Krankenversicherungskarte

Die Krankenversicherungskarte verfügt über:

  • eine nationale Seite zur Verwendung in Luxemburg (als „Sozialversicherungsausweis für Luxemburg“ bezeichnet) und
  • eine europäische Seite zur Verwendung im Ausland, die in jedem Mitgliedsland identisch ist (als „Europäische Krankenversicherungskarte“ oder in Englisch „European Health Insurance Card“ bezeichnet).

Die nationale Seite berechtigt unter anderem zur Übernahme der Kosten für Gesundheitsversorgung, Mutterschaft und Pflegebedürftigkeit in Luxemburg. Der Ausweis ist bei jedem Gesundheits- oder Pflegedienstleister (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Labors usw.) vorzulegen.

Die europäische Seite berechtigt zur Übernahme der Kosten für dringende und sofort notwendige Gesundheitsversorgung während eines vorübergehenden Aufenthalts in den Ländern der europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Für die Übernahme der Kosten für die Gesundheitsversorgung im Ausland stellt die Nationale Gesundheitskasse alle Informationen online zur Verfügung.

Zielgruppe

Personen, die bei der Sozialversicherung als Hauptversicherte oder Mitversicherte (vom Hauptversicherten unterhaltsberechtigte Person) versichert sind, haben Anspruch auf eine Krankenversicherungskarte.

Praktische Vorgehensweise

Erhalt der Krankenversicherungskarte  

Die Krankenversicherungskarte wird bei der Anmeldung des Hauptversicherten bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) automatisch ausgestellt und ihm per Post an seine Wohnsitzadresse zugestellt.

Sie wird innerhalb von 3 Wochen ausgestellt:

In dringenden Fällen kann eine provisorische Bescheinigung bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

Bei Mitversicherten von Grenzgängern sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen.

Bei in Luxemburg Neugeborenen erfolgt die Mitversicherung automatisch und die Karte wird automatisch zugestellt.

Nutzung der Karte

Die Krankenversicherungskarte für Luxemburg ist strikt personengebunden und auf den Namen des Inhabers ausgestellt.

Jede betrügerische Nutzung des Ausweises kann strafrechtlich verfolgt werden. 

Gültigkeit der Karte  

Die Krankenversicherungskarte für Luxemburg ist nur für die Dauer der Mitgliedschaft gültig.

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist zeitlich begrenzt und ihre Gültigkeitsdauer darf das auf der Karte vermerkte Ablaufdatum nicht überschreiten.

Erneuerung der Karte

Personen, deren Europäische Krankenversicherungskarte demnächst abläuft, erhalten automatisch 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit eine neue Karte.

Wenn die Karte nicht innerhalb dieser Frist ankommt, wird empfohlen, die Richtigkeit der Korrespondenzadresse bei der Nationalen Gesundheitskasse zu überprüfen, bevor eine neue Karte bestellt wird.

Verlust/Diebstahl der Karte

Bei Verlust/Diebstahl der Krankenversicherungskarte kann eine neue Karte bestellt werden.

Provisorische Bescheinigung zum Ersatz der Krankenversicherungskarte

In dringenden Fällen kann eine provisorische Ersatzbescheinigung bei der zuständigen Krankenkasse über MyGuichet.lu beantragt werden. Diese wird schnellstmöglich ausgestellt und hat eine Gültigkeit von höchstens 3 Monaten ab Ausstellung.

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