahresab-<br />
58<br />
schlusstauglich, wenn alle erforderlichen Abschlussbuchungen<br />
vorgenommen wurden. Die Zusammenarbeit mit<br />
einem Steuerberater oder einem Bilanzbuchhalter ist zu<br />
empfehlen.
Die Bilanz wird in WISO Buchhaltung als „Auswertung“ geführt.<br />
Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />
59
WISO Buchhaltung 2010<br />
Achtung: Wer keine Bilanz, sondern eine Einnahme-<br />
Überschussrechnung benötigt, findet diese im gleichen<br />
Menü.<br />
60<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Beachten sie aber, dass der einfache Ausdruck der<br />
Bilanz zum Jahresende noch nicht unbedingt die<br />
sinnvoll richtige Bilanz für den Jahresabschluss ist.<br />
Sprechen Sie vorher mit Ihrem Steuerberater und<br />
nehmen Sie die nötigen Abschlussbuchungen erst<br />
nach seinen Vorgaben vor.<br />
Wie lange müssen alle Unterlagen<br />
aufbewahrt werden?<br />
„Was mich bei meinem früheren Chef immer am meisten<br />
gestört hat, sind die vielen Aktenordner in seinem Büro<br />
gewesen. Jede Rechnung wurde doppelt aufgehoben und<br />
er hat die ganzen Belege für Jahre zurück noch aufgehoben,<br />
ich glaube Ordner gesehen zu haben, die waren zehn<br />
Jahre alt. Das habe ich mir vorgenommen: in meinem Büro<br />
herrscht Ordnung und Übersicht. Neben dem laufenden Jahr<br />
sind noch die beiden vorherigen vertreten. Den Rest interessiert<br />
kein Schwein mehr – der kommt in den Schredder.“<br />
„Den Zahn werden Sie sich wohl ziehen lassen müssen,<br />
Herr Moritz.“<br />
„Wie bitte? Was sagen Sie da?“<br />
„Es gibt gesetzliche Aufbewahrungsfristen und die besagen,<br />
dass bestimmte Dokumente – zum Beispiel die Bilanzen<br />
– zehn Jahre aufbewahrt werden müssen.“<br />
„Oh nein!“<br />
Dass Unterlagen der Buchhaltung nicht einfach vernichtet<br />
werden können, müsste auch ohne gesetzliche Regelung<br />
jedem deutlich sein. Einmal ist ja jeder Unternehmer trotz<br />
positiver Ausrichtung auf die Zukunft auch auf Daten der<br />
Vergangenheit angewiesen. Zum anderen interessiert sich<br />
auch das Finanzamt für diese Aufzeichnungen, um bei<br />
Bedarf eine Prüfung vornehmen zu können, die feststellt,<br />
ob Steuererklärungen korrekt abgegeben wurden. Die Aufbewahrungsfrist<br />
ist allerdings begrenzt. Die gesetzlichen<br />
Grundlagen dazu finden sich wieder im Handelsgesetzbuch<br />
(HGB):
§ 257 HGB<br />
(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die folgenden Unterlagen<br />
geordnet aufzubewahren:<br />
1. Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse,<br />
Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte<br />
...<br />
2. die empfangenen Handelsbriefe,<br />
3. Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe,<br />
4. Belege für Buchungen in den von ihm nach § 238 Abs.<br />
1 zu führenden Büchern (Buchungsbelege).<br />
(4) Die in Absatz 1 Nr. 1 und 4 aufgeführten Unterlagen<br />
sind zehn Jahre, die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten<br />
Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren.<br />
(5) Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des<br />
Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Handelsbuch<br />
gemacht, das Inventar aufgestellt, die Eröffnungsbilanz<br />
oder der Jahresabschluss festgestellt, der<br />
Konzernabschluss aufgestellt, der Handelsbrief empfangen<br />
oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden<br />
ist.<br />
Dieser Paragraf regelt deutlich:<br />
Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />
■ 10 Jahre sind Inventare, Bilanzen, Jahresabschlüsse<br />
und so weiter, sowie die Buchungsbelege<br />
■ 6 Jahre Geschäftsbriefe (der Gesetzgeber spricht von<br />
„Handelsbriefen“) beziehungsweise deren Kopien aufzuheben.<br />
Dabei ist darauf zu achten, dass das Jahr, in dem der Beleg<br />
entstanden ist, nicht mitgezählt wird.<br />
In mittleren und großen Unternehmen mit erheblichem<br />
Beleganfall kann es sinnvoll sein, nicht die Belege selbst,<br />
sondern eine Kopie mittels Mikrofilm oder einem anderen<br />
Datenträger aufzubewahren. Hierzu ist ebenfalls im Handelsgesetzbuch<br />
etwas zu finden (§ 257 HGB).<br />
Bilanzen und Jahresabschlüsse dürfen nicht ausschließlich<br />
auf einem Datenträger aufbewahrt werden. Auch das<br />
Original ist zehn Jahre lang vorzuhalten. Für den Rest der<br />
Buchhaltungsunterlagen gilt, dass ein Gerät zur jederzeitigen<br />
Sichtbarmachung der Belegkopien vorhanden ist. Die<br />
Aufbewahrung auf sonstigen Datenträgern (Diskette, Festplatte,<br />
Magnetband, CD-ROM) ist zwar theoretisch möglich,<br />
scheitert momentan aber noch an der Sicherheit bei<br />
langfristiger Aufbewahrung. Kein (magnetischer und opti-<br />
61
WISO Buchhaltung 2010<br />
scher) Datenträger kann bisher die Daten über die vorgeschriebene<br />
Zeit (6 beziehungsweise 10 Jahre) mit absoluter<br />
Sicherheit aufbewahren.<br />
Eröffnungs(bilanz)buchungen durchführen<br />
62<br />
Nach dem Anlegen eines<br />
Mandanten ist die Buchhaltung<br />
zunächst leer. Das Buchen<br />
der Eröffnungsbuchungen<br />
sollte vor dem Buchen<br />
der eigentlichen Geschäftsvorfälle<br />
vorgenommen werden.<br />
Auf den ersten Blick erschließt<br />
sich nicht, wo diese<br />
Buchungen vorgenommen<br />
werden, deshalb hier eine<br />
kurze Anleitung dazu:<br />
Gechäftsvorfälle enthält<br />
alle Buchungsdialoge<br />
– manchmal aber<br />
etwas versteckt.<br />
1. Aktivieren Sie den Bereich Geschäftsvorfälle im Modul<br />
Buchhaltung.<br />
2. Wählen Sie Plus – Optionen – Eröffnungswerte erfassen.<br />
3. Im Dialogfenster EB-Werte für erfassen tragen<br />
Sie die Bilanzwerte des Vorjahres ein.
Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />
Eröffnungsbilanzwerte können in einer übersichtlichen Tabelle erfasst werden, die auf dem Kontenrahmen<br />
basiert, der dem Mandanten zugeordnet wurde.<br />
63
WISO Buchhaltung 2010<br />
4. Mit einem Klick auf die Schaltfläche Übernehmen,<br />
werden die Buchungssätze erzeugt.<br />
Sie finden die Buchungen kurz darauf im Hauptbuch wieder.<br />
Als Gegenkonto wurde ein Saldovortragskonto benutzt.<br />
Als Belegnummer fungiert ein „EB“ (für Eröffnungsbuchung)<br />
und als Text wird auf den Abschluss des Vorjahres<br />
verwiesen.<br />
Wichtig: Über Optionen > Eröffnungsbuchungen<br />
erzeugen können erzeugen Sie im neuen Wirtschaftsjahr<br />
Eröffnungsbuchungen aus den Buchungen des vorherigen<br />
Wirtschaftsjahres. Das ist sogar möglich, bevor das alte<br />
Wirtschaftsjahr abgeschlossen ist. Ein Assistent regelt das<br />
weitere Vorgehen.<br />
64
Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />
Die Eröffnungsbuchungen werden nach dem Eintrag der vorjährigen Bilanzwerte durch Mausklick erzeugt.<br />
65
WISO Buchhaltung 2010<br />
66<br />
Wurde bereits ein Wirtschaftsjahr mit WISO Buchhaltung geführt, übernimmt ein Assistent<br />
die Eröffnungsbuchungen daraus.
Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />
Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />
„Etwas, das Sie sich ganz schnell angewöhnen sollten,<br />
ist das Sammeln von Quittungen.“ sagte Herr Felleisen.<br />
„Diese lästigen Zettel, die man überall an den Kassen bekommt?“<br />
„Ja genau. Haben Sie eigentlich die Quittung vom Kaffee<br />
noch, den Sie mir spendiert haben?“<br />
„Um Gottes Willen – nein!“ sagt Herr Moritz entrüstet.<br />
„Sehen Sie, dass ist ein Fehler.“<br />
„Was hat denn der Kaffee mit meinem künftigen Geschäft<br />
zu tun?“<br />
„Sie haben von mir eine kostenlose Erstberatung bekommen.<br />
Das ist nun nicht mehr zu ändern. Hätten Sie eine<br />
Quittung aufgehoben, dann hätten Sie die Bewirtungskosten<br />
zumindest teilweise von den Steuern absetzen können.<br />
Wir haben uns ja nicht privat unterhalten sondern über<br />
ihren Vorsatz, sich Selbstständig zu machen.“<br />
„Und das erkennt das Finanzamt tatsächlich an?“<br />
„Wenn Sie das gut begründen – und vor allem belegen –<br />
können, selbstverständlich.“<br />
„Das wird dann ja eine ordentliche Zettelwirtschaft“ sagt<br />
Herr Moritz etwas griesgrämig.<br />
„Buchhaltung ist keine Zettelwirtschaft. Es kommen zwar<br />
viele Belege zusammen, die gehören aber geordnet, gebucht<br />
und abgelegt. Und dann lässt sich jeder Zettel … pardon …<br />
jeder Beleg immer schnell finden und vorzeigen.“<br />
„Na, da muss ich aber umdenken lernen.“<br />
„Aber möglichst schnell. Und halten Sie sich an den Grundsatz:<br />
‘Lieber zu viel Belege gesammelt, als zu wenige.‘ Überflüssige<br />
Belege können Sie später immer noch wegwerfen,<br />
fehlende Belege zu beschaffen ist, selbst wenn es möglich<br />
ist, meistens mit unnötigem Aufwand verbunden.“<br />
67
WISO Buchhaltung 2010<br />
Ordentliche Verhältnisse: Belege und andere Papiere<br />
Eine gute Buchhaltung beginnt vor dem Buchen. Keinesfalls<br />
darf es so etwas wie einen Schuhkarton mit Quittungen<br />
und Belegen geben – auch in der vereinfachten Buchführung,<br />
der Einnahme-Überschussrechnung nicht. Das<br />
sicher notwendige Ablagekörbchen ist besser gar nicht erst<br />
zu groß und sollte nie vor Papieren überquellen.<br />
Was ist ein Beleg?<br />
In der Buchhaltung werden die Vorgänge des Unternehmens<br />
in Zahlen erfasst und abgebildet. Aus ihnen ergibt<br />
sich der Zustand des Unternehmens in Vermögen und<br />
Schulden (statisch: Bilanz) und die Ertragslage des Unternehmens<br />
in Gewinn und Verlust (periodenbezogen: Gewinn-<br />
und Verlustrechnung). All diesen Vorgängen liegen<br />
Belege zugrunde. Oder anders gesagt: Alles, was Auswirkungen<br />
hat, spiegelt sich in einem Beleg wieder. Auf Grund<br />
dieser Belege wird gebucht. Einer der wichtigsten Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung lautet deshalb:<br />
68<br />
Keine Buchung ohne Beleg<br />
Belege entstehen im Geschäftsalltag. Sie gelangen von<br />
außen (als Fremdbeleg) und innen (als Eigenbeleg) in die<br />
Buchhaltung. Fremdbelege sind zum Beispiel: Eingangsrechnungen<br />
und Gutschriften von Lieferanten, Kontoauszüge<br />
der Banken, Quittungen, Postbelege. Beispiele<br />
für Eigenbelege sind: Kopien von Ausgangsrechnungen,<br />
Lohn- und Gehaltslisten, Materialentnahmescheine, Spesenabrechnungen,<br />
selbst ausgestellte Quittungen und so<br />
weiter. Fehlt für irgendeinen Vorgang ein Beleg, so kann<br />
ein Ersatzbeleg erstellt werden, der neben Datum, Grund<br />
und Höhe der Einnahme oder Ausgabe möglichst auch einen<br />
Hinweis auf den Grund für die Ausstellung des Ersatzbelegs<br />
angibt.
w<br />
WISO Tipp<br />
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen ein Beleg<br />
nicht zu erbringen ist – sei es an der Parkuhr, in der<br />
Telefonzelle und durchaus auch einmal im Geschäft,<br />
in dem Sie von der Bedienung unfreundlich angeschaut<br />
werden, weil hinter Ihnen eine Reihe anderer<br />
Kunden wartet. Dann nehmen Sie den Kassenbon<br />
für die belegten Brötchen mit und machen daraus<br />
einen Eigenbeleg, in dem Sie die nötigen Angaben<br />
ergänzen. Oder – wenn Sie gar nichts an „Beleg“<br />
haben – machen Sie Ihre Angaben auf einem weißen<br />
Blatt Papier. Am besten ist es, wenn Sie einen solchen<br />
„Eigenbeleg“ dann auch noch von einem Zeugen mit<br />
abzeichnen lassen. Vorsteuerabzug mit solch einem<br />
Beleg ist allerdings nicht möglich.<br />
Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />
Vom Beleg zur Buchung<br />
Ein Beleg ist also immer der Ausgangspunkt für eine Buchung<br />
in der Buchhaltung. Deshalb ist es wichtig, diesem<br />
die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. Der Weg des<br />
Belegs durch die Buchhaltung ist in der Regel folgender:<br />
1. Der Beleg wird zunächst geprüft, sowohl sachlich als<br />
auch rechnerisch.<br />
2. Dann werden die Belege für die Buchung vorbereitet.<br />
Sie erhalten eine fortlaufende Nummer und die Kontierung.<br />
Das heißt, der Buchungssatz wird auf dem Beleg<br />
vermerkt in Form der Kontennummern.<br />
3. Oft werden die Belege noch sortiert (zum Beispiel nach<br />
dem Buchungsvorgang, dem Ablagesystem).<br />
4. Nun werden die Belege gebucht. Um eine eindeutige<br />
Zuordnung zwischen Beleg und Buchung zu erzeugen,<br />
werden mindestens die Belegnummer und die Belegart<br />
bei der Buchung angegeben.<br />
5. Anschließend werden die Belege mit einem Buchungsvermerk<br />
versehen und abgelegt.<br />
Eine übersichtliche Belegablage ist Grundvoraussetzung<br />
für eine ordnungsmäßige Buchführung. Lässt man Belege<br />
69
WISO Buchhaltung 2010<br />
nicht auflaufen, so hat man damit auch immer einen aktuellen<br />
Zugriff, falls Fragen auftauchen. Im Ordner nachgeschlagen,<br />
möglichst direkt über die Belegnummer, die in<br />
der WISO Buchhaltung schnell zu finden ist, bringt einen<br />
schnelleren Erfolg, als das Durchsuchen eines umfangreichen<br />
Papierstapels.<br />
EDV und Buchhaltung<br />
Wie schon angemerkt, buchen heute nur wenige noch mit<br />
der Hand in richtige Bücher, was auf der einen Seite schade<br />
ist, weil diese Art der Buchhaltung das Verständnis erheblich<br />
erleichtert. Andererseits ist diese Art Buchhaltung immer<br />
dann arbeitsintensiv, wenn viele Belege anfallen und<br />
wenn auf die Auswertungen viel Wert gelegt wird.<br />
Buchhaltung wird heute weitgehend mithilfe der EDV geführt.<br />
Die Vorteile liegen auf der Hand:<br />
■ Der Computer übernimmt aufwendige Zuordnungsaufgaben<br />
schneller und sicherer als der Mensch.<br />
■ Abschlüsse erledigt der Computer ebenfalls schneller<br />
und genauer, da es sich um systematisierbare Aufgaben<br />
handelt.<br />
70<br />
■ Auswertungen können fast beliebig aus dem vorhandenen<br />
Zahlenmaterial und mit wenig Aufwand erstellt<br />
werden.<br />
■ Vorgänge können wiederholt werden. Sind Buchungen<br />
für einen Abschluss vergessen worden, so können diese<br />
eingegeben und der Abschluss wiederholt werden,<br />
ohne dass viel Aufwand betrieben werden muss.<br />
Es lassen sich aber auch Nachteile der EDV-Buchführung<br />
ausmachen. Der Wesentlichste ist, dass es sich um ein<br />
Blackbox-System handelt. Der Anwender sieht nicht mehr,<br />
wie es drinnen aussieht. Auch Fachwissen ist nur noch begrenzt<br />
für die Buchungserfassung nötig. Man braucht sich<br />
ja nur vom Programm leiten lassen, und die Buchhaltung<br />
„geschieht wie von selbst“. Das ist aber ein Trugschluss!<br />
Das Programm nimmt lediglich die Routinearbeiten und das<br />
Verbuchen ab. Was aber auf den Konten steht, wird nach<br />
wie vor von den buchenden Personen bestimmt. Auf gediegene<br />
Grundkenntnisse der doppelten Buchführung ist deshalb<br />
auch bei einer EDV-Buchhaltung nicht zu verzichten.<br />
Auch der Gesetzgeber trägt dem Trend zur EDV-Buchführung<br />
Rechnung und hat die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen<br />
Speicherbuchführung“ (GoS) erlassen. Diese Grundsätze<br />
sind vom „Ausschuss für wirtschaftliche Verwaltung
in Wirtschaft und öffentlicher Hand e.V. (AWV), Eschborn“<br />
unter Mitwirkung einer Arbeitsgruppe „Speicherbuchführung“<br />
der obersten Finanzbehörden des Bundes und der<br />
Länder ausgearbeitet worden. Einige wesentliche Auszüge<br />
daraus werden in den folgenden Texten aufgeführt.<br />
Zunächst gilt für die Anwendung der GoS:<br />
Anwendung der GoS<br />
I. Rechtsgrundlage, Wesen und<br />
Anwendungsbereich<br />
Nach § 146 Abs. 5 der Abgabenordnung 1977 (AO) können<br />
die nach steuerlichen Vorschriften zu führenden Bücher<br />
und sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern<br />
geführt werden, soweit diese Form der Buchführung einschließlich<br />
des dabei angewandten Verfahrens den Grundsätzen<br />
ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht ...<br />
II. Belegaufbereitung und Belegfunktion.<br />
Bei ADV-Buchführung kann durch Programm sichergestellt<br />
werden, dass alle Vorgänge vergleichbarer Ausgangslage<br />
einheitlich verarbeitet werden. Es ist in einem solchen Fall<br />
nicht erforderlich, die Verarbeitung jedes einzelnen Vorgangs<br />
zu belegen, sondern es genügt, wenn der Nachweis<br />
Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />
für dieselbe Kategorie von Buchungsvorfällen nur einmal<br />
geführt wird ...<br />
Der Verzicht auf einen herkömmlichen Beleg darf die Möglichkeit<br />
der Prüfung des betreffenden Buchungsvorgangs in<br />
formeller und sachlicher Hinsicht nicht beeinträchtigen.<br />
III. Buchung<br />
Eine „verarbeitungsfähige Speicherung“ eines Geschäftsvorfalls<br />
... ist gegeben, wenn nach der Organisation und<br />
Technik der jeweiligen Buchführung alle Voraussetzungen<br />
für die endgültige Verarbeitung der Angaben über den Geschäftsvorfall,<br />
insbesondere auch für seine sach- und personenkontenmäßige<br />
Verbuchung, vorliegen und die Daten<br />
außerdem gegen eine unbefugte oder unkontrollierbare<br />
Veränderung gesichert sind ...<br />
IV. Dokumentation und Prüfbarkeit<br />
Für jedes ADV-Verfahren ist eine Dokumentation zu erstellen<br />
(Verfahrensdokumentation). Unter einer Dokumentation<br />
ist im Zusammenhang mit ADV-Buchführungen eine<br />
Sammlung von Unterlagen zu verstehen, die sicherstellen<br />
soll, dass solche Buchführungen innerhalb angemessener<br />
Zeit prüfbar sind ...<br />
71
WISO Buchhaltung 2010<br />
Daraus ergibt sich, dass nicht irgendwie mit dem Computer<br />
Buchführung gemacht werden kann. Wer sich ein Buchführungsprogramm<br />
„bastelt“ – sei es durch direkte Programmierung<br />
oder über eine Anwendung wie eine Tabellenkalkulation<br />
– hat zunächst eine ausreichende Dokumentation<br />
darüber zu erstellen. Nur dann erkennt das Finanzamt diese<br />
Buchhaltungssoftware an.<br />
Wichtig: Bei Kauf eines Buchhaltungsprogramms ist<br />
darauf zu achten, dass es den GoB/GoS entspricht. Bei der<br />
WISO Buchhaltung ist dies der Fall.<br />
Auch wenn es sich im Text zur Anwendung der GoS so<br />
anhört: Auf Belege kann auch bei einer EDV-Buchhaltung<br />
nicht verzichtet werden. Nur bei standardisierten Buchungsvorgängen<br />
kann auf „traditionelle“ Belege dann<br />
verzichtet werden, wenn über das Verfahren eine Dokumentation<br />
vorliegt, die belegt, dass der „Dauerbeleg“ den<br />
GoB entspricht.<br />
GoS (in Auszügen)<br />
1. Einleitung<br />
1.0 Die elektronische Datenverarbeitung (EDV) löst zunehmend<br />
die alten Buchführungstechniken ab. So können die<br />
Handelsbücher, Bücher und die sonst erforderlichen Auf-<br />
72<br />
zeichnungen mithilfe der Speichertechnik der EDV geführt<br />
werden (Speicherbuchführung). ...<br />
1.2 Die Speicherbuchführung besteht darin, dass die Buchungen<br />
auf maschinell lesbaren Datenträgern aufgezeichnet<br />
(gespeichert) und bei Bedarf für den jeweils benötigten<br />
Zweck einzeln oder kumulativ (verdichtet) lesbar gemacht<br />
werden. Die Buchungen müssen insbesondere einzeln und<br />
geordnet nach Konten und diese fortgeschrieben nach<br />
Kontensummen oder Salden sowie nach Abschlusspositionen<br />
dargestellt werden können. Sie müssen jederzeit in<br />
angemessener Frist lesbar gemacht werden können ...<br />
1.3 Für die Speicherbuchführung gelten die Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung in gleicher Weise wie für<br />
andere Techniken der Buchführung ...<br />
2. Belegaufbereitung und Belegfunktion<br />
2.0 Buchungen müssen auch bei der Speicherbuchhaltung<br />
durch Einzel-, Sammel- oder Dauerbelege (Eigen-, Fremdbelege)<br />
nachgewiesen werden.<br />
2.1 Die Belege sind so aufzubereiten, dass eine ordnungsmäßige<br />
Verarbeitung in der Speicherbuchführung möglich<br />
ist und die sachliche und zeitliche Zuordnung der Geschäftsvorfälle<br />
nachgeprüft werden kann ...
3. Buchung<br />
3.0 Geschäftsvorfälle sind ordnungsgemäß gebucht, wenn<br />
sie nach einem Ordnungsprinzip zeitgerecht erfasst und<br />
mit Zuordnungsmerkmalen (Kontenfunktion) und Identifizierungsmerkmalen<br />
(Belegfunktion) auf einem Datenträger<br />
... verarbeitungsfähig gespeichert sind. Die Vollständigkeit<br />
und die formale Richtigkeit der Datenerfassung müssen<br />
gewährleistet sein.<br />
3.1 Wird eine Buchung verändert, so muss ihr ursprünglicher<br />
Inhalt feststellbar bleiben, zum Beispiel durch Protokolle<br />
(Fehlerlisten) über durchgeführte Änderungen. Diese<br />
Änderungsnachweise sind aufzubewahren.<br />
3.2 Werden Daten vor dem Abschluss der Buchungen, zum<br />
Beispiel wegen offenbarer Unrichtigkeit geändert, braucht<br />
der ursprüngliche Inhalt nicht feststellbar zu sein.<br />
4. Kontrolle und Abstimmung<br />
4.0 Die Vollständigkeit der auf Datenträgern aufgezeichneten<br />
Buchungen sind durch geeignete organisatorische<br />
Vorkehrungen, zum Beispiel durch programmierte und/<br />
oder andere Kontrollen, sicherzustellen. Für Aufzeichnungen<br />
über Kontrollen und Abstimmungen gelten, soweit sie<br />
Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />
Buch- oder Belegfunktion erfüllen, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.<br />
5. Datensicherung<br />
5.0 Der Buchführungspflichtige ist während der Aufbewahrungsfristen<br />
für die sichere und dauerhafte Speicherung<br />
der Daten verantwortlich; er hat sie vor Verfälschung<br />
zu schützen ...<br />
6 Dokumentation und Prüfbarkeit<br />
6.0 Die Speicherbuchführung muss wie jede Buchführung<br />
von einem sachverständigen Dritten hinsichtlich ihrer formellen<br />
und sachlichen Richtigkeit prüfbar sein.<br />
Bei genauer Betrachtung dieser Grundsätze zeigt sich, dass<br />
auch bei der Buchführung mittels EDV nicht auf Grundsätzliches<br />
verzichtet werden kann. Das Programm mag einiges<br />
an Arbeit abnehmen. Fehler können aber auch hier<br />
nicht einfach ungeschehen gemacht werden.<br />
An dieser Stelle bietet die EDV-Buchführung aber eine erhebliche<br />
und erlaubte Erleichterung: Buchen ist nämlich<br />
auf zwei Arten möglich: im Dialog und als Stapel. Im ersten<br />
Fall fragt das Programm über eine Erfassungsmaske oder<br />
so genannte Dialogbox alle benötigten Details für eine Bu-<br />
73
WISO Buchhaltung 2010<br />
chung (Konten, Belegnummer, Belegtext, Beträge) ab und<br />
führt anschließend die Buchung aus. Jetzt gilt 3.1 der GoS:<br />
Eine Veränderung dieser Buchung ist „undokumentiert“<br />
nicht mehr möglich.<br />
Diese Art der Dialogbuchung bietet sich deshalb nur bei<br />
Einzelbuchungen und größtmöglicher Sicherheit, dass keine<br />
Fehler im Buchungssatz enthalten sind, an. Andernfalls<br />
– und das trifft sicherlich auf die meisten Buchungsvorgänge<br />
im Alltag zu – wählt man die Stapelbuchung. Hierbei<br />
werden alle anliegenden Buchungen ebenfalls über<br />
eine Erfassungsmaske oder Dialogbox erfasst. Diese werden<br />
dann aber nicht gleich verbucht, sondern in einem Stapel<br />
abgelegt. Es ist jetzt möglich, jede Buchung noch einmal zu<br />
prüfen und zu kontrollieren. Das kann am Bildschirm passieren<br />
oder auch auf einem Ausdruck des Stapels. Innerhalb<br />
dieses Stapels ist jede Korrektur „undokumentiert“ möglich<br />
(3.2 der GoS), zum Beispiel auch das Löschen kompletter<br />
Buchungssätze.<br />
74<br />
Erst der Buchungslauf …<br />
Die Art und Weise, wie zwischen Stapel und Dialog gewechselt<br />
wird, beziehungsweise wie Stapelbuchungen in<br />
die eigentliche Buchhaltung übernommen werden, ist von<br />
Programm zu Programm unterschiedlich. Bei der WISO<br />
Buchhaltung buchen Sie zunächst immer im Stapel.
… für das Hauptbuch übernimmt die Buchungen aus dem Stapel.<br />
Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />
75
WISO Buchhaltung 2010<br />
„Erst heißt es, die Belege sollen nicht gestapelt werden und<br />
dann doch wieder.“<br />
„Das haben Sie falsch verstanden, Herr Moritz. Nicht die<br />
Belege werden gestapelt sondern die Buchungssätze im<br />
Programm.“<br />
„So ist das also. Gebucht wird in ganzen Sätzen? Gibt’s<br />
dafür auch eine eigene Grammatik?“<br />
„Tatsächlich! Das haben Sie gar nicht einmal falsch formuliert.<br />
Der Aufbau eines Buchungssatzes unterliegt strengen<br />
Regeln. Die wichtigsten sind, dass immer mindestens ein<br />
Soll-Konto und ein Haben-Konto angesprochen werden<br />
müssen und dass die Summen der Soll- und Habenseiten<br />
in einer Buchung gleich sein müssen.“<br />
„Klingt gar nicht so kompliziert.“<br />
„Ist es auch nicht. Wenn man das Prinzip einmal verinnerlicht<br />
hat, kann man sich ganz auf die anderen Buchungsdetails<br />
konzentrieren.“<br />
„Andere Buchungsdetails klingt aber wieder Besorgniserregend.“<br />
„Es gibt wohl so gut wie kein Fachgebiet, in dem man alles<br />
auf einmal lernt. Würde man das versuchen, erschien<br />
76<br />
einem plötzlich alles kompliziert. Deshalb ist es auch in<br />
der Buchhaltung keine schlechte Idee, die Zusammenhänge<br />
nach und nach zu erlernen. Dann ist jedes weitere<br />
Detail nicht komplizierter als die Art und Weise, wie ein<br />
Buchungssatz gebildet wird. Wenn es wirklich mal kompliziert<br />
und schwer verständlich wird, dann hängt das nicht<br />
mit der Buchhaltung sondern mit Sachen zusammen, die<br />
außerhalb liegen.“<br />
„Und das wären zum Beispiel?“<br />
„Na das Steuerrecht oder das Gesellschaftsrecht.“<br />
„Ich hab’s doch geahnt“, stöhnt Herr Moritz. „Sie hätten<br />
mich vielleicht doch besser nicht vom Kauf der Steuerhandbücher<br />
abhalten sollen, Herr Felleisen.“<br />
Mario Felleisen lacht. „Die hätten Ihnen wenig gedient. Das<br />
ist totes Papier, das Ihnen auch nicht weiter hilft, wenn es<br />
kompliziert wird. Gut, später ist es nicht verkehrt, sich auch<br />
mit Steuerrecht und den jeweils aktuellen Veränderungen<br />
auseinanderzusetzen. Machen Sie das aber lieber im Dialog<br />
mit Fachleuten, etwa ihrem Steuerberater.“<br />
„Womit wir nach dem Stapel jetzt endlich auch den Dialog<br />
erreicht haben“ schmunzelt Herr Moritz.
Der Buchungssatz –<br />
Grundlage jeder Buchung<br />
Im Verlauf dieses Buches wurde bereits mehrfach vom „<br />
Buchungssatz“ gesprochen. Es ist längst fällig, diesen Begriff<br />
zu erläutern. Vereinfacht gesagt ist ein Buchungssatz<br />
eine Anweisung, auf welchen Konten – und auf welcher<br />
Kontoseite – bei einem Geschäftsvorgang gebucht werden<br />
soll. Jedem Geschäftsvorgang liegt ein Beleg zugrunde und<br />
von jeder Buchung wird ein Buchungssatz gebildet. Für den<br />
erfahrenen Buchhalter in der Praxis besteht der Buchungssatz<br />
in einer Eintragung der Konten auf dem Beleg (oder<br />
in eine Buchungsliste), der anschließend manuell oder per<br />
EDV ins Journal aufgenommen wird. Während des Erlernens<br />
(im Selbststudium oder in Lehrgängen und Schulen)<br />
werden die Buchungssätze ausformuliert.<br />
Ein einfacher Buchungssatz hat immer die Form:<br />
SOLL an HABEN, Betrag.<br />
Solch ein Buchungssatz könnte sein:<br />
Kasse an Bank, 2.000 Euro.<br />
Für den Buchhalter bedeutet dies: 2.000 Euro in die Kasse<br />
gelegt (Buchung auf der Soll-Seite des Kontos), die zuvor<br />
von der Bank abgehoben wurden (Buchung auf der Haben-<br />
Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />
seite des Kontos). Der zugrunde liegende Beleg ist in der<br />
Regel der Kontoauszug der Bank.<br />
„Moment!“ werden Sie vielleicht sagen. „Wieso steht der<br />
Betrag bei der Kasse im Soll und bei der Bank im Haben?<br />
In die Kasse haben wir doch gerade etwas hineingelegt<br />
und bei der Bank weggenommen? Auf dem Kontoauszug<br />
der Bank erscheinen doch alle negativen Buchungen (also,<br />
wenn wir etwas abheben) im Soll und wenn etwas hinzukommt<br />
im Haben!“<br />
Von diesem Vergleich müssen Sie sich zunächst befreien.<br />
Was wie auf den Konten innerhalb einer Buchführung gebucht<br />
wird, hängt davon ab, welche Konten angesprochen<br />
werden. Die Seiten der Bilanz heißen nicht SOLL und HA-<br />
BEN, wie bei den einzelnen Konten, sondern AKTIVA und<br />
PASSIVA. Entsprechend heißen die Konten, die aus der<br />
Aktivseite der Bilanz entwickelt werden, Aktivkonten. Bei<br />
den Aktivkonten stehen im Soll grundsätzlich der Anfangsbestand<br />
und die Zugänge. Im Haben werden die Abgänge<br />
eingetragen und der Endbestand ermittelt. Da Kasse<br />
und Bank beides Aktivkonten sind (die Bank zumindest in<br />
diesem Beispiel), müssen die Einträge entsprechend dem<br />
obigen Buchungssatz behandelt werden. Zugänge kommen<br />
bei der Kasse ins Soll (wir haben ja etwas hineingelegt)<br />
77
WISO Buchhaltung 2010<br />
und Abgänge bei der Bank ins haben (wir haben ja Geld<br />
dort weggeholt).<br />
Die Kasse ist „Schuldner“ der Bank. Sie hat von dieser den<br />
Geldbetrag bekommen. Entsprechend findet eine Eintragung<br />
im Soll bei der Kasse und im Haben bei der Bank (sie<br />
ist „Gläubiger“) statt.<br />
Für alles den richtigen Rahmen finden:<br />
Konten und Klassen<br />
Was ein Konto ist, wurde in einem vorangegangenen Kapitel<br />
bereits knapp erläutert. Die Ausführungen zum „Buchungssatz“<br />
machen aber bereits deutlich, dass es ein differenzierteres<br />
Bild der Konten in der Buchhaltung gibt.<br />
Die Bilanz muss vor Beginn der eigentlichen Geschäftstätigkeit<br />
in Konten aufgelöst werden, ganz gleich, ob bei<br />
Beginn der Geschäftstätigkeit überhaupt oder zu Beginn<br />
eines neuen Geschäftsjahres. Aus dieser Auflösung resultieren<br />
bereits zwei Arten von Konten: die Aktivkonten – die<br />
im vorangegangenen Abschnitt zum Buchungssatz bereits<br />
erläutert wurden – und die Passivkonten. Diese Aktiv- und<br />
Passivkonten werden auch Bestandskonten genannt, da<br />
auf ihnen die Bestände des Unternehmens enthalten sind<br />
(also alles das, was im Inventar erwähnt wird).<br />
78<br />
Darüber hinaus gibt es aber auch noch die Erfolgskonten,<br />
auf denen die Buchungen erfasst werden, die erfolgsrelevant<br />
sind. Durch den Abschluss dieser Konten werden damit<br />
die eigentlichen Unternehmenserfolge sichtbar. Man<br />
bucht hier also die Erträge und Aufwendungen des Unternehmens.<br />
Sind die Erträge größer als die Aufwendungen,<br />
ergibt sich ein Gewinn. Sind die Aufwendungen größer als<br />
die Erträge, so ergibt sich ein Verlust. Die Zusammenfassung<br />
aller Erfolgskonten findet (beim Monats- und Jahresabschluss)<br />
in der Gewinn- und Verlustrechnung (der so<br />
genannten GuV-Rechnung) statt.<br />
Um die Buchhaltung möglichst einheitlich zu gestalten,<br />
wurden so genannte Kontenrahmen definiert, welche die<br />
verschiedenen Kontenarten in Gruppen (den so genannten<br />
Kontenklassen) zusammenfassen und nummerieren. Es<br />
gibt eine ganze Reihe Kontenrahmen für die verschiedenen<br />
Wirtschaftszweige wie Einzelhandel, Großhandel, Industrie,<br />
Banken und so weiter. Diese Kontenrahmen sind allerdings<br />
so weit generalisiert, dass jeder Betrieb sich daraus einen<br />
individuellen Rahmen zusammensetzen kann.
w<br />
WISO Tipp<br />
Grundsätzlich ist es auch möglich, einen eigenen<br />
Kontenrahmen zudefinieren, da ein bestimmter Rahmen<br />
ja nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Allerdings<br />
muss man dabei aufpassen, dass folgende gesetzliche<br />
Vorschrift eingehalten wird.<br />
§ 238 HGB Abs. 1<br />
... Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem<br />
sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen<br />
Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage<br />
des Unternehmens vermitteln kann ...<br />
Eine weite Verbreitung haben heute die standardisierten<br />
Kontenrahmen der DATEV (SKR 01, SKR 02, SKR 03 und<br />
SKR 04) gefunden. Diese Kontenrahmen sind weniger auf<br />
Branchen als auf Unternehmensformen ausgerichtet: SKR<br />
01 für kleine Personengesellschaften, SKR 02 für kleine<br />
Kapitalgesellschaften. SKR 03 und SKR 04 sind wesentlich<br />
stärker untergliedert und erfüllen so eher die Erfordernisse<br />
des Bilanzrichtliniengesetzes vom 19.12.1985. Davon<br />
Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />
abgeleitet werden eine Reihe von branchenorientierten<br />
Kontenrahmen angeboten, die ebenfalls durch die DATEV<br />
standardisiert sind.<br />
Die WISO Software enthält mehrere standardisierte<br />
Kontenrahmen.<br />
79
WISO Buchhaltung 2010<br />
Im Buchhaltungsmodul von WISO Kaufmann finden Sie<br />
eine ganze Reihe dieser Kontenrahmen. Bei der Neuanlage<br />
eines Mandanten können Sie den passenden Kontenrahmen<br />
auswählen. Jeder dieser Kontenrahmen kann noch einmal<br />
bearbeitet und für eigene Zwecke angepasst werden.<br />
80<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Sie können für einen Mandanten auch die Ist-Versteuerung<br />
mit doppelter Buchführung wählen. Das<br />
ist besonders dann interessant, wenn ein späterer<br />
Umstieg von der EÜR auf die Soll-Versteuerung<br />
vorgesehen ist.
Ein Konto anpassen<br />
Um einen Kontendatensatz zu ändern gehen Sie folgendermaßen<br />
vor:<br />
1. Markieren Sie Überblick/Stammdaten.<br />
2. Wählen Sie im rechten Bereich das Register Kontenplan.<br />
3. Wählen Sie das gewünschte Konto durch Doppelklick<br />
aus (oder durch einfaches Markieren und über die<br />
Schaltfläche Ändern).<br />
4. Nehmen Sie Ihre Änderungen in der Bildschirmmaske<br />
vor.<br />
5. Bestätigen Sie Ihre Änderungen mit OK.<br />
Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />
81
WISO Buchhaltung 2010<br />
82<br />
Konten lassen sich an eigene Erfordernisse anpassen.
Auf der Registerkarte Budget können Sie Budgetbeträge<br />
eintragen, das Register Info für Anmerkungen zum Konto<br />
nutzen und über das Register Gliederungszuordnungen<br />
Anpassungen an die vorgegebenen Standardgliederungen<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Bei eigener Anpassung ist es empfehlenswert, folgendermaßen vorzugehen:<br />
1. Alle Konten entfernen, die nicht benötigt werden. Dabei aber berücksichtigen, ob<br />
nicht im Laufe des Geschäftsjahres doch ein Fall auftreten könnte, der dieses Konto<br />
erfordert. Leere Konten können bei Auswertungen unterdrückt werden.<br />
2. Kontenbezeichnungen anpassen, gegebenenfalls die Bezeichnung verkürzen, um eine<br />
bessere Übersicht in den Auswertungen zu gewährleisten. Aber nicht Konten mit<br />
grundsätzlich anderen Bedeutungen belegen und so die Kontengliederung durcheinanderbringen.<br />
Wichtig: In diesem Buch beziehen wir uns auf den SKR<br />
04, die Beispiele sind aber über die Kontenbezeichnungen<br />
auf alle anderen Kontenrahmen übertragbar.<br />
Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />
vornehmen, z.B. dann, wenn Sie die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
etwas anders aufbauen wollen, als der Standard<br />
das vorsieht.<br />
83
WISO Buchhaltung 2010<br />
Jetzt aber mal genau:<br />
Die Kontenklassen im Detail<br />
Eine vereinfachte und komprimierte Übersicht des SKR<br />
04 kann das Gliederungsprinzip in Kontenklassen gut<br />
erläutern.<br />
84<br />
Konten Bedeutung<br />
0001 – 0089 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital<br />
0095 Aufwendung für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
Anlagevermögen<br />
0100 – 0170<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen, Geschäfts-<br />
und Firmenwert u. a.)<br />
Sachanlagen<br />
0200 – 0398 Grundstücke, Bauten auf Grundstücken (eigene u. fremde) u. a.<br />
0400 – 0460 Technische Anlagen und Maschinen<br />
0500 – 0690 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
0700 – 0795 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau<br />
0800 – 0970 Finanzanlagen<br />
0999 Aktiver Konsolidierungsausgleichsposten<br />
Die Kontenklassen 0 und 1 enthalten die Aktivkonten.<br />
Klasse 0 enthält das Anlage- und Finanzvermögen und damit<br />
den langfristigen Finanzierungsbereich des Unternehmens:
Die Klasse 1 enthält das Umlaufvermögen und damit die<br />
Konten für den kurzfristigen Geldverkehr:<br />
Konten Bedeutung<br />
Vorräte<br />
1000 – 1039 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />
1040 – 1099 Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen<br />
1100 – 1139 Fertige Erzeugnisse und Waren<br />
1140 – 1179 Waren (Bestand)<br />
1180 – 1197 Geleistete und erhaltene Anzahlungen<br />
1180 – 1197 Geleistete und erhaltene Anzahlungen<br />
1200 – 1295 Forderungen<br />
1298 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, eingefordert<br />
1299 Eingeforderte Nachschüsse<br />
1300 – 1450 Sonstige Vermögensgegenstände (einschl. Steuerrückforderungen)<br />
1460 Geldtransit<br />
1480 – 1498 Gegen- und Verrechnungskonten<br />
1500 – 1550 Wertpapiere (einschl. Schecks)<br />
Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />
85
WISO Buchhaltung 2010<br />
86<br />
1600 Kasse<br />
1700 Postgiro<br />
1800 Bank<br />
1900 – 1950 Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Die Kontenklassen 2 und 3 enthalten die Passivkonten. Die<br />
Klasse 2 enthält die Kapitalkonten.<br />
Konten Bedeutung<br />
2000 – 2049 Kapital Vollhafter/Einzelunternehmer<br />
2050 – 2099 Kapital Teilhafter<br />
2100 – 2399 Privatkonten Vollhafter/Einzelunternehmer<br />
2500 – 2799 Privatkonten Teilhafter<br />
2900 – 2910 Gezeichnetes Kapital<br />
2920 – 2929 Kapitalrücklagen<br />
2930 – 2963 Gewinnrücklagen<br />
2970 – 2976 Gewinnvortrag<br />
2978 – 2979 Verlustvortrag<br />
2980 – 2994 Sonderposten mit Rücklageanteil
Die Klasse 3 enthält die Konten für die Schulden des Unternehmens:<br />
Konten Bedeutung<br />
3000 – 3098 Rückstellungen (und sonstige Rückstellungen)<br />
Verbindlichkeiten<br />
3100 – 3130 Anleihen<br />
3150 – 3200 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />
3250 – 3285 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen<br />
3300 – 3349 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />
3350 – 3390 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener und der Ausstellung eigener Wechsel<br />
3400 – 3430 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen<br />
3450 – 3480 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />
3500 – 3851 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
3900 – 3970 Rechnungsabgrenzungsposten<br />
87
WISO Buchhaltung 2010<br />
Die Kontenklassen 4 – 7 enthalten die Aufwands- und Ertragskonten.<br />
Die Klasse 4 enthält die betrieblichen Erträge:<br />
88<br />
Konten Bedeutung<br />
4000 – 4449 Umsatzerlöse<br />
4500 Provisionserlöse<br />
4600 – 4680 Eigenverbrauch (einschließl. Unentgeltliche Leistungen an Gesellschafter)<br />
4690 Nicht steuerbare Umsätze<br />
4695 Umsatzsteuervergütungen<br />
4700 – 4729 Erlösschmälerungen<br />
4730 – 4799 Gewährte Skonti, Boni, Rabatte<br />
4800 – 4810 Bestandsveränderungen<br />
4820 Andere aktivierte Eigenleistungen<br />
4830 – 4955 Sonstige betriebliche Erträge
Klasse 5 enthält den betrieblichen Materialaufwand:<br />
Konten Bedeutung<br />
5000 – 5099 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren<br />
5100 Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen<br />
5200 – 5559 Einkauf von Waren / Warenbezug<br />
5600 – 5659 Nicht anrechenbare Vorsteuer<br />
5700 – 5729 Nachlässe<br />
5730 – 5799 Erhaltene Skonti, Boni, Rabatte<br />
5800 Leergut<br />
5820 Zölle und Einfuhrabgaben<br />
5840 Verrechnete Stoffkosten<br />
5860 Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />
5880 Fremdleistungen<br />
5900 Sonstige betriebliche Erträge<br />
Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />
89
WISO Buchhaltung 2010<br />
Die Klasse 6 enthält die sonstigen betrieblichen Aufwendungen:<br />
90<br />
Konten Bedeutung<br />
Personalaufwand<br />
6000 – 6090 Löhne und Gehälter<br />
6100 – 6170 Soziale Abgaben und Aufwendungen<br />
6200 – 6268<br />
6270 – 1288<br />
Abschreibungen<br />
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen<br />
sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft<br />
üblichen Abschreibungen überschreiten<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
6305 – 6350 Raumkosten<br />
6400 – 6430 Versicherungen, Beiträge, Sonstige Abgaben<br />
6450 – 6490 Reparaturen und Instandhaltungen<br />
6500 – 6570 Fahrzeugkosten
6600 – 6640 Werbekosten<br />
6650 – 6690 Reisekosten<br />
6700 – 6790 Kosten der Warenabgabe<br />
6800 – 6830 Verwaltungskosten<br />
6800 – 6830 Verwaltungskosten<br />
6835 – 6840 Mieten, Leasing<br />
6845 – 6850 Sonstiger Betriebsbedarf<br />
6855 Nebenkosten des Geldverkehrs<br />
6860 – 6870 Nicht anrechenbare Vorsteuer<br />
6878 Spenden<br />
6885 – 6905 Erlöse und Verluste aus Anlageverkäufen und so weiter<br />
6910 – 6936 Abschreibungen und Verluste auf Umlaufvermögen<br />
6970 – 6988 Kalkulatorische Kosten<br />
6990 – 6999 Kosten bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens<br />
Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />
91
WISO Buchhaltung 2010<br />
Die Klasse 7 enthält weitere Konten für Erträge und Aufwendungen:<br />
92<br />
Konten Bedeutung<br />
7000 – 7019 Erträge aus Beteiligungen<br />
7100 – 7149 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />
7190 – 7194 Erträge aus Verlustübernahme und auf Grund einer Gewinngemeinschaft ...<br />
7200 – 7210 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
7300 – 7359 Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />
7390 – 7394 Aufwendungen aus Verlustübernahme und auf Grund einer Gewinngemeinschaft ...<br />
7400 Außerordentliche Erträge<br />
7500 Außerordentliche Aufwendungen<br />
7600 – 7640 Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />
7650 – 7690 Sonstige Steuern (einschl. Steuernachzahlungen)<br />
7700 Erträge aus Kapitalherabsetzung<br />
7710 – 7716 Gewinnvortrag<br />
7700 Erträge aus Kapitalherabsetzung<br />
7710 – 7716 Gewinnvortrag
7718 Verlustvortrag<br />
7720 Vorabausschüttung<br />
7730 – 7750 Entnahmen aus Rücklagen<br />
7760 – 7780 Einstellungen in Rücklagen<br />
Die Kontenklasse 9 enthält Vortragskonten und statistische<br />
Konten.<br />
Konten Bedeutung<br />
9000 – 9090 Vortragskonten<br />
9120 – 9190 Statistische Konten für Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)<br />
9200 – 9219 Statistische Konten für den Kennziffernteil der Bilanz<br />
9400 – 9490 Statistische Konten für den DATEV-Betriebsvergleich<br />
9500 – 9799 Statistische Konten für die Kapitalkontenentwicklung<br />
9800 – 9801 Lösch- und Korrekturschlüssel<br />
9900 – 9990 Bestand an Forderungen bei Gewinnermittlung nach § 473 EStG<br />
Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />
93
WISO Buchhaltung 2010<br />
Die Abweichung bei den unterschiedlichen Kontenrahmen<br />
(SKR, IKR, GKR) ist für das Verstehen der doppelten<br />
Buchführung beziehungsweise die praktische Tätigkeit<br />
des Buchhalters nicht von Bedeutung. Wer sich in einem<br />
Kontenrahmen zurechtfindet, kann das ohne große Umstellung<br />
auch in jedem anderen. Dass man sich in solch einem<br />
Fall an neue Nummern und Bezeichnungen gewöhnen<br />
muss und von daher im Ablauf zunächst etwas behindert<br />
ist, ändert aber nichts an der identischen Systematik. Die<br />
Schwierigkeiten liegen eher darin, dass der Einzelhandels-<br />
Buchhalter mit ganz anderen Buchungsproblemen beschäftigt<br />
ist (stärkere Fixierung auf das Kassengeschäft),<br />
als der Buchhalter in einem Industriebetrieb (Verbuchung<br />
der industriellen Leistungserstellung).<br />
„Das man für alles den richtigen Rahmen nutzen soll, war<br />
mir irgendwie schon immer klar, dass das aber auch für die<br />
Buchhaltung gilt, hätte ich nicht gedacht.“<br />
„Es ist vor allem eine Hilfe, einmal für den Buchhalter<br />
selbst. So kann er sich schnell auch bei neuen Vorfällen<br />
eine Zuordnung treffen. Außerdem bringt diese Systematik<br />
auch einen guten Überblick. Außerdem kann er sachverständigen<br />
fremden Dritten schnell einen Einblick in die<br />
Buchhaltung verschaffen ohne viel erklären zu müssen. Das<br />
94<br />
ist ja eine der Forderungen des Gesetzgebers an die Buchführung.“<br />
„Muss man denn dritte in seine Buchführung schauen lassen?“<br />
„Nicht jeden beliebigen. Aber wenn das Finanzamt kommt,<br />
oder die Sozialversicherungsträger die Lohnbuchhaltung<br />
prüfen möchten, dann müssen Sie das schon gestatten.“<br />
„Aber anderen nicht, oder?“<br />
„Kommt drauf an. Wenn Sie zum Beispiel in Verträgen stehen<br />
haben, dass ihre Vertreter zur Prüfung ihrer Provisionsabrechnungen<br />
im Zweifelsfall nachsehen dürfen, können<br />
Sie das auch diesen verweigern.“<br />
„Macht man so etwas denn? Ich meine – schreibt man solche<br />
Rechte in Verträge?“<br />
„Normalerweise nicht, aber ich habe solche Verträge schon<br />
gesehen. Und wenn, dann muss man die natürlich einhalten.<br />
Manchmal ist auch die Rechtsform dafür verantwortlich,<br />
dass Fremde in die Buchhaltung sehen dürfen, etwa<br />
dann, wenn von einer Prüfpflicht durch Wirtschaftsprüfer<br />
ausgegangen werden muss.“
„Na, das wird mir als frischer Selbstständiger ja wohl kaum<br />
drohen.“<br />
„Wenn sie eine kleine Aktiengesellschaft oder eine Genossenschaft<br />
gründen – schon.“<br />
Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />
95
WISO Buchhaltung 2010<br />
96
Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt:<br />
Ausgeglichen geht’s am Besten<br />
„Herr Felleisen, herzlich Willkommen. Auf ihren Besuch<br />
heute habe ich mich schon ganz besonders gefreut.“<br />
„Na das hört sich ja gut an.“<br />
„Sie hatten mir ja versprochen, dass ich heute endlich in<br />
die Geheimnisse des Buchens eingeführt werde.“<br />
„Etwas beunruhigt bin ich über Ihre Freude aber schon. Sie<br />
werden doch nicht umschwenken und sich zum Bilanzbuchhalter<br />
entwickeln?“<br />
Herr Moritz lacht. „Nein, die Gefahr besteht wohl kaum.<br />
Aber ich habe gründlich darüber nachgedacht, was Sie mir<br />
schon alles erzählt haben und ich glaube es ist ganz gut,<br />
wenn ich soviel davon verstehe, dass ich dem Steuerberater<br />
einiges an Arbeit abnehmen kann. Immerhin habe ich dann<br />
ja einen Bezug zu den ganzen Zahlen.“<br />
Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />
„Das stimmt. Hinzu kommt, dass Sie schneller wissen, wie<br />
es um ihr Geschäft steht, als Ihr Steuerberater das mitteilen<br />
kann.“<br />
„Sehn sie, dass kommt auch noch dazu.“<br />
„Wobei aber auch einige Einschränkungen zu machen sind,<br />
doch das ist etwas für später.“<br />
„Genau, fangen wir einfach mal an zu buchen.“<br />
„Soweit sind wir aber noch nicht. Bevor wir buchen können,<br />
gibt es noch einiges zu erledigen.“<br />
„Was zum Beispiel?“<br />
„Wir müssen die Eröffnungsbilanz auflösen.“<br />
„Na so was. Da wurde sie gerade erstellt und jetzt muss sie<br />
wieder aufgelöst werden?“<br />
97
WISO Buchhaltung 2010<br />
„Natürlich und zwar auf Konten. Später macht das Programm<br />
das weitgehend für Sie, aber zunächst schauen wir<br />
Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz<br />
Zu Beginn einer Buchungsperiode gibt es erst einmal etwas<br />
zu tun, bevor mit dem eigentlichen Buchen begonnen<br />
werden kann. Es ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen und<br />
anschließend auf Konten aufzulösen.<br />
Die Kunst der Auflösung: Eröffnungsbilanz<br />
erstellen und auf Konten verteilen<br />
Es gibt verschiedene Fälle, in denen eine Eröffnungsbilanz<br />
aufzustellen ist:<br />
■ Wenn ein Unternehmen (Handelsgewerbe) neu gegründet<br />
wurde<br />
■ Wenn eine Unternehmensumwandlung stattgefunden<br />
hat (zum Beispiel wenn ein Kleingewerbe zu einem<br />
kaufmännischen Betrieb geworden ist)<br />
■ Wenn ein Unternehmen den Besitzer wechselt<br />
■ Wenn zwei Unternehmen zusammengehen (Verschmelzen)<br />
98<br />
uns das einmal so an, als würden sie das alles mit der Hand<br />
und natürlich dem Kopf machen.“<br />
■ Wenn Gesellschafter aus einer OHG oder KG ausscheiden<br />
■ Wenn die Rechtsform wechselt<br />
Außerdem wird eine Eröffnungsbilanz jeweils zu Beginn<br />
eines neuen Geschäftsjahres erstellt. Dabei handelt es sich<br />
dann in der Regel um die Schlussbilanz des abgeschlossenen<br />
und vorangegangenen Geschäftsjahres. Diese Eröffnungsbilanz<br />
wird nun für die laufende Buchungstätigkeit<br />
in einzelne Konten aufgelöst.<br />
Dabei gilt: Die Beträge der Aktivseite werden im Soll auf<br />
den Aktivkonten, die Beträge der Passivseite im Haben auf<br />
den Passivkonten gebucht.<br />
Wenn wir aber nun das ernst nehmen, was bei der Erläuterung<br />
zum Buchungssatz gesagt wurde, dann erscheint<br />
bei der Auflösung das System der doppelten Buchführung<br />
inkonsequent. Wir müssen ja buchen: SOLL an SOLL und<br />
HABEN an HABEN.
In manchen Schulbüchern zur Buchführung und auch in<br />
einigen Kontenrahmen (zum Beispiel dem GKR) wird das<br />
„Eröffnungsbilanzkonto“ erwähnt. Mithilfe dieses Kontos<br />
versucht(e) man diese Inkonsequenz zu beseitigen.<br />
Zunächst bucht man<br />
■ Aktivposten der Bilanz an Haben des Eröffnungsbilanzkontos,<br />
beziehungsweise<br />
■ Soll des Eröffnungsbilanzkontos an Passivposten der<br />
Bilanz.<br />
Anschließend kann das Eröffnungsbilanzkonto aufgelöst<br />
werden mit folgenden Buchungssätzen:<br />
■ Soll Aktivkonto an Haben Eröffnungsbilanzkonto und<br />
■ Soll Eröffnungsbilanzkonto an Haben Passivkonto<br />
In der Praxis spart man sich das heute meist. Wird die<br />
Buchhaltung per „EDV“ gemacht, tritt dieses Eröffnungsbilanzkonto<br />
sowieso kaum in Erscheinung. Die so genannten<br />
Eröffnungsbilanzbuchungen finden über so genannte<br />
Saldovorträge statt. Zu Beginn eines Geschäfts (oder zu<br />
Beginn der Arbeit mit der EDV-Buchhaltung) werden diese<br />
manuell aus der Bilanz (oder dem Inventar) übernommen.<br />
Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />
Später können Saldovorträge automatisch gebucht werden,<br />
denn eine Schlussbilanz ist dann ja bereits vorhanden.<br />
Die Schlussbilanz hat auch gleichzeitig die Eröffnungsbilanz<br />
zu sein! Diese Doppelfunktion nennt man auch<br />
Bilanzzusammenhang, Bilanzidentität oder formelle Bilanzkontinuität.<br />
Der Gesetzgeber hat dies in den Bewertungsgrundsätzen<br />
des HGB festgeschrieben.<br />
§ 252 HGB<br />
(1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen<br />
Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere<br />
Folgendes:<br />
1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs<br />
müssen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden<br />
Geschäftsjahrs übereinstimmen.<br />
Zuerst das, was Bestand hat:<br />
Buchen auf Bestandskonten<br />
Ist die Eröffnungsbilanz in Konten aufgelöst, so kann gebucht<br />
werden. Beim Buchen handelt es sich um das Erfassen<br />
der laufenden Geschäftsvorfälle. Früher hat man<br />
diese aufgeschrieben (in Bücher eingetragen). Heute gibt<br />
man diese Buchungssätze in Dialogmasken am Computer<br />
99
WISO Buchhaltung 2010<br />
ein. Dabei werden die Bestandskonten insofern verändert,<br />
dass immer zwei Konten gleichzeitig berührt werden, und<br />
zwar (mindestens) einmal auf der Soll- und einmal auf der<br />
Haben-Seite eines Kontos. Ist eine Buchungsperiode beendet<br />
(Monat, Quartal, Jahr) oder soll ein Zwischenabschluss<br />
erstellt werden, so werden die Konten abgeschlossen und<br />
in die Schlussbilanz (oder Zwischenbilanz) übertragen.<br />
Als Beispiel soll der Vorgang dienen, der bereits im vorangegangenen<br />
Kapitel zur Erläuterung des Buchungssatzes<br />
Mit dem Programm WISO Buchhaltung ist ebenso einfach<br />
zu buchen. Das erste Konto, das in der Standardmaske abgefragt<br />
wird, muss das Konto sein, auf dessen Soll-Seite<br />
die Buchung erfolgen soll. Dann werden der Betrag und<br />
anschließend das Gegenkonto (Konto mit der Buchung auf<br />
der Habenseite) eingetragen. Ein Text dient zur besseren<br />
100<br />
herhalten musste: Von der Bank wurde ein Geldbetrag abgehoben<br />
und in die Kasse gelegt.<br />
Der Buchungssatz lautet:<br />
Kasse (Soll) an Bank (Haben) 1.000 Euro<br />
Auf den Konten tragen Sie – in der gleichen Reihenfolge:<br />
erst Soll, dann Haben – diese Vorgänge entsprechend<br />
ein. Ein kurzer Verweis auf das Gegenkonto erleichtert die<br />
Übersicht und die Suche nach Fehlern.<br />
Identifizierung der einzelnen Buchung. Wer ganz ungeübt<br />
ist, kann den Buchführungshelfer einschalten (über Einstellungen<br />
- Buchführungshelfer anzeigen). Darin sind viele<br />
standardisierte Buchungen bereits vorbereitet. Sie müssen<br />
dann nur noch individuell angepasst werden.
Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />
Eine einfache Buchung in der Buchungsmaske ist schnell mit dem Buchungssatz gefüllt<br />
101
WISO Buchhaltung 2010<br />
102<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Wenn Sie die Darstellung der Buchung mit Konto/<br />
Gegenkonto verwirrt, dann können Sie auch die Soll/<br />
Haben-Darstellung wählen. Stellen Sie über das Register<br />
Tabelle die Liste Einfach[Soll-/Habenkonto] ein<br />
und schon ist die Übersicht im Hauptbuch umgestellt.<br />
Die Soll/Haben-Darstellung erleichtert insbesondere Anfängern das Verständnis für den Buchungsvorgang.
Buchen ist also gar nicht so schwierig. Haben Sie das Prinzip<br />
einmal begriffen, konzentrieren Sie sich fast ausschließlich<br />
auf die Frage „Wohin?“, das heißt, welche Konten werden<br />
berührt. Natürlich gibt es verzwickte Buchungsprobleme,<br />
die nicht mehr mit einer einfachen Buchung gelöst werden<br />
können. Wenn das Prinzip an solchen einfachen Buchungen<br />
aber einmal verstanden ist, muss in den komplizierten<br />
Fällen nur noch das „Problem an sich“ gelöst werden.<br />
Vor der Buchung stellen Sie sich drei systematische Fragen:<br />
■ Welche Konten müssen für diesen Fall benutzt werden?<br />
■ Auf welchem Konto liegt ein Zugang, auf welchem ein<br />
Abgang vor?<br />
■ Werden Aktiv- oder Passivkonten oder gar beide benutzt?<br />
Schließen wir an das vorangegangene Beispiel an und führen<br />
es weiter: Gebucht wurde der Vorgang: Geld von der<br />
Bank geholt und anschließend in die Kasse gelegt. Nun<br />
kommt der Paketdienst und bringt die Sendung eines Lieferanten,<br />
die per Nachnahme zu zahlen ist (500,- Euro).<br />
Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />
1. Frage: Welche Konten müssen in diesem Fall<br />
benutzt werden?<br />
Ganz sicher wieder die Kasse, denn aus ihr wurde der Paketbote<br />
bezahlt. Bei der Lieferung handelt es sich um Waren,<br />
die anschließend ins Lager gelegt werden. Wir können<br />
als dafür ein Warenkonto benutzen.<br />
2. Auf welchem Konto liegt ein Zugang, auf<br />
welchem ein Abgang vor?<br />
Deutlich ist, dass bei den Waren ein Zugang vorliegt. Auf<br />
dem Warenkonto kann also im Soll gebucht werden. Der<br />
Betrag in der Kasse wurde um den entsprechenden Betrag<br />
reduziert. Es handelt sich also um einen Abgang und damit<br />
um eine Haben-Buchung.<br />
3. Werden Aktiv- oder Passivkonten oder gar<br />
beide benutzt?<br />
Kasse und Warenkonten sind Aktiv-Konten. Was das für<br />
eine Bedeutung für die Bilanz hat, werden Sie einige Seiten<br />
später erfahren.<br />
103
WISO Buchhaltung 2010<br />
Der Buchungssatz lautet also:<br />
Warenkonto (Soll) an Kasse (Haben) 500,- Euro<br />
Mit der WISO Buchhaltung ist das alles noch einfacher:<br />
Der Buchführungshelfer gibt auch hier schon wieder eine<br />
passende Buchung vor. Lediglich der Betrag muss noch angepasst<br />
werden.<br />
104
Eine Warenbuchung ist ebenfalls schnell erfasst.<br />
Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />
105
WISO Buchhaltung 2010<br />
Ein Klick auf OK übernimmt die Buchung und verbucht<br />
sie im Buchungsstapel. Wird später auf die Schaltfläche<br />
Buchen geklickt (sinnvoller Weise zum Monatsabschluss,<br />
nachdem alle Buchungen noch einmal kontrolliert wurden),<br />
werden die Buchungen „richtig“ verbucht. Ein Protokoll<br />
gibt über diese Buchungen Aufschluss.<br />
106<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Versäumen Sie es nicht, das Buchungsprotokoll<br />
anzusehen (am Bildschirm) und zu Dokumentationszwecken<br />
auszudrucken.<br />
Das Vorgehen Schritt-für-Schritt:<br />
1. Klicken Sie auf die Schaltfläche Buchen. Alternativ<br />
können Sie in der Gruppe Abrechnung und Abschluss<br />
die Schaltfläche Buchungslauf für „Hauptbuch“ durchführen<br />
wählen. Sind keine Buchungen im Hauptbuch<br />
vorhanden, so gibt WISO Buchhaltung eine entsprechende<br />
Meldung aus.<br />
2. Klicken Sie in den ersten beiden Dialogfenstern des Assistenten<br />
auf Weiter. (Ich gehe davon aus, dass normalerweise<br />
immer vorher eine Datensicherung gemacht<br />
wurde).<br />
3. Im Dialogfenster Zusammenfassung klicken Sie auf<br />
Fertig stellen.<br />
4. Im Dialogfenster Archiv ausgeben klicken Sie auf Bildschirm.
Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />
Die Beispielbuchungen werden nach der Übernahme im Journal aufgeführt.<br />
107
WISO Buchhaltung 2010<br />
Von der Bildschirmanzeige des Journals aus können Sie<br />
dann auch drucken.<br />
An diesem kleinen Beispiel kann jetzt auch die grundsätzliche<br />
Abschlusstechnik der Buchführung demonstriert<br />
werden. Es wird zunächst die größere Seite des Kontos ermittelt<br />
und die Summe unterhalb eingetragen. Dieser End-<br />
Die Buchungssätze für den Abschluss sehen für dieses Beispiel<br />
folgendermaßen aus:<br />
Schlussbilanz (Soll) an Kasse (Haben) 675,90<br />
Schlussbilanz (Soll) an Waren (Haben) 6.255,00<br />
Schlussbilanz (Soll) an Bank (Haben) 20.033,05<br />
108<br />
betrag wird auf die andere Seite übertragen. Anschließend<br />
wird die Differenz (der Saldo) ermittelt und eingetragen.<br />
Dieser Saldo kommt nun (natürlich wieder über eine Buchung)<br />
in die Schlussbilanz.<br />
Auf das bisher benutzte Beispiel angewandt sieht dies so<br />
aus:<br />
Für die weiteren Ausführungen in diesem Buch gilt:<br />
■ Das Eröffnungsbilanzkonto wird unberücksichtigt gelassen<br />
(wird für die WISO Buchhaltung sowieso nicht<br />
benötigt)
■ Der Hinweis Soll und Haben beim Buchungssatz entfällt.<br />
Es diente hier – zu Beginn der Erläuterungen zum<br />
Buchen – nur zum besseren Verständnis. Da immer erst<br />
das Sollkonto und dann das Haben-Konto kommt, ist<br />
durch die Aufstellung des Buchungssatzes schon klar,<br />
wo gebucht wird.<br />
Die Geschäftsvorfälle und Buchungen:<br />
1. Kauf von Waren auf Ziel, 5.000 Euro<br />
Buchungssatz: Waren an Verbindlichkeiten, 5.000 Euro<br />
2. Ein Kunde zahlt seine Rechnung, 4.000 Euro<br />
Buchungssatz: Bank an Forderungen, 4.000 Euro<br />
Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />
Ein einfaches Beispiel für den Weg von der Eröffnungsbilanz<br />
über Buchungen zur Schlussbilanz könnte folgendermaßen<br />
aussehen:<br />
3. Zahlung an einen Lieferanten, 8.125 Euro<br />
Buchungssatz: Verbindlichkeiten an Bank, 8.125 Euro<br />
109
WISO Buchhaltung 2010<br />
110<br />
Die Konten werden in die Schlussbilanz abgeschlossen.
Die Buchungssätze lauten:<br />
1. Schlussbilanz an Waren, 155.000 Euro<br />
2. Schlussbilanz an Forderungen, 53.000 Euro<br />
3. Schlussbilanz an Bank, 18.875 Euro<br />
4. Festkapital an Schlussbilanz, 55.000 Euro<br />
5. Darlehn an Schlussbilanz, 115.000 Euro<br />
6. Verbindlichkeiten an Schlussbilanz, 56.875,00 Euro<br />
Damit ist ein – wenn auch kleiner – Buchungskreislauf geschlossen.<br />
In der nächsten Periode wird die Schlussbilanz<br />
als Eröffnungsbilanz übernommen und wiederum in Konten<br />
aufgelöst.<br />
Dieses Beispiel eignet sich auch dazu, erste Erfahrungen<br />
mit der WISO Buchhaltung zu machen. Dabei gehen Sie<br />
folgendermaßen vor:<br />
1. Legen Sie einen neuen Mandanten an (Mandant öffnen)<br />
- dies geht allerdings nur in der mandantenfähigen<br />
Netzwerkversion. Haben Sie die Einzelplatzversion,<br />
so arbeiten sie mit dem Testmandanten, bevor Sie eine<br />
eigene „echte“ Buchhaltung anlegen.<br />
Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />
2. Buchen Sie die Geschäftsvorfälle nach den Buchungssätzen.<br />
Die Buchungsmaske rufen Sie durch die Schaltfläche<br />
Neu auf.<br />
3. Schauen Sie sich das Buchungsjournal (Abrechnung -<br />
Buchungsprotokoll drucken) und bei Bedarf auch andere<br />
Auswertungen an (z.B. Konten Summen & Salden<br />
drucken)<br />
4. Stellen Sie die Bilanz auf (Abrechnungen – Kontengliederungen<br />
drucken).<br />
111
WISO Buchhaltung 2010<br />
112<br />
Eine Testbilanz ist schnell erstellt.
Haben Sie dies kleine Beispiel mit dem Programm „durchgespielt“,<br />
so haben Sie nicht nur die Grundtechniken der<br />
Buchführung geübt, sondern auch gleichzeitig den Umgang<br />
mit dem Programm. Dabei dürften sicher kaum mehr als<br />
eine halbe Stunde für diese Übung benötigt worden sein.<br />
Alles ändert sich: Werteveränderungen<br />
in der Bilanz<br />
Bei den Beispielen und der Übung auf den vorangegangenen<br />
Seiten ist Ihnen sicherlich deutlich geworden, dass<br />
jeder Geschäftsvorfall zu einer Veränderung in der Bilanz<br />
führt. Dabei sind vier verschiedene Veränderungsarten auszumachen:<br />
■ Bei einem Aktivtausch verändern sich nur Positionen<br />
der Aktivseite. Passivseite und Bilanzsumme bleiben<br />
unverändert. Beispiel: Wenn eine neue Schreibmaschine<br />
gegen bar gekauft wird, verringert sich der Betrag<br />
in der Kasse und erhöht sich der Betrag bei der Geschäftsausstattung.<br />
■ Bei einem Passivtausch verändern sich nur Positionen<br />
der Passivseite. Aktivseite und Bilanzsumme bleiben<br />
unverändert. Beispiel: Das Darlehn eines Anlegers wird<br />
in eine Beteiligung und damit in Eigenkapital (Fest-<br />
Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />
kapital) umgewandelt. Das Eigenkapitalkonto erhöht<br />
sich, das Darlehnskonto nimmt in gleichem Maße ab.<br />
■ Bei einer Aktiv-Passiv-Mehrung werden Positionen der<br />
Aktiv- und Passivseite erhöht. Die Bilanzsumme erhöht<br />
sich ebenfalls. Beispiel: Kauf von Waren auf Ziel (Verbindlichkeiten).<br />
Das Warenkonto erhöht sich (auf der<br />
Aktivseite), das Verbindlichkeitskonto (auf der Passivseite)<br />
ebenfalls.<br />
■ Bei einer Aktiv-Passiv-Minderung werden Positionen<br />
der Aktiv- und Passivseite vermindert. Beispiel: Banküberweisung<br />
an einen Lieferanten. Das Guthaben auf<br />
dem Bankkonto (Aktivseite) verringert sich, die Lieferantenschulden<br />
nehmen ab, damit verringert sich das<br />
Verbindlichkeitenkonto (Passivseite).<br />
Für ein Verständnis der Buchführung und vor allem der<br />
Auswirkungen auf den Abschluss ist es wichtig, diese<br />
grundlegenden Prinzipien zu kennen.<br />
113
WISO Buchhaltung 2010<br />
114<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Es ist immer darauf zu achten, dass das Gleichgewicht<br />
der Bilanz erhalten bleibt. Kein Geschäftsvorfall<br />
darf zu einem Ungleichgewicht der beiden Bilanzseiten<br />
(Aktiva – Passiva) führen!<br />
Buchen auf Erfolgskonten: was hat’s<br />
gebracht?<br />
Die bisherigen Buchungsvorgänge bezogen sich ausschließlich<br />
auf die direkten Bilanzkonten und haben keinen<br />
Einfluss auf den Erfolg des Unternehmens. Wenn Geld von<br />
der Bank geholt und in die Kasse gelegt wird, verändert<br />
sich genauso wenig an den Vermögensverhältnissen wie<br />
beim Kauf von Waren.<br />
Nun finden aber in einem Unternehmen auch ein Werteverzehr<br />
sowie ein Wertezuwachs statt. Den Werteverzehr<br />
nennt man auch Aufwand oder Kosten, den Wertezuwachs<br />
Ertrag oder Erlös.<br />
Jeder Geschäftsvorfall, der einen Aufwand oder Ertrag bewirkt,<br />
verändert (indirekt) das Kapitalkonto. Aufwendungen<br />
schmälern das Kapital, Erträge erhöhen dieses. Damit nicht<br />
jedes Mal das Kapitalkonto berührt werden muss beim<br />
Buchen solcher Geschäftsvorfälle, werden so genannte Erfolgskonten<br />
eingerichtet. Es ist nicht falsch, sich diese als<br />
„Unterkonten des Kapitalkontos“ vorzustellen.<br />
Jedes Erfolgskonto wird in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
abgeschlossen. Das Ergebnis dieser Gewinn- und<br />
Verlustrechnung ist der Betriebserfolg. Dieser fließt in die<br />
Bilanz ein: über das Kapitalkonto.<br />
Das folgende Beispiel zeigt exemplarisch, wie eine einfache<br />
Gewinn- und Verlustrechnung über das Kapitalkonto<br />
abgeschlossen wird:<br />
Die Aufwands- und Ertragskonten werden abgeschlossen<br />
und der Saldo in das Gewinn- und Verlustkontoübertragen.<br />
Die Buchungssätze dazu lauten.<br />
■ Gewinn- und Verlustkonto an Aufwandskonto<br />
■ Ertragskonto an Gewinn- und Verlustkonto<br />
Der Saldo des Gewinn- und Verlustkontos wird in das Kapitalkonto<br />
übertragen. Steht der Saldo auf der Soll-Seite, so<br />
liegt ein Gewinn vor, steht der Saldo auf der Haben-Seite,<br />
so ist ein Verlust entstanden. Die Buchungssätze lauten:
■ Gewinn- und Verlustkonto an Kapitalkonto (bei Gewinn)<br />
■ Kapitalkonto an Gewinn- und Verlustkonto (bei Verlust)<br />
Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />
115
WISO Buchhaltung 2010<br />
Dieses Beispiel stellt die wünschenswerte Situation dar,<br />
dass nach Abzug aller Kosten noch etwas übrig bleibt: der<br />
Gewinn.<br />
Damit ist das Prinzip der doppelten Buchführung bereits<br />
grob umrissen dargestellt. Sie wissen<br />
■ Wie ein Inventar und eine Bilanz erstellt wird.<br />
■ Sie kennen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen.<br />
■ Sie können eine Eröffnungsbilanz in Konten auflösen.<br />
■ Sie können auf Bestandskonten buchen.<br />
■ Sie können auf Erfolgskonten buchen.<br />
■ Sie können die Erfolgskonten über das Kapitalkonto<br />
abschließen.<br />
■ Sie können die Schlussbilanz erstellen.<br />
116<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Natürlich fehlen Ihnen noch die Kenntnisse für viele<br />
buchungstechnische Details. Einige davon werden in<br />
den nächsten Kapiteln dieses Buches dargestellt. Was<br />
Ihnen aber auch diese Kapitel nicht bringen können,<br />
ist die nötige Erfahrung. Die gewinnen Sie nur durch<br />
das „Tun“.
„So, kaufe ich etwas von vorhandenem Geld, dann findet<br />
zunächst keine Vermögensänderung statt. Aktivtausch also.<br />
Zahle ich Schulden ab, so ändert sich ebenfalls nichts – mal<br />
abgesehen davon, dass ich dann besser schlafen kann – nur<br />
die Passivseite der Bilanz wird etwas anders sortiert.“<br />
„Ich glaube, Herr Moritz, sie haben die grundlegenden<br />
Prinzipien verstanden.“<br />
„Aber sobald ich etwas tiefer nachdenke, kommen schon<br />
wieder Fragen hoch.“<br />
„Welche zum Beispiel?“<br />
„Nehmen wir mal ein Beispiel zum Aktivtausch. Ich kaufe<br />
mit Geld aus der Kasse einen PC. Gut, der erscheint bei der<br />
Geschäftsausstattung und gleicht so den fehlenden Betrag<br />
in der Kasse aus. Spätestens morgen stimmt doch aber<br />
meine Bilanz nicht mehr.“<br />
„Wieso das?“<br />
Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />
„Weil der PC nicht mehr so viel wert ist. Diese Geräte verlieren<br />
doch stündlich an Wert. Wollte ich den PC wieder<br />
verkaufen, so würde ich den Betrag, den ich ausgegeben<br />
habe, nicht mehr dafür bekommen.“<br />
„Da haben Sie recht, aber ich bitte noch um etwas Geduld.<br />
Diesem Problem nehmen wir uns selbstverständlich<br />
noch an.“<br />
„Das fällt dann unter die Gewinn- und Verlustrechnung?“<br />
„Genau. Zunächst ist es ein Vorgang, der nur die Bilanzkonten<br />
berührt. Aber im Laufe der Periode bekommt er<br />
auch eine erfolgswirksame Komponenten (in diesem Fall<br />
eine negative). Wie das zu berechnen und zu buchen ist,<br />
erfahren sie später.<br />
117
WISO Buchhaltung 2010<br />
118
Leseausflug 6: Buchungsalltag:<br />
Passendes für alle „Fälle“<br />
„Das war alles bisher so einfach. Geld von der Bank,<br />
in die Kasse gelegt, Postbote bezahlt. Das Leben eines<br />
Buchhalters muss doch vielfältiger sein – eben so wie das<br />
richtige Leben auch.“<br />
„Da haben Sie Recht, Herr Moritz. Deshalb nehmen wir uns<br />
auch ein paar Buchungen aus den Hauptbereichen des Geschäftsbetriebs<br />
vor.“<br />
„Und die wären?“<br />
„Warenverkehr, Zahlungsverkehr, Personal.“<br />
„Und das alles mit dem richtigen Rahmen.“<br />
„Ja, da werden wir jetzt drauf achten, dass wir einen Kontenrahmen<br />
benutzen.“<br />
„Wenn ich sie aber richtig verstanden habe, gibt es da<br />
viele.“<br />
Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />
„Stimmt, aber eigentlich ist das nicht so wichtig. Kommen<br />
sie mit einem klar, verstehen sie auch jeden anderen.“<br />
„Ich bin da noch etwas skeptisch.“<br />
„Natürlich muss man sich ein wenig umstellen, sich mit<br />
der neuen Gliederungssystematik vertraut machen. Aber<br />
das ist schnell erledigt. Wichtiger ist es zu wissen, wie so<br />
etwas überhaupt funktioniert und aufgebaut ist. Wenn sie<br />
wissen, wo zum Beispiel die Aufwands- und Ertragskonten<br />
untergebracht sind im jeweiligen Kontenplan, dann schlagen<br />
sie schnell die nötigen Konten nach und wenn sie in<br />
der Praxis stehen, haben Sie die für Sie nötigen Konten<br />
bald im Gedächtnis.“<br />
„So gut ist das aber nicht.“<br />
„Was auch nicht schlimm ist, da die meisten Buchhaltungsprogramme,<br />
WISO Buchhaltung nicht anders, beim<br />
119
WISO Buchhaltung 2010<br />
Buch die Listen mit den Konten anbieten. Sie müssen nur<br />
noch aus der Liste auswählen.“<br />
„Das kann ja dann jeder!“<br />
Nun aber richtig: Buchen mit Kontenrahmen<br />
Sie haben jetzt bereits einen guten Überblick über das System<br />
der doppelten Buchführung. Auch die Technik des Buchens<br />
ist Ihnen inzwischen vertraut. Der Einfachheit halber<br />
ist in den vorangegangenen Abschnitten auf die Benutzung<br />
eines Kontenrahmens verzichtet worden (abgesehen von<br />
den Beispielen mit der WISO Buchhaltung). In den folgenden<br />
Kapiteln und Beispielen wird aber konsequent auf den<br />
Kontenrahmen SKR 04 Bezug genommen, damit dieses<br />
Buch für Sie so praxisrelevant wie möglich ist.<br />
Sinn und Zweck von Kontennummern<br />
und Kontengliederungen<br />
Warum überhaupt Kontennummern? Die Buchhaltung wird<br />
dadurch doch nicht richtiger? Und wenn sowieso nur eine<br />
kleine Buchhaltung geführt wird, könnte man da nicht auf<br />
die Anwendung eines Nummernsystems verzichten? Wo<br />
doch sowieso heutzutage alles durchnummeriert ist!<br />
120<br />
„Wenn er die Grundprinzipien der Buchhaltung verinnerlicht<br />
hat – ja!“<br />
Das ist richtig! Die Buchhaltung nach den bisher aufgeführten<br />
Prinzipien kann auf ein Nummernsystem bei den<br />
Konten durchaus verzichten. Was in der Renaissance ohne<br />
Nummern ging, funktioniert auch heute noch. Allerdings<br />
mehr schlecht als recht. Berücksichtigen Sie immer die gesetzliche<br />
Vorgabe:<br />
§ 238 Abs. 1 HGB<br />
Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem<br />
sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen<br />
Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage<br />
des Unternehmens vermitteln kann.<br />
Zu individuell darf also eine Buchhaltung nicht gestaltet<br />
sein und der Verzicht auf ein aussagefähiges Nummernsystem<br />
kann leicht zur Unübersichtlichkeit führen. Aus<br />
einer kleinen Buchhaltung wird schon bei erträglichem
Geschäftserfolg leicht eine große. Hinzu kommt, dass bei<br />
der Buchführung über EDV für Abschluss- und Bilanzzuordnungen<br />
auf ein Nummernsystem nicht mehr verzichtet<br />
werden kann.<br />
Die Vorteile sind also:<br />
■ Ein Nummernsystem lässt eine übersichtliche und aussagefähige<br />
Gliederung der Konten zu.<br />
■ Ein Nummernsystem erlaubt eine sinnvolle Generalisierung<br />
von Kontenzusammenhängen (Kontenrahmen:<br />
SKR, GKR, IKR).<br />
■ Ein Nummernsystem ist für die EDV-Buchhaltung unerlässlich.<br />
Kontenpläne in WISO Buchhaltung<br />
Wie Sie einen vordefinierten Kontenplan wählen (und gegebenenfalls<br />
anpassen), haben Sie im Leseausflug 2 erfahren.<br />
Wollen Sie im laufenden Betrieb einen Kontenplan<br />
einsehen oder ausdrucken, gehen Sie folgendermaßen vor:<br />
1. Wählen Sie in der (linken) Bereichsleiste Abrechnung/<br />
Abschluss.<br />
2. Klicken Sie rechts auf den Schalter Druckübersicht.<br />
Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />
121
WISO Buchhaltung 2010<br />
3. Öffnen Sie im Verzeichnisbaum des Dialogfensters Daten<br />
ausgeben: Buchhaltung(Fibu) / Stammdaten / Kontenplan.<br />
4. Rechts daneben können Sie auf (Kontenplan) doppelt<br />
klicken und diesen anschließend auf dem Bildschirm<br />
oder Drucker ausgeben lassen. Die Bildschirmausgabe<br />
ist zur Kontrolle anzuraten. Eine anschließende Ausgabe<br />
auf dem Drucker ist dann auch noch möglich.<br />
5. Übernehmen Sie die Sortierung (Kontenplan nach<br />
Nummer) oder legen Sie eine andere fest (Liste ausklappen)<br />
und bestätigen Sie dann mit OK.<br />
122
Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />
Der aktive Kontenplan lässt sich am Bildschirm einsehen und ausdrucken.<br />
123
WISO Buchhaltung 2010<br />
124<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Sie erreichen den Kontenplan auch über das Menü<br />
Listen – Überblick/Stammdaten – Kontenplan.<br />
Konten stehen nicht isoliert und einzeln da, sondern sind<br />
in Gruppen zusammengefasst, die den Zusammenhang der<br />
Konten deutlich machen. Noch deutlicher wird es, wenn<br />
man sieht, wo die Konten ihre Ergebnisse später abliefern:<br />
in der Bilanz (oder der Einnahme- Überschussrechnung),<br />
der Gewinn- und Verlustrechnung, der Umsatzsteuererklärung<br />
usw. Wollen Sie das genauer unter die Lupe nehmen<br />
(oder gar Einfluss darauf nehmen), dann gehen Sie folgendermaßen<br />
vor:<br />
1. Wählen Sie in der Bereichsleiste die Gruppe<br />
Parameter aus.<br />
2. Öffnen Sie im Baum daneben Buchhaltung (FiBu) /<br />
Kontenplan / Kontengliederungen.<br />
3. Markieren Sie die Kontengliederung, die Sie untersuchen<br />
möchten, z.B. Gewinn- und Verlustrechnung nach<br />
HGB §275 durch einen Doppelklick.<br />
Im folgenden Fenster können Sie die Kontengliederung<br />
nach der Gewinn- und Verlustrechnung einsehen (und bei<br />
Bedarf anpassen).
Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />
Welche Konten in die Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung fließen, läßt sich über das Fenster Kontengliederung<br />
ändern einsehen und bei Bedarf auch anpassen.<br />
125
WISO Buchhaltung 2010<br />
In den folgenden Kapiteln können Sie sich mit wichtigen<br />
Details der Buchungstechnik auseinander setzen.<br />
126<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
In jedem Kontenrahmen (IKR, GKR, SKR 04 ...) finden<br />
Sie freie Bereiche oder sogar eine ganze freie Kontenklasse.<br />
Die können Sie beliebig zur Einrichtung ihrer<br />
Kontenarten und/oder Kostenstellenrechnung nutzen!<br />
Die Eine kommt, die Andere geht – die Problematik<br />
des Warenverkehrs<br />
Der Warenverkehr ist für den Handel und jeden anderen<br />
Gewerbebetrieb ein ganz wesentlicher Bereich, der sich<br />
entsprechend auch in der Buchhaltung widerspiegelt und<br />
an dieser Stelle vorrangig behandelt wird. Für Dienstleister<br />
ist er nicht so wichtig, es schadet aber nicht, sich damit<br />
näher auseinander zu setzen. Schnell ist man in der Situation,<br />
sich mit dieser Problematik auseinandersetzen zu<br />
müssen, sei es, weil man plötzlich doch auch Waren ein-<br />
und verkauft, wenn auch nur für Nebengeschäfte oder sei<br />
es, weil man sich mit dieser Problematik bei einem Kunden<br />
auseinander zu setzen hat.<br />
Wo ist nur die Ware geblieben?<br />
Ware liegt im Lager normalerweise nicht still. Sie kommt,<br />
sie geht, sie wird umgeräumt, verarbeitet, verändert, umgepackt<br />
und so weiter. Nicht jedes Detail muss in der<br />
Buchhaltung abgebildet werden (Lagerplatz zum Beispiel<br />
ist kein Merkmal, dass den Buchhalter interessiert), aber
den Zu- und Abgang sollte auch in der Buchhaltung eine<br />
Rolle spielen.<br />
Warenbewegungen sind zum Beispiel:<br />
■ Einkauf von Waren (der Warenbestand nimmt zu).<br />
■ Verkauf von Waren (der Warenbestand nimmt ab).<br />
■ Warenbestandskorrekturen, zum Beispiel nach einer<br />
Inventur (der Bestand nimmt zu oder ab)<br />
■ Ware wird entnommen, zum Beispiel für Muster oder<br />
Eigenverbrauch (der Bestand nimmt ab)<br />
■ Ware wird hinzugefügt, zum Beispiel aus Rücklieferungen,<br />
aus Messeresten und so weiter (der Bestand<br />
nimmt zu).<br />
Stellen Sie sich diese Vorgänge einmal für die Bilanz vor. Der<br />
Einkauf von Waren ist unproblematisch: Da erhöht sich der<br />
Warenbestand und Finanzkonten (Kasse, Bank) verringern<br />
sich oder auf der Passivseite werden die Verbindlichkeiten<br />
(Lieferantenschulden) erhöht. Spätestens beim Verkauf von<br />
Waren müssten Sie aber stutzig werden. Als richtiger Kaufmann<br />
haben Sie einen „angemessenen Gewinn“ eingeplant<br />
(wie Luca Pacioli schon vor mehr als 500 Jahren forderte).<br />
Wo wird der aber in der Bilanz untergebracht?<br />
Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />
Warenverkäufe sind also nicht erfolgsneutral. In der Regel<br />
bewirken sie einen positiven Erfolg (Ertrag), wenn sie über<br />
dem Einstandspreis verkauft werden. Gelegentlich kann es<br />
aber auch vorkommen, dass ein negativer Erfolg (Verlust)<br />
eintritt, wenn ein Verkauf unter Einstandspreis erfolgt.<br />
Der normale Vorgang einer Warenbewegung ist folgender:<br />
1. Die Ware wird gekauft zu einem bestimmten Preis (den<br />
Warenpreis laut Liste)<br />
2. Hinzu kommen Kosten, die nötig sind, die Ware zu besorgen<br />
(die Bezugskosten).<br />
3. Beides zusammen ergibt den Einstandspreis (oder auch:<br />
den Bezugspreis).<br />
4. Darauf wird ein Zuschlag gerechnet, der möglichst alle<br />
anfallenden Kosten (Lagerkosten, Verwaltungskosten,<br />
Vertriebskosten und so weiter) abdeckt.<br />
5. Außerdem wird ein Gewinnzuschlag gerechnet.<br />
6. Einstandspreis plus Zuschläge (Kalkulationszuschläge)<br />
ergeben den Verkaufspreis.<br />
Eine solche Kalkulation könnte folgendermaßen aussehen:<br />
127
WISO Buchhaltung 2010<br />
128<br />
Produkt: Liegedreirad „Senior“<br />
Lieferant: TrioMobil <strong>GmbH</strong><br />
Einkaufspreis 1.175,00 Euro<br />
+ Bezugskosten (Fracht etc.) 90,00 Euro<br />
Einstandspreis 1.265,00 Euro<br />
+ Allg. Kostenzuschlag 12,5 % 158,13 Euro<br />
+ Gewinnzuschlag 22,5 % 284,63 Euro<br />
Verkaufspreis 1.707,75 Euro<br />
So wichtig der Verkaufspreis für den Fortbestand des Unternehmens<br />
ist, so wichtig ist der Einstandspreis für den<br />
Buchhalter. Warenbestände und Wareneingang werden in<br />
der Buchhaltung zum Einstandspreis bewertet. Das heißt:<br />
Der Warenpreis plus aller Bezugskosten, aber ohne Kalkulationszuschläge<br />
wird zur Wertermittlung (zum Beispiel<br />
bei der Bilanz aber auch bei Unternehmensbewertungen)<br />
herangezogen. Außerdem verlangt der Gesetzgeber eine<br />
vorsichtige Bewertung der Vermögensgegenstände (dazu<br />
gehört auch das Vorratsvermögen).<br />
§ 252, Abs. 1 HGB<br />
(4) Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle<br />
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag<br />
entstanden sind, zu berücksichtigen,<br />
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag<br />
und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt<br />
geworden sind ...
§ 253 HGB<br />
(1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen<br />
... anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu ihrem<br />
Rückzahlungsbetrag ... anzusetzen.<br />
Statt Einstandspreis (für das einzelne Produkt) spricht man<br />
auch von Anschaffungskosten. In Produktionsbetrieben ist<br />
die Bezeichnung Herstellungskosten üblich, da ja das zu<br />
verkaufende Produkt erst noch hergestellt werden muss.<br />
Die Kalkulation von Waren ist Thema der Kostenträgerrechnung<br />
(genauer: der Kostenträger-Stückrechnung). Sie ist<br />
auch selten so einfach durchzuführen, wie das im obigen<br />
Beispiel dargestellt wurde. Tatsächlich hat auch in den wenigsten<br />
Fällen der Buchhalter die Aufgabe, Kalkulationen<br />
durchzuführen. Deshalb kann die Vertiefung dieses Themas<br />
hier ausgeklammert werden. Für die Buchungstechnik ist<br />
es kaum von Belang. Bei der intensiven Auseinandersetzung<br />
mit dem Thema Buchführung kommt aber auch der<br />
Buchhalter nicht darum herum, sich mit diesem Thema zu<br />
beschäftigen, da er ja wesentliche Daten für die Kalkulation<br />
zur Verfügung stellen muss.<br />
Aus dieser Situation ergibt sich noch ein anderes Problem.<br />
Wenn die Waren zu anderen Preisen verkauft werden, als<br />
Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />
sie eingekauft wurden, dann kann ja nicht mehr direkt aus<br />
der Buchhaltung ersehen werden, was noch im Warenlager<br />
vorhanden ist.<br />
Deshalb werden drei Arten von Konten geführt: Wareneingangskonten,<br />
Warenbestandskonten und Warenverkaufskonten.<br />
Außerdem findet – wie schon ausführlich dargelegt<br />
– eine regelmäßige Zählung der Bestände durch die<br />
Inventur statt.<br />
Mal mehr, mal weniger:<br />
Buchungen im Warenverkehr<br />
Die vorangegangenen Ausführungen lassen vielleicht den<br />
Eindruck entstehen, dass die Buchungspraxis des Warenverkehrs<br />
ganz schön kompliziert ist. Das ist aber nicht der<br />
Fall, wenn man sich immer bildlich vergegenwärtigt, was<br />
gerade passiert. Es erleichtert übrigens immer das Verständnis<br />
der Buchführung, wenn man allen zu buchenden<br />
Vorgängen reale Vorgänge des Unternehmensalltags zuordnen<br />
kann. Wenn man weiß, was hinter einem banalen<br />
Buchungssatz steht, welche Wirklichkeit damit abgebildet<br />
wird, versteht man nicht nur die ganze Buchführung besser,<br />
sondern auch das, was im Unternehmen vorgeht.<br />
129
WISO Buchhaltung 2010<br />
Einfach ist der Fall bei Eröffnung der Buchführung – sei<br />
es bei Geschäftsbeginn oder bei Beginn eines neuen Geschäftsjahres.<br />
Per Saldovortrag (direkte Eingabe oder Übergabe<br />
bei Jahreswechsel) wird der Bestand festgehalten. Der<br />
Buchungssatz lautet:<br />
1140 Waren (Bestand) an 9000 Saldovortragskonto<br />
Wareneingänge werden auf ein Wareneingangskonto gebucht.<br />
Abhängig von der Zahlung werden als Gegenkonto<br />
Verbindlichkeiten (Kauf auf Ziel/Rechnung) oder Geldkonten<br />
(Bank, Kasse, Postbank) benutzt.<br />
5200 Wareneinkauf an 3310 Verbindlichkeiten<br />
5200 Wareneinkauf an 1600 Kasse<br />
Diese Wareneinkäufe erhöhen den Warenbestand, werden<br />
aber – zunächst – getrennt vom Warenbestand gebucht.<br />
130<br />
Warenverkäufe werden über das Warenverkaufskonto gebucht.<br />
Als Gegenkonto werden Forderungen (Lieferungen<br />
auf Ziel/Rechnung) oder Geldkonten (Bank, Kasse, Postbank)<br />
benutzt.<br />
1210 Forderungen an 4000 Umsatzerlöse<br />
1800 Bank an 4000 Umsatzerlöse<br />
Diese Buchungen vermindern den Warenbestand. Da die<br />
Erlöse aber nicht eindeutig belegen, um wie viel der Warenbestand<br />
abgenommen hat, findet auch hierbei keine<br />
direkte Buchung auf dem Bestandskonto statt.
Warenbuchungen mit WISO Buchhaltung<br />
Um Warenbuchungen in WISO Buchhaltung durchzuführen,<br />
müssen Sie das Modul Buchhaltung anwählen (links<br />
unten in der Bereichsleiste).<br />
Im Schaubild klicken Sie auf Neue Buchung erfassen, um in<br />
die Eingabemaske zu kommen.<br />
Sie haben nun die Möglichkeit, die Buchung komplett einzugeben<br />
oder unter Anleitung des Buchführungshelfers zu<br />
erfassen. Beide Wege führen zunächst über den Link Neue<br />
Buchung erfassen im Schaubild oder über Bearbeiten - Geschäftsvorfälle<br />
bzw. Strg + F4.<br />
Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />
131
WISO Buchhaltung 2010<br />
132<br />
Gebucht wird über Geschäftsvorfälle oder Neue Buchung erfassen.
Zur Buchung mit dem Assistenten gehen Sie folgendermaßen<br />
vor:<br />
1. In der Buchungserfassung wählen Sie aus der Liste bei<br />
Buchführungshelfer den Eintrag Einkauf Waren auf<br />
Rechnung aus.<br />
2. Klicken Sie in das Feld Betrag und geben Sie 300,00<br />
ein.<br />
3. Passen Sie gegebenenfalls. noch das vorgegebene Gegenkonto<br />
an, geben eine Belegnummer ein und sind<br />
fertig.<br />
Das Programm vervollständigt die Buchung, errechnet die<br />
Umsatzsteuer (die als „im Betrag enthalten“ angesehen<br />
wird) und schließt den Buchungssatz ab.<br />
Beachten Sie, dass Sammelkonten (z.B. Verbindlichkeiten<br />
aus Lieferungen und Leistungen nicht direkt bebucht werden<br />
können. Hier muss auf das entsprechende Unterkonto<br />
(im Beispiel auf das Kreditorenkonto) gebucht werden.<br />
Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />
Am schnellsten geht das Buchen mit dem Buchführungshelfer.<br />
Der Buchführungshelfer eignet sich nicht nur für Anfänger<br />
und ungeübte Buchhalter, sondern auch für Profis. Diese<br />
können hier Standardbuchungen vorgeben und so eine<br />
schnelle Buchung ermöglichen. Der Weg zur Neuanlage<br />
von Buchungsvorgaben für den Buchführungshelfer führt<br />
über Bearbeiten - Parameter – Geschäftsvorfälle - Buchführungshelfer.<br />
Hier können vorhandene Geschäftsvorfallmuster<br />
angepasst (über Ändern) und neue Geschäftsvorfälle<br />
angelegt (über Neu) werden.<br />
133
WISO Buchhaltung 2010<br />
134<br />
Der Buchführungshelfer kann nach eigenen Vorstellungen angepaßt und erweitert werden.
w<br />
WISO Tipp<br />
Buchungen, die zu einem immer gleichen Termin<br />
mit gleichem Betrag gebucht werden müssen, legt<br />
man am Besten über Dauerbuchungen (das Register<br />
Dauerbuchungen finden Sie neben dem Register<br />
Hauptbuch).<br />
Das Buchen selbst ist – wie Sie sehen – unproblematisch.<br />
Wie sieht es aber mit dem Abschluss aus? Da alle Vorgänge<br />
auf unterschiedlichen Konten getrennt gebucht wurden, ist<br />
auch dies einfach durchzuführen.<br />
Bestandsveränderungen auf<br />
Warenkonten<br />
Als Erstes wird nachgeschaut und gezählt, was noch vorhanden<br />
ist: Bei der Inventur wird gezählt und bewertet,<br />
anschließend gebucht. Nun können folgende Situationen<br />
eintreten:<br />
Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />
■ Der Endbestand ist höher als der Anfangsbestand. Das<br />
Lager wurde also „aufgestockt“. Es wurde mehr eingekauft<br />
als verkauft. Man spricht auch von einer Warenbestandsmehrung.<br />
■ Der Endbestand ist niedriger als der Anfangsbestand.<br />
Das Lager wurde abgebaut. Es wurde also mehr verkauft<br />
als eingekauft. Man spricht auch von einer Warenbestandsminderung.<br />
Da die Konten und auch später die Bilanz ausgeglichen sein<br />
müssen, findet eine Buchung über das Wareneingangskonto<br />
statt. Im Falle der Bestandsmehrung bucht man:<br />
1140 Waren (Bestand) an 5200 Wareneinkauf<br />
Im Falle einer Warenbestandsminderung bucht man:<br />
5200 Wareneinkauf an 1140 Waren (Bestand)<br />
Auf dem Wareneingangskonto ergibt sich nun der so genannte<br />
Wareneinsatz. Das sind die Waren, die dann auch<br />
tatsächlich verkauft wurden. Aus der Differenz zwischen<br />
dem Warenverkauf und dem Wareneingangskonto (das<br />
korrekterweise jetzt eigentlich Wareneinsatzkonto heißen<br />
müsste) kann der Rohertrag ermittelt werden.<br />
135
WISO Buchhaltung 2010<br />
Warenverkauf minus Wareneinsatz = Rohertrag.<br />
So geht man allerdings in der Praxis nicht vor. Gebucht<br />
wird über das Gewinn- und Verlustkonto:<br />
GuV Konto an 5200 Wareneinkauf oder<br />
5200 Wareneinkauf an GuV-Konto<br />
Der eigentliche Warenbestand wird in die Schlussbilanz<br />
gebucht:<br />
Schlussbilanzkonto an 1140 Waren (Bestand)<br />
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird dann die Differenz<br />
ermittelt. Da auch noch andere Erfolgskonten über die<br />
GuV abgeschlossen werden, ergibt sich aus dem Saldo das<br />
136<br />
tatsächliche Betriebsergebnis. Das Gewinn- und Verlustkonto<br />
wird zuletzt über das Kapitalkonto abgeschlossen:<br />
GuV an 2000 (Eigen)Kapital<br />
2000 (Eigen)Kapital an GuV<br />
Die Behandlung der Abschlussbuchungen in WISO Buchhaltung<br />
finden Sie im Kapitel „Böllermann & Co: Das Jahr<br />
geht zu Ende“.<br />
So weit zunächst zu den Buchungen im Warenverkehr.<br />
Dass in der Praxis noch zahlreiche Details berücksichtigt<br />
werden müssen, bleibt hier zunächst unberücksichtigt. An<br />
anderer Stelle wird diese Thematik wieder aufgegriffen.<br />
Wo’s um die Knete geht: Buchungen im Zahlungsverkehr<br />
Im letzten Abschnitt wurde es deutlich: Waren müssen<br />
auch bezahlt werden, sowohl an Lieferanten als auch von<br />
Kunden. Dass es da verschiedene Arten und Möglichkeiten<br />
gibt, wurde ebenfalls bereits erwähnt. Zunächst sieht auch<br />
alles ganz einfach aus: Man kauft gegen Barzahlung (Gegenkonto<br />
ist die Kasse), oder man kauft auf Rechnung (Gegenkonto<br />
ist das Verbindlichkeitskonto) und irgendwann<br />
wird dann bezahlt (über die Bank).
Wo kommt das Geld hin? Buchungen<br />
von Zahlungsvorgängen<br />
Leider gibt es da eine ganze Reihe Details, die mitberücksichtigt<br />
werden müssen. Da schreibt etwa ein Lieferant auf<br />
die Rechnung: Zahlungsziel 30 Tage netto, 2 % Skonto bei<br />
Zahlung innerhalb von 14 Tagen. Zwei Prozent Abzug von<br />
der Rechnung sind nicht wenig. Es lohnt sich sogar die<br />
Überziehung des eigenen – zinspflichtigen – Kontos. Wie<br />
wird so etwas aber gebucht?<br />
Nehmen wir an, dass eine Rechnung über 8.000 Euro zur<br />
Zahlung ansteht.<br />
Zunächst buchen wir die Rechnung (den Wareneingang)<br />
wie gehabt:<br />
5200 Wareneingang an 3310 Verbindlichkeiten, 8.000<br />
Euro<br />
Irgendwann später wird gezahlt. Geschieht das in der Frist,<br />
in der Skonto abgezogen werden darf, so wird ein geringerer<br />
Betrag gezahlt, als mit der Rechnung gebucht. Es bleibt<br />
eine Differenz auf dem Verbindlichkeitskonto zurück. Wohin<br />
damit? Der Skonto schmälert den Warenwert und wird<br />
daher in der Klasse 5 gebucht. Der Buchungssatz bei der<br />
Zahlung lautet nun:<br />
Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />
3310 Verbindlichkeiten, 8.000 Euro<br />
an 1800 Bank, 7840 Euro<br />
an 5730 Erhaltene Skonti, 160 Euro<br />
Hier haben wir es erstmals mit einem Buchungssatz zu tun,<br />
der mehr als zwei Konten anspricht. Das ist unproblematisch,<br />
wenn darauf geachtet wird, dass beide Seiten – Soll<br />
und Haben – in der Summe übereinstimmen.<br />
Auf einem Konto wird im Soll gebucht, bei zwei Konten<br />
im Haben. Beide Seiten ergeben in der Summe jeweils die<br />
8.000 Euro.<br />
Beim Warenverkauf funktioniert es ähnlich. Wenn den<br />
Kunden als Anreiz zur schnelleren Zahlung ebenfalls Skonto<br />
angeboten wird, so kann das Konto „Gewährte Skonti“<br />
benutzt werden. Das Skonto schmälert ja unseren Verkaufserlös.<br />
Kauft ein Kunde auf Rechnung für 12.000 Euro<br />
Waren und gilt als Zahlungsfrist 8 Tage für die Nutzung<br />
von 1 % Skonto, so wird zunächst gebucht:<br />
1210 Forderungen an 4000 Umsatzerlöse, 12.000 Euro<br />
Zahlt der Kunde innerhalb von 7 Tagen mit Abzug von 1<br />
%Skonto, so buchen Sie nach erfolgter Zahlung:<br />
137
WISO Buchhaltung 2010<br />
1800 Bank, 11.880 Euro und<br />
4730 Gewährte Skonti, 120 Euro<br />
an 1210 Forderungen, 12.000 Euro<br />
Wieder werden zwei Konten – diesmal im Soll – bebucht<br />
und ein Konto im Haben. Beide Seiten ergeben in der Summe<br />
jeweils 12.000 Euro.<br />
Was aber, wenn ein Kunde weder bar noch durch Überweisung,<br />
sondern durch einen Scheck zahlt? Handelt es sich<br />
hierbei um seltene Fälle oder um ein kleines Unternehmen,<br />
bei dem die Zahl der Schecks überschaubar bleibt, so wird<br />
zunächst ebenfalls gegen Forderungen gebucht:<br />
1210 Forderungen an 4000 Verkaufserlöse<br />
Der Scheck wird bei der Bank eingereicht und nach Gutschrift<br />
auf dem Konto findet eine Verbuchung statt:<br />
1800 Bank an 1210 Forderungen<br />
Ebenso verhält es sich mit Schecks, die das Unternehmen<br />
ausstellt, um sie an Lieferanten weiterzugeben. Eine Buchung<br />
der Zahlung findet erst statt, wenn das Konto belastet<br />
wird. Es versteht sich von selbst, dass in beiden Fällen<br />
ein Scheckbuch geführt wird, in dem die Ausgabe bezie-<br />
138<br />
hungsweise der Eingang von Schecks vermerkt wird. Dieses<br />
Scheckbuch zählt aber nicht zur eigentlichen Buchhaltung,<br />
sondern dient nur Kontrollzwecken.<br />
In größeren Unternehmen oder wenn täglich viele Schecks<br />
eingehen, wird je ein besonderes Scheckkonto in der Klasse<br />
1 eingerichtet. Buchungstechnisch bereitet das keine besonderen<br />
Probleme, da diese Konten lediglich an die Stelle<br />
von Forderungen und Verbindlichkeiten gesetzt werden.<br />
Sie bedingen auch immer eine zweite Buchung, wenn aus<br />
dem Scheck eine Zahlung auf dem Bankkonto wurde.<br />
Zahlungen mit<br />
WISO Buchhaltung buchen<br />
Um die im Beispiel des Kapitels zu Warenbuchungen gebuchte<br />
Verbindlichkeit zu zahlen, wird eine Banküberweisung<br />
vorgenommen. Diese lässt sich mit dem Buchführungshelfer<br />
schnell erfassen, indem der Geschäftsvorfall<br />
Bankzahlung Lieferantenrechnung ausgewählt wird. Der<br />
Betrag muss noch erfasst und das Gegenkonto ausgewählt<br />
werden. Nach eventuell weiteren nötigen Ergänzungen (z.B.<br />
Belegnummer) ist dieser Vorgang auch schon verbucht, wie<br />
durch einen schnellen Blick ins Hauptbuch oberhalb der<br />
Buchungserfassung schnell geprüft werden kann.
Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />
Buchungen sind schon während der Bearbeitung in der Buchungsmaske im Hauptbuch sichtbar.<br />
139
WISO Buchhaltung 2010<br />
Führen Sie ein Kassenbuch und/oder Nutzen Sie das Banking-Modul,<br />
so werden die Zahlungsvorgänge über diese<br />
Buchungen in das Hauptbuch integriert.<br />
Personalbuchungen: Auf wessen Konto geht die Sekretärin?<br />
Fast jedes Unternehmen benötigt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,<br />
die für die verschiedensten Tätigkeiten eingesetzt<br />
werden. Diese bekommen für ihre geleistete Arbeit<br />
Lohn oder Gehalt. Der Buchhalter wird diese Aufwendungen<br />
auf entsprechend dafür eingerichteten Erfolgskonten<br />
buchen.<br />
Der Arbeitgeber hat für seine Arbeiter und Angestellte die<br />
Pflichtversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung)<br />
abzuführen und auch einen Teil<br />
davon zu übernehmen. Beiträge zur Unfallversicherung<br />
sind sogar in voller Höhe vom Arbeitgeber zu bezahlen.<br />
Bei den folgenden Beispielen wurden die Berechnungen etwas<br />
vereinfacht. Da sich in diesem Bereich laufend etwas<br />
ändert, können wir in diesem Buch nie allzu aktuell sein.<br />
140<br />
Das Programm WISO Lohn ist das allerdings sehr wohl –<br />
zumindest wenn Sie sich regelmäßig die bereitstehenden<br />
Updates holen.<br />
Der Ablauf (von der Gehaltsabrechnung bis in die Buchhaltung)<br />
sieht folgendermaßen aus:<br />
Zunächst wird die Gehaltsabrechnung erstellt. Als Beispiel<br />
dient die folgende – vereinfachte – Abrechnung:
Bruttogehalt: 1.750,00 E<br />
Lohnsteuer 110,25 E<br />
Kirchensteuer: 8,82 E<br />
Gehalt für: Claus Meyer<br />
Steuer-Klasse: III<br />
Kinder: 1<br />
Soz. Versicherung: 318,50 E AN-Anteil<br />
Nettogehalt: 1.312,43 E<br />
Sozialversicherung 318,50 E AG-Anteil<br />
Der Buchhalter bucht zunächst das Bruttogehalt, die Gehaltsauszahlung<br />
sowie die zurückgehaltenen Steuern und<br />
Versicherungen:<br />
6000 Löhne und Gehälter, 1.750 Euro<br />
an 1800 Bank, 1.312,43 Euro<br />
an 3730 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer,<br />
119,07 Euro<br />
Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />
an 3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der soz. Sicherheit,<br />
318,50 Euro<br />
Schließlich muss noch der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen<br />
gebucht werden:<br />
6100 Soziale Abgaben und Aufwendungen<br />
an 3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der soz. Sicherheit,<br />
318,50 Euro<br />
141
WISO Buchhaltung 2010<br />
Nicht lange nach der Gehaltsabrechnung werden die Beträge<br />
an das Finanzamt und die Sozialversicherung überwiesen.<br />
Es wird gebucht:<br />
3730 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer,<br />
119,07 Euro und<br />
1740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit,<br />
637,00 Euro<br />
an 1800 Bank, 756,07 Euro<br />
Natürlich gibt es auch in diesem Bereich noch eine ganze<br />
Reihe an Besonderheiten – zum Beispiel der so beliebte<br />
„Vorschuss“. Hat Claus Meyer sich bereits vor dem Gehaltszahlungstermin<br />
500 Euro auszahlen lassen, so ist folgende<br />
Buchungsweise angesagt:<br />
Zunächst die Auszahlung:<br />
1340 Forderungen gegen Personal, 500 Euro<br />
an 1600 Kasse, 500 Euro<br />
142<br />
Dann die Buchung bei der Gehaltsabrechnung:<br />
6000 Löhne und Gehälter, 1.750 Euro<br />
an 1800 Bank, 812,43 Euro<br />
an 1340 Forderungen gegen Personal, 500 Euro<br />
an 3730 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer,<br />
119,07 Euro<br />
an 3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der soz. Sicherheit,<br />
318,50 Euro<br />
Eine andere Sache ist die so genannte „Vermögenswirksame<br />
Leistung“ nach dem Vermögensbildungsgesetz. Hier gibt es<br />
verschiedene Varianten: Der Arbeitgeber zahlt einen Betrag<br />
zur vermögenswirksamen Leistung – es erhöhen sich die<br />
Aufwendungen für Personal. Der Arbeitnehmer zahlt einen<br />
Betrag zur vermögenswirksamen Leistung – das Nettogehalt<br />
des Arbeitnehmers reduziert sich. Beide, Arbeitnehmer<br />
und Arbeitgeber, zahlen einen Teil – Personalaufwendungen<br />
erhöhen sich, das Nettogehalt reduziert sich.
w<br />
WISO Tipp<br />
Da es durch häufige Gesetzes- und Steueränderungen für den Buchhalter das Problem<br />
ergibt, Abrechnungs- und Buchungspraxis jeweils anpassen zu müssen, macht es gerade<br />
für kleine Betriebe Sinn, eine spezielle Software – wie WISO Lohn – einzusetzen oder die<br />
Aufgabe der Lohn- und Gehaltsabrechnung abzugeben. Oft übernimmt der Steuerberater<br />
diese Dienstleistung. Er liefert dann nicht nur die fertigen Abrechnungen samt Lohnzettel<br />
und Bankbelege, sondern auch noch gleich eine Buchungsliste, die dem Buchhalter die<br />
Arbeit wesentlich erleichtert.<br />
Wer die Lohn- und Gehaltsabrechnung selber durchführen<br />
möchte, sollte zwei Möglichkeiten nutzen:<br />
■ Einmal die regelmäßigen und – meist kostenlosen –<br />
Informationsveranstaltungen der Krankenkassen, auf<br />
denen aktuelle Änderungen vorgestellt und meist auch<br />
erläutert werden.<br />
■ Die Lohnabrechnung über den Computer. Lohnabrechnungsprogramme<br />
(etwa WISO Lohn) sind durchaus<br />
erschwinglich geworden. Nutzen Sie dann ein Update,<br />
um immer die aktuellsten Anpassungen gleich umsetzen<br />
zu können. Auch diese Programme geben meist<br />
eine Buchungsliste mit aus.<br />
Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />
Lohnbuchungen mit WISO Buchhaltung<br />
Benutzen Sie auch WISO Lohn (oder arbeiten mit WISO<br />
Kaufmann), so können Sie über Buchungen aus Personal<br />
die jeweiligen Buchungen aus dem Lohnprogramm übernehmen.<br />
Ein zusätzlicher Buchungsaufwand entfällt also.<br />
Im Buchführungshelfer finden Sie darüber hinaus bereits<br />
vorgefertigte Buchungssätze, zum Beispiel für die Gehaltszahlungen<br />
über die Bank.<br />
143
WISO Buchhaltung 2010<br />
144<br />
Lohn- und Gehaltsauszahlungen lassen sich schnell verbuchen.
„Dann muss ich mir wohl doch einen neuen Taschenrechner<br />
kaufen.“<br />
„Wieso das?“ Mario Felleisen ist etwas überrascht.<br />
„Um die Soll- und Haben-Konten zu addieren und zu überprüfen,<br />
ob beide Seiten gleiche Summen zeigen. Um die<br />
Lohnabrechnungen richtig auszurechnen. Um …“<br />
„Stopp! Das ist doch nicht nötig. Ich meine, sie können sich<br />
zwar einen Taschenrechner kaufen, aber für die von Ihnen<br />
geschilderten Fälle übernimmt das Programm das für sie.“<br />
„Und das rechnet immer korrekt?“<br />
„Davon können Sie ausgehen. Fehler können natürlich vorkommen,<br />
aber Sie werden schnell bemerkt und korrigiert.<br />
Eine Buchhaltungssoftware, die nicht richtig rechnet, hätte<br />
keine Chancen auf dem Markt.“<br />
„Man hört doch aber soviel von Fehlern, die die Softwareindustrie<br />
macht.“<br />
„Das stimmt ja auch. Programme die aus zigtausend Zeilen<br />
Quellcode bestehen, lassen sich nicht fehlerfrei bekommen,<br />
allenfalls fehlerreduziert. Aber deshalb achtet man gerade<br />
an den kritischen Stellen auf Genauigkeit. Ich kann ihnen<br />
sogar ein interessantes, gut lesbares Buch zu dieser Prob-<br />
Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />
lematik empfehlen: Claude Roeltgen, Eine Million oder ein<br />
Jahr, ISBN 978-3-908497-35-6. Darin wird auch für Laien<br />
verständlich beschrieben, warum Informationstechnologie<br />
– also die elektronische Datenverarbeitung – so kritisch ist.<br />
Geschrieben hat das jemand, der das wissen muss, weil er<br />
seit Jahrzehnten bei großen Banken für die Computer zuständig<br />
ist.“<br />
„Da sehen sie es, ich kann mich nicht drauf verlassen. Vielleicht<br />
rechnet der Computer doch mal falsch.“<br />
„Der Computer sicher nicht. Dann könnten sie auch bei ihrem<br />
Taschenrechner nicht sicher sein. Die Art und Weise,<br />
wie beide rechnen, ist gleich.“<br />
„Ach!“<br />
„Wenn etwas falsch läuft, dann ist es die Software, aber<br />
wie schon gesagt: Zertifizierte Programme sind heute sehr<br />
verlässlich und in den Grundfunktionen der Buchführung<br />
werden Sie kaum mit Überraschungen rechnen müssen.“<br />
Herr Moritz denkt nach und beschließt doch noch einmal<br />
nachzufassen.<br />
145
WISO Buchhaltung 2010<br />
„Und wenn doch? Wenn ich plötzlich auf irgendetwas stoße,<br />
was ich mir nicht erklären kann oder was vielleicht sogar<br />
objektiv falsch ist.“<br />
„Dann fragen Sie den Hersteller. Vielleicht schauen Sie erst<br />
mal auf der Homepage im Benutzerforum nach und prüfen,<br />
ob nicht andere Anwender auch schon diesen Fehler oder<br />
diese Problematik hatten. Wenn nicht, oder wenn keine zufriedenstellende<br />
Lösung angeboten sind, kontaktieren Sie<br />
den Support.“<br />
„Stimmt eigentlich. Wo im Leben hat man schon Sicherheit.“<br />
Herr Moritz wird philosophisch. „Man ist ja schon<br />
zufrieden, wenn die Unsicherheit nicht so groß ist, dass sie<br />
durchschlägt.“<br />
146
Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf:<br />
Umsatzsteuer und und und ...<br />
„Am meisten Sorgen macht mir ja trotz allen ihren Beschwichtigungen<br />
das Thema Steuer.“<br />
„Beschwichtigen wollte ich gar nicht, Herr Moritz.“<br />
„Aber sie haben doch eindeutig von der näheren Beschäftigung<br />
mit Steuergesetzen abgeraten, oder nicht?“<br />
„Keineswegs, ich habe nur vor Anschaffung der falschen<br />
Lektüre gewarnt.“<br />
„Ich ärgere mich ja schon als Privatmann darüber, dass ich<br />
überall Steuern zahlen muss. Beim Einkommen, beim Tanken<br />
sogar doppelt: Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer.<br />
Und jetzt darf ich noch einmal als Unternehmer Mehrwertsteuer<br />
zahlen. Dabei dachte ich mal, Doppelbesteuerung<br />
gibt es nicht.“<br />
Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />
„Bei der Umsatzsteuer gehen Sie wahrscheinlich auch noch<br />
von einer falschen Vorstellung aus.“<br />
„Aber ist es nicht so, dass ich als Gewerbetreibender umsatzsteuerpflichtig<br />
bin?“<br />
„Nicht zwangsweise. Auch da gibt es Grenzen, die geprüft<br />
werden müssen. Und wenn, dann bedeutet das noch lange<br />
nicht, dass die Umsatzsteuer bei Ihnen hängen bleibt.“<br />
„An wem hängt sie denn dann?“<br />
„Am Verbraucher, unabhängig davon, dass Sie auch Umsatzsteuer<br />
ans Finanzamt abführen. Es kann aber ebenfalls<br />
passieren, dass Ihnen das Finanzamt Umsatzsteuer zurückbezahlt.“<br />
„Das wäre aber eine tolle Sache. Können wir das nicht monatlich<br />
so einrichten.“<br />
147
WISO Buchhaltung 2010<br />
„Ich glaube, dass sie sich das nicht wirklich wünschen,<br />
wenn Sie erst einmal tiefer in die Materie eingestiegen<br />
sind. Zumindest nicht dauerhaft.“<br />
„Dann aber los. Jetzt will ich’s wissen.“<br />
Steuern im Unternehmen und in der Buchhaltung<br />
Bisher wurden bei allen Erläuterungen und Erklärungen die<br />
Steuern weitgehend ausgeklammert (außer bei den Personalbuchungen).<br />
Im Alltag eines jeden Unternehmens – und<br />
damit auch in der Buchhaltung – spielen die Steuern jedoch<br />
eine nicht unwesentliche Rolle. Vor allem die Umsatzsteuer<br />
(Mehrwertsteuer) kommt in den meisten Geschäftsvorfällen<br />
vor. Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung gehört<br />
zum Alltag (und die Handhabung zum Handwerkszeug) eines<br />
jeden Buchhalters. Hinzu kommen die Unternehmenssteuern,<br />
die jedes Unternehmen, abhängig von der Rechtsform,<br />
ein bis mehrmals im Jahr betreffen.<br />
Interessieren soll aber in diesem Buch nicht die gängige<br />
Steuerpraxis oder Steuer-Vermeidungsstrategien. Für die-<br />
148<br />
sen Zweck gibt es spezielle Fachliteratur und Steuerberater.<br />
Allein was für die Buchungspraxis wichtig ist, wird in<br />
den folgenden Abschnitten aufgeführt.<br />
Auch die Steuern sind keine Erfindung unserer Zeit. Luca<br />
Pacioli musste sich im 15. Jahrhundert in Italien mit diesem<br />
Problem in seiner Abhandlung über die Buchhaltung<br />
bereits ebenfalls beschäftigen.<br />
„Wenn Du mit solchen Ämtern [Finanzämtern] Konto führen<br />
willst, so wirst Du die Verwaltung der Staatsschulden<br />
zum Schuldner von allen Arten Kapital zu soundsoviel Prozent<br />
machen, indem Du die Stadtbezirke nennst, wo sei<br />
angelegt sind ...“
Umatzsteuer für Einsteiger<br />
Mit der Umsatzsteuer hat man als Unternehmer, Buchhalter,<br />
Freiberufler, Gewerbetreibender am häufigsten zu tun,<br />
eigentlich fast täglich. Deshalb wird sie in diesem Kapitel<br />
auch am ausführlichsten vorgestellt. Immerhin kennt inzwischen<br />
fast jedes Kind die aktuellen Mehrwertsteuersätze.<br />
Was es damit auf sich hat, weiß aber nicht jeder genau<br />
zu sagen.<br />
Zum 1.1.2007 ist der Mehrwertsteuersatz von 16% auf<br />
19% angehoben worden (der verminderte Steuersatz von<br />
7% blieb). Trotzdem konnte der Umsatzsteuersatz von<br />
16% auch in 2007 noch gültig sein, nämlich dann, wenn<br />
die Ursache für den Geschäftsvorfall im Jahr 2006 lag. Für<br />
eine Übergangszeit war also mit 3 verschiedenen Steuersätzen<br />
zu arbeiten. Bei künftigen Änderungen müssen Sie<br />
also immer mit solch einer Situation rechnen. Ergänzende<br />
Hinweise (und möglicherweise auch Texte) finden Sie dazu<br />
dann aber auf der Homepage (http://buhl-data.de), sobald<br />
es genauere Informationen vorliegen.<br />
Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />
Was heißt eigentlich Umsatzsteuer?<br />
Die heutige Form der Umsatzsteuer gibt es seit dem<br />
1.1.1967. Vorher wurde ein kumulatives Bruttoumsatzsteuersystem<br />
genutzt, an das sich heute kaum noch jemand<br />
erinnert. Das Prinzip der heute benutzten Umsatzversteuerung<br />
beruht darauf, dass auf jeder Produktions- oder Handelsstufe<br />
derjenige Wert besteuert wird, der dem Produkt<br />
durch Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung zugeführt<br />
wird, den das Produkt also mehr wert wird. Daher<br />
auch die Bezeichnung Mehrwertsteuer.<br />
Das klingt kompliziert, wird aber durch einen einfachen<br />
Trick geregelt: Jeder darf von seiner Umsatzsteuerschuld,<br />
die sich aus den Umsatzerlösen ermittelt, den Teil der Steuer,<br />
den er selbst im Zusammenhang seiner betrieblichen<br />
Tätigkeit entrichtet hat (Steuer auf Rohstoffe, Betriebsstoffe,<br />
Fertigprodukte, Handelsware und so weiter – daher<br />
auch Vorsteuer), von der Steuerschuld abziehen.<br />
Ein einfaches Beispiel kann dieses Prinzip anschaulich verdeutlichen:<br />
149
WISO Buchhaltung 2010<br />
150<br />
Juli 2000 Netto-Rechn.-Betr. Umsatzsteuer<br />
Verkaufserlöse netto 45.000,00<br />
darauf entfallen 19% Ust 8.550,00<br />
Einkauf Handelswaren 27.500,00<br />
darauf entfallen 19% VSt 5.225,00<br />
Sonstige Kostenrechnungen 2.800,00<br />
darauf entfallen 19% VSt 532,00<br />
Sonstige Kostenrechnungen 1.250,00<br />
darauf entfallen 7% VSt 87,50<br />
Vorsteuer gesamt 5.844,50<br />
Umsatzsteuerschuld:<br />
USt – VSt 2.705,50<br />
Auf diese Weise entrichtet jede Produktions- oder Handelsstufe<br />
nur die Steuer auf den dort entstandenen „Mehrwert“.<br />
Der Letzte in der Kette – der Verbraucher – entrichtet<br />
keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Er verbraucht<br />
das Produkt (auf irgendeine Weise) und schafft keinen<br />
„Mehrwert“ mehr. Dafür zahlt er allerdings den Bruttobe-<br />
trag; die Steuer wurde für ihn bereits auf den Produktions-<br />
und Handelsstufen vorher an das Finanzamt entrichtet.<br />
Für den Unternehmer ist die Umsatzsteuer somit kostenneutral.<br />
Es handelt sich um eine Verbrauchssteuer, die der<br />
Letzte in der Kette, der Verbraucher, zahlen muss.
Die gesetzlichen Regelungen der Umsatzsteuer<br />
Niedergelegt sind die gesetzlichen Bestimmungen im umfangreichen<br />
Umsatzsteuergesetz (UStG) und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung<br />
(UStDV).<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
So einfach das Prinzip erklärt werden kann, so<br />
kompliziert ist diese Regelung in der Praxis. Jeder, der<br />
eine unternehmerische Tätigkeit – sei es freiberuflich<br />
oder gewerblich – aufnehmen will, sollte sich zumindest<br />
in den Grundzügen damit beschäftigen. Eine<br />
ausführliche Beratung durch den Steuerberater oder<br />
das Finanzamt ist nicht der schlechteste Weg dafür.<br />
Das Gesetz definiert als Erstes, was „ Steuerbare Umsätze“<br />
überhaupt sind:<br />
Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />
§ 1, Abs. 1 UStG – Steuerbare Umsätze<br />
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:<br />
1. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer<br />
im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines<br />
Unternehmens ausführt ...<br />
2. Der Eigenverbrauch im Inland ...<br />
3. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die Körperschaften<br />
und Personenvereinigungen ... im Rahmen<br />
ihres Unternehmens an ihre Anteilseigner, Gesellschafter,<br />
Mitglieder, Teilhaber oder diesen nahe stehenden<br />
Personen ausführen, für die Leistungsempfänger kein<br />
Entgelt aufwenden,<br />
4. die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet<br />
in das Inland ...<br />
5. der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen<br />
Entgelt.<br />
Der Fall 1. ist klar. Wo ein Unternehmen Leistungen erbringt,<br />
fällt Umsatzsteuer an. Dabei ist es noch nicht einmal<br />
wesentlich, ob der Unternehmer im Inland eine Betriebsstätte<br />
unterhält oder die Rechnung erstellt. Das ist<br />
151
WISO Buchhaltung 2010<br />
ganz besonders wichtig für diejenigen, die zwar im Inland<br />
tätig werden wollen, aus steuerlichen Gründen aber den<br />
Firmensitz im Ausland planen. An der Mehrwertsteuer<br />
kommen sie dadurch nicht vorbei.<br />
Was „Inland“ ist, hat der Gesetzgeber aber noch genauer<br />
definiert, als sich das der „Laie“ vorstellen kann:<br />
§ 1 Abs. 2 UStG<br />
Inland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik<br />
Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von<br />
Büsingen, der Insel Helgoland, der Freihäfen, der Gewässer<br />
und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen<br />
Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen<br />
Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet<br />
gehören. Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet,<br />
das danach nicht Inland ist. Wird ein Umsatz im Inland<br />
ausgeführt, so kommt es für die Besteuerung nicht darauf<br />
an, ob der Unternehmer deutscher Staatsangehöriger ist,<br />
seinen Wohnsitz oder Sitz im Inland hat, im Inland eine<br />
Betriebsstätte unterhält, die Rechnung erteilt oder die<br />
Zahlung empfängt.<br />
Aber auch der Fall 2. darf nicht übersehen werden: Wenn<br />
ein Unternehmen selbst Leistungen verbraucht – für Zwe-<br />
152<br />
cke, die nicht im Unternehmen selbst, sondern außerhalb<br />
liegen –, ist Umsatzsteuer fällig. Ebenso ist es mit Fall 3:<br />
Geschenke und Zuwendungen an Personen, die dem Unternehmen<br />
mehr oder weniger nahe stehen, unterliegen<br />
der Umsatzsteuer. Auch die Einfuhr von Waren unterliegt<br />
der Umsatzsteuer. Allerdings gibt es hierfür eine besondere<br />
Form der Umsatzsteuer mit der Bezeichnung Einfuhrumsatzsteuer.<br />
Etwas komplizierter ist es mit 5., dem innergemeinschaftlichen<br />
Erwerb. Deshalb ist er gleich in einem Folgeparagrafen<br />
(§ 1a UStG) speziell geregelt:<br />
§ 1 Abs. 2a UStG<br />
Das Gemeinschaftsgebiet im Sinne dieses Gesetzes umfasst<br />
das Inland im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 und die Gebiete<br />
der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft,<br />
die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser<br />
Mitgliedstaaten gelten (übriges Gemeinschaftsgebiet). Das<br />
Fürstentum Monaco gilt als Gebiet der Französischen Republik;<br />
die Insel Man gilt als Gebiet des Vereinigten Königreichs<br />
Großbritannien und Nordirland. Drittlandsgebiet<br />
im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet<br />
ist.
§ 1a UStG<br />
(1) Ein innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt liegt<br />
vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
1. Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Abnehmer<br />
(Erwerber) aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in<br />
das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates ...<br />
(2) Als innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt gilt<br />
2. Das Verbringen eines Gegenstandes des Unternehmens<br />
aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland durch<br />
einen Unternehmer zu seiner Verfügung ...<br />
Es geht also um die steuerlichen Regelungen bei Bezug von<br />
Waren aus EG-Ländern.<br />
In den meisten Ländern gibt es ähnliche Umsatzsteuergesetze<br />
und -regelungen wie bei uns. Wird Ware ausgeführt<br />
(also bei uns eingeführt), so unterliegt sie nicht der Umsatzsteuer<br />
des Landes, das exportiert. Dafür wird aber bei<br />
der Einfuhr die Umsatzsteuer des eigenen Landes fällig.<br />
Dies ist Fall 4. – die Einfuhrumsatzsteuer.<br />
Einige Begriffe aus dem ersten Paragrafen des UStG bedürfen<br />
noch einer näheren Definition. So die Begriffe „Unternehmer,<br />
Unternehmen“ und „Lieferung, sonstige Leistung“.<br />
Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />
§ 2 UStG<br />
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche<br />
Tätigkeit selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfasst<br />
die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers.<br />
Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige<br />
Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht,<br />
Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung<br />
nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.<br />
(3) Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind<br />
nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art ... und ihrer<br />
land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder<br />
beruflich tätig ...<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Es gibt hier also kaum „Tricks“, dem Finanzamt und<br />
der „Umsatzbesteuerung“ zu entkommen. Zwar ist es<br />
möglich, sich in einigen Ausnahmefällen von der Umsatzsteuer<br />
befreien zu lassen, doch sind die Grenzen<br />
dabei sehr eng gesetzt.<br />
153
WISO Buchhaltung 2010<br />
Die wichtigsten Steuerbefreiungen sind:<br />
■ Ausfuhrlieferungen<br />
■ Lohnveredlungen für ausländische Auftraggeber<br />
■ Umsätze im Geld- und Kapitalverkehr<br />
■ Grundstücksumsätze<br />
■ Vermietungs- und Verpachtungsumsätze<br />
■ Umsätze im medizinischen Bereich<br />
Auch der Kleinunternehmer kann unter bestimmten Umständen<br />
auf die Abführung von Umsatzsteuer verzichten.<br />
§ 19 UStG<br />
(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete<br />
Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland<br />
oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig<br />
sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz<br />
zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen<br />
Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat<br />
und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich<br />
nicht übersteigen wird. ...<br />
154<br />
(2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit<br />
der Steuerfestsetzung ... erklären, dass er auf<br />
die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet ...<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Da bei einer Befreiung eine Verrechnung mit der<br />
selbst gezahlten Vorsteuer nicht mehr möglich ist,<br />
sollten Sie genau überlegen, ob Sie von der Befreiung<br />
tatsächlich Gebrauch machen wollen. Nachrechnen<br />
kann sich lohnen!<br />
Die Begriffe „Lieferungen und sonstige Leistungen“<br />
sind sicherlich schon aufgefallen beim Studium eines<br />
Kontenrahmens im Zusammenhang mit den Konten<br />
Forderungen und Verbindlichkeiten. Was der Gesetzgeber<br />
darunter versteht, beschreibt der § 3 UStG.
§ 3 UStG<br />
(1) Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch<br />
die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer<br />
oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen<br />
Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung<br />
der Verfügungsmacht).<br />
(6) Wird der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer,<br />
den Abnehmer oder einen vom Lieferer oder vom Abnehmer<br />
beauftragten Dritten befördert oder versendet,<br />
gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung<br />
oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag<br />
an einen Dritten beginnt ...<br />
(7) Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen<br />
sind. Sie können auch in einem Unterlassen oder im<br />
Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen ...<br />
Diese „Auszüge“ aus dem umfangreichen § 2 des UStG belegen<br />
sehr deutlich, dass der Gesetzgeber versucht, möglichst<br />
weitgehend alles, was ein Umsatz sein könnte, zu<br />
erfassen.<br />
Auch der „Ort der sonstigen Leistung“ ist ein wichtiger Faktor<br />
innerhalb der Umsatzsteuerregelungen:<br />
Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />
§ 3a UStG<br />
(1) Eine sonstige Leistung wird ... an dem Ort ausgeführt,<br />
von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt.<br />
Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt,<br />
so gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen<br />
Leistung.<br />
Unternehmer sind verpflichtet, innerhalb einer bestimmten<br />
Frist die Steuer zu berechnen und an das Finanzamt<br />
abzuführen. Das Finanzamt spricht von einem Voranmeldungszeitraum.<br />
Dieser beträgt in der Regel einen Monat,<br />
in Ausnahmefällen ein viertel Jahr. Die Meldefrist beträgt<br />
10 Tage.<br />
§ 18 UStG<br />
(1) Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes<br />
Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich<br />
vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er die Steuer<br />
für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu<br />
berechnen hat ... Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach<br />
Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.<br />
(2) Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Beträgt<br />
die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr<br />
als 6.136 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeit-<br />
155
WISO Buchhaltung 2010<br />
raum. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr<br />
nicht mehr als 512 Euro, kann das Finanzamt den<br />
Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldung<br />
und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien ...<br />
156<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Von den Finanzämtern wird inzwischen keine Überziehung<br />
mehr toleriert. Spätestens am 10. müssen<br />
also das Formular und die Zahlung beim Finanzamt<br />
eingegangen sein. Berücksichtigen Sie dies, wenn Sie<br />
keine Einzugsermächtigung erteilt haben! Es drohen<br />
Ihnen sonst Verzugszinsen oder sogar Strafgebühren.<br />
Mit dem Homebanking-Modul WISO Mein<br />
Geld können Sie Ihren Zahlungsverkehr fristgerecht<br />
organisieren.<br />
Die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung kann<br />
um einen Monat verlängert werden. Der Gesetzgeber nennt<br />
dies Dauerfristverlängerung. Für Betriebe oder Personen,<br />
die nur quartalsweise zur Abgabe verpflichtet sind, lohnt<br />
sich das ganz besonders dann, wenn keine Sondervorauszahlungen<br />
nötig sind. Für alle anderen gilt, dass bei einer<br />
Dauerfristverlängerung eine Sondervorauszahlung zu Beginn<br />
des Kalenderjahres zu leisten ist, die 1/11 der Summe<br />
der Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres<br />
entspricht. Geregelt ist das alles in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung<br />
(UStDV):<br />
§ 46 UStDV<br />
Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen<br />
für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung<br />
der Vorauszahlungen ... um einen Monat zu verlängern<br />
...<br />
§ 47 UStDV<br />
(1) Die Fristverlängerung ist bei einem Unternehmer, der<br />
die Voranmeldungen monatlich abzugeben hat, unter der<br />
Auflage zu gewähren, dass dieser eine Sondervorauszahlung<br />
auf die Steuer eines jeden Kalenderjahres entrichtet.<br />
Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der<br />
Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr.<br />
§ 48 UStDV<br />
(2) Der Unternehmer hat die Fristverlängerung für die Abgabe<br />
der Voranmeldung bis zu dem Zeitpunkt zu beantra-
gen, an dem die Voranmeldung, für die die Fristverlängerung<br />
erstmals gelten soll, nach § 18 Abs.1, 2 und 2a des<br />
Gesetzes abzugeben ist.<br />
Außer den Voranmeldungen muss einmal im Jahr eine Jahreserklärung<br />
(Umsatzsteuererklärung) abgegeben werden.<br />
§ 3 UStG<br />
Der Unternehmer hat für das Kalenderjahr oder für den<br />
kürzeren Besteuerungszeitraum eine Steuererklärung nach<br />
amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er<br />
die zu entrichtende Steuer oder den Überschuss, der sich zu<br />
seinen Gunsten ergibt ... selbst zu berechnen hat (Steueranmeldung)<br />
... Die Steueranmeldung muss vom Unternehmer<br />
eigenhändig unterschrieben sein.<br />
Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />
157
WISO Buchhaltung 2010<br />
158<br />
Die WISO Software erstellt die Umsatzsteuervoranmeldungen als Auswertung.
Für Buchhalter, die mit einer EDV-Buchhaltung arbeiten<br />
(etwa der WISO Buchhaltung) ist die Umsatzsteuervoranmeldung<br />
kein Problem. Sind alle Buchungsvorgänge<br />
zeitlich richtig erfasst, wirft das Programm eine korrekte<br />
Umsatzsteuervoranmeldung aus, die gleich als – oder in<br />
das – Formular gedruckt werden kann.<br />
Diese Formulare werden allerdings bei den Finanzämtern<br />
nicht mehr gern gesehen. Offiziell ist es ab Januar 2005<br />
Pflicht, die Umsatzsteuervoranmeldung online vorzunehmen.<br />
Die Finanzämter stellen dafür die Software Elsterformular<br />
bereit, die das Ausfüllen der Formulare am Bildschirm<br />
und das anschließende versenden an Ihre Finanzbehörde<br />
ermöglicht.<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Als Anwender von WISO Buchhaltung benötigen Sie<br />
Elsterformular nicht. Das Programm erlaubt Ihnen<br />
das Erstellen und Versenden der Umsatzsteuererklärung<br />
direkt aus der laufenden Anwendung, weil ein<br />
sogenanntes „Elster-Modul“ bereits integriert ist.<br />
Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />
159
WISO Buchhaltung 2010<br />
160<br />
Den „diebischen Vogel“ des Finanzamts benötigen Sie als Anwender der WISO Software nicht.
Gar nicht diebisch: Elster<br />
Neu ist die Möglichkeit, die Umsatzsteuervoranmeldung<br />
nicht mehr als Ausdruck auf Papier, sondern als verschlüsselte<br />
Datei per Internet an das Rechenzentrum des Finanzamtes<br />
zu schicken, längst nicht mehr. Das Verfahren an<br />
sich – 1999 für jedermann freigegeben – nennt sich Elektronische<br />
Steuererklärung. Es wurde zunächst für die Abgabe<br />
der Einkommensteuer konzipiert. Der Marktführer unter<br />
den Steuerprogrammen für den PC, das WISO Sparbuch,<br />
war das erste Programm, das diesen komfortablen und vorteilhaften<br />
Weg ermöglichte. Schon im ersten Jahr machten<br />
mehr als 20.000 Steuerzahler davon Gebrauch.<br />
Einziger Wehrmuttropfen: Weil das Gesetz auf der Einkommensteuererklärung<br />
eine Unterschrift verlangt und in<br />
den meisten Fällen auch die Steuerkarte vorgelegt werden<br />
muss, war es bisher notwendig, neben der Datenübertragung<br />
per Internet auch noch einen speziellen Ausdruck zu<br />
unterschreiben und ihn mit der Steuerkarte – und eventuell<br />
weiteren Unterlagen – an das Finanzamt zu schicken. Auch<br />
das nähert sich dem endgültigen Ende: In absehbarer Zeit<br />
wird die komplette Steuererklärung online möglich sein.<br />
Voraussetzung war die Einführung der elektronischen (also<br />
papierlosen) Steuerkarte für alle Arbeitnehmer und eine<br />
Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />
digitale Signatur (das Finanzamt muss ja sicher sein, dass<br />
nicht ein Fremder Ihre Steuererklärung abgibt).<br />
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung ist das anders: Auf ihr<br />
ist eine Unterschrift nicht zwingend nötig. Deshalb wurde<br />
das Verfahren inzwischen ausgeweitet – die WISO Buchhaltung<br />
war wieder einmal eines der ersten Programme,<br />
die die elektronische Umsatzsteuervoranmeldung nutzen<br />
konnten: Statt einen Ausdruck per Post oder Boten (und<br />
rechtzeitig) an das Finanzamt zu schicken, konnte der Anwender<br />
seine Anmeldung per Internet direkt an das Rechenzentrum<br />
seines Finanzamtes übermitteln. Ein spezieller<br />
Ausdruck ist auch hier möglich, dient aber nur der<br />
Kontrolle – und für die eigene Ablage.<br />
Seit 1. Januar 2005 ist die elektronische Abgabe der Umsatzsteuer<br />
Pflicht für alle – auch Kleingewerbetreibende,<br />
Freiberufler, Ich-AGs und andere müssen ihre Voranmeldungen<br />
jetzt auf elektronischem Wege abliefern. Für Härtefälle<br />
gab’s eine dreimonatige Übergangsfrist, in der „…<br />
auf Antrag“ noch Papier akzeptiert wurde. Auch das ist<br />
längst vorbei und nur noch in ganz wenigen Sonderfällen<br />
und nach zäher Einzelabstimmung mit dem Finanzamt,<br />
161
WISO Buchhaltung 2010<br />
kann man von der zwangsweisen Vorschrift der elektronischen<br />
Übermittlung (vorübergehend) befreit werden.<br />
Das Verfahren hat mehrere Vorteile: Buchstäblich noch in<br />
letzter Minute kann die Voranmeldung abgegeben werden<br />
– die Datenübertragung „drückt“ der verschlüsselt übertragenen<br />
Datei einen elektronischen Stempel auf, der für<br />
die Fristwahrung maßgeblich ist. Also kann man auch noch<br />
kurz vor Mitternacht dafür sorgen, dass keine Säumniszuschläge<br />
fällig werden (auf dem Postwege ist dieses Risiko<br />
nicht immer ganz auszuschalten). Außerdem kommt zu viel<br />
bezahlte Vorsteuer schnell zurück: In vielen Fällen entfällt<br />
eine förmliche Prüfung und der Finanzamtscomputer veranlasst<br />
postwendend die Auszahlung. Im besten Fall hat<br />
man schon zwei Tage nach Abgabe der Voranmeldung sein<br />
Geld auf dem Konto.<br />
Technische Voraussetzung zur Datenübermittlung ist natürlich<br />
ein PC mit Internetzugang.<br />
Um die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch abgeben<br />
zu können, waren ursprünglich allerdings auch noch einige<br />
Vorbereitungen nötig: Als „Datenlieferer“ musste man<br />
einmalig einen Antrag auf Zulassung zur Datenübermittlung<br />
gemäß § 8 Steueranmeldungs-Datenübermittlungs-<br />
Verordnung (StADÜV) ausfüllen. Zwingend erforderlich<br />
162<br />
war es auch, neben der gültigen Genehmigungsnummer<br />
(des Programms) auch den Namen des eingesetzten Softwareproduktes<br />
anzugeben! Und neben diesem Antrag<br />
musste jeder – ebenfalls einmalig – eine Teilnahmeerklärung<br />
beim Finanzamt abgeben. Darin versicherte man, dass<br />
die Unterlagen und Angaben, die für die Datenübermittlung<br />
erforderlich sind, nach bestem Wissen und Gewissen<br />
vollständig und richtig zur Verfügung gestellt werden, die<br />
übermittelten Daten überprüft und eine berichtigte Steueranmeldung<br />
abgegeben wird, wenn eine „Unrichtigkeit“<br />
festgestellt würde. Außerdem verpflichtete man sich, die<br />
übermittelten Daten aufzubewahren.<br />
Auch das ist längst passé, spätestens seit der Verpflichtung<br />
für jeden Anmelder, den elektronischen Weg zu wählen.<br />
In der Praxis müssen Sie sich um das meiste davon gar<br />
nicht kümmern – das tut die WISO Buchhaltung. Wichtig<br />
ist, dass Sie wenigstens den Kontrollausdruck aufheben,<br />
falls die Daten auf Ihrem PC mal verloren gehen ...<br />
Und jedes Mal, wenn Sie eine Anmeldung abgeben wollen,<br />
ist eine weitere kleine „Hürde“ zu überwinden: Das so genannte<br />
„Elster-Modul“, das Ihre Daten aus dem Buchhaltungsprogramm<br />
zusammenstellt und an den Finanzamts-<br />
Zentralrechner schickt, muss von der neuesten Version
sein. Diese Software wird von der Finanzverwaltung selbst<br />
programmiert und den Programmherstellern kostenlos zur<br />
Verfügung gestellt. Um sicherzustellen, dass nicht versehentlich<br />
veraltete (und möglicherweise fehlerhafte oder<br />
überholte) Programmteile verwendet werden, wird die auf<br />
Ihrem PC vorhandene Version online überprüft, ob sie noch<br />
aktuell ist und gegebenenfalls aktualisiert. Folge: Da Sie in<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Die dafür notwendige Zeit (je nach verwendeter Übertragungstechnik unterschiedlich)<br />
sollten Sie einkalkulieren – vor allem dann, wenn Sie die Anmeldung „auf den letzten<br />
Drücker“ abgeben. Im schlechtesten Fall könnte nämlich genau die für das Downloaden<br />
benötigte Zeit dazu führen, dass Sie die Abgabefrist überschreiten. Also lieber nicht erst<br />
zwei Minuten vor Mitternacht damit anfangen!<br />
Wie sicher ist das Verfahren?<br />
Um die Jahreswende 2004/2005, als vielen Firmen zum<br />
ersten Mal klar wurde, dass sie bald kein Papier mehr abgeben<br />
durften, machten Horrormeldungen die Runde, dass<br />
Elster Unternehmen in den Ruin treiben könnte. Selbst der<br />
renommierte Branchenverband BITKOM e.V. ließ sich vor<br />
Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />
der Regel einmal im Vierteljahr oder im Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung<br />
abgeben, müssen Sie möglicherweise<br />
jedes Mal vor der Übertragung Ihrer eigenen Daten<br />
erst noch das neueste Modul von „Elster“ beziehungsweise<br />
Teile davon vom Rechner der Finanzverwaltung downloaden<br />
und aktivieren. Die WISO Buchhaltung macht das automatisch,<br />
aber ...<br />
den Karren spannen und warnte öffentlich: „Damit wird<br />
dem Schindluder Tür und Tor geöffnet“. Den Unternehmen<br />
in Deutschland wurde gar geraten, ihre Einzugsermächtigungen<br />
für Steuerzahlungen bei den Finanzämtern<br />
zu kündigen. Dran war an allem nichts, dahinter steck-<br />
163
WISO Buchhaltung 2010<br />
ten womöglich gigantische Interessen. Erst nach WISO<br />
Recherchen, die alle Vorwürfe widerlegten, zog BITKOM<br />
kleinlaut zurück.<br />
Nicht beliebt aber im Kommen:<br />
die elektronische Signatur<br />
In zwei Punkten hatten die Kritiker allerdings auch nicht<br />
ganz Unrecht: Sie bemängelten, dass die von der Finanzverwaltung<br />
zur Verfügung gestellten Anwendungen nur<br />
Computer aus der Windowswelt kannten, folglich beispielsweise<br />
Apple-User keine Chance hatten, ihre Steueranmeldungen<br />
papierlos abzugeben. Und: dass eine Authentifizierung,<br />
etwa durch eine digitale Signatur, letztlich<br />
doch besser wäre.<br />
164<br />
Beidem hat die Finanzverwaltung durch das so genannte<br />
Elster-Portal Rechnung getragen: wer keine vernünftige<br />
Softwarelösung für seinen Macintosh-Rechner findet,<br />
kann seine Anmeldungen online über das Portal der Finanzbehörden<br />
abgeben. Und zum Thema digitale Signatur<br />
haben sich die Elster-Programmierer eine pfiffige eigene,<br />
vor allem aber für den Anwender kostenlose Lösung einfallen<br />
lassen: ELSTERonline.
Die drei Möglichkeiten der digitalen Signatur.<br />
Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />
165
WISO Buchhaltung 2010<br />
Natürlich: wer schon eine digitale Signaturkarte besitzt,<br />
kann auch die anmelden und damit jetzt seine Steueranmeldungen<br />
und -erklärungen elektronisch „unterschreiben“,<br />
das Verfahren heißt ELSTERPlus. Einem inzwischen<br />
von einem großen Sicherheitsunternehmen entwickelten<br />
USB-Stick ELSTERSpezial, der das digitale Zertifikat fest<br />
eingegossen hat, geben Fachleute dagegen nur wenig<br />
Chancen auf dem Markt. Grund: Der USB-Stecker soll nur<br />
für steuerliche Anwendungen nutzbar sein, für andere Signaturen<br />
müsste der Käufer also ein zweites Mal investieren.<br />
Verständlich, dass sich zunächst kein Vermarkter<br />
fand, der das Risiko eingehen wollte, zehntausende solcher<br />
Sticks auf Lager zu legen und womöglich auf ihnen sitzen<br />
zu bleiben.<br />
Für die Masse der Steuerzahler wird wohl die dritte Variante,<br />
das so genannte ELSTERBasis, die interessanteste sein.<br />
Der Anwender meldet sich mit seinen persönlichen Daten<br />
und seiner eigenen Steuernummer am Portal an.<br />
166
Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />
Wenn Steuernummer und Geburtsdatum übereinstimmen, kann’s losgehen.<br />
167
WISO Buchhaltung 2010<br />
Stimmen die Daten mit den im System der Finanzverwaltung<br />
hinterlegten überein, erhält er daraufhin per E-Mail<br />
einen Teil und per Brief – an die zu der Steuernummer pas-<br />
168<br />
Die Aktivierungsdaten bestehen aus zwei Teilen.<br />
sende Adresse – den zweiten Teil der Aktivierungsdaten.<br />
Nur wer über beide „Schlüssel“ verfügt kann folglich den<br />
Zugang aktivieren und ein vorläufiges Zertifikat erzeugen.
Mit diesem vorläufigen Zertifikat kann er sich dann auf<br />
seine persönliche Seite im Portal einloggen und erhält<br />
erst von dort wieder automatisch das endgültige Zertifikat<br />
überspielt, das auf seiner Festplatte abgelegt wird. Und mit<br />
diesem Softwareschlüssel auf seinem PC kann er sich künftig<br />
in sein Konto bei ELSTERonline einloggen, wo bevorstehende<br />
Aufgaben aufgelistet werden – etwa die Anmeldung<br />
von Umsatz- oder der Lohnsteuer – aber auch Mitteilungen<br />
des Finanzamts im eigenen Postfach landen. Voraussetzung<br />
aber und weitere Sicherheit: er hat auch noch die richtige<br />
PIN dazu eingegeben.<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Mit intelligenten Programmen – wie etwa WISO<br />
Kaufmann oder WISO Sparbuch – muss der Anwender<br />
aber gar nicht erst das Portal der Finanzbehörden<br />
ansteuern. Er kann mit dem Softkey dann direkt aus<br />
der jeweiligen Anwendung digital signieren.<br />
Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />
169
WISO Buchhaltung 2010<br />
170<br />
Über das private Steuerkonto lassen sich alle Aufgaben regeln.
Das Verfahren ist sicherheitstechnisch klug durchdacht<br />
und hat vor allem einen Vorteil: es kostet nichts. Einziges<br />
Problem: bei Computerproblemen, etwa einen Festplattencrash,<br />
oder bei einem Wechsel des Rechnersystems könnte<br />
das gespeicherte Zertifikat verloren gehen. Deshalb:<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Kopieren Sie sich Ihr Zertifikat zur Sicherheit ein-<br />
oder zweimal, beispielsweise auf eine CD-ROM, und<br />
bewahren Sie die an einem sicheren Ort auf. Im<br />
Ernstfall können Sie dann auf einer neuen Festplatte<br />
mit der Kopie weiterarbeiten.<br />
Wie die Umsatzsteuer gebucht wird<br />
Da die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden<br />
muss, sollte der gewissenhafte Buchhalter Konten für diese<br />
Steuer einrichten und sie aus allen Belegen „herausrechnen“.<br />
In der Regel werden die Bruttopreise (incl. Mehrwertsteuer)<br />
angegeben (zwingend vorgeschrieben laut Preisauszeichnungsverordnung<br />
vom 18.9.1969, neu gefasst am<br />
Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />
So weit zu den Grundlagen und gesetzlichen, beziehungsweise<br />
datentechnischen Regelungen von Lohn- und Umsatzsteuer.<br />
Sie genügen, um die buchungspraktischen<br />
Grundsätze in den folgenden Abschnitten zu verstehen.<br />
14.3.1985). In Angeboten an gewerbliche Kunden reichen<br />
aber auch Nettopreise (excl. Mehrwertsteuer) aus. Hier ist<br />
immer genau in die jeweiligen Zahlungsbedingungen zu<br />
schauen. Zu berücksichtigen ist auch, dass es im Wesentlichen<br />
drei Steuersätze in der Bundesrepublik Deutschland<br />
gibt (in anderen Staaten ist das unterschiedlich geregelt),<br />
171
WISO Buchhaltung 2010<br />
wenn man von einigen zusätzlichen Sonderfällen einmal<br />
absieht:<br />
■ Der allgemeine Steuersatz von zurzeit 19% (bis zum<br />
31.12.2006 16%). Dieser Steuersatz gilt im Wesentlichen<br />
für Lieferungen und Leistungen, Eigenverbrauch<br />
und Einfuhren.<br />
■ Der ermäßigte Steuersatz von zurzeit. 7%. Er ist hauptsächlich<br />
auf bestimmte Gegenstände bezogen (zum<br />
Beispiel Lebensmittel, Bücher, Holz, Vieh- und Pflanzenzucht,<br />
Tierzucht, künstlerische Leistungen).<br />
■ Die Steuerbefreiung von 0%.<br />
Wie wird nun die Steuer ermittelt, wenn sie nicht gesondert<br />
ausgewiesen ist?<br />
1. Bei Nettobeträgen: Betrag * 19/100 = Umsatzsteuer<br />
(19%), Betrag * 7/100 = Umsatzsteuer (7%).<br />
2. Bei Bruttobeträgen: Betrag * 15,9664/100 = Umsatzsteuer<br />
(19%), Betrag * 6,54/100 = Umsatzsteuer (7%).<br />
Zwei Beispiele verdeutlichen diese Berechnungsmethoden:<br />
1. Lieferung eines Buches über 55,89 Euro netto:<br />
2. 55,89 * 7 / 100 = 3,91 Euro (USt.)<br />
172<br />
3. Der Bruttobetrag beträgt: 55,89 + 3,91 = 59,80 Euro.<br />
4. Warenlieferung über 2500,00 Euro brutto:<br />
5. 2500 * 15,9664 / 100 = 399,16 Euro (USt)<br />
6. Der Nettobetrag beträgt: 2500,00 – 399,16 = 2100,84<br />
Euro.<br />
Eigentlich könnte man alle Umsatzsteuerbuchungen (Vorsteuer<br />
und Mehrwertsteuer) über ein Konto laufen lassen.<br />
Am Ende käme schon das korrekte Ergebnis – die Zahllast<br />
an das Finanzamt – heraus (soweit keine Fehler bei den<br />
Buchungen gemacht wurden). Die Übersicht wäre dadurch<br />
doch sehr erschwert und die Fehlersuche im Bedarfsfall<br />
recht schwierig. Außerdem verlangt das Finanzamt in den<br />
amtlichen Formularen den getrennten Ausweis der Steuerbeträge,<br />
sodass eine getrennte Verbuchung unumgänglich<br />
ist.<br />
Es wird in der Buchhaltung sowohl ein Konto für die Vorsteuer<br />
als auch für die Umsatzsteuer eingerichtet. Das Vorsteuerkonto<br />
schließt man dann über das Umsatzsteuerkonto<br />
ab und ermittelt so die Zahllast, d.h. den Betrag, der an<br />
das Finanzamt abzuführen ist.
Die Buchung für einen Wareneingang sieht unter Berücksichtigung<br />
der Umsatzsteuer folgendermaßen aus:<br />
1200 Forderungen 10.115 Euro<br />
an 4000 Umsatzerlöse 8.500 Euro und<br />
3805 Umsatzsteuer 19% 1.615 Euro<br />
Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />
Der Saldo, der sich auf dem Konto 3805 Umsatzsteuer beim<br />
Abschluss ergibt, ist die Zahllast an das Finanzamt. Auf T-<br />
Konten wird das Beispiel wie in der folgenden Grafik gezeigt,<br />
umgesetzt.<br />
173
WISO Buchhaltung 2010<br />
Diese Form der Umsatzsteuerverbuchung wird auch als<br />
Nettoverfahren bezeichnet. Das Bruttoverfahren verzichtet<br />
auf eine Einzelberechnung der Umsatzsteuer. Hier werden<br />
alle Beträge brutto auf den entsprechenden Konten verbucht<br />
und erst zum Ende des Voranmeldungszeitraums aus<br />
den Konten herausgezogen. Dies ist nur sinnvoll bei kleineren<br />
Betrieben mit wenigen Rechnungen beziehungsweise<br />
im Einzelhandel dort, wo die Umsatzsteuer noch nicht gesondert<br />
herausgerechnet wird.<br />
Umsatzsteuer ist natürlich nicht nur bei Warenbuchungen<br />
zu berücksichtigen. Jede Rechnung, die in einem Unternehmen<br />
geschrieben wird (Ausgangsrechnungen) oder hereinkommt<br />
(Eingangsrechnungen), ist auf Umsatzsteuer hin zu<br />
prüfen.<br />
Zahlungen an das Finanzamt sind relativ zügig zu leisten.<br />
Nicht ganz so zügig geht der umgekehrte Weg. In beiden<br />
Fällen kann es vorkommen, dass zu einem Abschlusszeitpunkt<br />
(Monats-, Quartals-, Jahresende) eine Zahllast an<br />
das Finanzamt noch offen steht oder vom Finanzamt noch<br />
Zahlungsüberhänge zu erwarten sind. Dann wird die Zahllast<br />
an das Finanzamt über sonstige Verbindlichkeiten, der<br />
Zahlungsüberhang über sonstige Forderungen in der Bilanz<br />
abgeschlossen.<br />
174<br />
Die Verbuchung der Zahllast auf sonstige Verbindlichkeiten<br />
nennt man auch Passivierung (nach der Passivseite<br />
der Bilanz, auf der hier gebucht wird), die Verbuchung des<br />
Überhangs auf sonstige Forderungen nennt man auch Aktivierung<br />
(nach der Aktivseite der Bilanz).<br />
Eine spezielle Kontierung für die Umsatzsteuer muss bei<br />
der WISO Buchhaltung nicht vorgenommen werden. Bei<br />
der Buchungseingabe muss aber vermerkt werden, um<br />
welchen Steuersatz es sich handelt (bei der so genannten<br />
„Standardbuchung“ kann das für jeden Satz permanent<br />
vorgeben werden).<br />
Die verschiedenen Steuersätze sind bereits festen Konten<br />
zugeordnet. Über Bearbeiten - Parameter – Buchhaltung<br />
(FiBu) - Sonstige - Umsatzsteuer können diese Zuordnungen<br />
angepasst werden. Dazu ist nur der jeweilige Steuersatz<br />
durch Doppelklick auszuwählen. Im folgenden Dialog<br />
kann auf der Registerkarte FiBu die Kontenzuordnung geändert<br />
werden.
Kontenzuordnungen lassen sich anpassen.<br />
Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />
175
WISO Buchhaltung 2010<br />
Beim Buchen kann der passende Umsatzsteuersatz - wenn<br />
er nicht sowieso schon richtig vorgegeben wurde - aus einer<br />
Liste auswählen. Die vorgegebene Kontenzuordnung<br />
wird dabei natürlich berücksichtigt.<br />
176<br />
Der Umsatzsteuersatz kann aus einer Liste ausgewählt<br />
werden.<br />
Eine Abgrenzung der gezahlten oder nicht gezahlten Umsatzsteuer<br />
am Ende einer Periode muss nicht mehr durch<br />
Umbuchungen erfolgen, da die WISO Buchhaltung dies automatisch<br />
berücksichtigt.
Auch das noch: Sonstige Unternehmenssteuern<br />
Jedes Unternehmen muss sich mit einer Vielzahl von Steuern<br />
auseinander setzen. Die Umsatzsteuer ist die gängigste<br />
neben den Einkommenssteuern. Man unterscheidet grundsätzlich<br />
in:<br />
■ Aktivierungspflichtige Steuern (zum Beispiel Grunderwerbssteuer).<br />
■ Aufwandsteuern (u.a. Gewerbesteuer, Kfz-Steuer,<br />
Wechselsteuer)<br />
■ Personensteuern (Einkommen- und Kirchensteuer, Vermögenssteuer,<br />
Körperschaftssteuer).<br />
Aufwandsteuern sind Aufwendungen des Unternehmens,<br />
die den Gewinn mindern (oder den Verlust vergrößern).<br />
Sie sind erfolgsbeeinflussend und daher auch auf Erfolgskonten<br />
zu buchen und über die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
abzuschließen. Die Kfz-Steuer wird folgendermaßen<br />
verbucht:<br />
6570 Kfz-Steuer an 1800 Bank<br />
Bei den Personensteuern ist das nicht so einfach festzulegen.<br />
Sie betreffen die Person des Unternehmers und werden<br />
über das Privatkonto abgeschlossen. Deswegen werden<br />
Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />
sie auch Privatsteuern genannt. Die Buchung der Einkommensteuer<br />
für den Unternehmer lautet:<br />
2100 Privatkonto an 1800 Bank<br />
Kapitalgesellschaften (wie die AG oder <strong>GmbH</strong>) zahlen keine<br />
Einkommensteuer, dafür aber Körperschaftssteuer. Da<br />
bei Kapitalgesellschaften kein Kapitalkonto vorhanden ist,<br />
wird über ein besonderes Abgrenzungskonto zwischengebucht.<br />
Auch hier findet dann ein Abschluss über die Gewinn-<br />
und Verlustrechnung statt.<br />
Die Vermögenssteuer kann sowohl bei Personen- als auch<br />
bei Kapitalgesellschaften anfallen. Entsprechend wird dann<br />
auch gebucht: im ersten Fall über das Privatkonto, im zweiten<br />
Fall über das Zwischenkonto.<br />
Zusammenfassend kann gesagt werden:<br />
■ Aktivierungspflichtige Steuern sind kein Aufwand, sondern<br />
Anschaffungsnebenkosten. Sie erhöhen den Wert<br />
einer Sache.<br />
■ Aufwandsteuern gehen in die Kalkulation der Erzeugnisse<br />
ein. Sie mindern den Gewinn, andererseits aber<br />
auch den Aufwand an Personensteuern.<br />
177
WISO Buchhaltung 2010<br />
Personensteuern dürfen nicht den steuerpflichtigen Gewinn<br />
mindern. Sie sind „aus dem Gewinn“ zu zahlen.<br />
„Von der Steuererklärung auf einem Bierdeckel, den ein Politiker<br />
vermutlich in Bierlaune gefordert hat, sind wir aber<br />
noch weit entfernt.“<br />
„Das stimmt, aber die Beteuerungen der Politiker, alles für<br />
die Steuerentlastung von Bürgern und Unternehmen sorgen<br />
zu wollen, werden immer noch gern geäußert.“<br />
„Soviel habe ich aber jetzt verstanden, dass das Buchen<br />
mit Umsatzsteuer eigentlich nicht so kompliziert ist, zumal<br />
mir das Buchhaltungsprogramm da ja sehr weit entgegen<br />
kommt. Alles andere in Sachen Steuer – und vor allem<br />
Steuerrecht – überlasse ich besser Fachleuten.“<br />
„Genau: dem Steuerberater, dem Betriebsprüfer des Finanzamts<br />
…“<br />
„Jetzt machen Sie mir aber keine Angst. Was soll der Prüfer<br />
des Finanzamts bei mir?“<br />
„Prüfen, ob sie in Steuerangelegenheiten alles richtig gemacht<br />
haben.“<br />
178<br />
„Muss ich damit rechnen, dass morgens einer vor der Tür<br />
steht mit Brille und Aktentasche unter dem Arm und Einsicht<br />
in die Bücher verlangt?“<br />
„So klischeehaft, wie sie das beschreiben nicht gerade, aber<br />
tatsächlich muss jeder Unternehmer, Freiberufler etc. damit<br />
rechnen, dass ein Steuerprüfer vorbeischaut, auch wenn<br />
kein offensichtlicher Grund für eine Prüfung vorliegt.“<br />
„Oh je!“<br />
„Wenn Sie ihre Buchführung in Ordnung haben, der Sachverständige<br />
Prüfer des Finanzamts schnell einen Einblick<br />
erlangen kann, dann dürfte es für Sie nicht so schlimm<br />
ausfallen.“<br />
„Aber kann ich das den beurteilen, was der möglicherweise<br />
findet und anmahnt?“<br />
„Für solch einen Fall ist der gute, alte Steuerberater keine<br />
schlechte Hilfe“.
Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür:<br />
Darf’s ein wenig mehr sein?<br />
„Manchmal möchte man an der Welt verzweifeln.“<br />
„Was ist passiert Herr Moritz? Haben Sie sich doch ein<br />
Buch über Steuerrecht gekauft und darin gelesen?“<br />
„Nein, ich habe mir eine Maschine bestellt. Die ist auch ordentlich<br />
geliefert worden, aber wenn ich mir jetzt die Rechnung<br />
ansehe, dann kommen mir die ersten grauen Haare.“<br />
„Woran liegt es? Stimmt der Preis nicht?“<br />
„Doch, der Preis ist in Ordnung. Hab ja nach Katalog bestellt.<br />
Aber da kommen noch Verpackungsmaterialkosten, Frachtkosten<br />
und eine Transportversicherung hinzu. Zoll musste<br />
ich auch noch zahlen, weil ich in den USA bestellt habe.“<br />
„Vermutlich werden Sie auf ihrem Konto auch noch Kosten<br />
für die Transaktion der Zahlung ins Ausland feststellen<br />
dürfen.“<br />
Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />
„Da kostet die Maschine ja nachher um die Hälfte mehr, als<br />
das Gerät eigentlich wert ist“ entrüstet sich Herr Moritz.<br />
„Da hätte ich gleich hier bestellen und kaufen können und<br />
wäre möglicherweise sogar billiger davon gekommen“.<br />
„Ja, das wird oft übersehen, dass der billige Preis im Ausland<br />
noch eine zusätzliche Komponente hat. Das Erleben<br />
die Leute oft an den Flughäfen bei der Rückkehr, wenn<br />
der Zollbeamte zum Gespräch bittet und das Erleben diejenigen,<br />
die per Post aus Übersee bestellen, wenn Sie bei<br />
Ankunft des Pakets feststellen müssen, dass auch Pakete<br />
nicht unbemerkt am Zoll vorbei kommen.“<br />
„Gut, die Lektion habe ich gelernt. Bei den anderen Bestellungen<br />
schaue ich genauer hin und schreibe mir erst alle<br />
Preise und Kosten auf, bevor ich mich entscheide. Was mir<br />
dabei einfällt ist, dass ich gar nicht weiß, wie ich so etwas<br />
179
WISO Buchhaltung 2010<br />
alles buchen soll. Auf das Maschinenkonto kann ich ja die<br />
ganzen Nebenkosten nicht draufschreiben.“<br />
„Warum nicht?“<br />
„Das hat doch nichts mit der Maschine zu tun! Oder<br />
doch?“<br />
Die Kosten sind im Zusammenhang mit dem Kauf der Maschine<br />
angefallen. Also gehören sie auch dazu. Oder haben<br />
sie in der Maschine Rauschgift geschmuggelt. Dann müssen<br />
Sie die Kosten natürlich dem Rauschgift zuschlagen.“<br />
Was Sie sonst noch können müssen:<br />
Spezielle Buchungstechniken<br />
Wer sich durch die vorangegangenen Kapitel gearbeitet<br />
hat, besitzt schon grundlegendes Wissen über die doppelte<br />
Buchführung. Bevor wir aber zum Jahresabschluss kommen,<br />
sollen noch einige spezielle Buchungstechniken und<br />
Buchungsfälle angeschaut werden:<br />
180<br />
Herr Moritz lacht.<br />
„Nein, solche Geschäfte mache ich nicht, das kann ich mir<br />
noch nicht einmal vorstellen. Aber weil sie mit solch einer<br />
Idee gekommen sind, müssen sie mir jetzt auch genau erklären,<br />
wie so etwas gebucht wird.“<br />
„Also gut, beginnen wir mit den Höheren Weihen der Buchhaltung.“<br />
■ Besonderheiten auf Warenkonten (Rabatte und Boni,<br />
Rücksendungen, Gutschriften)<br />
■ Besonderheiten im Zahlungsverkehr (Wechselbuchungen,<br />
Rückbuchungen)<br />
■ Das Privatkonto<br />
■ Probleme bestimmter Unternehmensformen (Einzelhandel,<br />
Industrie)
In allen Fällen handelt es sich um Themen, die bereits behandelt<br />
wurden und in diesem Kapitel hinsichtlich erweiterter<br />
Problemfälle betrachtet werden.<br />
Besonderheiten auf Warenkonten<br />
Die Warenkonten gehören in den Unternehmen aus Einzel-,<br />
Großhandel und Industrie sicherlich zu den wichtigsten<br />
Konten überhaupt. Schließlich dreht sich ja der ganze<br />
Geschäftsverkehr um die Waren, die hergestellt, weiterverarbeitet<br />
oder gehandelt werden.<br />
Achten Sie auf das Kleingedruckte: Warenbezugsnebenkosten<br />
Es ist in der Praxis so, dass neben dem reinen Warenpreis<br />
beim Kauf eines Produktes weitere Kosten anfallen – die so<br />
genannten Warenbezugskosten oder genauer die Anschaffungsnebenkosten.<br />
Das sind je nach Fall Transportkosten,<br />
Zölle, Vermittlungsgebühren, Mindermengenzuschläge,<br />
Versicherungen und so fort. Der Gesetzgeber hat festgelegt,<br />
dass diese Kosten zu den Anschaffungskosten (also<br />
zum Warenpreis) zuzurechnen sind.<br />
Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />
§ 255 HGB<br />
(1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet<br />
werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben<br />
und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen,<br />
soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet<br />
werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch<br />
die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten.<br />
Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.<br />
(2) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch<br />
den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von<br />
Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands,<br />
seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen<br />
Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.<br />
Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten<br />
und die Sonderkosten der Fertigung ...<br />
(3) Zinsen für Fremdkapital gehören nicht zu den Herstellungskosten.<br />
Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung<br />
der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet<br />
wird, dürfen angesetzt werden, soweit sie auf den Zeitraum<br />
der Herstellung entfallen ...<br />
181
WISO Buchhaltung 2010<br />
Dieses Thema wurde bereits bei der Preiskalkulation angesprochen,<br />
die buchungstechnische Abwicklung blieb aber<br />
außen vor. Das soll nun nachgeholt werden.<br />
Beispiel:<br />
Eine Warenrechnung enthält die Posten: 500 Euro Warenwert<br />
(netto), Mindermengenzuschlag 5 % auf den Nettopreis,<br />
Verpackungskosten 10 Euro (netto). Transportversicherung<br />
3,50 Euro. Der Transporteur kassiert bei der<br />
Anlieferung 10 Euro brutto.<br />
Folgende Buchungssätze ergeben sich aus diesem Fall:<br />
1) 5200 Wareneingang, 500,00 Euro und<br />
1405 anrechenbare Vorsteuer, 80,00 Euro<br />
an 3310 Verbindlichkeiten, 580,00 Euro<br />
182<br />
Gebucht werden diese Kosten nach dem SKR 4 auf dem<br />
Konto 5800 Anschaffungsnebenkosten. Abgeschlossen<br />
wird es über das Konto 5200 Wareneingang.<br />
2) 5800 Anschaffungsnebenkosten, 38,50 Euro<br />
1405 anrechenbare Vorsteuer, 5,60 Euro<br />
an 3310 Verbindlichkeiten, 44,10 Euro<br />
3) 5800 Anschaffungsnebenkosten, 8,62 Euro<br />
1405 anrechenbare Vorsteuer, 1,38 Euro<br />
an 1600 Kasse, 10,00 Euro<br />
Die vorbereitende Abschlussbuchung lautet:<br />
4) 5200 Wareneingang, 47,12 Euro<br />
an 5800 Anschaffungsnebenkosten, 47,12 Euro<br />
auf den Warenkonten sieht das folgendermaßen aus:
WISO Buchhaltung enthält im Buchführungshelfer bereits<br />
Buchungssätze für den Wareneinkauf. Zu beachten ist,<br />
dass nicht direkt auf das Verbindlichkeitskonto gebucht<br />
wird, sondern über Kreditorenkonten (Konten für die Lieferanten),<br />
die sozusagen Unterkonten des Kontos Verbindlichkeiten<br />
sind.<br />
Wareneingang in WISO Buchhaltung buchen.<br />
Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />
Was zahlt der Kunde sonst noch?<br />
Warenverkaufsnebenkosten<br />
Ähnlich wie beim Wareneinkauf können auch beim Warenverkauf<br />
Nebenkosten entstehen. Wenn sich diese auf den<br />
Kunden abwälzen lassen, so entstehen „Verkaufserlöse“.<br />
Werden diese Nebenkosten – auf Grund von Verträgen und<br />
Lieferbedingungen – aber selbst getragen, müssen diese<br />
Kosten separat gebucht werden. Die Kontengruppe 6700 –<br />
6790 des SKR 4 Kosten der Warenabgabe enthält alle dazu<br />
nötigen Konten:<br />
6700 Kosten der Warenabgabe<br />
6710 Verpackungsmaterial<br />
6740 Ausgangsfrachten<br />
6760 Transportversicherungen<br />
6770 Verkaufsprovisionen<br />
6780 Fremdarbeiten<br />
6790 Aufwand für Gewährleistung<br />
Sie sehen, das neben den direkten Bezugskosten wie „Verpackungsmaterial“,<br />
„Ausgangsfrachten“ und „Transportversicherungen“<br />
auch „Verkaufsprovisionen“ und „Fremd-<br />
183
WISO Buchhaltung 2010<br />
arbeiten“ – soweit sie im Zusammenhang mit dem Verkauf<br />
stehen – zu den Warenverkaufsnebenkosten gerechnet<br />
werden. Fremdarbeiten können zum Beispiel Installationskosten<br />
sein; irgendein nicht direkt zum Unternehmen gehörender<br />
Dienstleister baut das Produkt auf oder installiert<br />
es beim Kunden.<br />
Beispiel:<br />
In Rechnung gestellt werden: Warenverkauf 2.500 Euro<br />
(netto), Pauschale für Versandkosten 15 Euro (netto).<br />
Kosten für Verpackungsmaterial 15 Euro (brutto) werden<br />
selbst übernommen.<br />
Die Buchungssätze lauten:<br />
1) 1200 Forderungen, 2992,85 Euro<br />
an 4000 Umsatzerlöse, 2515,00 Euro<br />
und 3805 Umsatzsteuer 19 %, 477,85 Euro<br />
2) 6710 Verpackungsmaterial, 12,60 Euro und<br />
1405 Anrechenbare Vorsteuer 19 %, 2,40 Euro<br />
an 1600 Kasse, 15,00 Euro<br />
184<br />
Wenn was nicht in Ordnung war:<br />
Rücksendungen und Gutschriften<br />
Immer wieder kann es vorkommen, dass Waren zurückgeschickt<br />
werden, sowohl von Kunden als auch an Lieferanten.<br />
Oder es erfolgen Gutschriften, weil die Ware nicht dem<br />
Angebot entsprach, teilweise wertgemindert war oder aus<br />
sonstigen Gründen. Auch damit muss sich der Buchhalter<br />
auseinander setzen und die Vorgänge in der Buchhaltung<br />
transparent machen.<br />
Beim Wareneinkauf sind folgende Konten zu bebuchen:<br />
5710 Nachlässe 7 %<br />
5720 Nachlässe 19 %<br />
Wieder handelt es sich um Unterkonten des Wareneingangskontos.<br />
Abgeschlossen wird also wieder über das<br />
Wareneinkaufskonto.<br />
Auf der Warenverkaufsseite sind folgende Konten zu bebuchen:<br />
4700 Erlösschmälerungen<br />
Es handelt sich um Unterkonten zum Warenverkaufskonto.<br />
Entsprechend wird auch über dieses Konto abgeschlossen.<br />
Wichtig in allen Fällen ist, dass eine Korrektur der Umsatzsteuer<br />
stattfindet.
Beispiel:<br />
1. Wir bekommen von einem Lieferanten eine Gutschrift<br />
über 20 % auf eine vorausgegangene Lieferung über<br />
20.000 Euro (netto), da die Qualität der Ware nicht der<br />
Bestellung entsprach.<br />
2. Ein Kunde sendet Waren zurück. Wir schreiben ihm gut:<br />
1.000 Euro (netto). Die Buchungssätze lauten:<br />
1) 3310 Verbindlichkeiten, 4.760,00 Euro an 5720 Nachlässe,<br />
4.000,00 Euro und an 1405 Anrechenbare Vorsteuer,<br />
760,00 Euro<br />
2) 4700 Erlösschmälerungen, 1.000,00 Euro und 3805 Umsatzsteuer,<br />
190,00 Euro an 1200 Forderungen, 1.190,00<br />
Euro<br />
Auch für Gutschriften hat der Buchführungshelfer in WISO<br />
Buchhaltung einen fertigen Buchungssatz bereit. Sie müssen<br />
eigentlich nur noch den Betrag angeben, den richtigen<br />
Lieferanten auswählen und das war’s auch schon.<br />
Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />
Gutschrift auf Wareneinkauf als Standardvorgabe<br />
vom Buchführungstrainer.<br />
Darf es etwas weniger sein?<br />
Rabatte und Boni<br />
Mit Nachlässen auf den Rechnungsbetrag – so genannte<br />
Skonti – haben wir uns schon bei den Buchungen zum Zahlungsverkehr<br />
beschäftigt. Mit Rabatten hat es der Buchhalter<br />
einfacher: sie dürfen sofort abgezogen werden. Eine<br />
Buchung erübrigt sich.<br />
185
WISO Buchhaltung 2010<br />
Beispiel:<br />
Warenpreis lt. Preisliste 7.500,00 Euro - 3 % Rabatt 225,00<br />
Euro Nettopreis 7.275,00 Euro + 7 % MwSt. 509,25 Euro<br />
Rechnungsbetrag 7.784,25 Euro<br />
Gebucht wird lediglich:<br />
Fall 1: Wir haben bestellt (eine Eingangsrechnung liegt<br />
vor):<br />
5200 Wareneinkauf, 7.275,00 Euro und 1401 Anrechenbare<br />
Vorsteuer 7 %, 509,25 Euro an 3310 Verbindlichkeiten,<br />
7.784,25 Euro<br />
Im Kontenrahmen SKR 04 sind allerdings Rabattkonten vorgesehen.<br />
Wer eine Auswertung der erzielten Rabatte benötigt,<br />
kann diese auch buchen lassen. Auch für nachträglich<br />
gewährte Rabatte werden sie benötigt, da der Nachlass auf<br />
eine einmal gebuchte Rechnung ja nicht einfach aus der<br />
Buchhaltung verschwinden kann. Man kann zwar die Buchung<br />
stornieren – das heißt löschen – und mit dem neuen<br />
Rechnungsbetrag wiederholen. Das ist allerdings umständlicher<br />
als von vornherein eine Rabattbuchung vorzunehmen.<br />
Die Konten liegen im SKR 04 von<br />
5770 Erhaltene Rabatte bis<br />
5794 Erhaltene Rabatte 15 % Vorsteuer<br />
186<br />
Fall 2: Ein Kunde hat bestellt (wir haben eine Ausgangsrechnung<br />
geschrieben):<br />
1200 Forderungen, 7.784,25 Euro<br />
an 4000 Umsatzerlöse, 7.275,00 Euro und<br />
an 3801 Umsatzsteuer 7 %, 509,25 Euro<br />
Auch für gewährte Rabatte gibt es Konten im SKR 04 von<br />
4770 Gewährte Rabatte bis<br />
4794 Gewährte Rabatte 19 % Vorsteuer<br />
Etwas komplizierter – aber kaum schwieriger – ist die Verbuchung<br />
der so genannten Boni. Dabei handelt es sich um<br />
nachträglich gewährte Nachlässe; etwa einen umsatzbezogenen<br />
Nachlass am Jahresende. Diese Boni verändern<br />
die Verkaufs- beziehungsweise Einkaufspreise und damit<br />
die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Deshalb<br />
kommen wir in der Buchhaltung um eine spezielle Buchung<br />
nicht herum.<br />
Es handelt sich wiederum um Unterkonten des Wareneinkaufs-<br />
beziehungsweise Warenverkaufskontos:<br />
4740 bis 4764 Gewährte Boni<br />
5740 bis 5764 Erhaltene Boni
Beispiel:<br />
1. Wir bekommen von einem Lieferanten einen Bonus von<br />
1,5 % auf den Jahresumsatz von 125.370 Euro (netto).<br />
2. Wir gewähren einem Kunden einen Bonus von 2 % auf<br />
den Jahresumsatz von 370.000 Euro (netto).<br />
Die Buchungssätze lauten:<br />
1) 3310 Verbindlichkeiten, 2.236,75 Euro<br />
an 5740 Erhaltene Boni, 1.880,55 Euro und<br />
an 1405 Anrechenbare Vorsteuer 19 %, 357,30 Euro<br />
2) 4740 Gewährte Boni, 7.400,00 Euro und<br />
3805 Umsatzsteuer, 1.406,00 Euro<br />
an 1200 Forderungen, 8.806,00 Euro<br />
Beachten Sie, dass bei allen „Korrekturen“ – sei es im Wareneinkauf<br />
oder -verkauf – auch die Umsatzsteuer mit korrigiert<br />
werden muss.<br />
Besonderheiten im Zahlungsverkehr<br />
Neben den Buchungen im Warenbereich sind die Buchungen<br />
zum Zahlungsverkehr im Buchhaltungsalltag fest verankert.<br />
Schließlich hat ein Unternehmen, das nicht mehr<br />
Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />
zahlungsfähig ist, keine dauerhafte Überlebenschance<br />
mehr. Die Zahlungen spiegeln sich aber nicht nur auf den<br />
Bank- und Kassenkonten wieder. Eine wichtige und gängige<br />
Zahlungsart ist die mit „Wechsel“. Wie das buchhalterisch<br />
zu regeln ist, soll in diesem Kapitel geklärt werden.<br />
Zuvor müssen wir uns aber auch noch mit Zahlungen beschäftigen,<br />
bei denen nicht alles „glatt gegangen“ ist.<br />
Buchungen für Bankgebühren, Zinsaufwendungen<br />
u.a. liefert der Buchführungshelfer per<br />
Listenauswahl.<br />
187
WISO Buchhaltung 2010<br />
Der Crash auf dem Bankkonto:<br />
Rückbuchungen<br />
Es kann immer wieder vorkommen, dass beim Einzug per<br />
Lastschrift eine Zahlung nicht akzeptiert wird. Dabei können<br />
unterschiedliche Gründe vorliegen:<br />
■ Die Bank akzeptiert den Einzug nicht, weil das Konto<br />
nicht ausreichend gedeckt ist.<br />
■ Die Bank akzeptiert den Einzug nicht, weil er unvollständig<br />
oder ungenau ist.<br />
■ Der Kontoinhaber akzeptiert den Einzug nicht und widerspricht,<br />
sodass die Bank den Einzug ebenfalls zurückgehen<br />
lässt.<br />
■ Das Konto existiert nicht (mehr).<br />
In den meisten Fällen ist es aber so, dass bereits eine Buchung<br />
auf dem eigenen Konto stattgefunden hat. Jetzt<br />
taucht nachträglich eine Belastung auf, die jene bereits<br />
vorgenommene Buchung revidiert.<br />
188<br />
Beispiel:<br />
Wir buchen auf Grund einer vorliegenden Einzugsermächtigung<br />
am 1.6.2000 vom Kundenkonto 5.220 Euro (brutto)<br />
ab. Drei Tage später belastet uns die Bank mit diesem<br />
Betrag, weil ein Widerspruch der Bank des Kunden erfolgt<br />
ist. Außerdem wird unser Konto mit 5 Euro Gebühren belastet.<br />
Die Buchungen lauten:<br />
am 1.6.2008: 1800 Bank an 1200 Forderungen, 5.220,00<br />
Euro<br />
am 4.6.2008: 1200 Forderungen an 1800 Bank, 5.225,00<br />
Euro<br />
Die Gebühren für die Rücklastschrift werden selbstverständlich<br />
dem Kunden angelastet. Sollte allerdings diese<br />
Rücklastschrift durch einen eigenen Fehler veranlasst sein<br />
(z.B. falsche Kontonummer oder Bankleitzahl), dann geht<br />
das so nicht.<br />
Die Rückbuchung sieht dann folgendermaßen aus:<br />
1200 Forderungen, 5.220,00 Euro und<br />
6855 Nebenkosten des Geldverkehrs, 5,00 Euro<br />
an 1800 Bank, 5.225,00 Euro
So etwas kann nicht nur einem Kunden passieren. Zahlungsschwierigkeiten<br />
können in jedem Betrieb auftreten<br />
(aus unterschiedlichsten Gründen). Oder eine Zahlung an<br />
einen Lieferanten soll rückgängig gemacht werden (so lange<br />
das noch geht), weil Probleme mit der gelieferten Ware<br />
aufgetreten sind und eine schnelle Regelung über den Lieferer<br />
nicht zu erwarten ist.<br />
Beispiel:<br />
Ein Lieferant bucht am 3.6.2004 einen Rechnungsbetrag<br />
über 8.700 Euro (brutto) vom Bankkonto ab. Fünf Tage<br />
später widersprechen wir dem Einzug, da sich herausgestellt<br />
hat, dass die Ware wegen eines versteckten Mangels<br />
nicht zu verkaufen ist. Die Bank belastet uns mit 5 Euro<br />
Gebühren.<br />
Die Buchungen lauten:<br />
am 3.6.2008:<br />
3310 Verbindlichkeiten an 1800 Bank, 8.700,00 Euro<br />
am 8.6.2008:<br />
1800 Bank, an 3310 Verbindlichkeiten, 8.700,00 Euro<br />
und 6855 Nebenkosten des Geldverkehrs an 1800 Bank,<br />
5,00 Euro<br />
Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />
Selbstverständlich sollte man einen Widerspruch gegen<br />
eine Einzugsermächtigung nicht leichtfertig vornehmen.<br />
Die anfallenden Gebühren sind nur der kleine Teil der Probleme,<br />
die dadurch entstehen können. Auch sollte man<br />
sich gut überlegen, wem man eine Bankeinzugsermächtigung<br />
gibt. Die Vorteile sind allerdings nicht von der Hand<br />
zu weisen:<br />
■ Man braucht sich um eine pünktliche Zahlung von<br />
Rechnungen nicht zu kümmern und man verpasst so<br />
auch keine Skontoertrag.<br />
■ Lieferanten geben manchmal ein besonderes Skonto<br />
bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung.<br />
Der Nachteil ist aber auch nicht zu übersehen:<br />
■ Die Steuerung der Zahlungsausgänge ist nur bedingt<br />
möglich, wenn weitgehend Einzugsermächtigung gegeben<br />
wurden.<br />
Auf der anderen Seite sind aber Einzugsermächtigungen<br />
von Kunden für das Unternehmen interessant, weil der Zahlungseingang<br />
auf den eigenen Konten jetzt besser geregelt<br />
werden kann und das aufwendige Mahnen an schlechte<br />
Zahler sich deutlich reduziert.<br />
189
WISO Buchhaltung 2010<br />
190<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Haben Sie gegen Ihre Kunden häufig größere Beträge<br />
als Forderung und müssen Sie oft mahnen, bis die<br />
Zahlung auf ihrem Konto gutgeschrieben wird? Dann<br />
versuchen Sie mit Ihren Kunden den Bankeinzug<br />
(Einzugsermächtigung) zu vereinbaren. Allerdings<br />
besteht dann trotzdem das Risiko, das innerhalb von<br />
sechs Wochen nach Bankeinzug der Kunde oder die<br />
Bank diesem Einzug widersprechen können. Gerade<br />
bei großen Rechnungsbeträgen ist die Abbuchungserlaubnis<br />
trotzdem die bessere Lösung. Denn hier ist<br />
dieser Widerspruch nur innerhalb von zwei Wochen<br />
nach Abbuchung möglich.<br />
Mit Papieren den Zahlungsspielraum<br />
erweitern: Wechselbuchungen<br />
Bereits in der Kindheit wurde so manchem von einem Lehrer<br />
„alter Schule“ vermittelt: „Schreibe hin, schreibe her,<br />
aber schreibe niemals quer“ – womit der Wechsel gemeint<br />
war, der „quer“, das heißt, wenn man ihn hochkant legte,<br />
unterschrieben wurde. Der Wechsel hatte einen schlechten<br />
Ruf, dessen Spur auch in der deutschen Literatur zu finden<br />
war. In den Novellen des ausgehenden 19. und beginnenden<br />
20. Jahrhunderts finden sich immer wieder Bankrotteure,<br />
die Wechsel gezeichnet hatten, und irgendwann die<br />
Einlösung verweigern mussten, weil sie pleite waren. Diese<br />
Stimmung findet sich in der populären Meinung bis heute.<br />
Selbst in der kaufmännischen Berufsschule wurde verhalten<br />
vor dem Wechsel gewarnt. Dabei hat er das eigentlich<br />
gar nicht verdient.<br />
Beim Kauf von Waren treffen zwei unterschiedliche Interessen<br />
aufeinander. Der Lieferant möchte möglichst früh<br />
sein Geld haben, da er ja Vorleistung auf unterschiedliche<br />
Weise erbracht hat (er hat die Waren auf eigene Kosten<br />
hergestellt, weiterverarbeitet oder beschafft). Der Abnehmer<br />
möchte möglichst spät bezahlen, da er ja noch für den<br />
Absatz der Waren sorgen muss und das Geld von seinen<br />
Kunden erst später bekommt. Beide Interessen sind sicherlich<br />
berechtigt. Eine Lösung für dieses Problem ist der<br />
Wechsel.<br />
Der Wechsel ist eine Urkunde, in der sich ein Schuldner (=<br />
der Bezogene) schriftlich verpflichtet, an einem genau definierten<br />
Tag und Ort einen bestimmten Geldbetrag an eine<br />
bestimmte Person (= der Aussteller) zu zahlen.
Der Wechsel entstand im 12. Jahrhundert in Italien. Die<br />
Kaufleute wollten das Risiko, ihr Geld auf Reisen durch<br />
Raub und Unfall zu verlieren, vermindern. Deshalb hinterlegten<br />
sie Geld bei einem Geldwechsler oder einer Bank<br />
und bekamen darüber eine Urkunde, den „Wechselbrief“,<br />
mit dem sie in einer fremden Stadt den darauf vermerkten<br />
Geldbetrag eintauschen konnten.<br />
Der Wechsel ist aber nicht nur Zahlungsmittel, sondern<br />
vor allem auch ein Kreditmittel. Wenn der Gläubiger nicht<br />
wartet, bis der Schuldner nach Vorlage seines Wechsels<br />
bezahlt, so kann er den Wechsel selbst zur Zahlung an<br />
seinen Lieferanten weiterreichen oder zu einer Bank gegen<br />
und sich den Wechselbetrag auszahlen lassen. In beiden<br />
Fällen wird natürlich eine Gebühr und ein Zinsabschlag<br />
(Diskont) fällig.<br />
Außerdem besteht ein weitest möglicher Rechtschutz im<br />
Wechselverkehr. Kann der Bezogene (der Schuldner) die<br />
Wechselsumme nicht rechtzeitig aufbringen, so kann der<br />
Wechsel relativ schnell eingeklagt werden. Dabei haftet<br />
nicht nur der Bezogene, sondern alle die den Wechsel weitergegeben<br />
haben.<br />
Die Vorgehensweise noch einmal im Detail:<br />
Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />
1. Der Schuldner erhält Ware von seinem Lieferanten, der<br />
für ihn so zum Gläubiger wird.<br />
2. Der Gläubiger übersendet (nach Absprache) an den<br />
Schuldner einen Wechsel. Der Wechsel ist auf den<br />
Schuldner „bezogen“, daher der Sprachgebrauch: Bezogener.<br />
3. Der Schuldner (Bezogener) versieht den Wechsel mit<br />
seiner Unterschrift, das heißt, er akzeptiert ihn (daher:<br />
Akzept und Akzeptant) und sendet ihn an den Gläubiger<br />
(den Aussteller, auch Remittent) zurück.<br />
4. Am Verfalltag wird der Wechsel vom Gläubiger (oder<br />
einem Anderen) vorgelegt und sicherlich in den meisten<br />
Fällen auch eingelöst.<br />
Der Wechsel ist aber erst dann ein Wechsel, wenn er bestimmten<br />
Formvorschriften genügt. Der Wechsel muss enthalten:<br />
1. Die Bezeichnung Wechsel im Text der Urkunde.<br />
2. Die Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen.<br />
3. Die Angabe des Bezogenen.<br />
4. Die Angabe der Verfallszeit.<br />
5. Die Angabe des Zahlungsortes.<br />
191
WISO Buchhaltung 2010<br />
6. Die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung.<br />
7. Die Angabe des Remittenten, das ist derjenige, an den<br />
oder an dessen Order zu zahlen ist.<br />
8. Die Unterschrift des Ausstellers.<br />
Fehlen die Angaben Verfallszeit, Zahlungsort oder Ausstellungsort,<br />
so gilt der Wechsel trotzdem. Der Gesetzgeber<br />
geht dann von einem Sichtwechsel (zahlbar, wenn er<br />
vorgelegt wird) und vom angegebenen Ort (bei Bezogener<br />
oder Aussteller) aus. Fehlt eine andere Angabe, so ist der<br />
Wechsel ungültig.<br />
Beispiel:<br />
Von einem Lieferanten werden Waren im Werte von 10.000<br />
Euro (netto) gekauft. Gezahlt wird mit einem Drei-Monats-<br />
Wechsel.<br />
Zunächst ist der Wareneingang wie üblich zu buchen:<br />
5200 Wareneinkauf, 7.000,00 Euro und<br />
1405 Vorsteuer 19 %, 1.330,00 Euro<br />
an 3310 Verbindlichkeiten, 8.330,00 Euro<br />
192<br />
Wurde der Wechsel dann akzeptiert, wandelt sich die Verbindlichkeit<br />
in eine Wechselschuld:<br />
3310 Verbindlichkeit, 8.330,00 Euro<br />
an 3350 Verbindlichkeiten aus Wechseln, 8.330,00 Euro<br />
Wird der Wechsel gleich beim Warenempfang ausgegeben,<br />
so kann auch direkt auf das Konto Wechselverbindlichkeiten<br />
gebucht werden.<br />
Am Verfallstag legt der Gläubiger den Wechsel über seine<br />
Bank zur Zahlung vor. Im Normalfall findet die Zahlung<br />
auch statt.<br />
3350 Verbindlichkeiten aus Wechseln, 8.330,00 Euro<br />
an 1800 Bank, 8.330,00 Euro<br />
Beispiel:<br />
Ein Kunde hat Waren im Werte von 13.920 Euro (brutto)<br />
bezogen. Er bitte um eine Zahlung durch Wechsel mit drei<br />
Monaten Laufzeit und akzeptiert die zugesandte Tratte.<br />
Der Wechsel wird einen Monat vor Ablauf an die Bank zum<br />
Diskont weitergegeben.<br />
Auch hier wird der Warenverkauf ganz normal gebucht:
1200 Forderungen, 14.280,00 Euro<br />
an 4000 Umsatzerlöse 12.000 Euro und<br />
an 3805 Umsatzsteuer, 2.280,00 Euro<br />
Dann erfolgt die Umbuchung als Wechselforderung:<br />
1230 Wechsel aus Lieferungen und Leistungen,<br />
14.280,00 Euro<br />
an 1200 Forderungen, 14.280,00 Euro<br />
Der Wechsel kann weitergereicht werden. Die Forderungen<br />
daraus kann dann der neue Besitzer geltend machen. Diese<br />
Abtretung muss schriftlich auf der Rückseite des Wechsels<br />
vermerkt werden. Diesen Eintrag nennt man Indossament,<br />
der Remittent wird zum Indossanten und der neue Wechselbesitzer<br />
(Empfänger) zum Indossatar.<br />
Wird der Wechsel zum Diskont an die Bank gegeben, so berechnet<br />
diese den so genannten Diskontsatz – das sind die<br />
Zinsen für die Zeit, die der Wechsel noch läuft – und zieht<br />
diesen vom Wechselbetrag ab. Dieser verminderte Betrag<br />
wird ausgezahlt.<br />
Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />
Wechselbetrag = 14.280,00 Euro<br />
- Diskont 8 % für 30 Tage = 95,20 Euro<br />
= Auszahlungsbetrag 14.184,80 Euro<br />
Der Diskont wird folgendermaßen berechnet: = Bruttobetrag<br />
* Tage/360 * Diskontsatz/100<br />
Gebucht wird:<br />
1800 Bank, 14.184,80 Euro und<br />
7340 Diskontaufwendungen, 80,00 Euro und<br />
3805 Umsatzsteuer, 15,20 Euro<br />
an 1230 Wechsel aus Lieferungen und Leistungen,<br />
14.280,00 Euro<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Beachten Sie, dass die Umsatzsteuer in diesem Fall<br />
korrigiert und aus dem Diskontbetrag herausgerechnet<br />
werden muss; denn der Diskont verringert ja den<br />
ursprünglichen Umsatzbetrag. Vergessen Sie nicht,<br />
das auch Ihrem Kunden mitzuteilen.<br />
193
WISO Buchhaltung 2010<br />
§ 14 UStG<br />
Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung<br />
oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er<br />
nach diesem Gesetz für den Umsatz schuldet, gesondert<br />
ausgewiesen, so schuldet er auch den Mehrbetrag. Berichtigt<br />
er den Steuerbetrag gegenüber dem Leistungsempfänger,<br />
so ist § 17 Abs. 1 entsprechend anzuwenden.<br />
Die Korrektur der Umsatzsteuer ist aber nur möglich, wenn<br />
wir dies auch gleichzeitig dem Kunden mitteilen, damit<br />
dieser ebenfalls eine entsprechende Korrektur vornehmen<br />
kann.<br />
§ 17 UStG<br />
Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen<br />
Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1. Nr. bis 3 geändert,<br />
so haben<br />
1. Der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat,<br />
den dafür geschuldeten Steuerbetrag und<br />
2. Der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt<br />
worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug<br />
194<br />
Entsprechend zu berichtigen ... Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs<br />
kann unterbleiben, soweit ein dritter Unternehmer<br />
den auf die Minderung des Entgelts entfallenden<br />
Steuerbetrag an das Finanzamt entrichtet; in diesem Fall<br />
ist der dritte Unternehmer Schuldner der Steuer.<br />
Zahlt der Kunde bei Vorlage des Wechsels am Fälligkeitstag<br />
nicht, so geht der Wechsel zu Protest. Dieser wird durch<br />
eine öffentliche Urkunde eines Notars oder Gerichtsvollziehers<br />
festgelegt. Der Besitzer des Wechsels kann auf einen<br />
Vordermann Rückgriff nehmen – wenn der Wechsel indossiert,<br />
das heißt, weitergereicht wurde – oder aber direkt<br />
auf den Aussteller.<br />
Beispiel:<br />
Der Wechsel aus dem vorangegangen Beispiel wird vom<br />
Kunden nicht eingelöst und geht zu Protest. Für die Protesturkunde<br />
entstehen Kosten in Höhe von 40 Euro. Die<br />
Bank belastet uns zusätzlich mit 10 Euro.<br />
Gebucht wird:<br />
1230 Wechsel aus Lieferungen und Leistungen,<br />
14.280,00 Euro
an 1800 Bank, 14.280,00 Euro<br />
6855 Nebenkosten des Geldverkehrs, 50,00 Euro und<br />
1405 Vorsteuer, 9,50 Euro<br />
an 1800 Bank, 59,50 Euro<br />
An den Kunden werden zusätzlich zu den Protestkosten eigene<br />
Auslagen (z.B. Einschreibegebühren) in Höhe von 10<br />
Euro und Verzugszinsen (10 % für 14 Tage von 14.280 Euro<br />
= 55,53 Euro) in Rechnung gestellt. Diese Posten unterliegen<br />
nicht der Umsatzsteuer:<br />
1200 Forderungen, 14.405,03 Euro<br />
an 1230 Wechsel aus Lieferungen und Leistungen,<br />
14.280,00 Euro und<br />
an 4830 Sonstige Erträge, 69,50 Euro und<br />
an 7100 Sonstige Zinserträge, 55,53<br />
w<br />
Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />
WISO Tipp<br />
Können Sie voraussichtlich einen Wechsel nicht<br />
einlösen, so kümmern Sie sich rechtzeitig vorher um<br />
eine Wechselverlängerung. Der Fachmann spricht in<br />
solch einem Fall von einer Prolongation. Für diesen<br />
Fall sind nachträglich noch Diskontzinsen zu zahlen,<br />
keinesfalls aber die hohen Kosten, die bei einem<br />
Wechselprotest fällig werden; ganz abgesehen davon,<br />
dass darunter auch die Zahlungswürdigkeit leidet.<br />
Schwierig wird es allerdings, wenn der Aussteller den<br />
Wechsel bereits weitergegeben hat, etwa an seine<br />
Bank oder an eigene Lieferanten. Dann gibt es die<br />
Möglichkeit, dass der Aussteller einen neuen Wechsel<br />
ausstellt und darüber einen Scheck oder eine Überweisung<br />
tätigt. Damit kann dann der ursprüngliche<br />
Wechsel eingelöst werden.<br />
Die in diesen Beispielen behandelten Wechsel sind so genannte<br />
Warenwechsel, da immer ein Warengeschäft zugrunde<br />
liegt. Wird ein Wechsel lediglich zur Finanzierung<br />
genutzt, spricht man von einem Finanzwechsel.<br />
195
WISO Buchhaltung 2010<br />
Der Intimbereich der Buchhaltung:<br />
Das Privatkonto<br />
Ein Privatkonto gibt es eigentlich nur bei Einzelfirmen und<br />
bei Personengesellschaften. Es dient dazu, dass Einlagen<br />
und Entnahmen des Unternehmers und/ oder der Gesellschafter<br />
richtig verbucht werden können. Für ein Einzelunternehmen<br />
reicht die Führung eines Kontos, über das<br />
alle Buchungen laufen, aus. Bei einer Personengesellschaft<br />
mit mehreren Gesellschaftern sollten Unterkonten für verschiedene<br />
Vorgänge angelegt werden.<br />
Im DATEV-Kontenrahmen SKR 04 gibt es in der Klasse 2<br />
(Passiva) einige Gruppen von Privatkonten:<br />
2100 – 2399 Privat Vollhafter/ Einzelunternehmer<br />
2500 – 2799 Privat Teilhafter<br />
darin enthalten sind Konten wie:<br />
2500 Privatentnahmen allgemein<br />
2530 Eigenverbrauch<br />
2550 Privatsteuern<br />
2580 Privateinlagen<br />
2650 Privatspenden<br />
196<br />
In Personengesellschaften werden für jeden Gesellschafter<br />
ein Privatkonto (mit entsprechenden Unterkonten) angelegt.<br />
Bei einem kleinen Einzelunternehmen genügen dagegen<br />
folgende drei Unterkonten:<br />
■ Allgemeine Privatentnahmen<br />
■ Privatsteuern<br />
■ Privateinlagen<br />
Grundsätzlich sind zwei Arten von Vorgängen zu unterscheiden:<br />
■ Privatentnahmen und<br />
■ Privateinlagen
Privateinlagen sind schnell gebucht.<br />
Privateinlagen werden vorgenommen, um das Eigenkapital<br />
zu erhöhen (oder überhaupt einzuzahlen, zum Beispiel<br />
bei einem neuen Gesellschafter). Für Privatentnahmen sind<br />
verschiedene Vorgänge denkbar:<br />
Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />
1. Geldentnahmen (beispielsweise für den Lebensunterhalt)<br />
2. Auszahlung von Kapitalanteilen (etwa bei ausscheidenden<br />
Gesellschaftern)<br />
3. Eigenverbrauch oder unentgeltliche Leistungen und<br />
sonstige Leistungen (siehe dazu auch das Kapitel über<br />
die Umsatzsteuer!).<br />
Beispiele:<br />
1. Eine Einzahlung auf das Bankkonto zum haftenden Gesellschaftskapital<br />
in Höhe von 10.000 Euro<br />
2. Entnahme von Waren zum Eigenverbrauch in Höhe von<br />
300 Euro (netto)<br />
3. Der Geschäftsführer entnimmt einen Firmen-Pkw komplett<br />
für private Zwecke. Der Buchwert beträgt 7.500<br />
Euro. Der Tageswert dagegen 10.000 Euro.<br />
Die Buchungen lauten wie folgt:<br />
1800 Bank, 10.000,00 Euro<br />
an 2180 Privateinlagen, 10.000,00 Euro<br />
197
WISO Buchhaltung 2010<br />
2130 Eigenverbrauch, 357,00 Euro<br />
an 4600 Eigenverbrauch, 300,00 Euro und<br />
an 3805 Umsatzsteuer, 57,00 Euro<br />
2130 Eigenverbrauch, 11.900,00 Euro<br />
an 0520 PKW, 8.000,00 Euro und<br />
an 4846 Erlöse aus Anlageverkäufen, 2.000,00 Euro und<br />
an 3805 Umsatzsteuer, 1.900,00 Euro<br />
Abgeschlossen werden die verschiedenen Konten über das<br />
Privatkonto<br />
2100 Privatkonto<br />
Die Buchführung im Einzelhandel<br />
Für den Einzelhandel gibt es einen standardisierten Kontenrahmen:<br />
den so genannten EKR. Er wurde von der<br />
Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels (HDE)<br />
herausgegeben und wird von dort auch immer wieder<br />
angepasst. Der EKR entspricht in seinem Aufbau der<br />
Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungs-Gliederung<br />
nach dem HGB.<br />
198<br />
Das Privatkonto (oder auch alle Unterkonten) wird (werden)<br />
über das Konto Eigenkapital abgeschlossen, und zwar<br />
wenn die Einlagen die Entnahmen übersteigen: 2000 Festkapital<br />
(Eigenkapital) an 2100 Privatkonto<br />
Wenn die Entnahmen die Einlagen übersteigen:<br />
2100 Privatkonto<br />
an 2000 Festkapital (Eigenkapital)<br />
Im Mittelpunkt des Einzelhandels stehen die Warenbuchungen<br />
(Einkauf von Waren) und das Kassengeschäft<br />
(Verkauf der Waren, meist gegen Bareinnahme).<br />
Die folgenden Beispiele simulieren Vorfälle, wie sie an<br />
einem Tag bei einem Einzelhandelsgeschäft zur Buchung<br />
anstehen können:
Beispiel:<br />
1. Ein Lieferant schickt Waren im Werte von 5.500 Euro<br />
(netto). Es handelt sich ausschließlich um Lebensmittel<br />
(MwSt. 7 %). Zahlbar innerhalb 7 Tagen mit 2 % Skonto<br />
oder 21 Tage netto. Die Wareneingangskontrolle ergibt,<br />
dass Waren im Werte von 800 Euro verdorben sind. Sie<br />
werden zurückgeschickt. Nach Rücksprache mit dem Lieferanten<br />
kann der Betrag direkt bei der Zahlung abgezogen<br />
werden. Eine Gutschrift wird separat zugeschickt.<br />
2. Eine andere Rechnung (aus der Woche zuvor) 2.675 Euro<br />
(brutto) wird zur Zahlung angewiesen, um das Skonto von<br />
2 % auszunutzen.<br />
3. Die Tageseinnahmen von 3.399,39 Euro (brutto) werden<br />
zur Bank gebracht.<br />
4. Einem Kunden werden Waren ins Haus geliefert. Der<br />
Rechnungsbetrag beträgt 145,50 Euro (brutto).<br />
Die Buchungssätze lauten:<br />
1) 5200 Wareneinkauf, 4.700,00 Euro und<br />
1401 Vorsteuer 7 %, 329,00 Euro<br />
an 3310 Verbindlichkeiten, 5.029,00 Euro<br />
Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />
2) 3310 Verbindlichkeiten, 2.675,00 Euro<br />
an 1800 Bank, 2.621,50 Euro und<br />
an 5730 Erhaltene Skonti 53,50 Euro<br />
3) 1800 Bank 3.399,39 Euro<br />
an 1600 Kasse, 3.399,39 Euro<br />
4) 1200 Forderungen, 145,50 Euro<br />
an 4000 Umsatzerlöse, 135,98 Euro und<br />
an 3801 Umsatzsteuer 7 %, 9,52 Euro<br />
Bei Buchungssatz 2. ist zu beachten, dass dabei ja nur der<br />
Vorgang „Bargeld wurde der Kasse entnommen und zur<br />
Bank gebracht“ zu buchen ist. Der eigentliche Umsatz ist<br />
möglicherweise aus dieser Kassenentnahme überhaupt<br />
nicht zu ersehen. Einmal, weil vielleicht Wechselgeld für<br />
den nächsten Tag zurückbehalten wurde. Dann können ja<br />
auch laufend schon Beträge aus der Kasse entnommen worden<br />
sein: für den Post- oder Paketdienst, für die Zahlung an<br />
Aushilfen in bar. Oder es sind Einzahlungen ohne einen konkreten<br />
Umsatz erfolgt, etwa durch Anzahlung eines Artikels,<br />
der erst noch geliefert werden muss. Die Umsätze ergeben<br />
sich erst aus den konkreten Buchungen des Kassenbuchs.<br />
199
WISO Buchhaltung 2010<br />
Die Buchführung in der Industrie<br />
Im Vordergrund eines Industriebetriebes steht die Produktion<br />
von Gütern. Bevor, wie beim Großhandel, die Waren<br />
verkauft werden, müssen diese erst hergestellt werden.<br />
Dazu werden Roh- und Hilfsstoffe eingekauft und diese in<br />
einem betrieblichen Leistungsprozess zu Fertigprodukten<br />
verarbeitet. Dadurch ist die Kostenstruktur eines Industriebetriebes<br />
vielfältiger als etwa die eines Großhandelsbetriebes.<br />
Kosten und Leistungen in einem Industriebetrieb<br />
In einem Industriebetrieb gilt ein besonderer Kostenbegriff:<br />
Man versteht unter Kosten den Verzehr an Gütern, Geld<br />
und Dienstleistungen, die bei der Erstellung von betrieblichen<br />
Leistungen entstehen. Mit diesen Leistungen sind in<br />
der Regel die zu fertigenden Produkte sein. Das reicht von<br />
einfachen Schrauben und Nägeln bis hin zu komplexen Anlagen<br />
oder Fahrzeugen.<br />
Folgende Kostenarten entstehen in einem Industriebetrieb:<br />
200<br />
■ Stoffkosten: Dahinter steht der Verbrauch an Roh-,<br />
Hilfs- und Betriebsstoffen. Rohstoffe sind die Hauptbestandteile<br />
eines zu fertigenden Produkts. Hilfsstoffe<br />
sind Nebenstoffe wie Nägel und Schrauben. Betriebsstoffe<br />
gehen nicht unmittelbar in das Produkt ein (zum<br />
Beispiel Brennstoffe).<br />
■ Arbeitskosten: Fertigungslöhne, Hilfslöhne, Gehälter<br />
sowie Sozialkosten.<br />
■ Abschreibungen<br />
■ Sonstige Kosten (Raumkosten, Steuern, Vertriebs- und<br />
Verwaltungskosten und so weiter)<br />
Es gibt noch weitere Differenzierungen der Kosten, etwa<br />
in fixe und variable Kosten (nach der Abhängigkeit von<br />
der Produktion) oder in Einzel- und Gemeinkosten (nach<br />
der Verrechnung auf das Produkt). Diese sollen uns aber<br />
an dieser Stelle nicht interessieren, da sie vordringlich die<br />
Kosten- und Leistungsrechnung betreffen.<br />
Auf der anderen Seite stehen die Leistungen (Erlöse) des<br />
Unternehmens. Es werden ja nicht nur Güter und Produkte
erzeugt, sondern anschließend auch verkauft. Die Leistungen<br />
können differenziert werden in:<br />
■ Absatzleistungen: alle Erlöse aus dem Verkauf der produzierten<br />
Fertigerzeugnisse, dem Verkauf von Halbfertigerzeugnissen<br />
sowie von Lizenzen und Patenten.<br />
Auch der Erlös aus Dienstleistungen ist in einem Industriebtrieb<br />
denkbar.<br />
■ Lagerleistungen: Wird mehr produziert als verkauft,<br />
entsteht ebenfalls eine Leistung. Anders als im Großhandel<br />
findet ja bei der Produktion eine Wertschöpfung<br />
statt. Roh- und Hilfsstoffe (zu einem bestimmten<br />
Wert) werden dem Lager entnommen. Daraus entsteht<br />
ein neues Produkt, das wieder auf Lager gelegt wird (zu<br />
einem neuen Wert).<br />
■ Eigenleistungen: innerbetriebliche Leistungen für<br />
selbst hergestellte Anlagen.<br />
Der Kontenrahmen der Industrie<br />
Dass die bisher beschriebenen Eigenarten eines Industriebetriebes<br />
in der Buchhaltung nach einem besonderen<br />
Kontenrahmen verlangen, ist sicherlich gleich deutlich geworden.<br />
Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.<br />
(BDI) hat demgemäß einen Industriekontenrahmen (IKR)<br />
Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />
herausgegeben, der in der Differenzierung den Erfordernissen<br />
eines Industriebetriebes angepasst ist.<br />
Das Betriebsergebnis im<br />
Industriebetrieb<br />
Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses gibt es zwei unterschiedliche<br />
Verfahren: das Gesamtkostenverfahren und das<br />
Umsatzkostenverfahren.<br />
Beim Gesamtkostenverfahren werden die „gesamten Kosten“<br />
den erstellten Leistungen unter Einbeziehung der<br />
Bestandsveränderungen gegenübergestellt. Man verfährt<br />
dabei nach folgendem Schema:<br />
Umsatzerlöse<br />
+/- Erhöhung oder Verminderung des Bestandes von Halbund<br />
Fertigfabrikaten<br />
- Selbstkosten der produzierten Leistungen<br />
= Betriebsergebnis<br />
Beim Umsatzkostenverfahren werden den Erlösen für die<br />
abgesetzten Leistungen die Selbstkosten der zugehörigen<br />
Leistungen gegenübergestellt. Das folgende Schema:<br />
201
WISO Buchhaltung 2010<br />
Umsatzerlöse<br />
- Selbstkosten der abgesetzten Leistungen<br />
= Betriebsergebnis<br />
sieht wesentlich einfacher aus als das des Gesamtkostenverfahrens.<br />
Dieser Eindruck täuscht aber. Für das Umsatzkostenverfahren<br />
ist eine aussagefähige und funktionierende<br />
Kosten- und Leistungsrechnung nötig.<br />
Das Gesamtkostenverfahren ist zwar einfacher in die Buchhaltung<br />
zu integrieren; immer dann aber, wenn eine differenzierte<br />
Aussage über den Erfolg von Produkten oder<br />
Produktgruppen gemacht werden soll, ist das nach diesem<br />
Verfahren nur mit Schwierigkeiten – wenn überhaupt –<br />
möglich. Allen Unternehmen, die mit mehreren Produkten<br />
oder Produktgruppen arbeiten, kann deshalb nur geraten<br />
werden, das Umsatzkostenverfahren einzuführen.<br />
Zweikreissystem: Die Kosten- und<br />
Leistungsrechnung<br />
Wie bereits in den vorangegangenen Abschnitten beschrieben,<br />
liegen die Besonderheiten des Industriebetriebs in der<br />
Leistungserstellung. Deshalb sind diese besonderen Anforderungen<br />
auch weniger in der Finanzbuchhaltung als in<br />
202<br />
einer Kosten- und Leistungsrechnung, also außerhalb der<br />
Finanzbuchhaltung, einzurichten.<br />
Stärker als in anderen Unternehmensformen ist diese Kosten-<br />
und Leistungsrechnung in einem Industrieunternehmen<br />
gefordert. Da mit der Kosten- und Leistungsrechnung<br />
ein „zweiter Buchungskreis“ aufgebaut wird, spricht man<br />
auch von einem Einkreissystem (Buchhaltung ohne Kosten-<br />
und Leistungsrechnung) und einem Zweikreissystem (mit<br />
Kosten- und Leistungsrechnung). Sämtliche Kosten werden<br />
in der Kontenklasse 6 nach Kostenarten gegliedert gebucht.<br />
Diese Kosten werden aber in einem Zweikreissystem noch<br />
einmal gebucht; diesmal nach Kostenstellen gegliedert.<br />
■ Eine Kostenart ist eine Gruppe, die Kosten einer ganz<br />
bestimmten Art aufnimmt (zum Beispiel Personalkosten),<br />
ganz gleich, „wo“ diese angefallen sind.<br />
■ Eine Kostenstelle ist der Ort der Kostenentstehung. So<br />
nimmt die Kostenstelle Materialeinkauf alle Kosten<br />
auf, die hier entstehen (Personal- und Sachkosten).<br />
Eine doppelte Verbuchung der Geschäftsvorfälle – einmal<br />
in der Buchhaltung und einmal in der Kostenrechnung –<br />
ist trotzdem heute kaum noch üblich. Der Buchhalter gibt<br />
bei der eigentlichen Buchung die Kostenstellen an, auf die
dann automatisch die Beträge weitergereicht werden. Bei<br />
bestimmten Kostenarten kann man manchmal sogar bestimmte<br />
Kostenstellen – oder Verteilungsschlüssel für verschiedene<br />
Kostenstellen – hinterlegen, sodass die manuelle<br />
Eingabe entfallen kann. Mit der Weiterverarbeitung hat der<br />
Buchhalter aber selten zu tun. Dies ist Aufgabe des Kostenrechners<br />
und/oder Controllers. In Kleinbetrieben kann diese<br />
Funktion auch der Buchhalter übernehmen. Besser ist es<br />
aber, wenn die Funktionen getrennt sind.<br />
Die weitere Auswertung der Kostenstellenrechnung führt<br />
zum so genannten Betriebsabrechnungsbogen, in dem<br />
letztendlich Zuschlagssätze für die Kalkulation (Kostenträger-Stückrechnung)<br />
und Beträge für die kurzfristige<br />
Ergebnisrechnung (Kostenträger-Zeitrechnung) ermittelt<br />
werden.<br />
Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />
203
WISO Buchhaltung 2010<br />
204<br />
Eine einfache Kostenrechnung lässt sich auch mit WISO Buchhaltung realisieren. Bei den Konten können<br />
Kostenstellen hinterlegt werden.
w<br />
WISO Tipp<br />
Mit der WISO Buchhaltung kann eine einfache Kostenarten- und Kostenstellenrechnung<br />
eingerichtet werden. Dazu müssen aber bei der Stammdatenanlage bereits Kostenstellen<br />
definiert werden. Dann stehen allerdings umfangreiche Auswertungen zur Verfügung.<br />
Um eine Kostenstelle anzulegen, gehen Sie folgendermaßen<br />
vor:<br />
1. Wechseln Sie in den Bereich Überblick/Stammdaten.<br />
2. Markieren Sie das Register Konten.<br />
3. Suchen Sie das Konto in der Liste, dem eine Kostenstelle<br />
zugewiesen werden soll.<br />
4. Doppelklicken Sie auf das Konto, um den Änderungsdialog<br />
zu öffnen.<br />
5. Wählen Sie eine Kostenstelle aus oder tragen Sie eine<br />
Kostenstelle ein.<br />
Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />
Wenn Sie auf die Schaltfläche mit den drei Punkten klicken,<br />
öffnet sich ein Dialog, in dem Sie eine Liste mit allen<br />
benötigten Kostenstellen in einer Tabelle erstellen können.<br />
205
WISO Buchhaltung 2010<br />
206<br />
Kostenstellenauswertungen sind über das Menü Listen zu erreichen.
Über das Menü Listen – Überblick/Stammdaten – Kostenstellen<br />
können Sie verschiedene Kostenstellenauswertungen<br />
ausgeben.<br />
Buchen im Industriebetrieb<br />
Beschaffung heißt in einem Industriebetrieb nicht einfach<br />
nur „Waren einkaufen“. Zunächst sind die Roh-, Hilfs- und<br />
Betriebsstoffe zu beschaffen, die zur Herstellung der eigenen<br />
Fertigerzeugnisse benötigt werden.<br />
Beispiel:<br />
Rohstoffe im Wert von 5.000 Euro (netto) wurden eingekauft.<br />
Zusätzlich entstehen Kosten für Fracht 150 Euro<br />
(netto) und Verpackung 50 Euro (netto). Zu buchen ist:<br />
5100 Einkauf von Rohstoffen, 5.000,00 Euro und<br />
5800 Anschaffungsnebenkosten, 200,00 Euro und<br />
1405 Anrechenbare Vorsteuer 19 %, 988,00 Euro<br />
an 3310 Verbindlichkeiten, 6.188,00 Euro<br />
Beim Abschluss werden die Bezugskosten über das Rohstoffkonto<br />
abgeschlossen:<br />
Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />
5100 Einkauf von Rohstoffen, 200,00 Euro<br />
an 5800 Anschaffungsnebenkosten, 200,00 Euro<br />
Selbst wenn die Leistungserstellung im Industriebetrieb im<br />
Vordergrund steht, so kann doch auf eine Absatzleistung<br />
nicht verzichtet werden. In der Kontenklasse 4 (SKR 04)<br />
wird die Gesamtleistung gebucht, die sich aus folgenden<br />
Komponenten zusammensetzt:<br />
■ Umsatzerlöse für abgesetzte Leistungen<br />
■ Lagerleistungen<br />
■ Innerbetriebliche Leistungen<br />
Dabei setzen sich die Umsatzerlöse manchmal nicht nur<br />
aus solchen zusammen, die mit eigenen Erzeugnissen erzielt<br />
wurden, sondern durchaus auch aus Umsatzerlösen<br />
mit Handelswaren oder sonstigen Umsätzen.<br />
Merkwürdig erscheinen zunächst die Lagerleistungen.<br />
Wenn Herstell- und Absatzmenge immer gleich sind, dann<br />
fallen diese Lagerleistungen nicht an. Theoretisch gibt es<br />
dann keinen Lagerbestand, weil immer gleich alles verkauft<br />
wird, was produziert ist. Zum Stichtag ist das Lager leer.<br />
In der Praxis ist das aber nicht so. Es wird entweder mehr<br />
produziert, als abgesetzt wird – dann spricht man von ei-<br />
207
WISO Buchhaltung 2010<br />
nem Mehrbestand; das Lager wurde „aufgebaut“. Oder es<br />
wird mehr verkauft in einer Periode, als produziert werden<br />
konnte. Dann spricht man von einem Minderbestand; das<br />
Lager wurde „abgebaut“.<br />
Diese Bestandsveränderungen müssen am Ende einer Periode<br />
berücksichtigt werden, da sie eine Leistung darstellen,<br />
welche die Gesamtleistung beeinflusst. Hierzu wird das<br />
Konto Bestandsveränderungen genutzt.<br />
Beispiel:<br />
Der Anfangsbestand an Fertigerzeugnissen beträgt 50.000<br />
Euro.<br />
1. Bei der Inventur ergibt sich ein Schlussbestand von<br />
57.000 Euro.<br />
2. Bei der Inventur ergibt sich ein Schlussbestand von<br />
47.000 Euro<br />
Zu buchen ist folgendermaßen:<br />
Fall 1:<br />
Schlussbilanz 57.000,00 Euro<br />
an 1100 Fertigerzeugnisse 57.000,00 Euro<br />
208<br />
Der Mehrbestand von 7.000 Euro wird in die Gewinn- und<br />
Verlustrechnung übernommen. Er stellt sozusagen einen<br />
betrieblichen Erfolg dar:<br />
1100 Fertigerzeugnisse, 7.000,00 Euro<br />
an 4800 Bestandsveränderungen Fertigerzeugnisse,<br />
7.000,00 Euro<br />
Das Konto Bestandsveränderungen wird über die Gewinn-<br />
und Verlustrechnung abgeschlossen: Die innerbetrieblichen<br />
Eigenleistungen sind alle Leistungen, die im Betrieb selbst<br />
erstellt wurden und zur eigenen Nutzung vorgesehen sind.<br />
Verlegt beispielsweise der Betriebselektriker die Verkabelung<br />
für das neue Computernetzwerk, so ist von solch einer<br />
Eigenleistung zu sprechen. Aktiviert werden hier alle<br />
Kosten, die bei der Herstellung der Eigenleistung anfallen.<br />
Der Gesetzgeber spricht entsprechend nicht mehr von Anschaffungs-,<br />
sondern von Herstellungskosten.<br />
4800 Bestandsveränderungen Fertigerzeugnisse,<br />
7.000,00 Euro<br />
an Gewinn- und Verlustrechnung, 7.000,00 Euro
Fall 2:<br />
Schlussbilanz 47.000,00 Euro<br />
an 1100 Fertigerzeugnisse 47.000,00 Euro<br />
4800 Bestandsveränderungen, 3.000,00 Euro<br />
an 1100 Fertigerzeugnisse 3.000,00 Euro<br />
Gewinn- und Verlustrechnung,<br />
an 4800 Bestandsveränderungen.<br />
3.000,00 Euro<br />
§ 33 EStR<br />
Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes sind alle Aufwendungen,<br />
die durch den Verbrauch von Gütern und die<br />
Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung des<br />
Wirtschaftsguts, seine Erweiterung oder für eine über seinen<br />
ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche<br />
Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten,<br />
einschließlich der notwendigen Materialgemeinkosten,<br />
die Fertigungskosten, insbesondere Fertigungslöhne,<br />
einschließlich der notwendigen Fertigungsgemeinkosten,<br />
die Sonderkosten der Fertigung und der Wertverzehr von<br />
Anlagevermögen, soweit er durch die Herstellung des<br />
Wirtschaftsgutes veranlasst ist. Kosten der allgemeinen<br />
Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtun-<br />
Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />
gen des Betriebes brauchen nicht in die Herstellungskosten<br />
einbezogen werden. Auch der so genannte Unternehmerlohn<br />
(Wert der eigenen Arbeitsleistung) erhöht die Herstellungskosten<br />
nicht ...<br />
Die Kosten werden in der Klasse 4 (SKR 04) gebucht. Zum<br />
Ausgleich dieser Kosten ist das Ertragskonto „4820 Andere<br />
aktivierte Eigenleistungen“ zu benutzten. Über dieses Konto<br />
wird dann auch aktiviert:<br />
0400 Maschinen und Anlagen<br />
an 4820 Andere aktivierte Eigenleistungen<br />
„Also ich muss schon sagen, Buchhaltung im Industriebetrieb<br />
ist ja wirklich kompliziert. Was eben noch so einfach<br />
erscheint, wird dort plötzlich undurchschaubar. Einkreissystem,<br />
Zweikreissystem, Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren<br />
– mit wird schwindelig, wenn ich das<br />
auseinanderhalten soll.“<br />
„Das scheint nur so kompliziert zu sein. Tatsächlich wird<br />
es kompliziert, wenn Sie einen Industriebetrieb mit einer<br />
Großhandelsbuchhaltung bewältigen wollten. Sie bekommen<br />
vieles gar nicht untergebracht oder so undifferenziert,<br />
dass die Buchhaltung an Aussagekraft verliert.“<br />
209
WISO Buchhaltung 2010<br />
„Andererseits denke ich mir, dass ich manches aus der<br />
Industriebuchführung auch für mich gebrauchen könnte.<br />
Kosten, die ich Kunden und Aufträgen zuordnen könnte,<br />
das würde die Kalkulation meiner Leistung erleichtern und<br />
auch die Erfolgskontrolle.“<br />
„Das ist kein so großes Problem, wie Sie das vielleicht befürchten.<br />
Die meisten Buchhaltungsprogramme haben bereits<br />
eine einfache Möglichkeit integriert, Kostenstellen zu<br />
definieren und zuzuordnen.“<br />
„Na prima, dann sollte ich das auch am besten gleich von<br />
Anfang an mit einrichten.“<br />
„Ich ahne es schon, Herr Moritz, bei Ihnen wird das am<br />
Anfang schon besser laufen, als bei manch gestandenem<br />
Unternehmen.“<br />
210
Lese-Ausflug 9: Einfach und doch nicht nur die Hälfte: Einnahme-Ausgaben Rechnung<br />
Lese-Ausflug 9:<br />
Einfach und doch nicht nur die Hälfte:<br />
Einnahme-Ausgaben Rechnung<br />
„Ich bin mir ja fast schon sicher, dass ich mit der<br />
doppelten Buchführung warm werden kann, ob ich sie nun<br />
selber mache oder jemand für mich machen lasse. Trotzdem<br />
würde es mich interessieren, wie denn die einfache<br />
Buchhaltung funktioniert.“<br />
„Das hatte ich mir sowieso schon als Thema für das heutige<br />
Gespräch notiert.“<br />
„Das ‚einfache‘ klingt natürlich sehr verlockend, mehr nach<br />
‚nicht kompliziert‘, so wie man es zunächst von der doppelten<br />
Buchhaltung ja annimmt.“<br />
„In einem gewissen Sinn ist auch eine Vereinfachung gegeben:<br />
Sie müssen lediglich die Einnahmen und Ausgaben<br />
notieren und dann die Ausgaben von den Einnahmen abziehen.<br />
Der Rest – wenn einer bleibt – wird versteuert.“<br />
„Hört sich verlockend gut an“.<br />
„Neben den vielen Vorteilen gibt es eine Reihe Nachteile:<br />
der Überblick geht leichter verloren, wenn die Buchungen<br />
zunehmen. Differenzierte Aussagen z.B. über Liquiditätsentwicklungen<br />
sind nicht so ohne weiteres möglich.“<br />
„Das trübt natürlich den ersten Eindruck etwas.“<br />
„Hinzu kommt, dass man sich an gewissen Vorgaben der<br />
Steuergesetze auch mit der Einnahme-Überschussrechnung<br />
nicht vorbeimogeln kann.“<br />
„Mogeln ist auch nicht gut.“<br />
„Stimmt! Zusammengefasst kann man sagen: Es ist etwas<br />
einfacher, nicht ganz so aufwendig wie die doppelte Buchführung<br />
aber auch nicht so aussagefähig wie diese.“<br />
211
WISO Buchhaltung 2010<br />
Vereinfachte Buchführung für wen?<br />
Für bestimmte Berufsgruppen und bei kleinen Unternehmen,<br />
die bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen, kann<br />
eine vereinfachte Buchführung – die so genannte Einnahme-Überschussrechnung<br />
geführt werden. Die gesetzliche<br />
Grundlage dafür gibt das Einkommensteuergesetz (EStG):<br />
§ 4 EStG<br />
(3) Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften<br />
verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig<br />
Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen<br />
und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den<br />
Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben<br />
ansetzen. Hierbei scheiden Betriebseinnahmen und<br />
Betriebsausgaben aus, die im Namen und für Rechnung eines<br />
Anderen vereinnahmt und verausgabt werden (durchlaufende<br />
Posten). Die Vorschriften über die Absetzung für<br />
Abnutzung oder Substanzverringerung sind zu befolgen.<br />
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare<br />
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind erst<br />
im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme dieser Wirtschaftsgüter<br />
als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Die<br />
nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />
212<br />
sind unter Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung<br />
und der Anschaffungs- oder Herstellungskoten oder<br />
des an deren Stelle getretenen Werts in besondere, laufend<br />
zu führende Verzeichnisse aufzunehmen.<br />
Der Gewinn wird demnach nach einer einfachen Formel<br />
ermittelt:<br />
Betriebseinnahmen<br />
-Betriebsausgaben<br />
= Gewinn<br />
Trotzdem ist noch auf weitere Details Rücksicht zu nehmen:<br />
■ Es gibt so genannte „durchlaufende Posten“, das heißt<br />
Einnahmen und Ausgaben, die in Rechnung und für<br />
„Andere“ gemacht werden.<br />
■ Güter des Anlagevermögens dürfen nicht bei Anschaffung<br />
mit dem vollen Wert berücksichtigt werden,<br />
sondern sind entsprechend ihrer Nutzungsdauer abzuschreiben<br />
(Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung).
■ Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter werden erst bei<br />
Veräußerung abgesetzt. Außerdem ist ein detailliertes<br />
Verzeichnis darüber zu führen.<br />
Weiterhin gilt:<br />
§ 11 EStG<br />
(1) Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen,<br />
in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig<br />
wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen<br />
kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung<br />
des Kalenderjahrs, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen<br />
sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen<br />
...<br />
(2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem<br />
sie geleistet worden sind. Für regelmäßig wiederkehrende<br />
Ausgaben gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend ...<br />
Dieser Paragraf beschreibt wohl einen der wesentlichsten<br />
Unterschiede zur doppelten Buchführung:<br />
Lese-Ausflug 9: Einfach und doch nicht nur die Hälfte: Einnahme-Ausgaben Rechnung<br />
■ Bei einem Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs.<br />
1 EStG muss der Gewinn periodengerecht ermittelt<br />
werden, das heißt, das Einnahmen und Ausgaben der<br />
Periode zugerechnet werden müssen, zu der sie gehören.<br />
Eine Zahlung im alten Jahr, die aber in das Neue<br />
gehört, muss entsprechend abgegrenzt werden, ebenso<br />
die Ausgabe im folgenden Jahr, die aber eigentlich<br />
noch das laufende Jahr betrifft.<br />
■ Bei einer Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG<br />
zählt das Prinzip der Vereinnahmung und Verausgabung.<br />
Nur das, was in einer Periode eingenommen oder<br />
ausgegeben wurde, wird ihr auch zugerechnet. Eine<br />
kleine Einschränkung gibt der § 11 EStG aber doch: ...<br />
kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung<br />
des Kalenderjahres ... müssen die Einnahmen und Ausgaben<br />
noch der sie betreffenden Periode zugeordnet<br />
werden. Nur was ist mit „kurze Zeit“ gemeint? Eine genaue<br />
Definition fehlt zwar im Gesetz, doch kann man<br />
davon ausgehen, dass ein Zehn-Tage-Zeitraum den<br />
Spielraum ausreichend kennzeichnet.<br />
213
WISO Buchhaltung 2010<br />
Beispiel:<br />
1. Zahlen Sie die Miete für den Januar des folgenden<br />
Jahres bereits am 28. Dezember, so können Sie diese<br />
Ausgabe nicht mehr dem alten Jahr zurechnen.<br />
2. Bekommen Sie ein regelmäßiges Honorar statt am 28.<br />
Dezember erst am 3. Januar des folgenden Jahres auf<br />
Ihr Konto gebucht, so müssen Sie es noch in das alte<br />
Jahr hinein nehmen.<br />
214<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Abgesehen von den zwanzig Tagen um den Jahrswechsel<br />
herum bietet die Einnahmen-Überschuss-<br />
Rechnung eine praktische Möglichkeit, die Steuern<br />
zu beeinflussen: Haben Sie bereits zu viel gewinn im<br />
laufenden Jahr gemacht, so schreiben Sie die letzten<br />
Rechnungen einfach erst im Januar oder realisieren<br />
Sie Ausgaben, die erst für das nächste Jahr geplant<br />
sind, soweit das möglich ist, noch im alten Jahr (keine<br />
laufenden Ausgaben).<br />
Wichtig: Konnten Sie über Einnahmen verfügen, haben<br />
diese aber nicht abgerufen, so gilt der Betrag trotzdem als<br />
zugeflossen und muss in der zugehörigen Periode zugeordnet<br />
werden. Das gilt vor allem dann, wenn Ihnen etwa<br />
ein Honoraranspruch mitgeteilt und zum Abruf gestellt<br />
wurde. Das gilt aber nicht, wenn der Anlass zur Zahlung –<br />
die Rechnungsstellung – von Ihnen noch nicht geschaffen<br />
wurde.<br />
Unterschiede zur Doppelten<br />
Buchführung<br />
Weitere Unterschiede zwischen doppelter Buchführung<br />
(Betriebsvermögensvergleich) und Überschussrechnung<br />
sind:
Lese-Ausflug 9: Einfach und doch nicht nur die Hälfte: Einnahme-Ausgaben Rechnung<br />
Doppelte Buchführung Überschussrechnung<br />
Bilanz und GuV-Rechnung sind aufzustellen Keine Bilanz und GuV-Rechnung nötig<br />
Kassenbuch muss geführt werden Auf ein Kassenbuch kann verzichtet werden<br />
Inventur Keine Inventur nötig<br />
Aufzeichnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />
Buchführung (Dopik) zwingend<br />
Allerdings darf der Begriff „Einfache Aufzeichnung“ nicht<br />
in dem Sinne missverstanden werden, dass Aufzeichnungen<br />
nach Gutdünken möglich sind. Auch hier sind Betriebseinnahmen<br />
und vor allem Betriebsausgaben so aufzuzeichnen,<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Einfache Aufzeichnungen<br />
Eine so genannte „Schuhkarton-Buchhaltung“ – also das Sammeln von Belegen in Kartons<br />
oder ähnlichen Behältnissen – mag für einen kurzen Zeitraum durchaus mal möglich<br />
sein. Auf Dauer empfiehlt sich aber eine „ordentliche“ Ablage, beispielsweise in Aktenordnern:<br />
Dort werden die Unterlagen der Reihe nach (etwa nach Datum) abgeheftet. Kassenstreifen,<br />
Parkquittungen und ähnlich kleine Belege werden am besten auf DIN-A4-Blätter<br />
geklebt. Eine Nummerierung ist nicht unbedingt nötig, kann aber hilfreich sein, wenn Sie<br />
mit der Nummerierung im Buchungsjournal korrespondiert.<br />
dass ein sachverständiger Dritter sie leicht und vollständig<br />
überprüfen kann. Eine fortlaufende Aufzeichnung unter<br />
Angabe des Datums und des Verwendungszwecks ist unumgänglich.<br />
215
WISO Buchhaltung 2010<br />
Dass ein Kassenbuch nicht geführt werden muss, ist in den<br />
Fällen, wo kaum Barein- und Barauszahlungen stattfinden<br />
eine echte Erleichterung. Dort aber, wo ständig Kassenbewegungen<br />
stattfinden, ist dies auch bei einer Überschussrechnung<br />
dringend anzuraten.<br />
Ebenso kann auf eine Anlagenbuchführung schon deshalb<br />
nicht verzichtet werden, weil das Finanzamt diese in ihren<br />
Vordrucken verlangt.<br />
Durch die Form der Gewinnermittlung durch Einnahme-<br />
Überschussrechnung ist schon bedingt, dass Privatentnahmen<br />
und -einlagen nicht unbedingt aufgezeichnet werden<br />
müssen. Ausgenommen sind davon die Barentnahmen und<br />
Bareinlagen (im Kassenbericht aufzuzeichnen) und die Sachentnahmen.<br />
Die Umsatzsteuer<br />
in der Überschussrechnung<br />
Ein besonderes Augenmerk muss auf die Umsatzsteuer<br />
bei der Überschussrechnung gerichtet werden. Die vereinnahmten<br />
Umsatzsteuerbeträge aus den erzielten Erlösen<br />
gehören mit zu den Betriebseinnahmen und stellen<br />
keinen durchlaufenden Posten dar. Andererseits liegen<br />
zum Zeitpunkt der Zahlung an das Finanzamt wieder-<br />
216<br />
um Betriebsausgaben vor. Die dafür gezahlte Vorsteuer<br />
ist ein Ausgabeposten in der Überschussrechnung. Im<br />
Ergebnis bleibt als Gewinn der Nettoerlös. Da auch eine<br />
Umsatzsteuervoranmeldung stattfinden muss, falls keine<br />
Befreiung vorliegt, kommt man also bei einer Einnahme-<br />
Überschussrechnung nicht um genaue Aufzeichnungen<br />
und gesplittete Buchungen, die eine getrennte Steuererfassungen<br />
ermöglichen, umhin.<br />
Zu beachten ist die Umsatzsteuer auch bei Entnahmen aus<br />
dem Unternehmen.<br />
Beispiel<br />
Sie entnehmen einen PC samt Zubehör (Drucker, Modem,<br />
Monitor) zu einem Gebrauchtwert von 2.200 Euro (netto).<br />
Da Sie beim Kauf des PC Vorsteuerabzug in Anspruch<br />
genommen haben, muss für diese Entnahme jetzt wieder<br />
Umsatzsteuer abgeführt werden. In unserem Beispiel sind<br />
das 418 Euro. Als Betriebseinnahme sind 2.618 Euro zu erfassen.<br />
Hätten Sie den PC allerdings gebraucht von Privat<br />
gekauft und keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht
Grenzenlose Freiheit?<br />
Die Form der Überschussrechnung<br />
Die Ausführungen in den vorangegangenen Abschnitten<br />
deuten schon darauf hin, dass nicht irgendwie in zwei<br />
Schuhkartons (einer für Ausgaben, einer für Einnahmen)<br />
die Überschussrechnung geführt werden kann. Um eine<br />
Form zu gewährleisten, die jedem „sachverständigen Dritten“<br />
einen Einblick in die Überschussrechnung ermöglicht,<br />
gibt es zwei Empfehlungen:<br />
1. Haben Sie ein geringes Belegaufkommen, sodass wenige<br />
Aufzeichnungen überhaupt anfallen, dann wählen<br />
Sie die Form eines amerikanischen Journals. Sie können<br />
dafür Formblätter im Schreibwarenhandel kaufen<br />
oder diese adäquat in einer Tabellenkalkulation (Lotus<br />
1-2-3 oder MS-Excel) umsetzen.<br />
Die Vorteile sind:<br />
■ wenig Kosten für die Aufzeichnung (falls Sie dafür<br />
nicht extra einen PC und/oder eine Tabellenkalkulation<br />
kaufen müssen )<br />
■ wenig zeitlicher Aufwand, weil die überschaubaren<br />
Aufzeichnungen schnell erstellt sind.<br />
Lese-Ausflug 9: Einfach und doch nicht nur die Hälfte: Einnahme-Ausgaben Rechnung<br />
Die Nachteile sind:<br />
■ dass sie alle Auswertungen per Hand erstellen und<br />
errechnen müssen und<br />
■ dass sie bei zunehmendem Geschäftserfolg (und<br />
damit auch zunehmenden Buchungsvorgängen)<br />
schnell an die Grenzen kommen.<br />
2. Gehen Sie schon von einem größeren Anfall an Buchungsvorgängen<br />
aus und steht möglicherweise sogar<br />
irgendwann der Wechsel zur doppelten Buchführung<br />
an (auch wenn das erst in ein paar Jahren realisiert<br />
werden wird), lohnt sich der Einsatz einer Software<br />
für die Überschussrechnung. Diese bieten heute fast<br />
so viel Komfort wie richtige Buchführungsprogramme.<br />
Lediglich in den Auswertungen unterscheiden Sie sich.<br />
Die Vorteile sind:<br />
■ dass Ihnen umfangreiche Auswertungen per<br />
Menüaufruf zur Verfügung gestellt werden<br />
■ dass Sie bereits mit einer Buchungstechnik (auch<br />
hierbei sind zwei Konten anzugeben, ein Geldkonto<br />
und ein Einnahmen- oder Ausgabenkonto) vertraut<br />
gemacht werden, die später bei einer doppelten<br />
Buchhaltung sowieso angewandt werden muss.<br />
217
WISO Buchhaltung 2010<br />
218<br />
Die Nachteile sind:<br />
■ dass der Buchungsaufwand höher ist und Sie<br />
sich mit der Software erst noch vertraut machen<br />
müssen.<br />
Die WISO Buchhaltung steht nur als „vollwertige Buchhaltung“<br />
zur Verfügung, das heißt, Sie buchen immer in der<br />
Variante „doppelte Buchführung“. Erst bei der Auswertung<br />
entscheiden Sie, ob Sie eine Bilanz oder eine Einnahme-<br />
Überschussrechnung erstellen wollen.
Lese-Ausflug 9: Einfach und doch nicht nur die Hälfte: Einnahme-Ausgaben Rechnung<br />
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist kein eigenes Modul, sondern nur eine Auswertung<br />
in der WISO-Software.<br />
219
WISO Buchhaltung 2010<br />
Heute so, morgen so?<br />
Wechsel der Gewinnermittlungsart<br />
Freiberufler können unbegrenzt lange bei der Überschussrechnung<br />
bleiben. Eine Verpflichtung zum Wechsel gibt es<br />
auch bei steigenden Einnahmen nicht. Andererseits ist aber<br />
ein freiwilliger Wechsel durchaus möglich.<br />
Entwickelt sich die Praxis eines Freiberuflers durch einen<br />
fachfremden Partner zu einem Gewerbebetrieb, kann aus<br />
steuerrechtlichen Gründen die Verpflichtung zur Bilanzierung<br />
gegeben sein. Ganz sicher ist das der Fall, wenn die in<br />
§ 141 AO (= Abgabenordnung) genannten Grenzen überschritten<br />
werden.<br />
§ 141 AO<br />
(1) Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte,<br />
die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den<br />
einzelnen Betrieb<br />
1. Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze ... von<br />
mehr als 260.000 Euro im Kalenderjahr oder<br />
2. Selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche<br />
Flächen mit einem Wirtschaftswert ... von mehr als<br />
20.500 Euro oder<br />
220<br />
3. Einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 25.000<br />
Euro im Wirtschaftsjahr oder<br />
4. Einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr<br />
als 25.000 Euro im Kalenderjahr gehabt haben, sind<br />
auch dann verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu<br />
führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen<br />
Abschlüsse zu machen, wenn sich eine Buchführungspflicht<br />
nicht aus § 140 ergibt. ...<br />
(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 ist vom Beginn des<br />
Wirtschaftsjahres an zu erfüllen, das auf die Bekanntgabe<br />
der Mitteilung folgt, durch die die Finanzbehörde auf<br />
den Beginn dieser Verpflichtung hingewiesen hat. Die Verpflichtung<br />
endet mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahres,<br />
das auf das Wirtschaftsjahr folgt, in dem die Finanzbehörde<br />
feststellt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht<br />
mehr vorliegen.<br />
Damit unterliegen gewerbliche Unternehmen und Land-<br />
und Forstwirte die einen der Grenzwerte überschreiten der<br />
steuerrechtlichen Buchführungspflicht, Freiberufler jedoch<br />
nicht.<br />
Wird der Betrieb oder die Praxis veräußert, so ist zwingend<br />
zum Betriebsvermögensvergleich, also zur doppelten
Buchführung zu wechseln. Der Veräußerungsgewinn muss<br />
auf Basis der zu erstellenden Eröffnungsbilanz ermittelt<br />
werden.<br />
Wird der Gewinn vom Finanzamt geschätzt, so wird diese<br />
Schätzung nach den Grundsätzen von § 4 Abs. 1 EStG vorgenommen.<br />
Somit liegt auch in solch einem Fall ein Wechsel<br />
der Gewinnermittlung – sozusagen zwangsweise – vor.<br />
Bei einem Wechsel von der Einnahme-Überschussrechnung<br />
zur doppelten Buchführung sind zwei Schritte zu<br />
vollziehen:<br />
1. Es ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Unter Umständen<br />
bedeutet dies auch die vorherige Inventur.<br />
Dabei sind die allgemeinen Bilanzierungsgrundsätze zu<br />
berücksichtigen.<br />
2. Es ist in eine Gewinnkorrektur nötig, da jetzt eine andere<br />
zeitliche Zuordnung der einzelnen Geschäftsvorfälle<br />
erfolgt.<br />
Wird der Vorgang in der anderen Richtung vollzogen (also<br />
von der doppelten Buchführung zur Einnahme-Überschussrechnung)<br />
so ist analog zu verfahren.<br />
Lese-Ausflug 9: Einfach und doch nicht nur die Hälfte: Einnahme-Ausgaben Rechnung<br />
Beachten Sie, dass bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung<br />
die Einnahme-Überschussrechnung seit dem<br />
1.1.2005 auf einem amtlichen Formular abgegeben werden<br />
muss.<br />
„Sie sehen, Herr Moritz, auch mit der Einnahme-Überschussrechnung<br />
kommt man nicht an Steuergesetzen und<br />
Finanzamt vorbei.“<br />
„Und geordnet und aufgezeichnet werden muss auch<br />
alles.“<br />
„Sie haben es ja gehört.“<br />
„Vermutlich muss auch alles – Belege, Abschlüsse und so<br />
weiter - genau so lange aufgehoben werden, wie bei der<br />
doppelten Buchhaltung.“<br />
„Richtig, da gibt es keinen Unterschied.“<br />
„Soll man also gleich ganz drauf verzichten?“<br />
„Nein, das würde ich nicht sagen. Für viele ist die Überschussrechnung<br />
eine gute Wahl.<br />
Allein beim Jahresabschluss ist ja doch eine erhebliche<br />
Entlastung zu spüren.“<br />
221
WISO Buchhaltung 2010<br />
„Das verstehe ich natürlich noch nicht, weil wir darüber<br />
noch nicht gesprochen haben.“<br />
„Kommt als nächstes – und vorläufig letztes.“<br />
„Dann sind wir fertig mit der Buchführung?“<br />
„Zumindest soweit es für eine Einführung angemessen<br />
ist.“<br />
„Man lernt also nie aus? Auch in der Buchhaltung nicht?“<br />
„Genau! Aber jetzt nehmen wir uns den Jahresabschluss<br />
noch vor. Das ist noch ein dicker Brocken, würde ich sagen.“<br />
222
Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />
Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.:<br />
Das Jahr geht zu Ende<br />
„Heute ist also Schluss?“<br />
„Wie meinen Sie das, Herr Moritz?“<br />
„Sie haben doch gesagt, dass wir uns den Jahresabschluss<br />
anschauen und dann wären wir durch.“<br />
„So meinen Sie das – ja, dann ist heute wirklich Schluss,<br />
aber nur mit der theoretischen Unterweisung. Die Praxis<br />
wird dafür sorgen, das noch lange nicht Schluss ist, denn<br />
Sie werden immer wieder vor neue Aufgaben und Probleme<br />
gestellt, die man so nur schwer voraussehen kann.“<br />
„Und was mache ich dann?“<br />
„Ganz einfach: Das Problem lösen!“ Herr Felleisen lacht.<br />
„Sie haben gut reden. Ich sitz dann ganz allein nach der Tagesarbeit<br />
an meiner Buchhaltung, eigentlich zu müde, um<br />
das noch zu machen und soll dann auch noch auftretende<br />
Probleme lösen.“<br />
„Wenn Sie so stark eingespannt sind, dass sie Abends zu<br />
müde sind, dann sollten sie auch nicht unbedingt noch die<br />
Buchhaltung machen.“<br />
„Und wer macht sie dann?“<br />
„Jemand anderes! Eine Fachkraft, die sie eingestellt haben,<br />
ihre Frau oder Freundin, ein freiberuflich arbeitender Buchführungshelfer<br />
oder der Steuerberater.“<br />
„Und wer soll das bezahlen?“<br />
„Der schwer arbeitende und abends rechtschaffen müde<br />
Unternehmer wird sich das leisten können, wenn er tagsüber<br />
nicht für umsonst gearbeitet hat.“<br />
223
WISO Buchhaltung 2010<br />
„Vielleicht haben Sie recht, aber erst einmal fange ich damit<br />
an, denn sicher bin ich nicht von Anfang an voll ausgelastet.<br />
Zumindest hat mir das der Berater bei<br />
der Handwerkskammer gesagt.“<br />
224<br />
„Das wird die Praxis zeigen, aber es ist sicher nicht verkehrt,<br />
sofort an mit vollen Auftragsbüchern zu rechnen.“<br />
„Machen wir also Schluss – oder genauer: Erzählen Sie mir,<br />
wie man in der Buchhaltung Schluss macht.“<br />
Zum Ende kommen: Abschluss und Ergebnisrechnung<br />
Es wurde in den vorangegangenen Kapiteln immer wieder<br />
Bezug genommen auf den Jahresabschluss in die dazu nötige<br />
Schlussbilanz sowie die zu erstellende Gewinn- und<br />
Verlustrechnung. Dass vor diesem Abschluss aber eine Reihe<br />
notwendiger Arbeiten vorgenommen werden müssen,<br />
wurde bisher unterschlagen. Die Probleme, mit denen wir<br />
uns jetzt noch beschäftigen müssen sind:<br />
■ Abschreibungen<br />
■ Zeitliche Abgrenzungen<br />
■ Rückstellungen<br />
■ Bewertung<br />
■ Gewinnverwendung<br />
Einige dieser Aufgaben müssen nicht unbedingt erst vor<br />
dem eigentlichen Jahresabschluss erledigt, sondern können<br />
in den Buchungsalltag integriert werden (zum Beispiel Abschreibungen).<br />
Das hat den Vorteil, dass der Aufwand für<br />
den Abschluss verringert und die Ergebnisaussage zu jedem<br />
möglichen Zeitpunkt „genauer“ wird.<br />
Nichts bleibt, wie es war:<br />
Abschreibungen<br />
„Das hat der ja längst abgeschrieben!“ ist eine, eher negativ<br />
gefärbte Bemerkung, die man immer wieder in bestimmten<br />
Situationen zu hören bekommt, wenn über Unternehmen<br />
und das zugehörige Anlagevermögen gesprochen wird.<br />
Manchmal wird auch süffisant behauptet, jemand „schreibt
seine Freundin von der Steuer ab“, das hat dann mit Buchführung<br />
weniger zu tun.<br />
Wenn wir im Zusammenhang mit der Buchhaltung von<br />
Abschreibung reden, meinen wir in der Regel die „Abschreibung<br />
auf Sachanlagen“ und die „Abschreibungen auf<br />
Forderungen“. Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen<br />
(AfA) beschäftigen wir uns an dieser Stelle ausführlicher.<br />
Sachanlagen sind in der Bilanz im Anlagevermögen erfasst.<br />
Nun gibt es zwei Arten von Anlagevermögen, die auch unterschiedlich<br />
betrachtet werden müssen:<br />
■ Sachanlagen mit zeitlich nicht begrenzter Nutzung<br />
(Grund und Boden, Finanzanlagen)<br />
■ Sachanlagen mit zeitlich begrenzter Nutzung (abnutzbare<br />
Anlagegüter).<br />
Für die erste Gruppe gibt es keine regelmäßige Abschreibung.<br />
Hier tritt eher eine „Bewertungsproblematik“ auf, die<br />
ebenfalls später betrachtet werden soll. Uns interessiert in<br />
diesem Kapitel eigentlich nur die zweite Gruppe, bei der<br />
eine regelmäßige Abschreibung (planmäßige Abschreibung)<br />
vorgenommen wird.<br />
Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />
§ 253 HGB<br />
(2) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren<br />
Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen<br />
zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in<br />
denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt<br />
werden kann. Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung<br />
zeitlich begrenzt ist, können bei Vermögensgegenständen<br />
des Anlagevermögens außerplanmäßige Abschreibungen<br />
vorgenommen werden, um die Vermögensgegenstände<br />
mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag<br />
beizulegen ist; sie sind vorzunehmen bei<br />
einer voraussichtlich dauernden Wertminderung.<br />
Ein Teil der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unterliegt<br />
also der Abnutzung. Durch ständigen Gebrauch tritt<br />
eine Wertminderung ein. Diese Wertminderung ist in der<br />
Buchhaltung zu erfassen. Normalerweise tritt die Wertminderung<br />
planmäßig und regelmäßig ein. Es kann aber auch<br />
zu einer außerordentlichen Abnutzung kommen. Wird ein<br />
PKW für den Außendienst ständig genutzt, so verliert er im<br />
Laufe der Zeit und je nach Einsatz an Wert. Diese Abnutzung<br />
kann durch regelmäßige Abschreibung gleicher Beträge<br />
oder aber auch durch Abschreibung abhängig von der<br />
225
WISO Buchhaltung 2010<br />
Nutzung (zum Beispiel der km-Leistung) erfasst werden.<br />
Da die Lebensdauer eines Pkws nicht unbegrenzt ist und<br />
einigermaßen genau angegeben werden kann, ist es nicht<br />
schwer, in diesem Fall einen regelmäßigen Abschreibungsmodus<br />
zu finden. Findet ein Unfall statt, bei dem der PKW<br />
geschädigt oder gar zerstört wird, so findet auch eine größere<br />
Wertminderung als normalerweise statt. Diese kann<br />
durch eine Sonderabschreibung ebenfalls erfasst werden.<br />
226<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Welche Güter in welchen Zeiträumen abgeschrieben<br />
werden dürfen, regelt eine amtliche Tabelle (siehe<br />
Anhang), von der im Normalfall nicht abgewichen<br />
werden kann. Beachten Sie, dass sich diese amtlichen<br />
AfA-Tabellen häufig ändern. Im Zweifel lohnt es, beim<br />
Finanzamt nachzufragen oder sich die gerade gültige<br />
Tabelle im Buchhandel zu besorgen.<br />
Lineare Abschreibung und Leistungsabschreibung sind<br />
neben der Außergewöhnlichen Abschreibung (z.B. bei<br />
außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung)<br />
die einzig erlaubten Abschreibungsmöglichkei-<br />
ten. Die degressive Abschreibung wurde zum 31.12.2007<br />
abgeschafft. Die Sofortabschreibung bei geringwertigen<br />
Wirtschaftsgütern und die Poolabschreibung (Sammelpostenbildung<br />
– erst ab 1.1.2008) sind spezielle Sonderfälle,<br />
die in diesem Kapitel ebenfalls behandelt werden.<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Nicht übersehen werden darf die Sonder- und Ansparabschreibung<br />
für kleine und mittlere Betriebe, die für<br />
geplante größere Investitionen vorgenommen werden<br />
kann. Im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform<br />
2008 wurde der zulässige Höchstbetrag<br />
auf 200.000 Euro angehoben. Selbstständige, die<br />
mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung arbeiten,<br />
können dies allerdings nur nutzen, wenn kein Gewinn<br />
von mehr als 100.000 Euro erwirtschaftet wird. Eine<br />
weitere Grenze ist das Betriebsvermögen, das nicht<br />
über 235.000 Euro betragen darf.
Buchung der linearen Abschreibung<br />
Die Abschreibungen werden als Aufwand erfasst und in der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Als Gegenbuchung<br />
findet eine Wertminderung in der Bilanz statt.<br />
Beispiel<br />
Ein neuer Firmen-Pkw, 19.800 Euro (brutto) wird am 15.7.<br />
angeschafft. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt 5<br />
Jahre.<br />
Zunächst wird die Anschaffung gebucht:<br />
0520 PKW, 16.638,66 Euro<br />
und 1405 Vorsteuer 19%, 3.161,34 Euro<br />
an 1800 Bank, 19.800,00 Euro<br />
Abgeschrieben werden soll dieser PKW also über einen Zeitraum<br />
von 5 Jahren. Wir nehmen die lineare Abschreibung<br />
(Abschreibung in gleich bleibenden Beträgen). Das macht<br />
für ein Jahr: 17.068,97 Euro / 5 = 3.413,79 Euro, und damit<br />
gleich bleibend 20%. Da der PKW erst in der 2. Jahreshälfte<br />
angeschafft wurde, wird im ersten Jahr auch nur eine „halbe<br />
Abschreibungsrate“ gebucht: 1.706,89 Euro.<br />
Der Buchungssatz zum 31.12. lautet:<br />
Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />
6220 Abschreibungen auf Sachanlagen, 1.706,89 Euro<br />
an 0520 PKW, 1.706,89 Euro<br />
Das Konto Abschreibungen wird über die Gewinn- und<br />
Verlustrechnung abgeschlossen. Damit geht der Abschreibungsbetrag<br />
in das Ergebnis ein. Das Konto Fuhrpark wird<br />
um den Abschreibungsbetrag reduziert und das Anlagevermögen<br />
(und damit auch die Bilanzsumme) somit entsprechend<br />
verringert.<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Für eine korrekte Bilanzerstellung reicht es aus, am<br />
Jahresende alle Abschreibungen einmal zu buchen. Will<br />
man aber das Jahr über monats- oder quartalsweise<br />
Ergebnisrechnungen haben, die eine aussagefähige<br />
Information über den Unternehmenserfolg geben, so<br />
sollte die Abschreibung auch monats- oder quartalsweise<br />
gebucht werden. Da die Abschreibungsbeträge<br />
sich selten ständig ändern, ist das auch mit wenig<br />
Aufwand machbar. Wird eine EDV-Buchführung mit<br />
integrierter oder verbundener Anlagenbuchhaltung geführt,<br />
ist das noch einfacher, weil die Abschreibungen<br />
auf Menübefehl durchgeführt und verbucht werden.<br />
227
WISO Buchhaltung 2010<br />
Achtung! WISO Buchhaltung verfügt erst ab der Mittelstandsversion<br />
über eine integrierte Anlagenbuchhaltung<br />
mit Abschreibungsmöglichkeit.<br />
WISO Buchhaltung verfügt erst ab der Mittelstandsversion<br />
über eine integrierte Anlagenbuchhaltung mit Abschreibungsmöglichkeit.<br />
Weitere Abschreibungsmethoden<br />
Die im Beispiel benutzte lineare Abschreibung ist zwar die<br />
gängigste Form der Abschreibung, aber nicht die einzig<br />
mögliche. An weiteren Abschreibungsarten gibt es:<br />
die geometrisch degressive Abschreibung (Abschreibung in<br />
fallenden Beträgen)<br />
■ die arithmetisch degressive (oder digitale) Abschreibung<br />
(Abschreibung in fallenden Beträgen)<br />
■ die progressive Abschreibung (Abschreibung in steigenden<br />
Beträgen)<br />
■ die Leistungsabschreibung (Abschreibung nach Leistungseinheiten)<br />
Zunächst ist festzuhalten, dass die digitale und die progressive<br />
Abschreibung nach unserem Steuerrecht nicht<br />
zulässig sind.<br />
228<br />
§ 7 EStG<br />
1) Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung<br />
durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften<br />
sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als<br />
einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei<br />
gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer<br />
der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt<br />
(Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen). Die<br />
Absetzung bemisst sich hierbei nach der betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. … Im Jahr der<br />
Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert<br />
sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz<br />
1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem<br />
Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht ... Bei<br />
beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei<br />
denen es wirtschaftlich begründet ist, die Absetzung für<br />
Abnutzung nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsguts<br />
vorzunehmen, kann der Steuerpflichtige dieses Verfahren<br />
statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen<br />
anwenden, wenn er den auf das einzelne Jahr<br />
entfallenden Umfang der Leistung nachweist. Absetzungen<br />
für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung<br />
sind zulässig ...
Bei der linearen Abschreibung gehen wir von einem Abschreibungsbetrag<br />
aus, der nach einem gleich bleibenden<br />
Prozentsatz vom Anschaffungswert berechnet wurde. Bei<br />
der degressiven Abschreibung haben wir ebenfalls einen<br />
Prozentsatz, der sich nicht verändert. Berechnet wird der<br />
Betrag aber vom jeweiligen Restwert. Eine Abschreibung<br />
auf 0 % wird auf diesem Wege also nie erreicht. Da – wie<br />
schon erwähnt – diese Abschreibung nicht mehr zulässig<br />
ist, erspare ich Ihnen hier die weitere Beschreibung.<br />
Zu erwähnen ist aber noch die Leistungsabschreibung.<br />
Sie findet überall dort Einsatz, wo eine Leistung gemessen<br />
werden kann und diese Leistung auch der Maßstab für<br />
eine Abnutzung oder Wertminderung des Anlagegutes ist.<br />
Als Beispiel soll ein LKW dienen, der für den betrieblichen<br />
Gütertransport eingesetzt wird. Hier kann die Abschreibung<br />
nach km-Leistung bemessen sein. Geht man von einer<br />
Gesamt-km-Leistung von 750.000 km aus, so kann am<br />
Jahresende die Abschreibung nach gefahrenen Kilometern<br />
festgelegt werden. Sind am Ende des ersten Jahres beispielsweise<br />
102.055 km mit dem LKW gefahren worden,<br />
so ergibt sich folgende Rechnung bei einem Anschaffungswert<br />
von 485.000 Euro:<br />
Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />
485.000 / 750.000 * 102.055 = 65.995,56 Euro Der Vorteil<br />
bei dieser Methode ist, dass der tatsächliche Wertverbrauch<br />
und der buchhalterische Wertverbrauch viel näher beieinander<br />
liegen als bei den anderen Abschreibungsarten. Bei<br />
der Buchung ergeben sich keine Eigenheiten.<br />
Sofortabschreibung bei geringwertigen<br />
Wirtschaftsgütern<br />
Eine Besonderheit sind die so genannten geringwertigen<br />
Wirtschaftsgüter (GWG). Bisher konnte man diese bis zu<br />
einem Betrag von 410 Euro sofort und direkt abschreiben.<br />
Das hat sich nun mit der Unternehmenssteuerreform 2008<br />
ebenfalls geändert.<br />
§ 6 EStG<br />
(2) Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten … von abnutzbaren<br />
beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens,<br />
die einer selbständigen Nutzung fähig sind, sind<br />
im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage<br />
des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs<br />
in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen, wenn die<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um<br />
einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1 …<br />
für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro nicht überstei-<br />
229
WISO Buchhaltung 2010<br />
gen. Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nutzung<br />
nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung<br />
nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern<br />
des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in den<br />
Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter<br />
technisch aufeinander abgestimmt sind. Das gilt auch,<br />
wenn das Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Nutzungszusammenhang<br />
gelöst und in einen anderen betrieblichen<br />
Nutzungszusammenhang eingefügt werden kann.<br />
Wenn der Anschaffungsbetrag also 150 Euro (netto, also<br />
ohne Mehrwertsteuer) nicht überschreitet, besteht nach<br />
§ 6 EStG so genannte Bewertungsfreiheit. Dann darf der<br />
volle Betrag sofort komplett, also innerhalb eines Jahres,<br />
abgeschrieben werden, auch wenn die voraussichtliche<br />
Nutzungsdauer länger ist. Zu beachten ist allerdings dabei,<br />
dass es sich um ein Wirtschaftsgut handelt, das selbstständig<br />
genutzt werden kann. Bei einem Drucker ist das zum<br />
Beispiel nicht möglich, da dieser ja ohne den PC nicht arbeiten<br />
kann.<br />
230<br />
w<br />
WISO Tipp<br />
Wenn Sie anstelle eines normalen Druckers ein<br />
Kombigerät gekauft haben, das auch allein stehend<br />
als Fax und/oder Kopierer eingesetzt werden kann,<br />
können sie es im Jahr der Anschaffung gleich voll<br />
abschreiben. Sie dürfen es dann allerdings – zumindest<br />
offiziell – nicht als Drucker oder Scanner mit<br />
benutzen.<br />
Poolabschreibung<br />
(Sammelpostenbildung)<br />
Anlagegüter, die zwischen 150 Euro und 1000 Euro (netto)<br />
liegen, müssen zu Sammelposten zusammengefasst<br />
und über 5 Jahre abgeschrieben werden. Was sich hier so<br />
unkompliziert und einfach anhört, hat aber einen Haken.<br />
Scheidet ein Wirtschaftsgut innerhalb der 5 Jahre aus, so<br />
ist keine Sonderabschreibung möglich. Kaufen Sie etwa ein<br />
Notebook für 750 Euro und scheidet es nach 3 Jahre wegen<br />
eines Defektes aus dem Betriebsvermögen aus, so müssen<br />
Sie es noch zwei Jahre lang mitführen, obwohl es gar nicht<br />
mehr existiert.
Abschreibung des Umlaufvermögens<br />
Auch das Umlaufvermögen kann „abgeschrieben“ werden.<br />
Und zwar dann, wenn eine Beteiligung nicht mehr ihren<br />
Wert hat (das Unternehmen macht Verluste oder es droht<br />
sogar der Konkurs), oder wenn für eine Forderung angenommen<br />
wird, dass sie vollständig oder zum Teil ausfallen<br />
wird oder wenn für Warenbestände nicht mehr der normale<br />
Erlös erzielt werden kann (Ware ist verdorben oder<br />
beschädigt). In solchen Fällen muss dann auch hier abgeschrieben<br />
werden.<br />
§ 253 HGB<br />
Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind<br />
Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren<br />
Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder<br />
Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen-<br />
oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den<br />
Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen<br />
ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben. Außerdem<br />
dürfen Abschreibungen vorgenommen werden, soweit dies<br />
aus vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig<br />
sind, um zu verhindern, dass in der nächsten Zukunft der<br />
Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />
Wertansatz dieser Vermögensgegenstände auf Grund von<br />
Wertschwankungen geändert werden muss.<br />
Zeitfallen in der Buchhaltung:<br />
Die Abgrenzung<br />
Als Einsteiger in das Gebiet der Buchführung sind manche<br />
komplexen Probleme der doppelten Buchführung noch<br />
nicht im Blick. Erst bei näherer Betrachtung tauchen diese<br />
dann auf. So wird vielen erst deutlich, dass Buchführung<br />
immer zeitbezogen ist, wenn sie sich konkret damit auseinander<br />
setzen. Es reicht nicht, einen Vorgang irgendwie<br />
gebucht zu haben, der Vorgang muss auch in einem richtigen<br />
Zusammenhang stehen. Damit kommen wir zu der<br />
Problematik der zeitlichen Abgrenzungen.<br />
Ein wichtiger zeitlicher Rahmen ist das Geschäftsjahr. Dieser<br />
hält sozusagen die gesamte Buchhaltung zusammen.<br />
Am Ende des Geschäftsjahres steht der Jahresabschluss, der<br />
mit seiner Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
gleichzeitig wieder den Start für das neue bildet. Quartale<br />
und Monate sind weitere zeitliche Rahmen innerhalb des<br />
Geschäftsjahres. Soll die Buchhaltung aussagefähig sein,<br />
so müssen alle Vorfälle auf diesen Rahmen abgestimmt<br />
231
WISO Buchhaltung 2010<br />
sein. Dass dies nicht immer leicht ist, zeigt das folgende<br />
Beispiel:<br />
Beispiel<br />
■ Am 1.6. wird die Kfz-Steuer (450 Euro) für „ein“ ganzes<br />
Jahr bezahlt.<br />
■ Am 15.1. bekommen wir die Darlehenszinsen (375<br />
Euro) für das letzte Quartal des vorangegangenen<br />
Jahres.<br />
In beiden Fällen gerät bei einer normalen Buchung der<br />
zeitliche Rahmen durcheinander. Im ersten Fall zahlen wir<br />
im laufenden Geschäftsjahr mehr, als dafür eigentlich anfällt.<br />
Wir haben für das folgende Geschäftsjahr bereits für<br />
fünf Monate Kfz-Steuer vorausgezahlt. Im zweiten Beispiel<br />
fallen Erträge an, die in das vorangegangene Geschäftsjahr<br />
gehören. Wird in beiden Fällen nichts unternommen, treten<br />
Verfälschungen des tatsächlichen Jahresergebnisses auf.<br />
Deshalb muss im ersten Fall ein halbes Jahr Steuer herausgerechnet<br />
und vom eigentlichen Betriebsergebnis „abgegrenzt“<br />
werden. Im zweiten Fall muss im alten Jahr noch<br />
eine Buchung erfolgen, obwohl die Zahlung noch nicht<br />
erfolgt ist. Im ersten Beispiel liegen eine Zahlung und ein<br />
232<br />
Aufwand vor, die nicht nur das laufende Geschäftsjahr betreffen,<br />
sondern auch schon das Folgende. Im zweiten Fall<br />
haben wir einen Ertrag, aber noch keine Zahlung im alten<br />
Geschäftsjahr.<br />
Damit haben wir zwei verschiedene Vorfälle erfasst, die uns<br />
eine Differenzierung der zeitlichen Abgrenzungen ermöglichen:<br />
■ Einnahmen und Ausgaben erfolgen im „alten Jahr“ –<br />
also vor dem Bilanzstichtag -, der Ertrag oder der Aufwand<br />
liegen aber eigentlich im „folgenden Jahr“ – nach<br />
dem Bilanzstichtag. Hier spricht man von „Sonstigen<br />
Forderungen“ oder „Sonstigen Verbindlichkeiten“.<br />
■ Ist es genau umgekehrt – Ausgaben und Einnahmen<br />
liegen im alten Jahr (vor dem Bilanzstichtag) -, so<br />
müssen diese Vorgänge per „Rechnungsabgrenzung“<br />
in der Bilanz ergebnisneutral untergestellt werden. Je<br />
nachdem, ob die Aktiv- oder die Passivseite betroffen<br />
ist, spricht man von „aktiver Rechnungsabgrenzung“<br />
oder „passiver Rechnungsabgrenzung“.
Beispiel<br />
Für die erste Variante, Kfz-Steuer für Januar bis Juli des<br />
folgenden Jahres wurde bereits bezahlt, muss eine aktive<br />
Rechnungsabgrenzung vorgenommen werden. Der Buchungssatz<br />
lautet:<br />
7685 Kfz-Steuer 455,00 Euro<br />
an 1800 Bank, 450,00 Euro<br />
1900 Aktive Rechnungsabgrenzung, 187,50 Euro<br />
an 7685 Kfz-Steuer, 187,50 Euro<br />
Im neuen Jahr wird dann diese Forderung gegen das Konto<br />
Kfz-Steuer aufgelöst: 7685 Kfz-Steuer, 187,50 Euro an<br />
1900 Aktive Rechnungsabgrenzung. Im zweiten Fall liegt<br />
eine Sonstige Forderung vor. Uns stehen Zinsen für einen<br />
Zeitraum im alten Jahr zu. Das Geld kommt aber erst im<br />
neuen Jahr. Die Buchungssätze lauten:<br />
1220 Sonstige Forderungen, 375,00 Euro<br />
an 7100 Zinserträge, 375,00 Euro<br />
Schlussbilanz an 1220 Sonstige Forderungen, 375,00 Euro<br />
Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />
Das Konto Sonstige Forderungen wird über die Eröffnungsbilanz<br />
im neuen Jahr aufgelöst und bei Zahlung wird gebucht:<br />
1800 Bank an 1220 Sonstige Forderungen, 375,00 Euro.<br />
Das genaue Prüfen von Vorgängen, die zu einem bestimmten<br />
Zeitpunkt abzugrenzen sind, ist eine wichtige Aufgabe<br />
für den Buchhalter (und/oder Steuerberater) beim Jahresabschluss.<br />
Auch monatlich oder quartalsweise sollten wichtige<br />
Posten abgegrenzt werden, wenn das Monats- oder<br />
Quartalsergebnis einigermaßen aussagefähig sein soll.<br />
Die hohe Kante: Rückstellungen<br />
Nehmen wir einmal an, Sie haben einen Autounfall verschuldet.<br />
Die Sachkosten des Schadens des Unfallgegners<br />
übernimmt die Kfz-Versicherung. Den eigenen Schaden<br />
trägt die Kaskoversicherung ebenfalls. Sie haben aber ein<br />
Strafverfahren abzuwarten. Auf Grund der Rechtslage müssen<br />
Sie mit einer Strafe rechnen. Sie können sagen: „Vielleicht<br />
geht es ja gut“. Sicher ist das aber nicht. Das Beste<br />
wird sein, dass Sie sich für den negativen Fall schon etwas<br />
Geld beiseite legen. Dann machen Sie eine Rückstellung.<br />
233
WISO Buchhaltung 2010<br />
Es gibt viele Fälle, in denen eine solche private Rückstellung<br />
von Geldmitteln sinnvoll ist. Auch der Unternehmer<br />
muss bei der Bilanzerstellung an Rückstellungen denken.<br />
Das schreibt sogar der Gesetzgeber vor.<br />
§ 249 HGB<br />
(1) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten<br />
und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften<br />
zu bilden. Ferner sind Rückstellungen zu bilden für:<br />
1. Im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung,<br />
die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb<br />
von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden<br />
Geschäftsjahr nachgeholt werden.<br />
2. Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht<br />
werden.<br />
Rückstellungen dürfen für unterlassene Aufwendungen für<br />
Instandhaltung auch gebildet werden, wenn die Instandhaltung<br />
nach Ablauf der Frist nach Satz 2 Nr. 1 innerhalb<br />
des Geschäftsjahres nachgeholt werden.<br />
(2) Rückstellungen dürfen außerdem für ihrer Eigenart<br />
nach genau umschriebene, dem Geschäftsjahr oder einem<br />
früheren Geschäftsjahr zuzuordnende Aufwendungen ge-<br />
234<br />
bildet werden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich<br />
oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts<br />
ihres Eintritts unbestimmt sind.<br />
(3) Für andere als die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten<br />
Zwecke dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden.<br />
Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit der<br />
Grund hierfür entfallen ist.<br />
Demnach gibt es zwei Arten von Rückstellungen:<br />
■ Rückstellungen mit bestehenden Verpflichtungen Dritten<br />
gegenüber. Das können zum Beispiel Steuerrückstellungen<br />
oder Prozesskostenrückstellungen sein.<br />
■ Rückstellungen ohne bestehende Verpflichtung Dritten<br />
gegenüber – die Rückstellungen sind in der Höhe und<br />
auch hinsichtlich des Empfängers nicht bekannt (etwa<br />
Garantierückstellungen).<br />
Nach § 249 Abs.1 HGB besteht also eine Passivierungspflicht<br />
für die aufgeführten Rückstellungen, das heißt, sie<br />
müssen auch in der Bilanz erscheinen (natürlich auf der<br />
Passivseite). Es gibt aber auch Rückstellungen, die man bilden<br />
„darf“ (ebenfalls § 249 Abs.1 HGB, letzter Satz), zum<br />
Beispiel für Instandhaltungsaufwendungen. Ein Passivierungswahlrecht<br />
besteht auch bei solchen Rückstellungen,
die Aufwendungen für das alte Geschäftsjahr betreffen.<br />
(§ 249 Abs.2 HGB). Anders als bei den Sonstigen Verbindlichkeiten<br />
stehen Sachverhalt und/oder Betrag nicht so<br />
eindeutig fest.<br />
Sobald der Grund für die Bildung entfällt oder der erwartete<br />
Fall eintritt, sind die Rückstellungen aufzulösen. Idealerweise<br />
werden die Buchungen von Rückstellungen erst<br />
beim Jahresende vorgenommen. Erst beim Ablauf des alten<br />
Jahres ist ja klar, dass in diesem Geschäftsjahr der Fall, für<br />
den die Rückstellung bestimmt ist, nicht mehr eintritt.<br />
Beispiel<br />
Eine Lohnsteuerprüfung des Finanzamtes hat im Dezember<br />
stattgefunden. Das Ergebnis der Prüfung lässt eine Nachzahlung<br />
in Höhe von 1.500 Euro erwarten. Zulasten des<br />
Kontos Gesetzliche Soziale Aufwendungen ist eine Rückstellung<br />
in die Bilanz aufzunehmen.<br />
6110 Gesetzliche Soziale Aufwendungen, 1.500,00 Euro<br />
an 3070 Sonstige Rückstellungen, 1.500,00 Euro.<br />
Die Gesetzlichen Sozialen Aufwendungen fließen über<br />
die Gewinn- und Verlustrechnung in das Ergebnis ein,<br />
Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />
die Rückstellungen werden über die Schlussbilanz abgeschlossen.<br />
Im neuen Jahr wird die Bilanz wieder in Konten aufgelöst.<br />
Folgt beispielsweise am<br />
12. Februar dann der Steuerbescheid über 1.200 Euro, so<br />
wird wie folgt gebucht:<br />
3070 Sonstige Rückstellungen, 1.500,00 Euro<br />
an 1800 Bank, 1.200,00 Euro<br />
und an 7400 außerordentliche Erträge, 300,00 Euro<br />
Die tatsächliche Steuerschuld war also niedriger. Wäre sie<br />
höher ausgefallen, etwa 1.800 Euro, so müsste folgendermaßen<br />
gebucht werden:<br />
3070 Sonstige Rückstellungen, 1.500,00 Euro<br />
und 7500 Außerordentliche Aufwendungen, 300,00 Euro<br />
an 1800 Bank, 1.800,00 Euro<br />
235
WISO Buchhaltung 2010<br />
Was ist was (noch) wert?<br />
Bewertungen in der Bilanz<br />
Die Bilanz wurde bereits in einem einführenden Kapitel –<br />
zusammen mit der Inventur – besprochen. Das Thema Bewertungen<br />
wurde in einigen vorangegangenen Abschnitten<br />
bereits einige Male angesprochen. Im Zusammenhang mit<br />
dem Jahresabschluss muss es aber noch einmal aufgegriffen<br />
werden.<br />
Folgende Fragen zeigen exemplarisch, welche Überlegungen<br />
beim Jahresabschluss angestellt werden müssen:<br />
■ Die Artikel am Lager stammen aus unterschiedlichen<br />
Lieferungen, die zu unterschiedlichen Preisen bezogen<br />
wurden. Welchen Preis nimmt man für die Bewertung<br />
des Lagerbestandes an?<br />
■ Wie werden Wertpapiere und Devisen behandelt? Welcher<br />
Kurs ist hier anzunehmen?<br />
■ Es gibt Kunden, die schon lange nicht mehr zahlen. Bei<br />
einigen läuft möglicherweise schon das Mahnverfahren.<br />
Wie sind diese Forderungen zu bewerten?<br />
Das HGB gibt in den Paragrafen 252 – 256 genaue Bewertungsvorschriften.<br />
Einige Stellen daraus wurden bereits<br />
236<br />
zitiert. Eine vollständige Wiedergabe ist wenig sinnvoll, dafür<br />
aber eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln:<br />
1. Die Eröffnungsbilanz des neuen Jahres und die Schlussbilanz<br />
müssen übereinstimmen.<br />
2. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />
auszugehen (wenn nicht eindeutig etwas<br />
Anderes abzusehen oder beschlossen ist).<br />
3. Alle Vermögensgegenstände müssen „einzeln“ bewertet<br />
werden.<br />
4. Es muss vorsichtig bewertet werden. Alle am Abschlussstichtag<br />
bekannten oder entstandenen Risiken sind in die<br />
Bewertung einzubeziehen.<br />
5. Gewinne dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie am<br />
Abschlussstichtag realisiert sind.<br />
6. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den<br />
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen zu berücksichtigen<br />
(siehe dazu den Abschnitt „Zeitliche Abgrenzungen“<br />
in diesem Kapitel)<br />
7. Einmal angewandte Bewertungsmethoden müssen auch<br />
in Zukunft beibehalten werden.
Bei der Bewertung selbst sind darüber hinaus verschiedenen<br />
„Prinzipien“ zu beachten:<br />
■ Das strenge Niederstwertprinzip: Die Bewertung zum<br />
niedrigsten Wert ist zwingend vorgeschrieben. Dies gilt<br />
für das Umlaufvermögen.<br />
■ Das gemilderte Niederstwertprinzip: Es wird grundsätzlich<br />
wie beim strengen Niederstwertprinzip gehandhabt.<br />
Eine vorübergehende und nicht nachhaltige<br />
Wertminderung muss aber nicht berücksichtigt werden.<br />
Dies gilt für das Anlagevermögen.<br />
■ Das Höchstwertprinzip: Gilt für die Passivseite der Bilanz<br />
und bezieht sich wesentlich auf die Schulden.<br />
Wer kriegt wie viel?<br />
Die Gewinnverwendung<br />
Wenn die Geschäfte oder Unternehmungen erfolgreich<br />
verlaufen sind, schließt das Geschäftsjahr mit einem Gewinn<br />
ab. Nun ist zwar heute die Gewinnerzielung nicht die<br />
einzige Motivation, unternehmerisch tätig zu werden, mindestens<br />
aber zur Unternehmenserhaltung sollte sie mit im<br />
Vordergrund stehen.<br />
Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />
Luca Pacioli schrieb im Jahr 19494: „Man muss zuerst voraussetzen<br />
und sich vorstellen, dass jeder Handelnde durch<br />
einen Zweck geleitet wird, und um diesen gebührend erreichen<br />
zu können, jede Anstrengung in seinem Vorgehen<br />
zu machen habe. Das Ziel eines jeden Kaufmannes ist die<br />
Erwerbung eines erlaubten und angemessenen Gewinns<br />
für seinen Unterhalt.“ Daran gibt es auch heute nichts zu<br />
kritisieren.<br />
Aber nicht nur der Unternehmer, der Kapitalgeber oder der<br />
Inhaber eines Betriebes ist am Gewinn interessiert – auch<br />
der Staat. Schließlich ist dieser Gewinn Grundlage für die<br />
„Einkommensbesteuerung“.<br />
§ 4 EStG<br />
(1) Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen<br />
am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem<br />
Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs,<br />
vermehrt um den Wert der Entnahmen und<br />
vermindert um den Wert der Einlagen ... (3) Steuerpflichtige,<br />
die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet<br />
sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu<br />
machen, und die auch keine Bücher führen und keine Ab-<br />
237
WISO Buchhaltung 2010<br />
schlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der<br />
Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen ...<br />
Bei einer Einzelunternehmung ist die Buchung des Gewinns<br />
für den Buchhalter kein Problem. Das Gewinn- und<br />
Verlustkonto wird über das Privatkonto abgeschlossen. Das<br />
Privatkonto ist ein Unterkonto des Kapitalkontos, und so<br />
wirkt sich die Veränderung des Privatkontos direkt in der<br />
Bilanz auf der Passivseite aus. Die Gewinnverteilung in anderen<br />
Gesellschaften ist etwas komplizierter und soll zumindest<br />
ansatzweise an dieser Stelle betrachtet werden.<br />
Sind mehrere Gesellschafter vorhanden (zum Beispiel in<br />
einer OHG oder KG), so muss das in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
ermittelte Kapital auf die Konten der Gesellschafter<br />
verteilt werden. Diese Gesellschafterkonten sind<br />
sozusagen Unterkonten des Kapitalskontos. Wie die Verteilung<br />
des Kapitals vorgenommen wird, regelt entweder<br />
der Gesellschaftervertrag oder das Gesetz. Bei der OHG<br />
schreibt dieses zum Beispiel vor:<br />
238<br />
§ 121 HGB<br />
(1) Von dem Jahresgewinne gebührt jedem Gesellschafter<br />
zunächst ein Anteil in Höhe von vier vom Hundert seines<br />
Kapitalanteils. Reicht der Jahresgewinn hierzu nicht aus,<br />
so bestimmen sich die Anteile nach einem entsprechend<br />
niedrigeren Satze.<br />
(2) Bei der Berechnung des nach Absatz 1 einem Gesellschafter<br />
zukommenden Gewinnanteils werden Leistungen,<br />
die der Gesellschafter im Laufe des Geschäftsjahrs<br />
als Einlage gemacht hat, nach dem Verhältnisse der seit<br />
der Leistung abgelaufenen Zeit berücksichtigt. Hat der Gesellschafter<br />
im Laufe des Geschäftsjahrs Geld aus seinem<br />
Kapitalanteil entnommen, so werden die entnommenen<br />
Beträge nach dem Verhältnis der bis zur Entnahme abgelaufenen<br />
Zeit berücksichtigt.<br />
(3) Derjenige Teil des Jahresgewinns, welcher die nach den<br />
Absätzen 1 und 2 zu berechnenden Gewinnanteile übersteigt,<br />
sowie der Verlust eines Geschäftsjahres wird unter<br />
die Gesellschafter nach Köpfen verteilt.<br />
Es wird also zunächst eine Verzinsung der Kapitaleinlage<br />
von 4 % vorgenommen. Der Rest des Gewinns – oder auch<br />
der Verlust – wird nach Köpfen verteilt.
Beispiel:<br />
Vier Gesellschafter sind an einer OHG mit folgenden Einlagen<br />
beteiligt:<br />
■ Weber mit 20.000 Euro<br />
■ Schmitz mit 30.000 Euro<br />
■ Schumann mit 35.000 Euro und<br />
■ Keller mit 15.000 Euro. Keller ist außerdem Geschäftsführer<br />
und erhält vorab aus dem Gewinn 10.000 Euro.<br />
Gesellschafter Anfangs-<br />
Kapital<br />
Geschäftsführer-<br />
anteil<br />
Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />
Die folgende Tabelle zeigt, wie ein Gewinn von 80.000 Euro<br />
aufgeteilt wird und das Kapital verändert unter der Voraussetzung,<br />
dass keine „Entnahme“ stattgefunden hat (siehe<br />
dazu § 121 Abs. 2 HGB):<br />
Verzinsung<br />
der Einlage<br />
mit 10 %<br />
Restverteilung Gesamt-<br />
Gewinnanteil<br />
End-<br />
kapital<br />
Weber 20.000 800 16.500 17.300 37.300<br />
Schmitz 30.000 1.200 16.500 17.700 47.700<br />
Schumann 35.000 1.400 16.500 17.900 52.900<br />
Keller 15.000 10.000 600 16.500 27.100 42.100<br />
239
WISO Buchhaltung 2010<br />
Die Buchungen, die zum Jahresende stattfinden, lauten<br />
folgendermaßen:<br />
Gewinn- und Verlustkonto, 80.000 Euro<br />
an 2001 Kapitalkonto Weber, 17.300 Euro und<br />
an 2002 Kapitalkonto Schmitz, 17.700 Euro und<br />
an 2003 Kapitalkonto Schumann, 17.900 Euro und<br />
an 2004 Kapitalkonto Keller, 27.100 Euro<br />
Bei Kapitalgesellschaften (AG, <strong>GmbH</strong>) sieht es etwas anders<br />
aus. Es gibt keine Gesellschafterunterkonten innerhalb<br />
des Eigenkapitals der Bilanz. Geführt wird ein Eigenkapitalkonto,<br />
das die Kapitaleinlagen zum Nennwert (bei der AG)<br />
enthält. Außerdem gehören dazu Konten für Rücklagen. In<br />
diese Rücklagen werden Gewinne, die im Laufe des Jahres<br />
entstehen, eingestellt. Der Gesetzgeber unterscheidet<br />
zwischen gesetzlichen Rücklagen (siehe dazu § 150 AktG)<br />
und freien Rücklagen (siehe dazu § 58 AktG). In die gesetzlichen<br />
Rücklagen müssen beispielsweise jährlich 5%<br />
des Jahresüberschusses eingestellt werden., und zwar so<br />
lange, bis 10% des gezeichneten Kapitals erreicht sind. Bei<br />
der <strong>GmbH</strong> gibt es diese Auflage allerdings nicht. Rücklagen<br />
sind zusätzliches Haftungskapital.<br />
240<br />
Das richtige Ende finden:<br />
Abschlusstechnik<br />
Wer Buchführung in der Schule oder in Kursen erlernen<br />
durfte, hat sicher noch die Erinnerung daran, dass bei umfangreichen<br />
Übungsaufgaben der Abschluss mit viel Aufwand<br />
verbunden war. Es mussten Striche gezogen, Salden<br />
ermittelt über Zwischenkonten auf die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
und in die Schlussbilanz abgeschlossen werden.<br />
Und wenn man Glück hatte, ging es auch noch auf.<br />
Diejenigen, die noch die Buchhaltung ohne Computer gepflegt<br />
haben, mussten einen ähnlich hohen Aufwand treiben,<br />
um einen Abschluss durchzuführen. Heute ist das mit<br />
dem Computer einfacher. Es ist – alle vorbereitenden Abschlussarbeiten<br />
als durchgeführt vorausgesetzt! – nur ein<br />
Menübefehl aufzurufen und wenig später ist der Abschluss<br />
durchgeführt.<br />
Gerade weil der eigentliche Abschluss nun sehr leicht<br />
durchzuführen ist, sollte viel Sorgfalt auf die vorbereitenden<br />
Arbeiten verwandt werden. Grundsätzlich ist folgendes<br />
Vorgehen beim Jahresabschluss anzuraten:
1. Buchen aller vorhandenen Belege.<br />
2. Prüfen ob noch Belege zu erwarten sind (notfalls anfordern<br />
oder Ersatzbelege erstellen und buchen)<br />
3. Anlagenbuchhaltung aktualisieren und Abschreibungen<br />
buchen (falls dies nicht schon während des Jahres<br />
laufend passiert ist).<br />
4. Geschäftsvorfälle auf zeitliche Abgrenzungen prüfen.<br />
5. Rückstellungen bilden wo nötig.<br />
6. Den Abschluss durchführen (probehalber)<br />
7. Mit dem Steuerberater diesen Abschluss durchsprechen<br />
und prüfen.<br />
8. Abschließende Buchungen vornehmen<br />
9. Den endgültigen Abschluss durchführen.<br />
Abschlüsse mit WISO Buchhaltung<br />
Abschlüsse mit WISO Buchhaltung sind einfach durchzuführen.<br />
Korrekt sind sie allerdings nur dann, wenn die zuvor<br />
in diesem Kapitel gemachten Punkte angemessen berück-<br />
w<br />
Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />
WISO Tipp<br />
Insbesondere wenn Sie mit einem DATEV-Kontenrahmen<br />
buchen und nicht selbst sehr solide Buchhaltungs-<br />
und Jahresabschlusskenntnisse haben, führen<br />
Sie den Abschluss nur bis Schritt 7 durch und überlassen<br />
Sie alles Weitere ihrem Steuerberater. Wenn<br />
Sie unsicher sind, übergeben Sie ihm eine Diskette<br />
mit Ihren Buchhaltungsdaten schon nach dem Schritt<br />
3 oder 4.<br />
sichtigt und gebucht sind. Die Übersicht zeigt eigentlich<br />
schon, dass nach dem Buchungslauf die Abschlüsse lediglich<br />
abgerufen werden müssen.<br />
241
WISO Buchhaltung 2010<br />
242<br />
Abschlüsse sind in WISO Buchhaltung eine Sache der Auswertung.
Allerdings sind da doch noch einige Details zu berücksichtigen.<br />
Etwa die Periodenabschlüsse. Sinnvollerweise wird<br />
das Jahr in 12 Perioden (die Monate) unterteilt. Will man<br />
für jede Periode aussagefähige Informationen haben, muss<br />
jede Periode (jeder Monat) ein Abschluss gefahren werden.<br />
Zwar ist es möglich, in mehreren Perioden zu Buchen ohne<br />
diese abschließen zu müssen, aber sinnvolle Auswertungen<br />
zu einer Periode gibt es eben erst nach einem Abschluss.<br />
Und abgeschlossen werden können die Perioden auch nur<br />
nacheinander, keinesfalls Periode 5, bevor die Periode 4<br />
abgeschlossen ist.<br />
Buchungsperioden aktivieren Sie am besten über die Übersicht.<br />
Hier genügt es, einmal auf Buchungsperiode einstellen<br />
zu klicken, um eine Liste aufzurufen, aus der Sie die<br />
gewünschte Periode durch anklicken auswählen.<br />
Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />
Über die Übersicht sind die Buchungsperioden<br />
immer abruf- und einstellbar.<br />
243
WISO Buchhaltung 2010<br />
Um eine Buchungsperiode abzuschließen, öffnen Sie die<br />
Liste (wie zuvor beschrieben) und wählen unten Periode<br />
x abschließen (x steht für die Periode, die aktuell abgeschlossen<br />
werden kann.<br />
Wichtig: Haben Sie eine Periode abgeschlossen, sind<br />
weitere Buchungen in dieser Periode nicht mehr möglich.<br />
Sie finden diese Liste mit den Perioden natürlich auch über<br />
Abrechnung/Abschluss.<br />
Die Perioden 13 bis 15 sind für Abschlussbuchungen vorgesehen.<br />
Nach dem Abschluss der Periode 15 ist ein Buchen<br />
in diesem Wirtschaftsjahr nicht mehr möglich.<br />
„Das ist ja fast so viel Aufwand beim Jahresabschluss wie<br />
für das Buchen das ganze Jahre über aufgewendet werden<br />
muss.“<br />
„Nicht ganz, aber es ist schon einiges zu tun.“<br />
„Und so richtig den Überblick, was alles nötig ist, was man<br />
darf und was nicht, habe ich auch noch nicht.“<br />
„Im groben bestimmt, aber die Detailfülle unseres deutschen<br />
Steuerrechts ist schon beachtlich. Da sollten Sie mit<br />
einem Fachmann oder einer Fachfrau drüber reden.“<br />
244<br />
„Und dann diese ständigen Steuerreformen, die sich so anhören,<br />
als ob sie im Wirklichkeit das Gegenteil einer Reform<br />
sind. Wer sagt mir denn nicht, dass nach der Reform<br />
2008 auch 2009, 2010 und 2011 eine kommt?“<br />
„Niemand kann ihnen das garantieren. Damit muss man<br />
wohl so leben wie mit Regen und Schnee.“<br />
„Wie Schnee wäre mir lieber, der bleibt ja zunehmend<br />
aus.“
Glossar<br />
Abbuchungsverfahren<br />
Zahlungsweise, bei der der Gläubiger (Lieferant) den fälligen<br />
Betrag direkt vom Konto des Schuldners (Kunden)<br />
abbuchen lässt. Dieses Verfahren muss der Bank gegenüber<br />
dokumentiert werden, das heißt, der Kontoinhaber muss<br />
eine schriftliche Einwilligung gegeben haben. Einer Abbuchung<br />
kann der Kontoinhaber innerhalb zwei Wochen nach<br />
Abbuchung widersprechen.<br />
Abfindung<br />
Entschädigungszahlungen des Arbeitgebers, die für den<br />
Verlust des Arbeitsplatzes durch eine Kündigung geleistet<br />
werden. Nicht selten gibt es Abfindung im Rahmen eines<br />
Sozialplans.<br />
Glossar<br />
Abgrenzungen<br />
In der Finanzbuchhaltung werden auch Aufwendungen<br />
und Erträge verbucht, die nicht unmittelbar etwas mit der<br />
eigentlichen Betriebsleistung zu tun haben. Solche betriebs-<br />
oder periodenfremden außerordentlichen Aufwendungen<br />
oder Erträge müssen von den betriebsbedingten<br />
Aufwendungen und Erträgen abgegrenzt werden, um eine<br />
Verfälschung des Betriebsergebnisses zu vermeiden.<br />
Absatz<br />
auch: Vertrieb. Die letzte Stufe im betrieblichen Leistungsprozess.<br />
245
WISO Buchhaltung 2010<br />
Absatzplan<br />
Teil des Gesamtplans eines Unternehmens. Er berücksichtigt<br />
die Ziele auf dem Absatzmarkt unter Berücksichtigung<br />
der realen Marktchancen. Der Absatzplan ist einem permanenten<br />
Soll-Ist Vergleich zu unterziehen, um kurzfristig<br />
Anpassungen erarbeiten zu können.<br />
Abschreibungen<br />
Vermögensgegenstände werden in der Finanzbuchhaltung<br />
abgeschrieben. Man unterscheidet zwischen planmäßiger<br />
Abschreibung, außerplanmäßiger Abschreibung und steuerrechtlicher<br />
Abschreibung. Bei allen Methoden werden die<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die geschätzte<br />
Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung verteilt. Üblich<br />
sind die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung<br />
sowie die Leistungsabschreibung.<br />
Akkordarbeit<br />
Wird ein Arbeitsentgelt nicht an der geleisteten Arbeitszeit,<br />
sondern an der geleisteten Arbeitsmenge bemessen,<br />
so liegt Akkordarbeit vor.<br />
246<br />
Aktivierung<br />
Die Buchung auf der Sollseite eines aktiven Bestandskontos<br />
in der Buchführung und dem Ansatz eines Aktivpostens<br />
in der Bilanz bezeichnet man als Aktivierung.<br />
Aktivkonto<br />
Bestandskonto in der Finanzbuchhaltung. Ein Aktivkonto<br />
ist ein Vermögenskonto. Es wird über das Schlussbilanzkonto<br />
abgeschlossen.<br />
Algorithmus<br />
Ein Rechenvorgang mit wiederholender Gesetzmäßigkeit.<br />
Insbesondere bei der Programmierung werden Algorithmen<br />
für bestimmte Funktionen (beispielsweise Suchvorgänge)<br />
eingesetzt.<br />
Anhang<br />
Kapitalgesellschaften müssen in ihrem Jahresabschluss neben<br />
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in<br />
einem Anhang Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und<br />
der GuV aufführen. Je nach Größe der Gesellschaft sind<br />
auch noch weitere Angaben zu machen (z.B. ausstehende<br />
Einlagen, Sonderposten mit Rücklagenanteil).
Anlagenbuchführung<br />
Das Anlagevermögen eines Unternehmens besteht aus<br />
Sachanlagen, Finanzanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände.<br />
Die Anlagenbuchführung erfasst die<br />
Sachanlagen eines Unternehmens und führt dieses solange<br />
auf, wie es im Unternehmen enthalten und/oder eingesetzt<br />
ist. Ein Anlagespiegel mit einer Übersicht der Abschreibungen<br />
und des Restwertes gehört in den Anhang zur Bilanz.<br />
Anlagevermögen<br />
Das Anlagevermögen eines Unternehmens wird auf der Aktivseite<br />
der Bilanz aufgeführt.<br />
Anschaffungskosten<br />
Mit Anschaffungskosten bezeichnet man die Aufwendungen,<br />
die geleistet werden müssen, um ein Wirtschaftsgut<br />
zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.<br />
Anwesenheitsprämie<br />
Eine Sondervergütung, die der Arbeitnehmer neben seiner<br />
vertraglich oder tariflich vereinbarten Vergütung dafür<br />
enthält, dass er während eines bestimmten Zeitraumes<br />
eine tatsächliche Arbeitsleistung erbringt.<br />
Glossar<br />
Arbeitgeber<br />
Arbeitgeber ist, wer mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.<br />
Er ist Gläubiger des Anspruchs auf Arbeitsleistung<br />
und Schuldner des Arbeitsentgelts gegenüber dem<br />
Arbeitnehmer.<br />
Arbeitnehmer<br />
Wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages oder eines<br />
gleichgestellten Rechtsverhältnisses zur Arbeit verpflichtet<br />
ist, wird als Arbeitnehmer bezeichnet. Neben der wirtschaftlichen<br />
herrscht auch eine persönliche Abhängigkeit<br />
durch die Einbindung in die betriebliche Organisation.<br />
Arbeitsentgelt<br />
Alle laufenden und/oder einmaligen Einnahmen aus einer<br />
Beschäftigung zählen zum Arbeitsentgelt.<br />
Arbeitslosenversicherung<br />
Alle Arbeiter und Angestellte sind grundsätzlich in der Arbeitslosenversicherung<br />
versicherungspflichtig.<br />
247
WISO Buchhaltung 2010<br />
Arbeitspapiere<br />
Dazu gehören die Lohnsteuerkarte, der Sozialversicherungsausweis,<br />
das Arbeitszeugnis, die Arbeitsbescheinigung<br />
und ggf. die Unterlagen über vermögenswirksame Leistungen.<br />
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Papiere (außer<br />
Zeugnisse und Arbeitsbescheinigungen) dem Arbeitgeber<br />
vorzulegen, der sie während der Dauer der Beschäftigung<br />
verwahren muss. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
muss der Arbeitgeber sie herausgeben. Er haftet bei<br />
schuldhaftem Verlust.<br />
Arbeitstage<br />
Die Tage, an denen der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung<br />
zur Arbeitsleistung nachkommen muss. Sie sind nicht identisch<br />
mit dem Begriff Werktage. Welche Tage als Arbeitstage<br />
gelten, ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag.<br />
Arbeitsunfähigkeit<br />
Eine Erkrankung des Arbeitnehmers, die ihn an der Ausübung<br />
seiner Tätigkeit hindert. Sie führt zur Entgeltfortzahlung<br />
und bei längerer Dauer (mehr als 6 Wochen) zur<br />
Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse.<br />
248<br />
Arbeitsvertrag<br />
Dienstvertrag über eine unselbstständige Arbeitsleistung.<br />
Parteien sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.<br />
Arbeitszeit<br />
Sie ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder kann vom Arbeitgeber<br />
einseitig festgelegt werden. Ein Betriebsrat hat<br />
dazu ein Mitbestimmungsrecht.<br />
Aufbewahrungsfristen<br />
Buchführungsunterlagen müssen innerhalb bestimmter<br />
Fristen aufbewahrt werden (lt. § 257 HGB). 10 Jahre<br />
müssen aufbewahrt werden: Handelsbücher (Inventare,<br />
Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse), Lageberichte, Konzernabschlüsse<br />
und Konzernlageberichte. 6 Jahre müssen<br />
aufbewahrt werden: empfangene Handelsbriefe, Kopien<br />
der abgesandten Handelsbriefe und Buchungsbelege.<br />
Außerordentliche Erträge<br />
Diese Erträge fallen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
an. Sie beruhen auf Ereignissen, die ungewöhnlich<br />
in der Art sind und selten vorkommen. Dazu<br />
gehören u.a.: Erträge aus dem Verkauf von Betriebsteilen,<br />
Erträge aus dem Verkauf von Beteiligungen, einmalige Zuschüsse<br />
der öffentlichen Hand.
Bankeinzugsverfahren<br />
Zahlungsweise, bei der der Gläubiger (Lieferant) den fälligen<br />
Betrag direkt vom Konto des Schuldners (Kunden)<br />
abbuchen lässt. Natürlich muss der Kontoinhaber damit<br />
einverstanden sein. Er kann dieser Abbuchung innerhalb<br />
von 6 Wochen nach Abbuchung widersprechen.<br />
Beitragsbemessungsgrenzen<br />
Arbeitsentgelte die die Beitragsbemessungsgrenze, die<br />
jährlich neu angepasst wird, übersteigen, werden bei der<br />
Beitragsermittlung zu den Sozialversicherungen nicht mitberücksichtigt.<br />
Beleg<br />
Schriftstück, das dem zu buchenden Geschäftsvorfall zugrunde<br />
liegt und dieses „belegt“. Eine Regel aus den Grundsätzen<br />
ordnungsmäßiger Buchführung ist: Keine Buchung<br />
ohne Beleg.<br />
Beschaffung<br />
Die Tätigkeiten des Unternehmens zur Deckung der durch die<br />
Unternehmenstätigkeit entstehenden materiellen Bedürfnisse.<br />
Die Beschaffung von Waren (Rohstoffen und so weiter)<br />
ist nur ein Teil, die Beschaffung von Personal (Arbeitskräften)<br />
und Finanzmitteln (Finanzierung) gehört ebenfalls dazu.<br />
Glossar<br />
Beschaffungspreis<br />
auch: Bezugspreis, Einstandspreis. Der Rechnungspreis<br />
einer Ware zuzüglich der Beschaffungskosten (Bezugskosten)<br />
wie zum Beispiel Transportkosten, Verpackungskosten,<br />
Versicherungen.<br />
Bestandskonten<br />
Entstehen aus der Auflösung der Bilanz zu Beginn eines<br />
Geschäftsjahres. Sie nehmen die Anfangsbestände aus der<br />
Bilanz auf.<br />
Bestandsveränderungen<br />
Die Umsatzerlöse einer Periode entsprechen nicht den gesamten<br />
betrieblichen Leistungen. Es sind auch Bestandsveränderungen<br />
bei Beständen an noch nicht verkauften<br />
eigenen Erzeugnissen zu berücksichtigen. Wurde mehr<br />
verkauft, als an produzierten Waren ins Lager genommen<br />
wurde, kommt es zu einer negativen (Lagerbestand wurde<br />
abgebaut), wurde weniger verkauft, als an produzierten<br />
Waren ins Lager genommen wurde, kommt es zu einer<br />
positiven Bestandsveränderung (Lagerbestand wurde aufgebaut).<br />
249
WISO Buchhaltung 2010<br />
Bestellmenge, optimale<br />
Die Warenmenge, bei deren Höhe am kostengünstigsten<br />
eingekauft wird. Dabei ist aber nicht nur der Preis je Einheit<br />
zu berücksichtigen, sondern auch die Lagersituation<br />
(Lagerfläche, Lagerkosten und so weiter).<br />
Bestellpunkt<br />
Der Zeitpunkt, der bei einer optimalen Lagerhaltung unter<br />
Berücksichtigung der voraussichtlichen Bestellmengen und<br />
der Widerbeschaffungszeit eine neue Bestellung aufgegeben<br />
werden muss.<br />
Betriebsanalyse<br />
Eine kritische Untersuchung eines Betriebs sowohl intern<br />
als auch extern. Ziel ist eine verbesserte Organisation (intern)<br />
und ein besseres Erscheinungsbild des Unternehmens<br />
(extern).<br />
Betriebsergebnis<br />
Das Betriebsergebnis ergibt sich aus der Gewinn- oder Verlustrechnung.<br />
Es kann nach dem Gesamtkostenverfahren<br />
oder nach dem Umsatzkostenverfahren ermittelt werden.<br />
250<br />
Betriebsprüfung<br />
Die ordnungsmäßige Einbehaltung der Lohnsteuer wird<br />
vom Finanzamt in regelmäßigen Abständen in Rahmen<br />
einer Lohnsteuer-Außenprüfung geprüft. Der Arbeitgeber<br />
hat eine Mitwirkungspflicht bei der Prüfung. Die Sozialversicherungsbeiträge<br />
werden von den Rentenversicherungsträgern<br />
(seit 1996) geprüft. Diese Prüfungen finden<br />
mindestens alle vier Jahre statt.<br />
Betriebsstoffe<br />
Güter, die im betrieblichen Produktionsprozess verbraucht<br />
werden und dabei nicht Bestandteil des erzeugten Produkts<br />
werden (Heizöl, Öl für Maschinen, Büromaterial und<br />
so weiter).<br />
Bilanz<br />
Gegenüberstellung von Vermögen ( Aktiva) und Kapital (<br />
Passiva) eines Unternehmens an einem bestimmten Tag<br />
(Stichtag) in Form eines Kontos. Anders als beim Inventar<br />
sind nur die Gesamtwerte der Vermögensteile und Schulden<br />
aufgeführt. Die Bilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses<br />
(zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung und des<br />
Lageberichts). Die Bilanz wird in der Form eines T-Kontos<br />
ausgeführt. Die linke Seite heißt Aktiva und enthält das
Vermögen, die rechte Seite heißt Passiva und enthält die<br />
Schulden. Man sagt auch: Die Passivseite zeigt die „Mittelherkunft“,<br />
die Aktivseite die „Mittelverwendung“ an.<br />
Break-Even-Point<br />
Die Nutzschwelle vor Erreichen des Gewinns. Bei seinem<br />
Erreichen sind sowohl die fixen als auch die variablen Kosten<br />
durch die Erlöse gedeckt.<br />
Buchführung<br />
Gemeint ist in der Regel die doppelte Buchführung. Sie ist<br />
eine lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle. Auf<br />
diese Weise kann der Kaufmann sein Vermögen und seine<br />
Schulden ständig ermitteln. Der Gesetzgeber schreibt die<br />
Buchführung ab einem bestimmten Rahmen vor. Trifft die<br />
Buchführungspflicht nicht zu, so kann auch eine vereinfachte<br />
Aufzeichnung zur Gewinnermittlung geführt werden<br />
(so genannte Einnahme-Überschuss-Rechnung).<br />
Buchung<br />
Eine Buchung ist in der Finanzbuchhaltung das schriftliche<br />
Festhalten eines Geschäftsvorfalls auf den Konten. Es werden<br />
(bei der doppelten Buchhaltung) immer zwei Konten<br />
berührt.<br />
Glossar<br />
Debitor<br />
Kunde. Begriff aus der Buchhaltung. Unter Debitoren versteht<br />
man heute alle Forderungen (also die Schuldner des<br />
Unternehmens). Sie werden in der so genannten Debitorenbuchführung<br />
verwaltet. Dabei handelt es sich um Unterkonten<br />
zum Forderungskonto.<br />
Direktversicherung<br />
Schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine<br />
Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab,<br />
dann liegt eine Direktversicherung vor. Sie dient der langfristigen<br />
Altersvorsorge und sie ist in der Regel steuerlich<br />
begünstigt.<br />
Dumpingpreise<br />
Preise, die so gestaltet sind, dass sie durch ihren extrem<br />
niederen Ansatz Konkurrenzprodukte gefährden. Sie liegen<br />
oft unter den Einstandspreisen und werden eingesetzt, um<br />
einen Marktanteil zu gewinnen. Anschließend sollen die<br />
Preise sich wieder am Markt orientieren, was oft aber nicht<br />
so leicht wieder zu realisieren ist.<br />
251
WISO Buchhaltung 2010<br />
Einführungsrabatt<br />
Wird bei der Einführung eines neuen Produkts dem Handel<br />
gewährt, um verstärkte Verkaufsaktivitäten anzuregen.<br />
Einnahmen- Überschussrechnung<br />
Wenn nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Verpflichtung<br />
besteht, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse<br />
zu machen, so kann die Einnahmen-Überschussrechnung<br />
zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG<br />
angewandt werden.<br />
Einzelhandel<br />
Der Einzelhändler bezieht seine Waren vom Großhändler<br />
oder Hersteller und verkauft Sie an private Haushalte<br />
(Endverbraucher). Einzelhandelsgeschäfte gibt es in vielen<br />
Facetten: das Fachhandelsgeschäft, Supermärkte, Kaufhäuser.<br />
Eine besondere Form des Einzelhandels ist der Versandhandel.<br />
Entnahmen<br />
Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige dem Betrieb entnimmt<br />
(Barmittel, Waren oder Leistungen), zählen zu den<br />
Entnahmen und müssen als Einkünfte versteuert werden<br />
(EStG § 4 Abs.1).<br />
252<br />
Erfolgskonten<br />
Die Aufwendungen und Erträge werden im Laufe des Geschäftsjahres<br />
auf den Aufwands- und Ertragskonten – den<br />
sog. Erfolgskonten – gebucht. In der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
werden die Salden dieser Konten als Aufwendungen<br />
und Erträge des Geschäftsjahres einander gegenübergestellt.<br />
Ersatzkassen<br />
Zu den gesetzlichen Krankenkassen gehören neben den<br />
Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Betriebs- und Innungskrankenkassen,<br />
Seekrankenkassen, landwirtschaftlichen<br />
Krankenkassen und der Bundesknappschaft die Ersatzkassen.<br />
Sie führen die Krankenversicherung nach den<br />
gleichen Rechtsvorschriften.<br />
Erträge<br />
Erträge sind der in Geld bewertete Wertzugang in einer Periode.<br />
Sie erhöhen das Reinvermögen eines Unternehmens.<br />
Fertigprodukt<br />
Ein Fertigprodukt hat den betrieblichen Produktionsprozess<br />
(in einem Industrie- oder Handwerksbetrieb) durchlaufen<br />
und wird zum Verkauf angeboten. In einem anderen Unternehmen<br />
kann es aber ein Bestandteil für eine weitere<br />
Fertigung sein.
Forderungen<br />
Bezeichnet das Recht von einem anderen, aufgrund eines<br />
Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern (BGB § 241).<br />
Geldwerter Vorteil<br />
Wenn einem Arbeitnehmer Lohn nicht in Form von Barlohn,<br />
sondern in Form von Sachlohn zufließt, spricht man<br />
vom geldwerten Vorteil.<br />
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)<br />
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von beweglichen<br />
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können<br />
dann vollständig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung<br />
als Betriebsausgabe abgeschrieben werden, wenn der<br />
Wert des einzelnen Wirtschaftsgutes 410 Euro nicht übersteigt.<br />
Solche Güter werden geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
genannt.<br />
Gesamtkostenverfahren<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung kann nach dem Gesamt-<br />
oder Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. Beim Gesamtkostenverfahren<br />
werden die Erträge und Aufwendungen<br />
eines Geschäftsjahres einander gegenübergestellt.<br />
Glossar<br />
Gesamtumsatzrabatt<br />
Wird dem Wiederverkäufer am Ende eines Jahres auf den<br />
Gesamtumsatz gewährt. Oft mit der Erreichung eines Mindestumsatzzieles<br />
verbunden.<br />
Gewerbe<br />
Jede auf Dauer angelegte selbstständige wirtschaftliche<br />
Tätigkeit mit der Absicht, Gewinn zu erzielen.<br />
Gewinn<br />
Die positive Differenz zwischen Umsatz (Erlös) und Kosten.<br />
In einer differenzierteren Betrachtung wird vom Umsatz<br />
zunächst der Wareneinsatz abgezogen (das heißt, die<br />
Produkte, die zuvor selbst eingekauft wurden. Bei einem<br />
Industriebetrieb sind es die Herstellungskosten). Dann sind<br />
die sonstigen betrieblichen Kosten (einschließlich der Personalkosten)<br />
zu subtrahieren. Was bleibt, ist der Gewinn.<br />
Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Gegenüberstellung<br />
der Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres.<br />
Sie bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss.<br />
253
WISO Buchhaltung 2010<br />
Gratifikation<br />
Sonderzuwendungen des Arbeitgebers zu bestimmten Anlässen<br />
(z.B. Jubiläen) die zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährt<br />
werden.<br />
Großhandel<br />
Dienstleistungsbetrieb und eine dem Einzelhandel vorgeschaltete<br />
Handelsstufe. Der Großhandel kauft von Herstellern<br />
und Produzenten große Warenmengen und gibt sie in<br />
kleineren Einheiten an Wiederverkäufer (Einzelhandelsbetriebe)<br />
ab.<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
Das Handelsgesetzbuch schreibt vor (HGB § 238), dass die<br />
kaufmännische Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />
Buchführung ( GoB) zu führen ist. Wichtige<br />
Grundsätze sind:<br />
■ Keine Buchung ohne Beleg<br />
■ Die Belege sind zeitnah zu erfassen (zu buchen)<br />
■ Die Buchungen und Aufzeichnungen müssen vollständig,<br />
richtig, zeitgerecht geordnet und verständlich sein.<br />
■ Wenn Buchungen und Aufzeichnungen verändert (korrigiert)<br />
werden, so muss dies erkennbar und nachvollziehbar<br />
sein.<br />
254<br />
Handelsbetriebe<br />
(allgemein) sind Dienstleistungsbetriebe zur Beschaffung<br />
und Verteilung von Waren.<br />
Handelsregister<br />
Ein beim Amtsgericht geführtes Verzeichnis, in das sich<br />
alle Vollkaufleute eintragen lassen müssen, deren Unternehmen<br />
zur Buchführung verpflichtet sind.<br />
Handelsspanne<br />
Differenz zwischen Beschaffungspreis und Verkaufspreis<br />
(im Handelsbetrieb).<br />
Handelsvertreter<br />
Selbstständige Gewerbetreibende, die ständig damit betraut<br />
sind, anderen Unternehmern Geschäfte zu vermitteln<br />
oder im Namen der Unternehmer abzuschließen (§ 84 –<br />
92 c HGB).<br />
Herstellungskosten<br />
Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und<br />
die Inanspruchnahme von Diensten entstehen. Sie setzen<br />
sich zusammen aus den Einzelkosten der Fertigung und<br />
den Fertigungsgemeinkosten.
Industriebetrieb<br />
Dient der Herstellung (Produktion) von Gütern. In der<br />
Grundstoffindustrie werden Güter für die ihr nachfolgende<br />
Produktionsstufen hergestellt. In der Investitionsgüterindustrie<br />
werden Maschinen, Fahrzeuge, Schiffe und andere<br />
hergestellt, also Güter, die in der Konsumgüterindustrie zur<br />
Fertigung von Verbrauchsgütern benötigt werden.<br />
Inventur/Inventar<br />
Zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Schluss eines<br />
jeden Geschäftsjahres hat jeder Kaufmann sein Vermögen<br />
und seine Schulden genau zu verzeichnen. Den Vorgang<br />
nennt man Inventur, die tabellarische Auflistung das Inventar.<br />
Es bildet die Grundlage für die Bilanz.<br />
Investition<br />
Langfristige Verwendung von Kapital zur Beschaffung von<br />
Sachanlagevermögen.<br />
Jahresabschluss<br />
Zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Schluss eines<br />
jeden Geschäftsjahres muss ein das Verhältnis des Vermögens<br />
und der Schulden darstellender Abschluss angefertigt<br />
werden. Dieser besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung, in manchen Fällen aus einem zusätzlichen<br />
Anhang und Lagebericht.<br />
Glossar<br />
Kalkulation<br />
Preisfindung für einen Artikel. Dem Einstandspreis werden<br />
verschiedene interne Kostenfaktoren und eine Gewinnspanne<br />
zugerechnet. Berücksichtigt werden sollten auch<br />
Zahlungsvorteile, die den Kunden gewährt werden, etwa<br />
Skonti.<br />
Konditionen<br />
Bedingungen, zu denen ein Geschäft zwischen Kaufleuten<br />
abgeschlossen wird.<br />
Konkurs<br />
Gerichtliches Verfahren zur zwangsweisen Aufteilung des<br />
gesamten Vermögens eines zahlungsunfähigen Schuldners<br />
an seine Gläubiger.<br />
Kontenrahmen<br />
Ein Kontenrahmen ist ein Organisations- und Gliederungsplan<br />
für das Rechnungswesen. Diese Kontenrahmen liegen<br />
heute in standardisierten Formen vor<br />
(z.B. Industriekontenrahmen IKR, Kontenrahmen der DA-<br />
TEN SKR 01, 02, 03, 04).<br />
255
WISO Buchhaltung 2010<br />
Konto<br />
Zweiseitige Aufstellung, auf der in der doppelten Buchführung<br />
die einzelnen Geschäftsvorfälle gebucht werden.<br />
Die linke Seite wird als Sollseite, die rechte Seite als Habenseite<br />
bezeichnet. Zu- und Abgänge werden immer auf<br />
verschiedenen Seiten dargestellt.<br />
Kosten<br />
Die für die betriebliche Leistungserstellung (Beschaffung,<br />
Produktion, Absatz) notwendigen und in Geld bewerteten<br />
Aufwendungen.<br />
Krankengeld<br />
Arbeitnehmer bekommen ab dem Zeitpunkt, ab dem die<br />
Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers entfällt Krankengeld<br />
von ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, wenn<br />
eine Krankheit vorliegt oder eine Rehabilitationsmaßnahme<br />
durchgeführt wird.<br />
Kreditoren<br />
Unter dem Begriff Kreditoren werden alle kreditgewährenden<br />
Gläubiger zusammengefasst. Den größten Teil machen<br />
in einem Unternehmen die kreditgewährenden (Waren-)<br />
Lieferanten aus. Sie werden in der sog. Kreditorenbuchführung<br />
verwaltet.<br />
256<br />
Lagerbuchhaltung<br />
Nebenbuchhaltung, die eine Übersicht über (Waren-) Bestände<br />
und deren Veränderung führt.<br />
Lagerhaltung<br />
Vorübergehende Lagerung materieller Güter. Industriebetriebe<br />
lagern Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, sowie die fertigen<br />
Erzeugnisse vor dem Abverkauf an Großhändler und<br />
Verbraucher. Der Handel lagert Fertigprodukte zur Abgabe<br />
an andere Händler oder Verbraucher.<br />
Lieferbedingungen<br />
Konditionen, die Einzelheiten der Vertragsabwicklung zwischen<br />
den Vertragsparteien festlegen. Sie regeln insbesondere<br />
die Art und Weise der Lieferung einer Ware.<br />
Liquidität<br />
Die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens.<br />
Lohn<br />
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer eine Leistungsvergütung<br />
zu zahlen – den Lohn. Dieser Begriff wird allerdings<br />
in der Regel für die Vergütung an Arbeiter benutzt. Für Angestellte<br />
wird der Begriff Gehalt verwendet.
Lohnkonto<br />
Hauptbestandteil der Lohnunterlagen. Der Arbeitgeber<br />
ist verpflichtet, für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu<br />
führen. Zu verstehen ist darunter eine Aufstellung der persönlichen<br />
Daten des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit<br />
seiner Arbeitstätigkeit und der dafür gezahlten Arbeitsvergütung.<br />
Lohnsteuer<br />
Einkommensteuer, die bei Einkünften aus nichtselbstständiger<br />
Arbeit durch direkten Abzug vom Arbeitslohn erhoben<br />
wird.<br />
Lohnsteueranmeldung<br />
Nach § 41 a EStG muss der Arbeitgeber regelmäßig die einbehaltene<br />
oder pauschalierte Lohnsteuer beim zuständigen<br />
Finanzamt anmelden und abführen.<br />
Lohnsteuerkarte<br />
Wird von der Wohnsitzgemeinde des Arbeitnehmers bis<br />
Ende Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr ausgestellt<br />
und zugesandt. Sie enthält die wesentlichen Merkmale<br />
für die Lohnversteuerung (Lohnsteuerklasse, Familienstand,<br />
Kinderzahl, Religionsgemeinschaft) und ist beim<br />
Arbeitgeber vorzulegen.<br />
Glossar<br />
Mängelrüge<br />
Anzeige des Käufers an den Verkäufer, dass die gelieferte<br />
Ware einen Mangel hat.<br />
Markenartikel<br />
Güter, die mit einem Markenzeichen (Firmenname, Logo)<br />
ausgestattet sind und in gleich bleibender Aufmachung und<br />
Qualität über einen längeren Zeitraum verkauft werden.<br />
Marktanteil<br />
Der Anteil am gesamten Volumen eines Marktes, den eine<br />
Firma mit ihren Produkten hat.<br />
Mutterschutz<br />
Für Arbeitnehmerinnen gewährt das Mutterschutzgesetz<br />
einen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz für die Zeit vor<br />
und nach der Geburt. Es muss vom Arbeitgeber an geeigneter<br />
Stelle im Betrieb zur Aussicht ausliegen.<br />
Nachfrage<br />
Menge an Gütern, die der Käufer bei unterschiedlichen<br />
Preisen bereit und in der Lage ist, zu erwerben.<br />
257
WISO Buchhaltung 2010<br />
Nettoumsatz<br />
Umsatz abzüglich aller Nachlässe und Erlösschmälerungen.<br />
Dieser „bereinigte“ Umsatz wird auch als Reinumsatz bezeichnet.<br />
Neutrale Aufwendungen<br />
Die neutralen Aufwendungen dienen nicht dem eigentlichen<br />
Betriebszweck. Zu diesen Aufwendungen gehören:<br />
betriebsfremde, kreditgewährende und außergewöhnliche<br />
Aufwendungen.<br />
Neutrale Erträge<br />
Entstehen nicht durch den eigentlichen Betriebszweck. Darunter<br />
fallen u.a. Steuererstattung aus dem Vorjahre (periodenfremd),<br />
Erträge aus Beteiligungen (betriebsfremd),<br />
Gewinn aus dem Verkauf eines Anlagegutes (außerordentlich).<br />
Sie sind das Gegenstück zu den neutralen Aufwendungen.<br />
Passivierung<br />
Buchung auf der Habenseite eines passiven Bestandskontos<br />
und der Ansatz eines Passivpostens in der Bilanz bezeichnet<br />
man als Passivierung.<br />
258<br />
Passivkonto<br />
Bestandskonto in der Finanzbuchhaltung. Ein Passivkonto<br />
ist ein Schuldenkonto. Es wird über die Schlussbilanz abgeschlossen.<br />
Preis<br />
gibt den Wert eines Gutes in Geld an. Die Preisfindung ist<br />
eine der wichtigsten Aufgaben eines Unternehmers.<br />
Privatentnahme<br />
Eine Privatentnahme liegt vor, wenn der Unternehmer<br />
Wirtschaftsgüter aus dem betrieblichen in den privaten<br />
Bereich überführt.<br />
Privatkonto<br />
Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften werden für<br />
den Einzelunternehmer bzw. die vollhaftenden Gesellschafter<br />
so genannte Privatkonten geführt. Auf diesen<br />
werden alle Einlagen und Entnahmen gebucht.<br />
Quittung<br />
Schriftliche Empfangsbestätigung des Gläubigers einer<br />
Leistung (meist eines Geldbetrags) an den Schuldner.
Rabatt<br />
Preisnachlass beim Einkauf von Waren oder bei der Inanspruchnahme<br />
von Dienstleistungen. Er wird entweder als<br />
feststehender Betrag oder als Prozentsatz angegeben.<br />
Rechnungsabgrenzung<br />
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite<br />
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit<br />
sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem<br />
Tag darstellen. Auf der Passivseite sind Einnahmen vor dem<br />
Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Erträge für eine<br />
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.<br />
Rendite<br />
Der Ertrag aus dem angelegten Kapital, in Prozentsätzen<br />
ausgedrückt.<br />
Rentenversicherung<br />
Die gesetzliche Rentenversicherung gehört neben der Kranken-,<br />
Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu den Sozialversicherungen.<br />
Versicherungspflichtig sind grundsätzlich<br />
alle, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung<br />
beschäftigt sind. Auch die freiwillige Versicherung in<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung ist unter bestimmten<br />
Voraussetzungen möglich.<br />
Glossar<br />
Rücklagen<br />
Rücklagen wurden bei Kapitalgesellschaften aus rechtlichen<br />
und betriebswirtschaftlichen Gründen zur Deckung<br />
noch nicht entstandener Verbindlichkeiten gebildet. Sie<br />
sind Bestandteil des Eigenkapitals und steuerlich nicht abzugsfähig.<br />
Rückstellungen<br />
Durch die Bildung von Rückstellungen werden Ausgaben<br />
und Verluste, die wirtschaftlich das abgelaufene Jahr betreffen,<br />
periodengerecht abgegrenzt. Es erfolgt keine endgültige<br />
Gewinnkorrektur, sondern lediglich eine Gewinnverlagerung<br />
auf das Jahr, das wirtschaftlich mit diesem<br />
Aufwand belastet werden soll.<br />
Sachbezüge<br />
Das sind Lohnbestandteile, die nicht in Geld, sondern in<br />
Naturalien gewährt werden. Sie sind steuer- und sozialabgabenpflichtig.<br />
Skonto<br />
Für die Zahlung einer Rechnung innerhalb einer bestimmten<br />
Frist wird oftmals ein Abzug gewährt, der Skonto genannt<br />
wird. Damit soll ein Anreiz zur frühzeitigen Zahlung<br />
gegeben werden.<br />
259
WISO Buchhaltung 2010<br />
Sonstige Forderungen<br />
Bei den Sonstigen Forderungen erfolgt der Ertrag im alten<br />
Jahr, während die Einnahme erst im neuen Jahr erfolgt.<br />
Sonstige Verbindlichkeiten<br />
Bei den Sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um<br />
Aufwendungen, die im alten Jahr entstanden sind und deren<br />
Zahlungen erst im neuen Jahr erfolgen.<br />
Sortiment<br />
Warenangebot und -auswahl eines Unternehmens. Das<br />
Sortiment eines Händlers umfasst alle von ihm angebotenen<br />
Waren.<br />
Sozialversicherungsausweis<br />
Einen Sozialversicherungsausweis erhalten alle Arbeitnehmer<br />
in der Bundesrepublik Deutschland, um dem Missbrauch<br />
von Sozialleistungen vorzubeugen. Er wird von der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung ausgestellt.<br />
260<br />
Stornobuchung<br />
Unter einer Stornobuchung versteht man das Rückgängigmachen<br />
einer Buchung. Dabei muss die ursprüngliche<br />
Buchung kenntlich bleiben. Am sichersten ist es, die Stornobuchung<br />
in der Form einer Umbuchung zu machen. (Die<br />
ursprüngliche Buchung wird mit umgekehrtem Buchungssatz<br />
wiederholt. Anschließend erfolgt die neue, richtige<br />
Buchung.<br />
Teilzeitarbeit<br />
Sie liegt vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist<br />
als die regelmäßige Wochenarbeitszeit vergleichbarer vollzeitbeschäftigter<br />
Arbeitnehmer.<br />
Umsatz<br />
(auch: Erlös). Wert, der innerhalb einer Periode (Monat,<br />
Jahr) die verkauften Produkte eines Unternehmens in Geld<br />
bewertet.<br />
Umsatzkostenverfahren<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung kann nach dem Gesamt-<br />
oder Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden.<br />
Beim Umsatzkostenverfahren werden den Umsatzerlösen<br />
die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse<br />
erbrachten Leistungen gegenübergestellt.
Umsatzsteuer<br />
Die Umsatzsteuer wird auf jeder Wirtschaftsstufe auf eine<br />
Ware oder Leistung erhoben. Durch den Vorsteuerabzug<br />
der Umsatzsteuer, die auf einer Vorstufe entstanden ist,<br />
wird jeweils nur der Mehrwert der Ware oder Leistung besteuert.<br />
Daher auch die Bezeichnung Mehrwertsteuer.<br />
Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten sind Schulden Dritten gegenüber. Es wird<br />
zwischen langfristigen (z.B. Darlehnsverbindlichkeiten) und<br />
kurzfristigen Verbindlichkeiten (Lieferantenverbindlichkeiten)<br />
unterschieden.<br />
Zahlungsbedingungen<br />
Konditionen, die die Art und Weise der Zahlungsabwicklung<br />
zuwischen Käufer und Verkäufer regeln. Dazu gehören<br />
vor allem die Vereinbarungen über die Fälligkeit der<br />
Zahlungen.<br />
Zeitlohn<br />
Der Arbeitnehmer wird rein nach der geleisteten Arbeitszeit<br />
bezahlt.<br />
Glossar<br />
261
WISO Buchhaltung 2010<br />
Im Buch benutzte Konten<br />
Die in den Beispielen benutzten Konten sind im Folgenden<br />
noch einmal in einer Übersicht aufgelistet. Diese Kontenzusammenstellung<br />
entspricht natürlich nicht einem kompletten<br />
Kontenrahmen, wie er für die Praxis zu gebrauchen<br />
ist. Für die Beispiele und zur Einführung in die Buchführung<br />
ist diese Zusammenstellung aber ausreichend. Die<br />
Gliederung wurde dem SKR 04 angelehnt.<br />
0200 Grundstücke<br />
0400 Maschinen und Anlagen<br />
0520 PKW<br />
1100 Fertigerzeugnisse<br />
1200 Forderungen<br />
1220 Sonstige Forderungen<br />
1230 Wechsel aus Lieferungen und Leistungen<br />
1401 Anrechenbare Vorsteuer 7 %<br />
1405 Anrechenbare Vorsteuer 19 %<br />
262<br />
1600 Kasse<br />
1800 Bank<br />
1900 Aktive Rechnungsabgrenzung<br />
2000 Festkapital (Eigenkapital)<br />
2100 Privatkonto<br />
2130 Eigenverbrauch<br />
2180 Privateinlagen<br />
3070 Sonstige Rückstellungen<br />
3310 Verbindlichkeiten<br />
3350 Verbindlichkeiten aus Wechseln<br />
3801 Umsatzsteuer 7 %<br />
3805 Umsatzsteuer 19 %
4000 Umsatzerlöse<br />
4600 Eigenverbrauch<br />
4700 Erlösschmälerungen<br />
4740 Gewährte Boni<br />
4800 Bestandsveränderungen Fertigerzeugnisse<br />
4820 Andere aktivierte Eigenleistungen<br />
4830 Sonstige Erträge<br />
5100 Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />
5200 Wareneinkauf<br />
5720 Nachlässe<br />
5730 Erhaltene Skonti<br />
5740 Erhaltene Boni<br />
5800 Anschaffungsnebenkosten<br />
6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen<br />
6220 Abschreibungen auf Sachanlagen<br />
6570 Kfz-Steuer<br />
6710 Verpackungsmaterial<br />
6855 Nebenkosten des Geldverkehrs<br />
7100 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />
7340 Diskontaufwendungen<br />
7400 Außerordentliche Erträge<br />
7500 Außerordentliche Aufwendungen<br />
7685 Kfz-Steuer<br />
Glossar<br />
263
WISO Buchhaltung 2010<br />
Die Menüs von WISO Buchhaltung<br />
In den folgenden Abschnitten wird ein Überblick über die<br />
Menübefehle und -funktionen von WISO Buchhaltung<br />
gegeben. Verschaffen Sie sich damit einen Überblick, um<br />
bei Bedarf zu wissen, was Sie über die Menüs erreichen<br />
können.<br />
Menü Datei<br />
Die ersten drei Menüeinträge drehen sich um die Firma und<br />
die Mandanten. Hier können neue Firmen und Mandanten<br />
angelegt, bearbeitet und geöffnet werden.<br />
Arbeiten mehrere Benutzer mit WISO Buchhaltung so kann<br />
über das Menü Datei – Benutzer nicht nur ein Wechsel erfolgen,<br />
sondern auch Nachrichten der Benutzer untereinander<br />
ausgetauscht werden.<br />
264
Über Verwalten können Postleitzahlen, Länder und Banken<br />
(BLZ u.a.) verwaltet werden. Anbindung schafft „Verbindungen“<br />
über Fax und Telefon – wenn mit Verbindung zum<br />
PC vorhanden. Der DB Manager erlaubt eine Pflege der (internen)<br />
Datenbanken des Programms.<br />
Schnittstellen bietet Möglichkeiten zum Datenträgeraustausch<br />
mit der Bank (DTA), zum Datenaustausch mit dem<br />
Steuerberater (DATEV) oder dem Finanzamt (ELSTER). Über<br />
Glossar<br />
Import holen Sie aus externen Quellen Daten in die Buchhaltung<br />
oder Exportieren Daten aus der Buchhaltung.<br />
Druckerkonfiguration und Drucker sorgen für eine sinnvolle<br />
Einrichtung und Nutzung des vorhandenen Druckers.<br />
Datensicherung ist eigentlich der wichtigste Eintrag in diesem<br />
Menü, denn er erlaubt die Datensicherung der vorhandenen<br />
Buchungen. Sie sollten diesen Eintrag regelmäßig<br />
nutzen.<br />
265
WISO Buchhaltung 2010<br />
Menü Bearbeiten<br />
Das Menü Bearbeiten liefert im Prinzip Zugriff auf die<br />
Funktionen, die auch die Ansicht Schaubild bietet sowie<br />
zusätzlich die Option Parameter. Allerdings stehen diese<br />
Funktionen in jeder Ansicht zur Verfügung. Das lästige<br />
Umschalten zur Schaubild-Ansicht kann in vielen Fällen<br />
entfallen.<br />
266
Menü Ansicht<br />
Über das Menü Ansicht schalten Sie verschiedene Ansichtsoptionen<br />
ein oder aus. Eingeschaltete Optionen erkennen<br />
Sie an einem Häkchen vor der Bezeichnung.<br />
Glossar<br />
Interessant ist der Eintrag Vorgaben. Hier können viele<br />
Voreinstellungen für WISO Buchhaltung, den Start und die<br />
laufende Darstellung betreffend vorgenommen oder deaktiviert<br />
werden.<br />
267
WISO Buchhaltung 2010<br />
Menü Listen<br />
Wenn irgendetwas gedruckt werden soll lohnt sich ein<br />
Blick in das Menü Listen. Hier kann für (fast) alles eine<br />
Lösung gefunden werden, von den Stammdaten über Kassenbücher<br />
bis hin zur Kostenanalyse.<br />
268<br />
Wenn Sie einmal gar nicht wissen, wie Sie an bestimmte<br />
Informationen kommen (für den Ausdruck auf dem Drucker<br />
oder den Bildschirm) dann schauen Sie unter weitere<br />
nach. Hier finden Sie sogar Druckoptionen für Benutzernachrichten.
Menü Optionen<br />
Das Menü Optionen erlaubt nicht nur das Sperren des Programms<br />
(Buchhaltung) sondern auch des Arbeitsplatzes.<br />
Außerdem ist der Zugriff auf die Systemeinstellungen des<br />
Programms und von Windows möglich.<br />
Glossar<br />
Menü Extras<br />
Über das Menü Extras werden der Windows-Texteditor und<br />
der Windows-Rechner erreicht und eingeblendet.<br />
Menü Fenster<br />
Dies Menü dient dazu, geöffnete Fenster zu verwalten.<br />
Menü ?<br />
Hinter dem Fragezeichenmenü verbergen sich eine ganze<br />
Reihe von nicht unwesentlichen Informationen. So findet<br />
sich unter Hilfe nicht nur eine Stichwort bezogene Hilfefunktion<br />
sondern das komplette Bedienhandbuch zu WISO<br />
Buchhaltung.<br />
269
WISO Buchhaltung 2010<br />
270<br />
Unter Einstiegshilfen und Weiterbildung finden Sie Aufzeichnungen<br />
von Arbeitsvorgängen (Workflows). Schauen<br />
Sie sich diese Videos an, bevor Sie die jeweiligen Arbeitsschritte<br />
selbst (erstmalig) durchführen.<br />
Weitere Informationen zeigen Neuerungen und LiesMich-<br />
Dateien an.<br />
Assistenten anzeigen holt den Assistenten hervor, der sich<br />
über das Arbeitsfenster legt und Ihre Fragen beantwortet<br />
(so gut er kann). Bereichshilfe anzeigen blendet am rechten<br />
Rand ein Hilfefenster ein.<br />
Links zur Online-Hilfe und zu Online-Foren bekommen Sie<br />
hier ebenfalls – Internetverbindung vorausgesetzt.<br />
Die weiteren Einträge betreffen Supportfunktionen. Sie<br />
können hier das Supportteam an Ihren Computer lassen<br />
(Fernwartung Supportteam) oder einfach ein Update<br />
durchführen (u.a.).
Anhang<br />
In diesem Handbuch wurden für die Beispiele Konten aus<br />
dem SKR 04 genutzt (in einer sehr verkürzten Form). In<br />
diesem Anhang wird eine umfangreiche Fassung des SKR<br />
04 wiedergegeben. Neben den Konten werden die Bilanz-<br />
Anhang<br />
Posten angegeben. Hier können Sie also nachschlagen,<br />
wenn Sie bei der Anpassung der Konten nicht sicher sind,<br />
wie die Bilanzzuordnung vorzunehmen ist.<br />
DATEV-Kontenrahmen nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz –<br />
SKR 04 (gekürzt)<br />
Kontenklasse: 0 – Anlagevermögenskonten<br />
Bilanzposten Konten<br />
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0001 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital,<br />
nicht eingefordert (Aktivausweis)<br />
0040 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital,<br />
eingefordert (Aktivausweis)<br />
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung<br />
des Geschäftsbetriebs<br />
0095 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung<br />
des Geschäftsbetriebs<br />
271
WISO Buchhaltung 2010<br />
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche<br />
Rechte und werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und<br />
Werten<br />
272<br />
Anlagevermögen<br />
0100 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche<br />
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten<br />
und Werten<br />
0110 Konzessionen<br />
0120 Gewerbliche Schutzrechte<br />
0130 Ähnliche Rechte und Werte<br />
0135 EDV-Software<br />
0140 Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen<br />
Rechten und Werten<br />
Geschäfts- oder Firmenwert 0150 Geschäfts- oder Firmenwert<br />
0160 Verschmelzungsmehrwert<br />
Geleistete Anzahlungen 0170 Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
0179 Anzahlungen auf Geschäfts oder Firmenwert<br />
Sachanlagen<br />
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten<br />
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken<br />
0200 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten<br />
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken<br />
0210 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne<br />
Bauten<br />
0215 Unbebaute Grundstücke
Anhang<br />
0220 Grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht, Dauerwohnrecht)<br />
0225 Grundstücke mit Substanzverzehr<br />
0229 Grundstücksanteil des häuslichen Arbeitszimmers)<br />
0230 Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen<br />
Rechten<br />
0235 Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke<br />
0240 Geschäftsbauten<br />
0250 Fabrikbauten<br />
0260 Andere Bauten<br />
0270 Garagen<br />
0280 Außenanlagen für Geschäfts-, Fabrik- und andere<br />
Bauten<br />
0285 Hof- und Wegebefestigungen<br />
0290 Einrichtungen für Geschäfts-, Fabrik- und andere<br />
Bauten<br />
0300 Wohnbauten<br />
0305 Garagen<br />
0310 Außenanlagen<br />
0315 Hof- und Wegebefestigungen<br />
0320 Einrichtungen für Wohnbauten<br />
0329 Gebäudeteil des häuslichen Arbeitszimmers)<br />
273
WISO Buchhaltung 2010<br />
274<br />
0330 Bauten auf fremden Grundstücken<br />
0340 Geschäftsbauten<br />
0350 Fabrikbauten<br />
0360 Wohnbauten<br />
0370 Andere Bauten<br />
0380 Garagen<br />
0390 Außenanlagen<br />
0395 Hof- und Wegebefestigungen<br />
0398 Einrichtungen für Geschäfts-, Fabrik-, Wohn- und<br />
andere Bauten<br />
Technische Anlagen und Maschinen 0400 Technische Anlagen und Maschinen<br />
0420 Technische Anlagen<br />
0440 Maschinen<br />
0460 Maschinengebundene Werkzeuge<br />
0470 Betriebsvorrichtungen<br />
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0500 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
0510 Andere Anlagen<br />
0520 Pkw<br />
0540 Lkw<br />
0560 Sonstige Transportmittel
0620 Werkzeuge<br />
0640 Ladeneinrichtung<br />
0650 Büroeinrichtung<br />
0660 Gerüst- und Schalungsmaterial<br />
0670 Geringwertige Wirtschaftsgüter)<br />
0675 Geringwertige Wirtschaftsgüter größer 150 bis<br />
1.000 Euro (Sammelposten)<br />
0680 Einbauten in fremde Grundstücke<br />
0690 sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0700 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau<br />
0705 Anzahlungen auf Grundstücke und grundstücksgleiche<br />
Rechte ohne Bauten<br />
0710 Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf<br />
eigenen Grundstücken<br />
0720 Anzahlungen auf Geschäfts-, Fabrik- und andere<br />
Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen<br />
Rechten<br />
0725 Wohnbauten im Bau<br />
0735 Anzahlungen auf Wohnbauten auf eigenen Grundstücken<br />
und grundstücksgleichen Rechten<br />
0740 Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf<br />
fremden Grundstücken<br />
Anhang<br />
275
WISO Buchhaltung 2010<br />
276<br />
0750 Anzahlungen auf Geschäfts-, Fabrik- und andere<br />
Bauten auf fremden Grundstücken<br />
0755 Wohnbauten im Bau<br />
0765 Anzahlungen auf Wohnbauten auf fremden Grundstücken<br />
0770 Technische Anlagen und Maschinen im Bau<br />
0780 Anzahlungen auf technische Anlagen und<br />
Maschinen<br />
0785 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
im Bau<br />
0795 Anzahlungen auf andere Anlagen, Betriebs- und<br />
Geschäftsausstattung<br />
Finanzanlagen<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen 0800 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
0809 anteile an herrschender oder mit Mehrheit beteiligter<br />
Gesellschaft<br />
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0810 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />
Beteiligungen 0820 Beteiligungen<br />
0829 Beteiligung einer <strong>GmbH</strong> & Co. KG an einer Komplementär<br />
<strong>GmbH</strong><br />
0830 Typisch stille Beteiligungen
Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />
besteht<br />
0840 Atypisch stille Beteiligungen<br />
0850 Andere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften<br />
0860 Andere Beteiligungen an Personengesellschaften<br />
0880 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein<br />
Beteiligungsverhältnis besteht<br />
Wertpapiere des Anlagevermögens 0900 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
0910 Wertpapiere mit Gewinnbeteiligungsansprüchen, die<br />
dem Teileinkünfteverfahren unterliegen<br />
0920 Festverzinsliche Wertpapiere<br />
Sonstige Ausleihungen 0930 Sonstige Ausleihungen<br />
0940 Darlehen<br />
0960 Ausleihungen an Gesellschafter<br />
0970 Ausleihungen an nahe stehende Personen<br />
Kontenklasse 1 - Umlaufvermögen<br />
Bilanzposten Konten<br />
Vorräte<br />
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1000 -39 roh-, HIlfs- und Betriebsstoffe (Bestand)<br />
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 1040 -49 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />
(Bestand)<br />
Anhang<br />
277
WISO Buchhaltung 2010<br />
278<br />
Fertige Erzeugnisse und Waren 1100 -09 Fertige Erzeugnisse und Waren (Bestand)<br />
Geleistete Anzahlungen 1180 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte<br />
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1190 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (von Vorräten<br />
offen abgesetzt)<br />
Forderungen und sonstige<br />
Vermögensgegenstände<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder sonstige<br />
Verbindlichkeiten<br />
1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
1235 Wechsel aus Lieferungen und Leistungen, bundesbankfähig<br />
1240 Zweifelhafte Forderungen<br />
1246 Einzelwertberichtigungen zu Forderungen mit einer<br />
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr<br />
1247 Einzelwertberichtigungen zu Forderungen mit einer<br />
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr<br />
1248 Pauschalwertberichtigung zu Forderungen mit einer<br />
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr<br />
1249 Pauschalwertberichtigung zu Forderungen mit einer<br />
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr<br />
1250 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen<br />
Gesellschafter
Forderungen gegen verbundene Unternehmen oder Verbindlichkeiten<br />
gegenüber verbundenen Unternehmen<br />
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />
besteht oder Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />
besteht<br />
Anhang<br />
1260 Forderungen gegen verbundene Unternehmen<br />
1270 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen<br />
verbundene Unternehmen<br />
1280 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein<br />
Beteiligungsverhältnis besteht<br />
1290 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen<br />
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />
besteht<br />
Eingeforderte, noch ausstehende Kapitaleinlagen 1298 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapitel,<br />
eingefordert<br />
Eingeforderte Nachschüsse 1299 Eingeforderte Nachschüsse (Gegenkonto 2929)<br />
Sonstige Vermögensgegenstände oder sonstige Verbindlichkeiten<br />
1300 Sonstige Vermögensgegenstände<br />
1370 Durchlaufende Posten<br />
1374 Fremdgeld<br />
1376 Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a Abs. 2<br />
UStG<br />
1377 Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 2 UStG<br />
1400 Abziehbare Vorsteuer<br />
1401 Abziehbare Vorsteuer 7 %<br />
1402 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem<br />
Erwerb<br />
279
WISO Buchhaltung 2010<br />
280<br />
1403 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem<br />
Erwerb 16 %<br />
1404 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem<br />
Erwerb 19 %<br />
1405 Abziehbare Vorsteuer 16 %<br />
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %<br />
1407 Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 %<br />
1408 Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG<br />
1409 Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 16 %<br />
1420 Umsatzsteuerforderungen<br />
1433 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer<br />
1435 Steuerüberzahlungen<br />
1440 Steuererstattungsanspruch gegenüber anderen<br />
EG-Ländern<br />
1450 Körperschaftssteuerrückforderung<br />
1460 Geldtransit<br />
1490 Verrechnungskonto Ist-Versteuerung<br />
Wertpapiere<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen 1500 Anteile an verbundenen Unternehmen (Umlaufvermögen)<br />
1504 Anteile an herrschender oder mit Mehrheit beteiligter<br />
Gesellschaft
Eigene Anteile 1505 Eigene Anteile<br />
Sonstige Wertpapiere 1510 Sonstige Wertpapiere<br />
1520 Finanzwechsel<br />
Kassenbestand, Bundesbankguthaben,<br />
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks<br />
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei<br />
Kreditinstituten und Schecks oder Verbindlichkeiten<br />
gegenüber Kreditinstituten<br />
1550 Schecks<br />
1600 Kasse<br />
1700 Postbank<br />
1780 LZB-Guthaben<br />
1790 Bundesbankguthaben<br />
1800 Bank<br />
1895 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />
Abgrenzungsposten<br />
Rechnungsabgrenzungsposten 1900 Aktive Rechnungsabgrenzung<br />
1940 Damnum/Disagio<br />
Anhang<br />
281
WISO Buchhaltung 2010<br />
Kontenklasse 2 - Umlaufvermögen<br />
Bilanzposten Konten<br />
Kapital<br />
282<br />
2000 – 2799 Eigenkapital- und Fremdkapitalkonten<br />
Einzelunternehmer<br />
Gezeichnetes Kapital<br />
Gezeichnetes Kapital 2900 Gezeichnetes Kapitel<br />
Kapitalrücklage 2920 Kapitalrücklage<br />
Gewinnrücklagen<br />
Gesetzliche Rücklage 2930 Gesetzliche Rücklage<br />
Rücklage für eigene Anteile 2940 Rücklage für eigene Anteile<br />
Satzungsmäßige Rücklagen 2950 Satzungsmäßige Rücklagen<br />
Andere Gewinnrücklagen 2960 Andere Gewinnrücklagen<br />
Gewinnvortrag oder Verlustvortrag 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung<br />
2978 Verlustvortrag vor Verwendung<br />
2979 Vortrag auf neue Rechnung (Bilanz)<br />
Sonderposten mit Rücklageanteil 2980 Sonderposten mit Rücklageanteil steuerfreie Rücklagen<br />
2981 Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 6b EStG
Kontenklasse 3 - Fremdkapitalkonten<br />
Bilanzposten Konten<br />
Rückstellungen<br />
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />
Anhang<br />
2982 Sonderposten mit Rücklageanteil nach EStR R 6.68)<br />
2983 Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 6d EStG<br />
2999 Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen<br />
3000 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />
3010 Pensionsrückstellungen<br />
Steuerrückstellungen 3020 Steuerrückstellungen<br />
3030 Gewerbesteuerrückstellung<br />
3035 Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG1)<br />
3040 Körperschaftsteuerrückstellung<br />
3060 Rückstellungen für latente Steuern<br />
Sonstige Rückstellungen 3070 Sonstige Rückstellungen<br />
3074 Rückstellungen für Personalkosten<br />
3075 Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für<br />
Instandhaltung, Nachholung in den ersten drei Monaten<br />
283
WISO Buchhaltung 2010<br />
284<br />
3080 Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen<br />
für Instandhaltung, Nachholung innerhalb des 4. bis 12.<br />
Monats<br />
3085 Rückstellungen für Abraumund Abfallbeseitigung<br />
3090 Rückstellungen für Gewährleistungen (Gegenkonto<br />
6790)<br />
3092 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden<br />
Geschäften<br />
3095 Rückstellungen für Abschluss und Prüfungskosten<br />
3096 Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten<br />
3098 Aufwandsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 2 HGB<br />
3099 Rückstellungen für Umweltschutz<br />
Verbindlichkeiten<br />
Anleihen 3100 Anleihen, nicht konvertibel<br />
3120 Anleihen, konvertibel<br />
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder<br />
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei<br />
Kreditinstituten und Schecks<br />
3150 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />
3180 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus<br />
Teilzahlungsverträgen<br />
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3250 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen<br />
3260 Erhaltene Anzahlungen 7 % USt
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder<br />
sonstige Vermögensgegenstände<br />
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel<br />
und aus der Ausstellung eigener Wechsel<br />
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen<br />
oder Forderungen gegen verbundene Unternehmen<br />
3270 Erhaltene Anzahlungen 16 % USt<br />
3271 Erhaltene Anzahlungen 15 % USt<br />
3272 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt<br />
(Verbindlichkeiten)<br />
3280 Erhaltene Anzahlungen – Restlaufzeit bis 1 Jahr<br />
3284 – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre<br />
3285 – Restlaufzeit größer 5 Jahre<br />
3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
3334 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
für Investitionen für § 4/3 EStG<br />
3340 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
gegenüber Gesellschaften<br />
3350 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener<br />
Wechsel und aus der Ausstellung eigener Wechsel<br />
3400 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen<br />
3420 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
gegenüber verbundenen Unternehmen<br />
3450 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit<br />
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />
Sonstige Verbindlichkeiten 3500 Sonstige Verbindlichkeiten<br />
Anhang<br />
285
WISO Buchhaltung 2010<br />
286<br />
3510 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften<br />
3700 Verbindlichkeiten asu Steuern und Abgaben<br />
3720 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt<br />
3725 Verbindlichkeiten für Einbehaltungen von Arbeitnehmern<br />
3726 Verbindlichkeiten an das Finanzamt aus abzuführendem<br />
Bauabzugsbetrag<br />
3730 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer<br />
3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit<br />
3760 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen (KapESt und<br />
SoIZ auf KapESt)<br />
3770 Verbindlichkeiten aus Vermögensbildung<br />
3790 Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto<br />
3796 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit<br />
(für §4/3 EStG)<br />
3800 Umsatzsteuer<br />
3801 Umsatzsteuer 7 %<br />
3802 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb<br />
3805 Umsatzsteuer 16 %<br />
3806 Umsatzsteuer 19 %<br />
3810 Umsatzsteuer nicht fällig
3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen<br />
3830 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11<br />
3835 Umsatzsteuer nach § 13b UStG<br />
3854 Steuerzahlungen an andere EG-Länder<br />
Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Rechnungsabgrenzungsposten 3900 Passive Rechnungsabgrenzung<br />
Kontenklasse 4 – Betriebliche Erträge<br />
Bilanzposten Konten<br />
Umsatzerlöse<br />
Umsatzerlöse 4000 Umsatzerlöse<br />
4100 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG<br />
4110 Sonstige steuerfreie Umsätze Inland<br />
4200 Erlöse<br />
4300 Erlöse 7 % USt<br />
4400 Erlöse 19 % USt<br />
4510 Erlöse Abfallverwertung<br />
4520 Erlöse Leergut<br />
4560 Provisionsumsätze<br />
Anhang<br />
287
WISO Buchhaltung 2010<br />
Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen<br />
Erzeugnissen oder Verminderung des Bestands an fertigen<br />
und unfertigen Erzeugnissen<br />
288<br />
4600 Unentgeltliche Wertabgaben<br />
4690 Nicht steuerbare Umsätze (Innenumsätze)<br />
4695 Umsatzsteuervergütungen<br />
4700 Erlösschmälerungen aus steuerfreien Umsätzen § 4<br />
Nr. 1a UStG<br />
4710 Erlösschmälerungen 7 % USt<br />
4720 Erlösschmälerungen 19 % USt<br />
4730 Gewährte Skonti<br />
4750 Gewährte Boni 7 % USt<br />
4760 Gewährte Boni 19 % USt<br />
4770 Gewährte Rabatte<br />
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an<br />
fertigen und unfertigen Erzeugnissen<br />
4800 Bestandsveränderungen – fertige Erzeugnisse<br />
4810 Bestandsveränderungen – unfertige Erzeugnisse<br />
4815 Bestandsveränderungen – unfertige Leistungen<br />
Andere aktivierte Eigenleistungen<br />
Andere aktivierte Eigenleistungen 4820 Andere aktivierte Eigenleistungen<br />
Sonstige betriebliche Erträge<br />
Sonstige betriebliche Erträge 4830 sonstige betriebliche Erträge
Anhang<br />
4840 Erträge aus Kursdifferenzen<br />
4850 Erlöse aus Verkäufen Finanzanlagen (bei Buchgewinn)<br />
4860 Grundstückserträge<br />
4900 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des<br />
Anlagevermögens<br />
4910 Erträge aus Zuschreibungen des Sachanlagevermögens<br />
4920 Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung<br />
zu Forderungen<br />
4930 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen<br />
4940 Verrechnete sonstige Schabezüge (keine Waren)<br />
4960 Periodenfremde Erträge (soweit nicht außerordentlich)<br />
4970 Versicherungsentschädigungen<br />
4975 Investitionszuschüsse (steuerpflichtig)<br />
4980 Investitionszulagen (steuerfrei)<br />
4981 Steuerfreie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten<br />
mit Rücklageanteil<br />
4982 Sonstige steuerfrei Betriebseinnahmen<br />
289
WISO Buchhaltung 2010<br />
Kontenklasse 5 – Betriebliche Aufwendungen<br />
Bilanzposten Konten<br />
Material- und Stoffverbrauch<br />
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für<br />
bezogene Waren<br />
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für<br />
bezogene Waren<br />
290<br />
5000 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />
und für bezogene Waren<br />
Materialaufwand<br />
5100 Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen<br />
5190 Energiestoffe (Fertigung)<br />
5200 Wareneingang<br />
5300 Wareneingan 7 % Vorsteuer<br />
5340 Wareneingang 16 % Vorsteuer<br />
5400 Wareneingang 19 % Vorsteuer<br />
5559 Steuerfreie Einfuhren<br />
5600 Nicht abziehbare Vorsteuer<br />
5700 Nachlässe<br />
5730 Erhaltene Skonti<br />
5769 Erhaltene Boni<br />
5770 Erhaltene Rabatte<br />
5800 Bezugsnebenkosten<br />
5820 Leergut
Anhang<br />
5840 Zölle und Einfuhrabgaben<br />
5860 Verrechnete Stoffkosten (Gegenkonto 5000-99)<br />
5880 Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe/Waren<br />
Aufwendungen für bezogene Leistungen<br />
Aufwendungen für bezogene Leistungen 5900 Fremdleistungen<br />
5910 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers<br />
7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer<br />
5920 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers<br />
19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer<br />
Kontenklasse 6 – Betriebliche Aufwendungen<br />
Bilanzposten Konten<br />
Personalaufwand<br />
Löhne und Gehälter 6000 Löhne und Gehälter<br />
6010 Löhne<br />
6020 Gehälter<br />
6024 Geschäftsführergehälter der <strong>GmbH</strong>-Gesellschafter<br />
6026 Tantiemen<br />
6027 Geschäftsführergehälter<br />
291
WISO Buchhaltung 2010<br />
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung<br />
und für Unterstützung<br />
292<br />
G 6028 Vergütungen an angestellte Mitunternehmer § 15<br />
EStG<br />
6030 Aushilfslöhne<br />
6039 Pauschale Steuern und Abgaben für Sachzuwendungen<br />
und Dienstleistungen an Arbeitnehmer<br />
6040 Pauschale Steuer für Aushilfen<br />
6045 Bedienungsgelder<br />
6050 Ehegattengehalt<br />
6060 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig<br />
6069 Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge (z. B. Fahrtkostenzuschüsse)<br />
6070 Krankengeldzuschüsse<br />
6072 Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer<br />
6075 Zuschüsse der Agenturen für Arbeit (Haben)<br />
6080 Vermögenswirksame Leistungen<br />
6090 Fahrtkostenerstattung Wohnung/Arbeitsstätte<br />
6100 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung<br />
und für Unterstützung<br />
6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen<br />
6118 Gesetzliche soziale Aufwendungen für Mitunternehmer<br />
§ 15 EStG
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf<br />
aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und<br />
Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />
Anhang<br />
6120 Beiträge zur Berufsgenossenschaft<br />
6130 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei<br />
6140 Aufwendungen für Altersversorgung<br />
6147 Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge (z. B. Direktversicherungen)<br />
6148 Aufwendungen für Altersversorgung für Mitunternehmer<br />
§ 15 EStG<br />
6150 Versorgungskassen<br />
6160 Aufwendungen für Unterstützung<br />
6170 Sonstige soziale Abgaben<br />
Abschreibungen<br />
6200 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />
6205 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert<br />
6210 Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle<br />
Vermögensgegenstände<br />
6220 Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz<br />
und Gebäude)<br />
6221 Abschreibungen auf Gebäude<br />
6222 Abschreibungen auf Kfz<br />
293
WISO Buchhaltung 2010<br />
294<br />
6223 Abschreibungen auf Gebäudeteil des häuslichen<br />
Arbeitszimmers<br />
6230 Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen<br />
6231 Absetzung für außergewöhnliche technische und<br />
wirtschaftliche Abnutzung der Gebäude<br />
6232 Absetzung für außergewöhnliche technische und<br />
wirtschaftliche Abnutzung des Kfz<br />
6233 Absetzung für außergewöhnliche technische und<br />
wirtschaftliche Abnutzung sonstiger Wirtschaftsgüter<br />
6240 Abschreibungen auf Sachanlagen auf Grund steuerlicher<br />
Sondervorschriften<br />
6250 Kaufleasing<br />
6260 Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter<br />
6262 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
6264 Abschreibungen auf den Sammelposten geringwertige<br />
Wirtschaftsgüter<br />
6266 Außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte,<br />
geringwertige Wirtschaftsgüter
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens,<br />
soweit diese die in der Kapitalgesellschaft<br />
üblichen Abschreibungen überschreiten<br />
Anhang<br />
6268 Abschreibungen auf Aufwendungen für die Ingangsetzung<br />
und Erweiterung des Geschäftsbetriebs Abschreibungen<br />
auf immaterielle Vermögensgegenstände des<br />
Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte<br />
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung<br />
des Geschäftsbetriebs<br />
6269 Abschreibungen auf Aufwendungen für die Währungsumstellung<br />
auf den Euro<br />
6270 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des<br />
Umlaufvermögens (soweit unüblich hoch)<br />
6272 Abschreibungen auf Umlaufvermögen, steuerrechtlich<br />
bedingt (soweit unüblich hoch)<br />
6275 Vorwegnahme künftiger Wertschwankungen im<br />
Umlaufvermögen (soweit unüblich hoch)<br />
6280 Forderungsverluste (soweit unüblich hoch)<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
6303 Fremdleistungen/ Fremdarbeiten<br />
6304 Sonstige Aufwendungen betrieblich und regelmäßig<br />
6305 Raumkosten<br />
6310 Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter)<br />
6314 Vergütungen an Mitunternehmer für die mietweise<br />
Überlassung ihrer Wirtschaftsgüter § 15 EStG<br />
295
WISO Buchhaltung 2010<br />
296<br />
6315 Pacht (unbewegliche Wirtschaftsgüter)<br />
6316 Leasing (unbewegliche Wirtschaftsgüter)<br />
6319 Vergütungen an Mitunternehmer für die pachtweise<br />
Überlassung ihrer Wirtschaftsgüter § 15 EStG<br />
6320 Heizung<br />
6325 Gas, Strom, Wasser<br />
6330 Reinigung<br />
6335 Instandhaltung betrieblicher Räume<br />
6340 Abgaben für betrieblich genutzten Grundbesitz<br />
6345 Sonstige Raumkosten<br />
6348 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer<br />
(abziehbarer Anteil)<br />
G 6349 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer<br />
(nicht abziehbarer Anteil)<br />
6350 Grundstücksaufwendungen, betrieblich<br />
6352 Grundstücksaufwendungen, sonstige neutrale<br />
6390 Zuwendungen, Spenden, steuerlich nicht abziehbar<br />
6391 Zuwendungen, Spenden für wissenschaftliche und<br />
kulturelle Zwecke<br />
6392 Zuwendungen, Spenden für mildtätige Zwecke<br />
6393 Zuwendungen, Spenden für kirchliche, religiöse und<br />
gemeinnützige Zwecke
Anhang<br />
6394 Zuwendungen, Spenden an politische Parteien<br />
6398 Zuwendungen, Spenden an Stiftungen für wissenschaftliche,<br />
mildtätige, kulturelle Zwecke<br />
6400 Versicherungen<br />
6405 Versicherungen für Gebäude<br />
6410 Netto-Prämie für Rückdeckung künftiger Versorgungsleistungen<br />
6420 Beiträge<br />
6430 Sonstige Abgaben<br />
6436 Steuerlich abzugsfähige Verspätungszuschläge und<br />
Zwangsgelder<br />
6437 Steuerlich nicht abzugsfähige Verspätungszuschläge<br />
und Zwangsgelder<br />
6440 Ausgleichsabgabe i. S. d. Schwerbehindertengesetzes<br />
6450 Reparaturen und Instandhaltung von Bauten<br />
6460 Reparaturen und Instandhaltung von technischen<br />
Anlagen und Maschinen<br />
6470 Reparaturen und Instandhaltung von Betriebs- und<br />
Geschäftsausstattung<br />
6485 Reparaturen und Instandhaltung von anderen<br />
Anlagen<br />
6490 Sonstige Reparaturen und Instandhaltung<br />
297
WISO Buchhaltung 2010<br />
298<br />
6495 Wartungskosten für Hard- und Software<br />
6498 Mietleasing (bewegliche Wirtschaftsgüter)<br />
6500 Fahrzeugkosten<br />
6520 Kfz-Versicherungen<br />
6530 Laufende Kfz-Betriebskosten<br />
6540 Kfz-Reparaturen<br />
6550 Garagenmiete<br />
6560 Leasingfahrzeugkosten<br />
6570 Sonstige Kfz-Kosten<br />
6580 Mautgebühren<br />
6590 Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen<br />
gehörende Kraftfahrzeuge<br />
6595 Fremdfahrzeugkosten<br />
6600 Werbekosten<br />
6610 Geschenke abzugsfähig<br />
6611 Zuwendungen an Dritte abzugsfähig<br />
6612 Pauschale Steuern und Abgaben für Geschenke und<br />
Zuwendungen abzugsfähig<br />
6620 Geschenke nicht abzugsfähig<br />
6621 Zuwendungen an Dritte nicht abzugsfähig<br />
6622 Pauschale Steuern und Abgaben für Geschenke und<br />
Zuwendungen nicht abzugsfähig
Anhang<br />
6625 Geschenke ausschließlich<br />
betrieblich genutzt<br />
6630 Repräsentationskosten<br />
6640 Bewirtungskosten<br />
6641 Sonstige eingeschränkt abziehbare Betriebsausgaben<br />
(abziehbarer Anteil)<br />
6642 Sonstige eingeschränkt abziehbare Betriebsausgaben<br />
(nicht abziehbarer Anteil)<br />
6643 Aufmerksamkeiten<br />
6644 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten<br />
6645 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben aus Werbeund<br />
Repräsentationskosten (nicht abziehbarer Anteil)<br />
6650 Reisekosten Arbeitnehmer<br />
6652 Reisekosten Arbeitnehmer (nicht abziehbarer Anteil)<br />
6660 Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand<br />
6663 Reisekosten Arbeitnehmer<br />
Fahrtkosten 6664 Reisekosten Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwand<br />
6668 Kilometergelderstattung Arbeitnehmer<br />
6670 Reisekosten Unternehmer<br />
6672 Reisekosten Unternehmer (nicht abziehbarer Anteil)<br />
6673 Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten<br />
299
WISO Buchhaltung 2010<br />
300<br />
6674 Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand<br />
6680 Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand<br />
6688 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte<br />
(abziehbarer Anteil)<br />
6689 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte<br />
(nicht abziehbarer Anteil)<br />
6690 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte<br />
(Haben)<br />
6700 Kosten der Warenabgabe<br />
6710 Verpackungsmaterial<br />
6740 Ausgangsfrachten<br />
6760 Transportversicherungen<br />
6770 Verkaufsprovisionen<br />
6780 Fremdarbeiten (Vertrieb)<br />
6790 Aufwand für Gewährleistung<br />
6800 Porto<br />
6805 Telefon<br />
6810 Telefax und Internetkosten<br />
6815 Bürobedarf<br />
6820 Zeitschriften, Bücher<br />
6821 Fortbildungskosten<br />
6822 Freiwillige Sozialleistungen
Anhang<br />
6825 Rechts- und Beratungskosten<br />
6827 Abschluss- und Prüfungskosten<br />
6830 Buchführungskosten<br />
6835 Mieten für Einrichtungen (bewegliche Wirtschaftsgüter)<br />
6837 Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung<br />
von Rechten (Lizenzen, Konzessionen)<br />
6840 Mietleasing (bewegliche Wirtschaftsgüter)<br />
6845 Werkzeuge und Kleingeräte<br />
6850 Sonstiger Betriebsbedarf<br />
6855 Nebenkosten des Geldverkehrs<br />
6856 Aufwendungen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />
§§ 3 Nr. 40, 3c EStG/§ 8b KStG (inländische Kap.Ges.)<br />
6857 Aufwendungen aus der Veräußerung von Anteilen<br />
an Kapitalgesellschaften §§ 3 Nr. 40, 3c EStG/§ 8b KStG<br />
(inländische Kap.Ges.)<br />
6859 Aufwendungen für Abraum- und Abfallbeseitigung<br />
6860 Nicht abziehbare Vorsteuer<br />
6880 Aufwendungen aus Kursdifferenzen<br />
6883 Aufwendungen aus Bewertung Finanzmittelfonds<br />
6884 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen steuerfrei<br />
§ 4 Nr. 1a UStG (bei Buchverlust)<br />
301
WISO Buchhaltung 2010<br />
302<br />
6910 Abschreibungen auf Umlaufvermögen außer Vorräte<br />
und Wertpapieren des UV (übliche Höhe)<br />
6912 Abschreibungen auf Umlaufvermögen außer Vorräte<br />
und Wertpapieren des UV, steuerrechtlich bedingt (übliche<br />
Höhe)<br />
6915 Vorwegnahme künftiger Wertschwankungen im<br />
Umlaufvermögen außer Vorräte und Wertpapieren<br />
6916 Aufwendungen aus der Zuschreibung von steuerlich<br />
niedriger bewerteten Verbindlichkeiten<br />
6920 Einstellung in die Pauschalwertberichtigung zu<br />
Forderungen<br />
6923 Einstellung in die Einzelwertberichtigung zu<br />
Forderungen<br />
6925 Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
(steuerfreie Rücklagen)<br />
6930 Forderungsverluste (übliche Höhe)<br />
6960 Periodenfremde Aufwendungen soweit nicht außerordentlich<br />
6967 Sonstige Aufwendungen betriebsfremd und<br />
regelmäßig<br />
6969 Sonstige Aufwendungen unregelmäßig
Kalkulatorische Kosten<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6970 Kalkulatorischer Unternehmerlohn<br />
6972 Kalkulatorische Miete/Pacht<br />
6974 Kalkulatorische Zinsen<br />
6976 Kalkulatorische Abschreibungen<br />
6978 Kalkulatorische Wagnisse<br />
6979 Kalkulatorischer Lohn für unentgeltliche Mitarbeiter<br />
6980 Verrechneter kalkulatorischer Unternehmerlohn<br />
6982 Verrechnete kalkulatorische Miete/Pacht<br />
6984 Verrechnete kalkulatorische Zinsen<br />
6986 Verrechnete kalkulatorische Abschreibungen<br />
6988 Verrechnete kalkulatorische Wagnisse<br />
6989 Verrechneter kalkulatorischer Lohn für unentgeltliche<br />
Mitarbeiter<br />
Kontenklasse 7 – Weitere Erträge und Aufwendungen<br />
Bilanzposten Konten<br />
Erträge aus Beteiligungen<br />
Erträge aus Beteiligungen 7000 Erträge aus Beteiligungen<br />
7009 Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen<br />
Anhang<br />
303
WISO Buchhaltung 2010<br />
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des<br />
Finanzanlagevermögens<br />
304<br />
Erträge aus anderen Wertpapieren und<br />
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens<br />
7010 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen<br />
des Finanzanlagevermögens<br />
7019 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen<br />
des Finanzanlagevermögens aus verbundenen<br />
Unternehmen<br />
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7100 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />
7109 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen<br />
Unternehmen<br />
7110 Sonstige Zinserträge<br />
7115 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen<br />
des Umlaufvermögens<br />
7119 Sonstige Zinserträge aus verbundenen Unternehmen<br />
7120 Zinsähnliche Erträge<br />
7128 Zinsertrag aus vorzeitiger Rückzahlung des Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrags<br />
§ 38 KStG1)<br />
7129 Zinsähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen<br />
7130 Diskonterträge<br />
Erträge aus Verlustübernahme 7190 Erträge aus Verlustübernahme
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere<br />
des Umlaufvermögens<br />
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf<br />
Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
Anhang<br />
7200 Abschreibungen auf Finanzanlagen<br />
7210 Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
7250 Abschreibungen auf Finanzanlagen auf Grund steuerlicher<br />
Sondervorschriften<br />
7260 Vorwegnahme künftiger Wertschwankungen bei<br />
Wertpapieren des Umlaufvermögens<br />
Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7300 Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />
7303 Steuerlich abzugsfähige, andere Nebenleistungen zu<br />
Steuern<br />
7304 Steuerlich nicht abzugsfähige, andere Nebenleistungen<br />
zu Steuern<br />
7305 Zinsaufwendungen § 233a AO betriebliche Steuern<br />
G K 7306 Zinsaufwendungen §§ 233a bis 237 AO Personensteuern<br />
7307 Zinsen aus Abzinsung des Körperschaftsteuer- Erhöhungsbetrags<br />
§ 38 KStG<br />
7309 Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene<br />
Unternehmen<br />
305
WISO Buchhaltung 2010<br />
306<br />
7310 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten<br />
7320 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten<br />
7330 Zinsähnliche Aufwendungen<br />
7340 Diskontaufwendungen<br />
Aufwendungen aus Verlustübernahme 7390 Aufwendungen aus Verlustübernahme<br />
Außerordentliche Erträge<br />
Außerordentliche Erträge 7400 Außerordentliche Erträge<br />
7401 Außerordentliche Erträge finanzwirksam<br />
7450 Außerordentliche Erträgen nicht finanzwirksam<br />
Außerordentliche Aufwendungen<br />
Außerordentliche Aufwendungen 7500 Außerordentliche Aufwendungen<br />
7501 Außerordentliche Aufwendungen finanzwirksam<br />
7550 Außerordentliche Aufwendungen nicht finanzwirksam<br />
Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />
Steuern vom Einkommen und Ertrag 7600 Körperschaftsteuer<br />
7603 Körperschaftsteuer für Vorjahre<br />
7604 Körperschaftsteuererstattungen für Vorjahre<br />
7605 Körperschaftsteuererstattung für Vorjahre nach §<br />
37 KStG
Anhang<br />
K 7606 Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrag § 38 Abs. 5<br />
KStG1)<br />
K 7607 Solidaritätszuschlagerstattungen für Vorjahre<br />
K 7608 Solidaritätszuschlag<br />
K 7609 Solidaritätszuschlag für Vorjahre<br />
G K 7610 Gewerbesteuer<br />
G K 7630 Kapitalertragsteuer 25 %<br />
G K 7632 Kapitalertragsteuer 20 %<br />
G K 7633 Anrechenbarer Solidaritätszuschlag<br />
auf Kapitalertragsteuer 25 %<br />
7634 Anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf Kapitalertragsteuer<br />
20 %<br />
7635 Zinsabschlagsteuer<br />
7638 Anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf Zinsabschlagsteuer<br />
7639 Anzurechnende ausländische Quellensteuer<br />
7640 Gewerbesteuernachzahlungen Vorjahre<br />
7641 Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen<br />
für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG1)<br />
7642 Gewerbesteuererstattungen Vorjahre<br />
307
WISO Buchhaltung 2010<br />
308<br />
Sonstige Steuern<br />
Sonstige Steuern 7650 Sonstige Steuern<br />
7675 Verbrauchsteuer<br />
7678 Ökosteuer<br />
7680 Grundsteuer<br />
7685 Kfz-Steuer<br />
7690 Steuernachzahlungen Vorjahre für sonstige Steuern<br />
7692 Steuererstattungen Vorjahre für sonstige Steuern<br />
7700 Gewinnvortrag nach Verwendung<br />
7720 Verlustvortrag nach Verwendung<br />
7730 Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />
Kontenklasse 9 – Vortrags-, Kapital- und Statistische Konten<br />
Bilanzposten Konten<br />
Vortragskonten<br />
9000 – 9007 Saldenvorträge Sachkonten<br />
9008 Saldenvorträge Debitoren<br />
9009 Saldenvorträge Kreditoren
9078 Offene Posten aus 2008<br />
9090 Summenvortragskonto<br />
Statistische Konten für Betriebswirtschaftliche<br />
Auswertungen (BWA)<br />
9101 Verkaufstage<br />
9102 Anzahl der Barkunden<br />
9103 Beschäftige Personen<br />
9105 Verkaufskräfte<br />
9106 Geschäftsraum m2<br />
9107 Verkaufsraum m2<br />
9116 Anzahl Rechnungen<br />
9117 Anzahl Kreditkunden monatlich<br />
9120 Erweiterungsinvestitionen<br />
Statistische Konten für den Kennziffernteil der<br />
Bilanz<br />
9200 Beschäftigte Personen<br />
9209 Gegenkonto zu 9200<br />
9210 Produktive Löhne<br />
Passive Rechnungsabgrenzung<br />
9230 Baukostenzuschüsse<br />
9232 Investitionszulagen<br />
Anhang<br />
309
WISO Buchhaltung 2010<br />
310<br />
9240 Investitionsverbindlichkeiten bei den Leistungsverbindlichkeiten<br />
9245 Forderungen aus Sachanlagenverkäufen bei sonstigen<br />
Vermögensgegenständen<br />
9246 Forderungen aus Verkäufen immaterieller Vermögensgegenstände<br />
bei sonstigen Vermögensgegenständen<br />
9247 Forderungen aus Verkäufen von Finanzanlagen bei<br />
sonstigen Vermögensgegenständen<br />
Aufgliederung der Rückstellungen<br />
9260 Kurzfristige Rückstellungen<br />
9262 Mittelfristige Rückstellungen<br />
9264 Langfristige Rückstellungen, außer Pensionen
Stichwortverzeichnis<br />
A<br />
Abbuchung ................................................................. 190<br />
Abgabenordnung .......................................................... 44<br />
Abgrenzungen .................................................... 224, 231<br />
Abrechnungssystem ..................................................... 17<br />
Absatzleistungen ......................................................... 201<br />
Abschluss .................................................................... 240<br />
Abschlussbuchung ..................................................... 182<br />
Abschlussbuchungen ................................................. 136<br />
Abschlusstechnik ........................................................ 108<br />
Abschreibung, degressive .................................. 226, 228<br />
Abschreibungen ......................................... 200, 224, 227<br />
Abschreibung, lineare ......................................... 226, 228<br />
Abschreibung, progressive ......................................... 228<br />
Abschreibungsarten .................................................... 229<br />
ADV-Verfahren ............................................................... 71<br />
AfA ............................................................................... 225<br />
AfA-Tabellen ................................................................ 226<br />
AktG............................................................................. 240<br />
Aktiva ............................................................................. 53<br />
Aktivkonten .............................................................. 78, 98<br />
Aktiv-Passiv-Mehrung ................................................. 113<br />
Aktiv-Passiv-Minderung .............................................. 113<br />
Stichwortverzeichnis<br />
Aktivseite ....................................................................... 56<br />
Aktivtausch .................................................................. 113<br />
Anlagenbuchführung .................................................. 216<br />
Anlagevermögen ........................................... 53, 212, 224<br />
Anschaffungskosten ........................................... 129, 181<br />
Anschaffungsnebenkosten ......................................... 182<br />
Ansparabschreibung .................................................. 226<br />
Apple ............................................................................. 17<br />
Arbeitskosten .............................................................. 200<br />
Aufbewahrungsfrist ....................................................... 60<br />
Auftragsbearbeitung ..................................................... 17<br />
Aufwandsteuern .......................................................... 177<br />
Auswertungen ............................................................... 70<br />
B<br />
Belegablage .................................................................. 69<br />
Belegart ......................................................................... 69<br />
Belege ..................................................................... 68, 72<br />
Belegnummer................................................................ 69<br />
Benutzer .......................................................................... 9<br />
Bestandsveränderungen ............................................ 208<br />
Betriebsausgaben ............................................... 212, 215<br />
Betriebseinnahme ....................................................... 216<br />
Betriebseinnahmen ............................................. 212, 215<br />
Betriebserfolg ................................................................ 35<br />
Betriebsergebnis ......................................................... 201<br />
311
WISO Buchhaltung 2010<br />
Betriebsstatistik ............................................................. 34<br />
Betriebsvermögensvergleich ................................ 31, 213<br />
Bewertung ........................................................... 128, 224<br />
Bewertungen ............................................................... 236<br />
Bewertungsgrundsätze ................................................. 57<br />
Bewertungsmethoden................................................. 236<br />
Bewertungsvorschriften .............................................. 236<br />
Bilanz .................................................. 30, 31, 52, 77, 236<br />
Bilanz, Gliederung ......................................................... 53<br />
Bilanzgliederung, vereinfachte ..................................... 56<br />
Bilanzklarheit ................................................................. 56<br />
Bilanzkontinuität ............................................................ 56<br />
Bilanzwahrheit ............................................................... 56<br />
Bilanzzusammenhang .................................................. 99<br />
Boni ............................................................................. 186<br />
Buchen .......................................................................... 68<br />
Buchführung ............................................................... 212<br />
Buchführung, doppelte ................................... 31, 40, 120<br />
Buchführungshelfer.... 100, 104, 133, 138, 143, 183, 185<br />
Buchführungspflicht ...................................................... 26<br />
Buchhalter ..................................................................... 23<br />
Buchhaltung .................................................................. 23<br />
Buchung .................................................................. 69, 73<br />
Buchungserfassung .................................................... 133<br />
Buchungskreislauf ...................................................... 111<br />
Buchungsperiode ......................................................... 98<br />
312<br />
Buchungsperioden ..................................................... 243<br />
Buchungsprotokoll ...................................................... 106<br />
Buchungssatz ............................................................... 77<br />
Buchungsstapel .......................................................... 106<br />
Buchungstechnik ........................................................ 126<br />
Buchungsvermerk ......................................................... 69<br />
Budget ........................................................................... 83<br />
C<br />
Controlling ..................................................................... 35<br />
D<br />
Datensicherung ............................................................. 73<br />
Datenträger ................................................................... 62<br />
DATEV ........................................................... 79, 196, 241<br />
Dauerbuchungen ........................................................ 135<br />
Dauerfristverlängerung ............................................... 156<br />
Dialogbuchung ............................................................. 74<br />
Diskont ................................................................ 192, 193<br />
Diskontsatz .................................................................. 193<br />
E<br />
EAN-Strichcode............................................................. 46<br />
EDV ............................................................................... 70<br />
Eigenbeleg .............................................................. 68, 69<br />
Eigenkapital ............................................................ 48, 54
Eigenkapitalkonto ....................................................... 240<br />
Eigenleistungen .......................................................... 201<br />
Einfuhrumsatzsteuer ................................................... 153<br />
Einkommenssteuern ................................................... 177<br />
Einkommensteuergesetz ............................................ 212<br />
Einkreissystem ............................................................ 202<br />
Einnahme-Überschussrechnung .................. 32, 212, 216<br />
Einstandspreis ............................................................ 129<br />
Einzelhandel ................................................................ 198<br />
Einzugsermächtigung ................................................. 189<br />
ELSTERBasis .............................................................. 166<br />
Elsterformular .............................................................. 159<br />
Elster-Modul ................................................................ 162<br />
ELSTERonline ..................................................... 164, 169<br />
ELSTERPlus ................................................................ 166<br />
ELSTERSpezial ........................................................... 166<br />
Erfolgskonto ................................................................ 114<br />
Eröffnungsbilanz ...................................... 52, 57, 98, 221<br />
Eröffnungsbilanzkonto .................................................. 99<br />
Ersatzbeleg ................................................................... 68<br />
EStG ............................................................................ 212<br />
F<br />
FAQs .............................................................................. 15<br />
Finanzbuchhaltung ................................................. 34, 36<br />
Finanzwechsel ............................................................ 195<br />
Stichwortverzeichnis<br />
Forderungen ................................................................. 39<br />
Forderungen, sonstige ........................................ 232, 233<br />
G<br />
Gegenkonto ................................................................ 100<br />
Gehalt .......................................................................... 140<br />
Gemeinschaftsgebiet .................................................. 152<br />
Gesamtkostenverfahren ...................................... 201, 202<br />
Geschäftsvorfall .......................................................... 114<br />
Geschäftsvorfälle .............................................. 29, 32, 37<br />
Gewinn ................................................. 49, 116, 237, 239<br />
Gewinnermittlung ........................................................ 212<br />
Gewinnermittlung, vereinfacht ...................................... 27<br />
Gewinn- und Verlustrechnung ......... 30, 31, 83, 114, 227<br />
Gewinnverteilung ........................................................ 238<br />
Gewinnverwendung .................................................... 224<br />
GoB ................................................................... 30, 71, 72<br />
GoS ............................................................................... 70<br />
Grundbuch .................................................................... 37<br />
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.......... 29, 30<br />
Gutschriften ................................................................. 185<br />
GWG ............................................................................ 229<br />
H<br />
Haben .......................................................................... 100<br />
HABEN .......................................................................... 77<br />
313
WISO Buchhaltung 2010<br />
Haben-Buchung .......................................................... 103<br />
Handelsgesetzbuch ................................................ 26, 29<br />
Handelsgewerbe ........................................................... 27<br />
Handelsrecht ................................................................. 26<br />
Handelsregister ............................................................. 27<br />
Hauptbuch .................................................................... 37<br />
Herstellungskosten ............................ 129, 181, 209, 212<br />
HGB ............................................................................. 236<br />
Höchstwertprinzip ....................................................... 237<br />
I<br />
IKR ............................................................................... 201<br />
Indossament ............................................................... 193<br />
Industriebetrieb ................................................... 200, 207<br />
Installation ....................................................................... 9<br />
Installationsassistent ....................................................... 9<br />
Installieren ....................................................................... 9<br />
Inventar ......................................................................... 44<br />
Inventur .................................................... 44, 45, 48, 236<br />
Inventurverfahren .......................................................... 46<br />
Inventur, verlegte ........................................................... 46<br />
Istkaufmann ................................................................... 26<br />
J<br />
Jahresabschluss ...................................... 30, 31, 57, 236<br />
Journal .................................................................... 37, 77<br />
314<br />
K<br />
Kalkulation ..................................................... 35, 127, 129<br />
Kannkaufmann .............................................................. 26<br />
Kapitalgesellschaften, kleine ........................................ 56<br />
Kapitalkonto ................................................................ 114<br />
Kassenbuch .......................................................... 32, 216<br />
Kaufmann ........................................... 25, 26, 44, 61, 127<br />
Kfz-Steuer .................................................................... 232<br />
Kleinunternehmer ........................................................ 154<br />
Konten ........................................................................... 77<br />
Kontenklassen ............................................................... 84<br />
Kontenplan .......................................................... 121, 124<br />
Kontenrahmen........................................ 94, 99, 126, 201<br />
Konto ............................................................................. 40<br />
Kontoauszug ................................................................. 77<br />
Kontokorrent ................................................................. 42<br />
Kostenart ..................................................................... 202<br />
Kostenarten ................................................................. 200<br />
Kostenbegriff ............................................................... 200<br />
Kosten, sonstige ......................................................... 200<br />
Kostenstelle ................................................................. 202<br />
Kostenstellenrechnung ............................................... 203<br />
Kostenträgerrechnung ................................................ 129<br />
Kosten- und Leistungsrechnung .......................... 34, 200
L<br />
Lagerbestand .............................................................. 207<br />
Lagerbuchhaltung ......................................................... 39<br />
Lagerleistungen .......................................................... 201<br />
Laufwerk .......................................................................... 9<br />
Leistungsabschreibung ............................. 226, 228, 229<br />
Lieferung ..................................................................... 155<br />
Linux .............................................................................. 16<br />
Lizenzvertrag ................................................................... 9<br />
Lohn ............................................................................ 140<br />
Lohn- und Gehaltsabrechnung ................................... 143<br />
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung .................................... 39<br />
M<br />
Mac OS X ...................................................................... 17<br />
Mandanten .................................................................. 111<br />
Mehrwertsteuer ........................................................... 149<br />
Mehrwertsteuersätze ................................................... 149<br />
Monatsabschluss ........................................................ 106<br />
N<br />
Nebenbücher ................................................................ 39<br />
Nebenkosten ............................................................... 183<br />
Nichtkaufmann .............................................................. 27<br />
Niederstwertprinzip ..................................................... 237<br />
Stichwortverzeichnis<br />
O<br />
Offene-Posten-Buchhaltung ......................................... 39<br />
P<br />
Pacioli, Luca .................................................................. 24<br />
Parameter .................................................................... 124<br />
Passiva .......................................................................... 53<br />
Passivierungspflicht .................................................... 234<br />
Passivierungswahlrecht .............................................. 234<br />
Passivkonten ........................................................... 78, 98<br />
Passivseite..................................................................... 56<br />
Passivtausch ............................................................... 113<br />
PC-Notdienste ............................................................... 15<br />
Periodenabschlüsse ................................................... 243<br />
Personal ...................................................................... 143<br />
Personensteuern ................................................. 177, 178<br />
Planungsrechnung ........................................................ 34<br />
Poolabschreibung ....................................................... 230<br />
Posten, durchlaufende ................................................ 212<br />
Preisauszeichnungsverordnung ................................. 171<br />
Privateinlagen.............................................................. 197<br />
Privatkonto ......................................... 180, 196, 198, 238<br />
Prolongation ................................................................ 195<br />
Q<br />
Quittungen .................................................................... 67<br />
315
WISO Buchhaltung 2010<br />
R<br />
Rabattbuchung ........................................................... 186<br />
Rechnungsabgrenzung .............................................. 232<br />
Rechnungsabgrenzungsposten ............................. 54, 55<br />
Rechnungswesen ......................................................... 25<br />
Rechnungswesen, betriebliches ................................... 34<br />
Rücklagen ................................................................... 240<br />
Rücklastschrift ............................................................. 188<br />
Rückstellungen ............................................. 55, 224, 234<br />
S<br />
Sachanlagen ............................................................... 225<br />
Saldovorträge ................................................................ 99<br />
Sammelkonten ............................................................ 133<br />
Sammelposten ............................................................ 230<br />
Schlussbilanz .................................................. 57, 99, 224<br />
Schnellstartleiste ............................................................. 9<br />
Schulden ....................................................................... 48<br />
Skonti .......................................................................... 185<br />
Skonto ......................................................................... 137<br />
SKR 04 .................................................................. 83, 120<br />
Sofortabschreibung .................................................... 226<br />
Soll .............................................................................. 100<br />
SOLL ............................................................................. 77<br />
Sondervorauszahlung ................................................. 156<br />
Speicherbuchführung ....................................... 71, 72, 73<br />
316<br />
Speicherplatz .................................................................. 9<br />
StADÜV ....................................................................... 162<br />
Stapelbuchung .............................................................. 74<br />
Steuer .......................................................................... 147<br />
Steuerbefreiung .......................................................... 154<br />
Steuererklärung .......................................................... 178<br />
Steuersätze ................................................................. 171<br />
Steuerschuld ............................................................... 235<br />
Stichprobeninventur ...................................................... 45<br />
Stoffkosten .................................................................. 200<br />
Systemvoraussetzungen ................................................ 9<br />
T<br />
Transportkosten .......................................................... 181<br />
U<br />
u .................................................................................. 130<br />
Überschussrechnung ........................................... 27, 213<br />
Umlaufvermögen........................................................... 54<br />
Umsatzkostenverfahren ...................................... 201, 202<br />
Umsatzsteuer ............................................. 147, 149, 216<br />
Umsatzsteuerbuchungen ........................................... 172<br />
Umsatzsteuerschuld ................................................... 149<br />
Umsatzsteuervoranmeldung.............. 156, 159, 161, 163<br />
Unternehmensführung .................................................. 23<br />
Unternehmenssteuern ................................................ 148
Unternehmenssteuerreform ................................ 226, 229<br />
UStDV .................................................................. 151, 156<br />
UStG ............................................................................ 151<br />
V<br />
Verbindlichkeiten ..................................................... 39, 55<br />
Verbindlichkeiten, sonstige ........................ 174, 232, 235<br />
Verbrauchssteuer ........................................................ 150<br />
Verknüpfung .................................................................... 9<br />
Vermögen ...................................................................... 48<br />
Vermögenssteuer ........................................................ 177<br />
Vermögensverhältnisse ................................................. 34<br />
Verrechnungsverbot ...................................................... 30<br />
Virtualisierungssoftware ................................................ 16<br />
Vorsteuerkonto ............................................................ 172<br />
W<br />
Warenbestand ............................................................. 130<br />
Warenbestandskorrekturen ........................................ 127<br />
Warenbestandsmehrung ............................................ 135<br />
Warenbuchungen ....................................................... 131<br />
Wareneingangskonto .................................................. 135<br />
Wareneinkauf .............................................................. 184<br />
Wareneinkäufe ............................................................ 130<br />
Warenkonten ....................................................... 180, 181<br />
Warenverkauf .............................................................. 137<br />
Stichwortverzeichnis<br />
Warenverkaufsnebenkosten ....................................... 184<br />
Warenverkehr .............................................................. 126<br />
Warenwechsel ............................................................. 195<br />
Warenwirtschaftssystem ............................................... 17<br />
Wechsel ............................................................... 190, 192<br />
Wechselbuch ................................................................ 39<br />
Wechselprotest ........................................................... 195<br />
Wechselverbindlichkeiten ........................................... 192<br />
Wertminderung ................................................... 226, 227<br />
Windows ........................................................................ 17<br />
Z<br />
Zahllast ........................................................................ 174<br />
Zahlungsverkehr ................................................. 180, 187<br />
Zahlungsvorgänge ...................................................... 140<br />
Zielordner ........................................................................ 9<br />
Zuse, Konrad ................................................................. 11<br />
Zweikreissystem .......................................................... 202<br />
317
WISO Buchhaltung 2010<br />
318
Stichwortverzeichnis<br />
319
WISO Buchhaltung 2010<br />
320