Der Oberste Gerichtshof Ungarns hat Kamerafrau Petra Lázló freigesprochen.
Der Oberste Gerichtshof Ungarns hat eine Kamerafrau freigesprochen. Petra Lazlo hatte im Sommer 2015 - auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise - während der Arbeit absichtlich nach mehreren Flüchtlingen getreten. Einem davonlaufenden Mann, der ein Kind auf dem Arm trug, hatte sie das Bein gestellt - er war zusammen mit dem Jungen auf den Boden gefallen.
In dem Grenzort Röszke bei Szeged war es damals zu dramatischen Szenen gekommen, als Flüchtlinge von Serbien eine Absperrung ungarischer Grenzpolizisten durchbrachen.
Die Richter begründeten den Freispruch im Revisionsverfahren damit, dass der Straftatbestand des Landfriedensbruche s nicht gegeben sei. Die Tat der 42-Jährigen habe nicht die öffentliche Ruhe und Ordnung gestört. Sie sei als eine inzwischen verjährte Ordnungswidrigkeit einzustufen.
Im Oktober 2017 hatte ein Gericht eine Bewährungsstrafe wegen Landfriedensbruchs bestätigt. Dagegen hatte die Kamerafrau erneut Rechtsmittel eingelegt.