Das Bundesfinanzministerium will steuerliche Hürden für den Betrieb von Fotovoltaikanlagen abbauen. Dies berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf ein internes Papier des Ministeriums, das indes noch nicht innerhalb der Bundesregierung final abgestimmt sei.

Demnach bedürfe es "weiterer Impulse", um den Ausbau der Solarenergie in Deutschland zu beschleunigen, heißt es in dem Papier. So soll es unter anderem eine Steuerbefreiung für Einnahmen aus Solaranlagen geben, Steuererklärungspflichten sollen wegfallen und die Lieferung von Fotovoltaikanlagen in der Umsatzsteuer niedriger angerechnet werden.

Zudem sollen Lohnsteuerhilfevereine künftig auch zu steuerlichen Fragen, die mit Solaranlagen zusammenhängen, beraten dürfen. Dafür soll ihre Beratungsbefugnis erweitert werden. Nach derzeitiger Rechtslage haben diese Vereine unter anderem dann keine Befugnis zu beraten, wenn umsatzsteuerpflichtige Umsätze entstehen. Das sei bei Fotovoltaikanlagen, mit denen Strom in das Netz eingespeist werde, regelmäßig der Fall, heißt es in dem Papier. So dürfen nach der aktuellen Regelung Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder bei der Installation einer Fotovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von bis zu 30 Kilowatt nicht beraten. Das Ministerium plant dem Papier zufolge, die Beratungsbefugnis bis zu dieser Leistungsgrenze zu erweitern.

Die anvisierte Ertragssteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Fotovoltaikanlagen soll laut Entwurf für Anlagen auf Einfamilienhäusern von bis zu 30 Kilowatt und bis zu 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern gelten.