Zinsanspruch des Enteigneten bei gerichtlicher Hinterlegung des Entschädigungsbetrags
Zinsanspruch des Enteigneten bei gerichtlicher Hinterlegung des Entschädigungsbetrags
Abstract
Die während der fruchtbringenden Anlegung des vom Enteigner hinterlegten Entschädigungsbetrags aufgelaufenen Zinsen gebühren dem Enteigneten und sind gemeinsam mit der Entschädigung auszufolgen.