Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, die Schweizerische Nationalbank, die UBS und die Credit Suisse sind in Klagen verwickelt, die sich auf die vollständige Abschreibung von #AT1-Anleihen im Wert von 17,1 Milliarden Franken beziehen oder darum kreisen. Die Besitzer von AT1-Anleihen wurden völlig im Regen stehen gelassen. So haben die Schweizer Behörden beschlossen, dass diese Anleihegläubiger überhaupt nichts erhalten werden. Diese Entscheidung steht im krassen Gegensatz zu der üblichen Hierarchie der Verluste im Falle eines Bankenzusammenbruchs, bei dem die Aktionäre in der Regel als letzte irgendeine Entschädigung erhalten. Nun haben Tausende von Klägern beim Bundesverwaltungsgericht Klage eingereicht, um ihre Investitionen zurückzuerhalten bzw. eine Entschädigung zu erhalten. Der Ausgang ist ungewiss, da sich die rechtlichen Argumente hauptsächlich auf die Vertragsbedingungen (Prospekte der AT1-Anleihen), die (Un-)Verhältnismässigkeit und (Un-)Angemessenheit dieser Massnahme sowie die Schweizer Verfassung stützen. Der Marktwert der Anleihen kurz vor der Abschreibung könnte als Massstab für die Höhe einer möglichen Entschädigung herangezogen werden. Die einzelnen gesetzlichen Fristen für Klagen sind unklar und es könnten noch weitere Klagen folgen, möglicherweise auch aus dem Ausland. Wenn Sie mehr über dieses faszinierende Thema erfahren möchten, lesen Sie unseren Newsletter oder kontaktieren Sie einen unserer Experten: Alexander Lindemann, Dr. iur., Dr. Ariel Sergio Davidoff, LL.M., Dr. oec. publ. Jakob Schaad, Lionel Serex, LL.M., MBA.
Sehr guter post, Alex!!!
Geschäftsführer World Alliance of International Financial Centers (WAIFC), Managing Partner FinTech Consult
9 MonateQuite interesting legal case. I am curious on the outcome.