Reglementierter Lieferant /Bekannter Lieferant

Unternehmen die in ihrem Arbeitsumfeld Flughafenlieferungen in einen Sicherheitsbereich eines Flughafens und Bordvorräte direkt an Luftfahrzeuge anliefern  wollen, müssen diese einer Kontrolle zuführen.

Ausgenommen von einer solchen Kontrolle, können folgende Lieferungen sein:

  • Lieferungen, die durch einen Reglementierten Lieferanten getätigt werden
  • Lieferungen, die durch einen bekannten Lieferanten getätigt werden.

Diese beiden Beteiligten sind Bestandteil der sicheren Lieferkette.

Gemäß der Verordnung (EU)185/2010 müssen Reglementierte Lieferanten die Zulassung durch das LBA erlangen. Nach der erfolgten Zulassung dürfen reglementierte Lieferanten Bordvorräte direkt an das Flugzeug liefern.
Die Zulassung basiert ähnlich wie beim Reglementierten Beauftragten oder beim Bekannten Versender auf einem Sicherheitsprogramm, welches die Sicherheitskontrollen und Handhabung von Bordvorräten beschreibt. In unregelmäßigen Abständen wird der Reglementierte Lieferant von der zuständigen Behörde LBA (Luftfahrt-Bundesamt) überprüft.

Nach erfolgter Zulassung durch das LBA hat der Reglementierte Lieferant oder der zu beliefernde Flughafen die Möglichkeit, den bekannten Lieferanten (der jeweilige Zulieferer von Bordvorräten oder Flughafenlieferungen) zu ernennen.
Um zum bekannten Lieferanten ernannt zu werden muss der Lieferant die „Verpflichtungserklärung Bekannter Lieferant von Bordvorräten“ bzw. „Verpflichtungserklärung Bekannter Lieferant von Flughafenanlieferungen“ jedem seinen reglementierten Lieferanten bzw. dem Flughafen vorlegen. Der Reglementierte Lieferant muss diese Erklärung unterzeichnen.

Im Zuge der vorgeschriebenen Qualitätssicherung  muss der Reglementierte Lieferant von Bordvorräten, bzw. der Flughafen, die durch sie  ernannte Bekannten Lieferanten auf die Einhaltung ihrer  Verpflichtungen regelmäßig überprüfen. Diese Überprüfungen beziehen sich auf die Sicherungsmaßnahmen, die der einzelne bekannten Lieferant gewährleisten muss. Zudem sind auch die Nachweise für die Schulungen der einzelnen involvierten Mitarbeiter zu kontrollieren.  Bei stattfindenden Audits durch die Aufsichtsbehörde (Luftfahrtbundesamt) muss der Reglementierte Lieferant ebenso die Sichtung dieser Unterlagen von seinen ernannten bekannten Lieferant nachweisen.

Untenstehend nochmals aufgelistet die Sicherheitskontrollen, die von reglementierten Lieferanten (Reg.L.)  und bekannten Lieferanten (B.L.) durchzuführen sind:

a) Benennung einer Person, die für die Sicherheit im Unternehmen zuständig ist (Sicherheitsbeauftragter beim Reg.L. und Sicherheitsbevollmächtigter beim B.L.)

b) Schulung des Sicherheitsbewusstseins für Personen mit Zugang zu Bordvorräten. Schulung muss erfolgen bevor die Mitarbeiter Zugang zu diesen Lieferungen erhalten.

c) verhindern von unbefugten Zugang zu ihrem Betriebsgelände sowie zu den Bordvorräten,

d) hinreichend gewährleisten dass in den Bordvorräten keine verbotenen Gegenstände versteckt sind,

e) anbringen von manipulationssicheren Siegeln an allen Fahrzeugen und/oder Behältern, in denen Bordvorräte befördert werden, oder schützen diese physisch. (Gilt nicht für Beförderungen auf der Luftseite)

Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 hat jede Stelle, die Luftsicherheitsstandards anwendet, ein Sicherheitsprogramm aufzustellen, in dem deren Methoden und Verfahren beschrieben sind. In diesem Zuge muss der Reglementierte Lieferant ein Sicherheitsprogramm schreiben und dies beim LBA einreichen.

Sollten der Reglementierte Lieferant bekannte Lieferanten ernennen, muss dieser seiner Überprüfungspflicht nachkommen und regelmäßig die erforderlichen Unterlagen sichten. Das Luftfahrtbundesamt fordert eine halbjährliche Übermittlung aller durch Sie benannten Bekannten Lieferanten.

Sollten sich in Ihrem Unternehmen oder bei Ihren bekannten Lieferanten noch Lücken bei den Schulungsnachweisen ergeben oder bei der Durchführung der sicheren Lieferkette noch Mängel zum Vorschein kommen, können wir als Schulungs- und Beratungsunternehmen Ihnen und Ihren Kunden bei der Einhaltung der Richtlinien behilflich sein.

Als Dienstleistungsunternehmen sind wir die Experten auf dem Gebiet der Schulungen rund um die Luftsicherheit. Vom reglementierten Lieferanten/Beauftragten bis hin zum bekannten Lieferanten/Versender können wir Ihnen jede gesetzliche Schulung anbieten. Mit kompetenten und erfahrenen Beratern sowie vom LBA zugelassenen Trainern geben wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern praxisnah unser Fachwissen anhand unserer genehmigten Schulungsprogramme weiter.  

Haben Sie Fragen rund um das Thema Luftsicherheit und gesondert zu den gesetzlichen Schulungen dann wenden Sie sich gerne unter der Emailadresse Luftsicherheit(at)logistic-training-center(punkt)com an uns oder kontaktieren Sie uns persönlich unter der 06102/ 88 270 20  an uns. Wir sind gerne für Sie da.