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Verstoß gegen Tierschutz

Tierhalter lassen Kuh qualvoll verenden: Amtsgericht Achern verhängt Geldstrafe

Das Amtsgericht Achern hat zwei Tierhalter zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Tatvorwurf: Sie ließen eine gemeinsam gehaltene Kuh verhungern.

Immer neugierig: Wenn Menschen vorbeikommen, lassen die Kühe sogar ihr Fressen liegen. Zumindest manchmal.
Weshalb musste eine Kuh in einem Stall sterben? Foto: Catrin Dederichs

Den Angeklagten - sie leben gemeinsam im gleichen Anwesen mit Tierstall - war vorgeworfen worden, dass beide als verantwortliche Tierhalter über einen längeren Zeitraum nicht eingeschritten sind, als eines der von ihnen gehaltenen Tiere, eine Kuh, erkennbar an Mangelernährung verendete. Das zweijährige Tier hatte am Ende nur ein Viertel des Normalgewichts.

Wer dies billigend in Kauf nimmt, so das Gericht, handelt vorsätzlich. Dieses Unterlassen, den Schmerzen des Tieres über einen längeren Zeitraum nicht abgeholfen zu haben, sei letztlich auch der Anknüpfungspunkt für die strafrechtliche Entscheidung des Gerichts. Eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage, wie sie ansatzweise zur Sprache kam, wurde von der Staatsanwältin abgelehnt.

Erste Beanstandungen gab es bereits 2016

Die Angeklagten hatten berichtet, dass das Tier plötzlich nicht mehr gefressen habe. Das Getränkebecken im Stall sei über Wochen kaputt gewesen, weshalb man die Kuh, wie auch die beiden anderen Tiere, mit Wasser aus einem Eimer versorgte.

Man habe gedacht, der Zustand der Kuh könnte sich doch wieder bessern. Es war dann die Tierkörperbeseitigungsanstalt, die wegen der Unterversorgung des Tieres eine Meldung an das Veterinäramt gab.

Bereits im Jahr 2016, so die als Zeugin geladene Tierärztin des Amtes, soll es schon zu Beanstandungen gekommen sein. Ob es danach allerdings zu Kontrollen kam, blieb vor Gericht offen.

Der Betrieb sei nach der Meldung vor Ort kontrolliert worden. Bis auf Weiteres bestehe ein Tierhaltungsverbot, gegen welches Widerspruch eingelegt wurde. Die Angeklagten möchten, so machten sie deutlich, die Tierhaltung nicht aufgeben.

Seitens der Verteidigung hob Rechtsanwalt Ulrich Bell darauf ab, dass er keinen strafrechtlichen Vorsatz sehe. Ein Strafvorwurf könne deshalb nicht aufrechterhalten bleiben.

Staatsanwältin sieht von Freiheitsstrafe ab

Es war ein Fehlverhalten, welches als Ordnungswidrigkeit abgeurteilt werden sollte. Auch die Persönlichkeit seines Mandanten und dessen Bruders sollte berücksichtigt werden. Keiner habe sich strafrechtlich bislang im Leben etwas zuschulden kommen lassen. Es sei ihnen nicht egal gewesen, ob das Tier verende.

Anders sah dies die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Angesichts der Umstände habe sie sogar zunächst über eine Freiheitsstrafe nachgedacht. Den Angeklagten gestehe sie eine „gewisse Überforderung“ zu. Allerdings fehle es beiden an der notwendigen Einsichtsfähigkeit ihres Handelns. Sie plädierte auf eine Geldstrafe von je 150 Tagessätzen.

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