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Bußgeldbescheid prüfen lassen oder selbst prüfen

FAQ: Bußgeldbescheid überprüfen

Bußgeldbescheid prüfen lassen: Kostenlos ist allenfalls die anwaltliche Erstberatung.
Bußgeldbescheid prüfen lassen: Kostenlos ist allenfalls die anwaltliche Erstberatung.
Kann man einen Bußgeldbescheid anfechten?

Ja, Sie können innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt mit der Zustellung des Bescheids. Das macht allerdings nur Sinn, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben oder wenn der Bescheid gravierende Fehler aufweist. Deshalb ist es ratsam, den Bußgeldbescheid genau zu prüfen.

Wann ist ein Bußgeldbescheid falsch?

Ein Bußgeldbescheid ist insbesondere dann in der Regel fehlerhaft, wenn er nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt aufweist. Hierzu gehören laut § 66 OWiG vor allem Angaben zur Person des Betroffenen und eine konkrete Bezeichnung der vorgeworfenen Tat. Näheres lesen Sie in diesem Abschnitt.

Wo kann ich meinen Bußgeldbescheid prüfen lassen?

Wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt. Dieser kann nicht nur den Bußgeldbescheid selbst prüfen, sondern zusätzlich über Einblick in die Akte weitere mögliche Angriffspunkte für einen Einspruch ausmachen. Sobald Sie den Anwalt damit beauftragen, Einspruch einzulegen, fallen auch Kosten an. Wie hoch diese sind, erfahren Sie in der Regel bereits im Rahmen der Erstberatung.

Wann lohnt sich ein Einspruch beim Blitzen?

Wann ist ein Bußgeldbescheid falsch? Prüfen Sie zunächst, ob der Bescheid den vorgeschriebenen Inhalt aufweist.
Wann ist ein Bußgeldbescheid falsch? Prüfen Sie zunächst, ob der Bescheid den vorgeschriebenen Inhalt aufweist.

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich dann im Einzelfall für Sie lohnen, wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, Verjährung eingetreten oder wenn der Bußgeldbescheid stark fehlerhaft und damit unwirksam ist. Sie müssen den Einspruch zunächst auch noch nicht begründen, die Behörde muss die Sachlage bei Einspruch nochmals genauer prüfen. Wird dieser dann aber abgelehnt, muss im Zweifel ein Gericht entscheiden. Spätestens hier sollten Sie dann eine ausreichende Begründung für den Einspruch parat haben.

Deshalb macht es Sinn, den Bußgeldbescheid genau zu prüfen und zu überlegen, ob ein Einspruch wirklich lohnt. Wenn Sie unsicher sind, übernimmt das auch ein Rechtsanwalt für Sie.

Zunächst prüfen die Juristen, ob der Bescheid auch den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt aufweist, insbesondere:

  • Angaben zur Person des Betroffenen
  • Konkrete Bezeichnung der vorgeworfenen Tat, einschließlich Tatort und Tatzeit
  • Bezeichnung der Beweismittel
  • Bußgeld
  • Nebenfolgen, insbesondere Fahrverbot und Punkte in Flensburg

Wenn Sie den Bußgeldbescheid prüfen und dabei auf schwerwiegende Fehler stoßen, dann kann ein Einspruch im Einzelfall lohnen. Einfache formelle Fehler wie kleinere Schreibfehler oder Zahlendreher reichen dafür aber in der Regel nicht aus. Wenn die Angaben im Bescheid aber derart falsch sind, dass sich der Fahrer nicht eindeutig feststellen lässt oder wenn wichtige Angaben zum Tatvorwurf fehlen, kann ein Einspruch schon bessere Erfolgsaussichten haben.

Video: Was steht im Bußgeldbescheid?

Was genau steht eigentlich  in so einem Bußgeldbescheid. Und wann ist er fehlerhaft?
Was genau steht eigentlich in so einem Bußgeldbescheid. Und wann ist er fehlerhaft?

Bußgeldbescheid prüfen auf gravierende Fehler – Oft Akteneinsicht notwendig

Vom Blitzer erwischt: Den Bescheid prüfen zu lassen, lohnt sich insbesondere bei sehr hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Vom Blitzer erwischt: Den Bescheid prüfen zu lassen, lohnt sich insbesondere bei sehr hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wirklich Sinn macht, lässt sich in vielen Fällen erst nach einer Akteneinsicht feststellen – aus folgenden Gründen:

  • Ob die Polizei die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft durchgeführt hat, erkennen Sie nicht am Bußgeldbescheid. Dafür muss der Anwalt unter anderem das Messprotokoll einsehen und die Eichurkunde des Messgeräts.
  • Die Bußgeldbehörde muss im Bescheid zwar die Beweismittel angeben, sie muss aber das Blitzerfoto nicht beifügen. Ob Sie als Fahrer auf dem Foto überhaupt zu erkennen sind, können Sie dann ebenfalls erst nach einer Akteneinsicht einschätzen.

Über den Autor

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Franziska L.

Franziskas Anliegen ist es, juristische Themen und vor allem verkehrs- und strafrechtliche Fragen leicht verständlich aufzubereiten. Sie ist ursprünglich Juristin und gehört seit 2017 zur Redaktion von bussgeldscheck.bild.de.

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