(19)
(11) EP 0 355 517 A2

(12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG

(43) Veröffentlichungstag:
28.02.1990  Patentblatt  1990/09

(21) Anmeldenummer: 89114322.4

(22) Anmeldetag:  03.08.1989
(51) Internationale Patentklassifikation (IPC)5F24F 3/16, F24F 13/00
(84) Benannte Vertragsstaaten:
AT DE ES FR GB NL

(30) Priorität: 17.08.1988 DE 3827918

(71) Anmelder: HEINRICH NICKEL GMBH
D-57518 Betzdorf (DE)

(72) Erfinder:
  • Fitzner, Klaus, Dr.
    D-5240 Betzdorf (DE)
  • Betz, Walter
    D-5900 Siegen (DE)
  • Plitt, Uwe, Dr.rer.nat.
    D-5241 Kirchen (DE)
  • Schmitt, Wolfgang, Dipl.-Ing.
    D-5240 Betzdorf (DE)

(74) Vertreter: Müller, Gerd, Dipl.-Ing. 
Patentanwälte Hemmerich-Müller-Grosse Pollmeier-Valentin-Gihske Hammerstrasse 2
57072 Siegen
57072 Siegen (DE)


(56) Entgegenhaltungen: : 
   
       


    (54) Laminarisator


    (57) Es wird ein Laminarisator 10, insbesondere für aus Filtermo­dulen gebildete Reinraumdecken und -wände oder dergleichen, angegeben, der mit Abstand von einer die Schwebstoff-Filter tragenden Abdeckung aufgehängt bzw. gehalten ist und aus einem mit Gewebebahnen 14 überspannten Rechteckrahmen 12 besteht, wobei die Schenkel des Rechteckrahmens 12 aus im Querschnitt dreieckförmigen Hohlprofilen oder Winkelprofilen bestehen, an deren dem Raum zugewendeten Flächen 24 die Gewebebahnen 14 ihre Ausrichtanlage haben.
    Die Wesensmerkmale liegen dabei darin, daß die dem Raum zugewendeten Flächen 24 der Rechteckrahmen-Schenkel ledig­lich als eine schmale und/oder abgerundete Ausrichtanlage für die Gewebebahnen 14 wirksam sind, während die Befesti­gung 28 für die Gewebebahnen 14 an den normal zur Rahmenebe­ne gerichteten Außenflächen 18 und/oder an deren in der Rahmenebene liegenden Rückenflächen der Rechteckrahmen-­Schenkel vorgesehen ist.




    Beschreibung


    [0001] Die Erfindung betrifft einen Laminarisator, insbesondere für aus Filtermodulen gebildete Reinraumdecken und -wände oder dergleichen, der mit Abstand von einer die Schwebstoff-Fil­ter tragenden Abdeckung aufgehängt bzw. gehalten ist und aus einem mit Gewebebahnen überspannten Rechteck-Rahmen besteht, wobei die Schenkel des Rechteck-Rahmens aus im Querschnitt dreieckförmigen Hohlprofilen oder Winkelprofilen bestehen, an deren dem Raum zugewendeten Flächen die Gewebebahnen ihre Ausrichtanlage haben.

    [0002] Durch das DE-GM 87 10 781 sind bereits Filtermodule für Reinraumdecken und -wände oder dergleichen bekanntgeworden, bei denen eine die Schwebstoff-Filter tragende Abdeckung mit Abstand von Rechteck-Rahmen unterfangen wird, die mit Gewe­bebahnen überspannt sind, welche einen geringen Druckstau bewirken, der seinerseits dafür sorgt, daß die gefilterte Luft mit praktisch gleichen Fördermengen durch eine Vielzahl feiner Maschen strömt, so daß auf der Austrittsseite lamina­re Kolbenströmung vorliegt.

    [0003] Die von den Rechteck-Rahmen und den daran anliegenden Gewe­bebahnen gebildeten Laminarisatoren sind dabei auch schon so gestaltet, daß die Rahmen auf ihrer Austrittsseite nur ge­ringe Querschnitte aufweisen, so daß damit Querströmungen und Turbulenzen unterbunden werden, die in den Reinraum gelangte Verunreinigungen in der Schwebe halten könnten.

    [0004] Bei diesen bekannten Laminarisatoren sind die Gewebebahnen in ihrer Ausrichtlage an den dem Raum zugewendeten Flächen der aus dreieckförmigen Hohlprofilen oder Winkelprofilen bestehenden Rechteck-Rahmen verklebt. Andererseits werden beim Einbau dieser Laminarisatoren vor der Austrittsseite der Filtermodule von Reinraumdecken und -wänden oder der­gleichen die Spalte zwischen den einander zugewendeten Au­ßenflächen benachbarter Rechteckrahmen entweder vollständig abgedichtet oder aber auf definierte Durchgangsquerschnitte reduziert.

    [0005] Die praktischen Erfahrung mit den bei Filtermodulen nach DE-GM 87 10 781 zum Einsatz gelangten Laminarisatoren hat jedoch gezeigt, daß in den von den Rechteckrahmen begrenzten Randzonen dieser Laminarisatoren sowie auch im Anschluß an den Spaltbereich zwischen den Rahmen einander benachbarter Laminarisatoren noch gewisse Störungen der Strömung entste­hen, welche die einwandfreie Ausbildung einer laminaren Kolbenströmung im Raum beeinträchtigen.

    [0006] Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Laminarisators der eingangs spezifizierten Art, bei dem mit besonders ein­fachen Mitteln nicht nur die möglichen Strömungsstörungen an der Austrittsseite weiter minimiert werden, sondern zugleich auch noch die Stabilität bzw. Haltbarkeit der Verbindung zwischen den Rechteckrahmen und den Gewebebahnen verbessert wird.

    [0007] Nach dem Kennzeichen des Anspruchs 1 besteht die grundsätz­liche Lösung dieser Aufgabe darin, daß die dem Raum zugewen­deten Flächen der Rechteckrahmen-Schenkel lediglich als eine schmale und/oder abgerundete Ausrichtanlage für die Gewebe­bahnen wirksam sind, während die Befestigung für die Gewebe­bahnen an den normal zur Rahmenebene gerichteten Außenflä­chen und/oder an den in der Rahmenebene liegenden Rücken­flächen der Rechteckrahmen-Schenkel vorgesehen ist.

    [0008] Aufgrund dieser Maßnahmen können die dem Raum zugewendeten Flächen der Rechteckrahmen gewissermaßen schneidenartig, aber leicht abgerundet, gestaltet werden, so daß der Ausbil­dung von Strömungsschatten und daraus resultierenden Wirbel­strömungen entgegengewirkt wird. Trotzdem läßt sich jedoch das Ausmaß der Befestigungsflächen für die Gewebebahnen bedarfsweise beträchtlich vergrößern, so daß die Haltever­bindung der Gewebebahnen mit dem Rechteckrahmen wesentlich verbessert ist.

    [0009] Nach der Erfindung kann zur Befestigung der Gewebebahnen -ebenso wie beim DE-GM 87 10 781 - nach Anspruch 2 eine Verklebung vorgesehen werden.

    [0010] Diese Verklebung läßt sich nicht nur, wie nach Anspruch 3 vorgesehen, flächig zwischen den Rechteckrahmen-Schenkeln und der Gewebebahn vorsehen, sondern es können nach Anspruch 4 auch Klebstoffstränge, z.B. Schmelzkleber, in Längsvertie­fungen, bspw. hinterschnittenen Nuten, der Rechteckrahmen-­Schenkel eingelegt und an der Offnungsseite der Längsvertie­fung mit der Gewebebahn - durch Aufschmelzen - in Verbin­dung gebracht werden.

    [0011] Die Erfindung sieht nach Anspruch 5 in vorteilhafter Weise aber auch vor, daß die Gewebebahnen mittels Keder- und/oder Dichtungsprofilen in Längsvertiefungen, z.B. hinterschnitte­nen Nuten, der Rechteckrahmen-Schenkel lösbar festgelegt sind.

    [0012] In einem solchen Falle können dann, nach Anspruch 6, die Keder-Profile auch eine einstückig angeformte Dichtlippe tragen, die elastisch verformbar von der Außenfläche der Rechteckrahmen-Schenkel absteht.

    [0013] Eine andere wichtige Weiterbildungsmaßnahme der Erfindung wird gemäß Anspruch 7 auch darin gesehen, daß die Gewebebah­nen jeweils mit Abstand von ihren Rand- bzw. Begrenzungskan­ten an den Rechteckrahmen-Schenkeln befestigt sind, wobei die unbefestigten Randstreifen fahnen- und/oder bogenförmig von den Außenflächen der Rechteckrahmen-Schenkel weggerich­tet sind bzw. abstehen.

    [0014] Sowohl die fahnen- und/oder bogenförmigen Randstreifen der Gewebebahnen als auch die Dichtlippen der Kederprofile kön­nen nach Anspruch 8 in einen Abstandsspalt zwischen benach­barten Rechteckrahmen vorstehen und innerhalb desselben in gegenseitige Kontaktberührung gebracht werden, so daß von ihnen im Abstandsspalt definierte Undichtigkeiten herbeige­führt sind. Die hierbei mögliche Strömung durch die Spalte zwischen benachbarten Rechteckrahmen-Schenkeln wird in vor­teilhafter Weise die Störung der Strömung im Nachlauf des Rahmens reduziert.

    [0015] Es hat sich erfindungsgemäß aber auch als vorteilhaft erwie­sen, wenn die Gewebebahnen nach den Merkmalen des Anspruchs 9 für ein bogenförmiges Durchhängen gegenüber der Ebene des Rechteckrahmens an diesem befestigt sind, und zwar so, daß dabei die Höhe des Durchhängebogens etwa zwischen 20 und 30 mm liegt.

    [0016] Eine baulich einfache Ausgestaltung der Laminarisatoren wird erreicht, wenn gemäß Anspruch 10 die Rechteckrahmen-Schenkel über Eckwinkel miteinander verbunden sind, deren Schenkel einen Winkelabstand voneinander haben, welcher zwischen 90o und 91o, vorzugsweise zwischen 90o10′ und 90o20′, liegt, wobei die Rechteckrahmen-Schenkel unter einer konvex bzw. auswärts gewölbten, elastischen Vorspannung miteinander zum Rechteckrahmen verbunden sind.

    [0017] Bei der Ausstattung solchermaßen gestalteter Rechteckrahmen mit den Gewebebahnen wird durch das Spannen der letzteren eine Kraft auf die Rahmenschenkel ausgeübt, welche die kon­vex gewölbten Rechteckrahmen-Schenkel in ihre Strecklage zu zwingen sucht, ohne daß anschließend eine konkave bzw. nach innen gerichtete Durchbiegung der Rechteckrahmen-Schenkel eintreten kann. Auch hierdurch wird der Gebrauchswert der Laminarisatoren in vorteilhafter Weise erhöht. Damit der Bau der Laminarisatoren noch weiter vereinfacht wird, ist erfin­dungsgemäß nach Anspruch 11 vorgesehen, daß die Schenkel der Eckwinkel unter Preßsitz-Verbindung mit den Rechteckrahmen-­Schenkeln zusammengehalten sind, so daß keinerlei weitere Verbindungsmittel benötigt werden.

    [0018] Eine andere wichtige Weiterbildungsmaße nach der Erfindung besteht gemäß Anspruch 12 darin, daß die Eckwinkel in ihrer äußeren Eckzone einen zur Rahmenebene parallelen Wandab­schnitt haben, der mit viertelkreisförmig verlaufenden Soll­bruchstellen versehen ist und dadurch begrenzte Ausbruchbe­reiche definiert. Beim Entfernen dieser Ausbruchbereiche an vier einander benachbarten Eckwinkeln ergibt sich dann ein kreisförmiger Durchlaß, wie er bspw. für Energiezuführungs­leitungen oder auch den Einbau von Sprinkleranlagen, benö­tigt wird. Benachbart dieser Ausbruchbereiche, und zwar im Anschluß an die innere Eckzone, können die Eckwinkel auch quer zu ihrer Hauptebene gerichtete, kreisförmige Durchlässe enthalten, durch welche sich je ein Befestigungselement für den Laminarisator hindurchführen läßt.

    [0019] Für Laminarisatoren mit einer Deckenbefestigung durch Hänge- bzw. Spannstäbe, die an ihrem unteren Ende eine Tragplatte haben, über die die einander benachbarten Ecken von vier Rechteckrahmen in lösbare Verbindung bringbar sind, ist erfindungsgemäß, nach Anspruch 13, auch noch vorgesehen, daß die Tragplatte mit Befestigungseingriffen für je eine Ecke von vier benachbarten Rechteckrahmen versehen ist, von denen jeder um ein begrenztes Maß in Längs- und Querrichtung ver­schiebbar an oder auf der Tragplatte sitzt.

    [0020] Bewährt hat es sich dabei, wenn nach Anspruch 14 die Befe­stigungseingriffe aus in Käfigen verschiebbaren Muttern bestehen, in die die Eckstücke der Rechteckrahmen durchset­zende Schrauben eindrehbar sind. Die Befestigungseingriffe in den Käfigen können gegebenenfalls auch nach Art von Bajo­nett- oder Ringverschlüssen ausgelegt werden, mit denen sich dann entsprechende Gegenstücke in Eingriff bringen lassen, welche die Eckstücke der Rechteckrahmen durchsetzen.

    [0021] Ein Laminarisator, bei welchem die aus Hänge- bzw. Spannstä­ben bestehende Deckenbefestigung auch Stützplatten für aus Blechprofilen gebildete Bandraster trägt, die zur Aufnahme von Abdeckplatten dienen, mittels denen die Rahmen der Schwebstoff-Filter für die Filtermodule verspannbar sind zeichnet sich schließlich noch dadurch aus, daß die Stoß­stellen der Bandraster durch unterseitig aufgeklebte Bleche abgedichtet sind.

    [0022] In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung in Ausfüh­rungsbeispielen dargestellt. Es zeigen

    Figur 1 die Eckbereiche zweier unterhalb eines Fil­termoduls für Reinraumdecken oder dergleichen aufhängbarer Laminarisatoren teilweise im Schnitt, bei denen die Rechteckrahmen aus im Querschnitt dreieckförmigen Hohlprofilen gebildet sind,

    Figur 2 eine der Fig. 1 ähnliche Darstellung, wobei jedoch die Rechteckrahmen aus Winkelprofilen zusammengebaut sind,

    Figur 3 einen Schnitt durch einen im Querschnitt dreieckförmigen Hohlprofilschenkel eines Rechteckrahmens in gegenüber Fig. 1 abgewan­delter Ausbildung,

    Figur 4 einen der Fig. 3 entsprechenden Schnitt mit einer weiteren Ausbildungs-Abwandlung,

    Figur 5 die zueinander parallelen Schenkel der Recht­eckrahmen zweier benachbarter Laminrisatoren in der den Fig. 3 bzw. 4 entsprechenden Aus­bildung,

    Figur 6 eine Weiterbildung der Ausführungsform nach Fig. 3,

    Figur 7 in einer der Fig. 5 entsprechenden Darstel­lung die gegenseitige Zuordnung der paralle­len Schenkel zweier benachbarter Rechteckrah­men in der aus Fig. 6 ersichtlichen Ausfüh­rung,

    Figur 8 eine noch andere Weiterbildung des Ausfüh­rungsbeispiels nach Fig. 3,

    Figur 9 die der Fig. 5 entsprechende Darstellung zweier benachbarter Laminrisatoren mit Recht­eckrahmen der aus Fig. 8 ersichtlichen Aus­führung,

    Figur 10 in schematisch vereinfachter Draufsichtdar­stellung jedoch in stark übertriebener Wie­dergabe die Bauform für den Rechteckrahmen eines Laminarisators, wobei in voll ausgezo­genen Linien die Rahmenform bei nicht einge­spannten Gewebebahnen und durch gestrichelte Linien die Rahmenform bei eingespannten Ge­webebahnen angedeutet ist,

    Figur 11 in größerem Maßstab den in Fig. 10 mit XI gekennzeichneten Bereich,

    Figur 12 einen Schnitt entlang der Linie XII-XII in Fig. 11,

    Figur 13 in schematisch vereinfachter Darstellung einen fertig zusammengebauten Laminarisator,

    Figur 14 im Vertikalschnitt Einzelheiten der Aufhänge­vorrichtung für Laminarisatoren, während die

    Figuren 15 und 16 in Ansicht von unten sowie in Seitenansicht Besonderheiten des oberhalb der Laminarisato­ren einzubauenden Bandrasters zur Halterung der Filtermodule einer Reinraumdecke oder dergleichen wiedergeben.



    [0023] In sogenannte reine Räume wird die Klimatisierungsluft durch Filtermodule zugeführt, die unter der Raumdecke und/oder vor den Raumwänden montiert sind.

    [0024] Um dabei trotz der jeweils mit Abstand nebeneinander vorge­sehenen Schwebstoff-Filter eine innerhalb des Reinraumes gleichförmige, turbulenzarme Strömung zu erhalten, werden den Filtermodulen in einer Ebene, die Abstand von ihnen hat, sogenannte Laminarisatoren 10 vorgelagert, die in den Fig. 1 und 2 der Zeichnung jeweils teilweise zu sehen sind.

    [0025] Eine größere Anzahl solcher Laminarisatoren 10 in vorgefer­tigter Standartgröße werden dabei dicht nebeneinander grup­piert und so eingebaut, daß sie zumindest dem größsten Flä­chenanteil einer Raumdecke oder einer Raumwand vorgelagert sind.

    [0026] Jeder Laminarisator 10 besteht dabei aus einem Rechteckrah­men 12 und mindestens einer über diesen Rechteckrahmen 12 verspannten, feinmaschigen Gewebebahn 14, die bspw. von einem Metall- und/oder Kunststoffgewebe gebildet werden kann.

    [0027] Nach Fig. 1 der Zeichnung wird jeder Rechteckrahmen 12 aus im Querschnitt etwa dreieckförmigen Hohlprofilen, bspw. Metall- oder Kunststoff-Strangpreßprofilen zusammengesetzt, wobei die beiden Profilwandungen 16 und 18 im rechten Winkel zueinander verlaufen, währen die dritte Profilwandung 20 hierzu spitzwinklig bzw. schräg angeordnet ist.

    [0028] Der Rechteckrahmen 12 ist dabei so gestaltet, daß die Pro­filwandungen 18 jeweils die Außenflächen seiner vier Rahmen­schenkel 22a, 22b, 22c, 22d bilden, die in Fig. 10 zu sehen sind.

    [0029] Die Profilwandungen 16 bilden hingegen die Rückenflächen der Schenkel 22a bis 22d des Rechteckrahmens 12, während deren Innenflächen durch die schräg verlaufende Profilwandung 20 bestimmt werden.

    [0030] Die Stirnfläche jedes Rechteckrahmens 12 ist durch die Scheitelzone 24 der beiden zusammentreffenden Profilwandun­gen 18 und 20 bestimmt und fällt dadurch sehr schmal aus. Zur Vermeidung einer scharfkantigen Begrenzung ist jedoch die Scheitelzone 24 mit schmalen Abrundungsflächen versehen, wie das deutlich der Fig. 1 entnommen werden kann.

    [0031] Die die Abrundungen aufweisende Scheitelzone 24 jedes Schen­kels 22a bis 22d des Rechteckrahmens 12 bildet eine Aus­richtanlage für die Gewebebahnen 14, wie das ebenfalls deut­lich der Fig. 1 entnommen werden kann.

    [0032] Die Zuschnitte der Gewebebahnen 14 sind so bemessen, daß beim Spannen derselben Randstreifen 26 derselben jeweils um die Scheitelzone 24 der Schenkel 22a bis 22d des Rechteck­rahmens 12 herumgeführt und gegen die die Außenflächen der­selben bildenden Profilwandungen 18 zur Anlage gebracht werden können.

    [0033] Auch die Befestigung der Gewebebahnen 14 wird dabei an den die Außenflächen des Rechteckrahmens bildenden Profilwandun­gen 18 vorgenommen, und zwar bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 durch Anbringung von Verklebungen 28, die eine feste Verbindung der Gewebebahnen 14 mit dem Rechteckrahmen 12 herstellen.

    [0034] Die Verklebungen 28 werden dabei jeweils an den Außenflächen der Schenkel 22a bis 22d des Rechteckrahmens 12 so vorge­nommen, daß noch unbefestigte Bereiche der Randstreifen bestehen bleiben, die fahnenförmig von den Außenflächen der Rechteckrahmen-Schenkel 22a bis 22d weggerichtet sind bzw. abstehen.

    [0035] Diese fahnenförmigen Abschnitte 30 sind ebenfalls in Fig. 1 der Zeichnung zu sehen.

    [0036] Benachbarte Laminarisatoren 10 werden so eingebaut, daß zwischen den von den Profilwandungen 18 der Schenkel 22a bis 22d des Rechteckrahmens 12 gebildeten Außenflächen nur ein geringer Spaltabstand 32 von wenigen Millimetern freibleibt, wie er in Fig. 1 ebenfalls zu sehen ist.

    [0037] Innerhalb dieses Spaltabstandes 32 kommen die fahnenförmigen Abschnitte 30 der Randstreifen 26 der Gewebebahnen 14 zur gegenseitigen Anlage und bilden dadurch eine definierte Undichtigkeit im Spaltabstand 32 zwischen den einander be­nachbarten Laminarisatoren 10.

    [0038] Im Zusammenwirken dieser definierten Undichtigkeit mit den als Strömungsleitflächen wirkenden, schrägliegenden Profil­wandungen 20 wird gewährleistet, daß sich im Bereich zwi­ schen zwei benachbarten Laminarisatoren 10 praktisch keine Strömungsschatten ausbilden können, die zu einer unerwünsch­ten Wirbelbildung führen würden.

    [0039] In Fig. 2 der Zeichnung ist zu sehen, daß die Schenkel 22a bis 22d der Rechteckrahmen 12 nicht notwendigerweise aus im Querschnitt dreieckförmigen Hohlprofilen hergestellt werden müssen. Sie können vielmehr nach Fig. 2 auch von einfachen Winkelprofilen gebildet werden, welche lediglich zueinander rechtwinklig gerichtete Profilwandungen 16 und 18 haben, bei denen also die schräge Profilwandung 20 fehlt.

    [0040] Es ist dort lediglich dafür zu sorgen, daß auch die Profil­wandungen 18 der Winkelprofile an ihren Längskanten abgerun­dete Scheitelzonen 24 haben, die ein beschädigungsfreies Herumziehen der Gewebebahnen 14 mit ihren Randstreifen 26 gewährleisten.

    [0041] Auch beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 ist die Festlegung der Gewebebahnen 14 durch Verklebungen 28 ihrer Randstreifen 26 derart bewirkt, daß die fahnenartigen Abschnitte 30 frei­bleiben. Sie ragen auch dort in den Spaltabstand 32 so hin­ein, daß sie sich gegenseitig berühren und dort die wün­schenswerte, definierte Undichtigkeit ergeben.

    [0042] Aus den Fig. 3 und 4 der Zeichnung ist eine andere Befesti­gungsart für die Gewebebahnen 14 an den Schenkeln 22a bis 22d des Rechteckrahmens 12 ersichtlich, als aus den Fig. 1 und 2. Es ist dort nämlich oberhalb der Scheitelzone 24 in die die Außenfläche des Rechteckrahmens 12 bestimmende Pro­filwandung 18 jeweils eine Längsvertiefung 34 in Form einer kreisförmig begrenzten, hinterschnittenen Nut eingeformt, die sich ununterbrochen über die ganze Profillänge er­streckt. In dieser hinterschnittenen Profilnut bzw. Längs­ vertiefung 34 lassen sich die Randstreifen 26 der Gewebebah­nen 14 jeweils mit Hilfe eines sogenannten Kederprofiles 36 verankern, welches zusammen mit dem zugeordneten Bereich des Randstreifens 26 in die Längsvertiefung 34 eingedrückt bzw. eingepreßt werden kann.

    [0043] Auch bei dieser Befestigungsart für die Gewebebahnen 14 bleibt dabei ein fahnenförmigen Abschnitt 30 der Randstrei­fen 26 frei, welcher von der Außenfläche der Rahmenschenkel 22a bis 22d absteht, wie das ohne weiteres aus Fig. 3 er­sichtlich ist.

    [0044] Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 wird in die als kreis­förmig begrenzte, hinterschnitte Profilnut ausgeführte Längsvertiefung 34 zunächst ein Schmelzkleberstrang 38 ein­gebracht und dann von außen her an diesen der betreffende Randstreifen 26 der Gewebebahnen 14 zur Anlage gebracht. Durch ein geeignetes Werkzeug, z.B. nach Art eines Bügel­eisens, kann nun der Schmelzkleberstrang 38 erwärmt werden und dadurch die Befestigungsverbindung mit dem Randstreifen 26 der Gewebebahnen 14 eingehen. Auch in diesem Falle können die Klebestellen eine solche Lage haben, daß fahnenartige Abschnitte 30 der Randstreifen 26 jeweils freibleiben und von der durch die Profilwandungen 18 gebildeten Außenfläche des Profilrahmens 12 abstehen.

    [0045] Fig. 5 zeigt in einer der Fig. 1 entsprechenden Darstellung die Einbaulage zweier benachbarter Rechteckrahmen 12 in der aus den Fig. 3 und 4 ersichtlichen Bauform. Dabei ist auch dort ersichtlich, daß der Spaltabstand 32 vorhanden ist und sich innerhalb desselben die beiden fahnenartigen Abschnitte 30 der Randstreifen 26 so gegenseitig berühren, daß sie eine definierte Undichtigkeit herbeiführen, welche das laminare Strömungsbild auch unmittelbar hinter den Soheitelzonen 24 begünstigen, also eine unerwünschte Wirbelbildung weitest­gehend unterdrücken.

    [0046] Das Ausführungsbeispiel der Fig. 6 unterscheidet sich von demjenigen nach Fig. 4 im wesentlichen nur dadurch, daß der Randstreifen 26 der Gewebebahnen 14 dort eine Breite hat, die nahezu der Breite der Profilwandung 18 der Rahmenschen­kel 22a bis 22d entspricht. Dabei ist jedoch anstelle des fahnenförmig freien Abschnittes 30 ein Streifenabschnitt 40 vorhanden, der nahe seines Längsrandes durch eine zusätz­liche Verklebung 42 so befestigt wird, daß sich eine bügel­artige Aufwölbung ausbildet, die von der Profilwandung 18 bzw. der Außenfläche des Rechteckrahmens 12 absteht.

    [0047] Werden in einem solchen Falle zwei Laminarisatoren 10 neben­einander montiert, wie das die Fig. 7 der Zeichnung erkennen läßt, dann kommen die Streifenabschnitte 40 über eine größe­re Strecke, gegebenenfalls wellenförmig, miteinander in Kontaktberührung und ergeben dadurch eine weiterverbesserte, definierte Undichtigkeit im Bereich des Spaltabstandes 32 zwischen benachbarten Laminarisatoren 10.

    [0048] Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 ist die Breite des Randstreifens 26 der Gewebebahnen 14 so bemessen, daß dieser über die gesamte Breite der Profilwandung 18 an die Außen­seite der Schenkel 22a bis 22d des Rechteckrahmens 12 anle­gen läßt und darüber hinaus auch noch einen Teil der Breite der Profilwandung 16 abdecken kann. In diesem Falle wird dann nur der Abschnitt 44 des Randstreifens 26 mit der von der Profilwandung 16 gebildeten Rückfläche fest verklebt, während der der Profilwandung 18 benachbarte Abschnitt 46 freibleibt, so daß er eine leichte Wölbungslage einnehmen kann.

    [0049] Werden in diesem Falle zwei Laminarisatoren 10 in unmittel­barer Nachbarschaft zueinander befestigt, dann kommen im Abstandsspalt 32 die beiden Abschnitte 46 großflächig mit­einander in Kontaktberührung und bestimmen damit die defi­nierte Undichtigkeit durch den Spaltabstand 32 zum Rauminne­ren hin.

    [0050] In Fig. 10 der Zeichnung ist - in übertriebener Darstellung - gezeigt, daß die vier Schenkel 22a, 22b, 22c und 22d des Rechteckrahmens 12 durch vier Eckstücke 48 miteinander in Verbindung gebracht werden, indem deren Schenkel 50 und 52 einfach mit Preßsitz in die offenen Enden der die Schenkel 22a bis 22d bildenden Hohlprofile eingetrieben werden. Dabei ist erkennbar, daß die Schenkel 50 und 52 jedes Winkel­stückes 48 einen Winkelabstand voneinander haben, welcher geringfügig größer als 90o bemessen ist. Er sollte dabei vorzugsweise zwischen 90o10′ und 90o20′ liegen. Hierdurch werden an dem fertiggestellten Rechteckrahmen 12 sämtliche Rahmenschenkel 22a bis 22d unter eine elastische Vorspannung gesetzt, die einen geringfügige konvexe bzw. nach auswärts gewölbte Verformung derselben erzwingt, wie sie durch voll ausgezogene Linien in Fig. 10 angedeutet ist.

    [0051] Werden über einen solchermaßen vorgefertigten Rechteckrahmen 12 die Gewebebahnen 14 verspannt, dann tritt hierbei eine elastische Rückverformung der Schenkel 22a bis 22d etwa in die durch gestrichelte Linien angedeutete Lage ein und es wird eine dauerhaft gute Verspannung für die Gewebebahnen 14 erhalten.

    [0052] Die bauliche Ausbildung der Eckstücke 48 für den Zusammenbau des Rahmens 12 ist im einzelnen den Fig. 11 und 12 zu ent­nehmen.

    [0053] Es wird dabei deutlich, daß die Eckstücke 48 vorzugsweise als Spritzgußteile aus Kunststoff oder aber als Druckgußtei­le aus Metall herzustellen sind und dadurch eine stabile aber materialsparende Ausgestaltung erhalten können. Jedes Eckstück 48 weist dabei außer seinen beiden Schenkeln 50 und 52 noch ein Mittelstück 54 auf, das etwa quadratische Umriß­linien hat. In dieses Mittelstück 54 ist dabei ein Durchlaß­kanal 56 eingeformt, der sich an die innere Eckzone des Mittelstücks 54 anschließt und als Aufnahme für ein Befesti­gungsmittel des Rechteckrahmens benutzt werden kann.

    [0054] In der äußeren Eckzone weist das Mittelstück 54 in einem zur Rahmenebene parallelen Wandabschnitt 58 vierteilkreisförmig verlaufende Sollbruchstellen 60 auf, durch welche entspre­chend begrenzte Ausbruchbereiche 62 definiert sind.

    [0055] Vier derartige Ausbruchbereiche 62 grenzen daher miteinander einen kreisförmigen Durchlaß ein, wie er bspw. zu einer Energie- bzw. Medienzuführung benötigt wird. Es können dort bspw. die Anschlußleitungen für Sprinklerköpfe problemlos montiert werden, wenn die Laminarisatoren 10 bereits befe­stigt sind.

    [0056] In Fig. 13 der Zeichnung ist angedeutet, daß es von Vorteil sein kann, wenn die Gewebebahnen 14 in den Rechteckrahmen 12 nur so stark vorgespannt werden, daß sie noch um ein gewis­ses Maß gegenüber der Ebene der Rechteckrahmen 12 -bauchig - durchhängen können. Als besonders empfehlenswert hat sich dabei gezeigt, wenn die Vorspannung der Gewebebahnen 14 so gewählt wird, daß sich ein Durchhängebogen ergibt, der eine Bogenhöhe zwischen 20 und 30 mm hat. Abgesehen davon, daß hierdurch die Haltbarkeit der Laminarisatoren 10 erhöht wird, kann hierdurch auch die laminare Kolbenströmung inner­halb eines Raumes noch günstig beeinflußt werden.

    [0057] Damit sich die Laminarisatoren 10 über ihre Eckstücke 48 leicht und problemlos, bspw. an einer Raumdecke, aufhängen lassen, wird eine besondere Befestigungsvorrichtung 64 be­nutzt. Diese besteht in üblicher Weise aus Hänge- bzw. Spannstäben 65, mit deren unterem Ende eine Tragplatte 66 verbunden ist.

    [0058] Diese Tragplatte 66 weist dabei Befestigungseingriffe 68 für je eine Ecke von vier benachbart zueinander angeordneten Rechteckrahmen 12 auf. Jeder Befestigungseingriff 68 ist dabei in einem Käfig 70 an der Tragplatte 66 so aufgenommen, daß er in Längs- und Querrichtung begrenzt verschiebbar ist.

    [0059] Die Befestigungseingriffe 68 bestehen dabei vorteilhafter­weise aus Muttern, die eine zwar zweidimensional verschieb­bare jedoch drehfeste Halterung in den Käfigen 70 haben.

    [0060] Die Befestigungseingriffe 68 können aber auch so gestaltet werden, daß sie ein Zusammenwirken mit Schnellverschlüssen, bspw. in Form von Ring- oder Bajonettverschlüssen ermögli­chen.

    [0061] Sind die Befestigungseingriffe 68 als Muttern ausgeführt, können sie mit Schrauben in Wirkverbindung treten, welche sich durch die Durchlaßkanäle 56 der Eckstücke 48 hindurch­führen lassen.

    [0062] Wie bereits eingangs erwähnt wurde, sind die von den Befe­stigungsvorrichtungen 64 getragenen Laminarisatoren 10 in der Regel im Abstand vor Filtermodulen der Reinraumdecken und -wände montiert.

    [0063] Die Schwebstoff-Filter dieser Filtermodule werden dabei mit Hilfe sogenannter Bandraster 72 unterstützt und festgelegt, die auch von den Befestigungsvorrichtungen 64 gehalten sind.

    [0064] In den Fig. 14 und 15 der Zeichnung sind solche Bandraster 72 schematisch vereinfacht dargestellt.

    [0065] Damit diese Bandraster 72 einen luftdichten Aufbau erhalten, sind die Stoßstellen 74 jeweils durch unterseitig aufgekleb­te Bleche 76 abgedichtet, wobei auch die die eigentliche Abdichtung bewirkte Klebstoffschicht 78 zu sehen ist.


    Ansprüche

    1. Laminarisator, insbesondere für aus Filtermodulen gebil­dete Reinraumdecken und -wände oder dergleichen, der mit Abstand von einer die Schwebstoff-Filter tragenden Ab­deckung aufgehängt bzw. gehalten ist und aus einem mit Gewebebahnen überspannten Rechteckrahmen besteht, wobei die Schenkel des Rechteckrahmens aus im Querschnitt drei­eckförmigen Hohlprofilen oder Winkelprofilen bestehen, an deren dem Raum zugewendeten Flächen die Gewebebahnen ihre Ausrichtanlage haben,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die dem Raum zugewendeten Flächen (24) der Rechteck­rahmen-Schenkel (22a bis 22d) lediglich als eine schmale und/oder abgerundete Ausrichtanlage für die Gewebebahnen (14) wirksam sind, während die Befestigung für die Gewe­bebahnen (14) an den normal zur Rahmenebene gerichteten Außenflächen (18) und/oder an den in der Rahmenebene liegenden Rückenflächen (16) der Rechteckrahmen-Schenkel (22a bis 22d) vorgesehen ist.
     
    2. Laminarisator nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß zur Befestigung der Gewebebahnen eine Verklebung (28; 38; 42) vorgesehen ist.
     
    3. Laminarisator nach einem der Ansprüche 1 und 2,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Verklebung (28; 42; 44) flächig zwischen den Rechteckrahmen-Schenkeln (22a bis 22d) und der Gewebebahn (14, 26) vorgesehen ist.
     
    4. Laminarisator nach einem der Ansprüche 1 und 2,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß Klebstoffstränge (38), z.B. Schmelzkleber, in Längs­vertiefungen (34), bspw. hinterschnittenen Nuten, der Rechteckrahmen-Schenkel (22a bis 22d) eingelegt und an der Offnungsseite der Längsvertiefung (34) mit der Gewe­bebahn (14, 26) in Verbindung gebracht sind.
     
    5. Laminarisator nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Gewebebahnen (14) mittels Keder- und/oder Dich­tungsprofilen (36) in Längsvertiefungen (34), z.B. hin­terschnittenen Nuten, der Rechteckrahmen-Schenkel (22a bis 22d) lösbar festgelegt sind.
     
    6. Laminarisator nach Anspruch 5,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Kederprofile (36) eine einstückig angeformte Dichtlippe tragen, die von der Außenfläche (18) der Rechteckrahmen-Schenkel (22a bis 22d) absteht.
     
    7. Laminarisator nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Gewebebahnen (14) jeweils mit Abstand von ihren Rand- bzw. Begrenzungskanten an den Rechteckrahmen-Schen­keln (22a bis 22d) befestigt sind, wobei die unbefestig­ ten Randstreifen (26) fahnen und/oder bogenförmig von den Außenflächen (18) der Rechteckrahmen-Schenkeln (22a bis 22d) weggerichtet sind bzw. abstehen.
     
    8. Laminarisator nach Anspruch 7,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die fahnenförmigen Randstreifen (30) und/oder die bogenförmigen Randstreifen (40, 46) der Gewebebahnen (14) bzw. die Dichtlippen der Kederprofile (36) in einen Ab­standsspalt (32) zwischen benachbarten Rechteckrahmen (12) vorstehen und innerhalb derselben in gegenseitige Kontaktberührung gebracht sind, wobei sie im Abstands­spalt (32) definierte Undichtigkeiten bilden.
     
    9. Laminarisator nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Gewebebahnen (14) für ein bogenförmiges Durchhän­gen gegenüber der Ebene des Rechteckrahmens (12) an die­sem befestigt sind und dabei die Höhe des Durchhängebo­gens etwa zwischen 20 und 30 mm liegt (Fig. 13).
     
    10. Laminarisator nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Rechteckrahmen-Schenkel (22a bis 22d) über Eck­winkel (48) miteinander verbunden sind, deren Schenkel (50, 52) einen Winkelabstand voneinander haben, welcher zwischen 90o und 91o vorzugsweise zwischen 90o10′ und 90o20′ liegt, wobei die Rechteckrahmen-Schenkel (22a bis 22d) unter einer konvex bzw. auswärts gewölbten, elasti­schen Vorspannung miteinander zum Rechteckrahmen (12) verbunden sind.
     
    11. Laminarisator nach Anspruch 10,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Schenkel (50 und 52) der Eckwinkel (48) unter Preßsitz-Verbindung mit den Rechteckrahmen-Schenkeln (22a bis 22d) zusammengehalten sind.
     
    12. Laminarisator nach einem der Ansprüche 10 und 11,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Eckwinkel (48) in ihrer äußeren Eckzone einen zur Rahmenebene parallelen Wandabschnitt (58) haben, der mit viertelkreisförmig verlaufenden Sollbruchstellen (60) versehen ist und dadurch begrenzte Ausbruchbereiche (62) definiert.
     
    13. Laminarisator nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
    mit einer Deckenbefestigung durch Hänge- bzw. Spannstäbe, die an ihrem unteren Ende eine Tragplatte haben, über die einander benachbarte Ecken von vier Rechteckrahmen in lösbare Verbindung bringbar sind,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Tragplatte (66) mit Befestigungseingriffen (68) für je eine Ecke von vier benachbarten Rechteckrahmen (12) versehen ist, von denen jeder um ein begrenztes Maß in Längs- und Querrichtung verschiebbar an oder auf der Tragplatte (66) sitzt (Fig. 14).
     
    14. Laminarisator nach Anspruch 13,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Befestigungseingriffe (68) aus in Käfigen (70) verschiebbaren Muttern bestehen, in die die Eckstücke (48) der Rechteckrahmen (12) durchsetzende Schrauben eindrehbar sind.
     
    15. Laminarisator nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
    bei welchem die aus Hänge- bzw. Spannstäben bestehende Deckenbefestigung auch Stützplatten für aus Blechprofilen gebildete Bandraster trägt, die zur Aufnahme von Abdeck­platten dienen, mittels denen die Rahmen der Schwebstoff-­Filter für die Filtermodule verspannbar sind,
    dadurch gekennzeichnet,
    daß die Stoßstellen (74) der Bandraster (72) durch unter­seitig aufgeklebte Bleche (76) abgedichtet sind (Fig. 15 und 16).
     




    Zeichnung