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Zusatzstoffe Teil 1 Gastronomie - Rhein-Lahn-Info

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1<br />

Kreisverwaltung <strong>Rhein</strong>- <strong>Lahn</strong> Lebensmittelkontrolleure<br />

Abteilung 8 Tel.: 02603 972 443 Frau Schulz<br />

Insel Silberau 02603 972 408 Herr Lewentz<br />

56130 Bad Ems 02603 972 143 Herr Karbach<br />

Stand Juli 2009<br />

Merkblatt zur Kenntlichmachung von <strong>Zusatzstoffe</strong>n bei der Abgabe von<br />

Lebensmitteln<br />

Die Kennzeichnungspflichten ergeben sich aus der Verordnung über die Zulassung von <strong>Zusatzstoffe</strong>n<br />

zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-<br />

Zulassungsverordnung– ZZulV, BGBl. <strong>Teil</strong> I Nr.8, S. 230 vom 05.02.1998 i.d.z.Z. gültigen<br />

Fassung) und weiteren Produktverordnungen.<br />

Für einige Unternehmen sind zwei Varianten zur Kenntlichmachung der <strong>Zusatzstoffe</strong> möglich.<br />

Die Angaben sind gut sichtbar, leicht lesbar und unverwischbar anzugeben.<br />

Bei der einfachen ersten Variante müssen wenige <strong>Zusatzstoffe</strong> direkt an der Ware<br />

gekennzeichnet werden.<br />

Bei der zweiten Variante müssen alle verwendeten <strong>Zusatzstoffe</strong> mit der Verkehrsbezeichnung<br />

in einem Aushang im Kundenraum oder einer schriftlichen Aufzeichnung<br />

ausgelegt werden. Auf diesen Aushang bzw. die schriftlichen Aufzeichnung<br />

muss bei dem Lebensmittel oder einem Aushang im Verkaufsraum hingewiesen<br />

werden.<br />

Die kleine Kennzeichnung ist anwendbar bei:<br />

• der Abgabe loser Ware z.B. an der Fleisch-/ Wursttheke, am Käsestand<br />

oder im Backshop usw.<br />

• bei der Abgabe von Lebensmitteln in Umhüllungen oder Fertigpackungen<br />

nach § 1 Abs. 2 Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (in der Verkaufsstätte<br />

zur alsbaldigen Abgabe hergestellt und dort, jedoch nicht zur<br />

Selbstbedienung, abgegeben)<br />

• im Versandhandel auf den Angebotslisten<br />

• bei der Abgabe von Lebensmitteln in Gaststätten und Imbisseinrichtungen<br />

auf Speise- und Getränkekarten<br />

• bei der Abgabe von Lebensmitteln in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung<br />

auf den Speisekarten oder Preisverzeichnissen oder, soweit<br />

solche nicht ausgelegt werden, in einem sonstigen Aushang oder einer<br />

schriftlichen Mitteilung<br />

In Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung dürfen die Angaben<br />

in Fußnoten angebracht werden, wenn bei der Verkehrsbezeichnung auf<br />

diese verwiesen wird.<br />

In Gaststätten besteht keine Möglichkeit eines Aushanges oder einer schriftlichen<br />

Mitteilung!<br />

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Es sind stets die aktuellen<br />

gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.


Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Es sind stets die aktuellen<br />

gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.<br />

2<br />

Folgende <strong>Zusatzstoffe</strong> müssen auf Speise- und Getränkekarten, auf Preistafeln und Angebotsschildern<br />

angegeben werden:<br />

1. „mit Farbstoff“<br />

2. „mit Konservierungsstoff“ oder „konserviert“, bei Lebensmitteln mit einem Gehalt an<br />

Natrium- oder Kaliumnitrit, auch gemischt mit Kochsalz, jodiertem Kochsalz oder Kochsalzersatz<br />

kann die Angabe lauten „mit Nitritpökelsalz“ ,bei Lebensmittel mit einem<br />

Gehalt an Natrium- oder Kaliumnitrat „mit Nitrat“, bei Lebensmitteln mit einem Gehalt<br />

an Natrium- oder Kaliumnitrit und Natrium- o. Kaliumnitrat, jeweils auch gemischt mit<br />

Kochsalz, jodiertem Kochsalz oder Kochsalzersatz kann die Angabe lauten „mit Nitritpökelsalz<br />

und Nitrat“<br />

3. „mit Antioxidationsmittel“<br />

4. „mit Geschmacksverstärker”<br />

5. „geschwefelt”<br />

6. „geschwärzt” bei Oliven mit einem Gehalt an Eisen-II-gluconat (E 579) oder Eisen-IIlactat<br />

( E 585)<br />

7. „gewachst“ bei frischen Zitrusfrüchten, Melonen, Äpfeln und Birnen deren Oberfläche<br />

mit Bienenwachs ( E 901), Schellack (E 904), Carnaubawachs ( E 903), Candelillawachs<br />

(E 902) und E 912 oder E 914 behandelt wurde<br />

8. „mit Phosphat“ bei Fleischerzeugnissen mit einem Gehalt an Stabilisatoren E 338 bis E<br />

343, E 450 bis E 452<br />

9. „Stärke“ bei Fleischerzeugnissen<br />

10. „mit Milcheiweiß“ bei Fleischerzeugnissen<br />

11. „mit Süßungsmittel“<br />

12. „mit einer Zuckerart und Süßungsmittel“ bei der Verwendung von Zucker und Süßungsmittel<br />

13. Bei der Verwendung von Tafelsüßen „auf der Grundlage...(z.B. Sorbit)”<br />

14. Bei der Verwendung von Aspartam „enthält eine Phenylalaninquelle”<br />

15. Bei der Verwendung von mehr als 10% Zugabe von Sorbit, Mannit, Isomalt, Maltit, Lactit<br />

und Xylit „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken”<br />

16. „chininhaltig“ bei chininhaltiger Produkten z.B. Tonic water<br />

17. „coffeinhaltig“ bei coffeinhaltiger Produkten z.B. Cola<br />

18. erhöhter Tauringehalt bei Limonade<br />

19. Verwendung von bestrahlten Gewürzen mit der Angabe "bestrahlt"<br />

20. Verwendung von jodiertem Speisesalz mit der Angabe "mit Jodsalz"<br />

21. bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln „gentechnisch verändert“, „aus gentechnisch<br />

verändertem [Bezeichnung der Zutat] hergestellt“, „enthält gentechnische<br />

veränderten [Bezeichnung des Organismus]“ oder „enthält aus gentechnisch verändertem<br />

[Bezeichnung des Organismus] hergestellte(n) [Bezeichnung der Zutat]“<br />

Die o. g. Angaben sind dem Zutatenverzeichnis der von Ihnen verwendeten Produkte zu<br />

entnehmen. Im Zweifelsfall fragen Sie den Hersteller!<br />

Beispiel:<br />

Fleischtheke Schild an der Ware<br />

Leberkäse<br />

mit Konservierungsstoff<br />

mit Antioxidationsmittel Preis .....€<br />

Gemeinschaftsküche mit Fußnoten in der Speisekarte; Erläuterung im Fußzeilenbereich<br />

Erbsen- Eintopf 3,4,5<br />

Schweineschnitzel *<br />

3 mit Konservierungsstoff, 4 mit Phosphat, 5 mit Geschmacksverstärker,<br />

*zubereitet mit Pflanzenöl aus gentechnisch verändertem Soja<br />

Getränkekarte in der Gaststätte<br />

Cola 1,2<br />

Fanta 1, 3 1 mit Farbstoff, 2 coffeinhaltig, 3 mit Antioxidationsmittel

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