Autofahrerin findet Strafzettel am Auto © Adobe Stock | highwaystarz

Eingeschränktes Halteverbot – Was sollten Autofahrer beachten?

Das eingeschränkte Halteverbot wird auch als Parkverbot bezeichnet. Erfahren Sie, welche Verkehrszeichen und Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ein eingeschränktes Halteverbot begründen, ob man sein Fahrzeug in Ausnahmefällen abstellen darf und wie hoch die Bußgelder bei Verstößen sind.

Wo und wann gilt: Halten verboten?


‌Wo man mit seinem Auto halten und parken darf, beschäftigt vor allem Autofahrer in den Innenstädten, in denen Parkplätze oft nur schwer zu finden sind. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet zwischen dem absoluten Halteverbot und dem eingeschränkten Halteverbot, das umgangssprachlich oft als Parkverbot bezeichnet wird und Thema dieses Ratgebers ist. 

‌Während beim absoluten Halteverbot bereits das Anhalten verboten ist, wenn dies nicht aufgrund der Verkehrssituation oder einer Autopanne erforderlich wird, verhält es sich beim eingeschränkten Halteverbot anders. Kurzes Halten ist erlaubt, das Parken des Fahrzeugs jedoch verboten. Der Unterschied zwischen dem Halten und dem Parken wird in § 12 der Straßenverkehrsordnung genauer definiert.
Hinweis:
Definition Parken gemäß § 12 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) 

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
In § 12 der Straßenverkehrsordnung ist außerdem genau festgelegt, wo das Halten im öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich verboten ist. In den meisten Fällen weisen Halteverbot Schilder auf das eingeschränkte Halteverbot hin. Es gibt jedoch auch andere Verkehrsschilder und allgemeine Vorschriften, die ein eingeschränktes Halteverbot begründen. Die Situation ist somit nicht immer eindeutig. Erfahren Sie hier, wann kurzes Anhalten erlaubt ist und in welchen Fällen Sie sogar in Halteverbotszonen parken dürfen, ohne dass ein Bußgeldbescheid droht.

Eingeschränktes Halteverbot – Verkehrszeichen 286


‌Das Verkehrszeichen 286 markiert ein eingeschränktes Halteverbot. Im Gegensatz zum Verkehrszeichen 283, das ein absolutes Halteverbot kennzeichnet, befindet sich im roten Kreis auf blauem Grund nur ein roter Balken. Das Verkehrszeichen signalisiert also eine nicht ganz so strenge Vorschrift wie ein absolutes Halteverbot, bei dem zwei sich kreuzende rote Balken auf dem Verkehrsschild zu finden sind.

‌Wo dieses Verkehrsschild aufgestellt wurde, ist das Halten nur eingeschränkt erlaubt und das Parken verboten. Sie dürfen kurz anhalten, um Mitfahrer ein- oder aussteigen zu lassen. Auch das kurze Beladen und Entladen des Fahrzeugs ist im Bereich eines eingeschränkten Halteverbots gestattet. Verlässt der Fahrer das Auto, muss er sich in Sichtweite zum Fahrzeug aufhalten, um jederzeit weiterfahren zu können. Grundsätzlich gilt die drei-Minuten-Regel, die besagt, dass ein Halten nur für die Dauer von drei Minuten erlaubt ist. Dauert das Ein- oder Aussteigen, Beladen oder Entladen etwas länger, müssen Sie ebenfalls keinen Bußgeldbescheid befürchten. Übereilte Handlungen und die daraus resultierenden Sicherheitsrisiken sollen damit vermieden werden. 

‌Die Aktion, die ein Halten erfordert, muss jedoch ohne Verzögerung durchgeführt werden. Üblicherweise endet der zeitliche Toleranzbereich spätestens nach zehn Minuten – Dann wird aus dem kurzen Halt endgültig ein Parken. Autofahrer sollten sich zudem daran orientieren, ob das Halten den sonstigen Verkehr stört. Ist dies der Fall, ist es ratsam, bereits vor Ablauf von zehn Minuten weiterzufahren, um ein Bußgeld wegen Falschparkens zu vermeiden. 

‌Wer aufgrund einer Autopanne länger hält, muss keine Konsequenzen befürchten, da diese Fahrtunterbrechung nicht gewollt ist. Sie sind dennoch verpflichtet, das Auto aus dem Halteverbotsbereich zu entfernen, wenn dies möglich ist. 

‌Das Halteverbot gilt stets auf der Straßenseite, auf welcher das Verkehrsschild aufgestellt wurde. Üblicherweise befinden sich die Schilder an der rechten Seite der Fahrbahn. Das Halteverbotsschild markiert den Beginn des Halteverbots und gilt für den gesamten Bereich bis zur nächsten Einmündung oder bis zur nächsten Kreuzung.

Ergänzungen des Halteverbot Schilds durch Pfeile


‌Oft befinden sich auf dem Halteverbot Schild zusätzlich weiße Pfeile. Ein weißer Pfeil im oberen Bereich des Schildes markiert den Beginn des Halteverbotsbereichs.

‌Demzufolge signalisiert ein weißer Pfeil im unteren Bereich des Halteverbotsschildes, dass hier das Halteverbot endet.

‌Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass sowohl oben als auch unten am Verkehrsschild ein weißer Pfeil zu finden ist. In diesem Fall handelt es sich um ein Halteverbotsschild, das die Mitte eines längeren Halteverbotsbereichs kennzeichnet. Mit einem solchen Verkehrsschild sollen Autofahrer daran erinnert werden, dass das Halteverbot noch immer gilt.

Halteverbot für eine ganze Zone


‌Nicht nur bestimmte Abschnitte von Straßen, sondern auch ganze Zonen können als Halteverbotsbereich gekennzeichnet werden. Dann wird das Verkehrszeichen 290-1 aufgestellt. Das eingeschränkte Halteverbot gilt für die gesamte Zone hinter diesem Schild. Sie dürfen hier nicht parken und nur kurz halten.

‌Das Ende der Zone, für die das eingeschränkte Halteverbot gilt, wird wiederum durch ein weißes Schild, auf dem der Begriff Zone durchgestrichen ist, markiert.

Zusatzzeichen zum Halteverbotsschild


‌Zusatzzeichen, die unter dem Verkehrszeichen angebracht werden, dienen der Konkretisierung des eingeschränkten Halteverbots und bewirken eine Einschränkung des Halteverbots. Diese Einschränkung bezieht sich häufig auf die zeitliche Wirksamkeit des Halteverbots. Das Halteverbot wird beispielsweise auf die Werktage oder bestimmte Stunden begrenzt. Beachten Sie, dass der Samstag als Werktag gilt. Des Weiteren können bestimmte Personengruppen vom eingeschränkten Halteverbot ausgenommen werden. Das Zusatzschild weist dann beispielsweise darauf hin, dass Anwohner oder Lieferanten trotz eingeschränktem Halteverbot im betreffenden Straßenabschnitt parken dürfen. Um einen Bußgeldbescheid zu vermeiden, muss eine aktuell gültige Legitimation (Parkausweis, Genehmigung) deutlich sichtbar hinter der Frontscheibe platziert werden.

Eingeschränktes Halteverbot – Besonderheiten und Ausnahmen


‌Die Besonderheiten und Ausnahmen bezüglich des eingeschränkten Halteverbots sind in § 12 Absatz 3a, 3b sowie 4a der Straßenverkehrsordnung geregelt. Das Park- und Halteverbot gilt nicht für Linienbusse, wenn diese an der Endhaltestelle geparkt werden. Darüber hinaus dürfen Sie auf der linken Seite der Straße parken und halten, wenn auf der rechten Seite Schienen die Fahrbahn begrenzen oder es sich um eine Einbahnstraße handelt. Eine weitere Ausnahme gilt für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als zwei Tonnen. Diese dürfen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft werktags zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nur auf besonders gekennzeichneten Parkflächen abgestellt werden. Anhänger dürfen darüber hinaus nicht länger als zwei Wochen außerhalb eines speziell gekennzeichneten Parkplatzes geparkt werden.

Welche Fahrzeuge sind von Halteverboten nicht betroffen?


‌Sowohl absolute als auch eingeschränkte Halteverbote gelten nicht für jeden Verkehrsteilnehmer. Der Gesetzgeber hat einigen Fahrzeugen Sonderrechte eingeräumt. 

‌Folgende Fahrzeuge dürfen in Bereichen, in denen ein Halteverbot gilt, anhalten:
  • Rettungsfahrzeuge 
  • Polizeifahrzeuge 
  • Feuerwehrfahrzeuge 
  • Fahrzeuge des Zolldienstes 
  • Fahrzeuge der Bundeswehr 
  • Postfahrzeuge 
  • Besonders gekennzeichnete Straßenbaufahrzeuge 
  • Müllfahrzeuge 

  • ‌Außerdem kann jeder Verkehrsteilnehmer bei seiner zuständigen Straßenbehörde oder beim Ordnungsamt gegen Zahlung einer Gebühr eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dem Antrag ist eine Begründung beizufügen und die Angabe, wie lange die Ausnahmegenehmigung gelten soll. Wenn Sie einen Umzug planen, eine große Möbellieferung erwarten oder Parkplätze für Handwerker benötigen, weil eine Sanierung durchgeführt wird, sollten Sie dies zwei Wochen vorher beantragen. Sie sind des Weiteren verpflichtet, den Abschnitt der Straße mit entsprechenden Schildern mindestens drei Tage im Voraus zu kennzeichnen. Die Schilder werden vom Bauhof oder Fachfirmen leihweise gegen Zahlung eines Entgelts zur Verfügung gestellt. Mittlerweile haben sich in vielen Städten Dienstleister darauf spezialisiert, für Privatkunden die Beantragung der Ausnahmegenehmigung zu übernehmen und sich in diesem Zusammenhang darum zu kümmern, dass die temporären, mobilen Straßenschilder fristgerecht aufgestellt werden.

    Eingeschränktes Halteverbot wird zum absoluten Halteverbot


    ‌Es kommt gar nicht so selten vor, dass sich Autofahrer keiner Schuld bewusst sind und trotzdem vergeblich nach ihrem Fahrzeug suchen, welches sie scheinbar korrekt abgestellt hatten. Das ist dann der Fall, wenn an einer Straße geparkt wurde, an der nur zu bestimmten Zeiten (beispielsweise zwischen 8.00 und 16.00 Uhr) ein eingeschränktes Halteverbot gilt, dieses aber für einen Tag durch ein temporäres absolutes Halteverbot ersetzt wurde. Grund für ein temporäres absolutes Halteverbot kann ein Umzug oder eine Sanierungsmaßnahme sein. Temporäre absolute Halteverbote heben alle anderen Park- und Halteregelungen in diesem Bereich auf. Wenn Sie Ihr Auto trotzdem dort parken, droht nicht nur ein Bußgeld, sondern sogar das kostenpflichtige Abschleppen des Fahrzeugs

    ‌Das temporäre Halteverbot muss jedoch drei bis vier volle Tage vorher durch Aufstellen eines entsprechenden mobilen Halteverbotsschildes angekündigt werden. Im Jahr 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht eindeutig entschieden, dass ein kostenpflichtiges Abschleppen aufgrund eines kurzfristig aufgestellten Halteverbotsschildes erst nach einer Mindestvorlaufzeit von drei vollen Tagen rechtmäßig ist. (Urteil vom 24.05.2018 – BVerwG 3 C 25.16) Das Gericht hat außerdem klargestellt, dass Autofahrer mit temporären Parkverboten rechnen müssen. Sie dürfen also nicht voraussetzen, dass erlaubtes Parken auch in vier Tagen weiterhin erlaubt ist und müssen sich regelmäßig über die aktuell gelten Bestimmungen in der Straße informieren. Für die Rechtmäßigkeit einer kostenpflichtigen Abschleppmaßnahme ist es nicht erforderlich, dass man persönlich Kenntnis von dem mobilen Verkehrszeichen genommen hat. 

    ‌Wenn das Fahrzeug Ihrer Ansicht nach unberechtigterweise abgeschleppt wurde, sollten Sie Kontakt zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt aufnehmen. Der Rechtsanwalt wird die Sachlage prüfen, Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und Sie dabei unterstützen, die Abschleppgebühren zurückzufordern.

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    Halteverbote aufgrund anderer Verkehrszeichen


    ‌Nicht immer begründet ein Halteverbotsschild das eingeschränkte Halteverbot. Das Andreaskreuz an Bahnübergängen signalisiert einerseits den Vorrang des Bahnverkehrs und andererseits ein Parkverbot. Gleiches gilt für Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen, an denen man zwar halten, aber nicht parken darf. Auch fünf Meter vor und nach Fußgängerüberwegen oder Fahrradschutzstreifen ist das Parken verboten.

    Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?


    ‌Das rechtswidrige Parken an einem Straßenabschnitt, in dem ein eingeschränktes Halteverbot gilt, ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit, denn Sie behindern damit den Verkehrsfluss und andere Verkehrsteilnehmer. Die Sanktionen für derartige Parkverstöße sind in der aktuellen Bußgeldtabelle aufgelistet. Nach der Reform der Bußgeldkatalogverordnung im Jahr 2021 traten für diese Ordnungswidrigkeiten höhere Bußgelder in Kraft. Zusätzlich werden schwere Verstöße mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Wenn man bedenkt, dass acht Punkte auf dem Punktekonto ausreichen, um mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft zu werden, wird deutlich, dass Verstöße gegen das eingeschränkte Halteverbot keinesfalls als Kavaliersdelikte gelten. 

    ‌In der folgenden Tabelle sind die aktuell gültigen Strafen aufgelistet:

    ‌Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Die Mandatierung eines Verkehrsrechtsanwalts ist insbesondere dann ratsam, wenn mit dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg verbunden ist und es sich nicht um das erste Vergehen dieser Art handelt. Notorischen Falschparkern droht sogar die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis.

    Eingeschränktes Halteverbot – Recht einfach erklärt

    Ist es in jedem Fall verboten, länger als drei Minuten zu halten, wenn ein eingeschränktes Halteverbot gilt?

    Sie dürfen länger halten, um Mitfahrer ein- oder aussteigen zu lassen. Auch das Beladen und Entladen des Autos darf etwas länger dauern. Die Tätigkeiten müssen allerdings ohne Verzögerungen durchgeführt werden und der Zeitraum von zehn Minuten gilt als Maximum für das Halten im Bereichen eines eingeschränkten Halteverbots. 

    ‌Weiterlesen: Eingeschränktes Halteverbot – Verkehrszeichen 286

    Wie groß ist der Bereich, für den das Verkehrsschild „Eingeschränktes Halteverbot“ gilt?

    Das Halteverbot gilt bis zur nächsten Straßeneinmündung oder bis zur nächsten Kreuzung. Oft werden der Anfang und das Ende der Halteverbotsbereiche mit Verkehrsschildern gekennzeichnet, auf denen weiße Pfeile abgebildet sind. Befindet sich unter dem Halteverbotsschild ein weißes Zusatzschild mit der Aufschrift „Zone“ gilt das Halteverbot in der gesamten Zone. 

    ‌Weiterlesen: Eingeschränktes Halteverbot – Verkehrszeichen 286

    Droht ein Bußgeld, wenn man aufgrund einer Panne im Halteverbot steht?

    Als Halten werden laut Straßenverkehrsordnung ausschließlich gewollte Unterbrechungen der Fahrt gewertet. Deshalb wird in diesem Fall kein Bußgeld fällig. Sie müssen jedoch prüfen, ob das Fahrzeug aus dem Bereich entfernt werden kann, um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden. 

    ‌Weiterlesen: Eingeschränktes Halteverbot – Verkehrszeichen 286

    Wo kann man eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um beispielsweise während eines Umzugs im Bereich eines eingeschränkten Halteverbots längere Zeit parken zu dürfen?

    Wenden Sie sich an das Verkehrs- oder das Ordnungsamt in Ihrer Kommune. Dort können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Eine andere Möglichkeit ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters, der Ihnen den Gang zum Amt sowie das Besorgen und fristgerechte Aufstellen der Verkehrsschilder abnimmt. 

    ‌Weiterlesen: Eingeschränktes Halteverbot – Besonderheiten und Ausnahmen

    Wann lohnt sich es sich, einen Anwalt einzuschalten?

    Wenn Sie der Meinung sind, dass die Voraussetzungen für den Bußgeldbescheid nicht gegeben waren und der Halteverbotsverstoß nicht nur mit einem Bußgeld, sondern zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg geahndet wurde, sollten Sie einen Anwalt mandatieren. 

    ‌Weiterlesen: Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

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