Der 22-jährige Student David C. Kernell, der sich öffentlich zugängliche Informationen zu Nutze gemacht hat, um sich in das Mailkonto von Sarah Palin einzuloggen, ist jetzt von einem US-Gericht in zwei der vier Anklagepunkten für schuldig befunden worden. Kernell, Sohn eines demokratischen Abgeordneten in Tennessee, muss mit einer Höchststrafe von zwanzig Jahren rechnen. Das genaue Strafmaß steht allerdings noch aus.

Kernell hatte sich Zugang zu dem privaten Yahoo-Konto der Politikerin verschafft und dessen Inhalt unter anderem auf Wikileaks, der Webseite für geleakte Dokumente , veröffentlicht. Dadurch konnte gezeigt werden, dass Palin teilweise öffentliche Mails über das private Konto verschickte. Doch muss offizielle Regierungspost im Gegensatz zu privater archiviert werden. Zudem können so die Richtlinien, die bei öffentlichen Dokumenten gelten, umgangen werden. Deshalb ist das politische Personal angehalten, seine staatlichen Mailkonten zu benutzen.

Kernell hatte sich Zugang zu dem Yahoo-Konto verschafft, indem er die Sicherheitsfragen mit Hilfe von Informationen beantwortet hatte , die sich problemlos im Netz finden ließen. Dazu gehörten unter anderem Palins Geburtsdatum und der Ort, an dem sie ihren Mann kennengelernt hatte. Kernell hatte das Passwort dann geändert, sodass Palin keinen Zugriff mehr darauf hatte.

Das Gericht sprach ihn nun gleich zweifach schuldig: zum einen des unautorisierten Zugriffs auf Daten eines fremden Computers und zum anderen der Justizbehinderung. Denn als Kernell bemerkt hatte, dass ihm die Justiz auf die Spur gekommen war, hatte er seine Festplatte gesäubert. Offensichtlich aber nicht so professionell, dass die Ermittler die Beweisvernichtung nicht hätten zurückverfolgen können.

Palin, die vor Gericht gegen Kernell ausgesagt hatte, begrüßte die Entscheidung in einem Posting auf Facebook und machte dabei nicht nur Datenschutz- und Sicherheitsfragen geltend. Sie wies auch auf die Gefahr hin, die von solchen Hacks für politische Wahlen ausgehen würden. "Aus dem Watergate-Skandal haben wir gelernt, dass wir das illegale Eindringen in die private Kommunikation von Kandidaten unbedingt verhindern müssen, weil auf diesem Weg politische Intrigen geschmiedet werden, die Wahlen behindern."

Für viele Blogger und Kommentarspaltenschreiber klingen die Konsequenzen für Kernells Einbruch deutlich überzogen, aber auch in Deutschland wäre eine solche Verurteilung wahrscheinlich. Dominik Boecker, Kölner Rechtsanwalt und Experte des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) , sagt, wer auf Daten zugreift, die nicht für ihn bestimmt sind, etwa weil sie durch ein Passwort geschützt sind, mache sich strafbar. Dabei spiele keine Rolle, wie dieser Zugriff erfolgt sei, ob man das Konto nun tatsächlich mit viel Aufwand gehackt oder einfach nur das richtige Passwort erraten habe. Auch wer beispielsweise das E-Mail-Konto seines Lebenspartners heimlich mitliest, macht sich strafbar und muss in Deutschland mit immerhin bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.

Die gelöschte Festplatte indes wäre hierzulande kein Problem. In Europa gilt der Grundsatz, dass sich niemand nach einer Straftat selbst belasten muss. Das ist in den USA anders.

Ganz gleich, wie nützlich die Erkenntnisse über Palins Kommunikationsgewohnheiten nun waren, wie sympathisch einem die republikanische Abgeordnete ist und wie fahrlässig sie selbst mit ihren Mailinformationen umging – "was in den E-Mails einer anderen Person steht, geht nun einmal niemanden etwas an", stellt Boecker klar. Anders sieht die Sache aus bei Seiten wie Wikileaks. Wer ein solches Konto nicht selbst hackt, sondern nur die Inhalte veröffentliche, mache sich in der Regel nicht strafbar, sagt Boecker.