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Generalvollmacht (Stand 01/2012) - Stadt Erwitte

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Name, Vorname des/ der<br />

Vollmachtserteilenden<br />

Anschrift<br />

Name, Vorname des/ der Bevollmächtigten<br />

G e n e r a l v o l l m a c h t<br />

Geburtsdatum Geburtsort<br />

Anschrift<br />

Der/ die Bevollmächtigte verpflichtet sich mir gegenüber, von dieser Vollmacht in meinem<br />

Interesse und zu meinem Wohlergehen Gebrauch zu machen.<br />

Diese Vollmacht soll eine Betreuung gemäß Betreuungsgesetz überflüssig machen. Sollte<br />

dennoch von einem Gericht die Einrichtung einer Betreuung für notwendig erachtet werden, so<br />

soll der/ die hier bestimmte Bevollmächtigte zu meinem Betreuer/ meiner Betreuerin bestellt<br />

werden. Er/ sie soll den Inhalt dieser Vollmacht, soweit gesetzlich zulässig, auch als Betreuer/<br />

in beachten.<br />

Der/ die Bevollmächtigte ist berechtigt, mich in allen persönlichen Angelegenheiten sowie<br />

Vermögens-, Steuer, Renten, - Sozial- und sonstigen Rechtsangelegenheiten außergerichtlich<br />

und gerichtlich zu vertreten.<br />

Die Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten umfasst insbesondere die Vertretung<br />

gegenüber Behörden, Versicherungen und meiner Krankenkasse sowie die Erledigung meiner<br />

Bankgeschäfte.<br />

Beschäftigte von Behörden, Banken, Versicherungen und meiner Krankenkasse sind<br />

gegenüber meinem/ meiner Bevollmächtigten von der Schweigepflicht befreit.<br />

Der/die Bevollmächtigte ist berechtigt, Verträge aller Art in meinem Namen abzuschließen<br />

oder aufzulösen.<br />

Er/ sie hat das Recht, im Einzelfall Untervollmachten an Dritte zu erteilen. Soweit die Vollmacht<br />

die gesundheitliche Fürsorge und das Selbstbestimmungsrecht betrifft, ist sie nicht auf Dritte<br />

übertragbar. Es kann insoweit auch keine Untervollmacht erteilt werden.<br />

Der Bevollmächtigte ist berechtigt, meine Post entgegenzunehmen und zu öffnen.<br />

Diese Vollmacht gilt für alle Angelegenheiten der medizinischen Versorgung und Behandlung.<br />

Gegenüber meinen Ärzten soll der/ die Bevollmächtigte mich in allen notwendigen<br />

Entscheidungen vertreten, soweit dies gesetzlich möglich ist. Ich entbinde die behandelnden<br />

Ärzte insoweit von der Schweigepflicht. Der/ die Bevollmächtigte soll vor allem die<br />

Vorstellungen in meiner Patientenverfügung berücksichtigen. Das bedeutet insbesondere, dass<br />

er die Maßnahmen, die in § 1904 Abs. 1 Satz 1 oder Abs.2. BGB in eine der in Absatz 1 Satz 1


oder Absatz 2 genannten sind, einwilligen, nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen<br />

kann, soweit dies als Folge meiner Patientenverfügung geschieht, auch wenn die begründete<br />

Gefahr besteht, dass ich auf Grund der Maßnahme sterbe oder einen schweren und länger<br />

dauernden gesundheitlichen Schaden erleide.<br />

Mein ausdrücklicher Wunsch ist es, solange wie medizinisch möglich zu Hause betreut zu<br />

werden. Die Unterbringung in einem Heim darf nur dann durchgeführt werden, wenn eine<br />

andere Lösung nicht zu vertretbaren Bedingungen möglich ist. Dies muss von zwei Ärzten<br />

unabhängig voneinander, bzw. durch eine Pflegeüberleitung des Krankenhauses empfohlen<br />

werden. Nur wenn dies vorliegt, kann ein Heim- oder Unterbringungsvertrag durch meine/n<br />

Bevollmächtigte/n wirksam geschlossen werden.<br />

Sollte ich aufgrund krankheitsbedingter psychischer Veränderung so stark in meiner<br />

Wahrnehmung getrübt sein, dass ich zur Gefahr für mich oder andere werde, umfasst die<br />

Bevollmächtigung auch die Einwilligung in eine eventuell für mich aus ärztlicher Sicht zwingend<br />

erforderliche und mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung in einem Heim oder einer<br />

anderen Einrichtung. Weiter umfasst sie auch die Einwilligung in unterbringungsähnliche<br />

Maßnahmen für mich wie das Anbringen von Bauchgurten, Bettgittern und andern<br />

mechanischen Vorrichtungen sowie eine Freiheitsbeschränkung durch Medikamente, wenn<br />

dies aus ärztlicher Sicht zwingend erforderlich ist.<br />

Ich möchte, dass mein Vermögen für die bestmögliche Pflege meiner Person verwendet wird,<br />

dazu gehört insbesondere ein Einzelzimmer in einem Pflegeheim, soweit mir dies nach<br />

ärztlicher Einschätzung gut tut. Zur finanziellen Sicherstellung meiner Pflege darf/ muss der<br />

Bevollmächtigte meine Geldanlagen verbrauchen oder Vermögensgegenstände veräußern.<br />

Eine Immobilie soll nicht veräußert oder belastet werden, soweit sie von mir bzw. meinem Ehegatten-/<br />

Lebensgefährten genutzt wird, es sei denn er/ sie ist ausdrücklich einverstanden.<br />

Diese Vollmacht bleibt auch nach meinem Tode in Kraft.<br />

Ort, Datum<br />

*) Anm.:<br />

Unterschrift<br />

Es empfiehlt sich, die Unterschrift notariell beglaubigen zu lassen, um eine volle Wirksamkeit<br />

der <strong>Generalvollmacht</strong> auch gegenüber Behörden zu erreichen. Sollte die Vollmacht auch den<br />

Kauf bzw. Verkauf von Immobilien umfassen, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Der<br />

General-Bevollmächtigte sollte unabhängig von dieser Vollmacht eine eigenständige<br />

Kontovollmacht für alle Konten erhalten.<br />

Verfasserin: Ingeborg Heinze, Gleichstellungsbeauftragte der <strong>Stadt</strong> Meerbusch a.D., 2<strong>01</strong>2

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