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Satzungsänderung - DJK Rhede 57 eV

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Satzungsentwurf<br />

Deutsche Jugendkraft <strong>Rhede</strong> <strong>57</strong> e.V.<br />

in 46414 <strong>Rhede</strong> bei Bocholt<br />

in der Fassung vom 20. Juni 2010<br />

In diesem Satzungsentwurf sind die Änderungen in den<br />

Paragraphen 2 und 10, die beraten werden müssen, fett<br />

hervorgehoben!<br />

1. Der Verein führt den Namen:<br />

2. Er hat seinen Sitz in<br />

§ 1<br />

Name und Wesen<br />

Deutsche Jugendkraft <strong>Rhede</strong> <strong>57</strong> e.V.<br />

46414 <strong>Rhede</strong> bei Bocholt.<br />

3. Der Verein ist Mitglied des <strong>DJK</strong> - Sportverbandes Deutsche Jugendkraft, des kath.<br />

Bundesverbandes für Leistungs- und Breitensport, des <strong>DJK</strong>-Diözesanverbandes Münster und<br />

des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen sowie seiner Anschlussorganisationen.<br />

Er untersteht deren Satzungen und Ordnungen. Diese Vereinssatzung unterliegt der<br />

Genehmigung des <strong>DJK</strong>-Diözesanverbandes. Der Verein führt die <strong>DJK</strong>-Zeichen.<br />

Seine Farben sind: rot - blau<br />

4. Die Sportpflege richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Amateursports.<br />

Ausnahmen regeln sich nach den Bestimmungen des entsprechenden Fachverbandes.<br />

§ 2<br />

Ziele und Aufgaben des Vereins<br />

1. Der Verein will seinen Mitgliedern in einzelnen Abteilungen und Sportarten sachgerechten<br />

Sport ermöglichen und der gesamtmenschlichen Entfaltung in christlicher Verantwortung<br />

dienen.<br />

Der Verein fördert den Leistungs- und Breitensport, er sorgt für die Bestellung geeigneter<br />

Übungsleiter und Übungsleiterinnen, für die notwendige Ausbildung aller Führungskräfte durch<br />

Teilnahme an Schulungskursen, bietet Bildungsgelegenheiten an und fördert die Heranbildung<br />

des Führungsnachwuchses.<br />

2. Der Verein ist auch um außersportliche Freizeitgestaltung bemüht und pflegt die Geselligkeit<br />

der Vereinsmitglieder untereinander.<br />

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3. Der Verein fördert die Jugendarbeit, wobei er die Eigenstellung der <strong>DJK</strong>-Sportjugend<br />

anerkennt. Den Mitgliedern der <strong>DJK</strong>-Sportjugend werden jugendgemäße Angebote gemacht<br />

für einen persönlichkeits- und sachgerechten Sport, für Weiterbildung, Freizeitgestaltung und<br />

Geselligkeit. Die Vereinsjugendordnung, die für die <strong>DJK</strong>-Sportjugend verbindlich ist, ist<br />

Bestandteil dieser Satzung.<br />

4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des<br />

Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (vom 01.01.1977).<br />

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Einrichtung von Sportanlagen<br />

und die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, einschließlich sportlicher<br />

Jugendpflege.<br />

Der Verein ist uneigennützig tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die<br />

Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch<br />

Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe<br />

Vergünstigungen begünstigt werden.<br />

Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der<br />

Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer<br />

Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EstG beschließen.<br />

§ 3<br />

Geschäftsjahr<br />

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<br />

§ 4<br />

Mitgliedschaft<br />

1. Der Verein nimmt in ökumenischer Offenheit jeden als Mitglied auf, der die Ziele und Aufgaben<br />

der <strong>DJK</strong> anerkennt.<br />

2. Der Verein unterscheidet in der Mitgliedschaft:<br />

a) Die Vollmitglieder. Sie sind die Träger des Vereins, stimm- und wahlberechtigt.<br />

b) Jugendliche Mitglieder bis 18 Jahren.<br />

c) Die fördernden Mitglieder, die durch einen entsprechenden Beitrag oder andere Hilfe die<br />

Zwecke des Vereins fördern.<br />

d) Die Ehrenmitglieder, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben.<br />

e) Ehrenvorsitzende, es können bis zu 2 Ehrenvorsitzende bestellt werden.<br />

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3. Die Mitglieder über 16 Jahren haben Stimm- und Wahlrecht.<br />

4. Bei Aufnahme von jugendlichen Mitgliedern unter 16 Jahren muss die schriftliche<br />

Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.<br />

5. Vorsitzende und Ehrenmitglieder werden durch die Hauptversammlung mit 2/3 Mehrheit<br />

ernannt.<br />

§ 5<br />

Aufnahme, Austritt und Ausschluss<br />

1. Die Anmeldung zur Aufnahme in den Verein erfolgt durch schriftlichen Aufnahmeantrag beim<br />

Vorstand. Bei minderjährigen Antragstellern unter 16 Jahren ist die schriftliche Einwilligung des<br />

gesetzlichen Vertreters (Eltern, Vormund) erforderlich. Über die Aufnahme von Mitgliedern<br />

entscheidet der Vorstand. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, eine ablehnende Entscheidung zu<br />

begründen.<br />

2. Die Mitgliedschaft endet außer durch Tod durch Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.<br />

3. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung per Einschreiben an den<br />

geschäftsführenden Vorstand. Als Kündigungsfrist gilt der 30.06. oder der 31.12. des Jahres.<br />

Zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Datum der Postzustellung maßgeblich.<br />

4. Über den Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein entscheidet der Vorstand. Der<br />

Ausschluss hat zu erfolgen, wenn das Mitglied offenkundig und fortgesetzt gegen die<br />

satzungsgemäß geforderten Mitgliedsverpflichtungen verstößt.<br />

Dem Mitglied, das ausgeschlossen werden soll, ist Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben.<br />

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand durch Beschluss, der schriftlich niederzulegen,<br />

mit Gründen zu versehen und vom Vorsitzenden sowie einem weiteren Vorstandsmitglied zu<br />

unterzeichnen ist. Der Beschluss ist dem betroffenen Mitglied durch Einschreibebrief<br />

zuzustellen. Gegen diesen Beschluss ist die Berufung an einen Rechtsausschuss des Vereins<br />

oder an die Mitgliederversammlung zulässig.<br />

Die Mitglieder haben das Recht<br />

§ 6<br />

Recht der Mitglieder<br />

1. die Wahrnehmung ihrer Interessen durch den Verein zu verlangen und die dem Verein zur<br />

Verfügung stehenden Einrichtungen im Rahmen der Benutzerordnung zu benutzen,<br />

2. im Rahmen des Vereinszwecks an den Veranstaltungen und Wettkämpfen teilzunehmen.<br />

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Die Mitglieder haben die Pflicht<br />

§ 7<br />

Pflichten der Mitglieder<br />

1. die Satzungen und Ordnungen der <strong>DJK</strong> anzuerkennen;<br />

2. am Sportleben und Gemeinschaftsleben der <strong>DJK</strong> (gesellige, kulturelle, religiöse<br />

Veranstaltungen) und an der Mitgliederversammlung teilzunehmen;<br />

3. eine faire, kameradschaftliche Haltung zu zeigen und sich zu bemühen, als Christ zu leben;<br />

4. die Pflichten gegenüber den Verbänden des deutschen Sports zu erfüllen;<br />

5. die festgesetzten Beiträge zu entrichten.<br />

§ 8<br />

Beiträge und Umlagen<br />

1. Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhebt der Verein Mitgliedsbeiträge. Die Beitragshöhe wird von<br />

den stimmberechtigten Mitgliedern auf der Jahreshauptversammlung festgesetzt.<br />

2. Zur Erfüllung besonderer Aufgaben kann der Verein die Erhebung von Umlagen beschließen.<br />

§ 9<br />

Organe<br />

Die Organe zur Leitung und Verwaltung des Vereins sind:<br />

1. die Mitgliederversammlung,<br />

2. der Vorstand (geschäftsführender Vorstand und Gesamtvorstand)<br />

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§ 10<br />

Geschäftsführender Vorstand, Vorstand und erweiterter Vorstand<br />

Zum Vorstand gehören:<br />

1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus<br />

• 1. Vorsitzende(r)<br />

• 2. Vorsitzende(r)<br />

• 3. Vorsitzende(r)<br />

• Geschäftsführer<br />

• stellvertretenden Geschäftsführer(in)<br />

2. Der Vorstand besteht aus<br />

• dem geschäftsführenden Vorstand<br />

• dem geistlichen Beirat<br />

• Schriftführer(in)<br />

• Jugendleiter(in)<br />

• Sozialwart(in)<br />

• Pressewart(in)<br />

• Frauenwartin<br />

• bis zu zwei Beisitzer<br />

3. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand und aus den Abteilungsleitern.<br />

4. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der geschäftsführende Vorstand. Die Mitglieder des<br />

geschäftsführenden Vorstand vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich mit 2<br />

Personen.<br />

5. Für den Vorstand - außer dem geschäftsführenden Vorstand - können Stellvertreter gewählt<br />

werden, die im Verhinderungsfall des ordentlichen Mitgliedes Stimmrecht haben.<br />

1. Allgemeine Aufgaben des Vorstandes<br />

§ 11<br />

Aufgaben des Vereinsvorstandes<br />

Festlegung von Richtlinien für das gesamte Vereinsgeschehen in sportlicher, wirtschaftlicher und<br />

sozialer Hinsicht<br />

• Einstellung von Verwaltungspersonal<br />

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• Einstellung von Übungsleitern<br />

• Persönliche Ehrungen vornehmen: Geburtstage, Jubiläen, Vereinsehrungen,<br />

Verbandsehrungen, öffentliche Ehrungen, Meisterschaften, mehrmals abgelegtes<br />

Sportabzeichen, langjährige Mitgliedschaften, besonderes ehrenamtliches Engagement etc.<br />

• Gesellige und kulturelle Angebote organisieren<br />

• Spenden sammeln und Sponsoren finden<br />

• Sparmassnahmen, wenn erforderlich, aufstellen<br />

• Zuschüsse ausschöpfen<br />

• Erschließung neuer Finanzquellen<br />

• Den Vorstandsmitgliedern ist auf rechtzeitiges Verlangen in jeder Sitzung, in Eilfällen auch<br />

außerhalb einer Sitzung, Einblick in die für jede Abteilung geführten Unterlagen zu gewähren.<br />

• Auf Beschluss des Vorstands können Ausschüsse gebildet werden. Die Berufung der<br />

Ausschussmitglieder erfolgt durch den ersten Vorsitzenden. Den Vorsitz in den Ausschüssen<br />

führt ein vom Vorstand bestimmtes Vereinsmitglied.<br />

• Auf Beschluss des Vorstands können Mitglieder mit der Erledigung bestimmter Aufgaben<br />

beauftragt werden (Beauftragte des Vorstands). Werden Aufgaben von Vorstandsmitgliedern<br />

berührt, dann ist die Einwilligung des betroffenen Vorstandsmitglieds notwendig. Der 1.<br />

Vorsitzende übernimmt für die beauftragten Personen die notwendigen Kontroll- und<br />

Überwachungsaufgaben. Die Weisungsbefugnis kann auf andere Vorstandsmitglieder<br />

übertragen werden.<br />

§ 12<br />

Aufgaben der Vorstandsmitglieder, Vereinsjugend und sonstige<br />

Es gilt der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung, d.h. alle Vorstandsmitglieder wirken<br />

gemeinsam an allen Geschäftsführungsmaßnahmen durch Beschlussfassung mit.<br />

Erster Vorsitzender (1. Vorsitzender)<br />

• Leitungskompetenz und Verantwortung für den Verein<br />

• Vertretung des Vereins nach innen und außen<br />

• Koordination der Vorstandsarbeit<br />

• Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen<br />

• Vorbereitung, Einberufung und Leitung der erweiterten Vorstandssitzungen<br />

• Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung<br />

• Bericht des Vorstands während der Mitgliederversammlung<br />

• Kontrolle der Durchführung von Beschlüssen des Vorstands<br />

• Kontrolle der Durchführung von Beschlüssen des erweiterten Vorstands<br />

• Kontrolle der Durchführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung<br />

• Postbearbeitung<br />

• Erstellung der Mitgliederbriefe<br />

• Bildungsplanung des Vorstands<br />

• Führungsfunktion für alle Beauftragten<br />

Zweiter Vorsitzender (2. Vorsitzender)<br />

• Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den 1. Vorsitzenden bei der Erfüllung seiner<br />

Aufgaben und vertritt ihn im Verhinderungsfall.<br />

Dritter Vorsitzender (3. Vorsitzender)<br />

• Der 3. Vorsitzende unterstützt die Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes.<br />

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Geschäftsführer(in)<br />

• Der (Die) Geschäftsführer(in) führt die laufenden Vereinsgeschäfte im Auftrage des Vorstandes<br />

• Verantwortlich für die Verwaltung der Finanzmittel des Vereins<br />

• Führung der Vereinskasse und Abstimmung mit den Abteilungen<br />

• Buchführung<br />

• Entwurf des Haushaltsplans<br />

• Bericht über die Finanz- und Vermögenslage in der Jahreshauptversammlung sowie im<br />

Vorstand<br />

• Abwicklung des Zahlungsverkehrs des Vereins<br />

• Vermögensverwaltung<br />

• Bearbeitung aller Abrechnungen<br />

• Einkauf von Büromaterialien und Sportgeräten<br />

• Buchführung ist anhand der Bücher und Belege den Kassenprüfern vorzulegen<br />

• Mitgliederverwaltung und Beitragswesen (Hier wird er / sie von einem vom Vorstand zu<br />

beauftragenden Person zur Führung der Mitgliedsdatei unterstützt)<br />

• Ausstellung von Spendenquittungen<br />

Stellvertretender Geschäftsführer(in)<br />

• Der (Die) stellvertretende Geschäftsführer(in) unterstützt den Geschäftsführer bei der Erfüllung<br />

seiner Aufgaben und vertritt ihm im Verhinderungsfall.<br />

Geistlicher Beirat<br />

• Der geistliche Beirat erfüllt seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand, mit<br />

dem er sich um die religiöse Bildung und um die allgemeinen erzieherischen Aufgaben im<br />

Verein bemüht. Zu seinen besonderen Aufgaben gehört der seelsorgliche Dienst an den<br />

Vereinsmitgliedern.<br />

Schriftführer(in)<br />

• Allgemeiner Schriftverkehr in Abstimmung mit dem 1. Vorsitzenden<br />

• Protokollierung aller Versammlungen<br />

• Verwaltung des Vereinsarchivs<br />

• Erstellung von Statistiken und Bestandsmeldungen an die Verbände<br />

• Enge Zusammenarbeit mit dem / der Pressewart(in) im Hinblick auf die Öffentlichkeitsarbeit<br />

Pressewart(in)<br />

• Verantwortlich für alle Pressekontakte<br />

• Werbung für alle Abteilungen, Sportgruppen und Veranstaltungen<br />

• Publikation von Vereinsnachrichten<br />

• Zusammenarbeit mit dem Webmaster<br />

Vereinsjugend<br />

• Die Jugend führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des Vereins<br />

selbständig. Sie entscheidet über die ihre zufliessenden Mittel unter Beachtung der Satzung<br />

und der Vorschriften der Gemeinnützigkeit.<br />

• Der Jugendleiter gehört dem Vorstand an<br />

• Alles Nähere regelt die Jugendordnung.<br />

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Jugendleiter(in)<br />

• Führung der Jugendabteilung<br />

• Organisation außersportlicher Jugendveranstaltungen<br />

• Verwaltung der Jugendmittel entsprechend den Beschlüssen der Jugendversammlung bzw.<br />

Jugendleitung<br />

• Berichterstattung an den geschäftsführenden Vorstand<br />

Sozialwart(in)<br />

• Verantwortlich für die sozialen Belange des Vereins<br />

• Zuständig für Versicherungsangelegenheiten des Vereins<br />

• Bearbeitung des Schriftverkehrs bei Schadensfällen<br />

• Tätigkeit in Abstimmung mit dem 1. Vorsitzenden<br />

• Schlüsselausleihe<br />

• Erstellung der Unfallmeldung (Sportversicherung / VBG)<br />

Frauenwartin<br />

• Die Frauenwartin vertritt die Interessen der Mädchen und Frauen im Vorstand. Sie organisiert<br />

u. a. gemeinschaftliche Veranstaltungen wie z. B. Frauentreffs.<br />

Beisitzer<br />

• Diese werden nach Bedarf vom Vorstandes berufen und mit Sonderaufgaben beauftragt<br />

Zu den Aufgaben des erweiterten Vorstands gehören:<br />

Abteilungsleiter / Abteilungsleiterinnen<br />

• Sie sind für die Haltung und die Disziplin mitverantwortlich. Die Warte werden bei ihren<br />

Aufgaben nach Bedarf durch Spielausschüsse, Spiel-, Mannschafts- und Riegenführer<br />

unterstützt<br />

• Verantwortlich für die Abteilung im Sinne der Satzung und Ordnungen<br />

• Abteilungsleiter sind besondere Vertreter nach §30 BGB<br />

• Selbstverantwortliche Erledigung aller abteilungsspezifischen Aufgaben: Wettkampfplanung,<br />

Spielbetrieb, Verbandsarbeit, Jugendarbeit, Hallen- und Platzkontrolle<br />

• Kontakt zu den Übungsleitern, erste Anlaufstelle für Sorgen und Probleme<br />

• Erstellung der Übungsleitervertretungsregelungen<br />

• Einladung und Durchführung von Abteilungsversammlungen<br />

• Kontakt und Rücksprache mit dem Vorstand<br />

• Abteilungsleiter sind verpflichtet an den Sitzungen des erweiterten Vorstands teilzunehmen<br />

oder im Verhinderungsfall ihren Vertreter oder ein beauftragtes Abteilungsmitglied zu<br />

entsenden.<br />

Zusätzliche Aufgaben im Verein:<br />

Mitgliederverwaltung<br />

• Zuständig für die Mitgliederverwaltung<br />

• Einzug der Mitgliederbeiträge, Gebühren und Umlagen<br />

• Mahnwesen<br />

• Zuständig für die Aktualisierung der Mitgliederdaten für den Vorstand und Abteilungsleitungen<br />

• Erstellung von Mitgliederlisten und Adressetiketten für verschiedene Zwecke<br />

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Webmaster<br />

• Zuständigkeit für die Internetaktivitäten des Vereins<br />

• Erstellung der Homepage in Abstimmung mit dem Vorstand<br />

• E-Mail-Verwaltung des Vereins (Postmaster)<br />

Festausschuss<br />

• Zuständig für die Organisation von Festlichkeiten<br />

Allgemeine Aufgaben der Übungsleiter (ÜL)<br />

• Eigenverantwortliches Gestalten der Übungsstunden entsprechend dem Übungsleitervertrag<br />

• Sie vertreten den Verein und seine Ziele „vor Ort“<br />

• Unterstützung der Abteilungsleitung und des Vorstandes<br />

• Vertretung organisieren und an die Abteilungsleitung melden<br />

• Führung und Überprüfung der Teilnehmerlisten<br />

Sportgruppen<br />

• Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Sportgruppen oder werden im<br />

Bedarfsfall durch Beschluss des erweiterten Vorstands gegründet.<br />

• Übungsleiter werden vom Vorstand eingesetzt.<br />

• Jede Sportgruppe wird einer Abteilung zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt durch den<br />

erweiterten Vorstand.<br />

• Unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Abteilung können alle Mitglieder<br />

in allen Abteilungen Sport betreiben.<br />

Vereinsabteilungen<br />

• Die Abteilungen verwalten ihre internen Angelegenheiten selbstständig, organisieren in<br />

eigener Verantwortung den Übungs- und Wettkampfbetrieb und andere<br />

abteilungsinterne Veranstaltungen. Dabei sind sie an Beschlüsse und Weisungen des<br />

Vorstands gebunden.<br />

• Eine rechtswirksame Vertretung einer Abteilung kann nur durch den geschäftsführenden<br />

Vorstand erfolgen.<br />

• Die Abteilungen sind nicht befugt, in Personalangelegenheiten zu entscheiden. Dies gilt<br />

insbesondere für Vertragsverhandlungen, Zusagen und Änderungen von bestehenden<br />

Vertragsverhältnissen, sowie Eingehen und Kündigung von Vertragsverhältnissen.<br />

• Die Abteilungen haben jedoch ein Vorschlags- und Mitspracherecht und werden bei<br />

Personalentscheidungen durch den Vorstand gehört und beteiligt, insbesondere dann,<br />

wenn die Belange der Abteilung berührt sind.<br />

• Die Abteilungen können in Abteilungsversammlungen Abteilungsordnungen<br />

beschließen, deren Bestimmungen der Satzung und den anderen Ordnungen des<br />

Vereins nicht widersprechen dürfen. Eine Abteilungsordnung ist gültig, wenn sie vom<br />

Vorstand genehmigt wird.<br />

• Die Abteilungen können in Abteilungsversammlungen Abteilungsleitungen wählen. Die<br />

Abteilungsleitungen bestehen mindestens aus einem Abteilungsleiter und dem<br />

Stellvertreter; sie sind unmittelbar nach der Wahl dem Vorstand zu nennen.<br />

• Abteilungsleiter ist Mitglied des erweiterten Vorstands. Im Verhinderungsfall vertritt ihn<br />

sein Stellvertreter.<br />

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• Für Abteilungen, die sich im Aufbau befinden und für Abteilungen, in denen aus<br />

besonderen Gründen eine Wahl nicht erfolgen konnte, kann der Vorstand einen<br />

Abteilungsleiter und dessen Stellvertreter berufen.<br />

§ 13<br />

Wahl und Beschlussfähigkeit<br />

• Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes und des Vorstandes werden von der<br />

Mitgliederversammlung gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt.<br />

• Der geistliche Beirat wird von der Kirchengemeinde St. Gudula benannt.<br />

• Der (Die) Jugendleiter(in) wird von der Jugendversammlung gewählt und auf der<br />

Jahreshauptversammlung bestätigt.<br />

• Die Abteilungsleiter der einzelnen Sportarten, die zum erweiterten Vorstand gehören, werden<br />

von ihren Abteilungen gewählt und werden lediglich auf der JHV namentlich verlesen.<br />

• Die zwei Beisitzer werden durch den geschäftsführenden Vorstand berufen.<br />

• Die Wahl oder die Berufung in ein Vorstandsamt erfolgt für zwei Jahre.<br />

• Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder<br />

anwesend ist. Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.<br />

§ 14<br />

Mitgliederversammlung<br />

Der Verein hält die Mitgliederversammlung in folgenden Formen ab:<br />

• Mitgliederversammlung (jährlich)<br />

• außerordentliche Mitgliederversammlung<br />

Zur Mitgliederversammlung gehören der Vereinsvorstand und die über 16-jährigen Mitglieder.<br />

§ 15<br />

Aufgaben der Mitgliederversammlung<br />

1. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:<br />

a) Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für<br />

den Verein einschließlich von <strong>Satzungsänderung</strong>en<br />

b) Wahl und Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes und Wahl der Kassenprüfer und<br />

Bestätigung der Abteilungsleiter und Jugendleiter<br />

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c) Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Vereins für das abgelaufene Geschäftsjahr<br />

d) Festsetzung der Vereinsbeiträge und der Umlagen<br />

2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn der Vorstand es mit 3/4<br />

Stimmenmehrheit beschließt oder wenn 1/3 der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich<br />

unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt.<br />

Zur Mitgliederversammlung ist ein Vertreter der <strong>DJK</strong>-Kreisverbandes einzuladen.<br />

§ 16<br />

Verfahrensbestimmungen<br />

1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung und unter<br />

Einhaltung einer Frist von 2 Wochen einzuberufen.<br />

Die Einladung kann schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung in der örtlichen<br />

Tageszeitung und im Vereinskasten erfolgen.<br />

Bei Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung auf Antrag der Mitglieder sind<br />

sämtliche wahlberechtigten Mitglieder schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.<br />

Anträge müssen 1 Woche im voraus schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.<br />

2. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß eingeladen ist.<br />

Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit<br />

einfacher Stimmenmehrheit. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht<br />

mitgezählt.<br />

3. Wahlen werden grundsätzlich in geheimer Abstimmung durchgeführt, Abstimmung durch<br />

Handzeichen genügt, wenn dies beantragt wird und nicht mehr als 10 % der anwesenden<br />

Mitglieder widersprechen.<br />

4. Die in einer Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind in einem Protokoll festzuhalten,<br />

das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer (Protokollführer) zu unterzeichnen ist.<br />

5. Die Beschlussfassung über Änderungen der Satzungen und über die Auflösung des Vereins<br />

bedarf einer 3/4 Mehrheit der Hauptversammlung, die als außerordentliche Hauptversammlung<br />

drei Wochen vor dem Termin unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen ist.<br />

6. Alle Aufgaben im Verein werden ehrenamtlich verwaltet. Zuwendungen an diese Personen<br />

sind verboten.<br />

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§ 17<br />

Austritt des Vereins aus dem <strong>DJK</strong>-Sportverband<br />

sowie dem <strong>DJK</strong>-Diözesanverband<br />

1. Der Austritt kann nur in einer mit dem Tagesordnungspunkt "Austritt" einberufenen<br />

Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der<br />

stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<br />

2. Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist dem Diözesanverband zu übersenden.<br />

3. Der Austrittsbeschluss ist dem Diözesanverband mitzuteilen. Der Austritt wird erst rechtskräftig<br />

mit Ende des Kalenderjahres und Begleichung der Verbindlichkeiten gegenüber dem <strong>DJK</strong>-<br />

Sportverband und dem <strong>DJK</strong>-Diözesanverband.<br />

4. Im Falle des Ausschlusses oder des Austritts des Vereins aus dem Bundesverband fallen<br />

Vermögenswerte, die dem Verein zum Zwecke der Sportpflege vom Bundesverband, Bistum<br />

oder Pfarrgemeinde zur Verfügung gestellt wurden, an den Geber zurück zur weiteren<br />

Verwendung für die Sportpflege.<br />

§ 18<br />

Auflösung des Vereins<br />

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer mit dem Tagesordnungspunkt "Auflösung"<br />

einberufenen Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte<br />

der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<br />

Sollte bei der ersten Versammlung nicht die erforderliche Hälfte der Mitglieder anwesend sein, so<br />

ist eine zweite Versammlung schriftlich mit gleichen Fristen einzuberufen, die dann in jedem Fall<br />

beschlussfähig ist.<br />

Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist gleichzeitig dem Diözesanverband zu übersenden.<br />

Der Auflösungsbeschluss ist dem Diözesan- und Bundesverband unverzüglich mitzuteilen.<br />

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Pfarrgemeinde, in der der Verein<br />

seinen Sitz hat. Diese hat es unmittelbar und ausschließlich in ökumenischem Geist für<br />

gemeinnützige Zwecke, und zwar für die Sportpflege, zu verwenden.<br />

Die Mitglieder des Vereins haben bei ihrem Ausscheiden und bei Auflösung des Vereins keinen<br />

Anspruch auf einen Anteil des Vereinsvermögens oder auf das, was sie in Geld- oder<br />

Sachleistungen eingebracht haben, es sei denn, dass es sich um Darlehen oder ausdrücklich<br />

vorübergehende Überlassung handelt.<br />

Im Falle der Liquidation soll der Vorsitzende zum Liquidator bestellt werden, falls die<br />

Hauptversammlung nicht etwas anderes beschließt.<br />

Seite 12 von 13


Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung des Vereins am 20.06.2010<br />

in <strong>Rhede</strong> beschlossen.<br />

___________________________ ___________________________<br />

1. Vorsitzende(r) 2. Vorsitzende(r)<br />

___________________________ ___________________________<br />

Geschäftsführer(in) 3. Vorsitzende(r)<br />

___________________________ ___________________________<br />

geistlicher Beirat Schriftführer(in)<br />

___________________________ ___________________________<br />

Jugendwart(in) Pressewart(in)<br />

___________________________ ___________________________<br />

Sozialwart(in) Frauenwartin<br />

Seite 13 von 13

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