Antidumping
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Bestimmte Waren, deren Überführung in den freien Verkehr zu einer Schädigung der Interessen der europäischen Wirtschaft führt, sind mit einem sog. Antidumpingzoll belegt.


Beispiel:

Geben Sie die Codenummer 2804 6900 10 0 ein, klicken Sie auf das %-Symbol und wählen sie als Land China:



Anhand der laufenden Maßnahmennummern sehen Sie, dass hier verschiedene Zusatzcodes aufgeführt sind. So wird z. B. unter Hinweis auf den Zusatzcode (ZC) A971 bei der Maßnahme 2 der Zollsatz "16,3%" und beim Zusatzcode A999 (Maßnahme 3) der Zollsatz "19%" angezeigt.


Klicken Sie auf den Button bei Maßnahme 2:



Der im Maßnahmenfenster mit dem Hinweis angezeigte Antidumping-Zollsatz gilt für Einfuhren aus dem gewählten Land (hier: China) gegenüber einer bestimmten Firma.