Marc Castendiek’s Post

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Doktorand an der Universität zu Köln / Forschung im Sportrecht, Haftungsrecht und Medizinrecht / Dozent im Zivilrecht / Vorsitzender a.D. Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V.

Welche Rechtsfolgen erwarten eine Patientin, die einen verbindlich vereinbarten Arzttermin nicht wahrnimmt? In der Literatur ist weiterhin umstritten, ob die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit (§ 627 Abs. 1 BGB) und/oder der Charakter als Eingriff in die körperliche Integrität einem Annahmeverzug und der damit verbundenen Zahlungspflicht entgegenstehen. Mit Urteil vom 12.5.2022 hat der #BGH erstmal zu diesen Fragen entschieden, allerdings nur obiter dictum: Der beklagten Patientin kam zugute, dass am Vortag eine Coronaschutzverordnung in Kraft getreten war, die zur Unmöglichkeit der vereinbarten Ergotherapie führte. Gemeinsam mit Prof. Dr. Christian Katzenmeier greife ich im Januar-Heft der #MedR (2023, 37-39) die damit verbundenen Fragen auf. Gelöst von der pandemiebedingten Einkleidung gehen wir darauf ein, unter welchen Voraussetzungen ein Annahmeverzug von Patienten angemessen ist, ob die Arztpraxis berechtigt ist, in AGB eine pauschale Ausfallgebühr festzulegen und was eigentlich passiert, wenn umgekehrt der Arzt nicht oder zu spät zur Behandlung erscheint. Die Thematik bleibt praktisch hoch relevante und befindet sich weiterhin in einem Zwischenbereich zwischen Zivil- und Sozialrecht, deren jeweils unterschiedliche Zielsetzungen es in der Zukunft auszugleichen gilt.

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