Polens Staatspräsident Andrzej Duda hat im Zuge der Justizreform nun auch die Oberste Richterin des Landes, Małgorzata Gersdorf, in den Zwangsruhestand geschickt. Ihr Ruhestand gelte ab Mittwoch, teilte Dudas Büro nach einem Treffen zwischen dem Staatschef und Richterin Gersdorf in Warschau mit. Dort sollte sie ihre Entlassungsurkunde entgegennehmen.

Die Richterin kommentierte das Treffen zunächst nicht. Ihre Sprecherin sagte jedoch, Gersdorf habe "für den Fall ihrer Abwesenheit" einen Richter bestimmt, der sie vertreten solle. Gersdorf wolle auch am Mittwoch zur Arbeit am Obersten Gericht gehen.

Gersdorf hatte sich wenige Stunden zuvor noch geweigert, ihren Posten aufzugeben. "Ich fühle mich als Präsidentin bis 2020", sagte sie dem Privatsender TVN24. Vor Studenten an der Universität Warschau sprach sie von einer "Säuberung" am Obersten Gericht durch die nationalkonservative Regierung in Warschau.

Die Regierungspartei PiS hatte die Altersgrenze von Richtern am obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre gesenkt. Von der Pensionierung ist ungefähr ein Drittel der dortigen Richter betroffen. Kritiker werfen der Regierung vor, die bisherigen Richter mit der Zwangspensionierung durch ihr genehme Richter zu ersetzen.

Das bereits vom Parlament verabschiedete und von Duda unterzeichnete Gesetz zählt zu den umstrittenen Justizreformen, wegen derer die EU-Kommission seit 2016 gegen Warschau vorgeht. Die EU-Kommission kritisiert, die Reformen würden die Unabhängigkeit der Justiz beschneiden und die Gewaltenteilung untergraben. Zuletzt weitete die Kommission ihr Vorgehen gegen die Justizreform aus und leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein. Nach ihrer Auffassung ist die neue Regelung zur Pensionierung von Richtern illegal.