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Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH

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Buchhaltung 2010<br />

<strong>Bedienanleitung</strong><br />

Autor: Horst-Dieter Radke<br />

<strong>Buhl</strong> Data <strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong><br />

1


WISO Buchhaltung 2010<br />

Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

schön, dass Sie sich für eine WISO Software entschieden<br />

haben! Das Programm genügt aus unserer Sicht höchsten<br />

qualitativen Ansprüchen. Das dazu gehörige Handbuch ist<br />

ebenfalls sorgfältig und gewissenhaft erstellt. Druck- und<br />

Übertragungsfehler sind trotzdem nicht ganz auszuschließen.<br />

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

der Inhalte übernehmen wir daher nicht.<br />

Dieses Handbuch und die darin beschriebene Software werden<br />

nur in Lizenz vergeben und dürfen nur in Übereinstimmung<br />

mit den Bedingungen des Lizenzvertrages verwendet<br />

werden. Außerdem ist dieses Handbuch urheberrechtlich<br />

geschützt. Jede Verwendung außerhalb des bestimmungs-<br />

2<br />

gemäßen Gebrauchs mit der zugehörigen Software ist<br />

ohne Zustimmung der Rechteinhaber unzulässig. Das gilt<br />

insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Veröffentlichung<br />

(auch auszugsweise) und die Einspeicherung in<br />

elektronische Systeme.<br />

Alle Softwarebezeichnungen, die in diesem Buch erwähnt<br />

werden, sind geschützte Warenzeichen der Hersteller und<br />

sind als solche zu betrachten.<br />

Lizenz durch ZDF Enterprises<br />

Software-Entwicklung, Produktion und Vertrieb: <strong>Buhl</strong> Data<br />

<strong>Service</strong> <strong>GmbH</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

Wie Sie "WISO Buchhalutng 2010" installieren ..... 9<br />

Lese-Ausflug 1:<br />

Vom Abakus zum Blechtrottel ...................... 11<br />

Welche Maschine muss her? .............................. 15<br />

Nicht kompatibel? .......................................... 16<br />

Eine kurze Begriffsklärung .................................. 17<br />

Lese-Ausflug 2:<br />

Buchhalter sind keine Lesehilfen ............... 21<br />

Was ist eigentlich Buchhaltung? ......................... 23<br />

Für wen werden Bücher geführt? ................... 23<br />

Wer hat die Buchhaltung „erfunden“? ........... 24<br />

Alles was Recht ist .......................................... 25<br />

Nicht nur für Penible: Die Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung ..................... 29<br />

Ausgerechnet: Das Bild des Unternehmens ....... 31<br />

Welche Buchhaltungssysteme gibt es? ......... 31<br />

Das Ganze und die Teile:<br />

Das betriebliche Rechnungswesen ............... 34<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Der Spiegel des Unternehmens:<br />

Die Finanzbuchhaltung ....................................... 36<br />

Die Bücher der Buchhaltung .......................... 36<br />

Eine zweiseitige Angelegenheit: Das Konto .... 40<br />

Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ... ................. 43<br />

Bestandsaufnahme: Inventar und Inventur ........ 44<br />

Alles was man zählen kann: Die Inventur ...... 45<br />

Der Reihe nach: Die Aufstellung<br />

eines Inventars ............................................... 48<br />

Bilanz – die Waagschale des Unternehmens ..... 52<br />

Ziehen und Wiegen, oder wie man sich<br />

über die Situation Klarheit verschafft ............. 52<br />

Wie lange müssen alle Unterlagen<br />

aufbewahrt werden? ....................................... 60<br />

Eröffnungs(bilanz)buchungen durchführen ........ 62<br />

3


WISO Buchhaltung 2010<br />

Lese-Ausflug 4:<br />

Quittungen präsentieren ............................. 67<br />

Ordentliche Verhältnisse:<br />

Belege und andere Papiere ................................ 68<br />

4<br />

Was ist ein Beleg? .......................................... 68<br />

Keine Buchung ohne Beleg ........................... 68<br />

Vom Beleg zur Buchung ................................ 69<br />

EDV und Buchhaltung .................................... 70<br />

Anwendung der GoS ...................................... 71<br />

GoS (in Auszügen) ......................................... 72<br />

Der Buchungssatz –<br />

Grundlage jeder Buchung .............................. 77<br />

Für alles den richtigen Rahmen finden:<br />

Konten und Klassen ....................................... 78<br />

Ein Konto anpassen ............................................. 81<br />

Jetzt aber mal genau:<br />

Die Kontenklassen im Detail .......................... 84<br />

Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt:<br />

Ausgeglichen geht’s am Besten ................. 97<br />

Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz ...... 98<br />

Die Kunst der Auflösung: Eröffnungsbilanz<br />

erstellen und auf Konten verteilen .................. 98<br />

Zuerst das, was Bestand hat:<br />

Buchen auf Bestandskonten .......................... 99<br />

Alles ändert sich:<br />

Werteveränderungen in der Bilanz ............... 113<br />

Buchen auf Erfolgskonten:<br />

was hat’s gebracht? ..................................... 114<br />

Leseausflug 6: Buchungsalltag:<br />

Passendes für alle „Fälle“ .......................... 119<br />

Nun aber richtig: Buchen mit Kontenrahmen .... 120<br />

Sinn und Zweck von Kontennummern<br />

und Kontengliederungen .............................. 120<br />

Kontenpläne in WISO Buchhaltung .............. 121<br />

Die Eine kommt, die Andere geht –<br />

die Problematik des Warenverkehrs .................. 126<br />

Wo ist nur die Ware geblieben? .................... 126<br />

Mal mehr, mal weniger:<br />

Buchungen im Warenverkehr ...................... 129<br />

Warenbuchungen mit WISO Buchhaltung ........ 131<br />

Bestandsveränderungen auf Warenkonten.... 135<br />

Wo’s um die Knete geht:<br />

Buchungen im Zahlungsverkehr ...................... 136


Wo kommt das Geld hin?<br />

Buchungen von Zahlungsvorgängen ........... 137<br />

Zahlungen mit WISO Buchhaltung buchen ... 138<br />

Personalbuchungen:<br />

Auf wessen Konto geht die Sekretärin? ............ 140<br />

Lohnbuchungen mit WISO Buchhaltung ...... 143<br />

Lese-Ausflug 7:<br />

Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ... 147<br />

Steuern im Unternehmen und<br />

in der Buchhaltung ............................................ 148<br />

Umatzsteuer für Einsteiger ............................... 149<br />

Was heißt eigentlich Umsatzsteuer? ............ 149<br />

Die gesetzlichen Regelungen<br />

der Umsatzsteuer .............................................. 151<br />

Gar nicht diebisch: Elster .................................. 161<br />

Wie sicher ist das Verfahren? ....................... 163<br />

Nicht beliebt aber im Kommen:<br />

die elektronische Signatur ........................... 164<br />

Wie die Umsatzsteuer gebucht wird ................. 171<br />

Auch das noch:<br />

Sonstige Unternehmenssteuern ....................... 177<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür:<br />

Darf’s ein wenig mehr sein? ..................... 179<br />

Was Sie sonst noch können müssen:<br />

Spezielle Buchungstechniken .......................... 180<br />

Besonderheiten auf Warenkonten ............... 181<br />

Achten Sie auf das Kleingedruckte:<br />

Warenbezugsnebenkosten .......................... 181<br />

Was zahlt der Kunde sonst noch?<br />

Warenverkaufsnebenkosten.......................... 183<br />

Wenn was nicht in Ordnung war:<br />

Rücksendungen und Gutschriften ............... 184<br />

Darf es etwas weniger sein?<br />

Rabatte und Boni .......................................... 185<br />

Besonderheiten im Zahlungsverkehr ........... 187<br />

Der Crash auf dem Bankkonto:<br />

Rückbuchungen ........................................... 188<br />

Mit Papieren den Zahlungsspielraum<br />

erweitern: Wechselbuchungen .................... 190<br />

Der Intimbereich der Buchhaltung:<br />

Das Privatkonto ............................................ 196<br />

Die Buchführung im Einzelhandel .................... 198<br />

Die Buchführung in der Industrie ...................... 200<br />

5


WISO Buchhaltung 2010<br />

6<br />

Kosten und Leistungen in einem<br />

Industriebetrieb ............................................ 200<br />

Der Kontenrahmen der Industrie .................. 201<br />

Das Betriebsergebnis im Industriebetrieb ... 201<br />

Zweikreissystem: Die Kosten- und<br />

Leistungsrechnung ....................................... 202<br />

Buchen im Industriebetrieb .......................... 207<br />

Lese-Ausflug 9:<br />

Einfach und doch nicht nur die Hälfte:<br />

Einnahme-Ausgaben Rechnung ............... 211<br />

Vereinfachte Buchführung für wen? ................. 212<br />

Unterschiede zur Doppelten Buchführung .... 214<br />

Die Umsatzsteuer in der<br />

Überschussrechnung ................................... 216<br />

Grenzenlose Freiheit?<br />

Die Form der Überschussrechnung ............. 217<br />

Heute so, morgen so?<br />

Wechsel der Gewinnermittlungsart .............. 220<br />

Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.:<br />

Das Jahr geht zu Ende .............................. 223<br />

Zum Ende kommen:<br />

Abschluss und Ergebnisrechnung .................... 224<br />

Nichts bleibt, wie es war:<br />

Abschreibungen ........................................... 224<br />

Buchung der linearen Abschreibung ........... 227<br />

Weitere Abschreibungsmethoden ............... 228<br />

Sofortabschreibung bei geringwertigen<br />

Wirtschaftsgütern ......................................... 229<br />

Poolabschreibung (Sammelpostenbildung) ... 230<br />

Abschreibung des Umlaufvermögens ......... 231<br />

Zeitfallen in der Buchhaltung:<br />

Die Abgrenzung ............................................ 231<br />

Die hohe Kante: Rückstellungen .................. 233<br />

Was ist was (noch) wert?<br />

Bewertungen in der Bilanz ........................... 236<br />

Wer kriegt wie viel?<br />

Die Gewinnverwendung ............................... 237<br />

Das richtige Ende finden:<br />

Abschlusstechnik ......................................... 240<br />

Abschlüsse mit WISO Buchhaltung ................... 241<br />

Glossar ....................................................... 245<br />

Im Buch benutzte Konten ................................. 262<br />

Die Menüs von WISO Buchhaltung .................. 264<br />

Menü Datei .................................................... 264


Menü Bearbeiten ........................................... 266<br />

Menü Ansicht ................................................. 267<br />

Menü Listen ................................................... 268<br />

Menü Optionen .............................................. 269<br />

Menü Extras ................................................... 269<br />

Menü Fenster ................................................. 269<br />

Menü ? ........................................................... 269<br />

Anhang ......................................................... 271<br />

DATEV-Kontenrahmen nach dem Bilanzrichtlinien-<br />

Gesetz – SKR 04 (gekürzt) ................................. 271<br />

Stichwortverzeichnis .................................. 311<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

7


WISO Buchhaltung 2010<br />

8


Wie Sie "WISO Buchhalutng 2010" installieren<br />

Sobald Sie die Installations-CD in das Laufwerk gelegt haben,<br />

sehen Sie sich einem Startfenster gegenüber. Wählen<br />

Sie "Jetzt installieren", um den Installationsassistenten zu<br />

starten. Klicken Sie auf "Weiter" und lesen Sie den Lizenzvertrag<br />

aufmerksam durch. Bestätigen Sie bitte, dass Sie<br />

mit dem Inhalt des Vertrages einverstanden sind, und klicken<br />

Sie danach auf "Weiter".<br />

Der Installationsassistent prüft automatisch, ob genügend<br />

Speicherplatz auf dem Ziellaufwerk vorhanden ist. Anschließend<br />

legen Sie fest, ob das Programm nur von Ihnen<br />

selbst oder allen Benutzern des Computers genutzt werden<br />

darf. Außerdem wählen Sie das Laufwerk, auf dem "WISO<br />

Buchhaltung 2010" installiert werden soll. Als Zielordner<br />

ist "Programme/<strong>Buhl</strong>/Buchhaltung 2010" voreingestellt.<br />

Sie können stattdessen aber auch einen anderen Ordner<br />

vorgeben: Dazu klicken Sie auf "Ändern", wählen einen anderen<br />

Ordner oder geben einen Pfad von Hand ein. Klicken<br />

Sie dann auf "OK" und "Weiter".<br />

Installation<br />

Zu guter Letzt entscheiden Sie dann noch, ob Verknüpfungen<br />

zu "WISO Buchhaltung 2010" auf dem Desktop<br />

und / oder der Schnellstartleiste angelegt werden sollen.<br />

Klicken Sie abschließend auf "Weiter" und starten Sie den<br />

Installationsprozess per Mausklick auf die Schaltfläche<br />

"Installieren".<br />

9


WISO Buchhaltung 2010<br />

10


Lese-Ausflug 1:<br />

Vom Abakus zum Blechtrottel<br />

Der Computer wurde erfunden, weil die Mathematiker<br />

und Statistiker es leid waren, umfangreiche Berechnungen<br />

vorzunehmen. Diese Meinung zur Geschichte und „Erfindung“<br />

des Computers hört man immer wieder - und sie<br />

ist ja zumindest nicht ganz falsch. Aber auch wieder nicht<br />

ganz richtig, denn im Wirtschaftsleben gab es ebenfalls eintönige<br />

Arbeit, die nach Automatisierung und Erleichterung<br />

verlangte und dies führte zu Automatisierung von Produktionsanlagen<br />

(der Jacquardsche Webstuhl mag als Beispiel<br />

dienen), zur Schreibmaschine und zu Buchungsapparaten.<br />

Mechanische Rechenmaschinen fanden in den Büros und<br />

Fabriken eine viel größere Verbreitung als an Universitäten<br />

und wissenschaftlichen Instituten. 1970 hielten elektronische<br />

Tischrechner Einzug in die Bürowelt. Auf vielen<br />

Schreibtischen standen aber noch mechanische Rechenmaschinen<br />

und die wurden oft in einer Geschwindigkeit und<br />

Perfektion benutzt, die beeindruckend war. Beide Richtun-<br />

Lese-Ausflug 1: Vom Abakus zum Blechtrottel<br />

gen - die wissenschaftliche und die praktische - führten zur<br />

Entwicklung und Perfektionierung des Computers.<br />

In den dreißiger und vierziger Jahren war „überall“ eine<br />

Aufbruchsstimmung in der Welt hinsichtlich des Baues<br />

mechanischer und elektronischer Rechenmaschinen<br />

zu finden, die zur Realisierung des Computers nach dem<br />

zweiten Weltkrieg führte. Bereits 1937 stellte in Berlin<br />

Konrad Zuse seinen ersten, mechanischen Relaisrechner<br />

fertig: im Wohnzimmer seiner Eltern und ohne staatliche<br />

Unterstützung. Weitgehend allein konzipiert, war dies der<br />

erste funktionsfähige Computer, der fertig gebaut wurde.<br />

Er funktionierte nicht sonderlich gut, was nicht verwunderlich<br />

war, da viele Bauteile noch nicht mit der nötigen<br />

Präzision hergestellt werden konnten. Konrad Zuse sägte<br />

viele Relaisbleche mit der Laubsäge selber aus - bei den<br />

restlichen halfen ihm Freunde. Aber bereits die Variante<br />

11


WISO Buchhaltung 2010<br />

Z3 war ein funktionierendes Modell, das leider bei einem<br />

Bombenangriff zerstört wurde. Unverdrossen baute Zuse<br />

ein weiteres Gerät, das er von Berlin – unter teils abenteuerlichen<br />

Umständen – in den Allgäu transportierte und erfolgreich<br />

vor den Alliierten in einem Pferdestall versteckte.<br />

Hier führte er es auch Professoren von der berühmten ETH<br />

(Eidgenössischen Technischen Hochschule) in Zürich vor,<br />

die daraufhin den Rechner mieteten und bis 1959 einsetzten.<br />

In der ersten Zeit war es der einzige in Europa arbeitende<br />

Computer an einer Hochschule. In Frankreich wurde<br />

zur gleichen Zeit ebenfalls an einem mechanischen Relaisrechner<br />

gearbeitet, der aber nie fertig gestellt wurde.<br />

In den USA und in England dagegen wurde bereits länger<br />

an elektronischen Rechnervarianten gebastelt. Zu nennen<br />

wären hier Atanasoff, der ab 1937 ein Computermodel mit<br />

Röhren entwickelte (ABC, 1940 - USA), Mauchly und Eckert<br />

(ENIAC, 1945; UNIVAC 1951 - USA), von Neumann (EDVAC,<br />

1952 - USA) und Wilkes (EDSAC, 1949 - GB). Einen erheblichen<br />

Entwicklungsschub brachte die Erfindung des Transistors<br />

im Jahre 1947 durch das amerikanische Entwicklertrio<br />

Bardee, Brattain und Shockley. Die Computer, die in den<br />

fünfziger Jahren damit entwickelt wurden, waren schneller<br />

und etwas kompakter. Der richtige Durchbruch kam aber<br />

erst, als 1957/58 der integrierte Schaltkreis erfunden wur-<br />

12<br />

de. Immer mehr Transistoren und Bauelemente brachte<br />

man auf einem Chip unter, bis es 1971 gelang eine komplette<br />

Recheneinheit darauf zu platzieren.<br />

Zunächst waren diese Computer nur an Forschungseinrichtungen<br />

zu finden. Sie wurden aber während des Krieges bereits<br />

beim Militär (für ballistische Berechnungen) und später<br />

in der Industrie für spezielle (beispielsweise statische) Kalkulationen<br />

eingesetzt. Nachdem die Geräte kleiner, fehlertoleranter<br />

und dabei auch preiswerter wurden, eroberten sie<br />

sich die Unternehmen, insbesondere die „Mittlere Datentechnik“<br />

sorgte in den siebziger Jahren für den Einzug auch<br />

in Unternehmen mittlerer Größe und den Aufstieg des deutschen<br />

Computerpioniers Nixdorf. Die Erfindung des Personal<br />

Computer in den 80er Jahren brachte schließlich die elektronische<br />

Datenverarbeitung auch in den Kleinbetrieb.<br />

Ein Computer ist nichts ohne Software. In der Anfangszeit<br />

musste für jede Anwendung ein Programm neu erstellt<br />

werden. Die Einsatzvarianten in den großen Unternehmen<br />

waren so unterschiedlich wie die Betriebe selbst und mussten<br />

deshalb individuell erarbeitet werden. Je mehr Betriebe<br />

Computer einsetzten und gebrauchten, umso mehr kamen<br />

Situationen vor, die sich wiederholten. Deshalb setzte bald<br />

die Standardisierung von Software ein. Für viele Fälle kann


heute ein Programm erworben werden, das in zahlreichen<br />

Situationen auf die gleiche Art und Weise eingesetzt werden<br />

kann. Standardisierte Software heißt übrigens nicht,<br />

dass nicht individuelle Einstellungen möglich wären. Ein<br />

solches Produkt haben Sie mit WISO Kaufmann oder WISO<br />

Buchhaltung vor sich. Sie können das gleiche Programm<br />

auf Ihrem Computer installieren wie viele andere Betriebe<br />

auch. Ihre Anwendung unterscheidet sich aber – je<br />

nachdem was Sie für einen Betrieb haben: Dienstleistung,<br />

Handwerk, Handel oder andere – doch von vielen Einsatzvarianten<br />

anderer Unternehmen.<br />

Der Vorteil, der auch einem Kleinbetrieb aus der Computernutzung<br />

erwächst, ist erst nach einiger Zeit richtig einzuschätzen.<br />

Die ersten Lieferscheine und Rechnungen werden<br />

nicht unbedingt schneller geschrieben, als mit der Schreibmaschine.<br />

Wenn dann aber einmal ein Ordner voll ist und<br />

ein ganz bestimmter Beleg neu gesucht werden muss, wird<br />

der Nutzen vielleicht zum ersten Mal deutlich. Noch effektiver<br />

ist aber die Weiterverarbeitung der Daten: etwa die<br />

automatische Übergabe der Belegdaten an die Buchhaltung<br />

oder die Auswertung der Umsätze. Der Blick auf noch nicht<br />

gezahlte Rechnungen und die noch offenen Außenstände ist<br />

viel leichter möglich und so ergibt der Einsatz des Computers<br />

eine Effektivität für das kleine Unternehmen, das dieses auch<br />

Lese-Ausflug 1: Vom Abakus zum Blechtrottel<br />

dringend braucht, da der Einsatz von Personal doch in der<br />

Regel sehr begrenzt und kostenträchtig ist. Um diese Vorteile<br />

richtig zu nutzen, sind aber zwei Dinge Voraussetzung:<br />

■ dass die richtigen Geräte (der Fachmann spricht von<br />

Hardware) vorhanden sind und<br />

■ dass das Programm (die Software) passend eingerichtet<br />

wurde.<br />

WISO Buchhaltung kann vieles, benötigt dafür aber auch<br />

die richtige Hardware. Es muss zwar nicht die allerneuste<br />

Technologie sein, aber eine Grenze sollte doch gezogen<br />

werden: Mindestens ein Pentium II Prozessor und eine<br />

nicht zu knappe Hauptspeicherausstattung (wenigstens<br />

256 MByte) sowie genügend freier Festplattenplatz sollten<br />

vorhanden sein (siehe dazu auch die Ausführungen unter<br />

„Welche Maschine muss her?“). Stehen Sie vor einer Neuanschaffung,<br />

so sollten Sie sich nach einem preiswerten<br />

(nicht billigen!) Markengerät umsehen. Die in Zeitschriften<br />

angebotenen, selbst zusammengebauten Billig-Rechner diverser<br />

Werkstätten und Discounter sollten sie besser meiden.<br />

So etwas ist für Bastler durchaus geeignet, nicht aber<br />

für Ihren Betrieb, in dem der Computer einwandfrei und<br />

möglichst ohne Störungen laufen soll. Da ist einer der in<br />

regelmäßigen Abständen angebotenen Rechner mit Ga-<br />

13


WISO Buchhaltung 2010<br />

rantie aus dem Fachhandel oder einem Elektronikmarkt oft<br />

die bessere Wahl. PCs, die in Lebensmittelketten angeboten<br />

werden, zielen eher auf den privaten Anwender, da sie mit<br />

Funktionen voll gestopft sind, die im Büroalltag selten gebraucht<br />

werden. Ein Markengerät im Fachhandel gekauft,<br />

ist meist eine gute Wahl, auch wenn es etwas teurer ist.<br />

Fachhandel ist aber nicht gleich Fachhandel. Wenn Sie den<br />

Eindruck haben, dass der „Fachhändler“ in ihrer Nähe nach<br />

der Devise arbeitet: „Der deutsche Handwerker bringt sich<br />

nicht durch Eile und übertriebenen <strong>Service</strong> in Gefahr!“,<br />

dann schauen Sie besser nach einem Direktanbieter mit<br />

einer „Vor-Ort-Garantie“, das heißt mit der Schadensbehebung<br />

durch einen Werkskundendienst innerhalb angemessener<br />

Zeit bei Ihnen im Büro – üblicherweise innerhalb von<br />

48 Stunden.<br />

Erfahrungsgemäß bleibt ein Computer nicht von alleine<br />

ohne Probleme arbeitsfähig. Es sind Wartungsaufgaben zu<br />

erfüllen und immer wieder auch kleinere Probleme zu bewältigen.<br />

Haben Sie ein Netzwerk installiert, so trifft dies<br />

in besonderem Maße zu. Kaum ein Kleinbetrieb wird eine<br />

EDV-Abteilung einrichten (können). Besser ist es, wenn<br />

eigene Mitarbeiter dies „nebenher“ übernehmen und sich<br />

entsprechend schulen und weiterbilden. Die Investition in<br />

diese Weiterbildung ist meist gut angelegt und in der Regel<br />

14<br />

nicht zu aufwendig. In den angelsächsischen Ländern gibt<br />

es kleine <strong>Service</strong>unternehmen, die die Betreuung solcher<br />

Installationen übernehmen. Ein Techniker kann sich leicht<br />

um vier bis sechs Unternehmen (je nach Größe) langfristig<br />

kümmern und für einen reibungslosen Betrieb sorgen. Diese<br />

<strong>Service</strong>techniker übernehmen dann in der Regel auch<br />

die Einrichtung der Software mit. Auch bei uns sind solche<br />

Dienstleistungsunternehmen immer häufiger zu finden.<br />

Schauen Sie ins Branchenbuch oder fragen Sie etwas im<br />

Kollegenkreis herum. Wahrscheinlich sind solche <strong>Service</strong>firmen<br />

auch schon in Ihrer Nähe zu finden.<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Fragen Sie auch die Berufsvertretungen (Industrie-<br />

und Handelskammern sowie die Handwerkskammern),<br />

die über solche Dienstleistungen oft gut informiert<br />

sind und die Informationen gerne weitergeben.<br />

Wenn gar nichts mehr geht, hilft häufig nur noch ein<br />

professioneller Computer-Notdienst- eine Art ADAC<br />

für den PC. Wo der nächste Notdienst ist, können Sie<br />

aus den Anzeigen in der örtlichen Tageszeitung, aus<br />

den „Gelben Seiten“ oder durch Nachfrage bei einem<br />

großen Händler erfragen (etwa MediaMarkt), die sich<br />

nicht selten selbst solcher Dienstleister bedienen.


Neben bundesweit agierenden <strong>Service</strong>hotlines gibt es eine<br />

Reihe PC-Notdienste, deren Einsatzgebiet begrenzt ist oder<br />

die nur Computer reparieren, die bei ihnen gekauft wurden.<br />

Solche Notdienste sind selbstverständlich kostenpflichtig –<br />

eine Stunde kostet mindestens 50 Euro (bei Netzwerkproblemen<br />

auch mehr). Dazu kommen eventuell Anfahrtspauschalen<br />

und bei einigen auch ein Schnellservicezuschlag.<br />

Also: Vor dem Auftrag genau nachfragen!<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Es gibt übrigens eine spezielle Variante des WISO Kaufmann,<br />

den WISO Webkaufmann. Zusätzlich hat er eine<br />

Synchronisierungs-Schnittstelle zu Strato-Webshops.<br />

Der Online-Shop ist damit sofort mit einer Offline-Warenwirtschaft<br />

inkl. Buchhaltung ergänzt. Komfortabler<br />

kann man das als Online-Händler nicht haben.<br />

Welche Maschine muss her?<br />

Natürlich braucht es nicht nur das Programm. Um dieses<br />

nutzen zu können, muss auch ein Computer vorhanden<br />

sein. Da in der Praxis noch die unterschiedlichsten Geräte<br />

Lese-Ausflug 1: Vom Abakus zum Blechtrottel<br />

Für die zweite Voraussetzung – die richtige Einstellung dieser<br />

Software – haben Sie dieses Begleitbuch. Sie finden im<br />

ersten Teil viele Hinweise auf die passende Einrichtung für<br />

unterschiedliche Situationen. Außerdem steht Ihnen aber<br />

in einem zweiten Teil eine detaillierte Beschreibung der<br />

Software samt Installation und Einrichtung zur Verfügung.<br />

Wir haben uns bemüht, so zu schreiben, dass Sie auch ohne<br />

Informatik-Ausbildung mit den Handbüchern klar kommen.<br />

Wenn doch einmal ein Problem ungelöst bleibt, schauen<br />

Sie auf den Internet-Seiten von <strong>Buhl</strong>-Data <strong>Service</strong> (www.<br />

buhl.de) nach; möglicherweise liegt schon eine Lösung parat,<br />

beispielsweise bei den so genannten „FAQs“ – häufig<br />

gestellten Fragen.<br />

zu finden sind und durchaus für bestimmte Aufgaben auch<br />

noch ihren Zweck erfüllen, sollte kurz darauf geschaut<br />

werden, was denn wirklich benötigt wird. Nicht immer wird<br />

15


WISO Buchhaltung 2010<br />

man einen Computer neu anschaffen müssen, ebenso ist<br />

aber der alte nicht immer sinnvoll einzusetzen.<br />

Wenn Sie einen alten Pentium III PC mit mindestens 1 GHz<br />

Taktfrequenz haben, der mit wenigstens 512 MB Arbeitsspeicher<br />

ausgestattet ist, ein DVD-Laufwerk enthält und<br />

etwa 200 MB freier Platz auf der Festplatte vorhanden ist,<br />

dann können Sie fast loslegen. Vielleicht ist es aber besser,<br />

vorher noch etwas nachzudenken. Diese Mindestanforderungen<br />

reichen aus, das Programm zu installieren und zu<br />

nutzen. Nur ist zugegebenermaßen die Nutzung nicht sehr<br />

effektiv. Deshalb empfehlen wir als Voraussetzung für ein<br />

angenehmes Arbeiten mindestens:<br />

■ Einen PC mit Pentium III Prozessor (oder kompatibel)<br />

mit 1 GHz Taktfrequenz, besser schneller<br />

■ Einen Hauptspeicher mit 1 GB<br />

■ Freien Festplattenplatz von mindestens 500 MB DVD-<br />

Laufwerk er<br />

■ Grafik: Super VGA mit mind. 1024 x 768 Bildpunkten<br />

Auflösung (und den dazu passenden Monitor)<br />

Ach ja, Windows 2000 (oder höher) sollte installiert sein<br />

Einen Drucker brauchen Sie natürlich auch. Mit solch einer<br />

Ausstattung werden Sie gut mit WISO Buchhaltung arbei-<br />

16<br />

ten können. Passt es bei einzelnen Details nicht, so können<br />

Sie vor der Neuinvestition überlegen, ob Sie Ihr Gerät nicht<br />

aufrüsten. Arbeitsspeicher ist z.B. nicht sehr teuer. Auch<br />

eine zu kleine Festplatte kann mit wenig Kapital gegen<br />

eine größere ausgetauscht werden. Da werden Sie auch<br />

schnell merken, dass größere Platten im Verhältnis billiger<br />

sind, als kleine – hier zu knausern macht also keinen<br />

Sinn. Stimmt es aber in fast allen Details nicht (Prozessor<br />

zu langsam, Hauptspeicher zu knapp, die Festplatte war<br />

vorher schon überfüllt und das CD-Laufwerk ist eines von<br />

den alten, langsamen), dann sollten Sie nicht ans Aufrüsten<br />

denken, sondern an eine Neuinstallation. Das ist wenig<br />

teurer und hat mehr Zukunft.<br />

Nicht kompatibel?<br />

Sie arbeiten mit einem Apple Computer und dem Betriebssystem<br />

Mac OS X oder haben auf Ihrem PC Linux installiert?<br />

Dann läuft WISO Buchhaltung nicht, denn es wurde nur für<br />

das Betriebssystem Windows entwickelt. Möglich ist der<br />

Einsatz aber trotzdem, wenn Sie Virtualisierungssoftware<br />

einsetzen. Davon gibt es inzwischen eine ganze Reihe, die<br />

mit unterschiedlichen Betriebssystemen arbeiten, etwa<br />

VMWare etc. Beachten Sie aber, dass Support nur für reine<br />

Windows Lösungen gewährt werden kann.


Auf Apple Computern mit Intel-Prozessor kann sogar mit<br />

dem von Apple gelieferten Programm Boot Camp wahlweise<br />

mit Mac OS X oder Windows gebootet werden. Die Soft-<br />

Eine kurze Begriffsklärung<br />

Bevor es richtig losgeht, noch eine kurze Begriffsklärung.<br />

Auftragsbearbeitung und Warenwirtschaft, diese beiden<br />

Bezeichnungen für ein computergestütztes kaufmännisches<br />

Abrechnungssystem wurden bereits in den vorangegangenen<br />

Abschnitten erwähnt und spielen in der Praxis<br />

auch immer wieder eine Rolle. Handelt es sich um zwei<br />

Begriffe für ein und dieselbe Sache? Oder gibt es tatsächlich<br />

Unterschiede?<br />

Ganz abgesehen davon, dass normalerweise auch unterschiedliche<br />

Leistungskategorien damit gemeint sind, können<br />

wir uns für dieses Buch und die zugrunde liegende<br />

Software so einigen: Eine Auftragsbearbeitung speichert<br />

alle Daten, die nötig sind, um Aufträge zu verwalten und<br />

alle nötigen Belege (Angebote, Lieferscheine, Rechnungen,<br />

Gutschriften, Mahnungen und so fort) damit zu drucken.<br />

Natürlich lassen sich die dazu nötigen Daten (Kunden, Lieferanten,<br />

Artikel) auch entsprechend verwalten, so dass<br />

Lese-Ausflug 1: Vom Abakus zum Blechtrottel<br />

ware Parallels erlaubt sogar das parallele ausführen beider<br />

Betriebssysteme.<br />

durchaus Merkmale einer Warenwirtschaft in der Auftragsverwaltung<br />

zu finden sind.<br />

Bei einem Warenwirtschaftssystem stehen die Daten im<br />

Mittelpunkt. Meist geht es um größere Mengen und die<br />

Verwaltung muss von einem leistungsfähigen Datenbanksystem<br />

übernommen werden. Möglicherweise hängt<br />

auch noch eine Produktion mit dran und es müssen unterschiedliche<br />

Waren (Fertigerzeugnisse, Halbfertigerzeugnisse,<br />

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) verwaltet werden.<br />

Natürlich kann solch eine Warenwirtschaft auch Angebote<br />

und Rechnungen schreiben. Die Mahnungen kommen dann<br />

aber meist schon aus der Buchhaltung.<br />

So gesehen handelt es sich bei dem Modul Auftrag in WISO<br />

Kaufmann um eine Auftragsbearbeitung. Dass damit auch<br />

ganz komfortabel eine Lagerbuchhaltung geführt werden<br />

kann und auch ein Bestellwesen (Einkauf) damit verbunden<br />

ist, wird noch gezeigt werden.<br />

17


WISO Buchhaltung 2010<br />

18<br />

Übrigens ...<br />

... finden Sie im gesamten Text dieses Buches immer<br />

wieder hervorgehobene Abschnitte, die Sie besonders<br />

beachten sollten.<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Achten Sie auf die Einträge in den Pulldown-Menüs.<br />

Hier werden neben vielen Befehlen auch die zugehörigen<br />

Hotkeys angezeigt. Bei einigen Menü- oder<br />

Schaltbefehlen finden Sie einen unterstrichenen<br />

Buchstaben. Diese Buchstaben sind ebenfalls Hotkeys.<br />

Sie aktivieren ihn, wenn Sie die „Alt“-Taste gedrückt<br />

halten und zusätzlich die Taste für den (unterstrichenen)<br />

Buchstaben betätigen.<br />

Wichtig: In den folgenden Kapiteln erfahren Sie Grundsätzliches<br />

zum Umgang mit der WISO Buchhaltung. Dabei<br />

wird auch auf das Programm Bezug genommen. Eine vollständige<br />

Beschreibung des Moduls ist dies aber nicht.<br />

1. Öffnen sie das Menü mit dem Fragezeichen (?).<br />

2. Wählen Sie Hilfe > Inhalt & Index (oder Hilfe > Hilfe).<br />

3. Aktivieren Sie auf der Registerkarte Inhalt die Auftragsverwaltung.


Lese-Ausflug 1: Vom Abakus zum Blechtrottel<br />

In der Hilfe ist ein vollständiges Bedienhandbuch zu WISO Buchhaltung enthalten.<br />

19


WISO Buchhaltung 2010<br />

20


Lese-Ausflug 2:<br />

Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />

Neulich im Buchladen: Kunde im Overall, staubige Hände,<br />

tritt auf die freundlich lächelnde Buchhändlerin zu:<br />

„Hallo Herr Moritz. Was soll’s denn diesmal sein? Wieder<br />

etwas von Stephan King?<br />

Der angesprochene schüttelt den Kopf, zieht einen Zettel<br />

aus der Tasche und liest ab:<br />

„Ich brauche das Buch: Rechnungslegung. Bilanzierung<br />

und Bewertung nach HGB, außerdem etwas aktuelles zum<br />

Steuerrecht und Gesetzestextausgaben zum HGB, EStG, AO<br />

und BGB.“<br />

Die Buchhändlerin sieht ihn überrascht an.<br />

„Das ist aber nicht für den Eigenbedarf, nicht wahr? So können<br />

sich ja ihre Lesegewohnheiten nicht geändert haben.“<br />

„Doch, doch. Ich mach mich ja jetzt selbstständig.“<br />

Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />

„Sind sie sicher, dass Sie sich da mit Steuerrecht und Bilanzierung<br />

beschäftigen müssen?“<br />

„Das hat mir der Sohn von meinem Nachbarn erzählt. Der<br />

studiert Finanzwirtschaft oder so etwas Ähnliches. Der<br />

hat mir gesagt, dass ich mich mit solchen Fragen auseinandersetzen<br />

muss, sonst bekomme ich Ärger mit dem<br />

Finanzamt.“<br />

„Augenblick mal, Herr Moritz. Hier steht Herr Felleisen, der<br />

sich mit solchen Sachen auskennt. Der berät kleine Betriebe<br />

und Handwerker und weiß, was man braucht. Vielleicht<br />

kann er ihnen in dieser Sache einen Rat geben.“<br />

„Ja“ sagt Mario Felleisen, der sich umdreht und Herrn Moritz<br />

die Hand schüttelt. „Ich habe das alles gehört, stand ja<br />

sozusagen gleich daneben und einen Rat hätte ich auch.“<br />

„Prima“ sagte Herr Moritz. „Schießen sie los.“<br />

21


WISO Buchhaltung 2010<br />

„Binden Sie dem Sohn ihres Nachbarn die schweren Bücher<br />

zur Rechnungslegung und Bilanzierung samt Gesetzestexte<br />

um den Hals und werfen Sie ihn in den nächsten See, den<br />

sie finden können – nur tief genug muss er sein.“<br />

Herr Moritz und die Buchhändlerin schauen ihn entgeistert<br />

an.<br />

„Aber ich muss doch Bücher führen, wie mir auch der Herr<br />

Berater erzählt hat, den mir die Handwerkskammer vermittelt<br />

hatte.<br />

„Das ist richtig. Als Selbstständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender<br />

kommen Sie um Aufzeichnungen nicht<br />

umhin. Dass Sie sich dazu aber mit Steuerrecht und Bilanzierung<br />

intensiv auseinandersetzen müssen, ist Blödsinn.<br />

Zunächst ist erst einmal zu klären, welche Buchführung<br />

überhaupt notwendig ist.“<br />

„Ja gibt es denn da mehrere?“ staunt Herr Moritz.<br />

„Einmal die doppelte Buchführung und einmal die Einnahme-Überschuss-Rechnung.“<br />

„Aha, und welche kommt für mich in Frage?“<br />

„Dazu müsste ich erst näher wissen, welche Art von Geschäft<br />

sie betreiben und in welchem Umfang. Das Beste<br />

22<br />

wird sein, wird setzen uns mal dafür zusammen. Haben<br />

Sie Zeit für eine Tasse Kaffee? Das Wetter ist gut und wir<br />

könnten uns gleich dort drüben vor das Café hocken. Ich<br />

kann ihnen keine Schulung in dieser Kürze geben, aber einige<br />

wesentliche Informationen lassen sich doch bei einer<br />

Tasse Kaffee weiterreichen.“<br />

„Einverstanden“ sagte Herr Moritz erfreut „und ich lade<br />

sie auch ein, denn wenn ich mir die teuren Bücher nicht<br />

kaufen muss, kann ich mir den Kaffee locker nicht nur für<br />

mich leisten.“<br />

Als die beiden die kleine Buchhandlung verlassen hatten,<br />

sagte eine andere Kundin zur Buchhändlerin: „Sie sind aber<br />

eine schlechte Geschäftsfrau. Jetzt hat der Mann die Bücher<br />

nicht gekauft, weil Sie jemanden hinzugezogen haben,<br />

der ihm das ausgeredet hat.“<br />

„Das sehe ich etwas anders. Eine gute Geschäftsfrau achtet<br />

auch darauf, dass Kunden langfristig wiederkommen, möglichst<br />

oft. Und schlechte oder keine Beratung fällt irgendwann<br />

auch auf. Ob die Kunden dann gerne in den Laden<br />

kommen bezweifle ich doch sehr.


Was ist eigentlich Buchhaltung?<br />

Dass Buchhaltung etwas für Überpenible, für Beamte und<br />

Erbsenzähler, das bekommt man allenthalben zu hören,<br />

wenn dies Thema in Gesprächen angerissen wird. Selbst<br />

in Kreisen von Unternehmensverantwortlichen halten sich<br />

penetrant drei Vorurteile:<br />

■ Dass Buchhaltung nur für das Finanzamt geführt werden<br />

muss,<br />

■ dass Buchhaltung und Jahresabschluss für den eigentlichen<br />

Betriebsablauf nicht so wichtig sind (allenfalls<br />

noch für die Bank),<br />

■ dass es – außer für steuerliche Zwecke – keine gesetzlichen<br />

Regelungen für die Buchhaltung gibt.<br />

Für wen werden Bücher geführt?<br />

Diese Vorurteile treffen sämtlich nicht zu! Selbstverständlich<br />

gibt es gesetzliche Regelungen und sie gehen weit über<br />

die steuerlichen Aspekte hinaus. Buchhaltung ist ein wichtiges<br />

Instrument der Unternehmensführung (unabhängig<br />

von der Größe des Unternehmens) und sie wird auch nicht<br />

für das Finanzamt und die Bank, sondern primär für den<br />

Unternehmer selbst geführt. Dass es für den Staat und die<br />

Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />

Banken wichtig ist, dass ein Geschäftsmann Bücher führt<br />

und diese zur Einsicht vorlegt, zeigt allerdings, dass ihr ein<br />

hoher Stellenwert beigemessen wird; in dem einen Fall, um<br />

eine korrekte Grundlage für die Besteuerung zu haben in<br />

dem anderen Fall, um zu sehen, ob sich die Kreditvergabe<br />

für das Unternehmen überhaupt lohnt.<br />

Dabei ist das Bedürfnis, Aufzeichnungen über geschäftliche<br />

Vorgänge zu machen, so alt, wie es schriftliche Chroniken<br />

gibt. Keilschriftdokumente und ägyptische Papyri belegen,<br />

dass Menschen über Verkäufe, Waren- und Geldbewegungen<br />

Aufzeichnungen geführt haben und das sicherlich<br />

nicht, um damit literarischen Ansprüchen zu genügen. Auch<br />

im privaten Bereich ist das Bedürfnis, Überblick über Geld-<br />

und Vermögensvorgänge zu bekommen, nicht zu übersehen.<br />

Selbst der Wirtschaft so fern stehende Menschen wie<br />

zum Beispiel Künstler können als Beispiel dienen. Eduard<br />

Mörike etwa hat Aufzeichnungen über Einnahmen und<br />

Ausgaben geführt und Hermann Hesse ebenfalls.<br />

Der Buchhalter beziehungsweise die Buchhalterin ist heute<br />

eine spezialisierte Fachkraft im kaufmännischen Umfeld,<br />

die eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit aus-<br />

23


WISO Buchhaltung 2010<br />

übt. Grundlage ist in der Regel eine kaufmännische Ausbildung<br />

und die kontinuierliche Fortbildung, die bis zur<br />

Bilanzbuchhalterprüfung führen kann.<br />

Kurz gesagt ist Buchhaltung ein System, Einnahmen und<br />

Ausgaben so zu führen, dass ein Überblick über die augenblickliche<br />

Vermögenslage sowie über die Ertragssituation<br />

Auskunft gegeben werden kann. Außerdem lassen sich<br />

Geldbewegungen in der Buchhaltung lückenlos verfolgen.<br />

Wer hat die Buchhaltung „erfunden“?<br />

So alt das Bemühen um geschäftliche Aufzeichnungen also<br />

ist, unsere heutige Form der „doppelten Buchführung“ wurde<br />

im Italien der Renaissance entwickelt. Die Führung von<br />

Konten kann bereits für das 13. Jahrhundert nachgewiesen<br />

werden, Hauptbücher von 1340 fand man beispielsweise in<br />

Genua. Das Jahr 1494 ist allerdings insofern für die Buchführung<br />

bedeutend, als in diesem Jahr der Franziskanermönch<br />

Luca Pacioli ein Sammelwerk zur Darstellung der<br />

gesamten Mathematik veröffentlichte und darin eine Abhandlung<br />

über die Buchführung enthalten war. Diese Abhandlung<br />

war nicht nur ein systematischer Überblick über<br />

das System der doppelten Buchführung, sondern gleichzeitig<br />

eine praktische Anleitung für Kaufleute.<br />

24<br />

Luca Pacioli begründet dieses Kapitel<br />

folgendermaßen:<br />

Damit die verehrten Untertanen des erlauchten und großmütigen<br />

Herzogs von Urbino einen vollständigen Begriff der<br />

ganzen Ordnung des Handels bekommen ... entschloss ich<br />

mich ... noch diese besondere, höchst notwendige Abhandlung<br />

zu verfassen ... Damit beabsichtige ich, ihnen ausreichende<br />

und genügende Anweisungen zur ordnungsmäßigen<br />

Führung aller ihrer Konten und Bücher zu geben.<br />

Bis heute haben sich die von Pacioli aufgezeichneten<br />

Grundlagen der doppelten Buchführung nicht geändert.<br />

Und manchmal vermisst man in Lehrbüchern unserer Tage<br />

die Deutlichkeit und Prägnanz in der Darstellung der grundlegenden<br />

Prinzipien.<br />

Pacioli begründet auch gleich zu Anfang, warum Buchhaltung<br />

für alle, die Handel treiben, so enorm wichtig ist:<br />

Die dritte und letzte notwendige Sache ist, dass man mit<br />

schöner Ordnung alle seine Geschäfte in gebührender Weise<br />

einträgt, damit man in aller Kürze von jedem Kenntnis<br />

haben kann, sowohl von den Schulden als auch von den<br />

Guthaben, denn auf anderes erstreckt sich der Handel nicht.<br />

Dieser Teil ist ihnen sehr nützlich, weil es unmöglich sein


würde, ihre Geschäfte anders zu leiten, als ohne die gebührende<br />

Ordnung der Buchungen, und ohne irgendeine Ruhe<br />

wäre ihr Geist immer in großer Sorge.<br />

Natürlich hat bis heute eine Spezialisierung stattgefunden.<br />

Unsere heutige Buchhaltung ist vielfältiger geworden<br />

und nur als Teil des „betrieblichen Rechnungswesens“<br />

anzusehen. Diese Spezialisierung erfordert auch, dass die<br />

Buchhaltung professionell – das heißt von Spezialisten –<br />

ausgeführt wird. Kaufleute, die keine Buchhalter sind oder<br />

haben, geben diese Aufgabe deshalb gern an ihren Steuerberater<br />

ab. Trotzdem sollte jeder Kaufmann Buchhaltung<br />

verstehen und in den Grundlagen erfassen können.<br />

Alles was Recht ist<br />

„Also gut“ sagte Herr Moritz, „das ist interessant, was sie<br />

da über die Buchhaltung zu erzählen wissen. Aber es muss<br />

doch Gesetze geben, wo das alles drinsteht. Und wenn ich<br />

sie richtig verstanden habe, dann komme ich um Aufzeichnungen<br />

ja nicht herum.“<br />

„Stimmt, aber so weit waren wir ja noch nicht“, antwortete<br />

Herr Felleisen.<br />

„Aber die Tasse Kaffee ist schon leer.“<br />

„Die nächste geht auf meine Kosten.“<br />

Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />

„Zunächst müssen wir auch noch klären, ob sie nun Kaufmann<br />

sind oder nicht.“<br />

„Ich bin Heizungstechniker, das habe ich gelernt. Muss ich<br />

jetzt auch noch eine Ausbildung als Kaufmann vorweisen<br />

können?“<br />

„Eine Ausbildung müssen sie selbstverständlich nicht machen.<br />

Ob sie Kaufmann<br />

sind oder nicht, dass hängt auch nicht wesentlich von einer<br />

Ausbildung ab.“<br />

„Aber ich dachte, bestimmte Berufsbezeichnungen sind geschützt<br />

und dürfen nur geführt werden, wenn eine Prüfung<br />

abgelegt und bestanden wurde, zum Beispiel vor der Handwerkskammer<br />

oder der Handelskammer.“<br />

„Bei der Kaufmannseigenschaft, wie der Gesetzgeber sie<br />

sieht, handelt es sich zunächst nicht um eine Berufsbezeichnung,<br />

wie der Einzelhandelskaufmann oder der Großhandelskaufmann.<br />

Und überhaupt ist das inzwischen alles<br />

viel einfacher geworden. Sprach man früher noch vom Soll-,<br />

Muss-, Voll- und Minderkaufmann, so gibt es heute nur<br />

noch den Kaufmann – allerdings in zwei Ausprägungen.“<br />

„Bis jetzt ist das für mich gar nicht einfach.“<br />

„Sie werden sehen …“<br />

25


WISO Buchhaltung 2010<br />

Ein eigenes Gesetz zur Buchführungspflicht gibt es nicht.<br />

Allerdings finden sich in einigen Gesetzbüchern Abschnitte<br />

und Paragrafen, welche die Pflicht zur Führung von Büchern<br />

eindeutig regeln. Das trifft insbesondere zu auf<br />

■ Das Handelsgesetzbuch (HGB)<br />

■ Die Abgabenordnung (AO)<br />

■ Das Umsatzsteuergesetz (UStG)<br />

■ Das Gewerbesteuergesetz (GewStG)<br />

■ Das Einkommensteuergesetz (EStG) und<br />

■ Das Körpersteuergesetz (KStG)<br />

Die wesentlichsten Vorschriften zur Führung von Büchern<br />

finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB).<br />

§ 238 Abs. 1 HGB<br />

(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und<br />

in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens<br />

nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung<br />

ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so<br />

beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten<br />

innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle<br />

und über die Lage des Unternehmens ver-<br />

26<br />

mitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer<br />

Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.<br />

Die wichtigsten Merkmale, die sich daraus ableiten lassen<br />

sind:<br />

■ Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen<br />

■ und zwar nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung.<br />

■ Ein sachverständiger Dritter muss in angemessener<br />

Zeit die Buchführung verstehen können.<br />

■ Die einzelnen Geschäftsvorfälle müssen „zeitlich“ eingeordnet<br />

werden.<br />

Am 22.6.1998 wurde das Handelsrecht in Wesentlichen<br />

Teilen reformiert. Eine auch für die Buchführung wichtige<br />

Änderung betrifft die Kaufmannseigenschaft. Gab es bisher<br />

in einem komplizierten System den Muss- und Sollkaufmann<br />

sowie den Voll- und Minderkaufmann, so kennt<br />

das neue Recht nur noch den Kaufmann (Istkaufmann und<br />

Kannkaufmann).<br />

§ 1 HGB<br />

(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein<br />

Handelsgewerbe betreibt.


(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn,<br />

dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in<br />

kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb<br />

nicht erfordert.<br />

§ 2 HGB<br />

Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb<br />

nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist, gilt als<br />

Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetzbuchs, wenn die<br />

Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen<br />

ist ...<br />

§ 5 HGB<br />

Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann<br />

gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung<br />

beruft, nicht geltend gemacht werden, dass das unter der<br />

Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.<br />

Verkürzt kann gesagt werden:<br />

■ Kaufmann ist jeder, dessen Betrieb einen in kaufmännischer<br />

Weise organisierten Geschäftsbetrieb erfordert.<br />

■ Nichtkaufmann ist der nicht in das Handelsregister<br />

eingetragene Gewerbetreibende, dessen Betrieb eine<br />

kaufmännische Betriebsführung nicht erfordert.<br />

Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />

Alle Kaufleute sind verpflichtet, Bücher zu führen; lediglich<br />

Nichtkaufleuten ist dies also erlassen. Erfüllt allerdings ein<br />

Nichtkaufmann eine der folgenden Bedingungen, so muss<br />

auch er Aufzeichnungen in Form der Buchführung erstellen:<br />

■ Mehr als 500.000 Euro Umsatz jährlich (350.000 vor<br />

dem 1.1.2007)<br />

■ Gewinn von mehr als 30.000 Euro jährlich<br />

Auch Freiberufler sind von der Buchführungspflicht befreit.<br />

Sie müssen dem Finanzamt gegenüber die Erlöse nur in Form<br />

einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorlegen, welche die<br />

jährlichen Betriebserlösen die Betriebsausgaben gegenüberstellt.<br />

Dies kann in Form eines Kassenbuchs oder einer speziellen<br />

Überschussrechnung geschehen (AO § 140 f.). Dieses Verfahren<br />

wird auch vereinfachte Gewinnermittlung genannt.<br />

Bei einer freiberuflichen Tätigkeit handelt es sich um eine<br />

wissenschaftliche, schriftstellerische, künstlerische, unterrichtende<br />

oder erzieherische Tätigkeit oder um einen der<br />

namentlich im Gesetz aufgeführten „ Katalogberufe“. Dazu<br />

gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten<br />

und Journalisten.<br />

„Aha“, sagt Herr Moritz. „Dann bin ich schon mal kein Freiberufler.<br />

Gott sei Dank, das hört sich auch so nach Freiwild<br />

oder Vogelfrei an.“<br />

27


WISO Buchhaltung 2010<br />

„Keinesfalls“, antwortet Herr Felleisen. „Freiberufler genießen<br />

einige Vorteile, zum Beispiel die Befreiung von der Gewerbesteuer.<br />

Aber es stimmt, auf Sie als Handwerker dürfte<br />

diese Bezeichnung eher nicht zutreffen.“<br />

„Bleibt nur noch die Frage, ob ich nun von der Buchführungspflicht<br />

befreit bin. Das wäre natürlich klasse, dann<br />

kann ich mir das ganze Aufzeichnen sparen und muss nur<br />

schauen, dass immer genug in der Kasse ist.“<br />

„Ganz so einfach ist das nicht. Von der Buchführungspflicht<br />

befreit heißt nur, dass Sie keine doppelte Buchführung<br />

führen müssen. Um Aufzeichnungen, um eine einfache<br />

Buchführung kommen sie nicht herum.“<br />

„Doppelt? Einfach? Ich verstehe nur Bahnhof!“<br />

„Gleich erkläre ich Ihnen das. Ist auch gar nicht so schwer<br />

zu verstehen. Vorher schauen wir aber noch einmal auf die<br />

‚Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung‘.“<br />

„Ordnungsmäßig – das hört sich schon wieder an wie bei<br />

der Bundeswehr.“<br />

28<br />

Das Modul Buchhaltung aus WISO Kaufmann<br />

beherrscht die doppelte Buchführung (Bilanz)<br />

und die einfache Gewinnermittlung (Einnahme-<br />

Überschussrechnung).


Nicht nur für Penible: Die Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung<br />

Das HGB weist in § 238 Abs.1 auf die „Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung“ hin. Nun ist es leider nicht so,<br />

dass diese „Grundsätze“ irgendwo zusammenhängend in<br />

einem Gesetz niedergeschrieben sind. Vielmehr haben sie<br />

sich aus der Praxis und der Rechtsprechung ergeben und<br />

ihren Niederschlag in vielen handels- und steuerrechtlichen<br />

Vorschriften gefunden. Das Wesentliche davon findet<br />

man allerdings auch im Handelsgesetzbuch.<br />

§ 239 HGB<br />

(1) Bei der Führung der Handelsbücher und bei den sonst<br />

erforderlichen Aufzeichnungen hat sich der Kaufmann einer<br />

lebenden Sprache zu bedienen. Werden Abkürzungen,<br />

Ziffern, Buchstaben oder Symbole verwendet, muss im Einzelfall<br />

deren Bedeutung eindeutig festliegen.<br />

(2) Die Eintragungen in Büchern und die sonst erforderlichen<br />

Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht<br />

und geordnet vorgenommen werden.<br />

(3) Eine Eintragung oder eine Aufzeichnung darf nicht in<br />

einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt<br />

nicht mehr feststellbar ist. Auch solche Veränderungen<br />

Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />

dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit<br />

es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht<br />

worden sind.<br />

(4) Die Handelsbücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen<br />

können auch in der geordneten Ablage von<br />

Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt werden,<br />

soweit diese Formen der Buchführung einschließlich des<br />

dabei angewandten Verfahrens den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung entsprechen ...<br />

Grundsätze dieses Paragrafen sind:<br />

■ Führung der Bücher in einer „verständlichen“ Sprache.<br />

■ Vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung<br />

der Geschäftsvorfälle.<br />

■ Eintragungen dürfen nicht „unleserlich“ gemacht<br />

werden.<br />

§ 242 HGB<br />

(1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes<br />

und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das<br />

Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden<br />

Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen ...<br />

29


WISO Buchhaltung 2010<br />

(2) Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine<br />

Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs<br />

(Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen.<br />

(3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden<br />

den Jahresabschluss.<br />

Die Essenz dieses Paragrafen ist:<br />

■ Der Kaufmann muss eine Eröffnungsbilanz bei Beginn<br />

und weiter jährlich zum Abschluss eine Bilanz erstellen.<br />

■ Aufwendungen und Erträge sind in einer Gewinn- und<br />

Verlustrechnung zum Ende des Geschäftsjahres aufzustellen.<br />

§ 243 HGB<br />

(1) Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung aufzustellen.<br />

(2) Er muss klar und übersichtlich sein.<br />

(3) Der Jahresabschluss ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen<br />

Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen.<br />

Zusammengefasst sagt dieser Paragraph:<br />

Grundlage des Jahresabschlusses sind die Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung (GoB)<br />

30<br />

■ Er muss klar und übersichtlich sein<br />

■ sowie zeitgerechte aufgestellt werden.<br />

§ 246 HGB<br />

(1) Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände,<br />

Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen<br />

und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts<br />

anderes bestimmt ist ...<br />

(2) Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite,<br />

Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte<br />

nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden.<br />

Grundsätze dieses Paragrafen sind:<br />

■ Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

müssen vollständig sein<br />

■ Verrechnungsverbot.<br />

Der Verstoß gegen die Grundsätze der ordnungsmäßigen<br />

Buchführung kann schwer wiegende Folgen haben.<br />

Das reicht von der Schätzung der Besteuerungsgrundlage<br />

durch die Finanzämter – was wahrscheinlich zu einer<br />

ungünstigeren Besteuerungsgrundlage führt – bis hin zu<br />

Strafverfahren mit Geld- und Freiheitsstrafen. Dies vor allem<br />

dann, wenn Jahresabschlüsse verfälscht wurden oder


im Konkursfall die Verschleierung der betrieblichen Finanzsituation<br />

nachgewiesen werden kann.<br />

Aus diesen Paragraphen ist aber noch einiges andere herauszulesen:<br />

So ist von der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

und einem Jahresabschluss die Rede. Die Bilanz<br />

kommt in zwei Formen vor: die Eröffnungsbilanz und die<br />

Schlussbilanz. Die Eröffnungsbilanz steht am Anfang eines<br />

Geschäftsbetriebes (und jeden neuen Geschäftsjahres).<br />

Sie zeigt, was an Vermögen und an Schulden vorhanden<br />

Ausgerechnet: Das Bild des Unternehmens<br />

Welche Buchhaltungssysteme gibt es?<br />

Sprechen wir heute von Buchführung, so ist immer die<br />

„doppelte Buchführung“ gemeint. Das bedeutet nicht, dass<br />

die Buchführung doppelt gemacht werden muss. Dieses<br />

System zeichnet sich vor allem dadurch aus,<br />

■ dass eine Buchung immer aus einer „Doppelbuchung“<br />

besteht: einmal auf der Sollseite eines Kontos und einmal<br />

auf der Habenseite eines anderen Kontos,<br />

Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />

sind. Die Schlussbilanz gibt in dieser Form am Ende eines<br />

Geschäftsjahres einen neuen Überblick und zeigt im Vergleich<br />

zur vorhergehenden, was sich an der Vermögenssituation<br />

geändert hat. Die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

zeigt den Erfolg der vergangenen Periode (in der Regel des<br />

Geschäftsjahres) auf. Beides zusammen (bei Kapitalgesellschaften<br />

auch noch mit einem Geschäftsbericht) bilden<br />

den Jahresabschluss.<br />

und das es eine doppelte Gewinnermittlung gibt: Betriebsvermögensvergleich<br />

am Anfang und Ende des Geschäftsjahres<br />

(Bilanz) und die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

(GuV) am Ende des Geschäftsjahres.<br />

31


WISO Buchhaltung 2010<br />

32<br />

Die Bilanzerstellung ist in das Modul Buchhaltung<br />

bereits integriert<br />

Es gibt noch ein zweites System: Die einfache Buchführung<br />

beziehungsweise Gewinnermittlung, die etwa in Form eines<br />

Kassenbuches oder einer Einnahme-Überschussrechnung<br />

geführt wird, weist je Vorgang nur eine Buchung auf. Mit<br />

der Überschussrechnung legen Sie dem Finanzamt über<br />

Ihre Einkunftssituation Rechenschaft ab, wenn Sie von der<br />

doppelten Buchführung befreit sind. Diese Form der Buchhaltung<br />

unterscheidet sich von jener nicht nur durch die<br />

einfache Buchung je Vorgang, sondern auch noch durch<br />

die zeitliche Zuordnung der Geschäftsvorfälle:<br />

■ Bei der doppelten Buchführung werden die Geschäftsvorfälle<br />

nach ihrer Zugehörigkeit zu einer zeitlichen<br />

Periode gebucht. Wird etwa im Dezember schon die<br />

Miete für den Januar des folgenden Jahres gezahlt, so<br />

wird diese Zahlung für das laufende Jahr im Jahresabschluss<br />

nicht berücksichtigt (man sagt dann, es wird<br />

„abgegrenzt“).<br />

■ Bei der Überschussrechnung zählt der Zahlungszeitraum.<br />

In diesem Fall würde die vorzeitige Mietzahlung<br />

den Überschuss mindern.


w<br />

WISO Tipp<br />

Da die doppelte Buchführung aussagekräftiger<br />

ist, als die einfache Buchführung in Form einer<br />

Überschussrechnung, empfiehlt sich auch dort die<br />

Führung einer doppelten Buchführung, wo zeitaktuelle<br />

Informationen über den Geschäftsverlauf nötig<br />

sind, eine gesetzliche Anforderung aber eigentlich<br />

noch nicht gegeben ist. Hinzu kommt, dass Verluste<br />

aus vergangenen Jahren oder aus der Wertminderung<br />

von Geschäftsanteilen nur geltend gemacht werden<br />

können, wenn bilanziert wird.<br />

„Da kommt für mich ja höchstwahrscheinlich die einfache<br />

Buchführung in Frage, oder?“<br />

„Das vermute ich auch und das erleichtert am Anfang doch<br />

einiges. Trotzdem sollten Sie nicht aus dem Auge verlieren,<br />

dass Ihnen die doppelte Buchführung bei gutem Geschäftsverlauf<br />

irgendwann ins Haus steht.“<br />

„So von heute auf morgen?“<br />

Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />

„Eher von einem Jahr zum nächsten.“<br />

„Soll ich dass denn vermeiden?“<br />

„Nein, nicht unbedingt. Aber darauf achten, wann sie die<br />

Grenze überschreiten – zum Beispiel den Jahresgewinn von<br />

30.000 Euro.“ „Müsste mich da mein Steuerberater nicht<br />

drauf hinweisen?“<br />

„Wenn er rechtzeitig die nötigen Informationen von Ihnen<br />

bekommt, wird er das bestimmt tun. Die Frage ist aber,<br />

wann der Steuerberater dazu in der Lage ist.“<br />

„Also mein früherer Chef hat ihm immer am Anfang des<br />

nächsten Jahres die Schachtel mit den Quittungen, Rechnungen<br />

und Zetteln gebracht und dann dauerte das meist<br />

fast ein halbes Jahr, bis der Steuerberater alles fertig<br />

hatte. Der Chef hat auf den immer wie ein Rohspatz geschimpft.“<br />

„Zu Unrecht, wie ich meine. Aus einer Zettelwirtschaft eine<br />

Buchführung zu machen ist kein Vergnügen und für die<br />

Einflussnahme auf das Unternehmensergebnis ist dann<br />

meist auch wenig Spielraum vorhanden. Buchführung ist<br />

eben mehr als nur eine Ansammlung von Zetteln.“<br />

33


WISO Buchhaltung 2010<br />

Das Ganze und die Teile: Das betriebliche<br />

Rechnungswesen<br />

Buchführung wird heute oft in einem Zusammenhang genannt,<br />

den man „betriebliches Rechnungswesen“ nennt.<br />

Dieses soll ein möglichst exaktes Abbild des gesamten Unternehmensgeschehens<br />

liefern, sozusagen „ausrechnen“. Es<br />

sollen also nicht nur die Vermögensverhältnisse dargestellt<br />

werden, sondern lückenlos alle Vorgänge aufgezeichnet<br />

werden, die den Unternehmenserfolg bestimmen. Mit dieser<br />

Aufzeichnung allein ist es aber nicht getan. Das Rechnungswesen<br />

soll die Informationen auch „auswerten“ und<br />

damit zur „Überwachung“ der betrieblichen Prozesse beitragen.<br />

Da die Überwachung alleine aber wiederum nicht<br />

ausreicht, ist „Steuerung“ des Unternehmens angesagt und<br />

damit wird der Rahmen des Rechnungswesens in Richtung<br />

Unternehmensleitung auch schon gesprengt.<br />

Im Einzelnen besteht das betriebliche Rechnungswesen aus<br />

folgenden Komponenten:<br />

Die Geschäfts- und Finanzbuchhaltung ist allerdings<br />

ein ganz wesentlicher Teil des betrieblichen Rechnungswesens.<br />

Hier werden alle Bestände und Bestandsveränderungen<br />

der Vermögens- und Kapitalteile des Unternehmens<br />

erfasst sowie der Werteverbrauch und -zuwachs aufge-<br />

34<br />

zeichnet. In der Summe ergibt diese Aufzeichnung den –<br />

positiven oder negativen – Erfolg des Unternehmens, der<br />

in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung dokumentiert<br />

wird. Diese Aufzeichnungen sind immer zeitbezogen<br />

(für einen Monat, ein Quartal, ein Jahr und so weiter),<br />

man spricht deshalb auch von einer Zeitrechnung.<br />

Ergänzt wird die Finanzbuchhaltung durch die Kosten-<br />

und Leistungsrechnung (man spricht auch manchmal<br />

von einer Betriebsbuchhaltung). Hier wird nur der Teil der<br />

betrieblichen Vorgänge erfasst, der zur Erfüllung der eigentlichen<br />

betrieblichen Tätigkeit nötig ist. Sämtliche Kosten<br />

werden neu in einer Kostenstellenrechnung auf alle betrieblichen<br />

Kostenstellen verteilt und anschließend in der<br />

Kostenträgerrechnung stückbezogen über die Kalkulation<br />

und zeitbezogen in einer Erfolgsrechnung genutzt.<br />

Die Betriebsstatistik wertet die Zahlen der Finanzbuchhaltung,<br />

der Kosten- und Leistungsrechnung aus und ergänzt<br />

diese gegebenenfalls durch Daten des allgemeinen<br />

Markt- und Wirtschaftsgeschehens. In der Planungsrechnung<br />

wird dann versucht, in einer Vorschaurechnung eine<br />

Orientierung für die künftige Unternehmensentwicklung<br />

zu geben und damit die Entscheidungsfindung für alle betrieblichen<br />

Bereiche zu erleichtern.


Das Controlling wertet dann alle vorliegenden Informationen<br />

aus und erstellt daraus ein betriebliches Kontroll-<br />

und Steuerungssystem, das führungsrelevante Informationen<br />

liefern soll.<br />

In der Betriebswirtschaftlichen Auswertung<br />

(BWA) werden Daten aus der Buchhaltung und<br />

Kostenstellenrechnung zu Auswertungen zusammengefasst,<br />

die unternehmerische Entscheidungen<br />

erleichtern.<br />

Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />

Das alles hört sich zunächst so an, als gelte es nur für große<br />

Unternehmen. Was soll ein Handwerker oder ein Kleinbetrieb<br />

mit Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebsstatistik<br />

oder Planungsrechnung anfangen?<br />

Betrachtet man es aber genauer, so ergibt sich ein anderes<br />

Bild. Die Geschäftsbuchhaltung gehört ja auf jeden<br />

Fall zu einem Unternehmen. Eine Kalkulation wird auch<br />

jeder vornehmen: der Handwerker, der Händler und auch<br />

der Dienstleister. In die Kalkulation sollten aber möglichst<br />

Daten einfließen, die sehr eng mit der Realität verbunden<br />

sind. Fiktive, nur angenommene Werte in einer Kalkulation<br />

können bewirken, dass der Unternehmenserfolg negativ<br />

ist, das heißt, es kommt nicht das herein, was an Kosten<br />

und Aufwendungen herausgeht. Andererseits kann es aber<br />

auch zu unrealistischen Preisen führen, die am Markt nicht<br />

akzeptiert werden. Damit sind wir bei der Kostenträger-<br />

Stückrechnung und der Feststellung, dass eine Kosten- und<br />

Leistungsrechnung, zumindest in einer einfachen Form, zu<br />

fast jedem Unternehmen gehört.<br />

Dass jeder Unternehmer den Betriebserfolg betrachtet und<br />

zu beurteilen versucht, ist selbstverständlich. Die Daten liefert<br />

die Buchhaltung, wenn sie zeitgemäß und im Sinne der<br />

Gesetzgebung geführt wird. Alles Zusätzliche erhöht die<br />

35


WISO Buchhaltung 2010<br />

Sicherheit der Beurteilung. Daten der zugehörigen Branche<br />

helfen, den eigenen Betrieb in den Rahmen vergleichbarer<br />

anderer Betriebe einzuordnen. Ein gewisses Maß an Vorausschau,<br />

an Planung, hilft ebenfalls, den Betrieb auch<br />

durch schwierige Zeiten zu bringen.<br />

In diesem Zusammenhang ist es interessant, auf eine Anmerkung<br />

von Luca Pacioli, dem wir die erste Aufzeichnung<br />

der doppelten Buchführung verdanken, zu schauen. Darin<br />

Der Spiegel des Unternehmens: Die Finanzbuchhaltung<br />

Die weiteren Ausführungen in diesem Fachteil des Buches<br />

werden sich allerdings ausschließlich mit der „Finanzbuchhaltung“<br />

beschäftigen, dem Teil des Rechnungswesens, in<br />

dem die Geschäftsvorgänge des Unternehmens in Zahlen<br />

erfasst und abgebildet werden. Wie der Name schon andeutet,<br />

wird diese Buchhaltung in „Büchern“ erfasst, wobei<br />

die manuelle Buchführung heute immer mehr durch eine<br />

EDV-Buchführung abgelöst wird.<br />

36<br />

fasst er knapp den Zweck des kaufmännischen Handelns<br />

zusammen:<br />

Man muss zuerst voraussetzen und sich vorstellen, dass<br />

jeder Handelnde durch einen Zweck geleitet wird, und um<br />

diesen gebührend erreichen zu können, jede Anstrengung<br />

in seinem Vorgehen zu machen habe. Das Ziel eines jeden<br />

Kaufmannes ist die Erwerbung eines erlaubten und angemessenen<br />

Gewinns für seinen Unterhalt.<br />

Die Bücher der Buchhaltung<br />

Da die Buchführung heute weitgehend über die EDV erledigt<br />

wird, ist es leider kaum noch im Bewusstsein, dass die<br />

Buchführung eigentlich aus verschiedenen „Büchern“ besteht.<br />

Es mag ketzerisch klingen bei einem Begleitbuch zu<br />

einer Buchhaltungssoftware: Wir empfehlen aber trotzdem<br />

jedem, der sich mit der Buchhaltung vertraut macht, sich<br />

solche handgeschriebenen Buchhaltungen einmal anzusehen.<br />

Möglicherweise gibt es im eigenen Umfeld einen Kleinbetrieb,<br />

der die Bücher noch so führt oder noch aufbewahrt<br />

hat aus Zeiten, wo diese mit der Hand geführt wurden.


Eine andere Variante, sich der „Buchhaltung im wörtlichen<br />

Sinne“ anzunähern, ist, im Schreibwarengeschäft Vordrucke<br />

für Journal und Hauptbuch zu erstehen und die ersten<br />

Übungen mit der Hand durchzuführen. In einer Zeit, in<br />

der immer nach dem Vorteil einer Handlungsweise gefragt<br />

wird, darf die Begründung für diese Empfehlung natürlich<br />

nicht fehlen: Das Verständnis für die Zusammenhänge in<br />

der so genannten „Blackbox“ bei der elektronischen Buchhaltung<br />

wird wesentlich erleichtert.<br />

Als Erstes ist das Grundbuch oder das Journal zu nennen, in<br />

das die laufenden Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge<br />

eingetragen werden. Hier finden sich außerdem<br />

■ Die Eröffnungsbuchungen,<br />

■ die vorbereitenden Abschlussbuchungen und<br />

■ die Abschlussbuchungen.<br />

Das Journal ist also wichtig, um die Geschäftsvorfälle zeitlich<br />

einordnen zu können. Durch die Angabe der Belegnummer<br />

ist eine Rückverfolgung zum Originalbeleg jederzeit<br />

schnell möglich. Außerdem wird durch ein fortlaufend<br />

geführtes Journal die Lückenlosigkeit der Buchhaltung<br />

Gewähr leistet. Wesentliche Anforderungen des HGB sind<br />

durch ein sauber geführtes Journal schon mal erfüllt.<br />

Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />

Allerdings ist es schwierig, aus dem fortlaufenden Journal<br />

den Stand des Vermögens und der Schulden zu ersehen.<br />

Deshalb wird ein Hauptbuch geführt, das alle Konten enthält,<br />

von der Eröffnungs- bis zur Schlussbilanz.<br />

Im Hauptbuch finden wir die Konten mit ihrer Soll- und<br />

Haben-Einteilung, die jederzeit den gewünschten Überblick<br />

Gewähr leisten. Dabei gilt, dass diese Einteilung auch<br />

bei einer EDV-gestützten Buchhaltung noch vorhanden ist,<br />

selbst wenn die Bücher nicht in der Form geführt wurden,<br />

wie es bei uns noch bis vor gar nicht so langer Zeit in vielen<br />

Kleinbetrieben Realität war.<br />

Und noch etwas ist beim Hauptbuch wichtig: Hier ist die<br />

Kontrolle der gesamten Buchhaltung möglich, indem die<br />

Soll- und Habenposten zusammenaddiert werden. Besteht<br />

keine Übereinstimmung, so ist die Buchhaltung fehlerhaft.<br />

37


WISO Buchhaltung 2010<br />

38<br />

Das Hauptbuch zu erstellen ist mit WISO Buchhaltung keine Kunst mehr.


Außerdem gibt es noch eine Reihe von Nebenbüchern. Die<br />

wichtigsten sind:<br />

■ Die Lagerbuchhaltung<br />

■ Die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung<br />

■ Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung<br />

■ Das Wechselbuch<br />

In der Lagerbuchhaltung werden Aufzeichnungen über<br />

Bestände, Zugänge und Abgänge der einzelnen Waren geführt.<br />

Die Zeit raubende Bestandsaufnahme (Inventur) kann<br />

durch die sorgfältige Führung einer Lagerbuchhaltung rationalisiert<br />

werden oder gar ganz entfallen (etwa bei der<br />

permanenten Inventur, die das ganze Jahr über stichprobenweise<br />

durchgeführt wird, und zwar so, dass einmal im<br />

Jahr alle Artikel durchgeprüft wurden).<br />

Bei der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, auch Offene-Posten-Buchhaltung<br />

genannt, handelt es sich um die<br />

Auflistung der Verbindlichkeiten (Kreditoren = Lieferanten)<br />

und Forderungen (Debitoren = Kunden), die noch nicht<br />

ausgeglichen sind. Hierbei werden keine echten Buchhaltungs-Konten<br />

geführt, sondern nur einzelne Positionen<br />

aus den Konten übernommen. Bei Ausgleich einer Position<br />

Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />

durch Zahlung verschwindet der Posten. Es stehen also nur<br />

„offene Posten“ in diesen Listen.<br />

In der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird die gesamte<br />

Lohn- und Gehaltsabrechnung eines Betriebes geführt.<br />

Mit der Buchhaltung findet dann meist monatlich ein Abgleich<br />

der summierten Positionen statt. Dazu finden Sie im<br />

Handbuch(teil) zu WISO Lohn ausführliche Informationen.<br />

Das Wechselbuch ist heute noch in vielen Betrieben üblich.<br />

Hier werden Besitz- und Schuldwechsel aufgeführt<br />

und verwaltet. Es korrespondiert mit den entsprechenden<br />

Konten der Buchhaltung, enthält aber mehr Informationen<br />

als dort aufgenommen werden können.<br />

„Jetzt schwirrt mir doch der Kopf“ stöhnt Herr Moritz und<br />

winkt der Kellnerin, um noch einen Kaffee zu bestellen.<br />

„Bisher habe ich Bücher immer gelesen und jetzt muss ich<br />

sie führen.“<br />

Herr Felleisen lacht.<br />

„Und außerdem“ ergänzt Herr Moritz „ist plötzlich noch<br />

nicht einmal von einer doppelten Buchführung die Rede,<br />

sondern von unzähligen Büchern.“<br />

„Das scheint nur so und ist eigentlich ganz einfach. Wenn<br />

Sie eine doppelte Buchführung nutzen, dann sind wirklich<br />

39


WISO Buchhaltung 2010<br />

notwendig das Journal und das Hauptbuch. Alle anderen<br />

Bücher sind zwar je nach Unternehmen mal weniger mal<br />

mehr wichtig, ergänzen aber die eigentliche Buchführung<br />

nur. Und wenn Sie die Buchführung selbst in die Hand nehmen<br />

wollen oder, was besser wäre von einer Fachkraft in<br />

ihrem Betrieb erledigen lassen, dann rate ich doch zu einer<br />

Buchhaltungssoftware, die die Führung der verschiedenen<br />

Bücher für sie übernimmt.“<br />

„Fachkraft? Wer soll die denn bezahlen?“<br />

„Und wer bezahlt die ausgefallene Arbeitszeit von Ihnen?“<br />

Herr Moritz schweigt nachdenklich ein paar Minuten und<br />

sagt dann:<br />

„Und überhaupt, was war das eben mit den Konten? Bisher<br />

kenne ich nur meine Bankkonten. Aber wenn ich es richtig<br />

verstanden habe, dann gibt es plötzlich auch eine Reihe<br />

von Konten in der Buchführung?“<br />

Eine zweiseitige Angelegenheit:<br />

Das Konto<br />

Der Begriff Konto ist heute jedem geläufig. Zumeist ist<br />

damit das Bankkonto gemeint, das durchaus verschiedene<br />

Zustände haben kann (es ist ein positiver Geldbetrag darauf<br />

40<br />

vermerkt, es ist nichts drauf oder es ist sogar ein negativer<br />

Geldbetrag eingetragen, das heißt es werden Schulden<br />

gegenüber der Bank ausgewiesen). Wenn irgendjemand<br />

etwas angestellt hat, sagt man auch umgangssprachlich:<br />

„Das geht auf sein Konto!“ Hier wurde dann ein negativer<br />

Eindruck „verbucht“. Tatsächlich stammt dieser Begriff aus<br />

dem italienischen (conto = Rechnung).<br />

Mit dem Konto ist es in der doppelten Buchführung wie im<br />

richtigen Leben: Es hat zwei Seiten! In Anlehnung an die<br />

italienische „Urbedeutung“ können wir sagen: Es wird eine<br />

zweiseitige Rechnung geführt. Auf die eine Seite kommen<br />

zum Beispiel die Einnahmen, auf die andere Seite die Ausgaben.<br />

Für die linke Seite hat sich im Deutschen die Bedeutung<br />

SOLL eingebürgert, für die rechte Seite HABEN. Wir<br />

können aber nicht grundsätzlich der Soll- und der Haben-<br />

Seite eine Bedeutung zuweisen. Das wird im Laufe dieses<br />

Buches noch herausgestellt werden.<br />

SOLL und HABEN auf einem Konto sind zunächst für den<br />

Buchhalter Platzhalter, denen erst mit der Art des Kontos<br />

eine bestimmte Bedeutung zufällt.


Lese-Ausflug 2: Buchhalter sind keine Lesehilfen<br />

Mit dem T-Konto hat eine Kontenübersicht in WISO Buchhaltung nur noch wenig gemein.<br />

41


WISO Buchhaltung 2010<br />

42<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, sich das zu merken,<br />

benutzen Sie eine „Eselsbrücke“: Links ist die Seite<br />

mit dem „L“, also „SOLL“.<br />

Im Gegensatz zum Konto ist der Kontokorrent eine laufende<br />

Rechnung in Listenform (ital. Conto corrente = laufende<br />

Rechnung). Diese Form ist aus den Kontoauszügen der<br />

Bank gut bekannt. Die Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung<br />

für Freiberufler und andere Nicht-Buchführungspflichtige<br />

wird ebenfalls oft noch in dieser Form geführt.<br />

Besser ist es aber, auch diese vereinfachte Buchführung<br />

schon mit Konten zu führen. Das erleichtert nicht nur die<br />

Übersicht sondern einen Übergang zur doppelten Buchführung,<br />

wenn das einmal notwendig werden sollte.<br />

„So, für heute reicht es. Mehr Kaffee ist nicht gut“, Herr<br />

Moritz wendet sich um und ruft zum Kellner: „Ich möchte<br />

bitte zahlen?“<br />

„Ist Ihnen denn inzwischen etwas klarer geworden, um was<br />

es geht?“<br />

„Das schon. Ich verstehe zwar immer noch nichts von Buchführung,<br />

weiß aber worum es geht. Oder anders gesagt: Ich<br />

verstehe jetzt, was ich nicht verstehe.“<br />

„Das ist viel für ein Stündchen und drei Tassen Kaffee“ sagt<br />

Herr Felleisen schmunzelnd.<br />

„Sie müssen mir aber den Gefallen tun, und nächstens zu<br />

einer richtigen Beratung bei mir vorbei zu schauen, denn<br />

mit der Geschäftsgründung ist es mir schon ernst und da<br />

möchte ich alles richtig machen.“<br />

Beide trennen sich, nachdem sie einen Termin abgesprochen<br />

habe. Herr Moritz schlägt den Weg zurück in die<br />

Buchhandlung ein – allerdings nicht, um sich teure Fachliteratur<br />

anzuschaffen, sonder um etwas zur Entspannung zu<br />

suchen, die er sich, wie er meint, jetzt redlich verdient hat.


Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />

„Schön, dass sie so schnell Zeit gefunden haben.“<br />

Herr Moritz schüttelt Herrn Felleisen die Hand. „Es sind<br />

viele Fragen aus ihren Ausführungen entstanden. Insbesondere<br />

das mit der Eröffnungsbilanz will mir nicht aus<br />

dem Kopf. Ich fange doch erst an, wie soll ich da schon<br />

eine Bilanz ziehen?“<br />

„Nicht nur dass“ erwidert Herr Felleisen. „Sie müssen sogar<br />

schon eine Inventur durchführen und zählen, was Sie alles<br />

haben?“<br />

„Um Himmels willen – ich hab doch noch gar nichts?“<br />

„Wenn Sie am Ende eines Geschäftsjahres die Veränderungen<br />

dokumentieren wollen, die im Laufe des Jahres entstanden<br />

sind, dann müssen Sie aber Vergleichswerte haben,<br />

die am Anfang der Periode aufgezeichnet wurden.“<br />

„Aber man fängt doch in der Regel immer bei Null an?!“<br />

Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />

„Nicht ganz! Als Handwerker bringen Sie vielleicht Werkzeuge<br />

mit ein …“<br />

„Stimmt!“<br />

„… und haben möglicherweise auch Material. Vielleicht<br />

übernehmen Sie auch einen alteingesessenen Geschäftsbetrieb<br />

oder ihr privater Computer wird plötzlich zum Geschäftscomputer.<br />

Ohne Geld geht sowieso nichts. Das Betriebskapital<br />

– ob privat eingebracht oder geliehen – muss<br />

festgestellt werden und falls Sie Patente oder ähnliches<br />

haben, so sind diese ebenfalls wertmäßig zu erfassen.“<br />

„So habe ich das noch gar nicht gesehen.“<br />

„Und damit fangen wir heute nämlich auch an, mit dem<br />

Inventar, der Inventur und der Bilanz.“<br />

43


WISO Buchhaltung 2010<br />

Bestandsaufnahme: Inventar und Inventur<br />

Fängt man eine neue Sache an, ist es gut, zuvor eine Bestandsaufnahme<br />

zu machen. Dadurch wird nicht nur die<br />

Ausgangssituation klar und deutlich beschrieben, sondern<br />

auch schnell erkannt, was aus der Vergangenheit noch zu<br />

bewältigen ist. Dies gilt ganz besonders für den Neubeginn<br />

einer geschäftlichen Tätigkeit und für das Ende einer<br />

Geschäftsperiode (meistens des Geschäftsjahres). Handelsrecht<br />

und Steuerrecht schreiben es dem Kaufmann vor,<br />

wann er eine solche Bestandsaufnahme (Inventur) vorzunehmen<br />

hat.<br />

§ 240 HGB<br />

(1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes<br />

seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden,<br />

den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände<br />

genau zu verzeichnen und dabei den<br />

Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden<br />

anzugeben.<br />

(2) Er hat demnächst für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres<br />

ein solches Inventar aufzustellen. Die Dauer<br />

des Geschäftsjahres darf zwölf Monate nicht überschreiten.<br />

Die Aufstellung des Inventars ist innerhalb der einem<br />

44<br />

ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu<br />

bewirken.<br />

Weitere Vorschriften finden sich in: § 140 und § 141<br />

Abs. 1 der Abgabenordnung (AO). Zusammengefasst bedeutet<br />

dies:<br />

■ Das Inventar ist bei der Gründung oder Übernahme eines<br />

Unternehmens,<br />

■ am Schluss eines jeden Geschäftsjahres und<br />

■ bei der Auflösung oder Veräußerung des Unternehmens<br />

aufzustellen.<br />

In dieser Bestandsaufnahme geht es vor allem darum, Vermögen<br />

und Schulden des Unternehmens festzustellen. Dies<br />

geschieht durch eine mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme,<br />

die Inventur. Die Aufzeichnung dieser Bestandsaufnahme<br />

nennt man Inventar. Dieser Begriff entstammt<br />

wieder dem Lateinischen (inventarium = Verzeichnis des<br />

Vorgefundenen). Enthalten ist in diesem Verzeichnis nicht<br />

nur der Wert, sondern auch Art und Menge der Vermögensgegenstände.


Alles was man zählen kann: Die Inventur<br />

Im ursprünglichen Sinne versteht man unter einer Inventur<br />

immer die körperliche Inventur, das heißt, es wird gezählt,<br />

was da ist. Möglich ist dies vor allem für alle materiellen<br />

Gegenstände wie Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung,<br />

Warenbestände und so weiter.<br />

Was nicht gezählt werden kann, sind alle nichtkörperlichen<br />

Gegenstände. Dazu gehören Bankguthaben und -schulden,<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten. Hier findet dann eine<br />

Buchinventur statt. Die Werte können auf Grund von Belegen<br />

(Kontoauszügen, Aufzeichnungen) ermittelt werden.<br />

In der Praxis hat heute die Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens<br />

beim Geschäftsjahreswechsel die größte Bedeutung.<br />

Klassischer Fall ist die Stichtagsinventur. An einem<br />

bestimmten Termin (der übrigens auch über mehrere Tage<br />

gehen kann, wenn gewährleistet ist, dass keine sonstige<br />

Geschäftstätigkeit diesen Vorgang beeinträchtigen kann)<br />

wird eine komplette mengenmäßige Bestandsaufnahme<br />

vorgenommen. Termin ist in der Regel der tatsächliche<br />

Jahresabschluss (zum Beispiel der 31.12.). Man kann von<br />

diesem Termin jedoch auch geringfügig abweichen. Eine<br />

Frist von 10 Tagen vor oder nach diesem Abschlussstichtag<br />

wird im Allgemeinen toleriert. Zugänge und Abgänge<br />

Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />

in diesem Zeitraum müssen allerdings dokumentiert sein<br />

und in die Inventur eingerechnet werden.<br />

Diese Art der Bestandsaufnahme ist aber oft arbeitsintensiv<br />

und aufwendig. Deshalb gibt es einige Vereinfachungsverfahren,<br />

die eine betriebsindividuelle Vorgehensweise<br />

ermöglichen:<br />

§ 241 Abs. 1 – Die Stichprobeninventur<br />

(1) Bei der Aufstellung des Inventars darf der Bestand der<br />

Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch<br />

mithilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden<br />

auf Grund von Stichproben ermittelt werden ...<br />

Die Stichprobeninventur ermittelt den Warenbestand also<br />

auf Grund anerkannter mathematisch statistischer Verfahren<br />

durch Stichproben, die allerdings körperlich aufgenommen<br />

werden müssen.<br />

§ 241 Abs. 2 – Die permanente Inventur<br />

(2) Bei der Aufstellung des Inventars für den Schluss eines<br />

Geschäftsjahres bedarf es einer körperlichen Bestandsaufnahme<br />

der Vermögensgegenstände für diesen Zeitpunkt<br />

nicht, soweit durch Anwendung eines den Grundsätzen<br />

ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden anderen<br />

45


WISO Buchhaltung 2010<br />

Verfahrens gesichert ist, dass der Bestand der Vermögensgegenstände<br />

nach Art, Menge und Wert auch ohne die<br />

körperliche Bestandsaufnahme für diesen Zeitpunkt festgestellt<br />

werden kann.<br />

Die permanente Inventur ermöglicht eine Bestandsaufnahme<br />

ohne eine körperliche Gesamtaufnahme am Abschlussstichtag.<br />

Der Bestand wird dann aus einer laufend und aktuell<br />

geführten Lagerkartei (heutzutage meist EDV-gestützt)<br />

übernommen. Wichtig ist, dass im Laufe des Geschäftsjahres<br />

jeder Artikel einmal durch körperliche Bestandsaufnahme<br />

geprüft wurde. Richtig angewandt ist die permanente<br />

Inventur ein sehr rationelles Inventurverfahren. Die Inventur<br />

findet quasi nebenher das ganze Jahr über statt.<br />

§ 241 Abs. 3 – Die verlegte Inventur<br />

(3) In dem Inventar für den Schluss eines Geschäftsjahres<br />

brauchen Vermögensgegenstände nicht verzeichnet zu<br />

werden, wenn<br />

1. der Kaufmann ihren Bestand auf Grund einer körperlichen<br />

Bestandsaufnahme oder auf Grund eines nach Absatz<br />

2 zulässigen anderen Verfahrens ... in einem besonderen<br />

Inventar verzeichnet hat, das für einen Tag innerhalb der<br />

46<br />

letzten drei Monate vor oder der ersten beiden Monate<br />

nach dem Schluss des Geschäftsjahres aufgestellt ist, und<br />

2. auf Grund des besonderen Inventars durch Anwendung<br />

eines ... entsprechenden Fortschreibungs- oder Rückrechnungsverfahrens<br />

gesichert ist, dass der am Schluss des Geschäftsjahrs<br />

vorhandene Bestand der Vermögensgegenstände<br />

für diesen Zeitpunkt ordnungsgemäß bewertet werden kann.<br />

Die verlegte Inventur ermöglicht eine Abweichung vom Abschlussstichtag<br />

von bis zu 3 Monaten vor oder 2 Monaten<br />

nach dem Bilanzstichtag. Dabei können auch die verschiedenen<br />

Vermögensgruppen zu unterschiedlichen Zeitpunkten<br />

aufgenommen werden. Eine „wertmäßige“ Fortschreibung<br />

zum Abschlussstichtag ist aber zwingend erforderlich.<br />

Moderne Warenwirtschaftssysteme erleichtern die Inventuraufgaben<br />

heute ungemein. Das beginnt mit dem<br />

Ausdruck von Zähllisten, die bei guter Lagerorganisation<br />

bereits so ausgedruckt werden, dass nicht jeder Artikel<br />

neu gesucht werden muss, sondern alles nach der Reihe<br />

kommt. Und mittels moderner Technik (Nutzung von EAN-<br />

Strichcode und Lesegeräten) kann die Zählaufgabe weitgehend<br />

automatisiert werden.<br />

Wichtig: Solche Listen finden Sie im Modul Auftrag unter<br />

Abrechnung.


Hier (im Verkaufsmodul) finden Sie bei WISO Kaufmann Hilfe für die Inventur.<br />

Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />

47


WISO Buchhaltung 2010<br />

Beim Start eines Unternehmens ist es gut, wirklich alles<br />

zu erfassen, was in den Geschäftsbetrieb eingebracht oder<br />

für diesen mitgebracht wird. Gerade bei Neugründungen<br />

gibt es eine Grauzone, in der schon vor der eigentlichen<br />

Geschäftseröffnung Anschaffungen und Investitionen gemacht<br />

und Vorleistungen erbracht werden. Dass dies alles<br />

nicht untergeht, dafür sorgt die Bestandsaufnahme durch<br />

Inventur (und Eröffnungsbilanz).<br />

Der Reihe nach: Die Aufstellung eines<br />

Inventars<br />

Die Aufzeichnung eines Inventars kann nicht irgendwie auf<br />

einem Zettel erfolgen. Auch die Art und Weise der Aufzeichnung<br />

ist nicht beliebig. Schließlich soll die Aufstellung<br />

die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden<br />

ja einen Überblick verschaffen und Aussagen über das tatsächliche<br />

Kapital ermöglichen. Ungeordnete oder beliebige<br />

Listen helfen da kaum.<br />

Heute haben sich folgende Regeln durchgesetzt:<br />

Das Inventar ist dreigeteilt in:<br />

A) Vermögen<br />

B) Schulden<br />

C) Reinvermögen oder Eigenkapital<br />

48<br />

Das Vermögen ist geordnet nach der Flüssigkeit.<br />

1. Zunächst kommt das langfristig genutzte Vermögen<br />

wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge,<br />

Geschäftsausstattung und so weiter. Man spricht auch<br />

vom Anlagevermögen.<br />

2. Dann kommt das Vermögen, das nur relativ kurzfristig<br />

im Unternehmen verweilt: Bestände an Roh-, Hilfs-<br />

und Betriebsstoffen, unfertige und fertige Erzeugnisse,<br />

Forderungen und alle Geldmittel (Bar-, Bank- und<br />

Postgiroguthaben). Man spricht auch vom Umlaufvermögen.<br />

Die Schulden werden nach der Fälligkeit geordnet:<br />

1. An erster Stelle stehen hier die langfristigen Schulden<br />

(Hypotheken-, Darlehnsschulden).<br />

2. Dann kommen die kurzfristigen Schulden (Lieferantenschulden,<br />

kurzfristige Bankschulden und so weiter).<br />

Das Eigenkapital (der Reinerlös oder Festkapital) ergibt sich<br />

aus der einfachen Subtraktion der beiden vorangegangenen<br />

Gruppen. Wenn man vom Vermögen die Schulden abzieht,<br />

bleibt das Eigenkapital übrig.


Bleibt nichts übrig oder ist das Eigenkapital gar negativ,<br />

so sind die Schulden größer als das Vermögen. Dies ist in<br />

jedem Unternehmen eine kritische Situation, zumindest<br />

dann, wenn sie über einen längeren Zeitraum anhält.<br />

Bereits mit dem Inventar kann eine einfache Erfolgsrechnung<br />

durchgeführt werden, und zwar durch einen so<br />

genannten Betriebsvermögensvergleich. Dazu wird vom<br />

Eigenkapital des aktuellen Inventars das Eigenkapital des<br />

vorangegangenen Inventars abgezogen. Die Differenz ergibt<br />

den Gewinn (falls der Betrag positiv ist) oder einen<br />

Verlust (bei einem negativen Ergebnis).<br />

Das Einkommensteuergesetz (EStG) fasst die Definition,<br />

was Gewinn und Betriebsvermögen ist und wer dieses zu<br />

ermitteln hat genau in den Paragrafen 4 und 5.<br />

§ 4 EStG<br />

(1) Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen<br />

am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem<br />

Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres,<br />

vermehrt um den Wert der Entnahmen und<br />

vermindert um den Wert der Einlagen ...<br />

Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />

§ 5 EStG<br />

(1) Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher<br />

Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig<br />

Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche<br />

Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse<br />

machen, ist für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen<br />

anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1), das nach<br />

den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung auszuweisen ist ...<br />

49


WISO Buchhaltung 2010<br />

Beispiel: Inventar der Maschinenfabrik Schneider & Söhne, Stuttgart, zum 31. Dez. 200x<br />

50<br />

A Vermögen Euro Euro<br />

I Anlagevermögen<br />

1. Bebaute Grundstücke, Hauptstr. 77 340.000,00<br />

2. Gebaude, hauptstr. 77 2.917.000,00<br />

3. Maschinen lt. Anlagenverz. 1 395.300,00<br />

4. Fuhrpark lt. Anlagenverz. 2 215.200,00<br />

5. Betriebs- und Geschäftsausstattung lt. Anlagenverz. 3 117.200,00<br />

II Umlaufvermögen<br />

1. Rohstoffe lt. Inventurliste 1 125.340,00<br />

2. Hilfsstoffe lt. Inventurliste 2 35.207,00<br />

3. Unfertige Erzeugnisse lt. Inventurliste 3 19.201,00<br />

4. Fertigerzeugnisse lt. Inventurliste 4 490.709,00 670.457,00<br />

5. Forderungen an Kunden, lt. OP-Aufst. 1 376.720,00<br />

6. Bankguthaben<br />

Raiffeisenbank Stuttgart 13.303,00<br />

Südwestbank Stuttgart 27.007,00 40.310,00<br />

Summe des vermögens 5.072.187,00


Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />

B Schulden Euro Euro<br />

I Langfristige Schulden<br />

1. Hypothek Südwestbank Stuttgart 2.130.000,00<br />

2. Darlehn Südwestbank Stuttgart 907.000,00<br />

3. Darlehn Raiffeisenbank Stuttgart 85.000,00 3.122.000,00<br />

II Kurzfristige Schulden<br />

1. Kontokorrent Deutsche Bank, Stuttgart 257.300,00<br />

2. Verbindlichkeiten an Lieferanten lt. OP-Aufstellung 2 877.350,00 1.134.650,00<br />

Summe der Schulden 4.256.650,00<br />

C Ermittlung des Eigenkapitals Euro Euro<br />

w<br />

Summe des Vermögens 5.072.187,00<br />

– der Schulden 4.256.650,00<br />

= Eigenkapital (Reinvermögen) 815.537,00<br />

WISO Tipp<br />

Die Inventarerstellung wird kaum von einem Buchhaltungsprogramm übernommen. Meist<br />

lassen sich aber aus den Programmmodulen (zum Beispiel der Anlagenbuchhaltung) wesentliche<br />

Details für die Inventur herausholen. Mit einer Tabellenkalkulation bringen Sie die<br />

Inventur in eine ansprechende Form.<br />

51


WISO Buchhaltung 2010<br />

Bilanz – die Waagschale des Unternehmens<br />

„Das leuchtet mir nun ein. Alles einmal aufschreiben und<br />

weglegen, damit man später auch noch weiß, was man anfangs<br />

hatte. Aber eine Bilanz beim Start? Das kling schon<br />

irgendwie nach Schlussstrich ziehen!“<br />

„Irgendwie stimmt das auch“ sagt Herr Felleisen. „Stellen<br />

Sie sich einfach vor, Sie ziehen einen Schlussstrich zu ihrem<br />

bisherigen Leben als Unselbstständiger. Jetzt fangen<br />

Sie ein neues an.“<br />

„Vielleicht geht es so, aber ein bisschen hinkt diese Vorstellung<br />

für mich doch noch.“<br />

„Mit der Eröffnungsbilanz schießen Sie nicht nur das alte<br />

ab, sondern sorgen auch für eine Fortführung ins neue.“<br />

„Wie das?“<br />

„Die Eröffnungsbilanz ist auch die Grundlage für das Übertragen<br />

der Werte in die<br />

Konten, mit denen jetzt im neuen (für Sie im ersten) Geschäftsjahr<br />

gearbeitet wird.“<br />

„Schon wieder diese Konten …“<br />

„Bleiben wir erstmal bei der Bilanz. Um die Konten kümmern<br />

wir uns danach.“<br />

52<br />

Ziehen und Wiegen, oder wie man sich<br />

über die Situation Klarheit verschafft<br />

Wenn jemand sagt, dass eine Bilanz zu ziehen sei, so bedeutet<br />

das meist, sich darüber klar zu werden, wie die augenblickliche<br />

Situation gerade ist. Dabei werden alle positiven<br />

den negativen Gegebenheiten gegenübergestellt und gegeneinander<br />

„abgewogen“. Wiegt die positive Seite schwerer,<br />

so ist das ein gutes Zeichen. Ist die Situation andersherum,<br />

so ist meist Anlass zur Veränderung gegeben. Die „Waage“<br />

ist deshalb nicht nur als bildhafter Vergleich zu sehen; der<br />

Begriff selbst kommt tatsächlich aus dem Italienischen und<br />

bedeutet bilancia = Gleichgewicht der Waage.<br />

Die Bilanz in der Buchhaltung hat eine ähnliche Funktion.<br />

Anders als beim Inventar, in der alles untereinander angeordnet<br />

wird, werden Vermögen und Schulden in der Bilanz<br />

einander gegenübergestellt. Besteht eine Differenz (der<br />

Buchhalter sagt dazu „Saldo“) auf der Seite der Schulden,<br />

so ist Aktivkapital (das heißt Eigenkapital) vorhanden. Findet<br />

sich der Saldo auf der Seite des Vermögens, so ist Passivkapital<br />

(das heißt Verlust) entstanden. Wem dies nicht<br />

sofort deutlich wird, behelfe sich wieder mit einem bildhaften<br />

Vergleich: Differenz bedeutet ja, es ist „weniger“ auf der


Waagschale. Weniger auf der Waagschale „Vermögen“ muss<br />

demnach bedeuten, das Vermögen reicht nicht aus, um die<br />

Schulden zu decken. Umgekehrt ist es natürlich besser.<br />

Die linke Seite der Bilanz wird als Aktiva, die rechte Seite<br />

der Bilanz als Passiva bezeichnet. Die formelle Gliederung<br />

einer Bilanz ist im Handelsgesetzbuch festgelegt. Ebenso<br />

wie beim Inventar werden die Vermögenswerte nach ihrer<br />

Flüssigkeit und die Kapitalpositionen nach ihrer Verfügbarkeit<br />

(der Fälligkeit) geordnet.<br />

§ 266 HGB<br />

(1) Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. Dabei haben<br />

große und mittelgroße Kapitalgesellschaften ... auf der Aktivseite<br />

die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz<br />

3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen<br />

Reihenfolge auszuweisen. Kleine Kapitalgesellschaften<br />

... brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die<br />

nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen<br />

Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der<br />

vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.<br />

In § 266 HGB (2) + (3) ist die Struktur genau vorgegeben.<br />

Hier die leicht angepasste Gliederung für die Bilanz. Zunächst<br />

für die Aktivseite:<br />

Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />

A. Anlagevermögen:<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände:<br />

1 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und<br />

ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an<br />

solchen rechten und Werten;<br />

2 Geschäfts- oder Firmenwert;<br />

3 geleistete Anzahlungen.<br />

II. Sachanlagen:<br />

1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und<br />

Bauten einschließlich der Bauten auf fremden<br />

Grundstücken;<br />

2 technische Anlagen und Maschinen;<br />

3 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;<br />

4 geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.<br />

III. Finanzanlagen:<br />

1 Anteile an verbundenen Unternehmen;<br />

2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen;<br />

53


WISO Buchhaltung 2010<br />

54<br />

3 Beteiligungen;<br />

4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein<br />

Beteiligungsverhältnis besteht;<br />

5 Wertpapiere des Anlagevermögens;<br />

6 sonstige Ausleihungen.<br />

B. Umlaufvermögen:<br />

I. Vorräte:<br />

1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;<br />

2 unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;<br />

3 fertige Erzeugnisse und Waren;<br />

4 geleistete Anzahlungen.<br />

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:<br />

1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;<br />

2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen;<br />

3 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein<br />

Beteiligungsverhältnis besteht;<br />

4 sonstige Vermögensgegenstände.<br />

III. Wertpapiere:<br />

1 Anteile an verbundenen Unternehmen;<br />

2 eigene Anteile;<br />

3 sonstige Wertpapiere.<br />

IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben,<br />

Guthaben bei Kreditinstituten und<br />

Schecks.<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Die Passivseite sollte folgendermaßen aufgebaut sein:<br />

A. Eigenkapital:<br />

I. Gezeichnetes Kapital;<br />

II. Kapitalrücklagen;<br />

III. Gewinnrücklagen:<br />

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;<br />

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.


B. Rückstellungen:<br />

1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;<br />

2 Steuerrückstellungen;<br />

3 sonstige Rückstellungen.<br />

C. Verbindlichkeiten:<br />

1 Anleihen, davon konvertibel;<br />

2 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;<br />

3 erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;<br />

4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;<br />

5 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener<br />

Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;<br />

6 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;<br />

7 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, gegenüber<br />

denen ein Beteiligungsverhältnis steht;<br />

6. sonstige Verbindlichkeiten,<br />

Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />

davon aus Steuern,<br />

davon im rahmen der sozialen Sicherheit;<br />

D. Rechnungsabgrenzungsposten.<br />

Das Handelsgesetzbuch schreibt die Form der Bilanz<br />

also sehr genau vor:<br />

■ Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen<br />

■ Eine bestimmte Gliederung ist einzuhalten<br />

Die Gliederung der Bank im Sinne des HGB ist<br />

bei WISO Buchhaltung vorgegeben.<br />

55


WISO Buchhaltung 2010<br />

Kleine Kapitalgesellschaften können aber eine vereinfachte<br />

Gliederung wählen: Dabei fallen die Positionen der 3.<br />

Gliederungsstufe heraus (also alles, was hinter arabischen<br />

Zahlen aufgeführt ist). Was sind aber kleine Kapitalgesellschaften?<br />

§ 267 HGB Abs. 1<br />

Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens<br />

zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:<br />

1. 4 015 000 Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite<br />

ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs.3)<br />

2. 8 030 000 Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor<br />

dem Abschlussstichtag.<br />

3. Im Jahresdurchschnitt fünfzig Arbeitnehmer.<br />

Die Bezeichnungen Aktiva und Passiva (auch: Aktivseite<br />

und Passivseite) können Sie durchaus wörtlich nehmen:<br />

Die Aktivseite enthält Informationen darüber, wie<br />

die Mittel angelegt wurden (wie investiert wurde). Noch<br />

etwas deutlicher: was mit den zur Verfügung stehenden<br />

Mitteln „aktiv“ gemacht wurde. Die Passivseite gibt Aus-<br />

56<br />

kunft darüber, wo die Mittel herkommen (wie finanziert<br />

wurde), oder anders gesagt: wer jetzt „passiv“ über dieses<br />

Mittel verfügt.<br />

Bei genauerem Hinsehen werden Sie feststellen, dass die<br />

Bilanz nichts anderes ist als ein kurz gefasstes und anders<br />

aufgegliedertes Inventar, dessen Erstellung ebenfalls vom<br />

Gesetzgeber verlangt wird. Sie unterscheidet sich aber dadurch,<br />

dass im Inventar Mengen, Einzelwerte und Gesamtwerte<br />

aufgeführt werden. In der Bilanz genügt die Aufführung<br />

der Gesamtwerte der einzelnen Positionen.<br />

Für die Erstellung der Bilanz gelten einige Grundsätze:<br />

■ Der Grundsatz der Bilanzwahrheit besagt, dass man<br />

weder etwas weglassen noch etwas hinzufügen darf.<br />

■ Der Grundsatz der Bilanzklarheit bedeutet, dass die<br />

Bilanz übersichtlich sein und Menschen mit Sachverstand<br />

einen Einblick in die Vermögensverhältnisse des<br />

Unternehmens geben muss.<br />

■ Der Grundsatz der Bilanzkontinuität drückt aus, dass<br />

die verschiedenen Bilanzen eines Unternehmens einander<br />

in Aufbau und Inhalt entsprechen müssen.


Außerdem sind ständig gleiche Bewertungsgrundsätze zu<br />

benutzen, d.h. es kann nicht jedes Jahr beliebig gewechselt<br />

werden. Der Gestaltungsspielraum bei der Erstellung einer<br />

Bilanz ist also nicht allzu groß. Handels- und steuerrechtliche<br />

Vorschriften sind immer zu berücksichtigen.<br />

Ein wichtiger formaler Anspruch an eine Bilanz ist, dass sie<br />

immer vom Unternehmer unterzeichnet sein muss!<br />

§ 245 HGB<br />

Der Jahresabschluss ist vom Kaufmann unter Angabe des<br />

Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere persönlich haftende<br />

Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.<br />

Die Bilanz ist Ausgangspunkt einer Buchführung (Eröffnungsbilanz)<br />

und Endpunkt einer Buchführung (Schlussbilanz).<br />

Sie wird zur Bestandsklärung auch in kürzeren<br />

Zeiträumen, (etwa als Monats- oder Quartalsbilanz) erstellt<br />

oder für bestimmte Zwecke weiterentwickelt (so zum<br />

Beispiel die Bewegungsbilanz, um die Zahlungsströme zwischen<br />

zwei Bilanzzeitpunkten zu ermitteln).<br />

Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />

Die Beispiel-Bilanz, die aus dem Beispiel-Inventar der Maschinenfabrik<br />

Schneider & Söhne entwickelt werden kann,<br />

sieht folgendermaßen aus:<br />

57


WISO Buchhaltung 2010<br />

Der Ausdruck einer Bilanz gehört heute zu den gängigen<br />

Merkmalen einer Buchhaltungssoftware. Bei WISO<br />

Kaufmann ist diese Option im Modul Buchhaltung unter<br />

Abrechnung/Abschluss - Kontengliederungen drucken<br />

zu finden. Allerdings ist diese Bilanz erst dann Jahresab-<br />

58<br />

schlusstauglich, wenn alle erforderlichen Abschlussbuchungen<br />

vorgenommen wurden. Die Zusammenarbeit mit<br />

einem Steuerberater oder einem Bilanzbuchhalter ist zu<br />

empfehlen.


Die Bilanz wird in WISO Buchhaltung als „Auswertung“ geführt.<br />

Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />

59


WISO Buchhaltung 2010<br />

Achtung: Wer keine Bilanz, sondern eine Einnahme-<br />

Überschussrechnung benötigt, findet diese im gleichen<br />

Menü.<br />

60<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Beachten sie aber, dass der einfache Ausdruck der<br />

Bilanz zum Jahresende noch nicht unbedingt die<br />

sinnvoll richtige Bilanz für den Jahresabschluss ist.<br />

Sprechen Sie vorher mit Ihrem Steuerberater und<br />

nehmen Sie die nötigen Abschlussbuchungen erst<br />

nach seinen Vorgaben vor.<br />

Wie lange müssen alle Unterlagen<br />

aufbewahrt werden?<br />

„Was mich bei meinem früheren Chef immer am meisten<br />

gestört hat, sind die vielen Aktenordner in seinem Büro<br />

gewesen. Jede Rechnung wurde doppelt aufgehoben und<br />

er hat die ganzen Belege für Jahre zurück noch aufgehoben,<br />

ich glaube Ordner gesehen zu haben, die waren zehn<br />

Jahre alt. Das habe ich mir vorgenommen: in meinem Büro<br />

herrscht Ordnung und Übersicht. Neben dem laufenden Jahr<br />

sind noch die beiden vorherigen vertreten. Den Rest interessiert<br />

kein Schwein mehr – der kommt in den Schredder.“<br />

„Den Zahn werden Sie sich wohl ziehen lassen müssen,<br />

Herr Moritz.“<br />

„Wie bitte? Was sagen Sie da?“<br />

„Es gibt gesetzliche Aufbewahrungsfristen und die besagen,<br />

dass bestimmte Dokumente – zum Beispiel die Bilanzen<br />

– zehn Jahre aufbewahrt werden müssen.“<br />

„Oh nein!“<br />

Dass Unterlagen der Buchhaltung nicht einfach vernichtet<br />

werden können, müsste auch ohne gesetzliche Regelung<br />

jedem deutlich sein. Einmal ist ja jeder Unternehmer trotz<br />

positiver Ausrichtung auf die Zukunft auch auf Daten der<br />

Vergangenheit angewiesen. Zum anderen interessiert sich<br />

auch das Finanzamt für diese Aufzeichnungen, um bei<br />

Bedarf eine Prüfung vornehmen zu können, die feststellt,<br />

ob Steuererklärungen korrekt abgegeben wurden. Die Aufbewahrungsfrist<br />

ist allerdings begrenzt. Die gesetzlichen<br />

Grundlagen dazu finden sich wieder im Handelsgesetzbuch<br />

(HGB):


§ 257 HGB<br />

(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die folgenden Unterlagen<br />

geordnet aufzubewahren:<br />

1. Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse,<br />

Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte<br />

...<br />

2. die empfangenen Handelsbriefe,<br />

3. Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe,<br />

4. Belege für Buchungen in den von ihm nach § 238 Abs.<br />

1 zu führenden Büchern (Buchungsbelege).<br />

(4) Die in Absatz 1 Nr. 1 und 4 aufgeführten Unterlagen<br />

sind zehn Jahre, die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten<br />

Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren.<br />

(5) Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des<br />

Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Handelsbuch<br />

gemacht, das Inventar aufgestellt, die Eröffnungsbilanz<br />

oder der Jahresabschluss festgestellt, der<br />

Konzernabschluss aufgestellt, der Handelsbrief empfangen<br />

oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden<br />

ist.<br />

Dieser Paragraf regelt deutlich:<br />

Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />

■ 10 Jahre sind Inventare, Bilanzen, Jahresabschlüsse<br />

und so weiter, sowie die Buchungsbelege<br />

■ 6 Jahre Geschäftsbriefe (der Gesetzgeber spricht von<br />

„Handelsbriefen“) beziehungsweise deren Kopien aufzuheben.<br />

Dabei ist darauf zu achten, dass das Jahr, in dem der Beleg<br />

entstanden ist, nicht mitgezählt wird.<br />

In mittleren und großen Unternehmen mit erheblichem<br />

Beleganfall kann es sinnvoll sein, nicht die Belege selbst,<br />

sondern eine Kopie mittels Mikrofilm oder einem anderen<br />

Datenträger aufzubewahren. Hierzu ist ebenfalls im Handelsgesetzbuch<br />

etwas zu finden (§ 257 HGB).<br />

Bilanzen und Jahresabschlüsse dürfen nicht ausschließlich<br />

auf einem Datenträger aufbewahrt werden. Auch das<br />

Original ist zehn Jahre lang vorzuhalten. Für den Rest der<br />

Buchhaltungsunterlagen gilt, dass ein Gerät zur jederzeitigen<br />

Sichtbarmachung der Belegkopien vorhanden ist. Die<br />

Aufbewahrung auf sonstigen Datenträgern (Diskette, Festplatte,<br />

Magnetband, CD-ROM) ist zwar theoretisch möglich,<br />

scheitert momentan aber noch an der Sicherheit bei<br />

langfristiger Aufbewahrung. Kein (magnetischer und opti-<br />

61


WISO Buchhaltung 2010<br />

scher) Datenträger kann bisher die Daten über die vorgeschriebene<br />

Zeit (6 beziehungsweise 10 Jahre) mit absoluter<br />

Sicherheit aufbewahren.<br />

Eröffnungs(bilanz)buchungen durchführen<br />

62<br />

Nach dem Anlegen eines<br />

Mandanten ist die Buchhaltung<br />

zunächst leer. Das Buchen<br />

der Eröffnungsbuchungen<br />

sollte vor dem Buchen<br />

der eigentlichen Geschäftsvorfälle<br />

vorgenommen werden.<br />

Auf den ersten Blick erschließt<br />

sich nicht, wo diese<br />

Buchungen vorgenommen<br />

werden, deshalb hier eine<br />

kurze Anleitung dazu:<br />

Gechäftsvorfälle enthält<br />

alle Buchungsdialoge<br />

– manchmal aber<br />

etwas versteckt.<br />

1. Aktivieren Sie den Bereich Geschäftsvorfälle im Modul<br />

Buchhaltung.<br />

2. Wählen Sie Plus – Optionen – Eröffnungswerte erfassen.<br />

3. Im Dialogfenster EB-Werte für erfassen tragen<br />

Sie die Bilanzwerte des Vorjahres ein.


Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />

Eröffnungsbilanzwerte können in einer übersichtlichen Tabelle erfasst werden, die auf dem Kontenrahmen<br />

basiert, der dem Mandanten zugeordnet wurde.<br />

63


WISO Buchhaltung 2010<br />

4. Mit einem Klick auf die Schaltfläche Übernehmen,<br />

werden die Buchungssätze erzeugt.<br />

Sie finden die Buchungen kurz darauf im Hauptbuch wieder.<br />

Als Gegenkonto wurde ein Saldovortragskonto benutzt.<br />

Als Belegnummer fungiert ein „EB“ (für Eröffnungsbuchung)<br />

und als Text wird auf den Abschluss des Vorjahres<br />

verwiesen.<br />

Wichtig: Über Optionen > Eröffnungsbuchungen<br />

erzeugen können erzeugen Sie im neuen Wirtschaftsjahr<br />

Eröffnungsbuchungen aus den Buchungen des vorherigen<br />

Wirtschaftsjahres. Das ist sogar möglich, bevor das alte<br />

Wirtschaftsjahr abgeschlossen ist. Ein Assistent regelt das<br />

weitere Vorgehen.<br />

64


Lese-Ausflug 3: Erbsenzähler ...<br />

Die Eröffnungsbuchungen werden nach dem Eintrag der vorjährigen Bilanzwerte durch Mausklick erzeugt.<br />

65


WISO Buchhaltung 2010<br />

66<br />

Wurde bereits ein Wirtschaftsjahr mit WISO Buchhaltung geführt, übernimmt ein Assistent<br />

die Eröffnungsbuchungen daraus.


Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />

Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />

„Etwas, das Sie sich ganz schnell angewöhnen sollten,<br />

ist das Sammeln von Quittungen.“ sagte Herr Felleisen.<br />

„Diese lästigen Zettel, die man überall an den Kassen bekommt?“<br />

„Ja genau. Haben Sie eigentlich die Quittung vom Kaffee<br />

noch, den Sie mir spendiert haben?“<br />

„Um Gottes Willen – nein!“ sagt Herr Moritz entrüstet.<br />

„Sehen Sie, dass ist ein Fehler.“<br />

„Was hat denn der Kaffee mit meinem künftigen Geschäft<br />

zu tun?“<br />

„Sie haben von mir eine kostenlose Erstberatung bekommen.<br />

Das ist nun nicht mehr zu ändern. Hätten Sie eine<br />

Quittung aufgehoben, dann hätten Sie die Bewirtungskosten<br />

zumindest teilweise von den Steuern absetzen können.<br />

Wir haben uns ja nicht privat unterhalten sondern über<br />

ihren Vorsatz, sich Selbstständig zu machen.“<br />

„Und das erkennt das Finanzamt tatsächlich an?“<br />

„Wenn Sie das gut begründen – und vor allem belegen –<br />

können, selbstverständlich.“<br />

„Das wird dann ja eine ordentliche Zettelwirtschaft“ sagt<br />

Herr Moritz etwas griesgrämig.<br />

„Buchhaltung ist keine Zettelwirtschaft. Es kommen zwar<br />

viele Belege zusammen, die gehören aber geordnet, gebucht<br />

und abgelegt. Und dann lässt sich jeder Zettel … pardon …<br />

jeder Beleg immer schnell finden und vorzeigen.“<br />

„Na, da muss ich aber umdenken lernen.“<br />

„Aber möglichst schnell. Und halten Sie sich an den Grundsatz:<br />

‘Lieber zu viel Belege gesammelt, als zu wenige.‘ Überflüssige<br />

Belege können Sie später immer noch wegwerfen,<br />

fehlende Belege zu beschaffen ist, selbst wenn es möglich<br />

ist, meistens mit unnötigem Aufwand verbunden.“<br />

67


WISO Buchhaltung 2010<br />

Ordentliche Verhältnisse: Belege und andere Papiere<br />

Eine gute Buchhaltung beginnt vor dem Buchen. Keinesfalls<br />

darf es so etwas wie einen Schuhkarton mit Quittungen<br />

und Belegen geben – auch in der vereinfachten Buchführung,<br />

der Einnahme-Überschussrechnung nicht. Das<br />

sicher notwendige Ablagekörbchen ist besser gar nicht erst<br />

zu groß und sollte nie vor Papieren überquellen.<br />

Was ist ein Beleg?<br />

In der Buchhaltung werden die Vorgänge des Unternehmens<br />

in Zahlen erfasst und abgebildet. Aus ihnen ergibt<br />

sich der Zustand des Unternehmens in Vermögen und<br />

Schulden (statisch: Bilanz) und die Ertragslage des Unternehmens<br />

in Gewinn und Verlust (periodenbezogen: Gewinn-<br />

und Verlustrechnung). All diesen Vorgängen liegen<br />

Belege zugrunde. Oder anders gesagt: Alles, was Auswirkungen<br />

hat, spiegelt sich in einem Beleg wieder. Auf Grund<br />

dieser Belege wird gebucht. Einer der wichtigsten Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung lautet deshalb:<br />

68<br />

Keine Buchung ohne Beleg<br />

Belege entstehen im Geschäftsalltag. Sie gelangen von<br />

außen (als Fremdbeleg) und innen (als Eigenbeleg) in die<br />

Buchhaltung. Fremdbelege sind zum Beispiel: Eingangsrechnungen<br />

und Gutschriften von Lieferanten, Kontoauszüge<br />

der Banken, Quittungen, Postbelege. Beispiele<br />

für Eigenbelege sind: Kopien von Ausgangsrechnungen,<br />

Lohn- und Gehaltslisten, Materialentnahmescheine, Spesenabrechnungen,<br />

selbst ausgestellte Quittungen und so<br />

weiter. Fehlt für irgendeinen Vorgang ein Beleg, so kann<br />

ein Ersatzbeleg erstellt werden, der neben Datum, Grund<br />

und Höhe der Einnahme oder Ausgabe möglichst auch einen<br />

Hinweis auf den Grund für die Ausstellung des Ersatzbelegs<br />

angibt.


w<br />

WISO Tipp<br />

Es gibt zahlreiche Situationen, in denen ein Beleg<br />

nicht zu erbringen ist – sei es an der Parkuhr, in der<br />

Telefonzelle und durchaus auch einmal im Geschäft,<br />

in dem Sie von der Bedienung unfreundlich angeschaut<br />

werden, weil hinter Ihnen eine Reihe anderer<br />

Kunden wartet. Dann nehmen Sie den Kassenbon<br />

für die belegten Brötchen mit und machen daraus<br />

einen Eigenbeleg, in dem Sie die nötigen Angaben<br />

ergänzen. Oder – wenn Sie gar nichts an „Beleg“<br />

haben – machen Sie Ihre Angaben auf einem weißen<br />

Blatt Papier. Am besten ist es, wenn Sie einen solchen<br />

„Eigenbeleg“ dann auch noch von einem Zeugen mit<br />

abzeichnen lassen. Vorsteuerabzug mit solch einem<br />

Beleg ist allerdings nicht möglich.<br />

Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />

Vom Beleg zur Buchung<br />

Ein Beleg ist also immer der Ausgangspunkt für eine Buchung<br />

in der Buchhaltung. Deshalb ist es wichtig, diesem<br />

die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. Der Weg des<br />

Belegs durch die Buchhaltung ist in der Regel folgender:<br />

1. Der Beleg wird zunächst geprüft, sowohl sachlich als<br />

auch rechnerisch.<br />

2. Dann werden die Belege für die Buchung vorbereitet.<br />

Sie erhalten eine fortlaufende Nummer und die Kontierung.<br />

Das heißt, der Buchungssatz wird auf dem Beleg<br />

vermerkt in Form der Kontennummern.<br />

3. Oft werden die Belege noch sortiert (zum Beispiel nach<br />

dem Buchungsvorgang, dem Ablagesystem).<br />

4. Nun werden die Belege gebucht. Um eine eindeutige<br />

Zuordnung zwischen Beleg und Buchung zu erzeugen,<br />

werden mindestens die Belegnummer und die Belegart<br />

bei der Buchung angegeben.<br />

5. Anschließend werden die Belege mit einem Buchungsvermerk<br />

versehen und abgelegt.<br />

Eine übersichtliche Belegablage ist Grundvoraussetzung<br />

für eine ordnungsmäßige Buchführung. Lässt man Belege<br />

69


WISO Buchhaltung 2010<br />

nicht auflaufen, so hat man damit auch immer einen aktuellen<br />

Zugriff, falls Fragen auftauchen. Im Ordner nachgeschlagen,<br />

möglichst direkt über die Belegnummer, die in<br />

der WISO Buchhaltung schnell zu finden ist, bringt einen<br />

schnelleren Erfolg, als das Durchsuchen eines umfangreichen<br />

Papierstapels.<br />

EDV und Buchhaltung<br />

Wie schon angemerkt, buchen heute nur wenige noch mit<br />

der Hand in richtige Bücher, was auf der einen Seite schade<br />

ist, weil diese Art der Buchhaltung das Verständnis erheblich<br />

erleichtert. Andererseits ist diese Art Buchhaltung immer<br />

dann arbeitsintensiv, wenn viele Belege anfallen und<br />

wenn auf die Auswertungen viel Wert gelegt wird.<br />

Buchhaltung wird heute weitgehend mithilfe der EDV geführt.<br />

Die Vorteile liegen auf der Hand:<br />

■ Der Computer übernimmt aufwendige Zuordnungsaufgaben<br />

schneller und sicherer als der Mensch.<br />

■ Abschlüsse erledigt der Computer ebenfalls schneller<br />

und genauer, da es sich um systematisierbare Aufgaben<br />

handelt.<br />

70<br />

■ Auswertungen können fast beliebig aus dem vorhandenen<br />

Zahlenmaterial und mit wenig Aufwand erstellt<br />

werden.<br />

■ Vorgänge können wiederholt werden. Sind Buchungen<br />

für einen Abschluss vergessen worden, so können diese<br />

eingegeben und der Abschluss wiederholt werden,<br />

ohne dass viel Aufwand betrieben werden muss.<br />

Es lassen sich aber auch Nachteile der EDV-Buchführung<br />

ausmachen. Der Wesentlichste ist, dass es sich um ein<br />

Blackbox-System handelt. Der Anwender sieht nicht mehr,<br />

wie es drinnen aussieht. Auch Fachwissen ist nur noch begrenzt<br />

für die Buchungserfassung nötig. Man braucht sich<br />

ja nur vom Programm leiten lassen, und die Buchhaltung<br />

„geschieht wie von selbst“. Das ist aber ein Trugschluss!<br />

Das Programm nimmt lediglich die Routinearbeiten und das<br />

Verbuchen ab. Was aber auf den Konten steht, wird nach<br />

wie vor von den buchenden Personen bestimmt. Auf gediegene<br />

Grundkenntnisse der doppelten Buchführung ist deshalb<br />

auch bei einer EDV-Buchhaltung nicht zu verzichten.<br />

Auch der Gesetzgeber trägt dem Trend zur EDV-Buchführung<br />

Rechnung und hat die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen<br />

Speicherbuchführung“ (GoS) erlassen. Diese Grundsätze<br />

sind vom „Ausschuss für wirtschaftliche Verwaltung


in Wirtschaft und öffentlicher Hand e.V. (AWV), Eschborn“<br />

unter Mitwirkung einer Arbeitsgruppe „Speicherbuchführung“<br />

der obersten Finanzbehörden des Bundes und der<br />

Länder ausgearbeitet worden. Einige wesentliche Auszüge<br />

daraus werden in den folgenden Texten aufgeführt.<br />

Zunächst gilt für die Anwendung der GoS:<br />

Anwendung der GoS<br />

I. Rechtsgrundlage, Wesen und<br />

Anwendungsbereich<br />

Nach § 146 Abs. 5 der Abgabenordnung 1977 (AO) können<br />

die nach steuerlichen Vorschriften zu führenden Bücher<br />

und sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern<br />

geführt werden, soweit diese Form der Buchführung einschließlich<br />

des dabei angewandten Verfahrens den Grundsätzen<br />

ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht ...<br />

II. Belegaufbereitung und Belegfunktion.<br />

Bei ADV-Buchführung kann durch Programm sichergestellt<br />

werden, dass alle Vorgänge vergleichbarer Ausgangslage<br />

einheitlich verarbeitet werden. Es ist in einem solchen Fall<br />

nicht erforderlich, die Verarbeitung jedes einzelnen Vorgangs<br />

zu belegen, sondern es genügt, wenn der Nachweis<br />

Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />

für dieselbe Kategorie von Buchungsvorfällen nur einmal<br />

geführt wird ...<br />

Der Verzicht auf einen herkömmlichen Beleg darf die Möglichkeit<br />

der Prüfung des betreffenden Buchungsvorgangs in<br />

formeller und sachlicher Hinsicht nicht beeinträchtigen.<br />

III. Buchung<br />

Eine „verarbeitungsfähige Speicherung“ eines Geschäftsvorfalls<br />

... ist gegeben, wenn nach der Organisation und<br />

Technik der jeweiligen Buchführung alle Voraussetzungen<br />

für die endgültige Verarbeitung der Angaben über den Geschäftsvorfall,<br />

insbesondere auch für seine sach- und personenkontenmäßige<br />

Verbuchung, vorliegen und die Daten<br />

außerdem gegen eine unbefugte oder unkontrollierbare<br />

Veränderung gesichert sind ...<br />

IV. Dokumentation und Prüfbarkeit<br />

Für jedes ADV-Verfahren ist eine Dokumentation zu erstellen<br />

(Verfahrensdokumentation). Unter einer Dokumentation<br />

ist im Zusammenhang mit ADV-Buchführungen eine<br />

Sammlung von Unterlagen zu verstehen, die sicherstellen<br />

soll, dass solche Buchführungen innerhalb angemessener<br />

Zeit prüfbar sind ...<br />

71


WISO Buchhaltung 2010<br />

Daraus ergibt sich, dass nicht irgendwie mit dem Computer<br />

Buchführung gemacht werden kann. Wer sich ein Buchführungsprogramm<br />

„bastelt“ – sei es durch direkte Programmierung<br />

oder über eine Anwendung wie eine Tabellenkalkulation<br />

– hat zunächst eine ausreichende Dokumentation<br />

darüber zu erstellen. Nur dann erkennt das Finanzamt diese<br />

Buchhaltungssoftware an.<br />

Wichtig: Bei Kauf eines Buchhaltungsprogramms ist<br />

darauf zu achten, dass es den GoB/GoS entspricht. Bei der<br />

WISO Buchhaltung ist dies der Fall.<br />

Auch wenn es sich im Text zur Anwendung der GoS so<br />

anhört: Auf Belege kann auch bei einer EDV-Buchhaltung<br />

nicht verzichtet werden. Nur bei standardisierten Buchungsvorgängen<br />

kann auf „traditionelle“ Belege dann<br />

verzichtet werden, wenn über das Verfahren eine Dokumentation<br />

vorliegt, die belegt, dass der „Dauerbeleg“ den<br />

GoB entspricht.<br />

GoS (in Auszügen)<br />

1. Einleitung<br />

1.0 Die elektronische Datenverarbeitung (EDV) löst zunehmend<br />

die alten Buchführungstechniken ab. So können die<br />

Handelsbücher, Bücher und die sonst erforderlichen Auf-<br />

72<br />

zeichnungen mithilfe der Speichertechnik der EDV geführt<br />

werden (Speicherbuchführung). ...<br />

1.2 Die Speicherbuchführung besteht darin, dass die Buchungen<br />

auf maschinell lesbaren Datenträgern aufgezeichnet<br />

(gespeichert) und bei Bedarf für den jeweils benötigten<br />

Zweck einzeln oder kumulativ (verdichtet) lesbar gemacht<br />

werden. Die Buchungen müssen insbesondere einzeln und<br />

geordnet nach Konten und diese fortgeschrieben nach<br />

Kontensummen oder Salden sowie nach Abschlusspositionen<br />

dargestellt werden können. Sie müssen jederzeit in<br />

angemessener Frist lesbar gemacht werden können ...<br />

1.3 Für die Speicherbuchführung gelten die Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung in gleicher Weise wie für<br />

andere Techniken der Buchführung ...<br />

2. Belegaufbereitung und Belegfunktion<br />

2.0 Buchungen müssen auch bei der Speicherbuchhaltung<br />

durch Einzel-, Sammel- oder Dauerbelege (Eigen-, Fremdbelege)<br />

nachgewiesen werden.<br />

2.1 Die Belege sind so aufzubereiten, dass eine ordnungsmäßige<br />

Verarbeitung in der Speicherbuchführung möglich<br />

ist und die sachliche und zeitliche Zuordnung der Geschäftsvorfälle<br />

nachgeprüft werden kann ...


3. Buchung<br />

3.0 Geschäftsvorfälle sind ordnungsgemäß gebucht, wenn<br />

sie nach einem Ordnungsprinzip zeitgerecht erfasst und<br />

mit Zuordnungsmerkmalen (Kontenfunktion) und Identifizierungsmerkmalen<br />

(Belegfunktion) auf einem Datenträger<br />

... verarbeitungsfähig gespeichert sind. Die Vollständigkeit<br />

und die formale Richtigkeit der Datenerfassung müssen<br />

gewährleistet sein.<br />

3.1 Wird eine Buchung verändert, so muss ihr ursprünglicher<br />

Inhalt feststellbar bleiben, zum Beispiel durch Protokolle<br />

(Fehlerlisten) über durchgeführte Änderungen. Diese<br />

Änderungsnachweise sind aufzubewahren.<br />

3.2 Werden Daten vor dem Abschluss der Buchungen, zum<br />

Beispiel wegen offenbarer Unrichtigkeit geändert, braucht<br />

der ursprüngliche Inhalt nicht feststellbar zu sein.<br />

4. Kontrolle und Abstimmung<br />

4.0 Die Vollständigkeit der auf Datenträgern aufgezeichneten<br />

Buchungen sind durch geeignete organisatorische<br />

Vorkehrungen, zum Beispiel durch programmierte und/<br />

oder andere Kontrollen, sicherzustellen. Für Aufzeichnungen<br />

über Kontrollen und Abstimmungen gelten, soweit sie<br />

Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />

Buch- oder Belegfunktion erfüllen, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.<br />

5. Datensicherung<br />

5.0 Der Buchführungspflichtige ist während der Aufbewahrungsfristen<br />

für die sichere und dauerhafte Speicherung<br />

der Daten verantwortlich; er hat sie vor Verfälschung<br />

zu schützen ...<br />

6 Dokumentation und Prüfbarkeit<br />

6.0 Die Speicherbuchführung muss wie jede Buchführung<br />

von einem sachverständigen Dritten hinsichtlich ihrer formellen<br />

und sachlichen Richtigkeit prüfbar sein.<br />

Bei genauer Betrachtung dieser Grundsätze zeigt sich, dass<br />

auch bei der Buchführung mittels EDV nicht auf Grundsätzliches<br />

verzichtet werden kann. Das Programm mag einiges<br />

an Arbeit abnehmen. Fehler können aber auch hier<br />

nicht einfach ungeschehen gemacht werden.<br />

An dieser Stelle bietet die EDV-Buchführung aber eine erhebliche<br />

und erlaubte Erleichterung: Buchen ist nämlich<br />

auf zwei Arten möglich: im Dialog und als Stapel. Im ersten<br />

Fall fragt das Programm über eine Erfassungsmaske oder<br />

so genannte Dialogbox alle benötigten Details für eine Bu-<br />

73


WISO Buchhaltung 2010<br />

chung (Konten, Belegnummer, Belegtext, Beträge) ab und<br />

führt anschließend die Buchung aus. Jetzt gilt 3.1 der GoS:<br />

Eine Veränderung dieser Buchung ist „undokumentiert“<br />

nicht mehr möglich.<br />

Diese Art der Dialogbuchung bietet sich deshalb nur bei<br />

Einzelbuchungen und größtmöglicher Sicherheit, dass keine<br />

Fehler im Buchungssatz enthalten sind, an. Andernfalls<br />

– und das trifft sicherlich auf die meisten Buchungsvorgänge<br />

im Alltag zu – wählt man die Stapelbuchung. Hierbei<br />

werden alle anliegenden Buchungen ebenfalls über<br />

eine Erfassungsmaske oder Dialogbox erfasst. Diese werden<br />

dann aber nicht gleich verbucht, sondern in einem Stapel<br />

abgelegt. Es ist jetzt möglich, jede Buchung noch einmal zu<br />

prüfen und zu kontrollieren. Das kann am Bildschirm passieren<br />

oder auch auf einem Ausdruck des Stapels. Innerhalb<br />

dieses Stapels ist jede Korrektur „undokumentiert“ möglich<br />

(3.2 der GoS), zum Beispiel auch das Löschen kompletter<br />

Buchungssätze.<br />

74<br />

Erst der Buchungslauf …<br />

Die Art und Weise, wie zwischen Stapel und Dialog gewechselt<br />

wird, beziehungsweise wie Stapelbuchungen in<br />

die eigentliche Buchhaltung übernommen werden, ist von<br />

Programm zu Programm unterschiedlich. Bei der WISO<br />

Buchhaltung buchen Sie zunächst immer im Stapel.


… für das Hauptbuch übernimmt die Buchungen aus dem Stapel.<br />

Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />

75


WISO Buchhaltung 2010<br />

„Erst heißt es, die Belege sollen nicht gestapelt werden und<br />

dann doch wieder.“<br />

„Das haben Sie falsch verstanden, Herr Moritz. Nicht die<br />

Belege werden gestapelt sondern die Buchungssätze im<br />

Programm.“<br />

„So ist das also. Gebucht wird in ganzen Sätzen? Gibt’s<br />

dafür auch eine eigene Grammatik?“<br />

„Tatsächlich! Das haben Sie gar nicht einmal falsch formuliert.<br />

Der Aufbau eines Buchungssatzes unterliegt strengen<br />

Regeln. Die wichtigsten sind, dass immer mindestens ein<br />

Soll-Konto und ein Haben-Konto angesprochen werden<br />

müssen und dass die Summen der Soll- und Habenseiten<br />

in einer Buchung gleich sein müssen.“<br />

„Klingt gar nicht so kompliziert.“<br />

„Ist es auch nicht. Wenn man das Prinzip einmal verinnerlicht<br />

hat, kann man sich ganz auf die anderen Buchungsdetails<br />

konzentrieren.“<br />

„Andere Buchungsdetails klingt aber wieder Besorgniserregend.“<br />

„Es gibt wohl so gut wie kein Fachgebiet, in dem man alles<br />

auf einmal lernt. Würde man das versuchen, erschien<br />

76<br />

einem plötzlich alles kompliziert. Deshalb ist es auch in<br />

der Buchhaltung keine schlechte Idee, die Zusammenhänge<br />

nach und nach zu erlernen. Dann ist jedes weitere<br />

Detail nicht komplizierter als die Art und Weise, wie ein<br />

Buchungssatz gebildet wird. Wenn es wirklich mal kompliziert<br />

und schwer verständlich wird, dann hängt das nicht<br />

mit der Buchhaltung sondern mit Sachen zusammen, die<br />

außerhalb liegen.“<br />

„Und das wären zum Beispiel?“<br />

„Na das Steuerrecht oder das Gesellschaftsrecht.“<br />

„Ich hab’s doch geahnt“, stöhnt Herr Moritz. „Sie hätten<br />

mich vielleicht doch besser nicht vom Kauf der Steuerhandbücher<br />

abhalten sollen, Herr Felleisen.“<br />

Mario Felleisen lacht. „Die hätten Ihnen wenig gedient. Das<br />

ist totes Papier, das Ihnen auch nicht weiter hilft, wenn es<br />

kompliziert wird. Gut, später ist es nicht verkehrt, sich auch<br />

mit Steuerrecht und den jeweils aktuellen Veränderungen<br />

auseinanderzusetzen. Machen Sie das aber lieber im Dialog<br />

mit Fachleuten, etwa ihrem Steuerberater.“<br />

„Womit wir nach dem Stapel jetzt endlich auch den Dialog<br />

erreicht haben“ schmunzelt Herr Moritz.


Der Buchungssatz –<br />

Grundlage jeder Buchung<br />

Im Verlauf dieses Buches wurde bereits mehrfach vom „<br />

Buchungssatz“ gesprochen. Es ist längst fällig, diesen Begriff<br />

zu erläutern. Vereinfacht gesagt ist ein Buchungssatz<br />

eine Anweisung, auf welchen Konten – und auf welcher<br />

Kontoseite – bei einem Geschäftsvorgang gebucht werden<br />

soll. Jedem Geschäftsvorgang liegt ein Beleg zugrunde und<br />

von jeder Buchung wird ein Buchungssatz gebildet. Für den<br />

erfahrenen Buchhalter in der Praxis besteht der Buchungssatz<br />

in einer Eintragung der Konten auf dem Beleg (oder<br />

in eine Buchungsliste), der anschließend manuell oder per<br />

EDV ins Journal aufgenommen wird. Während des Erlernens<br />

(im Selbststudium oder in Lehrgängen und Schulen)<br />

werden die Buchungssätze ausformuliert.<br />

Ein einfacher Buchungssatz hat immer die Form:<br />

SOLL an HABEN, Betrag.<br />

Solch ein Buchungssatz könnte sein:<br />

Kasse an Bank, 2.000 Euro.<br />

Für den Buchhalter bedeutet dies: 2.000 Euro in die Kasse<br />

gelegt (Buchung auf der Soll-Seite des Kontos), die zuvor<br />

von der Bank abgehoben wurden (Buchung auf der Haben-<br />

Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />

seite des Kontos). Der zugrunde liegende Beleg ist in der<br />

Regel der Kontoauszug der Bank.<br />

„Moment!“ werden Sie vielleicht sagen. „Wieso steht der<br />

Betrag bei der Kasse im Soll und bei der Bank im Haben?<br />

In die Kasse haben wir doch gerade etwas hineingelegt<br />

und bei der Bank weggenommen? Auf dem Kontoauszug<br />

der Bank erscheinen doch alle negativen Buchungen (also,<br />

wenn wir etwas abheben) im Soll und wenn etwas hinzukommt<br />

im Haben!“<br />

Von diesem Vergleich müssen Sie sich zunächst befreien.<br />

Was wie auf den Konten innerhalb einer Buchführung gebucht<br />

wird, hängt davon ab, welche Konten angesprochen<br />

werden. Die Seiten der Bilanz heißen nicht SOLL und HA-<br />

BEN, wie bei den einzelnen Konten, sondern AKTIVA und<br />

PASSIVA. Entsprechend heißen die Konten, die aus der<br />

Aktivseite der Bilanz entwickelt werden, Aktivkonten. Bei<br />

den Aktivkonten stehen im Soll grundsätzlich der Anfangsbestand<br />

und die Zugänge. Im Haben werden die Abgänge<br />

eingetragen und der Endbestand ermittelt. Da Kasse<br />

und Bank beides Aktivkonten sind (die Bank zumindest in<br />

diesem Beispiel), müssen die Einträge entsprechend dem<br />

obigen Buchungssatz behandelt werden. Zugänge kommen<br />

bei der Kasse ins Soll (wir haben ja etwas hineingelegt)<br />

77


WISO Buchhaltung 2010<br />

und Abgänge bei der Bank ins haben (wir haben ja Geld<br />

dort weggeholt).<br />

Die Kasse ist „Schuldner“ der Bank. Sie hat von dieser den<br />

Geldbetrag bekommen. Entsprechend findet eine Eintragung<br />

im Soll bei der Kasse und im Haben bei der Bank (sie<br />

ist „Gläubiger“) statt.<br />

Für alles den richtigen Rahmen finden:<br />

Konten und Klassen<br />

Was ein Konto ist, wurde in einem vorangegangenen Kapitel<br />

bereits knapp erläutert. Die Ausführungen zum „Buchungssatz“<br />

machen aber bereits deutlich, dass es ein differenzierteres<br />

Bild der Konten in der Buchhaltung gibt.<br />

Die Bilanz muss vor Beginn der eigentlichen Geschäftstätigkeit<br />

in Konten aufgelöst werden, ganz gleich, ob bei<br />

Beginn der Geschäftstätigkeit überhaupt oder zu Beginn<br />

eines neuen Geschäftsjahres. Aus dieser Auflösung resultieren<br />

bereits zwei Arten von Konten: die Aktivkonten – die<br />

im vorangegangenen Abschnitt zum Buchungssatz bereits<br />

erläutert wurden – und die Passivkonten. Diese Aktiv- und<br />

Passivkonten werden auch Bestandskonten genannt, da<br />

auf ihnen die Bestände des Unternehmens enthalten sind<br />

(also alles das, was im Inventar erwähnt wird).<br />

78<br />

Darüber hinaus gibt es aber auch noch die Erfolgskonten,<br />

auf denen die Buchungen erfasst werden, die erfolgsrelevant<br />

sind. Durch den Abschluss dieser Konten werden damit<br />

die eigentlichen Unternehmenserfolge sichtbar. Man<br />

bucht hier also die Erträge und Aufwendungen des Unternehmens.<br />

Sind die Erträge größer als die Aufwendungen,<br />

ergibt sich ein Gewinn. Sind die Aufwendungen größer als<br />

die Erträge, so ergibt sich ein Verlust. Die Zusammenfassung<br />

aller Erfolgskonten findet (beim Monats- und Jahresabschluss)<br />

in der Gewinn- und Verlustrechnung (der so<br />

genannten GuV-Rechnung) statt.<br />

Um die Buchhaltung möglichst einheitlich zu gestalten,<br />

wurden so genannte Kontenrahmen definiert, welche die<br />

verschiedenen Kontenarten in Gruppen (den so genannten<br />

Kontenklassen) zusammenfassen und nummerieren. Es<br />

gibt eine ganze Reihe Kontenrahmen für die verschiedenen<br />

Wirtschaftszweige wie Einzelhandel, Großhandel, Industrie,<br />

Banken und so weiter. Diese Kontenrahmen sind allerdings<br />

so weit generalisiert, dass jeder Betrieb sich daraus einen<br />

individuellen Rahmen zusammensetzen kann.


w<br />

WISO Tipp<br />

Grundsätzlich ist es auch möglich, einen eigenen<br />

Kontenrahmen zudefinieren, da ein bestimmter Rahmen<br />

ja nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Allerdings<br />

muss man dabei aufpassen, dass folgende gesetzliche<br />

Vorschrift eingehalten wird.<br />

§ 238 HGB Abs. 1<br />

... Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem<br />

sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen<br />

Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage<br />

des Unternehmens vermitteln kann ...<br />

Eine weite Verbreitung haben heute die standardisierten<br />

Kontenrahmen der DATEV (SKR 01, SKR 02, SKR 03 und<br />

SKR 04) gefunden. Diese Kontenrahmen sind weniger auf<br />

Branchen als auf Unternehmensformen ausgerichtet: SKR<br />

01 für kleine Personengesellschaften, SKR 02 für kleine<br />

Kapitalgesellschaften. SKR 03 und SKR 04 sind wesentlich<br />

stärker untergliedert und erfüllen so eher die Erfordernisse<br />

des Bilanzrichtliniengesetzes vom 19.12.1985. Davon<br />

Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />

abgeleitet werden eine Reihe von branchenorientierten<br />

Kontenrahmen angeboten, die ebenfalls durch die DATEV<br />

standardisiert sind.<br />

Die WISO Software enthält mehrere standardisierte<br />

Kontenrahmen.<br />

79


WISO Buchhaltung 2010<br />

Im Buchhaltungsmodul von WISO Kaufmann finden Sie<br />

eine ganze Reihe dieser Kontenrahmen. Bei der Neuanlage<br />

eines Mandanten können Sie den passenden Kontenrahmen<br />

auswählen. Jeder dieser Kontenrahmen kann noch einmal<br />

bearbeitet und für eigene Zwecke angepasst werden.<br />

80<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Sie können für einen Mandanten auch die Ist-Versteuerung<br />

mit doppelter Buchführung wählen. Das<br />

ist besonders dann interessant, wenn ein späterer<br />

Umstieg von der EÜR auf die Soll-Versteuerung<br />

vorgesehen ist.


Ein Konto anpassen<br />

Um einen Kontendatensatz zu ändern gehen Sie folgendermaßen<br />

vor:<br />

1. Markieren Sie Überblick/Stammdaten.<br />

2. Wählen Sie im rechten Bereich das Register Kontenplan.<br />

3. Wählen Sie das gewünschte Konto durch Doppelklick<br />

aus (oder durch einfaches Markieren und über die<br />

Schaltfläche Ändern).<br />

4. Nehmen Sie Ihre Änderungen in der Bildschirmmaske<br />

vor.<br />

5. Bestätigen Sie Ihre Änderungen mit OK.<br />

Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />

81


WISO Buchhaltung 2010<br />

82<br />

Konten lassen sich an eigene Erfordernisse anpassen.


Auf der Registerkarte Budget können Sie Budgetbeträge<br />

eintragen, das Register Info für Anmerkungen zum Konto<br />

nutzen und über das Register Gliederungszuordnungen<br />

Anpassungen an die vorgegebenen Standardgliederungen<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Bei eigener Anpassung ist es empfehlenswert, folgendermaßen vorzugehen:<br />

1. Alle Konten entfernen, die nicht benötigt werden. Dabei aber berücksichtigen, ob<br />

nicht im Laufe des Geschäftsjahres doch ein Fall auftreten könnte, der dieses Konto<br />

erfordert. Leere Konten können bei Auswertungen unterdrückt werden.<br />

2. Kontenbezeichnungen anpassen, gegebenenfalls die Bezeichnung verkürzen, um eine<br />

bessere Übersicht in den Auswertungen zu gewährleisten. Aber nicht Konten mit<br />

grundsätzlich anderen Bedeutungen belegen und so die Kontengliederung durcheinanderbringen.<br />

Wichtig: In diesem Buch beziehen wir uns auf den SKR<br />

04, die Beispiele sind aber über die Kontenbezeichnungen<br />

auf alle anderen Kontenrahmen übertragbar.<br />

Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />

vornehmen, z.B. dann, wenn Sie die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

etwas anders aufbauen wollen, als der Standard<br />

das vorsieht.<br />

83


WISO Buchhaltung 2010<br />

Jetzt aber mal genau:<br />

Die Kontenklassen im Detail<br />

Eine vereinfachte und komprimierte Übersicht des SKR<br />

04 kann das Gliederungsprinzip in Kontenklassen gut<br />

erläutern.<br />

84<br />

Konten Bedeutung<br />

0001 – 0089 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital<br />

0095 Aufwendung für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

Anlagevermögen<br />

0100 – 0170<br />

Immaterielle Vermögensgegenstände (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen, Geschäfts-<br />

und Firmenwert u. a.)<br />

Sachanlagen<br />

0200 – 0398 Grundstücke, Bauten auf Grundstücken (eigene u. fremde) u. a.<br />

0400 – 0460 Technische Anlagen und Maschinen<br />

0500 – 0690 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

0700 – 0795 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau<br />

0800 – 0970 Finanzanlagen<br />

0999 Aktiver Konsolidierungsausgleichsposten<br />

Die Kontenklassen 0 und 1 enthalten die Aktivkonten.<br />

Klasse 0 enthält das Anlage- und Finanzvermögen und damit<br />

den langfristigen Finanzierungsbereich des Unternehmens:


Die Klasse 1 enthält das Umlaufvermögen und damit die<br />

Konten für den kurzfristigen Geldverkehr:<br />

Konten Bedeutung<br />

Vorräte<br />

1000 – 1039 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

1040 – 1099 Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen<br />

1100 – 1139 Fertige Erzeugnisse und Waren<br />

1140 – 1179 Waren (Bestand)<br />

1180 – 1197 Geleistete und erhaltene Anzahlungen<br />

1180 – 1197 Geleistete und erhaltene Anzahlungen<br />

1200 – 1295 Forderungen<br />

1298 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, eingefordert<br />

1299 Eingeforderte Nachschüsse<br />

1300 – 1450 Sonstige Vermögensgegenstände (einschl. Steuerrückforderungen)<br />

1460 Geldtransit<br />

1480 – 1498 Gegen- und Verrechnungskonten<br />

1500 – 1550 Wertpapiere (einschl. Schecks)<br />

Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />

85


WISO Buchhaltung 2010<br />

86<br />

1600 Kasse<br />

1700 Postgiro<br />

1800 Bank<br />

1900 – 1950 Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Die Kontenklassen 2 und 3 enthalten die Passivkonten. Die<br />

Klasse 2 enthält die Kapitalkonten.<br />

Konten Bedeutung<br />

2000 – 2049 Kapital Vollhafter/Einzelunternehmer<br />

2050 – 2099 Kapital Teilhafter<br />

2100 – 2399 Privatkonten Vollhafter/Einzelunternehmer<br />

2500 – 2799 Privatkonten Teilhafter<br />

2900 – 2910 Gezeichnetes Kapital<br />

2920 – 2929 Kapitalrücklagen<br />

2930 – 2963 Gewinnrücklagen<br />

2970 – 2976 Gewinnvortrag<br />

2978 – 2979 Verlustvortrag<br />

2980 – 2994 Sonderposten mit Rücklageanteil


Die Klasse 3 enthält die Konten für die Schulden des Unternehmens:<br />

Konten Bedeutung<br />

3000 – 3098 Rückstellungen (und sonstige Rückstellungen)<br />

Verbindlichkeiten<br />

3100 – 3130 Anleihen<br />

3150 – 3200 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />

3250 – 3285 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen<br />

3300 – 3349 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />

3350 – 3390 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener und der Ausstellung eigener Wechsel<br />

3400 – 3430 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen<br />

3450 – 3480 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />

3500 – 3851 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

3900 – 3970 Rechnungsabgrenzungsposten<br />

87


WISO Buchhaltung 2010<br />

Die Kontenklassen 4 – 7 enthalten die Aufwands- und Ertragskonten.<br />

Die Klasse 4 enthält die betrieblichen Erträge:<br />

88<br />

Konten Bedeutung<br />

4000 – 4449 Umsatzerlöse<br />

4500 Provisionserlöse<br />

4600 – 4680 Eigenverbrauch (einschließl. Unentgeltliche Leistungen an Gesellschafter)<br />

4690 Nicht steuerbare Umsätze<br />

4695 Umsatzsteuervergütungen<br />

4700 – 4729 Erlösschmälerungen<br />

4730 – 4799 Gewährte Skonti, Boni, Rabatte<br />

4800 – 4810 Bestandsveränderungen<br />

4820 Andere aktivierte Eigenleistungen<br />

4830 – 4955 Sonstige betriebliche Erträge


Klasse 5 enthält den betrieblichen Materialaufwand:<br />

Konten Bedeutung<br />

5000 – 5099 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren<br />

5100 Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen<br />

5200 – 5559 Einkauf von Waren / Warenbezug<br />

5600 – 5659 Nicht anrechenbare Vorsteuer<br />

5700 – 5729 Nachlässe<br />

5730 – 5799 Erhaltene Skonti, Boni, Rabatte<br />

5800 Leergut<br />

5820 Zölle und Einfuhrabgaben<br />

5840 Verrechnete Stoffkosten<br />

5860 Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

5880 Fremdleistungen<br />

5900 Sonstige betriebliche Erträge<br />

Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />

89


WISO Buchhaltung 2010<br />

Die Klasse 6 enthält die sonstigen betrieblichen Aufwendungen:<br />

90<br />

Konten Bedeutung<br />

Personalaufwand<br />

6000 – 6090 Löhne und Gehälter<br />

6100 – 6170 Soziale Abgaben und Aufwendungen<br />

6200 – 6268<br />

6270 – 1288<br />

Abschreibungen<br />

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen<br />

sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft<br />

üblichen Abschreibungen überschreiten<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

6305 – 6350 Raumkosten<br />

6400 – 6430 Versicherungen, Beiträge, Sonstige Abgaben<br />

6450 – 6490 Reparaturen und Instandhaltungen<br />

6500 – 6570 Fahrzeugkosten


6600 – 6640 Werbekosten<br />

6650 – 6690 Reisekosten<br />

6700 – 6790 Kosten der Warenabgabe<br />

6800 – 6830 Verwaltungskosten<br />

6800 – 6830 Verwaltungskosten<br />

6835 – 6840 Mieten, Leasing<br />

6845 – 6850 Sonstiger Betriebsbedarf<br />

6855 Nebenkosten des Geldverkehrs<br />

6860 – 6870 Nicht anrechenbare Vorsteuer<br />

6878 Spenden<br />

6885 – 6905 Erlöse und Verluste aus Anlageverkäufen und so weiter<br />

6910 – 6936 Abschreibungen und Verluste auf Umlaufvermögen<br />

6970 – 6988 Kalkulatorische Kosten<br />

6990 – 6999 Kosten bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens<br />

Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />

91


WISO Buchhaltung 2010<br />

Die Klasse 7 enthält weitere Konten für Erträge und Aufwendungen:<br />

92<br />

Konten Bedeutung<br />

7000 – 7019 Erträge aus Beteiligungen<br />

7100 – 7149 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />

7190 – 7194 Erträge aus Verlustübernahme und auf Grund einer Gewinngemeinschaft ...<br />

7200 – 7210 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

7300 – 7359 Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

7390 – 7394 Aufwendungen aus Verlustübernahme und auf Grund einer Gewinngemeinschaft ...<br />

7400 Außerordentliche Erträge<br />

7500 Außerordentliche Aufwendungen<br />

7600 – 7640 Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />

7650 – 7690 Sonstige Steuern (einschl. Steuernachzahlungen)<br />

7700 Erträge aus Kapitalherabsetzung<br />

7710 – 7716 Gewinnvortrag<br />

7700 Erträge aus Kapitalherabsetzung<br />

7710 – 7716 Gewinnvortrag


7718 Verlustvortrag<br />

7720 Vorabausschüttung<br />

7730 – 7750 Entnahmen aus Rücklagen<br />

7760 – 7780 Einstellungen in Rücklagen<br />

Die Kontenklasse 9 enthält Vortragskonten und statistische<br />

Konten.<br />

Konten Bedeutung<br />

9000 – 9090 Vortragskonten<br />

9120 – 9190 Statistische Konten für Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)<br />

9200 – 9219 Statistische Konten für den Kennziffernteil der Bilanz<br />

9400 – 9490 Statistische Konten für den DATEV-Betriebsvergleich<br />

9500 – 9799 Statistische Konten für die Kapitalkontenentwicklung<br />

9800 – 9801 Lösch- und Korrekturschlüssel<br />

9900 – 9990 Bestand an Forderungen bei Gewinnermittlung nach § 473 EStG<br />

Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />

93


WISO Buchhaltung 2010<br />

Die Abweichung bei den unterschiedlichen Kontenrahmen<br />

(SKR, IKR, GKR) ist für das Verstehen der doppelten<br />

Buchführung beziehungsweise die praktische Tätigkeit<br />

des Buchhalters nicht von Bedeutung. Wer sich in einem<br />

Kontenrahmen zurechtfindet, kann das ohne große Umstellung<br />

auch in jedem anderen. Dass man sich in solch einem<br />

Fall an neue Nummern und Bezeichnungen gewöhnen<br />

muss und von daher im Ablauf zunächst etwas behindert<br />

ist, ändert aber nichts an der identischen Systematik. Die<br />

Schwierigkeiten liegen eher darin, dass der Einzelhandels-<br />

Buchhalter mit ganz anderen Buchungsproblemen beschäftigt<br />

ist (stärkere Fixierung auf das Kassengeschäft),<br />

als der Buchhalter in einem Industriebetrieb (Verbuchung<br />

der industriellen Leistungserstellung).<br />

„Das man für alles den richtigen Rahmen nutzen soll, war<br />

mir irgendwie schon immer klar, dass das aber auch für die<br />

Buchhaltung gilt, hätte ich nicht gedacht.“<br />

„Es ist vor allem eine Hilfe, einmal für den Buchhalter<br />

selbst. So kann er sich schnell auch bei neuen Vorfällen<br />

eine Zuordnung treffen. Außerdem bringt diese Systematik<br />

auch einen guten Überblick. Außerdem kann er sachverständigen<br />

fremden Dritten schnell einen Einblick in die<br />

Buchhaltung verschaffen ohne viel erklären zu müssen. Das<br />

94<br />

ist ja eine der Forderungen des Gesetzgebers an die Buchführung.“<br />

„Muss man denn dritte in seine Buchführung schauen lassen?“<br />

„Nicht jeden beliebigen. Aber wenn das Finanzamt kommt,<br />

oder die Sozialversicherungsträger die Lohnbuchhaltung<br />

prüfen möchten, dann müssen Sie das schon gestatten.“<br />

„Aber anderen nicht, oder?“<br />

„Kommt drauf an. Wenn Sie zum Beispiel in Verträgen stehen<br />

haben, dass ihre Vertreter zur Prüfung ihrer Provisionsabrechnungen<br />

im Zweifelsfall nachsehen dürfen, können<br />

Sie das auch diesen verweigern.“<br />

„Macht man so etwas denn? Ich meine – schreibt man solche<br />

Rechte in Verträge?“<br />

„Normalerweise nicht, aber ich habe solche Verträge schon<br />

gesehen. Und wenn, dann muss man die natürlich einhalten.<br />

Manchmal ist auch die Rechtsform dafür verantwortlich,<br />

dass Fremde in die Buchhaltung sehen dürfen, etwa<br />

dann, wenn von einer Prüfpflicht durch Wirtschaftsprüfer<br />

ausgegangen werden muss.“


„Na, das wird mir als frischer Selbstständiger ja wohl kaum<br />

drohen.“<br />

„Wenn sie eine kleine Aktiengesellschaft oder eine Genossenschaft<br />

gründen – schon.“<br />

Lese-Ausflug 4: Quittungen präsentieren<br />

95


WISO Buchhaltung 2010<br />

96


Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt:<br />

Ausgeglichen geht’s am Besten<br />

„Herr Felleisen, herzlich Willkommen. Auf ihren Besuch<br />

heute habe ich mich schon ganz besonders gefreut.“<br />

„Na das hört sich ja gut an.“<br />

„Sie hatten mir ja versprochen, dass ich heute endlich in<br />

die Geheimnisse des Buchens eingeführt werde.“<br />

„Etwas beunruhigt bin ich über Ihre Freude aber schon. Sie<br />

werden doch nicht umschwenken und sich zum Bilanzbuchhalter<br />

entwickeln?“<br />

Herr Moritz lacht. „Nein, die Gefahr besteht wohl kaum.<br />

Aber ich habe gründlich darüber nachgedacht, was Sie mir<br />

schon alles erzählt haben und ich glaube es ist ganz gut,<br />

wenn ich soviel davon verstehe, dass ich dem Steuerberater<br />

einiges an Arbeit abnehmen kann. Immerhin habe ich dann<br />

ja einen Bezug zu den ganzen Zahlen.“<br />

Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />

„Das stimmt. Hinzu kommt, dass Sie schneller wissen, wie<br />

es um ihr Geschäft steht, als Ihr Steuerberater das mitteilen<br />

kann.“<br />

„Sehn sie, dass kommt auch noch dazu.“<br />

„Wobei aber auch einige Einschränkungen zu machen sind,<br />

doch das ist etwas für später.“<br />

„Genau, fangen wir einfach mal an zu buchen.“<br />

„Soweit sind wir aber noch nicht. Bevor wir buchen können,<br />

gibt es noch einiges zu erledigen.“<br />

„Was zum Beispiel?“<br />

„Wir müssen die Eröffnungsbilanz auflösen.“<br />

„Na so was. Da wurde sie gerade erstellt und jetzt muss sie<br />

wieder aufgelöst werden?“<br />

97


WISO Buchhaltung 2010<br />

„Natürlich und zwar auf Konten. Später macht das Programm<br />

das weitgehend für Sie, aber zunächst schauen wir<br />

Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz<br />

Zu Beginn einer Buchungsperiode gibt es erst einmal etwas<br />

zu tun, bevor mit dem eigentlichen Buchen begonnen<br />

werden kann. Es ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen und<br />

anschließend auf Konten aufzulösen.<br />

Die Kunst der Auflösung: Eröffnungsbilanz<br />

erstellen und auf Konten verteilen<br />

Es gibt verschiedene Fälle, in denen eine Eröffnungsbilanz<br />

aufzustellen ist:<br />

■ Wenn ein Unternehmen (Handelsgewerbe) neu gegründet<br />

wurde<br />

■ Wenn eine Unternehmensumwandlung stattgefunden<br />

hat (zum Beispiel wenn ein Kleingewerbe zu einem<br />

kaufmännischen Betrieb geworden ist)<br />

■ Wenn ein Unternehmen den Besitzer wechselt<br />

■ Wenn zwei Unternehmen zusammengehen (Verschmelzen)<br />

98<br />

uns das einmal so an, als würden sie das alles mit der Hand<br />

und natürlich dem Kopf machen.“<br />

■ Wenn Gesellschafter aus einer OHG oder KG ausscheiden<br />

■ Wenn die Rechtsform wechselt<br />

Außerdem wird eine Eröffnungsbilanz jeweils zu Beginn<br />

eines neuen Geschäftsjahres erstellt. Dabei handelt es sich<br />

dann in der Regel um die Schlussbilanz des abgeschlossenen<br />

und vorangegangenen Geschäftsjahres. Diese Eröffnungsbilanz<br />

wird nun für die laufende Buchungstätigkeit<br />

in einzelne Konten aufgelöst.<br />

Dabei gilt: Die Beträge der Aktivseite werden im Soll auf<br />

den Aktivkonten, die Beträge der Passivseite im Haben auf<br />

den Passivkonten gebucht.<br />

Wenn wir aber nun das ernst nehmen, was bei der Erläuterung<br />

zum Buchungssatz gesagt wurde, dann erscheint<br />

bei der Auflösung das System der doppelten Buchführung<br />

inkonsequent. Wir müssen ja buchen: SOLL an SOLL und<br />

HABEN an HABEN.


In manchen Schulbüchern zur Buchführung und auch in<br />

einigen Kontenrahmen (zum Beispiel dem GKR) wird das<br />

„Eröffnungsbilanzkonto“ erwähnt. Mithilfe dieses Kontos<br />

versucht(e) man diese Inkonsequenz zu beseitigen.<br />

Zunächst bucht man<br />

■ Aktivposten der Bilanz an Haben des Eröffnungsbilanzkontos,<br />

beziehungsweise<br />

■ Soll des Eröffnungsbilanzkontos an Passivposten der<br />

Bilanz.<br />

Anschließend kann das Eröffnungsbilanzkonto aufgelöst<br />

werden mit folgenden Buchungssätzen:<br />

■ Soll Aktivkonto an Haben Eröffnungsbilanzkonto und<br />

■ Soll Eröffnungsbilanzkonto an Haben Passivkonto<br />

In der Praxis spart man sich das heute meist. Wird die<br />

Buchhaltung per „EDV“ gemacht, tritt dieses Eröffnungsbilanzkonto<br />

sowieso kaum in Erscheinung. Die so genannten<br />

Eröffnungsbilanzbuchungen finden über so genannte<br />

Saldovorträge statt. Zu Beginn eines Geschäfts (oder zu<br />

Beginn der Arbeit mit der EDV-Buchhaltung) werden diese<br />

manuell aus der Bilanz (oder dem Inventar) übernommen.<br />

Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />

Später können Saldovorträge automatisch gebucht werden,<br />

denn eine Schlussbilanz ist dann ja bereits vorhanden.<br />

Die Schlussbilanz hat auch gleichzeitig die Eröffnungsbilanz<br />

zu sein! Diese Doppelfunktion nennt man auch<br />

Bilanzzusammenhang, Bilanzidentität oder formelle Bilanzkontinuität.<br />

Der Gesetzgeber hat dies in den Bewertungsgrundsätzen<br />

des HGB festgeschrieben.<br />

§ 252 HGB<br />

(1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen<br />

Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere<br />

Folgendes:<br />

1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs<br />

müssen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden<br />

Geschäftsjahrs übereinstimmen.<br />

Zuerst das, was Bestand hat:<br />

Buchen auf Bestandskonten<br />

Ist die Eröffnungsbilanz in Konten aufgelöst, so kann gebucht<br />

werden. Beim Buchen handelt es sich um das Erfassen<br />

der laufenden Geschäftsvorfälle. Früher hat man<br />

diese aufgeschrieben (in Bücher eingetragen). Heute gibt<br />

man diese Buchungssätze in Dialogmasken am Computer<br />

99


WISO Buchhaltung 2010<br />

ein. Dabei werden die Bestandskonten insofern verändert,<br />

dass immer zwei Konten gleichzeitig berührt werden, und<br />

zwar (mindestens) einmal auf der Soll- und einmal auf der<br />

Haben-Seite eines Kontos. Ist eine Buchungsperiode beendet<br />

(Monat, Quartal, Jahr) oder soll ein Zwischenabschluss<br />

erstellt werden, so werden die Konten abgeschlossen und<br />

in die Schlussbilanz (oder Zwischenbilanz) übertragen.<br />

Als Beispiel soll der Vorgang dienen, der bereits im vorangegangenen<br />

Kapitel zur Erläuterung des Buchungssatzes<br />

Mit dem Programm WISO Buchhaltung ist ebenso einfach<br />

zu buchen. Das erste Konto, das in der Standardmaske abgefragt<br />

wird, muss das Konto sein, auf dessen Soll-Seite<br />

die Buchung erfolgen soll. Dann werden der Betrag und<br />

anschließend das Gegenkonto (Konto mit der Buchung auf<br />

der Habenseite) eingetragen. Ein Text dient zur besseren<br />

100<br />

herhalten musste: Von der Bank wurde ein Geldbetrag abgehoben<br />

und in die Kasse gelegt.<br />

Der Buchungssatz lautet:<br />

Kasse (Soll) an Bank (Haben) 1.000 Euro<br />

Auf den Konten tragen Sie – in der gleichen Reihenfolge:<br />

erst Soll, dann Haben – diese Vorgänge entsprechend<br />

ein. Ein kurzer Verweis auf das Gegenkonto erleichtert die<br />

Übersicht und die Suche nach Fehlern.<br />

Identifizierung der einzelnen Buchung. Wer ganz ungeübt<br />

ist, kann den Buchführungshelfer einschalten (über Einstellungen<br />

- Buchführungshelfer anzeigen). Darin sind viele<br />

standardisierte Buchungen bereits vorbereitet. Sie müssen<br />

dann nur noch individuell angepasst werden.


Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />

Eine einfache Buchung in der Buchungsmaske ist schnell mit dem Buchungssatz gefüllt<br />

101


WISO Buchhaltung 2010<br />

102<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Wenn Sie die Darstellung der Buchung mit Konto/<br />

Gegenkonto verwirrt, dann können Sie auch die Soll/<br />

Haben-Darstellung wählen. Stellen Sie über das Register<br />

Tabelle die Liste Einfach[Soll-/Habenkonto] ein<br />

und schon ist die Übersicht im Hauptbuch umgestellt.<br />

Die Soll/Haben-Darstellung erleichtert insbesondere Anfängern das Verständnis für den Buchungsvorgang.


Buchen ist also gar nicht so schwierig. Haben Sie das Prinzip<br />

einmal begriffen, konzentrieren Sie sich fast ausschließlich<br />

auf die Frage „Wohin?“, das heißt, welche Konten werden<br />

berührt. Natürlich gibt es verzwickte Buchungsprobleme,<br />

die nicht mehr mit einer einfachen Buchung gelöst werden<br />

können. Wenn das Prinzip an solchen einfachen Buchungen<br />

aber einmal verstanden ist, muss in den komplizierten<br />

Fällen nur noch das „Problem an sich“ gelöst werden.<br />

Vor der Buchung stellen Sie sich drei systematische Fragen:<br />

■ Welche Konten müssen für diesen Fall benutzt werden?<br />

■ Auf welchem Konto liegt ein Zugang, auf welchem ein<br />

Abgang vor?<br />

■ Werden Aktiv- oder Passivkonten oder gar beide benutzt?<br />

Schließen wir an das vorangegangene Beispiel an und führen<br />

es weiter: Gebucht wurde der Vorgang: Geld von der<br />

Bank geholt und anschließend in die Kasse gelegt. Nun<br />

kommt der Paketdienst und bringt die Sendung eines Lieferanten,<br />

die per Nachnahme zu zahlen ist (500,- Euro).<br />

Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />

1. Frage: Welche Konten müssen in diesem Fall<br />

benutzt werden?<br />

Ganz sicher wieder die Kasse, denn aus ihr wurde der Paketbote<br />

bezahlt. Bei der Lieferung handelt es sich um Waren,<br />

die anschließend ins Lager gelegt werden. Wir können<br />

als dafür ein Warenkonto benutzen.<br />

2. Auf welchem Konto liegt ein Zugang, auf<br />

welchem ein Abgang vor?<br />

Deutlich ist, dass bei den Waren ein Zugang vorliegt. Auf<br />

dem Warenkonto kann also im Soll gebucht werden. Der<br />

Betrag in der Kasse wurde um den entsprechenden Betrag<br />

reduziert. Es handelt sich also um einen Abgang und damit<br />

um eine Haben-Buchung.<br />

3. Werden Aktiv- oder Passivkonten oder gar<br />

beide benutzt?<br />

Kasse und Warenkonten sind Aktiv-Konten. Was das für<br />

eine Bedeutung für die Bilanz hat, werden Sie einige Seiten<br />

später erfahren.<br />

103


WISO Buchhaltung 2010<br />

Der Buchungssatz lautet also:<br />

Warenkonto (Soll) an Kasse (Haben) 500,- Euro<br />

Mit der WISO Buchhaltung ist das alles noch einfacher:<br />

Der Buchführungshelfer gibt auch hier schon wieder eine<br />

passende Buchung vor. Lediglich der Betrag muss noch angepasst<br />

werden.<br />

104


Eine Warenbuchung ist ebenfalls schnell erfasst.<br />

Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />

105


WISO Buchhaltung 2010<br />

Ein Klick auf OK übernimmt die Buchung und verbucht<br />

sie im Buchungsstapel. Wird später auf die Schaltfläche<br />

Buchen geklickt (sinnvoller Weise zum Monatsabschluss,<br />

nachdem alle Buchungen noch einmal kontrolliert wurden),<br />

werden die Buchungen „richtig“ verbucht. Ein Protokoll<br />

gibt über diese Buchungen Aufschluss.<br />

106<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Versäumen Sie es nicht, das Buchungsprotokoll<br />

anzusehen (am Bildschirm) und zu Dokumentationszwecken<br />

auszudrucken.<br />

Das Vorgehen Schritt-für-Schritt:<br />

1. Klicken Sie auf die Schaltfläche Buchen. Alternativ<br />

können Sie in der Gruppe Abrechnung und Abschluss<br />

die Schaltfläche Buchungslauf für „Hauptbuch“ durchführen<br />

wählen. Sind keine Buchungen im Hauptbuch<br />

vorhanden, so gibt WISO Buchhaltung eine entsprechende<br />

Meldung aus.<br />

2. Klicken Sie in den ersten beiden Dialogfenstern des Assistenten<br />

auf Weiter. (Ich gehe davon aus, dass normalerweise<br />

immer vorher eine Datensicherung gemacht<br />

wurde).<br />

3. Im Dialogfenster Zusammenfassung klicken Sie auf<br />

Fertig stellen.<br />

4. Im Dialogfenster Archiv ausgeben klicken Sie auf Bildschirm.


Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />

Die Beispielbuchungen werden nach der Übernahme im Journal aufgeführt.<br />

107


WISO Buchhaltung 2010<br />

Von der Bildschirmanzeige des Journals aus können Sie<br />

dann auch drucken.<br />

An diesem kleinen Beispiel kann jetzt auch die grundsätzliche<br />

Abschlusstechnik der Buchführung demonstriert<br />

werden. Es wird zunächst die größere Seite des Kontos ermittelt<br />

und die Summe unterhalb eingetragen. Dieser End-<br />

Die Buchungssätze für den Abschluss sehen für dieses Beispiel<br />

folgendermaßen aus:<br />

Schlussbilanz (Soll) an Kasse (Haben) 675,90<br />

Schlussbilanz (Soll) an Waren (Haben) 6.255,00<br />

Schlussbilanz (Soll) an Bank (Haben) 20.033,05<br />

108<br />

betrag wird auf die andere Seite übertragen. Anschließend<br />

wird die Differenz (der Saldo) ermittelt und eingetragen.<br />

Dieser Saldo kommt nun (natürlich wieder über eine Buchung)<br />

in die Schlussbilanz.<br />

Auf das bisher benutzte Beispiel angewandt sieht dies so<br />

aus:<br />

Für die weiteren Ausführungen in diesem Buch gilt:<br />

■ Das Eröffnungsbilanzkonto wird unberücksichtigt gelassen<br />

(wird für die WISO Buchhaltung sowieso nicht<br />

benötigt)


■ Der Hinweis Soll und Haben beim Buchungssatz entfällt.<br />

Es diente hier – zu Beginn der Erläuterungen zum<br />

Buchen – nur zum besseren Verständnis. Da immer erst<br />

das Sollkonto und dann das Haben-Konto kommt, ist<br />

durch die Aufstellung des Buchungssatzes schon klar,<br />

wo gebucht wird.<br />

Die Geschäftsvorfälle und Buchungen:<br />

1. Kauf von Waren auf Ziel, 5.000 Euro<br />

Buchungssatz: Waren an Verbindlichkeiten, 5.000 Euro<br />

2. Ein Kunde zahlt seine Rechnung, 4.000 Euro<br />

Buchungssatz: Bank an Forderungen, 4.000 Euro<br />

Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />

Ein einfaches Beispiel für den Weg von der Eröffnungsbilanz<br />

über Buchungen zur Schlussbilanz könnte folgendermaßen<br />

aussehen:<br />

3. Zahlung an einen Lieferanten, 8.125 Euro<br />

Buchungssatz: Verbindlichkeiten an Bank, 8.125 Euro<br />

109


WISO Buchhaltung 2010<br />

110<br />

Die Konten werden in die Schlussbilanz abgeschlossen.


Die Buchungssätze lauten:<br />

1. Schlussbilanz an Waren, 155.000 Euro<br />

2. Schlussbilanz an Forderungen, 53.000 Euro<br />

3. Schlussbilanz an Bank, 18.875 Euro<br />

4. Festkapital an Schlussbilanz, 55.000 Euro<br />

5. Darlehn an Schlussbilanz, 115.000 Euro<br />

6. Verbindlichkeiten an Schlussbilanz, 56.875,00 Euro<br />

Damit ist ein – wenn auch kleiner – Buchungskreislauf geschlossen.<br />

In der nächsten Periode wird die Schlussbilanz<br />

als Eröffnungsbilanz übernommen und wiederum in Konten<br />

aufgelöst.<br />

Dieses Beispiel eignet sich auch dazu, erste Erfahrungen<br />

mit der WISO Buchhaltung zu machen. Dabei gehen Sie<br />

folgendermaßen vor:<br />

1. Legen Sie einen neuen Mandanten an (Mandant öffnen)<br />

- dies geht allerdings nur in der mandantenfähigen<br />

Netzwerkversion. Haben Sie die Einzelplatzversion,<br />

so arbeiten sie mit dem Testmandanten, bevor Sie eine<br />

eigene „echte“ Buchhaltung anlegen.<br />

Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />

2. Buchen Sie die Geschäftsvorfälle nach den Buchungssätzen.<br />

Die Buchungsmaske rufen Sie durch die Schaltfläche<br />

Neu auf.<br />

3. Schauen Sie sich das Buchungsjournal (Abrechnung -<br />

Buchungsprotokoll drucken) und bei Bedarf auch andere<br />

Auswertungen an (z.B. Konten Summen & Salden<br />

drucken)<br />

4. Stellen Sie die Bilanz auf (Abrechnungen – Kontengliederungen<br />

drucken).<br />

111


WISO Buchhaltung 2010<br />

112<br />

Eine Testbilanz ist schnell erstellt.


Haben Sie dies kleine Beispiel mit dem Programm „durchgespielt“,<br />

so haben Sie nicht nur die Grundtechniken der<br />

Buchführung geübt, sondern auch gleichzeitig den Umgang<br />

mit dem Programm. Dabei dürften sicher kaum mehr als<br />

eine halbe Stunde für diese Übung benötigt worden sein.<br />

Alles ändert sich: Werteveränderungen<br />

in der Bilanz<br />

Bei den Beispielen und der Übung auf den vorangegangenen<br />

Seiten ist Ihnen sicherlich deutlich geworden, dass<br />

jeder Geschäftsvorfall zu einer Veränderung in der Bilanz<br />

führt. Dabei sind vier verschiedene Veränderungsarten auszumachen:<br />

■ Bei einem Aktivtausch verändern sich nur Positionen<br />

der Aktivseite. Passivseite und Bilanzsumme bleiben<br />

unverändert. Beispiel: Wenn eine neue Schreibmaschine<br />

gegen bar gekauft wird, verringert sich der Betrag<br />

in der Kasse und erhöht sich der Betrag bei der Geschäftsausstattung.<br />

■ Bei einem Passivtausch verändern sich nur Positionen<br />

der Passivseite. Aktivseite und Bilanzsumme bleiben<br />

unverändert. Beispiel: Das Darlehn eines Anlegers wird<br />

in eine Beteiligung und damit in Eigenkapital (Fest-<br />

Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />

kapital) umgewandelt. Das Eigenkapitalkonto erhöht<br />

sich, das Darlehnskonto nimmt in gleichem Maße ab.<br />

■ Bei einer Aktiv-Passiv-Mehrung werden Positionen der<br />

Aktiv- und Passivseite erhöht. Die Bilanzsumme erhöht<br />

sich ebenfalls. Beispiel: Kauf von Waren auf Ziel (Verbindlichkeiten).<br />

Das Warenkonto erhöht sich (auf der<br />

Aktivseite), das Verbindlichkeitskonto (auf der Passivseite)<br />

ebenfalls.<br />

■ Bei einer Aktiv-Passiv-Minderung werden Positionen<br />

der Aktiv- und Passivseite vermindert. Beispiel: Banküberweisung<br />

an einen Lieferanten. Das Guthaben auf<br />

dem Bankkonto (Aktivseite) verringert sich, die Lieferantenschulden<br />

nehmen ab, damit verringert sich das<br />

Verbindlichkeitenkonto (Passivseite).<br />

Für ein Verständnis der Buchführung und vor allem der<br />

Auswirkungen auf den Abschluss ist es wichtig, diese<br />

grundlegenden Prinzipien zu kennen.<br />

113


WISO Buchhaltung 2010<br />

114<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Es ist immer darauf zu achten, dass das Gleichgewicht<br />

der Bilanz erhalten bleibt. Kein Geschäftsvorfall<br />

darf zu einem Ungleichgewicht der beiden Bilanzseiten<br />

(Aktiva – Passiva) führen!<br />

Buchen auf Erfolgskonten: was hat’s<br />

gebracht?<br />

Die bisherigen Buchungsvorgänge bezogen sich ausschließlich<br />

auf die direkten Bilanzkonten und haben keinen<br />

Einfluss auf den Erfolg des Unternehmens. Wenn Geld von<br />

der Bank geholt und in die Kasse gelegt wird, verändert<br />

sich genauso wenig an den Vermögensverhältnissen wie<br />

beim Kauf von Waren.<br />

Nun finden aber in einem Unternehmen auch ein Werteverzehr<br />

sowie ein Wertezuwachs statt. Den Werteverzehr<br />

nennt man auch Aufwand oder Kosten, den Wertezuwachs<br />

Ertrag oder Erlös.<br />

Jeder Geschäftsvorfall, der einen Aufwand oder Ertrag bewirkt,<br />

verändert (indirekt) das Kapitalkonto. Aufwendungen<br />

schmälern das Kapital, Erträge erhöhen dieses. Damit nicht<br />

jedes Mal das Kapitalkonto berührt werden muss beim<br />

Buchen solcher Geschäftsvorfälle, werden so genannte Erfolgskonten<br />

eingerichtet. Es ist nicht falsch, sich diese als<br />

„Unterkonten des Kapitalkontos“ vorzustellen.<br />

Jedes Erfolgskonto wird in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

abgeschlossen. Das Ergebnis dieser Gewinn- und<br />

Verlustrechnung ist der Betriebserfolg. Dieser fließt in die<br />

Bilanz ein: über das Kapitalkonto.<br />

Das folgende Beispiel zeigt exemplarisch, wie eine einfache<br />

Gewinn- und Verlustrechnung über das Kapitalkonto<br />

abgeschlossen wird:<br />

Die Aufwands- und Ertragskonten werden abgeschlossen<br />

und der Saldo in das Gewinn- und Verlustkontoübertragen.<br />

Die Buchungssätze dazu lauten.<br />

■ Gewinn- und Verlustkonto an Aufwandskonto<br />

■ Ertragskonto an Gewinn- und Verlustkonto<br />

Der Saldo des Gewinn- und Verlustkontos wird in das Kapitalkonto<br />

übertragen. Steht der Saldo auf der Soll-Seite, so<br />

liegt ein Gewinn vor, steht der Saldo auf der Haben-Seite,<br />

so ist ein Verlust entstanden. Die Buchungssätze lauten:


■ Gewinn- und Verlustkonto an Kapitalkonto (bei Gewinn)<br />

■ Kapitalkonto an Gewinn- und Verlustkonto (bei Verlust)<br />

Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />

115


WISO Buchhaltung 2010<br />

Dieses Beispiel stellt die wünschenswerte Situation dar,<br />

dass nach Abzug aller Kosten noch etwas übrig bleibt: der<br />

Gewinn.<br />

Damit ist das Prinzip der doppelten Buchführung bereits<br />

grob umrissen dargestellt. Sie wissen<br />

■ Wie ein Inventar und eine Bilanz erstellt wird.<br />

■ Sie kennen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen.<br />

■ Sie können eine Eröffnungsbilanz in Konten auflösen.<br />

■ Sie können auf Bestandskonten buchen.<br />

■ Sie können auf Erfolgskonten buchen.<br />

■ Sie können die Erfolgskonten über das Kapitalkonto<br />

abschließen.<br />

■ Sie können die Schlussbilanz erstellen.<br />

116<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Natürlich fehlen Ihnen noch die Kenntnisse für viele<br />

buchungstechnische Details. Einige davon werden in<br />

den nächsten Kapiteln dieses Buches dargestellt. Was<br />

Ihnen aber auch diese Kapitel nicht bringen können,<br />

ist die nötige Erfahrung. Die gewinnen Sie nur durch<br />

das „Tun“.


„So, kaufe ich etwas von vorhandenem Geld, dann findet<br />

zunächst keine Vermögensänderung statt. Aktivtausch also.<br />

Zahle ich Schulden ab, so ändert sich ebenfalls nichts – mal<br />

abgesehen davon, dass ich dann besser schlafen kann – nur<br />

die Passivseite der Bilanz wird etwas anders sortiert.“<br />

„Ich glaube, Herr Moritz, sie haben die grundlegenden<br />

Prinzipien verstanden.“<br />

„Aber sobald ich etwas tiefer nachdenke, kommen schon<br />

wieder Fragen hoch.“<br />

„Welche zum Beispiel?“<br />

„Nehmen wir mal ein Beispiel zum Aktivtausch. Ich kaufe<br />

mit Geld aus der Kasse einen PC. Gut, der erscheint bei der<br />

Geschäftsausstattung und gleicht so den fehlenden Betrag<br />

in der Kasse aus. Spätestens morgen stimmt doch aber<br />

meine Bilanz nicht mehr.“<br />

„Wieso das?“<br />

Lese-Ausflug 5: Bilanz-Akt: Ausgeglichen geht’s am Besten<br />

„Weil der PC nicht mehr so viel wert ist. Diese Geräte verlieren<br />

doch stündlich an Wert. Wollte ich den PC wieder<br />

verkaufen, so würde ich den Betrag, den ich ausgegeben<br />

habe, nicht mehr dafür bekommen.“<br />

„Da haben Sie recht, aber ich bitte noch um etwas Geduld.<br />

Diesem Problem nehmen wir uns selbstverständlich<br />

noch an.“<br />

„Das fällt dann unter die Gewinn- und Verlustrechnung?“<br />

„Genau. Zunächst ist es ein Vorgang, der nur die Bilanzkonten<br />

berührt. Aber im Laufe der Periode bekommt er<br />

auch eine erfolgswirksame Komponenten (in diesem Fall<br />

eine negative). Wie das zu berechnen und zu buchen ist,<br />

erfahren sie später.<br />

117


WISO Buchhaltung 2010<br />

118


Leseausflug 6: Buchungsalltag:<br />

Passendes für alle „Fälle“<br />

„Das war alles bisher so einfach. Geld von der Bank,<br />

in die Kasse gelegt, Postbote bezahlt. Das Leben eines<br />

Buchhalters muss doch vielfältiger sein – eben so wie das<br />

richtige Leben auch.“<br />

„Da haben Sie Recht, Herr Moritz. Deshalb nehmen wir uns<br />

auch ein paar Buchungen aus den Hauptbereichen des Geschäftsbetriebs<br />

vor.“<br />

„Und die wären?“<br />

„Warenverkehr, Zahlungsverkehr, Personal.“<br />

„Und das alles mit dem richtigen Rahmen.“<br />

„Ja, da werden wir jetzt drauf achten, dass wir einen Kontenrahmen<br />

benutzen.“<br />

„Wenn ich sie aber richtig verstanden habe, gibt es da<br />

viele.“<br />

Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />

„Stimmt, aber eigentlich ist das nicht so wichtig. Kommen<br />

sie mit einem klar, verstehen sie auch jeden anderen.“<br />

„Ich bin da noch etwas skeptisch.“<br />

„Natürlich muss man sich ein wenig umstellen, sich mit<br />

der neuen Gliederungssystematik vertraut machen. Aber<br />

das ist schnell erledigt. Wichtiger ist es zu wissen, wie so<br />

etwas überhaupt funktioniert und aufgebaut ist. Wenn sie<br />

wissen, wo zum Beispiel die Aufwands- und Ertragskonten<br />

untergebracht sind im jeweiligen Kontenplan, dann schlagen<br />

sie schnell die nötigen Konten nach und wenn sie in<br />

der Praxis stehen, haben Sie die für Sie nötigen Konten<br />

bald im Gedächtnis.“<br />

„So gut ist das aber nicht.“<br />

„Was auch nicht schlimm ist, da die meisten Buchhaltungsprogramme,<br />

WISO Buchhaltung nicht anders, beim<br />

119


WISO Buchhaltung 2010<br />

Buch die Listen mit den Konten anbieten. Sie müssen nur<br />

noch aus der Liste auswählen.“<br />

„Das kann ja dann jeder!“<br />

Nun aber richtig: Buchen mit Kontenrahmen<br />

Sie haben jetzt bereits einen guten Überblick über das System<br />

der doppelten Buchführung. Auch die Technik des Buchens<br />

ist Ihnen inzwischen vertraut. Der Einfachheit halber<br />

ist in den vorangegangenen Abschnitten auf die Benutzung<br />

eines Kontenrahmens verzichtet worden (abgesehen von<br />

den Beispielen mit der WISO Buchhaltung). In den folgenden<br />

Kapiteln und Beispielen wird aber konsequent auf den<br />

Kontenrahmen SKR 04 Bezug genommen, damit dieses<br />

Buch für Sie so praxisrelevant wie möglich ist.<br />

Sinn und Zweck von Kontennummern<br />

und Kontengliederungen<br />

Warum überhaupt Kontennummern? Die Buchhaltung wird<br />

dadurch doch nicht richtiger? Und wenn sowieso nur eine<br />

kleine Buchhaltung geführt wird, könnte man da nicht auf<br />

die Anwendung eines Nummernsystems verzichten? Wo<br />

doch sowieso heutzutage alles durchnummeriert ist!<br />

120<br />

„Wenn er die Grundprinzipien der Buchhaltung verinnerlicht<br />

hat – ja!“<br />

Das ist richtig! Die Buchhaltung nach den bisher aufgeführten<br />

Prinzipien kann auf ein Nummernsystem bei den<br />

Konten durchaus verzichten. Was in der Renaissance ohne<br />

Nummern ging, funktioniert auch heute noch. Allerdings<br />

mehr schlecht als recht. Berücksichtigen Sie immer die gesetzliche<br />

Vorgabe:<br />

§ 238 Abs. 1 HGB<br />

Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem<br />

sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen<br />

Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage<br />

des Unternehmens vermitteln kann.<br />

Zu individuell darf also eine Buchhaltung nicht gestaltet<br />

sein und der Verzicht auf ein aussagefähiges Nummernsystem<br />

kann leicht zur Unübersichtlichkeit führen. Aus<br />

einer kleinen Buchhaltung wird schon bei erträglichem


Geschäftserfolg leicht eine große. Hinzu kommt, dass bei<br />

der Buchführung über EDV für Abschluss- und Bilanzzuordnungen<br />

auf ein Nummernsystem nicht mehr verzichtet<br />

werden kann.<br />

Die Vorteile sind also:<br />

■ Ein Nummernsystem lässt eine übersichtliche und aussagefähige<br />

Gliederung der Konten zu.<br />

■ Ein Nummernsystem erlaubt eine sinnvolle Generalisierung<br />

von Kontenzusammenhängen (Kontenrahmen:<br />

SKR, GKR, IKR).<br />

■ Ein Nummernsystem ist für die EDV-Buchhaltung unerlässlich.<br />

Kontenpläne in WISO Buchhaltung<br />

Wie Sie einen vordefinierten Kontenplan wählen (und gegebenenfalls<br />

anpassen), haben Sie im Leseausflug 2 erfahren.<br />

Wollen Sie im laufenden Betrieb einen Kontenplan<br />

einsehen oder ausdrucken, gehen Sie folgendermaßen vor:<br />

1. Wählen Sie in der (linken) Bereichsleiste Abrechnung/<br />

Abschluss.<br />

2. Klicken Sie rechts auf den Schalter Druckübersicht.<br />

Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />

121


WISO Buchhaltung 2010<br />

3. Öffnen Sie im Verzeichnisbaum des Dialogfensters Daten<br />

ausgeben: Buchhaltung(Fibu) / Stammdaten / Kontenplan.<br />

4. Rechts daneben können Sie auf (Kontenplan) doppelt<br />

klicken und diesen anschließend auf dem Bildschirm<br />

oder Drucker ausgeben lassen. Die Bildschirmausgabe<br />

ist zur Kontrolle anzuraten. Eine anschließende Ausgabe<br />

auf dem Drucker ist dann auch noch möglich.<br />

5. Übernehmen Sie die Sortierung (Kontenplan nach<br />

Nummer) oder legen Sie eine andere fest (Liste ausklappen)<br />

und bestätigen Sie dann mit OK.<br />

122


Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />

Der aktive Kontenplan lässt sich am Bildschirm einsehen und ausdrucken.<br />

123


WISO Buchhaltung 2010<br />

124<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Sie erreichen den Kontenplan auch über das Menü<br />

Listen – Überblick/Stammdaten – Kontenplan.<br />

Konten stehen nicht isoliert und einzeln da, sondern sind<br />

in Gruppen zusammengefasst, die den Zusammenhang der<br />

Konten deutlich machen. Noch deutlicher wird es, wenn<br />

man sieht, wo die Konten ihre Ergebnisse später abliefern:<br />

in der Bilanz (oder der Einnahme- Überschussrechnung),<br />

der Gewinn- und Verlustrechnung, der Umsatzsteuererklärung<br />

usw. Wollen Sie das genauer unter die Lupe nehmen<br />

(oder gar Einfluss darauf nehmen), dann gehen Sie folgendermaßen<br />

vor:<br />

1. Wählen Sie in der Bereichsleiste die Gruppe<br />

Parameter aus.<br />

2. Öffnen Sie im Baum daneben Buchhaltung (FiBu) /<br />

Kontenplan / Kontengliederungen.<br />

3. Markieren Sie die Kontengliederung, die Sie untersuchen<br />

möchten, z.B. Gewinn- und Verlustrechnung nach<br />

HGB §275 durch einen Doppelklick.<br />

Im folgenden Fenster können Sie die Kontengliederung<br />

nach der Gewinn- und Verlustrechnung einsehen (und bei<br />

Bedarf anpassen).


Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />

Welche Konten in die Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung fließen, läßt sich über das Fenster Kontengliederung<br />

ändern einsehen und bei Bedarf auch anpassen.<br />

125


WISO Buchhaltung 2010<br />

In den folgenden Kapiteln können Sie sich mit wichtigen<br />

Details der Buchungstechnik auseinander setzen.<br />

126<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

In jedem Kontenrahmen (IKR, GKR, SKR 04 ...) finden<br />

Sie freie Bereiche oder sogar eine ganze freie Kontenklasse.<br />

Die können Sie beliebig zur Einrichtung ihrer<br />

Kontenarten und/oder Kostenstellenrechnung nutzen!<br />

Die Eine kommt, die Andere geht – die Problematik<br />

des Warenverkehrs<br />

Der Warenverkehr ist für den Handel und jeden anderen<br />

Gewerbebetrieb ein ganz wesentlicher Bereich, der sich<br />

entsprechend auch in der Buchhaltung widerspiegelt und<br />

an dieser Stelle vorrangig behandelt wird. Für Dienstleister<br />

ist er nicht so wichtig, es schadet aber nicht, sich damit<br />

näher auseinander zu setzen. Schnell ist man in der Situation,<br />

sich mit dieser Problematik auseinandersetzen zu<br />

müssen, sei es, weil man plötzlich doch auch Waren ein-<br />

und verkauft, wenn auch nur für Nebengeschäfte oder sei<br />

es, weil man sich mit dieser Problematik bei einem Kunden<br />

auseinander zu setzen hat.<br />

Wo ist nur die Ware geblieben?<br />

Ware liegt im Lager normalerweise nicht still. Sie kommt,<br />

sie geht, sie wird umgeräumt, verarbeitet, verändert, umgepackt<br />

und so weiter. Nicht jedes Detail muss in der<br />

Buchhaltung abgebildet werden (Lagerplatz zum Beispiel<br />

ist kein Merkmal, dass den Buchhalter interessiert), aber


den Zu- und Abgang sollte auch in der Buchhaltung eine<br />

Rolle spielen.<br />

Warenbewegungen sind zum Beispiel:<br />

■ Einkauf von Waren (der Warenbestand nimmt zu).<br />

■ Verkauf von Waren (der Warenbestand nimmt ab).<br />

■ Warenbestandskorrekturen, zum Beispiel nach einer<br />

Inventur (der Bestand nimmt zu oder ab)<br />

■ Ware wird entnommen, zum Beispiel für Muster oder<br />

Eigenverbrauch (der Bestand nimmt ab)<br />

■ Ware wird hinzugefügt, zum Beispiel aus Rücklieferungen,<br />

aus Messeresten und so weiter (der Bestand<br />

nimmt zu).<br />

Stellen Sie sich diese Vorgänge einmal für die Bilanz vor. Der<br />

Einkauf von Waren ist unproblematisch: Da erhöht sich der<br />

Warenbestand und Finanzkonten (Kasse, Bank) verringern<br />

sich oder auf der Passivseite werden die Verbindlichkeiten<br />

(Lieferantenschulden) erhöht. Spätestens beim Verkauf von<br />

Waren müssten Sie aber stutzig werden. Als richtiger Kaufmann<br />

haben Sie einen „angemessenen Gewinn“ eingeplant<br />

(wie Luca Pacioli schon vor mehr als 500 Jahren forderte).<br />

Wo wird der aber in der Bilanz untergebracht?<br />

Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />

Warenverkäufe sind also nicht erfolgsneutral. In der Regel<br />

bewirken sie einen positiven Erfolg (Ertrag), wenn sie über<br />

dem Einstandspreis verkauft werden. Gelegentlich kann es<br />

aber auch vorkommen, dass ein negativer Erfolg (Verlust)<br />

eintritt, wenn ein Verkauf unter Einstandspreis erfolgt.<br />

Der normale Vorgang einer Warenbewegung ist folgender:<br />

1. Die Ware wird gekauft zu einem bestimmten Preis (den<br />

Warenpreis laut Liste)<br />

2. Hinzu kommen Kosten, die nötig sind, die Ware zu besorgen<br />

(die Bezugskosten).<br />

3. Beides zusammen ergibt den Einstandspreis (oder auch:<br />

den Bezugspreis).<br />

4. Darauf wird ein Zuschlag gerechnet, der möglichst alle<br />

anfallenden Kosten (Lagerkosten, Verwaltungskosten,<br />

Vertriebskosten und so weiter) abdeckt.<br />

5. Außerdem wird ein Gewinnzuschlag gerechnet.<br />

6. Einstandspreis plus Zuschläge (Kalkulationszuschläge)<br />

ergeben den Verkaufspreis.<br />

Eine solche Kalkulation könnte folgendermaßen aussehen:<br />

127


WISO Buchhaltung 2010<br />

128<br />

Produkt: Liegedreirad „Senior“<br />

Lieferant: TrioMobil <strong>GmbH</strong><br />

Einkaufspreis 1.175,00 Euro<br />

+ Bezugskosten (Fracht etc.) 90,00 Euro<br />

Einstandspreis 1.265,00 Euro<br />

+ Allg. Kostenzuschlag 12,5 % 158,13 Euro<br />

+ Gewinnzuschlag 22,5 % 284,63 Euro<br />

Verkaufspreis 1.707,75 Euro<br />

So wichtig der Verkaufspreis für den Fortbestand des Unternehmens<br />

ist, so wichtig ist der Einstandspreis für den<br />

Buchhalter. Warenbestände und Wareneingang werden in<br />

der Buchhaltung zum Einstandspreis bewertet. Das heißt:<br />

Der Warenpreis plus aller Bezugskosten, aber ohne Kalkulationszuschläge<br />

wird zur Wertermittlung (zum Beispiel<br />

bei der Bilanz aber auch bei Unternehmensbewertungen)<br />

herangezogen. Außerdem verlangt der Gesetzgeber eine<br />

vorsichtige Bewertung der Vermögensgegenstände (dazu<br />

gehört auch das Vorratsvermögen).<br />

§ 252, Abs. 1 HGB<br />

(4) Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle<br />

vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag<br />

entstanden sind, zu berücksichtigen,<br />

selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag<br />

und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt<br />

geworden sind ...


§ 253 HGB<br />

(1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen<br />

... anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu ihrem<br />

Rückzahlungsbetrag ... anzusetzen.<br />

Statt Einstandspreis (für das einzelne Produkt) spricht man<br />

auch von Anschaffungskosten. In Produktionsbetrieben ist<br />

die Bezeichnung Herstellungskosten üblich, da ja das zu<br />

verkaufende Produkt erst noch hergestellt werden muss.<br />

Die Kalkulation von Waren ist Thema der Kostenträgerrechnung<br />

(genauer: der Kostenträger-Stückrechnung). Sie ist<br />

auch selten so einfach durchzuführen, wie das im obigen<br />

Beispiel dargestellt wurde. Tatsächlich hat auch in den wenigsten<br />

Fällen der Buchhalter die Aufgabe, Kalkulationen<br />

durchzuführen. Deshalb kann die Vertiefung dieses Themas<br />

hier ausgeklammert werden. Für die Buchungstechnik ist<br />

es kaum von Belang. Bei der intensiven Auseinandersetzung<br />

mit dem Thema Buchführung kommt aber auch der<br />

Buchhalter nicht darum herum, sich mit diesem Thema zu<br />

beschäftigen, da er ja wesentliche Daten für die Kalkulation<br />

zur Verfügung stellen muss.<br />

Aus dieser Situation ergibt sich noch ein anderes Problem.<br />

Wenn die Waren zu anderen Preisen verkauft werden, als<br />

Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />

sie eingekauft wurden, dann kann ja nicht mehr direkt aus<br />

der Buchhaltung ersehen werden, was noch im Warenlager<br />

vorhanden ist.<br />

Deshalb werden drei Arten von Konten geführt: Wareneingangskonten,<br />

Warenbestandskonten und Warenverkaufskonten.<br />

Außerdem findet – wie schon ausführlich dargelegt<br />

– eine regelmäßige Zählung der Bestände durch die<br />

Inventur statt.<br />

Mal mehr, mal weniger:<br />

Buchungen im Warenverkehr<br />

Die vorangegangenen Ausführungen lassen vielleicht den<br />

Eindruck entstehen, dass die Buchungspraxis des Warenverkehrs<br />

ganz schön kompliziert ist. Das ist aber nicht der<br />

Fall, wenn man sich immer bildlich vergegenwärtigt, was<br />

gerade passiert. Es erleichtert übrigens immer das Verständnis<br />

der Buchführung, wenn man allen zu buchenden<br />

Vorgängen reale Vorgänge des Unternehmensalltags zuordnen<br />

kann. Wenn man weiß, was hinter einem banalen<br />

Buchungssatz steht, welche Wirklichkeit damit abgebildet<br />

wird, versteht man nicht nur die ganze Buchführung besser,<br />

sondern auch das, was im Unternehmen vorgeht.<br />

129


WISO Buchhaltung 2010<br />

Einfach ist der Fall bei Eröffnung der Buchführung – sei<br />

es bei Geschäftsbeginn oder bei Beginn eines neuen Geschäftsjahres.<br />

Per Saldovortrag (direkte Eingabe oder Übergabe<br />

bei Jahreswechsel) wird der Bestand festgehalten. Der<br />

Buchungssatz lautet:<br />

1140 Waren (Bestand) an 9000 Saldovortragskonto<br />

Wareneingänge werden auf ein Wareneingangskonto gebucht.<br />

Abhängig von der Zahlung werden als Gegenkonto<br />

Verbindlichkeiten (Kauf auf Ziel/Rechnung) oder Geldkonten<br />

(Bank, Kasse, Postbank) benutzt.<br />

5200 Wareneinkauf an 3310 Verbindlichkeiten<br />

5200 Wareneinkauf an 1600 Kasse<br />

Diese Wareneinkäufe erhöhen den Warenbestand, werden<br />

aber – zunächst – getrennt vom Warenbestand gebucht.<br />

130<br />

Warenverkäufe werden über das Warenverkaufskonto gebucht.<br />

Als Gegenkonto werden Forderungen (Lieferungen<br />

auf Ziel/Rechnung) oder Geldkonten (Bank, Kasse, Postbank)<br />

benutzt.<br />

1210 Forderungen an 4000 Umsatzerlöse<br />

1800 Bank an 4000 Umsatzerlöse<br />

Diese Buchungen vermindern den Warenbestand. Da die<br />

Erlöse aber nicht eindeutig belegen, um wie viel der Warenbestand<br />

abgenommen hat, findet auch hierbei keine<br />

direkte Buchung auf dem Bestandskonto statt.


Warenbuchungen mit WISO Buchhaltung<br />

Um Warenbuchungen in WISO Buchhaltung durchzuführen,<br />

müssen Sie das Modul Buchhaltung anwählen (links<br />

unten in der Bereichsleiste).<br />

Im Schaubild klicken Sie auf Neue Buchung erfassen, um in<br />

die Eingabemaske zu kommen.<br />

Sie haben nun die Möglichkeit, die Buchung komplett einzugeben<br />

oder unter Anleitung des Buchführungshelfers zu<br />

erfassen. Beide Wege führen zunächst über den Link Neue<br />

Buchung erfassen im Schaubild oder über Bearbeiten - Geschäftsvorfälle<br />

bzw. Strg + F4.<br />

Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />

131


WISO Buchhaltung 2010<br />

132<br />

Gebucht wird über Geschäftsvorfälle oder Neue Buchung erfassen.


Zur Buchung mit dem Assistenten gehen Sie folgendermaßen<br />

vor:<br />

1. In der Buchungserfassung wählen Sie aus der Liste bei<br />

Buchführungshelfer den Eintrag Einkauf Waren auf<br />

Rechnung aus.<br />

2. Klicken Sie in das Feld Betrag und geben Sie 300,00<br />

ein.<br />

3. Passen Sie gegebenenfalls. noch das vorgegebene Gegenkonto<br />

an, geben eine Belegnummer ein und sind<br />

fertig.<br />

Das Programm vervollständigt die Buchung, errechnet die<br />

Umsatzsteuer (die als „im Betrag enthalten“ angesehen<br />

wird) und schließt den Buchungssatz ab.<br />

Beachten Sie, dass Sammelkonten (z.B. Verbindlichkeiten<br />

aus Lieferungen und Leistungen nicht direkt bebucht werden<br />

können. Hier muss auf das entsprechende Unterkonto<br />

(im Beispiel auf das Kreditorenkonto) gebucht werden.<br />

Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />

Am schnellsten geht das Buchen mit dem Buchführungshelfer.<br />

Der Buchführungshelfer eignet sich nicht nur für Anfänger<br />

und ungeübte Buchhalter, sondern auch für Profis. Diese<br />

können hier Standardbuchungen vorgeben und so eine<br />

schnelle Buchung ermöglichen. Der Weg zur Neuanlage<br />

von Buchungsvorgaben für den Buchführungshelfer führt<br />

über Bearbeiten - Parameter – Geschäftsvorfälle - Buchführungshelfer.<br />

Hier können vorhandene Geschäftsvorfallmuster<br />

angepasst (über Ändern) und neue Geschäftsvorfälle<br />

angelegt (über Neu) werden.<br />

133


WISO Buchhaltung 2010<br />

134<br />

Der Buchführungshelfer kann nach eigenen Vorstellungen angepaßt und erweitert werden.


w<br />

WISO Tipp<br />

Buchungen, die zu einem immer gleichen Termin<br />

mit gleichem Betrag gebucht werden müssen, legt<br />

man am Besten über Dauerbuchungen (das Register<br />

Dauerbuchungen finden Sie neben dem Register<br />

Hauptbuch).<br />

Das Buchen selbst ist – wie Sie sehen – unproblematisch.<br />

Wie sieht es aber mit dem Abschluss aus? Da alle Vorgänge<br />

auf unterschiedlichen Konten getrennt gebucht wurden, ist<br />

auch dies einfach durchzuführen.<br />

Bestandsveränderungen auf<br />

Warenkonten<br />

Als Erstes wird nachgeschaut und gezählt, was noch vorhanden<br />

ist: Bei der Inventur wird gezählt und bewertet,<br />

anschließend gebucht. Nun können folgende Situationen<br />

eintreten:<br />

Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />

■ Der Endbestand ist höher als der Anfangsbestand. Das<br />

Lager wurde also „aufgestockt“. Es wurde mehr eingekauft<br />

als verkauft. Man spricht auch von einer Warenbestandsmehrung.<br />

■ Der Endbestand ist niedriger als der Anfangsbestand.<br />

Das Lager wurde abgebaut. Es wurde also mehr verkauft<br />

als eingekauft. Man spricht auch von einer Warenbestandsminderung.<br />

Da die Konten und auch später die Bilanz ausgeglichen sein<br />

müssen, findet eine Buchung über das Wareneingangskonto<br />

statt. Im Falle der Bestandsmehrung bucht man:<br />

1140 Waren (Bestand) an 5200 Wareneinkauf<br />

Im Falle einer Warenbestandsminderung bucht man:<br />

5200 Wareneinkauf an 1140 Waren (Bestand)<br />

Auf dem Wareneingangskonto ergibt sich nun der so genannte<br />

Wareneinsatz. Das sind die Waren, die dann auch<br />

tatsächlich verkauft wurden. Aus der Differenz zwischen<br />

dem Warenverkauf und dem Wareneingangskonto (das<br />

korrekterweise jetzt eigentlich Wareneinsatzkonto heißen<br />

müsste) kann der Rohertrag ermittelt werden.<br />

135


WISO Buchhaltung 2010<br />

Warenverkauf minus Wareneinsatz = Rohertrag.<br />

So geht man allerdings in der Praxis nicht vor. Gebucht<br />

wird über das Gewinn- und Verlustkonto:<br />

GuV Konto an 5200 Wareneinkauf oder<br />

5200 Wareneinkauf an GuV-Konto<br />

Der eigentliche Warenbestand wird in die Schlussbilanz<br />

gebucht:<br />

Schlussbilanzkonto an 1140 Waren (Bestand)<br />

In der Gewinn- und Verlustrechnung wird dann die Differenz<br />

ermittelt. Da auch noch andere Erfolgskonten über die<br />

GuV abgeschlossen werden, ergibt sich aus dem Saldo das<br />

136<br />

tatsächliche Betriebsergebnis. Das Gewinn- und Verlustkonto<br />

wird zuletzt über das Kapitalkonto abgeschlossen:<br />

GuV an 2000 (Eigen)Kapital<br />

2000 (Eigen)Kapital an GuV<br />

Die Behandlung der Abschlussbuchungen in WISO Buchhaltung<br />

finden Sie im Kapitel „Böllermann & Co: Das Jahr<br />

geht zu Ende“.<br />

So weit zunächst zu den Buchungen im Warenverkehr.<br />

Dass in der Praxis noch zahlreiche Details berücksichtigt<br />

werden müssen, bleibt hier zunächst unberücksichtigt. An<br />

anderer Stelle wird diese Thematik wieder aufgegriffen.<br />

Wo’s um die Knete geht: Buchungen im Zahlungsverkehr<br />

Im letzten Abschnitt wurde es deutlich: Waren müssen<br />

auch bezahlt werden, sowohl an Lieferanten als auch von<br />

Kunden. Dass es da verschiedene Arten und Möglichkeiten<br />

gibt, wurde ebenfalls bereits erwähnt. Zunächst sieht auch<br />

alles ganz einfach aus: Man kauft gegen Barzahlung (Gegenkonto<br />

ist die Kasse), oder man kauft auf Rechnung (Gegenkonto<br />

ist das Verbindlichkeitskonto) und irgendwann<br />

wird dann bezahlt (über die Bank).


Wo kommt das Geld hin? Buchungen<br />

von Zahlungsvorgängen<br />

Leider gibt es da eine ganze Reihe Details, die mitberücksichtigt<br />

werden müssen. Da schreibt etwa ein Lieferant auf<br />

die Rechnung: Zahlungsziel 30 Tage netto, 2 % Skonto bei<br />

Zahlung innerhalb von 14 Tagen. Zwei Prozent Abzug von<br />

der Rechnung sind nicht wenig. Es lohnt sich sogar die<br />

Überziehung des eigenen – zinspflichtigen – Kontos. Wie<br />

wird so etwas aber gebucht?<br />

Nehmen wir an, dass eine Rechnung über 8.000 Euro zur<br />

Zahlung ansteht.<br />

Zunächst buchen wir die Rechnung (den Wareneingang)<br />

wie gehabt:<br />

5200 Wareneingang an 3310 Verbindlichkeiten, 8.000<br />

Euro<br />

Irgendwann später wird gezahlt. Geschieht das in der Frist,<br />

in der Skonto abgezogen werden darf, so wird ein geringerer<br />

Betrag gezahlt, als mit der Rechnung gebucht. Es bleibt<br />

eine Differenz auf dem Verbindlichkeitskonto zurück. Wohin<br />

damit? Der Skonto schmälert den Warenwert und wird<br />

daher in der Klasse 5 gebucht. Der Buchungssatz bei der<br />

Zahlung lautet nun:<br />

Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />

3310 Verbindlichkeiten, 8.000 Euro<br />

an 1800 Bank, 7840 Euro<br />

an 5730 Erhaltene Skonti, 160 Euro<br />

Hier haben wir es erstmals mit einem Buchungssatz zu tun,<br />

der mehr als zwei Konten anspricht. Das ist unproblematisch,<br />

wenn darauf geachtet wird, dass beide Seiten – Soll<br />

und Haben – in der Summe übereinstimmen.<br />

Auf einem Konto wird im Soll gebucht, bei zwei Konten<br />

im Haben. Beide Seiten ergeben in der Summe jeweils die<br />

8.000 Euro.<br />

Beim Warenverkauf funktioniert es ähnlich. Wenn den<br />

Kunden als Anreiz zur schnelleren Zahlung ebenfalls Skonto<br />

angeboten wird, so kann das Konto „Gewährte Skonti“<br />

benutzt werden. Das Skonto schmälert ja unseren Verkaufserlös.<br />

Kauft ein Kunde auf Rechnung für 12.000 Euro<br />

Waren und gilt als Zahlungsfrist 8 Tage für die Nutzung<br />

von 1 % Skonto, so wird zunächst gebucht:<br />

1210 Forderungen an 4000 Umsatzerlöse, 12.000 Euro<br />

Zahlt der Kunde innerhalb von 7 Tagen mit Abzug von 1<br />

%Skonto, so buchen Sie nach erfolgter Zahlung:<br />

137


WISO Buchhaltung 2010<br />

1800 Bank, 11.880 Euro und<br />

4730 Gewährte Skonti, 120 Euro<br />

an 1210 Forderungen, 12.000 Euro<br />

Wieder werden zwei Konten – diesmal im Soll – bebucht<br />

und ein Konto im Haben. Beide Seiten ergeben in der Summe<br />

jeweils 12.000 Euro.<br />

Was aber, wenn ein Kunde weder bar noch durch Überweisung,<br />

sondern durch einen Scheck zahlt? Handelt es sich<br />

hierbei um seltene Fälle oder um ein kleines Unternehmen,<br />

bei dem die Zahl der Schecks überschaubar bleibt, so wird<br />

zunächst ebenfalls gegen Forderungen gebucht:<br />

1210 Forderungen an 4000 Verkaufserlöse<br />

Der Scheck wird bei der Bank eingereicht und nach Gutschrift<br />

auf dem Konto findet eine Verbuchung statt:<br />

1800 Bank an 1210 Forderungen<br />

Ebenso verhält es sich mit Schecks, die das Unternehmen<br />

ausstellt, um sie an Lieferanten weiterzugeben. Eine Buchung<br />

der Zahlung findet erst statt, wenn das Konto belastet<br />

wird. Es versteht sich von selbst, dass in beiden Fällen<br />

ein Scheckbuch geführt wird, in dem die Ausgabe bezie-<br />

138<br />

hungsweise der Eingang von Schecks vermerkt wird. Dieses<br />

Scheckbuch zählt aber nicht zur eigentlichen Buchhaltung,<br />

sondern dient nur Kontrollzwecken.<br />

In größeren Unternehmen oder wenn täglich viele Schecks<br />

eingehen, wird je ein besonderes Scheckkonto in der Klasse<br />

1 eingerichtet. Buchungstechnisch bereitet das keine besonderen<br />

Probleme, da diese Konten lediglich an die Stelle<br />

von Forderungen und Verbindlichkeiten gesetzt werden.<br />

Sie bedingen auch immer eine zweite Buchung, wenn aus<br />

dem Scheck eine Zahlung auf dem Bankkonto wurde.<br />

Zahlungen mit<br />

WISO Buchhaltung buchen<br />

Um die im Beispiel des Kapitels zu Warenbuchungen gebuchte<br />

Verbindlichkeit zu zahlen, wird eine Banküberweisung<br />

vorgenommen. Diese lässt sich mit dem Buchführungshelfer<br />

schnell erfassen, indem der Geschäftsvorfall<br />

Bankzahlung Lieferantenrechnung ausgewählt wird. Der<br />

Betrag muss noch erfasst und das Gegenkonto ausgewählt<br />

werden. Nach eventuell weiteren nötigen Ergänzungen (z.B.<br />

Belegnummer) ist dieser Vorgang auch schon verbucht, wie<br />

durch einen schnellen Blick ins Hauptbuch oberhalb der<br />

Buchungserfassung schnell geprüft werden kann.


Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />

Buchungen sind schon während der Bearbeitung in der Buchungsmaske im Hauptbuch sichtbar.<br />

139


WISO Buchhaltung 2010<br />

Führen Sie ein Kassenbuch und/oder Nutzen Sie das Banking-Modul,<br />

so werden die Zahlungsvorgänge über diese<br />

Buchungen in das Hauptbuch integriert.<br />

Personalbuchungen: Auf wessen Konto geht die Sekretärin?<br />

Fast jedes Unternehmen benötigt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,<br />

die für die verschiedensten Tätigkeiten eingesetzt<br />

werden. Diese bekommen für ihre geleistete Arbeit<br />

Lohn oder Gehalt. Der Buchhalter wird diese Aufwendungen<br />

auf entsprechend dafür eingerichteten Erfolgskonten<br />

buchen.<br />

Der Arbeitgeber hat für seine Arbeiter und Angestellte die<br />

Pflichtversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung)<br />

abzuführen und auch einen Teil<br />

davon zu übernehmen. Beiträge zur Unfallversicherung<br />

sind sogar in voller Höhe vom Arbeitgeber zu bezahlen.<br />

Bei den folgenden Beispielen wurden die Berechnungen etwas<br />

vereinfacht. Da sich in diesem Bereich laufend etwas<br />

ändert, können wir in diesem Buch nie allzu aktuell sein.<br />

140<br />

Das Programm WISO Lohn ist das allerdings sehr wohl –<br />

zumindest wenn Sie sich regelmäßig die bereitstehenden<br />

Updates holen.<br />

Der Ablauf (von der Gehaltsabrechnung bis in die Buchhaltung)<br />

sieht folgendermaßen aus:<br />

Zunächst wird die Gehaltsabrechnung erstellt. Als Beispiel<br />

dient die folgende – vereinfachte – Abrechnung:


Bruttogehalt: 1.750,00 E<br />

Lohnsteuer 110,25 E<br />

Kirchensteuer: 8,82 E<br />

Gehalt für: Claus Meyer<br />

Steuer-Klasse: III<br />

Kinder: 1<br />

Soz. Versicherung: 318,50 E AN-Anteil<br />

Nettogehalt: 1.312,43 E<br />

Sozialversicherung 318,50 E AG-Anteil<br />

Der Buchhalter bucht zunächst das Bruttogehalt, die Gehaltsauszahlung<br />

sowie die zurückgehaltenen Steuern und<br />

Versicherungen:<br />

6000 Löhne und Gehälter, 1.750 Euro<br />

an 1800 Bank, 1.312,43 Euro<br />

an 3730 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer,<br />

119,07 Euro<br />

Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />

an 3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der soz. Sicherheit,<br />

318,50 Euro<br />

Schließlich muss noch der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen<br />

gebucht werden:<br />

6100 Soziale Abgaben und Aufwendungen<br />

an 3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der soz. Sicherheit,<br />

318,50 Euro<br />

141


WISO Buchhaltung 2010<br />

Nicht lange nach der Gehaltsabrechnung werden die Beträge<br />

an das Finanzamt und die Sozialversicherung überwiesen.<br />

Es wird gebucht:<br />

3730 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer,<br />

119,07 Euro und<br />

1740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit,<br />

637,00 Euro<br />

an 1800 Bank, 756,07 Euro<br />

Natürlich gibt es auch in diesem Bereich noch eine ganze<br />

Reihe an Besonderheiten – zum Beispiel der so beliebte<br />

„Vorschuss“. Hat Claus Meyer sich bereits vor dem Gehaltszahlungstermin<br />

500 Euro auszahlen lassen, so ist folgende<br />

Buchungsweise angesagt:<br />

Zunächst die Auszahlung:<br />

1340 Forderungen gegen Personal, 500 Euro<br />

an 1600 Kasse, 500 Euro<br />

142<br />

Dann die Buchung bei der Gehaltsabrechnung:<br />

6000 Löhne und Gehälter, 1.750 Euro<br />

an 1800 Bank, 812,43 Euro<br />

an 1340 Forderungen gegen Personal, 500 Euro<br />

an 3730 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer,<br />

119,07 Euro<br />

an 3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der soz. Sicherheit,<br />

318,50 Euro<br />

Eine andere Sache ist die so genannte „Vermögenswirksame<br />

Leistung“ nach dem Vermögensbildungsgesetz. Hier gibt es<br />

verschiedene Varianten: Der Arbeitgeber zahlt einen Betrag<br />

zur vermögenswirksamen Leistung – es erhöhen sich die<br />

Aufwendungen für Personal. Der Arbeitnehmer zahlt einen<br />

Betrag zur vermögenswirksamen Leistung – das Nettogehalt<br />

des Arbeitnehmers reduziert sich. Beide, Arbeitnehmer<br />

und Arbeitgeber, zahlen einen Teil – Personalaufwendungen<br />

erhöhen sich, das Nettogehalt reduziert sich.


w<br />

WISO Tipp<br />

Da es durch häufige Gesetzes- und Steueränderungen für den Buchhalter das Problem<br />

ergibt, Abrechnungs- und Buchungspraxis jeweils anpassen zu müssen, macht es gerade<br />

für kleine Betriebe Sinn, eine spezielle Software – wie WISO Lohn – einzusetzen oder die<br />

Aufgabe der Lohn- und Gehaltsabrechnung abzugeben. Oft übernimmt der Steuerberater<br />

diese Dienstleistung. Er liefert dann nicht nur die fertigen Abrechnungen samt Lohnzettel<br />

und Bankbelege, sondern auch noch gleich eine Buchungsliste, die dem Buchhalter die<br />

Arbeit wesentlich erleichtert.<br />

Wer die Lohn- und Gehaltsabrechnung selber durchführen<br />

möchte, sollte zwei Möglichkeiten nutzen:<br />

■ Einmal die regelmäßigen und – meist kostenlosen –<br />

Informationsveranstaltungen der Krankenkassen, auf<br />

denen aktuelle Änderungen vorgestellt und meist auch<br />

erläutert werden.<br />

■ Die Lohnabrechnung über den Computer. Lohnabrechnungsprogramme<br />

(etwa WISO Lohn) sind durchaus<br />

erschwinglich geworden. Nutzen Sie dann ein Update,<br />

um immer die aktuellsten Anpassungen gleich umsetzen<br />

zu können. Auch diese Programme geben meist<br />

eine Buchungsliste mit aus.<br />

Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />

Lohnbuchungen mit WISO Buchhaltung<br />

Benutzen Sie auch WISO Lohn (oder arbeiten mit WISO<br />

Kaufmann), so können Sie über Buchungen aus Personal<br />

die jeweiligen Buchungen aus dem Lohnprogramm übernehmen.<br />

Ein zusätzlicher Buchungsaufwand entfällt also.<br />

Im Buchführungshelfer finden Sie darüber hinaus bereits<br />

vorgefertigte Buchungssätze, zum Beispiel für die Gehaltszahlungen<br />

über die Bank.<br />

143


WISO Buchhaltung 2010<br />

144<br />

Lohn- und Gehaltsauszahlungen lassen sich schnell verbuchen.


„Dann muss ich mir wohl doch einen neuen Taschenrechner<br />

kaufen.“<br />

„Wieso das?“ Mario Felleisen ist etwas überrascht.<br />

„Um die Soll- und Haben-Konten zu addieren und zu überprüfen,<br />

ob beide Seiten gleiche Summen zeigen. Um die<br />

Lohnabrechnungen richtig auszurechnen. Um …“<br />

„Stopp! Das ist doch nicht nötig. Ich meine, sie können sich<br />

zwar einen Taschenrechner kaufen, aber für die von Ihnen<br />

geschilderten Fälle übernimmt das Programm das für sie.“<br />

„Und das rechnet immer korrekt?“<br />

„Davon können Sie ausgehen. Fehler können natürlich vorkommen,<br />

aber Sie werden schnell bemerkt und korrigiert.<br />

Eine Buchhaltungssoftware, die nicht richtig rechnet, hätte<br />

keine Chancen auf dem Markt.“<br />

„Man hört doch aber soviel von Fehlern, die die Softwareindustrie<br />

macht.“<br />

„Das stimmt ja auch. Programme die aus zigtausend Zeilen<br />

Quellcode bestehen, lassen sich nicht fehlerfrei bekommen,<br />

allenfalls fehlerreduziert. Aber deshalb achtet man gerade<br />

an den kritischen Stellen auf Genauigkeit. Ich kann ihnen<br />

sogar ein interessantes, gut lesbares Buch zu dieser Prob-<br />

Leseausflug 6: Buchungsalltag: Passendes für alle „Fälle“<br />

lematik empfehlen: Claude Roeltgen, Eine Million oder ein<br />

Jahr, ISBN 978-3-908497-35-6. Darin wird auch für Laien<br />

verständlich beschrieben, warum Informationstechnologie<br />

– also die elektronische Datenverarbeitung – so kritisch ist.<br />

Geschrieben hat das jemand, der das wissen muss, weil er<br />

seit Jahrzehnten bei großen Banken für die Computer zuständig<br />

ist.“<br />

„Da sehen sie es, ich kann mich nicht drauf verlassen. Vielleicht<br />

rechnet der Computer doch mal falsch.“<br />

„Der Computer sicher nicht. Dann könnten sie auch bei ihrem<br />

Taschenrechner nicht sicher sein. Die Art und Weise,<br />

wie beide rechnen, ist gleich.“<br />

„Ach!“<br />

„Wenn etwas falsch läuft, dann ist es die Software, aber<br />

wie schon gesagt: Zertifizierte Programme sind heute sehr<br />

verlässlich und in den Grundfunktionen der Buchführung<br />

werden Sie kaum mit Überraschungen rechnen müssen.“<br />

Herr Moritz denkt nach und beschließt doch noch einmal<br />

nachzufassen.<br />

145


WISO Buchhaltung 2010<br />

„Und wenn doch? Wenn ich plötzlich auf irgendetwas stoße,<br />

was ich mir nicht erklären kann oder was vielleicht sogar<br />

objektiv falsch ist.“<br />

„Dann fragen Sie den Hersteller. Vielleicht schauen Sie erst<br />

mal auf der Homepage im Benutzerforum nach und prüfen,<br />

ob nicht andere Anwender auch schon diesen Fehler oder<br />

diese Problematik hatten. Wenn nicht, oder wenn keine zufriedenstellende<br />

Lösung angeboten sind, kontaktieren Sie<br />

den Support.“<br />

„Stimmt eigentlich. Wo im Leben hat man schon Sicherheit.“<br />

Herr Moritz wird philosophisch. „Man ist ja schon<br />

zufrieden, wenn die Unsicherheit nicht so groß ist, dass sie<br />

durchschlägt.“<br />

146


Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf:<br />

Umsatzsteuer und und und ...<br />

„Am meisten Sorgen macht mir ja trotz allen ihren Beschwichtigungen<br />

das Thema Steuer.“<br />

„Beschwichtigen wollte ich gar nicht, Herr Moritz.“<br />

„Aber sie haben doch eindeutig von der näheren Beschäftigung<br />

mit Steuergesetzen abgeraten, oder nicht?“<br />

„Keineswegs, ich habe nur vor Anschaffung der falschen<br />

Lektüre gewarnt.“<br />

„Ich ärgere mich ja schon als Privatmann darüber, dass ich<br />

überall Steuern zahlen muss. Beim Einkommen, beim Tanken<br />

sogar doppelt: Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer.<br />

Und jetzt darf ich noch einmal als Unternehmer Mehrwertsteuer<br />

zahlen. Dabei dachte ich mal, Doppelbesteuerung<br />

gibt es nicht.“<br />

Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />

„Bei der Umsatzsteuer gehen Sie wahrscheinlich auch noch<br />

von einer falschen Vorstellung aus.“<br />

„Aber ist es nicht so, dass ich als Gewerbetreibender umsatzsteuerpflichtig<br />

bin?“<br />

„Nicht zwangsweise. Auch da gibt es Grenzen, die geprüft<br />

werden müssen. Und wenn, dann bedeutet das noch lange<br />

nicht, dass die Umsatzsteuer bei Ihnen hängen bleibt.“<br />

„An wem hängt sie denn dann?“<br />

„Am Verbraucher, unabhängig davon, dass Sie auch Umsatzsteuer<br />

ans Finanzamt abführen. Es kann aber ebenfalls<br />

passieren, dass Ihnen das Finanzamt Umsatzsteuer zurückbezahlt.“<br />

„Das wäre aber eine tolle Sache. Können wir das nicht monatlich<br />

so einrichten.“<br />

147


WISO Buchhaltung 2010<br />

„Ich glaube, dass sie sich das nicht wirklich wünschen,<br />

wenn Sie erst einmal tiefer in die Materie eingestiegen<br />

sind. Zumindest nicht dauerhaft.“<br />

„Dann aber los. Jetzt will ich’s wissen.“<br />

Steuern im Unternehmen und in der Buchhaltung<br />

Bisher wurden bei allen Erläuterungen und Erklärungen die<br />

Steuern weitgehend ausgeklammert (außer bei den Personalbuchungen).<br />

Im Alltag eines jeden Unternehmens – und<br />

damit auch in der Buchhaltung – spielen die Steuern jedoch<br />

eine nicht unwesentliche Rolle. Vor allem die Umsatzsteuer<br />

(Mehrwertsteuer) kommt in den meisten Geschäftsvorfällen<br />

vor. Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung gehört<br />

zum Alltag (und die Handhabung zum Handwerkszeug) eines<br />

jeden Buchhalters. Hinzu kommen die Unternehmenssteuern,<br />

die jedes Unternehmen, abhängig von der Rechtsform,<br />

ein bis mehrmals im Jahr betreffen.<br />

Interessieren soll aber in diesem Buch nicht die gängige<br />

Steuerpraxis oder Steuer-Vermeidungsstrategien. Für die-<br />

148<br />

sen Zweck gibt es spezielle Fachliteratur und Steuerberater.<br />

Allein was für die Buchungspraxis wichtig ist, wird in<br />

den folgenden Abschnitten aufgeführt.<br />

Auch die Steuern sind keine Erfindung unserer Zeit. Luca<br />

Pacioli musste sich im 15. Jahrhundert in Italien mit diesem<br />

Problem in seiner Abhandlung über die Buchhaltung<br />

bereits ebenfalls beschäftigen.<br />

„Wenn Du mit solchen Ämtern [Finanzämtern] Konto führen<br />

willst, so wirst Du die Verwaltung der Staatsschulden<br />

zum Schuldner von allen Arten Kapital zu soundsoviel Prozent<br />

machen, indem Du die Stadtbezirke nennst, wo sei<br />

angelegt sind ...“


Umatzsteuer für Einsteiger<br />

Mit der Umsatzsteuer hat man als Unternehmer, Buchhalter,<br />

Freiberufler, Gewerbetreibender am häufigsten zu tun,<br />

eigentlich fast täglich. Deshalb wird sie in diesem Kapitel<br />

auch am ausführlichsten vorgestellt. Immerhin kennt inzwischen<br />

fast jedes Kind die aktuellen Mehrwertsteuersätze.<br />

Was es damit auf sich hat, weiß aber nicht jeder genau<br />

zu sagen.<br />

Zum 1.1.2007 ist der Mehrwertsteuersatz von 16% auf<br />

19% angehoben worden (der verminderte Steuersatz von<br />

7% blieb). Trotzdem konnte der Umsatzsteuersatz von<br />

16% auch in 2007 noch gültig sein, nämlich dann, wenn<br />

die Ursache für den Geschäftsvorfall im Jahr 2006 lag. Für<br />

eine Übergangszeit war also mit 3 verschiedenen Steuersätzen<br />

zu arbeiten. Bei künftigen Änderungen müssen Sie<br />

also immer mit solch einer Situation rechnen. Ergänzende<br />

Hinweise (und möglicherweise auch Texte) finden Sie dazu<br />

dann aber auf der Homepage (http://buhl-data.de), sobald<br />

es genauere Informationen vorliegen.<br />

Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />

Was heißt eigentlich Umsatzsteuer?<br />

Die heutige Form der Umsatzsteuer gibt es seit dem<br />

1.1.1967. Vorher wurde ein kumulatives Bruttoumsatzsteuersystem<br />

genutzt, an das sich heute kaum noch jemand<br />

erinnert. Das Prinzip der heute benutzten Umsatzversteuerung<br />

beruht darauf, dass auf jeder Produktions- oder Handelsstufe<br />

derjenige Wert besteuert wird, der dem Produkt<br />

durch Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung zugeführt<br />

wird, den das Produkt also mehr wert wird. Daher<br />

auch die Bezeichnung Mehrwertsteuer.<br />

Das klingt kompliziert, wird aber durch einen einfachen<br />

Trick geregelt: Jeder darf von seiner Umsatzsteuerschuld,<br />

die sich aus den Umsatzerlösen ermittelt, den Teil der Steuer,<br />

den er selbst im Zusammenhang seiner betrieblichen<br />

Tätigkeit entrichtet hat (Steuer auf Rohstoffe, Betriebsstoffe,<br />

Fertigprodukte, Handelsware und so weiter – daher<br />

auch Vorsteuer), von der Steuerschuld abziehen.<br />

Ein einfaches Beispiel kann dieses Prinzip anschaulich verdeutlichen:<br />

149


WISO Buchhaltung 2010<br />

150<br />

Juli 2000 Netto-Rechn.-Betr. Umsatzsteuer<br />

Verkaufserlöse netto 45.000,00<br />

darauf entfallen 19% Ust 8.550,00<br />

Einkauf Handelswaren 27.500,00<br />

darauf entfallen 19% VSt 5.225,00<br />

Sonstige Kostenrechnungen 2.800,00<br />

darauf entfallen 19% VSt 532,00<br />

Sonstige Kostenrechnungen 1.250,00<br />

darauf entfallen 7% VSt 87,50<br />

Vorsteuer gesamt 5.844,50<br />

Umsatzsteuerschuld:<br />

USt – VSt 2.705,50<br />

Auf diese Weise entrichtet jede Produktions- oder Handelsstufe<br />

nur die Steuer auf den dort entstandenen „Mehrwert“.<br />

Der Letzte in der Kette – der Verbraucher – entrichtet<br />

keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Er verbraucht<br />

das Produkt (auf irgendeine Weise) und schafft keinen<br />

„Mehrwert“ mehr. Dafür zahlt er allerdings den Bruttobe-<br />

trag; die Steuer wurde für ihn bereits auf den Produktions-<br />

und Handelsstufen vorher an das Finanzamt entrichtet.<br />

Für den Unternehmer ist die Umsatzsteuer somit kostenneutral.<br />

Es handelt sich um eine Verbrauchssteuer, die der<br />

Letzte in der Kette, der Verbraucher, zahlen muss.


Die gesetzlichen Regelungen der Umsatzsteuer<br />

Niedergelegt sind die gesetzlichen Bestimmungen im umfangreichen<br />

Umsatzsteuergesetz (UStG) und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung<br />

(UStDV).<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

So einfach das Prinzip erklärt werden kann, so<br />

kompliziert ist diese Regelung in der Praxis. Jeder, der<br />

eine unternehmerische Tätigkeit – sei es freiberuflich<br />

oder gewerblich – aufnehmen will, sollte sich zumindest<br />

in den Grundzügen damit beschäftigen. Eine<br />

ausführliche Beratung durch den Steuerberater oder<br />

das Finanzamt ist nicht der schlechteste Weg dafür.<br />

Das Gesetz definiert als Erstes, was „ Steuerbare Umsätze“<br />

überhaupt sind:<br />

Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />

§ 1, Abs. 1 UStG – Steuerbare Umsätze<br />

(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:<br />

1. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer<br />

im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines<br />

Unternehmens ausführt ...<br />

2. Der Eigenverbrauch im Inland ...<br />

3. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die Körperschaften<br />

und Personenvereinigungen ... im Rahmen<br />

ihres Unternehmens an ihre Anteilseigner, Gesellschafter,<br />

Mitglieder, Teilhaber oder diesen nahe stehenden<br />

Personen ausführen, für die Leistungsempfänger kein<br />

Entgelt aufwenden,<br />

4. die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet<br />

in das Inland ...<br />

5. der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen<br />

Entgelt.<br />

Der Fall 1. ist klar. Wo ein Unternehmen Leistungen erbringt,<br />

fällt Umsatzsteuer an. Dabei ist es noch nicht einmal<br />

wesentlich, ob der Unternehmer im Inland eine Betriebsstätte<br />

unterhält oder die Rechnung erstellt. Das ist<br />

151


WISO Buchhaltung 2010<br />

ganz besonders wichtig für diejenigen, die zwar im Inland<br />

tätig werden wollen, aus steuerlichen Gründen aber den<br />

Firmensitz im Ausland planen. An der Mehrwertsteuer<br />

kommen sie dadurch nicht vorbei.<br />

Was „Inland“ ist, hat der Gesetzgeber aber noch genauer<br />

definiert, als sich das der „Laie“ vorstellen kann:<br />

§ 1 Abs. 2 UStG<br />

Inland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik<br />

Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von<br />

Büsingen, der Insel Helgoland, der Freihäfen, der Gewässer<br />

und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen<br />

Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen<br />

Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet<br />

gehören. Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet,<br />

das danach nicht Inland ist. Wird ein Umsatz im Inland<br />

ausgeführt, so kommt es für die Besteuerung nicht darauf<br />

an, ob der Unternehmer deutscher Staatsangehöriger ist,<br />

seinen Wohnsitz oder Sitz im Inland hat, im Inland eine<br />

Betriebsstätte unterhält, die Rechnung erteilt oder die<br />

Zahlung empfängt.<br />

Aber auch der Fall 2. darf nicht übersehen werden: Wenn<br />

ein Unternehmen selbst Leistungen verbraucht – für Zwe-<br />

152<br />

cke, die nicht im Unternehmen selbst, sondern außerhalb<br />

liegen –, ist Umsatzsteuer fällig. Ebenso ist es mit Fall 3:<br />

Geschenke und Zuwendungen an Personen, die dem Unternehmen<br />

mehr oder weniger nahe stehen, unterliegen<br />

der Umsatzsteuer. Auch die Einfuhr von Waren unterliegt<br />

der Umsatzsteuer. Allerdings gibt es hierfür eine besondere<br />

Form der Umsatzsteuer mit der Bezeichnung Einfuhrumsatzsteuer.<br />

Etwas komplizierter ist es mit 5., dem innergemeinschaftlichen<br />

Erwerb. Deshalb ist er gleich in einem Folgeparagrafen<br />

(§ 1a UStG) speziell geregelt:<br />

§ 1 Abs. 2a UStG<br />

Das Gemeinschaftsgebiet im Sinne dieses Gesetzes umfasst<br />

das Inland im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 und die Gebiete<br />

der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft,<br />

die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser<br />

Mitgliedstaaten gelten (übriges Gemeinschaftsgebiet). Das<br />

Fürstentum Monaco gilt als Gebiet der Französischen Republik;<br />

die Insel Man gilt als Gebiet des Vereinigten Königreichs<br />

Großbritannien und Nordirland. Drittlandsgebiet<br />

im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet<br />

ist.


§ 1a UStG<br />

(1) Ein innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt liegt<br />

vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

1. Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Abnehmer<br />

(Erwerber) aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in<br />

das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates ...<br />

(2) Als innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt gilt<br />

2. Das Verbringen eines Gegenstandes des Unternehmens<br />

aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland durch<br />

einen Unternehmer zu seiner Verfügung ...<br />

Es geht also um die steuerlichen Regelungen bei Bezug von<br />

Waren aus EG-Ländern.<br />

In den meisten Ländern gibt es ähnliche Umsatzsteuergesetze<br />

und -regelungen wie bei uns. Wird Ware ausgeführt<br />

(also bei uns eingeführt), so unterliegt sie nicht der Umsatzsteuer<br />

des Landes, das exportiert. Dafür wird aber bei<br />

der Einfuhr die Umsatzsteuer des eigenen Landes fällig.<br />

Dies ist Fall 4. – die Einfuhrumsatzsteuer.<br />

Einige Begriffe aus dem ersten Paragrafen des UStG bedürfen<br />

noch einer näheren Definition. So die Begriffe „Unternehmer,<br />

Unternehmen“ und „Lieferung, sonstige Leistung“.<br />

Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />

§ 2 UStG<br />

(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche<br />

Tätigkeit selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfasst<br />

die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers.<br />

Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige<br />

Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht,<br />

Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung<br />

nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.<br />

(3) Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind<br />

nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art ... und ihrer<br />

land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder<br />

beruflich tätig ...<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Es gibt hier also kaum „Tricks“, dem Finanzamt und<br />

der „Umsatzbesteuerung“ zu entkommen. Zwar ist es<br />

möglich, sich in einigen Ausnahmefällen von der Umsatzsteuer<br />

befreien zu lassen, doch sind die Grenzen<br />

dabei sehr eng gesetzt.<br />

153


WISO Buchhaltung 2010<br />

Die wichtigsten Steuerbefreiungen sind:<br />

■ Ausfuhrlieferungen<br />

■ Lohnveredlungen für ausländische Auftraggeber<br />

■ Umsätze im Geld- und Kapitalverkehr<br />

■ Grundstücksumsätze<br />

■ Vermietungs- und Verpachtungsumsätze<br />

■ Umsätze im medizinischen Bereich<br />

Auch der Kleinunternehmer kann unter bestimmten Umständen<br />

auf die Abführung von Umsatzsteuer verzichten.<br />

§ 19 UStG<br />

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete<br />

Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland<br />

oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig<br />

sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz<br />

zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen<br />

Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat<br />

und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich<br />

nicht übersteigen wird. ...<br />

154<br />

(2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit<br />

der Steuerfestsetzung ... erklären, dass er auf<br />

die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet ...<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Da bei einer Befreiung eine Verrechnung mit der<br />

selbst gezahlten Vorsteuer nicht mehr möglich ist,<br />

sollten Sie genau überlegen, ob Sie von der Befreiung<br />

tatsächlich Gebrauch machen wollen. Nachrechnen<br />

kann sich lohnen!<br />

Die Begriffe „Lieferungen und sonstige Leistungen“<br />

sind sicherlich schon aufgefallen beim Studium eines<br />

Kontenrahmens im Zusammenhang mit den Konten<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten. Was der Gesetzgeber<br />

darunter versteht, beschreibt der § 3 UStG.


§ 3 UStG<br />

(1) Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch<br />

die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer<br />

oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen<br />

Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung<br />

der Verfügungsmacht).<br />

(6) Wird der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer,<br />

den Abnehmer oder einen vom Lieferer oder vom Abnehmer<br />

beauftragten Dritten befördert oder versendet,<br />

gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung<br />

oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag<br />

an einen Dritten beginnt ...<br />

(7) Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen<br />

sind. Sie können auch in einem Unterlassen oder im<br />

Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen ...<br />

Diese „Auszüge“ aus dem umfangreichen § 2 des UStG belegen<br />

sehr deutlich, dass der Gesetzgeber versucht, möglichst<br />

weitgehend alles, was ein Umsatz sein könnte, zu<br />

erfassen.<br />

Auch der „Ort der sonstigen Leistung“ ist ein wichtiger Faktor<br />

innerhalb der Umsatzsteuerregelungen:<br />

Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />

§ 3a UStG<br />

(1) Eine sonstige Leistung wird ... an dem Ort ausgeführt,<br />

von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt.<br />

Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt,<br />

so gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen<br />

Leistung.<br />

Unternehmer sind verpflichtet, innerhalb einer bestimmten<br />

Frist die Steuer zu berechnen und an das Finanzamt<br />

abzuführen. Das Finanzamt spricht von einem Voranmeldungszeitraum.<br />

Dieser beträgt in der Regel einen Monat,<br />

in Ausnahmefällen ein viertel Jahr. Die Meldefrist beträgt<br />

10 Tage.<br />

§ 18 UStG<br />

(1) Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes<br />

Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich<br />

vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er die Steuer<br />

für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu<br />

berechnen hat ... Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach<br />

Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.<br />

(2) Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Beträgt<br />

die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr<br />

als 6.136 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeit-<br />

155


WISO Buchhaltung 2010<br />

raum. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr<br />

nicht mehr als 512 Euro, kann das Finanzamt den<br />

Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldung<br />

und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien ...<br />

156<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Von den Finanzämtern wird inzwischen keine Überziehung<br />

mehr toleriert. Spätestens am 10. müssen<br />

also das Formular und die Zahlung beim Finanzamt<br />

eingegangen sein. Berücksichtigen Sie dies, wenn Sie<br />

keine Einzugsermächtigung erteilt haben! Es drohen<br />

Ihnen sonst Verzugszinsen oder sogar Strafgebühren.<br />

Mit dem Homebanking-Modul WISO Mein<br />

Geld können Sie Ihren Zahlungsverkehr fristgerecht<br />

organisieren.<br />

Die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung kann<br />

um einen Monat verlängert werden. Der Gesetzgeber nennt<br />

dies Dauerfristverlängerung. Für Betriebe oder Personen,<br />

die nur quartalsweise zur Abgabe verpflichtet sind, lohnt<br />

sich das ganz besonders dann, wenn keine Sondervorauszahlungen<br />

nötig sind. Für alle anderen gilt, dass bei einer<br />

Dauerfristverlängerung eine Sondervorauszahlung zu Beginn<br />

des Kalenderjahres zu leisten ist, die 1/11 der Summe<br />

der Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres<br />

entspricht. Geregelt ist das alles in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung<br />

(UStDV):<br />

§ 46 UStDV<br />

Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen<br />

für die Abgabe der Voranmeldungen und für die Entrichtung<br />

der Vorauszahlungen ... um einen Monat zu verlängern<br />

...<br />

§ 47 UStDV<br />

(1) Die Fristverlängerung ist bei einem Unternehmer, der<br />

die Voranmeldungen monatlich abzugeben hat, unter der<br />

Auflage zu gewähren, dass dieser eine Sondervorauszahlung<br />

auf die Steuer eines jeden Kalenderjahres entrichtet.<br />

Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der<br />

Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr.<br />

§ 48 UStDV<br />

(2) Der Unternehmer hat die Fristverlängerung für die Abgabe<br />

der Voranmeldung bis zu dem Zeitpunkt zu beantra-


gen, an dem die Voranmeldung, für die die Fristverlängerung<br />

erstmals gelten soll, nach § 18 Abs.1, 2 und 2a des<br />

Gesetzes abzugeben ist.<br />

Außer den Voranmeldungen muss einmal im Jahr eine Jahreserklärung<br />

(Umsatzsteuererklärung) abgegeben werden.<br />

§ 3 UStG<br />

Der Unternehmer hat für das Kalenderjahr oder für den<br />

kürzeren Besteuerungszeitraum eine Steuererklärung nach<br />

amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er<br />

die zu entrichtende Steuer oder den Überschuss, der sich zu<br />

seinen Gunsten ergibt ... selbst zu berechnen hat (Steueranmeldung)<br />

... Die Steueranmeldung muss vom Unternehmer<br />

eigenhändig unterschrieben sein.<br />

Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />

157


WISO Buchhaltung 2010<br />

158<br />

Die WISO Software erstellt die Umsatzsteuervoranmeldungen als Auswertung.


Für Buchhalter, die mit einer EDV-Buchhaltung arbeiten<br />

(etwa der WISO Buchhaltung) ist die Umsatzsteuervoranmeldung<br />

kein Problem. Sind alle Buchungsvorgänge<br />

zeitlich richtig erfasst, wirft das Programm eine korrekte<br />

Umsatzsteuervoranmeldung aus, die gleich als – oder in<br />

das – Formular gedruckt werden kann.<br />

Diese Formulare werden allerdings bei den Finanzämtern<br />

nicht mehr gern gesehen. Offiziell ist es ab Januar 2005<br />

Pflicht, die Umsatzsteuervoranmeldung online vorzunehmen.<br />

Die Finanzämter stellen dafür die Software Elsterformular<br />

bereit, die das Ausfüllen der Formulare am Bildschirm<br />

und das anschließende versenden an Ihre Finanzbehörde<br />

ermöglicht.<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Als Anwender von WISO Buchhaltung benötigen Sie<br />

Elsterformular nicht. Das Programm erlaubt Ihnen<br />

das Erstellen und Versenden der Umsatzsteuererklärung<br />

direkt aus der laufenden Anwendung, weil ein<br />

sogenanntes „Elster-Modul“ bereits integriert ist.<br />

Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />

159


WISO Buchhaltung 2010<br />

160<br />

Den „diebischen Vogel“ des Finanzamts benötigen Sie als Anwender der WISO Software nicht.


Gar nicht diebisch: Elster<br />

Neu ist die Möglichkeit, die Umsatzsteuervoranmeldung<br />

nicht mehr als Ausdruck auf Papier, sondern als verschlüsselte<br />

Datei per Internet an das Rechenzentrum des Finanzamtes<br />

zu schicken, längst nicht mehr. Das Verfahren an<br />

sich – 1999 für jedermann freigegeben – nennt sich Elektronische<br />

Steuererklärung. Es wurde zunächst für die Abgabe<br />

der Einkommensteuer konzipiert. Der Marktführer unter<br />

den Steuerprogrammen für den PC, das WISO Sparbuch,<br />

war das erste Programm, das diesen komfortablen und vorteilhaften<br />

Weg ermöglichte. Schon im ersten Jahr machten<br />

mehr als 20.000 Steuerzahler davon Gebrauch.<br />

Einziger Wehrmuttropfen: Weil das Gesetz auf der Einkommensteuererklärung<br />

eine Unterschrift verlangt und in<br />

den meisten Fällen auch die Steuerkarte vorgelegt werden<br />

muss, war es bisher notwendig, neben der Datenübertragung<br />

per Internet auch noch einen speziellen Ausdruck zu<br />

unterschreiben und ihn mit der Steuerkarte – und eventuell<br />

weiteren Unterlagen – an das Finanzamt zu schicken. Auch<br />

das nähert sich dem endgültigen Ende: In absehbarer Zeit<br />

wird die komplette Steuererklärung online möglich sein.<br />

Voraussetzung war die Einführung der elektronischen (also<br />

papierlosen) Steuerkarte für alle Arbeitnehmer und eine<br />

Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />

digitale Signatur (das Finanzamt muss ja sicher sein, dass<br />

nicht ein Fremder Ihre Steuererklärung abgibt).<br />

Bei der Umsatzsteuervoranmeldung ist das anders: Auf ihr<br />

ist eine Unterschrift nicht zwingend nötig. Deshalb wurde<br />

das Verfahren inzwischen ausgeweitet – die WISO Buchhaltung<br />

war wieder einmal eines der ersten Programme,<br />

die die elektronische Umsatzsteuervoranmeldung nutzen<br />

konnten: Statt einen Ausdruck per Post oder Boten (und<br />

rechtzeitig) an das Finanzamt zu schicken, konnte der Anwender<br />

seine Anmeldung per Internet direkt an das Rechenzentrum<br />

seines Finanzamtes übermitteln. Ein spezieller<br />

Ausdruck ist auch hier möglich, dient aber nur der<br />

Kontrolle – und für die eigene Ablage.<br />

Seit 1. Januar 2005 ist die elektronische Abgabe der Umsatzsteuer<br />

Pflicht für alle – auch Kleingewerbetreibende,<br />

Freiberufler, Ich-AGs und andere müssen ihre Voranmeldungen<br />

jetzt auf elektronischem Wege abliefern. Für Härtefälle<br />

gab’s eine dreimonatige Übergangsfrist, in der „…<br />

auf Antrag“ noch Papier akzeptiert wurde. Auch das ist<br />

längst vorbei und nur noch in ganz wenigen Sonderfällen<br />

und nach zäher Einzelabstimmung mit dem Finanzamt,<br />

161


WISO Buchhaltung 2010<br />

kann man von der zwangsweisen Vorschrift der elektronischen<br />

Übermittlung (vorübergehend) befreit werden.<br />

Das Verfahren hat mehrere Vorteile: Buchstäblich noch in<br />

letzter Minute kann die Voranmeldung abgegeben werden<br />

– die Datenübertragung „drückt“ der verschlüsselt übertragenen<br />

Datei einen elektronischen Stempel auf, der für<br />

die Fristwahrung maßgeblich ist. Also kann man auch noch<br />

kurz vor Mitternacht dafür sorgen, dass keine Säumniszuschläge<br />

fällig werden (auf dem Postwege ist dieses Risiko<br />

nicht immer ganz auszuschalten). Außerdem kommt zu viel<br />

bezahlte Vorsteuer schnell zurück: In vielen Fällen entfällt<br />

eine förmliche Prüfung und der Finanzamtscomputer veranlasst<br />

postwendend die Auszahlung. Im besten Fall hat<br />

man schon zwei Tage nach Abgabe der Voranmeldung sein<br />

Geld auf dem Konto.<br />

Technische Voraussetzung zur Datenübermittlung ist natürlich<br />

ein PC mit Internetzugang.<br />

Um die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch abgeben<br />

zu können, waren ursprünglich allerdings auch noch einige<br />

Vorbereitungen nötig: Als „Datenlieferer“ musste man<br />

einmalig einen Antrag auf Zulassung zur Datenübermittlung<br />

gemäß § 8 Steueranmeldungs-Datenübermittlungs-<br />

Verordnung (StADÜV) ausfüllen. Zwingend erforderlich<br />

162<br />

war es auch, neben der gültigen Genehmigungsnummer<br />

(des Programms) auch den Namen des eingesetzten Softwareproduktes<br />

anzugeben! Und neben diesem Antrag<br />

musste jeder – ebenfalls einmalig – eine Teilnahmeerklärung<br />

beim Finanzamt abgeben. Darin versicherte man, dass<br />

die Unterlagen und Angaben, die für die Datenübermittlung<br />

erforderlich sind, nach bestem Wissen und Gewissen<br />

vollständig und richtig zur Verfügung gestellt werden, die<br />

übermittelten Daten überprüft und eine berichtigte Steueranmeldung<br />

abgegeben wird, wenn eine „Unrichtigkeit“<br />

festgestellt würde. Außerdem verpflichtete man sich, die<br />

übermittelten Daten aufzubewahren.<br />

Auch das ist längst passé, spätestens seit der Verpflichtung<br />

für jeden Anmelder, den elektronischen Weg zu wählen.<br />

In der Praxis müssen Sie sich um das meiste davon gar<br />

nicht kümmern – das tut die WISO Buchhaltung. Wichtig<br />

ist, dass Sie wenigstens den Kontrollausdruck aufheben,<br />

falls die Daten auf Ihrem PC mal verloren gehen ...<br />

Und jedes Mal, wenn Sie eine Anmeldung abgeben wollen,<br />

ist eine weitere kleine „Hürde“ zu überwinden: Das so genannte<br />

„Elster-Modul“, das Ihre Daten aus dem Buchhaltungsprogramm<br />

zusammenstellt und an den Finanzamts-<br />

Zentralrechner schickt, muss von der neuesten Version


sein. Diese Software wird von der Finanzverwaltung selbst<br />

programmiert und den Programmherstellern kostenlos zur<br />

Verfügung gestellt. Um sicherzustellen, dass nicht versehentlich<br />

veraltete (und möglicherweise fehlerhafte oder<br />

überholte) Programmteile verwendet werden, wird die auf<br />

Ihrem PC vorhandene Version online überprüft, ob sie noch<br />

aktuell ist und gegebenenfalls aktualisiert. Folge: Da Sie in<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Die dafür notwendige Zeit (je nach verwendeter Übertragungstechnik unterschiedlich)<br />

sollten Sie einkalkulieren – vor allem dann, wenn Sie die Anmeldung „auf den letzten<br />

Drücker“ abgeben. Im schlechtesten Fall könnte nämlich genau die für das Downloaden<br />

benötigte Zeit dazu führen, dass Sie die Abgabefrist überschreiten. Also lieber nicht erst<br />

zwei Minuten vor Mitternacht damit anfangen!<br />

Wie sicher ist das Verfahren?<br />

Um die Jahreswende 2004/2005, als vielen Firmen zum<br />

ersten Mal klar wurde, dass sie bald kein Papier mehr abgeben<br />

durften, machten Horrormeldungen die Runde, dass<br />

Elster Unternehmen in den Ruin treiben könnte. Selbst der<br />

renommierte Branchenverband BITKOM e.V. ließ sich vor<br />

Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />

der Regel einmal im Vierteljahr oder im Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung<br />

abgeben, müssen Sie möglicherweise<br />

jedes Mal vor der Übertragung Ihrer eigenen Daten<br />

erst noch das neueste Modul von „Elster“ beziehungsweise<br />

Teile davon vom Rechner der Finanzverwaltung downloaden<br />

und aktivieren. Die WISO Buchhaltung macht das automatisch,<br />

aber ...<br />

den Karren spannen und warnte öffentlich: „Damit wird<br />

dem Schindluder Tür und Tor geöffnet“. Den Unternehmen<br />

in Deutschland wurde gar geraten, ihre Einzugsermächtigungen<br />

für Steuerzahlungen bei den Finanzämtern<br />

zu kündigen. Dran war an allem nichts, dahinter steck-<br />

163


WISO Buchhaltung 2010<br />

ten womöglich gigantische Interessen. Erst nach WISO<br />

Recherchen, die alle Vorwürfe widerlegten, zog BITKOM<br />

kleinlaut zurück.<br />

Nicht beliebt aber im Kommen:<br />

die elektronische Signatur<br />

In zwei Punkten hatten die Kritiker allerdings auch nicht<br />

ganz Unrecht: Sie bemängelten, dass die von der Finanzverwaltung<br />

zur Verfügung gestellten Anwendungen nur<br />

Computer aus der Windowswelt kannten, folglich beispielsweise<br />

Apple-User keine Chance hatten, ihre Steueranmeldungen<br />

papierlos abzugeben. Und: dass eine Authentifizierung,<br />

etwa durch eine digitale Signatur, letztlich<br />

doch besser wäre.<br />

164<br />

Beidem hat die Finanzverwaltung durch das so genannte<br />

Elster-Portal Rechnung getragen: wer keine vernünftige<br />

Softwarelösung für seinen Macintosh-Rechner findet,<br />

kann seine Anmeldungen online über das Portal der Finanzbehörden<br />

abgeben. Und zum Thema digitale Signatur<br />

haben sich die Elster-Programmierer eine pfiffige eigene,<br />

vor allem aber für den Anwender kostenlose Lösung einfallen<br />

lassen: ELSTERonline.


Die drei Möglichkeiten der digitalen Signatur.<br />

Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />

165


WISO Buchhaltung 2010<br />

Natürlich: wer schon eine digitale Signaturkarte besitzt,<br />

kann auch die anmelden und damit jetzt seine Steueranmeldungen<br />

und -erklärungen elektronisch „unterschreiben“,<br />

das Verfahren heißt ELSTERPlus. Einem inzwischen<br />

von einem großen Sicherheitsunternehmen entwickelten<br />

USB-Stick ELSTERSpezial, der das digitale Zertifikat fest<br />

eingegossen hat, geben Fachleute dagegen nur wenig<br />

Chancen auf dem Markt. Grund: Der USB-Stecker soll nur<br />

für steuerliche Anwendungen nutzbar sein, für andere Signaturen<br />

müsste der Käufer also ein zweites Mal investieren.<br />

Verständlich, dass sich zunächst kein Vermarkter<br />

fand, der das Risiko eingehen wollte, zehntausende solcher<br />

Sticks auf Lager zu legen und womöglich auf ihnen sitzen<br />

zu bleiben.<br />

Für die Masse der Steuerzahler wird wohl die dritte Variante,<br />

das so genannte ELSTERBasis, die interessanteste sein.<br />

Der Anwender meldet sich mit seinen persönlichen Daten<br />

und seiner eigenen Steuernummer am Portal an.<br />

166


Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />

Wenn Steuernummer und Geburtsdatum übereinstimmen, kann’s losgehen.<br />

167


WISO Buchhaltung 2010<br />

Stimmen die Daten mit den im System der Finanzverwaltung<br />

hinterlegten überein, erhält er daraufhin per E-Mail<br />

einen Teil und per Brief – an die zu der Steuernummer pas-<br />

168<br />

Die Aktivierungsdaten bestehen aus zwei Teilen.<br />

sende Adresse – den zweiten Teil der Aktivierungsdaten.<br />

Nur wer über beide „Schlüssel“ verfügt kann folglich den<br />

Zugang aktivieren und ein vorläufiges Zertifikat erzeugen.


Mit diesem vorläufigen Zertifikat kann er sich dann auf<br />

seine persönliche Seite im Portal einloggen und erhält<br />

erst von dort wieder automatisch das endgültige Zertifikat<br />

überspielt, das auf seiner Festplatte abgelegt wird. Und mit<br />

diesem Softwareschlüssel auf seinem PC kann er sich künftig<br />

in sein Konto bei ELSTERonline einloggen, wo bevorstehende<br />

Aufgaben aufgelistet werden – etwa die Anmeldung<br />

von Umsatz- oder der Lohnsteuer – aber auch Mitteilungen<br />

des Finanzamts im eigenen Postfach landen. Voraussetzung<br />

aber und weitere Sicherheit: er hat auch noch die richtige<br />

PIN dazu eingegeben.<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Mit intelligenten Programmen – wie etwa WISO<br />

Kaufmann oder WISO Sparbuch – muss der Anwender<br />

aber gar nicht erst das Portal der Finanzbehörden<br />

ansteuern. Er kann mit dem Softkey dann direkt aus<br />

der jeweiligen Anwendung digital signieren.<br />

Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />

169


WISO Buchhaltung 2010<br />

170<br />

Über das private Steuerkonto lassen sich alle Aufgaben regeln.


Das Verfahren ist sicherheitstechnisch klug durchdacht<br />

und hat vor allem einen Vorteil: es kostet nichts. Einziges<br />

Problem: bei Computerproblemen, etwa einen Festplattencrash,<br />

oder bei einem Wechsel des Rechnersystems könnte<br />

das gespeicherte Zertifikat verloren gehen. Deshalb:<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Kopieren Sie sich Ihr Zertifikat zur Sicherheit ein-<br />

oder zweimal, beispielsweise auf eine CD-ROM, und<br />

bewahren Sie die an einem sicheren Ort auf. Im<br />

Ernstfall können Sie dann auf einer neuen Festplatte<br />

mit der Kopie weiterarbeiten.<br />

Wie die Umsatzsteuer gebucht wird<br />

Da die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden<br />

muss, sollte der gewissenhafte Buchhalter Konten für diese<br />

Steuer einrichten und sie aus allen Belegen „herausrechnen“.<br />

In der Regel werden die Bruttopreise (incl. Mehrwertsteuer)<br />

angegeben (zwingend vorgeschrieben laut Preisauszeichnungsverordnung<br />

vom 18.9.1969, neu gefasst am<br />

Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />

So weit zu den Grundlagen und gesetzlichen, beziehungsweise<br />

datentechnischen Regelungen von Lohn- und Umsatzsteuer.<br />

Sie genügen, um die buchungspraktischen<br />

Grundsätze in den folgenden Abschnitten zu verstehen.<br />

14.3.1985). In Angeboten an gewerbliche Kunden reichen<br />

aber auch Nettopreise (excl. Mehrwertsteuer) aus. Hier ist<br />

immer genau in die jeweiligen Zahlungsbedingungen zu<br />

schauen. Zu berücksichtigen ist auch, dass es im Wesentlichen<br />

drei Steuersätze in der Bundesrepublik Deutschland<br />

gibt (in anderen Staaten ist das unterschiedlich geregelt),<br />

171


WISO Buchhaltung 2010<br />

wenn man von einigen zusätzlichen Sonderfällen einmal<br />

absieht:<br />

■ Der allgemeine Steuersatz von zurzeit 19% (bis zum<br />

31.12.2006 16%). Dieser Steuersatz gilt im Wesentlichen<br />

für Lieferungen und Leistungen, Eigenverbrauch<br />

und Einfuhren.<br />

■ Der ermäßigte Steuersatz von zurzeit. 7%. Er ist hauptsächlich<br />

auf bestimmte Gegenstände bezogen (zum<br />

Beispiel Lebensmittel, Bücher, Holz, Vieh- und Pflanzenzucht,<br />

Tierzucht, künstlerische Leistungen).<br />

■ Die Steuerbefreiung von 0%.<br />

Wie wird nun die Steuer ermittelt, wenn sie nicht gesondert<br />

ausgewiesen ist?<br />

1. Bei Nettobeträgen: Betrag * 19/100 = Umsatzsteuer<br />

(19%), Betrag * 7/100 = Umsatzsteuer (7%).<br />

2. Bei Bruttobeträgen: Betrag * 15,9664/100 = Umsatzsteuer<br />

(19%), Betrag * 6,54/100 = Umsatzsteuer (7%).<br />

Zwei Beispiele verdeutlichen diese Berechnungsmethoden:<br />

1. Lieferung eines Buches über 55,89 Euro netto:<br />

2. 55,89 * 7 / 100 = 3,91 Euro (USt.)<br />

172<br />

3. Der Bruttobetrag beträgt: 55,89 + 3,91 = 59,80 Euro.<br />

4. Warenlieferung über 2500,00 Euro brutto:<br />

5. 2500 * 15,9664 / 100 = 399,16 Euro (USt)<br />

6. Der Nettobetrag beträgt: 2500,00 – 399,16 = 2100,84<br />

Euro.<br />

Eigentlich könnte man alle Umsatzsteuerbuchungen (Vorsteuer<br />

und Mehrwertsteuer) über ein Konto laufen lassen.<br />

Am Ende käme schon das korrekte Ergebnis – die Zahllast<br />

an das Finanzamt – heraus (soweit keine Fehler bei den<br />

Buchungen gemacht wurden). Die Übersicht wäre dadurch<br />

doch sehr erschwert und die Fehlersuche im Bedarfsfall<br />

recht schwierig. Außerdem verlangt das Finanzamt in den<br />

amtlichen Formularen den getrennten Ausweis der Steuerbeträge,<br />

sodass eine getrennte Verbuchung unumgänglich<br />

ist.<br />

Es wird in der Buchhaltung sowohl ein Konto für die Vorsteuer<br />

als auch für die Umsatzsteuer eingerichtet. Das Vorsteuerkonto<br />

schließt man dann über das Umsatzsteuerkonto<br />

ab und ermittelt so die Zahllast, d.h. den Betrag, der an<br />

das Finanzamt abzuführen ist.


Die Buchung für einen Wareneingang sieht unter Berücksichtigung<br />

der Umsatzsteuer folgendermaßen aus:<br />

1200 Forderungen 10.115 Euro<br />

an 4000 Umsatzerlöse 8.500 Euro und<br />

3805 Umsatzsteuer 19% 1.615 Euro<br />

Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />

Der Saldo, der sich auf dem Konto 3805 Umsatzsteuer beim<br />

Abschluss ergibt, ist die Zahllast an das Finanzamt. Auf T-<br />

Konten wird das Beispiel wie in der folgenden Grafik gezeigt,<br />

umgesetzt.<br />

173


WISO Buchhaltung 2010<br />

Diese Form der Umsatzsteuerverbuchung wird auch als<br />

Nettoverfahren bezeichnet. Das Bruttoverfahren verzichtet<br />

auf eine Einzelberechnung der Umsatzsteuer. Hier werden<br />

alle Beträge brutto auf den entsprechenden Konten verbucht<br />

und erst zum Ende des Voranmeldungszeitraums aus<br />

den Konten herausgezogen. Dies ist nur sinnvoll bei kleineren<br />

Betrieben mit wenigen Rechnungen beziehungsweise<br />

im Einzelhandel dort, wo die Umsatzsteuer noch nicht gesondert<br />

herausgerechnet wird.<br />

Umsatzsteuer ist natürlich nicht nur bei Warenbuchungen<br />

zu berücksichtigen. Jede Rechnung, die in einem Unternehmen<br />

geschrieben wird (Ausgangsrechnungen) oder hereinkommt<br />

(Eingangsrechnungen), ist auf Umsatzsteuer hin zu<br />

prüfen.<br />

Zahlungen an das Finanzamt sind relativ zügig zu leisten.<br />

Nicht ganz so zügig geht der umgekehrte Weg. In beiden<br />

Fällen kann es vorkommen, dass zu einem Abschlusszeitpunkt<br />

(Monats-, Quartals-, Jahresende) eine Zahllast an<br />

das Finanzamt noch offen steht oder vom Finanzamt noch<br />

Zahlungsüberhänge zu erwarten sind. Dann wird die Zahllast<br />

an das Finanzamt über sonstige Verbindlichkeiten, der<br />

Zahlungsüberhang über sonstige Forderungen in der Bilanz<br />

abgeschlossen.<br />

174<br />

Die Verbuchung der Zahllast auf sonstige Verbindlichkeiten<br />

nennt man auch Passivierung (nach der Passivseite<br />

der Bilanz, auf der hier gebucht wird), die Verbuchung des<br />

Überhangs auf sonstige Forderungen nennt man auch Aktivierung<br />

(nach der Aktivseite der Bilanz).<br />

Eine spezielle Kontierung für die Umsatzsteuer muss bei<br />

der WISO Buchhaltung nicht vorgenommen werden. Bei<br />

der Buchungseingabe muss aber vermerkt werden, um<br />

welchen Steuersatz es sich handelt (bei der so genannten<br />

„Standardbuchung“ kann das für jeden Satz permanent<br />

vorgeben werden).<br />

Die verschiedenen Steuersätze sind bereits festen Konten<br />

zugeordnet. Über Bearbeiten - Parameter – Buchhaltung<br />

(FiBu) - Sonstige - Umsatzsteuer können diese Zuordnungen<br />

angepasst werden. Dazu ist nur der jeweilige Steuersatz<br />

durch Doppelklick auszuwählen. Im folgenden Dialog<br />

kann auf der Registerkarte FiBu die Kontenzuordnung geändert<br />

werden.


Kontenzuordnungen lassen sich anpassen.<br />

Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />

175


WISO Buchhaltung 2010<br />

Beim Buchen kann der passende Umsatzsteuersatz - wenn<br />

er nicht sowieso schon richtig vorgegeben wurde - aus einer<br />

Liste auswählen. Die vorgegebene Kontenzuordnung<br />

wird dabei natürlich berücksichtigt.<br />

176<br />

Der Umsatzsteuersatz kann aus einer Liste ausgewählt<br />

werden.<br />

Eine Abgrenzung der gezahlten oder nicht gezahlten Umsatzsteuer<br />

am Ende einer Periode muss nicht mehr durch<br />

Umbuchungen erfolgen, da die WISO Buchhaltung dies automatisch<br />

berücksichtigt.


Auch das noch: Sonstige Unternehmenssteuern<br />

Jedes Unternehmen muss sich mit einer Vielzahl von Steuern<br />

auseinander setzen. Die Umsatzsteuer ist die gängigste<br />

neben den Einkommenssteuern. Man unterscheidet grundsätzlich<br />

in:<br />

■ Aktivierungspflichtige Steuern (zum Beispiel Grunderwerbssteuer).<br />

■ Aufwandsteuern (u.a. Gewerbesteuer, Kfz-Steuer,<br />

Wechselsteuer)<br />

■ Personensteuern (Einkommen- und Kirchensteuer, Vermögenssteuer,<br />

Körperschaftssteuer).<br />

Aufwandsteuern sind Aufwendungen des Unternehmens,<br />

die den Gewinn mindern (oder den Verlust vergrößern).<br />

Sie sind erfolgsbeeinflussend und daher auch auf Erfolgskonten<br />

zu buchen und über die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

abzuschließen. Die Kfz-Steuer wird folgendermaßen<br />

verbucht:<br />

6570 Kfz-Steuer an 1800 Bank<br />

Bei den Personensteuern ist das nicht so einfach festzulegen.<br />

Sie betreffen die Person des Unternehmers und werden<br />

über das Privatkonto abgeschlossen. Deswegen werden<br />

Lese-Ausflug 7: Hau’ drauf: Umsatzsteuer und und und ...<br />

sie auch Privatsteuern genannt. Die Buchung der Einkommensteuer<br />

für den Unternehmer lautet:<br />

2100 Privatkonto an 1800 Bank<br />

Kapitalgesellschaften (wie die AG oder <strong>GmbH</strong>) zahlen keine<br />

Einkommensteuer, dafür aber Körperschaftssteuer. Da<br />

bei Kapitalgesellschaften kein Kapitalkonto vorhanden ist,<br />

wird über ein besonderes Abgrenzungskonto zwischengebucht.<br />

Auch hier findet dann ein Abschluss über die Gewinn-<br />

und Verlustrechnung statt.<br />

Die Vermögenssteuer kann sowohl bei Personen- als auch<br />

bei Kapitalgesellschaften anfallen. Entsprechend wird dann<br />

auch gebucht: im ersten Fall über das Privatkonto, im zweiten<br />

Fall über das Zwischenkonto.<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden:<br />

■ Aktivierungspflichtige Steuern sind kein Aufwand, sondern<br />

Anschaffungsnebenkosten. Sie erhöhen den Wert<br />

einer Sache.<br />

■ Aufwandsteuern gehen in die Kalkulation der Erzeugnisse<br />

ein. Sie mindern den Gewinn, andererseits aber<br />

auch den Aufwand an Personensteuern.<br />

177


WISO Buchhaltung 2010<br />

Personensteuern dürfen nicht den steuerpflichtigen Gewinn<br />

mindern. Sie sind „aus dem Gewinn“ zu zahlen.<br />

„Von der Steuererklärung auf einem Bierdeckel, den ein Politiker<br />

vermutlich in Bierlaune gefordert hat, sind wir aber<br />

noch weit entfernt.“<br />

„Das stimmt, aber die Beteuerungen der Politiker, alles für<br />

die Steuerentlastung von Bürgern und Unternehmen sorgen<br />

zu wollen, werden immer noch gern geäußert.“<br />

„Soviel habe ich aber jetzt verstanden, dass das Buchen<br />

mit Umsatzsteuer eigentlich nicht so kompliziert ist, zumal<br />

mir das Buchhaltungsprogramm da ja sehr weit entgegen<br />

kommt. Alles andere in Sachen Steuer – und vor allem<br />

Steuerrecht – überlasse ich besser Fachleuten.“<br />

„Genau: dem Steuerberater, dem Betriebsprüfer des Finanzamts<br />

…“<br />

„Jetzt machen Sie mir aber keine Angst. Was soll der Prüfer<br />

des Finanzamts bei mir?“<br />

„Prüfen, ob sie in Steuerangelegenheiten alles richtig gemacht<br />

haben.“<br />

178<br />

„Muss ich damit rechnen, dass morgens einer vor der Tür<br />

steht mit Brille und Aktentasche unter dem Arm und Einsicht<br />

in die Bücher verlangt?“<br />

„So klischeehaft, wie sie das beschreiben nicht gerade, aber<br />

tatsächlich muss jeder Unternehmer, Freiberufler etc. damit<br />

rechnen, dass ein Steuerprüfer vorbeischaut, auch wenn<br />

kein offensichtlicher Grund für eine Prüfung vorliegt.“<br />

„Oh je!“<br />

„Wenn Sie ihre Buchführung in Ordnung haben, der Sachverständige<br />

Prüfer des Finanzamts schnell einen Einblick<br />

erlangen kann, dann dürfte es für Sie nicht so schlimm<br />

ausfallen.“<br />

„Aber kann ich das den beurteilen, was der möglicherweise<br />

findet und anmahnt?“<br />

„Für solch einen Fall ist der gute, alte Steuerberater keine<br />

schlechte Hilfe“.


Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür:<br />

Darf’s ein wenig mehr sein?<br />

„Manchmal möchte man an der Welt verzweifeln.“<br />

„Was ist passiert Herr Moritz? Haben Sie sich doch ein<br />

Buch über Steuerrecht gekauft und darin gelesen?“<br />

„Nein, ich habe mir eine Maschine bestellt. Die ist auch ordentlich<br />

geliefert worden, aber wenn ich mir jetzt die Rechnung<br />

ansehe, dann kommen mir die ersten grauen Haare.“<br />

„Woran liegt es? Stimmt der Preis nicht?“<br />

„Doch, der Preis ist in Ordnung. Hab ja nach Katalog bestellt.<br />

Aber da kommen noch Verpackungsmaterialkosten, Frachtkosten<br />

und eine Transportversicherung hinzu. Zoll musste<br />

ich auch noch zahlen, weil ich in den USA bestellt habe.“<br />

„Vermutlich werden Sie auf ihrem Konto auch noch Kosten<br />

für die Transaktion der Zahlung ins Ausland feststellen<br />

dürfen.“<br />

Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />

„Da kostet die Maschine ja nachher um die Hälfte mehr, als<br />

das Gerät eigentlich wert ist“ entrüstet sich Herr Moritz.<br />

„Da hätte ich gleich hier bestellen und kaufen können und<br />

wäre möglicherweise sogar billiger davon gekommen“.<br />

„Ja, das wird oft übersehen, dass der billige Preis im Ausland<br />

noch eine zusätzliche Komponente hat. Das Erleben<br />

die Leute oft an den Flughäfen bei der Rückkehr, wenn<br />

der Zollbeamte zum Gespräch bittet und das Erleben diejenigen,<br />

die per Post aus Übersee bestellen, wenn Sie bei<br />

Ankunft des Pakets feststellen müssen, dass auch Pakete<br />

nicht unbemerkt am Zoll vorbei kommen.“<br />

„Gut, die Lektion habe ich gelernt. Bei den anderen Bestellungen<br />

schaue ich genauer hin und schreibe mir erst alle<br />

Preise und Kosten auf, bevor ich mich entscheide. Was mir<br />

dabei einfällt ist, dass ich gar nicht weiß, wie ich so etwas<br />

179


WISO Buchhaltung 2010<br />

alles buchen soll. Auf das Maschinenkonto kann ich ja die<br />

ganzen Nebenkosten nicht draufschreiben.“<br />

„Warum nicht?“<br />

„Das hat doch nichts mit der Maschine zu tun! Oder<br />

doch?“<br />

Die Kosten sind im Zusammenhang mit dem Kauf der Maschine<br />

angefallen. Also gehören sie auch dazu. Oder haben<br />

sie in der Maschine Rauschgift geschmuggelt. Dann müssen<br />

Sie die Kosten natürlich dem Rauschgift zuschlagen.“<br />

Was Sie sonst noch können müssen:<br />

Spezielle Buchungstechniken<br />

Wer sich durch die vorangegangenen Kapitel gearbeitet<br />

hat, besitzt schon grundlegendes Wissen über die doppelte<br />

Buchführung. Bevor wir aber zum Jahresabschluss kommen,<br />

sollen noch einige spezielle Buchungstechniken und<br />

Buchungsfälle angeschaut werden:<br />

180<br />

Herr Moritz lacht.<br />

„Nein, solche Geschäfte mache ich nicht, das kann ich mir<br />

noch nicht einmal vorstellen. Aber weil sie mit solch einer<br />

Idee gekommen sind, müssen sie mir jetzt auch genau erklären,<br />

wie so etwas gebucht wird.“<br />

„Also gut, beginnen wir mit den Höheren Weihen der Buchhaltung.“<br />

■ Besonderheiten auf Warenkonten (Rabatte und Boni,<br />

Rücksendungen, Gutschriften)<br />

■ Besonderheiten im Zahlungsverkehr (Wechselbuchungen,<br />

Rückbuchungen)<br />

■ Das Privatkonto<br />

■ Probleme bestimmter Unternehmensformen (Einzelhandel,<br />

Industrie)


In allen Fällen handelt es sich um Themen, die bereits behandelt<br />

wurden und in diesem Kapitel hinsichtlich erweiterter<br />

Problemfälle betrachtet werden.<br />

Besonderheiten auf Warenkonten<br />

Die Warenkonten gehören in den Unternehmen aus Einzel-,<br />

Großhandel und Industrie sicherlich zu den wichtigsten<br />

Konten überhaupt. Schließlich dreht sich ja der ganze<br />

Geschäftsverkehr um die Waren, die hergestellt, weiterverarbeitet<br />

oder gehandelt werden.<br />

Achten Sie auf das Kleingedruckte: Warenbezugsnebenkosten<br />

Es ist in der Praxis so, dass neben dem reinen Warenpreis<br />

beim Kauf eines Produktes weitere Kosten anfallen – die so<br />

genannten Warenbezugskosten oder genauer die Anschaffungsnebenkosten.<br />

Das sind je nach Fall Transportkosten,<br />

Zölle, Vermittlungsgebühren, Mindermengenzuschläge,<br />

Versicherungen und so fort. Der Gesetzgeber hat festgelegt,<br />

dass diese Kosten zu den Anschaffungskosten (also<br />

zum Warenpreis) zuzurechnen sind.<br />

Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />

§ 255 HGB<br />

(1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet<br />

werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben<br />

und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen,<br />

soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet<br />

werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch<br />

die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten.<br />

Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.<br />

(2) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch<br />

den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von<br />

Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands,<br />

seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen<br />

Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.<br />

Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten<br />

und die Sonderkosten der Fertigung ...<br />

(3) Zinsen für Fremdkapital gehören nicht zu den Herstellungskosten.<br />

Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung<br />

der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet<br />

wird, dürfen angesetzt werden, soweit sie auf den Zeitraum<br />

der Herstellung entfallen ...<br />

181


WISO Buchhaltung 2010<br />

Dieses Thema wurde bereits bei der Preiskalkulation angesprochen,<br />

die buchungstechnische Abwicklung blieb aber<br />

außen vor. Das soll nun nachgeholt werden.<br />

Beispiel:<br />

Eine Warenrechnung enthält die Posten: 500 Euro Warenwert<br />

(netto), Mindermengenzuschlag 5 % auf den Nettopreis,<br />

Verpackungskosten 10 Euro (netto). Transportversicherung<br />

3,50 Euro. Der Transporteur kassiert bei der<br />

Anlieferung 10 Euro brutto.<br />

Folgende Buchungssätze ergeben sich aus diesem Fall:<br />

1) 5200 Wareneingang, 500,00 Euro und<br />

1405 anrechenbare Vorsteuer, 80,00 Euro<br />

an 3310 Verbindlichkeiten, 580,00 Euro<br />

182<br />

Gebucht werden diese Kosten nach dem SKR 4 auf dem<br />

Konto 5800 Anschaffungsnebenkosten. Abgeschlossen<br />

wird es über das Konto 5200 Wareneingang.<br />

2) 5800 Anschaffungsnebenkosten, 38,50 Euro<br />

1405 anrechenbare Vorsteuer, 5,60 Euro<br />

an 3310 Verbindlichkeiten, 44,10 Euro<br />

3) 5800 Anschaffungsnebenkosten, 8,62 Euro<br />

1405 anrechenbare Vorsteuer, 1,38 Euro<br />

an 1600 Kasse, 10,00 Euro<br />

Die vorbereitende Abschlussbuchung lautet:<br />

4) 5200 Wareneingang, 47,12 Euro<br />

an 5800 Anschaffungsnebenkosten, 47,12 Euro<br />

auf den Warenkonten sieht das folgendermaßen aus:


WISO Buchhaltung enthält im Buchführungshelfer bereits<br />

Buchungssätze für den Wareneinkauf. Zu beachten ist,<br />

dass nicht direkt auf das Verbindlichkeitskonto gebucht<br />

wird, sondern über Kreditorenkonten (Konten für die Lieferanten),<br />

die sozusagen Unterkonten des Kontos Verbindlichkeiten<br />

sind.<br />

Wareneingang in WISO Buchhaltung buchen.<br />

Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />

Was zahlt der Kunde sonst noch?<br />

Warenverkaufsnebenkosten<br />

Ähnlich wie beim Wareneinkauf können auch beim Warenverkauf<br />

Nebenkosten entstehen. Wenn sich diese auf den<br />

Kunden abwälzen lassen, so entstehen „Verkaufserlöse“.<br />

Werden diese Nebenkosten – auf Grund von Verträgen und<br />

Lieferbedingungen – aber selbst getragen, müssen diese<br />

Kosten separat gebucht werden. Die Kontengruppe 6700 –<br />

6790 des SKR 4 Kosten der Warenabgabe enthält alle dazu<br />

nötigen Konten:<br />

6700 Kosten der Warenabgabe<br />

6710 Verpackungsmaterial<br />

6740 Ausgangsfrachten<br />

6760 Transportversicherungen<br />

6770 Verkaufsprovisionen<br />

6780 Fremdarbeiten<br />

6790 Aufwand für Gewährleistung<br />

Sie sehen, das neben den direkten Bezugskosten wie „Verpackungsmaterial“,<br />

„Ausgangsfrachten“ und „Transportversicherungen“<br />

auch „Verkaufsprovisionen“ und „Fremd-<br />

183


WISO Buchhaltung 2010<br />

arbeiten“ – soweit sie im Zusammenhang mit dem Verkauf<br />

stehen – zu den Warenverkaufsnebenkosten gerechnet<br />

werden. Fremdarbeiten können zum Beispiel Installationskosten<br />

sein; irgendein nicht direkt zum Unternehmen gehörender<br />

Dienstleister baut das Produkt auf oder installiert<br />

es beim Kunden.<br />

Beispiel:<br />

In Rechnung gestellt werden: Warenverkauf 2.500 Euro<br />

(netto), Pauschale für Versandkosten 15 Euro (netto).<br />

Kosten für Verpackungsmaterial 15 Euro (brutto) werden<br />

selbst übernommen.<br />

Die Buchungssätze lauten:<br />

1) 1200 Forderungen, 2992,85 Euro<br />

an 4000 Umsatzerlöse, 2515,00 Euro<br />

und 3805 Umsatzsteuer 19 %, 477,85 Euro<br />

2) 6710 Verpackungsmaterial, 12,60 Euro und<br />

1405 Anrechenbare Vorsteuer 19 %, 2,40 Euro<br />

an 1600 Kasse, 15,00 Euro<br />

184<br />

Wenn was nicht in Ordnung war:<br />

Rücksendungen und Gutschriften<br />

Immer wieder kann es vorkommen, dass Waren zurückgeschickt<br />

werden, sowohl von Kunden als auch an Lieferanten.<br />

Oder es erfolgen Gutschriften, weil die Ware nicht dem<br />

Angebot entsprach, teilweise wertgemindert war oder aus<br />

sonstigen Gründen. Auch damit muss sich der Buchhalter<br />

auseinander setzen und die Vorgänge in der Buchhaltung<br />

transparent machen.<br />

Beim Wareneinkauf sind folgende Konten zu bebuchen:<br />

5710 Nachlässe 7 %<br />

5720 Nachlässe 19 %<br />

Wieder handelt es sich um Unterkonten des Wareneingangskontos.<br />

Abgeschlossen wird also wieder über das<br />

Wareneinkaufskonto.<br />

Auf der Warenverkaufsseite sind folgende Konten zu bebuchen:<br />

4700 Erlösschmälerungen<br />

Es handelt sich um Unterkonten zum Warenverkaufskonto.<br />

Entsprechend wird auch über dieses Konto abgeschlossen.<br />

Wichtig in allen Fällen ist, dass eine Korrektur der Umsatzsteuer<br />

stattfindet.


Beispiel:<br />

1. Wir bekommen von einem Lieferanten eine Gutschrift<br />

über 20 % auf eine vorausgegangene Lieferung über<br />

20.000 Euro (netto), da die Qualität der Ware nicht der<br />

Bestellung entsprach.<br />

2. Ein Kunde sendet Waren zurück. Wir schreiben ihm gut:<br />

1.000 Euro (netto). Die Buchungssätze lauten:<br />

1) 3310 Verbindlichkeiten, 4.760,00 Euro an 5720 Nachlässe,<br />

4.000,00 Euro und an 1405 Anrechenbare Vorsteuer,<br />

760,00 Euro<br />

2) 4700 Erlösschmälerungen, 1.000,00 Euro und 3805 Umsatzsteuer,<br />

190,00 Euro an 1200 Forderungen, 1.190,00<br />

Euro<br />

Auch für Gutschriften hat der Buchführungshelfer in WISO<br />

Buchhaltung einen fertigen Buchungssatz bereit. Sie müssen<br />

eigentlich nur noch den Betrag angeben, den richtigen<br />

Lieferanten auswählen und das war’s auch schon.<br />

Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />

Gutschrift auf Wareneinkauf als Standardvorgabe<br />

vom Buchführungstrainer.<br />

Darf es etwas weniger sein?<br />

Rabatte und Boni<br />

Mit Nachlässen auf den Rechnungsbetrag – so genannte<br />

Skonti – haben wir uns schon bei den Buchungen zum Zahlungsverkehr<br />

beschäftigt. Mit Rabatten hat es der Buchhalter<br />

einfacher: sie dürfen sofort abgezogen werden. Eine<br />

Buchung erübrigt sich.<br />

185


WISO Buchhaltung 2010<br />

Beispiel:<br />

Warenpreis lt. Preisliste 7.500,00 Euro - 3 % Rabatt 225,00<br />

Euro Nettopreis 7.275,00 Euro + 7 % MwSt. 509,25 Euro<br />

Rechnungsbetrag 7.784,25 Euro<br />

Gebucht wird lediglich:<br />

Fall 1: Wir haben bestellt (eine Eingangsrechnung liegt<br />

vor):<br />

5200 Wareneinkauf, 7.275,00 Euro und 1401 Anrechenbare<br />

Vorsteuer 7 %, 509,25 Euro an 3310 Verbindlichkeiten,<br />

7.784,25 Euro<br />

Im Kontenrahmen SKR 04 sind allerdings Rabattkonten vorgesehen.<br />

Wer eine Auswertung der erzielten Rabatte benötigt,<br />

kann diese auch buchen lassen. Auch für nachträglich<br />

gewährte Rabatte werden sie benötigt, da der Nachlass auf<br />

eine einmal gebuchte Rechnung ja nicht einfach aus der<br />

Buchhaltung verschwinden kann. Man kann zwar die Buchung<br />

stornieren – das heißt löschen – und mit dem neuen<br />

Rechnungsbetrag wiederholen. Das ist allerdings umständlicher<br />

als von vornherein eine Rabattbuchung vorzunehmen.<br />

Die Konten liegen im SKR 04 von<br />

5770 Erhaltene Rabatte bis<br />

5794 Erhaltene Rabatte 15 % Vorsteuer<br />

186<br />

Fall 2: Ein Kunde hat bestellt (wir haben eine Ausgangsrechnung<br />

geschrieben):<br />

1200 Forderungen, 7.784,25 Euro<br />

an 4000 Umsatzerlöse, 7.275,00 Euro und<br />

an 3801 Umsatzsteuer 7 %, 509,25 Euro<br />

Auch für gewährte Rabatte gibt es Konten im SKR 04 von<br />

4770 Gewährte Rabatte bis<br />

4794 Gewährte Rabatte 19 % Vorsteuer<br />

Etwas komplizierter – aber kaum schwieriger – ist die Verbuchung<br />

der so genannten Boni. Dabei handelt es sich um<br />

nachträglich gewährte Nachlässe; etwa einen umsatzbezogenen<br />

Nachlass am Jahresende. Diese Boni verändern<br />

die Verkaufs- beziehungsweise Einkaufspreise und damit<br />

die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Deshalb<br />

kommen wir in der Buchhaltung um eine spezielle Buchung<br />

nicht herum.<br />

Es handelt sich wiederum um Unterkonten des Wareneinkaufs-<br />

beziehungsweise Warenverkaufskontos:<br />

4740 bis 4764 Gewährte Boni<br />

5740 bis 5764 Erhaltene Boni


Beispiel:<br />

1. Wir bekommen von einem Lieferanten einen Bonus von<br />

1,5 % auf den Jahresumsatz von 125.370 Euro (netto).<br />

2. Wir gewähren einem Kunden einen Bonus von 2 % auf<br />

den Jahresumsatz von 370.000 Euro (netto).<br />

Die Buchungssätze lauten:<br />

1) 3310 Verbindlichkeiten, 2.236,75 Euro<br />

an 5740 Erhaltene Boni, 1.880,55 Euro und<br />

an 1405 Anrechenbare Vorsteuer 19 %, 357,30 Euro<br />

2) 4740 Gewährte Boni, 7.400,00 Euro und<br />

3805 Umsatzsteuer, 1.406,00 Euro<br />

an 1200 Forderungen, 8.806,00 Euro<br />

Beachten Sie, dass bei allen „Korrekturen“ – sei es im Wareneinkauf<br />

oder -verkauf – auch die Umsatzsteuer mit korrigiert<br />

werden muss.<br />

Besonderheiten im Zahlungsverkehr<br />

Neben den Buchungen im Warenbereich sind die Buchungen<br />

zum Zahlungsverkehr im Buchhaltungsalltag fest verankert.<br />

Schließlich hat ein Unternehmen, das nicht mehr<br />

Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />

zahlungsfähig ist, keine dauerhafte Überlebenschance<br />

mehr. Die Zahlungen spiegeln sich aber nicht nur auf den<br />

Bank- und Kassenkonten wieder. Eine wichtige und gängige<br />

Zahlungsart ist die mit „Wechsel“. Wie das buchhalterisch<br />

zu regeln ist, soll in diesem Kapitel geklärt werden.<br />

Zuvor müssen wir uns aber auch noch mit Zahlungen beschäftigen,<br />

bei denen nicht alles „glatt gegangen“ ist.<br />

Buchungen für Bankgebühren, Zinsaufwendungen<br />

u.a. liefert der Buchführungshelfer per<br />

Listenauswahl.<br />

187


WISO Buchhaltung 2010<br />

Der Crash auf dem Bankkonto:<br />

Rückbuchungen<br />

Es kann immer wieder vorkommen, dass beim Einzug per<br />

Lastschrift eine Zahlung nicht akzeptiert wird. Dabei können<br />

unterschiedliche Gründe vorliegen:<br />

■ Die Bank akzeptiert den Einzug nicht, weil das Konto<br />

nicht ausreichend gedeckt ist.<br />

■ Die Bank akzeptiert den Einzug nicht, weil er unvollständig<br />

oder ungenau ist.<br />

■ Der Kontoinhaber akzeptiert den Einzug nicht und widerspricht,<br />

sodass die Bank den Einzug ebenfalls zurückgehen<br />

lässt.<br />

■ Das Konto existiert nicht (mehr).<br />

In den meisten Fällen ist es aber so, dass bereits eine Buchung<br />

auf dem eigenen Konto stattgefunden hat. Jetzt<br />

taucht nachträglich eine Belastung auf, die jene bereits<br />

vorgenommene Buchung revidiert.<br />

188<br />

Beispiel:<br />

Wir buchen auf Grund einer vorliegenden Einzugsermächtigung<br />

am 1.6.2000 vom Kundenkonto 5.220 Euro (brutto)<br />

ab. Drei Tage später belastet uns die Bank mit diesem<br />

Betrag, weil ein Widerspruch der Bank des Kunden erfolgt<br />

ist. Außerdem wird unser Konto mit 5 Euro Gebühren belastet.<br />

Die Buchungen lauten:<br />

am 1.6.2008: 1800 Bank an 1200 Forderungen, 5.220,00<br />

Euro<br />

am 4.6.2008: 1200 Forderungen an 1800 Bank, 5.225,00<br />

Euro<br />

Die Gebühren für die Rücklastschrift werden selbstverständlich<br />

dem Kunden angelastet. Sollte allerdings diese<br />

Rücklastschrift durch einen eigenen Fehler veranlasst sein<br />

(z.B. falsche Kontonummer oder Bankleitzahl), dann geht<br />

das so nicht.<br />

Die Rückbuchung sieht dann folgendermaßen aus:<br />

1200 Forderungen, 5.220,00 Euro und<br />

6855 Nebenkosten des Geldverkehrs, 5,00 Euro<br />

an 1800 Bank, 5.225,00 Euro


So etwas kann nicht nur einem Kunden passieren. Zahlungsschwierigkeiten<br />

können in jedem Betrieb auftreten<br />

(aus unterschiedlichsten Gründen). Oder eine Zahlung an<br />

einen Lieferanten soll rückgängig gemacht werden (so lange<br />

das noch geht), weil Probleme mit der gelieferten Ware<br />

aufgetreten sind und eine schnelle Regelung über den Lieferer<br />

nicht zu erwarten ist.<br />

Beispiel:<br />

Ein Lieferant bucht am 3.6.2004 einen Rechnungsbetrag<br />

über 8.700 Euro (brutto) vom Bankkonto ab. Fünf Tage<br />

später widersprechen wir dem Einzug, da sich herausgestellt<br />

hat, dass die Ware wegen eines versteckten Mangels<br />

nicht zu verkaufen ist. Die Bank belastet uns mit 5 Euro<br />

Gebühren.<br />

Die Buchungen lauten:<br />

am 3.6.2008:<br />

3310 Verbindlichkeiten an 1800 Bank, 8.700,00 Euro<br />

am 8.6.2008:<br />

1800 Bank, an 3310 Verbindlichkeiten, 8.700,00 Euro<br />

und 6855 Nebenkosten des Geldverkehrs an 1800 Bank,<br />

5,00 Euro<br />

Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />

Selbstverständlich sollte man einen Widerspruch gegen<br />

eine Einzugsermächtigung nicht leichtfertig vornehmen.<br />

Die anfallenden Gebühren sind nur der kleine Teil der Probleme,<br />

die dadurch entstehen können. Auch sollte man<br />

sich gut überlegen, wem man eine Bankeinzugsermächtigung<br />

gibt. Die Vorteile sind allerdings nicht von der Hand<br />

zu weisen:<br />

■ Man braucht sich um eine pünktliche Zahlung von<br />

Rechnungen nicht zu kümmern und man verpasst so<br />

auch keine Skontoertrag.<br />

■ Lieferanten geben manchmal ein besonderes Skonto<br />

bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung.<br />

Der Nachteil ist aber auch nicht zu übersehen:<br />

■ Die Steuerung der Zahlungsausgänge ist nur bedingt<br />

möglich, wenn weitgehend Einzugsermächtigung gegeben<br />

wurden.<br />

Auf der anderen Seite sind aber Einzugsermächtigungen<br />

von Kunden für das Unternehmen interessant, weil der Zahlungseingang<br />

auf den eigenen Konten jetzt besser geregelt<br />

werden kann und das aufwendige Mahnen an schlechte<br />

Zahler sich deutlich reduziert.<br />

189


WISO Buchhaltung 2010<br />

190<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Haben Sie gegen Ihre Kunden häufig größere Beträge<br />

als Forderung und müssen Sie oft mahnen, bis die<br />

Zahlung auf ihrem Konto gutgeschrieben wird? Dann<br />

versuchen Sie mit Ihren Kunden den Bankeinzug<br />

(Einzugsermächtigung) zu vereinbaren. Allerdings<br />

besteht dann trotzdem das Risiko, das innerhalb von<br />

sechs Wochen nach Bankeinzug der Kunde oder die<br />

Bank diesem Einzug widersprechen können. Gerade<br />

bei großen Rechnungsbeträgen ist die Abbuchungserlaubnis<br />

trotzdem die bessere Lösung. Denn hier ist<br />

dieser Widerspruch nur innerhalb von zwei Wochen<br />

nach Abbuchung möglich.<br />

Mit Papieren den Zahlungsspielraum<br />

erweitern: Wechselbuchungen<br />

Bereits in der Kindheit wurde so manchem von einem Lehrer<br />

„alter Schule“ vermittelt: „Schreibe hin, schreibe her,<br />

aber schreibe niemals quer“ – womit der Wechsel gemeint<br />

war, der „quer“, das heißt, wenn man ihn hochkant legte,<br />

unterschrieben wurde. Der Wechsel hatte einen schlechten<br />

Ruf, dessen Spur auch in der deutschen Literatur zu finden<br />

war. In den Novellen des ausgehenden 19. und beginnenden<br />

20. Jahrhunderts finden sich immer wieder Bankrotteure,<br />

die Wechsel gezeichnet hatten, und irgendwann die<br />

Einlösung verweigern mussten, weil sie pleite waren. Diese<br />

Stimmung findet sich in der populären Meinung bis heute.<br />

Selbst in der kaufmännischen Berufsschule wurde verhalten<br />

vor dem Wechsel gewarnt. Dabei hat er das eigentlich<br />

gar nicht verdient.<br />

Beim Kauf von Waren treffen zwei unterschiedliche Interessen<br />

aufeinander. Der Lieferant möchte möglichst früh<br />

sein Geld haben, da er ja Vorleistung auf unterschiedliche<br />

Weise erbracht hat (er hat die Waren auf eigene Kosten<br />

hergestellt, weiterverarbeitet oder beschafft). Der Abnehmer<br />

möchte möglichst spät bezahlen, da er ja noch für den<br />

Absatz der Waren sorgen muss und das Geld von seinen<br />

Kunden erst später bekommt. Beide Interessen sind sicherlich<br />

berechtigt. Eine Lösung für dieses Problem ist der<br />

Wechsel.<br />

Der Wechsel ist eine Urkunde, in der sich ein Schuldner (=<br />

der Bezogene) schriftlich verpflichtet, an einem genau definierten<br />

Tag und Ort einen bestimmten Geldbetrag an eine<br />

bestimmte Person (= der Aussteller) zu zahlen.


Der Wechsel entstand im 12. Jahrhundert in Italien. Die<br />

Kaufleute wollten das Risiko, ihr Geld auf Reisen durch<br />

Raub und Unfall zu verlieren, vermindern. Deshalb hinterlegten<br />

sie Geld bei einem Geldwechsler oder einer Bank<br />

und bekamen darüber eine Urkunde, den „Wechselbrief“,<br />

mit dem sie in einer fremden Stadt den darauf vermerkten<br />

Geldbetrag eintauschen konnten.<br />

Der Wechsel ist aber nicht nur Zahlungsmittel, sondern<br />

vor allem auch ein Kreditmittel. Wenn der Gläubiger nicht<br />

wartet, bis der Schuldner nach Vorlage seines Wechsels<br />

bezahlt, so kann er den Wechsel selbst zur Zahlung an<br />

seinen Lieferanten weiterreichen oder zu einer Bank gegen<br />

und sich den Wechselbetrag auszahlen lassen. In beiden<br />

Fällen wird natürlich eine Gebühr und ein Zinsabschlag<br />

(Diskont) fällig.<br />

Außerdem besteht ein weitest möglicher Rechtschutz im<br />

Wechselverkehr. Kann der Bezogene (der Schuldner) die<br />

Wechselsumme nicht rechtzeitig aufbringen, so kann der<br />

Wechsel relativ schnell eingeklagt werden. Dabei haftet<br />

nicht nur der Bezogene, sondern alle die den Wechsel weitergegeben<br />

haben.<br />

Die Vorgehensweise noch einmal im Detail:<br />

Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />

1. Der Schuldner erhält Ware von seinem Lieferanten, der<br />

für ihn so zum Gläubiger wird.<br />

2. Der Gläubiger übersendet (nach Absprache) an den<br />

Schuldner einen Wechsel. Der Wechsel ist auf den<br />

Schuldner „bezogen“, daher der Sprachgebrauch: Bezogener.<br />

3. Der Schuldner (Bezogener) versieht den Wechsel mit<br />

seiner Unterschrift, das heißt, er akzeptiert ihn (daher:<br />

Akzept und Akzeptant) und sendet ihn an den Gläubiger<br />

(den Aussteller, auch Remittent) zurück.<br />

4. Am Verfalltag wird der Wechsel vom Gläubiger (oder<br />

einem Anderen) vorgelegt und sicherlich in den meisten<br />

Fällen auch eingelöst.<br />

Der Wechsel ist aber erst dann ein Wechsel, wenn er bestimmten<br />

Formvorschriften genügt. Der Wechsel muss enthalten:<br />

1. Die Bezeichnung Wechsel im Text der Urkunde.<br />

2. Die Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen.<br />

3. Die Angabe des Bezogenen.<br />

4. Die Angabe der Verfallszeit.<br />

5. Die Angabe des Zahlungsortes.<br />

191


WISO Buchhaltung 2010<br />

6. Die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung.<br />

7. Die Angabe des Remittenten, das ist derjenige, an den<br />

oder an dessen Order zu zahlen ist.<br />

8. Die Unterschrift des Ausstellers.<br />

Fehlen die Angaben Verfallszeit, Zahlungsort oder Ausstellungsort,<br />

so gilt der Wechsel trotzdem. Der Gesetzgeber<br />

geht dann von einem Sichtwechsel (zahlbar, wenn er<br />

vorgelegt wird) und vom angegebenen Ort (bei Bezogener<br />

oder Aussteller) aus. Fehlt eine andere Angabe, so ist der<br />

Wechsel ungültig.<br />

Beispiel:<br />

Von einem Lieferanten werden Waren im Werte von 10.000<br />

Euro (netto) gekauft. Gezahlt wird mit einem Drei-Monats-<br />

Wechsel.<br />

Zunächst ist der Wareneingang wie üblich zu buchen:<br />

5200 Wareneinkauf, 7.000,00 Euro und<br />

1405 Vorsteuer 19 %, 1.330,00 Euro<br />

an 3310 Verbindlichkeiten, 8.330,00 Euro<br />

192<br />

Wurde der Wechsel dann akzeptiert, wandelt sich die Verbindlichkeit<br />

in eine Wechselschuld:<br />

3310 Verbindlichkeit, 8.330,00 Euro<br />

an 3350 Verbindlichkeiten aus Wechseln, 8.330,00 Euro<br />

Wird der Wechsel gleich beim Warenempfang ausgegeben,<br />

so kann auch direkt auf das Konto Wechselverbindlichkeiten<br />

gebucht werden.<br />

Am Verfallstag legt der Gläubiger den Wechsel über seine<br />

Bank zur Zahlung vor. Im Normalfall findet die Zahlung<br />

auch statt.<br />

3350 Verbindlichkeiten aus Wechseln, 8.330,00 Euro<br />

an 1800 Bank, 8.330,00 Euro<br />

Beispiel:<br />

Ein Kunde hat Waren im Werte von 13.920 Euro (brutto)<br />

bezogen. Er bitte um eine Zahlung durch Wechsel mit drei<br />

Monaten Laufzeit und akzeptiert die zugesandte Tratte.<br />

Der Wechsel wird einen Monat vor Ablauf an die Bank zum<br />

Diskont weitergegeben.<br />

Auch hier wird der Warenverkauf ganz normal gebucht:


1200 Forderungen, 14.280,00 Euro<br />

an 4000 Umsatzerlöse 12.000 Euro und<br />

an 3805 Umsatzsteuer, 2.280,00 Euro<br />

Dann erfolgt die Umbuchung als Wechselforderung:<br />

1230 Wechsel aus Lieferungen und Leistungen,<br />

14.280,00 Euro<br />

an 1200 Forderungen, 14.280,00 Euro<br />

Der Wechsel kann weitergereicht werden. Die Forderungen<br />

daraus kann dann der neue Besitzer geltend machen. Diese<br />

Abtretung muss schriftlich auf der Rückseite des Wechsels<br />

vermerkt werden. Diesen Eintrag nennt man Indossament,<br />

der Remittent wird zum Indossanten und der neue Wechselbesitzer<br />

(Empfänger) zum Indossatar.<br />

Wird der Wechsel zum Diskont an die Bank gegeben, so berechnet<br />

diese den so genannten Diskontsatz – das sind die<br />

Zinsen für die Zeit, die der Wechsel noch läuft – und zieht<br />

diesen vom Wechselbetrag ab. Dieser verminderte Betrag<br />

wird ausgezahlt.<br />

Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />

Wechselbetrag = 14.280,00 Euro<br />

- Diskont 8 % für 30 Tage = 95,20 Euro<br />

= Auszahlungsbetrag 14.184,80 Euro<br />

Der Diskont wird folgendermaßen berechnet: = Bruttobetrag<br />

* Tage/360 * Diskontsatz/100<br />

Gebucht wird:<br />

1800 Bank, 14.184,80 Euro und<br />

7340 Diskontaufwendungen, 80,00 Euro und<br />

3805 Umsatzsteuer, 15,20 Euro<br />

an 1230 Wechsel aus Lieferungen und Leistungen,<br />

14.280,00 Euro<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Beachten Sie, dass die Umsatzsteuer in diesem Fall<br />

korrigiert und aus dem Diskontbetrag herausgerechnet<br />

werden muss; denn der Diskont verringert ja den<br />

ursprünglichen Umsatzbetrag. Vergessen Sie nicht,<br />

das auch Ihrem Kunden mitzuteilen.<br />

193


WISO Buchhaltung 2010<br />

§ 14 UStG<br />

Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung<br />

oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er<br />

nach diesem Gesetz für den Umsatz schuldet, gesondert<br />

ausgewiesen, so schuldet er auch den Mehrbetrag. Berichtigt<br />

er den Steuerbetrag gegenüber dem Leistungsempfänger,<br />

so ist § 17 Abs. 1 entsprechend anzuwenden.<br />

Die Korrektur der Umsatzsteuer ist aber nur möglich, wenn<br />

wir dies auch gleichzeitig dem Kunden mitteilen, damit<br />

dieser ebenfalls eine entsprechende Korrektur vornehmen<br />

kann.<br />

§ 17 UStG<br />

Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen<br />

Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1. Nr. bis 3 geändert,<br />

so haben<br />

1. Der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat,<br />

den dafür geschuldeten Steuerbetrag und<br />

2. Der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt<br />

worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug<br />

194<br />

Entsprechend zu berichtigen ... Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs<br />

kann unterbleiben, soweit ein dritter Unternehmer<br />

den auf die Minderung des Entgelts entfallenden<br />

Steuerbetrag an das Finanzamt entrichtet; in diesem Fall<br />

ist der dritte Unternehmer Schuldner der Steuer.<br />

Zahlt der Kunde bei Vorlage des Wechsels am Fälligkeitstag<br />

nicht, so geht der Wechsel zu Protest. Dieser wird durch<br />

eine öffentliche Urkunde eines Notars oder Gerichtsvollziehers<br />

festgelegt. Der Besitzer des Wechsels kann auf einen<br />

Vordermann Rückgriff nehmen – wenn der Wechsel indossiert,<br />

das heißt, weitergereicht wurde – oder aber direkt<br />

auf den Aussteller.<br />

Beispiel:<br />

Der Wechsel aus dem vorangegangen Beispiel wird vom<br />

Kunden nicht eingelöst und geht zu Protest. Für die Protesturkunde<br />

entstehen Kosten in Höhe von 40 Euro. Die<br />

Bank belastet uns zusätzlich mit 10 Euro.<br />

Gebucht wird:<br />

1230 Wechsel aus Lieferungen und Leistungen,<br />

14.280,00 Euro


an 1800 Bank, 14.280,00 Euro<br />

6855 Nebenkosten des Geldverkehrs, 50,00 Euro und<br />

1405 Vorsteuer, 9,50 Euro<br />

an 1800 Bank, 59,50 Euro<br />

An den Kunden werden zusätzlich zu den Protestkosten eigene<br />

Auslagen (z.B. Einschreibegebühren) in Höhe von 10<br />

Euro und Verzugszinsen (10 % für 14 Tage von 14.280 Euro<br />

= 55,53 Euro) in Rechnung gestellt. Diese Posten unterliegen<br />

nicht der Umsatzsteuer:<br />

1200 Forderungen, 14.405,03 Euro<br />

an 1230 Wechsel aus Lieferungen und Leistungen,<br />

14.280,00 Euro und<br />

an 4830 Sonstige Erträge, 69,50 Euro und<br />

an 7100 Sonstige Zinserträge, 55,53<br />

w<br />

Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />

WISO Tipp<br />

Können Sie voraussichtlich einen Wechsel nicht<br />

einlösen, so kümmern Sie sich rechtzeitig vorher um<br />

eine Wechselverlängerung. Der Fachmann spricht in<br />

solch einem Fall von einer Prolongation. Für diesen<br />

Fall sind nachträglich noch Diskontzinsen zu zahlen,<br />

keinesfalls aber die hohen Kosten, die bei einem<br />

Wechselprotest fällig werden; ganz abgesehen davon,<br />

dass darunter auch die Zahlungswürdigkeit leidet.<br />

Schwierig wird es allerdings, wenn der Aussteller den<br />

Wechsel bereits weitergegeben hat, etwa an seine<br />

Bank oder an eigene Lieferanten. Dann gibt es die<br />

Möglichkeit, dass der Aussteller einen neuen Wechsel<br />

ausstellt und darüber einen Scheck oder eine Überweisung<br />

tätigt. Damit kann dann der ursprüngliche<br />

Wechsel eingelöst werden.<br />

Die in diesen Beispielen behandelten Wechsel sind so genannte<br />

Warenwechsel, da immer ein Warengeschäft zugrunde<br />

liegt. Wird ein Wechsel lediglich zur Finanzierung<br />

genutzt, spricht man von einem Finanzwechsel.<br />

195


WISO Buchhaltung 2010<br />

Der Intimbereich der Buchhaltung:<br />

Das Privatkonto<br />

Ein Privatkonto gibt es eigentlich nur bei Einzelfirmen und<br />

bei Personengesellschaften. Es dient dazu, dass Einlagen<br />

und Entnahmen des Unternehmers und/ oder der Gesellschafter<br />

richtig verbucht werden können. Für ein Einzelunternehmen<br />

reicht die Führung eines Kontos, über das<br />

alle Buchungen laufen, aus. Bei einer Personengesellschaft<br />

mit mehreren Gesellschaftern sollten Unterkonten für verschiedene<br />

Vorgänge angelegt werden.<br />

Im DATEV-Kontenrahmen SKR 04 gibt es in der Klasse 2<br />

(Passiva) einige Gruppen von Privatkonten:<br />

2100 – 2399 Privat Vollhafter/ Einzelunternehmer<br />

2500 – 2799 Privat Teilhafter<br />

darin enthalten sind Konten wie:<br />

2500 Privatentnahmen allgemein<br />

2530 Eigenverbrauch<br />

2550 Privatsteuern<br />

2580 Privateinlagen<br />

2650 Privatspenden<br />

196<br />

In Personengesellschaften werden für jeden Gesellschafter<br />

ein Privatkonto (mit entsprechenden Unterkonten) angelegt.<br />

Bei einem kleinen Einzelunternehmen genügen dagegen<br />

folgende drei Unterkonten:<br />

■ Allgemeine Privatentnahmen<br />

■ Privatsteuern<br />

■ Privateinlagen<br />

Grundsätzlich sind zwei Arten von Vorgängen zu unterscheiden:<br />

■ Privatentnahmen und<br />

■ Privateinlagen


Privateinlagen sind schnell gebucht.<br />

Privateinlagen werden vorgenommen, um das Eigenkapital<br />

zu erhöhen (oder überhaupt einzuzahlen, zum Beispiel<br />

bei einem neuen Gesellschafter). Für Privatentnahmen sind<br />

verschiedene Vorgänge denkbar:<br />

Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />

1. Geldentnahmen (beispielsweise für den Lebensunterhalt)<br />

2. Auszahlung von Kapitalanteilen (etwa bei ausscheidenden<br />

Gesellschaftern)<br />

3. Eigenverbrauch oder unentgeltliche Leistungen und<br />

sonstige Leistungen (siehe dazu auch das Kapitel über<br />

die Umsatzsteuer!).<br />

Beispiele:<br />

1. Eine Einzahlung auf das Bankkonto zum haftenden Gesellschaftskapital<br />

in Höhe von 10.000 Euro<br />

2. Entnahme von Waren zum Eigenverbrauch in Höhe von<br />

300 Euro (netto)<br />

3. Der Geschäftsführer entnimmt einen Firmen-Pkw komplett<br />

für private Zwecke. Der Buchwert beträgt 7.500<br />

Euro. Der Tageswert dagegen 10.000 Euro.<br />

Die Buchungen lauten wie folgt:<br />

1800 Bank, 10.000,00 Euro<br />

an 2180 Privateinlagen, 10.000,00 Euro<br />

197


WISO Buchhaltung 2010<br />

2130 Eigenverbrauch, 357,00 Euro<br />

an 4600 Eigenverbrauch, 300,00 Euro und<br />

an 3805 Umsatzsteuer, 57,00 Euro<br />

2130 Eigenverbrauch, 11.900,00 Euro<br />

an 0520 PKW, 8.000,00 Euro und<br />

an 4846 Erlöse aus Anlageverkäufen, 2.000,00 Euro und<br />

an 3805 Umsatzsteuer, 1.900,00 Euro<br />

Abgeschlossen werden die verschiedenen Konten über das<br />

Privatkonto<br />

2100 Privatkonto<br />

Die Buchführung im Einzelhandel<br />

Für den Einzelhandel gibt es einen standardisierten Kontenrahmen:<br />

den so genannten EKR. Er wurde von der<br />

Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels (HDE)<br />

herausgegeben und wird von dort auch immer wieder<br />

angepasst. Der EKR entspricht in seinem Aufbau der<br />

Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungs-Gliederung<br />

nach dem HGB.<br />

198<br />

Das Privatkonto (oder auch alle Unterkonten) wird (werden)<br />

über das Konto Eigenkapital abgeschlossen, und zwar<br />

wenn die Einlagen die Entnahmen übersteigen: 2000 Festkapital<br />

(Eigenkapital) an 2100 Privatkonto<br />

Wenn die Entnahmen die Einlagen übersteigen:<br />

2100 Privatkonto<br />

an 2000 Festkapital (Eigenkapital)<br />

Im Mittelpunkt des Einzelhandels stehen die Warenbuchungen<br />

(Einkauf von Waren) und das Kassengeschäft<br />

(Verkauf der Waren, meist gegen Bareinnahme).<br />

Die folgenden Beispiele simulieren Vorfälle, wie sie an<br />

einem Tag bei einem Einzelhandelsgeschäft zur Buchung<br />

anstehen können:


Beispiel:<br />

1. Ein Lieferant schickt Waren im Werte von 5.500 Euro<br />

(netto). Es handelt sich ausschließlich um Lebensmittel<br />

(MwSt. 7 %). Zahlbar innerhalb 7 Tagen mit 2 % Skonto<br />

oder 21 Tage netto. Die Wareneingangskontrolle ergibt,<br />

dass Waren im Werte von 800 Euro verdorben sind. Sie<br />

werden zurückgeschickt. Nach Rücksprache mit dem Lieferanten<br />

kann der Betrag direkt bei der Zahlung abgezogen<br />

werden. Eine Gutschrift wird separat zugeschickt.<br />

2. Eine andere Rechnung (aus der Woche zuvor) 2.675 Euro<br />

(brutto) wird zur Zahlung angewiesen, um das Skonto von<br />

2 % auszunutzen.<br />

3. Die Tageseinnahmen von 3.399,39 Euro (brutto) werden<br />

zur Bank gebracht.<br />

4. Einem Kunden werden Waren ins Haus geliefert. Der<br />

Rechnungsbetrag beträgt 145,50 Euro (brutto).<br />

Die Buchungssätze lauten:<br />

1) 5200 Wareneinkauf, 4.700,00 Euro und<br />

1401 Vorsteuer 7 %, 329,00 Euro<br />

an 3310 Verbindlichkeiten, 5.029,00 Euro<br />

Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />

2) 3310 Verbindlichkeiten, 2.675,00 Euro<br />

an 1800 Bank, 2.621,50 Euro und<br />

an 5730 Erhaltene Skonti 53,50 Euro<br />

3) 1800 Bank 3.399,39 Euro<br />

an 1600 Kasse, 3.399,39 Euro<br />

4) 1200 Forderungen, 145,50 Euro<br />

an 4000 Umsatzerlöse, 135,98 Euro und<br />

an 3801 Umsatzsteuer 7 %, 9,52 Euro<br />

Bei Buchungssatz 2. ist zu beachten, dass dabei ja nur der<br />

Vorgang „Bargeld wurde der Kasse entnommen und zur<br />

Bank gebracht“ zu buchen ist. Der eigentliche Umsatz ist<br />

möglicherweise aus dieser Kassenentnahme überhaupt<br />

nicht zu ersehen. Einmal, weil vielleicht Wechselgeld für<br />

den nächsten Tag zurückbehalten wurde. Dann können ja<br />

auch laufend schon Beträge aus der Kasse entnommen worden<br />

sein: für den Post- oder Paketdienst, für die Zahlung an<br />

Aushilfen in bar. Oder es sind Einzahlungen ohne einen konkreten<br />

Umsatz erfolgt, etwa durch Anzahlung eines Artikels,<br />

der erst noch geliefert werden muss. Die Umsätze ergeben<br />

sich erst aus den konkreten Buchungen des Kassenbuchs.<br />

199


WISO Buchhaltung 2010<br />

Die Buchführung in der Industrie<br />

Im Vordergrund eines Industriebetriebes steht die Produktion<br />

von Gütern. Bevor, wie beim Großhandel, die Waren<br />

verkauft werden, müssen diese erst hergestellt werden.<br />

Dazu werden Roh- und Hilfsstoffe eingekauft und diese in<br />

einem betrieblichen Leistungsprozess zu Fertigprodukten<br />

verarbeitet. Dadurch ist die Kostenstruktur eines Industriebetriebes<br />

vielfältiger als etwa die eines Großhandelsbetriebes.<br />

Kosten und Leistungen in einem Industriebetrieb<br />

In einem Industriebetrieb gilt ein besonderer Kostenbegriff:<br />

Man versteht unter Kosten den Verzehr an Gütern, Geld<br />

und Dienstleistungen, die bei der Erstellung von betrieblichen<br />

Leistungen entstehen. Mit diesen Leistungen sind in<br />

der Regel die zu fertigenden Produkte sein. Das reicht von<br />

einfachen Schrauben und Nägeln bis hin zu komplexen Anlagen<br />

oder Fahrzeugen.<br />

Folgende Kostenarten entstehen in einem Industriebetrieb:<br />

200<br />

■ Stoffkosten: Dahinter steht der Verbrauch an Roh-,<br />

Hilfs- und Betriebsstoffen. Rohstoffe sind die Hauptbestandteile<br />

eines zu fertigenden Produkts. Hilfsstoffe<br />

sind Nebenstoffe wie Nägel und Schrauben. Betriebsstoffe<br />

gehen nicht unmittelbar in das Produkt ein (zum<br />

Beispiel Brennstoffe).<br />

■ Arbeitskosten: Fertigungslöhne, Hilfslöhne, Gehälter<br />

sowie Sozialkosten.<br />

■ Abschreibungen<br />

■ Sonstige Kosten (Raumkosten, Steuern, Vertriebs- und<br />

Verwaltungskosten und so weiter)<br />

Es gibt noch weitere Differenzierungen der Kosten, etwa<br />

in fixe und variable Kosten (nach der Abhängigkeit von<br />

der Produktion) oder in Einzel- und Gemeinkosten (nach<br />

der Verrechnung auf das Produkt). Diese sollen uns aber<br />

an dieser Stelle nicht interessieren, da sie vordringlich die<br />

Kosten- und Leistungsrechnung betreffen.<br />

Auf der anderen Seite stehen die Leistungen (Erlöse) des<br />

Unternehmens. Es werden ja nicht nur Güter und Produkte


erzeugt, sondern anschließend auch verkauft. Die Leistungen<br />

können differenziert werden in:<br />

■ Absatzleistungen: alle Erlöse aus dem Verkauf der produzierten<br />

Fertigerzeugnisse, dem Verkauf von Halbfertigerzeugnissen<br />

sowie von Lizenzen und Patenten.<br />

Auch der Erlös aus Dienstleistungen ist in einem Industriebtrieb<br />

denkbar.<br />

■ Lagerleistungen: Wird mehr produziert als verkauft,<br />

entsteht ebenfalls eine Leistung. Anders als im Großhandel<br />

findet ja bei der Produktion eine Wertschöpfung<br />

statt. Roh- und Hilfsstoffe (zu einem bestimmten<br />

Wert) werden dem Lager entnommen. Daraus entsteht<br />

ein neues Produkt, das wieder auf Lager gelegt wird (zu<br />

einem neuen Wert).<br />

■ Eigenleistungen: innerbetriebliche Leistungen für<br />

selbst hergestellte Anlagen.<br />

Der Kontenrahmen der Industrie<br />

Dass die bisher beschriebenen Eigenarten eines Industriebetriebes<br />

in der Buchhaltung nach einem besonderen<br />

Kontenrahmen verlangen, ist sicherlich gleich deutlich geworden.<br />

Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.<br />

(BDI) hat demgemäß einen Industriekontenrahmen (IKR)<br />

Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />

herausgegeben, der in der Differenzierung den Erfordernissen<br />

eines Industriebetriebes angepasst ist.<br />

Das Betriebsergebnis im<br />

Industriebetrieb<br />

Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses gibt es zwei unterschiedliche<br />

Verfahren: das Gesamtkostenverfahren und das<br />

Umsatzkostenverfahren.<br />

Beim Gesamtkostenverfahren werden die „gesamten Kosten“<br />

den erstellten Leistungen unter Einbeziehung der<br />

Bestandsveränderungen gegenübergestellt. Man verfährt<br />

dabei nach folgendem Schema:<br />

Umsatzerlöse<br />

+/- Erhöhung oder Verminderung des Bestandes von Halbund<br />

Fertigfabrikaten<br />

- Selbstkosten der produzierten Leistungen<br />

= Betriebsergebnis<br />

Beim Umsatzkostenverfahren werden den Erlösen für die<br />

abgesetzten Leistungen die Selbstkosten der zugehörigen<br />

Leistungen gegenübergestellt. Das folgende Schema:<br />

201


WISO Buchhaltung 2010<br />

Umsatzerlöse<br />

- Selbstkosten der abgesetzten Leistungen<br />

= Betriebsergebnis<br />

sieht wesentlich einfacher aus als das des Gesamtkostenverfahrens.<br />

Dieser Eindruck täuscht aber. Für das Umsatzkostenverfahren<br />

ist eine aussagefähige und funktionierende<br />

Kosten- und Leistungsrechnung nötig.<br />

Das Gesamtkostenverfahren ist zwar einfacher in die Buchhaltung<br />

zu integrieren; immer dann aber, wenn eine differenzierte<br />

Aussage über den Erfolg von Produkten oder<br />

Produktgruppen gemacht werden soll, ist das nach diesem<br />

Verfahren nur mit Schwierigkeiten – wenn überhaupt –<br />

möglich. Allen Unternehmen, die mit mehreren Produkten<br />

oder Produktgruppen arbeiten, kann deshalb nur geraten<br />

werden, das Umsatzkostenverfahren einzuführen.<br />

Zweikreissystem: Die Kosten- und<br />

Leistungsrechnung<br />

Wie bereits in den vorangegangenen Abschnitten beschrieben,<br />

liegen die Besonderheiten des Industriebetriebs in der<br />

Leistungserstellung. Deshalb sind diese besonderen Anforderungen<br />

auch weniger in der Finanzbuchhaltung als in<br />

202<br />

einer Kosten- und Leistungsrechnung, also außerhalb der<br />

Finanzbuchhaltung, einzurichten.<br />

Stärker als in anderen Unternehmensformen ist diese Kosten-<br />

und Leistungsrechnung in einem Industrieunternehmen<br />

gefordert. Da mit der Kosten- und Leistungsrechnung<br />

ein „zweiter Buchungskreis“ aufgebaut wird, spricht man<br />

auch von einem Einkreissystem (Buchhaltung ohne Kosten-<br />

und Leistungsrechnung) und einem Zweikreissystem (mit<br />

Kosten- und Leistungsrechnung). Sämtliche Kosten werden<br />

in der Kontenklasse 6 nach Kostenarten gegliedert gebucht.<br />

Diese Kosten werden aber in einem Zweikreissystem noch<br />

einmal gebucht; diesmal nach Kostenstellen gegliedert.<br />

■ Eine Kostenart ist eine Gruppe, die Kosten einer ganz<br />

bestimmten Art aufnimmt (zum Beispiel Personalkosten),<br />

ganz gleich, „wo“ diese angefallen sind.<br />

■ Eine Kostenstelle ist der Ort der Kostenentstehung. So<br />

nimmt die Kostenstelle Materialeinkauf alle Kosten<br />

auf, die hier entstehen (Personal- und Sachkosten).<br />

Eine doppelte Verbuchung der Geschäftsvorfälle – einmal<br />

in der Buchhaltung und einmal in der Kostenrechnung –<br />

ist trotzdem heute kaum noch üblich. Der Buchhalter gibt<br />

bei der eigentlichen Buchung die Kostenstellen an, auf die


dann automatisch die Beträge weitergereicht werden. Bei<br />

bestimmten Kostenarten kann man manchmal sogar bestimmte<br />

Kostenstellen – oder Verteilungsschlüssel für verschiedene<br />

Kostenstellen – hinterlegen, sodass die manuelle<br />

Eingabe entfallen kann. Mit der Weiterverarbeitung hat der<br />

Buchhalter aber selten zu tun. Dies ist Aufgabe des Kostenrechners<br />

und/oder Controllers. In Kleinbetrieben kann diese<br />

Funktion auch der Buchhalter übernehmen. Besser ist es<br />

aber, wenn die Funktionen getrennt sind.<br />

Die weitere Auswertung der Kostenstellenrechnung führt<br />

zum so genannten Betriebsabrechnungsbogen, in dem<br />

letztendlich Zuschlagssätze für die Kalkulation (Kostenträger-Stückrechnung)<br />

und Beträge für die kurzfristige<br />

Ergebnisrechnung (Kostenträger-Zeitrechnung) ermittelt<br />

werden.<br />

Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />

203


WISO Buchhaltung 2010<br />

204<br />

Eine einfache Kostenrechnung lässt sich auch mit WISO Buchhaltung realisieren. Bei den Konten können<br />

Kostenstellen hinterlegt werden.


w<br />

WISO Tipp<br />

Mit der WISO Buchhaltung kann eine einfache Kostenarten- und Kostenstellenrechnung<br />

eingerichtet werden. Dazu müssen aber bei der Stammdatenanlage bereits Kostenstellen<br />

definiert werden. Dann stehen allerdings umfangreiche Auswertungen zur Verfügung.<br />

Um eine Kostenstelle anzulegen, gehen Sie folgendermaßen<br />

vor:<br />

1. Wechseln Sie in den Bereich Überblick/Stammdaten.<br />

2. Markieren Sie das Register Konten.<br />

3. Suchen Sie das Konto in der Liste, dem eine Kostenstelle<br />

zugewiesen werden soll.<br />

4. Doppelklicken Sie auf das Konto, um den Änderungsdialog<br />

zu öffnen.<br />

5. Wählen Sie eine Kostenstelle aus oder tragen Sie eine<br />

Kostenstelle ein.<br />

Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />

Wenn Sie auf die Schaltfläche mit den drei Punkten klicken,<br />

öffnet sich ein Dialog, in dem Sie eine Liste mit allen<br />

benötigten Kostenstellen in einer Tabelle erstellen können.<br />

205


WISO Buchhaltung 2010<br />

206<br />

Kostenstellenauswertungen sind über das Menü Listen zu erreichen.


Über das Menü Listen – Überblick/Stammdaten – Kostenstellen<br />

können Sie verschiedene Kostenstellenauswertungen<br />

ausgeben.<br />

Buchen im Industriebetrieb<br />

Beschaffung heißt in einem Industriebetrieb nicht einfach<br />

nur „Waren einkaufen“. Zunächst sind die Roh-, Hilfs- und<br />

Betriebsstoffe zu beschaffen, die zur Herstellung der eigenen<br />

Fertigerzeugnisse benötigt werden.<br />

Beispiel:<br />

Rohstoffe im Wert von 5.000 Euro (netto) wurden eingekauft.<br />

Zusätzlich entstehen Kosten für Fracht 150 Euro<br />

(netto) und Verpackung 50 Euro (netto). Zu buchen ist:<br />

5100 Einkauf von Rohstoffen, 5.000,00 Euro und<br />

5800 Anschaffungsnebenkosten, 200,00 Euro und<br />

1405 Anrechenbare Vorsteuer 19 %, 988,00 Euro<br />

an 3310 Verbindlichkeiten, 6.188,00 Euro<br />

Beim Abschluss werden die Bezugskosten über das Rohstoffkonto<br />

abgeschlossen:<br />

Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />

5100 Einkauf von Rohstoffen, 200,00 Euro<br />

an 5800 Anschaffungsnebenkosten, 200,00 Euro<br />

Selbst wenn die Leistungserstellung im Industriebetrieb im<br />

Vordergrund steht, so kann doch auf eine Absatzleistung<br />

nicht verzichtet werden. In der Kontenklasse 4 (SKR 04)<br />

wird die Gesamtleistung gebucht, die sich aus folgenden<br />

Komponenten zusammensetzt:<br />

■ Umsatzerlöse für abgesetzte Leistungen<br />

■ Lagerleistungen<br />

■ Innerbetriebliche Leistungen<br />

Dabei setzen sich die Umsatzerlöse manchmal nicht nur<br />

aus solchen zusammen, die mit eigenen Erzeugnissen erzielt<br />

wurden, sondern durchaus auch aus Umsatzerlösen<br />

mit Handelswaren oder sonstigen Umsätzen.<br />

Merkwürdig erscheinen zunächst die Lagerleistungen.<br />

Wenn Herstell- und Absatzmenge immer gleich sind, dann<br />

fallen diese Lagerleistungen nicht an. Theoretisch gibt es<br />

dann keinen Lagerbestand, weil immer gleich alles verkauft<br />

wird, was produziert ist. Zum Stichtag ist das Lager leer.<br />

In der Praxis ist das aber nicht so. Es wird entweder mehr<br />

produziert, als abgesetzt wird – dann spricht man von ei-<br />

207


WISO Buchhaltung 2010<br />

nem Mehrbestand; das Lager wurde „aufgebaut“. Oder es<br />

wird mehr verkauft in einer Periode, als produziert werden<br />

konnte. Dann spricht man von einem Minderbestand; das<br />

Lager wurde „abgebaut“.<br />

Diese Bestandsveränderungen müssen am Ende einer Periode<br />

berücksichtigt werden, da sie eine Leistung darstellen,<br />

welche die Gesamtleistung beeinflusst. Hierzu wird das<br />

Konto Bestandsveränderungen genutzt.<br />

Beispiel:<br />

Der Anfangsbestand an Fertigerzeugnissen beträgt 50.000<br />

Euro.<br />

1. Bei der Inventur ergibt sich ein Schlussbestand von<br />

57.000 Euro.<br />

2. Bei der Inventur ergibt sich ein Schlussbestand von<br />

47.000 Euro<br />

Zu buchen ist folgendermaßen:<br />

Fall 1:<br />

Schlussbilanz 57.000,00 Euro<br />

an 1100 Fertigerzeugnisse 57.000,00 Euro<br />

208<br />

Der Mehrbestand von 7.000 Euro wird in die Gewinn- und<br />

Verlustrechnung übernommen. Er stellt sozusagen einen<br />

betrieblichen Erfolg dar:<br />

1100 Fertigerzeugnisse, 7.000,00 Euro<br />

an 4800 Bestandsveränderungen Fertigerzeugnisse,<br />

7.000,00 Euro<br />

Das Konto Bestandsveränderungen wird über die Gewinn-<br />

und Verlustrechnung abgeschlossen: Die innerbetrieblichen<br />

Eigenleistungen sind alle Leistungen, die im Betrieb selbst<br />

erstellt wurden und zur eigenen Nutzung vorgesehen sind.<br />

Verlegt beispielsweise der Betriebselektriker die Verkabelung<br />

für das neue Computernetzwerk, so ist von solch einer<br />

Eigenleistung zu sprechen. Aktiviert werden hier alle<br />

Kosten, die bei der Herstellung der Eigenleistung anfallen.<br />

Der Gesetzgeber spricht entsprechend nicht mehr von Anschaffungs-,<br />

sondern von Herstellungskosten.<br />

4800 Bestandsveränderungen Fertigerzeugnisse,<br />

7.000,00 Euro<br />

an Gewinn- und Verlustrechnung, 7.000,00 Euro


Fall 2:<br />

Schlussbilanz 47.000,00 Euro<br />

an 1100 Fertigerzeugnisse 47.000,00 Euro<br />

4800 Bestandsveränderungen, 3.000,00 Euro<br />

an 1100 Fertigerzeugnisse 3.000,00 Euro<br />

Gewinn- und Verlustrechnung,<br />

an 4800 Bestandsveränderungen.<br />

3.000,00 Euro<br />

§ 33 EStR<br />

Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes sind alle Aufwendungen,<br />

die durch den Verbrauch von Gütern und die<br />

Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung des<br />

Wirtschaftsguts, seine Erweiterung oder für eine über seinen<br />

ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche<br />

Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten,<br />

einschließlich der notwendigen Materialgemeinkosten,<br />

die Fertigungskosten, insbesondere Fertigungslöhne,<br />

einschließlich der notwendigen Fertigungsgemeinkosten,<br />

die Sonderkosten der Fertigung und der Wertverzehr von<br />

Anlagevermögen, soweit er durch die Herstellung des<br />

Wirtschaftsgutes veranlasst ist. Kosten der allgemeinen<br />

Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtun-<br />

Lese-Ausflug 8: Pflicht und Kür: Darf’s ein wenig mehr sein?<br />

gen des Betriebes brauchen nicht in die Herstellungskosten<br />

einbezogen werden. Auch der so genannte Unternehmerlohn<br />

(Wert der eigenen Arbeitsleistung) erhöht die Herstellungskosten<br />

nicht ...<br />

Die Kosten werden in der Klasse 4 (SKR 04) gebucht. Zum<br />

Ausgleich dieser Kosten ist das Ertragskonto „4820 Andere<br />

aktivierte Eigenleistungen“ zu benutzten. Über dieses Konto<br />

wird dann auch aktiviert:<br />

0400 Maschinen und Anlagen<br />

an 4820 Andere aktivierte Eigenleistungen<br />

„Also ich muss schon sagen, Buchhaltung im Industriebetrieb<br />

ist ja wirklich kompliziert. Was eben noch so einfach<br />

erscheint, wird dort plötzlich undurchschaubar. Einkreissystem,<br />

Zweikreissystem, Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren<br />

– mit wird schwindelig, wenn ich das<br />

auseinanderhalten soll.“<br />

„Das scheint nur so kompliziert zu sein. Tatsächlich wird<br />

es kompliziert, wenn Sie einen Industriebetrieb mit einer<br />

Großhandelsbuchhaltung bewältigen wollten. Sie bekommen<br />

vieles gar nicht untergebracht oder so undifferenziert,<br />

dass die Buchhaltung an Aussagekraft verliert.“<br />

209


WISO Buchhaltung 2010<br />

„Andererseits denke ich mir, dass ich manches aus der<br />

Industriebuchführung auch für mich gebrauchen könnte.<br />

Kosten, die ich Kunden und Aufträgen zuordnen könnte,<br />

das würde die Kalkulation meiner Leistung erleichtern und<br />

auch die Erfolgskontrolle.“<br />

„Das ist kein so großes Problem, wie Sie das vielleicht befürchten.<br />

Die meisten Buchhaltungsprogramme haben bereits<br />

eine einfache Möglichkeit integriert, Kostenstellen zu<br />

definieren und zuzuordnen.“<br />

„Na prima, dann sollte ich das auch am besten gleich von<br />

Anfang an mit einrichten.“<br />

„Ich ahne es schon, Herr Moritz, bei Ihnen wird das am<br />

Anfang schon besser laufen, als bei manch gestandenem<br />

Unternehmen.“<br />

210


Lese-Ausflug 9: Einfach und doch nicht nur die Hälfte: Einnahme-Ausgaben Rechnung<br />

Lese-Ausflug 9:<br />

Einfach und doch nicht nur die Hälfte:<br />

Einnahme-Ausgaben Rechnung<br />

„Ich bin mir ja fast schon sicher, dass ich mit der<br />

doppelten Buchführung warm werden kann, ob ich sie nun<br />

selber mache oder jemand für mich machen lasse. Trotzdem<br />

würde es mich interessieren, wie denn die einfache<br />

Buchhaltung funktioniert.“<br />

„Das hatte ich mir sowieso schon als Thema für das heutige<br />

Gespräch notiert.“<br />

„Das ‚einfache‘ klingt natürlich sehr verlockend, mehr nach<br />

‚nicht kompliziert‘, so wie man es zunächst von der doppelten<br />

Buchhaltung ja annimmt.“<br />

„In einem gewissen Sinn ist auch eine Vereinfachung gegeben:<br />

Sie müssen lediglich die Einnahmen und Ausgaben<br />

notieren und dann die Ausgaben von den Einnahmen abziehen.<br />

Der Rest – wenn einer bleibt – wird versteuert.“<br />

„Hört sich verlockend gut an“.<br />

„Neben den vielen Vorteilen gibt es eine Reihe Nachteile:<br />

der Überblick geht leichter verloren, wenn die Buchungen<br />

zunehmen. Differenzierte Aussagen z.B. über Liquiditätsentwicklungen<br />

sind nicht so ohne weiteres möglich.“<br />

„Das trübt natürlich den ersten Eindruck etwas.“<br />

„Hinzu kommt, dass man sich an gewissen Vorgaben der<br />

Steuergesetze auch mit der Einnahme-Überschussrechnung<br />

nicht vorbeimogeln kann.“<br />

„Mogeln ist auch nicht gut.“<br />

„Stimmt! Zusammengefasst kann man sagen: Es ist etwas<br />

einfacher, nicht ganz so aufwendig wie die doppelte Buchführung<br />

aber auch nicht so aussagefähig wie diese.“<br />

211


WISO Buchhaltung 2010<br />

Vereinfachte Buchführung für wen?<br />

Für bestimmte Berufsgruppen und bei kleinen Unternehmen,<br />

die bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen, kann<br />

eine vereinfachte Buchführung – die so genannte Einnahme-Überschussrechnung<br />

geführt werden. Die gesetzliche<br />

Grundlage dafür gibt das Einkommensteuergesetz (EStG):<br />

§ 4 EStG<br />

(3) Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften<br />

verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig<br />

Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen<br />

und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den<br />

Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben<br />

ansetzen. Hierbei scheiden Betriebseinnahmen und<br />

Betriebsausgaben aus, die im Namen und für Rechnung eines<br />

Anderen vereinnahmt und verausgabt werden (durchlaufende<br />

Posten). Die Vorschriften über die Absetzung für<br />

Abnutzung oder Substanzverringerung sind zu befolgen.<br />

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare<br />

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind erst<br />

im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme dieser Wirtschaftsgüter<br />

als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Die<br />

nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens<br />

212<br />

sind unter Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung<br />

und der Anschaffungs- oder Herstellungskoten oder<br />

des an deren Stelle getretenen Werts in besondere, laufend<br />

zu führende Verzeichnisse aufzunehmen.<br />

Der Gewinn wird demnach nach einer einfachen Formel<br />

ermittelt:<br />

Betriebseinnahmen<br />

-Betriebsausgaben<br />

= Gewinn<br />

Trotzdem ist noch auf weitere Details Rücksicht zu nehmen:<br />

■ Es gibt so genannte „durchlaufende Posten“, das heißt<br />

Einnahmen und Ausgaben, die in Rechnung und für<br />

„Andere“ gemacht werden.<br />

■ Güter des Anlagevermögens dürfen nicht bei Anschaffung<br />

mit dem vollen Wert berücksichtigt werden,<br />

sondern sind entsprechend ihrer Nutzungsdauer abzuschreiben<br />

(Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung).


■ Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter werden erst bei<br />

Veräußerung abgesetzt. Außerdem ist ein detailliertes<br />

Verzeichnis darüber zu führen.<br />

Weiterhin gilt:<br />

§ 11 EStG<br />

(1) Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen,<br />

in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig<br />

wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen<br />

kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung<br />

des Kalenderjahrs, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen<br />

sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen<br />

...<br />

(2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem<br />

sie geleistet worden sind. Für regelmäßig wiederkehrende<br />

Ausgaben gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend ...<br />

Dieser Paragraf beschreibt wohl einen der wesentlichsten<br />

Unterschiede zur doppelten Buchführung:<br />

Lese-Ausflug 9: Einfach und doch nicht nur die Hälfte: Einnahme-Ausgaben Rechnung<br />

■ Bei einem Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs.<br />

1 EStG muss der Gewinn periodengerecht ermittelt<br />

werden, das heißt, das Einnahmen und Ausgaben der<br />

Periode zugerechnet werden müssen, zu der sie gehören.<br />

Eine Zahlung im alten Jahr, die aber in das Neue<br />

gehört, muss entsprechend abgegrenzt werden, ebenso<br />

die Ausgabe im folgenden Jahr, die aber eigentlich<br />

noch das laufende Jahr betrifft.<br />

■ Bei einer Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG<br />

zählt das Prinzip der Vereinnahmung und Verausgabung.<br />

Nur das, was in einer Periode eingenommen oder<br />

ausgegeben wurde, wird ihr auch zugerechnet. Eine<br />

kleine Einschränkung gibt der § 11 EStG aber doch: ...<br />

kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung<br />

des Kalenderjahres ... müssen die Einnahmen und Ausgaben<br />

noch der sie betreffenden Periode zugeordnet<br />

werden. Nur was ist mit „kurze Zeit“ gemeint? Eine genaue<br />

Definition fehlt zwar im Gesetz, doch kann man<br />

davon ausgehen, dass ein Zehn-Tage-Zeitraum den<br />

Spielraum ausreichend kennzeichnet.<br />

213


WISO Buchhaltung 2010<br />

Beispiel:<br />

1. Zahlen Sie die Miete für den Januar des folgenden<br />

Jahres bereits am 28. Dezember, so können Sie diese<br />

Ausgabe nicht mehr dem alten Jahr zurechnen.<br />

2. Bekommen Sie ein regelmäßiges Honorar statt am 28.<br />

Dezember erst am 3. Januar des folgenden Jahres auf<br />

Ihr Konto gebucht, so müssen Sie es noch in das alte<br />

Jahr hinein nehmen.<br />

214<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Abgesehen von den zwanzig Tagen um den Jahrswechsel<br />

herum bietet die Einnahmen-Überschuss-<br />

Rechnung eine praktische Möglichkeit, die Steuern<br />

zu beeinflussen: Haben Sie bereits zu viel gewinn im<br />

laufenden Jahr gemacht, so schreiben Sie die letzten<br />

Rechnungen einfach erst im Januar oder realisieren<br />

Sie Ausgaben, die erst für das nächste Jahr geplant<br />

sind, soweit das möglich ist, noch im alten Jahr (keine<br />

laufenden Ausgaben).<br />

Wichtig: Konnten Sie über Einnahmen verfügen, haben<br />

diese aber nicht abgerufen, so gilt der Betrag trotzdem als<br />

zugeflossen und muss in der zugehörigen Periode zugeordnet<br />

werden. Das gilt vor allem dann, wenn Ihnen etwa<br />

ein Honoraranspruch mitgeteilt und zum Abruf gestellt<br />

wurde. Das gilt aber nicht, wenn der Anlass zur Zahlung –<br />

die Rechnungsstellung – von Ihnen noch nicht geschaffen<br />

wurde.<br />

Unterschiede zur Doppelten<br />

Buchführung<br />

Weitere Unterschiede zwischen doppelter Buchführung<br />

(Betriebsvermögensvergleich) und Überschussrechnung<br />

sind:


Lese-Ausflug 9: Einfach und doch nicht nur die Hälfte: Einnahme-Ausgaben Rechnung<br />

Doppelte Buchführung Überschussrechnung<br />

Bilanz und GuV-Rechnung sind aufzustellen Keine Bilanz und GuV-Rechnung nötig<br />

Kassenbuch muss geführt werden Auf ein Kassenbuch kann verzichtet werden<br />

Inventur Keine Inventur nötig<br />

Aufzeichnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung (Dopik) zwingend<br />

Allerdings darf der Begriff „Einfache Aufzeichnung“ nicht<br />

in dem Sinne missverstanden werden, dass Aufzeichnungen<br />

nach Gutdünken möglich sind. Auch hier sind Betriebseinnahmen<br />

und vor allem Betriebsausgaben so aufzuzeichnen,<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Einfache Aufzeichnungen<br />

Eine so genannte „Schuhkarton-Buchhaltung“ – also das Sammeln von Belegen in Kartons<br />

oder ähnlichen Behältnissen – mag für einen kurzen Zeitraum durchaus mal möglich<br />

sein. Auf Dauer empfiehlt sich aber eine „ordentliche“ Ablage, beispielsweise in Aktenordnern:<br />

Dort werden die Unterlagen der Reihe nach (etwa nach Datum) abgeheftet. Kassenstreifen,<br />

Parkquittungen und ähnlich kleine Belege werden am besten auf DIN-A4-Blätter<br />

geklebt. Eine Nummerierung ist nicht unbedingt nötig, kann aber hilfreich sein, wenn Sie<br />

mit der Nummerierung im Buchungsjournal korrespondiert.<br />

dass ein sachverständiger Dritter sie leicht und vollständig<br />

überprüfen kann. Eine fortlaufende Aufzeichnung unter<br />

Angabe des Datums und des Verwendungszwecks ist unumgänglich.<br />

215


WISO Buchhaltung 2010<br />

Dass ein Kassenbuch nicht geführt werden muss, ist in den<br />

Fällen, wo kaum Barein- und Barauszahlungen stattfinden<br />

eine echte Erleichterung. Dort aber, wo ständig Kassenbewegungen<br />

stattfinden, ist dies auch bei einer Überschussrechnung<br />

dringend anzuraten.<br />

Ebenso kann auf eine Anlagenbuchführung schon deshalb<br />

nicht verzichtet werden, weil das Finanzamt diese in ihren<br />

Vordrucken verlangt.<br />

Durch die Form der Gewinnermittlung durch Einnahme-<br />

Überschussrechnung ist schon bedingt, dass Privatentnahmen<br />

und -einlagen nicht unbedingt aufgezeichnet werden<br />

müssen. Ausgenommen sind davon die Barentnahmen und<br />

Bareinlagen (im Kassenbericht aufzuzeichnen) und die Sachentnahmen.<br />

Die Umsatzsteuer<br />

in der Überschussrechnung<br />

Ein besonderes Augenmerk muss auf die Umsatzsteuer<br />

bei der Überschussrechnung gerichtet werden. Die vereinnahmten<br />

Umsatzsteuerbeträge aus den erzielten Erlösen<br />

gehören mit zu den Betriebseinnahmen und stellen<br />

keinen durchlaufenden Posten dar. Andererseits liegen<br />

zum Zeitpunkt der Zahlung an das Finanzamt wieder-<br />

216<br />

um Betriebsausgaben vor. Die dafür gezahlte Vorsteuer<br />

ist ein Ausgabeposten in der Überschussrechnung. Im<br />

Ergebnis bleibt als Gewinn der Nettoerlös. Da auch eine<br />

Umsatzsteuervoranmeldung stattfinden muss, falls keine<br />

Befreiung vorliegt, kommt man also bei einer Einnahme-<br />

Überschussrechnung nicht um genaue Aufzeichnungen<br />

und gesplittete Buchungen, die eine getrennte Steuererfassungen<br />

ermöglichen, umhin.<br />

Zu beachten ist die Umsatzsteuer auch bei Entnahmen aus<br />

dem Unternehmen.<br />

Beispiel<br />

Sie entnehmen einen PC samt Zubehör (Drucker, Modem,<br />

Monitor) zu einem Gebrauchtwert von 2.200 Euro (netto).<br />

Da Sie beim Kauf des PC Vorsteuerabzug in Anspruch<br />

genommen haben, muss für diese Entnahme jetzt wieder<br />

Umsatzsteuer abgeführt werden. In unserem Beispiel sind<br />

das 418 Euro. Als Betriebseinnahme sind 2.618 Euro zu erfassen.<br />

Hätten Sie den PC allerdings gebraucht von Privat<br />

gekauft und keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht


Grenzenlose Freiheit?<br />

Die Form der Überschussrechnung<br />

Die Ausführungen in den vorangegangenen Abschnitten<br />

deuten schon darauf hin, dass nicht irgendwie in zwei<br />

Schuhkartons (einer für Ausgaben, einer für Einnahmen)<br />

die Überschussrechnung geführt werden kann. Um eine<br />

Form zu gewährleisten, die jedem „sachverständigen Dritten“<br />

einen Einblick in die Überschussrechnung ermöglicht,<br />

gibt es zwei Empfehlungen:<br />

1. Haben Sie ein geringes Belegaufkommen, sodass wenige<br />

Aufzeichnungen überhaupt anfallen, dann wählen<br />

Sie die Form eines amerikanischen Journals. Sie können<br />

dafür Formblätter im Schreibwarenhandel kaufen<br />

oder diese adäquat in einer Tabellenkalkulation (Lotus<br />

1-2-3 oder MS-Excel) umsetzen.<br />

Die Vorteile sind:<br />

■ wenig Kosten für die Aufzeichnung (falls Sie dafür<br />

nicht extra einen PC und/oder eine Tabellenkalkulation<br />

kaufen müssen )<br />

■ wenig zeitlicher Aufwand, weil die überschaubaren<br />

Aufzeichnungen schnell erstellt sind.<br />

Lese-Ausflug 9: Einfach und doch nicht nur die Hälfte: Einnahme-Ausgaben Rechnung<br />

Die Nachteile sind:<br />

■ dass sie alle Auswertungen per Hand erstellen und<br />

errechnen müssen und<br />

■ dass sie bei zunehmendem Geschäftserfolg (und<br />

damit auch zunehmenden Buchungsvorgängen)<br />

schnell an die Grenzen kommen.<br />

2. Gehen Sie schon von einem größeren Anfall an Buchungsvorgängen<br />

aus und steht möglicherweise sogar<br />

irgendwann der Wechsel zur doppelten Buchführung<br />

an (auch wenn das erst in ein paar Jahren realisiert<br />

werden wird), lohnt sich der Einsatz einer Software<br />

für die Überschussrechnung. Diese bieten heute fast<br />

so viel Komfort wie richtige Buchführungsprogramme.<br />

Lediglich in den Auswertungen unterscheiden Sie sich.<br />

Die Vorteile sind:<br />

■ dass Ihnen umfangreiche Auswertungen per<br />

Menüaufruf zur Verfügung gestellt werden<br />

■ dass Sie bereits mit einer Buchungstechnik (auch<br />

hierbei sind zwei Konten anzugeben, ein Geldkonto<br />

und ein Einnahmen- oder Ausgabenkonto) vertraut<br />

gemacht werden, die später bei einer doppelten<br />

Buchhaltung sowieso angewandt werden muss.<br />

217


WISO Buchhaltung 2010<br />

218<br />

Die Nachteile sind:<br />

■ dass der Buchungsaufwand höher ist und Sie<br />

sich mit der Software erst noch vertraut machen<br />

müssen.<br />

Die WISO Buchhaltung steht nur als „vollwertige Buchhaltung“<br />

zur Verfügung, das heißt, Sie buchen immer in der<br />

Variante „doppelte Buchführung“. Erst bei der Auswertung<br />

entscheiden Sie, ob Sie eine Bilanz oder eine Einnahme-<br />

Überschussrechnung erstellen wollen.


Lese-Ausflug 9: Einfach und doch nicht nur die Hälfte: Einnahme-Ausgaben Rechnung<br />

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist kein eigenes Modul, sondern nur eine Auswertung<br />

in der WISO-Software.<br />

219


WISO Buchhaltung 2010<br />

Heute so, morgen so?<br />

Wechsel der Gewinnermittlungsart<br />

Freiberufler können unbegrenzt lange bei der Überschussrechnung<br />

bleiben. Eine Verpflichtung zum Wechsel gibt es<br />

auch bei steigenden Einnahmen nicht. Andererseits ist aber<br />

ein freiwilliger Wechsel durchaus möglich.<br />

Entwickelt sich die Praxis eines Freiberuflers durch einen<br />

fachfremden Partner zu einem Gewerbebetrieb, kann aus<br />

steuerrechtlichen Gründen die Verpflichtung zur Bilanzierung<br />

gegeben sein. Ganz sicher ist das der Fall, wenn die in<br />

§ 141 AO (= Abgabenordnung) genannten Grenzen überschritten<br />

werden.<br />

§ 141 AO<br />

(1) Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte,<br />

die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den<br />

einzelnen Betrieb<br />

1. Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze ... von<br />

mehr als 260.000 Euro im Kalenderjahr oder<br />

2. Selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche<br />

Flächen mit einem Wirtschaftswert ... von mehr als<br />

20.500 Euro oder<br />

220<br />

3. Einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 25.000<br />

Euro im Wirtschaftsjahr oder<br />

4. Einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr<br />

als 25.000 Euro im Kalenderjahr gehabt haben, sind<br />

auch dann verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu<br />

führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen<br />

Abschlüsse zu machen, wenn sich eine Buchführungspflicht<br />

nicht aus § 140 ergibt. ...<br />

(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 ist vom Beginn des<br />

Wirtschaftsjahres an zu erfüllen, das auf die Bekanntgabe<br />

der Mitteilung folgt, durch die die Finanzbehörde auf<br />

den Beginn dieser Verpflichtung hingewiesen hat. Die Verpflichtung<br />

endet mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahres,<br />

das auf das Wirtschaftsjahr folgt, in dem die Finanzbehörde<br />

feststellt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht<br />

mehr vorliegen.<br />

Damit unterliegen gewerbliche Unternehmen und Land-<br />

und Forstwirte die einen der Grenzwerte überschreiten der<br />

steuerrechtlichen Buchführungspflicht, Freiberufler jedoch<br />

nicht.<br />

Wird der Betrieb oder die Praxis veräußert, so ist zwingend<br />

zum Betriebsvermögensvergleich, also zur doppelten


Buchführung zu wechseln. Der Veräußerungsgewinn muss<br />

auf Basis der zu erstellenden Eröffnungsbilanz ermittelt<br />

werden.<br />

Wird der Gewinn vom Finanzamt geschätzt, so wird diese<br />

Schätzung nach den Grundsätzen von § 4 Abs. 1 EStG vorgenommen.<br />

Somit liegt auch in solch einem Fall ein Wechsel<br />

der Gewinnermittlung – sozusagen zwangsweise – vor.<br />

Bei einem Wechsel von der Einnahme-Überschussrechnung<br />

zur doppelten Buchführung sind zwei Schritte zu<br />

vollziehen:<br />

1. Es ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Unter Umständen<br />

bedeutet dies auch die vorherige Inventur.<br />

Dabei sind die allgemeinen Bilanzierungsgrundsätze zu<br />

berücksichtigen.<br />

2. Es ist in eine Gewinnkorrektur nötig, da jetzt eine andere<br />

zeitliche Zuordnung der einzelnen Geschäftsvorfälle<br />

erfolgt.<br />

Wird der Vorgang in der anderen Richtung vollzogen (also<br />

von der doppelten Buchführung zur Einnahme-Überschussrechnung)<br />

so ist analog zu verfahren.<br />

Lese-Ausflug 9: Einfach und doch nicht nur die Hälfte: Einnahme-Ausgaben Rechnung<br />

Beachten Sie, dass bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung<br />

die Einnahme-Überschussrechnung seit dem<br />

1.1.2005 auf einem amtlichen Formular abgegeben werden<br />

muss.<br />

„Sie sehen, Herr Moritz, auch mit der Einnahme-Überschussrechnung<br />

kommt man nicht an Steuergesetzen und<br />

Finanzamt vorbei.“<br />

„Und geordnet und aufgezeichnet werden muss auch<br />

alles.“<br />

„Sie haben es ja gehört.“<br />

„Vermutlich muss auch alles – Belege, Abschlüsse und so<br />

weiter - genau so lange aufgehoben werden, wie bei der<br />

doppelten Buchhaltung.“<br />

„Richtig, da gibt es keinen Unterschied.“<br />

„Soll man also gleich ganz drauf verzichten?“<br />

„Nein, das würde ich nicht sagen. Für viele ist die Überschussrechnung<br />

eine gute Wahl.<br />

Allein beim Jahresabschluss ist ja doch eine erhebliche<br />

Entlastung zu spüren.“<br />

221


WISO Buchhaltung 2010<br />

„Das verstehe ich natürlich noch nicht, weil wir darüber<br />

noch nicht gesprochen haben.“<br />

„Kommt als nächstes – und vorläufig letztes.“<br />

„Dann sind wir fertig mit der Buchführung?“<br />

„Zumindest soweit es für eine Einführung angemessen<br />

ist.“<br />

„Man lernt also nie aus? Auch in der Buchhaltung nicht?“<br />

„Genau! Aber jetzt nehmen wir uns den Jahresabschluss<br />

noch vor. Das ist noch ein dicker Brocken, würde ich sagen.“<br />

222


Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />

Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.:<br />

Das Jahr geht zu Ende<br />

„Heute ist also Schluss?“<br />

„Wie meinen Sie das, Herr Moritz?“<br />

„Sie haben doch gesagt, dass wir uns den Jahresabschluss<br />

anschauen und dann wären wir durch.“<br />

„So meinen Sie das – ja, dann ist heute wirklich Schluss,<br />

aber nur mit der theoretischen Unterweisung. Die Praxis<br />

wird dafür sorgen, das noch lange nicht Schluss ist, denn<br />

Sie werden immer wieder vor neue Aufgaben und Probleme<br />

gestellt, die man so nur schwer voraussehen kann.“<br />

„Und was mache ich dann?“<br />

„Ganz einfach: Das Problem lösen!“ Herr Felleisen lacht.<br />

„Sie haben gut reden. Ich sitz dann ganz allein nach der Tagesarbeit<br />

an meiner Buchhaltung, eigentlich zu müde, um<br />

das noch zu machen und soll dann auch noch auftretende<br />

Probleme lösen.“<br />

„Wenn Sie so stark eingespannt sind, dass sie Abends zu<br />

müde sind, dann sollten sie auch nicht unbedingt noch die<br />

Buchhaltung machen.“<br />

„Und wer macht sie dann?“<br />

„Jemand anderes! Eine Fachkraft, die sie eingestellt haben,<br />

ihre Frau oder Freundin, ein freiberuflich arbeitender Buchführungshelfer<br />

oder der Steuerberater.“<br />

„Und wer soll das bezahlen?“<br />

„Der schwer arbeitende und abends rechtschaffen müde<br />

Unternehmer wird sich das leisten können, wenn er tagsüber<br />

nicht für umsonst gearbeitet hat.“<br />

223


WISO Buchhaltung 2010<br />

„Vielleicht haben Sie recht, aber erst einmal fange ich damit<br />

an, denn sicher bin ich nicht von Anfang an voll ausgelastet.<br />

Zumindest hat mir das der Berater bei<br />

der Handwerkskammer gesagt.“<br />

224<br />

„Das wird die Praxis zeigen, aber es ist sicher nicht verkehrt,<br />

sofort an mit vollen Auftragsbüchern zu rechnen.“<br />

„Machen wir also Schluss – oder genauer: Erzählen Sie mir,<br />

wie man in der Buchhaltung Schluss macht.“<br />

Zum Ende kommen: Abschluss und Ergebnisrechnung<br />

Es wurde in den vorangegangenen Kapiteln immer wieder<br />

Bezug genommen auf den Jahresabschluss in die dazu nötige<br />

Schlussbilanz sowie die zu erstellende Gewinn- und<br />

Verlustrechnung. Dass vor diesem Abschluss aber eine Reihe<br />

notwendiger Arbeiten vorgenommen werden müssen,<br />

wurde bisher unterschlagen. Die Probleme, mit denen wir<br />

uns jetzt noch beschäftigen müssen sind:<br />

■ Abschreibungen<br />

■ Zeitliche Abgrenzungen<br />

■ Rückstellungen<br />

■ Bewertung<br />

■ Gewinnverwendung<br />

Einige dieser Aufgaben müssen nicht unbedingt erst vor<br />

dem eigentlichen Jahresabschluss erledigt, sondern können<br />

in den Buchungsalltag integriert werden (zum Beispiel Abschreibungen).<br />

Das hat den Vorteil, dass der Aufwand für<br />

den Abschluss verringert und die Ergebnisaussage zu jedem<br />

möglichen Zeitpunkt „genauer“ wird.<br />

Nichts bleibt, wie es war:<br />

Abschreibungen<br />

„Das hat der ja längst abgeschrieben!“ ist eine, eher negativ<br />

gefärbte Bemerkung, die man immer wieder in bestimmten<br />

Situationen zu hören bekommt, wenn über Unternehmen<br />

und das zugehörige Anlagevermögen gesprochen wird.<br />

Manchmal wird auch süffisant behauptet, jemand „schreibt


seine Freundin von der Steuer ab“, das hat dann mit Buchführung<br />

weniger zu tun.<br />

Wenn wir im Zusammenhang mit der Buchhaltung von<br />

Abschreibung reden, meinen wir in der Regel die „Abschreibung<br />

auf Sachanlagen“ und die „Abschreibungen auf<br />

Forderungen“. Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen<br />

(AfA) beschäftigen wir uns an dieser Stelle ausführlicher.<br />

Sachanlagen sind in der Bilanz im Anlagevermögen erfasst.<br />

Nun gibt es zwei Arten von Anlagevermögen, die auch unterschiedlich<br />

betrachtet werden müssen:<br />

■ Sachanlagen mit zeitlich nicht begrenzter Nutzung<br />

(Grund und Boden, Finanzanlagen)<br />

■ Sachanlagen mit zeitlich begrenzter Nutzung (abnutzbare<br />

Anlagegüter).<br />

Für die erste Gruppe gibt es keine regelmäßige Abschreibung.<br />

Hier tritt eher eine „Bewertungsproblematik“ auf, die<br />

ebenfalls später betrachtet werden soll. Uns interessiert in<br />

diesem Kapitel eigentlich nur die zweite Gruppe, bei der<br />

eine regelmäßige Abschreibung (planmäßige Abschreibung)<br />

vorgenommen wird.<br />

Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />

§ 253 HGB<br />

(2) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren<br />

Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen<br />

zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder<br />

Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in<br />

denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt<br />

werden kann. Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung<br />

zeitlich begrenzt ist, können bei Vermögensgegenständen<br />

des Anlagevermögens außerplanmäßige Abschreibungen<br />

vorgenommen werden, um die Vermögensgegenstände<br />

mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag<br />

beizulegen ist; sie sind vorzunehmen bei<br />

einer voraussichtlich dauernden Wertminderung.<br />

Ein Teil der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unterliegt<br />

also der Abnutzung. Durch ständigen Gebrauch tritt<br />

eine Wertminderung ein. Diese Wertminderung ist in der<br />

Buchhaltung zu erfassen. Normalerweise tritt die Wertminderung<br />

planmäßig und regelmäßig ein. Es kann aber auch<br />

zu einer außerordentlichen Abnutzung kommen. Wird ein<br />

PKW für den Außendienst ständig genutzt, so verliert er im<br />

Laufe der Zeit und je nach Einsatz an Wert. Diese Abnutzung<br />

kann durch regelmäßige Abschreibung gleicher Beträge<br />

oder aber auch durch Abschreibung abhängig von der<br />

225


WISO Buchhaltung 2010<br />

Nutzung (zum Beispiel der km-Leistung) erfasst werden.<br />

Da die Lebensdauer eines Pkws nicht unbegrenzt ist und<br />

einigermaßen genau angegeben werden kann, ist es nicht<br />

schwer, in diesem Fall einen regelmäßigen Abschreibungsmodus<br />

zu finden. Findet ein Unfall statt, bei dem der PKW<br />

geschädigt oder gar zerstört wird, so findet auch eine größere<br />

Wertminderung als normalerweise statt. Diese kann<br />

durch eine Sonderabschreibung ebenfalls erfasst werden.<br />

226<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Welche Güter in welchen Zeiträumen abgeschrieben<br />

werden dürfen, regelt eine amtliche Tabelle (siehe<br />

Anhang), von der im Normalfall nicht abgewichen<br />

werden kann. Beachten Sie, dass sich diese amtlichen<br />

AfA-Tabellen häufig ändern. Im Zweifel lohnt es, beim<br />

Finanzamt nachzufragen oder sich die gerade gültige<br />

Tabelle im Buchhandel zu besorgen.<br />

Lineare Abschreibung und Leistungsabschreibung sind<br />

neben der Außergewöhnlichen Abschreibung (z.B. bei<br />

außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung)<br />

die einzig erlaubten Abschreibungsmöglichkei-<br />

ten. Die degressive Abschreibung wurde zum 31.12.2007<br />

abgeschafft. Die Sofortabschreibung bei geringwertigen<br />

Wirtschaftsgütern und die Poolabschreibung (Sammelpostenbildung<br />

– erst ab 1.1.2008) sind spezielle Sonderfälle,<br />

die in diesem Kapitel ebenfalls behandelt werden.<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Nicht übersehen werden darf die Sonder- und Ansparabschreibung<br />

für kleine und mittlere Betriebe, die für<br />

geplante größere Investitionen vorgenommen werden<br />

kann. Im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform<br />

2008 wurde der zulässige Höchstbetrag<br />

auf 200.000 Euro angehoben. Selbstständige, die<br />

mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung arbeiten,<br />

können dies allerdings nur nutzen, wenn kein Gewinn<br />

von mehr als 100.000 Euro erwirtschaftet wird. Eine<br />

weitere Grenze ist das Betriebsvermögen, das nicht<br />

über 235.000 Euro betragen darf.


Buchung der linearen Abschreibung<br />

Die Abschreibungen werden als Aufwand erfasst und in der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Als Gegenbuchung<br />

findet eine Wertminderung in der Bilanz statt.<br />

Beispiel<br />

Ein neuer Firmen-Pkw, 19.800 Euro (brutto) wird am 15.7.<br />

angeschafft. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt 5<br />

Jahre.<br />

Zunächst wird die Anschaffung gebucht:<br />

0520 PKW, 16.638,66 Euro<br />

und 1405 Vorsteuer 19%, 3.161,34 Euro<br />

an 1800 Bank, 19.800,00 Euro<br />

Abgeschrieben werden soll dieser PKW also über einen Zeitraum<br />

von 5 Jahren. Wir nehmen die lineare Abschreibung<br />

(Abschreibung in gleich bleibenden Beträgen). Das macht<br />

für ein Jahr: 17.068,97 Euro / 5 = 3.413,79 Euro, und damit<br />

gleich bleibend 20%. Da der PKW erst in der 2. Jahreshälfte<br />

angeschafft wurde, wird im ersten Jahr auch nur eine „halbe<br />

Abschreibungsrate“ gebucht: 1.706,89 Euro.<br />

Der Buchungssatz zum 31.12. lautet:<br />

Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />

6220 Abschreibungen auf Sachanlagen, 1.706,89 Euro<br />

an 0520 PKW, 1.706,89 Euro<br />

Das Konto Abschreibungen wird über die Gewinn- und<br />

Verlustrechnung abgeschlossen. Damit geht der Abschreibungsbetrag<br />

in das Ergebnis ein. Das Konto Fuhrpark wird<br />

um den Abschreibungsbetrag reduziert und das Anlagevermögen<br />

(und damit auch die Bilanzsumme) somit entsprechend<br />

verringert.<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Für eine korrekte Bilanzerstellung reicht es aus, am<br />

Jahresende alle Abschreibungen einmal zu buchen. Will<br />

man aber das Jahr über monats- oder quartalsweise<br />

Ergebnisrechnungen haben, die eine aussagefähige<br />

Information über den Unternehmenserfolg geben, so<br />

sollte die Abschreibung auch monats- oder quartalsweise<br />

gebucht werden. Da die Abschreibungsbeträge<br />

sich selten ständig ändern, ist das auch mit wenig<br />

Aufwand machbar. Wird eine EDV-Buchführung mit<br />

integrierter oder verbundener Anlagenbuchhaltung geführt,<br />

ist das noch einfacher, weil die Abschreibungen<br />

auf Menübefehl durchgeführt und verbucht werden.<br />

227


WISO Buchhaltung 2010<br />

Achtung! WISO Buchhaltung verfügt erst ab der Mittelstandsversion<br />

über eine integrierte Anlagenbuchhaltung<br />

mit Abschreibungsmöglichkeit.<br />

WISO Buchhaltung verfügt erst ab der Mittelstandsversion<br />

über eine integrierte Anlagenbuchhaltung mit Abschreibungsmöglichkeit.<br />

Weitere Abschreibungsmethoden<br />

Die im Beispiel benutzte lineare Abschreibung ist zwar die<br />

gängigste Form der Abschreibung, aber nicht die einzig<br />

mögliche. An weiteren Abschreibungsarten gibt es:<br />

die geometrisch degressive Abschreibung (Abschreibung in<br />

fallenden Beträgen)<br />

■ die arithmetisch degressive (oder digitale) Abschreibung<br />

(Abschreibung in fallenden Beträgen)<br />

■ die progressive Abschreibung (Abschreibung in steigenden<br />

Beträgen)<br />

■ die Leistungsabschreibung (Abschreibung nach Leistungseinheiten)<br />

Zunächst ist festzuhalten, dass die digitale und die progressive<br />

Abschreibung nach unserem Steuerrecht nicht<br />

zulässig sind.<br />

228<br />

§ 7 EStG<br />

1) Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung<br />

durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften<br />

sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als<br />

einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei<br />

gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer<br />

der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt<br />

(Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen). Die<br />

Absetzung bemisst sich hierbei nach der betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. … Im Jahr der<br />

Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert<br />

sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz<br />

1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem<br />

Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht ... Bei<br />

beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei<br />

denen es wirtschaftlich begründet ist, die Absetzung für<br />

Abnutzung nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsguts<br />

vorzunehmen, kann der Steuerpflichtige dieses Verfahren<br />

statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen<br />

anwenden, wenn er den auf das einzelne Jahr<br />

entfallenden Umfang der Leistung nachweist. Absetzungen<br />

für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung<br />

sind zulässig ...


Bei der linearen Abschreibung gehen wir von einem Abschreibungsbetrag<br />

aus, der nach einem gleich bleibenden<br />

Prozentsatz vom Anschaffungswert berechnet wurde. Bei<br />

der degressiven Abschreibung haben wir ebenfalls einen<br />

Prozentsatz, der sich nicht verändert. Berechnet wird der<br />

Betrag aber vom jeweiligen Restwert. Eine Abschreibung<br />

auf 0 % wird auf diesem Wege also nie erreicht. Da – wie<br />

schon erwähnt – diese Abschreibung nicht mehr zulässig<br />

ist, erspare ich Ihnen hier die weitere Beschreibung.<br />

Zu erwähnen ist aber noch die Leistungsabschreibung.<br />

Sie findet überall dort Einsatz, wo eine Leistung gemessen<br />

werden kann und diese Leistung auch der Maßstab für<br />

eine Abnutzung oder Wertminderung des Anlagegutes ist.<br />

Als Beispiel soll ein LKW dienen, der für den betrieblichen<br />

Gütertransport eingesetzt wird. Hier kann die Abschreibung<br />

nach km-Leistung bemessen sein. Geht man von einer<br />

Gesamt-km-Leistung von 750.000 km aus, so kann am<br />

Jahresende die Abschreibung nach gefahrenen Kilometern<br />

festgelegt werden. Sind am Ende des ersten Jahres beispielsweise<br />

102.055 km mit dem LKW gefahren worden,<br />

so ergibt sich folgende Rechnung bei einem Anschaffungswert<br />

von 485.000 Euro:<br />

Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />

485.000 / 750.000 * 102.055 = 65.995,56 Euro Der Vorteil<br />

bei dieser Methode ist, dass der tatsächliche Wertverbrauch<br />

und der buchhalterische Wertverbrauch viel näher beieinander<br />

liegen als bei den anderen Abschreibungsarten. Bei<br />

der Buchung ergeben sich keine Eigenheiten.<br />

Sofortabschreibung bei geringwertigen<br />

Wirtschaftsgütern<br />

Eine Besonderheit sind die so genannten geringwertigen<br />

Wirtschaftsgüter (GWG). Bisher konnte man diese bis zu<br />

einem Betrag von 410 Euro sofort und direkt abschreiben.<br />

Das hat sich nun mit der Unternehmenssteuerreform 2008<br />

ebenfalls geändert.<br />

§ 6 EStG<br />

(2) Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten … von abnutzbaren<br />

beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens,<br />

die einer selbständigen Nutzung fähig sind, sind<br />

im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage<br />

des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs<br />

in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen, wenn die<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um<br />

einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1 …<br />

für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro nicht überstei-<br />

229


WISO Buchhaltung 2010<br />

gen. Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nutzung<br />

nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung<br />

nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern<br />

des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in den<br />

Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter<br />

technisch aufeinander abgestimmt sind. Das gilt auch,<br />

wenn das Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Nutzungszusammenhang<br />

gelöst und in einen anderen betrieblichen<br />

Nutzungszusammenhang eingefügt werden kann.<br />

Wenn der Anschaffungsbetrag also 150 Euro (netto, also<br />

ohne Mehrwertsteuer) nicht überschreitet, besteht nach<br />

§ 6 EStG so genannte Bewertungsfreiheit. Dann darf der<br />

volle Betrag sofort komplett, also innerhalb eines Jahres,<br />

abgeschrieben werden, auch wenn die voraussichtliche<br />

Nutzungsdauer länger ist. Zu beachten ist allerdings dabei,<br />

dass es sich um ein Wirtschaftsgut handelt, das selbstständig<br />

genutzt werden kann. Bei einem Drucker ist das zum<br />

Beispiel nicht möglich, da dieser ja ohne den PC nicht arbeiten<br />

kann.<br />

230<br />

w<br />

WISO Tipp<br />

Wenn Sie anstelle eines normalen Druckers ein<br />

Kombigerät gekauft haben, das auch allein stehend<br />

als Fax und/oder Kopierer eingesetzt werden kann,<br />

können sie es im Jahr der Anschaffung gleich voll<br />

abschreiben. Sie dürfen es dann allerdings – zumindest<br />

offiziell – nicht als Drucker oder Scanner mit<br />

benutzen.<br />

Poolabschreibung<br />

(Sammelpostenbildung)<br />

Anlagegüter, die zwischen 150 Euro und 1000 Euro (netto)<br />

liegen, müssen zu Sammelposten zusammengefasst<br />

und über 5 Jahre abgeschrieben werden. Was sich hier so<br />

unkompliziert und einfach anhört, hat aber einen Haken.<br />

Scheidet ein Wirtschaftsgut innerhalb der 5 Jahre aus, so<br />

ist keine Sonderabschreibung möglich. Kaufen Sie etwa ein<br />

Notebook für 750 Euro und scheidet es nach 3 Jahre wegen<br />

eines Defektes aus dem Betriebsvermögen aus, so müssen<br />

Sie es noch zwei Jahre lang mitführen, obwohl es gar nicht<br />

mehr existiert.


Abschreibung des Umlaufvermögens<br />

Auch das Umlaufvermögen kann „abgeschrieben“ werden.<br />

Und zwar dann, wenn eine Beteiligung nicht mehr ihren<br />

Wert hat (das Unternehmen macht Verluste oder es droht<br />

sogar der Konkurs), oder wenn für eine Forderung angenommen<br />

wird, dass sie vollständig oder zum Teil ausfallen<br />

wird oder wenn für Warenbestände nicht mehr der normale<br />

Erlös erzielt werden kann (Ware ist verdorben oder<br />

beschädigt). In solchen Fällen muss dann auch hier abgeschrieben<br />

werden.<br />

§ 253 HGB<br />

Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind<br />

Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren<br />

Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder<br />

Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen-<br />

oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den<br />

Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen<br />

ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben. Außerdem<br />

dürfen Abschreibungen vorgenommen werden, soweit dies<br />

aus vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig<br />

sind, um zu verhindern, dass in der nächsten Zukunft der<br />

Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />

Wertansatz dieser Vermögensgegenstände auf Grund von<br />

Wertschwankungen geändert werden muss.<br />

Zeitfallen in der Buchhaltung:<br />

Die Abgrenzung<br />

Als Einsteiger in das Gebiet der Buchführung sind manche<br />

komplexen Probleme der doppelten Buchführung noch<br />

nicht im Blick. Erst bei näherer Betrachtung tauchen diese<br />

dann auf. So wird vielen erst deutlich, dass Buchführung<br />

immer zeitbezogen ist, wenn sie sich konkret damit auseinander<br />

setzen. Es reicht nicht, einen Vorgang irgendwie<br />

gebucht zu haben, der Vorgang muss auch in einem richtigen<br />

Zusammenhang stehen. Damit kommen wir zu der<br />

Problematik der zeitlichen Abgrenzungen.<br />

Ein wichtiger zeitlicher Rahmen ist das Geschäftsjahr. Dieser<br />

hält sozusagen die gesamte Buchhaltung zusammen.<br />

Am Ende des Geschäftsjahres steht der Jahresabschluss, der<br />

mit seiner Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

gleichzeitig wieder den Start für das neue bildet. Quartale<br />

und Monate sind weitere zeitliche Rahmen innerhalb des<br />

Geschäftsjahres. Soll die Buchhaltung aussagefähig sein,<br />

so müssen alle Vorfälle auf diesen Rahmen abgestimmt<br />

231


WISO Buchhaltung 2010<br />

sein. Dass dies nicht immer leicht ist, zeigt das folgende<br />

Beispiel:<br />

Beispiel<br />

■ Am 1.6. wird die Kfz-Steuer (450 Euro) für „ein“ ganzes<br />

Jahr bezahlt.<br />

■ Am 15.1. bekommen wir die Darlehenszinsen (375<br />

Euro) für das letzte Quartal des vorangegangenen<br />

Jahres.<br />

In beiden Fällen gerät bei einer normalen Buchung der<br />

zeitliche Rahmen durcheinander. Im ersten Fall zahlen wir<br />

im laufenden Geschäftsjahr mehr, als dafür eigentlich anfällt.<br />

Wir haben für das folgende Geschäftsjahr bereits für<br />

fünf Monate Kfz-Steuer vorausgezahlt. Im zweiten Beispiel<br />

fallen Erträge an, die in das vorangegangene Geschäftsjahr<br />

gehören. Wird in beiden Fällen nichts unternommen, treten<br />

Verfälschungen des tatsächlichen Jahresergebnisses auf.<br />

Deshalb muss im ersten Fall ein halbes Jahr Steuer herausgerechnet<br />

und vom eigentlichen Betriebsergebnis „abgegrenzt“<br />

werden. Im zweiten Fall muss im alten Jahr noch<br />

eine Buchung erfolgen, obwohl die Zahlung noch nicht<br />

erfolgt ist. Im ersten Beispiel liegen eine Zahlung und ein<br />

232<br />

Aufwand vor, die nicht nur das laufende Geschäftsjahr betreffen,<br />

sondern auch schon das Folgende. Im zweiten Fall<br />

haben wir einen Ertrag, aber noch keine Zahlung im alten<br />

Geschäftsjahr.<br />

Damit haben wir zwei verschiedene Vorfälle erfasst, die uns<br />

eine Differenzierung der zeitlichen Abgrenzungen ermöglichen:<br />

■ Einnahmen und Ausgaben erfolgen im „alten Jahr“ –<br />

also vor dem Bilanzstichtag -, der Ertrag oder der Aufwand<br />

liegen aber eigentlich im „folgenden Jahr“ – nach<br />

dem Bilanzstichtag. Hier spricht man von „Sonstigen<br />

Forderungen“ oder „Sonstigen Verbindlichkeiten“.<br />

■ Ist es genau umgekehrt – Ausgaben und Einnahmen<br />

liegen im alten Jahr (vor dem Bilanzstichtag) -, so<br />

müssen diese Vorgänge per „Rechnungsabgrenzung“<br />

in der Bilanz ergebnisneutral untergestellt werden. Je<br />

nachdem, ob die Aktiv- oder die Passivseite betroffen<br />

ist, spricht man von „aktiver Rechnungsabgrenzung“<br />

oder „passiver Rechnungsabgrenzung“.


Beispiel<br />

Für die erste Variante, Kfz-Steuer für Januar bis Juli des<br />

folgenden Jahres wurde bereits bezahlt, muss eine aktive<br />

Rechnungsabgrenzung vorgenommen werden. Der Buchungssatz<br />

lautet:<br />

7685 Kfz-Steuer 455,00 Euro<br />

an 1800 Bank, 450,00 Euro<br />

1900 Aktive Rechnungsabgrenzung, 187,50 Euro<br />

an 7685 Kfz-Steuer, 187,50 Euro<br />

Im neuen Jahr wird dann diese Forderung gegen das Konto<br />

Kfz-Steuer aufgelöst: 7685 Kfz-Steuer, 187,50 Euro an<br />

1900 Aktive Rechnungsabgrenzung. Im zweiten Fall liegt<br />

eine Sonstige Forderung vor. Uns stehen Zinsen für einen<br />

Zeitraum im alten Jahr zu. Das Geld kommt aber erst im<br />

neuen Jahr. Die Buchungssätze lauten:<br />

1220 Sonstige Forderungen, 375,00 Euro<br />

an 7100 Zinserträge, 375,00 Euro<br />

Schlussbilanz an 1220 Sonstige Forderungen, 375,00 Euro<br />

Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />

Das Konto Sonstige Forderungen wird über die Eröffnungsbilanz<br />

im neuen Jahr aufgelöst und bei Zahlung wird gebucht:<br />

1800 Bank an 1220 Sonstige Forderungen, 375,00 Euro.<br />

Das genaue Prüfen von Vorgängen, die zu einem bestimmten<br />

Zeitpunkt abzugrenzen sind, ist eine wichtige Aufgabe<br />

für den Buchhalter (und/oder Steuerberater) beim Jahresabschluss.<br />

Auch monatlich oder quartalsweise sollten wichtige<br />

Posten abgegrenzt werden, wenn das Monats- oder<br />

Quartalsergebnis einigermaßen aussagefähig sein soll.<br />

Die hohe Kante: Rückstellungen<br />

Nehmen wir einmal an, Sie haben einen Autounfall verschuldet.<br />

Die Sachkosten des Schadens des Unfallgegners<br />

übernimmt die Kfz-Versicherung. Den eigenen Schaden<br />

trägt die Kaskoversicherung ebenfalls. Sie haben aber ein<br />

Strafverfahren abzuwarten. Auf Grund der Rechtslage müssen<br />

Sie mit einer Strafe rechnen. Sie können sagen: „Vielleicht<br />

geht es ja gut“. Sicher ist das aber nicht. Das Beste<br />

wird sein, dass Sie sich für den negativen Fall schon etwas<br />

Geld beiseite legen. Dann machen Sie eine Rückstellung.<br />

233


WISO Buchhaltung 2010<br />

Es gibt viele Fälle, in denen eine solche private Rückstellung<br />

von Geldmitteln sinnvoll ist. Auch der Unternehmer<br />

muss bei der Bilanzerstellung an Rückstellungen denken.<br />

Das schreibt sogar der Gesetzgeber vor.<br />

§ 249 HGB<br />

(1) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten<br />

und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften<br />

zu bilden. Ferner sind Rückstellungen zu bilden für:<br />

1. Im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung,<br />

die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb<br />

von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden<br />

Geschäftsjahr nachgeholt werden.<br />

2. Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht<br />

werden.<br />

Rückstellungen dürfen für unterlassene Aufwendungen für<br />

Instandhaltung auch gebildet werden, wenn die Instandhaltung<br />

nach Ablauf der Frist nach Satz 2 Nr. 1 innerhalb<br />

des Geschäftsjahres nachgeholt werden.<br />

(2) Rückstellungen dürfen außerdem für ihrer Eigenart<br />

nach genau umschriebene, dem Geschäftsjahr oder einem<br />

früheren Geschäftsjahr zuzuordnende Aufwendungen ge-<br />

234<br />

bildet werden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich<br />

oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts<br />

ihres Eintritts unbestimmt sind.<br />

(3) Für andere als die in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten<br />

Zwecke dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden.<br />

Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit der<br />

Grund hierfür entfallen ist.<br />

Demnach gibt es zwei Arten von Rückstellungen:<br />

■ Rückstellungen mit bestehenden Verpflichtungen Dritten<br />

gegenüber. Das können zum Beispiel Steuerrückstellungen<br />

oder Prozesskostenrückstellungen sein.<br />

■ Rückstellungen ohne bestehende Verpflichtung Dritten<br />

gegenüber – die Rückstellungen sind in der Höhe und<br />

auch hinsichtlich des Empfängers nicht bekannt (etwa<br />

Garantierückstellungen).<br />

Nach § 249 Abs.1 HGB besteht also eine Passivierungspflicht<br />

für die aufgeführten Rückstellungen, das heißt, sie<br />

müssen auch in der Bilanz erscheinen (natürlich auf der<br />

Passivseite). Es gibt aber auch Rückstellungen, die man bilden<br />

„darf“ (ebenfalls § 249 Abs.1 HGB, letzter Satz), zum<br />

Beispiel für Instandhaltungsaufwendungen. Ein Passivierungswahlrecht<br />

besteht auch bei solchen Rückstellungen,


die Aufwendungen für das alte Geschäftsjahr betreffen.<br />

(§ 249 Abs.2 HGB). Anders als bei den Sonstigen Verbindlichkeiten<br />

stehen Sachverhalt und/oder Betrag nicht so<br />

eindeutig fest.<br />

Sobald der Grund für die Bildung entfällt oder der erwartete<br />

Fall eintritt, sind die Rückstellungen aufzulösen. Idealerweise<br />

werden die Buchungen von Rückstellungen erst<br />

beim Jahresende vorgenommen. Erst beim Ablauf des alten<br />

Jahres ist ja klar, dass in diesem Geschäftsjahr der Fall, für<br />

den die Rückstellung bestimmt ist, nicht mehr eintritt.<br />

Beispiel<br />

Eine Lohnsteuerprüfung des Finanzamtes hat im Dezember<br />

stattgefunden. Das Ergebnis der Prüfung lässt eine Nachzahlung<br />

in Höhe von 1.500 Euro erwarten. Zulasten des<br />

Kontos Gesetzliche Soziale Aufwendungen ist eine Rückstellung<br />

in die Bilanz aufzunehmen.<br />

6110 Gesetzliche Soziale Aufwendungen, 1.500,00 Euro<br />

an 3070 Sonstige Rückstellungen, 1.500,00 Euro.<br />

Die Gesetzlichen Sozialen Aufwendungen fließen über<br />

die Gewinn- und Verlustrechnung in das Ergebnis ein,<br />

Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />

die Rückstellungen werden über die Schlussbilanz abgeschlossen.<br />

Im neuen Jahr wird die Bilanz wieder in Konten aufgelöst.<br />

Folgt beispielsweise am<br />

12. Februar dann der Steuerbescheid über 1.200 Euro, so<br />

wird wie folgt gebucht:<br />

3070 Sonstige Rückstellungen, 1.500,00 Euro<br />

an 1800 Bank, 1.200,00 Euro<br />

und an 7400 außerordentliche Erträge, 300,00 Euro<br />

Die tatsächliche Steuerschuld war also niedriger. Wäre sie<br />

höher ausgefallen, etwa 1.800 Euro, so müsste folgendermaßen<br />

gebucht werden:<br />

3070 Sonstige Rückstellungen, 1.500,00 Euro<br />

und 7500 Außerordentliche Aufwendungen, 300,00 Euro<br />

an 1800 Bank, 1.800,00 Euro<br />

235


WISO Buchhaltung 2010<br />

Was ist was (noch) wert?<br />

Bewertungen in der Bilanz<br />

Die Bilanz wurde bereits in einem einführenden Kapitel –<br />

zusammen mit der Inventur – besprochen. Das Thema Bewertungen<br />

wurde in einigen vorangegangenen Abschnitten<br />

bereits einige Male angesprochen. Im Zusammenhang mit<br />

dem Jahresabschluss muss es aber noch einmal aufgegriffen<br />

werden.<br />

Folgende Fragen zeigen exemplarisch, welche Überlegungen<br />

beim Jahresabschluss angestellt werden müssen:<br />

■ Die Artikel am Lager stammen aus unterschiedlichen<br />

Lieferungen, die zu unterschiedlichen Preisen bezogen<br />

wurden. Welchen Preis nimmt man für die Bewertung<br />

des Lagerbestandes an?<br />

■ Wie werden Wertpapiere und Devisen behandelt? Welcher<br />

Kurs ist hier anzunehmen?<br />

■ Es gibt Kunden, die schon lange nicht mehr zahlen. Bei<br />

einigen läuft möglicherweise schon das Mahnverfahren.<br />

Wie sind diese Forderungen zu bewerten?<br />

Das HGB gibt in den Paragrafen 252 – 256 genaue Bewertungsvorschriften.<br />

Einige Stellen daraus wurden bereits<br />

236<br />

zitiert. Eine vollständige Wiedergabe ist wenig sinnvoll, dafür<br />

aber eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln:<br />

1. Die Eröffnungsbilanz des neuen Jahres und die Schlussbilanz<br />

müssen übereinstimmen.<br />

2. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />

auszugehen (wenn nicht eindeutig etwas<br />

Anderes abzusehen oder beschlossen ist).<br />

3. Alle Vermögensgegenstände müssen „einzeln“ bewertet<br />

werden.<br />

4. Es muss vorsichtig bewertet werden. Alle am Abschlussstichtag<br />

bekannten oder entstandenen Risiken sind in die<br />

Bewertung einzubeziehen.<br />

5. Gewinne dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie am<br />

Abschlussstichtag realisiert sind.<br />

6. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den<br />

Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen zu berücksichtigen<br />

(siehe dazu den Abschnitt „Zeitliche Abgrenzungen“<br />

in diesem Kapitel)<br />

7. Einmal angewandte Bewertungsmethoden müssen auch<br />

in Zukunft beibehalten werden.


Bei der Bewertung selbst sind darüber hinaus verschiedenen<br />

„Prinzipien“ zu beachten:<br />

■ Das strenge Niederstwertprinzip: Die Bewertung zum<br />

niedrigsten Wert ist zwingend vorgeschrieben. Dies gilt<br />

für das Umlaufvermögen.<br />

■ Das gemilderte Niederstwertprinzip: Es wird grundsätzlich<br />

wie beim strengen Niederstwertprinzip gehandhabt.<br />

Eine vorübergehende und nicht nachhaltige<br />

Wertminderung muss aber nicht berücksichtigt werden.<br />

Dies gilt für das Anlagevermögen.<br />

■ Das Höchstwertprinzip: Gilt für die Passivseite der Bilanz<br />

und bezieht sich wesentlich auf die Schulden.<br />

Wer kriegt wie viel?<br />

Die Gewinnverwendung<br />

Wenn die Geschäfte oder Unternehmungen erfolgreich<br />

verlaufen sind, schließt das Geschäftsjahr mit einem Gewinn<br />

ab. Nun ist zwar heute die Gewinnerzielung nicht die<br />

einzige Motivation, unternehmerisch tätig zu werden, mindestens<br />

aber zur Unternehmenserhaltung sollte sie mit im<br />

Vordergrund stehen.<br />

Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />

Luca Pacioli schrieb im Jahr 19494: „Man muss zuerst voraussetzen<br />

und sich vorstellen, dass jeder Handelnde durch<br />

einen Zweck geleitet wird, und um diesen gebührend erreichen<br />

zu können, jede Anstrengung in seinem Vorgehen<br />

zu machen habe. Das Ziel eines jeden Kaufmannes ist die<br />

Erwerbung eines erlaubten und angemessenen Gewinns<br />

für seinen Unterhalt.“ Daran gibt es auch heute nichts zu<br />

kritisieren.<br />

Aber nicht nur der Unternehmer, der Kapitalgeber oder der<br />

Inhaber eines Betriebes ist am Gewinn interessiert – auch<br />

der Staat. Schließlich ist dieser Gewinn Grundlage für die<br />

„Einkommensbesteuerung“.<br />

§ 4 EStG<br />

(1) Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen<br />

am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem<br />

Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs,<br />

vermehrt um den Wert der Entnahmen und<br />

vermindert um den Wert der Einlagen ... (3) Steuerpflichtige,<br />

die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet<br />

sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu<br />

machen, und die auch keine Bücher führen und keine Ab-<br />

237


WISO Buchhaltung 2010<br />

schlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der<br />

Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen ...<br />

Bei einer Einzelunternehmung ist die Buchung des Gewinns<br />

für den Buchhalter kein Problem. Das Gewinn- und<br />

Verlustkonto wird über das Privatkonto abgeschlossen. Das<br />

Privatkonto ist ein Unterkonto des Kapitalkontos, und so<br />

wirkt sich die Veränderung des Privatkontos direkt in der<br />

Bilanz auf der Passivseite aus. Die Gewinnverteilung in anderen<br />

Gesellschaften ist etwas komplizierter und soll zumindest<br />

ansatzweise an dieser Stelle betrachtet werden.<br />

Sind mehrere Gesellschafter vorhanden (zum Beispiel in<br />

einer OHG oder KG), so muss das in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

ermittelte Kapital auf die Konten der Gesellschafter<br />

verteilt werden. Diese Gesellschafterkonten sind<br />

sozusagen Unterkonten des Kapitalskontos. Wie die Verteilung<br />

des Kapitals vorgenommen wird, regelt entweder<br />

der Gesellschaftervertrag oder das Gesetz. Bei der OHG<br />

schreibt dieses zum Beispiel vor:<br />

238<br />

§ 121 HGB<br />

(1) Von dem Jahresgewinne gebührt jedem Gesellschafter<br />

zunächst ein Anteil in Höhe von vier vom Hundert seines<br />

Kapitalanteils. Reicht der Jahresgewinn hierzu nicht aus,<br />

so bestimmen sich die Anteile nach einem entsprechend<br />

niedrigeren Satze.<br />

(2) Bei der Berechnung des nach Absatz 1 einem Gesellschafter<br />

zukommenden Gewinnanteils werden Leistungen,<br />

die der Gesellschafter im Laufe des Geschäftsjahrs<br />

als Einlage gemacht hat, nach dem Verhältnisse der seit<br />

der Leistung abgelaufenen Zeit berücksichtigt. Hat der Gesellschafter<br />

im Laufe des Geschäftsjahrs Geld aus seinem<br />

Kapitalanteil entnommen, so werden die entnommenen<br />

Beträge nach dem Verhältnis der bis zur Entnahme abgelaufenen<br />

Zeit berücksichtigt.<br />

(3) Derjenige Teil des Jahresgewinns, welcher die nach den<br />

Absätzen 1 und 2 zu berechnenden Gewinnanteile übersteigt,<br />

sowie der Verlust eines Geschäftsjahres wird unter<br />

die Gesellschafter nach Köpfen verteilt.<br />

Es wird also zunächst eine Verzinsung der Kapitaleinlage<br />

von 4 % vorgenommen. Der Rest des Gewinns – oder auch<br />

der Verlust – wird nach Köpfen verteilt.


Beispiel:<br />

Vier Gesellschafter sind an einer OHG mit folgenden Einlagen<br />

beteiligt:<br />

■ Weber mit 20.000 Euro<br />

■ Schmitz mit 30.000 Euro<br />

■ Schumann mit 35.000 Euro und<br />

■ Keller mit 15.000 Euro. Keller ist außerdem Geschäftsführer<br />

und erhält vorab aus dem Gewinn 10.000 Euro.<br />

Gesellschafter Anfangs-<br />

Kapital<br />

Geschäftsführer-<br />

anteil<br />

Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />

Die folgende Tabelle zeigt, wie ein Gewinn von 80.000 Euro<br />

aufgeteilt wird und das Kapital verändert unter der Voraussetzung,<br />

dass keine „Entnahme“ stattgefunden hat (siehe<br />

dazu § 121 Abs. 2 HGB):<br />

Verzinsung<br />

der Einlage<br />

mit 10 %<br />

Restverteilung Gesamt-<br />

Gewinnanteil<br />

End-<br />

kapital<br />

Weber 20.000 800 16.500 17.300 37.300<br />

Schmitz 30.000 1.200 16.500 17.700 47.700<br />

Schumann 35.000 1.400 16.500 17.900 52.900<br />

Keller 15.000 10.000 600 16.500 27.100 42.100<br />

239


WISO Buchhaltung 2010<br />

Die Buchungen, die zum Jahresende stattfinden, lauten<br />

folgendermaßen:<br />

Gewinn- und Verlustkonto, 80.000 Euro<br />

an 2001 Kapitalkonto Weber, 17.300 Euro und<br />

an 2002 Kapitalkonto Schmitz, 17.700 Euro und<br />

an 2003 Kapitalkonto Schumann, 17.900 Euro und<br />

an 2004 Kapitalkonto Keller, 27.100 Euro<br />

Bei Kapitalgesellschaften (AG, <strong>GmbH</strong>) sieht es etwas anders<br />

aus. Es gibt keine Gesellschafterunterkonten innerhalb<br />

des Eigenkapitals der Bilanz. Geführt wird ein Eigenkapitalkonto,<br />

das die Kapitaleinlagen zum Nennwert (bei der AG)<br />

enthält. Außerdem gehören dazu Konten für Rücklagen. In<br />

diese Rücklagen werden Gewinne, die im Laufe des Jahres<br />

entstehen, eingestellt. Der Gesetzgeber unterscheidet<br />

zwischen gesetzlichen Rücklagen (siehe dazu § 150 AktG)<br />

und freien Rücklagen (siehe dazu § 58 AktG). In die gesetzlichen<br />

Rücklagen müssen beispielsweise jährlich 5%<br />

des Jahresüberschusses eingestellt werden., und zwar so<br />

lange, bis 10% des gezeichneten Kapitals erreicht sind. Bei<br />

der <strong>GmbH</strong> gibt es diese Auflage allerdings nicht. Rücklagen<br />

sind zusätzliches Haftungskapital.<br />

240<br />

Das richtige Ende finden:<br />

Abschlusstechnik<br />

Wer Buchführung in der Schule oder in Kursen erlernen<br />

durfte, hat sicher noch die Erinnerung daran, dass bei umfangreichen<br />

Übungsaufgaben der Abschluss mit viel Aufwand<br />

verbunden war. Es mussten Striche gezogen, Salden<br />

ermittelt über Zwischenkonten auf die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

und in die Schlussbilanz abgeschlossen werden.<br />

Und wenn man Glück hatte, ging es auch noch auf.<br />

Diejenigen, die noch die Buchhaltung ohne Computer gepflegt<br />

haben, mussten einen ähnlich hohen Aufwand treiben,<br />

um einen Abschluss durchzuführen. Heute ist das mit<br />

dem Computer einfacher. Es ist – alle vorbereitenden Abschlussarbeiten<br />

als durchgeführt vorausgesetzt! – nur ein<br />

Menübefehl aufzurufen und wenig später ist der Abschluss<br />

durchgeführt.<br />

Gerade weil der eigentliche Abschluss nun sehr leicht<br />

durchzuführen ist, sollte viel Sorgfalt auf die vorbereitenden<br />

Arbeiten verwandt werden. Grundsätzlich ist folgendes<br />

Vorgehen beim Jahresabschluss anzuraten:


1. Buchen aller vorhandenen Belege.<br />

2. Prüfen ob noch Belege zu erwarten sind (notfalls anfordern<br />

oder Ersatzbelege erstellen und buchen)<br />

3. Anlagenbuchhaltung aktualisieren und Abschreibungen<br />

buchen (falls dies nicht schon während des Jahres<br />

laufend passiert ist).<br />

4. Geschäftsvorfälle auf zeitliche Abgrenzungen prüfen.<br />

5. Rückstellungen bilden wo nötig.<br />

6. Den Abschluss durchführen (probehalber)<br />

7. Mit dem Steuerberater diesen Abschluss durchsprechen<br />

und prüfen.<br />

8. Abschließende Buchungen vornehmen<br />

9. Den endgültigen Abschluss durchführen.<br />

Abschlüsse mit WISO Buchhaltung<br />

Abschlüsse mit WISO Buchhaltung sind einfach durchzuführen.<br />

Korrekt sind sie allerdings nur dann, wenn die zuvor<br />

in diesem Kapitel gemachten Punkte angemessen berück-<br />

w<br />

Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />

WISO Tipp<br />

Insbesondere wenn Sie mit einem DATEV-Kontenrahmen<br />

buchen und nicht selbst sehr solide Buchhaltungs-<br />

und Jahresabschlusskenntnisse haben, führen<br />

Sie den Abschluss nur bis Schritt 7 durch und überlassen<br />

Sie alles Weitere ihrem Steuerberater. Wenn<br />

Sie unsicher sind, übergeben Sie ihm eine Diskette<br />

mit Ihren Buchhaltungsdaten schon nach dem Schritt<br />

3 oder 4.<br />

sichtigt und gebucht sind. Die Übersicht zeigt eigentlich<br />

schon, dass nach dem Buchungslauf die Abschlüsse lediglich<br />

abgerufen werden müssen.<br />

241


WISO Buchhaltung 2010<br />

242<br />

Abschlüsse sind in WISO Buchhaltung eine Sache der Auswertung.


Allerdings sind da doch noch einige Details zu berücksichtigen.<br />

Etwa die Periodenabschlüsse. Sinnvollerweise wird<br />

das Jahr in 12 Perioden (die Monate) unterteilt. Will man<br />

für jede Periode aussagefähige Informationen haben, muss<br />

jede Periode (jeder Monat) ein Abschluss gefahren werden.<br />

Zwar ist es möglich, in mehreren Perioden zu Buchen ohne<br />

diese abschließen zu müssen, aber sinnvolle Auswertungen<br />

zu einer Periode gibt es eben erst nach einem Abschluss.<br />

Und abgeschlossen werden können die Perioden auch nur<br />

nacheinander, keinesfalls Periode 5, bevor die Periode 4<br />

abgeschlossen ist.<br />

Buchungsperioden aktivieren Sie am besten über die Übersicht.<br />

Hier genügt es, einmal auf Buchungsperiode einstellen<br />

zu klicken, um eine Liste aufzurufen, aus der Sie die<br />

gewünschte Periode durch anklicken auswählen.<br />

Lese-Ausflug 10: Böllermann & Co.: Das Jahr geht zu Ende<br />

Über die Übersicht sind die Buchungsperioden<br />

immer abruf- und einstellbar.<br />

243


WISO Buchhaltung 2010<br />

Um eine Buchungsperiode abzuschließen, öffnen Sie die<br />

Liste (wie zuvor beschrieben) und wählen unten Periode<br />

x abschließen (x steht für die Periode, die aktuell abgeschlossen<br />

werden kann.<br />

Wichtig: Haben Sie eine Periode abgeschlossen, sind<br />

weitere Buchungen in dieser Periode nicht mehr möglich.<br />

Sie finden diese Liste mit den Perioden natürlich auch über<br />

Abrechnung/Abschluss.<br />

Die Perioden 13 bis 15 sind für Abschlussbuchungen vorgesehen.<br />

Nach dem Abschluss der Periode 15 ist ein Buchen<br />

in diesem Wirtschaftsjahr nicht mehr möglich.<br />

„Das ist ja fast so viel Aufwand beim Jahresabschluss wie<br />

für das Buchen das ganze Jahre über aufgewendet werden<br />

muss.“<br />

„Nicht ganz, aber es ist schon einiges zu tun.“<br />

„Und so richtig den Überblick, was alles nötig ist, was man<br />

darf und was nicht, habe ich auch noch nicht.“<br />

„Im groben bestimmt, aber die Detailfülle unseres deutschen<br />

Steuerrechts ist schon beachtlich. Da sollten Sie mit<br />

einem Fachmann oder einer Fachfrau drüber reden.“<br />

244<br />

„Und dann diese ständigen Steuerreformen, die sich so anhören,<br />

als ob sie im Wirklichkeit das Gegenteil einer Reform<br />

sind. Wer sagt mir denn nicht, dass nach der Reform<br />

2008 auch 2009, 2010 und 2011 eine kommt?“<br />

„Niemand kann ihnen das garantieren. Damit muss man<br />

wohl so leben wie mit Regen und Schnee.“<br />

„Wie Schnee wäre mir lieber, der bleibt ja zunehmend<br />

aus.“


Glossar<br />

Abbuchungsverfahren<br />

Zahlungsweise, bei der der Gläubiger (Lieferant) den fälligen<br />

Betrag direkt vom Konto des Schuldners (Kunden)<br />

abbuchen lässt. Dieses Verfahren muss der Bank gegenüber<br />

dokumentiert werden, das heißt, der Kontoinhaber muss<br />

eine schriftliche Einwilligung gegeben haben. Einer Abbuchung<br />

kann der Kontoinhaber innerhalb zwei Wochen nach<br />

Abbuchung widersprechen.<br />

Abfindung<br />

Entschädigungszahlungen des Arbeitgebers, die für den<br />

Verlust des Arbeitsplatzes durch eine Kündigung geleistet<br />

werden. Nicht selten gibt es Abfindung im Rahmen eines<br />

Sozialplans.<br />

Glossar<br />

Abgrenzungen<br />

In der Finanzbuchhaltung werden auch Aufwendungen<br />

und Erträge verbucht, die nicht unmittelbar etwas mit der<br />

eigentlichen Betriebsleistung zu tun haben. Solche betriebs-<br />

oder periodenfremden außerordentlichen Aufwendungen<br />

oder Erträge müssen von den betriebsbedingten<br />

Aufwendungen und Erträgen abgegrenzt werden, um eine<br />

Verfälschung des Betriebsergebnisses zu vermeiden.<br />

Absatz<br />

auch: Vertrieb. Die letzte Stufe im betrieblichen Leistungsprozess.<br />

245


WISO Buchhaltung 2010<br />

Absatzplan<br />

Teil des Gesamtplans eines Unternehmens. Er berücksichtigt<br />

die Ziele auf dem Absatzmarkt unter Berücksichtigung<br />

der realen Marktchancen. Der Absatzplan ist einem permanenten<br />

Soll-Ist Vergleich zu unterziehen, um kurzfristig<br />

Anpassungen erarbeiten zu können.<br />

Abschreibungen<br />

Vermögensgegenstände werden in der Finanzbuchhaltung<br />

abgeschrieben. Man unterscheidet zwischen planmäßiger<br />

Abschreibung, außerplanmäßiger Abschreibung und steuerrechtlicher<br />

Abschreibung. Bei allen Methoden werden die<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die geschätzte<br />

Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung verteilt. Üblich<br />

sind die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung<br />

sowie die Leistungsabschreibung.<br />

Akkordarbeit<br />

Wird ein Arbeitsentgelt nicht an der geleisteten Arbeitszeit,<br />

sondern an der geleisteten Arbeitsmenge bemessen,<br />

so liegt Akkordarbeit vor.<br />

246<br />

Aktivierung<br />

Die Buchung auf der Sollseite eines aktiven Bestandskontos<br />

in der Buchführung und dem Ansatz eines Aktivpostens<br />

in der Bilanz bezeichnet man als Aktivierung.<br />

Aktivkonto<br />

Bestandskonto in der Finanzbuchhaltung. Ein Aktivkonto<br />

ist ein Vermögenskonto. Es wird über das Schlussbilanzkonto<br />

abgeschlossen.<br />

Algorithmus<br />

Ein Rechenvorgang mit wiederholender Gesetzmäßigkeit.<br />

Insbesondere bei der Programmierung werden Algorithmen<br />

für bestimmte Funktionen (beispielsweise Suchvorgänge)<br />

eingesetzt.<br />

Anhang<br />

Kapitalgesellschaften müssen in ihrem Jahresabschluss neben<br />

der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in<br />

einem Anhang Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und<br />

der GuV aufführen. Je nach Größe der Gesellschaft sind<br />

auch noch weitere Angaben zu machen (z.B. ausstehende<br />

Einlagen, Sonderposten mit Rücklagenanteil).


Anlagenbuchführung<br />

Das Anlagevermögen eines Unternehmens besteht aus<br />

Sachanlagen, Finanzanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände.<br />

Die Anlagenbuchführung erfasst die<br />

Sachanlagen eines Unternehmens und führt dieses solange<br />

auf, wie es im Unternehmen enthalten und/oder eingesetzt<br />

ist. Ein Anlagespiegel mit einer Übersicht der Abschreibungen<br />

und des Restwertes gehört in den Anhang zur Bilanz.<br />

Anlagevermögen<br />

Das Anlagevermögen eines Unternehmens wird auf der Aktivseite<br />

der Bilanz aufgeführt.<br />

Anschaffungskosten<br />

Mit Anschaffungskosten bezeichnet man die Aufwendungen,<br />

die geleistet werden müssen, um ein Wirtschaftsgut<br />

zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.<br />

Anwesenheitsprämie<br />

Eine Sondervergütung, die der Arbeitnehmer neben seiner<br />

vertraglich oder tariflich vereinbarten Vergütung dafür<br />

enthält, dass er während eines bestimmten Zeitraumes<br />

eine tatsächliche Arbeitsleistung erbringt.<br />

Glossar<br />

Arbeitgeber<br />

Arbeitgeber ist, wer mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.<br />

Er ist Gläubiger des Anspruchs auf Arbeitsleistung<br />

und Schuldner des Arbeitsentgelts gegenüber dem<br />

Arbeitnehmer.<br />

Arbeitnehmer<br />

Wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages oder eines<br />

gleichgestellten Rechtsverhältnisses zur Arbeit verpflichtet<br />

ist, wird als Arbeitnehmer bezeichnet. Neben der wirtschaftlichen<br />

herrscht auch eine persönliche Abhängigkeit<br />

durch die Einbindung in die betriebliche Organisation.<br />

Arbeitsentgelt<br />

Alle laufenden und/oder einmaligen Einnahmen aus einer<br />

Beschäftigung zählen zum Arbeitsentgelt.<br />

Arbeitslosenversicherung<br />

Alle Arbeiter und Angestellte sind grundsätzlich in der Arbeitslosenversicherung<br />

versicherungspflichtig.<br />

247


WISO Buchhaltung 2010<br />

Arbeitspapiere<br />

Dazu gehören die Lohnsteuerkarte, der Sozialversicherungsausweis,<br />

das Arbeitszeugnis, die Arbeitsbescheinigung<br />

und ggf. die Unterlagen über vermögenswirksame Leistungen.<br />

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Papiere (außer<br />

Zeugnisse und Arbeitsbescheinigungen) dem Arbeitgeber<br />

vorzulegen, der sie während der Dauer der Beschäftigung<br />

verwahren muss. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

muss der Arbeitgeber sie herausgeben. Er haftet bei<br />

schuldhaftem Verlust.<br />

Arbeitstage<br />

Die Tage, an denen der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung<br />

zur Arbeitsleistung nachkommen muss. Sie sind nicht identisch<br />

mit dem Begriff Werktage. Welche Tage als Arbeitstage<br />

gelten, ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag.<br />

Arbeitsunfähigkeit<br />

Eine Erkrankung des Arbeitnehmers, die ihn an der Ausübung<br />

seiner Tätigkeit hindert. Sie führt zur Entgeltfortzahlung<br />

und bei längerer Dauer (mehr als 6 Wochen) zur<br />

Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse.<br />

248<br />

Arbeitsvertrag<br />

Dienstvertrag über eine unselbstständige Arbeitsleistung.<br />

Parteien sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.<br />

Arbeitszeit<br />

Sie ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder kann vom Arbeitgeber<br />

einseitig festgelegt werden. Ein Betriebsrat hat<br />

dazu ein Mitbestimmungsrecht.<br />

Aufbewahrungsfristen<br />

Buchführungsunterlagen müssen innerhalb bestimmter<br />

Fristen aufbewahrt werden (lt. § 257 HGB). 10 Jahre<br />

müssen aufbewahrt werden: Handelsbücher (Inventare,<br />

Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse), Lageberichte, Konzernabschlüsse<br />

und Konzernlageberichte. 6 Jahre müssen<br />

aufbewahrt werden: empfangene Handelsbriefe, Kopien<br />

der abgesandten Handelsbriefe und Buchungsbelege.<br />

Außerordentliche Erträge<br />

Diese Erträge fallen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

an. Sie beruhen auf Ereignissen, die ungewöhnlich<br />

in der Art sind und selten vorkommen. Dazu<br />

gehören u.a.: Erträge aus dem Verkauf von Betriebsteilen,<br />

Erträge aus dem Verkauf von Beteiligungen, einmalige Zuschüsse<br />

der öffentlichen Hand.


Bankeinzugsverfahren<br />

Zahlungsweise, bei der der Gläubiger (Lieferant) den fälligen<br />

Betrag direkt vom Konto des Schuldners (Kunden)<br />

abbuchen lässt. Natürlich muss der Kontoinhaber damit<br />

einverstanden sein. Er kann dieser Abbuchung innerhalb<br />

von 6 Wochen nach Abbuchung widersprechen.<br />

Beitragsbemessungsgrenzen<br />

Arbeitsentgelte die die Beitragsbemessungsgrenze, die<br />

jährlich neu angepasst wird, übersteigen, werden bei der<br />

Beitragsermittlung zu den Sozialversicherungen nicht mitberücksichtigt.<br />

Beleg<br />

Schriftstück, das dem zu buchenden Geschäftsvorfall zugrunde<br />

liegt und dieses „belegt“. Eine Regel aus den Grundsätzen<br />

ordnungsmäßiger Buchführung ist: Keine Buchung<br />

ohne Beleg.<br />

Beschaffung<br />

Die Tätigkeiten des Unternehmens zur Deckung der durch die<br />

Unternehmenstätigkeit entstehenden materiellen Bedürfnisse.<br />

Die Beschaffung von Waren (Rohstoffen und so weiter)<br />

ist nur ein Teil, die Beschaffung von Personal (Arbeitskräften)<br />

und Finanzmitteln (Finanzierung) gehört ebenfalls dazu.<br />

Glossar<br />

Beschaffungspreis<br />

auch: Bezugspreis, Einstandspreis. Der Rechnungspreis<br />

einer Ware zuzüglich der Beschaffungskosten (Bezugskosten)<br />

wie zum Beispiel Transportkosten, Verpackungskosten,<br />

Versicherungen.<br />

Bestandskonten<br />

Entstehen aus der Auflösung der Bilanz zu Beginn eines<br />

Geschäftsjahres. Sie nehmen die Anfangsbestände aus der<br />

Bilanz auf.<br />

Bestandsveränderungen<br />

Die Umsatzerlöse einer Periode entsprechen nicht den gesamten<br />

betrieblichen Leistungen. Es sind auch Bestandsveränderungen<br />

bei Beständen an noch nicht verkauften<br />

eigenen Erzeugnissen zu berücksichtigen. Wurde mehr<br />

verkauft, als an produzierten Waren ins Lager genommen<br />

wurde, kommt es zu einer negativen (Lagerbestand wurde<br />

abgebaut), wurde weniger verkauft, als an produzierten<br />

Waren ins Lager genommen wurde, kommt es zu einer<br />

positiven Bestandsveränderung (Lagerbestand wurde aufgebaut).<br />

249


WISO Buchhaltung 2010<br />

Bestellmenge, optimale<br />

Die Warenmenge, bei deren Höhe am kostengünstigsten<br />

eingekauft wird. Dabei ist aber nicht nur der Preis je Einheit<br />

zu berücksichtigen, sondern auch die Lagersituation<br />

(Lagerfläche, Lagerkosten und so weiter).<br />

Bestellpunkt<br />

Der Zeitpunkt, der bei einer optimalen Lagerhaltung unter<br />

Berücksichtigung der voraussichtlichen Bestellmengen und<br />

der Widerbeschaffungszeit eine neue Bestellung aufgegeben<br />

werden muss.<br />

Betriebsanalyse<br />

Eine kritische Untersuchung eines Betriebs sowohl intern<br />

als auch extern. Ziel ist eine verbesserte Organisation (intern)<br />

und ein besseres Erscheinungsbild des Unternehmens<br />

(extern).<br />

Betriebsergebnis<br />

Das Betriebsergebnis ergibt sich aus der Gewinn- oder Verlustrechnung.<br />

Es kann nach dem Gesamtkostenverfahren<br />

oder nach dem Umsatzkostenverfahren ermittelt werden.<br />

250<br />

Betriebsprüfung<br />

Die ordnungsmäßige Einbehaltung der Lohnsteuer wird<br />

vom Finanzamt in regelmäßigen Abständen in Rahmen<br />

einer Lohnsteuer-Außenprüfung geprüft. Der Arbeitgeber<br />

hat eine Mitwirkungspflicht bei der Prüfung. Die Sozialversicherungsbeiträge<br />

werden von den Rentenversicherungsträgern<br />

(seit 1996) geprüft. Diese Prüfungen finden<br />

mindestens alle vier Jahre statt.<br />

Betriebsstoffe<br />

Güter, die im betrieblichen Produktionsprozess verbraucht<br />

werden und dabei nicht Bestandteil des erzeugten Produkts<br />

werden (Heizöl, Öl für Maschinen, Büromaterial und<br />

so weiter).<br />

Bilanz<br />

Gegenüberstellung von Vermögen ( Aktiva) und Kapital (<br />

Passiva) eines Unternehmens an einem bestimmten Tag<br />

(Stichtag) in Form eines Kontos. Anders als beim Inventar<br />

sind nur die Gesamtwerte der Vermögensteile und Schulden<br />

aufgeführt. Die Bilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses<br />

(zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung und des<br />

Lageberichts). Die Bilanz wird in der Form eines T-Kontos<br />

ausgeführt. Die linke Seite heißt Aktiva und enthält das


Vermögen, die rechte Seite heißt Passiva und enthält die<br />

Schulden. Man sagt auch: Die Passivseite zeigt die „Mittelherkunft“,<br />

die Aktivseite die „Mittelverwendung“ an.<br />

Break-Even-Point<br />

Die Nutzschwelle vor Erreichen des Gewinns. Bei seinem<br />

Erreichen sind sowohl die fixen als auch die variablen Kosten<br />

durch die Erlöse gedeckt.<br />

Buchführung<br />

Gemeint ist in der Regel die doppelte Buchführung. Sie ist<br />

eine lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle. Auf<br />

diese Weise kann der Kaufmann sein Vermögen und seine<br />

Schulden ständig ermitteln. Der Gesetzgeber schreibt die<br />

Buchführung ab einem bestimmten Rahmen vor. Trifft die<br />

Buchführungspflicht nicht zu, so kann auch eine vereinfachte<br />

Aufzeichnung zur Gewinnermittlung geführt werden<br />

(so genannte Einnahme-Überschuss-Rechnung).<br />

Buchung<br />

Eine Buchung ist in der Finanzbuchhaltung das schriftliche<br />

Festhalten eines Geschäftsvorfalls auf den Konten. Es werden<br />

(bei der doppelten Buchhaltung) immer zwei Konten<br />

berührt.<br />

Glossar<br />

Debitor<br />

Kunde. Begriff aus der Buchhaltung. Unter Debitoren versteht<br />

man heute alle Forderungen (also die Schuldner des<br />

Unternehmens). Sie werden in der so genannten Debitorenbuchführung<br />

verwaltet. Dabei handelt es sich um Unterkonten<br />

zum Forderungskonto.<br />

Direktversicherung<br />

Schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine<br />

Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab,<br />

dann liegt eine Direktversicherung vor. Sie dient der langfristigen<br />

Altersvorsorge und sie ist in der Regel steuerlich<br />

begünstigt.<br />

Dumpingpreise<br />

Preise, die so gestaltet sind, dass sie durch ihren extrem<br />

niederen Ansatz Konkurrenzprodukte gefährden. Sie liegen<br />

oft unter den Einstandspreisen und werden eingesetzt, um<br />

einen Marktanteil zu gewinnen. Anschließend sollen die<br />

Preise sich wieder am Markt orientieren, was oft aber nicht<br />

so leicht wieder zu realisieren ist.<br />

251


WISO Buchhaltung 2010<br />

Einführungsrabatt<br />

Wird bei der Einführung eines neuen Produkts dem Handel<br />

gewährt, um verstärkte Verkaufsaktivitäten anzuregen.<br />

Einnahmen- Überschussrechnung<br />

Wenn nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Verpflichtung<br />

besteht, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse<br />

zu machen, so kann die Einnahmen-Überschussrechnung<br />

zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG<br />

angewandt werden.<br />

Einzelhandel<br />

Der Einzelhändler bezieht seine Waren vom Großhändler<br />

oder Hersteller und verkauft Sie an private Haushalte<br />

(Endverbraucher). Einzelhandelsgeschäfte gibt es in vielen<br />

Facetten: das Fachhandelsgeschäft, Supermärkte, Kaufhäuser.<br />

Eine besondere Form des Einzelhandels ist der Versandhandel.<br />

Entnahmen<br />

Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige dem Betrieb entnimmt<br />

(Barmittel, Waren oder Leistungen), zählen zu den<br />

Entnahmen und müssen als Einkünfte versteuert werden<br />

(EStG § 4 Abs.1).<br />

252<br />

Erfolgskonten<br />

Die Aufwendungen und Erträge werden im Laufe des Geschäftsjahres<br />

auf den Aufwands- und Ertragskonten – den<br />

sog. Erfolgskonten – gebucht. In der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

werden die Salden dieser Konten als Aufwendungen<br />

und Erträge des Geschäftsjahres einander gegenübergestellt.<br />

Ersatzkassen<br />

Zu den gesetzlichen Krankenkassen gehören neben den<br />

Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Betriebs- und Innungskrankenkassen,<br />

Seekrankenkassen, landwirtschaftlichen<br />

Krankenkassen und der Bundesknappschaft die Ersatzkassen.<br />

Sie führen die Krankenversicherung nach den<br />

gleichen Rechtsvorschriften.<br />

Erträge<br />

Erträge sind der in Geld bewertete Wertzugang in einer Periode.<br />

Sie erhöhen das Reinvermögen eines Unternehmens.<br />

Fertigprodukt<br />

Ein Fertigprodukt hat den betrieblichen Produktionsprozess<br />

(in einem Industrie- oder Handwerksbetrieb) durchlaufen<br />

und wird zum Verkauf angeboten. In einem anderen Unternehmen<br />

kann es aber ein Bestandteil für eine weitere<br />

Fertigung sein.


Forderungen<br />

Bezeichnet das Recht von einem anderen, aufgrund eines<br />

Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern (BGB § 241).<br />

Geldwerter Vorteil<br />

Wenn einem Arbeitnehmer Lohn nicht in Form von Barlohn,<br />

sondern in Form von Sachlohn zufließt, spricht man<br />

vom geldwerten Vorteil.<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)<br />

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von beweglichen<br />

Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können<br />

dann vollständig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung<br />

als Betriebsausgabe abgeschrieben werden, wenn der<br />

Wert des einzelnen Wirtschaftsgutes 410 Euro nicht übersteigt.<br />

Solche Güter werden geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

genannt.<br />

Gesamtkostenverfahren<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung kann nach dem Gesamt-<br />

oder Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. Beim Gesamtkostenverfahren<br />

werden die Erträge und Aufwendungen<br />

eines Geschäftsjahres einander gegenübergestellt.<br />

Glossar<br />

Gesamtumsatzrabatt<br />

Wird dem Wiederverkäufer am Ende eines Jahres auf den<br />

Gesamtumsatz gewährt. Oft mit der Erreichung eines Mindestumsatzzieles<br />

verbunden.<br />

Gewerbe<br />

Jede auf Dauer angelegte selbstständige wirtschaftliche<br />

Tätigkeit mit der Absicht, Gewinn zu erzielen.<br />

Gewinn<br />

Die positive Differenz zwischen Umsatz (Erlös) und Kosten.<br />

In einer differenzierteren Betrachtung wird vom Umsatz<br />

zunächst der Wareneinsatz abgezogen (das heißt, die<br />

Produkte, die zuvor selbst eingekauft wurden. Bei einem<br />

Industriebetrieb sind es die Herstellungskosten). Dann sind<br />

die sonstigen betrieblichen Kosten (einschließlich der Personalkosten)<br />

zu subtrahieren. Was bleibt, ist der Gewinn.<br />

Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Gegenüberstellung<br />

der Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres.<br />

Sie bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss.<br />

253


WISO Buchhaltung 2010<br />

Gratifikation<br />

Sonderzuwendungen des Arbeitgebers zu bestimmten Anlässen<br />

(z.B. Jubiläen) die zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährt<br />

werden.<br />

Großhandel<br />

Dienstleistungsbetrieb und eine dem Einzelhandel vorgeschaltete<br />

Handelsstufe. Der Großhandel kauft von Herstellern<br />

und Produzenten große Warenmengen und gibt sie in<br />

kleineren Einheiten an Wiederverkäufer (Einzelhandelsbetriebe)<br />

ab.<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

Das Handelsgesetzbuch schreibt vor (HGB § 238), dass die<br />

kaufmännische Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung ( GoB) zu führen ist. Wichtige<br />

Grundsätze sind:<br />

■ Keine Buchung ohne Beleg<br />

■ Die Belege sind zeitnah zu erfassen (zu buchen)<br />

■ Die Buchungen und Aufzeichnungen müssen vollständig,<br />

richtig, zeitgerecht geordnet und verständlich sein.<br />

■ Wenn Buchungen und Aufzeichnungen verändert (korrigiert)<br />

werden, so muss dies erkennbar und nachvollziehbar<br />

sein.<br />

254<br />

Handelsbetriebe<br />

(allgemein) sind Dienstleistungsbetriebe zur Beschaffung<br />

und Verteilung von Waren.<br />

Handelsregister<br />

Ein beim Amtsgericht geführtes Verzeichnis, in das sich<br />

alle Vollkaufleute eintragen lassen müssen, deren Unternehmen<br />

zur Buchführung verpflichtet sind.<br />

Handelsspanne<br />

Differenz zwischen Beschaffungspreis und Verkaufspreis<br />

(im Handelsbetrieb).<br />

Handelsvertreter<br />

Selbstständige Gewerbetreibende, die ständig damit betraut<br />

sind, anderen Unternehmern Geschäfte zu vermitteln<br />

oder im Namen der Unternehmer abzuschließen (§ 84 –<br />

92 c HGB).<br />

Herstellungskosten<br />

Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und<br />

die Inanspruchnahme von Diensten entstehen. Sie setzen<br />

sich zusammen aus den Einzelkosten der Fertigung und<br />

den Fertigungsgemeinkosten.


Industriebetrieb<br />

Dient der Herstellung (Produktion) von Gütern. In der<br />

Grundstoffindustrie werden Güter für die ihr nachfolgende<br />

Produktionsstufen hergestellt. In der Investitionsgüterindustrie<br />

werden Maschinen, Fahrzeuge, Schiffe und andere<br />

hergestellt, also Güter, die in der Konsumgüterindustrie zur<br />

Fertigung von Verbrauchsgütern benötigt werden.<br />

Inventur/Inventar<br />

Zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Schluss eines<br />

jeden Geschäftsjahres hat jeder Kaufmann sein Vermögen<br />

und seine Schulden genau zu verzeichnen. Den Vorgang<br />

nennt man Inventur, die tabellarische Auflistung das Inventar.<br />

Es bildet die Grundlage für die Bilanz.<br />

Investition<br />

Langfristige Verwendung von Kapital zur Beschaffung von<br />

Sachanlagevermögen.<br />

Jahresabschluss<br />

Zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Schluss eines<br />

jeden Geschäftsjahres muss ein das Verhältnis des Vermögens<br />

und der Schulden darstellender Abschluss angefertigt<br />

werden. Dieser besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung, in manchen Fällen aus einem zusätzlichen<br />

Anhang und Lagebericht.<br />

Glossar<br />

Kalkulation<br />

Preisfindung für einen Artikel. Dem Einstandspreis werden<br />

verschiedene interne Kostenfaktoren und eine Gewinnspanne<br />

zugerechnet. Berücksichtigt werden sollten auch<br />

Zahlungsvorteile, die den Kunden gewährt werden, etwa<br />

Skonti.<br />

Konditionen<br />

Bedingungen, zu denen ein Geschäft zwischen Kaufleuten<br />

abgeschlossen wird.<br />

Konkurs<br />

Gerichtliches Verfahren zur zwangsweisen Aufteilung des<br />

gesamten Vermögens eines zahlungsunfähigen Schuldners<br />

an seine Gläubiger.<br />

Kontenrahmen<br />

Ein Kontenrahmen ist ein Organisations- und Gliederungsplan<br />

für das Rechnungswesen. Diese Kontenrahmen liegen<br />

heute in standardisierten Formen vor<br />

(z.B. Industriekontenrahmen IKR, Kontenrahmen der DA-<br />

TEN SKR 01, 02, 03, 04).<br />

255


WISO Buchhaltung 2010<br />

Konto<br />

Zweiseitige Aufstellung, auf der in der doppelten Buchführung<br />

die einzelnen Geschäftsvorfälle gebucht werden.<br />

Die linke Seite wird als Sollseite, die rechte Seite als Habenseite<br />

bezeichnet. Zu- und Abgänge werden immer auf<br />

verschiedenen Seiten dargestellt.<br />

Kosten<br />

Die für die betriebliche Leistungserstellung (Beschaffung,<br />

Produktion, Absatz) notwendigen und in Geld bewerteten<br />

Aufwendungen.<br />

Krankengeld<br />

Arbeitnehmer bekommen ab dem Zeitpunkt, ab dem die<br />

Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers entfällt Krankengeld<br />

von ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, wenn<br />

eine Krankheit vorliegt oder eine Rehabilitationsmaßnahme<br />

durchgeführt wird.<br />

Kreditoren<br />

Unter dem Begriff Kreditoren werden alle kreditgewährenden<br />

Gläubiger zusammengefasst. Den größten Teil machen<br />

in einem Unternehmen die kreditgewährenden (Waren-)<br />

Lieferanten aus. Sie werden in der sog. Kreditorenbuchführung<br />

verwaltet.<br />

256<br />

Lagerbuchhaltung<br />

Nebenbuchhaltung, die eine Übersicht über (Waren-) Bestände<br />

und deren Veränderung führt.<br />

Lagerhaltung<br />

Vorübergehende Lagerung materieller Güter. Industriebetriebe<br />

lagern Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, sowie die fertigen<br />

Erzeugnisse vor dem Abverkauf an Großhändler und<br />

Verbraucher. Der Handel lagert Fertigprodukte zur Abgabe<br />

an andere Händler oder Verbraucher.<br />

Lieferbedingungen<br />

Konditionen, die Einzelheiten der Vertragsabwicklung zwischen<br />

den Vertragsparteien festlegen. Sie regeln insbesondere<br />

die Art und Weise der Lieferung einer Ware.<br />

Liquidität<br />

Die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens.<br />

Lohn<br />

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer eine Leistungsvergütung<br />

zu zahlen – den Lohn. Dieser Begriff wird allerdings<br />

in der Regel für die Vergütung an Arbeiter benutzt. Für Angestellte<br />

wird der Begriff Gehalt verwendet.


Lohnkonto<br />

Hauptbestandteil der Lohnunterlagen. Der Arbeitgeber<br />

ist verpflichtet, für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu<br />

führen. Zu verstehen ist darunter eine Aufstellung der persönlichen<br />

Daten des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit<br />

seiner Arbeitstätigkeit und der dafür gezahlten Arbeitsvergütung.<br />

Lohnsteuer<br />

Einkommensteuer, die bei Einkünften aus nichtselbstständiger<br />

Arbeit durch direkten Abzug vom Arbeitslohn erhoben<br />

wird.<br />

Lohnsteueranmeldung<br />

Nach § 41 a EStG muss der Arbeitgeber regelmäßig die einbehaltene<br />

oder pauschalierte Lohnsteuer beim zuständigen<br />

Finanzamt anmelden und abführen.<br />

Lohnsteuerkarte<br />

Wird von der Wohnsitzgemeinde des Arbeitnehmers bis<br />

Ende Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr ausgestellt<br />

und zugesandt. Sie enthält die wesentlichen Merkmale<br />

für die Lohnversteuerung (Lohnsteuerklasse, Familienstand,<br />

Kinderzahl, Religionsgemeinschaft) und ist beim<br />

Arbeitgeber vorzulegen.<br />

Glossar<br />

Mängelrüge<br />

Anzeige des Käufers an den Verkäufer, dass die gelieferte<br />

Ware einen Mangel hat.<br />

Markenartikel<br />

Güter, die mit einem Markenzeichen (Firmenname, Logo)<br />

ausgestattet sind und in gleich bleibender Aufmachung und<br />

Qualität über einen längeren Zeitraum verkauft werden.<br />

Marktanteil<br />

Der Anteil am gesamten Volumen eines Marktes, den eine<br />

Firma mit ihren Produkten hat.<br />

Mutterschutz<br />

Für Arbeitnehmerinnen gewährt das Mutterschutzgesetz<br />

einen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz für die Zeit vor<br />

und nach der Geburt. Es muss vom Arbeitgeber an geeigneter<br />

Stelle im Betrieb zur Aussicht ausliegen.<br />

Nachfrage<br />

Menge an Gütern, die der Käufer bei unterschiedlichen<br />

Preisen bereit und in der Lage ist, zu erwerben.<br />

257


WISO Buchhaltung 2010<br />

Nettoumsatz<br />

Umsatz abzüglich aller Nachlässe und Erlösschmälerungen.<br />

Dieser „bereinigte“ Umsatz wird auch als Reinumsatz bezeichnet.<br />

Neutrale Aufwendungen<br />

Die neutralen Aufwendungen dienen nicht dem eigentlichen<br />

Betriebszweck. Zu diesen Aufwendungen gehören:<br />

betriebsfremde, kreditgewährende und außergewöhnliche<br />

Aufwendungen.<br />

Neutrale Erträge<br />

Entstehen nicht durch den eigentlichen Betriebszweck. Darunter<br />

fallen u.a. Steuererstattung aus dem Vorjahre (periodenfremd),<br />

Erträge aus Beteiligungen (betriebsfremd),<br />

Gewinn aus dem Verkauf eines Anlagegutes (außerordentlich).<br />

Sie sind das Gegenstück zu den neutralen Aufwendungen.<br />

Passivierung<br />

Buchung auf der Habenseite eines passiven Bestandskontos<br />

und der Ansatz eines Passivpostens in der Bilanz bezeichnet<br />

man als Passivierung.<br />

258<br />

Passivkonto<br />

Bestandskonto in der Finanzbuchhaltung. Ein Passivkonto<br />

ist ein Schuldenkonto. Es wird über die Schlussbilanz abgeschlossen.<br />

Preis<br />

gibt den Wert eines Gutes in Geld an. Die Preisfindung ist<br />

eine der wichtigsten Aufgaben eines Unternehmers.<br />

Privatentnahme<br />

Eine Privatentnahme liegt vor, wenn der Unternehmer<br />

Wirtschaftsgüter aus dem betrieblichen in den privaten<br />

Bereich überführt.<br />

Privatkonto<br />

Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften werden für<br />

den Einzelunternehmer bzw. die vollhaftenden Gesellschafter<br />

so genannte Privatkonten geführt. Auf diesen<br />

werden alle Einlagen und Entnahmen gebucht.<br />

Quittung<br />

Schriftliche Empfangsbestätigung des Gläubigers einer<br />

Leistung (meist eines Geldbetrags) an den Schuldner.


Rabatt<br />

Preisnachlass beim Einkauf von Waren oder bei der Inanspruchnahme<br />

von Dienstleistungen. Er wird entweder als<br />

feststehender Betrag oder als Prozentsatz angegeben.<br />

Rechnungsabgrenzung<br />

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite<br />

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit<br />

sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem<br />

Tag darstellen. Auf der Passivseite sind Einnahmen vor dem<br />

Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Erträge für eine<br />

bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.<br />

Rendite<br />

Der Ertrag aus dem angelegten Kapital, in Prozentsätzen<br />

ausgedrückt.<br />

Rentenversicherung<br />

Die gesetzliche Rentenversicherung gehört neben der Kranken-,<br />

Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu den Sozialversicherungen.<br />

Versicherungspflichtig sind grundsätzlich<br />

alle, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung<br />

beschäftigt sind. Auch die freiwillige Versicherung in<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung ist unter bestimmten<br />

Voraussetzungen möglich.<br />

Glossar<br />

Rücklagen<br />

Rücklagen wurden bei Kapitalgesellschaften aus rechtlichen<br />

und betriebswirtschaftlichen Gründen zur Deckung<br />

noch nicht entstandener Verbindlichkeiten gebildet. Sie<br />

sind Bestandteil des Eigenkapitals und steuerlich nicht abzugsfähig.<br />

Rückstellungen<br />

Durch die Bildung von Rückstellungen werden Ausgaben<br />

und Verluste, die wirtschaftlich das abgelaufene Jahr betreffen,<br />

periodengerecht abgegrenzt. Es erfolgt keine endgültige<br />

Gewinnkorrektur, sondern lediglich eine Gewinnverlagerung<br />

auf das Jahr, das wirtschaftlich mit diesem<br />

Aufwand belastet werden soll.<br />

Sachbezüge<br />

Das sind Lohnbestandteile, die nicht in Geld, sondern in<br />

Naturalien gewährt werden. Sie sind steuer- und sozialabgabenpflichtig.<br />

Skonto<br />

Für die Zahlung einer Rechnung innerhalb einer bestimmten<br />

Frist wird oftmals ein Abzug gewährt, der Skonto genannt<br />

wird. Damit soll ein Anreiz zur frühzeitigen Zahlung<br />

gegeben werden.<br />

259


WISO Buchhaltung 2010<br />

Sonstige Forderungen<br />

Bei den Sonstigen Forderungen erfolgt der Ertrag im alten<br />

Jahr, während die Einnahme erst im neuen Jahr erfolgt.<br />

Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Bei den Sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um<br />

Aufwendungen, die im alten Jahr entstanden sind und deren<br />

Zahlungen erst im neuen Jahr erfolgen.<br />

Sortiment<br />

Warenangebot und -auswahl eines Unternehmens. Das<br />

Sortiment eines Händlers umfasst alle von ihm angebotenen<br />

Waren.<br />

Sozialversicherungsausweis<br />

Einen Sozialversicherungsausweis erhalten alle Arbeitnehmer<br />

in der Bundesrepublik Deutschland, um dem Missbrauch<br />

von Sozialleistungen vorzubeugen. Er wird von der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung ausgestellt.<br />

260<br />

Stornobuchung<br />

Unter einer Stornobuchung versteht man das Rückgängigmachen<br />

einer Buchung. Dabei muss die ursprüngliche<br />

Buchung kenntlich bleiben. Am sichersten ist es, die Stornobuchung<br />

in der Form einer Umbuchung zu machen. (Die<br />

ursprüngliche Buchung wird mit umgekehrtem Buchungssatz<br />

wiederholt. Anschließend erfolgt die neue, richtige<br />

Buchung.<br />

Teilzeitarbeit<br />

Sie liegt vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist<br />

als die regelmäßige Wochenarbeitszeit vergleichbarer vollzeitbeschäftigter<br />

Arbeitnehmer.<br />

Umsatz<br />

(auch: Erlös). Wert, der innerhalb einer Periode (Monat,<br />

Jahr) die verkauften Produkte eines Unternehmens in Geld<br />

bewertet.<br />

Umsatzkostenverfahren<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung kann nach dem Gesamt-<br />

oder Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden.<br />

Beim Umsatzkostenverfahren werden den Umsatzerlösen<br />

die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse<br />

erbrachten Leistungen gegenübergestellt.


Umsatzsteuer<br />

Die Umsatzsteuer wird auf jeder Wirtschaftsstufe auf eine<br />

Ware oder Leistung erhoben. Durch den Vorsteuerabzug<br />

der Umsatzsteuer, die auf einer Vorstufe entstanden ist,<br />

wird jeweils nur der Mehrwert der Ware oder Leistung besteuert.<br />

Daher auch die Bezeichnung Mehrwertsteuer.<br />

Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten sind Schulden Dritten gegenüber. Es wird<br />

zwischen langfristigen (z.B. Darlehnsverbindlichkeiten) und<br />

kurzfristigen Verbindlichkeiten (Lieferantenverbindlichkeiten)<br />

unterschieden.<br />

Zahlungsbedingungen<br />

Konditionen, die die Art und Weise der Zahlungsabwicklung<br />

zuwischen Käufer und Verkäufer regeln. Dazu gehören<br />

vor allem die Vereinbarungen über die Fälligkeit der<br />

Zahlungen.<br />

Zeitlohn<br />

Der Arbeitnehmer wird rein nach der geleisteten Arbeitszeit<br />

bezahlt.<br />

Glossar<br />

261


WISO Buchhaltung 2010<br />

Im Buch benutzte Konten<br />

Die in den Beispielen benutzten Konten sind im Folgenden<br />

noch einmal in einer Übersicht aufgelistet. Diese Kontenzusammenstellung<br />

entspricht natürlich nicht einem kompletten<br />

Kontenrahmen, wie er für die Praxis zu gebrauchen<br />

ist. Für die Beispiele und zur Einführung in die Buchführung<br />

ist diese Zusammenstellung aber ausreichend. Die<br />

Gliederung wurde dem SKR 04 angelehnt.<br />

0200 Grundstücke<br />

0400 Maschinen und Anlagen<br />

0520 PKW<br />

1100 Fertigerzeugnisse<br />

1200 Forderungen<br />

1220 Sonstige Forderungen<br />

1230 Wechsel aus Lieferungen und Leistungen<br />

1401 Anrechenbare Vorsteuer 7 %<br />

1405 Anrechenbare Vorsteuer 19 %<br />

262<br />

1600 Kasse<br />

1800 Bank<br />

1900 Aktive Rechnungsabgrenzung<br />

2000 Festkapital (Eigenkapital)<br />

2100 Privatkonto<br />

2130 Eigenverbrauch<br />

2180 Privateinlagen<br />

3070 Sonstige Rückstellungen<br />

3310 Verbindlichkeiten<br />

3350 Verbindlichkeiten aus Wechseln<br />

3801 Umsatzsteuer 7 %<br />

3805 Umsatzsteuer 19 %


4000 Umsatzerlöse<br />

4600 Eigenverbrauch<br />

4700 Erlösschmälerungen<br />

4740 Gewährte Boni<br />

4800 Bestandsveränderungen Fertigerzeugnisse<br />

4820 Andere aktivierte Eigenleistungen<br />

4830 Sonstige Erträge<br />

5100 Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

5200 Wareneinkauf<br />

5720 Nachlässe<br />

5730 Erhaltene Skonti<br />

5740 Erhaltene Boni<br />

5800 Anschaffungsnebenkosten<br />

6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen<br />

6220 Abschreibungen auf Sachanlagen<br />

6570 Kfz-Steuer<br />

6710 Verpackungsmaterial<br />

6855 Nebenkosten des Geldverkehrs<br />

7100 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />

7340 Diskontaufwendungen<br />

7400 Außerordentliche Erträge<br />

7500 Außerordentliche Aufwendungen<br />

7685 Kfz-Steuer<br />

Glossar<br />

263


WISO Buchhaltung 2010<br />

Die Menüs von WISO Buchhaltung<br />

In den folgenden Abschnitten wird ein Überblick über die<br />

Menübefehle und -funktionen von WISO Buchhaltung<br />

gegeben. Verschaffen Sie sich damit einen Überblick, um<br />

bei Bedarf zu wissen, was Sie über die Menüs erreichen<br />

können.<br />

Menü Datei<br />

Die ersten drei Menüeinträge drehen sich um die Firma und<br />

die Mandanten. Hier können neue Firmen und Mandanten<br />

angelegt, bearbeitet und geöffnet werden.<br />

Arbeiten mehrere Benutzer mit WISO Buchhaltung so kann<br />

über das Menü Datei – Benutzer nicht nur ein Wechsel erfolgen,<br />

sondern auch Nachrichten der Benutzer untereinander<br />

ausgetauscht werden.<br />

264


Über Verwalten können Postleitzahlen, Länder und Banken<br />

(BLZ u.a.) verwaltet werden. Anbindung schafft „Verbindungen“<br />

über Fax und Telefon – wenn mit Verbindung zum<br />

PC vorhanden. Der DB Manager erlaubt eine Pflege der (internen)<br />

Datenbanken des Programms.<br />

Schnittstellen bietet Möglichkeiten zum Datenträgeraustausch<br />

mit der Bank (DTA), zum Datenaustausch mit dem<br />

Steuerberater (DATEV) oder dem Finanzamt (ELSTER). Über<br />

Glossar<br />

Import holen Sie aus externen Quellen Daten in die Buchhaltung<br />

oder Exportieren Daten aus der Buchhaltung.<br />

Druckerkonfiguration und Drucker sorgen für eine sinnvolle<br />

Einrichtung und Nutzung des vorhandenen Druckers.<br />

Datensicherung ist eigentlich der wichtigste Eintrag in diesem<br />

Menü, denn er erlaubt die Datensicherung der vorhandenen<br />

Buchungen. Sie sollten diesen Eintrag regelmäßig<br />

nutzen.<br />

265


WISO Buchhaltung 2010<br />

Menü Bearbeiten<br />

Das Menü Bearbeiten liefert im Prinzip Zugriff auf die<br />

Funktionen, die auch die Ansicht Schaubild bietet sowie<br />

zusätzlich die Option Parameter. Allerdings stehen diese<br />

Funktionen in jeder Ansicht zur Verfügung. Das lästige<br />

Umschalten zur Schaubild-Ansicht kann in vielen Fällen<br />

entfallen.<br />

266


Menü Ansicht<br />

Über das Menü Ansicht schalten Sie verschiedene Ansichtsoptionen<br />

ein oder aus. Eingeschaltete Optionen erkennen<br />

Sie an einem Häkchen vor der Bezeichnung.<br />

Glossar<br />

Interessant ist der Eintrag Vorgaben. Hier können viele<br />

Voreinstellungen für WISO Buchhaltung, den Start und die<br />

laufende Darstellung betreffend vorgenommen oder deaktiviert<br />

werden.<br />

267


WISO Buchhaltung 2010<br />

Menü Listen<br />

Wenn irgendetwas gedruckt werden soll lohnt sich ein<br />

Blick in das Menü Listen. Hier kann für (fast) alles eine<br />

Lösung gefunden werden, von den Stammdaten über Kassenbücher<br />

bis hin zur Kostenanalyse.<br />

268<br />

Wenn Sie einmal gar nicht wissen, wie Sie an bestimmte<br />

Informationen kommen (für den Ausdruck auf dem Drucker<br />

oder den Bildschirm) dann schauen Sie unter weitere<br />

nach. Hier finden Sie sogar Druckoptionen für Benutzernachrichten.


Menü Optionen<br />

Das Menü Optionen erlaubt nicht nur das Sperren des Programms<br />

(Buchhaltung) sondern auch des Arbeitsplatzes.<br />

Außerdem ist der Zugriff auf die Systemeinstellungen des<br />

Programms und von Windows möglich.<br />

Glossar<br />

Menü Extras<br />

Über das Menü Extras werden der Windows-Texteditor und<br />

der Windows-Rechner erreicht und eingeblendet.<br />

Menü Fenster<br />

Dies Menü dient dazu, geöffnete Fenster zu verwalten.<br />

Menü ?<br />

Hinter dem Fragezeichenmenü verbergen sich eine ganze<br />

Reihe von nicht unwesentlichen Informationen. So findet<br />

sich unter Hilfe nicht nur eine Stichwort bezogene Hilfefunktion<br />

sondern das komplette Bedienhandbuch zu WISO<br />

Buchhaltung.<br />

269


WISO Buchhaltung 2010<br />

270<br />

Unter Einstiegshilfen und Weiterbildung finden Sie Aufzeichnungen<br />

von Arbeitsvorgängen (Workflows). Schauen<br />

Sie sich diese Videos an, bevor Sie die jeweiligen Arbeitsschritte<br />

selbst (erstmalig) durchführen.<br />

Weitere Informationen zeigen Neuerungen und LiesMich-<br />

Dateien an.<br />

Assistenten anzeigen holt den Assistenten hervor, der sich<br />

über das Arbeitsfenster legt und Ihre Fragen beantwortet<br />

(so gut er kann). Bereichshilfe anzeigen blendet am rechten<br />

Rand ein Hilfefenster ein.<br />

Links zur Online-Hilfe und zu Online-Foren bekommen Sie<br />

hier ebenfalls – Internetverbindung vorausgesetzt.<br />

Die weiteren Einträge betreffen Supportfunktionen. Sie<br />

können hier das Supportteam an Ihren Computer lassen<br />

(Fernwartung Supportteam) oder einfach ein Update<br />

durchführen (u.a.).


Anhang<br />

In diesem Handbuch wurden für die Beispiele Konten aus<br />

dem SKR 04 genutzt (in einer sehr verkürzten Form). In<br />

diesem Anhang wird eine umfangreiche Fassung des SKR<br />

04 wiedergegeben. Neben den Konten werden die Bilanz-<br />

Anhang<br />

Posten angegeben. Hier können Sie also nachschlagen,<br />

wenn Sie bei der Anpassung der Konten nicht sicher sind,<br />

wie die Bilanzzuordnung vorzunehmen ist.<br />

DATEV-Kontenrahmen nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz –<br />

SKR 04 (gekürzt)<br />

Kontenklasse: 0 – Anlagevermögenskonten<br />

Bilanzposten Konten<br />

Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0001 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital,<br />

nicht eingefordert (Aktivausweis)<br />

0040 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital,<br />

eingefordert (Aktivausweis)<br />

Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung<br />

des Geschäftsbetriebs<br />

0095 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung<br />

des Geschäftsbetriebs<br />

271


WISO Buchhaltung 2010<br />

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche<br />

Rechte und werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und<br />

Werten<br />

272<br />

Anlagevermögen<br />

0100 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche<br />

Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten<br />

und Werten<br />

0110 Konzessionen<br />

0120 Gewerbliche Schutzrechte<br />

0130 Ähnliche Rechte und Werte<br />

0135 EDV-Software<br />

0140 Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen<br />

Rechten und Werten<br />

Geschäfts- oder Firmenwert 0150 Geschäfts- oder Firmenwert<br />

0160 Verschmelzungsmehrwert<br />

Geleistete Anzahlungen 0170 Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

0179 Anzahlungen auf Geschäfts oder Firmenwert<br />

Sachanlagen<br />

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten<br />

einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken<br />

0200 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten<br />

einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken<br />

0210 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne<br />

Bauten<br />

0215 Unbebaute Grundstücke


Anhang<br />

0220 Grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht, Dauerwohnrecht)<br />

0225 Grundstücke mit Substanzverzehr<br />

0229 Grundstücksanteil des häuslichen Arbeitszimmers)<br />

0230 Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen<br />

Rechten<br />

0235 Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke<br />

0240 Geschäftsbauten<br />

0250 Fabrikbauten<br />

0260 Andere Bauten<br />

0270 Garagen<br />

0280 Außenanlagen für Geschäfts-, Fabrik- und andere<br />

Bauten<br />

0285 Hof- und Wegebefestigungen<br />

0290 Einrichtungen für Geschäfts-, Fabrik- und andere<br />

Bauten<br />

0300 Wohnbauten<br />

0305 Garagen<br />

0310 Außenanlagen<br />

0315 Hof- und Wegebefestigungen<br />

0320 Einrichtungen für Wohnbauten<br />

0329 Gebäudeteil des häuslichen Arbeitszimmers)<br />

273


WISO Buchhaltung 2010<br />

274<br />

0330 Bauten auf fremden Grundstücken<br />

0340 Geschäftsbauten<br />

0350 Fabrikbauten<br />

0360 Wohnbauten<br />

0370 Andere Bauten<br />

0380 Garagen<br />

0390 Außenanlagen<br />

0395 Hof- und Wegebefestigungen<br />

0398 Einrichtungen für Geschäfts-, Fabrik-, Wohn- und<br />

andere Bauten<br />

Technische Anlagen und Maschinen 0400 Technische Anlagen und Maschinen<br />

0420 Technische Anlagen<br />

0440 Maschinen<br />

0460 Maschinengebundene Werkzeuge<br />

0470 Betriebsvorrichtungen<br />

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0500 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

0510 Andere Anlagen<br />

0520 Pkw<br />

0540 Lkw<br />

0560 Sonstige Transportmittel


0620 Werkzeuge<br />

0640 Ladeneinrichtung<br />

0650 Büroeinrichtung<br />

0660 Gerüst- und Schalungsmaterial<br />

0670 Geringwertige Wirtschaftsgüter)<br />

0675 Geringwertige Wirtschaftsgüter größer 150 bis<br />

1.000 Euro (Sammelposten)<br />

0680 Einbauten in fremde Grundstücke<br />

0690 sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0700 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau<br />

0705 Anzahlungen auf Grundstücke und grundstücksgleiche<br />

Rechte ohne Bauten<br />

0710 Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf<br />

eigenen Grundstücken<br />

0720 Anzahlungen auf Geschäfts-, Fabrik- und andere<br />

Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen<br />

Rechten<br />

0725 Wohnbauten im Bau<br />

0735 Anzahlungen auf Wohnbauten auf eigenen Grundstücken<br />

und grundstücksgleichen Rechten<br />

0740 Geschäfts-, Fabrik- und andere Bauten im Bau auf<br />

fremden Grundstücken<br />

Anhang<br />

275


WISO Buchhaltung 2010<br />

276<br />

0750 Anzahlungen auf Geschäfts-, Fabrik- und andere<br />

Bauten auf fremden Grundstücken<br />

0755 Wohnbauten im Bau<br />

0765 Anzahlungen auf Wohnbauten auf fremden Grundstücken<br />

0770 Technische Anlagen und Maschinen im Bau<br />

0780 Anzahlungen auf technische Anlagen und<br />

Maschinen<br />

0785 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

im Bau<br />

0795 Anzahlungen auf andere Anlagen, Betriebs- und<br />

Geschäftsausstattung<br />

Finanzanlagen<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen 0800 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

0809 anteile an herrschender oder mit Mehrheit beteiligter<br />

Gesellschaft<br />

Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0810 Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />

Beteiligungen 0820 Beteiligungen<br />

0829 Beteiligung einer <strong>GmbH</strong> & Co. KG an einer Komplementär<br />

<strong>GmbH</strong><br />

0830 Typisch stille Beteiligungen


Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht<br />

0840 Atypisch stille Beteiligungen<br />

0850 Andere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften<br />

0860 Andere Beteiligungen an Personengesellschaften<br />

0880 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein<br />

Beteiligungsverhältnis besteht<br />

Wertpapiere des Anlagevermögens 0900 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

0910 Wertpapiere mit Gewinnbeteiligungsansprüchen, die<br />

dem Teileinkünfteverfahren unterliegen<br />

0920 Festverzinsliche Wertpapiere<br />

Sonstige Ausleihungen 0930 Sonstige Ausleihungen<br />

0940 Darlehen<br />

0960 Ausleihungen an Gesellschafter<br />

0970 Ausleihungen an nahe stehende Personen<br />

Kontenklasse 1 - Umlaufvermögen<br />

Bilanzposten Konten<br />

Vorräte<br />

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1000 -39 roh-, HIlfs- und Betriebsstoffe (Bestand)<br />

Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 1040 -49 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />

(Bestand)<br />

Anhang<br />

277


WISO Buchhaltung 2010<br />

278<br />

Fertige Erzeugnisse und Waren 1100 -09 Fertige Erzeugnisse und Waren (Bestand)<br />

Geleistete Anzahlungen 1180 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte<br />

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1190 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (von Vorräten<br />

offen abgesetzt)<br />

Forderungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder sonstige<br />

Verbindlichkeiten<br />

1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

1235 Wechsel aus Lieferungen und Leistungen, bundesbankfähig<br />

1240 Zweifelhafte Forderungen<br />

1246 Einzelwertberichtigungen zu Forderungen mit einer<br />

Restlaufzeit bis zu 1 Jahr<br />

1247 Einzelwertberichtigungen zu Forderungen mit einer<br />

Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr<br />

1248 Pauschalwertberichtigung zu Forderungen mit einer<br />

Restlaufzeit bis zu 1 Jahr<br />

1249 Pauschalwertberichtigung zu Forderungen mit einer<br />

Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr<br />

1250 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen<br />

Gesellschafter


Forderungen gegen verbundene Unternehmen oder Verbindlichkeiten<br />

gegenüber verbundenen Unternehmen<br />

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht oder Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht<br />

Anhang<br />

1260 Forderungen gegen verbundene Unternehmen<br />

1270 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen<br />

verbundene Unternehmen<br />

1280 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein<br />

Beteiligungsverhältnis besteht<br />

1290 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen<br />

Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht<br />

Eingeforderte, noch ausstehende Kapitaleinlagen 1298 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapitel,<br />

eingefordert<br />

Eingeforderte Nachschüsse 1299 Eingeforderte Nachschüsse (Gegenkonto 2929)<br />

Sonstige Vermögensgegenstände oder sonstige Verbindlichkeiten<br />

1300 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

1370 Durchlaufende Posten<br />

1374 Fremdgeld<br />

1376 Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a Abs. 2<br />

UStG<br />

1377 Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 2 UStG<br />

1400 Abziehbare Vorsteuer<br />

1401 Abziehbare Vorsteuer 7 %<br />

1402 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem<br />

Erwerb<br />

279


WISO Buchhaltung 2010<br />

280<br />

1403 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem<br />

Erwerb 16 %<br />

1404 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem<br />

Erwerb 19 %<br />

1405 Abziehbare Vorsteuer 16 %<br />

1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %<br />

1407 Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 %<br />

1408 Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG<br />

1409 Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 16 %<br />

1420 Umsatzsteuerforderungen<br />

1433 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer<br />

1435 Steuerüberzahlungen<br />

1440 Steuererstattungsanspruch gegenüber anderen<br />

EG-Ländern<br />

1450 Körperschaftssteuerrückforderung<br />

1460 Geldtransit<br />

1490 Verrechnungskonto Ist-Versteuerung<br />

Wertpapiere<br />

Anteile an verbundenen Unternehmen 1500 Anteile an verbundenen Unternehmen (Umlaufvermögen)<br />

1504 Anteile an herrschender oder mit Mehrheit beteiligter<br />

Gesellschaft


Eigene Anteile 1505 Eigene Anteile<br />

Sonstige Wertpapiere 1510 Sonstige Wertpapiere<br />

1520 Finanzwechsel<br />

Kassenbestand, Bundesbankguthaben,<br />

Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks<br />

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei<br />

Kreditinstituten und Schecks oder Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Kreditinstituten<br />

1550 Schecks<br />

1600 Kasse<br />

1700 Postbank<br />

1780 LZB-Guthaben<br />

1790 Bundesbankguthaben<br />

1800 Bank<br />

1895 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />

Abgrenzungsposten<br />

Rechnungsabgrenzungsposten 1900 Aktive Rechnungsabgrenzung<br />

1940 Damnum/Disagio<br />

Anhang<br />

281


WISO Buchhaltung 2010<br />

Kontenklasse 2 - Umlaufvermögen<br />

Bilanzposten Konten<br />

Kapital<br />

282<br />

2000 – 2799 Eigenkapital- und Fremdkapitalkonten<br />

Einzelunternehmer<br />

Gezeichnetes Kapital<br />

Gezeichnetes Kapital 2900 Gezeichnetes Kapitel<br />

Kapitalrücklage 2920 Kapitalrücklage<br />

Gewinnrücklagen<br />

Gesetzliche Rücklage 2930 Gesetzliche Rücklage<br />

Rücklage für eigene Anteile 2940 Rücklage für eigene Anteile<br />

Satzungsmäßige Rücklagen 2950 Satzungsmäßige Rücklagen<br />

Andere Gewinnrücklagen 2960 Andere Gewinnrücklagen<br />

Gewinnvortrag oder Verlustvortrag 2970 Gewinnvortrag vor Verwendung<br />

2978 Verlustvortrag vor Verwendung<br />

2979 Vortrag auf neue Rechnung (Bilanz)<br />

Sonderposten mit Rücklageanteil 2980 Sonderposten mit Rücklageanteil steuerfreie Rücklagen<br />

2981 Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 6b EStG


Kontenklasse 3 - Fremdkapitalkonten<br />

Bilanzposten Konten<br />

Rückstellungen<br />

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />

Anhang<br />

2982 Sonderposten mit Rücklageanteil nach EStR R 6.68)<br />

2983 Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 6d EStG<br />

2999 Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen<br />

3000 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />

3010 Pensionsrückstellungen<br />

Steuerrückstellungen 3020 Steuerrückstellungen<br />

3030 Gewerbesteuerrückstellung<br />

3035 Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG1)<br />

3040 Körperschaftsteuerrückstellung<br />

3060 Rückstellungen für latente Steuern<br />

Sonstige Rückstellungen 3070 Sonstige Rückstellungen<br />

3074 Rückstellungen für Personalkosten<br />

3075 Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für<br />

Instandhaltung, Nachholung in den ersten drei Monaten<br />

283


WISO Buchhaltung 2010<br />

284<br />

3080 Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen<br />

für Instandhaltung, Nachholung innerhalb des 4. bis 12.<br />

Monats<br />

3085 Rückstellungen für Abraumund Abfallbeseitigung<br />

3090 Rückstellungen für Gewährleistungen (Gegenkonto<br />

6790)<br />

3092 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden<br />

Geschäften<br />

3095 Rückstellungen für Abschluss und Prüfungskosten<br />

3096 Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten<br />

3098 Aufwandsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 2 HGB<br />

3099 Rückstellungen für Umweltschutz<br />

Verbindlichkeiten<br />

Anleihen 3100 Anleihen, nicht konvertibel<br />

3120 Anleihen, konvertibel<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder<br />

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei<br />

Kreditinstituten und Schecks<br />

3150 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />

3180 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus<br />

Teilzahlungsverträgen<br />

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3250 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen<br />

3260 Erhaltene Anzahlungen 7 % USt


Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder<br />

sonstige Vermögensgegenstände<br />

Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel<br />

und aus der Ausstellung eigener Wechsel<br />

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen<br />

oder Forderungen gegen verbundene Unternehmen<br />

3270 Erhaltene Anzahlungen 16 % USt<br />

3271 Erhaltene Anzahlungen 15 % USt<br />

3272 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt<br />

(Verbindlichkeiten)<br />

3280 Erhaltene Anzahlungen – Restlaufzeit bis 1 Jahr<br />

3284 – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre<br />

3285 – Restlaufzeit größer 5 Jahre<br />

3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

3334 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

für Investitionen für § 4/3 EStG<br />

3340 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

gegenüber Gesellschaften<br />

3350 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener<br />

Wechsel und aus der Ausstellung eigener Wechsel<br />

3400 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen<br />

3420 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

gegenüber verbundenen Unternehmen<br />

3450 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit<br />

denen ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />

Sonstige Verbindlichkeiten 3500 Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Anhang<br />

285


WISO Buchhaltung 2010<br />

286<br />

3510 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften<br />

3700 Verbindlichkeiten asu Steuern und Abgaben<br />

3720 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt<br />

3725 Verbindlichkeiten für Einbehaltungen von Arbeitnehmern<br />

3726 Verbindlichkeiten an das Finanzamt aus abzuführendem<br />

Bauabzugsbetrag<br />

3730 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer<br />

3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit<br />

3760 Verbindlichkeiten aus Einbehaltungen (KapESt und<br />

SoIZ auf KapESt)<br />

3770 Verbindlichkeiten aus Vermögensbildung<br />

3790 Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto<br />

3796 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit<br />

(für §4/3 EStG)<br />

3800 Umsatzsteuer<br />

3801 Umsatzsteuer 7 %<br />

3802 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb<br />

3805 Umsatzsteuer 16 %<br />

3806 Umsatzsteuer 19 %<br />

3810 Umsatzsteuer nicht fällig


3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen<br />

3830 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11<br />

3835 Umsatzsteuer nach § 13b UStG<br />

3854 Steuerzahlungen an andere EG-Länder<br />

Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Rechnungsabgrenzungsposten 3900 Passive Rechnungsabgrenzung<br />

Kontenklasse 4 – Betriebliche Erträge<br />

Bilanzposten Konten<br />

Umsatzerlöse<br />

Umsatzerlöse 4000 Umsatzerlöse<br />

4100 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff. UStG<br />

4110 Sonstige steuerfreie Umsätze Inland<br />

4200 Erlöse<br />

4300 Erlöse 7 % USt<br />

4400 Erlöse 19 % USt<br />

4510 Erlöse Abfallverwertung<br />

4520 Erlöse Leergut<br />

4560 Provisionsumsätze<br />

Anhang<br />

287


WISO Buchhaltung 2010<br />

Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen<br />

Erzeugnissen oder Verminderung des Bestands an fertigen<br />

und unfertigen Erzeugnissen<br />

288<br />

4600 Unentgeltliche Wertabgaben<br />

4690 Nicht steuerbare Umsätze (Innenumsätze)<br />

4695 Umsatzsteuervergütungen<br />

4700 Erlösschmälerungen aus steuerfreien Umsätzen § 4<br />

Nr. 1a UStG<br />

4710 Erlösschmälerungen 7 % USt<br />

4720 Erlösschmälerungen 19 % USt<br />

4730 Gewährte Skonti<br />

4750 Gewährte Boni 7 % USt<br />

4760 Gewährte Boni 19 % USt<br />

4770 Gewährte Rabatte<br />

Erhöhung oder Verminderung des Bestands an<br />

fertigen und unfertigen Erzeugnissen<br />

4800 Bestandsveränderungen – fertige Erzeugnisse<br />

4810 Bestandsveränderungen – unfertige Erzeugnisse<br />

4815 Bestandsveränderungen – unfertige Leistungen<br />

Andere aktivierte Eigenleistungen<br />

Andere aktivierte Eigenleistungen 4820 Andere aktivierte Eigenleistungen<br />

Sonstige betriebliche Erträge<br />

Sonstige betriebliche Erträge 4830 sonstige betriebliche Erträge


Anhang<br />

4840 Erträge aus Kursdifferenzen<br />

4850 Erlöse aus Verkäufen Finanzanlagen (bei Buchgewinn)<br />

4860 Grundstückserträge<br />

4900 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des<br />

Anlagevermögens<br />

4910 Erträge aus Zuschreibungen des Sachanlagevermögens<br />

4920 Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung<br />

zu Forderungen<br />

4930 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen<br />

4940 Verrechnete sonstige Schabezüge (keine Waren)<br />

4960 Periodenfremde Erträge (soweit nicht außerordentlich)<br />

4970 Versicherungsentschädigungen<br />

4975 Investitionszuschüsse (steuerpflichtig)<br />

4980 Investitionszulagen (steuerfrei)<br />

4981 Steuerfreie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten<br />

mit Rücklageanteil<br />

4982 Sonstige steuerfrei Betriebseinnahmen<br />

289


WISO Buchhaltung 2010<br />

Kontenklasse 5 – Betriebliche Aufwendungen<br />

Bilanzposten Konten<br />

Material- und Stoffverbrauch<br />

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für<br />

bezogene Waren<br />

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für<br />

bezogene Waren<br />

290<br />

5000 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

und für bezogene Waren<br />

Materialaufwand<br />

5100 Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen<br />

5190 Energiestoffe (Fertigung)<br />

5200 Wareneingang<br />

5300 Wareneingan 7 % Vorsteuer<br />

5340 Wareneingang 16 % Vorsteuer<br />

5400 Wareneingang 19 % Vorsteuer<br />

5559 Steuerfreie Einfuhren<br />

5600 Nicht abziehbare Vorsteuer<br />

5700 Nachlässe<br />

5730 Erhaltene Skonti<br />

5769 Erhaltene Boni<br />

5770 Erhaltene Rabatte<br />

5800 Bezugsnebenkosten<br />

5820 Leergut


Anhang<br />

5840 Zölle und Einfuhrabgaben<br />

5860 Verrechnete Stoffkosten (Gegenkonto 5000-99)<br />

5880 Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe/Waren<br />

Aufwendungen für bezogene Leistungen<br />

Aufwendungen für bezogene Leistungen 5900 Fremdleistungen<br />

5910 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers<br />

7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer<br />

5920 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers<br />

19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer<br />

Kontenklasse 6 – Betriebliche Aufwendungen<br />

Bilanzposten Konten<br />

Personalaufwand<br />

Löhne und Gehälter 6000 Löhne und Gehälter<br />

6010 Löhne<br />

6020 Gehälter<br />

6024 Geschäftsführergehälter der <strong>GmbH</strong>-Gesellschafter<br />

6026 Tantiemen<br />

6027 Geschäftsführergehälter<br />

291


WISO Buchhaltung 2010<br />

Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung<br />

und für Unterstützung<br />

292<br />

G 6028 Vergütungen an angestellte Mitunternehmer § 15<br />

EStG<br />

6030 Aushilfslöhne<br />

6039 Pauschale Steuern und Abgaben für Sachzuwendungen<br />

und Dienstleistungen an Arbeitnehmer<br />

6040 Pauschale Steuer für Aushilfen<br />

6045 Bedienungsgelder<br />

6050 Ehegattengehalt<br />

6060 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig<br />

6069 Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge (z. B. Fahrtkostenzuschüsse)<br />

6070 Krankengeldzuschüsse<br />

6072 Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer<br />

6075 Zuschüsse der Agenturen für Arbeit (Haben)<br />

6080 Vermögenswirksame Leistungen<br />

6090 Fahrtkostenerstattung Wohnung/Arbeitsstätte<br />

6100 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung<br />

und für Unterstützung<br />

6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen<br />

6118 Gesetzliche soziale Aufwendungen für Mitunternehmer<br />

§ 15 EStG


Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf<br />

aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und<br />

Erweiterung des Geschäftsbetriebs<br />

Anhang<br />

6120 Beiträge zur Berufsgenossenschaft<br />

6130 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei<br />

6140 Aufwendungen für Altersversorgung<br />

6147 Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge (z. B. Direktversicherungen)<br />

6148 Aufwendungen für Altersversorgung für Mitunternehmer<br />

§ 15 EStG<br />

6150 Versorgungskassen<br />

6160 Aufwendungen für Unterstützung<br />

6170 Sonstige soziale Abgaben<br />

Abschreibungen<br />

6200 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände<br />

6205 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert<br />

6210 Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle<br />

Vermögensgegenstände<br />

6220 Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz<br />

und Gebäude)<br />

6221 Abschreibungen auf Gebäude<br />

6222 Abschreibungen auf Kfz<br />

293


WISO Buchhaltung 2010<br />

294<br />

6223 Abschreibungen auf Gebäudeteil des häuslichen<br />

Arbeitszimmers<br />

6230 Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen<br />

6231 Absetzung für außergewöhnliche technische und<br />

wirtschaftliche Abnutzung der Gebäude<br />

6232 Absetzung für außergewöhnliche technische und<br />

wirtschaftliche Abnutzung des Kfz<br />

6233 Absetzung für außergewöhnliche technische und<br />

wirtschaftliche Abnutzung sonstiger Wirtschaftsgüter<br />

6240 Abschreibungen auf Sachanlagen auf Grund steuerlicher<br />

Sondervorschriften<br />

6250 Kaufleasing<br />

6260 Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter<br />

6262 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

6264 Abschreibungen auf den Sammelposten geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter<br />

6266 Außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte,<br />

geringwertige Wirtschaftsgüter


Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens,<br />

soweit diese die in der Kapitalgesellschaft<br />

üblichen Abschreibungen überschreiten<br />

Anhang<br />

6268 Abschreibungen auf Aufwendungen für die Ingangsetzung<br />

und Erweiterung des Geschäftsbetriebs Abschreibungen<br />

auf immaterielle Vermögensgegenstände des<br />

Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte<br />

Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung<br />

des Geschäftsbetriebs<br />

6269 Abschreibungen auf Aufwendungen für die Währungsumstellung<br />

auf den Euro<br />

6270 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des<br />

Umlaufvermögens (soweit unüblich hoch)<br />

6272 Abschreibungen auf Umlaufvermögen, steuerrechtlich<br />

bedingt (soweit unüblich hoch)<br />

6275 Vorwegnahme künftiger Wertschwankungen im<br />

Umlaufvermögen (soweit unüblich hoch)<br />

6280 Forderungsverluste (soweit unüblich hoch)<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen 6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

6303 Fremdleistungen/ Fremdarbeiten<br />

6304 Sonstige Aufwendungen betrieblich und regelmäßig<br />

6305 Raumkosten<br />

6310 Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter)<br />

6314 Vergütungen an Mitunternehmer für die mietweise<br />

Überlassung ihrer Wirtschaftsgüter § 15 EStG<br />

295


WISO Buchhaltung 2010<br />

296<br />

6315 Pacht (unbewegliche Wirtschaftsgüter)<br />

6316 Leasing (unbewegliche Wirtschaftsgüter)<br />

6319 Vergütungen an Mitunternehmer für die pachtweise<br />

Überlassung ihrer Wirtschaftsgüter § 15 EStG<br />

6320 Heizung<br />

6325 Gas, Strom, Wasser<br />

6330 Reinigung<br />

6335 Instandhaltung betrieblicher Räume<br />

6340 Abgaben für betrieblich genutzten Grundbesitz<br />

6345 Sonstige Raumkosten<br />

6348 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer<br />

(abziehbarer Anteil)<br />

G 6349 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer<br />

(nicht abziehbarer Anteil)<br />

6350 Grundstücksaufwendungen, betrieblich<br />

6352 Grundstücksaufwendungen, sonstige neutrale<br />

6390 Zuwendungen, Spenden, steuerlich nicht abziehbar<br />

6391 Zuwendungen, Spenden für wissenschaftliche und<br />

kulturelle Zwecke<br />

6392 Zuwendungen, Spenden für mildtätige Zwecke<br />

6393 Zuwendungen, Spenden für kirchliche, religiöse und<br />

gemeinnützige Zwecke


Anhang<br />

6394 Zuwendungen, Spenden an politische Parteien<br />

6398 Zuwendungen, Spenden an Stiftungen für wissenschaftliche,<br />

mildtätige, kulturelle Zwecke<br />

6400 Versicherungen<br />

6405 Versicherungen für Gebäude<br />

6410 Netto-Prämie für Rückdeckung künftiger Versorgungsleistungen<br />

6420 Beiträge<br />

6430 Sonstige Abgaben<br />

6436 Steuerlich abzugsfähige Verspätungszuschläge und<br />

Zwangsgelder<br />

6437 Steuerlich nicht abzugsfähige Verspätungszuschläge<br />

und Zwangsgelder<br />

6440 Ausgleichsabgabe i. S. d. Schwerbehindertengesetzes<br />

6450 Reparaturen und Instandhaltung von Bauten<br />

6460 Reparaturen und Instandhaltung von technischen<br />

Anlagen und Maschinen<br />

6470 Reparaturen und Instandhaltung von Betriebs- und<br />

Geschäftsausstattung<br />

6485 Reparaturen und Instandhaltung von anderen<br />

Anlagen<br />

6490 Sonstige Reparaturen und Instandhaltung<br />

297


WISO Buchhaltung 2010<br />

298<br />

6495 Wartungskosten für Hard- und Software<br />

6498 Mietleasing (bewegliche Wirtschaftsgüter)<br />

6500 Fahrzeugkosten<br />

6520 Kfz-Versicherungen<br />

6530 Laufende Kfz-Betriebskosten<br />

6540 Kfz-Reparaturen<br />

6550 Garagenmiete<br />

6560 Leasingfahrzeugkosten<br />

6570 Sonstige Kfz-Kosten<br />

6580 Mautgebühren<br />

6590 Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen<br />

gehörende Kraftfahrzeuge<br />

6595 Fremdfahrzeugkosten<br />

6600 Werbekosten<br />

6610 Geschenke abzugsfähig<br />

6611 Zuwendungen an Dritte abzugsfähig<br />

6612 Pauschale Steuern und Abgaben für Geschenke und<br />

Zuwendungen abzugsfähig<br />

6620 Geschenke nicht abzugsfähig<br />

6621 Zuwendungen an Dritte nicht abzugsfähig<br />

6622 Pauschale Steuern und Abgaben für Geschenke und<br />

Zuwendungen nicht abzugsfähig


Anhang<br />

6625 Geschenke ausschließlich<br />

betrieblich genutzt<br />

6630 Repräsentationskosten<br />

6640 Bewirtungskosten<br />

6641 Sonstige eingeschränkt abziehbare Betriebsausgaben<br />

(abziehbarer Anteil)<br />

6642 Sonstige eingeschränkt abziehbare Betriebsausgaben<br />

(nicht abziehbarer Anteil)<br />

6643 Aufmerksamkeiten<br />

6644 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten<br />

6645 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben aus Werbeund<br />

Repräsentationskosten (nicht abziehbarer Anteil)<br />

6650 Reisekosten Arbeitnehmer<br />

6652 Reisekosten Arbeitnehmer (nicht abziehbarer Anteil)<br />

6660 Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand<br />

6663 Reisekosten Arbeitnehmer<br />

Fahrtkosten 6664 Reisekosten Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwand<br />

6668 Kilometergelderstattung Arbeitnehmer<br />

6670 Reisekosten Unternehmer<br />

6672 Reisekosten Unternehmer (nicht abziehbarer Anteil)<br />

6673 Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten<br />

299


WISO Buchhaltung 2010<br />

300<br />

6674 Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand<br />

6680 Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand<br />

6688 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte<br />

(abziehbarer Anteil)<br />

6689 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte<br />

(nicht abziehbarer Anteil)<br />

6690 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte<br />

(Haben)<br />

6700 Kosten der Warenabgabe<br />

6710 Verpackungsmaterial<br />

6740 Ausgangsfrachten<br />

6760 Transportversicherungen<br />

6770 Verkaufsprovisionen<br />

6780 Fremdarbeiten (Vertrieb)<br />

6790 Aufwand für Gewährleistung<br />

6800 Porto<br />

6805 Telefon<br />

6810 Telefax und Internetkosten<br />

6815 Bürobedarf<br />

6820 Zeitschriften, Bücher<br />

6821 Fortbildungskosten<br />

6822 Freiwillige Sozialleistungen


Anhang<br />

6825 Rechts- und Beratungskosten<br />

6827 Abschluss- und Prüfungskosten<br />

6830 Buchführungskosten<br />

6835 Mieten für Einrichtungen (bewegliche Wirtschaftsgüter)<br />

6837 Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung<br />

von Rechten (Lizenzen, Konzessionen)<br />

6840 Mietleasing (bewegliche Wirtschaftsgüter)<br />

6845 Werkzeuge und Kleingeräte<br />

6850 Sonstiger Betriebsbedarf<br />

6855 Nebenkosten des Geldverkehrs<br />

6856 Aufwendungen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />

§§ 3 Nr. 40, 3c EStG/§ 8b KStG (inländische Kap.Ges.)<br />

6857 Aufwendungen aus der Veräußerung von Anteilen<br />

an Kapitalgesellschaften §§ 3 Nr. 40, 3c EStG/§ 8b KStG<br />

(inländische Kap.Ges.)<br />

6859 Aufwendungen für Abraum- und Abfallbeseitigung<br />

6860 Nicht abziehbare Vorsteuer<br />

6880 Aufwendungen aus Kursdifferenzen<br />

6883 Aufwendungen aus Bewertung Finanzmittelfonds<br />

6884 Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen steuerfrei<br />

§ 4 Nr. 1a UStG (bei Buchverlust)<br />

301


WISO Buchhaltung 2010<br />

302<br />

6910 Abschreibungen auf Umlaufvermögen außer Vorräte<br />

und Wertpapieren des UV (übliche Höhe)<br />

6912 Abschreibungen auf Umlaufvermögen außer Vorräte<br />

und Wertpapieren des UV, steuerrechtlich bedingt (übliche<br />

Höhe)<br />

6915 Vorwegnahme künftiger Wertschwankungen im<br />

Umlaufvermögen außer Vorräte und Wertpapieren<br />

6916 Aufwendungen aus der Zuschreibung von steuerlich<br />

niedriger bewerteten Verbindlichkeiten<br />

6920 Einstellung in die Pauschalwertberichtigung zu<br />

Forderungen<br />

6923 Einstellung in die Einzelwertberichtigung zu<br />

Forderungen<br />

6925 Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

(steuerfreie Rücklagen)<br />

6930 Forderungsverluste (übliche Höhe)<br />

6960 Periodenfremde Aufwendungen soweit nicht außerordentlich<br />

6967 Sonstige Aufwendungen betriebsfremd und<br />

regelmäßig<br />

6969 Sonstige Aufwendungen unregelmäßig


Kalkulatorische Kosten<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen 6970 Kalkulatorischer Unternehmerlohn<br />

6972 Kalkulatorische Miete/Pacht<br />

6974 Kalkulatorische Zinsen<br />

6976 Kalkulatorische Abschreibungen<br />

6978 Kalkulatorische Wagnisse<br />

6979 Kalkulatorischer Lohn für unentgeltliche Mitarbeiter<br />

6980 Verrechneter kalkulatorischer Unternehmerlohn<br />

6982 Verrechnete kalkulatorische Miete/Pacht<br />

6984 Verrechnete kalkulatorische Zinsen<br />

6986 Verrechnete kalkulatorische Abschreibungen<br />

6988 Verrechnete kalkulatorische Wagnisse<br />

6989 Verrechneter kalkulatorischer Lohn für unentgeltliche<br />

Mitarbeiter<br />

Kontenklasse 7 – Weitere Erträge und Aufwendungen<br />

Bilanzposten Konten<br />

Erträge aus Beteiligungen<br />

Erträge aus Beteiligungen 7000 Erträge aus Beteiligungen<br />

7009 Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen<br />

Anhang<br />

303


WISO Buchhaltung 2010<br />

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des<br />

Finanzanlagevermögens<br />

304<br />

Erträge aus anderen Wertpapieren und<br />

Ausleihungen des Finanzanlagevermögens<br />

7010 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen<br />

des Finanzanlagevermögens<br />

7019 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen<br />

des Finanzanlagevermögens aus verbundenen<br />

Unternehmen<br />

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7100 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />

7109 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen<br />

Unternehmen<br />

7110 Sonstige Zinserträge<br />

7115 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen<br />

des Umlaufvermögens<br />

7119 Sonstige Zinserträge aus verbundenen Unternehmen<br />

7120 Zinsähnliche Erträge<br />

7128 Zinsertrag aus vorzeitiger Rückzahlung des Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrags<br />

§ 38 KStG1)<br />

7129 Zinsähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen<br />

7130 Diskonterträge<br />

Erträge aus Verlustübernahme 7190 Erträge aus Verlustübernahme


Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere<br />

des Umlaufvermögens<br />

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf<br />

Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

Anhang<br />

7200 Abschreibungen auf Finanzanlagen<br />

7210 Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

7250 Abschreibungen auf Finanzanlagen auf Grund steuerlicher<br />

Sondervorschriften<br />

7260 Vorwegnahme künftiger Wertschwankungen bei<br />

Wertpapieren des Umlaufvermögens<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7300 Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

7303 Steuerlich abzugsfähige, andere Nebenleistungen zu<br />

Steuern<br />

7304 Steuerlich nicht abzugsfähige, andere Nebenleistungen<br />

zu Steuern<br />

7305 Zinsaufwendungen § 233a AO betriebliche Steuern<br />

G K 7306 Zinsaufwendungen §§ 233a bis 237 AO Personensteuern<br />

7307 Zinsen aus Abzinsung des Körperschaftsteuer- Erhöhungsbetrags<br />

§ 38 KStG<br />

7309 Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene<br />

Unternehmen<br />

305


WISO Buchhaltung 2010<br />

306<br />

7310 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten<br />

7320 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten<br />

7330 Zinsähnliche Aufwendungen<br />

7340 Diskontaufwendungen<br />

Aufwendungen aus Verlustübernahme 7390 Aufwendungen aus Verlustübernahme<br />

Außerordentliche Erträge<br />

Außerordentliche Erträge 7400 Außerordentliche Erträge<br />

7401 Außerordentliche Erträge finanzwirksam<br />

7450 Außerordentliche Erträgen nicht finanzwirksam<br />

Außerordentliche Aufwendungen<br />

Außerordentliche Aufwendungen 7500 Außerordentliche Aufwendungen<br />

7501 Außerordentliche Aufwendungen finanzwirksam<br />

7550 Außerordentliche Aufwendungen nicht finanzwirksam<br />

Steuern vom Einkommen und Ertrag<br />

Steuern vom Einkommen und Ertrag 7600 Körperschaftsteuer<br />

7603 Körperschaftsteuer für Vorjahre<br />

7604 Körperschaftsteuererstattungen für Vorjahre<br />

7605 Körperschaftsteuererstattung für Vorjahre nach §<br />

37 KStG


Anhang<br />

K 7606 Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrag § 38 Abs. 5<br />

KStG1)<br />

K 7607 Solidaritätszuschlagerstattungen für Vorjahre<br />

K 7608 Solidaritätszuschlag<br />

K 7609 Solidaritätszuschlag für Vorjahre<br />

G K 7610 Gewerbesteuer<br />

G K 7630 Kapitalertragsteuer 25 %<br />

G K 7632 Kapitalertragsteuer 20 %<br />

G K 7633 Anrechenbarer Solidaritätszuschlag<br />

auf Kapitalertragsteuer 25 %<br />

7634 Anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf Kapitalertragsteuer<br />

20 %<br />

7635 Zinsabschlagsteuer<br />

7638 Anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf Zinsabschlagsteuer<br />

7639 Anzurechnende ausländische Quellensteuer<br />

7640 Gewerbesteuernachzahlungen Vorjahre<br />

7641 Gewerbesteuernachzahlungen und Gewerbesteuererstattungen<br />

für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG1)<br />

7642 Gewerbesteuererstattungen Vorjahre<br />

307


WISO Buchhaltung 2010<br />

308<br />

Sonstige Steuern<br />

Sonstige Steuern 7650 Sonstige Steuern<br />

7675 Verbrauchsteuer<br />

7678 Ökosteuer<br />

7680 Grundsteuer<br />

7685 Kfz-Steuer<br />

7690 Steuernachzahlungen Vorjahre für sonstige Steuern<br />

7692 Steuererstattungen Vorjahre für sonstige Steuern<br />

7700 Gewinnvortrag nach Verwendung<br />

7720 Verlustvortrag nach Verwendung<br />

7730 Entnahmen aus der Kapitalrücklage<br />

Kontenklasse 9 – Vortrags-, Kapital- und Statistische Konten<br />

Bilanzposten Konten<br />

Vortragskonten<br />

9000 – 9007 Saldenvorträge Sachkonten<br />

9008 Saldenvorträge Debitoren<br />

9009 Saldenvorträge Kreditoren


9078 Offene Posten aus 2008<br />

9090 Summenvortragskonto<br />

Statistische Konten für Betriebswirtschaftliche<br />

Auswertungen (BWA)<br />

9101 Verkaufstage<br />

9102 Anzahl der Barkunden<br />

9103 Beschäftige Personen<br />

9105 Verkaufskräfte<br />

9106 Geschäftsraum m2<br />

9107 Verkaufsraum m2<br />

9116 Anzahl Rechnungen<br />

9117 Anzahl Kreditkunden monatlich<br />

9120 Erweiterungsinvestitionen<br />

Statistische Konten für den Kennziffernteil der<br />

Bilanz<br />

9200 Beschäftigte Personen<br />

9209 Gegenkonto zu 9200<br />

9210 Produktive Löhne<br />

Passive Rechnungsabgrenzung<br />

9230 Baukostenzuschüsse<br />

9232 Investitionszulagen<br />

Anhang<br />

309


WISO Buchhaltung 2010<br />

310<br />

9240 Investitionsverbindlichkeiten bei den Leistungsverbindlichkeiten<br />

9245 Forderungen aus Sachanlagenverkäufen bei sonstigen<br />

Vermögensgegenständen<br />

9246 Forderungen aus Verkäufen immaterieller Vermögensgegenstände<br />

bei sonstigen Vermögensgegenständen<br />

9247 Forderungen aus Verkäufen von Finanzanlagen bei<br />

sonstigen Vermögensgegenständen<br />

Aufgliederung der Rückstellungen<br />

9260 Kurzfristige Rückstellungen<br />

9262 Mittelfristige Rückstellungen<br />

9264 Langfristige Rückstellungen, außer Pensionen


Stichwortverzeichnis<br />

A<br />

Abbuchung ................................................................. 190<br />

Abgabenordnung .......................................................... 44<br />

Abgrenzungen .................................................... 224, 231<br />

Abrechnungssystem ..................................................... 17<br />

Absatzleistungen ......................................................... 201<br />

Abschluss .................................................................... 240<br />

Abschlussbuchung ..................................................... 182<br />

Abschlussbuchungen ................................................. 136<br />

Abschlusstechnik ........................................................ 108<br />

Abschreibung, degressive .................................. 226, 228<br />

Abschreibungen ......................................... 200, 224, 227<br />

Abschreibung, lineare ......................................... 226, 228<br />

Abschreibung, progressive ......................................... 228<br />

Abschreibungsarten .................................................... 229<br />

ADV-Verfahren ............................................................... 71<br />

AfA ............................................................................... 225<br />

AfA-Tabellen ................................................................ 226<br />

AktG............................................................................. 240<br />

Aktiva ............................................................................. 53<br />

Aktivkonten .............................................................. 78, 98<br />

Aktiv-Passiv-Mehrung ................................................. 113<br />

Aktiv-Passiv-Minderung .............................................. 113<br />

Stichwortverzeichnis<br />

Aktivseite ....................................................................... 56<br />

Aktivtausch .................................................................. 113<br />

Anlagenbuchführung .................................................. 216<br />

Anlagevermögen ........................................... 53, 212, 224<br />

Anschaffungskosten ........................................... 129, 181<br />

Anschaffungsnebenkosten ......................................... 182<br />

Ansparabschreibung .................................................. 226<br />

Apple ............................................................................. 17<br />

Arbeitskosten .............................................................. 200<br />

Aufbewahrungsfrist ....................................................... 60<br />

Auftragsbearbeitung ..................................................... 17<br />

Aufwandsteuern .......................................................... 177<br />

Auswertungen ............................................................... 70<br />

B<br />

Belegablage .................................................................. 69<br />

Belegart ......................................................................... 69<br />

Belege ..................................................................... 68, 72<br />

Belegnummer................................................................ 69<br />

Benutzer .......................................................................... 9<br />

Bestandsveränderungen ............................................ 208<br />

Betriebsausgaben ............................................... 212, 215<br />

Betriebseinnahme ....................................................... 216<br />

Betriebseinnahmen ............................................. 212, 215<br />

Betriebserfolg ................................................................ 35<br />

Betriebsergebnis ......................................................... 201<br />

311


WISO Buchhaltung 2010<br />

Betriebsstatistik ............................................................. 34<br />

Betriebsvermögensvergleich ................................ 31, 213<br />

Bewertung ........................................................... 128, 224<br />

Bewertungen ............................................................... 236<br />

Bewertungsgrundsätze ................................................. 57<br />

Bewertungsmethoden................................................. 236<br />

Bewertungsvorschriften .............................................. 236<br />

Bilanz .................................................. 30, 31, 52, 77, 236<br />

Bilanz, Gliederung ......................................................... 53<br />

Bilanzgliederung, vereinfachte ..................................... 56<br />

Bilanzklarheit ................................................................. 56<br />

Bilanzkontinuität ............................................................ 56<br />

Bilanzwahrheit ............................................................... 56<br />

Bilanzzusammenhang .................................................. 99<br />

Boni ............................................................................. 186<br />

Buchen .......................................................................... 68<br />

Buchführung ............................................................... 212<br />

Buchführung, doppelte ................................... 31, 40, 120<br />

Buchführungshelfer.... 100, 104, 133, 138, 143, 183, 185<br />

Buchführungspflicht ...................................................... 26<br />

Buchhalter ..................................................................... 23<br />

Buchhaltung .................................................................. 23<br />

Buchung .................................................................. 69, 73<br />

Buchungserfassung .................................................... 133<br />

Buchungskreislauf ...................................................... 111<br />

Buchungsperiode ......................................................... 98<br />

312<br />

Buchungsperioden ..................................................... 243<br />

Buchungsprotokoll ...................................................... 106<br />

Buchungssatz ............................................................... 77<br />

Buchungsstapel .......................................................... 106<br />

Buchungstechnik ........................................................ 126<br />

Buchungsvermerk ......................................................... 69<br />

Budget ........................................................................... 83<br />

C<br />

Controlling ..................................................................... 35<br />

D<br />

Datensicherung ............................................................. 73<br />

Datenträger ................................................................... 62<br />

DATEV ........................................................... 79, 196, 241<br />

Dauerbuchungen ........................................................ 135<br />

Dauerfristverlängerung ............................................... 156<br />

Dialogbuchung ............................................................. 74<br />

Diskont ................................................................ 192, 193<br />

Diskontsatz .................................................................. 193<br />

E<br />

EAN-Strichcode............................................................. 46<br />

EDV ............................................................................... 70<br />

Eigenbeleg .............................................................. 68, 69<br />

Eigenkapital ............................................................ 48, 54


Eigenkapitalkonto ....................................................... 240<br />

Eigenleistungen .......................................................... 201<br />

Einfuhrumsatzsteuer ................................................... 153<br />

Einkommenssteuern ................................................... 177<br />

Einkommensteuergesetz ............................................ 212<br />

Einkreissystem ............................................................ 202<br />

Einnahme-Überschussrechnung .................. 32, 212, 216<br />

Einstandspreis ............................................................ 129<br />

Einzelhandel ................................................................ 198<br />

Einzugsermächtigung ................................................. 189<br />

ELSTERBasis .............................................................. 166<br />

Elsterformular .............................................................. 159<br />

Elster-Modul ................................................................ 162<br />

ELSTERonline ..................................................... 164, 169<br />

ELSTERPlus ................................................................ 166<br />

ELSTERSpezial ........................................................... 166<br />

Erfolgskonto ................................................................ 114<br />

Eröffnungsbilanz ...................................... 52, 57, 98, 221<br />

Eröffnungsbilanzkonto .................................................. 99<br />

Ersatzbeleg ................................................................... 68<br />

EStG ............................................................................ 212<br />

F<br />

FAQs .............................................................................. 15<br />

Finanzbuchhaltung ................................................. 34, 36<br />

Finanzwechsel ............................................................ 195<br />

Stichwortverzeichnis<br />

Forderungen ................................................................. 39<br />

Forderungen, sonstige ........................................ 232, 233<br />

G<br />

Gegenkonto ................................................................ 100<br />

Gehalt .......................................................................... 140<br />

Gemeinschaftsgebiet .................................................. 152<br />

Gesamtkostenverfahren ...................................... 201, 202<br />

Geschäftsvorfall .......................................................... 114<br />

Geschäftsvorfälle .............................................. 29, 32, 37<br />

Gewinn ................................................. 49, 116, 237, 239<br />

Gewinnermittlung ........................................................ 212<br />

Gewinnermittlung, vereinfacht ...................................... 27<br />

Gewinn- und Verlustrechnung ......... 30, 31, 83, 114, 227<br />

Gewinnverteilung ........................................................ 238<br />

Gewinnverwendung .................................................... 224<br />

GoB ................................................................... 30, 71, 72<br />

GoS ............................................................................... 70<br />

Grundbuch .................................................................... 37<br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.......... 29, 30<br />

Gutschriften ................................................................. 185<br />

GWG ............................................................................ 229<br />

H<br />

Haben .......................................................................... 100<br />

HABEN .......................................................................... 77<br />

313


WISO Buchhaltung 2010<br />

Haben-Buchung .......................................................... 103<br />

Handelsgesetzbuch ................................................ 26, 29<br />

Handelsgewerbe ........................................................... 27<br />

Handelsrecht ................................................................. 26<br />

Handelsregister ............................................................. 27<br />

Hauptbuch .................................................................... 37<br />

Herstellungskosten ............................ 129, 181, 209, 212<br />

HGB ............................................................................. 236<br />

Höchstwertprinzip ....................................................... 237<br />

I<br />

IKR ............................................................................... 201<br />

Indossament ............................................................... 193<br />

Industriebetrieb ................................................... 200, 207<br />

Installation ....................................................................... 9<br />

Installationsassistent ....................................................... 9<br />

Installieren ....................................................................... 9<br />

Inventar ......................................................................... 44<br />

Inventur .................................................... 44, 45, 48, 236<br />

Inventurverfahren .......................................................... 46<br />

Inventur, verlegte ........................................................... 46<br />

Istkaufmann ................................................................... 26<br />

J<br />

Jahresabschluss ...................................... 30, 31, 57, 236<br />

Journal .................................................................... 37, 77<br />

314<br />

K<br />

Kalkulation ..................................................... 35, 127, 129<br />

Kannkaufmann .............................................................. 26<br />

Kapitalgesellschaften, kleine ........................................ 56<br />

Kapitalkonto ................................................................ 114<br />

Kassenbuch .......................................................... 32, 216<br />

Kaufmann ........................................... 25, 26, 44, 61, 127<br />

Kfz-Steuer .................................................................... 232<br />

Kleinunternehmer ........................................................ 154<br />

Konten ........................................................................... 77<br />

Kontenklassen ............................................................... 84<br />

Kontenplan .......................................................... 121, 124<br />

Kontenrahmen........................................ 94, 99, 126, 201<br />

Konto ............................................................................. 40<br />

Kontoauszug ................................................................. 77<br />

Kontokorrent ................................................................. 42<br />

Kostenart ..................................................................... 202<br />

Kostenarten ................................................................. 200<br />

Kostenbegriff ............................................................... 200<br />

Kosten, sonstige ......................................................... 200<br />

Kostenstelle ................................................................. 202<br />

Kostenstellenrechnung ............................................... 203<br />

Kostenträgerrechnung ................................................ 129<br />

Kosten- und Leistungsrechnung .......................... 34, 200


L<br />

Lagerbestand .............................................................. 207<br />

Lagerbuchhaltung ......................................................... 39<br />

Lagerleistungen .......................................................... 201<br />

Laufwerk .......................................................................... 9<br />

Leistungsabschreibung ............................. 226, 228, 229<br />

Lieferung ..................................................................... 155<br />

Linux .............................................................................. 16<br />

Lizenzvertrag ................................................................... 9<br />

Lohn ............................................................................ 140<br />

Lohn- und Gehaltsabrechnung ................................... 143<br />

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung .................................... 39<br />

M<br />

Mac OS X ...................................................................... 17<br />

Mandanten .................................................................. 111<br />

Mehrwertsteuer ........................................................... 149<br />

Mehrwertsteuersätze ................................................... 149<br />

Monatsabschluss ........................................................ 106<br />

N<br />

Nebenbücher ................................................................ 39<br />

Nebenkosten ............................................................... 183<br />

Nichtkaufmann .............................................................. 27<br />

Niederstwertprinzip ..................................................... 237<br />

Stichwortverzeichnis<br />

O<br />

Offene-Posten-Buchhaltung ......................................... 39<br />

P<br />

Pacioli, Luca .................................................................. 24<br />

Parameter .................................................................... 124<br />

Passiva .......................................................................... 53<br />

Passivierungspflicht .................................................... 234<br />

Passivierungswahlrecht .............................................. 234<br />

Passivkonten ........................................................... 78, 98<br />

Passivseite..................................................................... 56<br />

Passivtausch ............................................................... 113<br />

PC-Notdienste ............................................................... 15<br />

Periodenabschlüsse ................................................... 243<br />

Personal ...................................................................... 143<br />

Personensteuern ................................................. 177, 178<br />

Planungsrechnung ........................................................ 34<br />

Poolabschreibung ....................................................... 230<br />

Posten, durchlaufende ................................................ 212<br />

Preisauszeichnungsverordnung ................................. 171<br />

Privateinlagen.............................................................. 197<br />

Privatkonto ......................................... 180, 196, 198, 238<br />

Prolongation ................................................................ 195<br />

Q<br />

Quittungen .................................................................... 67<br />

315


WISO Buchhaltung 2010<br />

R<br />

Rabattbuchung ........................................................... 186<br />

Rechnungsabgrenzung .............................................. 232<br />

Rechnungsabgrenzungsposten ............................. 54, 55<br />

Rechnungswesen ......................................................... 25<br />

Rechnungswesen, betriebliches ................................... 34<br />

Rücklagen ................................................................... 240<br />

Rücklastschrift ............................................................. 188<br />

Rückstellungen ............................................. 55, 224, 234<br />

S<br />

Sachanlagen ............................................................... 225<br />

Saldovorträge ................................................................ 99<br />

Sammelkonten ............................................................ 133<br />

Sammelposten ............................................................ 230<br />

Schlussbilanz .................................................. 57, 99, 224<br />

Schnellstartleiste ............................................................. 9<br />

Schulden ....................................................................... 48<br />

Skonti .......................................................................... 185<br />

Skonto ......................................................................... 137<br />

SKR 04 .................................................................. 83, 120<br />

Sofortabschreibung .................................................... 226<br />

Soll .............................................................................. 100<br />

SOLL ............................................................................. 77<br />

Sondervorauszahlung ................................................. 156<br />

Speicherbuchführung ....................................... 71, 72, 73<br />

316<br />

Speicherplatz .................................................................. 9<br />

StADÜV ....................................................................... 162<br />

Stapelbuchung .............................................................. 74<br />

Steuer .......................................................................... 147<br />

Steuerbefreiung .......................................................... 154<br />

Steuererklärung .......................................................... 178<br />

Steuersätze ................................................................. 171<br />

Steuerschuld ............................................................... 235<br />

Stichprobeninventur ...................................................... 45<br />

Stoffkosten .................................................................. 200<br />

Systemvoraussetzungen ................................................ 9<br />

T<br />

Transportkosten .......................................................... 181<br />

U<br />

u .................................................................................. 130<br />

Überschussrechnung ........................................... 27, 213<br />

Umlaufvermögen........................................................... 54<br />

Umsatzkostenverfahren ...................................... 201, 202<br />

Umsatzsteuer ............................................. 147, 149, 216<br />

Umsatzsteuerbuchungen ........................................... 172<br />

Umsatzsteuerschuld ................................................... 149<br />

Umsatzsteuervoranmeldung.............. 156, 159, 161, 163<br />

Unternehmensführung .................................................. 23<br />

Unternehmenssteuern ................................................ 148


Unternehmenssteuerreform ................................ 226, 229<br />

UStDV .................................................................. 151, 156<br />

UStG ............................................................................ 151<br />

V<br />

Verbindlichkeiten ..................................................... 39, 55<br />

Verbindlichkeiten, sonstige ........................ 174, 232, 235<br />

Verbrauchssteuer ........................................................ 150<br />

Verknüpfung .................................................................... 9<br />

Vermögen ...................................................................... 48<br />

Vermögenssteuer ........................................................ 177<br />

Vermögensverhältnisse ................................................. 34<br />

Verrechnungsverbot ...................................................... 30<br />

Virtualisierungssoftware ................................................ 16<br />

Vorsteuerkonto ............................................................ 172<br />

W<br />

Warenbestand ............................................................. 130<br />

Warenbestandskorrekturen ........................................ 127<br />

Warenbestandsmehrung ............................................ 135<br />

Warenbuchungen ....................................................... 131<br />

Wareneingangskonto .................................................. 135<br />

Wareneinkauf .............................................................. 184<br />

Wareneinkäufe ............................................................ 130<br />

Warenkonten ....................................................... 180, 181<br />

Warenverkauf .............................................................. 137<br />

Stichwortverzeichnis<br />

Warenverkaufsnebenkosten ....................................... 184<br />

Warenverkehr .............................................................. 126<br />

Warenwechsel ............................................................. 195<br />

Warenwirtschaftssystem ............................................... 17<br />

Wechsel ............................................................... 190, 192<br />

Wechselbuch ................................................................ 39<br />

Wechselprotest ........................................................... 195<br />

Wechselverbindlichkeiten ........................................... 192<br />

Wertminderung ................................................... 226, 227<br />

Windows ........................................................................ 17<br />

Z<br />

Zahllast ........................................................................ 174<br />

Zahlungsverkehr ................................................. 180, 187<br />

Zahlungsvorgänge ...................................................... 140<br />

Zielordner ........................................................................ 9<br />

Zuse, Konrad ................................................................. 11<br />

Zweikreissystem .......................................................... 202<br />

317


WISO Buchhaltung 2010<br />

318


Stichwortverzeichnis<br />

319


WISO Buchhaltung 2010<br />

320

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