Facharzt-Weiterbildung Augenheilkunde: Dauer, Inhalte, Berufsperspektiven

10 Mai, 2024 - 07:53
Stefanie Hanke
Augenärztin mit Patientin bei der Augenuntersuchung

Anders als Fächer wie Chirurgie oder Innere Medizin beschäftigt sich die Augenheilkunde nur mit einem kleinen Teil des menschlichen Körpers. Doch für die Lebensqualität der Patienten sind die Augen ganz entscheidend: Schließlich sind sie unser wichtigstes Sinnesorgan. Wie lange die Facharzt-Weiterbildung Augenheilkunde dauert und wie sie abläuft, erfahren Sie im Beitrag.

Auf einen Blick: Weiterbildung (Facharztausbildung) Augenheilkunde / Ophthalmologie:

  • Definition: Die Augenheilkunde oder Ophthalmologie beschäftigt sich mit der Diagnose und Behandlung von Erkrankungen und Funktionsstörungen der Augen und des Sehsinnes.
  • Dauer: Die Facharzt-Weiterbildung in der Augenheilkunde dauert 60 Monate.
  • Anzahl der Fachärzte: In Deutschland gibt es 11.380 Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde. Davon sind 8.135 berufstätig. 6.790 davon arbeiten ambulant, 1.071 stationär in einer Klinik.

Der Fachbegriff "Ophthalmologie" stammt aus dem Griechischen: Dabei bedeutet „Ophthalmos“ Auge und „logos“ Wort. Der Begriff steht also in etwa für "Die Rede vom Auge". Inhaltlich befasst sich die Augenheilkunde einerseits mit Störungen der visuellen Wahrnehmung, andererseits mit Erkrankungen und Verletzungen des Auges als Organ.

Die häufigste OP und die erste Transplantation der Welt

Die Augenheilkunde ist zu einem Großteil ein chirurgisches Fach. So fällt die häufigste Operation der Welt in diesen Bereich: Jedes Jahr werden weltweit etwa 100 Millionen Katarakt-OPs durchgeführt, allein in Deutschland sind es mehr als 600.000. Und dieser mikrochirurgische Eingriff, der in der Regel nicht länger als 30 Minuten dauert, hat es in sich: Viele Patienten beschreiben das Ergebnis als ein kleines Wunder. Denn plötzlich können sie statt diffus und trüb wieder klar und deutlich sehen. Im Bereich der Transplantationsmedizin hat die Augenheilkunde übrigens chirurgische Pionierarbeit geleistet: Lange, bevor an die Transplantation von Herz oder Lunge zu denken war, gelang es dem österreichischen Augenarzt Eduard Konrad Zirm schon 1905, erfolgreich eine menschliche Hornhaut zu transplantieren.

Eigene Praxis oder Karriere in der Klinik?

Kleinere chirurgische Eingriffe wie die Operation beim "Grauen Star" oder die Lasertherapie bei einer Netzhautablösung können inzwischen ambulant von niedergelassenen Augenärzten durchgeführt werden. Für aufwendigere Eingriffe werden die Patienten dagegen in eine Augenklinik überwiesen. Die Facharztweiterbildung im Bereich Augenheilkunde eignet sich daher sowohl für alle, die eine Karriere in der Klinik planen, als auch für diejenigen, die sich in einer eigenen Praxis niederlassen möchten.

Doch Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde arbeiten nicht nur chirurgisch: In vielen Fällen können sie auf Medikamente wie Augentropfen oder Augensalbe zurückgreifen. Und natürlich verschreiben sie auch Hilfsmittel wie Brillen oder Kontaktlinsen. Dabei arbeiten sie eng mit Optikerinnen und Optikern zusammen. 

Enge Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen

Und auch zwischen der Augenheilkunde und anderen medizinischen Fachrichtungen gibt es eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit – denn Probleme mit den Augen stehen oft in einem engen Zusammenhang zu anderen Erkrankungen: So stellen Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde ihre Diagnosen beispielsweise ihren Kollegen aus der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, der Neurologie oder der Inneren Medizin zur Verfügung. Wer sich auf Augenheilkunde spezialisiert, muss sich daher auch auf dem Gebiet der Allgemeinerkrankungen mit Augenbeteiligung auskennen.

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Augenarzt werden: Die Weiterbildung (Facharztausbildung) Augenheilkunde im Überblick

Die Dauer der Weiterbildung

Die Facharzt-Weiterbildung Augenheilkunde (Ophthalmologie) dauert 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte.

Die Inhalte der Weiterbildung

Übergreifende Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Augenheilkunde

  • Wesentliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
  • Wissenschaftlich begründete Gutachtenerstellung einschließlich formulargebundener Gutachten, z.B. augenärztliche Führerscheingutachten Richtzahl: 25)
  • Infiltrations- und Regionalanästhesien (Richtzahl: 100), davon
    • subkonjunktivale, parabulbäre oder retrobulbäre Anästhesien (Richtzahl: 50)
  • Grundlagen der Ergo-, Sport- und Verkehrsophthalmologie
  • Tropenophthalmologische und reisemedizinische Augenerkrankungen

Fachgebundene genetische Beratung

  • Grundlagen hereditärer und multifaktorieller Krankheitsbilder und Entwicklungsstörungen
  • Interpretation und Aussagekraft genetischer Untersuchungsergebnisse (Sensitivität, Spezifität, prädiktiver Wert)
  • Methodische, psychosoziale und ethische Aspekte der genetischen Beratung und Diagnostik einschließlich pharmakogenetischer Tests
  • Erkennung fachbezogener genetisch bedingter Krankheitsbilder oder Entwicklungsstörungen
  • Fachgebundene genetische Beratung bei diagnostischer und prädiktiver genetischer Untersuchung

Notfälle

  • Diagnostik und Therapie augenärztlicher Notfallsituationen
  • Mitbehandlung polytraumatisierter Patienten im interdisziplinären Team

Lider, Tränenwege und Orbita

  • Diagnostik und konservative Therapie entzündlicher, degenerativer und tumoröser Erkrankungen der Lider, Tränenwege und der Orbita
  • Operative Eingriffe, z.B. plastisch-chirurgische Operationen des Entropiums, des Ektropiums, der Blepharochalasis, des Chalazions, Dehnung und Strikturspaltung der Tränenwege (Richtzahl: 50)
  • Erste Assistenz bei Enukleationen und komplexen plastisch-rekonstruktiven und ästhetischen Eingriffen an Lidern, Tränenwegen und Orbita

Bindehaut, Hornhaut und Sklera

  • Diagnostik und konservative Therapie entzündlicher, degenerativer, dystrophischer und tumoröser Erkrankungen der Bindehaut, Hornhaut und Sklera
  • Einfache chirurgische Eingriffe an Bindehaut und Hornhaut, z.B. Fremdkörperentfernung, Wundnaht, Parazentese (Richtzahl: 50)
  • Erste Assistenz bei komplexen intraokularen Eingriffen an Bindehaut und Hornhaut, z.B. Keratoplastik, Amnionmembrantransplantation

Uvea, Retina und Glaskörper

  • Diagnostik und konservative Therapie von entzündlichen, degenerativen, dystrophischen und tumorösen Erkrankungen an Uvea, Retina und Glaskörper
  • Laserchirurgische Eingriffe an der Retina (Richtzahl: 50)
  • Intravitreale operative Medikamenteneinbringungen (Richtzahl: 25)
  • Erste Assistenz bei Eingriffen an der Netzhaut und am Glaskörper, z.B. Vitrektomie, Amotiooperation

Endokrine Störungen

  • Diagnostik und Therapie der Augenbeteiligung bei endokrinen Störungen, z.B. endokrine Orbitopathie
  • Untersuchungen der gesamten Netzhaut bei Diabetes mellitus (Richtzahl: 150)

Strabologische, kinder- und neuro-ophthalmologische Erkrankungen

  • Ophthalmologische Abklärung von Kopfschmerzen
  • Behandlung der Erkrankungen, Funktionsstörungen und Verletzungen des Sehorgans, der Sehbahn und der Hirnnerven einschließlich deren Komplikationen
  • Behandlung paretischer und nicht paretischer Stellungs- und Bewegungsstörungen der Augen, der okulären Kopfzwangshaltungen und des Nystagmus
  • Behandlung kindlicher Sehschwächen
  • Chirurgische Eingriffe an geraden Augenmuskeln (Richtzahl: 10)
  • Erste Assistenz bei Augenmuskeloperationen höheren Schwierigkeitsgrades

Tumorerkrankungen

  • Diagnostik und Therapie der gutartigen und bösartigen Tumoren des Auges, der Lider, der Tränenwege und der Orbita, sowie Augen- und Orbitametastasen anderer Malignome
  • Untersuchungen zur Früherkennung, davon
    • Amblyopie (Richtzahl: 100)
    • Glaukom (Richtzahl: 100)
    • Makuladegeneration (Richtzahl: 100)
  • Beratung zu Risikofaktoren für eine Entwicklung von Amblyopie, Glaukom und Makuladegeneration
  • Einleitung von rehabilitativen Maßnahmen bei Sehbehinderten
  • Beratung über und Anpassung von vergrößernden Sehhilfen (Richtzahl: 50)

Diagnostische Verfahren

  • Durchführung und Befunderstellung von Untersuchungsverfahren an allen Augenabschnitten, insbesondere
    • Spaltlampenuntersuchung
    • Ophthalmoskopie
    • Augeninnendruckmessung
    • Gonioskopie (Richtzahl: 100)
    • sonographische Untersuchungen des Auges und seiner Adnexe (Richtzahl: 100)
    • Biometrien der Achsenlänge des Auges (Richtzahl: 50)
    • elektrophysiologische Untersuchungen (Richtzahl: 25)
    • Fluoreszenzangiographie (Richtzahl: 50)
    • optische Kohärenztomographie und/oder Papillentomographie (Richtzahl: 300)
    • Hornhautdickenmessung, sonographisch oder optisch (Richtzahl: 25)
    • Keratometrien oder Hornhauttopografien (Richtzahl: 50)
    • Hornhautendothelmikroskopie

Optometrie

  • Optometrische Untersuchungstechniken, insbesondere
    • subjektive und objektive Refraktionsbestimmung bei Erwachsenen und Kindern
    • Skiaskopie bei Kindern im Vorschulalter (Richtzahl: 50)
    • Bestimmung und Brillenkorrekturen von Refraktionsfehlern (Richtzahl: 250)
    • Durchführung und Befunderstellung von Untersuchungen verschiedener Funktionen des Sehvermögens, z.B. des Gesichtsfeldes, des Farbsinns mit Anomaloskop und anderen Verfahren, des Kontrast- oder Dämmerungssehens (Richtzahl: 300)
  • Abgleich von funktionellen Befunden mit den morphologischen Befunden
  • Kontaktlinsenanpassungen und Kontaktlinsenkontrollen (Richtzahl: 50)

Glaukomerkrankungen

  • Diagnostik und konservative Therapie von Glaukomen
  • Operative Eingriffe bei Glaukom, z. B. Laser-Iridotomie, Trabekuloplastik, Zyklokryokoagulation, Zyklofotokoagulation (Richtzahl: 25)
  • Erste Assistenz bei komplexen Eingriffen bei Glaukom, z.B. Trabekulektomie

Linse und refraktive Chirurgie

  • Diagnostik der Katarakt und anderer Linsenerkrankungen
  • Laserchirurgische Eingriffe am Vorderabschnitt des Auges, z.B. Kapsulotomie (Richtzahl: 25)
  • Diagnostik und Indikationsstellung für refraktivchirurgische Verfahren
  • Erste Assistenz bei Eingriffen an der Linse und bei refraktiv-chirurgischen Maßnahmen

Ophthalmopathologie

  • Grundlagen der feingeweblichen Untersuchung des Auges und seiner Anhangsgebilde
  • Abgleich von histopathologischen Befunden mit morphologischen Untersuchungsbefunden
  • Einordnung von histologischen Befunden des Auges und seiner Anhangsgebilde in das Krankheitsbild (Richtzahl: 25)

Quellen: Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer 2018, Ärztestatistik der Bundesärztekammer 2023, DOG – Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V.
 


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