Klar wie Kloßbrühe

Klar wie Kloßbrühe

Das Landgericht Trier untersagte mit Urteil vom 24.3.2016 (Az. 7 HK O 58/16) einem auf vegane und vegetarische Kost spezialisierten Betrieb, Produkte unter der Bezeichnung „Käse“ bzw. „Cheese“ zu vermarkten. Der Umstand, dass durch erläuternde Zusätze in der näheren Produktbeschreibung klargestellt werde, dass es sich gerade nicht um Produkte tierischen Ursprungs handele, beseitige die Wettbewerbswidrigkeit nicht.

Klar wie Kloßbrühe. Gemäß Teil III des Anhangs VII der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (ABl. L 347/671, 20.12.2013) sind Bezeichnungen für bestimmte Milcherzeugnisse, wie eben „Käse“, (nur) diesen vorbehalten. Irrelevant wäre es daher, ob angesprochene Konsumenten durch die Bezeichnung getäuscht würden bzw. ob diese Irreführung relativiert werden könnte, denn die Bezeichnung ist für einen Nicht-Käse per se verboten. Eine Irreführung lässt sich zwar ggfs. relativieren, nicht aber bei geregeltem Bezeichnungsschutz.

Was Vegetariern aufgetischt wird, ist nicht gerade lustig. Produkte nicht tierischen Ursprungs sehen aus wie eselsgraue Leberwurst und heißen gar so, mit dem Zusatz „fleischlos“. Neulich hielt ich ein Produkt in Händen (nur) bestehend aus Trinkwasser, Rapsöl, Hühnereieiweiß, Gewürzen und Zusatzstoffen - geht gar nicht!

Solche Produkte sind wohl für „Freizeit“-Vegetarier („Flexitarier“). Denn den Vegetarismus kennzeichnet doch eine Lebens- und Ernährungsweise, die „lebendig“ und „belebend“ ist. Deshalb verzehren Vegetarier neben pflanzlichen Nahrungsmitteln nur solche Produkte, die von lebenden Tieren stammen, beispielsweise Milch, Eier und Honig; gemieden werden Fleisch und Fisch, aber auch alle daraus hergestellten Produkte, wie z. B. Gelatine oder Schmalz.

An denen mit veganer Ernährung verbundenen Risiken erinnerte vor kurzem die DGE (aktuell 04/2016 | 12. April). Mit dem Verzicht auf jegliche tierische Lebensmittel erhöht sich das Risiko für Nährstoffdefizite und damit für Gesundheitsstörungen. Kritisch ist dabei Vitamin B12, potenziell kritische Nährstoffe sind außerdem Protein bzw. unentbehrliche Aminosäuren und langkettige n-3 Fettsäuren sowie Mineralstoffe (Calcium, Eisen, Jod, Zink, Selen) und weitere Vitamine (Riboflavin, Vitamin D). Die DGE rät zu Nährstoffpräparaten; eine vegane Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit sowie im gesamten Kindes- und Jugendalter wird von der DGE nicht empfohlen.

Schon eine Krux: Essen ist nicht frei von Risiken, nicht/unzureichend essen auch!

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