FAQ: Bußgeldbescheid überprüfen
Ja, Sie können innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt mit der Zustellung des Bescheids. Das macht allerdings nur Sinn, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben oder wenn der Bescheid gravierende Fehler aufweist. Deshalb ist es ratsam, den Bußgeldbescheid genau zu prüfen.
Ein Bußgeldbescheid ist insbesondere dann in der Regel fehlerhaft, wenn er nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt aufweist. Hierzu gehören laut § 66 OWiG vor allem Angaben zur Person des Betroffenen und eine konkrete Bezeichnung der vorgeworfenen Tat. Näheres lesen Sie in diesem Abschnitt.
Wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt. Dieser kann nicht nur den Bußgeldbescheid selbst prüfen, sondern zusätzlich über Einblick in die Akte weitere mögliche Angriffspunkte für einen Einspruch ausmachen. Sobald Sie den Anwalt damit beauftragen, Einspruch einzulegen, fallen auch Kosten an. Wie hoch diese sind, erfahren Sie in der Regel bereits im Rahmen der Erstberatung.
Wann lohnt sich ein Einspruch beim Blitzen?
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich dann im Einzelfall für Sie lohnen, wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, Verjährung eingetreten oder wenn der Bußgeldbescheid stark fehlerhaft und damit unwirksam ist. Sie müssen den Einspruch zunächst auch noch nicht begründen, die Behörde muss die Sachlage bei Einspruch nochmals genauer prüfen. Wird dieser dann aber abgelehnt, muss im Zweifel ein Gericht entscheiden. Spätestens hier sollten Sie dann eine ausreichende Begründung für den Einspruch parat haben.
Deshalb macht es Sinn, den Bußgeldbescheid genau zu prüfen und zu überlegen, ob ein Einspruch wirklich lohnt. Wenn Sie unsicher sind, übernimmt das auch ein Rechtsanwalt für Sie.
Zunächst prüfen die Juristen, ob der Bescheid auch den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt aufweist, insbesondere:
- Angaben zur Person des Betroffenen
- Konkrete Bezeichnung der vorgeworfenen Tat, einschließlich Tatort und Tatzeit
- Bezeichnung der Beweismittel
- Bußgeld
- Nebenfolgen, insbesondere Fahrverbot und Punkte in Flensburg
Wenn Sie den Bußgeldbescheid prüfen und dabei auf schwerwiegende Fehler stoßen, dann kann ein Einspruch im Einzelfall lohnen. Einfache formelle Fehler wie kleinere Schreibfehler oder Zahlendreher reichen dafür aber in der Regel nicht aus. Wenn die Angaben im Bescheid aber derart falsch sind, dass sich der Fahrer nicht eindeutig feststellen lässt oder wenn wichtige Angaben zum Tatvorwurf fehlen, kann ein Einspruch schon bessere Erfolgsaussichten haben.
Video: Was steht im Bußgeldbescheid?
Bußgeldbescheid prüfen auf gravierende Fehler – Oft Akteneinsicht notwendig
Ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wirklich Sinn macht, lässt sich in vielen Fällen erst nach einer Akteneinsicht feststellen – aus folgenden Gründen:
- Ob die Polizei die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft durchgeführt hat, erkennen Sie nicht am Bußgeldbescheid. Dafür muss der Anwalt unter anderem das Messprotokoll einsehen und die Eichurkunde des Messgeräts.
- Die Bußgeldbehörde muss im Bescheid zwar die Beweismittel angeben, sie muss aber das Blitzerfoto nicht beifügen. Ob Sie als Fahrer auf dem Foto überhaupt zu erkennen sind, können Sie dann ebenfalls erst nach einer Akteneinsicht einschätzen.