KODA

Kirchliche Mitarbeiter schreiten zur Wahl

13.04.2023 15:25

Augsburg (pba). Die katholische Kirche ist mit ihren unterschiedlichen Rechtsträgern der größte nichtstaatliche Arbeitgeber im Regierungsbezirk Schwaben. Im Rahmen der Regional-KODA-Wahl 2023 sind seit kurzem allein für den Bereich der Diözese Augsburg rund 17.100 Mitarbeitende aufgerufen, bis 10. Mai vier Vertreterinnen und Vertreter für die Gestaltung und Koordination des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts in Bayern zu bestimmen.

KODA-Wahl im Bistum Augsburg (Foto: Julian Schmidt / pba)

„Von der Entscheidung dieser Wahl wird abhängen, wie sich das Arbeitsvertragsrecht in der bayerischen Kirche zukünftig gestaltet und beispielsweise der aktuell anstehende Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst übernommen wird“, erklärt der Augsburger Wahlvorstand der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (KODA), Kai Kaiser. Vor diesem Hintergrund sei zu begrüßen, dass bereits jetzt mehr als 3.500 ausgefüllte Wahlzettel an den Wahlvorstand zurückgeschickt worden seien. Für die Arbeit der Kommission sei eine starke Wahlbeteiligung aber von großer Bedeutung, betont Kaiser: „Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in Zukunft sich gut vertreten wissen können!“

Die bayerische Regional-KODA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der kirchlichen Dienstgeber und Angestellten zusammen und gestaltet das Arbeitsvertragsrecht (ABD) der kirchlichen Rechtsträger im Freistaat aus. Dies beinhaltet z.B. das Anstellungsverhältnis in der Kirchenmusik, von Mesner/-innen, im kirchlichen Schul- und Kindergartendienst, im Pastoraldienst, in der Erwachsenenbildung oder in den diözesanen Verwaltungs- und Seelsorgestellen. Ausgenommen sind jene Menschen, die im Rahmen des Deutschen Caritasverbandes und seiner Arbeitsvertragsrichtlinien für die Kirche arbeiten. Aufgrund seiner Größe kann das Bistum Augsburg dafür vier Mitarbeitendenvertreter/-innen in die Kommission entsenden.

Die Briefwahl läuft noch bis 10. Mai. Für Fragen oder bei Problemen mit dem Empfang der Wahlunterlagen sind die Wahlberechtigten aufgerufen, sich an koda-wahlvorstand@bistum-augsburg.de bzw. telefonisch unter 0821/3166-8530 zu wenden.

Die bayerische Regional-KODA wurde 1980 ins Leben gerufen und regelt die Rechtsnormen für kirchliche Arbeitsverhältnisse in Bayern im Rahmen des sogenannten Dritten Wegs. Seit 1991 unterhält die Kommission eine eigene Geschäftsstelle in Augsburg.