MADERANERTAL: Fluglehrer hielt sich nicht an die Vorschriften

Beim Helikopterunfall 2011 im Maderanertal ist der Fluglehrer entgegen der Vorschriften in eine Wolke oder Nebelschwade geflogen. Dabei habe er die Orientierung verloren und den Aufprall nicht vermeiden können.

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Am 31. März stürzte ein Armee-Helikopter im Maderanertal ab. Er konnte tagelang nicht geborgen werden. (Bild: Keystone)

Am 31. März stürzte ein Armee-Helikopter im Maderanertal ab. Er konnte tagelang nicht geborgen werden. (Bild: Keystone)

Aufgrund der schwierigen Umstände und der Tatsache, dass der Fluglehrer aber selber in erheblichem Masse durch die Geschehnisse betroffen war, sei das Vergehen als «leichter Fall» eingestuft und disziplinarisch erledigt worden, sagte Tobias Kühne, Mediensprecher der Militärjustiz auf Anfrage. Er bestätigte am Montag eine entsprechende Meldung der Zeitung «SonntagsBlick».

Der Unfall hatte sich am 30. März 2011 im Rahmen eines Umschulungskurses für die Cougar-Helikopter ereignet. Die Suche nach dem vermissten Helikopter begann, nachdem ein Notsignal empfangen worden war. Im Suchgebiet herrschte schlechtes Wetter. Die Bergung gestaltete sich entsprechend schwierig. Zwei Piloten wurden schwer verletzt, das dritte Besatzungsmitglied – ein Flugbegleiter – wurde leicht verletzt.

Wie Kühne weiter sagte, konnte der Verlauf des Unfalls nur mittelbar durch Rekonstruktion und Befunde der Expertenberichte und der Befragung des dritten Besatzungsmitglieds festgestellt werden. Die beiden Piloten - ein Fluglehre rund ein Flugschüler - hätten nach dem Unfall eine Amnesie erlitten und sich nicht an den Unfall oder dessen Ablauf erinnern können.

Die Wetterbedingungen zum Unfall liessen die Distanzen nur schwer einschätzen, stellte der fliegerische Experte laut Schlussbericht fest. Daher habe die Besatzung die aus dem Schnee ragenden Felsen wohl viel zu spät erkennen können. Die vorgefunden Spuren beim Aufprall liessen aber auf ein Ausweichmanöver schliessen, hielt der Experte fest.

Laut dem Untersuchungsrichter ist der Unfall darauf zurückzuführen, dass der Helikopter mit dem Gelände kollidierte, weil der Flug fortgesetzt wurde, obwohl wahrscheinlich keine ausreichenden Sichtreferenzen vorhanden waren, nachdem er unerwartet in eine Wolke oder Nebel einflog. Dies geschah entgegen den Vorschriften, immer fern von Wolken zu fliegen. Der Fluglehrer als Verantwortlicher des Fluges verlor die Orientierung.

Trotz sofort eingeleiteter Rechtskurve kam es zur Kollision. Das Ausweichmanöver habe die Aufprallgeschwindigkeit erheblich reduziert, was für die Besatzung sicher lebensrettend gewesen sei, kam der Untersuchungsrichter zum Schluss.

sda

Bild: Urs Hanhart/Neue UZ
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