G-BA-Richtlinie zur Ersteinschätzung in der Notfallversorgung zurückgewiesen – DGAI begrüßt Entscheidung des BMG

Am 6. Juli hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Vorgaben für ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen vorgestellt – und im September vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dafür eine Abfuhr kassiert.

Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) begrüßt die Entscheidung des BMG vom 12.09.2023, den G-BA-Beschluss zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung zurückzuweisen. Somit wird die beschlossene Verordnung nicht in Kraft treten.

In einer ausführlichen Stellungnahme werden durch das BMG als Gründe für diese Entscheidung sowohl rechtliche Bedenken und patientengefährdende Auswirkungen angeführt, als auch ein erhöhter administrativer Aufwand und der Einsatz bisher unzureichend evaluierter Instrumente kritisiert.

Der G-BA hatte ein standardisiertes Verfahren zur Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit von Hilfesuchenden in Notaufnahmen definiert (wir berichteten). Hätte es sich laut Ersteinschätzung um einen medizinischen Notfall gehandelt, sollten Patienten ambulant im Krankenhaus weiterversorgt oder auch stationär aufgenommen werden. Wäre ein sofortiger Behandlungsbedarf nicht angezeigt gewesen, sollte die weitere Versorgung in einer Vertragsarztpraxis erfolgen.

Die Expertinnen und Experten der Sektion Notfallmedizin der DGAI weisen darauf hin, dass sie für die Entwicklung geeigneter Konzepte zur Ersteinschätzung beratend und unterstützend zur Verfügung stehen.

Quelle
DGAI
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