Skonti sind nachträgliche Preisnachlässe, die bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist vom Rechnungsbetrag abgezogen werden. Die Inanspruchnahme von Skonto vermindert den ursprünglichen Zahlungsbetrag und damit die Aufwendungen im Einkaufsbereich. Die Skontogewährung wird auf das Unterkonto gebucht:
Einkauf
6082 Nachlässe
Mit der Überweisung des Rechnungsbetrages unter Abzug von Skonto erfolgt auch ein Ausbuchen der Verbindlichkeiten und eine Korrektur des Steuerbetrages in entsprechender Höhe. Hier einmal anschaulich mit verschiedenen Farben dargestellt: |