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Besichtigungstermin erfolgreich meistern

Erfahren Sie hier, worum es beim Besichtigungstermin Wohnung oder Haus konkret geht und was dabei besonders wichtig ist. Wie bereiten Sie sich als Mietinteressenten oder Makler optimal vor und mit welchen Tricks erhöhen Sie die Chancen auf Ihre Traumwohnung? Nutzen Sie dazu auch unsere umfangreiche und kostenlose Checkliste Wohnungsbesichtigung. 

Inhaltsverzeichnis
Wozu dient der Besichtigungstermin?
Besichtigungstermin vereinbaren
Was muss man zum Besichtigungstermin mitbringen?
Besichtigungstermin optimal vorbereiten
Besichtigungstermin Tipps: Traumwohnung oder Haus erfolgreich (ver-)mieten oder (ver-)kaufen

Wozu dient der Besichtigungstermin?

Bei der Wohnungsbesichtigung oder Hausbesichtigung haben Interessenten die Möglichkeiten, sich das potenzielle Miet- oder Kaufobjekt direkt vor Ort anzusehen. Über Beschreibung und Verkaufsangebot hinaus können sie sich ein realistisches Bild der Immobilie machen: Wie steht es um Schnitt und Ausstattung, um die die bauliche Substanz und den Werdegang? Wie ist die verkehrstechnische Anbindung? Und wie sieht die Nachbarschaft aus?

Gerade bei Einzelterminen mit einem Immobilienmakler, Verkäufer oder Vermieter haben Interessenten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Beide Parteien können sich während der Immobilienbesichtigung in Ruhe kennenlernen und einen ersten Eindruck gewinnen – wichtig für Makler und Verwalter, um für den Auftraggeber einen passenden Kandidaten auszuwählen

Bei Massenbesichtigung, Gruppenbesichtigung bzw. öffentlicher Besichtigung werden meist nur knappe Informationen in einem eng getakteten Rahmen vermittelt – doch auch hier spielt der erste Eindruck eine entscheidende Rolle. Wie sich beide Parteien perfekt präsentieren, erfahren Sie unter „Besichtigungstermin optimal vorbereiten“. 

Besichtigungstermin vereinbaren

Wer eine Wohnung oder ein Haus sucht bzw. anbietet, nutzt in der Regel große Portale wie Immonet oder Immobilienscout. Inserate in Zeitungen, ob gedruckt oder online, ergänzen das Angebot. Auch Plattformen wie Ebay Kleinanzeigen und bestimmte Facebook-Gruppen bieten Immobilien zum Kauf oder zur Miete. Immobilienmakler haben meist eigene Webseiten, auf denen sie Objekte anbieten – ideal für alle, die auf detaillierte Informationen, Ortskenntnis und persönliche Betreuung setzen. Für jedes Portal gilt: je detaillierte Such- und Filterfunktionen, desto treffsicherer sind die Ergebnisse.

Haben Sie das ideale Objekt gefunden, ist es meist telefonisch oder per Mail möglich, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Bei Gruppenbesichtigung können Interessenten oft auch ohne Voranmeldung erscheinen. 

Was muss man zum Besichtigungstermin mitbringen?

Ein Besichtigungstermin Wohnung oder Haus ist wie ein Vorstellungsgespräch – als Interessent konkurrieren Sie mit vielen Bewerbern. Wer passende Unterlagen bei der Besichtigung vorlegt, zeigt, dass er transparent agiert und ernsthaftes Interesse mitbringt. Gepaart mit gepflegtem, freundlichem Auftreten ist das die beste Grundlage für einen Vertragsabschluss.

Zum Haus- oder Wohnungsbesichtigungstermin bringen Sie als Interessent am besten folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis: Er dient zur Identifikation und bekundet das ernsthafte Interesse. 
  • Selbstauskunft: Sie beinhaltet Name, Wohnsitz, Geburtsdatum, Anzahl der einziehenden Personen, den aktuellen Arbeitgeber, den Zeitraum des Arbeitsverhältnisses und das monatliche Nettoeinkommen (ev. belegt durch den Arbeitsvertrag, Kontoauszüge oder Gehaltsnachweise; bei Selbständigen durch den letzten Einkommensteuernachweis);eine Vorlage finden Sie u. a. bei Immobilienscout24.
  • SCHUFA Auskunft: Sie verifiziert die Zahlungsfähigkeit eines potenziellen Mieters. Mehr dazu unter „SCHUFA Selbstauskunft online einholen“ oder gleich hier beantragen.
  • Bürgschaft: Bei fehlenden regelmäßigen Einkünften (z. B. als Student) können Eltern, Großeltern oder Partner als Bürgen bestätigen, dass sie für die monatliche Miete im Falle eines Zahlungsausfalls aufkommen – das bietet dem Vermieter Sicherheit und stärkt die Vertrauensbasis.  
  • Empfehlungsschreiben: Ausgestellt vom aktuellen Vermieter, bescheinigt es das gute Mietverhältnis und die Mietschuldenfreiheit; alternativ bieten sich Kontoauszüge an; ein weiterer Pluspunkt, der Vertrauen schafft.

Besichtigungstermin absagen: Kann der aktuelle Mieter die Wohnungsbesichtigung verweigern?

Grundsätzlich muss der Mieter dem Vermieter nach der Kündigung des Mietvertrags die Möglichkeit geben, die Wohnung neu zu vermieten – und zu diesem Zweck auch Besichtigungstermine zulassen. Wie oft, ist gesetzlich nicht geregelt, aber einmal pro Woche gilt als angemessen. Grundlos den angesetzten Besichtigungstermin absagen geht für Mieter also nicht. Allerdings sollte der Vermieter den Mieter einige Tage im Voraus darüber informieren und, wenn möglich, auf dessen Bedürfnisse und Arbeitszeiten Rücksicht nehmen. 

Besichtigungstermin optimal vorbereiten

Eine Immobilie zu kaufen oder zu mieten ist eine wichtige und meist langfristige Entscheidung. Prüfen Sie als Käufer oder Mieter daher alle Details genau. Am besten gehen Sie per Checkliste vor und haken beim Haus- oder Wohnungsbesichtigungstermin Ihre Punkte nacheinander ab. 

Beginnen Sie bspw. mit den Wohnräumen, besichtigen Sie dann Keller, Tiefgarage und Dachboden und schauen Sie sich zuletzt die Nachbarschaft und Umgebung an. Nehmen Sie auch ein Maßband mit und messen Sie nach, wenn Sie Platz für bestimmte Möbel brauchen. Falls Sie eine Immobilie kaufen möchten, gibt es meist einen zweiten Besichtigungstermin – für alle Fragen, die dann noch offen sind. 

Auch Makler, Verwalter oder Verkäufer bereiten sich im besten Fall gründlich auf den Besichtigungstermin vor. Nehmen Sie wichtige Unterlagen wie das Exposé und den Grundriss mit, halten Sie Blanko-Selbstauskünfte parat und seien Sie auf alle Fragen rund um das Objekt vorbereitet. Überlegen Sie sich vorab, welche Kriterien Ihnen bei einem zukünftigen Mieter oder Käufer wichtig sind und wie Sie diese während des Termins in Erfahrung bringen können. Bei Einzelterminen planen Sie reibungslose Anschlusstermine, um bei den Besichtigung möglichst zeiteffizient zu sein.

Besichtigungstermin Tipps: Traumwohnung oder Haus erfolgreich (ver-)mieten oder (ver-)kaufen

Wer zum Besichtigungstermin Tipps und legale Tricks anwendet, hat bei der Konkurrenz eher die Nase vorn:

  • Bringen Sie genügend Zeit mit – für eine eingehende Besichtigung, aber auch für mögliche Fragen.
  • Gepflegtes, freundliches und kompetentes Auftreten hinterlässt jederzeit einen positiven Eindruck. Unpünktliches Erscheinen ist dagegen ein No-Go. 
  • Verlassen Sie sich auch auf Ihr Bauchgefühl und den ersten Eindruck: Wie ist die Atmosphäre, wie das Licht in den Räumen? Hören Sie Lärm von draußen oder von den Nachbarn? Nehmen Sie unangenehme Gerüche wahr?
  • Halten Sie als Interessent Ihre Bewerbungsmappe griffbereit, als Makler oder Verwalter die Mappe mit den Objekt-Infos. 
  • Seien Sie als Bewerber auf Fragen zu den Themen Rauchen, Party, Musik oder Haustier vorbereitet – Antworten wie „Selten“, „Nein“ oder „Nicht in der Wohnung“ kommen am besten an. 
  • Schreiben Sie sich alle Fragen auf und nutzen Sie eine Checkliste; klären Sie die Punkte vor Ort, im Nachgang telefonisch oder beim zweiten Besichtigungstermin.
  • Stellen Sie als Interessent dem Makler oder Vermieter möglichst viele Fragen, bspw. zu den Nebenkosten, zu den Nachbarn, zur Flurreinigung, zum Winterdienst oder zur Bodenpflege – jeder Vermieter wünscht sich gewissenhafte und pflichtbewusste Mieter.  
  • Lassen Sie die Wohnungs- oder Hausbesichtigung in Ruhe nachwirken und schlafen Sie auf jeden Fall eine Nacht über die Entscheidung. 
  • Wenn Sie einen Wohnungs- oder Hauskauf planen, aber Zweifel am Wert der Immobilie haben, nehmen Sie beim zweiten Besichtigungstermin einen sachverständigen Gutachter mit. Er kontrolliert Haus oder Wohnung auf Mängel bzw. Schäden und kann Sie kompetent beraten.