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Gewährung von unverzinslichen Vorschüssen auf Bezüge

Entsprechend der "Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG zur Gewährung von unverzinslichen Vorschüssen auf Bezüge" vom 29.05.2012 (Nds. MBl. 2012, S. 511) können beihilfeberechtigte Beamtinnen und Beamte, die einen Antrag auf Anerkennung eines Unfalles als Dienstunfall gestellt haben, einen oder mehrere Vorschüsse beantragen bis zur Höhe der infolge des Unfalles für die medizinische Versorgung entstandenen Aufwendungen, wenn diese mindestens 200 € betragen (s. Abschnitt II).

Des Weiteren können Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in bestimmten anderen Fällen für unabwendbare Aufwendungen einen Vorschuss beantragen (s. Abschnitt III).

Entsprechende Vorschussanträge können beim örtlich zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung gestellt werden.