[0001] Die Erfindung betrifft ein Fachwerk zur Verglasung eines Gebäudes mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
[0002] Fachwerke zur Verglasung von Gebäuden weisen Pfosten und Riegel auf, deren Enden
an den Pfosten befestigt sind. Normalerweise sind solche Fachwerke eben und ihre Pfosten
und Riegel sind rechtwinklig zueinander angeordnet, was allerdings nicht zwingend
für die Erfindung ist. Normalerweise sind die Pfosten und Riegel Profile, auch Hohlprofile
aus Stahl oder einer Aluminiumlegierung. In von den Pfosten und Riegeln umschlossenen
Fächern werden Glasscheiben angeordnet, wobei die Glasscheiben heutzutage meist nicht
in der Ebene des Fachwerks, sondern auf einer Außenseite der Pfosten und Riegel in
einer Ebene vor dem Fachwerk angebracht sind. Solche Fachwerke werden in Wand- oder
Dachöffnungen zu einer Teilverglasung eines Gebäudes oder auch als Fassade, Wand oder
Dach an einem Gebäude angeordnet.
[0003] Die Patentanmeldung
EP 1 681 398 A2 offenbart einen T-Verbinder zur Befestigung eines Endes eines Riegels an einem Pfosten
eines Fachwerks zur Verglasung eines Gebäudes. Die Pfosten und Riegel sind unterschiedliche
Hohlprofile. In Enden der Riegel sind Halter mit zylinderförmigen Köpfen befestigt,
die aus den Enden der Riegel vorstehen und in kreisförmige Löcher in einer Seitenwand
eines Pfostens eingreifen. Die Seitenwand des Pfostens, der ein Hohlprofil ist, ist
diejenige Wand des Pfosten, an der das Ende des Riegels anliegt. Federnde Rasten in
den Zylinderköpfen der Halter hintergreifen die Seitenwand des Pfostens, so dass das
Ende des Riegels unlösbar mit dem Pfosten verbunden ist.
[0004] Die Offenlegungsschrift
DE 42 10 575 A1 offenbart ebenfalls eine T-Verbindung eines Riegels und eines Pfostens eines Fachwerks
zur Verglasung eines Gebäudes. Der Riegel ist ein T-Träger, dessen Flansch hohl mit
zwei flachen Kammern mit rechteckigem Querschnitt beiderseits eines Stegs des T-Trägers
ausgebildet ist. Die Kammern im Flansch des Riegels bilden Aufnahmen, in denen streifenförmige
Halter mit gleichem Querschnitt wie die Kammern verschiebbar aufgenommen sind. Die
Pfosten des bekannten Fachwerks sind Doppel-T-Träger, deren einer Flansch wie der
Flansch der Riegel hohl mit zwei flachen Kammern mit rechteckigem Querschnitt beiderseits
eines Stegs des Doppel-T-Trägers ausgebildet ist. Zur Befestigung der Riegel werden
jeweils zwei Aufnahmeöffnungen in den Riegeln zugewandten Außenseiten der Kammern
in dem hohlen Flansch des Pfostens angebracht, in die die Halter der Riegel eingreifen.
[0005] Aufgabe der Erfindung ist eine Steifigkeit eines Fachwerks der vorstehend erläuterten
Art zu erhöhen.
[0006] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Erfindungsgemäß
ist ein Halter, mit dem ein Ende eines Riegels an einem Pfosten eines Fachwerks befestigt
ist, sowohl am Riegel als auch am Pfosten schwenkfest. Notwendig ist eine Schwenkfestigkeit
in vertikaler Richtung gegen Schwerkraft, die von einer Lage des fertig errichteten
Fachwerks abhängig ist. Durch die Schwenkfestigkeit des Halters sowohl am Pfosten
als auch am Riegel ist das Ende des Riegels schwenkfest am Pfosten gehalten. Eine
Biegefestigkeit des Riegels ist dadurch erhöht. Bei einer vertikalen Belastung biegt
sich der Riegel weniger durch, weil seine beiden Enden schwenkfest gehalten sind,
als er sich durchbiegen würde, wenn seine beiden Enden schwenken könnten. Eine Steifigkeit
des erfindungsgemäßen Fachwerks in der Ebene des Fachwerks ist durch die schwenkfeste
Befestigung der Enden der Riegel an den Pfosten erhöht. Die Erfindung ermöglicht längere
Riegel und größere Pfostenabstände.
[0007] Zur schwenkfesten Befestigung des Halters an einem Pfosten des Fachwerks sieht eine
Ausgestaltung der Erfindung vor, dass der Pfosten zwei voneinander beabstandete Aufnahmeöffnungen
aufweist, die der Halter durchgreift. Unter einem Durchgreifen in diesem Sinne ist
auch ein Eingreifen eines Endes des Halters zu verstehen. Durch den Durch- oder Eingriff
des Halters in zwei beabstandeten Aufnahmeöffnungen des Pfostens ist der Halter schwenkfest
am Pfosten gehalten.
[0008] Vorzugsweise besteht der Halter aus einem Flachmaterial, also einem streifenförmigen
Material, das dünner als breit ist und dessen Dicke insbesondere einen Bruchteil seiner
Breite beträgt. Der Halter kann ein Flachstahl oder ein Flachmaterial aus einem anderen
metallischen oder nicht-metallischen Werkstoff sein. Ein Halter aus einem Flachmaterial
ist preisgünstig und weist eine hohe Biegesteifigkeit in Richtung seiner Breite auf,
d.h. um eine Hochachse normal zu seiner großen Fläche. Eine hohe Schwenkfestigkeit
gegen Schwerkraft wird erreicht, indem das Flachmaterial horizontal stehend, d.h.
mit seiner Längsrichtung horizontal und seiner Breite vertikal im errichteten Fachwerk
angeordnet wird. In einem vertikal stehenden Fachwerk nimmt ein solchermaßen angeordnetes
Flachmaterial zudem wenig Platz in einer Tiefenrichtung des Fachwerks in Anspruch,
so dass eine Schwächung der Pfosten durch die Aufnahmeöffnungen klein ist.
[0009] Grundsätzlich genügt eine Aufnahme im Riegel, die den Halter nur an wenigen Stellen,
im Minimalfall nur an zwei Stellen hält. Allerdings sieht eine Ausgestaltung der Erfindung
einen Riegel vor, der eine in seiner Längsrichtung verlaufende Kammer als Aufnahme
für den Halter aufweist. Zur Ausbildung der Kammer ist beispielsweise eine Wand des
Riegels doppelwandig oder als Hohlwand ausgeführt, so dass sich die Kammer als Aufnahme
für den Halter ergibt. Vorzugsweise weist die Kammer denselben Querschnitt wie der
Halter auf, so dass der Halter in die Kammer steckbar bzw. in der Kammer verschiebbar
ist.
[0010] Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Pfosten ein Hohlprofil aufweisen,
in dessen Seitenwänden die Aufnahmeöffnungen für den Durchgriff oder Eingriff des
Halters angebracht sind. Die Aufnahmeöffnungen sind entsprechend einem Abstand der
Seitenwände des Pfostens voneinander beabstandet, so dass ein durchgesteckter Halter
schwenkfest mit dem Pfosten ist. Als Seitenwände werden die Wände des Hohlprofils
der Pfosten verstanden, an denen die Enden der Riegel befestigt sind.
[0011] Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Pfosten und die Riegel
des Fachwerks gleiche Hohlprofile aufweisen. Das erspart unterschiedliche Profile
für die Pfosten und die Riegel.
[0012] Zum Anbringen von Glasscheiben sieht eine Ausgestaltung der Erfindung Glashalter
vor, die auf einer Seite vom Fachwerk vorstehen und auf die Glasscheiben aufsetzbar
sind. Erfindungsgemäß sind die Glashalter in Fixieröffnungen im Halter und im Riegel
gesteckt und fixieren dadurch den Halter unverschieblich am oder im Riegel. Die Glashalter
dienen also gleichzeitig der Befestigung des Halters am bzw. im Riegel. Die Fixieröffnungen
im Halter und im Riegel können einander überdecken oder auseinander liegen.
[0013] Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es zeigen:
- Figur 1
- eine perspektivische Darstellung einer Verbindungsstelle zweier Riegel und eines Pfostens
eines Fachwerks gemäß der Erfindung; und
- Figur 2
- einen Querschnitt durch einen Riegel mit Ansicht des Pfostens der Verbindung aus Figur
1.
Die beiden Figuren zeigen eine Verbindungsstelle zweier horizontal verlaufender Riegel
1 und eines vertikal stehenden Pfostens 2 eines erfindungsgemäßen ebenen Fachwerks
zur Verglasung eines nicht dargestellten Gebäudes. Die Verbindungsstelle kann auch
als Kreuzungspunkt oder als Knoten des Fachwerks aufgefasst werden. Es handelt sich
um eine Doppel-T-Verbindung mit zwei in gleicher Höhe von zwei Seiten gegen den Pfosten
2 stoßenden Riegeln 1, wobei mit der Erfindung in sinngemäß gleicher Weise auch eine
einfache T-Verbindung nur eines Riegels 1 auf einer Seite des Pfostens 2 möglich ist.
Die Riegel 1 und die Pfosten 2 weisen identische Rechteck-Hohlprofile auf, wobei eine
Schmalseite, die hier als Vorderseite bezeichnet wird, doppelwandig ausgeführt ist,
so dass eine flache, rechteckige Kammer 3 an den Vorderseiten der Riegel 1 und Pfosten
2 gebildet ist, die in Längsrichtung der Riegel 1 und der Pfosten 2 verläuft. Die
Kammern 3 befinden sich an einer hier als Vorder- oder Außenseite bezeichneten Seite
des Fachwerks. Die Hohlprofile der Riegel 1 und der Pfosten 2 sind beispielsweise
durch Strangpressen aus einer Aluminiumlegierung hergestellt. Die Riegel 1 und Pfosten
2 sind rechtwinklig zueinander. Es sind allerdings grundsätzlich auch andere Winkel
möglich.
[0014] Zur Herstellung der Verbindung sind in Seitenwänden des Pfostens 2 zwei Aufnahmeöffnungen
4 mit gleicher Form und Größe wie Querschnitte der Kammern 3 angebracht, die in die
Kammer 3 des Pfostens 2 münden. Durch die Aufnahmeöffnungen 4 ist ein Flachstahl als
Halter 5 gesteckt, der auf beiden Seiten aus dem Pfosten 2 vorsteht. Der Halter 5
hat denselben Querschnitt wie die Aufnahmeöffnungen 4 und die Kammern 3. Weil die
Aufnahmeöffnungen 4 in den Seitenwänden des Pfostens 2 um die Breite des Pfostens
2 voneinander beabstandet sind und den Halter 5 aufgrund der gleichen Querschnitte
spielfrei oder nahezu spielfrei halten, ist der Halter 5, der die beiden Aufnahmeöffnungen
4 des Pfostens 2 durchgreift, schwenkfest am Pfosten 2 befestigt. Auf den beidseitig
aus dem Pfosten 2 vorstehenden Halter 5 sind die beiden Riegel 1 mit ihren Kammern
3 gesteckt, wobei zur Montage auch die Riegel 1 lagerichtig an den Pfosten 2 gehalten
und der Halter 5 durch Hin- und Herschieben im Pfosten 2 in die Kammern 3 der Riegel
1 geschoben werden kann. Aufgrund der gleichen Querschnitte des Halters 5 und der
Kammern 3 sind die Riegel 1 schwenkfest am Halter 5 befestigt und über den Halter
5 schwenkfest mit dem Pfosten 2 verbunden. Durch die schwenkfeste Befestigung der
Riegel 1 am Pfosten 2 ist eine Belastbarkeit der Riegel 1 erhöht, ihre Durchbiegung
bei Belastung ist kleiner als sie wäre, wenn die Enden der Riegel 1 an den Pfosten
2 schwenken könnten.
[0015] In einem hinteren Teil ist jeweils eine Zylinderkopfschraube 6 in die Enden der Riegel
1 geschraubt, deren Zylinderkopf über das Ende der Riegel 1 übersteht und in ein gebohrtes
Loch 7 im Pfosten 2 eingreift. Die Zylinderkopfschrauben 6 halten die Riegel 1 gegen
ein Kippen um ihre gedachten Längsachsen. Zum Einschrauben der Zylinderkopfschrauben
6 weisen die Riegel 1 (und ebenso die Pfosten 2 wegen ihres identischen Hohlprofils)
vier Schraubkanäle 8 auf. Die Schraubkanäle 8 befinden sich in den Hohlprofilen, sie
sind zylinderrohrförmig, verlaufen achsparallel und sind aus fertigungstechnischen
Gründen an einer Umfangsstelle offen.
[0016] In den Vorderseiten der Riegel 1 sind Schlitze deckungsgleich mit Schlitzen im Halter
5 als Fixieröffnungen 9, 10 angebracht, durch bzw. in die Glashalter 11 gesteckt sind,
die den Halter 5 unverschieblich in den Kammern 3 der Riegel 1 fixieren. Durch die
Anlage der Enden der Riegel 1 an den Seitenwänden des Pfostens 2 sind die Halter 5
und die Riegel 1 somit auch unverschieblich an den Pfosten 2 fixiert. Im Ausführungsbeispiel
sind die Glashalter 11 T-förmige Platten beispielsweise aus nicht rostendem Stahl,
wobei ein Querhaupt der T-förmigen Glashalter 11 in etwa so tief wie am Fachwerk zu
befestigende Glasscheiben dick sind. Mit Tiefe ist ein Vorstand der Glashalter 11
über die Vorderseite der Riegel 1 bzw. des Fachwerks gemeint. Durch Eindrehen einer
dargestellten Klemmschraube 12, beispielsweise einer Madenschraube (siehe Figur 2),
durch Löcher in den Glashaltern 11 werden die Glashalter 11 an den Riegeln 1 festgeklemmt,
so dass sie sich nicht aus den Fixieröffnungen 9, 10 herausziehen lassen oder ungewollt
vom Fachwerk lösen.
[0017] Wie in Figur 2 zu sehen werden Glasscheiben 13, im Ausführungsbeispiel doppelt verglaste
Isolierglasscheiben auf die Glashalter 11 aufgesetzt und mit leistenförmigen Haltern
14 befestigt, die Ränder der Glasscheiben 13 auf dem Fachwerk abgewandten Außenseiten
übergreifen. Die Halter 14 sind mit Schrauben 15 am Fachwerk befestigt, die in U-förmige
Schraubkanäle 16 eingeschraubt sind, die einstückige Bestandteile der Hohlprofile
der Riegel 1 und der Pfosten 2 sind und sich in einer Mitte der Vorderseiten der Riegel
1 und der Pfosten 2 in deren Längsrichtung erstrecken. Die Glasscheiben 13 befinden
sich in einer Ebene parallel zu einer Ebene des Fachwerks unmittelbar vor dem Fachwerk,
nämlich auf den Vorder- bzw. Außenseiten der Riegel 1 und der Pfosten 2. Zwischen
dem Fachwerk, also den Riegeln 1 und den Pfosten 2, und den Glasscheiben 13 einerseits
und den Glasscheiben 13 und den Haltern 14 andererseits sind gummielastische Dichtprofile
17, 18 angeordnet. Die dargestellte Verbindung ist eine Doppel-T-Verbindung mit zwei
Riegeln 1, die gleichachsig gegen die beiden Seiten des Pfostens 2 stoßen. In sinngemäß
gleicher Weise ist auch eine einfache T-Verbindung mit nur einem Riegel 1 auf einer
Seite eines Pfostens 2 möglich, indem der Halter 5, der in der Kammer 3 des Riegels
1 aufgenommen ist, nur um die Breite des Pfostens 2 aus dem Ende des Riegels 1 vorsteht
und auf einer dem Riegel 1 gegenüberliegenden Seite bündig mit dem Pfosten 2 endet.
Zur unverschieblichen Fixierung am bzw. im Pfosten 2 wird der Halter 5 in diesem Fall
in geeigneter Weise befestigt, beispielsweise mit einer nicht dargestellten Klemmschraube.
Weil der Halter 5 auch in diesem Fall die Aufnahmeöffnung 4 in der dem Riegel 1 zugewandten
Seitenwand des Pfostens 2 durchgreift und in die Aufnahmeöffnung 4 in der dem Riegel
1 gegenüberliegenden Seitenwand des Pfostens 2 eingreift, ist der Halter 5 auch bei
einer einfachen T-Verbindung schwenkfest am Pfosten 2 befestigt.
1. Fachwerk zur Verglasung eines Gebäudes, mit Pfosten (2) und Riegeln (1), deren Enden
an den Pfosten (2) befestigt sind, wobei die Riegel (1) eine Aufnahme (3) für einen
Halter (5) aufweisen, der schwenkfest in der Aufnahme (3) des Riegels (1) ist und
aus einem Ende des Riegels (1) vorsteht und in eine Aufnahmeöffnung (4) für den Halter
(5) in einem Pfosten (2) eingreift, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (5) schwenkfest im Pfosten (2) gehalten ist.
2. Fachwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (5) zwei beabstandete Aufnahmeöffnungen (4) des Pfostens (2) durchgreift.
3. Fachwerk nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (5) ein Flachmaterial aufweist.
4. Fachwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (1) eine in seiner Längsrichtung verlaufende Kammer als Aufnahme (3) für
den Halter (5) aufweist.
5. Fachwerk nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Pfosten (2) ein Hohlprofil aufweist, und dass die beabstandeten Aufnahmeöffnungen
(4) für den Halter (5) in Seitenwänden des Hohlprofils angebracht sind.
6. Fachwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pfosten (2) und Riegel (3) identische Hohlprofile aufweisen.
7. Fachwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fachwerk Glashalter (11) aufweist, die in Fixieröffnungen (9, 10) im Halter (5)
und in dem einen Ende der Riegel (1) gesteckt sind und den Halter (5) unverschieblich
im Riegel (1) halten.
Geänderte Patentansprüche gemäss Regel 137(2) EPÜ.
1. Fachwerk zur Verglasung eines Gebäudes, mit Pfosten (2) und Riegeln (1), deren Enden
an den Pfosten (2) befestigt sind, wobei die Riegel (1) eine Aufnahme (3) für einen
Halter (5) aufweisen, der schwenkfest in der Aufnahme (3) des Riegels (1) ist, aus
einem Ende des Riegels (1) vorsteht, in eine Aufnahmeöffnung (4) für den Halter (5)
in einem Pfosten (2) eingreift und schwenkfest im Pfosten (2) gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Fachwerk Glashalter (11) aufweist, die in Fixieröffnungen (9, 10) im Halter (5)
und in dem einen Ende der Riegel (1) gesteckt sind und den Halter (5) unverschieblich
im Riegel (1) halten.
2. Fachwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (5) zwei beabstandete Aufnahmeöffnungen (4) des Pfostens (2) durchgreift.
3. Fachwerk nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (5) ein Flachmaterial aufweist.
4. Fachwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (1) eine in seiner Längsrichtung verlaufende Kammer als Aufnahme (3) für
den Halter (5) aufweist.
5. Fachwerk nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Pfosten (2) ein Hohlprofil aufweist, und dass die beabstandeten Aufnahmeöffnungen
(4) für den Halter (5) in Seitenwänden des Hohlprofils angebracht sind.
6. Fachwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pfosten (2) und Riegel (3) identische Hohlprofile aufweisen.