Drehgestell

[ abgekürzt: DG ]


  • Drehbares Laufwerk mit zwei oder mehr Radsätzen, das über einen Drehpunkt mit dem Fahrzeugkasten verbunden ist; 
  • beinhaltet gebremste, angetriebene oder nicht angetriebene Radsätze

Drehgestelle sind angetriebene oder antriebslose und gebremste drehbare Laufwerke, mit in der Regel zwei oder mehr Radsätzen, die in einem festen Rahmen zusammengefasst sind. Sie werden über einen Drehpunkt (Verbindung zwischen Drehpfanne und Drehzapfen) mit dem Fahrzeugkasten verbunden und führen somit das Schienenfahrzeug auf dem Fahrweg.

Drehgestelle können über Triebachsen und/oder Laufachsen verfügen und unterteilen sich daher in sogenannte Trieb- und Laufdrehgestelle.

Grundsätzlich unterscheidet man zudem in

  • Drehgestelle (konventioneller Art) und
  • Jakobsdrehgestelle

Letzte Aktualisierung: 10.09.2016
Titelfoto: © Bahnblogstelle